Niederschrift (öffentlich)

über die 18. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 03.05.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 15:50 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Berndsen
Rm Dr. Hetmeier
Rm Neumann-Lieven
Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Buchloh


Rm Krause
Rm Mause
Rm Strucker
Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Dr. Brunsing i. V. für Rm Krüger
Rm Reuter
Rm Stackelbeck


Fraktion FDP/Bürgerliste
Rm Becker, stellv. Vorsitzender
Rm Kanus

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


OB Sierau, 1/Dez.
Herr Klüh, 10/FL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Dr. Potthoff, 3/stv. AL
Frau Wolfs, FB 1 – Gleichstellungsstelle
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Skodzik, FB 1

Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.02.2012

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 01.03.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Implementierung eines Fachreferenten für Asyl- und Flüchtlingsfragen im Ordnungsamt
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2012
(Drucksache Nr.: 06431-12)

3.2 Umsetzung des Familienpflegezeitgesetzes in der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06885-12)

3.3 Aufhebung der altersabhängigen Urlaubsstaffelung im TVöD
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06887-12)

3.4 Kantinenangebot
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06968-12)

3.5 Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06981-12)

3.6.a Information des Personalrates zum Personalnotstand der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07041-12)

3.6.b Personalnotstand der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07046-12)

4. Organisation

4.1 IT-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 04931-11)
Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste wurde zur Sitzung am 15.09.2011 versandt.

IT-Konzept 2011 - 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05586-11)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 22.11.2011 vor.

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05586-11-E1)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 09.02.2012 vor.

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05586-11-E2)
Diese Unterlagen lagen zur Sitzung am 01.03.2012 vor.

hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05586-11-E3)
Diese Unterlagen lagen zur Sitzung am 01.03.2012 vor.

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05586-11-E4)
Diese Unterlagen lagen zur Sitzung am 01.03.2012 vor.

4.2 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
hier: Aufhebung des Kürzungsbeschlusses beim Dortmunder Systemhaus für das Jahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06672-12)


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Rm Schilff weist als Vorsitzender auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht vom Ausschuss einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.02.2012

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig bei Enthaltung durch Herrn Rm Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses am 09.02.2012.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 01.03.2012

Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation genehmigen einstimmig die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses am 01.03.2012.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -


3. Personal

zu TOP 3.1
Implementierung eines Fachreferenten für Asyl- und Flüchtlingsfragen im Ordnungsamt
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2012
(Drucksache Nr.: 06431-12)

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) äußert die Befürchtung, dass eine bestimmte Abschiebepraxis vorgezogen werden sollte, was von der Verwaltung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zurückgewiesen wurde. Sie beantragt daher eine kontinuierliche Berichterstattung über die Arbeit des Fachreferenten und eine Dokumentation über die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zur Begleitung minderjähriger Flüchtlinge.

Der Antrag der Fraktion Die Linke über die Berichterstattung und die Dokumentation wird vom Ausschuss für Personal und Organisation mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.



Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Umsetzung des Familienpflegezeitgesetzes in der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06885-12)
- Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06885-12-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06885-12-E2)



Die SPD-Fraktion legt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme vom 27.04.2012 (Drucksache Nr.: 06885-12-E1) vor:

„... kürzlich ist das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Kraft getreten.
Dieses soll Beschäftigten ermöglichen, die Pflege eines nahen Angehörigen mit der beruflichen Tätigkeit zu verbinden.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme in der Ausschusssitzung zur Umsetzung des Familienpflegezeitgesetzes in der Stadtverwaltung Dortmund und um Beantwortung folgender Fragen:

1. Was ist das Ziel dieses Gesetzes?
Was ist eine Familienpflegezeit?

2. Welche und wieviele Beschäftigte werden von diesem Gesetz erfasst?

3. Wie wird die Arbeitszeit und die Vergütung der Beschäftigten während einer Familienpflegezeit geregelt?

4. Wieviele Beschäftigte nutzen das Familienpflegezeitgesetz bereits ?
Ist für die Verwaltung absehbar, in welchem Umfang die neue Familienpflegezeit in der Stadtverwaltung genutzt werden wird?

5. Wie wird eine Beratung für interessierte Beschäftigte sichergestellt und wie
Informiert die Personalverwaltung über die Möglichkeiten des
Familienpflegezeitgesetzes?“


Die Stellungnahme der Verwaltung vom 28.04.2012 (Drucksache Nr.: 06885-12-E2) hat folgenden Wortlaut:

„... die von der SPD-Fraktion gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:


1. Was ist das Ziel dieses Gesetzes?
Was ist eine Familienpflegezeit?
Durch die Einführung des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) zum 01.01.2012 sollen
die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert werden.
Es handelt sich um eine Form der Teilzeittätigkeit (s. Ziff. 3).

2. Welche und wieviele Beschäftigte werden von diesem Gesetz erfasst?
Für Beamte/Beamtinnen gilt dieses Gesetz nicht. Daher werden z.Zt. rd. 7.000 Tarifbeschäftigte bei der Stadt Dortmund von dem Gesetz erfasst, soweit sie die Voraussetzungen erfüllen und sie die häusliche Pflege naher Angehöriger übernehmen.
Nahe Angehörige sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

3. Wie wird die Arbeitszeit und die Vergütung der Beschäftigten während einer Familienpflegezeit geregelt?
Eine Familienpflegezeit ist eine Teilzeittätigkeit, in der die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden für die Dauer von maximal 2 Jahren reduziert werden kann. Ähnlich wie bei der Altersteilzeit erhält die/ der Beschäftigte während der Teilzeittätigkeit ein reduziertes Entgelt, das aufgestockt wird. Da Pflegebedürftigkeit meist unerwartet auftritt, kann die/ der Beschäftigte die Aufstockung (andersherum als im Blockmodell der Altersteilzeit durch Vorarbeit) in einer sog. Nachpflegephase abarbeiten. Dieser Nachpflegephase muss sich unmittelbar an die eigentliche Pflegephase anschließen. Für dieselbe pflegebedürftige Person kann eine weitere Familienpflegezeit erst nach dem Ende der Nachpflegephase gewährt werden.

Es kann aber auch –analog des Blockmodells Altersteilzeit- vorgearbeitet werden, wenn die Pflegebedürftigkeit schon eingetreten ist und die Pflege erst später von der/dem Beschäftigten übernommen wird.

Die Rückzahlung der Aufstockung kann zusätzlich durch Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung abgesichert werden, wenn im Falle des Todes oder einer Berufsunfähigkeit keine Abarbeitung möglich ist.

Bsp. (stark vereinfacht): Ein Vollzeitbeschäftigter mit einem monatlichen Durchschnittsentgelt der letzten 12 Monate von 3.000 EUR schließt für die Dauer von 2 Jahren eine Familienpflegezeitvereinbarung mit dem Arbeitgeber, nach der er nur noch 19,5 Stunden pro Woche arbeitet. Sein Teilzeitentgelt beträgt dementsprechend nur noch 1.500 EUR monatlich. Die Differenz zwischen Vollzeit- und Teilzeitentgelt beträgt 1.500 EUR. Die Hälfte der Differenz beträgt 750 EUR. Der Arbeitgeber gewährt der/dem Beschäftigten somit einen Aufstockungsbetrag von 750 EUR monatlich. Die Gesamtvergütung für die/den Beschäftigten beträgt somit monatlich 2.250 EUR.
Die/ der vorgenannte Beschäftigte kehrt nach Ablauf der 2 Jahre wieder in seine ursprüngliche Vollzeittätigkeit zurück (= Nachpflegephase). Von ihrem/ seinem monatlichen Entgelt von 3.000 EUR wird jedoch jeweils ein Betrag in Höhe des Aufstockungsbetrages von 750 EUR abgezogen.
Sie/ er erhält somit weiterhin eine Gesamtvergütung von 2.250 EUR bis das Arbeitszeit- oder Wertguthabenkonto ausgeglichen ist.
4. Wieviele Beschäftigte nutzen das Familienpflegezeitgesetz bereits?
Ist für die Verwaltung absehbar, in welchem Umfang die neue Familienpflegezeit in der Stadtverwaltung genutzt werden wird?
Bisher wurde noch keine Vereinbarung zur Familienpflegezeit abgeschlossen.
Es ist nicht absehbar, in welchem Umfang die Familienpflegezeit von den Beschäftigten genutzt wird.
5. Wie wird eine Beratung für interessierte Beschäftigte sichergestellt und wie informiert die Personalverwaltung über die Möglichkeiten des Familienpflegezeitgesetzes?
Mit Rundverfügung wurden alle Beschäftigten der Stadtverwaltung am 28.02.2012 über das FPfZG informiert.
Die individuelle Beratung erfolgt bei der zuständigen Personalbetreuung im Personal- und Organisationsamt (11/3-2) bzw. in den dezentral zuständigen Fachbereichen.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 28.04.2012 (Drucksache Nr.: 06885-12-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Aufhebung der altersabhängigen Urlaubsstaffelung im TVöD
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06887-12)
- Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06887-12-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06887-12-E2)



Folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 27.04.2012 (Drucksache Nr.: 06887-12-E1) liegt dem Ausschuss vor:

„... das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im TVöD für unwirksam erklärt.

Die bisherige Urlaubsstaffelung benachteilige jüngere Arbeitnehmer und verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Folge ist, dass alle Tarifbeschäftigten beim Bund und den Kommunen 30 Tage Jahresurlaub beanspruchen können.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes und insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welchen Inhalt hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur altersabhängigen
Urlaubsstaffelung im TVöD?


2. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung zukünftig auf den Urlaubsanspruch von
Tarifbeschäftigten?


3. Wie stimmen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes und die neuen Regelung zum Urlaub
für Tarifbeschäftigte im neuen TVöD überein?


4. Welche personalwirtschaftlichen Auswirkungen hat diese Entscheidung für die Stadt Dortmund?
Wie geht die Verwaltung mit den neuen Urlaubsregelungen in der Verwaltung um?“


Die Stellungnahme der Verwaltung vom 28.04.2012 (Drucksache Nr.: 06887-12-E2) lautet wie folgt:

„...die von der SPD-Fraktion gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:


1. Welchen Inhalt hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur altersabhängigen Urlaubsstaffelung im TVöD?
Der Urlaubsanspruch nach TVöD ist - abhängig vom Alter - wie folgt gestaffelt:
26 Tage (bis zum 30. Lebensjahr), 29 Tage (bis zum 40. Lebensjahr) und 30 Tage
(ab dem 40. Lebensjahr). Bislang liegt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2012 nur als Pressemitteilung vor. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Aus dem Tenor geht hervor, dass die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar benachteiligt und somit gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters
verstößt. Der Verstoß dieser altersabhängigen Staffelung gegen das Verbot der
Diskriminierung kann nach Auffassung des Gerichts nur beseitigt werden, indem die Dauer des Urlaubs der hier benachteiligten Beschäftigten in der Art und Weise „nach oben“ angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jeden Kalenderjahr
30 Arbeitstage beträgt.
2. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung zukünftig auf den Urlaubsanspruch von Tarifbeschäftigten?
Die Tarifvertragsparteien haben in den aktuellen Tarifverhandlungen diese
Rechtsprechung aufgegriffen und eine Anpassung der Urlaubsansprüche aufgenommen, die die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes berücksichtigt. Dazu wird auf Ziffer 1 zum TOP „ Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst“
verwiesen.

3. Wie stimmen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes und die neuen Regelung zum Urlaub für Tarifbeschäftigte im neuen TVöD überein?
Siehe Antwort zu Ziffer 2

4. Welche personalwirtschaftlichen Auswirkungen hat diese Entscheidung für die Stadt Dortmund?
Wie bereits unter Ziffer 1 ausgeführt ist die Urteilsbegründung noch nicht zugegangen. Folglich kann eine pauschale Aussage über die personalwirtschaftlichen
Auswirkungen seitens des Fachbereiches 11 derzeit noch nicht getroffen werden.

5. Wie geht die Verwaltung mit den neuen Urlaubsregelungen in der Verwaltung um?
Nach Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages werden die neuen Urlaubsregelungen Bestandteil der bestehenden Arbeitsverhältnisse.“



Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom
28.04.2012 (Drucksache Nr.: 06887-12-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Kantinenangebot
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06968-12)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 06968-12-E1)


Frau Rm Stackelbeck begründet nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.04.2012 (Drucksache Nr.: 06968-12-E1):

„ ...bisher gibt es im städtischen Betriebsrestaurant noch kein durchgängiges Angebot an vegetarischen Hauptgerichten. Der Ausschuss für Personal und Organisation regt deshalb an, dass in Zukunft täglich ein vegetarisches Hauptgericht angeboten wird.


Der Ausschuss regt darüber hinaus an, das bestehende Angebot durch die Verwendung von biologisch und regional erzeugten Produkten zu verbessern. Die Verwaltung wird gebeten zu berichten, welche Modelle denkbar sind und welche Kostenstruktur zugrunde gelegt werden müsste, um die ökologische Qualität des Angebotes zu erhöhen.“

Frau Rm Pieper (SPD-Fraktion) stellt die Frage, inwieweit die Politik Einfluss auf das Angebot der Kantine nehmen könne. Hierzu sollte eher eine Kundenbefragung durchgeführt werden.

Nach Angaben der Frau Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) ist ihrer Fraktion der Wunsch nach einer vegetarischen Hauptmahlzeit von Kundinnen und Kunden der Betriebskantine zugetragen wollen. Eine Befragung hält sie nicht für notwendig. Sie geht davon aus, dass ein solches Angebot angenommen werde. Nach einem Jahr oder einem halben Jahr könne geprüft werden, inwieweit es angenommen wurde.


Herr Plätz hat bei Durchsicht der Speisepläne für dieses Jahr festgestellt, dass es bereits einen Tag in der Zeit von Montag bis Donnerstag geben, an dem ein vegetarisches Gericht angeboten werde. Zum Sachstand erläutert Herr Plätz, dass das Betriebsrestaurant für 15 Jahre angemietet wurde. Die Kostenstruktur müsse bei der Planung des Kantinenangebotes beachtet werden. Es ist möglich, die Angebote biologischer Produkte auszuweiten, nur schlage sich dies in der Kostenstruktur nieder und es müsse küchentechnisch beim Einkauf entsprechender Produkte beim Wareneinkauf, bei der Lagerung, der Zubereitung und bei der Beachtung der Hygienebestimmungen beachtet werden.

Herr Rm Kanus erklärt im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste), dass er dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Voraussetzung folgen könne, wenn Kostenneutralität gewahrt werde.

Ergänzend sieht Frau Rm Stackelbeck, dass es einen großen Kreis an potenziellen Nutzern und Nutzerinnen gebe. Menschen, die sich bewusst ernähren, seien ggf. auch bereit, einen höheren Preis zu zahlen. Dieses Angebot sollte innerhalb der Stadtverwaltung bestehen.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) ist der Meinung, dass die Politik erklären könne, was wünschenswert sei. Einen Beschluss der Politik zum Kantinenangebot könne er nicht unterstützen.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) bezeichnet den Ausschuss als die falsche Adresse, der Ausschuss sei nicht für solche Entscheidungen zuständig, hier sei der Personalrat die richtige.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Stimmen durch die Fraktion Die Linke den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.04.2012 (Drucksache Nr.: 06968-12-E1) ab.


zu TOP 3.5
Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06981-12)
- Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06981-12-E1)

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06981-12-E2)
- Auswirkungen des Tarifabschlusses auf den Personalaufwand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07214-12)


Der Ausschuss für Personal und Organisation hat nachfolgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 27.04.2012 (Drucksaceh Nr.: 06981-12-E1) vorliegen:

„.... die Verhandlungsführer des Bundes, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften haben sich am 30.03.12 auf ein Tarifergebnis verständigt. Das Tarifergebnis wird bei den zuständigen Gewerkschaften z. Zt. noch abgestimmt. Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Inhalt und zu den Auswirkungen dieses Tarifergebnisses.
Dabei sollen folgende Fragen berücksichtigt werden:

1. Welchen Inhalt hat das Tarifergebnis und welche Laufzeit wurde vereinbart?
Welche Änderungen ergeben sich bei der Vergütung, der Urlaubsregelung und für Auszubildende?
2. Welche Auswirkungen hat dieses Tarifergebnis für die Stadtverwaltung Dortmund?
Welche finanziellen Einflüsse entstehen für den städtischen Haushalt?
Ergeben sich aus den neuen Urlaubsregelungen Stellenmehrbedarfe?
3. Wie bewertet der VKA und der Städtetag NRW das Tarifergebnis?
4. Wie ist das weitere Verfahren bis zum Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages?“


Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 28.04.2012 (Drucksache Nr.: 06981-12-E2) liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation vor:

„.... die gestellten Fragen zu den Auswirkungen zum Tarifabschluss beantworte ich wie folgt:
1. Welchen Inhalt hat das Tarifergebnis und welche Laufzeit wurde vereinbart?
Welche Änderungen ergeben sich bei der Vergütung, der Urlaubsregelung und für
Auszubildende?
Der Tarifabschluss beinhaltet folgende Eckpunkte:

Entgelt: 3,5 Prozent ab März 2012, weitere 1,4 Prozent ab Januar 2013 und weitere 1,4 Prozent ab August 2013.

Auszubildende: ab März 2012: 50 Euro; ab August 2013: 40 Euro.


Übernahme von Auszubildenden für die Dauer von 12 Monaten bei dienstlichem/betrieblichem Bedarf; Entfristung, wenn sich der Auszubildende bewährt hat; Regelungen zur Fahrtkostenerstattung.

Gesonderte Regelungen, jedoch nicht bezogen auf die Entgeltentwicklung, für die Versorgungsbetriebe, die Flughäfen und die Theater und Bühnen.

Neuregelung des Urlaubsanspruchs auf 29 Tage; 30 Tage für über 55-Jährige; bereits Beschäftigte über 40 Jahre behalten den bisherigen Anspruch auf 30 Tage, Auszubildende erhalten 27 Tage.

Hinweis: Die wiederum altersabhängige Erhöhung des Anspruches auf 30 Tage findet vermutlich ihren Grund darin, dass als sachliches Kriterium der erhöhte Erholungsbedarf von über 55jährigen maßgebend war.

Der Tarifvertrag Pauschalzahlung 2011 wird für das Jahr 2012 mit der Maßgabe
verlängert, dass die einmalige Pauschalzahlung 300,00 Euro beträgt. Für das
Jahr 2013 wird der TV-Pauschalzahlung 2012 verlängert, wenn bis spätestens 1. Januar 2013 keine Entgeltordnung in Kraft tritt.

Laufzeit bis zum 28.02.2014.
2. Welche Auswirkungen hat dieses Tarifergebnis für die Stadtverwaltung
Dortmund ?
Welche finanziellen Einflüsse entstehen für den städtischen Haushalt?

Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes wurde für die Jahre 2012 und 2013 jeweils eine Tariferhöhung von 1,5 % eingeplant.

Der aktuelle Tarifabschluss führt zu ungeplanten Personalaufwendungen von rd. 3,28 Mio. € in 2012 sowie von rd. 2,6 Mio. € in 2013.

Ergeben sich aus den neuen Urlaubsregelungen Stellenmehrbedarfe?
Durch die Neuregelung des Urlaubsanspruches für Beschäftigte und Auszubildende ergibt sich ein durchschnittlicher Mehrbedarf von ca. 0,25 Urlaubstagen pro Kopf. Dieser Mehrbedarf kann gesamtstädtisch aufgefangen werden und hat gegenwärtig keinerlei Auswirkung auf den Personalbedarf der Stadt Dortmund.

3.
Wie bewertet der VKA und der Städtetag NRW das Tarifergebnis?
VKA: Nach Gesamtabwägung vertretbar. Deutliche finanzielle Belastungen. Abwendung eines Streikes. Neuregelung der Urlaubsansprüche (Rechtssicherheit). 2jährige Laufzeit.
(Tarifinfo der VKA vom 02.04.2012, Presseinformation vom 31.03.2012)

Städtetag:
Es ist keine Stellungnahme des Städtetages zum Tarifvertrag bekannt.

4. Wie ist das weitere Verfahren bis zum Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages?
Die Tarifeinigung steht unter Erklärungsfrist bis zum 30.04.2012. Die Gewerkschaft ver.di hat bis dahin eine Mitgliederbefragung angekündigt. Erst nach Annahme durch die Mitglieder kann die redaktionelle Umsetzung der Tarifeinigung und damit die Unterschriftsleistung unter die Tarifverträge vorgenommen werden.
Der KAV erklärt in seinem Chef-Newsletter vom 02.04.2012, dass bis dahin die höheren Entgelte nicht auszuzahlen sind.

Anschließend erfolgt die vergütungstechnische Umsetzung.“
Als Tischvorlage erhält der Ausschuss zusätzlich die Vorlage „Auswirkungen des Tarifabschlusses auf den Personalaufwand“ (Drucksache Nr.: 07214-12) zur Kenntnisnahme.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Vorlage „Auswirkungen des Tarifabschlusses auf den Personalaufwand“ (Drucksache Nr.: 07214-12) sowie die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 27.04.2012 (Drucksache Nr.: 06981-12-E1) und die Stellungnahme der Verwaltung vom 28.04.2012 (Drucksache Nr.: 06981-12-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 3.6.a
Information des Personalrates zum Personalnotstand der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07041-12)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 07041-12-E2)

zu TOP 3.6.b
Personalnotstand der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07046-12)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 07046-12-E1)
zu TOP 3.6.c
Baustellenbericht zur Personalsituation der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07054-12)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07054-12-E4)
zu TOP 3.6.d
Baustellenbericht zur Personalsituation der Stadt Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07054-12-E2)
zu TOP 3.6.e
Baustellenbericht zur Personalsituation der Stadt Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07054-12-E1)


TOP 3.6 a – e werden zusammen behandelt, da sich alle Vorschläge zur Tagesordnung, Bitten um Stellungnahmen und Anträge auf das Thema „Baustellenbericht zur Personalsituation der Stadt Dortmund“ beziehen.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um eine Stellungnahme (Drucksache Nr.: 07041-12-E2) zu folgenden Fragen:

„... im Rahmen der Behandlung des Informationsschreibens des Personalrates an alle Ratsmitglieder bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


1. Der Gesamtpersonalplan beinhaltet ca. 500 nicht weiter klassifizierte Stellen, bei denen derzeit noch unklar ist, wie mit diesen verfahren wird. Insbesondere ist offen, ob und in welchem Umfang diese Stellen umbesetzt, intern oder extern nachbesetzt oder wegfallen können:

Wie viele KW-Stellen (künftig wegfallende) Stellen sind vor diesem Hintergrund zur Zeit in welchen Fachbereichen ausgewiesen? Im Zusammenhang der bereits durch den Oberbürgermeister und nun auch durch den Personalrat dargestellten personell angespannten Situation in einigen Bereichen wird die Verwaltung gebeten darzustellen, inwiefern es realistisch ist, dass diese Stellen tatsächlich zukünftig wegfallen? Wie werden diese Stellen als KW identifiziert? Inwiefern ist die Personalagentur in diesen Prozess involviert?

2. Bezug nehmend auf "Baustelle Fachbereich 10" des Schreibens des Personalrates (bzw. 6.2.6 IT-Ausstattung an Arbeitsplätzen des IT-Konzeptes) kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der PC-Systeme in den nächsten 3 bis 5 Jahren ausgewechselt werden muss. Wie hoch belaufen sich die dafür zu erwartenden Kosten und um wie viele PC-Systeme handelt es sich nach Einschätzung der Verwaltung genau?

3. Wie ist der genaue Sachstand des Projektes eAkte bzw. der eVB (elektronischen Vorgangsbearbeitung)? Sind über die Projekte die dem IT-Konzept (6.3.6 elektronische Vorgangsbearbeitung und elektronisches Archiv, insb. Seite 56) zu entnehmen sind, bereits andere gefolgt? Übernimmt der Post- und Scandienstleister nunmehr für zusätzliche Fachbereiche Digitalisierungen? Wurden bereits weitere Fachbereiche/Produktgruppen identifiziert, bei denen eine Umstellung auf die eVB positive wirtschaftliche Effekte nach sich ziehen würde (s. Seite 58 des IT-Konzeptes)? Wann ist mit einem Fortschritt des Projektes zu rechnen?

4. Welche Aussage kann die Verwaltung zu der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen treffen? Ist die vom Personalrat angestrebte Bearbeitungszeit von 5-10 Tagen zu gewährleisten?

5. In wie vielen Fällen wurden Arbeitgeberdarlehen vergeben, um nicht rechtzeitig ausgezahlte Beihilfe zu überbrücken?

6. Aus welchem Jahr stammt die letzte Personalbedarfsberechnung beim Jugendamt, insbesondere bei der städtischen Jugendhilfe?

7. Wie bewertet die Verwaltung die Aussage des Personalrates, dass durch die Personalsituation beim Bauordnungsamt "Einsparungen von ca. 16 Mio. Euro" nicht realisiert werden konnten, weil "notwendige Änderungen der Straßenbaulast nicht durchgeführt werden konnten"? Wie wäre dieser Zustand zu ändern?“




Der Ausschuss für Personal und Organisation hat folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vom 25.04.2012 (Drucksache Nr.: 07046-12-E1) vorliegen:

„.... der Personalrat hat in seinen Informationen zum Personalnotstand der Stadtverwaltung
Dortmund und dem dazugehörigen Baustellenbericht eine umfangreiche Darstellung der
Probleme innerhalb der Stadtverwaltung vorgelegt. Deshalb bitten wir um eine detaillierte
Stellungnahme, aus Sicht des Verwaltungsvorstands, zu der geschilderten Gesamtproblematik
und zu den einzelnen Punkten des Baustellenberichts in der Sitzung am 3. Mai 2012.

Zusätzlich bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele Stellen sind seit 2009 in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters verschoben worden?
Aus welchen (Fach-)Bereichen mit welchen Aufgaben erfolgte die Verschiebung?
Wie viele und welche Stellen sind in den (Fach-)Bereichen neu- bzw. wiederbesetzt worden?
Wie viele dieser wiederbesetzten Stellen sind wiederum durch Verschiebung aus anderen
(Fach-)Bereichen besetzt worden und aus welchen?“


Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation haben einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2012 (Drucksache Nr.: 07054-12-E4) vorliegen:

„ ... BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN bitten Sie, zur Information des Personalrates zum Personalnotstand der Stadtverwaltung folgenden Verfahrensvorschlag beraten und abstimmen zu lassen:
1. VertreterInnen des Personalrates sollen Gelegenheit haben, ihre schriftlichen Ausführungen
zu erläutern und auf die ihres Erachtens besonders problematischen Sachverhalte einzugehen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, zu den Ausführungen des Personalrates Stellung zu nehmen.
3. Die abschließende Beratung des Tagesordnungspunktes einschließlich der vorliegenden und zusätzlich eingehenden Anträge der Fraktionen erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31. Mai 2012.“


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 27.04.2012 (Drucksache Nr.. 07054-12-E2) vor:

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Bund und Länder bleiben weiterhin in der Verantwortung, den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung zu gewähren und die Vorgaben der Konnexität zu beachten.


Auch wenn die Stadt Dortmund formal einen genehmigten Haushalt vorweisen kann und ohne HSK auskommt, fehlen ihr mind. 80 Mio.€ insbesondere wegen steigender Sozialausgaben und zunehmender Aufgabenübertragung durch Bund und Land, die nicht mit den notwendigen Finanzmitteln ausgestattet werden.
Eine gerechte Gemeindefinanzierung muss sich zukünftig nach den Bedarfen in den Städten und nicht mehr an der Himmelsrichtung orientieren.
Der Spardruck in den Kommunen macht vor den jeweiligen Personalkostenetats der Gemeinden, der zu den größeren Ausgabeblöcken auch in Dortmund mit über 300 Mio. € gehört, nicht halt.
In Dortmund profitieren die städtischen Beschäftigten noch von einem genehmigten Haushalt, indem Beförderungen, Einstellungen und Übernahme von Nachwuchskräften oder externe Einstellungen möglich sind.
Betriebsbedingte Kündigungen sind bei der Stadtverwaltung Dortmund per Dienstvereinbarung weiterhin bis zunächst 2015 ausgeschlossen.
In überschuldeten Städten sind alle diese personalwirtschaftlichen Maßnahmen seit Jahren längst nicht mehr möglich.

Vor dem Hintergrund dieses finanziellen Handlungsrahmens für die Stadt Dortmund stellt die SPD-Fraktion zum Baustellenbericht des Personalrates der Stadtverwaltung folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss für Personal und Organisation stellt fest, dass das vorgegebene Personalkostenbudget inkl. der 1,5%igen Kürzung der Personausgaben in 2011 eingehalten wurde.
In 2011 wurden über 40 Stellen in der Verwaltung eingespart.
Refinanzierte Stelleneinsätze müssen in der sachlichen Betrachtung des gesamtstädtischen
Personalkostenbudgets gesondert behandelt werden und führen nicht zu einer originären
Ausweitung des Personalkostenbudgets.

Tarifsteigerungen im TVöD sind Ergebnis von Tarifverhandlungen und nicht durch die Stadt
Dortmund zu verantworten.

Es macht keinen Sinn diese Mehrbelastungen durch zusätzliche Einsparungen bei den
Personalkosten auszugleichen, das muss über den Gesamthaushalt geschehen.

2. Der Ausschuss für Personal und Organisation stellt fest, dass die vom Rat beschlossene Kürzung
des Personalkostenbudgets um 2% ab 2012 nur mit einer erfolgreichen Aufgabenkritik
einhergehen kann.

Personalkostenkürzungen ohne Aufgabenverzicht führen in einigen Bereichen tatsächlich zu den
vom Personalrat beschriebenen Zuständen in der Verwaltung.
Zudem leidet das Image des Dienstleistungsunternehmens Stadtverwaltung nach außen, wenn
Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger nicht in gewohnter Qualität und Zeit erbracht werden können.
Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, alle OE-Maßnahmen und die Aufgabenkritik mit
Hochdruck weiter zu betreiben.

Insbesondere stehen einige Prüfergebnisse zur Auslagerung von Aufgaben noch aus.
Die SPD-Fraktion stellt fest, dass bis zur einer abschließenden Umsetzung der Aufgabenkritik
eine Kürzung des Personalkostenbudgets schlechte Auswirkungen für die Verwaltung nach innen
und nach außen produziert.

In der Übergangszeit können drängende Personalbedarfe für die Erledigung von Pflichtaufgaben
nur durch externe Einstellungen gedeckt werden.

3. Der Ausschuss für Personal und Organisation begrüßt ausdrücklich, die Einstellung und
Übernahme von Nachwuchskräften.

Hiermit wird ein entscheidender Beitrag der Stadt Dortmund im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit erbracht und der Überalterung in der Verwaltung entgegen gewirkt.
Aufgrund des erheblichen Personalbedarfs im mittleren Dienst sollte die Ausbildung von
Verwaltungsfachangestellten verstärkt und die von Beamten im mittleren Dienst wieder
aufgenommen werden.

Durch eigene Ausbildungskapazitäten sollte das JobCenter Dortmund zukünftig seinen Bedarf an
jungen Beschäftigten selbst decken können, ohne das ganze Ausbildungsjahrgänge der Stadt
Dortmund nach erfolgreicher Ausbildung ins JobCenter wechseln.

Die Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte im mittleren Dienst sind zu überdenken.
Natürlich sollen leistungsbereiten und motivierten Beschäftigten des mittleren Dienstes auch weiterhin über den AII oder den beamtenrechtlichen Aufstieg in den gehobenen Dienst
Perspektiven zur beruflichen Weiterentwicklung gegeben werden.
Genauso sollte es Beschäftigten im mittleren Dienst verstärkt ermöglicht werden, sich innerhalb
ihrer Laufbahn weiter zu qualifizieren und für eine dauerhafte Leistungserbringung im mittleren
Dienst vorbereitet zu werden.

Das aktuelle „Personalkarussell“ im mittleren Dienst zwischen den Bürgerdiensten, Stadtkasse
und Ausländerbehörde ist dringend zu unterbrechen und unabweisbare Personalbedarfe im
mittleren Dienst durch externe Einstellungen zu befriedigen.

Hierbei ist die Personalübernahme von anderen Dienstherren und Dienststellen im öffentlichen
Dienst mit Refinanzierungsmöglichkeiten vorrangig zu nutzen.

4. Der Rat hat nicht nur eine Reduzierung des Personalkostenbudgets beschlossen, sondern auch
eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der einzelnen Fachbereiche eingefordert.

Hierzu hat das Personal- und Organisationsamt ein neues Planungs- und Prognoseverfahren für
die steuerbaren Personalaufwendungen auf der Basis des Personalabrechnungsverfahrens
SAP/HCM entwickelt.

Dieses Verfahren greift auf die Abrechnungsergebnisse jedes einzelnen Personalfalls zu und
ermöglicht so eine personenscharfe Hochrechnung der jeweiligen Personalaufwendungen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation erwartet nach Abschluss der Budgetgespräche zur
Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2013 Mitte diesen Jahres auf dieser Grundlage neue
Ergebnisse.

5. Der Ausschuss für Personal und Organisation stellt fest, dass die Verwaltung in 2011 durchaus auf vorhandene Personalbedarfe reagiert hat und rund 89 Stellen mit externen Bewerbern besetzt hat.
Dieses Personal war auf dem internen Stellenmarkt der Stadtverwaltung nicht zu finden.
Der Fachausschuss erwartet von der Verwaltung einen Bericht, in welchem Umfang in 2012
externe Einstellungen nötig sein werden.
Der Ausschuss für Personal und Organisation geht davon aus, dass bei Wirksamwerden der
innerstädtischen Aufgabenkritik der Personalagentur wieder vermehrt internes Personal zur
Weiterqualifizierung und Vorbereitung auf andere Aufgaben in der Verwaltung zugeführt werden kann.
6. Der Ausschuss für Personal und Organisation stellt fest, dass die Partizipations- und Beteiligungsmöglichkeiten für die städtischen Beschäftigten seit 2009 stark verbessert wurden und der Dialogprozess in der Verwaltung weiter verstetigt worden ist.
Der Oberbürgermeister hat allein in 2011 23 Dialogveranstaltungen mit einzelnen Fachbereichen
durchgeführt.

Die Ergebnisse der letzten Beschäftigtenbefragung aus 2009 wurden ausgewertet und haben zu
positiven Veränderungen in der Verwaltung geführt.

Der Fachausschuss spricht sich dafür aus, diese Verbesserung der Umgangskultur in der
Verwaltung weiter positiv gemeinsam mit den Beschäftigten zu gestalten.

Hinsichtlich der Konsolidierung des Haushaltes soll nicht an den Beschäftigten, sondern
gemeinsam mit den Beschäftigten gespart werden.“



Zudem liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation ein Antrag der CDU-Fraktion vom 02.05.2012 (Drucksache Nr.: 07054-12-E1) vor:

„.... zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den „Baustellenbericht“ zur Personalsituation der Stadtverwaltung Dortmund zur Kenntnis. Er teilt die Meinung des Personalrates, dass in Teilbereichen der Verwaltung durchaus Personallücken vorhanden sind.

2. Der Ausschuss stellt weiter fest, dass nach wie vor kein Organisations- und Entwicklungskonzept vorliegt, das dezernats- und abteilungsübergreifend notwendige Aufgaben und Personalbedarfe sowie Personalressourcen definiert.

3. Der Ausschuss für Personal und Organisation hält daher am Ratsbeschluss fest, dass für die Jahre 2011-2015 das Personalaufwandsbudget um 10% reduziert werden soll.

4. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird der Personal- und Organisationsdezernent aufgefordert, dem Wunsch des Personalrates nachzukommen und Aufgaben sowie Serviceleistungen zu benennen, die zukünftig nicht mehr durch die Stadtverwaltung erledigt werden können.

