Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:55 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 79 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.





An der Sitzung nahmen nicht teil:



Rm Euchler CDU
Rm Sauer CDU

Rm Keller Linkes Bündnis




Von der Verwaltung waren anwesend:



OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler







Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.06.2003



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Bauleitplanung
99. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. - III. Anhörungsrecht und Empfehlungen der zuständigen Gremien
IV. Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 17.12.1998
V. Neufassung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr. 99)
VI. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, InW 109, InN 106 und InN 217
VII. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan InW 120
VIII. Ergebnis der erneuten Bürgeranhörung
IX. Beschluss zur Ausgleichsregelung
X. - XI. Offenlegungsbeschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04550-03)

2.2 Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04152-03)



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 - unbesetzt -

3.2 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04090-03)


3.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
Beschluss

(Drucksache Nr.: 04265-03)

3.4 Weiterführung der L 663n
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04200-03)

3.5 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04325-03)

3.6 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003-2004"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04226-03)

3.7 Bauleitplanung
Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beifügung einer Begründung
III. Auftrag zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur ökologischen Kompensation
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04426-03)

3.8 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04370-03)

3.9 Bauleitplanung
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung vom

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04430-03)

3.10 Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Beschluss der Satzung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04390-03)



3.11 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes

Hö 248 - Godekinsiedlung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04313-03)

3.12 Bauleitplanung
121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244 - Sommerbergweg -
hier: teilweise Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 14.11.2002, Beifügung einer aktualisierten Begründung, teilweise Neufassung des Satzungsbeschlusses, Beschluss zum Abschluss des aktualisierten Durchführungsvertrages - Teil B -, Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04405-03)

3.13 Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04358-03)

3.14 Schadstoff-, Brandschutzsanierung und Substanzsicherung
hier: Alfred-Adler-Schulkomplex

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04337-03)

3.15 Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes , vorhabenbezogener Bebauungsplan Mg 161 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße -
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161;
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung;
V. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03968-03)

3.16 "Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet
- Sachstandsbericht Mai 2003 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04364-03)

3.17 Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund
Berufung von zwei neuen Mitgliedern als Ersatz für zwei ausgeschiedene Mitglieder

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04513-03)






3.18 Entwicklung einer interkommunalen Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch in Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04471-03)

3.19 Stellungnahme über verspätete Flüge ausserhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 26.06.02 - 30.04.03
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04387-03)

3.20 Lokale Agenda 21, 3. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04297-03)

3.21 - unbesetzt -

3.22 Bauliche Erweiterung der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9, in Do-Asseln.
hier: Errichtung von Klassenräumen in Fertigmodulbauweise (Baubeschluss)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04449-03)

3.23 Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW aus dem Projektaufruf Ruhr "Initiativen in Stadtteilen und Siedlungen" für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf für die Umsetzung "Interkulturelles Zentrum" in der Nordstadt.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04495-03)

3.24 Projektvorhaben "HarkortBogen" in Dortmund Hombruch
hier: Neuer Sachstand

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04602-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- unbesetzt -



5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- unbesetzt -






7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04135-03)

7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2003/2004 für die Zeit vom 01.08.2003 bis 31.07.2004

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04400-03)

7.3 THEATER DORTMUND
Namensänderung - "Philharmonisches Orchester Dortmund" in "Dortmunder Philharmoniker"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04486-03)




8. Schule

8.1 Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I
hier: Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an der Hauptschule DO-Derne ab Beginn des Schuljahres 2003/04 (01.08.2003)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04210-03)

8.2 Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04383-03)

8.3 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Hombruch und Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04413-03)

8.4 Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04311-03)

8.5 Ausbau der Zillerschule - Sonderschule für Lernbehinderte - zu einer Schule im organisatorischen und personellen Verbund ab Beginn des Schuljahres 2003/04 (01.08.2003)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04418-03)

8.6 Ausweitung des Modellvorhabens "Selbstständige Schule"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04396-03)





8.7 Brandschutzkonzepte für Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04522-03)

8.8 Maßnahmen zur Haushaltssicherung:
hier: Gesetzliche Änderung bei der Lernmittelfreiheit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04350-03)




9. Kinder und Jugend

- unbesetzt -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04543-03)

10.2 Jahresabschluss 2002 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04483-03)

10.3 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 2001 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04462-03)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04447-03)

11.2 Neuordnung der Regierungsbezirke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04575-03)

11.3 Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund
a) Sanierungsmaßnahmen im Jahre 2003
b) Dauerhafte Unterbringung des Löschzuges Eving
Beschluss

(Drucksache Nr.: 04578-03)



12. Anfragen

12.1 Anfragen von Rm Münch

(Drucksache Nr.: 04597-03)
(Drucksache Nr.: 04598-03)
(Drucksache Nr.: 04599-03)
(Drucksache Nr.: 04600-03)
(Drucksache Nr.: 04601-03)
(Drucksache Nr.: 04610-03)
(Drucksache Nr.: 04620-03)


12.2 Anfragen der DVU

(Drucksache Nr.: 04609-03)
(Drucksache Nr.: 04617-03)
(Drucksache Nr.: 04618-03)
(Drucksache Nr.: 04619-03)

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahmen Bm'in Wendzinski sowie Bm Miksch die Leitung der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.
N i e d e r s c h r i f t

über die 37. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund,
am 24.07.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund




Öffentliche Sitzung:


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:55 Uhr


Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 79 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.





An der Sitzung nahmen nicht teil:



Rm Euchler CDU
Rm Sauer CDU

Rm Keller Linkes Bündnis




Von der Verwaltung waren anwesend:



OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler










Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.06.2003



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Bauleitplanung
99. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. - III. Anhörungsrecht und Empfehlungen der zuständigen Gremien
IV. Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 17.12.1998
V. Neufassung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr. 99)
VI. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, InW 109, InN 106 und InN 217
VII. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan InW 120
VIII. Ergebnis der erneuten Bürgeranhörung
IX. Beschluss zur Ausgleichsregelung
X. - XI. Offenlegungsbeschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04550-03)

2.2 Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04152-03)



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 - unbesetzt -

3.2 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04090-03)


3.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
Beschluss

(Drucksache Nr.: 04265-03)

3.4 Weiterführung der L 663n
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04200-03)

3.5 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04325-03)

3.6 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003-2004"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04226-03)

3.7 Bauleitplanung
Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beifügung einer Begründung
III. Auftrag zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur ökologischen Kompensation
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04426-03)

3.8 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04370-03)

3.9 Bauleitplanung
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung vom

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04430-03)

3.10 Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Beschluss der Satzung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04390-03)



3.11 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes

Hö 248 - Godekinsiedlung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04313-03)

3.12 Bauleitplanung
121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244 - Sommerbergweg -
hier: teilweise Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 14.11.2002, Beifügung einer aktualisierten Begründung, teilweise Neufassung des Satzungsbeschlusses, Beschluss zum Abschluss des aktualisierten Durchführungsvertrages - Teil B -, Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04405-03)

3.13 Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04358-03)

3.14 Schadstoff-, Brandschutzsanierung und Substanzsicherung
hier: Alfred-Adler-Schulkomplex

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04337-03)

3.15 Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes , vorhabenbezogener Bebauungsplan Mg 161 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße -
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161;
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung;
V. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03968-03)

3.16 "Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet
- Sachstandsbericht Mai 2003 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04364-03)

3.17 Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund
Berufung von zwei neuen Mitgliedern als Ersatz für zwei ausgeschiedene Mitglieder

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04513-03)






3.18 Entwicklung einer interkommunalen Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch in Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04471-03)

3.19 Stellungnahme über verspätete Flüge ausserhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 26.06.02 - 30.04.03
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04387-03)

3.20 Lokale Agenda 21, 3. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04297-03)

3.21 - unbesetzt -

3.22 Bauliche Erweiterung der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9, in Do-Asseln.
hier: Errichtung von Klassenräumen in Fertigmodulbauweise (Baubeschluss)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04449-03)

3.23 Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW aus dem Projektaufruf Ruhr "Initiativen in Stadtteilen und Siedlungen" für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf für die Umsetzung "Interkulturelles Zentrum" in der Nordstadt.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04495-03)

3.24 Projektvorhaben "HarkortBogen" in Dortmund Hombruch
hier: Neuer Sachstand

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04602-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- unbesetzt -



5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- unbesetzt -






7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04135-03)

7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2003/2004 für die Zeit vom 01.08.2003 bis 31.07.2004

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04400-03)

7.3 THEATER DORTMUND
Namensänderung - "Philharmonisches Orchester Dortmund" in "Dortmunder Philharmoniker"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04486-03)




8. Schule

8.1 Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I
hier: Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an der Hauptschule DO-Derne ab Beginn des Schuljahres 2003/04 (01.08.2003)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04210-03)

8.2 Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04383-03)

8.3 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Hombruch und Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04413-03)

8.4 Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04311-03)

8.5 Ausbau der Zillerschule - Sonderschule für Lernbehinderte - zu einer Schule im organisatorischen und personellen Verbund ab Beginn des Schuljahres 2003/04 (01.08.2003)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04418-03)

8.6 Ausweitung des Modellvorhabens "Selbstständige Schule"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04396-03)





8.7 Brandschutzkonzepte für Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04522-03)

8.8 Maßnahmen zur Haushaltssicherung:
hier: Gesetzliche Änderung bei der Lernmittelfreiheit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04350-03)




9. Kinder und Jugend

- unbesetzt -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04543-03)

10.2 Jahresabschluss 2002 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04483-03)

10.3 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 2001 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04462-03)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04447-03)

11.2 Neuordnung der Regierungsbezirke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04575-03)

11.3 Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund
a) Sanierungsmaßnahmen im Jahre 2003
b) Dauerhafte Unterbringung des Löschzuges Eving
Beschluss

(Drucksache Nr.: 04578-03)



12. Anfragen

12.1 Anfragen von Rm Münch

(Drucksache Nr.: 04597-03)
(Drucksache Nr.: 04598-03)
(Drucksache Nr.: 04599-03)
(Drucksache Nr.: 04600-03)
(Drucksache Nr.: 04601-03)
(Drucksache Nr.: 04610-03)
(Drucksache Nr.: 04620-03)


12.2 Anfragen der DVU

(Drucksache Nr.: 04609-03)
(Drucksache Nr.: 04617-03)
(Drucksache Nr.: 04618-03)
(Drucksache Nr.: 04619-03)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahmen Bm'in Wendzinski sowie Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.




1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Kunkel (SPD) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Wie im Ältestenrat vereinbart, wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.0 Dortmunder U - Das Viertel -
Entwicklung der Fläche der ehemaligen Union-Brauerei
hier: Derzeitige Projektentwicklung und weitere Schritte

2.3 Erhalt der außerbetrieblichen Ausbildungsstelle in Dortmund
Dringlichkeitsvorschlag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24.07.2003
(Drucksache Nr.: 04667-03)

erweitert.


Darüber hinaus wurde, wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss, der Punkt

8.3 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Hombruch und Hörde
(Drucksache Nr.: 04414-03)

von der Tagesordnung abgesetzt.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit Schreiben vom 22.07.2003 mitgeteilt habe, dass sie ihren Vorschlag

Neuordnung der Regierungsbezirke

zurückziehe, so dass auch der Punkt 11.2 von der Tagesordnung abgesetzt wurde.


Des weiteren machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 11.07.2003 beantragt habe, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

Grundsatzentscheidung gegen eine Großmoschee in Hörde

zu erweitern und der Rat der Stadt nach den Regelungen der Geschäftsordnung darüber zu entscheiden habe, ob die genannte Angelegenheit zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt werden solle.


Hinsichtllich der Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich habe mit Schreiben vom 11.07.2003 beantragt, dass im Wege der Dringlichkeit der Punkt 'Grundsatzentscheidung gegen eine Großmoschee in Hörde' auf die Tagesordnung gesetzt wird. Ich möchte diese Dringlichkeit wie folgt begründen:

Mittlerweile ist die Situation in Hörde schon fast eskaliert, so dass also hier der Rat dringend Einhalt bieten müsste, um eben zu verhindern, dass hier eine türkische Parallelsiedlung am Grimmelsiepen entsteht.

Das ist nicht nur integrationspolitisch unsinnig, sondern auch vom Bürger nicht gewollt. Auf der einen Seite die Hörder Bürger, die mit Unterschriften dagegen vorgehen, aber auf der anderen Seite auch die türkischen Mitbürger, die jetzt ebenfalls Unterschriften sammeln und deshalb ist die Dringlichkeit gegeben, schnellstens eine Entscheidung hier zu treffen. Die Dringlichkeit ist weiterhin gegeben, um endlich dieses Grundstück zu vermarkten. Das heißt, wir können heute den Weg frei machen und dieses Grundstück einer anderen Vermark- tung zuzuführen. Deshalb möchte ich Sie bitten, dieses Thema auch öffentlich hier im Rat zu behandeln. Sie sollten sich nicht länger hinter verschlossenen Türen verstecken."


OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass nach den in der Gemeindeordnung NRW verankerten rechtlichen Bestimmungen Grundstücksangelegenheiten zwingend im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden müssen.

Weiterhin machte er darauf aufmerkdam, dass die vom Rat der Stadt diesbezüglich getroffene Entscheidung noch keine endgültige Entscheidung darüber sei, wie künftig das Grundstück "Am Grimmelsiepen" genutzt werden solle. Insofern sei für ihn diesbezüglich keine Dringlichkeit gegeben.


Der Rat der Stadt
lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Dringlichkeitsantrag von Rm Münch ab.

Außerdem wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass Rm Münch mit Schreiben vom 11.07.2003 beantragt habe, seine Anfragen, die unter dem Tagesordnungspunkt 12.1 behandelt werden, mit der von ihm gewählten Überschrift auf die Tagesordnung zu nehmen.

Hierzu erklärte OB Dr. Langemeyer folgendes:

"Wir haben das Thema ja schon in der letzten Ratssitzung behandelt. Ich habe dort mündlich vorgetragen, dass ich wegen der Formulierung des jeweiligen Betreffs gele- gentlich Probleme habe, diese in Originalform zu übernehmen. Wir haben uns eben im Ältestenrat über diese Thematik noch einmal unterhalten. Und mein Vorschlag ist, dass ich bereit bin, den jeweiligen Betreff mit auf die Tagesordnung zu setzen unter der Voraus- setzung, dass es mir selbst überlassen bleibt, zu beurteilen, ob hier eine neutrale For- mulierung gewählt wird oder nicht. Ich bin an 'neutrale' Formulierungen interessiert. Wenn Sie dies entsprechend beantragen, wird es auch keine Probleme geben. Aber der Grund-
satz gilt, dass der Betreff von demjenigen festgelegt wird, der die Tagesordnung bestimmt."


Daraufhin erklärte Rm Münch, dass er mit der vom OB Dr. Langemeyer beschriebenen Ver-
fahrensweise einverstanden sei und von daher den o. a. diesbezüglichen von ihm gestellten Antrag zurückziehe.

Weiterhin beantragte Rm Münch, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

Problematik der Schoppenhauer Grundschule

zu erweitern und zum anderen den Tagesordnungspunkt

3.4 Weiterführung der L 663 n

vorzuziehen und als
Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.


Als Begründung führte Rm Münch an, dass in beiden Fällen ein großes öffentliches Interesse besteht, was nicht zuletzt durch die diesbezüglich anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauer deutlich werde.


Anschließend machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass der Rat der Stadt hinsichtlich der Angelegenheit "Schoppenhauer Grundschule" nicht zuständig sei und deshalb für ihn wenig Sinne mache, wenn sich der Rat der Stadt mit dieser Thematik beschäftige.


Der Rat der Stadt
lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch die beiden o. a. Geschäftsordnungsanträge ab.


Außerdem gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

"Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

davon ausgehend, dass Sie dem Antrag von Herrn Münch insoweit stattgeben, dass Sie die Betreffs schriftlich bezeichnen, gehe ich davon aus, dass dies auch für Anfragen der DVU gilt und beantrage in diesem Zusammenhang die Wortlautergänzung der heutigen Tagesordnung und zwar unter dem TOP 12.2 "Anfragen der DVU"

Drucksache Nr.: 04609-03 soll heißen "Verkehrsplanung I".
Drucksache Nr.: 04617-03 soll heißen "Einschüchterung deutscher Bürger durch antideutsche Einzelpersonen"
Drucksache Nr.: 04618-03 soll heißen "Bündnis Dortmund gegen Rechts"
Drucksache Nr.: 04619-03 soll heißen "Multikulturelle Gesellschaft in Dortmund"

Diese Punkte bitte ich alle einzeln abzustimmen.


Der Rat der Stadt
lehnte in Einzelabstimmung die o. a. Anträge von Rm Stanko (DVU) mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU ab.


Unter Einbeziehung der og. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.06.2003

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 36. Sitzung des Rat der Stadt Dortmund am 26.06.2003.

Anschließend übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.0


Dortmunder U - Das Viertel -
Entwicklung der Fläche der ehemaligen Union-Brauerei
hier: Derzeitige Projektentwickklung und weitere Schritte

Bm'in Wendzinski wies zunächst daraufhin, dass an dieser Stelle nur die Beratung der öffentlichen Elemente der o. a. Angelegenheit erfolgen könne. Alles weitere würde letztendlich unter TOP 4.5 der nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden.


Zunächst nahm OB Dr. Langemeyer wie folgt zu der o. a. Angelegenheit Stellung:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

nachdem das Dortmunder-U schon die Medien intensiv beschäftigt hat und auch viele Einzelheiten die damit verbunden sind öffentlich diskutiert wurden, haben wir uns im Haupt- und Finanzaus- schuss darauf verständigt, uns heute auch im öffentlichen Teil der Sitzung über dieses Thema zu unterhalten.

Der Natur nach sind eine Vielzahl der Punkte, die wir gemeinsam mit Brau und Brunnen zu regeln haben, nämlich Grundstückstauschangelegenheiten, also nichtöffentlicher Art. Deswegen können wir hier im öffentlichen Teil keine Einzelheiten miteinander austauschen. Gleiches gilt für die Mietkosten an der einen oder anderen Stelle, zu denen wir hier in der öffentlichen Sitzung keine Stellung nehmen können. Wozu wir Stellung nehmen können ist die Frage der stadtentwicklerischen Perspektive an dieser Stelle. Wozu wir Stellung nehmen können ist die Frage, in welcher Art und Weise sich die Stadt Dortmund mit Verpflichtungen hier einbringt und deswegen möchte ich gerne zu Anfang dieses Tagesordnungspunktes noch mal die Punkte herausstellen, die aus meiner Sicht Bedeutung haben.




Mehr als 10 Jahre mussten wir an dieser Stelle Dortmunds, direkt an der Innenstadt, Stillstand erleben. Eine Brachfläche an einer Stelle, wo über etliche Jahrzehnte hinweg Dortmunder Bier gebraut und produziert worden ist. Wir haben uns im Rat verschiedentlich mit den verschiedensten Konzeptionen und Lösungsmöglichkeiten an dieser Stelle beschäftigt.


Ich will auf die vergangenen Einzelheiten gar nicht im großen und ganzen eingehen, sondern möchte mich beschäftigen mit dem was heute als Lösungskonzeption auf dem Tisch liegt. Nachdem was Brau und Brunnen jetzt vorschlägt, besteht die Möglichkeit, dass noch in diesem Jahr damit begonnen wird, dieses Grundstück frei zu machen, frei zu ziehen und für eine neue Situation aufzubereiten. Ich finde es ausgesprochen erfreulich, dass der Brau und Brunnen Konzern augenscheinlich bereit ist, in Dortmund wieder selbst Flagge zu zeigen. Und dass, indem er die Konzernzentrale, die mit Einzelaktivitäten heute auf drei Standorte verteilt ist, jetzt am Standort Dortmund konzentriert.

Im Klartext heißt das, dass Arbeitsplätze die bisher in Düsseldorf und Berlin sich befinden, hier in Dortmund unter dem "U" konzentriert werden sollen. Mit dem Neubau der Konzernzentrale setzt der Konzern nach meinem Verständnis den richtigen Akzent und sorgt dafür, dass auch diese Fläche an der richtigen Stelle eine Nutzung bekommen wird.

Ich freue mich auch darüber, dass das Gesamtkonzept, das ja auch schon Grundlage für einen Bebauungsplanverfahren im Rat der Stadt Dortmund gewesen ist, nunmehr durch eine Ent- wicklungskonzeption nach vorne getragen wird, die mit der City-Entwicklung verträglich ist und die insgesamt dazu sich eignet, die Situation an der Rheinischen Straße erheblich zu verbessern.
Und das in vernünftigen Teilschritten und in einer vernünftigen Konzeption.


Nach Auskunft der Planungsverwaltung ist es möglich mit den Abbrucharbeiten und mit dem Neubau der Konzernzentrale sofort zu beginnen, weil dieses im Rahmen einer Regelung nach
§ 34 BauGB auch schon nach heutiger Rechtslage angegangen werden kann. Insofern ist wirklich davon auszugehen, dass wenn wir heute zu dem Thema Dortmunder-U und Brau und Brunnen einen Konsens finden und dazu auch die entsprechenden Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil dann fassen, mit einem sofortigen Beginn der Maßnahmen gerechnet werden kann.

Nun weiß ich, dass man im Vorfeld einer solchen Entwicklung noch keine exakten Zahlen für Details geben kann. Aber eines ist für mich sichtbar: Wenn die Nutzungen zustande kommen, die auf dieser Fläche angestrebt werden, können wir auf Dauer damit rechnen, dass dort ein gesamtes Investitionsvolumen von privater Seite in einer Größenordnung von mehr als 200 Mio. Euro in Gang gesetzt wird und damit ein Konjunkturprogramm eigener Art für den Bereich der Stadt Dortmund geschaffen wird. Außerdem können wir auch davon ausgehen, dass dort auf dieser Fläche auf Dauer Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden, die sicherlich an einer Größenordnung von insgesamt 1.000 Arbeitsplätzen heranreichen kann.

Spürbare Effekte im Hoch- und Tiefbau und auch im Handwerk gehen sicherlich mit dieser Baumaßnahme einher. Und, meine Damen und Herren, was ich auch sehr gut finde, und an dieser Stelle gerne hervorhebe, während man in früheren Zeiten geglaubt hat, diese Fläche nur mit einer hochwertigen Handelsnutzung vernünftig entwickeln zu können, ist für mich in der Kombination von Konzernstandorte mit Aktivierung für Gastronomiebereich oben unter der Kathedrale unter dem "U-Turm" oder auch dem Gastronomiebereich "Auerbachskeller" einschließlich des dazugehörigen Biergartens eine Nutzung möglich, die der alten Brauereitradition an dieser Stelle gut entspricht und in diesem Sinne verständlich wird.









Auch wir als Stadt haben nicht unerhebliche Vorteile von diesem Gesamtvorgang. Die Verkehrs- führung, die gegenwärtig kurz vor der Kreuzung Westentor zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten durch die direkte Führung der Brinkhoffstraße auf die Rheinische Straße führt, kann zu Gunsten einer Verschwenkung der Brinkhoffstraße in Richtung Wallring bereinigt werden. Damit wird im Grunde das Verkehrskonzept an der Rheinischen Straße vereinfacht auf die Form einer einfachen T-Kreuzung. Dadurch bildet sich auch, direkt vom Wall ausgehend die Möglichkeit, einen Platz zu gestalten, der vom Wallring dann bis zum Dortmunder-U führt und damit wird ein vernünftiges Vorfeld organisiert.

Nun, meine Damen und Herren, ohne jetzt auf Details einzugehen, kann man sich doch gut feststellen, dass bei diesem Konzept in einer gemeinsamen Anstrengung von Brau und Brunnen Konzern auf der einen Seite und von Stadt Dortmund auf der anderen Seite ein erheblicher Fortschritt für die Innenstadtentwicklung auf den Weg gebracht werden kann. Damit nehme ich mit Freude zur Kenntnis, dass der Brau und Brunnen Konzern bereit ist, nicht unerhebliche Aufwände auf eigene Rechnung dort vorzunehmen. Sie wissen, dass die Verschwenkung der Brinkhoffstraße beispielsweise nur möglich ist, wenn das heute sich dort befindende Mietshaus entmietet, leer- gezogen und abgerissen wird. Brau und Brunnen ist bereit dieses zu realisieren, und damit auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass wir hier eine entsprechende Verkehrslösung zustande be- kommen.

Weiterhin ist Brau und Brunnen bereit dafür zu sorgen, dass der öffentliche Platz, der dort entstehen und eine Größenordnung von ca. 5.000 qm haben wird, dass der ebenfalls vom Brau und Brunnen Konzern hergerichtet wird. Und ich gehe davon aus, dass Brau und Brunnen mit dieser Planung ein Ensemble für Attraktionen in und um den Turm herum gestalten wird.

Nun, meine Damen und Herren, Sie sehen aber auf der anderen Seite auch, dass die Stadt Dortmund gebeten wird, hier bei der Entwicklung ihren Beitrag mit zu leisten. Dieser Beitrag ist ein Beitrag der dazu dienen soll, das denkmalwerte Gebäude genau an dieser Stelle auch für die Nachwelt zu sichern und dafür zu sorgen, dass dieses Wahrzeichen in der Stadt Dortmund auch weiterhin seine Rolle spielen kann. In der Ratsvorlage, die in nichtöffentlicher Sitzung dazu vorliegt, haben wir deutlich gemacht, mit welchen Beträgen man rechnen kann, wenn dieses denkmalwer- te Gebäude instandgesetzt und mit einer umfänglichen Nutzung versehen wird. In dieser Rats- vorlage ist schon der Unterschied gemacht worden von der Sanierung von Dach und Fach als der einen Möglichkeit und dem endgültigen Ausbau der Gesamtflächen für eine umfangreiche Nutzung. Darauf beziehen sich auch die jeweiligen Beträge, die auch schon öffentlich geworden sind. Ich lege aber Wert auf die Feststellung, dass diese Beträge, die in Ratsvorlage enthalten sind, Daumenbeträge sind, die sich als grobe Kostenschätzung ergeben haben und die nicht sich ergeben aus einer detaillierten Entwurfsplanung für die künftige Nutzung an dieser Stelle.

Zu diesen Fragen gibt der gemeinsame Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD ein paar Verfahrenshinweise, die für mich im Grunde mit dem einfachen Ziel umschreiben werden können:

Man möchte gerne erreichen, dass das, was dort passiert, sozusagen kostenneutral für den städtischen Haushalt ausfällt. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass wir dieses Ziel der Kostenneutralität erreichen können, wenn wir uns im ersten Schritt auf eine Minimallösung verständigen. Und die Minimallösung kann nach meinem Verständnis dadurch organisiert werden, dass wir Nutzungen beispielsweise im Bereich der Ausstellungsfläche am Königswall, wo wir uns in einer angemieteten Situation befinden, wenn wir diese Nutzung in das Dortmunder-U verlegen. Dann ist unter dem Strich eine kostenneutrale Lösung möglich. Darum lohnt es zu streiten. Darum lohnt es auch sich noch einiges vorzunehmen und da lohnt es wirklich auch die entsprechenden Anstrengungen auf den Weg zu bringen. Ich will nicht ausschließen, dass wir im weiteren Verfahren die Möglichkeit haben werden, aus Städtebauförderungsmitteln hier die Qualität und den Ausbaustand zu erweitern.




Ich denke, dass wir aufgrund dessen, was insgesamt jetzt in Form der Ratsvorlage, in der Form des Antrages von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und auch in Form meines eigenen Briefes, der auf diesen Antrag reagiert, auf den Tisch liegt, in der Lage sind, erstens sicherzustellen, das sofort mit der Investition am Dortmunder-U begonnen werden kann und zweitens, wir mit einer vernünftigen Nutzung sichern, dass das denkmalwerte Gebäude als Wahrzeichen der Stadt Dortmund erhalten bleibt und vernünftig genutzt wird."

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit brachte anschließend seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Schneckenburger zum Ausdruck, dass es für ihre Fraktion lohnenswert sei, sich mit diesem Projekt intensiv auseinander zu setzen. Hierbei stehe natürlich die Frage der mög-
lichen Nutzung sowie der entsprechenden Finanzierung im Vordergrund. Man sollte dabei jedoch Sachlichkeit walten lassen. Insofern forderte sie auch die CDU-Fraktion auf, auf diesen Weg zu-
rückzukehren.

Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen gab Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zu Protokoll:


"1. Das Dortmunder U ist seit Jahren brachgefallen. Zwei große Planungen sind an uns vorbei gezogen. Bislang gab es keinen Investor, der seine angedachten Pläne letztendlich umzusetzen bereit war. Es gab insbesondere keine Gesamtentwicklung des Geländes. So lange eine Bahn- hofsüberbauung in der Schwebe ist, wird es eine größere Einzelhandelswentwicklung an dieser Stelle nicht geben. Die aktuellen Planungen, die nicht den großen Entwurf, sondern die schrittweise Entwicklung des Geländes mit einem innenstadtverträglichen Mix aus Gewerbe, Wohn, Kultur und kleinerem Einzelhandel vorsehen, haben nach unserem Dafürhalten eine realistische Entwicklungs- chance. Wir halten diese Konzeption für einen wünschenswerten Mix aus einer ergänzenden und sich ins Gesamtbild einfügenden Nutzung.

Die Entscheidung von Brau + Brunnen, ihre Hauptverwaltung an dieser Stelle zu realisieren und den Turm einer neuen Nutzung zuzuführen, ist der erste Schritt einer Entwicklung, die eine Perspektive für eine seit Jahren brachliegende Fläche bietet. Im Gegensatz zum Thier-Gelände, wo trotz fehlge- schlagener Planungen sich dort eine 'Nachtkultur' entwickelt hat, hat sich beim U in diese Richtung eigentlich gar nichts getan.


Deshalb, der Bau der Hauptverwaltung ist der Einstieg in eine Entwicklung, die mehr zu sein verspricht als nur die Planung. Mit dieser Sicht der Dinge stehen wir nicht alleine da. Sie wird auch im übrigen auf Landesebene geteilt. Wir hatten am letzten Montag die Gelegenheit, ausführlich die Planungen vom Dortmunder U mit unserem Landesbauminister zu besprechen. Er hat unserer Fraktion verdeutlicht, dass er dieser Entwicklung aus städtebaulicher Sicht hohe Bedeutung einräumt und den Stellenwert des 'U' als bedeutsame Dortmunder Landmarke aus seiner Sicht betont. Damit ist auch eine positive Begleitung für Entwicklungen verbunden gewesen.

2. Wir wollen die Hauptverwaltung von Brau + Brunnen in Dortmund halten. Wir brauchen Arbeitsplätze in der Stadt und wir sollten, das uns Mögliche tun, um die bereits vor-
handenen Arbeitsplätze zu sichern und ihre Zahl möglichst zu erweitern. Die jetzigen Planungen von Brau + Brunnen entsprechen also unserem Interesse.

3. Der Beitrag der Stadt zum Dortmunder U. Ich habe es bereits eingangs gesagt, das Dortmunder U ist ein Wahrzeichen der Stadt und ein Industriedenkmal mit Strahlkraft. Es lohnt sich städtischerseits an Überlegungen zu beteiligen, wie eine Umnutzung des Dortmunder U erfolgen kann und wie der städtische Beitrag aussehen kann. Die Grünen halten diese Anstrengung für sinnvoll und für loh- nenswert. Aber: Wir schreiben als Stadt rote Zahlen. Wir haben Leistungskürzungen für BürgerInnen beschlossen. Wir übernehmen keine neuen Aufgaben mit dem Verweis auf leere Kassen und die Arnsberger Aufsicht. Das setzt unseren Möglichkeiten Grenzen, und das muss auch Brau + Brunnen wissen. Auch dort werden Entscheidungen daraufhin gefasst, ob sie sich finanziell darstellen lassen.




Und vor diesem Hintergrund, wenn man also diese drei Aspekte miteinander in Verbindung bringt, ist der Rat gefordert, die Frage zu beantworten, ob und wie städtisches Engagement hier erfolgen kann. Da sind Sie erstaunlich schnell bei der Hand gewesen, meine Damen und Herren von der CDU. 'Reißt das Dingen doch ab!' - war Ihre schlichte Antwort. Ich finde sie reichlich schlicht. Ich meine, dass es schon Aufgabe von Lokalpolitik ist und in derem Fall auch gewesen wäre, sich der Anstrengung zu unterziehen, wie kann man das denn hinkriegen? Wie kann man das denn so hinkriegen, dass die ganze Sache tatsächlich auch finanzierbar ist. Das zeigt für mich aber auch, dass Sie wenig Fingerspitzengefühl für die architektonische Geschichte dieser Stadt haben und wenig Vorstellungskraft dafür, wie eine Umnutzung dieses Gebäudes in der gegebenen Haus-
haltssituation erfolgen kann.

Deshalb denke ich, dass die Initiative, die von SPD und Grünen angegangenen worden ist, der richtige Weg ist. Es geht darum Wege zu suchen, die den Erhalt des Wahrzeichens Dortmunder U ermöglichen, die eine Entwicklung mit anstoßen und die gleichzeitig ehrlich bleibt gegenüber un- seren finanziellen Handlungsmöglichkeiten. Und deswegen kann man eigentlich nur sagen, wir wollen eine Lösung, die sich für den Verwaltungshaushalt neutral darstellt, die in einer Verlagerung von Flächen besteht und die uns damit ermöglicht, einerseits in die Verpflichtung zu gehen, andererseits aber unsere Handlungsgrenzen nicht an der Stelle zu überschreiten.


Im übrigen muss man in einem zweiten Schritt in der Tat dann auch prüfen, welche dauerhaften Nutzungen sich für das Dortmunder U ergeben können.

Wenn es möglich ist, und ich denke, dieser Schritt ist jetzt auch getan, eine Zwischenlösung zu finden, mit der man finanziell gut leben kann als Stadt und die einen die zeitlichen Räume eröffnet, eine sinnvolle künftige Entscheidung auch mit der Strahlkraft zu entwickeln. Ich denke, da muss eine Nutzung gefunden werden, die auch der Attraktivität des Gebäudes entspricht. Wenn man diese Chance hat, dann sollte man sie ergreifen. Und wir haben an dieser Chance in den letzten zwei Wochen gearbeitet. Ich denke, das, was als Lösung auf dem Tisch liegt, ist ein Ergebnis, das sich ausgesprochen sehen lassen kann.

Herr Hengstenberg, ich habe auch zu hören bekommen, dass Sie ein zweites Konzerthaus befürchten. Offensichtlich haben Sie große Probleme damit, mit Ihrer Entscheidung. Was wir gefunden haben, ist eine gute Lösung, die es uns ermöglicht, was mit voranzutreiben. Die es uns auch ermöglicht, in einer Situation zu kommen, wo man jetzt nicht Nein sagen muss, sondern in der man in Ruhe die Zeit hat, zu überlegen, welche sinnvolle weitere Entwicklungen das Dortmunder U nehmen kann. Und ich halte das für den richtigen Schritt."


In der sich anschließenden Diskussion machten auf Seiten der CDU-Fraktion die Ratsmitglieder Hengstenberg und Jostes deutlich, dass auch für die CDU-Fraktion die Fläche des Dortmunder U eine Fläche von großer städtebaulicher Bedeutung ist und die CDU-Fraktion froh darüber sei, wenn die nun vorliegenden Pläne und die damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen realisiert werden könnten.

Nicht zuletzt aufgrund der prekären Haushaltssituation könne es jedoch nicht Aufgabe der Stadt Dortmund sein, die Kosten für den "U-Turm" zu übernehmen. Eine Angelegenheit, die sich offen-
sichtlich für den Investor nicht rechne. Die Aufgabe einer Kommune könne es nur sein, derartige Projekte durch die Schaffung von entsprechenden Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen.



Für die SPD-Fraktion setzten sich die Ratsmitglieder Harnisch und Prüsse kritisch mit dem Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit auseinander.





Auch der CDU-Fraktion müsse es bewusst sein, dass dieses für die Stadtentwickung so wichtige Projekt letztendlich nur dann realisiert werden könne, wenn die Stadt Dortmund - wie im vorliegenden Fall - auch ihren Beitrag dazu leiste.


Weiterhin machten sie deutlich, dass für die SPD-Fraktion nach einem intensiven Abwägungsprozess auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage, des gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen im Rathaus gestellten Antrages sowie des diesbezüglich von OB Dr. Langemeyer vorgelegten Schreibens eine positive Beschlussfassung in dieser Angelegenheit durchaus vertretbar sei. Außerdem machten sie deutlich, dass die Realisierung dieses Projektes eine nicht zu verachtende Signalwirkung haben werde.


In der weiteren Diskussion, in der die einzelnen Sprecher die diesbezüglichen Auffassungen ihrer Fraktionen weiter vertieften, gab außerdem Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine Damen und Herren,

das Problem ist nicht das Dortmunder U, sondern das eigentliche Problem ist die Dortmunder CDU, die völlig orientierungs- und konzeptionslos der Kommunalwahl im nächsten Jahr entgegentaumelt. Denn war es doch jahrelang die CDU, die der Steigbügelhalter für die Großprojekte der SPD gewesen ist, ob das 3do oder ob das Konzerthaus war oder andere Luftschlösser, die hier gebaut worden sind. Und dann kann man natürlich verstehen, dass man sich jetzt ein bisschen verärgert in die Ecke stellt, wenn die SPD einen neuen Partner gefunden hat. Ich möchte dieses Projekt Dortmunder U nicht in eine Größenordnung mit einem Konzerthaus oder auch mit einem 3do stellen.

Jahrelang hat die CDU Millionen ausgegeben, da spielten finanzielle Mittel überhaupt keine Rolle, wenn es um ihre Lieblingsprojekte ging. Deshalb muss ich sagen, kann ich Ihnen Ihre finanziellen Bedenken nicht so recht abnehmen. Es sei denn, es ist eben und das ist halt meine Ursachen-
analyse, letztendlich ein wahlpolitisches Kalkül.


Sie kennen mich, ich bin kein Befürworter von Großprojekten, aber ich bin immer dabei, wenn es drum geht, Kulturgüter in Dortmund zu erhalten. Ich bin auch immer dann dabei, wenn es darum geht, Landmarken, die bereits in Dortmund sind, zu erhalten und in der Tat dieses Dortmunder U ist eine der hervorragendsten Landmarken, die Dortmund besitzt. So hervorragend, dass wir das auch auf das Deckblatt unseres neuen Flugblattes der Schill-Partei genommen haben. Denn, damit vergleicht der Bürger Dortmund. Und ich glaube der Bürger hat große Probleme, wenn er sieht, welche Millionen das Konzerthaus verschlingt, welche Millionen 3do noch kosten wird. Aber ich denke, der Bürger wird, und deshalb hat Herr Prüsse auch keine Angst vor einer Bürgerbefra-
gung, dieses Projekt mit Sicherheit unterstützen. Denn es ist ein Markenzeichen für Dortmund.
Und das sollte auf jeden Fall erhalten bleiben.


Allerdings möchte ich vor finanziellen Schnellschüssen warnen. Deshalb freue ich mich, wenn hier von einer kostenneutralen Lösung gesprochen wird. Und ich möchte jedoch auch davor warnen, diese alten Industrieeinrichtungen in einer Art Museumsdorf hier in Dortmund wieder zu beleben. Im oder unter dem Dortmunder U ist gearbeitet worden. Deshalb sollte man sich fragen, was sind dort für andere Möglichkeiten denkbar?

Deshalb hoffe ich, wird es uns heute gemeinsam gelingen, zumindest diesen Turm zu erhalten. Ich denke, wer hier ernsthaft überlegt, dieses Markenzeichen, tatsächlich auch wenn das Geld knapp ist, abzureißen, wäre für mich ein Kulturbanause. Ich bin sicher, solche Leute haben wir nicht im Rat."




Abschließend brachte OB Dr. Langemeyer nochmals zum Ausdruck, dass Dortmund nicht Bremser brauche, wenn es beispielsweise um Arbeitsplätze gehe, sondern Dortmund brauche Entscheider, die Chancen, wie im vorliegenden Fall, nutzen.

Dies bedeute, dass im vorliegenden Fall kurzfristig entschieden werden müsse, ob der von Brau + Brunnen vorgelegte Vorschlag der Stadt Dortmund weiter helfe, dieses stadtentwicklungspoli-
tisch bedeutsame Projekt zu realisieren.


Dabei sei es für ihn kein Problem, dass die Stadt Dortmund sich hier finanziell beteilige, um letztendlich dieses Projekt der Realisierung näher zu bringen.

OB Dr. Langemeyer erklärte abschließend, dass die Dortmunderinnen und Dortmunder in einigen Jahren stolz darauf sein werden, dass man das Dortmunder U haben erhalten können und dass es gelungen sei, diesem einer vernünftigen Nutzung zuzuführen.



Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.


zu TOP 2.1
Bauleitplanung
99. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan InW 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. - III. Anhörungsrecht und Empfehlungen der zuständigen Gremien
IV. Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 17.12.1998
V. Neufassung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr. 99)
VI. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, InW 109, InN 106 und InN 217
VII. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan InW 120
VIII. Ergebnis der erneuten Bürgeranhörung
IX. Beschluss zur Ausgleichsregelung
X. - XI. Offenlegungsbeschlüsse
(Drucksache Nr.: 04550-03)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Reuter, dass es nach Auffassung ihrer Fraktion wenig Sinn mache, die vorliegenden Pläne hinsichtlich der Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes überhaupt heute zu behandeln, da eine Realisierung dieses Projektes in weiter Ferne gerückt sei.

Ihrer Auffassung nach sollte man zunächst bis September 2003 abwarten, in der Hoffnung, dass dann der Investor bzw. die Bahn AG das bisherige Verwirrspiel hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes beenden werde. Erst dann mache es ihrer Auffassung nach Sinn, über weitere planrechtliche Schritte diesbezüglich weiter nachzu-
denken.


Auf Seiten der SPD-Fraktion machte anschließend Rm Harnisch deutlich, dass sich bei dem, was unter dem o. a. Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung vorliege, um die konsequente Fortsetzung dessen, was derzeit aktuelle Beschlusslage des Rates der Stadt sei, handele. Von daher werde die SPD-Fraktion auch dieser Vorlage zustimmen.

Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

Im Verlauf der weiteren Diskussion machten OB Dr. Langemeyer und StR Sierau nochmals deutlich, dass die Stadt Dortmund mit der vorliegenden Verwaltungsvorlage letztendlich ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkomme.

Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Jostes, dass es sich bei der vorliegenden Verwaltungsvorlage um einen weiteren und auch notwendigen planungsrechtlichen
Schritt handele, den die CDU-Fraktion auch mitgehen werde.


Natürlich sei auch die CDU-Fraktion gespannt darauf, welche Entscheidung im September 2003 von dem Investor bzw. der Bahn AG diesbezüglich verkündet werde.



Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:


1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch fol-
genden Antrag der SPD-Fraktion vom 24.07.2003:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die ursprünglich vorgestellte Variante
- Nordspange - Bestandteil des weiteren Planungsprozesses bleiben muss. Diese
Variante wird von der BV Innenstadt-Nord für verträglich und erforderlich gehalten.


2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der SPD-Fraktion fasst der Rat der Stadt mit
Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der
Bürgerliste, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die Ratsbeschlüsse vom 17.12.1998 (Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern - Nr. 99 - und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InW 120 - Überbauung Hauptbahnhof -) aufzuheben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1)

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich (erneut) zu ändern (99. Änderung - Entwicklung Hauptbahnhof -).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 BauGB

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, In W 109, In N 106 und In N 217 teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

VII. Der Rat der Stadt beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlagen genannten räumlichen Geltungsbereich.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

VIII. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten erneuten Bürgeranhörung zur 99. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof -.

IX. Der Rat der Stadt beschlileßt, zum Ausgleich der aufgrund des Bebauungs- planes In W 120 zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft die städtischen Grundstücke Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 210, 314 und 531 in einer Größe von insgesamt 10.800 m² bereitzustellen und dort die unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Maßnahmen durchzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 1a Abs. 3 BauGB

X. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 99. Änderung - Entwicklung Hauptbahnhof - des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und dem Erläuterungsbericht vom 23.06.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

XI. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan- Entwurfes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, In W 109, In N 106 und In N 217) und der Begründung vom 23.06.2003 mit integriertem Umweltbericht zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.





zu TOP 2.2
Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns
in Dortmund
(Drucksache Nr.: 04152-03)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

1. Der Rat nimmt die Gesprächsergebnisse zwischen der Verwaltung und den Beauf-
tragten der TK AG zur Kenntnis. Er betont die Verpflichtung der TK AG und ihrer
Konzernunternehmen, angesichts des massiven Arbeitsplatzabbaus in Dortmund
durch die Verlagerung der Stahlproduktion, der Kokerei und verbundener Ge-
schäftsfelder in die Rheinschiene für ausgleichende, neue Arbeitsplätze schaffende
Aktivitäten zu sorgen. Dieser Prozess, zu dem es Vereinbarungen unter Einbezie-
hung des Landes gibt, ist noch nicht abgeschlossen; er ist auch hinsichtlich der
schnellen Inwertsetzung alter TK-Flächen für neue Nutzungen zügig weiterzu-
führen.

2. Bei der Planung neuer Nutzungen für alte TK-Flächen, auch im Rahmen neuer
Gebietsentwicklungs- und Bauleitplanungen, ist die Stadt Dortmund besonders
an der Erhaltung und Weiterentwicklung gewerblich-industrieller Standorte in-
teressiert, z. B. die Produktion von Hoesch Spundwand (z. Z. knapp 600 Arbeits-
plätze) am Standort "Werk Union Rheinische Straße" (Standort Nr. 30 der Anlage 1
der Vorlage) und die Produktions- und Forschungsstandorte auf der Westfalen-
hütte (z. B. Dortmunder Oberflächenzentrum DOC).

3. Die für die einzelnen Flächen angedachten Nutzungsziele sind im Bedarfsfall zu
konkretisieren. Insbesondere sollen angesichts der Arbeitsmarktlage bedarfs-
gerechte Wirtschaftsflächen, z. B. für Logistik auf Teilbereichen Westfalenhütte,
schnell an den Markt kommen, da sie in Dortmund nachgefragt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt,

a) den Thyssen-Krupp-Konzern bei der Realsierung der abgestimmten Nutzungs-
ziele für den Grundstücksbestand zu begleiten;
b) die für die einzelnen Flächen vorgeschlagenen Nutzungsziele ergebnisoffen in
die laufenden GEP- und F-Plan-Neuaufstellungsverfahren und somit in die er-
forderlichen weiteren Prüfverfahren und Abwägungsprozesse einzubringen.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat beauftragt die Verwaltung,

1. den ThyssenKrupp Konzern bei der Entwicklung der abgestimmten Nutzungsziele für deren Grundstücksbestand zu begleiten;
2. die für die einzelnen Flächen vorgeschlagenen Nutzungsziele ergebnisoffen in die laufenden GEP- und F-Plan-Neuaufstellungsverfahren und somit in die erforderlichen weiteren Prüfverfahren und Abwägungsprozesse einzubringen.





zu TOP 2.3
Erhalt der außerbetrieblichen Ausbildungsstätte in Dortmund
(Drucksache Nr.: 04667-03)

Zunächst erläuterten Rm Prüsse (SPD) sowie Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den gemeinsam vorgelegten Antrag hinsichtlich des Erhaltes der außerbetrieb- lichen Ausbildungsstätte in Dortmund. Hierbei verdeutlichten sie, wie wichtig es sei, auch künftig der Gruppe der benachteiligten und am Arbeits- und Ausbildungsmarkt chancen- losen Jugendlichen eine Ausbildung in einer außerbetrieblichen Ausbildungsstätte zu ermöglichen. Insofern sollte man alles unternehmen, um diese Möglichkeit auch künftig zu erhalten.


Für die CDU-Fraktion erklärte anschließend Rm Hengstenberg, dass man dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der unter anderem eine Aufforderung an die Landesregierung beinhalte, ihre Auffassung hinsichtlich der außerbetrieblichen Ausbildungsstätten nochmals zu überdenken, zustimmen werde.

Einverstanden sei man auch damit, so wie es im Ältestenrat verabredet worden sei, nach der Sommerpause auf der Grundlage des von seiner Fraktion vorgelegten Antrages grundsätzlich nochmals über diese Problematik zu diskutieren.

Folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 24.07.2003 wurde daraufhin zunächst vertagt:

Mit Sorge beobachtet die Stadt Dortmund die Verschärfung der Situation am Arbeitsmarkt. Wir verzeichnen in diesem Sommer eine deutlich höhere Zahl noch nicht vermittelter Be- werber um Ausbildungsstellen. Die gegenwärtige wirtschaftliche Situation lässt befürchten, dass sich die Arbeitslosigkeit bei der Gruppe der Langzeitarbeitslosen weiterhin verfestigt und insbesondere das Angebot betrieblicher Ausbildungsplätze stark rückläufig bleibt.


Die Stadt Dortmund hat sich seit zwei Jahrzehnten in der Beschäftigungsförderung engagiert und unterstützt mit dem kommunalen Arbeitsmarktfonds (KAF) und der ESF-Konsensrunde die lokalen Partner. Das in Dortmund aktuell initiierte Programm "12x12" zur Schaffung von 144 zusätzlichen Ausbildungsplätzen in den zwölf Dortmunder Stadtbezirken ist sehr gut angelaufen. Mit dem Dortmund-Projekt wird der Aufbau neuer Führungsbranchen unterstützt; damit sollen kurz-, mittel- und langfristig erhebliche Beschäftigungseffekte erreicht werden. Die Stadt stellt allein für die Initiative dp mehr als fünf Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Außerdem wurde und wird die Dortmunder Dienste GmbH von Stadt und Bundes-/Landesprogramme finanziert.


Eine grundlegende Reform des Arbeitsmarktes in Deutschland ist geboten. Hierzu stellen wir allerdings fest, dass in der Übergangsphase zwischen "altem" und "neuem" System die in zwanzig Jahren aufgebauten Strukturen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit aktuell durch Beschlüsse von Bund und Land gefährdet sind.

Dies betrifft insbesondere die Träger bzw. Wohlfahrtsverbände, die auch mit Unterstützung der Stadt Dortmund eine moderne Infrastruktur zur Vermittlung, Beschäftigung und Qualifizierung von Arbeitslosen sowie die Schaffung von Ausbildungsplätzen aufgebaut haben. Auch die stadt- eigene gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Dortmunder Dienste leistet seit 1996 einen erheblichen Beitrag zur Integration von Sozialhilfeempfängern.








Obwohl diese Träger über bestehende Maßnahmenverträge verfügen, die noch in 2002 abge- schlossen wurden, ist bereits jetzt die Zahl der Teilnehmer/innen in Maßnahmen um rd. 15 % gesunken. Weitere Rückgänge sind abzusehen. Es werden Werkstätten aufgegeben, Raum- kapazitäten und Fuhrparks abgebaut sowie notwendige Investitionen zurückgefahren und Personal entlassen. Sollten keine einschneidenden Aktivitäten diesen Prozess stoppen, sind Einbrücke der Trägerlandschaft zu erwarten, die nur sehr aufwendig wieder umkehrbar wären. Die Integration von Arbeitslosen sowie die Schaffung von Ausbildungsplätzen würde durch das Zurückfahren von Förderprogrammen ohne Stützung der professionell arbeitenden lokalen Strukturen und ohne Abstimmung mit den lokalen Akteuren gefährdet.

Ein konkretes Beispiel für die Auswirkung dieser Vorgehensweise ist die Außerbetriebliche Ausbildungsstätte der Handwerkskammer in Dortmund. die auslaufende Förderung des Landesprogramms zur Förderung marktbenachteiligter Jugendlicher bedeutet den Wegfall von 288 Ausbildungsplätzen bis zum 01.08.2005 für diese Ausbildungsstätte. Dies trifft damit eine Einrichtung, die bekanntermaßen bisher sehr gute Integrationserfolge erzielt hat. Auch andere Einrichtungen sind ähnlich betroffen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Positionen:

1. Land und Bund werden aufgefordert, sich gemeinsam mit den Kommunen für die Ausbildung von Jugendlichen und die berufliche Förderung von Langzeitarbeitslosen einzusetzen. Die Förderung von Ausbildung und Qualifizierung ist von hoher Bedeutung. Die Stützung der Trägerlandschaft vor Ort in der Übergangsphase zu veränderter Arbeitsmarkt und Sozialpolitik ist wichtig. Wir müssen gemeinsam mit der Wirtschaft erreichen, dass jedem erwerbsfähigen Arbeitslosen bzw. Ausbildungsplatzsuchenden eine berufliche Perspektive angeboten wird. Dabei ist eine Ausbildungsplatzabgabe kontraproduktiv.

2. Alle verfügbaren Bund/Land/EU-Programme, die geeignet sind, kurzfristig Beschäftigung zu schaffen und Qualifizierung zu sichern sind für Dortmund zu nutzen.
Dazu könnten z. B. folgende Projektansätze gehören:

· Beteiligung am Bundesprogramm "jump plus" für Arbeitslose Jugendliche


· Beteiligung am Bundesprogramm "Arbeit für Langzeitarbeitslose".

Die Verwaltung wird beauftragt



· weitere Ausbildungsplätze bei der Stadtverwaltung - auch über den eigenen Bedarf hinaus - zur Verfügung zu stellen
· zeitlich begrenzte außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zusammen mit der Handwerkskammer und anderen Trägern zu fördern
· Migranten und Migrantinnen zu qualifizieren
· Haushaltsreste der Dortmunder Dienste gGmbH konzentriert in einem Projekt zur Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen einzusetzen
· stadtteilbezogene niederschwellige Beschäftigung zusammen mit dem Christlichem Jugenddorf und anderen Trägern zu fördern.

Der Oberbürgermeister und der Kämmerer werden aufgefordert, möglicherweise erforderlich werdende Eigenanteile aus vorhandenen Haushaltsmitteln des Doppelhaushaltes 2003/2004 z. B. aus dem kommunalen Arbeitsmarktfonds oder
Urban II, einzubringen.

3. Das Dortmunder Arbeitsmarktforum soll sich in einer weiteren Sitzung mit dem konzeptionellen und finanziellen Herausforderungen für die Trägerlandschaft befassen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend vorzubereiten.


Weiterhin fasste der Rat der Stadt auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit Mehrheit gegen
die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Mit Sorge beobachtet der Rat der Stadt die Verschärfung der Situation am Arbeitsmarkt. Nach Jahren der Verbesserung aufgrund des Wachstums in neuen Beschäftigungsfeldern ist nun auch in Dortmund die Arbeitslosenquote wieder auf das Niveau der Neunziger Jahre gestiegen. Außerdem ist in diesem Sommer eine deutlich höhere Zahl noch nicht vermittelter Bewerber um Ausbildungsstellen zu verzeichnen. Die gegenwärtige wirtschaftliche Situation lässt befürchten, dass sich die Arbeitslosigkeit bei der Gruppe der Langzeitarbeitslosen weiterhin verfestigt und insbesondere das Angebot betrieblicher Ausbildungsplätze weiter rückläufig ist.


Vor diesem Hintergrund begrüßt der Rat der Stadt Dortmund bundes- und landespolitische Maßnahmen und Programme, die darauf abzielen, die Situation insbesondere von Jugendlichen zu verbessern. Der Rat verpflichtet sich, im Rahmen kommunaler Handlungsspielräume zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, die Zahl der jugendlichen Arbeitslosen zu reduzieren.

Ein Baustein in dem Geflecht von Maßnahmen, um die Gruppe der benachteiligten und am Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt chancenlosen Jugendlichen eine Ausbildung zu ermöglichen sind außerbetrieblichen Ausbildungsstätten. Die Ausbildungsstätte der Handwerkskammer in Dortmund ist zur Zeit von den dem Auslaufen des Landesprogramms zur Förderung marktbenachteiligter Jugendlichen betroffen. Konkret bedeutet dies den Wegfall von 288 Ausbildungsplätzen bis zum 01.08.2005. Andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten sind durch strukturelle arbeitsmarkt- politische Veränderungen ebenfalls negativ betroffen.


Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat folgende Resolution und fordert die Verwaltung auf, die Landesregierung von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

I. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für den Erhalt des Systems der außerbetrieblichen Ausbildung aus. Die bestehenden Einrichtungen sind angesichts eines sich dramatisch verknappenden Arbeits- und Ausbildungsmarktes und einer zunehmenden Zahl von marktbenachteiligten Jugendlichen unverzichtbar. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich aktiv für den Erhalt dieses ergänzenden Bausteins der Arbeitsmarktpolitik einzusetzen.

II. Der Rat setzt sich dafür ein, dass die außerbetriebliche Ausbildungsstätte der Handwerkskammer in Huckarde, die akut in ihrer Existenz gefährdet ist, in allen Funktionen gestärkt und gesichert wird.

III. Die Landesregierung wird aufgefordert, ausreichende Fördermittel zur langfristigen Sicherung der Ausbildungsstätte der Handwerkskammer zur Verfügung zu stellen, solange der Bedarf an außerbetrieblicher Ausbildung nachweisbar vorhanden ist. Dies gilt im Grundsatz auch für die übrigen außerbetrieblichen Ausbildungsstätten, sofern diese auf entsprechende Fördermittel angewiesen sind.

IV. Der Rat erklärt seine Bereitschaft, im Rahmen der Reformen des Arbeitsmarktes gemeinsam mit den Trägern der außerbetrieblichen Ausbildung an einer Konzeption zu arbeiten, die Synergien berücksichtigt, Kooperation fördert und damit größtmögliche Effizienz und arbeitsmarktpolitische Passgenauigkeit erreicht. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich an diesem Prozess zu beteiligen, um das Modul "außerbetriebliche Ausbildung" mit den Bausteinen der arbeitsmarktpolitischen Reformen sinnvoll zu verknüpfen.



Anschließend wurde die öffentliche Sitzung von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr für eine Pause unterbrochen.




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1

- unbesetzt -



zu TOP 3.2
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
(Drucksache Nr.: 04090-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt

1. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" (Anlagen I - IV),

2. die Entlastung der Werkleitung,

3. den Jahresgewinn 2002 auf neue Rechnung vorzutragen und für die Passivierung weiterer Grabnutzungsrechte zu verwenden.



zu TOP 3.3
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002

(Drucksache Nr.: 04265-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 10.10.2002 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße - um ein Jahr bis zum 23.08.2004 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:

§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)




zu TOP 3.4
Weiterführung der L 663n
(Drucksache Nr.: 04200-03)

Für die SPD-Fraktion machte Rm Sohn deutlich, dass seine Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Weiterführung der L 663 n auf der Grundlage der sog. Nordvariante zustimmen werde.

In seinen Ausführungen machte er deutlich, dass sich seine Fraktion diese Entscheidung sicherlich nicht leicht gemacht habe, sondern diese nach einer intensiven Interessenab-
wägung auf der Grundlage der diesbezüglichen Gutachten getroffen habe.

Hinzu komme, dass diese Lösung auch von den Nachbargemeinden mitgetragen werden.

Abschließend brachter er die Hoffnung zum Ausdruck, dass eine schnellere Realisierung dieser Maßnahme möglich sein werde.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Kröger-Brenner deutlich, dass eine Realisierung der L 663 n letztendlich dazu führen werde, dass der größte zusammenhängende Freiraum im Dortmunder Osten unwiederbringlich zerstört werde.

Außerdem begründete Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) im Verlauf ihrer weiteren Ausführungen die ablehnende Haltung ihrer Fraktion u. a. damit, dass die vorliegenden Gutachten nicht ausreichend seien, um im vorliegenden Fall sachgerecht abwägen zu können.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

mit dem Projekt 7,4 % Naturschutzgebiete in Dortmund ist und wird der Stadt Dortmund ein ökologischer Meilenstein für die ökologische Stadtentwicklung gelingen. Mit dem Projekt 'Weiterbau der OW III a' wird uns allerdings ein Projekt in die verkehrs- und umweltpolitische Steinzeit zurück katapultieren.

Ich stelle die Frage an meine geschätzten Ratskolleginnen und -kollegen, haben Sie sich diesen Bereich mal angeschaut? Der einzige bisher weitgehendst unzerschnittene Freiraum-
bereich in Dortmund lt. Umweltbericht. Der Bereich in Dortmund, der am wenigsten durch Lärm belastet wird, ein wertvoller Naherholungsbereich und eine wertvolle Fläche für den Arten- und Biotopenschutz. Denn Brackel ist der Außenstadtbezirk mit dem geringsten Naturschutzgebietsanteil in Dortmund. Und wenn diese Straße kommt, wird es auch so bleiben.

Ich möchte zu dieser Vorlage folgendes sagen, was ja meine hochgeschätzte Vorrednerin im wesentlichen schon getan hat.

Es gilt heute offenbar, wenn wir dieser Vorlage zustimmen, die Katze im Sack zu kaufen. Allein auf der Grundlage eines Verkehrsgutachtens sollten wir - und so der Beschlusstext - die Nord-
variante zur Grundlage der Planung der Weiterführung der L 663 n machen.

Ich möchte Sie an die Aufgaben des Rates der Stadt Dortmund erinnern: Unsere Aufgabe ist es, abzuwägen zwischen den Belangen. Und hier ist ein einziger Belang dargestellt, und das ist in der Tat eine meiner Meinung nach sehr zweifelhafte Verkehrsentlastung. Ich erwarte von diesem Rat der Stadt Dortmund und ich erwarte das von der Stadtverwaltung, dass ich um-
fassend über alle Belange informiert werde, bevor ich so einer Planung zustimme oder auch bevor ich so eine Planung ablehne. Das heißt die Umweltbelange, Erholungsbelange und stadtklimatische Belange, die berücksichtigt werden müssen.

Man kann jetzt sagen, wir sind noch sehr früh im Verfahren und dass die Stadt Dortmund mit diesem Verfahren auch nur als Träger öffentlicher Belange auftaucht. Aber wir sollten uns keinesfalls unter Zugzwang setzen, nur weil der Rat der Stadt Unna das möchte. Ich vertrete hier primär in Dortmund Dortmunder Interessen. Und ich vertrete die Interessen, dass ich im Stadtbezirk Brackel Freiräume erhalten möchte.

Die Hausaufgaben, die eigentlich die Verwaltung hätte machen müssen, habe ich dann selbst getan. Ich habe mir den Umweltplan angeschaut, ich habe mir die Gutachten der Naturschutzverbände angeschaut und auch die Landschaftspläne, und ich denke, das wird die Fachverwaltung bestätigen können, dass dieser ökologisch wertvolle Raum einzigartig ist in Dortmund mit seinem vielfältigem Biotop-Mosaik und dass man hier wirklich überlegen sollte, was man dort anstellt. Ob man zugunsten einer kurzfristig gedachten verkehrlich entlastbar zweifelhaften Straße hier dieses Filetstück des Dortmunder regionalen Grünzuges zerstört. Denn ich weiß, dass Ökoargumente hier in diesem Rat nicht immer die stichhaltigsten für Sie sind. Da muss nur einer kommen und sagen, wir bauen eine neue Straße - sofort sind die beiden großen Fraktionen wieder dabei, das bringt uns in Dortmund nach vorne.

Mittlerweile wissen wir aber auch, gerade die Grünplanung ist entscheidend für die Lebens-
qualität in Dortmund. Und Sie werden mit dieser neuen Straße Menschen und Bürger belasten, die bisher vom Verkehr noch weitaus weniger belastet worden sind. Das heißt, was Sie hier machen mit diesem Straßenbau ist im wesentlichen eine Verkehrsverlagerung. Mit dem Ergebnis, dass der Bereich des Hellweges, den Sie ja entlasten wollen, nur eine rein rechnerische Entlastung bekommen wird. Was sagt denn dieses Verkehrsgutachten dazu?

Der Gutachter äußert sich meiner Meinung nach sehr vorsichtig. Er spricht von tendenziell größeren Entlastungswirkungen als bei einer südlichen Führung der L 663 n. Das ist für mich eine sehr schwache Formulierung, die ich um keines Falls zur Grundlage meines Beschlusses hier machen möchte, bevor ich nicht weitere Ergebnisse kenne.

Denn, Sie wissen genauso wie ich, wenn Sie diese Straße bauen, werden weiterhin 10 000 bis
13 000 Fahrzeuge auf der Hellweg-Schiene fahren. Es werden auf der Wickeder Straße
5 000 Fahrzeuge mehr fahren. Deshalb ist es im wesentlichen nur eine Verkehrsverlage-
rung und Sie kriegen eine neue Straße mit 30 000 bis 40 000 Fahrzeugen pro Tag in einen Bereich, der bisher verkehrsmäßig unter keinen Belastungen zu leiden hatte.

Wenn diese Straße gebaut wird, dann wird die Aufenthaltsqualität im Bereich der Lärmbe-
lastung besser werden. Das stimmt nicht. Und soll ich Ihnen sagen, warum das nicht stimmt? Wenn der Herr Sauer jetzt da wäre, der könnte mir das physikalisch bestätigen. Letztendlich bekommen Sie nur eine messbare Lärmentlastung, wenn sie den Kraftfahrzeugverkehr um
50 %, reduzieren. Mit all diesen Varianten wird es allerdings nicht gelingen. Für den Bürger wird es zu keiner messbaren Lärmentzerrung kommen. Und ich möchte auch darauf hinweisen, wenn hier gesagt wird, diese Straße kann kurzfristig realisiert werden, das wage ich zu bezweifeln. Es gibt noch kein Linienbestimmungsverfahren und auch im Gebietsentwick-
lungsplan ist diese Straße nicht mit einer durchgehenden Linie enthalten, sondern lediglich mal gestrichelt als eine Absichtserklärung.

Wenn Sie sich auf dieses Projekt jetzt festlegen, scheint mir das die Verkehrsprobleme im Stadtbezirk Brackel auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Denn Sie wissen auch,
es gibt die Möglichkeit der Verbandsklage, und ich bin sicher, dass die Naturschutzverbän- de erstmalig hier in Dortmund von ihrem Recht Gebrauch machen, die Dortmunder Natur von unsinnigen Planungen zu schützen.

Deshalb sollten wir uns mit einer anderen Variante beschäftigen, die durchaus ebenfalls Entlastungsmög- lichkeiten bietet, das ist die Südvariante, um dem Bürger auch kurzfristig eine realistische Perspektive für Verkehrsentlastungen im Stadtbezirk Brackel zu geben. Und deshalb möchte ich Sie bitten, diese Vorlage letztendlich heute nicht zu beschließen, sondern zu schieben, bis wir hier als Rat eine umfassende Datenbilanz bekommen haben und nicht nur einseitig aus verkehrlicher Sicht."


Seitens der CDU-Fraktion begründete Rm Böhm die zustimmende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Beschlussfassung zum o. a. Tagesordnungspunkt. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass die hierin enthaltene Variante hinsichtlich der Weiterführung der L 663 n den eindeutigen Mehrheitswillen der Bevölkerung, insbesondere in den Stadtteilen Asseln und Wickede, entspreche. Von daher forderte er u. a. auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus auf, der Verwaltungsvorlage bezüglich der o. a. Angelegenheit zuzustimmen, da sie hierdurch den vielen Menschen, die derzeit - beispielsweise am Hellweg - durch Straßen-
lärm in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt seien, helfen könnten.


Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von
Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Variante 4-Nord (Fortsetzung der L 663 n nördlich Asseln/Wickede mit Anschluss an die Dortmunder Straße und Fortsetzung nach Osten bis zur Wasttangente Unna) zur Grundlage der Planung zur Weiterführung der L 663n zu machen. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Land Nordrhein-Westfalen diese Variante zur Aufnahme in den Integrierten Gesamtverkehrsplan Nordrhein-Westfalen zu melden.




zu TOP 3.5

EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2002
(Drucksache Nr.: 04325-03)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Jahresbericht 2002 zur Kenntnis.











zu TOP 3.6
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003-2004"
(Drucksache Nr.: 04226-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung der im Jahr 2002 begonnenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirksbezogener naturnaher Bau von Kinder- spielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren" in einer
II. Ausbaustufe für ein weiteres Jahr von 2003 bis 2004.

Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich hierbei um 218.030,- Euro von ursprünglich 2.974.550,- Euro 12 Monate auf insgesamt 3.192.580,- Euro für einen Zeitraum von 21,5 Monate

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die erforderlichen Zuwendungsbescheide bzw. Genehmigungen zu einem förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.

Finanzierung Gesamtkosten neu (I. und II, Ausbaustufe):
Haushaltsjahr: 2002-2004

Eigenanteil Stadt:
Finanzposition: 4390 9850 000 1 Euro 65.960,-
4390 7150 000 0 Euro 201.794,-
Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH

Förderungsmittel:
Zuschussmittel durch Land und Arbeitsverwaltung
zu Bau- und Personalkosten für die ABM
Neugestaltung von Kinderspielplätzen Euro 2.924.826,-

Gesamtkosten: Euro 3.192.580,-

Finanzierung (Ausgaben/städt. Eigenanteil):
(ca. 20% der Gesamtkosten)
Haushaltsjahr: 2002-2004

Finanzposition: 4390 9850 000 1 Euro 65.960,-
Vermögens- HH - Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH -

Finanzposition: 4390 7150 000 0 Euro 201.794,-
Verwaltungs- HH - Zuschuss an die Dortmunder Dienste
Gesellschaft für Beschäftigungsmaß-
nahmen mbH -

Ausgaben/städt. Eigenanteil gesamt: Euro 267.754,-

Finanzierung (Einnahmen / Zuschüsse Land NRW, Arbeitsverwaltung):
(ca. 80% der Gesamtkosten)
Haushaltsjahr: 2002-2004

Finanzposition: Euro 263.840,-
Vermögens- HH: - Zuweisungen des Landes zu den
Baukosten (Baumaterialien) -

Finanzposition: Euro 2.660.986,-
Verwaltungs- HH: - Zuweisungen des Landes und der Bundesan-
stalt für Arbeit zu Betriebs- und Personalkosten -

Einnahmen/Zuschüsse gesamt: Euro 2.924.826,-

Bei einer Änderungen der Förderungsanteile seitens des Landes oder der Arbeitsverwaltung erhöht bzw. verringert dies den Eigenanteil der Stadt Dortmund entsprechend.

Folgekosten: Es entstehen keine zusätzlichen Folgekosten, da es sich um vorhandene Anlagen handelt.


zu TOP 3.7
Bauleitplanung
Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beifügung einer Begründung
III. Auftrag zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur ökologischen Kompensation
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 04426-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von
Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Scha 122 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.12.2002 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7 Buchstabe a) bis c) und Punkt 8 Buchstabe a) und b) dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung

Rechtsgrundlage:


§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


II. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 122 die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 04.06.2003 beizufügen,

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. beauftragt die Verwaltung, zu dem durch den Eingriff in Natur und Landschaft ausgelösten Kompensationsbedarf in Form von Flächen und Maßnahmen entsprechend der Ausführungen unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage einen gesonderten städtebaulichen Vertrag abzuschließen

IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Scha 122 - Westholz / Nord - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



zu TOP 3.8

Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
(Drucksache Nr.: 04370-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Auf Grundlage des § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds" (Gemarkung Dortmund, Flur 2, Flurstück-Nr. 546 teilw.).



zu TOP 3.9

Bauleitplanung
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung vom
(Drucksache Nr.: 04430-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und der 7. Änderung des B-Planes 144 "Mannheimplatz" vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.I S. 2141, BGBl. III-FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und die 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.12.2002 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NW

III. beschließt, der 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" die Begründung vom 10.06.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NW



zu TOP 3.10

Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Beschluss der Satzung
(Drucksache Nr.: 04390-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln.

Rechtsgrundlage:

§ 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256) in der zur Zeit geltenden Fassung i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.



zu TOP 3.11

Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung -
(Drucksache Nr.: 04313-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungs- sperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Hö 248 - Godekinsiedlung" als Satzung. Der Geltungsbereich der Satzung über die Verände- rungssperre ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Pisula (CDU) nicht teil.



zu TOP 3.12

Bauleitplanung
121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244 - Sommerbergweg -
hier: teilweise Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 14.11.2002, Beifügung einer aktualisierten Begründung, teilweise Neufassung des Satzungsbeschlusses, Beschluss zum Abschluss des aktualisierten Durchführungsvertrages - Teil B -, Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 04405-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Satzungsbeschluss vom 14.11.2002 aufzuheben, soweit sich dieser auf die Begründung vom 14.08.2002 bezieht (Ziff. VI des Beschlussvorschlages in der Vorlage vom 17.09.2002 - Drucksachen-Nr. 03217-02)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 12 BauGB.

V. Der Rat beschließt, die Begründung vom 14.08.2002 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9.1 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.06.2003 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 - Sommerbergweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 12 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244
- Sommerbergweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden aktualisierten Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zu.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

VIII. Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde




zu TOP 3.13
Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)
(Drucksache Nr.: 04358-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der o. a. Angelegenheit eine Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

Auf eine entsprechende Frage von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte StR Sierau, dass der Prozess mit der vorliegenden Stellungnahme für die Verwal-
tung abgeschlossen sei. Wenn die Politik Änderungen wolle, wie das in der Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zum Ausdruck komme, müsse dies von den Fraktionen im Regionalrat beantragt werden. Die Verwaltung sei bereit, bei der Bezirks-
regierung eine solche Initiative anzukündigen.


Auf der Grundlage der o. a. Empfehlung nahm der Rat der Stadt Dortmund den darge- stellten Sachverhalt zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Schadstoff-, Brandschutzsanierung und Substanzsicherung
hier: Alfred-Adler-Schulkomplex
(Drucksache Nr.: 04337-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Alfred-Adler-Schulkomplexes, Jungferntalstr. 60-64 in Dortmund-Kirchlinde mit Gesamtkosten von 4.555.850,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

HJ 2003 Zahlungsbedarf Auftragsbedarf Mehrbedarf

Fipo 2100 9409 0275
HS 1.400.000,00 Euro 2.650.850,00 Euro 1.250.850,00 Euro
VE 1.400.000,00 Euro 600.000,00 Euro

Fipo 2100 9351 0275 und
2700 9351 0134
HS 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

HJ 2004 Zahlungsbedarf Auftragsbedarf Mehrbedarf

Fipo 2100 9409 0275
HS 1.400.000,00 Euro 1.800.000,00 Euro 0,00 Euro 400.000,00 Euro
VE 0,00 Euro
Fipo 2100 9351 0275 und
2700 9351 0134
HS 105.000,00 Euro 105.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Gesamt 2.905.000,00 Euro 4.555.850,00 Euro 0,00 Euro 400.000,00 Euro

Die fehlende restliche Finanzierung in Höhe von 1.650.850,00 Euro wird durch folgende Minderausgaben kompensiert:

Maßnahme HJ 2003 HJ 2004
Fipo 2300 5012 0000
Schadstoffsanierung Reinoldus-Schiller-Gymn. 600.000,00 Euro (HS) 400.000,00 Euro (HS)
Fipo 2150 9411 0155
Erweiterung und Umbau HS Innenstadt-West 119.552,19 Euro (HAR)
Fipo 2300 9405 0201
Lokales Medienkompetenzzentrum 107.600,00 Euro (HAR)
Fipo 2400 9411 0115
Größere Instandstandsetzungen Gew. Schulen 91.300,85 Euro (HAR)
Fipo 2200 9411 0146
Erweiterung und Umbau HS Wilh.-Röntgen-RS 332.396,96 Euro (HS)

Gesamt: 1.250.850,00 Euro 400.000,00 Euro

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.



zu TOP 3.15
Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes , vorhabenbezogener Bebauungsplan Mg 161
- Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße -
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161;
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung;
V. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
(Drucksache Nr.: 03968-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt:

den unter Punkt 13. vorgebrachten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuchen (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. II FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666,SGV NRW 2023).

II. beschließt die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- mit dem aktualisierten Erläuterungsbericht vom 27.05.2003 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs.1 GO

III. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- für den unter Punkt 2. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 26.09.2002 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 14. der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 10 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- die modifizierte Begründung vom 27.05.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§§ 9 Abs. 8 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161-Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- diesem widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord für das betroffene Bebauungsplangebiet außer Kraft treten.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW Nr. 41 S. 568, SGV NW 791).



zu TOP 3.16

"Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet
- Sachstandsbericht Mai 2003 -
(Drucksache Nr.: 04364-03)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Planungsamtes zur Kenntnis.



zu TOP 3.17
Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund
Berufung von zwei neuen Mitgliedern als Ersatz für zwei ausgeschiedene Mitglieder
(Drucksache Nr.: 04513-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die beiden bisherigen Mitglieder des Gestaltungs-beirates, Herr Prof. Stefan Görner und Herr Prof. Christoph Mäckler, auf eigenen Wunsch aus dem Beirat ausscheiden. An deren Stelle beruft der Rat zwei neue Mitglieder
- Frau Prof. Sabine Baumgart, Bremen/Dortmund,
- Frau Prof. Christa Reicher, Aachen/Dortmund.
Die Berufung bezieht sich auf den Zeitraum bis zur Neu- bzw. Wiederberufung der Mitglieder des gesamten Beirates am 31.12.2004.








zu TOP 3.18
Entwicklung einer interkommunalen Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch in Dortmund-Mengede
(Drucksache Nr.: 04471-03)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragte Rm Krüger, die Vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zu vertagen, da seine Fraktion diesbezüglich noch Beratungs-
bedarf habe.


Seitens der CDU-Fraktion zeigte sich Rm Dr. Eiteneyer schon ein wenig verwundert darüber, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus immer noch Beratungsbedarf hinsicht-
lich der o. a. Angelegenheit habe. Die CDU-Fraktion könne jedenfalls der Vorlage zum o. a. Tages-
ordnungspunkt zustimmen.


Für die SPD-Fraktion machte Rm Prüsse deutlich, dass es eine gute Gepflogenheit sei, Vertagungswünschen von Fraktionen zu entsprechen. Insofern werde man auch dem
Vertagungsantrag von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zustim-
men.

Die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wurde daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU vertagt.


zu TOP 3.19
Stellungnahme über verspätete Flüge ausserhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 26.06.02 - 30.04.03
(Drucksache Nr.: 04387-03)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus drückte Rm Unger die Auffassung ihrer Fraktion in einem Gedicht aus:

"Pünktlichkeit als eine Pficht,
gilt hier nicht.
Stattdessen hat sich wohl verbreitet,
dass man nun nicht mehr weggeleitet,
was Zug um Zug dazu führt,
dass man nach 10 mehr Flieger hört!
Das 'JA' zu später Stunde,
allein aus Ernst-August's Munde,
führt im Januar zu zwei,
im Februar bereits mal drei,
im März sind zwei dazu gekommen,
April schon neun zu spät gekommen!
Das Ende wird wohl nicht sein bei 10,
der Kossack wird noch weiter geh'n,
nein, sicher wird ganz bald dort oben,
ganz normal bis elf geflogen.
Doch mit uns wird's das nicht geben,
der Grüne Segen wird Euch fehlen!"


Anschließend brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass die vorliegende Stellungnahme über verspätete Flüge außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund deutlich mache, dass die hiervon betroffenen Menschen in einem nicht zu vertretbaren Maße durch Fluglärm beeinträchtigt werden.


Anschließend machten die Sprecher der CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktion zum o. a.
Tagesordnungspunkt deutlich, dass es audrücklicher Wille des Rates der Stadt gewesen sei, kontinuierlich über die Anzahl der Verspätungen sowie die entsprechenden Gründe informiert zu werden, um letztendlich einen Überblick zu haben, ob die Verspätungen sich in Grenzen halten.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.20
Lokale Agenda 21,
3. Zwischenbericht an den Rat
(Drucksache Nr.: 04297-03)

Hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt ein Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 09.07.2003, der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an den Rat
der Stadt weitergeleitet worden war, vor:

1. Der Rat der Stadt begrüßt die Bereitschaft der Verwaltung, sich an dem Agenda-Prozess im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu beteiligen.
Der Rat der Stadt hält es jedoch für unerlässlich, die Berücksichtigung von Nach- haltigkeitskriterien jeweils transparent zu machen und eine Überprüfbarkeit zu gewährleisten.


2. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Verwaltung für die Bereiche, in denen explizit die Kriterien nachhaltiger Entwicklung als handlungsleitend anerkannt werden, standardisierte Nachhaltigkeitsberichte entwickelt und am Ende jeden Jahres in den betroffenen Fachaus- schüssen vorlegt sowie dem Rat die Ergebnisse vorstellt.

3. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, den Zwischenbericht dahingehend zu er- gänzen, dass konträre inhaltliche Positionen verschiedener Akteure benannt, in ihren Grundzügen dargestellt und die entsprechenden Originaldokumente (Stellungnahme und Protokolle der Arbeitsgruppen) im Anhang zur Kenntnis gegeben werden.

4. Der Rat der Stadt erwartet, dass die Anregungen und Einwände aus den Agenda- Arbeitsgruppen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Flächennutzungsplans erhoben wurden, vorrangig bearbeitet und die Ergebnisse an die Arbeitsgruppen zurückgemeldet werden, um Nachhaltigkeitskriterien in dem Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan einzubeziehen.

5. Das Agenda-Büro wird aufgefordert, den Internetauftritt laufend so zu aktualisieren, dass mindesten die jeweils aktuellen Protokolle aus den Arbeitskreisen und aktuelle Termine zeitnah abrufbar sind.


Nachdem Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den Antrag ihrer Fraktion kurz erläutert hatte, brachte für die SPD-Fraktion Rm Lührs zum Ausdruck, dass der erste
Satz des Punktes 1 des genannten Antrages den Eindruck erwecke, als ob bei der Stadt Dortmund der Agenda-Prozess noch gar nicht stattgefunden habe. Dies sei keinesfalls so.

Darüber hinaus machte sie deutlich, dass ihre Fraktion vom Grundsatz her diesen Antrag unter-
stützen werde. Sie bat jedoch darum, den Punkt 2 des genannten Antrages dahingehend zu ändern, dass die standardisierten Nachhaltigkeitsberichte erst ab dem nächsten Jahr abgege-
ben werden müssen, da aufgrund der notwendigen Vorbereitungen es für dieses Jahr schwer
umsetzbar wäre.


Nachdem StR Sierau verdeutlicht hatte, dass durch den vorliegenden Antrag der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus der Eindruck erweckt werde, als ob seitens der Stadt Dortmund der Agenda-Prozess nicht ernsthaft wahrgenommen werde, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Kröger-Brenner, dass der vorliegende Antrag ihrer Fraktion mehr als Ansporn zu verstehen sei.


Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und unter Be-
rücksichtigung der Anmerkung von Rm Lührs (Punkt 2 des Antrages) fasst der Rat der bei Stimm-
enthaltung von Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Be-
schluss:


1. Der Rat der Stadt begrüßt die Bereitschaft der Verwaltung, sich an dem Agenda-Prozess im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu beteiligen.
Der Rat der Stadt hält es jedoch für unerlässlich, die Berücksichtigung von Nach- haltigkeitskriterien jeweils transparent zu machen und eine Überprüfbarkeit zu gewährleisten.


2. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Verwaltung für die Bereiche, in denen explizit die Kriterien nachhaltiger Entwicklung als handlungsleitend anerkannt werden, standardisierte Nachhaltigkeitsberichte entwickelt und am Ende jeden Jahres in den betroffenen Fachaus- schüssen vorlegt sowie dem Rat die Ergebnisse vorstellt.

3. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, den Zwischenbericht dahingehend zu er- gänzen, dass konträre inhaltliche Positionen verschiedener Akteure benannt, in ihren Grundzügen dargestellt und die entsprechenden Originaldokumente (Stellungnahme und Protokolle der Arbeitsgruppen) im Anhang zur Kenntnis gegeben werden.

4. Der Rat der Stadt erwartet, dass die Anregungen und Einwände aus den Agenda- Arbeitsgruppen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Flächennutzungsplans erhoben wurden, vorrangig bearbeitet und die Ergebnisse an die Arbeitsgruppen zurückgemeldet werden, um Nachhaltigkeitskriterien in dem Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan einzubeziehen.

5. Das Agenda-Büro wird aufgefordert, den Internetauftritt laufend so zu aktualisieren, dass mindesten die jeweils aktuellen Protokolle aus den Arbeitskreisen und aktuelle Termine zeitnah abrufbar sind.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.21

- unbesetzt -



zu TOP 3.22
Bauliche Erweiterung der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9, in Do-Asseln.
hier: Errichtung von Klassenräumen in Fertigmodulbauweise (Baubeschluss)
(Drucksache Nr.: 04449-03)

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage und unter Berücksichtigung des Schreibens von
OB Dr. Langemeyer vom 15.07.2003 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

Errichtung von 5 Unterrichtsräumen in Fertigmodulbauweise am Schulstandort der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9 in Do-Asseln mit Gesamtkosten von 985.000 Euro.

Finanzierung:

Die Investitionskosten in Höhe von 985.000 Euro werden wie folgt finanziert:

1. 855.000 Euro aus den bei der Finanzposition 2000 9408 0001 - Pavillonersatzprogramm - für das Haushaltsjahr 2003 veranschlagten Mitteln von insgesamt 2.384.500 Euro

2. Die restlichen Investitionskosten von 130.000,00 Euro werden aus den Fördermitteln des Bundes aus dem Sonderprogramm "Zukunft, Bildung und Betreuung" aufge- bracht.

Sollten die Fördermittel des Bundes nicht rechtzeitig genehmigt werden, wird ein entsprechender Betrag aus Minderkosten laufender Projekte gedeckt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.




zu TOP 3.23
Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW aus dem Projektaufruf Ruhr "Initiativen in Stadtteilen und Siedlungen" für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf für die Umsetzung "Interkulturelles Zentrum" in der Nordstadt.
(Drucksache Nr.: 04495-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt - vorbehaltlich der Kostenkonkretisierung nach DIN 276, der gesicherten Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg - die Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW in Höhe von maximal 302.000,00 Euro (73,18 % aus Landesmitteln) zur Einrichtung
eines "Interkulturellen Zentrums", Münsterstr. 9-11. Der Eigenanteil 26,82 %, in Höhe von 148.000,00 Euro wird vom Verein zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens e.V. finanziert.

Die Weiterleitung der Finanzmittel erfolgt über die Finanzposition 6151 9882 0101 - Nordstadt - Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -.

Die Mehrausgaben in Höhe von 450.000,00 Euro gegenüber dem Haushaltsplan werden mit den Mehreinnahmen aus anteiligen Landesmitteln in Höhe von 302.000,00 Euro unter FiPo 6151 3612 0101 - Landeszuweisung Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf sowie dem Eigenanteil des Vereins in Höhe von 148.000,00 Euro wird unter der neu einzu- richtenden FiPo 6151 3672 0101 - Zuschüsse vom Trägerverein "Verein zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens e.V." gedeckt.

Somit entstehen der Stadt Dortmund für die Umsetzung des Projekts "Interkulturelles Zentrum" keine Kosten, da die Einnahmen zu 100% den Ausgaben entsprechen.




zu TOP 3.24
Projektvorhaben "HarkortBogen" in Dortmund Hombruch
hier: Neuer Sachstand
(Drucksache Nr.: 04602-03)

Im Zusammenhang mit der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt bedauerte Rm Münch die hierdurch bedingten Baumfällungen. Dabei richtete er gleichzeitig die Bitte an die Verwaltung, diesbezüglich künftig sensibler vorzugehen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den neuen Sachstand zum Projektvorhaben "HarkortBogen" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, sobald die für eine Genehmigung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, die erforderlichen
Beschlüsse herbeizuführen.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit


zu TOP 7.1
Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
(Drucksache Nr.: 04135-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dargestellte Vorhaben "Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße" zur Kenntnis und beschließt:

1. Den Jazzclub domicil mit neuer Konzeption als "Forum für Jazz und Aktuelle Musik" in den Räumen des ehemaligen Theaters Hansastraße anzusiedeln.

2. Die Durchführung der notwendigen baulichen Maßnahmen einschl. Innenausstattung in der von der Koerferschen Verwaltungsgesellschaft mbH in Köln langfristig anzumietenden Immobilie im Rahmen des Landesprogramms "Initiative ergreifen".

3. Mit der Maßnahme kann begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn vorliegt.

4. Die finanzielle Abwicklung der Maßnahme von insgesamt 1.000.000,00 Euro erfolgt über den Wirtschaftsplan 2003 ff des Eigenbetriebs Kulturbetriebe Dortmund im festgelegten Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2003 - 2005. Die Kulturbetriebe werden die Finanzierung des städtischen Anteils in Höhe von
100.000,00 Euro im Rahmen des Erfolgsplans 2003/2004 der Kulturbetriebe - Geschäftsbereich Kulturbüro - darstellen. Durch diese Finanzierung wird der Wirtschaftsplan für die Jahre 2003/2004 nicht überschritten. Zur Finanzierung der Maßnahme sind Anträge beim Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW zu stellen.

5. Die Kulturbetriebe schließen mit dem Jazzclub domicil eine Vereinbarung über die Durchführung des Vorhabens bis Ende 2004 ab. In der Vereinbarung verpflichtet sich der Jazzclub domicil, diese Nutzung mindestens innerhalb der Zweckbindungsfrist der Landesförderung von 15 Jahren nach Abschluss der baulichen Maßnahme aus eigenen Mitteln sicherzustellen.




zu TOP 7.2
Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2003/2004 für die Zeit vom 01.08.2003 bis 31.07.2004
(Drucksache Nr.: 04400-03)

Unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 01.07.2003 dargestellten redaktionellen Verän-
derungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2003/2004 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2003 bis 31.07.2004, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2003/2004
mit einem Eigenanteil der Stadt
in Höhe von 28.072.500 Euro (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2003/2004
in Höhe von 2.552.000 Euro (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Finanzplanung (Anlage 4)
- den Eintrittspreisen (Anlage 5)
- dem Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- dem Produkt- und Leistungsplan 2003/2004 (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Werkleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen ab der Spielzeit 2003/2004 (Anlage 5) zu.
Bei Sonderveranstaltungen wird die Werkleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.



zu TOP 7.3
THEATER DORTMUND
Namensänderung - "Philharmonisches Orchester Dortmund" in "Dortmunder Philharmoniker"
(Drucksache Nr.: 04486-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Namensänderung von "Philharmonisches Orchester Dortmund" in "Dortmunder Philharmoniker" zu.

8. Schule


zu TOP 8.1
Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I
hier: Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an der Hauptschule DO-Derne ab Beginn des Schuljahres 2003/04 (01.08.2003)
(Drucksache Nr.: 04210-03)

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.07.2003 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 des Schulverwal-
tungsgesetzes (SchVG) an der Hauptschule DO-Derne ab dem Schuljahr 2003/2004 eine
sonderpädagogische Fördergruppe - als Teil der allgemeinen Schule - einzurichten.

Die Bezirksregierung Arnsberg wird aufgefordert, dann auch die notwendige Lehrerbeset-
zung für die unterrichtliche Versorgung der sonderpädagogischen Fördergruppe zu gewähr-
leisten.


zu TOP 8.2
Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04383-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die anliegende Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund.



zu TOP 8.3

Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Hombruch und Hörde
(Drucksache Nr.: 04413-03)

Die Vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



zu TOP 8.4
Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 04311-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1.1. die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Aplerbecker Grundschule auf ein vierzügiges Raumprogramm als Ersatz der abgängigen schulisch genutzten Pavillons (Grundsatzbeschluss).

1.2. die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Aplerbecker Mark Grundschule auf ein vierzügiges Raumprogramm als Ersatz der abgängigen schulisch genutzten Pavillons (Grundsatzbeschluss).

1.3. die Schaffung von angemessenen Räumen für die Schulleitung der Gerhart-Hauptmann-Grundschule (Grundsatzbeschluss).


2.1. die Erteilung eines Planungsauftrages für die erforderlichen Baumaßnahmen an der Aplerbecker Grundschule an die Städtische Immobilienwirtschaft.

2.2. die Erteilung eines Planungsauftrages für die erforderlichen Baumaßnahmen an der Aplerbecker Mark Grundschule an die Städtische Immobilienwirtschaft.

2.3. die Erteilung eines Planungsauftrages für die erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen an der Gerhart-Hauptmann-Grundschule an die Städtische Immobilienwirtschaft.


3. die Rechtsverordnung zur siebten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund.



zu TOP 8.5
Ausbau der Zillerschule - Sonderschule für Lernbehinderte - zu einer Schule im organisatorischen und personellen Verbund ab Beginn des Schuljahres 2003/04 (01.08.2003)
(Drucksache Nr.: 04418-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) den Ausbau der Zillerschule - Sonderschule für Lernbehinderte - zu einer Schule im organisatorischen und personellen Verbund
(Primarstufe) ab dem Schuljahr 2003/04 (01.08.2003).



zu TOP 8.6
Ausweitung des Modellvorhabens "Selbstständige Schule"
(Drucksache Nr.: 04396-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Dortmund mit sieben weiteren Schulen an dem Modellvorhaben "Selbstständige Schule" und stimmt dem Abschluss der Kooperationsverein- barungen zu.




zu TOP 8.7
Brandschutzkonzepte für Schulen
(Drucksache Nr.: 04522-03)

Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt die Finanzierung und Durchführung der vorliegenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten von 19.414.900 Euro durch Umschichtung im Schulbudget 2003/2004 wie in Tabelle 1 dargestellt.

Der Schulausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen werden über den Fortgang der Prüfungen und der Mängelbeseitigung von der Verwaltung jährlich infor- miert.

Tabelle 1: s.

Finanzposition

Verw.-Hsh.
Verm.-Hsh.
Verw.-Hsh
Verm.-Hsh


2003
2004


0354 5000 0000
bisher
2.885.000 Euro

3.865EuEdd
Euro

Gebäuderenovierung
Neu
2.228.10
Euro




Deckung
656.90 Euro

3.865.000 Euro

2000 9408 0001
bisher

2.384.500 Euro

7.976.400 Euro
Pavillonersatzprogramm
Neu

1.190.000
Euro

0
Euro

Deckung

1.194.500 Euro

7.976.400 Euro
2000 9413 0001
bisher

522.100
Euro

665.900 Euro
Raten altern. Finanzierungen
Neu

0 Euro

665.900 Euro

Deckung

522.100 Euro

0 Euro
2150 9411 0166
HS Husen
bisher

100.000 Euro

1.700.000 Euro

Neu

0 Euro

1.000.000 Euro
2150 5012 000
HS Wickede
bisher


2.300.800 Euro


Neu


500.800 Euro

2100 5016 000 Friedrich-Ebert-GS
bisher


1.300.000 Euro


Neu


0 Euro


Deckung

100.000 Euro
3.100.000 Euro
700.000 Euro
Mieten / Instandhaltung
Deckung
1.300.000 Euro




Deckung gesamt
19.414.900 Euro



zu TOP 8.8
Maßnahme zur Haushaltssicherung
hier: Gesetzliche Änderung bei der Lernmittelfreiheit
(Drucksache Nr.: 04350-03)

Zunächst erläuterte Rm Stratenwerth (FDP) den von ihm vorgelegten Antrag, den durch die Erhöhung des Elternbeitrages resultierendes Betrages von 750 000,00 Euro in vollem Um-
fang in die Sanierung der Schulen fließen zu lassen, da dann für die Eltern auch der konkrete Nutzen ihres erhöhten finanziellen Beitrages sichtbar wäre.


Dagegen machten Rm Wilken (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) und
Rm Diekneite (SPD) die zustimmende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der An-
hebung des Elternanteils auf 49 % zum Schuljahr 2003/2004 ff. deutlich, um so
letztendlich einen Haushaltsfehlbetrag von 750 000,00 Euro zu vermeiden. Dies
bedeute, dass es keine andere Alternative gebe.


Für die CDU-Fraktion begründete Rm Knieling die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Erhöhung des Elternanteils. Hierbei machte er deutlich, dass eine weitere Belastung der Eltern nicht mehr zumutbar sei.

Außerdem setzte er sich kritisch mit dem Verhalten der Verwaltung in dieser Angelegenheit auseinander, die seiner Meinung nach zu einer großen Verunsicherung beigetragen habe.


Außerdem sprach sich im Verlauf der weiteren Diskussion Rm Münch gegen die Erhöhung
des Elternanteils aus. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass für ihn das Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit unverständlich sei, da letztendlich die CDU-Fraktion dem Haushalt 2003/2004 zugestimmt habe, der bereits eine Erhöhung des Elternanteils beinhaltete.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt
lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Stratenwerth (FDP)
folgenden Antrag von Rm Stratenwerth (FDP) vom 22.07.2003
ab:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Er- höhung der Elternbeiträge. Zugleich beschließt er, jährlich 750 000,00 Euro zusätz-
lich für die Schulsanierung gemäß Prioritätenliste in den Haushalt einzustellen.


2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der
DVU, der FDP sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,die im Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen (EntlKommG) vom 29.04.03 vorgesehene Möglichkeit der Anhebung des Elternanteils auf 49 % zum Schuljahr 2003/04 ff. zu übernehmen, um Haushalts- fehlbedarfe in Höhe von jährlich 750.000 Euro zu vermeiden.

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen-

10. Finanzen und Liegenschaften


zu TOP 10.1
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04543-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Hundesteuersatzung der
Stadt Dortmund.

Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.2
Jahresabschluss 2002 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 04483-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW einen Betrag von 1.022.583,76 Euro (entspricht 2 Mio. DM) unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.
Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 1.534.224,49 Euro (entspricht 3 Mio. DM) ist der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Dortmund zuzuführen.


An der Beratung und Abstimmung nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie des
Kreditausschusses der Sparkasse Dortmund nicht teil.

zu TOP 10.3
Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 2001 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
(Drucksache Nr.: 04462-03)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Dortmund für
das HJ 2001 mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Sollabschlussergebnis unter Berücksichtigung der im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2001 getroffenen Feststellungen gem. § 94 I 1 GO. Gleichzeitig entlastet er den Ober-
bürgermeister aus dieser geprüften Jahresrechnung 2001.

Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, sofern sie zu angesprochenen Sachverhalten eine andere Meinung vertritt.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


zu TOP 11.1
Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
(Drucksache Nr.: 04447-03)

Nachdem Rm Münch den Rat der Stadt aufgefordert hatte, seinem Antrag "Mehr Demokratie für Kommunen" zuzustimmen, nahm seitens der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus Rm Frebel zu der o. a. Angelegenheit Stellung.

Hierbei äußerte er sich zunächst lobend zu dem von OB Dr. Langemeyer in seiner
Eigenschaft als Verwaltungschef vorgelegten Satzungsentwurf, der seiner Auf-
fassung nach sehr demokratiefreundlich sei.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen ging Rm Frebel noch auf den von seiner
Fraktion vorgelegten Antrag ein, den Satzungsentwurf um ein sog. Abstimmungs-
buch, das letztendlich die Abstimmungsberechtigten über die einzelnen Positionen
hinsichtlich des Bürgerentscheides informieren solle.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt
lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch
den Antrag von Rm Münch vom 15.07.2003 hinsichtlich folgender Reso-
lution "Mehr Demokratie für Kommunen"
ab:

Mehr Demokratie in den Kommunen

Städte und Gemeinden in NRW stehen vor großen Herausforderungen. Den Kommunen wurden in den letzten Jahren immer neue Aufgaben übertragen,
ohne dass sie einen entsprechenden finanziellen Ausgleich erhalten haben.

Dies hat dazu geführt, dass die Gestaltungsspielräume der kommunalen De-
mokratie äußerst eng, ja zum Teil beinahe gar nicht mehr, vorhanden sind. Damit
ist Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes, der die Gemeindeautonomie festschreibt,
in der Praxis de facto außer Kraft gesetzt. Die gemeindliche Freiheit besteht teil-
weise nur noch in der Freiheit, sich aus freiwilligen Leistungen zu verabschieden
und das Tafelsilber zu verkaufen. Dringend notwendige Investitionen werden unter-
lassen oder auf die lange Bank geschoben.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind aufgrund der Sparmaßnahmen der Städte und
Gemeinden unzufrieden.

Handlungsspielraum für die Demokratie in Städten und Gemeinden muss zurück
gewonnen und der kommunalen Demokratie dabei von zwei Seiten unter die Arme
gegriffen werden. Es bedarf Anstrengungen einerseits durch Land und Bund und
andererseits durch die Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden selbst.


Kommunale Finanzverfassung reformieren

Damit die Städte und Gemeinden überhaupt in die Zukunft gerichtet handeln können, müssen sie über ausreichende eigene Mittel verfügen. Diese Reform
muss jeweils von Land und Bund angepackt werden. Ziel es ist, dass die Städte
und Gemeinden wieder ihre finanzielle Eigenverantwortung wahrnehmen können.
Dazu müssen ihnen weitere Steuerquellen mit eigenem Hebesatzrecht erschlos-
sen werden, die bislang allein Bund und Land in Anspruch nehmen. Werden den
Gemeinden durch Bund oder Land neue Aufgaben zugewiesen oder ändert sich
der Umfang bestehender Aufgaben durch gesetzliche Änderungen, so muss der
Mehraufwand auch durch Bund oder Land erstattet werden. Diese als "Konnexi-
tätsprinzip" bekannte Regelung soll in der Landesverfassung verankert werden.


Verantwortung der Gemeindebürger stärken

Von den Bürgern muss Verantwortung und verantwortliches Handeln für ihre Ge-
meinde eingefordert werden. Es genügt nicht lediglich zu jammern. Doch Verant-
wortung wird nur derjenige übernehmen, der auch eigenständige Entscheidungen
treffen kann, dem die Verantwortung auch tatsächlich zugestanden wird.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind wichtige Elemente der politischen Selbst-
bestimmung der Bürgerinnen und Bürger in Städten und Gemeinden. Um die positi-
ven Effekte der direkten Demokratie in den Kommunen aber zur vollen Wirkung zu
bringen, ist es wichtig, dass die Gemeindevölker auch tatsächlich über alle relevan-
ten Fragen, die ihnen vor Ort auf den Nägeln brennen, abstimmen können. Über-
zogene Themenverbote müssen deshalb zurück genommen, alle wichtigen Fragen
der Gemeindeordnung NRW

"Bürgerbegehren sind unzulässig über
- Angelegenheiten, die im Rahmen eines Plansfeststellungsverfahrens oder
eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder
eines abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder
vergleichbaren Zulassungsverfahrens zu entscheiden sind;
- die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen"

sollen ersatzlos aus der Gemeindeordnung gestrichen werden.

Wahlrecht demokratischer gestalten

Bei den Kommunalwahlen haben Wählerinnen und Wähler bisher nur die Möglichkeit,
einen Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis und eine von einer Partei zusammen ge-
stellte Kandidatenliste zu wählen. Es fehlt die Möglichkeit, der Differenziertheit poli-
tischer Meinungen und Präferenzen jedes einzelnen Bürgers für besteimmte Kandi-
datinnen und Kandidaten auf einem Wahlvorschlag Ausdruck zu geben. Mit der Ein-
führung des Kumulierens und Panaschierens würde den Bürgern mehr Einfluss auf
die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen gegeben. Jeder Wähler erhält
bei diesem Wahlsystem mehrere Stimmen, die er auf einzelne Kandidaten häufeln
(kumulieren) oder auf Kandidaten verschiedener Wahllisten verteilen (panaschieren)
kann. Mit diesem differenzierten Wahlsystem können die Bürger ihre favorisierten
Kandidaten gezielter auswählen und fördern. Dieses Wahlprinzip hat sich schon in
zehn Bundesländern als anwendbar und erfolgreich erwiesen. Das Kommunalwahl-
gesetz in NRW muss in diesem Sinne geändert werden.

Der Rat appelliert an den nordrhein-westfälischen Landtag, in diesem Sinne zum
Zweck der Stärkung der Demokratie in Städten und Gemeinden aktiv zu werden.

2. Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 24.07.2003 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

§ 10 Abs. 3 letzter Satz des Satzungsentwurfes der Verwaltung wird durch folgenden
nach § 9 einzufügenden neuen § 10 - Abstimmungsbuch - ersetzt. Alle weiteren Num-
merierungen werden entsprechend angepasst.

§ 10 (neu) - Abstimmungsbuch

(1) Die Titelseite enthält die Überschrift "Abstimmungsbuch der Stadt Dortmund"
(ergänzt durch die Angabe des Stadtbezirkes der Stadt Dortmund, wenn es sich
um eine Angelegenheit handelt, für welche die Bezirksvertretung zuständig ist)
zum Bürgerentscheid und den Text der zur entscheidenden Frage sowie den
Termin der Abstimmung.


(2) Das Abstimmungsbuch enthält:

1. Unterrichtung des Oberbürgermeisters über den Ablauf der Abstimmung
2. Eine kurze, sachliche Begründung der Vertretungsberechtigten. Legen dei
Vertretungsberechtigten keine eigene Begründung vor, so ist die Begrün-
dung dem Begründungstext des Bürgerbegehrens zu entnehmen.
3. Eine kurze, sachliche Einwendung der im zuständigen Gemeindeorgan
vertretenen Fraktion(en), die das Bürgerbegehren abgelehnt hat/haben.
4. Eine kurze, sachliche Begründung der Fraktion(en), die dem Bürgerbe-
gehren zugestimmt hat/haben.
5. Eine Übersicht über die Stimmenempfehlungen der im zuständigen
Gemeindeorgang vertretenen Fraktionen samt Angabe ihrer Frak-
tionsstärke.
6. Der/Die Vertretungsberechtigte/n des Bürgerbegehrens sowie jeweils
ein Mitglied der im zuständigen Gemeindeorgang vertretenen Fraktionen
verständigen sich unter Beteiligung des Oberbürgermeisters über eine
Obergrenze für die Länge der Texte (Zf. 2 bis 4).
7. Über die angemessene, sachliche Darstellung der Inhalte müssen sich
die unter Ziffer 6 genannten Beteiligten einvernehmlich verständigen.
Wird keine einvernehmliche Einigung erzielt, ist die Darstellung im Ab-
stimmungsbuch auf die Unterrichtung über den Abluf der Abstimmung,
den Begründungstext des Bürgerbegehrens sowie die Übersicht über
die Stimmenempfehlung der im zuständigen Gemeindeorgang ver-
tretenen Fraktionen zu reduzieren.

(3)Das Abstimmungsbuch wird zusammen mit den Wahlbenachrichtigungen den
Wahlberechtigten zugesandt. Das Abstimmungsbuch wird auch auf der Homepage der Stadt Dortmund bereit gehalten.


§ 11 (neu) - § 10 Satzungsentwurf der Verwaltung - Tag des Bürgerentscheids,
Bekanntmachung


Der Bürgerentscheid findet an einem Sonntag statt. Sofern die Dreimontsfrist nach
§ 26 Abs. 6 GO NRW ab dem Zeitpunkt der Entscheidung des Rates über die Zu-
lässigkeit des Bürgerbegehrens gewahrt ist, wird der Tag vom Rat nach folgender
Maßgabe bestimmt:

1. Die Abstimmung findet frühestens am vierten Sonntag nach der Zurück-
weisung des Bürgerbegehrens durch den Rat statt.
2. Findet zwischen der fünften und der dreizehnten Woche nach Zurück-
weisung des Bürgerbegehrens durch den Rat eine Wahl statt, so wird
die Abstimmung auf diesen Tag gelegt.


§ 19 (neu) - § 18 Satzungsentwurf der Verwaltung - Feststellung des Ergebnisses

(1)Der Rat stellt das Ergebnis des Bürgerentscheides fest. Im Falle von Zweifeln an
dem Abstimmungsergebnis kann er eine erneute Zählung verlangen.

(2)Die Frage ist in dem Sinne von § 26 Abs. 7 GO NRW entschieden.

(3)Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin macht das festgestellte Ergebnis
öffentlich bekannt.

3. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden.




zu TOP 11.2
Neuordnung der Regierungsbezirke
(Drucksache Nr.: 04575-03)

Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt, da die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus den diesbezüglichen Vorschlag zur Tagesordnung zurück-
gezogen hatten.



zu TOP 11.3
Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund
a) Sanierungsmaßnahmen im Jahre 2003
b) Dauerhafte Unterbringung des Löschzuges Eving
(Drucksache Nr.: 04578-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den angefügten Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und bewilligt für die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr für das Haushaltsjahr 2003 eine Mehrausgabe von 500.000 Euro

12. Anfragen


zu TOP 12.1
Anfragen von Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Bennenung einer Straße nach Luise von Winterfeld
(Drucksache Nr.: 04597-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.









zu TOP 12.1.2
Reiten im Wald
(Drucksache Nr.: 04598-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.3
Müllstreifen
(Drucksache Nr.: 04599-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.4
DEW- Aufforstungsprogramm und Biotopschutz
(Drucksache Nr.: 04600-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.5
Kontrollen gegen Schulschwänzer
(Drucksache Nr.: 04601-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.6
Baumfällungen zwischen Harkordtstraße und Kaufland
(Drucksache Nr.: 04610-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.7
Erweiterung der Olpketal-Grundschule
(Drucksache Nr.: 04620-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




zu TOP 12.2
Anfragen der DVU


zu TOP 12.2.1
Baumaßnahmen Mönchenwordt
(Drucksache Nr.: 04609-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.2.2
Einschüchterung deutscher Bürger
(Drucksache Nr.: 04617-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.2.3
Bündnis Dortmund gegen Rechts
(Drucksache Nr.: 04618-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.2.4
Multikulturelle Gesellschaft in Dortmund
(Drucksache Nr.: 04619-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.








Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18.55 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.



Der Oberbürgermeister



D r . L a n g e m e y e r K u n k e l
Ratsmitglied

Der Oberbürgermeister
In Vertretung


W e n d z i n s k i F e u l e r

Bürgermeisterin Schriftführer



Der Oberbürgermeister
In Vertretung



M i k s c h
Bürgermeister