Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Walter Bernatzki (LNU)
Helmut Bunkus (Nabu)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Dirk Gährken (BUND)

Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Georg Kaleck (LNU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverein Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Lothar Hahn (LNU)

Peter Halbsguth (LNU)
Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)

3. Verwaltung und Gäste:
Dr. Wilhelm Grote (Umweltamt)

Werner Höing (Umweltamt)
Dr. Robert Marks (Umweltamt)
Michael Plackert (Umweltamt)
Markus Halfmann (Umweltamt)
Andrea Uersfeld (Umweltamt)
Herbert Schnabel (Planungsamt)
Jutta Sankowski (Planungsamt)
Erwin Fischer (Regiebetrieb Stadtgrün)
Franz-Josef Pauly (Forstamt Schwerte)
Detlef Münch (Ratsmitglied)
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 26. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 19.03.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 12.02.2003

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Einrichten von Ökokonten - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03819-03)

2.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Mengede (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03711-02)

2.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Brackel (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03639-02)

2.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Huckarde (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03714-02)

2.5 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Hörde (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03844-03)

2.6 Bauleitplanung; 140. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei-
Drucksache Nr.: 03512-02


2.7 Bauleitplanung; 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Supermarkt Spissenagelstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 280 -Supermarkt Spissenagelstraße
Drucksache Nr.: 03809-03


2.8 Ankauf und ökologische Entwicklung einer Fläche im Brackeler Feld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03936-03)

3. Berichte

3.1 Stand der Realisierung der Landschaftsplanung
hier: Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


3.2 Waldpflegepläne 2003 - Vorstellung

3.3 Bestellung eines neuen Mitarbeiters der Landschaftswacht
hier: Vorschlag des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde


3.4 Naturschutzgebiet "Im Siesack"
hier: Haltung von Heckrindern


3.5 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und Änderung der Landschaftspläne
hier: Ergänzende Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlussfähig ist.
N i e d e r s c h r i f t

über die 26. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 19.03.2003
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Walter Bernatzki (LNU)
Helmut Bunkus (Nabu)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Dirk Gährken (BUND)

Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Georg Kaleck (LNU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverein Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Lothar Hahn (LNU)

Peter Halbsguth (LNU)
Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)

3. Verwaltung und Gäste:
Dr. Wilhelm Grote (Umweltamt)

Werner Höing (Umweltamt)
Dr. Robert Marks (Umweltamt)
Michael Plackert (Umweltamt)
Markus Halfmann (Umweltamt)
Andrea Uersfeld (Umweltamt)
Herbert Schnabel (Planungsamt)
Jutta Sankowski (Planungsamt)
Erwin Fischer (Regiebetrieb Stadtgrün)
Franz-Josef Pauly (Forstamt Schwerte)
Detlef Münch (Ratsmitglied)


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 26. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 19.03.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 12.02.2003

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Einrichten von Ökokonten - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03819-03)

2.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Mengede (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03711-02)

2.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Brackel (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03639-02)

2.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Huckarde (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03714-02)

2.5 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Hörde (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03844-03)

2.6 Bauleitplanung; 140. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei-
Drucksache Nr.: 03512-02


2.7 Bauleitplanung; 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Supermarkt Spissenagelstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 280 -Supermarkt Spissenagelstraße
Drucksache Nr.: 03809-03


2.8 Ankauf und ökologische Entwicklung einer Fläche im Brackeler Feld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03936-03)

3. Berichte

3.1 Stand der Realisierung der Landschaftsplanung
hier: Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


3.2 Waldpflegepläne 2003 - Vorstellung

3.3 Bestellung eines neuen Mitarbeiters der Landschaftswacht
hier: Vorschlag des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde


3.4 Naturschutzgebiet "Im Siesack"
hier: Haltung von Heckrindern


3.5 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und Änderung der Landschaftspläne
hier: Ergänzende Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Heinz Neuhoff benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde in der vorliegenden Form genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 12.02.2003

Die Niederschrift über die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 12.02..2003 wurde einstimmig genehmigt.

2. Vorlagen der Verwaltung



zu TOP 2.1
Einrichten von Ökokonten - Sachstandsbericht
(Drucksache Nr.: 03819-03)

Herr Dr. Marks erläuterte die Vorlage.
Herr Höing ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass nunmehr ein Förderprojekt mit der Universität Gießen im Rahmen von "Regionen Aktiv" genehmigt worden sei. Dieses Projekt solle ab April 2003 prüfen, ob ökologischer Landbau ökopunktfähig sei. Bei einem positiven Ausgang der Untersuchung hege er die große Hoffnung, dass dem ökologischen Landbau in größerem Maße als bisher zum Durchbruch verholfen werden könne.
Herr Quittek forderte, dass nur Pflegemaßnahmen als anrechenbar anerkannt werden sollten, die die vom Beirat gemeinsam mit dem Umweltamt erarbeiteten Pflegegrundsätze berücksichtigten.
Weiterhin fragte er, ob es sich bei den auf Seite 6 der Vorlage genannten Maßnahmen um Landschaftsplanmaßnahmen oder darüber hinausgehende handle.
Herr Dr. Marks erläuterte, dass es sich nicht um Landschaftsplanmaßnahmen handle sondern um zusätzliche freiwillige Maßnahmen. Diese seien zwar teilweise vom Land gefördert worden, doch sei nur der Eigenanteil der Stadt für das Ökokonto angerechnet worden.
Der Beirat nahm die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Mengede (InSEKt)
(Drucksache Nr.: 03711-02)

Frau Sankowski erläuterte die Abweichungen des InSEKt vom Zielkonzept des Flächennutzungsplans.
Herr Halbsguth fragte, ob die Wohnbaubebauung an der Schaphusstraße stärker als bisher in den Bereich der Emscheraue hineingehe.
Hierzu gab Frau Sankowski an, dass die Überlegungen für diesen Bereich noch nicht abgeschlossen seien.
Der Beirat nahm die Vorlage unter Hinweis auf seine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan-Zielkonzept für den Stadtbezirk Mengede einstimmig zur Kenntnis. Ergänzend forderte er für den Bereich der Schaphusstraße einen Verzicht auf die geplante Bebauung, weil hier ein unmittelbarer Anschluss an die Emscheraue bestehe. Darüber hinaus solle der nördlich Bereich einer naturnahen Entwicklung vorbehalten bleiben. Diese Forderung ergebe sich sowohl aus den Umweltqualitätszielen als auch aus dem Umweltplan.

zu TOP 2.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Brackel (InSEKt)
(Drucksache Nr.: 03639-02)

Frau Sankowski erläuterte die Abweichungen des InSEKt vom Zielkonzept des Flächennutzungsplans.
Der Beirat nahm die Vorlage unter Hinweis auf seine Stellungnahme zum Zielkonzept des Flächennutzungsplans für den Stadtbezirk Brackel einstimmig zur Kenntnis. Ergänzend forderte er für den Wohnbereich Sportplatz Bremmenstraße einen Verzicht auf die Bebauung, um den Baumbestand zu erhalten, und für den Wohnbereich Briefsweg einen Erhalt der Biotopstrukturen im östlichen Bereich, um die vom Umweltplan festgestellte hohe Bedeutung dieser Fläche für den Biotop- und Artenschutz zu sichern.

zu TOP 2.4
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Huckarde (InSEKt)
(Drucksache Nr.: 03714-02)

Frau Sankowski erlätuterte die Abweichungen des InSEKt vom Zielkonzept des Flächennutzungsplanes und wie auf die Änderung der Darstellung der Fläche südwestlich des Rahmer Waldes hin (im Zielkonzept: Kleingartenanlagen; im InSEKt jetzt: Wohnbaufläche). Der Beirat kritisierte diese Änderung, da sie eine noch stärkere Beeinträchtigung der Pufferzone des Rahmer Waldes bedeuten würde als eine Kleingartenanlage. Stattdessen sollte der Rahmer Wald hier ausgeweitet und ein großzüger Waldrand aufgebaut werden.
Der Beirat nahm die Vorlage unter Hinweis auf seine Stellungnahme zum Zielkonzept des Flächennutzungsplanes für den Stadtbezirk Huckarde einstimmig zur Kenntnis.

zu TOP
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Hörde (InSEKt)
(Drucksache Nr.: 03844-03)

Der Beirat nahm die Vorlage einstimmig unter Hinweis auf seine Stellungnahme zum Zielkonzept des Flächennutzungsplans für den Stadtbezirk Hörde zur Kenntnis. Ergänzend forderte er für den Wohnbereich nördlich Overgünne einen Verzicht auf eine Bebauung im westlichen Bereich, um die dortigen Streuobstwiesen zu erhalten, die laut Umweltplan eine hohe Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz hätten. Weiterhin forderte er für den Wohnbereich Heisterbach/Heisterkamp einen Verzicht auf die Bebauung, um die vorhandene Grünfläche und den Siepen im nördlichen Bereich zu erhalten. Auch diese Flächen wären laut Umweltplan von hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz.

zu TOP 2.6
Bauleitplanung; 140. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei-
Drucksache Nr.: 03512-02

Herr Höing erläuterte die Vorlage.

Herr Quittek verwies darauf, dass dem Bereich eine hohe Bedeutung Bedeutung für die Vernetzung von Innenbereich und Freiraum zukomme (Vernetzung von Hauptfriedhof und Halde Schleswig) und diese Fläche nach den Umweltqualitätszielen zur Freiraumentwicklung frei gehalten werden sollten. Auch die Bezirksvertretung Brackel habe erhebliche Bedenken gegen die dort vorgesehene Bebauung und die Vorlage aus diesem Grunde abgelehnt.

Der Beirat forderte unter Hinweis auf seine Stellungnahme zum Zielkonzept des Flächennutzungsplans für diesen Bereich einstimmig den Verzicht auf eine Wohnbebauung.


zu TOP 2.5
Bauleitplanung; 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Supermarkt Spissenagelstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 280 -Supermarkt Spissenagelstraße
Drucksache Nr.: 03809-03

Herr Schnabel erläuterte die Vorlage.

Herr Dr. Marks ergänzte die Ausführungen. Er wies er darauf hin, dass das Gelände zwar zum Geltungsbereich des Landschaftsplans Do-Süd gehöre, aber kein Landschaftsschutzgebiet sei; es habe sich in den letzten Jahren aber positiv entwickelt (Wiesen und waldähnlicher Bestand).

Herr Quittek verwies auf die Empfehlungen des Umweltplanes und der Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung, die an dieser Stelle die Freilegung des verrohrten Kirchhörder Baches forderten.

Herr Kaleck befürchtete, dass es durch die Errichtung eines Supermarktes zur Erzeugung neuer, überflüssiger Verkehrsströme kommen würde.

Herr Halbsguth befürwortete als Standort für den Supermarkt die Telekomfläche westlich der Hagener Straße.

Der als Gast anwesende Anwohner Hackmann verwies auf eine private Unterschriftensammlung, wonach 95 % der Anwohner die Bebauung ablehnen würden. Insbesondere würde bezweifelt, dass für einen solchen Supermarkt ein Bedarf bestünde, da entlang der Hagener Straße genügend Geschäfte vorhanden seien. Es sei darüber hinaus sehr verwunderlich, dass eine vor einem halben Jahr gestellte Bauvoranfrage von Rewe für diese Gelände vom Bauordnungsamt abschlägig beschieden worden sei, nunmehr aber zugelassen werden solle. Auch Wohnbebauung sei auf diesem Gelände bisher immer abgelehnt worden.

Herr Schnabel betonte, dass die Bauvoranfrage auf eine Genehmigung nach § 34 Baugesetzbuch abgezielt habe. Hierfür sei jedoch keine Grundlage vorhanden gewesen. Nunmehr werde daher hier Planungsrecht geschaffen. Im übrigen bezweifelte Herr Schnabel, dass tatsächlich ein so hoher Anteil der Anwohnerschaft gegen die Ansiedlung eines Supermarktes sei.

