Niederschrift


über die 34. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am Mittwoch, 02.04.2003, 16.30 Uhr, im Quartierszentrum Wichern, Stollenstr. 36

Teilnehmer:

Anwesend sind die Damen und Herren

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Schröder, Theo Bezirksvorsteher
Bachner, Klaus
Bahr, Fredy
Bahr, Thomas
Böcker, Siegfried
Breiter, Erika
Branghofer, Max
Brummel, Heinz
Domanski, Herbert
Hoffmann, Hans-Peter
Hoffmeister, Willi
Jülich, Brigitte
Klammt, Hans Jochen
Kortmann, Renate
Kussin, Michael
Lehmann, Johann Ludwig
Meißner, Gerhard
Zdziarstek, Rolf

b) des Rates

Kräft, Ingeborg

c) der Verwaltung

Bogdahn, Gerda - StA 33 -
Dröge, Helmut - StA 61 -
Rautenberg, Rainer - Quartierszentrum Wichern -
Stüdemann, Jörg - 4/Dez. -
Völkmann, Hans-Wilhelm - StA 65 -


Nicht erschienen:

Lachmuth, Gabriele

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung


1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 26.02.2003


2. Berichterstattung

2.1 Vorstellung des Projekts „Quartierszentrum Wichern“
Berichterstatter: Rainer Rautenberg

2.2 Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses
Berichterstatter: Herr Stadtrat Jörg Stüdemann, Kulturdezernent,
Herr Hans-Wilhelm Völkmann, Städt. Immobilienwirtschaft

3. Eingaben

3.1 Zufahrt Fredenbaumpark; Schützenstraße/Beethovenstraße

3.2 Förderung eines Projektes zur Förderung schulmüder Jugendlicher


4. Grundsatzangelegenheiten

4.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund

4.2 Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


5. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

5.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 03.05.2003, 04.10.2003, 22.11.2003 und 03.01.2004


6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Umnutzung der Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses
- Antrag der SPD-Fraktion -

6.2 Umnutzung der Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses
- Antrag der CDU-Fraktion -


7. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

7.1 Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Budgetierung für Kleinprojekte sowie externe Beratungsleistung
7.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Alsenstraße von Heroldstraße bis Mallinckrodtstraße, Missundestraße von Bornstraße bis Nordstraße, Schleswiger Straße von Mallinckrodtstraße bis Bornstraße, Schleswiger Platz (Gesamtmaßnahme)

7.3 Verbindungsweg durch die Kleingartenanlagen „Hafenwiese“ und „Westerholz“
- Antrag der SPD-Fraktion -
7.4 Abriegelung der Tiefe Straße
- Antrag der SPD-Fraktion -
7.5 URBAN II – Förderung des „Verein zur Förderung interkulturellen Zusammenlebens (VFZ
e. V. )
- Antrag der CDU-Fraktion -

7.6 Pilotprojekt Straßenreinigung
- Antrag der CDU-Fraktion -

7.7. Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Hier: Depot Immermannstraße – Preisgeldweiterleitung aus Wettbewerb „Nachhaltige
Stadtentwicklungsprojekte umsetzen 2000“

7.8 Errichtung eines Burger King (Drive In/Inline-Restaurant) auf dem Grundstück Brunnenstraße 79


8. Mitteilungen

8.1 Widerrechtliche Nutzung des städtischen Grundstücks Burgholzstraße/Eisenstraße
8.2 Verkehrssituation Beethovenstraße

8.3 Änderungen zum Fahrplanwechsel 15.06.2003

8.4 Statusbericht zur Vermarktung aufgegebener Kinderspielplatzflächen

8.5 Unerträgliche Zustände am Blücherpark, Gneisenaustraße/Ecke Kesselstraße

8.6 Gleisbauarbeiten auf der Straße „Oestermärsch“

8.7 Baumfällanträge

8.8 Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung (GewO)
hier: Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahr 2003 im Bezirk Innenstadt-Nord
8.9 Hundewiese westlich Kleingartenanlage Nord

9. Anfragen

9.1 Grabeland Eisenstraße/Burgholzstraße

9.2 Neubau für die Kindertageseinrichtung und für Pavillon des Jugendförderkreises

9.3 Spiegelwand im Gymnastikraum der Sporthalle Nord







Der Bezirksvorsteher eröffnet um 16.30 Uhr die 34. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.





Zu TOP 1.1

Herr Bachner wird zur Mitunterschrift der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin.


Zu TOP 1.3

Die vorgeschlagene Tagesordnung wird mit Zustimmung der Bezirksvertretung um die Tagesordnungspunkte



7.7 Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneurungsbedarf
hier: Depot Immermannstraße – Preisgeldweiterleitung aus Wettbewerb „Nachhaltige
Stadtentwicklungsprojekte umsetzen 2000“

7.8 Errichtung eines Burger King (Drive In/Inline-Restaurant) auf dem Grundstück Brunnenstraße 79

erweitert.


Zu TOP 1.4

Die Niederschrift über die 33. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 26.02.2003 wird genehmigt.


Zu TOP 2.1

Vorstellung des Projekts „Quartierszentrum Wichern“
Berichterstatter: Herr Rainer Rautenberg

Herr Rautenberg stellt das Projekt „Wichern“, des Diakonischen Werkes Dortmund vor. Das „Wichernhaus“, benannt nach dem Gründer der Diakonie, sei ein altes traditionelles Gemeindehaus der Ev. Friedenkirchengemeinde. Aus dem „Kirchsaal“, der als Kirche kaum noch genutzt worden wäre, sei ein vielseitig nutzbarer Veranstaltungsraum entstanden mit einer Bühne (vor allem für Kleinkunst) und einem Bistrobereich. „Wichern“sei ein Ort für Kultur aller Art, Theater, Kabarett, Musik, Tanz, außergewöhnliche Gottesdienste und Kleinkunst, der auch für Proben zur Verfügung gestellt werde.


Zu TOP 2.2

Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses
Berichterstatter: Herr Stadtrat Jörg Stüdemann, Kulturdezernent und Herr Hans-Wilhelm Völkmann, Städt. Immobilienwirtschaft

Herr Stadtrat Stüdemann berichtet, dass das Umweltamt gefordert habe, die Eislaufanlage nach Ende der Saison am 13.04. entweder technisch zu sanieren oder dauerhaft stillzulegen. Seit 1999 sei bekannt, dass Kühlflüssigkeit austrete. Mittlerweile habe sich die Menge des austretenden Stoffes bis auf l0 Liter pro Tag erhöht.

Die Investitionen zur Widerherstellung der Eislauffläche schätzt Hans-Wilhelm Völkmann von der Städtischen Immobilienwirtschaft auf rund 300.000 €. Die alte Kühlmaschine aus dem Jahr 1982 müsse ersetzt werden, denn für sie gebe es keine Ersatzteile mehr. Dasselbe gelte für das Rohrsystem, das die Kälte verteile und so leck sei, dass Kühlmittel ausgetreten sei. Ermittlungen zufolge verdunste die Flüssigkeit, sie sei nicht ins Grundwasser eingedrungen; dafür hätten sich keine Spuren finden lassen.

Als Alternative sieht Herr Stüdemann die Neugestaltung der Eislaufhalle als Sport- und Spaßhalle. Hier könnte eine Sportstätte für Fußball, Hockey, Badminton usw. entstehen, die auch für den Schulsport und das BVB-Fanprojekt genutzt werden könnte Der Investitionsbedarf werde bis Juni ermittelt und der Bezirksvertretung mitgeteilt.

Die dritte Möglichkeit sei die Ansiedlung des Kinder- und Jugendtheaters, das bis 2006/2007 noch an der Skellstraße verbleiben könne. Bis Ende des Jahres sollten die Kosten für Umbau und Betrieb errechnet werden.


Zu TOP 3.1

Eingabe des Mieterbeirats der Wohnanlage Fredenbaumpark vom 21.02.2003, betr.
Zufahrt Fredenbaumpark; Schützenstraße/Beethovenstraße

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, den Bereich Schützen- und Beethovenstraße zwischen Immermannstraße und Münsterstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob eine Abpollerung (mit herausnehmbaren Pollern) der Beethovenstraße rechtlich möglich ist, um den Durchgangsverkehr zu unterbinden, wobei die Zufahrt für die Krankentransporte zum Klinikzentrum Nord in Notfällen weiterhin gewährleisten bleiben soll.

Eine Stellungnahme wird bis zur nächsten Sitzung am 14.05.2003 erwartet.


Zu TOP 3.2

Eingabe der Anne-Frank-Gesamtschule vom 10.03.2003, betr.
Förderung eines Projektes zur Förderung schulmüder Jugendlicher

Die Bezirksvertretung beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

Die Bezirksvertretung begrüßt grundsätzlich die Förderung des Projektes. Die Übernahme der Honorarkosten aus Mitteln der Bezirksvertretung wird abgelehnt, weil für diesen Zweck keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Schulverwaltung wird um Prüfung gebeten, ob von dort eine Förderung möglich ist.


Zu TOP 4.1

Vorlage des Rechtsamtes vom 10.02.2003, betr.
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund

Die Bezirksvertretung empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. den anliegenden Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund,
2. den anliegenden Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen,
3. den anliegenden Entwurf als Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund.


Zu TOP 4.2

Vorlage des Rechtsamtes vom 06.02.2003, betr.
Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Die Vorlage wird bis zur nächsten Sitzung vertagt.


Zu TOP 5.1

Vorlage des Ordnungsamtes vom 24.02.2003, betr.
Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 03.05.2003, 04.10.2003, 22.11.2003 und 03.01.2004

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt im Rahmen des Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Stimmenthaltung, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Zu TOP 6.1

Antrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2003, betr.
Umnutzung der Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses

Der Antrag wird bis Juni 2003 zurückgestellt.


Zu TOP 6.2

Antrag der CDU-Fraktion20.02.2003. betr.
Umnutzung der Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses

Der Antrag wird bis Juni 2003 zurückgestellt.


Zu TOP 7.1

Vorlage des Planungsamtes vom 18.03.2003, betr.
Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Budgetierung für Kleinprojekte sowie externe Beratungsleistung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, die Durchführung der Maßnahme „kleinere Stadtteilprojekte“ und „externe Beratungsleistungen“ mit Kosten i. H. von 65.000 € zu beschließen.


Zu TOP 7.2

Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.02.2003, betr.
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Alsenstraße von Heroldstraße bis Mallinckrodtstraße, Missundestraße von Bornstraße bis Nordstraße, Schleswiger Straße von Mallinckrodtstraße bis Bornstraße, Schleswiger Platz (Gesamtmaßnahme)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Zu TOP 7.3

Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2003,betr.
Verbindungsweg durch die Kleingartenanlagen „Hafenwiese“ und „Westerholz“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung, die fußläufige Verbindung zwischen Bülowstraße und Schäferstraße durch die Kleingartenanlagen „Hafenwiese“ und „Westerholz“ als öffentliche Wegeverbindung zu widmen.

Begründung:

Der Weg dient seit Jahrzehnten den Bewohnern der Nordstadt als fußläufige Verbindung vor allem zum benachbarten Fredenbaumpark. Nach der Umgestaltung des Blücherparkes wird diese Wegeverbindung noch mehr genutzt, weil damit ein attraktiver Grünzug von der Treibstraße zum Fredenbaumpark geschaffen wurde.

Die starke Inanspruchnahme bedeutet nicht nur eine stärkere Abnutzung des bestehenden Wegebelages als sonst in Kleingartenanlagen üblich, sondern erfordert auch die regelmäßige Wartung und Sanierung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen.

Die gegenwärtige Vertragslage, wonach die Kleingärtnervereine „Hafenwiese“ und Westerholz“ für Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen des Verbindungsweges verantwortlich sind, wird seiner Bedeutung und Inanspruchnahme durch die Öffentlichkeit nicht gerecht.


Zu TOP 7.4

Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2003, betr.
Abriegelung der Tiefe Straße

Die Bezirksvertretung beschließt mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen 6 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord unterstützt die Forderung der Anwohner bei der Bürgerbeteiligung am 8. März 2003, die Tiefe Straße vom Durchgangsverkehr zur Brackeler Straße abzuriegeln und fordert die Verwaltung auf, entsprechende Pläne zu erarbeiten.
Zu TOP 7.5

Antrag der CDU-Fraktion vom 18.03.2003, betr.
URBAN II –Förderung des „Verein zur Förderung interkulturellen Zusammenlebens (VFZ e.V.)

Folgender Antrag wird mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, den im ehemaligen Duwenstetter Haus Münsterstr. 9-11 ansässigen und als Sprachschule tätigen „Verein zur Förderung interkulturellen Zusammenlebens (VFZ) e. V. beim Umbau des Hauses im URBAN II-Mitteln zu fördern. Der BV soll zur nächsten Sitzung über das Ergebnis der Prüfung sowie das weitere Vorgehen berichtet werden.


Zu TOP 7.6

Antrag der CDU-Fraktion vom 18.03.2003, betr.
Pilotprojekt Straßenreinigung

Die Bezirksvertretung beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Pilotprojekt für eine regelmäßige erfolgreiche Straßen- und Gehwegreinigung in verdichteten Wohngebieten in der Nordstadt zu konzipieren und der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorzulegen.
Auf der Basis der hier gemachten Erfahrungen soll ein Gesamtkonzept gefertigt werden.

Begründung:

Der große Parkdruck in der Innenstadt-Nord macht es den Straßenkehrern unmöglich, den Bereich der Bordsteine zu reinigen. Der Dreck – oftmals Werbeblätter – bleibt unter den dicht an dicht geparkten PKW liegen. Die Straßen werden von den Reinigungswagen durchfahren, ohne dass dieser Müll aufgenommen werden kann. Kurz darauf verteilt sich der Müll wieder auf Gehweg, Straße und Straßenbegleitgrün. Es sieht aus, als wäre die Straßenreinigung mehrere Tage nicht dort gewesen.

In verschiedenen Groß- und Mittelstädten hat man teilweise gute Erfahrungen damit gemacht, auf jeweils einer Straßenhälfte das Parken von PKW zu bestimmen Zeiten zu untersagen. Zu diesen Zeiten kann dann eine optimale Straßenreinigung erfolgen.


Zu TOP 7.7

Vorlage des Stadtplanungsamtes, betr.
Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneurungsbedarf
hier: Depot Immermannstraße – Preisgeldweiterleitung aus Wettbewerb „Nachhaltige
Stadtentwicklungsprojekte umsetzen 2000

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchführung der Maßnahmen „Brückenschlag im Stadtteil“ und „Nachhaltige Sicherung der Schiebebühne“ mit dem DEPOT e. V. eine Vereinbarung über die Finanzierung der Gesamtkosten von 128.000,00 € abzuschließen.

Die Weiterleitung der bewilligten Landesmittel in Höhe von 102.000,00 € und des zu erbringenden städtischen Eigenanteils in Höhe von 26.000,00 € erfolgt aus der FiPo 6150 9883 0222 – Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf – Immermannstraße, Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte. Der bewilligte Landeszuschuss wird unter FiPo 6150 3613 0222 – Landeszuweisungen Immermannstraße, Nordstadt, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf – in Höhe von 102.000,00 € vereinnahmt.


Zu TOP 7.8

Vorlage des Bauordnungsamtes vom 24.03.2003, betr.
Errichtung eines Burger King (Drive In/Inline-Restaurant) auf dem Grundstück Brunnenstraße 79

Die Bezirksvertretung nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen, die Zulassung des Vorhabens zu beschließen.


Zu TOP 8.1

Widerrechtliche Nutzung des städt. Grundstücks Burgholzstraße/Eisenstraße

Die Bezirksvertretung nimmt folgenden Sachstandsbericht zur Kenntnis

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat mit Beschluss vom 12.12.02 die Verwaltung aufgefordert, bis zum Vorliegen des Bodengutachtens eine weitere gärtnerische Nutzung des Geländes Eisenstraße/Ecke Burgholzstraße zu unterbinden. Außerdem sollte geprüft werden, ob Zwischennutzungen möglich sind. Der Abriss der Aufbauten sollte unverzüglich veranlasst werden.

In Ausführung des o.a. Beschlusses, hat das Liegenschaftsamt den Planerladen als Interessenvertreter der Nutzer, mit Fristsetzung zum 15.01.03 aufgefordert, auf den von ihm betreuten Personenkreis einzuwirken, die Aufbauten auf dem Grundstück unverzüglich zu entfernen. Die Entfernung der Aufbauten wurde von dort verweigert. Als Grund wurde angegeben, dass das Bodengutachten noch nicht vorläge und man dessen Ergebnis erst abwarten wolle. Das Ergebnis des Bodengutachtens war vom Umweltamt ursprünglich zum 15.01.2003 zugesagt.

Die städt. Immobilienwirtschaft hat daraufhin eine Kostenschätzung für die Räumung des Geländes eingeholt. Die Kosten für eine vollständige Räumung betragen danach rd. 60.000,00 Euro. Eine Räumung ist rechtlich jedoch nicht zulässig. Es muss vom Rechtsamt zuerst eine Räumungsklage erhoben werden. Die notwendigen Schritte dafür wurden seitens der Verwaltung eingeleitet.

Seit dem 07.03.03 liegt das Ergebnis des Bodengutachtens vor. Danach ist eine gärtnerische Nutzung der Fläche unbedenklich. Der Planerladen hat daraufhin der Liegenschaftsverwaltung zugesagt, die Aufbauten zu entfernen. Ziel des Planerladens ist es weiterhin, die widerrechtliche Nutung des Geländes zu legalisieren.
Die Zusage des Planerladens das Gelände von den Aufbauten zu befreien, wurde zwar noch nicht vollständig, doch immerhin zu großen Teilen eingehalten. Die städt. Immobilienwirtschaft wird mit dem Planerladen nun einen Zeitplan für die Räumung der restlichen Aufbauten erstellen. Ziel dieses Zeitplanes ist es, dass sämtliche Aufbauten bis Ende des Monats April 2003 entfernt sein sollen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die Räumungsklage nicht vollzogen werden.

Der Stadtverband der Kleingärtner, der alle städt. Grabeländer und Kleingärten der Stadt Dortmund verpachtet und verwaltet, übernimmt die Fläche dann und schließt mit den einzelnen Nutzern Verträge, wenn sich das gesamte Gelände in einem geordneten Zustand befindet und die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die Verpachtung grundsätzlich genehmigt hat.“


Zu TOP 8.2

Verkehrssituation Beethovenstraße

Die Bezirksvertretung nimmt folgendes Schreiben des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr an den Freundeskreis Fredenbaum e. V. vom 20.02.2003 zur Kenntnis:

„Unter Hinweis – auch auf die in meinem Schreiben vom 19.12.2002 bereits aufgezeigten, hier zwingend zu berücksichtigenden Randbedingungen („...dauerhaften Sicherstellung der ambulanten Patientenversorgung aus den umliegenden Krankenhäusern und den Rettungsdiensten bei Notfäl-
len ...“) – sowie auf die Ergebnisse der verwaltungsseitigen Untersuchung kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine dringende Notwendigkeit zur Einrichtung einer Fußgängerquerungshilfe erkennen.

Folgende Gründe liegen meiner Entscheidung zugrunde:

1. Es konnte sowohl im mittleren Bereich der Beethovenstraße als auch im Bereich Münsterstraße keine eindeutige Fußwegbeziehung zwischen der nördlichen Innenstadt und dem Fredenbaumpark bzw. dem Nahverkehrsziel „Big Tipi“ festgestellt werden. Sowohl über den westlichen Gehweg der Münsterstraße als auch über das Gelände des Klinikums Dortmund kann der Fredenbaumpark von Fußgängern mit einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit beim Queren der Fahrbahn sicher erreicht werden.

2. Ruhender Verkehr findet lediglich am südlichen (klinikseitigen) Fahrbandrand statt. Das vorhandene Halteverbot am nördlichen Fahrbahnrand wird offensichtlich beachtet, so dass die notwendigen gegenseitigen Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern vor dem Queren der Straße angemessen praktiziert werden können.

3. Die beobachteten Verkehrsmengen sind als minimal zu bezeichnen. Zwar ist anzunehmen, dass zu anderen Zeiten („rush hour“) die Verkehre zunehmen. Dabei dürfte es sich dann aber um Einrichtungsverkehre handeln, die erfahrungsgemäß von den querenden Fußgängern gut überblickt und sicher bewältigt werden können.

4. Im Nahbereich zwischen klinikeigenen Zu-/Abfahrt „Liegendkranke“ und der Einmündung in die Münsterstraße sind bauliche Verengungen mit den Ansprüchen an eine schnelle Patientenanlieferung nicht vereinbar.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine bauliche Abriegelung zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs gemäß dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 21.11.2001 leider nicht herstellbar ist (Zitat Verwaltungsvorlage: „...Grundlage der jetzigen baulichen Erweiterung der ehemaligen Unfallklinik (Integration des Klinikbereiches Westfalendamm in das Klinikzentrum Nord) ist die Festsetzung im Baugenehmigungsverfahren gewesen, wonach eine Anbindung der Ausfahrt „Liegendkranke“ über die Beethovenstraße in beide Fahrtrichtungen vorzusehen ist...Zur dauerhaften Sicherstellung der ambulanten Patientenversorgung aus den umliegenden Krankenhäusern und den Rettungsdiensten bei Notfällen, ist hier die Abriegelung der Beethovenstraße verkehrstechnisch nicht zu verantworten. Aufgrund der vorgebrachten Argumente des Klinikums wird die Abriegelung der Beethovenstraße seitens des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr nicht befürwor-
tet ...“). Aus den vorgenannten Gründen kann auch keine Notwendigkeit zur Einrichtung einer baulichen Fußgängerquerungshilfe abgeleitet werden.“


Zu TOP 8.3

Änderungen zum Fahrplanwechsel 15.06.2003

Die Bezirksvertretung ist mit der Änderung, dass die KOM-Linie 455 ab Fahrplanwechsel 15.06.2003 nicht mehr den Linienast Borsigplatz-Westfalenhütte befahren und dementsprechend generell die Haltestelle Borsigplatz als Endstelle haben wird, nicht einverstanden. Sie ist der Auffassung, dass der Bus die vorhandene Wendemöglichkeit vor dem Tor W 1 an der Oesterholzstraße nutzen kann.


Zu TOP 8.4

Statusbericht zur Vermarktung aufgegebener Kinderspielplatzflächen

Die Bezirksvertretung nimmt folgenden Bericht zur Kenntnis:

„Der Rat der Stadt hatte im Jahre 2002 die Aufgabe von insgesamt 76 Kinderspielplätzen beschlossen. Dem Wunsch einzelner Bezirksvertretungen folgend, soll hiermit über den Sachstand der künftigen Nutzung aufgegebener Spielplatzstandorte informiert werden.

In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat die Liegenschaftsverwaltung untersucht, welche aufgegebenen Spielplatzstandorte grundsätzlich vermarktbar erscheinen. Im Rahmen der verwaltungsinternen Ersteinschätzung sind Prioritätskategorien gebildet worden, anhand derer die Vermarktungsfähigkeit bzw. Vermarktungshemmnisse beschrieben werden können.

Ersteinschätzung der Vermarktungsfähigkeit:

Auf das gesamte Stadtgebiet bezogen sind 15 Kinderspielplätze mit einer Gesamtfläche von ca. 7.800 m² sofort oder mit einfacher Änderung des bestehenden Planrechts vermarktungsfähig. Hiervon lassen sich 8 Grundstücke nach den bisherigen Erkenntnissen für eine höherwertige Nutzung (Wohnen oder Gewerbe) verwenden. Es ist jedoch auch zu erkennen, dass diese Flächen nicht in ihrer vollständigen Größe in eine solche höherwertige Vermarktung eingehen. Für bestehende Einschränkungen der Nutzungsfähigkeit ist deshalb ein pauschaler Abzug von 30 % der Ausgangsfläche gewählt worden. Die weiteren 7 Spielplätze können nur zur Arrondierung der privaten Nachbargrundstücke verwendet werden.

Die Vermarktungsfähigkeit weiterer 36 Spielplatzflächen ist davon abhängig, dass eine bestehende Bauleitplanung durch ein qualifiziertes Beteiligungsverfahren geändert wird oder erst nach einer Detailabstimmung innerhalb der Verwaltung bzw. dem Abgleich mit anderen städt. Planungen das vorstehende Verfahren eingeleitet werden kann.

Die übrigen 24 Kinderspielplätze sind teilweise aufgrund ihrer Lage oder ihres Zuschnitts nur zur Arrondierung bereits bestehender städt. Grünanlagen zu verwenden oder sie sind nach heutigen Erkenntnissen bereits für andere städt. Planungen zu verwenden. 5 Spielplätze befinden sich nicht in städt. Eigentum. Mit diesen insgesamt 24 Flächen von rd. 25.000 m² kann somit keine kurz- oder mittelfristige Einnahmeerwartung verbunden werden.

Zusammenfassung:

kurzfristig vermarktbar

Höherwertig
5.000 m²
Arrondierung
2.800 m²
Mittelfristig vermarktbar

Höherwertig
12.000 m²
Arrondierung
12.000 m²
Nicht vermarktbar
25.000 m²


Einige der Spielplätze liegen im Bereich von Sanierungsgebieten oder sind möglicherweise durch ABM-Programme gefördert worden. Hier könnte das Vermarktungsergebnis negativ beeinflusst werden, wenn der Verkauf dieser Flächen in die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme einbezogen werden muss und damit keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil für die Stadt mit sich bringt oder die Rückzahlung von Fördergeldern zur Folge hat.

Zu der von der Fachverwaltung angenommenen Reduzierung der Pflegekosten ist festzustellen, dass hier eine Entlastung des Verwaltungshaushaltes nur bedingt in 2002 durch den Wechsel von der intensive Pflege eines Kinderspielplatzes zu der extensive Unterhaltung einer Grünfläche eingetreten ist. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es die Aufgabe der Spielplatznutzung aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers erfordert, die Beseitigung der vorhandenen Spielgeräte zu veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten belasten das wirtschaftliche Ergebnis.

Eine vollständige Einsparung der Pflege- und Unterhaltungskosten sowie der Grundbesitzabgaben lässt sich damit erst nach Vermarktung der Flächen erreichen, was zumindest für den Teil der Spielplätze, die nur in bereits bestehende Grünanlagen integriert werden können, auszuschließen ist.

Das Jugendamt hat in der Vorphase der Infrastrukturrevision nach vergleichbaren Maßstäben die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Kinderspielplätzen untersucht und eine Reihe von
Spielplätzen benannt, die aufgegeben werden können. Dabei ist das Jugendamt von einer grundsätzlichen Vermarktungsfähigkeit dieser Spielplätze ausgegangen und hat den potenziellen Erlös mit 7,7 Mio. € beziffert.

Die Analyse der Marktfähigkeit dieser Spielplätze zeigt aber, dass sie nur zu einem geringeren Teil überhaupt und nicht zu vollen Marktpreisen veräußerungsfähig sind. Nach derzeitiger Einschätzungslage lassen sich bestenfalls 2,5 Mio. € an Erlösen aus Grundstücksverkäufen von Spielplätzen erzielen, wobei einige Spielplätze aufgrund ihrer Einbettung in andere städtische Grundstücke, die der Erfüllung anderer Aufgaben dienen, überhaupt nicht vermarktungsfähig sind.

Bezogen auf den Stadtbezirk Innenstadt-Nord stellt sich die Situation wie folgt dar:

Standort
BV
Größe
Ersteinschätzung
Blücherstraße 27
IN-Nord
680 qm
Bebauung möglich
Heroldstraße
IN-Nord
400 qm
Bebauung möglich, B-Planänderung nötig
Heiligegartenstraße
IN-Nord
600 qm
Bebauung nicht möglich, nur Grünfläche
Rolandstraße
IN-Nord
700 qm
Gewerbefläche oder Grünanlage
Burgweg/Museum
IN-Nord
550 qm
Integration in die Grünanlage
Fredenbaum/Rodelberg
IN-Nord
1500 qm
Lt. Ratsbeschluss Erhalt als Grünanlage mit Möblierung

Es wird um Verständnis gebeten, dass an dieser Stelle die Einnahmewartung der Verwaltung nicht genannt wird.“


Zu TOP 8.5

Unerträgliche Zustände am Blücherpark, Gneisenaustraße/Ecke Kesselstraße

Die Bezirksvertretung nimmt die Schreiben der Eheleute Hilbrand vom 27.01.2003 und 10.03.2003 über die Zustände am Blücherpark, Gneisenaustraße/Ecke Kesselstraße und das Antwortschreiben von Stadtkämmerer Pehlke vom 03.03.2003 zur Kenntnis und lehnt einstimmig die Verlegung des Containerstandortes „Gneisenaustraße/Kesselstraße“ ab.


Zu TOP 8.6

Gleisbauarbeiten auf der Straße „Oestermärsch“
hier: Verkehrsführung während der Bauzeit

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Mitteilung zur Kenntnis:

„Im Spätsommer/Herbst 2003 soll auf der „Oestermärsch“ im Abschnitt zwischen Borsigplatz und der Haltestelle Enscheder Straße das Doppelgleis erneuert werden. Die Arbeiten werden nach Angabe der Dortmunder Stadtwerke AG etwa 2 Monate dauern.

Während dieser Zeit kann der Durchgangsverkehr die Straße „Oestermärsch“ nicht benutzen und muss über die parallel verlaufende Borsigstraße bzw. Oesterholzstraße/Weißenburger Straße geführt werden.

Durch die Einrichtung mehrer Bauabschnitte kann der Anliegerverkehr in der „Oestermärsch“ notdürftig aufrecht erhalten werden. Auch die Zufahrt zur Straße „Lütgenholz“ wird von Westen oder von Osten aus ermöglicht. Die Enscheder Straße und Stahlwerkstraße müssen zeitweise vor der „Oestermärsch“ gesperrt werden (Sackgassenbereiche).“

Zu TOP 8.7

Baumfällanträge

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Baumfällanträge zur Kenntnis:

Sportplatzanlage Rolandplatz 1 Rotbuche, 1 Eiche, 1 Esche
Anne-Frank-Gesamtschule, Burgholzstr. 150 2 Ahorn, 1 Birke, 1 Baumhasel
Albrecht-Brinkmann-Grundschule, Münster. 138-140 1 Akazie


Zu TOP 8.8

Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung (GewO)
hier: Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahre 2003 im Bezirk Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung nimmt die geplanten Jahrmärkte vom 28.08.-31.08.2003 der Vereinigung der Marktschreier auf dem Festplatz Eberstraße zur Kenntnis.


Zu TOP 8.9

Hundewiese westlich Kleingartenanlage Nord

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

„Ihrem Wunsch entsprechend wird die Beschilderung „Hundewiese“ im Bereich der o. g. Fläche entfernt. Darüber hinaus wird in zukünftigen Publikationen zum Themenkreis Hundewiesen/Hundeauslaufflächen die Hundewiese „Eberstraße/östlich Fredenbaumplatz“ nicht mehr aufgeführt.“


Zu TOP 9.1

Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.03.2003, betr.
Grabeland Eisenstraße/Burgholzstraße

Die CDU-Fraktion bittet um schriftliche Antwort zu folgender Anfrage:

Wann wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.12.02 ausführen, in welchem u. a. bestimmt wurde, dass Grabeland Eisenstraße/Burgholzstraße zu räumen und eine weitere Nutzung zu unterbinden?

Begründung:

Offensichtlich ist seit Dezember diesbezüglich nichts geschehen. Die Verschläge wurden bisher nicht beseitigt. Derzeit wird auf diesem Grundstück erneut rege ausgebaut, angebaut und neu erschlossen bzw. besiedelt.
Anmerkung:

Die Anfrage ist durch Sachstandsbericht der Verwaltung zu TOP 8.1 beantwortet.


Zu TOP 9.2

Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.03.2003, betr.
Neubau für die Kindertageseinrichtung für den Pavillon des Jugendförderkreises

Die CDU-Fraktion bittet um schriftliche Antwort zu folgender Anfrage:

Ist die Finanzierung des Neubaues im Stollenpark für die Kindertageseinrichtung und für den Pavillon des Jugendförderkreises gesichert?

Wenn ggf. definitiv keine Mittel für die ca. hälftige Finanzierung der Kindertageseinrichtung verfügbar sein werden, wie weit ist dann die Projektierung der alleinigen Erstellung des Neubaues für den Jugendförderkreis?


Zu TOP 9.3

Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.03.2003, betr.
Spiegelwand im Gymnastikraum der Sporthalle Nord

Die CDU-Fraktion bittet um schriftliche Antwort zu folgender Anfrage:

Wie wurde bisher der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.12.2002 umgesetzt, eine Spiegelwand im Gymnastikraum der Sporthalle Nord zu installieren?


Die Sitzung wird um 20.00 Uhr geschlossen.



Theo Schröder Klaus Bachner Gerda Bogdahn
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführerin
Bezirksvertretung

Niederschrift


über die 34. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am Mittwoch, 02.04.2003, 16.30 Uhr, im Quartierszentrum Wichern, Stollenstr. 36

Teilnehmer:

Anwesend sind die Damen und Herren

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Schröder, Theo Bezirksvorsteher
Bachner, Klaus
Bahr, Fredy
Bahr, Thomas
Böcker, Siegfried
Breiter, Erika
Branghofer, Max
Brummel, Heinz
Domanski, Herbert
Hoffmann, Hans-Peter
Hoffmeister, Willi
Jülich, Brigitte
Klammt, Hans Jochen
Kortmann, Renate
Kussin, Michael
Lehmann, Johann Ludwig
Meißner, Gerhard
Zdziarstek, Rolf

b) des Rates

Kräft, Ingeborg

c) der Verwaltung

Bogdahn, Gerda - StA 33 -
Dröge, Helmut - StA 61 -
Rautenberg, Rainer - Quartierszentrum Wichern -
Stüdemann, Jörg - 4/Dez. -
Völkmann, Hans-Wilhelm - StA 65 -


Nicht erschienen:

Lachmuth, Gabriele

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung


1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 26.02.2003


2. Berichterstattung

2.1 Vorstellung des Projekts „Quartierszentrum Wichern“
Berichterstatter: Rainer Rautenberg

2.2 Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses
Berichterstatter: Herr Stadtrat Jörg Stüdemann, Kulturdezernent,
Herr Hans-Wilhelm Völkmann, Städt. Immobilienwirtschaft

3. Eingaben

3.1 Zufahrt Fredenbaumpark; Schützenstraße/Beethovenstraße

3.2 Förderung eines Projektes zur Förderung schulmüder Jugendlicher


4. Grundsatzangelegenheiten

4.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund

4.2 Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


5. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

5.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 03.05.2003, 04.10.2003, 22.11.2003 und 03.01.2004


6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Umnutzung der Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses
- Antrag der SPD-Fraktion -

6.2 Umnutzung der Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses
- Antrag der CDU-Fraktion -


7. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

7.1 Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Budgetierung für Kleinprojekte sowie externe Beratungsleistung
7.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Alsenstraße von Heroldstraße bis Mallinckrodtstraße, Missundestraße von Bornstraße bis Nordstraße, Schleswiger Straße von Mallinckrodtstraße bis Bornstraße, Schleswiger Platz (Gesamtmaßnahme)

7.3 Verbindungsweg durch die Kleingartenanlagen „Hafenwiese“ und „Westerholz“
- Antrag der SPD-Fraktion -
7.4 Abriegelung der Tiefe Straße
- Antrag der SPD-Fraktion -
7.5 URBAN II – Förderung des „Verein zur Förderung interkulturellen Zusammenlebens (VFZ
e. V. )
- Antrag der CDU-Fraktion -

7.6 Pilotprojekt Straßenreinigung
- Antrag der CDU-Fraktion -

7.7. Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Hier: Depot Immermannstraße – Preisgeldweiterleitung aus Wettbewerb „Nachhaltige
Stadtentwicklungsprojekte umsetzen 2000“

7.8 Errichtung eines Burger King (Drive In/Inline-Restaurant) auf dem Grundstück Brunnenstraße 79


8. Mitteilungen

8.1 Widerrechtliche Nutzung des städtischen Grundstücks Burgholzstraße/Eisenstraße
8.2 Verkehrssituation Beethovenstraße

8.3 Änderungen zum Fahrplanwechsel 15.06.2003

8.4 Statusbericht zur Vermarktung aufgegebener Kinderspielplatzflächen

8.5 Unerträgliche Zustände am Blücherpark, Gneisenaustraße/Ecke Kesselstraße

8.6 Gleisbauarbeiten auf der Straße „Oestermärsch“

8.7 Baumfällanträge

8.8 Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung (GewO)
hier: Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahr 2003 im Bezirk Innenstadt-Nord
8.9 Hundewiese westlich Kleingartenanlage Nord

9. Anfragen

9.1 Grabeland Eisenstraße/Burgholzstraße

9.2 Neubau für die Kindertageseinrichtung und für Pavillon des Jugendförderkreises

9.3 Spiegelwand im Gymnastikraum der Sporthalle Nord







Der Bezirksvorsteher eröffnet um 16.30 Uhr die 34. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.





Zu TOP 1.1

Herr Bachner wird zur Mitunterschrift der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin.


Zu TOP 1.3

Die vorgeschlagene Tagesordnung wird mit Zustimmung der Bezirksvertretung um die Tagesordnungspunkte



7.7 Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneurungsbedarf
hier: Depot Immermannstraße – Preisgeldweiterleitung aus Wettbewerb „Nachhaltige
Stadtentwicklungsprojekte umsetzen 2000“

7.8 Errichtung eines Burger King (Drive In/Inline-Restaurant) auf dem Grundstück Brunnenstraße 79

erweitert.


Zu TOP 1.4

Die Niederschrift über die 33. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 26.02.2003 wird genehmigt.


Zu TOP 2.1

Vorstellung des Projekts „Quartierszentrum Wichern“
Berichterstatter: Herr Rainer Rautenberg

Herr Rautenberg stellt das Projekt „Wichern“, des Diakonischen Werkes Dortmund vor. Das „Wichernhaus“, benannt nach dem Gründer der Diakonie, sei ein altes traditionelles Gemeindehaus der Ev. Friedenkirchengemeinde. Aus dem „Kirchsaal“, der als Kirche kaum noch genutzt worden wäre, sei ein vielseitig nutzbarer Veranstaltungsraum entstanden mit einer Bühne (vor allem für Kleinkunst) und einem Bistrobereich. „Wichern“sei ein Ort für Kultur aller Art, Theater, Kabarett, Musik, Tanz, außergewöhnliche Gottesdienste und Kleinkunst, der auch für Proben zur Verfügung gestellt werde.


Zu TOP 2.2

Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses
Berichterstatter: Herr Stadtrat Jörg Stüdemann, Kulturdezernent und Herr Hans-Wilhelm Völkmann, Städt. Immobilienwirtschaft

Herr Stadtrat Stüdemann berichtet, dass das Umweltamt gefordert habe, die Eislaufanlage nach Ende der Saison am 13.04. entweder technisch zu sanieren oder dauerhaft stillzulegen. Seit 1999 sei bekannt, dass Kühlflüssigkeit austrete. Mittlerweile habe sich die Menge des austretenden Stoffes bis auf l0 Liter pro Tag erhöht.

Die Investitionen zur Widerherstellung der Eislauffläche schätzt Hans-Wilhelm Völkmann von der Städtischen Immobilienwirtschaft auf rund 300.000 €. Die alte Kühlmaschine aus dem Jahr 1982 müsse ersetzt werden, denn für sie gebe es keine Ersatzteile mehr. Dasselbe gelte für das Rohrsystem, das die Kälte verteile und so leck sei, dass Kühlmittel ausgetreten sei. Ermittlungen zufolge verdunste die Flüssigkeit, sie sei nicht ins Grundwasser eingedrungen; dafür hätten sich keine Spuren finden lassen.

Als Alternative sieht Herr Stüdemann die Neugestaltung der Eislaufhalle als Sport- und Spaßhalle. Hier könnte eine Sportstätte für Fußball, Hockey, Badminton usw. entstehen, die auch für den Schulsport und das BVB-Fanprojekt genutzt werden könnte Der Investitionsbedarf werde bis Juni ermittelt und der Bezirksvertretung mitgeteilt.

Die dritte Möglichkeit sei die Ansiedlung des Kinder- und Jugendtheaters, das bis 2006/2007 noch an der Skellstraße verbleiben könne. Bis Ende des Jahres sollten die Kosten für Umbau und Betrieb errechnet werden.


Zu TOP 3.1

Eingabe des Mieterbeirats der Wohnanlage Fredenbaumpark vom 21.02.2003, betr.
Zufahrt Fredenbaumpark; Schützenstraße/Beethovenstraße

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, den Bereich Schützen- und Beethovenstraße zwischen Immermannstraße und Münsterstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob eine Abpollerung (mit herausnehmbaren Pollern) der Beethovenstraße rechtlich möglich ist, um den Durchgangsverkehr zu unterbinden, wobei die Zufahrt für die Krankentransporte zum Klinikzentrum Nord in Notfällen weiterhin gewährleisten bleiben soll.

Eine Stellungnahme wird bis zur nächsten Sitzung am 14.05.2003 erwartet.


Zu TOP 3.2

Eingabe der Anne-Frank-Gesamtschule vom 10.03.2003, betr.
Förderung eines Projektes zur Förderung schulmüder Jugendlicher

Die Bezirksvertretung beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

Die Bezirksvertretung begrüßt grundsätzlich die Förderung des Projektes. Die Übernahme der Honorarkosten aus Mitteln der Bezirksvertretung wird abgelehnt, weil für diesen Zweck keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Schulverwaltung wird um Prüfung gebeten, ob von dort eine Förderung möglich ist.


Zu TOP 4.1

Vorlage des Rechtsamtes vom 10.02.2003, betr.
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund

Die Bezirksvertretung empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. den anliegenden Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund,
2. den anliegenden Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen,
3. den anliegenden Entwurf als Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund.


Zu TOP 4.2

Vorlage des Rechtsamtes vom 06.02.2003, betr.
Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Die Vorlage wird bis zur nächsten Sitzung vertagt.


Zu TOP 5.1

Vorlage des Ordnungsamtes vom 24.02.2003, betr.
Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 03.05.2003, 04.10.2003, 22.11.2003 und 03.01.2004

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt im Rahmen des Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Stimmenthaltung, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Zu TOP 6.1

Antrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2003, betr.
Umnutzung der Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses

Der Antrag wird bis Juni 2003 zurückgestellt.


Zu TOP 6.2

Antrag der CDU-Fraktion20.02.2003. betr.
Umnutzung der Eislaufhalle des Dietrich-Keuning-Hauses

Der Antrag wird bis Juni 2003 zurückgestellt.


Zu TOP 7.1

Vorlage des Planungsamtes vom 18.03.2003, betr.
Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Budgetierung für Kleinprojekte sowie externe Beratungsleistung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, die Durchführung der Maßnahme „kleinere Stadtteilprojekte“ und „externe Beratungsleistungen“ mit Kosten i. H. von 65.000 € zu beschließen.


Zu TOP 7.2

Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.02.2003, betr.
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Alsenstraße von Heroldstraße bis Mallinckrodtstraße, Missundestraße von Bornstraße bis Nordstraße, Schleswiger Straße von Mallinckrodtstraße bis Bornstraße, Schleswiger Platz (Gesamtmaßnahme)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Zu TOP 7.3

Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2003,betr.
Verbindungsweg durch die Kleingartenanlagen „Hafenwiese“ und „Westerholz“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung, die fußläufige Verbindung zwischen Bülowstraße und Schäferstraße durch die Kleingartenanlagen „Hafenwiese“ und „Westerholz“ als öffentliche Wegeverbindung zu widmen.

Begründung:

Der Weg dient seit Jahrzehnten den Bewohnern der Nordstadt als fußläufige Verbindung vor allem zum benachbarten Fredenbaumpark. Nach der Umgestaltung des Blücherparkes wird diese Wegeverbindung noch mehr genutzt, weil damit ein attraktiver Grünzug von der Treibstraße zum Fredenbaumpark geschaffen wurde.

Die starke Inanspruchnahme bedeutet nicht nur eine stärkere Abnutzung des bestehenden Wegebelages als sonst in Kleingartenanlagen üblich, sondern erfordert auch die regelmäßige Wartung und Sanierung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen.

Die gegenwärtige Vertragslage, wonach die Kleingärtnervereine „Hafenwiese“ und Westerholz“ für Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen des Verbindungsweges verantwortlich sind, wird seiner Bedeutung und Inanspruchnahme durch die Öffentlichkeit nicht gerecht.


Zu TOP 7.4

Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2003, betr.
Abriegelung der Tiefe Straße

Die Bezirksvertretung beschließt mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen 6 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord unterstützt die Forderung der Anwohner bei der Bürgerbeteiligung am 8. März 2003, die Tiefe Straße vom Durchgangsverkehr zur Brackeler Straße abzuriegeln und fordert die Verwaltung auf, entsprechende Pläne zu erarbeiten.
Zu TOP 7.5

Antrag der CDU-Fraktion vom 18.03.2003, betr.
URBAN II –Förderung des „Verein zur Förderung interkulturellen Zusammenlebens (VFZ e.V.)

Folgender Antrag wird mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, den im ehemaligen Duwenstetter Haus Münsterstr. 9-11 ansässigen und als Sprachschule tätigen „Verein zur Förderung interkulturellen Zusammenlebens (VFZ) e. V. beim Umbau des Hauses im URBAN II-Mitteln zu fördern. Der BV soll zur nächsten Sitzung über das Ergebnis der Prüfung sowie das weitere Vorgehen berichtet werden.


Zu TOP 7.6

Antrag der CDU-Fraktion vom 18.03.2003, betr.
Pilotprojekt Straßenreinigung

Die Bezirksvertretung beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Pilotprojekt für eine regelmäßige erfolgreiche Straßen- und Gehwegreinigung in verdichteten Wohngebieten in der Nordstadt zu konzipieren und der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorzulegen.
Auf der Basis der hier gemachten Erfahrungen soll ein Gesamtkonzept gefertigt werden.

Begründung:

Der große Parkdruck in der Innenstadt-Nord macht es den Straßenkehrern unmöglich, den Bereich der Bordsteine zu reinigen. Der Dreck – oftmals Werbeblätter – bleibt unter den dicht an dicht geparkten PKW liegen. Die Straßen werden von den Reinigungswagen durchfahren, ohne dass dieser Müll aufgenommen werden kann. Kurz darauf verteilt sich der Müll wieder auf Gehweg, Straße und Straßenbegleitgrün. Es sieht aus, als wäre die Straßenreinigung mehrere Tage nicht dort gewesen.

In verschiedenen Groß- und Mittelstädten hat man teilweise gute Erfahrungen damit gemacht, auf jeweils einer Straßenhälfte das Parken von PKW zu bestimmen Zeiten zu untersagen. Zu diesen Zeiten kann dann eine optimale Straßenreinigung erfolgen.


Zu TOP 7.7

Vorlage des Stadtplanungsamtes, betr.
Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneurungsbedarf
hier: Depot Immermannstraße – Preisgeldweiterleitung aus Wettbewerb „Nachhaltige
Stadtentwicklungsprojekte umsetzen 2000

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchführung der Maßnahmen „Brückenschlag im Stadtteil“ und „Nachhaltige Sicherung der Schiebebühne“ mit dem DEPOT e. V. eine Vereinbarung über die Finanzierung der Gesamtkosten von 128.000,00 € abzuschließen.

Die Weiterleitung der bewilligten Landesmittel in Höhe von 102.000,00 € und des zu erbringenden städtischen Eigenanteils in Höhe von 26.000,00 € erfolgt aus der FiPo 6150 9883 0222 – Nordstadt – Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf – Immermannstraße, Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte. Der bewilligte Landeszuschuss wird unter FiPo 6150 3613 0222 – Landeszuweisungen Immermannstraße, Nordstadt, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf – in Höhe von 102.000,00 € vereinnahmt.


Zu TOP 7.8

Vorlage des Bauordnungsamtes vom 24.03.2003, betr.
Errichtung eines Burger King (Drive In/Inline-Restaurant) auf dem Grundstück Brunnenstraße 79

Die Bezirksvertretung nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen, die Zulassung des Vorhabens zu beschließen.


Zu TOP 8.1

Widerrechtliche Nutzung des städt. Grundstücks Burgholzstraße/Eisenstraße

Die Bezirksvertretung nimmt folgenden Sachstandsbericht zur Kenntnis

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat mit Beschluss vom 12.12.02 die Verwaltung aufgefordert, bis zum Vorliegen des Bodengutachtens eine weitere gärtnerische Nutzung des Geländes Eisenstraße/Ecke Burgholzstraße zu unterbinden. Außerdem sollte geprüft werden, ob Zwischennutzungen möglich sind. Der Abriss der Aufbauten sollte unverzüglich veranlasst werden.

In Ausführung des o.a. Beschlusses, hat das Liegenschaftsamt den Planerladen als Interessenvertreter der Nutzer, mit Fristsetzung zum 15.01.03 aufgefordert, auf den von ihm betreuten Personenkreis einzuwirken, die Aufbauten auf dem Grundstück unverzüglich zu entfernen. Die Entfernung der Aufbauten wurde von dort verweigert. Als Grund wurde angegeben, dass das Bodengutachten noch nicht vorläge und man dessen Ergebnis erst abwarten wolle. Das Ergebnis des Bodengutachtens war vom Umweltamt ursprünglich zum 15.01.2003 zugesagt.

Die städt. Immobilienwirtschaft hat daraufhin eine Kostenschätzung für die Räumung des Geländes eingeholt. Die Kosten für eine vollständige Räumung betragen danach rd. 60.000,00 Euro. Eine Räumung ist rechtlich jedoch nicht zulässig. Es muss vom Rechtsamt zuerst eine Räumungsklage erhoben werden. Die notwendigen Schritte dafür wurden seitens der Verwaltung eingeleitet.

Seit dem 07.03.03 liegt das Ergebnis des Bodengutachtens vor. Danach ist eine gärtnerische Nutzung der Fläche unbedenklich. Der Planerladen hat daraufhin der Liegenschaftsverwaltung zugesagt, die Aufbauten zu entfernen. Ziel des Planerladens ist es weiterhin, die widerrechtliche Nutung des Geländes zu legalisieren.
Die Zusage des Planerladens das Gelände von den Aufbauten zu befreien, wurde zwar noch nicht vollständig, doch immerhin zu großen Teilen eingehalten. Die städt. Immobilienwirtschaft wird mit dem Planerladen nun einen Zeitplan für die Räumung der restlichen Aufbauten erstellen. Ziel dieses Zeitplanes ist es, dass sämtliche Aufbauten bis Ende des Monats April 2003 entfernt sein sollen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die Räumungsklage nicht vollzogen werden.

Der Stadtverband der Kleingärtner, der alle städt. Grabeländer und Kleingärten der Stadt Dortmund verpachtet und verwaltet, übernimmt die Fläche dann und schließt mit den einzelnen Nutzern Verträge, wenn sich das gesamte Gelände in einem geordneten Zustand befindet und die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die Verpachtung grundsätzlich genehmigt hat.“


Zu TOP 8.2

Verkehrssituation Beethovenstraße

Die Bezirksvertretung nimmt folgendes Schreiben des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr an den Freundeskreis Fredenbaum e. V. vom 20.02.2003 zur Kenntnis:

„Unter Hinweis – auch auf die in meinem Schreiben vom 19.12.2002 bereits aufgezeigten, hier zwingend zu berücksichtigenden Randbedingungen („...dauerhaften Sicherstellung der ambulanten Patientenversorgung aus den umliegenden Krankenhäusern und den Rettungsdiensten bei Notfäl-
len ...“) – sowie auf die Ergebnisse der verwaltungsseitigen Untersuchung kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine dringende Notwendigkeit zur Einrichtung einer Fußgängerquerungshilfe erkennen.

Folgende Gründe liegen meiner Entscheidung zugrunde:

1. Es konnte sowohl im mittleren Bereich der Beethovenstraße als auch im Bereich Münsterstraße keine eindeutige Fußwegbeziehung zwischen der nördlichen Innenstadt und dem Fredenbaumpark bzw. dem Nahverkehrsziel „Big Tipi“ festgestellt werden. Sowohl über den westlichen Gehweg der Münsterstraße als auch über das Gelände des Klinikums Dortmund kann der Fredenbaumpark von Fußgängern mit einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit beim Queren der Fahrbahn sicher erreicht werden.

2. Ruhender Verkehr findet lediglich am südlichen (klinikseitigen) Fahrbandrand statt. Das vorhandene Halteverbot am nördlichen Fahrbahnrand wird offensichtlich beachtet, so dass die notwendigen gegenseitigen Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern vor dem Queren der Straße angemessen praktiziert werden können.

3. Die beobachteten Verkehrsmengen sind als minimal zu bezeichnen. Zwar ist anzunehmen, dass zu anderen Zeiten („rush hour“) die Verkehre zunehmen. Dabei dürfte es sich dann aber um Einrichtungsverkehre handeln, die erfahrungsgemäß von den querenden Fußgängern gut überblickt und sicher bewältigt werden können.

4. Im Nahbereich zwischen klinikeigenen Zu-/Abfahrt „Liegendkranke“ und der Einmündung in die Münsterstraße sind bauliche Verengungen mit den Ansprüchen an eine schnelle Patientenanlieferung nicht vereinbar.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine bauliche Abriegelung zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs gemäß dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 21.11.2001 leider nicht herstellbar ist (Zitat Verwaltungsvorlage: „...Grundlage der jetzigen baulichen Erweiterung der ehemaligen Unfallklinik (Integration des Klinikbereiches Westfalendamm in das Klinikzentrum Nord) ist die Festsetzung im Baugenehmigungsverfahren gewesen, wonach eine Anbindung der Ausfahrt „Liegendkranke“ über die Beethovenstraße in beide Fahrtrichtungen vorzusehen ist...Zur dauerhaften Sicherstellung der ambulanten Patientenversorgung aus den umliegenden Krankenhäusern und den Rettungsdiensten bei Notfällen, ist hier die Abriegelung der Beethovenstraße verkehrstechnisch nicht zu verantworten. Aufgrund der vorgebrachten Argumente des Klinikums wird die Abriegelung der Beethovenstraße seitens des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr nicht befürwor-
tet ...“). Aus den vorgenannten Gründen kann auch keine Notwendigkeit zur Einrichtung einer baulichen Fußgängerquerungshilfe abgeleitet werden.“


Zu TOP 8.3

Änderungen zum Fahrplanwechsel 15.06.2003

Die Bezirksvertretung ist mit der Änderung, dass die KOM-Linie 455 ab Fahrplanwechsel 15.06.2003 nicht mehr den Linienast Borsigplatz-Westfalenhütte befahren und dementsprechend generell die Haltestelle Borsigplatz als Endstelle haben wird, nicht einverstanden. Sie ist der Auffassung, dass der Bus die vorhandene Wendemöglichkeit vor dem Tor W 1 an der Oesterholzstraße nutzen kann.


Zu TOP 8.4

Statusbericht zur Vermarktung aufgegebener Kinderspielplatzflächen

Die Bezirksvertretung nimmt folgenden Bericht zur Kenntnis:

„Der Rat der Stadt hatte im Jahre 2002 die Aufgabe von insgesamt 76 Kinderspielplätzen beschlossen. Dem Wunsch einzelner Bezirksvertretungen folgend, soll hiermit über den Sachstand der künftigen Nutzung aufgegebener Spielplatzstandorte informiert werden.

In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat die Liegenschaftsverwaltung untersucht, welche aufgegebenen Spielplatzstandorte grundsätzlich vermarktbar erscheinen. Im Rahmen der verwaltungsinternen Ersteinschätzung sind Prioritätskategorien gebildet worden, anhand derer die Vermarktungsfähigkeit bzw. Vermarktungshemmnisse beschrieben werden können.

Ersteinschätzung der Vermarktungsfähigkeit:

Auf das gesamte Stadtgebiet bezogen sind 15 Kinderspielplätze mit einer Gesamtfläche von ca. 7.800 m² sofort oder mit einfacher Änderung des bestehenden Planrechts vermarktungsfähig. Hiervon lassen sich 8 Grundstücke nach den bisherigen Erkenntnissen für eine höherwertige Nutzung (Wohnen oder Gewerbe) verwenden. Es ist jedoch auch zu erkennen, dass diese Flächen nicht in ihrer vollständigen Größe in eine solche höherwertige Vermarktung eingehen. Für bestehende Einschränkungen der Nutzungsfähigkeit ist deshalb ein pauschaler Abzug von 30 % der Ausgangsfläche gewählt worden. Die weiteren 7 Spielplätze können nur zur Arrondierung der privaten Nachbargrundstücke verwendet werden.

Die Vermarktungsfähigkeit weiterer 36 Spielplatzflächen ist davon abhängig, dass eine bestehende Bauleitplanung durch ein qualifiziertes Beteiligungsverfahren geändert wird oder erst nach einer Detailabstimmung innerhalb der Verwaltung bzw. dem Abgleich mit anderen städt. Planungen das vorstehende Verfahren eingeleitet werden kann.

Die übrigen 24 Kinderspielplätze sind teilweise aufgrund ihrer Lage oder ihres Zuschnitts nur zur Arrondierung bereits bestehender städt. Grünanlagen zu verwenden oder sie sind nach heutigen Erkenntnissen bereits für andere städt. Planungen zu verwenden. 5 Spielplätze befinden sich nicht in städt. Eigentum. Mit diesen insgesamt 24 Flächen von rd. 25.000 m² kann somit keine kurz- oder mittelfristige Einnahmeerwartung verbunden werden.

Zusammenfassung:

kurzfristig vermarktbar

Höherwertig
5.000 m²
Arrondierung
2.800 m²
Mittelfristig vermarktbar

Höherwertig
12.000 m²
Arrondierung
12.000 m²
Nicht vermarktbar
25.000 m²


Einige der Spielplätze liegen im Bereich von Sanierungsgebieten oder sind möglicherweise durch ABM-Programme gefördert worden. Hier könnte das Vermarktungsergebnis negativ beeinflusst werden, wenn der Verkauf dieser Flächen in die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme einbezogen werden muss und damit keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil für die Stadt mit sich bringt oder die Rückzahlung von Fördergeldern zur Folge hat.

Zu der von der Fachverwaltung angenommenen Reduzierung der Pflegekosten ist festzustellen, dass hier eine Entlastung des Verwaltungshaushaltes nur bedingt in 2002 durch den Wechsel von der intensive Pflege eines Kinderspielplatzes zu der extensive Unterhaltung einer Grünfläche eingetreten ist. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es die Aufgabe der Spielplatznutzung aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers erfordert, die Beseitigung der vorhandenen Spielgeräte zu veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten belasten das wirtschaftliche Ergebnis.

Eine vollständige Einsparung der Pflege- und Unterhaltungskosten sowie der Grundbesitzabgaben lässt sich damit erst nach Vermarktung der Flächen erreichen, was zumindest für den Teil der Spielplätze, die nur in bereits bestehende Grünanlagen integriert werden können, auszuschließen ist.

Das Jugendamt hat in der Vorphase der Infrastrukturrevision nach vergleichbaren Maßstäben die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Kinderspielplätzen untersucht und eine Reihe von
Spielplätzen benannt, die aufgegeben werden können. Dabei ist das Jugendamt von einer grundsätzlichen Vermarktungsfähigkeit dieser Spielplätze ausgegangen und hat den potenziellen Erlös mit 7,7 Mio. € beziffert.

Die Analyse der Marktfähigkeit dieser Spielplätze zeigt aber, dass sie nur zu einem geringeren Teil überhaupt und nicht zu vollen Marktpreisen veräußerungsfähig sind. Nach derzeitiger Einschätzungslage lassen sich bestenfalls 2,5 Mio. € an Erlösen aus Grundstücksverkäufen von Spielplätzen erzielen, wobei einige Spielplätze aufgrund ihrer Einbettung in andere städtische Grundstücke, die der Erfüllung anderer Aufgaben dienen, überhaupt nicht vermarktungsfähig sind.

Bezogen auf den Stadtbezirk Innenstadt-Nord stellt sich die Situation wie folgt dar:

Standort
BV
Größe
Ersteinschätzung
Blücherstraße 27
IN-Nord
680 qm
Bebauung möglich
Heroldstraße
IN-Nord
400 qm
Bebauung möglich, B-Planänderung nötig
Heiligegartenstraße
IN-Nord
600 qm
Bebauung nicht möglich, nur Grünfläche
Rolandstraße
IN-Nord
700 qm
Gewerbefläche oder Grünanlage
Burgweg/Museum
IN-Nord
550 qm
Integration in die Grünanlage
Fredenbaum/Rodelberg
IN-Nord
1500 qm
Lt. Ratsbeschluss Erhalt als Grünanlage mit Möblierung

Es wird um Verständnis gebeten, dass an dieser Stelle die Einnahmewartung der Verwaltung nicht genannt wird.“


Zu TOP 8.5

Unerträgliche Zustände am Blücherpark, Gneisenaustraße/Ecke Kesselstraße

Die Bezirksvertretung nimmt die Schreiben der Eheleute Hilbrand vom 27.01.2003 und 10.03.2003 über die Zustände am Blücherpark, Gneisenaustraße/Ecke Kesselstraße und das Antwortschreiben von Stadtkämmerer Pehlke vom 03.03.2003 zur Kenntnis und lehnt einstimmig die Verlegung des Containerstandortes „Gneisenaustraße/Kesselstraße“ ab.


Zu TOP 8.6

Gleisbauarbeiten auf der Straße „Oestermärsch“
hier: Verkehrsführung während der Bauzeit

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Mitteilung zur Kenntnis:

„Im Spätsommer/Herbst 2003 soll auf der „Oestermärsch“ im Abschnitt zwischen Borsigplatz und der Haltestelle Enscheder Straße das Doppelgleis erneuert werden. Die Arbeiten werden nach Angabe der Dortmunder Stadtwerke AG etwa 2 Monate dauern.

Während dieser Zeit kann der Durchgangsverkehr die Straße „Oestermärsch“ nicht benutzen und muss über die parallel verlaufende Borsigstraße bzw. Oesterholzstraße/Weißenburger Straße geführt werden.

Durch die Einrichtung mehrer Bauabschnitte kann der Anliegerverkehr in der „Oestermärsch“ notdürftig aufrecht erhalten werden. Auch die Zufahrt zur Straße „Lütgenholz“ wird von Westen oder von Osten aus ermöglicht. Die Enscheder Straße und Stahlwerkstraße müssen zeitweise vor der „Oestermärsch“ gesperrt werden (Sackgassenbereiche).“

Zu TOP 8.7

Baumfällanträge

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Baumfällanträge zur Kenntnis:

Sportplatzanlage Rolandplatz 1 Rotbuche, 1 Eiche, 1 Esche
Anne-Frank-Gesamtschule, Burgholzstr. 150 2 Ahorn, 1 Birke, 1 Baumhasel
Albrecht-Brinkmann-Grundschule, Münster. 138-140 1 Akazie


Zu TOP 8.8

Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung (GewO)
hier: Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahre 2003 im Bezirk Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung nimmt die geplanten Jahrmärkte vom 28.08.-31.08.2003 der Vereinigung der Marktschreier auf dem Festplatz Eberstraße zur Kenntnis.


Zu TOP 8.9

Hundewiese westlich Kleingartenanlage Nord

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

„Ihrem Wunsch entsprechend wird die Beschilderung „Hundewiese“ im Bereich der o. g. Fläche entfernt. Darüber hinaus wird in zukünftigen Publikationen zum Themenkreis Hundewiesen/Hundeauslaufflächen die Hundewiese „Eberstraße/östlich Fredenbaumplatz“ nicht mehr aufgeführt.“


Zu TOP 9.1

Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.03.2003, betr.
Grabeland Eisenstraße/Burgholzstraße

Die CDU-Fraktion bittet um schriftliche Antwort zu folgender Anfrage:

Wann wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.12.02 ausführen, in welchem u. a. bestimmt wurde, dass Grabeland Eisenstraße/Burgholzstraße zu räumen und eine weitere Nutzung zu unterbinden?

Begründung:

Offensichtlich ist seit Dezember diesbezüglich nichts geschehen. Die Verschläge wurden bisher nicht beseitigt. Derzeit wird auf diesem Grundstück erneut rege ausgebaut, angebaut und neu erschlossen bzw. besiedelt.
Anmerkung:

Die Anfrage ist durch Sachstandsbericht der Verwaltung zu TOP 8.1 beantwortet.


Zu TOP 9.2

Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.03.2003, betr.
Neubau für die Kindertageseinrichtung für den Pavillon des Jugendförderkreises

Die CDU-Fraktion bittet um schriftliche Antwort zu folgender Anfrage:

Ist die Finanzierung des Neubaues im Stollenpark für die Kindertageseinrichtung und für den Pavillon des Jugendförderkreises gesichert?

Wenn ggf. definitiv keine Mittel für die ca. hälftige Finanzierung der Kindertageseinrichtung verfügbar sein werden, wie weit ist dann die Projektierung der alleinigen Erstellung des Neubaues für den Jugendförderkreis?


Zu TOP 9.3

Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.03.2003, betr.
Spiegelwand im Gymnastikraum der Sporthalle Nord

Die CDU-Fraktion bittet um schriftliche Antwort zu folgender Anfrage:

Wie wurde bisher der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.12.2002 umgesetzt, eine Spiegelwand im Gymnastikraum der Sporthalle Nord zu installieren?


Die Sitzung wird um 20.00 Uhr geschlossen.



Theo Schröder Klaus Bachner Gerda Bogdahn
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführerin
Bezirksvertretung