Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:45 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Dirk Gährken (BUND)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Peter Halbsguth (LNU)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf. Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Georg Kaleck (LNU)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverein Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Lothar Hahn (LNU)

Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)

3. Verwaltung und Gäste:
Dr. Wilhelm Grote (Umweltamt)

Werner Höing (Umweltamt)
Dr. Robert Marks (Umweltamt)
Michael Plackert (Umweltamt)
Georg Sümer (Umweltamt)
Karl-Friedrich Ostholt (Planungsamt)
Gerald Kampert (Planungsamt)
Winfried Sagolla (Planungsamt)
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 28. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 25.06.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 21.05.2003

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteiligungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04168-03)

2.2 Untersuchung der Vogelwelt im Einflussbereich der geplanten Windkraftanlagen auf dem Nordteil der Halde Ellinghausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04288-03)

2.3 Zukunftsstandort Phoenix - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04237-03)

2.4 Weiterführung der L 663 n Drucksachen Nr. 04200-03

2.5 Endgestaltung, Abschluss und Rekultivierung der Werksdeponie Halde Schleswig
(Drucksache Nr. 04266-03)


3. Berichte

3.1 Dauerhafte finanzielle Sicherung des Naturschutzhauses im Westfalenpark

3.2 Umsetzung der FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie in Dortmund

3.3 Beantwortung der Anfragen des Beiratsmitglieds Neugebauer aus der 27. Sitzung

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 28. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 25.06.2003
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:45 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Dirk Gährken (BUND)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Peter Halbsguth (LNU)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf. Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Georg Kaleck (LNU)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverein Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Lothar Hahn (LNU)

Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)

3. Verwaltung und Gäste:
Dr. Wilhelm Grote (Umweltamt)

Werner Höing (Umweltamt)
Dr. Robert Marks (Umweltamt)
Michael Plackert (Umweltamt)
Georg Sümer (Umweltamt)
Karl-Friedrich Ostholt (Planungsamt)
Gerald Kampert (Planungsamt)
Winfried Sagolla (Planungsamt)

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 28. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 25.06.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 21.05.2003

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteiligungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04168-03)

2.2 Untersuchung der Vogelwelt im Einflussbereich der geplanten Windkraftanlagen auf dem Nordteil der Halde Ellinghausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04288-03)

2.3 Zukunftsstandort Phoenix - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04237-03)

2.4 Weiterführung der L 663 n Drucksachen Nr. 04200-03

2.5 Endgestaltung, Abschluss und Rekultivierung der Werksdeponie Halde Schleswig
(Drucksache Nr. 04266-03)


3. Berichte

3.1 Dauerhafte finanzielle Sicherung des Naturschutzhauses im Westfalenpark

3.2 Umsetzung der FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie in Dortmund

3.3 Beantwortung der Anfragen des Beiratsmitglieds Neugebauer aus der 27. Sitzung

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Georg Kaleck benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung um TOP 2.6 "Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 -Steinsweg- Hier Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, Offenlegungsbeschluss und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund Mitte" und TOP 3.4 "Wahl eines Mitglieds für die Jury Umweltpreis" erweitert.

Darüber hinaus wurde die Tagesordnung in der vorliegenden Form genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 21.05.2003

Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 21.05.2003 wurde einstimmig genehmigt.

2. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 2.1
Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteiligungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 04168-03)

Herr Quittek fragte nach der zukünftigen Grenze des Naturschutzgebiets "Im Siesack" und den genauen Standorten der Windkraftanlagen.

Herr Dr. Grote gab hierzu an, dass die Grenze des Naturschutzgebietes, vorbehaltlich der erforderlichen Beschlüsse im weiteren Verfahren, mit Ausnahme der ehemaligen Deponie, an der Böschungsoberkante auf der Südseite des Holthauser Baches verlaufen soll. Der genaue Standort der Windkraftanlagen sei derzeit noch nicht bekannt. Der Beirat würde jedoch fortlaufend informiert. Darüber hinaus betonte Herr Dr. Grote, dass, unabhängig vom Standort der Anlagen, keine größeren Versiegelungen zu befürchten seien.

Herr Quittek wies darauf hin, dass der auf dem Gelände der Windkraftanlagen bestehende Teich in jedem Fall erhalten werden sollte. Herr Dr. Grote sagte zu, dass dies bei der Detailplanung berücksichtigt würde.

Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 2.2


Untersuchung der Vogelwelt im Einflussbereich der geplanten Windkraftanlagen auf dem Nordteil der Halde Ellinghausen
(Drucksache Nr.: 04288-03)

Herr Neugebauer betonte, dass eine solche Untersuchung nur aussagekräftig sei, wenn sie sich über vier Zeitphasen erstrecke. In der Zeit von November bis Ende Februar müssten die "Durchzieher" und (Nahrungs-)Gäste erfasst werden. Zwischen März und Ende Mai seien die (Nahrungs-)Gäste und die Frühjahrszucht, zwischen März und Ende Juni die Brutvögel und zwischen Juli und Oktober die "Durchzieher" und die Herbstgäste zu erfassen. Darüber hinaus sei eine solche Untersuchung nur sinnvoll, wenn das beauftragte Büro über hinreichende Erfahrungen verfüge. Er bat daher darum, dem Beirat den Namen dieses Büros mitzuteilen. Abschließend wies er darauf hin, dass er die ihm vorliegenden Daten auf Anfrage selbstverständlich zur Verfügung stellen würde.
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, die von Herrn Neugebauer skizzierten Untersuchungszeiträume zu berücksichtigen.

zu TOP 2.3
Zukunftsstandort Phoenix - Sachstandsbericht
(Drucksache Nr.: 04237-03)

Herr Sümer erläuterte die Vorlage. Er verwies u.a. darauf, dass nach dem derzeitigen Planungsstand der Unterhaltungsweg auf dem ufernahen Damm am Nordufer teilweise für die Öffentlichkeit geöffnet werden soll.
Herr Neugebauer und Herr Zühlke forderten, dass dieser Weg wegen des Störpotentials für die ufernahe Tier- und Pflanzenwelt nicht geöffnet werden dürfe und ein Weg nördlich der Emscher ausreiche.
Herr Neugebauer fragte, ob bei den Planungen die jahreszeitlichen Schwankungen des Wasserstandes, die ggf. zu einem "Umkippen" des Sees führen könnten, berücksichtigt worden seien.
Herr Sümer erläuterte, dass auch bei extremen Wetterlagen im Höchstfall mit einer Absenkung des Wasserspiegels um 20-30 cm zu rechnen sei und daher die Gefahr des "Umkippens" nicht bestünde.

Herr Quittek verwies auf die Beiratsbeschlüsse vom 20.06.2001, 19.06.2002 und 18.09.2002. Er wies darauf hin, dass die Beiratsforderung nach einer 50 m breiten Emscheraue nicht erfüllt sei, da nach den vorliegenden Planungen in dieser Breite bereits die Dämme und Rad-/Fußwege eingerechnet seien.
Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis und fordert darüber hinaus, dass
- die geplante neue Turnhalle des Phoenix-Gymnasiums einen möglichst weiten Abstand zur Emscher einhält,
- auf die Verlängerung der Kohlsiepenstraße verzichtet wird,
- auf die geplanten Bebauungsinseln auf dem Gelände Phoenix-West verzichtet wird,
- auf ein technisches Dammbauwerk im Emschertal verzichtet wird,
- der Fuß- und Radweg im Bereich des Phoenix-Sees durchgehend nördlich der Emscher geführt wird,
- der Abzweig der Eliasbahn an das Radwegenetz angebunden wird,
- ein breiter Emscherdurchlass (mit Anhebung der Faßstraße) Vorrang vor dem Erhalt der Eliasbahn habe,
- eine 50 Meter breite Emscheraue (ohne Dämme und Wege) gewährleistet wird.

zu TOP 2.4
Weiterführung der L 663 n Drucksachen Nr. 04200-03

Herr Ostholt erläuterte die Vorlage.

Herr Hülsmann-Trapphoff betonte, dass aus landwirtschaftlicher Sicht die Nordvariante vorzuziehen sei, da im südlichen Bereich wesentlich wertvollere Böden vorhanden seien.

Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis und beschloss bei einer Enthaltung nachstehendes:


Der Beirat wendet sich weiter entschieden gegen den Weiterbau der Landesstraße L 663n (OW IIIa) nördlich der Ortsteile Asseln und Wickede, da hierdurch der größte zusammenhängende Freiraum im Dortmunder Osten mit mehreren Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen zerschnitten würde.

Die jetzt vorgelegten Gutachten des Landesbetriebs Straßenbau Bochum und der Städte Dortmund, Unna, Holzwickede genügen weder methodisch noch inhaltlich den üblichen Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS).

So werden zwar die verkehrlichen Entlastungswirkungen verschiedener Trassenvarianten (z.B. der sog. Nord- und Südvariante) untersucht, die ökologischen Auswirkungen dieser Varianten jedoch nur bezüglich eines eingeschränkten Freiraumes zwischen Dortmund-Wickede und Unna-Massen betrachtet.

Die Forderung der Naturschutzverbände und der Höheren Landschaftsbehörde im Linienbestimmungsverfahren nach einer Ausdehnung des UVS-Untersuchungsraumes bis zum Flughafen bezog sich aber ausdrücklich auch auf die ökologische Bewertung der verschiedenen Varianten (insbes. der sog. Südvariante).

Die "Städtebauliche, verkehrsplanerische und landschaftspflegerische Untersuchung Dortmund / Unna / Holzwickede" betrachtet im landschaftspflegerischen Teil lediglich den Freiraum zwischen den Stadtteilen Unna-Massen und Dortmund-Wickede (S. 48 des Gutachtens), und spart den gesamten Freiraum nördlich von Asseln / Wickede (Nordvariante) und südlich des Hellwegs zum Flughafen (Südvariante) aus. Trotz des eingeschränkten Untersuchungsraumes wird die Südvariante ökologisch besser bewertet als die Nordvariante.

Eine vollständige, sachgerechte Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen (Verkehr, Umwelt, Städtebau) ist auf der Grundlage der vorgelegten Gutachten nicht möglich. Dabei wäre es ohne großen Aufwand möglich gewesen, die aktuell vorliegenden Gutachten und umweltplanerischen Absichten der Stadt Dortmund einzubeziehen.

So plant die Stadt Dortmund die Ausweisung des Wickeder Ostholzes als Naturschutzgebiet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat dieses Gebiet auf Grund des ökologischen Fachbeitrages der Landesanstalt für Ökologie im Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes als "Bereich zum Schutz der Natur" dargestellt. Ferner hat sich das Feuchtgebiet südlich des Wickeder Ostholzes in den letzten Jahren weiter ausgedehnt und wurde erst kürzlich vom Umweltamt als wertvoll eingeschätzt.

Der aktuelle Umweltplan der Stadt Dortmund stuft das Gebiet nördlich von Asseln und Wickede u.a. als Fläche mit der geringsten Belastung durch Straßenverkehrslärm im Stadtgebiet ein.

Die Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände NRW hat der Europäischen Kommission kürzlich mitgeteilt, dass die Gebiete "Buschei", "Wickeder Holz" und "Wickeder Ostholz" gemäß FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) einzustufen sind und europaweite Bedeutung haben.

Auch bezüglich der verkehrlichen Belange zeigt zumindest das Verkehrsgutachten des Landesbetriebs Straßenbau keinesfalls eine eindeutige Bevorzugung der Nordvariante. So hätte die Südvariante ("Netzfall E-plus") nur geringfügig geringere Entlastungswirkungen für den Hellweg als die Nordvariante ("Netzfall A-plus").

Auch das Gutachten der Städte Dortmund, Unna, Holzwickede zeigt keine großen Entlastungsunterschiede zwischen Nord- und Südvariante. Selbst eine Südvariante ohne Durchbindung vom "Fleischerhaken" (Zeche-Norm-Straße) zum Hellweg (Variante 9-SÜD) würde den Asselner Hellweg um 30 % entlasten (Nordvariante: 40 %) und den Wickeder Hellweg (Westteil) um 35 % (Nordvariante: 47 %). Lediglich im östlichen Abschnitt zwischen Zeche-Norm-Straße und Gudrunstraße käme es zu einer Mehrbelastung von 1400 Kfz pro Tag (von 8264 auf 9691).

Die Nordvariante hätte jedoch keinesfalls nur verkehrliche Entlastungen zur Folge. So würde die Wickeder Straße als Zubringer zur L 663n bei der Nordvariante um 5000 Kfz pro Tag mehr belastet als bei der Südvariante (14.995 gegenüber 10.059).

Auffällig ist auch, dass nach beiden Untersuchungen erheblicher Mehrverkehr durch die L 663n in den Raum Asseln, Wickede und Massen geleitet würde. Während auf dem Hellweg derzeit eine Belastung von 16.000 bis 17.000 Fahrzeugen am Tag liegt, werden nach dem Bau der L 663n auf dem Hellweg etwa 10.000 bis 13.000 Fahrzeuge verbleiben, zusätzlich auf der L 663 n aber 30.000 bis 34.000 Fahrzeuge verkehren. Offensichtlich wird die künftige L 663n auch Verkehr von der A 1 / A 44 ableiten. Dies wird nicht ohne Wirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz in Asseln und Wickede bleiben (s. Wickeder Straße).

Vor diesem Hintergrund hält es der Beirat für erforderlich, die Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund für eine Trasse der L 663n so lange zurückzustellen, bis die o.g. Gutachten ergänzt und einer neuen Abwägung unterzogen werden.

Der bislang vorliegende Fachbeitrag "Natürliche Umwelt" zur UVS des Landesbetriebs Straßenbau muss gemäß der Forderung der Naturschutzverbände und der Höheren Landschaftsbehörde um den Raum bis zum Flughafen erweitert werden. Die vorliegenden umweltplanerischen Gutachten (auch der "Bioökologische Grundlagen- und Bewertungskatalog für die Stadt Dortmund") sind einzubeziehen.

zu TOP 2.5
Endgestaltung, Abschluss und Rekultivierung der Werksdeponie Halde Schleswig
(Drucksache Nr. 04266-03)

Herr Dr. Grote erläuterte die Vorlage.

Herr Quittek fragte an, ob es für die geplante Böschungsbepflanzung bereits einen Grünordnungsplan gäbe. Bei der Erstellung eines solchen Planes sollten in jedem Fall die Kriterien des Blana-Katalogs berücksichtigt werden. Auch sollte das Beiratsmitglied Büscher hinzugezogen werden. Nach Ansicht von Herrn Quittek sollten die Böschungbereiche, sofern die Absicherung der Abdichtung nicht etwas anderes erfordert, der natürlichen Sukzession überlassen bleiben.

Herr Dr. Grote betonte, dass es sich bei der Halde Schleswig nicht um eine Bergehalde handele. Da hier eine Abdichtung erforderlich sei, müssten die Böschungsbereiche, um ein Abrutschen zu verhindern, weitestgehend bepflanzt werden. Die Detailplanung würde jedoch mit dem Beirat abgestimmt.


zu TOP
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, Offenlegungsbeschluss und Änderung des Landschaftplanes Dortmund-Mitte
(Drucksache Nr.: 04381-03)

Herr Kampert (StA 61) erläuterte die Vorlage.
Aus dem Plenum wurden folgende Fragen bzw. Anregungen an Herrn Kampert gerichtet:
- Warum wurde der vorhandene Waldbereich im Südwesten der Flächen als Wohnbebauung ausgewiesen?
- Wieviele Wohneinheiten gingen bei einem Verzicht auf Bebauung dieses Bereiches verloren?
- Wie alt ist die Aufforstung, und wer hat sie finanziert?
- Wo sind die Ausgleichs- und Ersatzflächen?
- Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Ausgleichsfläche vor Müllablagerungen und Vandalismus getroffen?
- Ist an eine Vernetzung des Grünzugs mit der Waldfläche gedacht?
- Wie groß sind die Einzelgrundstücke?
Herr Kampert beantwortete die Anfragen wie folgt:
Ein Verzicht auf die Waldgrundstücke würde 10 Wohneinheiten betreffen.
Die Aufforstung besteht seit 10 Jahren und wurde teilweise mit Landesmitteln finanziert.
Die Ersatzflächen befinden sich im Bereich Salingen/Persebeck nördlich der A 44.
Vermeidungsstrategien hinsichtlich der Müllablagerungen und des Vandalismus' bestehen beim derzeitigen Stand der Planungen nicht.
Die Vernetzung von Grünzug und Waldgebiet wird seitens des Planungsamtes als sinnvoll erachtet, ist aber zur Zeit gescheitert, da trotz intensiver Bemühungen keine Grundstücke hierfür zur Verfügung stehen.
Die Einzelgrundstücke sind zwischen 250 und 400 qm groß.

Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis.
Unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 14.03.2000 lehnt er eine Bebauung bis auf eine Randbebauung entlang der Ewald Görshop Straße ab. Insbesondere wird die Bebauung im südwestlichen Bereich des Bebauungsplans (bestehender Wald) abgelehnt.

3. Berichte
zu TOP 3.1
Dauerhafte finanzielle Sicherung des Naturschutzhauses im Westfalenpark
Das Naturschutzhaus im Westfalenpark – errichtet zur Bundesgartenschau 1991 und in der Trägerschaft der AGARD – ist von immenser Bedeutung für die Umweltpädagogik in der Stadt Dortmund. Es wird jährlich von 20.000 Besuchern und 100 Schulklassen, Vereinen und anderen Gruppen besucht und sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich betreut.

Damit ist das Naturschutzhaus mit seinen umgebenden naturnahen Biotopen eine der wichtigsten umweltpädagogischen Lernorte insbesondere für die Dortmunder Bevölkerung.

Der Beirat hat mit großer Sorge vernommen, dass die Finanzierung des Personals (3 Pädagogen und 1 Biologe) nicht mehr gesichert und damit die Existenz des Naturschutzhauses als Ganzes in Frage gestellt ist. Hintergrund ist die Mitteilung des Arbeitsamtes, ab 1.11.2003 keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mehr zur Verfügung zu stellen. Eine Ausdehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit über den jetzigen erheblichen Umfang hinaus ist nicht möglich.

Bislang finanziert das Arbeitsamt Dortmund die Gehälter für drei ABM und ist mit 70 % an den Gehaltskosten einer Mitarbeiterin der Dortmunder Dienste beteiligt. Den Rest von 30 % für diese Mitarbeiterin trägt die Stadt Dortmund / Westfalenpark.

Angesichts der Bedeutung dieser Einrichtung für den Natur- und Umweltschutz und das Image der Stadt hält es der Beirat für dringend erforderlich, kurzfristig zu einer Lösung zu kommen. Sollte dies nicht über eine Weiterführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen möglich sein, bittet der Beirat den Rat der Stadt Dortmund und den Oberbürgermeister um eine Finanzierung bzw. Bereitstellung von städtischem Personal.

Der Beirat beauftragt seinen Vorsitzenden, unverzüglich zu einer Zusammenkunft von Vertretern der Ratsfraktionen, der Stadtverwaltung (zuständige Dezernenten) mit dem Vorsitzenden der AGARD einzuladen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, die das Naturschutzhaus langfristig sichert.

-



zu TOP 3.2
Umsetzung der FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie in Dortmund

Herr Quittek verwies auf das Rundschreiben des Landesbüros der Naturschutzverbände zum Thema FFH-würdige Flächen. Es handele sich um eine Überarbeitung der sog. "Schattenliste" unter Berücksichtigung der konkretisierten Kriterien der EU-Kommission. Leider konnten dabei die aus Naturschutzsicht ebenfalls bedeutenden Schutzgebiete wie "Beerenbruch", "Im Siesack", und "Ölbachtal" nicht berücksichtigt werden. Dafür hätten die aufgenommenen Gebiete aber die Chance, FFH-Gebiete zu werden.

Herr Dr. Marks sicherte zu, dass die neue "Schattenliste" vom Umweltamt bei Planungen und Stellungnahmen beachtet würde. Ein vernünftiges Umsetzen der Richtlinie sei aber nur möglich, wenn endlich bekannt würde, ob das Stadtgebiet Dortmund FFH-Gebiete aufweist. Eine Entscheidung der zuständigen EU-Kommission liegt hierzu noch nicht vor.


zu TOP 3.3
Beantwortung der Anfragen des Beiratsmitglieds Neugebauer aus der 27. Sitzung

Herr Dr. Marks beantwortete die Anfragen wie folgt:

a) Freilaufende Hunde: In dem vorliegenden Fall hatte ein Polizist mit seinem (Polizei-)Hund im NSG gejoggt. Zwar war der Hund nicht angeleint, lief aber "bei Fuß" auf dem Weg. Es sei überzogen, dass sich in derartigen Fällen die untere Landschaftsbehörde damit befasse und sogar den Verbotskatalog für Naturschutzgebiete ändern solle.

Auf den dringenden Wunsch des Beirates sagte Herr Dr. Marks zu, die Verbotsklausel für Hunde wie folgt zu ändern und in das laufende Landschaftsplanänderungsverfahren einzubringen:

Es ist verboten, Hunde in Naturschutzgebieten nicht an der Leine zu führen. Dies Verbot gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der Jagd, des Jagdschutzes und der Jagdaufsicht sowie für Polizeihunde im Einsatz.

b) Runderlass des MUNLV zur Umsetzung der FFH und EG-Vogelschutzrichtlinie für Wälder: Die Verwaltung hatte zunächst angenommen, dass es sich hierbei um die Förderungsrichtlinie für Waldnaturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete in Wäldern handelt. Dies stellte sich als Versehen heraus. Die Anfrage wird in der nächsten Sitzung erneut behandelt. Grundsätzlich sieht die Stadt aber mittelfristigen Handlungsbedarf, der durch Waldpflegepläne näher zu konkretisieren ist. Dies gilt zunächst für die geplanten Naturschutzgebiete. Ob die Stadt Dortmund auch FFH-Gebiete aufweisen wird, ist noch offen.


zu TOP 3.4

Wahl eines Mitglieds für die Jury Umweltpreis

Der Beirat wählte Herrn Dirk Gährken als Mitglied für die Jury Umweltpreis


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Neugebauer fragte nach dem Realisierungssrand der mit Vorlage vom 04.10.2001 für 2002 angekündigten Maßnahmen (Heckenpflege in den Bereichen Brechte, Holthausen und Schwieringhausen; Pflegemaßnahmen in den NSGs "Steinbruch Schüren", "Auf dem Brink" und "Hallerey" sowie im Wannebachtal; Anlegen von Tümpeln im "Vellinger Kamp"; Verbesserung des Feuchtgebiets an der Ellinghauser Straße; Einfriedung des Gewässer im NSG "Mastbruch" mit einem Stahlgitterzaun; Instandsetzung der Einzäunung Amphibientunnel Höfkerstraße; Aufbau eines ökologisch wirksamen Waldrandes an der Südseite des Wickeder Holzes; Schaffung von 2 Tümpeln; Schaffung von Feuchtbiotopen südlich der Straße Wachteloh; Bau einer Fußgängerbrücke und eines Wanderweges am Nordrand des Kurler Busches). Darüber hinaus bat er um Mitteilung, welche Maßnahmen 2003 durchgeführt werden sollen und für 2004 geplant sind. Herr Höing sagte eine Information hierzu für die Septembersitzung zu.

Herr Hülsmann-Trapphoff bat um einen aktuellen Sachstandsbericht im Hinblick auf die geplante Reithalle an der Blickstraße. Hierzu gab Herr Quittek an, dass das Umweltamt das Bauordnungsamt um einen Sachstandsbericht gebeten habe.