Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr

Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
Bm Miksch CDU
Bm'in Wendzinski SPD

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Steins SPD
Rm Zupfer

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jostes CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU beratendes Mitglied




Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LRD'in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler



Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter



Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.06.2003



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Präsentation do-map

2.1.2 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen in 2003 und 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04363-03)

2.1.3 Bericht zum Arbeitsbereich der Hochschul- und Wissenschaftsreferentin
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04476-03)

2.1.4 Bericht zu dem Arbeitsbereich der Referentin für internationale Beziehungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04475-03)

2.1.5 Integration von "Gender Planning" in die Stadtplanung; Einführung eines Leitfadens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04407-03)

2.1.6 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
- aus Mitteln des Solidaritätsfonds
- aus Mitteln des GfG 2003;
hier: Hilfe für den Irak

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04538-03)






2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Maßnahmen im Rahmen der Infrastrukturrevision - Kürzung der Zuwendung für den Hilfsverein e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04374-03)

2.2.2 Infrastrukturrevision
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04573-03)

2.2.3 Investitionsprogramm
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04572-03)



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen-


2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04152-03)

3.2 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04090-03)

3.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 04265-03)

3.4 Weiterführung der L 663n
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04200-03)






3.5 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04325-03)

3.6 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003-2004"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04226-03)

3.7 Bauleitplanung
Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beifügung einer Begründung
III. Auftrag zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur ökologischen Kompensation
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04426-03)

3.8 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04370-03)

3.9 Bauleitplanung
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung vom

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04430-03)

3.10 Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Beschluss der Satzung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04390-03)

3.11 Sicherung der Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
Hö 248 - Godekinsiedlung -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04313-03)






3.12 Bauleitplanung
121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244 - Sommerbergweg -
hier: teilweise Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 14.11.2002, Beifügung einer aktualisierten Begründung, teilweise Neufassung des Satzungsbeschlusses, Beschluss zum Abschluss des aktualisierten Durchführungsvertrages - Teil B -, Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04405-03)

3.13 Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04358-03)

3.14 Schadstoff-, Brandschutzsanierung und Substanzsicherung
hier: Alfred-Adler-Schulkomplex

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04337-03)

3.15 Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes , vorhabenbezogener
Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette,

östlich Mengeder Straße-
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161;
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung;
V. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03968-03)

3.16 "Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet
- Sachstandsbericht Mai 2003 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04364-03)

3.17 Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund
Berufung von zwei neuen Mitgliedern als Ersatz für zwei ausgeschiedene Mitglieder

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04513-03)

3.18 Entwicklung einer interkommunalen Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04471-03)






3.19 Stellungnahme über verspätete Flüge außerhalb der Betriebszeiten des
Flughafen Dortmund vom 26.06.02 - 30.04.03
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04387-03)

3.20 Lokale Agenda 21, 3. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04297-03)

3.21 Bauleitplanung
99. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan InW 120

- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. - III. Anhörungsrecht und Empfehlungen der zuständigen Gremien
IV. Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 17.12.1998
V. Neufassung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr. 99)
VI. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, InW 109, InN 106 und InN 217
VII. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan InW 120
VIII. Ergebnis der erneuten Bürgeranhörung
IX. Beschluss zur Ausgleichsregelung
X. - XI. Offenlegungsbeschlüsse

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04550-03)

3.22 Bauliche Erweiterung der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9, in Do-Asseln.
hier: Errichtung von Klassenräumen in Fertigmodulbauweise (Baubeschluss)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04449-03)

3.23 Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW aus dem Projektaufruf Ruhr "Initiativen in Stadtteilen und Siedlungen" für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf für die Umsetzung "Interkulturelles Zentrum" in der Nordstadt.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04495-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen-



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -








6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen-




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04135-03)

7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2003/2004 für die Zeit vom 01.08.2003 bis 31.07.2004

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04400-03)




8. Schule

8.1 Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I
hier: Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an der Hauptschule DO-Derne ab Beginn des Schuljahres 2003/04
(01.08.2003)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04210-03)

8.2 Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04383-03)

8.3 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Hombruch und Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04413-03)

8.4 Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04311-03)

8.5 Ausbau der Zillerschule - Sonderschule für Lernbehinderte - zu einer Schule im organisatorischen und personellen Verbund ab Beginn des Schuljahres 2003/04 (01.08.2003)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04418-03)

8.6 Ausweitung des Modellvorhabens "Selbstständige Schule"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04396-03)


8.7 Brandschutzkonzepte für Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04522-03)




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04543-03)

10.2 Jahresabschluss 2002 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassen- gesetz

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04483-03)

10.3 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 2001 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04462-03)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04447-03)



12. Anfragen

- keine Vorlagen-

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zum TOP 10.2 übernahm Bm Miksch die Leit- tung der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.



N i e d e r s c h r i f t

über die 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 17.07.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr


Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
Bm Miksch CDU
Bm'in Wendzinski SPD

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Steins SPD
Rm Zupfer

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jostes CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU beratendes Mitglied




Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LRD'in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler



Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter





Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.06.2003



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Präsentation do-map

2.1.2 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen in 2003 und 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04363-03)

2.1.3 Bericht zum Arbeitsbereich der Hochschul- und Wissenschaftsreferentin
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04476-03)

2.1.4 Bericht zu dem Arbeitsbereich der Referentin für internationale Beziehungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04475-03)

2.1.5 Integration von "Gender Planning" in die Stadtplanung; Einführung eines Leitfadens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04407-03)

2.1.6 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
- aus Mitteln des Solidaritätsfonds
- aus Mitteln des GfG 2003;
hier: Hilfe für den Irak

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04538-03)






2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Maßnahmen im Rahmen der Infrastrukturrevision - Kürzung der Zuwendung für den Hilfsverein e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04374-03)

2.2.2 Infrastrukturrevision
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04573-03)

2.2.3 Investitionsprogramm
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04572-03)



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen-


2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04152-03)

3.2 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04090-03)

3.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 04265-03)

3.4 Weiterführung der L 663n
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04200-03)






3.5 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04325-03)

3.6 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003-2004"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04226-03)

3.7 Bauleitplanung
Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beifügung einer Begründung
III. Auftrag zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur ökologischen Kompensation
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04426-03)

3.8 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04370-03)

3.9 Bauleitplanung
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung vom

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04430-03)

3.10 Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Beschluss der Satzung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04390-03)

3.11 Sicherung der Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
Hö 248 - Godekinsiedlung -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04313-03)






3.12 Bauleitplanung
121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244 - Sommerbergweg -
hier: teilweise Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 14.11.2002, Beifügung einer aktualisierten Begründung, teilweise Neufassung des Satzungsbeschlusses, Beschluss zum Abschluss des aktualisierten Durchführungsvertrages - Teil B -, Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04405-03)

3.13 Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04358-03)

3.14 Schadstoff-, Brandschutzsanierung und Substanzsicherung
hier: Alfred-Adler-Schulkomplex

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04337-03)

3.15 Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes , vorhabenbezogener
Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette,

östlich Mengeder Straße-
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161;
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung;
V. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03968-03)

3.16 "Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet
- Sachstandsbericht Mai 2003 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04364-03)

3.17 Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund
Berufung von zwei neuen Mitgliedern als Ersatz für zwei ausgeschiedene Mitglieder

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04513-03)

3.18 Entwicklung einer interkommunalen Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04471-03)






3.19 Stellungnahme über verspätete Flüge außerhalb der Betriebszeiten des
Flughafen Dortmund vom 26.06.02 - 30.04.03
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04387-03)

3.20 Lokale Agenda 21, 3. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04297-03)

3.21 Bauleitplanung
99. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan InW 120

- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. - III. Anhörungsrecht und Empfehlungen der zuständigen Gremien
IV. Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 17.12.1998
V. Neufassung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr. 99)
VI. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, InW 109, InN 106 und InN 217
VII. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan InW 120
VIII. Ergebnis der erneuten Bürgeranhörung
IX. Beschluss zur Ausgleichsregelung
X. - XI. Offenlegungsbeschlüsse

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04550-03)

3.22 Bauliche Erweiterung der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9, in Do-Asseln.
hier: Errichtung von Klassenräumen in Fertigmodulbauweise (Baubeschluss)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04449-03)

3.23 Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW aus dem Projektaufruf Ruhr "Initiativen in Stadtteilen und Siedlungen" für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf für die Umsetzung "Interkulturelles Zentrum" in der Nordstadt.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04495-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen-



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -








6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen-




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04135-03)

7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2003/2004 für die Zeit vom 01.08.2003 bis 31.07.2004

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04400-03)




8. Schule

8.1 Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I
hier: Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an der Hauptschule DO-Derne ab Beginn des Schuljahres 2003/04
(01.08.2003)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04210-03)

8.2 Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04383-03)

8.3 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Hombruch und Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04413-03)

8.4 Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04311-03)

8.5 Ausbau der Zillerschule - Sonderschule für Lernbehinderte - zu einer Schule im organisatorischen und personellen Verbund ab Beginn des Schuljahres 2003/04 (01.08.2003)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04418-03)

8.6 Ausweitung des Modellvorhabens "Selbstständige Schule"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04396-03)


8.7 Brandschutzkonzepte für Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04522-03)




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04543-03)

10.2 Jahresabschluss 2002 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassen- gesetz

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04483-03)

10.3 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 2001 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04462-03)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04447-03)



12. Anfragen

- keine Vorlagen-











Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zum TOP 10.2 übernahm Bm Miksch die Leit-
tung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Eiteneyer (CDU) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3


Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:


3.24 Projektvorhaben "HarkortBogen" in DO-Hombruch
hier: Neuer Sachstand
(Drucksache Nr.: 04602-03)

8.8 Maßnahme zur Haushaltssicherung
hier: Gesetzliche Änderung bei der Lernmittelfreiheit
(Drucksache Nr.: 04350-03)

11.2 Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund
a) Sanierungsmaßnahmen im Jahre 2003
b) Dauerhafte Unterbringung des Löschzuges Eving
(Drucksache Nr.: 04578-03)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.


Außerdem wurde vereinbart, den Punkt

10.2 Jahresabschluss 2002 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse
und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2
Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 04483-03)

unmittelbar nach den Regularien zu behandeln, da sowohl OB Dr. Langemeyer als auch Bm'in Wendzinski bei diesem Tagesordnungspunkt dem Mitwirkungsverbot unterlagen, und
Bm Miksch im Laufe der Sitzung einen anderen Termin übernehmen musste.


Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.06.2003

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 12.06.2003.

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.

zu TOP 10.2
Jahresabschluss 2002 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 04483-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW einen Betrag von 1.022.583,76 Euro (entspricht 2 Mio. DM) unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der weitere aus- schüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 1.534.224,49 Euro (entspricht
3 Mio. DM) ist der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Dortmund zuzuführen.


An der Behandlung der Angelegenheit nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses der Sparkasse nicht teil.

Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n


zu TOP 2.1.1
Präsentation do-map

Herr Languth, Geschäftsführer von dosys, präsentierte zusammen mit einem Mitarbeiter das Projekt do-map.

Die im Rahmen des Vortrages vorgestellten Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

zu TOP 2.1.2
Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen in 2003 und 2004
(Drucksache Nr.: 04363-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung von Erneuerungsarbeiten
an Entwässerungsanlagen in 2003 und 2004 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.073.700,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9513 0022 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2003 511.279,-- Euro
Ausgaben 2004 562.421,-- Euro





zu TOP 2.1.3
Bericht zum Arbeitsbereich der Hochschul- und Wissenschaftsreferentin
(Drucksache Nr.: 04476-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 2.1.4

Bericht zu dem Arbeitsbereich der Referentin für internationale Beziehungen
(Drucksache Nr.: 04475-03)

Zu den Tagesordnungspunkten 2.1.3 und 2.1.4 regte OB Dr. Langemeyer an, anstelle von regelmäßigen Jahresberichten den Haupt- und Finanzausschuss immer dann zu unter-
richten, wenn sich wesentliche Entwicklungen und Projekte abzeichneten.

Es wurde vereinbart, diesen Vorschlag in der nächsten Sitzung des Ältestenrates zu erörtern.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.1.5
Integration von "Gender Planning" in die Stadtplanung; Einführung eines Leitfadens
(Drucksache Nr.: 04407-03)

Rm Zupfer (SPD) begrüßte die Vorlage, mit der Dortmund eine Vorreiterfunktion in NRW übernehme. Unter Hinweis auf die Seite 5 der Anlage zur Vorlage regte sie an, dass die im Rahmen von Planungen dem Frauenbüro zuzuleitende Begründung zum "Gender Planning" auch den Mitgliedern des Rates vorgelegt werden solle.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) äußerte sich ebenfalls positiv zur Vorlage und schloss sich der Anregung von Rm Zupfer an.


Auf ihre Frage nach der Planungskompetenz des Frauenbüros antwortete StR Sierau, dass dort planerischer Sachverstand vorhanden sei und zudem ein regelmäßiger Austausch zwischen Frauenbüro und Planungsverwaltung erfolge. Wichtig sei auch aus Sicht des Frauenbüros, dass mit der heutigen Vorlage das Bewusstsein für die Thematik in den beteiligten Fachämtern verbessert werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Integration von "Gender Planning" und den beigefügten Leitfaden zur Kenntnis.





zu TOP 2.1.6
Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
- aus Mitteln des Solidaritätsfonds
- aus Mitteln des GfG 2003;
hier: Hilfe für den Irak
(Drucksache Nr.: 04538-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Hammer Forum e. V. aus

1. dem Solidaritätsfonds 7.315 Euro
2. den nach dem GfG 2003 zur Verfügung stehenden Mitteln 7.685 Euro,

insgesamt 15.000 Euro, für humanitäre Hilfe zur Verfügung zu stellen.

2.2 F i n a n z e n


zu TOP 2.2.1
Maßnahmen im Rahmen der Infrastrukturrevision - Kürzung der Zuwendung
für den Hilfsverein e. V.
(Drucksache Nr.: 04374-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2.2
Infrastrukturrevision
(Drucksache Nr.: 04573-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.07.2003 vor:

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, die beschlossenen Maßnahmen der Infrastrukturrevision und deren Abarbeitungsstand im Zusammenhang mit den im Haushaltssicherungskonzept genannten Einsparzielen darzustellen.

Begründung:

In der letzten Ratssitzung teilte der Oberbürgermeister dem Rat mit, dass zur Erreichung der Einsparziele aus dem Bereich Infrastruktur bereits alle Beschlüsse gefasst sind und die Ab-
arbeitung auch zur notwendigen Einsparung führt. Um diese Aussage nachvollziehen zu
können, ist eine Aufstellung der Maßnahme mit entsprechender Zielerreichung notwendig.


StK Pehlke erläuterte, dass im Haushaltssicherungskonzept auf der Seite 36 die konkreten Maßnahmen der Infrastrukturrevision für die Jahre 2003 und 2004 dargestellt seien. Die CDU-Fraktion möchte nunmehr wissen, inwieweit die einzelnen Positionen realisiert werden konnten. Er rege an, diese Informationen mit dem Stand vom 30.06.2003 im Rahmen der üblichen Quartalsberichterstattung für das 2. Halbjahr 2003 nach den Sommerferien zu geben.

Der Haupt- und Finanzausschuss war mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden.


zu TOP 2.2.3
Investitionsprogramm
(Drucksache Nr.: 04572-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.07.2003 vor:

Die CDU-Fraktion bittet Sie um Stellungnahme, welche Folgen der Hinweis des NRW-Innenministeriums vom 4.6.2003 an die Regierungspräsidien hat, in dem auf die Behandlung der Kommunen ohne genehmigtes HSK nach § 81 GO NRW eingegangen wird. Insbesondere interessieren folgende Fragen:


1. Hat das Regierungspräsidium in Arnsberg die Stadt Dortmund aufgefordert, eine Prioritätenliste für Investitionen aufzustellen und einzureichen? Wenn Ja, ist diese Liste erstellt und eingereicht und welche im Doppelhaushalt geplanten Investitionen befinden sich auf der Liste? Welche Investitionen müssen nach den im Hinweis genannten Kriterien vorerst unterbleiben? Wann wird diese Liste dem HFA bekannt gemacht?

2. Sind weitere Konsequenzen für die Kreditaufnahme zu erwarten, außer der bekannten Deckelung?

3. Welche Konsequenzen hat der Hinweis für die beantragten Fördermaßnahmen?



4. Welche Folgen hat der Hinweis für neue Projekte mit finanziellen Bindungen?

5. Welche Folgen entstehen für die Personalwirtschaft?

6. Welche Folgen entstehen für die freiwilligen Leistungen?

7. Welche Folgen entstehen für Bürgschaften und alternative Finanzierungen?

8. Inwieweit erreichen wir das Limit der Kassenkredite in 2003 und sind zur Darlegung eines Liquiditätsplans gezwungen?

9. Welche weiteren Einschränkungen sind zu erwarten oder schon eingetreten?



StK Pehlke erläuterte das Hinweispapier des Innenministeriums für Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept im Rahmen eines Folienvortrages.

Die Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Dabei machte er deutlich, dass eine Entscheidung über das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Dortmund im September 2003 von der Bezirksregierung getroffen werde. Nach dem gegenwärtigen Informationsstand rechne man mit einer Genehmigung. Andernfalls greife das Papier des Innenministeriums.


Die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen beantwortete StK Pehlke wie folgt:

zu 1) Die Notwendigkeit der Aufstellung einer Prioritätenliste für Investitionen ergebe sich aus

dem Hinweispapier des Innenministeriums. Man stelle sich bei der Stadt Dortmund auch
auf den Fall ein, dass das Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt werde und er-
stelle derzeit eine solche Dringlichkeitsliste, die am Ende der Sommerferien fertig gestellt
sei und ggfls. dem Haupt- und Finanzausschuss anschließend vorgelegt werde.

zu 2) Die Stadt könne über 80 % des Kreditvolumens verfügen. Das reiche bis November 2003.
Man gehe davon aus, dass bis dahin eine Haushaltsgenehmigung vorliege.

zu 3) Im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen müsse das sog. "Düsseldorfer Signal" gesehen
werden. Es sei davon auszugehen, dass es künftig weniger Mittel und andere Förder- quoten aufgrund der schwierigen Haushaltssituation des Landes geben werde.

zu 4) Man rechne damit, dass Projekte, die positive Effekte für die Stadtentwicklung hätten und
wirtschaftlich seien, keine Beeinflussung erfahren würden.

zu 5) Er verweise auf die Ausführungen im Rahmen seines Folienvortrages. Die dort be- schriebene Regelung passe nicht für die meisten Kommunen in NRW. Die Regierungs-
präsidentin sei gebeten worden, den Innenminister zu veranlassen, diese Vorgabe auf-

zuheben.

zu 6) Wenn kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliege, müssten die freiwilligen
Leistungen reduziert werden. Im Doppelhaushalt seien diese Leistungen festgeschrieben
worden. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Aufsicht weitere Einschränkungen for-
dern werde.

zu 7) Zur Begrenzung der Bürgschaftsrisiken sei seines Erachtens die vom Rat beschlossene
Geschäftsanweisung ausreichend. Hinsichtlich der alternativen Finanzierungen sei noch
nicht absehbar, welche Auflagen von der Bezirksregierung formuliert würden.


zu 8) Für das Jahr 2003 werde man die Meldehöhe bei den Kassenkrediten nicht erreichen. Die
Kassenkredite hätten eine Größenordnung von maximal 300 Mio. Euro und blieben so unterhalb der Grenze von 447 Mio. Euro.

zu 9) Weitere Einschränkungen seien zur Zeit nicht bekannt.


Im Rahmen der folgenden Diskussion wurde über die freiwilligen Leistungen im kulturellen Bereich unter Berücksichtigung der Auswirkungen des städtischen Engagements bei der Entwicklung des
"Dortmunder U" debattiert.

Dabei folgte der Haupt- und Finanzausschuss dem Vorschlag von OB Dr. Langemeyer, in der Sitzung des Rates am 24.07.2003 neben der bereits vorgesehenen nichtöffentlichen Vorlage auch eine Beratungsunterlage für den öffentlichen Sitzungsteil zum "Dortmunder U" vorzulegen und als Angelegenheit von besonderer Bedeutung zu behandeln.




2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen-




2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns
in Dortmund
(Drucksache Nr.: 04152-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 16.07.2003 vor:

Der HFA möge dem Rat der Stadt Dortmund folgende Änderung des Beschlussentwurfs empfehlen:

1. Der Rat nimmt die Gesprächsergebnisse zwischen der Verwaltung und den Beauf-
tragten der TK AG zur Kenntnis. Er betont die Verpflichtung der TK AG und ihrer
Konzernunternehmen, angesichts des massiven Arbeitsplatzabbaus in Dortmund
durch die Verlagerung der Stahlproduktion der Kokerei und verbundener Ge-
schäftsfelder in die Rheinschiene für ausgleichende, neue Arbeitsplätze schaffene
Aktivitäten zu sorgen. Dieser Prozess, zu dem es Vereinbarungen unter Einbezie-
hung des Landes gibt, ist noch nicht abgeschlossen; er ist auch hinsichtlich der
schnellen Inwertsetzung alter TK-Flächen für neue Nutzungen zügig weiter zu
führen.


2. Bei der Planung neuer Nutzungen für alte TK-Flächen, auch im Rahmen neuer
Gebietsentwicklungs- und Bauleitplanungen, ist die Stadt Dortmund besonders
an der Erhaltung und Weiterentwicklung gewerblich-industrieller Standorte in-
teressiert, z. B. die Produktion von Hoesch Spundwand (z. Z. knapp 600 Arbeits-
plätze) am Standort "Werk Union Rheinische Straße" (Standort Nr. 30 der Anlage 1
der Vorlage) und die Produktions- und Forschungsstandorte auf der Westfalen-
hütte (z. B. Dortmunder Oberflächenzentrum DOC).


3. Die für die einzelnen Flächen angedachten Nutzungsziele sind im Bedarfsall zu
konkretisieren. Insbesondere sollen angesichts der Arbeitsmarktlage bedarfs-
gerechte Wirtschaftsflächen, z. B. für Logistik auf Teilbereichen Westfalenhütte,
schnell an den Markt kommen, da sie in Dortmund nachgefragt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt,

a) den Thyssen-Krupp-Konzern bei der Reaslisierung der abgestimmten
Nutzungsziele für den Grundstücksbestand zu begleiten;
b) die für die einzelnen Flächen vorgeschlagenen Nutzungsziele ergebnis-
offen in die laufenden GEP- und F-Plan-Neuaufstellungsverfahren und
somit in die erforderlichen weiteren Prüfverfahren und Abwägungsprozesse
einzubringen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion vom 16.07.2003, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat beauftragt die Verwaltung,

1. den ThyssenKrupp Konzern bei der Entwicklung der abgestimmten Nutzungsziele für deren Grundstücksbestand zu begleiten;
2. die für die einzelnen Flächen vorgeschlagenen Nutzungsziele ergebnisoffen in die laufenden GEP- und F-Plan-Neuaufstellungsverfahren und somit in die erforderlichen weiteren Prüfverfahren und Abwägungsprozesse einzubringen.


zu TOP 3.2
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
(Drucksache Nr.: 04090-03)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
(Drucksache Nr.: 04265-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 10.10.2002 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße - um ein Jahr bis zum 23.08.2004 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:

§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


zu TOP 3.4
Weiterführung der L 663n
(Drucksache Nr.: 04200-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Variante 4-Nord (Fortsetzung der L 663 n nördlich Asseln/Wickede mit Anschluss an die Dortmunder Straße und Fortsetzung nach Osten bis zur Wasttangente Unna) zur Grundlage der Planung zur Weiterführung der L 663n zu machen. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Land Nordrhein-Westfalen diese Variante zur Aufnahme in den Integrierten Gesamtverkehrsplan Nordrhein-Westfalen zu melden.


zu TOP 3.5
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2002
(Drucksache Nr.: 04325-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Jahresbericht 2002 zur Kenntnis.






zu TOP 3.6
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003-2004"
(Drucksache Nr.: 04226-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung der im Jahr 2002 begonnenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirksbezogener naturnaher Bau von Kinder- spielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren" in einer
II. Ausbaustufe für ein weiteres Jahr von 2003 bis 2004.
Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich hierbei um 218.030,- Euro von ursprünglich 2.974.550,- Euro 12 Monate auf insgesamt 3.192.580,- Euro für einen Zeitraum von 21,5 Monate

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die erforderlichen Zuwendungsbescheide bzw. Genehmigungen zu einem förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.

Finanzierung Gesamtkosten neu (I. und II, Ausbaustufe):
Haushaltsjahr: 2002-2004

Eigenanteil Stadt:
Finanzposition: 4390 9850 000 1 Euro 65.960,-
4390 7150 000 0 Euro 201.794,-
Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH

Förderungsmittel:
Zuschussmittel durch Land und Arbeitsverwaltung
zu Bau- und Personalkosten für die ABM
Neugestaltung von Kinderspielplätzen Euro 2.924.826,-

Gesamtkosten: Euro 3.192.580,-

Finanzierung (Ausgaben/städt. Eigenanteil):
(ca. 20% der Gesamtkosten)
Haushaltsjahr: 2002-2004

Finanzposition: 4390 9850 000 1 Euro 65.960,-
Vermögens- HH - Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH -

Finanzposition: 4390 7150 000 0 Euro 201.794,-
Verwaltungs- HH - Zuschuss an die Dortmunder Dienste
Gesellschaft für Beschäftigungsmaß-
nahmen mbH -

Ausgaben/städt. Eigenanteil gesamt: Euro 267.754,-

Finanzierung (Einnahmen / Zuschüsse Land NRW, Arbeitsverwaltung):
(ca. 80% der Gesamtkosten)
Haushaltsjahr: 2002-2004

Finanzposition: Euro 263.840,-
Vermögens- HH: - Zuweisungen des Landes zu den
Baukosten (Baumaterialien) -

Finanzposition: Euro 2.660.986,-
Verwaltungs- HH: - Zuweisungen des Landes und der Bundesan-
stalt für Arbeit zu Betriebs- und Personalkosten -

Einnahmen/Zuschüsse gesamt: Euro 2.924.826,-

Bei einer Änderungen der Förderungsanteile seitens des Landes oder der Arbeitsverwaltung erhöht bzw. verringert dies den Eigenanteil der Stadt Dortmund entsprechend.

Folgekosten: Es entstehen keine zusätzlichen Folgekosten, da es sich um vorhandene Anlagen handelt.


zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beifügung einer Begründung
III. Auftrag zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur ökologischen Kompensation
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 04426-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Scha 122 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.12.2002 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7 Buchstabe a) bis c) und Punkt 8 Buchstabe a) und b) dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


II. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 122 die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 04.06.2003 beizufügen,

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. beauftragt die Verwaltung, zu dem durch den Eingriff in Natur und Landschaft ausgelösten Kompensationsbedarf in Form von Flächen und Maßnahmen entsprechend der Ausführungen unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage einen gesonderten städtebaulichen Vertrag abzuschließen

IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Scha 122 - Westholz / Nord - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



zu TOP 3.8
Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
(Drucksache Nr.: 04370-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund von § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 15 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgende Beschluss:

Auf Grundlage des § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds" (Gemarkung Dortmund, Flur 2, Flurstück-Nr. 546 teilw.).






zu TOP 3.9
Bauleitplanung
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung vom
(Drucksache Nr.: 04430-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.I S. 2141, BGBl. III-FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und die 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.12.2002 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NW

III. beschließt, der 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" die Begründung vom 10.06.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NW





zu TOP 3.10
Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Beschluss der Satzung
(Drucksache Nr.: 04390-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln.

Rechtsgrundlage:

§ 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256) in der zur Zeit geltenden Fassung i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.



zu TOP 3.11
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung -
(Drucksache Nr.: 04313-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungs- sperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Hö 248 - Godekinsiedlung" als Satzung. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungs- sperre ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.





zu TOP 3.12
Bauleitplanung
121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244 - Sommerbergweg -
hier: teilweise Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 14.11.2002, Beifügung einer aktualisierten Begründung, teilweise Neufassung des Satzungsbeschlusses, Beschluss zum Abschluss des aktualisierten Durchführungsvertrages - Teil B -, Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 04405-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, den Satzungsbeschluss vom 14.11.2002 aufzuheben, soweit sich dieser auf die Begründung vom 14.08.2002 bezieht (Ziff. VI des Beschlussvorschlages in der Vorlage vom 17.09.2002 - Drucksachen-Nr. 03217-02)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 12 BauGB.


Der Rat beschließt, die Begründung vom 14.08.2002 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9.1 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.06.2003 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 - Sommerbergweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 12 BauGB.

Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 - Sommerbergweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen
Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden aktualisierten Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zu.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde



zu TOP 3.13
Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)
(Drucksache Nr.: 04358-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Herr StR Sierau macht darauf aufmerksam, dass auf Seite 6 der Vorlage bei folgenden zwei Spiegelstrichen kein Einvernehmen erzielt wurde und daher die Vorlage entsprechend redaktionell als geändert anzusehen ist:

"- Darstellung eines Bereiches für Freizeiteinrichtung (baulich und landschaftsbezogen) im Bereich Hafen Achenbach in geringerem Umfang als bisher vorgesehen
- Verlauf der L 663 n auf Dortmunder Stadtgebiet nördlich der Ortsteile Asseln und Wickede."

Beschluss:

Mit der Ergänzung, dass auf Seite 6 der Vorlage der letzte Spiegelstrich ("- Der von der Stadt Dortmund weiterhin als Wohnbauflächenpotenzial vorgesehene nördliche Teil der Fläche Schulte Mäter als ASB wird von den NSV abgelehnt.") gestrichen wird, nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und wohnen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vor:

Frau Unger führte aus, dass der vorgelegte Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.07.2003 den dort gefassten Beschluss nicht richtig wiedergebe. Es müsse deutlich erkennbar sein, dass die Fläche Schulte-Mäter in Gänze aus den weiteren Planungen herausfallen solle.

Herr Wilde stellte ergänzend zu dem Protokollauszug dar, dass der Ausschuss empfohlen habe, diese Fläche Schulte-Mäter nicht als Siedlungsbereich im GEP darzustellen, sondern der Freiraumentwicklung zu überlassen.

Er stellte dar, dass für die beiden Bereiche des Hafens Achenbach sowie dem Verlauf der
L 663 (Seite 6 der Vorlage) keine Einigung erzielt worden sei und somit nun entsprechend dem vorgesehenen Verfahren dem Regionalrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Mitglieder der Stadt Dortmund im Regionalrat des Regierungsbezirkes Arnsberg sollen dieses nach Beschluss des Rates entsprechend als Meinung der Stadt Dortmund vertreten.

Herr Ollech wies daraufhin, dass beachtet werden müssen, im Bereich des Technologie- parkes ausreichend Flächen zur Verfügung zu haben, um Firmen die Möglichkeit zu geben, sich in unmittelbarer Nähe zum Bio-Medizin-Zentrum ansiedeln zu können.

Herr Schreiber und Herr Pisula unterstrichen dieses ausdrücklich.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.


Auf eine entsprechende Frage von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte StR Sierau, dass der Prozess mit der vorliegenden Stellungnahme für die Verwal-
tung abgeschlossen sei. Wenn die Politik Änderungen wünsche, wie das in der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zum Ausdruck komme, müsse dies von den Fraktionen im Regionalrat beantragt werden. Die Verwaltung sei bereit, bei der Bezirksregierung eine solche Initiative anzukündigen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.


zu TOP 3.14
Schadstoff-, Brandschutzsanierung und Substanzsicherung
hier: Alfred-Adler-Schulkomplex
(Drucksache Nr.: 04337-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Alfred-Adler-Schulkomplexes, Jungferntalstr. 60-64 in Dortmund-Kirchlinde mit Gesamtkosten von 4.555.850,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

HJ 2003 Zahlungsbedarf Auftragsbedarf Mehrbedarf

Fipo 2100 9409 0275
HS 1.400.000,00 Euro 2.650.850,00 Euro 1.250.850,00 Euro
VE 1.400.000,00 Euro 600.000,00 Euro

Fipo 2100 9351 0275 und
2700 9351 0134
HS 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

HJ 2004 Zahlungsbedarf Auftragsbedarf Mehrbedarf

Fipo 2100 9409 0275
HS 1.400.000,00 Euro 1.800.000,00 Euro 0,00 Euro 400.000,00 Euro
VE 0,00 Euro
Fipo 2100 9351 0275 und
2700 9351 0134
HS 105.000,00 Euro 105.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Gesamt 2.905.000,00 Euro 4.555.850,00 Euro 0,00 Euro 400.000,00 Euro

Die fehlende restliche Finanzierung in Höhe von 1.650.850,00 Euro wird durch folgende Minderausgaben kompensiert:

Maßnahme HJ 2003 HJ 2004
Fipo 2300 5012 0000
Schadstoffsanierung Reinoldus-Schiller-Gymn. 600.000,00 Euro (HS) 400.000,00 Euro (HS)
Fipo 2150 9411 0155
Erweiterung und Umbau HS Innenstadt-West 119.552,19 Euro (HAR)
Fipo 2300 9405 0201
Lokales Medienkompetenzzentrum 107.600,00 Euro (HAR)
Fipo 2400 9411 0115
Größere Instandstandsetzungen Gew. Schulen 91.300,85 Euro (HAR)
Fipo 2200 9411 0146
Erweiterung und Umbau HS Wilh.-Röntgen-RS 332.396,96 Euro (HS)

Gesamt: 1.250.850,00 Euro 400.000,00 Euro

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.


zu TOP 3.15
Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes , vorhabenbezogener Bebauungsplan
Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161;
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung;
V. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
(Drucksache Nr.: 03968-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt:

den unter Punkt 13. vorgebrachten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuchen (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. II FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666,SGV NRW 2023).


II. beschließt die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- mit dem aktualisierten Erläuterungsbericht vom 27.05.2003 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungs- bereich und stellt diese fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs.1 GO


III. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- für den unter Punkt 2. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 26.09.2002 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 14. der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 10 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- die modifizierte Begründung vom 27.05.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§§ 9 Abs. 8 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


V. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161-Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- diesem widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord für das betroffene Bebauungsplangebiet außer Kraft treten.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW Nr. 41 S. 568, SGV NW 791).





zu TOP 3.16
"Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet
- Sachstandsbericht Mai 2003 -
(Drucksache Nr.: 04364-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht des Planungsamtes zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund
Berufung von zwei neuen Mitgliedern als Ersatz für zwei ausgeschiedene Mitglieder
(Drucksache Nr.: 04513-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die beiden bisherigen Mitglieder des Gestaltungs-beirates, Herr Prof. Stefan Görner und Herr Prof. Christoph Mäckler, auf eigenen Wunsch aus dem Beirat ausscheiden. An deren Stelle beruft der Rat zwei neue Mitglieder
- Frau Prof. Sabine Baumgart, Bremen/Dortmund,
- Frau Prof. Christa Reicher, Aachen/Dortmund.
Die Berufung bezieht sich auf den Zeitraum bis zur Neu- bzw. Wiederberufung der Mitglieder des gesamten Beirates am 31.12.2004.



zu TOP 3.18
Entwicklung einer interkommunalen Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch in Dortmund-Mengede
(Drucksache Nr.: 04471-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschuss lag folgender Antrag der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.07.2003 vor:

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, vor einer endgültigen Entscheidung über die Errichtung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Bereich Groppenbruch, gutachter-
lich untersuchen zu lassen, wie sich Flora und Fauna im Bereich Groppenbruch und
Schwieringhausen (von Königsheide bis Mengeder Straße) darstellen, welche Verände-
rungen in den letzten Jahren stattgefunden haben und welche Entwicklungspotentiale
vorhanden sind. Darüber hinaus soll der Aspekt der Freiraumvernetzung gesondert be-
rücksichtigt werden.


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vor:

1) Abgrenzung des Gewerbegebiets,
Osten - Gewerbegebiet Brambauer
Westen - Brockenscheider Weg
Süden - Werkstraße
Norden - Königsheide

2) Wo ein interkommunales Gewergebiet entsteht, muss auch ein interkommunales
Naturschutzgebiet her, welches in den folgenden Grenzen liegen sollte:
Im Norden von der Werkstraße bis zur Elsa-Brandströmstraße (heute begrünte
Halde) Autobahn.
Im Süden von der Königsheide bis nach Leveringhausen.
Im Osten ist leider keine Möglichkeit gegeben, da dort das Brambauer Gewerbegebiet beginnt bzw. Wohnbebauung vorliegt.
Im Westen von dem Brockenscheider Weg bis zum Anschluss an das
Naturschutzgebiet Groppenbruch/Schaar/Siesack.
Dies Ganze wird für Fußgänger und Radfahrer nach allgemeinen Richtlinien
und Forderungen der Örtlichkeit angelegt.

3) Ein Rad-/Fußweg von der Groppenbrucherstraße bis zur Zechenstraße
(augenblickliche Zufahrt und Anbindung an das Gewerbegebiet).

4) Eine Anforderungsampel für die ÖPNV-Linie Richtung Brambauer vor der
Kanalbrücke, damit eine Haltestellenverlegung von der Königsheide zur
Groppenbrucherstraße stattfinden kann (Sicherung des Schulweges).

5) Fußgängerampel über die Königsheide, westlich der Autobahnbrücke
Groppenbruch/A 2 (Schulwegsicherung).

Anmerkung:

Die Punkte 4) und 5) sind deswegen von Bedeutung, da mit größerem Verkehrs-
aufkommen gerechnet werden muss (Augenblicklicher Stand ca. 12 000 Verkehrs-
bewegungen je Tag) und in beiden Bereichen Wohnbebauung vorliegt.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 3.19
Stellungnahme über verspätete Flüge ausserhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 26.06.02 - 30.04.03
(Drucksache Nr.: 04387-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.20
Lokale Agenda 21, 3. Zwischenbericht an den Rat
(Drucksache Nr.: 04297-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus vom 09.07.2003 vor:

1. Der Ausschuss begrüßt die Bereitschaft der Verwaltung, sich an dem Agenda-Prozess im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu beteiligen. Der Ausschuss hält es jedoch für unerlässlich, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien jeweils transparent zu machen und eine Überprüfbarkeit zu gewährleisten.


2. Der Ausschuss beschließt, dass die Verwaltung für die Bereiche, in denen explizit die Kriterien nachhaltiger Entwicklung als handlungsleitend anerkannt werden, standardisierte Nach- haltigkeitsberichte entwickelt und am Ende jeden Jahres in den betroffenen Fachaus- schüssen vorlegt sowie dem Rat die Ergebnisse vorstellt.

3. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, den Zwischenbericht dahingehend zu ergänzen, dass konträre inhaltliche Positionen verschiedener Akteure benannt, in ihren Grundzügen dargestellt und die entsprechenden Originaldokumente (Stellungnahme und Protokolle der Arbeitsgruppen) im Anhang zur Kenntnis gegeben werden.

4. Der Ausschuss erwartet, dass die Anregungen und Einwände aus den Agenda-Arbeitsgruppen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Flächennutzungsplans erhoben wurden, vorrangig bearbeitet und die Ergebnisse
an die Arbeitsgruppen zurückgemeldet werden, um Nachhaltigkeitskriterien in dem Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan einzubeziehen.


5. Das Agenda-Büro wird aufgefordert, den Internetauftritt laufend so zu aktualisieren, dass mindestens die jeweils aktuellen Protokolle aus den Arbeitskreisen und aktuelle Termine zeitnah abrufbar sind.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 3.21
Bauleitplanung
99. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan InW 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. - III. Anhörungsrecht und Empfehlungen der zuständigen Gremien
IV. Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 17.12.1998
V. Neufassung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr. 99)
VI. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, InW 109, InN 106 und InN 217
VII. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan InW 120
VIII. Ergebnis der erneuten Bürgeranhörung
IX. Beschluss zur Ausgleichsregelung
X. - XI. Offenlegungsbeschlüsse
(Drucksache Nr.: 04550-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Die BV Innenstadt-Nord nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der nachstehend dargestellten Punkte zu folgen:

Antrag aller Fraktionen:

1.
Ausgangssituation

In der Vorlage der Verwaltung vom 25.06.2003 und der dazugehörigen Bergründung zum B-Plan wird ausgeführt, dass abweichend von der bisherigen Konzeption, wie sie
im Planentwurf für die Bürgerbeteiligung dargestellt war, die Nordtangente nicht
mehr vom Burgtor bis zur Heinrich-August-Schulte-Straße auf den Bahndamm ge-
führt werden soll.

Aufgrund von gravierenden Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und städtischer Fachdienststellen ist vorgesehen, die Nordtangente zwischen Gneisenau- und Scharnhorststraße in die Treibstraße einmünden zu lassen. Dies führt zu verkehrlichen Umverteilungen und erhöhten Verkehrsbelastungen im westlichen Teilbereich der Treibstraße. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass es zu Schleichver- kehren im nördlich angrenzenden Wohngebiet kommt.


2.
Forderungen zur Minimierung der Verkehrsbeeinträchtigungen

Im Interesse der betroffenen Bürger der Nordstadt fordern wir eine möglichst weit-
reichende Reduzierung der Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr (Lärm,
Abgase, Staub) durch folgende Maßnahmen:

1) Das Mobilitätskonzept der Stadt Dortmund ist mit all seinen Facetten der
umweltfreundlichen Verkehrsabwicklung konsequent und möglichst früh-
zeitig umzusetzen.

2) Der Investor hat im Einvernehmen mit der DB AG und dem betroffenen
Einzelhandel ein Logistikkonzept zu erarbeiten, das bereits geeignete
Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigungen während der Bau-
phase berücksichtigt, aber insbesondere einen möglichst störungsfreien
Lkw-Anlieferungsverkehr vorsieht. Im Sinne des Umweltverbundes ist zu
prüfen, ob Bahngleise für Transportzwecke genutzt werden können.

3) Zur Erhaltung bzw. Stützung der Lebensqualität im angrenzenden Wohn-
quartier ist es erforderlich, vornehmlich in der Blücher-, Gneisenau- und
Scharnhorststraße geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie
zur Leitung und Lenkung des Straßenverkehrs vorzusehen.


Rm Giese (SPD) wies daraufhin, dass die Empfehlung nicht vollständig sei.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.








zu TOP 3.22
Bauliche Erweiterung der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9, in Do-Asseln.
hier: Errichtung von Klassenräumen in Fertigmodulbauweise (Baubeschluss)
(Drucksache Nr.: 04449-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

Errichtung von 5 Unterrichtsräumen in Fertigmodulbauweise am Schulstandort der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9 in Do-Asseln mit Gesamtkosten von
985.000 Euro.

Finanzierung:

Die Investitionskosten in Höhe von 985.000 Euro werden wie folgt finanziert:

1. 855.000 Euro aus den bei der Finanzposition 2000 9408 0001 - Pavillonersatzprogramm - für das Haushaltsjahr 2003 veranschlagten Mitteln von insgesamt 2.384.500 Euro

2. Die restlichen Investitionskosten von 130.000,00 Euro werden aus den Fördermitteln des Bundes aus dem Sonderprogramm "Zukunft, Bildung und Betreuung" aufgebracht.

Sollten die Fördermittel des Bundes nicht rechtzeitig genehmigt werden, wird ein entsprechender Betrag aus Minderkosten laufender Projekte gedeckt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.



zu TOP 3.23
Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW aus dem Projektaufruf Ruhr "Initiativen in Stadtteilen und Siedlungen" für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf für die Umsetzung "Interkulturelles Zentrum" in der Nordstadt.
(Drucksache Nr.: 04495-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt - vorbehaltlich der Kostenkonkretisierung nach
DIN 276, der gesicherten Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg - die Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW in Höhe von maximal 302.000,00 Euro (73,18 % aus Landesmitteln) zur Einrichtung eines "Interkulturellen Zentrums", Münsterstr. 9-11. Der Eigenanteil 26,82 %, in Höhe von
148.000,00 Euro wird vom Verein zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens e.V. finanziert.

Die Weiterleitung der Finanzmittel erfolgt über die Finanzposition 6151 9882 0101 - Nordstadt - Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -.

Die Mehrausgaben in Höhe von 450.000,00 Euro gegenüber dem Haushaltsplan werden mit den Mehreinnahmen aus anteiligen Landesmitteln in Höhe von 302.000,00 Euro unter FiPo 6151 3612 0101 - Landeszuweisung Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf sowie dem Eigenanteil des Vereins in Höhe von 148.000,00 Euro wird unter der neu einzu- richtenden FiPo 6151 3672 0101 - Zuschüsse vom Trägerverein "Verein zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens e.V." gedeckt.

Somit entstehen der Stadt Dortmund für die Umsetzung des Projekts "Interkulturelles Zentrum" keine Kosten, da die Einnahmen zu 100% den Ausgaben entsprechen.



zu TOP 3.24
Projektvorhaben "HarkortBogen" in Dortmund Hombruch
hier: Neuer Sachstand
(Drucksache Nr.: 04602-03)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen-




5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-




6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen-





7. Kultur, Sport, Freizeit
zu TOP 7.1
Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
(Drucksache Nr.: 04135-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dargestellte Vorhaben "Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße" zur Kenntnis und beschließt:

1. Den Jazzclub domicil mit neuer Konzeption als "Forum für Jazz und Aktuelle Musik" in den Räumen des ehemaligen Theaters Hansastraße anzusiedeln.

2. Die Durchführung der notwendigen baulichen Maßnahmen einschl. Innenausstattung in der von der Koerferschen Verwaltungsgesellschaft mbH in Köln langfristig anzumietenden Immobilie im Rahmen des Landesprogramms "Initiative ergreifen".

3. Mit der Maßnahme kann begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn vorliegt.

4. Die finanzielle Abwicklung der Maßnahme von insgesamt 1.000.000,00 Euro erfolgt über den Wirtschaftsplan 2003 ff des Eigenbetriebs Kulturbetriebe Dortmund im festgelegten Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2003 - 2005. Die Kulturbetriebe werden die Finanzierung des städtischen Anteils in Höhe von 100.000,00 Euro im Rahmen des Erfolgsplans 2003/2004 der Kulturbetriebe - Geschäftsbereich Kulturbüro - darstellen. Durch diese Finanzierung wird der Wirtschaftsplan für die Jahre 2003/2004 nicht überschritten. Zur Finanzierung der Maßnahme sind Anträge beim Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW zu stellen.

5. Die Kulturbetriebe schließen mit dem Jazzclub domicil eine Vereinbarung über die Durchführung des Vorhabens bis Ende 2004 ab. In der Vereinbarung verpflichtet sich der Jazzclub domicil, diese Nutzung mindestens innerhalb der Zweckbindungsfrist der Landesförderung von 15 Jahren nach Abschluss der baulichen Maßnahme aus eigenen Mitteln sicherzustellen.


zu TOP 7.2
Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2003/2004 für die Zeit vom 01.08.2003 bis 31.07.2004
(Drucksache Nr.: 04400-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag zu dieser Vorlage die nachfolgende Korrektur der Anlage 7-3 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Korrektur der Verwaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2003/2004 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2003 bis 31.07.2004, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2003/2004
mit einem Eigenanteil der Stadt
in Höhe von 28.072.500 Euro (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2003/2004
in Höhe von 2.552.000 Euro (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Finanzplanung (Anlage 4)
- den Eintrittspreisen (Anlage 5)
- dem Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- dem Produkt- und Leistungsplan 2003/2004 (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Werkleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen ab der Spielzeit 2003/2004 (Anlage 5) zu.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Werkleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.


8. Schule


zu TOP 8.1
Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler
in der Sekundarstufe I
hier: Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an der Hauptschule DO-Derne ab Beginn des Schuljahres 2003/04 (01.08.2003)
(Drucksache Nr.: 04210-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 des Schul-
verwaltungsgesetzes (SchVG) an der Hauptschule DO-Derne ab dem Schuljahr 2003/2004
eine sonderpädagogische Fördergruppe - als Teil der allgemeinen Schule - einzurichten.

Die Bezirksregierung Arnsberg wird aufgefordert, dann auch die notwendige Lehrerbeset-
zung für die unterrichtliche Versorgung der sonderpädagogischen Fördergruppe zu ge-
währleisten.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.


zu TOP 8.2
Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04383-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die anliegende Rechtsverordnung zur achten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund.



zu TOP 8.3
Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Hombruch und Hörde
(Drucksache Nr.: 04413-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirks-
vertretung Hombruch vor:

Die BV Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, den Vorschlag der Verwaltung zu schulorganisatorischen Maßnahmen, hier: Änderung der Schulbezirksgrenzen, abzulehnen.

Gleichzeitig sprechen die Fraktionen Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund aus:

1. Der Rat möge für das Schuljahr 2003/2004 gem. der Empfehlung der CDU-Fraktion
eine Pavillon-Lösung für die Olpketal-GS beschließen.

2. Der Rat möge die Veränderung der Schulbezirksgrenzen hin zur Lieberfeld-GS gem.
der Empfehlung aller Fraktionen ablehnen, da diese in einem anderen Stadtbezirk
liege.

3. Der Rat möge die Verwaltung gem. der Empfehlung der SPD-Fraktion beauftragen, die Entwicklung der Schülerzahlen für die nächsten Jahre für die Langeloh-GS,
Kirchhörder-GS und Olpketal-GS aufzuzeigen und ein schulbezirksübergreifendes
Gesamtkonzept für diesen Bereich zu erstellen.

4. Der Rat möge die Verwaltung gem. des Antrages Bündnis 90/Die Grünen auffordern,
dass der Schulentwicklungsplan für den gesamten Stadtbezirk Hombruch vorrangig
fortgeführt werden solle.


Nach kurzer Diskussion wurde festgestellt, dass die Angelegenheit noch nicht entscheidungs-
reif sei. Es bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanzausschuss, die Beratungsunterlagen
an den Schulausschuss zu überweisen. Vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen im Stadt-
bezirk Aplerbeck soll ein Diskussionsprozess in den Stadtbezirken Hombruch und Hörde er-
folgen, der von der Verwaltung moderiert wird. Eine Änderung von Schulbezirksgrenzen soll
dabei nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.



zu TOP 8.4
Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 04311-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1.1. die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Aplerbecker Grundschule auf ein vierzügiges Raumprogramm als Ersatz der abgängigen schulisch genutzten Pavillons (Grundsatzbeschluss).

1.2. die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Aplerbecker Mark Grundschule auf ein vierzügiges Raumprogramm als Ersatz der abgängigen schulisch genutzten Pavillons (Grundsatzbeschluss).

1.3. die Schaffung von angemessenen Räumen für die Schulleitung der Gerhart-Hauptmann-Grundschule (Grundsatzbeschluss).

2.1. die Erteilung eines Planungsauftrages für die erforderlichen Baumaßnahmen an der Aplerbecker Grundschule an die Städtische Immobilienwirtschaft.

2.2. die Erteilung eines Planungsauftrages für die erforderlichen Baumaßnahmen an der Aplerbecker Mark Grundschule an die Städtische Immobilienwirtschaft.

2.3. die Erteilung eines Planungsauftrages für die erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen an der Gerhart-Hauptmann-Grundschule an die Städtische Immobilienwirtschaft.

3. die Rechtsverordnung zur siebten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund.





zu TOP 8.5
Ausbau der Zillerschule - Sonderschule für Lernbehinderte - zu einer Schule im organisatorischen und personellen Verbund ab Beginn des Schuljahres 2003/04
(01.08.2003)
(Drucksache Nr.: 04418-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) den Ausbau der Zillerschule - Sonderschule für Lernbehinderte - zu einer Schule im organisatorischen und personellen Verbund
(Primarstufe) ab dem Schuljahr 2003/04 (01.08.2003).



zu TOP 8.6

Ausweitung des Modellvorhabens "Selbstständige Schule"
(Drucksache Nr.: 04396-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Dortmund mit sieben weiteren Schulen an dem Modellvorhaben "Selbstständige Schule" und stimmt dem Abschluss der Kooperationsverein- barungen zu.



zu TOP 8.7

Brandschutzkonzepte für Schulen
(Drucksache Nr.: 04522-03)

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Jostes, dass aufgrund des Schreibens des Oberbürgermeistes vom 07.07.2003 und der Mitteilung des Stadtdirektors vom
14.07.2003 der ursprünglich zu diesem Tagesordnungspunkt gestellte Antrag
sich erledigt habe.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt die Finanzierung und Durchführung der vorliegenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten von 19.414.900 Euro durch Umschichtung im Schulbudget 2003/2004 wie in Tabelle 1 dargestellt.

Der Schulausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen werden über den Fortgang der Prüfungen und der Mängelbeseitigung von der Verwaltung jährlich informiert.


Tabelle 1:

Finanzposition

Verw.-Hsh.
Verm.-Hsh.
Verw.-Hsh
Verm.-Hsh


2003
2004


0354 5000 0000
bisher
2.885.000 Euro

3.865.000 Euro

Gebäuderenovierung
Neu
2.228.100 Euro

0 Euro


Deckung
656.900 Euro

3.865.000 Euro

2000 9408 0001
bisher

2.384.500 Euro

7.976.400 Euro
Pavillonersatzprogramm
Neu

1.190.000 Euro

0 Euro

Deckung

1.194.500 Euro

7.976.400 Euro
2000 9413 0001
bisher

522.100 Euro

665.900 Euro
Raten altern. Finanzierungen
Neu

0 Euro

665.900 Euro

Deckung

522.100 Euro

0 Euro
2150 9411 0166
HS Husen
bisher

100.000 Euro

1.700.000 Euro

Neu

0 Euro

1.000.000 Euro
2150 5012 000
HS Wickede
bisher


2.300.800 Euro


Neu


500.800 Euro

2100 5016 000 Friedrich-Ebert-GS
bisher


1.300.000 Euro


Neu


0 Euro


Deckung

100.000 Euro
3.100.000 Euro
700.000 Euro
Mieten / Instandhaltung
Deckung
1.300.000 Euro




Deckung gesamt
19.414.900 Euro



zu TOP 8.8
Maßnahme zur Haushaltssicherung
hier: Gesetzliche Änderung bei der Lernmittelfreiheit
(Drucksache Nr.: 04350-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 15.07.2003 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Erhöhungsmöglichkeiten im Bereich der Lernmittelfreiheit nicht auszunutzen. Die Eltern werden wie bisher nur mit einem Drittel an den Kosten für Bücher, Medien etc. beteiligt.


Rm Hengstenberg (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion und bezeichnete die Erhöhung des Elternanteils bei den Lernmitteln als schrittweisen Rückzug des Staates aus
der Daseinsvorsorge.


Dagegen machten Rm Diekneite (SPD) und Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus) deutlich, dass es keine Alternative zur Vorlage der Verwaltung gebe und die Erhöhung des Elternanteils sehr gering ausfalle.


Der Haupt- und Finanzausschuss
lehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus den Antrag der CDU-Fraktion vom 15.07.2003 ab.

Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,die im Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen (EntlKommG) vom 29.04.03 vorgesehene Möglichkeit der Anhebung des Elternanteils auf 49 % zum Schuljahr 2003/04 ff. zu übernehmen, um Haushaltsfehlbedarfe
in Höhe von jährlich 750.000 Euro zu vermeiden.

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen Liegenschaften


zu TOP 10.1
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04543-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Hundesteuersatzung der
Stadt Dortmund.



zu TOP 10.2
Jahresabschluss 2002 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 04483-03)

Die Vorlage wurde schon zu Beginn der Sitzung behandelt.




zu TOP 10.3
Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 2001 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
(Drucksache Nr.: 04462-03)

Unter Hinweis auf die verspätete Vorlage der Jahresrechnung 2001 machte Rm Böhm (CDU) deutlich, dass künftig dafür Sorge getragen werden müsse, dass die erforderlichen Daten von der Verwaltung zügig vorgelegt würden, damit die politischen Entscheidungsgrundlagen schneller zur Verfügung stünden.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 2001 mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Sollabschlussergebnis unter Berücksichtigung der im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2001 getroffenen Feststellungen gem. § 94 I 1 GO. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus dieser geprüften Jahresrechnung 2001.

Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, sofern sie zu angesprochenen Sachverhalten eine andere Meinung vertritt.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


zu TOP 11.1
Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
(Drucksache Nr.: 04447-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden.




zu TOP 11.2
Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund
a) Sanierungsmaßnahmen im Jahre 2003
b) Dauerhafte Unterbringung des Löschzuges Eving
(Drucksache Nr.: 04578-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den angefügten Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und bewilligt für die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr für das Haushaltsjahr 2003 eine Mehrausgabe von 500.000 Euro

12. Anfragen

- keine Vorlagen -



















Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.55 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister






D r . L a n g e m e y e r D r . E i t e n e y e r
Ratsmitglied






Der Oberbürgermeister

In Vertretung






M i k s c h W e b e r
Bürgermeister Schriftführer