Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:20 Uhr
Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 76 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.



An der Sitzung nahmen nicht teil:


Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Jostes CDU
Bm Miksch CDU
Rm Reppin CDU
Rm Zuch CDU

Rm Reinbold Bürgerliste




Von der Verwaltung waren anwesend:


OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler










Veröffentlichte Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 10.04.2003



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1.a) Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns in Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04152-03)

2.1.b) Zukunftsstandort Phoenix - Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04237-03)

2.2 Familien-Projekt Dortmund
Beschluss

(Drucksache Nr.: 04246-03)

2.3.a) Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03918-03)

2.3.b) Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03895-03)












3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Gleiwitzstraße" im Abschnitt von der Straße Westholz bis zur Flughafenstraße in Dortmund-Scharnhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03932-03)

3.2 Stadterneuerung Ortskern Mengede - Integriertes Handlungskonzept (Grundsatz- und Baubeschluss)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04084-03)

3.3 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Freistuhl und Platz von Amiens"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04087-03)

3.4 Ausbauplanung für den Umbau der Hohen Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04033-03)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung,
II. Beschluss zur Erweiterung des Bebauungsplanbereiches
III. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -. Beschluss

(Drucksache Nr.: 04178-03)

3.6 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Quartierszentrum "Nordpol"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03709-02)

3.7 - unbesetzt -

3.8 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes, Bundes und der EU
I. Stadterneuerung im Wandel der Zeit: Zukunftsorientierte Perspektiven
II. Die Stadterneuerungsprogramme 2004, 2003 und 2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04245-03)









4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 dortmund-project
a) Jahresbericht 2002
b) Aktualisierung der Ausgangsdaten des Jahres 2000

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04079-03)



5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- unbesetzt -



7. Kultur, Sport, Freizeit

- unbesetzt -




8. Schule

8.1 Errichtung eines zur Allgemeinen Hochschulreife führenden Bildungsganges (Schwerpunkt Informatik und Mathematik) am Karl-Schiller-Berufskolleg der
Stadt Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04027-03)

8.2 Errichtung eines Bildungsganges "Berufliche Grundbildung für Schülerinnen und Schüler mit Fachoberschulreife" am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04166-03)



9. Kinder und Jugend

- unbesetzt -










10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04218-03)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04238-03)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Festsetzung des Dortmunder Weihnachtsmarktes nach Titel IV der Gewerbeordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03848-03)

11.2 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04191-03)

11.3 Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04195-03)



12. Anfragen

12.1 Anfragen von Ratsmitglied Münch

(Drucksache Nr.: 04204-03)
(Drucksache Nr.: 04205-03)
(Drucksache Nr.: 04206-03)
(Drucksache Nr.: 04292-03)
(Drucksache Nr.: 04243-03)


12.2 Anfragen der DVU

(Drucksache Nr.: 04291-03)
(Drucksache Nr.: 04292-03)
(Drucksache Nr.: 04293-03)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.
N i e d e r s c h r i f t

über die 35. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund,
am 22.05.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:20 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 76 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.



An der Sitzung nahmen nicht teil:


Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Jostes CDU
Bm Miksch CDU
Rm Reppin CDU
Rm Zuch CDU

Rm Reinbold Bürgerliste




Von der Verwaltung waren anwesend:


OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler












Veröffentlichte Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 10.04.2003



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1.a) Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns in Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04152-03)

2.1.b) Zukunftsstandort Phoenix - Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04237-03)

2.2 Familien-Projekt Dortmund
Beschluss

(Drucksache Nr.: 04246-03)

2.3.a) Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03918-03)

2.3.b) Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03895-03)












3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Gleiwitzstraße" im Abschnitt von der Straße Westholz bis zur Flughafenstraße in Dortmund-Scharnhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03932-03)

3.2 Stadterneuerung Ortskern Mengede - Integriertes Handlungskonzept (Grundsatz- und Baubeschluss)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04084-03)

3.3 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Freistuhl und Platz von Amiens"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04087-03)

3.4 Ausbauplanung für den Umbau der Hohen Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04033-03)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung,
II. Beschluss zur Erweiterung des Bebauungsplanbereiches
III. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -. Beschluss

(Drucksache Nr.: 04178-03)

3.6 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Quartierszentrum "Nordpol"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03709-02)

3.7 - unbesetzt -

3.8 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes, Bundes und der EU
I. Stadterneuerung im Wandel der Zeit: Zukunftsorientierte Perspektiven
II. Die Stadterneuerungsprogramme 2004, 2003 und 2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04245-03)









4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 dortmund-project
a) Jahresbericht 2002
b) Aktualisierung der Ausgangsdaten des Jahres 2000

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04079-03)



5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- unbesetzt -



7. Kultur, Sport, Freizeit

- unbesetzt -




8. Schule

8.1 Errichtung eines zur Allgemeinen Hochschulreife führenden Bildungsganges (Schwerpunkt Informatik und Mathematik) am Karl-Schiller-Berufskolleg der
Stadt Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04027-03)

8.2 Errichtung eines Bildungsganges "Berufliche Grundbildung für Schülerinnen und Schüler mit Fachoberschulreife" am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04166-03)



9. Kinder und Jugend

- unbesetzt -










10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04218-03)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04238-03)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Festsetzung des Dortmunder Weihnachtsmarktes nach Titel IV der Gewerbeordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03848-03)

11.2 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04191-03)

11.3 Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04195-03)



12. Anfragen

12.1 Anfragen von Ratsmitglied Münch

(Drucksache Nr.: 04204-03)
(Drucksache Nr.: 04205-03)
(Drucksache Nr.: 04206-03)
(Drucksache Nr.: 04292-03)
(Drucksache Nr.: 04243-03)


12.2 Anfragen der DVU

(Drucksache Nr.: 04291-03)
(Drucksache Nr.: 04292-03)
(Drucksache Nr.: 04293-03)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung.



Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.






1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.





zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass Rm Münch mit Schreiben vom 12.04.2003 beantragt habe, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt:

- Diskriminierung von Ausländerinnen in Evinger Gaststätten

zu erweitern und entsprechend der Regelungen der Geschäftsordnung der Rat der Stadt darüber zu entscheiden habe, ob die genannte Angelegenheit zusätzlich auf die Tages-
ordnung gesetzt werden soll.


Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine Damen und Herren,

In der Tagespresse ist über diesen Vorfall berichtet worden. Ich halte diesen Vorfall für ungeheuerlich. Und in einer weltoffenen Stadt wie Dortmund sollte dieses Thema im Rat oder meiner Meinung nach auch durchaus in einem entsprechenden Fachausschuss
diskutiert werden. Sie wissen, dass ich als Einzelratsmitglied keine andere Möglichkeit
habe als die Dringlichkeit, damit diese Dinge hier behandelt werden. Und deshalb bitte ich
hier um Zustimmung."


Der Rat der Stadt
lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Dringlichkeitsantrag von Rm Münch ab.


Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 20.05.2003 und 22.05.2003 darum gebeten habe, die Tagesordnung um die Punkte

- Fehlende Kindergartenplätze in Dortmund
- Politisches Sparsignal durch Reduzierung der Ratsmitglieder um 6 Personen
- Personalnot im Umweltamt gefährdet die städt. Umweltziele

zu ergänzen.

Hierzu gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine Damen und Herren,

ich beginne zunächst mit dem Antrag zum 'Politischen Sparsignal' in meiner Begründung.

15 Monate vor der Kommunalwahl können wir den Rat um 6 Personen reduzieren. Die Dringlichkeit ist also gegeben. Ein politisches Sparsignal auf Kosten der Politiker und
nicht auf Kosten der Bürger zu sparen, wäre meiner Meinung nach angebracht. Zumal
auch der eine oder andere Mandatsträger aufhört, sollte man - denke ich - von
vornherein hier um 6 Mandatsträger reduzieren. Deshalb bitte ich hier um Zustimmung.
Ich weiß, dem einen oder anderen wird es weh tun, dass ihm die Aufwandsentschädigung dann künftig entfallen wird. Aber, meine Damen und Herren, es ist ein Zeichen der Zeit."

Zum nächsten Antrag: "Fehlende Kindergartenplätze in Dortmund'
Es ist nicht so rosig wie es oftmals öffentlich dargestellt wird. In zahlreichen Stadtbezirken fehlen mittlerweile Kindergartenplätze. In katholischen oder evangelischen Kindergärten stehen die Eltern Schlange. Deshalb denke ich, sollte auch hier der Rat ein Zeichen setzen, was dagegen gemacht werden kann. Deshalb bitte ich auch hier heute um Zustimmung und um Aufnahme in die Tagesordnung, was dann ggfls. an den Fachausschuss überwiesen werden kann.

Ich komme zum letzten Punkt: 'Personalnot im Umweltamt gefährdet städtische Umweltziele'
Ich habe gestern die Landschaftsbeiratssitzung besucht. War erfreut über die großartigen Aktivitäten, die das Umweltamt trotz knapper personeller Mittel hier in Dortmund leistet. Allerdings ist es kaum noch möglich, Anstrengungen von Beiratsmitgliedern für den Bio-
topenschutz durchzuführen, weil die entsprechenden drei Mitarbeiter, die für diesen Auf-
gabenbereich zuständig sind, entweder dauerkrank sind, Mutterschaftsurlaub haben oder entlassen wurden.

Deshalb ist es hier absolut notwendig, eine Umstrukturierung zu schaffen, um das Umwelt-
amt auch im praktischen Arten- und Biotopenschutz wieder funktionstüchtig zu halten. Es
kann nicht angehen, dass unser sog. Umweltdezernent zum Tag des Wassers spazieren
geht, das Umweltamt aber noch nicht mal einen Mitarbeiter hat, um den Tümpel auszu-
heben."


Der Rat der Stadt
lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die o. a.
Dringlichkeitsanträge von Rm Münch
ab.

Außerdem wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die CDU-Fraktion mit Schreiben vom
19.05.2003 darum gebeten habe, die Tagesordnung um den Punkt

- Hundezählung

zu erweitern.

Entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates stimmte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU der Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages der
CDU-Fraktion in die Tagesordnung zu.


Des weiteren stellte für die DVU Rm Stanko den Antrag, den Tagesordnungspunkt

12.2 Anfragen der DVU

zur Vermeidung weiterer zusätzlicher Nachteile der Gruppe der Deutschen Volksunion
um folgenden Wortlaut der Anfragen zu erweitern:

Die Drucksache Nr.: 04291-03 soll benannt werden:

"Kriminalitätsraten in Dortmund"

Die Drucksache Nr.:04292-03 soll benannt werden:

"Arbeitsmarkt und Wirtschaftsbüro Nordstadt"

Die Drucksache Nr.: 04293-03 soll benannt werden:

"Amerikanischer Bombenkrieg gegen Dortmund"


Außerdem stellte Rm Münch den Antrag, den Tagesordnungspunkt

12.1 Anfragen von Rm Münch

mit den korrekten Bezeichnungen der Anfragen umzubenennen. Diese lauten wie folgt:

- Begünstigung der DVU bei Anfragen durch den Oberbürgermeister
- Unkenntlichmachung meiner Anfragen durch eine Kodierung mit einer Zahlenreihenfolge
- Diskriminierung von Ausländerinnen in Evinger Gaststätten
- Einstellung von Mehrheitssicherheitskräften durch Nichtbesetzung der
Position des Rechtsdezernenten
- Mehreinnahmen durch eine kommunale Einweggetränkesteuer


Weiterhin gab Rm Münch zu Protokoll, dass er hoffe, diesen Antrag heute zum letzten Mal stellen zu müssen und der Oberbürgermeister bei der nächsten Ratssitzung wieder auf den Pfad und Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückkehre.


OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass die rechtliche Beurteilung dieser Angelegenheit durch Rm Münch schon etwas sonderlich sei.

Der Ältestenrat habe sich darauf festgelegt, dass Anfragen gesammelt unter einen Tages-
ordnungspunkt zusammengefasst werden sollen. Da alle Anfragen im Originaltext vorliegen,
halte er es nicht für notwendig, den gestellten Anträgen zu folgen.


Der Rat der Stadt
lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch die beiden o. a. Anträge von Rm Stanko (DVU) sowie Rm Münch
ab.

Abschließend erwiderte OB Dr. Langemeyer hinsichtlich der Erklärung von Rm Stanko (DVU),
dass die Verfahrensweise hinsichtlich der Anfragen eine unangemessene Benachteiligung sei, dass er nach der Gemeindeordnung NRW verantwortlich für die Aufstellung der Tages-
ordnung des Rates der Stadt sei. Im übrigen sei es auch Auffassung der Aufsichtsbehörde,
also der Bezirksregierung, dass diese Verfahrensweise rechtlich korrekt sei.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 10.04.2003

Zum o. a. Tagesordnungspunkt gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

als Protest gegen den Irak-Krieg habe ich eine amerikanische Flagge in der Sitzung der Rates der Stadt am 10.04.2003 zerrissen. Da die Dortmunder Presse sich wieder einmal
eine freiwilligen Selbstzensur auferlegt hat, hat sie nicht über diesen Vorfall berichtet. Umso
mehr möchte ich dem Schriftführer des Rates und dem Redakteur der Dortmunder Bekannt-
machungen danken, dass sie diesen Vorfall objektiv geschildert und damit bewiesen haben, dass es noch eine unabhängige Berichterstattung in Dortmund gibt."


OB Dr. Langemeyer nahm die Äußerung von Rm Münch zu seinem Verhalten in der Sitzung des Rates der Stadt am 10.04.2003 zum Anlass, dieses nochmals deutlich zurückzuweisen. Gleichzeitig zeigte er sich erfreut darüber, dass viele Menschen dieses Verhalten nicht zur Kenntnis genommen haben.


Der Rat der Stadt genehmigt daraufhin einstimmig die Niederschrift über die 34. Sitzung des Rates der Stadt am 10.04.2003.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1.a
Denkbare Nutzungsziele für den Grundstücksbestand des ThyssenKrupp-Konzerns in Dortmund
(Drucksache Nr.: 04152-03)

Nachdem OB Dr. Langemeyer zunächst darauf aufmerksam gemacht hatte, dass die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zunächst im Rat der Stadt einge-
bracht und letztendlich am 24.07.2003 beschlossen werden solle, regte Rm Münch
an, die Möglichkeit zu prüfen, ob das Gelände Westfalenhütte als Ersatz für das Gelände
Groppenbruch als interkommunales Gewerbegebiet ausgewiesen werden könne.

Im Verlauf der diesbezüglichen Diskussion erklärten OB Dr. Langemeyer und StR Sierau, dass die Stadt Dortmund zum einen nicht Eigentümerin der Fläche Westfalenhütte sei und zum anderen für die Betreibung eines interkommunalen Gewerbegebietes auch ein Partner vor-
handen sein müsse, der diesbezüglich Interesse bekundet.


Die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wurde daraufhin zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.


Anschließend übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung.


zu TOP 2.1.b
Zukunftsstandort Phoenix - Sachstandsbericht
(Drucksache Nr.: 04237-03)

Zunächst leitete OB Dr. Langemeyer wie folgt in die o. a. Thematik ein:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

heute kann man zu Recht sagen, dass ein Thema von besonderer Bedeutung auf der Tages-
ordnung steht. Der Sachstandsbericht zum "Zukunftsstandort Phoenix".


Ich persönlich finde es auch ganz hilfreich, dass die Verwaltung eine umfangreiche Sach-
standsvorlage gemacht hat, die in ihrem ersten Teil, nämlich auf den Seiten 6 und 7, noch-
mal den bisherigen Beratungsablauf zum Thema Phoenix dargestellt hat.

Phoenix ist mit fast 200 ha die größte Brachfläche des Ruhrgebietes; also eine riesengroße Herausforderung. Selbst für eine Stadt von der Größenordnung Dortmunds. Wenn normaler-
weise sich Stadtteile und Teile von Städten über Jahrhunderte hinweg entwickeln oder im
dynamischen Industrialisierungszeitraum über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten, dann ist die Reaktivierung einer solchen Fläche, von der sich die Montanindustrie verabschiedet hat, innerhalb eines kurzen Zeitraumes von etwa 10 oder 12 Jahren eine immense Herausforderung. Eine Herausforderung für alle Beteiligten, die alle Kräfte erfordert, die eine Stadt zur Verfügung hat.

Und wenn ich an die bisherigen Beratungen zu diesem Thema mich nochmal erinnere, am 16.12.1999 die erste Beratung zum Thema Phoenix-West, am 13.04.2003 dann die Begleitideen zu Phoenix-Ost und die sich daran anschließenden weiteren Beratungen im Rat der Stadt Dortmund, kann ich eigentlich mit Freude feststellen, dass die Stadt Dortmund als Ganzes, ungeteilt, die Herausforerung angenommen hat.

Natürlich ist an dieser Stelle noch eine ganze Menge im Detail zu diskutieren. Natürlich ist an dieser Stelle noch einiges an Arbeit zu leisten. Und natürlich kann man nicht in jedem Einzel-
punkt das Ende der Reise schon erkennen. Und vor diesem Hintergrund halte ich es für ab-
solut wichtig und notwendig, dass man auch zu bestimmten Zeitpunkten sich vertieft und in-
haltlich mit Chancen und Risiken beschäftigt.

Und deswegen, meine Damen und Herren, behandelt diese Vorlage, die wir jetzt an diesem Tagesordnungspunkt debattieren, das, was zu diesem Thema in der öffentlichen Debatte gesagt werden kann.

Aber ich muss gleichzeitig auch darauf hinweisen, dass der von der CDU-Fraktion hierzu vorgelegte Antrag formell nicht an dieser Stelle, sondern muss im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung behandelt werden, weil er sich mit Details eines Grundstücksgeschäftes beschäftigt. Insofern hat sich die CDU-Fraktion, Herr Hengstenberg, rechtswidrig verhalten,
als Sie sowohl den Antrag und auch die damit zusammenhängende Debatte öffentlich gemacht hat.

Das ist rechtswidrig. Da gibt es keinen Unterschied, ob jetzt an dieser einen Stelle das jemandem gefällt oder nicht. Es ist meine Aufgabe und auch so in der Gemeindeord-
nung festgelegt, darauf zu achten, dass sich Mitglieder des Rates rechtskonform verhalten.
Und das ist gerade bei Grundstücksgeschäften von Bedeutung. Denn die Verhandlungs- möglichkeiten der Stadt in Grundstücksangelegenheiten werden nachhaltig beeinträchtigt, wenn Angelegenheiten vor Vertragsabschluss oder auch zwischendurch in die Öffent- lichkeit geraten.

Wir haben uns in Ihrer Fraktion, Herr Hengstenberg, mit den vorhandenen Risiken beschäftigt. Ich habe Ihnen in der nichtöffentlichen Sitzung auch mitgeteilt, dass es ein Gutachten für Altlastenuntersuchungen auf Phoenix-Ost gibt. Vor dem Hintergrund kann ich Ihre Form der Darstellung in der Öffentlichkeit nicht nachvollziehen und ich kann vor allen Dingen Ihre Be-
wertung nicht nachvollziehen. Wenn Sie das Interesse gehabt hätten, mir eine Rücken-
deckung zu geben, um nachhaltig mit dem Grundstückseigentümer weitere Verhandlungen
einzugehen, dann hätten Sie mich in nichtöffentlicher Sitzung mit einer entsprechender Vollmacht ausstatten müssen.


Wenn Sie das aber schon öffentlich ankündigen und dabei auch gleichzeitig mitteilen, wie das zu werten ist, dann kann ich eigentlich nur den Eindruck haben, dass es nicht darum geht, einen weiteren Erfolg bei Grundstücksverhandlungen zu erzielen, sondern es geht darum, einen politischen Vorteil herauszuarbeiten.

Ich habe ein hohes Interesse daran, dass auch im weiteren Verfahren die weitere Entwicklung von allen Fraktionen hier im Rat gemeinsam getragen wird. Und ich bin
auch in der Zukunft, wie auch in der Vergangenheit, gerne bereit, Auskünfte zu geben
und Informationen zu geben, soweit das möglich ist, damit die Fraktionen in ihrer Be-
urteilung zu den richtigen Entscheidungen kommen. Denn ich denke, dass das, was hier
beim Thema Phoenix ins Haus steht, ist eine Aufgabe für die ganze Stadt. Die Bürger-
schaft steht voll hinter dieser Entwicklung an dieser Stelle. Das ist jedenfalls meine
Wahrnehmung, wenn ich mit Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch bin. Die Menschen
vor allen Dingen in Hörde erwarten, dass wir nach 140 Jahren Dreck und Staub an dieser
Stelle eine Reaktivierung der Landschaft in grüner Form zustande kriegen, dass wir mit einem Umbau der Emscher und einer Renaturierung an der Stelle eine neue Qualität zustande kriegen. Und deswegen, meine Damen und Herren, werbe ich nachhaltig dafür, dass Sie dieses Projekt in der weiteren Entwicklung positiv begleiten und diesem für Dortmunds Entwicklung so wichtigen Thema den notwendigen Rückenwind verschaffen.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich um Unterstützung. Und was den CDU-Antrag angeht, den sollte man in die nichtöffentliche Sitzung vertagen."

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Sitzung.

Für die CDU-Fraktion erklärte anschließend Bezug nehmend auf die Äußerungen von '
OB Dr. Langemeyer Rm Hengstenberg, dass es eine originäre Pflicht eines politisch
Verantwortlichen ist, sei es im Rat der Stadt oder anderswo, das zu artikulieren, was
man wolle und auch politisch fordere bzw. wo man Nachsteuerungsbedarf sehe.

Insofern wies er auch die Äußerungen von OB Dr. Langemeyer, das Verhalten der CDU-Fraktion diesbezüglich sei rechtswidrig zurück. Die CDU-Fraktion habe keine
Zahlen an die Öffentlichkeit weiter gegeben habe, die nicht ohnehin schon bekannt
gewesen seien.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen ging Rm Hengstenberg auf den von seiner Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag ein und machte dabei deutlich, dass dieser Antrag letztendlich dazu diene, das Gelingen dieses Projektes zu fördern.

Abschließend machte er deutlich, dass die Realisierung von Großprojekten, wie im vorlie-
genden Fall, nicht dazu führen dürfte, dass wichtige und auch notwendige kleinere Projekte in den Stadtbezirken zurückgestellt werden müssen.


Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Schneckenburger zum Ausdruck, dass die Reaktivierung der Flächen Phoenix-West und
Phoenix-Ost eine einmalige Chance darstelle, nicht nur einen ganzen Stadtbezirk, der jahr-
zehntelang unter den Auswirkungen des Stahlstandortes Phoenix gelitten habe, neue Lebens-
qualität zu geben, sondern das Image der Stadt Dortmund deutlich verbessern werde.

Hinzu komme, dass durch die Renaturierung der Emscher, die mit diesem Projekt verbunden sei, ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Ökologie in Dortmund geleistet werde.

Weiterhin machte sie deutlich, dass die Risiken dieses Projektes gemessen an der Zieler-
klärung vertretbar seien.

Abschließend erläuterte sie die Punkte des gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrages, der letztendlich dazu dienen solle, das Entwicklungskonzept weiter zu qualifi-
zieren.


Auch für die SPD-Fraktion brachte Rm Prüsse zum Ausdruck, dass der Zukunftsstandort
Phoenix dazu beitragen werde, dem Stadtteil ein völlig neues Gesicht zu geben.

Weiterhin setzt er sich kritisch mit dem Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit auseinander, der für ihn einem 'Zick-Zack-Kurs' gleichkomme.

Außerdem erläuterte Rm Prüsse (SPD) den gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gestellten Antrag, der dazu beitragen werde, das Projekt Phoenix weiter zu entwickeln.


Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

unbestritten werden dieses beiden Großprojekte Phoenix Ost und Phoenix West ökonomisch und auch bevölkerungsentwicklungsmäßig nach vorne bringen. Und was mich darüber hinaus be- sonders freut ist, dass durch die Wiederherstellung der Emscheraue wir ein ökologisches Rückrad für die Biotopvernetzung in Dortmund bekommen, wovon man eigentlich schon gar nicht mehr geträumt hat. Soweit das Positive.



Wenn man jetzt unserem Oberbürgermeister wie von der CDU versucht zu unterstellen, er wäre ein Dilettant, so ist das nicht richtig. Unser Oberbürgermeister ist ja sicher vieles. Aber er ist beileibe kein Dilettant. Er ist einer, der sein Ding und seine Ideen hier durchzieht und erstaun- licherweise auch dafür immer Mehrheiten mit den Stimmen der CDU bekommt. Nur, was Ihre politische Moral angeht, Herr Oberbürgermeister, da haben Sie allerdings noch Nachhilfebedarf. Aber den gebe ich Ihnen dann beim Punkt 'Neufassung der Geschäftsordnung'.

Gerade hat die CDU so schön gesagt, nicht nur auf Großprojekte schauen, die 12 Stadtbezirke nicht zu vernachlässigen. Das sind ja ganz neue Töne. Seit vier Jahren beschliesst die CDU mit der SPD im wesentlichen ein theoretisches Großprojekt nach dem anderen. Und auf einmal besinnt man sich auf eine bürgernahe Politik. Auf die Ideen, die ich schon vor 4 Jahren hier im Rat ge- äußert habe. Nicht nur auf die großen Leuchturmprojekte zu setzen und nicht die Stadtbezirke weiter vernachlässigen. Aber ich denke, dass dieses Projekt auch besonders dem Stadtbezirk Hörde nutzen wird und mit Sicherheit auch Auswirkungen auf Aplerbeck und die Innenstadt haben wird.

Die Überlegungen der CDU zur Altlastenproblematik, die ich heute auch in der Zeitung gelesen habe, sind bemerkenswert und sollten berücksichtigt werden. Nur muss ich hier meinem Oberbürgermeister nur voll und ganz Recht geben. Das Verhalten der CDU war nicht rechtsstaatlich. Und deshalb stelle ich den Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund rügt das rechtswidrige Verhalten der CDU-Fraktion, die vertrauliche, nichtöffentliche Grundstücksangelegenheiten zu Phoenix Ost an die Öffentlichkeit gegeben hat. Ich bitte darüber gleich um Abstimmung.

Kommen wir zu den Dingen, die Herrn Prüsse oftmals schwer fallen. Sie haben es gemerkt bei dem Wort 'Biotop'. Das ging nicht ganz so glatt über die Lippen. Herr Prüsse, ich denke vor 4 Jahren wussten Sie noch nicht einmal, was es bedeutet. Heute können Sie es schon schreiben und fast aussprechen. Und Sie haben auch völlig recht, es sind wesentliche Verbesserungen gemacht worden. Die Dinge, die mir wieder sehr am Herzen liegen, d. h. die Grünvernetzung zwischen Phoenix Ost und Phoenix West ist für die Erholungssuchenden durchaus optimiert worden. Wir haben aber im Planbereich noch zwei große Zäsuren. Das ist die Fassstraße und das auch vor allen Dingen der tiefe Einschnitt der U-Bahn-Linie. Meiner Meinung nach muss hier noch nachgebessert werden durch eine Grünbrücke, um hier vor allem neben der Chance, dass die Spaziergänger barrierefrei dieses Gebiet erleben können, auch eine optimale ökologische Durchgängigkeit zu bekommen.

Der andere Punkt ist. Auf der einen Seite renaturiert man, man baut Barrieren ab, entdeckelt Barrieren und dann schafft man durch eine nicht notwendige Verkehrsanbindung über die verlängerte Kohlensiepenstraßen wieder eine neue Zerschneidungslinie mitten durch das neugeschaffene grüne Erholungsgebiet. Und hier bitte ich, dass der Rat den entsprechenden Beschlüssen der BV Aplerbeck folgt und diese Verkehrsentwicklung letztendlich ablehnt. Es
kann nicht sein, dass wir hier wirklich eine tolle Grünverbindung schaffen und dann mit dem Hintern diese wieder umschmeißen, indem wir sie mit einer neuen Straße zerschneiden."



Zum Schluss der Debatte ging OB Dr. Langemeyer auf die von Rm Hengstenberg (CDU) gestellte Frage, ob die Stadt Dortmund dieses Projekt überhaupt sich erlauben könne, ein.

Hierbei betonte er, dass dieses Projekt sicherlich eine große Herausforderung für die nächsten Jahre sein werde, er aber fest davon überzeugt sei, dass die Stadt Dortmund von der Leistungskraft her nicht nur dieses Projekt sich erlauben könne, sondern dieses Projekt allein schon aus stadtentwicklungspolitischen Gründen erlauben müsse.

Wie allen bekannt sei, werde dieses Projekt über die Dortmunder Stadtwerke abgewickelt, so dass auf absehbarer Zeit der städtische Haushalt hierdurch nicht belastet werde.

Abschließend brachte OB Dr. Langemeyer seine Freude zum Ausdruck, dass alle im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen vom Grundsatz her dieses für die Entwicklung der Stadt Dortmund so bedeutsame Projekt positiv begleiten, und damit den notwendigen Rückenwind geben.


Vor der Abstimmung erklärte für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg, dass man damit einver-
standen sei, den vorgelegten Antrag in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben. Gleichzeitig machte er darauf aufmerksam, dass der Punkt 4 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ebenfalls nichtöffentlich behandelt werden müsse.

Abschließend bat Rm Hengstenberg (CDU) darum, einzeln über den o. a. gemeinsamen Antrag abzustimmen.


Außerdem machte OB Dr. Langemeyer noch darauf aufmerksam, dass der Beschlussentwurf der vorliegenden Verwaltungsvorlage dahingehend geändert werden müsse, dass an den Stellen, an denen der AUSW ursprünglich beschließen sollte nun der Rat der Stadt beschließt.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 22.05.2003:


Auf der Grundlage des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

(Die Abstimmung zu den Punkten 2.1 sowie 2.2 erfolgte gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion)

1. Phoenix-West


1.1 Verkehr
Der Rat spricht sich dafür aus, die ÖV-Erschließung über die Anbindung an eine Stadtbahntrasse zu erreichen. Dabei sollen die Untersuchungen der DSW aus 2002 zugrunde gelegt werden, die eine Weiterführung nach Berghofen vorgesehen. Um diese Erschliessungsoption auch für einen längeren Planungszeitraum zu erhalten, wird die Planungsverwaltung aufgefordert, eine ausreichende Verfügungsfläche für eine entsprechende Trassenführung vorzuhalten, die zwischenzeitlich von Bussen als separate Busspur in Anspruch genommen werden kann. Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, eine Anbindung des Zukunftsstandortes Phoenix an das bestehende H-Bahn-Netz zu prüfen.
1.2 Energiekonzept:
Der Rat hält es für notwendig, die Implementation der rationellen und effizienten Nutzung von Energien soll über die bestehenden Vorgaben hinaus dahingehend zu erweitern, dass über ein Blockheizkraftwerk, vorrangig auf Biomasse-Basis, eine Nahwärmeversorgung hergestellt wird. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in Zusammenarbeit mit den für die Realisierung des Projektes zuständigen Partnern
ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.

2. Phoenix-Ost
2.1 Nutzungskonzept/Freiraumkonzept/städtebauliche Qualifizierung
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken zu prüfen, inwieweit die vorgesehene hochwertige Wohnbebauung von 1.500 bis 2000 Wohneinheiten in Teilbereichen zugunsten von Freizeitnutzung am südlichen Ufer reduziert werden kann, ohne die Gesamtwirtschaftlichkeit des Projektes zu gefährden. Bei der Auftragsvergabe für eine Studie, die das zu erwartende Freizeitverhalten untersuchen soll, ist die Fragestellung zu berück- sichtigen, inwieweit eine teilweiser Verzicht auf Wohnbebauung in diesem Bereich notwendig ist, um die Nachfrage nach Erlebnissen in diesem Ambiente zu befriedigen. Gleichzeitig soll untersucht werden, wie freizeitwirtschaftliche Nutzungen (Gastronomie etc.) anstelle von Wohnbebauung wirtschaftliche Nachteile kompensieren können.
2.2 Naturräumliche Entwicklung

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich der Emscheraue am nordöstlichen Seeufer der Parallelweg nördlich der Emscheraue ausreicht, um den Wunsch der Naherholungssuchenden nach Erlebbarkeit des Wassers zu befriedigen und auf den direkte Weg am See zu verzichten

2.3 Verkehrskonzept
Der Rat spricht sich dafür aus, auf die Erschließung über die Verlängerung der Kohlensiepenstraße - wenn möglich - zu verzichten. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsvarianten zu erarbeiten und darzustellen, durch die der Grünbereich, der bei der gegenwärtigen Planung durch die verlängerte Kohlensiepenstraße zer- schnitten wird, erhalten werden kann.


2.4 Abfallwirtschaftskonzept.
Der Rat fordert EDG und Verwaltung auf zu prüfen, ob in den verdichteten Wohn- bereichen ein ökologisches Abfallsammelsystem installiert werden kann, das einen Verzicht auf einen Teil der Sammelbehälter ermöglicht. Dabei muss im Sinne der Nachhaltigkeit die Möglichkeit der Mülltrennung und der Anreiz zur Müllvermeidung gegeben sein.






3. Verbindungsraum zwischen Phoenix-West und Ost
Bei den Planungen für Querungen und Durchlässe unter der Fassstraße soll die Aufständerung der Fassstraße im weiteren Verfahren als bevorzugte Planungs- variante behandelt werden. Dabei ist zu prüfen, ob der Erhalt und die Nutzung der Trasse der Eliasbahn (Werksbahntrasse zwischen Phoenix und Westfalenhütte) als Radwanderweg und zur Stützung des Biotopverbundes einer solche Planung widerspricht oder ob es eine Möglichkeit gibt, beide Anliegen zu verknüpfen.

2. Verwaltungsvorlage

Unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:



1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung des Standortes Phoenix zur Kenntnis. Er bekräftigt seine Absicht, diesen Standort zusammen mit dem Land NRW und den Entwicklungspartnern zu einem Zukunftsstandort zu entwickeln.

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf der beschriebenen Grundlage ein Planfeststellungsverfahren gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz und § 105 Landeswassergesetz für den See und die Neugestaltung der Emscher durchgeführt werden soll.

3. Der Rat der Stadt empfiehlt dem zukünftigen Träger des Vorhabens Phoenix Ost, Gutachten zu ökologischen und umweltentlastenden Planungskonzepten für den Planungsbereich Phoenix einzuholen. Im Einzelnen sind das :

· Solarenergetische Überprüfung von Bebauungskonzepten/Energiekonzept (Kostenvolumen ca. 36.000,- Euro)
· Gutachten für ein zukunftsweisendes Entwässerungskonzept
(ca. 50.000,- Euro)
· Immissions-/Schallgutachten in Hinblick auf die vorgesehenen Nutzungen Wohnungsbau/Freizeit/Dienstleistungsbetriebe (ca. 30.000,- Euro)

Die Verwaltung wird dazu einen Förderantrag beim Land stellen und Fördermittel dem Vorhabenträger weiterreichen.

4. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, eine Studie zur Entwicklung der Freizeitfunktionen im Umfeld des geplanten Phoenixsees zu beauftragen.
Finanzmittel in Höhe von 60.000,- Euro stehen bei der Finanzstelle 05-3100403 E-City-Standortentwicklung im Budget des dortmund-project für das Jahr 2003 zur Verfügung. Die Verwaltung wird dazu einen Förderantrag beim Land stellen.

5. Der Rat stimmt der Überarbeitung des Rahmenplans Phoenix Ost als Grundlage der weiteren Überarbeitung zu.

3. Antrag von Rm Münch

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Drabig (SPD) nicht teil.


zu TOP 2.2
Familien-Projekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04246-03)

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte die grundsätzlich positive Haltung der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen zum Familien-Projekt Dortmund deutlich.


Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Diekneite, dass die Stadt Dortmund die durch den Landes-
erlass in o. a. gegebenen Möglichkeiten voll und ganz genutzt habe, in dem durch eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Schulen, Eltern und Trägerinstitutionen es gelungen sei, an 17 Standorten derzeit 650 Plätze diesbezüglich zu ermöglichen.

Weiterhin hob er in seinen Ausführungen hervor, dass er es als positiv betrachte, dass die gestaffelten Elternbeiträge in der Regel unter den z. Z. für die Ganztagsbetreuung erho-
benen Beiträgen lägen, und dass das Geld nicht in den allgemeinen städtischen Haushalt fließe, sondern wieder in die offene Ganztagsschule.

Abschließend brachte Rm Diekneite (SPD) zum Ausdruck, dass er im Gegensatz zur CDU-Fraktion der Qualitätsdebatte über die Ganztagsbetreuung mit großer Gelassen-
heit entgegen sehe.


Auf Seiten der CDU-Fraktion machte Rm Knieling deutlich, dass seine Fraktion die Ver-
waltungsvorlage sowie die diesbezüglich vom Schulausschuss ausgesprochen Empfeh-
lung ausdrücklich begrüße.

Er mahnte in diesem Zusammenhang jedoch an, dass es nun darauf ankommen werde, vernünftige pädagogische Konzepte zu entwickeln, um letztendlich der eigentlichen In-
tention der offenen Ganztagsschule gerecht zu werden.

In seinen weiteren Ausführungen stellte Rm Knieling (CDU) es als positiv heraus, dass man durch die offene Ganztagsschule gerade ausländischen Kindern ein weiteres Integrations-
angebot machen könne und dass hierdurch berufstätige Alleinerziehende entlastet werden können.

Weiterhin merkte er an, dass die CDU-Fraktion zwar die Notwendigkeit eines gestaffelten Elternbeitrages in der Grundschule sehe. Bei der angestrebten Ganztagsbetreuung für weiterführende Schulen müsse man aber daran denken, dass man für die Gesamtschule auch kein Schulgeld zahle.

Abschließend erklärte Rm Knieling (CDU), dass seine Fraktion auch künftig das Familien-Projekt positiv aber auch kritisch begleiten werde und dabei ein besonderes Augenmerk darauf haben werde, dass dieses Projekt u. a. auch einen wesentlichen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leiste.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Frebel die positive Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Realisierung des Familien-Projektes Dortmund und hier der offenen Ganztagsschule deutlich.

In seinen Ausführungen brachte er zum Ausdruck, dass letztendlich hierdurch langjährige Forderungen seiner Partei umgesetzt werden.

Auch er bezeichnete es als erfreulich, dass die im vorhinein gesetzte Zielgröße hinsichtlich der Schaffung von Plätzen deutlich überschritten werden konnte.

Weiterhin erklärte Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), dass man bei aller Freude über das nun Erreichte nicht vergessen dürfe, dass es bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren und der 10- bis 14jährigen Kindern noch Defizite gebe.

Anschließend erklärte OB Dr. Langemeyer Bezug nehmend auf die Äußerungen von
Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), auch er sei der Auffassung,
dass die Angebotskette der Betreuung komplettiert werden müsse. Hierbei brachte er
außerdem zum Ausdruck,, dass man auf Dauer erheblich mehr in das Familien-Projekt investieren müsse, was allein schon aufgrund der notwendigen Baumaßnahmen notwen-
dig sein werde.


In der weiteren Diskussion machte auch Rm Münch deutlich, dass das Familien-Projekt Dortmund ein großer Schritt in die richtige Richtung sei.

Weiterhin richtete Rm Münch die Frage an die Verwaltung, was konkret getan werde, um den offensichtlichen Mangel an Kindergartenplätze in einigen Stadtteilen zu beheben.


Außerdem gab für die DVU Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

"Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

die DVU erklärt zu Protokoll, dass der Begriff oder das Familien-Projekt als solches schon ein Schritt in die falsche Richtung ist. Der Name ist ja nicht Familien-Projekt, sondern Familien-
Auflösungsprojekt. Der Zustand, der jetzt passiert, die Auflösung der Gesellschaft, die Zer-
rüttung der verschiedenen sozialen Schichten wird weiter vorangetrieben und wird weiter festgehalten. Und ich bin enttäuscht von der CDU-Fraktion, die bislang ja eine Position ver-
treten hat, die eigentlich in die richtige Richtung ging; nämlich in die Richtung 'wir wollen die Familie stärken, die Familie halten'. Ganz im Gegenteil: Herr Knieling versagt auf der ganzen Linie. Ich denke, die kritische Betreuung als solche und die kritische Begleitung eines solchen Projektes reicht nicht aus, um die Gesellschaft wieder in die richtige Richtung zu bewegen.

Die Familie wird weiter aufgelöst und es wird darauf hinauslaufen. Herr Frebel hat es schon gesagt, Sie fühlen sich in Ihrer Position bzw. in Ihrem Projekt bestätigt, eine Gesamtschul-
situation zu schaffen, auch wenn er das wörtlich nicht zu gesagt hat. Es würde aus einer offenen Gesamtganztagsschule eine offene Ganztagsgesamtschule werden. Das steckt dahinter. Und die CDU-Fraktion versagt in dieser Hinsicht auf der ganzen Linie.

Problematisch in diesem Zusammenhang ist auch, ob in diesem Begriff Verwaltung, Verwahrung, Betreuung oder Beschulung sich verbergen lässt. Konkrete Maßnahmen sind darüber hinaus im einzelnen von den Schulen noch gar nicht festgestellt worden. Wir be-
schließen also heute über ein Projekt ohne genau zu wissen, was die einzelnen Schulen jetzt konkret für Maßnahmen ergreifen werden. Und im Schulausschuss bzw. in anderen Gremien wird das erst in nächster Zeit nach den Sommerferien vorgestellt. Das ist meiner Ansicht nach eine Auftreibung von der falschen Seite."


Abschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, er sei froh darüber, dass die Schulen in eigener Selbstbestimmung festlegen können, was sie machen, zumal Eltern am besten wissen, was für ihre Kinder gut und richtig ist.

Außerdem erklärte er Bezug nehmend auf die Frage von Rm Münch, dass die Stadt Dortmund selbstverständlich bemüht sei, den Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-
platz zu verwirklichen und das Jugendamt der Stadt Dortmund selbsterständlich darauf
achte, dass der schwankende örtliche Bedarf auch entsprechend angepasst werde.


Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vom 07.05.2003 vor:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den beteiligten politischen Gremien
exemplarisch
die jeweiligen Konzeptionen der für die Förderanträge bei der Bezirksregierung
Arnsberg vorgesehenen 17 Schulen zu offenen Ganztagsschulen vorzustellen.

2. Der Schulausschuss hält es für notwendig, dass in jedem Stadtbezirk mindestens
eine "Offene Ganztagsgrundschule" das vorhandene Betreuungsangebot ergänzt.
Bisher sind drei Stadtbezirke aufgrund fehlender Bewerbungen der Schulen unbe-
rücksichtigt geblieben. Das Schulverwaltungsamt wird aufgefordert, eine Elternbe-
fragung an den Schulen durchzuführen, um zu ermitteln, inwieweit eine Nachfrage
vorhanden ist. Bei der Befragung sollte sowohl der Bedasrf in den neuen ersten
Klassen des nächsten Schuljahres als auch der Bedarf bei den bereits vorhan-
denen Jahrgängen ermittelt werden.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Schulausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund erklärt sich mit den für das Schuljahr 2003/2004 vorgeschlagenen Standorten zur offenen Ganztagsschule einverstanden und beschließt

- die Antragsttellung für 17 Schulstandorte bei der Bezirksregierung Arnsberg
- die Bereitstellung der kommunalen Mittel für die bewilligten Standorte
- die Regelung für sozial gestaffelte Elternbeiträge
- die Verwendung der Elternbeiträge zur nachhaltigen Förderung und Unterstützung der "offenen Ganztagsschule"

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16.35 Uhr bis 17.10 Uhr für eine
Pause unterbrochen.


zu TOP 2.3.a
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03918-03)
zu TOP 2.3.b
Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
(Drucksache Nr.: 03895-03)

Zunächst gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Das ist die Stunde der Fraktionssprecher. Ich fühle mich schon so wie künftig in einem Jahr hier. Dann werde ich wohl öfters als erster hier stehen und zwar als Fraktionsvorsitzender.



die Neufassung der Geschäftsordnung war in der Tat längst überfällig. Deshalb ist es sinnvoll, hier eine Neufassung zu beschließen. Meine Kritik richtet sich auch nur an einen einzigen Punkt. Und zwar an § 34 Abs. 1 der Geschäftsordnung. Dass künftig, wenn diese Geschäfts- ordnung so vom Rat beschlossen wird, Einzelmitglieder im Ausschuss und Einzelmitglieder in den Bezirksvertretungen kein Antragsrecht mehr zur Tagesordnung haben.

Dies ist nicht im Sinne der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes. Denn, durch den Wegfall der 5 %-Sperrklausel werden künftig immer Einzelmitglieder in Bezirksvertretungen und auch im Rat vertreten sein. Und das hat bereits die letzte Kommunalwahl gezeigt. Wir haben in der Tat 6 Einzelmitglieder im Rat. Und die haben nach Gemeindeordnung das Recht, mindestens in einem Ausschuss vertreten zu sein. Nur, und wir sehen es hier im Rat,
sind Sie dabei, diese Einzelmitglieder völlig zu entrechten, in dem diese letztendlich hier überhaupt keine Möglichkeiten mehr haben, ihre Ideen und ihre Vorschläge in den Rat der Stadt oder in den Fachausschuss einzubringen. Das war nicht im Sinne der Wähler, die diese Einzelpersonen gewählt haben. D. h. Sie versuchen durch die Änderung dieses § 34 die Ergebnisse der Kommunalwahl 1999 zugunsten der drei großen Fraktionen zu korrigieren.


Die Grünen werden sich in Huckarde und Eving ins eigene Fleisch schneiden, denn dort sind sie auch nur mit einem Einzelmitglied vertreten. Und wenn Herr Frebel so schön sagt, er hatte in Scharnhorst nie Probleme, weil er mit dem Bezirksvorsteher gut konnte, da bin ich mir sicher, dass weder Herr Hudy noch Herr Böttger in diesen SPD-Hochburgen etwas drauf geben werden, auf einen guten Kontakt oder auf ein gutes Verhältnis der Einzelmitglieder, sondern dann buchstabegetreu nach der Geschäftsordnung keine Vorschläge weder von den Grünen noch von sonstigen Gruppierungen auf die Tagesordnung zu nehmen.









Ich bin vor 4 Jahren in diesen Rat mit großen Erwartungen eingezogen. Mit der Erwartung, dass hier im wesentlichen Sachargumente eine Rolle spielen. Die Wirklichkeit ist aber so, Sie machen Rote, Sie machen Grüne oder manchmal auch Rot-Grüne Politik. Dies ist sicher nicht mehr ganz auf der Höhe der parlamentarischen Zeit. Dennr durchaus sinnvolle Anregungen von Einzelmitgliedern werden einfach hier gnadenlos abgebügelt. Das finde ich sehr beschämend. Ich habe geglaubt, wir haben ein Gremium mit erwachsenen Menschen, denen die Sache am Herzen liegt, unabhängig von wem dies eingebracht wird.

Das einzige, was Ihnen am Herzen liegt, ist das Wohl Ihrer Partei. Das sind Ihre parteipolitischen Überlegungen. Das finde ich sehr traurig. Sie sind keine Stadtpolitiker, denen das Wohl dieser Stadt am Herzen liegt, Sie sind lediglich Parteipolitiker, die ihre Genossen und ihre Klientel bedienen wollen. Auch das ist nicht im Sinne des Grundgesetzes, nach dem nach besten Wissen und Gewissen entschieden werden sollte aber nicht nach Fraktionszwang. Die Fraktionen sind nur ein Konstrukt um die politische Arbeit zu erleichtern. Und durch diese Neufassung der Geschäftsordnung wird es letztendlich den Einzelmitgliedern völlig unmöglich gemacht, sich hier politisch noch zu äußern. Man muss sich wirklich fragen, sind die Einzel- mitglieder hier nur, damit sie im Monat 400,00 Euro Aufwandsentschädigung abkassieren kön- nen oder sind die hier, um wirklich auch an der politischen Arbeit beteiligt zu werden. Und Sie degradieren diese Einzelmitgliedern zu bloßen Statisten, die eigentlich gar nicht mehr zu den Sitzungen zu kommen bräuchten.

Wenngleich ich nur noch ein Jahr hier im Rat als Einzelmitglied ausharren brauche, da die Schill- Partei, in der ich jetzt nun einmal bin, die Hansestädte der Reihe nach erobern wird. Hamburg, Bremen und im nächsten Jahr Dortmund. Aber auch dann werde ich mich nach wie vor dafür einsetzen, dass Einzelmitglieder hier entsprechende Rechte haben. Denn diese Einzelmitglieder sind demokratisch gewählt. Und Sie versuchen, diesen demokratischen Prozess ad absurdum zu führen, indem Sie diese Einzelmitglieder zu bloßen Statisten herab würdigen wollen.

Was bleibt uns da noch übrig als Einzelmitglieder? Wir können nur noch Anfragen stellen. Diese Anfragen werden ja auch nicht mal mehr dementsprechend auf die Tagesordnung genommen. Ganz im Gegenteil. Diese Anfragen werden von unserem Oberbürgermeister mit einer Zahlenreihe kodiert, so dass dem Bürger gar nicht mehr klar ist, um welche Themen es sich überhaupt handelt.

Sie sehen, wir Einzelmitglieder haben nicht viele Rechte. Wir können letztendlich nur noch reden. Und das werde ich auch weiterhin tun. Und jede Ratssitzung wird mit diesem Missklang bei der Feststellung der Tagesordnung beginnen. Und deshalb, Herr Oberbürgermeister, mit der Art und Weise, wie Sie hier Anfragen behandeln, vergiften Sie das politische Klima im Rat.

Erschwerend kommt hinzu, dass natürlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
D. h. das Verhalten des Oberbürgermeisters, des SPD-Oberbürgermeisters, ist von der SPD-geführten Bezirksregierung und dem SPD- geführten Landesinnenministerium ak-
zeptiert worden. Und deshalb, Herr Oberbürgermeister, werden wir beide uns vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wieder sehen. Nicht in meiner Funktion als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter, sondern mit einer Klage gegen Ihr undemokratisches Verhalten, wie Sie hier Anfragen behandeln.


Zum Schluss stelle ich den entsprechenden Antrag:

§ 34 Abs. 1 der Geschäftsordnung in der abzustimmenden Form wird ergänzt um den Satz 'Einzelmitglieder in einem Ausschuss oder in einer Bezirksvertretung haben das Recht Anträge zur Tagesordnung zu stellen".




Denn was heißt Fraktionsstatus? Das heißt 5 %! Doch mit 5 % in der Bezirksvertretung ist man Einzelmitglied. Sie brauchen 10 % in der Bezirksvertretung um überhaupt ein Recht zu haben. Dies wird ebenfalls von Ihnen ausgehebelt. Und das ist nicht in Ordnung. Deshalb brauchen Sie sich nicht wundern, mit dieser nickeligen und politisch schmutzigen Art, dass das Klima im Rat nicht so ist, wie es eigentlich sein sollte.

Ich hoffe allerdings, dass Sie diesen Satz noch aufnehmen und dass wir vielleicht wieder auch wieder mit den Einzelmitgliedern zu einer gemeinsamen vernünftigen politischen Arbeit kommen werden - für Dortmund."

Hinsichtlich der Ausführungen von Rm Münch merkte anschließend OB Dr. Langemeyer an, dass Rm Münch einmal darüber nachdenken sollte, ob das eine oder andere, dass entstan-
den ist, nicht darauf zurückzuführen ist, dass er gelegentlich die gebotene Sachlichkeit ver-
gesse.


Anschließend erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Frebel, dass die vorliegende Entscheidungsgrundlage insgesamt gesehen ein gelungenes Werk sei, durch das die Bezirksvertretungen in ihren Rechten gestärkt werden.

Hinsichtlich des von Rm Münch gestellten Antrages erklärte Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus), dass dieser nicht den in der Gemeindeordnung NRW verankerten rechtlichen Grundsätze entspreche.

Abschließend bat er darum, zu prüfen, ob die Straße "Baukamp" im Stadtbezirk Scharnhorst tatsächlich eine überbezirkliche Straße, so wie dies in der Anlage zu den 'Allgemeinen Richt-
linien' ausgewiesen sei, ist und dies, falls erforderlich, zu ändern.


Für die SPD-Fraktion bedankte sich Rm Sohn bei allen Beteiligten, die aktiv am diesbezüg-
lichen Beratungsprozess teilgenommen haben.

Anschließend gab für die DVU Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

"Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,


die deutsche Volksunion gibt zur Hauptsatzung der Stadt Dortmund und zur Geschäftsordnung der Stadt Dortmund Folgendes zu Protokoll:

Zunächst widerspreche ich Herrn Sohn, wenn er behauptet, das eine Einigung bezüglich der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund im Einvernehmen - aller hier im Rat vertretenen Parteien - erfolgte. Das ist falsch. Selbst wenn Herr Sohn es wörtlich nicht so gesagt hat, aber so musste seine Bemerkung verstanden werden.

Die Deutsche Volksunion wurde sowohl von der Beratung, als auch von der Beschlussfassung der Hauptsatzung und der GO des Rates der Stadt Dortmund ausgeschlossen. Dabei gehe ich davon aus, dass auch den anderen Parteien, die weder Gruppenstatus, wie die Deutsche Volksunion ihn im Rat der Stadt Dortmund hat, sondern alle im Rat vertretenen Parteien, die nicht Fraktionsstatus haben, ähnliches widerfuhr.





Die Hauptsatzung der Stadt Dortmund und die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund weist nach Meinung der DVU vor allen Dingen einen gravierenden Mangel auf, nämlich den, dass die Gruppen als politisches Gremium nicht erwähnt werden. Und damit auch nicht mit notwendigen Rechten und Pflichten ausgestattet werden, obwohl dies möglich wäre. Werden doch die Gruppen in § 50 Abs. 3 GO NRW erwähnt.

Wie ihr Text - Abschnitt 1 - erwähnt, werden diese mit einem den Fraktionen entsprechenden Status hinsichtlich der Mitwirkung bei der Besetzung der Ausschüsse ausgestaltet:

Das formal gleiche Mandat der Ratsherren- und -frauen erfordert es aber auch hier, dass die Befugnisse der Gruppen des Gemeinderates so ausgestaltet ggf. ergänzt werden, dass die Ratsmitglieder ihre Mitwirkungsrechte in der von der Verfassung vorgegebenen Weise ausüben können. Die grundsätzliche Regelungskompetenz des Landesgesetztgebers steht dem nicht entgegen. Diese Materie ist insoweit auf seine eingreifende Regelungsbefugnis bezogen, als das gleiche Mandat als Kernstück des Repräsentationsprinzips bereits über Artikel 28 Abs. 1 GG für die Bundesrepublik Deutschland Eingang in das Kommunalverfas- sungsrecht gefunden hat.

Der Vorteil, den eine Gruppe aus der Übertragbarkeit parlamentrechtlicher Grundsätze ziehen kann, heißt also Berufung auf das formal gleiche Mandat aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG für die Bundesrepublik Deutschland. D.h., dass die Befugnisse der Gruppe gemessen am Status der einzelnen Mandatsträger in vergleichbarer Weise auszugestalten sind wie die der Fraktionen. Dem trägt § 50 Abs. 3 GO NRW bereits insoweit Rechnung, als er Fraktionen und Gruppen die formal gleiche Chance eröffnet, über das Wahlverfahren in den jeweiligen Ausschuss zu gelangen.

Also muss über das repräsentative Prinzip die formalisierte Mandatsgleichheit in den Aus- schüssen und ganz besonders in den beschließenden Ausschüssen Anwendung finden.
Die formalisierte Mandatsgleichheit verlangt für die Ausschussarbeit also, dass nicht nur allen gewählten Gemeindevolksvertretern, sondern auch den Gruppen, zu denen sie sich zu- sammengeschlossen haben, die gleichen Mitwirkungsrechte an Willensbildung und Ent- scheidungsfindung eingeräumt werden muss. Geschieht dies nicht, wie es bereits in Dortmund "usus" ist und für die Zukunft festgeschrieben, teils sogar noch weiter - v.a. für die Mandats- träger nicht mit Fraktionsstatus in Bezirksvertretungen vertretenen Parteien - eingeschränkt werden soll, werden, meine Damen und Herren, ihr Einsatz von Sachverstand, ihre Mitwirkung einschränken, die Gruppen (und Einzelmitglieder) selbst, vom Erhalt notwendiger Informationen ausgegrenzt.

Die Überbewertung der Vorklärungs- und Filterfunktionen von Fraktionen orientieren sich zudem an einer dem Fraktionszwang ähnelnden Fraktionsdisziplin und vernachlässigen, dass trotz Vorberatung und Einstimmung durch die Fraktion das fraktionszugehörige Ratsmitglieder in der Ausübung seines Mandats frei ist, gem. § 43 Abs. 1 GO NRW. Damit auch entgegen der Linie, der die Fraktion anhängt, diskutieren und abstimmen kann. Eine wertende Betrachtung der §§ 50 Abs. 3, 58 Abs. 1 Satz 7, 11, 12 GO NRW ergibt, dass sie Verbindung des Grundsatzes effektiver Arbeitserledigung mit der Fraktion auf kommunaler Ebene zugunsten von Meinungs- vielfalt, Sachverstand und tatsächlich gleicher Mitwirkung durchbrochen werden soll.

So ermöglicht es das Kommunalverfassungsrecht den Fraktionen auch fraktionsfremde Ratsmitglieder für die Hauptausschussarbeit vorzuschlagen. Zwar besteht für den Haupt- ausschuss gem. § 58 Abs. 3 GO NRW nicht die Möglichkeit, wie für die freiwilligen Ausschüsse des Rates, sachkundige Bürger zu Ausschussmitgliedern zu benennen.






Fraktionen, die nicht mit Sitz und Stimmen im Ausschuss vertreten sind, steht es aber nicht nur frei, ein Ratsmitglied mit beratendem Status in den Ausschuss zu entsenden, um dessen Beteiligung die Ausschusssitze erhöht werden. Das entsandte Mitglied braucht nicht einmal aus den Reihen der Fraktion selbst zu stammen.

Eine Verweigerung der Beteiligung mit Sitz und Stimme in einem bestimmten Ausschuss lässt sich überhaupt nur so lange rechtfertigen, wie das betroffene Ratsmitglied die Möglichkeit hat, seine durch die Ausschussbesetzung beschnitten Rechte durch seine Mitwirkung an Meinungs- die Willensbildung sowie eine Entscheidungsfindung zu ersetzten.

Andernfalls würde der Grundsatz der repräsentativen Demokratie ausgehebelt. Damit liegt die Fragestellung für die Mitarbeit in den Hauptausschüssen der Gemeinde NRW auf der Hand, somit also auch in Dortmund.

Gemeinderatsgruppen, wie z.B. die Deutsche Volksunion in Dortmund, haben nämlich dann einen Anspruch dort mit Sitz und Stimme vertreten zu sein, wenn die Mitwirkungsbefugnisse, wie sie sie hier hätten, durch ihre Mitarbeit im Plenum nicht kompensiert würde. Die Nicht- beteiligung einer Gruppe an seiner Arbeit führt also zu einer ganz erheblichen Beschneidung von Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechten denen dieser Gruppe angehörenden Man- datsträgern auch im Plenum, meine Damen und Herren.

Ganz besonders trifft das auf die Kategorie der Dringlichkeitsentscheidungen zu, wobei die Befugnisse des Hauptausschusses, sozusagen als "Rat des Rates", von solcher Bedeutung
sind, dass derjenige (hier die Gruppe der Deutschen Volksunion), der nicht an der Dring- lichkeitsentscheidung beteiligt ist, seine Mitentscheidungskompetenz im Plenum als Ganzes verliert bzw. diese nicht ausüben kann.


Das Gesetz, das die Gruppenfunktion in den Kommunen benennt, ist betitelt mit "Gesetz zur weiteren Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Kommunen" Bürgerbeteiligung ist hier nicht zu verstehen als direkte Beteiligung an der Ratsarbeit, sondern auch als indirekte durch eine dem Pluralismus der Gemeinde des Volkes möglichst wiederspiegelt, in der ganzen Bandbreite der unterschiedlichen Linien des Rates.

Daher beantragt die Deutsche Volksunion folgende Änderungen:

Zunächst einmal Seite 11 § 15 Abs. 2 Hauptsatzung; die soll ergänzt werden durch: !Jedes Ratsmitglied kann mit Stimmrecht mindestens jedoch in einem Ausschuss sitzen."

Seite 1 § 1 Abs. 4 GO des Rates der Stadt Dortmund.

Seite 2 § 3 Abs. 2 GO des Rates der Stadt Dortmund: "Der Oberbürgermeister hat Vorschläge aufzunehmen....einer Fraktion einer Gruppe."

Seite 4 § 6 Abs. 1 GO des Rates der Stadt Dortmund: "Anfragen von Fraktionen, Gruppen oder Ratsmitgliedern"

Seite 18 § 34 Abs. 4 GO des Rates der Stadt Dortmund: Oder es muss einen neuen Absatz geben, der das gleiche Recht für die Gruppen vorsieht, wie das durch die Gemeinde- ordnung legitimiert ist.

Seite 19 § 34 Abs. 10 Go des Rates der Stadt Dortmund: "Fraktionen oder Gruppen"






Soweit es uns unterlaufen sein sollte, das wir die Ergänzung bzw. den Zusatz "Gruppe (n)" in der Geschäftsordnung oder der Hauptsatzung der Stadt Dortmund nicht beantragten, bitten wir das, meine Damen und Herren Ratsvertreter, zu entschuldigen.

Hiermit beantragen wir die Ergänzungen für beide Texte komplett;

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!"

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

a)
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den
Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der All-
gemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.


2. Der Rat der Stadt
lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU die o. a.
von Rm Stanko (DVU) gestellten Anträge
ab.

3. Dem Rat der Stadt lagen folgende redaktionelle Änderungen zum Entwurf der Geschäftsordnung des Rates der Stadt vor:

1. § 17 Abs. 1 Buchst. d ist zu streichen. Die bisherigen Buchstaben e bis i des genannten Absatzes werden dadurch neu zu den Buchstaben d bis h.

2. § 38 Abs. 8 ist zu streichen. Aus den bisherigen Absätzen 9 bis 15
der genannten Vorschriften werden die Absätze 8 bis 14.

4. Unter Einbeziehung der o. a. redaktionellen Änderungen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der FDP, des Linken Bünd-
nisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. den anliegenden Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund,
2. den anliegenden Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der
Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
3. den anliegenden Entwurf als Allgemeine Richtlinien für die Bezirks-
vertretungen der Stadt Dortmund

b) Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


1. Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 07.05.2003 fasst der
Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Münch mit Mehrheit gegen die
Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

§ 2, Abs. 4 (Vorlage Seite 3) erhält folgende Fassung:

Weicht das Votum der Bezirksvertretung vom Vorschlga der Verwaltung ab
und kann die Verwaltung den Anregungen der Bezirksvertretung nicht folgen
oder diese gegenüber dem Bauherrn durchsetzen, ist der AUSW unverzüg-
lich zu unterrichten.

§ 3 Zuständigkeit des AUSW
Abs. 1, 1. Satz wird gestrichen, so dass der Absatz wie folgt lautet:

Abs. 1
Der AUSW ist für alle in § 2 dieser Verfügung genannten Angelegenheiten zu-
ständig, deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehen und die von besonderer städtebaulicher Bedeutung sind.

2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der SPD-Fraktion fasst der Rat der
Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen
der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt macht von seinem Rückholrecht nach § 41 Abs. 3 GO NRW Gebrauch und überträgt - entsprechend der in der Anlage beigefügten Darstellung - Aufgaben auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und die örtlich zuständigen Bezirksvertretungen. Gleichzeitig hebt er seinen Beschluss vom 22.03.1979 auf.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


zu TOP 3.1
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Gleiwitzstraße" im Abschnitt von der Straße Westholz bis zur Flughafenstraße in Dortmund-Scharnhorst
(Drucksache Nr.: 03932-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage "Gleiwitzstraße" von der Straße Westholz bis zur Flughafenstraße in Dortmund-Scharnhorst


zu TOP 3.2
Stadterneuerung Ortskern Mengede - Integriertes Handlungskonzept (Grundsatz- und Baubeschluss)
(Drucksache Nr.: 04084-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem von der Verwaltung vorgestellten integrierten Handlungskonzept Stadterneuerung Ortskern Dortmund-Mengede zu.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vom Grundsatz die Umsetzung der einzelnen, im Sachverhalt dargestellten Stadterneuerungsmaßnahmen, im Ortskern Dortmund-Mengede.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Stadterneuerungsmaßnahmen im Ortskern Dortmund-Mengede erforderlichen haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.


Mit der Maßnahme kann erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn vorliegt.




zu TOP 3.3
Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Freistuhl und Platz von Amiens"
(Drucksache Nr.: 04087-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Aufgrund von § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) i.V.m. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
fasst der Rat folgenden Beschluss:

Die Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Freistuhl und Platz von Amiens" (Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstück 443 tlw. und 312 tlw.) wird gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingeleitet.




zu TOP 3.4
Ausbauplanung für den Umbau der Hohen Straße
(Drucksache Nr.: 04033-03)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Reuter zum Ausdruck, dass auch nach Ansicht ihrer Fraktion der derzeitige Zustand, allein schon aus Gründen der Verkehrssicher-
heit, auf Dauer nicht akzeptabel sei. Hinzu komme, dass durch einen Umbau der Hohen
Straße die Lebensqualität verbessert und der Einzelhandel gestärkt werden könne.

Entgegen der Meinung der CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktion sollten diese Ziele jedoch nicht, wie in der nun vorliegenden Verwaltungsvorlage dargestellt, durch einen vierspurigen Ausbau realisiert werden, sondern ihre Fraktion sei nach wie vor der Auffassung, dass ein Ausbau, so wie man diesen im Jahre 1997 vorgeschlagen habe, sinnvoll sei.

Da sich seit 1997 die Verkehrsverhältnisse nach Meinung ihrer Fraktion unwesentlich ver-
ändert haben, ist ein zweispuriger Ausbau mit Verfügungsspur durchaus ausreichend.

Außerdem vertrete ihre Fraktion die Auffassung, dass das Schreiben des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen auch so ausgelegt werden könne, dass Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Förderung nicht unbedingt eine vierstreifige Planung sein müsse.


Dagegen machten Rm Follert für die CDU-Fraktion sowie Rm Harnisch für die SPD-Fraktion deutlich, dass ihre Fraktionen dem nun vorliegenden Konzept eines vierstreifigen Ausbaus der Hohen Straße zustimmen werden.

Nach Auffassung ihrer Fraktionen seien die in dem neuen Konzept vorgeschlagenen Lösungen nicht nur städtebaulich überzeugend, sondern auch geeignet, um die Probleme im Bereich der Hohen Straße zu lösen.


Bei Stimmenthaltung von Rm Münch fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:


Der Rat stimmt dem Planungskonzept einschl. der vorgesehenen Querschnittsaufteilung sowie der Vorgehensweise für den Umbau der Hohen Straße im Grundsatz zu und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Ausbauplanung zu erarbeiten und Zuwendungen gem. GVFG zu beantragen.


An der Beratung und Abstimmung nahmen die Ratsmitglieder Fischer (SPD), Lührs (SPD) und Müller-Jobst (SPD) nicht teil.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung,
II. Beschluss zur Erweiterung des Bebauungsplanbereiches
III. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142,
IV: Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -.
(Drucksache Nr.: 04178-03)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Ich kritisiere, dass der Ausgleich nicht eingriffsnah erfolgt, sondern vielmehr, dass die Ausgleichsfläche für einen Eingriff im Stadtbezirk Huckarde sogar im Stadtbezirk Mengede liegt.

Ich bitte die Verwaltung erneut, künftig dafür Sorge zu tragen, dass Eingriffe möglichst eingriffsnah ausgeglichen werde. Was man zumindest erwarten kann, ist, dass die Ökobilanz in dem Stadtbezirk, wo der Eingriff erfolgt, auch wieder ausgeglichen wird."


Bei Stimmenthaltung von Rm Münch fasst der Rat der Stadt daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 27.08.1997 (BGB1. I S. 2141, BGB1. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße;

II. beschließt, den am 06.11.2002 vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossenen räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142, wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschrieben,
zu erweitern.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB


III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde,
Aspeystraße - für den Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich
und der Begründung vom zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 i. V.m. § 12 BauGB sowie § 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2923).

IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund zu schließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.












zu TOP 3.6
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Quartierszentrum "Nordpol"
(Drucksache Nr.: 03709-02)

Für die CDU-Fraktion machte Rm Liedschulte deutlich, dass sich ihre Fraktion die Entscheidung über das Quartierszentrum "Nordpol" nicht leicht gemacht habe, da
vom Grundsatz her die Maßnahmen der URBAN II-Initiative wichtig für die Dortmunder
Nordstadt seien.

Nach einem intensiven Abwägungsprozess habe sich ihre Fraktion jedoch entschieden, gegen das hier zur Entscheidung stehende Projekt zu votieren. Grund hierfür sei, dass
dieses Projekt eine Konkurrenz zu bestehenden städtisch geförderten Projekten dar-
stelle. Außerdem befürchte man Finanzierungsprobleme nach Auslaufen der Landes-
förderung ab 2008.


Anschließend gab für die DVU Rm Branghofer folgende Erklärung zu Protokoll:

"Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

die DVU im Rat der Stadt Dortmund lehnt die vorliegende Beschlussvorlage ab. Nach unserem Kenntnisstand sind über 90 multikulturelle Einrichtungen in der Nordstadt vor-
handen. Das ist wahrlich genug. Und das, was Sie vorhaben, dort die multikulturellen
Verhältnisse zu stabilisieren, das wird dann nicht gelingen, je mehr Sie von diesen
Einrichtungen, die Sie tatsächlich errichten und aufbauen.

Denn das wird Ihrem Konzept der Integration auf jeden Fall widersprechen. Wenn Sie da mal ein wenig drüber nachdenken, kommen Sie auch zu diesem Schluss. Im übrigen bin ich der Meinung, dass die ausländischen Einwohner durchaus, wenn sie eine Immobilie haben wollen, dass mal selbst finanziell in die Hand nehmen sollten. Das verlangt man von den Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern auch. Das kann man auch von den ausländischen Einwohnern verlangen.

Außerdem bin ich der Auffassung, dass die vielen Steuergelder, die in der Nordstadt gepumpt werden, reine Verschwendung sind. Man sieht es an vielen Beispielen. Ich
könnte das aufzeigen, ich will das jetzt aber nicht tun."


Auf Seiten der SPD-Fraktion machte dagegen Rm Giese deutlich, dass Integration, wie sie hier zusätzlich angeboten werde, notwendig sei und nicht in Konkurrenz zu anderen Ein-
richtungen stehe. So gebe es beispielsweise kein vergleichbares Angebot im Bereich des
Sprachunterrichtes.

Insofern zeigte er auch wenig Verständnis für das Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit.


Auch Rm Unger sprach sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus positiv für
die Errichtung des Quartierszentrums "Nordpol" aus. In ihren Ausführungen begründete anschließend Rm Unger die Notwendigkeit dieses Projektes, dass ihrer Auffassung nach
durchaus geeignet sei, einen Beitrag zur Lösung der leider immer noch vorhandenen
vielfältigen Probleme in der Dortmunder Nordstadt zu leisten.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschliesst das Projekt Quartierszentrum "Nordpol" - Haus der Kulturen zu Kosten von 900.000 Euro für Investition und Anschubfinanzierung für den Zeitraum von 2003 bis Ende 2005, finanziert unter der FiPo 6152 9512 0101 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt, mit der Option der jährlichen Verlängerung der Anschubfinan- zierung bis Ende 2007.

Die Verwaltung schliesst mit der PariSozial Dortmund gGmbH eine Vereinbarung über die Durchführung des Projekts bis Ende 2005 für die Investition und Anschubfinanzierung mit der Option der Verlängerung bis Ende 2007 ab. In der Vereinbarung verpflichtet sich die PariSozial Dortmund gGmbH diese Nutzung mindestens innerhalb der Zweckbindungsfrist
von 20 Jahren der EU- und Landesförderung nach Abschluss der baulichen Maßnahme aus eigenen Mitteln sicherzustellen.

zu TOP 3.7
Überbauung Hauptbahnhof
(Drucksache Nr.: 04298-03)

Mit Schreiben vom 15.05.2003 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die Verwaltung darum gebeten, den Rat der Stadt über das Ergebnis der Beratungen des Verkehrsausschusses des Landtages zur Bewilligung von Fördermitteln vom Land für
das Dortmunder Bahnhofsprojekt zu berichten und eine Aussage darüber zu treffen,
ob und inwieweit der Ausschuss bzw. die Landesregierung den Umbau der Stadtbahn-
anlage in der vorgesehenen Form unterstützt und für förderungsfähig hält.


Dieser Bitte kamen OB Dr. Langemeyer, StR Sierau sowie StD Fehlemann nach.


In seinen Ausführungen zu der o. a. Angelegenheit machte OB Dr. Langemeyer deutlich, dass es in der besagten Sitzung des Verkehrsausschusses des Landtages im wesent-
lichen um zwei Förderanträge gegangen sei.

Zum einen um den Antrag der Bahn AG zum Bau der neuen Bahnstation, und zum anderen um den Antrag der Stadt Dortmund hinsichtlich des Umbaus der Stadtbahnanlagen.

Zum letzt genannten Antrag könne man sagen, dass man mit den diesbezüglich getroffenen Zusagen zufrieden sein könne.

Was die Förderung der Bahnstation betreffe, sei es Angelegenheit der Bahn AG und des Investors Sonae und nicht der Stadt Dortmund, dies zu bewerten und sich entsprechend dazu zu äußern.

Für ihn sei es wichtig, und das haben Gespräche, die er mit dem Landesverkehrsminister,
Dr. Axel Horstmann, geführt habe, deutlich gemacht, dass das Land Nordrhein-Westfalen
nach wie vor hinter dem Projekt stehe.

Anschließend nahm StR Sierau zu der o. a. Angelegenheit Stellung. Hierbei betonte er nochmals, dass entgegen der Meldungen der letzten Tage es keineswegs so sei, dass die Förderfähigkeit des genannten Projektes durch die Beratungen auf Landtagsebene in Frage gestellt sei, sondern die Förderzusage gegenüber der Bahn AG und der Stadt Dortmund bereits schriftlich mitgeteilt wurde.


Weiterhin brachte StR Sierau zum Ausdruck, dass er nach allen Gesprächen, die er mit den Verfahrensbeteiligten diesbezüglich geführt habe, den Eindruck habe, dass man nach wie vor an einer Realisierung dieses Projektes festhalte.

Im Verlauf seiner weiteren Ausführungen verdeutlichte StR Sierau, dass seiner Ansicht nach man auf den verschiedensten Verfahrensebenen deutlich weiter gekommen sei und es mög-
lich sein werde, dem Rat der Stadt voraussichtlich in der Sitzung am 24.07.2003 weitere qualifizierte Planungsschritte diesbezüglich vorzulegen.


Bezüglich der Förderung des Umbaus der Stadtbahnanlagen mit einem Gesamtkosten-
volumen von 37 Mio. Euro erklärte anschließend StD Fehlemann, dass hiervon ein Be-
trag in Höhe von 32,5 Mio. Euro an Zuwendungen in Aussicht gestellt wurden.

Davon würden in der ersten Tranche 29 Mio. Euro gezahlt. Die restlichen 3,5 Mio. Euro,
die derzeit noch nicht zuschussfähig, aber zuschusswürdig sind, würden dann vom Land
bezuschusst, wenn die Viergleisigkeit der Stadtbahnanlagen in Angriff genommen werde.

Die Verwaltung werde nun - so StD Fehlemann anschließend - die weiteren notwendigen Schritte einleiten.


In der weiteren Diskussion erklärten für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die Ratsmitglieder Schneckenburger und Krüger, dass man nun gespannt auf die Reaktion des Investors warte, inwieweit die nun zugesagten Fördergelder ausreichend sind, um das be-
absichtigte Projekt durchzuführen.

Sollte diese Entscheidung negativ ausfallen, sollte man möglichst schnell über Alternativen nachdenken.


Für die SPD-Fraktion brachte Rm Harnisch zum Ausdruck, dass seine Fraktion aufgrund der Aussagen von OB Dr. Langemeyer, StD Fehlemann und StR Sierau nach wie vor optimistisch sei, das Bahnhofsprojekt "3do" durchzuführen. Von daher sollte man seiner Auffassung nach sich nicht durch die Pressemitteilungen der vergangenen Tage irritieren lassen.


Auf Seiten der CDU-Fraktion erklärte Rm Follert, dass es zum einen erfreulich sei, dass seitens der Verwaltung ein aktueller Sachstandsbericht gegeben worden sei. Zum anderen sollte man nach Meinung der CDU-Fraktion nun abwarten, wie der Investor auf die Förderzusagen des Landes reagiert.


Im weiteren Verlauf der Beratung gingen StD Fehlemann und StR Sierau auf die in der Diskussion gestellten Fragen ein.


zu TOP 3.8
Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes, Bundes und der EU
I. Stadterneuerung im Wandel der Zeit: Zukunftsorientierte Perspektiven
II. Die Stadterneuerungsprogramme 2004, 2003 und 2002
(Drucksache Nr.: 04245-03)


Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Krause, dass in der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt mindestens zwei Projekte enthalten seien, die die Bezirksver-
tretung Huckarde berühren, diese aber jedoch nicht beteiligt worden sei. Insofern
hielte sie es für richtig, wenn in der heutigen Sitzung noch keine Beschlussfassung
erfolge und zunächst die Bezirksvertretung Huckarde beteiligt werde.


Anschließend machte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Kröger-Brenner deutlich, dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage zum
o. a. Tagesordnunspunkt vom Grundsatz her zustimmen könne. Hinsichtlich
des Projektes "Marina Achenbach" gab sie jedoch zu Protokoll, dass ihre
Fraktion dieses Projekt aus den bekannten Gründen, so wie man dies bereits
des öfteren dargelegt habe, ablehne.

Zum einen sei dieses Projekt ökologisch nicht vertretbar und zum anderen würden hierdurch die Trainingsmöglichkeiten der Ruderer in nicht vertretbarem Maße eingeschränkt. Von daher sollte man nach Auffassung ihrer Fraktion dieses Projekt im weiteren Verfahren nicht weiter verfolgen.


In der weiteren Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag von
OB Dr. Langemeyer letztendlich darauf, wie folgt zu verfahren:

1. Grundsatzbeschluss über die Verwaltungsvorlage, damit eine fristgerechte
Antragstellung erfolgen kann.

2. Beratung der Vorlage in der Bezirksvertretung Huckarde. Für den Fall, dass
sich aus dieser Beratung eine abweichende Empfehlung ergeben sollte, werde
man diese im Wege der Nachmeldung der Bezirksregierung mitteilen.

3. Das gleiche Verfahren gilt auch für das Projekt "Marina Achenbach".

Auf der Grundlage der o. a. Verfahrensfestlegungen fasst der Rat der Stadt daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den zukunftsorientierten Perspektiven der Stadterneuerungsförderung sowie zu den Jahresförderungsprogrammen 2002 und 2003 zur Kenntnis und beschließt die Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2004 als Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadterneuerung 2004 -.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


zu TOP 4.1
dortmund-project
a) Jahresbericht 2002
b) Aktualisierung der Ausgangsdaten des Jahres 2000
(Drucksache Nr.: 04079-03)

Der Rat der Stadt nimmt den Jahresbericht 2002 und die aktualisierten Ausgangsdaten des Jahres 2000 für das dortmund-project zur Kenntnis.







5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen-



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule
zu TOP 8.1
Errichtung eines zur Allgemeinen Hochschulreife führenden Bildungsganges (Schwerpunkt Informatik und Mathematik) am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04027-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung des Bildungsganges

"Allgemeine Hochschulreife - Mathematik, Informatik -, Fachlicher Schwerpunkt: Mathematik, Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Informatik"

am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum 01.08.2003.




zu TOP 8.2
Errichtung eines Bildungsganges "Berufliche Grundbildung für Schülerinnen und Schüler mit Fachoberschulreife" am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04166-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung des Bildungsganges

"Berufliche Grundbildung für Schülerinnen und Schüler mit Fachoberschulreife"

am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum 01.08.2003.

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen-

10. Finanzen und Liegenschaften


zu TOP 10.1
Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.
(Drucksache Nr.: 04218-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss.

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.



zu TOP 10.2
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 04238-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2003 in Höhe von 2.192.719,69 Euro.

zu TOP 10.3
Dringlichkeitsvorschlag der CDU-Fraktion vom 19.05.2003 mit der Bezeichnung "Hundezählung"


Die in dem o. a. Dringlichkeitsvorschlag der CDU-Fraktion gewünschte Stellungnahme hinsichtlich derThematik "Hundezählung" lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Nachdem StR Stüdemann in der sich anschließenden kurzen Diskussion auf einige Nachfragen, die zu der o. a. Thematik "Hundezählung" gestellt wurden eingegangen war, nahm der Rat der Stadt die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


zu TOP 11.1
Festsetzung des Dortmunder Weihnachtsmarktes nach Titel IV der Gewerbeordnung
(Drucksache Nr.: 03848-03)

In der Diskussion zum o. a. Tagesordnungspunkt machte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Frebel deutlich, dass für seine Fraktion eine Zustimmung zu der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt nur bei gleichzeitiger Beschlussfassung des Antrages seiner Fraktion vom 22.05.2003 möglich sei, da nur so ausreichend die In-
teressen der Markthändler berücksichtigt werden könnten.


Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Frank, dass für seine Fraktion eine Zustimmung zu dieser Angelegenheit möglich sei, wenn tatsächlich auch die Auf- und Abbauzeit des Weihnachts-
baumgerüstes, die nach Aussage der betroffenen Firma Weise, auf jeweils ca. 2 Wochen
verkürzt werden könne, reduziert werde.


Auch Rm Zupfer sprach sich auf Seiten der SPD-Fraktion für eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage aus, da ihrer Meinung nach hierin die Belange aller Interessensgruppen ausgewogen berücksichtigt seien. Auch für ihre Fraktion wäre es selbsterständlich wün-
schenswert, wenn die Auf- und Abbauzeit des Weihnachtsbaumgerüstes deutlich ver-
kürzt werden könnte.


In der weiteren Diskussion zeigte sich seitens der Verwaltung StD Fehlemann aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung skeptisch, dass die Auf- bzw. Abbauzeit deutlich verkürzt werden könne. Hinzu komme, dass dieses Projekt sehr von den Wettereinflüssen abhängig sei.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt
lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus vom 22.05.2003
ab.

1. Vor dem Hintergrund des Ergebnisses der neuerlichen Befragung der Markthändler zu einem "freiwilligen" Ausweichen auf den Friedensplatz während der Dauer des Weihnachtsmarktes fordert der Rat die Verwaltung auf, einen runden Tisch unter Beteiligung einer das Marktgeschehen repräsentierenden Auswahl von MarkthändlerInnen sowie aller im Rat vertretenen Fraktionen zu organisieren. Ziel ist es, zu einer authentischen Einschätzung der aktuellen Stimmung und Wünsche der MarkthändlerInnen zu kommen und nach einer Lösung zu suchen, die von diesen in der Gesamtheit akzeptiert werden kann.









2. Der Rat beschließt, entgegen den Festsetzungen in Bezug auf die Belange des Wochenmarktes während der Dauer des Weihnachtsmarktes folgende Regelung:
Der Freitagsmarkt wird wegen seines geringeren Platzbedarfes auch während der Dauer des Weihnachtsmarktes auf der Hansastrasse durchgeführt. Die Verwaltung trägt dafür Sorge, dass eine ausreichende Fläche für eine Nord-Süd-Radwege- verbindung freigehalten wird.


2. Unter Einbeziehung der o. a. Bitte von Rm Frank (CDU), die Verwaltung zu bitten,
darauf hinzuwirken, dass die Auf- und Abbauzeit deutlich verkürzt werde, fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Festsetzung des Weihnachtsmarktes des Veranstalters Markthandel- und Schaustellerverband, Bezirksstelle Dortmund, Hansastraße 72, 44137 Dortmund, unter Zugrundelegung der neu festgelegten Festsetzungsmodalitäten auf Dauer zu.

Der Widerrufsvorbehalt bezüglich der Öffnungs- und Veranstaltungszeiten wird ausdrücklich festgeschrieben.




zu TOP 11.2
Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04191-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund




zu TOP 11.3
Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 04195-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund

12. Anfragen


zu TOP 12.1
Anfragen von Ratsmitglied Münch

Drucksache Nr.: 04204-03

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Drucksache Nr.: 04205-03

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Warum benachteiligen Sie aufgrund der Probleme, die Sie mit meinen Anfragen haben, auch andere Ratsmitglieder? Und warum machen Sie auch wertneutrale Anfragen un-
kenntlich, so dass weder für die Ratskollegen noch für die Bürger durch Ihre kodierte
Zahlenreihenfolge nachvollziehbar ist, um welche angesprochene Themen es sich
handelt?"


OB Dr. Langemeyer antwortete hierauf, dass er keine Anfragen unkenntlich mache, da alle Anfragen in Fotokopie den Ratsmitgliedern vorliegen.


Drucksache Nr.: 04206-03

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Bagatellisieren Sie diese Diskriminierung einer jungen Türkin nicht und verschließen Sie nicht die Augen vor der mißlungenen Integration unserer ausländischen Mitbürger in Eving?


OB Dr. Langemeyer antwortete hierauf, dass dieser Vorfall der Verwaltung nicht bekannt sei, insofern könne er auch keine Stellung dazu nehmen.


Drucksache Nr.: 04242-03

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Warum ist es nicht möglich auf 400 Euro-Basis zusätzliches Streifendienstpersonal einzustellen?"


OB Dr. Langemeyer antwortete hierauf, dass dies nicht möglich sei, da es sich hierbei um eine hoheitliche Aufgabenwahrnehmung handele.


Drucksache Nr.: 04243-03

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Gibt es andere Einnahmemöglichkeiten aus der Einwegplastikvermüllung?"


OB Dr. Langemeyer antwortete hierauf, dass er diese nicht sehe.





zu TOP 12.2
Anfragen der DVU
Drucksache Nr.: 04291-03


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Drucksache Nr.: 04292-03

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Drucksache Nr.: 04293-03

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Für die DVU erklärte Rm Stanko, dass mit der vorliegenden Stellungnahme seiner Ansicht nach die Anfrage nicht beantwortet sei, sondern dass es der DVU darum ginge, einen Gedenktag für die Opfer des Bombenterrors in Dortmund einzurichten.

OB Dr. Langemeyer erklärte hierzu, dass dies keine Nachfrage, sondern ein Antrag ist, der an dieser Stelle nicht möglich sei.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.


Der Oberbürgermeister



D r . L a n g e m e y e r K r ö g e r - B r e n n e r
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister

In Vertretung





W e n d z i n s k i F e u l e r
Bürgermeisterin Schriftführer