Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 11.07.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Barbara Brunsing (B`90/Die Grünen) i. V. für Rm Ulrich Langhorst Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD) i. V. für Rm Peter Bohnhof
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Udo Reppin (CDU) i. V. für Rm Justine Grollmann
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke & Piraten) i. V. für Rm Fatma Karacakurtoglu
Rm Martina Stackelbeck (B´90/Die Grünen) i. V. für Rm Kathrin Klausmeier
sB Janina Kleist (SPD)
sB Katharina Magerstedt (FDP/Bürgerliste)
Rm Susanne Meyer (SPD)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Kevin Ndeme Nguba Matuke (Integrationsrat)
sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Frank Czwikla (Arbeiterwohlfahrt) i. V. für Andreas Gora
Friedhelm Hendler (VdK)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Michael Steffens, 5/Dez
Manfred Stankewitz, 5/Dez
Jörg Dannenberg, Jobcenter
Dr. Frank Renken, StA 53
Dr. Thomas Lenders, StA 53
Jörg Süshardt, StA 50
Peter Cipa, StA 50
Ulrich Piechota, StA 50
Thomas Ellerkamp, StA 23

5. Gäste:

Frau Heising, empirica



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 11.07.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 30.05.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen bereits mit einem gesonderten Versand am 30.05.2017 erhalten.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

3.1 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07898-17-E2)

3.2 Teilzeitausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07909-17-E2)


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07018-17-E2)

4.2 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08093-17)

4.3 Neufestlegung der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08159-17)

4.4 Bundesteilhabegesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07905-17-E2)

4.5 Projekt "Radeln ohne Alter"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07906-17-E2)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder: Alle Kinder in Dortmund wachsen -auch unter schwierigen Lebensbedingungen- gesund auf.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07617-17)

5.2 Die medizinische Versorgung von wohnungslosen Menschen und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten durch das Gesundheitsamt
Kenntnisnahme/Präsentation
(Drucksache Nr.: 08215-17)


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

6.2 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)


6.3 Beförderungspflicht von Elektroscootern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07904-17-E2)


7. Anträge / Anfragen

- nicht besetzt -



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Zudem weist er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Bayezit-Winner (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet im Wege der Dringlichkeit um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Umgang des Jobcenters Dortmund mit rechtsextremen Kunden
Vorschlag zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 08390-17).

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet im Wege der Dringlichkeit um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Ungleichbehandlung von Hartz IV EmpfängerInnen durch das Jobcenter bezüglich der Notwendigkeit des Erscheinens
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache-Nr. 08413-17).

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) begründet die Dringlichkeit der Aufnahme des Tagesordnungspunktes seiner Fraktion.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) erklärt, dass ihrer Meinung nach eine Dringlichkeit hier nicht vorliege und ihre Fraktion der Aufnahme nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt die Dringlichkeit beider Anfragen mehrheitlich gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD ab.


Der Tagesordnungspunkt 4.3 „Neufestlegung der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II, SGB XII und AsylbLG“ wird vorgezogen und vor TOP 2.1 behandelt.


Weiterhin bittet die Verwaltung im Wege der Dringlichkeit, die Tagesordnung um einen nichtöffentlichen Teil zu erweitern.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erkennt die Dringlichkeit an und stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um einen nichtöffentlichen Teil zu.


Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass sie die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme zum Thema „Schulbegleitung in Dortmund“ auf der Tagesordnung vermisse. Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) informiert, dass die Anfragen aus der letzten Sitzung zuständigkeitshalber an das Dezernat für Schule, Jugend und Familie abgegeben worden sind und die Beantwortung für die nächste Sitzung vorgesehen sei.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 30.05.2017

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 30.05.2017 wird bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) genehmigt.


zu TOP 4.3
Neufestlegung der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Kenntnisnahme/Präsentation
(Drucksache Nr.: 08159-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08159-17-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08159-17-E2), (Antrag wurde vor der Sitzung durch eine korrigierte Version getauscht)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08159-17-E3)

Frau Heising von empirica erläutert die Erstauswertung des Berichtes zur Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft anhand einer Präsentation (Anlage 1). Im Anschluss beantwortet sie die Nachfragen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss begrüßt vor dem Hintergrund der seit Jahren steigenden Mieten in Dortmund die überfällige Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft.

2. Der Ausschuss hält fest, dass es auch mit der Neufestlegung das Ziel sein muss, weitestgehend Umzüge der Leistungsberechtigten zu vermeiden.

3. Der Ausschuss begrüßt die Anhebung der kalten Betriebskosten auf 1,92 €/qm².

4. Der Ausschuss beschließt, dass auch weiterhin für die angemessenen Mieten Toleranzzuschläge festgelegt werden.

5. Aus Kosten- und Wirtschaftlichkeitsgründen kann von einer Senkung der Kosten abgesehen werden, wenn die Differenz zwischen tatsächlich zu zahlender Nettokaltmiete und angemessener Miete in keinem Verhältnis zu den mit einem eventuellen Umzug verbundenen Kosten steht. Davon ist ohne weitere Prüfung auszugehen, wenn die Nettokaltmiete
● bei Wohnungen für ein bis drei Personen um nicht mehr als 10 Prozent sowie
● bei Wohnungen für drei bis fünf Personen um nicht mehr als 5 Prozent
überschritten wird.

6. Die in den Hinweisen zu den Kosten der Unterkunft unter Punkt 10.1.2. bisher enthaltenen zusätzlichen Gründe, von einer Absenkung der KdU und einem damit verbundenen Umzug abzusehen, bleiben erhalten.

7. Für die energetische Modernisierung für Bestandsmieter und Neuanmieter wird analog des Dortmunder Mietspiegels ein Modernisierungszuschlag von 0,47qm² gewährt.

8. Die der Neufestlegung der Angemessenheitsgrenze zugrunde liegende Konzeption ist bis auf weiteres jährlich fortzuschreiben. Die Fortschreibung soll dabei kleinräumiger unterhalb der Ebene der Stadtbezirke vorgenommen werden.

Begründung:
Seit Jahren steigen auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt die Mieten kontinuierlich. Das hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Leistungsberechtigten nach SGBII, SGB XII und AsylbLG. Die Anpassung der Angemessenheitsgrenzen ist deshalb ein notwendiger und überfälliger Schritt.

Die bisherigen Regelungen enthalten aufgrund eines damaligen Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Toleranzzuschläge, bis zu denen die abgemessenen Mieten überschritten werden können. Durch diese Regelung konnte der Verbleib vieler betroffener Menschen in ihren Wohnungen gesichert werden, sie hat damit zum sozialen Frieden in der Stadt beigetragen. Gleichzeitig konnten damit anfallende Kosten für Umzüge verhindert werden. Die Regelung hat auch einen klaren Handlungsrahmen für die Verwaltungspraxis geliefert, statt bei jeder geringfügigen Überschreitung der Angemessenheit einzelfallbezogen entscheiden zu müssen.

Die Neuregelung sieht keine Toleranzwerte mehr vor. Das führt dazu, dass bei den Wohnungen für 1-3 Personen die angemessene Nettokaltmiete nun um bis zu 17 Euro unterhalb des bisherigen Toleranzzuschlags liegt. Das ist eine Verschlechterung.

Vor diesem Hintergrund halten wir auch bei der Neuregelung einen Toleranzzuschlag für notwendig, der bei Wohnungen für vier bis fünf Personen aufgrund der neuen höheren Werte geringer ausfallen kann.

Die in den Hinweisen zu den Kosten der Unterkunft unter Punkt 10.1.2. bisher enthaltenen zusätzlichen Gründe, von einer Absenkung der KdU und einem damit verbundenen Umzug abzusehen, werden in der Vorlage der Verwaltung nicht erwähnt. Sie betreffen insbesondere Regelungen zu schulpflichtigen Kindern, bei einem anstehenden Renteneintritt, bei Schwangerschaft, bei akut oder chronisch kranken Leistungsberechtigten sowie bei schwerbehinderten oder pflegebedürftigen Personen und sollten erhalten bleiben.

Energetische Modernisierungsmaßnahmen von Wohnungen kommen insbesondere dem Klima- und Umweltschutz zu gute. Der Zuschlag wird teilweise durch niedrigere Betriebskosten wieder aufgefangen.

Zudem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Hinweis: Antrag wurde vor der Sitzung noch mal ausgetauscht) der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
ergänzend zur Vorlage zur Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für Transferleistungsbezieher stellen wir nachfolgenden Antrag zur Beschlussfassung.
Beschluss:
1. Der Ausschuss begrüßt die Umstellung der Erhebung von Angemessenheitsgrenzen auf das neue Modell. Um die zugrunde liegende Datenbasis auf dem aktuell sehr beweglichen Wohnungsmarkt aktuell zu halten wird ein 1-Jahres Turnus für Erhebung angestrebt.

