Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 09.02.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 16:00 - 18:55 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker
Rm Heymann i. V. für Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Schauenberg
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Klausmeier
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dingerdissen i. V. für Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat
c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Spaenhoff, FB 33
Herr Willeke, FB 33

Herr Nestler, FB 37
Frau Kunze, 3/Dez.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 09.02.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 01.12.2015


2. Beratung von Eingaben
-unbesetzt-

3. Anträge

3.1 Aufstellung und Anbringung von Kennzeichnungen (Orientierungspunkte) für Rettungskräfte
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2015
(Drucksache Nr.: 01727-15)


hierzu -> Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2015
(Drucksache Nr.: 01727-15-E1)


3.2 Feierabend-Markt in der City
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03407-16)

3.3 Entwicklung der sog. Flüchtlingsankunft "Drehscheibe Dortmund"
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03585-16)
3.4 Feuerwehrrechtsreform
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03595-16)

3.5 Parkende Autos auf Radwegen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03596-16)

3.6 Syrische Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03612-16)

3.7 Park & Ride Parkplätze
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03626-16)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
-Mündlicher Bericht-/ Kenntnisnahme

4.2 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03326-15)

4.3 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03508-16)

4.4 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)

4.5 Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus -

hierzu: Aktueller Sachstand Einrichtung Anlaufstelle "Wegweiser"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14834-14-E1)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Noltemeyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:


TOP 3.8 Blanko-Personalausweise
Vorschlag zur TO (Bündnis 90/ Die Grünen
-Dringlichkeitsentscheidung-

(Drucksache Nr.: 03672-16)

TOP 4.6 Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für
Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03393-16)

Dringlichkeitsschreiben OB Sierau vom 26.01.2016

TOP 4.7 Handlungsfeld Flüchtlinge – Sachstandsbericht – Rückblick
2015/ Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

Dringlichkeitsschreiben OB Sierau vom 02.02.2016

TOP 3.9 Polizeiliches Lagebild in Flüchtlingsangelegenheiten
Hier: Bericht Ruhr-Nachrichten 06.02.2016
Mündlicher Bericht/ Kenntnisnahme

TOP 3.10 Verlust Blankoausweisdokument
Mündlicher Bericht/ Kenntnisnahme


Die Vorsitzende teilte mit, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste ihren Vorschlag zur Tagesordnung TOP 3.7 „Park & Ride Parkplätze“ Drucksache Nr.: 03626-16 zurückzieht.

Des Weiteren bat die Vorsitzende darum, die TOP´s 3.9 und 3.10 vor dem TOP 3.1 zu behandeln.



Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.





zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 01.12.2015

Die Niederschrift über die 10 Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 01.12.2015 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben
-unbesetzt-

3. Anträge


zu TOP 3.1
Aufstellung und Anbringung von Kennzeichnungen (Orientierungspunkte) für Rettungskräfte
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2015
(Drucksache Nr.: 01727-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates vor:

..Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag des Seniorenbeiratsmitgliedes Dieter Siegmund vor:

Antrag: Aufstellung und Anbringung von Kennzeichnungen (Orientierungspunkte) für Rettungskräfte.
Der Seniorenbeirat bittet den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in seiner Sitzung eine Aufstellung von Rettungskennzeichnungen zu beschließen und sie dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung: In der Vergangenheit wurde immer wieder darauf hingewiesen, das die Rettungskräfte durch die Feuerwehr eine Ortung des Handys (Anrufer am Unfallort) durchführen können. Das hat sich geändert. Die Leitstelle der Feuerwehr darf bei Notfällen Mobiltelefone nicht mehr orten. Begründung: Missbrauch von Handydaten wird befürchtet. Wer den Unglücksort nicht genau beschreiben kann, muss auf einen Notarzt lange warten. Bei schweren Verletzungen, Herzinfarkten, Schlaganfällen usw. können Minuten über Leben oder Tot entscheiden. Warten kann tödlich ausgehen.
Herr Bandermann (Redakteur bei den Ruhr Nachrichten) hat es in seinem Bericht treffend geschrieben. Zitat-Anfang „Er starb nach einem tragischen Unfall“, könnte dann auf dem Grabstein des Unfallopfers stehen. Mit dem Zusatz: „Aber seine Daten waren sicher.“ Zitat-Ende.
In Waldgebieten (z.B. Rahmer Wald der sich vom Stadtbezirk Huckarde in den Stadtbezirk Mengede zieht), größeren Parkanlagen (z.B. Revierpark Wischlingen) usw. ist eine genaue Standortbeschreibung von Verletzten/Verunglückten fast unmöglich.
Im Westfalenpark wurde dieses Problem durch hunderte von kleinen Täfelchen mit Nummerierungen an Laternenmasten geregelt.
Da es in Waldgebieten keine durchgehende Beleuchtung zum Anbringen von Kennzeichnungen gibt, könnte durch aufstellen von verzinken Rohren eine Möglichkeit geschaffen werden Kennzeichnungen vorzunehmen.
In größeren Parkanlagen die Laternen haben, könnte die Kennzeichnung wie im Westfalenpark erfolgen.
Anlagen: Zeitungsausschnitt - Datenschutz vor Rettung - und zwei Fotos von Kennzeichnungen an Laternen im Westfalenpark.

Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu und leitet diesen weiter an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden…


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Seniorenbeirates vom 19.11.2015 vor:
Aufstellung und Anbringung von Kennzeichnungen (Orientierungspunkte) für Rettungskräfte
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2015
(Drucksache Nr.: 01727-15-E1)

…Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Diese ist dem Antragsteller jedoch nicht weitreichend genug, da insbesondere keine Ausführungen zur weiteren Verfahrensweise gemacht wurden.

Herr Siegmund konkretisiert seinen Antrag wie folgt:
Der Antrag beinhaltet das gesamte Stadtgebiet von Dortmund.
Beispielhaft wurde der Rahmer Wald mit seinen 229,5 ha Fläche aufgeführt. Das Wegenetz ist schätzungsweise über 10 km lang.
Im Vergleich: Der Westfalenpark hat eine Fläche von ~70 ha.

Des Weiteren wurde der Revierpark (~39 ha Fläche) und das angrenzende Schutzgebiet Hallerey (~80,1 ha Fläche) als Naherholungs- und Freizeitgebiet aufgeführt. Zusammen ist hier eine Fläche von ~119,1 ha vorhanden.

Es ist erfreulich, dass ein Rettungspunktesystem fortlaufend erweitert werden soll.

Ob aus Kostengründen die Kennzeichnungen an den Bäumen mit einer einfachen Edelstahlschraube befestigt werden, oder an witterungsgeschützten Rohren, müssen die Fachleute entscheiden.

Wegen der großen Fläche und der damit verbundenen Unübersichtlichkeit der Hilferufenden könnte der Rahmer Wald als Modell für Rettungspunkte dienen.
An welcher Stelle diese Punkte angebracht werden müssten, können wir als Laien keine Aussage machen.

Hier ist die Feuerwehr als verantwortlicher Fachbereich mit der erforderlichen Fachkompetenz für den Rettungsdienst zuständig. Sie ist es, die Verunglückte / Rettungssuchende im Wald finden müssen.
Bei Schlaganfall oder Herzinfarkt geht es um wertvolle Minuten.

Die zuständigen Seniorenbeiratsmitglieder sind natürlich bereit, sich an Begehungen zwecks optimaler Findung von Rettungspunkten zu beteiligen.

Die gefundenen und festgelegten Punkte würden wir in unserer Öffentlichkeitsarbeit (Senioren Heute) für das Stadtgebiet, aber auch in den jeweiligen Stadtbezirken (z.B. Seniorenbriefe), veröffentlichen. Auch in unseren öffentlichen Sprechstunden sowie in der Presse könnte informiert werden.

