Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:05 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Manfred Jostes (CDU), Vorsitzender

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Karla Michenbach (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Gerti Zupfer (SPD) i. V. für RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Walter Knieling (CDU)
RM Lucio Garcia-Martin (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Renate Weyer (SPD) i. V. für RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Reinhold Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde


3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann - 7/Dez.
Herr StR Sierau - 6/Dez.
Herr StR Pogadl - 5/Dez.
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Frau Helfer - 7/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Schließler - 69/AL

4. Gäste:

Frau Schulte-Bories - Verbraucher-Zentale NRW zu TOP 5.1
Herr Wagenhäuser - Verbraucher-Zentrale NRW zu TOP 5.1
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 61. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 02.04.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 59. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.02.2003

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Städteregion Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03883-03)




3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 114 - Platz von Amiens - und Bebauungsplan 117 - Freistuhl -;
hier:

- Aufhebung von Beschlüssen In W 114, Information zur Weiterführung des Verfahrens 117,
- Neufassung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur Bürgerbeteiligung In W 114,
- Errichtung eines Hochhauses (Amiens-Tower) und Gestaltung öffentlicher Flächen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03906-03)
Die Vorlage wurde am 12.03.2003 im AUSW eingebracht.

3.3 Nordstadt - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
Budgetierung für Kleinprojekte sowie externe Beratungsleistung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03877-03)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Lü 116 und Lü 152
hier: Veränderung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, Offenlegungsbeschluss und Anordnung einer Umlegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03896-03)

3.5 Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Änderungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03927-03)

3.6 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04045-03)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 "Nördlich Fredenbaumpark"
I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 144
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04056-03)

3.8 Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck-
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04044-03)

3.9 Parkraumkonzept Aplerbeck-Zentrum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03997-03)


3.10 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Huestraße" in Dortmund-Hörde nach
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04021-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.11 Städtebauliche Entwicklungslinie Rheinische Straße
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 04061-03)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 Errichtung von Wohnhäusern auf den Grundstücken Gemarkung Bodelschwingh, Flur 2, Flurstücke 678, 903, 904, Am Schlosspark 45, 47, 49, 66, 68
- Vorhaben gemäß § 30 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03707-02)

4.2 63/2-4-29015
Nutzungsänderung durch Errichtung einer Mobilfunkstation, Langschedestraße 32 in Dortmund-Wickede
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03916-03)

4.3 63/2-2-29779
Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38 - 40
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04070-03)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Jahresbericht 2002 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
- Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucher-Zentrale


5.2 Dosenpfand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03904-03)

5.3 Der Sanierungsplan im Bodenschutz - Erfahrungsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03914-03)

5.4 Modellvorhaben "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft":
Auftakt des Projektes "Landwirtschaft und Ökokonto"

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03965-03)

5.5 Berichterstattung über die wasserrechtliche Überwachung der genehmigungspflichtigen Indirekteinleiter im Stadtgebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04059-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund -
Nachmalige (nochmalige) Herstellung der Erschließungsanlage Flegelstraße im Abschnitt von der Heydbrekenstraße ca. 80 m westlich verlaufend bis Fuß- und Radweg Flegelstraße/Dymekeweg einschl. Wendeanlage östlich des Gebäudes Flegelstraße 23 (Einmündung Fuß- und Radweg Bronckhorststraße)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03417-02)

8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - Nachmalige (nochmalige) Herstellung der Erschließungsanlage Dymekeweg einschl. Wendehammer von Asselner Hellweg bis Fuß- und Radweg Dymekeweg/Flegelstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03416-02)

8.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Alsenstraße von Heroldstraße bis Mallinckrodtstraße, Missundestraße von Bornstraße bis Nordstraße, Schleswiger Straße von Mallinckrodtstraße bis Bornstraße, Schleswiger Platz
(Gesamtmaßnahme)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03898-03)

8.4 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Gleiwitzstraße" im Abschnitt von der Straße Westholz bis zur Flughafenstraße in Dortmund-Scharnhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03932-03)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Fortsetzung der Baumaßnahme Sportplatzanlage Bärenbruch in DO- Kirchlinde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03994-03)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen;
hier: Beitritt der Stadt Dortmund zur Erklärung von Barcelona

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04018-03)

Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:
Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 11.03.2003 (Drucksache Nr.: 04085-03)
Anlage: Broschüre "Radverkehr in Dortmund - Bericht 2002 und Ausblick"
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


N i e d e r s c h r i f t

über die 61. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 02.04.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:05 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Manfred Jostes (CDU), Vorsitzender

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Karla Michenbach (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Gerti Zupfer (SPD) i. V. für RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Walter Knieling (CDU)
RM Lucio Garcia-Martin (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Renate Weyer (SPD) i. V. für RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Reinhold Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde


3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann - 7/Dez.
Herr StR Sierau - 6/Dez.
Herr StR Pogadl - 5/Dez.
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Frau Helfer - 7/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Schließler - 69/AL

4. Gäste:

Frau Schulte-Bories - Verbraucher-Zentale NRW zu TOP 5.1
Herr Wagenhäuser - Verbraucher-Zentrale NRW zu TOP 5.1


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 61. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 02.04.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 59. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.02.2003

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Städteregion Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03883-03)




3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 114 - Platz von Amiens - und Bebauungsplan 117 - Freistuhl -;
hier:

- Aufhebung von Beschlüssen In W 114, Information zur Weiterführung des Verfahrens 117,
- Neufassung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur Bürgerbeteiligung In W 114,
- Errichtung eines Hochhauses (Amiens-Tower) und Gestaltung öffentlicher Flächen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03906-03)
Die Vorlage wurde am 12.03.2003 im AUSW eingebracht.

3.3 Nordstadt - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
Budgetierung für Kleinprojekte sowie externe Beratungsleistung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03877-03)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Lü 116 und Lü 152
hier: Veränderung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, Offenlegungsbeschluss und Anordnung einer Umlegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03896-03)

3.5 Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Änderungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03927-03)

3.6 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04045-03)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 "Nördlich Fredenbaumpark"
I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 144
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04056-03)

3.8 Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck-
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04044-03)

3.9 Parkraumkonzept Aplerbeck-Zentrum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03997-03)


3.10 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Huestraße" in Dortmund-Hörde nach
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04021-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.11 Städtebauliche Entwicklungslinie Rheinische Straße
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 04061-03)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 Errichtung von Wohnhäusern auf den Grundstücken Gemarkung Bodelschwingh, Flur 2, Flurstücke 678, 903, 904, Am Schlosspark 45, 47, 49, 66, 68
- Vorhaben gemäß § 30 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03707-02)

4.2 63/2-4-29015
Nutzungsänderung durch Errichtung einer Mobilfunkstation, Langschedestraße 32 in Dortmund-Wickede
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03916-03)

4.3 63/2-2-29779
Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38 - 40
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04070-03)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Jahresbericht 2002 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
- Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucher-Zentrale


5.2 Dosenpfand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03904-03)

5.3 Der Sanierungsplan im Bodenschutz - Erfahrungsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03914-03)

5.4 Modellvorhaben "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft":
Auftakt des Projektes "Landwirtschaft und Ökokonto"

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03965-03)

5.5 Berichterstattung über die wasserrechtliche Überwachung der genehmigungspflichtigen Indirekteinleiter im Stadtgebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04059-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund -
Nachmalige (nochmalige) Herstellung der Erschließungsanlage Flegelstraße im Abschnitt von der Heydbrekenstraße ca. 80 m westlich verlaufend bis Fuß- und Radweg Flegelstraße/Dymekeweg einschl. Wendeanlage östlich des Gebäudes Flegelstraße 23 (Einmündung Fuß- und Radweg Bronckhorststraße)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03417-02)

8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - Nachmalige (nochmalige) Herstellung der Erschließungsanlage Dymekeweg einschl. Wendehammer von Asselner Hellweg bis Fuß- und Radweg Dymekeweg/Flegelstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03416-02)

8.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Alsenstraße von Heroldstraße bis Mallinckrodtstraße, Missundestraße von Bornstraße bis Nordstraße, Schleswiger Straße von Mallinckrodtstraße bis Bornstraße, Schleswiger Platz
(Gesamtmaßnahme)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03898-03)

8.4 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Gleiwitzstraße" im Abschnitt von der Straße Westholz bis zur Flughafenstraße in Dortmund-Scharnhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03932-03)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Fortsetzung der Baumaßnahme Sportplatzanlage Bärenbruch in DO- Kirchlinde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03994-03)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen;
hier: Beitritt der Stadt Dortmund zur Erklärung von Barcelona

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04018-03)

Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:
Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 11.03.2003 (Drucksache Nr.: 04085-03)
Anlage: Broschüre "Radverkehr in Dortmund - Bericht 2002 und Ausblick"


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Kröger-Brenner benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jostes, weist auf das Mitwirkungsverbot hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung zieht aufgrund der aktuellen Rechtsprechung die Vorlage unter TOP 4.2 Nutzungsänderung durch Errichtung einer Mobilfunkstation, Langschedestr. 32 in Dortmund-Wickede (Drucksache-Nr. 04070-03) zurück.

Herr RM Jostes macht den Vorschlag,
TOP 5.1 mit dem Jahresbericht 2002 der Abfall- und Umweltberatung der Verbraucher-Zentrale NRW und TOP 12.1 Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen, hier: Beitritt der Stadt Dortmund zur Erklärung von Barcelona (Drucksache-Nr. 04018-03), vorzuziehen.


Außerdem schlägt er vor, die Vorlagen unter TOP 3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 "Nördlich Fredenbaumpark" (Drucksache-Nr. 04056-03) und unter TOP 4.3 Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38 - 40, - Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache-Nr. 04070-03) wegen des inhaltlichen Zusammenhangs direkt nacheinander zu behandeln.

Herr StR Sierau bittet darum, im Wege der Dringlichkeit die Vorlagen

a) Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf, hier: Depot Immermannstraße - Preisgelderweiterleitung aus Wettbewerb "Nachhaltige Stadtentwicklungsprojekte umsetzen 2000" (Drucksache Nr.: 03977-03) unter TOP 3.12 und
b) Errichtung eines Burger King (Drive In/Inline-Restaurant) auf dem Grundstück Brunnenstr. 79 - Vorhaben gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache-Nr.: 04064-03) unter TOP 4.4 in die Tagesordnung aufzunehmen. Er verweist dabei auf die Schreiben vom 25. bzw. 24.03.2003, in denen die Dringlichkeit dargelegt ist.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 59. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.02.2003

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 59. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.02.2003.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

zu TOP 5.1
Jahresbericht 2002 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
- Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucher-Zentrale

Herr Wagenhäuser erläutert, dass die Abfall- und Umweltberatung in Dortmund seit 16 Jahren besteht und zu zwei Dritteln von der Entsorgung Dortmund GmbH und zu einem Drittel vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW (MUNLV) finanziert wird. Bis Ende 2003 ist die Arbeit derzeitig noch gesichert.

Die Abfall- und Umweltberatung informiert, berät und bietet konkrete Aktionen an, da die zunehmend globalisierten und liberalisierten Märkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher immer komplexer und unübersichtlicher werden.

Herr Wagenhäuser stellt beispielhaft verschiedene Angebots- und Nachfragethemen vor. Schwerpunkte bei den Nachfragethemen waren z. B. die gesundheitlichen Auswirkungen, die rechtlichen und monetären Konsequenzen insbesondere von Schadstoff- und Schimmelpilzbelastung sowie die Identifikation und Sanierung, die Beratung zum Thema Elektrosmog, die Immissionen aus Einrichtungsgegenständen, Sanierungsmöglichkeiten etc., Verbraucherbeschwerden über Ökosteuer und Preiserhöhungen aufgrund des liberalisierten Strommarktes und das Vorgehen bei Insolvenzen verschiedener Firmen.

Angebotsthemen, die schrittweise zu Veränderungen im Konsumverhalten führen sollen, waren beispielsweise das Papierschöpfen in Grundschulen, die Batterierücknahme in Geschäften, Computer-Schrott, der Dosenpfand und die Teilnahme an der landesweiten Kampagne "Wir handeln fair - NRW" zum Tag der Umwelt.



Mit dem Kooperationspartner EDG gab es in 2002 eine intensive Zusammenarbeit, die u. a. zu 25 gemeinsamen Infomobil-Terminen in den Stadtteilen führte, und in 2003 entsprechend weitergeführt wird.

Frau Schulte-Bories stellt dar, dass es in jedem Bundesland eine Verbaucher-Zentrale gibt, seit November 2000 ist der Bundesverband der Verbraucher-Zentralen das politische Sprachrohr. In diesem Bundesverband sind alle Verbraucher-Zentralen, das Verbraucherinstitut Berlin (zuständig für Fortbildungen), die ehemalige Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher-Verbände und der Verbraucherschutz-Verein zusammengefasst. Daneben gibt es noch andere Verbraucherorganisationen, die eigene Positionen vertreten und veröffentlichen. Aussagen über Produkte oder Dienstleistungen der Verbraucher-Zentrale müssen belegt werden können. Hier wird oft mit den Produktvergleichen der Stiftung Warentest gearbeitet. In den Geschäftsstellen der Verbraucher-Zentralen sind wissenschaftliche Mitarbeiter untergebracht, die Beratungsaussagen vorbereiten und wissenschafltich recherchieren.

Bisher gibt es vom Land keine negativen Signale, dass das Drittel der Kosten für die Abfall- und Umweltberatung nicht weiter gezahlt wird. Frau Schulte-Bories hält es für wichtig, dass in den Kommunen weiter das Finanzierungsmodell vorgehalten wird.

Beschluss:
Der Jahresbericht 2002 der Abfall- und Umweltberatung der Verbraucher-Zentrale NRW wird zur Kenntnis genommen.



12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen;
hier: Beitritt der Stadt Dortmund zur Erklärung von Barcelona
(Drucksache Nr.: 04018-03)

- Auszug des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung am 01.04.2003 (wurde nachgereicht)



siehe Anlagen

Herr StR Pogadl erläutert, dass 1994 durch die Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes das Benachteiligungsverbot für Behinderte als Verfassungsziel verdeutlicht wurde. In der Folge hat sich auch das materielle Recht geändert, z. B. gibt es seit zwei Jahren das Rehabilitationsrecht, das dazu führt, dass in Dortmund pro Jahr 10.000 Rehabilitationsanträge gestellt werden. Seit Mitte 2002 gilt das Bundesgleichstellungsgesetz. Auch die gesellschaftliche Betrachtung des Themas hat sich verändert.
Herr StR Pogadl erläutert, dass eine Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannt werden muss. In Dortmund gibt es 76.000 Schwerbehinderte. Davon sind 10.964 Menschen erwerbstätig, 3.541 sind arbeitslos, 1.200 werden in Werkstätten für Behinderte beschäftigt, ca. 3.600 Personen sind Schüler und Schülerinnen, die Sonder- oder Regelschulen besuchen.


Die Erklärung von Barcelona ist Ausfluss der Entwicklung im Bereich der Behindertenhilfe, sie benennt Ziele und beinhaltet die Verpflichtung, die Realisierung dieser Ziel anzustreben. Der AUSW ist beispielhaft im Bereich der Barrierefreiheit betroffen.

Alle Politikbereiche, die sich mit Daseinsvorsorge beschäftigen, müssen sich mit dem Thema befassen. Dies zeigt sich auch daran, dass z. B. die Stadt Münster eine Scheckliste für barrierefreies Bauen sowohl für den öffentlichen Raum und auch für private Wohnanlagen herausgebracht hat.


Auch vor dem Hintergrund einer im Durchschnitt älter werdenden Gesellschaft ist die Thematik interessant. In zehn Jahren werden 30 % aller Dortmunderinnen und Dortmunder 60 Jahre und älter sein. Diese Zielgruppe gehört thematisch auch dazu.

Herr StD Fehlemann macht darauf aufmerksam, dass die Erklärung von Barcelona entsprechende Auswirkungen für den Bereich Bauen haben wird. Es gibt einen DIN-Ausschuss, der derzeitig an einer DIN des barrierefreien Bauens arbeitet. Der Ausschuss beschäftigt sich mit allen baulichen Situationen, die barrierearmes oder -freies Bauen ermöglichen. Sobald die DIN Rechtskraft erhält, ist sie zu erfüllen. Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag und die Bundesbauministerkonferenz haben gegen diese DIN Einspruch eingelegt, weil sie die erforderlichen baulichen Entwicklungen in einigen Punkten sehr kritisch sehen. Über Kosten, Zeitfolgen etc. kann heute noch nichts Konkretes gesagt werden. Die Anhörung zur DIN erfolgt Anfang Juni 2003.

Frau RM Reuter spricht sich grundsätzlich dafür aus, die Erklärung von Barcelona zu unterschreiben. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist wichtig, dass es nicht nur bei der Erklärung bleibe, sondern es müssen auch Handlungsperspektiven entwickelt werden, um die Erklärung mit Leben zu füllen. Der AUSW behandelt die Teilbereiche des barrierefreien Bauens und Wohnens und die Barrierefreiheit bereits vorhandener öffentlicher Gebäude.
Frau RM Reuter kündigt zur Ratssitzung am 10.04.2003 einen Antrag an, in dem ein Sachstandsbericht und konkrete Maßnahmenvorschläge und Aktionspläne eingefordert werden. Sie regt an, den Bezirksvertretungen die Vorlage zur Kenntnis zu geben, damit vor Ort Anregungen für notwendige Änderungen aufgestellt werden können.

Herr RM Follert begrüßt den Beitritt der Stadt Dortmund zur Erklärung von Barcelona. Er fordert, mit Augenmaß an zukünftige Entscheidungen heranzugehen. Es sei nicht möglich, alle Schulen für geh-, seh- und hörbehinderte Menschen umzubauen, da die finanziellen Mittel dafür nicht vorhanden sind. Es muss gewährleistet sein, dass die Maßnahmen bezahlt werden können und auch für die behinderten Menschen ein gutes Angebot vorhanden ist.

Nach Meinung des Herrn RM Harnisch wird es verschiedene Diskussionen in der Verwaltung geben. Er hält es für sehr schwierig, behinderten Menschen die gleichen Möglichkeiten einzuräumen, die nichtbehinderte haben, z. B. kann der Wanderweg in Mengede im Beerenbruch nicht von einem Rollstuhlfahrer befahren werden. Der für die Öffentlichkeit hergerichtete Weg kann von ihm nicht erreicht werden, weil er zu holperig ist.
Herr RM Harnisch fragt nach, welche Institutionen in Dortmund außer der Stadtverwaltung der Erklärung auch beitreten. Er könnte sich die Deutsche Bahn oder private Busunternehmen vorstellen.

Herr StR Pogadl stellt dar, dass die Stadt Dortmund nur für sich die Erklärung abgeben kann. Die Richtung und die Auswirkungen werden festgelegt werden. Aber auch die Regelwerke, wie Bundes- und Landesgleichstellungsgesetze, üben Wirkungen und auch Bindungen aus, z. B. auch auf die Deutsche Bahn. Die geplanten DIN-Normen werden u. a. auch Wirkungen auf private Wohnungsunternehmen entstehen lassen. Es besteht die Verpflichtung, auch an die Menschen mit Behinderungen zu denken.

Frau RM Zupfer meint, dass das Bewusstsein für behinderte Menschen in Dortmund schon lange geschärft ist. Sie bemerkt außerdem, dass nicht sofort alle bestehenden, älteren Gebäude entsprechend der Bestimmungen umgerüstet werden können, weil dafür das Geld fehlt.
Frau RM Zupfer macht ihre Betroffenheit aufgrund der Ergebnisse einer Begehung im Konzerthaus deutlich, die zutage gebracht hat, dass das Konzerthaus viele Mängel bezüglich der Barrierefreiheit hat. Sie hält es für erforderlich, behindertengerechte Ein- und Ausbauten bei der Planung zu berücksichtigen.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass bevor die Gesetze in Kraft treten, eine Baugenehmigung nur das beachten kann, was gesetzlich bereits vorgeschrieben sei. Es finden in dieser Angelegenheit Gespräche mit der Intendanz des Konzerthauses statt.

Herr RM Berndsen schlägt vor, bereits bei der Planung die Behinderten einzubinden. Er wertet positiv, dass der Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund" alle Stadtbezirke bereist hat und Mängel für Menschen mit Behinderungen aufgedeckt habe.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zur kommunalen Politik für Menschen mit Behinderungen und zu den einzelnen Maßnahmen aus den Vereinbarungen der "Erklärung von Barcelona" zur Kenntnis. Er empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, der "Erklärung von Barcelona" beizutreten und die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und den zur Verfügung stehenden Mitteln die kommunale Politik für Menschen mit Behinderungen im Sinne der Erklärung von Barcelona weiterzuentwickeln.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Städteregion Ruhr 2030
(Drucksache Nr.: 03883-03)


Herr RM Follert lehnt die Vorlage im Namen der CDU-Fraktion ab. Als Grund nennt er, dass zur Zeit der Höhepunkt der Diskussion um den KVR ist und er dieses interkommunale Projekt zum jetzigen Zeitpunkt für kontraproduktiv halte. Es gibt viele Gremien, wie den KVR, die Projekt Ruhr GmbH, den Regionalrat Arnsberg, die Regionalkonferenz Dortmund/Unna/Hamm, die regional unterschiedliche Zuschnitte haben. Herr RM Follert hält eine Bündelung und Neuverteilung von Zuständigkeiten und Kompetenzen für erforderlich, die Aufgaben und die Finanzierung müssten auch bereits festgelegt sein, bevor ein Beschluss gefasst wird.

Herr RM Harnisch stimmt der Vorlage für die SPD-Fraktion zu. Das Ruhrgebiet sucht bereits seit Jahren eine Klammer, die alles zusammenfasst und mit wenig Bürokratie auskommt. Am Beispiel der Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes verdeutlicht er, dass evtl. die Aufstellung eines Gebietsentwicklungsplanes verzichtbar ist und später andere Gremien entfallen können. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes würde dadurch seines Erachtens schneller gehen.

Herr RM Zuch sieht die Kompetenz beim KVR, die eingesetzt wurde beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, und verweist auf das Modellprojekt "Initiativkreis Metropolregion in Deutschland". Am 04.04.2003 werde in Stuttgart das Papier vorgestellt, für

das Ruhrgebiet und die Rheinschiene war der Kommunalverband Ruhrgebiet integriert. Er hält den KVR für einen kompetenten Partner. Der Landesplanungsbericht 2001 weist die Metropolregion Rhein Ruhr aus. Das in der Vorlage auf Seite 4 genannte Projekt "Neue Ufer: Ruhrtal, Wohnen am Wasser u. a. m." war bei der EU vom KVR in 2000 benannt worden. Herr RM Zuch fordert, diese Handlungsfelder zu stärken und die Stadt Dortmund solle mit dem Partner KVR z. B. beim Initiativkreis Metropolregion mitmachen.

Herr StR Sierau sieht das Projekt Städteregion 2030 nicht als Angriff auf oder Bedrohung für den KVR. Er ist der Meinung, dass die genannten Handlungsfelder in der Vergangenheit vom KVR nicht behandelt wurden. Es bestehe aber Handlungsbedarf. Die beteiligten Kommunen haben inzwischen Erfahrungen sammeln können, z. B. konnten sie erkennen, was in den einzelnen Kommunen und in der Region zu den Themenfeldern passiert. Es ist festzustellen, dass in der Region viel los ist und gemeinsame Interessen vorliegen, die gemeinsam aufgearbeitet werden sollten. Die Kooperation ist offen für themen- und projektbezogene Mitarbeit anderer Akteure. Es wurden bereits in Dortmund sehr gute Erfahrungen mit regionaler Kooperation jenseits bestehender Strukturen und jenseits des KVR gemacht, als Beispiele zählt er u. a. das Regionale Einzelhandelskonzept und das Projekt "Fluss-Stadt-Land" auf. Die Initiative Städteregion 2030 wurde in der Enquete-Kommission des Landtages zur Zukunft der Städte in NRW in der letzten Woche vorgestellt. Das Projekt wurde von allen im Landtag vertretenen Fraktionen und Parteien als vorbildliche interkommunale Kooperation begrüßt. Es liegen bereits einstimmige Beschlussfassungen aus Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Herne und Mülheim an der Ruhr vor.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass das Projekt ein Beitrag zur regionalen Kooperation ist, und erklärt zu den Kosten, dass zum Teil Workshops am Wochenende durchgeführt wurden und die Kosten daher gering sind. Der Aufwand steht seines Erachtens in einem guten Verhältnis zu den voraussichtlichen Mehr- und Nutzwerten für die Region und Dortmund.

Frau RM Reuter sieht die Vorlage nicht im Zusammenhang mit dem KVR und begrüßt die Verbesserung der Zusammenarbeit und der politischen Absprache zwischen den Kommunen.

Herr RM Follert fordert für die bestehenden Gremien eine transparentere Bündelung. Die Vorlage enthält seines Erachtens viele Unklarheiten.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass nach Beschluss durch die Räte der Kommunen der Kontrakt abgeschlossen werden soll und die Kooperationsfelder festgelegt sind. Dortmund wird die Federführung für das Handlungsfeld "Stadtregionaler Masterplan Ruhr 2030" übernehmen. Nach Angaben des Herrn StR Sierau gibt es derzeitig noch keinen solchen Masterplan in dieser Region und es besteht Interesse daran, ihn aufzustellen. Der Masterplan kann, z. B. auch mit anderen Akteuren, wie den IHKs, konkretisiert werden. Etwa in einem halben Jahr sollte über die dann vorliegenden Ergebnisse in den politischen Gremien der acht Kommunen berichtet und dann vorgeschlagen werden, auf welche Themenfelder sich der Masterplan beziehen sollte. Anschließend wird dargelegt, wie die personelle und finanzielle Abwicklung erfolgen wird. Somit besteht dann noch die Möglichkeit, aus Sicht der Kommunen Einfluss zu nehmen. Die Konstruktion hat z. B. beim Projekt "Fluss-Stadt-Land" gut geklappt. Sollten sich z. B. auf der KVR-Ebene oder auf erweiterter regionaler Ebene neue Kooperationszusammenhänge ergeben, können diese aufeinander zugeführt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt mit Mehrheit der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
er Rat der Stadt Dortmund beschließt:


1. Die Unterzeichnung des "Stadtregionalen Kontraktes",
2. die bereits bestehenden Arbeits- und Kommunikationsstrukturen im Grundsatz zu übernehmen und im weiteren Prozessverlauf zu konkretisieren,
3. die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit den am Projekt beteiligten Städten Vorbereitungen zur Aufstellung eines "Stadtregionalen Masterplans Ruhr 2030" zu treffen.Dies umfasst auch die Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 114 - Platz von Amiens - und Bebauungsplan 117 - Freistuhl -;
hier:
- Aufhebung von Beschlüssen In W 114, Information zur Weiterführung des Verfahrens 117,
- Neufassung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur Bürgerbeteiligung In W 114,
- Errichtung eines Hochhauses (Amiens-Tower) und Gestaltung öffentlicher Flächen
(Drucksache Nr.: 03906-03)


Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, die Beschlüsse des Rates vom 08.06.1995 zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 114 - Platz von Amiens - und zur Durchführung einer Bürgeranhörung aufzuheben,


Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Weiterführung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan 117 - Freistuhl - zur Kenntnis,

III. beschließt, den Bebauungsplan In W 114 - Platz von Amiens - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich neu aufzustellen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Bebauungsplanes In W 114 erneut zu beteiligen,

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

V. beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur Gestaltung der verbleibenden Flächen rund um das neue Bürogebäude (Amiens-Tower) über den Vorhabenträger, in Abstimmung mit den Anliegern, zu initiieren. Hierbei ist die Planung des Architekten Fritschi für den Bereich Kampstraße/Freistuhl entsprechend zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 2 GO NRW.

zu TOP 3.3
Nordstadt - Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
Budgetierung für Kleinprojekte sowie externe Beratungsleistung
(Drucksache Nr.: 03877-03)


Frau RM Kröger-Brenner nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Im Namen der CDU-Fraktion macht Frau RM Horitzky deutlich, dass sie der Vorlage kritisch gegenüber steht.

Auf ihre Fragen hin erklärt Herr StR Sierau, dass das Quartiersmanagement über den Finanzierungszeitraum des Projektes URBAN II hin laufen wird. Darüber hinaus gibt es derzeitig keine weitergehenden Überlegungen. Bei der Auswahl der Träger für das Quartiersmanagement waren der Bezirksvorsteher und die Sprecher der Bezirksfraktionen dabei. Als sinnvoll wurden Träger aus dem Zusammenhang der Quartiere angesehen. Ein externer Träger hatte sich auch vorgestellt und soviel Sachverstand aus anderen Projekten gezeigt, dass das Auswahlgremium diesen Sachverstand für das Quartiersmanagement des Quartiers Nordstadt sichern und einbringen wollte, um den Prozess zu optimieren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt bei elf Ja- und elf Nein-Stimmen ab, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für das Quartiersmanagement Nordstadt" die Durchführung der Maßnahmen "kleinere Stadtteilprojekte" und "externe Beratungsleistungen" mit Kosten i. H. von 65.000■.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Lü 116 und Lü 152
hier: Veränderung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, Offenlegungsbeschluss und Anordnung einer Umlegung
(Drucksache Nr.: 03896-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Lü 123 - Ortskern Oespel - um die nachfolgenden Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern:

- Reduzierung um den Bereich östlich der Ewald-Görshop-Straße, zwischen der Julius-Vogel-Straße und dem Oespeler Friedhof,

- Reduzierung um den Steinsweg zwischen Haus Nr. 27 und Grummetweg 31,

- Erweiterung um den Bereich zwischen dem Steinsweg, der Borussiastraße, der S-Bahn-Strecke Bochum-Langendreer - Dortmund-Dorstfeld (S 1), der Overhoffstraße und dem Grundstück Borussiastraße 26,

- Erweiterung um den Bereich zwischen der Borussiastraße, der Südostseite des Grundstücks Borussiastraße 81, den Süd- und Ostseiten des Lärmschutzwalles südlich des Induparkes bis zur Mitte des Grundstückes "Am Schultenhof 47" und der Ostseite des Wandweges,

- Erweiterung um den Bereich zwischen der West- und Nordseite des Flurstückes 823 (Gemarkung Oespel, Flur 1) der Nordseite des Flurstückes 1541 (Gemarkung Oespel, Flur 2), der Ostseite des Flurstücks 1818, einer gedachten Linie 30 m parallel nördlich der Grundstücke Am Schultenhof 25 bis 1, der Ostseite des Weges in der nördlichen Verlängerung der Ewald-Görshop-Straße und den Nordseiten der Grundstücke Am Schultenhof 1- 47.

Der veränderte Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.



Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (Einwohnerversammlung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 123 - Ortskern Oespel - unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 123 - Ortskern Oespel - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 21.02.2003 sowie der teilweisen Änderung der Bebauungspläne Lü 116 - Kleybredde - und Lü 152 - Indupark - zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt für einen
Teilbereich die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich ist unter Punkt 2 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs.1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.5
Änderung der Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Siedlung "Kolonie Holstein" in Dortmund-Asseln
hier: Änderungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03927-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Satzung für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.6
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 04045-03)


Herr Zühlke weist darauf hin, dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde am 19.03.2003 im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und der Änderung der Landschaftspläne über Einzelflächen gesprochen habe, u. a. auch über den Bebauungsplan Selzerstraße. Der Beirat ist der Meinung, dass eine Bebauung nur zum Teil akzeptabel ist. Es sollte der Bereich von der Reiserstraße bis einschließlich Nerzweg nicht bebaut werden. Herr Zühlke begründet dies damit, dass im Rahmen der Qualitätsziele und des Umweltplanes der Stadt auf den Gewässerschutz, auf den Uferbereich, die Bachflora und -fauna zu achten ist. Wenn die wenigen Bachauen in Dortmund erhalten werden sollen, muss sensibel in diesem Bereich damit umgegangen werden.

Herr RM Münch macht ergänzend darauf aufmerksam, dass das Lohbachtal zu den wichtigsten Erholungsräumen in diesem Bereich zählt. Es besteht eine Vernetzung zum Berghofer Wald. Das Lohbachtal ragt als Grünfinger mitten in die Bebauung hinein und erfüllt auch Funktionen im Rahmen des Klima-, Arten- und Biotopschutzes. Daher bewertet er das geplante Seniorenzentrum als negativ, da mit dem Bau die Vernichtung eines Teiles des Freiraumfingers einhergeht.

Herr Wilde erläutert, dass die Anregung, es bei der Straßenrandbebauung zu belassen, zur Folge hätte, dass die Alteneinrichtung nicht wie geplant hergestellt werden könnte. Die Verwaltung hält den Standort für sinnvoll und unter der Voraussetzung, dass die Einrichtung gewollt ist, muss auch zum Teil in die Tiefe gegangen werden. Die Bebauung geht aber nicht so weit, dass der Lohbach-Bereich in Anspruch genommen werden muss. Herr Wilde macht den Vorschlag, dass die Verwaltung die Bedenken und Anregungen prüfen und diese in das weitere Verfahren einfließen lassen wird. Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Änderung durchgeführt werden.

Frau RM Kröger-Brenner sieht die Vorlage auch kritisch, stimmt aber im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zunächst zu. Im weiteren Verfahren muss geprüft werden, ob eine Reduzierung der Bebauung erforderlich ist. Der Lohbach und die Randbereiche müssen bei der Bebauung freigehalten werden.

Herr RM Harnisch stellt dar, dass eine Abwägung der verschiedensten Interessen erfolgen muss. Wenn die Auffassung besteht, dass Alteneinrichtungen in Dortmund geschaffen werden müssen, ist zwischen der Notwendigkeit, diese zu bauen und den Umweltqualitätszielen abzuwägen. Herr RM Harnisch spricht sich in diesem Fall für die Alteneinrichtung aus.

Herr RM Münch drängt darauf, prioritär Flächen in Anspruch zu nehmen, bei denen aufgrund der Umweltqualitätsziele abzuwägen ist. Seiner Meinung nach gibt es Flächen, die ökologisch nicht solch große Bedeutung haben wie das Lohbachtal. Er fordert ein Rating, d. h. eine Prioritätenliste für bebaubare Flächen.

Herr StR Sierau erklärt, dass er mit Herrn Quittek, dem Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde, übereingekommen sei, eine Reihenfolge ökologisch relevanter Freiflächen in der Darstellung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Zudem weist Herr StR Sierau auf Seite 5, 3. Absatz der Vorlage, hin. Die Planungsüberlegungen waren bereits im Januar 2002 der Bezirksvertretung Aplerbeck vorgestellt worden und wurden dort einstimmig zur Kenntnis genommen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 160 -Selzerstraße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 "Nördlich Fredenbaumpark"
I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 144
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
(Drucksache Nr.: 04056-03)

zu TOP 4.3
63/2-2-29779
Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38 - 40
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 04070-03)


TOP 3.7 und TOP 4.3 "Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38 - 40, - Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) - " (Drucksache Nr.: 04070-03) werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen behandelt.

Frau RM Kröger-Brenner verweist auf den Zusammenhang der beiden Vorlagen. Laut Verkehrsgutachten erfolgt durch die Versammlungsstätte nur eine geringe Erhöhung des bereits sehr hohen Lärmwertes. Der Ort, ein Gewerbebetrieb, kommt für diese Nutzung in Frage. Frau RM Kröger-Brenner erklärt, dass die Vorlage unter TOP 3.7 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mitgetragen werden kann.

Herr RM Berndsen begrüßt die Vorlage zu TOP 3.7. An der Lindenhorster Straße befinden sich viele große Hallen, zur Zeit finden dort offenbar ohne Genehmigungen große Veranstaltungen statt, die bis zu 1.500 und 2.000 Menschen anziehen. Nach Angaben des Herrn RM Berndsen hat die Bezirksvertretung Eving die Vorlage zu TOP 3.7 einstimmig gefordert. Es ist seines Erachtens erforderlich, die Vorlage zu TOP 4.3 zeitlich nach hinten zu schieben, da zunächst das Bauleitplanverfahren weiterzuführen und über die Nutzung zu entscheiden ist. Herr RM Berndsen befürchtet, dass bei Zustimmung zur Vorlage nach TOP 4.3 größte Veranstaltungen durchgeführt werden und weist auf eine größere Versammlungshalle im Burgweg hin. Im Bebauungsplanverfahren sollte mit allen Betreibern, den ortsansässigen Firmen und den Firmen, die Interesse haben, dort ihren Betrieb zu eröffnen, Gespräche geführt werden, um eine Lösung zu finden. Als positives Beispiel bezeichnet er das Verfahren für die Evinger Moschee in der Hessischen Straße, da alle Beteiligten zum Schluss zufrieden waren. Herr RM Berndsen bittet die Vorlage zu TOP 3.7 so zu beschließen.

Herr RM Follert hält produzierendes Gewerbe an der Lindenhorster Straße für sinnvoll. Im Hinblick auf die Verkehrsbelastung ist fraglich, ob die Versammlungsstätte und ein Großhandelslager an der Lindenhorster Straße richtig untergebracht sind. Für die CDU-Fraktion spricht Herr RM Follert sich dafür aus, die Vorlage zu TOP 3.7 zu beschließen.



Herr StR Sierau stellt dar, dass die Vorlage zu TOP 3.7 die planungsrechtlichen Perspektiven wiedergibt. Sollte der AUSW dieser Vorlage folgen, hat dies Auswirkungen auf die Vorlage zu TOP 4.3. Die Reihenfolge der Vorlagen ist beabsichtigt.
In unmittelbarer Nachbarschaft gibt es an der Lindenhorster Straße eine Behindertenwerkstatt mit 600 Menschen, die von einem großen Träger betrieben wird. Die Nutzungen, die sich ansiedeln wollen, müssen so verträglich organisiert werden, dass andere Nutzungen im Umfeld nicht beeinträchtigt werden. Hier besteht aus Sicht der Verwaltung ein Planungserfordernis.

Beschluss zu TOP 3.7:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion

I. den Bebauungsplan Ev 144 "Nördlich Fredenbaum" - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Zu TOP 4.3:
Nachdem die Vorlage zum Bebauungsplan Ev 144 "Nördlich Fredenbaumpark" mit Mehrheit beschlossen ist, gelangt die Vorlage "Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38 - 40, - Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -" (Drucksache Nr.: 04070-03) nicht zur Abstimmung und wird an die Verwaltung zurückgegeben.

zu TOP 3.8
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck-
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 04044-03)


Herr RM Münch erklärt, dass ursprünglich der Bebauungsplan zur Lösung der Verkehrsprobleme im Stadtbezirk aufgestellt wurde. Nach Meinung des Herrn RM Münch ist man der Lösung nahegekommen und nun ist vorgesehen, das ursprüngliche Ziel zu verändern. Er befürchtet, dass verschiedene Maßnahmen wieder zurückgenommen werden, wenn es weitere Umsatzeinbußen bei den Einzelhändlern gibt.

Frau RM Brauer spricht sich für die SPD-Fraktion für einen Beschluss der Verwaltungsvorlage aus, der einem Kompromiss aller Fraktionen nach Durchführung einer Pilotphase entspricht.

Herr Ostholt erläutert, dass mit der Bevölkerung und Experten die Möglichkeiten in Aplerbeck diskutiert wurden. Der Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes liegt u. a. auch in der Erreichbarkeit der Parkplätze durch den jetzt entstehenden verkehrsberuhigten Bereich. Beim Ausbaustandard verändert sich außer der Markierung von acht Parkplätzen nichts im Zentrum. Die Straße wird hinsichtlich ihrer Funktion umklassifiziert, sie steht nach Änderung des Bebauungsplanes auch durchfahrenden Pkw bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h zur Verfügung.

Herr StR Sierau stellt dar, dass mit den Maßnahmen in Aplerbeck auch ein Punkt bereinigt wird, der die Weiterentwicklung des ökologischen Umbaus der Emscher in diesem Bereich behindert hat.

Laut Herrn RM Zuch ist der Kompromiss in Aplerbeck in der Bürgerschaft und auch in der Politik gefunden worden, so dass er für eine Zustimmung zur Vorlage ist.

Auch Frau RM Kröger-Brenner stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Verwaltungsvorlage zu. Das Zentrum als reine Fußgängerzone hält sie für attraktiver.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 4).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.



zu TOP 3.9
Parkraumkonzept Aplerbeck-Zentrum
(Drucksache Nr.: 03997-03)

- Auszug der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 01.04.2003 (wurde nachgereicht)

siehe Anlagen

Herr RM Zuch bittet darum, den Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 01.04.2003 zur Niederschrift zu nehmen (siehe Anlage).

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Parkraumkonzept für das Zentrum von Aplerbeck zur Kenntnis.

zu TOP 3.10
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Huestraße" in Dortmund-Hörde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 04021-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 3.11
Städtebauliche Entwicklungslinie Rheinische Straße
Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04061-03)

Städtebauliche Entwicklungslinie Rheinische Straße (Drucksache Nr.: 04061-03-GM)
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 26.03.2003 (wurde nachversandt)

Herr RM Harnisch begründet den gemeinsamen Antrag.

Herr RM Follert sieht die Rahmenplanung Märkische Straße analog zu einer Rahmenplanung der Rheinischen Straße. Er ist der Meinung, dass die Dimension der Straße beachtet werden sollte. Er hält die Rheinische Straße als Zuwegung zur Innenstadt für wichtig. Bereits bekannte Änderungen, wie der Wegzug des Baumarktes, und entsprechende Planungen sollten berücksichtigt werden. Er bittet darum, den Punkt 6 des Antrages herauszunehmen und begründet die Forderung damit, dass die Grundstückseigentümer für die Entwicklung der Rahmenplanung nicht herangezogen werden sollten.


Frau RM Reuter erläutert zu Punkt 6 des Antrages, dass nicht die Mieterinnen und Mieter gemeint sind, sondern die Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen. Die Eigentümer sollten an der Umgestaltung der Straße - auch kostenmäßig - beteiligt werden.

Herr StR Sierau stellt dar, dass der Verwaltung aufgrund des Antrages ermöglicht wird, eine Klärung über die Rahmenplanung herbeizuführen und Sicherheit im Hinblick auf privatwirtschaftliche Investitionen zu schaffen. Bereits im Rahmen des Prozesses an der Märkischen Straße haben Anlieger ein besonderes Interesse an der Rahmenplanung gezeigt und sich an der Entwicklung finanziell beteiligt. Auch bei städtebaulichen Wettbewerbsverfahren, wie zur Kreuzung Ophoff, gab es gemäß der Beschlussfassung des Rates eine Beteiligung der privaten Anlieger. Herr StR Sierau versteht Punkt 6 des Antrages als Prüfauftrag an die Verwaltung. Sollte kein Interesse an einer Kostenbeteiligung durch die Eigentümer bestehen, wird die Verwaltung darüber berichten. Herr StR Sierau würde aufgrund der Haushaltslage der Stadt nicht von vornherein auf eine private Kostenbeteiligung verzichten wollen.

Herr Wilde verdeutlicht, dass der Antrag dahin gehe, nicht alle anliegenden Grundstückseigentümer an den Kosten zu beteiligen. Es gehe eher darum, die Eigentümer der sogenannten Potenzialflächen, d. h. wo Bebauungsoptionen, Brachen und Entwicklungspotenziale bestehen, an den Entwicklungskosten zu beteiligen. Verwaltungsseitig kann zur Zeit noch nicht angegeben werden, ob ein Rahmenplan als Eigenleistung der Verwaltung unter Beteiligung der Politik und der Anlieger
- siehe B 1, Runder Tisch - oder eine Auftragsvergabe erfolgt. Eine Auftragsvergabe zieht natürlich Kosten nach sich und ist ggf. anteilig förderfähig. Bei externer Vergabe sind die Kosten höher als wenn die Verwaltung selbst die Rahmenplanung durchführt. Aber auch bei einer Gebietsentwicklung durch die Verwaltung fallen Kosten an, die auf die Eigentümer von Entwicklungsflächen umgelegt werden könnten.

Herr RM Harnisch erklärt abschließend, dass es bei Punkt 6 nur um die Grundstückseigentümer der Potenzialflächen im Umfeld der Rheinischen Straße gehe.

Herr StD Fehlemann gibt an, dass zeitlich die Vorplanung für 2003 vorgesehen ist, in 2004 erfolgt frühestens die Beantragung von Fördermitteln nach GVFG. Bis 2007 wird die Realisierung mindestens warten müssen. Das heißt, die Zeitachse wird bei Durchführung einer Rahmenplanung nicht gestört werden.




Beschluss:
Unter Hinweis darauf, dass unter Punkt 6 des Antrages die Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen der Potenzialflächen im Umfeld der Rheinischen Straße gemeint sind, beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 26.03.2003:

"Der AUSW beauftragt die Verwaltung, einen Rahmenplan zur städtebaulichen Entwicklung der Rheinischen Straße analog zum Rahmenplan B1 zu entwickeln, wobei die AnwohnerInnen frühzeitig in die Planung einbezogen werden sollen.

Die offensichtlichen städtebaulichen Mängel dieses Bereiches müssen durch die Entwicklung eines tragfähigen städtebaulichen Leitkonzeptes behoben werden. Es besteht die Chance, vor dem Hintergrund des bereits vorhandenen Nutzungsmixes an Cityergänzungsfunktionen, Wohn- und Büronutzung und der möglichen Entwicklungspotenziale die Rheinische Straße zu einer attraktiven, leistungsfähigen City-Magistrale zu qualifizieren.

Folgende Punkte sind hierbei zu berücksichtigen:

1. Ein städtebauliches Leitkonzept hat ganzheitlich diesen Nutzungsmix zu
berücksichtigen, um die Rheinische Straße zwischen Dorstfeld und der City zu entwickeln.

2. In Ableitung hieraus sind ggf. kleinere Teilräume zu definieren und dafür verfeinerte Konzepte für die unterschiedlichen Abschnitte der Rheinischen Straße zu entwickeln.

3. Dabei ist die Anbindung der Rheinischen Straße an die Kampstraße vor dem Hintergrund der Planungen für das Dortmunder U besonders zu berücksichtigen.

4. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die Gestaltung der an die Rheinische
Straße angrenzende Brachfläche zwischen Rheinischer Straße und Lange Straße auf der Höhe Unionstraße zu richten.

5. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen sind gemeinschaftlich mit den betroffenen Grundstückseigentümern bzw. Projektentwicklern, der Bezirksvertretung Innenstadt-West und betroffenen AnwohnerInnen zu erarbeiten.

6. Entsprechend der Eigeninteressen der Grundstückseigentümer sollte angestrebt werden, dass sie sich angemessen an den Entwicklungskosten beteiligen können.

7. Der AUSW beauftragt die Verwaltung, einen Organisationsvorschlag für die inhaltliche, verfahrensmäßige und kostenteilige Abwicklung der Erstellung eines Rahmenplanes vorzulegen."

zu TOP 3.12
Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Depot Immermannstraße - Preisgeldweiterleitung aus Wettbewerb "Nachhaltige Stadtentwicklungsprojekte umsetzen 2000"
(Drucksache Nr.: 03977-03)

- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 25.03.2003 ist beigefügt.
(wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, wie folgt zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchführung der Maßnahmen "Brückenschlag im Stadtteil" und "Nachhaltige Sicherung der Schiebebühne", mit dem DEPOT e.V. eine Vereinbarung über die Finanzierung der Gesamtkosten von 128.000,00■ abzuschließen.

Die Weiterleitung der bewilligten Landesmittel in Höhe von 102.000,00■ und des zu erbringenden städtischen Eigenanteils in Höhe von 26.000,00■ erfolgt aus der FiPo 6150 9883 0222 -Nordstadt -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf- Immermannstraße, Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte. Der bewilligte Landeszuschuss wird unter der FiPo 6150 3613 0222 -Landeszuweisungen Immermannstraße, Nordstadt Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf- in Höhe von 102.000,00■ vereinnahmt.


Da bei der FiPo 6150 9883 0222 im Jahre 2003 kein Haushaltssoll zur Verfügung steht, empfiehlt der AUSW, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtkämmerers, dass der Fehlbetrag von 26.000,00■ durch Minderausgaben bei der FiPo 6151 9512 0101 -Nordstadt (Investitionsmaßnahmen) Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte- gedeckt wird.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Errichtung von Wohnhäusern auf den Grundstücken Gemarkung Bodelschwingh, Flur 2, Flurstücke 678, 903, 904, Am Schlosspark 45, 47, 49, 66, 68
- Vorhaben gemäß § 30 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03707-02)

- Auszug der Bezirksvertretung Hombuch aus der Sitzung am 26.03.2003 (wurde nachgereicht)

siehe Anlagen

Frau sB Pohlmann-Rohr stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage zu, da es nur um geringfügige Veränderungen eines Bebauungsplanes und um eine genehmigungsfähige Planung gehe. Sie spricht sich für den öffentlich geförderten Wohnungsbau aus.

Herr RM Follert folgt den Argumenten der Bezirksvertretung Mengede. Das Wohngebiet sollte bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Den geforderten Qualitätskriterien wird offenbar nicht mehr gefolgt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigungen zu erteilen, zur Kenntnis und lehnt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion ab, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mg 141 zuzulassen.

zu TOP 4.2
63/2-4-29015
Nutzungsänderung durch Errichtung einer Mobilfunkstation, Langschedestraße 32 in Dortmund-Wickede
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB -
(Drucksache Nr.: 03916-03)

Die Vorlage ist zu Beginn der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen worden.



zu TOP 4.3
63/2-2-29779
Umbau und Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in eine Versammlungsstätte mit Lagerbereich mit einer Betriebswohnung und in ein Großhandelslager für Textilien mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38 - 40
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 04070-03)


TOP 4.3 ist zusammen mit der Vorlage unter TOP 3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144
"Nördlich Fredenbaumpark", I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 144, II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Drucksache Nr.: 04056-03) behandelt worden.

zu TOP 4.4
63/2-1-29379
Errichtung eines Burger King (Drive In/Inline-Restaurant) auf dem Grundstück Brunnenstraße 79
- Vorhaben gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 04064-03)

- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 24.03.2003 zur Dringlichkeit (wurde nachversandt)
Herr RM Berndsen bittet im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben darum, die Verkehrssituation an der Brunnenstraße zu überprüfen. Nach seinen Erfahrungen kommt es dort aufgrund der Ampeln häufig zu Auffahrunfällen. Er regt eine Sperrung der Brunnenstraße für die Linksabbieger aus der Mallinckrodtstraße an.
Frau RM Horitzky spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für die Errichtung eines Burger King aus.

Herr StR Sierau gibt an, dass der Konsultationskreis in Sachen Einzelhandel dieses Burger King-Restaurant mittrage. Er erläutert aufgrund der Forderung des Herrn RM Garcia-Martin nach einem Bolzplatz für Jugendliche, dass die Grundstückspreise und die derzeitige Haushaltssituation der Stadt Dortmund gegen einen Grundstücksankauf an dieser Stelle sprechen. Er verweist hier auf den Hoeschpark.
Zur Verkehrssituation erläutert Herr StR Sierau, dass das Konzept für das Restaurant auch eine Zufahrt auf das Gelände von der Borsigstraße aus vorsieht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion die Zulassung des Vorhabens.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Jahresbericht 2002 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
- Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucher-Zentrale

Der Bericht ist nach TOP 2 zu Beginn der Sitzung behandelt worden.


zu TOP 5.2
Dosenpfand
(Drucksache Nr.: 03904-03)


Herr RM Münch regt an, mit einer Art Steuer bei Veranstaltungen die Anzahl der bisher bei Veranstaltungen genutzten Einwegbecher zu reduzieren und auch die Müllmenge entsprechend zu verkleinern.

Herr Dr. Grote stellt dar, dass die Einführung des Dosenpfandes in Dortmund großes öffentliches Interesse hervorgerufen habe. Die Verwaltung berichtet in der Vorlage u. a. über die Auswirkungen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Der Sanierungsplan im Bodenschutz - Erfahrungsbericht
(Drucksache Nr.: 03914-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
Modellvorhaben "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft":
Auftakt des Projektes "Landwirtschaft und Ökokonto"
(Drucksache Nr.: 03965-03)

Frau RM Lührs ist erfreut darüber, dass die Stadt am Modellvorhaben teilnimmt. Die noch bestehende Landwirtschaft in Dortmund bekommt nach ihrer Meinung die Möglichkeit, mit Hilfe des Projektes "Landwirtschaft und Ökokonto" die Flächen zu erhalten und die Produktion kann umweltschonender erfolgen.

Herr Dr. Grote stellt dar, dass sich Teile der Städtischen Immobilienwirtschaft für eine Teilnahme am Projekt interessieren. Außerdem gibt es noch zwei Ökobauern im Stadtgebiet, darüber hinaus ist gewollt, auch die konventionell wirtschaftenden Landwirte zu erreichen. Der Vorstand von "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft" hat darauf hingewiesen, dass das Projekt "Gut Königsmühle" zugunsten eines potenten Dritten erfolge. Der Vorstand wird dem Projekt nur zustimmen, wenn sich der Grundstückseigentümer finanziell beteiligt. Zur Zeit finden noch entsprechende Verhandlungen statt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.5
Berichterstattung über die wasserrechtliche Überwachung der genehmigungspflichtigen Indirekteinleiter im Stadtgebiet
(Drucksache Nr.: 04059-03)


Herr Dr. Grote weist auf Punkt 3 der Vorlage (Seite 4) hin. Das Ergebnis der Überwachung der genehmigungspflichtigen Indirekteinleiter im Stadtgebiet zeigt, dass eine freiwillige Selbstbindung hier nicht funktioniert. Bisher fielen an tatsächlichen Gebühren für die Indirekteinleiter 12 Cent pro 1.000 l Produktionsabwasser an. In Zukunft werden kostendeckende Gebühren berechnet.

Herr RM Harnisch spricht sich für ein Eingreifen durch die Verwaltung bei mangelhaften Anlagen aus. Hier müssen auch die Umweltqualitätsziele gesehen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

zu TOP 8.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund -
Nachmalige (nochmalige) Herstellung der Erschließungsanlage Flegelstraße im Abschnitt von der Heydbrekenstraße ca. 80 m westlich verlaufend bis Fuß- und Radweg Flegelstraße/Dymekeweg einschl. Wendeanlage östlich des Gebäudes Flegelstraße 23 (Einmündung Fuß- und Radweg Bronckhorststraße)
(Drucksache Nr.: 03417-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage "Flegelstraße in Dortmund-Asseln von Heydbrekenstraße bis Fuß- und Radweg Flegelstraße/Dymekeweg einschl. Wendeanlage östlich des Gebäudes Flegelstraße 23 (Einmündung Fuß- und Radweg Bronckhorststraße)".

zu TOP 8.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - Nachmalige (nochmalige) Herstellung der Erschließungsanlage Dymekeweg einschl. Wendehammer von Asselner Hellweg bis Fuß- und Radweg Dymekeweg/Flegelstraße
(Drucksache Nr.: 03416-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage "Dymekeweg einschl. Wendehammer in Dortmund Asseln von Asselner Hellweg bis Fuß- und Radweg Dymekeweg/Flegelstraße".




zu TOP 8.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Alsenstraße von Heroldstraße bis Mallinckrodtstraße, Missundestraße von Bornstraße bis Nordstraße, Schleswiger Straße von Mallinckrodtstraße bis Bornstraße, Schleswiger Platz (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 03898-03)


Frau RM Horitzky macht deutlich, dass Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen in manchen Stadtbezirken nicht für alle Anwohner und Anwohnerinnen die Aufenthaltsqualität erhöht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Alsenstraße von Heroldstraße bis Mallinckrodtstraße, Missundestraße von Bornstraße bis Nordstraße, Schleswiger Straße von Mallinckrodtstraße bis Bornstraße, Schleswiger Platz (Gesamtmaßnahme).

zu TOP 8.4
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Gleiwitzstraße" im Abschnitt von der Straße Westholz bis zur Flughafenstraße in Dortmund-Scharnhorst
(Drucksache Nr.: 03932-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage "Gleiwitzstraße" von der Straße Westholz bis zur Flughafenstraße in Dortmund-Scharnhorst.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 9.1
Fortsetzung der Baumaßnahme Sportplatzanlage Bärenbruch in DO- Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 03994-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der Baumaßnahme Sportplatzanlage Bärenbruch in Dortmund Kirchlinde inkl. eines Umkleidegebäudes mit Kosten in Höhe von 869.169,20 Euro (Gesamtkosten: 2.096.296,71Euro netto).

Gleichzeitig beschließt der Rat eine überplanmäßige Mehrausgabe in Höhe von 250.000 Euro bei der Finanzposition 5500 9850 000 1 - Zuschuss an die SFB Dortmund -. Zur Deckung der 250.000 Euro Mehrausgaben in 2003 werden Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 9010 3611 0000 - Investive Schlüsselzuweisungen - herangezogen.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
-
unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

-
unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben


zu TOP 12.1
Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen;
hier: Beitritt der Stadt Dortmund zur Erklärung von Barcelona
(Drucksache Nr.: 04018-03)
- Auszug des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung am 01.04.2003
(wurde nachgereicht)

TOP 12.1 ist zu Beginn der Sitzung - nach TOP 5.1 - behandelt worden.



Herr Keune verweist auf die beim Versand der Sitzungsunterlagen beigefügte Broschüre "Radverkehr in Dortmund - Bericht 2002 und Ausblick". Allein in 2002 wurden 20 km Radwege neu errichtet, die auch neu markiert wurden. Es wurden viele Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet. Mit dem Instrument des Schutzstreifens wurden inzwischen gute Erfahrungen gemacht. In diesem Bericht sind die vielen Rad- und Wanderwege auf Dortmunder Stadtgebiet noch nicht enthalten.




J o s t e s K r ö g e r - B r e n n e r S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)
Anlagen: (See attached file: Vordruck Auszug Niederschrift für Versand per Notes.pdf) (See attached file: Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede.pdf) (See attached file: TOP 11.5 Errichtung von Wohnhäusern Bodelschwingh StA. 01….pdf)