Bezirksvertretung
Dortmund-Eving
N i e d e r s c h r i f t

44. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 09.07.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - 16.55 – 18.40 Uhr (TOP 3.1 – 11.9)
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika - bis 17.25 (TOP 3.1)
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Mehlem - Stadtplanungsamt -
Herr Schnabel - Stadtplanungsamt -

c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -



Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.20 – 16.25 Uhr (TOP 1.3),
17.55 – 18.10 Uhr (zw. TOP 11.1 u. 4.1)
und 19.00 – 19.05 Uhr (TOP 10.10)
Ende : 19.25 Uhr

Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 43. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2003
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 43. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2003
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
(Drucksache Nr.: 04488-03)
Berichterstattung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Dortmund
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung im Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Stadt- u. Landesbibliothek Eving zur Anschaffung neuer Medien
4.2 Durchführung des Evinger Adventmarktes am 30.11.2003 auf der Bayrischen Straße
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine)
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
(Drucksache Nr.: 04447-03)
7. Schule
7.1 Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04383-03)
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Veranstaltung im Rahmen des Stadtbezirksmarketing
hier: Parkfest An den Teichen am 02.08.2003
9. Kinder und Jugend
9.1 Personelle Situation innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving
(Drucksache Nr.: 04487-03)
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4 n – westlich Evinger Straße
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
(Drucksache Nr.: 04265-03)
11.2 Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG) (Drucksache Nr.: 04358-03)
11.3 Osterfeuer – Erfahrungsbericht (Drucksache Nr.: 04280-03)
11.4 Installierung eines Handlaufes in der Grünanlage „An den Teichen“ (Antrag SPD-Fraktion)
11.5 Überprüfung der Mobilfunkanlagen im Stadtbezirk Eving (Antrag SPD-Fraktion)
11.6 Unterbindung des Dauerparkens eines Busses im Wendehammer der Kleingartenanlagen „Vorwärts“ und „Erholung“ (Antrag CDU-Fraktion)
11.7 Aufstellung von Ruhebänken im Grüngürtel an der Osterfeldstraße (Antrag CDU-Fraktion)
11.8 Müllablagerungen vor den Häusern Lindenhorster Straße 90 (altes Bauernhaus) und Nr. 103
(Antrag CDU-Fraktion)
11.9 Gestaltung des Evinger Platzes und Bau einer Bühne – Präsentation am 13.06.03 durch die SPD-Fraktion und den Herrn Bezirksvorsteher (Antrag CDU-Fraktion)
11.10 Nutzung der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte als Versammlungsraum
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Baugrundstück in Dortmund, Überprüfung der Bauruine an der Straße Freie Scholle
Haus Nr. 9
12.2 Verkehrsverhältnisse Lindenhorster Straße
12.3 Rückforderung von Straßenreinigungsgebühren im Bereich der Siedlung Minister-Stein
12.4 Hauptschule Am Externberg – Zustand der Sportaußenanlage, der Außenwände und des Wegeumfeldes
12.5 Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 304; Nutzung des Gebäudes
12.6 Seniorenzentrum Minister-Stein in Dortmund-Eving, Deutsche Straße 27
12.7 Sicherung der Zufahrtswege im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“ zu Zeiten der Amphibienwanderungen
13. Anfragen
13.1 Brandschutzmaßnahmen für den Schießstand der Schützengilde Kemminghausen
(Anfrage SPD-Fraktion)
13.2 Aktionstag „Sauber macht lustig“ (Anfrage CDU-Fraktion)
13.3 Finanzierung des Vereines für das Stadtbezirksmarketing (Anfrage CDU-Fraktion)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher
– Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Herr Möckel – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen




Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Nach einem Vorschlag des Bezirksvorstehers – Herrn Böttger – beschließt die Bezirksvertretung
Eving – einstimmig – die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:
TOP 11.11: Einrichtung einer Querungshilfe an der Deutschen Straße in Höhe der Seniorenbegegnungsstätte

Auf Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:
TOP 12.6.1: Vorgänge im neu errichteten Seniorenzentrum Minister-Stein an der Deutschen Stra-
ße
Der Tagesordnungspunkt 11.1 (Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4 n – westlich Evinger Straße) wird wegen des anwesenden Berichterstatters – Herrn Mehlem – vorgezogen und unmittelbar im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 3.1 behandelt.

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 43. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 11.06.2003

Die Niederschrift der 43. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2003 wird – einstimmig – genehmigt.

Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 43. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 11.06.2003

Die Niederschrift der 43. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2003 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern werden keine Fragen gestellt.

3. Berichterstattung
Zu TOP 3.1:
Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 16.06.2003 Drucksache Nr.: 04488-03)

Als Berichterstatter ist ein Vertreter des Stadtplanungsamtes – Herr Schnabel – anwesend, der eingangs die Entstehung der Vorlage sowie die Zielsetzung des Nahversorgungskonzeptes erläutert.
Durch eine Bestandsaufnahme wurde zunächst flächendeckend für Dortmund festgestellt, wie sich die Nahversorgungssituation momentan darstellt. Versorgungslücken sollen auf diesem Wege geschlossen werden. Stadtbezirks- und Ortsteilzentren sollen laut Ratsbeschluss Zentren für die Nahversorgung sein. Als Leitbild für die Nahversorgung in den einzelnen Stadt- und Ortsteilen ist folgendes Leitbild formuliert worden:
Die Nahversorgung eines Haushaltes gilt als gewährleistet, wenn im Rahmen eines Radius von 500 m (ca. 10 Gehminuten) zumindest ein Lebensmittelbedienungs- oder Selbstbedienungsladen vorhanden ist.
Die Stadtbezirkszentren haben Versorgungsfunktion für den gesamten Stadtbezirk, die Ortsteilzentren nur für den jeweiligen Ortsteil und die Quartiersversorgungszentren für die jeweiligen Wohnquartiere. Die Quartiersversorgungszentren dienen ausschließlich der Nahversorgung und umfassen lediglich mehrere nahversorgungsrelevante Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe. Stadtbezirks- und Ortsteilzentren übernehmen im Gegensatz dazu auch weitere Versorgungsfunktionen.
Die Größe der einzelnen Betriebe in den verschiedenen Zentren ist abhängig von der Kaufkraft.
In Wohngebieten kann die Nahversorgung auch durch ergänzende Betriebe an Einzelstandorten gesichert werden. Hierüber wird in jedem Einzelfall entschieden, wenn im näheren Umfeld Defizite in der Versorgung bestehen. Für vorhandene Defizitbereiche wird aktiv versucht, ansiedlungswillige Betriebe zu finden.
Ein wichtiges Kriterium für die Verträglichkeit einer Einzelhandelsansiedlung sind neben dem angebotenen Sortiment und der Verkaufsfläche die geplanten bzw. benötigten Stellplatzanlagen. Diese Stellplatzanlagen sind gleichzeitig auch ein wichtiges Steuerungsinstrument, mit dem verhindert werden soll, dass Einzelbetriebsstandorte die Stadtbezirks-, Ortsteil- oder Quartierszentren schädigen. Nahversorgungsbetriebe dürfen die Anzahl von 50 Stellplätzen nicht überschreiten.
Durch das Nahversorgungskonzept wird in keiner Weise beabsichtigt, in die Marktwirtschaft oder den Wettbewerb einzugreifen. Es sollen lediglich städtebauliche Fehlentwicklungen vermieden werden, die eintreten würden, wenn sich der Einzelhandel ungesteuert entwickelt.

Bei der Erstellung des Nahversorgungskonzeptes wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Potenziale und Defizitbereiche im Sortiment in den Ortsteilen und Stadtbezirken feststellt.
Zunächst wurde durch die Gutachter die einzelhandelsrelevante Kaufkraft im Stadtbezirk Eving festgestellt, im nächsten Schritt wurde dann über die vorhandenen Verkaufsflächen mit Hilfe eines bestimmten Regelwertes ermittelt, wie viel dieser Kaufkraft im Stadtbezirk Eving verbleibt.
Die Ergebnisse des Gutachtens wurden für jeden einzelnen Ortsteil getrennt ausgewertet.
In Brechten besteht ein Potenzial für zusätzliche Kaufkraft. Die Einzelhandelsuntersuchung stellt Ansiedlungsbedarfe für einen Lebensmittelbetrieb, einen Drogeriemarkt, ein kleines Bekleidungsgeschäft und kleinteilige Angebote mit innenstadttypischen Sortimenten fest.

Für den Bereich der Evinger Mitte zeigt ein Vergleich mit früheren Untersuchungen, dass sich Kaufkraftbindungsquoten seit der Eröffnung des Einkaufszentrums in der Evinger Mitte erhöht haben. Eine weitere Erhöhung wäre durch das Angebot in einigen innenstadttypischen Kernsortimenten (Bekleidung, Uhren, Schmuck, Lederwaren, Bücher und Schreibwaren) möglich. Wie durch das Gutachten festgestellt bestehen Defizite auch noch in anderen Bereichen. In der Evinger Mitte sind Potenziale für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters, einen Betrieb für Drogeriebedarf sowie Unterhaltungselektronik /Elektrogeräte/ Leuchten und Läden im Bereich Spiel, Sport und Hobby vorhanden.

Die Potenzialflächenuntersuchung für das Quartierszentrum Bayrische Straße ergab, dass hier Defizite im Drogeriebedarf bestehen. Das Ziel ist es an der Bayrischen Straße, die größeren Lebensmittelanbieter als Magnetbetriebe und Frequenzbringer langfristig zu sichern.

Der Wohnsiedlungsbereich Lindenhorst weist derzeit kein entwickeltes Nebenzentrum auf. Wegen der Entfernung zur Evinger Mitte ist hier ein eigenes Nahversorgungsangebot erforderlich. Durch die Verschwenkung der Lindenhorster Straße wird dieser Bereich von erheblichen Durchgangsverkehren entlastet. Die Errichtung eines Verkehrszentrums ist hier sinnvoll, um die Einzelhandelsentwicklung und damit die Nahversorgung zu sichern.

Zusammenfassend ist für den Stadtbezirk Eving zu sagen, dass grundsätzlich ein gutes Nahversorgungsnetz mit nur wenigen größeren Lücken existiert. Die Zentrenstruktur ist aber noch ausbaufähig.
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Im Anschluss an die Berichterstattung geht der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – auf einige Punkte des Nahversorgungskonzeptes ein, die nach Ansicht der SPD-Fraktion noch der Klärung bedürfen, bzw. die nicht ohne weiteres akzeptabel sind.

§ Es steht außer Frage, dass im Bereich der „Neuen Evinger Mitte“ einschließlich Evinger Straße weitere Anstrengungen notwendig sind. Die Evinger Mitte muss attraktiver und interessanter gestaltet werden, um die Ansiedlung neuer Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe zu fördern. Damit entsprechende Käuferschichten angesprochen werden, ist eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität erforderlich.
Die Entwicklung der Evinger Mitte darf aber die gewachsenen Strukturen in anderen Teilen des Stadtbezirkes keinesfalls gefährden.

§ Im Bereich der Bayrischen Straße sehen die heute vorgestellten Planungen vor, dass das Quartierszentrum am Holtkottenweg / Bauernkamp endet. Hier hält die SPD-Fraktion eine Ausweitung bis zur Hessischen Straße für erforderlich. Für den hier vorhandenen Lebensmittelmarkt muss auch zukünftig die Möglichkeit der Modernisierung und Vergrößerung bestehen, ohne dass sich in diesem Bereich ein „neues Zentrum“ als Konkurrenz zum bestehenden „Zentrum Bayrische Straße“ entwickelt.

§ Die SPD-Fraktion sieht keinen Diskussionsbedarf für eine Verlegung des Wochenmarktes an der Bayrischen Straße.
Der Markt muss als Einkaufsmagnet für den gesamten Bereich am bisherigen Standort erhalten bleiben. Für den Fall der Verlegung des Wochenmarktes in die Evinger Mitte werden Standortnachteile für die Geschäftsleute an der Bayrischen Straße befürchtet, die unter Umständen zu Geschäftsaufgaben und damit zu einer Zerstörung des gesamten Nahversorgungsbereiches führen könnten.

§ Das Nahversorgungskonzept muss, auch im Hinblick auf die Altersstruktur in diesem Stadtbezirk, die Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der begrenzten Zentren sicher stellen.
Das Nahversorgungskonzept darf nicht dazu führen, dass geplante Ansiedlungen außerhalb der vorgegebenen Quartierszentren grundsätzlich verhindert werden.

§ Eine Verlegung des Aldi-Marktes an den Standort Derner Straße / Innsbruckstraße muss auch im Rahmen des Nahversorgungskonzeptes möglich sein, da sonst eventuell die Gefahr besteht, dass sich der Betreiber völlig aus diesem Bereich zurückzieht.

Abschließend fasst der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – die drei Hauptforderungen noch einmal in Kürze zusammen:
1. Der Wochemarkt muss an seinem bisherigen Standort erhalten bleiben
2. Das Quartiersversorgungszentrum Obereving / Bayrische Straße muss bis zur Hessischen Straße erweitert werden.
3. Einzelgeschäfte müssen auch außerhalb der Quartierszentren angesiedelt werden können.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – spricht ebenfalls die geplante Verlegung des Aldi-Marktes an, die in früheren Sitzungen der Bezirksvertretung Eving bereits kontrovers diskutiert wurde.
Die CDU-Fraktion vertritt hier auch weiterhin die Auffassung, dass der neu gewählte Standort, aufgrund der im Einzugsbereich vorhandenen Altersstruktur, keine optimale Alternative darstellt. Für die Versorgung wäre es wesentlich sinnvoller den Aldi-Markt auch weiterhin im Nahbereich der Bayrischen Straße weiterzuführen, da viele derzeitige Kunden den neuen Standort nur sehr schwer, bzw. kaum erreichen können.

Des Weiteren geht Herr Neumann auf die heutige, teilweise katastrophale Situation der Bergstraße ein, die noch vor wenigen Jahren eine florierende Einkaufsmeile mit einer sinnvollen Einzelhandelsstruktur war. Für diesen Bereich muss dringend ein Planungsansatz geschaffen werden, der den Anwohnern wieder ein breiter gefächertes Nahversorgungsangebot zur Verfügung stellt, das nicht nur auf einzelne ethnische Gruppen abzielt.
Ziel einer sinnvollen Planung muss es sein, nicht nur die Zentren in Lindenhorst und der Evinger Mitte zu entwickeln, sondern auch die Bergstraße, als Verbindungsachse zwischen beiden Bereichen, als attraktives Einkaufsgebiet wieder herzustellen.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – drückt zunächst ihre grundsätzliche Zustimmung zur Erstellung des Nahversorgungskonzeptes aus. Die Stärkung der Versorgungsschwerpunkte wird als sinnvoll empfunden.
Auch für die derzeit stattfindende Diskussion der Ladenleerstände in der Evinger Mitte und an der Evinger Straße, bietet das Nahversorgungskonzept wichtige Informationen über Entwicklungspotenziale und Nachfragebereiche, die offensichtlich noch nicht abgedeckt sind.

Einer Verlegung des Wochenmarktstandortes steht Frau Sichelschmidt ablehnend gegenüber.
Zur Stärkung und Belebung der Evinger Mitte, aber auch zur Steigerung der Lebensqualität wäre es aber wünschenswert, hier einen zusätzlichen Markttag einzurichten, der unter Umständen auch von Marktbeschickern mit einem etwas anderen, vom derzeitigen Wochenmarkt abweichendem Angebot durchgeführt werden könnte. Das Nahversorgungskonzept soll nicht nur eine fußläufige Nahversorgung sicher stellen, sondern eben auch eine Steigerung der Lebensqualität für die Bewohner des Stadtbezirkes bewirken.

Bei der, von der SPD-Fraktion geforderten, Erweiterung des Quartiersversorgungszentrums an der Bayrischen Straße ist sich Frau Sichelschmidt nicht sicher, ob dies unbedingt notwendig ist, da der Berichterstatter – Herr Schnabel – bereits erklärt hat, dass Ansiedlungen auch außerhalb der markierten Bereiche durch Einzelfallentscheidungen ermöglicht werden können. Mit einer grundsätzlichen Erweiterung der Grenzen des Quartiersversorgungszentrums würde auch anderen Betrieben die Möglichkeit gegeben, sich dort anzusiedeln, das bisherige Zentrum dadurch gefährdet und unter Umständen zerstört.
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An die Ausführungen der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen beantwortet der Berichterstatter – Herr Schnabel – die bis zu diesem Zeitpunkt gestellten Fragen.

Zur Forderung des Erhalts des Wochenmarktes am derzeitigen Standort erklärt Herr Schnabel, dass das Nahversorgungskonzept der Stärkung der Stadtbezirkszentren als den urbanen Zentren die absolute Priorität einräumt. Der Markt sollte daher unbedingt im Stadtbezirkszentrum angesiedelt werden, wo er eine wesentlich größere Wirkung erzielen kann, als ein einem Ortsteil- oder Quartierszentrum.
Durch eine Verlegung des Marktstandortes besteht dort, unter Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz, die Möglichkeit, Flächen für neue Einzelhandelsentwicklungen zu schaffen. Dieser zentrale Standort würde dann für eine andere Nutzung zur Verfügung stehen. Denkbar wären u.a. die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes oder eines Betriebes mit Drogeriebedarf. Außerhalb des eigentlichen Quartierszentrums müssten keine neuen Standort entwickelt werden und die Gefahr, dass diese Einzelstandorte das Zentrum schädigen besteht nicht mehr.

Die Überlegungen einen weiteren großen Lebensmittelmarkt (z.B. Aldi) auf dem Grundstück der „Grünen Tanne“ anzusiedeln wird seitens der Planungsverwaltung kritisch betrachtet. Ein Vollsortimenter für die Nahversorgung reicht dort völlig aus, eine Kombination mehrerer Läden als „Ladenzentrum“ geht weit über die im Nahversorgungskonzept für diesen Standort vorgesehenen Leistungen hinaus. Das Quartierszentrum an der Bayrischen Straße wird auf längere Sicht darunter leiden, die Schließung kleinerer Läden wird nicht ausbleiben. Aufgrund langjähriger Erfahrung kann man davon ausgesehen, dass es das Zentrum an der Bayrischen Straße in einigen Jahren nicht mehr in der heutigen Form geben wird.
Bei einer Ausweitung der Grenzen des Quartiersversorgungszentrums muss mit einer verstärkten Ansiedlung weiterer Geschäfte gerechnet werden, die dann ebenfalls zu den beschriebenen negativen Auswirkungen führen werden.

Eine eventuelle Neuansiedlung des Aldi-Marktes an der Derner Straße / Innsbruckstraße wird wegen des peripheren Standortes durch das Nahversorgungskonzept nicht abgedeckt. Ein entsprechender Antrag wurde seitens des Konsultationskreises nicht zur Realisierung empfohlen.

Zur Frage der CDU-Fraktion nach der Situation der Bergstraße antwortet Herr Schnabel, dass diese Straße nicht in das Stadtbezirkszentrum aufgenommen wurde, da dort kein Besatz und auch kein direkter Zusammenhang mehr vorhanden ist. Chancen für eine Wiederherstellung oder Integration in die umliegenden Quartiersversorgungszentren werden kaum gesehen. Um die hier entstandene Versorgungslücke zu schließen, soll in Gesprächen mit möglichen Betreibern versucht werden, einen Vollsortimenter oder Discounter in Nähe der Bergstraße /Grävingholzstraße anzusiedeln.
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Nach den erneuten Ausführungen des Berichterstatters bekräftigt Herr Adden, dass die SPD-Fraktion weiterhin am jetzigen Standort des Wochenmarktes festhalten wird. Bei einer Verlegung werden nachteilige Auswirkungen für die Geschäfte und somit den gesamten Einkaufsbereich an der Bayrischen Straße befürchtet.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sieht die Notwendigweit bestehende Strukturen kritisch zu überprüfen, wenn wie jetzt in der Evinger Mitte neue Strukturen geschaffen werden sollen.
Ein Konzept, das den Erhalt des Quartiersversorgungszentrums Bayrische Straße durch die Ansiedlung neuer Einzelhändler sichert und den Bereich eventuell neu belebt, sollte zumindest in Ruhe diskutiert werden.
Wenn sicher gestellt werden kann, dass den an der Bayrischen Straße ansässigen Geschäftsleuten durch die Verlegung des Wochenmarktes keine Nachteile entstehen, und ein neu strukturiertes Einzelhandelskonzept für diesen Bereich eventuell sogar eine größere Magnetwirkung entfaltet, sollten Überlegungen, die in diese Richtung zielen, nicht sofort abgeblockt werden.
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Da einige Punkte noch nicht abschließend geklärt werden konnten, beschließt die Bezirksvertretung Eving, nach einem Antrag der CDU-Fraktion, die Vorlage erneut in die Tagesordnung der Sitzung am 17.09.2003 aufzunehmen und in dieser Sitzung abschließend zu beraten.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Zu TOP 4.1.
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung im Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Stadt- und Landesbibliothek Eving zur Anschaffung neuer Medien

Die Stadt- und Landesbibliothek - Bibliothek Eving beantragt die Unterstützung aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung für die Anschaffung neuer Medien.

Bedingt durch die finanzielle Situation der Kulturbetriebe, speziell der Stadt- und Landesbibliothek, konnte die Zweigbibliothek Eving bis auf die Zuwendung der Bezirksvertretung im letzten Jahr, seit März 2001 nur eine geringe Anzahl an neuen Kinderbüchern kaufen.
Sämtliche Etatzuwendungen für die Bibliothek wurden weiterhin gestrichen und für dieses Jahr sieht die Entwicklung nicht besser aus.
Dies bedeutet nicht nur, dass die Nachfrage der Kunden, viele sind seit Jahrzehnten Leser in der Bibliothek, nach neuester Literatur nicht mehr befriedigt werden kann, auch die neue Kinderliteratur konnte nur zu einem kleinen Teil gekauft werden.
Im Jahre 2002 konnte die Bibliothek eine Steigerung von 15 % der Ausleihzahlen für sich verbuchen. Um die Zahlen zu halten und evtl. noch zu steigern benötigt die Bibliothek die Mittel, damit sie nicht an Attraktivität verliert.
Leseförderung ist nicht erst seit der PISA-Studie unser Thema, denn Lesefähigkeit und Sprachförderung finden gerade auch durch die Bibliothek statt. Durch Klassenführungen, Veranstaltungen wie Lesezauber und Vorlesewettbewerbe werden die Kinder an die Bibliothek gebunden und erleben spielerisch die Notwendigkeit und den Nutzen von Lese-- und (deutscher) Sprachkompetenz. Diese Kinder wünschen sich dann aber auch nicht nur die Kinderklassiker wie Kästner, Ende und Twain, sondern die modernen „Renner“ der Kinderliteratur wie Funke, Maar, Brezina, Stine oder Colemann.
Auch die Zusammenarbeit mit den Grundschulen im Bezirk Eving, deren Klassen wir neue Kinderliteratur und spezielle Kindersachliteratur (Klassenkisten) zur Verfügung stellen, ist gefährdet, wenn keine Bücher gekauft werden können.

Die Bibliothek ist ein Teil der Stadtbezirkskultur, die in Frage gestellt wird, wenn sie nicht „gefüttert wird“. Daher bittet die Bibliothek Eving, um Gewährung von Mitteln zum Kauf von Büchern und anderen Medien.
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Nach einem Vorschlag des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – den Antrag der Zweigbibliothek Eving bis zur Beratung der allgemeinen Vereinsförderung zurückstellen spricht sich der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – für eine sofortige Beratung des Antrages aus, da die Mittel dringend für die Anschaffung neuer Medien benötigt werden.
Die SPD-Fraktion schlägt vor 2.000 € aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Verfügung zu stellen.
Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – schließt sich dieser Ansicht an, da der Bibliothek Eving aufgrund der finanziellen Lage der Kulturbetriebe Dortmund Etatzuwendungen gestrichen wurden und die Anschaffung neuer Medien zwingend erforderlich ist.
Die CDU-Fraktion akzeptiert die vorgebrachten Argumente und stimmt einer Beratung in der heutigen Sitzung zu.
Wie der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weiter ausführt, stellt sich aber für die Zukunft die grundsätzliche Frage, ob ein dauerhafter Erhalt der Zweigbibliothek Eving nur mit finanziellen Zuwendungen der Bezirksvertretung Eving möglich ist, wenn auch weiterhin städtische Mittel gänzlich eingespart werden.
Dass Finanzmittel zur Anschaffung neuer Medien dringend benötigt werden steht außer Frage. Um den Erhalt der Bibliothek in diesem Stadtbezirk zu sichern, muss die Zweigbibliothek in der Lage sein, ihren Leserinnen und Lesern auch weiterhin Neuerscheinungen anzubieten.
Fraglich ist aber, ob in den nächsten Jahren nur die Bezirksvertretung Eving allein mit ihren Finanzmitteln den Erhalt der Bibliothek sicherstellen und dann jedes Jahr einige tausend Euro zur Verfügung stellen muss.
Der Weiterbestand der Bibliotheken in den Vororten erfordert ein gesamtstädtisches Konzept und die notwendigen Finanzmittel, da auf Dauer nicht nur die jeweiligen Bezirksvertretungen für den Erhalt verantwortlich gemacht werden können.
Da aber Finanzmittel zurzeit dringend benötigt werden, stimmt die CDU-Fraktion dem Vorschlag der SPD-Fraktion der Zweigbibliothek Eving 2.000 € zur Verfügung zu stellen, zu.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Stadt- und Landesbibliothek - Eving werden 2.000 € aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung im Stadtbezirk zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 4.2:
Durchführung des Evinger Adventmarktes am 30.11.2003 auf der Bayrischen Straße
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bittet die Bezirksvertretung Eving um Genehmigung zur Durchführung eines Adventmarktes, der am 30.11.2003 (1. Advent) gemeinsam mit der Werbegemeinschaft Bayrische Straße veranstaltet werden soll.
Folgende Flächen sollen genutzt werden:
§ Nördlicher Bürgersteig der Bayrischen Straße zwischen Lüdinghauser Straße und Holtkottenweg (Mitglieder der IEV)
§ Südlicher Bürgersteig der Bayrischen Straße zwischen Osterfeldstraße und Bauernkamp (Werbegemeinschaft Bayrische Straße)
Der Aufbau der Stände erfolgt ab 8.00 Uhr, der Abbau dauert nach Ende der Veranstaltung ca. eine Stunde.
Es wird darum gebeten, für die Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr das Teilstück der Bayrischen Straße zwischen Lüdinghauser Straße / Osterfeldstraße und Holtkottenweg / Bauernkamp für den öffentlichen Verkehr zu sperren, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.

Gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund stimmt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – der Durchführung des Evinger Adventmarktes zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
Zu TOP 6.1:
Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
(Vorlage der Verwaltung – StA 30 – vom 03. 06.2003 Drucksache Nr.: 04447-03)
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden.
7. Schule
Zu TOP 7.1:
Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 40 – vom 13. 06.2003 Drucksache Nr.: 04383-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsverordnung zu beschließen.

8. Kultur, Sport und Freizeit
Zu TOP 8.1.
Veranstaltung im Rahmen des Stadtbezirksmarketing
hier: Parkfest An den Teichen am 02.08.2003

Das Stadtbezirksmarketing Dortmund-Eving plant die Veranstaltung eines Bürgerfestes am 02. August 2003 „An den Teichen“ und bittet die Bezirksvertretung Eving um die Genehmigung zur Durchführung.
Geplant sind u.a. Vorführungen des hiesigen Angelvereines und eine Modellbootregatta.

Gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund stimmt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – der Durchführung des Parkfestes An den Teichen zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – bittet um Auskunft, ob und in welcher Höhe Mittel aus dem Budget des Stadtbezirksmarketings für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
Da die Vorbereitungen für das Parkfest noch nicht gänzlich abgeschlossen sind, können die Ausgaben momentan nicht exakt angegeben werden. Die Geschäftsführung des Stadtbezirksmarketing rechnet mit einer Summe von ca. 500 €.
Die Bitte der CDU-Fraktion, nach Abschluss der Vorbereitungen, eine genaue Kostenaufstellung vorzulegen, wird seitens des Bezirksvorstehers – Herrn Böttger – abgelehnt. Bei der Entscheidung Mittel zur Durchführung des Parkfestes An den Teichen zur Verfügung zu stellen, handelt es sich nach den Ausführungen des Bezirksvorstehers, nicht um eine politische Entscheidung. Über die Mittelvergabe des Budgets entscheidet die Lenkungsrunde des Stadtbezirksmarketings, die lediglich der Stadt Dortmund gegenüber verantwortlich ist.

9. Kinder und Jugend
Zu TOP 9.1:
Personelle Situation innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving
(Vorlage der Verwaltung – StA 51 – vom 23. 06.2003 (Drucksache Nr.: 04487-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis:

Für die Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving stehen vier pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Vollzeitkräfte zur Verfügung, die in folgenden Bereichen eingesetzt sind:
Die Fachreferentin der Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk ist für die folgenden Aufgaben zuständig:
Sie ist im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht verantwortlich für die Arbeit in den städtischen Freizeiteinrichtungen: Jugendfreizeitstätte Eving, Jugendtreff Brechten und Kindertreff Brechten.
Ferner hat sie die Planungsverantwortung für die sozialräumliche Jugendhilfeplanung, ist für Gremienarbeit im Stadtbezirk zuständig und steht für die fachliche Beratung von Freizeitangeboten der Jugendverbände, freier Träger, Vereinen/Verbänden und Schulen zur Verfügung.
Sie initiiert, unterstützt, fördert und begleitet Projekte der Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk. Darüber hinaus ist sie Ansprechpartnerin für die Bezirksvertretung in Kinder- und Jugendangelegenheiten. Während Urlaubs- und Krankheitszeiten der Fachreferenten und Fachreferentinnen der Kinder- und Jugendförderung in den Stadtbezirken, wird die Vertretung innerhalb des Regionalteams, das sich aus Eving, Schamhorst, Innenstadt-Nord und Innenstadt-West zusammensetzt, geregelt. Springkräfte stehen nicht zur Verfügung.
In der Jugendfreizeitstätte Eving und für den Jugendtreff Brechten steht ein Team von drei pädagogischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als Vollzeitkräfte, sowie drei Teilzeitkräfte für die Kinder und Jugendlichen zur Verfügung. Die Vertretung während anfallender Urlaubs- und Krankheitszeiten werden im Team geregelt. Der Leiter der Jugendfreizeitstätte Eving, Herr Thomas Köthe, ist im April 2003 ins Schulverwaltungsamt gewechselt. Zum 01.07.03 wird Herr Rüdiger Jordan die Nachfolge von Herrn Köthe in der Jugendfreizeitstätte Eving antreten.
Das alljährlich stattfinde Sommerferienprojekt wird auch in diesem Jahr in gewohnt bewährter Form vom 04.08. bis 10.08.2003 stattfinden. Das Motto lautet "Regenbogen -Kolonie der Künste".

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4 n – westlich Evinger Straße
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 16.05.2003 (Drucksache Nr.: 04265-03)

Der anwesende Berichterstatter des Stadtplanungsamtes – Herr Mehlem – erklärt, dass das Tiefbauamt und der Investor in der Frage der Zufahrtsregelung zwischenzeitlich zu einer Übereinkunft gekommen sind.
Der Bauantrag des Elektronik Fachmarktes liegt dem Bauordnungsamt bereits vor, der Baubeginn kann nach Genehmigung ungeachtet des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgen.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung unter Berücksichtung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.06.2003 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.2:
Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG) (Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 17.06 2003 Drucksache Nr.: 04358-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis.



Zu TOP 11.3:
Osterfeuer – Erfahrungsbericht
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 12.05.2003 Drucksache Nr.: 04280-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis:

Zu TOP 11.4:
Installierung eines Handlaufes in der Grünanlage „An den Teichen“
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, am Treppenaufgang –abgang von der Straße „An den Teichen“ zum Teich, einen Handlauf zu installieren.

Begründung:
Die Treppenstufen sind, besonders bei feuchtem Wetter, sehr rutschig. Spaziergänger haben keine Möglichkeit, sich abzustützen. Mit einem Handlauf – möglichst beidseitig – wäre die Gefahrenquelle beseitigt.

Zu TOP 11.5
Überprüfung der Mobilfunkanlagen im Stadtbezirk Eving
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Mobilfunkanlagen im Stadtbezirk Eving aufgrund des kürzlich ergangenen Urteils des Oberwaltungsgerichtes Münster zu überprüfen und der Bezirksvertretung Eving mitzuteilen, ob die Sendeanlagen den vom Oberverwaltungsgericht geforderten Kriterien entsprechen.
Des Weiteren wird um Mitteilung gebeten, ob die Anlage auf dem Dach der Minister-Stein-Schule mittlerweile abgebaut wurde.

Begründung:
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat seit letztem Jahr mehrere Urteile zur Genehmigung von Mobilfunkanlagen gesprochen.
Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen wurden als besonders sensible Bereiche eingestuft. Das Gericht fordert eine Prüfpflicht der Gemeinde nach der schädliche Umwelteinwirkungen auszuschließen sind und die Einhaltung der Sicherheitsabstände gewährleistet ist. Unter Umständen können die Anlagen als „störende Gewerbebetriebe“ eingestuft werden, wenn sich nicht in die Umgebung einfügen.
Da im Stadtbezirk Eving Mobilfunkanlagen in der Nähe von Schulen und in Wohngebieten betrieben werden, hat sich die Bezirksvertretung Eving bereits mehrfach mit der daraus entstehenden Problematik beschäftigt.




Zu TOP 11.6:
Unterbindung des Dauerparkens eines Busses im Wendehammer der Kleingartenanlagen „Vorwärts“ und „Erholung“
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das ständige, verkehrswidrige Parken eines Busses (mit Ostkennzeichen) im Wendehammer der Kleingartenanlagen „Vorwärts“ und „Erholung“ mit sofortiger Wirkung zu unterbinden und ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen.

Begründung:
Der Wendehammer zwischen den Kleingartenanlagen dient einer geordneten Park- und Wendesituation. Das, dort regelmäßig abgestellte Fahrzeug, stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar, belästigt die Kleingärtner und darf dort keinen Dauerparkplatz begründen.

Zu TOP 11.7:
Aufstellung von Ruhebänken im Grüngürtel an der Osterfeldstraße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Wiederaufstellung von Ruhebänken im Grüngürtel an der Osterfeldstraße zu veranlassen.

Begründung:
In diesem Bereich haben sich über Jahre Ruhebänke befunden. Die Bänke wurden ersatzlos entfernt. Das führt dazu, dass besonders alte und behinderte Menschen keinen Ruheplatz mehr haben. Das Wiederaufstellen ist für die Betroffenen unerlässlich.

Zu TOP 11.8:
Müllablagerungen vor den Häusern Lindenhorster Straße 90 (altes Bauernhaus) und Nr. 103
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Müll und Schrott vor den Häusern Lindenhorster Straße 90 (altes Bauernhaus) und Nr. 103 zu entfernen.

Begründung:
Das Bild der Lindenhorster Straße wird dadurch in erhebliche negative Mitleidenschaft gezogen. Das Entfernen ist sofort zu veranlassen.







Zu TOP 11.9:
Gestaltung des Evinger Platzes und Bau einer Bühne – Präsentation am 13.06.03 durch die SPD-Fraktion und den Herrn Bezirksvorsteher
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt die Beratung und Erörterung zur Gestaltung des Evinger Platzes und zur Errichtung der Bühne.

Begründung:
Grundlage sind die Presseberichte vom 14.06.2003. Eine Erklärung zur Niederschrift wird mündlich abgegeben.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – gibt folgende Begründung des Antrages als Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift ab:
„Am 14.06.03 glaubte man morgens beim Frühstück seinen Augen nicht zu trauen, Ruhrnachrichten sowie Rundschau berichteten über die Errungenschaft einer Bühne auf dem Evinger Platz, dieses am Tag von "Wir in Eving", einer Veranstaltung die angeblich für alle und überparteilich sein soll.
Sie, Herr Adden, und in Ihrem Fahrwasser der Bezirksvorsteher, haben die Bürger erneut ge-täuscht, das war bereits schon einmal einige Wochen vorher so, da hatten Sie die Pläne zur Umgestaltung des Platzes in den Händen und verkauften diese auch bereits als alleinigen „SPD-Erfolg“.
Wie meinen, wer so Politik verkauft, sollte von den Bürgern abgestraft werden! Bereits in diesem kleinsten Parlament mit der Wahrheit so leichtfertig umzugehen zeugt nicht von politischer Größe, nicht von Fairness und schon gar nicht von Kollegialität. Sie haben gezeigt, dass Sie mit Macht nicht umgehen können, vor genau zwei Jahren haben wir mit den Kolleginnen und Kollegen Ihnen dieses bereits ins Stammbuch geschrieben, die Sitzung platzte damals, Sie erinnern sich wohl nicht mehr daran. Ihre Arroganz wird immer unerträglicher, die Bürgerinnen und Bürger sollen und müssen das wissen. Warum der Bezirksvorsteher, der bereits ein politisches Auslaufmodell ist, dieses Täuschungsmanöver mitgemacht hat, bleibt wohl alleine sein und das SPD-Geheimnis.
Sie, Herr Adden, haben sich selbst ins politische Aus katapultiert, haben gezeigt, dass politische Prozesse nur dann bedeutungsvoll sind, wenn Sie diese als alleinigen SPD-Erfolg verkaufen können. Ihren Worten von Gemeinsamkeit folgen eben nicht die Taten. Sie müssen es mächtig nötig haben, schon jetzt den kommenden Machtverlust verschmerzen zu müssen, ein gutes Jahr Zeit bleibt Ihnen doch noch!
Gut ist nur, dass wir den Bürgern in Sachen Bühne berichten können, diese ist keine SPD-Bühne, dafür haben alle gekämpft!
In einem eigenen Flugblatt können Sie alles behaupten, nicht jedoch in Medien für die die Bür-ger monatlich zahlen. Bereits mit dem Kalender der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine haben Sie Missbrauch getrieben. Vereine und Sponsoren haben - und zahlten dafür. Sie brüsten sich mit dem Ausbauerfolg der E-vinger Straße wohl wissend, dass diese überwiegend von Bund und Land geplant wurde und kein einziger Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung geflossen ist.
Weitere Beispiele könnten hier genannt werden.

Wir werfen Ihnen heute deutlich vor, dass Sie mit der Wahrheit und Ehrlichkeit nicht umgehen können, Sie sind nicht wirklich politikfähig, die Bürgerinnen und Bürger sollen dieses am Beispiel Bühne erfahren!
Unsere Bürgerinnen und Bürger haben eine faire Politik verdient, keine die sich als Machtwalze sieht, ihre noch absolute Mehrheit, wenn auch manchmal dünn, tut Eving nicht gut!
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – stellt eingangs seines Redebeitrages eindeutig klar, dass die SPD-Fraktion niemals behauptet oder für sich in Anspruch genommen hat, dass es sich bei der Bühne auf dem Evinger Platz um eine „SPD-Bühne“ handelt.
Der Vorschlag auf dem Platz eine „Naturbühne“ für Veranstaltungen aller Art zu errichten wurde der SPD-Fraktion von einem SPD-Mitglied – Herrn Peter Wieseler – unterbreitet und von der Fraktion aufgenommen und durchgesetzt.
Wie Herr Adden weiter ausführt sieht er für seine Fraktion keine Notwendigkeit vor der Durchführung jedes Ortstermines die CDU-Fraktion um Zustimmung zu bitten. Eine erfolgreich realisierte Maßnahme, die auch als Erfolg der SPD zu sehen ist, muss doch wohl jederzeit in der Öffentlichkeit vorgestellt werden können. Hier besonders auch im Hinblick auf die Tatsache, dass an diesem Ortstermin Herr Wieseler teilnahm, der durch seine Idee den Bau der Bühne initiierte.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – wurde in seiner Eigenschaft als Mitglied der SPD-Fraktion eingeladen und war selbstverständlich während dieses Ortstermines anwesend.
Dass Äußerungen des SPD-Fraktionsmitgliedes Herrn Böttger in Presseberichterstattungen als Äußerungen des „Bezirksvorstehers“ zitiert werden, ist kaum zu verhindern.

Den vorgebrachten Vorwurf der Arroganz weist Herr Adden entschieden zurück. Anhand von einigen Beispielen der letzten Jahre kann leicht belegt werden, dass gerade die CDU-Fraktion immer wieder auf „fahrende Züge aufsprang“.
Beispielhaft nennt Herr Adden hier u.a. die Verhandlungen zum Erhalt des Evinger Hallenbades und das Stadtbezirksmarketing. Die CDU-Fraktion hat sich hier teilweise sehr schnell wieder zurückgezogen oder hat von Anfang gar nichts getan. Auch an der Errichtung des Jugendtreffs Brechten hatte die CDU-Fraktion keinen großen Anteil, obwohl auch diese Maßnahme in einem Wahlkampf-Flyer als Erfolg der CDU-Fraktion im Stadtbezirk Eving verbucht wird.
Gerade dieser Wahlkampf-Flyer beinhaltet, wie Herr Adden, der CDU-Fraktion vorwirft, eine „Lüge nach der anderen“. In diesem Flyer gibt die CDU-Fraktion an, dass sie allein für alle in der letzten Zeit im Stadtbezirk Eving erfolgreich durchgeführten Projekte verantwortlich ist. Legitimerweise hätte die CDU-Fraktion lediglich für sich beanspruchen können, an der Realisierung dieser Maßnahmen mitgewirkt zu haben.
Diese Wahlkampf-Flyer wurden an alle Haushalte im Stadtbezirk Eving verteilt und erreichen somit den Verteilungsgrad einer Pressemitteilung.
Dass die CDU-Fraktion es als Tatsache darstellt, dass ihr allein die Errichtung des Nachbarschaftshauses Fürst-Hardenberg zu verdanken ist, kann nur als unredlich bezeichnet werden und stellt ein exemplarisches Beispiel für den Wahrheitsgehalt der Aussagen dieses Flyers dar. Gerade die Errichtung des Nachbarschaftshauses Fürst-Hardenberg ist nur den dort sehr engagiert tätigen Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken. Auch die SPD-Fraktion hatte hier, wie Herr Adden offen zugibt, keinen Anteil.

Mangelndes Engagement für den Stadtbezirk Eving sieht die SPD-Fraktion auch in der Tatsache, dass erst kürzlich auf Antrag der CDU-Fraktion ein Arbeitskreis gegründet wurde, der sich unter Vorsitz des Bezirksvorstehers, mit der Problematik der Ladenleerstände im Stadtbezirk Eving und besonders an der Evinger Straße beschäftigen sollte. Bei der ersten Sitzung dieses Arbeitskreises fehlten dann allerdings die Teilnehmer der CDU-Fraktion.
Für Herr Adden stellt sich die Frage, wem man da Arroganz vorwerfen kann.

Der Vorwurf hier Wahlkampf zu betreiben, mag ja zutreffend sein, aber Wahlkampfveranstaltungen sind ja wohl für jede Partei durchaus legitim.
Hätte die CDU-Fraktion einen Tag vor der Eröffnung der Veranstaltung „Wir in Eving“ einen Pressetermin zum Bau der Bühne durchgeführt, wäre das für die SPD-Fraktion wohl kaum ein Grund dieses Thema in einer Sitzung der Bezirksvertretung Eving zu behandeln. Vielmehr hätte die SPD die entsprechenden Presseveröffentlichungen als gute Idee des politischen Kontrahenten betrachtet.

Zum Abschluss seines Redebeitrages geht Herr Adden auf die Bemerkung des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – ein, der Bezirksvorsteher sei ein „Auslaufmodell“.
Diese Bezeichnung wird als „Frechheit“ empfunden und energisch zurückgewiesen. Den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – nach vielen Jahren der politischen Tätigkeit im und für den Stadtbezirk Eving als „Auslaufmodell“ zu titulieren, lässt jede Fairness vermissen. Bei allen politischen Meinungsverschiedenheiten, forderte gerade die CDU-Fraktion bisher immer eine Zusammenarbeit zum Wohle des Stadtbezirkes ein, diese Wortwahl ist daher nicht angemessen.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – stellt eingangs ihres Redebeitrages fest, dass einige Formulierungen des Vorsitzenden der CDU-Fraktion nicht ihre Zustimmung finden.
Frau Sichelschmidt weist auf einen Pressetermin hin, der gemeinsam mit der CDU-Fraktion als Reaktion auf den SPD-Termin durchgeführt wurde.
Für die Umgestaltung des Evinger Platzes wurde eigens eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet, die im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gute Arbeit geleistet hat und Ideen und Vorstellungen zur Ausgestaltung des Platzes und zur Errichtung der Bühne eingebracht hat.
Aufgrund dieser guten Zusammenarbeit findet es Frau Sichelschmidt bedauerlich, dass nun eine Partei den Erfolg für sich allein reklamiert. Auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine „SPD-Bühne handelt“, war der Presse zu entnehmen, dass
„die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving für die Errichtung der Bühne gesorgt hat“.
Dies entspricht nicht der Wahrheit und Frau Sichelschmidt befürchtet, dass Mitglieder der Bezirksvertretung zukünftig eventuell nicht mehr bereit sind, sich an interfraktionellen Arbeitsgruppen zu beteiligen.
Der einseitige Pressetermin der SPD-Fraktion ist um so bedauerlicher, da alle Mitglieder der Arbeitsgruppe für die Umgestaltung des Evinger Platzes und bei der Errichtung der Bühne gute Arbeit geleistet und ein positives Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger und den Stadtbezirk Eving erzielt haben.
Für Bündnis 90 / Die Grünen erklärt Frau Sichelschmidt daher abschließend, dass sie auch weiterhin bereit ist, in entsprechenden Arbeitsgruppen mitzuwirken, da die Zusammenarbeit in interfraktionellen Gruppen, trotz dieser schlechten Erfahrung, grundsätzlich als sinnvoll empfunden wird.
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Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) spricht in seinem Redebeitrag zunächst den Umgang der CDU-Fraktion mit dem Bezirksvorsteher an und fordert einen fairen Umgang in der Bezirksvertretung Eving ein.
Das Amt und die Person des Bezirksvorstehers in dieser Weise anzugreifen ist weder politisch noch menschlich zu rechtfertigen. Herr Unterkötter wirft der CDU-Fraktion vor, mit diesem Beitrag „die Bühne der politischen Fairness“ verlassen zu haben.
Den Vorwurf, dass die SPD-Fraktion „mit der Wahrheit leichtfertig umgeht“ weist Herr Unterkötter entschieden zurück, und wirft der CDU-Fraktion seinerseits Lügen in Bezug auf ihren „Wahlkampf-Flyer“ vor. In diesem Flyer hat die CDU-Fraktion für sich in Anspruch genommen, für großflächige Aufforstungsmaßnahmen verantwortlich zu sein. Laut Herrn Unterkötters Recherchen liegen zu diesem Thema keinerlei CDU-Anträge vor. Auch zum Ausbau und Erhalt des Biotops am Winterkampweg liegt lediglich ein Antrag der CDU-Fraktion vor.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist an dieser Stelle nochmals daraufhin, dass es sich bei dem jetzt schon mehrfach kritisierten Flyer um ein Flugblatt der CDU handelt. Wie Herr Neumann bereits erklärt hat, „kann in einem eigenen Flugblatt alles behauptet werden“.
Der Hauptkritikpunkt ist im vorliegenden Fall jedoch ein ganz anderer; die SPD-Fraktion hat hier mit ihrem, im Alleingang anberaumten, Pressetermin die Situation auf Kosten anderer ausgenutzt.
Der Beginn und der Umgestaltungsprozess des Evinger Platzes und der Bau der Bühne wurden von der Bezirksvertretung Eving und der dafür einberufenen interfraktionellen Arbeitsgruppe gemeinsam begleitet und auch der Öffentlichkeit präsentiert.
Kritisiert wird seitens der CDU-Fraktion die Tatsache, dass sich die SPD-Fraktion einen Tag vor der Veranstaltung „Wir in Eving“ als alleiniger Initiator für den Bau der Bühne in der Presse darstellte. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die CDU-Fraktion einen Antrag einbrachte, dem die Bezirksvertretung Eving folgte und zusätzlich Mittel in Höhe von damals 5.000 DM zur Verfügung stellte, um ggf. ergänzende Maßnahmen für die Bühne finanzieren zu können.
Herr Neumann erneuert abschließend den Vorwurf des unkollegialen Handelns der SPD-Fraktion. Tatsachen und Zusammenhänge wurden gänzlich außer Acht gelassen und gemeinsam erarbeitete Zielvorstellungen und Beschlüsse für eine reine SPD-Veranstaltung genutzt.
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – bedauert eingangs ebenfalls einige verbale Entgleisungen. Auch Herr Tokarski weist noch einmal darauf hin, dass der Bau der Bühne ein Beschluss des Gesamtgremiums war.
Zur Situation während der Diskussionen zum Erhalt des Evinger Hallenbades wirft Herr Tokarski der SPD-Fraktion vor, erst nach fünfzehn Monaten tätig geworden zu sein nachdem die Bürgerliste über dreitausend Unterschriften für den Erhalt des Bades gesammelt hatte. Weiterhin wirft er der SPD vor, dass kein Fraktionsmitglied an der von der Bürgerliste durchgeführten Veranstaltung für den Erhalt des Bades teilnahm.
Herr Tokarski vertritt die Ansicht, dass nicht erwartet werden kann, dass sich die Bürgerliste an Arbeitsgruppen oder „Runden Tischen“ beteiligt, die von der SPD-Fraktion initiiert wurden, wenn die SPD ihrerseits Veranstaltungen der Bürgerliste nicht besucht.
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Die stellvertretende Sprecherin der SPD-Fraktion – Frau Hüsken – zeigt sich enttäuscht über den Stil der sich im Umgang mit dem Bezirksvorsteher offenbart. Auch bei Meinungsverschiedenheiten politischer Art sollten bestimmte Regeln beachtet werden, den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – als „Auslaufmodell“ zu bezeichnen ist unangemessen und liegt unter dem Niveau dieses Gremiums.
Frau Hüsken weist nochmals daraufhin, dass die Idee zur Errichtung der Bühne aus den Reihen der SPD-Fraktion kam.
Des Weiteren verweist Frau Hüsken auf Presseverlautbarungen der CDU-Fraktion zur Verschwenkung der Lindenhorster Straße. Auch diese Maßnahme wurde von der gesamten Bezirksvertretung Eving gemeinsam begleitet und getragen. Pressetermine die von der CDU-Fraktion zu diesem Thema durchgeführt wurden, wurden seitens der SPD-Fraktion in keiner Weise kommentiert und schon gar nicht in öffentlicher Sitzung behandelt.
Im Anschluss an diesen Redebeitrag beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt.
Zu TOP 11.10:
Nutzung der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte als Versammlungsraum
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei fünf Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Hauptschule Am Externberg das nun nicht mehr als Seniorenbegegnungsstätte genutzte Gebäude auf dem Schulgelände als Versammlungsraum zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
Durch die Fertigstellung des Pflegeheimes an der Deutschen Straße kann der Seniorentreffpunkt bald in die neuen Räumlichkeiten ziehen. Da der Hauptschule zurzeit Räume für Feiern, Versammlungen etc. fehlen, ist es sinnvoll, das freigewordene Gebäude der Schule zuzuordnen.

Zu TOP 11.11:
Einrichtung einer Querungshilfe an der Deutschen Straße 27 in Höhe der Seniorenbegegnungsstätte
(Dringlichkeitsantrag s. TOP 1.3)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Art der Querungshilfe (Zebrastreifen, Ampel) geeignet ist, den Besuchern der Seniorenbegegnungsstätte einen sicheren Übergang über die Deutsche Straße zu ermöglichen. Die Installierung dieser Querungshilfe ist dann schnellstmöglich zu veranlassen.

Begründung:
Schon wenige Tage nach Inbetriebnahme des neuen Seniorenzentrums, in dem sich auch die Seniorenbegegnungsstätte befindet, ist es auf der stark befahrenen Deutschen Straße bereits zu gefährlichen Situationen gekommen. Es muss daher gewährleistet werden, dass Besucher des Seniorenzentrums und der Seniorenbegegnungsstätte die Deutsche Straße sicher und unbeschadet überqueren können.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Baugrundstück in Dortmund, Überprüfung der Bauruine an der Straße Freie Scholle
Haus Nr. 9

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Herrn Stadtrates Sierau vom 02.06.2003 zur Kenntnis:

Aufgrund der Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat sich das Bauordnungsamt mit der Angelegenheit unter befasst.
Es ist dazu folgendes mitzuteilen:

Am 18.09.1998 wurde eine Baugenehmigung für den Umbau und die Aufstockung eines Wohnhauses erteilt. Der Baubeginn für die genehmigte Maßnahme wurde am 14. 10.1998 ordnungsgemäß angezeigt. Die letzte aktenkundige Bautätigkeit datiert vom 30.09.2000. Diese wurde im Rahmen einer Ortskontrolle festgestellt. Ungefähr von diesem Zeitpunkt an ruhen die Bauaktivitäten. Da die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wurde, ist die Baugenehmigung gemäß § 77 Abs. 1 Bau0 NRW erloschen.
Seitens der Bauherrenschaft werden private Gründe für die Ausführungsunterbrechung angegeben.
Vor Weiterführung der Maßnahme soll ein neuer Bauantrag gestellt werden, wobei ein entsprechender Zeitpunkt gegenwärtig nicht absehbar ist. Die Baustelle ist jedoch ordnungsgemäß gesichert. Ein gefahrdrohender Zustand ist nicht erkennbar und somit ein bauordnungsbehördliches
Einschreiten nicht opportun.

Zu TOP 12.2:
Verkehrsverhältnisse Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 27.05.2003 zur Kenntnis.

In Beantwortung einer Anfrage (Herr Olendorf, wohnhaft Lindenhorster Straße) aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung Eving teilt das Tiefbauamt folgendes mit:
Von einer Zusage zur Einrichtung eines Warteblinkers an der Fußgängersignalanlage Lindenhorster Straße/Graf-Konrad-Straße ist der Abteilung Verkehrstechnik des Tiefbauamtes bislang nichts be-kannt. Die Einrichtung eines solchen Blinkers wurde bei einer vergleichbaren Anlage heute zum Standard gehören. Die Nachrüstung nur des Warteblinkers führte allerdings zu überproportional hohen Kosten. Ich bitte daher Herrn Olendorf und gleichfalls die Bezirksvertretung um Verständnis, dass die Anregung zur Installation dieses Warteblinkers daher erst bei der nächsten Überarbeitung der Signalanlage berücksichtigt werden kann. Ein entsprechender Arbeitsvermerk ist hier notiert.

Aufgrund der Ausführungen zum Straßenzustand hat der zuständige Tiefbaubezirk Nord am 15.05.2003 die Lindenhorster Straße in Augenschein genommen. Es wurde festgestellt, dass sich die Lindenhorster Straße insbesondere im Abschnitt zwischen Bahnübergang Herrekestraße und Graf-Konrad-Straße, dazwischen liegt auch die Hausnummer 239, in einem verkehrssichern Zu-stand, befindet. Abgesackte und hochstehende Kanaldeckel konnten nicht vorgefunden werden. Die vorhandenen Längs- bzw. Queraufbrüche sind nicht in einem reparaturbedürftigen Zustand.
Den in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwurf der Untätigkeit des Tiefbauamtes in den letzten drei Jahren weise ich nachdrücklich zurück. In der Vergangenheit wurde mehrmalig - auch aufgrund von Eingaben des Herrn Olendorf - Unebenheiten und Korrekturen an Kanaldeckeln und Sinkkas-tenaufsätzen vorgenommen. Es besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

U.a. zur Thematik Tempobegrenzung auf 30 km/h hat das Tiefbauamt bekanntlich bereits mit Zu-schrift vom 05.03.2003 der Bezirksvertretung geantwortet.
Zitat:
"Die Lindenhorster Straße gehört aufgrund ihrer Funktion zum Vorbehaltnetz der Stadt Dortmund. Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaft eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Ge-schwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemein auf bestimmten Strecken vorhandenen Umstände deutlich abweichen (z. B. signifikant erhöhte Unfallrate, besonde-re Unfallgefahr durch die Straßenführung, Fahrbahnzustand). Da eine besondere Unfallgefahr bzw. eine erhöhte Unfallrate auf der Lindenhorster Straße nicht festzustellen ist, ist eine Tempore-duzierung aus diesen Gründen nicht möglich. Nach Mitteilung des Tiefbaubezirkes rechtfertigt der Straßenzustand ebenfalls keine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass aus rechtlichen Gründen eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nicht möglich ist."
Dies hat immer noch Gültigkeit.

Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Dortmund hat in den letzten Wochen Geschwindigkeitsmessungen im südlichen Teilbereich der Lindenhorster Straße durchgeführt. Im Ergebnis war festzuhalten, dass es hier keine besondere Häufung von Geschwindigkeitsübertretungen gibt.
Im nördlichen Teilbereich der Lindenhorster Straßen werden Messungen erfolgen, sobald dies die Personalplanungssituation des Ordnungsamtes erlaubt.

Zu TOP 12.3:
Rückforderung von Straßenreinigungsgebühren im Bereich der Siedlung Minister-Stein

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Stadtkasse und Steueramt vom 28.05.2003 zur Kenntnis:

Die Straßen im Bereich der obigen Siedlung sind nach den Vorgaben im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung einmal wöchentlich zu reinigen. Dieses ge-schieht derzeit mittwochs.
Gemäß der Reinigungsprotokolle und den Aussagen des Reinigungspersonals sind die Reinigungen in der Regel auch ordnungsgemäß und planmäßig durchgeführt worden (siehe Reinigungsprotokolle der EDG).
Eine Gebührenerstattung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 der Straßenrei-nigungssatzung erfüllt sind. Dort heißt es: Bei vorübergehenden Unterbrechungen, hierzu gehören auch z. B. Einschränkungen oder Verspätungen, die von der Stadt nicht zu vertreten sind, insbeson-dere verursacht durch Naturereignisse, starken Laubfall, Betriebsstörungen, Straßenbauarbeiten kann eine Gebührenerstattung auf Antrag nur dann erfolgen, wenn diese Unterbrechungen länger als einen Monat ununterbrochen stattgefunden haben.
Aus dem Antrag der Siedlergemeinschaft selbst geht - unabhängig von der Stellungnahme der EDG- bereits hervor, dass bis einschließlich 25.09.2002 ein kompletter Ausfall der Straßenreinigungs-leistung über einen Zeitraum von vier Wochen nicht vorlag. Im Zeitraum vom 09.10. -09.11.2002 sind zwei Reinigungen durchgeführt und drei Reinigungen aufgrund von Laubzeit ausgefallen. Auch hier sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 nicht gegeben.
Die EDG weist darauf hin, dass insbesondere der starke Laubanfall in jedem Herbst zu einem we-sentlich höheren Arbeitsaufwand für die Reinigungsteams führt. Aus diesem Grunde können plan-mäßige Reinigungstermine nicht immer eingehalten werden. Während der ca. zwei Monate dauern-den Laubzeit Oktober/November fällt bis zu 50 % der volumenmäßigen Gesamtkehrrichtmenge eines Jahres an.
Für diesen kurzfristigen hohen Arbeitsaufwand zusätzliches Personal einzustellen, würde nicht ver-tretbare Kosten verursachen und in der Folge zu höheren Gebühren führen. Im Interesse des Gebüh-renzahlers wird daher über das ganze Jahr ein normaler Reinigungsaufwand mit sich daraus erge-bendem Personal und Sachmitteln zugrunde gelegt.
In Laubzeiten und bei auftretender Straßenglätte werden die vorhandenen Ressourcen schwer-punktmäßig für diese Aufgaben eingesetzt, was folglich zu Reinigungsausfällen führen kann.
Durch organisatorische Maßnahmen, Umrüstung von Fahrzeugen und Einsatz von Sondergeräten wird alles unternommen, um die Ausfälle so gering wie möglich zu halten.
Müssen situationsbedingt komplett Reinigungen ausbleiben, so wird durch Kontrollfahrten sicher-gestellt, dass die Verkehrssicherheit, falls erforderlich, durch punktuelle Reinigungen immer ge-währleistet ist.
Dem Antrag auf Erstattung anteiliger Straßenreinigungsgebühren kann nicht entsprochen werden, die einzelnen Beschwerdeführer werden entsprechend unterrichtet.

Zu TOP 12.4:
Hauptschule Am Externberg – Zustand der Sportaußenanlage, der Außenwände und des Wegeumfeldes

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Pogadl vom 16.06.2003 zur Kenntnis:

Aufgrund der zwischenzeitlich von hier aus veranlassten Sonderreinigung hat sich der Zustand der Sportaußenanlage erheblich verbessert. Der vorherige Zustand lässt sich in erster Linie auf eine intensive Nutzung der Anlage in der unterrichtsfreien Zeit zurückführen, die mit permanenten und erheblichen Verunreinigungen (Müll, Glasscherben etc.) einherging. Dies führte dazu, dass die Anlage für schulische Zwecke nicht mehr nutzbar wurde und infolgedessen immer weiter verwahrloste.
Die Zuständigkeit für die Beseitigung des Mülles und der Glasscherben obliegt dem Schulhausmeister. Aufgrund der Größe des Schulgrundstückes, seiner isolierten Lage, der massiven Nutzung in der außerschulischen Zeit und des sich negativ verändernden Nutzerverhaltens ist diese Aufgabe unter Berücksichtigung der weiteren Aufgaben kaum leistbar, zumal alle Grundstücksteile frei zugänglich sind.
Für die Reinigung der Außenwände ist die Städtische Immobilienwirtschaft zuständig. Die Städtische Immobilienwirtschaft wurde über den Sachverhalt unterrichtet und gebeten, die Reinigung zu veranlassen.
Ferner wurde der Hausmeister der Hauptschule Am Externberg aufgrund des Zusatzbeschlusses der Bezirksvertretung Eving angewiesen, die Sportaußenanlage in der unterrichtsfreien Zeit zu verschließen.

Zu TOP 12.5:
Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 304; Nutzung des Gebäudes

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 18.06.2003 zur Kenntnis:

Aufgrund der Anfrage der Bezirksvertretung Eving teilt das Bauordnungsamt mit, dass ergänzend zur bereits erfolgten Stellungnahme des Herrn Stadtdirektor Fehlemann vom 22.02.2002 aktuell folgendes aktuell mitzuteilen ist:

Das fragliche Objekt wird nicht mehr als Moschee genutzt. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich veräußert. Am 20.05.2003 wurde unter dem Aktenzeichen 63/2-2-30055 eine neuerliche Nutzungs-änderung zu vier Wohneinheiten genehmigt. Das weitergehende Verfahren (Baubeginn, abschlie-ßende Fertigstellung) ist noch nicht abgeschlossen. Eine Nutzung findet gegenwärtig nicht statt. Im Rahmen einer Ortskontrolle wurde festgestellt, dass die umstrittene Lautsprecheranlage inzwischen entfernt wurde.





Zu TOP 12.6:
Seniorenzentrum Minister-Stein in Dortmund-Eving, Deutsche Straße 27

Der Bezirksvertretung liegt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Pogadl vom 11.06.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Wie in der Anfrage der SPD-Fraktion korrekt beschrieben wurde, sollten nach den ursprünglichen Planungen in der neuen Pflegeeinrichtung insgesamt 80 stationäre Pflegeplätze sowie 10 heimverbundene Altenwohnungen entstehen. Im Rahmen der Mietakquisition stellte sich heraus, dass die Wohnungen angesichts der unerwartet hohen Mietzinskalkulation des Investors nicht hinreichend nachgefragt wurden. Um das gesamte Bauvorhaben vor einer drohenden Insolvenz zu bewahren, hat der jetzt für das Pflegeheim verantwortliche Betreiber (Arbeiter-Samariter-Bund) als Ersatz für die Wohnungen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) einen Förderantrag auf Erweiterung der Platzzahl um 28 Plätze auf insgesamt 108 gestellt. Der LWL hat in Abstimmung mit der Stadt Dortmund zwar keine Bedenken gegen die Ausweitung der Anzahl um 28 Plätze. Die Förderungsgrundlage für die Errichtung des Gebäudes und der Einrichtungs-gegenstände auf der Basis von 80 Plätzen ist aber nicht verändert worden. Einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Landespflegegesetzes NW kann demnach nicht erkannt werden.
Letztlich sind die Pflegekassen nach den Bestimmungen des Pflegeverssicherungsgesetzes für die Zulassung von Pflegeheimen verantwortlich, die für 108 Plätze eine Genehmigung erteilt haben.
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Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) beanstandet die Veränderungen gegenüber den ursprünglichen, der Bezirksvertretung Eving vorgestellten Planungen, mit 80 stationären Pflegeplätzen und 10 heimverbundenen Altenwohnungen. Obwohl sich die Anzahl der Pflegeplätze um 28 auf 108 erhöhte soll es noch bauliche Mängel, wie z.B. einen fehlenden Fahrstuhl, geben. Herr Unterkötter kritisiert, dass hier vorschnell Genehmigen zur Ausweitung der Pflegeplätze erteilt wurden, nur um eine drohende Insolvenz zu verhindern.

Mit diesen Anmerkungen nimmt die Bezirksvertretung Eving die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Zu TOP 12.6.1:
Vorgänge im neu errichteten Seniorenzentrum Minister-Stein an der Deutschen Straße
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen und CDU-Fraktion)

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sowie die CDU-Fraktion haben unter TOP 1.3 beantragt, die Tagesordnung um eine Aussprache zu den Vorfällen im neu errichteten Seniorenzentrum an der Deutschen Straße zu erweitern.

Der heutigen Tagespresse war zu entnehmen, dass bereits ein erster Todesfall im Seniorenzentrum eingetreten ist und sowohl die Heimaufsicht wie auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet haben.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving haben, ebenfalls am heutigen Tag, eine Einladung zur Eröffnung des Seniorenzentrums erhalten.
Da zurzeit, mit Ausnahme der Presseberichterstattung, keine weiteren und offiziellen Informationen vorliegen, ist eine Bewertung der Sachlage für die Bezirksvertretung momentan sehr schwierig.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt daher – einstimmig –:

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – wird beauftragt, mit der Heimaufsicht Kontakt aufzunehmen und die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving noch vor dem geplanten Eröffnungstermin über den derzeitigen Sachstand in Kenntnis zu setzen.

Zu TOP 12.7:
Sicherung der Zufahrtswege im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“ zu Zeiten der Amphibienwanderungen

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 16.06.2003 zur Kenntnis:

In ihrer Sitzung hat die Bezirksvertretung Eving die Verwaltung aufgefordert, die Zufahrtswege im Naturschutzgebiet "Auf dem Brink" zu den Zeiten der Amphibienwanderung zu sichern. In dieser Angelegenheit hat das Umweltamt entsprechend folgende Aktivitäten entwickelt:

Im Rahmen eines gemeinsamen Termins mit Vertretern des Tiefbauamtes wurde festgestellt, dass ein Befahren der Straße nur für den landwirtschaftlichen Verkehr zulässig ist. Dieser Sachverhalt ist in der Örtlichkeit durch Beschilderung und eine Halbsperre jeweils am Beginn der Straße kenntlich gemacht. Dieser Nutzungsbeschränkung soll verstärkt Nachdruck verliehen werden durch:
§ Ersatz der derzeitigen Halbsperre im Einmündungsbereich der Straßen "Auf dem Brink"/ "Brechtener Strasse" durch einen herausnehmbaren Sperrpfosten in der Mitte der Straße unter Berücksichtigung eines Stauraumes im Zufahrtsbereich für landwirtschaftliche Gefährte.
§ Einbau einer weiteren Sperreinrichtung wie vor an der Ostseite des Naturschutzgebietes (westlich des Standortes des Mineralwasserbrunnens an der Straße "Auf dem Brink").
§ Begrenzung der Verkehrsflächen im Vorfeld der Sperren durch große Steinblöcke, um ein Befahren der benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen auszuschließen.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahmen geeignet sind, das Verkehrsaufkommen durch das Naturschutzgebiet auf ein rechtlich tatsächlich zulässiges und somit auch für ein Überleben der die Straße kreuzenden Amphibien vertretbares Maß zu reduzieren. Mittel- bis langfristig wird darüber hinaus zumindest im unmittelbaren Bereich des Naturschutzgebietes eine Unterbrechung der durchgängigen Asphaltdecke der Straße "Auf dem Brink" angestrebt.

13. Anfragen
Zu TOP 13.1:
Brandschutzmaßnahmen für den Schießstand der Schützengilde Kemminghausen
(Anfrage SPD-Fraktion)

Seit 1996 betreibt die Schützengilde Kemminghausen, der älteste Traditionsverein in Eving, mit Genehmigung der zuständigen Behörden, einen Schießstand und einen Aufenthaltsraum auf dem Dachboden der Herder-Grundschule.
Alle sportlichen Veranstaltungen, Vereinsmeisterschaften und Rundenwettkämpfe finden dort regelmäßig statt. Da alle Veranstaltungen in Abendstunden stattfinden, wird der Schulbetrieb nicht gestört.
Die geprüften sportlichen Leiter haben dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Die Gilde hat keine Schlüsselgewalt für das Schulgebäude, für das Auf- und Abschließen das Gebäudes ist der Hausmeister verantwortlich.
Im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen muss auch ein zweiter Fluchtweg vom Dachboden nach außen installiert werden.
Von den Planern der städtischen Immobilienwirtschaft ist der Fluchtweg eingeplant. Die zusätzlichen Kosten, ca. 25.000,-- € soll die Schützengilde selbst tragen.
Die Gilde hat uns glaubhaft erklärt, dass sie den Betrag auf keinen Fall aufbringen kann. Sie sind auch finanziell nicht in der Lage, irgendwo anders einen gleichwertigen Schießstand zu errichten.
Der Ausbau des Dachbodens hat einen großen Betrag der Vereinskasse verschlungen.
Sollte der Schießstand für immer geschlossen werden, ist der Fortbestand der Gilde stark gefährdet.
Die SPD-Fraktion unterstützt das Begehren der Gilde:
1. Der Schießstand muss als Sportstätte erhalten bleiben.
2. Die Immobilienwirtschaft möge nochmals die zusätzlichen Kosten überprüfen.

Fragen:
1. Ist die Verwaltung bereit, die zusätzlichen Kosten nicht der Gilde in Rechnung zu stellen ?
2. Falls die Verwaltung dazu nicht bereit ist, bitten wir um realisierbare Vorschläge.


Zu TOP 13.2:
Aktionstag „Sauber macht lustig“
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) hat eine stadtweite Sauberkeitsaktion mit dem oben bezeichneten Arbeitstitel durchgeführt.
Fragen hierzu:
§ Welche Gruppen und Personen haben sich daran beteiligt ?
§ Wo lagen die Schwerpunkte ?
§ Wie kann der Aktionstag zukünftig noch stärker vermarktet werden ?

Zu TOP 13.3:
Finanzierung des Vereines für das Stadtbezirksmarketing
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zur vorliegenden Anfrage der CDU-Fraktion gebeten.

Durch Beschluss des Rates vom 14.11.2002 ist die Stadt Dortmund dem "Verein für Stadtbezirksmarketing" beigetreten. Die ursprünglich vorgesehenen Mittel für das Stadtbezirksmarketing in Höhe von 153.000 € sollen gemäß Beschluss des Rates zu 80 % den Stadtbezirken und zu 20 % dem Verein zur Verfügung gestellt werden. Gleichwohl versprach der Oberbürgermeister, er werde den Versuch unternehmen, die vorhandenen Deckungslücke im Sinne der Bezirke auszugleichen.

Unsere Fragen dazu:
1. Erhält der Stadtbezirk Eving die ihm ursprünglich zugesicherte Förderhöhe von 15.300 € ?
2. Falls nicht- welche Konsequenzen ergeben sich daraus, welche Projekte können aufgrund der gekürzten Zuschusssumme nicht realisiert werden?
3. Wie bewertet die Verwaltung die Arbeit des „Vereines für Stadtbezirksmarketing Dortmund ?




Böttger Möckel Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin
Bezirksvertretung
Dortmund-Eving
N i e d e r s c h r i f t

44. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 09.07.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - 16.55 – 18.40 Uhr (TOP 3.1 – 11.9)
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika - bis 17.25 (TOP 3.1)
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Mehlem - Stadtplanungsamt -
Herr Schnabel - Stadtplanungsamt -

c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -



Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.20 – 16.25 Uhr (TOP 1.3),
17.55 – 18.10 Uhr (zw. TOP 11.1 u. 4.1)
und 19.00 – 19.05 Uhr (TOP 10.10)
Ende : 19.25 Uhr

Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 43. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2003
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 43. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2003
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
(Drucksache Nr.: 04488-03)
Berichterstattung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Dortmund
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung im Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Stadt- u. Landesbibliothek Eving zur Anschaffung neuer Medien
4.2 Durchführung des Evinger Adventmarktes am 30.11.2003 auf der Bayrischen Straße
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine)
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
(Drucksache Nr.: 04447-03)
7. Schule
7.1 Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04383-03)
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Veranstaltung im Rahmen des Stadtbezirksmarketing
hier: Parkfest An den Teichen am 02.08.2003
9. Kinder und Jugend
9.1 Personelle Situation innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving
(Drucksache Nr.: 04487-03)
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4 n – westlich Evinger Straße
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
(Drucksache Nr.: 04265-03)
11.2 Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG) (Drucksache Nr.: 04358-03)
11.3 Osterfeuer – Erfahrungsbericht (Drucksache Nr.: 04280-03)
11.4 Installierung eines Handlaufes in der Grünanlage „An den Teichen“ (Antrag SPD-Fraktion)
11.5 Überprüfung der Mobilfunkanlagen im Stadtbezirk Eving (Antrag SPD-Fraktion)
11.6 Unterbindung des Dauerparkens eines Busses im Wendehammer der Kleingartenanlagen „Vorwärts“ und „Erholung“ (Antrag CDU-Fraktion)
11.7 Aufstellung von Ruhebänken im Grüngürtel an der Osterfeldstraße (Antrag CDU-Fraktion)
11.8 Müllablagerungen vor den Häusern Lindenhorster Straße 90 (altes Bauernhaus) und Nr. 103
(Antrag CDU-Fraktion)
11.9 Gestaltung des Evinger Platzes und Bau einer Bühne – Präsentation am 13.06.03 durch die SPD-Fraktion und den Herrn Bezirksvorsteher (Antrag CDU-Fraktion)
11.10 Nutzung der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte als Versammlungsraum
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Baugrundstück in Dortmund, Überprüfung der Bauruine an der Straße Freie Scholle
Haus Nr. 9
12.2 Verkehrsverhältnisse Lindenhorster Straße
12.3 Rückforderung von Straßenreinigungsgebühren im Bereich der Siedlung Minister-Stein
12.4 Hauptschule Am Externberg – Zustand der Sportaußenanlage, der Außenwände und des Wegeumfeldes
12.5 Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 304; Nutzung des Gebäudes
12.6 Seniorenzentrum Minister-Stein in Dortmund-Eving, Deutsche Straße 27
12.7 Sicherung der Zufahrtswege im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“ zu Zeiten der Amphibienwanderungen
13. Anfragen
13.1 Brandschutzmaßnahmen für den Schießstand der Schützengilde Kemminghausen
(Anfrage SPD-Fraktion)
13.2 Aktionstag „Sauber macht lustig“ (Anfrage CDU-Fraktion)
13.3 Finanzierung des Vereines für das Stadtbezirksmarketing (Anfrage CDU-Fraktion)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher
– Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Herr Möckel – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen




Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Nach einem Vorschlag des Bezirksvorstehers – Herrn Böttger – beschließt die Bezirksvertretung
Eving – einstimmig – die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:
TOP 11.11: Einrichtung einer Querungshilfe an der Deutschen Straße in Höhe der Seniorenbegegnungsstätte

Auf Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:
TOP 12.6.1: Vorgänge im neu errichteten Seniorenzentrum Minister-Stein an der Deutschen Stra-
ße
Der Tagesordnungspunkt 11.1 (Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4 n – westlich Evinger Straße) wird wegen des anwesenden Berichterstatters – Herrn Mehlem – vorgezogen und unmittelbar im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 3.1 behandelt.

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.07.2003 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 43. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 11.06.2003

Die Niederschrift der 43. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2003 wird – einstimmig – genehmigt.

Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 43. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 11.06.2003

Die Niederschrift der 43. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2003 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern werden keine Fragen gestellt.

3. Berichterstattung
Zu TOP 3.1:
Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 16.06.2003 Drucksache Nr.: 04488-03)

Als Berichterstatter ist ein Vertreter des Stadtplanungsamtes – Herr Schnabel – anwesend, der eingangs die Entstehung der Vorlage sowie die Zielsetzung des Nahversorgungskonzeptes erläutert.
Durch eine Bestandsaufnahme wurde zunächst flächendeckend für Dortmund festgestellt, wie sich die Nahversorgungssituation momentan darstellt. Versorgungslücken sollen auf diesem Wege geschlossen werden. Stadtbezirks- und Ortsteilzentren sollen laut Ratsbeschluss Zentren für die Nahversorgung sein. Als Leitbild für die Nahversorgung in den einzelnen Stadt- und Ortsteilen ist folgendes Leitbild formuliert worden:
Die Nahversorgung eines Haushaltes gilt als gewährleistet, wenn im Rahmen eines Radius von 500 m (ca. 10 Gehminuten) zumindest ein Lebensmittelbedienungs- oder Selbstbedienungsladen vorhanden ist.
Die Stadtbezirkszentren haben Versorgungsfunktion für den gesamten Stadtbezirk, die Ortsteilzentren nur für den jeweiligen Ortsteil und die Quartiersversorgungszentren für die jeweiligen Wohnquartiere. Die Quartiersversorgungszentren dienen ausschließlich der Nahversorgung und umfassen lediglich mehrere nahversorgungsrelevante Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe. Stadtbezirks- und Ortsteilzentren übernehmen im Gegensatz dazu auch weitere Versorgungsfunktionen.
Die Größe der einzelnen Betriebe in den verschiedenen Zentren ist abhängig von der Kaufkraft.
In Wohngebieten kann die Nahversorgung auch durch ergänzende Betriebe an Einzelstandorten gesichert werden. Hierüber wird in jedem Einzelfall entschieden, wenn im näheren Umfeld Defizite in der Versorgung bestehen. Für vorhandene Defizitbereiche wird aktiv versucht, ansiedlungswillige Betriebe zu finden.
Ein wichtiges Kriterium für die Verträglichkeit einer Einzelhandelsansiedlung sind neben dem angebotenen Sortiment und der Verkaufsfläche die geplanten bzw. benötigten Stellplatzanlagen. Diese Stellplatzanlagen sind gleichzeitig auch ein wichtiges Steuerungsinstrument, mit dem verhindert werden soll, dass Einzelbetriebsstandorte die Stadtbezirks-, Ortsteil- oder Quartierszentren schädigen. Nahversorgungsbetriebe dürfen die Anzahl von 50 Stellplätzen nicht überschreiten.
Durch das Nahversorgungskonzept wird in keiner Weise beabsichtigt, in die Marktwirtschaft oder den Wettbewerb einzugreifen. Es sollen lediglich städtebauliche Fehlentwicklungen vermieden werden, die eintreten würden, wenn sich der Einzelhandel ungesteuert entwickelt.

Bei der Erstellung des Nahversorgungskonzeptes wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Potenziale und Defizitbereiche im Sortiment in den Ortsteilen und Stadtbezirken feststellt.
Zunächst wurde durch die Gutachter die einzelhandelsrelevante Kaufkraft im Stadtbezirk Eving festgestellt, im nächsten Schritt wurde dann über die vorhandenen Verkaufsflächen mit Hilfe eines bestimmten Regelwertes ermittelt, wie viel dieser Kaufkraft im Stadtbezirk Eving verbleibt.
Die Ergebnisse des Gutachtens wurden für jeden einzelnen Ortsteil getrennt ausgewertet.
In Brechten besteht ein Potenzial für zusätzliche Kaufkraft. Die Einzelhandelsuntersuchung stellt Ansiedlungsbedarfe für einen Lebensmittelbetrieb, einen Drogeriemarkt, ein kleines Bekleidungsgeschäft und kleinteilige Angebote mit innenstadttypischen Sortimenten fest.

Für den Bereich der Evinger Mitte zeigt ein Vergleich mit früheren Untersuchungen, dass sich Kaufkraftbindungsquoten seit der Eröffnung des Einkaufszentrums in der Evinger Mitte erhöht haben. Eine weitere Erhöhung wäre durch das Angebot in einigen innenstadttypischen Kernsortimenten (Bekleidung, Uhren, Schmuck, Lederwaren, Bücher und Schreibwaren) möglich. Wie durch das Gutachten festgestellt bestehen Defizite auch noch in anderen Bereichen. In der Evinger Mitte sind Potenziale für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters, einen Betrieb für Drogeriebedarf sowie Unterhaltungselektronik /Elektrogeräte/ Leuchten und Läden im Bereich Spiel, Sport und Hobby vorhanden.

Die Potenzialflächenuntersuchung für das Quartierszentrum Bayrische Straße ergab, dass hier Defizite im Drogeriebedarf bestehen. Das Ziel ist es an der Bayrischen Straße, die größeren Lebensmittelanbieter als Magnetbetriebe und Frequenzbringer langfristig zu sichern.

Der Wohnsiedlungsbereich Lindenhorst weist derzeit kein entwickeltes Nebenzentrum auf. Wegen der Entfernung zur Evinger Mitte ist hier ein eigenes Nahversorgungsangebot erforderlich. Durch die Verschwenkung der Lindenhorster Straße wird dieser Bereich von erheblichen Durchgangsverkehren entlastet. Die Errichtung eines Verkehrszentrums ist hier sinnvoll, um die Einzelhandelsentwicklung und damit die Nahversorgung zu sichern.

Zusammenfassend ist für den Stadtbezirk Eving zu sagen, dass grundsätzlich ein gutes Nahversorgungsnetz mit nur wenigen größeren Lücken existiert. Die Zentrenstruktur ist aber noch ausbaufähig.
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Im Anschluss an die Berichterstattung geht der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – auf einige Punkte des Nahversorgungskonzeptes ein, die nach Ansicht der SPD-Fraktion noch der Klärung bedürfen, bzw. die nicht ohne weiteres akzeptabel sind.

§ Es steht außer Frage, dass im Bereich der „Neuen Evinger Mitte“ einschließlich Evinger Straße weitere Anstrengungen notwendig sind. Die Evinger Mitte muss attraktiver und interessanter gestaltet werden, um die Ansiedlung neuer Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe zu fördern. Damit entsprechende Käuferschichten angesprochen werden, ist eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität erforderlich.
Die Entwicklung der Evinger Mitte darf aber die gewachsenen Strukturen in anderen Teilen des Stadtbezirkes keinesfalls gefährden.

§ Im Bereich der Bayrischen Straße sehen die heute vorgestellten Planungen vor, dass das Quartierszentrum am Holtkottenweg / Bauernkamp endet. Hier hält die SPD-Fraktion eine Ausweitung bis zur Hessischen Straße für erforderlich. Für den hier vorhandenen Lebensmittelmarkt muss auch zukünftig die Möglichkeit der Modernisierung und Vergrößerung bestehen, ohne dass sich in diesem Bereich ein „neues Zentrum“ als Konkurrenz zum bestehenden „Zentrum Bayrische Straße“ entwickelt.

§ Die SPD-Fraktion sieht keinen Diskussionsbedarf für eine Verlegung des Wochenmarktes an der Bayrischen Straße.
Der Markt muss als Einkaufsmagnet für den gesamten Bereich am bisherigen Standort erhalten bleiben. Für den Fall der Verlegung des Wochenmarktes in die Evinger Mitte werden Standortnachteile für die Geschäftsleute an der Bayrischen Straße befürchtet, die unter Umständen zu Geschäftsaufgaben und damit zu einer Zerstörung des gesamten Nahversorgungsbereiches führen könnten.

§ Das Nahversorgungskonzept muss, auch im Hinblick auf die Altersstruktur in diesem Stadtbezirk, die Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der begrenzten Zentren sicher stellen.
Das Nahversorgungskonzept darf nicht dazu führen, dass geplante Ansiedlungen außerhalb der vorgegebenen Quartierszentren grundsätzlich verhindert werden.

§ Eine Verlegung des Aldi-Marktes an den Standort Derner Straße / Innsbruckstraße muss auch im Rahmen des Nahversorgungskonzeptes möglich sein, da sonst eventuell die Gefahr besteht, dass sich der Betreiber völlig aus diesem Bereich zurückzieht.

Abschließend fasst der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – die drei Hauptforderungen noch einmal in Kürze zusammen:
1. Der Wochemarkt muss an seinem bisherigen Standort erhalten bleiben
2. Das Quartiersversorgungszentrum Obereving / Bayrische Straße muss bis zur Hessischen Straße erweitert werden.
3. Einzelgeschäfte müssen auch außerhalb der Quartierszentren angesiedelt werden können.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – spricht ebenfalls die geplante Verlegung des Aldi-Marktes an, die in früheren Sitzungen der Bezirksvertretung Eving bereits kontrovers diskutiert wurde.
Die CDU-Fraktion vertritt hier auch weiterhin die Auffassung, dass der neu gewählte Standort, aufgrund der im Einzugsbereich vorhandenen Altersstruktur, keine optimale Alternative darstellt. Für die Versorgung wäre es wesentlich sinnvoller den Aldi-Markt auch weiterhin im Nahbereich der Bayrischen Straße weiterzuführen, da viele derzeitige Kunden den neuen Standort nur sehr schwer, bzw. kaum erreichen können.

Des Weiteren geht Herr Neumann auf die heutige, teilweise katastrophale Situation der Bergstraße ein, die noch vor wenigen Jahren eine florierende Einkaufsmeile mit einer sinnvollen Einzelhandelsstruktur war. Für diesen Bereich muss dringend ein Planungsansatz geschaffen werden, der den Anwohnern wieder ein breiter gefächertes Nahversorgungsangebot zur Verfügung stellt, das nicht nur auf einzelne ethnische Gruppen abzielt.
Ziel einer sinnvollen Planung muss es sein, nicht nur die Zentren in Lindenhorst und der Evinger Mitte zu entwickeln, sondern auch die Bergstraße, als Verbindungsachse zwischen beiden Bereichen, als attraktives Einkaufsgebiet wieder herzustellen.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – drückt zunächst ihre grundsätzliche Zustimmung zur Erstellung des Nahversorgungskonzeptes aus. Die Stärkung der Versorgungsschwerpunkte wird als sinnvoll empfunden.
Auch für die derzeit stattfindende Diskussion der Ladenleerstände in der Evinger Mitte und an der Evinger Straße, bietet das Nahversorgungskonzept wichtige Informationen über Entwicklungspotenziale und Nachfragebereiche, die offensichtlich noch nicht abgedeckt sind.

Einer Verlegung des Wochenmarktstandortes steht Frau Sichelschmidt ablehnend gegenüber.
Zur Stärkung und Belebung der Evinger Mitte, aber auch zur Steigerung der Lebensqualität wäre es aber wünschenswert, hier einen zusätzlichen Markttag einzurichten, der unter Umständen auch von Marktbeschickern mit einem etwas anderen, vom derzeitigen Wochenmarkt abweichendem Angebot durchgeführt werden könnte. Das Nahversorgungskonzept soll nicht nur eine fußläufige Nahversorgung sicher stellen, sondern eben auch eine Steigerung der Lebensqualität für die Bewohner des Stadtbezirkes bewirken.

Bei der, von der SPD-Fraktion geforderten, Erweiterung des Quartiersversorgungszentrums an der Bayrischen Straße ist sich Frau Sichelschmidt nicht sicher, ob dies unbedingt notwendig ist, da der Berichterstatter – Herr Schnabel – bereits erklärt hat, dass Ansiedlungen auch außerhalb der markierten Bereiche durch Einzelfallentscheidungen ermöglicht werden können. Mit einer grundsätzlichen Erweiterung der Grenzen des Quartiersversorgungszentrums würde auch anderen Betrieben die Möglichkeit gegeben, sich dort anzusiedeln, das bisherige Zentrum dadurch gefährdet und unter Umständen zerstört.
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An die Ausführungen der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen beantwortet der Berichterstatter – Herr Schnabel – die bis zu diesem Zeitpunkt gestellten Fragen.

Zur Forderung des Erhalts des Wochenmarktes am derzeitigen Standort erklärt Herr Schnabel, dass das Nahversorgungskonzept der Stärkung der Stadtbezirkszentren als den urbanen Zentren die absolute Priorität einräumt. Der Markt sollte daher unbedingt im Stadtbezirkszentrum angesiedelt werden, wo er eine wesentlich größere Wirkung erzielen kann, als ein einem Ortsteil- oder Quartierszentrum.
Durch eine Verlegung des Marktstandortes besteht dort, unter Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz, die Möglichkeit, Flächen für neue Einzelhandelsentwicklungen zu schaffen. Dieser zentrale Standort würde dann für eine andere Nutzung zur Verfügung stehen. Denkbar wären u.a. die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes oder eines Betriebes mit Drogeriebedarf. Außerhalb des eigentlichen Quartierszentrums müssten keine neuen Standort entwickelt werden und die Gefahr, dass diese Einzelstandorte das Zentrum schädigen besteht nicht mehr.

Die Überlegungen einen weiteren großen Lebensmittelmarkt (z.B. Aldi) auf dem Grundstück der „Grünen Tanne“ anzusiedeln wird seitens der Planungsverwaltung kritisch betrachtet. Ein Vollsortimenter für die Nahversorgung reicht dort völlig aus, eine Kombination mehrerer Läden als „Ladenzentrum“ geht weit über die im Nahversorgungskonzept für diesen Standort vorgesehenen Leistungen hinaus. Das Quartierszentrum an der Bayrischen Straße wird auf längere Sicht darunter leiden, die Schließung kleinerer Läden wird nicht ausbleiben. Aufgrund langjähriger Erfahrung kann man davon ausgesehen, dass es das Zentrum an der Bayrischen Straße in einigen Jahren nicht mehr in der heutigen Form geben wird.
Bei einer Ausweitung der Grenzen des Quartiersversorgungszentrums muss mit einer verstärkten Ansiedlung weiterer Geschäfte gerechnet werden, die dann ebenfalls zu den beschriebenen negativen Auswirkungen führen werden.

