N i e d e r s c h r i f t



über die 38. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch

am Dienstag, den 10.12. 2002,

im Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle Hombruch, Harkortstraße 58.

Dauer: 14:30 - 18:30 Uhr

Anwesend sind:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Semmler, Hans - Bezirksvorsteher -
Steinmann, Ulrich - stellv. Bezirksvorsteher -
Alda, Gerd Michael
Bohrmann, Ingeborg ab 14:40 zu TOP 1.6
Grotjahn, Hans-Jürgen
Hartmann-Steinberg, Michael
Mayer, Günter
Preuss, Guido ab 16:40 Uhr zu TOP 3.2
Radtke, Daniel
Radtke, Olaf ab 14:40 zu TOP 1.6
Rückert, Thorsten
Sage, Roland
Schroeder, Detlef
Seiler, Thomas
Stange, Siegfried
Urmersbach, Gisela
Weikert, Bruno Norbert
Wille, Rose-Marie

b) Mitglied des Rates
Detlef Münch

c) Seniorenbeirat
Dr. Hillnhütter, Friedrich-Wilhelm
Lackmann, Werner


d) Verwaltung
Stüdemann, Jörg - Stadtrat zu TOP 3.1 -
Dr. Grote, Wilhelm - 60/AL zu TOP’s 8.1 - 8.3 -
Rips, Fabian - StA 60 zu TOP 8.1 -
Winfried Joch - StA 66 zu TOP 3.4 und
Herr Brockmeier StA 66 zu TOP 3.4 -
Finger, Ulrich - StA 66 zu TOP 3.2 –
Hollmann-Schiek, Silvia - 33/Hom -
Schneider, Claudia - 33/Hom -

Nicht erschienen ist das Mitglied der BV-Hombruch:
Hoffmann, Claudia



Öffentlicher Teil

1. Regularien:

zu TOP 1.1:
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.
Herr Thorsten Rückert wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW.
Die Mitglieder der BV-Hombruch werden vom Bezirksvorsteher auf das Mitwirkungsverbot der
§§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung.

Der Bezirksvorsteher schlägt vor, die Tagesordnung um folgende Tagesordnungspunkte und Schriftstücke zu erweitern oder zu ergänzen:

zu TOP 3.3 Beleuchtung Helenenbergweg,
- Mail der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 09.12.02 -

TOP 5.1 Verwendung der Restmittel der Haushaltsstelle 000207187.0000 Vereins- und Kulturförderung im Haushaltsjahr 2002
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 05.12.02 -
TOP 5.2 Mitteilung der Bürgerdienste zu Beschlüssen der BV-Hombruch vom 10.12.02 hinsichtlich der Dringlichkeitsentscheidung vom 16.09.02 zur Vorlage der Bürgerdienste zur Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im UA 0020- Bezirksvertretungen,
1. Zwischenbericht vom 29.07.02, Drucksache Nr.: 03046-02.

zu TOP 7.1 Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zum
TOP 4.3: Standardsenkung/Reduzierung des städtischen Streifenpersonals der Ordnungspartnerschaften vom 03.12.02

Die oben aufgeführten Erweiterungen und Ergänzungen der Tagesordnung werden mit
15 Ja-Stimmen angenommen.

Somit wird folgende Tagesordnung festgestellt:

Öffentlicher Teil

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW.

1.3 Feststellung der Tagesordnung.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Hombruch am 08.10.2002.

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Hombruch am 12.11.2002.

1.6 Genehmigung der Sitzungstermine der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch
für das Jahr 2003.

2. Einwohnerfragestunde

2.1 Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten).

2.2 Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten).

3. Berichterstattung

3.1 Bäderkonzept – Hallenbad Hombruch.
- Mündlicher Sachstandsbericht durch Stadtrat Stüdemann -
(siehe Beschluss der noch nicht genehmigten Niederschrift der 37. Sitzung der
BV Hombruch vom 12.11.02, TOP 3.4)

3.2 Beschädigung von Hausanschlüssen durch Baumwurzeln auf der Domänenstraße.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 11.11.2002 -
Schreiben des Herrn Druschnewitz vom 13.03.2001, Domänenstraße 51,
Schadensersatzansprüche an die Stadt aufgrund von Verwurzelungen.
- Mündliche Berichterstattung eines Vertreters des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr -
(siehe Beschluss der noch nicht genehmigten Niederschrift der 37. Sitzung der
BV Hombruch vom 12.11.02, TOP 10.8)
3.3 Unerledigte Anträge und Anfragen der Bezirksvertretung Hombruch;
(siehe Beschluss der noch nicht genehmigten Niederschrift der 36. Sitzung der
BV-Hombruch vom 08.10.02, TOP 8.8).
Beleuchtung Helenenbergweg,
- Mail der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 09.12.02 -
- Beschaffung von Zusatzschildern zur Erläuterung von Straßennamen.
- Einfassung der restlichen 3 Baumscheiben, Harkortstraße zwischen Ginsterstraße und
Tannenstraße.
- Beleuchtung des Weges zur Kleingartendaueranlage „Helenenbergweg“.
- Mail der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 09.12.02 zur Beleuchtung
Helenenbergweg -

3.4 Schulwegsicherung Ostenberg-Grundschule im Bereich Gardenkamp bis Ostenbergstraße.
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 27.08.2002 zum TOP 8.1 der
10. Sitzung der BV-Hombruch am 22.08.00.
(siehe Beschluss zu TOP 8.6 der 36. Sitzung am 08.10.02)
- Mündliche Berichterstattung eines Vertreters des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr -

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

4.1 Betreute Ausstellung einer übergreifenden künstlerischen Arbeit zum Thema „Hombruch und Kriegsende 1945“. Antrag auf Förderung im Rahmen der Kulturförderung.
- Eingabe in der Einwohnerfragestunde der Sitzung der BV Hombruch am 03.09.02 mit Datum 29.07.02 von Frau Gerhild Rose -
(siehe Beschluss zum TOP 4.1 der 36. Sitzung vom 08.10.2002).
- Kostenaufstellung für die Ausstellung „Christbäume“ von Frau Gerhild Rose vom 12.11.2002 -

5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Verwendung der Restmittel der Haushaltsstelle 000207187.0000 Vereins- und
Kulturförderung im Haushaltsjahr 2002
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 05.12.02 -

5.2 Mitteilung der Bürgerdienste zu Beschlüssen der BV-Hombruch vom 10.12.02 hinsichtlich der Dringlichkeitsentscheidung vom 16.09.02 zur Vorlage der Bürgerdienste zur Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im UA 0020 - Bezirksvertretungen, 1. Zwischenbericht vom 29.07.02, Drucksache Nr.: 03046-02.

6. Schule - unbesetzt

7. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

7.1 Standardabsenkung/Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungs-partnerschaft.
Vorlage des Amtes für öffentliche Ordnung vom 06.11.02. Drucksache Nr.: 03563-02.
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zum
TOP 4.3: Standardabsenkung/Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaften vom 03.12.02 -

7.2 Kranzniederlegung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar für das Jahr 2003.
Vorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 22.11.2002.

7.3 Städtischer Saalbau „Parkhaus Barop“;
hier: Nutzungsvereinbarung (Mietvertrag), Genehmigung der Nutzungsentgelte, Betreiberkonzept.
Vorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 22.11.2002.

8. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

8.1 Umweltplan Dortmund – Ergebnisbericht.
Vorlage des Umweltamtes vom 10.09.2002. Drucksache Nr.: 03209-02
(Unterlagen siehe TOP 7.5 der 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.2002).

8.2 Naturnahe Umgestaltung der Emscherzuflüsse im Stadtbezirk Hombruch.
- Mitteilung von 6/Dez vom 17.09.2002 zur Anfrage der SPD-Fraktion zum TOP 8.3
der 30. Sitzung der BV Hombruch vom 09.04.02 -
(Unterlagen siehe TOP 8.7 der 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.2002).

8.3 Vorstellung des Grünordnungsplanes
(siehe Beschluss TOP 8.2 der 34. Sitzung vom 03.09.2002).

8.4 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kirchhörder Straße in Dortmund-Hombruch.
Bebauungsplan Hom 270.
Antragsteller: Behr + Partner GmbH, Im Heiligen Feld 17, 58239 Schwerte
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.11.2002.
Drucksache Nr.: 03554-02 -

8.5 Benennung einer neuen Straße in DO-Kirchhörde (1040. projektierte Straße)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.10.2002.
Drucksache Nr.: 03474-02 -
(siehe Beschluss TOP 7.7 der 34. Sitzung vom 03.09.02).

8.6 Mobilfunk in Dortmund – Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen.
- Vorlage des Umweltamtes vom 17.10.2002. Drucksache Nr.: 02902-02 -

8.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260
Peter Hille-Straße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das
Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.11.2002. Drucksache Nr.: 03596-02 -

8.8 Vertragliche Grünpflege, Pflege des öffentlichen Grüns, im Stadtbezirk Hombruch.
hier: Genehmigung der Objektlisten für die Jahre 2003/2004
(siehe Beschluss TOP 5.2 b der 37. Sitzung vom 12.11.02).

9. Mitteilungen

9.1 Querungshilfen auf der Menglinghauser Straße.
- Beschluss BV-Hombruch vom 18.09.2001, TOP 7.1-
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.11.2002 -

9.2 Verkehrssituation in der Dahmsfeldstraße.
- Beschluss zu TOP 7.6 der 30. Sitzung am 09.04.2002 -
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.11.2002 -

9.3 Verbindungsweg von der Uferstraße zur Schönaustraße.
- Eingabe des Herrn Klaus Breitmeier -
- Beschluss TOP 6.1 der 20. Sitzung der BV Hombruch vom 22.05.2001 -
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.11.2002 -

9.4 Bauvorhaben: Vogelpothsweg (Gehweg mit Fußgängerüberweg) in Dortmund-Barop.
- Baubeendigungsanzeige des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.11.2002 -

9.5 Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 45.
- Beschluss zu TOP 7.4 der 30. Sitzung am 09.04.2002 -
- Mitteilung von 6/Dez vom 11.11.2002 -

9.6 Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr 10/02 und 11/02,
lfd. Nr. 42– 46:
· 1 Platanus acerifolia 38 und 43 cm, Olpetalstraße (gegenüber Nr. 152/ 154)
- Sturmschäden
· 2 Fagus sylvatica 95 und 58 cm, Hellerstraße (Böschung gegenüber Nr. 104)
- pflanzliche Krankheiten
· 1 Ahorn, Stockumer Straße/Ardeystraße
(Verbindungsweg Ardeystr.-Fridtjof-Nansen-Str.) - pflanzliche Krankheiten
· 1 Buche, Am Rombergpark 71 (auf dem alten Betriebshof des ehemaligen
Grünflächenamtes an der Grundstücksgrenze zur B 54) - pflanzliche Krankheiten
· 1 Traueresche, Stockumer Straße (gegenüber Stadtwerke) - pflanzliche Krankheiten


10. Anträge

10.1 Schulwegsicherung entlang der Bahntrasse Hellerstraße.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2002 -

10.2 Veränderung der nördlichen Begrenzung der Baumscheibe südlich vom Zugang zu den
Häusern Hagener Straße 412 – 418.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2002 -

10.3 Ergänzung der Abpfostung an der Ecke Mergelteich-/Hagener Straße.
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2002 -


11. Anfragen

11.1 Nutzung des ehemaligen Kabellagers der Telekom an der Hagener Straße gegenüber der Spissenagelstraße.
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.11.2002 -


zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Hombruch vom 08.10.2002.

Mit 15 Ja-Stimmen wird die Niederschrift über die 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.2002 genehmigt.

zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch vom 12.11.2002.

Mit 15 Ja-Stimmen wird die Niederschrift über die 37. Sitzung der BV-Hombruch vom 12.11.2002 genehmigt.

zu TOP 1.6:
Genehmigung der Sitzungstermine der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch
für das Jahr 2003.

Mit 17 Ja-Stimmen werden die Sitzungstermine der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch für das Jahr 2003 bestimmt-.



2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1:
Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten).

· Herr Wilhelm Schäfers, wohnhaft Posener Straße 34, 44225 Dortmund, bezieht sich auf den Bebauungsplan Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße. Die Erschließung des gesamten Planbereiches soll danach über die Posener Straße erfolgen. Er weist daraufhin, dass die Anwohner/-innen der Posenerstraße damit nicht einverstanden sind.

Antwort:
Herr Semmler antwortet darauf, dass es zum Bebauungsplan Hom 278 eine Einwohnerversammlung geben wird. Auf dieser Veranstaltung können die Anwohner/-innen ihre Bedenken äußern. Sie wird öffentlich angekündigt.

· Herr Diehl, wohnhaft Domänenstraße 46, 44225 Dortmund, stellt folgende Fragen zu der
Problematik der Auffüllungen der inzwischen vergrößerten Baumscheiben der Straßenbäume in der Domänenstraße mit Dolomitsand:
- Warum müssen die Anwohner/-innen der Domänenstraße Kosten für das zweimalige
Fegen der Bürgersteige im Jahr bezahlen, wenn überhaupt nicht mehr gefegt wird?
- Warum wurden die Baumscheiben überhaupt mit Dolomitsand aufgefüllt?
- Wie sieht die Situation im Winter, z. B. beim Schneeräumen aus?

Antwort:
Herr Semmler antwortet, dass Herr Finger vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr unter TOP 3.2 dazu Stellung nehmen wird.

· Herr Klaus Rhode, wohnhaft Singerhoffstraße 9, 44225 Dortmund, fragt, ob es möglich sei, in der Fußgängerzone Harkortstraße eine Patenschaft für dort aufgestellte Skulpturen zu übernehmen, da diese häufig verschmutzt seien.

Antwort:
Herr Semmler antwortet, dass Patenschaften persönlich mit dem Träger der Skulpturen verhandelt werden müssen. Die Bezirksvertretung hat grundsätzlich nichts gegen Patenschaften unter
fachlicher Anleitung und Genehmigung durch das zuständige Fachamt einzuwenden. Herr Rhode möge seinen Antrag an Herrn Finger beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Stadt Dortmund schicken.

· Frau Gerhild Rose, wohnhaft Leostraße 14, 44225 Dortmund, stellt folgende Fragen:
1. Welche Möglichkeiten besteht, im Internet auf der Homepage des Stadtbezirkportals
Hombruch aufgeführt zu werden?

2. Die beiden nächsten Fragen beziehen sich auf ihre Eingabe die Ausstellung „Hombruch und Kriegsende 1945 - Christbäume“, seitens der Bezirksvertretung finanziell zu fördern. Der Antrag wird unter TOP 4.1 der Sitzung behandelt:
- Warum wird bei ihrer Eingabe auf Förderung einer Ausstellung mit anderen Maßstäben vorgegangen als bei Eingaben anderer Künstler auf Förderung im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung?
- Warum wurden die Entwürfe der beabsichtigten Ausstellung zweimal besichtigt, sogar unter Hinzuziehung des Historikers Dr. Högl vom Stadtarchiv?

3. Die Künstlergruppe „Neues Forum Kunst“ möchte im Jahre 2003 ein Kunstprojekt seitens der Bezirksvertretung gefördert bekommen. Die Künstler werden dazu einen Antrag stellen.
Wird dieses Projekt seitens der Bezirksvertretung gefördert?



Antwort: Herr Semmler und die Bezirksvertreter antworten:
zu 1:
Das Stadtbezirksportal Hombruch startet voraussichtlich erst Mitte 2003. Die Bezirksvertretung Hombruch setzt sich dafür ein, dass alle anerkannten Künstler und Künstlerinnen dort aufgenommen werden oder dass ein Link zur Homepage der Künstler führt.


zu 2:
Die Bezirksvertretung weist den Vorwurf von Frau Rose zurück. Es gibt keinen Automatismus bei der Förderung von Kulturprojekten durch die Bezirksvertretung. Der Historiker Dr. Högl wurde hinzugezogen, um zu einer sachgerechten Entscheidung bei diesem sensiblen Ausstellungsthema kommen zu können.
Frau Rose wird auf die Behandlung des Themas unter TOP 4. 1 der Sitzung verwiesen.

zu 3:
Anträge von Eingebern auf Förderung von Projekten im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung werden grundsätzlich im Rahmen der Tagesordnung der Bezirksvertretung behandelt und beschieden. Somit auch zukünftige Anträge der Künstlergruppe „Neues Forum Kunst“.

· Herr Ingo Glörfeld, wohnhaft Schröderstraße 33, 44225 Dortmund, trägt vor, dass sein Grundstück falsch ausgemessen wurde. Die Stadt will ihm jetzt nicht den damals dafür bezahlten Preis geben und fragt:
Wie kann mir die BV- Hombruch helfen, dass ich das damals bezahlte Geld zurückbekomme und nicht einen wesentlich geringeren Betrag?

Antwort:
Herr Semmler und die Bezirksvertreter antworten:
Ein Beschluss kann seitens der BV zu diesem Thema nicht gefasst werden. Es gibt dazu eindeutige Regelungen in der Stadtverwaltung. Die Bezirksvertretung kann das Liegenschaftsamt der Stadt Dortmund nur um einen Ortstermin mit den Beteiligten Anfang des Jahres 2003 bitten, an dem dann auch Vertreter der Bezirksvertretung teilnehmen werden.

· Herr Friedbert Raulf, wohnhaft Baroper Straße 256, 44227 Dortmund, bezieht sich auf TOP 3.4 der Sitzung, „Schulwegsicherung Ostenberg-Grundschule im Bereich von Am Gardenkamp bis Ostenbergstraße“.
Es gebe seit zehn Jahren eindeutige Beschlüsse zum Bereich „Am Gardenkamp“ und Ostenbergstraße. Warum soll die Baroper Straße jetzt nur noch als Einbahnstraße geführt werden?

Antwort:
Herr Semmler weist auf die Berichterstattung durch einen Mitarbeiter der Fachverwaltung unter TOP 3. 4 der Sitzung hin.

zu TOP 2.2:
Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten).

Anfragen werden seitens der anwesenden Bürger/-innen nicht gestellt.



3. Berichterstattung

zu TOP 3.1:
Bäderkonzept – Hallenbad Hombruch.
- Mündlicher Sachstandsbericht durch Stadtrat Stüdemann -
(siehe Beschluss der Niederschrift der 37. Sitzung der BV Hombruch vom 12.11.02, TOP 3.4)

Stadtrat Stüdemann informiert die Bezirksvertretung über den aktuellen Sachstand der zukünftigen Nutzung der Dortmunder Hallenbäder.

Wann für die Dortmunder Hallenbäder ein neues Bäderkonzept greift, kann voraussichtlich erst im ersten Quartal 2003 gesagt werden. Zur Zeit sichtet die Fachverwaltung die eingereichten Unterlagen der möglichen Investoren. Erste Ergebnisse lassen eine optimistische Sichtweise zu. Problematisch bei den meisten Hallenbädern sei allerdings die gebäudetechnische Verfassung, und die Belastung des Bodens, auf dem sie erbaut wurden. Somit könnten Anbauten für kommerzielle Nutzungen Probleme aufwerfen und damit die Rentabilität für den künftigen Betreiber beeinträchtigen. Auch für das Hombrucher Hallenbad an der Kieferstraße treffe diese Aussage zu. Es stehe auf ehemaligem Zechengelände.

Das Freibad Froschloch wird weiter so betrieben wie bisher.

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und hofft, dass die Entwicklung schnell vorangeht und Entscheidungen bald getroffen werden.

zu TOP 3.2:
Beschädigung von Hausanschlüssen durch Baumwurzeln auf der Domänenstraße.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 11.11.2002 –
Schreiben des Herrn Druschnewitz vom 13.03.2001, Domänenstraße 51,
Schadensersatzansprüche an die Stadt aufgrund von Verwurzelungen.
- Mündliche Berichterstattung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr-
(siehe Beschluss der Niederschrift der 37. Sitzung der BV Hombruch vom 12.11.02, TOP 10.8)

Der Vertreter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr, Herr Ulrich Finger, informiert die
Bezirksvertretung über den Sachstand.

Verwurzelungen der Hausanschlüsse durch städtische Bäume:
Das Schreiben von Herrn Druschnewitz hat das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr erhalten. Daraufhin erfolgte am 03. April 2001 ein Ortstermin mit der Fachverwaltung und verschiedenen Fachfirmen. Eine Firma, die Kamerauntersuchungen von Hausanschlüssen durchführt, hatte den Hausanschluss des Anwohners Herrn Druschnewitz untersucht. Bei der Sichtung des Videomaterials zeigte sich, dass die städtischen Bäume keine Verwurzelungen verursacht hatten, so dass die Schadensersatzansprüche zurückzuweisen waren.

Auffüllung der Baumscheiben durch Dolomitsand:
Durch starke Wurzelaktivitäten wird der Gehweg immer wieder angehoben. Deshalb hat sich die Fachverwaltung dafür entschieden, die Baumscheiben zu vergrößern und die Flächen mit verdichtetem Dolomitsand aufzufüllen. Dieses ist ein gängiges Verfahren, um Wege sicher begehbar zu machen. Der Dolomitsand verfestigt sich im Laufe der Zeit und bereitet danach wenig Probleme.
Herr Finger sagt zu, mit der EDG Kontakt aufzunehmen und die Frage zu klären, warum Kosten fürs Fegen in Rechnung gestellt würden, obwohl diese Arbeiten nicht angefallen sind.

Informationsveranstaltung Anfang 2003:
Herr Finger bietet an, auf einer Informationsveranstaltung den Anwohner/-innen der Domänenstraße für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Eine Informationsveranstaltung zu den Problemen in der Domänenstraße soll im Februar 2003 durchgeführt werden.

zu TOP 3.3:
Unerledigte Anträge und Anfragen der Bezirksvertretung Hombruch;
(siehe Beschluss der Niederschrift der 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.02, TOP 8.8).
- Beschaffung von Zusatzschildern zur Erläuterung von Straßennamen.
- Einfassung der restlichen drei Baumscheiben an der Harkortstraße zwischen Ginsterstraße und
Tannenstraße.
- Beleuchtung des Weges zur Kleingartendaueranlage „Helenenbergweg“.
- Mündliche Berichterstattung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr -
Beleuchtung Helenenbergweg - Mail der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 09.12.02 -

Der Vertreter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr, Herr Ulrich Finger, informiert die Bezirksvertretung über den aktuellen Sachstand:

· Beschaffung von Zusatzschildern:
Herr Finger zeigt der Bezirksvertretung ein Muster der zu fertigenden Schilder. Diese werden umgehend bestellt und können dann voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2003 installiert werden. Der Tiefbaubezirk übernimmt die Kosten für die Anfertigung.

· Einfassung der restlichen drei Baumscheiben an der Harkortstraße zwischen Ginsterstraße und Tannenstraße:
Die drei Bäume in der Fußgängerzone der Harkortstraße, deren Baumscheiben noch kein Geländer haben, sind nicht verkehrssicher. Um das Geländer optisch vorteilhaft weiterführen zu können, müssten die Bäume gefällt werden. Dazu wird seitens der Verwaltung zur Zeit keine Genehmigung erteilt. Es kann deshalb noch nicht festgelegt werden, wann die fehlenden Einfassungen vorgenommen werden können.

· Beleuchtung des Weges zur Kleingartendaueranlage „Helenenbergweg“:
Auf die Mail der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 09.12.02 - Beleuchtung Helenenbergweg - wird verwiesen.

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie bittet um Information, wann die Schilder in einem würdigen Rahmen an die Bevölkerung übergeben werden können. Was das Anbringen des Geländers in der Fußgängerzone angeht, hofft sie, dass seitens der Verwaltung noch eine akzeptable Lösung vorgeschlagen wird.




zu TOP 3.4:
Schulwegsicherung Ostenberg-Grundschule im Bereich Gardenkamp bis Ostenbergstraße.
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 27.08.2002 zum TOP 8.1 der
10. Sitzung der BV-Hombruch am 22.08.00.
(siehe Beschluss zu TOP 8.6 der 36. Sitzung am 08.10.02)
- Mündliche Berichterstattung eines Vertreters des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr -

Der Vertreter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr, Herr Winfried Joch, erläuterte ausführlich die Straßenentwurfsplan zur Schulwegsicherung Ostenberg-Grundschule im Bereich Gardenkamp bis Ostenbergstraße anhand von Plänen und Fotos. Sie wurde auf der Grundlage von Beschlüssen der BV- Hombruch und dazu erfolgten Ortsbegehungen mit der Bezirksvertretung erstellt.

Schwerpunktmäßig wurde die Einbahnstraßenregelung im südlichen Einfahrtsbereich der Baroper
Straße diskutiert, die schon in der Einwohnerfragestunde thematisiert wurde (s. TOP 2.1). Für die in nördlicher Richtung fahrenden Verkehrsteilnehmer bedeutet dies einen Umweg über die Universitätsstraße- Meitnerweg - Otto-Hahn-Straße - Vogelpothsweg. Diese Regelung ist erforderlich, um die sehr gefährliche fußläufige Benutzung der engen Dorfstraße zu entschärfen.

Die in der Einwohnerfragestunde seitens von Herrn Raulf vorgebrachte Beschwerde über die dort geplante Einbahnstraßenregelung für Autofahrer wiesen die Bezirksvertreter einmütig zurück. Sie wird für die Schulwegsicherung für absolut erforderlich gehalten.

Nach ausführlicher Diskussion nimmt die Bezirksvertretung die Ausführungen der Verwaltung mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der vorgestellten Basis weiterzuplanen. Sobald eine konkrete Planung vorliegt und ein Baubeschluss gefasst werden kann, bittet sie um erneute Vorstellung in der Bezirksvertretung.



4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

zu TOP 4.1:
Betreute Ausstellung einer übergreifenden künstlerischen Arbeit zum Thema „Hombruch und Kriegsende 1945“. Antrag auf Förderung im Rahmen der Kulturförderung.
- Eingabe in der Einwohnerfragestunde der Sitzung der BV Hombruch am 03.09.02 mit Datum 29.07.02 von Frau Gerhild Rose -
(siehe Beschluss zum TOP 4.1 der 36. Sitzung vom 08.10.2002).
- Kostenaufstellung für die Ausstellung „Christbäume“ von Frau Gerhild Rose vom 12.11.2002 -

Da dieser Antrag schon ausführlich in der Einwohnerfragestunde diskutiert wurde, lehnt die Bezirksvertretung nach kurzer Einführung durch den Bezirksvorsteher mit 15 Neinstimmen und 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) den Antrag der Eingeberin Gerhild Rose auf Förderung der Ausstellung im Rahmen der Kulturförderung ab.





5. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1:

Verwendung der Restmittel der Haushaltsstelle 000207187.0000 Vereins- und
Kulturförderung im Haushaltsjahr 2002
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 05.12.02 -

Dringlichkeitsentscheidung durch den Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch und ein weiteres Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Abs. 5 GO in Verbindung mit § 18 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

Verwendung der Restmittel der Haushaltsstelle 000207178.0000 Vereins- und Kulturförderung im Haushaltsjahr 2002:

1. Förderung von Umweltprojekten an der Gesamtschule Brünninghausen.
- Eingabe der Gesamtschule Brünninghausen, Herrn Stolzenberg, Projektleiter, vom 08.03.02
(s. TOP 4.9 der 37. Sitzung der BV-Hombruch am 12.11.02) -

2. Abschlagszahlung für das Parkhaus Barop.
Es wird folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen:
zu 1:
Die Eingabe auf Förderung von Umweltprojekten der Gesamtschule Brünninghausen vom 08.03.02 wird neu beschieden:
Der Gesamtschule Brünninghausen erhält zur Förderung von Umweltprojekten noch in 2002 eine Förderung im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung in Höhe von
800,00 €

Der Beschluss zu TOP 4.9 der 37. Sitzung der BV-Hombruch am 12.11.02 wird aufgehoben.

zu 2:
Die noch auf der Haushaltsstelle zur Verfügung stehenden Restmittel für das Jahr 2002 in Höhe von 1.959,68 € werden als Abschlagszahlung für das Parkhaus Barop verwendet.

Begründung:
Um die Haushaltsmittel der o. g. Haushaltsstelle noch im Haushaltsjahr 2002 für Maßnahmen verwenden zu können, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.

Nach Erläuterung der Dringlichkeitsentscheidung durch den Bezirksvorsteher und kurzer Diskussion genehmigt die Bezirksvertretung mit 18 Ja-Stimmen die Dringlichkeitsentscheidung.

zu TOP 5.2:

Mitteilung der Bürgerdienste zu Beschlüssen der BV-Hombruch vom 10.12.02 hinsichtlich der Dringlichkeitsentscheidung vom 16.09.02 zur Vorlage der Bürgerdienste zur Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im UA 0020 - Bezirksvertretungen,
1. Zwischenbericht vom 29.07.02, Drucksache Nr.: 03046-02.
Die Beschlüsse wurden wie folgt bearbeitet. Die unten fett markierten Anmerkungen erläutern die Änderungen oder bestätigen die Ausführung:
1. Dringlichkeitsentscheidung vom 16.10.2002 hinsichtlich Parkhaus Barop.

1. Parkhaus Barop:
Für das Parkhaus Barop wird ein Abschlag von 50 000 € für das Jahr 2002 aus folgenden Positionen zur Verfügung gestellt:
- Verwaltungshaushalt, Hochbau, abgerechnete Maßnahmen: 4 808,00 €
lt. StA 23 wurde der Betrag angewiesen
(s. Punkt 1.1.3 der Vorlage)

- Verwaltungshaushalt, Tiefbau, Haushaltsausgabereste: 29 236,18 €
lt. StA 66 sind nur 29.000 € angewiesen worden,
(s. Punkt 1.2.1 der Vorlage)

- Verwaltungshaushalt, Tiefbau, abgerechnete Mittel: 3 311,30 €
lt. StA 66 steht dieser Betrag nicht mehr zur
Verfügung, da sich die Maßnahme gegenüber
der ursprünglichen Planung verteuert hat.
(s. Punkt 1.2.3 der Vorlage)

- Verwaltungshaushalt, Tiefbau, freie Mittel: 12 644,52 €
Dieser Betrag wird durch StA 33 angewiesen
(s. Punkt 1.2.2 der Vorlage, Anteil von 114 297,22 €)
Gesamt: 50 000,00 €


2. Dringlichkeitsentscheidung von der Sitzung vom 08.10.2002 hat die BV Hombruch eine Aufteilung der Grünpflegemittel (Vertragspflege) wie folgt beschlossen:
Mit 17 Ja-Stimmen fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
die Haushaltsmittel über 246 596,06 € der Position 1.3.1 der Vorlage sind folgendermaßen zu verwenden:

· Deckung Parkhaus Barop 10 000,00 €
· Halde Gotthelf 20 000,00 €
· Vertragspflege der Grünpflege 216 000,06 €
Gesamt: 246 000,06 €

Der Amtsleiter der Kämmerei, Herr Wissmann, hat lt. Mail von Herrn Siebert entschieden, dass der Gesamtbetrag i. H. v. 246.000,06 € an den Eigenbetrieb EB 65 für die vertragliche Grünpflege zu überweisen ist. Restmittel stehen somit für die Halde Gotthelf und das Parkhaus Barop nicht zur Verfügung.
StA 33 erklärt sich jedoch in diesem besondern Einzelfall ausnahmsweise bereit, 10.000 € aus dem Budget des StA 33 für das Parkhaus Barop sicherzustellen.


Der Bezirksvorsteher erläuterte das Mail der Bürgerdienste. Danach stehen unter Punkt 1. der Dringlichkeitsentscheidung vom 16.10.2002 nur 46.452,52 € zur Deckung des Parkhauses Barop zur Verfügung.

Der Beschluss zu Punkt 2 der Dringlichkeitsentscheidung könne nicht ausgeführt werden, da die Gesamtsumme vertraglich in der Grünpflege gebunden ist. Die Bürgerdienste seien kulanterweise bereit, aus ihrem Budget 10.000 € für das Parkhaus Barop zur Verfügung zu stellen.
Damit stünde eine Deckung für das Parkhaus Barop aus den Punkten 1 und 2 in Höhe von 56.452,52 € zur Verfügung. Hinzu käme noch der Restbetrag aus der Haushaltsstelle 000207178.0000 Vereins- und Kulturförderung in Höhe von 1.959,68 € (s. vorigen TOP 5.1), so dass insgesamt für das Jahr 2002 der Betrag von 58.412,20 € für das Parkhaus Barop zur Verfügung stünde.

In der konträr geführten Diskussion äußerten die Bezirksvertreter, dass die Politiker entscheiden, und dass Beschlüsse nur seitens des Oberbürgermeisters aufgehoben werden können. Außerdem solle die Verwaltung die Bezirksvertretung grundsätzlich schriftlich darüber informieren, warum über die Mittel der „Vertraglichen Grünpflege“ seitens der BV nicht verfügt werden kann.

Nach Abschluss der Diskussion nimmt die Bezirksvertretung die Mitteilung der Bürgerdienste zu den Beschlüssen der BV-Hombruch vom 10.12.02 zur Kenntnis und fasst dazu mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:
Die Verwaltung möge der Bezirksvertretung schriftlich erklären, warum die Mittel aus dem Ansatz „Vertragliche Grünpflege“ nicht, wie seitens der BV beschlossen, zur Verfügung gestellt werden können.

6. Schule - unbesetzt

7. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

zu TOP 7.1:
Standardabsenkung/Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft.
Vorlage des Amtes für öffentliche Ordnung vom 06.11.02. Drucksache Nr.: 03563-02.
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden zum TOP 4.3: Standardsenkung/Reduzierung
des städtischen Streifenpersonals der Ordnungspartnerschaften vom 03.12.02 -

Nach Abschluss der Diskussion lehnt die Bezirksvertretung mit 18 Nein-Stimmen die Standardabsenkung/Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft in den Stadtbezirken ab. Sie bittet die Verwaltung um Mitteilung, welche und wie viele Strafdelikte in den Stadtbezirken stattgefunden haben.

zu TOP 7.2:
Kranzniederlegung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tag des Gedenkens für die Opfer des
Nationalsozialismus am 27. Januar für das Jahr 2003.
Vorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 22.11.2002.

Der Bezirksvorsteher informiert über die Kranzniederlegung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2003, 15:00 Uhr, an der Gedenkstelle am Marktplatz Hombruch. Die Gedenkansprache hält Frau Elisabeth Tillmann, die Leiterin der Dokumentationsstelle für Dortmunder Kirchengeschichte im Katholischen Centrum.

Die Bezirksvertretung fasst mit 18-Ja-Stimmen folgenden Beschluss: Die Kosten des Kranzes von bis zu 125 € sind aus den der BV-Hombruch zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Vereins- und Kulturförderung; Repräsentation (Haushaltsstelle 00020 7178.0000) zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 7.3:
Städtischer Saalbau „Parkhaus Barop“;
hier: Nutzungsvereinbarung (Mietvertrag), Genehmigung der Nutzungsentgelte, Betreiberkonzept.
Vorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 22.11.2002.

Der Bezirksvorsteher erläutert die folgende Vorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung
Hombruch zum städtischen Saalbau Parkhaus Barop.

„Beschlussvorschlag:
1. Nutzungsvereinbarung:
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt die Unterzeichnung der als Anhang beigefügten Nutzungsvereinbarung (Mietvertrag) durch die zuständigen Fachämter für den Saalbau Parkhaus Barop, Stockumer Straße 241, 44225 Dortmund.
Gleichzeitig werden für die Immobilienwirtschaft das Nutzungsentgelt einschließlich der Nebenkosten für die Dauer des Nutzungsverhältnisses aus Mitteln der Bezirksvertretung Hombruch bereitgestellt.

2. Genehmigung der Nutzungsentgelte:
Die BV-Hombruch genehmigt folgende seit 01.01.2002 erhobenen Nutzungsentgelte für das Parkhaus Barop.

Nutzungsentgelte seit 01.01.2002


Vereine/politische Parteien
Private Nutzung
Wintergarten
52,00 €
78,00 €
Foyer inkl. Theke
26,00 €
39,00 €
Küche
26,00 €
39,00 €

Saal inkl. sämtlicher Räume;
nur komplett anzumieten

Veranstaltungen ohne Eintritt
130,00 €
255,00 €
Eintritt bis 5 Euro
180,00 €
270,00 €
Eintritt bis 10 Euro
255,00 €
383,00 €
Eintritt über 10 Euro
410,00 €
615,00 €
Aufbau-/Abbautag
11,00 € pro Tag

Veranstaltungen über mehrere Tage
20 % Aufschlag pro Tag, maximal 50 % bis zu 1 Woche oder länger
50 % Aufschlag pro Tag
Dauernutzung
3,00 € pro Tag

Vor der Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 300,00 € zu hinterlegen.



3. Betreiberkonzept:
Die BV-Hombruch beschließt das Betreiberkonzept wie im Sachverhalt für den städtischen Saalbau „Parkhaus Barop“ dargestellt.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie Kosten gesenkt oder Einnahmen verbessert werden können.

Sachverhalt:
zu 1:
Nutzungsvereinbarung:

Seit 01.01.2001 ist die Kämmerei Eigentümerin des Saalbaus Parkhaus Barop. Sie bedient sich dabei der städtischen Immobilienwirtschaft und hat diese beauftragt, die Verwaltung der Saalbauten vorzunehmen.
Zwischen der städtischen Immobilienwirtschaft und den Bürgerdiensten (für die Bezirksvertretung) ist ein Nutzungsvertrag für den Saalbau Parkhaus Barop abzuschließen.
Das Liegenschaftsamt verlangt somit seit 2001 von der Bezirksvertretung Hombruch für das Parkhaus Barop Miete in Höhe der jährlich anfallenden Kosten für Nutzung einschließlich Nebenkosten.

Die Beträge für das Nutzungsentgelt und die Nebenkosten für die Jahre 2001 und 2002 hat die Bezirksvertretung Hombruch schon per Abschlagzahlung aus Mitteln der BV-Hombruch per Beschluss zur Verfügung gestellt.

Folgende in der Nutzungsvereinbarung genannten Druckwerke, die Grundlage für das Aufstellen der Nutzungsvereinbarung sind, können in der Geschäftsstelle der BV-Hombruch eingesehen werden:
- Leitfaden für Vereinbarungen,
- Regeln für Servicevereinbarungen,
- Rahmenorganisationsverfügung,
- Budgetregeln für das Immobilienmanagement

zu 2 und 3:
Betreiberkonzept und Genehmigung der Nutzungsentgelte:

„Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 05. April 2001 beschlossen:
Im Haushaltsjahr 2001 werden die Saalbauten Barop, Scharnhorst und Mengede in die Hoheit der zuständigen Stadtbezirke übertragen“.

Der Entwurf eines Betreiberkonzeptes und die ab 01.01.2002 gültigen Nutzungsentgelte wurden in der 24. Sitzung der Bezirksvertretung am 23.10.01 eingebracht. Die BV-Hombruch hat sich in mehreren Sitzungen damit beschäftigt, Ortsbesichtigungen durchgeführt und Sachverständige gehört.
Daraus ergibt sich zur Zeit folgender Sachstand, der in das nachstehende Betreiberkonzept einmündet:

1. Der städtische Saalbau Parkhaus Barop steht als öffentliche Begegnungsstätte den Vereinen, Interessengruppen und juristischen Personen vorrangig aus dem Stadtbezirk Hombruch und aus den übrigen Stadtbezirken Dortmunds zur Verfügung. Zusätzlich erfolgt eine kommerzielle Nutzung.

2. Die Einnahmen sind erhöht worden, indem grundsätzlich für jede Nutzung der Räumlichkeiten Entgelte erhoben werden. Die Nutzungsentgelte sind gestaffelt, damit die ortsansässigen Vereine finanziell in der Lage sind, auch künftig ihre Veranstaltungen dort durchzuführen.

3. Der Finanzstatus stellt sich derzeit so dar, dass rund 20 % der jährlichen Kosten (ca. 60 000 €) durch Einnahmen und Spenden gedeckt werden. Der Rest wird aus Mitteln der Bezirksvertretung Hombruch aufgebracht.
4. Durch die Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Stadtbahnbau wird der Betrieb des Parkhauses Barop gegenwärtig und in den nächsten Jahren beeinträchtigt.

5. Es sollte geprüft werden, durch welche Möglichkeiten Kosten gesenkt oder Einnahmen verbessert werden können.“

Nach Abschluss der konträr geführten Diskussion wird mit 18 Ja-Stimmen zu Punkt 1 der Vorlage „Nutzungsgenehmigung“ folgender Beschluss gefasst:
Die Nutzungsgenehmigung gilt als eingebracht. Mit der Fachverwaltung möchte die Bezirksvertretung im Februar 2003 noch offene Fragen klären. Die Bezirksvertretung stellt klar, dass das Bereitstellen der finanziellen Mittel für die Jahre 2001 und 2002 keine Anerkennung des jetzigen Bauzustandes ist. Auch die Festlegung, was zum Mietobjekt gehört und was Eigentum des Mieters ist, bleibt strittig. Das Parkhaus Barop wird außerdem nicht als mängelfreies Objekt betrachtet.

Den folgenden zwei Anträgen der SPD-Fraktion stimmt die Bezirksvertretung mit 18 Ja-Stimmen zu:
1. Antrag:
Nutzung des Parkplatzes des Parkhauses Barop durch Baufahrzeuge, Bauwagen, etc. des Stadtbahnbauamtes:
Nach der gültigen Sondernutzungsverordnung sind dem Stadtbahnbauamt dafür Kosten in Rechnung zu stellen, die dem Konto des Parkhauses Barop gutgeschrieben werden müssen. Wenn dies aus irgendeinem Grund nicht erfolgen kann, ist dies schriftlich zu begründen.

2. Antrag:
- Verkehrswidriger Zustand der Wege rund ums Parkhaus Barop:
Die Wege rund um das Parkhaus Barop sind in einem schlechten Zustand, stark verschmutzt und schlecht beleuchtet. Sie sind seitens der Verwaltung umgehend in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.

Nach Abschluss der Diskussion wird mit 18 Ja-Stimmen zu Punkt 2 der Vorlage „Genehmigung der Nutzungsentgelte“ folgender Beschluss mit den unten aufgeführten Änderungen und Ergänzungen gefasst:
Die Nutzungsentgelte werden wie seitens der Verwaltung vorgeschlagen genehmigt.
Folgende Änderungen sind einzuarbeiten:
- Rubrik „Veranstaltungen über mehrere Tage“: Sowohl Vereine/politische Parteien und
Privatnutzer zahlen ab dem 2. Tag 50 % Aufschlag.

- Für Informationsveranstaltungen der Fraktionen der Bezirksvertretung sowie der Verwaltung,
z. B. zum Flächennutzungsplan, INSEKT, werden keine Nutzungsentgelte erhoben.

- Ab dem 01.07.03 werden höhere Nutzungsentgelte erhoben. Vorschläge sind der
Bezirksvertretung seitens der Verwaltung zu unterbreiten. Die Mietinteressenten sind schon jetzt
darauf hinzuweisen.

Nach Abschluss der Diskussion wird mit 18 Ja-Stimmen zu Punkt 3 der Vorlage „Betreiberkonzept“ folgender Beschluss gefasst:

Das Betreiberkonzept gilt als eingebracht. Mit der Verwaltung ist Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, ob das Parkhaus Barop kostengünstiger betrieben werden kann.
8. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 8.1:
Umweltplan Dortmund – Ergebnisbericht.
Vorlage des Umweltamtes vom 10.09.2002. Drucksache Nr.: 03209-02
(Unterlagen siehe TOP 7.5 der 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.2002).

Der Amtsleiter des Umweltamtes, Herr Dr. Grote, stellt in der Bezirksvertretung den „Ergebnisbericht - Umweltplan Dortmund“ vor. Dabei geht er besonders auf Schwerpunkte des Stadtbezirkes zu den Themen Erhalte der restlichen Freiraumentwicklung, Naturschutzgebiete, Bodenverunreinigungen, Lärmimmisionen und Grundwassersicherung ein. Der vorliegende Umweltplan ist der ökologische Beitrag zur Stadtentwicklung der nächsten 20 Jahre.

Dr. Grote macht deutlich, dass der Umweltplan Dortmund, was die Rechtsverbindlichkeit betrifft, kein gesetzlich vorgeschriebenes Planungsinstrument ist. Er versteht sich als Arbeits-, Planungs- und Entscheidungshilfe für die tägliche Praxis, sowohl in der planenden Verwaltung als auch in der politischen Diskussion über räumliche Maßnahmen und Vorhaben.

Um diesen umfangreichen Umweltplan (400 Seiten, 29 Karten und Pläne) besser handhaben zu können, wird eine Zusammenfassung in Form einer übersichtlichen Broschüre erscheinen.
Dr. Grote bietet an, den Umweltplan in einer Informationsveranstaltung den Einwohner/-innen vorzustellen.

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis. Sie nimmt das Angebot des Umweltamtes an, nach der Vorstellung des Flächennutzungsplanes noch im ersten Quartal des Jahres 2003 eine Informationsveranstaltung dazu durchzuführen.
zu TOP 8.2:
Naturnahe Umgestaltung der Emscherzuflüsse im Stadtbezirk Hombruch.
- Mitteilung von 6/Dez vom 17.09.2002 zur Anfrage der SPD-Fraktion zum TOP 8.3
der 30. Sitzung der BV Hombruch vom 09.04.02 -
(Unterlagen siehe TOP 8.7 der 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.2002).

Der Amtsleiter des Umweltamtes, Herr Dr. Grote, geht auf die grundsätzliche Fragestellung der Bezirksvertretung ein, welche Auswirkungen der Gewässerumbau der Emscherzuflüsse im Stadtbezirk Hombruch auf die Erholung und das Radfahren hat.

Im Gewässerumbau liegen große Erfahrungswerte vor. Danach zeigt es sich, dass alle Wasserläufe einen Erschließungsweg haben sollten, der auch bewandert werden kann. Die beidseitige Erschließung wird unter ökologischen Aspekten eher abgelehnt. Alle Maßnahmen werden der Politik in Planfeststellungsverfahren vorgestellt. Anregungen werden aufgenommen und fließen in die weiteren Planungen mit ein.

Es gibt verschiedene Projekte zur Renaturierung der Emscher. Das Landesvorhaben „Emscher Landschaftspark (ELP)“ hat zum Ziel, die Emscher von der Quelle bis zum Stadtausgang in der Gebietskulisse zu führen. Auch das Projekt „Fluss-Stadt-Land“ und der „Emscher Landschaftspark Fuß- und Radweg“ im Dortmunder Norden beeinflussen die Umgestaltung der Wasserläufe. Dieser Fuß- und Radweg soll von der Quelle bis zur Mündung durchgehend geführt werden. Im Stadtgebiet ist er 17 km lang, d. h. allerdings nicht, dass er immer unmittelbar am Gewässer entlang führt. Eine Einbindung der Wege an der Emscher und ihren Nebenflüssen in das bestehende Radwegenetz ist vorgesehen.

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Ausführungen von Herrn Dr. Grote zur Kenntnis.

zu TOP 8.3:
Vorstellung des Grünordnungsplanes
(siehe Beschluss TOP 8.2 der 34. Sitzung vom 03.09.2002).

Der Amtsleiter des Umweltamtes, Herr Dr. Grote, stellt in der Bezirksvertretung den „Grünordnungsplan“ für Menglinghausen-Süd anhand der Karte des Grünordnungsplanes für den Bereich vor. Dabei geht er besonders auf Fragen der Bezirksvertretung zur Erreichbarkeit des dortigen Kindergartens und Anbindung der Bushaltestelle ein. Bei der Bushaltestelle wird er prüfen lassen, ob eine Verbindung Hegemannsheide zur Menglinghauser Straße hin machbar ist.

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 8.4:
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße
westlich der Kirchhörder Straße in Dortmund-Hombruch.
Bebauungsplan Hom 270.
Antragsteller: Behr + Partner GmbH, Im Heiligen Feld 17, 58239 Schwerte
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.11.2002. Drucksache Nr.: 03554-02 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) mit folgender Anmerkung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Die Bezirksvertretung Hombruch bemängelt, dass vor Anhörung in der Bezirksvertretung Hombruch der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schon einen Beschluss zu der Vorlage gefasst hat. Sie bittet darum, dass zukünftig die festgelegte Reihenfolge der Behandlung in den Gremien eingehalten wird.


zu TOP 8.5:
Benennung einer neuen Straße in DO-Kirchhörde (1040. projektierte Straße)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.10.2002. Drucksache Nr.: 03474-02 -
(siehe Beschluss TOP 7.7 der 34. Sitzung vom 03.09.02).

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die BV-Hombruch wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Die 1040. projektierte Straße soll „Corvarastraße“ heißen.





zu TOP 8.6:
Mobilfunk in Dortmund – Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen.
- Vorlage des Umweltamtes vom 17.10.2002. Drucksache Nr.: 02902-02 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.



zu TOP 8.7:
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260
Peter Hille-Straße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das
Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.11.2002. Drucksache Nr.: 03596-02 –

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Bündnis90/Die Grünen) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.



zu TOP 8.8:
Vertragliche Grünpflege, Pflege des öffentlichen Grüns, im Stadtbezirk Hombruch.
hier: Genehmigung der Objektlisten für die Jahre 2003/2004
(siehe Beschluss TOP 5.2 b der 37. Sitzung vom 12.11.02).

Der Bezirksvorsteher informiert die Bezirksvertretung darüber, dass die Objektlisten seitens der Bezirksvertretung genehmigt werden müssen. Es sei seitens der Verwaltung zugesagt worden, Änderungen bei der Pflege auch im Laufe des Jahres anmelden zu können.

Nach Abschluss der Diskussion fasst die Bezirksvertretung mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:
Die seitens der Verwaltung vorgelegten Objektlisten für die Jahre 2003 und 2004 werden genehmigt. Die Behindertenwerkstätten sollen für den Stadtbezirk Hombruch weiter eingebunden werden. Der gewohnte Standard auf Spielplätzen - das Zurechtrücken von Bänken, das Zusammenkehren von Sand und das Auffüllen der Sandkästen - soll auch zukünftig gewährleistet sein.
Zu einer der nächsten Sitzungen ist ein Vertreter der EDG einzuladen, um die Reinigung von Baumscheiben und anderer Flächen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu klären.




9. Mitteilungen

zu TOP 9.1:
Querungshilfen auf der Menglinghauser Straße.
- Beschluss BV-Hombruch vom 18.09.2001, TOP 7.1-
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.11.2002 zur Kenntnis und fasst mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluss mit drei Prüfaufträgen an die Verwaltung und einer Erinnerung auf Einrichtung einer Querungshilfe:

Die Verwaltung möge die Maßnahme Querungshilfen auf der Menglinghauser Straße
zeitnah umsetzen.

Außerdem möge sie prüfen,
- ob an der Gustav-Korthen-Allee und „Am Sturmwald“ Zebrastreifen eingerichtet werden können.
- ob der Fahrradweg an der Menglinghauser Straße bis zur Hausnummer 110 weitergeführt werden
kann. Er ist in Höhe der Kreuzung der Menglinghauser Straße/Imckebank nicht vorhanden.

Weiterhin erinnert die Bezirksvertretung an den Beschluss der BV eine Querungshilfe Zeche-Kaiser-Friedrich-Straße/ Kreuzung Menglinghauser Straße einzurichten.


zu TOP 9.2:
Verkehrssituation in der Dahmsfeldstraße.
- Beschluss zu TOP 7.6 der 30. Sitzung am 09.04.2002 -
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.11.2002 zur Kenntnis und fasst mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (Bündnis90/Die grünen) folgenden Beschluss mit einer Nachfrage an die Verwaltung:

Die Mitteilung widerspricht einer Aussage eines Mitarbeiters des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr bei einem Ortstermin zur Verkehrssituation in der Dahmsfeldstraße am 24.05.2000 mit der Ortsunion Kirchhörde, dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr, vertreten durch Herrn Brockmeier, und Bürgerinnen und Bürgern. Damals sei zugesagt worden, dass die Einrichtung von Parkbuchten zügig umgesetzt würde. Die Bezirksvertretung bittet um Stellungnahme.


zu TOP 9.3:
Verbindungsweg von der Uferstraße zur Schönaustraße.
- Eingabe des Herrn Klaus Breitmeier -
- Beschluss TOP 6.1 der 20. Sitzung der BV Hombruch vom 22.05.2001 -
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.11.2002 zur Kenntnis.


zu TOP 9.4:
Bauvorhaben: Vogelpothsweg (Gehweg mit Fußgängerüberweg) in Dortmund-Barop.
- Baubeendigungsanzeige des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Baubeendigungsanzeige des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.11.2002 zur Kenntnis.

zu TOP 9.5:
Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 45.
- Beschluss zu TOP 7.4 der 30. Sitzung am 09.04.2002 -
- Mitteilung von 6/Dez vom 11.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung von 6/Dez vom 11.11.2002 zur Kenntnis und fasst mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (Bündnis90/Die Grünen) folgenden Beschluss:

Die unter Punkt 1 aufgeführten Angaben, dass erst ab 3 dB (A) das menschliche Ohr eine Lärmerhöhung zu registrieren in der Lage sei, werden seitens der Bezirksvertretung bezweifelt. Sie bittet um Stellungnahme.

zu TOP 9.6:
Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr 10/02 und 11/02,
lfd. Nr. 42– 46:
· 1 Platanus acerifolia 38 und 43 cm, Olpetalstraße (gegenüber Nr. 152/ 154)
- Sturmschäden
· Fagus sylvatica 95 und 58 cm, Hellerstraße (Böschung gegenüber Nr. 104)
- pflanzliche Krankheiten
· 1 Ahorn, Stockumer Straße/Ardeystraße
(Verbindungsweg Ardeystr.-Fridtjof-Nansen-Str.) - pflanzliche Krankheiten
· 1 Buche, Am Rombergpark 71 (auf dem alten Betriebshof des ehemaligen Grünflächenamtes an der Grundstücksgrenze zur B 54) - pflanzliche Krankheiten
· 1 Traueresche, Stockumer Straße (gegenüber Stadtwerke) - pflanzliche Krankheiten

Die BV-Hombruch nimmt die Baumfällanträge des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr 10/02
und 11/02, lfd. Nr. 42– 46 zur Kenntnis.

10. Anträge

zu TOP 10.1:
Schulwegsicherung entlang der Bahntrasse Hellerstraße.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2002 -

Mit 18 Ja-Stimmen, beschließt die BV-Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.02:

Im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn (Gleisschotterarbeiten) wurden entlang der Bahntrasse Hecken und Bäume in einem Bereich von 20 Metern entfernt, um mit schwerem Gerät den Gleisbereich erreichen zu können. Die Arbeiten sind nunmehr seit längerer Zeit abgeschlossen, doch die vorhandene Lücke wurde nicht wieder geschlossen. Da die Bahngleise etwa höhengleich mit dem Gehweg verlaufen, besteht die Gefahr, da es sich um einen stark genutzten Schulweg handelt, dass Kinder auf die Bahngleise geraten.
Die Deutsche Bahn wird gebeten, den Bereich entlang der Bahntrasse Hellerstraße wieder zu bepflanzen und bis zu diesem Zeitpunkt den Bereich entsprechend zu sichern.

zu TOP 10.2:
Veränderung der nördlichen Begrenzung der Baumscheibe südlich vom Zugang zu den
Häusern Hagener Straße 412 – 418.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2002 -

Mit 18 Ja-Stimmen, beschließt die BV-Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.02:

Das Fahrzeug (s. Bild des Antrages) parkt an der südlichen Seite des Zuganges zu den Häusern Hagener Straße 412 - 418. Bei Verlängerung der Kantensteinlinie Richtung Baumscheibe führt diese durch die eingefasste Baumscheibe. Fahrzeuge, die dort parken, fahren häufiger durch den bepflanzten Teil dieser Baumscheibe. Das führt zur Beschädigung der Begrünung.

Die Verwaltung wird gebeten, die Baumscheibe so abzuändern, dass eine Bepflanzung durch herausfahrende Fahrzeuge nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.


zu TOP 10.3:
Ergänzung der Abpfostung an der Ecke Mergelteich-/Hagener Straße.
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2002 -

Mit 18 Ja-Stimmen, beschließt die BV-Hombruch den folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.02:

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Abpfostung an der Ecke Mergelteichstraße/Hagener Straße so zu ergänzen, dass es auf dem Gehweg unerlaubt parkenden Fahrzeugen wenigstens nicht mehr möglich ist, gleich vom Gehweg aus in den Kreuzungsbereich einzufahren. Es wäre zu prüfen, ob die durchzogene Linie hinter der Kreuzung in der Mergelteichstraße nicht in eine durchbrochene Linie verändert werden könnte, damit die sechs Stellplätze an der Giebelseite des Geschäftshauses Mergelteichstraße/Hagener Straße. einfacher zu erreichen bzw. zu verlassen sind.

Begründung:
Volksbank, Blumengeschäft, Apotheke und Bäckerei werden stark frequentiert, so dass die Parksituation bei den wenigen Stellplätzen an der Giebelseite des Hauses chaotisch ist. Die Leute parken auf dem kombinierten Fuß/Radweg in der Hagener Straße und auf dem breiten Gehweg in der Mergelteichstraße, sowie in der Haltebucht der Linien 449 und 450 (Richtung Stadt bzw. Hombruch).Sie behindern den Busverkehr und auch die Fußgänger erheblich, insbesondere die vielen gehbehinderten Menschen aus den Seniorenheimen, die zur Apotheke und zur Arztpraxis gehen. Letztere sind auch durch die Schäden im Pflaster der Privatfläche gefährdet.




11. Anfragen

zu TOP 11.1:
Nutzung des ehemaligen Kabellagers der Telekom an der Hagener Straße gegenüber der
Spissenagelstraße.
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die folgende Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.10.02 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten:

Die Bezirksvertretung bittet um Auskunft, wie das ehemalige Kabellager der Telekom an der Hagener Straße gegenüber der Spissenagel Straße derzeit genutzt wird.
Gibt es einen Nutzung für "Fahrsicherheit Ruhr" (Lkw-Kraftfahrertraining)? Wenn ja, mit welchen Auflagen ?



Hans Semmler Thorsten Rückert Silvia Hollmann-Schiek
Bezirksvorsteher BV-Mitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t



über die 38. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch

am Dienstag, den 10.12. 2002,

im Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle Hombruch, Harkortstraße 58.

Dauer: 14:30 - 18:30 Uhr

Anwesend sind:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Semmler, Hans - Bezirksvorsteher -
Steinmann, Ulrich - stellv. Bezirksvorsteher -
Alda, Gerd Michael
Bohrmann, Ingeborg ab 14:40 zu TOP 1.6
Grotjahn, Hans-Jürgen
Hartmann-Steinberg, Michael
Mayer, Günter
Preuss, Guido ab 16:40 Uhr zu TOP 3.2
Radtke, Daniel
Radtke, Olaf ab 14:40 zu TOP 1.6
Rückert, Thorsten
Sage, Roland
Schroeder, Detlef
Seiler, Thomas
Stange, Siegfried
Urmersbach, Gisela
Weikert, Bruno Norbert
Wille, Rose-Marie

b) Mitglied des Rates
Detlef Münch

c) Seniorenbeirat
Dr. Hillnhütter, Friedrich-Wilhelm
Lackmann, Werner


d) Verwaltung
Stüdemann, Jörg - Stadtrat zu TOP 3.1 -
Dr. Grote, Wilhelm - 60/AL zu TOP’s 8.1 - 8.3 -
Rips, Fabian - StA 60 zu TOP 8.1 -
Winfried Joch - StA 66 zu TOP 3.4 und
Herr Brockmeier StA 66 zu TOP 3.4 -
Finger, Ulrich - StA 66 zu TOP 3.2 –
Hollmann-Schiek, Silvia - 33/Hom -
Schneider, Claudia - 33/Hom -

Nicht erschienen ist das Mitglied der BV-Hombruch:
Hoffmann, Claudia



Öffentlicher Teil

1. Regularien:

zu TOP 1.1:
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.
Herr Thorsten Rückert wird mit 15 Ja-Stimmen einstimmig zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW.
Die Mitglieder der BV-Hombruch werden vom Bezirksvorsteher auf das Mitwirkungsverbot der
§§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung.

Der Bezirksvorsteher schlägt vor, die Tagesordnung um folgende Tagesordnungspunkte und Schriftstücke zu erweitern oder zu ergänzen:

zu TOP 3.3 Beleuchtung Helenenbergweg,
- Mail der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 09.12.02 -

TOP 5.1 Verwendung der Restmittel der Haushaltsstelle 000207187.0000 Vereins- und Kulturförderung im Haushaltsjahr 2002
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 05.12.02 -
TOP 5.2 Mitteilung der Bürgerdienste zu Beschlüssen der BV-Hombruch vom 10.12.02 hinsichtlich der Dringlichkeitsentscheidung vom 16.09.02 zur Vorlage der Bürgerdienste zur Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im UA 0020- Bezirksvertretungen,
1. Zwischenbericht vom 29.07.02, Drucksache Nr.: 03046-02.

zu TOP 7.1 Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zum
TOP 4.3: Standardsenkung/Reduzierung des städtischen Streifenpersonals der Ordnungspartnerschaften vom 03.12.02

Die oben aufgeführten Erweiterungen und Ergänzungen der Tagesordnung werden mit
15 Ja-Stimmen angenommen.

Somit wird folgende Tagesordnung festgestellt:

Öffentlicher Teil

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW.

1.3 Feststellung der Tagesordnung.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Hombruch am 08.10.2002.

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Hombruch am 12.11.2002.

1.6 Genehmigung der Sitzungstermine der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch
für das Jahr 2003.

2. Einwohnerfragestunde

2.1 Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten).

2.2 Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten).

3. Berichterstattung

3.1 Bäderkonzept – Hallenbad Hombruch.
- Mündlicher Sachstandsbericht durch Stadtrat Stüdemann -
(siehe Beschluss der noch nicht genehmigten Niederschrift der 37. Sitzung der
BV Hombruch vom 12.11.02, TOP 3.4)

3.2 Beschädigung von Hausanschlüssen durch Baumwurzeln auf der Domänenstraße.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 11.11.2002 -
Schreiben des Herrn Druschnewitz vom 13.03.2001, Domänenstraße 51,
Schadensersatzansprüche an die Stadt aufgrund von Verwurzelungen.
- Mündliche Berichterstattung eines Vertreters des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr -
(siehe Beschluss der noch nicht genehmigten Niederschrift der 37. Sitzung der
BV Hombruch vom 12.11.02, TOP 10.8)
3.3 Unerledigte Anträge und Anfragen der Bezirksvertretung Hombruch;
(siehe Beschluss der noch nicht genehmigten Niederschrift der 36. Sitzung der
BV-Hombruch vom 08.10.02, TOP 8.8).
Beleuchtung Helenenbergweg,
- Mail der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 09.12.02 -
- Beschaffung von Zusatzschildern zur Erläuterung von Straßennamen.
- Einfassung der restlichen 3 Baumscheiben, Harkortstraße zwischen Ginsterstraße und
Tannenstraße.
- Beleuchtung des Weges zur Kleingartendaueranlage „Helenenbergweg“.
- Mail der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 09.12.02 zur Beleuchtung
Helenenbergweg -

3.4 Schulwegsicherung Ostenberg-Grundschule im Bereich Gardenkamp bis Ostenbergstraße.
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 27.08.2002 zum TOP 8.1 der
10. Sitzung der BV-Hombruch am 22.08.00.
(siehe Beschluss zu TOP 8.6 der 36. Sitzung am 08.10.02)
- Mündliche Berichterstattung eines Vertreters des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr -

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

4.1 Betreute Ausstellung einer übergreifenden künstlerischen Arbeit zum Thema „Hombruch und Kriegsende 1945“. Antrag auf Förderung im Rahmen der Kulturförderung.
- Eingabe in der Einwohnerfragestunde der Sitzung der BV Hombruch am 03.09.02 mit Datum 29.07.02 von Frau Gerhild Rose -
(siehe Beschluss zum TOP 4.1 der 36. Sitzung vom 08.10.2002).
- Kostenaufstellung für die Ausstellung „Christbäume“ von Frau Gerhild Rose vom 12.11.2002 -

5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Verwendung der Restmittel der Haushaltsstelle 000207187.0000 Vereins- und
Kulturförderung im Haushaltsjahr 2002
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 05.12.02 -

5.2 Mitteilung der Bürgerdienste zu Beschlüssen der BV-Hombruch vom 10.12.02 hinsichtlich der Dringlichkeitsentscheidung vom 16.09.02 zur Vorlage der Bürgerdienste zur Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im UA 0020 - Bezirksvertretungen, 1. Zwischenbericht vom 29.07.02, Drucksache Nr.: 03046-02.

6. Schule - unbesetzt

7. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

7.1 Standardabsenkung/Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungs-partnerschaft.
Vorlage des Amtes für öffentliche Ordnung vom 06.11.02. Drucksache Nr.: 03563-02.
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zum
TOP 4.3: Standardabsenkung/Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaften vom 03.12.02 -

7.2 Kranzniederlegung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar für das Jahr 2003.
Vorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 22.11.2002.

7.3 Städtischer Saalbau „Parkhaus Barop“;
hier: Nutzungsvereinbarung (Mietvertrag), Genehmigung der Nutzungsentgelte, Betreiberkonzept.
Vorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 22.11.2002.

8. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

8.1 Umweltplan Dortmund – Ergebnisbericht.
Vorlage des Umweltamtes vom 10.09.2002. Drucksache Nr.: 03209-02
(Unterlagen siehe TOP 7.5 der 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.2002).

8.2 Naturnahe Umgestaltung der Emscherzuflüsse im Stadtbezirk Hombruch.
- Mitteilung von 6/Dez vom 17.09.2002 zur Anfrage der SPD-Fraktion zum TOP 8.3
der 30. Sitzung der BV Hombruch vom 09.04.02 -
(Unterlagen siehe TOP 8.7 der 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.2002).

8.3 Vorstellung des Grünordnungsplanes
(siehe Beschluss TOP 8.2 der 34. Sitzung vom 03.09.2002).

8.4 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kirchhörder Straße in Dortmund-Hombruch.
Bebauungsplan Hom 270.
Antragsteller: Behr + Partner GmbH, Im Heiligen Feld 17, 58239 Schwerte
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.11.2002.
Drucksache Nr.: 03554-02 -

8.5 Benennung einer neuen Straße in DO-Kirchhörde (1040. projektierte Straße)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.10.2002.
Drucksache Nr.: 03474-02 -
(siehe Beschluss TOP 7.7 der 34. Sitzung vom 03.09.02).

8.6 Mobilfunk in Dortmund – Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen.
- Vorlage des Umweltamtes vom 17.10.2002. Drucksache Nr.: 02902-02 -

8.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260
Peter Hille-Straße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das
Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.11.2002. Drucksache Nr.: 03596-02 -

8.8 Vertragliche Grünpflege, Pflege des öffentlichen Grüns, im Stadtbezirk Hombruch.
hier: Genehmigung der Objektlisten für die Jahre 2003/2004
(siehe Beschluss TOP 5.2 b der 37. Sitzung vom 12.11.02).

9. Mitteilungen

9.1 Querungshilfen auf der Menglinghauser Straße.
- Beschluss BV-Hombruch vom 18.09.2001, TOP 7.1-
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.11.2002 -

9.2 Verkehrssituation in der Dahmsfeldstraße.
- Beschluss zu TOP 7.6 der 30. Sitzung am 09.04.2002 -
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.11.2002 -

9.3 Verbindungsweg von der Uferstraße zur Schönaustraße.
- Eingabe des Herrn Klaus Breitmeier -
- Beschluss TOP 6.1 der 20. Sitzung der BV Hombruch vom 22.05.2001 -
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.11.2002 -

9.4 Bauvorhaben: Vogelpothsweg (Gehweg mit Fußgängerüberweg) in Dortmund-Barop.
- Baubeendigungsanzeige des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.11.2002 -

9.5 Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 45.
- Beschluss zu TOP 7.4 der 30. Sitzung am 09.04.2002 -
- Mitteilung von 6/Dez vom 11.11.2002 -

9.6 Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr 10/02 und 11/02,
lfd. Nr. 42– 46:
· 1 Platanus acerifolia 38 und 43 cm, Olpetalstraße (gegenüber Nr. 152/ 154)
- Sturmschäden
· 2 Fagus sylvatica 95 und 58 cm, Hellerstraße (Böschung gegenüber Nr. 104)
- pflanzliche Krankheiten
· 1 Ahorn, Stockumer Straße/Ardeystraße
(Verbindungsweg Ardeystr.-Fridtjof-Nansen-Str.) - pflanzliche Krankheiten
· 1 Buche, Am Rombergpark 71 (auf dem alten Betriebshof des ehemaligen
Grünflächenamtes an der Grundstücksgrenze zur B 54) - pflanzliche Krankheiten
· 1 Traueresche, Stockumer Straße (gegenüber Stadtwerke) - pflanzliche Krankheiten


10. Anträge

10.1 Schulwegsicherung entlang der Bahntrasse Hellerstraße.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2002 -

10.2 Veränderung der nördlichen Begrenzung der Baumscheibe südlich vom Zugang zu den
Häusern Hagener Straße 412 – 418.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2002 -

10.3 Ergänzung der Abpfostung an der Ecke Mergelteich-/Hagener Straße.
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2002 -


11. Anfragen

11.1 Nutzung des ehemaligen Kabellagers der Telekom an der Hagener Straße gegenüber der Spissenagelstraße.
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.11.2002 -


zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Hombruch vom 08.10.2002.

Mit 15 Ja-Stimmen wird die Niederschrift über die 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.2002 genehmigt.

zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch vom 12.11.2002.

Mit 15 Ja-Stimmen wird die Niederschrift über die 37. Sitzung der BV-Hombruch vom 12.11.2002 genehmigt.

zu TOP 1.6:
Genehmigung der Sitzungstermine der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch
für das Jahr 2003.

Mit 17 Ja-Stimmen werden die Sitzungstermine der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch für das Jahr 2003 bestimmt-.



2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1:
Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten).

· Herr Wilhelm Schäfers, wohnhaft Posener Straße 34, 44225 Dortmund, bezieht sich auf den Bebauungsplan Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße. Die Erschließung des gesamten Planbereiches soll danach über die Posener Straße erfolgen. Er weist daraufhin, dass die Anwohner/-innen der Posenerstraße damit nicht einverstanden sind.

Antwort:
Herr Semmler antwortet darauf, dass es zum Bebauungsplan Hom 278 eine Einwohnerversammlung geben wird. Auf dieser Veranstaltung können die Anwohner/-innen ihre Bedenken äußern. Sie wird öffentlich angekündigt.

· Herr Diehl, wohnhaft Domänenstraße 46, 44225 Dortmund, stellt folgende Fragen zu der
Problematik der Auffüllungen der inzwischen vergrößerten Baumscheiben der Straßenbäume in der Domänenstraße mit Dolomitsand:
- Warum müssen die Anwohner/-innen der Domänenstraße Kosten für das zweimalige
Fegen der Bürgersteige im Jahr bezahlen, wenn überhaupt nicht mehr gefegt wird?
- Warum wurden die Baumscheiben überhaupt mit Dolomitsand aufgefüllt?
- Wie sieht die Situation im Winter, z. B. beim Schneeräumen aus?

Antwort:
Herr Semmler antwortet, dass Herr Finger vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr unter TOP 3.2 dazu Stellung nehmen wird.

· Herr Klaus Rhode, wohnhaft Singerhoffstraße 9, 44225 Dortmund, fragt, ob es möglich sei, in der Fußgängerzone Harkortstraße eine Patenschaft für dort aufgestellte Skulpturen zu übernehmen, da diese häufig verschmutzt seien.

Antwort:
Herr Semmler antwortet, dass Patenschaften persönlich mit dem Träger der Skulpturen verhandelt werden müssen. Die Bezirksvertretung hat grundsätzlich nichts gegen Patenschaften unter
fachlicher Anleitung und Genehmigung durch das zuständige Fachamt einzuwenden. Herr Rhode möge seinen Antrag an Herrn Finger beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Stadt Dortmund schicken.

· Frau Gerhild Rose, wohnhaft Leostraße 14, 44225 Dortmund, stellt folgende Fragen:
1. Welche Möglichkeiten besteht, im Internet auf der Homepage des Stadtbezirkportals
Hombruch aufgeführt zu werden?

2. Die beiden nächsten Fragen beziehen sich auf ihre Eingabe die Ausstellung „Hombruch und Kriegsende 1945 - Christbäume“, seitens der Bezirksvertretung finanziell zu fördern. Der Antrag wird unter TOP 4.1 der Sitzung behandelt:
- Warum wird bei ihrer Eingabe auf Förderung einer Ausstellung mit anderen Maßstäben vorgegangen als bei Eingaben anderer Künstler auf Förderung im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung?
- Warum wurden die Entwürfe der beabsichtigten Ausstellung zweimal besichtigt, sogar unter Hinzuziehung des Historikers Dr. Högl vom Stadtarchiv?

3. Die Künstlergruppe „Neues Forum Kunst“ möchte im Jahre 2003 ein Kunstprojekt seitens der Bezirksvertretung gefördert bekommen. Die Künstler werden dazu einen Antrag stellen.
Wird dieses Projekt seitens der Bezirksvertretung gefördert?



Antwort: Herr Semmler und die Bezirksvertreter antworten:
zu 1:
Das Stadtbezirksportal Hombruch startet voraussichtlich erst Mitte 2003. Die Bezirksvertretung Hombruch setzt sich dafür ein, dass alle anerkannten Künstler und Künstlerinnen dort aufgenommen werden oder dass ein Link zur Homepage der Künstler führt.


zu 2:
Die Bezirksvertretung weist den Vorwurf von Frau Rose zurück. Es gibt keinen Automatismus bei der Förderung von Kulturprojekten durch die Bezirksvertretung. Der Historiker Dr. Högl wurde hinzugezogen, um zu einer sachgerechten Entscheidung bei diesem sensiblen Ausstellungsthema kommen zu können.
Frau Rose wird auf die Behandlung des Themas unter TOP 4. 1 der Sitzung verwiesen.

zu 3:
Anträge von Eingebern auf Förderung von Projekten im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung werden grundsätzlich im Rahmen der Tagesordnung der Bezirksvertretung behandelt und beschieden. Somit auch zukünftige Anträge der Künstlergruppe „Neues Forum Kunst“.

· Herr Ingo Glörfeld, wohnhaft Schröderstraße 33, 44225 Dortmund, trägt vor, dass sein Grundstück falsch ausgemessen wurde. Die Stadt will ihm jetzt nicht den damals dafür bezahlten Preis geben und fragt:
Wie kann mir die BV- Hombruch helfen, dass ich das damals bezahlte Geld zurückbekomme und nicht einen wesentlich geringeren Betrag?

Antwort:
Herr Semmler und die Bezirksvertreter antworten:
Ein Beschluss kann seitens der BV zu diesem Thema nicht gefasst werden. Es gibt dazu eindeutige Regelungen in der Stadtverwaltung. Die Bezirksvertretung kann das Liegenschaftsamt der Stadt Dortmund nur um einen Ortstermin mit den Beteiligten Anfang des Jahres 2003 bitten, an dem dann auch Vertreter der Bezirksvertretung teilnehmen werden.

· Herr Friedbert Raulf, wohnhaft Baroper Straße 256, 44227 Dortmund, bezieht sich auf TOP 3.4 der Sitzung, „Schulwegsicherung Ostenberg-Grundschule im Bereich von Am Gardenkamp bis Ostenbergstraße“.
Es gebe seit zehn Jahren eindeutige Beschlüsse zum Bereich „Am Gardenkamp“ und Ostenbergstraße. Warum soll die Baroper Straße jetzt nur noch als Einbahnstraße geführt werden?

Antwort:
Herr Semmler weist auf die Berichterstattung durch einen Mitarbeiter der Fachverwaltung unter TOP 3. 4 der Sitzung hin.

zu TOP 2.2:
Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten).

Anfragen werden seitens der anwesenden Bürger/-innen nicht gestellt.



3. Berichterstattung

zu TOP 3.1:
Bäderkonzept – Hallenbad Hombruch.
- Mündlicher Sachstandsbericht durch Stadtrat Stüdemann -
(siehe Beschluss der Niederschrift der 37. Sitzung der BV Hombruch vom 12.11.02, TOP 3.4)

Stadtrat Stüdemann informiert die Bezirksvertretung über den aktuellen Sachstand der zukünftigen Nutzung der Dortmunder Hallenbäder.

Wann für die Dortmunder Hallenbäder ein neues Bäderkonzept greift, kann voraussichtlich erst im ersten Quartal 2003 gesagt werden. Zur Zeit sichtet die Fachverwaltung die eingereichten Unterlagen der möglichen Investoren. Erste Ergebnisse lassen eine optimistische Sichtweise zu. Problematisch bei den meisten Hallenbädern sei allerdings die gebäudetechnische Verfassung, und die Belastung des Bodens, auf dem sie erbaut wurden. Somit könnten Anbauten für kommerzielle Nutzungen Probleme aufwerfen und damit die Rentabilität für den künftigen Betreiber beeinträchtigen. Auch für das Hombrucher Hallenbad an der Kieferstraße treffe diese Aussage zu. Es stehe auf ehemaligem Zechengelände.

Das Freibad Froschloch wird weiter so betrieben wie bisher.

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und hofft, dass die Entwicklung schnell vorangeht und Entscheidungen bald getroffen werden.

zu TOP 3.2:
Beschädigung von Hausanschlüssen durch Baumwurzeln auf der Domänenstraße.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 11.11.2002 –
Schreiben des Herrn Druschnewitz vom 13.03.2001, Domänenstraße 51,
Schadensersatzansprüche an die Stadt aufgrund von Verwurzelungen.
- Mündliche Berichterstattung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr-
(siehe Beschluss der Niederschrift der 37. Sitzung der BV Hombruch vom 12.11.02, TOP 10.8)

Der Vertreter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr, Herr Ulrich Finger, informiert die
Bezirksvertretung über den Sachstand.

Verwurzelungen der Hausanschlüsse durch städtische Bäume:
Das Schreiben von Herrn Druschnewitz hat das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr erhalten. Daraufhin erfolgte am 03. April 2001 ein Ortstermin mit der Fachverwaltung und verschiedenen Fachfirmen. Eine Firma, die Kamerauntersuchungen von Hausanschlüssen durchführt, hatte den Hausanschluss des Anwohners Herrn Druschnewitz untersucht. Bei der Sichtung des Videomaterials zeigte sich, dass die städtischen Bäume keine Verwurzelungen verursacht hatten, so dass die Schadensersatzansprüche zurückzuweisen waren.

Auffüllung der Baumscheiben durch Dolomitsand:
Durch starke Wurzelaktivitäten wird der Gehweg immer wieder angehoben. Deshalb hat sich die Fachverwaltung dafür entschieden, die Baumscheiben zu vergrößern und die Flächen mit verdichtetem Dolomitsand aufzufüllen. Dieses ist ein gängiges Verfahren, um Wege sicher begehbar zu machen. Der Dolomitsand verfestigt sich im Laufe der Zeit und bereitet danach wenig Probleme.
Herr Finger sagt zu, mit der EDG Kontakt aufzunehmen und die Frage zu klären, warum Kosten fürs Fegen in Rechnung gestellt würden, obwohl diese Arbeiten nicht angefallen sind.

Informationsveranstaltung Anfang 2003:
Herr Finger bietet an, auf einer Informationsveranstaltung den Anwohner/-innen der Domänenstraße für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Eine Informationsveranstaltung zu den Problemen in der Domänenstraße soll im Februar 2003 durchgeführt werden.

zu TOP 3.3:
Unerledigte Anträge und Anfragen der Bezirksvertretung Hombruch;
(siehe Beschluss der Niederschrift der 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.02, TOP 8.8).
- Beschaffung von Zusatzschildern zur Erläuterung von Straßennamen.
- Einfassung der restlichen drei Baumscheiben an der Harkortstraße zwischen Ginsterstraße und
Tannenstraße.
- Beleuchtung des Weges zur Kleingartendaueranlage „Helenenbergweg“.
- Mündliche Berichterstattung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr -
Beleuchtung Helenenbergweg - Mail der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 09.12.02 -

Der Vertreter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr, Herr Ulrich Finger, informiert die Bezirksvertretung über den aktuellen Sachstand:

· Beschaffung von Zusatzschildern:
Herr Finger zeigt der Bezirksvertretung ein Muster der zu fertigenden Schilder. Diese werden umgehend bestellt und können dann voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2003 installiert werden. Der Tiefbaubezirk übernimmt die Kosten für die Anfertigung.

· Einfassung der restlichen drei Baumscheiben an der Harkortstraße zwischen Ginsterstraße und Tannenstraße:
Die drei Bäume in der Fußgängerzone der Harkortstraße, deren Baumscheiben noch kein Geländer haben, sind nicht verkehrssicher. Um das Geländer optisch vorteilhaft weiterführen zu können, müssten die Bäume gefällt werden. Dazu wird seitens der Verwaltung zur Zeit keine Genehmigung erteilt. Es kann deshalb noch nicht festgelegt werden, wann die fehlenden Einfassungen vorgenommen werden können.

· Beleuchtung des Weges zur Kleingartendaueranlage „Helenenbergweg“:
Auf die Mail der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 09.12.02 - Beleuchtung Helenenbergweg - wird verwiesen.

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie bittet um Information, wann die Schilder in einem würdigen Rahmen an die Bevölkerung übergeben werden können. Was das Anbringen des Geländers in der Fußgängerzone angeht, hofft sie, dass seitens der Verwaltung noch eine akzeptable Lösung vorgeschlagen wird.




zu TOP 3.4:
Schulwegsicherung Ostenberg-Grundschule im Bereich Gardenkamp bis Ostenbergstraße.
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 27.08.2002 zum TOP 8.1 der
10. Sitzung der BV-Hombruch am 22.08.00.
(siehe Beschluss zu TOP 8.6 der 36. Sitzung am 08.10.02)
- Mündliche Berichterstattung eines Vertreters des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr -

Der Vertreter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr, Herr Winfried Joch, erläuterte ausführlich die Straßenentwurfsplan zur Schulwegsicherung Ostenberg-Grundschule im Bereich Gardenkamp bis Ostenbergstraße anhand von Plänen und Fotos. Sie wurde auf der Grundlage von Beschlüssen der BV- Hombruch und dazu erfolgten Ortsbegehungen mit der Bezirksvertretung erstellt.

Schwerpunktmäßig wurde die Einbahnstraßenregelung im südlichen Einfahrtsbereich der Baroper
Straße diskutiert, die schon in der Einwohnerfragestunde thematisiert wurde (s. TOP 2.1). Für die in nördlicher Richtung fahrenden Verkehrsteilnehmer bedeutet dies einen Umweg über die Universitätsstraße- Meitnerweg - Otto-Hahn-Straße - Vogelpothsweg. Diese Regelung ist erforderlich, um die sehr gefährliche fußläufige Benutzung der engen Dorfstraße zu entschärfen.

Die in der Einwohnerfragestunde seitens von Herrn Raulf vorgebrachte Beschwerde über die dort geplante Einbahnstraßenregelung für Autofahrer wiesen die Bezirksvertreter einmütig zurück. Sie wird für die Schulwegsicherung für absolut erforderlich gehalten.

Nach ausführlicher Diskussion nimmt die Bezirksvertretung die Ausführungen der Verwaltung mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der vorgestellten Basis weiterzuplanen. Sobald eine konkrete Planung vorliegt und ein Baubeschluss gefasst werden kann, bittet sie um erneute Vorstellung in der Bezirksvertretung.



4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

zu TOP 4.1:
Betreute Ausstellung einer übergreifenden künstlerischen Arbeit zum Thema „Hombruch und Kriegsende 1945“. Antrag auf Förderung im Rahmen der Kulturförderung.
- Eingabe in der Einwohnerfragestunde der Sitzung der BV Hombruch am 03.09.02 mit Datum 29.07.02 von Frau Gerhild Rose -
(siehe Beschluss zum TOP 4.1 der 36. Sitzung vom 08.10.2002).
- Kostenaufstellung für die Ausstellung „Christbäume“ von Frau Gerhild Rose vom 12.11.2002 -

Da dieser Antrag schon ausführlich in der Einwohnerfragestunde diskutiert wurde, lehnt die Bezirksvertretung nach kurzer Einführung durch den Bezirksvorsteher mit 15 Neinstimmen und 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) den Antrag der Eingeberin Gerhild Rose auf Förderung der Ausstellung im Rahmen der Kulturförderung ab.





5. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1:

Verwendung der Restmittel der Haushaltsstelle 000207187.0000 Vereins- und
Kulturförderung im Haushaltsjahr 2002
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 05.12.02 -

Dringlichkeitsentscheidung durch den Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch und ein weiteres Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Abs. 5 GO in Verbindung mit § 18 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

Verwendung der Restmittel der Haushaltsstelle 000207178.0000 Vereins- und Kulturförderung im Haushaltsjahr 2002:

1. Förderung von Umweltprojekten an der Gesamtschule Brünninghausen.
- Eingabe der Gesamtschule Brünninghausen, Herrn Stolzenberg, Projektleiter, vom 08.03.02
(s. TOP 4.9 der 37. Sitzung der BV-Hombruch am 12.11.02) -

2. Abschlagszahlung für das Parkhaus Barop.
Es wird folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen:
zu 1:
Die Eingabe auf Förderung von Umweltprojekten der Gesamtschule Brünninghausen vom 08.03.02 wird neu beschieden:
Der Gesamtschule Brünninghausen erhält zur Förderung von Umweltprojekten noch in 2002 eine Förderung im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung in Höhe von
800,00 €

Der Beschluss zu TOP 4.9 der 37. Sitzung der BV-Hombruch am 12.11.02 wird aufgehoben.

zu 2:
Die noch auf der Haushaltsstelle zur Verfügung stehenden Restmittel für das Jahr 2002 in Höhe von 1.959,68 € werden als Abschlagszahlung für das Parkhaus Barop verwendet.

Begründung:
Um die Haushaltsmittel der o. g. Haushaltsstelle noch im Haushaltsjahr 2002 für Maßnahmen verwenden zu können, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.

Nach Erläuterung der Dringlichkeitsentscheidung durch den Bezirksvorsteher und kurzer Diskussion genehmigt die Bezirksvertretung mit 18 Ja-Stimmen die Dringlichkeitsentscheidung.

zu TOP 5.2:

Mitteilung der Bürgerdienste zu Beschlüssen der BV-Hombruch vom 10.12.02 hinsichtlich der Dringlichkeitsentscheidung vom 16.09.02 zur Vorlage der Bürgerdienste zur Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im UA 0020 - Bezirksvertretungen,
1. Zwischenbericht vom 29.07.02, Drucksache Nr.: 03046-02.
Die Beschlüsse wurden wie folgt bearbeitet. Die unten fett markierten Anmerkungen erläutern die Änderungen oder bestätigen die Ausführung:
1. Dringlichkeitsentscheidung vom 16.10.2002 hinsichtlich Parkhaus Barop.

1. Parkhaus Barop:
Für das Parkhaus Barop wird ein Abschlag von 50 000 € für das Jahr 2002 aus folgenden Positionen zur Verfügung gestellt:
- Verwaltungshaushalt, Hochbau, abgerechnete Maßnahmen: 4 808,00 €
lt. StA 23 wurde der Betrag angewiesen
(s. Punkt 1.1.3 der Vorlage)

- Verwaltungshaushalt, Tiefbau, Haushaltsausgabereste: 29 236,18 €
lt. StA 66 sind nur 29.000 € angewiesen worden,
(s. Punkt 1.2.1 der Vorlage)

- Verwaltungshaushalt, Tiefbau, abgerechnete Mittel: 3 311,30 €
lt. StA 66 steht dieser Betrag nicht mehr zur
Verfügung, da sich die Maßnahme gegenüber
der ursprünglichen Planung verteuert hat.
(s. Punkt 1.2.3 der Vorlage)

- Verwaltungshaushalt, Tiefbau, freie Mittel: 12 644,52 €
Dieser Betrag wird durch StA 33 angewiesen
(s. Punkt 1.2.2 der Vorlage, Anteil von 114 297,22 €)
Gesamt: 50 000,00 €


2. Dringlichkeitsentscheidung von der Sitzung vom 08.10.2002 hat die BV Hombruch eine Aufteilung der Grünpflegemittel (Vertragspflege) wie folgt beschlossen:
Mit 17 Ja-Stimmen fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
die Haushaltsmittel über 246 596,06 € der Position 1.3.1 der Vorlage sind folgendermaßen zu verwenden:

· Deckung Parkhaus Barop 10 000,00 €
· Halde Gotthelf 20 000,00 €
· Vertragspflege der Grünpflege 216 000,06 €
Gesamt: 246 000,06 €

Der Amtsleiter der Kämmerei, Herr Wissmann, hat lt. Mail von Herrn Siebert entschieden, dass der Gesamtbetrag i. H. v. 246.000,06 € an den Eigenbetrieb EB 65 für die vertragliche Grünpflege zu überweisen ist. Restmittel stehen somit für die Halde Gotthelf und das Parkhaus Barop nicht zur Verfügung.
StA 33 erklärt sich jedoch in diesem besondern Einzelfall ausnahmsweise bereit, 10.000 € aus dem Budget des StA 33 für das Parkhaus Barop sicherzustellen.


Der Bezirksvorsteher erläuterte das Mail der Bürgerdienste. Danach stehen unter Punkt 1. der Dringlichkeitsentscheidung vom 16.10.2002 nur 46.452,52 € zur Deckung des Parkhauses Barop zur Verfügung.

Der Beschluss zu Punkt 2 der Dringlichkeitsentscheidung könne nicht ausgeführt werden, da die Gesamtsumme vertraglich in der Grünpflege gebunden ist. Die Bürgerdienste seien kulanterweise bereit, aus ihrem Budget 10.000 € für das Parkhaus Barop zur Verfügung zu stellen.
Damit stünde eine Deckung für das Parkhaus Barop aus den Punkten 1 und 2 in Höhe von 56.452,52 € zur Verfügung. Hinzu käme noch der Restbetrag aus der Haushaltsstelle 000207178.0000 Vereins- und Kulturförderung in Höhe von 1.959,68 € (s. vorigen TOP 5.1), so dass insgesamt für das Jahr 2002 der Betrag von 58.412,20 € für das Parkhaus Barop zur Verfügung stünde.

In der konträr geführten Diskussion äußerten die Bezirksvertreter, dass die Politiker entscheiden, und dass Beschlüsse nur seitens des Oberbürgermeisters aufgehoben werden können. Außerdem solle die Verwaltung die Bezirksvertretung grundsätzlich schriftlich darüber informieren, warum über die Mittel der „Vertraglichen Grünpflege“ seitens der BV nicht verfügt werden kann.

Nach Abschluss der Diskussion nimmt die Bezirksvertretung die Mitteilung der Bürgerdienste zu den Beschlüssen der BV-Hombruch vom 10.12.02 zur Kenntnis und fasst dazu mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:
Die Verwaltung möge der Bezirksvertretung schriftlich erklären, warum die Mittel aus dem Ansatz „Vertragliche Grünpflege“ nicht, wie seitens der BV beschlossen, zur Verfügung gestellt werden können.

6. Schule - unbesetzt

7. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

zu TOP 7.1:
Standardabsenkung/Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft.
Vorlage des Amtes für öffentliche Ordnung vom 06.11.02. Drucksache Nr.: 03563-02.
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden zum TOP 4.3: Standardsenkung/Reduzierung
des städtischen Streifenpersonals der Ordnungspartnerschaften vom 03.12.02 -

Nach Abschluss der Diskussion lehnt die Bezirksvertretung mit 18 Nein-Stimmen die Standardabsenkung/Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft in den Stadtbezirken ab. Sie bittet die Verwaltung um Mitteilung, welche und wie viele Strafdelikte in den Stadtbezirken stattgefunden haben.

zu TOP 7.2:
Kranzniederlegung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tag des Gedenkens für die Opfer des
Nationalsozialismus am 27. Januar für das Jahr 2003.
Vorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 22.11.2002.

Der Bezirksvorsteher informiert über die Kranzniederlegung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2003, 15:00 Uhr, an der Gedenkstelle am Marktplatz Hombruch. Die Gedenkansprache hält Frau Elisabeth Tillmann, die Leiterin der Dokumentationsstelle für Dortmunder Kirchengeschichte im Katholischen Centrum.

Die Bezirksvertretung fasst mit 18-Ja-Stimmen folgenden Beschluss: Die Kosten des Kranzes von bis zu 125 € sind aus den der BV-Hombruch zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Vereins- und Kulturförderung; Repräsentation (Haushaltsstelle 00020 7178.0000) zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 7.3:
Städtischer Saalbau „Parkhaus Barop“;
hier: Nutzungsvereinbarung (Mietvertrag), Genehmigung der Nutzungsentgelte, Betreiberkonzept.
Vorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 22.11.2002.

Der Bezirksvorsteher erläutert die folgende Vorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung
Hombruch zum städtischen Saalbau Parkhaus Barop.

„Beschlussvorschlag:
1. Nutzungsvereinbarung:
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt die Unterzeichnung der als Anhang beigefügten Nutzungsvereinbarung (Mietvertrag) durch die zuständigen Fachämter für den Saalbau Parkhaus Barop, Stockumer Straße 241, 44225 Dortmund.
Gleichzeitig werden für die Immobilienwirtschaft das Nutzungsentgelt einschließlich der Nebenkosten für die Dauer des Nutzungsverhältnisses aus Mitteln der Bezirksvertretung Hombruch bereitgestellt.

2. Genehmigung der Nutzungsentgelte:
Die BV-Hombruch genehmigt folgende seit 01.01.2002 erhobenen Nutzungsentgelte für das Parkhaus Barop.

Nutzungsentgelte seit 01.01.2002


Vereine/politische Parteien
Private Nutzung
Wintergarten
52,00 €
78,00 €
Foyer inkl. Theke
26,00 €
39,00 €
Küche
26,00 €
39,00 €

Saal inkl. sämtlicher Räume;
nur komplett anzumieten

Veranstaltungen ohne Eintritt
130,00 €
255,00 €
Eintritt bis 5 Euro
180,00 €
270,00 €
Eintritt bis 10 Euro
255,00 €
383,00 €
Eintritt über 10 Euro
410,00 €
615,00 €
Aufbau-/Abbautag
11,00 € pro Tag

Veranstaltungen über mehrere Tage
20 % Aufschlag pro Tag, maximal 50 % bis zu 1 Woche oder länger
50 % Aufschlag pro Tag
Dauernutzung
3,00 € pro Tag

Vor der Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 300,00 € zu hinterlegen.



3. Betreiberkonzept:
Die BV-Hombruch beschließt das Betreiberkonzept wie im Sachverhalt für den städtischen Saalbau „Parkhaus Barop“ dargestellt.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie Kosten gesenkt oder Einnahmen verbessert werden können.

Sachverhalt:
zu 1:
Nutzungsvereinbarung:

Seit 01.01.2001 ist die Kämmerei Eigentümerin des Saalbaus Parkhaus Barop. Sie bedient sich dabei der städtischen Immobilienwirtschaft und hat diese beauftragt, die Verwaltung der Saalbauten vorzunehmen.
Zwischen der städtischen Immobilienwirtschaft und den Bürgerdiensten (für die Bezirksvertretung) ist ein Nutzungsvertrag für den Saalbau Parkhaus Barop abzuschließen.
Das Liegenschaftsamt verlangt somit seit 2001 von der Bezirksvertretung Hombruch für das Parkhaus Barop Miete in Höhe der jährlich anfallenden Kosten für Nutzung einschließlich Nebenkosten.

Die Beträge für das Nutzungsentgelt und die Nebenkosten für die Jahre 2001 und 2002 hat die Bezirksvertretung Hombruch schon per Abschlagzahlung aus Mitteln der BV-Hombruch per Beschluss zur Verfügung gestellt.

Folgende in der Nutzungsvereinbarung genannten Druckwerke, die Grundlage für das Aufstellen der Nutzungsvereinbarung sind, können in der Geschäftsstelle der BV-Hombruch eingesehen werden:
- Leitfaden für Vereinbarungen,
- Regeln für Servicevereinbarungen,
- Rahmenorganisationsverfügung,
- Budgetregeln für das Immobilienmanagement

zu 2 und 3:
Betreiberkonzept und Genehmigung der Nutzungsentgelte:

„Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 05. April 2001 beschlossen:
Im Haushaltsjahr 2001 werden die Saalbauten Barop, Scharnhorst und Mengede in die Hoheit der zuständigen Stadtbezirke übertragen“.

Der Entwurf eines Betreiberkonzeptes und die ab 01.01.2002 gültigen Nutzungsentgelte wurden in der 24. Sitzung der Bezirksvertretung am 23.10.01 eingebracht. Die BV-Hombruch hat sich in mehreren Sitzungen damit beschäftigt, Ortsbesichtigungen durchgeführt und Sachverständige gehört.
Daraus ergibt sich zur Zeit folgender Sachstand, der in das nachstehende Betreiberkonzept einmündet:

1. Der städtische Saalbau Parkhaus Barop steht als öffentliche Begegnungsstätte den Vereinen, Interessengruppen und juristischen Personen vorrangig aus dem Stadtbezirk Hombruch und aus den übrigen Stadtbezirken Dortmunds zur Verfügung. Zusätzlich erfolgt eine kommerzielle Nutzung.

2. Die Einnahmen sind erhöht worden, indem grundsätzlich für jede Nutzung der Räumlichkeiten Entgelte erhoben werden. Die Nutzungsentgelte sind gestaffelt, damit die ortsansässigen Vereine finanziell in der Lage sind, auch künftig ihre Veranstaltungen dort durchzuführen.

3. Der Finanzstatus stellt sich derzeit so dar, dass rund 20 % der jährlichen Kosten (ca. 60 000 €) durch Einnahmen und Spenden gedeckt werden. Der Rest wird aus Mitteln der Bezirksvertretung Hombruch aufgebracht.
4. Durch die Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Stadtbahnbau wird der Betrieb des Parkhauses Barop gegenwärtig und in den nächsten Jahren beeinträchtigt.

5. Es sollte geprüft werden, durch welche Möglichkeiten Kosten gesenkt oder Einnahmen verbessert werden können.“

Nach Abschluss der konträr geführten Diskussion wird mit 18 Ja-Stimmen zu Punkt 1 der Vorlage „Nutzungsgenehmigung“ folgender Beschluss gefasst:
Die Nutzungsgenehmigung gilt als eingebracht. Mit der Fachverwaltung möchte die Bezirksvertretung im Februar 2003 noch offene Fragen klären. Die Bezirksvertretung stellt klar, dass das Bereitstellen der finanziellen Mittel für die Jahre 2001 und 2002 keine Anerkennung des jetzigen Bauzustandes ist. Auch die Festlegung, was zum Mietobjekt gehört und was Eigentum des Mieters ist, bleibt strittig. Das Parkhaus Barop wird außerdem nicht als mängelfreies Objekt betrachtet.

Den folgenden zwei Anträgen der SPD-Fraktion stimmt die Bezirksvertretung mit 18 Ja-Stimmen zu:
1. Antrag:
Nutzung des Parkplatzes des Parkhauses Barop durch Baufahrzeuge, Bauwagen, etc. des Stadtbahnbauamtes:
Nach der gültigen Sondernutzungsverordnung sind dem Stadtbahnbauamt dafür Kosten in Rechnung zu stellen, die dem Konto des Parkhauses Barop gutgeschrieben werden müssen. Wenn dies aus irgendeinem Grund nicht erfolgen kann, ist dies schriftlich zu begründen.

2. Antrag:
- Verkehrswidriger Zustand der Wege rund ums Parkhaus Barop:
Die Wege rund um das Parkhaus Barop sind in einem schlechten Zustand, stark verschmutzt und schlecht beleuchtet. Sie sind seitens der Verwaltung umgehend in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.

Nach Abschluss der Diskussion wird mit 18 Ja-Stimmen zu Punkt 2 der Vorlage „Genehmigung der Nutzungsentgelte“ folgender Beschluss mit den unten aufgeführten Änderungen und Ergänzungen gefasst:
Die Nutzungsentgelte werden wie seitens der Verwaltung vorgeschlagen genehmigt.
Folgende Änderungen sind einzuarbeiten:
- Rubrik „Veranstaltungen über mehrere Tage“: Sowohl Vereine/politische Parteien und
Privatnutzer zahlen ab dem 2. Tag 50 % Aufschlag.

- Für Informationsveranstaltungen der Fraktionen der Bezirksvertretung sowie der Verwaltung,
z. B. zum Flächennutzungsplan, INSEKT, werden keine Nutzungsentgelte erhoben.

- Ab dem 01.07.03 werden höhere Nutzungsentgelte erhoben. Vorschläge sind der
Bezirksvertretung seitens der Verwaltung zu unterbreiten. Die Mietinteressenten sind schon jetzt
darauf hinzuweisen.

Nach Abschluss der Diskussion wird mit 18 Ja-Stimmen zu Punkt 3 der Vorlage „Betreiberkonzept“ folgender Beschluss gefasst:

Das Betreiberkonzept gilt als eingebracht. Mit der Verwaltung ist Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, ob das Parkhaus Barop kostengünstiger betrieben werden kann.
8. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 8.1:
Umweltplan Dortmund – Ergebnisbericht.
Vorlage des Umweltamtes vom 10.09.2002. Drucksache Nr.: 03209-02
(Unterlagen siehe TOP 7.5 der 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.2002).

Der Amtsleiter des Umweltamtes, Herr Dr. Grote, stellt in der Bezirksvertretung den „Ergebnisbericht - Umweltplan Dortmund“ vor. Dabei geht er besonders auf Schwerpunkte des Stadtbezirkes zu den Themen Erhalte der restlichen Freiraumentwicklung, Naturschutzgebiete, Bodenverunreinigungen, Lärmimmisionen und Grundwassersicherung ein. Der vorliegende Umweltplan ist der ökologische Beitrag zur Stadtentwicklung der nächsten 20 Jahre.

Dr. Grote macht deutlich, dass der Umweltplan Dortmund, was die Rechtsverbindlichkeit betrifft, kein gesetzlich vorgeschriebenes Planungsinstrument ist. Er versteht sich als Arbeits-, Planungs- und Entscheidungshilfe für die tägliche Praxis, sowohl in der planenden Verwaltung als auch in der politischen Diskussion über räumliche Maßnahmen und Vorhaben.

Um diesen umfangreichen Umweltplan (400 Seiten, 29 Karten und Pläne) besser handhaben zu können, wird eine Zusammenfassung in Form einer übersichtlichen Broschüre erscheinen.
Dr. Grote bietet an, den Umweltplan in einer Informationsveranstaltung den Einwohner/-innen vorzustellen.

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis. Sie nimmt das Angebot des Umweltamtes an, nach der Vorstellung des Flächennutzungsplanes noch im ersten Quartal des Jahres 2003 eine Informationsveranstaltung dazu durchzuführen.
zu TOP 8.2:
Naturnahe Umgestaltung der Emscherzuflüsse im Stadtbezirk Hombruch.
- Mitteilung von 6/Dez vom 17.09.2002 zur Anfrage der SPD-Fraktion zum TOP 8.3
der 30. Sitzung der BV Hombruch vom 09.04.02 -
(Unterlagen siehe TOP 8.7 der 36. Sitzung der BV-Hombruch vom 08.10.2002).

Der Amtsleiter des Umweltamtes, Herr Dr. Grote, geht auf die grundsätzliche Fragestellung der Bezirksvertretung ein, welche Auswirkungen der Gewässerumbau der Emscherzuflüsse im Stadtbezirk Hombruch auf die Erholung und das Radfahren hat.

Im Gewässerumbau liegen große Erfahrungswerte vor. Danach zeigt es sich, dass alle Wasserläufe einen Erschließungsweg haben sollten, der auch bewandert werden kann. Die beidseitige Erschließung wird unter ökologischen Aspekten eher abgelehnt. Alle Maßnahmen werden der Politik in Planfeststellungsverfahren vorgestellt. Anregungen werden aufgenommen und fließen in die weiteren Planungen mit ein.

Es gibt verschiedene Projekte zur Renaturierung der Emscher. Das Landesvorhaben „Emscher Landschaftspark (ELP)“ hat zum Ziel, die Emscher von der Quelle bis zum Stadtausgang in der Gebietskulisse zu führen. Auch das Projekt „Fluss-Stadt-Land“ und der „Emscher Landschaftspark Fuß- und Radweg“ im Dortmunder Norden beeinflussen die Umgestaltung der Wasserläufe. Dieser Fuß- und Radweg soll von der Quelle bis zur Mündung durchgehend geführt werden. Im Stadtgebiet ist er 17 km lang, d. h. allerdings nicht, dass er immer unmittelbar am Gewässer entlang führt. Eine Einbindung der Wege an der Emscher und ihren Nebenflüssen in das bestehende Radwegenetz ist vorgesehen.

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Ausführungen von Herrn Dr. Grote zur Kenntnis.

zu TOP 8.3:
Vorstellung des Grünordnungsplanes
(siehe Beschluss TOP 8.2 der 34. Sitzung vom 03.09.2002).

Der Amtsleiter des Umweltamtes, Herr Dr. Grote, stellt in der Bezirksvertretung den „Grünordnungsplan“ für Menglinghausen-Süd anhand der Karte des Grünordnungsplanes für den Bereich vor. Dabei geht er besonders auf Fragen der Bezirksvertretung zur Erreichbarkeit des dortigen Kindergartens und Anbindung der Bushaltestelle ein. Bei der Bushaltestelle wird er prüfen lassen, ob eine Verbindung Hegemannsheide zur Menglinghauser Straße hin machbar ist.

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 8.4:
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße
westlich der Kirchhörder Straße in Dortmund-Hombruch.
Bebauungsplan Hom 270.
Antragsteller: Behr + Partner GmbH, Im Heiligen Feld 17, 58239 Schwerte
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.11.2002. Drucksache Nr.: 03554-02 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) mit folgender Anmerkung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Die Bezirksvertretung Hombruch bemängelt, dass vor Anhörung in der Bezirksvertretung Hombruch der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schon einen Beschluss zu der Vorlage gefasst hat. Sie bittet darum, dass zukünftig die festgelegte Reihenfolge der Behandlung in den Gremien eingehalten wird.


zu TOP 8.5:
Benennung einer neuen Straße in DO-Kirchhörde (1040. projektierte Straße)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.10.2002. Drucksache Nr.: 03474-02 -
(siehe Beschluss TOP 7.7 der 34. Sitzung vom 03.09.02).

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die BV-Hombruch wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Die 1040. projektierte Straße soll „Corvarastraße“ heißen.





zu TOP 8.6:
Mobilfunk in Dortmund – Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen.
- Vorlage des Umweltamtes vom 17.10.2002. Drucksache Nr.: 02902-02 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.



zu TOP 8.7:
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260
Peter Hille-Straße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das
Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.11.2002. Drucksache Nr.: 03596-02 –

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Bündnis90/Die Grünen) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.



zu TOP 8.8:
Vertragliche Grünpflege, Pflege des öffentlichen Grüns, im Stadtbezirk Hombruch.
hier: Genehmigung der Objektlisten für die Jahre 2003/2004
(siehe Beschluss TOP 5.2 b der 37. Sitzung vom 12.11.02).

Der Bezirksvorsteher informiert die Bezirksvertretung darüber, dass die Objektlisten seitens der Bezirksvertretung genehmigt werden müssen. Es sei seitens der Verwaltung zugesagt worden, Änderungen bei der Pflege auch im Laufe des Jahres anmelden zu können.

Nach Abschluss der Diskussion fasst die Bezirksvertretung mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:
Die seitens der Verwaltung vorgelegten Objektlisten für die Jahre 2003 und 2004 werden genehmigt. Die Behindertenwerkstätten sollen für den Stadtbezirk Hombruch weiter eingebunden werden. Der gewohnte Standard auf Spielplätzen - das Zurechtrücken von Bänken, das Zusammenkehren von Sand und das Auffüllen der Sandkästen - soll auch zukünftig gewährleistet sein.
Zu einer der nächsten Sitzungen ist ein Vertreter der EDG einzuladen, um die Reinigung von Baumscheiben und anderer Flächen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu klären.




9. Mitteilungen

zu TOP 9.1:
Querungshilfen auf der Menglinghauser Straße.
- Beschluss BV-Hombruch vom 18.09.2001, TOP 7.1-
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.11.2002 zur Kenntnis und fasst mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluss mit drei Prüfaufträgen an die Verwaltung und einer Erinnerung auf Einrichtung einer Querungshilfe:

Die Verwaltung möge die Maßnahme Querungshilfen auf der Menglinghauser Straße
zeitnah umsetzen.

Außerdem möge sie prüfen,
- ob an der Gustav-Korthen-Allee und „Am Sturmwald“ Zebrastreifen eingerichtet werden können.
- ob der Fahrradweg an der Menglinghauser Straße bis zur Hausnummer 110 weitergeführt werden
kann. Er ist in Höhe der Kreuzung der Menglinghauser Straße/Imckebank nicht vorhanden.

Weiterhin erinnert die Bezirksvertretung an den Beschluss der BV eine Querungshilfe Zeche-Kaiser-Friedrich-Straße/ Kreuzung Menglinghauser Straße einzurichten.


zu TOP 9.2:
Verkehrssituation in der Dahmsfeldstraße.
- Beschluss zu TOP 7.6 der 30. Sitzung am 09.04.2002 -
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.11.2002 zur Kenntnis und fasst mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (Bündnis90/Die grünen) folgenden Beschluss mit einer Nachfrage an die Verwaltung:

Die Mitteilung widerspricht einer Aussage eines Mitarbeiters des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr bei einem Ortstermin zur Verkehrssituation in der Dahmsfeldstraße am 24.05.2000 mit der Ortsunion Kirchhörde, dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr, vertreten durch Herrn Brockmeier, und Bürgerinnen und Bürgern. Damals sei zugesagt worden, dass die Einrichtung von Parkbuchten zügig umgesetzt würde. Die Bezirksvertretung bittet um Stellungnahme.


zu TOP 9.3:
Verbindungsweg von der Uferstraße zur Schönaustraße.
- Eingabe des Herrn Klaus Breitmeier -
- Beschluss TOP 6.1 der 20. Sitzung der BV Hombruch vom 22.05.2001 -
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.11.2002 zur Kenntnis.


zu TOP 9.4:
Bauvorhaben: Vogelpothsweg (Gehweg mit Fußgängerüberweg) in Dortmund-Barop.
- Baubeendigungsanzeige des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Baubeendigungsanzeige des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.11.2002 zur Kenntnis.

zu TOP 9.5:
Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 45.
- Beschluss zu TOP 7.4 der 30. Sitzung am 09.04.2002 -
- Mitteilung von 6/Dez vom 11.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung von 6/Dez vom 11.11.2002 zur Kenntnis und fasst mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (Bündnis90/Die Grünen) folgenden Beschluss:

Die unter Punkt 1 aufgeführten Angaben, dass erst ab 3 dB (A) das menschliche Ohr eine Lärmerhöhung zu registrieren in der Lage sei, werden seitens der Bezirksvertretung bezweifelt. Sie bittet um Stellungnahme.

zu TOP 9.6:
Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr 10/02 und 11/02,
lfd. Nr. 42– 46:
· 1 Platanus acerifolia 38 und 43 cm, Olpetalstraße (gegenüber Nr. 152/ 154)
- Sturmschäden
· Fagus sylvatica 95 und 58 cm, Hellerstraße (Böschung gegenüber Nr. 104)
- pflanzliche Krankheiten
· 1 Ahorn, Stockumer Straße/Ardeystraße
(Verbindungsweg Ardeystr.-Fridtjof-Nansen-Str.) - pflanzliche Krankheiten
· 1 Buche, Am Rombergpark 71 (auf dem alten Betriebshof des ehemaligen Grünflächenamtes an der Grundstücksgrenze zur B 54) - pflanzliche Krankheiten
· 1 Traueresche, Stockumer Straße (gegenüber Stadtwerke) - pflanzliche Krankheiten

Die BV-Hombruch nimmt die Baumfällanträge des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr 10/02
und 11/02, lfd. Nr. 42– 46 zur Kenntnis.

10. Anträge

zu TOP 10.1:
Schulwegsicherung entlang der Bahntrasse Hellerstraße.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2002 -

Mit 18 Ja-Stimmen, beschließt die BV-Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.02:

Im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn (Gleisschotterarbeiten) wurden entlang der Bahntrasse Hecken und Bäume in einem Bereich von 20 Metern entfernt, um mit schwerem Gerät den Gleisbereich erreichen zu können. Die Arbeiten sind nunmehr seit längerer Zeit abgeschlossen, doch die vorhandene Lücke wurde nicht wieder geschlossen. Da die Bahngleise etwa höhengleich mit dem Gehweg verlaufen, besteht die Gefahr, da es sich um einen stark genutzten Schulweg handelt, dass Kinder auf die Bahngleise geraten.
Die Deutsche Bahn wird gebeten, den Bereich entlang der Bahntrasse Hellerstraße wieder zu bepflanzen und bis zu diesem Zeitpunkt den Bereich entsprechend zu sichern.

zu TOP 10.2:
Veränderung der nördlichen Begrenzung der Baumscheibe südlich vom Zugang zu den
Häusern Hagener Straße 412 – 418.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2002 -

Mit 18 Ja-Stimmen, beschließt die BV-Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.02:

Das Fahrzeug (s. Bild des Antrages) parkt an der südlichen Seite des Zuganges zu den Häusern Hagener Straße 412 - 418. Bei Verlängerung der Kantensteinlinie Richtung Baumscheibe führt diese durch die eingefasste Baumscheibe. Fahrzeuge, die dort parken, fahren häufiger durch den bepflanzten Teil dieser Baumscheibe. Das führt zur Beschädigung der Begrünung.

Die Verwaltung wird gebeten, die Baumscheibe so abzuändern, dass eine Bepflanzung durch herausfahrende Fahrzeuge nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.


zu TOP 10.3:
Ergänzung der Abpfostung an der Ecke Mergelteich-/Hagener Straße.
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2002 -

Mit 18 Ja-Stimmen, beschließt die BV-Hombruch den folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.02:

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Abpfostung an der Ecke Mergelteichstraße/Hagener Straße so zu ergänzen, dass es auf dem Gehweg unerlaubt parkenden Fahrzeugen wenigstens nicht mehr möglich ist, gleich vom Gehweg aus in den Kreuzungsbereich einzufahren. Es wäre zu prüfen, ob die durchzogene Linie hinter der Kreuzung in der Mergelteichstraße nicht in eine durchbrochene Linie verändert werden könnte, damit die sechs Stellplätze an der Giebelseite des Geschäftshauses Mergelteichstraße/Hagener Straße. einfacher zu erreichen bzw. zu verlassen sind.

Begründung:
Volksbank, Blumengeschäft, Apotheke und Bäckerei werden stark frequentiert, so dass die Parksituation bei den wenigen Stellplätzen an der Giebelseite des Hauses chaotisch ist. Die Leute parken auf dem kombinierten Fuß/Radweg in der Hagener Straße und auf dem breiten Gehweg in der Mergelteichstraße, sowie in der Haltebucht der Linien 449 und 450 (Richtung Stadt bzw. Hombruch).Sie behindern den Busverkehr und auch die Fußgänger erheblich, insbesondere die vielen gehbehinderten Menschen aus den Seniorenheimen, die zur Apotheke und zur Arztpraxis gehen. Letztere sind auch durch die Schäden im Pflaster der Privatfläche gefährdet.




11. Anfragen

zu TOP 11.1:
Nutzung des ehemaligen Kabellagers der Telekom an der Hagener Straße gegenüber der
Spissenagelstraße.
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.11.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die folgende Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.10.02 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten:

Die Bezirksvertretung bittet um Auskunft, wie das ehemalige Kabellager der Telekom an der Hagener Straße gegenüber der Spissenagel Straße derzeit genutzt wird.
Gibt es einen Nutzung für "Fahrsicherheit Ruhr" (Lkw-Kraftfahrertraining)? Wenn ja, mit welchen Auflagen ?



Hans Semmler Thorsten Rückert Silvia Hollmann-Schiek
Bezirksvorsteher BV-Mitglied Schriftführerin