5. Dazu sollen in erster Linie die mit großem Verwaltungsaufwand abgeschlossenen, laufenden oder geplanten insgesamt 49 Organisationsentwicklungsprozesse Ergebnisse liefern. Aufgabenkritik darf nicht eine bloße „Worthülse“ bleiben, sondern muss im Ergebnis dazu führen, Arbeit aus dem System Stadtverwaltung auszulagern, Aufgaben und Standards zu reduzieren sowie auf Aufgaben und Serviceleistungen ganz zu verzichten.

6. Erste Ergebnisse, welche Aufgaben zukünftig nicht mehr von der Stadtverwaltung Dortmund erledigt werden können, um das vom Rat vorgegebene Einsparziel „10% Personalaufwandsreduzierung in fünf Jahren“ auch erreichen zu können, werden in der Haushaltsbegleitkommission vorberaten und den Ausschüssen für Personal und Organisation sowie Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in den Septembersitzungen des Jahres 2012 vorgelegt

7. Mit dem Beschluss über den Haushalt 2013 soll das gesamte Projekt „Neuorganisation der Verwaltung“ abgeschlossen sein. Bis dahin muss es aus Sicht des Ausschusses für Personal und Organisation möglich sein, nach dann über zweijähriger Laufzeit des Projektes das Ziel, das Personalaufwandsbudget bis zum Jahr 2015 um 10% reduzieren zu können, zu erreichen.“


Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet das Schreiben des Personalrates als Darstellung der „Innensicht“ der Stadtverwaltung, die in der Regel nicht bekannt sei. Sie macht deutlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen immer gegen pauschale Kürzungen im Personalbereich gewesen sei. Eine genaue Analyse der Situation in den einzelnen Fachbereichen und eine Überprüfung, seien erforderlich, um herauszufinden, wie sich Aufgaben entwickeln und in welchen Bereichen mehr oder anderes Personal benötigt wird oder ggf. eingespart werden kann. Ein derartiges Konzept liege bisher nicht vor, müsse aber dringend vorgelegt werden.
Frau Rm Stackelbeck macht im Namen ihrer Fraktion Beratungsbedarf deutlich, so dass sie darum bittet, diesen Tagesordnungspunkt für den 31.05.2012 auf die Tagesordnung zu nehmen. Sie weist auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hin.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt einstimmig zu, das Thema „Baustellenbericht zur Personalsituation der Stadt Dortmund“ mit den Bitten um Stellungnahmen und Anträgen aller Fraktionen in die Sitzung am 31.05.2012 zu vertagen.

4. Organisation


zu TOP 4.1
IT-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 04931-11)
- IT-Konzept 2011 - 2015

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05586-11)
- IT-Konzept 2011 - 2015
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05586-11-E1)

- IT-Konzept 2011 - 2015
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05586-11-E2)
- IT-Konzept 2011 - 2015
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05586-11-E3)
- IT-Konzept 2011 - 2015
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05586-11-E4)


Folgender
Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.08.2011 (Drucksache Nr.: 04931-11) lag bereits zur Sitzung am 15.09.2011 vor:

„... wir bitten darum, o. g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.

Auf Nachfrage (DS-Nr. 03220-11-E5), wann mit dem im Rahmen zur Personal- und Organisationsentwicklung der Stadt Dortmund anvisierten IT-Konzept zu rechnen sei, teilte die Verwaltung in der Sitzung des Personalausschusses vom 12.5.2011 mit, dass dieses zurzeit von DOSYS redaktionell endbearbeitet würde; anschließend würde dies in der Verwaltung diskutiert und vor der Sommerpause in den Verwaltungsvorstand eingebracht und verabschiedet werden.

Angesichts der mit einem solchen Konzept zu verfolgenden Handlungsmöglichkeiten und Sparpotentiale erscheint es sinnvoll, dieses den zuständigen Gremien zeitgleich mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2012 im September zur Kenntnis zu geben, um entsprechende Effekte ausreichend bei den Haushaltsberatungen berücksichtigen zu können.

Die Verwaltung wird daher gebeten, über den aktuellen Bearbeitungsstand des IT-Konzepts und über den Zeitplan einer Gremienbefassung zu informieren. Ziel sollte es sein, das IT-Konzept schnellstmöglich in den Beratungsgang zu geben.“



Den Ausschussmitgliedern lag zur Sitzung am 09.02.2012 folgende
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2012 (Drucksache Nr.: 05586-11-E1) vor:

„ .... laut Aussage von dosys. übersteigen die notwendigen und gewünschten IT-Maßnahmen

die Haushaltsansätze sowohl im investiven als auch im konsumtiven Bereich nicht nur im
Haushaltsplan 2012 sondern auch in der Finanzplanung um ein Mehrfaches. Im investiven
Bereich können aktuell nur noch Maßnahmen im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit durchgeführt werden. Notwenige Ersatzbeschaffungen von Endgeräten
und Infrastrukturkomponenten können nicht mehr durchgeführt werden. Parallel dazu hat
der Rat die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen aufgefordert, beim Dortmunder
Systemhaus Maßnahmen zu ergreifen, um einen kurzfristig realisierbaren Eispareffekt
von 5% - bezogen auf den gesamten Zuschussbedarf von rund 18,5 Mio € im Jahr erzielen
zu können. Ab dem Jahr 2013 soll der Zuschussbedarf um 10 % gesenkt werden.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten.
Bis zur schriftlichen Beantwortung der Fragen bitten wir, die Verwaltungsvorlagen zu dem
IT-Themenkomplex zurückzustellen.
1. Wie bewertet die Verwaltung die vom Rat beschlossenen Einsparungen vor dem Hintergrund der offenbar bereits jetzt unzureichenden Mittel?
2. Welche Maßnahmen sind denkbar, dieses Ziel dennoch zu erreichen?
3. Welche Konsequenzen hat der Verwaltungsvorstand gezogen, nachdem die finanzielle
Situation von dosys. in der Verwaltungsvorstandsklausur am 14.04.2011 aufgezeigt wurde und um eine Aufstockung der unerlässlichen investiven Maßnahmen gebeten wurde?
4. Welche konkreten Inhalte enthält die Vorlage 03815-11V, die im Rahmen der Verwaltungsvorstandsklausur beraten wurde und kann diese den politischen Gremien
zur Verfügung gestellt werden?
5. Wie sind die Aussagen zu verstehen, dass im investiven Bereich nur noch Maßnahmen
im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit durchgeführt werden können. Welche Konsequenzen hätte dieses Vorgehen für die ITInfrastruktur der Stadtverwaltung?
6. Welche IT-Maßnahmen sollen zukünftig nicht mehr realisiert werden
7. Welche Investitionen sind zwingend notwendig, um die Betriebssicherheit der ITInfrastruktur zu gewährleisten?
8. Wie ist es möglich, dass die IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung in einem derartig desolaten Zustand ist, wie sie nach dem IT-Konzept allem Anschein nach ist?
9. Gab es in der Vergangenheit Systemausfälle, die auf eine mangelhafte Ausstattung der IT-Infrastruktur zurückzuführen sind? Wenn ja, welche?
- Welche Zeiträume und Kosten werden kalkuliert, um die nachfolgenden Ziele zu erreichen?
- die Beseitigung des Investitionsstaus
- die Gewährleistung der Betriebssicherheit des Rechenzentrums Deggingstraße
- das 2. Rechenzentrum zur Datensicherung/Ausfallsicherung
- die Leitungskapazitätserweiterungen
- Server und Speichererweiterunge
- PC-Erneuerung (Hardware)
- Software-Erneuerung
10.Gibt es ein Konzept, wie eine Modernisierung schrittweise realisiert werden kann?
11.Welche im Rahmen der Fachanwendungen (6.3.1 bis 6.3.11) geplanten Maßnahmen
sind notwendig, welche zwar nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll und welche sind ausschließlich wünschenswert? Welche Kosten verursachen die geplanten Maßnahmen?
12.Warum erhalten einige Schulen von dosys. Dienstleistungen und andere nicht? Wie werden diese Dienstleistungen vergütet?
13.Gibt es einen Leistungskatalog von dosys.? Sind die einzelnen Leistungen bewertet?
Werden Stunden-/Tagessätze für Leistungen von Administratoren, Programmierern,
Projektleitern etc. kalkuliert?
14.Gibt es Daten zur Nutzung/Auslastung der von dosys. angebotenen Leistungen – z. B. für DoMap?
15.Werden bei der Einführung komplexer Software-Systeme auf dem Markt angebotene
Programme einer Kosten-/Nutzenanalyse im Vergleich zu einer Eigenentwicklung unterzogen?
16. Für wen und in welchem Umfang erbringt dosys. Dienstleistungen außerhalb der
Stadtverwaltung?
17. Wie ist gewährleistet, dass wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Teil der Dienstleistungserbringung von dosys. trennscharf erbracht werden?
18. Welche Kooperationen ist dosys. bisher eingegangen? Warum will dosys. zukünftig
seine Kooperationen auf das östliche Ruhrgebiet beschränken?“


Diese Bitte um Stellungnahme wurde mit der
nachfolgenden Stellungnahme der Verwaltung vom 24.02.2012 (Drucksache Nr.: 05586-11-E2) beantwortet:

„ ... ich nehme Bezug auf die Anfragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie der SPDFraktion zur Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.02.2012 unter

TOP 4.1 „IT-Konzept 2011 – 2015“.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen:

1. Wie bewertet die Verwaltung die vom Rat beschlossenen Einsparungen vor dem
Hintergrund der offenbar bereits jetzt unzureichenden Mittel?
2. Welche Maßnahmen sind denkbar, dieses Ziel dennoch zu erreichen?
Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt entsprechend seines Beschlusses vom 15.12.2011 eine Stellungnahme im 2. Quartal 2012 vorlegen.

3. Welche Konsequenzen hat der Verwaltungsvorstand gezogen, nachdem die finanzielle
Situation von dosys. in der Verwaltungsvorstandsklausur am 14.04.2011 aufgezeigt wurde und um eine Aufstockung der unerlässlichen investiven Maßnahmen gebeten wurde?
Die Verwaltung hat im Rahmen der Bewirtschaftung in 2011 das investive IT-Budget im Teilfinanzplan des Dortmunder Systemhauses um rd. 1,0 Mio. € aufgestockt, um die für die IT-Sicherheit unerlässlichen Maßnahmen durchzuführen.

4. Welche konkreten Inhalte enthält die Vorlage 03815-11V, die im Rahmen der Verwaltungsvorstandsklausur beraten wurde und kann diese den politischen Gremien zur Verfügung gestellt werden?
Eine Kopie der Vorlage an den Verwaltungsvorstand zur Haushaltsklausur am 14.04.2011 ist dieser Stellungnahme beigefügt. Das Dortmunder Systemhaus hat mit dieser Vorlage die geplante Verwendung des zur Verfügung gestellten gesamtstädtischen investiven IT-Budgets dargestellt und verdeutlicht, dass aufgrund der Sparbemühungen auch im IT-Sektor verschiedenen Maßnahmen, z. B. die von den Fachbereichen gewünschten, aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht durchgeführt werden können.

Zum Procedere der (Ver-)planung des IT-Budgets wird auf das Kap. 4.2 „Jahresplanung
IT“ ab Seite 11 im IT-Konzept 2011 – 2015 verwiesen.

5. Wie sind die Aussagen zu verstehen, dass im investiven Bereich nur noch Maßnahmen
im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit durchgeführt werden können? Welche Konsequenzen hätte dieses Vorgehen für die ITInfrastruktur der Stadtverwaltung?
Die vorhandenen finanziellen Mittel sind sach- und fachgerecht für die Aufrechterhaltung des IT-Betriebs einzusetzen und somit die IT in der Stadtverwaltung Dortmund auch für die Zukunft zu sichern.
Das Dortmunder Systemhaus priorisiert daher alle notwendigen und gewünschten investiven
Maßnahmen nach den Vorgaben der Stadtkämmerei sowie nach von dosys. festgelegten Kategorien, siehe hierzu Kap. 4.2 „Jahresplanung IT“ ab Seite 11 des ITKonzeptes 2011 – 2015.
Aus der Priorisierung und Kategorisierung aller Maßnahmen ergibt sich eine Planungstabelle,
die mit dem im Haushalt veranschlagten investiven IT-Budget abgeglichen wird. Wie in den vergangenen Jahren wird es auch in 2012 nicht möglich sein, alle IT-Maßnahmen durchzuführen.
Der Verwaltungsvorstand hat am 15.11.2011 beschlossen, dass dieses Verfahren ab dem Haushaltsjahr 2013 für die gesamtstädtische IT abgelöst wird. Die IT-Vorhaben werden mit der Haushaltsplanaufstellung 2013 zunächst wieder ohne vorherige pauschalierte Deckelung maßnahmenscharf durch das Dortmunder Systemhaus geplant, so dass der tatsächliche Bedarf der Stadtverwaltung an IT-Maßnahmen (im Abgleich mit den vorhandenen Personalkapazitäten des Dortmunder Systemhauses) deutlich wird und in den politischen Gremien beraten werden kann.

6. Welche IT-Maßnahmen sollen zukünftig nicht mehr realisiert werden?
Die Negativ-Liste der nicht durchzuführenden IT-Maßnahmen hat sich in den letzten Jahren aus der finanziellen Unterausstattung sowie der Priorisierung der Maßnahmen ergeben. Vorrang müssen immer Maßnahmen haben, die refinanziert oder gesetzlich vorgeschrieben sind bzw. zur Aufrechterhaltung des geregelten IT-Betriebs unerlässlich sind.
Das Dortmunder Systemhaus wird darüber hinaus IT-Maßnahmen zur Umsetzung vorschlagen, die wirtschaftliche Effekte (nachgewiesen mit WiBe 4.1) in der Stadtverwaltung
erbringen.

7. Welche Investitionen sind zwingend notwendig, um die Betriebssicherheit der ITInfrastruktur zu gewährleisten?
Investitionen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit sind kurzfristig zu folgenden
Themenblöcken notwendig und vorgesehen:

a) Rechenzentrum
Der heutige Hauptstandort des Rechenzentrums für die IT in Dortmund in der Deggingstraße
42 ist aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr geeignet, dort ein Rechenzentrum zu betreiben. Hierin befindet sich der Großteil (95 %) der IT-Infrastruktur (Server, Netz und Speicher), die für die produktiven Anwendungen der städtischen Dienststellen notwendig ist. Die Gesamtfläche des Rechenzentrums beträgt ca. 210 qm.

Aufgrund aktueller Ereignisse (Wasserschaden im Rechenzentrum, Ausfall der
SAP/PKF-Maschine u.a.) hat der Verwaltungsvorstand am 06.12.2011 beschlossen, den Standort Deggingstraße in 2012 sukzessive abzumieten und in Do-Hörde, Hörder Semerteichstraße 167, den neuen Standort für das städt. Rechenzentrum zu eröffnen und einigen wichtigen Komponenten neu auszustatten.

Die notwendigen investiven Mittel stehen mit dem Haushaltsplan 2012 zur Verfügung.

b) Austausch der PC-Endgeräte in den Fachbereichen
Im Rahmen der ganzheitliche Migration der in der Stadtverwaltung Dortmund befindlichen
Windows XP- Arbeitsplätze nach Windows 7 müssen in den Jahren 2013 und 2014 rd. 4.800 PC’s durch moderne PC’s ausgetauscht werden, da diese aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, mit dem neuen Betriebssystem zu arbeiten. Für die Nutzerinnen und Nutzer wird dies vielfach das Ende des täglichen Ärgers mit dem alten PC und den daraus resultierenden Schwierigkeiten bedeuten.
Die notwendigen investiven Mittel stehen mit dem Haushaltsplan 2012 zur Verfügung.

c) Einführung Voice over IP mit Austausch der Telefon-Endgeräte in den Fachbereichen
Das Dortmunder Systemhaus betreibt für die Stadt Dortmund das Telekommunikationssystem
Sopho iS3000 der Firma NEC Philips mit ca. 7.500 Nebenstellen für die Stadt Dortmund sowie 2.500 Nebenstellen für das Klinikum Dortmund gGmbH.
Die Telekommunikationsanlage wurde 1991 bei der Stadt Dortmund in Betrieb genommen.
Aufgrund der hohen Einsatzdauer ist die Betriebssicherheit mehr und mehr gefährdet. Nach Aussage des Herstellers NEC Philips wird das Telekommunikationssystem Sopho iS 3000 lediglich bis 2017 weiterentwickelt. Nach weiteren 5 Jahren wird der Support für das v.g. Telekommunikationssystem eingestellt.
Die klassische Telefonie ist daher in den kommenden Jahren sukzessive durch IPTelefonie
(kurz für Internet-Protokoll-Telefonie) oder Voice over IP (kurz VoIP) abzulösen, indem Ersatzbeschaffungen in der Regel nur noch im Umfeld IP-Telefonie vorgenommen werden und an neuen Standorten keine klassische Telefonie mehr zum Einsatz kommt. IP-Telefonie ist eine Technologie, die es ermöglicht, den Telefondienst über das Datennetz zu realisieren, so dass diese die herkömmliche Telefontechnologie inklusive TK-Netzinfrastruktur mit allen Komponenten ersetzen kann.
Um IP-Telefonie einführen zu können muss das Datennetz bestimmte Voraussetzungen
erfüllen.
- Die IT-Verkabelung in den zu migrierenden städt. Gebäuden muss mindestens mit einer Kat.5-Verkabelung ausgestattet sein.
- Die Gebäudestandorte müssen breitbandig an das städt. Datennetz angebunden sein.
- Über die Netzanschlüsse muss eine Stromversorgung der IP-Phones sichergestellt werden (Power over Ethernet).
Da vorne genannte Kriterien zur Zeit noch nicht erfüllt sind, wird die Migration über einen Zeitraum von 6 Jahren (2012 – 2017) ausgelegt.
Währenddessen existieren beide Technologien parallel im Sinne einer sanften Migration. Die notwendigen investiven Mittel stehen mit dem Haushalt 2012 in der Finanzplanung zur Verfügung.
Das Klinikum führt derzeit in Eigenregie eine Migration der zum Klinikum gehörenden Nebenstellen durch. Auch dort findet eine Migration Richtung VoIP unter Verwendung des Cisco Unified Communication Managers statt.

8. Wie ist es möglich, dass die IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung in einem derartig
desolaten Zustand ist, wie sie nach dem IT-Konzept allem Anschein nach ist?
In den letzten Jahren ist es gelungen, die notwendigen finanziellen Mittel für die unerlässlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der IT-Betriebssicherheit zur Verfügung
zu stellen. Insoweit ist es nicht angemessen, von einem desolaten Zustand der IT in
Dortmund zu sprechen.
Mit dem Umzug des Rechenzentrums nach Hörde sowie der Modernisierung der entsprechenden Infrastruktur im Jahr 2012 kann ein großes Sicherheitsrisiko eliminiert werden, siehe Kap. 6.2.1, Seite 21 ff. des IT-Konzeptes 2011 - 2015.
Ende 2012 soll im Rahmen des Projektes Windows 7 sukzessive mit dem Austausch der 4.800 PC-Altgeräte begonnen werden, so dass bis einschließlich 2014 die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter wieder mit leistungsfähigen PC-Endgeräten ausgestattet sind, siehe Kap. 6.2.6, Seite 37 „Standardisierung und Weiterentwicklung des PCBetriebssystems“ im IT-Konzept 2011 – 2015.
Die derzeit betriebene Telefonanlage wird in den nächsten Jahren auf Voice over IP umgestellt, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden leistungsfähige neue Telefone
zur Verfügung stehen, siehe Kap. 6.2.2, Seite 27 „Stufenweise Ablösung der städt. Telefonanlage“ im IT-Konzept 2011 - 2015.

Die investiven Mittel für diese existentiell wichtigen IT-Maßnahmen (Projekte) stehen
im Haushaltsplan zur Verfügung. Zu beachten ist, dass die investiven Mittel nur verausgabt
werden können, wenn konsumtive Mittel für Beratung, externen Zukauf von
know-how und Arbeitskraft sowie Arbeitsmitteln ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

9. Gab es in der Vergangenheit Systemausfälle, die auf eine mangelhafte Ausstattung
der IT-Infrastruktur zurückzuführen sind? Wenn ja, welche?
Welche Zeiträume und Kosten werden kalkuliert, um die nachfolgenden Ziele zu
erreichen?
- die Beseitigung des Investitionsstaus
- die Gewährleistung der Betriebssicherheit des Rechenzentrums Deggingstraße
- das 2. Rechenzentrum zur Datensicherung/Ausfallsicherung
- die Leitungskapazitätserweiterungen
- Server und Speicher-Erweiterungen
- PC-Erneuerung (Hardware)
- Software-Erneuerung
In den vergangenen zwei Jahren wurden die PC’s nicht mehr geregelt (entsprechend der festgelegten Abschreibungszeiträume) ausgetauscht, sondern nur nach Defekt. Die Anwenderinnen und Anwender in den Fachbereichen beklagen daher derzeit zu Recht die zum Teil veraltete Ausstattung von den PC-Endgeräten. Es kommt häufig zu Störungen, die nicht immer sofort durch Ersatzstellung eines neuen Gerätes behoben werden kann.
Die in der letzten Zeit gehäuft aufgetretenen Probleme im Hardware-Bereich des Rechenzentrums als auch vor Ort bei den Anwendern (PC-Endgeräte) werden sukzessive
mit den IT-Maßnahmen „Umzug Rechenzentrum“ und „Umstellung auf Windows 7 mit Austausch der Altgeräte“ nach aktueller Planung bis einschließlich 2014 gelöst.
Der Austausch der 4.800 Altgeräte innerhalb von zwei Jahren stellt das Dortmunder
Systemhaus vor große logistische Herausforderungen.
Das Dortmunder Systemhaus verfolgt nach Abschluss der IT-Maßnahmen das Ziel, ab 2015 wieder in einen geregelten Austausch der Geräte entsprechend der vereinbarten Abschreibungszeiten zu kommen, um den Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig und planbar moderne PC-Endgeräte zur Verfügung zu stellen.

10. Gibt es ein Konzept, wie eine Modernisierung schrittweise realisiert werden
kann?
Den Rahmen für die Fortentwicklung der IT in Dortmund gibt das IT-Konzept 2011 – 2015 für die nächsten fünf Jahr vor. Die wichtigsten IT-Vorhaben werden in 2012 begonnen und sind in den Antworten zu den Fragen 7 und 9 sowie im IT-Konzept 2011 – 2015 beschrieben.
Als weitere Maßnahme legt das Dortmunder Systemhaus in den nächsten Jahren verstärkt das Augenmerk auf die Einhaltung der IT-Sicherheit. Der Verwaltungsvorstand hat dazu in seiner Sitzung am 29.11.2011 verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen in der Verwaltung beschlossen, die in den nächsten Jahren gemeinsam mit den Fachbereichen umgesetzt werden sollen.

11. Welche im Rahmen der Fachanwendungen (6.3.1 bis 6.3.11) geplanten Maßnahmen sind notwendig, welche zwar nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll und welche sind ausschließlich wünschenswert? Welche Kosten verursachen die geplanten Maßnahmen?
Wie im IT-Konzept 2011 – 2015 im Kap. 6.3 „Fachanwendungen“ dargestellt, dient der Einsatz von IT in der Stadtverwaltung der Aufgabenerledigung und der Verbesserung
interner Verwaltungsabläufe. IT eröffnet neue Kommunikationswege an der Schnittstelle der Verwaltung zu ihren Kunden und Dritten.
Eine moderne Stadtverwaltung benötigt dafür moderne IT. Das Dortmunder Systemhaus
stellt als IT-Dienstleister die dafür notwendige moderne Infrastruktur zur Verfügung.
Gemeinsam mit den Fachbereichen wird überlegt, welche Anwendungen und Dienste für welche Dienstleistungen und Prozesse sinnvoll und wirtschaftlich sind. Für Einführung einer neuen Technologie oder eines neuen Dienst wird mit Hilfe einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach WiBe 4.1 geprüft, welche qualitativen und monetären
Auswirkungen die Einführung haben wird. Unwirtschaftliche Maßnahmen werden nicht realisiert.

12. Warum erhalten einige Schulen von dosys. Dienstleistungen und andere nicht?
Wie werden diese Dienstleistungen vergütet?
Im Rahmen der Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2003 – 2008 (MEP I) sind die allgemeinbildenden Dortmunder Schulen PC’s und Monitoren sowie Beamern ausgestattet worden. Für aktuell 66 Dortmunder Schulen hat das Dortmunder Systemhaus die Wartung und den Support der technischen Systeme übernommen.
Am 21.07.2011 hat der Rat die Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2011 – 2016 (MEP II) beschlossen. Bis 2016 wird das Ziel verfolgt, alle Schulen in der Schulträgerschaft der Stadt Dortmund mit modernen PC’s auszustatten und für alle Schulen bzw. deren rd. 10.000 PC’s den Support und die Wartung durch das Dortmunder Systemhaus zu gewährleisten.

13. Gibt es einen Leistungskatalog von dosys.? Sind die einzelnen Leistungen bewertet?
Werden Stunden-/Tagessätze für Leistungen von Administratoren, Programmierern,
Projektleitern etc. kalkuliert?
Der Leistungskatalog des Dortmunder Systemhauses ist der Produktkatalog, abgebildet im Haushaltsplan, gebildet unter Berücksichtigung der Regelungen des NKF’s, sowie die sla’s (service level agreement = Service-Vereinbarungen) und Betriebsvereinbarungen des Dortmunder Systemhauses mit den Kunden.
Für die Verrechnungen der Leistungen des dosys. gelten die verwaltungsinternen Regelungen
zur Kosten- und Leistungsrechnung und zu verwaltungsinternen Verrechnungen.

14. Gibt es Daten zur Nutzung/Auslastung der von dosys. angebotenen Leistungen –
z. B. für doMap?
Im Jahr 2011 wurden 163.128 Transaktionen über doMap gestartet.

15. Werden bei der Einführung komplexer Software-Systeme auf dem Markt angebotene Programme einer Kosten-/Nutzenanalyse im Vergleich zu einer Eigenentwicklung unterzogen?
Das Dortmunder Systemhaus favorisiert gemeinsam mit den Fachbereichen den Einsatz von Standard-Software. Sollte eine solche am Markt nicht zu erwerben sein, wird die bei entsprechender Notwendigkeit die Eigenentwicklung in Erwägung gezogen. Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach WiBe 4.1.

16. Wie ist gewährleistet, dass wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Teil der
Dienstleistungserbringung von dosys. trennscharf erbracht werden?
Wie bereits im IT-Konzept 2011 – 2015 dargelegt, dient der Einsatz von IT in der
Stadtverwaltung der Aufgabenerledigung und der Verbesserung interner Verwaltungsabläufe.
Der Technikeinsatz unterstützt das Personal und begrenzt in der Regel bei Einführung von neuen Verfahren den Personalbedarf, siehe z.B. die Einführung von SoPART im Jugendamt (FB 51). Insofern steht jede Einführung eines neues Verfahrens unter dem Vorbehalt einer nachzuweisenden Wirtschaftlichkeit, es sei denn, gesetzliche Vorgaben lassen diese Frage gar nicht zu, so z.B. die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

17. Für wen und in welchem Umfang erbringt dosys. Dienstleistungen außerhalb der
Stadtverwaltung?
Das Dortmunder Systemhaus erbringt Dienstleistungen für folgende Dritte:
- DOKOM 21 GmbH,,
- Revierpark Wischlingen GmbH,
- JobCenter Dortmund,
- DEW 21 GmbH,
- d-NRW,
- Westfälisch-Märkisches Studieninstitut,
- Städt. Seniorenheime gGmbH,
- Freiwilligenagentur,
- Krematorium GmbH,
- Innenministerium NRW.

18. Welche Kooperationen ist dosys. bisher eingegangen? Warum will dosys. zukünftig
seine Kooperationen auf das östliche Ruhrgebiet beschränken?
Das Dortmunder Systemhaus unterhält interkommunale Kooperationen mit folgenden
Städten und dem Zweckverband GKD Recklinghausen:
- Stadt Bochum
- Stadt Herdecke
- Stadt Kamen
- Stadt Witten
- Stadt Recklinghausen
- Stadt Oer-Erkenschwick
- Stadt Lünen
- Stadt Castrop-Rauxel
- Stadt Bergkamen
- Stadt Datteln
- Stadt Dorsten
- Stadt Waltrop
- Stadt Unna
- Stadt Gladbeck
- Stadt Haltern am See
- Stadt Marl
- Stadt Herdecke
- Stadt Selm

Insofern wird auf die Vorlage 05760-11 für die Sitzung des Ausschusses für Personal und
Organisation am 22.11.2011 verwiesen.
Einzelaktivitäten gab es in der Vergangenheit z.B. auch mit Stadt Dresden, Stadt Wuppertal,
Stadtwerke Schwerte, Stadt Köln, Stadt Hamm, Stadt Zwickau, Kreis Steinfurt, Fa.
Entsorgung Soest GmbH, Fa. Westfälische Ferngas AG, Fa. SAP AG, etc..
Die (örtliche) Nähe des Dortmunder Systemhauses zu seinen Kunden bleibt – trotz aller
technischen Möglichkeiten – ein wesentlicher Vorteil bei der Betreuung der Kunden. Eine
zeitnahe vor-Ort-Präsens des dosys. für Beratung und Support ist sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des dosys. als für die diejenigen Anwenderinnen und Anwender in den betreuten Städten gewinnbringend.

Das Dortmunder Systemhaus ist daher bemüht, interkommunale Kooperationen in räumlicher
Nähe zu Dortmund weiter auszugestalten.“


Außerdem gab es für die Ausschussmitglieder die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 23.02.2012 (Drucksache Nr.: 05586-11-E3):

„ ... die SPD-Fraktion bittet zu og. TOP um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden
Fragen:
1. Reicht das Budget für das Konzept trotz der durch den Haushalt 2012 ff. beschlossenen Kürzungen aus?
2. Wird der Medienentwicklungsplan (MEP II) uneingeschränkt umgesetzt werden können?
3. Ist mit entsprechenden Mehrbedarfsvorlagen des Systemhauses im laufenden Haushaltsjahr 2012 zu rechnen?“


Diese Bitte um Stellungnahme wurde
durch folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.02.2012 (Drucksache Nr.: 05586-11-E4) beantwortet:

„ ... die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zu den Fragen der SPD-Fraktion:
1. Reicht das Budget für das (IT-)Konzept trotz der durch den Haushalt 2012 ff. beschlossenen Kürzungen aus?
Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt entsprechend seines Beschlusses vom 15.12.2011
eine Stellungnahme im 2. Quartal 2012 vorlegen.
2. Wird der Medienentwicklungsplan (MEP II) uneingeschränkt umgesetzt werden können?
Der Medienentwicklungsplan II wird vom Dortmunder Systemhaus gemeinsam mit
Schulverwaltung wie vom Rat am 21.07.2011 beschlossen umgesetzt.
3. Ist mit entsprechenden Mehrbedarfsvorlagen des Systemhauses im laufenden Haushaltsjahr 2012 zu rechnen?
Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt entsprechend seines Beschlusses vom 15.12.2011
eine Stellungnahme im 2. Quartal 2012 vorlegen.“

Frau Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist aus dem IT-Konzept deutlich geworden, dass in diesem Bereich viel zu tun sei. Sie vergleicht mit den bekannten Masterplänen und ihr fehlt die Konkretisierung der für sie wichtigen Maßnahmen. Es fehle zudem ein konkreter Kostenrahmen und angesichts der Haushaltssituation der Stadtverwaltung eine Priorisierung.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden sich aufgrund der fehlenden Angaben zum Konzept enthalten.

Herr OB Sierau sieht bei der IT in der Stadtverwaltung Dortmund viel Kompetenz, von außen gebe es daher auch Anfragen, ob im Bereich der IT Aufgaben durch die Stadt Dortmund wahrgenommen werden kann.
Die Vielzahl von Fragen der Fraktionen wurde beantwortet.

Herr Klüh weist darauf hin, dass der Adressat des IT-Konzeptes der Ausschuss für Personal und Organisation sei und das Konzept adressatenorientiert aufgestellt wurde. Das Konzept habe intern 180 Seiten, da sich dahinter viele Anlagen mit konkreten Projekten verbergen, die wiederum den Veränderungsbedarf darstellen. Es sei auch außerhalb der Stadtverwaltung Dortmund bekannt, dass dosys. konzeptionell nachhaltig arbeitet.
Das Konzept könne die konkreten Projekte nicht in der Tiefe dem Ausschuss darstellen, weil dies dann sehr fachlich werde.
Das Konzept zeige den eng gesteckten Budgetrahmen, mit dem die dahinter liegenden Projekte ausgeführt werden. Diese Projekte kommen aus dem Bereich der Betriebssicherheit und der Unterstützung der Fachbereiche, die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden.

Frau Rm Stackelbeck verdeutlicht, dass ihre Fraktion für die Fachanwendungen eine Aufstellung über die Kosten und den Personalaufwand als Entscheidungsgrundlage gehabt hätte. Ihre Fraktion gehe davon aus, dass der IT-Bereich kompetent sei, aber aufgrund der bisherigen Informationslage halte sie eine Zustimmung durch ihre Fraktion nicht für möglich.


Herr Rm Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste) verweist in der Bewertung der Vorlage auf die Aussagen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch wenn die Wirtschaftlichkeitsberechnungen fehlen, sind die in der Vorlage zum IT-Konzept formulierten Ziele erstrebenswert. Bei Vorlagen, die Daten und Beträge angeben, müsse die Fraktion FDP/Bürgerliste sich diese anschauen und entscheiden, ob sie zustimmt, ablehnt oder sich enthält.

Herr Klüh erklärt, dass der Ausschuss für Personal und Organisation als Fachausschuss den Rahmen für das IT-Konzept beschließe. Die dahinter liegenden Maßnahmen trage er selbst als Fachbereichsleiter zusammen mit dem OB als Fachdezernent.
Bei Fragen der Fraktionen sei er gerne bereit, diese zu beantworten und auch zu einem Besuch zu dosys. einzuladen. Zudem sehe der Beschlussvorschlag der Vorlage eine jährliche Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen vor.

Für die CDU-Fraktion stimmt Herr Rm Weintz dem IT-Konzept zu, was aber nicht bedeute, dass im Anschluss allen Vorlagen über Maßnahmen zugestimmt werde, ggf. werde auch Nein gesagt.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) stellt fest, dass die Vorlage zum IT-Konzept schlecht zu lesen sei. In Teilen müsse den Menschen, die die erforderlichen Kenntnisse haben, Vertrauen entgegen gebracht werden. Natürlich werde sich die SPD-Fraktion bei finanziellen Entscheidungen vorbehalten, zuzustimmen, abzulehnen oder sich zu enthalten. Herr Rm Berndsen sieht eher Probleme bei der Software. Bei den Haushaltsberatungen werde sicherlich deutlich werden, welche Summen auf die Stadtverwaltung Dortmund zukommen. Es werde zu diskutieren sein, was zu machen oder was nicht zu machen ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt einstimmig bei Enthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das IT-Konzept 2011 – 2015 und beauftragt das Dortmunder Systemhaus, im Frühjahr jeden Jahres über die durchgeführten Maßnahmen des Vorjahres zu berichten.


zu TOP 4.2
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
hier: Aufhebung des Kürzungsbeschlusses beim Dortmunder Systemhaus für das Jahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06672-12)

Herr Rm Becker teilt mit, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste sich bei dieser Vorlage enthalten werde.

Herr Rm Schilff bittet bei dieser Vorlage aufgrund der ersten, nicht eindeutigen Abstimmung darum, ein zweites Mal abzustimmen.



Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 15.12.2011 (lfd. Nr. 8) über die Senkung des Zuschussbedarfs für das Dortmunder Systemhaus für das Haushaltsjahr 2012 auf. Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer, überplanmäßige Aufwendungen zu genehmigen. Die Verwaltung berichtet im vierten Quartal über die wirtschaftliche Entwicklung des Dortmunder Systemhauses, so dass eine sachgerechte Haushaltsberatung für 2013 möglich ist.





Herr Rm Schilff schließt die öffentliche Sitzung um 15:50 Uhr.






S c h i l f f
T ö l c h
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin