Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:05 - 19:15 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Manfred Jostes (CDU), Vorsitzender

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Karla Michenbach (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU) ab 14.25 bis 17.45 Uhr
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Walter Knieling (CDU) ab 14.30 bis 18.50 Uhr
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus) bis 18.45 Uhr
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU) ab 15.10 Uhr
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU) ab 14.20 Uhr
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU) bis 17.50 Uhr
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:
RM Detlef Münch bis 19.10 Uhr

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat bis 16.50 Uhr
Thomas Quittek - Beriat bei der unteren Landschaftsbehörde

Reinhold Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmund Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund






3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann - 7/Dez. bis 18.55 Uhr
Herr StR Sierau - 6/Dez.
Frau Helfer - Büro StD
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Liebig - 65/WL
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Glaser - 6/MTC zu TOP 2.1
Frau Wolfs - 01/FB zu TOP 12.2
Frau Linnebach - Trainee 01/FB zu TOP 12.2
Frau Jänsch - 6/Agenda-Büro zu TOP 12.3 und 12.4
Herr Ellerkamp - WBF-Do
Frau Kreutzkamp - StA 01
Frau Skodzik - StA 01

4. Gäste:
Herr Prof. Scheuvens - Planungsbüro Scheuvens & Wachten zu TOP 3.14
Herr Heite - Leiter der Liegenschaften der DEW zu TOP 3.14
Herr Dr. Ing. Neumeyer - Büro für Landschaftsplanung, grünplan zu TOP 9.2
Herr Liesen - Büro für Landschaftsplanung, grünplan zu TOP 9.2
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 66. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 09.07.2003, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 64. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.05.2003










2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bauleitplanung
99. Änderung des Flächennutzungsplanes/ Bebauungsplan In W 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier:
I. - III. Anhörungsrecht und Empfehlungen der zuständigen Gremien
IV. Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 17.12.1998
V. Neufassung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr.99)
VI. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117,

166, Nord III Ost, In W 109, In N 106 und In N 217
VII. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan In W 120
VIII. Ergebnis der erneuten Bürgeranhörung
IX. Beschluss zur Ausgleichsregelung
X. - XI. Offenlegungsbeschlüsse
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 04550-03)
(wird nachversandt)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04325-03)
- zu Anlage 1 sind beigefügt: Programmschwerpunkte 1, 3, 4 und Gesamtübersicht

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Satzungsbeschluss

II. Beifügung einer Begründung
III. Auftrag zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur
ökologischen Kompensation
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04426-03)

3.3 Bauleitplanung;
121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244 - Sommerbergweg -
hier: teilweise Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 14.11.2002, Beifügung einer aktualisierten Begründung, teilweise Neufassung des Satzungsbeschlusses, Beschluss zum Abschluss des aktualisierten Durchführungsvertrages - Teil B -, Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04405-03)

3.4 Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Beschluss der Satzung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04390-03)

3.5 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04313-03)

3.6 Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung vom 10.06.2003

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04430-03)

3.7 Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04358-03)

3.8 Bauleitplanung; 129. Änderung des Flächennutzungsplanes, vorhabenbezogener Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161;
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung;
V. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03968-03)

3.9 Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund
Berufung von zwei neuen Mitgliedern als Ersatz für zwei ausgeschiedene Mitglieder

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04513-03)

3.10 "Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet
- Sachstandsbericht Mai 2003 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04364-03)

3.11 Entwicklung einer interkommunalen Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04471-03)

3.12 Einrichtung eines Forums "Stadtbaukultur in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04512-03)

3.13 Weiterführung der L 663n
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04200-03)
- Anlage 1 - 4 ist beigefügt.
Die Anlage "Städtebauliche, verkehrsplanerische und landschaftspflegerische Untersuchung Dortmund / Unna / Holzwickede - Ergebnisbericht" liegt den Fraktionsgeschäftsstellen vor.
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 18.06.2003 versandt und in der Sitzung vertagt.







3.14 Information über das Ergebnis des von der DEW durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für das DEW-/DSW-Gelände Dortmund, Von-den-Berken-Straße / Deggingstraße
Bauleitplanung
148. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 224 - DEW-/DSW-Gelände Deggingstraße -
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (148. Änderung), Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 192, Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 224, Beschluss zur Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04388-03)
Anlage: Broschüre "Neue Dortmunder Wohnquartiere - Deggingstraße/Von-den-Berken-Straße - Ergebnisse des Städtebaulichen Wettbewerbs"

3.15 Bauleitplanung;
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 85a und Bebauungsplan Scha 130/1 - Gneisenau-Ost/Nordteil -;
hier: Information über weitere Vorgehensweise und Projektkonkretisierung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04433-03)

3.16 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 210n - östlich Semerteichstraße -
I. Kenntnisnahme vom Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches; III. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04328-03)

3.17 Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 04488-03)

3.18 Planungsbereich Museum am Ostwall
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04547-03)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 - unbesetzt -

5.2 Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Nord
hier: Verlagerung eines landwirtschaftlichen Betriebs von "In der Liethe 217, Dortmund-Grevel" nach "Am Zuschlag, Nähe Einmündung Kurler Str., Dortmund-Kurl"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04008-03)
- Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund vom 05.05.2003 ist beigefügt.
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 14.05.2003 versandt und in der Sitzung vertagt.
(Die Vorlage und das Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 05.05.2003 sind nochmals beigefügt)


5.3 Flora und Fauna im Bereich Groppenbruch und Minister Achenbach
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04517-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -



7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Schadstoff-, Brandschutzsanierung und Substanzsicherung
hier: Alfred-Adler-Schulkomplex

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04337-03)

7.2 Brandschutz an Dortmunder Schulen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04432-03)
- wurde zur Sitzung am 18.06.2003 versandt und in der Sitzung vertagt.

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04370-03)

8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Straßen nördlich" Westholz" in Dortmund-Scharnhorst
Bebauungsplan Scha 122 - Westholz/Nord
Antragsteller: Harpen AG Voßkuhle 38, 44141 Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04277-03)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003-2004"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04226-03)

9.2 'StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung'
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04193-03)
Anlage 1: Leitbild und Leitlinien im Rahmen des "Masterplans Stadtgrün"
Anlage 2: Masterplan Stadtgrün - Methodische Vorgehensweise der Bewertung der Grünflächen- und Freiraumversorgung am Beispiel des Stadtbezirks Scharnhorst, Stand: März 2003 -


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04135-03)




12.2 Integration von "Gender Planning" in die Stadtplanung; Einführung eines Leitfadens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04407-03)

12.3 Lokale Agenda 21, 3. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04297-03)

12.4 Lokale Agenda Dortmund - Vergabe eines Agenda-Siegels
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04348-03)
- Ausschussvorlage

13. Anfragen

13.1 Artenschutzmaßnahmen auf der Halde Derne
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04503-03)

13.2 Gefährdung eines Feuchtbiotops durch die geplante DEW-Aufforstungsmaßnahme in Deusen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04504-03)

13.3 Fehlende Kindergartenplätze in Dortmund gefährden positive Wanderungsbilanz
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04401-03)
- wurde zur Sitzung am 18.06.2003 versandt und vertagt.

Zur Information erhalten Sie:

- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 23.06.03 zu "TOP 12.4 der 52. Sitzung des AUSW vom
11.09.2002, Antrag der SPD-Fraktion zur Initiative 'Call a bike' (Drucksache-Nr. 03212-02AT)"
hier: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03212-02St)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.



N i e d e r s c h r i f t

über die 66. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 09.07.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:05 - 19:15 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Manfred Jostes (CDU), Vorsitzender

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Karla Michenbach (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU) ab 14.25 bis 17.45 Uhr
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Walter Knieling (CDU) ab 14.30 bis 18.50 Uhr
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus) bis 18.45 Uhr
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU) ab 15.10 Uhr
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU) ab 14.20 Uhr
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU) bis 17.50 Uhr
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:
RM Detlef Münch bis 19.10 Uhr

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat bis 16.50 Uhr
Thomas Quittek - Beriat bei der unteren Landschaftsbehörde

Reinhold Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmund Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund






3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann - 7/Dez. bis 18.55 Uhr
Herr StR Sierau - 6/Dez.
Frau Helfer - Büro StD
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Liebig - 65/WL
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Glaser - 6/MTC zu TOP 2.1
Frau Wolfs - 01/FB zu TOP 12.2
Frau Linnebach - Trainee 01/FB zu TOP 12.2
Frau Jänsch - 6/Agenda-Büro zu TOP 12.3 und 12.4
Herr Ellerkamp - WBF-Do
Frau Kreutzkamp - StA 01
Frau Skodzik - StA 01

4. Gäste:
Herr Prof. Scheuvens - Planungsbüro Scheuvens & Wachten zu TOP 3.14
Herr Heite - Leiter der Liegenschaften der DEW zu TOP 3.14
Herr Dr. Ing. Neumeyer - Büro für Landschaftsplanung, grünplan zu TOP 9.2
Herr Liesen - Büro für Landschaftsplanung, grünplan zu TOP 9.2


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 66. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 09.07.2003, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 64. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.05.2003










2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bauleitplanung
99. Änderung des Flächennutzungsplanes/ Bebauungsplan In W 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier:
I. - III. Anhörungsrecht und Empfehlungen der zuständigen Gremien
IV. Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 17.12.1998
V. Neufassung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr.99)
VI. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117,

166, Nord III Ost, In W 109, In N 106 und In N 217
VII. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan In W 120
VIII. Ergebnis der erneuten Bürgeranhörung
IX. Beschluss zur Ausgleichsregelung
X. - XI. Offenlegungsbeschlüsse
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 04550-03)
(wird nachversandt)


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04325-03)
- zu Anlage 1 sind beigefügt: Programmschwerpunkte 1, 3, 4 und Gesamtübersicht

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Satzungsbeschluss

II. Beifügung einer Begründung
III. Auftrag zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur
ökologischen Kompensation
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04426-03)

3.3 Bauleitplanung;
121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244 - Sommerbergweg -
hier: teilweise Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 14.11.2002, Beifügung einer aktualisierten Begründung, teilweise Neufassung des Satzungsbeschlusses, Beschluss zum Abschluss des aktualisierten Durchführungsvertrages - Teil B -, Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04405-03)

3.4 Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Beschluss der Satzung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04390-03)

3.5 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04313-03)

3.6 Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung vom 10.06.2003

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04430-03)

3.7 Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04358-03)

3.8 Bauleitplanung; 129. Änderung des Flächennutzungsplanes, vorhabenbezogener Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161;
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung;
V. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03968-03)

3.9 Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund
Berufung von zwei neuen Mitgliedern als Ersatz für zwei ausgeschiedene Mitglieder

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04513-03)

3.10 "Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet
- Sachstandsbericht Mai 2003 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04364-03)

3.11 Entwicklung einer interkommunalen Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04471-03)

3.12 Einrichtung eines Forums "Stadtbaukultur in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04512-03)

3.13 Weiterführung der L 663n
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04200-03)
- Anlage 1 - 4 ist beigefügt.
Die Anlage "Städtebauliche, verkehrsplanerische und landschaftspflegerische Untersuchung Dortmund / Unna / Holzwickede - Ergebnisbericht" liegt den Fraktionsgeschäftsstellen vor.
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 18.06.2003 versandt und in der Sitzung vertagt.








3.14 Information über das Ergebnis des von der DEW durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für das DEW-/DSW-Gelände Dortmund, Von-den-Berken-Straße / Deggingstraße
Bauleitplanung
148. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 224 - DEW-/DSW-Gelände Deggingstraße -
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (148. Änderung), Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 192, Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 224, Beschluss zur Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04388-03)
Anlage: Broschüre "Neue Dortmunder Wohnquartiere - Deggingstraße/Von-den-Berken-Straße - Ergebnisse des Städtebaulichen Wettbewerbs"

3.15 Bauleitplanung;
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 85a und Bebauungsplan Scha 130/1 - Gneisenau-Ost/Nordteil -;
hier: Information über weitere Vorgehensweise und Projektkonkretisierung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04433-03)

3.16 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 210n - östlich Semerteichstraße -
I. Kenntnisnahme vom Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches; III. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04328-03)

3.17 Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 04488-03)

3.18 Planungsbereich Museum am Ostwall
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04547-03)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 - unbesetzt -

5.2 Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Nord
hier: Verlagerung eines landwirtschaftlichen Betriebs von "In der Liethe 217, Dortmund-Grevel" nach "Am Zuschlag, Nähe Einmündung Kurler Str., Dortmund-Kurl"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04008-03)
- Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund vom 05.05.2003 ist beigefügt.
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 14.05.2003 versandt und in der Sitzung vertagt.
(Die Vorlage und das Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 05.05.2003 sind nochmals beigefügt)


5.3 Flora und Fauna im Bereich Groppenbruch und Minister Achenbach
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04517-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -



7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Schadstoff-, Brandschutzsanierung und Substanzsicherung
hier: Alfred-Adler-Schulkomplex

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04337-03)

7.2 Brandschutz an Dortmunder Schulen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04432-03)
- wurde zur Sitzung am 18.06.2003 versandt und in der Sitzung vertagt.

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04370-03)

8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Straßen nördlich" Westholz" in Dortmund-Scharnhorst
Bebauungsplan Scha 122 - Westholz/Nord
Antragsteller: Harpen AG Voßkuhle 38, 44141 Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04277-03)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003-2004"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04226-03)

9.2 'StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung'
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04193-03)
Anlage 1: Leitbild und Leitlinien im Rahmen des "Masterplans Stadtgrün"
Anlage 2: Masterplan Stadtgrün - Methodische Vorgehensweise der Bewertung der Grünflächen- und Freiraumversorgung am Beispiel des Stadtbezirks Scharnhorst, Stand: März 2003 -


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04135-03)




12.2 Integration von "Gender Planning" in die Stadtplanung; Einführung eines Leitfadens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04407-03)

12.3 Lokale Agenda 21, 3. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04297-03)

12.4 Lokale Agenda Dortmund - Vergabe eines Agenda-Siegels
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04348-03)
- Ausschussvorlage

13. Anfragen

13.1 Artenschutzmaßnahmen auf der Halde Derne
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04503-03)

13.2 Gefährdung eines Feuchtbiotops durch die geplante DEW-Aufforstungsmaßnahme in Deusen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04504-03)

13.3 Fehlende Kindergartenplätze in Dortmund gefährden positive Wanderungsbilanz
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04401-03)
- wurde zur Sitzung am 18.06.2003 versandt und vertagt.

Zur Information erhalten Sie:

- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 23.06.03 zu "TOP 12.4 der 52. Sitzung des AUSW vom
11.09.2002, Antrag der SPD-Fraktion zur Initiative 'Call a bike' (Drucksache-Nr. 03212-02AT)"
hier: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03212-02St)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Ollech benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jostes, weist auf das Mitwirkungsverbot hin.





zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet darum, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlagen zu erweitern:
-
Innenstadt Nord – Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf, Hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW aus dem Projektaufruf Ruhr „Initiativen in Statteilen und Siedlungen“ für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf für die Umsetzung „Interkulturelles Zentrum“ in der Nordstadt’ (Drucksache-Nr. 04495-03) als TOP 3.19 (siehe Schreiben des Herrn StR Sierau zur Dringlichkeit vom 01.07.2003)

-
Brandschutzkonzepte für Schulen (Drucksache-Nr. 04522-03) als TOP 7.3 und

-
Bauliche Erweiterung der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9, in Do-Asseln, hier: Errichtung von Klassenräumen in Fertigmodulbauweise (Baubeschluss) (Drucksache-Nr. 04449-03) als TOP 7.4 (siehe Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 01.07.2003)

-
Projektvorhaben „HarkortBogen“ in Dortmund-Hombruch, hier: Neuer Sachstand (Drucksache-Nr. 04602-03) als TOP 3.20 (siehe Schreiben des Herrn StR Sierau vom 08.07.2003).

Herr RM Jostes schlägt vor, TOP 3.14 Information über das Ergebnis des von der DEW durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für das DEW-/DSW-Gelände Dortmund, Von-den-Berken-Straße / Deggingstraße, Bauleitplanung, 148. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 224 - DEW-/DSW-Gelände Deggingstraße - (Drucksache Nr.: 04388-03) vorzuziehen und im Anschluss an TOP 2.1 „Entwicklung Hauptbahnhof“ zu behandeln.

Außerdem macht Herr RM Jostes den Vorschlag, TOP 9.2 'StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung' (Drucksache Nr.: 04193-03) im Anschluss zu behandeln, da zu diesem Punkt das Büro grünplan das Konzept vorstellen wird, und nach diesem Tagesordnungspunkt TOP 3.18 Planungsbereich Museum am Ostwall, Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04593-03) vorzusehen.

T
OP 3.11 Entwicklung einer interkommunalen Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch in Dortmund-Mengede (Drucksache Nr.: 04471-03) und TOP 5.3 Flora und Fauna im Bereich Groppenbruch und Minister Achenbach, Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04517-03) sollen zusammen behandelt werden, da die beiden Punkte inhaltlich zusammen gehören.

Die Tagesordnung wird einstimmig in der geänderten Form festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 64. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.05.2003

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 64. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.05.2003.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung;
99. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. - III. Anhörungsrecht und Empfehlungen der zuständigen Gremien
IV. Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 17.12.1998
V. Neufassung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr. 99)
VI. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III

Ost, InW 109, InN 106 und InN 217
VII. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan InW 120
VIII. Ergebnis der erneuten Bürgeranhörung
IX. Beschluss zur Ausgleichsregelung
X. - XI. Offenlegungsbeschlüsse
(Drucksache Nr.: 04550-03)
(wurde nachversandt)

Herr StR Sierau verweist auf die Bürgerinformationsveranstaltung, die am 11.12.2002 stattgefunden hat. Im Rahmen der Bürgeranhörung gab es acht schriftliche Anregungen. Die Erschließungssituation wurde im Norden neu definiert. Die Trassenführung bietet den Vorteil einer Erschließung, die die Entwicklung des Bereiches erleichtert. An den Knotenpunkten sind Verkehrsführungen möglich, die zu einer Optimierung führen und dazu beitragen, dass die Entwicklung des motorisierten Individualverkehrs aus den nördlichen Innenstadtbereichen stadtverträglich gestaltet werden kann. Verschiedene Anregungen, die gekommen sind, sind noch nicht bauleitplanrelevant, z. B. die Gestaltung der Plätze. Diese Punkte werden später bei der Ausbauplanung berücksichtigt.

Frau RM Reuter bezeichnet das Verfahren Hauptbahnhof als schwebendes Verfahren. Ihres Wissens hat die DB AG für September eine Frist gesetzt, zu der eine Entscheidung über den Dortmunder Hauptbahnhof fallen muss. Daher sieht Frau RM Reuter keine Notwendigkeit, jetzt einen Beschluss zu fassen. Sie beantragt, keinen Beschluss zu fassen und abzuwarten, wie die weiteren Entwicklungen sind.

Herr RM Harnisch spricht sich für die SPD-Fraktion für eine Beschlussfassung aus, um das weitere Verfahren nicht zu verzögern.

Herr RM Follert hofft weiter auf einen vernünftigen Bahnhof mit guten Umsteigebeziehungen. Er stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu.

Herr Quittek erklärt, dass auch der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde sich für eine Verbesserung der Bahnhofssituation ausspreche.

Auf eine Frage des Herrn Quittek erläutert Herr StR Sierau, es sei davon auszugehen, dass eine deutliche Verbesserung des modal Split im Zusammenhang mit den über den Bahnhof abzuwickelnden Verkehrsbeziehungen erfolgen wird. Nach Angaben des Herrn StR Sierau wird das Multithemencenter im Zusammenhang mit der Bahnstation und der optimierten Stadtbahnstation zusätzliche Verkehre erzeugen, so dass es im Nahbereich ein Plus geben wird. Mit dem Flächennutzungsplan, dem Masterplan Mobilität, dem Zentrums- und dem Einzelhandelskonzept werde alles für eine Stadt und auch eine Region der kurzen Wege organisiert. Es wird eine Bahnstation mit allen Umsteigemöglichkeiten für die Erreichbarkeit der Einzelhandelsflächen im Bahnhof im Gegensatz zu Einzelhandel auf der "grünen Wiese" geplant. Sollte es diesen Bahnhof nicht geben, befürchtet Herr StR Sierau nur eine sogenannte "Pinselsanierung" für den Dortmunder Hauptbahnhof.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die Ratsbeschlüsse vom 17.12.1998 (Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern - Nr. 99 - und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InW 120 - Überbauung Hauptbahnhof -) aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1)

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich (erneut) zu ändern (99. Änderung - Entwicklung Hauptbahnhof -).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 BauGB


VI. Der Rat der Stadt beschließt, die Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, In W 109, In N 106 und In N 217 teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

VII. Der Rat der Stadt beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlagen genannten räumlichen Geltungsbereich.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

VIII. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten erneuten Bürgeranhörung zur 99. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof -.

IX. Der Rat der Stadt beschließt, zum Ausgleich der aufgrund des Bebauungsplanes In W 120 zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft die städtischen Grundstücke Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 210, 314 und 531 in einer Größe von insgesamt 10.800 m² bereitzustellen und dort die unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Maßnahmen durchzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 1a Abs. 3 BauGB

X. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 99. Änderung - Entwicklung Hauptbahnhof - des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und dem Erläuterungsbericht vom 23.06.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

XI. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, In W 109, In N 106 und In N 217) und der Begründung vom 23.06.2003 mit integriertem Umweltbericht zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

zu TOP 3.14
Information über das Ergebnis des von der DEW durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für das DEW-/DSW-Gelände Dortmund, Von-den-Berken-Straße / Deggingstraße
Bauleitplanung; 148. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 224 - DEW-/DSW-Gelände Deggingstraße -
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (148. Änderung), Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 192, Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 224, Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 04388-03)


Herr Prof. Scheuvens stellt die Ergebnisse des von der DEW durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für das DEW-/DSW-Gelände Dortmund, Von-den-Berken-Straße / Deggingstraße, vor und verweist auf die vorliegende Dokumentationsbroschüre.
Bei diesem Wettbewerb ging es um das Thema „Wohnen in der Stadt“ sowie darum, Wohnformen im städtischen Kontext und in dieser Umgebung südlich des Güterbahnhofs und des Großmarktes zu entwickeln. Es sollte etwas Neues, was die Stadtqualitäten nutzt und neue Qualitäten im Zusammenspiel u. a. mit Wohnen schafft, geschaffen werden.
Bei der Rahmenkonzeption geht es sowohl um die Entwicklung des Geländes der DEW/DSW als auch um die Entwicklung des Güterbahnhofes und um Perspektiven für die Entwicklung des Großmarktes.

Herr Prof. Scheuvens erklärt, dass ein Preis als Sonderankauf für transparentes Wohnen in gläsernen Häusern vergeben wurde. Ein dritter Preis zeigt städtische Strukturen mit einer sehr dichten Form der Bebauung. Es wurde eine sehr kompakte Struktur entwickelt in Form einer viergeschossigen Blockrandbebauung. Von der Jury wurde die überzogene Dichte kritisiert und die wenig einfühlige Einbindung in den Kontext der Nachbarschaft. Ein weiterer dritter Preis ist an das Dortmunder Büro Post und Welters für das Schaffen eines Quartiersplatzes gegangen, bei dem so etwas wie eine räumliche Identität mit unterschiedlichen Wohnformen organisiert wurde. Problematisch ist, dass in diesem Entwurf die bauliche Dichte gering ist, so dass dieses Konzept sehr schnell an die Grenzen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit stößt.
Den ersten Preis erhielt das Dortmunder Büro des Architekten Dietmar Kirschner aus Dortmund. An den Siedlungsrändern ist die Bebauung dreigeschossig, sie greift in ihrer städtebaulichen Typologie die Umgebung auf. Die Gärten sind nach Süden orientiert, es entsteht ein gestufter Übergang über den Freiraum zur Bebauung. Der Quartiersplatz ist im Kern dieser Siedlung entwickelt und so organisiert, dass die Stellplätze durch die Erschließung alle an den Rändern liegen und im Inneren eine sehr hohe Wohnqualität bei angemessener Dichte entsteht. Derzeitig sind 171 Wohneinheiten geplant. Dieser Entwurf wird nun zu einem Bebauungsplan ausgearbeitet.

Frau RM Steins ist mit den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbs zufrieden, mit dem städtebauliche Akzente für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost gesetzt werden. Sie stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu.

Herr RM Follert hält es für besonders positiv, dass der ausgewählte Entwurf sich in den vorhandenen Bestand einfügt. Er spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, der Vorlage zuzustimmen.

Auf die Fragen der Frau sB Pohlmann-Rohr erläutert Herr Heite, dass die DEW derzeitig noch nicht konkret über Vermarktungskonzepte nachgedacht habe. Der Bereich wird von den betrieblichen Nutzungen voraussichtlich bis Ende 2004/Mitte 2005 geräumt sein. Danach wird die Vermarktung erfolgen. Verschiedene Modelle sind vorstellbar, z. B. könnte es eine Abgabe an verschiedene Bauträger oder ein Verkauf an bauwillige Interessenten erfolgen. Voraussichtlich wird die DEW sich selbst dort nicht investiv betätigen. Eine Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis des durchgeführten Wettbewerbs zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Entwurfs des 1. Preisträgers des Realisierungswettbewerbs einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Der Ausschuss beschließt einstimmig:

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 2. dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (148. Änderung - DEW/DSW-Gelände Deggingstraße -),

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

II. den Bebauungsplan 192 teilweise zu ändern,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. den Bebauungsplan In O 224 - DEW/DSW-Gelände Deggingstraße - für den unter Punkt 2. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

zu TOP 9.2
'StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung' (Drucksache Nr.: 04193-03)

Herr Blume führt in die Vorlage ein. Der Regiebetrieb Stadtgrün kümmert sich schwerpunktmäßig um eine bedarfsorientierte Grünversorgung. Dafür wird ein entsprechendes Instrumentarium benötigt, das sicherstellt, dass das Angebot an Stadtgrün in den Stadtbezirken bedarfsorientiert und effizient ist und der Nachfrage entspricht. Dieses Instrumentarium, der StadtgrünPlan, muss sich in das bestehende Instrumentarium einpassen.

Herr Dr. Neumeyer verdeutlicht anhand von Folien die Einordnung des StadtgrünPlans in die Planungsinstrumente. Hier gibt es formelle Instrumente mit Rechtskraft (z. B. den Flächennutzungsplan oder die Bebauungspläne) und die informellen Instrumente, wie die Masterpläne, den Umweltplan und die Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte. Außerdem gibt es die Fachgutachten, die die Masterpläne inhaltlich unterstützen. Der StadtgrünPlan ist ein Fachgutachten, das in den Masterplan hineinwirken soll. Folgende Ziele liegen dem StadtgrünPlan zugrunde:
- die Erfassung der aktuellen Freiraumversorgung in den zwölf Stadtbezirken - flächendeckend für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet -
- die Bewertung der Freiraumsituation unter Einbeziehung des landschaftsbezogenen Freiraumes
- die Erfassung und Bewertung der einzelnen öffentlichen Grünflächen.
Die Ermittlung des Handlungsbedarfs für eine Verbesserung des Grünflächen- und Freiraumange- botes und eine Hilfestellung bei der Flächenrevision sind als Ergebnis des StadtgrünPlans vorgesehen.

Herr Dr. Neumeyer stellt beispielhaft die Bewertungskriterien für den Bereich Wohnen vor. Hier sind die Nachfrage- und die Angebotsseite zu betrachten. Aus der ermittelten Nachfragesituation und der Angebotsseite werden die Daten zusammengeführt und der Handlungsbedarf entwickelt. Im Rahmen der Datenerhebung wurden auch die Einzelflächen betrachtet. Mit dem StadtgrünPlan hat Dortmund künftig eine flächendeckende Grünflächendatei, in der jede Fläche angeklickt und die Qualität dieser Fläche überprüft werden kann. Alle Daten werden elektronisch erfasst und digitalisiert. Bei der Einzel- betrachtung fließen die Eignung für Aktivitäten und der Zustand der Grünfläche ein.

Frau RM Kröger-Brenner bedauert, dass die Daten des StadtgrünPlans aus zeitlichen Gründen nicht mehr mit dem Flächennutzungsplan abgeglichen werden können.

Herr Quittek erklärt, dass die Verbindung zwischen dem innerstädtischen Grün und dem Außenbereich der freien Natur bisher auch vom Beirat der unteren Landschaftsbehörde vernachlässigt wurde. Seines Erachtens können die Grünbezüge und ökologischen Bezüge in den Innenbereich hinein nach Erstellen des Stadtgrünplans gezielter erfasst werden.

Herr RM Drabig findet positiv, dass durch den StadtgrünPlan im Zusammenhang mit der Siedlungs- struktur ein systematischer Ansatz von Wertigkeiten für den Bereich Stadtgrün gefunden wurde, der die Politik in die Lage versetzt, auch über Stadtbezirksgrenzen hinaus Schwerpunkte zu setzen und für bestimmte Entwicklungen zu sorgen. Somit kann auch eine Qualitätsdebatte geführt werden, z. B. bei der Frage, welches Entwicklungspotenzial die Flächen haben. Der StadtgrünPlan ermöglicht, dass vor dem Hintergrund der knappen Finanzmittel objektiv und konsequent von der Politik Grundlagenent- scheidungen getroffen werden können.

Herr RM Grote spricht sich im Namen der CDU-Fraktion auch für die Erstellung des StadtgrünPlans aus.

Herr Blume erläutert auf die Frage des Herrn RM Grote nach der Fertigstellung des StadtgrünPlans, dass in der Qualität, wie der Plan für Scharnhorst vorliegt, bis Mitte 2004 voraussichtlich alle zwölf Stadtbezirke erfasst sein werden. Bis Ende 2004 ist geplant, die Stadtbezirke zu vergleichen, so dass dann ein Vergleich für die gesamte Stadt möglich ist.

Herr Dr. Neumeyer verdeutlicht abschließend, dass nicht daran gedacht sei, im Sinne einer „Stadtbiotopkartierung“ die Flächen unter ökologischen Gesichtspunkten zu bewerten, sondern es gehe um die Funktion der Flächen, für die die Flächen von den Bewohnern genutzt werden können.

Herr Dr. Grote ergänzt, dass auch eine stadtökologische Kartierung über die Flora und Fauna in den einzelnen Grünbereichen, auch im Innenbereich, vorliege. Hier müsse nur noch eine Verknüpfung mit dem StadtgrünPlan erfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das vorgestellte Konzept für die Erstellung eines 'StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung' am Beispiel des Stadtbezirkes Scharnhorst zur Kenntnis und beschließt einstimmig:

1. Der 'StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung' wird nach dem Muster des Stadtbezirkes Scharnhorst erstellt und als Handlungskonzept in das Projekt 'Stadtbezirksmarketing' sowie den Masterplan der Stadt Dortmund eingebracht.

2. Die weiteren erforderlichen Leistungen für den 'StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung' werden extern an das Büro grünplan, Büro für Landschaftsplanung, in Dortmund vergeben. Finanzierung s. Begründung.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.18
Planungsbereich Museum am Ostwall
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04547-03)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 03.07.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 04593-03) (wurde nachgereicht)

Herr RM Harnisch begründet den Antrag der SPD-Fraktion. Die planungsrechtlichen Möglichkeiten sollen im Zusammenhang mit dem beschlossenen City-Konzept dargestellt werden.

Herr RM Follert hat Interesse an einem Erweiterungsbau für das Ostwall-Museum am jetzigen Ort. Den Antrag der SPD-Fraktion lehnt er im Namen der CDU-Fraktion ab. Bestandteil des City-Konzeptes ist, dass die Situation am Ostwall-Museum mit der grünen Insel erhalten bleiben soll. Dies wäre bei einer Erweiterung des Museums nicht möglich.

Für Frau RM Reuter sind noch viele Fragen zur Museumslandschaft offen, z. B. zum Dortmunder U und zum Ostwall-Museum. Viele Unwägbarkeiten sind im Prozess vorhanden. Sie befürwortet die Fragen an die Verwaltung, um die Entwicklungschancen vor Ort kennen zu lernen. Das City-Konzept sieht sie nicht als Festlegung für eine bestimmte Lösung, es sei noch veränderbar.

Herr StR Sierau spricht vom City-Konzept als wichtigen Orientierungsrahmen für die zu konkretisierenden Entscheidungen im Rat und auch für private Investitionen. Das City-Konzept sei aber nicht als festgeschrieben anzusehen. In Zusammenarbeit mit Investoren und Architekten sind die im Konzept enthaltenen Chiffren zu konkretisieren. Herr StR Sierau verweist beispielhaft auf den Platz von Amiens. Er sieht den Antrag als Auftrag, die verschiedenen Optionen durchzuprüfen.

Laut Herrn RM Sauer zielt der Antrag der SPD-Fraktion auf die Nutzung des Dortmunder U als ein Museum. Er ist der Meinung, dass unter den jetzigen Gegebenheiten die Funktion des Museums am Ostwall nicht erhalten bleiben kann, und macht deutlich, wer dem Antrag der SPD-Fraktion zustimme, stimme gleichzeitig auch der Verlegung des Museums am Ostwall zu. Die Exponate können in diesem Museum nicht so gezeigt werden, wie sie gezeigt werden müssten. Das Dortmunder U sei eine Lösung mit ungeheurer technischer und rechtlicher Kompliziertheit bei hohen Kosten. Herr RM Sauer warnt vor dem Beginnen zu vieler Projekte.
Außerdem habe der Osten der City weniger zukünftige Attraktionen als der Westen.

Herr StR Sierau sieht die Innenstadt und das Oberzentrum Dortmund als so attraktiv, dass Projektabsichten bestehen und Investitionsinteresse an verschiedenen Flächen vorliegt. Herr StR Sierau fordert von der Politik die Bereitschaft, die Attraktivität weiter zu steigern.

Frau RM Reuter sieht nicht den Automatismus, dass mit Zustimmung zum SPD-Antrag der Verlegung des Ostwall-Museums gleichzeitig zugestimmt wird. Die Möglichkeiten des Ostwall-Museums bezeichnet sie als beschränkt. Sie erwartet eine Prüfung verschiedener Alternativen, um zu einer belastbaren Entscheidung kommen zu können. Das Ziel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besteht darin, die Qualität des Ostwall-Museums zu verbessern.

Herr RM Harnisch legt Wert darauf, dass die Bedeutung des Ostwall-Museums geprüft wird. Er stellt sich auch eine Bewertung, wie sich Anbauten auswirken könnten, vor.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 03.07.2003:

Die Verwaltung wird beauftragt, Perspektiven für die künftige Entwicklung im Bereich des Parks am Ostwall-Museum unter Zugrundelegung der Leitlinien des City-Konzeptes aufzuzeigen. Dabei sind besonders zu berücksichtigen:

· Prüfung der Bedeutung des Ostwall-Museums für die Nutzungsstruktur der City und des Ostwall-Viertels,
· die städtebauliche Bewertung einer etwaigen baulichen Erweiterung der Museumsnutzung,
· die Bedeutung der öffentlichen Grünfläche für das Ostwall-Viertel,
· Möglichkeiten einer künftigen Nutzung und Gestaltung der Parkflächen.

zu TOP 3.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2002 (Drucksache Nr.: 04325-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Jahresbericht 2002 zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beifügung einer Begründung
III. Auftrag zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur ökologischen
Kompensation

IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 04426-03)


Herr RM Münch kritisiert, dass Ausgleichsmaßnahmen mit Aufforstungsflächen durchgeführt werden. Es sollte stärker darauf Wert gelegt werden, möglichst seltene Biotoptypen anzulegen, z. B. Feuchtbiotope oder Brachen. Seines Erachtens dürfen insbesondere wertvolle Biotoptypen nicht durch Aufforstungen zerstört werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Scha 122 für den unter Punkt 1 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich
mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vom 11.12.2002 offen gelegenen Inhalt,
jedoch mit den unter Punkt 7 Buchstabe a) bis c) und Punkt 8 Buchstabe a) und b)
dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung

Rechtsgrundlage: § 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



II. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 122 die modifizierte/aktualisierte Begründung
vom 04.06.2003 beizufügen,

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beauftragt die Verwaltung, zu dem durch den Eingriff in Natur und Landschaft
ausgelösten Kompensationsbedarf in Form von Flächen und Maßnahmen
entsprechend der Ausführungen unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage einen
gesonderten städtebaulichen Vertrag abzuschließen

IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Scha 122 - Westholz / Nord - als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung;
121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244 - Sommerbergweg -
hier: teilweise Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 14.11.2002, Beifügung einer aktualisierten Begründung, teilweise Neufassung des Satzungsbeschlusses, Beschluss zum Abschluss des aktualisierten Durchführungsvertrages - Teil B -, Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde (Drucksache Nr.: 04405-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Satzungsbeschluss vom 14.11.2002 aufzuheben, soweit sich dieser auf die Begründung vom 14.08.2002 bezieht (Ziff. VI des Beschlussvorschlages in der Vorlage vom 17.09.2002 - Drucksache-Nr. 03217-02)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 12 BauGB.

V. Der Rat beschließt, die Begründung vom 14.08.2002 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9.1 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.06.2003 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 - Sommerbergweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 12 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 -
Sommerbergweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden aktualisierten Durchführungsvertrag -Teil B - (siehe Anlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.



zu TOP 3.4
Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Beschluss der Satzung (Drucksache Nr.: 04390-03)


Herr RM Kunkel bringt die Zufriedenheit der Bewohner der Siedlung über die schnelle Planung bis zur Umsetzung zum Ausdruck.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln.

Rechtsgrundlage:
§ 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW
S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.5
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung -
(Drucksache Nr.: 04313-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den Gesamtbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Hö 248 - Godekinsiedlung" als Satzung. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung vom 10.06.2003
(Drucksache Nr.: 04430-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu folgen.



Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III-FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und die 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.12.2002 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NW

III. beschließt, der 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und der 7.
Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" die Begründung vom 10.06.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NW.

zu TOP 3.7
Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
hier: Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des GEP nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG) (Drucksache Nr.: 04358-03)

- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 01.07.2003 (wurde nachversandt)

Herr StR Sierau macht darauf aufmerksam, dass auf Seite 6 der Vorlage bei folgenden zwei Spiegelstrichen kein Einvernehmen erzielt wurde und daher die Vorlage entsprechend redaktionell als geändert anzusehen ist:
"- Darstellung eines Bereiches für Freizeiteinrichtung (baulich und landschaftsbezogen) im Bereich Hafen Achenbach in geringerem Umfang als bisher vorgesehen
- Verlauf der L 663 n auf Dortmunder Stadtgebiet nördlich der Ortsteile Asseln und Wickede".

Herr RM Follert folgt im Namen der CDU-Fraktion der Meinung der Bezirksvertretung Scharnhorst, dass die Fläche Schulte Mäter als Ausgleichsfläche genutzt werden soll. Er bittet um Berücksichtigung beim Gebietsentwicklungsplan, dass ein entsprechender Hinweis auf eine mögliche Trassierung der Stadtbahn Richtung Flughafen parallel zur A 40 gegeben wird, damit für die Zukunft nichts verbaut werden kann.

Herr Quittek regt an, durch die Teilnehmer an der Regionalratssitzung einen Antrag einzubringen, die Fläche Schulte Mäter nicht weiter für die Wohnbebauung vorzusehen.

Frau RM Kröger-Brenner unterstützt die Meinung des Herrn Quittek; sie ist außerdem nicht daran interessiert, dass bei den beiden von Herrn StR Sierau genannten Punkten ein Einvernehmen hergestellt wird.

Herr StR Sierau erklärt, dass im Flächennutzungsplan die Fläche Schulte Mäter allenfalls als eine Fläche der 2. Kategorie in der Wohnbauflächendarstellung erfolgt.

Herr RM Drabig verweist auch auf den Auszug aus der Bezirksvertretung Scharnhorst hinsichtlich der Fläche Schulte Mäter. Im weiteren Verfahren geht die Vorlage mit den darin genannten Flächen in den Regionalrat. Herr RM Drabig macht deutlich, dass wenn ein politischer Beschluss vorliege, die Fläche Schulte Mäter herauszunehmen, die Verwaltung nicht mehr im Regionalrat darüber verhandeln könne. Dann bleibe die Fläche ökologische Ausgleichsfläche. Herr RM Drabig beantragt, den letzten Spiegelstrich auf Seite 6 der Fläche zu streichen.

Herr StR Sierau stellt klar, dass bei entsprechender Beschlussfassung für die Verwaltung Klarheit für diese Fläche bestehe. Der Stand der Diskussion wird im Wege der Verwaltungskooperation gegenüber der Geschäftsstelle des Regionalrates dargestellt werden.

Frau sB Pohlmann-Rohr bekräftigt für ihre Fraktion, dass die Fläche Schulte Mäter Ausgleichsfläche bleiben soll.

Beschluss:
Mit der Ergänzung, dass auf Seite 6 der Vorlage der letzte Spiegelstrich ("- Der von der Stadt Dortmund weiterhin als Wohnbauflächenpotenzial vorgesehene nördliche Teil der Fläche Schulte Mäter als ASB wird von den NSV abgelehnt.") gestrichen wird, nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; 129. Änderung des Flächennutzungsplanes , vorhabenbezogener Bebauungsplan Mg 161
-Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-
I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161;
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung;
V. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord (Drucksache Nr.: 03968-03)


Frau sB Pohlmann-Rohr lehnt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage weiterhin ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt:

den unter Punkt 13. vorgebrachten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuchen (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. II FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666,SGV NRW 2023).

II. beschließt die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- mit dem aktualisierten Erläuterungsbericht vom 27.05.2003 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs.1 GO

III. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- für den unter Punkt 2. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 26.09.2002 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 14. der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- die modifizierte Begründung vom 27.05.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§§ 9 Abs. 8 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161-Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- diesem widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord für das betroffene Bebauungsplangebiet außer Kraft treten.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW Nr. 41 S. 568, SGV NW 791).

zu TOP 3.9
Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund
Berufung von zwei neuen Mitgliedern als Ersatz für zwei ausgeschiedene Mitglieder
(Drucksache Nr.: 04513-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die beiden bisherigen Mitglieder des Gestaltungsbeirates, Herr Prof. Stefan Görner und Herr Prof. Christoph Mäckler, auf eigenen Wunsch aus dem Beirat ausscheiden. An deren Stelle beruft der Rat zwei neue Mitglieder

- Frau Prof. Sabine Baumgart, Bremen/Dortmund,
- Frau Prof. Christa Reicher, Aachen/Dortmund.

Die Berufung bezieht sich auf den Zeitraum bis zur Neu- bzw. Wiederberufung der Mitglieder des gesamten Beirates am 31.12.2004.

zu TOP 3.10
"Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet
- Sachstandsbericht Mai 2003 - (Drucksache Nr.: 04364-03)


Herr RM Follert spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für die zusätzlichen Bahnhöfe aus, die Eingleisigkeit Richtung Münster sei dagegen enttäuschend.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Landesregierung die Strecke nach Münster angemeldet habe. Diesem Votum habe sich seitens der Landesregierung das Bundeskabinett in seinem Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan angeschlossen. Nach den Auskünften, die Herr StR Sierau erhalten habe, sei im Prinzip davon auszugehen, dass die parlamentarischen Beratungen im Bundestag sich sehr eng an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf orientieren werden. Inzwischen hat sich die DB AG in ihrer Auffassung angepasst. Für die Verwaltung sind zur Zeit noch Fragen u. a. zur Trassenführung auf Dortmunder Gebiet offen.
Auf die Frage des Herrn RM Follert zum Stadtbahnbetriebskonzept gibt Herr StR Sierau an, dass die Dortmunder Stadtwerke AG hier noch Zeit investieren müsse. Unter Beteiligung der entsprechenden Fachbereiche wird daran gearbeitet.

Herr Quittek fragt, ob mit dem Neubau des Haltepunktes Dortmund-Barop im Zuge der S 5 der Wegfall der bestehenden Haltesituation verbunden sei. Er stellt sich vor, den neuen Einzelhandelsstandort auf dem ehemaligen Gelände der Hoesch-Röhrenwerke noch zusätzlich über einen zumindest verlegten Haltepunkt auf der Harkortstraße anzubinden.

Herr StR Sierau gibt an, dass mit dem Haltepunkt am Parkhaus Barop die Absicht verbunden sei, einen weiteren Haltepunkt südlich des gegenwärtigen Haltepunktes in Menglinghausen-Süd entstehen zu lassen. Das hieße aber, das in sehr enger Abfolge drei Haltepunkte vorhanden seien. Dies hält Herr StR Sierau nicht für sinnvoll. Er geht davon aus, dass ein neuer Haltepunkt am Parkhaus Barop wegen der Verknüpfungssituation entstehen müsste. Dort fahren die Busse, dann gibt es die Verknüpfungsoption mit der Stadtbahn und evtl. wird die H-Bahn dorthin geführt, um das Universitätsgelände und den Technologiebereich anzubinden. Das Gelände der Hoesch-Röhrenwerke ist über die Straße Luisenglück bereits erschlossen, so dass die fußläufige Erreichbarkeit sichergestellt sei. Über die Harkortstraße gibt es auch den Busverkehr. Eine Verlagerung an den neuen Standort am Parkhaus Barop ergibt nach Meinung des Herrn StR Sierau einen besseren Verknüpfungszusammenhang und einen höheren Verkehrswert als bisher. Beides zu belassen wird nicht möglich sein.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Planungsamtes zur Kenntnis.

zu TOP 3.11
Entwicklung einer interkommunalen Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch in Dortmund-Mengede (Drucksache Nr.: 04471-03)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 04471-03-ATB) (wurde nachversandt)
- Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 02.07.2003

zu TOP 5.3
Flora und Fauna im Bereich Groppenbruch und Minister Achenbach
(Drucksache Nr.: 04517-03)


TOP 3.11 und TOP 5.3, der Vorschlag zur TO der Fraktion B'90/Die Grünen vom 18.06.2003 mit der Bezeichnung "Flora und Fauna im Bereich Groppenbruch und Minister Achenbach" (Drucksache-Nr. 04517-03), werden zusammen behandelt.

Frau RM Kröger-Brenner hält die Entwicklung einer interkommunalen Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch für umstritten, da der Bereich ökologisch hochwertig sei. Sie bittet, wegen Beratungsbedarfs die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Auch Herr RM Harnisch macht Beratungsbedarf für die SPD-Fraktion geltend.

Herr Quittek verweist auf das Schreiben des Beirates vom 02.07.2003. Entgegen der Aussage in der Vorlage, dass die Fläche von relativ geringer Bedeutung für den Biotopverbund, den Naturhaushalt, das Freiraumsystem und die Erholung sei, hält Herr Quittek die Fläche nicht für mindere Qualität. Er fordert eine sachliche Bewertung der Fläche.

Herr RM Münch beschreibt die Fläche als eine große, weitgehend unzerschnittene Grün-/Erholungs-/Natur-/Landschaftsfläche mit großem Entwicklungspotenzial. Er bittet um umfassende Information, bevor eine Beschlussfassung erfolgt. Er ist davon überzeugt, dass die Fläche in Groppenbruch im Vergleich zum Salinger Feld wertvoller sei.

Herr RM Jostes macht darauf aufmerksam, dass zunächst eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei.

Herr StR Sierau stellt dar, dass die Vorlage im Zusammenhang mit dem GEP-Verfahren zu sehen sei. Die Verwaltung hält es für vertretbar, in Groppenbruch ein Gewerbegebiet anzulegen.

Herr Ostholt gibt an, dass die Fläche im Bereich Groppenbruch derzeitig für Erholungsnutzungen wenig geeignet sei, da es dort kaum Wege gebe. Für diese Fläche liegt bereits umfangreiches Bewertungsmaterial in Form eines Gutachtens, das auch die Brechtener Niederung und das Salinger Feld betrifft, vor. Der Gutachter trennt die Fläche Groppenbruch in zwei Teile, den östlichen Teil bis zum Brockenscheidter Weg, bei der die Eignung als Gewerbefläche nicht in Frage gestellt wird, und den sensibleren westlichen Teil, der nicht als Gewerbegebiet ausgewiesen werden wird. Im Gutachten steht, dass die intensiv genutzten Ackerflächen und der ehemalige Klärteich "eine geringe Bedeutung für den Biotopverbund, den Naturhaushalt, das Freiraumsystem und die Erholung" haben. Die Fläche entspricht außerdem dem Gewerbeflächenbedarf der Stadt Dortmund. Wenn diese Fläche nicht genutzt wird, befürchtet Herr Ostholt, dass die Stadt Lünen, die keine Reaktivierungsflächen für Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet hat, einen neuen Suchlauf startet. Diese Suche wird sich wieder in den sensiblen Räumen abspielen. Die Fläche im Bereich Groppenbruch sei zumindest zur Hälfte Reaktivierungsgebiet.

Herr Dr. Grote ergänzt, dass es ein bergbaurechtliches Abschlussbetriebsplanverfahren gebe. Dieses sieht vor, die Fläche aus Verkehrssicherungsgründen aufzuerden, da man in dem Boden versinken könne. Der renaturierte Herrentheyer Bach muss in seiner wasserwirtschaftlichen und ökologischen Funktion erhalten bleiben, der Bereich des Brockenscheidter Wegs ist gut für die Erholung geeignet. Hier sollte ein Erholungsgebiet oder sogar ein interkommunales Naturschutzgebiet geschaffen werden. Im Bebauungsplanverfahren wird dies dargestellt werden.

Herr Quittek erklärt, dass seines Wissens der Gutachter nicht die Aufgabe hatte, die Fläche im Bereich Groppenbruch zu untersuchen. Er weist auf die Fläche Westfalenhütte hin, die offenbar von allen Gutachtern als bebaubar angesehen werde. Der Schwerpunkt der Diskussion sollte dorthin verlagert werden. Nach Angaben des Herrn Quittek ist im GEP-Entwurf der Bezirksregierung im Bereich Groppenbruch ein regionaler Grünzug dargestellt. Von dieser Zielsetzung, die auch im Flächennutzungsplan so dargestellt ist, sollte nicht abgerückt werden.

Herr StR Sierau spricht den Zusammenhang zum Masterplan Wirtschaftsflächen an, in dem die Flächen Groppenbruch und Westfalenhütte als denkbare Wirtschaftsflächen genannt werden. Zur Bewertung der Fläche wurde in der Vorlage zum Flächennutzungs- und auch Landschaftsplan dargestellt, dass man mit der Fläche Groppenbruch im Rahmen der Freiraumentwicklung etwas unternehmen kann. Gleichzeitig ist auch eine Entwicklung zur Wirtschaftsfläche vorstellbar. Dadurch, dass in Lünen bereits ein Gewerbegebiet mit einer vorhandenen Erschließung da ist, so dass die Fläche mit einer sparsamen Erschließungstrasse flächensparend erschlossen werden kann, bietet sich die Fläche im Bereich Groppenbruch an. Im Rahmen der Planverfahren werden die weiteren Fragen geklärt werden.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass das Landschaftsbild durch eine interkommunale Wirtschaftsfläche erheblich gestört wird, und dass nach Alternativflächen geschaut werden müsse. Die ökologisch unproblematischste Fläche sollte als Gewerbefläche genutzt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 04471-03-ATB) ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

zu TOP 3.12
Einrichtung eines Forums "Stadtbaukultur in Dortmund"
(Drucksache Nr.: 04512-03)


Herr RM Follert lehnt die Vorlage ab. Er verweist auf die Gremien Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, den Gestaltungsbeirat und die verschiedenen Arbeitskreise zu den Masterplänen etc., in denen städtebauliche Aktivitäten stattfinden und Stadtbaukultur diskutiert wird. Er kritisiert, dass auch städtische Mittel für das neue Forum genutzt werden.

Frau sB Pohlmann-Rohr meint, dass mit dem Forum auch Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden kann. Sie befürchtet, dass in diesem Forum weitere Leuchtturmprojekte besprochen werden, obwohl bereits viele vorhanden sind. Sie regt an, Planung zu vermitteln und Projekte und Themen zu vermarkten.

Herr RM Harnisch sieht das Forum als Möglichkeit, Fachleute über Baukultur diskutieren zu lassen. Im Ausschuss oder im Beirat ist eine solche Diskussion kaum möglich. Herr RM Harnisch befürwortet die Einrichtung des Forums.

Herr StR Sierau möchte die Planungskultur in Dortmund weiterentwickeln und ein Klima für Qualität erzeugen. Er sei immer aufgefordert worden, ein solches Forum einzurichten, insbesondere von den Beteiligten aus dem vorgesehenen Trägerkreis. Es gibt auch eine hohe Bereitschaft, sich daran zu beteiligen, z. B. auch aus dem Bereich der Hochschulen.

Herr RM Follert spricht sich für den Gestaltungsbeirat aus, den man z. B. mehr in die Öffentlichkeit bringen kann. Ein weiteres Forum sieht er kritisch.

Nach Meinung des Herrn RM Münch wird der städtische Haushalt von diesem Forum wenig oder gar nicht berührt. Das Forum könne positiv für das Vorwärtskommen Dortmunds sein.

Frau RM Reuter sieht in diesem Forum eine Ergänzung zum Gestaltungsbeirat, der eine ganz andere Funktion und festgelegte Aufgaben habe.

Herr StR Sierau erläutert, dass aus den in der Vorlage genannten Orten die Themen zum Teil ableitbar sind. Im Trägerkreis hat es eine Verständigung über die Themen für die Anfangszeit gegeben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht zur Kenntnis, in Dortmund ein "Forum Stadtbaukultur" einzurichten und am 28.07.2003 die erste Veranstaltung durchzuführen. Die notwendigen Mittel werden sowohl durch beteiligte Dritte, insbesondere die Architekten- und Ingenieurverbände, als auch in Zusammenarbeit mit Sponsoren getragen.

zu TOP 3.13
Weiterführung der L 663n (Drucksache Nr.: 04200-03)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 25.06.2003 (wurde nachversandt)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.07.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 04200-03-ATB)
(wurde nachgereicht)

Frau RM Kröger-Brenner ist der Meinung, dass die Vorlage nicht ausreicht, um den vorgesehenen Beschluss zu fassen. Sie begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie hält die südliche Variante aus ökologischer Sicht für günstiger, die nördliche Variante wird offenbar nur aus verkehrsplanerischer Sicht vorgezogen.

Herr RM Kunkel verweist auf ältere Gutachten, die bereits die verkehrliche Anbindung der Nordvariante vorziehen. Er macht deutlich, dass die Bevölkerung in den östlichen Stadtbezirken unter der starken verkehrlichen Belastung leide und entlastet werden müsse. Er kann dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen und gibt an, dass die SPD-Fraktion der Vorlage folgen wird.

Herr Quittek stellt dar, dass seines Erachtens nicht alle Abwägungsbelange vorliegen. Der Eingriff bei der Nordvariante ist stärker als bei der Südvariante. Eine Gewichtung zwischen den ökologischen und den verkehrlichen Belangen muss erfolgen. Auf der Grundlage des Bewertungssystems im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gibt es eine Anmeldung des Landesbüros der Naturschutzverbände, dass die Gebiete Buschei, Wickeder Holz und Wickeder Ost-Holz eine hohe Wertigkeit haben, eine höhere als die Stadt es im Landschaftsplan darstelle.
Herr Quittek gibt den Hinweis, der Rat der Stadt Unna am 10.04.2003 habe beschlossen, bei der Realisierung dieses Projektes Nordvariante sei die Bedingung zu erfüllen, zunächst die Westtangente Unna an der A 1 bis Unna-Massen und die Anbindung der Westtangente von Unna nach Dortmund mindestens zeitgleich zu realisieren. Das hieße, dass das Projekt in den neuen Bedarfsplan des Landes kommen muss und dass Planrecht in einem Stück geschaffen wird. Der Lückenschluss zwischen Asseln und der Stadtgrenze Dortmund/Unna wird unter diesen Voraussetzungen als letztes Teilstück gebaut und erst dann käme für Wickede und Asseln eine Entlastung.

Herr StR Sierau erläutert, dass der Landesbetrieb Straßenbau damit befasst sei, eine Umweltverträglichkeitsstudie zu machen. Aus dem Bereich der Umweltverbände kam die Bitte nachzuweisen, dass die verkehrliche Entlastungswirkung der Nordvariante die stärkere sei. Zweck des Gutachtens war, die verkehrliche Entlastungswirkung darzustellen. Vor dem Hintergrund der Beschlussfassung in Unna besteht nicht mehr der Netzschluss zum Hellweg die Südvariante betreffend. Das bedeutet, dass ausdrücklich unter verkehrlichen Gesichtspunkten nur die Nordvariante die Entlastungswirkung bringen kann, so dass dadurch die höheren Eingriffsintensitäten gerechtfertigt werden. Nach der Umweltverträglichkeitsstudie findet ein Linienbestimmungsverfahren statt, danach folgt das Planfeststellungsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss. In das Verfahren gehen alle Belange ein. Die Stadt Dortmund ist nicht Träger des Verfahrens. Der Landtag entscheidet im Bedarfsplan, wie viel Geld zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Landtag eine abschnittsweise Entwicklung anstrebt, wird er entscheiden und dabei den Ratsbeschluss aus Unna mit einbeziehen.

Herr RM Follert lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, im Rahmen des Abwägungsprozesses wurde seines Erachtens die richtige Entscheidung getroffen.

Herr RM Münch hält es für einseitig, dass die Entscheidung hier aufgrund eines Verkehrsgutachtens erfolgen soll. Es gibt seiner Meinung nach nicht mehr viele unzerschnittene Frei- und Erholungsräume, auch sei der Bereich ökologisch hochwertig und offenbar führt die Weiterführung der L 663 n nur zu einem geringen Entlastungseffekt.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.07.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 04200-03-ATB) wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Variante 4-Nord (Fortsetzung der L 663 n nördlich Asseln/Wickede mit Anschluss an die Dortmunder Straße und Fortsetzung nach Osten bis zur Westtangente Unna) zur Grundlage der Planung zur Weiterführung der L 663n zu machen. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Land Nordrhein-Westfalen diese Variante zur Aufnahme in den Integrierten Gesamtverkehrsplan Nordrhein-Westfalen zu melden.

zu TOP 3.14
Information über das Ergebnis des von der DEW durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für das DEW-/DSW-Gelände Dortmund, Von-den-Berken-Straße / Deggingstraße
Bauleitplanung; 148. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In O 224 - DEW-/DSW-Gelände Deggingstraße -
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (148. Änderung), Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 192, Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 224, Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 04388-03)


TOP 3.14 wird zu Beginn der Sitzung nach TOP 2.1 behandelt.

zu TOP 3.15
Bauleitplanung;
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 85a und Bebauungsplan Scha 130/1 - Gneisenau-Ost/Nordteil -;
hier: Information über weitere Vorgehensweise und Projektkonkretisierung
(Drucksache Nr.: 04433-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt einstimmig dem in dieser Beschlussvorlage vorgestellten Nutzungskonzept und dem weiteren Verfahrensablauf zu.

zu TOP 3.16
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 210n - östlich Semerteichstraße -
I. Kenntnisnahme vom Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches; III. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 04328-03)


Frau RM Reuter verweist auf die Lärmmessungen. Die Wohngebietsausweisung an der Stelle kann sie nicht empfehlen, da dort Wohnen nur hinter Mauern möglich sein könne.

Für Herrn RM Harnisch liegt die Fläche nah an der ÖPNV-Linie und es ist aus diesem Bereich heraus für den Autofahrer nicht weit bis zur Schnellstraße. Im Namen der SPD-Fraktion spricht er sich hier für die Ausweisung eines Wohngebietes aus.

Herr RM Follert geht davon aus, dass der Markt sich an dieser Stelle positiv darstellen wird und meint, dass eine Wohngebiet dort in Frage kommt. Die angrenzenden Wohngebiete sind eher gute Wohnlagen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion:

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5. dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 210n - östlich Semerteichstraße -.

II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In O 210n vom 19.12.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr wie unter Pkt.1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzusetzen.

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In O 210n - östlich Semerteichstraße - und der Begründung vom 23. 05. 2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

zu TOP 3.17
Vorstellung des Entwurfs zum Nahversorgungskonzept für Dortmund
(Drucksache Nr.: 04488-03)


Herr StR Sierau verweist auf die Historie zur Vorlage. Im Dortmunder Stadtgebiet ist eine intensive Bestandsaufnahme mit Unterstützung eines privaten Büros erfolgt. Die Bezirksvertretungen sind gefordert, aus der dortigen Meinung heraus eine Einschätzung mit Anregungen und Empfehlungen abzugeben.

Nach Angaben des Herrn RM Münch geht der Trend der Bürger dahin, das Einkaufen zu einem Event zu machen. Andererseits ist die Rede von der Stadt der kurzen Wege. Außerdem erwähnt er die Befürchtung verschiedener Bezirksvertreter aus Hombruch, dass der Trödelmarkt einen massiven Kaufkraftverlust nach sich zieht.

Herr Steiner begrüßt im Namen des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" die Überlegungen zum Nahversorgungskonzept. Der Aktionskreis hat sich am Masterplan Einzelhandel von Anfang an beteiligt. Herr Steiner vermisst, den Gedanken der Barrierefreiheit, der auch ältere und kranke Menschen betrifft, in den Nahversorgungsgebieten nicht auftaucht.

Herr RM Harnisch macht im Namen der SPD-Fraktion darauf aufmerksam, dass auf die Belange älterer Mitbürger in Gebieten, in denen es keine Nahversorgung gebe, nicht eingegangen werde. Gebiete, die im Umkreis von 500 m keine Nahversorgungseinrichtung des täglichen Bedarfs aufweisen, müssten dargestellt werden. Lebensmittelläden sind gerade für ältere Menschen Kommunikationszentren.

Herr StR Sierau erklärt, dass ein paar Bereiche vorhanden sind, in denen es keine ausreichende Versorgung gebe. Für Interessenten können Standorte benannt werden, an denen investiert werden kann. Es ist aber eine gewisse Nachfrage erforderlich, um die entsprechende Kaufkraft vorzufinden. Es wird über mobile oder sonstige Trägerstrukturen nachgedacht, um die Nachfrage auch in solchen Bereichen zu befriedigen.
Die Barrierefreiheit ist nicht so deutlich angesprochen, weil es zunächst darum ging, von der Standortseite her die Versorgungsbereiche so abzugreifen, dass durch die räumliche Distanz keine zu große Barriere für die Versorgung entsteht. Es ist außerdem darauf zu achten, dass die vorhandenen Strukturen erhalten bleiben.
Herr StR Sierau erläutert, dass Strukturveränderungen von Seiten der Verwaltung durch kommunale Mittel nicht verändert werden können. Die Verwaltung möchte so viel Nahversorgung wie möglich. Dies ist unter den derzeitigen Umständen schon gewährleistet, wenn das gegenwärtige Nahversorgungsniveau erhalten bleibt.

Frau RM Kröger-Brenner lobt die Arbeit im Rahmen des Masterplans Einzelhandel. In Sondergebieten sollte bei Ansiedlungen darauf geachtet werden, dass Randsortimente klein gehalten werden und keine Konkurrenz zu den bestehenden Stadtteilzentren entsteht. Sie regt an, weitere Wohnbauflächen eher da auszuweisen, wo die Tragfähigkeit von Infrastruktureinrichtungen gedeckt werden kann. Die ökologischen Aspekte sollten auch beachtet werden.

Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Entwurf des Nahversorgungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung der Stadtbezirke und als Grundlage für die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung sowie als ein Baustein des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.

Die Beratungsergebnisse dieser ersten Vorabstimmung sollen nach der Sommerpause Grundlage für die weitere Beratung in den politischen Gremien werden.

Es ist vorgesehen, im November 2003 den Beschluss des Rates zum Nahversorgungskonzept herbeizuführen.

zu TOP 3.18
Planungsbereich Museum am Ostwall, Vorschlag zur TO (Drucksache Nr.: 04547-03)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 03.07.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 04593-03) (wurde nachgereicht)

TOP 3.18 wird zu Beginn der Sitzung vor 3.1 behandelt.

zu TOP 3.19
Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
Hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW aus dem Projektaufruf Ruhr "Initiativen in Stadtteilen und Siedlungen" für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf für die Umsetzung "Interkulturelles Zentrum" in der Nordstadt.
(Drucksache Nr.: 04495-03)

- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 01.07.2003 (wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt - vorbehaltlich der Kostenkonkretisierung nach DIN 276, der gesicherten Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg - die Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW in Höhe von maximal 302.000,00 ■ (73,18 % aus Landesmitteln) zur Einrichtung eines "Interkulturellen Zentrums", Münsterstr. 9-11. Der Eigenanteil 26,82 %, in Höhe von 148.000,00 ■ wird vom Verein zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens e.V. finanziert.

Die Weiterleitung der Finanzmittel erfolgt über die Finanzposition 6151 9882 0101 - Nordstadt - Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -.

Die Mehrausgaben in Höhe von 450.000,00 ■ gegenüber dem Haushaltsplan werden mit den Mehreinnahmen aus anteiligen Landesmitteln in Höhe von 302.000,00 ■ unter FiPo 6151 3612 0101 - Landeszuweisung Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf sowie dem Eigenanteil des Vereins in Höhe von 148.000,00 ■ wird unter der neu einzurichtenden FiPo 6151 3672 0101 - Zuschüsse vom Trägerverein "Verein zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens e.V." gedeckt.

Somit entstehen der Stadt Dortmund für die Umsetzung des Projekts "Interkulturelles Zentrum" keine Kosten, da die Einnahmen zu 100 % den Ausgaben entsprechen.

zu TOP 3.20
Projektvorhaben "HarkortBogen" in Dortmund Hombruch
hier: Neuer Sachstand (Drucksache Nr.: 04602-03)

- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 08.07.2003 wurde beigefügt.
(wurde nachgereicht)

Herr RM Münch hat kein Verständnis dafür, dass nicht Teile des Baumbestandes erhalten wurden.

Frau RM Reuter macht im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsbedarf geltend.

Herr Quittek spricht die Kreuzung im Bereich des Projektes an, die er als Gefahrenpunkt bezeichnet. Dort sind keine Ampeln, so dass Herr Quittek die Verwaltung um eine Lösung für die Schulwegsicherheit bittet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
- unbesetzt -

zu TOP 5.2
Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Nord
hier: Verlagerung eines landwirtschaftlichen Betriebs von "In der Liethe 217, Dortmund-Grevel" nach "Am Zuschlag, Nähe Einmündung Kurler Str., Dortmund-Kurl"
(Drucksache Nr.: 04008-03)

- Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 05.05.2003
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 14.05.2003 versandt und in der Sitzung vertagt.
- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 01.07.2003 (wurde nachversandt)

Herr Quittek ergänzt, der Landwirt plane ein Wohnhaus und möchte im Nebenerwerb tätig sein. Er stellt in Frage, ob hier bei 20 ha eine Exstenzgrundlage noch vorliegt und es der richtige Standort ist.

Herr Dr. Grote erklärt, dass der Landwirt die Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden beantragt hat, die er auch nur genehmigt bekommt. Mit Gutachten der Landwirtschaftskammer und in persönlichen Gesprächen hat der Landwirt dargelegt, dass er Landwirtschaft betreiben will.

Frau RM Kröger-Brenner hält die Bedenken des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde für berechtigt, so dass die Vorlage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt wird.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass der Bereich, in den der landwirtschaftliche Betrieb verlagert werden soll, unbelastet und unbebaut ist und damit höchste Priorität, erhalten zu werden, habe.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und weist den Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zurück.

zu TOP 5.3
Flora und Fauna im Bereich Groppenbruch und Minister Achenbach
(Drucksache Nr.: 04517-03)

siehe TOP 3.11:
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 04471-03-ATB)
(wurde nachversandt)

TOP 3.11 und TOP 5.3, der Vorschlag zur TO der Fraktion B'90/Die Grünen vom 18.06.2003 mit der Bezeichnung "Flora und Fauna im Bereich Groppenbruch und Minister Achenbach" (Drucksache-Nr. 04517-03), werden zusammen unter TOP 3.11 behandelt.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Schadstoff-, Brandschutzsanierung und Substanzsicherung
hier: Alfred-Adler-Schulkomplex (Drucksache Nr.: 04337-03)


Herr RM Knieling hält die Maßnahme an sich für gerechtfertigt. Er macht für seine Fraktion noch Klärungsbedarf geltend, weil in der Vorlage erklärt wird, dass die Schule unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Die Kriterien für die Unterschutzstellung bezeichnet Herr RM Knieling als fragwürdig. Er bittet bis zur Ratssitzung um Klärung, warum die Schule unter Denkmalschutz gestellt werden soll und wie sich der Betrag von 1,6 Mio. €, um den sich die Baukosten erhöhen werden, zur Erfüllung der Richtlinien für Brandschutz und Denkmalschutz zusammensetzt.
Herr RM Knieling bittet im Namen der CDU-Fraktion, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr RM Ollech spricht sich für die SPD-Fraktion für die Sanierung der Schule aus.

Herr RM Drabig regt an, in die jeweilige Vorlage zu schreiben, ob ein Gebäude bereits in der Denkmalverdachtsliste steht. Er macht darauf aufmerksam, dass es zunächst ohne rechtliche Relevanz ist, wenn ein Gebäude auf dieser Liste steht. Er hält es für wichtig zu wissen, wie viele Schulen auf dieser Liste stehen. Es muss klar sein, in welcher Höhe evtl. auch Kosten bei anderen Schulen wegen der Erfüllung der Denkmalschutzrichtlinien auf die Stadt zukommen, um Investitions- und Haushaltssicherheit zu haben.

Herr RM Münch befürwortet, auch in finanziell knappen Zeiten auf den Denkmalschutz zum Erhalt von Gebäuden zu setzen.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass die ursprünglich im Rahmen der Generalliste genannte Summe geschätzt war. Die Vorlage zeigt nun die voraussichtlich anstehenden Kosten. Die entstandene Kostenerhöhung wird hierbei über das zur Verfügung gestellte Budget abgedeckt. Herr StD Fehlemann macht deutlich, dass der Fachbereich ab sofort nur noch die Kosten benennen wird, die aufgrund einer Planung konkreter dargestellt werden können und dass keine kurzfristigen Schätzungen mehr erfolgen werden.
Es gibt eine Denkmalschutzliste, nach der viele Gebäude anschließend unter Denkmalschutz gestellt wurden, z. B. das alte Stadthaus. Aufgrund der Diskussionen in den Fraktionen wurden nachträglich die Schulen der 50er und 60er Jahre in eine sogen. "Nachrückerliste" gebracht. Diese Liste wird innerhalb der Stadtverwaltung beachtet. Brandschutz und Denkmalschutz fordern häufig verschiedene Maßnahmen, die kaum auseinander gehalten werden können.

Herr RM Knieling befürchtet, dass durch den Denkmalschutz Kosten verursacht werden, die nicht gerechtfertigt sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

zu TOP 7.2
Brandschutz an Dortmunder Schulen (Drucksache Nr.: 04432-03)
zu TOP 7.3
Brandschutzkonzepte für Schulen (Drucksache Nr.: 04522-03)
- Das Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 01.07.2003 wurde beigefügt.
- Auszug des Schulausschusses aus der Sitzung am 02.07.2003 (wurde nachversandt)
- Schreiben des Oberbürgermeisters Dr. Gerhard Langemeyer vom 07.07.2003 (wurde nachgereicht)

TOP 7.2 und TOP 7.3 "Brandschutzkonzepte für Schulen" (Drucksache-Nr. 04522-03) werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen behandelt.

Herr RM Knieling weist darauf hin, dass der wortgleiche Antrag der CDU-Fraktion im Schulausschuss am 02.07.2003 einstimmig beschlossen wurde. Er sieht den Beschluss durch das Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 07.07.2003 als in Frage gestellt an. Herr RM Knieling befürchtet, dass hier keine Transparenz - wie von der CDU-Fraktion gefordert - hergestellt werden soll. Eine Überprüfung der noch nicht begangenen Schulen wird weitere Kosten nach sich ziehen. Für die CDU-Fraktion ist es nicht akzeptabel, dass jährlich über die Beseitigung der Brandschutzmängel berichtet werden soll.

Herr RM Jostes erklärt unter Hinweis auf das Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer, dass bei Gefahr im Verzug ohne Zeitverzug reagiert werden muss.

Für Herrn RM Follert steht die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag den rechtlichen Belangen nicht konträr entgegen. Er bittet, über den Antrag abstimmen zu lassen.

Herr StD Fehlemann macht unter Hinweis auf TOP 7.1 erneut deutlich, dass in Zukunft erst nach einer konkreten Planung Zahlen und Kosten für Maßnahmen genannt werden. Er schlägt vor, die bereits begangenen Schulen bekannt zu geben, aber eine Liste über die Kosten wird ohne brandschutztechnische Genehmigung nicht von der Verwaltung herausgegeben. Es ist derzeitig nicht möglich, einen standortspezifischen Maßnahmekatalog für die Schulen zu erstellen. Nach den Begehungsprotokollen gibt es bisher nur erste Kostenschätzungen.

Nach Meinung des Herrn RM Knieling ist zusätzlich zu den bereits beschlossenen Pavillonersatzbauten auch der Kontext zu Brandschutzmaßnahmen herzustellen. Ggf. seien die Kosten für das Pavillonersatzprogramm aufgrund des erforderlichen Brandschutzes zu reduzieren. Hier ist Transparenz notwendig und daher sei über den Antrag der CDU-Fraktion abzustimmen.

Herr RM Follert macht den Vorschlag, die Vorlage zu TOP 7.3 und den Antrag zu TOP 7.2 durchlaufen zu lassen.

Herr RM Drabig empfiehlt, in der Zukunft Ausschreibungen abzuwarten, bevor Vorlagen mit Details erstellt werden, und nacheinander die Schulen abzuarbeiten. Eine Kostenschätzung, die Sicherheit bei Haushaltsdiskussionen gibt, hält Herr RM Drabig nicht für möglich.

Frau RM Reuter macht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiteren Beratungsbedarf zum Thema Brandschutzkonzept geltend und bittet deshalb, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiterzugeben.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage zu TOP 7.3 und den Antrag zu TOP 7.2 ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

zu TOP 7.4
Bauliche Erweiterung der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9, in Do-Asseln.
hier: Errichtung von Klassenräumen in Fertigmodulbauweise (Baubeschluss)
(Drucksache Nr.: 04449-03)


- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 01.07.2003 (wurde nachversandt)

Frau RM Reuter bittet, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen, da die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zunächst den Beschluss in der Bezirksvertretung Brackel abwarten möchte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
(Drucksache Nr.: 04370-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund von § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 15 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Auf Grundlage des § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds" (Gemarkung Dortmund, Flur 2, Flurstück-Nr. 546 teilw.).

zu TOP 8.2
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Straßen nördlich" Westholz" in Dortmund-Scharnhorst
Bebauungsplan Scha 122 - Westholz/Nord
Antragsteller: Harpen AG Voßkuhle 38, 44141 Dortmund
(Drucksache Nr.: 04277-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Erschließung des Geländes in Dortmund-Scharnhorst, nördlich der Straße "Westholz" - Bau der Straßen, eines Fuß- und Radweges, die Herstellung der Beleuchtungsanlage, der Beschilderung, der erforderlichen Markierung und den Bau der erforderlichen Entwässerungsanlage sowie Herstellung und dreijährige Anwuchspflege der im Bebauungsplan festgesetzten, öffentliche Grünverbindung einschließlich des Rad- und Wanderweges - nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGB III 213-1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschießungsvertrag der Harpen AG zu übertragen.


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 9.1
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003-2004" (Drucksache Nr.: 04226-03)

Herr Blume erläutert auf die Frage des Herrn RM Berndsen, warum die Summe der Ausgaben für das Stammpersonal auf Seite 5 der Vorlage erheblich ansteigt, dass beim Erstellen der Vorlage zwölf Kinderspielplätze und ein Ersatzplatz vorgesehen waren. Das Land hat dann in 2002 nur vier Kinderspielplätze bewilligt und Anfang 2003 bis zum 30.05.2003 weitere vier. Gleichzeitig waren weiterhin die 76 Arbeitskräfte vorhanden, so dass für die noch zu erstellenden fünf Kinderspielplätze die Betreuungskosten entsprechend hoch waren. Die Fördersituation beim Land und beim Arbeitsamt hat sich verschlechtert, so dass nur ein Teil der Betreuungskosten übernommen werden. Daraus ergibt sich eine Erhöhung des Gesamtbedarfes, der städtische Eigenanteil steigt von 213.680,-- auf 267.754,-- Euro. Der Differenzbetrag von 54.000,-- Euro wird aus dem Budget der Dortmunder Dienste bezahlt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung der im Jahr 2002 begonnenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirksbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren" in einer II. Ausbaustufe für ein weiteres Jahr von 2003 bis 2004.
Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich hierbei um 218.030,- € von ursprünglich 2.974.550,- € 12 Monate auf insgesamt 3.192.580,- € für einen Zeitraum von 21,5 Monate.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die erforderlichen Zuwendungsbescheide bzw. Genehmigungen zu einem förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.

Finanzierung Gesamtkosten neu (I. und II, Ausbaustufe):
Haushaltsjahr: 2002-2004

Eigenanteil Stadt:
Finanzposition: 4390 9850 000 1 € 65.960,-
4390 7150 000 0 € 201.794,-
Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH



Förderungsmittel:
Zuschussmittel durch Land und Arbeitsverwaltung
zu Bau- und Personalkosten für die ABM
Neugestaltung von Kinderspielplätzen € 2.924.826,-

Gesamtkosten: € 3.192.580,-

Finanzierung (Ausgaben/städt. Eigenanteil):
(ca. 20% der Gesamtkosten)
Haushaltsjahr: 2002-2004

Finanzposition: 4390 9850 000 1 € 65.960,-
Vermögens- HH - Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH -

Finanzposition: 4390 7150 000 0 € 201.794,-
Verwaltungs- HH - Zuschuss an die Dortmunder Dienste
Gesellschaft für Beschäftigungsmaß-
nahmen mbH -

Ausgaben/städt. Eigenanteil gesamt: € 267.754,-

Finanzierung (Einnahmen / Zuschüsse Land NRW, Arbeitsverwaltung):
(ca. 80% der Gesamtkosten)
Haushaltsjahr: 2002-2004

Finanzposition: € 263.840,-
Vermögens- HH: - Zuweisungen des Landes zu den
Baukosten (Baumaterialien) -

Finanzposition: € 2.660.986,-
Verwaltungs- HH: - Zuweisungen des Landes und der Bundesan-
stalt für Arbeit zu Betriebs- und Personalkosten -

Einnahmen/Zuschüsse gesamt: € 2.924.826,-

Bei einer Änderungen der Förderungsanteile seitens des Landes oder der Arbeitsverwaltung erhöht bzw. verringert dies den Eigenanteil der Stadt Dortmund entsprechend.

Folgekosten: Es entstehen keine zusätzlichen Folgekosten, da es sich um vorhandene
Anlagen handelt.


zu TOP 9.2
'StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung' (Drucksache Nr.: 04193-03)

TOP 9.2 ist zu Beginn der Sitzung nach TOP 3.14 behandelt worden.


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
-
unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
-
unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
-
unbesetzt -





12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
(Drucksache Nr.: 04135-03)


Herr Steiner spricht sich im Namen des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" für das domicil im Brückstraßenviertel aus. Er kritisiert, dass in der Vorlage nichts zur Barrierefreiheit ausgesagt wird, obwohl es das Bundesgleichstellungsgesetz seit 14 Monaten gibt.

Frau RM Horitzky bedauert den Weggang des domicils aus der Nordstadt, auch wenn er gesamtstädtisch zu begrüßen sei.

Herr StR Sierau hält das Theater Hansastraße für einen guten Standort für eine kulturelle Einrichtung, wie das domicil. Zur Kritik des Herrn Steiner erläutert Herr StR Sierau, dass z. B. aus Brandschutzgründen bestimmte Türen erforderlich sind, die aber für behinderte Menschen schwer zu öffnen sind. Zum Teil sind die Betreiber, die Architekten oder die ausschreibenden Stellen in Sachen Barrierefreiheit anzusprechen und nicht die Bauaufsicht.
Herr StR Sierau weist darauf hin, dass es in der Vorlage zur Zeit nicht um das Baugenehmigungsverfahren, sondern um Förderzusammenhänge gehe.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dargestellte Vorhaben "Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße" zur Kenntnis und beschließt:

1. Den Jazzclub domicil mit neuer Konzeption als "Forum für Jazz und Aktuelle Musik" in den Räumen des ehemaligen Theaters Hansastraße anzusiedeln.

2. Die Durchführung der notwendigen baulichen Maßnahmen einschl. Innenausstattung in der von der Koerferschen Verwaltungsgesellschaft mbH in Köln langfristig anzumietenden Immobilie im Rahmen des Landesprogramms "Initiative ergreifen".

3. Mit der Maßnahme kann begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn vorliegt.

4. Die finanzielle Abwicklung der Maßnahme von insgesamt 1.000.000,00 Euro erfolgt über den Wirtschaftsplan 2003 ff des Eigenbetriebs Kulturbetriebe Dortmund im festgelegten Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2003 - 2005. Die Kulturbetriebe werden die Finanzierung des städtischen Anteils in Höhe von 100.000,00 Euro im Rahmen des Erfolgsplans 2003/2004 der Kulturbetriebe - Geschäftsbereich Kulturbüro - darstellen. Durch diese Finanzierung wird der Wirtschaftsplan für die Jahre 2003/2004 nicht überschritten. Zur Finanzierung der Maßnahme sind Anträge beim Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW zu stellen.

5. Die Kulturbetriebe schließen mit dem Jazzclub domicil eine Vereinbarung über die Durchführung des Vorhabens bis Ende 2004 ab. In der Vereinbarung verpflichtet sich der Jazzclub domicil, diese Nutzung mindestens innerhalb der Zweckbindungsfrist der Landesförderung von 15 Jahren nach Abschluss der baulichen Maßnahme aus eigenen Mitteln sicherzustellen.

zu TOP 12.2
Integration von "Gender Planning" in die Stadtplanung; Einführung eines Leitfadens
(Drucksache Nr.: 04407-03)


Frau sB Pohlmann-Rohr gibt zu bedenken, dass der vorgelegte Leitfaden eher eine Checkliste sei, die abgehakt werde. Sie rät, sich eher auf einzelne konkrete Projekte zu beschränken und einzelne Personen zu schulen und weiterzubilden, die sich dann mit dem Thema Gender Planning auskennen. Das Augenmerk ist auf die Umsetzung zu legen.

Herr RM Sauer ist der Meinung, dass die Vorlage inhaltlich und sprachlich verständlicher sein müsse und hebt hier als positiv den Leitfaden hervor. Nach Herrn RM Sauer müsste das Thema in "Human Planning" umbenannt werden, da es sowohl um Frauen als auch Männer gehe, die sich als Gruppen nicht gegenüberstehen sollten. Das Thema sollte vereinfacht werden.

Für Herrn RM Harnisch besteht ein Zusammenhang zwischen Gender Planning und der Diskussion um die "ideale Stadt". Am Beispiel beleuchteter ÖPNV-Haltestellen verdeutlicht er, dass die Umsetzung bestimmter Punkte schwierig und nicht erwünscht sein wird. An sich seien beleuchtete ÖPNV-Haltestellen erstrebenswert, aber die Besitzer von Häusern wollen sicherlich keine solche Haltestelle vor dem Haus haben.

Frau Wolfs verweist auf das Gender Mainstreaming. Europäische Fördermittel werden nur noch vergeben, wenn ein sogen. "Gender-Nachweis" geführt wird. Dies zeigt, dass Gender Mainstreaming und Gender Planning aus dem Bereich der europäischen Union kommen.
Die Stadtplanerinnen und -planer werden nicht verschiedene Punkte im Leitfaden ankreuzen, sondern diese haben selbst vorgeschlagen, eine textliche Begründung zu fertigen.

Herr RM Münch sieht das Thema Sicherheit und die Vermeidung von Angsträumen als besonders wichtig an.

Herr sB Weikert spricht die europäischen Vorgaben an, die in nationales Recht umgesetzt werden. Er bittet darum, deutsche Begriffe zu benutzen, um für alle Verständlichkeit sicherzustellen.

Herrn Steiner fehlt bei dieser Thematik die Gleichstellung Behinderter.

Frau Wolfs verweist auf die Broschüren "Angsträume in Dortmund" und "Frauen in der Stadt - Stadt für Frauen", die bereits vor Jahren vom Frauenbüro herausgegeben wurden. Im Rahmen des Gender Plannings wird der Leitfaden nicht von Frauen ausgefüllt, sondern die planenden Ämter beschäftigen sich mit dem Thema, d. h. dort, wo Entscheidungen gefällt werden, wird der Leitfaden beachtet werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Integration von "Gender Planning" und den beigefügten Leitfaden zur Kenntnis.

zu TOP 12.3
Lokale Agenda 21, 3. Zwischenbericht an den Rat
(Drucksache Nr.: 04297-03)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.07.2003 (Drucksache-Nr. 04348-03-ATB) (wurde nachgereicht)

Frau sB Pohlmann-Rohr macht darauf aufmerksam, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.07.2003 zu TOP 12.3 "Lokale Agenda 21, 3. Zwischenbericht an den Rat" (Drucksache-Nr. 04348-03) gehört. Sie bittet darum, den Antrag an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr StR Sierau gibt an, dass die in diesem Antrag beschriebene Arbeit bereits quantitativ nicht leistbar sei.

Herr Quittek sieht die zukunftsweisende Bedeutung des Themas Lokale Agenda.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und leitet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.07.2003 (Drucksache-Nr. 04348-03-ATB) ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.

zu TOP 12.4
Lokale Agenda Dortmund - Vergabe eines Agenda-Siegels
(Drucksache Nr.: 04348-03)


Herr RM Harnisch spricht sich dafür aus, das Agenda-Siegel nicht nur einmal jährlich zu vergeben. Er befürchtet, dass Sponsoren bei der Vergabe eines Siegels Einfluss nehmen wollen.

Frau sB Pohlmann-Rohr stellt die Frage, ob eine mehrmalige Vergabe wirklich eine Stärkung bedeutet, auch die Auswahl werde schwieriger.

Herr Quittek erläutert, dass der Konsultationskreis sich einig darüber war, dass ähnlich wie beim Umweltpreis verfahren werden soll. Es war nicht beabsichtigt, einen Preis pro Jahr zu vergeben.

Herr StR Sierau verweist auf den Umweltpreis und wünscht sich auch ein ähnliches Verfahren, dass z. B. die Sponsoren die Entscheidung für einen Preis losgelöst von der geschäftlichen Ausrichtung mittreffen. Die Vergabe und die Häufigkeit der Vergabe eines Siegels sollte ausprobiert werden. Die Bekanntgabe, dass es ein Agenda-Siegel geben wird, ist zunächst wichtig.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den im Anhang beigefügten Vorschlag für ein Dortmunder Agenda-Siegel zur Kenntnis und stimmt den beschriebenen Kriterien und der Verfahrensweise zu.

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Artenschutzmaßnahmen auf der Halde Derne (Drucksache Nr.: 04503-03)

Herr Dr. Grote gibt an, dass auf der Halde Derne keine Biotopmanagementmaßnahme durchgeführt werden wird, solange die Entwicklung der Kreuzkröte so positiv ist. Die Entwicklung wird beobachtet und bei Veränderungen wird eingegriffen werden.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 13.2
Gefährdung eines Feuchtbiotops durch die geplante DEW-Aufforstungsmaßnahme in Deusen
(Drucksache Nr.: 04504-03)


Herr Dr. Grote erläutert, dass im Zusammenhang mit den DEW-Aufforstungen eine landwirtschaftliche Nutzfläche aufgeforstet wurde. Diese Nutzfläche bietet aber noch Möglichkeiten zu weiteren Gestaltungen. Ein Feuchtbereich wurde nicht aufgeforstet, über Gestaltungshinweise ist die Verwaltung dankbar.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 13.3
Fehlende Kindergartenplätze in Dortmund gefährden positive Wanderungsbilanz
(Drucksache Nr.: 04401-03)


Herr RM Jostes weist darauf hin, dass die Anfrage sich mit der Thematik Kindergärten befasst und daher nicht zu den Themen des AUSW zählt. Er schlägt Herrn RM Münch vor, die Anfrage im Rat zu stellen.


Herr RM Jostes weist darauf hin, dass in der Ratssitzung am 26.06.2003 ein Antrag des Herrn RM Münch in den AUSW überwiesen wurde. Bei der Vorlage, zu der der Antrag gestellt wurde, handelt es sich um das Thema
"Bauleitplanung, 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159, Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen". Diese Vorlage wurde im AUSW bereits am 28.05.2003 einstimmig beschlossen.

Herr RM Jostes geht davon aus, dass die Vorlage zumindest in den Fraktionsgeschäftsstellen zumindest noch vorhanden ist. Einen erneuten Versand hält er nicht für erforderlich. Der vom Rat in den AUSW überwiesene Antrag wird am 30.07.2003 behandelt werden.



J o s t e s O l l e c h S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)