Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 15.09.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Berndsen
Rm Dr. Hetmeier
Rm Neumann-Lieven
Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch i. V. für Rm Böhm


Rm Buchloh
Rm Mause
Rm T. Hoffmann i. V. für Rm Monegel
Rm Strucker
Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter
Rm Stackelbeck

Fraktion FDP/Bürgerliste
Rm Becker, stellv. Vorsitzender
Rm Kanus

Fraktion Die Linke

Rm Kowalewski i. V. für Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


OB Sierau, 1/Dez.
Herr Klüh, 10/FL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Dr. Potthoff, 3/stv. AL
Frau Wolfs, FB 1 – Gleichstellungsstelle
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Krause, StA 11
Frau Linneweber, StA 11
Frau Güntürk, FB 1
Herr Schultenkämper, FB 1
Frau Skodzik, FB 1


Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.06.2011


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 07.07.2011


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Masterplan Migration/Integration: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Umsetzung des Kontraktes "Interkulturelle Städteregion Ruhr"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04596-11)

3.2 Kompensation des Zivildienstes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03084-11-E3)

3.3.a Modernes Landespersonalvertretungsgesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04037-11-E2)
- Die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04037-11-E1) vom 06.05.2011 lag zur Sitzung am 12.05.2011 vor.

3.3.b Landespersonalvertretungsgesetz
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 21.07.2011
(Drucksache Nr.: 04806-11-E2)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04806-11-E3)

3.4 Personalbericht 2010
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03952-11-E3)
- Auf den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.07.2011 (Drucksache Nr.: 03952-11-E2) zur Sitzung am 07.07.2011 wird verwiesen.

3.5 Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04938-11)
hier: Stichtag 30.06.2011

3.6 Leitung Dortmund-Agentur
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05096-11)

3.7 Zwischenbilanz Geschäftsbereich "Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05098-11)

4. Organisation

4.1 IT-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 04931-11)

5. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -

Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:
- Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Personal und Organisation in 2012
- Hinweis zur Barrierefreiheit



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.

Außerdem gibt er einen Hinweis zur Barrierefreiheit und erklärt, dass der Sitzungsraum ebenerdig zugänglich und nutzbar ist. Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls kommunikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung benötigt wird, ist telefonisch, per Fax oder per E-Mail Verbindung mit der Geschäftsführung dieses Ausschusses aufzunehmen. Dieser Hinweis gilt für die Mitglieder des Ausschusses bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern, die als Zuhörerinnen und Zuhörer an der Sitzung teilnehmen.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Rm Schilff weist als Vorsitzender auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet darum, die Vorlage „Initiative Dortmunder Talent: Inhalte und personelle Auswirkungen“ (Drucksache Nr.: 05116-11) im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation erkennt die Dringlichkeit für die Vorlage allgemein an und nimmt die Vorlage als TOP 3.8 in die Tagesordnung auf.

Mit dieser Erweiterung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.06.2011

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses am 09.06.2011.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 07.07.2011

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 07.07.2011 wird vom Ausschuss für Personal und Organisation einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

zu TOP 3.1
Masterplan Migration/Integration: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Umsetzung des Kontraktes "Interkulturelle Städteregion Ruhr"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04596-11)

Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nimmt Bezug auf die Vorlage, in der die drei strategischen Zielsetzungen des Kontrakts „Interkulturelle Städteregion Ruhr“ genannt werden. Eines der Ziele lautet: ‚Wir möchten, dass .... der Anteil der Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte langfristig ihrem Anteil an der Stadtbevölkerung entspricht.’ Die Zahlen hierzu zeigen, dass die Menschen mit Migrationshintergrund in Dortmund ca. 30 % ausmachen, der Anteil der Beschäftigten mit entsprechendem Hintergrund – auch in zweiter oder dritter Generation –, der in Dortmund lebt und bei der Stadtverwaltung beschäftigt ist, belaufe sich auf 7,2 %. Wenn der Anteil der Beschäftigten dem Anteil der Stadtbevölkerung entsprechen soll, fehlen demnach in der Stadtverwaltung noch ca. 2.500 Beschäftigte mit Migrationshintergrund. In der Vorlage werde auf die Neueinstellungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Nachwuchskräften verwiesen. In 2010 ist eine Steigerung auf 20 Personen erfolgt. Das seien sehr kleine Schritte.
Seine Fraktion frage sich, durch welche Maßnahmen die Anzahl der Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund erhöht werden wird. Eine Quote sei im Rat abgelehnt worden.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass eine Quote nicht gewünscht sei. Seine Fraktion sei erfreut über die Zahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund. Er bittet darum, das Ergebnis aus der Sitzung des Integrationsrates aus der Sitzung am 20.09.2011 anschließend dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis zu geben, so dass daraus ggf. Impulse für die weitere Arbeit abgeleitet werden könnten.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) ist erfreut, dass der Anteil in der Stadtverwaltung sich langsam dem Anteil in der Dortmunder Bevölkerung annähert. Es sei klar, dass dies nicht so schnell gehe.

Anschließend erläutert Herr Rm Krüger, dass bei Schritten von jährlich 20 Personen mit Migrationshintergrund eine nur geringe Steigerung erfolgt. Es müssten noch andere Instrumente herangezogen werden, um die Anzahl wirklich zu erhöhen.

Herr Plätz verweist auf die Seiten 8 und 9 der Anlage zur Vorlage, wo geplante Maßnahmen zur Personalgewinnung genannt sind. Es sei davon auszugehen, dass diese Maßnahmen greifen werden.

Herr OB Sierau gibt den Hinweis, dass früher nie auf diese Zahlen hingewiesen worden sei. Er habe wahrgenommen, dass inzwischen eine Steigerung der Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund erfolgt sei. Außerdem sei Dortmund ohne Zuwanderung im Laufe der Industrialisierung nicht zustande gekommen. Insgesamt werde das Thema der Migration in der Stadtverwaltung Dortmund sehr ernst genommen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Vorlage „Masterplan Migration/Integration: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Umsetzung des Kontraktes „Interkulturelle Städteregion Ruhr“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Kompensation des Zivildienstes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03084-11-E3)

Folgende Stellungnahme der Verwaltung zur „Kompensation des Zivildienstes“ vom 29.08.2011 (Drucksache Nr.: 03084-11-E3) liegt dem Ausschuss vor:

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in der Sitzung des Ausschusses am 14.06.11 wurde dargelegt, in welchen Arbeitsbereichen in
der Stadt und bei den städtischen Gesellschaften Zivildienstleistende eingesetzt wurden und
wie eine Kompensation durch die freiwilligen Dienste - Bundesfreiwilligendienst (BFD, Freiwilliges soziales Jahr (FSD) und Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) – gewährleistet werden kann.

Der Ausschuss nahm diese Stellungnahme zu Kenntnis und fasste dazu folgenden Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation nehmen die Stellungnahme
der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03084-11-E2 vom 20.05.2011) zur Kenntnis.
Der Ausschuss bittet darum, zur nächsten oder übernächsten Sitzung des Ausschusses
erneut eine aktuelle Berichterstattung durch die Verwaltung geben zu lassen.

Nachstehend wird seitens des Personal- und Organisationsamtes der aktuelle Einsatz der freiwilligen Dienste bei der Stadtverwaltung und städtischen Gesellschaften dargestellt sowie die Kompensationsstrategien bei Vakanzen:

Einsatz in der Verwaltung:

Max-Wittmann-Schule (Förderschule für geistig u. körperlich behinderte Kinder u.
Jugendliche)
Der Einsatz der 10 Zivildienstleistenden (ZD) wurde mit dem Einsatz von Personen aus dem
FSD kompensiert. Die Anstellung erfolgt über die Caritas und der Organisation‚ Familie und
Krankenpflege Bochum’. Die Koordination erfolgt durch das Sozialamt. Es werden insgesamt
30 Personen eingesetzt. Eine Kompensation ist erfolgreich gelungen.

Jugendamt
Der Einsatz von 14 ZD’s in den Freizeitstätten soll durch Personen aus dem BFD kompensiert
werden. Das Interesse an diesen Stellen ist jedoch sehr zurückhaltend. Bislang konnten lediglich zwei Stellen besetzt werden. Eine Kompensation der vakanten Stellen ist derzeit jedoch nicht geplant, da lediglich zusätzliche Aufgaben an die BFD’s delegiert werden. Es erleichtert punktuell die Arbeit in den Freizeitstätten, ist aber für den lfd. Betrieb nicht erforderlich.

Kulturbetriebe (Mobiler Bibliotheksdienst)
Der Einsatz von 4 ZD’s wurde auf 2 BFD’s reduziert, da festgestellt wurde, dass der Dienst
mit zwei Personen sichergestellt werden kann. Entsprechende Bewerbungen sind eingegangen, so dass davon auszugehen ist, dass die Stellen wiederbesetzt werden. Sollten sich im Laufe der Zeit Vakanzen einstellen, so ist beabsichtig den Dienst ehrenamtlich aufrechtzuerhalten, bis eine Nachbesetzung durch BFD’s erfolgt.

FABIDO
Es ist geplant, ein Konzept für den FSD-Einsatz bei FABIDO zu erstellen. Es soll Interessierten die Möglichkeit bieten, einen Einblick in das Berufsbild der Erzieher/innen zu bekommen. Die Stellenanzahl wird im Konzept noch festgelegt.

Dietrich-Keuning Haus
Der Einsatz von einem ZD soll mit einem BFD weitergeführt werden. Die Stelle ist noch vakant, man geht jedoch davon aus, dass die Stelle wiederbesetzt wird. Sollte dies nicht möglich sein, so ist eine Kompensation nicht erforderlich. Die Person erleichtert grundsätzlich die Arbeit, ist aber für den lfd. Betrieb nicht erforderlich.

Städtische Gesellschaften:

Städtischen Kliniken Dortmund (Patientenbegleitdienst)
Die 83 ZD Stellen wurden auf 20 BFD Stellen reduziert. Die Differenz ist mit fest angestelltem Personal kompensiert worden. Die Arbeit mit BFD Stellen konnte nicht mit der gleichen Kontinuität sichergestellt werden, da häufig die Stellen vorzeitig gekündigt wurden. Es wird ein Stamm von 20 BFD’s vorgehalten, um Interessierten weiterhin die Möglichkeit zu geben, in diesem Bereich tätig zu werden. Die Grundlast wird jedoch durch feste Mitarbeiter/innen abgedeckt.

Städtisches Seniorenheim (Pflege u. Betreuung, Hausmeistertätigkeiten)
Die 30 ZD Stellen wurden auf 3 BFD Stellen reduziert. Die Nachfrage im Bereich der Altenpflege war schon bei den ZD’s sehr zurückhaltend, da die Tätigkeit aufgrund der belastenden Rahmenbedingungen nicht attraktiv war. So wurde die Pflege schon immer so aufgestellt, dass ohne ZD’s der lfd. Betrieb aufrecht erhalten werden konnte. Eine Kompensation ist nicht erforderlich. Die verbleibenden 3 BFD Stellen werden für Hausmeistertätigkeiten weiter vorgehalten und können voraussichtlich besetzt werden.

DSW21 Behindertenfahrdienst
Die 65 ZD Stellen wurden auf 25 BFD Stellen reduziert. Eine Kompensation erfolgt über 400
€ Kräfte. Der Stellenrückgang ist der fehlenden Nachfrage geschuldet.

Weitere Gesellschaften
Der Airport Dortmund wird über die DSW21 bei Bedarf entsprechend mit abgedeckt. Die
DOGEWO 21, die EDG und die Westfalenhallen hatten keine ZD’s im Einsatz und planen
keinen Einsatz von freiwilligen Diensten.

Fazit
Grundsätzlich ist für alle Einsatzbereiche die nachlassende Nachfrage auszumachen. Ursache
ist in der Regel die fehlende finanzielle Attraktivität. Erschwerend kommt für den Stellenanbieter hinzu, dass die Verbindlichkeit der Bewerber nicht mehr gegeben ist. Dies erhöht den Koordinationsaufwand für die Stellenbesetzung und erschwert die kontinuierliche Besetzung ungemein.“


Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) stellt fest, dass offenbar die Zivildienstleistenden tatsächlich zusätzlich eingesetzt worden sind. Offenbar war die Untergangsstimmung verfehlt. Er würde sich freuen, wenn möglichst viele aus den freiwilligen Diensten in der Stadtverwaltung oder bei den Töchtern untergebracht werden könnten.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist der Meinung, dass es in den Jugendfreizeitstätten und im Behindertenfahrdienst nicht so gut aussehe. Die Thematik werde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgegriffen und in den entsprechenden Fachausschüssen diskutiert werden.

Herr Rm Balzer (SPD-Fraktion) macht darauf aufmerksam, dass der Behindertenfahrdienst bei der DEW21 angegliedert sind. Er kann weiter, insbesondere durch 400 €-Kräfte, aufrecht erhalten werden. Der Betriebsrat der DEW21 versuche, weitere Stellen zu stellen und sie auch unbefristet einzurichten, da über den sozialen Dienst nicht ausreichend Kräfte zur Verfügung gestellt werden können.

Beschluss:
Die Stellungnahme der Verwaltung zur „Kompensation des Zivildienstes“ vom 29.08.2011 (Drucksache Nr.: 03084-11-E3) wird zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.3.a
Modernes Landespersonalvertretungsgesetz
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04037-11-E2)

zu TOP 3.3.b
Landespersonalvertretungsgesetz
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 21.07.2011
(Drucksache Nr.: 04806-11-E2)
- Landespersonalvertretungsgesetz
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04806-11-E3)


TOP 3.3.a „Modernes Landespersonalvertretungsgesetz“ und TOP 3.3.b „Landespersonalvertretungs-gesetz“ werden zusammen behandelt.

Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2011 (Drucksache Nr.: 04037-11-E2) liegt dem Ausschuss vor:

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in ihrer Anfrage vom 06.05.2011 bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um „eine synopsenartige Darstellung über die konkreten Änderungen zum LPVG mit den möglichen Auswirkungen für die Kommunen“ sowie um eine Stellungnahme des Personalrates „mit ergänzenden Hinweisen zur aktuellen Modifizierung des LPVG“.

Die Anfrage ist für die Tagesordnung des Ausschusses für Personal und Organisation unter
dem Top „Modernes Personalvertretungsgesetz“ Drucksache Nr. 04037-11-E1 am
15.09.2011 vorgesehen. Das Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes wurde am 05. Juli 2011 vom Landtag beschlossen und trat am 16. Juli 2011 in Kraft (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Ausgabe 2011 Nr. 16 vom 15.07.2011 Seite 335 bis 360).
Die gewünschte synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen sowie die Stellungnahme
des Personalrats der Stadt Dortmund finden Sie in den Anlagen.“

(Die Anlagen werden aufgrund der Menge der Niederschrift nicht beigefügt. Sie wurden zur Sitzung am 15.09.2011 versandt bzw. hängen im GIS als Anlage zu TOP 3.3.a an.)


Folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste wurde vom Rat am 21.07.2011 in den Ausschuss für Personal und Organisation überwiesen:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 30.6.2011 wurde im Landtag NRW mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grüne und DIE LINKE der Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und des WDR-Gesetzes - Drucksache 15/1644 (LPVG)“ angenommen und tritt nun in Kraft. In einer Anhörung des Landtags zum Gesetzentwurf haben die Kommunalen Spitzenverbände in einer Stellungnahme (15/566) vor der Verursachung erheblicher Mehrkosten für die Kommunen in NRW in zweistelliger Millionenhöhe, eine fehlende Evaluierung des erst im Jahre 2007 grundlegend novellierten LPVG kritisiert und von einer verfassungsrechtlich bedenklichen Ausdehnung der Personalratsaufgaben gesprochen.

Die Kommunalen Spitzenverbände haben insoweit vorgerechnet, dass allein durch die Ausweitung der Freistellungsstaffel des § 42 Abs. 4 LPVG bei den rund 570 unter das LPVG fallenden kommunalen Einrichtungen Mehrkosten von über 20 Mio. Euro drohen.

Die Kommunalen Spitzenverbände haben zudem deutlich gemacht, dass jede Personalratsversammlung während der Arbeitszeit pro Beschäftigten ca. 80 € kostet. Ausgehend von einer mittelgroßen Stadt mit rund 500 Beschäftigten und dem Ansatz von rund 80 Euro (durchschnittlich) für die Teilnahme eines Beschäftigten an einer während der Arbeitszeit stattfindenden Personalversammlung, würden sich allein in diesem Fall zusätzliche Personalkosten von rund 40.000 Euro ergeben, die bei einer Personalversammlung außerhalb der Arbeitszeit so nicht entstehen würden.

Unklar ist insbesondere auch, wie sich die massive Ausweitung des Beschäftigtenbegriffs
in § 5 LPVG NRW auswirkt. Auch hierdurch wird es zu einer Ausweitung der Personalratsmitglieder und Freistellungen mit entsprechenden Kosten kommen. Die Landesregierung hat trotz mehrfacher Aufforderung der FDPFraktion im Landtag NRW eine Bezifferung der drohenden erheblichen Kostensteigerungen für Land und Kommunen beharrlich verweigert.

Daneben werden für die Personalvertretungen erhebliche Sach- und Personalressourcen von Seiten der Verwaltung (Bereitstellung von Räumen und Arbeitsmitteln wie PC-Ausstattung, Geschäftsbedarf und Büropersonal, zudem Reisekosten, Teilnahme an Sitzungen und Fortbildung, Aufwandsdeckungsmittel, etc.) benötigt, deren Höhe maßgeblich durch die Anzahl der Personalvertretungen und ihrer Mitglieder bestimmt wird.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung hinsichtlich der daraus resultierenden
Auswirkungen für die Stadt, die Eigenbetriebe, etc. gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche Dienststellen, etc. existieren in Dortmund, auf die das LPVG Anwendung findet (bitte einzeln aufgeführt unter Gegenüberstellung der Zahl der Beschäftigten gem. § 5 LPVG alt/neu?
2. Wie viele Personalratsmitglieder sind dort nach alter und neuer Rechtslage anteilig – oder ganz von ihrer dienstlichen Tätigkeit mit welchem Stellenumfang und Kostenvolumen freigestellt/freizustellen (bitte einzeln nach Dienststelle/Personalrat aufgeführt)?
3. Wie wirkt sich die umfassende Änderung des LPVG finanziell konkret auf die Stadt Dortmund aus (bitte unter Nennung der kostenverursachenden geänderten Norm und Gegenüberstellung der derzeitigen Kosten und der prognostizierten Kostensteigerungen)?
4. Wie hoch belaufen sich die prognostizierten Mehrkosten aufgrund der Änderung des LPVG im Einzelnen für die Dienststellen (bitte jeweils getrennt aufgeführt mit Vergleich derzeitige Kosten/ prognostizierte Kosten) durch
- substantielle Ausweitung der Freistellungen in § 42 Abs. 4 LPVG und in zahlreichen anderen Normen im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage;
- Kosten der Teilnahme der Beschäftigte an zusätzlichen Personalversammlung während der Arbeitszeit;
- Veränderungen für den Schulbereich – so wird insb. die geltende Kürzung des Freistellungskontingents für örtliche Lehrerpersonalräte um ein Sechstel rückgängig gemacht und die Mitgliederzahlbegrenzung aufgehoben;
- massive Ausweitung des Beschäftigtenbegriffs in § 5 LPVG;
- Ausweitung des prozeduralen Aufwandes der Mitbestimmung;
- Kostenwirksame personalwirtschaftliche Organisationsverzögerungen, denen mit der zurückliegenden Novellierung des LPVG gegengesteuert werden sollte;
- erhebliche zusätzliche Schulungskosten für die Personalabteilungen und Personalräte und Reisebedarf;
- Veränderung des Verwaltungsaufwands für Personal- und Sachressourcen,
- Aufwandsdeckungsmittel, Bereitstellung von Räumen und Arbeitsmitteln wie PC-Ausstattung, Geschäftsbedarf und Büropersonal?
5. Wie beurteilt die Verwaltung die Neuregelungen des LPVG – etwa die massive Ausweitung der Beteiligungsrechte und Freistellungen - vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern und auf Bundesebene geltenden Rechtslage sowie verfassungsrechtlicher Vorgaben?
6. Sieht die Stadtverwaltung ebenso wie die Kommunalen Spitzenverbände eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ausdehnung der Personalratsaufgaben in § 65a LPVG auf die nach Art. 28 Abs. 2 GG den demokratisch legitimierten Entscheidungsträgern obliegende Aufgabe der Wahrung des Gemeinwohls? Eine kurze Begründung wird erbeten.“


Die Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2011 (Drucksache Nr.: 04806-11-E3) liegt dem Ausschuss vor:

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in seiner Sitzung vom 21.07.2011 verwies der Rat der Stadt die Anfrage der FDP Fraktion/
Bürgerliste unter TOP 10.2 Landespersonalvertretungsgesetz vom 18.07.2011 zu Auswirkungen der Novellierung des LPVG an den Ausschuss für Personal- und Organisation.
Die Verwaltung beantwortet die im o.g. Zusammenhang gestellten Fragen wie folgt:

1. Welche Dienststellen, etc. existieren in Dortmund, auf die das LPVG Anwendung
findet (bitte einzeln aufgeführt unter Gegenüberstellung der Zahl der Beschäftigten
gem. § 5 LPVG alt/neu?

Das LPVG NRW findet Anwendung bei allen Dienststellen des Landes, der Gemeinden,
der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. In diesem Punkt hat sich
keine Änderung des Gesetzestextes ergeben.

Durch die Ergänzungen im § 5 LPVG sind jetzt auch arbeitnehmerähnlichen Personen im
Sinne des § 12a Tarifvertragsgesetzes als Beschäftigte im Sinne des LPVG anzusehen.
Dieses sind Personen, die wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer
sozial schutzbedürftig sind, wenn sie auf Grund von Dienst- oder Werkverträgen für andere Personen tätig sind, die geschuldeten Leistungen persönlich und im wesentlichen ohne Mitarbeit von Arbeitnehmern erbringen und überwiegend für eine Person tätig sind oder ihnen von einer Person im Durchschnitt mehr als die Hälfte des Entgelts zusteht, das ihnen für ihre Erwerbstätigkeit insgesamt zusteht.

Bei der Stadt Dortmund ist dieser Personenkreis der unter den Begriff der arbeitnehmerähnlichen Personen fällt anzahlmäßig zu vernachlässigen, so dass hierdurch keine Auswirkungen auf die Freistellungen entstehen.

Das Jobcenter bildet einen eigenen Personalrat nach den Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetztes.

Für weitere Dienststellen können keine Angaben gemacht werden.

2. Wie viele Personalratsmitglieder sind dort nach alter und neuer Rechtslage anteilig –
oder ganz von ihrer dienstlichen Tätigkeit mit welchem Stellenumfang und Kostenvolumen freigestellt/freizustellen (bitte einzeln nach Dienststelle/Personalrat aufgeführt)?

Bei der Stadt Dortmund einschließlich der Eigenbetriebe sind rd. 10.000 Beschäftigte zu
berücksichtigen. Nach der alten LPVG Regelung wurden 2008 nach § 42 Abs. 4 zwölf
Mitglieder des Personalrates bei einer Beschäftigtenzahl von 10.000 bis 11.999 freigestellt.
Nach der neuen Regelung wäre eine weitere Person bei einer Beschäftigtenzahl von
mehr als 10.000 von ihren bisherigen dienstlichen Tätigkeiten freizustellen.

Die durchschnittlichen Personalaufwendungen bei der Stadt Dortmund für eine Vollzeitkraft
betragen rd. 51.200 €. Als Sachkostenpauschale pro Arbeitsplatz wären ca. 16.200 €
zu berücksichtigen.

Die Regelungen über die Freistellung gemäß § 42 Absatz 4 finden erstmals bei Neuwahlen
Anwendung.

3. Wie wirkt sich die umfassende Änderung des LPVG finanziell konkret auf die Stadt
Dortmund aus (bitte unter Nennung der kostenverursachenden geänderten Norm
und Gegenüberstellung der derzeitigen Kosten und der prognostizierten Kostensteigerungen)?

Die Änderung der Freistellungen wurde unter der zweiten Frage ausgeführt. Insgesamt
sind die Beteiligungsrechte der §§ 72 bis 75 LPVG wieder ausgeweitet worden. Im Wesentlichen wurden die früheren Mitbestimmungstatbestände von vor Oktober 2007 wieder
eingeführt. Der Personalrat hat auch in der Vergangenheit die Unterlagen im Rahmen der
vertrauensvollen Zusammenarbeit zur Durchführung seiner Aufgaben zur Kenntnis erhalten.
Diese Angelegenheiten sind nun wieder beteiligungspflichtig. Eine Aufstockung von
Personal wird in diesem Zusammenhang nicht erfolgen. Die Verlängerung der Wahlperiode
(§ 23) von vier auf fünf Jahre wird z. B. auch zu Entlastungen führen.

4. Wie hoch belaufen sich die prognostizierten Mehrkosten aufgrund der Änderung des
LPVG im Einzelnen für die Dienststellen (bitte jeweils getrennt aufgeführt mit Vergleich
derzeitige Kosten/ prognostizierte Kosten) durch
substantielle Ausweitung der Freistellungen in § 42 Abs. 4 LPVG und in zahlreichen
anderen Normen im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage;
Kosten der Teilnahme der Beschäftigte an zusätzlichen Personalversammlung
während der Arbeitszeit;
Veränderungen für den Schulbereich – so wird insb. die geltende Kürzung des
Freistellungskontingents für örtliche Lehrerpersonalräte um ein Sechstel rückgängig
gemacht und die Mitgliederzahlbegrenzung aufgehoben;
massive Ausweitung des Beschäftigtenbegriffs in § 5 LPVG;
Ausweitung des prozeduralen Aufwandes der Mitbestimmung;
Kostenwirksame personalwirtschaftliche Organisationsverzögerungen, denen
mit der zurückliegenden Novellierung des LPVG gegengesteuert werden sollte;
erhebliche zusätzliche Schulungskosten für die Personalabteilungen und Personalräte
und Reisebedarf;
Veränderung des Verwaltungsaufwands für Personal- und Sachressourcen,
Aufwandsdeckungsmittel, Bereitstellung von Räumen und Arbeitsmitteln, wie
PC-Ausstattung, Geschäftsbedarf und Büropersonal?

Ein Teil der Fragen wurde bereits mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet. Zu
den Personalräten im Lehrer/innen-Bereich des Landes kann seitens der Stadt keine Einschätzung abgegeben werden.

In den letzten Jahren wurde bei der Stadt Dortmund jährlich nur eine Personalversammlung
für alle Beschäftigten durchgeführt. Bei Beibehaltung dieser langjährigen Praxis würde sich insofern durch die Streichung des § 47 Abs. 2 aufwandsmäßig keine Änderung ergeben.

Durch die wieder eingeführten und erweiterten Mitbestimmungsrechte des § 72 Abs. 3
LPVG in Rationalisierungs-, Technologie- und bei Organisationsangelegenheiten ist es erforderlich die Beschäftigten und den Personalrat entsprechend der Dienstvereinbarung
über die Beteiligung der Beschäftigten an Gestaltungs- und Veränderungsvorgängen frühzeitig und umfassend einzubinden. Dies bringt auch die Neuregelung des § 65 Abs. 1 Satz
2 zum Ausdruck: „Vor Organisationsentscheidungen der Dienststelle, die eine Vielzahl
von beteiligungspflichtigen Maßnahmen zur Folge haben, ist der Personalrat frühzeitig zu
informieren. An Arbeitsgruppen, die der Vorbereitung derartiger Entscheidungen dienen,
kann der Personalrat beratend teilnehmen.“ Die haushaltswirksamen Auswirkungen lassen
sich z. Zt. nicht kalkulieren.

Wie bei jeder Gesetzes- oder Tarifänderung bedarf es eines gewissen Aufwand an Einarbeitung und Schulung. Ein vom Studieninstitut angebotene eintägige Schulung zum neuen LPVG beträgt 95 € pro Person.

5. Wie beurteilt die Verwaltung die Neuregelungen des LPVG – etwa die massive Ausweitung der Beteiligungsrechte und Freistellungen - vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern und auf Bundesebene geltenden Rechtslage sowie verfassungsrechtlicher Vorgaben?

Der Landtag als parlamentarische Vertretung hat sich bewusst für die „verstärkten Mitbestimmung“ entschieden. Ziele der Novellierung des LPVG sind die Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit, die Stärkung der Effektivität der Personalratstätigkeit durch Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Stärkung des Schutzes der Beschäftigten und der Stellung der Personalvertretungen.

6. Sieht die Stadtverwaltung ebenso wie die Kommunalen Spitzenverbände eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ausdehnung der Personalratsaufgaben in § 65a LPVG
auf die nach Art. 28 Abs. 2 GG den demokratisch legitimierten Entscheidungsträgern
obliegende Aufgabe der Wahrung des Gemeinwohls? Eine kurze Begründung
wird erbeten.

Der neue § 65a LPVG befasst sich mit der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses auf
Antrag des Personalrates. Der Ausschuss hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Dienststelle zu beraten und den Personalrat zu unterrichten. Der Ausschuss besteht aus maximal sieben städtischen Beschäftigten, davon mindestens einem Personalratsmitglied, und soll vierteljährlich tagen.

Ziel dieser Vorschrift soll die stärkere Einbindung des Personalrates in die haushaltsmäßigen
Rahmenbedingungen sein. Die Beratung und Unterrichtung dieses Ausschusses ersetzt
keine Zuständigkeiten von bestehenden kommunalen Entscheidungsorganen.

Der Personalrat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung vom 28.07.2011 beschlossen,
den Wirtschaftsausschuss nach §65a LPVG zu beantragen. Hierzu finden aktuell Abstimmungsgespräche zwischen dem Personalrat und der Dienststelle - vertreten durch 11/Al statt.“



Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) bittet um Auskunft, welche Aufgaben der Wirtschaftsausschuss nach
§ 65 a Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) hat.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) merkt an, dass die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion ein Ausflug in die Landespolitik sei, und äußert sich zu den Veränderungen, die in der Landespolitik erfolgt seien. Dies habe aber insgesamt in den Diskussionen in der Kommune nichts zu suchen. Die Qualität der Mitbestimmung sei kein quantitatives Problem, es gehe nicht um die Anzahl der Freistellungen.

Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) verweist auf die Tendenz in der Fragestellung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Ratssitzung am 21.07.2011 (Drucksache Nr.: 04806-11-E2), die insbesondere die betriebliche Teilhabe von Beschäftigten als Kostenfaktor sehe. Demokratie im Betrieb koste Geld, wie auch die Demokratie in der Kommune. Das nordrhein-westfälische Mitbestimmungsrecht stehe auf der Basis der Verfassung.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, welche Personen diesem Wirtschaftsausschuss angehören werden.

Herr Plätz weist vorab darauf hin, dass in der Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2011 zu TOP 3.3.b (Drucksache Nr.: 04806-11-E3) auf Seite 2 zu Punkt 3 der letzte Satz gestrichen werden muss.

Bezüglich des Wirtschaftsausschusses verweist Herr Plätz auf die im § 65 a LPVG genannten Punkte. Dieser Ausschuss befasst sich mit den Themen, bei denen städtische Belegschaftsmitglieder - auch im Kindertagesstättenbereich und im gewerblich-technischen Bereich – durch investive Maßnahmen, die geplant und durchgeführt werden, betroffen sind. Diese Maßnahmen sollen rechtzeitig im Wirtschaftausschuss diskutiert werden.
Zur Besetzung des Wirtschaftsausschusses ab 01.01.2012 wurde inzwischen dem Oberbürgermeister ein gemeinsamer Vorschlag des Personalrates und der Personalverwaltung vorgelegt. Maximal sieben Personen sollen den Wirtschaftsausschuss bilden, es sind in Dortmund zunächst folgende sechs Personen für eine Besetzung vorgesehen:
Herr OB Sierau, 11/AL, 65/AL und 20/AL sowie zwei Personen aus dem Personalrat.
Der Personalrat hat ein Vorschlagsrecht, Herr OB Sierau sei dem Vorschlag gefolgt. Herr Plätz schlägt vor, die tatsächliche Besetzung des Wirtschaftsausschusses zur nächsten Ausschusssitzung zur Information vorzulegen.

Frau Rm Stackelbeck gibt den Hinweis auf das Gleichstellungsgesetz, das für alle Gremien möglichst eine hälftige Besetzung mit Frauen vorsehe.

Herr OB Sierau gibt an, dass die Besetzung im Gespräch mit dem Personalrat im Hinblick auf diese Frage noch einmal erörtert werde. Das Ergebnis werde zur nächsten Sitzung dem Ausschuss vorliegen.

Beschluss zu TOP 3.3.a:
Die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2011 (Drucksache Nr.: 04037-11-E2) wird vom Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis genommen.

Beschluss zu TOP 3.3.b:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2011 (Drucksache Nr.: 04806-11-E3) zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Personalbericht 2010
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03952-11-E3)

Dem Ausschuss liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.08.2011 (Drucksache Nr.: 03952-11-E3) vor:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die mit Schreiben vom 06.07.2011 vorgelegte Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen zum Tagesordnungspunkt 3.2. „Personalbericht 2010“ beantworte ich wie
folgt:

1. Wie stellt sich die Situation der Ausbildung in vergleichbaren Verwaltungen anderer
Städte dar? Wie hoch ist die Ausbildungsquote, wie ist das Verhältnis von Frauen und
Männern und wie hoch ist der Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund in
diesen Städten?

Die Stadt Dortmund nimmt seit Jahren an einem bundesweiten Vergleichsring „Personalwesen“ von sieben Großstädten mit über 500.000 Einwohnern teil und stellt sich damit dem Vergleich mit anderen Kommunen. Dabei wird deutlich, dass Dortmund insbesondere im Bereich der Ausbildungskennzahlen zu den führenden Kommunen gehört.

Die Ausbildungsquote der Stadt Dortmund mit 4,1 % bewegt sich im interkommunalen Vergleich oberhalb des Mittelwertes. Die Quoten der Vergleichsstädte liegen in der Regel zwischen 3,8 % bis 4,8 %. Zur Einschätzung der Ausbildungssituation in anderen Kommunen ist die Ausbildungsquote als Indikator jedoch allein nicht aussagekräftig. Vielmehr bietet sich die parallele Betrachtung der Übernahmequote an. Mit kontinuierlich deutlich über 90 % erreichte Dortmund in den letzten Jahren wiederholt den höchsten Wert. Die Übernahmequoten der Vergleichskommunen bewegen sich zwischen 75 % und 90 %.

Die Mehrheit der Vergleichsringteilnehmerinnen verfehlt mit ca. 46 % bis 48 % ein zahlenmäßig ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Auszubildenden nur knapp. Dazu zählt auch Dortmund. Zwei Städte liegen mit ihrem Frauenanteil im Bereich der Nachwuchskräfte bei rund 51 % bzw. 56 %.

Bezogen auf den Personalkörper insgesamt übersteigt der Anteil der weiblichen Beschäftigten
bei der Stadt Dortmund mit derzeit rund 55 % seit langem den der männlichen Mitarbeiter.
Ähnlich wie Dortmund haben auch viele Vergleichsstädte das Ziel, die Zahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund stetig zu erhöhen. Aber auch sie stoßen aus datenschutzrechtlichen Gründen sowie vor dem Hintergrund allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsätze bei der Ermittlung dieses Beschäftigtenanteils an ihre Grenzen. Zurzeit liegen deshalb keinerlei Vergleichsdaten vor.
In Dortmund ist es gelungen, den Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund im
Einstellungsjahr 2010 auf 20 % zu erhöhen.

2. Wie hoch ist der Anteil von Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit im
Verhältnis zum Anteil der Gesamtbevölkerung in vergleichbaren Städten?

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes „Information und Technik NRW (IT.NRW)“
lag der Anteil der ausländischen Einwohner an der Gesamtbevölkerung der Stadt Dortmund
im Jahr 2010 bei 15,8 %. Zieht man Vergleichszahlen anderer Kommunen heran, bewegt sich
der Ausländeranteil überwiegend zwischen 12 % und 18 %.

Der Anteil von Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit wird in den Städtevergleich einbezogen. Die Quote liegt wie in Dortmund auf einem Niveau von rund 3 % bis 4 %.

3. In einem Städtevergleich der Gleichstellungsstelle Düsseldorf liegt Dortmund im Vergleich zu weiteren neun Städten sowohl beim Anteil der Frauen als auch beim Frauenanteil bei den Führungskräften nur im mittleren Bereich. Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschussmitgliedern den Städtevergleich in der Langfassung zur Verfügung zu stellen.

Das Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern der Landeshauptstadt Düsseldorf
hatte im vergangenen Jahr im Rahmen einer Stichtagserhebung den Frauenanteil an der Beschäftigtenzahl sowie an weiblichen Führungskräften in ähnlich großen Stadtverwaltungen
abgefragt und interkommunal gegenübergestellt. Die Ergebnisse wurden den befragten Städten zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen des Vergleichsrings „Personalwesen“ wurde eine Vereinbarung der Teilnehmerkommunen zur Veröffentlichung von Daten der anderen Städte getroffen. Diese besagt, dass die erhobenen Kennzahlen für die fachbereichsinterne Analyse vorgesehen sind. An diese „Spielregeln“ des interkommunalen Erfahrungsaustausches halte ich mich auch im Bezug auf die oben genannte Städteumfrage.

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass zur Einordnung der Umfrageergebnisse insbesondere der Begriff der ‚Führungskraft’ näher zu bestimmen ist. Ich werde darauf hinwirken, dass Dortmund die Definition entsprechender Kennzahlen in den bestehenden Vergleichsring einbringt, um auch für dieses Themenfeld einen Vergleich zu ermöglichen.

4. Die Krankheitsquote ist im Vergleich zu anderen Großstädten offenbar erhöht. Die
Verwaltung wird gebeten, entsprechende Vergleichszahlen aus vergleichbaren Städten
vorzulegen.

Die Quote der krankheitsbedingten Abwesenheiten weicht von Kommune zu Kommune
merklich voneinander ab. Der Korridor dieses Kennzahlenwertes erstreckt sich von 5,2 % bis
zu 7 %. Betrachtet man die Verteilung der Quoten auf die Städte, so gibt es regionale Unterschiede. Die Vergleichskommunen aus Nordrhein-Westfalen weisen Quoten auf einem ähnlichen Niveau wie Dortmund auf. Diese Tatsache macht deutlich, wie wichtig es ist, an den Zielen und Projekten im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes festzuhalten.

Ein Vergleich zu den regelmäßig veröffentlichten Krankenständen der Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Statistik) ist aufgrund einer stark voneinander abweichenden Erfassungssystematik nicht gegeben.
Im Wesentlichen liegen die Unterschiede darin, dass die GKV-Statistik keinerlei Erkrankungen ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfasst. Jegliche Kurzzeiterkrankungen bis zu drei Tagen entfallen im Zuge dieser Berechnung. Zudem bleiben alle außerhalb der Stichtagserhebung zum 1. eines jeden Monats auftretenden Erkrankungen bei der Betrachtung außen vor. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu Dortmund keine lückenlose Erfassung aller krankheitsbedingten Fehltage eines Jahres vorgenommen wird.“



Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt zur Antwort zur Frage 3 nach, warum es nicht möglich sei, aus dem Vergleich, der in Düsseldorf erhoben wurde, weitere Informationen bekanntzugeben. Ggf. könnten diese Informationen ja nichtöffentlich besprochen werden.

Herr Plätz wird dem Ausschuss die Antwort zuleiten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 03.08.2011 (Drucksache Nr.: 03952-11-E3) aufgrund der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung am 07.07.2011 zur Kenntnis.


Zur o. g. Frage der Frau Rm Stackelbeck:

Das Personal- und Organisationsamt (StA 11) hat das Umfrageergebnis der Gleichstellungsstelle Düsseldorf zur Verfügung gestellt. Es ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

Zudem wurde mitgeteilt, wie in der Stellungnahme zu TOP 3.4 (Drucksache Nr.: 03952-11-E3 erläutert, dass der Begriff „Führungskraft“ zur Einordnung des Ergebnisses näher zu bestimmen wäre.

Die Tagesordnung des bestehenden Vergleichsringes „Personalwesen“, der im Oktober tagt, sieht die Fragestellung „Führung nach Geschlecht und Laufbahn“ vor, so dass die Datenbasis künftig aufgrund einheitlicher Definitionen erstellt werden kann.


zu TOP 3.5
Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04938-11)
- Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung
Ergänzung der Berichterstattung (Drucksache Nr.: 04938-11-E1)

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) fragt nach den Zahlen auf Blatt 1 der Anlage, auf dem das Ratsbudget für 2011 bei ca. 300 Mio. € liegt und 1,5 % eingespart werden sollen, für 2012 sind 2 % Einsparung und der Betrag von 298 Mio. € genannt. Die Beträge entsprechen nicht den Prozentzahlen. Die 2%ige Einsparung sei im Haushalt nicht sichtbar.

Herr OB Sierau erklärt, dass anhand der Tabelle der Ratsbeschluss dargestellt wird, nur sei dabei nicht ausgeschlossen worden, dass es zu Tariferhöhungen kommt. Diese wurden hinzugerechnet. Angesichts der Fluktuation und der Tariferhöhung ist es von der Verwaltung so interpretiert worden, dass diese berücksichtigt werden, weil beide Faktoren nicht oder wenig beeinflusst werden können. Der Ratsbeschluss könnte sonst nicht aufrecht erhalten werden.

Herr Krause stellt zunächst die Personal- und Organisationsentwicklung zum Stand 31.08.2011 (Drucksache Nr.: 04938-11-E1) vor, die als Tischvorlage zur Sitzung am 15.09.2011 verteilt wurde. Basis ist das Personal- und Organisationsentwicklungskonzept, das dem Ausschuss Anfang des Jahres vorgestellt wurde. Diese Berichte sind Teil des Berichtswesens, das installiert wurde. Hinter der Tabelle zur „Personalbudgetentwicklung Stadt Dortmund 2010 – 2015“ stehen Orientierungsdaten des Landes, wie die erwarteten Lohnsteigerungen, sowie Nachsteuerungsdaten. Dahinter stehen neben Besoldung und Vergütung der Mitarbeiterschaft auch die Zusatzversorgung, die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem ist in die Tabelle eine strukturelle Steigerung aufgrund der Dienstaltersstufen eingerechnet. Dadurch ist der Betrag, der unter „Haushalts-Soll“ genannt wird, höher als die Prozentzahlen vermuten lassen würden. Außerdem weist Herr Krause auf die refinanzierten Stellen hin.
Auf Seite 2 der Anlage ist mit Hilfe einer Grafik der personalwirtschaftliche Spielraum dargestellt, die eine freie Spitze von zur Zeit 74.000,-- € zeigt.
Im Bericht zum 31.08.2011 sind 33 Schulsozialarbeiter/innen genannt, mit Stand 30.06.2011 waren es noch 65 Personen. Inzwischen erfolgte eine Einigung mit den Verbänden, dass von der Stadt Dortmund 33 Personen eingestellt werden. Dies zeigt, dass das Volumen bei der Refinanzierung immer wieder aus unterschiedlichen Gründen schwanken kann.
Auf Seite 4 der Anlage ist der Statistik die Fluktuation, Aufgabenkritik und Einstellungen zu entnehmen. Wenn die Fluktuation weiter so hoch bleibt, wie bisher in diesem Jahr, wird der Spielraum und damit das Budget höher.

Auf die Frage des Herrn Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), ob bezogen auf die Ist-Zahlen die Einmaleffekte, die zum Jahresende greifen, anteilig bereits berücksichtigt wurden, erläutert Herr Krause, dass diese Effekte eingerechnet wurden, soweit sie bekannt sind.

Herr Rm Weintz verweist auf den Ratsbeschluss, der seines Erachtens besagte, dass 2 % der Personalkosten jährlich eingespart werden sollten. Dies finde er so in der Tabelle auf Seite 1 der Anlage nicht wieder.

Herr OB Sierau stellt fest, wenn bei der Einsparung von 2 % Personalkosten inklusive allem ausgegangen wird, könne die Ausschussarbeit ganz eingestellt werden, da dann keinerlei Bewegungsspielraum mehr besteht. Auf dringend erforderliche fachbezogene Tätigkeiten auf Seiten der Verwaltung könnte nicht mehr reagiert werden. Die Einrechnung der 2 % Einsparung auf das Budget funktioniere nur, wenn der Ratsbeschluss die Sondereffekte berücksichtigt. Derzeitig liegt die Fluktuation real bei ca. 2,5 %. Wenn damit so umgegangen werde, wie Herr Rm Weintz es beschrieben habe, sei dies das Ende jeder Einstellung auf Jahrzehnte. Es könnten Personalbedarfe nicht mehr gedeckt werden oder auch Tariferhöhungen nicht mitgemacht werden. So habe er den Ratsbeschluss nicht interpretiert. Es könnte nicht im Interesse des Rates sein, da durch normale Fluktuation ein qualitativer Verlust hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung entstehen würde. Dies passiere zu einer Zeit, in der die Anforderungen an die Verwaltung weiter steigen.

Herr Rm Krüger bezieht sich auf die Haushaltsberatungen in 2010, in der das Personalbudget 2011 um 1,5 %, danach um 2 %, reduziert werden sollte. Er hätte eine solch deutliche Darstellung zu dieser Einsparung schon im letzten Jahr erwartet, so dass die Erwartungshaltung insgesamt weniger hoch gewesen wäre.

Herr OB Sierau verdeutlicht, er hätte zu den Haushaltsberatungen in 2010 nicht vermutet, dass unter Beachtung der Mechanismen der Budgetbildung in der Personalbewirtschaftung jemand meinen könnte, dass dies anders, als von Herrn Krause dargestellt, umgesetzt werden könnte. Er könne sich nicht vorstellen, wenn die Einsparungen anders umgesetzt werden, dass in fünf Jahren noch eine funktionierende Verwaltung bestehen werde. Eine zukunftsfähige Stadt könne nur mit einer leistungsfähigen Verwaltung entstehen. Die Einsparungen dürften nicht zu Lasten der eigenen Zukunftsfähigkeit erfolgen.

Herr Rm Bartsch (CDU-Fraktion) meint, dass in 2011 bisher keine Einsparung bei der Zahl der Mitarbeiter/-innen erkennbar sei. Er hätte erwartet, dass die Mitarbeiter(innen)zahl festgeschrieben wird.

Herr Krause bestätigt, dass die Anzahl der Beschäftigten steige. Dies komme zum Teil daher, dass es auch fremdfinanziertes Personal gebe. Zudem wurde festgestellt, dass in 2010 wenig eingestellt wurde. Das heißt, in 2011 sind Nachholeffekte erkennbar.

Herr OB Sierau ergänzt, dass sogar in 2010 nicht nur 1,5 %, sondern 2,1 % Personalbudget eingespart werden konnten. Die Anzahl der Mitarbeiter/-innen sollte nicht gedeckelt werden. Die Anzahl der Fachbereiche wird derzeitig reduziert. Die Hierarchie wird verkleinert, die Anzahl der Mitarbeiter/-innen insgesamt erhöht. Es arbeitet mehr Personal im Bereich der Dienstleistung. Daher sei die Orientierung an der Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kein Hinweis auf gutes oder schlechtes Arbeiten.

Herr Rm Weintz gibt an, dass bei den Haushaltsberatungen im Dezember 2010 vom Personalaufwand nicht von der Anzahl gesprochen wurde. Die zukünftigen städtischen Haushalte müssten aus dem Blickwinkel, den Herr OB Sierau dargestellt habe, betrachtet werden. Bei den Haushaltsberatungen werde es eine Rolle spielen, inwieweit solche im Rat getroffenen Vorgaben umgesetzt werden. Das dargestellte Ergebnis sei der CDU-Fraktion nicht genug.

Laut Herrn OB Sierau ist Dortmund die Stadt, die sich am stärksten auf Konsolidierungskurs befindet, die dabei ihre Verwaltung neu orientiert und sich ihrer sozialen Verantwortung für den Arbeitsmarkt bewusst ist. Dabei werden die Beschlüsse des Rates umgesetzt, einerseits wird gespart und gleichzeitig werden wiederum Beschlüsse zur Aufstockung des Personals in bestimmten Bereichen, wie Ordnungspartnerschaften, gefasst.
Man könne sich nicht nur auf Kennziffern zurückziehen. Die Verwaltung habe große Transparenz geliefert.

Beschluss:
Die Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung mit Stand: 30.06.2011 (Drucksache Nr.: 04938-11), 31.07.2011 und 31.08.2011 (Drucksache Nr.: 04938-11-E1) wird zur Kenntnis genommen.

zu TOP 3.6
Leitung Dortmund-Agentur
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05096-11)
- Leitung Dortmund-Agentur
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05096-11-E1)


Hierzu liegt eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.09.2011 (Drucksache Nr.: 05096-11-E1) mit folgendem Wortlaut vor:

„ ... Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

nachdem nunmehr klar ist, dass der Leiter der Dortmund-Agentur keine neue berufliche Tätigkeit als Bürgermeister in Winsen an der Luhe aufnehmen wird, bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung, die deutlich macht, ob Herr Berten nach Beendigung seines Urlaubs am 19.09.2011 seinen Dienst in der Dortmund-Agentur wie angekündigt wieder aufnimmt, wann es gegebenenfalls zu einem Auflösungsvertrag kommt und wie dieser personalwirtschaftlich begründet wird?“


Frau Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist der Meinung, dass die Bitte um Stellungnahme keine nichtöffentlichen Auskünfte verlangt und bittet um Auskunft, ob der Leiter der Dortmund-Agentur anderweitig innerhalb der Stadtverwaltung eingesetzt werden könnte, so dass eine kostenneutrale Regelung möglich sei.

Herr OB Sierau erwidert, dass die Verwaltung aus Fürsorge um den Mitarbeiter weder den Medien noch sonst gegenüber der Öffentlichkeit Hinweise geben werde. Der Mitarbeiter selbst hat angegeben, was für Vorstellungen er habe. Zur Frage, ob er anderweitig einsetzbar sei, antwortet Herr OB Sierau, dass der Mitarbeiter dies selbst wünschen und ein geeigneter Einsatz auch möglich sein müsste.
Die Bewertung der Personalverwaltung sei, dass es sinnvoller mit Blick auf die Restdienstzeit des Mitarbeiters sei, die Situation anderweitig zu beheben. Dazu laufen aktuell Gespräche.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) hält die Angelegenheit für eine der Personalverwaltung, des Personalrates, des OB und des Mitarbeiters. Als Ratsmitglied verweist er auf die Gesetze, Verträge und Vereinbarungen, die vorliegen. Er erkennt kein allgemeines Interesse.

Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erkennt ein Dilemma, in dem sich die Stadtverwaltung bewegt. Es war die Rede von einem Telearbeitsplatz und von bestehenden Resturlaubsansprüchen. Er bittet um Auskunft, ob eine Frist zur Klärung der Angelegenheit gesetzt wurde.

Abschließend stellt Herr OB Sierau fest, dass keine Spekulationen angestellt werden sollten, wie lange die Sache sich noch hinzieht. Es werden Gespräche geführt und der Mitarbeiter habe noch Resturlaub. Sollte diese Zeit nicht für eine Verständigung ausreichen, werde er seinen Dienst wieder bei der Stadtverwaltung Dortmund antreten müssen. An der Bereinigung der Angelegenheit wird gearbeitet. Es handelt sich um einen Einzelfall, der zu regeln ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Informationen zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Zwischenbilanz Geschäftsbereich "Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05098-11)
- Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05098-11-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05098-11-E2)


Zur Sitzung liegt die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 09.09.2011 (Drucksache Nr.: 05098-11-E1), die folgenden Wortlaut hat, vor:

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um eine schriftliche Zwischenbilanz über die Arbeit
der von Oberbürgermeister Ulrich Sierau neu eingerichteten Büros im Stadtamt 01, Geschäftsbereich „Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft“, namentlich:
1. die Migrations- und Integrationsagentur Dortmund
2. die Ombudsfrau für Bürgerinitiativen
3. die Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
Aufgeführt werden sollen jeweils:
- Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen
- Anzahl der Bürgerkontakte
- Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen
- Anzahl der Publikationen
- Personal- und Sachkostenansatz im jeweiligen Büro

Gerne kann die Verwaltung weitere Kennzahlen aufführen, die den erwünschten Erfolg der
unterschiedlichen Büros transparent und nachvollziehbar darstellen.

Darüber hinaus erwartet die CDU-Fraktion vom Oberbürgermeister Auskunft über die personelle und finanzielle Ausgestaltung der in der Presse, nicht aber in den Gremien angekündigten Einrichtung der Koordinierungsstelle „Dortmunder Talent“.


Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.09.2011 (Drucksache Nr.: 05098-11-E2) liegt außerdem zur Sitzung vor:

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Geschäftsbereich „Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft“ wird das zivilgesellschaftliche
Engagement der Stadt Dortmund gebündelt. Engagement ist der gesellschaftliche Kitt der
Stadtgesellschaft. Nur wenn sich möglichst viele Menschen engagieren, entwickelt sich unsere Stadt weiter und meistert die Herausforderungen des Strukturwandels.
„Das Wort des Jahres 2010 war das Wort ‚Wutbürger’. Wir müssen – glaube ich – daran arbeiten, dass aus Wutbürgern Mutbürger werden. Wir müssen den Austausch zwischen Wählern und Gewählten intensiver, offener und frühzeitiger kommunizieren. Wir müssen neue Formen der Bürgerbeteiligung entwickeln, um aus Betroffenen Beteiligte zu machen. (...) Das Ziel muss sein: Mitgestalter zu finden, die sich mit anderen austauschen und Kompromisse mittragen“ (Bundespräsident Christian Wulff zur Eröffnung des Bürgerforums 2011 am 12. März 2011 in Naila, S. 4).

In diesem Sinne agieren die in der o. g. Anfrage genannte „Migrations- und Integrationsagentur Dortmund“, die „Ombudsfrau für Bürgerinitiativen“ sowie die „Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente.“ Einen aktuellen Sachstandsbericht der Geschäftsbereichsleitung „Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft“ im FB 1 habe ich diesem Schreiben beigefügt.

Zu der Initiative „Dortmunder Talent“ liegt Ihnen in der heutigen Sitzung die Vorlage 05116-
11 vor.

Anlage:
„1/III 12.09.2011
F 26448

Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 15.09.2011
Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt 3.7: Zwischenbilanz Geschäftsbereich „Bürgerinteressen
und Zivilgesellschaft“ (DS 05098-11-E1)

Die „Migrations- und Integrationsagentur Dortmund“, die „Ombudsfrau für Bürgerinitiativen“
sowie die „Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente“ haben die Aufgabe,
Beteiligungsprozesse und zivilgesellschaftliches Engagement zu organisieren und zu
unterstützen. Unter „Bürgerkontakte“ (siehe nachfolgende detaillierte Beantwortung der Anfrage)sind daher keine Einzelkontakte zu verstehen. Es geht vorrangig darum, themenorientierte Dialogstrukturen zu etablieren.

Migrations- und Integrationsagentur Dortmund
Heute leben in Dortmund 165.000 Menschen mit Zuwanderungsgeschichte; der Anteil bei den
Kindern und Jugendlichen ist noch größer. Deshalb ist die Integrationspolitik ein Schwerpunktthema kommunalen Handelns. Mit einer breiten Bürgerbeteiligung und der Integrationskonferenz am 15. 03. 2011 wurden unter der Mitwirkung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger Ideen für ein kommunales Handlungsprogramm erarbeitet. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses und die Arbeit der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund werden dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15.11.2011 ausführlich vorgestellt. Zudem liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation heute die Vorlage „Masterplan Migration/Integration: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Umsetzung des
Kontraktes Interkulturelle Städteregion Ruhr" (DS 04596-11) vor.

Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen
3 inklusive Geschäftsführung des Integrationsrates

Anzahl der Bürgerkontakte
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Masterplan Migration / Integration konnten ca.
1.000 Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.
- 14. 09. 2011 Auftaktveranstaltung: „Migration und Integration in Dortmund – Neue
Wege gehen!“
- 16. 02. 2011: Fachforum „Bildung“
- 18. 02. 2011: Fachforum „Arbeit und Unternehmen“
- 21. 02. 2011: Fachforum „Soziale Balance in den Stadtbezirken“
- 22. 02. 2011: Fachforum „Weltoffene/Internationale Stadt“
- 15. 03. 2011: Integrationskongress „Gemeinsam in Vielfalt – Neue Wege gehen!“

Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen
An den genannten Veranstaltungen nahmen rund 200.000 Menschen teil, wobei der Hauptteil
auf die internationalen Wochen 2010 und 2011 entfällt.
- 17.09. - 03. 10. 2010: Interkulturelle und Internationale Woche (einschl. Münsterstraßenfest)
3
- 01. 10. 2010: Tag des Flüchtlings (unter Beteiligung des Integrationsrates und weiterer
Kooperationspartner)
- 25. 11. 2010: Fachforum „Vielfalt als Chance für Unternehmen und Kommunen“ (im
Rahmen der interkommunalen Städtekooperation)
- 07. 02. 2011: Integrationspolitik in den Niederlanden (unter Beteiligung des Integrationsrates
und weiterer Kooperationspartner)
- 28.06. - 05. 07. 2011: Internationale Woche (einschl. Münsterstraßenfest) 100.000
Personen
- 29. 06. 2011: Einbürgerungsfeier
- 30. 06. 2011: 3. Interkommunales Forum – Gemeinsame Initiativen für Wirtschaft und
Kommune (im Rahmen der interkommunalen Städtekooperation)
- 07. 07. 2011: Abschiedsempfang für Dr. Hakan Akbulut (Generalkonsul der Türkei)
- 03. 09. 2011: Dortmunder Friedensfest in Dorstfeld / Wilhelmsplatz (unter Beteiligung
des Integrationsrates und weiterer Kooperationspartner)

Anzahl der Publikationen
- Dokumentation des Integrationskongresses 2011 „Gemeinsam in Vielfalt – Neue Wege
gehen!“
- Broschüre: Zusammensetzung des Integrationsrates
- Broschüre: Aktivitäten und Ziele des Integrationsrates
- Newsletter: Wichtig zu Wissen – Der Integrationsrat der Stadt Dortmund informiert
- Berichtswesen an politische Gremien

Personal- und Sachkostenansatz
Sachaufwand 2011 geplant: 121.000,00 €
Zweckgebundene Spenden 2011: 60.000,00 €
Personalaufwand 2011 geplant: 165.736,50 €

Ombudsfrau für Bürgerinitiativen
Die Ombudsstelle versteht sich als zentrale, unabhängige, neutrale, niederschwellige Informations-Beratungs- und Kontaktstelle sowie Netzwerkerin und Impulsgeberin für Bürgerinitiativen und Bürger(innen)interessen. Sie vermittelt, ist Bindeglied zwischen Verwaltung und aktiver Bürgerschaft und unterstützt durch Beratung und Öffentlichkeitsarbeit Bürgerinitiativen und -interessen, die zur Stärkung der Bürgergesellschaft beitragen. Im Besonderen sind hier die Bereiche Umwelt und Klimaschutz zu nennen.

Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen

Anzahl der Bürgerkontakte
Im Rahmen der Ist-Analyse und der Arbeit in Beteiligungsprozessen konnten rund 1.000 Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.

Über die Ist-Analyse zur bestehenden Initiativenlandschaft (derzeit 29 aktive) ist eine Vielzahl von Bürgerkontakten entstanden. Mit dem überwiegenden Teil der Initiativen erfolgt die Kontaktaufnahme und -pflege in Form persönlicher Vorstellung, regelmäßiger Teilnahme an Veranstaltungen und Sitzungen der Initiativen sowie einem kontinuierlichen Informationsaustausch. Darüber hinaus bestehen regelmäßige Bürgerkontakte über die aktive Teilnahme bspw. am Dialogforum Grevendicksfeld, dem Rundem Tisch Hacheney, der hier wöchentlich stattfindenden Anwohnersprechstunde, sowie über die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen zur Beteiligung und Information der Bürgerschaft. Zudem gibt es vielfältige Kontakte zu Interessengruppen, die nicht den Charakter einer offiziellen Bürgerinitiative haben.

Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen:
Bisher konnten über die Veranstaltungen rund 500 Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.
Die Ombudsstelle versteht sich neben ihrer Rolle als Ansprechpartnerin auch als Impulsgeberin und Informationsstelle für Bürgerinitiativen und -interessen. In diesem Zusammenhang gibt es eine lebhafte Mitwirkung und Initiative zur Durchführung von Veranstaltungen mit Öffentlichkeitswirkung:
- Vorträge im Rahmen verschiedenster Veranstaltungen, bspw. Deutsches
Institut für Urbanistik, Stiftung Umwelt und Entwicklung
- Gründungsveranstaltung Netzwerk „Frauen tun was: CO2 sparen Sie mit“
- Bürgercafé zum Thema Beteiligungskultur unter Beteiligung der Bürgerinitiativen
sowie repräsentativ eingeladenen und interessierten Bürgern/innen (geplant für Oktober
2011).
- Informationsveranstaltung zum Thema „Hochspannungsleitungen“ (geplant für 2011)
- WAVE2011 (Friedensplatz)
- Gesprächsrunde mit der Uni Wuppertal zum Thema Beteiligungskultur
- Gesprächsrunde mit Vertretern des Vereins „Mehr Demokratie NRW“ zum Thema
„Übertragung des Dortmunder Modells auf Landesebene“
- Veranstaltung zur Gründung eines bundesweiten Netzwerks „Bürgerbeteiligung“ der
Stiftung Mitarbeit

Anzahl der Publikationen:
- Aufbau Internetseite
- Anwohnerinfo Hacheney
- Lokalpatriot DEW21
- Stiftung Mitarbeit (Newsletter, Fachaufsatz zum Thema „Neue kommunale
Beteiligungsstrukturen“)
- Vorträge, bspw. „Bürgerforen – Demokratisierung der Lokalpolitik“, „Gutes Klima
fürs Stadtklima“
- Präsentation zu Aufgaben und Zielen der Ombudsstelle
- Konzepterstellung von Aufgaben und Zielen der Ombudsstelle
- Präsentation der Umfrageergebnisse „Verwaltungsinterne Umfrage zum Umgang
mit Bürgeranliegen“
- Pressemitteilungen
- Veröffentlichungen von Wettbewerbsbeiträgen (bspw. European Public Sector Awardmit
Auszeichnung, Gewinn des Ideenwettbewerb NRW.BANK )
- Veröffentlichung in Veranstaltungsdokumentationen
- Beantwortung von Anfragen politischer Gremien und Vorlagenerstellung

Personal- und Sachkostenansatz
Sachaufwand 2011: bisher 0,00 €, geplant 2012: 5.000,00 €
Da die Ombudsstelle 2011 eingerichtet wurde, wurden Sachkosten erst für 2012 geplant.

Personalaufwand: Da nur eine Planstelle in der Ombudsstelle vorhanden ist, handelt es sich
um personenbezogene Daten, die nur in der nicht-öffentlichen Sitzung behandelt werden können.

Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
Lesben, Schwule und Transidente begegnen noch immer Anfeindungen und Diskriminierungen.
Homophobe Einstellungen und Verhaltensweisen sind leider noch immer an der Tagesordnung.
Die Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente der Stadt Dortmund tritt deshalb für ein gesellschaftliches Klima ein, in dem Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben führen können.
Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen (aufgrund von Elternzeit von Februar bis einschl. August zunächst mit 19,5 Stunden pro Woche, seit September 2011 in Vollzeit)

Anzahl der Bürgerkontakte
Im Rahmen der Beteiligungsstrukturen konnte die Koordinierungsstelle rund 150 Menschen
einbinden.
Die Koordinierungsstelle arbeitet vor allem mit den Selbstorganisationen einzelner Gruppen,
insbesondere der lesbischen, schwulen und transidenten Community, zusammen und pflegt
hier regelmäßige Kontakte und eine intensive Zusammenarbeit:
SLADO (Dachverband der schwul-lesbischen und transidenten Vereine und Organisationen
in Dortmund), Aidshilfe Dortmund e. V., Autonomes Schwulenreferat der TU Do, KCR e. V.
(Deutschlands ältestes Lesben- und Schwulenzentrum), Lili Marlene (Transidenten Lebenshilfe),
MSC Rote Erde e. V. (schwuler Fetisch-Verein); Schibsel e. V. (psycho-soziale Beratung
für lesbische und bisexuelle Frauen und deren Angehörige), SVDo (Selbsthilfegruppe
schwuler Väter und Ehemänner Dortmund), TransBekannt (Selbsthilfegruppe für Transidente),
Vielfalt e. V. (Soziokulturelles Lesbenzentrum/Treffen für Regenbogenfamilien), Völklinger
Kreis e. V. (Bundesverband schwuler Selbstständiger und Führungskräfte - Regionalgruppe
Dortmund), queerblick e. V. (Medienarbeit mit lesbischen, schwulen, bisexuellen und
transidenten Jugendlichen in Dortmund/NRW), Rainbow Borussen (erster schwul-lesbischer
Fanclub des BVB).

Dabei spielt die regelmäßige Organisation und Moderation des „Runden Tisches für die Belange von Lesben, Schwulen und Transidenten“ eine zentrale Rolle.

Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen:
Mit den beschriebenen Veranstaltungen konnten mehr als 11.000 Menschen erreicht werden.
Dabei entfällt der Großteil der Besucher und Besucherinnen auf den Christopher-Street-Day.
- 20. 12. 2010 OB-Empfang anlässlich des 10jährigen Bestehens des „Runden Tisches
für die Belange von Lesben, Schwulen und Transidenten“
- 08. 03. 2011 Internationaler Frauentag / Forum „zum 100. Geburtstag ... ein spätes
Coming-Out“
- 29. 04. 2011 Mitorganisation Preisverleihung „Land der Ideen“ für schwullesbischtransidentes Jugendfernsehen/den Verein „queerblick e. V.“ im Rathaus der Stadt Dortmund
- 05. 05. 2011 Treffen mit den lesbischen Vereinen und Initiativen aus Dortmund, Vertreterinnen der lesbischen Initiativen und Vereine
- 17. 05. 2011 Antihomophobie-Tag, Teilnahme an Demonstrationszug durch Dortmunder
Innenstadt; - Gemeinsame Aktion von Sunrise und Rosa Strippe,
- 18. 05. 2011 Vielfalt e. V./Treffen mit Regenbogenfamilien
- 04. 06. 2011 Mitwirkung bei Organisation der Deutschen Meisterschaften 2011 für
Männer- und Frauenpaare im Standard- und Latein-Tanzen
- 13. 08. 2011 Organisation und Eröffnung der Ausstellung „Verqueere Welten“ in der
Berswordt-Halle
- 27. 08. 2011 Unterstützung des Christopher-Street-Day/ CSD in Dortmund, Straßenfest
der LBST-Community (ca. 10.000 Teilnehmer/innen)

Anzahl der Publikationen:
- Aufbau der Internetseite
- Regelmäßiger Newsletterdienst
- Konzepterstellung und Präsentation von Aufgaben und Zielen der
Koordinierungsstelle
- Pressemitteilungen

Personal- und Sachkostenansatz
Sachaufwand 2011: bisher 669,00 €, geplant 2012: 8.000,00 €

Da die Koordinierungsstelle 2011 eingerichtet wurde, wurden Sachkosten erst für 2012 geplant.

Personalaufwand: Da nur eine Planstelle in der Koordinierungsstelle vorhanden ist, handelt es
sich um personenbezogene Daten, die nur in der nicht-öffentlichen Sitzung behandelt werden
können.

Schultenkämper
Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
Geschäftsbereichsleiter „Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft““


Herrn Rm Weintz (CDU-Fraktion) geht es bei diesem Thema darum, was die Politik für die Stadt für notwendig hält und was der Oberbürgermeister für erforderlich ansieht. Es entsteht der Eindruck, dass insgesamt viele Stellen im Bereich des OB geschaffen werden, die verzichtbar wären, wenn auf die Art der CDU-Fraktion Aufgabenkritik betrieben werde. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass die Aufgabenkritik in Dortmund noch verstärkt werden müsste und die Verwaltung nur das Notwendige – auch aus Kostengründen - machen sollte. Dann könnten Einsparungen erfolgen. Die CDU-Fraktion hält diese Büros für überflüssig. Nicht jede Sondergruppe dieser Gesellschaft müsse eine/n Ansprechpartner/in in dieser Stadtverwaltung haben, da sich die Stadtverwaltung Dortmund dies aufgrund ihrer Finanzlage nicht leisten könne. Mit der Schaffung von Stellen sollte sparsamer umgegangen werden.

Herr OB Sierau fasst zusammen, dass die Produktivität der Verwaltung erhöht werde, obwohl gespart werde. Schnittstellen werden bereinigt, interne Bürokratie werde abgeschafft. Gleichzeitig müsse die Verwaltung sich einer veränderten gesellschaftlichen Situation öffnen.
Anhand des Beispiels Freiwilligenagentur und Ehrenamt stellt Herr OB Sierau die Frage, ob dies schlecht sei. Dies wurde allgemein verneint. Vor zehn Jahren wurde die Einrichtung bezweifelt, sie hat sich inzwischen bewährt. Weitere Beispiele sind der Gestaltungsbeirat, das Agenda-Büro sowie die Messe „Fair“.
Die Gesellschaft werde bunter und vielfältiger, seines Erachtens könne auf derartige Stellen bzw. Einrichtungen nicht verzichtet werden, weil die dadurch entstehenden Effekte sehr groß sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.09.2011 (Drucksache Nr.: 05098-11-E2) zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Initiative Dortmunder Talent: Inhalte und personelle Auswirkungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05116-11)

Herr Rm Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt die Frage, wie die Auswirkungen personalkostenmäßig gelöst werden, wenn die Stelle der pädagogischen Betriebsleitung in Kürze wiederbesetzt werde. Seine Fraktion stehe einer Empfehlung ablehnend gegenüber. Er sehe eher eine Art Stipendium oder Stiftung statt einer Initiative als praktikabel an.

Herr OB Sierau erläutert, dass drei Stellen von FABIDO zu StA 1 verlagert werden. Dazu stehe noch das Ergebnis des Prüfauftrags des Rates zu FABIDO aus. Wenn es vorliegt, werde auch eine Bereinigung der Budgets erfolgen. In der Summe gebe es derzeitig keine Budgetausweitung. Auch bei diesem Beispiel gebe es Refinanzierungsmöglichkeiten, diese werden überprüft. Der Aspekt der Fürsorge dem Mitarbeiter gegenüber müsse in diesem Fall auch gesehen werde.

Frau Rm Reuter macht im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Skepsis deutlich. Die in der Vorlage aufgelisteten Aufgaben dieser Initiative im Kinder- und Jugendbereich und im Bereich der Schulverwaltung bestehen schon lange und werden an anderer Stelle – auch von städtischen Einrichtungen - erfüllt. Neue Stellen dafür einzurichten löse große Skepsis bei ihrer Fraktion aus.

Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) sieht die Initiative Dortmunder Talent als Aufgabe der Stadtverwaltung und vor dem Hintergrund von PISA und weiteren Erkenntnissen aus dem Sozialraum geht er von einem Nachholbedarf im Bereich der Bildung, der frühkindlichen und schulischen Bildung, sowie der Talentförderung aus. Wenn eine Koordinierungsstelle zur Unterstützung der Aufgabe geeignet sei, könne dies nur unterstützt werden. Er geht davon aus, dass diese Initiative Erfolg haben werde.

Herr Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke) geht aufgrund eigener Informationen davon aus, dass eine Umsetzung der Mitarbeiterinnen notwendig sein könnte. Ihm stellt sich die Frage, ob dafür eine neue Initiative benötigt wird.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) sieht die Schwierigkeit, dass bei Umsetzungen von Personen auf der Leitungsebene entsprechende Stellen auch vorhanden sein müssen. Es sei nicht richtig, in solchen Fällen neue Stellen zu schaffen. Auch gibt es andere Institutionen, die die Talentförderung bereits erledigen. Die CDU-Fraktion hält diese Initiative nicht für notwendig.

Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, bis zur Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 22.09.2011 bzw. spätestens zur Ratssitzung am 29.09.2011 darzustellen, wo es in anderen Gebietskörperschaften vergleichbare Einrichtungen gibt, auf deren Erfahrungen zurückgegriffen werden könnte, und wie hoch die Personal- und Sachkosten für die drei geplanten Stellen der Initiative Dortmunder Talent sind.

Herr OB Sierau sagt die Kostenaufstellung zu und will zusätzlich Beispiele solcher Initiativen angeben.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) spricht sich für die Talentförderung und eine dafür vorgesehene Ansprechstation aus. Als Beispiele sieht er die Fußballvereine, z. B. den BVB 09.

Auf die Nachfrage der Frau Rm Pieper (SPD-Fraktion), wann die Organisationsuntersuchung bei FABIDO abgeschlossen sein werde, erläutert Herr OB Sierau, dass das zeitliche Ziel ca. von Mitte nächsten Jahres sei. Dann sollen Beschlüsse der Gremien vorbereitet sein. Als Beispiel für eine Talentförderung benennt Herr OB Sierau aus der Vergangenheit den Stadtteil Arsenal in London, wo es ein Projekt namens „talent“ gab. Dort wurde neben den vorhandenen Strukturen Arbeitssuchenden „auf den Zahn gefühlt“, was sie können. Anschließend wurde den Personen neue Arbeit vermittelt. Dies hat mit einem Erfolg von 80 bis 90 % geklappt. In unterschiedlichsten Zusammenhängen finden in Dortmund Diskussionen um Talentförderung, Potenzialentwicklung und im Handwerksbereich z. B. um den Facharbeitskräftemangel statt. In der Bildungskommission wurde beispielsweise darüber diskutiert, neue Instrumente zu schaffen.
Es gibt somit gesellschaftlich eine Diskussion um die Talentförderung, obwohl es bereits viele Bemühungen gibt. Die Diskussion findet parteiübergreifend statt. Objektiv gibt es einen Bedarf, sich um das Thema zu kümmern. Das, was andere Institutionen machen, soll miteinander verbunden werden, so dass Synergieeffekte entstehen.
Die Stelle ist noch nicht eingerichtet, sie wird zum 01.10.2011 eingerichtet werden. Auch Frau StR’in Bonekamp hat die Einrichtung der Stelle nicht als Konkurrenz zu dem Schul- oder Jugendbereich gesehen.
Von der Initiative Dortmunder Talent wird eine Koordinierung und Akzentsetzung erwartet.

Frau Rm Dr. Hetmeier (SPD-Fraktion) betont, dass auch in Vereinen Talentförderung erfolgt. Jeder Verein und jede Institution macht dies für sich, eine Koordination sei erforderlich. Ungenutzte Talente und Potenziale sind sicherlich vorhanden, die noch nicht gefördert werden. Sie beantragt am Ende der Diskussion, die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Organisation

zu TOP 4.1
IT-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 04931-11)

Folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.08.2011 (Drucksache Nr.: 04931-11) liegt vor:

„Sehr geehrter Herr Schilff,

wir bitten darum, o. g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.

Auf Nachfrage (DS-Nr. 03220-11-E5), wann mit dem im Rahmen zur Personal- und Organisationsentwicklung der Stadt Dortmund anvisierten IT-Konzept zu rechnen sei, teilte die Verwaltung in der Sitzung des Personalausschusses vom 12.5.2011 mit, dass dieses zurzeit von DOSYS redaktionell endbearbeitet würde; anschließend würde dies in der Verwaltung diskutiert und vor der Sommerpause in den Verwaltungsvorstand eingebracht und verabschiedet werden.

Angesichts der mit einem solchen Konzept zu verfolgenden Handlungsmöglichkeiten und Sparpotentiale erscheint es sinnvoll, dieses den zuständigen Gremien zeitgleich mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2012 im September zur Kenntnis zu geben, um entsprechende Effekte ausreichend bei den Haushaltsberatungen berücksichtigen zu können.

Die Verwaltung wird daher gebeten, über den aktuellen Bearbeitungsstand des IT-Konzepts und über den Zeitplan einer Gremienbefassung zu informieren. Ziel sollte es sein, das IT-Konzept schnellstmöglich in den Beratungsgang zu geben.“

Herr Klüh erklärt, dass sich das IT-Konzept in der verwaltungsweiten Abstimmung befindet. Ziel ist, das Konzept schnellstmöglich in den Beratungsgang zu geben. Er strebt an, die nächste Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 22.11.2011 mit einer Vorlage zu erreichen.

Herr Rm Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht darauf aufmerksam, dass das Konzept vor den Haushaltsberatungen bekannt sein sollte.

Herr Klüh bestätigt, dass der Haushalt widerspiegelt, was das Dortmunder Systemhaus finanziell zur Verfügung gestellt bekommt. Der Rat hat bereits Beschlüsse, u. a. zur Medienentwicklungsplanung, gefasst. Es gebe zudem eine Verzahnung zum Personal- und Organisationsentwicklungskonzept. Projekte, die zusammen mit der Personal- und Organisationsverwaltung durchgeführt werden, werden in Einzelmaßnahmen abgebildet werden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die mündliche Information über den Sachstand zur Kenntnis und erwartet spätestens rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen das IT-Konzept.


5. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -




Herr Rm Schilff schließt die öffentliche Sitzung um 17:10 Uhr.











S c h i l f f
S o h n
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin