Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:05 - 16:50 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Manfred Jostes (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinrich Brunstein (CDU)

RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Rudi Lütkehaus (SPD) i. V. für RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Thomas Pisula (CDU) i. V. für RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)

RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (B´90/Die Grünen)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Peter Werner Borris (SPD) i. V. für RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (B´90/Die Grünen)

RM Ingrid Reuter (B´90/Die Grünen)
RM Manfred Sauer (CDU)
sB Norbert Schilff (SPD)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

RM Manfred Zuch (CDU)

2. Beratende Mitglieder:
RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter 'Friedhöfe Dortmund'
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin 'Friedhöfe Dortmund'
Herr Sigges - Stadtwerke Dortmund AG

Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

Herr Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde





3. Verwaltung:
StR Sierau, 6/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stellv. AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL

Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Marx, 68/WL
Herr Dr. Linnenkamp, 20/stv. AL
Herr Klüh, 33/AL
Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste:
Herr Dressler, Planungsdezernent der Stadt Duisburg zu TOP 2.1
Frau Scherhag, Stadt Duisburg zu TOP 2.1

T a g e s o r d n u n g

für die 71. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 12.11.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 70. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.10.2003

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Masterplan Ruhr 2030, hier: Innenhafen Duisburg
- mündlicher Bericht


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; 124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 156 - westlich Treckmannweg -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 124. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Satzungsbeschluss; IV. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05009-03)


3.2 Bauleitplanung; 74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark-West -
Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 130

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04916-03)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord -
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung,
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05083-03)

3.4 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Planbereichsreduzierung, III. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04890-03)

3.5 Modernisierungsoffensive für Bahnhöfe in NRW - Stellungnahme der Stadt als Trägerin öffentlicher Belange zum Plangenehmigungsverfahren für den Bahnhof Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04532-03)
- Die Vorlage wurde am 08.10.2003 vertagt und ist nochmals beigefügt.

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 -Am Mühlenwinkel/Mohnweg-
hier: I. Änderungsbeschluss II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05043-03)

3.7 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen; hier: Information zur Herstellung einer Erschließungsanlage "nördlich Altenderner Straße" (Altenderner Straße 79-83, nördlich der Einmündung Körtingsweg) im Stadtbezirk Dortmund-Scharnhorst, Ortsteil Derne, nach § 125 Abs. 2 BauGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04999-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.8 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Haferkamp-/Rahmer Straße" im Stadtbezirk Dortmund-Huckarde, Ortsteil Rahm nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04918-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung






3.9 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Straße "Auf dem Hohwart" in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05006-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.10 Linienführung S 30 in der Innenstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05062-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-30117
Umbau und Nutzungsänderung zur Erweiterung einer Vergnügungsstätte auf dem Grundstück Lütge Brückstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 2 Flurstücke 12 und 59
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04840-03)
- Die Vorlage wurde am 08.10.2003 vertagt. Sie ist nochmals beigefügt.

4.2 63/2-1-30161
Nachweis der erforderlichen Stellplätze im Zusammenhang mit dem Ausbau des Westfalenstadions - 2. und 3. Ausbaustufe - auf dem Grundstück Strobelallee 50, Gemarkung Dortmund, Flur 13, Flurstück 661
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05026-03)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Abfallrecht / Immissionsschutzrecht
Antrag der Rohstoff Recycling Dortmund GmbH auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Fallwerken, einem Sprengbunker, drei Brennhauben und der Erweiterung der Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten gem. § 4 BImSchG

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05012-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04693-03)

11.2.2 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04791-03)

11.2.3 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04820-03)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Stadtmarketing der 2. Generation
Hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten "Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften" und "Leerstandsmanagement"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-03)

12.2 - unbesetzt -

12.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2004
Empfehlung
(Drucksache-Nr. 05045-03)


12.4 Duales System; hier: Abtretung der Rechte und Pflichten der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger aus der Verpackungsverordnung an die Entsorgung Dortmund GmbH.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05036-03)

13. Anfragen

13.1 "Angsträume" für Frauen und Senioren in Dortmund
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04700-03)

13.1.1 "Angsträume" für Frauen und Senioren in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04700-03BA)

13.2 Verbotswidriges Reiten in den Wäldern des Dortmunder Süden
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04998-03)

Zur Information erhalten Sie als Anlage den Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in 2004.
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


N i e d e r s c h r i f t

über die 71. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 12.11.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:05 - 16:50 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Manfred Jostes (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinrich Brunstein (CDU)

RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Rudi Lütkehaus (SPD) i. V. für RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Thomas Pisula (CDU) i. V. für RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)

RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (B´90/Die Grünen)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Peter Werner Borris (SPD) i. V. für RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (B´90/Die Grünen)

RM Ingrid Reuter (B´90/Die Grünen)
RM Manfred Sauer (CDU)
sB Norbert Schilff (SPD)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

RM Manfred Zuch (CDU)

2. Beratende Mitglieder:
RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter 'Friedhöfe Dortmund'
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin 'Friedhöfe Dortmund'
Herr Sigges - Stadtwerke Dortmund AG

Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

Herr Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde





3. Verwaltung:
StR Sierau, 6/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stellv. AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL

Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Marx, 68/WL
Herr Dr. Linnenkamp, 20/stv. AL
Herr Klüh, 33/AL
Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste:
Herr Dressler, Planungsdezernent der Stadt Duisburg zu TOP 2.1
Frau Scherhag, Stadt Duisburg zu TOP 2.1


T a g e s o r d n u n g

für die 71. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 12.11.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 70. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.10.2003

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Masterplan Ruhr 2030, hier: Innenhafen Duisburg
- mündlicher Bericht


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; 124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 156 - westlich Treckmannweg -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 124. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Satzungsbeschluss; IV. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05009-03)


3.2 Bauleitplanung; 74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark-West -
Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 130

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04916-03)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord -
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung,
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05083-03)

3.4 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Planbereichsreduzierung, III. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04890-03)

3.5 Modernisierungsoffensive für Bahnhöfe in NRW - Stellungnahme der Stadt als Trägerin öffentlicher Belange zum Plangenehmigungsverfahren für den Bahnhof Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04532-03)
- Die Vorlage wurde am 08.10.2003 vertagt und ist nochmals beigefügt.

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 -Am Mühlenwinkel/Mohnweg-
hier: I. Änderungsbeschluss II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05043-03)

3.7 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen; hier: Information zur Herstellung einer Erschließungsanlage "nördlich Altenderner Straße" (Altenderner Straße 79-83, nördlich der Einmündung Körtingsweg) im Stadtbezirk Dortmund-Scharnhorst, Ortsteil Derne, nach § 125 Abs. 2 BauGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04999-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.8 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Haferkamp-/Rahmer Straße" im Stadtbezirk Dortmund-Huckarde, Ortsteil Rahm nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04918-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung






3.9 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Straße "Auf dem Hohwart" in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05006-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.10 Linienführung S 30 in der Innenstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05062-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-30117
Umbau und Nutzungsänderung zur Erweiterung einer Vergnügungsstätte auf dem Grundstück Lütge Brückstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 2 Flurstücke 12 und 59
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04840-03)
- Die Vorlage wurde am 08.10.2003 vertagt. Sie ist nochmals beigefügt.

4.2 63/2-1-30161
Nachweis der erforderlichen Stellplätze im Zusammenhang mit dem Ausbau des Westfalenstadions - 2. und 3. Ausbaustufe - auf dem Grundstück Strobelallee 50, Gemarkung Dortmund, Flur 13, Flurstück 661
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05026-03)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Abfallrecht / Immissionsschutzrecht
Antrag der Rohstoff Recycling Dortmund GmbH auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Fallwerken, einem Sprengbunker, drei Brennhauben und der Erweiterung der Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten gem. § 4 BImSchG

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05012-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04693-03)

11.2.2 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04791-03)

11.2.3 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04820-03)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Stadtmarketing der 2. Generation
Hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten "Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften" und "Leerstandsmanagement"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-03)

12.2 - unbesetzt -

12.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2004
Empfehlung
(Drucksache-Nr. 05045-03)


12.4 Duales System; hier: Abtretung der Rechte und Pflichten der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger aus der Verpackungsverordnung an die Entsorgung Dortmund GmbH.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05036-03)

13. Anfragen

13.1 "Angsträume" für Frauen und Senioren in Dortmund
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04700-03)

13.1.1 "Angsträume" für Frauen und Senioren in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04700-03BA)

13.2 Verbotswidriges Reiten in den Wäldern des Dortmunder Süden
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04998-03)

Zur Information erhalten Sie als Anlage den Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in 2004.


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Schilff benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jostes, weist auf das Mitwirkungsverbot hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jostes schlägt unter Hinweis auf das Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 27.10.2003 vor, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um die Vorlage Satzung zur siebten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 05012-03) als TOP 8.1 zu erweitern.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu und stellt einstimmig die Tagesordnung in der geänderten Form fest.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 70. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.10.2003

Der AUSW genehmigt einstimmig bei einer Enthaltung die Niederschrift über die 70. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.10.2003.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Masterplan Ruhr 2030, hier: Innenhafen Duisburg
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 05161-03)


Herr StR Sierau führt unter Hinweis auf die regionale Initiative Städteregion Ruhr 2030 in das Thema der Entwicklung des Innenhafens Duisburg ein. Im Rahmen dieser Initiative wurde eine Kooperation zwischen den Städten vereinbart. Inzwischen wurde am 06.06.2003 in Bochum der Stadtregionale Kontrakt unterschrieben, in dem verschiedene Leitprojekte dargestellt wurden. In Dortmund wird federführend das Thema "Masterplan Ruhr 2030" behandelt.
Zwischen den Gemeinden war auch vereinbart worden, die Projekte untereinander vorzustellen. Mit dem Innenhafen Duisburg wird ein Projekt beschrieben, das bereits umgesetzt wurde.

Herr Dressler, Planungsdezernent der Stadt Duisburg, bezeichnet den Innenhafen für Duisburg als wesentliches Projekt und als Leuchtprojekt der Region. Ein altes Hafenareal wurde zu einem neuen Stadtquartier. 1984 wurde durch die IBA (Internationale Bauausstellung Emscherpark) die Idee initiiert, den Innenhafen zusammen mit der Duisburger Innenstadt zu entwickeln. Der Innenhafen war in eine gesamträumliche Entwicklungsstrategie Duisburgs eingebunden.

Herr Dressler zeigt anhand von Karten den räumlichen Zusammenhang zwischen dem Rhein, den Hafenbereich, die City und dem Innenhafen. Der bisherige Speicherhafen wurde für eine Entwicklung zunächst nicht in Betracht gezogen worden, er existierte nicht im Bevölkerungsbewusstsein. Die Speicherfunktion löste sich sukzessive auf, die verfügbaren Speicher wurden unter Denkmalschutz gestellt.

1990 wurde ein Wettbewerb durchgeführt, der daraus entstandene Masterplan wird seitdem umgesetzt. Die Gebäudekomplexe sind zur Wasserfläche hin alle sechsgeschossig. Die Speicher waren verfügbares Potenzial für eine Umnutzung, u. a. für Büros und ein Museum.

Es wurde eine eigene Gesellschaft für die Entwicklung gegründet, deren Anteile zu je 50 % vom Land und von der Stadt gehalten werden. Die Beziehung zum Rat ist informell, denn der Rat hat die Delegation auf eine Entwicklungsgesellschaft beschlossen.

Wesentliches Element im Innenhafen ist der Wohnungsbau, der bisher insbesondere im Duisburger Süden stattfand. Von der Miet- als auch von der Eigentumsbildungssituation her hat sich der Innenhafen als Wohnstandort entwickelt. Die Preise haben z. T. aufgrund höchster Wohnqualität Düsseldorfer Format. Die Speicher mussten fast bis auf die Grundmauern abgerissen werden, da die Mauerwerk- und die Grundrissveränderungen sehr groß waren.
Duisburg hat lernen müssen, dass man mit traditionellen, immer wiederkehrenden Investoren Probleme bekommen kann, dagegen haben sich mit anderen große Erfolge ergeben.
Für den Innenhafen gibt es sowohl für die Speicher als auch die gewerblichen Immobilien die Verpflichtung, im Erdgeschoss durchgehend Gastronomie einzurichten, so dass abends im Innenhafen immer viel los ist.

Herr RM Drabig merkt an, dass Duisburg durch seine Nähe zum Rhein gegenüber der östlichen Ruhrgebietsschiene erhebliche Vorteile hat. Eine Übertragbarkeit vom Duisburger auf den Dortmunder Hafen ist nicht möglich, da der Dortmunder Stadthafen zu weit von der Innenstadt entfernt ist. Auch fehlt das Ambiente der Speichergebäude.

Herr Dressler sieht in den Ruhrgebietsstädten unterschiedliches Entwicklungspotenzial, Duisburg hat andere Problemlagen als Dortmund. Duisburg diskutiert bereits darüber, ob die Stadt zum Rheinland oder zum Ruhrgebiet zählt. Nach Meinung des Herrn Dressler darf die Stadt nur nicht Randlage eines der Bereiche sein, es muss ein Bekenntnis zur Region erfolgen, um überleben zu können.

Frau sB Pohlmann-Rohr stellt den Vergleich zu Dortmund her. Sie könnte sich am Dortmunder Hafen auch einen Bürostandort mit Wohnen und Gastronomie vorstellen. Die Nähe zum funktionierenden Resthafen mit seiner industriellen Nutzung sieht sie eher als problematisch an. Frau sB Pohlmann-Rohr geht davon aus, dass auch Dortmund sich entwickeln muss.

Herr RM Pisula sieht Dortmund und Duisburg nicht als vergleichbar und das Projekt nicht als übertragbar an. Nur einzelne Elemente hält er in Dortmund für möglich. Gastronomie, ggf. in einem Zentrum, ist wichtig. Gewerbeschwerpunkte wurden in Dortmund an anderer Stelle gebildet. Der Dortmunder Kanalhafen muss eine eigene Entwicklung nehmen. Hierzu ist ein eigenes Konzept zu entwickeln.

Herr Dressler verdeutlicht, dass die politische Ebene vom Themenansatz her in der Region erreicht werden sollte. Er stellt den Innenhafen Duisburg als einen tabuisierten Raum dar, der eine innerstädtische Randlage hat. Diese Randlage war als Qualität noch nicht bewusst geworden. Es fand am Innenhafen ein stadträumlicher und räumlich-gesellschaftlicher Prozess statt.

Herr RM Jostes hält den Innenhafen für eine große Fläche, an der erkennbar wird, dass sie - offensiv angegangen - gut entwickelt werden kann.


Nach Angaben des Herrn Dressler wurden für die Entwicklung des Innenhafens Duisburg 110 Mio. Euro öffentliches Geld aufgewandt. Ergänzt wurde diese Summe um 495 Mio. Euro privates Kapital. Der Innenhafen weist eine klassische Erfolgsbilanz auf, was öffentliche Mittel an privatwirtschaft- lichem Kapitaleinsatz bei Schaffung 3.000 neuzeitlicher Arbeitplätze freigesetzt haben.

Herr StR Sierau hält eine Übertragbarkeit des Projektes auf Dortmund nicht für gegeben, aber anhand des Berichtes wurde deutlich, dass sich im Duisburger Innenhafen mit einem erheblichen Anteil öffentlicher Finanzierung etwas getan hat. Dort ist eine neue urbane Qualität entstanden. Wichtig ist, dass der Duisburger Innenhafen einen großen privaten Folgeinvestitionszusammenhang bietet. Dieser Zusammenhang erklärt sich nur durch das Setzen auf eine entsprechende urbane Qualität. Bestimmte Alleinstellungsmerkmale waren Anlass für ein städtebauliches Konzept mit den bekannten Folgewirkungen. Solch ein Projekt braucht eine längere zeitliche Dimension. Das Projekt Innenhafen Duisburg hat auch eine große regionale Bedeutung, z. B. haben die dort geschaffenen Wohnqualitäten zu einer Nachfrage in der gesamten Region geführt. Hierzu muss eine bestimmte städtebauliche architektonische Qualität, die stimmig ist, geschaffen werden.


Beschluss:
Der AUSW nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 156 - westlich Treckmannweg -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 124. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Satzungsbeschluss; IV. Beschluss zur Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - (Drucksache Nr.: 05009-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 156 - westlich Treckmannweg - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 10.1 und 10.2 vorgebrachten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes - westlich Treckmannweg - mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht vom 08.10.2003 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt die Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 156 - westlich Treckmannweg - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Mg 104) mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.10.2002 offengelegenen Inhalt jedoch mit folgenden Änderungen als Satzung:

a) Aufnahme einer Belastungsfläche im nördlichen Planbereich
b) geringfügige Korrektur der Baugrenzen und Straßenbegrenzungslinien
c) Redaktionelle Veränderung der Planlegende (Festsetzungen statt geplante Festsetzungen).

Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 156 - westlich Treckmannweg - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 08.10.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark-West -
Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 130 (Drucksache Nr.: 04916-03)

- Ergänzungsschreiben des Stadtplanungsamtes vom 12.11.2003
hier: Redaktionelle Änderung der Satzungsvorlage in zwei Punkten
(Drucksache-Nr. 04916-03E)
(wurde nachgereicht)
- Auszug der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 11.11.2003 (wurde nachgereicht)

Auf eine Frage des Herrn RM Zuch erläutert Herr Ostholt, dass im Ergänzungsschreiben des Planungsamtes darauf hingewiesen wird, bestimmten Einwendungen nicht zu folgen, aber andere wieder gänzlich berücksichtigt werden sollen. Dies basiert darauf, dass der betroffene Einwender gefordert hat, ein Umlegungsverfahren durchzuführen, gleichzeitig aber verschiedene Anregungen zur Ausgestaltung des Straßenabschnittes gemacht hat, denen die Verwaltung im weiteren Verfahren nicht folgen konnte.
Das Wort "eigenmächtig" sei außerdem in der Vorlage auf Seite 31 zu Ziffer 16.23 im 3. Absatz, 5. Zeile, zu streichen, da die Einwender einen gebührenpflichtigen Gestattungsvertrag vorliegen haben.

Zur Frage nach der Grüngestaltung stellt Herr Ostholt dar, dass es im gesamten Bebauungsplan private Grünflächen in den tiefen Hausgärten gibt. Diese sind von Ausgleichsmaßnahmen und zu zahlenden Geldbeträgen unberührt. In diesem Bereich sind auch extensive Flächen - hauptsächlich landwirtschaftliche Flächen - die auch keine Geldbewegungen der Eigentümer auslösen. Zudem gibt es noch Ausgleichsflächen, die angereichert werden müssen. Auf Seite 23 der Begründung, Ziffer 9.6, 3. Absatz, wird hingewiesen. Die Kosten müssen von den Eigentümern später getragen werden. Für den Spielplatz und die Wanderwege liegen die Ausgleichserfordernisse bei der Stadt. Aber es gibt auch Flächen, bei denen die Ausgleichsmaßnahmen den späteren Eigentümern dieser Flächen zuzuordnen sind.

Herr RM Zuch bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, folgender Anregung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 11.11.2003 zu folgen:

"Die Verwaltung wird gebeten, die für die ursprünglich vorgesehene Verbindungsstraße vorhandenen Grundstücke durch Verbleib im städt. Eigentum bis 2012 zu sichern. Auf der Grundlage von Verkehrsuntersuchungen nach Fertigstellung der B 236 n auf Dortmunder Stadtgebiet soll danach über die endgültige Nutzung dieser Flächen entschieden werden. Bei Veräußerungsabsichten soll die Verwaltung die Bezirksvertretung vor Vertragsabschluss beteiligen."

Im Namen der CDU-Fraktion stimmt Herr RM Zuch ansonsten der Vorlage zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Beschlussvorlage durch folgende redaktionelle Änderungen zu verändern:

1. Im Beschlussvorschlag unter Ziffer IV. b) ist analog zu den inhaltlichen Ausführungen zu Ziffer 16.7 auf Seite 30 die Ziffer 16.7 durch die Ziffer 16.6 auszutauschen; es muss folglich, da der Einwendung nicht gefolgt wird, heißen:

“die Anregungen unter Punkt 16.1 bis 16.6 und 16.9 (...) gänzlich zu berücksichtigen“



2. Die unter Ziffer 16.23 behandelten Einsprecher führen an, dass für die Nutzung der städtischen Fläche vor ihrem Grundstück Schwerter Straße 340 ein gebührenpflichtiger Gestattungsvertrag mit dem Tiefbauamt abgeschlossen wurde und der Hinweis auf eine „eigenmächtige Nutzung“ folglich nicht richtig sei. Dieser Vertrag lag der Fachverwaltung, auch nach nochmaliger Recherche, nicht vor und konnte somit nicht bekannt sein. Der abgeschlossene Vertrag, wurde jedoch nun auf Nachfrage von den Einwendern zugeschickt. Dementsprechend ist auf Seite 31 zu Ziffer 16.23 im 3. Absatz, 5. Zeile das Wort „eigenmächtig“ zu streichen.

Außerdem folgt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgender Anregung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 11.11.2003:

"Die Verwaltung wird gebeten, die für die ursprünglich vorgesehene Verbindungsstraße vorhandenen Grundstücke durch Verbleib im städt. Eigentum bis 2012 zu sichern. Auf der Grundlage von Verkehrsuntersuchungen nach Fertigstellung der B 236 n auf Dortmunder Stadtgebiet soll danach über die endgültige Nutzung dieser Flächen entschieden werden. Bei Veräußerungsabsichten soll die Verwaltung die Bezirksvertretung vor Vertragsabschluss beteiligen."

Unter Berücksichtigung sowohl der redaktionellen Änderungen als auch der Anregung der Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - geprüft und beschließt,

a) den Anregungen unter Punkt 16.1 bis 16.6 und 16.9 teilweise sowie den Anregungen unter Punkt 16.7, 16.8, 16.10, 16.12, 16.16, 16.17, 16.20, 16.21 bis 16.25 und 16.27 bis 16.33 dieser Vorlage gänzlich nicht zu folgen;

b) die Anregungen unter Punkt 16.1, 16.7 und 16.9 teilweise sowie die Anregungen unter Punkt 16.11, 16.13, 16.14, 16.15, 16,18, 16,19 und 16.26 dieser Vorlage gänzlich zu berücksichtigen;

c) den Anregungen unter Punkt 18.1 bis 18.9 teilweise sowie den Anregungen unter Punkt 18.10 bis 18.16 und 18.24 bis 18.29 dieser Vorlage gänzlich nicht zu folgen;

d) den Anregungen unter Punkt 18.1 bis 18.9 teilweise sowie den Anregungen unter Punkt 18.17 bis 18.23 dieser Vorlage gänzlich zu folgen;

e) sowie die unter Punkt 19 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 04.11.2002 der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.11.2002 entsprechend der Ausführungen unter der Ziffer 19.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.10.2003 dem Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt, die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.



Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - einschließlich der unter der Ziffer 19.1 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IX. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 130.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord -
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung,
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre (Drucksache Nr.: 05083-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ev 110 - Feuerwache Nord - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 4).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

VI. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 "Feuerwache Nord" als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Planbereichsreduzierung,
III. Offenlegungsbeschluss (Drucksache Nr.: 04890-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5. dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Ev 130/4-n

II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ev 130/4-n vom 15.05.2002 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes und der Begründung vom 02.10.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

zu TOP 3.5
Modernisierungsoffensive für Bahnhöfe in NRW - Stellungnahme der Stadt als Trägerin öffentlicher Belange zum Plangenehmigungsverfahren für den Bahnhof Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 04532-03)
- Die Vorlage wurde am 08.10.2003 vertagt und ist nochmals beigefügt.


Herr Steiner ist erfreut darüber, dass in der Vorlage wesentliche Elemente der Barrierefreiheit berücksichtigt sind, und hält dies für sehr positiv und zukunftsweisend.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem Vorhaben der DB AG zu. Er fordert die Verwaltung auf, die in Ziffer 4 genannten Bedenken und Anregungen im Rahmen des Verfahrens weiter zu verfolgen.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 -Am Mühlenwinkel/Mohnweg-
hier: I. Änderungsbeschluss II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Drucksache Nr.: 05043-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 137 -Am Mühlenwinkel/Mohnweg- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 4).

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 2 Abs.1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 -Am Mühlenwinkel/Mohnweg- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 13.10.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.7
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen; hier: Information zur Herstellung einer Erschließungsanlage "nördlich Altenderner Straße" (Altenderner Straße 79-83, nördlich der Einmündung Körtingsweg) im Stadtbezirk Dortmund-Scharnhorst, Ortsteil Derne, nach § 125 Abs. 2 BauGB (Drucksache Nr.: 04999-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beabsichtigte Herstellung einer Erschließungsanlage "nördlich Altenderner Straße" (Altenderner Straße 79-83, nördlich der Einmündung Körtingsweg) im Stadtbezirk Dortmund-Scharnhorst, Ortsteil Derne, auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 16.05.2003 zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1).

zu TOP 3.8
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Haferkamp-/Rahmer Straße" im Stadtbezirk Dortmund-Huckarde, Ortsteil Rahm nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1)
(Drucksache Nr.: 04918-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Straße "Auf dem Hohwart" in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 05006-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

- Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 06.11.2003 (wurde nachgereicht)

Herr RM Kunkel bittet den AUSW darum, sich dafür auszusprechen, die Vorlage noch einmal der Bezirksvertretung Brackel mit der Empfehlung vorzulegen, sie positiv zu bescheiden.

Frau RM Kröger-Brenner, Herr RM Follert und Herr RM Drabig unterstützen diesen Vorschlag.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Brackel zu akzeptieren ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und spricht sich einstimmig dafür aus, die Vorlage noch einmal der Bezirksvertretung Brackel mit der Empfehlung vorzulegen, sie positiv zu bescheiden.

zu TOP 3.10
Linienführung S 30 in der Innenstadt (Drucksache Nr.: 05062-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung


Herr RM Follert begrüßt die interkommunale Busverbindung und fordert insbesondere für den Samstag, die Betriebszeiten entsprechend der Ladenöffnungszeiten zu verändern, um die Attraktivität der Verbindung zu erhöhen.

Auch Frau RM Reuter spricht die Betriebszeiten an. Besucher der kulturellen Einrichtungen sollten die Möglichkeit erhalten, die Busverbindung z. B. abends nutzen zu können.

Herr Steiner merkt an, dass die Anbindung die Barrierefreiheit außer acht lasse. Auch die Bergkamener Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sollen die Möglichkeit haben nach Dortmund zu kommen und umgekehrt.

Herr Sigges macht darauf aufmerksam, dass die Dortmunder Stadtwerke bereits auf die geänderten Ladenöffnungszeiten - insbesondere am Samstag - reagiert haben, aber beim Sachstand der Planung neben Dortmund auch Bergkamen zu sehen sei.
Herr Sigges nimmt die Anregung auf und sagt bei entsprechendem Bedarf und bei Nachfrage zu, dass die Betriebszeiten überprüft werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-1-30117
Umbau und Nutzungsänderung zur Erweiterung einer Vergnügungsstätte auf dem Grundstück Lütge Brückstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 2 Flurstücke 12 und 59
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache Nr.: 04840-03)

- Die Vorlage wurde am 08.10.2003 vertagt.

Herr Steiner vermisst in der Vorlage Hinweise auf die Barrierefreiheit. Er regt an, bei Umbauten dieser Art entsprechende Hinweise zu machen.

Frau RM Reuter erklärt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie die Umnutzung nicht als positive Entwicklung für die Brückstraße ansehen könne und daher die Vorlage ablehne.

Herr RM Follert stellt dar, dass der Umbau zu einer Verbesserung und Aufwertung führe, so dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Nach Meinung des Herrn RM Drabig erhöht der dargestellte Umbau zumindest die vorhandene minderwertige Qualität. Auch die SPD-Fraktion werde die Vorlage beschließen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 109 (Abweichung von der Festsetzung "Ausschluss von Spielhallen") zu erteilen, zur Kenntnis und stimmt ihr mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion zu.

zu TOP 4.2
63/2-1-30161
Nachweis der erforderlichen Stellplätze im Zusammenhang mit dem Ausbau des Westfalenstadions - 2. und 3. Ausbaustufe - auf dem Grundstück Strobelallee 50, Gemarkung Dortmund, Flur 13, Flurstück 661
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache Nr.: 05026-03)


Herr RM Follert stimmt der Vorlage im Namen der CDU-Fraktion zu, bedauert aber die geringe Qualität der geplanten Stellplatzanlage neben dem Stadion. Positiv bewertet er, dass die Fußgänger die Pkw's nicht mehr kreuzen werden.

Frau RM Kröger-Brenner hält die Stellplatzanlage für einen unnötigen Flächenverbrauch, so dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung nicht geben wird.

Auch Herr RM Münch fordert aufgrund des Flächenverbrauchs die Ablehnung der Vorlage.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und stimmt ihr mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion zu.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Abfallrecht / Immissionsschutzrecht
Antrag der Rohstoff Recycling Dortmund GmbH auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Fallwerken, einem Sprengbunker, drei Brennhauben und der Erweiterung der Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten gem. § 4 BImSchG
(Drucksache Nr.: 05012-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Stadt Dortmund als Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Satzung zur siebten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05090-03)

- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 27.10.2003 (wurde nachversandt)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.2.1
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
(Drucksache Nr.: 04693-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

zu TOP 11.2.2
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 04791-03)

Frau RM Reuter befürchtet, dass die Sargpflicht, die aufgrund des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen aufgehoben wurde, in Dortmund wieder eingeführt wird. Sie verweist darauf, dass bei nahezu der Hälfte der Verstorbenen keine Erdbestattung, sondern eine Urnenbeisetzung vorgenommen wird. Obwohl nach dem neuen Gesetz nicht erforderlich, entstehen durch die Sargpflicht erhöhte Bestattungskosten.

Frau RM Reuter bittet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiterzugeben und folgende Fragen bis zur Ratssitzung am 20.11.2003 zu beantworten:


1. Was kostet eine Einäscherung ohne Sarg im Vergleich zu einer mit Sarg?
2. Es gibt Alternativen zu den herkömmlichen Holzsärgen aus einem preiswerteren Ökomaterial. Diese Särge werden z. B. in der Schweiz genutzt. Kommen diese Särge auch für Dortmund in Frage?
3. Inwieweit sind daraus technische Konsequenzen für das Krematorium zu ziehen?


Herr RM Münch spricht den Baumschutz auf den Friedhöfen an. Er stellt mündlich den Antrag, die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund unter V., § 18 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze um Buchstabe d) mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:
"Die Gestaltung der Grabstätten hat so zu erfolgen, dass die Belange des Baumwurzelschutzes berücksichtigt werden."

Nach Angaben des Herrn RM Münch sind die Wege und Gräber so nah an die alten Bäume gelegt worden, dass das Wurzelwerk beeinträchtigt wird und abstirbt.

Herr RM Follert hält die Sargverwendung bei Bestattungen für ein Merkmal der abendländischen Kultur, so dass er die Bedenken der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht teilen kann. Für die CDU-Fraktion stimmt er der Vorlage zu.


Herr RM Drabig gibt beispielhaft an, dass es eine Kartonagenfabrik in der Nähe von Avignon gibt, die für den südfränzösischen und italienischen Raum Särge aus einem Packverbundstoff herstellt. Im Grundsatz gibt die Satzung die Interessen der SPD-Fraktion wider. Die Prüfung der Fragen sollte aber noch abgewartet werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt.

zu TOP 11.2.3
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2004
(Drucksache Nr.: 04820-03)


Herr Steiner weist darauf hin, dass die Toilettenanlagen der Dortmunder Friedhöfe nicht rollstuhlgerecht sind. Er vermisst im Wirtschaftsplan einen Haushaltsansatz für solche notwendigen Umbauten.

Herr Marx gibt hierzu an, dass im Rahmen der Maßnahmen für Umbau und Sanierung jeweils die Toilettensituation, d. h. auch die behindertengerechte Zugangsmöglichkeit öffentlicher Toiletten gesehen werde.

Auf die Frage des Herrn RM Follert nach der Höhe der Kassenkredite in fünf Millionen Euro erläutert Herr Marx, dass der Kassenkredit in der Regel von den Friedhöfen Dortmund nicht benötigt werde. Es handelt sich um die Ermächtigung, im Falle eines Liquiditätsengpasses auf diesen Kassenkredit zurückgreifen zu können.

Herr Marx stellt aufgrund der Frage des Herrn RM Drabig nach dem Anteil der internen Leistungsverrechnungen am Budget dar, dass bei einem Umsatzvolumen von 12 Millionen Euro die internen Leistungsverrechnungen ca. 580.000,-- Euro betragen. D. h. es handelt sich um ca. 5 % des Gesamtvolumens. Die Leistungsverrechnungen basieren auf den Kostenkalkulationen der einzelnen Ämter, deren Leistungen von den Friedhöfen Dortmund in Anspruch genommen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2004. Der Zuschussbedarf aus dem städtischen Verwaltungshaushalt beträgt 766.938 EUR.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Stadtmarketing der 2. Generation
Hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten "Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften" und "Leerstandsmanagement" (Drucksache Nr.: 04853-03)

- Auszug der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 06.11.2003 (wurde nachgereicht)

Herr RM Drabig bittet darum, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten, da noch Klärungsbedarf bestehe.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Empfehlung eines Beschlusses weiter an den Rat.

zu TOP 12.2
- unbesetzt -


zu TOP 12.3


Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2004 (Drucksache Nr.: 05045-03)

Herr RM Münch regt an, die Anlagen zur Vorlage nur den Fraktionen und den fraktionslosen Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Herr RM Drabig hält es für wichtig, sich die Mengengerüste der EDG anzusehen und den Wirtschaftsplan zu kennen, um auch zu erkennen, wie die Abfallentwicklung und die Wertstoffaus- beute in Dortmund ist. Er verweist auf die Diskussionen, die Anfang der 90er Jahre zum Thema EDG-Gründung und zur Abfallwirtschaft in Dortmund geführt wurden. Heute sei der Status erreicht, in der es eine moderne Abfallwirtschaft und eine stabile Gebührenstruktur gibt, die auch für weitere Unternehmensansiedlungen wichtig ist. Herr RM Drabig sieht aber ein Defizit bei den Betriebshöfen. Er stellt die Frage, ob die Verwaltung einen Standort für einen Recyclinghof vorschlagen könne.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2004 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2004 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2004 bis 2008 für das Deponie-Sondervermögen mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2004 bis 2008 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

zu TOP 12.4
Duales System; hier: Abtretung der Rechte und Pflichten der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger aus der Verpackungsverordnung an die Entsorgung Dortmund GmbH.
(Drucksache Nr.: 05036-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die als Anlage beigefügte Abtretungsvereinbarung bezüglich der Rechte und Pflichten der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger aus der Verpackungsverordnung mit der Entsorgung Dortmund GmbH abzuschließen.

13. Anfragen

zu TOP 13.1
"Angsträume" für Frauen und Senioren in Dortmund (Drucksache Nr.: 04700-03)
- Schriftliche Stellungnahme des Frauenbüros zur Anfrage des Herrn RM Münch "Angsträume" für Frauen und Senioren in Dortmund (Drucksache Nr.: 04700-03BA)


Herr RM Münch gibt zur Niederschrift:
"Warum ist es der Verwaltung nicht möglich, meine Anfragen zeitnah zu beantworten, so dass teilweise Anfragen von mir dreimal auf der Tagesordnung stehen und StA 01 hier nur unnötige Mehrarbeit hat?"


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 13.2
Verbotswidriges Reiten in den Wäldern des Dortmunder Süden
(Drucksache Nr.: 04998-03)


Herr Dr. Mackenbach beantwortet die Anfrage des Herrn RM Münch "Warum stellt das Umweltdezernat an den besonders durch Reiter frequentierten Waldeingängen keine Reitverbotsschilder auf?" damit, dass Reiten im Wald immer verboten sei. Nur ausnahmsweise kann das Reiten erlaubt werden. Was kraft Gesetzt verboten sei, werde als Verbotsnorm festgesetzt und erfordere keine Schilder.

Nach Angaben des Herrn Dr. Mackenbach ist das Reiten im Wald mit dem Inkrafttreten der letzten Novellierung des Forstgesetzes am 14.06.2000 ausdrücklich verboten worden, soweit es nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes nicht durch Verwaltungsakt ausdrücklich gestattet ist. Reitwege im Wald als Ausnahme von der Verbotsregel sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu kennzeichnen. In der freien Landschaft ist das Reiten über den Gemeingebrauch auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Wegen und Straßen gestattet. Sofern das Reiten aus besonderen Gründen eingeschränkt werden muss, sind private Straßen und Wege nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung durch Verbotsschilder als Ausnahme von der Regel zu kennzeichnen.

Zu den Anzeigen zu verbotswidrigem Reiten im Wald stellt Herr Dr. Mackenbach fest, dass es sich bei verbotswidrigem Reiten im Wald um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die von der zuständigen unteren Forstbehörde, dem Forstamt Schwerte, mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Er gibt an, dass in diesem Jahr noch die Reitwege im Aplerbecker Wald fertiggestellt werden, so dass dort dann auch Reit
gebotsschilder aufgestellt werden. Im nächsten Jahr werden voraussichtlich Reitwege im Wald im Stadtbezirk Hombruch hergestellt werden.

Auf die Nachfrage des Herrn RM Münch, warum es möglich sei, dass die Menschen verbotswidrig im Wald reiten und das Umweltamt ihnen dieses Verbot nicht begreiflich machen kann, verweist Herr Dr. Mackenbach auf andere Verbote, die auch nicht eingehalten werden. Das Umweltamt werbe dafür, dass die Bürger die Gesetze zum verbotswidrigem Reiten einhalten. Nur sei letztlich jeder Bürger verpflichtet, die Gesetze ohne besondere Hinweise zu beachten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.



Zum Ende der Sitzung verweist Herr RM Jostes auf den Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in 2004 und bittet um Berücksichtigung.





J o s t e s S c h i l f f S k o d z i k
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)