Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:25 Uhr
Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 78 von
z. Zt. 82 Ratsmitgliedern anwesend.




An der Sitzung nahmen nicht teil:


Rm Brunstein CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hovermann CDU

Rm Unger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus




Von der Verwaltung waren anwesend:


OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD'in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler













Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 22.05.2003




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- unbesetzt -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteiligungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04168-03)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung

II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 21.10.2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04129-03)



3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Große Heimstraße von Sonnenplatz bis Witte- kindstraße einschließlich Friedhofsvorplatz am Südwestfriedhof, Neuer Graben von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Schillingstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Essener Straße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Kreuzstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße (Gesamtmaßnahme)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03963-03)

3.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Umnutzung der ehemaligen Hoesch-Schreinereit"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04283-03)

3.5 Bauleitplanung
Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -
hier: I. Beifügung einer aktualisierten Begründung

II. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04317-03)

3.6 Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW an

die Arbeiterwohlfahrt zum Um- und Ausbau des Gebäudes in der Gneisenaustraße 1 zu einem Bildungs- und Qualifizierungszentrum
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04314-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum 31.12.2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04344-03)



5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und weiteres Verfahren

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04128-03)




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sportstättenentwicklungsplanung Dortmund, Teil I - Außensportanlagen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03814-03)



8. Schule

- unbesetzt -



9. Kinder und Jugend

- unbesetzt -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Beitritt zum Public Konsortium des Projektes Digitales Ruhrgebiet/NRW (d-NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04386-03)

10.2 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushalts in NRW
6. Sachstandsbericht
Flächendeckende Einführung des NKF in Dortmund

- weiteres Vorgehen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04412-03)

10.3 Parkhaus Barop
- Empfehlung der BV Hombruch vom 03.06.2003 -



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung über Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03815-03)

11.2 Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04340-03)








12. Anfragen

12.1 Anfragen von Ratsmitglied Münch

(Drucksache Nr.: 04453-03)

(Drucksache Nr.: 04454-03)

(Drucksache Nr.: 04455-03)

(Drucksache Nr.: 04460-03)

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Unr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung. Nachdem OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt festgestellt hatte, informierte dieser vor Eintritt in die Tagesordnung den Rat der Stadt über die wichtigsten Ergebnisse der am gleichen Tage stattgefundenen Aufsichtsratssitzung der RWE AG wie folgt: "Heute morgen hat in Essen der Aufsichtsrat der RWE AG getagt und über die neue Konzernstruktur des RWE diskutiert und auch entschieden. Da das keine geringe Aus- wirkung auf Dortmund hat, möchte ich Sie gerne vorab ganz kurz stichwortartig mit den wichtigsten Ergebnissen für Dortmund vertraut machen. Das Wachstum der RWE AG, in der die Stadt Dortmund seit der Fusion mit VEW der größte kommunale Aktionär ist, ist natürlich auch für uns von Belang. Dieses Wachstum hat dazu geführt, dass die Zahl der Führungsgesellschaften auf inzwischen 13 angewachsen ist und auch eine Vielzahl von internationalen Beteiligungen dabei sind. Der neue Vorstand unter der Leitung von Herrn Roels hat sich deshalb vorgenommen, den Konzern zu straffen und neu auszurichten. Das geschieht unter dem Stichwort 'Kunden- nähe' und mit dem Ziel, Vertrieb von Strom und Gas regional nah am Kunden zu organi- sieren. Die Stromerzeugung und die Gewinnung von Energierohstoffen soll aus einem Guss entstehen und die Straffung der Konzernstruktur von 13 auf 7 Führungsgesellschaften zu- sammengefasst werden. Nach der Fusion sind ja einige der Tochtergesellschaften in Dortmund entstanden. Und genau hier in diesem Kernbereich ergeben sich wichtige Veränderungen. Aber bevor ich jetzt zu den Einzelheiten etwas im Detail sage, möchte ich noch einen deutlichen Hinweis geben: Heute hat erstmalig der Vorstand sein Konzept präsentiert und er macht das zeitgleich um 16.00 Uhr in einer Pressekonferenz. Die Pressemitteilung ist schon direkt nach der Auf- sichtsratssitzung abgesetzt worden. Von diesem Moment an gibt es auch die Notwen- digkeit, in Gespräche und Verhandlungen einzutreten mit Vertragspartnern der RWE AG. Das betrifft namentlich die Vertragspartner des Konsortialvertrages der RWE Gas AG mit Sitz in Dortmund. Dort haben 46 Kommunen direkte Anteile an der RWE Gas AG. Und mit diesen kommunalen Aktionären, zu dem auch die Stadt Dortmund gehört, muss verhandelt werden und die Kommunen müssen der Neuordnung zustimmen. Denn die Integration von Vertriebsaktivitäten im Bereich Strom und Gas ist nur möglich, wenn hier auch ein Konsens unter allen Beteiligten stattfinden wird. Es gibt inzwischen ein Angebot des Unternehmens an die kommunalen Aktionäre, das 'einen wergleichen Tausch' vorsieht und das die Möglichkeit einschließt, die neue entstehende regionale Gesellschaft in Dortmund als eine neue Plattform zu finden.
N i e d e r s c h r i f t

über die 36. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund,
am 26.06.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:25 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 78 von
z. Zt. 82 Ratsmitgliedern anwesend.