Herr Quittek fragte, ob der Alternativstandort Telekomgelände geprüft worden sei.

Herr Schnabel gab hierzu an, dass dieses Gelände nicht in Betracht käme, da der Bedarf für eine Supermarkt östlich der Hagener Straße bestünde. Ein Standort westlich der Hagener Straße setze daher Querungshilfen u.ä.. voraus und sei deshalb nicht angedacht.

Herr Gährken fand diese Argumentation wenig stichhaltig, da das Telekomgelände für eine Wohnbebauung vorgesehen sei und somit für die dort wohnende Bevölkerung Querungshilfen geschaffen werden müssten, um zum Supermarkt auf der östlichen Seite zu gelangen.

Der Beirat forderte einstimmig den Verzicht auf die Errichtung eines Supermarktes auf dem Gelände östlich der Hagener-/südlich der Spissenagelstraße und schlägt als Alternativstandort die Telekomfläche westlich der Hagener Straße vor (Begründung s. Anhang zu TOP 3.5 unter Nr. S12).


zu TOP 2.8
Ankauf und ökologische Entwicklung einer Fläche im Brackeler Feld
(Drucksache Nr.: 03936-03)

Herr Höing erläuterte die Vorlage.
Herr Quittek zeigte sich verwundert darüber, dass Rewe bereits Ersatzgelder gezahlt habe und schon baue, obwohl hier noch kein Planrecht bestünde.
Herr Dr. Marks führte hierzu aus, dass der 1. Bauabschnitt nach § 34 BauGB genehmigt worden sei und daher nicht der Eingriffsregelung unterliege. Die Zahlung sei ein freiwilliger Beitrag.
Herr Quittek regte an zu prüfen, ob eine Realisierung der Landschaftsplanmaßnahmen im Wickeder Feld mit den Geldern von Rewe möglich sei.
Herr Dr. Marks teilte mit, dass eine derartige Verwendung möglich sei, da die Gelder haushaltsmäßig wie Ersatzgelder behandelt würden.

Der Beirat nahm die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.

3. Berichte
zu TOP 3.1
Stand der Realisierung der Landschaftsplanung
hier: Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Herr Quittek erläuterte den Hintergrund der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er bat darum dem Beirat das elektronisches Verzeichnis der bisher realisierten Landschaftsplanmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, sofern die Zuordnung der Maßnahmen ersichtlich sei. Auch sollten verstärkt Gelder für die Realisierung von Landschaftsplanmaßnahmen von der Politik eingefordert werden, da es nicht angehe, dass die Haushaltsstelle unter Hinweis auf die vorhandenen Ausgleichs- und Ersatzmittel quasi nicht mehr bewirtschaftet würde.

Herr Dr. Marks teilte mit, dass die betreffende Excel-Datei auf Wunsch gern abgegeben werden könne. Zur Zeit sei eine Datenbank in Bearbeitung, in der alle Maßnahmen erfasst werden sollen und die auch ein Pflegekonzept enthalten solle.


zu TOP 3.2
Waldpflegepläne 2003 - Vorstellung

Einführend erläuterte Herr Fischer, dass der Begriff "Waldpflegepläne" missverständlich sei, da dieser forstrechtlich anders belegt würde. Richtigerweise müsse man daher von "Waldwirtschaftsplänen" sprechen. Er bedauerte, dass er dem Beirat diese Pläne, entgegen seiner Zusage vom letzten Jahr, nicht früher habe vorstellen können, dies sei jedoch aufgrund innerstädtischer Organisationsprobleme nicht möglich gewesen. Er sagte jedoch für die Zukunft eine frühzeitigere Beteiligung zu. Da eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Plänen in großem Rahmen nicht möglich sei schlug er vor, dies im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der drei Revierförster zu tun. Mit diesem Vorschlag war der Beirat einverstanden. Seitens des Beirats werden die Herren Bernatzki, Gährken, Kaleck, Quittek und Zühlke an dieser Arbeitsgruppe teilnehmen, zu der Herr Dr. Marks einladen wird. Zur Vorbereitung wird Herr Fischer der unteren Landschaftsbehörde und dem Beiratsvorsitzenden eine Kopie der drei aktuellen Waldwirtschaftspläne zuleiten.

Herr Quittek schlug vor, im Zusammenhang mit den geplanten zusätzlichen (Wald-) Naturschutzgebieten unbewirtschaftete Naturwaldparzellen zu schaffen und das Wegenetz (derzeit 188 km) auszudünnen. Altholz (z.B. für Spechte, Hohltauben und Fledermäuse) und Totholz sollte in den Wäldern verbleiben.

Herr Pauly (Forstamt Schwerte) betonte, dass es für den Bereich des privaten Waldes ein Förderprogramm des Umweltministeriums NRW zum Schutz von Altbeständen und Totholz gäbe ("Warburger Erlass"). In Dortmund seien mit Hilfe dieses Programms bisher ca. 500 Buchen und einige Eichen in den 500 ha Privatwald unter Schutz gestellt worden. Die Bäume seien markiert und würden noch mit GPS eingemessen. Bezüglich der geplanten Wald-Naturschutzgebiete in Dortmund seien Waldpflegepläne (Biotopmanagementpläne) von der unteren Forstbehörde im Benehmen mit der unteren Landschaftsbehörde aufzustellen. Eine Abstimmung mit dem Beirat sagte er zu.

Herr Fischer gab an, dass sich die Stadt Dortmund auf ihren 2500 ha Stadtwald schon seit Jahren einer ökologischen Waldbewirtschaftung verpflichtet fühle. Ökonomische Aspekt spielten bei der städtischen Forstwirtschaft eine untergeordnete Rolle (jährlichen Einnahmen: 200.000 Euro, Ausgaben: 1,1 Mio Euro).Zudem stelle Alt- und Totholz keinen wirtschaftlichen Faktor dar. Diese Bäume blieben daher, sofern nicht die Verkehrssicherungspflicht und die Aufwuchspflege eine Entfernung erzwinge, erhalten. Alt- und Totholzbestände befänden sich, wegen des geringeren Wegenetzes, vermehrt in den peripheren Wäldern. Die stadtnahen Wälder unterlägen stärkeren gärtnerischen Aspekten und seien dementsprechend weniger naturnah.


zu TOP 3.3
Bestellung eines neuen Mitarbeiters der Landschaftswacht
hier: Vorschlag des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde

Herr Dr. Marks erläuterte, dass der Landschaftswachtbezirk "Holthausen/Grävingholz" neu besetzt werden müsse.

Der Beirat schlägt vor, Herrn Markus Halfmann als Landschaftswächter für diesen Bereich zu ernennen.


zu TOP 3.4
Naturschutzgebiet "Im Siesack"
hier: Haltung von Heckrindern

Herr Dr. Marks erläuterte das Vorhaben "Heckrinder" (nähere Ausführungen befinden sich in einem Papier, das dem Protokoll als Anlage beigefügt ist).

Herr Quittek befürwortete den Versuch, würde aber den Bereich südwestlich der Schaarstraße mit einbeziehen.

Herr Pauly regte ein Monitoring der durch die Tierhaltung "genutzten" Waldfächen an. Das Forstamt würde das Projekt ansonsten mit großem Interesse verfolgen.

Der Beirat begrüßte das Vorhaben und regte an, nach der Sammlung von Erfahrungen Flächen südwestlich der Schaarstraße einzubeziehen, um die dortigen Feuchtwiesen vor Betreten zu schützen. sobald entsprechende Erfahrungen vorlägen. Er bat um fortlaufende Information über das Projekt.


zu TOP 3.5
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und Änderung der Landschaftspläne
hier: Ergänzende Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Herr Quittek erläuterte die als Tischvorlage (s. Anlage) verteilte ergänzenden Stellungnahme des Beirats zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und der Änderung der Landschaftspläne.

Der Beirat beschloss diese Ergänzungen einstimmig.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Zühlke teilte mit, dass es Wunsch der Bezirksvertretung Scharnhorst sei, den im Landschaftsplan Dortmund Nord festgesetzten Amphibientunnel "Droote" unterhalb der Flughafenstraße in Scharnhorst zügig zu realisieren.

Herr Kaleck bat darum, trotz dieses Wunsches aus dem politischen Raum, dabei den Amphibienschutz an der Lanstroper Straße nicht zu vergessen.

Herr Dr. Marks teilte mit, dass der Amphibiendurchlassl "Droote" Vorrang vor dem am Wischlinger Weg habe.

Herr Bernatzki regte an:

1. Als Ersatzpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung auch Obstbäume zuzulassen;

2. Die Rasenflächen der Wohnungsbaugesellschaften seltener zu mähen, um Wildkräutern und Insekten eine Chance zu geben;

3. Die Bemühungen um den Ankauf einer Fläche der Fa. Wüstenrot am Nathebach zu forcieren.

Herr Kaleck beklagte, dass nach seinen Informationen kein Geld mehr für die Entsorgung des in Naturbereichen eingesammelten Mülls vorhanden sei.

Herr Münch fragte nach dem Stand des Neubaus der Laichgewässer für den Grünfrosch im Bereich "Hafen Minister Achenbach".

Anhang zu TOP 3.4


Naturschutzprojekt
Biotoppflege durch Ansiedlung von Heckrindern im Naturschutzgebiet "Im Siesack"

Der Landschaftsraum im Bereich des Naturschutzgebietes „Im Siesack“ stellt sich dar als parkartige bäuerliche Kulturlandschaft bestehend aus Feuchtwiesen und Äckern, vielfältig strukturiert mit Baumgruppen, kleinen Feldgehölzen, Gebüsch und Hecken sowie Eichenwaldbeständen mit üppiger Strauchschicht, oft auch mit großen Adlerfarn-Herden.
Ökologisch besonders wertvoll sind neben den alten Laubwaldbeständen insbesondere die nässegeprägten offenen Wiesen- und Weidebereiche.

Die Sicherung offener, gehölzfreier Landschaftsbereiche erfordert allerdings dort, wo wirtschaftliche Nutzungen nicht in Frage kommen, erhebliche Pflegeaufwendungen. Diese sind in der Regel verbunden mit einem umfangreichen Einsatz technischer und finanzieller Mittel und somit auf Dauer weder ökologisch noch ökonomisch vertretbar. Als sinnvolle Alternative zur Sicherung der offenen Landschaftsbereiche beabsichtigt daher die Stadt Dortmund, auf den im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Flächen eine Beweidung durch Großherbivoren (große Pflanzenfresser) vorzunehmen zu lassen.

Hierzu soll im Rahmen eines Pilotprojektes auf einer ersten Teilfläche des Schutzgebietes zunächst ein Besatz mit 5 sog. Heckrindern erfolgen. Dabei handelt es sich um Tiere aus Rückkreuzungen verschiedener Hausrinderrassen, die dem ursprünglichen Auerochsen beinahe entsprechen. Sie stehen das ganze Jahr über im Freien. Die für das Naturschutzgebiet „Im Siesack“ vorgesehenen 4 weiblichen Exemplare stammen aus dem Naturschutzgebiet „Am Tibaum“ in Hamm. Hinzu kommt der Bulle „Rambo“ aus den Rieselfeldern Münster. Da die Rinder von ihrer derzeitigen Herde aus Zuchtgründen getrennt werden müssen, ist deren Umsiedlung kurzfristig erforderlich, voraussichtlich schon bis Ende April. Als Standortvoraussetzungen für ihre Ansiedlung sind bis dahin in der Örtlichkeit zu schaffen:

- die Einzäunung des Gehegebereiches,
- die Errichtung einer Fangeinrichtung und möglichst noch vor dem Winter auch
- der Bau eines Unterstandes mit Raufe.

Gehegt und betreut werden sollen die Rinder von einem erfahrenen ortsansässigem Landwirt, der die weiteren Grundlagen für eine gesunde Entwicklung der Herde sicherstellt.

Die Aufwendungen für die Ersteinrichtung betragen insgesamt rund 25.000 Euro, weiterhin ist von laufenden Kosten in einer Höhe von etwa 8.000 Euro jährlich auszugehen, abhängig von der Anzahl der Tiere. Diesen Beträgen steht bei konventioneller Pflege der gleichen Flächen mit 1-maliger Mahd/ Jahr ein Unterhaltungsaufwand von ungefähr 12.000 Euro gegenüber. Neben der mit Besatz mit Heckrindern verbundenen ökologischen Bereicherung bei dieser Variante der Landschaftspflege und des Naturschutzes lohnt sich somit auch rechnerisch nach spätestens 6 Jahren die Ansiedlung dieser Tiere. Sollte sich das Heckrind- Projekt in seiner ersten Testphase bewähren, wird eine Ausweitung des Tier- und Gehegebestandes angestrebt.

Anhang zu TOP 3.5



Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zum Flächenutzungsplan-Zielkonzept: Ergänzende Beurteilung von Einzelflächen aus ökologischer Sicht (19.03.2003)


Abkürzungen:

+ akzeptable Fläche (detaillierte Ausgleichs-, Ersatz- und Grünplanung im weiteren Verfahren erforderlich. Erhalt von Gehölzen).
+- Fläche zum Teil akzeptabel. Reduzierung erforderlich.
- Fläche aus ökologischer Sicht bedenklich. Verzicht erforderlich.
--+ Fläche zum Teil sehr bedenklich. Verzicht bzw. Reduzierung erforderlich.
-- Fläche aus ökologischer Sicht sehr bedenklich. Verzicht erforderlich.

LP
Landschaftsplan (Schutzstatus)
GEP
Gebietsentwicklungsplan (Entwurf)
BSN
Bereich zum Schutz der Natur
BSLE
Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung
RG
Regionaler Grünzug
UQZ
Umweltqualitätsziele
UP
Umweltplan
Bew
Bewertung (s.o.)



1. Wohnbauflächen

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Ap
WB Bedastraße



X
+-
Verzicht. auf südliche Hälfte. Starke Vernässung. Klimaschneise. UP: Schutzwürdige Böden.
Ap
WB Fresienstraße


FT 2.10
X
-
Verzicht auf südlichen Teil. Erhaltung des Gehölzbestandes, Vernetzungsfläche. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. UP: Fläche mit hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz
Ap
WB Selzerstraße


FT 2.12
X
+-
Verzicht bis auf Straßenrandebebauung. An den Lohbach angrenzende Flächen als Grünfläche und Biotopverbund freihalten. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. UP: Grünzug freihalten.
Ap
WB westl Schürener Straße
(Teilflächen im Norden und Westen)


FT 2.9
FT 3.12
X
--
Verzicht. Erhaltung der Grünflächen als Biotopverbund zwischen Emscheraue und Schürener Feld. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Festschreiben des derzeitigen Siedlungsrandes. UP: Keine Nachverdichtung. Grünzug freihalten
Br
WB Briefsweg


FT 3.11
X
+-
Biotopstrukturen im östlichen Bereich erhalten. UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. UP: Fläche mit hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz
Br
WB Sportplatz
Bremmenstraße




+-
Verzicht. Erhalt des Baumbestandes
WB Heisterbach (Insekt-Nr. 11)
Heisterkamp (Insekt-Nr. 12)




-
Verzicht. Erhalt der Grünfläche und des Siepens im nördlichen Bereich. UP: Fläche mit hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz
WB nördl. Overgünne
(Insekt-Nr. 19)



X
-
Verzicht im westlichen Bereich. Erhalt der Streuobstwiesen. UP: Fläche mit hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz.
Hom
WB Berchumweg



X
+-
Erhalt des Baumbestand im nördlichen Bereich. UP: Schutzwürdige Böden
Hu
WB Jungferntal – Kniepacker Hu 123 (vormals K09 Kleingartenanlage Rahmer Wald)
-

TR 8
FT 2.24
FT 4.17
X
--
Verzicht. Freihalten einer Pufferzone zum Rahmer Wald. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
UP: Grünzug freihalten
Mg
WB Schaphusstraße


TR 5 FT 4.18
X
-
Verzicht. Naturnahe Entwicklung für nördlichen Bereich. Unmittelbarer Anschluss an die Emscheraue. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung. UP: Schutz naturnaher Böden
Scha
WB Siegfried-Drupp-Straße




--
Wäldchen innerhalb des bebauten Wohngebietes sollte erhalten werden. Artenreiche Flora und Fauna




3. Sondergebiete

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Ap
Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel Schleefstraße.
LB 104



--
Verzicht. Vernetzungsfläche und Grünstreifen entlang der B 1
Hom
Supermarkt südlich Spissenagelstraße (Hom 280)


TR 6 FT 7.19
X
--
Verzicht. Eingriff in einen Wald und Überbauung des zu renaturierenden Kirchhörder Baches. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung. Minderung des Versiegelungsgrades im direkten Einzugsbereich der Gewässer. UP: Maßnahmen zur Aufwertung von Bächen (Renaturierung, Offenlegung). Alternative: Bau auf Telekomfläche westlich Hagener Straße (Reduzierung der geplanten Wohnbauflächen)





5. Verkehrsflächen

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Br
Stadtbahnanbindung Flughafen
Marsbruchstraße - B 1 - Flughafen
LSG

TR 4 FT 4.7
FT 6.10

-
Kann im Detail nicht beurteilt werden. Freiraum westlich des Flughafens freihalten
Ev
Straßennetzschluss zwischen Weidenstr. und Lütge Heidestr.




-
Erhalt des flächigen Baumbestandes
InO
Neubau einer Stadtbahnstrecke über Gartenstadt nach Schüren. Parallel dazu Bau eines Radweges




+-
Verzicht auf parallelen Radweg zur Gleistrasse. Zerstörung eines wichtigen Biotopvernetzungselements
Weiterbau der S 4 von Lütgendortmund-Markt nach Wanne-Eickel; Haltepunkt DO-Bövinghausen
NSG

TR 8
FT 4.14
FT 5.19
FT 7.25
X
-
Verlegung des Tunnelausgangs im Norden außerhalb des Deipenbecker Waldes. Kein Rettungsausstieg und keine Rettungswege im Deipenbecker Wald. Baubedingte Auswirkungen im Gesamtbereich vermeiden. UQZ: Ausschluss weiterer trennungswirksamer infrastruktureller Erschließung. UP: Erhalt und Optimierung von Kernflächen des Biotopverbundsystems
Scha
Neubau von 2 zusätzlichen Gleisen entlang der Strecke Dortmund-Kamen-Hamm
NSG

TR 3
FT 3.8 FT 4.5 FT 5.9 FT 7.8
FT 8.6
FT 8.7
FT 9.2
X
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Verzicht. Beeinträchtigung der Naturschutzgebiete „Alte Körne“ und "Buschei". UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung bzw. trennungswirksamer infrastruktureller Erschließung. Bahnbegleitende schutzwürdige Biotope.
UP: Erhalt und Optimierung von Kernflächen des Biotopverbundsystems.
Scha
Neubau der Stadtbahnstrecke von Grevel nach Lanstrop
LSG

TR 3
FT 3.9
FT 5.8
FT 5.7
FT 7.6
FT 8.4
X
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Trassenführung unbekannt, aber für Naturraum zwischen Grevel und Lanstrop sehr problematisch. UQZ: Ausschluss weiterer trennungswirksamer infrastruktureller Erschließung. UP: Entwicklung und Aufwertung von Verbundkorridoren