N I E D E R S C H R I F T


über die 22. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, Mittwoch,
12.12.2001, 14.30 Uhr, Rathaus, Friedensplatz 1, Saal Rothe Erde

Teilnehmer:
a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Ballhausen, Erika
Bomholt, Heinz-Herbert
Brocks, Manfred
Dem, Bärbel
Fibitz, Hans-Ulrich
Garling, Hans-Otto
Gisselmann, Ruth
Harlinghausen, Albrecht
Himmelmann, Ralf
Katsougris, Emanuel
Krüger, Hans-Ulrich
Menkhoff, Reinhard
Roheger, Gerd
Schlifka, Karl Hans
Schröder, Friedhelm
Sittner, Hermann
Tigges, Jörg
Utech, Sigrid

nicht anwesend:
Rogoz, Peter

b) Rat
Borris, Peter Werner -zeitweise-
Gierok, Jens-Carsten

c) Mitglieder des Seniorenbeirats
Blind, Roselies

d) Verwaltung
Bösebeck, Ulrich 51
Hollmann, Karl-Walter 33/1
Mlyncak, Gerd 51/8
Wilde, Ludger 61

Beginn der Sitzung:14.30 Uhr Ende der Sitzung: 17.15Uhr

Tagesordnung -Öffentlicher Teil-


1 Regularien

Zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Albrecht Harlinghausen wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Bezirksvorsteher weist auf die Vorschriften des § 31 GO NW über das Mitwirkungsverbot hin.

Zu TOP 1.3
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 21.11.2001
Die Niederschrift über die 21. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 21.11.2001 wird
einstimmig genehmigt.

Zu TOP 1.4
Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitgliedes der Bezirksvertretung

Der Bezirksvorsteher verpflichtet das neue Mitglied der Bezirksvertretung Manfred Krüger-Sandkamp und lässt ihn die folgende Verpflichtungsformel nachsprechen:
Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.

Zu TOP 1.5
Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung wird festgestellt:
Tagesordnung -Öffentlicher Teil-

1 Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 der Gemeindeordnung für das Land NW

1.3 Genehmigung der Niederschrift der 21. Sitzung der BV vom 21.11.2001

1.4 Feststellung der Tagesordnung
2 Vorlagen

2.1 Umgestaltung Ostenhellweg/Westenhellweg
Drucksache Nr.: 01808-01

2.2 Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher Landschaftspark 2010
Drucksache Nr.: 01806-01
2.3 Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
Drucksache Nr.: 01802-01
2.4 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.01.2002 und 04.05.2002 Drucksache Nr.: 01816-01
2.5 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Reinoldus-Schiller-Gymnasium
Drucksache Nr.: 01935-01

2.6 Kanalerneuerung Strobelallee
Drucksache Nr.: 01734-01

2.7 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Ausbau der Tremoniastraße und den Bau einer Stichstraße westlich der Tremoniastraße in Dortmund-Innenstadt Bebauungsplan InW 103
Antragsteller: Viterra Bauträger AG, Semerteichstraße 47-49, 44141 Dortmund
Drucksache Nr.: 01958-01
2.8 Innenstadt-West
IBA Projekt „Mütterzentrum Dortmund“, Hospitalstraße 6, in Dortmund Dorstfeld
hier: Nachfinanzierung
Drucksache Nr.: 01310-01

2.9 Stimmbezirkseinteilung
Drucksache Nr.: 01891-01
2.10 Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost wg. der Aufstellung des Theaterbrunnens auf dem Ostwall u.a.

2.11 Vereinsförderung

2.12 Grundsatzbeschluss für die Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes -3do-
Drucksache Nr.: 01960-01

2.13 Verkehrskonzept für den Veranstaltungsbereich Westfalenhallen/-stadion
Drucksache Nr.: 01965-01

2.14 Bauleitplanung;
hier: Beschluss zur:
I. Aufhebung von Ratsbeschlüssen;
II. 135. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Aufstellung des Bebauungsplanes In O 219
- Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1);
IV. Änderung und tlw. Änderung von Bebauungsplänen;
V. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
VI. Aufstellung des städtebaulichen Rahmenplanes B 1 und Vergabe der Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes B 1 und des Bebauungsplanes In O 219 durch ein externes Büro;
VII. ggf. Zurückstellung von Bauvoranfragen - (§ 15 BauGB) bzw.
ggf. Beschluss einer Veränderungssperre - (§ 14 BauGB)
3. Anträge und Anfragen
3.1 Nachtfahrverbot Planetenfeldstraße
3.2 Fahrgastunterstand an der Haltestelle „Westpark“

3.3 Neufassung des Haushaltsbeschlusses der 20. Sitzung

3.4 Schäden im WUV-Bereich Friedrichstraße

4. Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung

4.1 Baumfällanträge (von 4.1.1 – 4.1.4)

4.2 Bänke auf dem Wilhelmplatz

4.3 Mdl. Mitteilungen

5. Vorschläge, Anregungen und Beschwerden
keine Vorlagen

Tagesordnung -nichtöffentlicher Teil-

1 Bau einer Tiefgarage zwischen Südwall und Stadthaus
Drucksache Nr.:01992-01
Zu TOP 2.1
Umgestaltung Ostenhellweg/Westenhellweg
Drucksache Nr.: 01808-01

Beschlussvorschlag

Für den Umbau des Straßenzuges Ostenhellweg / Westenhellweg beschließt der Rat die Erhöhung der Gesamtkosten von 3.617.390,-- Euro auf 5.541.893,-- Euro, die bereits im Hpl-Entwurf 2002 veranschlagt sind.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0782 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 3.752.371,-- Euro
Ausgaben 2002 511.292,-- Euro
Ausgaben 2003 1.022.584,-- Euro
Ausgaben 2006 255.646,-- Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Protokollnotiz:
Die Verwaltung wird gebeten, vor Beginn der Bauarbeiten mit allen Beteiligten einvernehmliche Lösungen hinsichtlich des Bauablaufs und der Ausführungszeiten zu suchen.

Zu TOP 2.2
Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher Landschaftspark 2010
Drucksache Nr.: 01806-01

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konzeption des Planungs- und Umweltdezernates für den Emscher - Landschaftspark 2010 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die dort beschriebenen Projekte mit dem Ziel einer Realisierung bis 2010 zu konkretisieren und umzusetzen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Zu TOP 2.3
Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
Drucksache Nr.: 01802-01

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ökologieprogramm Emscher-Lippe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Haushaltsmittel für die Projekte zum Weiterbau des Emscher Landschaftsparks 2010 in die mittelfristige Investitionsplanung aufzunehmen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Zu TOP 2.4
Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.01.2002 und 04.05.2002
Drucksache Nr.: 01816-01

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Absicht des Ordnungsamtes zur Kenntnis, aus Anlass folgender Veranstaltungen jeweils die Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten freizugeben:
05.01.2002 Euro Music City 16.00 – 18.00 Uhr
04.05.2002 Dortmunder Bigband Festival 16.00 - 18.00 Uhr

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.
Die Bezirksvertretung ist dessen ungeachtet einvernehmlich der Auffassung , dass hier, entgegen der Auffassung der Verwaltung auf Seite 3 der Vorlage, die Zuständigkeit des Rates nach § 41 GO nicht gegeben ist.
Der Bezirksvorsteher wird aufgefordert, hierzu eine rechtliche Klärung herbeizuführen.

Die zutreffende Feststellung der Verwaltung, dass die den Freigaben zugrunde liegenden Veranstaltungen im Stadtbezirk Innenstadt-West stattfinden, kann nicht zu dem Fehlschluss führen, dass es sich hier um eine Angelegenheit mit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehender Bedeutung handelt, nur weil die Freigabe auch die beiden anderen Innenstadtbezirke einbezieht, ohne dass dort Veranstaltungen stattfinden. Hierdurch wird lediglich ein selbständiges Recht jeder beteiligten BV begründet, selbständig am Verfahren teilzunehmen. Erst wenn die BV`s keine einheitliche Meinung haben, ist der Weg für ein Verfahren nach § 37 Abs. 2 GO frei. Jedoch entscheidet dann der Hauptausschuss.

Zu TOP 2.5
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Reinoldus-Schiller-Gymnasium
Drucksache Nr.: 01935-01

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes des Reinoldus-Schiller-Gymnasiums, Hallerey 49-51 in Do-Dorstfeld mit Gesamtkosten von 8.896.479,65 € (17.400.000,00 DM).

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition
HJ 2002
HJ 2003
HJ 2004
2300 9409 0198
Haushaltssoll
2.045.168,00 €
4.499.369,00 €
2.351.942,65 €
Verpflichtungs- ermächtigung
4.499.369,00 €
2.351.942,65 €
0,00 €

Die Deckung erfolgt aus den für die Sanierung von Schulen zusätzlich bereitgestellten Mitteln (30 Mio. DM) für das HJ 2002 im Rahmen der einseitigen Deckungsfähigkeit aus der Finanzposition 0354 5000 0000.

Die Verwendung von Mitteln dieser Investitionsmaßnahme für andere Maßnahmen oder Zwecke ist nicht zulässig.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt. Für die Verwendung der fertiggestellten Anlage zahlt der Nutzer ein Nutzungsentgelt.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Zu TOP 2.6
Kanalerneuerung Strobelallee
Drucksache Nr.: 01734-01

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straßen Strobelallee und Im Rabenloh mit einem Kostenaufwand in Höhe von 357.904,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0508 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 10.226,-- Euro
Ausgaben 2002 347.678,-- Euro

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Verwaltung aufzufordern, die Baumaßnahme mit den übrigen dort geplanten Baumaßnahmen zu koordinieren.

Zu TOP 2.7
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Ausbau der Tremoniastraße und den Bau einer Stichstraße westlich der Tremoniastraße in Dortmund-Innenstadt Bebauungsplan InW 103
Antragsteller: Viterra Bauträger AG, Semerteichstraße 47-49, 44141 Dortmund
Drucksache Nr.: 01958-01

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Innenstadt


- Ausbau der Tremoniastraße, Ausbau des Wegeanschlusses an die öffentliche Grünanlage, Bau der Stichstraße westlich der Tremoniastraße und des Fuß- und Radweges einschließlich der Herstellung der Beleuchtungsanlage, der Beschilderung und der erforderlichen Markierung sowie Bau der erforderlichen Entwässerungsanlagen -

wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl III 213-1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Firma Viterra Bauträger AG, Semerteichstraße 47-49, 44141 Dortmund übertragen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt-,Stadtgestaltung und Wohnen einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Zu TOP 2.8
Innenstadt-West
IBA Projekt „Mütterzentrum Dortmund“, Hospitalstraße 6, in Dortmund Dorstfeld
hier: Nachfinanzierung
Drucksache Nr.: 01310-01

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt zur Fortführung des IBA Projektes "Mütterzentrum Dortmund", Hospitalstr. 6, folgende Maßnahmen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzliche Städtebauförderungsmittel zu Kosten in Höhe von 302.000,00 DM zur Finanzierung des Kellerausbaus und der Personalkosten bis Ende 2002 zu beantragen und über die Weiterleitung der Mittel eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Mütterzentrum e.V. abzuschließen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten auf 2.467.000,00 DM. Der Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten wird vom Verein Mütterzentrum e.V. übernommen. Die Zweckbindungsfrist für Städtebauförderungsmittel beträgt 15 Jahre.

2. Der Rat spricht sich dafür aus, die Arbeit des Mütterzentrums durch einen kommunalen Zuschuss ab dem Jahr 2003 langfristig abzusichern. Die Sozialverwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche mit dem Mütterzentrum zu führen und dem Rat zu den Haushaltsberatungen 2003 einen Fördervorschlag zu unterbreiten.

3. Die Finanzierung der Städtebauförderungsmittel ist bei der Finanzposition
6150 9870 0263 –Weiterleitung von Zuschüssen an das Mütterzentrum– für die Jahre 2002 ff. vorgesehen.

Der Geschäftsführer gab bekannt, dass der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie in seiner Sitzung am 11.12.2001 einstimmig beschlossen habe, dem Rat zu empfehlen, entsprechend der Beschlussvorlage zu beschließen.

Die SPD-Fraktion beantragt, da sie die wirtschaftliche Konzeption der Einrichtung von vornherein skeptisch gegenüber gestanden habe, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Die CDU-Fraktion beantragt, da sie beabsichtige, der Vorlage zuzustimmen, die Vorlage abstimmen zu lassen.

Der Bezirksvorsteher lässt nun über den SPD-Antrag als den weitergehenden abstimmen.

Der SPD-Antrag wird gegen 5 Stimmen so beschlossen.

Zu TOP 2.9
Stimmbezirkseinteilung
Drucksache Nr.: 01891-01

Die SPD-Fraktion beantragt,
die Wohngebäude Dorstfelder Hellweg 40 nach Westen bis zur Wittener Str.,
Dorstfelder Hellweg 33 nach Westen bis zur Arminiusstr. und die Gebäude auf dem
Wilhelmplatz selbst dem Stimmbezirk 302 zuzuordnen, weil sie in unmittelbarer Nähe zum Wahllokal „Haus Schmidt“ liegen.
Die dort wohnenden Wähler würden kein Verständnis dafür aufbringen, wenn sie ihre Stimme im „Dorstfelder Hof“ in der Teutoburger Str. abgeben müssten.

Die Bezirksvertretung beschließt diese Änderung einstimmig.

Zu TOP 2.10
Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost wg. der Aufstellung des Theaterbrunnens auf dem Ostwall u.a.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig, dass der Anregung der
BV In-O hinsichtlich der Aufstellung des Theaterbrunnens auf dem Ostwall nicht gefolgt werden soll.
Stattdessen wird die Verwaltung aufgefordert, den Brunnen an seinem alten Standort aufzustellen. Sollte das aus technischen Gründen nicht möglich sein, so wird erwartet, dass die Verwaltung geeignete Standortvorschläge im Bereich des Stadtbezirkes unterbreitet.

Zu TOP 2.11
Vereinsförderung
Siehe Anlage 1

Zu TOP 2.12
Grundsatzbeschluss für die Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes -3do-
Drucksache Nr.: 01960-01

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Innenstadt-West nehmen im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Rat der Stadt nimmt den dargelegten Projektsachstand zur Kenntnis und beschließt

1. die vorgelegte Konzeptionierung „3do“ für die verfeinerte Projektentwicklung und die städtebauliche Entwicklung und Erschließung zugrundezulegen,

2. die Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung / Bebauungsplan) auf dieser Basis fortzuführen,

3. den Städtebaulichen Vertrag diesen Gegebenheiten anzupassen und

4. die erforderlichen städtebaulichen Qualifizierungsverfahren vorzubereiten.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Zu TOP 2.13
Verkehrskonzept für den Veranstaltungsbereich Westfalenhallen/-stadion
Drucksache Nr.: 01965-01

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

(1) Die Verwaltung wird beauftragt, das Verkehrskonzept für den Veranstaltungsbereich umzusetzen.

(2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung für das Verkehrsleit- und Informationssystem bei einem qualifizierten Ingenieurbüro in Auftrag zu geben.


Die Fraktionen machen deutlich, dass sie Genugtuung darüber empfinden, dass eine Vielzahl der in der BV einstimmig empfohlenen Punkte Eingang in diese Vorlage gefunden haben. Einig sind sich die Fraktionen ebenso, dass die Nichtvorlage der von Ihnen geforderten Verkehrsgutachten inakzeptabel ist.

Die SPD-Fraktion empfiehlt die Ablehnung der Vorlage.
Die CDU-Fraktion ist geneigt, der Ziff. 2 zuzustimmen.

Der Antrag der SPD-Fraktion ist der weitergehende.

Der Bezirksvorsteher lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig, den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen.

Zu TOP 2.14
Bauleitplanung;
hier: Beschluss zur:
I. Aufhebung von Ratsbeschlüssen;
II. 135. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Aufstellung des Bebauungsplanes In O 219
- Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1);
IV. Änderung und tlw. Änderung von Bebauungsplänen;
V. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
VII. Aufstellung des städtebaulichen Rahmenplanes B 1 und Vergabe der Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes B 1 und des Bebauungsplanes In O 219 durch ein externes Büro;
VII. ggf. Zurückstellung von Bauvoranfragen - (§ 15 BauGB) bzw.
ggf. Beschluss einer Veränderungssperre - (§ 14 BauGB)
Drucksache Nr.: 01898-01

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt:

I. folgende Ratsbeschlüsse aufzuheben:

vom 08.07.1982 -
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In O 209 - Westfalendamm / B 1 und Beschluss über die Bürgerbeteiligung; gleichzeitig Änderungsbeschluss für die Bebauungspläne 168 und 173 tlw. und den Bebauungsplan 198;

vom 14.05.1987 -
Änderungsbeschluss für die Bebauungspläne 173 und 183 tlw; Beschluss, den im Aufstellungsbeschluss vom 08.07.1982 genannten Planbereich des Bebauungsplanes
In O 209 zu erweitern und über eine erneute Bürgerbeteiligung;


vom 22.09.1969 -
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 197

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/ FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (135. Änderung);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB

III. den Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1) für den unter
Punkt. 2. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


IV. die Bebauungspläne DF 33; 177; In O 103; 183; 173; 169; In O 202; In O 201; 190; DF 46/1 und 198 teilweise zu ändern;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (135. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1);

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

VI. die Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes B 1 für den in der Anlage genannten Planbereich und den städtebaulichen Rahmenplan B 1 und den Bebauungsplan In O 219 durch eine externe Beauftragung erarbeiten zu lassen;

VII. die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan In O 219 Bauvorhaben zurückzustellen (§ 15 BauGB) und den Erlass einer Veränderungssperre vorzubereiten, wenn diese den zukünftigen Zielen und Zwecken der Bauleitplanung entgegenstehen (§ 14 BauGB).

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.





3 Anträge und Anfragen

Zu TOP 3.1
Nachtfahrverbot Planetenfeldstraße
Antrag zur 22. Sitzung der BV / „Nachtfahrverbot ‚Planetenfeldstraße‘“

Sehr geehrter Herr Krüger,


ich möchte Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:
Die BV möge beschließen:
Die BV bekräftigt ihren Beschluß zur Verhängung eines Nachtfahrverbotes für LKW auf der Planetenfeldstraße und fordert die Verwaltung auf, dieses Beschluß umgehend umzusetzen.

Begründung:

Die seinerzeitig von der Verwaltung/dem Dezernenten vorgeschobenen Gründe für die Nichtbefolgung des Beschlusses entbehren spätestens seit Abschluß des Ausbaues der Brennarborstraße jeglicher Grundlage.


Die Bezirksvertretung beschließt diesen Antrag einstimmig.

Zu TOP 3.2
Fahrgastunterstand an der Haltestelle „Westpark“

Sehr geehrter Herr Krüger,
ich möchte Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:
Die BV möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich bei den DSW und dem/der betroffenen Immobilienbesitzer/in für die Errichtung eines weiteren Fahrgastunterstandes an der Haltestelle ‚Westpark‘ (nördliche Seite ‚Lange Straße‘, gegenüber Eugen-Krautscheid-Haus) einzusetzen.

Begründung:

Die hauptsächlich von Schülern und älteren Menschen – letztere häufig gehbehindert – frequentierte Haltestelle ist bisher mit einer Unterstellmöglichkeit auf der südlichen Seite ausgerüstet. Dies führt bei schlechtem Wetter zu einem Verhalten, dass erhebliche Gefahren bei der Querung der Straße durch ältere Menschen für diese heraufbeschwört.


Die Bezirksvertretung beschließt diesen Antrag einstimmig.

Zu TOP 3.3
Neufassung des Haushaltsbeschlusses der 20. Sitzung
Die BV möge beschließen:
In Abänderung ihres Beschlusses der 20. Sitzung beschließt die BV, ihre Haushaltsbeschlüsse nach Verabschiedung des Haushaltes durch den Rat der Stadt zu fassen.

Begründung:

Da die Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes durch den RP ggf. verspätet oder im Extremfall überhaupt nicht erfolgen kann, wäre eine Koppelung der BV-Beschlüsse an eine solche Genehmigung ggf. kontraproduktiv.



Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Zu TOP 3.3 (II)
In diesem Zusammenhang trägt der GF vor, dass das Grünflächenamt aufgrund des Beschlusses der BV aus Frühjahr 2001 fernmdl. die Angebotshöhe f. d. Restaurierung von Grabsteinen und -platten im Westpark durchgegeben hat. Danach entstehen Kosten in Höhe von ca. 45.000,--DM.
Die Bv beschließt einstimmig,
· das dieser Betrag bei Fälligkeit aus den Haushaltsresten der Grünpflege aus 2000 gezahlt werden soll.
· Ebenso soll der seinerzeit beschlossene Betrag in Höhe von 9.000,--DM (50% der Umzäunungskosten Hundewiese Westpark) sowie
· die veranschlagten 30.000,--DM für die Beteiligung an der Erstellung der Fahrradhäuser ( Mai 2001) aus diesem Posten bestritten werden.
Zu TOP 3.4
Schäden im WUV-Bereich Friedrichstraße
Anfrage zur 22. Sitzung der BV / „Schäden im ‚WUV-Bereich Friedrichstraße

Sehr geehrter Herr Krüger,


ich möchte Sie bitten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen bzw. diese der Verwaltung zuzuleiten:
Die Verwaltung wird zur Beantwortung folgender Frage aufgefordert:
In den 80er Jahren wurden im Bereich der Friedrichstraße Wohnumfeldverbesserungen durchgeführt. Inzwischen häufen sich die Beschwerden der Anwohner, die darauf hinweisen, dass Mängel an den Aufpflasterungen vorliegen (wahrscheinlich durch LKW-Verkehre).

Dies führt zu folgenden Fragen:
¨ Sind der Verwaltung diese Schäden bekannt?
¨ Werden Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden ergriffen?
¨ Welche finanziellen Auswirkungen wird die Beseitigung dieser Schaden verursachen?

4 Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung

Zu TOP 4.1
Baumfällanträge
Die BV nimmt die vorliegenden Anträge zur Kenntnis.

Zu TOP 4.2
Bank um die Eiche auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld

Der Geschäftsführer wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung die in der Mitteilung enthaltenen Preisangaben zu klären und die Fotos vorzulegen.

Zu TOP 4.3
Mdl. Mitteilungen

Der Geschäftsführer teilt der BV mit: -


5. Vorschläge, Anregungen und Beschwerden
keine Vorlagen



Hans-Ulrich Krüger Albrecht Harlinghausen Karl-Walter Hollmann
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführer
Bezirksvertretung

N I E D E R S C H R I F T


über die 22. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, Mittwoch,
12.12.2001, 14.30 Uhr, Rathaus, Friedensplatz 1, Saal Rothe Erde

Teilnehmer:
a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Ballhausen, Erika
Bomholt, Heinz-Herbert
Brocks, Manfred
Dem, Bärbel
Fibitz, Hans-Ulrich
Garling, Hans-Otto
Gisselmann, Ruth
Harlinghausen, Albrecht
Himmelmann, Ralf
Katsougris, Emanuel
Krüger, Hans-Ulrich
Menkhoff, Reinhard
Roheger, Gerd
Schlifka, Karl Hans
Schröder, Friedhelm
Sittner, Hermann
Tigges, Jörg
Utech, Sigrid

nicht anwesend:
Rogoz, Peter

b) Rat
Borris, Peter Werner -zeitweise-
Gierok, Jens-Carsten

c) Mitglieder des Seniorenbeirats
Blind, Roselies

d) Verwaltung
Bösebeck, Ulrich 51
Hollmann, Karl-Walter 33/1
Mlyncak, Gerd 51/8
Wilde, Ludger 61

Beginn der Sitzung:14.30 Uhr Ende der Sitzung: 17.15Uhr

Tagesordnung -Öffentlicher Teil-


1 Regularien

Zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Albrecht Harlinghausen wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Bezirksvorsteher weist auf die Vorschriften des § 31 GO NW über das Mitwirkungsverbot hin.

Zu TOP 1.3
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 21.11.2001
Die Niederschrift über die 21. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 21.11.2001 wird
einstimmig genehmigt.

Zu TOP 1.4
Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitgliedes der Bezirksvertretung

Der Bezirksvorsteher verpflichtet das neue Mitglied der Bezirksvertretung Manfred Krüger-Sandkamp und lässt ihn die folgende Verpflichtungsformel nachsprechen:
Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.

Zu TOP 1.5
Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung wird festgestellt:
Tagesordnung -Öffentlicher Teil-

1 Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 der Gemeindeordnung für das Land NW

1.3 Genehmigung der Niederschrift der 21. Sitzung der BV vom 21.11.2001

1.4 Feststellung der Tagesordnung
2 Vorlagen

2.1 Umgestaltung Ostenhellweg/Westenhellweg
Drucksache Nr.: 01808-01

2.2 Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher Landschaftspark 2010
Drucksache Nr.: 01806-01
2.3 Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
Drucksache Nr.: 01802-01
2.4 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.01.2002 und 04.05.2002 Drucksache Nr.: 01816-01
2.5 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Reinoldus-Schiller-Gymnasium
Drucksache Nr.: 01935-01

2.6 Kanalerneuerung Strobelallee
Drucksache Nr.: 01734-01

2.7 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Ausbau der Tremoniastraße und den Bau einer Stichstraße westlich der Tremoniastraße in Dortmund-Innenstadt Bebauungsplan InW 103
Antragsteller: Viterra Bauträger AG, Semerteichstraße 47-49, 44141 Dortmund
Drucksache Nr.: 01958-01
2.8 Innenstadt-West
IBA Projekt „Mütterzentrum Dortmund“, Hospitalstraße 6, in Dortmund Dorstfeld
hier: Nachfinanzierung
Drucksache Nr.: 01310-01

2.9 Stimmbezirkseinteilung
Drucksache Nr.: 01891-01
2.10 Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost wg. der Aufstellung des Theaterbrunnens auf dem Ostwall u.a.

2.11 Vereinsförderung

2.12 Grundsatzbeschluss für die Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes -3do-
Drucksache Nr.: 01960-01

2.13 Verkehrskonzept für den Veranstaltungsbereich Westfalenhallen/-stadion
Drucksache Nr.: 01965-01

2.14 Bauleitplanung;
hier: Beschluss zur:
I. Aufhebung von Ratsbeschlüssen;
II. 135. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Aufstellung des Bebauungsplanes In O 219
- Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1);
IV. Änderung und tlw. Änderung von Bebauungsplänen;
V. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
VI. Aufstellung des städtebaulichen Rahmenplanes B 1 und Vergabe der Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes B 1 und des Bebauungsplanes In O 219 durch ein externes Büro;
VII. ggf. Zurückstellung von Bauvoranfragen - (§ 15 BauGB) bzw.
ggf. Beschluss einer Veränderungssperre - (§ 14 BauGB)
3. Anträge und Anfragen
3.1 Nachtfahrverbot Planetenfeldstraße
3.2 Fahrgastunterstand an der Haltestelle „Westpark“

3.3 Neufassung des Haushaltsbeschlusses der 20. Sitzung

3.4 Schäden im WUV-Bereich Friedrichstraße

4. Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung

4.1 Baumfällanträge (von 4.1.1 – 4.1.4)

4.2 Bänke auf dem Wilhelmplatz

4.3 Mdl. Mitteilungen

5. Vorschläge, Anregungen und Beschwerden
keine Vorlagen

Tagesordnung -nichtöffentlicher Teil-

1 Bau einer Tiefgarage zwischen Südwall und Stadthaus
Drucksache Nr.:01992-01
Zu TOP 2.1
Umgestaltung Ostenhellweg/Westenhellweg
Drucksache Nr.: 01808-01

Beschlussvorschlag

Für den Umbau des Straßenzuges Ostenhellweg / Westenhellweg beschließt der Rat die Erhöhung der Gesamtkosten von 3.617.390,-- Euro auf 5.541.893,-- Euro, die bereits im Hpl-Entwurf 2002 veranschlagt sind.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0782 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 3.752.371,-- Euro
Ausgaben 2002 511.292,-- Euro
Ausgaben 2003 1.022.584,-- Euro
Ausgaben 2006 255.646,-- Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Protokollnotiz:
Die Verwaltung wird gebeten, vor Beginn der Bauarbeiten mit allen Beteiligten einvernehmliche Lösungen hinsichtlich des Bauablaufs und der Ausführungszeiten zu suchen.

Zu TOP 2.2
Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher Landschaftspark 2010
Drucksache Nr.: 01806-01

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konzeption des Planungs- und Umweltdezernates für den Emscher - Landschaftspark 2010 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die dort beschriebenen Projekte mit dem Ziel einer Realisierung bis 2010 zu konkretisieren und umzusetzen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Zu TOP 2.3
Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
Drucksache Nr.: 01802-01

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ökologieprogramm Emscher-Lippe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Haushaltsmittel für die Projekte zum Weiterbau des Emscher Landschaftsparks 2010 in die mittelfristige Investitionsplanung aufzunehmen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Zu TOP 2.4
Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.01.2002 und 04.05.2002
Drucksache Nr.: 01816-01

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Absicht des Ordnungsamtes zur Kenntnis, aus Anlass folgender Veranstaltungen jeweils die Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten freizugeben:
05.01.2002 Euro Music City 16.00 – 18.00 Uhr
04.05.2002 Dortmunder Bigband Festival 16.00 - 18.00 Uhr

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.
Die Bezirksvertretung ist dessen ungeachtet einvernehmlich der Auffassung , dass hier, entgegen der Auffassung der Verwaltung auf Seite 3 der Vorlage, die Zuständigkeit des Rates nach § 41 GO nicht gegeben ist.
Der Bezirksvorsteher wird aufgefordert, hierzu eine rechtliche Klärung herbeizuführen.

Die zutreffende Feststellung der Verwaltung, dass die den Freigaben zugrunde liegenden Veranstaltungen im Stadtbezirk Innenstadt-West stattfinden, kann nicht zu dem Fehlschluss führen, dass es sich hier um eine Angelegenheit mit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehender Bedeutung handelt, nur weil die Freigabe auch die beiden anderen Innenstadtbezirke einbezieht, ohne dass dort Veranstaltungen stattfinden. Hierdurch wird lediglich ein selbständiges Recht jeder beteiligten BV begründet, selbständig am Verfahren teilzunehmen. Erst wenn die BV`s keine einheitliche Meinung haben, ist der Weg für ein Verfahren nach § 37 Abs. 2 GO frei. Jedoch entscheidet dann der Hauptausschuss.

Zu TOP 2.5
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Reinoldus-Schiller-Gymnasium
Drucksache Nr.: 01935-01

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes des Reinoldus-Schiller-Gymnasiums, Hallerey 49-51 in Do-Dorstfeld mit Gesamtkosten von 8.896.479,65 € (17.400.000,00 DM).

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition
HJ 2002
HJ 2003
HJ 2004
2300 9409 0198
Haushaltssoll
2.045.168,00 €
4.499.369,00 €
2.351.942,65 €
Verpflichtungs- ermächtigung
4.499.369,00 €
2.351.942,65 €
0,00 €

Die Deckung erfolgt aus den für die Sanierung von Schulen zusätzlich bereitgestellten Mitteln (30 Mio. DM) für das HJ 2002 im Rahmen der einseitigen Deckungsfähigkeit aus der Finanzposition 0354 5000 0000.

Die Verwendung von Mitteln dieser Investitionsmaßnahme für andere Maßnahmen oder Zwecke ist nicht zulässig.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt. Für die Verwendung der fertiggestellten Anlage zahlt der Nutzer ein Nutzungsentgelt.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Zu TOP 2.6
Kanalerneuerung Strobelallee
Drucksache Nr.: 01734-01

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straßen Strobelallee und Im Rabenloh mit einem Kostenaufwand in Höhe von 357.904,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0508 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 10.226,-- Euro
Ausgaben 2002 347.678,-- Euro

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Verwaltung aufzufordern, die Baumaßnahme mit den übrigen dort geplanten Baumaßnahmen zu koordinieren.

Zu TOP 2.7
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Ausbau der Tremoniastraße und den Bau einer Stichstraße westlich der Tremoniastraße in Dortmund-Innenstadt Bebauungsplan InW 103
Antragsteller: Viterra Bauträger AG, Semerteichstraße 47-49, 44141 Dortmund
Drucksache Nr.: 01958-01

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Innenstadt


- Ausbau der Tremoniastraße, Ausbau des Wegeanschlusses an die öffentliche Grünanlage, Bau der Stichstraße westlich der Tremoniastraße und des Fuß- und Radweges einschließlich der Herstellung der Beleuchtungsanlage, der Beschilderung und der erforderlichen Markierung sowie Bau der erforderlichen Entwässerungsanlagen -

wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl III 213-1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Firma Viterra Bauträger AG, Semerteichstraße 47-49, 44141 Dortmund übertragen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt-,Stadtgestaltung und Wohnen einvernehmlich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Zu TOP 2.8
Innenstadt-West
IBA Projekt „Mütterzentrum Dortmund“, Hospitalstraße 6, in Dortmund Dorstfeld
hier: Nachfinanzierung
Drucksache Nr.: 01310-01

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt zur Fortführung des IBA Projektes "Mütterzentrum Dortmund", Hospitalstr. 6, folgende Maßnahmen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzliche Städtebauförderungsmittel zu Kosten in Höhe von 302.000,00 DM zur Finanzierung des Kellerausbaus und der Personalkosten bis Ende 2002 zu beantragen und über die Weiterleitung der Mittel eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Mütterzentrum e.V. abzuschließen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten auf 2.467.000,00 DM. Der Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten wird vom Verein Mütterzentrum e.V. übernommen. Die Zweckbindungsfrist für Städtebauförderungsmittel beträgt 15 Jahre.

2. Der Rat spricht sich dafür aus, die Arbeit des Mütterzentrums durch einen kommunalen Zuschuss ab dem Jahr 2003 langfristig abzusichern. Die Sozialverwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche mit dem Mütterzentrum zu führen und dem Rat zu den Haushaltsberatungen 2003 einen Fördervorschlag zu unterbreiten.

3. Die Finanzierung der Städtebauförderungsmittel ist bei der Finanzposition
6150 9870 0263 –Weiterleitung von Zuschüssen an das Mütterzentrum– für die Jahre 2002 ff. vorgesehen.

Der Geschäftsführer gab bekannt, dass der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie in seiner Sitzung am 11.12.2001 einstimmig beschlossen habe, dem Rat zu empfehlen, entsprechend der Beschlussvorlage zu beschließen.

Die SPD-Fraktion beantragt, da sie die wirtschaftliche Konzeption der Einrichtung von vornherein skeptisch gegenüber gestanden habe, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Die CDU-Fraktion beantragt, da sie beabsichtige, der Vorlage zuzustimmen, die Vorlage abstimmen zu lassen.

Der Bezirksvorsteher lässt nun über den SPD-Antrag als den weitergehenden abstimmen.

Der SPD-Antrag wird gegen 5 Stimmen so beschlossen.

Zu TOP 2.9
Stimmbezirkseinteilung
Drucksache Nr.: 01891-01

Die SPD-Fraktion beantragt,
die Wohngebäude Dorstfelder Hellweg 40 nach Westen bis zur Wittener Str.,
Dorstfelder Hellweg 33 nach Westen bis zur Arminiusstr. und die Gebäude auf dem
Wilhelmplatz selbst dem Stimmbezirk 302 zuzuordnen, weil sie in unmittelbarer Nähe zum Wahllokal „Haus Schmidt“ liegen.
Die dort wohnenden Wähler würden kein Verständnis dafür aufbringen, wenn sie ihre Stimme im „Dorstfelder Hof“ in der Teutoburger Str. abgeben müssten.

Die Bezirksvertretung beschließt diese Änderung einstimmig.

Zu TOP 2.10
Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost wg. der Aufstellung des Theaterbrunnens auf dem Ostwall u.a.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig, dass der Anregung der
BV In-O hinsichtlich der Aufstellung des Theaterbrunnens auf dem Ostwall nicht gefolgt werden soll.
Stattdessen wird die Verwaltung aufgefordert, den Brunnen an seinem alten Standort aufzustellen. Sollte das aus technischen Gründen nicht möglich sein, so wird erwartet, dass die Verwaltung geeignete Standortvorschläge im Bereich des Stadtbezirkes unterbreitet.

Zu TOP 2.11
Vereinsförderung
Siehe Anlage 1

Zu TOP 2.12
Grundsatzbeschluss für die Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes -3do-
Drucksache Nr.: 01960-01

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Innenstadt-West nehmen im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Rat der Stadt nimmt den dargelegten Projektsachstand zur Kenntnis und beschließt

1. die vorgelegte Konzeptionierung „3do“ für die verfeinerte Projektentwicklung und die städtebauliche Entwicklung und Erschließung zugrundezulegen,

2. die Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung / Bebauungsplan) auf dieser Basis fortzuführen,

3. den Städtebaulichen Vertrag diesen Gegebenheiten anzupassen und

4. die erforderlichen städtebaulichen Qualifizierungsverfahren vorzubereiten.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.

Zu TOP 2.13
Verkehrskonzept für den Veranstaltungsbereich Westfalenhallen/-stadion
Drucksache Nr.: 01965-01

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

(1) Die Verwaltung wird beauftragt, das Verkehrskonzept für den Veranstaltungsbereich umzusetzen.

(2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung für das Verkehrsleit- und Informationssystem bei einem qualifizierten Ingenieurbüro in Auftrag zu geben.


Die Fraktionen machen deutlich, dass sie Genugtuung darüber empfinden, dass eine Vielzahl der in der BV einstimmig empfohlenen Punkte Eingang in diese Vorlage gefunden haben. Einig sind sich die Fraktionen ebenso, dass die Nichtvorlage der von Ihnen geforderten Verkehrsgutachten inakzeptabel ist.

Die SPD-Fraktion empfiehlt die Ablehnung der Vorlage.
Die CDU-Fraktion ist geneigt, der Ziff. 2 zuzustimmen.

Der Antrag der SPD-Fraktion ist der weitergehende.

Der Bezirksvorsteher lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig, den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen.

Zu TOP 2.14
Bauleitplanung;
hier: Beschluss zur:
I. Aufhebung von Ratsbeschlüssen;
II. 135. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Aufstellung des Bebauungsplanes In O 219
- Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1);
IV. Änderung und tlw. Änderung von Bebauungsplänen;
V. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
VII. Aufstellung des städtebaulichen Rahmenplanes B 1 und Vergabe der Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes B 1 und des Bebauungsplanes In O 219 durch ein externes Büro;
VII. ggf. Zurückstellung von Bauvoranfragen - (§ 15 BauGB) bzw.
ggf. Beschluss einer Veränderungssperre - (§ 14 BauGB)
Drucksache Nr.: 01898-01

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt:

I. folgende Ratsbeschlüsse aufzuheben:

vom 08.07.1982 -
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In O 209 - Westfalendamm / B 1 und Beschluss über die Bürgerbeteiligung; gleichzeitig Änderungsbeschluss für die Bebauungspläne 168 und 173 tlw. und den Bebauungsplan 198;

vom 14.05.1987 -
Änderungsbeschluss für die Bebauungspläne 173 und 183 tlw; Beschluss, den im Aufstellungsbeschluss vom 08.07.1982 genannten Planbereich des Bebauungsplanes
In O 209 zu erweitern und über eine erneute Bürgerbeteiligung;


vom 22.09.1969 -
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 197

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/ FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (135. Änderung);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB

III. den Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1) für den unter
Punkt. 2. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


IV. die Bebauungspläne DF 33; 177; In O 103; 183; 173; 169; In O 202; In O 201; 190; DF 46/1 und 198 teilweise zu ändern;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (135. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1);

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

VI. die Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes B 1 für den in der Anlage genannten Planbereich und den städtebaulichen Rahmenplan B 1 und den Bebauungsplan In O 219 durch eine externe Beauftragung erarbeiten zu lassen;

VII. die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan In O 219 Bauvorhaben zurückzustellen (§ 15 BauGB) und den Erlass einer Veränderungssperre vorzubereiten, wenn diese den zukünftigen Zielen und Zwecken der Bauleitplanung entgegenstehen (§ 14 BauGB).

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entsprechen.





3 Anträge und Anfragen

Zu TOP 3.1
Nachtfahrverbot Planetenfeldstraße
Antrag zur 22. Sitzung der BV / „Nachtfahrverbot ‚Planetenfeldstraße‘“

Sehr geehrter Herr Krüger,


ich möchte Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:
Die BV möge beschließen:
Die BV bekräftigt ihren Beschluß zur Verhängung eines Nachtfahrverbotes für LKW auf der Planetenfeldstraße und fordert die Verwaltung auf, dieses Beschluß umgehend umzusetzen.

Begründung:

Die seinerzeitig von der Verwaltung/dem Dezernenten vorgeschobenen Gründe für die Nichtbefolgung des Beschlusses entbehren spätestens seit Abschluß des Ausbaues der Brennarborstraße jeglicher Grundlage.


Die Bezirksvertretung beschließt diesen Antrag einstimmig.

Zu TOP 3.2
Fahrgastunterstand an der Haltestelle „Westpark“

Sehr geehrter Herr Krüger,
ich möchte Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:
Die BV möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich bei den DSW und dem/der betroffenen Immobilienbesitzer/in für die Errichtung eines weiteren Fahrgastunterstandes an der Haltestelle ‚Westpark‘ (nördliche Seite ‚Lange Straße‘, gegenüber Eugen-Krautscheid-Haus) einzusetzen.

Begründung:

Die hauptsächlich von Schülern und älteren Menschen – letztere häufig gehbehindert – frequentierte Haltestelle ist bisher mit einer Unterstellmöglichkeit auf der südlichen Seite ausgerüstet. Dies führt bei schlechtem Wetter zu einem Verhalten, dass erhebliche Gefahren bei der Querung der Straße durch ältere Menschen für diese heraufbeschwört.


Die Bezirksvertretung beschließt diesen Antrag einstimmig.

Zu TOP 3.3
Neufassung des Haushaltsbeschlusses der 20. Sitzung
Die BV möge beschließen:
In Abänderung ihres Beschlusses der 20. Sitzung beschließt die BV, ihre Haushaltsbeschlüsse nach Verabschiedung des Haushaltes durch den Rat der Stadt zu fassen.

Begründung:

Da die Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes durch den RP ggf. verspätet oder im Extremfall überhaupt nicht erfolgen kann, wäre eine Koppelung der BV-Beschlüsse an eine solche Genehmigung ggf. kontraproduktiv.



Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Zu TOP 3.3 (II)
In diesem Zusammenhang trägt der GF vor, dass das Grünflächenamt aufgrund des Beschlusses der BV aus Frühjahr 2001 fernmdl. die Angebotshöhe f. d. Restaurierung von Grabsteinen und -platten im Westpark durchgegeben hat. Danach entstehen Kosten in Höhe von ca. 45.000,--DM.
Die Bv beschließt einstimmig,
· das dieser Betrag bei Fälligkeit aus den Haushaltsresten der Grünpflege aus 2000 gezahlt werden soll.
· Ebenso soll der seinerzeit beschlossene Betrag in Höhe von 9.000,--DM (50% der Umzäunungskosten Hundewiese Westpark) sowie
· die veranschlagten 30.000,--DM für die Beteiligung an der Erstellung der Fahrradhäuser ( Mai 2001) aus diesem Posten bestritten werden.
Zu TOP 3.4
Schäden im WUV-Bereich Friedrichstraße
Anfrage zur 22. Sitzung der BV / „Schäden im ‚WUV-Bereich Friedrichstraße

Sehr geehrter Herr Krüger,


ich möchte Sie bitten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen bzw. diese der Verwaltung zuzuleiten:
Die Verwaltung wird zur Beantwortung folgender Frage aufgefordert:
In den 80er Jahren wurden im Bereich der Friedrichstraße Wohnumfeldverbesserungen durchgeführt. Inzwischen häufen sich die Beschwerden der Anwohner, die darauf hinweisen, dass Mängel an den Aufpflasterungen vorliegen (wahrscheinlich durch LKW-Verkehre).

Dies führt zu folgenden Fragen:
¨ Sind der Verwaltung diese Schäden bekannt?
¨ Werden Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden ergriffen?
¨ Welche finanziellen Auswirkungen wird die Beseitigung dieser Schaden verursachen?

4 Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung

Zu TOP 4.1
Baumfällanträge
Die BV nimmt die vorliegenden Anträge zur Kenntnis.

Zu TOP 4.2
Bank um die Eiche auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld

Der Geschäftsführer wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung die in der Mitteilung enthaltenen Preisangaben zu klären und die Fotos vorzulegen.

Zu TOP 4.3
Mdl. Mitteilungen

Der Geschäftsführer teilt der BV mit: -


5. Vorschläge, Anregungen und Beschwerden
keine Vorlagen



Hans-Ulrich Krüger Albrecht Harlinghausen Karl-Walter Hollmann
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführer
Bezirksvertretung