Bezirksvertretung
Dortmund-Eving
N i e d e r s c h r i f t

45. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 17.09.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - bis TOP 12.3 (19.05 Uhr)
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert ist:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.20 – 16.25 (TOP 4.2) u. 18.05 – 18.25 (nach TOP 11.9)
Ende : 19.15 Uhr






Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 44. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 44. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung – keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung in den Stadtbezirken - hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft Eving e.V.
4.2 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung in den Stadtbezirken - hier: Antrag der Jugendfreizeitstätte Eving
4.3 Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken - hier: Antrag des Evinger Geschichts- und Kulturvereines
4.4 Befreiung von der Straßenreinigungsgebühr für den Bereich Dennewitzstraße von Möckernstraße bis Ende der Dennewitzstraße
(Eingabe der Anwohner Dennewitzstraße)
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes am 5.10 und 26.12.2003 in der Mehrzweckhalle Burgweg 16-22
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 Familien-Projekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04734-03)
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
(Drucksache Nr.: 04488-03)
- eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003
11.2 Neue Naturschutzgebiete in Dortmund (Drucksache Nr.: 04131-03)
11.3 Errichtung und Betrieb neuer Brunnenanlagen für den Mineralwasserproduzenten Ardey Quelle GmbH & Co KG – Wasserrechtliche Zulassung (Drucksache Nr.: 04691-03)
11.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –
hier: I. Offenlegungsbeschluss des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 138; II. Ergebnis der Bürgerbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 04679-03)
11.5 Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für die „Kolonie Kirdorf“ im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Kemminghausen (Drucksache Nr.: 04718-03)
11.6 Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2004 (Drucksache Nr.: 04744-03)
11.7 Errichtung eines Geschäftshauses mit Büro- und Lagerflächen auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 603, 604, 605, 606 und 607, Evinger Straße 170 – Vorhaben nach § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Drucksache Nr.: 04795-03)
11.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 – Bayrische Straße -, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zurückstellung eines Baugesuches (Drucksache Nr.: 04785-03)
11.9 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über das Ergebnis der
- vorgezogenen Bürgerbeteiligung,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
- Nachbargemeindliche Abstimmung
II. Offenlegungsbeschluss (Drucksache Nr.: 04633-03)
11.10 Erste Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd im Parallelverfahren zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund - hier: Kenntnisnahme über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinde, Beschluss über die öffentliche Auslegung und über das Veränderungsverbot (Drucksache Nr.: 04647-03)
11.11 Umwidmung der Straßen „Heitkamp und Kötterkamp“ für den Anliegerverkehr
(Antrag SPD-Fraktion)
11.12 Einrichtung eines Grillplatzes an der Burgholzstraße / Osterfeldstraße
(Antrag SPD-Fraktion)
11.13 Überprüfung der „Teestube“ Ecke Evinger Straße und Evinger Parkweg
(Antrag CDU-Fraktion)
11.14 Durchführung von regelmäßigen Kontrollen des ruhenden Verkehrs auf der Evinger Straße sowie der Bergstraße (Antrag CDU-Fraktion)
11.15 Untersagung des öffentlichen Verbrennens von Abfällen, Altholz etc. im Bereich der Gärten Friesenstraße und Möckernstraße (Antrag CDU-Fraktion)
11.16 Beseitigung von Müll und Unrat zwischen dem Evinger Parkweg und der Neuapostolischen Kirche (Antrag CDU-Fraktion)
11.17 Weiterführung des Radweges stadteinwärts ab Burgholzstraße bis Derner Straße
(Antrag CDU-Fraktion)
11.18 Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Eving zur Herrichtung des Biotops am Winterkampweg (Antrag CDU-Fraktion)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Projekt „Briefkastenoptimierung“ der Deutschen Post
12.2 Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle Kemminghausen Bezirksfriedhof / Nebeneingang
12.3 Änderung der Entwerterstandorte an der Stadtbahnhaltestelle Brechten
12.4 Geschwindigkeitsüberwachung auf der Lindenhorster Straße im Bereich des Bahnüberganges durch die Errichtung von „Starenkästen“
12.5 Bebauung innerhalb des Bebauungsplanes Ev 129
12.6 Neubau des Mehrfamilienhauses Lüttgenberg 11-21 in Lindenhorst
12.7 Sperrung der Bahnstraße in Dortmund-Lindenhorst für den öffentlichen Straßenverkehr und Einleitung von Rückbaumaßnahmen
12.8 Erneuerung- und Sanierungsarbeiten auf dem Sportplatz Gretelweg
12.9 Aktionstag „Sauber macht lustig“
12.10 Reinigung und Austausch von Orts- und Verkehrsschildern sowie Wertstoffsammelbehältern.
12.11 Müllablagerungen vor den Häusern Lindenhorster Str. 90 (altes Bauernhaus) und Nr. 103
12.12 Eintragung eines Wegerechts Steckestraße / Lindenhorster Straße
12.13 Errichtung einer Querungshilfe an der Deutschen Straße 27 in Höhe der Seniorenbegegnungsstätte
12.14 Schließung der Zufahrt von der Evinger Straße zum Grünen Platz
12.15 Baumfällarbeiten zur Schaffung von Begräbnisplätzen auf dem Nordfriedhof
12.16 Finanzierung des Vereines für das Stadtbezirksmarketing
12.17 Schießstand der Schützengilde Kemminghausen e. V. von 1714 auf dem Dachboden der Herder-Grundschule, Gretelweg 15, 44339 Dortmund
12.18 Vorübergehende Auflösung des Containerstandortes „Katzbachstraße östlich Haus Nr. 12“
13. Anfragen
13.1 Cafe-Betrieb Evinger Straße 263 (?) Ecke Evinger Parkweg (Anfrage SPD-Fraktion)
13.2 Wohnbebauung westlich Lindenhorster Straße ab Kolberger Straße (Anfrage CDU-Fraktion)
13.3 Verstärktes Lkw-Aufkommen auf der Bayrischen Straße und der Preußischen Straße
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr von der stellvertretenden Bezirksvorsteherin – Frau Monika Leniger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Herr Neumann – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 17.09.2003 wird genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 44. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 09.07.2003

Die Niederschrift der 44. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003 wird – einstimmig – genehmigt.

Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 44. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 09.07.2003

Die Niederschrift der 44. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003 wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern werden keine Fragen gestellt.

3. Berichterstattung – keine Berichterstattung

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Zu TOP 4.1:
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung in den Stadtbezirken
hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft Eving e.V.

Seit dem 01.07.2003 ist die Schwimmgemeinschaft Eving e.V. Betreiber des Hallenbades Eving. Zu Beginn der Sommerferien ist geplant, das Hallenbad für Renovierungsarbeiten bis zum 24.08.2003 zu schließen. Insbesondere soll die Eingangshalle einen neuen, dringend notwendigen Anstrich erhalten und freundlicher gestaltet werden.
Da die Mittel des Vereines begrenzt sind, bittet die Schwimmgemeinschaft Eving e.V. um Förderung durch die Bezirksvertretung Eving.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Schwimmgemeinschaft Eving e.V. werden insgesamt 3.000 € aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.

Da die Schwimmgemeinschaft Eving e.V. einen Teil der Renovierungsarbeiten bereits durchgeführt hat und mit entsprechenden Rechnungen belegen kann, sollen zunächst 2.000 € sofort angewiesen werden.
Der restliche Betrag in Höhe von 1.000 € kann durch die Schwimmgemeinschaft Eving angefordert werden, wenn weitere geplante Renovierungsarbeiten durchgeführt worden sind und ebenfalls durch Rechnungen belegt werden können.

Zu TOP 4.2:
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung in den Stadtbezirken
hier: Antrag der Jugendfreizeitstätte Eving

Die Jugendfreizeitstätte Eving beantragt, die Förderung des Ferienprojektes „Regenbogen – Kolonie der Künste“

In der Zeit vom 04.08 bis 10.08.2003 hat die Jugendfreizeitstätte Eving das Ferienprojekt „Regenbogen – Kolonie der Künste“ durchgeführt.
Zielgruppen waren Kinder zwischen 6 und 14 Jahren und deren Angehörige. In den verschiedenen Angebotsbereichen (z.B. Theater, Tanz, Gesang und Bildhauerei oder auch Küche, Post, Kiosk und Sport) konnten sich die Kinder immer wieder neu orientieren und mitmachen. Sie kamen sowohl aus dem direkten Umfeld der Jugendfreizeitstätte, aber auch aus dem weiteren Umfeld, wie z.B. Brechten. Höhepunkt war der Abschluss mit der Ausstellung der Kunstwerke und den Theater-, Tanz- und Gesangvorführungen mit anschließendem Festessen.
Mit viel Spiel, Spaß und Spannung waren diese abwechslungsreichen Ferientage für alle (täglich ca. 60 Kinder hauptsächlich im Grundschulalter) ein großer Erfolg.
Für die 13 Angebotsbereiche, die den Kindern zur Verfügung standen, entstanden Honorar- und Sachkosten in Höhe von 5.200 €. Von der Sparkasse Dortmund wurde das Projekt mit 3.500 € gefördert; 1.700 € wurden aus dem Etat der Jugendfreizeitstätte bezahlt.

Die Jugendfreizeitstätte Eving bittet die Bezirksvertretung, das Ferienprojekt „Regenbogen – Kolonie der Künste“ mit einem Beitrag von 700 € zu unterstützen.
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Für die CDU-Fraktion kritisiert der Vorsitzende – Herr Neumann – die Tatsache, dass der Antrag erst nach Durchführung des Ferienprojektes eingereicht wurde.
Da vor derartigen Veranstaltungen eine Kostenkalkulation erstellt werden muss, wäre es möglich gewesen, die Bezirksvertretung Eving schon im Vorfeld um die Bereitstellung entsprechender Mittel zu bitten. Zwischenzeitlich sind die Ausgaben des Ferienprojektes abgerechnet und eine Refinanzierung des Budgets der Jugendfreizeitstätte kann nicht Aufgabe der Vereinsförderung der Bezirksvertretung Eving sein.

Die seitens der CDU-Fraktion vorgebrachte Kritik an dem verspäteten Antragsverfahren der Jugendfreizeitstätte wird auch von der SPD-Fraktion, dem Vertreter der Bürgerliste und der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen aufgenommen. Gleichwohl weisen die Diskussionsteilnehmer daraufhin, dass gerade bei der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Dortmund der Jugendbereich dringender denn je auf unterstützende Förderung angewiesen ist.
Um die künftige Arbeit der Jugendfreizeitstätte nicht zu gefährden, sollte die Bezirksvertretung Eving trotz des formalen Fehlers bereit sein, die Durchführung des Ferienprojektes nachträglich zu unterstützen.

Da die CDU-Fraktion Aktivitäten der Jugendfreizeitstätte und die Durchführung des Ferienprojektes durchaus positiv bewertet und für unbedingt unterstützenswert hält, erklärt – Herr Neumann – dass seine Fraktion der Bereitstellung von 700 € zustimmen wird. Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass die verantwortlichen Mitarbeiter der Jugendfreizeitstätte aufgefordert werden, künftig Anträge fristgemäß einzureichen.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Jugendfreizeitstätte werden 700 € aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken gestellt.

Zu TOP 4.3:
Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag des Evinger Geschichts- und Kulturvereines

Der Evinger Geschichts- und Kulturverein beantragt, einen Zuschuss aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken.

Der Evinger Geschichts- und Kulturverein hat am 06.04.2003 eine Autorenlesung durchgeführt und plant am 12.10.2003 ein Chorkonzert mit der Chorgemeinschaft Eving. Des Weiteren sollen im November Vorträge über die Arbeit in der Entwicklungshilfe und über die Bergarbeitersiedlung „Fürst-Hardenberg“ durchgeführt werden.
Da die entstehenden Kosten derzeit noch nicht exakt ermittelt werden können, werden die entsprechenden Abrechnungen nachgereicht.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Dem Evinger Geschichts- und Kulturverein werden 2.000 € aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 4.4:
Befreiung von der Straßenreinigungsgebühr für den Bereich Dennewitzstraße von Möckernstraße bis Ende der Dennewitzstraße
(Eingabe der Anwohner Dennewitzstraße)

Die Anwohner der Dennewitzstraße beantragen, ab dem Jahre 2004 für den Bereich Dennewitzstraße von Möckernstraße bis Ende der Dennewitzstraße, von der Straßenreinigungsgebühr befreit zu werden.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Herr Unterkötter (SPD-Fraktion), der zu den Unterzeichnern des Antrages gehört, nimmt an der Diskussion und Abstimmung des Antrages nicht teil.

Die Eingabe der Anwohner der Dennewitzstraße wird mit der Bitte um Prüfung an die Verwaltung weitergeleitet. Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, bittet die Bezirksvertretung Eving um Einleitung der notwendigen Maßnahmen zur Befreiung der Antragsteller von der Straßenreinigungsgebühr.

Zusatzanfrage:
Damit die Bezirksvertretung Eving bei künftigen Anträgen in der Lage ist, die rechtliche Situation korrekt einzuschätzen, wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, welche rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sein müssen, um die Reinigungspflicht auf die Anwohner zu übertragen und sie von der Straßenreinigungsgebühr zu befreien.

Dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion – Herrn Adden – liegt eine mündliche Anfrage der Anwohner des Zwergweges vor, die von der eigenen Reinigungspflicht befreit werden wollen und die Straßenreinigung im Bereich Zwergweg (zwischen Hänselweg und Gretelweg) zukünftig wieder von der EDG durchführen lassen wollen. Auch hier wird um Mitteilung gebeten, nach welchen Kriterien ein derartiges Verfahren durchzuführen ist und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen





8. Kultur, Sport und Freizeit
Zu TOP 8.1:
Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes am 5.10 und 26.12.2003 in der Mehrzweckhalle Burgweg 16-22

Das Amt für öffentliche Ordnung teilt mit, dass die Firma Jomo´s Märkte am 05.10 und am 26.12.2003 plant, einen Modelleisenbahn- und Spielzeugmarkt in der Mehrzweckhalle Burgweg 16-22 durchzuführen. Die Veranstaltungen sollen jeweils von 11.00 bis 16.00 Uhr dauern.
Aus gewerberechtlicher Sicht bestehen gegen die Durchführung der Veranstaltung bisher keinerlei Bedenken.
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die geplanten Termine zur Kenntnis.

9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen

10. Soziales, Familie und Gesundheit
Zu TOP 10.1:
Familien-Projekt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – Dez5 – vom 14.08.2003 Drucksache Nr.: 04734-03)

Während der Diskussion der Vorlage erklärt die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt –, dass ihre Partei das Familien-Projekt Dortmund mit dem Konzept der offenen Ganztagsschule seit Beginn unterstützt hat und sich auch weiterhin für die Durchführung einsetzen wird.
Enttäuscht ist Frau Sichelschmidt über die Tatsache, dass eine Kooperation der Schulen mit Vereinen vor Ort offensichtlich nicht stattfindet.
Sportvereine, die für ihre Aktivitäten bisher die Turnhallen nutzen konnten, wurden die Nutzungsverträge für Zeiten vor 16.00 Uhr gekündigt. Zwei Vereinen, die einmal Mutter-und-Kind-Turnen durchführen sowie einer Turngruppe für Schulkinder wurde durch die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund mitgeteilt, dass eine Hallennutzung ab September 2003 nur noch ab 16.00 Uhr möglich ist. Eine vorherige Abstimmung zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes für Schule und Vereine fand nicht statt. Den seit Jahren im Sportbereich mit Kindern und Jugendlichen ehrenamtlich Tätigen wurden die bisherigen Turnhallenzeiten gekündigt, ohne alternative Nutzungszeiten anzubieten.
Diese einseitige Benachteiligung der Sportvereine, ohne jeden Versuch einer Kooperation, entspricht nach Ansicht Bündnis 90 / Die Grünen nicht den Vorstellungen zur Umsetzung des Familien-Projektes Dortmund.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – beantragt daher, die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund mit einer Stellungnahme zum weiteren Umgang mit den Sportvereinen und zur bisherigen Verfahrensweise zu beauftragen und gleichzeitig anzufragen, ob ähnliche Probleme auch in anderen Stadtbezirken bestehen.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – kritisiert ebenfalls die, teilweise sehr eng ausgelegte, neue Nutzungszeitenregelung. Bereits bei minimalen Zeitüberschneidungen erfolgten Kündigungen an die Vereine durch die Sport- und Freizeitbetriebe.
Vereinen, deren Mitglieder sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich bemühen, werden somit die Möglichkeiten genommen, Kindern und Jugendlichen sportliche Aktivitäten zu bieten.
Einem Sportverein, der bereits seit Jahren die Turnhalle der Graf-Konrad-Grundschule nutzt, wurde gekündigt, da die Nutzungszeit um 15.45 Uhr beginnt, die Turnhalle nun aber generell bis 16.00 Uhr den Schulen zur Verfügung steht.

Herr Neumann schließt sich dem Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen an, schlägt aber vor, den Standort Graf-Konrad-Grundschule konkret zu benennen und die Verwaltung hier um eine Stellungnahme zur Umgehensweise mit den Sportvereinen zu bitten. Bis zu einer endgültigen Klärung der Situation durch die Sportbetriebe, soll dem Verein auf jeden Fall das Nutzungsrecht der Turnhalle erhalten bleiben.
Scharf kritisiert Herr Neumann die Tatsache, dass es ihm in den letzten Tagen, seit bekannt werden der Probleme, nicht möglich war, telefonisch den zuständigen Ansprechpartner bei den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund zu erreichen. Es bestand hier keine Möglichkeit für die CDU-Fraktion sich im Vorfeld sachkundig zu machen und ggf. adäquate Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.
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Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – schließt sich den kritischen Äußerungen seiner Vorredner zum Umgang mit den Sportvereinen an. Gleichzeitig verdeutlicht er seine ablehnende Haltung gegenüber dem Familien-Projekt Dortmund und der bundespolitischen Bildungspolitik, die, seiner Ansicht nach, zur derzeitigen Bildungsmisere geführt hat.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – greift die vorgebrachten Kritikpunkte ebenfalls auf und unterstützt ausdrücklich den von der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen eingebrachten Antrag. Die SPD-Fraktion fordert die Sport- und Freizeitbetrieben auf, der Bezirksvertretung Eving mitzuteilen, wie die Kooperation zwischen Schulen, Vereinen und Verwaltung in Zukunft gestalten werden soll.

Im Anschluss an die Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Sachstandsbericht des Familien-Projektes Dortmund und den Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Bundesprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ zur Kenntnis.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung (Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) wird bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.10.2003 um eine Stellungnahme gebeten, wie der Umgang mit den Sportvereinen gestaltet werden soll und welche Nutzungsmöglichkeiten und –zeiten den Vereinen zukünftig zur Verfügung gestellt werden.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über mögliche Kooperationen zwischen Schule und Vereinen sollte überlegt werden, ob nicht die Möglichkeit besteht, den Sportvereinen zu gestatten, die Turnhallen zu den bisher geltenden Konditionen nutzen zu können. Sollten die Vereine die Hallen nicht mehr zu den bisher üblichen Zeiten nutzen können, werden die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gebeten, Alternativangebote vorzulegen.
Des Weiteren wird um Mitteilung gebeten, ob ähnliche Probleme auch in anderen Stadtbezirken bestehen.

Begründung:
Den Vereinen, die schon seit langem die Turnhallen mit ihren Sportgruppen nutzen, wurde ohne Angabe alternativer Nutzungsmöglichkeiten gekündigt.
Anfragen der Vereine an die Sport- und Freizeitbetriebe, mit der Bitte um die Angabe alternativer Nutzungszeiten blieben bisher unbeantwortet. Die Weiterführung der Arbeit der Sportvereine ist gefährdet, wenn keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit genommen wird, Sport zu treiben.

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 16.06.2003 Drucksache Nr.: 04488-03)
- eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003

Für die SPD-Fraktion erneuert der Vorsitzende – Herr Adden – die Forderung, das Quartiersversorgungszentrum Obereving die Bayrische Straße entlang bis zur Hessischen Straße auszuweiten, um die hier geplante An- bzw. Umsiedlung von Einzelhandelsbetrieben nicht zu gefährden.

Wie bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003 lehnt Herr Adden noch einmal in aller Deutlichkeit Planungen ab, den Wochenmarkt von der Bayrischen Straße zu verlegen und am jetzigen Standort einen Lebensmittelmarkt zu errichten. Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist der Wochenmarkt an diesem Standort nicht nur ein Einkaufsmagnet von vitaler Bedeutung für die umliegenden Geschäfte, eine Verlegung wäre auch wenig sinnvoll, da das dann frei werdende Areal für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes nicht groß genug ist. Die SPD-Fraktion sieht daher keinen Anlass, in langer Zeit gewachsene Strukturen zu zerstören.
Abschließend fasst Herr Adden noch einmal in Kürze die von seiner Fraktion schon in der Sitzung am 09.07.2003 gestellten Hauptforderungen zusammen:
1. Der Wochemarkt muss an seinem bisherigen Standort erhalten bleiben
2. Das Quartiersversorgungszentrum Obereving / Bayrische Straße muss bis zur Hessischen Straße erweitert werden.
3. Einzelgeschäfte müssen auch außerhalb der Quartierszentren angesiedelt werden können.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – kündigt an, dass seine Fraktion dem Entwurf des Nahversorgungskonzeptes für Dortmund zustimmen wird.
Herr Neumann weist daraufhin, dass es sich hier lediglich um einen Entwurf handelt, der keinesfalls einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung beinhaltet. Sollten Detailfragen zur Entscheidung anstehen, werden diese von der Bezirksvertretung Eving zu beraten sein.
In einigen Punkten, wie z.B. in den Bereichen Bergstraße und Bayrische Straße, besteht noch Planungs- und Beratungsbedarf. Da heute lediglich ein Entwurf für das Nahversorgungskonzept beraten wird, plädiert die CDU-Fraktion dafür, sich neuen Optionen nicht schon im Vorfeld gänzlich zu verschließen. Auch in der Frage des Wochenmarktes an der Bayrischen Straße sollten neue Konzepte nicht sofort mit Hinweis auf althergebrachte Strukturen abgelehnt werden. Die Bezirksvertretung Eving muss sich auf jeden Fall die Möglichkeit bewahren, die Auswirkungen eines neuen Gesamtkonzeptes für diesen Nahversorgungsbereich und dessen Realisierungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Herr Neumann möchte für die CDU-Fraktion nicht schon jetzt grundsätzlich künftige Überlegungen ausschließen, den Wochenmarkt in einen zentraleren Bereich des Stadtbezirkes um den Evinger Platz zu verlegen.
In der Zustimmung zum Entwurf des Nahversorgungskonzeptes sieht die CDU-Fraktion lediglich die Grundlage und Rahmenbedingung für eine Diskussion über neue Planungskonzepte.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – erklärt, wie bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003, dass sie dem Entwurf des Nahversorgungskonzeptes für Dortmund zustimmen wird.
Die Bedenken der SPD-Fraktion, dass ohne eine Erweiterung des Quartiersversorgungszentrums die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften in der Bayrischen Straße im Bereich „Grüne Tanne“ gefährdet sein könnte, kann Frau Sichelschmidt nicht nachvollziehen. Auch in diesen Bereichen sind Ansiedlungen durch Einzelfallentscheidungen jederzeit möglich. Bei einer Ausweitung des Quartiersversorgungszentrums sieht Frau Sichelschmidt die Gefahr, dass die Ansiedlung weiterer Geschäfte an dieser Achse nicht verhindert werden kann und das eigentliche Zentrum „Bayrische Straße“ durch diesen Umstand gefährdet oder sogar zerstört wird.
In der Frage des Standortes des Wochenmarktes will sich auch Frau Sichelschmidt nicht bereits im Vorfeld auf eine bestimmte Nutzung für die kommenden Jahre festlegen lassen. Auch Bündnis 90 / Die Grünen können sich vorstellen hier, bei entsprechenden Konzepten, andere Nutzungsmöglichkeiten zu überdenken.
Für die Evinger Mitte kann sich Frau Sichelschmidt aber unter Umständen auch einen „dritten Markttag“ mit eventuell anderen Marktbeschickern vorstellen.
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Im Anschluss an diese Diskussion stellt die Vorsitzende – Frau Leniger – die Vorlage zur Abstimmung.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt den vorgelegten Entwurf des Nahversorgungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung der Stadtbezirke und als Grundlage für die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung sowie als einen Baustein des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.

Zu TOP 11.2:
Neue Naturschutzgebiete in Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 02.07.2003 Drucksache Nr.: 04131-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt –einstimmig –:

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.10.2003 ist ein Vertreter der Verwaltung einzuladen, der noch offene Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Vorlage und deren Bedeutung für die öffentliche Nutzung der Gebiete Grävingholz und Süggel beantworten kann.

Begründung:
Da die Vorlage grundsätzlich positiv bewertet wird, hat die Bezirksvertretung Eving beschlossen dem Rat zu empfehlen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Trotzdem bestehen noch Fragen bezüglich der tatsächlichen Umsetzung und des Umganges mit den Naturschutzgebieten Grävingholz und Süggel.
§ Wird die Bezirksvertretung Eving an künftigen Entscheidungen zu Veränderungen und Weiterentwicklungen in den Naturschutzgebieten beteiligt?
§ Welche Konsequenzen ergeben sich in der Nutzung der Gebiete für die Bürgerinnen und Bürger? (Bleiben die Gebiete öffentlich zugänglich, oder ist eine Sperrung von Teilgebieten geplant?)
§ In welcher Form und in welchem Umfang sind Maßnahmen geplant, die eine Einhaltung der geltenden Verhaltenregeln für die Nutzer überwachen?
Sowohl der Grävingholzwald wie auch der Süggel werden von der Bevölkerung intensiv als Naherholungs- und Freizeitgebiete genutzt.
Die Bezirksvertretung Eving möchte daher, mithilfe eines Vertreters der Verwaltung, die Frage klären, wie notwendiger Landschafts- und Naturschutz und berechtigte Bürgerinteressen an einer Freizeitgestaltung in Grünbereichen zukünftig koordiniert werden können.

Zu TOP 11.3:
Errichtung und Betrieb neuer Brunnenanlagen für den Mineralwasserproduzenten Ardey Quelle GmbH & Co KG – Wasserrechtliche Zulassung
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 05.08.2003 Drucksache Nr.: 04691-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, – einstimmig – dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
(Frau Sichelschmidt war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

Zu TOP 11.4:
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –
hier: I. Offenlegungsbeschluss des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 138; II. Ergebnis der Bürgerbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 04.08.2003 Drucksache Nr.: 04679-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
(Frau Sichelschmidt war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

Zu TOP 11.5:
Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für die „Kolonie Kirdorf“ im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Kemminghausen
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – (ohne Datum) Drucksache Nr.: 04718-03)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich die Aufstellung einer Erhaltungssatzung.

Zu TOP 11.6:
Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2004
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 12.08.2003 (Drucksache Nr.: 04744-03)

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt im Rahmen des Anhörungsverfahrens – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu beschließen.
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In einer am 15.09.2003 nachträglich per Fax eingegangenen Eingabe, beantragen die Anwohner der folgenden Straßen von der Straßenreinigung freigestellt zu werden:
§ Tauentzienstraße von Hausnummer 33 bis 57
§ Katzbachstraße von Hausnummer 27 bis 38a
§ Belle-Alliance-Straße von Hausnummer 24 bis 48

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Eingabe der Anwohner der o.g. Straßen wird mit der Bitte um Prüfung an die Verwaltung weitergeleitet. Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, bittet die Bezirksvertretung Eving um Einleitung der notwendigen Maßnahmen, um die Antragsteller von der Straßenreinigung zu befreien.

Zu TOP 11.7:
Errichtung eines Geschäftshauses mit Büro- und Lagerflächen auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 603, 604, 605, 606 und 607, Evinger Straße 170 – Vorhaben nach § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlage der Verwaltung – StA 63 – vom 01.09. 2003 Drucksache Nr.: 04795-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausnahme aus der Veränderungssperre zu erteilen – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –, zur Kenntnis.

Zusatzanfrage:
Auf dem Baugrundstück befindet sich geschützter Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung
§ Wird dieser Baumbestand erhalten – oder wurden Genehmigungen zur Fällung beantragt?
§ Wo sind bei einer eventuellen Fällung die Ersatzanpflanzungen geplant?

Zu TOP 11.8:
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 – Bayrische Straße -, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zurückstellung eines Baugesuches
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 21.08.2003 Drucksache Nr.: 04785-03)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Vertagung

Die Beratung der Vorlage erfolgt in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.11.2003. Zu dieser Sitzung soll ein Vertreter des Stadtplanungsamtes als Berichterstatter eingeladen werden.






Zu TOP 11.9:
Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über das Ergebnis der
- vorgezogenen Bürgerbeteiligung,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
- Nachbargemeindliche Abstimmung
II. Offenlegungsbeschluss
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – (ohne Datum) Drucksache Nr.: 04633-03)

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – geht in ihrem Redebeitrag auf ein Schreiben des Beirates der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund ein, das den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving mit der Vorlage zugesandt wurde.
Der Beirat betrachtet die geplante Wohnbaufläche westlich Evinger Straße und südlich des Winterkampweges als wichtige Pufferzone zum Feuchtbiotop und hält es daher für erforderlich, dass diese Fläche von Bebauung frei bleibt und hat bereits einer Rodungsgenehmigung für diesen Bereich widersprochen.
Frau Sichelschmidt hält den Vorschlag, dieses Areal komplett als Wohnbaufläche zu streichen für wenig sinnvoll, plädiert aber dafür, in einem Bebauungskonzept darauf hinwirken, dass die Fläche „locker“ bebaut wird, z.B. durch Anlegung von Gärten in diesem Bereich.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – spricht sich ebenfalls gegen eine massive Bebauung in diesem Bereich aus. Die Wohnbebauung sollte so geplant werden, dass den Häusern in Richtung des Biotops Gärten vorgelagert werden, die einen gewissen Abstand schaffen und so eine Pufferzone bilden, die das Biotop schützen. Die SPD-Fraktion wird sich, sobald endgültige Pläne für eine Bebauung vorliegen, für diese Lösung einsetzen.
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Da der Bezirksvertretung Eving der aktuelle Sachstand des Planungsverfahrens der Wohnbebauung Evinger Straße / Winterkampweg nicht bekannt ist, aber offensichtlich Verzögerungen eingetreten sind, schlägt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – vor, zur Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.10.2003 einen Vertreter der Verwaltung einzuladen.
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Im Anschluss stellt die Vorsitzende – Frau Leniger – zunächst die Vorlage zur Abstimmung:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.10.2003 ist ein Berichterstatter der Verwaltung einzuladen, der den derzeitigen Verfahrensstand der geplanten Wohnbebauung westlich Evinger Straße und südlich des Winterkampweg erläutern kann.






Zu TOP 11.10:
Erste Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd im Parallelverfahren zur Aufstellung einen neuen Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund
hier: Kenntnisnahme über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinde, Beschluss über die öffentliche Auslegung und über das Veränderungsverbot
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – (ohne Datum) Drucksache Nr.: 04647-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.11:
Umwidmung der Straßen „Heitkamp und Kötterkamp“ für den Anliegerverkehr
(Antrag SPD-Fraktion)

Aufgrund massiver Beschwerden der Bewohner der Straßen Heitkamp und Kötterkamp in Brechten beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – die Bezirksvertretung Eving, beide Straßen nur noch für Anliegerverkehre zuzulassen.
Herr Buchloh (CDU-Fraktion) nimmt an der Diskussion und Abstimmung des Antrages nicht teil.

Begründung:
1. Verstärktes Verkehrsaufkommen durch Schleichverkehre von Pkw, Kleintransportern und Lkw zwischen Brambauer Straße und B 54 (vermeintliche Abkürzung und Umgehung der Kreisverkehrsanlage)
2. Überhöhte Geschwindigkeit des Durchgangsverkehrs
3. Gefährdung der Schulkinder, Radfahrer etc.

Zu TOP 11.12:
Einrichtung eines Grillplatzes an der Burgholzstraße / Osterfeldstraße
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und sechs Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Grünfläche an der Burgholzstraße / Osterfeldstraße einen Grillplatz einzurichten. Des weiteren wird um Prüfung gebeten, in welcher Form die Abfallbeseitigung erfolgen soll.

Begründung:
Die Grünfläche wird schon jetzt in den Sommermonaten als Grillplatz genutzt und stellt eine Verbindung zum Naherholungsgebiet An den Teichen dar.
Leider lassen die meisten Besucher ihren Müll zurück, neben Belastungen für die Umwelt, führte der Zustand der Grünfläche bereits zu erheblichen Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Installierung entsprechender Abfallbehälter ist daher dringend erforderlich.



Zu TOP 11.13:
Überprüfung der „Teestube“ Ecke Evinger Straße und Evinger Parkweg
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, die neue „Teestube“ an der Ecke Evinger Straße und Evinger Parkweg ordnungsbehördlich zu überprüfen.

Begründung:
Mehrfache Anwohnerbeschwerden liegen der CDU-Fraktion vor, dass ein erheblicher Lärm von hier ausgeht. Ebenfalls wurden häufige Geldgeschäfte beobachtet. Einem weiteren Krisenpunkt muss Einhalt geboten werden.

Zu TOP 11.14:
Durchführung von regelmäßigen Kontrollen des ruhenden Verkehrs auf der Evinger Straße sowie der Bergstraße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr besonders im Bereich der Evinger Straße und der Bergstraße regelmäßig zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch Bußgelder zu ahnden.

Begründung:
In den angegebenen Straßenzügen entwickelt sich ein Halte- und Parkverhalten, dass eine katastrophale Entwicklung zeigt. Es handelt sich u.a. um das Parken in der Rechtsabbiegespur zur Bergstraße – Parken auf den Fahrbahnen mit eingeschalteter Warnblinkanlage, Parken auf dem Fuß- und Radweg entlang der B 54 usw. Dieser Zustand ist nur durch regelmäßige Kontrollen und Verhängung von Bußgeldern in den Griff zu bekommen.
Das Stadtsäckel hat eine echte Einnahmequelle und der Stadtbezirk Eving erfährt eine ordnungspolitische Aufwertung.

Zu TOP 11.15:
Unterbindung des öffentlichen Verbrennens von Abfällen, Altholz etc. im Bereich der Gärten Friesenstraße und Möckernstraße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird beauftragt, das öffentliche Verbrennen von Abfällen, Altholz etc., besonders im Bereich der Friesenstraße und Möckernstraße, zu unterbinden.
Begründung:
In den angegebenen Bereichen hat sich die Unsitte breit gemacht, dass hier – trotz Verbotes regelmäßig offene Feuer zur Verbrennung von Abfällen entfacht werden. Ein umgehendes Einschreiten der zuständigen Ämter ist dringend erforderlich.

Zu TOP 11.16:
Beseitigung von Müll und Unrat zwischen dem Evinger Parkweg und der Neuapostolischen Kirche
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Bereich zwischen dem Evinger Parkweg und der Neuapostolischen Kirche ordnungsbehördlich zu überprüfen und die Beseitigung der Müll- und Unratablagerungen zu veranlassen.

Begründung:
Das Stadtbild, besonders nach Fertigstellung der B 54, darf nicht durch diesen Zustand negativ belastet werden.

Zu TOP 11.17:
Weiterführung des Radweges stadteinwärts ab Burgholzstraße bis Derner Straße
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird gebeten, den Radweg stadteinwärts ab Burgholzstraße bis Derner Straße weiterzuführen.

Begründung:
Die Radwegeverbindung zwischen Osterfeldstraße und Derner Straße fehlt. Dieses Teilstück ist jedoch wichtig, damit die Radwegeverbindung geschlossen wird. Die Einkaufszentren an der Bornstraße sind dann sicherer erreichbar. Zusätzlich wird ein Gefahrenpunkt zur Schulwegsicherung behoben.
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Für die SPD-Fraktion weist Frau Köstler daraufhin, dass zwischen Osterfeldstraße und Derner Straße bereits eine Radwegeverbindung besteht, die allerdings nicht unmittelbar an der Burgholzstraße entlang führt und auch in keinem besonders guten Zustand ist. Diese Radwegeverbindung von der Osterfeldstraße in westliche Richtung führt ausgeschildert hinter dem Bahndamm entlang und mündet in die Bornstraße. Die Ausschilderung ist nur noch sehr schwer erkennbar, da sie stark durch Graffiti beschmiert ist. Eine Säuberung der Hinweisschilder sowie eine Überprüfung des Radweges und die Durchführung notwendiger Instandansetzungsarbeiten sind hier ausreichend.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – als Antragsteller erklärt, dass mit dem Antrag zur Weiterführung des Radweges eine qualitative Verbesserung des Radwegenetzes angestrebt werden sollte. Da eine Radwegeverbindung hier bereits vorhanden ist, schließt sich die CDU-Fraktion dem Vorschlag an, diesen Radweg durch geeignete bauliche Maßnahmen Instandzusetzen und die Hinweisschilder wieder herzurichten an.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Radweg stadteinwärts ab Burgholzstraße bis Derner Straße auf seine Verkehrssicherheit zu überprüfen, und erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Des weiteren wird darum gebeten, die auf den Radweg hinweisenden Schilder ebenfalls zu überprüfen und eine ausreichende Beschilderung sicherzustellen.

Zu TOP 11.18:
Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Eving zur Herrichtung des Biotops am Winterkampweg
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten – wie in der Stellungnahme im März bereits angekündigt –, die herausgebrochenen Kantenbruchsteine im Biotop Winterkampweg zu befestigen.

Begründung:
Der Beschluss der Bezirksvertretung Eving, der auf Antrag der CDU-Fraktion u.a. die Befestigung der herausgebrochenen Kantenbruchsteine beinhaltete wurde bis heute nicht umgesetzt. Das Umweltamt kündigte zwar im März 2003 in einer Stellungnahme an, die Steinsetzung zu restaurieren und gegen Gewalteinwirkung zu verstärken, entsprechende Maßnahmen wurden aber bisher nicht durchgeführt. Es ist bedauerlich, dass der Erholungswert des Biotops durch Vandalismus und zunehmende Vermüllung gemindert wird.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Projekt „Briefkastenoptimierung“ der Deutschen Post

Nach einer Diskussion über den Abbau der Briefkästen im Stadtbezirk Eving durch die Deutsche Post hat sich der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – nach einem Ansprechpartner der Post für den Stadtbezirk erkundigt.

Die Deutsche Post AG übersandte das nachfolgende Schreiben:

Die Deutsche Post betreibt bundesweit über 12.000 stationäre Einrichtungen und über 100.000 Briefkästen. Die gesetzlichen Vorgaben werden damit mehr als übererfüllt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Im Rahmen des Projektes Briefkastenoptimierung wurden die bisherigen Standorte der Briefkästen erstmals einheitlich und umfassend untersucht. Unter Einsatz einer modernen Software wurden die neuen Briefkastenstandorte nach den Kriterien Briefkastennutzung, Qualitätsvorgaben der Post- Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und Wirtschaftlichkeit bestimmt.
Die PUDLV sieht vor, dass Kunden in zusammenhängend bebauten Wohngebieten nicht mehr als 1.000 Meter zum nächsten Briefkasten zurückzulegen haben.
Die Deutsche Post AG bittet dafür um Verständnis und hofft, mit diesem Schreiben den Informationsbedarf der Bezirksvertretung Eving ausreichend erfüllt zu haben.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.





Zu TOP 12.2:
Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle Kemminghausen Bezirksfriedhof / Nebeneingang

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke AG vom 22.07.2003 mit dem unten angegebenen Zusatz zur Kenntnis:

Der Wunsch der Bezirksvertretung Eving an der Bushaltestelle Kemminghausen Bezirksfriedhof / Nebeneingang einen Fahrgastunterstand zu errichten, wurde von den Dortmunder Stadtwerken aufgenommen und an den technischen Bereich weitergeleitet.
Der Zeitpunkt zu dem die Errichtung erfolgt, kann nicht genannt werden, da Zuschüsse des Landes NW sehr stark gekürzt wurden.
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Die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving wird beauftragt, sich nach Ablauf von sechs Monaten bei den Dortmunder Stadtwerken über den Sachstand zu erkundigen.

Zu TOP 12.3:
Änderung der Entwerterstandorte an der Stadtbahnhaltestelle Brechten

Der Bezirksvertretung Eving liegt die folgende Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke AG vom 18.07.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Die Dortmunder Stadtwerke AG teilt mit, dass auf der o.g. Stadtbahnhaltestelle standardmäßig zwei Entwerter stationiert sind. Ein Entwerter befindet sich in unmittelbarer Nähe des Fahrscheinautomaten um dem Fahrgast die direkte Entwertung seines Fahrausweises zu ermöglichen. Der zweite Entwerter befindet sich im nördlichen Zulaufbereich. Im südlichen Zulaufbereich ist kein Entwerter angeordnet, da der Fahrgaststrom hier hauptsächlich aus Umsteigern besteht, die in der Regel ihren Fahrschein bereits entwertet haben. Der Fahrscheinautomat ist aus technischen Gründen unter dem südlichen Dach der Haltestelle angeordnet.
Eine Änderung der Entwerterstandorte bzw. des Standortes des Fahrscheinautomaten ist technisch nur mit sehr großem Aufwendungen möglich (zus. Fundamentierung und Verrohrung) und kann aus diesem Grund nicht realisiert werden.
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Da aus der Mitteilung der Dortmunder Stadtwerke AG nicht ersichtlich ist, welche „technischen Gründe“ den derzeitigen Entwerterstandort zwingend vorschreiben, bzw. eine Änderung des Standortes verhindern, beantragt die CDU-Fraktion die Durchführung eines Ortstermines an der Stadtbahnhaltestelle Brechten.
Zu diesem Termin soll ein Vertreter der Dortmunder Stadtwerke eingeladen werden, um direkt vor Ort die vorhandenen „technischen“ Probleme und eventuelle Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Nach telefonischer Rücksprache mit den Dortmunder Stadtwerken findet der Ortstermin am Donnerstag, den 30.09.2003, um 14.00 Uhr statt.

Zu TOP 12.4:
Geschwindigkeitsüberwachung auf der Lindenhorster Straße im Bereich des Bahnüberganges durch die Errichtung von „Starenkästen“
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für öffentliche Ordnung vom 22.07.2003 zur Kenntnis:
Im angeführten Bereich der Lindenhorster Straße ist die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 30 km/h herabgesetzt worden. Der Streckenabschnitt beschränkt sich hierbei auf den Bereich des dortigen Bahnüberganges.
Nach Auskunft des Tiefbauamtes besteht diese Anordnung nur aufgrund des schlechten Zustandes der Asphaltdecke im Bereich der Bahnschienen.
Die gegebenen Umstände rechtfertigen Geschwindigkeitsüberwachungen mit den mobilen Radaranlagen. Die Installation einer stationären Überwachungsanlage erscheint jedoch, auch im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten für die Aufbereitung der Fahrbahn und Anschaffung der notwendigen technischen Ausstattung, unverhältnismäßig.
Der Bereich wurde inzwischen in den Einsatzplan aufgenommen. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden dort zukünftig Geschwindigkeitskontrollen erfolgen.

Zu TOP 12.5:
Bebauung innerhalb des Bebauungsplanes Ev 129

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 24.07.2003 zur Kenntnis:

Bei der in Rede stehenden Bebauung handelt es sich offenkundig um die Bebauung der Hausgruppe Lüttgenberg 11-21.
Die bereits weitgehend fertiggestellten Häuser wurden seinerzeit im Freistellungsverfahren nach § 67 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) behandelt. Im Rahmen der Ausführung wurde jedoch von der dem Bauordnungsamt vorliegenden Planung stark abgewichen, sodass das ursprüngliche Verfahren nicht mehr anwendbar war. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde nur geringfügig abgewichen. Lediglich an der nordwestlichen Seite überschreitet das Vorhaben an zwei Stellen die Baugrenze (je ca. 3 m x 1,50 m). Die erforderlichen Befreiungen erfolgten in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt nunmehr im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens gemäß § 68 BauO NRW. Die Häuser befinden sich seit geraumer Zeit im Verfahrensstadium der abschließenden Fertigstellung. Eine Schlussabnahme wurde jedoch bis zum heutigen Tage weder beantragt noch erteilt. Im Zusammenhang mit der Schlussabnahme wird die Vorlage weiterer bautechnischer Nachweise bzw. Bescheinigungen erforderlich.
Nach Rücksprache mit der Bauherrin ist die Stagnation des Vorhabens auf Rechtsstreitigkeiten mit der bauausführenden Firma zurückzuführen, welche in der Schlussphase des Vorhabens Konkurs anmelden musste. Nach Aussage der Bauherrin besteht weiterhin die Absicht, das Vorhaben bis zum Ende des Jahres abzuschließen und die Häuser beziehen zu lassen. Eine genaue Terminierung kann jedoch im Augenblick nicht erfolgen.
U.a. im Zusammenhang mit der Bauzustandsbesichtigung zur Rohbaufertigstellung wurde festgestellt, dass die Baustelle weitgehend geräumt war. Ein gefahrdrohender Zustand war nicht erkennbar, sodass sich gegenwärtig keine öffentlich-rechtliche Begründung für ein Einschreiten seitens des Bauordnungsamtes findet.

Zu TOP 12.6:
Neubau des Mehrfamilienhauses Lüttgenberg 11-21 in Lindenhorst

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 24.07.2003 zur Kenntnis:

Wie das Bauordnungsamt erklärt, wurde durch das Amt für Wohnungswesen mitgeteilt, dass die o.g. Gebäude teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Dem beantragten Bauherrenwechsel konnte bis heute nicht zugestimmt werden, da wesentliche Vorraussetzungen zur Erteilung der Zustimmung nicht erfüllt wurden. Eine Auszahlung der Fördermittel konnte demzufolge bis heute nicht erfolgen.
Aus vorgenannten Gründen und da ein offensichtlicher bauordnungsrechtlicher Gefahrenzustand nicht festzustellen ist, gibt es für eine förmliche Forderung nach Fortführung der Baumaßnahme durch die Verwaltung keine Rechtsgrundlage. Es wird noch einmal auf die informelle Absichtserklärung der Bauherrin verwiesen, das Vorhaben möglichst bis zum Ende des Jahres 2003 abschließen zu wollen.

Zu TOP 12.7:
Sperrung der Bahnstraße in Dortmund-Lindenhorst für den öffentlichen Straßenverkehr und
Einleitung von Rückbaumaßnahmen

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 09.07.2003 zur Kenntnis:

Die Einziehung des nördlichen Teilabschnittes der Bahnstraße wurde am 26.01.2001 öffentlich bekannt gemacht. Es wurden bis zum Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist keine Widersprüche erhoben, sodass das Verfahren rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Aufgrund des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes handelt es sich hierbei um den Teilbereich nördlich des Hauses Nr. 8 bis zur Lindnerstraße. Dieser Bereich steht dem öffentlichen Straßenverkehr im Sinne des Straßen- und Wegerechts NRW nicht mehr zur Verfügung.
Der Bereich der Lütge Heide Straße aus bis ca. 40 m hinter Haus Nr. 8/9 dient weiterhin dem öffentlichen Straßenverkehr und ist ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs in beide Richtungen befahrbar.
Gemäß den Festlegungen des Bebauungsplanes Ev 124 und des Ausbauplanes wurde am „Ende“ der Bahnstraße, ca. 40 m hinter Haus Nr. 8/9 eine Wendeanlage errichtet. Die Maßnahme wurde im Zuge „Verlegte Lindenhorster Straße“ mitrealisiert und ist abgeschlossen.
Alle sich an die Wendeanlage anschließenden Grundstücke befinden sich in Privateigentum. Neben den Flurstücken 1041, 1042, 1043 und 1044 befindet sich auch das im Beschluss der Bezirksvertretung Eving angesprochene Flurstück 1038 in Privateigentum. Diese ursprünglich als öffentliche Wegefläche ausgewiesene Parzelle wurde im Zuge der Umlegung für den Ausbau der Fürst-Hardenberg-Allee stadtseitig aufgegeben und veräußert.
Vor diesem Hintergrund besteht hier keine Möglichkeit des Einschreitens.
Das Tiefbauamt hat den Beschluss der Bezirksvertretung Eving zum Anlass genommen, die Ordnungsverwaltung um die Überprüfung des Abstellens von Altfahrzeugen in diesem Bereich zu bitten.

Zu TOP 12.8:
Erneuerung- und Sanierungsarbeiten auf dem Sportplatz Gretelweg

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Geschäftsbereich Sport – vom 10.07. 2003 zur Kenntnisnahme vor:

Die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund übersenden erneut folgende Stellungnahme die in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.09.2002 bereits beraten und zur Kenntnis genommen wurde:
Es ist richtig, dass die Sportplatzanlage Gretelweg im Stadtbezirk Dortmund-Eving neben einigen anderen Sportplatzanlagen im Stadtgebiet äußerst sanierungsbedürftig ist. Aus diesem Grunde wurde ein Antrag auf Förderung dieser Sanierungsmaßnahme bei der Bezirksregierung in Arnsberg gestellt.
Bevor ein entsprechender Bescheid der Bezirksregierung nicht vorliegt, kann mit einer Sanierung der Anlage nicht begonnen werden, da dieser vorzeitige Baubeginn förderungsschädlich ist. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Sanierung ist somit von dem Förderbescheid abhängig. Wie bereits eingangs erwähnt, sind mehrere Sportplatzanlagen im Stadtgebiet sanierungsbedürftig.
Hierzu erstellt die Sportverwaltung ein mittelfristiges Instandsetzungsprogramm für Sportplatzanlagen und stellt die entsprechenden Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Da die Bewilligung der Förderanträge nicht immer zeitnah erfolgt (in der Regel drei Jahre Wartezeit), werden die zur Sanierung anstehenden Sportplätze jährlich nach Beendigung der Winterperiode überprüft. Sofern sich durch die aktuelle Situation Veränderungen ergeben, wird die Prioritätenliste entsprechend verändert.

Zusätzlich wird mitgeteilt, dass in Abstimmung mit dem Tiefbauamt zwischenzeitlich als erste Verbesserung eine neue Deckschicht aufgebracht wurde, um die Verletzungsgefahr zu mindern.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt diese Stellungnahme mit folgender Einschränkung zur Kenntnis:
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – kritisiert, dass die nun schon mehrfach von der Bezirksvertretung Eving gestellte Nachfrage, an welcher Stelle sich der Sportplatz Gretelweg momentan in der Prioritätenliste für die Sanierung befindet wieder ignoriert und einfach nicht beantwortet wurde.

Zu TOP 12.9:
Aktionstag „Sauber macht lustig“

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes vom 07.07.2003 zur Kenntnis:

Am 21.06.2003 habe die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) und das Umweltamt erstmalig einen stadtweiten Sauberkeitstag durchgeführt. Dieser Aktionstag resultiert aus dem Projekt „Sauberes Dortmund – Sauber macht lustig“, das die EDG und das Umweltamt seit Anfang 2001 betreiben.
Ziel ist es, die Vermüllung des Stadtgebietes zu thematisieren sowie Sensibilität und Verantwortung bei den Bürgern zu schaffen, sich um einen Teil der Stadt, symbolisch als „Pate“ und tatsächlich durch Aktionen (Aufräumen, Gestalten, etc.) zu kümmern.
Insgesamt haben etwa 15.000 Bürgerinnen und Bürger an den Aktionen am und um den 21.06.2003 teilgenommen. Zu den Aktiven gehörten Schulen, Kindergärten, Sportvereine, Parteien, Heimatvereine, Musikvereine, etc., aber auch Einzelpersonen. Etwa 170 Kubikmeter Abfall wurden eingesammelt.
Einen Schwerpunkt bildete dabei die Nordstadt. Die Aktionen wurden hier nicht am 21., sondern am 27.06.2003 durchgeführt. 40 Gruppen beteiligten sich.
Die Veranstaltung „Sauber macht lustig“ am und um den 21.06.2003 fördert den Grundgedanken, pädagogisch auf eine Verbesserung des Verhaltens von Umweltfrevlern einzuwirken. Die multiplizierende Wirkung solcher Aktionen ist enorm. Dies wurde bereits bei den in der Vergangenheit durchgeführten stadtteilbezogenen Sauberkeitstagen in Aplerbeck, Mengede und in der Innenstadt-Nord festgestellt.
Die Tatsache, dass der stadtweite Sauberkeitstag mit 15.000 Teilnehmern ein solcher Erfolg war, zeigt das Interesse und den Bedarf, das Projekt „Sauberes Dortmund – Sauber macht lustig“ auch in Zukunft fortzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass eine attraktive Umgebung das Verhalten der Menschen positiv beeinflusst. Die Hemmschwelle, Abfälle gedankenlos an Ort und Stelle fallen zu lassen, ist in gepflegter Umgebung deutlich höher angesiedelt.
In Kürze werden die EDG und das Umweltamt die Veranstaltung bilanzieren um die künftige Vorgehensweise abzustimmen.

Zu TOP 12.10:
Reinigung und Austausch von Orts- und Verkehrsschildern sowie Wertstoffsammelbehältern.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Stadtkämmerei vom 23.07.2003 zur Kenntnis:

Hinsichtlich der erbetenen Säuberung bzw. des angeregten Austausches von Wertstoffsammelbehältern teilt die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) folgendes mit:
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung werden regelmäßig die Containerstandorte gesäubert und gereinigt. Dieses erfolgt, falls erforderlich, sowohl im Zuge der Straßenreinigung, bei der Leerung der Depotcontainer oder durch Sondereinsätze, sofern eine Notwendigkeit ersichtlich ist. In diesem Zusammenhang wird auch bedarfsorientiert der Austausch von Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet vorgenommen. Es ist daher, nach Ansicht, der EDG kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben.

Zur Reinigung bzw. zum Austausch von Orts- und Verkehrsschildern wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen des Tiefbauamtes mitgeteilt, dass Verkehrszeichen und Ortsschilder regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gereinigt bzw. ausgetauscht werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass, vor allem durch Vandalismus, einzelne Verkehrszeichen beschädigt oder verschmiert werden. In solchen Fällen sind Mitarbeiter des Tiefbauamtes bemüht, die Beschädigungen möglichst schnell zu beheben.
Anlässlich des Beschlusses der Bezirksvertretung Eving wurde der Tiefbaubezirk Nord gebeten, insbesondere die von der Bezirksvertretung genannten Schilder im Stadtbezirk Eving zu überprüfen. Eine Reparatur bzw. ein Austausch der Schilder wurde bei Erforderlichkeit vorgenommen.
Abschließend wird angemerkt, dass unkenntlich gewordene Beschilderungen unter Angabe der Örtlichkeit und Benennung des konkreten Orts- bzw. Verkehrsschildes den Verkehrssicherheitskontrolleuren des Tiefbaubezirkes Nord (66/7-N) unter der Rufnummer 20-29571 gemeldet werden können.

Zu TOP 12.11:
Müllablagerungen vor den Häusern Lindenhorster Str. 90 (altes Bauernhaus) und Nr. 103

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes vom 04.08.2003 zur Kenntnis:

Das Umweltamt teilt mit, dass die o.g. Örtlichkeiten am 21.07.2003 besichtigt wurden.
Vor dem Haus und vor den Plakatwänden Lindenhorster Straße 90-92 konnten keine Abfälle festgestellt werden. Der von den Mietern dort abgestellte Sperrmüll wurde bereits ordnungsgemäß entsorgt.
Im Bereich des unbebauten Grundstückes hinter den Plakatwänden stehen Fahrzeuge, ein Schiff und Fahrzeugteile. Es handelt sich hier nicht um Abfälle im Rechtssinn. Die auf dem Anhänger gelagerten Möbel- und Metallteile sind zur Entsorgung bereitgestellt worden und werden innerhalb von zwei Wochen beseitigt.
Vor und hinter dem Grundstück Lindenhorster Straße 103 lagen eine Autobatterie, ein verrosteter Tank, ein Kellerfensterschacht, mehrere Eimer, Dosen, Kanister (mit unbekanntem Inhalt) ca. 5 cbm Bauschutt, Folien, Baumschnitte, alte Holzpaletten, Holzbalken, ein alter Holztrichter, Glasscheiben, ein gelber Sack mit Altkleidern, zwei Kunststoffkissen gefüllt mit Farbeimern und Dosen.
Der Grundstückeigentümer wurde mit Schreiben vom 22.07.2003 gem. § 28 VwVfG NW angehört und aufgefordert, die unerlaubten Abfallablagerungen ordnungsgemäß zu beseitigen.
Die untere Abfallwirtschaftsbehörde ist in ihrer Vorgehensweise an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Dies bedeutet, dass entsprechende Verfügungen auch durch den Betroffenen angefochten werden können. Es kann dann in Ausnahmefällen zu Zeitverzögerungen kommen.

Zu TOP 12.12:
Eintragung eines Wegerechts Steckestraße / Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt folgende Mitteilung des Stadtplanungsamtes vom 30.07.2003 zur Kenntnis:

Mit Schreiben vom 16.07.2003 erreichte das Stadtplanungsamt eine Anfrage des Liegenschaftsamtes, ob seitens der Planungsverwaltung Bedenken gegen einen Verzicht einer Eintragung eines Wegerechtes für die Allgemeinheit nördlich der Wohnanlage Steckestraße 10-12 mit dem Ziel, einen Durchgang auf die Lindenhorster Straße zu schaffen, besteht.
Nach intensiver Ortsbesichtigung überwiegen diverse Gründe den Status quo zu belassen und kein Wegerecht einzutragen:
§ Sowohl der jetzige „Weg“ (Erschließung Haus Nr. 10-12), als auch der Parkplatz an der Lindenhorster Straße sind eindeutig den jeweiligen Wohnhäusern zugeordnete „Privatbereiche“, die der Erschließung dienen.
§ Eine öffentliche Wegeverbindung würde sowohl die gewollten Privatsphären (gärtnerisch gestaltete Eingangsbereiche der Häuser 10-12) als auch die großzügige „Hinterhofsituation“ des sich nach Westen öffnenden Freiraumes zwischen den Wohnblöcken an der Lindenhorster Straße beeinträchtigen (Aufenthalt, Spielen, Pkw-Parkplatz).
§ Nicht zuletzt, dass der komplette Innenbereich zwischen Lindenhorster Straße den privaten Anliegercharakter durch einen öffentlichen Weg verliert, so ist auch mit unverhältnismäßig hohen Umbaukosten zu rechnen (Anschüttungen, Abtragungen, Wegedecke erneuern, ggf. Entschädigung bei teilweiser Beseitigung von privaten Zäunen und Hecken).

Zu TOP 12.13:
Errichtung einer Querungshilfe an der Deutschen Straße 27 in Höhe der Seniorenbegegnungsstätte

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 07.08.2003 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass die zwischenzeitlich ermittelten Verkehrsmengen zurzeit keine eindeutige Beurteilung der Situation zulassen, da vermutlich verursacht – sowohl durch die Ferienzeit als auch durch die große Hitze – das ermittelte Fußgängeraufkommen geringer als offensichtlich üblich ausgefallen ist. Die Wahl einer geeigneten Querungshilfe kann deshalb zurzeit nicht erfolgen.
Nach den Sommerferien wird deshalb der Verkehr erneut gezählt und bewertet und das Ergebnis der Bezirksvertretung Eving unaufgefordert vorgestellt.

Zu TOP 12.14:
Schließung der Zufahrt von der Evinger Straße zum Grünen Platz

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbaubezirkes Nord vom 30.07.2003 zur Kenntnis:

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Eving wurden durch die Tiefbauverwaltung die herausnehmbaren Pfosten gegen festinstallierte Pfosten ausgetauscht. Somit ist ein Befahren des Grünen Platzes nicht mehr gegeben.
Der Betreiber der Diskothek ist diesbezüglich unterrichtet und wird die Andienung seines Betriebes künftig über die Deutsche Straße abwickeln.

Zu TOP 12.5:
Baumfällarbeiten zur Schaffung von Begräbnisplätzen auf dem Nordfriedhof

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Eigenbetriebes der Friedhöfe Dortmund vom 25.08.2003 zur Kenntnis:

Der Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund teilt mit, dass auf dem Nordfriedhof in den Grabfeldern 21 und 22 zur Schaffung von Begräbnisplätzen und zur Sicherstellung des Bestattungsbetriebes ca. 85 Bäume zu fällen sind.

Zu TOP 12.16:
Finanzierung des Vereines für das Stadtbezirksmarketing

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtkämmerers Pehlke vom 06.08.2003 zur Kenntnis:

Die CDU-Fraktionen der Bezirksvertretungen Hombruch, Eving und Lütgendortmund baten um Stellungnahme zu folgenden gleichlautenden Anfragen:
Durch Beschluss des Rates ist die Stadt Dortmund der „Verein für StadtbezirksMarketing“ beigetreten. Die ursprünglich vorgesehenen Mittel für das StadtbezirksMarketing in Höhe von 153.000 € sollen gemäß Beschluss des Rates zu 80 % den Stadtbezirken und zu 20 % dem Verein zur Verfügung gestellt werden.
Gleichwohl versprach der Oberbürgermeister, er werde den Versuch unternehmen, die entstandene Deckungslücke im Sinne der Bezirke auszugleichen.
Fragen:
1. Erhält der Stadtbezirk Hombruch / Eving / Lütgendortmund die ihm ursprünglich zugesicherte Förderhöhe von 15.300 € ?
2. Anfrage aus Eving und Lütgendortmund
Falls nicht: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus, welche Projekte können aufgrund der gekürzten Zuschusssumme nicht realisiert werden?
3. Wie bewertet die Verwaltung die Arbeit des „Vereines für StadtbezirksMarketing?“

Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen von StadtbezirksMarketing Dortmund war auch für das Haushaltsjahr 2003 ein Budget in Höhe von 153.300 € im Haushalt vorgesehen. Aufgrund der erforderlichen vorläufigen Haushaltsführung (§ 81 GO NRW) wurden sämtliche Haushaltsansätze des Verwaltungshaushaltes pauschal auf 95 % „eingefroren“, d.h. dass auch für StadtbezirksMarketing Dortmund zurzeit ein Betrag in Höhe von 145.635 € für das Haushaltsjahr 2003 zur Verfügung steht.
Bei einer Aufteilung des Budgets für StadtbezirksMarketing in 80 % (= 116.508 €) für die Stadtbezirke und 20 % (=30.660 €) für gemeinsame Projekte und Vereinsführung bedeutet dies für die beteiligten zehn Stadtbezirke, dass ihnen für 2003 zurzeit rechnerisch jeweils ein Betrag in Höhe von 11.650,80 € zur Verfügung steht.
Insofern interpretiert die Verwaltung die 1. Frage der Bezirksvertretungen so, dass es um den Ausgleich des 20 %igen Betrages geht, der der Vereinsführung aus dem Budget zur Verfügung gestellt werden soll.
Dieser 20 %ige Anteil am Gesamtbudget StadtbezirksMarketing ist sinnvoll und erforderlich. StadtbezirksMarketing ist eine Aufgabe von gesamtstädtischer Bedeutung, bei der es einerseits um die individuelle Positionierung der einzelnen Stadtbezirke, andererseits aber auch um die Standortbestimmung aller Bezirke im Verhältnis zur City (Stichwort „Aufgabenverteilung zwischen Stadtbezirken und City) geht.
Die „Klammer“ eines gemeinsamen Vereines ist nicht nur mit Blick auf die für die Stadtbezirke kostenfrei von der Geschäftsführung erbrachten Serviceaufgaben wie z.B. Buchhaltung / allgemeines Finanzwesen, Unterstützung des Vorstandes bei der ihm obliegenden Führung der laufenden Vereinsgeschäfte (§ 9 Abs. 1 der Satzung) von Bedeutung. Der Verein hat auch die Aufgabe, neue gemeinsame Projekte anzustoßen. Hierbei ist insbesondere auch an vom Land NRW geförderte Projekte zu denken, z.B. an solche im Rahmen vom im Mai 2003 vorgestellten „Stadtmarketing der 2. Generation“. Auch hier wird die Stadt Dortmund – koordiniert von der Geschäftsführung des Vereines für StadtbezirksMarketing in Kooperation mit dem Einzelhandelsverband Westfalen-Mitte und dem Stadtplanungsamt – versuchen, eine Förderung für gezielte Projekte in Dortmunder Stadtbezirken zu erreichen. Solche Aufgaben können nicht von einzelnen Stadtbezirken, sondern nur durch die Geschäftsführung eines gemeinsamen Vereines geleistet werden.
In Absprache mit dem Vorstand, der Mitgliederversammlung und den Stadtbezirken werden darüber hinaus auch zukünftige Maßnahmen und Projekte für alle beteiligten Stadtbezirke koordiniert und erarbeitet. Die Tätigkeiten und Aufgaben der Geschäftsführung haben dabei keinen Selbstzweck – sie werden für alle im Verein vertretenen Stadtbezirke gleichermaßen wahrgenommen. Die dabei entstehenden Kosten sind damit Beträge, die anteilig den Bezirken als „Verwaltungs-/Vereinskosten“ zugerechnet werden können. Insoweit hat eine Budgetkürzung für die Bezirke nicht stattgefunden.

Die Bürgerdienste sind vom Oberbürgermeister beauftragt worden, nach Möglichkeiten zu suchen, die Finanzmittel der Stadtbezirke aufzustocken. Hierzu ist festzustellen, dass das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 noch nicht genehmigt ist. Nach den Regeln der Gemeindehaushaltverordnung herrscht die sogenannte „haushaltslose Zeit“. Gleichwohl sind die Bürgerdienste bemüht, Mittel bereitzustellen. So wurde bei der Gründungsversammlung zum Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund am 17.07.2003 bereits bekannt gegeben, dass alle beteiligten Stadtbezirke aus dem für die Geschäftsführung vorgesehenen 20 %igen Budgetanteil für 2003 einen weiteren Betrag in Höhe von jeweils 1.200 € erhalten. Dieser Budgettransfer ist möglich, weil in diesem Jahr keine Ausgaben für gemeinsame Veranstaltungen und Maßnahmen zu realisieren sind.
Zu 2. (Anfrage der Bezirksvertretungen Eving und Lütgendortmund)
Sinn der Bereitstellung eines städtischen Budgets für die Durchführung von StadtbezirksMarketing war es niemals, dass allein aus diesem Budget die Aktivitäten und Projekte finanziert werden sollten. Vielmehr wurde hier ein Grundstock zur Verfügung gestellt, mit dem eine Anschubfinanzierung und/oder allenfalls eine schnelle unbürokratische Finanzierung kleinerer Maßnahmen ermöglicht werden sollte. Die Idee von StadtbezirksMarketing war immer, der Aktivierung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen in den Stadtbezirken einen Rahmen zu geben. Das Engagement der Menschen und Institutionen soll sich dabei erstrecken auf Beteiligung, ehrenamtlicher / freiwilliger Mitarbeit in Form von Zur-Verfügung-Stellung von Zeit und Arbeitskraft und auf die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Realisierung der von den Akteuren vor Ort entwickelten Projekte.
Allein aufgrund der nunmehr durch vorläufige Haushaltsführung und Finanzierung der Vereinsgeschäftführung „fehlenden“ 3.679,20 € (respektive 2.479,20 € nach Aufstockung der Bezirksbudgets aus dem Geschäftsführungsbudget) darf nach dem Sinn von StadtbezirksMarketing kein Projekt in seiner Realisierung bedroht sein. Zum einen wissen die Stadtbezirke aufgrund des Ratsbeschlusses aus dem letzten Jahr um die Verteilung des Budgets für 2003 und konnten dies in ihren Planungen für das laufende Jahr frühzeitig berücksichtigen, zum anderen können diese „fehlenden“ Beträge durch verstärkte Akquisition von Mitteln Privater ausgeglichen werden.
Darüber hinaus liegen aus den Lenkungsgruppen der Stadtbezirke keine Rückmeldungen vor, dass unter den dargestellten Umständen einzelne Projekte nicht realisiert werden können.

Zu 3.
Die Gründung des Vereines für das StadtbezirksMarketing Dortmund fand am 17.07.2003 statt. Eine rückblickende Betrachtung der Arbeit des Vereines ist wegen der geringen Zeitspanne seit Gründung noch nicht möglich.
Die Verwaltung ist jedoch sehr optimistisch, was die zukünftige Arbeit des Vereines betrifft. Die Mitglieder des Vereines sind in erster Linie Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Stadtbezirke, aus ihrer Mitte ist ein Vorstand, der die laufenden Geschäfte des Vereines bestimmt, gewählt worden. Der bisherigen guten und erfolgreichen Arbeit in den Stadtbezirken wird durch die Vereinsgründung Rechnung getragen: Die Einflussnahme der Akteure aus den Stadtbezirken auf die Gesamtentwicklung StadtbezirksMarketing wird durch die Mitgliedschaft und damit Bestimmung der Vereinsgeschäfte größer. Auch die Fortführung der Übernahme von Serviceaufgaben durch eine zentrale Geschäftsführung, die in der Vergangenheit diese Aufgaben zur großen Zufriedenheit als Projektleitung wahrgenommen hat, ist wegen der damit verbundenen Übernahme der Personal- und Mietkosten durch die Stadt Dortmund als Anerkennung für das große Engagement in den Stadtbezirken zu verstehen.

Zu TOP 12.17:
Schießstand der Schützengilde Kemminghausen e. V. von 1714 auf dem Dachboden der Herder-Grundschule, Gretelweg 15, 44339 Dortmund

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Herrn Stadtdirektors Fehlemann vom 21.08.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Die Schützengilde Kemminghausen e.V. nutzt gemäß Nutzungsvereinbarung von Februar 1994 unentgeltlich den von ihr selbst und mit eigenen Mitteln ausgebauten Dachboden der Herder-Grundschule in Eving als vereinseigenen Schießstand und Aufenthaltsraum.
Bei einer Gebäudebegehung im Rahmen des Brandschutzes wurde festgestellt, dass zur weiteren Nutzung des Dachbodens ein zweiter Rettungsweg nachgerüstet werden muss. Die Kosten der baulich notwendigen Arbeiten belaufen sich auf ca. 25.000 €, die vereinbarungsgemäß vom Nutzer, hier der Schützengilde, zu tragen sind.
Der Verein sieht sich nicht in der Lage, diesen Geldbetrag aufzubringen noch irgendwo anders einen gleichwertigen Schießstand zur errichten.
Die Bezirksvertretung Eving hat in einer Anfrage daher die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob darauf verzichtet werden kann, die Kosten der brandschutztechnischen Nachrüstung dem Verein in Rechnung zu stellen. Andernfalls wurden realisierbare Vorschläge erbeten.

Die Städtische Immobilienwirtschaft stellt hierzu folgendes fest:
§ Der Dachboden der Herder-Grundschule wird für die außerschulischen Zwecke seit dem 01.02.1994 von der Schützengilde Kemminghausen e.V. genutzt. Um die weitere Nutzung des Dachgeschosses zu ermöglichen, ist die erforderliche Nutzungsänderung nachträglich beim Bauordnungsamt zu beantragen und die brandschutztechnische Nachrüstung auszuführen.
§ Die brandschutztechnische Nachrüstung erfordert die Verlängerung der zurzeit in Ausführung befindlichen äußeren Fluchttreppe bis zum Dachgeschoss und die Vergrößerung der Dachluke, die gemäß Nutzungsvertrag eigentlich von der Schützengilde schon 1994 auf eigene Kosten hätte vergrößert werden müssen.
§ Die Kosten für die brandschutztechnische Nachrüstung belaufen sich auf ca. 25.000 € und sind vom Nutzer zu zahlen.

Ein Verzicht auf die von der Schützengilde zu erstattenden Kosten ist nicht möglich.

Die Verwaltung schlägt zum Sachverhalt folgende Lösungsmöglichkeiten vor:
§ Die Schützengilde trägt die nachgewiesenen Kosten der brandschutztechnischen Nachrüstung in Höhe von 25.000 € aus eigenen Mitteln. (Hier kann Nachfrage beim Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund empfohlen werden, ob eventuell eine (Teil-) Subventionierung im Rahmen der Sportförderung möglich ist.
§ Die Bezirksvertretung Eving trägt aus eigenem Budget die Kosten der erforderlichen brandschutztechnischen Nachrüstungen.
§ Die Nutzung des Dachgeschosses wird eingestellt.

Die Nutzung des Dachgeschosses ist bis zur Umsetzung der erforderlichen brandschutztechnischen Nachrüstungen nicht erlaubt.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Zu TOP 12.18:
Vorübergehende Auflösung des Containerstandortes „Katzbachstraße östlich Haus Nr. 12“

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung der Stadtkämmerei vom 02.09.2003 zur Kenntnis:

Wegen einer Neubaumaßnahme auf dem unmittelbar hinter dem Standplatz „Katzbachstraße östlich von Haus Nr. 12“ liegendem Grundstück muss der Standort für die voraussichtlich mehrmonatige Bauphase außer Betrieb gesetzt werden. Aus diesem Grund wurden die Container bereits in der 33. Kalenderwoche abgezogen, die Gestaltungselemente abgebaut.
Da ein Ersatzstandort in der näheren Umgebung aufgrund der dort vorhandenen dichten Wohnbebauung nicht eingerichtet werden kann, soll nach Fertigstellung des Neubaus geprüft werden, ob eine Wiedereinrichtung des Standortes „Katzbachstraße östlich Haus Nr. 12“ erfolgen kann.




13. Anfragen
Zu TOP 13.1:
Cafe-Betrieb Evinger Straße 263 (?) / Ecke Evinger Parkweg
(Anfrage SPD-Fraktion)

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen zur Eröffnung des Cafe-Betriebes Evinger Straße / Ecke Evinger Parkweg.

§ Wurde für diesen Betrieb eine Genehmigung zur Nutzungsänderung beantragt bzw. erteilt?
§ Welche Auflagen gelten hinsichtlich der Stellplätze?

Begründung:
In dem Gebäude Evinger Straße 263 (?) / Ecke Evinger Parkweg wird seit kurzem ein Cafe betrieben. In den Räumlichkeiten befand sich vorher ein Gemüseladen.
Seit der Eröffnung des Cafes beschweren sich Anwohner über Lärmbelästigungen und die Parksituation in diesem Bereich. Der Evinger Parkweg wird zunehmend zugeparkt.

Zu TOP 13.2:
Wohnbebauung westlich Lindenhorster Straße ab Kolberger Straße
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zu einer möglichen Wohnbebauung westlich Lindenhorster Straße ab Kolberger Straße gebeten.

Begründung:
Die CDU-Fraktion kann sich in diesem Bereich gut eine Wohnreihenzeile zur Aufwertung des gesamten Straßenzuges vorstellen. So wurden u.a. auf der gegenüberliegenden Seite Baulücken geschlossen.
Die Verwaltung wird um eine entsprechende kurzfristige Stellungnahme gebeten.

Zu TOP 13.3:
Verstärktes Lkw-Aufkommen auf der Bayrischen Straße und der Preußischen Straße
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft, wodurch das verstärkt zu verzeichnende Lkw-Aufkommen zu begründen ist. Die Verwaltung wird um eine entsprechende kurzfristige Stellungnahme gebeten.



Leniger Neumann Lindemann-Güthe
Stellv. Bezirksvorsteherin Mitunterz. Mitglied Schriftführerin
Bezirksvertretung
Dortmund-Eving
N i e d e r s c h r i f t

45. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 17.09.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - bis TOP 12.3 (19.05 Uhr)
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert ist:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.20 – 16.25 (TOP 4.2) u. 18.05 – 18.25 (nach TOP 11.9)
Ende : 19.15 Uhr






Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 44. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 44. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung – keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung in den Stadtbezirken - hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft Eving e.V.
4.2 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung in den Stadtbezirken - hier: Antrag der Jugendfreizeitstätte Eving
4.3 Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken - hier: Antrag des Evinger Geschichts- und Kulturvereines
4.4 Befreiung von der Straßenreinigungsgebühr für den Bereich Dennewitzstraße von Möckernstraße bis Ende der Dennewitzstraße
(Eingabe der Anwohner Dennewitzstraße)
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes am 5.10 und 26.12.2003 in der Mehrzweckhalle Burgweg 16-22
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 Familien-Projekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04734-03)
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
(Drucksache Nr.: 04488-03)
- eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003
11.2 Neue Naturschutzgebiete in Dortmund (Drucksache Nr.: 04131-03)
11.3 Errichtung und Betrieb neuer Brunnenanlagen für den Mineralwasserproduzenten Ardey Quelle GmbH & Co KG – Wasserrechtliche Zulassung (Drucksache Nr.: 04691-03)
11.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –
hier: I. Offenlegungsbeschluss des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 138; II. Ergebnis der Bürgerbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 04679-03)
11.5 Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für die „Kolonie Kirdorf“ im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Kemminghausen (Drucksache Nr.: 04718-03)
11.6 Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2004 (Drucksache Nr.: 04744-03)
11.7 Errichtung eines Geschäftshauses mit Büro- und Lagerflächen auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 603, 604, 605, 606 und 607, Evinger Straße 170 – Vorhaben nach § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Drucksache Nr.: 04795-03)
11.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 – Bayrische Straße -, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zurückstellung eines Baugesuches (Drucksache Nr.: 04785-03)
11.9 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über das Ergebnis der
- vorgezogenen Bürgerbeteiligung,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
- Nachbargemeindliche Abstimmung
II. Offenlegungsbeschluss (Drucksache Nr.: 04633-03)
11.10 Erste Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd im Parallelverfahren zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund - hier: Kenntnisnahme über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinde, Beschluss über die öffentliche Auslegung und über das Veränderungsverbot (Drucksache Nr.: 04647-03)
11.11 Umwidmung der Straßen „Heitkamp und Kötterkamp“ für den Anliegerverkehr
(Antrag SPD-Fraktion)
11.12 Einrichtung eines Grillplatzes an der Burgholzstraße / Osterfeldstraße
(Antrag SPD-Fraktion)
11.13 Überprüfung der „Teestube“ Ecke Evinger Straße und Evinger Parkweg
(Antrag CDU-Fraktion)
11.14 Durchführung von regelmäßigen Kontrollen des ruhenden Verkehrs auf der Evinger Straße sowie der Bergstraße (Antrag CDU-Fraktion)
11.15 Untersagung des öffentlichen Verbrennens von Abfällen, Altholz etc. im Bereich der Gärten Friesenstraße und Möckernstraße (Antrag CDU-Fraktion)
11.16 Beseitigung von Müll und Unrat zwischen dem Evinger Parkweg und der Neuapostolischen Kirche (Antrag CDU-Fraktion)
11.17 Weiterführung des Radweges stadteinwärts ab Burgholzstraße bis Derner Straße
(Antrag CDU-Fraktion)
11.18 Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Eving zur Herrichtung des Biotops am Winterkampweg (Antrag CDU-Fraktion)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Projekt „Briefkastenoptimierung“ der Deutschen Post
12.2 Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle Kemminghausen Bezirksfriedhof / Nebeneingang
12.3 Änderung der Entwerterstandorte an der Stadtbahnhaltestelle Brechten
12.4 Geschwindigkeitsüberwachung auf der Lindenhorster Straße im Bereich des Bahnüberganges durch die Errichtung von „Starenkästen“
12.5 Bebauung innerhalb des Bebauungsplanes Ev 129
12.6 Neubau des Mehrfamilienhauses Lüttgenberg 11-21 in Lindenhorst
12.7 Sperrung der Bahnstraße in Dortmund-Lindenhorst für den öffentlichen Straßenverkehr und Einleitung von Rückbaumaßnahmen
12.8 Erneuerung- und Sanierungsarbeiten auf dem Sportplatz Gretelweg
12.9 Aktionstag „Sauber macht lustig“
12.10 Reinigung und Austausch von Orts- und Verkehrsschildern sowie Wertstoffsammelbehältern.
12.11 Müllablagerungen vor den Häusern Lindenhorster Str. 90 (altes Bauernhaus) und Nr. 103
12.12 Eintragung eines Wegerechts Steckestraße / Lindenhorster Straße
12.13 Errichtung einer Querungshilfe an der Deutschen Straße 27 in Höhe der Seniorenbegegnungsstätte
12.14 Schließung der Zufahrt von der Evinger Straße zum Grünen Platz
12.15 Baumfällarbeiten zur Schaffung von Begräbnisplätzen auf dem Nordfriedhof
12.16 Finanzierung des Vereines für das Stadtbezirksmarketing
12.17 Schießstand der Schützengilde Kemminghausen e. V. von 1714 auf dem Dachboden der Herder-Grundschule, Gretelweg 15, 44339 Dortmund
12.18 Vorübergehende Auflösung des Containerstandortes „Katzbachstraße östlich Haus Nr. 12“
13. Anfragen
13.1 Cafe-Betrieb Evinger Straße 263 (?) Ecke Evinger Parkweg (Anfrage SPD-Fraktion)
13.2 Wohnbebauung westlich Lindenhorster Straße ab Kolberger Straße (Anfrage CDU-Fraktion)
13.3 Verstärktes Lkw-Aufkommen auf der Bayrischen Straße und der Preußischen Straße
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr von der stellvertretenden Bezirksvorsteherin – Frau Monika Leniger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Herr Neumann – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 17.09.2003 wird genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 44. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 09.07.2003

Die Niederschrift der 44. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003 wird – einstimmig – genehmigt.

Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 44. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 09.07.2003

Die Niederschrift der 44. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003 wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern werden keine Fragen gestellt.

3. Berichterstattung – keine Berichterstattung

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Zu TOP 4.1:
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung in den Stadtbezirken
hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft Eving e.V.

Seit dem 01.07.2003 ist die Schwimmgemeinschaft Eving e.V. Betreiber des Hallenbades Eving. Zu Beginn der Sommerferien ist geplant, das Hallenbad für Renovierungsarbeiten bis zum 24.08.2003 zu schließen. Insbesondere soll die Eingangshalle einen neuen, dringend notwendigen Anstrich erhalten und freundlicher gestaltet werden.
Da die Mittel des Vereines begrenzt sind, bittet die Schwimmgemeinschaft Eving e.V. um Förderung durch die Bezirksvertretung Eving.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Schwimmgemeinschaft Eving e.V. werden insgesamt 3.000 € aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.

Da die Schwimmgemeinschaft Eving e.V. einen Teil der Renovierungsarbeiten bereits durchgeführt hat und mit entsprechenden Rechnungen belegen kann, sollen zunächst 2.000 € sofort angewiesen werden.
Der restliche Betrag in Höhe von 1.000 € kann durch die Schwimmgemeinschaft Eving angefordert werden, wenn weitere geplante Renovierungsarbeiten durchgeführt worden sind und ebenfalls durch Rechnungen belegt werden können.

Zu TOP 4.2:
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung in den Stadtbezirken
hier: Antrag der Jugendfreizeitstätte Eving

Die Jugendfreizeitstätte Eving beantragt, die Förderung des Ferienprojektes „Regenbogen – Kolonie der Künste“

In der Zeit vom 04.08 bis 10.08.2003 hat die Jugendfreizeitstätte Eving das Ferienprojekt „Regenbogen – Kolonie der Künste“ durchgeführt.
Zielgruppen waren Kinder zwischen 6 und 14 Jahren und deren Angehörige. In den verschiedenen Angebotsbereichen (z.B. Theater, Tanz, Gesang und Bildhauerei oder auch Küche, Post, Kiosk und Sport) konnten sich die Kinder immer wieder neu orientieren und mitmachen. Sie kamen sowohl aus dem direkten Umfeld der Jugendfreizeitstätte, aber auch aus dem weiteren Umfeld, wie z.B. Brechten. Höhepunkt war der Abschluss mit der Ausstellung der Kunstwerke und den Theater-, Tanz- und Gesangvorführungen mit anschließendem Festessen.
Mit viel Spiel, Spaß und Spannung waren diese abwechslungsreichen Ferientage für alle (täglich ca. 60 Kinder hauptsächlich im Grundschulalter) ein großer Erfolg.
Für die 13 Angebotsbereiche, die den Kindern zur Verfügung standen, entstanden Honorar- und Sachkosten in Höhe von 5.200 €. Von der Sparkasse Dortmund wurde das Projekt mit 3.500 € gefördert; 1.700 € wurden aus dem Etat der Jugendfreizeitstätte bezahlt.

Die Jugendfreizeitstätte Eving bittet die Bezirksvertretung, das Ferienprojekt „Regenbogen – Kolonie der Künste“ mit einem Beitrag von 700 € zu unterstützen.
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Für die CDU-Fraktion kritisiert der Vorsitzende – Herr Neumann – die Tatsache, dass der Antrag erst nach Durchführung des Ferienprojektes eingereicht wurde.
Da vor derartigen Veranstaltungen eine Kostenkalkulation erstellt werden muss, wäre es möglich gewesen, die Bezirksvertretung Eving schon im Vorfeld um die Bereitstellung entsprechender Mittel zu bitten. Zwischenzeitlich sind die Ausgaben des Ferienprojektes abgerechnet und eine Refinanzierung des Budgets der Jugendfreizeitstätte kann nicht Aufgabe der Vereinsförderung der Bezirksvertretung Eving sein.

Die seitens der CDU-Fraktion vorgebrachte Kritik an dem verspäteten Antragsverfahren der Jugendfreizeitstätte wird auch von der SPD-Fraktion, dem Vertreter der Bürgerliste und der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen aufgenommen. Gleichwohl weisen die Diskussionsteilnehmer daraufhin, dass gerade bei der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Dortmund der Jugendbereich dringender denn je auf unterstützende Förderung angewiesen ist.
Um die künftige Arbeit der Jugendfreizeitstätte nicht zu gefährden, sollte die Bezirksvertretung Eving trotz des formalen Fehlers bereit sein, die Durchführung des Ferienprojektes nachträglich zu unterstützen.

Da die CDU-Fraktion Aktivitäten der Jugendfreizeitstätte und die Durchführung des Ferienprojektes durchaus positiv bewertet und für unbedingt unterstützenswert hält, erklärt – Herr Neumann – dass seine Fraktion der Bereitstellung von 700 € zustimmen wird. Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass die verantwortlichen Mitarbeiter der Jugendfreizeitstätte aufgefordert werden, künftig Anträge fristgemäß einzureichen.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Jugendfreizeitstätte werden 700 € aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken gestellt.

Zu TOP 4.3:
Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag des Evinger Geschichts- und Kulturvereines

Der Evinger Geschichts- und Kulturverein beantragt, einen Zuschuss aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken.

Der Evinger Geschichts- und Kulturverein hat am 06.04.2003 eine Autorenlesung durchgeführt und plant am 12.10.2003 ein Chorkonzert mit der Chorgemeinschaft Eving. Des Weiteren sollen im November Vorträge über die Arbeit in der Entwicklungshilfe und über die Bergarbeitersiedlung „Fürst-Hardenberg“ durchgeführt werden.
Da die entstehenden Kosten derzeit noch nicht exakt ermittelt werden können, werden die entsprechenden Abrechnungen nachgereicht.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Dem Evinger Geschichts- und Kulturverein werden 2.000 € aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 4.4:
Befreiung von der Straßenreinigungsgebühr für den Bereich Dennewitzstraße von Möckernstraße bis Ende der Dennewitzstraße
(Eingabe der Anwohner Dennewitzstraße)

Die Anwohner der Dennewitzstraße beantragen, ab dem Jahre 2004 für den Bereich Dennewitzstraße von Möckernstraße bis Ende der Dennewitzstraße, von der Straßenreinigungsgebühr befreit zu werden.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Herr Unterkötter (SPD-Fraktion), der zu den Unterzeichnern des Antrages gehört, nimmt an der Diskussion und Abstimmung des Antrages nicht teil.

Die Eingabe der Anwohner der Dennewitzstraße wird mit der Bitte um Prüfung an die Verwaltung weitergeleitet. Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, bittet die Bezirksvertretung Eving um Einleitung der notwendigen Maßnahmen zur Befreiung der Antragsteller von der Straßenreinigungsgebühr.

Zusatzanfrage:
Damit die Bezirksvertretung Eving bei künftigen Anträgen in der Lage ist, die rechtliche Situation korrekt einzuschätzen, wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, welche rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sein müssen, um die Reinigungspflicht auf die Anwohner zu übertragen und sie von der Straßenreinigungsgebühr zu befreien.

Dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion – Herrn Adden – liegt eine mündliche Anfrage der Anwohner des Zwergweges vor, die von der eigenen Reinigungspflicht befreit werden wollen und die Straßenreinigung im Bereich Zwergweg (zwischen Hänselweg und Gretelweg) zukünftig wieder von der EDG durchführen lassen wollen. Auch hier wird um Mitteilung gebeten, nach welchen Kriterien ein derartiges Verfahren durchzuführen ist und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen





8. Kultur, Sport und Freizeit
Zu TOP 8.1:
Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes am 5.10 und 26.12.2003 in der Mehrzweckhalle Burgweg 16-22

Das Amt für öffentliche Ordnung teilt mit, dass die Firma Jomo´s Märkte am 05.10 und am 26.12.2003 plant, einen Modelleisenbahn- und Spielzeugmarkt in der Mehrzweckhalle Burgweg 16-22 durchzuführen. Die Veranstaltungen sollen jeweils von 11.00 bis 16.00 Uhr dauern.
Aus gewerberechtlicher Sicht bestehen gegen die Durchführung der Veranstaltung bisher keinerlei Bedenken.
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die geplanten Termine zur Kenntnis.

9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen

10. Soziales, Familie und Gesundheit
Zu TOP 10.1:
Familien-Projekt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – Dez5 – vom 14.08.2003 Drucksache Nr.: 04734-03)

Während der Diskussion der Vorlage erklärt die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt –, dass ihre Partei das Familien-Projekt Dortmund mit dem Konzept der offenen Ganztagsschule seit Beginn unterstützt hat und sich auch weiterhin für die Durchführung einsetzen wird.
Enttäuscht ist Frau Sichelschmidt über die Tatsache, dass eine Kooperation der Schulen mit Vereinen vor Ort offensichtlich nicht stattfindet.
Sportvereine, die für ihre Aktivitäten bisher die Turnhallen nutzen konnten, wurden die Nutzungsverträge für Zeiten vor 16.00 Uhr gekündigt. Zwei Vereinen, die einmal Mutter-und-Kind-Turnen durchführen sowie einer Turngruppe für Schulkinder wurde durch die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund mitgeteilt, dass eine Hallennutzung ab September 2003 nur noch ab 16.00 Uhr möglich ist. Eine vorherige Abstimmung zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes für Schule und Vereine fand nicht statt. Den seit Jahren im Sportbereich mit Kindern und Jugendlichen ehrenamtlich Tätigen wurden die bisherigen Turnhallenzeiten gekündigt, ohne alternative Nutzungszeiten anzubieten.
Diese einseitige Benachteiligung der Sportvereine, ohne jeden Versuch einer Kooperation, entspricht nach Ansicht Bündnis 90 / Die Grünen nicht den Vorstellungen zur Umsetzung des Familien-Projektes Dortmund.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – beantragt daher, die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund mit einer Stellungnahme zum weiteren Umgang mit den Sportvereinen und zur bisherigen Verfahrensweise zu beauftragen und gleichzeitig anzufragen, ob ähnliche Probleme auch in anderen Stadtbezirken bestehen.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – kritisiert ebenfalls die, teilweise sehr eng ausgelegte, neue Nutzungszeitenregelung. Bereits bei minimalen Zeitüberschneidungen erfolgten Kündigungen an die Vereine durch die Sport- und Freizeitbetriebe.
Vereinen, deren Mitglieder sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich bemühen, werden somit die Möglichkeiten genommen, Kindern und Jugendlichen sportliche Aktivitäten zu bieten.
Einem Sportverein, der bereits seit Jahren die Turnhalle der Graf-Konrad-Grundschule nutzt, wurde gekündigt, da die Nutzungszeit um 15.45 Uhr beginnt, die Turnhalle nun aber generell bis 16.00 Uhr den Schulen zur Verfügung steht.

Herr Neumann schließt sich dem Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen an, schlägt aber vor, den Standort Graf-Konrad-Grundschule konkret zu benennen und die Verwaltung hier um eine Stellungnahme zur Umgehensweise mit den Sportvereinen zu bitten. Bis zu einer endgültigen Klärung der Situation durch die Sportbetriebe, soll dem Verein auf jeden Fall das Nutzungsrecht der Turnhalle erhalten bleiben.
Scharf kritisiert Herr Neumann die Tatsache, dass es ihm in den letzten Tagen, seit bekannt werden der Probleme, nicht möglich war, telefonisch den zuständigen Ansprechpartner bei den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund zu erreichen. Es bestand hier keine Möglichkeit für die CDU-Fraktion sich im Vorfeld sachkundig zu machen und ggf. adäquate Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.
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Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – schließt sich den kritischen Äußerungen seiner Vorredner zum Umgang mit den Sportvereinen an. Gleichzeitig verdeutlicht er seine ablehnende Haltung gegenüber dem Familien-Projekt Dortmund und der bundespolitischen Bildungspolitik, die, seiner Ansicht nach, zur derzeitigen Bildungsmisere geführt hat.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – greift die vorgebrachten Kritikpunkte ebenfalls auf und unterstützt ausdrücklich den von der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen eingebrachten Antrag. Die SPD-Fraktion fordert die Sport- und Freizeitbetrieben auf, der Bezirksvertretung Eving mitzuteilen, wie die Kooperation zwischen Schulen, Vereinen und Verwaltung in Zukunft gestalten werden soll.

Im Anschluss an die Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Sachstandsbericht des Familien-Projektes Dortmund und den Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Bundesprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ zur Kenntnis.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung (Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) wird bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.10.2003 um eine Stellungnahme gebeten, wie der Umgang mit den Sportvereinen gestaltet werden soll und welche Nutzungsmöglichkeiten und –zeiten den Vereinen zukünftig zur Verfügung gestellt werden.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über mögliche Kooperationen zwischen Schule und Vereinen sollte überlegt werden, ob nicht die Möglichkeit besteht, den Sportvereinen zu gestatten, die Turnhallen zu den bisher geltenden Konditionen nutzen zu können. Sollten die Vereine die Hallen nicht mehr zu den bisher üblichen Zeiten nutzen können, werden die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gebeten, Alternativangebote vorzulegen.
Des Weiteren wird um Mitteilung gebeten, ob ähnliche Probleme auch in anderen Stadtbezirken bestehen.

Begründung:
Den Vereinen, die schon seit langem die Turnhallen mit ihren Sportgruppen nutzen, wurde ohne Angabe alternativer Nutzungsmöglichkeiten gekündigt.
Anfragen der Vereine an die Sport- und Freizeitbetriebe, mit der Bitte um die Angabe alternativer Nutzungszeiten blieben bisher unbeantwortet. Die Weiterführung der Arbeit der Sportvereine ist gefährdet, wenn keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit genommen wird, Sport zu treiben.

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 16.06.2003 Drucksache Nr.: 04488-03)
- eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003

Für die SPD-Fraktion erneuert der Vorsitzende – Herr Adden – die Forderung, das Quartiersversorgungszentrum Obereving die Bayrische Straße entlang bis zur Hessischen Straße auszuweiten, um die hier geplante An- bzw. Umsiedlung von Einzelhandelsbetrieben nicht zu gefährden.

Wie bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003 lehnt Herr Adden noch einmal in aller Deutlichkeit Planungen ab, den Wochenmarkt von der Bayrischen Straße zu verlegen und am jetzigen Standort einen Lebensmittelmarkt zu errichten. Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist der Wochenmarkt an diesem Standort nicht nur ein Einkaufsmagnet von vitaler Bedeutung für die umliegenden Geschäfte, eine Verlegung wäre auch wenig sinnvoll, da das dann frei werdende Areal für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes nicht groß genug ist. Die SPD-Fraktion sieht daher keinen Anlass, in langer Zeit gewachsene Strukturen zu zerstören.
Abschließend fasst Herr Adden noch einmal in Kürze die von seiner Fraktion schon in der Sitzung am 09.07.2003 gestellten Hauptforderungen zusammen:
1. Der Wochemarkt muss an seinem bisherigen Standort erhalten bleiben
2. Das Quartiersversorgungszentrum Obereving / Bayrische Straße muss bis zur Hessischen Straße erweitert werden.
3. Einzelgeschäfte müssen auch außerhalb der Quartierszentren angesiedelt werden können.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – kündigt an, dass seine Fraktion dem Entwurf des Nahversorgungskonzeptes für Dortmund zustimmen wird.
Herr Neumann weist daraufhin, dass es sich hier lediglich um einen Entwurf handelt, der keinesfalls einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung beinhaltet. Sollten Detailfragen zur Entscheidung anstehen, werden diese von der Bezirksvertretung Eving zu beraten sein.
In einigen Punkten, wie z.B. in den Bereichen Bergstraße und Bayrische Straße, besteht noch Planungs- und Beratungsbedarf. Da heute lediglich ein Entwurf für das Nahversorgungskonzept beraten wird, plädiert die CDU-Fraktion dafür, sich neuen Optionen nicht schon im Vorfeld gänzlich zu verschließen. Auch in der Frage des Wochenmarktes an der Bayrischen Straße sollten neue Konzepte nicht sofort mit Hinweis auf althergebrachte Strukturen abgelehnt werden. Die Bezirksvertretung Eving muss sich auf jeden Fall die Möglichkeit bewahren, die Auswirkungen eines neuen Gesamtkonzeptes für diesen Nahversorgungsbereich und dessen Realisierungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Herr Neumann möchte für die CDU-Fraktion nicht schon jetzt grundsätzlich künftige Überlegungen ausschließen, den Wochenmarkt in einen zentraleren Bereich des Stadtbezirkes um den Evinger Platz zu verlegen.
In der Zustimmung zum Entwurf des Nahversorgungskonzeptes sieht die CDU-Fraktion lediglich die Grundlage und Rahmenbedingung für eine Diskussion über neue Planungskonzepte.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – erklärt, wie bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003, dass sie dem Entwurf des Nahversorgungskonzeptes für Dortmund zustimmen wird.
Die Bedenken der SPD-Fraktion, dass ohne eine Erweiterung des Quartiersversorgungszentrums die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften in der Bayrischen Straße im Bereich „Grüne Tanne“ gefährdet sein könnte, kann Frau Sichelschmidt nicht nachvollziehen. Auch in diesen Bereichen sind Ansiedlungen durch Einzelfallentscheidungen jederzeit möglich. Bei einer Ausweitung des Quartiersversorgungszentrums sieht Frau Sichelschmidt die Gefahr, dass die Ansiedlung weiterer Geschäfte an dieser Achse nicht verhindert werden kann und das eigentliche Zentrum „Bayrische Straße“ durch diesen Umstand gefährdet oder sogar zerstört wird.
In der Frage des Standortes des Wochenmarktes will sich auch Frau Sichelschmidt nicht bereits im Vorfeld auf eine bestimmte Nutzung für die kommenden Jahre festlegen lassen. Auch Bündnis 90 / Die Grünen können sich vorstellen hier, bei entsprechenden Konzepten, andere Nutzungsmöglichkeiten zu überdenken.
Für die Evinger Mitte kann sich Frau Sichelschmidt aber unter Umständen auch einen „dritten Markttag“ mit eventuell anderen Marktbeschickern vorstellen.
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Im Anschluss an diese Diskussion stellt die Vorsitzende – Frau Leniger – die Vorlage zur Abstimmung.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt den vorgelegten Entwurf des Nahversorgungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung der Stadtbezirke und als Grundlage für die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung sowie als einen Baustein des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.

Zu TOP 11.2:
Neue Naturschutzgebiete in Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 02.07.2003 Drucksache Nr.: 04131-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt –einstimmig –:

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.10.2003 ist ein Vertreter der Verwaltung einzuladen, der noch offene Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Vorlage und deren Bedeutung für die öffentliche Nutzung der Gebiete Grävingholz und Süggel beantworten kann.

Begründung:
Da die Vorlage grundsätzlich positiv bewertet wird, hat die Bezirksvertretung Eving beschlossen dem Rat zu empfehlen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Trotzdem bestehen noch Fragen bezüglich der tatsächlichen Umsetzung und des Umganges mit den Naturschutzgebieten Grävingholz und Süggel.
§ Wird die Bezirksvertretung Eving an künftigen Entscheidungen zu Veränderungen und Weiterentwicklungen in den Naturschutzgebieten beteiligt?
§ Welche Konsequenzen ergeben sich in der Nutzung der Gebiete für die Bürgerinnen und Bürger? (Bleiben die Gebiete öffentlich zugänglich, oder ist eine Sperrung von Teilgebieten geplant?)
§ In welcher Form und in welchem Umfang sind Maßnahmen geplant, die eine Einhaltung der geltenden Verhaltenregeln für die Nutzer überwachen?
Sowohl der Grävingholzwald wie auch der Süggel werden von der Bevölkerung intensiv als Naherholungs- und Freizeitgebiete genutzt.
Die Bezirksvertretung Eving möchte daher, mithilfe eines Vertreters der Verwaltung, die Frage klären, wie notwendiger Landschafts- und Naturschutz und berechtigte Bürgerinteressen an einer Freizeitgestaltung in Grünbereichen zukünftig koordiniert werden können.

Zu TOP 11.3:
Errichtung und Betrieb neuer Brunnenanlagen für den Mineralwasserproduzenten Ardey Quelle GmbH & Co KG – Wasserrechtliche Zulassung
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 05.08.2003 Drucksache Nr.: 04691-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, – einstimmig – dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
(Frau Sichelschmidt war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

Zu TOP 11.4:
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –
hier: I. Offenlegungsbeschluss des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 138; II. Ergebnis der Bürgerbeteiligung; III. Offenlegungsbeschluss
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 04.08.2003 Drucksache Nr.: 04679-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
(Frau Sichelschmidt war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

Zu TOP 11.5:
Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für die „Kolonie Kirdorf“ im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Kemminghausen
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – (ohne Datum) Drucksache Nr.: 04718-03)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich die Aufstellung einer Erhaltungssatzung.

Zu TOP 11.6:
Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2004
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 12.08.2003 (Drucksache Nr.: 04744-03)

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt im Rahmen des Anhörungsverfahrens – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu beschließen.
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In einer am 15.09.2003 nachträglich per Fax eingegangenen Eingabe, beantragen die Anwohner der folgenden Straßen von der Straßenreinigung freigestellt zu werden:
§ Tauentzienstraße von Hausnummer 33 bis 57
§ Katzbachstraße von Hausnummer 27 bis 38a
§ Belle-Alliance-Straße von Hausnummer 24 bis 48

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Eingabe der Anwohner der o.g. Straßen wird mit der Bitte um Prüfung an die Verwaltung weitergeleitet. Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, bittet die Bezirksvertretung Eving um Einleitung der notwendigen Maßnahmen, um die Antragsteller von der Straßenreinigung zu befreien.

Zu TOP 11.7:
Errichtung eines Geschäftshauses mit Büro- und Lagerflächen auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 603, 604, 605, 606 und 607, Evinger Straße 170 – Vorhaben nach § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlage der Verwaltung – StA 63 – vom 01.09. 2003 Drucksache Nr.: 04795-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausnahme aus der Veränderungssperre zu erteilen – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –, zur Kenntnis.

Zusatzanfrage:
Auf dem Baugrundstück befindet sich geschützter Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung
§ Wird dieser Baumbestand erhalten – oder wurden Genehmigungen zur Fällung beantragt?
§ Wo sind bei einer eventuellen Fällung die Ersatzanpflanzungen geplant?

Zu TOP 11.8:
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 – Bayrische Straße -, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zurückstellung eines Baugesuches
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 21.08.2003 Drucksache Nr.: 04785-03)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Vertagung

Die Beratung der Vorlage erfolgt in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.11.2003. Zu dieser Sitzung soll ein Vertreter des Stadtplanungsamtes als Berichterstatter eingeladen werden.






Zu TOP 11.9:
Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über das Ergebnis der
- vorgezogenen Bürgerbeteiligung,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
- Nachbargemeindliche Abstimmung
II. Offenlegungsbeschluss
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – (ohne Datum) Drucksache Nr.: 04633-03)

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – geht in ihrem Redebeitrag auf ein Schreiben des Beirates der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund ein, das den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving mit der Vorlage zugesandt wurde.
Der Beirat betrachtet die geplante Wohnbaufläche westlich Evinger Straße und südlich des Winterkampweges als wichtige Pufferzone zum Feuchtbiotop und hält es daher für erforderlich, dass diese Fläche von Bebauung frei bleibt und hat bereits einer Rodungsgenehmigung für diesen Bereich widersprochen.
Frau Sichelschmidt hält den Vorschlag, dieses Areal komplett als Wohnbaufläche zu streichen für wenig sinnvoll, plädiert aber dafür, in einem Bebauungskonzept darauf hinwirken, dass die Fläche „locker“ bebaut wird, z.B. durch Anlegung von Gärten in diesem Bereich.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – spricht sich ebenfalls gegen eine massive Bebauung in diesem Bereich aus. Die Wohnbebauung sollte so geplant werden, dass den Häusern in Richtung des Biotops Gärten vorgelagert werden, die einen gewissen Abstand schaffen und so eine Pufferzone bilden, die das Biotop schützen. Die SPD-Fraktion wird sich, sobald endgültige Pläne für eine Bebauung vorliegen, für diese Lösung einsetzen.
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Da der Bezirksvertretung Eving der aktuelle Sachstand des Planungsverfahrens der Wohnbebauung Evinger Straße / Winterkampweg nicht bekannt ist, aber offensichtlich Verzögerungen eingetreten sind, schlägt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – vor, zur Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.10.2003 einen Vertreter der Verwaltung einzuladen.
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Im Anschluss stellt die Vorsitzende – Frau Leniger – zunächst die Vorlage zur Abstimmung:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.10.2003 ist ein Berichterstatter der Verwaltung einzuladen, der den derzeitigen Verfahrensstand der geplanten Wohnbebauung westlich Evinger Straße und südlich des Winterkampweg erläutern kann.






Zu TOP 11.10:
Erste Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd im Parallelverfahren zur Aufstellung einen neuen Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund
hier: Kenntnisnahme über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinde, Beschluss über die öffentliche Auslegung und über das Veränderungsverbot
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – (ohne Datum) Drucksache Nr.: 04647-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.11:
Umwidmung der Straßen „Heitkamp und Kötterkamp“ für den Anliegerverkehr
(Antrag SPD-Fraktion)

Aufgrund massiver Beschwerden der Bewohner der Straßen Heitkamp und Kötterkamp in Brechten beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – die Bezirksvertretung Eving, beide Straßen nur noch für Anliegerverkehre zuzulassen.
Herr Buchloh (CDU-Fraktion) nimmt an der Diskussion und Abstimmung des Antrages nicht teil.

Begründung:
1. Verstärktes Verkehrsaufkommen durch Schleichverkehre von Pkw, Kleintransportern und Lkw zwischen Brambauer Straße und B 54 (vermeintliche Abkürzung und Umgehung der Kreisverkehrsanlage)
2. Überhöhte Geschwindigkeit des Durchgangsverkehrs
3. Gefährdung der Schulkinder, Radfahrer etc.

Zu TOP 11.12:
Einrichtung eines Grillplatzes an der Burgholzstraße / Osterfeldstraße
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und sechs Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Grünfläche an der Burgholzstraße / Osterfeldstraße einen Grillplatz einzurichten. Des weiteren wird um Prüfung gebeten, in welcher Form die Abfallbeseitigung erfolgen soll.

Begründung:
Die Grünfläche wird schon jetzt in den Sommermonaten als Grillplatz genutzt und stellt eine Verbindung zum Naherholungsgebiet An den Teichen dar.
Leider lassen die meisten Besucher ihren Müll zurück, neben Belastungen für die Umwelt, führte der Zustand der Grünfläche bereits zu erheblichen Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Installierung entsprechender Abfallbehälter ist daher dringend erforderlich.



Zu TOP 11.13:
Überprüfung der „Teestube“ Ecke Evinger Straße und Evinger Parkweg
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, die neue „Teestube“ an der Ecke Evinger Straße und Evinger Parkweg ordnungsbehördlich zu überprüfen.

Begründung:
Mehrfache Anwohnerbeschwerden liegen der CDU-Fraktion vor, dass ein erheblicher Lärm von hier ausgeht. Ebenfalls wurden häufige Geldgeschäfte beobachtet. Einem weiteren Krisenpunkt muss Einhalt geboten werden.

Zu TOP 11.14:
Durchführung von regelmäßigen Kontrollen des ruhenden Verkehrs auf der Evinger Straße sowie der Bergstraße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr besonders im Bereich der Evinger Straße und der Bergstraße regelmäßig zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch Bußgelder zu ahnden.

Begründung:
In den angegebenen Straßenzügen entwickelt sich ein Halte- und Parkverhalten, dass eine katastrophale Entwicklung zeigt. Es handelt sich u.a. um das Parken in der Rechtsabbiegespur zur Bergstraße – Parken auf den Fahrbahnen mit eingeschalteter Warnblinkanlage, Parken auf dem Fuß- und Radweg entlang der B 54 usw. Dieser Zustand ist nur durch regelmäßige Kontrollen und Verhängung von Bußgeldern in den Griff zu bekommen.
Das Stadtsäckel hat eine echte Einnahmequelle und der Stadtbezirk Eving erfährt eine ordnungspolitische Aufwertung.

Zu TOP 11.15:
Unterbindung des öffentlichen Verbrennens von Abfällen, Altholz etc. im Bereich der Gärten Friesenstraße und Möckernstraße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird beauftragt, das öffentliche Verbrennen von Abfällen, Altholz etc., besonders im Bereich der Friesenstraße und Möckernstraße, zu unterbinden.
Begründung:
In den angegebenen Bereichen hat sich die Unsitte breit gemacht, dass hier – trotz Verbotes regelmäßig offene Feuer zur Verbrennung von Abfällen entfacht werden. Ein umgehendes Einschreiten der zuständigen Ämter ist dringend erforderlich.

Zu TOP 11.16:
Beseitigung von Müll und Unrat zwischen dem Evinger Parkweg und der Neuapostolischen Kirche
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Bereich zwischen dem Evinger Parkweg und der Neuapostolischen Kirche ordnungsbehördlich zu überprüfen und die Beseitigung der Müll- und Unratablagerungen zu veranlassen.

Begründung:
Das Stadtbild, besonders nach Fertigstellung der B 54, darf nicht durch diesen Zustand negativ belastet werden.

Zu TOP 11.17:
Weiterführung des Radweges stadteinwärts ab Burgholzstraße bis Derner Straße
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird gebeten, den Radweg stadteinwärts ab Burgholzstraße bis Derner Straße weiterzuführen.

Begründung:
Die Radwegeverbindung zwischen Osterfeldstraße und Derner Straße fehlt. Dieses Teilstück ist jedoch wichtig, damit die Radwegeverbindung geschlossen wird. Die Einkaufszentren an der Bornstraße sind dann sicherer erreichbar. Zusätzlich wird ein Gefahrenpunkt zur Schulwegsicherung behoben.
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Für die SPD-Fraktion weist Frau Köstler daraufhin, dass zwischen Osterfeldstraße und Derner Straße bereits eine Radwegeverbindung besteht, die allerdings nicht unmittelbar an der Burgholzstraße entlang führt und auch in keinem besonders guten Zustand ist. Diese Radwegeverbindung von der Osterfeldstraße in westliche Richtung führt ausgeschildert hinter dem Bahndamm entlang und mündet in die Bornstraße. Die Ausschilderung ist nur noch sehr schwer erkennbar, da sie stark durch Graffiti beschmiert ist. Eine Säuberung der Hinweisschilder sowie eine Überprüfung des Radweges und die Durchführung notwendiger Instandansetzungsarbeiten sind hier ausreichend.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – als Antragsteller erklärt, dass mit dem Antrag zur Weiterführung des Radweges eine qualitative Verbesserung des Radwegenetzes angestrebt werden sollte. Da eine Radwegeverbindung hier bereits vorhanden ist, schließt sich die CDU-Fraktion dem Vorschlag an, diesen Radweg durch geeignete bauliche Maßnahmen Instandzusetzen und die Hinweisschilder wieder herzurichten an.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Radweg stadteinwärts ab Burgholzstraße bis Derner Straße auf seine Verkehrssicherheit zu überprüfen, und erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Des weiteren wird darum gebeten, die auf den Radweg hinweisenden Schilder ebenfalls zu überprüfen und eine ausreichende Beschilderung sicherzustellen.

Zu TOP 11.18:
Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Eving zur Herrichtung des Biotops am Winterkampweg
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten – wie in der Stellungnahme im März bereits angekündigt –, die herausgebrochenen Kantenbruchsteine im Biotop Winterkampweg zu befestigen.

Begründung:
Der Beschluss der Bezirksvertretung Eving, der auf Antrag der CDU-Fraktion u.a. die Befestigung der herausgebrochenen Kantenbruchsteine beinhaltete wurde bis heute nicht umgesetzt. Das Umweltamt kündigte zwar im März 2003 in einer Stellungnahme an, die Steinsetzung zu restaurieren und gegen Gewalteinwirkung zu verstärken, entsprechende Maßnahmen wurden aber bisher nicht durchgeführt. Es ist bedauerlich, dass der Erholungswert des Biotops durch Vandalismus und zunehmende Vermüllung gemindert wird.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Projekt „Briefkastenoptimierung“ der Deutschen Post

Nach einer Diskussion über den Abbau der Briefkästen im Stadtbezirk Eving durch die Deutsche Post hat sich der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – nach einem Ansprechpartner der Post für den Stadtbezirk erkundigt.

Die Deutsche Post AG übersandte das nachfolgende Schreiben:

Die Deutsche Post betreibt bundesweit über 12.000 stationäre Einrichtungen und über 100.000 Briefkästen. Die gesetzlichen Vorgaben werden damit mehr als übererfüllt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Im Rahmen des Projektes Briefkastenoptimierung wurden die bisherigen Standorte der Briefkästen erstmals einheitlich und umfassend untersucht. Unter Einsatz einer modernen Software wurden die neuen Briefkastenstandorte nach den Kriterien Briefkastennutzung, Qualitätsvorgaben der Post- Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und Wirtschaftlichkeit bestimmt.
Die PUDLV sieht vor, dass Kunden in zusammenhängend bebauten Wohngebieten nicht mehr als 1.000 Meter zum nächsten Briefkasten zurückzulegen haben.
Die Deutsche Post AG bittet dafür um Verständnis und hofft, mit diesem Schreiben den Informationsbedarf der Bezirksvertretung Eving ausreichend erfüllt zu haben.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.





Zu TOP 12.2:
Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle Kemminghausen Bezirksfriedhof / Nebeneingang

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke AG vom 22.07.2003 mit dem unten angegebenen Zusatz zur Kenntnis:

Der Wunsch der Bezirksvertretung Eving an der Bushaltestelle Kemminghausen Bezirksfriedhof / Nebeneingang einen Fahrgastunterstand zu errichten, wurde von den Dortmunder Stadtwerken aufgenommen und an den technischen Bereich weitergeleitet.
Der Zeitpunkt zu dem die Errichtung erfolgt, kann nicht genannt werden, da Zuschüsse des Landes NW sehr stark gekürzt wurden.
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Die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving wird beauftragt, sich nach Ablauf von sechs Monaten bei den Dortmunder Stadtwerken über den Sachstand zu erkundigen.

Zu TOP 12.3:
Änderung der Entwerterstandorte an der Stadtbahnhaltestelle Brechten

Der Bezirksvertretung Eving liegt die folgende Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke AG vom 18.07.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Die Dortmunder Stadtwerke AG teilt mit, dass auf der o.g. Stadtbahnhaltestelle standardmäßig zwei Entwerter stationiert sind. Ein Entwerter befindet sich in unmittelbarer Nähe des Fahrscheinautomaten um dem Fahrgast die direkte Entwertung seines Fahrausweises zu ermöglichen. Der zweite Entwerter befindet sich im nördlichen Zulaufbereich. Im südlichen Zulaufbereich ist kein Entwerter angeordnet, da der Fahrgaststrom hier hauptsächlich aus Umsteigern besteht, die in der Regel ihren Fahrschein bereits entwertet haben. Der Fahrscheinautomat ist aus technischen Gründen unter dem südlichen Dach der Haltestelle angeordnet.
Eine Änderung der Entwerterstandorte bzw. des Standortes des Fahrscheinautomaten ist technisch nur mit sehr großem Aufwendungen möglich (zus. Fundamentierung und Verrohrung) und kann aus diesem Grund nicht realisiert werden.
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Da aus der Mitteilung der Dortmunder Stadtwerke AG nicht ersichtlich ist, welche „technischen Gründe“ den derzeitigen Entwerterstandort zwingend vorschreiben, bzw. eine Änderung des Standortes verhindern, beantragt die CDU-Fraktion die Durchführung eines Ortstermines an der Stadtbahnhaltestelle Brechten.
Zu diesem Termin soll ein Vertreter der Dortmunder Stadtwerke eingeladen werden, um direkt vor Ort die vorhandenen „technischen“ Probleme und eventuelle Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Nach telefonischer Rücksprache mit den Dortmunder Stadtwerken findet der Ortstermin am Donnerstag, den 30.09.2003, um 14.00 Uhr statt.

Zu TOP 12.4:
Geschwindigkeitsüberwachung auf der Lindenhorster Straße im Bereich des Bahnüberganges durch die Errichtung von „Starenkästen“
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für öffentliche Ordnung vom 22.07.2003 zur Kenntnis:
Im angeführten Bereich der Lindenhorster Straße ist die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 30 km/h herabgesetzt worden. Der Streckenabschnitt beschränkt sich hierbei auf den Bereich des dortigen Bahnüberganges.
Nach Auskunft des Tiefbauamtes besteht diese Anordnung nur aufgrund des schlechten Zustandes der Asphaltdecke im Bereich der Bahnschienen.
Die gegebenen Umstände rechtfertigen Geschwindigkeitsüberwachungen mit den mobilen Radaranlagen. Die Installation einer stationären Überwachungsanlage erscheint jedoch, auch im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten für die Aufbereitung der Fahrbahn und Anschaffung der notwendigen technischen Ausstattung, unverhältnismäßig.
Der Bereich wurde inzwischen in den Einsatzplan aufgenommen. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden dort zukünftig Geschwindigkeitskontrollen erfolgen.

Zu TOP 12.5:
Bebauung innerhalb des Bebauungsplanes Ev 129

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 24.07.2003 zur Kenntnis:

Bei der in Rede stehenden Bebauung handelt es sich offenkundig um die Bebauung der Hausgruppe Lüttgenberg 11-21.
Die bereits weitgehend fertiggestellten Häuser wurden seinerzeit im Freistellungsverfahren nach § 67 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) behandelt. Im Rahmen der Ausführung wurde jedoch von der dem Bauordnungsamt vorliegenden Planung stark abgewichen, sodass das ursprüngliche Verfahren nicht mehr anwendbar war. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde nur geringfügig abgewichen. Lediglich an der nordwestlichen Seite überschreitet das Vorhaben an zwei Stellen die Baugrenze (je ca. 3 m x 1,50 m). Die erforderlichen Befreiungen erfolgten in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt nunmehr im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens gemäß § 68 BauO NRW. Die Häuser befinden sich seit geraumer Zeit im Verfahrensstadium der abschließenden Fertigstellung. Eine Schlussabnahme wurde jedoch bis zum heutigen Tage weder beantragt noch erteilt. Im Zusammenhang mit der Schlussabnahme wird die Vorlage weiterer bautechnischer Nachweise bzw. Bescheinigungen erforderlich.
Nach Rücksprache mit der Bauherrin ist die Stagnation des Vorhabens auf Rechtsstreitigkeiten mit der bauausführenden Firma zurückzuführen, welche in der Schlussphase des Vorhabens Konkurs anmelden musste. Nach Aussage der Bauherrin besteht weiterhin die Absicht, das Vorhaben bis zum Ende des Jahres abzuschließen und die Häuser beziehen zu lassen. Eine genaue Terminierung kann jedoch im Augenblick nicht erfolgen.
U.a. im Zusammenhang mit der Bauzustandsbesichtigung zur Rohbaufertigstellung wurde festgestellt, dass die Baustelle weitgehend geräumt war. Ein gefahrdrohender Zustand war nicht erkennbar, sodass sich gegenwärtig keine öffentlich-rechtliche Begründung für ein Einschreiten seitens des Bauordnungsamtes findet.

Zu TOP 12.6:
Neubau des Mehrfamilienhauses Lüttgenberg 11-21 in Lindenhorst

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 24.07.2003 zur Kenntnis:

Wie das Bauordnungsamt erklärt, wurde durch das Amt für Wohnungswesen mitgeteilt, dass die o.g. Gebäude teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Dem beantragten Bauherrenwechsel konnte bis heute nicht zugestimmt werden, da wesentliche Vorraussetzungen zur Erteilung der Zustimmung nicht erfüllt wurden. Eine Auszahlung der Fördermittel konnte demzufolge bis heute nicht erfolgen.
Aus vorgenannten Gründen und da ein offensichtlicher bauordnungsrechtlicher Gefahrenzustand nicht festzustellen ist, gibt es für eine förmliche Forderung nach Fortführung der Baumaßnahme durch die Verwaltung keine Rechtsgrundlage. Es wird noch einmal auf die informelle Absichtserklärung der Bauherrin verwiesen, das Vorhaben möglichst bis zum Ende des Jahres 2003 abschließen zu wollen.

Zu TOP 12.7:
Sperrung der Bahnstraße in Dortmund-Lindenhorst für den öffentlichen Straßenverkehr und
Einleitung von Rückbaumaßnahmen

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 09.07.2003 zur Kenntnis:

Die Einziehung des nördlichen Teilabschnittes der Bahnstraße wurde am 26.01.2001 öffentlich bekannt gemacht. Es wurden bis zum Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist keine Widersprüche erhoben, sodass das Verfahren rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Aufgrund des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes handelt es sich hierbei um den Teilbereich nördlich des Hauses Nr. 8 bis zur Lindnerstraße. Dieser Bereich steht dem öffentlichen Straßenverkehr im Sinne des Straßen- und Wegerechts NRW nicht mehr zur Verfügung.
Der Bereich der Lütge Heide Straße aus bis ca. 40 m hinter Haus Nr. 8/9 dient weiterhin dem öffentlichen Straßenverkehr und ist ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs in beide Richtungen befahrbar.
Gemäß den Festlegungen des Bebauungsplanes Ev 124 und des Ausbauplanes wurde am „Ende“ der Bahnstraße, ca. 40 m hinter Haus Nr. 8/9 eine Wendeanlage errichtet. Die Maßnahme wurde im Zuge „Verlegte Lindenhorster Straße“ mitrealisiert und ist abgeschlossen.
Alle sich an die Wendeanlage anschließenden Grundstücke befinden sich in Privateigentum. Neben den Flurstücken 1041, 1042, 1043 und 1044 befindet sich auch das im Beschluss der Bezirksvertretung Eving angesprochene Flurstück 1038 in Privateigentum. Diese ursprünglich als öffentliche Wegefläche ausgewiesene Parzelle wurde im Zuge der Umlegung für den Ausbau der Fürst-Hardenberg-Allee stadtseitig aufgegeben und veräußert.
Vor diesem Hintergrund besteht hier keine Möglichkeit des Einschreitens.
Das Tiefbauamt hat den Beschluss der Bezirksvertretung Eving zum Anlass genommen, die Ordnungsverwaltung um die Überprüfung des Abstellens von Altfahrzeugen in diesem Bereich zu bitten.

Zu TOP 12.8:
Erneuerung- und Sanierungsarbeiten auf dem Sportplatz Gretelweg

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Geschäftsbereich Sport – vom 10.07. 2003 zur Kenntnisnahme vor:

Die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund übersenden erneut folgende Stellungnahme die in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.09.2002 bereits beraten und zur Kenntnis genommen wurde:
Es ist richtig, dass die Sportplatzanlage Gretelweg im Stadtbezirk Dortmund-Eving neben einigen anderen Sportplatzanlagen im Stadtgebiet äußerst sanierungsbedürftig ist. Aus diesem Grunde wurde ein Antrag auf Förderung dieser Sanierungsmaßnahme bei der Bezirksregierung in Arnsberg gestellt.
Bevor ein entsprechender Bescheid der Bezirksregierung nicht vorliegt, kann mit einer Sanierung der Anlage nicht begonnen werden, da dieser vorzeitige Baubeginn förderungsschädlich ist. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Sanierung ist somit von dem Förderbescheid abhängig. Wie bereits eingangs erwähnt, sind mehrere Sportplatzanlagen im Stadtgebiet sanierungsbedürftig.
Hierzu erstellt die Sportverwaltung ein mittelfristiges Instandsetzungsprogramm für Sportplatzanlagen und stellt die entsprechenden Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Da die Bewilligung der Förderanträge nicht immer zeitnah erfolgt (in der Regel drei Jahre Wartezeit), werden die zur Sanierung anstehenden Sportplätze jährlich nach Beendigung der Winterperiode überprüft. Sofern sich durch die aktuelle Situation Veränderungen ergeben, wird die Prioritätenliste entsprechend verändert.

Zusätzlich wird mitgeteilt, dass in Abstimmung mit dem Tiefbauamt zwischenzeitlich als erste Verbesserung eine neue Deckschicht aufgebracht wurde, um die Verletzungsgefahr zu mindern.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt diese Stellungnahme mit folgender Einschränkung zur Kenntnis:
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – kritisiert, dass die nun schon mehrfach von der Bezirksvertretung Eving gestellte Nachfrage, an welcher Stelle sich der Sportplatz Gretelweg momentan in der Prioritätenliste für die Sanierung befindet wieder ignoriert und einfach nicht beantwortet wurde.

Zu TOP 12.9:
Aktionstag „Sauber macht lustig“

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes vom 07.07.2003 zur Kenntnis:

Am 21.06.2003 habe die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) und das Umweltamt erstmalig einen stadtweiten Sauberkeitstag durchgeführt. Dieser Aktionstag resultiert aus dem Projekt „Sauberes Dortmund – Sauber macht lustig“, das die EDG und das Umweltamt seit Anfang 2001 betreiben.
Ziel ist es, die Vermüllung des Stadtgebietes zu thematisieren sowie Sensibilität und Verantwortung bei den Bürgern zu schaffen, sich um einen Teil der Stadt, symbolisch als „Pate“ und tatsächlich durch Aktionen (Aufräumen, Gestalten, etc.) zu kümmern.
Insgesamt haben etwa 15.000 Bürgerinnen und Bürger an den Aktionen am und um den 21.06.2003 teilgenommen. Zu den Aktiven gehörten Schulen, Kindergärten, Sportvereine, Parteien, Heimatvereine, Musikvereine, etc., aber auch Einzelpersonen. Etwa 170 Kubikmeter Abfall wurden eingesammelt.
Einen Schwerpunkt bildete dabei die Nordstadt. Die Aktionen wurden hier nicht am 21., sondern am 27.06.2003 durchgeführt. 40 Gruppen beteiligten sich.
Die Veranstaltung „Sauber macht lustig“ am und um den 21.06.2003 fördert den Grundgedanken, pädagogisch auf eine Verbesserung des Verhaltens von Umweltfrevlern einzuwirken. Die multiplizierende Wirkung solcher Aktionen ist enorm. Dies wurde bereits bei den in der Vergangenheit durchgeführten stadtteilbezogenen Sauberkeitstagen in Aplerbeck, Mengede und in der Innenstadt-Nord festgestellt.
Die Tatsache, dass der stadtweite Sauberkeitstag mit 15.000 Teilnehmern ein solcher Erfolg war, zeigt das Interesse und den Bedarf, das Projekt „Sauberes Dortmund – Sauber macht lustig“ auch in Zukunft fortzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass eine attraktive Umgebung das Verhalten der Menschen positiv beeinflusst. Die Hemmschwelle, Abfälle gedankenlos an Ort und Stelle fallen zu lassen, ist in gepflegter Umgebung deutlich höher angesiedelt.
In Kürze werden die EDG und das Umweltamt die Veranstaltung bilanzieren um die künftige Vorgehensweise abzustimmen.

Zu TOP 12.10:
Reinigung und Austausch von Orts- und Verkehrsschildern sowie Wertstoffsammelbehältern.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Stadtkämmerei vom 23.07.2003 zur Kenntnis:

Hinsichtlich der erbetenen Säuberung bzw. des angeregten Austausches von Wertstoffsammelbehältern teilt die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) folgendes mit:
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung werden regelmäßig die Containerstandorte gesäubert und gereinigt. Dieses erfolgt, falls erforderlich, sowohl im Zuge der Straßenreinigung, bei der Leerung der Depotcontainer oder durch Sondereinsätze, sofern eine Notwendigkeit ersichtlich ist. In diesem Zusammenhang wird auch bedarfsorientiert der Austausch von Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet vorgenommen. Es ist daher, nach Ansicht, der EDG kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben.

Zur Reinigung bzw. zum Austausch von Orts- und Verkehrsschildern wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen des Tiefbauamtes mitgeteilt, dass Verkehrszeichen und Ortsschilder regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gereinigt bzw. ausgetauscht werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass, vor allem durch Vandalismus, einzelne Verkehrszeichen beschädigt oder verschmiert werden. In solchen Fällen sind Mitarbeiter des Tiefbauamtes bemüht, die Beschädigungen möglichst schnell zu beheben.
Anlässlich des Beschlusses der Bezirksvertretung Eving wurde der Tiefbaubezirk Nord gebeten, insbesondere die von der Bezirksvertretung genannten Schilder im Stadtbezirk Eving zu überprüfen. Eine Reparatur bzw. ein Austausch der Schilder wurde bei Erforderlichkeit vorgenommen.
Abschließend wird angemerkt, dass unkenntlich gewordene Beschilderungen unter Angabe der Örtlichkeit und Benennung des konkreten Orts- bzw. Verkehrsschildes den Verkehrssicherheitskontrolleuren des Tiefbaubezirkes Nord (66/7-N) unter der Rufnummer 20-29571 gemeldet werden können.

Zu TOP 12.11:
Müllablagerungen vor den Häusern Lindenhorster Str. 90 (altes Bauernhaus) und Nr. 103

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes vom 04.08.2003 zur Kenntnis:

Das Umweltamt teilt mit, dass die o.g. Örtlichkeiten am 21.07.2003 besichtigt wurden.
Vor dem Haus und vor den Plakatwänden Lindenhorster Straße 90-92 konnten keine Abfälle festgestellt werden. Der von den Mietern dort abgestellte Sperrmüll wurde bereits ordnungsgemäß entsorgt.
Im Bereich des unbebauten Grundstückes hinter den Plakatwänden stehen Fahrzeuge, ein Schiff und Fahrzeugteile. Es handelt sich hier nicht um Abfälle im Rechtssinn. Die auf dem Anhänger gelagerten Möbel- und Metallteile sind zur Entsorgung bereitgestellt worden und werden innerhalb von zwei Wochen beseitigt.
Vor und hinter dem Grundstück Lindenhorster Straße 103 lagen eine Autobatterie, ein verrosteter Tank, ein Kellerfensterschacht, mehrere Eimer, Dosen, Kanister (mit unbekanntem Inhalt) ca. 5 cbm Bauschutt, Folien, Baumschnitte, alte Holzpaletten, Holzbalken, ein alter Holztrichter, Glasscheiben, ein gelber Sack mit Altkleidern, zwei Kunststoffkissen gefüllt mit Farbeimern und Dosen.
Der Grundstückeigentümer wurde mit Schreiben vom 22.07.2003 gem. § 28 VwVfG NW angehört und aufgefordert, die unerlaubten Abfallablagerungen ordnungsgemäß zu beseitigen.
Die untere Abfallwirtschaftsbehörde ist in ihrer Vorgehensweise an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Dies bedeutet, dass entsprechende Verfügungen auch durch den Betroffenen angefochten werden können. Es kann dann in Ausnahmefällen zu Zeitverzögerungen kommen.

Zu TOP 12.12:
Eintragung eines Wegerechts Steckestraße / Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt folgende Mitteilung des Stadtplanungsamtes vom 30.07.2003 zur Kenntnis:

Mit Schreiben vom 16.07.2003 erreichte das Stadtplanungsamt eine Anfrage des Liegenschaftsamtes, ob seitens der Planungsverwaltung Bedenken gegen einen Verzicht einer Eintragung eines Wegerechtes für die Allgemeinheit nördlich der Wohnanlage Steckestraße 10-12 mit dem Ziel, einen Durchgang auf die Lindenhorster Straße zu schaffen, besteht.
Nach intensiver Ortsbesichtigung überwiegen diverse Gründe den Status quo zu belassen und kein Wegerecht einzutragen:
§ Sowohl der jetzige „Weg“ (Erschließung Haus Nr. 10-12), als auch der Parkplatz an der Lindenhorster Straße sind eindeutig den jeweiligen Wohnhäusern zugeordnete „Privatbereiche“, die der Erschließung dienen.
§ Eine öffentliche Wegeverbindung würde sowohl die gewollten Privatsphären (gärtnerisch gestaltete Eingangsbereiche der Häuser 10-12) als auch die großzügige „Hinterhofsituation“ des sich nach Westen öffnenden Freiraumes zwischen den Wohnblöcken an der Lindenhorster Straße beeinträchtigen (Aufenthalt, Spielen, Pkw-Parkplatz).
§ Nicht zuletzt, dass der komplette Innenbereich zwischen Lindenhorster Straße den privaten Anliegercharakter durch einen öffentlichen Weg verliert, so ist auch mit unverhältnismäßig hohen Umbaukosten zu rechnen (Anschüttungen, Abtragungen, Wegedecke erneuern, ggf. Entschädigung bei teilweiser Beseitigung von privaten Zäunen und Hecken).

Zu TOP 12.13:
Errichtung einer Querungshilfe an der Deutschen Straße 27 in Höhe der Seniorenbegegnungsstätte

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 07.08.2003 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass die zwischenzeitlich ermittelten Verkehrsmengen zurzeit keine eindeutige Beurteilung der Situation zulassen, da vermutlich verursacht – sowohl durch die Ferienzeit als auch durch die große Hitze – das ermittelte Fußgängeraufkommen geringer als offensichtlich üblich ausgefallen ist. Die Wahl einer geeigneten Querungshilfe kann deshalb zurzeit nicht erfolgen.
Nach den Sommerferien wird deshalb der Verkehr erneut gezählt und bewertet und das Ergebnis der Bezirksvertretung Eving unaufgefordert vorgestellt.

Zu TOP 12.14:
Schließung der Zufahrt von der Evinger Straße zum Grünen Platz

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbaubezirkes Nord vom 30.07.2003 zur Kenntnis:

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Eving wurden durch die Tiefbauverwaltung die herausnehmbaren Pfosten gegen festinstallierte Pfosten ausgetauscht. Somit ist ein Befahren des Grünen Platzes nicht mehr gegeben.
Der Betreiber der Diskothek ist diesbezüglich unterrichtet und wird die Andienung seines Betriebes künftig über die Deutsche Straße abwickeln.

Zu TOP 12.5:
Baumfällarbeiten zur Schaffung von Begräbnisplätzen auf dem Nordfriedhof

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Eigenbetriebes der Friedhöfe Dortmund vom 25.08.2003 zur Kenntnis:

Der Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund teilt mit, dass auf dem Nordfriedhof in den Grabfeldern 21 und 22 zur Schaffung von Begräbnisplätzen und zur Sicherstellung des Bestattungsbetriebes ca. 85 Bäume zu fällen sind.

Zu TOP 12.16:
Finanzierung des Vereines für das Stadtbezirksmarketing

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtkämmerers Pehlke vom 06.08.2003 zur Kenntnis:

Die CDU-Fraktionen der Bezirksvertretungen Hombruch, Eving und Lütgendortmund baten um Stellungnahme zu folgenden gleichlautenden Anfragen:
Durch Beschluss des Rates ist die Stadt Dortmund der „Verein für StadtbezirksMarketing“ beigetreten. Die ursprünglich vorgesehenen Mittel für das StadtbezirksMarketing in Höhe von 153.000 € sollen gemäß Beschluss des Rates zu 80 % den Stadtbezirken und zu 20 % dem Verein zur Verfügung gestellt werden.
Gleichwohl versprach der Oberbürgermeister, er werde den Versuch unternehmen, die entstandene Deckungslücke im Sinne der Bezirke auszugleichen.
Fragen:
1. Erhält der Stadtbezirk Hombruch / Eving / Lütgendortmund die ihm ursprünglich zugesicherte Förderhöhe von 15.300 € ?
2. Anfrage aus Eving und Lütgendortmund
Falls nicht: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus, welche Projekte können aufgrund der gekürzten Zuschusssumme nicht realisiert werden?
3. Wie bewertet die Verwaltung die Arbeit des „Vereines für StadtbezirksMarketing?“

Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen von StadtbezirksMarketing Dortmund war auch für das Haushaltsjahr 2003 ein Budget in Höhe von 153.300 € im Haushalt vorgesehen. Aufgrund der erforderlichen vorläufigen Haushaltsführung (§ 81 GO NRW) wurden sämtliche Haushaltsansätze des Verwaltungshaushaltes pauschal auf 95 % „eingefroren“, d.h. dass auch für StadtbezirksMarketing Dortmund zurzeit ein Betrag in Höhe von 145.635 € für das Haushaltsjahr 2003 zur Verfügung steht.
Bei einer Aufteilung des Budgets für StadtbezirksMarketing in 80 % (= 116.508 €) für die Stadtbezirke und 20 % (=30.660 €) für gemeinsame Projekte und Vereinsführung bedeutet dies für die beteiligten zehn Stadtbezirke, dass ihnen für 2003 zurzeit rechnerisch jeweils ein Betrag in Höhe von 11.650,80 € zur Verfügung steht.
Insofern interpretiert die Verwaltung die 1. Frage der Bezirksvertretungen so, dass es um den Ausgleich des 20 %igen Betrages geht, der der Vereinsführung aus dem Budget zur Verfügung gestellt werden soll.
Dieser 20 %ige Anteil am Gesamtbudget StadtbezirksMarketing ist sinnvoll und erforderlich. StadtbezirksMarketing ist eine Aufgabe von gesamtstädtischer Bedeutung, bei der es einerseits um die individuelle Positionierung der einzelnen Stadtbezirke, andererseits aber auch um die Standortbestimmung aller Bezirke im Verhältnis zur City (Stichwort „Aufgabenverteilung zwischen Stadtbezirken und City) geht.
Die „Klammer“ eines gemeinsamen Vereines ist nicht nur mit Blick auf die für die Stadtbezirke kostenfrei von der Geschäftsführung erbrachten Serviceaufgaben wie z.B. Buchhaltung / allgemeines Finanzwesen, Unterstützung des Vorstandes bei der ihm obliegenden Führung der laufenden Vereinsgeschäfte (§ 9 Abs. 1 der Satzung) von Bedeutung. Der Verein hat auch die Aufgabe, neue gemeinsame Projekte anzustoßen. Hierbei ist insbesondere auch an vom Land NRW geförderte Projekte zu denken, z.B. an solche im Rahmen vom im Mai 2003 vorgestellten „Stadtmarketing der 2. Generation“. Auch hier wird die Stadt Dortmund – koordiniert von der Geschäftsführung des Vereines für StadtbezirksMarketing in Kooperation mit dem Einzelhandelsverband Westfalen-Mitte und dem Stadtplanungsamt – versuchen, eine Förderung für gezielte Projekte in Dortmunder Stadtbezirken zu erreichen. Solche Aufgaben können nicht von einzelnen Stadtbezirken, sondern nur durch die Geschäftsführung eines gemeinsamen Vereines geleistet werden.
In Absprache mit dem Vorstand, der Mitgliederversammlung und den Stadtbezirken werden darüber hinaus auch zukünftige Maßnahmen und Projekte für alle beteiligten Stadtbezirke koordiniert und erarbeitet. Die Tätigkeiten und Aufgaben der Geschäftsführung haben dabei keinen Selbstzweck – sie werden für alle im Verein vertretenen Stadtbezirke gleichermaßen wahrgenommen. Die dabei entstehenden Kosten sind damit Beträge, die anteilig den Bezirken als „Verwaltungs-/Vereinskosten“ zugerechnet werden können. Insoweit hat eine Budgetkürzung für die Bezirke nicht stattgefunden.

Die Bürgerdienste sind vom Oberbürgermeister beauftragt worden, nach Möglichkeiten zu suchen, die Finanzmittel der Stadtbezirke aufzustocken. Hierzu ist festzustellen, dass das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 noch nicht genehmigt ist. Nach den Regeln der Gemeindehaushaltverordnung herrscht die sogenannte „haushaltslose Zeit“. Gleichwohl sind die Bürgerdienste bemüht, Mittel bereitzustellen. So wurde bei der Gründungsversammlung zum Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund am 17.07.2003 bereits bekannt gegeben, dass alle beteiligten Stadtbezirke aus dem für die Geschäftsführung vorgesehenen 20 %igen Budgetanteil für 2003 einen weiteren Betrag in Höhe von jeweils 1.200 € erhalten. Dieser Budgettransfer ist möglich, weil in diesem Jahr keine Ausgaben für gemeinsame Veranstaltungen und Maßnahmen zu realisieren sind.
Zu 2. (Anfrage der Bezirksvertretungen Eving und Lütgendortmund)
Sinn der Bereitstellung eines städtischen Budgets für die Durchführung von StadtbezirksMarketing war es niemals, dass allein aus diesem Budget die Aktivitäten und Projekte finanziert werden sollten. Vielmehr wurde hier ein Grundstock zur Verfügung gestellt, mit dem eine Anschubfinanzierung und/oder allenfalls eine schnelle unbürokratische Finanzierung kleinerer Maßnahmen ermöglicht werden sollte. Die Idee von StadtbezirksMarketing war immer, der Aktivierung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen in den Stadtbezirken einen Rahmen zu geben. Das Engagement der Menschen und Institutionen soll sich dabei erstrecken auf Beteiligung, ehrenamtlicher / freiwilliger Mitarbeit in Form von Zur-Verfügung-Stellung von Zeit und Arbeitskraft und auf die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Realisierung der von den Akteuren vor Ort entwickelten Projekte.
Allein aufgrund der nunmehr durch vorläufige Haushaltsführung und Finanzierung der Vereinsgeschäftführung „fehlenden“ 3.679,20 € (respektive 2.479,20 € nach Aufstockung der Bezirksbudgets aus dem Geschäftsführungsbudget) darf nach dem Sinn von StadtbezirksMarketing kein Projekt in seiner Realisierung bedroht sein. Zum einen wissen die Stadtbezirke aufgrund des Ratsbeschlusses aus dem letzten Jahr um die Verteilung des Budgets für 2003 und konnten dies in ihren Planungen für das laufende Jahr frühzeitig berücksichtigen, zum anderen können diese „fehlenden“ Beträge durch verstärkte Akquisition von Mitteln Privater ausgeglichen werden.
Darüber hinaus liegen aus den Lenkungsgruppen der Stadtbezirke keine Rückmeldungen vor, dass unter den dargestellten Umständen einzelne Projekte nicht realisiert werden können.

Zu 3.
Die Gründung des Vereines für das StadtbezirksMarketing Dortmund fand am 17.07.2003 statt. Eine rückblickende Betrachtung der Arbeit des Vereines ist wegen der geringen Zeitspanne seit Gründung noch nicht möglich.
Die Verwaltung ist jedoch sehr optimistisch, was die zukünftige Arbeit des Vereines betrifft. Die Mitglieder des Vereines sind in erster Linie Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Stadtbezirke, aus ihrer Mitte ist ein Vorstand, der die laufenden Geschäfte des Vereines bestimmt, gewählt worden. Der bisherigen guten und erfolgreichen Arbeit in den Stadtbezirken wird durch die Vereinsgründung Rechnung getragen: Die Einflussnahme der Akteure aus den Stadtbezirken auf die Gesamtentwicklung StadtbezirksMarketing wird durch die Mitgliedschaft und damit Bestimmung der Vereinsgeschäfte größer. Auch die Fortführung der Übernahme von Serviceaufgaben durch eine zentrale Geschäftsführung, die in der Vergangenheit diese Aufgaben zur großen Zufriedenheit als Projektleitung wahrgenommen hat, ist wegen der damit verbundenen Übernahme der Personal- und Mietkosten durch die Stadt Dortmund als Anerkennung für das große Engagement in den Stadtbezirken zu verstehen.

Zu TOP 12.17:
Schießstand der Schützengilde Kemminghausen e. V. von 1714 auf dem Dachboden der Herder-Grundschule, Gretelweg 15, 44339 Dortmund

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Herrn Stadtdirektors Fehlemann vom 21.08.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Die Schützengilde Kemminghausen e.V. nutzt gemäß Nutzungsvereinbarung von Februar 1994 unentgeltlich den von ihr selbst und mit eigenen Mitteln ausgebauten Dachboden der Herder-Grundschule in Eving als vereinseigenen Schießstand und Aufenthaltsraum.
Bei einer Gebäudebegehung im Rahmen des Brandschutzes wurde festgestellt, dass zur weiteren Nutzung des Dachbodens ein zweiter Rettungsweg nachgerüstet werden muss. Die Kosten der baulich notwendigen Arbeiten belaufen sich auf ca. 25.000 €, die vereinbarungsgemäß vom Nutzer, hier der Schützengilde, zu tragen sind.
Der Verein sieht sich nicht in der Lage, diesen Geldbetrag aufzubringen noch irgendwo anders einen gleichwertigen Schießstand zur errichten.
Die Bezirksvertretung Eving hat in einer Anfrage daher die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob darauf verzichtet werden kann, die Kosten der brandschutztechnischen Nachrüstung dem Verein in Rechnung zu stellen. Andernfalls wurden realisierbare Vorschläge erbeten.

Die Städtische Immobilienwirtschaft stellt hierzu folgendes fest:
§ Der Dachboden der Herder-Grundschule wird für die außerschulischen Zwecke seit dem 01.02.1994 von der Schützengilde Kemminghausen e.V. genutzt. Um die weitere Nutzung des Dachgeschosses zu ermöglichen, ist die erforderliche Nutzungsänderung nachträglich beim Bauordnungsamt zu beantragen und die brandschutztechnische Nachrüstung auszuführen.
§ Die brandschutztechnische Nachrüstung erfordert die Verlängerung der zurzeit in Ausführung befindlichen äußeren Fluchttreppe bis zum Dachgeschoss und die Vergrößerung der Dachluke, die gemäß Nutzungsvertrag eigentlich von der Schützengilde schon 1994 auf eigene Kosten hätte vergrößert werden müssen.
§ Die Kosten für die brandschutztechnische Nachrüstung belaufen sich auf ca. 25.000 € und sind vom Nutzer zu zahlen.

Ein Verzicht auf die von der Schützengilde zu erstattenden Kosten ist nicht möglich.

Die Verwaltung schlägt zum Sachverhalt folgende Lösungsmöglichkeiten vor:
§ Die Schützengilde trägt die nachgewiesenen Kosten der brandschutztechnischen Nachrüstung in Höhe von 25.000 € aus eigenen Mitteln. (Hier kann Nachfrage beim Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund empfohlen werden, ob eventuell eine (Teil-) Subventionierung im Rahmen der Sportförderung möglich ist.
§ Die Bezirksvertretung Eving trägt aus eigenem Budget die Kosten der erforderlichen brandschutztechnischen Nachrüstungen.
§ Die Nutzung des Dachgeschosses wird eingestellt.

Die Nutzung des Dachgeschosses ist bis zur Umsetzung der erforderlichen brandschutztechnischen Nachrüstungen nicht erlaubt.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Zu TOP 12.18:
Vorübergehende Auflösung des Containerstandortes „Katzbachstraße östlich Haus Nr. 12“

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung der Stadtkämmerei vom 02.09.2003 zur Kenntnis:

Wegen einer Neubaumaßnahme auf dem unmittelbar hinter dem Standplatz „Katzbachstraße östlich von Haus Nr. 12“ liegendem Grundstück muss der Standort für die voraussichtlich mehrmonatige Bauphase außer Betrieb gesetzt werden. Aus diesem Grund wurden die Container bereits in der 33. Kalenderwoche abgezogen, die Gestaltungselemente abgebaut.
Da ein Ersatzstandort in der näheren Umgebung aufgrund der dort vorhandenen dichten Wohnbebauung nicht eingerichtet werden kann, soll nach Fertigstellung des Neubaus geprüft werden, ob eine Wiedereinrichtung des Standortes „Katzbachstraße östlich Haus Nr. 12“ erfolgen kann.




13. Anfragen
Zu TOP 13.1:
Cafe-Betrieb Evinger Straße 263 (?) / Ecke Evinger Parkweg
(Anfrage SPD-Fraktion)

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen zur Eröffnung des Cafe-Betriebes Evinger Straße / Ecke Evinger Parkweg.

§ Wurde für diesen Betrieb eine Genehmigung zur Nutzungsänderung beantragt bzw. erteilt?
§ Welche Auflagen gelten hinsichtlich der Stellplätze?

Begründung:
In dem Gebäude Evinger Straße 263 (?) / Ecke Evinger Parkweg wird seit kurzem ein Cafe betrieben. In den Räumlichkeiten befand sich vorher ein Gemüseladen.
Seit der Eröffnung des Cafes beschweren sich Anwohner über Lärmbelästigungen und die Parksituation in diesem Bereich. Der Evinger Parkweg wird zunehmend zugeparkt.

Zu TOP 13.2:
Wohnbebauung westlich Lindenhorster Straße ab Kolberger Straße
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zu einer möglichen Wohnbebauung westlich Lindenhorster Straße ab Kolberger Straße gebeten.

Begründung:
Die CDU-Fraktion kann sich in diesem Bereich gut eine Wohnreihenzeile zur Aufwertung des gesamten Straßenzuges vorstellen. So wurden u.a. auf der gegenüberliegenden Seite Baulücken geschlossen.
Die Verwaltung wird um eine entsprechende kurzfristige Stellungnahme gebeten.

Zu TOP 13.3:
Verstärktes Lkw-Aufkommen auf der Bayrischen Straße und der Preußischen Straße
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft, wodurch das verstärkt zu verzeichnende Lkw-Aufkommen zu begründen ist. Die Verwaltung wird um eine entsprechende kurzfristige Stellungnahme gebeten.



Leniger Neumann Lindemann-Güthe
Stellv. Bezirksvorsteherin Mitunterz. Mitglied Schriftführerin