Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO


am 09.12.2022
Halle 1U, Westfalenhalle, Rheinlanddamm 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 14:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende


RM Uwe Kaminski (SPD)
sB Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Pia Soldan-Bank (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende sB Schwenken (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen)
sB Nursen Konak (LINKE+)
sB Claudia Schneiders (FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder

Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)


Sandra Egger (Beschäftigtenvertreterin)
Patrick Meyer (Beschäftigtenvertreter)


3. Verwaltung
StR’in Monika Nienaber-Willaredt
Daniel Kunstleben 57/FABIDO (Geschäftsführer)
Katrin de West 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiterin Kindertagespflege)
Ansgar Kleff 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiter

Tageseinrichtungen für Kinder)
Fabian Völker 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiter kaufm. Verwaltung)
Jan heitschneider 4/Dez-BL

Klaus-Peter Haarmann 4/Dez.-Büro (wissenschaftl. Mitarbeiter)


Alissa Rath


4. Gäste

Marion Ache (ehem. 57/2-GBL)
Benjamin Gottstein JAEB

Nicht anwesend waren:

sB Waltraud Hendler (AfD)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 09.12.2022, Beginn 13:00 Uhr,
Halle 1U, Westfalenhalle, Rheinlanddamm 44139 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 09.09.2022


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Wir gestalten Zukunft! Gestalte mit
mündlicher Bericht

2.2 FABIDO - 3. Quartalsbericht 2022 zum 30.09.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26198-22)

2.3 Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 ff. für den Betriebsausschuss FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26511-22)

2.4 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

2.5 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)
2.6 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

2.7 Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25691-22)

2.8 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

2.9 Sechster Sachstandsbericht: Stärkung der Qualitätsentwicklung in den FABIDO Kindertageseinrichtungen - Finanzierte Maßnahmen aus der Kapitalrücklage Streik
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26499-22)

2.10 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

2.11 FABIDO - Wirtschaftsplan 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26031-22)

2.12 Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

2.13 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

2.14 Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)


3. Anträge / Anfragen

3.1 Martinsumzüge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26385-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26385-22-E1)


4. Mitteilung der Vorsitzenden

4.1 Mitteilung der Vorsitzenden
mündlicher Bericht


Fr. Spaenhoff eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Barrenbrügge benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 09.09.2022

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 09.09.2022 wurde bei Enthaltung von Frau Brenker (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

zu TOP 2.1
Wir gestalten Zukunft! Gestalte mit

Herr Kunstleben (57/GF) präsentiert den FABIDO-Recruiting Film.
Weiterhin erläutert er, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung durchgeführt würden, wie zum Beispiel Fahrzeugwerbung, Podcasts auf der Website sowie vereinfachte bzw. verkürzte Bewerbungswege über die Website.
Insgesamt könnten perspektivisch bis zu 345 Ausbildungsplätze bei FABIDO zur Verfügung stehen.
Durch die Einführung des Ausbildungsganges PIA-Kinderpfleger*in, würde FABIDO nun zusätzlich auch auf Ausbildungsmessen, welche die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 9 und 10 ansprechen sollen, vertreten sein. Dabei würde sehr darauf geachtet, dass vor allem junge Menschen vor Ort ihren Beruf vorstellen.

Herr Grohman (SPD) lobt, dass im gezeigten Film auch ein junger Mann als Quereinsteiger vorgestellt wird. Darüber hinaus wolle er wissen, von welcher Prämie gesprochen würde.
Frau Brenker (Bündnis90/DIE GRÜNEN) fragt, was es für weitere Maßnahmen in der Akquirierung junger männlicher Erzieher gebe.

Herr Kunstleben entgegnet, dass es sich bei der Prämie um eine tarifliche Prämie zur Übernahme nach der Ausbildung handle.

Um auch junge Männer von dem Beruf zu überzeugen sei es so, dass in Recruiting Maßnahmen immer alle Geschlechter involviert sind. So seien auf vor allem auf den Ausbildungsmessen immer junge Männer & Frauen vertreten.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
FABIDO - 3. Quartalsbericht 2022 zum 30.09.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26198-22)

Herr Völker (57/ stellv. GF) erläutert den 3. Quartalsbericht zum 30.09.2022 (Anlage 1 zur Niederschrift).

Frau Brenker (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erkundigt sich wie der Monat Juli 2023, der bisher keine Sprach-Kita Förderung erhalte, überbrückt werde und ob die Stellen bereits nachbesetzt würden. Weiterhin wolle sie wissen, ob es einen konkreten Zeitpunkt gebe zu dem die 13 ausgeliehen Mitarbeiter*innen zu FABIDO zurückkehren.

Herr Völker erklärte, dass vier der ausgeliehenen Mitarbeiter*innen kurz vor dem Ruhestand stünden und somit im Gesundheitsamt verbleiben würden. Den exakten Rückkehrmoment der übrigen könne erst Anfang 2023 bestimmt werden, da dies in Abhängigkeit zum Pandemiegeschehen stehe.

Weiterhin führte er aus, dass viele der Sprach-Fachkräfte auf Plus Kita Stellen gewechselt seien. Für die Nachbesetzung der Sprach-Kita Stellen sei ein neuer Antrag erforderlich, welcher als bald als möglich gestellt würde. Ein Problem stelle die weiterhin unbesetzte Verwaltungsstelle in diesem Bereich dar, die trotz verschiedener interner wie externer Stellenbesetzungsverfahren weiterhin vakant ist.

Frau Konak (LINKE+) erkundigt sich wie es zu der Platzreduzierung in der Kindertagespflege komme.

Die von Frau Konak angesprochenen reduzierten Plätze in der Kindertagespflege seien das Resultat von ausgeschiedenen Kindertagespflegepersonen und Fachberatungen in der Kindertagespflege, in der Folge sei die Zahl der angebotenen Plätze reduziert worden.

Der Betriebsausschuss nimmt den 3. Quartalsbericht 2022 von FABIDO zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 ff. für den Betriebsausschuss FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26511-22)
Frau Gövert (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) möchte die Abweichungen der Personalaufwendungen im Teilergebnisplan (S.844, Zeile 11) erläutert wissen.

Herr Völker (57/stellv. GF) erläutert, dass es sich hierbei ausschließlich um Beihilfe und Pensionsrückstellungen für Beamte handle.

Der FABIDO-Betriebsausschuss nimmt die Maßnahmen aus den Intstandhaltungsrückstellungen – 12. Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

Der FABIDO-Betriebsausschuss nimmt die Maßnahmen aus den Intstandhaltungsrückstellungen – 12. Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den Immobilien-Managementbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25691-22)

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekten und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW zur Kenntnis.

zu TOP 2.8
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 31.08.2022 zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Sechster Sachstandsbericht: Stärkung der Qualitätsentwicklung in den FABIDO Kindertageseinrichtungen - Finanzierte Maßnahmen aus der Kapitalrücklage Streik
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26499-22)

Herr Schwenken (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erkundigt sich, was mit dem übrigen Betrag geschehe. Er wolle wissen welche Bedarfe noch bestünden und ob eine Mittelverschiebung überhaupt möglich sei.

Herr Kunstleben (57/GF) erklärt, dass eine Investition in Außengeländemaßnahmen ebenso denkbar sei wie eine Weiterführung oder gar dauerhafte Förderung der musisch-ästhetischen und ökologischen Bildung.

Der Betriebsausschuss nimmt den sechsten Sachstandsbericht: Stärkung der Qualitätsentwicklung in den FABIDO Kindertageseinrichtungen – Finanzierte Maßnahmen aus der Kapitalrücklage Streik zur Kenntnis.

zu TOP 2.10
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

Der Betriebsausschuss FABIDO lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltssitzung des Rates der Stadt durchlaufen.

zu TOP 2.11
FABIDO - Wirtschaftsplan 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26031-22)

Herr Völker erläutert den FABIDO-Wirtschaftsplan 2023 (Anlage 2 zur Niederschrift).

Der Betriebsausschuss FABIO empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2023 mit Anlagen. Der Wirtschaftsplan von FABIDO wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.
Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

zu TOP 2.12
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

Herr Schwenken (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) fragt nach, ob eine langfristige Dokumentation der Abwesenheit der Kinder genutzt würde, um ggf. den Eltern die Reduzierung der vereinbarten Betreuungsvolumen anzuraten.

Herr Kunstleben (57/GF) erklärt, dass die Abwesenheit dokumentiert würde und die daraus entstehenden Statistiken genutzt würden.

Der Betriebsausschuss FABIO empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2021.


zu TOP 2.13
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)
Herr Schwenken (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erkundigt sich, warum die Sparte „Bildung, Kinder und Jugend“ nicht vertreten sei. Es sei schließlich wichtig den Einrichtungen eine Hilfestellung an die Hand zu geben, aber auch die Erfahrungswerte der Kolleg*innen der Einrichtungen mit einzubeziehen.

Herr Kunstleben (57/GF) erläutert, dass FABIDO zwar nicht im Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 involviert sei, dass aber dennoch viele Maßnahmen zur Sicherheit getroffen würden. Neben einem gemeinsam mit der Polizei stetig weiterentwickelten AMOK-Plan gebe es auch regemäßigen Austausch mit der Polizei zur Sicherheitsprävention. Dies geschehe vorrangig durch Polizeibeamte vor Ort.

Frau Konak (Linke+) bittet die Vorlage aufgrund Beratungsbedarf innerhalb der Fraktion in den zuständigen Ausschuss zu schieben.

Frau Brenker (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) wünscht ebenfalls die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da ein Votum des Fachausschusses noch ausstehe.


Der Betriebsausschuss FABIDO lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Sitzung des Rates am 09.02.2022 durchlaufen.


zu TOP 2.14
Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)
Der Betriebsausschuss FABIO empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur Resolution „Charta Faire Metropole Ruhr 2030 – eine „Fairfassung“ für das Ruhrgebiet“ und beschließt den Beitritt.










3. Anträge / Anfragen

zu TOP 3.1
Martinsumzüge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26385-22)

Dem Betriebsausschuss FABIDO liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 08.11.2022 vor:
Die CDU-Fraktion im Betriebsausschuss FABDIO bittet um die Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses am 9. Dezember 2022 und um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Gibt es innerhalb der Einrichtungen des städtischen Eigenbetriebs FABIDO ein einheitliches Vorgehen beim Umgang mit Martinsumzügen? (Unterstützung bei der Organisation, Namensgebung der Umzüge)
2. Gibt es eine Regelung oder Vorgabe zur Verwendung/Vermeidung der Figur des hl. Martin in den FABIDO-Einrichtungen? Werden alternativ Begriffe wie „Laternenfest“ oder „Sonne-Mond-Sterne-Umzug“ bevorzugt?
3. Falls anstelle eines Martinsumzuges ein Laternenfest stattfindet, wird in diesem Zusammenhang auf die Vermittlung der mit dem Martinsfest verbundenen sozialen Botschaft der Nächstenliebe ebenfalls verzichtet? Oder findet die Vermittlung der Botschaft im Rahmen dieser Feste auf andere Weise statt? Wenn ja, wie?

Begründung:

Aus der Bürgerschaft ist vermehrt Irritation darüber geäußert worden, dass in zahlreichen FABIDO-Einrichtungen die traditionellen Martinsumzüge unter der Überschrift eines Laternenfestes stattfinden und die Figur des hl. Martin dabei keine Berücksichtigung findet. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es jedoch gerade die Martinsfigur, welche die zentrale Botschaft dieses Festes vermittelt. So steht die Geschichte des Martin für die Werte Solidarität und Nächstenliebe. Diese sind nach Meinung der CDU-Fraktion universell und nicht auf den christlichen Glauben beschränkt. Mit den oben gestellten Fragen, soll geklärt werden ob, und wenn ja, warum FABIDO auf die Martinsfigur bei den alljährlichen Laternenumzügen verzichtet.

Weiterhin liegt dem Betriebsausschuss FABIDO folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.11.2022 vor:
Bezugnehmend auf die im Betreff genannte Anfrage übermittle ich Ihnen nachfolgend die Beantwortung.

Grundsätzliches zum Thema Religion und Ethik

In allen FABIDO Kindertageseinrichtungen werden den Kindern ein respektvoller und toleranter Umgang mit unterschiedlichen Religionen, Weltanschauungen und kulturellen Gebräuchen vorgelebt. Die Kinder lernen auf unterschiedliche Weise traditionelle, multikulturelle und religiöse Feste und Gebräuche kennen, erweitern dabei ihre Sachkompetenz und haben die Möglichkeiten, eigene Werte zu entwickeln. Die ursprünglichen christlich- religiösen Feste betrachten wir unter dem Aspekt der Vermittlung von kulturellen Werten und Traditionen.

Gibt es innerhalb der Einrichtungen des städtischen Eigenbetriebes ein einheitliches Vorgehen beim Umgang mit Martinsumzügen?

Ein einheitliches Vorgehen gibt es nicht. Jedes Einrichtungsteam entscheidet sowohl die Form als auch die inhaltliche Ausrichtung von Festen und Feiern.

Gibt es eine Regelung oder Vorgabe zur Verwendung/Vermeidung der Figur des hl. Martin in den FABIDO-Einrichtungen? Werden alternativ Begriffe wie „Laternenfest* oder „Sonne-Mond-Sterne-Umzug" bevorzugt?

Ein bevorzugte Namensgebung und einheitliche Regelung für die Durchführung der klassischen Martinsumzüge und Martinsfeste gibt es nicht.
Die Gestaltung von Festen und Feiern sind Bestandteil der pädagogischen Arbeit und unterliegen daher dem inhaltlichen Verantwortungsbereich der Tageseinrichtungen.

Falls anstelle eines Martinsumzuges ein Laternenfest stattfindet, wird in diesem Zusammenhang auf die Vermittlung der mit dem Martinsfest verbundenen sozialen Botschaft der Nächstenliebe ebenfalls verzichtet? Oder findet die Vermittlung der Botschaft im Rahmen dieser Feste auf andere Weise statt? Wenn ja, wie?

Im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung und des sozialen Lernens in der Gruppe, ist es FABIDO stets ein besonderes Anliegen die sozialen Kompetenzen und Werte, z.B. zu teilen, zu helfen, gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern und zu unterstützen.

Viele FABIDO Kindertageseinrichtungen nehmen die traditionellen Feste in ihre Jahresplanungen mit auf und besprechen die jeweiligen Hintergründe.
Darüber hinaus liegt dem Betriebsausschuss folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2022 vor:
Die CDU-Fraktion im Betriebsausschuss FABIDO bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss FABDIO beschließt, dass in den FABIDO-Einrichtungen zukünftig ein einheitliches Vorgehen mit Blick auf die Martinsumzüge umgesetzt wird. Hierbei sollen die Umzüge auch einheitlich als Martinsumzüge und Martinsfeste bezeichnet werden.

Begründung
Die Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr: 26385-22-E1) stellt dar, dass es in den FABIDO-Einrichtungen derzeit kein einheitliches Vorgehen im Umgang mit der Martinstradition und weiteren traditionellen Festen gibt. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist ein einheitliches Vorgehen in diesem Punkt wünschenswert. Hierbei soll sich die Martinstradition überall wiederfinden und die Hintergründe sollen entsprechend erläutert werden.

Frau BM Mais (CDU) erläutert, dass der Antrag ihrer Fraktion wichtig sei, da sie befürchtet, dass viele Kitas den Martinsumzug nur aus Angst umbenennen, um das Konfliktpotential verschiedener Religionen zu minimieren. Dies sei in ihren Augen nicht der richtige Weg.

Frau Nienaber-Willaredt (Stadträtin) erklärt, dass der Antrag durch das Rechtsamt geprüft worden sei, sowohl dahingehend, ob ein solcher Beschluss überhaupt rechtmäßig sein könne, als auch auf die Zuständigkeit des Betriebsausschusses.
Das Rechtsamt habe sich dazu geäußert, dass gemäß § 17 Abs. 1 KiBiz die Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege die Bildung, Erziehung und Betreuung nach einer eigenen pädagogischen Konzeption durchführen. Im Rahmen dieser eigenen pädagogischen Konzeption müsse es den Tageseinrichtungen dann aber auch selbst überlassen bleiben, zu entscheiden, ob sie traditionelle Feste wie z.B. St. Martin überhaupt feiern und in welcher Form und unter welcher Bezeichnung dies ggf. erfolge.

Vor dem Hintergrund dieses Gestaltungsspielraums, der den Einrichtungen durch das KiBiz eingeräumt sei, dürfe die Entscheidung, ob und ggf. wie Martinsumzüge in den FABIDO-Einrichtungen veranstaltet werden, sich einer generalisierenden Festlegung durch ein kommunales Gremium entziehen.

Weiterhin handle es sich um eine grundlegende Angelegenheit des Eigenbetriebs, so dass insoweit gemäß § 7 Abs. 1, 1. Halbsatz der Betriebssatzung der Rat - und nicht der Betriebsausschuss - zuständig wäre.

Frau Mais erklärt, dass Sie mit der Einschätzung einverstanden sei und den Antrag als eingebracht ansehe.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Sprossenwände an FABIDO-Einrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26709-22)

Dem Betriebsausschuss FABIDO liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 07.12.2022 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung. Die Dringlichkeit ergibt sich aus den fehlenden Bewegungsmöglichkeiten, die schnellstmöglich kompensiert werden sollten.

Nach unseren Informationen sind in allen FABIDO TEK seit Anfang September die Sprossenwände aufgrund eines Unfalls in einer Einrichtung gesperrt. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Was sind die Hintergründe der Sperrung in allen Einrichtungen?

2. Wie begründet die Verwaltung die Angemessenheit der Maßnahme?

3. Wurden pädagogische Aspekte bei solchen Entscheidungen hinreichend beachtet? (Bewegungsarmut durch/nach Corona, ohnehin wenig Bewegung während des Winters, Raumknappheit wird verschärft, Belastung für Fachkräfte)

4. Wie wird die Sperrung der Wände hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeiten der Kinder aktuell kompensiert?

5. Was unternimmt die Verwaltung, um die Nutzung der Sprossenwände schnellstmöglich wieder zu ermöglichen?

6. Wann ist damit zu rechnen, dass die Sperrung aufgehoben wird?

Herr Kunstleben (57/GF) nimmt mündlich Stellung zur Anfrage.

Zu 1.: Hintergrund der Sperrung sei ein Unfall gewesen, bei dem ein Kind einen Beckenbruch erlitten habe. Bei der Begehung der Einrichtung durch die Unfallkasse fiel auf, dass die Sprossenwand und dessen Montage nicht der DIN-Norm entsprochen habe. Dies könne Haftungsprobleme seitens der Unfallkasse auslösen.

Zu 2.: Somit habe das BAGM ein vorübergehendes Nutzungsverbot empfohlen. Nach weiteren Begehungen durch FABIDO-Leitungskräfte anhand eines vom BAGM zur Verfügung gestellten Prüfrasters sei aufgefallen, dass die Montage der Sprossenwände auch in anderen Fällen nicht der DIN-Norm entspreche. Von den insgesamt 73 Sprossenwänden seien aktuell 65 gesperrt, von StA 13 stehe eine Rückmeldung aus und 5 Wände seien bereits wieder freigegeben.

Zu 3. und 4.: Da ausschließlich die Sprossenwände betroffen seien und manche Einrichtungen über eine solche gar nicht verfügen, bliebe ein gutes und abwechslungsreiches Bewegungsangebot bestehen. Die Nutzung aller weiteren Spiel- und Sportgeräte werde uneingeschränkt angeboten.

Zu 5.: FABIDO habe einen Rahmenvertrag mit einem Prüfunternehmen geschlossen, welches vorrangig alle Sprossenwände auf ihre Sicherheit prüfen solle, aber auch alle weiteren Spiel- und Sportgeräte.

Zu 6.: Eine Aufhebung der Sperrung sei nach Überprüfung der Sprossenwand und einer Bestätigung des DIN-konformen Zustands möglich.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Mitteilung der Vorsitzenden

zu TOP 4.1
Mitteilung der Vorsitzenden

Keine Berichterstattung.






Anna Spaenhoff Christian Barrenbrügge Alissa Rath
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

(See attached file: Anlage 1.pdf) (See attached file: Anlage 2.pdf)