Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:00 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 80 von z. Z.
82 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil: Rm Hovermann CDU

Rm Brauer SPD

Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Dr. Langemeyer

StD Fehlemann

StK Pehlke

StR Pogadl

StR Sierau

StR Stüdemann

Herr Dr. Küpper

LStVD Dieckerhoff

StVD Weber

StOVR Feuler



Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 09.10.2003

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Liboristraße von Körner Hellweg bis Düsterstraße, Düsterstraße von Sennestraße bis Brückenüberführung ca. 45 m östlich der Liboristraße, Paderborner Straße von Leppinghof bis Eisenbahnlinie (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Quartier Körne, Liboristraße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04596-03)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansastraße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04604-03)



3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04621-03)

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhe-
bung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.01
- nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südliche Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr.2 -) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04675-03)

3.5 Bauleitplanung
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss;
II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04687-03)

3.6 Bauleitplanung
124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 156 - westlich Treckmannweg -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 124. Änderung des Flächen- nutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung;
V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05009-03)

3.7 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04820-03)








3.8 Bauleitplanung
74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark-West -
Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungs- berichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung
des Flächennutzungsplanes und Satzungsbeschluss des Bebauungs-
planes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Ap 130

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04916-03)

3.9 Bauleitplanung
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110
- Feuerwache Nord -
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung,
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05083-03)

3.10 Sachstandsbericht Phoenix
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05133-03)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2004 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04814-03)



5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- unbesetzt -




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sanierung des Stadions "Rote Erde"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04769-03)

7.2 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2003 -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04925-03)

7.3 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung eines Sportlerehrenringes und einer Sportlerehrennadel

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05052-03)



8. Schule

- unbesetzt -



9. Kinder und Jugend

9.1 Resultat der Vermarktung von Spielplätzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05147-03)



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04791-03)

10.2 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04693-03)

10.3 Kommission "Optimierung der städtischen Beteiligungen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04997-03)







10.4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04985-03)

10.5 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beteiligung an der DEHAG Hotel Service Aktiengesellschaft

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05047-03)

10.6 Bericht zur Einführung des SAP-R/3 bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05048-03)

10.7 Duales System
hier: Abtretung der Rechte und Pflichten der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger aus der Verpackungsverordnung an die
Entsorgung Dortmund GmbH.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05036-03)

10.8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der
Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2004

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05045-03)

10.9 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung) 2004

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05044-03)

10.10 Satzung zur siebten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05090-03)

10.11 Nachfolgevertrag Cross Border Leasing Stadtbahnanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05148-03)












11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stadtmarketing der 2. Generation
hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten "Bildung
von Immobilien- und Standortgemeinschaften" und "Leerstands-
management"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04853-03)

11.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Ehrenringen und Ehrennadeln

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05033-03)

11.3 Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05004-03)

11.4 Benennung eines Mitgliedes für den AusländerInnenbeirat
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05051-03)

11.5 Wiederbestellung von Herrn Guido T. Rohn zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05118-03)



12. Anfragen

12.1 Anfragen von Ratsmitglied Münch

12.1.1 Benachteiligung eines iranischen Mitgliedes des Ausländerbeirates bei der Entscheidung zum Bauprojekt Moschee Grimmelsiepen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05112-03)

12.1.2 Bevorzugung der SPD durch die Stadtverwaltung bei offiziellen städtischen Ortsterminen in Hombruch
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05113-03)

12.1.3 Vorabinformation der SPD über für die BV Hombruch relevanten Verkehrsdaten zur Uni-Südtangente durch die Stadtverwaltung
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05114-03)




12.1.4 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen unrechtmäßiges Reiten im Wald
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05115-03)

12.1.5 Verschandelung des Denkmals Hohensyburg
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05116-03)

12.1.6 Schändung des Soldatendenkmals in Großholthausen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05119-03)

12.1.7 Verbannung des Kfz-Verkehr von der Denkmalplattform Hohensyburg
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05120-03)

12.1.8 Kostenübernahme für Beschneidungen muslimischer Kinder durch das Sozialamt
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05121-03)

12.1.9 Kopftuchverbot für städtische Bedienstete
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)

(Drucksache Nr.: 05139-03)

12.1.10 Städtische Verantwortung für den Baumschutz auf Friedhöfen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05150-03)


12.2 Anfragen der DVU

12.2.1 Wehrmachtsausstellung
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 05151-03)

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst fest, dass der Rat der Stadt zu seiner Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.
N i e d e r s c h r i f t

über die 39. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund,
am 20.11.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:00 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 80 von z. Z.
82 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil: Rm Hovermann CDU

Rm Brauer SPD

Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Dr. Langemeyer

StD Fehlemann

StK Pehlke

StR Pogadl

StR Sierau

StR Stüdemann

Herr Dr. Küpper

LStVD Dieckerhoff

StVD Weber

StOVR Feuler




Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 09.10.2003

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Liboristraße von Körner Hellweg bis Düsterstraße, Düsterstraße von Sennestraße bis Brückenüberführung ca. 45 m östlich der Liboristraße, Paderborner Straße von Leppinghof bis Eisenbahnlinie (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Quartier Körne, Liboristraße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04596-03)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansastraße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04604-03)



3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04621-03)

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhe-
bung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.01
- nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südliche Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr.2 -) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04675-03)

3.5 Bauleitplanung
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss;
II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04687-03)

3.6 Bauleitplanung
124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 156 - westlich Treckmannweg -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 124. Änderung des Flächen- nutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung;
V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05009-03)

3.7 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04820-03)








3.8 Bauleitplanung
74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark-West -
Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungs- berichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung
des Flächennutzungsplanes und Satzungsbeschluss des Bebauungs-
planes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Ap 130

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04916-03)

3.9 Bauleitplanung
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110
- Feuerwache Nord -
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung,
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05083-03)

3.10 Sachstandsbericht Phoenix
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05133-03)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2004 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04814-03)



5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- unbesetzt -




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sanierung des Stadions "Rote Erde"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04769-03)

7.2 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2003 -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04925-03)

7.3 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung eines Sportlerehrenringes und einer Sportlerehrennadel

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05052-03)



8. Schule

- unbesetzt -



9. Kinder und Jugend

9.1 Resultat der Vermarktung von Spielplätzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05147-03)



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04791-03)

10.2 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04693-03)

10.3 Kommission "Optimierung der städtischen Beteiligungen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04997-03)







10.4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04985-03)

10.5 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beteiligung an der DEHAG Hotel Service Aktiengesellschaft

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05047-03)

10.6 Bericht zur Einführung des SAP-R/3 bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05048-03)

10.7 Duales System
hier: Abtretung der Rechte und Pflichten der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger aus der Verpackungsverordnung an die
Entsorgung Dortmund GmbH.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05036-03)

10.8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der
Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2004

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05045-03)

10.9 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung) 2004

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05044-03)

10.10 Satzung zur siebten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05090-03)

10.11 Nachfolgevertrag Cross Border Leasing Stadtbahnanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05148-03)












11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stadtmarketing der 2. Generation
hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten "Bildung
von Immobilien- und Standortgemeinschaften" und "Leerstands-
management"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04853-03)

11.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Ehrenringen und Ehrennadeln

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05033-03)

11.3 Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05004-03)

11.4 Benennung eines Mitgliedes für den AusländerInnenbeirat
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05051-03)

11.5 Wiederbestellung von Herrn Guido T. Rohn zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05118-03)



12. Anfragen

12.1 Anfragen von Ratsmitglied Münch

12.1.1 Benachteiligung eines iranischen Mitgliedes des Ausländerbeirates bei der Entscheidung zum Bauprojekt Moschee Grimmelsiepen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05112-03)

12.1.2 Bevorzugung der SPD durch die Stadtverwaltung bei offiziellen städtischen Ortsterminen in Hombruch
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05113-03)

12.1.3 Vorabinformation der SPD über für die BV Hombruch relevanten Verkehrsdaten zur Uni-Südtangente durch die Stadtverwaltung
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05114-03)




12.1.4 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen unrechtmäßiges Reiten im Wald
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05115-03)

12.1.5 Verschandelung des Denkmals Hohensyburg
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05116-03)

12.1.6 Schändung des Soldatendenkmals in Großholthausen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05119-03)

12.1.7 Verbannung des Kfz-Verkehr von der Denkmalplattform Hohensyburg
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05120-03)

12.1.8 Kostenübernahme für Beschneidungen muslimischer Kinder durch das Sozialamt
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05121-03)

12.1.9 Kopftuchverbot für städtische Bedienstete
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)

(Drucksache Nr.: 05139-03)

12.1.10 Städtische Verantwortung für den Baumschutz auf Friedhöfen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05150-03)


12.2 Anfragen der DVU

12.2.1 Wehrmachtsausstellung
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 05151-03)




Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst fest, dass der Rat der Stadt zu seiner Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.













1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Liedschulte (CDU) benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.1 Hilfe jetzt - Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform
- Resolutionsentwurf von OB Dr. Langemeyer -

2.2 Baulicher Zustand des Südbades

erweitert.


Außerdem wurde der Punkt

10.11 Nachfolgevertrag Cross Border Leasing Stadtbahnanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05148-03)

abgesetzt, da der o. a. Vorschlag zur Tagesordnung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus zurückgezogen wurde.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 09.10.2003

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 38. Sitzung des Rates der Stadt
am 09.10.2003.











zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Als Nachfolger des zurückgetretenen Ratsmitgliedes Katja Wilken von der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus wurde

Herr Dr. Jürgen Kuhlmann, Adickesstraße 15, 44141 Dortmund,

von OB Dr. Langemeyer in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.




Anschließend übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Hilfe jetzt - Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform
- Resolutionsentwurf von OB Dr. Langemeyer -


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. a. Tagesordnungspunkt folgende Resolutionsentwürfe vor:

a) Resolutionsentwurf von OB Dr. Langemeyer

1. Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der schlimmsten finanziellen Krise seit der Gründung der Bundesrepublik. Nach Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände wird sich das Finanzierungssaldo des Jahres 2003 auf die kaum vorstellbare Summe von 10 Mrd. Euro (10.000.000.000,- Euro) belaufen.


2. Die Kommunen sind die zentrale Ebene in unserem Staatsaufbau, auf der unverzichtbare Leistungen der Daseinsvorsorge für alle Menschen in unserem Land erbracht werden. Ihre Leistungsfähigkeit ist deshalb entscheidend für das Gesamtwohl des Staates und aller Menschen.

3. Aufgrund der Finanzkrise ist die kommunale Investitionsfähigkeit weitgehend zusammengebrochen. Schulen, Kindergärten, Sportanlagen und viele weitere öffentliche Einrichtungen sind dem Verfall ausgesetzt. Ein wirtschaftlicher Aufschwung, der vor allem auch Handwerk und mittelständischen Betrieben zu
Gute kommt, setzt zwingend die Rückgewinnung der kommunalen Investitions- fähigkeit voraus.


4. Die im Bundestag am 17. Oktober 2003 verabschiedeten Gesetze zur neuen Gemeindewirtschaftssteuer und für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) weisen den richtigen Weg. Die vorgesehene Stärkung und Verstetigung der bisherigen Gewerbesteuer und die Absenkung der Gewerbesteuerumlage, die zusammen Mehreinnahmen von rund 3 Mrd. Euro jährlich bringen sollen, sind dringend notwendig zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation. Auch wenn die finanzielle Entlastungswirkung durch das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hinter den Erwartungen der Kommunen zurückbleibt, ist die vorgesehene Übernahme der Finanzverantwortung für Langzeitarbeitslosigkeit durch den Bund die entscheidende Grundlage für eine nachhaltige Entlastung der Kommunen von Sozialhilfekosten. Eine weitere verlässliche Säule für die Gemeindefinanzierung ist dringend erforderlich.

5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die am weiteren Gesetzgebungsvorhaben Beteiligten – insbesondere den Bundesrat und die Mitglieder des Vermittlungs- ausschusses auf, ihrer Verantwortung für das Gemeinwesen gerecht zu werden:
Die Kommunen brauchen eine nachhaltige Stärkung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zum 1. Januar 2004. Der Rat der Stadt erwartet, dass man sich im Vermittlungsverfahren schnell einigt.



b) Resolutionsentwurf der CDU-Fraktion

1. Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der schlimmsten finanziellen Krise seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Nach Schätzungen der Kommunalen Spitzenverbände wird sich der Finanzierungssaldo des Jahres 2003 infolge der rot-grünen Wirtschafts-, Steuer- und Finanzpolitik auf die kaum vorstellbare Summe von 10 Mrd. EUR (zehn Milliarden Euro) belaufen.

2. Die Kommunen sind die zentrale Ebene in unserem Staatsaufbau, auf der unverzicht- bare Leistungen der Daseinsvorsorge für alle Menschen in unserem Land erbracht werden. Ihre Leistungsfähigkeit ist deshalb entscheidend für das Gesamtwohl des Staates und aller Menschen.


3. Aufgrund der Finanzkrise bricht die kommunale Investitionsfähigkeit weitgehend zusammen. Freiwillige Aufgaben der Gemeinden im Kultur-, Sport- und Sozialbereich können nur noch sehr eingeschränkt wahrgenommen werden. Öffentliche Einrichtun- gen stehen vor dem Verfall. Ein wirtschaftlicher Aufschwung, dessen Basis das Handwerk und mittelständische Betriebe sind, setzt zwingend die Rückgewinnung der kommunalen Investitionsfähigkeit voraus.


4. Die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Gemeindewirtschaftssteuer und für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) beinhalten teilweise richtige Ansätze zur Zurückgewinnung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Vorausgesetzt es kommt durch die bedingte Absetzbarkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer nicht zu einem Zusammenbruch der Einkommenssteuerzuweisung.

Die Stärkung und Verstetigung der bisherigen Gewerbesteuer und die Absenkung der Gewerbesteuerumlage (die erst vor zwei Jahren von der Bundesregierung erhöht worden ist), die zusammen Mehreinnahmen von mindestens 3 Mrd. EUR bringen sollen, können daher zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation führen, soweit sie nach den Kriterien des Städtetages und Städte- und Gemeindebundes umgesetzt werden. Neben diesen Maßnahmen kommt zudem eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils von 2,2% auf 3% für 2004, wie es die CDU/CDU-Bundestags-
fraktion in Bundestag und Bundesrat zugunsten der Kommunen im Rahmen des sich abzeichnenden Vermittlungsverfahrens in Betracht, um die kommunale Handlungsfähigkeit wieder herzustellen und die Einnahmesituation der Kommunen auf mehrere Säulen zu stellen und damit verlässlicher und planbarer werden zu lassen.

Gleiches gilt hinsichtlich der strukturellen und finanziellen Entlastungswirkung im Rahmen der beabsichtigten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungskoalition bleibt allerdings hinter den Erwartungen der Städte und Gemeinden zurück, durch die Reform zu einer neuen bedürftigkeitsabhängigen und grundsätzlich unbefristeten Leistung für erwerbsfähige Arbeitslose in der Trägerschaft des Bundes unter spürbarer Entlastung der kommunalen Sozialhilfe zu kommen.









5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die am weiteren Gesetzgebungsverfahren Beteiligten – insbesondere den Bundesrat und die Mitglieder des Vermittlungs- ausschusses – auf, ihrer Verantwortung für das Gemeinwesen gerecht zu werden. Die Kommunen brauchen eine nachhaltige Stärkung ihrer finanziellen Leistungs- fähigkeit zum 1. Januar 2004.


OB Dr. Langemeyer nahm zunächst wie folgt grundsätzlich zu der o. a. Thematik Stellung:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

die finanzielle Notlage der Städte und Gemeinden in Deutschland ist seit langem intensiver Gesprächsgegenstand auf allen Ebenen der kommunalen Familie. Aber glücklicherweise auch
Thema der politischen Beratungen in Berlin im Bundestag und im Bundesrat.

Wir alle blicken im Augenblick auf den Vermittlungsausschuss, wo der Gesetzesentwurf zur Gemeindewirtschaftssteuer, den der Bundestag beschlossen hat, und der Gesetzesentwurf mit
der Kurzbezeichnung Harz IV mit der Zusammenlegung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auch auf
dem Tisch liegt.

Der Deutsche Städtetag hat mit einer großen Vielzahl von Aktionen, Resolutionen und Aktivitäten auf die große Notlage der Gemeinden hingewiesen und gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund die Aktion 'Reformen statt Kahlschlag' ins Leben gerufen. In der Woche, in der die entsprechenden Gesetzesentwürfe in den Bundesrat eingebracht wurden, ist auch diese Aktion gelaufen. Wir haben uns im Ältestenrat darauf verständigt, über die Art und Weise, wie wir auf die weitere Entwickung reagieren dann zu befinden, wenn wir sehen, wie die Gesetzentwürfe im Bundesrat behandelt werden.

Zu meiner großen Überraschung ist der Gesetzentwurf zur Gemeindewirtschaftssteuer im Bundesrat von der CDU/CSU-Fraktion einfach abgelehnt worden. Die Bundesregierung hat das Vermittlungsver- fahren eingeleitet und deshalb ist dieser Gesetzesentwurf auch Gegenstand des Vermittlungsaus- schusses. Das gleiche gilt auch für den Gesetzesentwurf hinsichtlich der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.

Zur Erinnerung an unsere eigene Debatte: Unser Haushaltssicherungskonzpet baut darauf, dass spätestens ab 2005 durch neue Gesetze eine verlässliche Grundlage für die Gemeindefinanzen zustande kommt. Die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Gemeindewirtschaftssteuer und zu Harz IV sind zwingende Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskon-
zeptes. Alleine aus der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erwarten wir eine Entlastung bei den Transferzahlungen in einer Größenordnung von jährlich zwischen 42 Mio. Euro
und 50 Mio. Euro.

Vor diesem Hintergrund ist auch für unsere Stadt das weitere Verfahren von existenzieller Bedeutung. Es wurde viel in den letzten Wochen über die verschiedenen Instrumente diskutiert. Es wurde viel debattiert, was an der einen oder anderen Stelle richtig oder falsch ist. Und vor dem Hintergrund könnte man eigentlich die Frage stellen, ob es für uns nicht ausreicht, wenn hinterher nach dem Vermittlungsverfahren das Volumen stimmt.

Aber, meine Damen und Herren, auch gerade in diesen schwierigen Wochen der letzten Verhandlun- gen ist es notwendig, dass die kommunale Familie Geschlossenheit zeigt und deutlich macht, dass sie auch zwingend mit Wirkung vom 01.01.2004 eine Lösung braucht. Es ist gemeinsame Auffassung des Deutschen Städtetages und des Städte- und Gemeindebundes, dass kein vorübergehendes Sofort-
wirkungsprogramm helfen kann, sondern dass wir mit Mitwirkung vom 01.01.2004 eine nachhaltige effektive Entlastung der Gemeindefinanzen brauchen.








Der Deutsche Städtetag hat lange Zeit damit gerechnet, dass der Gesetzentwurf, der in seinen Eck-
punkten vordiskutiert worden ist in der Eichel-Kommission, dass der Gesetz werden wird. Zu unserer großen Überraschung hat der Bundesfinanzminister einen anderen Vorschlag zum Gesetzesvorschlag gemacht, der weitgehend den Vorstellungen des Deutschen Industrie und Handelstages entspricht. Er beinhaltet zwar die Einbeziehung der Freiberufler und Selbstständigen in die Gemeindewirtschafts- steuer, ist aber in anderen wichtigen Gestaltungselemeneten davon abgewichen. Ich bin dankbar dafür, dass in den nachgehenden Diskussionen seit Mitte des Jahres es gelungen ist, durch die Nachbesserungen den Gesetzesentwurf wieder stärker an das Kommunalmodell heranzuführen.
Das ursprüngliche Kommunalmodell hat vor allen Dingen darauf gesetzt, die großen Kapital-
gesellschaften wieder zur Mitfinanzierung der Gemeindewirtschaftssteuer heranzuziehen, die es
in der Vergangenheit geschafft haben, durch Steuervermeidungsmodelle absolut gesetzmäßig sich der steuerpflicht zu entziehen.


Genau auf diesem Punkt antwortet ein wichtiger Beitrag im Gemeindewirtschaftssteuergesetz, das mit der Begrenzung der Möglichkeit von Gestaltungen den richtigen Schritt macht. Die kommunale Familie ist mit dem, was jetzt auf dem Tisch liegt, im Volumen nicht ganz zufrieden. Um wieder zur ursprüng- lichen Investitionsfähigkeit der Kommunen zurückzukommen ist es notwendig, ein Gesamtvolumen von 10 Mrd. Euro zu realisieren. Die 6 Mrd. Euro, die gegenwärtig im Raume stehen, reichen dabei nicht aus. Insofern gehe ich davon aus, dass es unser gemeinsames Interesse sein muss, die Kräfte, die auch im Vermittlungsverfahren sich darum bemühen, dieses Volumen zu erhöhen, zu unterstützen. Ich denke, es gibt dabei gute Aussichten. Und dabei sind vor allen Dingen zwei Gesichtspunkte besonders zu beachten:

Der Gesetzgebungsvorschlag zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hat in der heutigen Form eine volle Übereinstimmung mit den Vorstellungen des Deutschen Städtetages. Mit nur einer einzigen Ausnahme: Nämlich an der Stelle, wo der Bundesfinanzminister sich zum Ausgleich für die zusätzlichen Lasten im Grunde einen Ausgleich sucht, in den Umsatzsteuerpumpen der Länder. Bei diesem Vorgang und bei dieser Operation gibt es im kommunalen Bereich die Sorge, dass die Länder in einem solchen Fall sich bei den Kommunen refinanzieren werden. Auch wenn sie sich refinanzieren würden, bliebe natürlich das finanzielle Volumen erhalten, das ich Ihnen schon mit dem Gesamtbetrag von 6 Mrd. Euro genannt habe.

Ich sehe mit hohem Interesse, dass gegenwärtig im Hintergrund und hinter den Kulussen der Versuch unternommen wird, ein anderen Finanzierungsweg im Vermittlungsverfahren zu organisieren, der mehrheitsfähig ist. Ich bin froh darüber, dass bei der Gemeindewirtschaftssteuer der Vorschlag der Absenkung der Gewerbesteuerumlage nachträglich in das Gesetz hinein gebracht worden ist. Dieser Vorschlag hat den großen Vorteil, dass mit sofortiger Wirkung vom 01.01.2004 auch tatsächlich zusätzliche Steuermittel bei der Stadtkasse ankommen.

Ich will jetzt zum Zustandekommen der bisherigen Höhe der Gewerbesteuerumlage nicht sehr viel sagen. Aber im Städtetag gab es allgemeinen Konsens darüber, dass ein Umsatzsteueranteil in keinem Fall ein Ersatz für die Verbesserung der Gewerbesteuer sein kann. In diesem Zusammen-
hang, Herr Hengstenberg, wundere ich mich ein wenig darüber, dass Sie in Ihrem Resolutionsentwurf genau das Element nennen, das von der kommunalen Familie nachhaltig abgelehnt worden ist. Und vor dem Hintergrund kann ich auch dem Rat nicht empfehlen, diese Formulierungen in den Resolutionsentwurf einzubauen."



Wir bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2003 entwickelte sich diesbezüglich nochmals eine zum Teil kontrovers geführte Diskussion zu der og. Thematik, in der die Vorsitzenden der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen nochmals ihre Standpunkte verdeutlichten.

Im Verlauf der weiteren Diskussion beantragte für das Linke Bündnis Rm Keller, die Sätze 1 und 3 des vierten Absatzes in dem von OB Dr. Langemeyer vorgelegten Resolutionsentwurf zu streichen, da ihrer Auffassung nach die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die damit verbun-
dene Übernahme der Finanzverantwortung für Langzeitarbeitslosigkeit durch den Bund nicht der richtige Weg sei.



Weiterhin gab für die DVU Rm Stanko folgende Punkte zu Protokoll:

"Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

ich habe zwei konkrete Fragen zu Protokoll:

An welchen Aktionen und wie haben Sie, Herr Oberbürgermeister, regional oder überregional persönlich teilgenommen, um auf die katastrophalen Missstände, sprich das Finanzdesaster in
den Kommunen, allgemein bzw. speziell in Dortmund hinzuweisen?

Wenn Sie nirgends teilgenommen haben, warum nicht?"


Des weiteren gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:


"Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Herr Prüsse, Sie sind das beste Beispiel dafür, dass man viel reden kann, ohne dass man wirklich etwas zu sagen hat. Ich denke, diese ganzen bundespolitischen Themen, die uns natürlich hier in Dortmund auch finanziell betreffen, sollte man doch ein bisschen sachlicher und spezieller
diskutieren.

Wir haben hier viele Resolutionen schon beschlossen. So z.B. die Resolution für die Schwulen- und Lesbenolitik, gegen den Irak-Krieg und jetzt ist halt wieder eine neue Resolution da. Bisher haben diese Resolutionen nicht viel gebracht. Ganz im Gegenteil: Wir haben immer nur dann eine Resolution gefasst, als das Thema schon längst erledigt war und das Kind schon in den Brunnen gefallen war, so z.B. beim Irak-Krieg. Und jetzt soll wieder so ein Schaufensterantrag verabschiedet werden, nachdem uns der finanzielle Kollaps im Ruhrgebiet und in Dortmund droht.

Allerdings schaden tut diese Resolution natürlich nicht, aber nutzen tut sie auch nicht.

Daher halte ich es immer für viel ehrlicher, nicht immer nur die Schuld auf die anderen zu schieben,
d. h. hier auf Bund und Land; sondern man sollte sich mal an die eigene Nase packen. Da muss ich sagen, Herr Oberbürgermeister, finde ich das sehr heuchlerisch, alles den anderen zuzuschieben und nicht zuzugeben, dass, seitdem Sie hier Oberbürgermeister sind, es in Dortmund, es mit der finan- ziellen Situation in unserer Stadt bergab geht.

Ich weiß zwar auch, dass das im wesentlichen landes- und bundespolitische Rahmenbedingungen wie der Wegbruch der Gewerbesteuer zu verantworten haben, an denen Sie nicht Schuld haben. Aber auf der anderen Seite haben Sie dem Rat 1999 zugesichert, dass unser Haushalt durchaus steht. Auf der anderen Seite haben Sie mit Unterstützung von SPD und CDU das wenige Geld mit vollen Händen ausgegen und zu verantworten, dass ein 50 Mio. Euro teures Konzerthaus gebaut worden ist, ange- sichts leerer Kassen auch noch sogar eine Glasüberdachung dazu von 500.000 Euro errichtet worden ist. Und da es dieser Stadt so gut geht, auch noch 30 000,00 Euro für einen neuen Wappenentwurf und 100.000 Euro für den weltgrößten Weihnachtsbaum übrig waren. Herr Oberbürgermeister, des- halb sind Sie mit Ihrer Resolution Sie nicht glaubwürdig, wenn ich sehe, was hier an Geld nach wie vor in diesen letzten Jahren ausgegeben worden besonders auch mit Zustimmung der CDU. Deshalb packen wir uns endlich auch an die eigene Nase. Diese Probleme sind auch hausgemacht. Die Stadt muss ihren Beitrag leisten. Das heißt für mich, der Verkauf städtischer Beteiligungen und die Redu- zierung der 311 Dortmunder Mandatsträger darf nicht länger ein Tabu-Thema sein.

Gehen wir deshalb auch mit den anvisierten Zuschussmitteln vorsichtiger um. Es sind ja wieder
130 Mio. Euro anvisiert für das 3do. Dieses Geld könnte man sicher, wenn es nicht so zweck- gebunden wäre, anders und sinnvoller verwenden. Wir müssen einen Eigenbetrag leisten und Schuld hat dafür primär die SPD, deshalb siehts ja auch so 'beschissen' in unserem Land aus. Auch wenn Helmut Kohl in seinen 16 Jahren Regierungsdauer die Karre als erster in den Dreck geschoben."





Hinsichtlich der an ihn gestellten Frage, was er persönlich in dieser Angelegenheit unternommen habe, nahm OB Dr. Langemeyer wie folgt Stellung:

"Normalerweise halte ich mich an den Grundsatz: Erfolgreich ist man in den Verhandlungen nur dann, wenn man nicht immer alles 'an die Glocke' hängt, wann man wo mit wem in welcher Form ge- sprochen hat. Aber Sie können davon ausgehen, dass ich nicht nur bei den relevanten Veran- staltungen des Deutschen Städtetages dabei war. Beispielsweise habe ich auf der letzten Haupt- versammlung des nordrhein-westfälischen Städtetages in Düsseldorf öffentlich gesprochen. Und zuletzt öffentlich gesprochen habe ich am Montag nach der Rede des Bundeskanzlers auf dem Bundesparteitag der SPD. Ich habe in einer Vielzahl von Einzelgesprächen mitgeholfen, zunächst einmal den kommunalen Vorschlag mit zu erarbeiten. Vor allen Dingen habe ich mitgeholfen, diesen kommunalen Vorschlag in den relevanten Gremien in Berlin mit durchzusetzen. Das sehe ich auch als meine parteiinterne Aufgabe an, mitzuhelfen, dass zumindest meine Parteifreunde in der richtigen Richtung sich entwickeln. Genauso wie ich gesehen habe, dass der eine oder andere Kollege im CDU-Bereich das für seine Partei auch getan hat.


Wenn die Bundestagsfraktion nachhaltig den Gesetzgebungsentwurf von Herrn Eichel verändert hat, dann liegt zu einem guten Teil daran, dass wir 'Kommunale' es geschafft haben, mit unseren Freunden in der Fraktion eine erhebliche Menge nachzubessern. Und gehen Sie mal davon aus, dass auch das jetzt anstehende Vermittlungsverfahren nicht ohne kommunale Begleitung stattfindet. Dazu gehört natürlich auch, Herr Münch, dass man sich genauer anguckt, was denn hier in dieser Stadt passiert ist. Von 1995 bis 1999 war ich Kämmerer der Stadt. Ich hatte die schwierige Aufgabe das erste Haushaltssicherungskonzept, das der Rat beschlossen hat, einzubringen und mit umzusetzen. Zu der damaligen Zeit ist es gelungen, ich bin heute noch stolz darauf, ein Jahr früher als erwartet mit der Haushaltssicherung fertig zu werden. Denn bereits der Haushalt des Jahres 1999 war ausgegli- chen. Nach der ursprünglichen Haushaltssicherung hätte das erst im Jahre 2000 der Fall sein müssen.

Auch das Haushaltsergebnis des Jahres 2000 war ausgeglichen. Aber dann hat uns das ereilt, was alle Städte von Garmisch bis Flensburg ereilt hat, nämlich der dramatische Einbruch der Gewerbe-
steuereinnahmen. Das hat andere Städte noch stärker erwischt als Dortmund, weil wir ohnehin schon auf einem relativ niedrigen Sockel waren. Deswegen sind die Ausfälle vom Volumen her nicht so groß wie in München und in Frankfurt, wo man solche Situationen bis dato noch gar nicht kannte."



Nach weiterer Diskussion verständigten sich in einer Sitzungsunterbrechung zu einem späteren Zeitpunkt die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen auf einen gemeinsamen Resolutionstext, so
dass der Rat der Stadt letztendlich folgende Beschlüsse fasste:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Keller (Linkes Bündnis) den
o. a. Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis)
ab.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Keller (Linkes Bündnis)
sowie Rm Stratenwerth (FDP) folgenden gemeinsamen Resolutionsentwurf:

1. Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der schlimmsten finanziellen Krise seit der Gründung der Bundesrepublik. Nach Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände wird sich das Finanzierungssaldo des Jahres 2003 auf die kaum vorstellbare Summe von 10 Mrd. Euro (10.000.000.000,- Euro) belaufen.


2. Die Kommunen sind die zentrale Ebene in unserem Staatsaufbau, auf der unverzichtbare Leistungen der Daseinsvorsorge für alle Menschen in unserem Land erbracht werden. Ihre Leistungsfähigkeit ist deshalb entscheidend für das Gesamtwohl des Staates und aller Menschen.







3. Aufgrund der Finanzkrise ist die kommunale Investitionsfähigkeit weitgehend zusammengebrochen. Schulen, Kindergärten, Sportanlagen und viele weitere öffentliche Einrichtungen sind dem Verfall ausgesetzt. Ein wirtschaftlicher Aufschwung, der vor allem auch Handwerk und mittelständischen Betrieben zu
Gute kommt, setzt zwingend die Rückgewinnung der kommunalen Investitions- fähigkeit voraus.


4. Die im Bundestag am 17. Oktober 2003 verabschiedeten Gesetze zur neuen Gemeindewirtschaftssteuer und für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) weisen den richtigen Weg. Die vorgesehene Stärkung und Verstetigung der bisherigen Gewerbesteuer und die Absenkung der Gewerbesteuerumlage, die zusammen Mehreinnahmen von rund 3 Mrd. Euro jährlich bringen sollen, sind dringend notwendig zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation. Auch wenn die finanzielle Entlastungswirkung durch das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hinter den Erwartungen der Kommunen zurückbleibt, ist die vorgesehene Übernahme der Finanzverantwortung für Langzeitarbeitslosigkeit durch den Bund die entscheidende Grundlage für eine nachhaltige Entlastung der Kommunen von Sozialhilfekosten. Eine weitere verlässliche Säule für die Gemeindefinanzierung ist dringend erforderlich.


5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die am weiteren Gesetzgebungsvorhaben Beteiligten – insbesondere den Bundesrat und die Mitglieder des Vermittlungsaus-
schusses auf, ihrer Verantwortung für das Gemeinwesen gerecht zu werden
: Die
Kommunen brauchen eine nachhaltige Stärkung ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit zum 1. Januar 2004. Der Rat der Stadt erwartet, dass man
sich im Vermittlungsverfahren schnell einigt.




Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Sitzung.



zu TOP 2.2
Baulicher Zustand des Südbades

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus brachte zunächst Rm Krüger zum Ausdruck, dass man durch den gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag deutlich machen wolle, dass zum einen es umgehend notwendig sei, das Südbad verkehrssicher und winterfest zu machen. Zum anderen halte man es für erforderlich, ein Baucontrolling-Unternehmen damit zu beauf-
tragen, den bisher überschlägig berechneten Sanierungsaufwand für das Südbad genauer zu quanti-
fizieren, um letztendlich so eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen zu haben.


Außerdem machte er nochmals deutlich, dass man das Südbad, so wie es ist, instand gesetzt haben wolle.


Anschließend gab StD Fehlemann zu der o. a. Angelegenheit folgende Stellungnahme ab:

"Sehr geehrte Damen und Herren,


ich nehme die Anfrage der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus zum Anlass, generell zum baulichen Zustand des Südbades Stellung zu nehmen und Ihnen folgenden aktuellen Sachstand zu geben:






1. Gebäudegutachten 2000

Das Gebäudegutachten 2000 hat sich mit den wesentlichen Bauelementen Hülle und technische Gebäudeausrüstung beschäftigt und endete mit einem Erneuerungsaufwand in Höhe von 14,5 Mio. DM. Das Gutachten diente ausschließlich dazu, grundsätzliche Finanzierungserfordernisse in einem mittelfristigen Zeitraum aufzuzeigen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass es sich um eine Kostenschätzung auf minimalen Niveau handelte.

Nach Erteilung eines Planungsauftrages wird auf der Grundlage eines detaillierten Sanierungskonzeptes ein Baubeschluss vorzulegen sein mit genauen Kostenberechnungen nach DIN 276. Diese Arbeitsweise hat sich bei der Abarbeitung der Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten"als sehr praktikabel erwiesen. Im Gebäudegutachten 2000 wurde schon vor drei Jahren u. a. bei der Fassade, der Lüftung und den Deckenflächen ein Abnutzungsgrad von 100 % festgestellt. Eine erneute Kostenermittlung durch ein externes Ingenieurbüro beurteile ich positiv. Heute kann schon gesagt werden, dass eine qualifizierte Ermittlung eines Externen, der ja dann auch eine eigene Sanierungsstrategie entwickeln muss, nicht unter drei Monaten möglich ist. Die Kosten hierfür sind im Haushaltsplan nicht veranschlagt.

2. Betrieb bis heute

Nachdem das Bäderkonzept das Südbad als gesetzte Badeeinrichtung betrachtet, sind immer Arbeiten durchgeführt worden, die den Betrieb durch erhöhten personellen Aufwand für Inspektionen, Untersuchungen sowie Begehungen gesichert haben. Im August und September 2003 fanden letztmalig jährlich wiederkehrende Prüfungen unter Beteiligung der Fachämter 37, 63 und 52 statt. Diese Ergebnisse mündeten nach weiteren aufgetretenen Fassadenschäden in ein Strategiegespräch am 31. Oktober 2003, an dem auch 2/Dez., 4/Dez. sowie die Fachämter 20, 37, 53, 63 etc. teilnahmen. Es wurde vereinbart, die Ausfallzeitpunkte der verschiedenen Bauteile konkret festzustellen und eine Kostenermittlung für eine schrittweise Sanierung durchzuführen mit dem Ziel, eine strategische Verwaltungsentscheidung im Dezember 2003 herbeizuführen. Anlässlich dieses Gespräches wurde bereits die Aufhängungskonstruktion der Lamellendecke kritisch gesehen. Die Städt. Immobilienwirtschaft wurde von den Dezernenten beauftragt, eine Untersuchung zur Verkehrssicherheit der abgehängten Lamellendecke durchzuführen. Ein externes Ingenieurbüro für Tragwerksplanung kam bei einem Ortstermin am 7. November mit einem Abschlussbericht vom
12. November zu folgendem Ergebnis:


"Die Größe des Korrosionsbefalls im Bereich der Aufhängung ist augenscheinlich nicht festzustellen. Hierzu ist die Demontage erforderlich. Da die Standsicherheit im baurechtlichen Sinne nicht mehr gewährleistet ist, wird eine Materialprüfung von ca. 10 beschädigten Aufhängungen empfohlen".

Am 19. November 2003 fand ein weiterer Termin zum Thema Lamellendecke zur Beurteilung der Korrosionsschäden statt. Von diesem Ergebnis bin ich heute (20. November) informiert worden, dass eine Materialprüfung durch Ausbau der Aufhängungen und eine provisorische Befestigung technisch nicht zu realisieren ist.

Ich habe entschieden, dass ein weiteres Gutachten von einem zweiten Ingenieurbüro erstellt wird, um die Erkenntnisse hinsichtlich der bisherigen Schadensfeststellung zu hinterfragen. Da die vorliegenden Ermittlungen einen akuten Schaden nicht ausschließen, werde ich jetzt veranlassen, dass im Wege der Vorsorge für Besucher und Beschäftigte das Südbad bis zur Vorlage des zweiten Gutachtens geschlossen wird. Erst die Sicherheit, dass von der abgehängten Lamellendecke keine akute Gefahr ausgeht, wird es mir ermöglichen, den Betrieb des Südbades wieder aufzunehmen."










Weiterhin gab OB Dr. Langemeyer zu dem genannten Vorgang folgende Erklärung ab:

"Meine Damen und Herren,


ich glaube, es geht Ihnen wie mir. Das, was ich gerade gehört habe, ist ein ziemlich massiver Vor- gang. Deswegen wäre meine persönliche spontane Reaktion darauf, eines heute im Rat ganz klar festzustellen:

Wenn hier ein Ingenieur für Tragwerksplanung mitteilt, dass die Standsicherheit im baurechtlichen Sinne nicht mehr gewährleistet ist, dann brauche ich kein zweites Gutachten. Dann brauche ich keine weitere Untersuchung, sondern dann gibt es für mich eigentlich nur eine Konsequenz aus dem, was ich gehört habe:

Erstens sollte man akzeptieren, dass das Südbad sofort geschlossen wird. Aber nicht um weitere Gutachten, weitere Untersuchungen in Auftrag zu geben, sondern mit der ganz klaren Zielsetzung, dass sofort mit der Reparatur und Instandsetzung begonnen wird.

Deswegen, Herr Fehlemann, halte ich es wirklich für zwingend erforderlich, wenn sich die Sachver- halte so darstellen an anderer Stelle in Ihrem Bericht, den ich hier gehört habe, Abnutzungsgrad von 100 %, d. h. abgängig auf gut deutsch. Wenn solche Mängel in diesem Gebäude sind, dann ist es leider für die Bürgerschaft unvermeidlich, dass wir dieses Angebot einstellen müssen. Aber wir sollten gleichzeitig auch den Bürgerinnen und Bürgern draußen klar machen, dass dies nicht heißt, Einstieg in den Ausstieg, nicht platt machen, sondern in Ordnung bringen. Und zwar so in Ordnung bringen, dass es wieder verkehrssicher ist und man sich dort weiter aufhalten kann."


Weiterhin nahm StK Pehlke zu den im Schreiben der CDU-Fraktion vom 20.11.2003 aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:

"Die unterschiedlichen Aussagen, die Sie gleich feststellen werden zur Finanzierung, beruht ein-
fach auf der Betrachtung des Jahres 2003. Wir haben in den Jahren 2002/2003 und 2004 jeweils
1,5 Mio. Euro im Haushaltsplan des Sport- und Bäderbetriebes für Instandhaltungsmaßnahmen unter dem Titel 'Sonderprogramm 2001 ff.' zur Verfügung gestellt. Sie hatten das auch in Ihrer Anfrage so genannt. Diese 4,5 Mio. Euro sind gedacht für Sanierungsmaßnahmen im Bädern, insbesondere natürlich für Aplerbeck, Hörde, Scharnhorst, Eving und natürlich auch für das Südbad. Wobei die Kämmerei sich auch da auf 2003 bezogen hat, da wir davon ausgegangen sind, dass in diesem Jahr in die Bewirtschaftung übergehen, sind diese vorrangig in diesem Jahr zu sehen gewesen. Die Mittel des Jahres 2002 sind natürlich schon verausgabt.

Ich denke aber, hier eine Umwidmung vorzunehmen, ist problemlos. Man kann auch die Auftragsver-
gabe, die in diesem Jahre erfolgt, aus dem Ansatz des nächsten Jahres bezahlen. Nun zur vorläufigen Haushaltsführung: Da es hier um Gefahrenabwehr geht, Herr Oberbürgermeister hat es schon ange-
sprochen, sind wir natürlich befugt, diese Maßnahmen vorzunehmen, um die Funktionsfähigkeit wieder herzustellen, und damit einen wirtschaftlichen Schaden von der Stadt abzusenken.


Wir haben diesen Ansatz bisher mit 80 % freigegeben. Das ist einer der Pauschalansätze, die wir auf
80 % gekürzt hatten, um die Vorgaben der Bezirksregierung Arnsberg für die Kreditaufnahme zu be-
rücksichtigen. Gehe ich hier also auf 100 %, muss ich natürlich auch an anderer Stelle einen
Pauschalansatz noch weiter kürzen, um den Ausgleich herbeizuführen und die Projekte gemäß

Prioritätenliste nicht zu gefährden. Aber möglich ist das zweifelsohne. Insofern hätten wir Mittel für
die Sofortmaßnahmen zur Verfügung."


Die nachfolgende Diskussion verdeutlichte die einhellige Meinung des Rates der Stadt, dass eine sofortige Schließung des Südbades aus Verkehrssicherungsgründen unumgänglich sei.


Darüber hinaus bestand auch Einigkeit, dass umgehend die Nutzungsmöglichkeiten wieder hergestellt werden sollten.


Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine lieben Kolleginnen und Kollegen,

ich bin noch erschrocken, mit welcher Ruhe Sie die Nachricht über die heutige Schließung des Südbades zur Kenntnis nehmen. Dabei haben Sie ja sogar noch Glück gehabt, dass wir heute eine Ratssitzung haben, denn sonst hätten wir das morgen aus der Zeitung lesen müssen.

Das ganze zeigt für mich aber auch, dass wir nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen können. Für mich offenbart es ein grobes Missmanagement, was die Dortmunder Bäder angeht. Sie wissen, die Bäderlandschaft ist ein sehr sensibles Thema und man hätte diese Sache wirklich schon vor einigen Jahren klären müssen. Aber da war es natürlich wichtiger ein teures Konzerthaus für wenige zu bauen als die Bäder für alle zu sanieren. Offenbar handelt die Verwaltung erst immer dann, wenn das Kind in den Brunnen bzw. in das Bad gefallen ist. Wir haben das bei der Schulsanierung gesehen, die auch jahrelang vernachlässigt worden ist, und jetzt haben wir das Problem wieder mit der Bäder- sanierung.

Und grotesk mutet ea da besonders an, dass Sie Herr Oberbürgermeister, nachdem Sie mit
StD Fehlemann die Schliessung des Südbades beschlossen haben, es noch nicht einmal für
nötig erachtet haben, Ihren Kulturdezernenten zu informieren, der jetzt sehen kann, wie er den Schulschwimmsport woanders unterbringt.

Das Problem sind natürlich die Finanzen, aber Sie geben es ja hier mit vollen Händen aus in den vergangenen Jahren. Ich darf wieder hier Konzerthaus, Weihnachtsbaum etc, erwähnen. Aber für die wirklich wichtigen Dinge ist dann kein Geld da. Das heißt, wir bräuchten in der Tat so einen
'Notmaßnahmen-Pool', wo wir dann in der Tat solche Maßnahmen wirklich schnell finanzieren können.

Ich stelle deshalb des Antrag auf sofortige Überprüfung aller Dortmunder Bäder auf ihre Verkehrs-
sicherheit."


Hinsichtlich des von Rm Münch gestellten Antrages erklärte anschließend OB Dr. Langemeyer, dass die Überprüfung aller städtischen Bäder auf ihre Verkehrssicherheit eine gesetzliche Aufgabe sei und damit nicht der Zuständigkeit des Rates der Stadt unterliege.


Vor der Abstimmung schlug OB Dr. Langemeyer vor, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 18.11.2003 im Punkt 2 dahingehend zu modifizieren, dass er selbst die Federführung übernehme.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit die Nichtbefassung folgenden Antrages von
Rm Münch:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Verkehrssicherheitsprüfung aller

Dortmunder Schwimmbäder durchzuführen.


2. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt einstimmig bei Stimm-
enthaltung der DVU zu Punkt 3 des gemeinsamen Antrages folgenden Beschluss:











1. Das Dezernat 7 wird beauftragt mit im Haushalt veranschlagten Mitteln das Südbad kurzfristig verkehrssicher und winterfest zu machen.
2. Die Dezernate 4 und 7 (Federführung Oberbürgermeister) erhalten den Auftrag, ein Baucontrolling-Unternehmen damit zu beauftragen, den bereits von der Verwaltung überschlägig errechneten Sanierungsbedarf für das Südbad möglichst genau zu quantifizieren.

3. Im Anschluss an die unter 1 und 2 erledigten Aufgaben wird der Rat bei Vorlage der entsprechenden Prüfungsergebnisse darüber entscheiden, inwiefern Investitionen zur Sicherung der sportlichen Funktionsfähigkeit des Südbades vorgenommen werden.




Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von
17.15 Uhr bis 17.45 Uhr für eine Pause unterbrochen.




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Liboristraße von Körner Hellweg bis Düsterstraße, Düsterstraße von Senne- straße bis Brückenüberführung ca. 45 m östlich der Liboristraße, Paderborner Straße von Leppinghof bis Eisenbahnlinie (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Quartier Körne, Liboristraße)
(Drucksache Nr.: 04596-03)


Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Liboristraße von Körner Hellweg bis Düster- straße, Düsterstraße von Sennestraße bis Brückenüberführung ca. 45 m östlich der Liboristraße, Paderborner Straße von Leppinghof bis Eisenbahnlinie (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeld- verbesserungsprogramm Quartier Körne, Liboristraße)

zu TOP 3.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansa- straße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt)
(Drucksache Nr.: 04604-03)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansastraße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt)

zu TOP 3.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall
(Drucksache Nr.: 04621-03)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flur- stücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall


zu TOP 3.4
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.01
- nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südliche Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr.2 - ) -
(Drucksache Nr.: 04675-03)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.01 - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südl. Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr. 2 -) Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südl. Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr. 2 -)

zu TOP 3.5
Bauleitplanung
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss;
II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
(Drucksache Nr.: 04687-03)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 14.05.2003 offengelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 9 beschriebenen Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III - FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 30.07.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung
124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 156 - westlich Treckmannweg -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 124. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung;
V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 05009-03)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 156 - westlich Treckmannweg - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 10.1 und 10.2 vorgebrachten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes - westlich Treckmannweg - mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht vom 08.10.2003 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt die Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 156 - westlich Treckmannweg - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Mg 104) mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.10.2002 offengelegenen Inhalt jedoch mit folgenden Änderungen als Satzung:

a) Aufnahme einer Belastungsfläche im nördlichen Planbereich
b) geringfügige Korrektur der Baugrenzen und Straßenbegrenzungslinien
c) Redaktionelle Veränderung der Planlegende (Festsetzungen statt geplante Festsetzungen).

Rechtsgrundlage:

§§ 10 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 156 - westlich Treckmannweg - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 08.10.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.7
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2004
(Drucksache Nr.: 04820-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2004. Der Zuschussbedarf aus dem städtischen Verwaltungshaushalt beträgt 766.938 EUR.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung
74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark-West -
Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 130
(Drucksache Nr.: 04916-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 12.11.2003 vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Beschlussvorlage durch folgende redaktionelle Änderungen zu verändern:

1. Im Beschlussvorschlag unter Ziffer IV. b) ist analog zu den inhaltlichen Ausführungen zu Ziffer 16.7 auf Seite 30 die Ziffer 16.7 durch die Ziffer 16.6 auszutauschen; es muss folglich, da der Einwendung nicht gefolgt wird, heißen:

“die Anregungen unter Punkt 16.1 bis 16.6 und 16.9 (...) gänzlich zu berücksichtigen“



2. Die unter Ziffer 16.23 behandelten Einsprecher führen an, dass für die Nutzung der städtischen Fläche vor ihrem Grundstück Schwerter Straße 340 ein gebührenpflichtiger Gestattungsvertrag mit dem Tiefbauamt abgeschlossen wurde und der Hinweis auf eine „eigenmächtige Nutzung“ folglich nicht richtig sei. Dieser Vertrag lag der Fachverwaltung, auch nach nochmaliger Recherche, nicht vor und konnte somit nicht bekannt sein. Der abgeschlossene Vertrag, wurde jedoch nun auf Nachfrage von den Einwendern zugeschickt. Dementsprechend ist auf Seite 31 zu Ziffer 16.23 im 3. Absatz, 5. Zeile das Wort „eigenmächtig“ zu streichen.

Außerdem folgt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgender Anregung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 11.11.2003:

"Die Verwaltung wird gebeten, die für die ursprünglich vorgesehene Verbindungsstraße vorhandenen Grundstücke durch Verbleib im städt. Eigentum bis 2012 zu sichern. Auf der Grundlage von Ver- kehrsuntersuchungen nach Fertigstellung der B 236 n auf Dortmunder Stadtgebiet soll danach über die endgültige Nutzung dieser Flächen entschieden werden. Bei Veräußerungsabsichten soll die Verwaltung die Bezirksvertretung vor Vertragsabschluss beteiligen."


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - geprüft und beschließt,

a) den Anregungen unter Punkt 16.1 bis 16.6 und 16.9 teilweise sowie den Anregungen unter Punkt 16.7, 16.8, 16.10, 16.12, 16.16, 16.17, 16.20, 16.21 bis 16.25 und 16.27 bis 16.33 dieser Vorlage gänzlich nicht zu folgen;

b) die Anregungen unter Punkt 16.1, 16.7 und 16.9 teilweise sowie die Anregungen unter Punkt 16.11, 16.13, 16.14, 16.15, 16,18, 16,19 und 16.26 dieser Vorlage gänzlich zu berücksichtigen;

c) den Anregungen unter Punkt 18.1 bis 18.9 teilweise sowie den Anregungen unter Punkt 18.10 bis 18.16 und 18.24 bis 18.29 dieser Vorlage gänzlich nicht zu folgen;

d) den Anregungen unter Punkt 18.1 bis 18.9 teilweise sowie den Anregungen unter Punkt 18.17 bis 18.23 dieser Vorlage gänzlich zu folgen;

e) sowie die unter Punkt 19 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 04.11.2002 der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.11.2002 entsprechend der Ausführungen unter der Ziffer 19.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.10.2003 dem Bebauungsplan
Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt, die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - einschließlich
der unter der Ziffer 19.1 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher be- schriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 130.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord -
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 05083-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ev 110 - Feuerwache Nord - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 4).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Ev 110 "Feuerwache Nord" als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.10
Sachstandsbericht Phoenix
(Drucksache Nr.: 05133-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zu der o. a. Angelegenheit folgender Stellungnahme-
wunsch der CDU-Fraktion vom 17.11.2003 vor:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet daher um eine ausführliche Stellungnahme des Oberbürgermeisters, inwieweit sich die geplanten Landesmittelkürzungen auf die Realisierung des ambitionierten Projektes „Phoenix-Ost“ auswirken. Eingegangen werden sollte insbesondere auf folgende Fragestellungen:

1. Wie hoch waren die ursprünglich beantragten Mittel aus dem Landesprogramm ÖPEL?



2. In welcher Höhe gibt es nunmehr Fördermittelzusagen des Landes aus eben genanntem Programm zur Renaturierung der das Gelände Phoenix-Ost durchlaufenden Emscher?

3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, die offensichtlich ersichtliche Differenz zwischen beantragter und zugesicherter Förderhöhe zu schließen?




4. Welche Landesprogramme stehen als Alternative für eine Fördermittelbeantragung zur Verfügung?

5. Wie sieht die Verwaltung die Realisierungschancen des Projektes, sollten Fördermittelbewilligungen signifikant von der von der Stadt Dortmund beantragten
Höhe abweichen?

Nachdem Rm Jostes (CDU) den o. a. Stellungnahmewunsch nochmals kurz erläutert hatte, nahm
OB Dr. Langemeyer zu dieser Angelegenheit wie folgt Stellung:

"Meine Damen und Herren,

ich will gerne Stellung nehmen, wobei ich mich allerdings darüber wundere, dass manche Fragen gestellt werden, obwohl durch Ratsbeschlüsse, die wir hier gefasst haben, vieles auch klar ist. Deswegen will ich noch einmal daran erinnern.

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 22.05.2003 die Realisierung von Phoenix-Ost und damit auch des Phoenix-Sees beschlossen. Dieser Beschluss ist ergangen, ohne dass Bedingungen gestellet worden sind. Gleichzeitig hat der Rat festgelegt - es war eine nichtöffentliche Vorlage, deswegen kann ich nicht über alle Einzelheiten informieren - dass die Realisierung über die Dortmunder Stadtwerke er-
folgt. Förderanträge sind deshalb von der Entwicklungsgesellschaft bzw. von der Emschergenossen-
schaft in der Regel zu stellen und nicht von der Stadtverwaltung. Davon ausgenommen sind ein paar Sachverhalte, wo ein zwingender Eigenanteil der Stadt Dortmund mit relevant ist.

Ohne jetzt große Geheimnisse preis zu geben, kann ich einen Satz aus der Ratsvorlage zitieren:
Damals ist mitgeteilt worden: 'Nach Abzug der erwarteten Erlöse verbleibt zur Zeit ein vorläufiges Restrisiko von 90 Mio. Euro bis 100 Mio. Euro.' Etwas später hieß es, dass durch verschiedene Maßnahmen auch Förderungen ggfls. der Betrag auf 70 Mio. Euro reduziert werden kann. Das sind sozusagen die finanziellen Korridore, die damals mitgeteilt worden sind und auch Grundlage der Beschlussfassung gewesen sind.

Ich komme jetzt zu den Fragen im einzelnen. Zunächst mal zu der ersten Frage:

Förderanträge kann man erst stellen, wenn man das Grundstück besitzt, ins Eigentum eingewiesen ist und die dafür notwendige Planfeststellung gelaufen ist. Die gibt es noch lange nicht und das wird auch noch lange dauern. Insofern gibt es zum Thema ÖPEL noch keinen Förderantrag. In dem Zusammen-
hang weise ich aber daraufhin, was ÖPEL eigentlich ist. ÖPEL ist die Ökologische Renatorierung von Emscher und Lippe im gesamten Ruhrgebiet. Dieses Programm ist von der Umweltministerin für das Ziel II-Programm mit angemeldet. Das Ziel II-Programm ist seit einigen Jahren in Betrieb und für das Ökoprogramm wäre das eine Gesamthöhe von 54 Mio. Euro. Für dieses Programm sind aus dem gesamten Ruhrgebiet eine Vielzahl von Einzelprojekten angemeldet.

Ursprünglich sind aus Dortmund für dieses Projekt Einzelanträge in einer Größenordnung von
5 Mio. Euro angemeldet worden. Das war noch lange bevor wir über Phoenix nachgedacht haben.

Frau Höhn ist es im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2004/2005 des Landes nicht gelungen, diesen Etatansatz zu erhöhen. Wenn er erhöht worden wäre, wäre das mit erheb- lichen Komplikationen verbunden gewesen, denn das Ziel II-Programm für das Land Nordrhein- Westfalen ist in seinen Programmteilen durch Brüssel festgelegt. Man hätte in einem geringfügigen Umfang dieses Ökoprogramm ausweiten können, wenn man beispielsweise zu Lasten der Arbeits- platzförderung etwas gemacht hätte. Das hat die Landesregierung in ihren Haushaltsbeschlüssen nicht getan. Sie hat aber etwas anderes getan, was für mein Dafürhalten ausgesprochen wichtig ist. Sie hat nämlich festgelegt, dass die Kofinanzierung aus Landesmitteln für das Ziel II-Programm um keinen Euro gekürzt wird. Deshalb sind wir fröhlicher Empfänger von 79 Mio. Euro in Bewilligungs- bescheiden für die Technologieprojekte.

So ist beispielsweise mit dem Land verabredet worden, dass die gleichen Kriterien, die bei Phoenix-West an die Qualität des Großprojektantrages angelegt wurden, auch für die Förderung auf dem Gelände von Phoenix-Ost anzulegen sind. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass vor Mitte des nächsten Jahres überhaupt eine verlässliche Aussage zur Architektur der Förderung kommen wird.

Jetzt zur Frage zwei: Frau Höhn hat mir mehrfach auch persönlich 5 Mio. Euro aus dem ÖPEL- Programm in Aussicht gestellt. Das heißt im Klartext, dass, was bisher ursprünglich für Dortmund vorgesehen war, soll auch im Zusammenhang von ÖPEL nach Dortmund fließen.

Zur Frage drei: Die Förderarchitektur wird gegenwärtig mit dem Land Nordrhein-Westfalen verhandelt. Eine ganze Reihe von Gutachten, die notwendig sind, um Klärungen zu finden z. B. zur Kostennut-
zenanalyse, sind in Auftrag gegeben und werden abgeabeitet. Erst wenn diese Ergebnisse vor-
liegen, können diese in den Lauf des Antragsverfahrens mit eingebunden werden.

Zur Frage vier: Denkbar sind Mittel aus der regionalen Wirtschaftsförderung, soweit es sich um die Förderung von Arbeitsplätzen handelt. Denkbar sind Mittel aus der Städtebauförderung, weil wir hier Wohnungsbau ermöglichen und eine neue Infrastruktur schaffen. Denkbar sind Mittel aus der Ab-
wasserabgabe des Landes, weil wir mit der Regenrückhaltefunktion des Sees auch eine Reihe von wasserwirtschaftlichen Effekten erzielen. Und natürlich sind Mittel aus Ziel II dann möglich, wenn es wieder erwarten gegen Ende des Projektes Ziel II, und das wird im Jahre 2006 vermutlich erst ver-
handelt, so dass sich bei der Endabwicklung von Ziel II herausstellen sollte, dass man auch Mittel umwidmen kann.

Sie können natürlich davon ausgehen, dass wir - das gilt jetzt für alle Beteiligte - große Anstren-
gungen unternehmen, um so viel wie möglich an Fördermittel für dieses Projekt zu gewinnen. Und die Umwidmung, etwa von Mitteln des Bahnhofes für Zwecke dort von Phoenix sind leider nicht möglich. Mit einer Ausnahme: Für die Bereiche Vorplätze Nord und Süd haben wir Städtebauförderungsmittel anvisiert. Wenn es auf Phoenix-Ost auch um Städtebauförderungsmittel geht, könnte man die Frage stellen, ob an dieser einen Stelle oder an der anderen Stelle gefördert wird.

Damit komme ich jetzt zu der wirklich entscheidenden Fragen; nämlich der Frage fünf: Und da wiederhole ich noch einmal. Der Rat der Stadt Dortmund hat das Projekt ohne Bedingungen be-
schlossen. Also wird es realisiert. Das steht für mich also nicht in Frage, ob der See kommt, sondern es kommt allenfalls in Frage, wann er kommt.

Straßen zu bauen, Grundstücke zu erschließen, damit gebaut werden kann, Städtebau und Landschaft gestalten, das ist kommunales Kerngeschäft. Das machen wir normalerweise auch
ohne Landesförderung und ohne europäische Förderung.

Insofern komme ich zu der für mich ganz einfachen Schlussaussage: Wenn Brüssel und Düsseldorf uns nicht Lasten abnehmen können, müssen wir als Stadt die Lücke füllen. Wir können das, wenn die eben genannte Deckungslücke, die auf den ersten Blick relativ groß erscheint, relativiert sich erheb- lich, wenn man sich klar macht, dass wir hier über ein Projekt diskutieren, das eine Laufzeit von ca.
15 Jahren hat. In diesem Zeitraum werden auch nicht unerhebliche Einnahmen mit erzeugt.

Mit anderen Worten, meine Damen und Herren, wir sollten klar machen: Wir haben gemeinsames Interesse der Stadt, hier Hilfe von außerhalb zu bekommen. Aber wenn die Hilfe ausbleibt, müssen wir uns selber helfen."

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2004 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
(Drucksache Nr.: 04814-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender gemeinsamer Antrag, der von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus am 06.11.2003 zum Haupt- und Finanzaus-
schuss gestellt worden war, vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, aus der kommunalen Zuwendung an das dortmund-project von jährlich 5,113 Mio. Euro in 2004 einmalig die Summe von 357 900 Euro dem Eigenbetrieb Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, hier dem kommunalen Arbeitsmarktfonds, zuzuführen. Somit ist der bisher im Wirtschaftsplan der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vorgesehene Betriebskostenzuschuss aus dem Verwaltungshaushalt der Stadt auf 7 063 300 Euro festzusetzen.


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Rates folgender Verfahrensvorschlag zum o. a. gemeinsamen Antrag vor, der im Haupt- und Finanzausschuss vom Leiter des dortmund-projectes, Herrn Mager, unterbreitet worden war, vor:

Im Entwurf des Wirtschaftsplanes der WBF-DO für 2004 sind für den Kommunalen Arbeitsmarkt- fonds (KAF) Mittel in Höhe von insgesamt 1.022.600,- Euro vorgesehen. Die Diskussion im AWBF
am 15.10.2003 über den Antrag, die Mittel auf Vorjahreshöhe zu belassen und den Betriebskosten- zuschuss entsprechend aufzustocken (um 357.900,- Euro), lassen den gemeinsamen Willen der Fraktionen erkennen, in 2004 wiederum Mittel in Höhe von 1.380.500,- Euro bereit zu stellen.

dortmund-project und WBF-DO haben vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage geprüft, ob die gewünschte Aufstockung ohne Budgeterhöhungen in den jeweiligen Bereichen möglich ist. Die Prüfung hat ergeben, dass bei inhaltlicher Ausrichtung bestimmter KAF-Projekte oder anderer Projekte an den Themenschwerpunkten des dortmund-project (Branchenbezug, technologiebezo-
gene Qualifizierung, Berufs-/Studienvorbereitung/-orientierung, Standortentwicklung) unmittelbare oder mittelbare Kompensationseffekte in der WBF-DO eintreten könnten, die zum Ausgleich der Deckungslücke genutzt werden könnten.

WBF-DO und dortmund-project werden projektbezogen prüfen, bei welchen Projekten Überein- stimmungen vorliegen oder hergestellt werden können, damit diese Kompensationseffekte eintreten. Eine Aufstockung des Betriebskostenzuschusses bei der WBF-DO ist daher nicht erforderlich. Soweit adäquate Projekte entwickelt werden, stehen in den Budgets der WBF-DO und des dortmund-projects insgesamt Mittel in Höhe von bis zu 1.380.500,- Euro zur Verfügung.

Mit diesem Lösungsvorschlag kann der Intention der Antragsteller entsprochen werden, die Mittel für den kommunalen Arbeitsmarktfonds in voller Höhe zu erhalten.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde der o. a. gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus von den Antragstellern zurückgezogen und der Rat der Stadt verständigte sich darauf, diese Problematik entsprechend
dem von Herrn Mager im Haupt- und Finanzausschuss unterbreiteten Verfahrensvorschlag zu handhaben.


Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung fasst daraufhin der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt

- beschließt den Wirtschaftsplan 2004 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund

- stellt den Erfolgsplan 2004 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.705.400 EUR fest,

- stellt den Vermögensplan 2004 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 45.000 EUR fest,

- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2004 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,

- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2007 (Anlagen 2.1 und 2.2),

- ermächtigt die WBF-Do, ein Darlehen vom Kapitalmarkt in Höhe von 25.000 EUR für Investitionen aufzunehmen,

- nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2004 zur Kenntnis (Ziffer 3 der Vorlage und
Anlage 3).

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Sanierung des Stadions "Rote Erde"
(Drucksache Nr.: 04769-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu den Sanierungserfordernissen im Stadion "Rote Erde" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die zur Substanzerhaltung des Stadions "Rote Erde" notwendigen Maßnahmen einschließlich der damit verbundenen Kosten detailliert zu ermitteln. Über das Ergebnis ist der Rat zu gegebener Zeit zu unterrichten.

2. Die für notwendige Sanierungsmaßnahmen benötigten Mittel sind über den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zu finanzieren. Da hier entsprechende Mittel für eine derartige Maßnahme bisher nicht bereitstehen, ist im Rahmen der nächsten Haushalts- beratungen über den Anteil zusätzlich bereitzustellender Mittel zu befinden.

zu TOP 7.2
Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2003 -
(Drucksache Nr.: 04925-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die von der Verwaltung unter Ziff. 3 vorgeschlagene Auszahlung der Sportförderungsmittel für das Haushaltsjahr 2003.

Von der Sportförderung werden nur die Vereine erfasst, deren Jahresbeitrag für Jugendliche
120,00 EUR nicht überschreitet. Sportvereine, die über weniger als 6 Jugendliche verfügen,
erhalten keine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien. Diese Leistungseinschränkung gilt nicht für Behindertensportvereine und Vereine, die eine für
Jugendliche nicht bzw. nur eingeschränkt geeignete Sportart anbieten.

Gleichzeitig beschließt der Rat, dass der unter Pkt. 3. lfd. Nr. 1 beschlossene Fördersatz
für Zuschüsse zum Neubau, Umbau und zur Erweiterung vereinseigener Anlagen zunächst
auch im Jahr 2004 für vorliegende auszuzahlende Zuschussanträge bis zu einer erneuten Beschlussfassung über die Festsetzung der Höhe der Fördersätze anzuwenden ist.

zu TOP 7.3
Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung eines Sportlerehrenringes und einer Sportlerehrennadel
(Drucksache Nr.: 05052-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt folgende vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

Wegen besonderer Verdienste auf sportlichem Gebiet wird die nachfolgend aufgeführte Sportlerin bzw. der aufgeführte Sportler gemäß § 6 bzw. 7 der Richtlinien für die Ehrungen durch die Stadt Dortmund wie folgt ausgezeichnet:

1. Sportlerehrenring
Britta Holthaus

2. Sportlerehrennadel
Matthias Flach

8. Schule

- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Resultat der Vermarktung von Spielplätzen
(Drucksache Nr.: 05147-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender mit Schreiben vom 18.11.2003 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegter Stellungnahmewunsch vor:

Wie verhält sich die Erlössituation zu den angestrebten Zielen der Haushaltssicherung im Rahmen der Infrastrukturrevision?

Wie hoch ist der Anteil der für die qualitative Aufwertung der Restspielflächen vorgesehenen Erlöse?



Wie stellt sich die Situation in den einzelnen Stadtbezirken dar? Welche Spielflächen konnten vermarktet werden?


Welche Grösse haben die vermarkteten Flächen? Welcher Quadratmeterpreis wurde jeweils erzielt?

Wie hoch sind die Kosten für die Pflege einer Grünfläche im Gegensatz zur Unterhaltung von Spielplatzflächen?

Wie hoch sind die Kosten für die Demontage der Spielgeräte? Wie stellt sich der Erlös unter Berücksichtigung dieser Aufwendungen dar?


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete zunächst Rm Frebel den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag, die Verwaltung aufzufordern, alle weiteren Aktivitäten zur Vorbereitung des Verkaufs von Spielflächen sowie der Vermarktung bis zur vollständigen Dokumentation des Er-
gebnisses der bisherigen Vermarktungsbemühungen städtischer Spielflächen einzustellen.

Weiterhin sollen diejenigen Flächen, die trotz entsprechender Bemühungen bis jetzt nicht vermarktet werden konnten, in den Stadtbezirken als Spielflächen zur Verfügung gestellt werden, sofern die Vor-
aussetzung für die Bespielbarkeit gegeben seien. Außerdem brachte er die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Verwaltung kurzfristig zu den von seiner Fraktion mit Schreiben vom 18.11.2003 gestellten Fragen Stellung nehmen werde.


In der nachfolgenden Diskussion machten sowohl Rm Sohn (SPD) als auch Rm Liedschulte (CDU) die Intention des ursprünglichen Beschlusses deutlich, der größtenteils im Einvernehmen mit den jewei-
ligen Bezirksvertretungen erfolgt sei.

Von daher sollte man zunächst die diesbezügliche Berichterstattung der Verwaltung abwarten.



Weiterhin machten sie deutlich, dass es derzeit keine Notwendigkeit gebe, einen Beschluss im Sinne des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 18.11.2003 herbeizuführen.


Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt
lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus, der DVU, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 18.11.2003
ab:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, alle weiteren Aktivitäten zur Vorbereitung des Verkaufs von
Spielflächen sowie der Vermarktung bis zur vollständigen Dokumentation des Ergebnisses der bisherigen Vermarktungsbemühungen städtischer Spielflächen einzustellen. Diejenigen Flächen, die trotz entsprechender Bemühungen bis jetzt nicht vermarktet werden konnten, werden, sofern die Voraussetzungen für die Bespielbarkeit gegeben sind, in den Stadtbezirken als Spielflächen
zur Verfügung gestellt.











2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus, der DVU, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden
Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 04.11.2003
ab:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, den Beschluss
über die Schließung von Spielplätzen zurück zu nehmen und die aufgegebenen Spielplatz-
flächen wieder in ihren ursprünglichen rechtlichen und baulichen Zustand zu versetzen.



10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04791-03)

Auf der Grundlage der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund sowie der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen geforderten Stellungnahme, die den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vorlag, entwickelte sich nochmals eine Diskussion, die im wesentlichen um den Ein-
satz von sog. ökologischen Särgen ging.

Weiterhin begründete Rm Münch den von ihm vorgelegten Antrag, die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund dahingehend zu ändern, dass die Gestaltung der Grabstätten unter Berücksichtigung der Belange der Baumschutzssatzung und insbesondere des Baumwurzelschutzes erfolge.


Darüber hinaus vertraten seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die Ratsmitglieder Frebel und Reuter die Auffassung, dass durch die Einführung des Wortes 'insbesondere' in § 9 Abs. 1
der o. a. Satzung die nach § 7 Bestattungsgesetz NRW eröffnete Möglichkeit der sarglosen Bestat-
tung besser verwirklicht werden könne.


Außerdem unterbreitete OB Dr. Langemeyer hinsichtlich des Einsatzes sog. ökologischer Särge den Verfahrensvorschlag, dass für den Fall, dass es sachliche Gründe für den Einsatz sog. ökologischer Särge gebe, man zu gegebener Zeit über eine Änderung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund nachdenken sollte.


Nachdem die Diskussion durch einen von Bm'in Wendzinski gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch beschlossen wurde, beendet wurde, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt
lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von
Rm Münch folgenden Antrag von Rm Münch vom 17.11.2003
ab:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung für die Dortmunder Friedhöfe mit der
Ergänzung von § 18 (1) d: Die Gestaltung der Grabstätten hat unter Berücksichtigung der
Belange der Baumschutzssatzung und insbesondere des Baumwurzelschutzes zu erfol-
gen.


2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der
Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund

zu TOP 10.2
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
(Drucksache Nr.: 04693-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von
Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.3
Kommission "Optimierung der städtischen Beteiligungen"
(Drucksache Nr.: 04997-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

1. Der Rat nimmt den Schlussbericht der Kommission "Optimierung der städtischen Beteiligungen" zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt:
- die Handlungsempfehlungen der Kommission umzusetzen
- die Beteiligungsrichtlinien

zu TOP 10.4
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04985-03)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2002 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhauses werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2002 in Höhe von 269.916,25 EUR wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes ausgeschüttet.

3. Der Geschäftsführer wird entlastet.

zu TOP 10.5
Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beteiligung an der DEHAG Hotel Service Aktiengesellschaft
(Drucksache Nr.: 05047-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Vertreter der Stadt in den Organen der Westfalenhallen Dortmund GmbH/Parkhotel Westfalenhallen GmbH darauf hinzuwirken, dass sich die Parkhotel Westfalenhallen GmbH am Grundkapital der DEHAG Hotel Service AG mit einer Aktie im Nenn-
betrag von 7.700,-- EUR beteiligt.

zu TOP 10.6
Bericht zur Einführung des SAP-R/3 bei der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05048-03)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur erfolgreichen Einführung des
SAP-R/3 bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis

zu TOP 10.7
Duales System
hier: Abtretung der Rechte und Pflichten der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger aus der Verpackungsverordnung an die Entsorgung
Dortmund GmbH
(Drucksache Nr.: 05036-03)

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die als Anlage beigefügte Abtretungsvereinbarung bezüglich der Rechte und Pflichten der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger aus der Verpackungsverordnung mit der Entsorgung Dortmund GmbH abzuschließen.

zu TOP 10.8
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2004
(Drucksache Nr.: 05045-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2004 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2004 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2004 bis 2008 für das Deponie-Sondervermögen mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2004 bis 2008 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

zu TOP 10.9
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2004
(Drucksache Nr.: 05044-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über
die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt
Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

zu TOP 10.10
Satzung zur siebten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05090-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.11
Nachfolgevertrag Cross Border Leasing Stadtbahnanlagen
(Drucksache Nr.: 05148-03)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




zu TOP 10.12
Hilfe jetzt
Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform
(Drucksache Nr.: 05215-03)


Die o. a. Angelegenheit wurde bereits als TOP 2.1 behandelt.



zu TOP 10.13
Zukunftsentwicklung und Neuordnung der Städtischen Büroflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens 'Dortmund sucht Partner'
- Projektstand und Richtungsentscheidung -


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Projektstand zur Kenntnis und beschließt die dargestellte Neuordnung der städtischen Büroflächen (Richtungsentscheidung). Das Infrastruktur- dezernat wird mit der Umsetzung der Konzeption beauftragt unter Beachtung der Zielsetzungen,
der Grundsätze und Vorgehensweisen gemäß Pkt. 3 bis Pkt. 5 der Vorlage sowie der durch gültige Beschlüsse gesetzten Rahmenbedingungen.


Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, für die Bezirksverwaltungsstellen bis zum Ende des Jahres ein Gesamtkonzept mit Kostenvolumen und einem Prioritätenkatalog vorzulegen. Die betroffenen Dezernenten sind im Verfahren zu beteiligen. Die jeweiligen Raumprogramme sind bereits jetzt von den einzelnen Fachbereichen in Zusammenarbeit mit dem Personalamt und der Städtischen Immobilienwirtschaft und unter Beachtung der Organisationsentwicklung der Fachbereiche zu erstellen.






11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


zu TOP 11.1
Stadtmarketing der 2. Generation
Hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten "Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften" und "Leerstandsmanagement"
(Drucksache Nr.: 04853-03)


Die o. a. Angelegenheit wurde auf die Sitzung des Rates der Stadt am 18.12.2003 vertagt.




zu TOP 11.2
Ehrungen durch die Stadt Dortmund
Hier: Verleihung von Ehrenringen und Ehrennadeln
(Drucksache Nr.: 05033-03)


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die genannten Personen nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund auszuzeichnen.


zu TOP 11.3
Umbesetzung in Gremien
(Drucksache Nr.: 05004-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgende Beschlüsse:

a) Antrag der SPD-Fraktion vom 07.10.2003


Für Rm Barsch (SPD) wird Rm Weyer stellv. Mitglied im Kinder- und Jugendausschuss


b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 17.11.2003

Für das ausgeschiedene Ratsmitglied Wilken wird
Rm Kuhlmann (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) Mitglied im Schulausschuss und im Ausschuss für Bürger-
dienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.



zu TOP 11.4
Benennung eines Mitgliedes für den AusländerInnenbeirat
(Drucksache Nr.: 05051-03)


Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 17.11.2003 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Helga Zamfirescu wird für Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus neues Mitglied im AusländerInnenbeirat.







zu TOP 11.5
Wiederbestellung von Herrn Guido T. Rohn zum Mitglied des Vorstandes der
Sparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 05118-03)


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von
Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von

Herrn Guido T. Rohn

zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.

12. Anfragen

zu TOP 12.1
Anfragen von Ratsmitglied Münch



zu TOP 12.1.1
Benachteiligung eines iranischen Mitgliedes des Ausländerbeirates bei der Entscheidung zum Bauprojekt Moschee Grimmelsiepen
(Drucksache Nr.: 05112-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage schriftlich vor.



zu TOP 12.1.2

Bevorzugung der SPD durch die Stadtverwaltung bei offiziellen städtischen Ortsterminen
in Hombruch
(Drucksache Nr.: 05113-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage schriftlich vor.


Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Wenn Sie keine SPD-Bezirksvertreter eingeladen haben, woher wussten diese dann von dem Pressetermin und warum haben Sie es zugelassen, dass diese den ersten Spatenstich mitge-
stalten konnten?"


StD Fehlemann antwortete hierauf wie folgt:

"Herr Münch,

dieses war ein emotional geschossenes Bild eines Fotografen."








zu TOP 12.1.3
Vorabinformation der SPD über für die BV Hombruch relevanten Verkehrsdaten zur Uni-Südtangente durch die Stadtverwaltung
(Drucksache Nr.: 05114-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage schriftlich vor.



zu TOP 12.1.4
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen unrechtmäßiges Reiten im Wald
(Drucksache Nr.: 05115-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Mein lieber Herr Oberbürgermeister,

da Sie offenbar in die Untugend der Vergangenheit zurückgefallen und mir meine Anfragen nicht mehr beantworten stelle ich folgende Nachfrage:

Wieviele Reiter sind in diesem Jahr beim Umweltamt wegen verbotswidrigem Reiten in Dortmunder Wäldern angezeigt und wieviele Reiter sind in diesem Jahr wegen verbotswilligem Reiten in Dortmunder Wäldern beim Umweltamt darunter alleine von Ratsmitgliedern angezeigt worden?"



Die Beantwortung der o. a. Nachfrage erfolgt schriftlich.



zu TOP 12.1.5
Verschandelung des Denkmals Hohensyburg
(Drucksache Nr.: 05116-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage schriftlich vor.



zu TOP 12.1.6
Schändung des Soldatendenkmals in Großholthausen
(Drucksache Nr.: 05119-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage schriftlich vor.



zu TOP 12.1.7
Verbannung des Kfz-Verkehr von der Denkmalplattform Hohensyburg
(Drucksache Nr.: 05120-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage schriftlich vor.








zu TOP 12.1.8
Kostenübernahme für Beschneidungen muslimischer Kinder durch das Sozialamt
(Drucksache Nr.: 05121-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage schriftlich vor.



zu TOP 12.1.9
Kopftuchverbot für städtische Bedienstete
(Drucksache Nr.: 05139-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage schriftlich vor.



zu TOP 12.1.10
Städtische Verantwortung für den Baumschutz auf Friedhöfen
(Drucksache Nr.: 05150-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage schriftlich vor.




zu TOP 12.2
Anfragen der DVU


zu TOP 12.2.1
Wehrmachtsausstellung
(Drucksache Nr.: 05151-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage schriftlich vor.



























Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.




Der Oberbürgermeister




D r . L a n g e m e y e r L i e d s c h u l t e
Ratsmitglied





Der Oberbürgermeister

In Vertretung





W e n d z i n s k i F e u l e r
Bürgermeisterin Schriftführer