Niederschrift (öffentlich)

über die 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 29.10.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ute Mais (CDU) Rm Hans-Peter Balzer (SPD)


Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Torsten Heymann (SPD) i. V. für Bm’in Birgit Jörder (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Lars Wedekin (SPD)
sB Andrea Wiesemann (SPD)
sB Andrea Wille (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

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3. Beratende Mitglieder:

Jörg Rüppel (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

Horst Kortwittenborg, 41/Archiv


5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Michael Steffens – BL 5/Dez
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Claudia Kokoschka – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Volker Gerland- 41/MS
Dr. Roderich Grimm –41/VHS
Levent Arslan – 41/DKH
Tobias Ehinger – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GF
Dr. Frank Brandstätter - 52/GBL
André Knoche - 52/1 GBL
Annette Kulozik - 52/3 GBL
Ute Spreen – 52/4 GBL
Matthias Kozka – 2/Dez.-L
Stefan Bromund – 2/Dez.-Con.

6. Gäste:

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Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 29.10.2019, Beginn: 16.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 10.09.2019

2. Haushalt

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)

2.2 Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)

3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

3.1 Neubau einer Stallanlage für die Roten Riesenkänguruhs* im Zoo Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15482-19)

3.2 Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle - Vorfinanzierung der Landes- und Bundesmittel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15496-19)

3.3 Treppe in das Sportbecken für das neu zu bauende Schwimmbad im RP Wischlingen
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.08.2019
(Drucksache Nr.: 15059-19)

3.4 Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15580-19)

4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

4.1 Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15412-19)

4.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15476-19)

4.3 Mitgliedschaft bei der Gesellschaft für Comicforschung (ComFor)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14926-19)

4.4 Beschluß über die Förderkriterien für die Bildende Kunst in Dortmund und Gründung eines Kunst-Beirates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15542-19)

4.5 Klangvokal
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15203-19-E2)

4.6 Außenareal Naturkundemuseum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15671-19)

4.7 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15318-19)

5. Angelegenheiten des Theaters

5.1 Begründung einer Mitgliedschaft in der GKFD durch das Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15164-19)

6. Sonstige Angelegenheiten

6.1 Sachstandsbericht zum eSport in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15492-19)
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch die stellv. Ausschussvorsitzende Frau Rm Mais (stellv. Vorsitzende, CDU-Fraktion) eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Mais fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Frei9zeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist die stellv. Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Ge4schäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau sB Wiesemann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die stellv. Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgenden TOP im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Zusammenführung des Vokalmusikzentrums NRW und des Musikfestivals Klangvokal
in einem „Institut für Vokalmusik“ ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-19)

Ich schlage vor, die Angelegenheit unter TOP 4.8 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 10.09.2019

Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 29.10.2019 wird genehmigt.


2. Haushalt

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 2.2
Wirkungsmonitor 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15421-19)

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass in den vergangenen Monaten Beratungszusammenhänge zwischen den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern und den Geschäftsführungen der Fraktionen bestanden hätten mit der Frage, wie der wirkungsorientierte Haushalt weiter zu organisieren sei. Dabei sei man zu dem Vorschlag gekommen, dass kein wirkungsorientierter mit einem anschließenden Jahresabschluss eingebracht werden solle. Vielmehr sollen die Inhalte in einem sogenannten Wirkungsmonitor zusammengefasst werden und auf den Istdaten des vergangenen Jahres beruhe. Dieser solle genauso wie die Ergebnisse der Bürgerbefragung parallel zu den Haushaltsberatungen in den Fraktionen laufen. Dieses Verfahren liege nun erstmals vor. Für den Bereich Kultur, Sport und Freizeit seien vom Grundsatz her keine Wirkungsparameter verändert worden. Für einige andere Bereiche sei das nach der Beratung mit den Fraktionsgeschäftsführungen sehr wohl erfolgt. Der Wirkungsmonitor sei genauso zu begreifen wie der Haushaltsplanentwurf. Die politischen Gremien könnten aus diesem mögliche Hintergrundargumentationen oder Handlungsnotwendigkeiten in den Fraktionen und im Rat ablesen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Wirkungsmonitor 2018 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 3.1
Neubau einer Stallanlage für die Roten Riesenkänguruhs* im Zoo Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15482-19)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig den Neubau des Stallgebäudes für das „Rote Riesenkänguruh“.

zu TOP 3.2
Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle - Vorfinanzierung der Landes- und Bundesmittel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15496-19)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt folgende Entscheidung des Rates vom 26.09.2019 nachträglich zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die an die Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH (OSP gGmbH) bislang nicht zugeflossenen Fördermittel des Bundes und Landes in Höhe von 1.500.000 € durch nicht verbrauchte investive Zuschüsse der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) vorzufinanzieren.

zu TOP 3.3
Treppe in das Sportbecken für das neu zu bauende Schwimmbad im RP Wischlingen
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.08.2019
(Drucksache Nr.: 15059-19)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 29.08.2019 vor:
Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag von Frau Köster (Seniorenbeiratsmitglied aus dem Stadtbezirk Inn-West) vor:
Antrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit

Sehr geehrte Frau Jörder,

der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Beschluss:
Der Seniorenbeirat bittet darum, für das neu zu errichtende Sportschwimmbecken (12,5 m x 25 m) im Revierpark Wischlingen eine Treppe als Zugang zum Schwimmbecken zu errichten.

Begründung:
Es ist für Senioren, behinderte und schwergewichtige Menschen wichtig, dass der Zugang ins Schwimmbecken über eine Treppe erfolgt und nicht wie geplant über eine Leiter. In den meisten Schwimmbädern wird der Zugang in der Regel über eine Treppe und nicht über eine Leiter genutzt. Die Treppe kann bei Bedarf auch abgeklappt werden.

Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Herr Kruse (52/GF) führt aus, dass die Planungen mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk abgestimmt worden seien. Die vorgetragenen Wünsche seien bisher in dem Verfahren mit berücksichtigt worden. Die von dem Seniorenbeirat vorgeschlagene Treppe würde in der Wasserfläche liegen und andere Nutzer beeinträchtigen. Eine andere Möglichkeit wäre die Einbringung von Bodenhülsen für eine mobile Treppe. Die Kosten hierfür würden ca. 15.000,-- € betragen.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag des Seniorenbeirates mit Schwierigkeiten folgen könne. Er gibt zu bedenken, dass eine mechanische Treppe möglicherweise eine bessere Lösung sei, zumal eine mobile Treppe sehr schwer und sie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Belastung sei.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Antrag zustimmen könne. Es sei natürlich möglich, dass der Seniorenbeirat noch andere Anforderungen habe als das Behindertenpolitische Netzwerk. Sie frage sich allerdings, ob es Varianten gebe. Barrierefreiheit solle auf jeden Fall gewährleistet sein.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) stimmt dem Vorschlag von Herrn Balzer zu. Ihm stelle sich die Frage, ob die Nutzung eines anderen Beckens im Sinne des Antrages vom Seniorenbeirat möglich sei.

Herr Kruse führt aus, dass sich im Bestand vier Becken befänden, die ebenerdig zugänglich seien. Direkt im Neubau gäbe es noch das Lehrschwimmbecken mit Hubboden, so dass der Einstieg für Menschen mit Einschränkungen und ältere Menschen möglich sei. Die Lösung mit einer mechanischen Treppe, deren Kosten er noch nicht kenne, käme dann noch mit hinzu, wenn dies gewünscht werde. Die Sport- und Freizeitbetriebe befänden sich zur Zeit in der Leistungsphase, der Bauantrag sei abgegeben. Für eine mechanische Bauausführung sei bisher keine Planung in Auftrag gegeben worden. Er würde die Überlegungen des Seniorenbeirates und aus der heutigen Ausschusssitzung gerne als Prüfauftrag mitnehmen und das Ergebnis in der Sitzung des Ausschusses am 03.12.2019 mitteilen. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass die Kosten sich im Rahmen hielten und dass sich die Gesamtkosten nur in einem geringen Umfang erhöhen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gibt den Prüfauftrag an die Sport- und Freizeitbetriebe und wird am 03.12.2019 nach Vorlage der Ergebnisse über den Antrag des Seniorenbeirates und einen möglichen Vorschlag der Sport- und Freizeitbetriebe abstimmen.


zu TOP 3.4
Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15580-19)

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) möchte wissen, wieviele Hunde im Schnitt im Freizeitzentrum Dortmund untergebracht seien und für welche Zeiten.

Frau Spreen (52/4 GBL) teilt mit, dass sie die genauen Zahlen nicht präsent habe, sie könne sie nachliefern. Im Schnitt seien es ca. 30 Hunde.

Herr Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass vor längerer Zeit bereits finanzielle Mittel bereitgestellt worden seien. In der Vorlage sei dies nicht erwähnt.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass es sich hierbei um 400.000,-- € gehandelt habe, die für die Katzenkaranthänestation zur Verfügung gestellt worden seien.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Anzahl der Hunde, die untergebracht werden müssten, saisonbedingt ansteige. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau und die Ergänzung des Hundebereichs im städtischen Tierheim im Tierschutzzentrum Dortmund, Hallerey 39 in Dortmund – Dorstfeld mit einem Volumen von 806.000 Euro.


4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15412-19)
hierzu Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15412-19-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15412-19-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.10.2019 vor:
Zu dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe hat die CDU-Fraktion an einigen Stellen Klärungsbedarf und bittet daher zur nächsten Sitzung am 29.10.2019 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Vermögensplan sieht eine Steigerung von 2020 von 2,3 Mio auf 5,4 Mio in 2021 vor. Hängt das mit dem Erwerb der Stadt-und Landesbibliothek zusammen und von wem wird diese erworben?
2. Im Ergebnisplan steigen die Zuschüsse der Stadt Dortmund von 49 Mio (Ist 2018) auf 59,8 Mio (Plan 2024). Der Kämmerer hat in seiner Haushaltsrede bereits vor stagnierenden Steuereinnahmen gewarnt. Wie können die Kulturbetriebe vorhersehbare Kürzungen der Zuschüsse auffangen?

3. Aus welchem Grund steigen die Personalaufwendungen von 2018 (Ist 27,1 Mio) auf 2019 (Plan 30,1 Mio) um 11%?

4. Im Folienvortrag der Kulturbetriebe in der letzten Sitzung wurde explizit auf die Steigerung der Umsatzerlöse der VHS hingewiesen (Ist 2018 4,635 Mio und lt. Plan 2020 3,814 Mio.) Eine Steigerung ist hier nicht zu erkennen. Woran liegt das?

5. Der Personalaufwand wird sich im BGL von 2018 (Ist 1,1 Mio) auf Plan 2020 1,84 Mio um rund 70% erhöhen. Welche Gründe liegen hier vor?

6. In der Anlage der Kulturbetriebe - Zusammenstellung- werden unter 9.k) Sonstige betr. Aufwendungen im Plan 2020 nur 1,25 Mio ausgewiesen nach Ist 2018 von 4,06 Mio. Wie kommt es zu dieser mehr als 70%igen Reduktion?

7. Die Stellenübersicht 2020 weist einen Anstieg vom 30.06.2019 auf 2020 von 66,80 Stellen aus. Auffällig sind hier insbesondere das Dietrich-Keuning-Haus mit einer Steigerung um 43% (7,64 Stellen) und das BGL mit einer Steigerung um 75% (8,76 Stellen). Wie wird dies begründet?

8. Eine Fluktuationsrate im Personalbereich kann u.E. nicht zu einer Stellenausweitung führen, da die "verlassene" Stelle ja bereits im Stellenplan vorhanden ist. Warum kommt es dennoch zu einer Stellenausweitung?
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.10.19 zum o. g. Tagesordnungspunkt beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
Ja, die Erhöhung im Vermögensplan hängt mit dem Erwerb des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek zusammen. Zum möglichen Erwerb sind für das Wirtschaftsjahr 2021 entsprechende Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. Der Verkäufer ist die DAL Deutsche Anlagen-Leasing GmbH & Co. KK. Das Gebäude soll in das Vermögen der Kulturbetriebe Dortmund eingebracht werden.

Zu Frage 2:
Änderungen im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe müssen laut deren Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden. Sollten Kürzungen notwendig sein, muss der Rat die Verwaltung mit der Erstellung von Kürzungsvorschlägen beauftragen und anschließend beschließen.

Es ist bereits heute anzumerken, dass eine Kürzung der finanziellen Mittel auch eine Kürzung im Programm- und Aufgabenbereich der Geschäftsbereiche der Kulturbetriebe bedeuten würde. Eine Einsparung ohne Aufgabenreduzierung ist nicht möglich.

Zu Frage 3:
Die Steigerung der Personalkostenaufwendungen zwischen Ist 2018 (27,1 M€) und dem Planansatz für das Wirtschaftsjahr 2019 (30,1 M€) in Höhe von 3 M€ erklärt sich folgendermaßen:
Für das Wirtschaftsjahr 2018 waren Personalaufwendungen in Höhe von 27,7 M€ geplant. Allerdings sind aufgrund von unbesetzten Stellen und Stellenanteilen lediglich 27,1 M€ (-0,6 M€) Personalaufwendungen angefallen.
Im Vergleich der Wirtschaftsplandaten 2018 mit 2019 ist somit ein Mehraufwand von 2,4 M€ feststellbar. In der Ratsvorlage zum Wirtschaftsplan 2019 (DS-Nr. 11941-18) werden diese Daten mit der Stellenplanentwicklung, den tariflich bedingten Erhöhungen und der Fluktuation erläutert.

Zu Frage 4:
Die Volkshochschule berücksichtigt in ihren Planungen lediglich Einnahmen, die als sehr realistisch eingeschätzt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Wirtschaftsplanvorlage lagen die entsprechenden Bewilligungen für viele der Drittmittelprojekte noch nicht vor. Die Erfahrung zeigt, dass nicht immer mit allen Bewilligungen zu rechnen ist. Die Steigerung der Einnahmen geht jedoch immer einher mit einer Steigerung der Aufwände (Honorare und Sachkosten) für die Umsetzung der Maßnahmen. Der Nettoeffekt auf das Spartenergebnis VHS ist gering.


Zu Frage 5:
Im Wirtschaftsjahr 2018 waren im BGL von 16,29 Planstellen lediglich 12,67 Planstellen besetzt. Folglich wurden vom Planansatz 0,3 M€ nicht verbraucht.
Im Vergleich der Plandaten für das Wirtschaftsjahr 2018 (1,4 M€) mit dem Wirtschaftsjahr 2020 (1,8 M€) verbleibt eine Nettosteigerung von 0,4 M€. Diese wurde dadurch verursacht, dass im BGL „für die gesamtstädtisch vorgegebenen Themen sowie für sichereres Verwaltungshandeln: Digitalisierung, Personalbewirtschaftung und Monitoring des kreditorischen Workflows“ 3,5 Stellen 2019/2020 und 1 neue Stelle 2018/2019 für „die Veranstaltungssicherheit für alle Einrichtungen der Kulturbetriebe Dortmund“ neu eingerichtet wurden. Darüber hinaus wird die gesamtbetriebliche Einrichtung „Schauraum Comic und Cartoon“ mit 1 Stelle im BGL ausgewiesen.

Zu Frage 6:
Die Differenz in der Position 9.k) Sonstige betriebliche Aufwendungen zwischen dem Planansatz 2020 und dem Ist 2018 in Höhe von 2,8 M€ ergibt sich aus den im Ist 2018 ausgewiesenen Aufwendungen für die nicht planbaren außerperiodischen Aufwendungen. Dies sind zum Beispiel Nachzahlungen GEMA-Gebühren, Nachzahlungen Nebenkostenabrechnungen bei Gebäuden und das Nutzungsrecht Pink Floyd.

Zu Frage 7:
Die Stellenübersicht 2020 weist 451,24 Stellen aus. In der aktuellen Wirtschaftsplanvorlage wird die Entwicklung zwischen den Plänen 2019 und 2020 erläutert. Für das Wirtschaftsjahr 2019 weist die Stellenübersicht 2020 zum Stichtag 30.06.2019 aus, dass von den verfügbaren 423,04 Planstellen nur 384,44 Planstellen besetzt bzw. dass exakt zu diesem Stichtag 38,6 Planstellen nicht besetzt waren.
Für die Geschäftsbereiche DKH und BGL ergeben sich folgende Entwicklungen:
Im BGL sind für die gesamtstädtisch vorgegebenen Themen sowie für sichereres Verwaltungshandeln, Digitalisierung, Personalbewirtschaftung und Monitoring des kreditorischen Workflows 3,5 Planstellen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019/2020 neu eingerichtet worden. Im BGL waren 5,26 Planstellen zum Stichtag 30.06.2019 unbesetzt.
Im DKH wurden für Pfortendienste 2 Planstellen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019/2020 neu eingerichtet. Im DKH waren 5,64 Planstellen zum Stichtag 30.06.2019 unbesetzt.

Zu Frage 8:
Die Kulturbetriebe Dortmund weisen eine Fluktuationsrate von 3 % nur im Erfolgsplan aus und mindern somit pauschaliert den Planaufwand im Personalbereich. Der eigentliche Stellenplan bleibt unverändert. Der Stellenplan entwickelt sich vornehmlich aus Bedarfen, die in den Wirtschaftsplänen genannt werden.

Der Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass die Antwort der Verwaltung lediglich eine Tischvorlage war.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass 28 neue Stellen mit einem finanziellen Volumen von 2,1 Mio. € geschaffen würden und dass er heute keine Empfehlung aussprechen könne. Er sieht die Vorlage eher in den Haushaltsberatungen.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage und auch die Vorlage zu TOP 4.2 zu schieben.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass auch ihre Fraktion Beratungsbedarf habe und möchte erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 03.12.2019 über die Vorlage abstimmen lassen. Die Antwort der Verwaltung konnte von ihrer Fraktion nicht angemessen zur Kenntnis genommen werden. Weiterhin stelle sie sich die Frage, welchen Hintergrund der Ankauf der Stadt- und Landesbibliothek mit 3,5 Mio. € habe. Weiterhin würde sie gerne wissen, welche Maßnahmen im Investitionsprogramm 2021 dafür verantwortlich seien, dass das finanzielle Volumen von 1,8 auf 5,3 Mio. € angestiegen sei.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) führt aus, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen würden, bisher als Honorarkräfte bei der Stadt Dortmund beschäftigt gewesen seien. Er bittet die Verwaltung, nicht nur die Kosten, die zukünftig für diesen Personenkreis entstehen würden zur Sitzung des Ausschusses am 03.12.2019 nachzuliefern, sondern auch eine Gegenüberstellung zur Verfügung zu stellen, was diese Kräfte die Stadt Dortmund in der Vergangenheit gekostet hätten. Dies wird von der Verwaltung zugesagt.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass im Jahre 1999 für die Stadt- und Landesbibliothek ein Leasingvertrag mit 20 Jahren Laufzeit abgeschlossen sei. Für das Jahr 2021 stelle sich daher die Frage, ob eine Erweiterung des Leasingvertrages, also eine weitere Anmietung gewünscht sei oder ein Kauf zu dem vereinbarten Preis in den Bestand der Stadt Dortmund. Der Kauf sei aus Sicht der Stadt wesentlich günstiger und werthaltiger, das Haus im eigenen Bestand zu haben.

Herr Mühlhofer (41/GfD) führt aus, dass die Erhöhung der Vermögensplanmittel in der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion unter Pkt. 1 beantwortet worden sei. Sie hänge mit dem Erwerb des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek zusammen. Im Hinblick auf die angesprochenen Stellen im Kundendienst der Volkshochschule seien alternativlos, da die Stelleninhaber keine rechtskräftigen Honorarverträge hatten und in den städtischen Dienst übernommen werden mussten. Weitere Maßnahmen seien bereits von den politischen Gremien beschlossen worden. Auch die Stellenerhöhungen seien in der Vergangenheit besprochen worden.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass er die Übernahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in feste Arbeitsverhältnisse für eine gute Maßnahme halte.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) stelle sich die Frage, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Arbeitsverhältnissen von 5 – 10 Stunden zusätzlich Minijobs annehmen könnten.

Herr Stüdemann teilt mit, dass dies möglich sei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten teilweise geringfügig auch bei anderen Arbeitgebern und haben daher keine Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die rechtliche Lage hinsichtlich der aufgeführten 28 Planstellen klar sei und die Lage daher rechtlich einwandfrei sei. Er bittet darum, die Vorlage nicht zu schieben.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass aus seiner Sicht eine weiterführende Beratung gut wäre.

Frau Hawighorst-Rüßler teilt mit, dass ihre Fraktion unter dem Vorbehalt der Haushaltsberatungen bereits heute über die Vorlage beschließen könne.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) bittet die Mitglieder des Ausschusses, vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen in der heutigen Sitzung über die Vorlage zu beschließen, zumal er der Betriebsausschuss sei. Bei möglichen Klagen vor dem Arbeitsgericht hätte die Stadt Dortmund das Nachsehen gehabt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt einstimmig die Beratung über die Vorlage in seine nächste Sitzung am 03.12.2019.


zu TOP 4.2
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15476-19)
hierzu Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15476-19-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15476-19-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.10.2019 vor:
Bezugnehmend auf die aufgeführten überplanmäßigen Mehraufwendungen der Kulturbetriebe bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

Einführung RFID in den Bibliotheken

In der Ausschusssitzung am 25.03., in der Herr Eichler (damalige Leiter Kulturbetriebe) die Einführung dieser Technik vorstellte, sagte dieser noch aus: „Es werde allerdings niemand entlassen und man versuche dann, die Kolleginnen und Kollegen in anderen Servicebereichen einzusetzen.“

Auf die Frage der SPD-Fraktion in der Sitzung am 20.06.2018 hinsichtlich der Einführung von RFID, welche Vorteile für den Ausleihbetrieb mit diesem elektronischen System verbunden sei, gab die Verwaltung (Dr. Borbach-Jaene) zu Protokoll: „. . .Daraus könne beim Verbleib der personellen Ressourcen abgeleitet werden, ob es möglicherweise Erweiterungen der Öffnungszeiten oder weitere Serviceangebote geben werde. Das hänge auch davon ab, ob die personellen Ressourcen behalten werden können oder ob die Rationalisierungsgewinne aus der neuen Technikeinführung sich negativ hierauf auswirken würden.“
Frau Thiel (SPD-Fraktion) bedankte sich für die Beantwortung mit den Worten, sie bitte darum, am bestehenden Personalbestand nicht zu rütteln.

In der jetzigen Vorlage wird als eine Begründung für die überplanmäßigen Mehraufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2019 angeführt, dass durch die Einführung von RFID in den Bibliotheken 6 vzv. Stellen abgebaut werden sollten, was aber nicht möglich war.

Daraus ergeben sich für die CDU-Fraktion folgende Fragen, die wir gerne zur nächsten Sitzung am 29.10.2019 beantwortet haben möchten:


1. Wann wurde beschlossen, Stellen abzubauen, wenn in der Juni-Sitzung 2018 davon noch nicht die Rede war?
2. Aus welchen Gründen war es den Bibliotheken nicht möglich, Stellen abzubauen?

3. Bezüglich der Aussage, dass aufgrund der längeren Projektlaufzeit kein kassenwirksamer Stellenabbau erwartet wird möchte die CDU-Fraktion wissen,
· warum nunmehr vier Jahre nach Vorstellung der Technik im Kulturausschuss diese immer noch keine Anwendung findet,

· warum für die Kulturbetriebe nicht eher absehbar war, dass sich ein kassenwirksamer Stellenbau für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht einstellt.



Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum

Es wird erwähnt, dass die VHS aufgrund von dringend notwendigen Brandschutzmaßnahmen den Löwenhof räumen und weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gewährleistet werden mussten.

Bereits am 17.05.2018 beschloss der Rat, dass die Kulturbetriebe Dortmund/VHS Büroflächen und Schulungsflächen von insgesamt 4.761 m² von der Stadt Dortmund als Untermieter anmietet und, dass die nicht gedeckten Mittel in Höhe von 911.338,80 € p.a. für Mieten und Mietnebenkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. für die Kulturbetriebe/DortmundVHS als Zuschusserhöhung zu berücksichtigen sind. Die Anmietung solle die Ergebnisrechnung der Kulturbetriebe Dortmund/VHS in 2019 mit rd. 1.211.338,80 € belasten. Durch den Wegfall der beiden bisherigen Interimsobjekte stehen ab 2019 Mittel in Höhe von 300.000 € für die Gegenfinanzierung zur Verfügung.

Die CDU-Fraktion bittet um Erklärung, warum nunmehr weitere 355 T € Mehraufwendungen für die Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum anfallen.

Anpassung TVöD

Es wird ausgeführt, dass 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliotheken höhergruppiert werden mussten und dadurch Mehrkosten von 75 T € entstanden sind.

Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
· Welchen rechtlich zwingenden Grund gab es, 38 Mitarbeiter der Bibliothek höher zu gruppieren?
· Wann wurde der Beschluss hierzu gefasst?

· War die Höhergruppierung nicht früher absehbar, so dass eventuelle Mehraufwendungen bereits früher hätten angemeldet werden können und müssen?

· Ist mit weiteren "Überraschungen" im Personalbereich der Kulturbetriebe im Allgemeinen während der Haushaltsjahre 20/21 zu rechnen?


Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.10.19 zum o. g. Tagesordnungspunkt beantworte ich wie folgt:

Einführung RFID in den Bibliotheken

Zu Frage 1:
Bei der Planung des Projektes zur Einführung der RFID-Verbuchung wurde zur Finanzierung der Projektkosten ein Einsparbeitrag der Bibliotheken im Umfang der Kosten von 6 Stellen der Entgeltgruppe 5 vereinbart. Dieser sollte nach der geplanten Umsetzung der Maßnahme ab dem Wirtschaftsjahr 2017 greifen. Der Stellenabbau steht allerdings entsprechend der Vereinbarung mit dem Personalrat unter dem Vorbehalt einer nach Einführung der Maßnahme durchzuführenden Personalbemessung.

Die in der Juni-Sitzung 2018 diskutierte Serviceausweitung im Rahmen der RFID-Einführung stellt eine Handlungsalternative dar, bei der das als Ergebnis der Personalbemessung frei werdende Personal nicht abgebaut, sondern für eine Erweiterung der Servicezeiten eingesetzt wird. Hierfür wären dann allerdings ein entsprechender Beschluss und die damit einhergehende Rücknahme der Kürzung der Mittelzuweisung erforderlich.
Zu Frage 2:
Da der Abbau der Personalstellen entsprechend der Vereinbarung mit dem Personalrat zur Einführung der RFID-Technik unter dem Vorbehalt einer Personalbemessung steht, kann diese erst nach Abschluss der Maßnahme umgesetzt werden. Erst dann kann abschließend beurteilt werden, welcher Effizienzgewinn durch die RFID-Technik erreicht werden kann.
Zu Frage 3:

a) Die Einführung der RFID-Verbuchung bei der Stadt- und Landesbibliothek wird in drei Teilprojekten umgesetzt. Das erste Teilprojekt wurde zum 31.12.2014 fristgerecht umgesetzt. In diesem Projekt wurden die Medien der Zentralbibliothek und der vier beteiligten Stadtteilbibliotheken mit RFID-Etiketten versehen, um sie für die RFID-Verbuchung zu ertüchtigen.

Vor der Durchführung des zweiten Teilprojektes, bei dem die Selbstausleihe in der Zentralbibliothek und die Selbstausleihe und –rückgabe in den vier Stadtteilbibliotheken eingeführt werden sollte, musste in 2015 erst ein internes Präqualifizierungsverfahren durchgeführt werden. Dieses konnte erst im Sommer 2016 abgeschlossen werden. Durch Verzögerungen bei der Ausschreibung konnten die Selbstausleihgeräte erst im zweiten Halbjahr 2017 in Betrieb genommen werden. In dieser Teilausbaustufe ist die RFID-Technik seit diesem Zeitpunkt in Betrieb.

Die ersten beiden Teilprojekte wurden durch das Land Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 180.469,79 € gefördert.

Bei den Planungen zum dritten Teilprojekt, bei dem eine automatisierte Rückgabe- und Sortieranlage in der Zentralbibliothek eingebaut werden sollte, zeigte sich, dass der Eingriff in das Gebäude größer ist als ursprünglich angenommen. Daher war zunächst eine Vorstudie notwendig, die in 2018 durchgeführt wurde und auch Grundlage eines entsprechenden Förderantrages an das Land Nordrhein-Westfalen war. Die Beauftragung eines Büros zur Umsetzung der Maßnahme konnte erst nach Zugang des Landesmittelbescheides über 283.640 € im zweiten Quartal 2019 erfolgen. Die Vergabe dieser Leistung befindet sich zurzeit in Endabstimmung mit FB 19. Die Umsetzung der Maßnahme muss entsprechend dem vorliegenden Förderbescheid in 2019 erfolgen.
b) Die Mehrbedarfe wurden für die Budgetgespräche zum Wirtschaftsplan 2019 angemeldet, eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses aber nicht gewährt.

Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum
a) Mehrbelastung in Höhe von 255.000 €
Bis zur Fertigstellung der reduzierten Brandschutzsanierung für die Interimsnutzung der Gebäudeteile „Stahlturm“ und „Gnadenort“ des Standortes Hansastr. 2-4 besteht die Auflage der 24-stündigen Überwachung des Hauses durch Brandwachen. Die Kosten für die Brandwachen belaufen sich auf ca. 255.000 € pro Jahr. Auf Grundlage der bereits angefallenen Kosten für die Brandwachen wurde der Mehrbedarf für 2020 angemeldet. Die beiden Gebäudeteile des Standortes umfassen eine Fläche von ca. 4.000 m². In 2019 finden rund 2000 Veranstaltungen an diesem Standort statt. Das Stahlhaus umfasst neben zwei Etagen mit Büroräumen im Erdgeschoss das Kundencenter. Zudem befinden sich in beiden Gebäudeteilen neben allgemeinen Unterrichtsräumen die kompletten IT-Fachräume und Gesundheits-Fachräume der VHS. Alternative Veranstaltungsräume mit der benötigten Ausstattung stehen nicht zur Verfügung. Es wird mit einer Fertigstellung der Brandschutzmaßnahmen zum Ende 2020 gerechnet, sodass die Kosten ab 2021 entfallen.
b) Mehrbelastung in Höhe von 100.000 €
Die VHS bezieht gemäß Ratsbeschluss bis zur Fertigstellung des neuen VHS- Gebäudes Teile der Kampstraße 47 als Kompensation für die weggefallenen Unterrichtsräume des Gebäudeteils „Löwenhof“ und des ehemaligen Gebäudes des Studieninstituts. Während der Bezugsplanung wurden die benötigten Büro- und Unterrichtsflächen der VHS aufgrund der Bedarfe der mit einziehenden anderen Stadtämter reduziert. Durch diese Entwicklung ist die VHS gezwungen vorerst 1/3 der Flächen des Mietobjektes Brückstraße weiter zu betreiben. Eine Mietpreisreduzierung im Objekt Kampstr. 47 zeichnet sich derzeit nicht ab, da inzwischen die tatsächlichen Flächenberechnungen des Architekten vorliegen. Für die Kalkulation der Mietmehrbedarfe für die Vorlage standen damals nur die Eckdaten der Unterlagen des damaligen Maklers zur Verfügung.
Anpassung TVöD

Im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung im Jahr 2017 waren die 38 Beschäftigten in die Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 9 a übergeleitet worden. Von den Beschäftigten wurden aufgrund des Ergebnisses dieser Überleitung Anträge auf Neubewertung gestellt. Aufgrund dieser Anträge mussten für alle Stellen neue Stellenbeschreibungen erstellt und durch FB 11/1-1 geprüft und bewertet werden. Als Ergebnis dieser Neubewertung wurden im Mai 2018 die 38 Beschäftigten den entsprechenden neuen Entgeltgruppen 6 bzw. 9 b zugewiesen. Die Neueingruppierung wurde dabei rückwirkend zum Termin der Antragsstellung gefasst. Die Kosten der Höhergruppierung konnten bei der Wirtschaftsplanaufstellung nicht mehr berücksichtigt werden, wurden aber als Risiko angemeldet.

· Wann wurde der Beschluss hierzu gefasst?
Wie bereits ausgeführt ergibt sich die Höhergruppierung aus dem Ergebnis der Bewertungsüberprüfung durch den FB 11/1-1 aus Mai 2018.


· War die Höhergruppierung nicht früher absehbar, so dass eventuelle Mehraufwendungen bereits früher hätten angemeldet werden können und müssen?
Die Mehraufwendungen wurden bereits frühzeitig als Risiko für den Wirtschaftsplan angemeldet.

· Ist mit weiteren "Überraschungen" im Personalbereich der Kulturbetriebe im Allgemeinen während der Haushaltsjahre 20/21 zu rechnen?
Für den Geschäftsbereich Bibliotheken sind zurzeit keine Risiken im Personalbereich für die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 erkennbar. Die durch die Höhergrupperungen verursachten Mehraufwendungen sind bei der Planung berücksichtigt.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 1.075.000,00 Euro.





zu TOP 4.3
Mitgliedschaft bei der Gesellschaft für Comicforschung (ComFor)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14926-19)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Hauptausschuss/Ältestenrat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließen die Mitgliedschaft des schauraum: comic + cartoon / MKK in der Gesellschaft für Comicforschung

zu TOP 4.4
Beschluß über die Förderkriterien für die Bildende Kunst in Dortmund und Gründung
eines Kunst-Beirates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15542-19)

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass sich in der Wißstraße ein Ladenlokal befände, das von Künstlern angemietet worden sei. Er frage sich, ob eine solche Einrichtung im Sinne der Vorlage förderungs- und zuschusswürdig sei.

Frau Kokoschka (41/KB) teilt mit, dass ein Kunstbeirat gegründet werde. Die Kriterien für eine Förderung seien, dass es sich um professionelle Künstler handelt oder nachgewiesen werden könne, dass sich die Personen seit mehreren Jahren erfolgreich in Kunsteinrichtungen bewegen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste die beigefügten Förderkriterien für die Bildende Kunst in Dortmund.

zu TOP 4.5
Klangvokal
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15203-19-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 10.09.2019 vor:
Anlässlich der Sitzung des Ausschusses am 10.09.2019 wurde von der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen um Informationen und die Beantwortung konkreter Fragen zum Klangvokal
Musikfestival Dortmund und zum Aufbau des Vokalmusikzentrum NRW im Reinoldihaus
gebeten.

Zunächst kurz zum aktuellen Entwicklungsstand der Gebäude-Instandsetzung des
Reinoldihauses:
Das Vokalmusikzentrum wird aufgrund von Verzögerungen bei der Renovierung durch den
Vermieter nicht wie ursprünglich geplant im Juli 2019, sondern frühestens im November
2019 in das Reinoldihaus einziehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch immer viele Gewerke
(wie Sanitäranlagen, Bodenbeläge) nicht ausgeführt sind, kann es zu weiteren Verzögerungen
kommen. Aus diesem Grund wird das Vokalmusikzentrum NRW nach aktuellem Stand
voraussichtlich erst im Januar 2020 seinen vollen Betrieb aufnehmen.

Die ursprünglich von einer Arbeitsgruppe zum Vokalmusikzentrum für den 8. November
2019 anberaumte offizielle Eröffnung wird daher zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen,
wahrscheinlich im Februar 2020. Vom Abschluss der Renovierungsarbeiten ist zudem die
planmäßige Durchführung der geplanten Projekte abhängig. Aufgrund der momentanen
Planungsunsicherheiten war und ist geboten, nicht mit allen geplanten Projekten sofort zu
starten. Die im Reinoldisaal anberaumte Netzwerktagung Kita-Musik NRW am 9.10.2019
findet jedoch statt.

Wie Sie aus den folgenden Ausführungen entnehmen können, wird und wurde die
verbleibende Zeit trotz der mit dem Einzug verbundenen Planungsunsicherheiten konstruktiv
genutzt. So werden beispielsweise aktuell mit verschiedenen Partnern – vor allem dem
Chorverband NRW und der Landesmusikakademie in Heek (die bereits jetzt gemeinsam mit
dem Vokalmusikzentrum einzelne Kurse in Dortmund anbietet) – weitere Kursangebote für
2020 ff. erarbeitet. Da in den beiden Partner-Einrichtungen im Sommer 2019 neue
Fachreferenten ihre Arbeit aufgenommen haben, werden nun im Rahmen der
Grundkonzeption in Kooperation mit dem Vokalmusikzentrum-Management neue
gemeinsame Ansätze ausgearbeitet.

Direkt nach dem Einzug sind zudem zahlreiche Einzelschritte (u. a. der Einbau von Technik
bzw. die stufenweise Anschaffung der notwendigen Erstausstattung) zu realisieren, um einen
reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Hier sind vom Klangvokal-Team bereits viele Fragen
vorab geklärt worden, damit keine weiteren Verzögerungen bei der Betriebsaufnahme
auftreten.

Im Folgenden findet sich die Beantwortung der in Drucksache 15203-19-E1 ausgewiesenen
Fragen:

1. Wie stellt sich die Vernetzung der im Vokalbereich aktiven Einrichtungen in
Dortmund und NRW dar?
Im Gebäude des Vokalmusikzentrum NRW – dem Reinoldihaus – werden neben der Zentrale
der Chorakademie Dortmund auch der Chorverband Dortmund, der Chorverband NRW, die
Sängerjugend NRW, das Vokalmusikzentrum NRW und das Klangvokal Musikfestival
Dortmund angesiedelt. Diese Einrichtungen bilden die Basis des Zentrums, führen eigene
Projekte im Reinoldihaus durch und arbeiten bei verschiedenen Projekten zusammen.
Konkrete Projekt-Kooperationen sind zudem mit den Partner-Einrichtungen Landesmusikrat
NRW, der Folkwang Universität der Künste und der Landesmusikakademie Heek vereinbart
worden. Des Weiteren gibt es u. a. Projekt-Zusammenarbeiten mit dem Verband Bildung und
Erziehung (Landesverband NRW) in Dortmund, der Musikschule Dortmund, dem
Kultursekretariat NRW und der Stadt Köln.

Im Lenkungsgremium sind neben den genannten Einrichtungen zusätzlich u. a. auch der
Verband deutscher Konzertchöre (VdKC), die Oper Dortmund, das Konzerthaus Dortmund,
die Evangelische Kirchenmusik in Westfalen, die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft
und eine Expertin für den Bereich Inklusion vertreten. Es ist im Sinne des offenen modularen
Konzeptes ausdrücklich gewünscht, diesen Kreis stufenweise zu erweitern, z.B. im Bereich
der Popmusik und Kirchenmusik, und mit den genannten Institutionen und neuen Partnern
weitere Projekte zu erarbeiten.

2. Welche neuen Aktivitäten wurden dabei entwickelt?
Im Lenkungsgremium wurden folgende erste Schwerpunkte vereinbart, die mit konkreten
Projekten unterlegt sind:

Erster Schwerpunkt: Singen mit Kindern und Jugendlichen

- Tagung KITA-Musik NRW (9.10.2019) mit ca. 120 Teilnehmer*innen aus ganz NRW
und weitere Workshops (ab 30.03.2020)
Im Mittelpunkt der Tagung des Netzwerks Kitamusik NRW (bisher: Netzwerk „Musik im
Kita-Alltag“) stehen die Erarbeitung von Impulsen zur Verbindung von Musik, Sprache und
Kommunikation. Für die Impulsvorträge konnte die Landesmusikakademie Heek Prof. Elisa
Läubin, Professorin für Elementare Musikpädagogik an der Hochschule für Musik, Theater
und Medien Hannover, und Dr. Anja Bossen, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl
für Musikpädagogik und Musikdidaktik der Universität Potsdam, gewinnen. Das Klangvokal-
Team ist mit Mitarbeiter*innen, Auszubildenden und ehrenamtlichen Helfer*innen intensiv in
die Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung eingebunden.

- Workshoptag „Musik im Grundschulalter“ für ca. 100 Lehrer*innen und
Gesangspädagogen (25.01.2020) mit der Folkwang Universität der Künste
Das Vokalmusikzentrum entwickelt gemeinsam mit Professoren der Folkwang Universität der
Künste dieses neue Format, das sich vor allem an Grundschullehrer*innen richtet: eine
Verbindung aus Vorträgen, Diskussionen und Workshop-Angeboten. Ziel dieser Auftakt-
Veranstaltung ist es aber auch, Bedürfnisse und Notwendigkeiten im Grundschulalltag zu
fokussieren und daraus neue Angebote zu entwickeln. Das Klangvokal-Team ist für die
komplette Durchführung verantwortlich.

- Singen mit Eltern (eine Initiative des Westdeutschen Rundfunks und des Chorverbandes
NRW – der Start war ursprünglich im Oktober 2019 vorgesehen, nun verschoben auf 2020)
Das Projekt befindet sich in Vorbereitung.

- Neuer Landesjugendchor NRW mit Klassik und Pop (ab Oktober 2019 in Köln und
Dortmund):
Der Chor wird aktuell personell und künstlerisch völlig neu aufgestellt und nach jetzigem
Stand künftig in Dortmund und Köln proben. Die ersten Proben finden im Oktober 2019 statt.

- chorcamp – eine bundesweite Begegnung für Jugendchöre (in Planung, evtl. im Juni
2021 oder 2022)
Gemeinsam mit der Deutschen Chorjugend und weiteren Partnern wurde das Konzept hierzu
in Dortmund entwickelt. Die Grundidee: Jugendchöre aus ganz Deutschland treffen sich vier
Tage in Dortmund, proben und performen miteinander. Jugendliche werden intensiv in die
Veranstaltungsentwicklung integriert. Zum aktuellen Zeitpunkt steht für dieses Projekt noch
die Finanzierungszusage des Bundes für die Chorjugend aus.

Zweiter Schwerpunkt: Interkulturalität
- Ensemble Orpheus XXI-NRW (bisher: Orpheus XXI-Dortmund)
Das Vokal- und Instrumentalensemble mit rund 20 jungen geflüchteten und emigrierten
Sänger*innen und Musiker*innen aus Syrien, Iran, Afghanistan und der Türkei, die in
Dortmund und Umgebung eine neue Heimat gefunden haben, arbeitet seit Frühjahr 2019
unter dem renommierten syrischen Sänger Rebal Alkhodari mit Klangvokal und dem
Vokalmusikzentrum NRW zusammen. Das Ensemble hatte sein erfolgreiches Konzertdebüt
mit Repertoire aus Syrien, der Türkei und angrenzenden Ländern am 18. Mai 2019 bei
Klangvokal (im Rahmen einer Kooperation mit der TU Dortmund und der Universität zu
Köln im Orchesterzentrum|NRW) und ist Anfang September 2019 beim Jubiläum der
Auslandsgesellschaft aufgetreten.
Das Ensemble Orpheus XXI–NRW ist in eine internationale Struktur eingebunden (die von
dem international hochangesehenen katalanischen Künstler Jordi Savall entwickelt und
geleitet wird) und wird von Klangvokal beraten und gefördert. Es wird künftig im
Vokalmusikzentrum proben und sich an verschiedenen Workshops und Aktivitäten des
Zentrums beteiligen. Erste Projekt-Kooperationen sind mit der Musikschule Dortmund
(Dezember 2019 ff.) und dem Kultursekretariat NRW (Februar bis April 2020) vereinbart
worden. Eine weitere Förderung (u. a. durch die Stadt Köln) und Folgekonzerte sind in
Diskussion.

- Workshops mit Chorsänger*innen zum Thema interkulturelle Musik
Erste Pilotprojekte haben bereits am 3. Oktober 2018 mit Erwachsenen und am 23. März 2019
mit Kindern im Orchesterzentrum|NRW (gemeinsam mit dem Projekt Brückenklang des
Landesmusikrates NRW und dem Chorverband NRW) stattgefunden. Ein weiterer geplanter
Workshop am 30. Juni 2019 zum Thema Gesang aus Orient und Okzident musste wegen der
Nicht-Verfügbarkeit geeigneter Räumlichkeiten letztlich in Bonn durchgeführt werden. Auch
dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig die neuen Räumlichkeiten im Reinoldihaus sind.
Aktuell wird beim Landesmusikrat NRW, der die Hauptfinanzierung gewährleistete, geprüft,
ob die Reihe 2020 – möglicherweise modifiziert – fortgesetzt wird.

- Symposium „Stimmkulturen“
Aktuell entwickeln die Landesmusikakademie, der Chorverband NRW und das
Vokalmusikzentrum gemeinsam ein neues Format zum Thema Singen in anderen Kulturen:
ein zweitägiges Symposium mit Vorträgen, vier parallelen Workshops, Podiumsgespräch und
Konzert. Die Veranstaltung ist für Herbst 2020 vorgesehen.

- Zertifikatslehrgang Musikpädagogik - für Musiker*innen verschiedener Kulturen
Aktuell wird geprüft, ob der Lehrgang der Musikakademie Heek, der bisher in Köln,
Wuppertal und Heek stattfindet, ab Herbst 2020 evtl. mit dem neuen Schwerpunkt Gesang im
Vokalmusikzentrum durchgeführt werden wird. Er richtet sich an Musiker*innen aus anderen
Kulturen, deren Ziel es ist, pädagogisch tätig zu werden, sowohl in Musikschulen, als auch in
soziokulturellen Zentren, Jugendzentren, der Privatwirtschaft oder in Schulprojekten. Sowohl
Menschen, die erst kürzlich geflüchtet sind, als auch schon lange hier lebende Menschen mit
Migrationshintergrund werden angesprochen.

Dritter Schwerpunkt: Singen ab dem 3. Lebensabschnitt (mit Chorverband NRW)
Der Chorverband entwickelt mit verschiedenen Partnern aktuell ein neues Projekt zum Thema
„Singen im 3. Lebensabschnitt“. Fachleute aus NRW kommen erstmals im Oktober 2019
zusammen, um gemeinsam das Konzept zu erarbeiten. Beteiligt daran sind auch ausgewählte
Chorleiter aus Dortmund und die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft. Kurse sind
dann im Reinoldihaus vorgesehen.

3. Wie stellt sich das Verhältnis des Vokalmusikzentrums zur Chorakademie dar?
Die Chorakademie ist – wie alle Einrichtungen im Vokalmusikzentrum NRW – eine
autonome Einrichtung, hat ihren Sitz mit den anderen Einrichtungen zusammen im
Reinoldihaus und bringt sich mit Konzerten und ihrem umfangreichen Angebot für Kinder
und Jugendliche in die Gesamtidee und Struktur des Zentrums ein.
Die Zentrale der Chorakademie befindet sich aktuell im 1. Stock des Vokalmusikzentrum
NRW. Chöre der Chorakademie nutzen die Räumlichkeiten des Vokalmusikzentrums, vor
allem den Reinoldisaal, auch in Zukunft an vier bis fünf Wochentagen für Proben und
teilweise auch für Aufführungen. Es wird angestrebt, dass Lehrkräfte, Mitglieder und Chöre
der Chorakademie nach Möglichkeit auch in die Kursangebote des Vokalmusikzentrums
integriert werden. Und: Es gibt natürlich einen ständigen Austausch zwischen der Leitung der
Chorakademie und dem Vokalmusikzentrum.

4. Wie hat sich die modulare Struktur des Vokalmusikzentrums entwickelt und wie
häufig haben die jeweiligen Arbeitsgruppen getagt?
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es eine breite Basis von Institutionen, die im Vokalmusikzentrum
angesiedelt werden und erste gemeinsame Projekte entwickeln und durchführen (siehe oben).
Erste Schwerpunkte wurden bereits unter 2. benannt.
Arbeitsgruppen haben in diesem Jahr u. a. zu den Themen „Singen mit Kindern“,
„Eröffnungsveranstaltung“ und Inklusion getagt. Weitere Arbeitsgruppen, u. a. zum Thema
„Interkulturalität“, werden in den kommenden Monaten zusammenkommen.
Die in den Arbeitsgruppen diskutierten Inhalte werden in vielen Einzelgesprächen mit
unterschiedlichen Partnern (vor allem mit dem Chorverband NRW, der
Landesmusikakademie Heek) weiterentwickelt und finden ihren Niederschlag in konkreten
Projekten.

5. Wie häufig trifft sich der Lenkungskreis des Vokalmusikzentrums und welche
Beschlüsse wurden gefasst?
Der große Lenkungskreis mit ca. 20 Mitgliedern aus ganz Nordrhein Westfalen trifft sich
nach Bedarf: Bisher war dies ein bis zwei Mal pro Jahr. Die letzte Sitzung mit umfangreichen
Beschlüssen fand am 25. Januar 2019 statt. Die nächste Sitzung wird zeitnah einberufen,
sobald die Bezugs- und Eröffnungstermine endgültig feststehen. Hiervon ist die Weiterarbeit
wesentlich abhängig.

In der letzten Sitzung Anfang 2019 wurden u. a. verabschiedet:
- die flexible modulare Netzwerkstruktur
- die gemeinsame Eröffnungsveranstaltung
- die ersten Schwerpunkte des Zentrums (Kurse zur Kinder- und Jugendarbeit und
Interkulturalität)
- die Ansiedlung der Ensembles (Orpheus XXI-NRW und Landesjugendchor)
- eine Vielzahl von Projekten (siehe weiter oben).

Für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des Konzeptes wichtig sind aber vor allem die
vielen Einzeltreffen und kleinen Projektgruppen, die die konkreten Projekte vorbereiten und
durchführen. An ihnen nehmen verschiedene Partner-Organisationen und das
Vokalmusikzentrum teil.

Die stufenweise Weiterentwicklung des Konzeptes und die konkreten Projekte werden –
sofern gewünscht – nach Eröffnung des Zentrums in der ersten Jahreshälfte 2020 im
Ausschuss mündlich dargestellt werden.

Der Jahresbericht 2018 von Klangvokal mit Dokumentation ist aus Gründen des
Datenschutzes dem nichtöffentlichen Sitzungsteil beigefügt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Außenareal Naturkundemuseum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15671-19)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.10.2019 vor:
Nach einer langen Renovierungs- und Umbauphase wird das Naturkundemuseum bald wieder öffnen.
Da das Museum von einer relativ großen Park- und Wiesenfläche umgeben wird, bitten wir im Ausschuss für Kultur, Sport, Freizeit um die Beantwortung der Fragen:
- Werden im Zuge der Sanierung des Naturkundemuseums auch die im direkten Umfeld befindlichen Grünflächen entsprechend hergerichtet?
- Findet künftig eine regelmäßige Pflege der Grünflächen rund um das Naturkundemuseum statt (Rasen- und Baumschnitt, Anpflanzung von Blumen)?

- Wer ist für die Pflege des Areals zuständig?

- Sofern eine Pflege der Grünflächen stattfindet - wie hoch sind die jährlichen Kosten?


Wir bitten um Beantwortung der Fragen zur nächsten Ausschusssitzung am 29.10.2019.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.





zu TOP 4.7
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15318-19)

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass sich aus ihrer Sicht nicht viele Änderungen durch die Vorlage ergäben. Sie halte jedoch die Beiträge der Musikschule für nicht kompatibel für finanziell schwächere Familien.

Herr Gerland (41/MS) teilt mit, dass es ihm ein Anliegen sei, dass das 3. und 4. Jahr bei Jekids wieder entgeltfrei werde. Einige Eltern würden ihre Kinder ansonsten auch im 2 Jahr nicht anmelden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund die bisherige Regelung zum 01.01.2020 ersetzt.

zu TOP 4.8
Zusammenführung des Vokalmusikzentrums NRW und des Musikfestivals Klangvokal
in einem „Institut für Vokalmusik“ ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-19)

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt in die Vorlage ein und teilt mit, dass sich für den Gesamthaushalt keine Veränderungen ergäben.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er der Vorlage zustimmen werde. Er habe allerdings Bedenken mit dem Begriff „Institut“. Klangvokal sei aus seiner Sicht ein Markenzeichen für ein künstlerisches Produkt. Man solle die Bezeichnung „Institut“ vielleicht besser zunächst als Arbeitstitel benutzen, ansonsten aber „Klangvokal“ erhalten.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass beide Namen beibehalten werden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Sie frage sich allerdings, warum der Begriff „Direktor“ und nicht „Leiter“ verwendet werde.

Herr Stüdemann erklärt, dass er diese Anregung mitnehmen werde.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) weist drauf hin, dass er die Vorlage für gut befinde. Er werde sich jedoch trotzdem bei der Abstimmung hierzu enthalten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Musikfestival Klangvokal und das Vokalmusikzentrum NRW (VMZ) in Fortführung des Ratsbeschlusses DS.-Nr.:12371-18 vom 13.12.2018 unter dem gemeinsamen Management des Musikfestival-Teams als „Institut für Vokalmusik“ zusammenzubinden und dieses Institut den Kulturbetrieben organisatorisch zuzuordnen und dem Geschäftsführenden Direktor der Kulturbetriebe direkt zu unterstellen. Dazu werden sämtliche Personalstellen des Musikfestivals Klangvokal in wertgleiche Planstellen im Eigenbetrieb Kulturbetriebe überführt und die Sachkostenansätze integriert. Die Umsetzung im Detail regelt eine Organisationsverfügung der Verwaltung.
2.) Der Rat beschließt weiter, dass der Direktor des Musikfestivals Klangvokal ab 01.01.2020 die Bezeichnung „Direktor des Instituts für Vokalmusik“ führt.
5. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 5.1
Begründung einer Mitgliedschaft in der GKFD durch das Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15164-19)

Herr Klösel (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass bereits zum Thema Gesellschaft für Comicforschung über einen Beitrag in Höhe von 50,-- € entschieden worden sei und nun die Entscheidung über einen Beitrag von 500,-- € anstehe, also zehnmal größerer Nutzen für die Stadt Dortmund. Eine weitergehende Information hierzu wäre hilfreich.

Herr Ehinger (42/GfD) teilt mit, dass er einen zehnfach höheren Nutzen so nicht beziffern könne. Die Akademie für Digitalität und Theater sei eine in mehrfacher Millionenhöhe geförderte Institution, die in der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Kunst agiert. Genauso sei es bei der GKFD.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass er der Vorlage nicht zustimmen könne, weil es sich um eine Landesaufgabe handele.

Frau Neuman-Lieven (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Hauptausschuss und Ältestenrat mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Begründung einer Mitgliedschaft des Theater Dortmund (Sparte Akademie für Theater und Digitalität) bei der Gesellschaft für künstlerische Forschung in Deutschland (GKFD).


6. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 6.1
Sachstandsbericht zum eSport in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15492-19)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den beigefügten Bericht zum eSport in Dortmund und dem weiteren Vorgehen der Verwaltung zur Kenntnis.





Mais Wiesemann Helfer
stellv. Vorsitzende sachkundige Bürgerin Schriftführerin