Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:05 Uhr
Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
Bm Miksch

Rm Berndsen SPD
Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD

Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Jostes CDU
Rm Leniger CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Pisula CDU
Rm Reppin CDU
Rm Schneider CDU

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU beratendes Mitglied


Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.05.2003



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kündigung von Mitgliedschaften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04352-03)

2.1.2 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in I/2003

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04329-03)



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Personalbericht 2002
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04251-03)



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -





3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan
Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteiligungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04168-03)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung der Begründung vom 21.10.2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04129-03)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Große Heimstraße von Sonnenplatz bis Wittekindstraße einschließlich Friedhofsvorplatz am Südwestfriedhof, Neuer Graben von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Schillingstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Essener Straße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Kreuzstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03963-03)

3.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Umnutzung der ehemaligen Hoesch-Schreinerei"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04283-03)

3.5 Bauleitplanung
Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129
- Aplerbecker Mark-Ost -
hier: I. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
II. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04317-03)




3.6 Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW an die Arbeiterwohlfahrt zum Um- und Ausbau des Gebäudes in der Gneisenaustraße 1 zu einem Bildungs-

und Qualifizierungszentrum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04314-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen-



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und weiteres Verfahren

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04128-03)



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sportstättenentwicklungsplanung Dortmund, Teil I - Außensportanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03814-03)



8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -







10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Beitritt zum Public Konsortium des Projektes Digitales Ruhrgebiet/NRW (d-NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04386-03)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung über Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03815-03)



12. Anfragen

- keine Vorlagen -


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

N i e d e r s c h r i f t

über die 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 12.06.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:05 Uhr

Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
Bm Miksch

Rm Berndsen SPD
Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD

Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Jostes CDU
Rm Leniger CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Pisula CDU
Rm Reppin CDU
Rm Schneider CDU

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU beratendes Mitglied


Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter




Veröffentlichte Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.05.2003



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kündigung von Mitgliedschaften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04352-03)

2.1.2 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in I/2003

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04329-03)



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Personalbericht 2002
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04251-03)



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -





3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan
Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteiligungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04168-03)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung der Begründung vom 21.10.2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04129-03)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Große Heimstraße von Sonnenplatz bis Wittekindstraße einschließlich Friedhofsvorplatz am Südwestfriedhof, Neuer Graben von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Schillingstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Essener Straße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Kreuzstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03963-03)

3.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Umnutzung der ehemaligen Hoesch-Schreinerei"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04283-03)

3.5 Bauleitplanung
Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129
- Aplerbecker Mark-Ost -
hier: I. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
II. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04317-03)




3.6 Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW an die Arbeiterwohlfahrt zum Um- und Ausbau des Gebäudes in der Gneisenaustraße 1 zu einem Bildungs-

und Qualifizierungszentrum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04314-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen-



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und weiteres Verfahren

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04128-03)



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sportstättenentwicklungsplanung Dortmund, Teil I - Außensportanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03814-03)



8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -







10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Beitritt zum Public Konsortium des Projektes Digitales Ruhrgebiet/NRW (d-NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04386-03)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung über Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03815-03)



12. Anfragen

- keine Vorlagen -





Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Diekneite (SPD) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §3 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.2.1 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 28.05.2003 mit der Bezeichnung
"Haushaltsausgabereste"

10.2 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
6. Sachstandsbericht
Flächendeckende Einführung des NKF in Dortmund
- weiteres Vorgehen -
(Drucksache Nr.: 04412-03)


Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.05.2003

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 15.05.2003.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Kündigung von Mitgliedschaften
(Drucksache Nr.: 04352-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kündigungen von Mitgliedschaften
der Stadt Dortmund.



zu TOP 2.1.2

dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in I/2003
(Drucksache Nr.: 04329-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.



2.2 F i n a n z e n

zu TOP 2.2.1
Haushaltsausgabereste

(Drucksache Nr.: 04410-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.06.2003 vor:

Die CDU-Fraktion bittet zum Tagesordnungspunkt Haushaltsausgabereste der Sitzung am 12.06.2003 um Stellungnahme zu folgendem Thema:

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen,

in welcher Höhe Haushaltsausgabereste und
in welcher Höhe Haushaltseinnahmereste
jeweils in den Haushaltsjahren 2001 und 2002

zu verzeichnen waren.

Darüber hinaus wird darum gebeten, Auskunft über die geplante weitere Verwendung der Gelder zu erteilen.


StK Pehlke kündigte zu der nachgefragten Höhe der Haushaltseinnahme- und -ausgabereste an, dass er die Zahlen für das Jahr 2001 nachreichen wolle. Die Einzelaufstellung werde der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Für das Jahr 2001 habe man im Verwaltungshaushalt rund 7,2 Mio. Euro und im Vermögens-
haushalt 54,2 Mio. Euro an Haushaltsausgaberesten vorgeschlagen. Mit Ratsbeschluss vom
11.07.2002 seien diese Reste sowie die Fortsetzung der daraus zu finanzierenden Maß-
nahmen genehmigt worden.

Für das Haushaltsjahr 2002 habe die Kämmerei vorläufig im Verwaltungshaushalt
13,8 Mio. Euro und im Vermögenshaushalt 52 Mio. Euro als Haushaltsausgabereste genehmigt.

Die Haushaltsausgabereste aus dem Jahre 2001 seien entweder kassenmäßig in Anspruch genommen worden oder sie würden in den Jahresabschluss 2002 einfließen. Eine Deckungs-
möglichkeit für andere Vorhaben aus diesen Ausgaberesten bestehe nicht mehr.


Die vorläufig genehmigten Haushaltsausgabereste aus dem Jahre 2002 setzten sich im wesentlichen aus den von den Fachbereichen beantragten Werten zusammen. Dabei
seien Vorgaben der Kämmerei zugrunde gelegt worden, wie u. a. die 20 %ige Sperre im
Vermögenshaushalt.

Da das Ergebnis des Jahresabschlusses 2002 zur Zeit ermittelt werde, stehe die Gesamt-
summe der im Vermögenshaushalt zu bildenden Haushaltsausgabereste noch unter deut-
lichen Vorbehalten. Sie könne bei 45 Mio. Euro liegen. Bei einem der Ansätze bestehe evtl.
die Möglichkeit, einen Betrag von 500 000,00 Euro für eine andere Verwendung frei zu be-
kommen.






Unter Berücksichtigung der gebildeten Haushaltseinnahmereste sei von der nach dem Nach-
tragshaushalt 2001 möglichen Gesamtkreditermächtigung in Höhe von 58,2 Mio. Euro ein
Betrag von 5,4 Mio. Euro nicht ausgeschöpft worden. Damit habe man den Auflagen der
Bezirksregierung in diesem Punkt entsprechen können.

Zu den Jahresabschlüssen führte StK Pehlke aus, der Jahresabschluss 2001 habe sich erheblich durch die SAP-Problematik verzögert. Die Schwierigkeiten seien ausgeräumt
worden. Der Jahresabschluss liege nunmehr dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung
vor. Die Verzögerungen beim Jahresabschluss 2001 hätten allerdings auch Auswirkun-
gen auf den Abschluss 2002 gehabt. Man gehe davon aus, dass zur diesjähigen Sommer-
pause ein prüffähiger Abschluss erstellt werden könne.





2.3 P e r s o n a l
zu TOP 2.3.1
Personalbericht 2002
(Drucksache Nr.: 04251-03)

Rm Jörder (SPD) sprach das Marketing-Konzept zur Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte an und bat um Auskunft, ob die neue Konzeption erfolgreich
praktiziert worden sei.


StK Pehlke erläuterte, man habe eine steigende Zahl von Bewerbungen registriert. Allerdings lasse das nicht den Schluss zu, dass auch die Zahl der qualifizierten Einstellungen höher ge-
worden sei. Insgesamt könne die Entwicklung positiv bewertet werden, insbesondere, weil man in das Konzept auch junge Mitarbeiter eingebunden habe, die wüssten, wie Jugend-
liche zu erreichen seien und die zudem gezielt für das Marketing an den Schulen einge-
setzt würden.


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) fragte nach den Gründen für die Fehlquoten, die in einigen Ämtern erheblich seien.


StK Pehlke antwortete, wesentlich dafür sei u. a. die Altersstruktur eines Amtes. Schon ein oder zwei Fälle von Dauererkrankungen ließen die Ausfallquote deutlich steigen. Deshalb prüfe man, ob durch Einzelfälle höhere Fehlquoten entstanden seien oder ob es andere Gründe für eine hohe Quote gebe. Häuften sich Kranheitsfälle systematisch an, gehe dem der Be-
ratungsdienst beim Personalamt nach.


Zum Marketing-Konzept zur Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte führte Herr Schiek ergänzend aus, man habe sich auch dafür interessiert, ob sich die Qualität der Bewerber gesteigert habe. Dabei seien Verbesserungen bei den durchschnittlichen Schulnoten fest-
gestellt worden; ebenso verbesserte Ergebnisse bei den Einstellungstests.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Personalbericht 2002 zur Kenntnis.

2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen-

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1


Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung und aus eingeschränktem Beteiligungsverfahren
II. Feststellungsbeschluss zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 159
IV. Beifügung einer Begründung
V. Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
VI. Kenntnisnahme über das Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 04168-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Herr Rm Jostes weist daraufhin, dass der am 19.02.2003 gefasste Beschluss des AUSW
eine Ergänzung des Punktes 3.3, Ziffer 4 der Vorlage um den Satz "Dem Ausschuss wird
jährlich Bericht erstattet" notwendig macht.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vor:

Die Vorlage wurde mehrheitlich bei 1 Gegenstimme - Frau Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/
Die Grünen) - mit dem Zusatz beschlossen, dass auch die beteiligten Bezirksvertretungen
(Eving, Huckarde und Mengede) ebenso wie der AUSW jährlich über den Zustand des
Naturschutzgebietes informiert werden sollen.


Unter Einbeziehung der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. a) hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Mg 159 vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt

den Anregungen zu Pkt. 5.1, 5.2 und 5.3 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Pkt 5.4 und 5.5 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

I. b) beschließt, den im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen aus den unter Pkt. 7 genannten Gründen nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 Nr. 3 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


II. beschließt die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen - mit aktualisiertem Erläuterungsbericht vom 14.04.2003 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 03.07.2002 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Pkt. 9 Buchstabe a) dieser Beschluss- vorlage genannten Abweichung, und stellt diese Änderung fest;

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. beschließt den Bebauungsplan Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund- Ellinghausen - für den unter Punkt 1.2 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 03.07.2002 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 9 Buchstaben a) bis g) dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung;

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan Mg 159 die modifizierte Begründung vom 14.04.2003. beizufügen;

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


VI. nimmt zur Kenntnis, das mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen - die unter Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW Nr. 41, S. 568, SGV NRW 791)


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;

II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung der Begründung vom 21.10.2002
(Drucksache Nr.: 04129-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 9 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III-FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.12.2002 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße - die Begründung vom 21.10.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.




zu TOP 3.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Große Heimstraße von Sonnenplatz bis Wittekindstraße einschließlich Friedhofsvorplatz am Südwestfriedhof, Neuer Graben von Große Heimstraße bis Linde- mannstraße, Schillingstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Essener Straße
von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Kreuzstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 03963-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßen- bauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Große Heimstraße von Sonnenplatz bis Wittekindstraße einschließlich Friedhofsvorplatz am Süd- westfriedhof, Neuer Graben von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Schillingstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Essener Straße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße, Kreuzstraße von Große Heimstraße bis Lindemannstraße (Gesamtmaßnahme).





zu TOP 3.4
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Umnutzung der ehemaligen Hoesch-Schreinerei"
(Drucksache Nr.: 04283-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Projektes "Umnutzung der ehemaligen Hoesch-Schreinerei" mit Umbaukosten in Höhe von bis zu 818.000,00 EUR. Das Projekt wird im Programmschwerpunkt 2 "Lokale Ökonomie" im Rahmen der EU-Gemein- schaftsinitiative URBAN II ab dem 01.07.2003 bis zum 31.12.2004 durchgeführt.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129
- Aplerbecker Mark-Ost -
hier: I. Beifügung einer aktualisierten Begründung;

II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 04317-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zu den Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - offengelegte Begründung vom 28.08.2002 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.05.2003 den Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes
Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - für die unter Punkt 1 und 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereiche als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.





zu TOP 3.6
Innenstadt Nord - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW an die Arbeiterwohlfahrt zum Um- und Ausbau des Gebäudes in der Gneisenau-

straße 1 zu einem Bildungs- und Qualifizierungszentrum
(Drucksache Nr.: 04314-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt - vorbehaltlich einer 90%igen Förderung durch das Land NRW aus dem Programm "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" und einer vom Maßnahmeträger vorzulegenden Wirtschaftlichkeitsprüfung - die Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW in Höhe von 277.050,38 Euro (= 90%) und des notwendigen städtischen Anteils in Höhe von 30.783,38 Euro (= 10%) an die Arbeiterwohlfahrt. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Vereinbarungen abzuschließen. Die Maß- nahme ist an die maßgebliche Beteiligung von Beschäftigungs- und Qualifizierungs- Maßnahmeträgern gebunden.

Die Finanzierung erfolgt über die Finanzposition 6151 9512 0101 - Nordstadt (Investitions- maßnahmen) Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte, Stadtteil mit besonderem Erneuerungs- bedarf - und ist für die Jahre 2003 und 2004 vorgesehen. Für das Jahr 2003 sind Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro (davon 10.000 Euro städtischer Eigenanteil) und für das Jahr 2004 Mittel in Höhe von 207.833,76 Euro (davon 20.783,38 Euro städtischer Eigenanteil) vorgesehen.
Die anteiligen Landesmittel werden unter der Finanzposition 6151 3614 0101 - Landeszu- weisung Nordstadt (Investitionsmaßnahmen) Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf - vereinnahmt.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit


zu TOP 6.1
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und weiteres Verfahren
(Drucksache Nr.: 04128-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:


Nach ausführlicher Diskussion ist sich der Ausschuss einstimmig einig, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.03:


"Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und im weiteren Entscheidungs- und Beteiligungsverfahren über die Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund neben den in der Verwaltungs- vorlage genannten Umsetzungsschritten folgende Ergänzungen und Schwerpunktsetzungen vorzunehmen:



Der Ausschuss folgt der Auffassung der Verwaltung, dass es wesentliches Ziel kommunaler SeniorInnenpolitik sein muss, älteren und hochaltrigen Menschen weitgehende Selbständigkeit in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu ermöglichen und die Aufnahme in stationären Einrichtungen zu verhindern bzw. so lange wie möglich hinauszuzögern.

Über den verstärkten Einsatz des Instruments der Einzelfallhilfeplanung (Case Management) hinaus, hält der Ausschuss die Einrichtung einer sogenannten clearing-Stelle für erforderlich, um die Module der vorhandenen Hilfestruktur effektiv und auf die Lebenssituation des einzelnen Menschen bezogen ausrichten zu können.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Arbeit der Wohnberatungs- und Wohnan- passungsberatungsstelle des Kreuzviertelvereins dauerhaft und in ausreichendem Umfang abzusichern. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, Projekte des generationen- übergreifenden Wohnen durch entsprechende Dienstleistungen für die Initiatoren solcher Projekte zu unterstützen. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, in jedem Stadtbezirk 'Service- Wohnen zu etablieren und fordert die Verwaltung auf, die notwendigen Voraussetzungen zu klären.

Der Ausschuss hält die Problematik der Betreuung einer zunehmenden Anzahl von altersverwirrten Personen für eine vordringlich zu lösende Aufgabe. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der SeniorInnenheim gGmbH zunächst in einem Modellversuch die teilstationäre Betreuung von Dementen und eine damit verbundene Entlastung der Angehörigen zu konzipieren und die Übertragbarkeit auf eine ausreichende Anzahl von Stadtbezirken zu überprüfen. Darüber hinaus ist der notwendige Bedarf an stationären, teilstationären sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen zu ermitteln und ein Planungshorizont für die Errichtung der notwendigen Einrichtungen darzustellen.









Der Ausschuss spricht sich dafür aus, bei der inhaltlichen Neuausrichtung der Arbeit in den Begegnungsstätten und der Umstrukturierung zu Bürgerzentren differenzierte niedrigschwellige Angebote auch für Demenzkranke und ihre Angehörigen zu berücksichtigen."


sowie folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2003:



"Das Instrument der Einzelfall-Hilfeplanung wird grundsätzlich als ein richtiger Baustein in der städtischen Seniorenhilfe-Planung angesehen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohl- fahrtspflege zu eruieren, ob die Installation von 'Stadtbezirks-Senioren-Managern' als
Schnittstelle zwischen den Seniorinnen und Senioren, den Angeboten der Verbände und den städtischen Sozialhilfediensten bzw. den Einzelhilfeplanungen zielführend sein kann."


als eingebracht zu betrachten und ohne Beschlussfassung in den weiteren Prozess einfließen zu lassen.

Mit diesen Ergänzungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie zur Reform der kommunalen Seniorenarbeit und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Beteiligungsverfahren.




Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beschließen.

7. Kultur, Sport, Freizeit


zu TOP 7.1
Sportstättenentwicklungsplanung Dortmund, Teil I - Außensportanlagen -
(Drucksache Nr.: 03814-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ergänzt den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Absatz 1-6) um folgende Absätze:


7. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr des Infrastrukturdezernats berichtet dem Ausschuss alljährlich über Stand und Ausführung der Tennenplatzpflege.



8. Bei der Sanierung der Außensportanlagen ist den Rasenplätzen besonderes Augenmerk zu widmen. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahmen der bestehenden Rasenplätze ist stets zu prüfen, ob sie aufgrund der vielfältigen Vorteile durch Kunstrasenplätze ersetzt werden können.

9. Die Verwaltung überprüft die vorhandenen Außensportanlagen daraufhin, ob integrierte Freiflächen oder nicht mehr benötigte Anlagen (z.B. Leichtathletikbahnen) für die Schaffung familiengerechter, individuell nutzbarer Freizeitmöglichkeiten umgerüstet werden können. Im Rahmen der Prüfung ist das Jugendamt zu informieren. Sollte das Jugendamt eigene Anregungen einbringen, so ist eine Kostenbeteiligung des Amtes einzufordern.

10. Die Sport- und Freizeitbetriebe legen dem Ausschuss beginnend in 2004 alljährlich vor der Sommerpause ein aktualisiertes Sportstättenkataster - Außensportanlagen vor. Sobald ein entsprechendes Sporthallenkataster erstellt worden ist, sind deren Aktualisierungen zeitgleich zu erarbeiten und vorzulegen. Elementarer Bestandteil der Aktualisierungen bildet der Finanzbedarf für die dringendsten Erneuerungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie deren Finanzierungsquellen.

11. Die Sport- und Freizeitbetriebe entwickeln zusammen mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr umsetzbare Konzepte für das nichtorganisierte Sporttreiben (etwa Radfahren, Inline-Skating) auf vorhandenen autoarmen Straßen und Wegen. Zudem ist bei allen stadtplanerischen Entscheidungen ab sofort der Ausbau des vorhandenen Radwegenetzes unter sportpolitischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Dabei sind die Überlegungen der Nach- barstädte und entsprechende Ansätze auf Landesebene einzubeziehen. Erste Ergebnisse sind
dem Ausschuss bis zum Winter 2003 zu präsentieren.


12. Bei einer Überarbeitung der Richtlinien für die Verteilung der Sportfördermittel soll ein besonderer Schwerpunkt auf die Kinder- und Jugendarbeit gelegt werden und Vereine, die sich hier besonders engagieren, sollen stärker als bisher unterstützt werden.

Die Begründung der Beschlussvorlage ist in Punkt 4.2 wie folgt zu ändern: Die Rangfolgen der für eine Weiterentwicklung vorgesehenen Sportanlagen sind durch Spiegelstriche zu ersetzen, bis geeignete Konzeptionen mit den angeführten Beteiligten entwickelt wurden. Der Ausschuss entscheidet letztlich auf Vorschlag der Verwaltung über die Rangfolge, wenn die Ergebnisse dieser Konzeptionen dem AKSF Mitte des Jahres vorgelegt werden.

Darüber hinaus gilt die Aussage des Dezernenten, dass vor dem Rückbau leichtathletischer Funktionen auf Außensportanlagen (Absatz 2.) stets der Ausschuss angehört wird.



Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vor:

8.2 Vertretungen aller Fraktionen machten deutlich, dass die der Vorlage beigefügten Anlagen
hinsichtlich der Bewertungskriterien wenig durchschaubar seien. Wenngleich die Kriterien
innerhalb der Vorlage selbst kurz dargestellt wurden, bedürfe es diesbezüglich noch aus-

führlicher Erläuterungen.

Herr Bezirksvorsteher Mause wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass der Verein
Mengede 08/20 in Anbetracht der großen Anzahl der Mannschaften und der erforder-
lichen 50 Trainingsstunden/Woche Bedarf für einen weiteren Trainingsplan hätte. Ggfls.
komme die Errichtung einer weiteren Trainingsfläche westlich des derzeit genutzten
Aschefeldes in Betracht. BV-Mitglied Tölch beantragte, den bereits unter TOP 4.2 dis-
kutierten Antrag "Situation der Bezirkssportanlage in Nette" als Anlage zur Vorlage
mit zu behandeln.




Abschließend empfahlen die Mitglieder der Bezirksvertretung bei 2 Stimmenthaltungen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat mehrheitlich, dem in der Vorlage Dez 4
vom 26.03.2003 mit der Bezeichnung "Sportstättenentwicklungsplanung Dortmund,
Teil 1 - Außensportanlagen" aufgeführten Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Es wurde mit dem gleichen Abstimmungsergebnis empfohlen, den Antrag der
SPD-Fraktion als Anlage zur Vorlage zu behandeln.


Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Verlegung der Bezirkssportanlage
vom derzeitigen Standort am Hallenbad zur Straße "Auf dem Wodeacker" entsprechend
dem beigefügten Lageplan möglich ist. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche der zu-
künftigen Bezirkssportanlage als solche zu kennzeichnen und die bisherige Fläche einer
Wohnbebauung zuzuführen. Gleichzeitig ist zu prüfen, welche begleitenden planerischen
und baulichen Maßnahmen erforderlich sind.


Ferner lag eine Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vor:

Die Bezirksvertretung Hörde nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt dem Vorschlag der Verwaltung zu
folgen, mit folgender Ergänzung:

Das Goystadion, mögliche Entwicklungen im Rahmen der Sportstättenentwicklungsplanung
Dortmund, soll mit auf die Tagesordnung der nächsten Projektkonferenz Clarenberg -Stadt-
teil mit besonderem Erneuerungsbedarf gesetzt werden.


Außerdem hatte die Bezirksvertretung Eving folgende Empfehlung ausgesprochen:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt - einstimmig - dem Rat der Stadt zu empfehlen, dem in der Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit den nachstehenden Zusätzen zu folgen:

Zusatzbeschluss:

Die BV Eving schließt sich - einstimmig -, dem bereits ergangenen Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zum Punkt 4.2 der Vorlage an.


In der Liste der Weiterentwicklung der Sportanlagen ist der Sportplatz Brechten (Schiffhorst) aufzunehmen. Um den Eindruck einer "Prioritätenliste" zu vermeiden, ist die durchgehende
Nummerierung durch Spiegelstriche zu ersetzen.


Rm Schneider (CDU) wies daraufhin, dass seine Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und
Freizeit der Vorlage zugestimmt habe; nicht dagegen den Punkten 8, 9 und 11 der vorliegenden Ausschussempfehlung.


Rm Jostes (CDU) erläuterte, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Hörde und Mengede an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen habe. Er sehe in den Voten allerdings Arbeitsaufträge an die Verwaltung und nicht Empfehlungen, mit denen sich der AUSW befassen müsste.





Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bat, über die Empfehlung der Bezirks-
vertretung Eving nicht abzustimmen, da der Protokollauszug erst heute vorgelegt worden sei.


OB Dr. Langemeyer erklärte, die Hinweise von Rm Schneider (CDU) würden zu Protokoll genom-
men. Eine Befassung mit der Empfehlung der BV Eving könne ggfls. in der Ratssitzung am
26.06.2003 erfolgen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung
der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Zur Sicherstellung der Bespielbarkeit sind zuerst folgende Sportplatzanlagen für eine Grundinstandsetzung vorzusehen:

- Haferfeldstraße
- Gretelweg
- Hinter Holtein
- Kobbendelle
- Limbecker Straße/Evastraße
- Wischlinger Weg

Die Reihenfolge der empfohlenen Grundinstandsetzungsmaßnahmen entspricht der Prioritätenliste Investitionsstatus.

2. Wenn leichtathletische Anlagen als integraler Bestandteil einer Außensportanlage weder vom Schulsport noch vom Vereinssport weiterhin genutzt werden, ist grundsätzlich der Rückbau der leichtathletischen Funktion vorzusehen.

3. Zur Weiterentwicklung der Dortmunder Sportanlagen sollen Konzepte für deren freizeit- und familienorientierte Ausgestaltung als Ergänzung und Erweiterung zu den bisherigen Funk- tionen entwickelt werden. Der Geschäftsbereich Sport wird beauftragt, für die Plätze Wischlinger Weg und Ostermannstraße/Hahnenmühlenweg, Braucksweg und Provinzialstraße unter Einbeziehung von Sportvereinen, Schulen, Mitgliedern der Bezirksvertretung und Interessierten Bürgerinnen und Bürgern bis zum Herbst 2003 Programme für die angestrebte Weiterentwicklung der Sportanlagen zu konzepieren und politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.


4. Nach Abwicklung der Maßnahmen aus dem Beschlusspunkten 1, 2 und 3 sind die Sportplatzanlagen nach Maßgabe der Prioritätenliste Gesamtauswertung der
Sanierung und Umgestaltung zuzuführen. Die Umsetzung der Planung kann nur im
Rahmen der durch die mittelfristige Finanzplanung vorgesehenen Haushaltsansätze erfolgen.

5. Der Geschäftsbereich Sport wird beauftragt, mit den zuständigen Fachverwaltungen eine Planungskonferenz durchzuführen, in der die Bedarfsanmeldungen aus der Bürgerbe- fragung zur Errichtung von Freizeit-, Sport- und Spielanlagen begutachtet werden, um sie bei künftigen Stadtentwicklungsüberlegungen berücksichtigen zu können.

6. Der Geschäftsbereich Sport wird ferner beauftragt, mit der städtischen Immobilienwirtschaft und dem Stadtplanungsamt nach Perspektiven für die künftige Schaffung und Betreibung von zwei weiteren Finnbahnen in Dortmund zu suchen und die Ergebnisse dieser Recherche bis zum Winter 2003 dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis zu geben.



Das Votum der Bezirksvertretung Eving wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

Die Empfehlungen der Bezirksvertretung Hörde und Mengede werden als Arbeitsaufträge an die Verwaltung gegeben.




8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen Liegenschaften
zu TOP 10.1
Beitritt zum Public Konsortium des Projektes Digitales Ruhrgebiet/NRW (d-NRW)
(Drucksache Nr.: 04386-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 12.06.2003 vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt den Beitritt der Stadt Dortmund zum Public Konsortium des Projektes Digitales Ruhrgebiet/NRW (d-NRW) und unterstreicht, dass die Stadt Dortmund mit ihren bisherigen e-Government Aktivitäten (insbesondere do-map) hervorragend aufgestellt ist, die Entwicklung von e-Government-Anwendungen in NRW voranzubringen.


2. Der Haupt- und Finanzausschuss erkennt in d-NRW als PPP-Modell den zukunftsgerichteten Ansatz, die e-Government-Aktivitäten der Verwaltung nicht nur auf den Bürger, sondern auch die Wirtschaft, Non-Profit-Organisationen und die Verwaltung (intern/extern) auszurichten und geht davon aus, dass sich das Dortmunder Internetportal an den verschiedenen Usergruppen orientiert.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle städtischen Dienstleistungen über die lebens- lagenorientierten Ansätze der do-map hinaus auf ihre Internetfähigkeit zu überprüfen
mit dem Ziel die Dienstleistungsangebote der do-map zu erweitern.

Der Haupt- und Finanzausschuss geht davon aus, dass die do-map nach der Probephase nunmehr unmittelbar in die Startphase eintritt.



4. Der Haupt- und Finanzausschuss sieht in der Einführung des e-Government bei Stadt Dortmund einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsreform, der nicht nur Verwal- tungshandeln effektiver und transparenter machen kann und neue Zugänge zur Verwaltung eröffnet, sondern auch bei der Steuerung von städtischen Ressourcen unterstützend wirken kann.



Rm Jörder (SPD) erläuterte den Antrag. Anschließend beantwortete sie verschiedene Fragen zum Antrag, die zuvor von Rm Hengstenberg (CDU) gestellt worden waren.


Auf die Frage von Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) nach der Vermarktungsmöglichkeit von do-map erklärte StK Pehlke, dass evtl. Einnahmen dem Eigenbetrieb dosys zugute kämen. Allerdings würde durch zusätzlich Einnahmen eine Senkung der Verrechnungspreise möglich werden und zudem ein zusätzlicher Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes geleistet werden können.


OB Dr. Langemeyer ergänzte, das Dortmunder Systemhaus sei Teil der Stadtverwaltung. Die nach außen gerichtete Vermarktung könne nur von Privaten vorgenommen werden. Er begrüße es sehr, dass IBM das Projekt in die Großvermarktung aufgenommen habe.


Unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus vom 12.06.2003 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Beteiligung des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, am Public Konsortium des Projektes Digitales Ruhrgebiet/NRW (d-NRW).

zu TOP 10.2
Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushalts in NRW;
6. Sachstandsbericht
Flächendeckende Einführung des NKF in Dortmund -weiteres Vorgehen-
(Drucksache Nr.: 04412-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 12.06.2003 vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuß begrüßt die flächendeckende Einführung eines neuen, integrierten kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage der Doppik bei der Stadt Dortmund.


Betriebswirtschaftliche Instrumente in der kommunalen Haushaltspolitik werden dazu beitragen, die Bewirtschaftung des Haushaltes wirtschaftlicher, transparenter und zukunftsfähiger zu machen.

Die Stadt Dortmund hat in der Anwendung und der Konzeption des NKF als Testkommune bisher schon wichtige Beiträge für den Reformprozess des kommunalen Haushaltsrechtes erbracht.

2. Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt die Verwaltungsvorlage und formuliert folgende Empfehlungen für die Formulierungen von Gesetzesvorschlägen :
a) Nach der Auswertung der Testergebnisse im Herbst 2003 sind klare rechtliche Regelungen zu treffen und das Gesetzgebungsverfahren für eine neue "GemHVO-Doppik" möglichst im Jahr 2004 abzuschließen.
Besondere gemeindehaushaltsrechtliche Bedingungen wie z.B. der Haushaltsausgleich sind in den neuen Haushaltsvorschriften zu beachten.


b) Den Kommunen wird eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt.
c) Das NKF sollte so nah wie möglich an das kaufmännische Rechnungswesen angenähert werden, um den Einsatz von Standardsoftware zu erleichtern und somit Kosten für die Kommunen zu sparen.

3. Der Haupt- und Finanzausschuß geht davon aus, daß die Verwaltung eine zentrale Finanz- und Anlagenbuchhaltung innerhalb des Finanzdezernates installiert.


StK Pehlke gab einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements. Die dabei gezeigten Schaubilder sind der Nieder-
schrift als Anlage beigefügt.


Darüber hinaus begründete Rm Starke (SPD) den gemeinsamen Antrag und StK Pehlke beantwortete Fragen der Haupt- und Finanzausschussmitglieder.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


zu TOP 11.1
Satzung über Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03815-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der Stadt Dortmund

12. Anfragen

- keine Vorlagen -









Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.05 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.






Der Oberbürgermeister






D r . L a n g e m e y e r D i e k n e i t e
Ratsmitglied






W e b e r
Schriftführer