An der Sitzung nahmen nicht teil:


Rm Brunstein CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hovermann CDU

Rm Unger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus




Von der Verwaltung waren anwesend:


OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD'in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler















Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 22.05.2003




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- unbesetzt -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteiligungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04168-03)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung

II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 21.10.2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04129-03)



3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Große Heimstraße von Sonnenplatz bis Witte- kindstraße einschließlich Friedhofsvorplatz am Südwestfriedhof, Neuer Graben von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Schillingstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Essener Straße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Kreuzstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße (Gesamtmaßnahme)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03963-03)

3.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Umnutzung der ehemaligen Hoesch-Schreinereit"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04283-03)

3.5 Bauleitplanung
Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -
hier: I. Beifügung einer aktualisierten Begründung

II. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04317-03)

3.6 Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW an

die Arbeiterwohlfahrt zum Um- und Ausbau des Gebäudes in der Gneisenaustraße 1 zu einem Bildungs- und Qualifizierungszentrum
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04314-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum 31.12.2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04344-03)



5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und weiteres Verfahren

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04128-03)




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sportstättenentwicklungsplanung Dortmund, Teil I - Außensportanlagen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03814-03)



8. Schule

- unbesetzt -



9. Kinder und Jugend

- unbesetzt -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Beitritt zum Public Konsortium des Projektes Digitales Ruhrgebiet/NRW (d-NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04386-03)

10.2 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushalts in NRW
6. Sachstandsbericht
Flächendeckende Einführung des NKF in Dortmund

- weiteres Vorgehen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04412-03)

10.3 Parkhaus Barop
- Empfehlung der BV Hombruch vom 03.06.2003 -



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung über Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03815-03)

11.2 Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04340-03)








12. Anfragen

12.1 Anfragen von Ratsmitglied Münch

(Drucksache Nr.: 04453-03)

(Drucksache Nr.: 04454-03)

(Drucksache Nr.: 04455-03)

(Drucksache Nr.: 04460-03)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Unr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

Nachdem OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt festgestellt hatte, informierte dieser vor Eintritt in die Tagesordnung den Rat der Stadt über die wichtigsten Ergebnisse der am gleichen Tage stattgefundenen Aufsichtsratssitzung der RWE AG wie folgt:

"Heute morgen hat in Essen der Aufsichtsrat der RWE AG getagt und über die neue Konzernstruktur des RWE diskutiert und auch entschieden. Da das keine geringe Aus-
wirkung auf Dortmund hat, möchte ich Sie gerne vorab ganz kurz stichwortartig mit den wichtigsten Ergebnissen für Dortmund vertraut machen.

Das Wachstum der RWE AG, in der die Stadt Dortmund seit der Fusion mit VEW der größte kommunale Aktionär ist, ist natürlich auch für uns von Belang. Dieses Wachstum hat dazu geführt, dass die Zahl der Führungsgesellschaften auf inzwischen 13 angewachsen ist und auch eine Vielzahl von internationalen Beteiligungen dabei sind.

Der neue Vorstand unter der Leitung von Herrn Roels hat sich deshalb vorgenommen, den Konzern zu straffen und neu auszurichten. Das geschieht unter dem Stichwort 'Kunden-
nähe' und mit dem Ziel, Vertrieb von Strom und Gas regional nah am Kunden zu organi-
sieren. Die Stromerzeugung und die Gewinnung von Energierohstoffen soll aus einem Guss entstehen und die Straffung der Konzernstruktur von 13 auf 7 Führungsgesellschaften zu-
sammengefasst werden. Nach der Fusion sind ja einige der Tochtergesellschaften in Dortmund entstanden. Und genau hier in diesem Kernbereich ergeben sich wichtige Veränderungen. Aber bevor ich jetzt zu den Einzelheiten etwas im Detail sage, möchte ich noch einen deutlichen Hinweis geben:

Heute hat erstmalig der Vorstand sein Konzept präsentiert und er macht das zeitgleich um
16.00 Uhr in einer Pressekonferenz. Die Pressemitteilung ist schon direkt nach der Auf-
sichtsratssitzung abgesetzt worden. Von diesem Moment an gibt es auch die Notwen-
digkeit, in Gespräche und Verhandlungen einzutreten mit Vertragspartnern der RWE AG.
Das betrifft namentlich die Vertragspartner des Konsortialvertrages der RWE Gas AG
mit Sitz in Dortmund. Dort haben 46 Kommunen direkte Anteile an der RWE Gas AG.
Und mit diesen kommunalen Aktionären, zu dem auch die Stadt Dortmund gehört, muss
verhandelt werden und die Kommunen müssen der Neuordnung zustimmen. Denn die Integration von Vertriebsaktivitäten im Bereich Strom und Gas ist nur möglich, wenn
hier auch ein Konsens unter allen Beteiligten stattfinden wird.


Es gibt inzwischen ein Angebot des Unternehmens an die kommunalen Aktionäre, das 'einen wergleichen Tausch' vorsieht und das die Möglichkeit einschließt, die neue entstehende regionale Gesellschaft in Dortmund als eine neue Plattform zu finden.


In der sog. Regionalgesellschaft Nord mit Sitz Dortmund sollen die Gas-, Strom- und Wasseraktivitäten der Region zusammengefasst werden. Das ist das Gebiet nicht nur hier das westliche Westfalen, sondern auch Süd-Niedersachsen. Das wird das bisherige Verbreitungs-
gebiet für der Westfälischen Ferngas AG bzw. das bisherige Gebiet der VEW AG in ihrem Kernbereich.


Die RWE Gas soll als Nukleus für diese neue Regionalgesellschaft dienen. Allerdings dann ihre ausländischen Aktivitäten verlieren. Diese Gesamtaktivitäten, Vertrieb und Netze werden beide zusammengefasst in einer neuen Aktiengesellschaft, die den Bereich Vertrieb und Netze insgesamt bündelt. Der Name dieser neuen Gesellschaft wird 'RWE Energie" sein.
Diese neue Gesellschaft wird ihren Standort in Dortmund haben. Diese Gesellschaft hat
insgesamt ein Geschäftsvolumen mit einem Jahresumsatz von 18 Mrd. Euro und hat
europaweit Beschäftigte in einer Gesamtgrößenordnung von 42 000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Sie ist damit die größte Führungsgesellschaft im RWE-Konzern.


Parallel dazu wird im Bereich der Erzeugung die bisherige Gesellschaft Power zusammen
mit der Rhein-Braun in Köln zu einer neuen Gesellschaft verschmolzen, die den Namen
'RWE Power' haben wird. Diese Gesellschaft hat ein Volumen von 10 Mrd. Euro Umsatz
und 26 000 Beschäftigte. Und diese zweite große Gesellschaft wird einen Doppelsitz in Essen und Köln haben. Das hängt damit zusammen, dass von Köln traditionell die Rhein-Braun- Aktivitäten, also die Arbeit im Braunkohlerevier organisiert wird.

Die bisher als Führungsgesellschaft organisierte Dortmunder Gesellschaft "Harpen", ein börsennotiertes Unternehmen, bleibt rechtlich im Eigentum der Holding; wird aber operativ in die RWE-Power eingegliedert. Das führt dann hier für Dortmund zu keinerlei Veränderungen.


Dies sind die wichtigsten Auswirkungen für Dortmund. Ich denke, wir sind mit dieser neuen starken Aktiengesellschaft hier sehr gut positioniert. Wir haben die Möglichkeit, die Arbeits-
platzzahl in Dortmund weiter zu verstärken. Wir rechnen damit, dass in einer Größenord-
nung von ca. 240 zusätzliche Arbeitsplätze von anderswo nach Dortmund verlagert werden, so dass die Arbeitsplatzbilanz positiv ausfällt.


"Verlierer" des gesamten Vorganges sind eher die rheinischen Städte. Duisburg wird wegen der Fusion mit Thyssen-Gas Arbeitsplätze in Richtung Essen verlieren. Und auch Köln wird Arbeitsplätze verlieren. Essen seinerseits wird wiederum Arbeitsplätze nach Dortmund ab-
geben. Das ist der grobe Zusammenhang.


Soweit hier in diesem Kontext. Wenn Entscheidungen notwendig sind, vor allem die Anpassung des Konsortialvertrages von RWE, ist es logisch, dass auch der Rat der Stadt Dortmund mit dieser Thematik befasst wird. Das kann allerdings erst dann passieren, wenn die notwendigen Verhandlungen gelaufen sind. Da rechne ich mit mehreren Wochen an Aufwand. Mit anderen Worten, eine Entscheidung in dieser Fragestellung wird frühestens nach der Sommerpause hier im Rat der Stadt Dortmund erfolgen."








1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 10.06.2003 beantragt habe, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

- Politisches Sparsignal durch Reduzierung der Ratsmitglieder um 6 Personen

zu erweitern.

Entsprechend der Regelungen der Geschäftsordnung des Rates der Stadt habe dieser darüber zu entscheiden, ob die genannte Angelegenheit zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt werden soll.

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine Damen und Herren,

Sie kennen das Spielchen des Oberbürgermeisters ja bereits. Themen, die ich im Rat behandelt haben möchte, werden grundsätzlich nicht auf die Tagesordnung genommen. Ich habe deshalb nur die Möglichkeit per Dringlichkeit, diese Dinge zu beantragen. Die Dringlichkeit ist gegeben.

Herr Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer hat ja selbst die Dringlichkeit bestätigt, weil wir bis zum 30.06.2003 hier im Rat entscheiden können, ob wir den Rat um 6 Personen verkleinern. Ich halte das für ein politisches Sparsignal, was ein richtiges Signal in dieser Zeit wäre. Der Landtag NRW hat sich verkleinert, viele kleinere Gemeinden verkleinern ebenfalls die Anzahl ihrer politischen Mandatsträger. Und es ständ der Stadt Dortmund gut an, hier ein Signal zu zeigen, dass nicht nur immer auf Kosten des Bürgers gespart wird."


Der Rat der Stadt
lehnt daraufhin bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages in die Ta-
gesordnung
ab.


Des weiteren machte OB Dr. Langeyer darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 23.06.2003 beantragt habe, seine Anfragen, die unter dem TOP 12.1 behandelt werden, mit der von Rm Münch gewählten Überschrift auf die Tagesordnung zu nehmen.


Hinsichtlich der Begründung des o. a. Geschäftsordnungsantrages gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Herr Oberbürgermeister,

Sie sagen es bereits. Der Rat könnte heute diesen Rechtsstreit entscheiden. Dann würde ich meine Klage gegen Sie zurückziehen. Sie haben es eingangs schon gesagt: RWE und ganz andere wichtige Dinge haben wir hier in Dortmund zu bewältigen. Deshalb verstehe ich Sie persönlich nicht, dass Sie dieses Spielchen immer weiter machen und meine Anfragen nicht mit der von mit gewählten Überschrift auf die Tagesordnung nehmen. Ich denke, wenn Sie sich die Tagesordnung anschauen, jeder Tagesordnungspunkt hat einen thematischen Bezug; nur die Anfragen von Rm Münch werden mit einer Nummernfolge codiert. Das ist nicht im Sinne des Gleichberechtigungsprinzipes.

Und ich finde es bedauerlich, Herr Oberbürgermeister, dass ich als Ratsmitglied meinen Chef des Rates jetzt auch noch vor dem Verwaltungsgericht verklagen muss. Ich finde es weiterhin bedauerich, dass ich als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen dann auch noch hier an meinem Verwaltungsgericht diese Sachen einreichen musste. Und des-
halb hoffe ich, dass dieses kleine Problem, denn Dortmund hat ganz andere Probleme, end-
lich vielleicht hier gütlich beigelegt wird."


OB Dr. Langemeyer

"Also, Herr Münch, an dieser Stelle erst einmal formal.

Das Recht, Punkte auf die Tagesordnung zu setzen, haben die Fraktionen. Sie können das per Vorschlag oder Antrag. Einzelne Ratsmitglieder können dies nicht. Außerdem hat der Oberbürgermeister die Möglichkeit, Tagesordnungspunkte zu benennen. In der Wahl der Formulierung bin ich frei. Ich stelle die Tagesordnung auf und niemand anders.

Vor dem Hintergrund ist es auch kein Problem, sich an etwas zu halten, was in vielen anderen Städten auch üblich ist; nämlich Anfragen und Mitteilungen in einem Sam- meltagesordnungspunkt zusammenzufassen.

Da Ihre Einzelanfragen auch in Fotokopie zugänglich sind, habe ich für Ihre Kritik kein Verständnis. Erst recht habe ich kein Verständnis für Ihre Diffamierung der Verfahrens-
weise. Wenn selbst Sie sich angewöhnen würden, in den von Ihnen formulierten Betreffs wertende Beurteilungen zu unterlassen, dann würde ich noch einmal darüber nachdenken, ob man daran etwas ändern kann. Aber wenn Sie nicht unterscheiden zwischen Sach-
verhalten und Bewertungen, verfahre ich so, wie ich das tue."


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses sowie der Bürgerliste
lehnte der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 22.05.2003


Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 35. Sitzung des Rat der Stadt Dortmund am 22.05.2003.


Anschließend übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteiligungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 04168-03)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

die hier vorliegende Angelegenheit scheint eine kleine Sache zu sein. Meiner Meinung nach ist es aber ein großer Schritt für Dortmund, den man durchaus ausführlicher kommentieren sollte.

Mit diesem B-Plan beweist die Stadt Dortmund, dass Ökologie und Ökonomie kein Gegensatz sein muss. Zunächst die beiden Wehrmutstropfen: Ich bedauere es, das IKEA nicht bereit gewesen ist, hier auf den großflächigen Dachanlagen Solareinrichtungen zu installieren. Ich bedauere es auch, dass es zu einer massiven Flächenversiegelung bereits gekommen ist. Aber IKEA hat da bereits die Quittung bekommen, denn bei diesen starken Niederschlags-
ereignissen sind mittlerweile die ganzen Entwässerungsgräben zugeschlammt.

Es ist, dank der hervorragenden Arbeit des Umweltamtes, gelungen, den ökologisch negativen Eingriff von IKEA voll auszugleichen. Und das konnte man bereits ein Jahr nach diesem Eingriff jetzt sehen. Und deshalb bin ich hier optimistisch, dass es auch auf der weiteren Flächen gelingen wird, zum einen etwas für die Wirtschaftsförderung zu tun, aber auch naturbedrohte Arten weiter zu erhalten. Denn der südliche Teil, der weiter mit Gewerbe beplant werden soll, ist nach aktueller Einschätzung im Moment sogar noch ökologisch wert-
voller, als der nördliche Bereich, der als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Denn frühe Stadien von Industriebrachen stehen als gefährdete Biotope auf der Liste NRW.

Es gibt noch kleinere Möglichkeiten die bereits erfolgreichen Maßnahmen zu optimieren. In diese Richtung geht mein Antrag, bei dem ich heute einfach mal bitte, zuzustimmen. Denn, die Sache ist nicht so einfach, dass dieser ökologische Erfolg auch für die nächsten Jahre garantiert werden kann. Denn alles hängt vom Personal ab. Und hier muss man ganz klar sagen, dass die Entwicklung, die im Personalbericht der Stadt Dortmund aufgeführt ist, nicht erfreulich ist. Das Umweltamt hat innerhalb von drei Jahren drei Vollzeitstellen verloren. Das Planungsamt hat 14 dazu gewonnen. Wir wissen alle, deswegen wird es uns gelingen, im nächsten Jahr noch den Flächennutzungsplan zu beschließen. Ebenfalls eine wichtige Sache für Dortmund. Aber ich bin nicht bereit, dass hier auf Kosten des Umweltamtes weiter reduziert wird bzw. hier muss letztendlich gewährleistet sein, dass genügend Personal für den praktischen Arten- und Biotopenschutz hier auch in Dortmund übrig bleibt. Es kann nicht angehen, dass wir die schönsten grünen Pläne malen, dann aber die Wirklichkeit vor Ort wieder grau aussieht, weil das Umweltamt personell nicht in der Lage ist, diese Dinge hier entsprechend umzusetzen.

Deshalb hoffe ich, wie Herr Oberbürgermeister Dr. Langemeyer auch in seiner Beantwortung schreibt, dass die Verwaltung da flexibel ist. Dass es also gelingen wird, die entsprechende personelle Kapazität frei zu machen, um hier weiter diese begrüßenswerte Entwicklung auf der Halde Ellinghausen zu begleiten.

Auch die Sache mit den Windkraftanlagen ist natürlich auch ein Eingriff in das geplante Naturschutzgebiet. Aber es steht ganz im Zeichen der nachhaltigen Agenda, d. h., dass also hier der heimische Artenschutz nicht auf Kosten des globalen Artenschutzes oder andersrum ausgespielt wird. Deshalb denke ich, ist das auch eine Nutzung, die sich für diesen Bereich anbietet. Wenngleich ich mir natürlich gewünscht hätte, diese Nutzung auf den südlichen Bereich zu machen.

Meine Damen und Herren,
Herr Oberbürgermeister,

Sie sollten das Umweltamt wie eine Perle in ihrer Krone sehen, die Sie aber auch mehr pflegen und putzen sollten."

Anschließend beantragte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Kröger-Brenner den von Rm Münch zum o. a. Tagesordnungspunkt gestellten Antrag zunächst an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt überweist folgenden Antrag von Rm Münch an den Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die auf der Halde Ellinghausen Süd von der
Umweltverwaltung durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die zu
einer deutlichen Verbesserung des Artenschutzes in diesem Bereich geführt haben,
so dass der Bau des Güterverteilzentrums keinerlei negativen Auswirkungen auf die
Wirbeltierbestände gehabt hat.

Zur weiteren Optimierung der Biotopsituation beauftragt der Rat die Verwaltung,
folgende Maßnahmen durchzuführen:

1. Sofortiger Abbau des Absperrzauns
2. Beseitigung der Anpflanzungen im Amphibienlaichgewässer nordwestlich
von IKEA
3. Ersatz der Betonsteinhaufen durch Natursteine
4. Neuanlage länger wasserführender Laichgewässer auf der Halde Ellinghausen Nord


2. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, dass in Ergänzung des Punktes 3.3, Ziffer 4, der Vorlage dahingehend ergänzt wird, dass sowohl dem
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als auch den betroffenen Be-
zirksvertretungen jährlich Bericht erstattet wird.


3. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. a) hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Mg 159 vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt

den Anregungen zu Pkt. 5.1, 5.2 und 5.3 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Pkt 5.4 und 5.5 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

I. b) beschließt, den im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen aus den unter Pkt. 7 genannten Gründen nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 Nr. 3 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


II. beschließt die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes - Güterverkehrs- zentrum Dortmund-Ellinghausen - mit aktualisiertem Erläuterungsbericht vom 14.04.2003 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 03.07.2002 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Pkt. 9 Buchstabe a) dieser Beschlussvorlage genannten Abweichung, und stellt diese Änderung fest;

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. beschließt den Bebauungsplan Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen - für den unter Punkt 1.2 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 03.07.2002 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 9 Buchstaben a) bis g) dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung;

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan Mg 159 die modifizierte Begründung vom 14.04.2003. beizufügen;

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


VI. nimmt zur Kenntnis, das mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen - die unter Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) in der Fassung der Bekannt- machung vom 21.07.2000 (GV NRW Nr. 41, S. 568, SGV NRW 791)


zu TOP 3.2
Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;

II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung der Begründung vom 21.10.2002
(Drucksache Nr.: 04129-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 9 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III-FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.12.2002 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße - die Begründung vom 21.10.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.




zu TOP 3.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Große Heimstraße von Sonnenplatz bis Wittekindstraße einschließlich Friedhofsvorplatz am Südwestfriedhof, Neuer Graben von Große Heimstraße bis Linde- mannstraße, Schillingstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Essener Straße
von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Kreuzstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 03963-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Große Heim- straße von Sonnenplatz bis Wittekindstraße einschließlich Friedhofsvorplatz am Südwest- friedhof, Neuer Graben von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Schillingstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Essener Straße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Kreuzstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße (Gesamtmaßnahme).


zu TOP 3.4
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Umnutzung der ehemaligen Hoesch-Schreinereit"
(Drucksache Nr.: 04283-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Projektes "Umnutzung der ehemaligen Hoesch-Schreinerei" mit Umbaukosten in Höhe von bis zu 818.000,00 EUR. Das Projekt wird im Programmschwerpunkt 2 "Lokale Ökonomie" im Rahmen der EU-Gemein- schaftsinitiative URBAN II ab dem 01.07.2003 bis zum 31.12.2004 durchgeführt.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.













zu TOP 3.5
Bauleitplanung
Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -
hier: I. Beifügung einer aktualisierten Begründung;

II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 04317-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zu den Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - offengelegte Begründung vom 28.08.2002 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.05.2003 den Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes
Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - für die unter Punkt 1 und 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereiche als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.


zu TOP 3.6
Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW an die Arbeiterwohlfahrt zum Um- und Ausbau des Gebäudes in der Gneisenau-
straße 1 zu einem Bildungs- und Qualifizierungszentrum
(Drucksache Nr.: 04314-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt - vorbehaltlich einer 90%igen Förderung durch das Land NRW aus dem Programm "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" und einer vom Maßnahmeträger vorzulegenden Wirtschaftlichkeitsprüfung - die Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW in Höhe von 277.050,38 Euro (= 90%) und
des notwendigen städtischen Anteils in Höhe von 30.783,38 Euro (= 10%) an die Arbeiter- wohlfahrt. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Vereinbarungen abzuschließen.

Die Maßnahme ist an die maßgebliche Beteiligung von Beschäftigungs- und Qualifizierungs- Maßnahmeträgern gebunden.

Die Finanzierung erfolgt über die Finanzposition 6151 9512 0101 - Nordstadt (Investitionsmaß- nahmen) Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte, Stadtteil mit besonderem Erneuerungs- bedarf - und ist für die Jahre 2003 und 2004 vorgesehen. Für das Jahr 2003 sind Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro (davon 10.000 Euro städtischer Eigenanteil) und für das Jahr 2004 Mittel in Höhe von 207.833,76 Euro (davon 20.783,38 Euro städtischer Eigenanteil) vorgesehen.

Die anteiligen Landesmittel werden unter der Finanzposition 6151 3614 0101 - Landeszuweisung Nordstadt (Investitionsmaßnahmen) Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf - vereinnahmt.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


zu TOP 4.1
Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum 31.12.2002
(Drucksache Nr.: 04344-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den aufgestellten und von der Wirtschafts- prüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision geprüften Jahresabschluss mit einem Jahresgewinn in Höhe von 71.009,33 € fest und entlastet die Geschäftsleitung.
Der Rat beschließt, diesen Betrag auf das neue Wirtschaftsjahr vorzutragen.

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


6. Soziales, Familie, Gesundheit


zu TOP 6.1
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und weiteres Verfahren
(Drucksache Nr.: 04128-03)

Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.06.2003 sollen folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.05.2003

"Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und im weiteren Entscheidungs- und Beteiligungsverfahren über die Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund neben den in der Verwaltungs- vorlage genannten Umsetzungsschritten folgende Ergänzungen und Schwerpunktsetzungen vorzunehmen:


Der Ausschuss folgt der Auffassung der Verwaltung, dass es wesentliches Ziel kommunaler SeniorInnenpolitik sein muss, älteren und hochaltrigen Menschen weitgehende Selbständigkeit in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu ermöglichen und die Aufnahme in stationären Einrichtungen zu verhindern bzw. so lange wie möglich hinauszuzögern.

Über den verstärkten Einsatz des Instruments der Einzelfallhilfeplanung (Case Management) hinaus, hält der Ausschuss die Einrichtung einer sogenannten clearing-Stelle für erforderlich, um die Module der vorhandenen Hilfestruktur effektiv und auf die Lebenssituation des einzelnen Menschen bezogen ausrichten zu können.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Arbeit der Wohnberatungs- und Wohnan- passungsberatungsstelle des Kreuzviertelvereins dauerhaft und in ausreichendem Umfang abzusichern. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, Projekte des generationen- übergreifenden Wohnen durch entsprechende Dienstleistungen für die Initiatoren solcher Projekte zu unterstützen. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, in jedem Stadtbezirk 'Service- Wohnen zu etablieren und fordert die Verwaltung auf, die notwendigen Voraussetzungen zu klären.

Der Ausschuss hält die Problematik der Betreuung einer zunehmenden Anzahl von altersverwirrten Personen für eine vordringlich zu lösende Aufgabe. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der SeniorInnenheim gGmbH zunächst in einem Modellversuch die teilstationäre Betreuung von Dementen und eine damit verbundene Entlastung der Angehörigen zu konzipieren und die Übertragbarkeit auf eine ausreichende Anzahl von Stadtbezirken zu überprüfen. Darüber hinaus ist der notwendige Bedarf an stationären, teilstationären sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen zu ermitteln und ein Planungshorizont für die Errichtung der notwendigen Einrichtungen darzustellen.












Der Ausschuss spricht sich dafür aus, bei der inhaltlichen Neuausrichtung der Arbeit in den Begegnungsstätten und der Umstrukturierung zu Bürgerzentren differenzierte niedrigschwellige Angebote auch für Demenzkranke und ihre Angehörigen zu berücksichtigen."


sowie folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2003:


"Das Instrument der Einzelfall-Hilfeplanung wird grundsätzlich als ein richtiger Baustein in der städtischen Seniorenhilfe-Planung angesehen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohl- fahrtspflege zu eruieren, ob die Installation von 'Stadtbezirks-Senioren-Managern' als
Schnittstelle zwischen den Seniorinnen und Senioren, den Angeboten der Verbände und den städtischen Sozialhilfediensten bzw. den Einzelhilfeplanungen zielführend sein kann."


als eingebracht betrachtet und ohne Beschlussfassung in den weiteren Prozess einfließen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie zur Reform der kommunalen Seniorenarbeit und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Beteiligungs- verfahren.

7. Kultur, Sport, Freizeit


zu TOP 7.1
Sportstättenentwicklungsplanung Dortmund, Teil I - Außensportanlagen -
(Drucksache Nr.: 03814-03)

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.06.2003 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Zur Sicherstellung der Bespielbarkeit sind zuerst folgende Sportplatzanlagen für eine Grundinstandsetzung vorzusehen:
- Haferfeldstraße
- Gretelweg
- Hinter Holtein
- Kobbendelle
- Limbecker Straße/Evastraße
- Wischlinger Weg

Die Reihenfolge der empfohlenen Grundinstandsetzungsmaßnahmen entspricht der Prioritätenliste Investitionsstatus.

2. Wenn leichtathletische Anlagen als integraler Bestandteil einer Außensportanlage weder vom Schulsport noch vom Vereinssport weiterhin genutzt werden, ist
grundsätzlich der Rückbau der leichtathletischen Funktion vorzusehen.

3. Zur Weiterentwicklung der Dortmunder Sportanlagen sollen Konzepte für deren freizeit- und familienorientierte Ausgestaltung als Ergänzung und Erweiterung zu
den bisherigen Funktionen entwickelt werden. Der Geschäftsbereich Sport wird beauftragt, für die Plätze Wischlinger Weg und Ostermannstraße/Hahnenmühlenweg, Braucksweg und Provinzialstraße unter Einbeziehung von Sportvereinen, Schulen, Mitgliedern der Bezirksvertretung und interessierten Bürgerinnen und Bürgern bis zum Herbst 2003 Programme für die angestrebte Weiterentwicklung der Sportanlagen zu konzepieren und politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

4. Nach Abwicklung der Maßnahmen aus dem Beschlusspunkten 1, 2 und 3 sind die Sportplatzanlagen nach Maßgabe der Prioritätenliste Gesamtauswertung der
Sanierung und Umgestaltung zuzuführen. Die Umsetzung der Planung kann nur im Rahmen der durch die mittelfristige Finanzplanung vorgesehenen Haushaltsansätze erfolgen.

5. Der Geschäftsbereich Sport wird beauftragt, mit den zuständigen Fachverwaltungen eine Planungskonferenz durchzuführen, in der die Bedarfsanmeldungen aus der
Bürgerbefragung zur Errichtung von Freizeit-, Sport- und Spielanlagen begutachtet werden, um sie bei künftigen Stadtentwicklungsüberlegungen berücksichtigen
zu können.

6. Der Geschäftsbereich Sport wird ferner beauftragt, mit der städtischen Immobilienwirtschaft und dem Stadtplanungsamt nach Perspektiven für die künftige
Schaffung und Betreibung von zwei weiteren Finnbahnen in Dortmund zu suchen und die Ergebnisse dieser Recherche bis zum Winter 2003 dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis zu geben.


7. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr des Infrastrukturdezernats berichtet dem Ausschuss
alljährlich über Stand und Ausführung der Tennenplatzpflege.



8. Bei der Sanierung der Außensportanlagen ist den Rasenplätzen besonderes Augenmerk zu
widmen. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahmen der bestehenden Rasenplätze ist stets
zu prüfen, ob sie aufgrund der vielfältigen Vorteile durch Kunstrasenplätze ersetzt werden
können.


9. Die Verwaltung überprüft die vorhandenen Außensportanlagen daraufhin, ob integrierte
Freiflächen oder nicht mehr benötigte Anlagen (z.B. Leichtathletikbahnen) für die
Schaffung familiengerechter, individuell nutzbarer Freizeitmöglichkeiten umgerüstet
werden können. Im Rahmen der Prüfung ist das Jugendamt zu informieren. Sollte das
Jugendamt eigene Anregungen einbringen, so ist eine Kostenbeteiligung des Amtes
einzufordern.









10. Die Sport- und Freizeitbetriebe legen dem Ausschuss beginnend in 2004 alljährlich vor der
Sommerpause ein aktualisiertes Sportstättenkataster - Außensportanlagen vor. Sobald ein
entsprechendes Sporthallenkataster erstellt worden ist, sind deren Aktualisierungen zeit-
gleich zu erarbeiten und vorzulegen. Elementarer Bestandteil der Aktualisierungen bildet
der Finanzbedarf für die dringendsten Erneuerungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
sowie deren Finanzierungsquellen.


11. Die Sport- und Freizeitbetriebe entwickeln zusammen mit dem Stadtplanungsamt und dem
Amt für Tiefbau und Straßenverkehr umsetzbare Konzepte für das nichtorganisierte Sport-
treiben (etwa Radfahren, Inline-Skating) auf vorhandenen autoarmen Straßen und Wegen.
Zudem ist bei allen stadtplanerischen Entscheidungen ab sofort der Ausbau des vorhan-
denen Radwegenetzes unter sportpolitischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Dabei
sind die Überlegungen der Nachbarstädte und entsprechende Ansätze auf Landesebene
einzubeziehen. Erste Ergebnisse sind dem Ausschuss bis zum Winter 2003 zu präsentieren.


12. Bei einer Überarbeitung der Richtlinien für die Verteilung der Sportfördermittel soll ein
besonderer Schwerpunkt auf die Kinder- und Jugendarbeit gelegt werden und Vereine,
die sich hier besonders engagieren, sollen stärker als bisher unterstützt werden.



Die Begründung der Beschlussvorlage ist in Punkt 4.2 wie folgt zu ändern: Die Rangfolgen der für eine Weiterentwicklung vorgesehenen Sportanlagen sind durch Spiegelstriche zu ersetzen, bis geeignete Konzeptionen mit den angeführten Beteiligten entwickelt wurden. Der Ausschuss entscheidet letztlich auf Vorschlag der Verwaltung über die Rangfolge, wenn die Ergebnisse dieser Konzeptionen dem AKSF Mitte des Jahres vorgelegt werden.


Darüber hinaus gilt die Aussage des Dezernenten, dass vor dem Rückbau leichtathletischer Funktionen auf Außensportanlagen (Absatz 2.) stets der Ausschuss angehört wird.

8. Schule

- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -

10. Finanzen und Liegenschaften


zu TOP 10.1
Beitritt zum Public Konsortium des Projektes Digitales Ruhrgebiet/NRW (d-NRW)
(Drucksache Nr.: 04386-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanz-
ausschusses vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt den Beitritt der Stadt Dortmund zum Public Konsortium des Projektes Digitales Ruhrgebiet/NRW (d-NRW) und unterstreicht, dass die Stadt Dortmund mit ihren bisherigen e-Government Aktivitäten (insbesondere do-map) hervorragend aufgestellt ist, die Entwicklung von e-Government- Anwendungen in NRW voranzubringen.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss erkennt in d-NRW als PPP-Modell den zukunftsgerichteten Ansatz, die e-Government-Aktivitäten der Verwaltung nicht
nur auf den Bürger, sondern auch die Wirtschaft, Non-Profit-Organisationen und die Verwaltung (intern/extern) auszurichten und geht davon aus, dass sich das Dortmunder Internetportal an den verschiedenen Usergruppen orientiert.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle städtischen Dienstleistungen über die lebenslagen- orientierten Ansätze der do-map hinaus auf ihre Internetfähigkeit zu überprüfen mit dem Ziel die Dienstleistungsangebote der do-map zu erweitern.


Der Haupt- und Finanzausschuss geht davon aus, dass die do-map nach der Probephase nunmehr unmittelbar in die Startphase eintritt.


4. Der Haupt- und Finanzausschuss sieht in der Einführung des e-Government bei Stadt Dortmund einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsreform, der nicht nur Verwaltungs- handeln effektiver und transparenter machen kann und neue Zugänge zur Verwaltung eröffnet, sondern auch bei der Steuerung von städtischen Ressourcen unterstützend wirken kann.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Beteiligung des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, am Public Konsortium des Projektes Digitales Ruhrgebiet/NRW (d-NRW).













zu TOP 10.2
Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushalts in NRW;
6. Sachstandsbericht
Flächendeckende Einführung des NKF in Dortmund -weiteres Vorgehen-
(Drucksache Nr.: 04412-03)

Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses entwickelte sich anlässlich der Beratung der Thematik "Flächdeckende Einführung des NKF" eine zum Teil recht kontroverse und emotional geführte Diskussion.

Hierbei forderten die Sprecher der CDU-Fraktion auf der Grundlage ihres zum o. a. Tages-
ordnungspunkt vorgelegten Antrages, die Umstellung des Haushaltes in einem Arbeits-
schritt bis zum Ende Jahres 2005 durchzuführen.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion würde die Umstellung des Haushaltes in drei Schritte
- so wie dies von der Verwaltung vorgeschlagen werde - dazu führen, dass

- innerhalb der Verwaltung unnötige Doppelarbeit in den beiden Buchungssystemen
geleistet werde, was zu nicht hinnehmbaren weiteren Umstellungskosten führe und deshalb vermieden werden müsse;

- der Rat seine Kontrollfunktion für die Verwaltung durch die Existenz der beiden
parallel geführten Buchungssysteme nur unter Schwierigkeiten nachkommen
könne, was angesichts der Haushaltslage nicht vertretbar sei
u n d
- Dortmund seine Vorreiterrolle bei der Einführung der doppischen Haushaltsführung
für die Kommunen nicht wie geplant wahrnehmen könne, was im Vergleich der Städte in NRW imageschädlich sein werde.


Im übrigen sei nach Auffassung der CDU-Fraktion die möglichst schnelle Einführung des NKF
von der Verwaltungsspitze als Hauptargument für den Beschluss eines Doppelhaushaltes 2003/2004 angeführt worden.


Im weiteren Verlauf der Diskussion wiesen sowohl OB Dr. Langemeyer, als auch StK Pehlke die diesbezüglichen Vorhaltungen der CDU-Fraktion zurück.

In ihren Ausführungen machten sie deutlich, dass aufgrund des verzögerten Gesetzgebungs-
verfahrens, nicht mehr an den ursprünglichen Verfahrensabläufen festgehalten werden könne. Insofern habe man dem Rat der Stadt auch diesbezüglich einen Vorschlag unter-
breitet.


Auf Seiten der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machten die jeweiligen Sprecher deutlich, dass eine Verschiebung der Einführung des Neuen Kommu- nalen Finanzmanagements bedingt durch die zeitliche Verzögerung bei der Schaffung der
rechtlichen Grundlagen durch den Landesgesetzgeber und der damit verbundenen unsicheren Rechtslage sinnvoll und auch akzeptabel sei.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt
lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der
Stimme von Rm Münch folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 23.06.2003
ab:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Umstellung des Haushaltes der Stadt
Dortmund vom kameralen auf das doppische System in einem Arbeitsschritt bis
zum Ende des Jahres 2005 durchzuführen. Diue vorgeschlagene Aufteilung der
Umstellung auf zwei Arbeitsschritte und die zeitliche Ausdehnung des Umstellungs-
prozesses bis zum Jahre 2006 wird abgelehnt.

2. Bei Stimmenthaltung von Rm Münch, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion auf der
Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus vom 12.06.2003 folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt begrüßt die flächendeckende Einführung eines neuen, integrierten kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage der Doppik bei der Stadt Dortmund.


Betriebswirtschaftliche Instrumente in der kommunalen Haushaltspolitik werden dazu beitragen, die Bewirtschaftung des Haushaltes wirtschaftlicher, transparenter und zukunftsfähiger zu machen.

Die Stadt Dortmund hat in der Anwendung und der Konzeption des NKF als Testkommune bisher schon wichtige Beiträge für den Reformprozess des kommunalen Haushaltsrechtes erbracht.


2. Der Rat der Stadt beschließt die Verwaltungsvorlage und formuliert folgende Empfehlungen für die Formulierungen von Gesetzesvorschlägen :
a) Nach der Auswertung der Testergebnisse im Herbst 2003 sind klare rechtliche Regelungen zu treffen und das Gesetzgebungsverfahren für eine neue "GemHVO-Doppik" möglichst im Jahr 2004 abzuschließen.
Besondere gemeindehaushaltsrechtliche Bedingungen wie z.B. der Haushaltsausgleich sind in den neuen Haushaltsvorschriften zu beachten.
b) Den Kommunen wird eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt.
c) Das NKF sollte so nah wie möglich an das kaufmännische Rechnungswesen angenähert werden, um den Einsatz von Standardsoftware zu erleichtern und somit Kosten für die Kommunen zu sparen.

3. Der Rat der Stadt geht davon aus, daß die Verwaltung eine zentrale Finanz- und Anlagenbuchhaltung innerhalb des Finanzdezernates installiert.






3. Unter Einbeziehung des o. a. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:


Rat der Stadt Dortmund

1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht und die Entwicklungen im überörtlichen Modellprojekt zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Verlängerung des Modellprojektes in Dortmund um ein Jahr bis zum 30.09.2007.

Für das Haushaltsjahr 2004 werden die StÄ 20 (UA'e 0300 und 0301), 37 und 53 in das NKF überführt.

Für das Haushaltsjahr 2005 werden die StÄ 30, 32, 33, Agenda-Büro, 60, 61, 62, 63, 64, 6/MTC und für das Haushaltsjahr 2006 die StÄ 11, 20 (Rest), 21, 40, 50, 51, 23, 66, 69 und die Regiebetriebe 66/7 und 67, das Dienstleistungszentrum Wirtschaft sowie der Personalrat, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und die Dezernatsbüros in das NKF überführt, so dass im Haushaltsjahr 2006 die Kameralistik abgelöst ist.

3. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, das Pilotprojekt "Entwicklung des SAP-R/3-PSCD" (Massenkontokorrent) mit der Fa. SAP AG durchzuführen. Nach erfolgreichem Abschluss des Projektes ist die bisherige Debitoren-/Kreditoren- buchhaltung durch das SAP-R/3-PSCD stufenweise abzulösen.


Anschließend übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung.





zu TOP 10.3
Parkhaus Barop

Den Mitgliedern des Rates lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 03.06.2003 vor:

Die Bezirksvertretung bittet den Rat, einen Beschluss zur Aufgabe des Parkhauses Barop zu fassen. Gleichzeitig bittet sie ihn, die Planungs- und Liegenschaftsverwaltung zu beauf- tragen, Überlegungen zur langfristigen Standortentwicklung vorzulegen.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragte Rm Krüger, die von der Bezirksvertretung Hombruch vorgelegten Empfehlung hinsichtlich des Parkhauses Barop zunächst an die betroffenen Fachausschüsse zu überweisen, da nach Ansicht seiner Fraktion dann die Möglichkeit bestünde, eine Reihe von noch offenen Fragen - wie bei-
spielsweise die Höhe der Bewirtschaftungskosten oder des notwendigen Sanierungs-
aufwandes - zu klären.


Die sich hieran anschließende Diskussion machte die unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der verfahrensmäßigen Behandlung dieser Angelegenheit deutlich.

Hierbei wurde zum einen die Meinung vertreten, dass aufgrund der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch und der Festlegungen im Haushaltssicherungskonzept es keines weiteren Ratsbeschlusses bedarf und zum anderen war man der Auffassung, dass eine nochmalige Beratung dieser Angelegenheit in den entsprechenden Fachausschüssen erforderlich sei.


Letztendlich fasste der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch
den o. a. Überweisungsantrag von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus)
ab.

Darüber hinaus war der Rat der Stadt sich einig darüber, dass entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch, die Planungs- und Liegenschafts-
verwaltung ein Konzept zur langfristigen Standortentwickung vorlegen solle.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Satzung über Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03815-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der Stadt Dortmund



zu TOP 11.2
Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2004
(Drucksache Nr.: 04340-03)

Sowohl Rm Stanko (DVU) als auch Rm Münch kritisierten, dass die fraktionslosen Ratsmitglieder nicht bei der Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl
2004 berücksichtigt worden seien.


Bm'in Wendzinski erwiderte hierauf, dass dieser Ausschuss - wie andere Aus-
schüsse auch - nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, also nach d'Hondt -
gebildet werde. Dies bedeute letztendlich, dass die fraktionslosen Ratsmit-
glieder in diesem Gremium nicht vertreten sein werden.


Bei Stimmenthaltung von Rm Reinbold fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Dem aus 10 Mitgliedern bestehenden Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2004
gehören folgende Beisitzerinnen/Beisitzer bzw. Stellvertreterinnen/Stellvertreter an:

Beisitzerin/Beisitzer Stellvertreterin/Stellvertreter

1. Heinz Neumann Walter Knieling
2. Christiane Krause Ute Uhrmann
3. Anke Kopkow Christel Höltershinken
4. Jürgen Focke Walter Lang
5. Joachim Fischer Renate Riesel
6. Peter Werner Borris Rita Brandt
7. Brigitte Steins Lucio Garcia-Martin
8. Elke Rohr Reinhold Vennebusch
9. Wolfram Frebel Dr. Jürgen Brunsing
10. Matthias Dudde Hilke Schwingeler

12. Anfragen



zu TOP 12.1
Anfragen von Ratsmitglied Münch

Drucksache Nr.: 04453-03

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Drucksache Nr.: 04454-03

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Drucksache Nr.: 04455-03

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Drucksache Nr.: 04460-03

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 16:25 Uhr von Bm'in Wendzinski
beendet.


Der Oberbürgermeister



D r . L a n g e m e y e r K r ü g e r

Ratsmitglied




Der Oberbürgermeister
In Vertretung


W e n d z i n s k i F e u l e r
Bürgermeisterin Schriftführer