2. Die bisher geltenden Toleranzgrenzen nach dem alten Modell der Angemessenheitsgrenzen werden auf das neue Modell übertragen.

3. Um die politisch erwünschten energetische Sanierungen nicht zu einem Problem für Leistungsbezieher zu machen wird ein pauschaler Klimabonus eingeführt. Dieser löst den bisherigen Modernisierungszuschlag ab, der Neubaustandard vorausgesetzt hat und daher nur selten zur Anwendung kam.

4. Die aktuell anhängigen Kostensenkungsaufforderungen werden bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen zurückgestellt. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen wird erneut geprüft, ob eine Kostensenkungsnotwendigkeit noch besteht.

Begründung:
Dortmund weist aufgrund der Verknappung von bezahlbarem Wohnraum steigende Mieten im Bestand, aber auch im verfügbaren Angebot auf. Dieser Entwicklung soll durch die neuen Regelungen begegnet werden und unnötige Härten für die betroffenen Leistungsbezieher vermieden werden.
Der Berechnungsansatz von empirica scheint zielführend zu sein. Dennoch liegt der Teufel wie gewöhnlich im Detail. So haben Berechnungen ergeben, dass einzelne Gruppen von Leistungsbeziehern aufgrund in der Vorlage nicht ausdrücklich erwähnter Toleranzgrenzen sogar schlechter gestellt würden, als es derzeit der Fall ist. Wir gehen davon aus, dass es nicht in der Absicht des Sozialamtes liegt die bestehenden Toleranzgrenzen aufzuheben, möchten durch diesen Antrag aber für eine Klarstellung sorgen. Toleranzgrenzen sind unter anderem auch deshalb nötig, um harte Grenzen mit für die Kunden unverständlichen Folgen zu vermeiden. Niemand – weder der Kunde noch die Öffentlichkeit - hat viel Verständnis, wenn wegen weniger Euro Menschen per Umzugsaufforderung ihre Wohnung verlieren.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

die bisherigen Mietobergrenzen für Leistungsbezieher nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind, vor allem vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Mieten, als nicht mehr angemessen einzustufen. Mit der Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft (KdU), basierend auf empirischen Datenerhebungen, wird nun der Versuch unternommen, die Mietobergrenzen auf ein überprüfbares und objektives Fundament zu stellen. Toleranzgrenzen werden, gerade bei einer regelmäßigeren, jährlichen, Überprüfung und Fortschreibung des Konzeptes, damit überflüssig.
Sieht man sich den Wohnungsmarkt im Segment der kleinen Wohnungen für Ein- oder Zweipersonenhaushalte an, können bereits leichte Anspannungstendenzen in Dortmund wahrgenommen werden. Verschiedene Personengruppen, wie Studenten oder Rentner, konkurrieren hier um weniger werdenden Wohnraum, sodass weitere Mietpreissteigerungen möglich sind. Eine jährliche Fortschreibung des Konzeptes ist daher zwingend notwendig, um Leistungsbeziehern nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylbLG auch zukünftig Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt zu sichern.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:


Der Sozialausschuss begrüßt die Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft und fordert die Verwaltung auf, die Konzeption in einem jährlichen Rhythmus zu überprüfen sowie fortzuschreiben und dem Ausschuss als Bericht vorzulegen.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag ihrer Fraktion und gibt an, dass sie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nur in Teilen zustimmen könne.

Herr Kowalewski (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) erläutert ebenfalls den Antrag seiner Fraktion. Seiner Fraktion sei es wichtig, dass die bisher geltenden Toleranzgrenzen nach dem alten Modell weitergeführt würden.

Herr Urbanek (Fraktion AfD) gibt an, dass er den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE & PIRATEN nicht zustimmen werde. Über den Antrag der SPD-Fraktion könne er erst befinden, wenn klar sei, was das koste. Er plädiere daher dafür, die weitere Beratung in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben, um den finanziellen Hintergrund zu klären.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag ihrer Fraktion und teilt mit, dass ihre Fraktion dem Antrag der Fraktion Die LINKE & PIRATEN und dem Beschluss des SPD-Antrages zustimmen werde.

Frau Stephan (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE & PIRATEN ablehnen werde. Dem Antrag der SPD-Fraktion könne sie nur zustimmen, wenn noch mal hinreichend erklärt würde, warum ein 2-Jahres Turnus nicht ausreiche.

Frau Magerstedt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass sie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Punkten 1 – 3 zustimmen könne. Ihre Fraktion halte eine jährliche Evaluation für sinnvoll. Sie bittet ebenfalls darum, noch offene Fragen zu den Kosten im nichtöffentlichen Teil zu beantworten, um über die Anträge endgültig abstimmen zu können.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, die Beantwortung der Frage nach den Kosten für eine jährliche Überprüfung in den nichtöffentlichen Teil zu schieben.

Herr Urbanek stellt gem. § 17 Abs. 1 b) der Geschäftsordnung den Antrag auf Schluss der Beratung. Dem Antrag wird ohne Beteiligung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass es darum ginge, den Begriff der Angemessenheit in einem schlüssigen Konzept nach den spezifischen örtlichen Gegebenheiten zu definieren. Das Bundessozialgericht habe festgestellt, dass es ausreiche, wenn 20 % des Wohnungsmarktes zur Verfügung stünden. Hier würden bereits 33 % definiert, was zu einer größeren Flexibilität führe, für die Menschen, die auf diesen Wohnraum angewiesen seien. Eine Vielzahl der heute gestellten Fragen habe mit der Definition von Angemessenheit nichts zu tun. Es ginge nicht darum, tiefergehende Fragen von Wohnungsmarktentwicklung zu bearbeiten. Dort, wo es neben dem großen Anteil von Angeboten und Nachfragen bestimmte spezielle Bedarfe gäbe, die der individuellen Betrachtung bedürfen, würden auch weiterhin Lösungen gefunden. Insofern müssten ein paar der heutigen Diskussionen an anderer Stelle geführt werden.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bedankt sich für den Vortrag und nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Weiterhin ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, über den Antrag der SPD-Fraktion und den Punkt 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN im nichtöffentlichen Teil abzustimmen. Die Punkte 4 – 8 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN abgelehnt. Die Punkte 2, 3 und 4 des Antrages der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN werden mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion und die Fraktion AfD folgende Punkte 1 – 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1. Der Ausschuss begrüßt vor dem Hintergrund der seit Jahren steigenden Mieten in Dortmund die überfällige Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft.
2. Der Ausschuss hält fest, dass es auch mit der Neufestlegung das Ziel sein muss, weitestgehend Umzüge der Leistungsberechtigten zu vermeiden.
3. Der Ausschuss begrüßt die Anhebung der kalten Betriebskosten auf 1,92 €/qm².



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.






3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07898-17-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen der SPD-Fraktion sind zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.


zu TOP 3.2
Teilzeitausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07909-17-E2)

Frau Stephan (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Antwort und merkt an, dass sie erstaunt darüber sei, dass das Teilzeitausbildungsangebot so wenig nachgefragt werde.

Herr Neukirchen-Füsers (Jobcenter) weist darauf hin, dass in erster Linie Teilzeitausbildungsstellen fehlten. Um hier etwas bewegen zu können, müsse man mehr auf die Arbeitgeber zugehen, was von Seiten des Jobcenters auch versucht werde. Den dringendsten Bedarf versuche man über die Förderschiene abzudecken, da zu wenig freie angebotene Teilzeitausbildungsstellen von Arbeitgebern vorhanden seien.

Frau Bayezit-Winner (SPD-Fraktion) gibt an, dass aus ihrer Erfahrung heraus die Arbeitgeber nicht dazu bereit seien, Teilzeitausbildungsstellen anzubieten. Die Umsetzung sei für die Arbeitgeber zu kompliziert. Bewerber seien da, aber leider keine Ausbildungsstellen.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen der CDU-Fraktion sind zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07018-17-E2)

In seiner Sitzung am 28.03.2017 bat der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit darum, die Antwort der Verwaltung an das Behindertenpolitische Netzwerk auch den Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben. Die Antwort liegt nun vor. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08093-17)

Frau Stephan (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion das Integrationsnetzwerk begrüße und regt an, als Partner den Sozialdienst katholischer Frauen Dortmund Hörde e. V. mit einzubeziehen. Sie bezieht sich dazu auf den Vortrag von Frau Smolén in der Sitzung am 07.02.2017.

Herr Rupa (Caritas-Verband) merkt zu der Anregung von Frau Stephan an, dass es genau die Konzeption von „lokal willkommen“ sei, alle Initiativen, die Interesse an der Thematik haben, einzubeziehen. Er gehe davon aus, dass der Stadtbezirk Hörde eine solche Initiative mit einbeziehen werde, da es genau darum ginge, die Kräfte einzubinden, dich sich vor Ort gemeinsam um die Integration von Flüchtlingen bemühten.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt zu diesem Thema erneut nach, warum das Pilotprojekt in den Stadtbezirken Hörde und Hombruch bzw. Mengede und Huckarde durchgeführt werde, aber nicht in der Innenstadt.

Auf Nachfrage von Frau Magerstedt (Fraktion FDP/Bürgerliste) wie es mit der Weiterführung aussehe und auf die Nachfrage von Frau Altundal-Köse, führt Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) aus, dass in dem Abschlusskonzept bereits signalisiert werde, dass es sich um ein „atmendes“ Konzept handele. Mit jedem auslaufenden Schritt verändere sich auch die Konzeption. Z. B. habe man in Mengede & Huckarde Akteure, die in Brackel & Aplerbeck nicht benötigt würden. Der Bereich der Innenstadt sei daher bewusst an das Ende der Ausbaustufen gestellt worden, weil die derzeitige Konzeption, die in den Vororten funktioniere, so in der Innenstadt nicht anwendbar sei. Dort benötige man einen neuen konzeptionellen Ansatz. In der Innenstadt treffe man zwar auf die größte potentielle Kundschaft, auf der anderen Seite gäbe es dort aber auch bereits ganz viele Profis, die in den Strukturen der Nordstadt unterwegs seien und auch heute schon Angebote vor Ort am Markt haben. Zusammen mit den Netzwerkpartnern dort werde ein eigenes Konzept für die Nordstadt erarbeitet.

Herr Urbanek (Fraktion AfD) bezieht sich auf die Aussage, von Herrn Süshardt, dass dieses Pilotvorhaben nicht zu einer Dauereinrichtung werden solle. Genau das sei aber die Befürchtung seiner Fraktion und er werde daher dieser Vorlage nicht zustimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Fraktion AfD folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt den vorläufigen Abschlussbericht des Pilotvorhabens in den Stadtbezirken Brackel und Aplerbeck zur Kenntnis und beschließt die Fortführung dieses Netzwerkes über den 30. September 2017 hinaus und damit dessen Überführung in den Regelbetrieb. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den örtlich zuständigen Bezirksvertretungen einen endgültigen Bericht für die vorgenannten Zielregionen bis zum Jahresende 2017 zur Kenntnis zu geben.

Der Rat beschließt die Ausweitung des Integrationsnetzwerkes zunächst für die Stadtbezirke Mengede & Huckarde und Hörde & Hombruch und beauftragt die Verwaltung, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der in der Begründung dargelegten Schrittfolge zu ergreifen, um die neue Ausbaustufe noch im laufenden Kalenderjahr zu realisieren.


zu TOP 4.3
Neufestlegung der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Kenntnisnahme/Präsentation
(Drucksache Nr.: 08159-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08159-17-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08159-17-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08159-17-E3)

- vorgezogen –

zu TOP 4.4
Bundesteilhabegesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07905-17-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.


zu TOP 4.5
Projekt "Radeln ohne Alter"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07906-17-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sind zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder: Alle Kinder in Dortmund wachsen -auch unter schwierigen Lebensbedingungen- gesund auf.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07617-17)

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) führt in die Vorlage ein und beantwortet die Nachfragen.

Frau Albrecht-Winterhoff (SPD-Fraktion) bedankt sich bei Herrn Dr. Renken für die Vorlage, die ihre Fraktion begrüße und auch empfehlen werde. Die Vorlage sei eine gute Grundlage. Ergänzend erwähnt sie, dass vorhandene Strukturen der Stadt in Anspruch genommen werden sollten, wie z. B. das Netzwerk Frühe Hilfen und das Netzwerk INFamilie. Auf der Ebene der Stadtbezirke sollte der § 78 KJHG und die gut funktionierenden Quartiersstrukturen mit einbezogen werden. Sie würde sich wünschen, regelmäßig über die Ergebnisse der Gesundheitskonferenz im Ausschuss informiert zu werden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat verabschiedet das vorliegende Gesundheitsziel (auf Seite 2 ausformuliert) und beauftragt das Gesundheitsamt, eine Planungsgruppe Prävention zu installieren. Dabei sind alle relevanten Akteure im Handlungsfeld Gesundheitsförderung und Prävention zu beteiligen. Zielsetzung ist die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Präventionsgesetzes bei den gesetzlichen Krankenkassen.


zu TOP 5.2
Die medizinische Versorgung von wohnungslosen Menschen und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten durch das Gesundheitsamt
Kenntnisnahme/Präsentation
(Drucksache Nr.: 08215-17)

Herr Dr. Lenders (Leiter Sozialpsychiatrischer Dienst) erläutert den Mobilen Medizinischen Dienst des sozialpsychiatrischen Dienstes anhand einer Präsentation (Anlage 2) und beantwortet im Anschluss die Nachfragen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bedankt sich für die Präsentation und nimmt den Bericht des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes über die medizinische Versorgung von wohnungslosen Menschen und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten durch das Gesundheitsamt in den Jahren 2008 bis 2017 zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den 17. Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes vor:
4.
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 /
2016
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:
Der Bericht zur Wahrung der Belange behinderter Menschen 2015 – 2016 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten zwei davon
besonders hervorheben:

2.8.1 Möglichkeiten des Ehrenamtes / des freiwilligen Engagements und Beteiligungs- Strukturen aufeinander abstimmen
in Verbindung mit
2.8.2 Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Beteiligungsverfahren

Es ist den ehrenamtlichen Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks nicht möglich, sich an allen Planungsprozessen zu beteiligen. Beispielsweise gibt es bei der Erarbeitung von Masterplänen weitere Arbeitsgruppen. Sich bei all diesen Prozessen einzubringen, ist oftmals für uns aus den im Kapitel 2.8. treffend beschriebenen Gründen nicht zu leisten. Hier wünschen wir uns seit längerem, dass uns die Ergebnisse der Planungen zusammengefasst vorgestellt bzw. in einer gesonderten Veranstaltung präsentiert werden, bevor sie Gegenstand der politischen Beratungen in den Ausschüssen werden.

5. Handlungsansätze aus den Kapiteln 3. Mobilität 4. Kommunale Umsetzung UNBehindertenkonvention

„Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem - politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich…. Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen….“

70 % der Menschen über 65 sind eingeschränkt bzw. behindert. Die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes, siehe unser Initiativantrag vom 24.03.2015, ist damit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für zehntausende Dortmunderinnen und Dortmunder von Bedeutung.


Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenslage von älteren, gehörlosen, tauben oder ertaubten Menschen, die zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oft lange und Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift komplizierte Wegstrecken haben und für ihre Alltagsgestaltung, vor allem für ihre Freizeitgestaltung, auf Fahrdienste angewiesen sind.
Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur Kenntnis zu nehmen.


Frau Weyer (SPD-Fraktion) bezieht sich auf die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes in dem der Wunsch geäußert werde, die Ergebnisse der Planungen zusammenzufassen und gesondert dem Netzwerk vorzustellen. Sie sei der Meinung, dass das Netzwerk entsprechende Planer oder Sachbearbeiter einladen könne, um sich die Ergebnisse noch mal vorstellen zu lassen. Einen gesonderten Antrag halte sie hier nicht für sinnvoll.

Herr Hendler (VdK) verweist auf Seite 4, Punkt 2.2 letzter Absatz der Vorlage und erklärt, dass er sich bereits 17 Jahre mit der Thematik der Toiletten beschäftigt habe. Die öffentlichen Toiletten, die in allen Stadtbezirken fehlten, seien nicht im Baugesetzbuch eingetragen und somit sei auch die Kommune nicht verpflichtet, öffentliche Toiletten zu installieren. Hier könne nur durch einen entsprechenden Antrag eine Änderung erreicht werden.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) merkt an, dass vor kurzem im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein Beschluss gefasst worden sei, dass mit den öffentlichen Toiletten was passiere. Er bittet die Verwaltung darum, auf diesen Punkt des Behindertenpolitischen Netzwerkes zu achten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.





zu TOP 6.3
Beförderungspflicht von Elektroscootern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07904-17-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.


7. Anträge / Anfragen

- nicht besetzt –





Taranczewski
Bayezit-Winner
Galbierz
Vorsitzender
Sachkundige Bürgerin
Schriftführerin



Anlage 1 zu TOP 4.3

(See attached file: 201605634_Ergebnispräsentation_SchlüssigesKonzept_2016_empirica_Stadt Dortmund_11Juli2017_v.pdf)

Anlage 2 zu TOP 5.2

(See attached file: Präsentation ASAG 11.7.2017 Entwicklung des MMD.pdf)