Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 17:05 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Brigitte Steins (SPD) i.V. für Rm Ingeborg Kräft (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Ute Bitter (CDU) i.V. für Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i.V. für Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Marianne Schobert (DPWV)
Klaus-Dieter Skubich (SoVD Deutschland)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Dr. Ulrike Ullrich

5. Gäste:
Prof. Dr. Gerhard Naegele
Klaus Schmitz
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 03.06.2003, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 01.04.2003


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Kommunale Seniorenarbeit

2.1.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und weiteres Verfahren

Empfehlung (Drucksache Nr.: 04128-03)
(Die Vorlage wurde Ihnen bereits für die Sitzung am 13.05.2003 zur Verfügung gestellt)

- s. hierzu auch Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2003
(Drucksache-Nr. 04128-03-ATB)


- mdl. Erläuterungen von Herrn Prof. Dr. Naegele vom Forschungsinstitut für Gerontologie

Der Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie wurde sämtlichen Mandatsträgern für das gesamte Beratungsverfahren aus Kostengründen nur einmal zur Verfügung gestellt und mit gesonderter Post verschickt.
Bitte den Bericht zur Sitzung mitbringen.

2.1.2 Seniorenpolitik in Dortmund
Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04058-03-ASS)
(Unterlagen wurden Ihnen bereits für die Sitzung am 01.04.2003 zur Verfügung gestellt)

2.2 Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

2.2.1 Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04362-03)

2.2.2 Ergänzender mündlicher Bericht der Verwaltung

2.2.3 Grundsicherung
Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03768-03)
- mdl. Bericht der Verwaltung -

2.3 Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege;
hier: Verträge mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege

Beschluss (Drucksache Nr.: 04276-03)
(Die Vorlage wurde Ihnen bereits für die Sitzung am 13.05.2003 zur Verfügung gestellt)


3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Frauenübernachtungsstelle
- mdl. Bericht der Verwaltung -


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Weiterentwicklung der Methadonambulanz
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04342-03)
- Der Bericht wird nachversandt -


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 03.06.2003,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:05 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Brigitte Steins (SPD) i.V. für Rm Ingeborg Kräft (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Ute Bitter (CDU) i.V. für Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i.V. für Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Marianne Schobert (DPWV)
Klaus-Dieter Skubich (SoVD Deutschland)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Dr. Ulrike Ullrich

5. Gäste:
Prof. Dr. Gerhard Naegele
Klaus Schmitz


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 03.06.2003, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 01.04.2003


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Kommunale Seniorenarbeit

2.1.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und weiteres Verfahren

Empfehlung (Drucksache Nr.: 04128-03)
(Die Vorlage wurde Ihnen bereits für die Sitzung am 13.05.2003 zur Verfügung gestellt)

- s. hierzu auch Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2003
(Drucksache-Nr. 04128-03-ATB)


- mdl. Erläuterungen von Herrn Prof. Dr. Naegele vom Forschungsinstitut für Gerontologie

Der Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie wurde sämtlichen Mandatsträgern für das gesamte Beratungsverfahren aus Kostengründen nur einmal zur Verfügung gestellt und mit gesonderter Post verschickt.
Bitte den Bericht zur Sitzung mitbringen.

2.1.2 Seniorenpolitik in Dortmund
Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04058-03-ASS)
(Unterlagen wurden Ihnen bereits für die Sitzung am 01.04.2003 zur Verfügung gestellt)

2.2 Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

2.2.1 Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04362-03)

2.2.2 Ergänzender mündlicher Bericht der Verwaltung

2.2.3 Grundsicherung
Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03768-03)
- mdl. Bericht der Verwaltung -

2.3 Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege;
hier: Verträge mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege

Beschluss (Drucksache Nr.: 04276-03)
(Die Vorlage wurde Ihnen bereits für die Sitzung am 13.05.2003 zur Verfügung gestellt)


3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Frauenübernachtungsstelle
- mdl. Bericht der Verwaltung -


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Weiterentwicklung der Methadonambulanz
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04342-03)
- Der Bericht wird nachversandt -





Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Rm Uhrmann (CDU-Fraktion) wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 01.04.2003

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 01.04.2003.


zu TOP 2.1
Kommunale Seniorenarbeit
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und weiteres Verfahren

- Empfehlung (Drucksache Nr.: 04128-03)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2003 (Drucksache-Nr. 04128-03 ATB)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2003 (Drucksache Nr.: 04128-03-ATC)

zu TOP 2.1.2
Seniorenpolitik in Dortmund
- Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 04058-03-ASS)


Herr Prof. Dr. Naegele (Forschungsinstitut für Gerontologie) führt in das Thema ein (siehe Anlage 1 zur Niederschrift).

Herr Schmitz (Forschungsinstitut für Gerontologie) stellt dann dem Ausschuss die wesentlichsten Erkenntnisse der durchgeführten Untersuchung anhand von Folien vor (siehe Anlage 2 zur Niederschrift).