Eine eventuelle Neuansiedlung des Aldi-Marktes an der Derner Straße / Innsbruckstraße wird wegen des peripheren Standortes durch das Nahversorgungskonzept nicht abgedeckt. Ein entsprechender Antrag wurde seitens des Konsultationskreises nicht zur Realisierung empfohlen.

Zur Frage der CDU-Fraktion nach der Situation der Bergstraße antwortet Herr Schnabel, dass diese Straße nicht in das Stadtbezirkszentrum aufgenommen wurde, da dort kein Besatz und auch kein direkter Zusammenhang mehr vorhanden ist. Chancen für eine Wiederherstellung oder Integration in die umliegenden Quartiersversorgungszentren werden kaum gesehen. Um die hier entstandene Versorgungslücke zu schließen, soll in Gesprächen mit möglichen Betreibern versucht werden, einen Vollsortimenter oder Discounter in Nähe der Bergstraße /Grävingholzstraße anzusiedeln.
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Nach den erneuten Ausführungen des Berichterstatters bekräftigt Herr Adden, dass die SPD-Fraktion weiterhin am jetzigen Standort des Wochenmarktes festhalten wird. Bei einer Verlegung werden nachteilige Auswirkungen für die Geschäfte und somit den gesamten Einkaufsbereich an der Bayrischen Straße befürchtet.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sieht die Notwendigweit bestehende Strukturen kritisch zu überprüfen, wenn wie jetzt in der Evinger Mitte neue Strukturen geschaffen werden sollen.
Ein Konzept, das den Erhalt des Quartiersversorgungszentrums Bayrische Straße durch die Ansiedlung neuer Einzelhändler sichert und den Bereich eventuell neu belebt, sollte zumindest in Ruhe diskutiert werden.
Wenn sicher gestellt werden kann, dass den an der Bayrischen Straße ansässigen Geschäftsleuten durch die Verlegung des Wochenmarktes keine Nachteile entstehen, und ein neu strukturiertes Einzelhandelskonzept für diesen Bereich eventuell sogar eine größere Magnetwirkung entfaltet, sollten Überlegungen, die in diese Richtung zielen, nicht sofort abgeblockt werden.
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Da einige Punkte noch nicht abschließend geklärt werden konnten, beschließt die Bezirksvertretung Eving, nach einem Antrag der CDU-Fraktion, die Vorlage erneut in die Tagesordnung der Sitzung am 17.09.2003 aufzunehmen und in dieser Sitzung abschließend zu beraten.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Zu TOP 4.1.
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung im Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Stadt- und Landesbibliothek Eving zur Anschaffung neuer Medien

Die Stadt- und Landesbibliothek - Bibliothek Eving beantragt die Unterstützung aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung für die Anschaffung neuer Medien.

Bedingt durch die finanzielle Situation der Kulturbetriebe, speziell der Stadt- und Landesbibliothek, konnte die Zweigbibliothek Eving bis auf die Zuwendung der Bezirksvertretung im letzten Jahr, seit März 2001 nur eine geringe Anzahl an neuen Kinderbüchern kaufen.
Sämtliche Etatzuwendungen für die Bibliothek wurden weiterhin gestrichen und für dieses Jahr sieht die Entwicklung nicht besser aus.
Dies bedeutet nicht nur, dass die Nachfrage der Kunden, viele sind seit Jahrzehnten Leser in der Bibliothek, nach neuester Literatur nicht mehr befriedigt werden kann, auch die neue Kinderliteratur konnte nur zu einem kleinen Teil gekauft werden.
Im Jahre 2002 konnte die Bibliothek eine Steigerung von 15 % der Ausleihzahlen für sich verbuchen. Um die Zahlen zu halten und evtl. noch zu steigern benötigt die Bibliothek die Mittel, damit sie nicht an Attraktivität verliert.
Leseförderung ist nicht erst seit der PISA-Studie unser Thema, denn Lesefähigkeit und Sprachförderung finden gerade auch durch die Bibliothek statt. Durch Klassenführungen, Veranstaltungen wie Lesezauber und Vorlesewettbewerbe werden die Kinder an die Bibliothek gebunden und erleben spielerisch die Notwendigkeit und den Nutzen von Lese-- und (deutscher) Sprachkompetenz. Diese Kinder wünschen sich dann aber auch nicht nur die Kinderklassiker wie Kästner, Ende und Twain, sondern die modernen „Renner“ der Kinderliteratur wie Funke, Maar, Brezina, Stine oder Colemann.
Auch die Zusammenarbeit mit den Grundschulen im Bezirk Eving, deren Klassen wir neue Kinderliteratur und spezielle Kindersachliteratur (Klassenkisten) zur Verfügung stellen, ist gefährdet, wenn keine Bücher gekauft werden können.

Die Bibliothek ist ein Teil der Stadtbezirkskultur, die in Frage gestellt wird, wenn sie nicht „gefüttert wird“. Daher bittet die Bibliothek Eving, um Gewährung von Mitteln zum Kauf von Büchern und anderen Medien.
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Nach einem Vorschlag des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – den Antrag der Zweigbibliothek Eving bis zur Beratung der allgemeinen Vereinsförderung zurückstellen spricht sich der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – für eine sofortige Beratung des Antrages aus, da die Mittel dringend für die Anschaffung neuer Medien benötigt werden.
Die SPD-Fraktion schlägt vor 2.000 € aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Verfügung zu stellen.
Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – schließt sich dieser Ansicht an, da der Bibliothek Eving aufgrund der finanziellen Lage der Kulturbetriebe Dortmund Etatzuwendungen gestrichen wurden und die Anschaffung neuer Medien zwingend erforderlich ist.
Die CDU-Fraktion akzeptiert die vorgebrachten Argumente und stimmt einer Beratung in der heutigen Sitzung zu.
Wie der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weiter ausführt, stellt sich aber für die Zukunft die grundsätzliche Frage, ob ein dauerhafter Erhalt der Zweigbibliothek Eving nur mit finanziellen Zuwendungen der Bezirksvertretung Eving möglich ist, wenn auch weiterhin städtische Mittel gänzlich eingespart werden.
Dass Finanzmittel zur Anschaffung neuer Medien dringend benötigt werden steht außer Frage. Um den Erhalt der Bibliothek in diesem Stadtbezirk zu sichern, muss die Zweigbibliothek in der Lage sein, ihren Leserinnen und Lesern auch weiterhin Neuerscheinungen anzubieten.
Fraglich ist aber, ob in den nächsten Jahren nur die Bezirksvertretung Eving allein mit ihren Finanzmitteln den Erhalt der Bibliothek sicherstellen und dann jedes Jahr einige tausend Euro zur Verfügung stellen muss.
Der Weiterbestand der Bibliotheken in den Vororten erfordert ein gesamtstädtisches Konzept und die notwendigen Finanzmittel, da auf Dauer nicht nur die jeweiligen Bezirksvertretungen für den Erhalt verantwortlich gemacht werden können.
Da aber Finanzmittel zurzeit dringend benötigt werden, stimmt die CDU-Fraktion dem Vorschlag der SPD-Fraktion der Zweigbibliothek Eving 2.000 € zur Verfügung zu stellen, zu.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Stadt- und Landesbibliothek - Eving werden 2.000 € aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung im Stadtbezirk zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 4.2:
Durchführung des Evinger Adventmarktes am 30.11.2003 auf der Bayrischen Straße
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bittet die Bezirksvertretung Eving um Genehmigung zur Durchführung eines Adventmarktes, der am 30.11.2003 (1. Advent) gemeinsam mit der Werbegemeinschaft Bayrische Straße veranstaltet werden soll.
Folgende Flächen sollen genutzt werden:
§ Nördlicher Bürgersteig der Bayrischen Straße zwischen Lüdinghauser Straße und Holtkottenweg (Mitglieder der IEV)
§ Südlicher Bürgersteig der Bayrischen Straße zwischen Osterfeldstraße und Bauernkamp (Werbegemeinschaft Bayrische Straße)
Der Aufbau der Stände erfolgt ab 8.00 Uhr, der Abbau dauert nach Ende der Veranstaltung ca. eine Stunde.
Es wird darum gebeten, für die Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr das Teilstück der Bayrischen Straße zwischen Lüdinghauser Straße / Osterfeldstraße und Holtkottenweg / Bauernkamp für den öffentlichen Verkehr zu sperren, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.

Gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund stimmt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – der Durchführung des Evinger Adventmarktes zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
Zu TOP 6.1:
Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
(Vorlage der Verwaltung – StA 30 – vom 03. 06.2003 Drucksache Nr.: 04447-03)
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden.
7. Schule
Zu TOP 7.1:
Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 40 – vom 13. 06.2003 Drucksache Nr.: 04383-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsverordnung zu beschließen.

8. Kultur, Sport und Freizeit
Zu TOP 8.1.
Veranstaltung im Rahmen des Stadtbezirksmarketing
hier: Parkfest An den Teichen am 02.08.2003

Das Stadtbezirksmarketing Dortmund-Eving plant die Veranstaltung eines Bürgerfestes am 02. August 2003 „An den Teichen“ und bittet die Bezirksvertretung Eving um die Genehmigung zur Durchführung.
Geplant sind u.a. Vorführungen des hiesigen Angelvereines und eine Modellbootregatta.

Gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund stimmt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – der Durchführung des Parkfestes An den Teichen zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – bittet um Auskunft, ob und in welcher Höhe Mittel aus dem Budget des Stadtbezirksmarketings für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
Da die Vorbereitungen für das Parkfest noch nicht gänzlich abgeschlossen sind, können die Ausgaben momentan nicht exakt angegeben werden. Die Geschäftsführung des Stadtbezirksmarketing rechnet mit einer Summe von ca. 500 €.
Die Bitte der CDU-Fraktion, nach Abschluss der Vorbereitungen, eine genaue Kostenaufstellung vorzulegen, wird seitens des Bezirksvorstehers – Herrn Böttger – abgelehnt. Bei der Entscheidung Mittel zur Durchführung des Parkfestes An den Teichen zur Verfügung zu stellen, handelt es sich nach den Ausführungen des Bezirksvorstehers, nicht um eine politische Entscheidung. Über die Mittelvergabe des Budgets entscheidet die Lenkungsrunde des Stadtbezirksmarketings, die lediglich der Stadt Dortmund gegenüber verantwortlich ist.

9. Kinder und Jugend
Zu TOP 9.1:
Personelle Situation innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving
(Vorlage der Verwaltung – StA 51 – vom 23. 06.2003 (Drucksache Nr.: 04487-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis:

Für die Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving stehen vier pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Vollzeitkräfte zur Verfügung, die in folgenden Bereichen eingesetzt sind:
Die Fachreferentin der Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk ist für die folgenden Aufgaben zuständig:
Sie ist im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht verantwortlich für die Arbeit in den städtischen Freizeiteinrichtungen: Jugendfreizeitstätte Eving, Jugendtreff Brechten und Kindertreff Brechten.
Ferner hat sie die Planungsverantwortung für die sozialräumliche Jugendhilfeplanung, ist für Gremienarbeit im Stadtbezirk zuständig und steht für die fachliche Beratung von Freizeitangeboten der Jugendverbände, freier Träger, Vereinen/Verbänden und Schulen zur Verfügung.
Sie initiiert, unterstützt, fördert und begleitet Projekte der Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk. Darüber hinaus ist sie Ansprechpartnerin für die Bezirksvertretung in Kinder- und Jugendangelegenheiten. Während Urlaubs- und Krankheitszeiten der Fachreferenten und Fachreferentinnen der Kinder- und Jugendförderung in den Stadtbezirken, wird die Vertretung innerhalb des Regionalteams, das sich aus Eving, Schamhorst, Innenstadt-Nord und Innenstadt-West zusammensetzt, geregelt. Springkräfte stehen nicht zur Verfügung.
In der Jugendfreizeitstätte Eving und für den Jugendtreff Brechten steht ein Team von drei pädagogischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als Vollzeitkräfte, sowie drei Teilzeitkräfte für die Kinder und Jugendlichen zur Verfügung. Die Vertretung während anfallender Urlaubs- und Krankheitszeiten werden im Team geregelt. Der Leiter der Jugendfreizeitstätte Eving, Herr Thomas Köthe, ist im April 2003 ins Schulverwaltungsamt gewechselt. Zum 01.07.03 wird Herr Rüdiger Jordan die Nachfolge von Herrn Köthe in der Jugendfreizeitstätte Eving antreten.
Das alljährlich stattfinde Sommerferienprojekt wird auch in diesem Jahr in gewohnt bewährter Form vom 04.08. bis 10.08.2003 stattfinden. Das Motto lautet "Regenbogen -Kolonie der Künste".

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4 n – westlich Evinger Straße
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 16.05.2003 (Drucksache Nr.: 04265-03)

Der anwesende Berichterstatter des Stadtplanungsamtes – Herr Mehlem – erklärt, dass das Tiefbauamt und der Investor in der Frage der Zufahrtsregelung zwischenzeitlich zu einer Übereinkunft gekommen sind.
Der Bauantrag des Elektronik Fachmarktes liegt dem Bauordnungsamt bereits vor, der Baubeginn kann nach Genehmigung ungeachtet des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgen.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung unter Berücksichtung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.06.2003 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.2:
Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG) (Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 17.06 2003 Drucksache Nr.: 04358-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis.



Zu TOP 11.3:
Osterfeuer – Erfahrungsbericht
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 12.05.2003 Drucksache Nr.: 04280-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis:

Zu TOP 11.4:
Installierung eines Handlaufes in der Grünanlage „An den Teichen“
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, am Treppenaufgang –abgang von der Straße „An den Teichen“ zum Teich, einen Handlauf zu installieren.

Begründung:
Die Treppenstufen sind, besonders bei feuchtem Wetter, sehr rutschig. Spaziergänger haben keine Möglichkeit, sich abzustützen. Mit einem Handlauf – möglichst beidseitig – wäre die Gefahrenquelle beseitigt.

Zu TOP 11.5
Überprüfung der Mobilfunkanlagen im Stadtbezirk Eving
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Mobilfunkanlagen im Stadtbezirk Eving aufgrund des kürzlich ergangenen Urteils des Oberwaltungsgerichtes Münster zu überprüfen und der Bezirksvertretung Eving mitzuteilen, ob die Sendeanlagen den vom Oberverwaltungsgericht geforderten Kriterien entsprechen.
Des Weiteren wird um Mitteilung gebeten, ob die Anlage auf dem Dach der Minister-Stein-Schule mittlerweile abgebaut wurde.

Begründung:
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat seit letztem Jahr mehrere Urteile zur Genehmigung von Mobilfunkanlagen gesprochen.
Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen wurden als besonders sensible Bereiche eingestuft. Das Gericht fordert eine Prüfpflicht der Gemeinde nach der schädliche Umwelteinwirkungen auszuschließen sind und die Einhaltung der Sicherheitsabstände gewährleistet ist. Unter Umständen können die Anlagen als „störende Gewerbebetriebe“ eingestuft werden, wenn sich nicht in die Umgebung einfügen.
Da im Stadtbezirk Eving Mobilfunkanlagen in der Nähe von Schulen und in Wohngebieten betrieben werden, hat sich die Bezirksvertretung Eving bereits mehrfach mit der daraus entstehenden Problematik beschäftigt.




Zu TOP 11.6:
Unterbindung des Dauerparkens eines Busses im Wendehammer der Kleingartenanlagen „Vorwärts“ und „Erholung“
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das ständige, verkehrswidrige Parken eines Busses (mit Ostkennzeichen) im Wendehammer der Kleingartenanlagen „Vorwärts“ und „Erholung“ mit sofortiger Wirkung zu unterbinden und ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen.

Begründung:
Der Wendehammer zwischen den Kleingartenanlagen dient einer geordneten Park- und Wendesituation. Das, dort regelmäßig abgestellte Fahrzeug, stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar, belästigt die Kleingärtner und darf dort keinen Dauerparkplatz begründen.

Zu TOP 11.7:
Aufstellung von Ruhebänken im Grüngürtel an der Osterfeldstraße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Wiederaufstellung von Ruhebänken im Grüngürtel an der Osterfeldstraße zu veranlassen.

Begründung:
In diesem Bereich haben sich über Jahre Ruhebänke befunden. Die Bänke wurden ersatzlos entfernt. Das führt dazu, dass besonders alte und behinderte Menschen keinen Ruheplatz mehr haben. Das Wiederaufstellen ist für die Betroffenen unerlässlich.

Zu TOP 11.8:
Müllablagerungen vor den Häusern Lindenhorster Straße 90 (altes Bauernhaus) und Nr. 103
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Müll und Schrott vor den Häusern Lindenhorster Straße 90 (altes Bauernhaus) und Nr. 103 zu entfernen.

Begründung:
Das Bild der Lindenhorster Straße wird dadurch in erhebliche negative Mitleidenschaft gezogen. Das Entfernen ist sofort zu veranlassen.







Zu TOP 11.9:
Gestaltung des Evinger Platzes und Bau einer Bühne – Präsentation am 13.06.03 durch die SPD-Fraktion und den Herrn Bezirksvorsteher
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt die Beratung und Erörterung zur Gestaltung des Evinger Platzes und zur Errichtung der Bühne.

Begründung:
Grundlage sind die Presseberichte vom 14.06.2003. Eine Erklärung zur Niederschrift wird mündlich abgegeben.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – gibt folgende Begründung des Antrages als Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift ab:
„Am 14.06.03 glaubte man morgens beim Frühstück seinen Augen nicht zu trauen, Ruhrnachrichten sowie Rundschau berichteten über die Errungenschaft einer Bühne auf dem Evinger Platz, dieses am Tag von "Wir in Eving", einer Veranstaltung die angeblich für alle und überparteilich sein soll.
Sie, Herr Adden, und in Ihrem Fahrwasser der Bezirksvorsteher, haben die Bürger erneut ge-täuscht, das war bereits schon einmal einige Wochen vorher so, da hatten Sie die Pläne zur Umgestaltung des Platzes in den Händen und verkauften diese auch bereits als alleinigen „SPD-Erfolg“.
Wie meinen, wer so Politik verkauft, sollte von den Bürgern abgestraft werden! Bereits in diesem kleinsten Parlament mit der Wahrheit so leichtfertig umzugehen zeugt nicht von politischer Größe, nicht von Fairness und schon gar nicht von Kollegialität. Sie haben gezeigt, dass Sie mit Macht nicht umgehen können, vor genau zwei Jahren haben wir mit den Kolleginnen und Kollegen Ihnen dieses bereits ins Stammbuch geschrieben, die Sitzung platzte damals, Sie erinnern sich wohl nicht mehr daran. Ihre Arroganz wird immer unerträglicher, die Bürgerinnen und Bürger sollen und müssen das wissen. Warum der Bezirksvorsteher, der bereits ein politisches Auslaufmodell ist, dieses Täuschungsmanöver mitgemacht hat, bleibt wohl alleine sein und das SPD-Geheimnis.
Sie, Herr Adden, haben sich selbst ins politische Aus katapultiert, haben gezeigt, dass politische Prozesse nur dann bedeutungsvoll sind, wenn Sie diese als alleinigen SPD-Erfolg verkaufen können. Ihren Worten von Gemeinsamkeit folgen eben nicht die Taten. Sie müssen es mächtig nötig haben, schon jetzt den kommenden Machtverlust verschmerzen zu müssen, ein gutes Jahr Zeit bleibt Ihnen doch noch!
Gut ist nur, dass wir den Bürgern in Sachen Bühne berichten können, diese ist keine SPD-Bühne, dafür haben alle gekämpft!
In einem eigenen Flugblatt können Sie alles behaupten, nicht jedoch in Medien für die die Bür-ger monatlich zahlen. Bereits mit dem Kalender der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine haben Sie Missbrauch getrieben. Vereine und Sponsoren haben - und zahlten dafür. Sie brüsten sich mit dem Ausbauerfolg der E-vinger Straße wohl wissend, dass diese überwiegend von Bund und Land geplant wurde und kein einziger Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung geflossen ist.
Weitere Beispiele könnten hier genannt werden.

Wir werfen Ihnen heute deutlich vor, dass Sie mit der Wahrheit und Ehrlichkeit nicht umgehen können, Sie sind nicht wirklich politikfähig, die Bürgerinnen und Bürger sollen dieses am Beispiel Bühne erfahren!
Unsere Bürgerinnen und Bürger haben eine faire Politik verdient, keine die sich als Machtwalze sieht, ihre noch absolute Mehrheit, wenn auch manchmal dünn, tut Eving nicht gut!
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – stellt eingangs seines Redebeitrages eindeutig klar, dass die SPD-Fraktion niemals behauptet oder für sich in Anspruch genommen hat, dass es sich bei der Bühne auf dem Evinger Platz um eine „SPD-Bühne“ handelt.
Der Vorschlag auf dem Platz eine „Naturbühne“ für Veranstaltungen aller Art zu errichten wurde der SPD-Fraktion von einem SPD-Mitglied – Herrn Peter Wieseler – unterbreitet und von der Fraktion aufgenommen und durchgesetzt.
Wie Herr Adden weiter ausführt sieht er für seine Fraktion keine Notwendigkeit vor der Durchführung jedes Ortstermines die CDU-Fraktion um Zustimmung zu bitten. Eine erfolgreich realisierte Maßnahme, die auch als Erfolg der SPD zu sehen ist, muss doch wohl jederzeit in der Öffentlichkeit vorgestellt werden können. Hier besonders auch im Hinblick auf die Tatsache, dass an diesem Ortstermin Herr Wieseler teilnahm, der durch seine Idee den Bau der Bühne initiierte.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – wurde in seiner Eigenschaft als Mitglied der SPD-Fraktion eingeladen und war selbstverständlich während dieses Ortstermines anwesend.
Dass Äußerungen des SPD-Fraktionsmitgliedes Herrn Böttger in Presseberichterstattungen als Äußerungen des „Bezirksvorstehers“ zitiert werden, ist kaum zu verhindern.

Den vorgebrachten Vorwurf der Arroganz weist Herr Adden entschieden zurück. Anhand von einigen Beispielen der letzten Jahre kann leicht belegt werden, dass gerade die CDU-Fraktion immer wieder auf „fahrende Züge aufsprang“.
Beispielhaft nennt Herr Adden hier u.a. die Verhandlungen zum Erhalt des Evinger Hallenbades und das Stadtbezirksmarketing. Die CDU-Fraktion hat sich hier teilweise sehr schnell wieder zurückgezogen oder hat von Anfang gar nichts getan. Auch an der Errichtung des Jugendtreffs Brechten hatte die CDU-Fraktion keinen großen Anteil, obwohl auch diese Maßnahme in einem Wahlkampf-Flyer als Erfolg der CDU-Fraktion im Stadtbezirk Eving verbucht wird.
Gerade dieser Wahlkampf-Flyer beinhaltet, wie Herr Adden, der CDU-Fraktion vorwirft, eine „Lüge nach der anderen“. In diesem Flyer gibt die CDU-Fraktion an, dass sie allein für alle in der letzten Zeit im Stadtbezirk Eving erfolgreich durchgeführten Projekte verantwortlich ist. Legitimerweise hätte die CDU-Fraktion lediglich für sich beanspruchen können, an der Realisierung dieser Maßnahmen mitgewirkt zu haben.
Diese Wahlkampf-Flyer wurden an alle Haushalte im Stadtbezirk Eving verteilt und erreichen somit den Verteilungsgrad einer Pressemitteilung.
Dass die CDU-Fraktion es als Tatsache darstellt, dass ihr allein die Errichtung des Nachbarschaftshauses Fürst-Hardenberg zu verdanken ist, kann nur als unredlich bezeichnet werden und stellt ein exemplarisches Beispiel für den Wahrheitsgehalt der Aussagen dieses Flyers dar. Gerade die Errichtung des Nachbarschaftshauses Fürst-Hardenberg ist nur den dort sehr engagiert tätigen Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken. Auch die SPD-Fraktion hatte hier, wie Herr Adden offen zugibt, keinen Anteil.

Mangelndes Engagement für den Stadtbezirk Eving sieht die SPD-Fraktion auch in der Tatsache, dass erst kürzlich auf Antrag der CDU-Fraktion ein Arbeitskreis gegründet wurde, der sich unter Vorsitz des Bezirksvorstehers, mit der Problematik der Ladenleerstände im Stadtbezirk Eving und besonders an der Evinger Straße beschäftigen sollte. Bei der ersten Sitzung dieses Arbeitskreises fehlten dann allerdings die Teilnehmer der CDU-Fraktion.
Für Herr Adden stellt sich die Frage, wem man da Arroganz vorwerfen kann.

Der Vorwurf hier Wahlkampf zu betreiben, mag ja zutreffend sein, aber Wahlkampfveranstaltungen sind ja wohl für jede Partei durchaus legitim.
Hätte die CDU-Fraktion einen Tag vor der Eröffnung der Veranstaltung „Wir in Eving“ einen Pressetermin zum Bau der Bühne durchgeführt, wäre das für die SPD-Fraktion wohl kaum ein Grund dieses Thema in einer Sitzung der Bezirksvertretung Eving zu behandeln. Vielmehr hätte die SPD die entsprechenden Presseveröffentlichungen als gute Idee des politischen Kontrahenten betrachtet.

Zum Abschluss seines Redebeitrages geht Herr Adden auf die Bemerkung des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – ein, der Bezirksvorsteher sei ein „Auslaufmodell“.
Diese Bezeichnung wird als „Frechheit“ empfunden und energisch zurückgewiesen. Den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – nach vielen Jahren der politischen Tätigkeit im und für den Stadtbezirk Eving als „Auslaufmodell“ zu titulieren, lässt jede Fairness vermissen. Bei allen politischen Meinungsverschiedenheiten, forderte gerade die CDU-Fraktion bisher immer eine Zusammenarbeit zum Wohle des Stadtbezirkes ein, diese Wortwahl ist daher nicht angemessen.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – stellt eingangs ihres Redebeitrages fest, dass einige Formulierungen des Vorsitzenden der CDU-Fraktion nicht ihre Zustimmung finden.
Frau Sichelschmidt weist auf einen Pressetermin hin, der gemeinsam mit der CDU-Fraktion als Reaktion auf den SPD-Termin durchgeführt wurde.
Für die Umgestaltung des Evinger Platzes wurde eigens eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet, die im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gute Arbeit geleistet hat und Ideen und Vorstellungen zur Ausgestaltung des Platzes und zur Errichtung der Bühne eingebracht hat.
Aufgrund dieser guten Zusammenarbeit findet es Frau Sichelschmidt bedauerlich, dass nun eine Partei den Erfolg für sich allein reklamiert. Auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine „SPD-Bühne handelt“, war der Presse zu entnehmen, dass
„die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving für die Errichtung der Bühne gesorgt hat“.
Dies entspricht nicht der Wahrheit und Frau Sichelschmidt befürchtet, dass Mitglieder der Bezirksvertretung zukünftig eventuell nicht mehr bereit sind, sich an interfraktionellen Arbeitsgruppen zu beteiligen.
Der einseitige Pressetermin der SPD-Fraktion ist um so bedauerlicher, da alle Mitglieder der Arbeitsgruppe für die Umgestaltung des Evinger Platzes und bei der Errichtung der Bühne gute Arbeit geleistet und ein positives Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger und den Stadtbezirk Eving erzielt haben.
Für Bündnis 90 / Die Grünen erklärt Frau Sichelschmidt daher abschließend, dass sie auch weiterhin bereit ist, in entsprechenden Arbeitsgruppen mitzuwirken, da die Zusammenarbeit in interfraktionellen Gruppen, trotz dieser schlechten Erfahrung, grundsätzlich als sinnvoll empfunden wird.
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Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) spricht in seinem Redebeitrag zunächst den Umgang der CDU-Fraktion mit dem Bezirksvorsteher an und fordert einen fairen Umgang in der Bezirksvertretung Eving ein.
Das Amt und die Person des Bezirksvorstehers in dieser Weise anzugreifen ist weder politisch noch menschlich zu rechtfertigen. Herr Unterkötter wirft der CDU-Fraktion vor, mit diesem Beitrag „die Bühne der politischen Fairness“ verlassen zu haben.
Den Vorwurf, dass die SPD-Fraktion „mit der Wahrheit leichtfertig umgeht“ weist Herr Unterkötter entschieden zurück, und wirft der CDU-Fraktion seinerseits Lügen in Bezug auf ihren „Wahlkampf-Flyer“ vor. In diesem Flyer hat die CDU-Fraktion für sich in Anspruch genommen, für großflächige Aufforstungsmaßnahmen verantwortlich zu sein. Laut Herrn Unterkötters Recherchen liegen zu diesem Thema keinerlei CDU-Anträge vor. Auch zum Ausbau und Erhalt des Biotops am Winterkampweg liegt lediglich ein Antrag der CDU-Fraktion vor.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist an dieser Stelle nochmals daraufhin, dass es sich bei dem jetzt schon mehrfach kritisierten Flyer um ein Flugblatt der CDU handelt. Wie Herr Neumann bereits erklärt hat, „kann in einem eigenen Flugblatt alles behauptet werden“.
Der Hauptkritikpunkt ist im vorliegenden Fall jedoch ein ganz anderer; die SPD-Fraktion hat hier mit ihrem, im Alleingang anberaumten, Pressetermin die Situation auf Kosten anderer ausgenutzt.
Der Beginn und der Umgestaltungsprozess des Evinger Platzes und der Bau der Bühne wurden von der Bezirksvertretung Eving und der dafür einberufenen interfraktionellen Arbeitsgruppe gemeinsam begleitet und auch der Öffentlichkeit präsentiert.
Kritisiert wird seitens der CDU-Fraktion die Tatsache, dass sich die SPD-Fraktion einen Tag vor der Veranstaltung „Wir in Eving“ als alleiniger Initiator für den Bau der Bühne in der Presse darstellte. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die CDU-Fraktion einen Antrag einbrachte, dem die Bezirksvertretung Eving folgte und zusätzlich Mittel in Höhe von damals 5.000 DM zur Verfügung stellte, um ggf. ergänzende Maßnahmen für die Bühne finanzieren zu können.
Herr Neumann erneuert abschließend den Vorwurf des unkollegialen Handelns der SPD-Fraktion. Tatsachen und Zusammenhänge wurden gänzlich außer Acht gelassen und gemeinsam erarbeitete Zielvorstellungen und Beschlüsse für eine reine SPD-Veranstaltung genutzt.
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – bedauert eingangs ebenfalls einige verbale Entgleisungen. Auch Herr Tokarski weist noch einmal darauf hin, dass der Bau der Bühne ein Beschluss des Gesamtgremiums war.
Zur Situation während der Diskussionen zum Erhalt des Evinger Hallenbades wirft Herr Tokarski der SPD-Fraktion vor, erst nach fünfzehn Monaten tätig geworden zu sein nachdem die Bürgerliste über dreitausend Unterschriften für den Erhalt des Bades gesammelt hatte. Weiterhin wirft er der SPD vor, dass kein Fraktionsmitglied an der von der Bürgerliste durchgeführten Veranstaltung für den Erhalt des Bades teilnahm.
Herr Tokarski vertritt die Ansicht, dass nicht erwartet werden kann, dass sich die Bürgerliste an Arbeitsgruppen oder „Runden Tischen“ beteiligt, die von der SPD-Fraktion initiiert wurden, wenn die SPD ihrerseits Veranstaltungen der Bürgerliste nicht besucht.
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Die stellvertretende Sprecherin der SPD-Fraktion – Frau Hüsken – zeigt sich enttäuscht über den Stil der sich im Umgang mit dem Bezirksvorsteher offenbart. Auch bei Meinungsverschiedenheiten politischer Art sollten bestimmte Regeln beachtet werden, den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – als „Auslaufmodell“ zu bezeichnen ist unangemessen und liegt unter dem Niveau dieses Gremiums.
Frau Hüsken weist nochmals daraufhin, dass die Idee zur Errichtung der Bühne aus den Reihen der SPD-Fraktion kam.
Des Weiteren verweist Frau Hüsken auf Presseverlautbarungen der CDU-Fraktion zur Verschwenkung der Lindenhorster Straße. Auch diese Maßnahme wurde von der gesamten Bezirksvertretung Eving gemeinsam begleitet und getragen. Pressetermine die von der CDU-Fraktion zu diesem Thema durchgeführt wurden, wurden seitens der SPD-Fraktion in keiner Weise kommentiert und schon gar nicht in öffentlicher Sitzung behandelt.
Im Anschluss an diesen Redebeitrag beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt.
Zu TOP 11.10:
Nutzung der ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte als Versammlungsraum
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei fünf Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Hauptschule Am Externberg das nun nicht mehr als Seniorenbegegnungsstätte genutzte Gebäude auf dem Schulgelände als Versammlungsraum zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
Durch die Fertigstellung des Pflegeheimes an der Deutschen Straße kann der Seniorentreffpunkt bald in die neuen Räumlichkeiten ziehen. Da der Hauptschule zurzeit Räume für Feiern, Versammlungen etc. fehlen, ist es sinnvoll, das freigewordene Gebäude der Schule zuzuordnen.

Zu TOP 11.11:
Einrichtung einer Querungshilfe an der Deutschen Straße 27 in Höhe der Seniorenbegegnungsstätte
(Dringlichkeitsantrag s. TOP 1.3)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Art der Querungshilfe (Zebrastreifen, Ampel) geeignet ist, den Besuchern der Seniorenbegegnungsstätte einen sicheren Übergang über die Deutsche Straße zu ermöglichen. Die Installierung dieser Querungshilfe ist dann schnellstmöglich zu veranlassen.

Begründung:
Schon wenige Tage nach Inbetriebnahme des neuen Seniorenzentrums, in dem sich auch die Seniorenbegegnungsstätte befindet, ist es auf der stark befahrenen Deutschen Straße bereits zu gefährlichen Situationen gekommen. Es muss daher gewährleistet werden, dass Besucher des Seniorenzentrums und der Seniorenbegegnungsstätte die Deutsche Straße sicher und unbeschadet überqueren können.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Baugrundstück in Dortmund, Überprüfung der Bauruine an der Straße Freie Scholle
Haus Nr. 9

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Herrn Stadtrates Sierau vom 02.06.2003 zur Kenntnis:

Aufgrund der Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat sich das Bauordnungsamt mit der Angelegenheit unter befasst.
Es ist dazu folgendes mitzuteilen:

Am 18.09.1998 wurde eine Baugenehmigung für den Umbau und die Aufstockung eines Wohnhauses erteilt. Der Baubeginn für die genehmigte Maßnahme wurde am 14. 10.1998 ordnungsgemäß angezeigt. Die letzte aktenkundige Bautätigkeit datiert vom 30.09.2000. Diese wurde im Rahmen einer Ortskontrolle festgestellt. Ungefähr von diesem Zeitpunkt an ruhen die Bauaktivitäten. Da die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wurde, ist die Baugenehmigung gemäß § 77 Abs. 1 Bau0 NRW erloschen.
Seitens der Bauherrenschaft werden private Gründe für die Ausführungsunterbrechung angegeben.
Vor Weiterführung der Maßnahme soll ein neuer Bauantrag gestellt werden, wobei ein entsprechender Zeitpunkt gegenwärtig nicht absehbar ist. Die Baustelle ist jedoch ordnungsgemäß gesichert. Ein gefahrdrohender Zustand ist nicht erkennbar und somit ein bauordnungsbehördliches
Einschreiten nicht opportun.

Zu TOP 12.2:
Verkehrsverhältnisse Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 27.05.2003 zur Kenntnis.

In Beantwortung einer Anfrage (Herr Olendorf, wohnhaft Lindenhorster Straße) aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung Eving teilt das Tiefbauamt folgendes mit:
Von einer Zusage zur Einrichtung eines Warteblinkers an der Fußgängersignalanlage Lindenhorster Straße/Graf-Konrad-Straße ist der Abteilung Verkehrstechnik des Tiefbauamtes bislang nichts be-kannt. Die Einrichtung eines solchen Blinkers wurde bei einer vergleichbaren Anlage heute zum Standard gehören. Die Nachrüstung nur des Warteblinkers führte allerdings zu überproportional hohen Kosten. Ich bitte daher Herrn Olendorf und gleichfalls die Bezirksvertretung um Verständnis, dass die Anregung zur Installation dieses Warteblinkers daher erst bei der nächsten Überarbeitung der Signalanlage berücksichtigt werden kann. Ein entsprechender Arbeitsvermerk ist hier notiert.

Aufgrund der Ausführungen zum Straßenzustand hat der zuständige Tiefbaubezirk Nord am 15.05.2003 die Lindenhorster Straße in Augenschein genommen. Es wurde festgestellt, dass sich die Lindenhorster Straße insbesondere im Abschnitt zwischen Bahnübergang Herrekestraße und Graf-Konrad-Straße, dazwischen liegt auch die Hausnummer 239, in einem verkehrssichern Zu-stand, befindet. Abgesackte und hochstehende Kanaldeckel konnten nicht vorgefunden werden. Die vorhandenen Längs- bzw. Queraufbrüche sind nicht in einem reparaturbedürftigen Zustand.
Den in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwurf der Untätigkeit des Tiefbauamtes in den letzten drei Jahren weise ich nachdrücklich zurück. In der Vergangenheit wurde mehrmalig - auch aufgrund von Eingaben des Herrn Olendorf - Unebenheiten und Korrekturen an Kanaldeckeln und Sinkkas-tenaufsätzen vorgenommen. Es besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

U.a. zur Thematik Tempobegrenzung auf 30 km/h hat das Tiefbauamt bekanntlich bereits mit Zu-schrift vom 05.03.2003 der Bezirksvertretung geantwortet.
Zitat:
"Die Lindenhorster Straße gehört aufgrund ihrer Funktion zum Vorbehaltnetz der Stadt Dortmund. Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaft eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Ge-schwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemein auf bestimmten Strecken vorhandenen Umstände deutlich abweichen (z. B. signifikant erhöhte Unfallrate, besonde-re Unfallgefahr durch die Straßenführung, Fahrbahnzustand). Da eine besondere Unfallgefahr bzw. eine erhöhte Unfallrate auf der Lindenhorster Straße nicht festzustellen ist, ist eine Tempore-duzierung aus diesen Gründen nicht möglich. Nach Mitteilung des Tiefbaubezirkes rechtfertigt der Straßenzustand ebenfalls keine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass aus rechtlichen Gründen eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nicht möglich ist."
Dies hat immer noch Gültigkeit.

Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Dortmund hat in den letzten Wochen Geschwindigkeitsmessungen im südlichen Teilbereich der Lindenhorster Straße durchgeführt. Im Ergebnis war festzuhalten, dass es hier keine besondere Häufung von Geschwindigkeitsübertretungen gibt.
Im nördlichen Teilbereich der Lindenhorster Straßen werden Messungen erfolgen, sobald dies die Personalplanungssituation des Ordnungsamtes erlaubt.

Zu TOP 12.3:
Rückforderung von Straßenreinigungsgebühren im Bereich der Siedlung Minister-Stein

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Stadtkasse und Steueramt vom 28.05.2003 zur Kenntnis:

Die Straßen im Bereich der obigen Siedlung sind nach den Vorgaben im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung einmal wöchentlich zu reinigen. Dieses ge-schieht derzeit mittwochs.
Gemäß der Reinigungsprotokolle und den Aussagen des Reinigungspersonals sind die Reinigungen in der Regel auch ordnungsgemäß und planmäßig durchgeführt worden (siehe Reinigungsprotokolle der EDG).
Eine Gebührenerstattung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 der Straßenrei-nigungssatzung erfüllt sind. Dort heißt es: Bei vorübergehenden Unterbrechungen, hierzu gehören auch z. B. Einschränkungen oder Verspätungen, die von der Stadt nicht zu vertreten sind, insbeson-dere verursacht durch Naturereignisse, starken Laubfall, Betriebsstörungen, Straßenbauarbeiten kann eine Gebührenerstattung auf Antrag nur dann erfolgen, wenn diese Unterbrechungen länger als einen Monat ununterbrochen stattgefunden haben.
Aus dem Antrag der Siedlergemeinschaft selbst geht - unabhängig von der Stellungnahme der EDG- bereits hervor, dass bis einschließlich 25.09.2002 ein kompletter Ausfall der Straßenreinigungs-leistung über einen Zeitraum von vier Wochen nicht vorlag. Im Zeitraum vom 09.10. -09.11.2002 sind zwei Reinigungen durchgeführt und drei Reinigungen aufgrund von Laubzeit ausgefallen. Auch hier sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 nicht gegeben.
Die EDG weist darauf hin, dass insbesondere der starke Laubanfall in jedem Herbst zu einem we-sentlich höheren Arbeitsaufwand für die Reinigungsteams führt. Aus diesem Grunde können plan-mäßige Reinigungstermine nicht immer eingehalten werden. Während der ca. zwei Monate dauern-den Laubzeit Oktober/November fällt bis zu 50 % der volumenmäßigen Gesamtkehrrichtmenge eines Jahres an.
Für diesen kurzfristigen hohen Arbeitsaufwand zusätzliches Personal einzustellen, würde nicht ver-tretbare Kosten verursachen und in der Folge zu höheren Gebühren führen. Im Interesse des Gebüh-renzahlers wird daher über das ganze Jahr ein normaler Reinigungsaufwand mit sich daraus erge-bendem Personal und Sachmitteln zugrunde gelegt.
In Laubzeiten und bei auftretender Straßenglätte werden die vorhandenen Ressourcen schwer-punktmäßig für diese Aufgaben eingesetzt, was folglich zu Reinigungsausfällen führen kann.
Durch organisatorische Maßnahmen, Umrüstung von Fahrzeugen und Einsatz von Sondergeräten wird alles unternommen, um die Ausfälle so gering wie möglich zu halten.
Müssen situationsbedingt komplett Reinigungen ausbleiben, so wird durch Kontrollfahrten sicher-gestellt, dass die Verkehrssicherheit, falls erforderlich, durch punktuelle Reinigungen immer ge-währleistet ist.
Dem Antrag auf Erstattung anteiliger Straßenreinigungsgebühren kann nicht entsprochen werden, die einzelnen Beschwerdeführer werden entsprechend unterrichtet.

Zu TOP 12.4:
Hauptschule Am Externberg – Zustand der Sportaußenanlage, der Außenwände und des Wegeumfeldes

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Pogadl vom 16.06.2003 zur Kenntnis:

Aufgrund der zwischenzeitlich von hier aus veranlassten Sonderreinigung hat sich der Zustand der Sportaußenanlage erheblich verbessert. Der vorherige Zustand lässt sich in erster Linie auf eine intensive Nutzung der Anlage in der unterrichtsfreien Zeit zurückführen, die mit permanenten und erheblichen Verunreinigungen (Müll, Glasscherben etc.) einherging. Dies führte dazu, dass die Anlage für schulische Zwecke nicht mehr nutzbar wurde und infolgedessen immer weiter verwahrloste.
Die Zuständigkeit für die Beseitigung des Mülles und der Glasscherben obliegt dem Schulhausmeister. Aufgrund der Größe des Schulgrundstückes, seiner isolierten Lage, der massiven Nutzung in der außerschulischen Zeit und des sich negativ verändernden Nutzerverhaltens ist diese Aufgabe unter Berücksichtigung der weiteren Aufgaben kaum leistbar, zumal alle Grundstücksteile frei zugänglich sind.
Für die Reinigung der Außenwände ist die Städtische Immobilienwirtschaft zuständig. Die Städtische Immobilienwirtschaft wurde über den Sachverhalt unterrichtet und gebeten, die Reinigung zu veranlassen.
Ferner wurde der Hausmeister der Hauptschule Am Externberg aufgrund des Zusatzbeschlusses der Bezirksvertretung Eving angewiesen, die Sportaußenanlage in der unterrichtsfreien Zeit zu verschließen.

Zu TOP 12.5:
Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 304; Nutzung des Gebäudes

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 18.06.2003 zur Kenntnis:

Aufgrund der Anfrage der Bezirksvertretung Eving teilt das Bauordnungsamt mit, dass ergänzend zur bereits erfolgten Stellungnahme des Herrn Stadtdirektor Fehlemann vom 22.02.2002 aktuell folgendes aktuell mitzuteilen ist:

Das fragliche Objekt wird nicht mehr als Moschee genutzt. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich veräußert. Am 20.05.2003 wurde unter dem Aktenzeichen 63/2-2-30055 eine neuerliche Nutzungs-änderung zu vier Wohneinheiten genehmigt. Das weitergehende Verfahren (Baubeginn, abschlie-ßende Fertigstellung) ist noch nicht abgeschlossen. Eine Nutzung findet gegenwärtig nicht statt. Im Rahmen einer Ortskontrolle wurde festgestellt, dass die umstrittene Lautsprecheranlage inzwischen entfernt wurde.





Zu TOP 12.6:
Seniorenzentrum Minister-Stein in Dortmund-Eving, Deutsche Straße 27

Der Bezirksvertretung liegt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Pogadl vom 11.06.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Wie in der Anfrage der SPD-Fraktion korrekt beschrieben wurde, sollten nach den ursprünglichen Planungen in der neuen Pflegeeinrichtung insgesamt 80 stationäre Pflegeplätze sowie 10 heimverbundene Altenwohnungen entstehen. Im Rahmen der Mietakquisition stellte sich heraus, dass die Wohnungen angesichts der unerwartet hohen Mietzinskalkulation des Investors nicht hinreichend nachgefragt wurden. Um das gesamte Bauvorhaben vor einer drohenden Insolvenz zu bewahren, hat der jetzt für das Pflegeheim verantwortliche Betreiber (Arbeiter-Samariter-Bund) als Ersatz für die Wohnungen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) einen Förderantrag auf Erweiterung der Platzzahl um 28 Plätze auf insgesamt 108 gestellt. Der LWL hat in Abstimmung mit der Stadt Dortmund zwar keine Bedenken gegen die Ausweitung der Anzahl um 28 Plätze. Die Förderungsgrundlage für die Errichtung des Gebäudes und der Einrichtungs-gegenstände auf der Basis von 80 Plätzen ist aber nicht verändert worden. Einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Landespflegegesetzes NW kann demnach nicht erkannt werden.
Letztlich sind die Pflegekassen nach den Bestimmungen des Pflegeverssicherungsgesetzes für die Zulassung von Pflegeheimen verantwortlich, die für 108 Plätze eine Genehmigung erteilt haben.
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Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) beanstandet die Veränderungen gegenüber den ursprünglichen, der Bezirksvertretung Eving vorgestellten Planungen, mit 80 stationären Pflegeplätzen und 10 heimverbundenen Altenwohnungen. Obwohl sich die Anzahl der Pflegeplätze um 28 auf 108 erhöhte soll es noch bauliche Mängel, wie z.B. einen fehlenden Fahrstuhl, geben. Herr Unterkötter kritisiert, dass hier vorschnell Genehmigen zur Ausweitung der Pflegeplätze erteilt wurden, nur um eine drohende Insolvenz zu verhindern.

Mit diesen Anmerkungen nimmt die Bezirksvertretung Eving die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Zu TOP 12.6.1:
Vorgänge im neu errichteten Seniorenzentrum Minister-Stein an der Deutschen Straße
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen und CDU-Fraktion)

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sowie die CDU-Fraktion haben unter TOP 1.3 beantragt, die Tagesordnung um eine Aussprache zu den Vorfällen im neu errichteten Seniorenzentrum an der Deutschen Straße zu erweitern.

Der heutigen Tagespresse war zu entnehmen, dass bereits ein erster Todesfall im Seniorenzentrum eingetreten ist und sowohl die Heimaufsicht wie auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet haben.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving haben, ebenfalls am heutigen Tag, eine Einladung zur Eröffnung des Seniorenzentrums erhalten.
Da zurzeit, mit Ausnahme der Presseberichterstattung, keine weiteren und offiziellen Informationen vorliegen, ist eine Bewertung der Sachlage für die Bezirksvertretung momentan sehr schwierig.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt daher – einstimmig –:

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – wird beauftragt, mit der Heimaufsicht Kontakt aufzunehmen und die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving noch vor dem geplanten Eröffnungstermin über den derzeitigen Sachstand in Kenntnis zu setzen.

Zu TOP 12.7:
Sicherung der Zufahrtswege im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“ zu Zeiten der Amphibienwanderungen

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 16.06.2003 zur Kenntnis:

In ihrer Sitzung hat die Bezirksvertretung Eving die Verwaltung aufgefordert, die Zufahrtswege im Naturschutzgebiet "Auf dem Brink" zu den Zeiten der Amphibienwanderung zu sichern. In dieser Angelegenheit hat das Umweltamt entsprechend folgende Aktivitäten entwickelt:

Im Rahmen eines gemeinsamen Termins mit Vertretern des Tiefbauamtes wurde festgestellt, dass ein Befahren der Straße nur für den landwirtschaftlichen Verkehr zulässig ist. Dieser Sachverhalt ist in der Örtlichkeit durch Beschilderung und eine Halbsperre jeweils am Beginn der Straße kenntlich gemacht. Dieser Nutzungsbeschränkung soll verstärkt Nachdruck verliehen werden durch:
§ Ersatz der derzeitigen Halbsperre im Einmündungsbereich der Straßen "Auf dem Brink"/ "Brechtener Strasse" durch einen herausnehmbaren Sperrpfosten in der Mitte der Straße unter Berücksichtigung eines Stauraumes im Zufahrtsbereich für landwirtschaftliche Gefährte.
§ Einbau einer weiteren Sperreinrichtung wie vor an der Ostseite des Naturschutzgebietes (westlich des Standortes des Mineralwasserbrunnens an der Straße "Auf dem Brink").
§ Begrenzung der Verkehrsflächen im Vorfeld der Sperren durch große Steinblöcke, um ein Befahren der benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen auszuschließen.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahmen geeignet sind, das Verkehrsaufkommen durch das Naturschutzgebiet auf ein rechtlich tatsächlich zulässiges und somit auch für ein Überleben der die Straße kreuzenden Amphibien vertretbares Maß zu reduzieren. Mittel- bis langfristig wird darüber hinaus zumindest im unmittelbaren Bereich des Naturschutzgebietes eine Unterbrechung der durchgängigen Asphaltdecke der Straße "Auf dem Brink" angestrebt.

13. Anfragen
Zu TOP 13.1:
Brandschutzmaßnahmen für den Schießstand der Schützengilde Kemminghausen
(Anfrage SPD-Fraktion)

Seit 1996 betreibt die Schützengilde Kemminghausen, der älteste Traditionsverein in Eving, mit Genehmigung der zuständigen Behörden, einen Schießstand und einen Aufenthaltsraum auf dem Dachboden der Herder-Grundschule.
Alle sportlichen Veranstaltungen, Vereinsmeisterschaften und Rundenwettkämpfe finden dort regelmäßig statt. Da alle Veranstaltungen in Abendstunden stattfinden, wird der Schulbetrieb nicht gestört.
Die geprüften sportlichen Leiter haben dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Die Gilde hat keine Schlüsselgewalt für das Schulgebäude, für das Auf- und Abschließen das Gebäudes ist der Hausmeister verantwortlich.
Im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen muss auch ein zweiter Fluchtweg vom Dachboden nach außen installiert werden.
Von den Planern der städtischen Immobilienwirtschaft ist der Fluchtweg eingeplant. Die zusätzlichen Kosten, ca. 25.000,-- € soll die Schützengilde selbst tragen.
Die Gilde hat uns glaubhaft erklärt, dass sie den Betrag auf keinen Fall aufbringen kann. Sie sind auch finanziell nicht in der Lage, irgendwo anders einen gleichwertigen Schießstand zu errichten.
Der Ausbau des Dachbodens hat einen großen Betrag der Vereinskasse verschlungen.
Sollte der Schießstand für immer geschlossen werden, ist der Fortbestand der Gilde stark gefährdet.
Die SPD-Fraktion unterstützt das Begehren der Gilde:
1. Der Schießstand muss als Sportstätte erhalten bleiben.
2. Die Immobilienwirtschaft möge nochmals die zusätzlichen Kosten überprüfen.

Fragen:
1. Ist die Verwaltung bereit, die zusätzlichen Kosten nicht der Gilde in Rechnung zu stellen ?
2. Falls die Verwaltung dazu nicht bereit ist, bitten wir um realisierbare Vorschläge.


Zu TOP 13.2:
Aktionstag „Sauber macht lustig“
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) hat eine stadtweite Sauberkeitsaktion mit dem oben bezeichneten Arbeitstitel durchgeführt.
Fragen hierzu:
§ Welche Gruppen und Personen haben sich daran beteiligt ?
§ Wo lagen die Schwerpunkte ?
§ Wie kann der Aktionstag zukünftig noch stärker vermarktet werden ?

Zu TOP 13.3:
Finanzierung des Vereines für das Stadtbezirksmarketing
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zur vorliegenden Anfrage der CDU-Fraktion gebeten.

Durch Beschluss des Rates vom 14.11.2002 ist die Stadt Dortmund dem "Verein für Stadtbezirksmarketing" beigetreten. Die ursprünglich vorgesehenen Mittel für das Stadtbezirksmarketing in Höhe von 153.000 € sollen gemäß Beschluss des Rates zu 80 % den Stadtbezirken und zu 20 % dem Verein zur Verfügung gestellt werden. Gleichwohl versprach der Oberbürgermeister, er werde den Versuch unternehmen, die vorhandenen Deckungslücke im Sinne der Bezirke auszugleichen.

Unsere Fragen dazu:
1. Erhält der Stadtbezirk Eving die ihm ursprünglich zugesicherte Förderhöhe von 15.300 € ?
2. Falls nicht- welche Konsequenzen ergeben sich daraus, welche Projekte können aufgrund der gekürzten Zuschusssumme nicht realisiert werden?
3. Wie bewertet die Verwaltung die Arbeit des „Vereines für Stadtbezirksmarketing Dortmund ?




Böttger Möckel Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin