Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 27.10.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Reinhard Frank (CDU) i. V. für Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Karl Krämer (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Peter Bohnhof (AfD) i. V. für Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Lars Wedekin (SPD)
sB Andrea Wiesemann (SPD)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die LINKE/PIRATEN) i. V. für Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (FBI)


4. Beschäftigtenvertreter:

Mareike Grote, 42

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


Johannes Roeren – BL 5/Dez
Dr. Frank Brandstätter - 52/GL
Kurt Eichler - 41/KB

Dr. Stefan Mühlhofer - 41/Archiv
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Volker Gerland- 41/MS
Heinz Bünger –41/VHS
Bernd Kruse – 52/GL
Dieter Krause - 52/1
Annette Kulozik - 52/3

6. Gäste:

./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 27.10.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15.09.2015


2. Angelegenheiten des Theaters

- nicht besetzt -

3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

3.1 Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01804-15)

3.2 Änderung von Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02402-15)

3.3 Erneuerung des Paktes für den Sport in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02573-15)

3.4 Olympiastützpunkt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02682-15)



4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

4.1 Honorarkräfte in den Museen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02356-15-E2)

4.2 JeKi
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02355-15-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 15.09.15 versandt.

4.3 Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa"
Sachstandsbericht zum Industriedenkmal "Kokerei Hansa" und zur Erweiterung des Betriebswerks Mooskamp (BwM)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01929-15)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2015
(Drucksache Nr.: 01929-15)



5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

5.2 Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02257-15)


Die Vorsitzende - Frau BM´in Birgit Jörder - eröffnet die Sitzung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fristgemäß eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Hawighorst-Rüßler benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) bittet auf Wunsch von Frau StR Zoerner, die Themen der Sport- und Freizeitbetriebe an den Schluss der Tagesordnung zu setzen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet, folgende Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Pop Akademie
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02896-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.4 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15.09.2015

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15.09.2015 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten des Theaters

- nicht besetzt –


3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 3.1
Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01804-15)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Beratung der Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben, da ihre Fraktion erst die Empfehlungen der ebenfalls beratenden Bezirksvertretungen abwarten möchte.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) befürwortet diese Vorgehensweise.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) fragt an, ob auch die Bezirkssportanlagen dazuzählen würden.

Herr Kruse (Geschäftsführung Sport- und Freizeitbetriebe) stellt dar, dass die Benennung der städtischen Sportstätten nach Sponsoren an die Voraussetzung geknüpft sei, dass das Geld, welches dadurch eingeworben würde, auch in die jeweilige Sportstätte investiert wird.

Frau Mais (CDU-Fraktion) schlägt vor, einen Mustervertrag für die einzelnen Positionen zu erarbeiten, sodass eine Gleichheit erzielt würde und auch die gesetzlichen Grundlagen gleich seien.
Sie fragt nach, wie die Beschilderung der neu benannten Sportstätten umgesetzt werden würde. Es sei zu klären, ob der Sponsor die Kosten für die neuen Schilder trage, da dessen Name darauf zu lesen sein werde, oder ob diese Kosten zu Lasten der Stadt gingen.

Herr Kruse sagt zu, nachdem die ersten Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt seien, einen Rahmenvertrag zu erstellen, welcher dann die Grundlage für alle andern Verträge bilden werde.
Die Erstellung der neuen Beschilderung, sowie die Übernahme der dafür entstehenden Kosten, sehe er in der Zuständigkeit des Sponsors.
Die jeweiligen Bezirksvertretungen würden in den Prozess eingebunden und fungierten als Regulativ.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) zweifelt an, dass dieses Konzept von zahlreichen Sponsoren aufgegriffen werde. Gleichwohl würde er gerne wissen, was passieren würde, wenn mehr Geld eingenommen werde, als die Sportstätten benötigten.

Frau Jörder gibt zu bedenken, dass dieser Prozess neue Wege beschreite und derzeit wohl niemand einschätzen könne, welche Ergebnisse erzielt würden.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die Generierung von Geldern durch Sponsoren dazu führe, dass sich die Unterstützungsleistungen der Stadt verringern würden.

Herr Kruse erklärt, dass diese Vorlage lediglich dazu diene, dieses Thema erstmals in die Gremien zu tragen um ein Meinungsbild darüber zu erhalten, ob dieser Weg beschritten werden dürfe. Die haushaltsrechtlichen Fragen würden noch beleuchtet. Er ginge nicht davon aus, dass mehr Gelder eingenommen, als ausgegeben werden können.
Die Sportvereine müssten Nachweise erbringen, dass die Gelder verbaut wurden.
Der Ablauf solle sich so darstellen, dass die Sportvereine einen Antrag stellen, welcher durch die Sport- und Freizeitbetriebe geprüft und dann zur Entscheidung in die Bezirksvertretung gegeben werde. Die Geldflüsse und daraus resultierende Investitionen würden dann nachgewiesen werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Vorlage zurückzustellen, um die Empfehlungen der Bezirksvertretungen abzuwarten und

verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.2
Änderung von Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02402-15)

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, wie die Berechnung der Erhöhungen zustande käme.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass Ihre Fraktion die Vorlage ablehne. Sie halte die Erhöhungen für unverhältnismäßig.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) gibt an, die Vorlage ebenfalls abzulehnen, da seine Fraktion die durch die Erhöhungen entstehenden Belastungen für die Bürger nicht mittrage.

Frau Kulozik (Fachbereichsleitung Sport- und Freizeitbetriebe) erklärt, dass mit der Kalkulation der Erhöhungen, welche das Ziel verfolgen, eine konsequente Tarifstruktur erreicht werden solle. Eine prozentuale Anpassung sei gerechtfertigt.

Aufgrund dieser Erläuterung teilt Frau Dr. Tautorat dem Ausschuss mit, dass Ihre Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da diese neuen Eintrittspreise sozial unausgewogen seien und Sie dadurch einen Einbruch der Besucherzahlen befürchte.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass die Eintrittspreise der Freizeiteinrichtungen von Dortmund deutlich unter dem Preisniveau der anderen Städte lägen und somit die mäßigen Erhöhungen sehr gut tragbar wären.

Frau Jörder (Vorsitzende SPD-Fraktion) unterstreicht ebenfalls das niedrige Preisniveau der Dortmunder Eintrittspreise und stellt fest, dass der Prozess der Preiserhöhungen wie vorgesehen, besser in kleinen Schritten vorangetrieben werden solle, als nach einigen Jahren eine große Preiserhöhung anzusetzen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass Ihre Fraktion dem Antrag folgen werde.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) hebt die günstigen Eintrittspreise hervor und gibt an, dass ihre Fraktion dem Antrag folgen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- die Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen ab 01.01.2016
(Anlage 1 und 1a),

- die Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Zoo Dortmund ab 01.01.2016
(Anlage 2 und 2a).

zu TOP 3.3
Erneuerung des Paktes für den Sport in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02573-15)

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob der Status Quo verändert würde.

Herr Krause (Fachbereichsleitung Sport- und Freizeitbetriebe) teilt mit, dass es sich lediglich um eine Fortschreibung der bisherigen Version handle. Die einzige Neuerung bestehe darin, dass festgeschrieben würde, dass während der laufenden Legislaturperiode keine Sportstättennutzungsgebühren eingeführt würden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht, den „Pakt für den Sport in Dortmund“ zu erneuern und fortzuschreiben.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Abschluss dieses Paktes mit dem StadtSportBund Dortmund e. V. vorzunehmen.

zu TOP 3.4
Olympiastützpunkt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02682-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02682-15-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um eine Darstellung der vom
DOSB geplanten Neustrukturierung der OSP-Stützpunkte in NRW und der daraus resultierenden
Aufspaltung des Olympiastützpunktes Westfalen gGmbH.
Insbesondere bitten wir um eine Einschätzung der Auswirkungen auf den Olympiastützpunkt
Dortmund in Hinblick auf wirtschaftliche und leistungssportliche Risiken.
Begründung:
Der Olympiastützpunkt Westfalen soll nach Willen des Deutschen Olympischen Sportbundes
(DOSB) unter eine neue Trägerorganisation gestellt werden, die die zentrale Leitung
für alle drei NRW-Stützpunkte übernimmt. In einem jetzt vorliegenden Schreiben des
DOSB, des BMI und des Sportministeriums des Landes ist im Zusammenhang mit dieser
Neustrukturierung von einer Aufspaltung des OSP Westfalen gGmbH die Rede, ohne dass
die damit verbundenen Folgen für Dortmund beschrieben werden.
Der Olympiastützpunkt Dortmund hat gemeinsam mit den Außenstellen in Bochum, Warendorf
und Winterberg sehr gute Leistungen in den unterschiedlichsten Sportarten erbracht.
Viele Top-Athlet*innen haben hier ihre sportliche Heimat und die Talentsuche und
-förderung hat einen hohen Stellenwert für die gesamte Region.
Eine schriftliche Antwort der Verwaltung ist für den nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung am 24.11.2015 zugesagt.


4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 4.1
Honorarkräfte in den Museen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02356-15-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt

Zu Frage 1:
Der Einsatz der Honorarkräfte in den städtischen Museen richtet sich nach der
Honorarordnung für freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturbetriebe
Dortmund v. 25.06.2015. Zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Honorarordnung
wurde in enger Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt der Stadt die
Dienstanweisung zum Abschluss von Honorarverträgen auf Grundlage der Honorarordnung
der Kulturbetriebe Dortmund v. 18.08.2015 erlassen.
Die städtischen Museen schließen auf dieser Grundlage zur Planung, Begleitung und
Durchführung bestimmter Programmangebote regelmäßig befristete Honorarverträge mit
freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Organisation des Einsatzes freiberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt sich
systematisch wie folgt dar:
1. Ermittlung und Dokumentation des Bedarfs und des Einsatzes von Honorarkräften
2. Klärung und Dokumentation der fachlichen Einsatzvoraussetzungen der Honorarkräfte
3. Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status der Honorarkräfte
4. Vertragsabschluss über den Einsatz als Honorarkraft

Zu Frage 2:
Freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erweitern das inhaltliche Angebotsspektrum
durch speziell geforderte Fachkenntnisse, die beim hauptberuflichen Personal der städtischen
Museen nicht vorhanden sind. Der bedarfsgerechte Einsatz von freiberuflichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist insbesondere bei befristeten Projekten und
Dienstleistungen aller Art sinnvoll, da die städtischen Museen aufgrund des
diskontinuierlichen Anfalls bestimmter Arbeiten, aufgrund der spezifischen Art bestimmter
Aufgaben oder aufgrund wirtschaftlicher Faktoren nicht für alle Angebote eigene
hauptberufliche Personalkapazität bereit halten können.

Zu Frage 3:
Für den museumspädagogischen Bereich der städtischen Häuser wird aktuell eine Alternative
als Pilotprojekt geprüft, in dem die Kooperation mit einem externen Dienstleister zur
Organisation der museumspädagogischen Programmangebote und Veranstaltungen erprobt
werden soll. Nach diesem Konzept – das seit Jahren erfolgreich bei der DASA betrieben wird
– würde die inhaltliche Gestaltung des museumspädagogischen Angebots und die
Formulierung des Anforderungsprofils an die freiberuflichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter weiterhin durch die städtischen Museen verantwortet. Der Kooperationspartner
wäre für das Management des Angebotsbereichs im Sinne eines Terminbüros einschl. des
Einsatzes der freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Von dieser Option
versprechen sich die städtischen Museen ein Mehr an Kundenzufriedenheit (angesichts der
vorhandenen Personalengpässe auf städtischer Seite) und gleichzeitig ein Mehr an
Rechtssicherheit (angesichts des sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Risikos aufgrund von Scheinselbständigkeit einzelner Honorarkräfte).
Der Teil der Honorarkräfte, der nicht im museumspädagogischen Bereich eingesetzt ist, wäre von diesem Pilotprojekt nicht betroffen.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) geht auf die Stellungnahme der Verwaltung ein und bittet um Erläuterung des zu Frage 3 genannten Pilotprojektes. Explizit erbittet Sie eine Erklärung zu den inhaltlichen Konsequenzen und der Kosten des externen Dienstleisters.

Herr Eichler (Geschäftsführung Kulturbetriebe) erklärt, dass sich das Verfahren derzeit erst in der Prüfung befinde und es möglich sein könne, dass das Projekt im Nachhinein an den Kosten scheitern würde. Ein externer Dienstleister wäre in der Lage, die Honorarkräfte längerfristig zu binden, das sei im Sinne der Beschäftigten.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
JeKi
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02355-15-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02355-15-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 15.09.15 vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

Durchführung und Organisation von JeKi
- Die Fraktion bittet um eine statistische Darstellung der Ist- und Sollstunden von JeKi.
- In welchem Umfang fällt Unterricht aus? Wie lässt sich der Ausfall verhindern bzw.
kompensieren?
- Wie funktioniert die konkrete Zusammenarbeit mit den Schulen?
- Wie setzt sich der kalkulierte Preis pro Stunde / Schuljahr zusammen?
- Wie lange bleiben die SchülerInnen im Durchschnitt in dem Förderprogramm?
- Wie hoch sind die Abmeldequoten pro Schuljahr (auch während des Schuljahrs)?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste
vom 15.09. 2015:
- Die Fraktion bittet um eine statistische Darstellung der Ist- und Sollstunden von Jeki.
Das Programm Jeki wird schrittweise vom Programm JeKits abgelöst. Derzeit sind für Jeki
und JeKits ca. 1450 Unterrichtsstunden wöchentlich geplant und im Stundenplan der
Musikschule eingerichtet.
- In welchem Umfang fällt Unterricht aus? Wie lässt sich der Ausfall verhindern bzw.
kompensieren?

Der Unterricht kann grundsätzlich aus unterschiedlichen Gründen ausfallen.

1. Gründe, die bei der Grundschule liegen
Wenn die Grundschule in der Unterrichtszeit von Jeki Veranstaltungen oder
Unterrichtsangebote (z.B. Ausflüge, Exkursionen) durchführt, fällt der Unterricht aus,
wenn er nicht durch günstige Umstände nachgeholt werden kann.
Wenn die Grundschule im Ausnahmefall die Unterrichtsräume nicht für Jeki zur
Verfügung stellen kann, weil z.B. beim Elternsprechtag nicht auf diese Räume
verzichtet werden kann, fällt der der Unterricht aus, wenn er nicht durch günstige
Umstände nachgeholt werden kann.
Die Musikschule geht davon aus, dass die Grundschulen nach besten Kräften
bemüht sind, Unterrichtsausfall bei Jeki zu vermeiden.

2. Gründe, die bei der Musikschule liegen
Ausfall durch Erkrankung der Lehrkraft.
Wenn Lehrkräfte erkranken, ist es in der Regel nicht möglich, den Unterricht
kurzfristig durch eine andere Lehrkraft vertreten zu lassen.
Wenn bekannt ist, dass die erkrankte Lehrkraft längere Zeit ausfallen wird, bemüht
sich die Musikschule um eine Vertretungsregelung.
Häufig liegen aber keine Informationen über die voraussichtliche Dauer der
Erkrankung vor, weil die Ärzte erst jeweils direkt bei Ablauf der Krankschreibungszeit
eine Folgebescheinigung ausstellen. In diesem Fall sind die Handlungsmöglichkeiten
der Musikschule sehr eingeschränkt.
Ausfall aus anderen Gründen
Wenn bekannt ist, dass Lehrkräfte für einen bestimmten Zeitraum nicht unterrichten
können (z.B. Kur oder geplante Operationen), bemüht sich die Musikschule um eine
Vertretungsregelung.
Unterrichtsausfälle, die von der Musikschule zu vertreten sind, werden nach den
Bestimmungen der Entgeltordnung erstattet.
Aussagen zur Menge des Unterrichtsausfalls lassen sich bezogen auf einen konkreten
Zeitraum darstellen. Ausgewertet wurde das erste Halbjahr 2015 .
Statistisch erfasst wurde nur Unterrichtsausfall aus den oben unter 2. dargestellten Gründen
(„Gründe, die bei der Musikschule liegen“).
Im ersten Halbjahr 2015 hätten in den Unterrichtsfächer Jeki 1 bis 3 und Orchester
Kunterbunt rund 30.475 Unterrichtsstunden stattfinden müssen. Tatsächlich haben nur
30.056 Unterrichtsstunden stattgefunden. Ausgefallen sind somit 417 Unterrichtsstunden,
was einem Anteil von weniger als 1,4% entspricht.

- Wie funktioniert die konkrete Zusammenarbeit mit den Schulen?
Grundsätzlich sehr gut. Alle Schulen hatten beim Programmwechsel Jeki/JeKits die
Möglichkeit, den inhaltlichen Schwerpunkt zu wechseln, ganz aufzuhören oder sich einen
anderen außerschulischen Partner zu suchen. 71 Schulen und 3 Förderschulen sind beim
Schwerpunkt „Instrumente“ in der bisherigen Partnerschaft geblieben, 4 haben zu „Singen“
gewechselt und 3 haben ganz aufgehört. Aus Sicht der Musikschule ist das insgesamt eine
eindrucksvolle Bestätigung der erfolgreichen Zusammenarbeit.
Die Grundschulen werden kleingliedrig von Musikschullehrkräften betreut, die als
Ansprechpartner/innen für alle Fragen der Zusammenarbeit fungieren. Diese Lehrkräfte
bilden regionale Orgateams, die direkt bei den Regionalleitungen angebunden sind. Die
Orgateams beraten die Grundschulen und stellen in allen wichtigen Fragen das Bindeglied
zwischen Grundschulen, Musikschullehrkräften und Musikschulverwaltung dar.
- Wie setzt sich der kalkulierte Preis pro Stunde/Schuljahr zusammen?
Die Entgelte, die bei Jeki und JeKits erhoben werden, sind von der Stiftung Jeki bzw. jetzt
JeKits so festgelegt worden.

Für Jeki, das beginnend mit diesem Schuljahr bis zum Schuljahr 2017/2018 ausläuft, gilt:
im ersten Schuljahr nehmen automatisch alle Schülerinnen und Schüler der beteiligten
Grundschulen an JeKi teil und entscheiden sich im Anschluss, ob sie weiterhin dabei sein
möchten. Das erste Schuljahr ist kostenlos. Im zweiten Schuljahr fällt ein monatlicher
Teilnahmebetrag von 20 €, im dritten und vierten Schuljahr von jeweils 35 € an.
Für JeKits, das in diesem Schuljahr in den ersten Klassen begonnen hat, gilt:
Das erste JeKits-Jahr ist kostenfrei.
Für das zweite JeKits-Jahr fallen je nach Schwerpunkt folgende monatliche Elternbeiträge
an:
 JeKits Instrumente: 23,00 €
 JeKits Tanzen: 17,00 €
 JeKits Singen: 12,00 €

Für beide Programme gilt:
Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnliche Sozialleistungen
empfangen, sind von den Teilnahmebeiträgen befreit. Für Kinder, deren Eltern Wohngeld,
Kinderzuschlag, Ausbildungshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten, ist die Teilnahme ebenfalls kostenfrei. Nehmen zwei oder mehr Kinder einer
Familie am Programm teil, so fällt der volle Beitrag nur für das erste Kind an, für jedes
weitere Kind muss lediglich die Hälfte gezahlt werden.

- Wie lange bleiben die SchülerInnen im Durchschnitt in dem Förderprogramm?
Die SchülerInnen, die sich nach dem ersten kostenlosen Orientierungsjahr für ein Instrument
anmelden, verbleiben durchschnittlich insgesamt 3 Jahre im Förderprogramm.
- Wie hoch sind die Abmeldequoten pro Schuljahr (auch während des Schuljahrs)?
Die Abmeldequoten sind nicht konstant. Ausgewertet ist der Übergang der Schuljahre 13/14
zu 14/15 .
Von den SchülerInnen, die im 2. Schuljahr angemeldet waren, haben sich 29% abgemeldet.
Von den SchülerInnen, die im 3. Schuljahr waren, haben sich 35% abgemeldet.
Grundsätzlich ist eine Kündigung des Unterrichtsvertrags nur jeweils zum Ende des
Schuljahres möglich. Es gibt Ausnahmen für besondere Fälle, z.B.
- Rückversetzung in die 1. Klasse
- Fortzug aus Dortmund
- Ausschluss wegen Zahlungsverzugs nach entsprechenden Mahnungen
- Ausschluss aus pädagogischen Gründen
Diese Anzahl wird statistisch nicht erfasst.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach der angegebenen Abbrecherquote im 2. und 3. Jahr.

Herr Gerland (Geschäftsleitung Musikschule) weist darauf hin, dass es vor dem Programm JeKi nur wenige musizierende Kinder gegeben habe. Durch JeKi würden sehr viele Kinder an die Instrumente herangeführt. Nicht alle blieben längerfristig dabei, sodass es sich hier um normale Fluktuationszahlen handle. Diese Zahlen könnten somit nicht als Misserfolg gewertet werden. Die Quote der Weitermacher ist im Verhältnis zu anderen Städten sehr gut. Es sei Im Sinne des Projektes JeKi, den Kindern das qualifizierte Ausprobieren der Instrumente zu ermöglichen. Es läge in der natürlichen Entwicklung der Kinder, dass nicht alle auf Dauer am Musizieren interessiert seien. Es handele sich um ein Angebot, welches die Kinder freiwillig annehmen könnten, genauso freiwillig dürften sie wieder aufhören.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa"
Sachstandsbericht zum Industriedenkmal "Kokerei Hansa" und zur Erweiterung des Betriebswerks Mooskamp (BwM)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01929-15)
hierzu-> Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2015

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die Vorlage in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.15 an den Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit zur Kenntnisnahme überwiesen.

Der Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit nimmt die Vorlage nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Pop Akademie
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02896-15)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90 / die GRÜNEN bittet die Verwaltung auf dem Wege der Dringlichkeit um die Ergänzung der Tagesordnung um den o.g. Punkt. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Berichterstattung.

1. Seit wann ist der Stadt, in persona Herrn Stüdemann bekannt, dass die Pop-Akademie
auf der Suche nach Räumlichkeiten ist?

2. Warum sollen städtische Räumlichkeiten genutzt werden?

3. Welche Räumlichkeiten sind der evangelischen Pop-Akademie genannt worden und
welche hat die Delegation bereits besichtigt?

4. Wurden der evangelischen Kirche mögliche Mietbelastungen genannt? Wenn ja,
in welcher Höhe und für welche Räumlichkeiten?

Begründung:
Erfolgt mündlich


Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Information über den Sachstand.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) berichtet, dass die evangelische Kirche und der Zusammenschluss „Kreative Kirche Ruhr“ an ihn herangetreten seien, mit der Anfrage, ob es vorstellbar wäre, eine Abteilung der Kirchenmusikhochschule Herford, die sogenannte Pop Akademie, in Dortmund anzusiedeln. Diese Anfrage sei im Verwaltungsvorstand besprochen worden, um auszuloten, ob Interesse bestehe, in dieser Sache als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Die Finanzierung würde durch die evangelische Kirchenmusikhochschule und Partnern des Musikhochschulbereiches erfolgen. Ab dem Spätsommer 2016 sollten etwa 25-40 Studierende sowie ca. 15 Mitarbeiter angesiedelt werden. Derzeit stünden drei Standorte für die Ansiedlung der Pop Akademie miteinander im Wettbewerb. Es handele sich um Bochum, Witten und Dortmund.
Für Dortmund würden Mitnutzungsgelegenheiten im Orchesterzentrum, dem Domicil und dem Fritz-Henßler Haus geprüft. Die Verantwortlichen hätten die Standorte besichtigt, eine Entscheidung, ob Dortmund als Standort in Frage komme, werde für Mitte Dezember erwartet.

Frau Brunsing dankt Herrn Stüdemann für die ausführliche Erläuterung und bittet, dass der Ausschuss zu diesem Thema weiterhin informiert werde.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 sowie den
Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 zur Kenntnis
und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2016 wie in der Beratungsfolge
vorgesehen. Im Anschluss an die Beratungen erfolgt die Beschlussfassung des
Haushaltsplanes 2016 durch den Rat der Stadt Dortmund.

zu TOP 5.2
Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02257-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02257-15-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

mit dem vorgeschlagenen Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND wird beabsichtigt, die Bereiche Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife für die Bewohner, aber insbesondere für auswärtige Gäste aufzuwerten, um so die Attraktivität Dortmunds erheblich zu steigern.
In allen o. g. Teilbereichen tragen die städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen bereits heute wesentlich dazu bei, dass Dortmund zunächst von seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern geliebt und geschätzt wird und sie sich damit als beste Multiplikatoren für die gewünschte Außenwirkung erweisen.
Aber auch überregional werden die kulturellen, sportlichen oder freizeit- und erholungsorientierten Angebote angenommen, wie steigende Zahlen auswärtiger Besucher beispielsweise im Zoo, dem Westfalenpark oder dem Botanischen Garten Rombergpark belegen. Traditionelle Festivals oder Sportereignisse ziehen ohnehin Gäste aus dem näheren und weiteren Umfeld an.
Es ist deshalb unverzichtbar, dass die „etablierten“ Dortmunder Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen im Masterplan „ERLEBNIS.DORTMUND eine aktive Rolle spielen müssen.

Aus diesem Grund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

Beschlussvorschlag (Ergänzungen „kursiv“ und „fett“)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND im Dialog mit den städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Akteuren aus den unterschiedlichen Themenfeldern (Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife) zu erarbeiten….

Seite 2, im Anschluss an den 2. Absatz
… überregionaler Ausstrahlung. Darüber hinaus tragen die stadteigenen Einrichtungen wie Zoo, Westfalenpark oder der Botanische Garten Rombergpark, aber auch die Dortmunder Kulturbetriebe bereits jetzt entschieden zur Attraktivität der Stadt Dortmund bei.

Seite 3, 3.1 Vorschlag zur Organisation des Verfahrens
In dem kooperativ angelegten Beteiligungsverfahren begleitet ein Lenkungsausschuss die Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND. Im Lenkungskreis sollen die Einrichtungen der Sport- und Freizeitbetriebe, der Kulturbetriebe und des Theaters Dortmund sowie externe Akteure aus allen beteiligten Themenfeldern wie Kultur, Events, Sport, Nightlife, Tourismus und Freizeit sowie die Stadt vertreten sein.

Frau Opitz (Behindertenpolitischen Netzwerk), weist darauf hin, dass es nur wenige Gaststätten gäbe, die barrierefrei seien. Ebenfalls gäbe es in der Hotelbranche zu wenig barrierefreie Zimmer. Sie regt an, dass die Stadt ein größeres Augenmerk darauf lege, sodass alle Menschen von den Freizeiteinrichtungen der Stadt profitieren könnten.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass Ihre Fraktion den Antrag der SPD für überflüssig empfinde, da der Beschluss mit allen Akteuren der angesprochenen Themenfelder gefasst würde. Demnach müssten alle aufgeführten Einrichtungen beteiligt sein. Trotzdem trage ihre Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion mit.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) unterstreicht nochmals, dass die wichtigen Außenwirkungsträger der Stadt benannt werden sollten.

Herr Dingerdissen befürwortet den Antrag der SPD und weist darauf hin, dass es nicht sinnvoll sei davon auszugehen, dass die nicht namentlich erwähnten Institutionen genügend Anerkennung erhielten.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND im Dialog mit den städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Akteuren aus den unterschiedlichen Themenfeldern (Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife) zu erarbeiten. Die Ergebnisse des dialogisch orientierten Prozesses werden von der Verwaltung abschließend zusammengefasst und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND soll bis Anfang 2017 fertig gestellt und dem Rat im Frühjahr 2017 vorgelegt werden.




Jörder Hawighorst-Rüßler Ilter
Vorsitzende Ratsmitglied stellv. Schriftführerin