N i e d e r s c h r i f t


43. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 11.06.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane - ab 16.10 Uhr (TOP 1.4)
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Sachverständige:
Herr Usath - Landesbetrieb Straßenbau -

c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert sind:
Bromba, Helmut
Möckel, Petro
Stepniak, Johann

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.25 – 17.35 Uhr (nach TOP 11.3 )
Ende : 18.10 Uhr



Tagesordnung:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 42. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.05.2003
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Absenkung bzw. Abgrenzung der Bürgersteige im Zuge des Straßenausbaus der B 54 im Bereich der Evinger Straße 365 bis 447
(Einladung an den Landesbetrieb Straßenbau)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Sportstättenentwicklungsplanung Dortmund, Teil I – Außensportanlagen –
(Drucksache Nr.: 03814-03) – eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.05.2003
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Beseitigung des Rieselfeldkanals (Drucksache Nr.: 04167-03)
11.2 Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des Thyssen Krupp-Konzerns in Dortmund (Drucksache Nr.: 04152-03)
11.3 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen – hier:
I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteili-
gungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zum MG 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes
Dortmund Nord (Drucksache Nr.: 04168-03)
11.4 Schließung der Zufahrt von der Evinger Straße zum Grünen Platz (Antrag CDU-Fraktion)
11.5 Beschilderung Evinger Platz und Grüner Platz (Antrag CDU-Fraktion)
11.6 Parksituation in der Straße Freie Scholle zum Einmündungsbereich Oetringhauser Straße
(Antrag CDU-Fraktion)
11.7 Stadtbahnhaltestelle Brechten – Änderung der Ticketentwerter (Antrag CDU-Fraktion)
11.8 Neubau des Mehrfamilienhauses Lüttgenberg 11-21 in Lindenhorst
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
11.9 Wiederherstellung der Anliegerstraße „Holzheck“
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Auswirkungen von Erschütterungen im Bereich der Lindenhorster Straße
12.2 Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich der Wohnsiedlung Bergstraße (Seniorenheim) in die Bergstraße
12.3 Errichtung eines Regenschutzes im Stadtwald Grävingholz (Eingang Wittichstraße)
12.4 Erneuerung- und Sanierungsarbeiten auf dem Sportplatz Gretelweg
12.5 Bebauungsplan Ev 130/2 Service- und Gewerbepark
hier: Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung
12.6 Verschwenkung Lindenhorster Straße , II Bauabschnitt
13. Anfragen
13.1 Personelle Situation innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving
(Anfrage SPD-Fraktion)
13.2 Ausstattung und Belegung des Seniorenwohnheimes Deutsche Straße 27
(Anfrage SPD-Fraktion)
13.3 Autoverkaufsstellen auf der Lindenhorster Straße (Anfrage SPD-Fraktion)
13.4 Leerstand eines neu erbauten Hauses im Bereich des Bebauungsplanes Ev 129
(Anfrage SPD-Fraktion)
13.5 Schließung des Durchgangs von der Evinger Straße zum Evinger Platz in den Abendstunden und am Wochenende (Anfrage CDU-Fraktion)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Frau Kopkow – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2003 wird genehmigt.



Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 42. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 14.05.2003

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – beanstandet, dass die folgende Erklärung zum Tagesordnungspunkt 9.1 (Familien-Projekt-Dortmund) nicht in der Niederschrift der Sitzung vom 14.05.2003 erscheint, obwohl dieser Redebeitrag ausdrücklich zur Aufnahme in die Niederschrift abgeben wurde.

Herr Stanko hat in der Sitzung erklärt, dass:
1. der Begriff „offene Ganztagsschule“ problematisch ist – und man nicht genau weiß, was damit gemeint ist
2. es problematisch ist, da nicht ganz klar ist, ob eine Beschulung oder eine Betreuung stattfinden soll
3. es sich bei dem Konzept „offene Ganztagsschule“ um eine Ideologie – oder eine ideologische Vorbereitung einer „Gesamt-Ganztagsschule“ handelt
4. die Konzepte für Betreuung und/oder Versorgung bislang von den Schulen nicht vorgestellt wurden
5. diese Vorstellung erst nach einem Beschluss des Schulausschusses in der nächsten Sitzung des Schulausschusses oder nach den Sommerferien erfolgen soll.
6. die beste Betreuung in der Familie stattfindet.
Der Begriff „offene Ganztagsschule“ im Rahmen des Familien-Projektes ist falsch, da es sich unseres Erachtens nach um ein „Anti-Familien-Projekt“ handelt, weil die Familie systematisch zerstört wird.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Die von Herrn Stanko oben wiedergegebenen Anmerkungen wurden in der Sitzung am 14.05.2003 zur Aufnahme in die Niederschrift gegeben, aber versehentlich nicht aufgenommen.
Der Antrag die 42. Niederschrift zu ändern, wird von der Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – abgelehnt.
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – kritisiert, dass sein Redebeitrag zum Thema „Abbau von Briefkästen durch die Deutsche Post AG“ nicht in die Niederschrift der Sitzung aufgenommen wurde.
Herr Tokarski vertritt die Ansicht, dass seine Redebeiträge grundsätzlich nicht in ausreichender Form Eingang in die Niederschriften finden.
Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – ist ebenfalls der Auffassung, dass die Redebeiträge einiger Mitglieder der Bezirksvertretung proportional ungenügend wiedergegeben werden.

Seitens der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving, wie auch der Vorsitzenden der SPD- und CDU-Fraktion und der Vertreterin der Bündnis 90 / Die Grünen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Niederschriften nicht um Wortprotokolle handelt. Vielmehr werden die Aussagen ergebnisorientiert protokolliert.
Bereits von anderen Rednern ausführlich vorgebrachte Argumente, nicht zum Thema gehörende Redebeiträge sowie allgemeine politische Anschauungen werden in der Regel nicht in die Niederschrift aufgenommen

Mit diesen Anmerkungen wird die Niederschrift der 42. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.05.2003 – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – genehmigt.
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern werden keine Fragen gestellt.

3. Berichterstattung
Zu TOP 3.1:
Absenkung bzw. Abgrenzung der Bürgersteige im Zuge des Straßenausbaus der B 54 im Bereich der Evinger Straße 365 bis 447

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Bezirksvertretung Eving beantragt einen sofortigen Baustopp der Zuwegungen und Zufahrten auf der östlichen Seite der B 54 in Höhe Grävinghoffweg bis Am Gulloh.

Begründung:
Nach Einschätzung und nach dem Willen der CDU-Fraktion ist nicht zulässig, dass erneut ein zweiter Planungsfehler im Rahmen des Ausbaus der B 54 im o.a. Teilabschnitt passiert.
Wir haben mit den fachlich schlechten Parkbuchten (hohe Bordsteinkanten, enger Parkradius, Schmutzfangecken) sehr zu kämpfen, sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern seit langem kritisiert. Jetzt werden auch Gewerbetreibende, Parkhaus Wortmann, in ihrer Existenz bedroht, das wird von der CDU-Fraktion nicht geduldet.
Straßenbaurecht gehört in eine sinnvolle Abstimmung mit den Betroffenen und der Politik.
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Als Berichterstatter ist der Abteilungsleiter für Betrieb und Verkehr des Landesbetriebes Straßenbau – Herr Usath – anwesend.
Da es sich bei dem fraglichen Abschnitt der B 54 um eine „freie Strecke“ handelt, ist der Landesbetrieb Straßenbau zuständig. Das hier zugrunde liegende Bundesfernstraßengesetz regelt, dass neue Zufahrten an „freien Strecken“ nicht errichtet werden dürfen. Bestandsschutz gilt nur für bereits bestehende und genehmigte Zufahrten, die nach Um- und Ausbaumaßnahmen wieder hergestellt werden. Grundsätzlich dienen Bundesfernstraßen auf freien Strecken der Verbindung und nicht der Erschließung von Grundstücken.
Die Zufahrt vor einem Gastronomiebetrieb wurde so wieder hergestellt, wie sie ursprünglich vorhanden war.
Vor dem Grundstück Evinger Straße 401 bestand nie eine legale Zufahrt, der von der Baufirma irrtümlich abgesenkte Bordstein wurde daher wieder hochgezogen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist daraufhin, dass der Bürgersteig im Teilstück zwischen Kemminghauser Straße und der Straße Am Gulloh vor dem Ausbau kaum als solcher zu erkennen war. Wegen der niedrigen Höhe war eine Abgrenzung zum Straßenraum fast nicht erkennbar. Die Abänderung der über Jahre hinaus vorhandenen Nutzungssituation führt jetzt zu einer Benachteiligung der Anlieger (Gastronomiebetrieb).

Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – gibt folgende Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift ab:
„Die Bürgerliste hält die Äußerungen der CDU in der Presse für stark übertrieben. Die Rechtslage ist eindeutig. Die B 54 war früher Bundesstraßenbaugesetz und Landesstraßenbaugesetz. Dies unterliegt in besonderen Fällen, können hier straßenrechtliche Ausnahmen zugelassen werden. Das habe ich aus einigen Unterlagen heraus gelesen. Jetzt heißt es ja nicht mehr – jetzt heißt es ja Landesstraßenbauamt Nordrhein-Westfalen. Hier sieht die Bürgerliste Handlungsbedarf für die Evinger Straße 401. Ich sehe hier praktisch einen „Schildbürgerstreich“. Der ist zwar nicht genehmigt, der Parkplatz. Aber es ist für mich als Bürger nicht nachvollziehbar, dass man, obwohl der Parkplatz schon da ist – ausgebaut, lange Jahre benutzt worden ist -, dass man jetzt da diesen Grüngürtel dazwischen macht. Das ist für mich ein „Schildbürgerstreich“ – so seh’ ich das. Aber, wie gesagt, da könnte man eventuell noch mal was machen – ich weiß es nicht. Es ist ja damals abgelehnt worden, vom Landestraßenbauamt. Da war ja auch ein Gerichtstermin.
Ich sehe keinen Handlungsbedarf bei dem Gastronomiebetrieb. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass durch den Ausbau der Evinger Straße sehr starke Einbußen für den Pächter der Gaststätte entstehen mussten. Es ist aber nicht so, dass seine Existenz durch die vorderen Parkplätze – zur Straße hin – gefährdet ist. Trotz genügend Parkraum im Hof vorhanden ist, hatten die Gäste immer vor der Gaststätte geparkt. Wenn der Eigentümer (des Gastronomiebetriebes) seine Absperrung wegnimmt, könnte man auch im hinteren Bereich fünf Parkplätze – wie es vorher war – benutzen. Sollte dies nicht reichen, wäre die Golfanlage noch als Parkplatz zu nutzten. Die Eigentümerin hat den hinteren Parkraum abgesperrt um ihre Ruhe zu haben, weil sie ihren Bungalow da hat. Die von der CDU bemängelten Parkbuchten, muss ich voll zustimmen, dass hier ein Planungsfehler vorliegt. Nämlich, nach meiner Ausmessung, stimmt das, also es kann kein Wagen richtig parken. Das war mein gesamter Beitrag zu der ganzen Angelegenheit.“
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Die, vom Vertreter der Bürgerliste – Herrn Tokarski – genannten Namen der Grundstückeigentümer wurden nicht in die Niederschrift aufgenommen, sondern durch allgemeine Bezeichnungen ersetzt.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – sieht hier zwei getrennte Sachlagen, einmal die Situation des Gastronomiebetriebes und die Zufahrtsmöglichkeit zum privaten Grundstück Evinger Straße 401.
Dem Antrag der CDU-Fraktion auf sofortigen Baustopp kann die SPD-Fraktion nicht folgen. Auch die Begründung, dass der Gastronomiebetrieb in seiner Existenz bedroht ist, kann nicht nachvollzogen werden. Ein Gespräch, das Herr Adden mit dem Pächter führte, hat ergeben, dass sich der Pächter keineswegs in einer existenzbedrohlichen Situation sieht, sondern sich durch die Beendigung der Umbaumaßnahmen an der B 54 eine Umsatzsteigerung erhofft. Die vorhanden 13 bis 15 Parkplätze sind nach Aussagen des Pächters zunächst ausreichend.
Für den Fall, dass weiterer Parkraum benötigt wird, regt Herr Adden an, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, auf der Fläche des seit Jahren stillgelegten Mini-Golfplatz noch einige Parkplätze einzurichten.
Zur Zufahrt des Grundstückes Evinger Straße 401 bittet Herr Adden den Berichterstatter um Auskunft, ob hier die Erschließung ursprünglich über die B 54 oder den Süggelrandweg vorgesehen ist.

Herr Usath erläutert hierzu, dass es früher in diesem Bereich ein großes Grundstück gab, das rückwärtig über den Süggelrandweg erschlossen wurde, eine Erschließung zur freien Strecke der B 54 gab es nie. In den siebziger oder achtziger Jahren wurde das Grundstück auf Antrag des Eigentümers geteilt. Die Zustimmung zur Teilung wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass die Erschließung auch weiterhin rückwärtig über den Süggelrandweg erfolgt. Ein Fahr- Geh- und Leitungsrecht wurde entsprechend in das Grundbuch eingetragen.
Der Landesbetrieb Straßenbau ist im Rahmen eines Kompromisses bereit, den Anwohnern für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit zu geben, das Grundstück über Bohlen von der B54 aus zu erreichen. In dieser Zeit sind die entsprechenden baulichen Veränderungen durchzuführen, die eine Zufahrt vom Süggelrandweg ermöglichen.

Auf die Situation im Bereich des Gastronomiebetriebes und den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion eingehend, erklärt Herr Usath, dass für diesen Betrieb eine Zufahrt mit normaler Breite laut Zufahrtsverzeichnis Bestandsschutz hat. Diese Zufahrt wurde entsprechend wieder hergestellt.
Der alte Bürgersteig in diesem Bereich war nicht in der jetzigen Höhe vorhanden, da die Straße im Laufe der Zeit durch das Auftragen einiger Deckschichten immer höher wurde. Daraus ergab sich, dass die Plätze auf dem scheinbar abgesenkten Bürgerstein rechtswidrig als Parkplätze genutzt wurden.
Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) erinnert an Probleme, die sich früher durch den zugeparkten Bürgersteig ergeben haben. Da Passanten den Gehweg kaum noch nutzen konnten, wurde immer auf eine Entspannung der Situation durch den Ausbau der B 54 gehofft.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – sieht eine Existenz bedrohende Situation für den Gastronomiebetrieb voraus, wenn direkt vor dem Haus keine Parkmöglichkeiten mehr bestehen. Es ist anzunehmen, dass viele Gäste der Ansicht sind, eine Gaststätte vor der keine Autos stehen, ist geschlossen.
Ziel der CDU-Fraktion ist es eine für alle Seiten annehmbare Lösung der Problemlage zu finden und den Pächter der Gaststätte zu unterstützen.

Auf eine Frage der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – nach dem Ablauf des Planfeststellungsverfahrens, kann Herr Usath keine näheren Auskünfte geben, da das Planfeststellungsverfahren im Zuge des Stadtbahnbaus durch die Stadt Dortmund und nicht von seiner Behörde durchgeführt wurde. Grundsätzlich erfolgt die Beteiligung aber immer durch eine „ortsübliche Bekanntmachung“.

Weiterhin führt Frau Sichelschmidt aus, dass belegte Parkplätze direkt vor einem Gastronomiebetrieb nicht unbedingt zur Umsatzerzielung bzw.- steigerung erforderlich sind, da auf eine geöffnete Gaststätte auch in anderer Form hingewiesen und ggf. geworben werden kann.
Abschließend weist Frau Sichelschmidt darauf hin, dass die Einrichtung neuer Zufahrten von und zur B 54 den Verkehrsfluss – und auch Radfahrer auf den neu angelegten Radwegen – behindern würden.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – spricht die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich an. Aus Sicherheitsgründen sollte auch nach dem Ausbau der B 54 die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h und – nicht wie auf diesen Strecken üblich – 70 km/h betragen.
Herr Usath weist darauf hin, dass für die Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Straßenverkehrsbehörden und nicht der Landesbetrieb Straßenbau zuständig ist. Die Bezirksvertretung Eving sollte sich daher direkt an das Straßenverkehrsamt der Stadt Dortmund wenden.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt dem Berichterstatter.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – zieht den vorgelegten Antrag zurück, da die Bau- bzw. Rückbaumaßnahmen mittlerweile beendet sind.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Eingaben
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen

8. Kultur, Sport und Freizeit
Sportstättenentwicklungsplanung Dortmund, Teil I – Außensportanlagen –
(Vorlage der Verwaltung – Dez4 – vom 26.03.2003 Drucksache Nr.: 03814-03)
eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.05.2003

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, dem in der Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlag – mit den nachstehenden Zusätzen – zu folgen.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving schließt sich – einstimmig –, dem bereits ergangenen Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zum Punkt 4.2 der Vorlage an.

In die Liste der Weiterentwicklung der Sportanlagen ist der Sportplatz Brechten (Schiffhorst) aufzunehmen. Um den Eindruck einer „Prioritätenliste“ zu vermeiden, ist die durchgehende Nummerierung durch Spiegelstriche zu ersetzen.

9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Beseitigung des Rieselfeldkanals
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 07.04.2003 Drucksache Nr.: 04167-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.2:
Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des Thyssen Krupp-Konzerns in Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – 6/Dez – vom 28.04.2003 Drucksache Nr.: 04152-03)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

1. den Thyssen Krupp Konzern bei der Realisierung der abgestimmten Nutzungsziele für deren Grundstücksbestand zu begleiten;
2. die für die einzelnen Flächen vorgeschlagenen Nutzungsziele ergebnisoffen in die laufenden GEP- und F-Plan-Neuaufstellungsverfahren und somit in die erforderlichen weiteren Prüfverfahren und Abwägungsprozesse einzubringen.


Zu TOP 11.3:
Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen – hier:
I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteili-
gungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zum MG 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes
Dortmund Nord
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 14.04.2003 Drucksache Nr.: 04168-03)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, dem in der Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit den nachstehenden Zusätzen zu folgen.

Zu Nummer 1 der Kurzfassung der Vorlage, die eine Fläche nördlich des Holthauser Baches, als „Fläche für Versorgungsanlagen“ vorsieht, auf der vier Windkraftanlagen errichtet werden können, werden folgende Erklärungen zur Aufnahme in die Niederschrift abgegeben.

Herr Neumann – Vorsitzender der CDU-Fraktion:
„Grundsätzlich stimmt die CDU-Fraktion der Vorlage zu. Die CDU-Fraktion bleibt aber weiterhin bei ihrer Haltung, dass keine Windkraftanlagen errichtet werden sollen.“

Herr Stanko – Vertreter DVU:
„Der Standort ist für Windkraftanlagen ungeeignet, deshalb dürfen dieses Windkraftanlagen dort nicht gebaut werden.“

Frau Sichelschmidt – Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen:
„Bündnis 90 / Die Grünen in Eving bleiben weiterhin bei ihrem Standpunkt, dass die Windkraftanlagen grundsätzlich unterstützt werden, sind aber weiterhin der Meinung, dass sie nicht in das Naturschutzgebiet nördlich des Holthauser Baches gehören, sondern auf die Gewerbefläche südlich des Holthauser Baches.“
Herr Adden – Vorsitzender SPD-Fraktion:
„Die SPD-Fraktion bleibt bei ihrem gefassten Beschluss, die Windkraftanlagen an diesem Standort zu errichten.“

Zu TOP 11.4:
Schließung der Zufahrt von der Evinger Straße zum Grünen Platz
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Zufahrt von der Evinger Straße zum Grünen Platz zu schließen, damit der Grüne Platz geschützt wird.

Begründung:
Wiederholt konnte festgestellt werden, dass die Metallpoller, so geschehen auch am Wochenende 24. u. 25.05.2003, nicht wieder eingesetzt werden. Wer ist dafür zuständig ?
Von der CDU-Fraktion wurde bereits auf das widerrechtliche Befahren des Platzes hingewiesen. Der Platz kann sich dauerhaft nicht erholen; hier werden Schäden durch Unachtsamkeit verursacht.

Für die SPD-Fraktion fügt Herr Unterkötter hinzu, dass die Lkws, die Waren für die in der Evinger Mitte ansässige Diskothek liefern, als Anfahrtsweg den Grünen Platz (über den Gehweg) Evinger Straße nutzen. Da hier nicht nur der Grüne Platz sondern auch der Gehweg an der Evinger Straße beschädigt werden, ist diese Zufahrtsmöglichkeit unbedingt zu unterbinden.

Zu TOP 11.5:
Beschilderung Evinger Platz und Grüner Platz
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Evinger Platz durch ein weiteres Schild aus Richtung Grüner Platz kommend sowie den Grünen Platz durch Beschilderung kenntlich zu machen.

Begründung:
Das Namensschild an der Nordseite des Platzes lässt diesen nicht erkennen, wenn Einwohner und Gäste aus Südrichtung kommen. Der Grüne Platz ist gar nicht zuzuordnen, hier sollten auch die Baumscheiben im Rahmen der Platzpflege gemäht werden.

Zu TOP 11.6:
Parksituation in der Straße Freie Scholle zum Einmündungsbereich Oetringhauser Straße
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird um Überprüfung und Änderung der Parksituation im oben geschilderten Straßenabschnitt gebeten.

Begründung:
Besonders in den Abend- und Wochenendzeiten ist ein gefahrloses Einfahren in diesen Kreuzungsbereich kaum möglich. Auch wird das ungehinderte Durchfahren dieses Straßenzuges durch Versorgungsfahrzeuge dann stark behindert. Eine veränderte Parksituation ist deshalb dringend erforderlich!
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Nach einer kontroversen Diskussion, ob die von der CDU-Fraktion dargestellte Parksituation tatsächlich zu Verkehrsbehinderungen bzw. –gefährdungen führt, oder eher zur Verkehrsberuhigung beiträgt, beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – vor der Einleitung weitergehender Maßnahmen, einen Ortstermin durchzuführen.


Zu TOP 11.7:
Stadtbahnhaltestelle Brechten – Änderung der Ticketentwerter
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Überprüfung und Änderung der Standorte der Ticketentwerterautomaten zu veranlassen.

Begründung:
Aus südlicher Richtung müssen die Fahrgäste ca. 65 Meter bis zum Automatenstandort auf dem Haltebahnhof gehen, dagegen aus nördlicher Richtung nur ca. 35 Meter. Diese ungleichen Abstände machen keinen Sinn und sind fahrgastunfreundlich.

Zu TOP 11.8:
Neubau des Mehrfamilienhauses Lüttgenberg 11-21 in Lindenhorst
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert:
§ alle Handlungs- und Einflussmöglichkeiten auszuschöpfen, die zu einer endgültigen Fertigstellung dieser Baumaßnahme und zum Einzug durch Mieter führen.
§ der Bezirksvertretung einen umfassenden Bericht über den aktuellen Verfahrensstand zukommen zu lassen.

Begründung:
Seit ca. einem Jahr scheint die Baumaßnahme weitestgehend abgeschlossen zu sein. Eine Vermietung ist seitdem jedoch nicht erfolgt. Dies ist weder im Sinne einer vernünftigen Wohnungspolitik (denn interessierte Mieter gäbe es genug), noch stellt es für die Anwohner der Siedlung ein angenehmes Wohnumfeld dar. Des Weiteren sind für dieses Bauvorhaben öffentliche Fördermittel bereitgestellt worden, welche sicherlich in einem bestimmten Zeitraum beansprucht werden müssen. Bündnis 90 / Die Grünen sehen deshalb großen Handlungsbedarf auf die Bauträger mit allen Mitteln einzuwirken, um ein zukünftige Bauruine zu verhindern.

Zu TOP 11.9:
Wiederherstellung der Anliegerstraße „Holzheck“
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird gebeten, die Straße Holzheck als Anliegerstraße wiederherzustellen.

Begründung:
Die Straße „Holzheck“ wurde im Zuge der Ausbauarbeiten der Evinger Straße als Durchfahrtsstraße genutzt.
Da die Straßenarbeiten nunmehr abgeschlossen werden, wünschen die Anwohner, dass die Straße nur für alle Anlieger freigegeben wird, so wie es vor Beginn der Bauarbeiten der Fall war. Da die Bewohner der Straße Holzheck durch den Durchgangsverkehr Belästigungen ausgesetzt werden.
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Nach einem Hinweis des Bezirksvorsteher – Herrn Böttger –, dass der vorliegende Antrag der Beschlusslage der Bezirksvertretung Eving entspricht, zieht der Eingeber den Antrag zurück.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Auswirkungen von Erschütterungen im Bereich der Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Tiefbaubezirk-Nord) vom 23.04.2003 zur Kenntnis:

Die Lindenhorster Straße fällt in die Zuständigkeit der Tiefbauverwaltung und wird aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung einmal wöchentlich auf Verkehrssicherheit kontrolliert.
Von der Straße ausgehende Erschütterungen auf angrenzende Grundstücke / Gebäude können hierbei nicht festgestellt werden, wobei Vibrationen durchaus aufgrund abgesackter Einbauten (Kanaldeckel, Hydranten, Sinkkastenaufsätze), Bodenwellen, Auf- / Durchbrüche etc. entstehen können.
Meldungen diesbezüglich erfolgen meist durch die Haueigentümer selbst, wobei in einem gemeinsamen Ortstermin versucht wird, die Erschütterungen zu lokalisieren und gegebenenfalls eine Ursachenbeseitigung (wenn es sich um ÖWG-Fläche handelt) vorzunehmen.
Als Ansprechpartner für weitergehende Fragen, steht die Bezirksleitung des Tiefbaubezirkes-Nord zur Verfügung.

Zu TOP 12.2:
Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich der Wohnsiedlung Bergstraße (Seniorenheim) in die Bergstraße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 09.05.2003 zur Kenntnis:

Aufgrund der Zuschrift der Bezirksvertretung Eving wurde die Verkehrssituation überprüft. Die Sicht für anfahrende Fahrzeuge aus der Zuwegung Seniorenheim war durch hochwachsendes Grün in der baulich angelegten Baumscheibe eingeschränkt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde daher der Strauchwuchs radikal zurückgeschnitten.
Nach Abschluss dieser Maßnahme konnten bei einer weiteren Überprüfung nunmehr gute Sichtverhältnisse festgestellt werden.

Zu TOP 12.3:
Errichtung eines Regenschutzes im Stadtwald Grävingholz (Eingang Wittichstraße)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes Stadtgrün Dortmund vom 28.04.2003 zur Kenntnis:
Die Errichtung einer Regenschutzhütte im Bereich der Wittichstraße wird auch seitens des Regiebetriebes Stadtgrün als sinnvoll erachtet und unterstützt.
Die Kosten für einen derartigen Schutz belaufen sich auf etwa 5.000,-- €.
Da der Verwaltung keine Mittel zur Verfügung stehen, wird um Prüfung und Mitteilung gebeten, ob von Seiten der Bezirksvertretung Eving diese Mittel bereit gestellt werden können.
Nach Klärung der Finanzierung sollte bei einem gemeinsamen Ortstermin der genaue Standort festgelegt werden.
Zu TOP 12.4:
Erneuerung- und Sanierungsarbeiten auf dem Sportplatz Gretelweg

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 19.05.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Die Städtische Immobilienwirtschaft teilt mit, dass die Bezirksvertretung Eving mit den Beschlüssen vom 19.01.2001 und 31.10.2001 aus ihrem Budget der Haushaltsjahre 2001 und 2002 insgesamt 61.900,00 € für umfangreiche Erneuerung- und Sanierungsarbeiten in verschiedenen Gewerkebereichen des Umkleidegebäudes zur Verfügung gestellt hat.
Die Sanierungsarbeiten an den Fenstern und am Dach wurden 2002 ausgeführt.
In Abstimmung mit dem nutzenden Verein werden die noch ausstehenden Instandsetzungen der Dusch- und Sanitärräume sowie die Ergänzung des Schiedsrichterraumes mit einer zusätzlichen Dusche voraussichtlich ab Mitte Juni 2003 ausgeführt. Die Vorarbeiten dazu sind inzwischen eingeleitet.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.
Gleichzeitig wird an den Beschluss der Bezirksvertretung Eving vom 12.06.2002 erinnert, mit dem die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten wurde, wann mit der Sanierung des Sportplatzes begonnen wird – und welche Stelle dieser Sportplatz in der Prioritätenliste einnimmt.

