N i e d e r s c h r i f t


41. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 09.04.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - bis 18.45 Uhr (TOP 11.7)
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Blume - Amtsleiter Regiebetrieb Stadtgrün Dortmund-
Herr Hartman - Fahrradbeauftragter der Stadt Dortmund -
c) Sachverständiger:
Herr Stollorcz - Schwimmgemeinschaft Eving e.V. -
d) Ratsvertreter/in:
Berndsen, Hendrik
Michenbach, Karla - bis 19.10 Uhr (TOP 11.10)
e) Schriftführerin:
Gutzmerow, Heike - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert ist:
Flunkert, Frank

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.20 – 16.25 Uhr (TOP 11.3) und
17.40 – 17.52 Uhr (nach TOP 8.2)
Ende : 19.15 Uhr
Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 40. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.03.2003
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 40. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.03.2003
1.6 Genehmigung der Niederschrift der 4. – öffentlichen – Sondersitzung der Bezirksvertretung Eving am 19.03.2003
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung – s. TOP 8.2 u. 11.3
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Einrichtung eines Tierfriedhofes südöstlich des Nordfriedhofes
(Eingabe Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V.)
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03918-03)
6.2 Gestaltungsideen für leerstehende Ladenlokale im Stadtbezirk Eving durch das Stadtbezirksmarketing (Antrag CDU-Fraktion)
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Betrieb der städtischen Hallenbäder
hier: Übertragung des Hallenbades Eving an die SG Eving e.V. (Drucksache Nr.: 04035-03)
8.2 Konzeptvorstellung des zukünftigen Betreibers des Evinger Hallenbades
(Antrag CDU-Fraktion)
hier: Mündlicher Bericht SG Eving
8.3 Einführung eines jährlichen Stadtbezirkswandertages ab 2004 (Antrag CDU-Fraktion)
9. Kinder und Jugend
9.1 Errichtung eines Kinderspielplatzes auf dem Gelände des Bebauungsplanes Ev 129, Grävingholzstraße (Drucksache Nr.: 04040-03)
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Bauleitplanung: Bebauungsplan Ev 144 „Nördlich Fredenbaumpark“
I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 144
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Drucksache Nr.: 04056-03)
11.2 Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40 (Drucksache Nr.: 04070-03)
11.3 Wegweisung für den Radverkehr (Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr)
11.4 Widmung im Bereich Evinger Platz (Drucksache Nr.: 04062-03)
11.5 Überprüfung der Bauruine an der Straße Freie Scholle (Haus Nr. 9?)
(Antrag SPD-Fraktion)
11.6 Errichtung einer „Bike&Ride-Anlage“ im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Oetringhauser Straße (Antrag SPD-Fraktion)
11.7 Errichtung eines Regenschutzes im Stadtwald Grävingholz (Eingang Wittichstraße)
(Antrag SPD-Fraktion)
11.8 Parksituation im Kreuzungsbereich Holtkottenweg / Bayrische Straße
(Antrag CDU-Fraktion)
11.9 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Oberadener Straße (Antrag CDU-Fraktion)
11.10 Sicherung der Krötenwanderung im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Fahrgastunterstand Haltestelle Nordfriedhof
12.2 Befestigung der Kantenbruchsteine und Aufstellung von Müllsammlern am Biotop Winterkampweg
12.3 Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 572, baulicher Zustand des Bestandsgebäudes
12.4 Wegweisung zum Evangelischen Friedhof und Kommunalfriedhof in Dortmund-Lindenhorst
12.5 Zwischenbericht zum Ausbau der A 2
12.6 Verkehrsverhältnisse Lindenhorster Straße im Ortskern Lindenhorst
12.7 Planungsstand zur Überplanung der Lütge-Heide-Straße
13. Anfragen
13.1 Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
(Anfrage SPD-Fraktion)
13.2 Auswirkungen von Erschütterungen im Bereich der Lindenhorster Straße
(Anfrage Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Frau Köstler – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen


Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Eving verständigt sich darauf, die Tagesordnungspunkte zu denen Berichterstatter anwesend sind vorzuziehen und in folgender Reihenfolge zu behandeln:
Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 2 (Einwohnerfragestunde)
TOP 11.3 Wegweisung für den Radverkehr
TOP 4.1 Einrichtung eines Tierfriedhofes südöstlich des Nordfriedhofes
TOP 8.2 Konzeptvorstellung des zukünftigen Betreibers des Evinger Hallenbades
TOP 8.1 Betrieb der städtischen Hallenbäder

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.04.2003 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 40. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 12.03.2003

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – beanstandet die folgende Formulierung der Niederschrift zum Tagesordnungspunkt 11.7 (Parksituation im Kreuzungsbereich Holtkottenweg / Bayrische Straße), die seiner Erinnerung nach, nicht korrekt wiedergegeben wurde.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass er seine Äußerungen die die Vorwürfe der Geschäftsleute der Bayrischen Straße wiedergeben zurückzieht und schlägt zur Klärung der Situation einen erneuten Ortstermin vor.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Die während der 40. Sitzung zum Tagesordnungspunkt 11.7 seitens des Bezirksvorstehers – Herrn Böttger – abgegebene Erklärung lautet wörtlich:
„Ja gut, dann nehme ich die Weitergabe dieser Feststellungen von den Leuten durch meine Person zurück – und empfehle Ihnen sich diese Äußerungen dann von den Leuten persönlich zu holen.“

Mit dieser Anmerkung wird die Niederschrift der 40. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.03.2003 – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 40. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 12.03.2003

Die Niederschrift der 40. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.03.2003 wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.


Zu TOP 1.6:
Genehmigung der Niederschrift der 4. – öffentlichen – Sondersitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 19.03.2003

Die Niederschrift der 4. – öffentlichen – Sondersitzung der Bezirksvertretung Eving am 19.03.2003 wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Herr Olendorf, wohnhaft Lindenhorster Straße 239, beanstandet zum wiederholten Mal den desolaten Zustand der Lindenhorster Straße.
Die vor zwei Jahren während eines Ortstermines von der Verwaltung zugesagte Installierung eines „Wartezeichens“ an der Fußgängerampel Graf-Konrad-Straße erfolgte bisher nicht.
Beschwerden über Unebenheiten der Straße, die seit ca. drei Jahren Lärm und Erschütterungen hervorrufen, Queraufbrüche der Fahrbahn und zu hoch herausragende Kanaldeckel wurden bisher ignoriert.
Die seit langem geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wurde bisher nicht angeordnet. Geschwindigkeitskontrollen, um zumindest die Einhaltung der derzeitigen Höchstgeschwindigkeit sicherzustellen, finden nach Angaben des Herrn Olendorf, nicht statt. Die von den Anwohnern vorgeschlagene Installierung von jeweils drei „Starenkästen“ stadteinwärts und stadtauswärts fand bisher keine Resonanz.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist in seiner Antwort auf den heutigen Tagesordnungspunkt 12.6 (Stellungnahme der Verwaltung: Verkehrsverhältnisse Lindenhorster Straße im Ortskern Lindenhorst) und sagt zu, Herrn Olendorf den entsprechenden Auszug aus der Niederschrift zur Verfügung zu stellen.
Zu den Beschwerden das fehlende Wartezeichen an der Fußgängerampel Graf-Konrad-Straße und die zu hoch stehenden Kanaldeckel betreffend, sagt Herr Böttger eine Weiterleitung an das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Stadt Dortmund zu.

Da von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern keine Fragen gestellt werden, schließt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Einwohnerfragestunde.

3. Berichterstattung – s. TOP 4.1, 8.2 u. 11.3

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Zu TOP 4.1:
Einrichtung eines Tierfriedhofes südöstlich des Nordfriedhofes
(Eingabe Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V.)

Der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. plant schon seit längerem die Einrichtung eines Tierfriedhofes für seine Mitglieder und alle Dortmunder Tierfreunde. Bisher waren alle vorgesehenen Grundstücke dazu nicht geeignet.
Nach Ansicht des Tierschutzvereines wäre die Fläche südöstlich des Nordfriedhofes (Richtung Burgholzstraße) als Tierfriedhof geeignet, da hier auch für nichtmotorisierte Bürgerinnen und Bürger eine günstige Verkehrsanbindung besteht.
Der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. bittet daher die Bezirksvertretung Eving um Beratung und Überprüfung des Antrages.

Als Berichterstatter der Verwaltung ist der Amtsleiter des Regiebetriebes Stadtgrün Dortmund – Herr Blume – anwesend.

Wie Herr Blume eingangs erläutert, liegt der Verwaltung ein Vorschlag des Tierschutzvereines Groß-Dortmund e.V. vor, auf einer Fläche südöstlich des Nordfriedhofes einen Tierfriedhof einzurichten.
Weitergehende bau- und planungsrechtliche Prüfungen wurden bisher nicht eingeleitet, da zunächst festegestellt werden soll, ob die Bezirksvertretung Eving die Errichtung eines Tierfriedhofes an diesem Standort befürwortet.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – stellt in seinem Redebeitrag zunächst fest, dass die SPD-Fraktion der Einrichtung des Tierfriedhofes in diesem Bereich ablehnend gegenüber steht.
Ein von der Bezirksvertretung Eving auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig gefasster Beschluss an dieser Stelle einen „Bolzplatz“ zu errichten, wurde von der Verwaltung aus Kostengründen abgelehnt. Die Fläche hat aber dennoch, gerade in der Umgebung, nicht nur für Kinder und Jugendliche einen hohen Freizeitwert. Viele Bewohner der näheren Umgebung nutzen die Fläche in den Sommermonaten, um sich im Freien aufhalten zu können. Der Bereich wird als Grillplatz und von Kindern und Jugendlichen selbstverständlich auch als Spielfläche genutzt.
Damit die Anwohner auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Grünfläche in ihrer Freizeit nutzen zu können, lehnt die SPD-Fraktion die Einrichtung eines Tierfriedhofes an diesem Standort ab.
Das Anliegen des Tierschutzvereines einen Tierfriedhof einzurichten wird aber seitens des SPD-Fraktion unterstützt. Herr Adden schlägt daher als Alternativstandort eine Fläche im Bereich der Walther-Kohlmann-Straße vor. Diese Brachfläche ist in städtischem Besitz und befindet sich auf Evinger Gebiet in der Gemarkung Kirchderne, Flur 7, östlich der Flurstücke 71 und 74.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – greift den Vorschlag, den Tierfriedhof in der Nähe der Walther-Kohlmann-Straße zu errichten auf und erklärt, dass auch die CDU-Fraktion hier den wesentlich geeigneteren Standort sieht, da hier nicht zuletzt eine wesentlich bessere verkehrliche Anbindung besteht.
Neben ethischen und auch ästhetischen Gründen, die bei der Ansiedlung eines Tierfriedhofes südöstlich des Nordfriedhofes zu beachten sind, ist die CDU-Fraktion der Ansicht, dass dieser Grünzug als freie Bewegungsfläche erhalten werden muss. Herr Neumann erinnert daran, dass seitens der Verwaltung immer zugesagt wurde, die Fläche – auch ohne Errichtung eines offiziellen „Bolzplatzes“ – für Freizeitaktivitäten zu erhalten.
Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – richtet folgende Fragen an den anwesenden Berichterstatter:
§ Wer ist der Betreiber des Friedhofes?
§ Welche Tiere sollen dort bestattet werden?
§ Welche Kosten entstehen für Bestattung und Grabstelle?
§ Wie sollen Öffnung- und Zutrittszeiten geregelt werden? (ähnlich Tierfriedhof Dortmund-Kley)
§ Gibt es eine Konzeption für ganz Dortmund?
Abschließend spricht sich Herr Stanko gegen den vorgeschlagenen Standort südöstlich des Nordfriedhofes aus. Für die DVU stehen hier allerdings Pietätserwägungen im Vordergrund.

Auch der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – spricht sich für die Erhaltung der Freifläche im Bereich des Nordfriedhofes aus.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sieht aus den bereits genannten Gründen ebenfalls Probleme bei dem seitens des Tierschutzvereines ausgewählten Standort. Besonders da die Bezirksvertretung Eving bereits häufig über Spielmöglichkeiten für Kinder in diesem Bereich diskutiert hat.
Zur verkehrlichen Anbindung des Tierfriedhofes weist Frau Sichelschmidt darauf hin, dass gerade bei der teilweise älteren Klientel eine gute ÖPNV-Verbindung notwendig ist.
Abschließend fragt Frau Sichelschmidt an, welche Größendimension für den Tierfriedhof geplant ist.

Im Anschluss an die vorangegangenen Redebeiträge geht der Berichterstatter – Herr Blume – auf die bisher gestellten Fragen des Vertreters der DVU und der Bündnis 90 / Die Grünen ein.
Da der Regiebetrieb Stadtgrün Dortmund dem Tierschutzverein lediglich die Fläche zur Verfügung stellen würde, kann Herr Blume einige der gestellten Detailfragen zum Betriebskonzept nicht beantworten.
Betreiber des Tierfriedhofes wird der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. sein, nach derzeitigem Kenntnisstand sollen dort Haustiere bestattet werden. Die Höhe der Bestattungs- und Grabstellenkosten sowie Öffnungs- und Zutrittszeiten werden durch den Tierschutzverein geregelt.
Zur Frage der Größe des Areals führt Herr Blume aus, dass von einer Größenordnung von 5.000 qm aufwärts ausgegangen wird, da neben einem Verwaltungsgebäude auch Parkflächen notwendig sind und eventuell späterer Erweiterungsbedarf nicht ausgeschlossen ist.
Auch Herr Blume hält die Anbindung an den ÖPNV für eine wichtige Voraussetzung bei der Standortwahl, die, seiner Meinung nach, bei dem Grundstück an der Burgholzstraße erfüllt ist.
Sowohl der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – wie auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das vorgeschlagene Gelände am Nordfriedhof lediglich mit Bussen zu erreichen ist, die werktags alle dreißig Minuten und nur bis 18.00 Uhr und an den Wochenenden gar nicht verkehren. Der heute vorgeschlagene Alternativstandort an der Walther-Kohlmann-Straße liegt wesentlich verkehrsgünstiger, da er von mehreren Buslinien angefahren wird.

Auf Nachfrage der stellvertretenden Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – und des Ratsmitgliedes – Herrn Berndsen – erklärt Herr Blume, dass die Stadt Dortmund an eventuell durch den Tierfriedhof entstehenden Kosten, die auch Bodenuntersuchungen einschließen, nicht beteiligt sein wird.

Da keine weiteren Wortbeiträge mehr vorliegen beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Beratung und stellt den Antrag des Tierschutzvereines Groß-Dortmund e.V. südöstlich des Nordfriedhofes einen Tierfriedhof einzurichten zur Abstimmung:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving lehnt den Antrag des Tierschutzvereines Groß-Dortmund e.V., südöstlich des Nordfriedhofes einen Tierfriedhof einzurichten ab.

Als Alternativstandort für den Tierfriedhof wird ein Areal im Bereich der Walther-Kohlmann-Straße (Gemarkung Kirchderne, Flur 7, östlich der Flurstücke 71 und 74) vorgeschlagen.
Sollte dieser Alternativstandort dem Tierschutzverein nicht geeignet erscheinen, ist die Bezirksvertretung Eving selbstverständlich bereit, sich auch weiterhin an der Suche nach anderen Standorten im Stadtbezirk Eving zu beteiligen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Ein Schreiben des Tierschutzvereines Groß-Dortmund e.V., in dem die von der Bezirksvertretung Eving vorgeschlagene Fläche im Bereich der Walther-Kohlmann-Straße abgelehnt wird sowie ein Leserbrief der Vorsitzenden des Tierschutzvereines, sind dieser Niederschrift als Anhang I und I a beigefügt.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
Zu TOP 6.1:
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 30 – vom 10.02.2003 Drucksache Nr.: 03918-03)

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – kündigt seine Zustimmung der Vorlage an, da der Entwurf bereits in allen Gremien bearbeitet und besprochen wurde. Änderungsvorschläge sind daher in der heute vorliegenden Fassung bereits berücksichtigt.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Erklärung zur Neufassung der Hauptsatzung ab:
„Die Deutsche Volksunion lehnt die Neufassung der Hauptsatzung schon deswegen ab, vor allem in dem Punkt natürlich, in dem die politische Partizipation der kleinen Parteien, d.h. die Parteien die keinen Fraktionsstatus haben, noch weiter verfestigt wird, als es nach der aktuellen Hauptsatzung bereits der Fall ist. Das ist das Antragsrecht, das wir nicht haben, Tagesordnungspunkte können wir nicht beantragen, Räumlichkeiten kriegen wir nicht zur Verfügung, keine Gelder etc.
Durch die neue Hauptsatzung wird unseres Erachtens nach, der Wille des Landesgesetzgebers, nämlich die Beteiligung möglichst vieler, am besten aller Einwohner Nordrhein-Westfalens nicht nur unterlaufen, sondern sogar konterkariert.“

Für die CDU erklärt der Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann –, dass die Neufassung der Hauptsatzung ausdrücklich begrüßt wird. Unabhängig vom Fraktionsstatus sieht die CDU-Fraktion hier eine Stärkung der Bezirksvertretungen.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – beurteilt die Neufassung der Hauptsatzung positiv und weist darauf hin, dass die Vorlage im Konsens aller beteiligten Parteien entstanden ist. Auch seitens Bündnis 90 / Die Grünen wird noch einmal die Stärkung der Bezirksvertretungen hervorgehoben, positiv ist aber auch, dass die Bürgerrechte verstärkt wurden.

Zur Aufnahme in die Niederschrift erklärt der Vertreter der DVU – Herr Stanko –, in Erwiderung des Wortbeitrages seiner Vorrednerin:
„Es gab keinen Konsens aller im Rat und in den Bezirksvertretungen vertretenen Parteien. Es gab ein Gemauschel der drei großen Parteien im Rat, dazu gehören die Grünen mittlerweile ja auch – und seitdem die in dieser Führungsposition sind, tun sie so und wissen gar nicht mehr wie sie früher behandelt worden sind und tun das den anderen Parteien auch an, die nicht diesen Status haben. Also, es gab keinen Konsens aller Parteien bei der Erstellung und Formulierung dieser Satzung.“
Die Erklärung des Vertreters der DVU wird von den Vorsitzenden der SPD- und der CDU-Fraktion sowie von der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen kritisiert . Der Vorwurf des „Gemauschels“ wird übereinstimmend und schärfstens zurückgewiesen. Herr Adden, Herr Neumann und auch Frau Sichelschmidt betonen, dass eine offene Auseinandersetzung geführt wurde, an der sich alle beteiligen und Änderungsvorschläge einbringen konnten. Voten aus den Bezirksvertretungen wurden ebenso wie die des Rates berücksichtigt. Aufgrund der breiten Basis, auf der die Beratungen stattfanden, bestand zu keiner Zeit die Notwendigkeit eines „Gemauschels“.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen schließt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Beratung und stellt die Vorlage zur Abstimmung.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:
1. den anliegenden Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund,
2. den anliegenden Entwurf der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen,
3. den anliegenden Entwurf als Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund.

Zu TOP 6.2:
Gestaltungsideen für leerstehende Ladenlokale im Stadtbezirk Eving durch das Stadtbezirksmarketing
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Das Stadtbezirksmarketing Eving wird gebeten, Gestaltungsideen für die leerstehenden Ladenlokale im Bereich der Evinger Straße zu entwickeln.

Begründung:
Die Bezirksvertretung hat sich in ihrer Sondersitzung am 19.03.2003 unter Beteiligung von Fachleuten mit diesem Problem beschäftigt. Die CDU-Fraktion wünscht durch die Einbeziehung des Stadtbezirksmarketings, dass dieser Teil im Veränderungsprozess kurzfristig einer Lösung zugeführt wird.
------------------------------------------
In seiner Antragsbegründung erläutert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann –, dass mit diesem Antrag beabsichtigt wird, parallel zu den Beschlüssen der Sondersitzung zu den Leerständen von Ladenlokalen, konkrete Schritte einzuleiten.

Für die SPD-Fraktion beantragt der Vorsitzende – Herr Adden – die Nichtbefassung mit diesem Tagesordnungspunkt. Die Bezirksvertretung Eving hat in ihrer Sondersitzung am 19.03.2003 die Einrichtung eines „runden Tisches“ unter Leitung des Bezirksvorstehers
– Herrn Böttger – beschlossen. Die Geschäftsführung des Stadtbezirksmarketings hat mittlerweile ihre Bereitschaft an einer Mitarbeit signalisiert.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt:

Der Antrag der SPD-Fraktion auf Nichtbefassung mit diesem Tagesordnungspunkt wird mit dem Abstimmungsergebnis von neun zu neun Stimmen abgelehnt.

Da der Antrag auf Nichtbefassung abgelehnt wurde, beginnt die Bezirksvertretung Eving mit der Beratung des vorliegenden Antrages.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – äußert zunächst ihren Unmut über die Tatsache, dass die CDU-Fraktion die Institutionalisierung des Stadtbezirksmarketings ursprünglich ablehnte, sich aber jetzt dieser Strukturen bedienen will.
Der heute vorliegende Antrag wird aber seitens Bündnis 90 / Die Grünen, aufgrund der besonderen Bedeutung für den Stadtbezirk, befürwortet.

Nachdem sich der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – den Ausführungen seiner Vorrednerin angeschlossen hat, erinnert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann– daran, dass sowohl die Sondersitzung zur Leerstandsproblematik wie auch die Einrichtung eines „runden Tisches“ unter Leitung des Bezirksvorstehers auf Antrag der CDU-Fraktion initiiert wurden. Daraus ergibt sich eine politische Verantwortung, die von der CDU-Fraktion mit diesem Antrag wahrgenommen wird. Der Gründung des Vereines für das Stadtbezirksmarketing hat die CDU-Fraktion zugestimmt, abgelehnt wurde lediglich die Verteilung der Mittel, die durch diese Intervention erhöht wurden.

Nachdem die Diskussion beendet ist, stellt der Bezirksvorsteher den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt:
Der Antrag der CDU-Fraktion wird – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – abgelehnt.

7. Schule – keine Vorlagen

8. Kultur, Sport und Freizeit
Zu TOP 8.1:
Betrieb der städtischen Hallenbäder
hier: Übertragung des Hallenbades Eving an die SG Eving e.V.
(Vorlage der Verwaltung – StA Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – vom 09.04.2003 Drucksache Nr.: 04035-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 8.2:
Konzeptvorstellung des zukünftigen Betreibers des Evinger Hallenbades
(Antrag CDU-Fraktion) – eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.12.2002
hier: Mündlicher Bericht SG Eving

Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.12.2002 folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussvorschlag eingebracht:

Konzeptvorstellung des zukünftigen Betreibers des Evinger Hallenbades.

Begründung:
Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, dass die Verträge mit den zukünftigen Betreibern im ersten Quartal notariell geklärt sein werden, und dass zum Sommer 2003 die Vereine als Betreiber auftreten können. Die CDU-Fraktion bittet um Vorlage eines aktuellen Nutzungskonzeptes, ggf. im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mit Vorlage der Vertragsgrundlagen. Diese Erörterung soll spätestens in der Januarsitzung 2003 erfolgen.

Wegen der zu diesem Zeitpunkt noch nicht gänzlich abgeschlossenen Vertragsverhandlungen hat die CDU-Fraktion diesen Antrag in der Sitzung am 11.12.2002 zurückgestellt und um eine erneute Vorlage in der Sitzung am 09.04.2003 gebeten.

Als Berichterstatter ist der zweite Vorsitzende der Schwimmgemeinschaft Eving e.V. (SG Eving e.V.) – Herr Stollorcz – anwesend, der das künftige Konzept für den Betrieb des Evinger Hallenbades vorstellt. Herr Stollorcz war in seiner Eigenschaft als zweiter Vorsitzender des Vereines an den Vertragsverhandlungen mit der Stadt Dortmund beteiligt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird in seiner morgigen Sitzung – in einem nichtöffentlichen Teil – Einzelheiten des Vertragsabschlusses beraten. Da der anwesende Berichterstatter – Herr Stollorcz – vor der Sitzung des Ausschusses hierzu keine Informationen abgeben kann – weder in öffentlicher noch nichtöffentlicher Sitzung – bittet der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – um Streichung der entsprechenden Stelle seiner Antragsbegründung.

Zunächst erläutert Herr Stollorcz die Hintergründe, die zur Übernahme des Evinger Hallenbades durch die Vereine geführt haben. Nach einem Ratsbeschluss, Hallenbäder zu schließen, sollte sich kein Investor finden, haben sich mehrere Evinger Vereine zur Schwimmgemeinschaft Eving zusammengeschlossen, um das Bad in Eigenregie weiterzuführen. Mitglied der Schwimmgemeinschaft konnten alle Vereine werden, die das Bad nutzen und sich aktiv beteiligen wollten. Gleichzeitig werden die Evinger Vereine auch weiterhin die Badewache und Wasseraufsicht im Freibad Hardenberg gewährleisten.
Da das Evinger Hallenbad zu den umsatzschwächsten Bädern der Stadt gehört, ist zunächst die Steigerung des Umsatzes eine der Hauptaufgaben der nächsten Monate. Der Betrieb des Hallenbades wird durch Zuschüsse der Stadt Dortmund sichergestellt. Die Stadt Dortmund wird auch noch die Kosten des Einbaus einer Elektrolyseanlage übernehmen.
Die Schwimmgemeinschaft beabsichtigt, pro Jahr ca. 50.000 € zu investieren, die Investitionssumme ist damit höher als die städtische in den vergangenen Jahren. Hiermit soll sichergestellt werden, dass nach Beendigung der 32-jährigen Laufzeit des Vertrages ein funktionsfähiges Hallenbad zur Verfügung steht. Durch die Investitionen soll aber nicht nur der Erhalt gewährleistet werden, sondern es sollen auch Attraktivitätssteigerungen durchgeführt werden.
Bauliche Veränderungen sind hingegen nicht vorgesehen.

Das Evinger Hallenbad soll nicht nur den Vereinen zur Verfügung stehen, öffentliche Badezeiten – die ausgeweitet werden sollen – sind weiterhin geplant. Das Bad soll u.a. am Donnerstag und Sonntag wieder für den öffentlichen Badebetrieb geöffnet werden. Veränderungen in der Nutzung des Außenbereiches sind nicht vorgesehen. Probleme ergeben sich im Eingangsbereich durch die derzeit geschlossene Cafeteria; hier wird nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Der Vertrag zur Übernahme des Bades ist derart abgefasst, dass ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, die Entscheidung über die weitere Zukunft und eine eventuelle Schließung des Bades wird dann bei den politischen Gremien liegen.

Im Anschluss an diese Berichterstattung danken Redner und Rednerinnen aller Fraktionen der Schwimmgemeinschaft Eving für ihr außergewöhnliches Engagement zur Erhaltung des Evinger Hallenbades.

Abschließend schlägt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – ein Treffen in einem Jahr vor, um dann nach dieser Zeit ein erstes Resümee ziehen zu können.
Der Bezirksvorsteher dankt dem Berichterstatter und beendet den Tagesordnungspunkt.

Zu TOP 8.3:
Einführung eines jährlichen Stadtbezirkswandertages ab 2004
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Einführung eines jährlichen Stadtbezirkswandertages ab 2004

Begründung:
Politisch wird die positive Vermarktung der Besonderheiten in unserem Stadtbezirk gewünscht. Unser Stadtbezirk hat viele Sehenswürdigkeiten, Wald- und Flur sowie interessante Siedlungsstrukturen. Die bisher entwickelten Flyer über Holthausen und Brechten bieten eine gute Grundlage für regelmäßige Durchführung von Stadtbezirkswandertagen. In jährlichem Wechsel könnten das ab Nollendorfplatz in Richtung Holthausen, Kanal u. Lindenhorst, ab Biotop Winterkampweg in Richtung Osten u. Obereving und ab Dorf Brechten, mögliche Strecken sein. Die CDU-Fraktion steht
zur Organisation dieser Wandertage zur Verfügung. Näheres wird in der Sitzung erläutert.
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In der Antragsbegründung erläutert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann –, dass mit der Einführung eines jährlichen Stadtbezirkswandertages eine zusätzliche Attraktivitätssteigerung des Stadtbezirkes Eving bewirkt werden soll. Der Wandertag ist als Ergänzung und Weiterführung der bereits herausgegebenen „Wander-Flyer“ des Stadtbezirksmarketings zu betrachten.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – weist darauf hin, dass mehrere Vereine und auch Parteien im Stadtbezirk bereits seit vielen Jahren Wandertage durchführen. Ein zusätzlicher „politisch“ organisierter Wandertag ist daher nach Ansicht der SPD-Fraktion nicht notwendig.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – ist gleichfalls der Meinung, dass die Bezirksvertretung Eving nicht für alles zuständig sein kann. Unklar bleibt der organisatorische Aspekt, da aus dem Antrag nicht eindeutig hervorgeht, wer als Veranstalter des Wandertages auftreten soll. Wanderungen durch den Stadtbezirk Eving sollten auch eher auf freiwilliger Basis und nicht auf Beschluss der Bezirksvertretung Eving durchgeführt werden.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – sieht den vorliegenden Antrag eher als Angebot, um die Attraktivität des Stadtbezirkes Eving zu erhöhen, da zu anderen Anlässen ja auch gewandert wird.
Zur Aufnahme in die Niederschrift kritisiert Herr Stanko den Gebrauch des Wortes „Flyer“, stattdessen schlägt er die Benutzung eines deutschen Begriffes wie z.B. Flugblatt vor.

In einem weiteren Redebeitrag geht Herr Neumann auf die von Frau Sichelschmidt aufgeworfene Frage nach dem Veranstalter eines Wandertages ein. Vorstellbar wäre hier eine Durchführung mit den Mitgliedern der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine.

Herr Berndsen – Mitglied des Rates – sieht hier eine Umkehrung der ursprünglichen Intentionen des Stadtbezirksmarketings. Das Stadtbezirksmarketing soll Bürgern, Vereinen und Gewerbetreibenden die Möglichkeit geben, eigene Ideen und Vorstellungen zu entwickeln und diese dann mit Unterstützung der „Politik“ zu realisieren und nicht umgekehrt. Der aufgrund der Herausgabe des „Wander-Flyers“ durchgeführte Wandertag in Brechten war vielleicht nicht zuletzt wegen fehlender politischen Beteiligung derart erfolgreich.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erinnert daran, dass man mit dem Stadtbezirksmarketing den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben wollte, sich ohne Einflussnahme der Evinger Mandatsträger, für „ihren“ Stadtbezirk zu betätigen und einzusetzen.

Da sich die Diskussion in eine Richtung entwickelt hat, die von der CDU-Fraktion weder beabsichtigt noch gewollt war, zieht der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – den Antrag zurück. Da der Antrag in der vorliegenden Form auf Unverständnis gestoßen ist, kündigt Herr Neumann an, einen anderen Weg zur Realisierung zu beschreiten.

9. Kinder und Jugend
Zu TOP 9.1.
Errichtung eines Kinderspielplatzes auf dem Gelände des Bebauungsplanes Ev 129, Grävingholzstraße
(Vorlage der Verwaltung – StA 51 – vom 12.02.2003 Drucksache Nr.: 04040-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme der Verwaltung des Jugendamtes zur Kenntnis:

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Bauleitplanung: Bebauungsplan Ev 144 „Nördlich Fredenbaumpark“
I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 144
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 12.03.2003 Drucksache Nr.: 04056-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt zur Aufnahme in die Niederschrift an, dass es ihm unverständlich ist, dass ein von der DVU in den Rat der Stadt eingebrachter Dringlichkeitsantrag, der mit Hilfe einer Veränderungssperre aufkommende Irritationen verhindern sollte, sowohl von den Ratsvertretern der SPD- wie auch der CDU-Fraktion abgelehnt wurde.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Ein Auszug aus der von dem Vertreter der DVU – Herrn Stanko – angesprochenen Niederschrift des Rates der Stadt Dortmund ist dieser Tagesordnung als Anhang II beigefügt.

Zu TOP 11.2:
Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40
(Vorlage der Verwaltung – StA 63 – vom 17.03.2003 Drucksache Nr.: 04070-03)

Da die Bezirksvertretung Eving die Vorlage der Verwaltung zum Tagesordnungspunkt 11.1. (Bauleitplanung: Bebauungsplan Ev 144 „Nördlich Fredenbaumpark“) zur Kenntnis genommen und gleichzeitig dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfohlen hat, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, gelangt die Vorlage des Bauordnungsamtes (Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40) nicht zur Abstimmung und wird an die Verwaltung zurückgegeben.

Zu TOP 11.3:
Wegweisung für den Radverkehr
(Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr)

Der Bezirksvertretung Eving liegt die folgende Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.03.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Zur Förderung des Radverkehrs gehört neben dem Ausweiten des Radwegenetzes und Öffnen von Einbahnstraßen auch eine wegweisende Beschilderung.
Die Beschilderung innerhalb Nordrhein-Westfalens für die Ausweisung der Radrouten ist einheitlich gestaltet, es gibt „Pfeilwegweiser" mit Fahrradsymbol, Ziel- und Entfernungsangabe und „Zwischenwegweiser" mit Fahrradsymbol und Richtungspfeil (rote Schrift auf weißem Grund).

Bei der Radwegweisung sollen Routen ausgewiesen werden „die regionale und innerstädtische Ziele“ verbinden. Bei der regionalen Wegweisung werden Nachbarstädte miteinander verbunden. Die Linienführungen sind landesweit von dem Ingenieurbüro Kaulen, Aachen, erarbeitet worden. Bei dem Entwurf hat der ADFC mitgewirkt. .
Die landesweite Wegweisung soll um eine innerstädtische Wegweisung ergänzt werden. Bei der innerstädtischen Wegweisung werden die Stadtteile mit der City und die Stadtteile untereinander verbunden. Die Routen wurden so gewählt, dass die Strecken möglichst eine kurze Verbindung
zwischen den Zielen darstellen, wobei Verknüpfungen mit benachbarten Bahnhöfen, Schulzentren und Freizeitzielen berücksichtigt wurden.
------------------------------------------
Als Berichterstatter ist der Fahrradbeauftragte des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr der Stadt Dortmund – Herr Hartmann – anwesend.
Herr Hartmann erläutert, dass das Land Nordrhein-Westfalen plant, eine flächendeckende Wegweisung für den Radverkehr einzuführen. Ziel ist es, die Kommunen untereinander mit gleich aussehenden Schildern zu vernetzen, in weiteren Stufen ist auch eine Einbeziehung von Freizeitzielen denkbar.
Die Erstbeschilderung der Landeswegweisung, in Dortmund eine Strecke von ca. 128 km, wird aus Landesmitteln finanziert. Die Kosten für die Beschilderung der restlichen Routen, die sich teilweise mit der Landeswegweisung überschneiden und eine Länge von ca. 140 km haben, müssen von der Stadt Dortmund getragen werden. Da sich die Entwicklung des Gesamtnetzes noch in der Aufbauphase befindet, können derzeit noch keine endgültigen Aussagen über die für die Stadt Dortmund entstehenden Kosten gemacht werden. Bei der Ausschilderung einer Route in Aplerbeck, waren die Kosten jedoch nicht so hoch, wie ursprünglich eingeplant.

Die für das Stadtgebiet Dortmund und für den Stadtbezirk Eving geplanten Wegeführungen erläutert Herr Hartmann anhand ausgehängter Pläne.
Um den Mitgliedern der Bezirksvertretung die Möglichkeit der Einsichtnahme zu geben, wird die Sitzung an dieser Stelle unterbrochen.

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, deren Vorsitzender – Herr Neumann – eine fehlende Wegweisung über Holthausen in Richtung Brambauer oder Mengede anspricht, erläutert Herr Hartmann, dass die Ausschilderung in mehreren Stufen, die später auch die Nebenzentren berücksichtigen wird, erfolgen soll.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die schriftlich vorliegende Stellungnahme des Amt für Tiefbau und Straßenverkehr zur Kenntnis und der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – dankt dem Berichterstatter.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Der Plan „Wegweisung für den Radverkehr – Stadtbezirk Eving“ ist dieser Niederschrift als Anhang III beigefügt.

Zu TOP 11.4:
Widmung im Bereich Evinger Platz
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 13.03.2003 Drucksache Nr.: 04062-03)

Gemäß § 37 Abs. l der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Eving
– einstimmig – folgenden Beschluss:

Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung wird die direkt südlich an der Straße "Evinger Platz" angrenzende Platzfläche im Bereich der neu gestalteten "Evinger Mitte" (Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstück 361 tlw.) mit der Beschränkung des Gemeingebrauchs auf folgende Benutzungsarten
§ Fußgängerverkehr
§ Be- und Entladeverkehr werktags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 11.00 Uhr
§ Kfz-Verkehr (ohne Beschränkung), jedoch nur im Rahmen von erlaubten Veranstaltungen zwecks Auf- und Abbau
für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Zu TOP 11.5:
Überprüfung der Bauruine an der Straße Freie Scholle Haus Nr. 9
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die im Bereich der Straße Freie Scholle 9 stehende Bauruine auf ihre Sicherheit zu überprüfen und der Bezirksvertretung Eving mitzuteilen, wann mit einem Weiterbau des Rohbaus gerechnet werden kann.

Begründung:
Die o.g. Bauruine steht seit ca. 2 Jahren in dem jetzigen Zustand. Es ist ein nicht fertiggestellter Rohbau. Auf dem Grundstück befinden sich des weiteren Baustellenabfälle. Die Fensteröffnungen sind mit Stahlmatten mehr schlecht als recht verschlossen. Ein Eindringen von Personen insbesondere Kindern ist nicht auszuschließen, so dass hier eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle besteht. Weiterhin wird diese Bauruine natürlich nicht dem Gesamtbild der Straße (Wohngebiet) gerecht.
Die Bezirksvertretung Eving bittet daher die Verwaltung um eine Sachstandsmitteilung bzgl. dieses Objektes.

Zu TOP 11.6:
Errichtung einer „Bike&Ride-Anlage“ im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Oetringhauser Straße
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Stadtbahnhaltestelle „Oetringhauser Straße in Dortmund-Brechten" die Errichtung einer B&R-Anlage (Bike& Ride) möglich ist.

Begründung:
Aufgrund des großen und weiträumigen Einzugsbereiches und der starken Nutzung durch Schülerinnen/Schüler wird diese Stadtbahnhaltestelle gerne mit Fahrrädern angefahren. Ein Abstellen der Räder ist allerdings nur auf privaten Flächen oder privaten Zäunen möglich. Wir bitten daher zu prüfen, ob in diesem Bereich eine B&R-Anlage eingerichtet werden kann.

Zu TOP 11.7:
Errichtung eines Regenschutzes im Stadtwald Grävingholz (Eingang Wittichstraße)
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Errichtung eines Regenschutzes im Stadtwald Grävingholz (Eingang Wittichstraße) möglich ist.

Begründung:
Für viele Bürgerinnen und Bürger ist der Stadtwald Grävingholz ein Ort der Erholung und Entspannung. Daher wird er auf vielfältige Weise genutzt. Der Eingang Wittichstraße wird stark von Bürgerinnen und Bürger aus dem nördlichen Bereich Brechten frequentiert. Bei einsetzenden Regen haben diese Nutzer/Innen keine Möglichkeit sich in diesem Bereich zu schützen.

Zu TOP 11.8:
Parksituation im Kreuzungsbereich Holtkottenweg / Bayrische Straße
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt die Überprüfung und Entschärfung der Parksituation im dargestellten Kreuzungsbereich.

Begründung:
Die Verkehrs- und Parksituation stellt sich im oben genannten Bereich als sehr gefährlich und höchst problematisch dar. Ein Ortstermin solle durch die Bezirksvertretung durchgeführt werden.
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Während der Diskussion des Antrages erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – , dass die problematische Parksituation im Kreuzungsbereich Holtkottenweg / Bayrische Straße bekannt ist, da sie schon seit langer Zeit besteht. Beschwerden der Anwohner und Anlieger sind der SPD-Fraktion bisher nicht bekannt geworden. Eine ordnungsbehördliche Durchsetzung des Halte- bzw. Parkverbotes wird die Zahl der Parkmöglichkeiten drastisch reduzieren und zu Problemen mit den Geschäftsleuten führen.

Da auch die CDU-Fraktion keine Möglichkeit sieht, die Parksituation durch ordnungsbehördliche Maßnahmen dauerhaft und zur Zufriedenheit aller Anwohner und Anlieger zu lösen und bei der Schließung der Aldi-Filiale mit einer allgemeinen Verbesserung der Situation zu rechnen ist, zieht der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – den Antrag zurück.

Zu TOP 11.9:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Oberadener Straße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen – ab:

Die Verwaltung wird gebeten, durch das Aufbringen von Parkflächen, ähnlich der Holthauser Straße eine kostengünstige Verkehrsberuhigung zu erreichen.

Begründung:
Die Oberadener Straße hat eine neue Fahrbahndecke erhalten, gleichzeitig wurden Bügel am Kreuzungsbereich zur Bergstraße eingebaut. Mit der beantragten Maßnahme kann dauerhaft eine zusätzlich günstige Verkehrsberuhigung erreicht werden.

Begründung der Ablehnung:
Die Oberadener Straße ist eine „Tempo-30-Zone“. Weitergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden daher nicht für erforderlich gehalten.

Zu TOP 11.10:
Sicherung der Krötenwanderung im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert ab 2004 die Zufahrtswege im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink" zu den Zeiten der Amphibienwanderung zu sichern.

Während der Beratung des Antrages werden von den Mitgliedern der Bezirksvertretung folgende Lösungsansätze diskutiert:

§ Anbringung einfacher Absperrvorrichtungen
§ Wegeeinziehungs- bzw. Teileinziehungsverfahren
§ Bauliche Veränderungen der Zufahrtswege, die eine Benutzung durch „normale“ Pkw ausschließen

Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um Überprüfung der oben genannten Vorschläge bzw. um Mitteilung eventuell anderer geeigneter Maßnahmen, die eine optimale Sicherung der Krötenwanderung im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“ gewährleisten.

Begründung:
Auch in diesem Jahr werden während ihrer Wanderung zu den Laichgewässern im o.g. Naturschutzgebiet offensichtlich viele Amphibien von Autofahrern, welche die Zuwegungen unrechtmäßig befahren tot gefahren. Um dies zu verhindern sollten zukünftig jährlich wiederkehrende Vorsorgemaßnahmen, wie oben erwähnt, ergriffen werden. Der entsprechende Zeitraum liegt hier unserer Kenntnis nach bei ca. Ende Februar bis Anfang April.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Fahrgastunterstand Haltestelle Nordfriedhof

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung der Dortmunder Stadtwerke vom 26.02.2003 zur Kenntnis:

Die Dortmunder Stadtwerke teilen mit, dass in Rücksprache mit dem technischen Bereich vereinbart wurde, zur Überbrückung zunächst einen provisorischen Fahrgastunterstand (FU) – sobald einer an anderer Stelle frei wird – aufzustellen.
Da das Land vereinzelt nun doch Zuschüsse bewilligt, haben die Dortmunder Stadtwerke die Haltstelle Nordfriedhof in einer Prioritätenliste an die erste Stelle gesetzt und hoffen, dass im nächsten Jahr auch weiter Zuschüsse für den Aufbau von Fahrgastunterständen bewilligt werden.

Für dieses Jahr erhielten die Dortmunder Stadtwerke Zuschüsse für zwei FU, die schon seit längerem an anderer Stelle verplant sind.

Zu TOP 12.2:
Befestigung der Kantenbruchsteine und Aufstellung von Müllsammlern am Biotop Winterkampweg

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau vom 07.03.2003 zur Kenntnis:

Die Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat zu einer Befassung durch das Umweltamt geführt. Es wird folgendes mitgeteilt:
Am 06.04.2001 erfolgte die Vertragsunterzeichnung zur Übernahme des Besitzes der Grundstücksflächen im Bereich des Feuchtbiotops Winterkampweg vom Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) durch die Stadt Dortmund. Dieses Vertragswerk hat u.a. zum Inhalt, dass der Stadt, nach Herrichtung des Geländes durch den KVR, die Bewirtschaftung, Instandhaltung und Unterhaltung des Areals obliegt. Da städtische Haushaltsmittel zur Pflege der betretbaren Teilbereiche des Geländes in Form öffentlicher Grünanlagen nicht zur Verfügung standen, konnte eine Übernahme der Gesamtflächen ausschließlich durch das Umweltamt erfolgen, dies allerdings nur unter dem Aspekt einer folgekostenarmen Gestaltung des Landschaftsraumes unter dem Leitgedanken des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Wenngleich auch mit dem Bau einer Wegeverbindung und der Aussichtsplattform den Anliegen einer interessierten Bürgerschaft entsprochen werden sollte und auch weiterhin werden soll, stehen dem Umweltamt lediglich zweckgebundene Mittel für Maßnahmen zur Verfügung, die der Entwicklung und Pflege des Naturhaushaltes und/oder des Landschaftsbildes dienen. Eine aufwändige, vandalismussichere Möblierung sowie eine ständige Betreuung der Landschaft, vergleichbar den Standards einer öffentlichen Grünanlage, ist aus diesen Mitteln nicht finanzierbar.
Zur Wiederherstellung und Absicherung eines ordnungsgemäßen Landschaftszustandes ist daher beabsichtigt:
§ Die Steinsetzung am Rand der Aussichtsplattform zu restaurieren und noch einmal gegen Gewalteinwirkungen zu verstärken.
§ Zur Kontrolle und Pflege des Gebietes eine Patenschaft zu vereinbaren, möglichst mit den Leuten der Bürgerinitiative, die sich für den Erhalt des Feuchtbiotops engagiert haben.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird die Hoffung auf eine dauerhafte Sicherung dieses Landschaftsraumes und seiner Bestandteile verbunden.

Zu TOP 12.3:
Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 572, baulicher Zustand des Bestandsgebäudes

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 13.03.2003 Kenntnis:

Aufgrund der Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat sich das Bauordnungsamt mit der Angelegenheit, unter dem Aktenzeichen 63/2-2- 30056, befasst
Es ist dazu folgendes mitzuteilen:
Bereits im Juni 2001 erging im Anschluss an eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter der bautechnischen Abteilung des Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund eine Ordnungsverfügung, mit welcher dem Eigentümer die Beseitigung einzelner standunsicherer Bauteile aufgegeben wurde. Dieser Forderung wurde nachgegangen.
Im Rahmen einer weiteren routinemäßigen Kontrolle durch einen Mitarbeiter der bautechnischen Abteilung des Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund Mitte des Jahres 2002 wurden lose Dachpfannen festgestellt. Weiterreichende Standsicherheitseinschränkungen konnten nicht festgestellt werden. Die losen Bauteile wurden entfernt und das Dach durch eine Plane und Fanggitter gesichert.
Bei einer örtlichen Überprüfung durch einen Mitarbeiter des Bauordnungsamtes am 18.02.2003 wurde festgestellt, dass im Obergeschoss die Fensterscheiben eingeworfen worden waren, die Verbretterung der Fenster im Erdgeschoss teilweise entfernt worden und Müll auf dem Grundstück abgelagert worden war. Wie eine erneute Kontrolle am 24.02.2003 ergab, wurden auch diese Missstände durch den Eigentümer auf telefonische Veranlassung durch das Bauordnungsamt umgehend beseitigt. Der Eigentümer kündigte an, das Grundstück ggf. zusätzlich noch durch die Aufstellung eines Bauzaunes sichern zu wollen.
Am 03. Februar 2000 wurde ein positiver Vorbescheid für die Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem o.g. Grundstück erteilt, dessen Gültigkeit erst unlängst um ein Jahr verlängert wurde.
Nach Auskunft des Eigentümers besteht weiterhin die Absicht, diesen Vorbescheid mittelfristig auszuschöpfen und im Zusammenhang dann das Bestandsgebäude abzubrechen.
Ein aktueller Gefahrentatbestand, welcher Rechtsgrundlage für weiterreichendes ordnungsbehördliches Einschreiten sein könnte, ist gegenwärtig nicht erkennbar. Das Objekt unterliegt jedoch der regelmäßigen Kontrolle durch den Bauaufsichtsbezirk.


Zu TOP 12.4:
Wegweisung zum Evangelischen Friedhof und Kommunalfriedhof in Dortmund-Lindenhorst

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.03.2003 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Eving hat in ihrer Sitzung am 11.12.02 beschlossen, eine Wegweisung zu
den Friedhöfen vorzunehmen, da Ortsunkundige große Probleme haben, die Einrichtungen aufgrund ihrer versteckten Lage aufzufinden. Der ev. Friedhof befindet sich an der Alten Ellinghauser
Straße und der Kommunalfriedhof ist über die Holthauser Straße und anschließend über die Kleingartenzufahrt zu erreichen.
Da es am Knotenpunkt Lindenhorster Straße / Grävingholzstraße immer wieder zu Fehlfahrten kommt, wird eine Wegweisung mittels VZ 432 Straßenverkehrsordnung (StVO) an folgenden Punkten für erforderlich gehalten:

Lindenhorster Straße / Grävingholzstraße / Alte Ellinghauser Straße / Ellinghauser Straße
§ Aus Richtung Süden linksweisend in die Alte Ellinghauser Straße (Ev. Friedhof)
§ Aus Richtung Süden geradeausweisend in die Ellinghauser Straße (Kommunalfriedhof)
§ Aus Richtung Osten geradeausweisend in die Alte Ellinghauser Straße (Ev. Friedhof)
§ Aus Richtung Osten rechtsweisend in die Ellinghauser Straße (Kommunalfriedhof)

Ellinghauser Straße / Holthauser Straße
§ Aus Richtung Osten rechtsweisend in die Holthauser Straße (Kommunalfriedhof)

Holthauser Straße / Zufahrt Kleingartenanlage – Kommunalfriedhof
§ Aus Richtung Süden rechtsweisend in die Zufahrt (Kommunalfriedhof)

Die beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr zuständige Abeilung für die Aufstellung der Verkehrszeichen sowie der Landesbetrieb Straßenbau wurden bereits angeschrieben und um Aufstellung der Wegweiser gebeten.

Zu TOP 12.5:
Zwischenbericht zum Ausbau der A 2

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau zur Kenntnis:

Die Anfrage hat zu einer Befassung durch die Abteilung für Verkehrsplanung des Stadtplanungsamtes geführt. Es ist dazu folgendes mitzuteilen:
Im Zuge des Ausbaus der A 2 auf sechs Fahrstreifen wurde um einen aktuellen Sachstandsbericht gebeten. Nach Bürgerinformationen gäbe es Planungsänderungen, z.B. in der Führung der Fahrbahntrasse, der Höhe und Breite der Lärmschutzwälle und im Planungszeitablauf. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW – Niederlassung Bochum – nimmt hierzu mit Schreiben vom 17.02.2003 wie folgt Stellung:

Zu
a. Führung der Fahrbahntrasse
b. Höhe und Breite des Lärmschutzwalles
c. Zeitablauf
kann folgendes gesagt werden:
Zu a) Die Lage der Strecke sowie der Bauwerke und der Parkplatzbereiche hat sich seit der letzten Vorstellung in der Bezirksvertretung Eving nicht geändert.

Zu b) Aus Gründen einer vorgefundenen Leitung längs der A 2 muss für einen Sicherheitsbereich
die Höhe des nordöstlichen Lärmschutzwalles, Bereich lhländer Bach, auf einer Länge von
170 m um 1,0 m auf 3,5m verringert werden. Gleichzeitig, um den Lärmschutz zu gewähr-
leisten, erhöht sich die darauf befindliche Lärmschutzwand um l,0 m auf 4,5 m.
Zu c) Durch kleine Verzögerungen in der Bearbeitung wird die Vergabe der Baumaßnahme voraussichtlich einen Monat später erfolgen.
Der Baubeginn in der Örtlichkeit für die Gesamtbaumaßnahme wird im September / Oktober 2003 liegen. Nach Vorarbeiten wird – wie geplant – auf der Nordseite ca. zwei Jahre gebaut, danach im südlichen Bereich ebenfalls zwei Jahre.
Der voraussichtliche Fertigstellungstermin ist September 2007

Zu TOP 12.6:
Verkehrsverhältnisse Lindenhorster Straße im Ortskern Lindenhorst

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.03.2003 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Eving hat beantragt, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Lindenhorster Straße im Bereich des Ortskerns Lindenhorst zu veranlassen.
Folgende Maßnahmen sind aus Sicht der Bezirksvertretung Eving dringend erforderlich:

a. Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von der Einmündung Graf-Konrad-Straße bis zur Einmündung Fürst-Hardenberg-Allee
b. Anordnung eines Nachtfahrverbotes für Lkw über 7,51
c. Wegweisung für Lkw zur A 2/A 42 über Pottgießerstraße, Westererbenstraße, Parsevalstraße und Mengeder Straße
d. Firmen und Betriebe an der Lindenhorster Straße und deren Zulieferer sind von der Verwaltung aufzufordern, bis zur Fertigstellung der neuen Lindenhorster Straße ihre Verkehre von und zur Autobahn über die zuvor beschriebenen Hafenstraßen zu leiten.
e. Instandsetzung der Bahnübergänge
f. Durchführung einer Verkehrszählung auf der Lindenhorster Straße und Einstellung der Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße

Zu den von Ihnen beantragten Maßnahmen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Zu a) Die Lindenhorster Straße gehört aufgrund ihrer Funktion zum Vorbehaltnetz der Stadt Dort-
mund. Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaft eine Höchstgeschwindigkeit von
50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemein auf bestimmten Strecken vorhandenen Umständen deutlich abweichen (z. B. signifikant erhöhte Unfallrate, besondere Unfallgefahr durch die Straßenführung, Fahrbahnzustand). Da eine besondere Unfallgefahr bzw. eine erhöhte Unfallrate auf der Lindenhorster Straße nicht festzustellen ist, ist eine Temporeduzierung aus diesen Gründen nicht möglich. Nach Mitteilung des Tiefbaubezirkes rechtfertigt der Straßenzustand ebenfalls keine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit.
Es wird daher um Verständnis gebeten, dass aus rechtlichen Gründen eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nicht möglich ist.

Zu b) Die Anordnung eines Nachtfahrverbotes für Lkw zwischen der Graf-Konrad-Straße und
Fürst-Hardenberg-Allee ist aus verkehrlicher Sicht problematisch. Ein Nachtfahrverbot wäre
nur dann möglich, wenn sich geeignete Alternativstrecken anböten. Als Alternativstrecken bieten sich die Grävingholzstraße, die Lütge Heidestraße und die Bergstraße an. Allerdings bestehen auf der Grävingholzstraße und der Bergstraße bereits Lkw-Verbote zum Schutz der Anwohner; eine Führung des Verkehrs über die Lütge Heidestraße ist grundsätzlich möglich, allerdings wären auch hier Verkehre im Anschluss durch Wohngebiete wie Bergstraße oder Evinger Straße zu leiten. Ein weiteres Lkw-Verbot ist daher aus Mangel an Alternativen nicht möglich.

Zu c) Der Antrag einer Wegweisung für Lkw über die Pottgießerstraße, Westererbenstraße, Parsevalstraße und Mengeder Straße wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.02.03 zurückgezogen. Wie bereits zuvor ausgeführt, bieten sich aufgrund bereits bestehender Lkw-Verbote keine Alternativstrecken an.

Zu d) Da sich keine Alternativstrecken anbieten und zudem der Antrag auf Wegweisung über
den Stadtbezirk Huckarde zurückgezogen wurde, wird der Antrag zu d) als gegenstands-
los betrachtet.

Zu e) Die Deutsche Bahn wurde vom Tiefbaubezirk Nord aufgefordert, den Bahnübergang instand
zu setzen. Die Bahn hat die Instandsetzung des Bahnüberganges zugesagt.

Zu f) Das Stadtplanungsamt wurde gebeten, eine Verkehrszählung auf der Lindenhorster Straße
durchzuführen. Da die B 54 aufgrund einer Stadtbahnbaumaßnahme noch nicht vollständig freigegeben ist, ist eine Zahlung erst nach vollständiger Freigabe, der Strecke sinnvoll, weil es durch die Baustelle zur Verlagerung von Verkehrsströmen kommt.
Nach Auskunft der Dortmunder Hafen AG gibt es zur Zeit nur ein Unternehmen, das Kohlentransporte durchführt. Die betroffene Firma hat im Jahr 2002 - bis auf vier Lkw-Ladungen – keinerlei Kohlentransporte per Lkw durchgeführt.

Die Lindenhorster Straße stellt zur Zeit die einzige Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz
dar. Jede Art von Verkehrsbeschränkung würde nur zu einer Umleitung der Verkehre und somit zu
einer Verlagerung der angesprochenen Problematik auf andere Straßenzüge/Wohngebiete führen.
Wenngleich durchaus Verständnis für die Anträge besteht, können die vorgetragenen Probleme bis zum endgültigen Ausbau der Fürst-Hardenberg-Allee nach Einschätzung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr nicht gelöst werden.

Zu TOP 12.7:
Planungsstand zur Überplanung der Lütge-Heide-Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 20.03.2003 zur Kenntnis:

Der Antrag der Bezirksvertretung Eving hat zu einer Befassung durch das Stadtplanungsamt (Abt. 61/4) geführt.
Folgendes ist dazu mitzuteilen:

Die geplante durchgängige Gewerbestraße zwischen Hafen und ehemaliger Westfalenhütte ist im
Zielkonzept des neuen Flächennutzungsplanes enthalten.
Westlich der Bornstraße stützt sich diese Darstellung im Wesentlichen auf vorhandene Straßenverbindungen ab, wobei letztlich nur eine Lücke zwischen Lütge-Heide-Straße und Weidenstraße geschlossen werden müsste. Problematisch ist in der Situation die geplante Straßenführung über das
Grundstück der Deutschen Gasrußwerke GmbH & Co. KG, einem chemischen Betrieb mit gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Im Rahmen der Abstimmung zum neuen Flächennutzungsplan wird es Ende März einen Termin vor Ort mit Vertretern der Deutschen Gasrußwerke geben, um nochmals die Problematik der Planung zu erörtern und um ggf. Alternativen zu erarbeiten.
Östlich der Bornstraße handelt es sich auf der Fläche der ehemaligen Westfalenhütte um eine reine Straßenneuplanung.
Zurzeit finden aufgrund anderer Priorisierungen keine weiteren Überlegungen hierzu statt. Eine
Realisierung ist daher in den nächsten fünf Jahren nicht abzusehen.

13. Anfragen
Zu TOP 13.1:
Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
(Anfrage SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um Mitteilung, wann mit der Installation der Vorampel im Bereich der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße zu rechnen ist.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hatte bereits vor ca. 2 ½ Jahren (!) beschlossen, eine Vorampel an dem o.g. Standort zu installieren. Da die Maßnahme Park & Ride-Platz nunmehr abgeschlossen ist, wird die Installierung der Vorampel immer dringender, da durch Fertigstellung des Park & Ride-Platzes ein erhebliches Verkehrsaufkommen in diesem Bereich entstanden ist. Der ÖPNV-Verkehr (Bus) wird durch die Verkehrsteilnehmer auf der Bayrischen Straße in Richtung Derner Straße erheblich behindert, so dass ein Einbiegen von der Bayrischen Straße in die Innsbruckstraße zu der Bus-Haltestelle, nicht wie vorgesehen zügig im Sinne der ÖPNV-Beschleunigung erfolgen kann. Die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Eving hatte bereits am 23.01.2002 mit einer Anfrage an die Verwaltung, auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme hingewiesen. Die Verwaltung wird daher gebeten mitzuteilen, wann mit der Installierung dieser Vorampel gerechnet werden kann.

Zu TOP 13.2:
Auswirkungen von Erschütterungen im Bereich der Lindenhorster Straße
(Anfrage Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Verwaltung wird gebeten zu folgenden Fragen der Bezirksvertretung Bericht zu erstatten:

§ Inwieweit sind Erschütterungen im Bereich der Lindenhorster Straße bereits untersucht worden?
§ Wurden Auswirkungen auf bestehende Gebäude dabei festgestellt und wenn ja welche?
§ Welches Amt ist für BürgerInnen / HauseigentümerInnen kompetenter Ansprechpartner bei
auftauchenden Fragen?

Begründung:
Bündnis 90 / Die Grünen wurden von Anwohnern der Lindenhorster Straße angesprochen, weil sie an ihren Wohngebäuden Schäden festgestellt haben, die möglicherweise auf die Erschütterungen durch Schwerlastverkehre zurückzuführen sind. Die obige Anfrage soll diesen Sachverhalt klären helfen.




Böttger Köstler Gutzmerow
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t


41. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 09.04.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - bis 18.45 Uhr (TOP 11.7)
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Blume - Amtsleiter Regiebetrieb Stadtgrün Dortmund-
Herr Hartman - Fahrradbeauftragter der Stadt Dortmund -
c) Sachverständiger:
Herr Stollorcz - Schwimmgemeinschaft Eving e.V. -
d) Ratsvertreter/in:
Berndsen, Hendrik
Michenbach, Karla - bis 19.10 Uhr (TOP 11.10)
e) Schriftführerin:
Gutzmerow, Heike - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert ist:
Flunkert, Frank

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.20 – 16.25 Uhr (TOP 11.3) und
17.40 – 17.52 Uhr (nach TOP 8.2)
Ende : 19.15 Uhr
Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 40. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.03.2003
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 40. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.03.2003
1.6 Genehmigung der Niederschrift der 4. – öffentlichen – Sondersitzung der Bezirksvertretung Eving am 19.03.2003
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung – s. TOP 8.2 u. 11.3
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Einrichtung eines Tierfriedhofes südöstlich des Nordfriedhofes
(Eingabe Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V.)
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03918-03)
6.2 Gestaltungsideen für leerstehende Ladenlokale im Stadtbezirk Eving durch das Stadtbezirksmarketing (Antrag CDU-Fraktion)
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Betrieb der städtischen Hallenbäder
hier: Übertragung des Hallenbades Eving an die SG Eving e.V. (Drucksache Nr.: 04035-03)
8.2 Konzeptvorstellung des zukünftigen Betreibers des Evinger Hallenbades
(Antrag CDU-Fraktion)
hier: Mündlicher Bericht SG Eving
8.3 Einführung eines jährlichen Stadtbezirkswandertages ab 2004 (Antrag CDU-Fraktion)
9. Kinder und Jugend
9.1 Errichtung eines Kinderspielplatzes auf dem Gelände des Bebauungsplanes Ev 129, Grävingholzstraße (Drucksache Nr.: 04040-03)
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Bauleitplanung: Bebauungsplan Ev 144 „Nördlich Fredenbaumpark“
I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 144
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Drucksache Nr.: 04056-03)
11.2 Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40 (Drucksache Nr.: 04070-03)
11.3 Wegweisung für den Radverkehr (Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr)
11.4 Widmung im Bereich Evinger Platz (Drucksache Nr.: 04062-03)
11.5 Überprüfung der Bauruine an der Straße Freie Scholle (Haus Nr. 9?)
(Antrag SPD-Fraktion)
11.6 Errichtung einer „Bike&Ride-Anlage“ im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Oetringhauser Straße (Antrag SPD-Fraktion)
11.7 Errichtung eines Regenschutzes im Stadtwald Grävingholz (Eingang Wittichstraße)
(Antrag SPD-Fraktion)
11.8 Parksituation im Kreuzungsbereich Holtkottenweg / Bayrische Straße
(Antrag CDU-Fraktion)
11.9 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Oberadener Straße (Antrag CDU-Fraktion)
11.10 Sicherung der Krötenwanderung im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Fahrgastunterstand Haltestelle Nordfriedhof
12.2 Befestigung der Kantenbruchsteine und Aufstellung von Müllsammlern am Biotop Winterkampweg
12.3 Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 572, baulicher Zustand des Bestandsgebäudes
12.4 Wegweisung zum Evangelischen Friedhof und Kommunalfriedhof in Dortmund-Lindenhorst
12.5 Zwischenbericht zum Ausbau der A 2
12.6 Verkehrsverhältnisse Lindenhorster Straße im Ortskern Lindenhorst
12.7 Planungsstand zur Überplanung der Lütge-Heide-Straße
13. Anfragen
13.1 Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
(Anfrage SPD-Fraktion)
13.2 Auswirkungen von Erschütterungen im Bereich der Lindenhorster Straße
(Anfrage Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Frau Köstler – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen


Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Eving verständigt sich darauf, die Tagesordnungspunkte zu denen Berichterstatter anwesend sind vorzuziehen und in folgender Reihenfolge zu behandeln:
Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 2 (Einwohnerfragestunde)
TOP 11.3 Wegweisung für den Radverkehr
TOP 4.1 Einrichtung eines Tierfriedhofes südöstlich des Nordfriedhofes
TOP 8.2 Konzeptvorstellung des zukünftigen Betreibers des Evinger Hallenbades
TOP 8.1 Betrieb der städtischen Hallenbäder

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.04.2003 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 40. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 12.03.2003

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – beanstandet die folgende Formulierung der Niederschrift zum Tagesordnungspunkt 11.7 (Parksituation im Kreuzungsbereich Holtkottenweg / Bayrische Straße), die seiner Erinnerung nach, nicht korrekt wiedergegeben wurde.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass er seine Äußerungen die die Vorwürfe der Geschäftsleute der Bayrischen Straße wiedergeben zurückzieht und schlägt zur Klärung der Situation einen erneuten Ortstermin vor.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Die während der 40. Sitzung zum Tagesordnungspunkt 11.7 seitens des Bezirksvorstehers – Herrn Böttger – abgegebene Erklärung lautet wörtlich:
„Ja gut, dann nehme ich die Weitergabe dieser Feststellungen von den Leuten durch meine Person zurück – und empfehle Ihnen sich diese Äußerungen dann von den Leuten persönlich zu holen.“

Mit dieser Anmerkung wird die Niederschrift der 40. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.03.2003 – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 40. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 12.03.2003

Die Niederschrift der 40. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.03.2003 wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.


Zu TOP 1.6:
Genehmigung der Niederschrift der 4. – öffentlichen – Sondersitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 19.03.2003

Die Niederschrift der 4. – öffentlichen – Sondersitzung der Bezirksvertretung Eving am 19.03.2003 wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Herr Olendorf, wohnhaft Lindenhorster Straße 239, beanstandet zum wiederholten Mal den desolaten Zustand der Lindenhorster Straße.
Die vor zwei Jahren während eines Ortstermines von der Verwaltung zugesagte Installierung eines „Wartezeichens“ an der Fußgängerampel Graf-Konrad-Straße erfolgte bisher nicht.
Beschwerden über Unebenheiten der Straße, die seit ca. drei Jahren Lärm und Erschütterungen hervorrufen, Queraufbrüche der Fahrbahn und zu hoch herausragende Kanaldeckel wurden bisher ignoriert.
Die seit langem geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wurde bisher nicht angeordnet. Geschwindigkeitskontrollen, um zumindest die Einhaltung der derzeitigen Höchstgeschwindigkeit sicherzustellen, finden nach Angaben des Herrn Olendorf, nicht statt. Die von den Anwohnern vorgeschlagene Installierung von jeweils drei „Starenkästen“ stadteinwärts und stadtauswärts fand bisher keine Resonanz.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist in seiner Antwort auf den heutigen Tagesordnungspunkt 12.6 (Stellungnahme der Verwaltung: Verkehrsverhältnisse Lindenhorster Straße im Ortskern Lindenhorst) und sagt zu, Herrn Olendorf den entsprechenden Auszug aus der Niederschrift zur Verfügung zu stellen.
Zu den Beschwerden das fehlende Wartezeichen an der Fußgängerampel Graf-Konrad-Straße und die zu hoch stehenden Kanaldeckel betreffend, sagt Herr Böttger eine Weiterleitung an das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Stadt Dortmund zu.

Da von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern keine Fragen gestellt werden, schließt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Einwohnerfragestunde.

3. Berichterstattung – s. TOP 4.1, 8.2 u. 11.3

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Zu TOP 4.1:
Einrichtung eines Tierfriedhofes südöstlich des Nordfriedhofes
(Eingabe Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V.)

Der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. plant schon seit längerem die Einrichtung eines Tierfriedhofes für seine Mitglieder und alle Dortmunder Tierfreunde. Bisher waren alle vorgesehenen Grundstücke dazu nicht geeignet.
Nach Ansicht des Tierschutzvereines wäre die Fläche südöstlich des Nordfriedhofes (Richtung Burgholzstraße) als Tierfriedhof geeignet, da hier auch für nichtmotorisierte Bürgerinnen und Bürger eine günstige Verkehrsanbindung besteht.
Der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. bittet daher die Bezirksvertretung Eving um Beratung und Überprüfung des Antrages.

Als Berichterstatter der Verwaltung ist der Amtsleiter des Regiebetriebes Stadtgrün Dortmund – Herr Blume – anwesend.

Wie Herr Blume eingangs erläutert, liegt der Verwaltung ein Vorschlag des Tierschutzvereines Groß-Dortmund e.V. vor, auf einer Fläche südöstlich des Nordfriedhofes einen Tierfriedhof einzurichten.
Weitergehende bau- und planungsrechtliche Prüfungen wurden bisher nicht eingeleitet, da zunächst festegestellt werden soll, ob die Bezirksvertretung Eving die Errichtung eines Tierfriedhofes an diesem Standort befürwortet.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – stellt in seinem Redebeitrag zunächst fest, dass die SPD-Fraktion der Einrichtung des Tierfriedhofes in diesem Bereich ablehnend gegenüber steht.
Ein von der Bezirksvertretung Eving auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig gefasster Beschluss an dieser Stelle einen „Bolzplatz“ zu errichten, wurde von der Verwaltung aus Kostengründen abgelehnt. Die Fläche hat aber dennoch, gerade in der Umgebung, nicht nur für Kinder und Jugendliche einen hohen Freizeitwert. Viele Bewohner der näheren Umgebung nutzen die Fläche in den Sommermonaten, um sich im Freien aufhalten zu können. Der Bereich wird als Grillplatz und von Kindern und Jugendlichen selbstverständlich auch als Spielfläche genutzt.
Damit die Anwohner auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Grünfläche in ihrer Freizeit nutzen zu können, lehnt die SPD-Fraktion die Einrichtung eines Tierfriedhofes an diesem Standort ab.
Das Anliegen des Tierschutzvereines einen Tierfriedhof einzurichten wird aber seitens des SPD-Fraktion unterstützt. Herr Adden schlägt daher als Alternativstandort eine Fläche im Bereich der Walther-Kohlmann-Straße vor. Diese Brachfläche ist in städtischem Besitz und befindet sich auf Evinger Gebiet in der Gemarkung Kirchderne, Flur 7, östlich der Flurstücke 71 und 74.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – greift den Vorschlag, den Tierfriedhof in der Nähe der Walther-Kohlmann-Straße zu errichten auf und erklärt, dass auch die CDU-Fraktion hier den wesentlich geeigneteren Standort sieht, da hier nicht zuletzt eine wesentlich bessere verkehrliche Anbindung besteht.
Neben ethischen und auch ästhetischen Gründen, die bei der Ansiedlung eines Tierfriedhofes südöstlich des Nordfriedhofes zu beachten sind, ist die CDU-Fraktion der Ansicht, dass dieser Grünzug als freie Bewegungsfläche erhalten werden muss. Herr Neumann erinnert daran, dass seitens der Verwaltung immer zugesagt wurde, die Fläche – auch ohne Errichtung eines offiziellen „Bolzplatzes“ – für Freizeitaktivitäten zu erhalten.
Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – richtet folgende Fragen an den anwesenden Berichterstatter:
§ Wer ist der Betreiber des Friedhofes?
§ Welche Tiere sollen dort bestattet werden?
§ Welche Kosten entstehen für Bestattung und Grabstelle?
§ Wie sollen Öffnung- und Zutrittszeiten geregelt werden? (ähnlich Tierfriedhof Dortmund-Kley)
§ Gibt es eine Konzeption für ganz Dortmund?
Abschließend spricht sich Herr Stanko gegen den vorgeschlagenen Standort südöstlich des Nordfriedhofes aus. Für die DVU stehen hier allerdings Pietätserwägungen im Vordergrund.

Auch der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – spricht sich für die Erhaltung der Freifläche im Bereich des Nordfriedhofes aus.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sieht aus den bereits genannten Gründen ebenfalls Probleme bei dem seitens des Tierschutzvereines ausgewählten Standort. Besonders da die Bezirksvertretung Eving bereits häufig über Spielmöglichkeiten für Kinder in diesem Bereich diskutiert hat.
Zur verkehrlichen Anbindung des Tierfriedhofes weist Frau Sichelschmidt darauf hin, dass gerade bei der teilweise älteren Klientel eine gute ÖPNV-Verbindung notwendig ist.
Abschließend fragt Frau Sichelschmidt an, welche Größendimension für den Tierfriedhof geplant ist.

Im Anschluss an die vorangegangenen Redebeiträge geht der Berichterstatter – Herr Blume – auf die bisher gestellten Fragen des Vertreters der DVU und der Bündnis 90 / Die Grünen ein.
Da der Regiebetrieb Stadtgrün Dortmund dem Tierschutzverein lediglich die Fläche zur Verfügung stellen würde, kann Herr Blume einige der gestellten Detailfragen zum Betriebskonzept nicht beantworten.
Betreiber des Tierfriedhofes wird der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. sein, nach derzeitigem Kenntnisstand sollen dort Haustiere bestattet werden. Die Höhe der Bestattungs- und Grabstellenkosten sowie Öffnungs- und Zutrittszeiten werden durch den Tierschutzverein geregelt.
Zur Frage der Größe des Areals führt Herr Blume aus, dass von einer Größenordnung von 5.000 qm aufwärts ausgegangen wird, da neben einem Verwaltungsgebäude auch Parkflächen notwendig sind und eventuell späterer Erweiterungsbedarf nicht ausgeschlossen ist.
Auch Herr Blume hält die Anbindung an den ÖPNV für eine wichtige Voraussetzung bei der Standortwahl, die, seiner Meinung nach, bei dem Grundstück an der Burgholzstraße erfüllt ist.
Sowohl der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – wie auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das vorgeschlagene Gelände am Nordfriedhof lediglich mit Bussen zu erreichen ist, die werktags alle dreißig Minuten und nur bis 18.00 Uhr und an den Wochenenden gar nicht verkehren. Der heute vorgeschlagene Alternativstandort an der Walther-Kohlmann-Straße liegt wesentlich verkehrsgünstiger, da er von mehreren Buslinien angefahren wird.

Auf Nachfrage der stellvertretenden Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – und des Ratsmitgliedes – Herrn Berndsen – erklärt Herr Blume, dass die Stadt Dortmund an eventuell durch den Tierfriedhof entstehenden Kosten, die auch Bodenuntersuchungen einschließen, nicht beteiligt sein wird.

Da keine weiteren Wortbeiträge mehr vorliegen beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Beratung und stellt den Antrag des Tierschutzvereines Groß-Dortmund e.V. südöstlich des Nordfriedhofes einen Tierfriedhof einzurichten zur Abstimmung:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving lehnt den Antrag des Tierschutzvereines Groß-Dortmund e.V., südöstlich des Nordfriedhofes einen Tierfriedhof einzurichten ab.

Als Alternativstandort für den Tierfriedhof wird ein Areal im Bereich der Walther-Kohlmann-Straße (Gemarkung Kirchderne, Flur 7, östlich der Flurstücke 71 und 74) vorgeschlagen.
Sollte dieser Alternativstandort dem Tierschutzverein nicht geeignet erscheinen, ist die Bezirksvertretung Eving selbstverständlich bereit, sich auch weiterhin an der Suche nach anderen Standorten im Stadtbezirk Eving zu beteiligen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Ein Schreiben des Tierschutzvereines Groß-Dortmund e.V., in dem die von der Bezirksvertretung Eving vorgeschlagene Fläche im Bereich der Walther-Kohlmann-Straße abgelehnt wird sowie ein Leserbrief der Vorsitzenden des Tierschutzvereines, sind dieser Niederschrift als Anhang I und I a beigefügt.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
Zu TOP 6.1:
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 30 – vom 10.02.2003 Drucksache Nr.: 03918-03)

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – kündigt seine Zustimmung der Vorlage an, da der Entwurf bereits in allen Gremien bearbeitet und besprochen wurde. Änderungsvorschläge sind daher in der heute vorliegenden Fassung bereits berücksichtigt.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Erklärung zur Neufassung der Hauptsatzung ab:
„Die Deutsche Volksunion lehnt die Neufassung der Hauptsatzung schon deswegen ab, vor allem in dem Punkt natürlich, in dem die politische Partizipation der kleinen Parteien, d.h. die Parteien die keinen Fraktionsstatus haben, noch weiter verfestigt wird, als es nach der aktuellen Hauptsatzung bereits der Fall ist. Das ist das Antragsrecht, das wir nicht haben, Tagesordnungspunkte können wir nicht beantragen, Räumlichkeiten kriegen wir nicht zur Verfügung, keine Gelder etc.
Durch die neue Hauptsatzung wird unseres Erachtens nach, der Wille des Landesgesetzgebers, nämlich die Beteiligung möglichst vieler, am besten aller Einwohner Nordrhein-Westfalens nicht nur unterlaufen, sondern sogar konterkariert.“

Für die CDU erklärt der Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann –, dass die Neufassung der Hauptsatzung ausdrücklich begrüßt wird. Unabhängig vom Fraktionsstatus sieht die CDU-Fraktion hier eine Stärkung der Bezirksvertretungen.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – beurteilt die Neufassung der Hauptsatzung positiv und weist darauf hin, dass die Vorlage im Konsens aller beteiligten Parteien entstanden ist. Auch seitens Bündnis 90 / Die Grünen wird noch einmal die Stärkung der Bezirksvertretungen hervorgehoben, positiv ist aber auch, dass die Bürgerrechte verstärkt wurden.

Zur Aufnahme in die Niederschrift erklärt der Vertreter der DVU – Herr Stanko –, in Erwiderung des Wortbeitrages seiner Vorrednerin:
„Es gab keinen Konsens aller im Rat und in den Bezirksvertretungen vertretenen Parteien. Es gab ein Gemauschel der drei großen Parteien im Rat, dazu gehören die Grünen mittlerweile ja auch – und seitdem die in dieser Führungsposition sind, tun sie so und wissen gar nicht mehr wie sie früher behandelt worden sind und tun das den anderen Parteien auch an, die nicht diesen Status haben. Also, es gab keinen Konsens aller Parteien bei der Erstellung und Formulierung dieser Satzung.“
Die Erklärung des Vertreters der DVU wird von den Vorsitzenden der SPD- und der CDU-Fraktion sowie von der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen kritisiert . Der Vorwurf des „Gemauschels“ wird übereinstimmend und schärfstens zurückgewiesen. Herr Adden, Herr Neumann und auch Frau Sichelschmidt betonen, dass eine offene Auseinandersetzung geführt wurde, an der sich alle beteiligen und Änderungsvorschläge einbringen konnten. Voten aus den Bezirksvertretungen wurden ebenso wie die des Rates berücksichtigt. Aufgrund der breiten Basis, auf der die Beratungen stattfanden, bestand zu keiner Zeit die Notwendigkeit eines „Gemauschels“.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen schließt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Beratung und stellt die Vorlage zur Abstimmung.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:
1. den anliegenden Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund,
2. den anliegenden Entwurf der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen,
3. den anliegenden Entwurf als Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund.

Zu TOP 6.2:
Gestaltungsideen für leerstehende Ladenlokale im Stadtbezirk Eving durch das Stadtbezirksmarketing
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Das Stadtbezirksmarketing Eving wird gebeten, Gestaltungsideen für die leerstehenden Ladenlokale im Bereich der Evinger Straße zu entwickeln.

Begründung:
Die Bezirksvertretung hat sich in ihrer Sondersitzung am 19.03.2003 unter Beteiligung von Fachleuten mit diesem Problem beschäftigt. Die CDU-Fraktion wünscht durch die Einbeziehung des Stadtbezirksmarketings, dass dieser Teil im Veränderungsprozess kurzfristig einer Lösung zugeführt wird.
------------------------------------------
In seiner Antragsbegründung erläutert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann –, dass mit diesem Antrag beabsichtigt wird, parallel zu den Beschlüssen der Sondersitzung zu den Leerständen von Ladenlokalen, konkrete Schritte einzuleiten.

Für die SPD-Fraktion beantragt der Vorsitzende – Herr Adden – die Nichtbefassung mit diesem Tagesordnungspunkt. Die Bezirksvertretung Eving hat in ihrer Sondersitzung am 19.03.2003 die Einrichtung eines „runden Tisches“ unter Leitung des Bezirksvorstehers
– Herrn Böttger – beschlossen. Die Geschäftsführung des Stadtbezirksmarketings hat mittlerweile ihre Bereitschaft an einer Mitarbeit signalisiert.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt:

Der Antrag der SPD-Fraktion auf Nichtbefassung mit diesem Tagesordnungspunkt wird mit dem Abstimmungsergebnis von neun zu neun Stimmen abgelehnt.

Da der Antrag auf Nichtbefassung abgelehnt wurde, beginnt die Bezirksvertretung Eving mit der Beratung des vorliegenden Antrages.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – äußert zunächst ihren Unmut über die Tatsache, dass die CDU-Fraktion die Institutionalisierung des Stadtbezirksmarketings ursprünglich ablehnte, sich aber jetzt dieser Strukturen bedienen will.
Der heute vorliegende Antrag wird aber seitens Bündnis 90 / Die Grünen, aufgrund der besonderen Bedeutung für den Stadtbezirk, befürwortet.

Nachdem sich der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – den Ausführungen seiner Vorrednerin angeschlossen hat, erinnert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann– daran, dass sowohl die Sondersitzung zur Leerstandsproblematik wie auch die Einrichtung eines „runden Tisches“ unter Leitung des Bezirksvorstehers auf Antrag der CDU-Fraktion initiiert wurden. Daraus ergibt sich eine politische Verantwortung, die von der CDU-Fraktion mit diesem Antrag wahrgenommen wird. Der Gründung des Vereines für das Stadtbezirksmarketing hat die CDU-Fraktion zugestimmt, abgelehnt wurde lediglich die Verteilung der Mittel, die durch diese Intervention erhöht wurden.

Nachdem die Diskussion beendet ist, stellt der Bezirksvorsteher den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt:
Der Antrag der CDU-Fraktion wird – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – abgelehnt.

7. Schule – keine Vorlagen

8. Kultur, Sport und Freizeit
Zu TOP 8.1:
Betrieb der städtischen Hallenbäder
hier: Übertragung des Hallenbades Eving an die SG Eving e.V.
(Vorlage der Verwaltung – StA Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – vom 09.04.2003 Drucksache Nr.: 04035-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 8.2:
Konzeptvorstellung des zukünftigen Betreibers des Evinger Hallenbades
(Antrag CDU-Fraktion) – eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.12.2002
hier: Mündlicher Bericht SG Eving

Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.12.2002 folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussvorschlag eingebracht:

Konzeptvorstellung des zukünftigen Betreibers des Evinger Hallenbades.

Begründung:
Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, dass die Verträge mit den zukünftigen Betreibern im ersten Quartal notariell geklärt sein werden, und dass zum Sommer 2003 die Vereine als Betreiber auftreten können. Die CDU-Fraktion bittet um Vorlage eines aktuellen Nutzungskonzeptes, ggf. im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mit Vorlage der Vertragsgrundlagen. Diese Erörterung soll spätestens in der Januarsitzung 2003 erfolgen.

Wegen der zu diesem Zeitpunkt noch nicht gänzlich abgeschlossenen Vertragsverhandlungen hat die CDU-Fraktion diesen Antrag in der Sitzung am 11.12.2002 zurückgestellt und um eine erneute Vorlage in der Sitzung am 09.04.2003 gebeten.

Als Berichterstatter ist der zweite Vorsitzende der Schwimmgemeinschaft Eving e.V. (SG Eving e.V.) – Herr Stollorcz – anwesend, der das künftige Konzept für den Betrieb des Evinger Hallenbades vorstellt. Herr Stollorcz war in seiner Eigenschaft als zweiter Vorsitzender des Vereines an den Vertragsverhandlungen mit der Stadt Dortmund beteiligt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird in seiner morgigen Sitzung – in einem nichtöffentlichen Teil – Einzelheiten des Vertragsabschlusses beraten. Da der anwesende Berichterstatter – Herr Stollorcz – vor der Sitzung des Ausschusses hierzu keine Informationen abgeben kann – weder in öffentlicher noch nichtöffentlicher Sitzung – bittet der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – um Streichung der entsprechenden Stelle seiner Antragsbegründung.

Zunächst erläutert Herr Stollorcz die Hintergründe, die zur Übernahme des Evinger Hallenbades durch die Vereine geführt haben. Nach einem Ratsbeschluss, Hallenbäder zu schließen, sollte sich kein Investor finden, haben sich mehrere Evinger Vereine zur Schwimmgemeinschaft Eving zusammengeschlossen, um das Bad in Eigenregie weiterzuführen. Mitglied der Schwimmgemeinschaft konnten alle Vereine werden, die das Bad nutzen und sich aktiv beteiligen wollten. Gleichzeitig werden die Evinger Vereine auch weiterhin die Badewache und Wasseraufsicht im Freibad Hardenberg gewährleisten.
Da das Evinger Hallenbad zu den umsatzschwächsten Bädern der Stadt gehört, ist zunächst die Steigerung des Umsatzes eine der Hauptaufgaben der nächsten Monate. Der Betrieb des Hallenbades wird durch Zuschüsse der Stadt Dortmund sichergestellt. Die Stadt Dortmund wird auch noch die Kosten des Einbaus einer Elektrolyseanlage übernehmen.
Die Schwimmgemeinschaft beabsichtigt, pro Jahr ca. 50.000 € zu investieren, die Investitionssumme ist damit höher als die städtische in den vergangenen Jahren. Hiermit soll sichergestellt werden, dass nach Beendigung der 32-jährigen Laufzeit des Vertrages ein funktionsfähiges Hallenbad zur Verfügung steht. Durch die Investitionen soll aber nicht nur der Erhalt gewährleistet werden, sondern es sollen auch Attraktivitätssteigerungen durchgeführt werden.
Bauliche Veränderungen sind hingegen nicht vorgesehen.

Das Evinger Hallenbad soll nicht nur den Vereinen zur Verfügung stehen, öffentliche Badezeiten – die ausgeweitet werden sollen – sind weiterhin geplant. Das Bad soll u.a. am Donnerstag und Sonntag wieder für den öffentlichen Badebetrieb geöffnet werden. Veränderungen in der Nutzung des Außenbereiches sind nicht vorgesehen. Probleme ergeben sich im Eingangsbereich durch die derzeit geschlossene Cafeteria; hier wird nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Der Vertrag zur Übernahme des Bades ist derart abgefasst, dass ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, die Entscheidung über die weitere Zukunft und eine eventuelle Schließung des Bades wird dann bei den politischen Gremien liegen.

Im Anschluss an diese Berichterstattung danken Redner und Rednerinnen aller Fraktionen der Schwimmgemeinschaft Eving für ihr außergewöhnliches Engagement zur Erhaltung des Evinger Hallenbades.

Abschließend schlägt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – ein Treffen in einem Jahr vor, um dann nach dieser Zeit ein erstes Resümee ziehen zu können.
Der Bezirksvorsteher dankt dem Berichterstatter und beendet den Tagesordnungspunkt.

Zu TOP 8.3:
Einführung eines jährlichen Stadtbezirkswandertages ab 2004
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Einführung eines jährlichen Stadtbezirkswandertages ab 2004

Begründung:
Politisch wird die positive Vermarktung der Besonderheiten in unserem Stadtbezirk gewünscht. Unser Stadtbezirk hat viele Sehenswürdigkeiten, Wald- und Flur sowie interessante Siedlungsstrukturen. Die bisher entwickelten Flyer über Holthausen und Brechten bieten eine gute Grundlage für regelmäßige Durchführung von Stadtbezirkswandertagen. In jährlichem Wechsel könnten das ab Nollendorfplatz in Richtung Holthausen, Kanal u. Lindenhorst, ab Biotop Winterkampweg in Richtung Osten u. Obereving und ab Dorf Brechten, mögliche Strecken sein. Die CDU-Fraktion steht
zur Organisation dieser Wandertage zur Verfügung. Näheres wird in der Sitzung erläutert.
------------------------------------------
In der Antragsbegründung erläutert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann –, dass mit der Einführung eines jährlichen Stadtbezirkswandertages eine zusätzliche Attraktivitätssteigerung des Stadtbezirkes Eving bewirkt werden soll. Der Wandertag ist als Ergänzung und Weiterführung der bereits herausgegebenen „Wander-Flyer“ des Stadtbezirksmarketings zu betrachten.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – weist darauf hin, dass mehrere Vereine und auch Parteien im Stadtbezirk bereits seit vielen Jahren Wandertage durchführen. Ein zusätzlicher „politisch“ organisierter Wandertag ist daher nach Ansicht der SPD-Fraktion nicht notwendig.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – ist gleichfalls der Meinung, dass die Bezirksvertretung Eving nicht für alles zuständig sein kann. Unklar bleibt der organisatorische Aspekt, da aus dem Antrag nicht eindeutig hervorgeht, wer als Veranstalter des Wandertages auftreten soll. Wanderungen durch den Stadtbezirk Eving sollten auch eher auf freiwilliger Basis und nicht auf Beschluss der Bezirksvertretung Eving durchgeführt werden.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – sieht den vorliegenden Antrag eher als Angebot, um die Attraktivität des Stadtbezirkes Eving zu erhöhen, da zu anderen Anlässen ja auch gewandert wird.
Zur Aufnahme in die Niederschrift kritisiert Herr Stanko den Gebrauch des Wortes „Flyer“, stattdessen schlägt er die Benutzung eines deutschen Begriffes wie z.B. Flugblatt vor.

In einem weiteren Redebeitrag geht Herr Neumann auf die von Frau Sichelschmidt aufgeworfene Frage nach dem Veranstalter eines Wandertages ein. Vorstellbar wäre hier eine Durchführung mit den Mitgliedern der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine.

Herr Berndsen – Mitglied des Rates – sieht hier eine Umkehrung der ursprünglichen Intentionen des Stadtbezirksmarketings. Das Stadtbezirksmarketing soll Bürgern, Vereinen und Gewerbetreibenden die Möglichkeit geben, eigene Ideen und Vorstellungen zu entwickeln und diese dann mit Unterstützung der „Politik“ zu realisieren und nicht umgekehrt. Der aufgrund der Herausgabe des „Wander-Flyers“ durchgeführte Wandertag in Brechten war vielleicht nicht zuletzt wegen fehlender politischen Beteiligung derart erfolgreich.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erinnert daran, dass man mit dem Stadtbezirksmarketing den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben wollte, sich ohne Einflussnahme der Evinger Mandatsträger, für „ihren“ Stadtbezirk zu betätigen und einzusetzen.

Da sich die Diskussion in eine Richtung entwickelt hat, die von der CDU-Fraktion weder beabsichtigt noch gewollt war, zieht der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – den Antrag zurück. Da der Antrag in der vorliegenden Form auf Unverständnis gestoßen ist, kündigt Herr Neumann an, einen anderen Weg zur Realisierung zu beschreiten.

9. Kinder und Jugend
Zu TOP 9.1.
Errichtung eines Kinderspielplatzes auf dem Gelände des Bebauungsplanes Ev 129, Grävingholzstraße
(Vorlage der Verwaltung – StA 51 – vom 12.02.2003 Drucksache Nr.: 04040-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme der Verwaltung des Jugendamtes zur Kenntnis:

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Bauleitplanung: Bebauungsplan Ev 144 „Nördlich Fredenbaumpark“
I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 144
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 12.03.2003 Drucksache Nr.: 04056-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt zur Aufnahme in die Niederschrift an, dass es ihm unverständlich ist, dass ein von der DVU in den Rat der Stadt eingebrachter Dringlichkeitsantrag, der mit Hilfe einer Veränderungssperre aufkommende Irritationen verhindern sollte, sowohl von den Ratsvertretern der SPD- wie auch der CDU-Fraktion abgelehnt wurde.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Ein Auszug aus der von dem Vertreter der DVU – Herrn Stanko – angesprochenen Niederschrift des Rates der Stadt Dortmund ist dieser Tagesordnung als Anhang II beigefügt.

Zu TOP 11.2:
Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40
(Vorlage der Verwaltung – StA 63 – vom 17.03.2003 Drucksache Nr.: 04070-03)

Da die Bezirksvertretung Eving die Vorlage der Verwaltung zum Tagesordnungspunkt 11.1. (Bauleitplanung: Bebauungsplan Ev 144 „Nördlich Fredenbaumpark“) zur Kenntnis genommen und gleichzeitig dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfohlen hat, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, gelangt die Vorlage des Bauordnungsamtes (Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40) nicht zur Abstimmung und wird an die Verwaltung zurückgegeben.

Zu TOP 11.3:
Wegweisung für den Radverkehr
(Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr)

Der Bezirksvertretung Eving liegt die folgende Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.03.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Zur Förderung des Radverkehrs gehört neben dem Ausweiten des Radwegenetzes und Öffnen von Einbahnstraßen auch eine wegweisende Beschilderung.
Die Beschilderung innerhalb Nordrhein-Westfalens für die Ausweisung der Radrouten ist einheitlich gestaltet, es gibt „Pfeilwegweiser" mit Fahrradsymbol, Ziel- und Entfernungsangabe und „Zwischenwegweiser" mit Fahrradsymbol und Richtungspfeil (rote Schrift auf weißem Grund).

Bei der Radwegweisung sollen Routen ausgewiesen werden „die regionale und innerstädtische Ziele“ verbinden. Bei der regionalen Wegweisung werden Nachbarstädte miteinander verbunden. Die Linienführungen sind landesweit von dem Ingenieurbüro Kaulen, Aachen, erarbeitet worden. Bei dem Entwurf hat der ADFC mitgewirkt. .
Die landesweite Wegweisung soll um eine innerstädtische Wegweisung ergänzt werden. Bei der innerstädtischen Wegweisung werden die Stadtteile mit der City und die Stadtteile untereinander verbunden. Die Routen wurden so gewählt, dass die Strecken möglichst eine kurze Verbindung
zwischen den Zielen darstellen, wobei Verknüpfungen mit benachbarten Bahnhöfen, Schulzentren und Freizeitzielen berücksichtigt wurden.
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Als Berichterstatter ist der Fahrradbeauftragte des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr der Stadt Dortmund – Herr Hartmann – anwesend.
Herr Hartmann erläutert, dass das Land Nordrhein-Westfalen plant, eine flächendeckende Wegweisung für den Radverkehr einzuführen. Ziel ist es, die Kommunen untereinander mit gleich aussehenden Schildern zu vernetzen, in weiteren Stufen ist auch eine Einbeziehung von Freizeitzielen denkbar.
Die Erstbeschilderung der Landeswegweisung, in Dortmund eine Strecke von ca. 128 km, wird aus Landesmitteln finanziert. Die Kosten für die Beschilderung der restlichen Routen, die sich teilweise mit der Landeswegweisung überschneiden und eine Länge von ca. 140 km haben, müssen von der Stadt Dortmund getragen werden. Da sich die Entwicklung des Gesamtnetzes noch in der Aufbauphase befindet, können derzeit noch keine endgültigen Aussagen über die für die Stadt Dortmund entstehenden Kosten gemacht werden. Bei der Ausschilderung einer Route in Aplerbeck, waren die Kosten jedoch nicht so hoch, wie ursprünglich eingeplant.

Die für das Stadtgebiet Dortmund und für den Stadtbezirk Eving geplanten Wegeführungen erläutert Herr Hartmann anhand ausgehängter Pläne.
Um den Mitgliedern der Bezirksvertretung die Möglichkeit der Einsichtnahme zu geben, wird die Sitzung an dieser Stelle unterbrochen.

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, deren Vorsitzender – Herr Neumann – eine fehlende Wegweisung über Holthausen in Richtung Brambauer oder Mengede anspricht, erläutert Herr Hartmann, dass die Ausschilderung in mehreren Stufen, die später auch die Nebenzentren berücksichtigen wird, erfolgen soll.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die schriftlich vorliegende Stellungnahme des Amt für Tiefbau und Straßenverkehr zur Kenntnis und der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – dankt dem Berichterstatter.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Der Plan „Wegweisung für den Radverkehr – Stadtbezirk Eving“ ist dieser Niederschrift als Anhang III beigefügt.

Zu TOP 11.4:
Widmung im Bereich Evinger Platz
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 13.03.2003 Drucksache Nr.: 04062-03)

Gemäß § 37 Abs. l der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Eving
– einstimmig – folgenden Beschluss:

Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung wird die direkt südlich an der Straße "Evinger Platz" angrenzende Platzfläche im Bereich der neu gestalteten "Evinger Mitte" (Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstück 361 tlw.) mit der Beschränkung des Gemeingebrauchs auf folgende Benutzungsarten
§ Fußgängerverkehr
§ Be- und Entladeverkehr werktags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 11.00 Uhr
§ Kfz-Verkehr (ohne Beschränkung), jedoch nur im Rahmen von erlaubten Veranstaltungen zwecks Auf- und Abbau
für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Zu TOP 11.5:
Überprüfung der Bauruine an der Straße Freie Scholle Haus Nr. 9
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die im Bereich der Straße Freie Scholle 9 stehende Bauruine auf ihre Sicherheit zu überprüfen und der Bezirksvertretung Eving mitzuteilen, wann mit einem Weiterbau des Rohbaus gerechnet werden kann.

Begründung:
Die o.g. Bauruine steht seit ca. 2 Jahren in dem jetzigen Zustand. Es ist ein nicht fertiggestellter Rohbau. Auf dem Grundstück befinden sich des weiteren Baustellenabfälle. Die Fensteröffnungen sind mit Stahlmatten mehr schlecht als recht verschlossen. Ein Eindringen von Personen insbesondere Kindern ist nicht auszuschließen, so dass hier eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle besteht. Weiterhin wird diese Bauruine natürlich nicht dem Gesamtbild der Straße (Wohngebiet) gerecht.
Die Bezirksvertretung Eving bittet daher die Verwaltung um eine Sachstandsmitteilung bzgl. dieses Objektes.

Zu TOP 11.6:
Errichtung einer „Bike&Ride-Anlage“ im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Oetringhauser Straße
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Stadtbahnhaltestelle „Oetringhauser Straße in Dortmund-Brechten" die Errichtung einer B&R-Anlage (Bike& Ride) möglich ist.

Begründung:
Aufgrund des großen und weiträumigen Einzugsbereiches und der starken Nutzung durch Schülerinnen/Schüler wird diese Stadtbahnhaltestelle gerne mit Fahrrädern angefahren. Ein Abstellen der Räder ist allerdings nur auf privaten Flächen oder privaten Zäunen möglich. Wir bitten daher zu prüfen, ob in diesem Bereich eine B&R-Anlage eingerichtet werden kann.

Zu TOP 11.7:
Errichtung eines Regenschutzes im Stadtwald Grävingholz (Eingang Wittichstraße)
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Errichtung eines Regenschutzes im Stadtwald Grävingholz (Eingang Wittichstraße) möglich ist.

Begründung:
Für viele Bürgerinnen und Bürger ist der Stadtwald Grävingholz ein Ort der Erholung und Entspannung. Daher wird er auf vielfältige Weise genutzt. Der Eingang Wittichstraße wird stark von Bürgerinnen und Bürger aus dem nördlichen Bereich Brechten frequentiert. Bei einsetzenden Regen haben diese Nutzer/Innen keine Möglichkeit sich in diesem Bereich zu schützen.

Zu TOP 11.8:
Parksituation im Kreuzungsbereich Holtkottenweg / Bayrische Straße
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt die Überprüfung und Entschärfung der Parksituation im dargestellten Kreuzungsbereich.

Begründung:
Die Verkehrs- und Parksituation stellt sich im oben genannten Bereich als sehr gefährlich und höchst problematisch dar. Ein Ortstermin solle durch die Bezirksvertretung durchgeführt werden.
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Während der Diskussion des Antrages erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – , dass die problematische Parksituation im Kreuzungsbereich Holtkottenweg / Bayrische Straße bekannt ist, da sie schon seit langer Zeit besteht. Beschwerden der Anwohner und Anlieger sind der SPD-Fraktion bisher nicht bekannt geworden. Eine ordnungsbehördliche Durchsetzung des Halte- bzw. Parkverbotes wird die Zahl der Parkmöglichkeiten drastisch reduzieren und zu Problemen mit den Geschäftsleuten führen.

Da auch die CDU-Fraktion keine Möglichkeit sieht, die Parksituation durch ordnungsbehördliche Maßnahmen dauerhaft und zur Zufriedenheit aller Anwohner und Anlieger zu lösen und bei der Schließung der Aldi-Filiale mit einer allgemeinen Verbesserung der Situation zu rechnen ist, zieht der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – den Antrag zurück.

Zu TOP 11.9:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Oberadener Straße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen – ab:

Die Verwaltung wird gebeten, durch das Aufbringen von Parkflächen, ähnlich der Holthauser Straße eine kostengünstige Verkehrsberuhigung zu erreichen.

Begründung:
Die Oberadener Straße hat eine neue Fahrbahndecke erhalten, gleichzeitig wurden Bügel am Kreuzungsbereich zur Bergstraße eingebaut. Mit der beantragten Maßnahme kann dauerhaft eine zusätzlich günstige Verkehrsberuhigung erreicht werden.

Begründung der Ablehnung:
Die Oberadener Straße ist eine „Tempo-30-Zone“. Weitergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden daher nicht für erforderlich gehalten.

Zu TOP 11.10:
Sicherung der Krötenwanderung im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert ab 2004 die Zufahrtswege im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink" zu den Zeiten der Amphibienwanderung zu sichern.

Während der Beratung des Antrages werden von den Mitgliedern der Bezirksvertretung folgende Lösungsansätze diskutiert:

§ Anbringung einfacher Absperrvorrichtungen
§ Wegeeinziehungs- bzw. Teileinziehungsverfahren
§ Bauliche Veränderungen der Zufahrtswege, die eine Benutzung durch „normale“ Pkw ausschließen

Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um Überprüfung der oben genannten Vorschläge bzw. um Mitteilung eventuell anderer geeigneter Maßnahmen, die eine optimale Sicherung der Krötenwanderung im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“ gewährleisten.

Begründung:
Auch in diesem Jahr werden während ihrer Wanderung zu den Laichgewässern im o.g. Naturschutzgebiet offensichtlich viele Amphibien von Autofahrern, welche die Zuwegungen unrechtmäßig befahren tot gefahren. Um dies zu verhindern sollten zukünftig jährlich wiederkehrende Vorsorgemaßnahmen, wie oben erwähnt, ergriffen werden. Der entsprechende Zeitraum liegt hier unserer Kenntnis nach bei ca. Ende Februar bis Anfang April.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Fahrgastunterstand Haltestelle Nordfriedhof

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung der Dortmunder Stadtwerke vom 26.02.2003 zur Kenntnis:

Die Dortmunder Stadtwerke teilen mit, dass in Rücksprache mit dem technischen Bereich vereinbart wurde, zur Überbrückung zunächst einen provisorischen Fahrgastunterstand (FU) – sobald einer an anderer Stelle frei wird – aufzustellen.
Da das Land vereinzelt nun doch Zuschüsse bewilligt, haben die Dortmunder Stadtwerke die Haltstelle Nordfriedhof in einer Prioritätenliste an die erste Stelle gesetzt und hoffen, dass im nächsten Jahr auch weiter Zuschüsse für den Aufbau von Fahrgastunterständen bewilligt werden.

Für dieses Jahr erhielten die Dortmunder Stadtwerke Zuschüsse für zwei FU, die schon seit längerem an anderer Stelle verplant sind.

Zu TOP 12.2:
Befestigung der Kantenbruchsteine und Aufstellung von Müllsammlern am Biotop Winterkampweg

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau vom 07.03.2003 zur Kenntnis:

Die Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat zu einer Befassung durch das Umweltamt geführt. Es wird folgendes mitgeteilt:
Am 06.04.2001 erfolgte die Vertragsunterzeichnung zur Übernahme des Besitzes der Grundstücksflächen im Bereich des Feuchtbiotops Winterkampweg vom Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) durch die Stadt Dortmund. Dieses Vertragswerk hat u.a. zum Inhalt, dass der Stadt, nach Herrichtung des Geländes durch den KVR, die Bewirtschaftung, Instandhaltung und Unterhaltung des Areals obliegt. Da städtische Haushaltsmittel zur Pflege der betretbaren Teilbereiche des Geländes in Form öffentlicher Grünanlagen nicht zur Verfügung standen, konnte eine Übernahme der Gesamtflächen ausschließlich durch das Umweltamt erfolgen, dies allerdings nur unter dem Aspekt einer folgekostenarmen Gestaltung des Landschaftsraumes unter dem Leitgedanken des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Wenngleich auch mit dem Bau einer Wegeverbindung und der Aussichtsplattform den Anliegen einer interessierten Bürgerschaft entsprochen werden sollte und auch weiterhin werden soll, stehen dem Umweltamt lediglich zweckgebundene Mittel für Maßnahmen zur Verfügung, die der Entwicklung und Pflege des Naturhaushaltes und/oder des Landschaftsbildes dienen. Eine aufwändige, vandalismussichere Möblierung sowie eine ständige Betreuung der Landschaft, vergleichbar den Standards einer öffentlichen Grünanlage, ist aus diesen Mitteln nicht finanzierbar.
Zur Wiederherstellung und Absicherung eines ordnungsgemäßen Landschaftszustandes ist daher beabsichtigt:
§ Die Steinsetzung am Rand der Aussichtsplattform zu restaurieren und noch einmal gegen Gewalteinwirkungen zu verstärken.
§ Zur Kontrolle und Pflege des Gebietes eine Patenschaft zu vereinbaren, möglichst mit den Leuten der Bürgerinitiative, die sich für den Erhalt des Feuchtbiotops engagiert haben.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird die Hoffung auf eine dauerhafte Sicherung dieses Landschaftsraumes und seiner Bestandteile verbunden.

Zu TOP 12.3:
Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 572, baulicher Zustand des Bestandsgebäudes

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 13.03.2003 Kenntnis:

Aufgrund der Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat sich das Bauordnungsamt mit der Angelegenheit, unter dem Aktenzeichen 63/2-2- 30056, befasst
Es ist dazu folgendes mitzuteilen:
Bereits im Juni 2001 erging im Anschluss an eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter der bautechnischen Abteilung des Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund eine Ordnungsverfügung, mit welcher dem Eigentümer die Beseitigung einzelner standunsicherer Bauteile aufgegeben wurde. Dieser Forderung wurde nachgegangen.
Im Rahmen einer weiteren routinemäßigen Kontrolle durch einen Mitarbeiter der bautechnischen Abteilung des Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund Mitte des Jahres 2002 wurden lose Dachpfannen festgestellt. Weiterreichende Standsicherheitseinschränkungen konnten nicht festgestellt werden. Die losen Bauteile wurden entfernt und das Dach durch eine Plane und Fanggitter gesichert.
Bei einer örtlichen Überprüfung durch einen Mitarbeiter des Bauordnungsamtes am 18.02.2003 wurde festgestellt, dass im Obergeschoss die Fensterscheiben eingeworfen worden waren, die Verbretterung der Fenster im Erdgeschoss teilweise entfernt worden und Müll auf dem Grundstück abgelagert worden war. Wie eine erneute Kontrolle am 24.02.2003 ergab, wurden auch diese Missstände durch den Eigentümer auf telefonische Veranlassung durch das Bauordnungsamt umgehend beseitigt. Der Eigentümer kündigte an, das Grundstück ggf. zusätzlich noch durch die Aufstellung eines Bauzaunes sichern zu wollen.
Am 03. Februar 2000 wurde ein positiver Vorbescheid für die Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem o.g. Grundstück erteilt, dessen Gültigkeit erst unlängst um ein Jahr verlängert wurde.
Nach Auskunft des Eigentümers besteht weiterhin die Absicht, diesen Vorbescheid mittelfristig auszuschöpfen und im Zusammenhang dann das Bestandsgebäude abzubrechen.
Ein aktueller Gefahrentatbestand, welcher Rechtsgrundlage für weiterreichendes ordnungsbehördliches Einschreiten sein könnte, ist gegenwärtig nicht erkennbar. Das Objekt unterliegt jedoch der regelmäßigen Kontrolle durch den Bauaufsichtsbezirk.


Zu TOP 12.4:
Wegweisung zum Evangelischen Friedhof und Kommunalfriedhof in Dortmund-Lindenhorst

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.03.2003 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Eving hat in ihrer Sitzung am 11.12.02 beschlossen, eine Wegweisung zu
den Friedhöfen vorzunehmen, da Ortsunkundige große Probleme haben, die Einrichtungen aufgrund ihrer versteckten Lage aufzufinden. Der ev. Friedhof befindet sich an der Alten Ellinghauser
Straße und der Kommunalfriedhof ist über die Holthauser Straße und anschließend über die Kleingartenzufahrt zu erreichen.
Da es am Knotenpunkt Lindenhorster Straße / Grävingholzstraße immer wieder zu Fehlfahrten kommt, wird eine Wegweisung mittels VZ 432 Straßenverkehrsordnung (StVO) an folgenden Punkten für erforderlich gehalten:

Lindenhorster Straße / Grävingholzstraße / Alte Ellinghauser Straße / Ellinghauser Straße
§ Aus Richtung Süden linksweisend in die Alte Ellinghauser Straße (Ev. Friedhof)
§ Aus Richtung Süden geradeausweisend in die Ellinghauser Straße (Kommunalfriedhof)
§ Aus Richtung Osten geradeausweisend in die Alte Ellinghauser Straße (Ev. Friedhof)
§ Aus Richtung Osten rechtsweisend in die Ellinghauser Straße (Kommunalfriedhof)

Ellinghauser Straße / Holthauser Straße
§ Aus Richtung Osten rechtsweisend in die Holthauser Straße (Kommunalfriedhof)

Holthauser Straße / Zufahrt Kleingartenanlage – Kommunalfriedhof
§ Aus Richtung Süden rechtsweisend in die Zufahrt (Kommunalfriedhof)

Die beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr zuständige Abeilung für die Aufstellung der Verkehrszeichen sowie der Landesbetrieb Straßenbau wurden bereits angeschrieben und um Aufstellung der Wegweiser gebeten.

Zu TOP 12.5:
Zwischenbericht zum Ausbau der A 2

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau zur Kenntnis:

Die Anfrage hat zu einer Befassung durch die Abteilung für Verkehrsplanung des Stadtplanungsamtes geführt. Es ist dazu folgendes mitzuteilen:
Im Zuge des Ausbaus der A 2 auf sechs Fahrstreifen wurde um einen aktuellen Sachstandsbericht gebeten. Nach Bürgerinformationen gäbe es Planungsänderungen, z.B. in der Führung der Fahrbahntrasse, der Höhe und Breite der Lärmschutzwälle und im Planungszeitablauf. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW – Niederlassung Bochum – nimmt hierzu mit Schreiben vom 17.02.2003 wie folgt Stellung:

Zu
a. Führung der Fahrbahntrasse
b. Höhe und Breite des Lärmschutzwalles
c. Zeitablauf
kann folgendes gesagt werden:
Zu a) Die Lage der Strecke sowie der Bauwerke und der Parkplatzbereiche hat sich seit der letzten Vorstellung in der Bezirksvertretung Eving nicht geändert.

Zu b) Aus Gründen einer vorgefundenen Leitung längs der A 2 muss für einen Sicherheitsbereich
die Höhe des nordöstlichen Lärmschutzwalles, Bereich lhländer Bach, auf einer Länge von
170 m um 1,0 m auf 3,5m verringert werden. Gleichzeitig, um den Lärmschutz zu gewähr-
leisten, erhöht sich die darauf befindliche Lärmschutzwand um l,0 m auf 4,5 m.
Zu c) Durch kleine Verzögerungen in der Bearbeitung wird die Vergabe der Baumaßnahme voraussichtlich einen Monat später erfolgen.
Der Baubeginn in der Örtlichkeit für die Gesamtbaumaßnahme wird im September / Oktober 2003 liegen. Nach Vorarbeiten wird – wie geplant – auf der Nordseite ca. zwei Jahre gebaut, danach im südlichen Bereich ebenfalls zwei Jahre.
Der voraussichtliche Fertigstellungstermin ist September 2007

Zu TOP 12.6:
Verkehrsverhältnisse Lindenhorster Straße im Ortskern Lindenhorst

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.03.2003 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Eving hat beantragt, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Lindenhorster Straße im Bereich des Ortskerns Lindenhorst zu veranlassen.
Folgende Maßnahmen sind aus Sicht der Bezirksvertretung Eving dringend erforderlich:

a. Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von der Einmündung Graf-Konrad-Straße bis zur Einmündung Fürst-Hardenberg-Allee
b. Anordnung eines Nachtfahrverbotes für Lkw über 7,51
c. Wegweisung für Lkw zur A 2/A 42 über Pottgießerstraße, Westererbenstraße, Parsevalstraße und Mengeder Straße
d. Firmen und Betriebe an der Lindenhorster Straße und deren Zulieferer sind von der Verwaltung aufzufordern, bis zur Fertigstellung der neuen Lindenhorster Straße ihre Verkehre von und zur Autobahn über die zuvor beschriebenen Hafenstraßen zu leiten.
e. Instandsetzung der Bahnübergänge
f. Durchführung einer Verkehrszählung auf der Lindenhorster Straße und Einstellung der Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße

Zu den von Ihnen beantragten Maßnahmen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Zu a) Die Lindenhorster Straße gehört aufgrund ihrer Funktion zum Vorbehaltnetz der Stadt Dort-
mund. Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaft eine Höchstgeschwindigkeit von
50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemein auf bestimmten Strecken vorhandenen Umständen deutlich abweichen (z. B. signifikant erhöhte Unfallrate, besondere Unfallgefahr durch die Straßenführung, Fahrbahnzustand). Da eine besondere Unfallgefahr bzw. eine erhöhte Unfallrate auf der Lindenhorster Straße nicht festzustellen ist, ist eine Temporeduzierung aus diesen Gründen nicht möglich. Nach Mitteilung des Tiefbaubezirkes rechtfertigt der Straßenzustand ebenfalls keine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit.
Es wird daher um Verständnis gebeten, dass aus rechtlichen Gründen eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nicht möglich ist.

Zu b) Die Anordnung eines Nachtfahrverbotes für Lkw zwischen der Graf-Konrad-Straße und
Fürst-Hardenberg-Allee ist aus verkehrlicher Sicht problematisch. Ein Nachtfahrverbot wäre
nur dann möglich, wenn sich geeignete Alternativstrecken anböten. Als Alternativstrecken bieten sich die Grävingholzstraße, die Lütge Heidestraße und die Bergstraße an. Allerdings bestehen auf der Grävingholzstraße und der Bergstraße bereits Lkw-Verbote zum Schutz der Anwohner; eine Führung des Verkehrs über die Lütge Heidestraße ist grundsätzlich möglich, allerdings wären auch hier Verkehre im Anschluss durch Wohngebiete wie Bergstraße oder Evinger Straße zu leiten. Ein weiteres Lkw-Verbot ist daher aus Mangel an Alternativen nicht möglich.

Zu c) Der Antrag einer Wegweisung für Lkw über die Pottgießerstraße, Westererbenstraße, Parsevalstraße und Mengeder Straße wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.02.03 zurückgezogen. Wie bereits zuvor ausgeführt, bieten sich aufgrund bereits bestehender Lkw-Verbote keine Alternativstrecken an.

Zu d) Da sich keine Alternativstrecken anbieten und zudem der Antrag auf Wegweisung über
den Stadtbezirk Huckarde zurückgezogen wurde, wird der Antrag zu d) als gegenstands-
los betrachtet.

Zu e) Die Deutsche Bahn wurde vom Tiefbaubezirk Nord aufgefordert, den Bahnübergang instand
zu setzen. Die Bahn hat die Instandsetzung des Bahnüberganges zugesagt.

Zu f) Das Stadtplanungsamt wurde gebeten, eine Verkehrszählung auf der Lindenhorster Straße
durchzuführen. Da die B 54 aufgrund einer Stadtbahnbaumaßnahme noch nicht vollständig freigegeben ist, ist eine Zahlung erst nach vollständiger Freigabe, der Strecke sinnvoll, weil es durch die Baustelle zur Verlagerung von Verkehrsströmen kommt.
Nach Auskunft der Dortmunder Hafen AG gibt es zur Zeit nur ein Unternehmen, das Kohlentransporte durchführt. Die betroffene Firma hat im Jahr 2002 - bis auf vier Lkw-Ladungen – keinerlei Kohlentransporte per Lkw durchgeführt.

Die Lindenhorster Straße stellt zur Zeit die einzige Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz
dar. Jede Art von Verkehrsbeschränkung würde nur zu einer Umleitung der Verkehre und somit zu
einer Verlagerung der angesprochenen Problematik auf andere Straßenzüge/Wohngebiete führen.
Wenngleich durchaus Verständnis für die Anträge besteht, können die vorgetragenen Probleme bis zum endgültigen Ausbau der Fürst-Hardenberg-Allee nach Einschätzung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr nicht gelöst werden.

Zu TOP 12.7:
Planungsstand zur Überplanung der Lütge-Heide-Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 20.03.2003 zur Kenntnis:

Der Antrag der Bezirksvertretung Eving hat zu einer Befassung durch das Stadtplanungsamt (Abt. 61/4) geführt.
Folgendes ist dazu mitzuteilen:

Die geplante durchgängige Gewerbestraße zwischen Hafen und ehemaliger Westfalenhütte ist im
Zielkonzept des neuen Flächennutzungsplanes enthalten.
Westlich der Bornstraße stützt sich diese Darstellung im Wesentlichen auf vorhandene Straßenverbindungen ab, wobei letztlich nur eine Lücke zwischen Lütge-Heide-Straße und Weidenstraße geschlossen werden müsste. Problematisch ist in der Situation die geplante Straßenführung über das
Grundstück der Deutschen Gasrußwerke GmbH & Co. KG, einem chemischen Betrieb mit gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Im Rahmen der Abstimmung zum neuen Flächennutzungsplan wird es Ende März einen Termin vor Ort mit Vertretern der Deutschen Gasrußwerke geben, um nochmals die Problematik der Planung zu erörtern und um ggf. Alternativen zu erarbeiten.
Östlich der Bornstraße handelt es sich auf der Fläche der ehemaligen Westfalenhütte um eine reine Straßenneuplanung.
Zurzeit finden aufgrund anderer Priorisierungen keine weiteren Überlegungen hierzu statt. Eine
Realisierung ist daher in den nächsten fünf Jahren nicht abzusehen.

13. Anfragen
Zu TOP 13.1:
Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
(Anfrage SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um Mitteilung, wann mit der Installation der Vorampel im Bereich der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße zu rechnen ist.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hatte bereits vor ca. 2 ½ Jahren (!) beschlossen, eine Vorampel an dem o.g. Standort zu installieren. Da die Maßnahme Park & Ride-Platz nunmehr abgeschlossen ist, wird die Installierung der Vorampel immer dringender, da durch Fertigstellung des Park & Ride-Platzes ein erhebliches Verkehrsaufkommen in diesem Bereich entstanden ist. Der ÖPNV-Verkehr (Bus) wird durch die Verkehrsteilnehmer auf der Bayrischen Straße in Richtung Derner Straße erheblich behindert, so dass ein Einbiegen von der Bayrischen Straße in die Innsbruckstraße zu der Bus-Haltestelle, nicht wie vorgesehen zügig im Sinne der ÖPNV-Beschleunigung erfolgen kann. Die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Eving hatte bereits am 23.01.2002 mit einer Anfrage an die Verwaltung, auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme hingewiesen. Die Verwaltung wird daher gebeten mitzuteilen, wann mit der Installierung dieser Vorampel gerechnet werden kann.

Zu TOP 13.2:
Auswirkungen von Erschütterungen im Bereich der Lindenhorster Straße
(Anfrage Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Verwaltung wird gebeten zu folgenden Fragen der Bezirksvertretung Bericht zu erstatten:

§ Inwieweit sind Erschütterungen im Bereich der Lindenhorster Straße bereits untersucht worden?
§ Wurden Auswirkungen auf bestehende Gebäude dabei festgestellt und wenn ja welche?
§ Welches Amt ist für BürgerInnen / HauseigentümerInnen kompetenter Ansprechpartner bei
auftauchenden Fragen?

Begründung:
Bündnis 90 / Die Grünen wurden von Anwohnern der Lindenhorster Straße angesprochen, weil sie an ihren Wohngebäuden Schäden festgestellt haben, die möglicherweise auf die Erschütterungen durch Schwerlastverkehre zurückzuführen sind. Die obige Anfrage soll diesen Sachverhalt klären helfen.




Böttger Köstler Gutzmerow
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin