Niederschrift (öffentlich)

über die 22. Sitzung des Rates der Stadt


am 08.12.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 92 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Dr. Goll (CDU)
Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates der Stadt am 10.11.2016
Die Niederschrift wird nachgereicht.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05389-16)
hierzu -> Beschluss
(Drucksache Nr.: 05389-16-E1)

2.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05598-16)

2.1.2 „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05388-16)

2.1.3 Behindertenfahrdienst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05199-16)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 237 - Hauptbahnhof Nordseite - und zugleich Änderung des Bebauungsplanes In N 232 - ZOB Steinstraße -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes 166 - Grüne Straße / Kurfürstenstraße - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes 23 - Gneisenaustraße -; Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 237 - Hauptbahnhof Nordseite - und zugleich Änderung des Bebauungsplanes In N 232 - ZOB Steinstraße -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes 166 - Grüne Straße / Kurfürstenstraße - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes 23 - Gneisenaustraße -; II. Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05877-16)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06118-16)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05846-16)

3.4 Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -; zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Beschluss, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, V. Beschluss zur teilweisen Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke sowie dessen Änderung Nr. 1, VI. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf den Bebauungsplan (Offenlegungsbeschluss), VII. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 3 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05803-16)

3.5 Campus 2030 - Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05595-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05595-16-E1)

3.6 ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05904-16)

3.7 Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan (LEP) NRW, hier: Sachstand der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05703-16)

3.8 Nahverkehrsplan Dortmund 2014 - Ergänzung des Kapitels 2.4
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06333-16)

3.9 Stadtumbau Rheinische Straße; Teilmaßnahme: Energieeffizienzquartier Unionviertel
hier: Abschlussbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06005-16)

3.10 Einrichtung eines Beirates zur Lärmminderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04074-16)

3.11 Integriertes Handlungskonzept Dortmund-Nordstadt
hier: Durchführung der Projekte "Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus" und "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt".

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05925-16)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 14.11.2016
(Drucksache Nr.: 05925-16-E1)

3.12 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05320-16)

3.13 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Kletterzentrum Gasometer

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05295-16)

3.14 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 09.11.2016

3.15 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04406-16)

3.16 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2016 im Budget des Amtes 24 und im gesamtstädtischen Immobilienbudget (Amt 65)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06220-16)

3.17 Straßenbau in Dortmund / Infrastrukturoffensive - Konzept zur Umsetzung und Personalbedarfe im Tiefbauamt -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06207-16)

3.18 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05972-16)

3.19 Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 -ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05229-16)

3.20 Mehrbedarf des Tiefbauamtes für das Haushaltsjahr 2016;
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in den Produktbereichen
- Verkehrsflächen und -anlagen
- Natur- und Landschaftsflächen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06228-16)

3.21 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05935-16)

3.22 Präzisierung der 25% Regelung für den öffentlich geförderten Wohnraum
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2016
(Drucksache Nr.: 05969-16)


3.23 Verkehre Stadtbezirk Brackel
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06462-16)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2017 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05890-16)

4.2 Wirtschaftsplan 2017 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05932-16)

4.3 Projekt „Arbeitgeber.Mittelstand.Zukunft – Unternehmen finden helle Köpfe“ in Kooperation mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH, der Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06140-16)

4.4 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) - Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06239-16)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Schuldnerberatung nach § 16a SGB II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06215-16)

5.2 Mehrbedarf des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2016;
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06335-16)

5.3 SeniorInnen in der Grundsicherung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06485-16)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Übertragung des Tierschutzzentrums von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05365-16)

6.2 Wirtschaftsplan 2017 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06121-16)

6.3 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung – Mehrbedarf –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06248-16)

6.4 Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06279-16)

6.5 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung von bis zu vier weiteren Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05913-16)

6.6 Änderung der Betriebssatzung des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06240-16)

6.7 Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05429-16)
6.8 Wirtschaftsplan 2017 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05484-16)

6.9 Artothek
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06351-16)

7. Schule

7.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06134-16)

7.2 Planungsbeschluss: Systematische Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06276-16)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur gestaffelten Beitragserhöhung im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2017/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05469-16)

8.2 Erweiterung der Entgeltordnung der Teilnehmerbeiträge für pädagogische Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05292-16)

8.3 FABIDO - Wirtschaftsplan 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05981-16)

8.4 Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06007-16)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05411-16)

9.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05923-16)

9.3 Auflösung der Projektgesellschaft "Minister Stein" mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05978-16)

9.4 Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06116-16)

9.5 DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21) - hier: Bestellung eines/einer Arbeitnehmervertreters/in in den Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06203-16)

9.6 DEW21 - hier: Kauf von Anteilen an der Institut für Wasserforschung GmbH (IfW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06308-16)

9.7 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06291-16)

9.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06317-16)

9.9 Sanierung und Ertüchtigung des städtischen Gebäudes Nollendorfplatz 2 in Dortmund - Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05091-16)

9.10 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Wirtschaftsplan 2017 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06290-16)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Beitritt der Stadt Dortmund zum KDN-Zweckverband
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05209-16)

10.2 Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05905-16)

10.3 Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2016 gemäß § 83 Abs. 2 GO NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06059-16)

10.4 a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05849-16)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 05849-16-E1)
10.5 Ausweitung des Traineeprogrammes ab dem Einstellungsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05764-16)

10.6 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06330-16)

10.7 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 01. Juni 2017 in Nürnberg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06416-16)

10.8 Änderung der Stimmbezirkseinteilung für das Stadtgebiet Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06311-16)

10.9 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06438-16)

10.10.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06434-16)

10.10.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06493-16)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Übergriffe durch islamische Flüchtlinge gegen christliche Flüchtlinge in städtischen Asyleinrichtungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06097-16)

11.1.2 Beeinträchtigung des Stadtbildes durch eine Biermonokultur
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06208-16)

11.1.3 Rechtswidrig freilaufende Hunde von Bochumer Hundehaltern in Dortmunder Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06496-16)

11.2 Anfragen vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Herkunft der Asylbewerber in Dortmund zum 30.09.2016
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06197-16)

11.2.2 Städtische Beteiligung am Schwerpunkteinsatz "gegen Rechts" in Dorstfeld
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06199-16)
11.2.3 Sondernutzungserlaubnis für Infostände der DKP in Dorstfeld
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06198-16)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 13:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die nachfolgend genannten Veränderungen der Tagesordnung:

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird um die Punkte

9.11 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2016 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen (Amt 29 "Allgemeine Finanzwirtschaft")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06494-16)


10.11 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06529-16)


erweitert.

Weiter wird der Tagesordnungspunkt

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05846-16)

von der Tagesordnung abgesetzt, da der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Beratung der Vorlage, in seiner Sitzung am 30.11.2016 auf den 08.02.2017 vertagt hat.

Die ursprünglich zur Absetzung vorgeschlagene Vorlage

3.12 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05320-16)

wird auf der Tagesordnung belassen, da mittlerweile eine Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Hörde vorliegt und Risiken und Erschwernisse für die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde, durch eine spätere Beschlussfassung, vermieden werden sollen.

Darüber hinaus lehnte der Rat der Stadt das Anliegen von Rm Münch (FBI), die Tagesordnung um die Angelegenheit „Diskriminierende Einladungspraxis des Oberbürgermeisters zu städtischen Veranstaltungen mit Ratsbezug zum Nachteil des Ratsmitgliedes Münch“ zu erweitern, mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

Zudem machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass der ursprüngliche Antrag

10.10.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06434-16)

von Seiten des Antragstellers zurückgezogen wurde, als Tischvorlage gleichwohl ein weiterer Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zur Umbesetzung in Gremien mit der Drucksache Nr.: 06434-16-E1 vom 06.12.2016 vorliegt, über den Rat der Stadt zu entscheiden hat.

Anschließend erläuterte OB Sierau die im Ältestenrat getroffene Vereinbarung zum Ablauf der Haushaltsberatung bzw. zum Umgang mit der Redezeit. Im Ergebnis erhalten zunächst die Fraktionen Gelegenheit, Grundsatzerklärungen von jeweils ca. 15 Minuten, in folgender Reihenfolge:

1. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
2. Fraktion Die Linke & Piraten
3. AfD
4. Fraktion FDP/Bürgerliste
5. SPD-Fraktion
6. CDU-Fraktion

abzugeben. Die Reihenfolge ergibt sich aus der Fortführung des rollierenden Systems, wonach der Auftakt für die Abgabe der Grundsatzerklärung in jedem Jahr auf eine andere Fraktion übergeht.

Anschließend wird der vorläufigen Gruppe und dem fraktionslosen Einzelmitglied des Rates der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, ihre Stellungnahme zum Haushalt 2017, die für die vorläufige Gruppe auf 8 Minuten und für das fraktionslose Einzelmitglied auf 5 Minuten begrenzt ist, abzugeben.

Bei allen weiteren Diskussionsbeiträgen gilt die allgemeine Redezeitbegrenzung von 3 Minuten pro Tagesordnungspunkt, sodass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt, mit Ausnahme der Grundsatzerklärungen im Rahmen der Haushaltsberatung, für die gesamte Sitzung gelten soll.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprach sich für seine Fraktion gegen eine Redezeitbegrenzung aus.

Rm Münch (FBI) sieht die politische Debatte als Grundlage für die politische Entscheidungsfindung an und sprach sich gegen eine Einschränkung durch Geschäftsordnungstricks aus. Weiter stellte Rm Münch mündlich den Antrag, dass er aufgrund seiner siebzehnjährigen Ratserfahrung, zehn Minuten Redezeit für die Abgabe einer Grundsatzerklärung zum Haushalt bekommt.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) schloss sich der Forderung nach mehr Redezeit an und führte darüber hinaus aus, dass Meinungsfreiheit, als Teil der demokratischen Streitkultur, im Dortmunder Stadtrat erkämpft werden müsse.

Rm Bohnhof (AfD) begründete die Ablehnung einer Redezeitbegrenzung u.a. mit dem Recht nach Meinungsaustausch und der Pflicht, dem politischen Gegner zuzuhören.

Anschließend lehnte der Rat der Stadt den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI), aufgrund seiner siebzehnjährigen Ratserfahrung zehn Minuten Redezeit für die Abgabe einer Grundsatzerklärung zum Haushalt zu bekommen, mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Weiter beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt, mit Ausnahme der zuvor dargestellten Abgabe von Grundsatzerklärungen im Rahmen der Haushaltsberatung.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates der Stadt am 10.11.2016

Die Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 10.11.2016 wurde einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05389-16)
hierzu: - Vorlage (Drucksache Nr.: 05389-16-E1) vom 22.11.2016
- Vorlage (Drucksache Nr.: 05389-16-E2) vom 06.12.2016

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2017 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.



Redaktioneller Hinweis: Änderungen/Ergänzungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 17.11.16 vor:

Es lagen folgende Anträge vor:

SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E3):
„…die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zum HH 2017 zur Beschlussfassung:

Dortmund eine – auch durch Kinder – wachsende Stadt
Bereits von 2014 auf 2015 ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von
92.841 auf 94.472 gestiegen. Der Anteil der Kinder unter 3 Jahren stieg von 15.233 auf
15.949 und der 3 bis unter 6Jährigen von 14.723 auf 15.235, auf also insgesamt 31.184 in der
Altersgruppe 0 – 6 Jahre an. Diese Kinder haben grundsätzlich alle einen Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz.

Für die Gruppe der 0 – 6 Jahre alten Kinder standen 2015 in 293 Tageseinrichtungen (einschl.
Tagespflege) 20.364 Plätze bereit.
Bis zum Jahr 2020 sollen durch das große Ausbauprogramm insgesamt 335
Tageseinrichtungen mit 23.620 Plätzen vorhanden sein.

Beschluss:
Der AKJF stellt fest, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auch nach Abarbeitung des
Kita-Ausbauprogramms bis 2020 nicht ausreichend abgedeckt sein wird.

Der AKJF beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bis Mitte 2017 ein Fortsetzungsprogramm (2. Staffel) für den bedarfsgerechten Kita-Ausbau zu entwickeln.

Der Rat wird gebeten, eine gleichlautende Empfehlung zu geben.“

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5):
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um
Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss bekräftigt die Feststellung des Jugendförderplans, dass Maßnahmen im Bereich der Integration junger Menschen in Ausbildung oder Arbeit wichtig und sinnvoll sind und insbesondere vor dem Hintergrund zugewanderter junger Menschen in den kommenden Jahren ausgebaut werden müssen.
2. Der Ausschuss stellt fest, dass vor diesem Hintergrund eine dauerhafte Unterfinanzierung bis hin zur Existenzbedrohung der Maßnahmen nicht hinnehmbar ist.
3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2017 dem Ausschuss eine Übersicht über vorhandene sowie über notwendige neue Maßnahmen in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule sowie den anderen im Handlungsfeld tätigen Institutionen und Organisationen vorzulegen. Dabei sind vor allem die benötigten finanziellen Mittel zur Absicherung bzw. zum Ausbau darzustellen. Das betrifft insbesondere die oft fehlende Co-Finanzierung von Maßnahmen.
4. Benötigte Finanzmittel sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.

Begründung:
Für eine steigende Anzahl von Jugendlichen, u. a. mit besonderem Förderbedarf, ist es schwierig, einen reibungslosen Übergang in Ausbildung oder Arbeit zu realisieren. Der Anteil der Jugendlichen mit erheblichen Problemlagen steigt. Insbesondere die berufliche Integration neu zugewanderter junger Menschen stellt eine Herausforderung für die nächsten Jahre dar. Deshalb ist es im Sinne der Jugendlichen wichtig, verlässliche, nachhaltige Angebote auszubauen, dynamisch auf Veränderungen zu reagieren und die Netzwerkarbeit, u. a. mit regelmäßig stattfindenden Jugendkonferenzen, zu intensivieren.
Die langjähre Netzwerkarbeit zwischen Jobcenter, Agentur für Arbeit, der vielfältigen Trägerlandschaft und der Verwaltung trägt Früchte: Lücken in der Beratung werden u. a. durch das 2015 eingeweihte Jugendberufshaus geschlossen. Das Beratungsnetzwerk Dortmund, niedrigschwellige Angebote wie Beratungsstellen und Jugendwerkstätten sind ein fester Bestandteil der Jugendberufshilfe/Jugendsozialarbeit im Übergangssystem Schule/Beruf und nicht wegzudenken aus der Lebenswelt vieler Dortmunder Jugendlichen. Die Angebote sind zu etablieren und finanziell zu sichern. Allerdings sind diese Maßnahmen dauerhaft unterfinanziert und dadurch in ihrer Existenz bedroht.“
(Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020)“

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E6):
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Für die Entwicklung von Projekten mit dem Ziel des Kinderschutzes, der Bildungsintegration und Verselbständigung von Kindermüttern sind finanzielle und personelle Ressourcen im Jugendhilfedienst bereit zu stellen. Aufgabenbestandteil muss dabei auch die Akquirierung von Fördermitteln sein.

Begründung:
Im Rückblick auf das Jahr 2015 und unter Bezugnahme auf den Sachstandsbericht aus April 2016 lässt sich feststellen, dass sich an der Lebenssituation der vielfach aus großer Armut, Ausgrenzung und Perspektivlosigkeit nach Dortmund gekommenen Menschen aus Rumänien und Bulgarien seit 2013 nichts Wesentliches verändert hat. Gemäß statistischer Erhebungen lebten zum Stichtag 31.12.2015 insgesamt 7.901 Menschen aus Rumänien (4.913) und Bulgarien (2.988) in Dortmund. Mit einem Anteil von gut 62% überwiegt dabei der Anteil mit rumänischen Wurzeln. Dem Sachstandsbericht ist zu entnehmen, dass der Anteil Minderjähriger im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich höher liegt, wenngleich hier insgesamt eine Verschiebung in den Altersstrukturen erkennbar ist:

„Der Anteil der unter 6-jährigen aus Bulgarien und Rumänien ist fast dreimal, der Anteil der 6 – 15-jährigen fast doppelt so hoch wie die Gesamtbevölkerung. (…) War 2014 im Saldo noch fast die Hälfte der zugewanderten Personen aus Bulgarien und Rumänien jünger als 15 Jahre, liegt dieser Anteil 2015 nur noch bei 30 %.“ (Sachstandsbericht April 2016)

Aktuell sind dabei auch rund 20 Kindermütter, also Mütter unter 16 Jahren, zu verzeichnen. Diese Mütter sind überwiegend rumänische Staatsbürgerinnen und gehören meist zur Ethnie der Roma. Einhergehend mit der oftmals kulturell begründeten jungen Mutterschaft gehen einerseits der Abbruch des Schulbesuches und andererseits eine sehr abhängige Einbindung in das Familiensystem, das Bildung für Frauen nicht vorsieht. Die jungen Mütter sind in aller Regel nicht krankenversichert, sie nutzen die Sprechstunde für nicht Krankenversicherte beim Gesundheitsamt.

Um den Kinderschutz zu gewährleisten, Schulbesuche der Mütter mittelfristig wieder zu ermöglichen, eine Heranführung an unser frühkindliches Bildungssystem zu schaffen und Armutskarrieren über Generationen zu unterbrechen, ist eine gezielte Unterstützung durch die Jugendhilfedienste notwendig.“

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7):
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder bis sechs Jahren notwendig ist.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass es mittel- und langfristige Zielsetzung sein und bleiben muss, eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen zu erreichen.

3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung des wachsenden Bedarfes die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und schnelles Instrument sein kann.

4. Der Ausschuss stellt fest, dass dafür vorübergehend eine Ausweitung der Quote der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen wird.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.

6. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig bereitzustellen.“

a) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (10 Ja, 3 Enthaltungen – CDU-Fraktion) folgenden Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E3):

„… Der AKJF stellt fest, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auch nach Abarbeitung des Kita-Ausbauprogramms bis 2020 nicht ausreichend abgedeckt sein wird. Der AKJF beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bis Mitte 2017 ein Fortsetzungsprogramm (2. Staffel) für den bedarfsgerechten Kita-Ausbau zu entwickeln. Der Rat wird gebeten, eine gleichlautende Empfehlung zu geben.“

b) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (9 Ja, 4 Enthaltungen – CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7):

1. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder bis sechs Jahren notwendig ist.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass es mittel- und langfristige Zielsetzung sein und bleiben muss, eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen zu erreichen.

3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung des wachsenden Bedarfes die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und schnelles Instrument sein kann.

4. Der Ausschuss stellt fest, dass dafür vorübergehend eine Ausweitung der Quote der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen wird.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.

4. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig bereitzustellen.“

c) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie kam überein die Anträge Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5 und Drucksache Nr.: 05389-16-E6) ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.

d) Unter Berücksichtigung der beschlossenen Anträge (s. a und b) empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (8 Ja, 5 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zu beschließen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des AKJF vom 17.11.16, hinsichtlich der o. g. Anträge der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E3) und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion


Der Ausschussvorsitzende, Herr Monegel (CDU-Fraktion) stellt folgende, an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weitergeleitete Anträge aus der Empfehlung des AKJF vom 17.11.16 zur Abstimmung:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5):

1. Der Ausschuss bekräftigt die Feststellung des Jugendförderplans, dass Maßnahmen im Bereich der Integration junger Menschen in Ausbildung oder Arbeit wichtig und sinnvoll sind und insbesondere vor dem Hintergrund zugewanderter junger Menschen in den kommenden Jahren ausgebaut werden müssen.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass vor diesem Hintergrund eine dauerhafte Unterfinanzierung bis hin zur Existenzbedrohung der Maßnahmen nicht hinnehmbar ist.

3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2017 dem Ausschuss eine Übersicht über vorhandene sowie über notwendige neue Maßnahmen in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule sowie den anderen im Handlungsfeld tätigen Institutionen und Organisationen vorzulegen. Dabei sind vor allem die benötigten finanziellen Mittel zur Absicherung bzw. zum Ausbau darzustellen. Das betrifft insbesondere die oft fehlende Co-Finanzierung von Maßnahmen.

4. Benötigte Finanzmittel sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass pauschale Empfehlungen oder Beschlüsse mit dem Inhalt, unterjährig Mittel bereitzustellen, mit Blick auf § 79 GO NRW nicht gesetzeskonform sind und die Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts gefährden. Daher sind diesbezügliche Anträge nicht als vorweggenommene Zusage einer über- oder außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln nach § 83 GO NRW zu werten, sondern als Ankündigung einer Bereitstellung aus dem vorhandenen Budget des jeweils betroffenen Fachbereiches.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Einschränkung, mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E6):

Für die Entwicklung von Projekten mit dem Ziel des Kinderschutzes, der Bildungsintegration und Verselbständigung von Kindermüttern sind finanzielle und personelle Ressourcen im Jugendhilfedienst bereit zu stellen. Aufgabenbestandteil muss dabei auch die Akquirierung von Fördermitteln sein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Einschränkung, mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Integrationsrates aus der Sitzung vom 22.11.16 vor:

Dem Integrationsrat liegt folgender Antrag des Vorstandes des Integrationsrates vor:
Tagesordnungspunkt
Budget des Integrationsrates für das Jahr 2017

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:
Das Budget des Integrationsrates wird ab 2017 um 100.000.- Euro aufgestockt. Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

Begründung:
Die Budgetmittel sollen verwendet werden um die sehr unterschiedlichen Einwanderungs- und
Zuwanderungsgeschichten der verschiedenen Migrantengemeinschaften intensiv zu erfassen, zu dokumentieren und zu debattieren. Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit vorgestellt und zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat wird somit in den nächsten 5 – 7 Jahren in Lage versetzt, die migrationsgeschichtliche Forschung und Ergebnissicherung partizipatorisch zu begleiten bzw. in Einzelfällen diese auch selbst zu initiieren.

Die Vorsitzende bittet Herrn Taranczewski (SPD) den Antrag bei Bedarf ergänzend zu begründen.

Herr Taranczewski bezieht sich in seinen Ausführungen auf die bereits vorliegende Antragsbegründung. Weiterhin ergänzt er, dass ohne Mitwirken und vor allem die Unterstützung des Integrationsrates eine Aufarbeitung der Migrationsgeschichte nicht möglich sei. Hier soll eine enge Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv erfolgen. Er betont in diesem Zusammenhang dass es auch sehr wichtig sei, alle Bevölkerungsgruppen einzubeziehen und dass das Projekt zur Aufarbeitung der Migrationsgeschichte daher beispielsweise nicht direkt mit einem Projekt wie „Onkel Hasan“ vom VMDO e.V. vergleichbar sei.

Herr Sönmez (allg. aktive Liste der türkischen Verbände) teilt mit, dass er es grundsätzlich begrüßt, dass das Budget des Integrationsrates um die genannte Summe aufgestockt werden soll. In der Antragsbegründung sei aber nur die Rede davon, dass mit diesen Mitteln das Thema Migrationsgeschichte finanziert werden soll. Die „allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände“ ist der Meinung dass die Mittel nicht nur für einen bestimmten Bereich verwendet werden sollen. Sehr viele Migrantenselbstorganisationen leisten in Bereichen der Bildung, sozialen und kulturellen Tätigkeiten, Kinder- und Jugendarbeit und Seniorenarbeit hervorragende Arbeit.

Diese Arbeit kommt der hiesigen Gesellschaft sehr zu Gute. Aus diesem Grund sollten auch die Migrantenselbstorganisationen von den Mitteln partizipieren was auch verdeutlicht werden muss. Die „allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände“ schlägt daher vor den vorliegenden Antrag wie folgt zu ergänzen:

Darüber hinaus sollen mit den Budgetmitteln die allgemeinen Vereinstätigkeiten der Migrantenvereine bzw. Migrantenselbstorganisationen unterstützt werden. Hier sollen vor allem die Bereiche Bildung, soziale und kulturelle Tätigkeiten, Kinder- und Jugendarbeit und Seniorenarbeit unterstützt werden.
Herr Taranczewski (SPD) erklärt, dass man die Ergänzung gerne aufnehmen werde. Frau Karaca-Tekdemir (allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände) teilt mit, dass sie sehr hofft, dass die Migrantenorganisationen auch von den Mitteln profitieren werden und entsprechend Berücksichtigung finden. Herr Taranczewski (SPD) betont nochmal, dass die Migrantenorganisationen natürlich eingebunden werden sollen und vor allem auch müssen. Der Integrationsrat fasst nunmehr unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Ergänzung einstimmig folgenden

Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:
Das Budget des Integrationsrates wird ab 2017 um 100.000.- Euro aufgestockt.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den
Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen und anschließend dem Rat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Begründung:
Die Budgetmittel sollen verwendet werden um die sehr unterschiedlichen Einwanderungs- und
Zuwanderungsgeschichten der verschiedenen Migrantengemeinschaften intensiv zu erfassen, zu dokumentieren und zu debattieren. Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit vorgestellt und zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat wird somit in den nächsten 5 – 7 Jahren in Lage versetzt, die migrationsgeschichtliche Forschung und Ergebnissicherung partizipatorisch zu begleiten bzw. in Einzelfällen diese auch selbst zu initiieren.
Darüber hinaus sollen mit den Budgetmitteln die allgemeinen Vereinstätigkeiten der Migrantenvereine bzw. Migrantenselbstorganisationen unterstützt werden. Hier sollen vor allem die Bereiche Bildung, soziale und kulturelle Tätigkeiten, Kinder- und Jugendarbeit und Seniorenarbeit unterstützt werden.
Nach einer ergänzenden Erläuterung von Herrn Taranczewski (SPD-Fraktion) ist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sich einig, die Angelegenheit an den zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit) zu überweisen.

Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlungen der Bezirksvertretungen vor:

Bezirksvertretung West aus der Sitzung vom 30.11.16
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, CDU, Piraten, AfD) gegen 2 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2017 entsprechend der Beratungsfolge. Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.

Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig folgenden Beschlusstext:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an und bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bezirksvertretung Ost aus der Sitzung vom 08.11.16
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- Fraktion (6) und der Fraktion Die Linke & Piraten (2) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (6) bei Enthaltung der Fraktion B´90/Die Grünen (4) und des Herrn Hoefer (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zu folgen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2017 entsprechend der Beratungsfolge. Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.

Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig folgenden Beschlusstext:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bezirksvertretung Nord aus der Sitzung vom 30.11.16
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord schließt sich einstimmig dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an und bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5-Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sieht die o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen West, Ost und Nord aufgrund der Abstimmungsverhalten zu den Anträgen der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 9), der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E9, Nr. 3) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E-10, Nr. 18) als erledigt an.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Beschlussvorlage vor:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16-E1)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und ist sich einig, die Empfehlung an den Rat im Anschluss der Abstimmung über die Fraktionsanträge und Einzelvorlagen abzugeben.



Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:


Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E8)

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E9)


Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E12)

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E14)

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E15)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:


Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E8)

1 a) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen

Der Rat der Stadt Dortmund hält die Vereinbarung der Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 16. Juni 2016 hinsichtlich der Verteilung der jährlichen 5 Mrd.-Euro-Entlastungen nicht für zielführend. Sie entspricht weiterhin nicht der Zielsetzung, durch die Entlastung seitens des Bundes vor allem den strukturschwachen und besonders durch Sozialkosten belasteten Kommunen in Deutschland zu helfen. Der Verteilungsschlüssel von 2,4 Mrd. Euro Entlastung durch eine erhöhte kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und weitere 1,6 Mrd. Euro durch eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft entspricht nicht den Erwartungen der finanzschwachen Kommunen. Auf deutliche Kritik des Rates der Stadt Dortmund stößt die Tatsache, dass die Länder eine Milliarde zunächst in ihren Haushalten einnehmen, um sie dann den Kommunen weitergeben zu wollen. Die Abkopplung der kommunalen Entlastung von der Reform der Eingliederungshilfe war zu keinem Zeitpunkt so zu verstehen, dass nunmehr die Länder von der Kommunalentlastung profitieren. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an das Land NRW, diese Mittel an die Kommunen möglichst 1:1 weiterzureichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 b) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
Der Rat der Stadt Dortmund hält weiter an dem Ziel fest, die Kommunen von den Sozialausgaben möglichst vollständig und dauerhaft zu entlasten. Dabei ist der Weg über eine weitgehende, am besten vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II vorzugswürdig. Langfristig ist dabei die Problematik mit der Bundesauftragsverwaltung durch den Bund im Einvernehmen mit den Ländern aufzulösen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.


1 c) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
Es ist nicht akzeptabel, dass seitens des Bundes und der Länder die kommunale Entlastung aus dem Kontext der Reform der Eingliederungshilfe herausgelöst wird, um sie dann in unzulässiger Weise mit der Finanzierung der Flüchtlingsaufgaben zu verknüpfen. Die mit der Zuwanderung durch die Flüchtlinge verbundenen Aufgaben sind vorrangig von Bund und Land, nicht aber von den Kommunen zu finanzieren. Der Bund wird deshalb aufgefordert über das Jahr 2018 hinaus die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II für die flüchtlingsbedingten Mehrbelastungen von 100% dauerhaft zu garantieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 d) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass der Bund nicht nur die laufenden Kosten der Unterkunft übernimmt, sondern auch die weiteren Leistungen nach dem SGB II wie etwa Kosten für Wohnraumbeschaffung und Umzüge (§22 Abs. 6 SGB II), die Erstausstattung der Wohnung bei Schwangerschaft und Geburt (§24 Abs. 3 SGB II) und die kommunalen Eingliederungsleistungen (§16a SGB II).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 e) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
An der zugesagten Integrationspauschale in Höhe von jährlich 2 Mrd. Euro für die Jahre 2016, 2017, 2018 müssen auch die Kommunen in einem relevanten Umfang partizipieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert, dass die Kommunen in großem Umfang an der Pauschale beteiligt werden und für die Abrechnung ein einfacher Weg gefunden wird, um eine schnelle und wirksame Integration nicht durch vermeidbaren Verwaltungsaufwand zu belasten. Bei der Integration von Flüchtlingen sind die Kommunen vor Ort ohne längeren Vorlauf vor große Herausforderungen gestellt worden. Die Integration von Flüchtlingen verlangt gerade in der Bildungsinfrastruktur, der Kinderbetreuung, der Sprachförderung oder bei der Wohnraumversorgung in den Kommunen eine große Kraftanstrengung fast aus dem Stand. Diese Integrationsleistungen der Kommunen können nur gelingen, wenn den Kommunen auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
1 f) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen

Aus der bisherigen Debatte um das Bundesteilhabegesetz ist erkennbar, dass es zu maßgeblichen Verbesserungen für die Betroffenen kommen soll. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Gesetz der Weg von der staatlichen Fürsorge in die gesellschaftliche Teilhabe beschritten wird. Allerdings machen alle Analysen auch deutlich, dass die ursprünglich damit in Verbindung gebrachte Kostenentlastung für die Kommunen nicht erfolgt. Auch die in Folge der Abkoppelung der 5-Mrd. Euro -Entlastung einhergehenden Mittel können die Kostenentwicklung nicht auffangen. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet deshalb, dass es weitere Entlastungen der Kommunen, insbesondere durch eine Bereinigung der Schnittstelle zur Pflegeversicherung kommt (§ 43a SGB XI). Die damit verbundene Kostenentlastung wäre geeignet, die Leistungsverbesserungen so zu kompensieren, dass die Kostensteigerungen für die Kommunen leichter zu verkraften sind. In jedem Fall sind den Kommunen zukünftige Mehrausgaben in der Eingliederungshilfe mit einem dynamischen Faktor durch den Bund zu erstatten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 g) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
Langzeitarbeitslose Menschen brauchen eine Lebensperspektive. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Eingliederungsmittel in den Jobcentern auf niedrigem Niveau stagnieren und effektive Beschäftigungsprogramme nach und nach auslaufen oder durch befristete Einzelmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen mit dem Fokus auf erhebliche Vermittlungshemmnisse ersetzt werden. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Bund auf, endlich einen integrativen Arbeitsmarkt gesetzlich zu verankern und zu finanzieren. Nur so können die rund 10.000 benötigten Arbeitsplätze für wenig bzw. nicht qualifizierte Menschen in Dortmund im Rahmen des Dortmunder Konsenses entstehen. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Pläne der Wirtschaftsförderung für einen kommunalen Arbeitsmarktfonds. Der Bund wird aufgefordert, dieses Modellprojekt ausreichend mit finanziellen Mitteln auszustatten. Der Rat erkennt die aktuellen Anstrengungen des BMAS an, zusätzliche Mittel für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 h) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
Der Rat der Stadt begrüßt die Einigung des Bundes mit den Ländern über die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020. Das Land NRW wird so ab 2020 jährlich um rund 1,4 Mrd. € entlastet. Durch Wegfall des Umsatzsteuervorwegabzuges wird zukünftig deutlich werden, dass NRW kein „Geber-Land“ sondern ein „Nehmer-Land“ ist. Der Rat der Stadt erwartet, dass das Land seinen kommunalfreundlichen Kurs fortsetzt und die Kommunen in NRW in einem angemessenen Umfang an diesen Entlastungen ab 2020 partizipieren lässt. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt insbesondere, dass der Bund sich in erheblichem Umfang an der Erneuerung der Bildungsinfrastruktur der Kommunen beteiligen wird. Bei der Ausweitung der Unterhaltsvorschussregelungen, die hinsichtlich der Situation von Alleinerziehenden sehr begrüßenswert sind, ist darauf zu achten, dass die finanziellen Mehrbedarfe nicht von den Kommunen getragen werden müssen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion nur den letzten zwei Sätzen des Beschlussvorschlages zustimmen werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

2 Umsetzung des Landesprogrammes „Gute Schule 2020“
Der Rat begrüßt das Programm „Gute Schule 2020“ durch das Dortmund in die Lage versetzt wird, 94 Mio. € für Schulbaumaßnahmen in den Jahren 2017 – 2020 abzurufen.
Der Rat erwartet, dass diese Mittel sowie evtl. weitere Förderprogramme (angekündigt für OGS) zusätzlich zu den bereits geplanten Investitionen im Schulbereich realisiert werden.
Schwerpunkte der zusätzlichen Mitteleinsätze sollen über Schulsanierungsmaßnahmen hinaus in folgenden Bereichen gesetzt werden:
1. Ganztag
2. Turn- und Gymnastikhallen
3. Digitalisierung, Medienentwicklung

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Schulausschuss beauftragt wird, auch weitere wichtige Schulthemen, wie Mensa, Fachraumsanierung und Toiletten weiterzuentwickeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Ergänzung, mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

3 Baubedarfsplanung bei der Feuerwehr
Die Aufstellung eines Baubedarfsplans Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz ab 2018 und die Überführung der Bauangelegenheiten des FB 37 in eine eigene Betriebsform könnte die Umsetzung von Baumaßnahmen für die Feuerwehr effizienter gestalten. Die Verwaltung wird um Überprüfung gebeten, ob ein solches Konzept in Dortmund kostensparend realisierbar wäre.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
4 Kinderfeuerwehr
Im neuen Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz (BHKG) NRW wird eine frühzeitige Brandschutzerziehung ausdrücklich empfohlen, die insbesondere der Prävention von Unfällen im Kindesalter dient. Darüber hinaus ist die Einrichtung von Kinderfeuerwehren ein geeignetes Instrument zur Integrationsarbeit und Nachwuchssicherung bei der Freiwilligen Feuerwehr. Zum Aufbau eines Konzeptes werden Kosten in Höhe von 75.000 € für 2017 bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
5 Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
Das Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz (BHKG) NRW empfiehlt die Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr an die Entschädigungsverordnung für Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung vorzubereiten. Die Umsetzung erzeugt einen Mehraufwand von rd. 300.000 € pro Jahr.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

6 Sanierung des Festplatzes Eberstraße
Zur Umsetzung der dringend erforderlichen Sanierung haben die baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung und der Wasserversorgung oberste Priorität. Hierzu sind im Haushaltsjahr 2017 ff. durch geeignete Umschichtung der Finanzierung, investive Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung zu stellen.
Die Detailplanung ist im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün abzustimmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes, einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion, zu.

7 Sanierung von Begegnungsstätten
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass für die Sanierung der Begegnungsstätten entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Verwaltung nun beginnt, die vorhandene Prioritätenliste abzuarbeiten. Im Jahr 2017 wird mit der Sanierung von mindestens zwei Begegnungsstätten angefangen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.

8 Konsumtive Mittel der Bezirksvertretungen

Der Rat beschließt:
Sollten über die festgelegten konsumtiven Mittel hinaus weitere Maßnahmen in einzelnen Bezirksvertretungen erforderlich sein, die nachweislich abgearbeitet, d.h. auch zeitnah umgesetzt werden können, werden solche Maßnahmen nach der Genehmigung des Haushaltes 2017 durch eine gesonderte Bewirtschaftungsregelung möglich gemacht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, zu.

9 Systematische Beschlussumsetzung in den Bezirksvertretungen

Der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird einen Workshop mit den und für die Bezirksvertretungen organisieren, um eine systematische Aufarbeitung ausstehender Beschlüsse mit entsprechender Fehlersuche zu ermöglichen und Optimierungslösungen für die Zukunft zu erreichen. Der Rat erwartet bis Februar 2017 ein umsetzungsfähiges Konzept mit Maßnahmevorschlägen der Bauverwaltung, wie eine systematische, zeitnahe Beschlussumsetzung zukünftig realisiert werden kann. Dabei soll u. a. Bezug genommen werden auf die bereits gestarteten Initiativen der Verwaltung, durch Rahmenvereinbarungen (z. B. für Kleinspielgeräte oder Bänke) einen schnelleren Zugriff zu erhalten. Ebenfalls ist zu prüfen, diese Rahmenvereinbarungen auch auf Großspielgeräte oder für standardisierten Gehwegs- und Straßenunterhaltungsmaßnahmen auszuweiten, sowie weitere Standardmaßnahmen zu entwickeln. Die Bezirksverwaltungsstellen erhalten ab sofort Zugriff auf städtische Katasterdaten.
So können u.a. lange Recherchewege über beispielsweise Eigentumsverhältnisse von Grundstücken vermieden und Prozesse deutlich beschleunigt werden. Im Rahmen der weiteren Systematisierung soll die Personalbemessung bei den Geschäftsführungen der Innenstadtbezirke überprüft werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E9, Nr. 3) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E-10, Nr. 18).

10 Bewirtschaftung städtischer Stellplätze
Die Verwaltung wird gebeten, vor der Umsetzung dieser Maßnahme einen ausführlichen Bericht im Ausschuss für Personal und Organisation (APO) abzugeben.
Die Verwaltung legt dazu einen interkommunalen Vergleich vor. Es ist eine konkrete Kostenkalkulation vorzulegen, welcher Verwaltungsaufwand entsteht, um diesen Mehrertrag zu erzielen insbesondere bei privaten Fahrzeugen, die für dienstliche Zwecke genutzt werden bzw. wie sich die geplante Bewirtschaftung der Stellplätze auf die Kostenentwicklung für Dienstfahrten auswirkt. Zudem legt die Verwaltung dar, wie sich die Bereitschaft der städtischen Beschäftigten bei Einführung einer Stellplatzabgabe entwickelt, zukünftig ihr privates PKW für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Mobilitätskonzept für die Verwaltung weiter zu optimieren. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Ergebnisverbesserung auch über die Abmietung von Stellplatzflächen erfolgen kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion, zu.

11 Eigenständiges Personaldezernat
Der Rat der Stadt spricht sich im Zuge der Wiederwahl von Herrn StD Stüdemann für die Einrichtung eines eigenständigen Personaldezernates aus.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E9, Nr. 6) und Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05389-16-E-15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr.: 05389-16-E-11, Nr.1).

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E9)

1 Budget der Wirtschaftsförderung
Die in der DS-Nr. 05466-16 (Projekt Digitale Wirtschaft NRW: Gründung der Ruhr:HUB GmbH) in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 der Wirtschaftsförderung Dortmund bereitzustellenden Mittel werden, wie in der Drucksache angegeben, zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon bleibt die Wirtschaftsförderung aufgefordert, die in der Memorandumsvorlage DS-Nr. 05388-16 genannte Einsparung durch laufende Bewirtschaftung von 250.000 Euro p.a. für die Jahre 2017 bis 2020 auch tatsächlich zu erbringen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

2 Zukünftige Angabe der personellen Auswirkungen politischer Beschlüsse auf den Vorlagen der Verwaltung für mehr Transparenz und zur Vermeidung von mehr Verwaltungsaufwand
Die Verwaltung wird beginnend mit dem Jahr 2017 in den von ihr erstellten Vorlagen die personellen Auswirkungen der in den jeweiligen Vorlagen beschriebenen Maßnahmen angeben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.
3 Vorlage eine Konzeptes, welches eine zeitnahe Abarbeitung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen (BVen) und der Verausgabung der BV-Mittel gewährleistet
Die Verwaltung legt den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt im 2. Quartal 2017 ein Konzept vor, wie zukünftig ab 2018 eine zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen gewährleistet werden kann. Im Rahmen dieses Konzeptes ist sicherzustellen, dass die den Bezirksvertretungen im Rahmen des städtischen Haushalts zur Verfügung gestellten konsumtiven und investiven Mittel durch die Verwaltung zeitnah verausgabt werden können. Ebenso ist anzugeben, wie die aus der Vergangenheit noch nicht abgearbeiteten Beschlüsse der Bezirksvertretungen zeitnah abgearbeitet werden.

Ist ein Beschluss einer Bezirksvertretung aus Sicht der Fachverwaltung nicht umsetzbar, teilt die Verwaltung dies der Bezirksvertretung zeitnah – spätestens zur übernächsten Sitzung - mit.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 9) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E-10, Nr. 18).

4 Budget Dortmunder Systemhaus
Der Rat der Stadt hebt den Beschluss DS-Nr. 04868-11-E8 mit seiner Wirkung auf das Dortmunder Systemhaus für die Haushaltsjahre 2017 ff. auf.
Die Planwerte des Dortmunder Systemhauses sind nach der erfolgreich durchgeführten Restrukturierung des Fachbereichs zukünftig in den regulären Planungsprozess zu integrieren. Die Verwaltung wird aufgefordert, die für das Haushaltsjahr 2017 anerkannten Planwerte in die Folgejahre fortzuschreiben.
Die kontinuierliche Berichterstattung im Ausschuss für Personal und Organisation im Rahmen einer Vorlage „IT-Konzept der Stadt Dortmund – Jahresarbeitsprogramm“ wird fortgesetzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

5 Personelle Ausstattung Tiefbauamt bzw. Konzept zur zeitnahen Verausgabung der zur Verfügung gestellten Mittel
Das Tiefbauamt wird einem Neuorganisationsprozess unterzogen. Ziel dieses Neuorganisationsprozesses ist die Optimierung der Leistungserbringung des Tiefbauamtes für die Stadt. Die Neuorganisation soll bekannte Schwachstellen (vgl. Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes Festsetzung und Verwendung von Stellplatzablösebeträgen, DS-Nr. 05211-16; Gewährleistungsabnahmen durchgeführter Straßenbaumaßnahmen, DS-Nr. 05282-16 und Belegprüfung im Fachbereich 66, DS-Nr. 05488-16) beseitigen und personelle, organisatorische und speziell (IT)-technische Unterstützungsstrukturen schaffen, die eine zeitnahe Verausgabung der dem Tiefbauamt im Haushalt zur Verfügung gestellten konsumtiven und investiven Mittel gewährleisten. Analog der Städtischen Immobilienwirtschaft sollen zukünftig auch im Tiefbauamt Ingenieure zum Einsatz kommen, die in erster Linie eine Projektsteuerungsfunktion übernehmen.
Eine zeitnahe Abarbeitung der KAG Maßnahmen bzw. Veranlagung, soll erfolgen.
Über den Stand des Neuorganisationsprozesses ist vierteljährlich, beginnend mit dem 2. Quartal 2017, im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und im Ausschuss für Personal und Organisation zu berichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.

6 Eigenständiges Personaldezernat
Spätestens mit der im Jahr 2018 anstehenden Wahl/Wiederwahl des Kämmerers/Stadtdirektors wird das derzeit geltende Zuständigkeits-Portfolio dieses Dezernats neu geordnet.
Angestrebt wird die Schaffung eines eigenständigen Organisations- und Personaldezernats, dessen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich den Fachbereich "dosys." einschließen soll.
Darüber hinaus sind schon jetzt Vorbereitungen zu treffen, das derzeitige Personal- und Organisationsamt in zwei eigenständige Fachbereiche aufzuspalten, so dass ein analog des damaligen Hauptamtes neu geschaffenes Organisationsamt seine Arbeit spätestens zum 01.01.2018 aufnehmen kann. Hauptaufgabe des Organisationsamtes soll die Regelung grundsätzlicher Fragen des allgemeinen Arbeitsablaufes und Dienstbetriebes, der Verwaltungs- und Aufgabengliederung sowie Weiterentwicklung innerdienstlicher Vorschriften sein.
Mit den Vorbereitungen einer entsprechenden organisatorischen Neuordnung (Ausschreibungen, Personalsuche und -findung etc.) wird im Jahre 2017 begonnen, so dass im Idealfall eine zeitlich konkordante Dezernatsneuordnung mit Wahltermin Dezernat 2 erfolgen kann.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 11) und Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05389-16-E-15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr.: 05389-16-E-11, Nr.1).

7 Aufstockung der Ordnungspartnerschaften
Die 48 Ordnungspartnerinnen und Ordnungspartner leisten einschließlich ihrer Leitstelle eine anerkannt gute Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Dortmund, aber auch der Gäste unserer Stadt. Dabei leisten sie regelmäßig Sonderschichten, um insbesondere in den frühen Morgenstunden, aber auch Abendstunden in der Nordstadt präsent zu sein. Nur gelegentlich schaffen sie es, auch andere Stadtbezirke zu ausgedehnten Arbeitszeiten zu bestreifen. Denn häufig bindet auch die Unterstützung der vielfältigen Großveranstaltungen Ressourcen der Ordnungspartner- und partnerinnen.
Die Einsatzschwerpunkte sollten sich zukünftig neben den nördlichen Stadtteilen auch auf die übrigen Stadtbezirke erstrecken. Diese sind in den letzten Jahren immer wieder an den Rand gerückt worden, haben aber eine ähnliche Aufmerksamkeit verdient wie die Kernarbeitsgebiete der Ordnungspartner und –partnerinnen.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat:
1. Die Anzahl der Ordnungspartner/Ordnungspartnerinnen wird dauerhaft um 10 Planstellen erhöht. An eine Ausweitung des derzeitigen Schichtmodells ist hiermit nicht gedacht.

2. Zumindest sind diese Planstellen ab den Budgetgesprächen für das Jahr 2018 in den Stellenplan einzustellen, damit sie ab dem Haushaltsjahr 2018 wirksam werden. Internen Besetzungen ist der Vorrang vor externen Besetzungen zu geben. Insbesondere sollten hierbei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde, die zum 31.12.2017 in Dortmund schließt, aktiv auf dieses neue Stellenangebot hingewiesen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)

17 Verwaltung:
Bei allen vorgeschlagenen Personalbesetzungen in der Verwaltung ist vorrangig zu prüfen, ob und welche Aufgaben aufgrund vorhandener Ausbildungen, Qualifikationen oder Weiterbildungsmaßnahmen durch die nach und nach in die städtische Verwaltung zurückkehrenden 43 Mitarbeiter/innen der ZAB übernommen werden können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

18 Verwaltung:
Die Verwaltung organsiert einen Prozess, mit dem die noch nicht umgesetzten Beschlüsse der Bezirksvertretungen der letzten Jahre in 2017 vorrangig bearbeitet und verbindlich realisiert werden. Zum Ende des 2. 1. Quartals 2017 legt die Verwaltung einen entsprechenden Umsetzungsplan vor. Eine Berichterstattung über die Umsetzung erfolgt über einen regelmäßigen Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Finanzausschusses.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 9) und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 3).

19 Verwaltung:
Der Rat stellt fest, dass viele Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2016 nicht oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Der Rat erwartet, dass diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse vorrangig abgearbeitet werden.
a) Der Rat stellt fest, dass eine Aufstockung der Mittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Höhe von 600.000 € erforderlich ist. Damit soll der Radverkehr eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten, um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10% Radverkehrsanteil zu erreichen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW bis Ende März 2016 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Wenn sich im Laufe der Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2016 herausstellen sollte, dass die investiven Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur fehlen, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen von überplanmäßigen Mittelverlagerungen diesen Ansatz zu verstärken.

b) Die Verwaltung initiiert im Jahr 2016 einen Prozess zur Neustrukturierung (Neuordnung) der Stadtbezirke. Der Prozess muss transparent und unter Beteiligung der Bevölkerung erfolgen und so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die notwendigen Fristen vor der Kommunalwahl im Jahr 2020 eingehalten werden
c) Der Rat beschließt, ein Prinzip des demografischen Controllings einzuführen. Damit sollen gerade auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Einwohner*innenzahl alle für die Stadtentwicklung und die Infrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahren bedeutsamen Maßnahmen und Beschlüsse überprüft werden. Eventuell dafür benötigte Personalkapazitäten sind bereit zu stellen.
Der Antrag Nr. 19 wird wie folgt einzeln zur Abstimmung gestellt:
Abstimmung zu 19

Der Rat stellt fest, dass viele Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2016 nicht oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Der Rat erwartet, dass diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse vorrangig abgearbeitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19 unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

Abstimmung zu 19a):
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19a) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
- siehe auch unter „zugestimmte Anträge“

Abstimmung zu 19b):

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.
- siehe auch „abgelehnte Anträge“

Abstimmung zu 19c):

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
- siehe auch „abgelehnte Anträge“
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

1 Personal und Organisation:

Einrichtung eines eigenen Personaldezernates
Im Zuge der Wiederbesetzung des Dezernates 2 wird ein eigenes Personaldezernat eingerichtet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 11) und Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05389-16-E-15) und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 6).

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E15)
Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert den Zuschnitt des jetzigen Dezernats von Stadtdirektor Stüdemann bei der anstehenden Vertragsverlängerung so zu ändern, dass das Personaldezernat als Personal- und Organisationsdezernat eigenständig wird und eine/n eigene/n Dezernenten/Dezernentin bekommt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 11), Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN (Drucksache Nr.: 05389-16-E-11, Nr. 1) und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 6)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:


Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)

1 Integration:

Dem Verbund sozial-kultureller Migrantenvereine Dortmund e.V. (VMDO) werden für das Haus- und Gebäudemanagement sowie den Betrieb des „Hauses der Vielfalt“ in 2017 eine Summe von 75.000 Euro sowie in den Jahren 2018 und 2019 von jährlich 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Da der VMDO Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) ist, sind die Zuwendungen ab 2020 in den Rahmenvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich mehrheitlich einig, den Antrag mit der Einschränkung „ohne Summen“ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie den Integrationsrat zu überweisen.
- siehe auch „Überweisung an andere Gremien“ und “Prüfauftrag an die Verwaltung“

2 Integration:
Das Projekt „Ankommen“ wird in 2017 ff. mit 60.000 Euro zur organisatorischen Bewältigung der ehrenamtlichen Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen in eigenen Wohnungen unterstützt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
3 Integration:
Die kommunale Flüchtlingsberatung wird um zwei Vollzeitstellen erweitert. Die zurzeit zwei Stellen der Flüchtlingsberatung (eine landesgeförderte und kommunal kofinanzierte Stelle aufgeteilt auf VMDO und AWO sowie jeweils eine halbe, aus Eigenmitteln eingerichtete Stelle bei Diakonie und Caritas) werden dem Bedarf nicht gerecht. Die benötigten Mittel werden bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

4 Integration:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im ersten Halbjahr 2017 einen aktuellen Sachstand zur Fortschreibung des Masterplans Integration mit dem Schwerpunkt „Integration von Zugewanderten“ vorzulegen. Sollten sich daraus finanzielle und personelle Notwendigkeiten ergeben, sind die dafür benötigten Mittel bereit zu stellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
8 Integration:
Die Verwaltung erstellt in 2017 in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Drogenhilfe ein ab 2018 umsetzungsreifes Konzept zur diamorphingestützten Substitutionshandlung in Dortmund. Mittel für die Erarbeitung sind bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
9 Integration:
Die Verwaltung erarbeitet in 2017 in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe ein Konzept für den Betrieb eines Mitternachtsbusses/Kältebusses. Ziel soll eine Inbetriebnahme spätestens in 2018 sein. Die dafür benötigten Mittel sind bereitzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
11 Mobilität und Umwelt:
Die Zahl der Fahrradstraßen in Dortmund wird bis 2020 auf mindestens 50 erhöht. Die Verwaltung entwickelt im Zusammenhang mit den Planungen für den Radschnellweg 1 (RS 1) ein gesamtstädtisches Fahrradstraßenkonzept für die sukzessive Ausweisung von Fahrradstraßen. Für die Konzeptionierung und die Umsetzung der ersten Straßen soll für 2017 ein Budget von 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Finanzmitteln der Stellplatzablöse.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
12 Mobilität und Umwelt:
In Dortmund werden in einem ersten Schritt 12 Mobilitätsstationen - jeweils eine pro Stadtbezirk - geschaffen, an denen Fahrradabstellanlage, E-Bike-Lademöglichkeiten, CarSharing- und Leihfahrrad-Standort und ÖPNV-Anschluss miteinander verknüpft werden. Die Standorte werden in Absprache mit den Bezirksvertretungen ausgewählt und mit der notwendigen Infrastruktur versehen. Die Mobilitätsstationen sollen unter Einbeziehung der Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie entwickelt werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Finanzmitteln der Stellplatzablöse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
13 Mobilität und Umwelt:
Um die notwendige Einbindung des Radverkehrs in alle verkehrstechnischen Planungen zu erreichen und den Ausbau der Infrastruktur für Fahrradfahrer/innen umzusetzen, ist eine weitere personelle Verstärkung notwendig - insbesondere auch, um die Nutzung von Fördergeldern für den Radverkehrsausbau zu sichern. Für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Dortmund wird deshalb der Planstellenanteil im Fachbereich 61, Mobilitätsplanung, und im Fachbereich 66, Projektplanung, um jeweils eine zusätzliche Vollzeitstelle erweitert. Die benötigten Mittel werden bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
14 Mobilität und Umwelt:
Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des "Umweltverbunds" (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) am Gesamtverkehrsaufkommen wird bis 2020 um mindestens jeweils 0,5% pro Jahr erhöht (2017: 53,5%, 2018: 54%,2019: 54,5%, 2020: 55%). Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung des Beirats Nahmobilität geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zu evaluieren, um den Planwert zu erreichen. Die Fördermittel des Landes zur Nahmobilität sind auszunutzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
16 Mobilität und Umwelt:
Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund wird mit Hilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1% pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
19 Verwaltung:
Der Rat stellt fest, dass viele Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2016 nicht oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Der Rat erwartet, dass diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse vorrangig abgearbeitet werden.

a) Der Rat stellt fest, dass eine Aufstockung der Mittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Höhe von 600.000 € erforderlich ist. Damit soll der Radverkehr eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten, um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10% Radverkehrsanteil zu erreichen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW bis Ende März 2016 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Wenn sich im Laufe der Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2016 herausstellen sollte, dass die investiven Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur fehlen, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen von überplanmäßigen Mittelverlagerungen diesen Ansatz zu verstärken.

b) Die Verwaltung initiiert im Jahr 2016 einen Prozess zur Neustrukturierung (Neuordnung) der Stadtbezirke. Der Prozess muss transparent und unter Beteiligung der Bevölkerung erfolgen und so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die notwendigen Fristen vor der Kommunalwahl im Jahr 2020 eingehalten werden

c) Der Rat beschließt, ein Prinzip des demografischen Controllings einzuführen. Damit sollen gerade auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Einwohner*innenzahl alle für die Stadtentwicklung und die Infrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahren bedeutsamen Maßnahmen und Beschlüsse überprüft werden. Eventuell dafür benötigte Personalkapazitäten sind bereit zu stellen.
Abstimmung zu 19

Der Rat stellt fest, dass viele Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2016 nicht oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Der Rat erwartet, dass diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse vorrangig abgearbeitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19 unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
– siehe auch unter „zugestimmte Anträge“

Abstimmung zu 19a):
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19a) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
– siehe auch unter „zugestimmte Anträge“

Abstimmung zu 19b):

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.





Abstimmung zu 19c):

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

2 Personal und Organisation:

Ausgabenkritische Überprüfung externer Vergaben
Im Rahmen der Neuaufstellung des Personaldezernates sollen Personalbedarfe insbesondere dahingehend definiert werden, dass externe Vergaben im Vergleich zur Eigenleistung hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit kritisch geprüft werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

3 Einnahmeverbesserungen:

Abgabe auf den Waffenbesitz
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, ortsrechtliche Regelungen zur Einführung einer Abgabe für den privaten Waffenbesitz auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

4 Einnahmeverbesserungen:

Leerstandsabgabe
Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie der Leerstand von Wohn-, Büroräumen, Gewerbeimmobilien und anderen Gebäuden in Dortmund zu einem steuerpflichtigen Tatbestand für die Eigentümer nach Art. 106 Abs. 6 GG und §3 KAG werden kann, da infolge von Grundsteuerreduzierung und -befreiung durch Leerstand Mindereinnahmen für die Stadt Dortmund entstehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

5 Ausgabenreduzierung:

Aufsichtsratsvergütungen verringern
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der Aufsichtsratsvergütungen für kommunale Aufsichtsräte auf generell 1.000 Euro pro Jahr. Das Sitzungsgeld wird auf 170 Euro zurückgesetzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion, ab.

6 Ausgabenreduzierung:

Kommunale Subventionen für den Kirchentag
Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister sowie den Kämmerer auf, Nachverhandlungen mit dem Kirchentagsträgerverein zu treffen – mit dem Ziel, die kommunalen Zuschüsse von 2,7 Millionen Euro auf 0 zu setzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, ab.

7.1 Ausgabenreduzierung:

EDG Geschäftsführung / Sponsoring für Kinderspielplätze
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die EDG auf, die Zahl ihrer GeschäftsführerInnen wieder auf ein branchenübliches Maß zu reduzieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
8 Ausgabenreduzierung: * vgl. hierzu Punkt 8 der Anlage 1 dieser Niederschrift !

EDG Geschäftsführung / Sponsoring für Kinderspielplätze
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die EDG auf, die Zahl ihrer GeschäftsführerInnen wieder auf ein branchenübliches Maß zu reduzieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

9 Beteiligungssteuerung:

Verkauf der RWE-Aktien
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DSW21 auf, ihre RWE-Aktien zu verkaufen und mit dem Verkaufserlös Schulden zu tilgen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Gas, Wasser, Strom sowie Öffentlichem Nahverkehr auf ein sicheres Fundament zu stellen. Damit kann ein Gewinn in zweistelliger Millionenhöhe erzielt werden. Allein die Stadt Bochum hat durch den Verkauf von 2,2 Mio. Aktien, einem Drittel des Aktienbestandes, 33 Mio. Euro eingenommen – und das bei einem Stückpreis von über 15 Euro. Die Dortmunder Stadtwerke DSW21 verfügen über den zehnfachen Bestand.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

10 Beteiligungssteuerung:

Keine Landebahnerweiterung am Dortmunder Flughafen
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Erweiterung der Landebahn am Dortmunder Flughafen nicht mehrheitsfähig ist. Daher werden die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat des Flughafens aufgefordert darauf zu achten, dass kein weiteres öffentliches Geld aus dem Budget des Flughafens oder der Stadtwerke für Planspiele für eine solche Landebahnerweiterung eingesetzt wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

11 Beteiligungssteuerung:

Flughafenkooperation
Der Rat fordert die Flughafen GmbH auf, mit den Flughäfen Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt in Verhandlungen zu treten – mit dem Ziel einer dauerhaften Kooperation. Bis dahin gibt es ein Moratorium, keine baulichen Veränderungen auf dem Flughafen-Gelände vorzunehmen.
Dem Rat ist hierzu regelmäßig Bericht zu erstatten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

12 Beteiligungssteuerung:

Keine Verlängerung der Betriebszeiten
Der Rat lehnt jede weitere Verlängerung der Betriebszeiten in den Nachtflugbereich hinein ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

14 Soziales:

Kinderferienparty finanziell absichern
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Kinderferienparty in Dortmund finanziell abzusichern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

16 Soziales:

Ermäßigter Eintritt auch für Nicht-Dortmunder
Personen, die ihren Wohnort nicht in Dortmund haben, sondern im Umland wohnen, aber nach den Dortmunder Regularien anspruchsberechtigt für einen Dortmund-Pass wären, sollen ungeachtet ihres auswärtigen Wohnortes künftig die Möglichkeit zum Erhalt eines Dortmund-Passes erhalten. Mit den Nachbarkommunen ist über entsprechende Ausgleichszahlungen zu verhandeln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

18 Soziales:

Beschäftigungsförderung
1. Der städtische Zuschuss an die Wirtschaftsförderung Dortmund wird auf 6 Millionen € reduziert. Mit den freiwerdenden Haushaltsmitteln wird im Rahmen der „Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020" die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger, tariflich entlohnter Einfacharbeit in geeigneten Projekten von Beschäftigungsträgern gefördert.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zeitnah ein Konzept zum grundlegenden Umbau der Wirtschaftsförderung Dortmund in eine „Beschäftigungsförderung für solidarisch organisierte Arbeit“ auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

19 Stadtplanung, Bauen und Umwelt:

Mittel zur Novellierung des Kreisverkehrskonzeptes
Für die Novellierung des Kreisverkehrskonzeptes der Stadt Dortmund werden Mittel in auskömmlicher Höhe in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

20 Stadtplanung, Bauen und Umwelt:

Autofreie Siedlung
Der Rat bittet die Verwaltung im Rahmen von Siedlungsplanungen verstärkt Wohnraum in Dortmund zu entwickeln, die Anwendung des Konzeptes der autofreien Siedlung zu prüfen und entsprechende Planungsgelder in die mittelfristige Finanzplanung des Folgejahres einzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.
21 Stadtplanung, Bauen und Umwelt:

Stellenreduzierung im Tiefbauamt zurücknehmen
Die mit dem Haushalt 2016 beschlossene Stellenreduzierung im mittleren Dienst des Tiefbauamtes wird für das kommende Haushaltsjahr 2017 wieder zurückgenommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E14)
Die Fraktion DIE LINKE & Piraten erhebt die im Anhang dargestellten Forderungen des Stadtfeuerwehrverbandes zum Antrag und bittet um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt:

Der Stadtfeuerwehrverband empfiehlt den Ratsfraktionen die Verwaltung mit der Prüfung der beiden Sachverhalte zu beauftragen, mit dem Ziel Alternativen zu entwickeln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E12)
1 Einführung des Wirkungsorientierten Haushalts mit Kennzahlen/Kennziffern in der allgemeinen Finanzwirtschaft der Stadt, um klare Zielsetzungen der Ausgabenpolitik vorgeben und definieren zu können. So kann in dieser Form ein genereller globaler Einsparungsrahmen vorgegeben werden, damit erste größere Mittel für Investitionen und Abbau der Verbindlichkeiten eingesetzt werden. Dies muss von einer kritischen Aufgabenpolitik begleitet werden, um vorhandene Ressourcen zu nutzen und Einsparpotentiale aufzuzeigen.

Dabei müssen Kennziffern für mindestens folgende Bereiche berücksichtigt werden:
- Investitionskredite
- Kassenkredite
- Einnahmen/Ausgaben insgesamt
- Budget der einzelnen Fachbereiche
- Allgemeine Rücklagen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.

2 Die Aufwendungen im Gesamthaushalt werden für das Jahr 2017 um 2% reduziert. Die Gewichtung in den einzelnen Dezernaten kann dabei variabel sein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.

3 Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der Kennziffern, ein Konzept zu entwickeln, das innerhalb von 5 Jahren zu einem ausgeglichenen Haushalt führt, um danach weiter in die systematische Entschuldung zu kommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
4 Der Memorandumsprozess wird in der jetzigen Form beendet und durch eine Steuerung über die Finanzkennziffern ersetzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
5 Die Kosten für die Flüchtlinge und die Integration werden gesondert dargestellt, ebenso die vom Land NRW und Bund erstatteten Kosten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
6 Die Inklusionskosten werden gesondert dargestellt

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
7 Die Kosten der Unterkunft werden ebenfalls gesondert ausgewiesen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
8 Das Kommunale Arbeitsmarktprogramm wird um 50% gekürzt und das Geld wird zusätzlich in das Projekt der Wirtschaftsförderung zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit investiert. Hier kann das Mannheimer-Modell für Jugendarbeitslosigkeit als Vorbild dienen, mit dem es gelungen ist, die Fallzahlen spürbar zu verringern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
9 Zur Steuerung und Aktivierung und Netzwerkbildung wird das Budget der Wirtschaftsförderung um drei Millionen Euro erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

10 Zur Umsetzung von Projekten im Rahmen des Digitalisierungsprozesses wird das Budget des Schulamts um drei Millionen Euro erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.


Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)

1 Integration:
Dem Verbund sozial-kultureller Migrantenvereine Dortmund e.V. (VMDO) werden für das Haus- und Gebäudemanagement sowie den Betrieb des „Hauses der Vielfalt“ in 2017 eine Summe von 75.000 Euro sowie in den Jahren 2018 und 2019 von jährlich 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Da der VMDO Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) ist, sind die Zuwendungen ab 2020 in den Rahmenvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich mehrheitlich einig, den Antrag mit der Einschränkung „ohne Summen“ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie den Integrationsrat zu überweisen.
-siehe auch „abgelehnte Anträge“ und „Prüfauftrag an die Verwaltung“

15 Mobilität und Umwelt:
Das Konzept zur Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“ wird in 2017 fortgeschrieben und auf weitere Schulen ausgeweitet. Die dafür benötigten Mittel sind bereit zu stellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen wird.

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

13 Soziales:

Sozialer Wohnungsbau
Die Stadt Dortmund stattet die „Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft“ mit Grundstücken zweckgebunden zur Errichtung von Sozialwohnungen aus. Die Grundstücke sollen geeignet sein, in einem ersten Schritt mindestens 200 zusätzliche neue Sozialwohnungen in Geschossbauweise zu errichten. DOGEWO21 wird aufgefordert, im Auftrag der Stadt Dortmund die Grundstücke zu bebauen. Nach Fertigstellung sollen die neuen Gebäude zum Selbstkostenpreis von der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft an die DOGEWO veräußert werden. Es ist eine beihilferechtlich sichere Vertragskonstruktion anzustreben. Über die Fortschritte bei der Erstellung von kommunalen Sozialwohnungen ist den Fachausschüssen halbjährlich zu berichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

15 Soziales:
Zuschusserhöhung für VMDO
Der Zuschuss an den VMDO wird im Jahr 2017 um 75.000 Euro und in den Folgejahren 2018 und 2019 um 100.000 Euro erweitert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich mehrheitlich einig, den Antrag mit der Einschränkung „ohne Summen“ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie den Integrationsrat zu überweisen.
-siehe auch „Prüfauftrag an die Verwaltung“


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

15 Soziales:
Zuschusserhöhung für VMDO
Der Zuschuss an den VMDO wird im Jahr 2017 um 75.000 Euro und in den Folgejahren 2018 und 2019 um 100.000 Euro erweitert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich mehrheitlich einig, den Antrag mit der Einschränkung „ohne Summen“ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie den Integrationsrat zu überweisen.
-siehe auch „Überweisung an andere Gremien“

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)

1 Integration:
Dem Verbund sozial-kultureller Migrantenvereine Dortmund e.V. (VMDO) werden für das Haus- und Gebäudemanagement sowie den Betrieb des „Hauses der Vielfalt“ in 2017 eine Summe von 75.000 Euro sowie in den Jahren 2018 und 2019 von jährlich 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Da der VMDO Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) ist, sind die Zuwendungen ab 2020 in den Rahmenvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich mehrheitlich einig, den Antrag mit der Einschränkung „ohne Summen“ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie den Integrationsrat zu überweisen.
-siehe auch „abgelehnte Anträge“ und „Überweisung an andere Gremien“


Folgende Anträge sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen aufgrund anderer Abstimmungen als erledigt an:

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)
5 Integration:

Aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes, ist ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder notwendig. Mittelfristige Zielsetzung muss eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen sein. Zur Deckung des wachsenden Bedarfes kann die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und schnelles Instrument sein. Dafür muss vorübergehend eine Ausweitung der Quote der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig bereitzustellen.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, (Drucksache Nr.: 05389-16-E7) aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 17.11.16
6 Integration:
Im gerade beschlossenen Jugendförderplan für die Jahre bis 2020 ist festgestellt worden, dass viele der Maßnahmen im Übergangssystem Schule/Beruf dauerhaft unterfinanziert und dadurch in ihrer Existenz bedroht sind. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2017 dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Übersicht über vorhandene sowie über notwendige neue Maßnahmen im Bereich Übergang Schule/Beruf in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule sowie den anderen im Handlungsfeld tätigen Institutionen und Organisationen vorzulegen. Dabei sind vor allem die benötigten finanziellen Mittel zur Absicherung bzw. zum Ausbau darzustellen. Das betrifft insbesondere die oft fehlende Co-Finanzierung von Maßnahmen. Benötigte Finanzmittel sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, (Drucksache Nr.: 05389-16-E5) aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 17.11.16
7 Integration:
Für die Entwicklung von Projekten mit dem Ziel des Kinderschutzes, der Bildungsintegration sowie der Förderung der Selbständigkeit von Kindermüttern sind finanzielle und personelle Ressourcen im Jugendhilfedienst bereit zu stellen. Aufgabenbestandteil muss dabei auch die Akquirierung von Fördermitteln sein.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, (Drucksache Nr.: 05389-16-E6) aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 17.11.16
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

7.2 Ausgabenreduzierung:

EDG Geschäftsführung / Sponsoring für Kinderspielplätze
Mit dem Auslaufen des Vertrages des kaufmännischen Geschäftsführers soll ein Sponsoring für die Pflege städtischer Kinderspielplätze in gleicher Kostengröße eingeführt werden.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der Fraktion DIE LINKE UND PIRATEN (Drucksache Nr.: 05389-16-E11, Nr. 7.1)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E14)
Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN erhebt die im Anhang dargestellten Forderungen des Stadtfeuerwehrverbandes zum Antrag und bittet um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt:
Kinderfeuerwehren
Der Stadtfeuerwehrverband empfiehlt den Ratsfraktionen, den Haushalt der Feuerwehr 2017 ff. für den Aufbau von Kinderfeuerwehren um Sachaufwendungen in Höhe von 75.000 € zu erhöhen.

- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der SPD- (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 4)
Die Fraktion DIE LINKE & Piraten erhebt die im Anhang dargestellten Forderungen des Stadtfeuerwehrverbandes zum Antrag und bittet um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt:
Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr:
Der Stadtfeuerwehrverband empfiehlt den Ratsfraktionen, den Haushalt der Feuerwehr 2017 ff. für die Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr an die Entschädigungsverordnung für Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse um Sachaufwendungen in Höhe von 300.000 € zu erhöhen.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der SPD- (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 5)

Folgende Anträge sind ausgegliedert und in Zusammenhang mit der entsprechenden Beschlussvorlage behandelt worden. Die abschließende Empfehlung ist dem jeweiligen TOP zu entnehmen.


Siehe auch TOP 2.5 Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16)

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)

10 Mobilität und Umwelt:
Der in der Memorandumsliste aufgeführte Punkt 5.1. „Behindertenfahrdienst“ wird gestrichen, die vorgesehenen Kürzungen werden nicht umgesetzt. Die Mobilitätsbedürfnisse für Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen des Masterplans Mobilität erfasst und analysiert. Nur auf dieser Grundlage können der zukünftig erforderliche Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert und diskutiert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

17 Soziales:
Behindertenfahrdienst qualitätsvoll erhalten und nach UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 umsetzen
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie der Behindertenfahrdienst zukünftig nach der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 ausgestaltet werden kann. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit dem 26. März 2009 rechtsgültig. Artikel 20 besagt, es sind wirksame Maßnahmen zu treffen, um für die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung die größtmögliche Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern. Die von der Verwaltung geplante Kürzung im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ unter 5.1 beim Behindertenfahrdienst wird nicht vorgenommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

Siehe auch TOP 2.2 "Memorandum - Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts" - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05388-16-E4)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgender Anträge:
Der Behindertenfahrdienst wird privatwirtschaftlich ausgeschrieben. Die Vergabekriterien werden vorher mit den Gremien abgestimmt. Der Kostenrahmen wird um 50% gesenkt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16
(Drucksache Nr.: 05388-16)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, CDU, Piraten, AfD) gegen 2 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2017 entsprechend der Beratungsfolge. Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig folgenden Beschlusstext:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost an und bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 6 Jahren deutlich angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten Ortsterminen, Runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an Jahreshauptversammlungen von Gewerbe- und Interessengemeinschaften und die sich daraus ergebenen Kontakten erfordert ebenfalls eine umfängliche Vor- und Nachbereitung in der jeweiligen Geschäftsführung, die mit den vorhandenen Mitarbeiter/innen selten zeitnah erfolgen kann.
Auch zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was wiederum zu vielen oft selbst organisierten und durchgeführten Veranstaltungen und Beratungsgesprächen führt.
Um diese Aufgaben weiterhin in den Innenstadtbezirken sachgerecht gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle zur Unterstützung der Geschäftsführungen für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (TVöD E8), die von einer weiteren Person bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Abstimmung auf.
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16-E1)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Würdigung und Einbeziehung der bisher gefassten Empfehlungen, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
- die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 unter Einbeziehung der in den Anlagen 2 bis 4 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

- die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 5),

- die als Anlage 6 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung,

- den als Anlage 8 aktualisierten Vorbericht.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den einzelnen Maßnahmen getroffenen Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis (siehe Anlage 7). Er lehnt diese ab, sofern ihre Umsetzung nicht in den o. g. Veränderungslisten (Anlage 2 und 3) enthalten ist.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E17) vom 07.12.2016 vor:

„ … die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 08.12.2016 folgende Zusatzanträge:

Die Haushaltsberatungen in den Gremien in diesem Jahr haben erneut gezeigt, dass weder Verwaltung noch die „große Koalition“ aus SPD und CDU gewillt sind, einen Haushalt aufzustellen, der nicht auf tönernen Füssen steht. Viele Risikofaktoren wurden ausgeblendet. Große Aufgaben liegen vor der Stadt Dortmund und um letztendlich der Haushaltssicherung durch die Bezirksregierung zu entgehen, bleibt nur ein echter Sparkurs und nicht das „doktern“ an Symptomen.

Bezeichnenderweise wird weiter auf ein niedriges Zinsniveau spekuliert. Weiter werden eindeutige Zahlungsverpflichtungen wie die vollständige LWL-Umlage von 17,4 % nicht in den Haushalt aufgenommen, sondern ohne ersichtlichen Grund nur mit 17,2 % eingestellt. Das ist kein seriöses Wirtschaften. Letztendlich kann das Ziel nur ein ausgeglichener Haushalt sein. Aus diesem Grund stellt die AfD-Fraktion folgende Anträge:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Aufwendungen im Gesamthaushalt werden für das Jahr 2017 um 3% reduziert. Die Gewichtung in den einzelnen Dezernaten kann dabei variabel sein.

Begründung:

Durch diese Maßnahme ist ein Einsparpotential von rund 72 Mio. € gegeben. Mithin wäre das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts weitestgehend erreicht. Eine weitere unkontrollierte Verschuldung würde vermieden. Die weitere Schrumpfung der allgemeinen Rücklage würde gestoppt. Zukünftige Generationen würden nicht noch mehr mit den „faulen Schecks“ der Vergangenheit belastet.



2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die freiwilligen Leistungen für die Position des Büros für „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“ zu streichen.

Begründung:

Das Büro für „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“ ist im Dezernat 1 beim Oberbürgermeister direkt angesiedelt. Im Haushaltsjahr 2017 ist im Haushaltsplan ein sechsstelliger Betrag für das Büro veranschlagt.



Es handelt sich um einen „politischen Tendenzbetrieb“ in der Verwaltung, den wir grundsätzlich ablehnen. Hier ist hier die Rückführung auf die Lösung konkreter Fragen angezeigt. Davon unabhängig ist es vollkommen überflüssig, wenn man den Oberbürgermeister beim Wort nimmt. Oft genug betont der Oberbürgermeister, dass Dortmund eine Stadt der Vielfalt, Toleranz und Demokratie sei. Wenn dem schon so ist, muss ein Büro zur Förderung nicht aufrechterhalten werden.

Zudem ist es keine ureigene Aufgabe des Oberbürgermeisters. Die Thematik findet sich in allen Bereichen des Haushalts wieder. Vielfalt, Toleranz und Demokratie werden in Schulen, in Kindergärten, in sonstigen sozialen Einrichtungen etc. mithin überall gefördert. Die Aufrechterhaltung eines eigenen Büros ist nicht nachvollziehbar und auch nicht darstellbar. Indirekt handelt es sich um ein Werbebüro des Oberbürgermeisters, das selbstverständlich nicht von der Allgemeinheit getragen werden muss.

Letztlich fördert das Büro den sog. „Kampf gegen Rechts“, was immer man darunter verstehen kann und soll. Nach einer kürzlich durch Herrn Polizeipräsidenten Lange veröffentlichten Mitteilung, gibt es rund 60-80 Rechtsradikale in Dortmund. Für eine derart geringe Zahl von „Kampfgegnern“ erscheint der Einsatz recht hoch.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Wahlperiode bis zum Jahr 2020 die Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen um 20% zu kürzen.

Begründung:

Mit Beschluss vom 18.06.2014 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, Zuwendungen für alle Fraktionen mit einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.510.780,00 € zu gewähren. Wie das vergangene Jahr gezeigt hat, haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dortmund noch weiter verschlechtert. Dem Bürger sollen erhebliche Opfer abverlangt werden. Notwendige Bauprojekte (Schulbauten etc.) werden verschoben und vielleicht sogar auf lange Sicht wegfallen. Die Alternative für Deutschland vertritt die Auffassung, dass in dieser prekären Lage die Politik mit gutem Beispiel vorangehen sollte und echte Einsparmöglichkeiten suchen sollte. Eine Kürzung um 20% ist angemessen, praktikabel und lässt allen Fraktionen weiter den Spielraum, politische Arbeit zu leisten.



Die Fraktion der AfD hat dies in den Jahren 2014 bis 2016 bewiesen. Sie hat sparsam gewirtschaftet und mit persönlichem Engagement und eisernem Sparwillen es geschafft, die Zuwendungen nicht voll umfänglich zu verbrauchen. Auch für 2016 wird eine Rückzahlung eines nicht unerheblichen Betrages. Im Rahmen der allgemeinen Sparbemühungen sollten alle anderen Fraktionen mindestens 20% einsparen können und den Haushalt um rund 300.000 € leichter machen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände für die 2015 bis 2020 aus dem Haushaltsplan der Stadt Dortmund zu streichen.

Begründung:

Mit Beschluss vom 17.09.2014 hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Drucksache Nr.: 13182-14) beschlossen, wie seit vielen Jahren der o.g. Organisationen und deren angeschlossene Mitgliedsverbände (Jungsozialisten, Junge Union, Grüne Jugend, Junge Liberale, Linksjugend) eine Beihilfe von insgesamt 23.600,00 € zu gewähren, die sich je Parteijugendorganisation aus einem Sockelbetrag von 750,00 € und einem Aufstockungsbetrag je Mandatsträger im Rat der Stadt Dortmund von 221,76 € errechnet. Dies führt dazu, dass z.B. die Jungsozialisten 8.733,00 € erhalten, wohingegen die Jungen Liberalen nur 1.194,00 € erhalten. Schon die Abhängigkeit der Förderhöhe von der Anzahl der Mandatsträger erscheint zumindest fragwürdig.



Jedenfalls sind derartige Zuwendungen ohne gesetzliche Grundlage, die hier nicht vorliegt, rechtswidrig. Es handelt sich ohne gesetzliche Grundlage um einen Fall von indirekter Parteienfinanzierung.

Die AfD-Fraktion hat die Rechtswidrigkeit bereits in den Vorjahren festgestellt und entsprechend die Streichung gefordert. Leider fühlt sich die Mehrheit des Rates dem Rechtsstaatsprinzip an dieser Stelle nicht verpflichtet.

Die Begründung der Rechtswidrigkeit ergibt sich aus folgendem:

Es stehen bei den Veranstaltungen der Jugendorganisationen parteipolitische Dinge im Vordergrund. Keineswegs handelte es sich um Veranstaltungen, die einen allgemeinen über den parteipolitischen Zweck hinausgehende Funktion hatten.

In diesem Sinne hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14. März 2012 entschieden (Az. OVG 6 B 19.11).
Das OVG hatte bezüglich der Zuwendungen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu entscheiden und festgestellt, die staatliche Subventionierung der Jugendorganisationen der politischen Parteien bedürfe einer Regelung durch förmliches Gesetz. Die Vergabe von Zuwendungen nach einer verwaltungsinternen Richtlinie sei rechtswidrig.
Zur Begründung führte das OVG u.a. aus:
„Nach dem in Artikel 20 Abs. 2 GG festgelegten Demokratieprinzip geht alle Staats-gewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Der Gestaltung des Prozesses der politischen Willensbildung kommt dabei für die Beteiligung der Bürger an der Staatsgewalt herausragende Bedeutung zu. Diese Bedeutung für die freiheitliche demokratische Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont. Danach habe sich der Grundgesetzgeber, indem er die freiheitliche demokratische Grundordnung geschaffen habe, für einen freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes entschieden. Dieser Prozess müsse sich vom Volk zu den Staatsorganen, nicht um-gekehrt von den Staatsorganen zum Volk vollziehen. Den Staatsorganen sei es mit Blick auf das Demokratieprinzip grundsätzlich verwehrt, sich in Bezug auf diesen Prozess zu betätigen (BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65 -, BVerfGE 20, 56, 99, Rn. 117 bei juris sowie Urteil vom 9. April 1992 - 2 BvE 2/89 -, BVerfGE 85, 264, 287 f., Rn. 93 ff. bei juris). Dies schließt die Gewährung staatlicher Zuwendungen an Organisationen und Verbände, die sich an diesem Willensbildungsprozess beteiligen, nicht per se aus. Das zeigt sich gerade an der vom Bundesverfassungsgericht - in den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Grenzen - für zulässig erachteten Finanzierung der politischen Parteien. Diese haben maßgebliche Bedeutung für die politische Willensbildung. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen hingewiesen. Schon diese herausgehobene Bedeutung des Prozesses politischer Willensbildung für das Demokratieverständnis des Grundgesetzes spricht allerdings für die Annahme, dass Art und Umfang einer staatlichen Einflussnahme durch Subventionierung von an diesem Prozess maßgeblich beteiligten Verbänden und Organisationen der Regelung durch förmliches Gesetz bedarf.
Hieran gemessen bedarf auch die vorliegend fragliche Subventionierung der partei-politischen Jugendverbände einer gesetzlichen Regelung. Denn sie nehmen an diesem Willensbildungsprozess in ganz ähnlicher Weise wie die jeweiligen Mutterparteien teil. Sie haben daher, soweit sich ihr Tätigkeitsfeld mit dem ihrer Mutterpartei überschneidet, eine vergleichbare Bedeutung für die politische Willensbildung wie diese selbst. Darüber hinaus knüpft sich hieran die weitere, verfassungsrechtlich bedeutsame Frage, welchen Umfang eine solche Subventionierung haben darf.
Die politischen Jugendorganisationen nehmen drei Hauptfunktionen wahr. Dies sind zum einen die Vertretung der Partei und ihrer Ziele bei den Jugendlichen, weiter die Vertretung der spezifischen Jugendinteressen in der Partei und in der Gesellschaft sowie schließlich die Funktion als Nachwuchsorganisation der Partei (Westerwelle, Das Parteienrecht und die politischen Jugendorganisationen, 1994, S. 33). Die Jugendorganisationen dienen damit quasi als Mittler zwischen ihrer Zielgruppe und ihrer Partei (a.a.O., S. 34). In diesem spezifischen Bereich nehmen sie an der politischen Arbeit der Mutterpartei teil wie diese selbst.
Sie wirken mit bei der Erstellung politischer Programme und Zielsetzungen. Sie bringen sich in den öffentlichen politischen Diskurs mit ihren Forderungen und Zielen ein und lassen junge Menschen an demokratischen Entscheidungsprozessen teilhaben. Es gibt vielfach organisatorische Verflechtungen mit der jeweiligen Mutterpartei. So sind etwa Doppelmitgliedschaften bei den Jugendorganisationen und ihren Mutterparteien möglich und verbreitet. Jedenfalls auf Bundes- und Landesebene sind Funktionsträger in aller Regel gleichzeitig auch Mitglieder der Mutterpartei. Vertreter der Jugendorganisationen werden regelmäßig bei der Aufstellung von Bewerberlisten zur Wahl berücksichtigt. Im Wahlkampf sprechen die Jugendorganisationen gezielt Jungwähler an, um für die Mutterpartei und eine Mitgliedschaft in ihr zu werben. Teilweise bestehen obligatorische Mitgliedschaften der Vorsitzenden der Jugendorganisation in den Parteivorständen oder gar eine satzungsgemäße Weisungskompetenz der Parteiführung für die Jugendorganisation (zum Ganzen: Redmann, Möglichkeiten und Grenzen der Beschränkung der Parteifreiheit und -gleichheit diesseits eines verfassungsgerichtlichen Verbotsverfahrens, 2004, S. 137; ferner: Westerwelle, a.a.O., S. 52 ff.). Die Jugendverbände der politischen Parteien haben damit einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Prozess der politischen Willensbildung insgesamt.
Ob daraus zu Recht - wie in Teilen des Schrifttums vertreten wird (so etwa Morlok in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, 2. Auflage, Art. 21, Rn. 42; Westerwelle, a.a.O., S. 65 ff.; Redmann, a.a.O., S. 135 ff.) - die Folgerung zu ziehen ist, diese Jugendorganisationen fielen in den Anwendungsbereich des Artikels 21 GG, der die Rechtsstellung der politischen Parteien regelt, obwohl sie selbst keine Parteien im Sinne der Vorschrift sind, weil sie nicht unmittelbar bei Wahlen mit eigenen Kandidaten antreten, bedarf an dieser Stelle keiner Vertiefung. Denn ihre Bedeutung für den Prozess der politischen Willensbildung besteht unabhängig von dieser Frage.
Der dargelegten Einflussnahme der politischen Jugendverbände auf den politischen Willensbildungsprozess lässt sich nicht entgegenhalten, diese würden mit den hier fraglichen Zuwendungen Aufgaben außerhalb ihrer parteipolitischen Tätigkeit wahrnehmen, sie agierten hinsichtlich der politischen Willensbildung also gewissermaßen „neutral“. Insofern erscheint es bereits fraglich, ob die parteipolitische Arbeit der Jugendverbände sich überhaupt von überparteilicher, gemeinnütziger Jugendarbeit abgrenzen lässt (dies ausdrücklich verneinend: Klein, Die Rechenschaftspflicht der Parteien und ihre Kontrolle, NJW 2000, S. 1441, 1443 a.E.; Redmann, a.a.O., S. 138 f.; Westerwelle, a.a.O., S. 125 m.w.N.; ferner, die mit der hiesigen Fragestellung vergleichbare Abgrenzbarkeit politischer Bildungsarbeit der Parteien von deren allgemeiner Parteiarbeit ausdrücklich verneinend, BVerfG, Urteil 19. Juli 1966, a.a.O., S. 112, Rn. 145 f. bei juris). Selbst wenn man eine solche Abgrenzung für möglich hielte, wäre das im vorliegenden Verfahren ohne Bedeutung. Denn das BMFSFJ trifft eine derartige Unterscheidung bei Vergabe der Zuwendungen nicht.“
Nichts anderes gilt vorliegend für die durch den Ausschuss gewährten Beihilfen. Ohne gesetzliche Grundlage können derartige Beihilfen nicht gewährt werden. Sie sind rechtswidrig. Der Bundesgesetzgeber hat dem Urteil durch Einfügung des § 83 Abs. 1 Satz 2 SGB XIII (Sozialgesetzbuch 8) Rechnung getragen.

Auf Landes bzw. kommunaler Ebene fehlt eine solche Vorschrift. Die Beihilfe ist daher aus rechtlichen Gründen zu streichen.


Rat der Stadt am 08.12.2016:


Einleitend verwies OB Sierau auf den zuvor festgelegten Ablauf der Haushaltsberatung.

Anschließend erfolgten die Grundsatzerklärungen der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2017. Die Reden von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), Rm Garbe (AfD), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Schilff (SPD) und Rm Monegel (CDU) sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Weiterhin nahmen Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) und Rm Münch (FBI) zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2017 Stellung. Die entsprechenden Reden sind ebenfalls der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) sieht den Haushalt als finanz- und sozialpolitisches Armutszeugnis an und vermisst richtungsweisende Änderungen bei verlustreichen, kommunalen Prestigeobjekten wie Flughafen, U-Turm, Fußballmuseum und Kirchentag sowie Umschichtungen in Millionenhöhe, zu Gunsten einer echten kommunalen Arbeitsmarktstrategie zur Eindämmung der Langzeitarbeitslosigkeit. Weiter begrüßte Rm Klink die Einrichtung eines eigenständigen Personaldezernates. Schwächen in der bisherigen Personalführung, die genau zu der aktuellen Entscheidung führten, seien dafür verantwortlich, dass u.a. durch fehlende Personalführung Kleinstbeträge im Fundbüro und rund 660.000 Euro in einer Bezirksverwaltungsstelle fehlten, dass das Jugendamt ungetrübt mit Millionenbeträgen umgegangen sei, ein unterbesetztes Tiefbauamt für marode Straßen und nicht verausgabte Fördermittel sorgte, dass in den Kulturbetrieben hunderte Kunstwerke und in den Bürgerdiensten Blankoausweise fehlen und ein überproportionaler Krankenstand für weitere Missstände sorgte. Darüber hinaus kritisierte Rm Klink u.a., dass durch die Kürzung bei der Umlage für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) behinderten Menschen geschadet werde, da rund 90% der Umlage in die Eingliederungshilfen dieser Menschen fließt, die dauerhafte finanzielle Absicherung der Kinderferienparty keine Mehrheit fand und der Behindertensozialdienst noch immer auf der Sparmemorandumsliste stehe.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) erinnerte an die Diskussionen um die Höhe des Hebesatzes der LWL-Umlage und brachte gegenüber OB Sierau seinen Respekt zum Ausdruck, dass es mit Flankierung durch andere gelungen ist, den ursprünglichen Hebesatz soweit zu senken, dass er den Dortmunder Berechnungen sehr nahe kommt. In diesem Zusammenhang wies Rm Dingerdissen darauf hin, dass Mandatsträger, die über den Haushalt der Stadt Dortmund entscheiden, auch als Abgeordnete der Fraktionen über den LWL-Haushalt abstimmen und dort alle investiven Maßnahmen des LWL mitgetragen wurden. Rm Dingerdissen brachte den Wunsch zum Ausdruck, dass der Konflikt, auf der einen Seite zu sagen, man sei zu großzügig und auf der anderen Seite man sei zu kleinlich, in der Zukunft unterbleibt, da dies nicht im Sinne der benötigten kommunalen Gemeinschaft sei.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u.a. mit Verweis auf die Vorlage zum Memorandum mit Positionen wie „Einsparungen beim Behindertenfahrdienst“ und insbesondere der LWL-Umlage in Höhe von 4,6 Mio. Euro, wo man bei genauerer Betrachtung zu dem Schluss kommen könne, da ist letztlich mehr Schein denn Sein. Weiter führte Rm Langhorst aus, dass ein zentrales Anliegen seiner Fraktion sei, Leitlinien wie Integration und klimafreundliche Mobilität als Schwerpunkte in den Haushalt einzubringen, welche er in den übrigen Haushaltsanträgen in Gänze vermisse. Einzig über den Memorandumprozess würden Luftschlösser produziert, die der Sache nicht gerecht werden. Weiter übernehme seine Fraktion Verantwortung, indem man sich über das ganze Jahr politisch mit Schwerpunkten etc. einbringe. Nach dem Dafürhalten von Rm Langhorst sei es zudem ein völlig falsches Signal in die behindertenpolitische Landschaft, die Debatte um die Fortführung des Behindertenfahrdienstes ohne Qualitätseinbußen, mit Einsparungen in Höhe von 600.000 Euro ab dem Jahr 2018 zu verknüpfen.

Rm Bohnhof (AfD) bekräftigte, dass seine Fraktion Anträge gestellt habe, wie sie auch in den vergangenen Jahren gestellt wurden, weil sie nach wie vor als richtig erachtet werden. Nach Meinung von Rm Bohnhof wird bspw. der Ring politischer Jugend rechtswidrig mit immensen Beiträgen unterstützt, was eine rechtswidrige Parteifinanzierung darstelle. Die Kürzungen bei den Fraktionszuwendungen begründete Rm Bohnhof mit der Notwendigkeit zu sparen und der Möglichkeit, einmal mit gutem Beispiel voran zu gehen. Bezüglich der Grundsatzerklärung von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht Rm Bohnhof eine Diskrepanz zwischen der Forderung nach einem ausgeglichenen Haushalt und der Kürzung der Aufwendungen im Gesamthaushalt für das Jahr 2017 um lediglich 2%.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies mit Bezug auf den Beitrag von Rm Bohnhof (AfD) darauf hin, dass der Antrag seiner Fraktion auf prozentuale Kürzung bei den Gesamtaufwendungen auf einen mittelfristig ausgeglichen Haushalt abzielt und im Übrigen im Rahmen der Grundsatzerklärung deutlich gemacht wurde, dass eine Kürzung in Höhe von 3% von vornherein nicht als mehrheitsfähig erachtet wurde.
Rm Münch (FBI) sieht nach wie vor das Erfordernis, dass auch Politik ein Zeichen beim Sparen geben muss und hält es für angebracht, Fraktionszuwendungen zu kürzen. Im Hinblick auf das Thema Sicherheit sieht Rm Münch zudem die Notwendigkeit, für mehr Stellen bei der Polizei zu sorgen und beantragte vor diesem Hintergrund mündlich:

„Motto: Sicher in Dortmund leben:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen Masterplan gegen Kinderarmut.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Innenminister, für Dortmund 60 zusätzliche Polizisten bereitzustellen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Fraktionszuwendungen um 30% gekürzt werden und die frei werdenden Mittel für den Masterplan gegen Kinderarmut eingesetzt werden.

Rm Taranczewski (SPD) ist in Bezug auf die Beiträge zur LWL-Umlage der Meinung, dass auch der Landschaftsverband sich kritisch hinterfragen müsse, was seine Finanzierung anbetrifft und stellte klar, dass er eine ausreichende Finanzausstattung des LWL für erforderlich und eine entsprechende Überprüfung für notwendig hält. Hinsichtlich des Behindertenfahrdienstes erklärte Rm Taranczewski, dass dieser auch über das Jahr 2017 hinaus, entweder in der jetzigen Form oder aber in einer vernünftigen, politisch vertretbaren Alternative, fortgesetzt werden solle.

Rm Reppin (CDU) machte in Bezug auf die LWL-Umlage deutlich, dass das Verfahren nicht mit der Einbringung des Haushalts in die Landschaftsversammlung beginnt, sondern mit der Benehmensherstellung mit den angeschlossenen Kommunen. Insbesondere auf Initiative der Stadt Dortmund und hier auf Basis der fachlich korrekten und völlig emotionslosen Ausführungen der Sozialverwaltung, sei es schließlich zu einer Kürzung der Umlage gekommen, die rund 5 Mio. Euro erbringt. Weiter hält Rm Reppin die von seiner Fraktion geforderte Ausweitung der Ordnungspartnerschaften, angesichts der Probleme im öffentlichen Raum, für dringend geboten. Hinsichtlich des Behindertenfahrdienstes schloss sich Rm Reppin den Ausführungen von Rm Taranczewski (SPD) an und stellte klar, dass die Thematik verwaltungsseitig in 2017 noch einmal aufgearbeitet werden soll. Sollte dann der Nachweis erbracht werden, dass Einsparungen tatsächlich nur durch Qualitätseinbußen möglich sind, sind die Kürzungen für seine Fraktion erledigt. Angesichts des als Tischvorlage eingereichten Haushaltsantrags der AfD-Fraktion wies Rm Reppin darauf hin, dass es seit Jahren entsprechende Gepflogenheiten bzgl. des Ablaufs der Haushaltberatungen und des Einbringens von Haushaltsanträgen gibt. Zu glauben, dass mit einer Tischvorlage etwas bewegt werden könne, hält Rm Reppin vor diesem Hintergrund für illusorisch.

Rm Garbe (AfD) hält die geäußerten Hinweise, dass sich kleinere Fraktionen Mehrheiten für ihre Anträge organisieren müssten, angesichts der bestehenden Blöcke im Rat, für vollkommen unangebracht und nicht umsetzbar. Weiter führte Rm Garbe an, dass seine Fraktion im Rahmen der Beratungen konstruktiv mitgearbeitet habe und sich entsprechend zu den eingebrachten Haushaltsanträgen verhalten habe. Vor diesem Hintergrund warb Rm Garbe um Zustimmung zum Antrag seiner Fraktion.

Für Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) zeige die aktuelle Haushaltsdebatte, dass Vorschläge die gut seien nicht beachtet werden, wenn sie von den falschen Leuten vorgebracht werden. Vor diesem Hintergrund sprach sich Rm Brück u.a. dafür aus, dass man auf Seiten der Politik zumindest symbolisch mit einem guten Beispiel vorangeht und anfängt zu sparen, bevor beim Bürger gespart wird.

Rm Urbanek (AfD) führte aus, dass durch das Abschmelzen des Eigenkapitals die Handlungsspielräume immer kleiner werden, da 5% vom Eigenkapital dann eben auch immer weniger werden und der fortlaufende Substanzverlust somit zwangsläufig nicht vermeidbar sei. Weiter hält Rm Urbanek das Verhältnis von konsumtiven zu investiven Ausgaben für beunruhigend, da es sich in den letzten Jahren zu Ungunsten der Investitionen entwickelt habe. Mit Verweis auf eine übliche Vorgehensweise in der privaten Wirtschaft, hält Rm Urbanek den Vorschlag der Fraktion FDP/Bürgerliste nach einer pauschalen Kürzung der Gesamtaufwendungen für vernünftig, zumal er bei einer Kürzung um 3% zu einem ausgeglichen Haushalt führen würde.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) stellte aus Sicht Ihrer Fraktion dar, dass der Druck den die Oberbürgermeister zusammen mit den Landräten auf den LWL ausgeübt haben, leider erfolgreich war. Allerdings treffe die Senkung der Landschaftsverbandsumlage letztendlich Menschen mit Behinderungen, da die Umlage zu über 90% in die Eingliederungshilfe für Behinderte gehe und seit Jahren nicht die Umlage erhoben werde, die zur auskömmlichen Finanzierung der Kosten erforderlich wäre. Rm Dr. Tautorat hält es vor diesem Hintergrund für abenteuerlich, dass der LWL über 300 Mio. Euro neue Schulden anhäufen musste und die Ausgleichsrücklage auf unter 1% gesunken ist.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) führte in Erwiderung auf die Ausführungen von Rm Garbe aus, dass Haushaltsberatungen den Sinn hätten, sich inhaltlich auseinanderzusetzen und verwies u.a. auf unterjährig wechselnde Mehrheiten.

Rm Düdder (SPD) legte unter Bezugnahme auf den Beitrag von Rm Klink (Die Linke & Piraten) dar, dass die Finanzierung der Kinderferienparty schon längst im Etat des Jugendamtes gesichert sei und somit ein entsprechender Antrag schlichtweg als überflüssig erachtet wurde. Hinsichtlich der Detailanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte Rm Düdder, dass sie nicht auf eine sachliche und fachliche Diskussion zu Fahrradstraßen und Mobilitätsstationen abzielten, sondern konkret der Bau von 50 Fahrradstraßen bis 2020 gefordert wurde, ohne dass ein entsprechender Deckungsvorschlag gemacht wurde.

Rm Weyer (SPD) hält es für unredlich, aus der Kürzung der ursprünglichen LWL-Umlage eine Kürzung der Leistung für behinderte Menschen abzuleiten. Der Haushalt des LWL sei so aufgestellt, dass beeinträchtigte Menschen auch weiterhin im gleichen Ausmaße versorgt, gepflegt oder behütet würden.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält es für irrsinnig anzunehmen, dass Parteien rechts der Mitte, Mehrheiten für konstruktive Anträge im Rat der Stadt organisieren könnten.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) bekräftigte ihre Annahme, dass Kürzungen der LWL-Umlage zu einer Kürzung der Leistungen für behinderte Menschen führe.

Rm Taranczewski (SPD) wies darauf hin, dass die Leistungen im sozial-politischen Bereich des LWL Pflichtleistungen sind, die übernommen werden müssen und Einsparungen somit nicht möglich seien.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:


- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD- Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E17) vom 07.12.2015 mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der Einbringungsvorlage (Drucksache Nr.: 05389-16) in Form der Fassung der Ergänzungsvorlage (Drucksache Nr.: 05389-16-E1) vom 22.11.2016 sowie der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 und der weiteren Ergänzungsvorlage (Drucksache Nr.: 05389-16-E2) vom 06.12.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgende Beschlüsse:



(Drucksache Nr.: 05389-16-E1):

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

- die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 unter Einbeziehung der in den Anlagen 2 bis 4 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

- die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 5),


- die als Anlage 6 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung,

- den als Anlage 8 aktualisierten Vorbericht.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den einzelnen Maßnahmen getroffenen Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis (siehe Anlage 7). Er lehnt diese ab, sofern ihre Umsetzung nicht in den o. g. Veränderungslisten (Anlage 2 und 3) enthalten ist.

(Drucksache Nr.: 05389-16-E2):

Unter Einbeziehung der in Anlage 3 dargestellten Veränderungen beschließt der Rat der Stadt Dortmund


1. die als Anlage 1 beigefügte und gegenüber der Vorlage 05389-16-E1 aktualisierte
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 sowie

2. die als Anlage 2 beigefügte, im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene
und gegenüber der Vorlage 05389-16-E1 aktualisierte mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung.



zu TOP 2.1.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05598-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 05598-16-E1) vom 07.012.2016 vor:

„ … nach unseren Informationen gibt es NRW-weit rund 100 MitarbeiterInnen bei Kommunalfraktionen
u.ä., die von ihrem eigentlichen Arbeitgeber (Stadt o.ä.) als MitarbeiterIn zu Fraktionen gewechselt sind. Deren ursprünglichen Arbeitsverträge sind erhalten geblieben und sollen somit auch eine Rückkehroption ermöglichen. Nach unserem Kenntnisstand ist für diese Art der „Arbeitnehmerüberlassung" eine Erlaubnis des Ministeriums notwendig.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

Für wie viele MitarbeiterInnen der Stadt liegen derzeit die o.g. Erlaubnisse für die Mitarbeit in einer Fraktion vor und von wann stammen diese?

Sind diese Stellen nach dem Wechsel in eine Fraktion bei der Stadtverwaltung nachbesetzt worden, oder werden sie als unbesetzt im Stellenplan geführt?

Wurden die somit anderweitig verwendeten Planstellen aufgestockt und wie drückt sich dies in der Darstellung der steuerbaren Personalbudgets aus?

Werden von den Fraktionen für diese MitarbeiterInnen sämtliche Personalaufwendungen (z.B. auch Leistungen an die ZVK oder ähnliches) oder lediglich der Bruttoarbeitslohn zzgl. Arbeitgeberanteilen erstattet?

Wer trägt ggf. weitere entstehende Aufwendungen, wenn die MitarbeiterInnen das Renteneintrittsalter bzw. das Pensionsalter erreicht haben?

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05598-16-E3) vom 07.012.2016 vor:

„ … die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgende Fragen und bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme in der Ratssitzung:

1. Nach § 56 GO NW gewährt die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Abgesehen von möglichen Auswirkungen auf den Stellenplan, welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Vergütung von Beschäftigten in Fraktionsgeschäftsstellen von Gemeinden?

2. Kommt es vor, dass Fraktionen ihren Beschäftigten keine tarifliche Vergütung (z.B. nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) gewähren?

3. Kommt es vor, dass Fraktionen ihren Beschäftigten standardmäßige Sozialleistungen (z.B. Weihnachtsgeld oder Zusatzversorgung) nicht gewähren?

4. Kommt es vor, dass Fraktionen ihre Beschäftigten nur stundenweise bezahlen oder als geringfügig Beschäftigte einsetzen?
Wie ist dabei die Einhaltung des Mindestlohnes zu bewerten?

Die Beantwortung der vorgenannten, kurzfristig vorgelegten Bitten um Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017.


zu TOP 2.1.2
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05388-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

im Rahmen des Memorandums – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für die nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts wurde das Ziel entwickelt, die Steigerung der Umlagezahlungen an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu begrenzen.

Mit Schreiben vom 26.08.16 hat der LWL die Hauptverwaltungsbeamten/innen der Mitgliedskörperschaften zur Einleitung der „Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage“ angeschrieben und eine Erhöhung des Hebesatzes auf 17,85 % angekündigt.

Ein Zusammenschluss betroffener Mitgliedskörperschaften hat sich darauf verständigt, diese Erhöhung nicht zu akzeptieren und dem LWL ein Argumentationspapier übersandt, in dem verschiedene Planungsgrundlagen des LWL hinterfragt wurden.

Am 27.10.16 legte der LWL die „Eckdaten zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes 2017“ vor. Im Ergebnis sieht das Eckpunktepapier vor, dass die angekündigte Hebesatzerhöhung von 1,15-% -Punkten um 0,25-%-Punkte zurückgenommen werden kann. Dies würde einer Hebesatzerhöhung von 17,6 % anstatt der angekündigten 17,85 % entsprechen.

Am 15.11.16 haben die Kämmerer der Mitgliedskörperschaften in einem gemeinsamen Termin mit dem LWL weitere Punkte aufgezeigt, welche auch in der revidierten Planung des LWL Unstimmigkeiten ausweisen. Als Ergebnis dieses Gesprächs wird in der Haushaltsplanung der Stadt Dortmund davon ausgegangen, dass sich der neue Hebesatz auf 17,2 % belaufen wird. Dadurch beträgt die LWL Umlage 196,2 Mio. Euro für das Jahr 2017. Der Betrag wurde entsprechend für 2017 in den Haushaltsplan aufgenommen und auf dieser Grundlage mit den erwarteten Steigerungsraten für die Folgejahre fortgeschrieben.

Der folgenden Übersicht können die daraus resultierenden erwarteten Umlagezahlungen der Stadt Dortmund entnommen werden:
Umlagezahlungen
Hebesatz- entwick- lung
Modellrechnung
10/16
angenommene Steigerung 0,1 %
angenommene Steigerung 0,2 %
angenommene Steigerung 0,3 %

2017
2018
2019
20202
Hebesatz
17,20%
17,30%
17,50%
17,80%





Dortmund
196.189.466 €
206.407.287 €
216.310.064 €
227.058.821 €





Hebesatz
17,85%
17,95%
18,15%
18,45%
Umlage ausgehend von 17,85 %
203.603.603 €
214.162.474 €
224.344.438 €
235.350.294 €
Verbesserung
7.414.137 €
7.755.187 €
8.034.374 €
8.291.474 €

Eine Prüfung des Rechtsamts ergab, dass in der Haushaltsplanung der Stadt Dortmund die voraussichtlichen Aufwendungen der Landschaftsumlage nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW berücksichtigt werden müssen. Anderenfalls könnten sich negative Auswirkungen auf das Anzeige- und Genehmigungsverfahren durch die Kommunalaufsichtsbehörde ergeben.

Das in der Ratsvorlage beschriebene Ziel einer Abflachung der Steigerungsraten aus der alten Finanzplanung des Haushaltsplans 2016 zu erreichen, kann aus diesen Gründen nicht umgesetzt werden.

Gleichwohl führte die intensive Auseinandersetzung mit dem LWL und dessen Planungsgrundlagen gegenüber der ursprünglichen Forderung des LWL nach aktueller Einschätzung zu Verbesserungen zwischen 7,4 und 8,3 Mio. Euro für den städtischen Haushalt.

Dem Rat wird aus diesen Gründen empfohlen den Beschluss der Ratsvorlage „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ DS-Nr.: 05388-16 unter Berücksichtigung der oben beschriebenen aktuellen Entwicklungen zu fassen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgender Anträge:

- Der Behindertenfahrdienst wird privatwirtschaftlich ausgeschrieben. Die Vergabekriterien werden vorher mit den Gremien abgestimmt. Der Kostenrahmen wird um 50% gesenkt.

- Die bisher angekündigten Zahlungen des LWL müssen vollumfänglich in den Haushalt eingestellt werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 30.11.16 vor:

Die Fraktionen der SPD/B90-Die Grünen lehnen Einsparungen beim Behindertenfahrdienst (Punkt 5.1) ab.
Die CDU-Fraktion möchte der Empfehlung unverändert folgen.
Die Fraktion Die Linke und Piraten lehnen die Vorlage in Gänze ab.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt den Antrag der CDU-Fraktion auf unveränderter Empfehlung des Beschlussvorschlages an den Rat mit 12 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, B90/Die Grünen) gegen 5 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) mehrheitlich ab.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt auf Antrag der SPD-Fraktion/B90-Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 9 Ja Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion B90/Die Grünen) gegen 8 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke, Piraten, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- in der Spalte „Entscheidung durch“ mit „Rat“ gekennzeichneten Maßnahmen mit Ausnahme des Punktes 5.1. Er beauftragt die Fachbereiche für den Haushaltsplan 2017 im Rahmen des Memorandums mit deren Umsetzung. Im Bedarfsfall sind durch die zuständigen Fachbereiche Einzelvorlagen zur weiteren Umsetzung vorzulegen.

Zu Punkt 5.1 der Anlage „Behindertenfahrdienst“ lehnt der Rat der Stadt Dortmund die Einstellung des Behindertenfahrdienstes bzw. die Einstellung der Finanzierung ab.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die übrigen Memorandumsmaßnahmen der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- zur Kenntnis

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, den ersten Spiegelstrich des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste unter dem TOP 2.5 „Behindertenfahrdienst“ zu behandeln.

Ebenso die o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16.

Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass es seiner Fraktion wichtig sei, im laufenden Diskussionsprozess bei den Stellplätzen, die Höhe des Memorandums dadurch nicht angetastet werde und die Gesamtsumme des Memorandums unverändert bleibe. Zurzeit sei es zweifelhaft, ob der geplante Memorandumsbetrag für die Bewirtschaftung der städtischen Stellplätze in 2017 zumindest erzielt werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) macht folgenden Memorandumssvorschlag für 2017:

„Die Maßnahme 2.14 „Bewirtschaftung städtischer Stellplätze“ bleibt Bestandteil des Memorandums. Durch die Bewirtschaftung des virtuellen Amtes „allgemeine Personalwirtschaft“ (Amt 16), Kostenstelle 160093 (Sachkonto 500200) - siehe auch Änderungsliste -, wird der gewünschte Zielbetrag für 2017 erreicht.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) macht zusätzlich folgenden, umfassenden Vorschlag:

„Sobald die, bei den Einzelpositionen genannten quantitativen Ziele, nicht erreichbar sind, sind entsprechende Volumen durch die Verwaltung zu erbringen.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Vorlage unter Berücksichtigung beider o. g. Vorschläge zu empfehlen.

Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den zweiten Spiegelstrich des o. g. Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 05388-16-E4) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung beider o. g. Vorschläge (fett), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- in der Spalte „Entscheidung durch“ mit „Rat“ gekennzeichneten Maßnahmen. Er beauftragt die Fachbereiche für den Haushaltsplan 2017 im Rahmen des Memorandums mit deren Umsetzung. Im Bedarfsfall sind durch die zuständigen Fachbereiche Einzelvorlagen zur weiteren Umsetzung vorzulegen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die übrigen Memorandumsmaßnahmen der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- zur Kenntnis.
3. Die Maßnahme 2.14 „Bewirtschaftung städtischer Stellplätze“ bleibt Bestandteil des Memorandums. Durch die Bewirtschaftung des virtuellen Amtes „allgemeine Personalwirtschaft“ (Amt 16), Kostenstelle 160093 (Sachkonto 500200) - siehe auch Änderungsliste -, wird der gewünschte Zielbetrag für 2017 erreicht.
4. Sobald die, bei den Einzelpositionen genannten quantitativen Ziele, nicht erreichbar sind, sind entsprechende Volumen durch die Verwaltung zu erbringen.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) machte deutlich, dass seine Fraktion die Sparvorschläge des Memorandums ablehnt und sprach sich stattdessen für ein alternatives, soziales Memorandum aus.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) kritisierte die Sparvorschlage als Politik des sozialen Kahlschlags und der Einsparungen zu Lasten der deutschen Bevölkerung und lehnt einen Beschluss ab.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, AfD, FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- in der Spalte „Entscheidung durch“ mit „Rat“ gekennzeichneten Maßnahmen. Er beauftragt die Fachbereiche für den Haushaltsplan 2017 im Rahmen des Memorandums mit deren Umsetzung. Im Bedarfsfall sind durch die zuständigen Fachbereiche Einzelvorlagen zur weiteren Umsetzung vorzulegen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die übrigen Memorandumsmaßnahmen der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- zur Kenntnis.
3. Die Maßnahme 2.14 „Bewirtschaftung städtischer Stellplätze“ bleibt Bestandteil des Memorandums. Durch die Bewirtschaftung des virtuellen Amtes „allgemeine Personalwirtschaft“ (Amt 16), Kostenstelle 160093 (Sachkonto 500200) - siehe auch Änderungsliste -, wird der gewünschte Zielbetrag für 2017 erreicht.
4. Sobald die, bei den Einzelpositionen genannten quantitativen Ziele, nicht erreichbar sind, sind entsprechende Volumen durch die Verwaltung zu erbringen.


zu TOP 2.1.3
Behindertenfahrdienst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05199-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die weitere Beratung der Vorlage am 03.11.16 in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

ASAG aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.16:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2016 vor:

Mit dem Zusatz die im Rahmen des Masterplans Mobilität erfassten Mobilitätsbedürfnisse, deren Umfang und notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst, bei der Prüfung der beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen zu berücksichtigen empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen umsetzungsreif durchzuprüfen und dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen die Prüfungsergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Nach eingehender Diskussion ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, der Vorlage nicht zuzustimmen.
Der Ausschuss nimmt die Empfehlung des Seniorenbeirates zur Kenntnis und unterbricht die Sitzung für fünf Minuten, um einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.
Die Sitzung wird von 17:10 Uhr bis 17:15 Uhr unterbrochen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion AfD folgenden, gemeinsamen Antrag:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der
Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.

Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.16:

Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die heutige Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit folgenden Bausteinen:

Die Kündigung des Vertrages mit DEW zur Durchführung des Behindertenfahrdiensts zum 01.01.2017 wird zurückgenommen.
Im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 wird die Einsparung von 600.000 € im Behindertenfahrdienst gestrichen.
Im Rahmen des Masterplans Mobilität wird die Entwicklung des Behindertenfahrdiensts mit dem Ziel geprüft, ein Konzept für den Behindertenfahrdienst ohne Qualitätsverluste zu erstellen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt bei einer Enthaltung:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.

Die aktuellen Mobilitäts-Angebote für Menschen mit Behinderungen in Dortmund erfüllen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Mobilität nicht.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund um folgende Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zwischenstand der Erarbeitung für ein Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität im Rat, seinen Gremien und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzustellen. Grundlage dieses Auftrags ist die Beschlussfassung des Rates zum Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks „Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15). In der Beratung dieses Antrags wurde beschlossen, dass das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität mit erarbeitet werden soll.

2. Der Rat erwartet, dass im Rahmen des Masterplans Mobilität die Mobilitätsbedürfnisse der Dortmunderinnen und Dortmunder mit Behinderungen erfasst werden. Nur auf Basis dieser Analyse kann der erforderlichen Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert werden.

3. Bis zu dieser Definition des erforderlichen Umfang und der notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst und einem Ratsbeschluss zur Entwicklung des Behindertenfahrdiensts wird es keine organisatorischen, finanziellen und personellen Veränderungen bzw. Reduzierungen des Behindertenfahrdiensts geben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Punkt „Umstellung auf ein sogenanntes Marktmodell“ wird in der Vorlage um folgenden Aspekt erweitert:



Zusätzlich wird die Verwaltung einen Städtevergleich erstellen (Köln, Bochum, Essen und Dortmund) hinsichtlich der angebotenen Leistungen für die Nutzer des Behindertenfahrdienstes. Zu vergleichen sind die Standards wie Kosten, Freifahrten, Eigenbeteiligungen der Nutzer, Kontingente an Fahrten, Service- und Präsenzzeiten, Trägerhilfen, Anzahl der Nutzer, Anspruchsberechtigte, etc.

Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien im 1. Quartal 2017 zu präsentieren.

Ziel ist die Neustrukturierung des Behindertenfahrdienstes ohne Qualitätsverlust zum 01.01.2018.

Begründung

In den vergangenen Jahren sind innerhalb der Stadt Dortmund enorme Kraftanstrengungen unternommen worden und werden weiter unternommen, den öffentlichen Raum möglichst barrierefrei umzubauen. Hierzu gehören insbesondere der Einbau von Fahrtreppen und Aufzügen im Stadtbahnnetz, aber auch die behindertengerechte Planung von Lichtsignalanlagen, Querungshilfen, Bahnsteigen, Buscaps, Gehwegen und Stellplätzen. Der Rückgang der Fahrten von über 36500 im Jahr 2004 auf gut 20700 im Jahr 2015 mag hier als Indikator dafür dienen, dass die gehbehinderten Menschen den ÖPNV zunehmend häufiger und besser nutzen können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die folgende Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E10, Nr. 10) und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (05389-16-E11, Nr. 17) in Zusammenhang mit TOP 2.5 zu behandeln.

Weiterhin hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im Diskussionsverlauf zu TOP 2.2 entschieden, folgenden ersten Spiegelstrich des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.:05388-16-E4) und die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16 in Zusammenhang mit TOP 2.5 zu behandeln:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 05389-16-E10, Nr.10)

Mobilität und Umwelt:
Der in der Memorandumsliste aufgeführte Punkt 5.1. „Behindertenfahrdienst“ wird gestrichen, die vorgesehenen Kürzungen werden nicht umgesetzt. Die Mobilitätsbedürfnisse für Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen des Masterplans Mobilität erfasst und analysiert. Nur auf dieser Grundlage können der zukünftig erforderliche Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert und diskutiert werden.

Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr. 05389-16-E11, Nr. 17)

Soziales:
Behindertenfahrdienst qualitätsvoll erhalten und nach UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 umsetzen
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie der Behindertenfahrdienst zukünftig nach der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 ausgestaltet werden kann. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit dem 26. März 2009 rechtsgültig. Artikel 20 besagt, es sind wirksame Maßnahmen zu treffen, um für die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung die größtmögliche Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern. Die von der Verwaltung geplante Kürzung im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ unter 5.1 beim Behindertenfahrdienst wird nicht vorgenommen.

Antrag Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05388-16-E4)

Der Behindertenfahrdienst wird privatwirtschaftlich ausgeschrieben. Die Vergabekriterien werden vorher mit den Gremien abgestimmt. Der Kostenrahmen wird um 50% gesenkt.
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16:

Die Fraktionen der SPD/B90-Die Grünen lehnen Einsparungen beim Behindertenfahrdienst (Punkt 5.1) ab.

Die CDU-Fraktion möchte der Empfehlung unverändert folgen.
Die Fraktion Die Linke und Piraten lehnen die Vorlage in Gänze ab.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt den Antrag der CDU-Fraktion auf
unveränderter Empfehlung des Beschlussvorschlages an den Rat mit 12 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, B90 Die Grünen) gegen 5 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) mehrheitlich ab.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt auf Antrag der SPD-Fraktion/B90-DieGrünen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 9 Ja Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion B90/Die Grünen) gegen 8 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke, Piraten, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- in der Spalte „Entscheidung durch“ mit „Rat“ gekennzeichneten Maßnahmen mit Ausnahme des Punktes 5.1. Er beauftragt die Fachbereiche für den Haushaltsplan 2017 im Rahmen des Memorandums mit deren Umsetzung. Im Bedarfsfall sind durch die zuständigen Fachbereiche Einzelvorlagen zur weiteren Umsetzung vorzulegen.

Zu Punkt 5.1 der Anlage „Behindertenfahrdienst“ lehnt der Rat der Stadt Dortmund die Einstellung des Behindertenfahrdienstes bzw. die Einstellung der Finanzierung ab.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die übrigen Memorandumsmaßnahmen der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- zur Kenntnis
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt wie folgt ab:

1. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 08.11.16:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, dass Satz 4 des in der Empfehlung enthaltenen, gemeinsamen, folgenden Antrages der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste in Klammern zu setzen ist.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
(Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.)

Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der
Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.

Mit dieser Änderung stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Empfehlung mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP/Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.

2. Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 08.11.16:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

3. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05199-16-E3)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, zu.

4. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 05389-16-E10, Nr.10)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

5. Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr. 05389-16-E11, Nr. 17)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

6. Antrag Fraktion FDP/Bürgerliste, 1. Spiegelstrich (Drucksache Nr.: 05388-16-E4)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.


7. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der o. g. zugestimmten Empfehlungen des ASAG und Behindertenpolitisches Netzwerkes, sowie des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss nicht zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen umsetzungsreif durchzuprüfen und dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen die Prüfungsergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die o. g. zugestimmten Empfehlungen des ASAG und Behindertenpolitisches Netzwerkes, sowie des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, wie folgt zu beschließen:
2. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
(Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.)
Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der
Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zwischenstand der Erarbeitung für ein Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität im Rat, seinen Gremien und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzustellen. Grundlage dieses Auftrags ist die Beschlussfassung des Rates zum Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks „Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15). In der Beratung dieses Antrags wurde beschlossen, dass das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität mit erarbeitet werden soll.
4. Der Rat erwartet, dass im Rahmen des Masterplans Mobilität die Mobilitätsbedürfnisse der Dortmunderinnen und Dortmunder mit Behinderungen erfasst werden. Nur auf Basis dieser Analyse kann der erforderlichen Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert werden.
5. Bis zu dieser Definition des erforderlichen Umfang und der notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst und einem Ratsbeschluss zur Entwicklung des Behindertenfahrdiensts wird es keine organisatorischen, finanziellen und personellen Veränderungen bzw. Reduzierungen des Behindertenfahrdiensts geben.
Der Punkt „Umstellung auf ein sogenanntes Marktmodell“ wird in der Vorlage um folgenden Aspekt erweitert:
6. Zusätzlich wird die Verwaltung einen Städtevergleich erstellen (Köln, Bochum, Essen und Dortmund) hinsichtlich der angebotenen Leistungen für die Nutzer des Behindertenfahrdienstes. Zu vergleichen sind die Standards wie Kosten, Freifahrten, Eigenbeteiligungen der Nutzer, Kontingente an Fahrten, Service- und Präsenzzeiten, Trägerhilfen, Anzahl der Nutzer, Anspruchsberechtigte, etc.
7. Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien im 1. Quartal 2017 zu präsentieren.
8. Ziel ist die Neustrukturierung des Behindertenfahrdienstes ohne Qualitätsverlust zum 01.01.2018.
Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Rat stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der
Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zwischenstand der Erarbeitung für ein Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität im Rat, seinen Gremien und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzustellen. Grundlage dieses Auftrags ist die Beschlussfassung des Rates zum Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks „Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15). In der Beratung dieses Antrags wurde beschlossen, dass das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität mit erarbeitet werden soll.

3. Der Rat erwartet, dass im Rahmen des Masterplans Mobilität die Mobilitätsbedürfnisse der Dortmunderinnen und Dortmunder mit Behinderungen erfasst werden. Nur auf Basis dieser Analyse kann der erforderlichen Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert werden.

4. Bis zu dieser Definition des erforderlichen Umfangs und der notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst und einem Ratsbeschluss zur Entwicklung des Behindertenfahrdiensts wird es keine organisatorischen, finanziellen und personellen Veränderungen bzw. Reduzierungen des Behindertenfahrdiensts geben. Der Punkt „Umstellung auf ein sogenanntes Marktmodell“ wird in der Vorlage um folgenden Aspekt erweitert:

5. Zusätzlich wird die Verwaltung einen Städtevergleich erstellen (Köln, Bochum, Essen und Dortmund) hinsichtlich der angebotenen Leistungen für die Nutzer des Behindertenfahrdienstes. Zu vergleichen sind die Standards wie Kosten, Freifahrten, Eigenbeteiligungen der Nutzer, Kontingente an Fahrten, Service- und Präsenzzeiten, Trägerhilfen, Anzahl der Nutzer, Anspruchsberechtigte, etc.

6. Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien im 1. Quartal 2017 zu präsentieren.

7. Ziel ist die Neustrukturierung des Behindertenfahrdienstes ohne Qualitätsverlust zum 01.01.2018.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 237 - Hauptbahnhof Nordseite - und zugleich Änderung des Bebauungsplanes In N 232 - ZOB Steinstraße -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes 166 - Grüne Straße / Kurfürstenstraße - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes 23 - Gneisenaustraße -; Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 237 - Hauptbahnhof Nordseite - und zugleich Änderung des Bebauungsplanes In N 232 - ZOB Steinstraße -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes 166 - Grüne Straße / Kurfürstenstraße - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes 23 - Gneisenaustraße -; II. Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05877-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan In N 237 – Hauptbahnhof Nordseite – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich aufzustellen und den Bebauungsplan In N 232 – ZOB Steinstraße –, den Bebauungsplan 166 – Grüne Straße / Kurfürstenstraße – teilweise sowie den Bebauungsplan 23 – Gneisenaustraße – teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechtes für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 – Hauptbahnhof Nordseite –.

Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06118-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 – Tremonia – (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4 aus den dort genannten Gründen zu folgen und den Anregungen zu dem Punkt 7.5 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 – Tremonia – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 07.07.2016 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. den §§ 13 und 13a BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 – Tremonia – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 02.11.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05846-16)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -; zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Beschluss, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, V. Beschluss zur teilweisen Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke sowie dessen Änderung Nr. 1, VI. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf den Bebauungsplan (Offenlegungsbeschluss), VII. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 3 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05803-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und zum Bebauungsplan Hom 275 – Luisenglück – (zweiwöchiger Planaushang) unter der Ziffer 6 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, die Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hombruch“ im Masterplan Einzelhandel 2013 zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB

III. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich sowie der Begründung vom 22.09.2016 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes geringfügig zu erweitern (siehe Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB und den §§ 7 und 41GO NRW.

V. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes Hom 275 – Luisenglück – für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 22.09.2016 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB.


zu TOP 3.5
Campus 2030 - Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05595-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05595-16-E1) vom 23.11.2016 vor:

„ … das städtebauliche Entwicklungskonzept ‚Campus 2030‘ wird derzeit in den politischen Gremien
der Stadt beraten und soll am 08.12.2016 vom Rat der Stadt beschlossen werden. In der Sitzung des AUSW am 02.11.2016 wurde im Hinblick auf den beabsichtigten Teilrückbau der Universitätsstraße auf den entsprechenden Ratsbeschluss vom 10.12.2015 verwiesen. Es wurde um Klärung gebeten, ob inhaltliche Unstimmigkeiten zwischen dem zuvor genannten Ratsbeschluss und den Ausführungen im städtebaulichen Entwicklungskonzept ‚Campus 2030‘ vorliegen.

Hierzu teile ich Folgendes mit und bitte, dies bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen:

Ratsbeschluss vom 10.12.2015 (DS-Nr. 02163-15)

Laut Niederschrift hatte Rm Albrecht-Winterhoff in der Sitzung des AUSW am 02.12.2015 zum Thema „Teilrückbau der Universitätsstraße auf zwei Fahrspuren“ darum gebeten, die Formulierung in der Vorlage auf Seite 15, unter Punkt 2.8 Ziff. 3. dahingehend zu ändern, dass anstelle „mittel-langfristig“ nur noch „mittelfristig“ stehe. Dieser Punkt wurde daraufhin von der SPD-Fraktion zum Antrag erhoben. Der AUSW hat diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

In der darauffolgenden Ratssitzung am 10.12.2015 hat Rm Lührs (SPD) laut Niederschrift angemerkt, dass die zuvor beschriebene Änderung in der Ausschussbefassung zum Antrag erhoben und beschlossen wurde.
Der Rat der Stadt hat daraufhin unter Einbeziehung der Empfehlung des AUSW vom 02.12.2015 und der Anmerkung von Rm Lührs (SPD) mehrheitlich beschlossen:
Der Rat nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zum Uni-Umland zur Kenntnis und beschließt, aktuell keinen der vier untersuchten Planfälle umzusetzen, aber die Option für eine Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee offen zu halten.
Campus 2030

Das städtebauliche Entwicklungskonzept ‚Campus 2030‘ beschäftigt sich insbesondere im Kapitel 3.2.2 ‚Verkehr‘ mit dem Teilrückbau der Universitätsstraße.

Hierzu heißt es zunächst unter c) Konzept (Auszug Seite 45):

Ein kompletter Rückbau der Universitätsstraße ab östlich der Straße Hauert, wie im Konzept von 1992 aufgezeigt und in der aktuellen Verkehrsuntersuchung als Planfall 4 untersucht, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht empfehlenswert und soll nicht weiter verfolgt werden. Vielmehr soll langfristig die Möglichkeit bestehen bleiben, die Verkehrsinfrastruktur durch die Anbindung von einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung an die Marie-Curie-Allee zu ergänzen, sofern das veränderte Verkehrsaufkommen durch die Entwicklung der Hochschulen und des Technologieparks dies erfordern sollte. Aktuell ergibt sich kein Bedarf für eine Anbindung. Von den bestehenden vier Fahrspuren der Universitätsstraße werden nur noch zwei, das heißt eine pro Fahrtrichtung, benötigt. Die südliche Fahrbahn mit ihren zwei Fahrspuren sollte daher konsequenterweise zurückgebaut werden und der Verkehr in beiden Richtungen jeweils einspurig über die verbleibenden zwei Fahrspuren der nördlichen Fahrbahn geführt werden.

Sowie anschließend unter d) Maßnahmen (Auszug Seite 46):

Maßnahme Straßennetz Nr. 1: Teilrückbau der Universitätsstraße auf zwei Fahrspuren Es ist nicht verkehrlich begründbar, die Universitätsstraße ab der Straße Hauert in östliche Richtung in Form von zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung, aufgeteilt in zwei getrennten Fahrbahnen, vorzuhalten. Die südliche Fahrbahn soll daher zurückgebaut werden. Es bleibt mit der nördlichen Fahrbahn je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ‚Campus 2030‘ im Allgemeinen, sowie im Hinblick auf die benannten Textpassagen im Besonderen, keine zeitliche Präzisierung zum geplanten Teilrückbau der Universitätsstraße erfolgt.
Ein Widerspruch zu den Inhalten des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 ist daher nicht zu erkennen. Die Verwaltung fühlt sich selbstverständlich an die vorhandene Beschlusslage gebunden und strebt weiterhin einen „mittelfristigen“ Teilrückbau der Universitätsstraße an.

Sofern die Ergänzung der zeitlichen Komponente der Klarstellung dient, könnte das Konzept in dieser Hinsicht wie folgt angepasst werden:
Die südliche Fahrbahn mit ihren zwei Fahrspuren sollte mittelfristig daher konsequenterweise
zurückgebaut werden… (Seite 45)
Die südliche Fahrbahn soll daher mittelfristig zurückgebaut werden. (Seite 46)

Es wird deshalb empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung unter der Maßgabe zu folgen, dass die beschriebene Formulierung zum „mittelfristigen“ Teilrückbau in dem vorliegenden städtebaulichen Entwicklungskonzept ‚Campus 2030‘ redaktionell angepasst wird.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 23.11.2016 vor:

Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme wie folgt:

Der Beirat kann der Vorlage nicht zustimmen, weil im Konzept Campus 2030 gegenüber dem heutigen Bestand erhebliche weitere Flächenversiegelungen vorgesehen sind und die bisher geplanten Maßnahmen zur Grünordnung nicht mehr enthalten sind.

Der Beirat hat sich seit den 1980er Jahren immer wieder kritisch zur ungebremsten baulichen Inanspruchnahme von Freiraum für die Universität, den Technologiepark, Straßenplanungen und Wohnen geäußert. Zuletzt hat er sich 25.8.2015 kritisch mit dem Verkehrskonzept auseinandergesetzt.

Allein in den letzten 30 Jahren ist fast die Hälfte der Freifläche im Bereich des Campus versiegelt worden, u. a. durch die Ausdehnung der Universität nach Osten und des Technologieparks im Westen (u. a. Ansiedlung von Unternehmen westlich Hauert und „Im weißen Feld“), durch zusätzliche Straßen (verlängerter Vogelpothsweg /Am Gardenkamp, Brennaborstraße, Anbindung der NS IX an die Emil-Figge-Straße) sowie der Erweiterung von Wohnbebauung im Bereich „An der Fillkuhle“, Ortsmühle und von Studentenwohnungen am Vogelpothsweg.

Gegenüber dem Bereichsplanungskonzept Universität und Umland aus dem Jahr 1985 sind durch den Flächennutzungsplan und die Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplanen zusätzliche Flächenversiegelungen ausgewiesen worden. Diese Flächenversiegelungen wurden 1:1 im Konzept Campus 2030 dargestellt, während ökologische Ausgleichsmaßnahmen wie der Rückbau der Universitätsstraße und die Sperrung der Ostenbergstraße für den motorisierten Verkehr nicht mehr enthalten sind. Das Konzept enthält sogar einen Anschluss des nicht mehr benötigten Teilstücks der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee, was dem rechtsgültigen Bebauungsplan widerspricht.

Zum Ausgleich der über das Bereichsplanungskonzept hinausgehenden Inanspruchnahme von Freiraum westlich Hauert zulasten des Landschaftsparks Meilengraben und der Ausweisung von Technologieflächen „Im Weißen Feld“ sieht es der Beirat für erforderlich an, auf die geplante Erweiterung der Universität nach Osten beidseitig der Emil-Figge-Straße sowie auf den geplanten Park-and-Ride-Platz westlich Hauert zu verzichten.

Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert der Beirat die zügige Umsetzung der mit den Umwelt- und Verkehrsverbänden abgestimmten Maßnahmen an der Bushaltestelle unterhalb der Mensabrücke. Der Beirat bittet ferner um die Erstellung eines Radverkehrskonzepts in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen und Verkehrsverbänden. Die dargestellten Radverbindungen innerhalb des Campus und nach außen sind nicht vollständig dargestellt.

Der Beirat fordert die Umsetzung folgender Maßnahmen aus dem Landschaftskonzept 1985 bzw. Grünkonzept 2000 der Bereichsplanung ‚Universität und Umland’:

· Vollständiger Rückbau der Universitätsstraße zwischen Hauert und Marie-Curie-Allee (ehemals Vogelpothsweg) zugunsten eines durchgängigen Grünzuges und eines zusammenhängenden Landschaftsraums, der als „Landschaftspark Universität Dortmund“ (Rahmkebachtal) die beiden Campus-Bereiche verbindet,

· Ausbau der zentralen Ost-West-Grünachse im Bereich Martin-Schmeißer-Allee,

· Überführung der Flächen südlich S-Bahn im Bereich Meilengraben in ökologische Landnutzung,

· Vollständige Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen aus dem Grünkonzept 2000 zur landschaftsgerechten Einbindung der Siedlungsstrukturen.

· Dach- und Fassadenbegrünung, vogelfreundliches Bauen mit Glas



Weiter lag dem Rat der Stadt folgenden Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 23.11.2016 vor:

Dem Ausschuss lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2016 vor:

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2016:
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 31.10.2016:

„Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Susanne Lohse, erklärt, ihre Fraktion werde dem Rat der Stadt Dortmund zwar empfehlen, die Vorlage zu beschließen, allerdings gelte dies
nicht für folgende zwei Punkte im „Städtbaulichen Entwicklungskonzept …“ unter dem Kapitel „Das
Konzept“ bzgl. der Verkehrsanbindung. Sie händigt der Geschäftsführung der BV-Hombruch dazu
folgende Erklärung aus, die zur Niederschrift genommen werden soll:

Erklärung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage der
Verwaltung zu beschließen unter Ausschluss der im Konzept unter dem Punkt „Verkehrsanbindung“
aufgeführten Aussagen zur Sperrung der Ostenbergstraße und den nicht geplanten Rückbau des
nördlichen Teils der Universitätstangente östlich der Straße Meitnerweg.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom
27.09.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.“

AUSW, 02.11.2016:
Herr Wilde verdeutlicht einleitend zu dieser Angelegenheit, dass die geplanten Maßnahmen mit einem
großen Konsens aller Beteiligten vereinbart wurden. Zu der aktuell noch bestehenden Diskussion
bezüglich des Knotens „Vogelpothsweg/ Emil-Figge-Straße“, wo es darum ginge, ob dort der
Kreisverkehr die richtige Antwort sei oder man es nicht bei einer Signalanlage belassen wolle, würde
er allerdings heute gerne noch mal ein entsprechendes Votum aus diesem Ausschuss mitnehmen.

Hiernach stellt Herr Draxler das Entwicklungskonzept mittels Powerpoint-Vortrag vor (siehe Anlage).

Frau Rm Neumann-Lieven bedankt sich zunächst für diesen Bericht und äußert sich positiv zu den
geplanten Maßnahmen. Wo ihre Fraktion allerdings noch Lücken sehe, sei das Radwegenetz und die
Überplanung der S1. Ihr persönlich habe die Idee gut gefallen, die Ausgleichsflächen im „Weißen
Feld“ als Ackerflächen für ökologischen Landbau anzubieten. Weiter möchte sie wissen, ob es bereits
Gespräche bezüglich der angedachten Betriebskindergärten gebe oder, ob man hier, wie im restlichen
Stadtgebiet eine Kindertagesstätte mit einem Investor errichten werde.

Frau Rm Albrecht-Winterhoff verweist zum Thema „Uni-Süd-Tangente“ auf den hierzu gefassten
Ratsbeschluss vom 10.12.2015, wonach ein „mittelfristiger“ Teilrückbau der Uni-Straße auf zwei Fahrspuren beschlossen worden sei und kein „langfristiger“. In der vorliegenden Vorlage (Seite 45) sei aber erneut von einem langfristigen Rückbau die Rede. Sie bittet hierzu zu Protokoll zu nehmen, dass ihre Fraktion zu diesem Punkt eine entsprechende Klarstellung erwarte.
Zu dem von Herrn Wilde bereits angesprochenen Thema des Kreisverkehrs „Vogelpothsweg/ Emil-
Figge-Straße“ verweist sie zunächst auf die hierzu in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün anstehende Entscheidung zum Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes. Wenn dort eine Signalanlage priorisiert würde, was aus ihrer Sicht zu begrüßen wäre, bitte sie auch hierzu um entsprechende Änderung der Planungen. Weiter gehe es ihr in diesem Bereich um die Verlegung des Haltepunktes der S5 an die Stockumer Straße, zum Parkhaus „Bahnhof Barop“. Sie hoffe hierzu, dass diese Angelegenheit nun auch mit Finanzen unterlegt werde, damit diese zentrale Verknüpfung in Hombruch, auch im Zusammenhang mit der Bebauung „Luisenglück“ realisiert werden könne.
Vor dem Hintergrund, dass man zukünftig den „Campus 2030“ stärker an die Stadteile anbinden wolle, regt sie an, mögliche, zukünftige Betriebzeitmodelle der „H-Bahn (auch an Samstagen) “ einmal ausführlicher darzustellen.

Frau Rm Hawighost.-Rüßler führt an, dass ihre Fraktion dem umfänglichen Konzept grundsätzlich zustimme. Weiter gibt sie zu Protokoll, dass man sich allerdings gegen folgende zwei Punkte ausspreche:


1. Gegen den Erhalt der Option der späteren Anbindung der Uni-Tangente an die Marie-Curie-Allee
2. Gegen die hier genannten Pläne zur Ostenbergstraße.

Bezüglich des bereits angesprochnen Kreisverkehrs werde man dem Vorschlag des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgen und an dieser Stelle eine Signalanlage vor dem Ausbau eines Kreisverkehrs bevorzugen.

Herr Wilde geht auf die heutigen Anmerkungen wie folgt ein:
Bezüglich des „Weißen Feldes „ und dem erwähnten „flexiblen Umgang mit diesem Bebauungsplan“ erläutert er, derjenige, der diesen Bebauungsplan kenne, wisse, dass man dort bereits sehr großzügig von den Festsetzungen befreie. Man strebe nicht an, den Bebauungsplan noch einmal zu verändern sondern vielmehr beabsichtige, über den Gestaltungsbeirat entsprechend steuernd zu beurteilen, ob man hier in Bezug auf die jeweiligen Nutzungen und Qualität auf dem richtigen Weg sei, um dann besser und wenn möglich zu „befreien“ als ein neues Planverfahren anzustrengen.
Das neue „Regenwasserkonzept“ der „Dortmunder Stadtentwässerung“ sehe vor, dass das
Regenwasser durch die neuen Anlagen nicht mehr in den Kanal abgeführt, sondern vielmehr oberflächlich, über die Bachläufe in den Rüpingsbach und von dort entsprechend in die Emscher transportiert werde.
Zum Thema „Radwegenetz“ führt er an, dass es hierzu ein entsprechendes Konzept gebe, welches die verkehrlichen Auswirkungen zeige. Hiermit werde auch noch mal auf Radwege eingegangen. In diesem Zusammenhang erinnert er an die Realisierung des „RS1“, welcher dann am Nordrand des
Universitäts- und Fachhochschulgeländes entlanglaufe. Damit erhalte man natürlich noch mal eine
ganz andere Anbindungsqualität sowohl Richtung Dortmunder Innenstadt und auch Richtung Bochum.
Diese Aspekte seien alle im Masterplan „Campus 2030“ enthalten.
Bezüglich der Betriebskindergärten existiere zurzeit kein entsprechender Antrag eines Betriebes. Man würde eine solche Maßnahme natürlich jederzeit begrüßen und nutze auch jede sich bietende
Gelegenheit dazu, diesem Aspekt Rechnung zu tragen und mit Nachdruck entsprechende Anträge zu erbitten.
Zu dem durch Frau Rm Albrecht-Winterhoff erwähnten Ratsbeschluss zum Thema „Uni-Tangente/
Rückbau“ kündigt er an, diese Angelegenheit zu prüfen und zur nächsten Ratssitzung richtigzustellen.
Bezüglich der Verlagerung des „Bahnhof Barop“ teilt er mit, dass sich diese Angelegenheit aktuell in der Bearbeitung befände. Man beabsichtige, bis zum Ende des Jahres hierzu den entsprechenden
Planungsauftrag zu vergeben.
Zum Thema „H-Bahn“ regt er an, zunächst den Testbetrieb sowie die Entscheidung zum Wochenendverkehr abzuwarten. Entsprechende neue Erkenntnis hieraus könne man dann auf jeden Fall noch im Campusbericht aufnehmen.
Aus den heutigen Wortmeldungen zum Verkehrsknoten „Vogelpothsweg/ Emil-Figge-Straße“, nehme er mit, dass sich eine deutliche Mehrheit dafür abzeichne, diesen behindertengerecht umzubauen.
Wenn dies die Signalanlage und kein Kreisverkehr sein solle, werde dies so umgesetzt. Im Hinblick auf etwaige Optimierungen könne man dort mit Sicherheit dann noch nachbessern. Er kündigt an, diese Angelegenheit in diesem Sinne gerne so weiterbefördern.
Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann erläutert Herr Wilde, dass die Verwaltung aufgrund der heutigen Anmerkung von Frau Rm Albrecht-Winterhoff, bezüglich des „Rückbaus der Uni- Südtangente“, noch einmal überprüfen und bis zur Ratssitzung schriftlich darstellen werde, was genau der Rat bisher hierzu beschlossen habe. An das Ergebnis dieser Prüfung werde man sich selbstverständlich dann gebunden fühlen.

Herr Rm Waßmann erläutert, dass ihm eine entsprechende Klarstellung hierzu durch die Verwaltung schon wichtig sei, da man nicht wisse, mit welchem Kenntnisstand zu dem Thema „Rückbau und
Anbindung“ die Bezirksvertretung Hombruch der Vorlage zugestimmt habe. Daher plädiert er dafür,
die Entscheidung zur Vorlage heute nicht zu treffen sondern bis zur abschließenden Klärung in der
Ratssitzung zu vertagen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter schlägt danach zusammenfassend vor, dass die heutige Vorlage um den Ratsbeschluss zum Thema „Uni-Tangente/ Rückbau“ vom 10.12.2015 bis zur Ratssitzung ergänzt werden solle. Dessen ungeachtet könne man ihrer Meinung nach heute aber eine Empfehlung zur Vorlage aussprechen, wobei es von der Fraktion B’90/ Die Grünen eben in zwei Punkten einen Dissens zur Vorlage gebe, welcher zuvor entsprechend zu Protokoll gegeben worden sei. Diesem Vorschlag folgend, erfolgt die heutige Beschlussfassung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen.“

ABVG 15.11.2016:

Wie zu Beginn der Sitzung vereinbart, werden heute die Tagesordnungspunkte 3.6 „Campus 2030“ und 8.1 „Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße - Kreisverkehre und die Belange von Menschen mit Behinderungen“ zusammen behandelt.

Neben der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wurden demnach hierzu folgende Anträge in die Beratung der Vorlage einbezogen:

Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (DS-Nr.: 05844-16-E1):

„Auf Einladung des Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks Herrn Herkelmann trafen sich am 21. Juni 2016 Vertreter/innen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und des Tiefbauamtes mit Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks und Menschen, die von den o.g. Planungen in ihrem Alltag betroffen sind. Dabei geht es dem Behindertenpolitischen Netzwerk nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Kreisverkehren, sondern um die Berücksichtigung behinderter Studierender und Mitarbeiter/innen im Umfeld dieser Kreuzung.

Ziel des Behindertenpolitischen Netzwerks ist es, den Beschluss zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an der o.g. Kreuzung im Interesse der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen mit Behinderungen zurückzuholen.
Hier ist u.a. DoBuS, der Bereich "Behinderung und Studium" innerhalb des Zentrums für HochschulBildung an der TU Dortmund angesiedelt. Laut Internetauftritt vom 17.10.2016, 7:56 h ist DoBuS „eine zentrale Einrichtung der Technischen Universität Dortmund. DoBuS wird fachlich von der Fakultät Rehabilitationswissenschaften (Frau Prof. Dr. Renate Walthes) begleitet. Ziel von DoBuS ist die Schaffung chancengleicher Studienbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende. Dabei folgt DoBuS einer eigenen Vorgehensweise, dem "Dortmunder Arbeitsansatz". DoBuS ist eine in der Bundesrepublik Deutschland einmalige Institution und sehr daran interessiert, andere Hochschulen dabei zu beraten und zu unterstützen, ebenfalls den Weg zu einer barrierefreien Hochschule und barrierefreier Didaktik einzuschlagen.“

Viele der Mitarbeiter/innen und Nutzer/innen dieses Angebots gehören zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen. „DoBuS arbeitet eng mit der "Interessengemeinschaft behinderter, nichtbehinderter und chronisch kranker Studierender" (IbS), dem "Autonomen Behindertenreferat" (ABeR) der TU Dortmund und der Beauftragten für die Belange behinderter Studierender zusammen.“ U.a. wird ein Arbeitsraum und Hilfsmittel für behinderte Studierende und ein Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender angeboten.

Kreisverkehre sind insbesondere für blinde Fußgänger/innen mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Vogelpothsweg / Emil-Figge-Straße ist in bestimmten Zeitfenstern besonders hoch. In diesen Zeitfenstern zählen auch behinderte Menschen zu den

Nutzer/innen. Eine Orientierung nach Gehör ist bei hohem Verkehrsaufkommen mit einem hohen Verunfallungsrisiko verbunden.


Am 21.06.2016 sagten die anwesenden Ausschuss-Vertreter/innen zu, auf Basis des Austauschs mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk die aktuelle Beschlusslage in ihren Fraktionen erneut zu besprechen.


Zum Tagesordnungspunkt stelle ich den folgenden Antrag:


1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Entscheidung für die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vogelpothsweg / Emil-Figge-Straße (Drucksache-Nr.: 13217-14 einschließlich der Beschlüsse der BV Hombruch und des ABVG) zurück und beauftragt die Verwaltung, die vorhandene Ampelkreuzung zu ertüchtigen.
2. Das vorhandene Kreisverkehr-Konzept soll im Rahmen des Masterplans Mobilität und begleitet vom Beirat Nahmobilität aktualisiert werden, Dabei werden insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und von lebensälteren Menschen einbezogen.“

Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05844-16-E2):

Die Thematik eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße wurde in einem interfraktionellen Gesprächstermin bereits mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk diskutiert. Ein Ergebnis war, dass die Realisierung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle, aufgrund besonderer Umstände, mit einem signifikant erhöhten Unfallrisiko verbunden wäre. Die Hintergründe und Besonderheiten an dieser Stelle sind im Schreiben des Behindertenpolitischen Netzwerkes (Drucksache Nr. 05844-16-E1) hinreichend erläutert worden.
In der Vorlage „Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße“ (Drucksache Nr. 13217-14) heißt es zur dort vorhandenen Lichtsignalanlage:

Im Zuge der Baumaßnahme soll nunmehr auch die Lichtsignalanlage 0353 erneuert werden (Kostenvolumen 123.000,00 Euro). Die Lichtsignalanlage 0353 wurde mit einem Steuergerät M32 der Firma Siemens im Jahre 1986 realisiert. Dieser Steuergerätetyp M32 wurde im Jahre 1994 abgekündigt. Für den Gerätetyp stehen nur noch wenige Ersatzteile zur Verfügung. EinTotalausfall der mehr als 25 Jahre alten Anlage ist in der nächsten Zeit ist nicht auszuschließen. Die Kreuzung befindet sich unmittelbar am Gelände der Universität Dortmund. Der Übergang soll barrierefrei ausgestaltet werden. Die bestehende Signalanlage ist steuerungstechnisch veraltet. Eine verkehrsabhängige Steuerung vor Ort soll im Rahmen der Erneuerung mit sehbehindertengerechter Ausstattung (Blindensignale/Blindentaster) realisiert werden.

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Beschluss der ABVG-Sitzung vom 21.04.2015, die Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße als Kreisverkehr zu realisieren, wird, unter der Berücksichtigung der Belange sehbehinderter Menschen an dieser speziellen Stelle, zurückgenommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Lichtsignalanlage entsprechend der Vorlage Drucksache Nr. 13217-14 zu ertüchtigen sowie die Umgestaltung des Vogelpothsweges entsprechend vorgenannter Vorlage durchzuführen.


3. Die Vorlage „Campus 2030“ (Drucksache Nr. 05596-16) wird unter Punkt 3.2.2 Verkehr, d) Maßnahmen, Punkt 5 (Seite 46) entsprechend der nun aktuellen Beschlusslage angepasst.


4. Das Konzept für Kreisverkehre in Dortmund wird dahingehend überprüft, ob weitere Kreisverkehre mit ähnlicher Situation, die die Mobilität sehbehinderter Menschen einschränken, in Dortmund existieren.“


Beratungen zur gesamten Angelegenheit:

Herr Rm Berndsen erläutert die Hintergründe des o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion weiterhin für einen Kreisverkehr an dieser Stelle sei. Dieser habe nicht nur Vorteile hinsichtlich des Verkehrsflusses sondern auch insgesamt erhebliche Vorteile hinsichtlich einer Entschleunigung an dieser Stelle.

Herr sB Jütte schließt sich weitestgehend den Worten von Herrn Rm Urbanek an. Ergänzend verdeutlicht er, dass es derzeit an dieser Stelle zu den Stoßzeiten zu großen Rückstaus komme.

Herr Herkelmann betont, dass es dem Behindertenpoltischen Netzwerk mit dem vorliegenden Antrag ausdrücklich um die besondere Situation an dieser Kreuzung gehe, da es sich hierbei um eine Kreuzung handele, welche mit einer innerstädtischen, stark befahrenen Kreuzung und dem hiermit verbundenen erhöhten Risiko für Menschen mit Behinderungen vergleichbar sei. Er betont, dass man sich hiermit nicht generell gegen Kreisverkehre ausspreche sondern es sich hier um einen besonderen Fall handeln würde. Des Weiteren teilt er mit, dass er sich den Ausführungen des SPD-Antrages selbstverständlich anschließe.

Herr Rm Bartsch geht auf die Lichtsignalanlage an der Emil-Figge-Straße im Bereich der KITA (Bericht Campus 2030 unter dem Punkt 3.2.2 b) Evaluierung Nr. 14) ein und teilt mit, dass es aufgrund dieser Lichtsignalanlage nicht erforderlich sei, eine weitere an der heute zur Diskussion stehenden Stelle zu errichten. Weiter führt er beispielhaft den Innenstadt-Kreisverkehr an der Silberstraße an, welcher ebenso von vielen Menschen mit Behinderungen überquert würde und es dort, nach seinem Kenntnisstand, noch nie zu einem Unfall gekommen sei, an dem Menschen mit Behinderungen beteiligt gewesen seien. Seine Fraktion befürworte daher insgesamt weiterhin den Kreisverkehr an der Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße.

Herr Rm Dudde geht zunächst auf die Vorlage „Campus 2030“ ein und gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion (wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erwähnt), dem umfänglichen Konzept grundsätzlich zustimme, man sich allerdings gegen folgende zwei Punkte ausspreche:
1. Gegen den Erhalt der Option der späteren Anbindung der Uni-Tangente an die Marie-Curie-Allee,
2. Gegen die hier genannten Pläne zur Ostenbergstraße.
Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimmen werde.

Herr Rm Gebel erläutert, dass diese Signalanlage, von welcher Herr Rm Bartsch soeben berichtet habe, u. a. auch der Grund dafür sei, warum seine Fraktion auf eine Lichtsignalanlage an der großen Kreuzung verzichten könne und man sich aus diesem Grund dort ebenfalls einen Kreisverkehr wünsche.

Frau Uehlendahl weist darauf hin, dass die Verwaltung erneut einen entsprechend geänderten Vorgang in den Gremienlauf einzubringen habe, falls anstelle eines Kreisverkehrs eine Lichtsignalanlage beschlossen werden sollte. Dies vor dem Hintergrund, dass die Vorlage, neben der Finanzierung und dem Baubeschluss, nicht nur den Kreisverkehr und die Lichtsignalanlage betroffen habe, sondern auch den Bereich Emil-Figge-Straße.

Da mit dem heute vorliegenden SPD-Antrag dem im Antrag des Behindertenpoltischen Netzwerkes geäußerten Anliegen Rechnung getragen werde, ist man sich darüber einig, dass heute lediglich eine Beschlussfassung zum o. a. SPD-Antrag sowie zur Vorlage zu fassen ist.


Hiernach erfolgt die heutige Beschlussfassung wie folgt:




1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05844-16-E2):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt dem o.a. Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU, Die Linke & Piraten, FDP/BL und AfD, zu.

2.Zur Vorlage (DS-Nr.: 05595-16):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU und AfD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Auf Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion Alternative für Deutschland folgenden, um die Punkte des SPD-Antrages ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen.“

1. Der Beschluss der ABVG-Sitzung vom 21.04.2015, die Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße als Kreisverkehr zu realisieren, wird, unter der Berücksichtigung der Belange sehbehinderter Menschen an dieser speziellen Stelle, zurückgenommen.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Lichtsignalanlage entsprechend der Vorlage Drucksache Nr. 13217-14 zu ertüchtigen sowie die Umgestaltung des Vogelpothsweges entsprechend vorgenannter Vorlage durchzuführen.


3. Die Vorlage „Campus 2030“ (Drucksache Nr. 05596-16) wird unter Punkt 3.2.2 Verkehr, d) Maßnahmen, Punkt 5 (Seite 46) entsprechend der nun aktuellen Beschlusslage angepasst.

4. Das Konzept für Kreisverkehre in Dortmund wird dahingehend überprüft, ob weitere Kreisverkehre mit ähnlicher Situation, die die Mobilität sehbehinderter Menschen einschränken, in Dortmund existieren.“



Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erachtet es als wichtig, dass die Universität die Möglichkeit hat, sich entsprechend zu entwickeln. Weiter machte Rm Reuter deutlich, dass sich ihre Fraktion für den Rückbau der Uni-Südtangente und gegen die angeführten Aussagen zur Ostenbergstraße ausspricht und forderte, dass die Anmerkungen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde berücksichtigt werden.

Rm Urbanek (AfD) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, mit Ausnahme der Ampellösung statt des Kreisverkehrs Emil-Figge-Straße/Vogelpothsweg. Weiter machte Rm Urbanek deutlich, dass seine Fraktion einen Kreisverkehr an dieser Stelle für ausgesprochen indiziert hält und eine Ampellösung, sowohl für behinderte Menschen als auch den fließenden Verkehr, als nicht optimal ansieht.

Rm Münch (FBI) wies darauf hin, dass das ursprüngliche Uni-Umlandkonzept eine Balance zwischen Freiraum und universitärer/gewerblicher Nutzung vorsah und der Rückbau der Uni-Südtangente integraler Bestandteil war. Weiter sprach sich Rm Münch für den Erhalt der wenig erhaltenen Freiräume aus und stellte mündlich folgenden Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt aus Gründen des Freiraumschutzes und der Landschaftspflege seinen alten Beschluss, die Universität-Südtangente rückzubauen und in den Landschaftspark zu integrieren.“

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) hält den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI), angesichts der bestehenden Beschlusslage, für überflüssig und sprach sich zudem für die Realisierung eines Kreisverkehres im Bereich Emil-Figge-Straße/Vogelpothsweg aus. Zudem stelle sich für Rm Gebel die Frage, weswegen das Bauvorhaben Luisenglück in die Vorlage aufgenommen wurde, obwohl es außerhalb der eigentlichen, räumlichen Plankulisse liegt. Vor dem Hintergrund, dass die FH auf freiem Gelände stark erweitert wird, wäre es stattdessen interessant zu erfahren, ob damit Auswirkungen auf die FH-Gebäude bzw. Grundstücke im innerstädtischen Bereich verbunden sind. Mit diesen Anmerkungen stimmt die Fraktion Die Linke & Piraten der Vorlage zu.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte das Abstimmungsverhalten dahingehend, dass seine Fraktion der Vorlage zustimme, sich aber ebenfalls für einen Kreisverkehr im Bereich Emil-Figge-Straße/ Vogelpothsweg ausspricht.

Rm Waßmann (CDU) begründete die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 23.11.2016 und den darin enthaltenen, redaktionellen Klarstellungen, sowie die Ablehnung der Anmerkungen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde und des mündlich gestellten Antrages von Rm Münch (FBI).

Rm Lührs (SPD) sieht das nunmehr vorliegende Konzept als eine wichtige Maßnahme, aus dem vor drei Jahren beschlossenen Masterplan Wissenschaft an, der im Konsens mit allen Beteiligten entstanden ist. Rm Lührs sprach sich ebenfalls für eine Zustimmung zur Vorlage unter Einbeziehung des Schreibens der Verwaltung vom 23.11.2016 aus. Weiter wies Rm Lührs darauf hin, dass die Veranstaltungen mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk dazu beigetragen haben, dass ihre Fraktion an der Kreuzung Emil-Figge-Straße/Vogelpothsweg eine Ampellösung bevorzuge.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass Gespräche mit dem Dortmunder Zentrum für Studium und Behinderungen sowie den Interessenvertretern der behinderten Beschäftigten der Universität Dortmund ergeben haben, dass ein Kreisverkehr im Bereich Emil-Figge-Straße/ Vogelpothsweg für sehbehinderte und blinde Menschen eine große Gefahrenstelle darstellt. Vor diesem Hintergrund warb Rm Stackelbeck um Zustimmung zur Ampellösung.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtigung der o.a. Anmerkungen zum jeweiligen Abstimmungsverhalten mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) und bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte:

Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen.

1. Der Beschluss der ABVG-Sitzung vom 21.04.2015, die Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße als Kreisverkehr zu realisieren, wird, unter der Berücksichtigung der Belange sehbehinderter Menschen an dieser speziellen Stelle, zurückgenommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Lichtsignalanlage entsprechend der Vorlage Drucksache Nr. 13217-14 zu ertüchtigen sowie die Umgestaltung des Vogelpothsweges entsprechend vorgenannter Vorlage durchzuführen.

3. Die Vorlage „Campus 2030“ (Drucksache Nr. 05596-16) wird unter Punkt 3.2.2 Verkehr, d) Maßnahmen, Punkt 5 (Seite 46) entsprechend der nun aktuellen Beschlusslage angepasst.

4. Das Konzept für Kreisverkehre in Dortmund wird dahingehend überprüft, ob weitere Kreisverkehre mit ähnlicher Situation, die die Mobilität sehbehinderter Menschen einschränken, in Dortmund existieren.



Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird unter der Maßgabe gefolgt, dass die beschriebene Formulierung zum „mittelfristigen“ Teilrückbau in dem vorliegenden städtebaulichen Entwicklungskonzept ‚Campus 2030‘ redaktionell angepasst wird.


zu TOP 3.6
ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05904-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016 vor:

Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 05904-16-E1):

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit der
Bezirksvertretung Aplerbeck alternative Lösungen für die an der Köln-Berliner-Straße geplante
Haltestelle der Buslinie 440 Richtung Flughafen Dortmund / Holzwickede zu finden.

Begründung:
Die Haltestelle für die Buslinie 440 auf der Köln-Berliner Straße, wie sie die jetzt vorliegende Linienführung vorsieht, hat vor Ort zu berechtigten Einwänden der Anwohner*innen und der Bezirksvertretung geführt. Unter Berücksichtigung der aufgeführten Einwendungen und Vorschläge muss die Linienführung des Busses nochmal überdacht werden.“

Weiter liegt vor -> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 29.11.2016:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck merkt zu der vorgelegten Vorlage der Verwaltung kritisch an:
1. dass der Umsetzungszeitraum bis zum Beginn der Maßnahme (08.01.2017) extrem kurz sei.
2. dass Hinweise der Bezirksvertretung wie z. B. eine mögliche Übergangslösung in der Ruinenstraße oder auch die Fördermittelbindung im Bereich der Ortsmitte und der Nordumgehung in der Vorlage nicht genannt werden.
3. Die Bezirksvertretung weist darauf hin, dass die Busse der DSW 21 ausschließlich an den vorgesehenen Haltestellen anhalten und nicht, wie häufig zu beobachten, an anderen Standorten die Straßen im Ortskern als Haltepunkt nutzen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck erneuert ihren Beschluss an die Verwaltung zum Bau eines Kreisverkehres im Bereich Ringofenstraße/Rodenbergstraße. Sie wünscht die Vorstellung von Planungen mit entsprechenden Kostenangaben.


Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt die Variante A in der Vorlage der Verwaltung einstimmig ab. Der Variante B und C stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.

Aufgrund eines in der Sitzung vorgelegten Antrages aller Fraktionen und Einzelmitglieder begrüßt die Bezirksvertretung Aplerbeck die Reduzierung der angefahrenen Bushaltestellen

im Bereich Ortskern Aplerbeck / Aplerbecker Marktplatz und lehnt gleichzeitig einstimmig eine separate Haltestelle für die Buslinie 440 Richtung Flughafen Dortmund / Holzwickede auf der Köln-Berliner Straße ab. Die BV wünscht, dass die Buslinie 440 zukünftig (nach Bau des Kreisverkehrs Ringofenstraße / Rodenbergstraße) an der Haltestelle Rodenbergstraße endet.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Zusätzen folgendes zu beschließen:


Der Rat der Stadt beschließt das Linienkonzept zur ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens im Sinne einer Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplanes.
AUSW, 30.11.2016:

Aufgrund der Beschlusslage aus der Bezirksvertretung Aplerbeck sowie der heutigen Diskussion zur gesamten Angelegenheit, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung, mit den nachfolgenden Anmerkungen einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt das Linienkonzept zur ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens im Sinne einer Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplanes.

Die in der Vorlage aufgeführte Variante „A“ wird nicht weiter verfolgt.

Die Variante „C“, mit der Umfahrung des Aplerbecker Zentrums, wird kurzfristig, zunächst unter Vorbehalt, umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu und auch zu Variante „B“ der Vorlage verträglichere Lösungsalternativen zu erarbeiten und zeitnah eine entsprechende Vorlage in die Gremien einzubringen.“

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) stellte die Nachfrage, warum ein Shuttle-Bus, der von einer DSW-Tochter betrieben wird, unbedingt außerhalb des VRR-Tarifs betrieben werden muss?

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) bat, unter Bezugnahme auf die Ausschussberatung in Sachen „Kreisverkehr im Bereich Ringofenstraße/Rodenbergstraße“, um Einbindung des Behindertenpolitischen Netzwerkes.

Rm Urbanek (AfD) sprach sich im Sinne der Empfehlung des Fachausschusses dafür aus, auch die Variante B weiter zu untersuchen und verwies auf die vor Ort entstandene Unruhe, aufgrund der in der Vorlage angeführten Vorzugsvariante a). Vor diesem Hintergrund forderte Rm Urbanek die Verwaltung auf, sich künftig vor Ort mit den Gegebenheiten vertraut zu machen bzw. derartige Planungen mit mehreren Ortsterminen zu begleiten.

Rm Waßmann (CDU) sprach sich für eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Ausschussempfehlung aus und wies hinsichtlich der Thematik „Kreisverkehre“ darauf hin, dass hierzu für Anfang 2017, eine grundsätzliche Darstellung von Seiten der Verwaltung, im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vereinbart ist.

StR Wilde sagte zu, die Beantwortung der Nachfrage von Rm Gebel (Die Linke & Piraten) dem Sitzungsprotokoll beizufügen (Anmerkung: Die Beantwortung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt).

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016 einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt das Linienkonzept zur ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens im Sinne einer Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplanes.

Die in der Vorlage aufgeführte Variante „A“ wird nicht weiter verfolgt.

Die Variante „C“, mit der Umfahrung des Aplerbecker Zentrums, wird kurzfristig, zunächst unter Vorbehalt, umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu und auch zu Variante „B“ der Vorlage verträglichere Lösungsalternativen zu erarbeiten und zeitnah eine entsprechende Vorlage in die Gremien einzubringen.“


zu TOP 3.7
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan (LEP) NRW, hier: Sachstand der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05703-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Neuaufstellung des LEP NRW zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Nahverkehrsplan Dortmund 2014 - Ergänzung des Kapitels 2.4
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06333-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Nahverkehrsplan Dortmund 2014 im Kapitel 2.4 Bestandsbetrauung / zukünftige Vergabe der Verkehrsleistungen um folgende Formulierung zu ergänzen: „Das Verkehrsunternehmen hat das eingesetzte Personal nach Maßgabe der jeweiligen einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge im Sinne der Repräsentativen Tarifverträge Verordnung (RepTVVO) zu entlohnen.“


zu TOP 3.9
Stadtumbau Rheinische Straße; Teilmaßnahme: Energieeffizienzquartier Unionviertel
hier: Abschlussbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06005-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Abschlussbericht zum Energieeffizienzquartier Unionviertel zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Einrichtung eines Beirates zur Lärmminderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04074-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 04074-16-E1):

…wir bitten um Abstimmung über folgenden Antrag:

Bei der Zusammensetzung des Beirates zur Lärmminderung werden entgegen dem bestehenden
Beschlussvorschlag 2 Mitglieder von Dortmunder Bürgerinitiativen berücksichtigt. Dafür wird die Anzahl der Mitglieder aus der Bürgerschaft von 4 auf 2 reduziert.


Begründung
Bei vielen der in Dortmund aktiven Bürgerinitiativen ist eine große Sachkenntnis im Bereich Lärmschutz vorhanden. Diese Kenntnisse sollten in einem Beirat Lärmminderung Berücksichtigung finden. Bei vielen Themen rund um den Lärmschutz sind einzelne Lärmprobleme durchaus auf die Gesamtstadt übertragbar, z. B. Lärm durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr oder durch Gewerbebetriebe. Dadurch ist eine objektive gesamtstädtische Betrachtungsweise gewährleistet.“

AUSW, 30.11.2016:

Herr sB Auffahrt erläutert zunächst die Hintergründe des o. a. Antrages seiner Fraktion.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion sich die Frage gestellt habe, wie man sich die konkrete Zusammensetzung dieses Beirates genau vorstellen könne.

Hierzu informiert Herr Dr. Mackenbach darüber, dass Bürgerinnen und Bürger, welche bereits in einer Bürgerinitiative aktiv seien, grundsätzlich nicht von der Mitarbeit in diesem Beirat ausgeschlossen würden. Es könnten interessierte Bürgerinnen und Bürger aus allen Bereichen an diesem Beirat mitwirken. Zudem werde man solche Bürgerinnen und Bürger ansprechen, von denen man aus der Vergangenheit wisse, dass diese an diesem Thema sehr interessiert seien und darüber hinaus über die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen verfügen würden.
Es sei natürlich verständlich, dass ein solcher Beirat nur eine begrenzte Mitgliederzahl aufweisen könne. Man habe diese hier auf eine Anzahl von 17 Mitgliedern begrenzt und solche Institutionen aufgeführt, die man in diesem Gremium für sinnvoll erachte.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter, wer denn festlege, welche Bürgerin/welcher Bürger Mitglied dieses Gremiums würde, teilt Herr Dr. Mackenbach mit, dass man sich grundsätzlich vorstelle, dass die Verwaltung dies festlege. Sollte aber gewünscht sein, dass der Ausschuss dies beschließe, könne man das gerne so regeln.

Hiernach und in Anlehnung an die Regelung zur Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates, einigt man sich auf folgende Ergänzungsregelung zum heutigen Beschlussvorschlag:

Über die konkreten Mitglieder dieses Beirates soll, nach Vorschlag durch die Verwaltung, ein Beschluss des Ausschusses beigeführt werden.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch seine Fraktion mit dieser Regelung einverstanden sei und sich somit ein Beschluss zum o.a. Antrag erübrigt habe.

Frau Lührs bittet die Verwaltung außerdem darum, die Termine dieses Beirates möglichst jeweils auf den späten Nachmittag oder Abend zu legen, damit sichergestellt sei, dass auch alle Mitglieder regelmäßig hieran teilnehmen können.

Mit der o. a. Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Beirates zur Lärmminderung in der beschriebenen Form.

Über die konkreten Mitglieder dieses Beirates soll, nach Vorschlag durch die Verwaltung, ein Beschluss des Ausschusses beigeführt werden.




Hierzu lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 06.12.2016 vor:

„ … in der Ratsvorlage „Einrichtung eines Beirates zur Lärmminderung, Drucksache Nr. 04074-16“ wird u. a. das Vorgehen zur Berufung der Beiratsmitglieder beschrieben. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016 wurde ein von der Ratsvorlage abweichender Beschluss gefasst.

Diesen Widerspruch stelle ich hiermit wie folgt klar:

Die von der Verwaltung vorbereitete Vorschlagsliste für die Besetzung des Beirates zur Lärmminderung wird dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Empfehlung an den Rat vorgelegt.

Durch den Rat der Stadt erfolgt dann – wie in der Vorlage beschrieben – die formale Berufung der Mitglieder des Beirates.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht die Einrichtung eines Beirates für Lärmminderung als nicht sinnvoll und als nicht praktikabel an und lehnt vor diesem Hintergrund die Vorlage ab.

Rm Münch (FBI) hält Krankheit durch Lärmbelastung für eine der am meisten unterschätzten Gefährdungen und die Einrichtung eines entsprechenden Beirates somit für sinnvoll. Da nach Auffassung von Rm Münch eine entsprechende fachliche Qualifikation zur Mitarbeit im Beirat vorausgesetzt werden müsse, stellte er mündlich folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass in dem künftigen Lärmbeirat keine Ratsmitglieder als Mitglieder aufgenommen werden.

Rm Lührs (SPD) erinnerte daran, dass die Einrichtung eines Lärmbeirates Teil des im letzten Jahr beschlossenen Lärmaktionsplanes ist. Weiter erhofft sich Rm Lührs von der Einrichtung des Beirates einen Dialogprozess mit der Stadtgesellschaft, um so einen breiten Rückhalt für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen gewinnen zu können.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) signalisierte Zustimmung zum mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI), da es sich bei der Besetzung des Beirates mit Ratsmitgliedern, nach seinem Dafürhalten, nur um einen weiteren Versuch der Fraktionen handelt, Einfluss in eigentlich unabhängigen Gremien auszuüben.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab
- Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtigung des o.a. Schreibens der Verwaltung vom 06.12.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) die Einrichtung eines Beirates zur Lärmminderung in der - in der Drucksache Nr.: 04074-16 - beschriebenen Form.


zu TOP 3.11
Integriertes Handlungskonzept Dortmund-Nordstadt
hier: Durchführung der Projekte "Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus" und "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt".
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05925-16)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.11.2016 vor:

„ … die Ihnen vorliegenden Vorlage DS.-Nr. 05925-16 weicht hinsichtlich der Beratungsfolge von dem üblichen Verlauf ab und eine Beteiligung der Bezirksvertretung erfolgt erst im Nachgang zu den Beratungen einzelner Fachausschüsse. Der Grund hierfür ist die Konstellation der verbleibenden Sitzungstermine der Gremien zum Jahresende 2016. Bei Einhaltung der üblichen Beratungsfolge könnte eine Entscheidung des Rates erst frühestens in der Sitzung am 16.02.2016 getroffen werden.

Die Verwaltung hat ein hohes Interesse daran, noch in diesem Jahr einen Beschluss herbeizuführen, da die Gefahr besteht, dass Kosten für Sicherungsmaßnahmen an den Gebäuden erforderlich werden.

Aus diesem Grunde bitte ich um Beratung und Beschlussfassung trotz der dargelegten Beratungsfolge.

Rm Brück (vorläufige Gruppe/Die Rechte) hält die Integration von temporär aufgenommenen Flüchtlingen für den falschen Weg und sprach sich gegen den Heimathafen, als weiteres Multikulti-Prestigeobjekt in das 4 Mio. Euro Steuergelder fließen, aus.

Rm Garbe (AfD) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion mit Verweis auf das Projekt „Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus“, da hier eine direkte Subventionierung des Caritasverbandes gesehen wird, der sich an den Kosten für den Ersatzneubau allenfalls in Höhe der Architektenleistungen beteilige.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des IHK Nordstadt die Durchführung der Projekte „Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus“ und „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ in Höhe von 4.600.000 €.


zu TOP 3.12
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05320-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 06.12.2016 vor:

Zur DS.-Nr. 05320-16-E2 – TOP 11.8.1 (Nr. 3), Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – fasst die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde folgenden Beschluss:

2. Beschluss:
Die Umsetzung der Maßnahme B8 – Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Piepenstockplatz – wird davon abhängig gemacht, das bei einem Grundstückszukauf keine Altlasten mit übernommen werden und keine weiteren Kosten für Sicherungsmaßnahmen, z. B. der Stützwände zur Schildstraße hin, notwendig werden.
Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme (SPD) und 1 Enthaltung (CDU) so
beschlossen

Mit dieser Maßgabe empfiehlt die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. stimmt der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde (Anlage 2) zu und beschließt, vorbehaltlich entsprechender Zuwendungsbescheide zur Förderung, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes.
2. legt auf Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde das in Anlage 4 umgrenzte Gebiet gem. § 171e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Gebiet fest, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen.

Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen (SPD und CDU) und 5 Enthaltungen (Linke/Piraten und
Grüne) so beschlossen

Weiter lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 07.12.2016 vor:

„ … es ist beabsichtigt, die o. g. Vorlage von der Tagesordnung des Rates am 08.12.2016 zu nehmen und auf die Sitzung des Rates am 16.02.2017 zu schieben. Hintergrund ist, dass die Rats-ausschüsse sich einer Stellungnahme zu dieser Vorlage enthalten haben, da die Bezirksvertretung Hörde die Vorlage auf ihre Sitzung am 06.12.2016 geschoben hatte und daher zu den Ausschusssitzungen noch keine Stellungnahme der Bezirksvertretung vorlag.

Zwischenzeitlich wurden die aus der Bezirksvertretung formulierten Fragen beantwortet. Die Vorlage wurde von der Bezirksvertretung Hörde in ihrer Sitzung am 06.12.2016 dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung empfohlen. Ergänzt wurde diese Empfehlung durch die Aufforderung der Bezirksvertretung zum Projekt B 8 (Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Piepenstockplatz), die Umsetzung dieser Maßnahme davon abhängig zu machen, dass bei einem Grundstückszukauf keine Altlasten mit übernommen werden und keine weiteren Kosten für Sicherungsmaßnahmen, z. B. der Stützwände zur Schildstraße hin, notwendig werden.

Ich empfehle dem Rat der Stadt, die Vorlage in seiner Sitzung am 08.12.2016 zu behandeln.

Eine Verschiebung der Beschlussfassung auf den 16.02.2017 verursacht folgende Risiken und
Erschwernisse für die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde:
· Das IHK Hörde umfasst 12 sozialintegrative Projekte, von denen 11 Projekte mit einem Aufwand in Höhe von zusammen 986.500 € von einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) abhängen. Die ESF-Förderanträge liegen derzeit zur Prüfung beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW). Ohne die Einbettung der Maßnahmen in ein beschlossenes IHK wird dem Ministerium ein positives Prüfungsergebnis erschwert.
· Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Stadt Dortmund 2016 für Hörde Städtebaufördermittel in Höhe von 1.188.560 € bewilligt. Besprochene Grundlage dieser Zuwendung ist die Verpflichtung der Stadt, in Hörde noch 2016 ein Soziale Stadt-Gebiet festzulegen. Das Nichteinhalten dieser Verpflichtung wird das Verhältnis zur Bezirks-regierung belasten und die Glaubwürdigkeit der Stadt Dortmund beeinträchtigen.
· Der Beschluss beinhaltet eine Vergrößerung des Gebietes, in dem Städtebaufördermittel eingesetzt werden dürfen. Die Umsetzung der bewohner- und eigentümeraktivierenden Projekte (Stadtteilmanagement, Stadtteilfonds, Programm zur Haus-, Hof- und Lichtgestaltung, Stadtökologie – Urbane Landwirtschaft) wird sich im hinzukommen-den Gebiet verzögern.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Hörde zur Maßnahme B8 - Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Piepenstockplatz - mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. stimmt der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde (Anlage 2) zu und beschließt, vorbehaltlich entsprechender Zuwendungsbescheide zur Förderung, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes.

2. legt auf Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde das in
Anlage 4 umgrenzte Gebiet gemäß § 171e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Gebiet fest, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen.



zu TOP 3.13
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Kletterzentrum Gasometer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05295-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016 vor:

Hierzu liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 15.11.2016:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (05295-16-E1):

„Die Idee innerhalb des Gasometers auf der Fläche Phönix-West ein Kletterzentrum zu errichten und so dieses imposante Dortmunder Industrie-Denkmal einer neuen und innovativen Nutzung zuzuführen ist grundsätzlich zu begrüßen.

Die hierfür notwendigen weiteren Untersuchen sind daher richtig. Angesichts der städtischen Finanzsituation jedoch und dem Beschluss des Deutschen Alpenvereins (DAV), „sich mit erheblichen Mitteln von rund 1 Mio. € an der Realisierung des Projekts zu beteiligen“, sollte darüber nachgedacht werden, ob sich der DAV auch an den Kosten der weiteren Untersuchungen (bis zu 50.000 €) beteiligen könnte.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.

Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.“
ABVG 15.11.2016:

Herr Rm Berndsen erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet, die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) zu überweisen.

Herr sB Jütte teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD-Antrag zustimmen werde und an der Akquirierung der Fördermittel in Höhe von bis zu 80% im Sinne dieses integrierten Handlungskonzeptes festhalten wolle.

Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktionen dem SPD-Antrag ebenfalls zustimmen werde.

Herr Rm Urbanek verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde, da dieses zwar sympathische Projekt, aus seiner Sicht, aufgrund der hohen Kosten, die hierdurch entstehen würden, nicht realisierbar sei.

Herr Rm Dudde erläutert, dass sich seine Fraktion noch weitere Informationen über den Inhalt des Gutachtens gewünscht hätte. Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimmen werde.

Auf Nachfragen zu dieser Angelegenheit, teilt Herr Dreiskämper zunächst mit, dass die Verwaltung auf jeden Fall zwei Gutachten benötige, um eine belastbare Aussage zu der Machbarkeit und zu den Kosten machen zu können, da es keine bundesweiten Vergleichsobjekte hierzu gebe. Weiter werde man sich auch mit dem Artenschutz beschäftigen, da sich viele geschützte Arten auf dem Gelände befänden. Es sei z.B. zu klären, zu welchen Zeiten gebaut werden dürfe, ob durchgehend gebaut werden dürfe und/oder welche Einschränkungen für den Betrieb erforderlich werden. Dies müsse man vorher belastbar klären, da diese Fragen Kostenauswirkungen verursachen könnten. Des Weiteren teilt er mit, dass die Zulässigkeit einer Subventionierung einer solchen Anlage inzwischen durch das Rechtsamt bestätigt worden sei. Nicht zulässig sei es, bestimmte Betreiber zu subventionieren. Dies bedeute, dass man als Stadt grundsätzlich in der Lage sei, mit öffentlichen Geldern eine solche Einrichtung zu bauen, es aber wichtig sei, dass der Betreiber dann auch marktübliche Konditionen (keinen subventionierten Mietpreis) für die Inanspruchnahme diese städtischen Räumlichkeiten entrichte.
Zum Thema „Zeitperspektive“ teilt er mit, dass man mit dieser Vorlage noch in diesem Jahr einen Ratsbeschluss herbeiführen wolle, um danach umgehend die Beauftragung der Gutachten veranlassen zu können. Somit sei perspektivisch im zweiten Quartal 2017 mit entsprechenden Ergebnissen zu rechnen, welche in Form einer Grundsatzvorlage zu diesem Projekt in den Beratungsgang der entsprechenden Gremien eingebracht werde.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden Herrn Pisula, wird wie folgt abgestimmt:

1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05295-16-E1):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu.

2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Aktivitäten zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer und ermächtigt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) in einer Größenordnung von bis zu 50.000 € zu beauftragen.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.

Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.

Man einigt sich außerdem darauf, die Vorlage an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen.

Hierzu liegt vor: Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 24.1.2016:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 15.11.16 und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den ergänzenden Beschluss wie o. a zu fassen.

Hierzu liegt vor: Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 29.11.2016: 24.1.2016:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 24.11.2016 und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion und bei einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den ergänzenden Beschluss wie o. a. zu fassen.

AUSW, 30.11.2016:

Frau Rm Brunsing nimmt unter Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 u. 43 Abs. 2 GO NRW nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 15.11.16 und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den ergänzenden Beschluss wie folgt zu fassen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Aktivitäten zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer und ermächtigt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) in einer Größenordnung von bis zu 50.000 € zu beauftragen.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.

Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass die Abstimmung innerhalb seiner Fraktion freigegeben wurde.

Nach dem Dafürhalten von Rm Urbanek (AfD) müsse der Alpenverein viel stärker in die Pflicht genommen werden. Weiter wies Rm Urbanek darauf hin, dass seine Fraktion das Projekt als finanziell nicht darstellbar ansieht, so dass auch die 50.000 € für die Machbarkeitsstudie von vornherein eingespart werden können.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) befürchtet einen zweiten U-Turm sowie das Verbrennen von Geld für ein weiteres Leuchtturmprojekt. Weiter verwies Rm Klink auf ein bereits bestehendes, hervorragendes Kletterangebot in Dortmund-Huckarde, auf Klettermöglichkeiten im Revierpark Wischlingen sowie auf Klettermöglichkeiten an der Stadtgrenze von Schwerte.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die letztendliche Zustimmung seiner Fraktion dahingehend, dass erst aufgrund des beabsichtigten Gutachtens entschieden werden könne, welche Richtung eingeschlagen werden solle.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt die Verwaltungsvorlage ab, da nach seinem Dafürhalten erst ein klares Konzept vorgelegt werden solle, bevor Untersuchungen starten. Weiter sprach sich Rm Brück gegen ein weiteres Prestigeobjekt aus, bei dem unklar sei, mit welchen Kosten die Stadt im Anschluss belastet werde.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016 gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei zwei Stimmenthaltungen der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Aktivitäten zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer und ermächtigt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) in einer Größenordnung von bis zu 50.000 € zu beauftragen.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.

Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) nicht teil.


zu TOP 3.14
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 09.11.2016 vor:

„ … im Nachgang zur Erstellung der o.g. Vorlage, die Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, hat sich verwaltungsintern noch eine Änderung ergeben. Danach entfällt der Hinweis bezüglich Entscheidungen des Krisenstabes bei evtl. Änderungen der Jahresarbeitsprogramme der Fachbereiche 23 und 65.

Ich bitte deshalb, im Rahmen der Beratung (Kenntnisnahme) zu berücksichtigen, dass der in der o. g. Vorlage enthaltene Passus auf Seite 4 vorletzter Absatz „Dies gilt auch für Entscheidungen des Krisenstabes“ ersatzlos gestrichen wird. Mit anderen Worten: Die Entscheidungen des Krisenstabes können nicht nachträglich zurückgeholt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nahm die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 (BeMa 2017), die in dem Haushaltsplan 2017 ff abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) im Grundsatz zur Kenntnis

2. nahm zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung des Rankings vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.




zu TOP 3.15
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04406-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 6. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2016) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen i. H. v. insgesamt 785.206 € sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen i. H. v. 231.000 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
· Bürogebäude Luisenstraße, Brandschutzsanierung der 5. Etage, Brandschutzrückstellung
600.000 €
und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 3.16
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2016 im Budget des Amtes 24 und im gesamtstädtischen Immobilienbudget (Amt 65)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06220-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2016 gem. § 83 GO NRW in den Teilplänen der Ämter 24 und 65 in Höhe von insgesamt 3,8 Mio. €.


zu TOP 3.17
Straßenbau in Dortmund / Infrastrukturoffensive - Konzept zur Umsetzung und Personalbedarfe im Tiefbauamt -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06207-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

a) Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung des Konzeptes zur Personalverstärkung des
Tiefbauamtes und somit die Einrichtung von 11,0 vzv. Planstellen mit Stellenplan 2018 sowie deren sofortige Besetzung. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung von 6,5 vzv. überplanmäßigen befristeten Projektstellen in 2017.


b) Der Rat der Stadt beschließt, die Personalbedarfe -soweit erforderlich- durch externe Einstellungen zu decken.



zu TOP 3.18
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05972-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 3.19
Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 -ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05229-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die innere Erschließung des Geländes westlich der zu verlegenden Rüschebrinkstraße in Dortmund-Kirchderne (ehem. Sinteranlage) nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 und 09.10.1997 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 19.12.2011 in der Fassung vom 23.02.2016 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2011 mit einem voraussichtlichen, aktualisierten Gesamtinvestitionsvolumen von 8.390.078,29 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund, zu übertragen.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund den Neubau der zu verlegenden Rüschebrinkstraße (äußere Erschließung) mit einem durch Planungsänderung aktualisierten Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.647.828,82 (Straßen- und Kanalbau).

Die Finanzierung des Straßenbaus für die äußere Erschließung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014093 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2021ff.: 4.041.259,26 Euro

Die Finanzierung der äußeren abwassertechnischen Erschließung erfolgt über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2026: 2.606.569,56 Euro

Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für die äußere Erschließung (die zu verlegende Rüschebrinkstraße) einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Das Gleiche gilt für die Kanalbaukosten der inneren Erschließung.

Gegenstand dieses Vorfinanzierungsvertrages werden ebenfalls die Regelungen zur Übernahme des sogenannten „Erlenbachsammlers“ sein. In dem Vertrag wird die dingliche Sicherung und die Zugänglichkeit für die Unterhaltung des Sammlers geregelt.

Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete innere und äußere Erschließung regeln. Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.

Die innere Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

- Kanalbau,
- Regenrückhalte- und Regenklärbecken,
- Straßenbau einschl. Verkehrsgrün, Beschilderung u. ggf. erforderliche Markierung,
- Beleuchtung

Die innere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt für Betrieb und Unterhaltung eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500,00 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 210.999,51 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.

Die äußere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. von 121.489,83 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 41.173,63 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren in gleicher Höhe gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.


zu TOP 3.20
Mehrbedarf des Tiefbauamtes für das Haushaltsjahr 2016;
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in den Produktbereichen
- Verkehrsflächen und -anlagen
- Natur- und Landschaftsflächen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06228-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW über- und außerplanmäßige Aufwendungen in den o. a. Produktbereichen sowie die Verwendung von nachfolgend angeführten Mehrerträgen zur Deckung dieser Aufwendungen.


zu TOP 3.21
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05935-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.16 vor:
ABVG 15.11.2016:
Herr Rm Gebel bittet die Verwaltung darum, eine Aufstellung zu der internen Leistungsverrechnung vorzulegen.
Frau Müller teilt mit, dass sie diese Aufstellung als Anlage zum Protokoll nachreichen werde.
Ebenso weist sie daraufhin, dass in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen, Finanzen und Liegenschaften am 03.11.2016 auf Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 05811-16-E1) die
Gebührensatzung in einigen Positionen, insbesondere im Kremationsbereich, erhöht worden sei.
Aufgrund der schnellen Taktung der diesjährigen Gremienreihenfolge sei der Wirtschaftsplan 2017 schon im Geschäftsgang gewesen und konnte in der jetzt vorliegenden Form nicht mehr verändert werden. Sie weist darauf hin, dass die voraussichtlichen Mehrerlöse nach dieser Gebührenerhöhung 71.000,00 € betragen werden, vorausgesetzt, dass die Fallzahlen so übereinstimmen. Demzufolge würde sich der Jahresverlust der Friedhöfe, welcher zurzeit mit 79.000,00€ ausgewiesen sei dann um die erwähnten 71.000,00€ minimieren.
Aufgrund der Ausführungen von Frau Müller, einigt man sich darauf, die Vorlage in der durch die o. a Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 03.11.2016 geänderten Fassung zu empfehlen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der durch Beschlussfassung des Ausschusses für Beteiligungen, Finanzen und Beteiligungen vom 03.11.2016 geänderten Fassung, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2017.
Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des ABVG, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2017.
Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2017.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.


zu TOP 3.22
Präzisierung der 25% Regelung für den öffentlich geförderten Wohnraum
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2016
(Drucksache Nr.: 05969-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 27.10.2016 vor:

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem geänderten Antrag der SPD-Fraktion sowie Herrn Knöpker, Piratenpartei Deutschland, vom 09.10.2016 mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zu:


Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt auf, seinen Beschluss zur Quote für öffentlich geförderten Wohnraum dahingehend zu präzisieren, dass diese Quote für die Summe aller Neubauten in den Stadtbezirken gilt, nicht jedoch für jeden einzelnen Bebauungsplan, wobei die bestehende Bebauung und ihre Zusammensetzung zu berücksichtigen ist.

Begründung:
In Siedlungsbereichen, in denen einschlägige Faktoren (Kaufkraft, Zahl alleinerziehender Haushalte, Anteil Grundsicherungsempfänger usw. – siehe dazu u. a. letzter Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring) einen erhöhten oder verminderten Bedarf an öffentlich geförderten Wohnraum begründen, sollte von der starren Einhaltung der 25 % Regelung abgewichen werden können. Die gilt zum einen für Siedlungsbereiche mit bereits hohem Bestand an solchem Wohnraum. Dort sollte der Fokus auf Wohnraum liegen, der auch für Menschen mit höherem Einkommen attraktiv ist. Nur so können Sozialstrukturen verbessert werden und die Entwicklung des Ortes und seiner Infrastruktur gefördert werden. Dies gilt zum anderen auch für Siedlungsbereiche, in denen sich der Wohnraum stark verteuert, ganze Bevölkerungsschichten also ausgeschlossen sind. In diesen Bereichen wäre ein wesentlich höherer Anteil für den geförderten Wohnraum einem guten Bevölkerungsmix zuträglich!

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Angelegenheit zunächst an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.


zu TOP 3.23
Verkehre Stadtbezirk Brackel
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06462-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahm der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 06462-16-E1) vom 29.11.2016 vor:

„ … wir bitten um eine vergleichende Darstellung der Verkehrsdaten der Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 und der Vorhergehenden für den Stadtbezirk Brackel, insbesondere für den kompletten Straßenzug des Hellwegs in Wickede, Asseln, Brackel und Wambel.

Ergänzend bitten wir auch um die Einzeldarstellung des Schwerlastverkehrsanteils.

Begründung:

Für die Beurteilung der Entwicklung der unterschiedlichen zukünftigen Verkehre und Verkehrsströme in und durch Dortmund ist diese Information notwendig.

Eine schriftliche Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde im Anschluss in der Zeit von 16:45 Uhr bis 17:15 Uhr für eine Pause unterbrochen.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2017 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05890-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
· beschließt den Wirtschaftsplan 2017 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,

· stellt den Erfolgsplan 2017 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 11.848.642 EUR fest,

· stellt den Vermögensplan 2017 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von
314.600 EUR fest,

· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 900.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2017 in Anspruch nehmen darf,

· beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2017 (Anlage 1.4),

· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 (Anlage 2.1 und 2.2),

· beschließt die Produkt- und Leistungsplanung 2017 (Anlage 3),

· nimmt die Ergänzungen zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zur Kenntnis (Anlage 4).



zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2017 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05932-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

- den Wirtschaftsplan 2017 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.

- die Investition in die Erweiterung des Zentrums für Produktionstechnologie mit einer Gesamtinvestitionssumme von rd. 9 Mio. EUR

- den Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 20 Mio. EUR festzusetzen

- die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR aufzunehmen.




zu TOP 4.3
Projekt „Arbeitgeber.Mittelstand.Zukunft – Unternehmen finden helle Köpfe“ in Kooperation mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH, der Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06140-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Wirtschaftsförderung das auf 24 Monate angelegte Projekt „Arbeitgeber.Mittelstand.Zukunft – Unternehmen finden helle Köpfe“ gemeinsam mit den u.g. Partnern vorbehaltlich einer 80%igen Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW im Zeitraum frühestens 01.01.2017 (Beginn) bis spätestens 01.06.2019 (Ende) durchführt.


zu TOP 4.4
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) - Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06239-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 23.11.2016 vor:

Neben der Vorlage lag dem Ausschuss folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache-Nr.: 06239-16-E1) vor:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung beschließt zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) folgende Punkte:


1. Im Bereich des sogenannten Integrationsarbeitsmarktes muss gewährleistet werden, dass bei der kommunalen Arbeitsmarktförderung sorgfältig darauf geachtet wird, dass nur eine marktverträgliche Anzahl von AGH-Kräften in den Arbeitsbereichen wie Grünpflege, Landschaftsreparatur, Altbausanierung und Inwertsetzung von Immobilen eingesetzt wird, um eine mögliche Wettbewerbssituation mit den privaten Unternehmen auszuschließen.

2. Vor dem Hintergrund der Wettbewerbssituation privater Unternehmen ist auch bei der Gründung einer Personaldienstleister GmbH darauf zu achten, dass Konkurrenzsituationen zur Privatwirtschaft unbedingt vermieden und dabei Ansätze verfolgt werden, eine solche Gesellschaft zukünftig dem Wettbewerb auszusetzen, indem eine grundsätzliche zeitliche Befristung kommunaler Förderung vereinbart wird und sie sich am Ende dieser Förderung von selbst trägt. Dies gilt auch unter dem Aspekt der Mindestlohnregelung.

3. Dem Fachausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird jährlich zur Effektivität der Maßnahmen berichtet und eine dementsprechende Evaluierung vorgelegt. Die kommunale Arbeitsmarktstrategie darf nicht dazu führen, nur die Arbeitslosenstatistiken zu bereinigen. Ziel muss weiterhin die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt sein.

4. Weiterhin müssen Anstrengungen erfolgen die Mobilität von Langzeitarbeitslosen und die Bereitschaft derer zu erhöhen.

5. Die kommunale Arbeitsmarktstrategie muss zeitlich befristet bleiben und darf nicht zu einem Dauerprojekt werden.“


Sowohl die Vorlage als auch der Antrag der CDU-Fraktion wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

Rm Penning (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion u.a. mit Verweis auf Bundesmittel in Höhe von über 130 Mrd. Euro für Arbeit und Soziales im Haushaltsplan 2017, die teilweise in die regionalen Jobcenter und in die Bundesagentur fließen und letztlich den Arbeitssuchenden in der Stadt zu Gute kommen. Da aber Langzeitarbeitslose weder von der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt noch von der Erhöhung der Mittel effektiv profitieren, begrüßt und erkennt Rm Penning an, dass sich die Verwaltung des Themas annimmt. Weiter besteht für Rm Penning im Rat der Stadt Einvernehmen, dass es eines breiten Schulterschlusses innerhalb der Politik, aber auch zwischen Politik und Unternehmen, den freien Trägern und der Stadtgesellschaft bedarf, um dieser Entwicklung zu begegnen. Der Antrag der CDU-Fraktion soll dazu dienen, im Hinblick auf die richtige Verwendung kommunaler Mittel entsprechende Mechanismen und Kontrollen einzuziehen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verwies auf die verschiedenen Elemente der kommunalen Arbeitsmarktstrategie und hob positiv die Planungen der Wirtschaftsförderung und die Planungen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit hervor. Allerdings seien nach wie vor Elemente enthalten, die nicht der Qualifizierung in den Arbeitsmarkt dienen, sondern der Alimentierung und nach dem Dafürhalten von Rm Rettstadt, in der Form nicht in eine kommunale Arbeitsmarktstrategie gehören.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Verwaltungsvorlage und erinnerte an den Haushaltsbeschluss aus dem letzten Jahr. Sollte demnach die Verwaltung zu dem Schluss kommen, dass die veranschlagten Mittel in Höhe von 3,1 Mio. Euro nicht ausreichen, wäre sogar eine Aufstockung möglich. Darüber hinaus erläuterte Rm Langhorst die Ablehnung des CDU-Antrages durch seine Fraktion u.a. mit Verweis darauf, dass einzelne Forderungen bereits umgesetzt werden, andere als selbstverständlich angesehen werden und die Punkte 2. und 4. inhaltlich nicht mitgetragen werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete die Unterstützung der kommunalen Arbeitsmarktstrategie durch seine Fraktion, mit Ausnahme des Themas „stadtinterne Leiharbeit“, welches in der dargestellten Form nicht mitgetragen wird.

Rm Bohnhof (AfD) erläuterte die Ablehnung durch seine Fraktion mit Verweis auf ordnungspolitische Gründe.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) sieht Dortmund als Hochburg der Arbeitslosigkeit, mit einer fast doppelt so hohen Quote im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Weiter führte Rm Klink aus, dass selbst bei Erreichen der angepeilten Quote von 10%, immer noch 30.000 Menschen betroffen wären. Da zudem die Zunahme im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten vor allem auf Zunahmen im Bereich des Niedriglohnsektors, bei befristeten Stellen und Stellen in Teilzeit- und Leiharbeit basiere, hält Rm Klink eine kommunale Arbeitsmarktstrategie für zwingend notwendig.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 06239-16-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtigung der Anmerkung von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte:

1. Der Rat nimmt den vorgelegten Sachstandsbericht zu Kenntnis.

2. Der Rat beschließt die Durchführung der Projekte der Sozialverwaltung im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 unter Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel und beauftragt die Verwaltung, diese umzusetzen bzw. mit der beschriebenen Zielsetzung weiter zu verhandeln und zu konkretisieren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung und das Aufgabenspektrum eines dezernatsübergreifenden Teams zu überprüfen, um die Wirksamkeit der geplanten Initiativen zu erhöhen.



An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) nicht teil.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Schuldnerberatung nach § 16a SGB II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06215-16)

Rm Klink (Die Linke & Piraten) hält Dortmund für eine Hochburg der Überschuldeten und führte an, dass die Schuldnerquote der Überschuldeten, lt. einer aktuellen Studie der Kreditreform, bei 14,46 % oder 69.113 Personen liegt und die Tendenz weiter steigend ist. Bei Großstädten über 400.000 Einwohner steht bundesweit nur Duisburg schlechter dar. Bei der Insolvenzgefahr belegt Dortmund lt. der Studie, bei den Großstädten den unrühmlichen ersten Platz.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm zur Kenntnis, dass im Haushaltsplanentwurf 2017 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 120.000 € eingestellt wurden und entsprechend der in der Begründung dargestellten Aufteilung an drei Schuldnerberatungsstellen (Schuldnerberatung Dortmund, Sozialdienst katholischer Männer e.V. und Diakonisches Werk Dortmund) ausgezahlt werden.


zu TOP 5.2
Mehrbedarf des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2016;
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06335-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält es nach wie vor für ein Unding, dass nach seinem Dafürhalten Steuergelder in Millionenhöhe für die Unterbringung von Asylbewerbern verschwendet werden, ohne endlich auszusondern, wer überhaupt ein Recht habe in Deutschland zu leben und Leistungen zu beziehen oder abgeschoben werden müsse.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für gesetzlich pflichtige Leistungen im Bereich der Flüchtlingshilfen in Höhe von 8.915.000 € für das Haushaltsjahr 2016 und die Verwendung der unter "Finanzielle Auswirkungen" dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


zu TOP 5.3
SeniorInnen in der Grundsicherung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06485-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 06485-16) vom 22.11.2016 vor:

„ … wir bitten um eine monatliche Darstellung der Entwicklung der Anzahl der Rentnerinnen und Rentner die Grundsicherung beziehen über den Zeitraum der letzten 36 Monate.

Eine einfache tabellarische Darstellung ist ausreichend.

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06485-16-E2) vom 08.12.2016 vor:

„ … zur monatlichen Darstellung über die Entwicklung der Anzahl von Rentnerinnen und
Rentnern, die Grundsicherung im Zeitraum der letzten 36 Monate bezogen haben, wird auf die angehängte Tabelle verwiesen.

Tabellarische Darstellung:
Monat
Anzahl von Personen im Bezug von Grundsicherung mit Renteneinkommen
Jan 14
8938
Feb 14
8978
Mrz 14
9078
Apr 14
9160
Mai 14
9273
Jun 14
9302
Jul 14
9273
Aug 14
9412
Sep 14
9456
Okt 14
9383
Nov 14
9424
Dez 14
9488
Jan 15
9637
Feb 15
9671
Mrz 15
9739
Apr 15
9827
Mai 15
9862
Jun 15
9872
Jul 15
9871
Aug 15
9978
Sep 15
10003
Okt 15
10066
Nov 15
10063
Dez 15
10152
Jan 16
10207
Feb 16
10105
Mrz 16
10050
Apr 16
10047
Mai 16
10021
Jun 16
9988
Jul 16
9996
Aug 16
10046
Sep 16
10027
Okt 16
9998
Nov 16
10023
Dez 16
10100

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält den Anstieg von über 1.000 Personen bei den Senioren, die von ihrer Rente nicht mehr leben können und auf Grundsicherung angewiesen sind, für unglaublich, asozial und beschämend.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) sieht bei der Altersarmut von Senioren in der Grundsicherung eine Stagnation auf hohem Niveau, wobei die Zahl von etwa 10.000 Personen, einem Anteil von ca. 10% der über 65jährigen entspricht. Weiter hält Rm Klink die Altersarmut in Dortmund in letzter Instanz auch für einen Spiegel zur Kinderarmut. Vor dem Hintergrund, dass ca. ein Drittel der Kinder in Dortmund von Sozialleistungen leben, müsse auch in diesem Bereich etwas getan werden.

Der Rat der Stadt nahm die o.a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Übertragung des Tierschutzzentrums von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05365-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Tierschutzzentrum Hallerey 39 einschließlich des Grundstücks, der Gebäude und Aufbauten von der Stadt Dortmund zum 01.01.2017 an die Sport- und Freizeitbetriebe zu übertragen.
zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan 2017 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06121-16)

Der Rat der Stadt fasste folgenden Beschluss einstimmig, bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2017 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.


zu TOP 6.3
Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung – Mehrbedarf –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06248-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Maßnahme „Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäude­sanierung und


-erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung“ wird fortgeführt.

2. Die Gesamtkosten belaufen sich auf nunmehr 9,3 M€. Die Kulturbetriebe werden ermächtigt, die für den investiven Teil der Maßnahme notwendige Darlehensaufnahme in Höhe von 4,51 M€ im Jahr 2018 zu tätigen.


zu TOP 6.4
Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06279-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass eine gemeinsame Nutzungs- und Entgeltordnung (inkl. Anlage: Entgelte für die Raum- und Mediennutzung) der Kulturbetriebe Dortmund die bisherigen Einzelregelungen der Geschäftsbereiche der Kulturbetriebe Dortmund ersetzt.


zu TOP 6.5
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung von bis zu vier weiteren Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05913-16)

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass ihre Fraktion den Punkten 1. und 2 des Beschlussvorschlages zustimmen, die Punkte 3. und 4. jedoch ablehnen werde.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der o.a. Anmerkungen zum Abstimmungsverhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Jahr 2017 zunächst zwei weitere Sportplätze zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 an Vereine zu übertragen. Die Vereine erhalten zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €. Alternativ kann der Zuschuss für die Dauer von 15 Jahren mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 26.667,00 € gewährt werden.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen „100.000 € Programms“ im Jahr 2018 mit dem Ziel, die Umwandlung von maximal fünf weiteren Sportplatzanlagen zu realisieren.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 ff, die strukturelle Zuschusserhöhung in Höhe von 100.000 € für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe vorzunehmen.


zu TOP 6.6
Änderung der Betriebssatzung des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06240-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 29.11.2016 vor:

Herrn Pohlmann (CDU-Fraktion) stellt sich die Frage, ob bisher keine Gemeinnützigkeit vorliegt. Des Weiteren hat er den Eindruck gewonnen, dass laut Vorlage die Geschäftsführende Direktorin des Theater Dortmund „entmachtet“ wird. Dies geht aus der im Anhang zur Vorlage erstellten Synopse zu § 4 „Betriebsleitung“ Abs. 4 hervor. Dort ist der Satz „Bei Meinungsverschiedenheiten im nichtkünstlerischen Bereich innerhalb der Theaterleitung hat der/die Geschäftsführende Direktor/in ein Letztentscheidungsrecht“ gestrichen.
Weiterhin sagt § 7 Abs. 3 aus, dass der Betriebsausschuss vor der Bestellung, Anstellung und Abberufung des/der Technischen Direktors/in zu hören sowie über erhebliche Änderungen des Spielplanes zu unterrichten ist. Seiner Auffassung nach gehört hierzu auch der Begriff „Kündigung“.

Frau Pesch (Geschäftsführende Direktorin Theater Dortmund) führt aus, dass diese Anmerkungen richtig sind.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erfragt, ob die bisherige Vergütung für den Verwaltungsdirektor bestehen bleibt oder ob sich Änderungen ergeben.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass die Vergütung sich nicht verändert hat.

Herr Stüdemann erläutert, dass die Gemeinnützigkeit bereits vorliegt. Er regt an, die von Herrn Pohlmann angesprochenen beiden Passagen für die Sitzung des Rates am 08.12.2016 mittels Änderungsantrag durch die Verwaltung zu aktualisieren.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erklärt sich mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden und lässt die Vorlage ohne Empfehlung für den Rat durchlaufen.

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06240-16-E1) vom 07.12.2016 vor:

„ … in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 29.11.2016 wurde dem Ausschuss zugesagt seitens der Verwaltung zwei Passagen der o.a. Betriebssatzung mittels Änderungsantrag zu aktualisieren.
1. § 4 Betriebsleitung
§ 4 Abs. 4 (neu): Die Theaterleitung ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges des gesamten Betriebs. Bei Meinungsverschiedenheiten im nicht-künstlerischen Bereich hat der/die Geschäftsführende Direktor/in das Letztentscheidungsrecht, soweit die Dienstanweisung zur Leitung des Eigenbetriebes Theater Dortmund nichts anderes regelt.
2. § 7 Betriebssauschuss
§ 7 Abs. 3 (neu): Der Betriebsausschuss ist darüber hinaus vor der Bestellung, Anstellung, Kündigung und Abberufung des/der Technischen Direktors/in zu hören sowie über erhebliche Änderungen des Spielplanes zu unterrichten.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der o.a. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06240-16-E1) vom 07.12.2016 einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

- Die zwei nachfolgend genannten Passagen der Betriebssatzung werden wie folgt aktualisiert:
§ 4 Betriebsleitung
§ 4 Abs. 4 (neu): Die Theaterleitung ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges des gesamten Betriebs. Bei Meinungsverschiedenheiten im nicht-künstlerischen Bereich hat der/die Geschäftsführende Direktor/in das Letztentscheidungsrecht, soweit die Dienstanweisung zur Leitung des Eigenbetriebes Theater Dortmund nichts anderes regelt.

§ 7 Betriebssauschuss
§ 7 Abs. 3 (neu): Der Betriebsausschuss ist darüber hinaus vor der Bestellung, Anstellung, Kündigung und Abberufung des/der Technischen Direktors/in zu hören sowie über erhebliche Änderungen des Spielplanes zu unterrichten.

- Der Rat beschließt die geänderte Betriebssatzung für das Theater Dortmund.


zu TOP 6.7
Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05429-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Zukunftskonzeptes Zoo Dortmund 2023.





zu TOP 6.8
Wirtschaftsplan 2017 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05484-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt einen Beschluss der Vorlage, u.a. vor dem Hintergrund, dass weiterhin Gelder für die Sanierung der Steinwache vorgesehen sind, ab.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2017 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)
- dem Erfolgsplan 2017 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2017 (Anlage 2)
- dem Stellenplan 2017 (Anlage 3)

sowie ergänzt um den Produkt- und Leistungsplan 2017 (Anlage 4).


zu TOP 6.9
Artothek
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06351-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 06351-16) vom 14.11.2016 vor:

„ … wir bitten um die Aufnahme des o.g. TOP in die Tagesordnung der Sitzung am 8.12.2016 und die Beantwortung folgender Fragen.

1. Wann wurden die letzten drei Inventuren im Bereich der Artothek durchgeführt?

2. Zu welchen Ergebnissen kamen die Inventuren?
Zusätzlich bitten wir um die Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Bereich der Artothek im ersten Quartal 2017 eine Sonderinventur durchzuführen und über das Ergebnis den Rat und den Rechnungsprüfungsausschuss zu informieren.

Begründung erfolgt mündlich.“

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06351-16-E1) vom 08.12.2016 vor:

„ … zur oben genannten Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die Artothek ist eine Einrichtung der Stadt- und Landesbibliothek im Geschäftsbereich Bibliotheken
der Kulturbetriebe Dortmund. Sie ermöglicht den Kundinnen und Kunden der Stadt- und Landesbibliothek mit einem gültigen Bibliotheksausweis Kunstwerke für maximal 6 Monate zu entleihen. Bei der Ausleihe der Kunstwerke wird auf Namen und Kosten des Entleihers ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, über den die Kunstwerke während der Ausleihe gegen Beschädigungen versichert werden. Von Kundinnen und Kunden nicht zurückgegebene Kunstwerke werden gemahnt. Sollten entliehene Kunstwerke trotz Mahnung nicht zurückgegeben werden, wird eine Ersatzforderung über das Rechtsamt geltend gemacht. Alle Kunstwerke im Bestand der Artothek sind sowohl im Ausleihsystem der Bibliothek (adis/BMS) als auch im Anlagevermögen der Kulturbetriebe (SAP) erfasst.

Die bezüglich der Inventur in der Artothek gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. In der Artothek wird jährlich eine Inventur entsprechend der Dienstanweisung zur Anlagenbuchführung für das bewegliche, unbewegliche und immaterielle Anlagevermögen für die Kulturbetriebe Dortmund vom 09.06.2009 (bis 2014) bzw. der Dienstanweisung Nr. 41/10 Inventurrichtlinie der Kulturbetriebe Dortmund vom 09.11.2015 (2015 ff.) durchgeführt. Die letzten drei Inventuren erfolgten in den Jahren 2015, 2014 und 2013.
2. Bei den Inventuren wurden keine außerordentlichen Abgänge festgestellt.

Kunstarchiv/Kunstankauf
Der Kunstankauf entstand als Maßnahme sozialer Künstler/innenförderung des Kulturbüros in den 1950-er Jahren. Die Arbeiten Dortmunder Künstler/innen, die von der Ankaufskommission des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit einmal jährlich ausgewählt werden, werden im Kunstarchiv aufbewahrt und werden dort direkt nach dem Ankauf inventarisiert und im Fall einer Ausleihe ihr Standort registriert. Aktuell sind über 1.000 Werke ausgeliehen.

Leihnehmer sind verantwortlich für einen sorgfältigen Umgang mit den entliehenen städtischen Werken und können sie zur Dekoration der Diensträume nutzen. Standortveränderungen oder Beschädigungen bzw. Verlust muss dem Kunstarchiv gemeldet werden. Rückgaben erfolgen durch den Leihnehmer direkt an das Kunstarchiv.

Anders als im Fall der Artothek, die explizit für den Verleih von Kunstwerken konzipiert wurde, entstand die Ausleihe von Kunstwerken im Kunstarchiv als Nebenprodukt des Kunstankaufs, um die Werke nicht nur im Archiv zu sammeln.

Die Werke werden seit den 50- Jahren - überwiegend langjährig - ausgeliehen, da das Kunstarchiv in erster Linie Lagerstätte ist und weder personell noch räumlich für einen intensiven kurzfristigen Leihverkehr konzipiert wurde. Das Kunstarchiv ist aufgrund von Anfordernissen der städtischen Haushaltskonsolidierung personell nicht mehr besetzt, die Ausleihe wird vom Referat Bildende Kunst im Kulturbüro seit einigen Jahren zusätzlich übernommen.

Die letzten Inventuren wurden entsprechend der Inventurrichtlinie der Kulturbetriebe 2011, 2013 und aktuell 2016 durchgeführt. Die aktuell noch laufende Inventur wird im Januar 2017 abgeschlossen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorgelegt.

Eine im Jahr 1991 bis 1993 auf Initiative des Kulturbüros seit der Gründung in den 50- er Jahren erstmalig veranlasste Generalinventur des städtischen Kunstarchivs zeigte, dass die Ausleihe von Kunstwerken Risiken birgt:

- Umzüge von städtischen Dienststellen, der Wechsel von politischen Funktionsträgern/
Leihnehmern, Beschädigungen, führten zu Verlusten von Werken.

Das Kulturbüro hat den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Jahr 1995 im Rahmen seiner Berichterstattung informiert sowie durch die Ausstellung „Einblicke - 45 Jahre städtischer Kunstankauf“ ein Resümee der damaligen Entwicklung gezogen.

Daraus folgt: ein Verlust oder die Beschädigung von Werken können nur dann völlig ausgeschlossen werden, wenn die Werke zukünftig nicht mehr verliehen werden und im Archiv verbleiben.


Der Rat der Stadt nahm die o.a. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06351-16-E1) vom 08.12.2016 zur Kenntnis und lehnte den o.a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 06351-16) vom 14.11.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten ab.


7. Schule

zu TOP 7.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06134-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 920.000 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2016 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


zu TOP 7.2
Planungsbeschluss: Systematische Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06276-16)

Rm Rüding (CDU) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zum Planungsbeschluss. Um Doppelungen zu vermeiden äußerte Rm Rüding die Bitte, diesen im Gesamtzusammenhang mit dem Breitbandausbau in der ganzen Stadt zu sehen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Jahr 2017 ein Konzept zur leistungs­­fähigen Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zu erarbeiten.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur gestaffelten Beitragserhöhung im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2017/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05469-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) führte an, dass Bildung grundsätzlich gebührenfrei sein müsse und OGS-Gebühren unsozial und familienfeindlich seien.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine gestaffelte Erhöhung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule in Dortmund ab dem Schuljahr 2017/2018
bis zu einer Höhe von 180,- Euro in der höchsten Einkommensklasse.



zu TOP 8.2
Erweiterung der Entgeltordnung der Teilnehmerbeiträge für pädagogische Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05292-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Erweiterung der Entgeltordnung der Teilnehmerbeiträge für pädagogische Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung ab dem 01.01.2017.


zu TOP 8.3
FABIDO - Wirtschaftsplan 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05981-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2017 mit Anlagen.


zu TOP 8.4
Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06007-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 3 und 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung für das stimmberechtigte Mitglied Tina Malguth – Vertreterin des Jugendrings Dortmund, Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Jugendverbände – folgende Nachfolgerin:
- Hanna Biskoping


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05411-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.
Anschließend übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.


zu TOP 9.2
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05923-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2015 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 55.490.979,40 € durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.

An der Beratung und Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil. Anschließend übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder.


zu TOP 9.3
Auflösung der Projektgesellschaft "Minister Stein" mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05978-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Projektgesellschaft „Minister Stein“ mbH, die Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2016 zu beschließen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.


zu TOP 9.4
Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06116-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den der Drucksache Nr.: 06116-16 anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.5
DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21) - hier: Bestellung eines/einer Arbeitnehmervertreters/in in den Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06203-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat bestellt aus der von den Beschäftigten der DOGEWO21 gewählten Vorschlagsliste folgende, in den Aufsichtsrat zu entsendende, Arbeitnehmervertreterin:

- Frau Katja Sievert


zu TOP 9.6
DEW21 - hier: Kauf von Anteilen an der Institut für Wasserforschung GmbH (IfW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06308-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Kauf der Anteile (66,6 %) durch DEW21 zu.


zu TOP 9.7
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06291-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Ergänzung der Verwaltung vor:
im Zusammenhang mit der ÖSPV-Direktvergabe haben die Stadt Dortmund und DSW21 gemeinsam eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung zu steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung der DSW21 Holding-GmbH beantragt. Die verbindliche
Auskunft lag zum Zeitpunkt der Erstellung der o.g. Beschlussvorlage noch nicht vor.
Ergänzend zur o.g. Beschlussvorlage bitte ich um Kenntnisnahme, dass die positive verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung zwischenzeitlich eingegangen ist. Dem gemeinsamen Antrag von der Stadt Dortmund und von DSW21 ist vollumfänglich stattgegeben worden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ergänzung zur Vorlage zur Kenntnis und lässt sie ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) lehnt das Modell sowie die Gründung der Holding und somit die Vorlage ab.

Rm Schilff (SPD) befürwortet die Direktvergabe und sprach sich weiter für die Wahrung der Rechte der Mitbestimmung der Arbeitnehmer als ein hohes Gut aus.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) signalisierte Zustimmung durch seine Fraktion, auch wenn die Direktvergabe nur als zweitbeste Lösung angesehen wird und betonte ebenso die Wichtigkeit, dass die Arbeitnehmerrechte bei DSW21 unangetastet bleiben.

Rm Reppin (CDU) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion u.a. mit Verweis auf den Vorlauf, der der nunmehr vorliegenden Vorlage zu Grunde liegt und hält die Direktvergabe gleichfalls für den richtigen Weg.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hält die Gründung der Holding mit Verweis auf den bisherigen Beratungsprozess nur für die zweitbeste Lösung. Da sich diese Lösung nunmehr als machbar abzeichne, werde ihre Fraktion der Vorlage, auch aus Gründen die die Mitbestimmung betreffen, zustimmen.
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Gründung der Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH (DSW21 Holding GmbH) mit einem Stammkapital von zunächst 1 Mio. €,

2. die Erhöhung des Stammkapitals der DSW21 Holding GmbH um 1 Mio. € im Zusammenhang mit der Übertragung von 72.587 Stück DSW21-Aktien im Nennwert von 362.935.000 € (= 94,9 % des städtischen Aktienbesitzes) im Wege eines Anteilstausches,

3. die Dotierung der Kapitalrücklage der DSW21 Holding GmbH in Höhe des steuerlichen Buchwertes der DSW21-Anteile, soweit er die Stammkapitalerhöhung übersteigt,

4. den Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der DSW21 Holding GmbH und der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21),

5. die Regelung eines Vorab-Dividendenverzichtes der Stadt zugunsten der DSW21 Holding GmbH in der Satzung von DSW21,

6. die Verwaltung zu ermächtigen, alle für die Durchführung der Direktvergabe erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen,

7. die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der VRR AöR die Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.




zu TOP 9.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06317-16)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2016 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 51.803,44 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 876.985,82 €.


zu TOP 9.9
Sanierung und Ertüchtigung des städtischen Gebäudes Nollendorfplatz 2 in Dortmund - Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05091-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die baulichen Maßnahmen zur Sanierung und Ertüchtigung der Immobilie Nollendorfplatz 2 im Umfang von ca. 1,144 Mio. € durch-zuführen.

Der Rat beschließt die für den Ausbau des Dachgeschosses benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 84.000 € in der Finanzrechnung 2016 gem. § 83 GO NRW unter der Investitionsfinanzstelle 24E01507084012, Finanzposition 780800 außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe unter Investitionsfinanzstelle 24_01507086000, Finanzposition 780200. Eine Budgetausweitung erfolgt dadurch nicht.

Durch die investive Teilbaumaßnahme des Dachgeschossausbaus wird die Ergebnisrechnung 2018 ff. mit einem Abschreibungsaufwand von 2.100 € belastet.


zu TOP 9.10
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Wirtschaftsplan 2017 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06290-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2017 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt.


zu TOP 9.11
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2016 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen (Amt 29 "Allgemeine Finanzwirtschaft")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06494-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2016 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen in Höhe von 3,7 Mio. € und die Deckung durch entsprechende Mehrerträge und Minderaufwendungen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Beitritt der Stadt Dortmund zum KDN-Zweckverband
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05209-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zum KDN-Zweckverband (KDN) und die Aufhebung des Beschlusses zum Beitritt zur Einkaufsgenossenschaft ProVitako eG (ProVitako, Drucksache Nr. 07506-12). Der Rat beauftragt das Dortmunder Systemhaus, den Beitritt zur KDN durchzuführen und die Beteiligung an der Einkaufsgenossenschaft ProVitako zu kündigen.


zu TOP 10.2
Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05905-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beratung der Vorlage am 03.11.16 in seine nächste Sitzung geschoben.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 17.11.16 vor:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund grundsätzlich auszuweiten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine der beiden Alternativen bereits in 2016 umzusetzen:

a) die Beschaffung fünf stationärer und einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage

alternativ

b) die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne Kameras).

Der Rat beschließt,

- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 11,08 (Alternative a) bzw. 12,24 Planstellen (Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden können, sind externe Einstellungen möglich, und
- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 473.000 Euro (Alternative a) bzw. 396.200 Euro (Alternative
b) bereit zu stellen.
Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 22.11.16 vor:
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen Verkehr und Grün aus der
öffentlichen Sitzung vom 15.11.2016 vor:

Herr Rm Mader teilt mit, dass sich seine Fraktion für die Variante „b“ entschieden habe. Herr sB Jütte ist der Meinung, dass beide Varianten in der Vorlage nicht hinreichend begründet wurden. Daher werde seine Fraktion beide Varianten ablehnen.
Herr Rm Berndsen teilt mit, dass man zu dieser Angelegenheit in der Fachfraktion Nachfragen gestellt habe, diese aber nicht beantwortet werden konnten, da dies ein Fachthema des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) sei. Aus diesem Grund schlägt er vor, auch wenn seine Fraktion zur Variante „b“ tendiere, die Vorlage zur weiteren Beratung an den ABöAB weiterzuleiten.
Herr sB Auffahrt bittet darum, dass eine Gefahrenstellungskartierung vorgelegt werde, damit man diese mit den vorgeschlagenen Standorten vergleichen könne.
Herr Rm Dudde teilt für seine Fraktion mit, dass man der Variante „b“ zustimmen werde.
Herr Rm Urbanek ist ebenfalls der Meinung, dass man diese Vorlage ohne Empfehlung an den
ABöAB weiterleiten solle.
Herr Rm Mader führt an, dass es sich ihm nicht erschließe, warum man diese Vorlage ohne
Empfehlung an den ABöAB weiterleiten soll. Schließlich könne man heute als Verkehrsausschuss empfehlen, dass man aus Sicht der Verkehrssicherheit diese Vorlage als sinnvoll erachte.
Herr Rm Berndsen schlägt vor, heute keine Empfehlung auszusprechen, sondern sich nur darauf zu einigen, die Vorlage unter Priorisierung der Varianteante „b“ weiterzuleiten, da vor einer Beschlussfassung zunächst noch eine Klärung zu den noch offenen Fragen im ABöAB erfolgen müsse. Aufgrund dieses Vorschlags wird wie folgt verfahren:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne ausdrückliche Empfehlung weiter.

Diese Weiterleitung erfolgt unter der Priorisierung der Variante „b“ des Beschlussvorschlages, wobei sich die Fraktionen Die Linke & Piraten, FDP/BL und AfD hierzu enthalten haben.

Des Weiteren lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation
aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2016 vor:

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund
grundsätzlich auszuweiten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine der beiden Alternativen bereits in 2016 umzusetzen:

a) die Beschaffung fünf stationärer und einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage
alternativ
b) die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne Kameras).

Der Rat beschließt,
- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 11,08 (Alternative a) bzw. 12,24 Planstellen
(Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden können, sind externe Einstellungen möglich, und

- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für das
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 473.000 Euro (Alternative a) bzw. 396.200 Euro (Alternative
b) bereit zu stellen.

Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (17 Stimmen) gegen die Stimmen FDP/ Bürgerliste und AfD (2 Stimmen) bei Enthaltung die Linke&Piraten (2Stimmen) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund grundsätzlich auszuweiten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine der beiden Alternativen bereits in 2016 umzusetzen:

a.)die Beschaffung fünf stationärer und einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage

alternativ

b.)die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne Kameras).

Der Rat beschließt,
- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 11,08 (Alternative a) bzw. 12,24 Planstellen (Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden können, sind externe Einstellungen möglich, und
- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 473.000 Euro (Alternative a) bzw. 396.200 Euro (Alternative b) bereit zu stellen.

Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, den Beschluss mit der Alternative b), wie im Beschlussvorschlag dargestellt, zu fassen.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sieht seine Bedenken bzgl. des Begriffes „Abzocke“, auch durch die Neuauflage der Formulierung, nicht als ganz behoben an. Entscheidend für die Ablehnung durch seine Fraktion sei allein die Frage, inwieweit eine reale Voraussetzung, durch Unfallstatistik oder sonstiges, ergibt, wo eine mobile oder stationäre Radaranlage, im Sinne der Verkehrssicherheit, notwendig ist. Bei der Auswahl möglicher Standorte bestünden diesbezüglich Zweifel. So sieht Rm Dingerdissen Kontrollen an Stellen für Aus- bzw. Einfahrten von und nach Dortmund, in östlicher wie westlicher Richtung, bei denen es um eine Runterschaltung der Geschwindigkeit geht, eher im Sinne einer Radarfalle an. Stattdessen sprach sich Rm Dingerdissen für Kontrollen an Stellen wo eine besondere Vorsicht geboten ist, wie bspw. in 30er-Zonen oder an Schulen, aus. Zudem bliebe nach wie vor unklar, ob der hohe Bekanntheitsgrad von stationären Anlagen positiv oder negativ gesehen werde.

Rm Mader (CDU) hält es für fahrlässig, von Abzocke zu sprechen. Rm Mader ist weiter der Meinung, dass zur Verhinderung von Verkehrstoten bzw. –verletzten, das Geschwindigkeitsniveau in der gesamten Stadt gesenkt werden müsse.

Rm Brück (vorläufige Gruppe/Die Rechte) erläuterte seine Ablehnung mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Dingerdissen und mit der Befürchtung, dass Geschwindigkeitsüberwachungen im großen Stil, eine willkommene Einnahmequelle für die Stadt Dortmund darstellen. Vor diesem Hintergrund sprach sich Rm Brück für entsprechende Toleranzen aus, um so Raser zu verfolgen und nicht Verkehrsteilnehmer zu belästigen.

Rm Goosmann (SPD) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mit Verweis auf die ausführlichen, vorherigen Ausschussberatungen.

Rm Münch (FBI) führte an, dass die meisten Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeiten entstehen und sieht jeden Einzelnen aufgerufen, sich rechtskonform zu verhalten.

Rm Garbe (AfD) sprach sich für eine Messung an Gefahrenherden und gegen eine allgemeine Abzocke aus.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erinnerte daran, dass ein Aufstellen der in Rede stehenden Geräte ohnehin nur dann statthaft ist, wenn eine Gefährdung vorliegt und somit anderenfalls gar nicht zulässig ist.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund grundsätzlich auszuweiten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, folgende Alternative bereits in 2016 umzusetzen:


b) die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne Kameras).

Der Rat beschließt,

- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 12,24 Planstellen (Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden können, sind externe Einstellungen möglich, und

- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 396.200 Euro (Alternative b) bereit zu stellen.

Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.


zu TOP 10.3
Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2016 gemäß § 83 Abs. 2 GO NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06059-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NW überplanmäßige Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen in Höhe von 1.030.000 Euro.


zu TOP 10.4
a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05849-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beratung der Vorlage am 03.11.16 in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.16 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zu der Vorlage folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
Stellungnahme des Personalrates zur „Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016 sowie Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017“

Das Thema Altersteilzeit ist für die Beschäftigten von außerordentlicher Bedeutung. Insofern hätte es der Personalrat begrüßt, frühzeitig in die Überlegungen zu Altersteilzeitregelungen einbezogen zu werden. Zu der nun geplanten Vorgehensweise nehmen wir wie folgt Stellung.

Zur Historie:
Da es bis zum 31.12.2009 eine Altersteilzeitregelung mit besonderen Bedingungen bezüglich der Laufzeit und der Finanzierung gab, sind noch in 2009 eine Vielzahl von Anträgen gestellt worden. Die Besonderheit lag darin begründet, dass diese Verträge u. a. bereits mit dem 55. Lebensjahr und einer Laufzeit von maximal 10 Jahren abgeschlossen werden konnten. Diese Verträge laufen zum Teil bis zum 31.12.2019.

Der TV FlexAZ trat am 01.01.2010 in Kraft. Altersteilzeit ist damit erst ab dem 60. Lebensjahr möglich. Viele Kollegen und Kolleginnen hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht bzw. schon vorher einen Altersteilzeitvertrag zu den o. g. Konditionen abgeschlossen. Zudem konnten und können viele Beschäftigte diese gesetzliche Möglichkeit aufgrund der hohen finanziellen Einschränkungen nicht in Anspruch nehmen. Der bis 2016 befristete TV FlexAZ ist nun im Rahmen der Tarifverhandlungen 2016 bis Ende 2018 verlängert worden.

Im Jahr 2010 hatte der Personalrat erneut einen Vorstoß unternommen, um Kolleginnen und Kollegen eine Altersteilzeitregelung analog der für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten noch gültigen Regelung zu ermöglichen. 118 Betroffene, die bereits über 35 Jahre im Dienst der Stadt Dortmund waren, hätten gerne von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Dies wurde von der Verwaltung aus Kostengründen abgelehnt.

Sowohl die Personalverwaltung als auch der Personalrat registrieren in der letzten Zeit ein zunehmendes Interesse an Altersteilzeit.

Durch die seit Jahren verwaltungsweit bestehenden Rahmenbedingungen wie fehlendes Personal, Arbeitsverdichtung, zusätzliche Aufgaben u. a. m., haben viele Kolleginnen und Kollegen den dringenden Wunsch, sich noch einigermaßen gesund aus dem aktiven Arbeitsleben verabschieden zu können. Die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen auch hohe finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen, ist aus Sicht des Personalrates ein klares Signal an die Verwaltung. Die Beschäftigten sind eher gewillt, auf Geld zu verzichten, als weiterhin in den zunehmend über ein erträgliches Maß hinaus belastenden Arbeitsbedingungen tätig zu sein.

Die verstärkte Nachfrage und die noch laufenden ATZ-Verträge führen nun dazu, dass die im TV FlexAZ für die Inanspruchnahme festgelegte Quote von 2,5 % der Beschäftigten überschritten wird. Somit besteht für die aktuellen Antragstellerinnen und Antragsteller keine Möglichkeit, ab 2017 an der ATZ nach dem TV FlexAZ teilzunehmen.
Dies führt zu Unmut in der Belegschaft. Es ist für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht nachvollziehbar, dass es, obwohl sie die Kriterien erfüllen und die hohen finanziellen Einbußen in Kauf nehmen wollen, keine Möglichkeit mehr geben soll, frühzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden.

Lediglich eine Reduzierung der Arbeitszeit, die sogenannte „selbstfinanzierte Altersteilzeit“, wäre eine Alternative mit der gefährlichen Konsequenz einer dauerhaft verminderten Altersrente. Altersarmut ist - abgesehen von den daraus entstehenden finanziellen Belastungen für die Kommune - mittlerweile für viele Beschäftigte mit niedrigen bis mittleren Gehaltsstufen, nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Deshalb ist dieser Weg möglichst zu vermeiden.

Aus Sicht des Personalrates ist zu prüfen, ob nicht über die Quote von 2,5 % hinaus interessierten Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zur Teilnahme an der ATZ eingeräumt werden kann.

Im Hinblick auf die Altersteilzeit für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten hat die Landesregierung NRW beschlossen, es den Kommunen frei zu stellen, eine unbefristete ATZ Regelung anzubieten. Dies hat die Stadtverwaltung Dortmund bisher aus finanziellen Gründen abgelehnt.

Um den Beamtinnen und Beamten auch eine Form der ATZ zu ermöglichen, schlägt die Personalverwaltung vor, die ATZ analog zum TV FlexAZ mit einer Quote von 2,5 % und ab
dem 60. Lebensjahr einzuführen.


Da in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten noch bis Ende 2012 ATZ-Verträge abgeschlossen werden konnten, liegt die Quote dieser Beschäftigtengruppe bei 4,49 %

Im Bereich der Feuerwehr ist die analoge Anwendung des TV Flex nicht sinnvoll. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen können ohnehin bereits mit Vollendung ihres 60. Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Hier sollten unseres Erachtens ATZ Regelungen ab dem 55. Lebensjahr greifen.

Der von der Personalverwaltung stets angeführten Argumentation einer über Gebühr hohen finanziellen Belastung für die Stadtverwaltung kann sich der Personalrat nicht anschließen. Unserer Ansicht nach wird außer Acht gelassen, dass bei der Nachbesetzung durch jüngere Beschäftigte Personalkosten beispielsweise aufgrund entsprechend niedrigerer Gehaltsstufen eingespart würden.

Unseres Erachtens sollte die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht fiskalischen Erwägungen untergeordnet sein. Die Gesundheit der Beschäftigten der Stadtverwaltung sollte immer im Vordergrund stehen. Nicht zuletzt birgt sie das höchste Potenzial zur Kosteneinsparung. Die Sorge mit zunehmendem Alter auch tendenziell einem größeren Risiko von Erkrankungen, insbesondere auch chronischer Art, ausgesetzt zu sein, die ggf. sogar in die Erwerbsminderung führen können, treibt viele älter werdende Beschäftigte um. Deshalb sollte aus Sicht des Personalrates jeder individuell entscheiden können, ob, wann und wie er sich aus dem Arbeitsleben verabschieden kann und möchte. Ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin, der bzw. die immer häufiger krankheitsbeding ausfällt, wäre für den Dienstherrn in jedem Fall ein höherer Kostenfaktor.

Der Personalrat regt deshalb an, über die Quote von 2,5 % hinaus, allen Antragstellerinnen und Antragstellern Altersteilzeit zu gewähren.

Wir dürfen Sie bitten, unsere Stellungnahme rechtzeitig vor der Beratung bzw. Beschlussfassung den politischen Gremien zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

… wir bitten die Verwaltung um eine Darstellung, welche Auswirkungen die Vorschläge und
Darstellungen des Personalrates (DS 05849-16-E1) auf die Haushalte der kommenden Jahre
hätten. Insbesondere bitten wir auch um die Darstellung der Einsparungen durch jüngeres
bzw. neues Personal und Verringerung der Kosten durch weniger Krankheitsbedingte
Ausfälle.
Es ist wünschenswert, die Informationen hierzu auch den am weiteren Beratungsgang
beteiligten AFBL und dem Rat zu Verfügung zu stellen.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

… wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen,
über die in der Vorlage dargestellte Quote von 2,5% hinaus, allen Antragstellerinnen und
Antragsstellern Altersteilzeit zu gewähren.

Begründung
Ergibt sich aus DS 05849-16-E1
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe einen minimalen strukturellen Vorteil erhalten werden (5% zu 2,5%). Sie fragt, ob es vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit besser sei, die Bereiche zu kumulieren, um mögliche arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Bezüglich des Antrages der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN teilt sie mit, dass ihre Fraktion es
befürworten würde diesen in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Die Kosten müssten erst ermittelt
werden, bevor darüber abgestimmt werde. Anderenfalls werde ihre Fraktion den Antrag ablehnen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion sich bezüglich es Antrages so verhalten werde wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er halte es für sinnvoll, den Vorgang in den
Haushaltsberatungen zu diskutieren, da die Kosten derzeit noch unklar seien.
In der Vergangenheit sei die Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten aufgrund der enormen
Rückstellungen durch die Politik abgelehnt worden. Aufgrund des neuen Tarifvertrages, wolle man nun jährlich darüber nachdenken, ob die Altersteilzeit vertretbar auf den Bereich der Beamten übertragbar sei. Dafür sei es wünschenswert, eine Aufstellung zu erhalten, welche finanziellen Auswirkungen dadurch entstünden und wie sich die derzeitige Kohortenverteilung darstelle.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) macht deutlich, dass die vorliegenden Zahlen deutlich zeigten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz erheblicher finanzieller Abzüge in Altersteilzeit gehen würden. Der Grund hierfür sei kritisch zu hinterfragen, da seine Fraktion den Eindruck habe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden es nicht mehr aushalten. Die Arbeitsbedingungen dürften nicht so ein, dass die Kolleginnen und Kollegen fliehen, dadurch würde sich ebenfalls der Krankenstand erhöhen und ein genereller Abwärtstrend ausgelöst werden.

Herr Weber (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Die
Umwandlung des Antrages in einen Prüfauftrag befürworte seine Fraktion. Aus seiner Sicht stehe einer Verschiebung in die Haushaltsberatungen nichts im Wege.

Frau Dr. Tautrorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet um Prüfung und Beantwortung der Bitte um Stellungnahme Ihrer Fraktion. Aufgrund der ausstehenden Prüfung der finanziellen
Auswirkungen ziehe Ihre Fraktion den Antrag vorläufig zurück und werde ihn gegebenenfalls zu den Haushaltsberatungen wieder einbringen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur
Kenntnis.

Herr Schilff (Vorsitzender) stellt fest, dass die Vorlage heute lediglich als eingebracht angesehen wird.
Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.16 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt erneut die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 06.10.2016 vor.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

die Fraktion Die Linke & Piraten bittet die Verwaltung um eine Darstellung, welche Auswirkungen die Vorschläge und Darstellungen des Personalrates (DS-Nr. 05849-16-E1) auf die Haushalte der kommenden Jahre hätten. Insbesondere bittet sie auch um die Darstellung der Einsparungen durch jüngeres bzw. neues Personal und Verringerung der Kosten durch weniger krankheitsbedingte Ausfälle.

Es wird wie folgt Stellung genommen:

Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW schreibt in § 36 Abs. 4 vor, dass für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen im Jahresabschluss zu bilden sind:
„Für Verpflichtungen, die dem Grunde und der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht
genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird.“
Die zukünftige Bewilligung von Altersteilzeitanträgen fällt unter diese Regelung. Der Zeitpunkt eines entsprechenden Ratsbeschlusses ist maßgeblich für eine Bilanzierung in der Rückstellung.

Wie in den Vorlagen der letzten Jahre zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte ((DS-Nr.
04095-16, 13208-14 und 10388-13) dargestellt, sind diese Rückstellungen für alle potentiellen Fälle abzubilden. Das Rückstellungserfordernis kann nur durch Ratsbeschluss vermieden bzw. reduziert werden, wenn von der Möglichkeit der Altersteilzeit ganz abgesehen oder sie beschränkt wird.

Sollte allen Beschäftigen und Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund Altersteilzeit in 2017 ermöglicht werden, ergäbe sich im Jahresabschluss 2016 die Verpflichtung einer Rückstellungsbildung in Höhe von insgesamt rd. 24,6 Mio. Euro für die Kernverwaltung (ohne
Eigenbetriebe).

Davon beträgt die Höhe der Rückstellung für potentielle Fälle bei den Tarifbeschäftigten rd.
600.000 Euro unter der Annahme einer voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe von 5 %
der betroffenen Geburtsjahrgänge 1952 bis 1957 und unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Befristung bis zum 31.12.2018.

Durch die Entfristung der Altersteilzeitregelung im Beamtenrecht zählen alle Beamtinnen und
Beamten der Stadt Dortmund unabhängig von den Geburtsjahrgängen zu den potentiellen
Fällen. Daher beträgt die Höhe der zu bildenden Rückstellung für diesen Personenkreis rd.
24 Mio. Euro. Für die Kalkulation wurde aufgrund der Interessenabfrage im Jahr 2013 und der besseren finanziellen Bedingungen für die Beamtinnen und Beamten eine voraussichtliche Inanspruchnahme von 50 % angenommen (maximale Laufzeit von 5 Jahren analog der Tarifbeschäftigten).
In diesem Betrag sind auch die Feuerwehrbeamten berücksichtigt.

Die Höhe der Rückstellungen für potentielle Fälle bei den Eigenbetrieben kann von der Personalverwaltung nicht beurteilt werden, da die Eigenbetriebe die Altersteilzeitrückstellungen durch eine externe Firma berechnen lassen und diese in Absprache mit ihren Wirtschaftsprüfern eigenverantwortlich bilanzieren. Es ist aber davon auszugehen, dass auch in diesen Bereichen die Rückstellungen für potentielle Fälle aufgestockt werden müssen, falls die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit allen Interessierten bewilligt wird.

Unabhängig von der kostenmäßigen Belastung des Arbeitgebers durch Altersteilzeit ist vor allem auch die Personalsituation der Stadt Dortmund zu berücksichtigen. Durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit wird die natürliche Altersfluktuation beschleunigt und vorgezogen. Langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen vorzeitig mit ihrem umfangreichen Fachwissen und ausgeprägten Kenntnissen für die Aufgabenerledigung nicht mehr zur Verfügung. Geeignete Nachwuchskräfte, die diese Aufgaben sofort und umfassend übernehmen können, stehen nicht ausreichend zur Verfügung. Nachwuchsprobleme und Fachkräftemangel existieren bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Eine zeitnahe adäquate Nachbesetzung dieser früher freiwerdenden Stellen wäre daher nicht möglich. Die Arbeitsverdichtung für das verbleibende Personal würde zunehmen.

Altersteilzeit könnte als flankierende personalwirtschaftliche Maßnahme den Ratsbeschluss zum Memorandum mit dem Ziel, strukturelle Verbesserungseffekte durch Personalabbau zu erwirtschaften, unterstützen. Einsparungen beim Personalaufwandsbudget durch Altersteilzeit werden aber nur erreicht, wenn konsequent die entsprechenden Planstellen oder andere adäquate und budgetierte Planstellen dauerhaft eingespart werden. Dies hätte zur Folge, dass
Aufgaben gar nicht mehr oder nur sehr minderwertig erledigt werden könnten.

Dass bei einer Nachbesetzung mit jüngeren Beschäftigten aufgrund niedrigerer Gehaltsstufen
Personalkosten eingespart werden, ist nicht nachvollziehbar. Im Rahmen von Umsetzungsketten bzw. Neueinstellungen entstehen mit Beginn der Freistellungsphase des Altersteilzeitmitarbeiters annähernd gleich hohe Personalkosten, da die nachrückenden Beschäftigten Anspruch auf Eingruppierung bzw. Besoldung haben. Auch wenn jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglicherweise zum Zeitpunkt der Nachbesetzung eine niedrigere Erfahrungsstufe haben, sind Einsparungen dadurch nicht zu erreichen. Denn für die zu leistende Arbeitszeit erhalten die Altersteilzeitbeschäftigten dagegen zusätzlich zum entsprechenden Teilzeitentgelt einen Aufstockungsbetrag sowie eine Rentenbeitragsaufstockung. Erstattungsleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es seit 2010 nicht mehr.

Dass Arbeitgeber durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit kostenmäßig belastet werden und eine Einsparung nur erzielt werden kann, wenn eine entsprechende Stelle nicht wieder besetzt wird, ist in Fachkreisen unstrittig.

Ob und inwieweit ein Zusammenhang zwischen der Möglichkeit einer Altersteilzeit und erhöhter krankheitsbedingter Ausfälle von Mitarbeiter/-innen besteht, ist nicht nachvollziehbar und erkennbar. Altersteilzeit ist kein Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung. Für Beschäftigte, die chronisch krank sind und das Risiko hoher Ausfallzeiten haben, ist Altersteilzeit kein geeignetes Mittel. Zeiten ohne Entgeltfortzahlung im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses sind sozialversicherungsrechtlich nachteilig für die Beschäftigten.

Die Quotenberechnung der Altersteilzeit ist in § 4 des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ), dessen Protokollerklärungen und Kommentierung sehr klar geregelt.
Nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 4 Abs. 2 TV FlexAZ gilt für rechtlich unselbständige
Regie- und Eigenbetriebe eine eigene Quote von 2,5 %.
Eigen- und Regiebetriebe sind kommunalrechtliche Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Eigenbetriebe sind wirtschaftliche Unternehmen einer Gemeinde auf der Grundlage der Gemeindeordnung und stellen ein ausgegliedertes Sondervermögen dar. Sie sind organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Kommunalverwaltung ausgegliedert.
Die Bildung einer eigenen Quote für Regie- und Eigenbetriebe soll ausschließen, dass die mit einer Altersteilzeit einhergehende kostenmäßige Belastung des Arbeitgebers überproportional die Betriebsergebnisse dieser Betriebe beeinflusst.
Für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

Die Tarifvertragsparteien haben mit der Aufnahme der Quotenregelung in den TV FlexAZ somit ebenfalls die finanzielle Situation der Kommunen berücksichtigt.
Die Anwendung dieser Quotenberechnung auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten würde freiwillig aufgrund der Ermächtigungsgrundlage im § 66 Abs. 3 LBG NRW erfolgen, wonach die Inanspruchnahme von Altersteilzeit auf bestimmte Verwaltungsbereiche oder Beamtengruppen beschränkt werden kann.

Nach ausführlicher Diskussion lässt der Ausschuss für Personal und Organisation die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Punkt b) des Beschlussvorschlages erhält folgende Fassung:

b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird – wie bereits in den Jahren 2013 bis 2016 – auch ab 2017 bis auf weiteres nicht angeboten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation vom 06.10.16und 17.11.16 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion (fett), einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:
a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte wird nach den Regelungen des TV FlexAZ ab 2017 in Rahmen einer Quote von 2,5 % gewährt
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird analog der tariflichen Regelungen hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen ab 2017 ebenfalls im Rahmen einer Quote von 2,5 % gewährt. Die finanziellen Bedingungen richten sich nach § 70 Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW)
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird – wie bereits in den Jahren 2013 bis 2016 – auch ab 2017 bis auf weiteres nicht angeboten.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mit Verweis auf die vorherigen Ausschussberatungen.

Rm Suck (CDU) begründete den zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingebrachten Antrag seiner Fraktion, mit Verweis auf finanzielle Gründe im Hinblick auf Pensionsrückstellungen sowie auf personalentwicklungstechnische Gründe. Weiter führte Rm Suck an, dass angesichts der demographischen Herausforderung, vor denen der Beschäftigtenkörper der Stadt stehe, die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebraucht werde.
Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.11.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte wird nach den Regelungen des TV FlexAZ ab 2017 in Rahmen einer Quote von 2,5 % gewährt

b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird - wie bereits in den Jahren 2013 bis 2016 - auch ab 2017 bis auf weiteres nicht angeboten.


zu TOP 10.5
Ausweitung des Traineeprogrammes ab dem Einstellungsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05764-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung des Traineeprogrammes ab dem Einstellungsjahr 2017.

2. Ab dem 01.05.2017 werden jährlich zwei Trainees bedarfsorientiert zur Unterstützung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung eingestellt und für jeweils ein Jahr beschäftigt. Bei einer entsprechenden Leistung wird anschließend eine Übernahme in den höheren Dienst angestrebt, wenn es die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Dortmund zulässt und haushaltsrechtliche Reglungen dem nicht entgegenstehen.

3. Der Rat beschließt, die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für die Jahre
2017 = 115.937 €
2018 = 171.948 €
2019 = 174.467 €
2020 = 177.024 €
im Budget des Fachbereiches 11 in der mittelfristigen Finanzplanung bereitzustellen.


zu TOP 10.6
Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06330-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Feuerwehr, ein Sachverständigenbüro mit der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für den Erweiterungsanbau/Umbau der Rettungswache 11, Ruhrallee 90 (RW 11), zu beauftragen und auf dieser Basis die Leistungsphasen 3-8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an einen Generalunternehmer zu vergeben.


zu TOP 10.7
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 01. Juni 2017 in Nürnberg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06416-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Delegierte für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 01. Juni 2017 in Nürnberg:

1. Rm Daniel Naumann (SPD)

2. Rm Ute Pieper (SPD)
3. Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
4. Rm Regine Stephan (CDU)
5. Rm Svenja Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
6. Rm Thomas Zweier (Die Linke & Piraten)


zu TOP 10.8
Änderung der Stimmbezirkseinteilung für das Stadtgebiet Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06311-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Änderungen der Stimmbezirkseinteilung für das Stadtgebiet Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 10.9
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06438-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen für 2018 zu.


zu TOP 10.10.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06434-16)

Der ursprünglich zur Sitzung vorgelegte Antrag vom 16.11.2016 mit der Drucksache Nr.: 06434-16 wurde von Seiten des Antragstellers zurückgezogen.

Weiter lag dem Rat der Stadt zu diesem Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 06434-16-E1) vom 06.12.2016 vor:

„ … wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Anstelle von Herrn Carsten Klink wird Herr Matthias Storkebaum Mitglied im Aufsichtsrat der Projektgesellschaft Gneisenau mbH.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.


zu TOP 10.10.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06493-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06493-16-E1) vom 06.12.2016 vor.

„ … die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:


Anstelle von RM Svenja Noltemeyer wird RM Barbara Brunsing Mitglied im Aufsichtsrat Konzerthaus.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Übergriffe durch islamische Flüchtlinge gegen christliche Flüchtlinge in städtischen Asyleinrichtungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06097-16)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Rm Münch (FBI) stellte folgende Nachfrage: Obwohl die christliche Hilfsorganisation Open Doors vermehrt gewalttätige und sexuelle Übergriffe von islamischen Flüchtlingen gegen christliche Flüchtlinge in Asyleinrichtungen vor allem in Berlin, Hessen und NRW registriert hat, konnten Sie in Dortmund keine feststellen, warum nicht? Diese wurde von OB Sierau dahingehend beantwortet, dass Open Doors keine Quelle für die Beantwortung der Anfrage ist.


zu TOP 11.1.2
Beeinträchtigung des Stadtbildes durch eine Biermonokultur
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06208-16)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Rm Münch (FBI) stellte folgende Nachfrage: Herr Oberbürgermeister, gehen Sie nicht mit offenen Augen durch die Stadt und sehen Sie nicht, dass wir überall nur noch die gleichen Schilder im Stadtbild einer vielfältigen Stadt haben? OB Sierau beantwortete die Nachfrage u.a. dahingehend, dass er sehr wohl mit offenen Augen durch die Stadt geht.


zu TOP 11.1.3
Rechtswidrig freilaufende Hunde von Bochumer Hundehaltern in Dortmunder Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06496-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Herkunft der Asylbewerber in Dortmund zum 30.09.2016
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06197-16)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Bezugnehmend auf die mündliche Nachfrage von Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) Wie soll ein konkreter Rückschluss auf Personen möglich sein, wenn meinetwegen aus dem jeweiligen Land 50 Personen kommen und nicht hundert und warum diese Rückschlüsse entgegen irgendwelchen Datenschutzrechtlichen Bestimmunen wären? wies OB Sierau darauf hin, dass dies mit dem Datenschutzbeauftragten erörtert wird.



zu TOP 11.2.2
Städtische Beteiligung am Schwerpunkteinsatz "gegen Rechts" in Dorstfeld
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06199-16)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Mit Verweis auf die Beantwortung zu Pkt. 6 der Anfrage fragte Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich das Vorgehen? Kann jetzt jeder Dortmunder Bürger zur Stadt kommen, wenn er möchte, dass sein Haus gestrichten wird und die Stadt Dortmund eine Bühne ausfährt, Farbe mitbringt und am besten gleich das ganze Haus streicht? Wer hat die Maßnahme angeordnet und kommt die Verwaltung nicht auf die Idee, dass das Ganze eine Veruntreuung darstellen könnte und ggf. sogar strafrechtlich relevant wäre? Aufgrund des Umfangs der Nachfragen und vor dem Hintergrund der Regelungen des § 6 der Geschäftsordnung des Rates wies OB Sierau darauf hin, dass die Fragen schriftlich eingereicht werden können.


zu TOP 11.2.3
Sondernutzungserlaubnis für Infostände der DKP in Dorstfeld
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 06198-16)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 18:15 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister
Ullrich Sierau
Hans-Peter Hoffmann
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer


(See attached file: Anlage zu TOP 2.1 der Niederschrift vom 08.12.2016.pdf)
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(See attached file: Deckblatt Grundsatzerklärungen.pdf)
(See attached file: Anlage 1 Haushaltsrede B90Grüne.pdf)
(See attached file: Anlage 2 Haushaltsrede Die Linke & Piraten.pdf)
(See attached file: Anlage 3 Haushaltsrede AfD.pdf)
(See attached file: Anlage 4 Haushaltsrede FDP-Bürgerliste.pdf)
(See attached file: Anlage 5 Haushaltsrede SPD.pdf)
(See attached file: Anlage 6 Haushaltsrede CDU.pdf)
(See attached file: Anlage 7 Haushaltsrede vorläufige Gruppe NPD-Die Rechte.pdf)
(See attached file: Anlage 8 Haushaltsrede Rm Münch.pdf)
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(See attached file: Anlage zu TOP 3.6 der Niederschrift vom 08.12.2016.pdf)




(See attached file: Anlage zu TOP 10.11. der Niederschrift vom 08.12.2016.pdf)