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt im Namen des Ausschusses für die detaillierten Ausführungen, die an vielen Stellen verdeutlicht haben, wo kommunaler Handlungsbedarf liegt.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Bevölkerungsprognose irritiert, der Bericht geht davon aus, dass die Bevölkerung bis 2015 massiv schwinden wird, wohingegen im Zusammenhang mit dem dortmund-project allerorten steigende Zahlen prognostiziert werden. Das macht bezogen auf die heutige SeniorInnenproblematik zwar keinen Unterschied, könnte aber langfristig eine Reduktion des hier diskutierten Problems darstellen. Von daher fragt sie sich schon, welche Zahlen hochgerechnet sind und welche eher der Realität entsprechen. Ein wichtiges Stichwort in der gesamten Darstellung ist für sie auch die Form der zukünftig notwendigen Beteiligung von älteren Menschen. Von daher ist die beschriebene Neuausrichtung ein richtiger und guter Weg. Allerdings hält es ihre Fraktion für nötig, die Handlungsempfehlungen noch ein wenig anzureichern. Deshalb zielt ihr Antrag darauf ab, langfristig mehr dafür zu tun, dass SeniorInnen im eigenen Umfeld wohnen bleiben können, auch wenn sie in die Pflegebedürftigkeit geraten. Dann wünscht sie sich den Beschluss für eine sog. Clearing-Stelle, um stationäre Aufenthalte langfristig verhindern zu können, und zwar sozialraumorientiert in jedem Bezirk. Dazu ist es nach ihrer Meinung z.B. dringend notwendig, die Wohnraumanpassung langfristig zu installieren, damit sie nicht von einem Landesetat zum nächsten um ihre Existenz fürchten muss. Auch beim generationenübergreifenden Wohnen müssen zukünftig verstärkt Angebote auf den Weg gebracht werden. Service-Wohnen heißt, gemeinsam mit Seniorenheimen zu überlegen, wo man noch einen Platz eines kleinteiligen Angebotes finden kann. Für den wachsenden Anteil der dementen Menschen müssen darüber hinaus Modelle zur Integration entwickelt werden. Im letzten Teil des Antrages findet sich das Stichwort „Hilfe zur Selbsthilfe“ wieder, d.h. Aufgabe muss es sein, die Selbsthilfepotentiale, die in älteren Menschen stecken, in sog. Bürgerzentren zu integrieren, verstärkt aufzunehmen und zu nutzen.
Sie hofft, dass dieser Antrag eine Mehrheit findet.

Auch Herr Pogadl (Sozialdezernent) dankt der Forschungsgesellschaft für die geleistete Arbeit, zumal der Verwaltung dadurch eine Menge Anregungen an die Hand gegeben wurden, mit denen sie weiterarbeiten kann. Drei Dinge haben für ihn zentrale Bedeutung: die weiteren Bemühungen sollten verstärkt in Richtung einer sozialräumlichen Betrachtung gehen, denn diese versetzt in die Lage, bestimmte dezentrale Strukturen anders zu nutzen. D.h. auch Verwaltung muss sich vor dem Hintergrund dieser Anforderungen umorientieren, denn die demographische Entwicklung ist eindeutig, wobei nach einer Diskussion im HFA 580.000 Einwohner Planungsebene ist. Ihm ist auch wichtig, dass im Verbund weitergearbeitet wird, und dass der Arbeitskreis, die Selbsthilfe, Verbände und politische Parteien auch zukünftig an der Umsetzung beteiligt werden. Jetzt sollte man wirklich für die Umsetzung einen zweijährigen Zeitraum einräumen, denn das wird Umstellungen bedeuten und in einigen Bereichen auch finanzielle Folgen haben. Daher bittet er, der Vorlage zuzustimmen, und regt darüber hinaus an, die Anträge beider Fraktionen als Material in den Prozess mitzunehmen.

Herr Steiner (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) sieht die Notwendigkeit, darauf hinzuweisen, dass jeder behinderte Bürger dieser Stadt, der den Faschismus überlebt hat, in diesen Tagen älter als 65 Jahre wird. Für die Zukunft ist es also notwendig, auch die alt werdenden und behinderten Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt in die Planungsvernetzung einzubeziehen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) verdeutlicht an fünf Punkten, was für ihn die wesentlichsten Extrakte bzw. Handlungsherausforderungen der vorangegangenen Diskussion sind: Vernetzung der Hilfsangebote, das Erfordernis der Kleinräumigkeit von Seniorenpolitik, ein echtes Fallmanagement, lokale Arbeitskreise in den Stadtbezirken und der Umbau der Begegnungsstätten. Alle fünf Punkte kann er unterschreiben, allerdings ist man im Beratungsgang und dem konkret vorliegenden Umsetzungsvorschlag ja schon einen Schritt weiter, so gesehen müsste sich Politik schon auf das fortgeschrittene Verfahren beziehen. Mit dem Antrag begrüßt seine Fraktion die Maßnahmen und Hilfeplanungen zumindest grundsätzlich als den richtigen Weg. Bei der Angebotsseite, die im Wesentlichen über die Trägerlandschaft vorgehalten wird, muss man über Wohn- und Pflegezentren, über Kurzzeitpflege, über den Hausnotrufdienst, über Alten- und Krankenseelsorge, offene Altenarbeit, Pflegeberatung und ähnliche Dinge reden, wobei ein Baustein dafür die Installation eines Stadtbezirksseniorenmanagers wäre. Seine Fraktion hält das für den richtigen Weg und bittet daher, ihrem Antrag zuzustimmen.

Herr Knoll (Vorsitzender des Seniorenbeirats) verliest dann die Stellungnahme des Seniorenbeirats (siehe Anlage 3 zur Niederschrift).

Frau Weyer (SPD-Fraktion) dankt im Namen ihrer Fraktion für die ausführlichen Berichte und signalisiert, dass sie der Vorlage zustimmen wird. Der Antrag der Grünen wird abgelehnt, zumal viele Punkte aus dem Antrag in der Vorlage enthalten sind, wohingegen dem Antrag der CDU als Prüfauftrag für die Vorlage zugestimmt wird.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) erklärt für die Verbände, dass sie die Vorlage der Verwaltung uneingeschränkt unterstützen. Erläuternd führt er weiter aus, dass eine stationäre Altenhilfeeinrichtung sich nicht am Sozialraum orientiert, sondern an der Frage, ob sie rentabel zu führen ist und Haftungsrisiken der Betreiber vor klagenden Angehörigen einschränkt. Das gilt auch für Tagespflegeeinrichtungen, Sozialstationen und andere Einrichtungen, die institutionalisiert über die Pflegekasse bezahlt werden. So gesehen wäre auch ein Ratsbeschluss, dass sich diese Einrichtungen den Bedürfnissen des Rates zu beugen haben, nicht Erfolg versprechend. Aber der vorliegende Vorschlag der Verwaltung, über einen moderierten Prozess gemeinsam Bausteine zu entwickeln, die das System komplettieren, ist sehr vernünftig, und an der Stelle gibt es auch einen qualitativen Unterschied zwischen den beiden Anträgen. Die CDU empfiehlt, genau dieses System aufzugreifen und noch einmal zu prüfen, welche strukturellen Bedingungen es gibt, wohingegen die Grünen mit bestimmten Bedingungen versuchen, von vorn herein Pflöcke zu setzen. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt, aber auch der Verbände, ist das, was die Verwaltung vorgelegt hat, aber völlig genügend und kann auch funktionieren. Im Bericht selbst gibt es viele Punkte, die sehr kritisch zu hinterfragen wären, weil er zu undifferenziert ist, aber allein die Tatsache, dass diese Untersuchung gemacht wurde, hat z.B. in seinem Verband dazu geführt, dass an vielen Stellen der Arbeit eine Revision vorgenommen wird, die er in zwei Jahren wird vorweisen können.

Herr Prof. Dr. Naegele (Forschungsinstitut für Gerontologie) dankt für die positive Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Institut und hofft, dass die Arbeitsgruppe die Differenzierung weiter vorantreibt, als es in einem Bericht wie dem seinen möglich sein kann. Das Verfahren beurteilt er insgesamt als positiv, weil es nämlich relativ selten ist, dass sich Kommunen in der Weise auf die neuen demographischen Herausforderungen einstellen. Sein Institut wird den weiteren Prozess natürlich bei Bedarf unterstützen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) knüpft an das bisher Gesagte an und konstatiert, dass nunmehr hilfreiche Grundlagen für die notwendigen Veränderungen in der Seniorenpolitik vorliegen und diese einen ergebnisoffenen Prozess anstoßen werden. Da der Antrag der Grünen das aber nicht zulässt, würde er ihn ablehnen wollen. Den CDU-Antrag könnte man hingegen mittragen. Gleichwohl macht er den Vorschlag, beide Anträge der Begleitgruppe ohne Beschlussfassung an die Hand zu geben und in diesen Prozess einzubringen. Die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion ist aufgrund der detaillierten Darstellungen als erledigt zu betrachten.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hält das vorgeschlagene Verfahren für beide Anträge für richtig.

Dann ist sich der Ausschuss einstimmig einig, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.03:

„Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und im weiteren Entscheidungs- und Beteiligungsverfahren über die Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund neben den in der Verwaltungsvorlage genannten Umsetzungsschritten folgende Ergänzungen und Schwerpunktsetzungen vorzunehmen:
Der Ausschuss folgt der Auffassung der Verwaltung, dass es wesentliches Ziel kommunaler SeniorInnenpolitik sein muss, älteren und hochaltrigen Menschen weitgehende Selbständigkeit in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu ermöglichen und die Aufnahme in stationären Einrichtungen zu verhindern bzw. so lange wie möglich hinauszuzögern.
Über den verstärkten Einsatz des Instruments der Einzelfallhilfeplanung (Case Management) hinaus, hält der Ausschuss die Einrichtung einer sogenannten clearing-Stelle für erforderlich, um die Module der vorhandenen Hilfestruktur effektiv und auf die Lebenssituation des einzelnen Menschen bezogen ausrichten zu können.
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Arbeit der Wohnberatungs- und Wohnanpassungsberatungsstelle des Kreuzviertelvereins dauerhaft und in ausreichendem Umfang abzusichern. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, Projekte des generationenübergreifenden Wohnens durch entsprechende Dienstleistungen für die Initiatoren solcher Projekte zu unterstützen. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, in jedem Stadtbezirk „Service -Wohnen“ zu etablieren und fordert die Verwaltung auf, die notwendigen Voraussetzungen zu klären.
Der Ausschuss hält die Problematik der Betreuung einer zunehmenden Anzahl von altersverwirrten Personen für eine vordringlich zu lösende Aufgabe. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der SeniorInnenheim gGmbH zunächst in einem Modellversuch die teilstationäre Betreuung von Dementen und eine damit verbundene Entlastung der Angehörigen zu konzipieren und die Übertragbarkeit auf eine ausreichende Anzahl von Stadtbezirken zu überprüfen. Darüber hinaus ist der notwendige Bedarf an stationären, teilstationären sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen zu ermitteln und ein Planungshorizont für die Errichtung der notwendigen Einrichtungen darzustellen.
Der Ausschuss spricht sich dafür aus, bei der inhaltlichen Neuausrichtung der Arbeit in den Begegnungsstätten und der Umstrukturierung zu Bürgerzentren differenzierte niedrigschwellige Angebote auch für Demenzkranke und ihre Angehörigen zu berücksichtigen.“

sowie folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.03:



„Das Instrument der Einzelfall-Hilfeplanung wird grundsätzlich als ein richtiger Baustein in der städtischen Seniorenhilfe-Planung angesehen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zu eruieren, ob die Installation von „Stadtbezirks-Senioren-Managern“ als Schnittstelle zwischen den Seniorinnen und Senioren, den Angeboten der Verbände und den städtischen Sozialhilfediensten bzw. den Einzelhilfeplanungen zielführend sein kann.“

als eingebracht zu betrachten und ohne Beschlussfassung in den weiteren Prozess einfließen zu lassen.

Mit diesen Ergänzungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie zur Reform der kommunalen Seniorenarbeit und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Beteiligungsverfahren.


zu TOP 2.2
Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt
zu TOP 2.2.1
Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04362-03)

zu TOP 2.2.2
Ergänzender mündlicher Bericht der Verwaltung
zu TOP 2.2.3
Grundsicherung
Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03768-03)


Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) führt in die Vorlage ein, verweist auch auf den Sozialhilfebericht und stellt dann anhand von Folien die Entwicklung im Bereich der Grundsicherung vor (siehe Anlage 4 zur Niederschrift).

Für Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ergibt sich aus diesem Sachverhalt eine zusätzliche Problematik nicht nur für die Personen, sondern auch für die Haushaltslage der Stadt Dortmund, denn es handelt sich um zusätzliche Ausgaben in Höhe von etwa 15 Mio. Euro, und das sind Zahlen, die bei der Verabschiedung des Haushaltes so nicht eingeplant waren.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) möchte dazu vorsichtig einschränken, dass im Augenblick auf Bundesebene Veränderungen von bestimmten Zuordnungen diskutiert werden. Wenn diese aus dem Gesetzgebungsverfahren herauskommen, kann das natürlich wesentlichen Einfluss haben. Insofern handelt es sich jetzt um eine Momentaufnahme mit den Parametern, die sich unter den geltenden Verhältnissen darstellen.

Auf die Frage von Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen), ob für dieses Haushaltsjahr mit einer veränderten Lage zu rechnen ist, antwortet Herr Pogadl (Sozialdezernent), dass es mehr Leistungsempfänger gibt. Das korreliert mit der Arbeitsmarktentwicklung, und wenn sich im geltenden Recht im Jahr 2003 nichts verändert, bleiben diese Leistungsempfänger der Sozialverwaltung erhalten.

Für Herr Steiner (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) ist anhand der Beschlussvorlage nicht ganz deutlich geworden, dass die Mittel für die Grundsicherung den Kommune erstattet werden, nicht nur die Mittel zur Ausführung des Gesetzes, sondern auch die, die im Grunde ausgezahlt werden. Die ca. 4.000 Menschen, die jetzt Grundsicherung erhalten, vermindern seiner Meinung nach damit auch die Sozialhilfeausgaben.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, dass die Erstattung erst im Folgejahr erfolgt, d.h. 2003 sind die Mehrbedarfe tatsächlich aus der Kommunalkasse zu zahlen. Darüber hinaus ist sie für 2003 dergestalt gedeckelt, dass der Bund dafür eine Obergrenze festgelegt hat. Die Grundsicherung ist gegenüber der Sozialhilfe eine um 15% erhöhte Leistung und wird nach Wohngeldschlüssel verteilt, d.h. vermutlich werden auch nur diese Mehrbedarfe erstattet. Konkrete Antworten kann er aber erst geben, wenn die konkrete Erstattungsgröße bekannt ist.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) hätte Interesse daran zu erfahren, was man sich rein rechnerisch an Erstattung vorstellen könnte, da man ja in etwa weiß, an welchen Kriterien sich das 2004 orientieren wird. Falls es sich grau schraffierten Teil im Schaubild auf Seite 2 um Mischfälle handeln sollte, möchte sie zudem weitere Informationen zu den Wechselwirkungen bei Ansprüchen auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) führt noch einmal aus, dass in der Vorlage ein Mehraufwand von bis jetzt 1,12 Mio. Euro zum Ausdruck gebracht wurde und dass die Mehrkosten durch den Bund erstattet werden sollen. Bei den 3.259 Personen handelt es sich um Fälle, in denen Grundsicherung gezahlt wird. Es gibt allerdings die organisatorische Regelung, dass z.B. Ehepaare, die beide unterschiedliche Leistungen nach der Grundsicherung bzw. HzL beziehen, gleichwohl beide in der Arbeitsgruppe für Grundsicherung betreut werden. Laufende Leistungen der Sozialhilfe sind allerdings ausgeschlossen, wenn Grundsicherungsleistungen erbracht werden, weil diese höher sind als die laufende HzL. Es ist aber denkbar, dass von Grundsicherungsempfängern ein einmaliger Bedarf geltend gemacht wird, der dann im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt werden kann.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) sieht mit der Vorlage die Anfrage seiner Fraktion beantwortet. Dass natürlich neue Entwicklungen am Arbeitsmarkt sich frührer oder später über die Übergänge in der Sozialhilfe zeigen, ist für ihn nichts Neues. Er möchte auch nicht philosophieren, wie denn letztlich die gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden und wie sich das auf die kommunalen Haushalte auswirkt. Das Entscheidende sind 630 echte Neufälle, wobei wohl noch nicht ganz klar ist, wie die Ausführungsbestimmungen des Grundsicherungsgesetzes definiert werden, weil diese Fallzahl ja ein Bereich ist, der vorher in der HzL bedient wurde. Nach der Intention des Gesetzes müssten eigentlich diese 630 und die 3.259 Fälle im nächsten Jahr rückerstattet werden. Seines Wissens stehen dafür vom Bund insgesamt um die 400 Mio. Euro zur Verfügung, und bei der üblichen Faustformel von 0,8% wäre Dortmund dann etwas besser gestellt als die ländlich strukturierten Gemeinden.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bestätigt, dass es sich um 405 Mio. Euro handelt, deren Verteilung nach Wohngeldschlüssel erfolgt. Deswegen hat es im kommunalen Raum bereits einige Diskussionen gegeben, weil die Wohngeldquote im ländlichen Raum geringer ist als in Großstädten. Er äußert die verhalten optimistische Einschätzung, dass Dortmund dann möglicherweise ganz gut dasteht.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, dass der Ausschuss unbeschadet der Tatsache, einen Doppelhaushalt beschlossen zu haben, mutmaßlich zum Jahresende eine Entwicklung des Sozialbudgets erhalten wird und von daher auch neuere Entwicklungen zur Kenntnis nehmen könnte. Dies wird von Herrn Pogadl (Sozialdezernent) bestätigt.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) muss im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt darauf hinweisen, dass die hier diskutierte Erstattungsregelung nur für das Jahr 2004 gilt. Für das Jahr 2005 wird der Bund die Aufwendungen der einzelnen Kommunen im Bereich der Grundsicherung ins Verhältnis zueinander setzen und auf dieser Basis den Deckelungsbetrag aufteilen.

Auf die Frage von Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen), ob die Stadt die Fallmanagerausbildung verkauft, bestätigt Herr Evers (Leiter des Sozialamtes), dass die Interessenten die entstehenden Kosten dafür bezahlen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit die Ausführungen der Sozialverwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege;
hier: Verträge mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 04276-03)

(Drucksache Nr.: 04276-03-ATS)
(Drucksache Nr.: 04276-03-GM)

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) möchte über das gesamte Feld der zuwendungsfinanzierten Arbeit nicht mehr inhaltsschwer diskutieren, da die Dramatik allen Beteiligten hinlänglich bekannt ist. Bei den einzelnen Vertragsgrundlagen für die Leistungen ist aber der Bereich des Drogenhilfesystems von mehreren Problemen belastet: das Relax muss geschlossen werden, und der Drogenkonsumraum soll reduziert gefahren werden. Da das nicht im Sinne des Ausschusses sein kann, liegt nun ein gemeinsamer Antrag dazu vor, dessen Hauptanliegen es ist, letztendlich auf einer siebentägigen Öffnungszeit im Drogenkonsumraum zu bestehen, ggf. mit einer Reduzierung der täglichen Öffnungszeiten. In der Vergangenheit hat die Öffentlichkeit erfahren können, welche Vorteile der Druckraum letztlich für die NutzerInnen von harten Drogen mit sich bringt, und auch bei der Senkung der Todesfallrate im Bereich der Abhängigen ist das Ziel noch lange nicht erreicht. Von daher darf es nicht sein, dass etwas reduziert wird. Um das Drogenhilfesystem aber weitestgehend in ähnlicher Qualität und mit ähnlichen Standards in Dortmund erhalten zu können, ist es dringend nötig, das gesamte System anzuschauen. Deshalb sieht der Antrag einen Prüfauftrag vor, inwieweit Trägerschaften unter einem Dach für ein Angebotssystem zusammenzubringen sind, um Synergieeffekte zu erreichen. Sie bittet, dem so zuzustimmen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hat schon bei der damaligen Standortsuche seine Bedenken bei der Einrichtung eines Drogenkonsumraums geäußert, denn er ist kein Mittel, die Zahl der Drogentoten zu reduzieren, das hängt in aller Regel mit der Qualität des Stoffs zusammen. Grundsätzlich wird seine Fraktion aber allen vier Teilen des gemeinsamen Antrags zustimmen, weil es ihr wichtig ist, Doppel- und Dreifachangebote in den Griff zu kriegen, Synergien zu heben und nach Möglichkeit auch die Standorte zu konzentrieren. Die Aufforderung an die Verwaltung, ein Haus der Drogenhilfe zu überprüfen, zieht allerdings eine spätere Standortdebatte nach sich, an der sich die CDU-Fraktion allerdings nicht beteiligen wird, weil sie im Grundsatz bereits gegen die Installation eines Drogenkonsumraums war und ist.

Herr Giese (SPD-Fraktion) erinnert noch einmal an den schwierigen Prozess, in dem die Vorlage entstanden ist. Von daher ist es ihm ganz wichtig, dazu jetzt auch seine Zustimmung zu signalisieren, schon aus der Befriedigung heraus, dass es in Dortmund möglich ist, ein Ergebnis zu erzielen, das von allen getragen wird, auch wenn an der einen oder anderen Stelle Bauchschmerzen entstanden sind. Mit großer Genugtuung stellt er darüber hinaus fest, dass es nun auch mit dem gemeinsamen Antrag, der das Papier seiner Fraktion aus der letzten Sitzung ersetzt, im sensiblen Bereich der Drogenhilfe gelingen wird, zunächst für Kontinuität zu sorgen und einen weiteren Diskussionsprozess anzustoßen.

In diesem Zusammenhang dankt auch Herr Pogadl (Sozialdezernent) den Verbänden, denn der bisherige Prozess war ja letztlich ein Stück weit von Reduzierung dessen getragen, was man aus deren Sicht als notwendigen Anspruch formuliert hat. Die Ergebnisse und die entsprechenden Veränderungen sind im Einzelnen dargestellt, u.a. die Reduzierung der Öffnungszeiten des Café Kicks und des Drogenkonsumraums auf fünf Stunden an fünf Tagen in der Woche. In den letzten Tagen ist gegen dieses Verhandlungsergebnis ganz erheblicher Widerstand vorgetragen worden. Auch der Verwaltungsvorstand hat ihn beauftragt, eine Veränderung herbeizuführen, weil man es in der Tat als unabdingbar ansieht, einen Drogenkonsumraum, so er denn vorhanden ist, auch an sieben Tagen als Anlaufadresse zur Verfügung zu halten und nicht ausgerechnet am Wochenende zu schließen. In verschiedenen Gesprächen hat die Verwaltung Verständigung darüber erzielt, gemeinsam mit den Akteuren des Drogenhilfesystems zu prüfen, ob durch eine Zusammenlegung der Trägerschaften im Drogenhilfesystem Synergieeffekte erreicht werden können, wobei die gegenwärtigen Öffnungszeiten des Druckraums sieben Tage in der Woche erhalten bleiben. Zur Abklärung aller relevanten Fragen wurde ein ganztägiger Workshop im Juli mit den Akteuren der niedrigschwelligen Drogenhilfe verabredet.

Herr Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) macht noch einmal deutlich, dass sich die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in sehr langen und schwierigen Gesprächen sowohl mit Verwaltung als auch mit Politik auseinandergesetzt hat, um zu einem Ergebnis bei den zuwendungsfinanzierten Arbeitsfeldern zu kommen. Ganz klar ist dadurch die Ultima Ratio dessen erreicht, was noch möglich ist. Die eben zitierten Bauchschmerzen werden bei den Verbänden daher, um im Bild zu bleiben, eher als offenes Magenbluten diagnostiziert. Mit den vorliegenden zuwendungsfinanzierten Handlungsfeldern ist von den Verbänden alles Mögliche unternommen worden, um die Arbeit überhaupt noch aufrechtzuerhalten. Es muss dann aber auch sichergestellt sein, dass diese Summen bis 2004 auch in voller Höhe ausgezahlt werden.

Auf die Frage von Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) in welcher Form Politik am Workshop beteiligt wird, verdeutlicht Herr Pogadl (Sozialdezernent), dass gerade in diesem Bereich ein guter Kontakt zwischen Verwaltung, Verbänden der Wohlfahrtspflege und sozialpolitischen Sprechern gepflegt worden ist. Das soll auch weiter so gehandhabt werden. Im Vorfeld sollten sich die Akteure allerdings selbst ein Meinungsbild erstellen, bevor die Ergebnisse im Anschluss der Politik präsentiert werden.

Frau Schobert (Der Paritätische) informiert, dass innerhalb ihres Verbandes bereits seit letztem Jahr Gespräche geführt werden, wie die Zusammenarbeit verstärkt werden kann. Da der Finanzdruck diese Diskussion jetzt natürlich weiter verschärft, setzt sie große Hoffungen auf die gemeinsamen Beratungen während des Workshops im Juli bzw. den sich anschließenden Gesprächen mit den sozialpolitischen Sprechern.

Folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 02.06.03 wird einstimmig angenommen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Politik und den Akteuren des Drogenhilfesystems zu prüfen, ob durch eine Zusammenlegung in der Trägerschaft des Drogenhilfesystems Synergieeffekte erreicht werden können.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, parallel zu untersuchen, inwieweit die Angebote der Drogenhilfe auch räumlich in einem Haus der Drogenhilfe konzentriert werden können und welche Standorte in Frage kommen. Hierzu sind Erfahrungen aus anderen Städten mit einzubeziehen. Es ist darzustellen, in welchem Umfang gegebenenfalls Investitionen erforderlich wären und ob langfristig Einsparpotenziale zu erzielen sind.

3. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hält daran fest, dass der Drogenkonsumraum auch weiterhin an sieben Tagen in der Woche geöffnet ist.

4. Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, welche Maßnahmen mit der Polizei derzeit getroffen werden, um einer Szenebildung insbesondere in der City sowie in der Nordstadt entgegenzuwirken.
Mit diesen Ergänzungen nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die Verwaltungsvorlage zustimmend zur Kenntnis.


zu TOP 3.1
Frauenübernachtungsstelle
- mdl. Bericht der Verwaltung -

Herr Pogadl (Sozialdezernent) berichtet, dass die Bestrebungen nach einer bedarfsorientierten Neukonzeptionierung der Wohnungslosenhilfe für Frauen im Augenblick zum Erliegen gekommen sind, weil die Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer der dafür ins Visier genommenen Immobilien in der Leibnizstraße in letzter Minute gescheitert sind. Weitere möglicherweise infrage kommende Objekte können zurzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Da auch nicht prognostiziert werden kann, wann das neue Konzept letztlich umgesetzt werden kann, die in der Verwaltungsvorlage durch den ASFG in seiner Sitzung am 10.12.2002 beschlossene Vertragslaufzeit mit dem Diakonischen Werk bis zum 31.05.03 aber bereits verstrichen ist, muss diese bis zum 31.12.2003 verlängert werden, um zumindest das derzeitige Angebot für wohnungslose Frauen aufrecht zu erhalten.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bringt ihr Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass keine Vorlage vorbereitet wurde, wenn es der Wunsch der Verwaltung ist, dass der Ausschuss Zustimmung bekundet. Deshalb bittet sie die Verwaltung, zumindest zu beziffern, welche haushaltsmäßige Bedeutung so eine Entscheidung des Ausschusses hat, zumal ein solcher Beschluss im Grundsatz ja genau auf der Linie dessen liegt, was Politik wollte.

Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamtes) erläutert, dass eine Vorlage nicht gefertigt werden konnte, weil Verwaltung bis zum Schluss noch an eine Einigung mit dem Anbieter geglaubt hat. Durch Ablauf des Vertrages am 31.05. befindet man sich zurzeit in einem vertragslosen Zustand. Welche Konsequenzen weitere Verhandlungen für den Haushalt haben, kann er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, sondern erst dann präsentieren, wenn bekannt ist, was an einem neuen Standort für Miete und Nebenkosten bezahlt werden muss.

Für Herrn Giese (SPD-Fraktion) ergeben sich derartige Probleme aus den Freiheiten des Marktes und lassen sich nicht durch Beschlüsse einfangen. Daher gibt es für ihn keine andere Alternative als den Vertrag zu verlängern. Seine Fraktion wird dem folglich zustimmen, ist aber auch an weiteren Details, besonders finanzieller Art, interessiert.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ist es wichtig, darauf hinzuweisen, mit wie viel Hochdruck daran gearbeitet wurde und wird, die Umsetzung der konzeptionellen Veränderung zu realisieren. Konkrete Aussagen zu den Kosten kann aber auch sie zurzeit nicht machen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) kommt nicht umhin, ihre Kritik an diesem Verfahren deutlich zu äußern. Es wäre ihres Erachtens ohne weiteres möglich gewesen, ein paar Zahlen auf den Tisch zu legen, zumal die Sitzungsunterlagen mit dem angekündigten TOP auch schon 14 Tage vorliegen.

Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamtes) erläutert nach weiteren Fragen zur finanziellen Ausgestaltung, dass die Kosten für die Frauenübernachtungsstelle nicht im Zuwendungsbereich anzusiedeln sind, sondern über den Sozialhilfeetat der Stadt Dortmund abgerechnet werden, und zwar über jede einzelne Frau, die dort übernachtet, unabhängig davon, wo sich die Übernachtungsstelle befindet. In der Leibnizstraße hätte man durch die Zusammenlegung neue Ressourcen nutzen können, woraus sich Einspareffekte in Höhe von etwa 1 oder 1,5 Stellen pro Jahr hätten ergeben können. Das, was jetzt möglicherweise auf den Haushalt zukommen wird, lässt sich erst dann bemessen, wenn bekannt ist, wie hoch die Miete in der neuen Einrichtung sein wird, sie könnte theoretisch ja auch günstiger sein als die jetzige. Wenn aber der Vertrag mit der FÜS nicht verlängert würde, wäre die Sozialverwaltung gezwungen, die Frauen ab der kommenden Woche ggf. in Hotels unterzubringen, und dann käme es tatsächlich zu einer zusätzlichen Belastung für den städtischen Haushalt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ist sich sicher, dass sich die Kritik mehr darauf bezieht, wie das Thema im Ausschuss eingeführt bzw. vorbereitet wurde und weniger auf die Frage, ob grundsätzlich eine andere Entscheidung getroffen werden sollte.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist dann in seiner Gesamtheit damit einverstanden, dass der Vertrag mit dem Diakonischen Werk bis zum 31.12.2003 verlängert wird, bittet aber so schnell wie möglich um weitere detaillierte und schriftliche Informationen.


zu TOP 4.1
Weiterentwicklung der Methadonambulanz
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04342-03)


Frau Dr. Ullrich (Gesundheitsamt) führt in die Vorlage ein und bringt ihre Freude zum Ausdruck, dass selbst im Methadonauffangprogramm, in dem die Betreuungsintensität ja deutlich geringer ist als in den Modellprojekten, immerhin noch 18 Personen im Laufe der Behandlung abstinent geworden sind und insgesamt ungefähr 40 Personen in einer stabilen Substitution leben. Ansonsten betrachtet sie den Bericht als Diskussionsgrundlage im Rahmen des Workshops im Juli, wenn über Synergieeffekte nachgedacht wird. Im Bereich der Methadonbehandlung können jetzt die gesamten medizinischen Behandlungskosten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, von daher strebt die Gesundheitsverwaltung natürlich an, auch eine Refinanzierung des medizinischen Teils der Behandlung über die Krankenkassen zur Entlastung des städtischen Haushalts zu ermöglichen. In welcher Form das geschehen kann, muss man im Rahmen eines breiteren Kreises klären.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) ergänzt, dass seit Beginn der Substitution gesundheitspolitisch immer dafür gekämpft wurde, dass die Methadonsubstitution eine Leistung wird, die jeder Drogenabhängige auf Krankenkassenkosten bekommen kann. Dieser Erfolg konnte inzwischen mit vielen anderen gemeinsam errungen werden. Man muss aber ein qualitativ hochwertiges Angebot in Dortmund aufrechterhalten, auch für Patienten, die nicht in einer normalen Kassenpraxis zu führen sind, und dieses in der Art umsetzen, dass die vom Gesundheitsamt betreuten Junkies auch über die gesetzlichen Krankenkassen abgewickelt werden. Es ist an der Zeit, über Trägerschaft und Art der Finanzierung nachzudenken, und da gibt es sicher verschiedene Möglichkeiten. Bevor nicht ein geeignetes Modell für eine Schwerpunktpraxis, Ambulanz oder was auch immer gefunden ist, wird es aber keine Veränderungen bei der Methadonambulanz geben.

Herr Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion), der bei einem vorgehaltenen Drogenkonsumraum von der Notwendigkeit einer Methadonambulanz überzeugt ist, möchte weitere Einzelheiten zu Schwerpunktpraxen bzw. evtl. Signalen vonseiten der Krankenkassen wissen.

Frau Dr. Ullrich (Gesundheitsamt) erläutert daraufhin den Abrechnungsmodus und die Problem damit, den betriebenen Aufwand zu refinanzieren. In den Prozess wird aber jetzt Bewegung kommen, weil Verwaltung das als aktives Gesprächsthema angehen will und muss.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Weiterentwicklung der Methadonambulanz zur Kenntnis.


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Beteiligung am heutigen Tag und schließt die Sitzung um 17:05 Uhr.






Schneckenburger
Uhrmann
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin