Bezirksvertretung Huckarde




N i e d e r s c h r i f t

über die 40. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde

am Donnerstag, dem 10. Juli 2003, 17:00 Uhr,

im Sitzungssaal der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde, Rahmer Str. 15


Teilnehmer:

Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
15 von z. Z. 18 Bezirksvertretungsmitglieder anwesend.

Mitglieder der Bezirksvertretung
Mitglieder des Rates
SPD-Fraktion
Brandt, Rita (SPD-Ratsvertreterin)
Hudy, Harald (Bezirksvorsteher)
Ollech, Heinz (SPD-Ratsvertreter)
Sander. Karl-Heinz (Stellv. Bezirksvorsteher)
nicht anwesend
Bade, Doris
Barsch, Marion (SPD-Ratsvertreterin)
Emmerich, Walter
Krause, Christiane (CDU-Ratsvertreterin)
Faulstich, Roland
Krüger, Mario, (Ratsvertreter Bündnis 90/Die Grünen)
Heise, Harald
Seniorenbeirat
Migdalsky, Peter
Hesse, Hans
Ottmüller, Zita
nicht anwesend
nicht anwesend
Schlömer, Elisabeth
Krüger, Eugen
Presse
Schreiber, Heinz
Ruhr-Nachrichten
CDU-Fraktion
Westf. Rundschau
Breuckmann, Willi (Stellv. Bezirksvorsteher)
Stadtanzeiger
Brückel, Horst
Referenten
Krause, Heinz-Peter
Herr Ostholt (StA 61)
Platz, Manfred
Herr Schnabel (StA 61)
Scheller, Günter
Frau Reinecke (StA 23)
Spineux, Hans-Peter

nicht anwesend
Bezirksverwaltungsstelle Huckarde
Brückel, Claudia
Führer, Frank (Bezirksverwaltungsstellenleiter)
Bündnis 90/Die Grünen
Göken, Jürgen (Stellv. Bezirksverwaltungsstellenleiter)
Hawighorst-Rüßler, Ursula
Sundermann, Petra (Angelegenheiten der Bezirksvertretung)

Tagesordnung:


Öffentlicher Teil


Zu Ziffer 1

1. Regularien
Der Bezirksvorsteher eröffnete um 17:00 Uhr die Sitzung der Bezirksvertretung. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Migdalsky benannt.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksvorsteher wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
1.3 Feststellung der Tagesordnung
Der TOP 5.2.1 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Tagesordnung wurde um die TOP
8.1.1 Skateranlage in der Grünanlage Bärenbruch
11.2.6 Radverkehr in Dortmund (Abschnitt Zollernstraße bis Wasserstraße)
11.2.7 Baubeginnanzeige
11.2.8 Baubeendigungsanzeige
11.3.1 Malermarkt auf dem Huckarder Marktplatz und verkaufsoffener Sonntag:
11.3.1.1 Schreiben des Gewerbevereines Huckarde und
11.3.1.2 Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Bezirksfraktion und
SPD-Bezirksfraktion
erweitert.
Unter Einbeziehung der o. a. Änderung bzw. Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig gebilligt.
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Huckarde am 05. Juni 2003
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

Zu Ziffer 2
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
Wortmeldungen lagen nicht vor.

Zu Ziffer 3

3. Berichterstattung

3.1 Vorlagen der Verwaltung

3.1.1 Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
- Vorlage StA 61 (Stadtplanungsamt) -
Berichterstatter: Herr Ostholt und Herr Schnabel (StA 61)

Der Bezirksvorsteher begrüßte Herrn Ostholt und Herrn Schnabel vom Stadtplanungsamt.

Herr Ostholt legte zunächst dar, dass der Entwurf zum Nahversorgungskonzept auf einen Beschluss des Rates aus Oktober 2001 zurück gehe, in dem die Verwaltung beauftragt worden sei, ein Nahversorgungskonzept für Dortmund zu erstellen. In der Folge seien einzelne Konzepte für die Stadtbezirke erarbeitet worden. Mit den Nahversorgungskonzepten solle der Tendenz zu Anbietern mit immer größerer Verkaufsfläche gegengesteuert und die Grundversorgung trotz Aufgabe kleinerer Geschäfte in den Vororten sichergestellt werden. Z. Z. würden Standorte mit 300 bis 400 qm Verkaufsfläche als nicht mehr rentabel aufgegeben. Standard seien inzwischen Verkaufsflächen von ca. 700 qm.
Grundprinzip des Nahversorgungskonzeptes sei es, Nahversorger möglichst in den Stadtbezirkszentren in fußläufiger Erreichbarkeit anzusiedeln.

Herr Schnabel charakterisierte das Nahversorgungskonzept als einen Bestandteil des Dortmunder Masterplanes Einzelhandel, der überregional Beachtung gefunden habe. Der Masterplan gliedere sich in vier Einzelkomponenten: das regionale Einzelhandelskonzept, das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept, das Sondergebietskonzept und das Nahversorgungskonzept. Ziel des Nahversorgungskonzeptes sei eine flächendeckende wohnungsnahe Grundversorgung für die Bevölkerung in allen Stadtteilen, wobei Grundversorgung Lebensmittel und Drogeriebedarf umfasse. Das Konzept weise auf der Grundlage einer Bestandsanalyse auf räumliche sowie Sortimentsdefizite in der Grundversorgung innerhalb der Stadtbezirke hin. Dabei besitze die Entwicklung des Einzelhandels in den Stadtbezirks- und Stadtteilzentren Priorität. Betriebe außerhalb dieser Zentren dürften diese auf keinen Fall schädigen. Im folgenden erläuterte Herr Schnabel ausführlich die Inhalte der Vorlage.

Der Bezirksvorsteher dankte Herrn Ostholt und Herrn Schnabel und verwies darauf, dass das Nahversorgungskonzept im November vom Rat beschlossen werde, so dass bis dahin Gelegenheit zu intensiven Diskussionen bestünde.

Herr Heise (SPD-Bezirksfraktion) sprach sich für eine Stärkung des Bereiches rund um den Kreisverkehr an der Varziner Straße aus und fragte nach, in wie weit die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund bei der Ausweisung von Potenzialflächen beteiligt sei.

Herr Emmerich (SPD-Bezirksfraktion) charakterisierte das Nahversorgungskonzept als eine Beschreibung des Ist-Zustandes und eine Festlegung von strategischen Zielen. Es sei kein Instrument, mit dem die gewünschten Entwicklungen erzwungen werden könnten, denn es könne nicht an die Stelle marktwirtschaftlicher Regulationsmechanismen treten. Investitionen würden nur dort getätigt, wo auch Gewinne zu erwarten seien.
Herr Emmerich begrüßte das Nahversorgungskonzeptes in seiner Kleinteiligkeit und Stadtbezirksbezogenheit als Diskussionsgrundlage für die Bezirksvertretung. Mit den Ortsteilen Huckarde und Kirchlinde weise der Stadtbezirk Huckarde zwei Zentren auf, die im Bewusstsein der Bevölkerung gleichrangig seien. Nachteilig sei jedoch die dezentrale Lage dieser Zentren am Rand des Stadtbezirkes, wobei nach dem Nahversorgungskonzept der Ortsteil Huckarde als Stadtbezirkszentrum und Kirchlinde als Ortsteilzentrum unterschiedliche Versorgungsfunktionen zu erfüllen hätten.
Neben den Besonderheiten, die die Versorgung von Kirchlinde und Deusen beträfen, sei festzustellen, dass das Nahversorgungskonzept für den Ortsteil Huckarde eine Versorgungslücke ausweise. Dieser Umstand sei seit 20 Jahren bekannt und weder die nicht vorhandene Konkurrenzsituation zwischen dem Einzelhandel der einzelnen Ortsteile noch der Bevölkerungszuwachs im Stadtbezirk hätten hieran etwas geändert. Er sprach sich dafür aus, diese Situation in einem Gesprächskreis mit Einzelhändlern, Vertretern der Verbände und Mitgliedern der Bezirksvertretung zu analysieren. Das Problem der Versorgungslücke müsse gelöst werden, wenn der Ortsteil Huckarde die gewünschte Funktion des Stadtbezirkszentrums übernehmen solle.

Herr Brückel (CDU-Bezirksfraktion) war der Ansicht, dass die Stadtbezirke Eving und Mengede bei vergleichbarerer Größe ein besseres Einzelhandelsangebot aufwiesen als der Stadtbezirk Huckarde. Das Nahversorgungskonzept empfehle für den Ortsteil Huckarde die Ansiedlung eines größeren Anbieters mit breiter Angebotspalette auch im Non-Food-Bereich. Dies widerspreche der Forderung, im Ortskernbereich vor allem kleinere Betriebe anzusiedeln. Er spreche sich daher für einen Einzelhandelsstandort auf der Fläche Hülshof/Parseval-straße aus, der auch für den Ortsteil Deusen vorteilhaft wäre. Er sei jedoch gegen ein Angebot von Non-Food-Artikeln in diesem Bereich, da ein solches die Existenz entsprechender Einzelhändler im Ortskern Huckardes gefährden würde. Auch für Kirchlinde erhob er die Forderung, die für Einzelhandel vorgesehenen Flächen so zu entwickeln, dass schädliche Auswirkungen auf das Gewerbe im Ortskern Kirchlindes vermieden würden. Zur Steigerung der geringen Kaufkraftbindungsquote von 48 % im Stadtbezirk Huckarde sprach sich Herr Brückel für die Ansiedlung eines Baumarktes auf der Fläche nördlich der Kokerei Hansa aus.
Für Deusen schloss er einen fahrbaren Lebensmittelladen als Lösung der dortigen Versorgungsprobleme aus. Er verwies auf die Bemühungen aller Parteien, für Deusen einen Lebensmittelanbieter zu gewinnen. In der Vergangenheit sei dies wegen der zu geringen Bevölkerungszahl gescheitert. Hier zeigten sich auch die Auswirkungen einer Politik, die zur Schaffung großer autogerechter Einkaufszentren geführt und die kleinen Lebensmittelläden vernichtet habe. Er sprach sich dafür aus, dieser Entwicklung politisch Einhalt zu gebieten.

Frau Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte die Zielvorgaben des Einzelhandelskonzeptes, z. B. die Stellplatzzahl an die Größe der Verkaufsfläche zu koppeln, in Gewerbegebieten keinen Einzelhandel zuzulassen und die Nebenzentren durch den Zuschnitt der Angebotspalette zu stärken. Sie sah das Nahversorgungskonzept als Steuerungsinstrument zur Erreichung dieser Ziele und zur Vermeidung einer weiteren Konzentration des Einzelhandels in großen Einkaufszentren.
Des weiteren kritisierte sie die zunehmende Ansiedlung von Discountern mit Waren des unteren Qualitätsniveaus in den Nebenzentren und sprach sich für die Förderung kleinerer Geschäfte mit besserer Qualität aus. Hiermit im Zusammenhang sah sie auch die Notwendigkeit einer Verbesserung des Stadtbildes in Huckarde. Sie hielt eine Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen für notwendig, um auf Immobilienbesitzer einzuwirken, insbesondere die brachliegenden Flächen in Huckarde zu entwickeln.

Herr Breuckmann (CDU-Bezirksfraktion) sah das Einzelhandelskonzept als einen konzeptionellen Rahmen an. Es sei jedoch nicht zulässig, die Art der wirtschaftlichen Betätigung, die Standortwahl von Unternehmen oder den Zuschnitt von Angebotspaletten zu reglementieren. Er verwies auf Untersuchungen zum Thema Einzelhandel im Stadtbezirk Huckarde aus der Mitte der 90er Jahre und stellte die Frage, in wie weit diese in das vorgelegte Nahversorgungskonzept eingeflossen seien.

Zur Thematik schädlicher Auswirkungen großer Einkaufszentren auf den örtlichen Einzelhandel legte Herr Ostholt dar, dass Dortmund im Ruhrgebiet die Stadt sei, die im Konsens aller im Rat vertretenen Parteien diesbezüglich die restriktivste Politik betreibe. In den letzten 10 Jahren habe der großflächige Einzelhandel in Dortmund lediglich um 13 % zugenommen, im Kreis Unna dagegen um 513 % und in den westlichen Nachbarstädten Dortmunds jeweils um Prozentsätze über 100 %. Eine Entwicklung von Einkaufszentren auf der grünen Wiese laufe dem Ziel der Stärkung der City und der Nebenzentren zuwider. Belege für die Auswirkungen solcher Zentren seien die Leerstände in den Innenstädten Bochums und Mülheims. Trotz aller dargestellten Mängel sei die Situation der Stadt Dortmund dem gegenüber noch sehr positiv zu bewerten. Ein weiteres Beispiel sei der Stadtbezirk Aplerbeck, in dem das Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost und das Rodenberg-Zentrum zwar eine hohe Kaufkraftbindungsquote zur Folge hätten, gleichwohl aber schädliche Auswirkungen auf den Ortskern Aplerbecks vorhanden seien.
Es sei nicht möglich und auch nicht beabsichtigt, Standortentscheidungen ansiedlungswilliger Unternehmen vorzudeterminieren. Das Einzelhandelskonzept zeige lediglich Bereiche auf, die für eine Ansiedlung in Frage kämen. Bezüglich größerer Ansiedlungen ab einer Verkaufsfläche von ca. 700 qm habe die Stadt jedoch eine Steuerungsfunktion. Am Beispiel Nettes zeige sich jedoch, dass eine Unterbringung von Nahversorgern in den Zentren nicht immer möglich sei.
Neben der Notwendigkeit, einer Konzentration großer Einkaufszentren entgegenwirken zu müssen, sei es auch erforderlich, die Nebenzentren städtebaulich aufzuwerten. Die zuständigen Stellen der Verwaltung, die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund und der Konsultationskreis tagten regelmäßig, um die notwendigen Rahmenbedingungen für die in Dortmund angestrebte Entwicklung des Einzelhandels zu schaffen.

Zur Frage der Wertigkeit der beiden Nebenzentren im Stadtbezirk Huckarde führte Herr Schnabel aus, in Dortmund sei kein Stadtbezirk von der Kaufkraft her stark genug, zwei Stadtbezirkszentren zu bilden. Das Stadtbezirkszentrum habe neben der Grundversorgung auch die Aufgabe der Versorgung mit mittel- und langfristigen Gütern. Verteile man diese Funktion auf zwei Zentren, so sei keines auf Dauer lebensfähig.
Herr Schnabel trat der Ansicht entgegen, dass Eving eine bessere Angebotspalette im Einzelhandel aufzuweisen habe als Huckarde. Auch sei zu beachten, dass die Ansiedlung von Baumärkten bzw. das Vorhandensein von Sondergebieten nominell eine hohe Kaufkraftbindung in den jeweiligen Bezirken vorspiegele. Dies entspreche jedoch keiner realen Kaufkraftbindung in den jeweiligen Bereichen.
Im Gegensatz zu Mengede besitze Huckarde zwar die höhere Aufenthaltsqualität, jedoch habe der Stadtbezirk Mengede die höchste Kaufkraftbindung. Insgesamt betrachtet sei die Ausstattung des Stadtbezirks mit Einzelhandel zwar an vielen Stellen verbesserungsbedürftig und insbesondere das Angebot des Stadtbezirkszentrums Huckarde weise Lücken auf und bedürfe der Stärkung, jedoch sei die Situation nicht so schlecht wie dies in der Diskussion mehrfach behauptet worden sei.
Zur Ansiedlung größerer Anbieter in den Nebenzentren sei eine mittel- bis langfristige Planung erforderlich. Angesichts der hohen Fluktuation bestünden grundsätzlich Aussichten, die hierfür erforderlichen Flächen mittelfristig zur Verfügung stellen zu können. Diese Vorgehensweise stünde allerdings im Gegensatz zu den Zielen der Projektentwickler, denen an der kurzfristigen Realisierung von Standorten unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten gelegen sei. Dagegen sei man mit den Betreibern regelmäßig im Gespräch und stoße hier eher auf Akzeptanz, was die Zielvorstellungen der Stadt Dortmund anbelange. Wichtig für die Betreiber sei vor allen Dingen die Transparenz der Regelungen und die Gleichbehandlung aller Anbieter.
Herr Schnabel stellte klar, dass das Nahversorgungskonzept für das gesamte Stadtgebiet Dortmunds einheitliche Regelungen vorsehen werde.
Der Bezirksvorsteher dankte Herrn Ostholt und Herrn Schnabel für ihre ausführliche Berichterstattung und schlug vor, den Entwurf zum Nahversorgungskonzept als eingebracht zu betrachten. Dieser werde in den Fraktionen bzw. Parteien der Bezirksvertretung und im Gewerbeverein diskutiert werden, so dass sich die Bezirksvertretung nach der Sommerpause mit den daraus folgenden Anregungen auseinander setzen und Änderungswünsche ggf. weitergeben könne.
Zu Ziffer 4
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu Ziffer 5
5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Vorlagen der Verwaltung

5.1.1 Vereinsförderung 2003
- Vorlage der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde -

Herr Breuckmann und Herr Platz (beide CDU-Bezirksfraktion) nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
5.2 Anträge der Bezirksfraktionen
5.2.1 Kulturförderung im Stadtbezirk
- Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Bezirksfraktion und SPD-Bezirksfraktion -

Der Antrag wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Zu Ziffer 6
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Vorlagen der Verwaltung

6.1.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
- Vorlage StA 30 (Rechtsamt) -

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
Zu Ziffer 7
7. Schule
7.1 Vorlagen der Verwaltung

7.1.1 Schadstoff-, Brandschutzsanierung und Substanzsicherung
hier: Alfred-Adler-Schulkomplex
- Vorlage StA 65 (Städt. Immobilienwirtschaft) -

Herr Brückel (CDU-Bezirksfraktion) fragte nach den Gründen, die dafür bestanden hätten, die Alfred-Adler-Grundschule unter Denkmalschutz zu stellen und legte dar, dass dies die Kosten für die Baumaßnahme maßgeblich erhöhe.

Herr Emmerich (SPD-Bezirksfraktion) verwies auf einen entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde und klärte darüber auf, dass der Baukörper der Schule wegen seiner Lage in einem Sumpfgebiet zur Sicherung in einer Betonwanne errichtet worden und aus diesem Grund unter Denkmalschutz gestellt worden sei.

Frau Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) bezweifelte, dass dies ein ausreichender Grund sei, das Gebäude in Gänze unter Denkmalschutz zu stellen, wodurch sich die Kosten der Maßnahme um 60 % erhöhen würden. Sie hoffe, dass die erhöhten Kosten nicht zu Lasten anderer Schulsanierungsmaßnahmen gingen. Da der letztendliche Beschluss und damit die Kostenentscheidung dem Rat obliege, stimme sie der Vorlage grundsätzlich zu.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

Zu Ziffer 8
8. Kultur, Sport und Freizeit

8.1 Anträge der Bezirksfraktionen

8.1.1 Skateranlage in der Grünanlage Bärenbruch
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen -

Frau Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den Antrag mit der Notwendigkeit, bei der Realisierung der Wege in der Parkanlage bereits jetzt den möglichen Standort einer Skateranlage zu berücksichtigen. Sie kündigte eine Vorlage des Jugendamtes an, in der ein Standort im nördlichen Bereich des Parks am Bärenbruch befürwortet werde.
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Zu Ziffer 9
9. Kinder und Jugend

Zu Ziffer 10
10. Soziales, Familie und Gesundheit

Zu Ziffer 11
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Vorlagen der Verwaltung
11.1.1 Entwicklungskonzept für neue Einzelhandelsstandorte im Versorgungsschwerpunkt
Dortmund-Kirchlinde
- Vorlage StA 61 (Stadtplanungsamt) -
Berichterstatter: Herr Ostholt (StA 61) – Stadtplanungsamt -

Herr Ostholt (StA 61) nahm zur Konkurrenzsituation der beiden möglichen Einzelhandelsstandorte Frohlinder Straße und Bärenbruch Stellung. Er führte aus, dass die Verwaltung bislang den Standort Frohlinder Straße präferiert habe, nicht weil die Fläche am Bärenbruch ungeeignet sei, sondern weil bei Entwicklung nur eines der beiden Standorte erhebliche Verkehrsprobleme am Bärenbruch zu erwarten seien. Das jetzige Konzept sehe eine Entwicklung beider Bereiche, allerdings mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten vor. Herr Ostholt zog eine Parallele zur Konzeption vieler Einkaufszentren, die an den Enden ihrer Passage Supermärkte oder andere Kundenmagneten aufwiesen. Dazwischen seien dann Einzelhandelsgeschäfte angeordnet. Dies sei auf stadtteilebene vergleichbar mit der in Kirchlinde angestrebten Zielsetzung.
Beide Standorte sollten dergestalt mit Stellplätzen ausgestattet werden, dass Kunden der Einkaufszentren auch noch die Möglichkeit haben, das Zentrum Kirchlindes zu Fuß zu erreichen. Vor allem bei der Entwicklung der Fläche am Bärenbruch solle auf planerischem Wege durch eine Beschränkung der angebotenen Sortimente erreicht werden, dass das Ortsteilzentrum nicht geschwächt werde.
Die Planungen für den Standort Frohlinder Straße bezögen das Schulgrundstück in der 1. Stufe des Nutzungskonzeptes nicht mit ein. Sollte der Schulstandort aufgegeben werden, so seien in einer 2. Stufe der Realisierung hier Wohnbebauung oder ein Ärztehaus möglich. Es sei Wert gelegt worden auf den Erhalt fußläufiger Verbindungen und eine Orientierung des Bereiches hin zur Frohlinder Straße. Hierdurch solle der Charakter der Zollernstraße als Anwohnerstraße erhalten bleiben. Der anzusiedelnde SB-Markt solle eine Verkaufsfläche von 1.100 qm erhalten. Weitere 300 qm seien für einen Getränkemarkt vorgesehen. Der präferierte Anbieter (Limberg) sehe dort 78 Stellplätze vor. Die verkehrlichen Auswirkungen auf die Frohlinder Straße seien untersucht worden. Zwar sei hier schon eine starke Belastung vorhanden, es sei aber davon auszugehen, dass eine weitere Belastung von der Frohlinder Straße verkraftet werden könne. Auch sei die Einrichtung einer Linksabbiegespur denkbar. Die Erschließung erfolge von der Frohlinder Straße aus über ein Grundstück des Anbieters. Sie könne dadurch großzügiger ausgestaltet werden, ohne das Schulgrundstück in Anspruch zu nehmen. Auf die Belange des Lärmschutzes und eine ansprechende Fassadengestaltung werde ebenfalls Wert gelegt.
Im städtebaulichen Konzept für den Standort Bärenbruch seien zwei Bereiche zu unterscheiden. In der Umgebung des Mehrzweckplatzes könne die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit ergänzenden kleinteiligen Versorgungseinrichtungen mit Ausrichtung zum Ortskern erfolgen. Auf dem Entwicklungsbereich nördlich der Tankstelle könne die Ansiedlung von gewerbegebietstypischen Betrieben erfolgen, wie z. B. einer Autowerkstatt mit Ersatzteilverkauf. Für den Lebensmitteldiscounter sei eine Verkaufsfläche von ca. 700 qm geplant und die ergänzenden kleinteiligen Einrichtungen sollten eine Verkaufsfläche von 900 qm nicht überschreiten. Insgesamt seien dort ca. 110 Stellplätze vorgesehen. Für die gewerbliche Erweiterungsfläche nördlich der Tankstelle werde eine Gebäudefläche von etwa 1.600 qm sowie 40 bis 50 Stellplätze eingeplant. Die verkehrliche Erschließung solle wegen des bereits vorhandenen Verkehrsaufkommens auf dem Bärenbruch über die Revierstraße erfolgen. Neben der fußläufigen Anbindung über den Bärenbruch sollten weitere Fußwege zur Rahmer Straße und zum Wohngebiet Littgenloh geschaffen werden. Aufgrund der Entfernung zur Wohnbebauung und der Stellung der Gebäude sei keine Lärmbeeinträchtigung zu erwarten. Auf eine ansprechende Fassadengestaltung werde hier ebenfalls geachtet.
Herr Emmerich (SPD-Bezirksfraktion) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu dieser Vorlage. Ursprünglich habe die SPD-Bezirksfraktion bekanntermaßen eine andere Meinung zur Entwicklung des Einzelhandels in Kirchlinde vertreten. Dieser Standpunkt habe jedoch im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen keine Mehrheit gefunden. Da nun beide Standorte entwickelt würden, fänden sich in dieser Vorlage eine ganze Reihe von Vorstellungen der SPD-Bezirksfraktion wieder. Aus seiner Sicht sei das vorgeschlagene Konzept noch immer nicht die optimale Lösung, da zur städtebaulichen Aufwertung des Bereiches an der Frohlinder Straße eine andere Nutzung erforderlich sei. Ein SB-Markt an dieser Stelle bekomme zwangsläufig einen Hinterhofcharakter. Insgesamt bewerte die SPD-Bezirksfraktion in Übereinstimmung mit der SPD-Ratsfraktion das vorgelegte Konzept nach wie vor als problematisch. Er bitte daher, die folgenden Punkte wörtlich in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen:

1. Wir bestehen darauf, dass die Patientinnen und Patienten und die Besucher des Kranken-
hauses, so wie zugesichert, Parkmöglichkeiten auf der neugestalteten Fläche bekommen.

2. Die Zu- und Ausfahrt muss ausschließlich über die Frohlinder Straße erfolgen.

3. Der Verkehr auf der Frohlinder Straße, zwischen Kirchlinder Straße und der Straße „Auf
der Goldbreite“, muss durch technische Hilfsmittel, den Notwendigkeiten entsprechend ge-
regelt werden.

4. Die Fassadengestaltungen der Bauwerke, die auf dem Grundstück entlang der Frohlinder
Straße entstehen, müssen den städtebaulichen Notwendigkeiten dieses Ortsbereichs ge-
recht werden.

Bezüglich des Standortes Bärenbruch verwies er auf Gespräche im Dezember 2001 und Februar 2002 mit dem damaligen Vorsitzenden des AUSW, in denen er Entwicklungsmöglichkeiten für diesen Standort ausgelotet habe. Im Nachgang hierzu habe mit Zustimmung der BV ein Gespräch beider Bezirksfraktionsvorsitzender mit dem Vorsitzenden des AUSW stattgefunden. Im Ergebnis sei klar geworden, dass die CDU-Ratsfraktion, der Beschlusslage im Rat entsprechend, am Standort Frohlinder Straße festhalte. Darüber hinaus sei zugesagt worden, dass eine Entwicklung der Fläche am Bärenbruch nicht mehr ausgeschlossen werde. Dieser Zusage entsprechend sei nun das Entwicklungskonzept für beide Einzelhandelsstandorte in Kirchlinde vorgelegt worden.
Er betone noch einmal die Wichtigkeit einer ansprechenden Fassadengestaltung der zum Bärenbruch gelegenen Giebelseiten der Gebäude, da eine solche in diesem Eingangsbereich zum Ortskern Kirchlindes aus städtebaulicher Sicht für die Aufwertung des Ortsteiles von großer Bedeutung sei.
Grundsätzlich könne man mit der nun eingeleiteten Entwicklung zufrieden sein. Damit seien aus politischer Sicht die Grundlagen für die Ortskerngestaltung Kirchlindes gelegt. Mit der Realisierung des Sportplatzes und Stadtteilparks am Bärenbruch, dem Neubau der Hangeney-Grundschule, der Bebauung der Freifläche an der Frohlinder Straße und der Ermöglichung einer Bebauung auf der Fläche am Bärenbruch sei in dieser einen Legislaturperiode mehr bewegt worden als in vergangenen Legislaturperioden.

Herr Brückel (CDU-Bezirksfraktion) war der Ansicht, mit dem vorgelegten Entwicklungskonzept für Kirchlinde sei nun mehr erreicht worden als man ursprünglich habe erwarten können. Er verwies auf die beiden diskutierten Standortalternativen. Es sei notwendig gewesen, Geschäfte nach Kirchlinde zu ziehen, die am Standort Frohlinder Straße allein nicht realisierbar seien. Dies sei lediglich am Bärenbruch vorstellbar gewesen. Die Entwicklung beider Standorte sei ein gangbarer Weg. Es sei nun zu gewährleisten, dass weitere verkehrliche Belastungen für die Zollernstraße ausgeschlossen würden. Trotz der genannten Bedenken werde die CDU-Bezirksfraktion der Vorlage zustimmen.

Frau Bade (SPD-Bezirksfraktion) hielt aus Sicht der Kirchlinder SPD den Standort an der Frohlinder Straße nach wie vor für ungeeignet und favorisierte die Entwicklung der Fläche am Bärenbruch. Um die erforderliche Einzelhandelsversorgung in Kirchlinde sicherzustellen, stimme auch sie trotz der stets geäußerten Bedenken für die Vorlage. Es sei nun sicherzustellen, dass sich auf der Fläche an der Frohlinder Straße der dort benötigte Frischemarkt ansiedele und zwar vor oder zeitgleich zur Entwicklung der Fläche am Bärenbruch. Auch lege sie großen Wert auf eine städtebaulich angemessene Gestaltung des Eingangsbereiches Kirchlindes am Bärenbruch.

Frau Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) signalisierte ihre Zustimmung zur Vorlage, bat aber um Protokollierung ihrer Bedenken. Der Frischemarktstandort an der Frohlinder Straße sei von ihrer Partei schon immer favorisiert worden, da dies ein Standort mit guter fußläufiger Anbindung an den Ortskern sei. Auch sei diese Fläche entwicklungsfähig für die Ansiedlung weiterer kleinteiliger Geschäfte, wenn das Schulgrundstück mit einbezogen werden könne. In diesem Fall sei eine Entwicklung des Standortes Bärenbruch überflüssig. Die von der Verwaltung gegen den Standort Bärenbruch geäußerten Bedenken bezüglich der resultierenden Verkehrsbelastung bestünden nach wie vor. Die betreffende Fläche befinde sich nach ihrer Einschätzung außerhalb des Kernbereiches Kirchlindes. Dieser sei auch im Nahversorgungskonzept anders definiert und schließe den Bärenbruch nicht mit ein. Sie zitierte die Vorlage zum Nahversorgungskonzept, wonach die Etablierung von Standorten abseits gewachsener Zentrenlagen das Risiko berge, dem Zentrum Kunden zu entziehen. Wie bei allen Zentrumsabgrenzungen sei mittel- bis langfristig eine Überprüfung einer Ausweitung der Abgrenzung denkbar. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass die Flächenpotentiale in der bestehenden Abgrenzung aufgezehrt seien und sich das Zentrum stabil und ungefährdet darstelle. Für sie folge hieraus eine Nachrangigkeit der Entwicklung des Standortes Bärenbruch, der für sie vor allem aus städtebaulicher Sicht eine Katastrophe sei. Insbesondere halte sie die Ansiedlung eines Geschäftes für Autozubehör mit 40 bis 50 Stellplätzen für nachteilig. Die Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung über die Revierstraße seien noch undiskutiert. Positiv zu bewerten sei jedoch der Versuch, fußläufige Anbindungen an das Zentrum und die Wohngebiete zu schaffen.

Herr Migdalsky (SPD-Bezirksfraktion) war erfreut über die Tatsache, dass die möglichen Investoren in Kirchlinde trotz der langen Dauer bis zur Entscheidung der Standortfrage nicht abgesprungen seien.

Herr Spineux (CDU-Bezirksfraktion) begrüßte die Planungen für den Bärenbruch, da hierdurch für die Bewohner des Hangeneys eine Versorgungsmöglichkeit geschaffen werde, die durch den neuen Stadtteilpark erreichbar sei. Wegen der hohen Verkehrsdichte auf dem Bärenbruch warf er die Frage auf, ob dort die Errichtung einer Fußgängerbrücke möglich sei.

Herr Ostholt hielt die Errichtung eines Brückenbauwerkes für möglich, verwies aber auf die Baukosten, die schon für eine Fertigbrücke ca. 100.000,-- € betrügen.
Er räumte ein, dass die Planungen für den Bärenbruch nicht der reinen Lehre des Nahversorgungskonzeptes entsprächen. Gleichwohl sei die vorgeschlagene Lösung seines Erachtens ein tragfähiger Kompromiss zwischen allen zu beachtenden Interessen. Herr Ostholt charakterisierte das Entwicklungskonzept als städtebauliche Rahmenplanung und stellte klar, dass die Bezirksvertretung über ihre Beteiligungsrechte in alle Einzelfallentscheidungen eingebunden werde.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
11.1.2 Osterfeuer – Erfahrungsbericht
- Vorlage StA 60 (Umweltamt) -

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
11.1.3 Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPIG)
- Vorlage StA 61 (Stadtplanungsamt) -

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
11.2 Mitteilungen der Verwaltung

11.2.1 Sanierungskonzept Kokerei Hansa
hier: 38. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.05.2003 TOP 11.5
- Schreiben 6/Dez. -

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.


11.2.2 Verkehrsverhältnisse Rahmer Straße/Winkelstraße/Aspeystraße
hier: 38. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.05.2003 TOP 11.7
- Schreiben StA 66 (Amt für Tiefbau und Straßenverkehr) -

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.
11.2.3 Wegweisung zur Sporthalle Kirchlinde
hier: 38. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.05.2003 TOP 11.8
- Schreiben StA 66 (Amt für Tiefbau und Straßenverkehr) -

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.
11.2.4 Genehmigung von Bauvorhaben im Stadtbezirk
- Schreiben StA 63 (Bauordnungsamt) -

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.
11.2.5 Zwei Baumfällanträge
- Schreiben StA 68 (Grünflächenamt – Friedhöfe Dortmund) -

Die Schreiben wurden zur Kenntnis genommen.
11.2.6 Radverkehr in Dortmund (Abschnitt Zollernstraße bis Wasserstraße)
hier: 36. Sitzung der BV Huckarde am 13.02.2003 TOP 12.2
- Schreiben StA 66 (Tiefbauamt) -

Frau Bade (SPD-Bezirksfraktion) bezog sich auf den zu dieser Maßnahme durchgeführten Ortstermin in Kirchlinde und sprach sich für den SPD-Ortsverein Kirchlinde gegen die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer im Bereich zwischen Egilmarstraße und Zollernstraße aus. Hier bestehe wegen des engen Straßenquerschnittes und der Bushaltestelle das Problem einer erheblichen Gefährdung der Radfahrer, denen ein solcher Schutzstreifen ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermittele.

Herr Spineux (CDU-Bezirksfraktion) schloss sich für seine Fraktion dieser Argumentation an und lehnte die Maßnahme ebenfalls ab.

Frau Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) legte dar, dass die Vorschläge zur Radwegeführung von Fachleuten, u. a. dem Fahrradbeauftragten, erarbeitet worden seien und unterstützte die vorgesehenen Maßnahmen.

Der Bezirksvorsteher stellte klar, dass der Verwaltung im Rahmen ihrer Aufgabe der Verkehrssicherung die Entscheidung über die Durchführung solcher Maßnahmen obliege. Die Bezirksvertretung habe zwar kein Beschlussrecht, werde aber zu dieser Angelegenheit gehört und könne ihre Meinung der Verwaltung zur Kenntnis geben. Er ließ daher darüber abstimmen, ob im Bereich Egilmarstraße bis Zollernstraße ein Sicherheitsstreifen für Fahrradfahrer eingerichtet werden solle. Mehrheitlich wurde dies abgelehnt.


11.2.7 Baubeginnanzeige
Bauvorhaben: Erneuerung der Gehwege Varziner Straße in DO-Huckarde
- Schreiben StA 66 (Tiefbauamt) –

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.
11.2.8 Baubeendigungsanzeige
Bauvorhaben: Errichtung von Stellplätzen in der Theoderichstraße in DO-Huckarde
- Schreiben StA 66 (Amt für Tiefbau und Straßenverkehr) -

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.

11.3 Anträge der Bezirksfraktionen

11.3.1 Malermarkt auf dem Huckarder Marktplatz und verkaufsoffener Sonntag
am 12. Oktober 2003:
11.3.1.1 Schreiben des Gewerbevereines Huckarde
11.3.1.2 Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Bezirksfraktion und
SPD-Bezirksfraktion

Das Schreiben des Gewerbevereines wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bezirksvorsteher begrüßte die Initiativen des Gewerbevereines.

Der gemeinsame Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Zu Ziffer 12
12. Anfragen
Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde wurde von 17:25 Uhr bis 18:00 Uhr für eine Pause unterbrochen und danach mit den TOPs 3.1.1 und 11.1.1 fortgeführt.




Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde wurde um 19:35 Uhr beendet.


Hudy Migdalsky Führer
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführer
Bezirksvertretung
Bezirksvertretung Huckarde




N i e d e r s c h r i f t

über die 40. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde

am Donnerstag, dem 10. Juli 2003, 17:00 Uhr,

im Sitzungssaal der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde, Rahmer Str. 15


Teilnehmer:

Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
15 von z. Z. 18 Bezirksvertretungsmitglieder anwesend.

Mitglieder der Bezirksvertretung
Mitglieder des Rates
SPD-Fraktion
Brandt, Rita (SPD-Ratsvertreterin)
Hudy, Harald (Bezirksvorsteher)
Ollech, Heinz (SPD-Ratsvertreter)
Sander. Karl-Heinz (Stellv. Bezirksvorsteher)
nicht anwesend
Bade, Doris
Barsch, Marion (SPD-Ratsvertreterin)
Emmerich, Walter
Krause, Christiane (CDU-Ratsvertreterin)
Faulstich, Roland
Krüger, Mario, (Ratsvertreter Bündnis 90/Die Grünen)
Heise, Harald
Seniorenbeirat
Migdalsky, Peter
Hesse, Hans
Ottmüller, Zita
nicht anwesend
nicht anwesend
Schlömer, Elisabeth
Krüger, Eugen
Presse
Schreiber, Heinz
Ruhr-Nachrichten
CDU-Fraktion
Westf. Rundschau
Breuckmann, Willi (Stellv. Bezirksvorsteher)
Stadtanzeiger
Brückel, Horst
Referenten
Krause, Heinz-Peter
Herr Ostholt (StA 61)
Platz, Manfred
Herr Schnabel (StA 61)
Scheller, Günter
Frau Reinecke (StA 23)
Spineux, Hans-Peter

nicht anwesend
Bezirksverwaltungsstelle Huckarde
Brückel, Claudia
Führer, Frank (Bezirksverwaltungsstellenleiter)
Bündnis 90/Die Grünen
Göken, Jürgen (Stellv. Bezirksverwaltungsstellenleiter)
Hawighorst-Rüßler, Ursula
Sundermann, Petra (Angelegenheiten der Bezirksvertretung)

Tagesordnung:


Öffentlicher Teil


Zu Ziffer 1

1. Regularien
Der Bezirksvorsteher eröffnete um 17:00 Uhr die Sitzung der Bezirksvertretung. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Migdalsky benannt.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksvorsteher wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
1.3 Feststellung der Tagesordnung
Der TOP 5.2.1 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Tagesordnung wurde um die TOP
8.1.1 Skateranlage in der Grünanlage Bärenbruch
11.2.6 Radverkehr in Dortmund (Abschnitt Zollernstraße bis Wasserstraße)
11.2.7 Baubeginnanzeige
11.2.8 Baubeendigungsanzeige
11.3.1 Malermarkt auf dem Huckarder Marktplatz und verkaufsoffener Sonntag:
11.3.1.1 Schreiben des Gewerbevereines Huckarde und
11.3.1.2 Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Bezirksfraktion und
SPD-Bezirksfraktion
erweitert.
Unter Einbeziehung der o. a. Änderung bzw. Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig gebilligt.
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Huckarde am 05. Juni 2003
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

Zu Ziffer 2
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
Wortmeldungen lagen nicht vor.

Zu Ziffer 3

3. Berichterstattung

3.1 Vorlagen der Verwaltung

3.1.1 Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
- Vorlage StA 61 (Stadtplanungsamt) -
Berichterstatter: Herr Ostholt und Herr Schnabel (StA 61)

Der Bezirksvorsteher begrüßte Herrn Ostholt und Herrn Schnabel vom Stadtplanungsamt.

Herr Ostholt legte zunächst dar, dass der Entwurf zum Nahversorgungskonzept auf einen Beschluss des Rates aus Oktober 2001 zurück gehe, in dem die Verwaltung beauftragt worden sei, ein Nahversorgungskonzept für Dortmund zu erstellen. In der Folge seien einzelne Konzepte für die Stadtbezirke erarbeitet worden. Mit den Nahversorgungskonzepten solle der Tendenz zu Anbietern mit immer größerer Verkaufsfläche gegengesteuert und die Grundversorgung trotz Aufgabe kleinerer Geschäfte in den Vororten sichergestellt werden. Z. Z. würden Standorte mit 300 bis 400 qm Verkaufsfläche als nicht mehr rentabel aufgegeben. Standard seien inzwischen Verkaufsflächen von ca. 700 qm.
Grundprinzip des Nahversorgungskonzeptes sei es, Nahversorger möglichst in den Stadtbezirkszentren in fußläufiger Erreichbarkeit anzusiedeln.

Herr Schnabel charakterisierte das Nahversorgungskonzept als einen Bestandteil des Dortmunder Masterplanes Einzelhandel, der überregional Beachtung gefunden habe. Der Masterplan gliedere sich in vier Einzelkomponenten: das regionale Einzelhandelskonzept, das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept, das Sondergebietskonzept und das Nahversorgungskonzept. Ziel des Nahversorgungskonzeptes sei eine flächendeckende wohnungsnahe Grundversorgung für die Bevölkerung in allen Stadtteilen, wobei Grundversorgung Lebensmittel und Drogeriebedarf umfasse. Das Konzept weise auf der Grundlage einer Bestandsanalyse auf räumliche sowie Sortimentsdefizite in der Grundversorgung innerhalb der Stadtbezirke hin. Dabei besitze die Entwicklung des Einzelhandels in den Stadtbezirks- und Stadtteilzentren Priorität. Betriebe außerhalb dieser Zentren dürften diese auf keinen Fall schädigen. Im folgenden erläuterte Herr Schnabel ausführlich die Inhalte der Vorlage.

Der Bezirksvorsteher dankte Herrn Ostholt und Herrn Schnabel und verwies darauf, dass das Nahversorgungskonzept im November vom Rat beschlossen werde, so dass bis dahin Gelegenheit zu intensiven Diskussionen bestünde.

Herr Heise (SPD-Bezirksfraktion) sprach sich für eine Stärkung des Bereiches rund um den Kreisverkehr an der Varziner Straße aus und fragte nach, in wie weit die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund bei der Ausweisung von Potenzialflächen beteiligt sei.

Herr Emmerich (SPD-Bezirksfraktion) charakterisierte das Nahversorgungskonzept als eine Beschreibung des Ist-Zustandes und eine Festlegung von strategischen Zielen. Es sei kein Instrument, mit dem die gewünschten Entwicklungen erzwungen werden könnten, denn es könne nicht an die Stelle marktwirtschaftlicher Regulationsmechanismen treten. Investitionen würden nur dort getätigt, wo auch Gewinne zu erwarten seien.
Herr Emmerich begrüßte das Nahversorgungskonzeptes in seiner Kleinteiligkeit und Stadtbezirksbezogenheit als Diskussionsgrundlage für die Bezirksvertretung. Mit den Ortsteilen Huckarde und Kirchlinde weise der Stadtbezirk Huckarde zwei Zentren auf, die im Bewusstsein der Bevölkerung gleichrangig seien. Nachteilig sei jedoch die dezentrale Lage dieser Zentren am Rand des Stadtbezirkes, wobei nach dem Nahversorgungskonzept der Ortsteil Huckarde als Stadtbezirkszentrum und Kirchlinde als Ortsteilzentrum unterschiedliche Versorgungsfunktionen zu erfüllen hätten.
Neben den Besonderheiten, die die Versorgung von Kirchlinde und Deusen beträfen, sei festzustellen, dass das Nahversorgungskonzept für den Ortsteil Huckarde eine Versorgungslücke ausweise. Dieser Umstand sei seit 20 Jahren bekannt und weder die nicht vorhandene Konkurrenzsituation zwischen dem Einzelhandel der einzelnen Ortsteile noch der Bevölkerungszuwachs im Stadtbezirk hätten hieran etwas geändert. Er sprach sich dafür aus, diese Situation in einem Gesprächskreis mit Einzelhändlern, Vertretern der Verbände und Mitgliedern der Bezirksvertretung zu analysieren. Das Problem der Versorgungslücke müsse gelöst werden, wenn der Ortsteil Huckarde die gewünschte Funktion des Stadtbezirkszentrums übernehmen solle.

Herr Brückel (CDU-Bezirksfraktion) war der Ansicht, dass die Stadtbezirke Eving und Mengede bei vergleichbarerer Größe ein besseres Einzelhandelsangebot aufwiesen als der Stadtbezirk Huckarde. Das Nahversorgungskonzept empfehle für den Ortsteil Huckarde die Ansiedlung eines größeren Anbieters mit breiter Angebotspalette auch im Non-Food-Bereich. Dies widerspreche der Forderung, im Ortskernbereich vor allem kleinere Betriebe anzusiedeln. Er spreche sich daher für einen Einzelhandelsstandort auf der Fläche Hülshof/Parseval-straße aus, der auch für den Ortsteil Deusen vorteilhaft wäre. Er sei jedoch gegen ein Angebot von Non-Food-Artikeln in diesem Bereich, da ein solches die Existenz entsprechender Einzelhändler im Ortskern Huckardes gefährden würde. Auch für Kirchlinde erhob er die Forderung, die für Einzelhandel vorgesehenen Flächen so zu entwickeln, dass schädliche Auswirkungen auf das Gewerbe im Ortskern Kirchlindes vermieden würden. Zur Steigerung der geringen Kaufkraftbindungsquote von 48 % im Stadtbezirk Huckarde sprach sich Herr Brückel für die Ansiedlung eines Baumarktes auf der Fläche nördlich der Kokerei Hansa aus.
Für Deusen schloss er einen fahrbaren Lebensmittelladen als Lösung der dortigen Versorgungsprobleme aus. Er verwies auf die Bemühungen aller Parteien, für Deusen einen Lebensmittelanbieter zu gewinnen. In der Vergangenheit sei dies wegen der zu geringen Bevölkerungszahl gescheitert. Hier zeigten sich auch die Auswirkungen einer Politik, die zur Schaffung großer autogerechter Einkaufszentren geführt und die kleinen Lebensmittelläden vernichtet habe. Er sprach sich dafür aus, dieser Entwicklung politisch Einhalt zu gebieten.

Frau Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte die Zielvorgaben des Einzelhandelskonzeptes, z. B. die Stellplatzzahl an die Größe der Verkaufsfläche zu koppeln, in Gewerbegebieten keinen Einzelhandel zuzulassen und die Nebenzentren durch den Zuschnitt der Angebotspalette zu stärken. Sie sah das Nahversorgungskonzept als Steuerungsinstrument zur Erreichung dieser Ziele und zur Vermeidung einer weiteren Konzentration des Einzelhandels in großen Einkaufszentren.
Des weiteren kritisierte sie die zunehmende Ansiedlung von Discountern mit Waren des unteren Qualitätsniveaus in den Nebenzentren und sprach sich für die Förderung kleinerer Geschäfte mit besserer Qualität aus. Hiermit im Zusammenhang sah sie auch die Notwendigkeit einer Verbesserung des Stadtbildes in Huckarde. Sie hielt eine Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen für notwendig, um auf Immobilienbesitzer einzuwirken, insbesondere die brachliegenden Flächen in Huckarde zu entwickeln.

Herr Breuckmann (CDU-Bezirksfraktion) sah das Einzelhandelskonzept als einen konzeptionellen Rahmen an. Es sei jedoch nicht zulässig, die Art der wirtschaftlichen Betätigung, die Standortwahl von Unternehmen oder den Zuschnitt von Angebotspaletten zu reglementieren. Er verwies auf Untersuchungen zum Thema Einzelhandel im Stadtbezirk Huckarde aus der Mitte der 90er Jahre und stellte die Frage, in wie weit diese in das vorgelegte Nahversorgungskonzept eingeflossen seien.

Zur Thematik schädlicher Auswirkungen großer Einkaufszentren auf den örtlichen Einzelhandel legte Herr Ostholt dar, dass Dortmund im Ruhrgebiet die Stadt sei, die im Konsens aller im Rat vertretenen Parteien diesbezüglich die restriktivste Politik betreibe. In den letzten 10 Jahren habe der großflächige Einzelhandel in Dortmund lediglich um 13 % zugenommen, im Kreis Unna dagegen um 513 % und in den westlichen Nachbarstädten Dortmunds jeweils um Prozentsätze über 100 %. Eine Entwicklung von Einkaufszentren auf der grünen Wiese laufe dem Ziel der Stärkung der City und der Nebenzentren zuwider. Belege für die Auswirkungen solcher Zentren seien die Leerstände in den Innenstädten Bochums und Mülheims. Trotz aller dargestellten Mängel sei die Situation der Stadt Dortmund dem gegenüber noch sehr positiv zu bewerten. Ein weiteres Beispiel sei der Stadtbezirk Aplerbeck, in dem das Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost und das Rodenberg-Zentrum zwar eine hohe Kaufkraftbindungsquote zur Folge hätten, gleichwohl aber schädliche Auswirkungen auf den Ortskern Aplerbecks vorhanden seien.
Es sei nicht möglich und auch nicht beabsichtigt, Standortentscheidungen ansiedlungswilliger Unternehmen vorzudeterminieren. Das Einzelhandelskonzept zeige lediglich Bereiche auf, die für eine Ansiedlung in Frage kämen. Bezüglich größerer Ansiedlungen ab einer Verkaufsfläche von ca. 700 qm habe die Stadt jedoch eine Steuerungsfunktion. Am Beispiel Nettes zeige sich jedoch, dass eine Unterbringung von Nahversorgern in den Zentren nicht immer möglich sei.
Neben der Notwendigkeit, einer Konzentration großer Einkaufszentren entgegenwirken zu müssen, sei es auch erforderlich, die Nebenzentren städtebaulich aufzuwerten. Die zuständigen Stellen der Verwaltung, die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund und der Konsultationskreis tagten regelmäßig, um die notwendigen Rahmenbedingungen für die in Dortmund angestrebte Entwicklung des Einzelhandels zu schaffen.

Zur Frage der Wertigkeit der beiden Nebenzentren im Stadtbezirk Huckarde führte Herr Schnabel aus, in Dortmund sei kein Stadtbezirk von der Kaufkraft her stark genug, zwei Stadtbezirkszentren zu bilden. Das Stadtbezirkszentrum habe neben der Grundversorgung auch die Aufgabe der Versorgung mit mittel- und langfristigen Gütern. Verteile man diese Funktion auf zwei Zentren, so sei keines auf Dauer lebensfähig.
Herr Schnabel trat der Ansicht entgegen, dass Eving eine bessere Angebotspalette im Einzelhandel aufzuweisen habe als Huckarde. Auch sei zu beachten, dass die Ansiedlung von Baumärkten bzw. das Vorhandensein von Sondergebieten nominell eine hohe Kaufkraftbindung in den jeweiligen Bezirken vorspiegele. Dies entspreche jedoch keiner realen Kaufkraftbindung in den jeweiligen Bereichen.
Im Gegensatz zu Mengede besitze Huckarde zwar die höhere Aufenthaltsqualität, jedoch habe der Stadtbezirk Mengede die höchste Kaufkraftbindung. Insgesamt betrachtet sei die Ausstattung des Stadtbezirks mit Einzelhandel zwar an vielen Stellen verbesserungsbedürftig und insbesondere das Angebot des Stadtbezirkszentrums Huckarde weise Lücken auf und bedürfe der Stärkung, jedoch sei die Situation nicht so schlecht wie dies in der Diskussion mehrfach behauptet worden sei.
Zur Ansiedlung größerer Anbieter in den Nebenzentren sei eine mittel- bis langfristige Planung erforderlich. Angesichts der hohen Fluktuation bestünden grundsätzlich Aussichten, die hierfür erforderlichen Flächen mittelfristig zur Verfügung stellen zu können. Diese Vorgehensweise stünde allerdings im Gegensatz zu den Zielen der Projektentwickler, denen an der kurzfristigen Realisierung von Standorten unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten gelegen sei. Dagegen sei man mit den Betreibern regelmäßig im Gespräch und stoße hier eher auf Akzeptanz, was die Zielvorstellungen der Stadt Dortmund anbelange. Wichtig für die Betreiber sei vor allen Dingen die Transparenz der Regelungen und die Gleichbehandlung aller Anbieter.
Herr Schnabel stellte klar, dass das Nahversorgungskonzept für das gesamte Stadtgebiet Dortmunds einheitliche Regelungen vorsehen werde.
Der Bezirksvorsteher dankte Herrn Ostholt und Herrn Schnabel für ihre ausführliche Berichterstattung und schlug vor, den Entwurf zum Nahversorgungskonzept als eingebracht zu betrachten. Dieser werde in den Fraktionen bzw. Parteien der Bezirksvertretung und im Gewerbeverein diskutiert werden, so dass sich die Bezirksvertretung nach der Sommerpause mit den daraus folgenden Anregungen auseinander setzen und Änderungswünsche ggf. weitergeben könne.
Zu Ziffer 4
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu Ziffer 5
5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Vorlagen der Verwaltung

5.1.1 Vereinsförderung 2003
- Vorlage der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde -

Herr Breuckmann und Herr Platz (beide CDU-Bezirksfraktion) nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
5.2 Anträge der Bezirksfraktionen
5.2.1 Kulturförderung im Stadtbezirk
- Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Bezirksfraktion und SPD-Bezirksfraktion -

Der Antrag wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Zu Ziffer 6
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Vorlagen der Verwaltung

6.1.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
- Vorlage StA 30 (Rechtsamt) -

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
Zu Ziffer 7
7. Schule
7.1 Vorlagen der Verwaltung

7.1.1 Schadstoff-, Brandschutzsanierung und Substanzsicherung
hier: Alfred-Adler-Schulkomplex
- Vorlage StA 65 (Städt. Immobilienwirtschaft) -

Herr Brückel (CDU-Bezirksfraktion) fragte nach den Gründen, die dafür bestanden hätten, die Alfred-Adler-Grundschule unter Denkmalschutz zu stellen und legte dar, dass dies die Kosten für die Baumaßnahme maßgeblich erhöhe.

Herr Emmerich (SPD-Bezirksfraktion) verwies auf einen entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde und klärte darüber auf, dass der Baukörper der Schule wegen seiner Lage in einem Sumpfgebiet zur Sicherung in einer Betonwanne errichtet worden und aus diesem Grund unter Denkmalschutz gestellt worden sei.

Frau Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) bezweifelte, dass dies ein ausreichender Grund sei, das Gebäude in Gänze unter Denkmalschutz zu stellen, wodurch sich die Kosten der Maßnahme um 60 % erhöhen würden. Sie hoffe, dass die erhöhten Kosten nicht zu Lasten anderer Schulsanierungsmaßnahmen gingen. Da der letztendliche Beschluss und damit die Kostenentscheidung dem Rat obliege, stimme sie der Vorlage grundsätzlich zu.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

Zu Ziffer 8
8. Kultur, Sport und Freizeit

8.1 Anträge der Bezirksfraktionen

8.1.1 Skateranlage in der Grünanlage Bärenbruch
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen -

Frau Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den Antrag mit der Notwendigkeit, bei der Realisierung der Wege in der Parkanlage bereits jetzt den möglichen Standort einer Skateranlage zu berücksichtigen. Sie kündigte eine Vorlage des Jugendamtes an, in der ein Standort im nördlichen Bereich des Parks am Bärenbruch befürwortet werde.
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Zu Ziffer 9
9. Kinder und Jugend

Zu Ziffer 10
10. Soziales, Familie und Gesundheit

Zu Ziffer 11
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Vorlagen der Verwaltung
11.1.1 Entwicklungskonzept für neue Einzelhandelsstandorte im Versorgungsschwerpunkt
Dortmund-Kirchlinde
- Vorlage StA 61 (Stadtplanungsamt) -
Berichterstatter: Herr Ostholt (StA 61) – Stadtplanungsamt -

Herr Ostholt (StA 61) nahm zur Konkurrenzsituation der beiden möglichen Einzelhandelsstandorte Frohlinder Straße und Bärenbruch Stellung. Er führte aus, dass die Verwaltung bislang den Standort Frohlinder Straße präferiert habe, nicht weil die Fläche am Bärenbruch ungeeignet sei, sondern weil bei Entwicklung nur eines der beiden Standorte erhebliche Verkehrsprobleme am Bärenbruch zu erwarten seien. Das jetzige Konzept sehe eine Entwicklung beider Bereiche, allerdings mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten vor. Herr Ostholt zog eine Parallele zur Konzeption vieler Einkaufszentren, die an den Enden ihrer Passage Supermärkte oder andere Kundenmagneten aufwiesen. Dazwischen seien dann Einzelhandelsgeschäfte angeordnet. Dies sei auf stadtteilebene vergleichbar mit der in Kirchlinde angestrebten Zielsetzung.
Beide Standorte sollten dergestalt mit Stellplätzen ausgestattet werden, dass Kunden der Einkaufszentren auch noch die Möglichkeit haben, das Zentrum Kirchlindes zu Fuß zu erreichen. Vor allem bei der Entwicklung der Fläche am Bärenbruch solle auf planerischem Wege durch eine Beschränkung der angebotenen Sortimente erreicht werden, dass das Ortsteilzentrum nicht geschwächt werde.
Die Planungen für den Standort Frohlinder Straße bezögen das Schulgrundstück in der 1. Stufe des Nutzungskonzeptes nicht mit ein. Sollte der Schulstandort aufgegeben werden, so seien in einer 2. Stufe der Realisierung hier Wohnbebauung oder ein Ärztehaus möglich. Es sei Wert gelegt worden auf den Erhalt fußläufiger Verbindungen und eine Orientierung des Bereiches hin zur Frohlinder Straße. Hierdurch solle der Charakter der Zollernstraße als Anwohnerstraße erhalten bleiben. Der anzusiedelnde SB-Markt solle eine Verkaufsfläche von 1.100 qm erhalten. Weitere 300 qm seien für einen Getränkemarkt vorgesehen. Der präferierte Anbieter (Limberg) sehe dort 78 Stellplätze vor. Die verkehrlichen Auswirkungen auf die Frohlinder Straße seien untersucht worden. Zwar sei hier schon eine starke Belastung vorhanden, es sei aber davon auszugehen, dass eine weitere Belastung von der Frohlinder Straße verkraftet werden könne. Auch sei die Einrichtung einer Linksabbiegespur denkbar. Die Erschließung erfolge von der Frohlinder Straße aus über ein Grundstück des Anbieters. Sie könne dadurch großzügiger ausgestaltet werden, ohne das Schulgrundstück in Anspruch zu nehmen. Auf die Belange des Lärmschutzes und eine ansprechende Fassadengestaltung werde ebenfalls Wert gelegt.
Im städtebaulichen Konzept für den Standort Bärenbruch seien zwei Bereiche zu unterscheiden. In der Umgebung des Mehrzweckplatzes könne die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit ergänzenden kleinteiligen Versorgungseinrichtungen mit Ausrichtung zum Ortskern erfolgen. Auf dem Entwicklungsbereich nördlich der Tankstelle könne die Ansiedlung von gewerbegebietstypischen Betrieben erfolgen, wie z. B. einer Autowerkstatt mit Ersatzteilverkauf. Für den Lebensmitteldiscounter sei eine Verkaufsfläche von ca. 700 qm geplant und die ergänzenden kleinteiligen Einrichtungen sollten eine Verkaufsfläche von 900 qm nicht überschreiten. Insgesamt seien dort ca. 110 Stellplätze vorgesehen. Für die gewerbliche Erweiterungsfläche nördlich der Tankstelle werde eine Gebäudefläche von etwa 1.600 qm sowie 40 bis 50 Stellplätze eingeplant. Die verkehrliche Erschließung solle wegen des bereits vorhandenen Verkehrsaufkommens auf dem Bärenbruch über die Revierstraße erfolgen. Neben der fußläufigen Anbindung über den Bärenbruch sollten weitere Fußwege zur Rahmer Straße und zum Wohngebiet Littgenloh geschaffen werden. Aufgrund der Entfernung zur Wohnbebauung und der Stellung der Gebäude sei keine Lärmbeeinträchtigung zu erwarten. Auf eine ansprechende Fassadengestaltung werde hier ebenfalls geachtet.
Herr Emmerich (SPD-Bezirksfraktion) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu dieser Vorlage. Ursprünglich habe die SPD-Bezirksfraktion bekanntermaßen eine andere Meinung zur Entwicklung des Einzelhandels in Kirchlinde vertreten. Dieser Standpunkt habe jedoch im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen keine Mehrheit gefunden. Da nun beide Standorte entwickelt würden, fänden sich in dieser Vorlage eine ganze Reihe von Vorstellungen der SPD-Bezirksfraktion wieder. Aus seiner Sicht sei das vorgeschlagene Konzept noch immer nicht die optimale Lösung, da zur städtebaulichen Aufwertung des Bereiches an der Frohlinder Straße eine andere Nutzung erforderlich sei. Ein SB-Markt an dieser Stelle bekomme zwangsläufig einen Hinterhofcharakter. Insgesamt bewerte die SPD-Bezirksfraktion in Übereinstimmung mit der SPD-Ratsfraktion das vorgelegte Konzept nach wie vor als problematisch. Er bitte daher, die folgenden Punkte wörtlich in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen:

1. Wir bestehen darauf, dass die Patientinnen und Patienten und die Besucher des Kranken-
hauses, so wie zugesichert, Parkmöglichkeiten auf der neugestalteten Fläche bekommen.

2. Die Zu- und Ausfahrt muss ausschließlich über die Frohlinder Straße erfolgen.

3. Der Verkehr auf der Frohlinder Straße, zwischen Kirchlinder Straße und der Straße „Auf
der Goldbreite“, muss durch technische Hilfsmittel, den Notwendigkeiten entsprechend ge-
regelt werden.

4. Die Fassadengestaltungen der Bauwerke, die auf dem Grundstück entlang der Frohlinder
Straße entstehen, müssen den städtebaulichen Notwendigkeiten dieses Ortsbereichs ge-
recht werden.

Bezüglich des Standortes Bärenbruch verwies er auf Gespräche im Dezember 2001 und Februar 2002 mit dem damaligen Vorsitzenden des AUSW, in denen er Entwicklungsmöglichkeiten für diesen Standort ausgelotet habe. Im Nachgang hierzu habe mit Zustimmung der BV ein Gespräch beider Bezirksfraktionsvorsitzender mit dem Vorsitzenden des AUSW stattgefunden. Im Ergebnis sei klar geworden, dass die CDU-Ratsfraktion, der Beschlusslage im Rat entsprechend, am Standort Frohlinder Straße festhalte. Darüber hinaus sei zugesagt worden, dass eine Entwicklung der Fläche am Bärenbruch nicht mehr ausgeschlossen werde. Dieser Zusage entsprechend sei nun das Entwicklungskonzept für beide Einzelhandelsstandorte in Kirchlinde vorgelegt worden.
Er betone noch einmal die Wichtigkeit einer ansprechenden Fassadengestaltung der zum Bärenbruch gelegenen Giebelseiten der Gebäude, da eine solche in diesem Eingangsbereich zum Ortskern Kirchlindes aus städtebaulicher Sicht für die Aufwertung des Ortsteiles von großer Bedeutung sei.
Grundsätzlich könne man mit der nun eingeleiteten Entwicklung zufrieden sein. Damit seien aus politischer Sicht die Grundlagen für die Ortskerngestaltung Kirchlindes gelegt. Mit der Realisierung des Sportplatzes und Stadtteilparks am Bärenbruch, dem Neubau der Hangeney-Grundschule, der Bebauung der Freifläche an der Frohlinder Straße und der Ermöglichung einer Bebauung auf der Fläche am Bärenbruch sei in dieser einen Legislaturperiode mehr bewegt worden als in vergangenen Legislaturperioden.

Herr Brückel (CDU-Bezirksfraktion) war der Ansicht, mit dem vorgelegten Entwicklungskonzept für Kirchlinde sei nun mehr erreicht worden als man ursprünglich habe erwarten können. Er verwies auf die beiden diskutierten Standortalternativen. Es sei notwendig gewesen, Geschäfte nach Kirchlinde zu ziehen, die am Standort Frohlinder Straße allein nicht realisierbar seien. Dies sei lediglich am Bärenbruch vorstellbar gewesen. Die Entwicklung beider Standorte sei ein gangbarer Weg. Es sei nun zu gewährleisten, dass weitere verkehrliche Belastungen für die Zollernstraße ausgeschlossen würden. Trotz der genannten Bedenken werde die CDU-Bezirksfraktion der Vorlage zustimmen.

Frau Bade (SPD-Bezirksfraktion) hielt aus Sicht der Kirchlinder SPD den Standort an der Frohlinder Straße nach wie vor für ungeeignet und favorisierte die Entwicklung der Fläche am Bärenbruch. Um die erforderliche Einzelhandelsversorgung in Kirchlinde sicherzustellen, stimme auch sie trotz der stets geäußerten Bedenken für die Vorlage. Es sei nun sicherzustellen, dass sich auf der Fläche an der Frohlinder Straße der dort benötigte Frischemarkt ansiedele und zwar vor oder zeitgleich zur Entwicklung der Fläche am Bärenbruch. Auch lege sie großen Wert auf eine städtebaulich angemessene Gestaltung des Eingangsbereiches Kirchlindes am Bärenbruch.

Frau Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) signalisierte ihre Zustimmung zur Vorlage, bat aber um Protokollierung ihrer Bedenken. Der Frischemarktstandort an der Frohlinder Straße sei von ihrer Partei schon immer favorisiert worden, da dies ein Standort mit guter fußläufiger Anbindung an den Ortskern sei. Auch sei diese Fläche entwicklungsfähig für die Ansiedlung weiterer kleinteiliger Geschäfte, wenn das Schulgrundstück mit einbezogen werden könne. In diesem Fall sei eine Entwicklung des Standortes Bärenbruch überflüssig. Die von der Verwaltung gegen den Standort Bärenbruch geäußerten Bedenken bezüglich der resultierenden Verkehrsbelastung bestünden nach wie vor. Die betreffende Fläche befinde sich nach ihrer Einschätzung außerhalb des Kernbereiches Kirchlindes. Dieser sei auch im Nahversorgungskonzept anders definiert und schließe den Bärenbruch nicht mit ein. Sie zitierte die Vorlage zum Nahversorgungskonzept, wonach die Etablierung von Standorten abseits gewachsener Zentrenlagen das Risiko berge, dem Zentrum Kunden zu entziehen. Wie bei allen Zentrumsabgrenzungen sei mittel- bis langfristig eine Überprüfung einer Ausweitung der Abgrenzung denkbar. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass die Flächenpotentiale in der bestehenden Abgrenzung aufgezehrt seien und sich das Zentrum stabil und ungefährdet darstelle. Für sie folge hieraus eine Nachrangigkeit der Entwicklung des Standortes Bärenbruch, der für sie vor allem aus städtebaulicher Sicht eine Katastrophe sei. Insbesondere halte sie die Ansiedlung eines Geschäftes für Autozubehör mit 40 bis 50 Stellplätzen für nachteilig. Die Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung über die Revierstraße seien noch undiskutiert. Positiv zu bewerten sei jedoch der Versuch, fußläufige Anbindungen an das Zentrum und die Wohngebiete zu schaffen.

Herr Migdalsky (SPD-Bezirksfraktion) war erfreut über die Tatsache, dass die möglichen Investoren in Kirchlinde trotz der langen Dauer bis zur Entscheidung der Standortfrage nicht abgesprungen seien.

Herr Spineux (CDU-Bezirksfraktion) begrüßte die Planungen für den Bärenbruch, da hierdurch für die Bewohner des Hangeneys eine Versorgungsmöglichkeit geschaffen werde, die durch den neuen Stadtteilpark erreichbar sei. Wegen der hohen Verkehrsdichte auf dem Bärenbruch warf er die Frage auf, ob dort die Errichtung einer Fußgängerbrücke möglich sei.

Herr Ostholt hielt die Errichtung eines Brückenbauwerkes für möglich, verwies aber auf die Baukosten, die schon für eine Fertigbrücke ca. 100.000,-- € betrügen.
Er räumte ein, dass die Planungen für den Bärenbruch nicht der reinen Lehre des Nahversorgungskonzeptes entsprächen. Gleichwohl sei die vorgeschlagene Lösung seines Erachtens ein tragfähiger Kompromiss zwischen allen zu beachtenden Interessen. Herr Ostholt charakterisierte das Entwicklungskonzept als städtebauliche Rahmenplanung und stellte klar, dass die Bezirksvertretung über ihre Beteiligungsrechte in alle Einzelfallentscheidungen eingebunden werde.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
11.1.2 Osterfeuer – Erfahrungsbericht
- Vorlage StA 60 (Umweltamt) -

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
11.1.3 Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPIG)
- Vorlage StA 61 (Stadtplanungsamt) -

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
11.2 Mitteilungen der Verwaltung

11.2.1 Sanierungskonzept Kokerei Hansa
hier: 38. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.05.2003 TOP 11.5
- Schreiben 6/Dez. -

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.


11.2.2 Verkehrsverhältnisse Rahmer Straße/Winkelstraße/Aspeystraße
hier: 38. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.05.2003 TOP 11.7
- Schreiben StA 66 (Amt für Tiefbau und Straßenverkehr) -

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.
11.2.3 Wegweisung zur Sporthalle Kirchlinde
hier: 38. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.05.2003 TOP 11.8
- Schreiben StA 66 (Amt für Tiefbau und Straßenverkehr) -

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.
11.2.4 Genehmigung von Bauvorhaben im Stadtbezirk
- Schreiben StA 63 (Bauordnungsamt) -

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.
11.2.5 Zwei Baumfällanträge
- Schreiben StA 68 (Grünflächenamt – Friedhöfe Dortmund) -

Die Schreiben wurden zur Kenntnis genommen.
11.2.6 Radverkehr in Dortmund (Abschnitt Zollernstraße bis Wasserstraße)
hier: 36. Sitzung der BV Huckarde am 13.02.2003 TOP 12.2
- Schreiben StA 66 (Tiefbauamt) -

Frau Bade (SPD-Bezirksfraktion) bezog sich auf den zu dieser Maßnahme durchgeführten Ortstermin in Kirchlinde und sprach sich für den SPD-Ortsverein Kirchlinde gegen die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer im Bereich zwischen Egilmarstraße und Zollernstraße aus. Hier bestehe wegen des engen Straßenquerschnittes und der Bushaltestelle das Problem einer erheblichen Gefährdung der Radfahrer, denen ein solcher Schutzstreifen ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermittele.

Herr Spineux (CDU-Bezirksfraktion) schloss sich für seine Fraktion dieser Argumentation an und lehnte die Maßnahme ebenfalls ab.

Frau Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) legte dar, dass die Vorschläge zur Radwegeführung von Fachleuten, u. a. dem Fahrradbeauftragten, erarbeitet worden seien und unterstützte die vorgesehenen Maßnahmen.

Der Bezirksvorsteher stellte klar, dass der Verwaltung im Rahmen ihrer Aufgabe der Verkehrssicherung die Entscheidung über die Durchführung solcher Maßnahmen obliege. Die Bezirksvertretung habe zwar kein Beschlussrecht, werde aber zu dieser Angelegenheit gehört und könne ihre Meinung der Verwaltung zur Kenntnis geben. Er ließ daher darüber abstimmen, ob im Bereich Egilmarstraße bis Zollernstraße ein Sicherheitsstreifen für Fahrradfahrer eingerichtet werden solle. Mehrheitlich wurde dies abgelehnt.


11.2.7 Baubeginnanzeige
Bauvorhaben: Erneuerung der Gehwege Varziner Straße in DO-Huckarde
- Schreiben StA 66 (Tiefbauamt) –

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.
11.2.8 Baubeendigungsanzeige
Bauvorhaben: Errichtung von Stellplätzen in der Theoderichstraße in DO-Huckarde
- Schreiben StA 66 (Amt für Tiefbau und Straßenverkehr) -

Das Schreiben wurde zur Kenntnis genommen.

11.3 Anträge der Bezirksfraktionen

11.3.1 Malermarkt auf dem Huckarder Marktplatz und verkaufsoffener Sonntag
am 12. Oktober 2003:
11.3.1.1 Schreiben des Gewerbevereines Huckarde
11.3.1.2 Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Bezirksfraktion und
SPD-Bezirksfraktion

Das Schreiben des Gewerbevereines wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bezirksvorsteher begrüßte die Initiativen des Gewerbevereines.

Der gemeinsame Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Zu Ziffer 12
12. Anfragen
Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde wurde von 17:25 Uhr bis 18:00 Uhr für eine Pause unterbrochen und danach mit den TOPs 3.1.1 und 11.1.1 fortgeführt.




Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde wurde um 19:35 Uhr beendet.


Hudy Migdalsky Führer
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführer
Bezirksvertretung