Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:05 - 18:55 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Manfred Jostes (CDU), Vorsitzender

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Konrad Weber (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU) bis 16.50 Uhr

RM Matthias Ulrich (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU) ab 16.50 Uhr
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU) ab 15.55 Uhr
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Walter Knieling (CDU) ab 15.20 Uhr
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Renate Weyer (SPD) i. V. für RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Rita Brandt (SPD) i. V. für RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD) bis 17.20 Uhr
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Karla Michenbach (CDU) i. V. für sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:
RM Detlef Münch

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund zu TOP 11.2
Herr Hettwer - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund zu TOP 11.2
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann - 7/Dez.
Herr StR Sierau - 6/Dez. bis 18.00 Uhr
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Glaster - 6/MTC

Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Bornkessel - StA 60
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Schütte - 64/stv. AL
Herr Liebig - 65/WL
Frau Müller - StA 65
Herr Keune - 66/AL
Herr Marx - 68/WL zu TOP 11.2
Herr Schließler - 69/AL zu TOP 2.3

4. Gäste:
Herr Schwarze-Rodrian - Projekt Ruhr GmbH zu TOP 2.2
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 65. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 18.06.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Auschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 62), der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 14.05.2003

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 63. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.05.2003

2. a) Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04152-03)
- Die BV Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Scharnhorst und Hombruch haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.

2.2 Emscherlandschaftspark 2010
- Präsentation/mündlicher Bericht

b) Angelegenheiten des MTC

2.3 Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04428-03)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Weiterführung der L 663n
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04200-03)
- Anlage 1 - 4 ist beigefügt
Die Anlage "Städtebauliche, verkehrsplanerische und landschaftspflegerische Untersuchung Dortmund / Unna / Holzwickede - Ergebnisbericht" liegt den Fraktionsgeschäftsstellen vor.


3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 04265-03)

3.3 Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
Hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW an die Arbeiterwohlfahrt zum Um- und Ausbau des Gebäudes in der Gneisenaustraße 1 zu einem Bildungs- und Qualifizierungszentrum

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04314-03)

3.4 Bauleitplanung; Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -
hier: I. Beifügung einer aktualisierten Begründung; II. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04317-03)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 - Erdbeerfeld - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04312-03)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, Offenlegungsbeschluss und Änderung des Landschaftplanes Dortmund-Mitte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04381-03)

3.7 Bauleitplanung; 74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark-West -, Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - (gleichzeitig Änderung des Bebauungspläne Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - sowie Aufhebung des Bebauungsplanes Ap 123)
hier: Erneuter Offenlegungsbeschluss für vereinzelte Teilbereiche

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04375-03)

3.8 Quartiersgaragen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04431-03)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 a) 63/2-1-28895
Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 auf dem Grundstück Hülshof, Gemarkung Huckarde, Flur 4, Flurstück 0
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04071-03)

b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 04071-03-ATB)

- Der Antrag wurde in der Sitzung am 14.05.2003 verteilt und mehrheitlich beschlossen und zusammen mit der Vorlage vertagt.

Das Umweltamt wird am 18.06.2003 das Mobilfunkkataster vorstellen.


4.2 63/2-1-29178
Errichtung einer Mobilfunkstation auf dem Grundstück Westfalendamm 87
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Ausnahme von der seit dem 08.02.2002 rechtskräftigen Veränderungssperre -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03945-03)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 14.05.2003 versandt und in der Sitzung aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2003 zu TOP 4.1 (Drucksache-Nr. 04071-03-ATB) vertagt.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Ergebnisse der Gesamtbetrachtung der Altlastensituation im Umfeld der ehemaligen Zinkhütte "Manteuffelstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04369-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 a) Arbeitsbericht 2002 des Amtes für Wohnungswesen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 04222-03-ATC)
- Der Antrag wurde in der Sitzung am 14.05.2003 verteilt und in der Sitzung vertagt.

b) Zweckentfremdungsverordnung - Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.03 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04385-03)

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Brandschutz an Dortmunder Schulen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04432-03)

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Beseitigung des Rieselfeldkanals
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04167-03)

8.2 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen in 2003 und 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04363-03)

8.3 a) Ausbau der Erweiterungsfläche des Hansaplatzes im Bereich Hansastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04247-03)

b) Antrag der SPD-Fraktion mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 04247-03-ATS)

- Der AUSW hat die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion vom 27.05.2003 am 28.05.2003 mit Mehrheit beschlossen. Ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung ist beigefügt.

In der Sitzung am 28.05.2003 wurde vereinbart, zur nächsten Sitzung am 18.06.2003 eine Musterfläche anzulegen. Die Musterfläche befindet sich in der Hansastraße - Höhe Propstei-Arkaden - auf der westlichen Gleisseite. Die Fläche liegt im für Fahrzeugverkehr abgesperrten Bereich der Hansastraße und kann ab sofort besichtigt werden.


8.4 Gestaltung Hansastraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04429-03)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 1. Quartalsbericht 2003 des Eigenbetriebs Städtische Immobilienwirtschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04421-03)

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04090-03)

11.2.2 Benennung des Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfers der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" für die Jahresabschlussprüfung 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04091-03)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Lärmschutzproblematik B1
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04368-03)

13. Anfragen

13.1 Fehlende Kindergartenplätze in Dortmund gefährden positive Wanderungsbilanz
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04401-03)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 65. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 18.06.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:55 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Manfred Jostes (CDU), Vorsitzender

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Konrad Weber (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU) bis 16.50 Uhr

RM Matthias Ulrich (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU) ab 16.50 Uhr
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU) ab 15.55 Uhr
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Walter Knieling (CDU) ab 15.20 Uhr
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Renate Weyer (SPD) i. V. für RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Rita Brandt (SPD) i. V. für RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD) bis 17.20 Uhr
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Karla Michenbach (CDU) i. V. für sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:
RM Detlef Münch

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund zu TOP 11.2
Herr Hettwer - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund zu TOP 11.2
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann - 7/Dez.
Herr StR Sierau - 6/Dez. bis 18.00 Uhr
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Glaster - 6/MTC

Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Bornkessel - StA 60
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Schütte - 64/stv. AL
Herr Liebig - 65/WL
Frau Müller - StA 65
Herr Keune - 66/AL
Herr Marx - 68/WL zu TOP 11.2
Herr Schließler - 69/AL zu TOP 2.3

4. Gäste:
Herr Schwarze-Rodrian - Projekt Ruhr GmbH zu TOP 2.2

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 65. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 18.06.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Auschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 62), der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 14.05.2003

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 63. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.05.2003

2. a) Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04152-03)
- Die BV Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Scharnhorst und Hombruch haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.

2.2 Emscherlandschaftspark 2010
- Präsentation/mündlicher Bericht

b) Angelegenheiten des MTC

2.3 Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04428-03)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Weiterführung der L 663n
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04200-03)
- Anlage 1 - 4 ist beigefügt
Die Anlage "Städtebauliche, verkehrsplanerische und landschaftspflegerische Untersuchung Dortmund / Unna / Holzwickede - Ergebnisbericht" liegt den Fraktionsgeschäftsstellen vor.


3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 04265-03)

3.3 Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
Hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW an die Arbeiterwohlfahrt zum Um- und Ausbau des Gebäudes in der Gneisenaustraße 1 zu einem Bildungs- und Qualifizierungszentrum

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04314-03)

3.4 Bauleitplanung; Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -
hier: I. Beifügung einer aktualisierten Begründung; II. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04317-03)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 - Erdbeerfeld - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04312-03)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, Offenlegungsbeschluss und Änderung des Landschaftplanes Dortmund-Mitte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04381-03)

3.7 Bauleitplanung; 74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark-West -, Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - (gleichzeitig Änderung des Bebauungspläne Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - sowie Aufhebung des Bebauungsplanes Ap 123)
hier: Erneuter Offenlegungsbeschluss für vereinzelte Teilbereiche

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04375-03)

3.8 Quartiersgaragen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04431-03)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 a) 63/2-1-28895
Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 auf dem Grundstück Hülshof, Gemarkung Huckarde, Flur 4, Flurstück 0
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04071-03)

b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 04071-03-ATB)

- Der Antrag wurde in der Sitzung am 14.05.2003 verteilt und mehrheitlich beschlossen und zusammen mit der Vorlage vertagt.

Das Umweltamt wird am 18.06.2003 das Mobilfunkkataster vorstellen.


4.2 63/2-1-29178
Errichtung einer Mobilfunkstation auf dem Grundstück Westfalendamm 87
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Ausnahme von der seit dem 08.02.2002 rechtskräftigen Veränderungssperre -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03945-03)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 14.05.2003 versandt und in der Sitzung aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2003 zu TOP 4.1 (Drucksache-Nr. 04071-03-ATB) vertagt.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Ergebnisse der Gesamtbetrachtung der Altlastensituation im Umfeld der ehemaligen Zinkhütte "Manteuffelstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04369-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 a) Arbeitsbericht 2002 des Amtes für Wohnungswesen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 04222-03-ATC)
- Der Antrag wurde in der Sitzung am 14.05.2003 verteilt und in der Sitzung vertagt.

b) Zweckentfremdungsverordnung - Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.03 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04385-03)

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Brandschutz an Dortmunder Schulen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04432-03)

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Beseitigung des Rieselfeldkanals
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04167-03)

8.2 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen in 2003 und 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04363-03)

8.3 a) Ausbau der Erweiterungsfläche des Hansaplatzes im Bereich Hansastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04247-03)

b) Antrag der SPD-Fraktion mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 04247-03-ATS)

- Der AUSW hat die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion vom 27.05.2003 am 28.05.2003 mit Mehrheit beschlossen. Ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung ist beigefügt.

In der Sitzung am 28.05.2003 wurde vereinbart, zur nächsten Sitzung am 18.06.2003 eine Musterfläche anzulegen. Die Musterfläche befindet sich in der Hansastraße - Höhe Propstei-Arkaden - auf der westlichen Gleisseite. Die Fläche liegt im für Fahrzeugverkehr abgesperrten Bereich der Hansastraße und kann ab sofort besichtigt werden.


8.4 Gestaltung Hansastraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04429-03)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 1. Quartalsbericht 2003 des Eigenbetriebs Städtische Immobilienwirtschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04421-03)

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04090-03)

11.2.2 Benennung des Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfers der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" für die Jahresabschlussprüfung 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04091-03)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Lärmschutzproblematik B1
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04368-03)

13. Anfragen

13.1 Fehlende Kindergartenplätze in Dortmund gefährden positive Wanderungsbilanz
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 04401-03)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Neumann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jostes, weist auf das Mitwirkungsverbot hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wurden mit dem Versand zwei Vorschläge zur TO des Herrn RM Münch zugesandt:
a) "Personalnot im Umweltamt gefährdet städtische Umweltziele" (Drucksache-Nr. 04406-03) und
b) "Artenschutzprogramm für die letzten Ringelnattern in Dortmund" (Drucksache-Nr. 04441-03).


Herr RM Münch begründet die Dringlichkeit zu a) damit, dass das Umweltamt bisher gute Artenschutzmaßnahmen durchgeführt hat. Er befürchtet, dass das Personal nicht ausreicht, um sich um die gefährdeten Biotope genügend zu kümmern.


Der AUSW lehnt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion die Anerkennung der Dringlichkeit ab, so dass der Vorschlag zur TO mit der Bezeichnung "Personalnot im Umweltamt gefährdet städtische Umweltziele" (Drucksache-Nr. 04406-03) nicht in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Zu b) nennt Herr RM Münch als Begründung zur Dringlichkeit den aktuellen Handlungsbedarf für Artenschutzmaßnahmen, da Eiablageplätze für die Ringelnattern fehlen.

Auch zu b) "Artenschutzprogramm für die letzten Ringelnattern in Dortmund" (Drucksache-Nr. 04441-03) lehnt es der AUSW mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion ab, die Dringlichkeit anzuerkennen, so dass auch dieser Vorschlag zur TO des Herrn RM Münch nicht in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Herr RM Jostes schlägt vor, die Punkte 8.3 und 8.4 zusammen zu behandeln, da es bei beiden Tageordnungspunkten um die Gestaltung der Hansastraße, d. h. um den Untergrund, geht. Der TOP wird vorgezogen und nach TOP 2.3 behandelt werden.


Herr RM Münch gibt folgende persönliche Erklärung zu TOP 1.3 zur Niederschrift:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich bin tief enttäuscht, dass Sie es nicht für notwendig erachten, hier Dortmund nach vorne zu bringen, und dass Sie dieses wichtige Projekt für Dortmund "Artenschutz - Ringelnattern" abgelehnt haben. Wir haben heute zahlreiche Projekte auf der Tagesordnung, bei denen Biotope massiv zerstört werden sollen. Und wenn dann einmal ein Projekt da ist, um hier wieder Natur zu erhalten, dann nehmen wir das noch nicht einmal auf die Tagesordnung." Die Erklärung wird schimpfend von Herrn RM Münch beendet.

Als nächstes macht Herr RM Jostes den Vorschlag, folgende Tagesordnungspunkte zu TOP 11.2 Friedhöfe Dortmund:
11.2.1 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" (Drucksache Nr.: 04090-03) '
und
11.2.2 Benennung des Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfers der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" für die Jahresabschlussprüfung 2003 (Drucksache Nr.:

04091-03)
vorzuziehen.


Zu TOP 2.2 Emscherlandschaftspark 2010 erfolgt eine Präsentation über Beamer.

Im Anschluss daran, könnte zu TOP 4 das Mobilfunkkataster vorgestellt werden. Die Vorstellung erfolgt aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Vorlage, die unter TOP 4.1
(63/2-1-28895, Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 auf dem Grundstück Hülshof, Gemarkung Huckarde, Flur 4, Flurstück 0, - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) -(Drucksache Nr.: 04071-03)) zu behandeln ist.

Da keine Einwände bestehen, werden die von Herrn RM Jostes vorgeschlagenen Änderungen zur Tagesordnung durch den AUSW einstimmig beschlossen und die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.


Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.07.2003

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 65. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.06.2003

Herr RM Münch bittet darum, den seiner Meinung nach bewertenden Satz auf Seite 7, Absatz 1 der Niederschrift, "Die Erklärung wird schimpfend von Herrn RM Münch beendet." zu streichen.

Herr sB Weikert spricht sich dafür aus, die Niederschrift neutral und sachgemäß zu formulieren.

Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Ablehnung durch Herrn sB Weikert spricht sich der AUSW mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen das Streichen des Satzes aus.

Anschließend weist Herr RM Münch darauf hin, dass er in der Sitzung am 18.06.2003 eine persönliche Erklärung zur Niederschrift gegeben habe. Der letzte Satz hieß: "Pfui, Sie sollten sich was schämen.". Dieser Satz ist nicht in die Niederschrift aufgenommen worden. Herr RM Münch besteht darauf, dass diesen Satz in die Niederschrift neben dem vorgenannten Satz aufgenommen wird.

Der AUSW beschließt einstimmig, diesen Satz nicht in die Niederschrift aufzunehmen und genehmigt damit die Niederschrift über die 65. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.06.2003 in der vorgelegten Form.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 62), der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 14.05.2003

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 62), der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 14.05.2003.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 63. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.05.2003

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 63. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.05.2003.

11.2 Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.2.1
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
(Drucksache Nr.: 04090-03)


Herr Marx weist darauf hin, dass der Wirtschaftsprüfer zur heutigen Bilanzsitzung des Jahresabschlusses eingeladen wurde, aber bisher nicht erschienen sei. Er erklärt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch die Fa. WIBERA erfolgt ist. Am 16.04.2003 wurde von WIBERA ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.


Herr Marx erläutert zu Anlage IV, Seite 14/20, dass der Landtag am 04.06.2003 ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet habe. Bei Verkündung im Juni 2003 wird das Gesetz am 01.09.2003 in Kraft treten.

Herr Steiner macht darauf aufmerksam, dass in den verteilten Broschüren über den Hauptfriedhof, den Ostfriedhof etc. keine Hinweise auf barrierefreie Toiletten auf den Friedhöfen gebe. Er befürchtet, dass kaum Toiletten vorhanden sind oder es bestehe kein Interesse an der Darstellung in den Broschüren.


Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Werksausschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" (Anlagen I - IV),

2. die Entlastung der Werkleitung,

3. den Jahresgewinn 2002 auf neue Rechnung vorzutragen und für die Passivierung weiterer Grabnutzungsrechte zu verwenden.

zu TOP 11.2.2
Benennung des Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfers der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" für die Jahresabschlussprüfung 2003
(Drucksache Nr.: 04091-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen benennt einstimmig für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" für das Jahr 2003 die WIBERA - Wirtschaftsberatung AG -, Niederlassung Dortmund.

2. a) Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns in Dortmund (Drucksache Nr.: 04152-03)

Herr RM Harnisch hofft, dass die Flächen, die im Eigentum von ThyssenKrupp bleiben, zeitnah entwickelt werden, damit auf diesen Flächen Arbeitsplätze geschaffen werden können. Bei Bedarf sollte die Verwaltung die erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. An verschiedenen Stellen in der Vorlage ist nach Angaben des Herrn RM Harnisch von "gegebenenfalls" die Rede. Er fordert, diese Fälle in der nächsten Vorlage zum Flächennutzungsplan zu konkretisieren.
Außerdem bittet Herr RM Harnisch darum, die Bezirksvertretung Mengede bei dieser Vorlage zu beteiligen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

1. den ThyssenKrupp Konzern bei der Entwicklung der abgestimmten Nutzungsziele für deren Grundstücksbestand zu begleiten;
2. die für die einzelnen Flächen vorgeschlagenen Nutzungsziele ergebnisoffen in die laufenden GEP- und F-Plan-Neuaufstellungsverfahren und somit in die erforderlichen weiteren Prüfverfahren und Abwägungsprozesse einzubringen.

zu TOP 2.2
Emscherlandschaftspark 2010
- Präsentation/mündlicher Bericht

Herr Schwarze-Rodrian - Projekt Ruhr GmbH - stellt einen Überblick über den Masterplan Emscherlandschaftspark 2010 vor. Das Masterplanverfahren läuft seit Sommer 2002 und wird bis zum Sommer 2004 laufen.
Der Masterplan Emscherlandschaftspark formuliert die Strategie, fokussiert die zweite Dekade der Parkentwicklung neu, beschreibt die Flächenentwicklung, die in den nächsten Jahren in diesem Raum relevant wird, benennt die Schwerpunkte und Projekte, und versucht, mit den Städten, dem Land und den Ressorts einzuschätzen, wie die Umsetzungsmöglichkeiten für den Park bei veränderten fiskalischen Möglichkeiten sind.

In Dortmund gibt es den "Grünen Ring", den Vorschlag der Stadt Dortmund, die Kulisse des Emscherlandschaftsparks im Süden um die City herum zu ergänzen und der Emscher bis zur Quelle zu folgen und dabei das Gelände von Phoenix-Ost und -West einzubeziehen. Die Stadt Dortmund fordert den Masterplan dadurch heraus, dass sie Inputs gibt und Projektvorschläge macht. Es ist nur noch nicht klar, wie die Verbindung, ein durchgängiger Grünzug, zwischen Phoenix und Deusen geschaffen werden kann.

Der Emscherlandschaft ist ein langfristiges Projekt, das bereits über zehn Jahren läuft. Er ist ein Regionalpark vom Rhein bis zum Kamener Kreuz, der in regionale Grünzüge gegliedert ist; 17 Städte und zwei Kreise, der KVR, die Emschergenossenschaft und die Projekt Ruhr GmbH (früher: die IBA Emscherpark) sind daran beteiligt. Die Zusammenarbeit der Nachbarstädte und das Installieren der interkommunalen Arbeitsgemeinschaften für jeden regionalen Grünzug waren strategisch das Wichtigste bei diesem Projekt.
Die Stadt Dortmund hat viele konkrete Einzelmaßnahmen in zwei Grünzügen über das Ökologieprogramm in den 90er Jahren realisiert.

Der Emscherlandschaftspark entdeckt die Stadtlandschaft neu. Er geht davon aus, dass dort, wo es um Abriss geht, nach Alternativen zu suchen ist und sich die Landschaft neu angeeignet werden muss. Sich mit der Landschaft auseinander zu setzen bedeutet auch, sie in ihrer Besonderheit zu entdecken. Das ist die Industrienatur.

"Der Park verbindet" bedeutet, dass der Emscherlandschaftspark durch ein Wegesystem verbunden ist. Hier handelt es sich um einen regionalen Parkweg, zu dem ein Revier-Rad-Leihsystem mit 200 Fahrrädern und Tour- und Führungsangeboten gehört. Verbindungen wurden auch über Brückenschläge hergestellt. Verschiedene Folien zeigen Brücken, die entstanden sind.

Der Emscherlandschaftspark gestaltet Landschaft und integriert Wohnen und Arbeiten am Park, er ist strukturpolitisch begründet, z. B. gibt es den Landschafts- und Gewerbepark Nordstern in Gelsenkirchen und den Innenhafen Duisburg. Der Park inszeniert Licht und Kunst und setzt Zeichen, z. B. das Tetraeder in Bottrop.

Nach 1999 war zunächst unklar, wie es mit dem Emscherlandschaftspark weitergeht. Der Umbau der Emscher ist z. B. bis 2014 vorgesehen. 2001 wurde ein Workshop durchgeführt, im Rahmen dessen eine Befragung der Experten, der Rahmenplanungsbüros und aller Städte erfolgte. Alle Städte, alle Projektträger, der KVR, die drei Bezirksregierungen, die Emschergenossenschaft und die Ressorts haben sich für die Weiterentwicklung des Emscherlandschaftsparks ausgesprochen.

Der Aufsichtsrat der Projekt Ruhr GmbH hat in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Innovationsbeirat beschlossen, die Strukturpolitik des Ruhrgebietes neu aufzustellen, zwölf Kompetenz- und drei Handlungsfelder zu formulieren und den Emscherlandschaftspark als ein wichtiges Handlungsfeld der regionalen Politik festzulegen. Außerdem wurden im Sommer 2002 vier operative Aufträge erteilt: einen Masterplan zu erstellen, ein Qualitätsmanagement aufzubauen, den Parkauf- und den Emscherumbau aufeinander abzustimmen und die thematischen Diskussionen fortzuführen.

Ein Ergebnis des Auftrages zum Masterplan war eine Übersichtskarte für den gesamten Emscherlandschaftspark. Dieser Karte können die Grundflächen des Parks, die Ergänzungs- und Erweiterungsvorschläge der Städte und die Projekte entnommen werden. Mit jeder Stadt und jedem Träger wurde seit Oktober 2002 ein Start-Gespräch geführt, um herauszufinden, was im Masterplan bearbeitet werden soll, und welche Prioritäten und Projekte vorrangig zu sehen sind. Wichtige Projekte wurden inzwischen festgelegt.

Herr Schwarze-Rodrian gibt an, dass der Zwischenbericht gedruckt ist und ein EU-weites Ausschreibungsverfahren läuft, um acht Planungsbüros zu finden, die im 2. Halbjahr 2003 das vertiefen, was in der Auftaktbilanz zusammengestellt wurde. Im Januar/Februar 2004 werden die Einzelleistungen und das, was von den Städten zum Masterplan eingestellt wird, zu einem Masterplan-Entwurf zusammengefasst.

Im Frühjahr 2004 ist es möglich, den Masterplan-Entwurf vorzustellen und dann ist es erforderlich, einen verbindlichen Beschluss, über die kritischen und befürworteten Punkte zu fassen. Hierbei ist darauf zu achten, was finanziell leistbar ist. Die 17 Städte, die Verbandsversammlung des KVR und die Regionalräte können den regionalen und kommunalpolitischen Willen erklären. Es können Prioritäten gesetzt werden und im Sommer kann die landespolitische Beschlussfassung erfolgen.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Präsentation des Emscherlandschaftsparks das Potenzial der Region darstellt. Die Ruhrregion muss sich weder von der Größe noch der Bevölkerung und wie die Ausstattung mit Grünflächen ist, verstecken. Herr StR Sierau hebt beim Emscherlandschaftspark insbesondere den regionalen Zusammenhang hervor. Zum weiteren Verfahren erläutert Herr StR Sierau, dass die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplans (FNP) und der Masterpläne in Dortmund so voran schreiten, dass voraussichtlich im April 2004 der Rat den Flächennutzungsplan beschließen wird, um ihn zur Genehmigung bei der Bezirksregierung in Arnsberg vorzulegen. Parallel läuft zum FNP auch das Anpassungsverfahren für die Landschaftspläne. Die Beschlussfassungen im Rat müssen sich aber im regionalen Zusammenhang wiederfinden.

Herr RM Tech stellt fest, dass der Emscherlandschaftspark sich trotz anfänglicher Skepsis positiv entwickelt habe. Die entwickelten Objekte werden auch von der Bevölkerung gut angenommen, z. B. die Zeche Zollverein. Die Landmarken heben sich aus anderen Regionen stark heraus.

Herr RM Harnisch hält die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Städten zur Realisierung eines Projektes für sehr wichtig. Er stellt vom Emscherlandschaftspark einen Zusammenhang zur Städteregion 2030 her. Er fordert, dass die geplanten Brücken, z. B. über den Dortmund-Ems-Kanal an der Ellinghauser Straße zwischen Mengede und Deusen und in Schwieringhausen, nicht nur technische Bauwerke werden, sondern dass diese an das vorhandene Umfeld angepasst werden.
In Sachen Tourismus bemängelt Herr RM Harnisch, dass in Dortmund am Emscher-Radweg keine Bänke aufgestellt sind, z. B. in Castrop-Rauxel sind dagegen welche vorhanden.
Herr RM Harnisch regt an, Projekte aus anderen Städten im AUSW vorstellen zu lassen.

Frau RM Kröger-Brenner appelliert an den AUSW, sich auch um die Umsetzung des Projektes zu kümmern. Sie weist auf den regionalen Grünzug G hin, zu dessen Erhaltung der Ausschuss nicht beigetragen habe. Als Beispiele nennt sie die Westumgehung Asseln und die Rewe-Erweiterung, die den regionalen Grünzug durchschneiden werden. Im regionalen Grünzug F sollte kein Gewerbe angesiedelt werden, sie verweist auf die Beispiele Groppenbruch und Schwieringhausen.

Herr Schwarze-Rodrian gibt an, dass der Masterplan Flächenvorschläge und auch Aussagen zur Priorität, zu Projekten und Kosten enthalten wird. Zur Forderung des Herrn RM Harnisch, Brücken nicht nur als technische Bauwerke zu sehen, stellt er dar, dass die Transformation von der Industrielandschaft zur urbanen Kulturlandschaft als eine Entwicklung der Landschaft - gestaltet unter kulturellen, ästhetischen und wertvollen Ansprüchen - zu verstehen ist. Dazu gehört auch Baukultur an allen Brückenbauwerken. Zur Parkinfrastruktur gehören ein funktionsfähiges Radwegenetz und ein Beschilderungssystem, außerdem müsse der Nutzer sich dort wohl fühlen. Es wird derzeitig die Frage nach der Aufenthaltsqualität der Parkinfrastruktur 2010 bearbeitet.

Herr RM Münch befürchtet, dass bei Nutzungskonflikten, z. B. mit dem Straßenverkehr, eine Abwägung immer zu Lasten der Ökologie durchgeführt wird. Der Ausschuss müsse die Priorität in Grünangelegenheiten festsetzen. Herrn RM Münch fehlen Highlights und Landmarken in Dortmund, wie das Tetraeder in Bottrop oder Gasometer in Oberhausen. Er fragt nach Überlegungen zu einer Entspundung des Kanals, zumindest in Teilbereichen.

Herr RM Follert stellt sich Synergien und Bündelungen vor, wenn regional gearbeitet wird. Positiv am Emscherlandschaftspark findet er die interkommunale Verbindung zwischen den Städten und die Renaturierung der Emscher, die mit einer erheblichen Qualitätsverbesserung der umliegenden Bereiche einhergeht. Er geht davon aus, dass in der finanziellen Situation des Landes und der Städte eine Weiterführung des Emscherlandschaftsparks schwierig werden wird.

Herr StR Sierau erläutert zur Aufenthaltsqualität entlang der Fuß- und Radwege, dass es hier noch viel zu tun gebe. Die im Bereich Emscherlandschaftspark betroffenen Planungsdezernenten finden den Masterplanprozess der Projekt Ruhr GmbH vorbildlich, auch für Fragestellungen der Wirtschaftsflächenentwicklung oder die Entwicklung des Bereiches.
Herr StR Sierau bezeichnet das Projekt als stadtökologischen Umbau, es entstehe neue Landschaft auf ehemals anders genutzten Flächen. Die im Rat 1998 beschlossenen Umweltqualitätsziele sollen nun umgesetzt werden und zu einer ökologischen Optimierung des Standortes Dortmund und einer wesentlichen Verbesserung der Naherholung und der Freizeitangebote führen.

zu TOP 4.1
b) Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache-Nr. 04071-03-ATB) mit der Bezeichnung "63/2-1-28895, Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 auf dem Grundstück Hülshof, Gemarkung Huckarde, Flur 4, Flurstück 0, - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.05.2003
- Der Antrag war am 14.05.2003 mit Mehrheit beschlossen worden

Herr Dr. Grote stellt das Mobilfunkkataster des Umweltamtes vor, das im Internet unter www.dortmund.de zusammen mit einer textlichen Beschreibung mit Hinweisen zu Richtwerten und -linien zu finden ist. Das Internet gibt nach Eingabe eines Straßennamens die Straße und die nähere Umgebung wider. Die roten Punkte auf der Karte stellen die Mobilfunkbasisstationen dar, die gelben Flächen zeigen die einzuhaltende Abstandsflächen von ca. 100 m um empfindliche Nutzungen, wie Schulen und Kindergärten, herum. Die Darstellung basiert auf der im Internet verfügbare Stadtkarte, sie ist nicht parzellenscharf. Das Umweltamt schreibt das Mobilfunkkataster laufend fort, so dass es einen Überblick über die Standorte und die empfindlichen Nutzungen in der Nähe verschafft. Zur Zeit zeigt die Karte 450 Anlagen von vier Betreibern, die farblich unterschiedlich dargestellt sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis.

2. b) Angelegenheiten des MTC

zu TOP 2.3
a) Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04428-03)

- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der o. g. Bezeichnung vom 16.06.2003 (Drucksache Nr.: 04428-03-ASB) (wurde nachgereicht)
b) - Antrag der CDU-Fraktion mit der o. g. Bezeichnung vom 18.06.2003 (Drucksache Nr.: 04428-03-ATC)
(wurde nachgereicht)

Frau RM Reuter erläutert die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fragen, ob ein Antrag auf Fördermittel vorliegt, wie ggf. eine Finanzierungslücke geschlossen werden kann, die Informationspolitik und das weitere Vorgehen interessieren Frau RM Reuter besonders.

Herr RM Follert begründet den heute vorgelegten Antrag der CDU-Fraktion. Er stellt sich ein Projektcontrolling vor.

Herr RM Drabig macht deutlich, dass die Bildung einer Kommission für den Hauptbahnhof direktere Informationen zugelassen hätte. Eine Dauerberichterstattung hält er nicht für sinnvoll, ein solches Projekt, wie 3do, bezeichnet er als interaktiven Prozess.

Herr RM Harnisch lehnt für die SPD-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion ab. Die bisherige Berichterstattung hat seines Erachtens verdeutlicht, dass die Verwaltung alles Erforderliche für das Projekt getan habe. Ein Bericht könne immer nur eine Momentaufnahme sein. Die Personalressourcen der Stadtverwaltung müssen so eingesetzt werden, dass es für das Projekt förderlich ist.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass es immer wieder eine Berichterstattung durch die Verwaltung zur Sicht der Verwaltung und zum Stand der Verwaltungskenntnisse zu anderen Verfahren gegeben habe. Er informiert darüber, dass das landesplanerische Einvernehmen gemäß § 20 Landesplanungsgesetz seitens des Landes nun mit Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 17.06.2003 vorliegt. Auf dieser Grundlage werden nun die weiteren Bauleitplanverfahren verfolgt. Am 22.10.2002 war der Antrag der Stadt Dortmund auf Prüfung der Übereinstimmung der 99. Flächennutzungsplanänderung gestellt worden. Daraufhin erfolgte im Oktober 2002 die Eröffnung des landesplanerischen Anhörungsverfahrens mit Frist bis 15.01.2003. Am 14.11.2002 war die Informations- und Einführungsveranstaltung, am 27.02.2003 wurde ein Abstimmungsgespräch mit allen Beteiligten, wie der Industrie- und Handelskammer, dem Einzelhandelsverband und den Gutachtern, geführt. Am 03.06.2003 war die Durchführung des landesplanerischen Erörterungstermins zur Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken, zu denen die Stadt Dortmund eine Stellungnahme abgegeben hatte.
Als nächstes ist vorgesehen, einen Ratsbeschluss für die Offenlegung in der Sitzung am 24.07.2003 einzuholen. Die Offenlegung soll im September 2003 erfolgen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Stadt Dortmund inzwischen angeschrieben und gebeten, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes die öffentliche Auslegung der Pläne vorzunehmen, dies wird vom 30.06.- 29.07.2003 erfolgen.
Herr StR Sierau hat den Eindruck, dass es seitens der Planfeststellungsbehörde in Arnsberg die Absicht gibt, das Verfahren schnell vorwärts zu bringen.
Die Stadt Dortmund hat mit Schreiben vom 05.03.2003 bei der DB Services Immobilien in Köln die Einleitung des bahnrechtlichen Entwicklungsverfahrens beantragt. Die Entbehrlichkeitsprüfung durch das Eisenbahnbundesamt läuft derzeitig. Herr StR Sierau geht aufgrund der bisherigen Abstimmungen nicht davon aus, dass es hier Schwierigkeiten geben wird.

Herr StR Sierau stellt fest, dass es einen Förderantrag gebe. Weitere Informationen müssten von der Deutschen Bahn AG als Antragsteller kommen.



Herr RM Jostes erwartet von der Projektgruppe eine regelmäßige Berichterstattung.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass die Stadt Dortmund nicht für alles im Projekt die Verantwortung trägt. Die Stadt Dortmund hat keinen Einfluss auf die Kommunikation bei den Antrag stellenden Unternehmen und auch nicht auf die der bearbeitenden Stellen.
Herr StR Sierau stellt fest, dass die Verwaltung die Aufträge des Rates immer umgesetzt habe.


Beschluss zur Bitte um Stellungnahme (Drucksache-Nr. 04428-03-ASB):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache-Nr. 04428-03-ATC):
Der AUSW beschließt mit den Stimmen der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache-Nr. 04428-03-ATC):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung damit, ab sofort alle zwei Monate über die Ziel- und Zeitplanung sowie den Fortschritt des Planungs- und Genehmigungsstandes für das Projekt „Dortmunder Hauptbahnhof“ im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu berichten.

Dabei sind die Planungen und bereits erreichte Fortschritte getrennt nach den Beteiligten (beteiligte Stadtämter, unter anderem Planungsamt, Tiefbauamt, Stadtbahnbauamt; Investor Sonae; Deutsche Bahn; Eisenbahnbundesamt) alle zwei Monate konkret darzustellen. Für die erste Berichterstattung sollen die Beteiligten eingeladen werden und direkt vortragen.

Die Koordinierung erfolgt durch die Arbeitsgruppe MTC der Stadtverwaltung.

zu TOP 8.3
a) Ausbau der Erweiterungsfläche des Hansaplatzes im Bereich Hansastraße
(Drucksache Nr.: 04247-03)

b) Ausbau der Erweiterungsfläche des Hansaplatzes im Bereich Hansastraße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04247-03-ATS)

- Der AUSW hat die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion vom 27.05.2003 am 28.05.2003 mit Mehrheit beschlossen. Ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung wurde beigefügt.
zu TOP 8.4
Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.06.2003 mit der Bezeichnung "Gestaltung Hansastraße" (Drucksache Nr.: 04429-03)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 16.06.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 04429-03-ATB)
(wurde nachgereicht)

TOP 8.3 und 8.4 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen aufgerufen und behandelt.

Herr RM Zuch verweist auf den bestehenden Ratsbeschluss, dass die Hansastraße dem Markt zugeführt werden soll. Die Einebnung auf die Höhe des Hansaplatzes wird bei einem jetzt geplanten Provisorium als Untergrund für eine endgültige Lösung für den Hansaplatz entstehen. Herr RM Zuch spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für eine Asphaltdecke als Provisorium aus, die bei der Neugestaltung des Hansaplatzes anschließend auch überplant werden soll. Die Asphaltdecke sollte mit einer hellen Körnung zu 50 % angereichert werden.

Frau RM Reuter erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es könne sich zur Zeit bei dem Belag für die Hansastraße nur um ein Provisorium handeln.

Herr RM Harnisch spricht sich im Namen der SPD-Fraktion dafür aus, den dunklen Asphalt aufzuhellen und daher mit einer hellen Körnung zu versehen. Es sollte eine ebene Platzfläche von der Hansastraße zum Hansaplatz hergestellt werden. Auch muss das Provisorium zu den hellen Flächen unter den Propsteiarkaden und auf dem Hansaplatz passen. Der gesamte Platz darf aber nicht so werden, wie jetzt das Provisorium geplant wird. Die Qualität des Alten Marktes, der vielfältig genutzt wird, sollte erreicht werden. Herr RM Harnisch verweist in diesem Zusammenhang auf den bereits am 28.05.2003 beschlossenen Antrag der SPD-Fraktion vom 27.05.2003 mit der Bezeichnung "Ausbau der Erweiterungsfläche des Hansaplatzes im Bereich Hansastraße" (Drucksache-Nr. 04247-03-ATS).
Er lehnt für die SPD-Fraktion Punkt 1 und 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, der dritte Punkt sei erledigt, wenn die Fläche begradigt wurde.


Herr RM Follert hält die Gesamtplanung an der Hansastraße und am Hansaplatz für wichtig, insgesamt lehnt auch er für die CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Frau sB Pohlmann-Rohr spricht sich für eine ähnliche Farbe wie den jetzigen Belag aus. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass der Belag kostengünstig sein müsse, da es sich nur um ein Provisorium handle.

Herr RM Jostes fordert auch bei dem vorgesehenen Provisorium eine hohe Qualität.

Herr Keune verdeutlicht, dass die Ebenheit zwischen den Arkaden und dem Hansaplatz hergestellt werden soll, die Schienen auf der Hansastraße herauszunehmen und der Unterbau unter die neue Oberfläche zu schaffen sei. Diese Arbeiten ziehen bereits Kosten in Höhe von ca. 150.000,-- € nach sich. Herr Keune bittet darum, die Verwaltung an dieser Stelle ausprobieren zu lassen, um auch für geplante andere Stellen in der Stadt Lösungen zu finden. Die Verwaltung sollte die Gelegenheit haben, durch den Asphalt und den abgestreuten Asphalt mit unterschiedlichen Aufhellungsgraden auch über die Liegezeit feststellen, wie lange die Helligkeit der Fläche erhalten bleibt und wie die Abstrahlung sein wird.
Herr Keune erklärt außerdem, dass die Fläche der Hansastraße auch für die Erschließung und u. a. für Rettungsfahrzeuge benötigt wird. Er könnte sich vorstellen, zwei unterschiedliche Beläge auf der Hansastraße zu testen. Während der Zeit der Marktnutzung ist ein Befahren der Hansastraße mit Fahrrädern nicht möglich. Im Sommer 2003 könnte der Belag auf die Hansastraße aufgebracht und die Höhenunterschiede beseitigt werden.

Der AUSW signalisiert Herrn StD Fehlemann Zustimmung dazu, die südlichste Musterfläche (erste Fläche Richtung Utermann) auszuwählen. Hierbei soll eine Fläche entstehen, die zu 50 % mit einer hellen Körnung angereichert ist, und bei der die Körnung nicht nur auf den Asphalt aufgestreut, sondern eingewalzt wird.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur "Gestaltung Hansastraße" (Drucksache-Nr. 04429-03-ATB) wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.







3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Weiterführung der L 663n (Drucksache Nr.: 04200-03)

Frau RM Kröger-Brenner lehnt es ab, einen ca. 400 ha großen Freiraum wegen der Weiterführung der L 663 n zu zerstören. Sie fordert wegen verschiedener Unklarheiten dazu auf, die Gutachter im AUSW vortragen zu lassen. Außerdem interessiert sie sich für die Abwägung der verkehrlichen und ökologischen Belange. Sie verweist auf das Gutachten, dem zu entnehmen ist, dass die Auswirkungen auf Boden, Wasser und Klima als sehr negativ eingeschätzt werden. Eine Vorfestlegung hält sie nicht für sinnvoll, ihres Erachtens sollen Umweltverträglichkeitsstudien für alle Varianten erstellt werden. Frau RM Kröger-Brenner beantragt, die Gutachter in der nächsten Sitzung des AUSW, am 09.07.2003, die Gutachten vorstellen zu lassen und die Vorlage daher zu vertagen.

Herr RM Harnisch stimmt zu, die Vorlage in die nächste Sitzung zu vertagen, aber spricht sich gegen das Einladen der Gutachter in den AUSW aus. Der Vorlage kann seines Erachtens soweit gefolgt werden.

Herr RM Follert schließt sich der Meinung der SPD-Fraktion an und begrüßt die Vorlage, da die Weiterführung der L 663 n zu einer wichtigen Entlastung der Hellweg-Schiene führe.

Für Herrn RM Münch ist die Weiterführung eines der massivsten Projekte, das in Dortmund in den Freiraum eingreift. Einer der größten, der Naherholung dienenden Freiräume wird durch diese Maßnahme zerstört werden. Externe Expertenmeinungen sollten eingeholt werden, auch wenn das Gutachten seiner Meinung nach die Verkehrsproblematik stärker als die ökologischen Belange in den Vordergrund rückt.

Herr StR Sierau erklärt, dass der Landesbetrieb Straßenbau mit der Untersuchung die verkehrlichen Wirkungen der Varianten darlegen lassen und auch klären wollte, ob eine Alternative eine ähnliche verkehrliche Entlastungswirkung für den Hellweg haben werde wie die Nord-Variante. Derzeitig besteht das Planungsstadium der Umweltverträglichkeitsstudie. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie werden die Fragestellungen der Landschaft und des Freiraums geklärt. Anschließend erfolgen die Linienbestimmung und die Planfeststellung mit dem Planfeststellungs- beschluss, in den alle Belange einfließen werden.
Herr StR Sierau bezeichnet die Forderung nach einer Präsentation durch die Gutachter als Verzögerungstaktik und verweist auf die Eingaben aus der Bevölkerung der betroffenen Ortsteile, die sich in der Mehrheit für die Nordumgehung ausgesprochen haben.
Die Vorlage gibt laut Herrn StR Sierau den Stand der Gutachtenergebnisse und welche Prognosedaten im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan errechnet wurden wider. Verwaltungsseitig kann nur eine Empfehlung zugelassen werden. Er weist darauf hin, dass es hier nur um die verkehrlichen Belange gehe.

Frau RM Weyer ergänzt, dass in Brackel die Meinung vorherrsche, dass zügig alles passieren muss, um die L 663 n weiterzuführen, da der Asselner Hellweg zweimal täglich vor einem Verkehrskollaps stehe. Der Hellweg sei nicht als Entlastungsstraße ausbaubar.

Der AUSW folgt mit Mehrheit der Stimmen dem Antrag des Herrn RM Zuch auf Schluss der Debatte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage zu vertagen und in der Sitzung des AUSW am 09.07.2003 zu behandeln.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 10.10.2002
(Drucksache Nr.: 04265-03)


Herr RM Berndsen erklärt, dass die Ansiedlung eines Mediamarktes, wie unter Punkt 2 der Vorlage beschrieben, nicht möglich sei. Laut Vorlage ist geplant, den Ein- und Ausfahrtbereich möglichst weit nach Norden von der Kreuzung Evinger Straße/Deutsche Straße weg zu verschieben, so dass nur Rechtsabbiegen zum/vom Fachmarkt möglich ist. Herr RM Berndsen macht darauf aufmerksam, dass es hier um 180 Arbeitsplätze gehe. Er sieht in diesem Fachmarkt eine Möglichkeit zur Stärkung der Evinger Mitte und befürchtet, dass der Investor nun sein Interesse an diesem Fachmarkt aufgeben könnte.

Herr Wilde macht deutlich, dass Ziel dieser Vorlage die Verlängerung der Veränderungssperre sei. Ziel des Bebauungsplanes sei es, den Mediamarkt im Bereich der Evinger Straße planrechtlich zu ermöglichen. An verschiedenen Stellen besteht zur Zeit noch Regelungsbedarf, so dass der Bebauungsplan nicht kurzfristig zu Ende geführt werden kann und die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden muss. Für den Mediamarkt ist geplant, die vorgezogene Planreife zu attestieren. Der einzige, mit dem Vorhabenträger noch zu klärende Punkt ist die Erschließung, d. h. wie kann ein Vollanschluss an die Evinger Straße erreicht werden. Eine Lösung ist inzwischen zwischen Tiefbauamt, Planungsamt und Vorhabenträger abgestimmt. Herr Wilde hofft, dass eine Vereinbarung zwischen Vorhabenträger und Verwaltung erfolgen kann, es noch im Sommer zur Genehmigung kommt und im September mit dem Bau begonnen werden kann.

Herr RM Jostes verweist auf eine Empfehlung des Gestaltungsbeirates, mit der dem Investor noch verschiedene Punkte aufgegeben wurden.

Herr Wilde gibt an, dass die vom Gestaltungsbeirat angesprochenen Punkte dem Architekten aufgetragen werden. Die Grundzüge des Objektes sind hier nicht betroffen und eine Verlängerung des Genehmigungsverfahrens wird nicht erwartet.

Aufgrund der Erklärung des Herrn Wilde stimmt Herr RM Berndsen der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 10.10.2002 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße - um ein Jahr bis zum 23.08.2004 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.3
Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
Hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW an die Arbeiterwohlfahrt zum Um- und Ausbau des Gebäudes in der Gneisenaustraße 1 zu einem Bildungs- und Qualifizierungszentrum (Drucksache Nr.: 04314-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt - vorbehaltlich einer 90%igen Förderung durch das Land NRW aus dem Programm "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" und einer vom Maßnahmeträger vorzulegenden Wirtschaftlichkeitsprüfung - die Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW in Höhe von 277.050,38 € (= 90%) und des notwendigen städtischen Anteils in Höhe von 30.783,38 € (= 10%) an die Arbeiterwohlfahrt. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Vereinbarungen abzuschließen. Die Maßnahme ist an die maßgebliche Beteiligung von Beschäftigungs- und Qualifizierungs-Maßnahmeträgern gebunden.
Die Finanzierung erfolgt über die Finanzposition 6151 9512 0101 - Nordstadt (Investitionsmaßnahmen) Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf - und ist für die Jahre 2003 und 2004 vorgesehen. Für das Jahr 2003 sind Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 € (davon 10.000 € städtischer Eigenanteil) und für das Jahr 2004 Mittel in Höhe von 207.833,76 € (davon 20.783,38 € städtischer Eigenanteil) vorgesehen.
Die anteiligen Landesmittel werden unter der Finanzposition 6151 3614 0101 - Landeszuweisung Nordstadt (Investitionsmaßnahmen) Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf - vereinnahmt.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost -
hier: I. Beifügung einer aktualisierten Begründung; II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 04317-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zu den Änderungen Nr. 21 und 22 des
Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - offengelegte Begründung vom 28.08.2002 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.05.2003 den Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - für die unter Punkt 1 und 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereiche als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 - Erdbeerfeld - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB (Drucksache Nr.: 04312-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld- für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (1. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141;
BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 -Erdbeerfeld- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 12.05.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, Offenlegungsbeschluss und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (Drucksache Nr.: 04381-03)


Herr RM Münch verweist auf die Bürgerproteste wegen des geplanten Bebauungsplanes und der Wohnbebauung. Er befürchtet eine Zerstörung des Oespeler Dorfcharakters.

Frau RM Schilling stimmt für die SPD-Fraktion der Vorlage zu. Sie fordert die Verwaltung dazu auf zu prüfen, ob es aufgrund der Herabstufung der L 609 zur Gemeindestraße möglich ist, hinter dem neuen Bebauungsfeld die Straße abzubinden, so dass nur noch die Busse dort durchfahren können und die Schleichverkehre aus Richtung Witten zum Indu-Park unterbunden werden. Der Hauptverkehr soll über die Straßen Hauert und Brennaborstraße den Indu-Park erreichen.

Herr RM Neumann erklärt, dass die protestierenden Bürger keine Mehrheit in Oespel bilden, sondern ihre Interessen vertreten.

Frau RM Reuter lehnt die Vorlage im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung dazu auf zu prüfen, ob es aufgrund der geplanten Herabstufung der L 609 zur Gemeindestraße möglich ist, hinter dem neuen Bebauungsfeld die Straße abzubinden, und beschließt den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg - um die nachfolgenden Bereiche zu erweitern:

- Erweiterung um einen 20 m breiten Streifen nach Süden, zwischen Ewald-Görshop-Straße und Salinger Weg,

- Erweiterung um die Ausgleichflächen in Dortmund-Persebeck an der BAB A 44, Flurstücke 289 und 292 tlw. (Gemarkung Persebeck, Flur 2).

Der veränderte Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (Einwohnerversammlung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg - unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 148 - Steinsweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 23.05.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte "Landschaftsschutzgebiet Nr.25 - Marten-Oespel -" mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 148 tlw. außer Kraft treten (siehe Ziffer 5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995
(GV NW S. 283).

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; 74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark-West -, Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - (gleichzeitig Änderung des Bebauungspläne Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - sowie Aufhebung des Bebauungsplanes Ap 123)
hier: Erneuter Offenlegungsbeschluss für vereinzelte Teilbereiche
(Drucksache Nr.: 04375-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 130 - Aplerbecker Mark-West - für die unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Teilbereiche und der aktualisierten auszugsweisen Begründung vom 20.05.2003 zu und beschließt einstimmig die erneute öffentliche Auslegung für die unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Teilbereiche auf die verkürzte Dauer von zwei Wochen. Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.8
Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion vom 03.06.2003 mit der Bezeichnung "Quartiersgaragen" (Drucksache Nr.: 04431-03)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04431-03-ATC)
(wurde nachversandt)

Herr RM Follert begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr RM Harnisch stimmt dem Antrag im Namen der SPD-Fraktion zu, schlägt aber mit Blick auf die personelle Situation der Verwaltung vor, dass die Verwaltung zunächst einen Bericht vorlegen sollte. Dieser Bericht sollte dann die Grundlage für weitere vertiefende Untersuchungen sein.

Frau sB Pohlmann-Rohr macht deutlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht grundsätzlich gegen Quartiersgaragen sei, sondern dass sie eine gute Anbindung über den ÖPNV für notwendig hält. Sie ist der Meinung, dass der Markt den Parkdruck regeln wird, ggf. gebe es Investoren für Garagen in den Innenstadtvierteln.

Herr Wilde macht den Vorschlag, dass die Verwaltung statt des konkret im Antrag beschriebenen Zwischenberichtes Praxisbeispiele darstellt, an denen die Tauglichkeit für Dortmund dargelegt werden kann. Ende des Jahres könnte die Verwaltung eine Vorprüfung zusammen mit einem Vorschlag für das weitere Verfahren vorlegen. Erst danach sollte über das weitere Vorgehen entschieden werden.


Beschluss:
Der AUSW beschließt den Antrag der CDU-Fraktion vom 12.06.2003 unter Einbeziehung der Einschränkungen und Ausführungen der Verwaltung mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion:

Die Verwaltung wird aufgefordert:

1. Ein „Konzept zur Einrichtung bzw. Errichtung von Quartiersgaragen“ in Bereichen der Innenstadt, in hieran angrenzenden Gebieten und in Stadtteilzentren, die hohen Wohnanteil aufweisen, vorzulegen.

2. Um Prioritäten setzen zu können, sollen die Gebiete aufgezeigt werden, in denen die Parkmöglichkeiten für die Anwohner wegen der starken Wohnungsverdichtung, der geringen zur Verfügung stehenden öffentlichen Wegefläche, der hohen PKW-Dichte und des Mobilitätsverhaltens der Bewohner, besonders stark eingeschränkt sind.

3. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten soll der Einsatz von unterschiedlichen Typen von Quartiersgaragen geprüft werden. Neben herkömmlichen Tiefgaragen und Parkdecks sollen auch halb- und vollautomatische sogenannte Stapelgaragen mit geringem Platzbedarf in die Überlegungen einbezogen werden. Ebenso soll geprüft werden, ob Möglichkeiten der Bereitstellung firmeneigener Parkflächen (z.B. Telekom Hohe Straße oder REWE Saarlandstraße) für eine Anwohnernutzung außerhalb der Büro- und Geschäftszeiten bestehen.

4. Grundstücke zu benennen, die zur Errichtung von Quartiersgaragen in Betracht kommen und die planungsrechtlich gesichert werden sollen.

5. Die Kosten der jeweiligen Vorschläge sind grob zu ermitteln und die Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ebenso ist zu prüfen, in welchem Umfang Stellplatzablösebeträge bzw. Fördergelder eingesetzt werden können. Eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt darf durch die Einrichtung von Quartiersgaragen nicht entstehen.

Dem AUSW soll noch vor Ablauf des Jahres 2003 ein erster Zwischenbericht über den Stand der Entwicklung dieses Konzeptes mit Prioritätenliste zur Einrichtung bzw. Errichtung von Quartiersgaragen zur weiteren Beratung vorgelegt werden.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
a) 63/2-1-28895
Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 auf dem Grundstück Hülshof, Gemarkung Huckarde, Flur 4, Flurstück 0
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem.
§ 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 04071-03)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.05.2003
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache-Nr. 04071-03-ATB) - war am 14.05.2003 mit Mehrheit beschlossen worden

Das Mobilfunkkataster ist nach TOP 2.2 zu Beginn der Sitzung unter TOP 4.1 b) vorgestellt worden.

Auf die Bitte der Frau RM Reuter erläutert Herr Dr. Grote, dass aktuell ein Vorschlag der Änderung der Vereinbarung mit den Spitzenverbänden und den Telekommunikationsbetreibern vorgelegt wurde. Nach Angaben des Herrn Dr. Grote können die neuen Anlagen relativ konfliktfrei aufgestellt werden. Bei den alten Anlagen gibt es solche, bei denen es u. a. baurechtliche Probleme gibt und solche, bei denen z. B. die Abstandsflächen zu verhandeln sind.
Ein Vorschlag zur Änderung der Vereinbarung beinhaltet das Abgehen vom 100 m-Kreis, z. B. bei öffentlichen Einrichtungen, in denen die Handy-Benutzung häufig und fast obligatorisch sei. Hier nennt Herr Dr. Grote die Schulen. Die Vorschläge werden derzeitig von der Verwaltung überprüft. Die jeweilige Rechtslage im Thema Mobilfunkanlagen ist den entsprechenden Vorlagen zu entnehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hu 126/1 (Abweichung von der festgesetzten Nutzung - Bereich unter Bergaufsicht, zentrale Wasserhaltung - hier: Mobilfunk-/Sendeanlage) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.2
63/2-1-29178
Errichtung einer Mobilfunkstation auf dem Grundstück Westfalendamm 87
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Ausnahme von der seit dem 08.02.2002 rechtskräftigen Veränderungssperre -
(Drucksache Nr.: 03945-03)

- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 14.05.2003 versandt und in der Sitzung aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2003 zu TOP 4.1 (Drucksache-Nr. 04071-03-ATB) vertagt.

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Verbindung mit einer Ausnahme von der seit dem 08.02.02 rechtskräftigen Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Ergebnisse der Gesamtbetrachtung der Altlastensituation im Umfeld der ehemaligen Zinkhütte "Manteuffelstraße" (Drucksache Nr.: 04369-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht und die weitere Vorgehensweise der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 6.1
a) Arbeitsbericht 2002 des Amtes für Wohnungswesen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04222-03-ATC)


Frau RM Horitzky bittet darum, über den Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.2003 abstimmen zu lassen.

Frau sB Pohlmann-Rohr lehnt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Antrag ab.

Herr Steiner bittet um Auskunft darüber, ob der Fragebogen zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger auch an Kunden, die behindertengerechte Wohnungen suchen, gegeben wird. Er spricht die Unzufriedenheit von Familien an, die auf der Suche nach ebenerdigen oder rollstuhlgerechten Wohnungen sind.

Auch Herr RM Berndsen lehnt für die SPD-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion ab. In manchen Bereichen in Dortmund gibt es immer noch Wohnungsknappheit. Außerdem ist seines Erachtens die Umnutzung oder der Umbau einer Wohnung für einen Jungunternehmer langwieriger als eines der zur Zeit leer stehenden Objekte anzumieten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der CDU-Antrag vom 12.05.2003 (Drucksache-Nr. 04222-03-ATC) mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion ab.

b) Zweckentfremdungsverordnung - Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.03 -
(Drucksache Nr.: 04385-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.03 zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Brandschutz an Dortmunder Schulen (Drucksache Nr.: 04432-03)

Herr RM Harnisch macht für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf geltend.

Herr RM Knieling gibt ergänzend zum Antrag der CDU-Fraktion an, dass es nicht nur um den Brandschutz an Dortmunder Schulen gehe.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Antrag der CDU-Fraktion zu vertagen und in der Sitzung des AUSW am 09.07.2003 zu behandeln.

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Beseitigung des Rieselfeldkanals (Drucksache Nr.: 04167-03)


Herr RM Münch regt an, bei den Baumaßnahmen wechselfeuchte Bereiche für die dort lebenden Amphibien als Laichgewässer zu belassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die Beseitigung des Rieselfeldkanals im Abschnitt zwischen dem Aalbach und dem Steinacker-Düker mit einem Kostenaufwand in Höhe von 255.700,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9851 0783 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2003 25.000,-- Euro
Ausgaben 2004 230.700,-- Euro.

zu TOP 8.2
Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen in 2003 und 2004
(Drucksache Nr.: 04363-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung von Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen in 2003 und 2004 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.073.700,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9513 0022 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2003 511.279,-- Euro
Ausgaben 2004 562.421,-- Euro.

zu TOP 8.3
a) Ausbau der Erweiterungsfläche des Hansaplatzes im Bereich Hansastraße
(Drucksache Nr.: 04247-03)

b) Ausbau der Erweiterungsfläche des Hansaplatzes im Bereich Hansastraße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04247-03-ATS)

- Der AUSW hat die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion vom 27.05.2003 am 28.05.2003 mit Mehrheit beschlossen. Ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung wurde beigefügt.

zu TOP 8.4
Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.06.2003 mit der Bezeichnung "Gestaltung Hansastraße" (Drucksache Nr.: 04429-03)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 16.06.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 04429-03-ATB)
(wurde nachgereicht)

TOP 8.3 und 8.4 sind wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen aufgerufen und bereits zu Beginn der Sitzung nach TOP 2.3 behandelt worden.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -



10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

zu TOP 11.1.1
1. Quartalsbericht 2003 des Eigenbetriebs Städtische Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 04421-03)


Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

11.2 Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.2.1
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" (Drucksache Nr.: 04090-03)
zu TOP 11.2.2
Benennung des Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfers der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" für die Jahresabschlussprüfung 2003
(Drucksache Nr.: 04091-03)


TOP 11.2.1 und 11.2.2 sind zu Beginn der Sitzung nach den Regularien behandelt worden.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
a) Lärmschutzproblematik B1, Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04368-03)

b) Lärmschutzproblematik B1, Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04368-03-ATB) (wurde nachgereicht)

Frau RM Reuter begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, verweist auf die Lärm- und Abgasproblematik der B 1 und fordert Schutzmaßnahmen für die Anwohnerinnen und Anwohner der B 1.

Herr RM Harnisch gibt den Hinweis auf eine Klage, die in dieser Angelegenheit anhängig sei.


Herr StD Fehlemann empfiehlt, die beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage zunächst abzuwarten, und lehnt daher eine Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.





13. Anfragen

zu TOP 13.1
Fehlende Kindergartenplätze in Dortmund gefährden positive Wanderungsbilanz
(Drucksache Nr.: 04401-03)


Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des AUSW am 09.07.2003.







J o s t e s N e u m a n n S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)