Zu TOP 12.5:
Bebauungsplan Ev 130/2 Service- und Gewerbepark
hier: Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Tiefbauamtes vom 05.05.2003 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass die Emschergenossenschaft als Abwasserverband für die geplante Verrohrung des Evinger Baches zuständig ist.

Auf Anfrage des Tiefbauamtes wurde durch die Emschergenossenschaft folgender Sachstandsbericht übersandt:

Im Rahmen der Umgestaltung des Emschersystems sind die Schmutzwasserläufe des Einzugsgebietes der Kläranlage Dortmund-Deusen umzubauen. Hierzu zählt ebenfalls der 1,76 km lange Evinger Bach. Er beginnt am Auslauf der Druckrohrleitungen des Pumpwerkes Eving und dient in seinem gesamten Verlauf ausschließlich der Schmutz- und Niederschlagswasserableitung. Im oberen Teilabschnitt von km 1,08 bis km 1,76 ist der Evinger Bach offen ausgebaut. Zwischen km 1,08 bis km 0,00 wird der Evinger Bach bis auf drei kürzerer Teilstrecken geschlossen geführt. Bei km 0,00 werden die Abflüsse über das Pumpwerk Evinger Bach in den zur Zeit im Umbau befindlichen Aalbach gefördert. Der als erste Teilmaßnahme geplante Bau des Abwasserkanals von km 1,08 bis km 1,76 ist wegen Grunderwerbsschwierigkeiten bisher nicht ausgeführt worden.
In die aktuelle Planung ist die stark sanierungsbedürftige Bachstrecke unterhalb km 1,08 einbezogen worden. Der vorhandene verrohrte Schmutzwasserlauf soll aufgegeben werden. Geplant ist der Neubau eines Abwasserkanals entlang des Evinger Baches auf der gesamten Strecke zwischen dem Auslauf der Druckrohrleitungen des Pumpwerkes Eving bei km 1,76 und dem Pumpwerk Evinger Bach im geschlossenen Rohrvortrieb. Die zusätzlichen Planungen führten zu einer Verzögerung in dem bisher vorgesehenen Terminplan.
Die wasserrechtlichen Genehmigungen für den Bau des Kanals liegen mittlerweile alle vor. Ebenso konnten die Grunderwerbsverhandlungen weitestgehend abgeschlossen werden. Die begleitenden Gutachten für die Themenbereiche Grundwasser und Altlasten liegen aktualisiert vor und weisen keine unbeherrschbaren Risiken für den Bau und den Betrieb des Kanals aus.
Zur Zeit laufen die Planungen für die Bauausschreibung, welche im III. Quartal diesen Jahres stattfinden soll. Der Baubeginn ist für Anfang 2004 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für Mitte 2005 geplant.

Zu TOP 12.6:
Verschwenkung Lindenhorster Straße , II Bauabschnitt

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Herrn Stadtdirektors Fehlemann vom 14.05.2003 zur Kenntnis:

„Auf Grund der vielfachen, teils irreführenden Berichterstattungen in der Presse nehme ich die o.g. Anfrage gerne zum Anlass, die zeitlichen Vorstellungen der Verwaltung zur Realisierung des zweiten Abschnittes der verlegten "Lindenhorster Straße" darzulegen.
Eingangs möchte ich nochmals erwähnen, dass diese Baumaßnahme bei der Verwaltung oberste Priorität genießt. Bekanntlich ist für die Unterführung der Bahnlinie eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen, die zwischen Stadt und Bahn abzustimmen und vom Bundesverkehrsministerium zu genehmigen ist. Diese Vereinbarung ist nach intensiven Gesprächen mit der Bahn auf einem sehr guten Weg.
Sie wird aktuell beim Eisenbahnbundesamt abschließend beurteilt und geht im Juli unterschrieben zurück an die Stadt. Dann wird sie unverzüglich an das Bundesver-kehrsministerium weitergeleitet, wo noch eine Bearbeitungszeit von etwa einem Jahr anzusetzen ist.
Ich gehe davon aus, dass der Baubeginn für den kompletten zweiten Bauabschnitt der "Lindenhorster Straße" spätestens im Herbst 2004 erfolgen wird. Ich möchte aber betonen, dass die Verwaltung alles daran setzen wird, diesen Zeitraum noch um einige Monate nach vorn zu ziehen.
Als Vorbereitung für den Ausbau wird noch in diesem Jahr eine Gasfernleitung der Ruhrgas AG nördlich der Bahnanlagen verlegt. Den Auftrag hat die Ruhrgas im April 03 vom Tiefbauamt erhalten.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass dieses, nicht nur für den Stadtbezirk Eving bedeutende Verkehrsprojekt, auf dem besten Wege ist.“

13. Anfragen
Zu TOP 13.1:
Personelle Situation innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving
(Anfrage SPD-Fraktion)

Das Jugendamt der Stadt Dortmund wird um eine Stellungnahme gebeten bezüglich der personellen Situation innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving.

Begründung:
Innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving fehlen auf Grund von derzeitig nicht besetzten Planstellen notwendige Ansprechpartner/innen. Insbesondere im Hinblick auf die alljährlich stattfindenden Ferienspiele in den anstehenden Sommerferien bittet die SPD-Fraktion um Mitteilung, inwieweit die weitere Planung und Arbeit gewährleistet ist und wann die Besetzung der vakanten Stellen erfolgen wird.

Zu TOP 13.2:
Ausstattung und Belegung des Seniorenwohnheimes Deutsche Straße 27
(Anfrage SPD-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme bezüglich der Ausstattung und Belegung des Seniorenwohnheimes Deutsche Straße 27 gebeten.

Begründung:
In den Sitzungen der Bezirksvertretung Eving (12.04.00 und 14.06.00) wurde die Planung des Seniorenheims an der Deutschen Straße seitens des Sozialamtes der Stadt Dortmund, Herrn Pohlmann, vorgestellt.
Der beauftragte Architekt und der Vertreter der Stadt Dortmund nannten der BV Eving als Ausstattungsmaßgaben 80 Pflegeplätze und 10 bis 11 Wohnungen für betreutes Wohnen. Diese Daten wurden auch bei der zuständigen Stelle beantragt und genehmigt. Das LandesG weist bei Seniorenheimen dieser Art eine Höchstgrenze von 80 Pflegeplätzen aus.
Mit Verwunderung muss nun zur Kenntnis genommen werden, dass im Veranstaltungskalender für Senioren des Sozialamtes der Stadt Dortmund (Seite 27) in einer Anzeige zu lesen ist, dass das Seniorenheim 108 Pflegeplätze anbietet. Die BV Eving fragt daher an, wer diese erhöhten Pflegeplätze genehmigt hat. Im weiteren möge die Stadt Dortmund prüfen, ob aufgrund der erhöhten Pflegeplätze ein Verstoß gegen das LandesG vorliegt und/oder ob evtl. bewilligte Zuschüsse seitens des Landes zurückgefordert werden.

Zu TOP 13.3:
Autoverkaufsstellen auf der Lindenhorster Straße
(Anfrage SPD-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zu den Autoverkaufsstellen auf der Lindenhorster Straße gebeten.

Begründung:
Auf der Lindenhorster Straße Ecke Lütge Heide Straße und Lindenhorster Straße 129 haben sich drei Autohändler niedergelassen. Für beide Grundstücke waren anderweitige Nutzungen vorgesehen. Daher fragt die Bezirksvertretung Eving an, welche Nutzungen der beiden Grundstücke seinerzeit beabsichtigt waren und ob für die jetzigen Nutzungen entsprechende Genehmigungen vorliegen.

Zu TOP 13.5:
Leerstand eines neu erbauten Hauses im Bereich des Bebauungsplanes Ev 129
(Anfrage SPD-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zum Leerstand eines neu erbauten Hauses im Bereich des Bebauungsplanes Ev 129 gebeten.

Begründung:
In dem Bebauungsplan Ev 129 wurde ein Haus bereits im Jahre 2001 fertiggestellt. Seit dieser Zeit ist das Haus durch Leerstand geprägt. Weiterhin konnte in Erfahrung gebracht werden, dass das Haus teilweise von dem genehmigten B-Plan Ev 129 abweicht. Die Verwaltung möge der Bezirksvertretung Eving einen Sachstand über die Gründe des Leerstandes mitteilen.

Zu TOP 13.5:
Schließung des Durchgangs von der Evinger Straße zum Evinger Platz in den Abendstunden und am Wochenende
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die Verwaltung (Städtische Immobilienwirtschaft als Mieter des Objektes) wird gebeten zu prüfen, ob eine Schließung des Durchgangs von der Evinger Straße zum Evinger Platz (früherer Rewe-Markt) in den Abendstunden und am Wochenende realisierbar ist.

Begründung:
In diesem geschilderten Durchgang wird häufig Müll abgelagert, uriniert usw., diese Situation ist für den Stadtbezirk abträglich. Eine Schließung in den Abendstunden und am Wochenende könnte Abhilfe schaffen.






Böttger Kopkow Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t


43. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 11.06.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane - ab 16.10 Uhr (TOP 1.4)
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Sachverständige:
Herr Usath - Landesbetrieb Straßenbau -

c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert sind:
Bromba, Helmut
Möckel, Petro
Stepniak, Johann

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.25 – 17.35 Uhr (nach TOP 11.3 )
Ende : 18.10 Uhr



Tagesordnung:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 42. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.05.2003
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Absenkung bzw. Abgrenzung der Bürgersteige im Zuge des Straßenausbaus der B 54 im Bereich der Evinger Straße 365 bis 447
(Einladung an den Landesbetrieb Straßenbau)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Sportstättenentwicklungsplanung Dortmund, Teil I – Außensportanlagen –
(Drucksache Nr.: 03814-03) – eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.05.2003
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Beseitigung des Rieselfeldkanals (Drucksache Nr.: 04167-03)
11.2 Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des Thyssen Krupp-Konzerns in Dortmund (Drucksache Nr.: 04152-03)
11.3 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen – hier:
I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteili-
gungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zum MG 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes
Dortmund Nord (Drucksache Nr.: 04168-03)
11.4 Schließung der Zufahrt von der Evinger Straße zum Grünen Platz (Antrag CDU-Fraktion)
11.5 Beschilderung Evinger Platz und Grüner Platz (Antrag CDU-Fraktion)
11.6 Parksituation in der Straße Freie Scholle zum Einmündungsbereich Oetringhauser Straße
(Antrag CDU-Fraktion)
11.7 Stadtbahnhaltestelle Brechten – Änderung der Ticketentwerter (Antrag CDU-Fraktion)
11.8 Neubau des Mehrfamilienhauses Lüttgenberg 11-21 in Lindenhorst
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
11.9 Wiederherstellung der Anliegerstraße „Holzheck“
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Auswirkungen von Erschütterungen im Bereich der Lindenhorster Straße
12.2 Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich der Wohnsiedlung Bergstraße (Seniorenheim) in die Bergstraße
12.3 Errichtung eines Regenschutzes im Stadtwald Grävingholz (Eingang Wittichstraße)
12.4 Erneuerung- und Sanierungsarbeiten auf dem Sportplatz Gretelweg
12.5 Bebauungsplan Ev 130/2 Service- und Gewerbepark
hier: Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung
12.6 Verschwenkung Lindenhorster Straße , II Bauabschnitt
13. Anfragen
13.1 Personelle Situation innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving
(Anfrage SPD-Fraktion)
13.2 Ausstattung und Belegung des Seniorenwohnheimes Deutsche Straße 27
(Anfrage SPD-Fraktion)
13.3 Autoverkaufsstellen auf der Lindenhorster Straße (Anfrage SPD-Fraktion)
13.4 Leerstand eines neu erbauten Hauses im Bereich des Bebauungsplanes Ev 129
(Anfrage SPD-Fraktion)
13.5 Schließung des Durchgangs von der Evinger Straße zum Evinger Platz in den Abendstunden und am Wochenende (Anfrage CDU-Fraktion)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Frau Kopkow – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2003 wird genehmigt.



Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 42. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 14.05.2003

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – beanstandet, dass die folgende Erklärung zum Tagesordnungspunkt 9.1 (Familien-Projekt-Dortmund) nicht in der Niederschrift der Sitzung vom 14.05.2003 erscheint, obwohl dieser Redebeitrag ausdrücklich zur Aufnahme in die Niederschrift abgeben wurde.

Herr Stanko hat in der Sitzung erklärt, dass:
1. der Begriff „offene Ganztagsschule“ problematisch ist – und man nicht genau weiß, was damit gemeint ist
2. es problematisch ist, da nicht ganz klar ist, ob eine Beschulung oder eine Betreuung stattfinden soll
3. es sich bei dem Konzept „offene Ganztagsschule“ um eine Ideologie – oder eine ideologische Vorbereitung einer „Gesamt-Ganztagsschule“ handelt
4. die Konzepte für Betreuung und/oder Versorgung bislang von den Schulen nicht vorgestellt wurden
5. diese Vorstellung erst nach einem Beschluss des Schulausschusses in der nächsten Sitzung des Schulausschusses oder nach den Sommerferien erfolgen soll.
6. die beste Betreuung in der Familie stattfindet.
Der Begriff „offene Ganztagsschule“ im Rahmen des Familien-Projektes ist falsch, da es sich unseres Erachtens nach um ein „Anti-Familien-Projekt“ handelt, weil die Familie systematisch zerstört wird.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Die von Herrn Stanko oben wiedergegebenen Anmerkungen wurden in der Sitzung am 14.05.2003 zur Aufnahme in die Niederschrift gegeben, aber versehentlich nicht aufgenommen.
Der Antrag die 42. Niederschrift zu ändern, wird von der Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – abgelehnt.
------------------------------------------
Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – kritisiert, dass sein Redebeitrag zum Thema „Abbau von Briefkästen durch die Deutsche Post AG“ nicht in die Niederschrift der Sitzung aufgenommen wurde.
Herr Tokarski vertritt die Ansicht, dass seine Redebeiträge grundsätzlich nicht in ausreichender Form Eingang in die Niederschriften finden.
Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – ist ebenfalls der Auffassung, dass die Redebeiträge einiger Mitglieder der Bezirksvertretung proportional ungenügend wiedergegeben werden.

Seitens der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving, wie auch der Vorsitzenden der SPD- und CDU-Fraktion und der Vertreterin der Bündnis 90 / Die Grünen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Niederschriften nicht um Wortprotokolle handelt. Vielmehr werden die Aussagen ergebnisorientiert protokolliert.
Bereits von anderen Rednern ausführlich vorgebrachte Argumente, nicht zum Thema gehörende Redebeiträge sowie allgemeine politische Anschauungen werden in der Regel nicht in die Niederschrift aufgenommen

Mit diesen Anmerkungen wird die Niederschrift der 42. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.05.2003 – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – genehmigt.
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern werden keine Fragen gestellt.

3. Berichterstattung
Zu TOP 3.1:
Absenkung bzw. Abgrenzung der Bürgersteige im Zuge des Straßenausbaus der B 54 im Bereich der Evinger Straße 365 bis 447

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Bezirksvertretung Eving beantragt einen sofortigen Baustopp der Zuwegungen und Zufahrten auf der östlichen Seite der B 54 in Höhe Grävinghoffweg bis Am Gulloh.

Begründung:
Nach Einschätzung und nach dem Willen der CDU-Fraktion ist nicht zulässig, dass erneut ein zweiter Planungsfehler im Rahmen des Ausbaus der B 54 im o.a. Teilabschnitt passiert.
Wir haben mit den fachlich schlechten Parkbuchten (hohe Bordsteinkanten, enger Parkradius, Schmutzfangecken) sehr zu kämpfen, sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern seit langem kritisiert. Jetzt werden auch Gewerbetreibende, Parkhaus Wortmann, in ihrer Existenz bedroht, das wird von der CDU-Fraktion nicht geduldet.
Straßenbaurecht gehört in eine sinnvolle Abstimmung mit den Betroffenen und der Politik.
------------------------------------------
Als Berichterstatter ist der Abteilungsleiter für Betrieb und Verkehr des Landesbetriebes Straßenbau – Herr Usath – anwesend.
Da es sich bei dem fraglichen Abschnitt der B 54 um eine „freie Strecke“ handelt, ist der Landesbetrieb Straßenbau zuständig. Das hier zugrunde liegende Bundesfernstraßengesetz regelt, dass neue Zufahrten an „freien Strecken“ nicht errichtet werden dürfen. Bestandsschutz gilt nur für bereits bestehende und genehmigte Zufahrten, die nach Um- und Ausbaumaßnahmen wieder hergestellt werden. Grundsätzlich dienen Bundesfernstraßen auf freien Strecken der Verbindung und nicht der Erschließung von Grundstücken.
Die Zufahrt vor einem Gastronomiebetrieb wurde so wieder hergestellt, wie sie ursprünglich vorhanden war.
Vor dem Grundstück Evinger Straße 401 bestand nie eine legale Zufahrt, der von der Baufirma irrtümlich abgesenkte Bordstein wurde daher wieder hochgezogen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist daraufhin, dass der Bürgersteig im Teilstück zwischen Kemminghauser Straße und der Straße Am Gulloh vor dem Ausbau kaum als solcher zu erkennen war. Wegen der niedrigen Höhe war eine Abgrenzung zum Straßenraum fast nicht erkennbar. Die Abänderung der über Jahre hinaus vorhandenen Nutzungssituation führt jetzt zu einer Benachteiligung der Anlieger (Gastronomiebetrieb).

Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – gibt folgende Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift ab:
„Die Bürgerliste hält die Äußerungen der CDU in der Presse für stark übertrieben. Die Rechtslage ist eindeutig. Die B 54 war früher Bundesstraßenbaugesetz und Landesstraßenbaugesetz. Dies unterliegt in besonderen Fällen, können hier straßenrechtliche Ausnahmen zugelassen werden. Das habe ich aus einigen Unterlagen heraus gelesen. Jetzt heißt es ja nicht mehr – jetzt heißt es ja Landesstraßenbauamt Nordrhein-Westfalen. Hier sieht die Bürgerliste Handlungsbedarf für die Evinger Straße 401. Ich sehe hier praktisch einen „Schildbürgerstreich“. Der ist zwar nicht genehmigt, der Parkplatz. Aber es ist für mich als Bürger nicht nachvollziehbar, dass man, obwohl der Parkplatz schon da ist – ausgebaut, lange Jahre benutzt worden ist -, dass man jetzt da diesen Grüngürtel dazwischen macht. Das ist für mich ein „Schildbürgerstreich“ – so seh’ ich das. Aber, wie gesagt, da könnte man eventuell noch mal was machen – ich weiß es nicht. Es ist ja damals abgelehnt worden, vom Landestraßenbauamt. Da war ja auch ein Gerichtstermin.
Ich sehe keinen Handlungsbedarf bei dem Gastronomiebetrieb. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass durch den Ausbau der Evinger Straße sehr starke Einbußen für den Pächter der Gaststätte entstehen mussten. Es ist aber nicht so, dass seine Existenz durch die vorderen Parkplätze – zur Straße hin – gefährdet ist. Trotz genügend Parkraum im Hof vorhanden ist, hatten die Gäste immer vor der Gaststätte geparkt. Wenn der Eigentümer (des Gastronomiebetriebes) seine Absperrung wegnimmt, könnte man auch im hinteren Bereich fünf Parkplätze – wie es vorher war – benutzen. Sollte dies nicht reichen, wäre die Golfanlage noch als Parkplatz zu nutzten. Die Eigentümerin hat den hinteren Parkraum abgesperrt um ihre Ruhe zu haben, weil sie ihren Bungalow da hat. Die von der CDU bemängelten Parkbuchten, muss ich voll zustimmen, dass hier ein Planungsfehler vorliegt. Nämlich, nach meiner Ausmessung, stimmt das, also es kann kein Wagen richtig parken. Das war mein gesamter Beitrag zu der ganzen Angelegenheit.“
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Die, vom Vertreter der Bürgerliste – Herrn Tokarski – genannten Namen der Grundstückeigentümer wurden nicht in die Niederschrift aufgenommen, sondern durch allgemeine Bezeichnungen ersetzt.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – sieht hier zwei getrennte Sachlagen, einmal die Situation des Gastronomiebetriebes und die Zufahrtsmöglichkeit zum privaten Grundstück Evinger Straße 401.
Dem Antrag der CDU-Fraktion auf sofortigen Baustopp kann die SPD-Fraktion nicht folgen. Auch die Begründung, dass der Gastronomiebetrieb in seiner Existenz bedroht ist, kann nicht nachvollzogen werden. Ein Gespräch, das Herr Adden mit dem Pächter führte, hat ergeben, dass sich der Pächter keineswegs in einer existenzbedrohlichen Situation sieht, sondern sich durch die Beendigung der Umbaumaßnahmen an der B 54 eine Umsatzsteigerung erhofft. Die vorhanden 13 bis 15 Parkplätze sind nach Aussagen des Pächters zunächst ausreichend.
Für den Fall, dass weiterer Parkraum benötigt wird, regt Herr Adden an, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, auf der Fläche des seit Jahren stillgelegten Mini-Golfplatz noch einige Parkplätze einzurichten.
Zur Zufahrt des Grundstückes Evinger Straße 401 bittet Herr Adden den Berichterstatter um Auskunft, ob hier die Erschließung ursprünglich über die B 54 oder den Süggelrandweg vorgesehen ist.

Herr Usath erläutert hierzu, dass es früher in diesem Bereich ein großes Grundstück gab, das rückwärtig über den Süggelrandweg erschlossen wurde, eine Erschließung zur freien Strecke der B 54 gab es nie. In den siebziger oder achtziger Jahren wurde das Grundstück auf Antrag des Eigentümers geteilt. Die Zustimmung zur Teilung wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass die Erschließung auch weiterhin rückwärtig über den Süggelrandweg erfolgt. Ein Fahr- Geh- und Leitungsrecht wurde entsprechend in das Grundbuch eingetragen.
Der Landesbetrieb Straßenbau ist im Rahmen eines Kompromisses bereit, den Anwohnern für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit zu geben, das Grundstück über Bohlen von der B54 aus zu erreichen. In dieser Zeit sind die entsprechenden baulichen Veränderungen durchzuführen, die eine Zufahrt vom Süggelrandweg ermöglichen.

Auf die Situation im Bereich des Gastronomiebetriebes und den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion eingehend, erklärt Herr Usath, dass für diesen Betrieb eine Zufahrt mit normaler Breite laut Zufahrtsverzeichnis Bestandsschutz hat. Diese Zufahrt wurde entsprechend wieder hergestellt.
Der alte Bürgersteig in diesem Bereich war nicht in der jetzigen Höhe vorhanden, da die Straße im Laufe der Zeit durch das Auftragen einiger Deckschichten immer höher wurde. Daraus ergab sich, dass die Plätze auf dem scheinbar abgesenkten Bürgerstein rechtswidrig als Parkplätze genutzt wurden.
Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) erinnert an Probleme, die sich früher durch den zugeparkten Bürgersteig ergeben haben. Da Passanten den Gehweg kaum noch nutzen konnten, wurde immer auf eine Entspannung der Situation durch den Ausbau der B 54 gehofft.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – sieht eine Existenz bedrohende Situation für den Gastronomiebetrieb voraus, wenn direkt vor dem Haus keine Parkmöglichkeiten mehr bestehen. Es ist anzunehmen, dass viele Gäste der Ansicht sind, eine Gaststätte vor der keine Autos stehen, ist geschlossen.
Ziel der CDU-Fraktion ist es eine für alle Seiten annehmbare Lösung der Problemlage zu finden und den Pächter der Gaststätte zu unterstützen.

Auf eine Frage der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – nach dem Ablauf des Planfeststellungsverfahrens, kann Herr Usath keine näheren Auskünfte geben, da das Planfeststellungsverfahren im Zuge des Stadtbahnbaus durch die Stadt Dortmund und nicht von seiner Behörde durchgeführt wurde. Grundsätzlich erfolgt die Beteiligung aber immer durch eine „ortsübliche Bekanntmachung“.

Weiterhin führt Frau Sichelschmidt aus, dass belegte Parkplätze direkt vor einem Gastronomiebetrieb nicht unbedingt zur Umsatzerzielung bzw.- steigerung erforderlich sind, da auf eine geöffnete Gaststätte auch in anderer Form hingewiesen und ggf. geworben werden kann.
Abschließend weist Frau Sichelschmidt darauf hin, dass die Einrichtung neuer Zufahrten von und zur B 54 den Verkehrsfluss – und auch Radfahrer auf den neu angelegten Radwegen – behindern würden.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – spricht die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich an. Aus Sicherheitsgründen sollte auch nach dem Ausbau der B 54 die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h und – nicht wie auf diesen Strecken üblich – 70 km/h betragen.
Herr Usath weist darauf hin, dass für die Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Straßenverkehrsbehörden und nicht der Landesbetrieb Straßenbau zuständig ist. Die Bezirksvertretung Eving sollte sich daher direkt an das Straßenverkehrsamt der Stadt Dortmund wenden.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt dem Berichterstatter.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – zieht den vorgelegten Antrag zurück, da die Bau- bzw. Rückbaumaßnahmen mittlerweile beendet sind.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Eingaben
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen

8. Kultur, Sport und Freizeit
Sportstättenentwicklungsplanung Dortmund, Teil I – Außensportanlagen –
(Vorlage der Verwaltung – Dez4 – vom 26.03.2003 Drucksache Nr.: 03814-03)
eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.05.2003

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, dem in der Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlag – mit den nachstehenden Zusätzen – zu folgen.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving schließt sich – einstimmig –, dem bereits ergangenen Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zum Punkt 4.2 der Vorlage an.

In die Liste der Weiterentwicklung der Sportanlagen ist der Sportplatz Brechten (Schiffhorst) aufzunehmen. Um den Eindruck einer „Prioritätenliste“ zu vermeiden, ist die durchgehende Nummerierung durch Spiegelstriche zu ersetzen.

9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Beseitigung des Rieselfeldkanals
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 07.04.2003 Drucksache Nr.: 04167-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.2:
Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des Thyssen Krupp-Konzerns in Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – 6/Dez – vom 28.04.2003 Drucksache Nr.: 04152-03)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

1. den Thyssen Krupp Konzern bei der Realisierung der abgestimmten Nutzungsziele für deren Grundstücksbestand zu begleiten;
2. die für die einzelnen Flächen vorgeschlagenen Nutzungsziele ergebnisoffen in die laufenden GEP- und F-Plan-Neuaufstellungsverfahren und somit in die erforderlichen weiteren Prüfverfahren und Abwägungsprozesse einzubringen.


Zu TOP 11.3:
Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen – hier:
I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteili-
gungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zum MG 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes
Dortmund Nord
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 14.04.2003 Drucksache Nr.: 04168-03)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, dem in der Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit den nachstehenden Zusätzen zu folgen.

Zu Nummer 1 der Kurzfassung der Vorlage, die eine Fläche nördlich des Holthauser Baches, als „Fläche für Versorgungsanlagen“ vorsieht, auf der vier Windkraftanlagen errichtet werden können, werden folgende Erklärungen zur Aufnahme in die Niederschrift abgegeben.

Herr Neumann – Vorsitzender der CDU-Fraktion:
„Grundsätzlich stimmt die CDU-Fraktion der Vorlage zu. Die CDU-Fraktion bleibt aber weiterhin bei ihrer Haltung, dass keine Windkraftanlagen errichtet werden sollen.“

Herr Stanko – Vertreter DVU:
„Der Standort ist für Windkraftanlagen ungeeignet, deshalb dürfen dieses Windkraftanlagen dort nicht gebaut werden.“

Frau Sichelschmidt – Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen:
„Bündnis 90 / Die Grünen in Eving bleiben weiterhin bei ihrem Standpunkt, dass die Windkraftanlagen grundsätzlich unterstützt werden, sind aber weiterhin der Meinung, dass sie nicht in das Naturschutzgebiet nördlich des Holthauser Baches gehören, sondern auf die Gewerbefläche südlich des Holthauser Baches.“
Herr Adden – Vorsitzender SPD-Fraktion:
„Die SPD-Fraktion bleibt bei ihrem gefassten Beschluss, die Windkraftanlagen an diesem Standort zu errichten.“

Zu TOP 11.4:
Schließung der Zufahrt von der Evinger Straße zum Grünen Platz
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Zufahrt von der Evinger Straße zum Grünen Platz zu schließen, damit der Grüne Platz geschützt wird.

Begründung:
Wiederholt konnte festgestellt werden, dass die Metallpoller, so geschehen auch am Wochenende 24. u. 25.05.2003, nicht wieder eingesetzt werden. Wer ist dafür zuständig ?
Von der CDU-Fraktion wurde bereits auf das widerrechtliche Befahren des Platzes hingewiesen. Der Platz kann sich dauerhaft nicht erholen; hier werden Schäden durch Unachtsamkeit verursacht.

Für die SPD-Fraktion fügt Herr Unterkötter hinzu, dass die Lkws, die Waren für die in der Evinger Mitte ansässige Diskothek liefern, als Anfahrtsweg den Grünen Platz (über den Gehweg) Evinger Straße nutzen. Da hier nicht nur der Grüne Platz sondern auch der Gehweg an der Evinger Straße beschädigt werden, ist diese Zufahrtsmöglichkeit unbedingt zu unterbinden.

Zu TOP 11.5:
Beschilderung Evinger Platz und Grüner Platz
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Evinger Platz durch ein weiteres Schild aus Richtung Grüner Platz kommend sowie den Grünen Platz durch Beschilderung kenntlich zu machen.

Begründung:
Das Namensschild an der Nordseite des Platzes lässt diesen nicht erkennen, wenn Einwohner und Gäste aus Südrichtung kommen. Der Grüne Platz ist gar nicht zuzuordnen, hier sollten auch die Baumscheiben im Rahmen der Platzpflege gemäht werden.

Zu TOP 11.6:
Parksituation in der Straße Freie Scholle zum Einmündungsbereich Oetringhauser Straße
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird um Überprüfung und Änderung der Parksituation im oben geschilderten Straßenabschnitt gebeten.

Begründung:
Besonders in den Abend- und Wochenendzeiten ist ein gefahrloses Einfahren in diesen Kreuzungsbereich kaum möglich. Auch wird das ungehinderte Durchfahren dieses Straßenzuges durch Versorgungsfahrzeuge dann stark behindert. Eine veränderte Parksituation ist deshalb dringend erforderlich!
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Nach einer kontroversen Diskussion, ob die von der CDU-Fraktion dargestellte Parksituation tatsächlich zu Verkehrsbehinderungen bzw. –gefährdungen führt, oder eher zur Verkehrsberuhigung beiträgt, beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – vor der Einleitung weitergehender Maßnahmen, einen Ortstermin durchzuführen.


Zu TOP 11.7:
Stadtbahnhaltestelle Brechten – Änderung der Ticketentwerter
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Überprüfung und Änderung der Standorte der Ticketentwerterautomaten zu veranlassen.

Begründung:
Aus südlicher Richtung müssen die Fahrgäste ca. 65 Meter bis zum Automatenstandort auf dem Haltebahnhof gehen, dagegen aus nördlicher Richtung nur ca. 35 Meter. Diese ungleichen Abstände machen keinen Sinn und sind fahrgastunfreundlich.

Zu TOP 11.8:
Neubau des Mehrfamilienhauses Lüttgenberg 11-21 in Lindenhorst
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert:
§ alle Handlungs- und Einflussmöglichkeiten auszuschöpfen, die zu einer endgültigen Fertigstellung dieser Baumaßnahme und zum Einzug durch Mieter führen.
§ der Bezirksvertretung einen umfassenden Bericht über den aktuellen Verfahrensstand zukommen zu lassen.

Begründung:
Seit ca. einem Jahr scheint die Baumaßnahme weitestgehend abgeschlossen zu sein. Eine Vermietung ist seitdem jedoch nicht erfolgt. Dies ist weder im Sinne einer vernünftigen Wohnungspolitik (denn interessierte Mieter gäbe es genug), noch stellt es für die Anwohner der Siedlung ein angenehmes Wohnumfeld dar. Des Weiteren sind für dieses Bauvorhaben öffentliche Fördermittel bereitgestellt worden, welche sicherlich in einem bestimmten Zeitraum beansprucht werden müssen. Bündnis 90 / Die Grünen sehen deshalb großen Handlungsbedarf auf die Bauträger mit allen Mitteln einzuwirken, um ein zukünftige Bauruine zu verhindern.

Zu TOP 11.9:
Wiederherstellung der Anliegerstraße „Holzheck“
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird gebeten, die Straße Holzheck als Anliegerstraße wiederherzustellen.

Begründung:
Die Straße „Holzheck“ wurde im Zuge der Ausbauarbeiten der Evinger Straße als Durchfahrtsstraße genutzt.
Da die Straßenarbeiten nunmehr abgeschlossen werden, wünschen die Anwohner, dass die Straße nur für alle Anlieger freigegeben wird, so wie es vor Beginn der Bauarbeiten der Fall war. Da die Bewohner der Straße Holzheck durch den Durchgangsverkehr Belästigungen ausgesetzt werden.
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Nach einem Hinweis des Bezirksvorsteher – Herrn Böttger –, dass der vorliegende Antrag der Beschlusslage der Bezirksvertretung Eving entspricht, zieht der Eingeber den Antrag zurück.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Auswirkungen von Erschütterungen im Bereich der Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Tiefbaubezirk-Nord) vom 23.04.2003 zur Kenntnis:

Die Lindenhorster Straße fällt in die Zuständigkeit der Tiefbauverwaltung und wird aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung einmal wöchentlich auf Verkehrssicherheit kontrolliert.
Von der Straße ausgehende Erschütterungen auf angrenzende Grundstücke / Gebäude können hierbei nicht festgestellt werden, wobei Vibrationen durchaus aufgrund abgesackter Einbauten (Kanaldeckel, Hydranten, Sinkkastenaufsätze), Bodenwellen, Auf- / Durchbrüche etc. entstehen können.
Meldungen diesbezüglich erfolgen meist durch die Haueigentümer selbst, wobei in einem gemeinsamen Ortstermin versucht wird, die Erschütterungen zu lokalisieren und gegebenenfalls eine Ursachenbeseitigung (wenn es sich um ÖWG-Fläche handelt) vorzunehmen.
Als Ansprechpartner für weitergehende Fragen, steht die Bezirksleitung des Tiefbaubezirkes-Nord zur Verfügung.

Zu TOP 12.2:
Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich der Wohnsiedlung Bergstraße (Seniorenheim) in die Bergstraße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 09.05.2003 zur Kenntnis:

Aufgrund der Zuschrift der Bezirksvertretung Eving wurde die Verkehrssituation überprüft. Die Sicht für anfahrende Fahrzeuge aus der Zuwegung Seniorenheim war durch hochwachsendes Grün in der baulich angelegten Baumscheibe eingeschränkt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde daher der Strauchwuchs radikal zurückgeschnitten.
Nach Abschluss dieser Maßnahme konnten bei einer weiteren Überprüfung nunmehr gute Sichtverhältnisse festgestellt werden.

Zu TOP 12.3:
Errichtung eines Regenschutzes im Stadtwald Grävingholz (Eingang Wittichstraße)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes Stadtgrün Dortmund vom 28.04.2003 zur Kenntnis:
Die Errichtung einer Regenschutzhütte im Bereich der Wittichstraße wird auch seitens des Regiebetriebes Stadtgrün als sinnvoll erachtet und unterstützt.
Die Kosten für einen derartigen Schutz belaufen sich auf etwa 5.000,-- €.
Da der Verwaltung keine Mittel zur Verfügung stehen, wird um Prüfung und Mitteilung gebeten, ob von Seiten der Bezirksvertretung Eving diese Mittel bereit gestellt werden können.
Nach Klärung der Finanzierung sollte bei einem gemeinsamen Ortstermin der genaue Standort festgelegt werden.
Zu TOP 12.4:
Erneuerung- und Sanierungsarbeiten auf dem Sportplatz Gretelweg

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 19.05.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Die Städtische Immobilienwirtschaft teilt mit, dass die Bezirksvertretung Eving mit den Beschlüssen vom 19.01.2001 und 31.10.2001 aus ihrem Budget der Haushaltsjahre 2001 und 2002 insgesamt 61.900,00 € für umfangreiche Erneuerung- und Sanierungsarbeiten in verschiedenen Gewerkebereichen des Umkleidegebäudes zur Verfügung gestellt hat.
Die Sanierungsarbeiten an den Fenstern und am Dach wurden 2002 ausgeführt.
In Abstimmung mit dem nutzenden Verein werden die noch ausstehenden Instandsetzungen der Dusch- und Sanitärräume sowie die Ergänzung des Schiedsrichterraumes mit einer zusätzlichen Dusche voraussichtlich ab Mitte Juni 2003 ausgeführt. Die Vorarbeiten dazu sind inzwischen eingeleitet.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.
Gleichzeitig wird an den Beschluss der Bezirksvertretung Eving vom 12.06.2002 erinnert, mit dem die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten wurde, wann mit der Sanierung des Sportplatzes begonnen wird – und welche Stelle dieser Sportplatz in der Prioritätenliste einnimmt.

Zu TOP 12.5:
Bebauungsplan Ev 130/2 Service- und Gewerbepark
hier: Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Tiefbauamtes vom 05.05.2003 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass die Emschergenossenschaft als Abwasserverband für die geplante Verrohrung des Evinger Baches zuständig ist.

Auf Anfrage des Tiefbauamtes wurde durch die Emschergenossenschaft folgender Sachstandsbericht übersandt:

Im Rahmen der Umgestaltung des Emschersystems sind die Schmutzwasserläufe des Einzugsgebietes der Kläranlage Dortmund-Deusen umzubauen. Hierzu zählt ebenfalls der 1,76 km lange Evinger Bach. Er beginnt am Auslauf der Druckrohrleitungen des Pumpwerkes Eving und dient in seinem gesamten Verlauf ausschließlich der Schmutz- und Niederschlagswasserableitung. Im oberen Teilabschnitt von km 1,08 bis km 1,76 ist der Evinger Bach offen ausgebaut. Zwischen km 1,08 bis km 0,00 wird der Evinger Bach bis auf drei kürzerer Teilstrecken geschlossen geführt. Bei km 0,00 werden die Abflüsse über das Pumpwerk Evinger Bach in den zur Zeit im Umbau befindlichen Aalbach gefördert. Der als erste Teilmaßnahme geplante Bau des Abwasserkanals von km 1,08 bis km 1,76 ist wegen Grunderwerbsschwierigkeiten bisher nicht ausgeführt worden.
In die aktuelle Planung ist die stark sanierungsbedürftige Bachstrecke unterhalb km 1,08 einbezogen worden. Der vorhandene verrohrte Schmutzwasserlauf soll aufgegeben werden. Geplant ist der Neubau eines Abwasserkanals entlang des Evinger Baches auf der gesamten Strecke zwischen dem Auslauf der Druckrohrleitungen des Pumpwerkes Eving bei km 1,76 und dem Pumpwerk Evinger Bach im geschlossenen Rohrvortrieb. Die zusätzlichen Planungen führten zu einer Verzögerung in dem bisher vorgesehenen Terminplan.
Die wasserrechtlichen Genehmigungen für den Bau des Kanals liegen mittlerweile alle vor. Ebenso konnten die Grunderwerbsverhandlungen weitestgehend abgeschlossen werden. Die begleitenden Gutachten für die Themenbereiche Grundwasser und Altlasten liegen aktualisiert vor und weisen keine unbeherrschbaren Risiken für den Bau und den Betrieb des Kanals aus.
Zur Zeit laufen die Planungen für die Bauausschreibung, welche im III. Quartal diesen Jahres stattfinden soll. Der Baubeginn ist für Anfang 2004 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für Mitte 2005 geplant.

Zu TOP 12.6:
Verschwenkung Lindenhorster Straße , II Bauabschnitt

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Herrn Stadtdirektors Fehlemann vom 14.05.2003 zur Kenntnis:

„Auf Grund der vielfachen, teils irreführenden Berichterstattungen in der Presse nehme ich die o.g. Anfrage gerne zum Anlass, die zeitlichen Vorstellungen der Verwaltung zur Realisierung des zweiten Abschnittes der verlegten "Lindenhorster Straße" darzulegen.
Eingangs möchte ich nochmals erwähnen, dass diese Baumaßnahme bei der Verwaltung oberste Priorität genießt. Bekanntlich ist für die Unterführung der Bahnlinie eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen, die zwischen Stadt und Bahn abzustimmen und vom Bundesverkehrsministerium zu genehmigen ist. Diese Vereinbarung ist nach intensiven Gesprächen mit der Bahn auf einem sehr guten Weg.
Sie wird aktuell beim Eisenbahnbundesamt abschließend beurteilt und geht im Juli unterschrieben zurück an die Stadt. Dann wird sie unverzüglich an das Bundesver-kehrsministerium weitergeleitet, wo noch eine Bearbeitungszeit von etwa einem Jahr anzusetzen ist.
Ich gehe davon aus, dass der Baubeginn für den kompletten zweiten Bauabschnitt der "Lindenhorster Straße" spätestens im Herbst 2004 erfolgen wird. Ich möchte aber betonen, dass die Verwaltung alles daran setzen wird, diesen Zeitraum noch um einige Monate nach vorn zu ziehen.
Als Vorbereitung für den Ausbau wird noch in diesem Jahr eine Gasfernleitung der Ruhrgas AG nördlich der Bahnanlagen verlegt. Den Auftrag hat die Ruhrgas im April 03 vom Tiefbauamt erhalten.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass dieses, nicht nur für den Stadtbezirk Eving bedeutende Verkehrsprojekt, auf dem besten Wege ist.“

13. Anfragen
Zu TOP 13.1:
Personelle Situation innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving
(Anfrage SPD-Fraktion)

Das Jugendamt der Stadt Dortmund wird um eine Stellungnahme gebeten bezüglich der personellen Situation innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving.

Begründung:
Innerhalb der Jugendarbeit im Stadtbezirk Eving fehlen auf Grund von derzeitig nicht besetzten Planstellen notwendige Ansprechpartner/innen. Insbesondere im Hinblick auf die alljährlich stattfindenden Ferienspiele in den anstehenden Sommerferien bittet die SPD-Fraktion um Mitteilung, inwieweit die weitere Planung und Arbeit gewährleistet ist und wann die Besetzung der vakanten Stellen erfolgen wird.

Zu TOP 13.2:
Ausstattung und Belegung des Seniorenwohnheimes Deutsche Straße 27
(Anfrage SPD-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme bezüglich der Ausstattung und Belegung des Seniorenwohnheimes Deutsche Straße 27 gebeten.

Begründung:
In den Sitzungen der Bezirksvertretung Eving (12.04.00 und 14.06.00) wurde die Planung des Seniorenheims an der Deutschen Straße seitens des Sozialamtes der Stadt Dortmund, Herrn Pohlmann, vorgestellt.
Der beauftragte Architekt und der Vertreter der Stadt Dortmund nannten der BV Eving als Ausstattungsmaßgaben 80 Pflegeplätze und 10 bis 11 Wohnungen für betreutes Wohnen. Diese Daten wurden auch bei der zuständigen Stelle beantragt und genehmigt. Das LandesG weist bei Seniorenheimen dieser Art eine Höchstgrenze von 80 Pflegeplätzen aus.
Mit Verwunderung muss nun zur Kenntnis genommen werden, dass im Veranstaltungskalender für Senioren des Sozialamtes der Stadt Dortmund (Seite 27) in einer Anzeige zu lesen ist, dass das Seniorenheim 108 Pflegeplätze anbietet. Die BV Eving fragt daher an, wer diese erhöhten Pflegeplätze genehmigt hat. Im weiteren möge die Stadt Dortmund prüfen, ob aufgrund der erhöhten Pflegeplätze ein Verstoß gegen das LandesG vorliegt und/oder ob evtl. bewilligte Zuschüsse seitens des Landes zurückgefordert werden.

Zu TOP 13.3:
Autoverkaufsstellen auf der Lindenhorster Straße
(Anfrage SPD-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zu den Autoverkaufsstellen auf der Lindenhorster Straße gebeten.

Begründung:
Auf der Lindenhorster Straße Ecke Lütge Heide Straße und Lindenhorster Straße 129 haben sich drei Autohändler niedergelassen. Für beide Grundstücke waren anderweitige Nutzungen vorgesehen. Daher fragt die Bezirksvertretung Eving an, welche Nutzungen der beiden Grundstücke seinerzeit beabsichtigt waren und ob für die jetzigen Nutzungen entsprechende Genehmigungen vorliegen.

Zu TOP 13.5:
Leerstand eines neu erbauten Hauses im Bereich des Bebauungsplanes Ev 129
(Anfrage SPD-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zum Leerstand eines neu erbauten Hauses im Bereich des Bebauungsplanes Ev 129 gebeten.

Begründung:
In dem Bebauungsplan Ev 129 wurde ein Haus bereits im Jahre 2001 fertiggestellt. Seit dieser Zeit ist das Haus durch Leerstand geprägt. Weiterhin konnte in Erfahrung gebracht werden, dass das Haus teilweise von dem genehmigten B-Plan Ev 129 abweicht. Die Verwaltung möge der Bezirksvertretung Eving einen Sachstand über die Gründe des Leerstandes mitteilen.

Zu TOP 13.5:
Schließung des Durchgangs von der Evinger Straße zum Evinger Platz in den Abendstunden und am Wochenende
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die Verwaltung (Städtische Immobilienwirtschaft als Mieter des Objektes) wird gebeten zu prüfen, ob eine Schließung des Durchgangs von der Evinger Straße zum Evinger Platz (früherer Rewe-Markt) in den Abendstunden und am Wochenende realisierbar ist.

Begründung:
In diesem geschilderten Durchgang wird häufig Müll abgelagert, uriniert usw., diese Situation ist für den Stadtbezirk abträglich. Eine Schließung in den Abendstunden und am Wochenende könnte Abhilfe schaffen.






Böttger Kopkow Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin