Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:25 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Manfred Jostes (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Gerti Zupfer (SPD) i. V. für RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Dr. Jürgen Brunsing (B'90/Die Grünen) i. V. für RM Heide Kröger-Brenner (B´90/Die Grünen)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (B´90/Die Grünen)
RM Manfred Sauer (CDU)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
RM Siegfried Mielicki (SPD) i. V. für RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (B´90/Die Grünen)
sB Werner Georg Steden (CDU)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für sB Norbert B. Weikert (CDU)

3. Beratende Mitglieder:
RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

4. Verwaltung:
StD Fehlemann, 7/Dez. bis 16.00 Uhr
StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD

Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Schließler, StA 69
Herr Theis, StA 23 ab 15.30 Uhr
Herr Finger, StA 61
Herr Lippke, StA 61

Herr Clodius, StA 61
Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01

5. Gäste:
Herr Prof. Gerber - Architekturbüro Gerber Architekten zu TOP 4.1
Herr Petry - Architekturbüro Gerber Architekten zu TOP 4.1

T a g e s o r d n u n g

für die 70. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 08.10.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 68) und des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung (Nr. 32) am 17.09.2003

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 69. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.09.2003

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 a) Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über das Ergebnis
- der vorgezogenen Bürgerbeteiligung,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
- nachbargemeindliche Abstimmung
II. Offenlegungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04633-03)

b) Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) vom 04.09.2003
(Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)

c) Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) vom 15.09.2003
(Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)



d) Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) vom 15.09.2003
(Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)

e) Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) vom 16.09.2003
(Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)

(Die Vorlage und die Anträge wurden in der gemeinsamen Sitzung des AUSW und AWBF am 17.09.2003 eingebracht und vertagt.)
- Die Anträge sind nochmals beigefügt.


2.2 a) Erste Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd im Parallelverfahren zur Aufstellung eines neuen
Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund
hier: Kenntnisnahme über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung, der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden,
Beschluss über die öffentliche Auslegung und über das Veränderungsverbot

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04647-03)

b) - Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04647-03-ATC)

(Die Vorlage und der Antrag wurden in der gemeinsamen Sitzung des AUSW und AWBF am 17.09.2003 eingebracht und vertagt.)
- Der Antrag ist nochmals beigefügt.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1)
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 04.02.2002 um ein Jahr für den Bereich beiderseits des Rheinlanddamm / Westfalendamm (B 1) zwischen östlich der ehemaligen Bahntrasse der Dortmunder Eisenbahn und westlich der B 236n (Teilbereich des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04549-03)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 13 des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -hier:
I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In W 202 (13. Änderung),
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung,
III. Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04798-03)

3.3 Bauleitplanung: Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - und Aufstellung des Bebauungsplanes In W 114 - Platz von Amiens -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligungen zu den Bebauungsplänen 117 und In W 114
II. Offenlegungsbeschlüsse

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04849-03)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss;
II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04687-03)

3.5 Bauleitplanung; 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -;
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (147. Änderung),
II. Einleitungsbeschluss VEP Scha 134,
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Bauleitplanung,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04469-03)

3.6 Bauleitplanung; 149. Änderung des Flächennutzungsplanes - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; II. Verzicht auf die frühzeitige Bürgeranhörung und Trägerbeteiligung; III. Beschluss zur Offenlegung der 149. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04668-03)
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 280 - Spissenagelstraße -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB),

Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem
Ziel von Wohnbebauung und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04722-03)

3.8 Radwegeplanung der Oesterstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04417-03)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereichs des

Bebauungsplanes Ev 138;
II. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;

III. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04679-03)

3.10 Modernisierungsoffensive für Bahnhöfe in NRW - Stellungnahme der Stadt als Trägerin öffentlicher Belange zum Plangenehmigungsverfahren für den Bahnhof Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04532-03)

3.11 Bauleitplanung; Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung "Nördlich Ammerstraße" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04770-03)

3.12 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 - Halde Gotthelf - nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB);
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04783-03)



3.13 Bebauungsplan Lü 159 n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Lü 157)
hier: I. Aufstellungsbeschluss (Neuaufstellung) nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 2
Abs. 4 BauGB;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04782-03)

3.14 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Park and Ride-Anlage an der S-Bahn-Station Haltepunkt Dortmund-Kley in Dortmund-Kley nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04819-03)

3.15 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 - Bayrische Straße -, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zurückstellung eines Baugesuchs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04785-03)
(Die Vorlage wurde in der AUSW-Sitzung am 17.09.2003 eingebracht und vertagt.)

3.16 Scharnhorst-Ost, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Umsetzung des Grünordnungs- und Freiraumkonzeptes für Scharnhorst-Ost

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04919-03)
Hinweis: Den Fraktionsgeschäftsstellen wird hierzu jeweils eine
- eine Broschüre "Gründordnung- und Freiraumkonzept für Dortmund Scharnhorst - Textliche Erläuterungen"
- CD-ROM mit gleichen Inhalt der Broschüre, jedoch enthält diese
zusätzlich die dazugehörigen Pläne
zur Verfügung gestellt.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-30037
Errichtung eines Hochhauses für Büronutzung und Verkaufsflächen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Freistuhl 7, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 281, 282, 283, 312, 443
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04670-03)

4.2 63/2-1-30117
Umbau und Nutzungsänderung zur Erweiterung einer Vergnügungsstätte auf dem Grundstück Lütge Brückstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 2 Flurstücke 12 und 59
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04840-03)

4.3 Einschränkung der Kontrollen der privaten Spielplätze
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04879-03)

4.4 63/2-3-32247
Errichtung eines Büro-, Betriebs- und Laborgebäudes - "MST.factory" - (1. Bauabschnitt) auf dem Gelände Phoenix-West in Dortmund-Hörde
- Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04889-03)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Teilnahme der Stadt Dortmund am Agenda-Prozess des Landes NRW
Projekt: Erarbeitung praktischer Beispiele für bodenbezogene ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04623-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-03)

8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansastraße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04604-03)

8.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Liboristraße von Körner Hellweg bis Düsterstraße, Düsterstraße von Sennestraße bis Brückenüberführung ca. 45 m östlich der Liboristraße, Paderborner Straße von Leppinghof bis Eisenbahnlinie (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Quartier Körne, Liboristraße)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04596-03)

8.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.01
- nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südliche Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr.2 -) -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04675-03)

8.5 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Freistuhl und Platz von Amiens"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04756-03)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen

13.1 Artenschutzprogramm für in Dortmund bedrohte Tierarten
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04701-03)
- Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 04701-03BA)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.



N i e d e r s c h r i f t

über die 70. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 08.10.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:25 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Manfred Jostes (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Gerti Zupfer (SPD) i. V. für RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Dr. Jürgen Brunsing (B'90/Die Grünen) i. V. für RM Heide Kröger-Brenner (B´90/Die Grünen)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (B´90/Die Grünen)
RM Manfred Sauer (CDU)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
RM Siegfried Mielicki (SPD) i. V. für RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (B´90/Die Grünen)
sB Werner Georg Steden (CDU)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für sB Norbert B. Weikert (CDU)

3. Beratende Mitglieder:
RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

4. Verwaltung:
StD Fehlemann, 7/Dez. bis 16.00 Uhr
StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD

Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Schließler, StA 69
Herr Theis, StA 23 ab 15.30 Uhr
Herr Finger, StA 61
Herr Lippke, StA 61

Herr Clodius, StA 61
Frau Kreutzkamp, StA 01

Frau Skodzik, StA 01

5. Gäste:
Herr Prof. Gerber - Architekturbüro Gerber Architekten zu TOP 4.1
Herr Petry - Architekturbüro Gerber Architekten zu TOP 4.1


T a g e s o r d n u n g

für die 70. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 08.10.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 68) und des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung (Nr. 32) am 17.09.2003

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 69. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.09.2003

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 a) Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über das Ergebnis
- der vorgezogenen Bürgerbeteiligung,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
- nachbargemeindliche Abstimmung
II. Offenlegungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04633-03)

b) Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) vom 04.09.2003
(Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)

c) Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) vom 15.09.2003
(Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)



d) Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) vom 15.09.2003
(Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)

e) Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) vom 16.09.2003
(Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)

(Die Vorlage und die Anträge wurden in der gemeinsamen Sitzung des AUSW und AWBF am 17.09.2003 eingebracht und vertagt.)
- Die Anträge sind nochmals beigefügt.


2.2 a) Erste Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd im Parallelverfahren zur Aufstellung eines neuen
Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund
hier: Kenntnisnahme über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung, der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden,
Beschluss über die öffentliche Auslegung und über das Veränderungsverbot

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04647-03)

b) - Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04647-03-ATC)

(Die Vorlage und der Antrag wurden in der gemeinsamen Sitzung des AUSW und AWBF am 17.09.2003 eingebracht und vertagt.)
- Der Antrag ist nochmals beigefügt.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1)
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 04.02.2002 um ein Jahr für den Bereich beiderseits des Rheinlanddamm / Westfalendamm (B 1) zwischen östlich der ehemaligen Bahntrasse der Dortmunder Eisenbahn und westlich der B 236n (Teilbereich des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04549-03)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 13 des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -hier:
I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In W 202 (13. Änderung),
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung,
III. Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04798-03)

3.3 Bauleitplanung: Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - und Aufstellung des Bebauungsplanes In W 114 - Platz von Amiens -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligungen zu den Bebauungsplänen 117 und In W 114
II. Offenlegungsbeschlüsse

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04849-03)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss;
II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04687-03)

3.5 Bauleitplanung; 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -;
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (147. Änderung),
II. Einleitungsbeschluss VEP Scha 134,
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Bauleitplanung,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04469-03)

3.6 Bauleitplanung; 149. Änderung des Flächennutzungsplanes - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; II. Verzicht auf die frühzeitige Bürgeranhörung und Trägerbeteiligung; III. Beschluss zur Offenlegung der 149. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04668-03)
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 280 - Spissenagelstraße -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB),

Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem
Ziel von Wohnbebauung und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04722-03)

3.8 Radwegeplanung der Oesterstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04417-03)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereichs des

Bebauungsplanes Ev 138;
II. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;

III. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04679-03)

3.10 Modernisierungsoffensive für Bahnhöfe in NRW - Stellungnahme der Stadt als Trägerin öffentlicher Belange zum Plangenehmigungsverfahren für den Bahnhof Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04532-03)

3.11 Bauleitplanung; Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung "Nördlich Ammerstraße" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04770-03)

3.12 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 - Halde Gotthelf - nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB);
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04783-03)



3.13 Bebauungsplan Lü 159 n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Lü 157)
hier: I. Aufstellungsbeschluss (Neuaufstellung) nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 2
Abs. 4 BauGB;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04782-03)

3.14 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Park and Ride-Anlage an der S-Bahn-Station Haltepunkt Dortmund-Kley in Dortmund-Kley nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04819-03)

3.15 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 - Bayrische Straße -, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zurückstellung eines Baugesuchs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04785-03)
(Die Vorlage wurde in der AUSW-Sitzung am 17.09.2003 eingebracht und vertagt.)

3.16 Scharnhorst-Ost, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Umsetzung des Grünordnungs- und Freiraumkonzeptes für Scharnhorst-Ost

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04919-03)
Hinweis: Den Fraktionsgeschäftsstellen wird hierzu jeweils eine
- eine Broschüre "Gründordnung- und Freiraumkonzept für Dortmund Scharnhorst - Textliche Erläuterungen"
- CD-ROM mit gleichen Inhalt der Broschüre, jedoch enthält diese
zusätzlich die dazugehörigen Pläne
zur Verfügung gestellt.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-30037
Errichtung eines Hochhauses für Büronutzung und Verkaufsflächen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Freistuhl 7, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 281, 282, 283, 312, 443
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04670-03)

4.2 63/2-1-30117
Umbau und Nutzungsänderung zur Erweiterung einer Vergnügungsstätte auf dem Grundstück Lütge Brückstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 2 Flurstücke 12 und 59
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04840-03)

4.3 Einschränkung der Kontrollen der privaten Spielplätze
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04879-03)

4.4 63/2-3-32247
Errichtung eines Büro-, Betriebs- und Laborgebäudes - "MST.factory" - (1. Bauabschnitt) auf dem Gelände Phoenix-West in Dortmund-Hörde
- Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04889-03)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Teilnahme der Stadt Dortmund am Agenda-Prozess des Landes NRW
Projekt: Erarbeitung praktischer Beispiele für bodenbezogene ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04623-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-03)

8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansastraße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04604-03)

8.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Liboristraße von Körner Hellweg bis Düsterstraße, Düsterstraße von Sennestraße bis Brückenüberführung ca. 45 m östlich der Liboristraße, Paderborner Straße von Leppinghof bis Eisenbahnlinie (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Quartier Körne, Liboristraße)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04596-03)

8.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.01
- nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südliche Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr.2 -) -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04675-03)

8.5 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Freistuhl und Platz von Amiens"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04756-03)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen

13.1 Artenschutzprogramm für in Dortmund bedrohte Tierarten
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04701-03)
- Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 04701-03BA)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Steden benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jostes, weist auf das Mitwirkungsverbot hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jostes schlägt vor, die Vorlage zu TOP 3.10 Modernisierungsoffensive für Bahnhöfe in NRW – Stellungnahme der Stadt als Trägerin öffentlicher Belange zum Plangenehmigungsverfahren für den Bahnhof Aplerbeck (Drucksache Nr.: 04532-03)
von der Tagesordnung abzusetzen und in die Sitzung am 12.11.2003 zu vertagen. Die Bezirksvertretung Aplerbeck hat die Vorlage vertagt und wird voraussichtlich in der Sitzung am 11.11.2003 einen Beschluss fassen.

Außerdem macht er den Vorschlag,
TOP 4.1 63/2-1-30037, Errichtung eines Hochhauses für Büronutzung und Verkaufsflächen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Freistuhl 7, Gemar- kung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 281, 282, 283, 312, 443, - Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache Nr.: 04670-03) vorzuziehen und wegen des inhaltlichen Zusammenhangs im Anschluss an diesen Punkt TOP 3.3 Bauleitplanung: Aufhebung des Bebau- ungsplanes 117 - Freistuhl - und Aufstellung des Bebauungsplanes In W 114 - Platz von Amiens -; hier: I: Ergebnis der Bürgerbeteiligungen zu den Bebauungsplänen 117 und In W 114; II: Offenlegungsbeschlüsse (Drucksache Nr.: 04849-03) und TOP 8.5 Einziehung einer Teil- fläche im Bereich "Freistuhl und Platz von Amiens" (Drucksache Nr.: 04756-03) zu behandeln.


Herr RM Jostes empfiehlt, anschließend die übrigen Punkte unter TOP 8 (TOP 8.1 bis TOP 8.4) abzuhandeln.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 68) und des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung (Nr. 32) am 17.09.2003

Der AUSW genehmigt einstimmig bei einer Enthaltung die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 68) und des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung (Nr. 32) am 17.09.2003.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 69. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.09.2003

Herr RM Zuch bittet darum, die Niederschrift unter TOP 2.4 Der Emscher Landschaftspark, Sachstandsbericht und Perspektiven für das weitere Vorgehen (Drucksache Nr.: 04359-03) nach folgendem Satz "Herr RM Zuch bewertet die geplante Renaturierung der Emscher bis zur Quelle hin als besonders positiv" zu ergänzen um "und bittet hinsichtlich der renaturierten Emscheraue das vorgesehene Baugebiet "Am Kapellenufer" neu zu überdenken."

Zu
TOP 2.5 Neue Naturschutzgebiete in Dortmund (Drucksache Nr.: 04131-03) weist Herr RM Zuch darauf hin, dass er aufgrund einer Nachfrage in der Sitzung am 17.09.2003 zur Zertifizierung ein Antwortschreiben von Herrn Blume erhalten habe. Dieses Schreiben ist der Niederschrift über die 70. Sitzung des AUSW am 08.10.2003 als Anlage 1 (Beantwortung der Anfrage des Herrn RM Zuch zum Thema "Zertifizierung des Stadtwaldes Dortmund" anlässlich der Sitzung des AUSW am 17.09.2003 (Drucksache Nr.: 04131-03EE) ) beigefügt und wird damit allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben.

Unter Beachtung der Änderung des Herrn RM Zuch und mit Hinweis auf das Schreiben des Herrn Blume vom 22.09.2003 genehmigt der AUSW einstimmig bei einer Enthaltung die Niederschrift über die 69. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.09.2003.

Herr RM Jostes weist als Ausschussvorsitzender darauf hin, dass Unterlagen der Verwaltung, die einzelnen Ausschussmitgliedern aufgrund im Ausschuss gestellter Fragen zugehen, an die Ausschussgeschäftsführung gegeben werden sollte. Die Ausschussgeschäftsführung sorgt anschließend dafür, dass die Unterlagen dem gesamten Ausschuss zur Verfügung gestellt werden.


zu TOP 4.1
63/2-1-30037
Errichtung eines Hochhauses für Büronutzung und Verkaufsflächen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Freistuhl 7, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 281, 282, 283, 312, 443
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 04670-03)


Herr Prof. Gerber stellt das Hochhaus Freistuhl 7 anhand von Modellfotos im Zusammenhang mit dem Umfeld vor. Es wird eine Komposition mit dem IWO-Hochhaus und dem Sparkassen-
Hochhaus entstehen. Die ersten Bauarbeiten, u. a. der Abbruch der Tiefgarage, haben bereits begonnen. Das Büro Gerber Architekten ist sowohl mit der Ausschreibung als auch mit der Bauleitung beauftragt.

Die Struktur des späteren Platzes ergibt sich aus der Konzeption der Entwässerung.
Es wird zwei Rampen geben, eine für die Tiefgarage und eine für Anlieferungen in das Westfalenforum. Im Erdgeschoss gibt es Höhenunterschiede, so dass verschiedene Eingangsebenen entstehen werden. Die unterschiedlichen Grundrisse der Etagen im Hochhaus und die Fassadengestaltung werden gezeigt. Für die Fassade wird ein dunkler Naturgranitstein, der hochpoliert wird, benutzt werden. Die Eingangssituation wird dreidimensional dargestellt, so dass die Wegeführung deutlich wird.

Herr RM Follert sieht in dem vorgestellten Gebäude eine Aufwertung und einen Blickfang für Dortmund.

Herr RM Harnisch hofft auf einen Wettbewerb, den das Gebäude bei noch zu planenden späteren Gebäuden auslösen wird. Ihm hat der Name Amiens-Tower statt RWE-Gas-Tower besser gefallen. In dem Bereich der Hamburg-Mannheimer Versicherung könnten noch Verbesserungen zur Platzgestaltung beitragen.

Herr StR Sierau erläutert, dass auf dem Platz Pflanztröge für das Anpflanzen von Platanen genutzt werden sollen, evtl. wird es auch Stellen geben, an denen Bäume angepflanzt werden können. Zum Thema des Umfeldes gibt Herr StR Sierau auf eine Frage des Herrn RM Harnisch an, dass die Verwaltung diesbezüglich Gespräche führt. In den Gesprächen wurde bereits Interesse an einer guten Platzgestaltung geäußert. Im Bebauungsplan wurden Vorkehrungen getroffen, dass ggf. eine Fassade vorgebaut werden kann.
Herr StR Sierau erhofft sich von der Baumaßnahme einen positiven Impuls für den umgebenden Bereich.

Frau RM Reuter stellt dar, dass die einzige Sorge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Gestaltung des Umfeldes war. Sie hat die Hoffnung, dass das Projekt zu einer Initialzündung wird, um das gesamte Umfeld positiv zu gestalten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und stimmt ihr einstimmig zu.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung: Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - und Aufstellung des Bebauungsplanes In W 114 - Platz von Amiens -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligungen zu den Bebauungsplänen 117 und In W 114
II. Offenlegungsbeschlüsse
(Drucksache Nr.: 04849-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligungen zur Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - und zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 114
- Platz von Amiens -.

II. beschließt, den aufzuhebenden Bebauungsplan 117 - Freistuhl - und die Begründung vom 05.09.2003 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In W 114 - Platz von Amiens - und der Begründung vom 05.09.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

zu TOP 8.5
Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Freistuhl und Platz von Amiens"
(Drucksache Nr.: 04756-03)


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund von § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Auf Grundlage des § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Freistuhl und Platz von Amiens" (Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstück 443 tlw. und 312 tlw.).


8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall (Drucksache Nr.: 04621-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall.

zu TOP 8.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansastraße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt) (Drucksache Nr.: 04604-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansastraße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt).

zu TOP 8.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Liboristraße von Körner Hellweg bis Düsterstraße, Düsterstraße von Sennestraße bis Brückenüberführung ca. 45 m östlich der Liboristraße, Paderborner Straße von Leppinghof bis Eisenbahnlinie (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Quartier Körne, Liboristraße) (Drucksache Nr.: 04596-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Liboristraße von Körner Hellweg bis Düsterstraße, Düsterstraße von Sennestraße bis Brückenüberführung ca. 45 m östlich der Liboristraße, Paderborner Straße von Leppinghof bis Eisenbahnlinie (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Quartier Körne, Liboristraße).

zu TOP 8.4
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.01
- nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südliche Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr. 2 -) - (Drucksache Nr.: 04675-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.01 - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südl. Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr. 2 -) Gartenstraße von Wittbräucker Straße bis zur früheren Einmündung Busschleife (südl. Grenze des Flurstücks 468 - Weintraubenweg Nr. 2 -).


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über das Ergebnis
- der vorgezogenen Bürgerbeteiligung,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
- nachbargemeindliche Abstimmung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 04633-03)

(Die Vorlage und die Anträge wurden in der gemeinsamen Sitzung des AUSW und AWBF am 17.09.2003 eingebracht und vertagt.)
- Die Anträge sind nochmals beigefügt.
b) Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.03
(Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)
c) Antrag der CDU-Fraktion vom 15.09.03 (Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)

d) Antrag der CDU-Fraktion vom 15.09.03 (Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)

e) Antrag der CDU- Fraktion vom 16.09.03 (Drucksache Nr.: 04633-03-ATC)

(Die Vorlage und die Anträge wurden in der gemeinsamen Sitzung des AUSW und AWBF am 17.09.03 vertagt.)
Folgende abweichende/ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen wurden nachversandt:
- Auszug der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung am 16.09.2003
- Auszug der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung am 24.09.2003
- Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 25.09.2003
- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 20.09.2003
- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 30.09.2003
- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 30.09.2003
Folgende Unterlagen wurden nachgereicht:
- Auszug der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 02.10.2003
- Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 06.10.2003
-
ausführlicher Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 17.09.2003
-
Antrag der CDU-Fraktion vom 08.10.2003 (Drucksache Nr.: 04633-03-ATC-ATC)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 08.10.2003 mit der Liste der vorgenommenen redaktionellen Korrekturen (Drucksache Nr.: 04633-03E)

Herr RM Follert verweist auf die Sitzung des AUSW am 17.09.2003, in der die Vorlage bereits eingebracht wurde. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung findet er positiv, bedauert aber gleichzeitig, dass die Menge der Rückmeldungen im politischen Raum nicht kurzfristig bis zur Offenlegung diskutiert werden kann. Herr RM Follert begründet anschließend die Anträge der CDU-Fraktion. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 08.10.2003 soll als eingebracht betrachtet werden.

Zum weiteren Verfahren erläutert Herr Wilde, dass alle Bezirksvertretungen inzwischen Stellung zu den Ergebnissen des Flächennutzungsplan(FNP)verfahrens genommen haben, Hörde habe das Thema vertagt. Unter anderem die Menge der Bezirksvertretungsbeschlüsse und der CDU-Anträge lassen erkennen, dass es in der Kürze nicht möglich ist, diese so abzuarbeiten, dass sie in den Offenlegungsplan einbezogen werden können. Die Anregungen werden zusammen mit den Anregungen und Bedenken in das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des FNP eingebracht werden. Das Ergebnis wird mit einem Abwägungsvorschlag im abschließenden Feststellungsbeschluss zum FNP gegenüber der Politik dargestellt.

Herr Wilde schlägt eine Formulierung für den Beschluss vor, der im Rahmen der Abstimmung letztlich gefolgt wird.

Außerdem verweist er auf das Schreiben des Herrn StR Sierau vom 08.10.2003 mit der Liste der redaktionellen Korrekturen (Drucksache-Nr. 04633-03E). Bei diesen Korrekturen handelt es sich nicht um Korrekturen, die die Grundzüge des FNP betreffen, sondern solche, die insbesondere aufgrund von Druck- und Übertragungsfehlern erforderlich geworden sind. Mit dem korrigierten FNP soll dann in die Offenlage gegangen werden.

Herr RM Jostes hält für wichtig, dass die Anregungen und Bedenken bei der öffentlichen Auslegung dem Bürger zur Verfügung stehen.

Frau RM Reuter spricht sich für den Offenlegungsbeschluss aus, aber für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sie fest, dass keine Bereitschaft vorliegt, sofort über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung etc. zu entscheiden. Auffallend ist für Frau RM Reuter, dass im Vorfeld viel in der Breite, u. a. mit Veranstaltungen in den Stadtbezirken, gearbeitet wurde. Sie hat den Eindruck, dass die Anregungen aufgeführt, aber zum Teil nicht berücksichtigt wurden. Aufgrund der Menge der Anregungen und Bedenken macht sie im Namen ihrer Fraktion Beratungsbedarf geltend.

Herr StR Sierau erklärt, dass viele der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarstädte entstandenen Anregungen und Bedenken eingearbeitet wurden. Beispielhaft nennt er die Wohnungsbauflächen.

Herr RM Jostes stellt fest, dass die Arbeit im Rahmen des FNP gut gelaufen ist. Insbesondere hebt er die Öffentlichkeitsarbeit hervor, die Verwaltung habe innerhalb einer relativ kurzen Zeit gut gearbeitet. Änderungen zum FNP werden im AUSW als Fachausschuss diskutiert und abgestimmt werden.

Herr RM Follert ist damit einverstanden, dass die Anträge der CDU-Fraktion nach Beschlussfassung im weiteren Verfahren bleiben und fordert keine Abstimmung über die einzelnen Anträge.

Herr RM Harnisch gibt an, dass die SPD-Fraktion dem Vorschlag des Herrn Wilde folgen wird. Die Politik wird sich im weiteren Verfahren mit den vorgelegten Anregungen und Bedenken befassen.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass die zahlreichen Anregungen aus den Bezirksvertretungen zeigen, dass der FNP nicht so ist, wie die Bezirksvertretungen ihn sich vorgestellt haben. Den Vorschlag über das weiter Vorgehen sieht er als Entmündigung der Politik. Herr RM Münch empfiehlt, die Vorlage um einen Monat zu vertagen, so dass sich der Ausschuss ausführlich mit den Änderungen beschäftigen kann, und vom AUSW gewünschte Änderungen in den Offenlegungsbeschluss einbezogen werden könnten. Als Knackpunkte bezeichnet er z. B., dass 49 % Grün in Dortmund erreicht werden soll und gleichzeitig Groppenbruch als Gewerbefläche ausgewiesen wird, so dass das Ziel konterkariert wird. Die Gewerbefläche sollte daher herausgenommen werden, da die Gewerbeflächen durch den FNP auch ohne Groppenbruch ausreichen. Der Stadtbezirk Brackel hat laut Herrn RM Münch besonders durch Bebauungen und die OW III a unter dem FNP zu leiden, auch der dörfliche Charakter von Grevel sollte erhalten bleiben.

Nach Auffassung der Frau RM Reuter hätte es nach den Veranstaltungen im Rahmen der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte nicht mehr so viele Änderungswünsche geben dürfen. Diese hätten ihres Erachtens im Vorfeld abgearbeitet werden müssen.

Herr StR Sierau gibt den Hinweis, dass z. B. die Bezirksvertretung Huckarde alle Beschlüsse in Sachen FNP hintereinandergefügt hat. Darunter sind sehr viele Beschlüsse, die einstimmig oder mehrheitlich dem zustimmen, was die Verwaltung vorgelegt hat. Im übrigen hält Herr StR Sierau die Anregungen der Bezirksvertretungen für erfreulich.

Herr Zühlke verweist auf den vorgelegten Beschluss des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 17.09.2003. Insbesondere hebt er auf Seite 1 der Stellungnahme des Beirates die Absätze 4 und 7 hervor.
Zum Antrag der CDU-Fraktion unter 2.1 b) gibt Herr Zühlke an, dass der Beirat ein Gewerbegebiet Groppenbruch abgelehnt und dort ein Naturschutzgebiet vorgeschlagen habe. Dies gilt auch für ein Industriegebiet an der Stelle. Nur zustimmungsfähig wäre der Rad-/Fußweg entlang der Königsheide, aber nur ohne Ausweisung als Gewerbegebiet. Der Antrag zu 2.1 c) ist ohne Flächenvorschläge nicht relevant für den Beirat, der Antrag zu 2.1 d) wird für überflüssig gehalten, zudem zu 2.1 e) lehnt der Beirat die Darstellung der Marina in Schwieringhausen ab (siehe Stellungnahme des Beirates zum FNP-Zielkonzept).

Herr Wilde erklärt, dass der FNP einen Freiraumanteil von 49,95 % vorsieht unter Berücksichtigung, dass Groppenbruch als Gewerbefläche dargestellt ist. Der heutige Anteil liegt bei 46,95 %, der Freiraumanteil wird somit um 450 Hektar deutlich erhöht. Diese Zahlen verdeutlichen, dass dem Ziel Freiraumschutz im FNP Rechnung getragen wird.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende geänderte und ergänzte Beschlussfassung (Die Änderungen/Ergänzungen sind
markiert.):

Der Rat der Stadt

a) - hat das Ergebnis der vorgezogenen Bürgerbeteiligung,
- das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- das Ergebnis der Abstimmung mit den Nachbargemeinden
geprüft und gebilligt. zur Kenntnis genommen.

b) stimmt dem Entwurf des Flächennutzungsplans (Hauptplan und Teilplan, technische Ver- und Entsorgung) und dem Entwurf des Erläuterungsberichtes zu und beschließt deren öffentliche Auslegung.

c) beschließt die im Rahmen der politischen Beratungen seitens der Bezirksvertretungen, der Gremien und der Fraktionen des Rates der Stadt Dortmund formulierten Ergänzungen und Änderungen mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung in die abschließende Abwägung zum F-Plan-Feststellungsbeschluss einzubeziehen.

zu TOP 2.2
Erste Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd im Parallelverfahren zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund
hier: Kenntnisnahme über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, Beschluss über die öffentliche Auslegung und über das Veränderungsverbot
(Drucksache Nr.: 04647-03)

(Die Vorlage und der Antrag wurden in der gemeinsamen Sitzung des AUSW und AWBF am 17.09.2003 eingebracht und vertagt.)
- Der Antrag ist nochmals beigefügt.

b) Antrag der CDU-Fraktion vom 17.09.2003 (Drucksache Nr.: 04647-03-ATC)
Folgende abweichende/ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen wurden nachversandt:
- Auszug der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung am 16.09.03
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 17.09.03
- Auszug der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 23.09.03

- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 30.09.2003
Folgende Unterlagen wurden nachgereicht:
- ausführlicher Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 17.09.2003

Herr RM Follert weist auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 17.09.2003 zur Ausweitung der Naturschutzgebiete hin. Mit Unterschutzstellung der Wälder, wie die Bolmke, der Aplerbecker und der Niederhofener Wald, verliere die Stadt für die Bürgerinnen und Bürger eine große Erholungsqualität. Die Vorlage hierzu sei an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei entschieden worden. Laut Bundesnaturschutzgesetz kann in einem entsprechend ausgewiesenem Wald weder geritten noch Mountainbike gefahren werden. Herr RM Follert spricht sich für die CDU-Fraktion nicht gegen die Ausweitung der Naturschutzgebiete aus, sondern es sollten nur Teilgebiete der Wälder und ausgewählte Bereiche Naturschutzgebiet werden. Aufgrund einer generellen Ausweisung wird das Wegenetz hinsichtlich der Verträglichkeit mit dem Naturschutz überprüft. Das könnte zu einer Reduzierung der Wegetrassierung in den Wäldern führen. Außerdem wird ein Ge- und Verbotskatalog zu beachten sein. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass die wohnortnahen Erholungsräume in den Dortmunder Wäldern so wichtig sind, dass diese Vorlage abgelehnt werden muss.

Herr Dr. Grote stellt anhand eines Planes dar, dass der Gebietsentwicklungsplan (GEP) Bereiche für den Schutz der Natur vorsieht. Der Regionalrat hat den Plan aufgestellt. Folge der Ausweitung der Naturschutzgebiete ist, dass in den dargestellten Bereichen ganz oder in wesentlichen Teilen Naturschutzgebiete auszuweisen sind, z. B. im Grävingholz, im Waldstreifen Derne, in der Bolmke. Es ist nur zu klären, wie Schutzverordnungen gestaltet werden. Die Förderung für Naturschutzgebiete lag bisher bei 90 %.

Herr RM Harnisch gibt beispielhaft die Mengeder Heide im Landschaftsplan Nord als wohnortnahes Naturschutzgebiet an. Es gibt nur wenige Bürger, die sich im Wald nicht vernünftig verhalten. Herr RM Harnisch hebt das Positive der Vorlage, die Ausweitung der Naturschutzgebiete, hervor. Es ist zu klären, wie mit naturschutzwürdigen Flächen umgegangen wird.
Zur Ratssitzung wird ein Antrag der SPD-Fraktion zu dieser Vorlage kommen. Der Vorlage wird von der SPD-Fraktion im wesentlichen zugestimmt. Ergänzt werden soll, dass die Verwaltung gebietsspezifische Festsetzungen für die neuen Naturschutzgebiete vorschlägt. Es sollte hierbei u. a. auf die Umgebung, die Bevölkerungsstruktur, die Wegeverbindungen geachtet werden.
Wanderungen könnten organisiert durch die Naturschutzgebiete geführt werden.
Herr RM Harnisch lehnt den CDU-Antrag im Namen der SPD-Fraktion ab.

Herr Zühlke begrüßt für den Beirat der unteren Landschaftsbehörde prinzipiell die zusätzliche Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Damit werde den Anregungen des Beirates weitgehend entsprochen. Kritisch wird die Ausweisung eines Gewerbegebietes Groppenbruch gesehen. Der Beirat bittet die Verwaltung, für den Kruckeler Wald um eine Nachbewertung hinsichtlich des Naturschutzgebietsvorschlages des Herrn RM Münch.
Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde lehnt den CDU-Antrag ab, insbesondere da unklar bleibe, welche Gebiete gemeint sind.

Herr RM Münch hält den Vorschlag, Naturschutzgebiete an anderer Stelle auszuweisen, für nicht durchführbar und weist darauf hin, dass u. a. in den Stadtbezirken Hörde und Hombruch, dem Landschaftsplan zugestimmt wurde. Naturschutzgebietsausweisungen sind nach Meinung des Herrn RM Münch notwendig, um diese Gebiete auch als Erholungsgebiete für künftige Generationen zu erhalten. Außerdem ist die Zahl "49 % Grün" auch ein Imagefaktor für Dortmund.

Frau RM Reuter lehnt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der CDU-Fraktion ab, sie begrüßt die Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete, die Offenlegung wird mitgetragen. Das Gewerbegebiet Groppenbruch wird von ihrer Fraktion abgelehnt.

Herr RM Knieling erklärt, dass die Kommunen die Möglichkeit haben, im Rahmen der GEP-Aufstellung durch eine Satzung Naturschutzgebiete in den dargestellten Bereichen ganz oder in wesentlichen Teilen auszuweisen. Gebiete, die im Rahmen des GEP als Naturschutzgebiete festgesetzt wurden, können noch durch Änderungsantrag der Stadt Dortmund an den Regionalrat verändert werden.

Herr RM Follert macht deutlich, dass der Vorlage in den Stadtbezirken nur mit Einschränkungen nur zugestimmt werden konnte. Er hält die Ausweisung der Naturschutzgebiete wegen der Konsequenzen, dass z. B. bestimmte Verbote gelten, für bürgerunfreundlich.

Herr RM Münch befürchtet, dass Ängste der Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe des CDU-Antrages geschürt werden, diese sind in der Regel unberechtigt, da die Gebiete trotz Ausweisung als Naturschutzgebiet weiter betreten dürfen. Es könnte z. B. für jedes Gebiet ein Ver- und Gebotskatalog aufgestellt werden.

Herr RM Münch bittet die Verwaltung, das Wannebachtal, das z. Zt. im aktuellen Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil vorgesehen ist, auch zu prüfen, ob es als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden kann.

Herr Dr. Grote erläutert, dass die Landesanstalt für Ökologie angegeben habe, dass die als Naturschutzgebiete im Rahmen des GEP vorgesehenen Flächen seien trotz des hohen Erholungsdrucks auf den Flächen schutzwürdig. Werden die Flächen nicht geschützt, obwohl sie schutzwürdig sind, ist dies ein Signal. Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit auf die Besonderheiten der unterschiedlichen Gebiete - auch unter dem Nutzungsaspekt - eingegangen werden kann. Z. B. ist Mountainbiken auf ausgewiesenen Flächen möglich, und in einer Verordnung müsste für den Bereich der Bittermark geregelt werden, dass die Feiern am Mahnmal weiter möglich sind.
Die Verwaltung ist derzeitig dabei, mit dem Kreis Unna und der Stadt Lünen das interkommunale Naturschutzgebiet im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet zu erarbeiten.


Herr Zühlke sieht die Ausweisung als Naturschutzfläche nicht gleichzeitig als bürgerfeindlich an. Der Beirat versucht die Belastung der Gebiete, die durch die Bürgerinnen und Bürger entsteht, einvernehmlich zu lösen.

Von Herrn StR Sierau wird der Zusammenhang zur Diskussion, dass der Wohnstandort Dortmund durch geringere Freiraumflächen weniger attraktiv sein könnte, hergestellt.
Derzeitig hat die Stadt Dortmund die Chance mengenmäßig die Freiraumfläche zu erhöhen, und die Flächen qualitativ zu sichern. Dies gehört zur Standortpolitik als Wohn- und auch als Wirtschaftsstandort. Dortmund kann sich in diesem Zusammenhang als Großstadt positiv herausstellen und sein Image als frühere Kohle- oder auch Stahlstadt verändern.
In Dortmund gibt es bereits Naturschutzgebiete, die als Erholungsgebiete intensiv genutzt werden. Die Verwaltung wird einen Vorschlag erarbeiten, der politisch zu bewerten sein wird. Die Verwaltung könnte einen Ge- und Verbotskatalog für die gesamte Stadt oder differenziert nach Naturschutzgebieten aufgrund unterschiedlicher Nutzungsstrukturen aufstellen. Dies ist als fachlicher Dialog zu sehen, in dem ein Interessenausgleich bis zum Satzungsbeschluss der Landschaftspläne herzustellen ist.

Herr RM Münch beantragt mündlich, den Beschluss zu dieser Vorlage analog zu dem gefassten Beschluss in Sachen Flächennutzungsplan (TOP 2.1 der Tagesordnung) zu fassen.

Dieser Antrag wird mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 17.09.2003 (Drucksache-Nr. 04647-03-ATC) wird mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd sowie das Ergebnis der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis und beschließt:

I. die Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage: § 29 in Verbindung mit §§ 27 a, 27 b und 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568);

II. ein Veränderungsverbot für die Dauer von 3 Jahren - beginnend mit der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes - für alle geplanten Naturschutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile;

Rechtsgrundlage: § 42 e des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568).


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1)
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 04.02.2002 um ein Jahr für den Bereich beiderseits des Rheinlanddamm / Westfalendamm (B 1) zwischen östlich der ehemaligen Bahntrasse der Dortmunder Eisenbahn und westlich der
B 236n (Teilbereich des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1)
(Drucksache Nr.: 04549-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 04.02.2002 für den unter Pkt. 2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich beiderseits des Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1) zwischen östlich der ehemaligen Bahntrasse der Dortmunder Eisenbahn und westlich der B 236n um ein Jahr bis zum 09.12.2004.
(Teilbereich des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1))

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 2023)

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 13 des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - hier:
I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In W 202 (13. Änderung),
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung,
III. Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB
(Drucksache Nr.: 04798-03)

- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 01.10.2003 (wurde nachgereicht)

Auf den Vorschlag des Herrn RM Follert, auch Handwerksbetrieben Verkaufsräume zu ermöglichen, verweist Herr Wilde auf die Standardfestsetzung, die in den Bebauungsplänen für Gewerbegebiete getroffen werden. Diese sind konkreter gefasst als die Festsetzung, die in der Vorlage genannt ist. In der Vorlage handelt es sich um einen Einleitungsbeschluss. Im Bebauungsplanverfahren werde eine Konkretisierung erfolgen, so dass auch deutlich werden wird, um welche Einzelhandelsflächen, die im Zusammenhang mit Gewerbe- und Handwerksbetrieben zulässig sind, es sich tatsächlich handelt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (13. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom ^ 27.08.1997 (BGBl. I S. 2121, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

III. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidung über den Bauantrag zum Umbau und zur Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einem Getränkemarkt auf dem Grundstück Gemarkung Dorstfeld, Flur 1, Flurstücke 863, 1533 und 1534, Spicherner Straße 58 a bis e (Az.: 63/2-1-30148) gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurückzustellen und stimmt dieser Entscheidung zu.

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Delegationsbeschlusses des Rates vom 22.05.2003.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung: Aufhebung des Bebauungsplanes 117 - Freistuhl - und Aufstellung des Bebauungsplanes In W 114 - Platz von Amiens -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligungen zu den Bebauungsplänen 117 und In W 114
II. Offenlegungsbeschlüsse
(Drucksache Nr.: 04849-03)


TOP 3.3 ist zu Beginn der Sitzung nach TOP 4.1 behandelt worden.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss;
II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
(Drucksache Nr.: 04687-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 14.05.2003 offengelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 9 beschriebenen Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III - FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 30.07.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -;
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (147. Änderung),
II. Einleitungsbeschluss VEP Scha 134,
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
(Drucksache Nr.: 04469-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (147. Änderung - Gleiwitzstraße / SB-Markt -)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

II. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich einzuleiten

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt - zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

IV. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage 4 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; 149. Änderung des Flächennutzungsplanes - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; II. Verzicht auf die frühzeitige Bürgeranhörung und Trägerbeteiligung; III. Beschluss zur Offenlegung der 149. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Drucksache Nr.: 04668-03)

hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (149. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1).

II. auf die vorgezogene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Träger öffentlicher Belange zu verzichten.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.

III. den Entwurf der 149. Änderung des Flächennutzungsplanes - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße - mit Erläuterungsbericht vom 24.07.2003 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 280 - Spissenagelstraße -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB), Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Ziel von Wohnbebauung und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 04722-03)

- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 30.09.03 mit ergänzender Anmerkung (wurde nachversandt)

Herr RM Münch bittet darum, die Anregung aus der Bezirksvertretung Hombruch zu berücksichtigen. Er regt zudem an, dass die Maßnahme unter weitgehender Schonung des Gewässerbereichs und des Baumbestandes durchgeführt wird.

Herr Zühlke informiert darüber, dass der Beirat der unteren Landschaftsbehörde die Vorlage abgelehnt habe. Die Ablehnung des Beirates bezog sich nicht nur auf den Supermarkt, sondern generell auf eine Bebauung.

Frau RM Reuter schließt sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Bedenken des Beirates der unteren Landschaftsbehörde an und lehnt die Vorlage ab, da es um einen Eingriff in ökologisch wertvolle Flächen gehe.


Herr RM Harnisch stimmt für die SPD-Fraktion zu und weist auf die Wanderungsmotivuntersuchung hin.

Auch Herr RM Follert signalisiert Zustimmung für die CDU-Fraktion, da eine zusätzliche Aufwertung in diesem Bereich erfolgt.

Beschluss:
Der AUSW fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 280 - Supermarkt Spissenagelstraße - vom 19.02.2003 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und den Beschluss über die 144. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 19.02.2003 aufzuheben.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 3 sowie § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 280 - Spissenagelstraße - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (Einwohnerversammlung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.8
Radwegeplanung der Oesterstraße (Drucksache Nr.: 04417-03)
- Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 25.09.03 (wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Vorschlag der Verwaltung (Variante 2 - Schutzstreifen für Radfahrer) zu verwirklichen, und mit den markierungstechnischen Arbeiten frühestmöglich zu beginnen.


zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Ev 138;
II. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
III. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 04679-03)

- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 17.09.2003 (wurde nachgereicht)

Herr RM Berndsen signalisiert im Namen der SPD-Fraktion Zustimmung zur Vorlage, da die Anzahl der Wohneinheiten reduziert wurde. Die Bürger vor Ort seien nach Berücksichtigung ihrer Anregungen auch einverstanden.

Frau sB Pohlmann-Rohr lehnt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ab. Sie hält die Anzahl der Wohneinheiten für zu hoch, sie sieht an anderen Stellen Wohnbauflächen. Es liegt zudem ein Eingriff in die Landschaft vor.

Herr Zühlke weist auf den Beschluss des Beirates der unteren Landschaftsbehörde hin.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der CDU- und der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ev 138 vom 23.04.1997 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Ev 138;

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ev 138 - Brechtener Heide - und der Begründung vom 31.07.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

zu TOP 3.10
Modernisierungsoffensive für Bahnhöfe in NRW - Stellungnahme der Stadt als Trägerin öffentlicher Belange zum Plangenehmigungsverfahren für den Bahnhof Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 04532-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage auf die nächste Sitzung des AUSW am 12.11.2003.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung "Nördlich Ammerstraße" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette
(Drucksache Nr.: 04770-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich die Aufstellung einer Erhaltungssatzung.

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).


zu TOP 3.12
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 - Halde Gotthelf - nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB);
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 04783-03)


Beschluss:
Der AUSW fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 211 - Halde Gotthelf - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 - Halde Gotthelf - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 02.09.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.13
Bebauungsplan Lü 159 n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Lü 157)
hier: I. Aufstellungsbeschluss (Neuaufstellung) nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 04782-03)

- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 17.09.2003 (wurde nachversandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 30.09.2003 zur Information (wurde nachversandt)
Folgende Unterlagen wurden nachgereicht:
- ausführlicher Auszug des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 17.09.2003
- Zur Information wurde der Auszug des Haupt- und Finanzausschusses aus der Sitzung am 02.10.03 für die Ratssitzung am 09.10.2003 beigefügt.

Frau RM Reuter bittet darum, als Fachausschuss eine Empfehlung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache-Nr. 04782-03-ATB), der vom Haupt- und Finanzausschuss an den Rat ohne Beschlussempfehlung weitergeleitet wurde, abzugeben.

Herr Zühlke begründet den ablehnenden Beschluss des Beirates der unteren Landschaftsbehörde und fragt nach möglichen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen.

Laut Frau RM Reuter ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Eingriff in den Landschaftspark Meilengraben ein wichtiges Argument gegen die Vorlage. Gleichzeitig ist damit abzuwägen, dass 400 Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Frau RM Reuter macht deutlich, dass eine Interessenabwägung stattfinden muss und verweist hierzu auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der im Haupt- und Finanzausschuss vorlag. Unter den dort genannten Voraussetzungen ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache-Nr. 04782-03-ATB) bereit, der Vorlage zuzustimmen.

Nach Angaben des Herrn RM Harnisch ist der SPD-Fraktion klar, dass bei Befürwortung der Vorlage ein erheblicher Eingriff in die Natur erfolgen wird. Nach Abwägung muss seines Erachtens eine Entscheidung für die Arbeitsplätze kommen. Er erwartet von der Verwaltung, dass der Eingriff in die Fläche weitestgehend minimiert wird.

Herr RM Follert stimmt der Vorlage im Namen der CDU-Fraktion wegen der Schaffung der Arbeitsplätze zu. Das Unternehmen werde sich mit dem Anbau in die Gegend einfügen.

Herr RM Münch regt an, den Bereich so zu optimieren, dass die Vernetzungsfunktion, die durch die Maßnahme eingeschränkt wird, durch eine bessere Vernetzung über die Straße Richtung Norden optimiert wird. Dort liegen weitere wertvolle Feuchtbereiche, die vernetzt werden könnten.

Eine Prüfung der Anregung des Herrn RM Münch wird von Herrn StR Sierau zugesagt.

Herr StR Sierau informiert darüber, dass der vorgeschlagene Standort in die Darstellung des alten Flächennutzungsplanes passe. Für diesen Bereich gab es eine Planung, die weit über die Darstellung des Flächennutzungsplans in den Freiraum hineinging. Durch verschiedene Verhandlungen war es möglich zu erreichen, dass die Maßnahme in die zeichnerischen Darstellungen des Flächennutzungsplanes und in den Gesamtzusammenhang der Fläche Technologiepark passt. Herr StR Sierau hebt hervor, dass das Unternehmen hier Arbeitsplätze schaffen wird und die ökologischen Belange grundsätzlich zu berücksichtigt sind.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache-Nr. 04782-03-ATB) wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Lü 159 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich neu aufzustellen (gleichzeitig Beschluss zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes Lü 157.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.14
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Park and Ride-Anlage an der S-Bahn-Station Haltepunkt Dortmund-Kley in Dortmund-Kley nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 04819-03)


Auf Nachfrage des Herrn RM Follert gibt Herr Wilde an, dass auch Abstellmöglichkeiten für zehn Fahrräder geschaffen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 - Bayrische Straße -, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zurückstellung eines Baugesuchs
(Drucksache Nr.: 04785-03)

(Die Vorlage wurde in der AUSW-Sitzung am 17.09.2003 eingebracht und vertagt.)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 07.10.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 04785-03-ATS) (wurde nachgereicht)

Herr RM Berndsen macht deutlich, dass bisher nicht klar gewesen sei, dass der Bereich des Bebauungsplanes Bayrische Straße auch die alte Gaststätte "Grüne Tanne" beinhalte. Ab dieser Gaststätte gebe es Einzelhandel und die Geschäfte haben zum Teil seit fast 30 Jahren Bestand. Die SPD hat die Befürchtung, dass die Geschäfte sich an dieser Stelle nicht weiterentwickeln können, obwohl sie dort sehr wichtig sind. In diesem Gebiet wohnen viele ältere Menschen, die nicht in der Lage sind, z. B. bis zur Evinger Mitte zum Einkaufen zu gehen. Der REWE an dieser Stelle ist daher sehr wichtig. Ziel des Antrages ist, den Geschäften dort weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.

Frau sB Pohlmann-Rohr stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage und auch dem Antrag zu. Sie regt an, Punkt 3 des SPD-Antrages zu erweitern um die Verlagerung des in der Nähe befindlichen ALDIs. Wenn ein Vollsortimenter an einen neuen Standort zieht, sei es vielleicht möglich, dort auch den ALDI neu unterzubringen. Der Prüfauftrag an die Verwaltung sollte entsprechend erweitert werden.

Herr RM Follert lehnt die Vorlage ab, das Baugesuch ist nach Meinung der CDU-Fraktion an der vorgesehenen Stelle verträglich. Dem Antrag der SPD-Fraktion kann somit auch nicht zugestimmt werden.

Herr Wilde erläutert, dass das beantragte Bauvorhaben und der SPD-Antrag Unterschiede aufzeigen. Beantragt wurde eine Verkaufsfläche von weit über 2.000 qm, es wurde auch nicht der ALDI für den Standort beantragt. Wenn die Option offen bleiben soll, die Verkaufsflächengröße und die zusätzlichen Einrichtungen, die dort untergebracht werden sollen, zu steuern, bleibt nur die Möglichkeit, die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beschließen und das beantragte Bauvorhaben solange zurückzustellen, bis die Verwaltung geprüft hat, was an diesem Standort möglich ist und was im Vorgriff auf einen künftigen Bebauungsplan vorab genehmigt werden kann.

Herr RM Jostes schlägt vor, zusammen mit dem Investor eine Lösung zu suchen.

Herr Wilde versteht den SPD-Antrag als Aufforderung an die Verwaltung, mit dem Vorhabenträger ein Konzept zu entwickeln, das den Wünschen nach einem Vollsortimenter als auch Discounter ent- spricht. Wenn das Konzept vorliegt und das Ziel im Ausschuss getragen wird sowie die planrechtliche Zulässigkeit heute schon an diesem Standort für diese beiden Einrichtungen gegeben ist, wird die Verwaltung nicht das Bauvorhaben solange warten lassen, bis der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist. Auf der Grundlage von § 34 Baugesetzbuch und ggf. auf der Grundlage der vorgezogenen Plan- reife eines Bebauungsplanes kann frühzeitig eine Genehmigung ausgesprochen werden.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass nach dem SPD-Antrag Einzelhandel bis zur "Grünen Tanne" gehen soll. Gleichzeitig muss über Qualität und Quantität, Menge, Sortiment etc. nachgedacht werden. Um zu einer attraktiven und schlüssigen Nahversorgungsstruktur zu kommen, benötigt die Verwaltung aber einen gewissen Zeitraum, diesen Entwurf auszuformen. So kann die Politik Einflussmöglichkeiten nutzen.

Herr RM Jostes fasst die Diskussion derart zusammen, dass die Fraktionen sich darüber einig sind, am beschriebenen Standort Einzelhandel zu ermöglichen und die Verwaltung gebeten wird, dort zügig für qualifizierten Einzelhandel zu sorgen. Der Standort wird - außerhalb der Diskussion um das Nahversorgungskonzept - als geeignet für Einzelhandel gehalten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 07.10.2003:

1. Das im Entwurf des Nahversorgungskonzeptes der Stadt Dortmund (Stand Juni 2003) festgelegte Quartiersversorgungszentrum „Obereving/Bayrische Straße“ wird um den Bereich zwischen der „Badische Straße“ und der „Preußische Straße“ (Südseite der „Bayrische Straße“) ergänzt.

2. Das Vorhaben zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 wird mit dem Ziel durchgeführt, diesen Abschnitt des Quartiersversorgungszentrums „Obereving/Bayrische Straße“ zu sichern und zu stärken. Hierfür erarbeitet die Verwaltung baldmöglichst ein Konzept, das auch Grundlage der frühzeitigen Bürgeranhörung im Bebauungsplan-Verfahren wird.


3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die kurzfristige Realisierungsmöglichkeit eines Vollsortimenters mit Getränkemarkt von ca. 1.600 m² VK, unter Einbindung des Grundstückes der ehemaligen Gaststätte „Grüne Tanne“, auch im Vorgriff auf den Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens zu prüfen.

4. Der Zurückstellung der Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung eines Einzelhandelsmarktes, Bayrische Straße 161 – 179 (entsprechend S. 6 der Verwaltungsvorlage) wird zugestimmt.

Punkt 3 des Antrages wird erweitert um einen Prüfauftrag über die Verlagerung des in der Nähe befindlichen ALDIs.

Unter Berücksichtigung des Antrages und der Erweiterung fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 145 aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

III. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidung über die Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung eines Einzelhandelsmarktes auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 4, Flurstücke 1049, 1219, 1246, 1247, Bayrische Straße 161 - 179 (Az. 63/2-2-30303) gemäß § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf ein Jahr zurückzustellen und stimmt dieser Entscheidung zu.

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Delegationsbeschlusses des Rates vom 22.05.2003.

Hierbei fordert der Ausschuss die Verwaltung dazu auf, zur Stärkung des Einzelhandelsstandortes Bayrische Straße das Verfahren zügig zu betreiben und schnellstmöglich zu einer Baugenehmigung für die Einzelhandelseinrichtungen zu kommen.


zu TOP 3.16
Scharnhorst-Ost, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Umsetzung des Grünordnungs- und Freiraumkonzeptes für Scharnhorst-Ost
(Drucksache Nr.: 04919-03)

Hinweis: Den Fraktionsgeschäftsstellen wird hierzu jeweils eine
- eine Broschüre "Gründordnung- und Freiraumkonzept für Dortmund Scharnhorst - Textliche Erläuterungen"
- CD-ROM mit gleichen Inhalt der Broschüre, jedoch enthält diese
zusätzlich die dazugehörigen Pläne
zur Verfügung gestellt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-1-30037
Errichtung eines Hochhauses für Büronutzung und Verkaufsflächen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Freistuhl 7, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 281, 282, 283, 312, 443
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 04670-03)


TOP 4.1 ist zu Beginn der Sitzung direkt nach den Regularien behandelt worden.

zu TOP 4.2
63/2-1-30117
Umbau und Nutzungsänderung zur Erweiterung einer Vergnügungsstätte auf dem Grundstück Lütge Brückstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 2 Flurstücke 12 und 59
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 04840-03)


Frau RM Reuter kann eine Erweiterung der Vergnügungsstätte nicht befürworten, die Vorlage wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Auch Herr RM Follert sieht die Erweiterung aufgrund der Nähe zum Konzerthaus als kritisch. An diese Stelle eine andere Nutzung zu erreichen, wird seines Erachtens auch schwierig. Bei Verschönerung durch den Umbau zur Nutzungsänderung würde die CDU-Fraktion ggf. zustimmen. Herr RM Follert spricht sich bereits für die Nutzung aus, bittet aber um Vertagung, damit die Verwaltung Pläne über die geplanten Veränderungen vorlegen kann.

Herr RM Harnisch stellt heraus, dass die SPD-Fraktion nichts gegen einen Billardsalon habe. Der Zustand des Gebäudes nach außen könne sich nur verbessern.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass der Antragsteller im Brückstraßenviertel sich sehr engagiert habe.

Nach Angaben des Herrn Hofmeister ist keine Verschlechterung der jetzigen Situation geplant. Der Antragsteller hat im Umfeld des Konzerthauses gezeigt, dass er Wert auf Qualität lege. Herr Hofmeister sagt zur Sitzung am 12.11.2003 zu, Pläne insbesondere zur Fassadengestaltung vorzulegen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage am 12.11.2003 zu behandeln.

zu TOP 4.3
Einschränkung der Kontrollen der privaten Spielplätze
(Drucksache Nr.: 04879-03)


Herr RM Follert bedauert den Wegfall der Kontrollen der privaten Spielplätze.

Auf seine Nachfrage erläutert Herr StR Sierau, dass die Verkehrssicherungspflicht bei den Privaten liege. Diese sollten auch zeigen, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen und nicht die Aufgabenerfüllung von der öffentlichen Hand erwarten. Durch eine Gebührenerhebung könnte voraussichtlich nicht eine entsprechende Stelle finanziert werden. Eine Diskussion, ob in solchen Fällen Gebühren erhoben werden sollen, möchte Herr StR Sierau in der derzeitigen Haushaltssituation der Stadt Dortmund nicht herausfordern.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die wiederkehrenden Spielplatzkontrollen nicht mehr durchgeführt und ein Eingreifen des Bauordnungsamtes ab sofort auf die akuten Gefahrenfälle und Beschwerden beschränkt wird.

zu TOP 4.4
63/2-3-32247
Errichtung eines Büro-, Betriebs- und Laborgebäudes - "MST.factory" - (1. Bauabschnitt) auf dem Gelände Phoenix-West in Dortmund-Hörde
- Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 04889-03)

- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 30.09.2003 (wurde nachversandt)

Frau sB Pohlmann-Rohr stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage zu. Sie verweist auf den Beschluss, nach dem z. B. eine Verfügungsspur auf der Hochofenstraße eingerichtet werden sollte. Sie vermisst, dass dies aus der Vorlage hervorgeht.

Die in der Bezirksvertretung Hörde geforderte Straßenbenennung bezeichnet sie zum jetzigen Zeitpunkt als deplaziert.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und stimmt ihr einstimmig zu.



5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Teilnahme der Stadt Dortmund am Agenda-Prozess des Landes NRW
Projekt: Erarbeitung praktischer Beispiele für bodenbezogene ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Drucksache Nr.: 04623-03)


Herr Zühlke macht darauf aufmerksam, dass der Beirat der unteren Landschaftsbehörde die Vorlage in seiner Sitzung im November behandeln wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

TOP 8.5 ist zu Beginn der Sitzung nach TOP 3.3 und TOP 4.1 behandelt worden. Im Anschluss daran wurden TOP 8.1 - 8.4 behandelt.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Artenschutzprogramm für in Dortmund bedrohte Tierarten
(Drucksache Nr.: 04701-03)

- Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 04701-03BA)


Die Beantwortung der Verwaltung zu dieser Anfrage vom 23.09.2003 liegt den Mitgliedern des AUSW schriftlich vor.


Der AUSW hat die Beantwortung zur Kenntnis genommen.






J o s t e s S t e d e n S k o d z i k
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)