Insofern bittet der Seniorenbeirat um einen Sachstand zum Antrag, und diesen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aufzurufen. …

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

..Aufstellung und Anbringung von Kennzeichnungen (Orientierungspunkte) für
Rettungskräfte, DS-Nr. 01727-15;
hier: Aufbau und Ausbauzustand der Rettungspunktbeschilderung im Dortmunder Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Kannenberg,
auf Ihren o. g. Antrag nehme ich Bezug. Seit Juli 2012 hat die Feuerwehr auf Betreiben der Forstbetriebe des Umweltamtes Rettungspunkte in Dortmunder Wäldern und Naherholungsgebieten festgelegt und eingerichtet. Im ersten Zuge wurden Orientierungstafeln in den Waldgebieten „Grävingholz“ und „Süggel“, „Kurler Busch“, „Am Zuschlag“, „Rahmer Wald“ und „Aplerbecker Wald“ angebracht.
Die bislang errichteten 53 Rettungspunkte sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Die Schilder stehen an Kreuzungen von Wald- und Parkwegen, längeren Wegabschnitten und Pavillons. Eine Auflistung der Standorte und eine kartografische Darstellung sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. Das Rettungspunktesystem wird fortlaufend erweitert. Es kommen ständig neue Standorte hinzu. Zuletzt wurde die Mountain-Bike-Strecke in Dortmund-Deusen, der Westfalenpark und der Rundweg um den Phönixsee mit den Orientierungspunkten versehen. Die Aufstellung
der Schilder verfolgt das Ziel, die Rettungskräfte zu diesen Koordinaten zu leiten. Dort sollten die Hilfesuchenden idealerweise warten und die Rettungskräfte zum Unfallort führen. Die Schilder sind in ca. drei Meter Höhe und aus Kostengründen mit einer einfachen Edelstahlschraube an Bäumen befestigt; sie können i. d. R. nicht durch andere Vegetation zuwachsen. Alternativ wurden die Schilder aber auch schon an witterungsgeschützten Rohren angebracht, z. B. an der Mountain-Bike-Strecke in Dortmund-Deusen. Die Orientierungspunkte sind im Einsatzleitrechner als Objektpunkte mit gesonderter Anfahrbeschreibung hinterlegt. Seit der Einrichtung des Rettungspunktesystems gingen bereits mehrmals Notrufe in der Leitstelle ein, die Bezug auf die Notfallbeschilderung genommen haben. Im Juni 2015 wurde das Rettungspunktesystem auch dem Projekt „Nordwärts“ schriftlich vorgestellt, da vom Landschaftswächter des Umweltamtes ein ähnlicher Vorschlag vorgebracht wurde. Hieraus resultierte ein Auftrag zur Weiterentwicklung des Rettungspunktesystems im Rahmen des Projekt „Nordwärts“ für die nördlichen Stadtbezirke. Die Beschilderung von Orientierungspunkten des Rettungsdienstes wird auf Veranlassung der Forstbetriebe des Umweltamtes oder auf Antrag der Betreiber von Freizeiteinrichtungen vorgenommen. Für den Revierpark Wischlingen liegt ein solcher Vorschlag oder Antrag nicht vor. Eigeninitiativ darf die Feuerwehr Kennzeichnungen auf Privat- bzw. Firmengelände nicht vornehmen.
Sofern ein konkretes Anliegen zur Einrichtung eines bestimmten Orientierungspunktes besteht, muss dies den Forstbetrieben bzw. den Privateigentümern vorgetragen werden. Als verantwortlicher Fachbereich für den Rettungsdienst wird die Feuerwehr hierbei gern unterstützend und vermittelnd tätig.



Herr Siegmund begründete noch einmal die Wichtigkeit dieser Rettungspunkte.

Herr Nestler von der Feuerwehr erklärte, dass es mittlerweile rechtlich möglich ist zumindest die Funkzelle des Handys zu orten. Er erläuterte noch einmal den Stand des Rettungspunktesystems und stellte klar, dass die Eigentümer der Flächen auf die Feuerwehr zukommen müssen, da die Feuerwehr sonst die Flächen nicht für Rettungspunkte nutzen kann.


Herr Nestler (Feuerwehr) erklärte auf Nachfrage von Herrn Krummacher, dass die Feuerwehr auf die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist von acht Minuten in Dortmund zwar planerisch eingestellt ist, diese aber je nachdem wie die Meldung ist, nicht immer gewährleisten kann. Das ist aber unabhängig davon ob es der Rahmer Wald oder die B1 ist.



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden unterstützt dieses sinnvolle System und beschließt einstimmig den Antrag an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.



zu TOP 3.2
Feierabend-Markt in der City
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03407-16)

Feierabend-Markt in der City
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03407-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

..wie den örtlichen Medien zu entnehmen war, gibt es Überlegungen, einen sogenannten Feierabend-Markt in der Dortmunder City durchzuführen. Solche Märkte konnten bereits in anderen Städten, wie z.B. in Münster oder Bochum, erfolgreich etabliert werden. Die Feierabendmärkte kommen dem Wunsch berufstätiger Menschen entgegen, nach Feierabend frische Ware direkt vom Erzeuger zu kaufen. Darüber hinaus beleben die Stände Plätze und Innenstädte.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung in der Ausschuss-Sitzung am 09.02.2016 um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie weit sind die Gespräche zur Durchführung eines Feierabend-Marktes bei der Verwaltung bereits fortgeschritten?
2. Welche Flächen kämen nach Ansicht der Verwaltung für einen solchen Markt
infrage?
3. Wie viele Händler haben Interesse signalisiert?
4. Welche Waren sollen angeboten werden?
5. Sollen die fälligen Gebühren nach der derzeit gültigen Gebührensatzung erhoben werden oder sind abweichende Gebühren geplant?
6. Gibt es Pläne für Ausweichflächen, wenn die regelmäßig genutzten Plätze durch Großveranstaltungen, wie z.B. durch den Weihnachtsmarkt oder A la Carte, belegt sind?
7. Wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass bei der Nutzung der Flächen keine
Interessenkonflikte entstehen?
8. Ab wann könnte der sog. Feierabendmarkt stattfinden? ..


Frau Siekmann vom Ordnungsamt erläuterte, dass es einen verlängerten Freitagsmarkt in der warmen Jahreszeit mit Standardprogramm und einer erweiterten Gourmetecke auf dem Hansaplatz geben wird. Bisher haben 18 Stammhändler ihre Teilnahme signalisiert und weitere 7 Händler Freitags ab 14.00 Uhr. Geplant ist momentan eine Öffnungszeit bis 18.00 oder 19.00 Uhr. Dies ist gewerberechtlich kein Problem. Bis auf die Zeit in der „Dortmund a´la Carte“ stattfindet gibt es keine Probleme mit dem Standort Hansaplatz. Am Anfang wird die Berechnung über die bestehende Gebührenordnung erfolgen, evtl. muss dann noch nachgesteuert werden.

Auf Nachfrage von Herrn Weber erläuterte Frau Siekmann dass auch zu Nachbargemeinden, die Feierabendmärkte schon haben, Kontakte bestehen und sich ausgetauscht wird.



Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die mündliche Beantwortung der Fragen zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Entwicklung der sog. Flüchtlingsankunft "Drehscheibe Dortmund"
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03585-16)

Entwicklung der sog. Flüchtlingsankunft "Drehscheibe Dortmund"
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03585-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

..unter Tagesordnungspunkt 4.7. wurden seitens der Verwaltung diverse Fragen im Zusammenhang mit der Drehscheibe bereits beantwortet. Die AfD-Fraktion hat zunächst die Verwaltungsvorlage abgewartet, um keine beantworteten erneut zu stellen. Nach Studium der Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr. 03404-16) verbleiben gleichwohl einige Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:
1. Wie sich aus der Niederschrift der letzten Sitzung des Ausschusses ergibt, waren die Planungen für die Drehscheibe darauf ausgerichtet, diese bis Ende 2016 zu betreiben. Wie nun Presseberichten zu entnehmen ist, beabsichtigt das Land NRW die Drehscheibe in Dortmund zu Ende März einzustellen.

Wie ist hier der aktuelle Sachstand? Wird die Drehscheibe zum besagten Zeitpunkt geschlossen?
2. Falls die Drehscheibe geschlossen wird, bitten wir um Mitteilung, ob alle angefallenen Kosten auch vom Land erstattet werden oder ob angesichts der längerfristigen Planung Kosten entstanden sind, die nicht erstattet werden.
Wir bitten hier um konkrete Aufschlüsselung aller angefallenen Kosten, aufge- schlüsselt nach Personal- und Sachkosten.
3. Für den Fall, dass die Drehscheibe über März 2016 hinaus fortgeführt wird, bitte wir um Stellungnahme der Verwaltung, welche Auswirkungen die Sperrung der Ardeystraße bei Ankunft der Züge für die anderen Verkehrsteilnehmer gehabt haben. Über welchen Zeitraum, war die Straße jeweils gesperrt? Ist es zu Staus gekommen? Falls ja, in welcher Länge? Ist es in diesem Zusammenhang zu Unmutsbekundungen der betroffenen Verkehrsteilnehmer gekommen?
4. Besteht nach Auffassung der Verwaltung eine andere Möglichkeit, d.h. ohne Sperrung der Straße und Behinderung der Verkehrsteilnehmer auszukommen? Bei der Beantwortung der Frage bitten wir insbesondere zu berücksichtigen, dass vom südlichen Bahnsteig des Bahn-Haltepunktes eine Unterführung (beleuchtet und befestigt) direkt vom Bahnsteig unter der Ardeystraße hindurch auf die östliche Seite der Ardeystraße führt. Bei Ankunft auf der nördlichen Seite müsste man in Erwägung ziehen, die zur WM 2006 gebauten Brücken zu nutzen, die eine gefahrlose Überquerung der Ardeystraße ermöglichen. Sollte die Verwaltung eine Sperrung für zwingend notwendig erachten, wird um eine detaillierte und substantiierte Begründung gebeten…

Frau Jägers erklärte, dass es den Kommunen immer schwerer fällt, diese Drehscheibe zu betreiben. Vor diesem Hintergrund hat das Land in Aussicht gestellt, die Drehscheibe landesweit zum 01.04.2016 zu übernehmen. Sie ist nicht sicher, ob der Termin 01.04.2016 einzuhalten ist, deshalb plant die Stadt erstmal darüber hinaus und kann jederzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen aus den Verträgen aussteigen. Selbstverständlich wird alles über die Kostenerstattung des Landes abgerechnet, damit die Stadt nicht auf Kosten sitzenbleibt. Die Personal- und Sachkosten fließen in eine Pausschale ein, die mit dem Land verhandelt wird.
Was die Sperrung der Straßen anbelangt gibt es weder Beschwerden, noch Staus. Dies bestätigte auch Herr Nestler von der Feuerwehr.

Herr Bonhof erklärte, dass ihm die Beantwortung erstmal ausreicht, er verzichtet auf die ergänzende schriftliche Beantwortung und wird bei eventuellen Rückfragen noch einmal auf Frau Jägers zugehen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis


zu TOP 3.4
Feuerwehrrechtsreform
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03595-16)

Feuerwehrrechtsreform
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03595-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:


..die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zum vom Landtag NRW beschlossenen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Insbesondere sollen dabei die Auswirkungen des Gesetzes für die Kommunen dargestellt werden. Wir bitten vor allem um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Auswirkungen des neuen BHKG sieht die Verwaltung im Bereich des Katastrophenschutzes?
2. Welche konkreten Auswirkungen sieht die Verwaltung hinsichtlich der Verbesserung des Brandschutzes?
3. Welche konkreten Auswirkungen sieht die Verwaltung im Bereich der Überarbeitung von Brandschutzplänen und Gefahrenentschädigung?
4. Welche konkreten Auswirkungen sieht die Verwaltung hinsichtlich der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den freiwilligen Feuerwehren?
5. Das neue BHKG erweitert die Möglichkeiten für eine Kostenerstattung bei der Beseitigung von Ölspuren und beim Einsatz von Löschmitteln bei Industriebränden. Wie beabsichtigt die Verwaltung diese neuen Möglichkeiten umzusetzen?
6. Welche weiteren Auswirkungen auf kommunale Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung durch das neue BHKG?

Begründung:
Das vom Landtag beschlossene BHKG beinhaltet unter anderem Verbesserungen bei Katastrophen- und Brandschutz sowie bei der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den freiwilligen Feuerwehren und hat konkrete Auswirkungen auf die kommunale Aufgabenwahrnehmung...


Die Vorsitzende schlug vor, diese Fragen unter TOP 4.1 mit zu beantworten, hiermit sind die Ausschussmitglieder einverstanden.


zu TOP 3.5
Parkende Autos auf Radwegen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03596-16)

Parkende Autos auf Radwegen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03596-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

…vor dem Hintergrund erneuter Beschwerden über das Parken und Halten von Kraftfahrzeugen auf Fahrradwegen bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele gezielte Aktionen gegen das Parken und Halten auf Radwegen an einzelnen Straßen plant die Verwaltung im Jahr 2016 und an welchen Straßen sollen diese Aktionen durchgeführt werden?
2. Welche kommunalen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Parken und Halten auf Radwegen auch finanziell verstärkt zu sanktionieren?
3. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über Beschwerden hinsichtlich des Parkens und Haltens auf dem Radweg am Asselner Hellweg insgesamt sowie insbesondere in Höhe des REWE Zentrallagers und wie schätzt die Verwaltung die dortige Situation grundsätzlich ein?

Begründung:
Bereits in der Sitzung des Ausschusses im September 2015 hat die Verwaltung eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion hinsichtlich parkender Autos auf Radwegen beantwortet. Dabei hatte die Verwaltung festgestellt, dass die Anzahl der Beschwerden auf geringem Niveau stabil geblieben ist. Hinweisen bzw. Beschwerden über zugeparkte Radwege geht die Abteilung für Verkehrs-überwachung im Ordnungsamt im Rahmen ihrer personellen Ressourcen nach.
Da allerdings im Regelfall eine umgehende Kontrolle nicht möglich ist, kann bei Kontrollen ein Verstoß oft nicht mehr festgestellt werden. Ordnungsamt und Tiefbauamt sehen demnach keine Möglichkeit, die Zahl der zugeparkten Radwege zu reduzieren. Die Verwaltung hat allerdings auf Nachfrage auf in der Vergangenheit durchgeführte konzentrierte Aktionen verwiesen….


Frau Siekmann erklärte hierzu, dass der Punkt Parken auf Radwegen immer auf der Arbeitsagenda stehe. Es wird auch auf eingehende Beschwerden eingegangen, aufgrund der personellen Situation nicht so flexibel, dass immer sofort ein Team herausgeschickt werden kann. Die Beschwerden zum REWE Zentrallager kommen aus der Bürgerschaft meist abends oder nachts, da ist die Stadt nicht im Dienst. Da müsste die Polizei tätig werden, oder es gibt sogenannte Fremdanzeigen mit einem entsprechenden Bedarf an Informationen, die das Ordnungsamt haben müsste.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Syrische Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03612-16)

Syrische Flüchtlinge
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03612-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

…in Medienberichten am 20./21. Januar wurde die Rechtsdezernentin mit der Aussage zitiert: „Wir haben die Vermutung, dass die Mehrheit derer, die sich seit Sommer in unseren Dortmunder Erstaufnahmeeinrichtungen als Syrer registrieren lassen, gar keine Syrer sind.“ Vor dem Hintergrund dieser Aussage bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hat die Rechtsdezernentin die Aussage so gemacht, wie sie in den Zeitungen zitiert wird?
2. Wenn ja: Seit wann hat die Verwaltung die zitierte Vermutung?
3. Auf der Grundlage welcher Erkenntnisse ist die von der Rechtsdezernentin zitierte Vermutung zustande gekommen?
4. An wen und wann ist diese Vermutung weitergeleitet worden?...



Frau Jägers beantwortete die Fragen mündlich:

Zu Frage 1:Ja
zu Frage 2: Spätsommer letzten Jahres
zu Frage 3: Es hat eine Phase gegeben, da kamen syrische Flüchtlinge mit syrischen Dokumenten, die auf den 1. Blick als echt einzustufen waren. Ab Spätsommer letzten Jahres kamen Menschen ohne jedes Dokument und behaupteten Syrer zu sein. Da sich herumsprach, dass es Monate dauerte die Dokumente zu prüfen und die Menschen aus Syrien direkt aufgenommen wurden. Die Feststellung nach umfangreicher Prüfung letztendlich trifft das BAMF.

Zu Frage 4: Formal wird die Information nicht weitergeleitet, weil letztlich das BAMF die Feststellungen zur Glaubhaftigkeit dieser Angaben trifft.



Frau Klausmeier gab zu Bedenken, dass solche Vermutungen ohne belastbare Zahlen Wasser auf die Mühlen derer sind, die damit unschöne Politik betreiben.

Frau Jägers entgegnete, dass sie dies respektiere, jedoch der Meinung ist, dass mehr Ehrlichkeit und mehr Transparenz zu dem was ist, stabilisiert insgesamt das System wieder und führt dazu, dass ehrlicher mit Tatbeständen umgegangen wird.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Beantwortung zur Kenntnis.





zu TOP 3.7
Park & Ride Parkplätze
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03626-16)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste zieht den Tagesordnungspunkt zurück siehe TOP 1.3.


zu TOP 3.8
Blanko-Personalausweis
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03672-16)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:


…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 9. Februar.

Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstand zum Fund eines vorläufigen Blanko-Personalausweises der Stadtverwaltung durch die Polizei zu geben.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Personen der Verwaltung haben Zugriff auf die Blanko-Vordrucke für vorläufige Personalausweise?

2. Wie werden die vorhandenen Blanko-Ausweise verwaltet und aufbewahrt?

3. Wie und durch wen wird der Zugriff auf die Ausweis-Formulare kontrolliert?

4. Wann hat es zuletzt eine Überprüfung der Formulare auf Vollständigkeit gegeben?

5. In welchen Abständen finden diese Überprüfungen statt und wer nimmt sie vor?

6. Welche Ergebnisse hatten bisherige Überprüfungen?

7. Kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Fund des Blanko-Ausweises um einen Einzelfall handelt?

8. Gab es in der Vergangenheit bereits das Verschwinden von vorläufigen Blanko-Ausweisen?

9. Welche Erkenntnisse haben die bisherigen Untersuchungen der Polizei und der Verwaltung ergeben?

10. Welche Maßnahmen sind seit dem Fund des Blanko-Ausweises in der Verwaltung eingeleitet worden, um einen ähnlichen Vorfall zukünftig zu verhindern?

Begründung:

Laut Medienberichten hat die Polizei im Rahmen eines Autounfalls einen Blanko-Vordruck eines vorläufigen Personalausweises gefunden, der aus der Dortmunder Stadtverwaltung stammt. Der Ausschuss sollte zeitnah über die Abläufe, die Ermittlungen und die eingeleiteten Maßnahmen der Verwaltung informiert werden….

Die Fragen wurden unter dem vorgezogenen TOP 3.10 „Mündlicher Bericht – Verlust Blankoausweisdokument“ bereits beantwortet.


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

Blanko-Personalausweis
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03672-16-E1)

…ergänzend zu den von der Fraktion B´90/Die Grünen im Wege der Dringlichkeit gestellten Fragen und unabhängig von den bereits laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft möchte die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN wissen,
- ob von den Blanko-Formularen, die von der Bundesdruckerei geliefert werden, noch weitere Exemplare fehlen und wenn ja, wie viele,
- ob es einen derartigen Vorfall schon zu einem früheren Zeitpunkt gab,
- welche Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Zugriff auf Blanko-Personalausweise haben,
- ob es detaillierte Protokolle gibt, wer wann welche Ausweis-Nummer bearbeitet und herausgegeben hat,
- in welchem Abstand Inventuren durchgeführt werden,
- wie oft diese Art der Personalausweis-Vergabe kontrolliert wird und von wem,
- ob es vom Bund bzw. Land NRW Anweisungen gibt, wie mit solchen Dokumenten zu verfahren ist,
- wie und wann die Leitung der Bürgerdienste oder das zuständige Dezernat im Fall des gefundenen Blanko-Ausweises – und möglicherweise weiterer fehlender Blanko-Ausweise – zu handeln gedenken,
- wie sich die Personalentwicklung in dem zuständigen Fachbereich darstellt…..


Die Fragen wurden unter dem vorgezogenen TOP 3.10 „Mündlicher Bericht – Verlust Blankoausweisdokument“ bereits beantwortet.


zu TOP 3.9 (behandelt vor TOP 3.1. siehe TOP 1.3)

Polizeiliches Lagebild in Flüchtlingsangelegenheiten; Hier: Bericht Ruhr-Nachrichten 06.02.2016
-mündlicher Bericht-

Frau Jägers bedankte sich für den fundierten Bericht in der Samstagsausgabe der Ruhr-Nachrichten und erläuterte hierzu, dass ein interner Bericht zum Lagebild in Flüchtlingsangelegenheiten, der innerhalb der Polizei erarbeitet wurde, auf die Internetseite der Rechtsextremisten gelangte. Diesen Bericht hat die Stadt am Samstag von dort heruntergeladen, da er ihr bis dahin nicht vorlag. Die Polizei bestätigte, dass die Stadt nicht im Verteiler war, da es sich um einen Bericht für den internen Gebrauch handelte. Da der rein statistische Bericht nun der Öffentlichkeit zugänglich ist, muss das Zustandekommen begründet oder zumindest erklärt werden, da er sonst missverständlich ist. Die Bezugsgröße von 139 Menschen auf dem Gelände in Hacheney in dem Bericht ist nicht korrekt. Da dies nur die Zahl der Menschen berücksichtig, die sich um Mitternacht auf dem Gelände Hacheney befinden. Nicht berücksichtigt wird der Transfer von 250-300 Personen pro Tag, die zur Registrierung dorthin gebracht werden und sich ebenfalls für kurze Zeit dort aufhalten. Es gibt in Hacheney und an der Buschmühle 2 parallele Registrierstraßen. Der Zugang erfolgt erstmal nur über die Buschmühle und von dort werden die Asylsuchenden zur Registrierung nach Hacheney gebracht.
Die Einsatzzahlen sind schwer nachvollziehbar, da sie mit den Einsatztagebüchern des Wachdienstes nicht übereinstimmen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Einsatzzahlen richtig sind, gibt es 10 behauptete Diebstähle. Die Diebstahlquote in beiden Einrichtungen ist in den letzten Monaten angestiegen und steht vermutlich im Zusammenhang mit dem seit dem Zeitraum erhöhten Anteil von Nordafrikanern.
Dieser Bericht ist für die Polizei ein Frühwarnsystem, damit sie über die Bezirksregierung gegebenenfalls mit den Betreibern der Einrichtung Kontakt aufnehmen können, um die Sicherheit für die Flüchtlinge zu erhöhen. Bei den vielen, ständig wechselnden Menschen, ohne abschließbare Türen und Schränken haben sich die behaupteten Diebstähle gehäuft und man ist gespannt, welche Vorschläge die Polizei zur Verbesserung der Sicherheit geben wird.
Alarmiert wäre man in Dortmund, wenn es um sexuelle Übergriffe oder von Wachleuten ausgehende Gewalt ginge, dies ist jedoch nicht so. Es handelt sich um Auseinandersetzungen innerhalb der Flüchtlinge. Das ist schwer änderbar, solange Dortmund keinen gesteuerten Zugang vom Land bekommt, da Dortmund als einzige Einrichtung in NRW einen ungesteuerten Zugang aller Flüchtlinge hat.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis


zu TOP 3.10 (behandelt vor TOP 3.1. siehe TOP 1.3)
Verlust Blankoausweisdokument
-mündlicher Bericht-

Frau Jägers stellte zu Beginn ihrer Ausführungen klar, dass sie den Sachverhalt darstelle, aber auf Weisung des Oberbürgermeisters nicht selbst vertrete:

Am 22.11.2015 wurde in Düren von der Polizei im Rahmen der Bearbeitung eines Autounfalls ein Dokumentenvordruck für einen vorläufigen Personalausweis im Handschuhfach eines Fahrzeuges gefunden. Die Polizei konnte bei der Bundesdruckerei anhand der Seriennummer des Dokumentenvordruckes ermitteln, dass dieser aus dem Bestand der Stadt Dortmund stammt.

Die Stadt Dortmund wurde darüber am 20.01.2016 von dem ermittelnden Polizeibeamten
telefonisch unterrichtet. Nach umgehend aufgenommener Prüfung stellte sich heraus, dass der Dokumentenvordruck einer Sachbearbeitung der Bürgerdienste der Stadt Dortmund zugeordnet werden kann. Die internen Ermittlungen wurden am gleichen Tage aufgenommen.
Am 21.01.2016 wurden das Personalamt und am 25.01.2016 das Rechnungsprüfungsamt beteiligt.

Hintergründe zum gefundenen Dokument
Bei dem aufgefundenen Dokumentenvordruck geht es um den Rohling für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Vorläufige Personalausweise sind gemäß § 3 Absatz 1 Personalausweisgesetzes (PAuswG) auszustellen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, sofort bei Antragstellung einen Personalausweis zu benötigen. Die Gültigkeit eines vorläufigen Personalausweises ist gemäß § 6 Absatz 4 PAuswG auf drei Monate beschränkt. Das vorläufige Dokument wird direkt bei der Sachbearbeitung auf dem Dokumentenvordruck gedruckt und ausgehändigt. Der endgültige Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei erstellt und kann erst später von der antragstellenden Person abgeholt werden.
Bei der Stadt Dortmund werden jährlich ca. 8.000 vorläufige Personalausweise ausgestellt.
Die Dokumentenvordrucke für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Jeder Vordruck hat eine eigene eindeutige Seriennummer. Hierüber kann die Bundesdruckerei nachvollziehen, an welche Behörde die von dort produzierten Vordrucke geliefert wurden.
Die Regeln zur Aufbewahrung und Verwaltung der Dokumentenvordrucke stehen in den Ziffern 6.3.2.6 und 6.3.2.7 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) vom 17.12.2009. Diese werden durch Landesrecht mit Ziffer 5 Ausführungsanweisung zum Paßgesetz (AA PaßG) – Rderl. d. Innenministeriums 13 – 38.02.03 vom 13.04.2010 konkretisiert.
Die Verwaltungsvorschriften zum Passgesetz gelten auch für das Personalausweisgesetz, so dass die Regelungen sinngleich auch für die Dokumentenvordrucke für den vorläufigen Personalausweis zur Anwendung kommen (siehe Vorbemerkung aus „Vorläufige Hinweise zur Durchführung des Personalausweis- und Passgesetzes mit Stand vom 26.09.2011“).

Organisation der Aufgabenerledigung
Vorläufige Personalausweise werden neben vorläufigen Reisepässen, Kinderreisepässen, Personalausweisen und Reisepässen bei den Bürgerdiensten ausgestellt.
Die Dienstleistung wird im Dienstleistungszentrum der Innenstadt in zwei Teams und in jeweils einem Team in den neun Bezirksverwaltungsstellen angeboten. Zusätzlich werden in den zuständigen Teams einwohnermelderechtliche Themen bearbeitet und die Kfz-Zulassung durchgeführt. Jedes Team wird über eine Teamleitung geführt. Diese ist in der Innenstadt der Abteilungsleitung und in den Bezirken der Bezirksverwaltungsstellenleitung unterstellt.
Insgesamt arbeiten rd. 110 Mitarbeiter/innen in diesem Bereich, davon ca. 40 % in der Innenstadt und 60 % in den neun Bezirksverwaltungsstellen.
Bei den Bürgerdiensten werden neben den ca. 8.000 vorläufigen Personalausweisen jährlich ca. 2.000 vorläufige Reisepässe, ca. 6.000 Kinderreisepässe, ca. 50.000 Personalausweise sowie ca. 20.000 Reisepässe erstellt.
Sicherheits- und Kontrollsystem
Die Verwaltung der Dokumentenvordrucke ist ein mehrstufiges System. Sie wird in der
„Arbeitsanweisung für die Notes-Datenbank zur Plaketten- und Ewo-Dokumenten-Verwaltung“ vom 22.06.2011 geregelt.
In der ersten Stufe werden die Dokumentenvordrucke, die von der Bundesdruckerei geliefert werden, entgegengenommen, geprüft und im Hochsicherheitsraum in der Innenstadt gelagert. Der Sicherheitsraum ist mit einer Alarmaufschaltung bei der Polizei ausgestattet. Hier lagern die Dokumentenvordrucke, bis sie von der Dokumentenverwaltung an die jeweiligen Teamleitungen ausgegeben werden.
Zum Nachweis und zur Verwaltung der Dokumentenvordrucke wird eine Datenbank (auf Basis Lotus Notes) eingesetzt. Die Datenbank verwaltet die vorläufigen Reisepässe, die vorläufigen Personalausweise und die Kinderreisepässe.
Hierzu werden in der Datenbank die ausgegebenen Seriennummernkreise (Seriennummer von … bis…) der Dokumentenvordrucke als Zugang für die Teamleitung verbucht. Die Teamleitung teilt aus ihrem Kontingent Dokumentenvordrucke den Sachbearbeitungen zu. Jeder Zuteilungsvorgang wird vom Sender der Dokumentenvordrucke (Dokumentenverwaltung oder Teamleitung) und vom Empfänger (Teamleitung oder Sachbearbeitung) elektronisch quittiert.
Die Lagerung bei den Beschäftigten erfolgt während der Dienstzeit in einer abschließbaren Dokumentenkassette in den Schreibtischcontainern und außerhalb der Dienstzeiten in persönlichen Wertfächern in einem alarmgesicherten Raum bzw. in einem Panzerschrank.
Jedes verbrauchte Dokument wird von den Sachbearbeitungen mit einer Abgangsbuchung in der Datenbank dokumentiert. Verdruckte Dokumentenvordrucke oder solche, die so beschädigt wurden, dass sie nicht mehr benutzt werden können, sind in der Datenbank zu dokumentieren und nach der Prüfung durch die Teamleitung zu vernichten.
Jedes ausgestellte Dokument wird parallel dazu im Fachverfahren für die Ausstellung von Ausweisdokumenten dokumentiert, so dass hier der Verbleib der genutzten Dokumentenvordrucke nachgewiesen werden kann.
Die Datenbank zur Verwaltung der Dokumentenvordrucke und das Fachverfahren haben keine Schnittstelle und alle Eintragungen werden manuell vorgenommen.
Schwächen im Kontrollsystem
In der aktuellen Überprüfung sind mindestens drei Schwächen in dem vorhandenen Kontrollsystem festgestellt worden:
Die Dokumentation in der Datenbank zur Verwaltung der Dokumentenvordrucke war nicht lückenlos erfolgt.
Die Verwaltung mit Hilfe der Datenbank ergab keine ausreichenden Bestands-kontrollen.
Die Anzahl der Dokumentenvordrucke am Arbeitsplatz war höher als der Tagesbedarf.

Welche Maßnahmen wurden eingeleitet?
Am 25.01.2016 wurde eine Ergänzung der o.g. „Anweisung für die Notes-Datenbank zur Plaketten- und Ewo-Dokumenten-Verwaltung“ in Kraft gesetzt. Mit dieser Anweisung wird eine lückenlose Kontrolle der Dokumentenvordrucke sichergestellt.
Die Bestände bei den Sachbearbeitungen werden unverzüglich auf ein Mindestmaß reduziert.
Zur Klärung der Frage, ob es sich um einen Einzelfall handelt, wurde seitens der Bürgerdienste eine Inventur aller Dokumentenvordrucke für den Zeitraum vom 01.11.2010 (Einführung des neuen Personalausweises) bis zum aktuellen Zeitpunkt eingeleitet. Bei dieser Inventur wird der Verbleib der ca. 90.000 in diesem Zeitraum benutzten Dokumentenvordrucke untersucht.
Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass von den 90.000 Dokumentenvordrucken eine nicht erhebliche Zahl von Vordrucken keinen geordneten Vorgängen zugewiesen werden kann. RPA ermittelt die Anzahl.
Für mich stellt es sich so dar: weder unvollständige und schludrige Arbeitsweise noch kriminelle Energie können ausgeschlossen werden.
Dabei beziehe ich schludrig ausdrücklich auf die möglichen Verfehlungen Einzelner als auch Leitungsebenen: Einweisungen, Kontrollen, Inventuren pp. Ich schließe nichts aus.

Für die nicht nachgewiesenen Dokumentenvordrucke kommen als Ursache grundsätzlich sowohl unsachgemäße Bearbeitung der Vorgänge als auch eine kriminelle Handlung in Betracht.

Weiteres Vorgehen
Die Inventur wird mit absoluter Priorität weiter betrieben.

Neben der Überprüfung der Kontrollmechanismen wird auch eine Überprüfung der Organisationsstruktur und der räumlichen Gegebenheiten erfolgen.

Das RPA ermittelt unter vollen Einsatz; angesichts Komplexität der Vorgänge und der Vielzahl zu überprüfender Einzelvorgänge Ende nicht absehbar
Staatsanwaltschaft ermittelt hinsichtl. Verbleib des einen bekannten Rohlings


Frau Noltemeyer merkte an, dass es allen wichtig ist, dass Verwaltung gewissenhaft handelt. Deshalb trifft dieser Vorfall extrem hart, da auf Lücken gestoßen wird, die in einem Bereich sind, der in Deutschland für typisches Verwaltungshandeln und Identitätsfeststellung ist. Sie zeigte sich verwundert, dass die Kontrollen zu den vorher ausgeführten starken Regelungen zum Umgang mit den Vordrucken weniger geregelt sind. Sie stellte fest, dass wohl in den letzten sechs Jahren nicht ausreichend Kontrollen stattgefunden haben und dass dies betroffen macht.

Herr Goosmann erklärte, dass es unstrittig ist, dass durch das Auffinden des Blankodokumentes eine Lücke vorgelegen haben muss, nur wie groß die ist und wer davon wie betroffen ist muss untersucht werden. Er merkte an, dass er den Umgang der Presse mit dem Thema in den vergangenen Tagen nicht in Ordnung findet, da dadurch Mitarbeiter unter Generalverdacht gestellt wurden. Dies ist ihm eindeutig zu früh, erst muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln Aufklärung betrieben werden.

Auf Nachfrage von Herrn Zweier, bezüglich der Konsequenzen für die Mitarbeiter, gab Frau Jägers noch einmal zu bedenken, dass es sich um laufendes Verfahren handele und sie nicht zu einem noch nicht ermittelten Sachverhalt spekulieren möchte.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
-mündlicher Bericht-

Herr Nestler erklärte, dass das BHKG seit Januar gültig sei. Aus Sicht der Verwaltung wird das Gesetz begrüßt, da viele Unklarheiten aus dem Feuerschutzhilfegesetz klargestellt sind und neue Handlungsfelder eröffnet wurden. Die Feuerwehren sind zufrieden mit dem Gesetz, da über die Verbände viel praktische Erfahrung in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden konnte.
Das Gesetz stärkt den Katastrophenschutz. Allein schon, dass wieder das Wort Katastrophe anstelle von Großschadensereignis benutzt wird, zeigt den deutlich höheren Stellenwert. Neu ist auch der Begriff der Großeinsatzlage, der die Einsatzgröße zwischen Regelbetrieb und Katastrophe regelt. Also Großereignisse, die über den Regelbetrieb hinausgehen.
Das Gesetz schreibt vor, einen Katastrophenschutzplan zu erstellen, der beinhaltet, was die Stadt vorhält um eine Katastrophe zu bewältigen. Durch die Diskussion bei Erstellung des Katastrophenschutzplanes wird dieser wesentlich mehr in den Blick der Öffentlichkeit rücken. Es sind des Weiteren Regelungen zu kritischer Infrastruktur aufgenommen worden. Es gibt dadurch eine im Gesetz verankerte Mitwirkungspflicht der Versorgungsunternehmen, den Katastrophenschutzbehörden, die für ihre Arbeit benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Was den abwehrenden und den vorbeugenden Brandschutz betrifft, gibt es keine Veränderungen. Da war das Feuerschutzhilfegesetz aber auch schon auf einem hohen Niveau.
Bei den Brandschutzplänen hat sich inhaltlich nicht viel geändert, es gab nur einige inhaltliche und rechtliche Klarstellungen. Dies trifft auch für die Gefahrenentschädigung zu.
Die größte Veränderung im BHK ist der Block zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Zukünftig muss bei Entscheidungen, bezogen auf den Feuerschutz oder auf den Katastrophenschutz immer auch die Frage nach der Stärkung des Ehrenamtes berücksichtigt werden. Da hat die Feuerwehr Dortmund aber schon vorher mit seinen „Ehrenamtlern“ gut zusammengearbeitet, wird zukünftig aber noch zusätzliche Akzente setzen.
Neu ist im BHKG, dass Kinderfeuerwehren eingeführt werden sollen. Die Stadt Dortmund befürwortet dies, da es wichtig in Bezug auf Nachwuchssicherung ist und auch als wertvoller Beitrag zur Kinder- und Jugendpflege dieser Stadt. Die Feuerwehr bereitet ein Konzept dazu vor.
Neu ist auch, Mitglieder der Jugendfeuerwehren bereits ab 16 Jahren in den aktiven Dienst zu übernehmen, dies war vorher erst ab 18 Jahren möglich. Dies ist natürlich nur möglich mit entsprechender Ausbildung, Begleitung und Betreuung. Hierfür ist eine entsprechende Dienstanweisung in Bearbeitung.
Die Kostenersatzpflicht ist im BKHG in kleinen Teilbereichen verbessert worden. Die grobe Fahrlässigkeit reicht jetzt aus um Kostenersatz zu bekommen.


Auf Nachfrage von Herrn Krummacher erläuterte Herr Nestler ergänzend, dass die Aufnahme des Gesundheitswesens in das BHKG ist letztlich eine Spiegelaufnahme zum Rettungsdienstgesetz in dem es schon vorher verankert war. Beide Rechtsgebiete haben eine enge und sinnvolle Verzahnung. Was die Frage der Vertrauensleute betraf, erklärte er dass es das in Dortmund schon länger gibt, das Gesetz es jetzt nur klar formuliert hat.

Herr Goosmann bedankte sich für den umfassenden Bericht und erklärte, dass damit die Nachfrage zu dem Thema aus der Sitzung des Ausschusses vom 05.05.2015 (DS.Nr.00960-15E1) erledigt sei. Er bat aber noch einmal um Erläuterung, ob es im Gesetz einen Themenkomplex zu dem Problem der Entfernung von Tierkadavern durch die Feuerwehr gibt.
Herr Nestler teilte mit, dass das Thema so wie im Entwurf erarbeitet umgesetzt wurde. Dies ist aber für die Feuerwehren in ländlichen Gebieten ein Thema, nicht für die Stadt.
Herr Nestler sagte zu, für die Mitglieder des Ausschusses ein Plakat des Verbandes der Feuerwehren zu beschaffen, auf dem die wesentlichen Veränderungen des Gesetzes übersichtlich dargestellt sind.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung, der die Beantwortung des TOP 3.4 beinhaltet zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03326-15)


Herr Weber fragte nach, ob es weitere Erkenntnisse über die Verlagerung des StadtbezirksMarketings in die Zuständigkeit der Wirtschaftsförderung gebe.

Herr Spaenhoff informierte hierzu, dass die Mitarbeiterin, die an diesem Bericht mitgearbeitet hat mittlerweile zur Wirtschaftsförderung umgesetzt wurde. In den Stadtbezirken gibt es noch keine Veränderungen, da die Geschäftsführer des StadtbezirksMarketings gleichzeitig Geschäftsführer der Bezirksvertretungen sind. In der nächsten Vorstandssitzung muss geklärt werden, nach welchen Kriterien zukünftig die Vergabe der projektbezogenen Mittel erfolgen soll.

Herr Goosmann ist der Meinung, dass der Ausschuss entscheiden muss, wie er zukünftig mit dem StadtbezirksMarketing umgehen will, ob die Zuständigkeit beim Ausschuss für Wirtschaftsförderung liegen soll. Die Projekte und Themen des StadtbezirksMarketings sind eng mit diesem Ausschuss verknüpft, der ja für die Bezirksvertretungen zuständig ist.

Frau Noltemeyer unterstützt diese Aussage und möchte den Bericht weiterhin in diesem Ausschuss behandelt sehen.

Auf Nachfrage von Noltemeyer nach der politischen Einbindung bei der Vergaben der überbehördlichen Mittel erklärte Herr Spaenhoff, dass dies in der nächsten Vorstandssitzung geklärt werden muss. Es besteht die Möglichkeit einer einzurichtenden Kommission, es im Rahmen der Mitgliederversammlung zu beschließen oder zu klären in welcher Form es politisch geregelt wird. Dazu wird der Verein im 1. Halbjahr dieses Jahres einen Vorschlag erarbeiten.

Die Ausschussvorsitzende bat Frau Jägers um Vorschläge der Vewaltung bezüglich der Thematik welcher Ausschuss zukünftig federführend sein wird und vertagte den TOP auf die nächste Sitzung.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. für das Jahr 2014 zur Kenntnis.




zu TOP 4.3
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03508-16)

Herr Haermeyer erklärte auf die Nachfrage von Herrn Krummacher bezüglich der prozentualen Schwankungen in den Quartalen, dass die Basisgröße nicht sehr hoch ist und die Schwankungen in beide Richtungen gehen. Dies kann bereits durch Umzug mehrerer großer Familien geschehen, hier ist aber kein Trend abzuleiten.

Frau Reigl bat darum, diese Vorlage auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und dem Schulausschuss zur Verfügung zu stellen, dies wurde von den Ausschussmitgliedern befürwortet.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)


Auf die Nachfrage von Herrn Krummacher nach dem Konzept für die auf Seite 11 genannten Prostituierten, bei denen repressive Maßnahmen keine Erfolg zeigen antworte Frau Jägers, dass diese Frage nach den drogenabhängigen Frauen im Sozialausschuss beantwortet werden müsste, da es sich nicht um ordnungsrechtliche Maßnahmen handeln würde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht (Stand: November 2015) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14834-14-E1)
hierzu: Aktueller Sachstand Einrichtung Anlaufstelle "Wegweiser"
Kenntnisnahme

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


…Aktueller Sachstand hinsichtlich der Einrichtung einer Anlaufstelle „Wegweiser“

Sehr geehrte Frau Krause,
in der Ratsvorlage „Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe – Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus – (DS.-Nr.: 14834-14) vom 27.01.2015 wurde mitgeteilt, dass das Land NRW der Aufnahme der Stadt Dortmund in das Programm „Wegweiser“ zugestimmt hat.

Ich möchte Ihnen berichten, wie weit die Einrichtung der Anlaufstelle „Wegweiser“ in Dortmund gediehen ist.

Zunächst zum Hintergrund von „Wegweiser“: Dieses Landesprogramm soll – gemeinsam mit lokalen Netzwerken - den Einstieg vorwiegend junger Menschen in den gewaltbereiten Salafismus verhindern, sich aber auch um diejenigen kümmern, die bereits erste Schritte in Richtung dieser Szene unternommen haben. Darüber hinaus wird auch Familienangehörigen und Personen aus dem Umfeld gefährdeter Personen konkrete und individuelle Unterstützung angeboten. Der Verfassungsschutz koordiniert und finanziert das Programm, nimmt jedoch keinen Einfluss auf die konkrete, auf Vertraulichkeit basierende Beratungsarbeit vor Ort. Kommunale Ämter, Migrantenselbstorganisationen, Moscheevereine und andere gesellschaftlich aktive Personen und Vereine können z.B. über einen Beirat oder ein begleitendes Netzwerk eingebunden werden. „Wegweiser“- Anlaufstellen gibt es bislang in Bochum, Bonn, Düsseldorf und Wuppertal.

Das Land NRW entscheidet über die Einrichtung der Anlaufstelle und die damit verbundenen Umsetzungsfragen. Für die Institutionalisierung von „Wegweiser“ in Dortmund war es der Leiterin des zuständigen Präventionsreferates des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK), Frau Anke Mönter, wichtig, einen breiten Konsens über die zu klärenden Fragen - örtlicher Träger, Personal und geeignete Räumlichkeiten - vor Ort durchzuführen.

Deshalb wurde von Rechts- und Ordnungsdezernentin Diane Jägers gemeinsam mit dem MIK ein Konsultationskreis einberufen, dem neben der Integrationsratsvorsitzenden und dem Vor-sitzenden des Rates der Muslimischen Gemeinden, Vertreter und Vertreterinnen der Wohl-fahrtsverbände, der Kirchen, des Jugendrings, der Polizei, des Jobcenters, des Ordnungs-, Schul- und Jugendamtes angehören.

Um die Trägerschaft für „Wegweiser“ in Dortmund bewarben sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens der Verbund sozial-kultureller Migrantenvereine, Dortmund (VMDO e.V), Verein für multikulturelle Kinder- und Jugendhilfe – Migrationsarbeit, Bochum (IFAK e.V.) und das Multikulturelle Forum Lünen (MkF).

Der Konsultationskreis hat nach Vorstellung der drei potentiellen Vereine das Multikulturelle Forum Lünen e.V. als am besten geeignet ausgewählt.

Das MkF besteht seit 30 Jahren und verfügt über umfangreiche Erfahrung auf den Gebieten der:
Präventionsarbeit
(Antisemitismus, allgemeinen Rassismus, Rechtsextremismus)

Beratungsarbeit
(Migrationserstberatung, Flüchtlingsberatung, Rückkehrberatung, Integrationsagentur, Arbeitslosenbüro)

Arbeitsmarktintegration
(Jobcenter, Agentur für Arbeit, Arbeitgeber, Betriebe, VSM)

Administrativen und finanztechnischen Abwicklung von Großprojekten
Öffentlichkeitsarbeit

Standorte des Multikulturellen Forums e. V. sind:
Lünen (Mitte und Süd)
Bergkamen
Hamm
Dortmund
Düsseldorf
Das MkF hat kürzlich eine Geschäftsstelle am Friedensplatz 7 eröffnet und verfügt dort auch über geeignete Räumlichkeiten für die Anlaufstelle. In der Geschäftstelle, die von Frau Deniz Greschner geleitet wird, arbeiten noch drei weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Anlaufstelle „Wegweiser“ wird voraussichtlich mit zwei halben Stellen (Soziarbeiter/in und -pädagog/inn/en mit arabischem bzw. türkischem Migrationshintergrund) besetzt werden. Die entsprechenden Auswahlgespräche sind noch nicht abgeschlossen.

Inzwischen sind die Vorbereitungen so weit gediehen, dass im Dezember die Einrichtung einer entsprechenden Anlaufstelle in Dortmund erfolgen kann. Die Eröffnung der Anlaufstelle „Wegweiser“ wird voraussichtlich in der zweiten Dezemberhälfte erfolgen.

Begleitend zu der Arbeit der Beraterinnen bzw. Berater in der Anlaufstelle wird es ein Netzwerk und einen Beirat geben.

Das Netzwerk bindet alle wichtigen Partner auf der operationellen Eben ein und wird zunächst aus den Mitgliedern des Konsultationskreises bestehen, ist aber auch offen für andere.

Der Beirat hat die Aufgabe, die Arbeit der Anlaufstelle und des Trägervereins kritisch zu hinterfragen und Impulse zu geben, das Programm „Wegweiser“ fachlich zu begleiten und zu steuern.

Als Mitglieder des Beirats wurden benannt:
· Land NRW/Ministerium für Inneres und Kommunales: Gordon Jensen
(Islamwissenschafter), Abteilung 6, Referat 616 Prävention;
· Rat der muslimischen Gemeinden in Dortmund: Ahmad Aweimer, Vorsitzender
· Fachhochschule Dortmund: Herr Prof. Toprak, Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften, Lehrgebiet Erziehungswissenschaften;
· Integrationsrat: Aysun Tekin, Vorsitzende
· Rechts- und Ordnungsdezernat: Beigeordnete Diane Jägers;
· Schulverwaltungsamt: Ulrike Klingsporn, Bereichsleiterin Förderung von
Kindern und Jugendlichen (40/3);
· Jugendamt: Elisabeth Hoppe, Bereichsleiterin Förderung von Kindern und Jugendlichen (51/4);

Für weitere Informationen oder Fragen zu der Gesamtthematik können Sie sich gerne an Frau Christiane Sticher, Fachreferentin im Rechts- und Ordnungsdezernat (T.: 50-26211), wenden….


Herr Goosmann lobte dieses präventive Projekt, fragt jedoch nach, warum die Polizei nicht im Beirat vertreten ist. Frau Jägers erklärte, dass dies eine bewusste Entscheidung des Polizeipräsidenten war, weil es zu Rollenkonflikten kommen könne. Aber trotzdem ist die Polizei einer der engsten Arbeitspartner in dem Bereich.

Der Ausschuss für ‚Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03393-16)


Herr Bonhof bat darum die Entscheidung um ein Jahr zu schieben, da seinem Verständnis nach die letzte Erhöhung zu einem Rückgang der Händler geführt habe.

Die Vorsitzende gab zu Bedenken, dass Gebührensatzungen kostendeckend sein müssen.

Frau Noltemeyer erklärte, dass sie ebenfalls Beratungsbedarf habe und fragte ob es möglich wäre zu schieben.

Herr Goosmann berichtete aus dem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Marktbeschicker, dass das Problem nicht die wenigen Cent der Gebührenerhöhung, sondern der zu erwartende Umsatz sei. Dies sei eine Frage der Attraktivität der Märkte vor allem in den Vororten, dies sollte bei der Marktordnung Berücksichtigung finden.

Herr Zweigert schlug vor, die Vorlage in den Rat zu schieben, da sie noch nicht mit den Bezirksvertretungen besprochen sei. Für den Fall der Abstimmung würde die Fraktion Die Linke& Piraten sich enthalten.

Herr Weber wies noch einmal darauf hin, dass die Vorlage im Rahmen der Dringlichkeit auf der Tagesordnung sei. Er teilte mit, dass die CDU-Fraktion die Gebührenerhöhung mitträgt.

Die Vorsitzende gab zu bedenken, dass dies der zuständige Fachausschuss sei und bat die Mitglieder um die Abstimmung. Die Mitglieder waren damit einverstanden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 2 Enthaltungen der Fraktion Die LINKE & PIRATEN und 1 Enthaltung der Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund.


zu TOP 4.7
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)


Herr Goosmann bat darum, da die Vorlage so kurzfristig verteilt wurde, wenigsten kurz über die Ausblicke, die diese Vorlage enthält mündlich zu informieren, um diesen Bericht zur Kenntnis nehmen zu können.

Herr Weber erklärte hierzu, dass der Bericht, soweit er ihn gelesen habe bereits vieles enthält, das durch regelmäßige Informationen bereits im Ausschuss bekannt gegeben wurde und wäre bereit heute den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Frau Jägers erläuterte, dass auf Seite 20 des Berichtes ein Ausblick für den Bereich Flüchtlinge/ Drehscheibe sei. Es gehe um die Zukunft der Standorte Hacheney und Buschmühle. Beide seien auf Dauer abgängig. Für Hacheney gibt es die Planung ihn 2020/21 aufzugeben. Buschmühle ist auf Grund seiner Leichtbauweise maximal 2-3 Winter geeignet. Deshalb gibt es intensive Gespräche mit dem Ministerium über die Weiterführung der EAE. Mittlerweile sind auch andere Kommunen, wegen der Anrechnung nach FlüAG auf die Quote, an einer EAE interessiert. Die Stadt Dortmund hat jedoch eine gute Arbeit in der Flüchtlingsbetreuung geleistet und geht entsprechend selbstbewusst in die Gespräche.
Nach der Entscheidung des MIK, dass die EAE in Dortmund bleibt, werden ein Standortvorschlag und das Konzept in die politischen Gremien gegeben.

Die Vorsitzende bedankte sich bei Frau Jägers für die Zusammenfassung und stellte für den Fall weiterer Informationen, die vor der Ratssitzung im März, im Ausschuss besprochen werden müssen eine Sondersitzung in Aussicht.

Herr Goosmann erklärte hierzu, dass die Stadt nach allem was sie bisher geleistet hat selbstbewusst in die Verhandlungen mit dem Land gehen kann und wenn der Anrechnungsfaktor nicht so festgeschrieben wird, dass es sich für die Stadt lohnt, nicht um jeden Preis eine EAE bauen muss. Aus diesem Grund ist auch er dafür, dass der Ausschuss, wenn sich das Thema verdichtet noch einmal zusammensetzt.

Frau Jägers stellte dazu noch einmal klar, dass die Verwaltung dies aus zwei Gründen betreibt, erstens aus einem Grundverständnis humanitärer Verpflichtung und auch für den städtischen Haushalt und die Anrechnung auf die Quote.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.




Die Ausschussvorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:55 Uhr.





Christiane Krause Svenja Noltemeyer Sabine Weber
Ausschussvorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin