Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:10 - 20:30 Uhr
Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 78 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:

Rm Hovermann CDU

Rm Drabig SPD
Rm Starke SPD

Rm Wilken Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus




Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl

StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper

LStRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler
















Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 30.01.2003



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Wahl des/der Beigeordneten für das Rechts- und Ordnungsdezernat

2.2 Familien-Projekt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03758-03)

2.3 Überbauung Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03890-03)

2.4.a) Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund


2.4.b) Übertragung von Aufgaben des Rates auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Investitionsprojekt: IP 57 - Ostenberg Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03412-02)

3.2 Änderung der "Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grunewaldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst vom 11.12.1990"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03683-02)


3.3 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03586-02)

3.4 Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule
hier: Anbau des Fachklassentraktes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03518-02)

3.5 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03790-03)

3.6 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Fortführung des Quartiermarketing

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03730-02)

3.7 Bauleitplanung;
131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215
- Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: Entscheidung über Anregungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Satzung
über Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03775-03)

3.8 Bauleitplanung;
vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 141
- Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beifügung der Begründung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03831-03)

3.9 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Auftaktpräsentation im Jahre 2003 in Dortmund und Fortsetzung des Projektes
bis 2006

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03822-03)



3.10 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über Anregungen und Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03826-03)

3.11 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111, Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 "Bodelschwingher Straße" und Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
hier: I. Beschluss zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes
Mg 111
II. Beschluss zur Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des BebauungsplanesMg 111n vom 23.05.1991
III. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mg 157 "Bodelschwingher Straße"
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
V. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03845-03)

3.12 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Halbzeitbewertung und prozessbegleitende Evaluation

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03834-03)

3.13 Stadterneuerung;
Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
-Erhöhungsbeschluss-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03887-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüro Nordstadt"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03805-03)

4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2001

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03829-03)

4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Errichtung eines Proteom-Kompetenz-Zentrums" (PKZ)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03792-03)





5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik;
hier: erste Auswertung der Umsetzung zum Jahresende 2002

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03791-03)

6.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
hier: "Teilprojekt Zuverdienst"
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03581-02)



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

8.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Programmschwerpunkt 3: Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen
Maßnahme 3.2.: Förderung der Schulen als Orte der Integration
Projekte: 3.2.1 Elterncafes
3.2.2 Schülerclubs

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03716-02)

8.2 Gesetzliche Änderungen bei der Lernmittelfreiheit und der Schülerbeförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03811-03)

8.3 Medienentwicklungsplan 2003 - 2008 für die Schulen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03280-02)

8.4 Robert-Schuman-Berufskolleg, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost
hier: Sanierung der Pavillonanlagen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03846-03)







9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03852-03)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03854-03)

10.3 Cross-Border-Leasing
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03944-03)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

1.1 Osterfeuer/Brauchtumsfeuer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03748-03)

11.2 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03922-03)

11.3 Neuberufung eines kommunalen Vertreters in den Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03911-03)

11.3 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Ratsmitglieds Manfred Jostes für die Berufung als Vertreter der Stadt Dortmund duch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 b LuftVG

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03902-03)

11.4 Ersatzwahl für die Vertretung der Stadt Dortmund in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft
und Verbandsversammlung des Lippeverbandes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03879-03)


12. Anfragen

12.1 Anfrage des Linken Bündnisses mit der Bezeichnung "Cross-Border-Leasing"
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 03933-03)

12.2 Anfrage Rm Münch mit der Bezeichnung "Mangelhafte Koordination zwischen Fundbüro und Polizei"
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 03934-03)

12.3 Anfrage Rm Münch mit der Bezeichnung "Erstellung einer Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren"
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 03935-03)

12.4 Anfrage zur Ratssitzung am 06.03.2003
Videoüberwachung an Jugendfreizeitstätten und Skateranlagen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)

(Drucksache Nr.: 03953-03)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.10 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.
N i e d e r s c h r i f t

über die 33. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund,
am 06.03.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:10 - 20:30 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 78 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.



An der Sitzung nahmen nicht teil:

Rm Hovermann CDU

Rm Drabig SPD
Rm Starke SPD

Rm Wilken Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus




Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl

StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper

LStRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler
















Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 30.01.2003



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Wahl des/der Beigeordneten für das Rechts- und Ordnungsdezernat

2.2 Familien-Projekt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03758-03)

2.3 Überbauung Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03890-03)

2.4.a) Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund


2.4.b) Übertragung von Aufgaben des Rates auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Investitionsprojekt: IP 57 - Ostenberg Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03412-02)

3.2 Änderung der "Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grunewaldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst vom 11.12.1990"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03683-02)


3.3 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03586-02)

3.4 Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule
hier: Anbau des Fachklassentraktes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03518-02)

3.5 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03790-03)

3.6 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Fortführung des Quartiermarketing

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03730-02)

3.7 Bauleitplanung;
131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215
- Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: Entscheidung über Anregungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Satzung
über Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03775-03)

3.8 Bauleitplanung;
vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 141
- Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beifügung der Begründung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03831-03)

3.9 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Auftaktpräsentation im Jahre 2003 in Dortmund und Fortsetzung des Projektes
bis 2006

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03822-03)



3.10 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über Anregungen und Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03826-03)

3.11 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111, Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 "Bodelschwingher Straße" und Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
hier: I. Beschluss zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes
Mg 111
II. Beschluss zur Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des BebauungsplanesMg 111n vom 23.05.1991
III. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mg 157 "Bodelschwingher Straße"
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
V. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03845-03)

3.12 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Halbzeitbewertung und prozessbegleitende Evaluation

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03834-03)

3.13 Stadterneuerung;
Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
-Erhöhungsbeschluss-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03887-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüro Nordstadt"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03805-03)

4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2001

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03829-03)

4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Errichtung eines Proteom-Kompetenz-Zentrums" (PKZ)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03792-03)





5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik;
hier: erste Auswertung der Umsetzung zum Jahresende 2002

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03791-03)

6.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
hier: "Teilprojekt Zuverdienst"
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03581-02)



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

8.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Programmschwerpunkt 3: Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen
Maßnahme 3.2.: Förderung der Schulen als Orte der Integration
Projekte: 3.2.1 Elterncafes
3.2.2 Schülerclubs

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03716-02)

8.2 Gesetzliche Änderungen bei der Lernmittelfreiheit und der Schülerbeförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03811-03)

8.3 Medienentwicklungsplan 2003 - 2008 für die Schulen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03280-02)

8.4 Robert-Schuman-Berufskolleg, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost
hier: Sanierung der Pavillonanlagen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03846-03)







9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03852-03)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03854-03)

10.3 Cross-Border-Leasing
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03944-03)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

1.1 Osterfeuer/Brauchtumsfeuer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03748-03)

11.2 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03922-03)

11.3 Neuberufung eines kommunalen Vertreters in den Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03911-03)

11.3 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Ratsmitglieds Manfred Jostes für die Berufung als Vertreter der Stadt Dortmund duch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 b LuftVG

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03902-03)

11.4 Ersatzwahl für die Vertretung der Stadt Dortmund in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft
und Verbandsversammlung des Lippeverbandes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03879-03)


12. Anfragen

12.1 Anfrage des Linken Bündnisses mit der Bezeichnung "Cross-Border-Leasing"
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 03933-03)

12.2 Anfrage Rm Münch mit der Bezeichnung "Mangelhafte Koordination zwischen Fundbüro und Polizei"
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 03934-03)

12.3 Anfrage Rm Münch mit der Bezeichnung "Erstellung einer Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren"
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 03935-03)

12.4 Anfrage zur Ratssitzung am 06.03.2003
Videoüberwachung an Jugendfreizeitstätten und Skateranlagen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)

(Drucksache Nr.: 03953-03)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.10 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.




1. Regularien

zu TOP 1.1

Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Kräft (SPD) benannt.




zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde um den Punkt

3.14 Regionalverband Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO und Bitte um Stellungnahme
(CDU-Fraktion)

erweitert.


Dem Rat der Stadt lagen weiterhin eine Reihe von Dringlichkeitsanträgen zur Tagesordnung vor. Hierbei verständigte man sich zunächst, die Dringlichkeitsanträge hinsichtlich des Irak-
Konflikts zu behandeln.

Vor Behandlung der genannten Dringlichkeitsanträge wies OB Dr. Langemeyer daraufhin,
dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates mehrheitlich darauf ver-
ständigt habe, diese Dringlichkeitsanträge nicht in die Tagesordnung aufzunehmen, da es
sich nicht um eine kommunale Angelegenheit handele.

a) Dringlichkeitsantrag von Rm Münch mit der Bezeichnung "Resolution für eine
friedliche Lösung des Irak-Konflikts"


Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung
zu Protokoll:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen,

angesichts der drohenden Kriegsgefahr im Irak sollte auch der Rat der Stadt Dortmund einen kleinen Beitrag zum Erhalt des Weltfriedens leisten und eine Resolution gegen einen Krieg in Irak fassen, wie dies ja auch bereits vom Dortmunder Ausländerbeirat gefordert worden ist. Denn im Kriegsfall wären auch wir in Dortmund massiv davon betroffen, sei es durch terroristische Anschläge oder durch Abziehen von Polizisten aus der Verbrechensbekämpfung in Dortmund zum Objektschutz jüdischer und amerikanischer Einrichtungen. Folgenden Resolutionsentwurf könnten wir heute beschliessen:

"Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, in ihrem Bemühen um eine friedliche Lösung des Irak- Konfliks nicht nachzulassen und lehnt einen Krieg im Irak und eine Beteiligung deutscher Soldaten dabei ab."


Die Dringlichkeit ist aufgrund der gespannten Lage gegeben.
Sie wissen selbst, die amerikanische Regierung und ihr Säbelrassler Busch macht massiv Druck. Ich denke; wir sollten heute uns an das Votum der US-amerikanischen Städte anschließen.

Es ist noch früh genug, bevor vielleicht schon in den nächsten Tagen oder Wochen die ersten Bomben fallen. Ich bitte hier zunächst einzeln darüber abzustimmen."



Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, den Linken Bündnisses sowie der Stimme
von Rm Münch die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages in die Tagesord-
nung ab.


b) Dringlichkeitsantrag des Linken Bündnisses mit der Bezeichnung "Resolution
Cities for Peace"


Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit zum o. a. Antrag erklärte seitens des Linken Bündnisses Rm Keller, dass die Bundesregierung zwar einen militärischen
Einsatz im Irak ablehne, diese aber durch ihr Handeln in den letzten Monaten letzt-
endlich die momentanen Kriegsvorbereitungen unterstütze. Insofern halte Rm Keller
(Linkes Bündnis) es für dringend geboten, dass sich der Rat der Stadt mit dieser
Angelegenheit auseinandersetze.


Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch
die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung ab.


c) Dringlichkeitsantrag des Ausländerbeirates mit der Bezeichnung "Resolution
für eine friedliche Lösung der Situation im Irak"


Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch
die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung ab.


Des weiteren wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass der Rat der Stadt über die
Aufnahme folgender Dringlichkeitsanträge von Rm Münch zu entscheiden hat:

- Einrichtung eines Bürgerstreifendienstes "Bürger schützen Bürger"
- Politisches Sparsignal durch Reduzierung des Ratsmitglieder um 6 Personen
- Videoüberwachung zum Schutz städtischer Einrichtungen von Einbrüchen

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit der o. a. Anträge gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Das Thema Sicherheit ist in Dortmund ein Stiefkind und die kriminelle Wirklichkeit lesen wir jedenTag in der Zeitung. Und deshalb möchte ich Sie bitten, da der Herr
Oberbürgermeister ja prinzipiell von mir keine Vorschläge auf die Tagesordnung
nimmt, dass wir diesen Vorschlag per Dringlichkeit auf die Tagesordnung nehmen:
Die Einrichtung eines Bürgerstreifendienstes und die Videoüberwachung zum Schutz*
städtischer Einrichtungen von Einbrüchen.

Der andere Punkt ist in der Tat ebenfalls wohl nicht dem Oberbürgermeister und seiner politischen Partei genehm. Der Rat kann sich als politisches Sparsignal
ebenfalls beschränken. Er kann sich selbst um 6 Ratsmitglieder reduzieren.
Auch das sollte endlich einmal im Rat besprochen werden. Vielleicht haben Sie
ja auch die Möglichkeit, dass auch ich mich unter den 6 dann wegfallenden Rats-
mitgliedern befinde, so dass ich künftig hier nicht mehr sitze. Aber das kriegen Sie
erst dann hin, wenn wir hier offen darüber diskutieren und deshalb bitte ich, diesen
Tagesordnungspunkt auch hier im Rat zu behandeln."


OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass er sich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rates der Stadt an die für ihn verbindlichen Vorschriften halte, insofern lasse er auch den Rat darüber entscheiden, ob die genannten Angelegenheiten auf die Tagesordnung kommen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Münch sowie
Rm Stanko (DVU) die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages mit der Bezeichnung "Einrichtung eines Bürgerstreifendienstes - Bürger schützen
Bürger -" ab.

- Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die
Aufnahme des Dringlichkeitsantrages mit der Bezeichnung "Politisches
Sparsignal durch Reduzierung der Ratsmitglieder um 6 Personen" ab.

- Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch und
Rm Stanko (DVU) die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages mit der Bezeich-
nung "Videoüberwachung zum Schutz städtischer Einrichtungen vor Ein-
brüchen" ab.


Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass die DVU vorgeschlagen habe, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den
Punkt
"Bau von türkischen Veranstaltungssälen in Eving" zu ergänzen.


OB Dr. Langemeyer machte darauf aufmerksam, dass der Ältestenrat die Auffassung vertreten habe, dass diese Thematik durch die Behandlung in der Bezirksvertretung ausreichend gewürdigt und damit eine Behandlung im Rat der Stadt nicht Notwen- dig sei.

Dagegen vertrat seitens der DVU Rm Stanko die Auffassung, dass seiner Ansicht nach eine Behandlung im Rat der Stadt dringend erforderlich sei, um den ge- nannten Bau von Veranstaltungssälen zu verhindern.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages mit der Bezeichnung "Bau von türkischen Veranstaltungssälen in Eving" ab.

Des weiteren verständigte sich der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von
Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion darauf die Tagesordnung um den Punkt

7.1 Dringlichkeitsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
03.03.2003 mit der Bezeichnung "Musikhochschulstandort Dortmund"

zu erweitern.


Abgesetzt wurden mit Zustimmung des Rates die Punkte

3.3 Änderung Nr. 1 des B-Planes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
(Drucksache Nr.: 03586-02)

6.1 Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik
(Drucksache Nr.: 03791-03).

Außerdem machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass der Ältestenrat sich mit Mehrheit dafür ausgesprochen habe, den Tagesordnungspunkt

2.1 Wahl des/der Beigeordneten für das Rechts- und Ordnungsdezernat
(Drucksache Nr.: 03942-03)

entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion von der Tagesordnung abzusetzen.


Hierauf erwiderte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), dass aufgrund der öffentlichen Behandlung dieser Thematik es der Klarheit dienen würde, wenn diese Angelegenheit durch eine Beschlussfassung des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages, das Rechts- und Ordnungsdezernat zum gegen- wärtigen Zeitpunkt nicht zu besetzen, ordnungsgemäß zum Abschluss gebracht würde.


Dagegen erklärte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse, dass eine Behandlung dieser Angelegenheit nach Auffassung seiner Fraktion nicht mehr erforderlich sei, da es
bekanntermaßen nicht gelungen sei, sich auf einen entsprechenden Bewerber(in)
zu verständigen.


Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus sowie der Stimme von Rm Münch dem Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2003, den Punkt

2.1 Wahl des/der Beigeordneten für das Rechts- und Ordnungsdezernat
(Drucksache Nr.: 03942-03)

von der Tagesordnung abzusetzen, zu.


Unter Einbeziehung der og. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.



zu TOP 1.4

Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 30.01.2003

Bei Stimmenthaltung von Rm Stanko (DVU) genehmigt der Rat der Stadt einstimmig die Niederschrift über die 32. Sitzung des Rat der Stadt Dortmund am 30.01.2003.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Wahl des/der Beigeordneten für das Rechts- und Ordnungsdezernat
(Drucksache Nr.: 03942-03)


Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 2.2
Familien-Projekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03758-03)

Die Diskussion zum o. a. Tagesordnungspunkt machte hinsichtlich der Thematik "Offene Ganz-
tagsschulen" deutlich, dass vom Grundsatz her im Rat der Stadt ein großer Konsens hin- sichtlich dieser Angelegenheit bestehe.

Die zum Teil recht kontrovers geführte Diskussion machte aber auch deutlich, dass die Meinungen zwischen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat-
haus einerseits sowie der CDU-Fraktion andererseits teilweise divergieren, was letztend-

lich durch die entsprechenden Anträge deutlich wurde.

So vertraten u. a. Rm Diekneite (SPD) und Rm Frebel (CDU) die Auffassung, dass es durch den gemeinsam vorgelegten Antrag in Ergänzung zum Verwaltungsvorschlag gelungen sei, mit begrenzten Ressourcen ein qualitativ sinnvolles Angebot zu schaffen.


Für die CDU-Fraktion erläuterte nochmals Rm Knieling die Standpunkte der von der CDU-Fraktion am 19.12.2002 und 19.02.2003 vorgelegten Anträge, durch die u. a.
eine notwendige Definition von Qualitätsstandards erfolge und durch die erforder-
liche Verfahrensregelungen hinsichtlich der Auswahl der Grundschulen festge-
schrieben werde.

Kritisch setzte sich außerdem Rm Knieling (CDU) mit dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus auseinander, durch
den seiner Auffassung nach bereits "Bekanntes" zusammengefasst werde.

Da die Punkte 1 bis 8 des genannten Antrages die Intention der CDU-Fraktion in dieser Sache wiedergeben, könne man diesen Punkten auch zustimmen.


Ablehnen dagegen werde man den Punkt 9 des gemeinsamen Antrages, da man der Auffassung sei, dass diese Aufgabe, so wie man dies auch beantragt habe, durch eine
Familienagentur wahrgenommen werden sollte.


Im weiteren Verlauf der Diskussion gab OB Dr. Langemeyer zu der o. a. Angelegenheit folgende Erklärung ab:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

es ist eigentlich ein schöner Vorgang, wenn bei einem Familienprojekt Vaterschaftsfragen den größten Teil einer Debatte bestimmen. Aber dabei ist es natürlich auch gut zu erken-
nen, dass vom Grundsatz her in diesem Haus ein großer Konsens besteht, nämlich die
gesellschaftliche Aufgabe der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewältigen, gemein- sam angegangen wird und dass mit einer großen Übereinstimmung. Dafür bin ich dankbar.

Zunächst aber noch einmal ein paar Hinweise zu den verschiedenen Abläufen.
Herr Hengstenberg, Ihre Erinnerung an die Dezember-Sitzung ist nicht ganz komplett. Die Vorlage der Verwaltung, die ja als Haushaltsvorlage auf den Weg gebracht worden ist, ist beschlossen worden. Sie wurde von der Verwaltung nicht zurückgezogen und sie musste auch beschlossen werden, weil wir die entsprechenden Haushaltsvermerke - vor allen Dingen mit der Deckung - im Haushaltsbeschluss mit verankern mussten. Aber das ist im Grunde auch zweitrangig.

Die konzeptionelle Debatte hat wesentlich früher begonnen. Beispielsweise im Haushalts-
sicherungskonzept mit dem Baustein, mindestens in jedem Stadtbezirk ein Angebot von ganztägiger Betreuung in den Grundschulen sicherzustellen. Und das habe ich mit meinem Kollegen Pogadl, wenn ich mich recht erinnere, 2000 auf den Weg gebracht. Das ist eine Debatte, die schon sehr lange geht. Und auf der Grundlage der damaligen Debatte habe ich auch frühzeitig das Gespräch mit der Landesregierung gesucht und mit dem Landtag. Ich habe mich eigentlich sehr darüber gefreut, dass die Ideen, die wir hier in Dortmund dis-
kutiert haben, frühzeitig auch von der Landespolitik aufgegriffen wurden und ich hatte die
Gelegenheit bei vielen Gesprächsrunden im Landtag dabei zu sein, wo die Grundlagen auch mit formuliert wurden, die heute zum Erlass des Landes geführt haben.













Nun, meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht über Einzelheiten der Anträge sprechen. Aber ein paar grundsätzliche Botschaften sind mir doch ganz wichtig. Zunächst einmal freue ich mich darüber, dass hier in diesem Raum nicht das passiert, was ich gegenwärtig in anderen Gremien erlebe; vor allen Dingen im Deutschen Städtetag. Da wird das Thema "Ganztagsbetreuung" allein auf die Finanzierungsdebatte reduziert und da wird eine ordnungspolitische Debatte daraus, anstatt über die Frage zu reden, in welcher Art und Weise komme ich in der Sache weiter. Ich bin froh darüber, dass wir hier über die Sache reden und über die Qualität. Und in der Tat haben wir den gemeinsamen Anlass, heftig darüber zu streiten, wie wir zu einer besseren Qualität der Betreuung in den Schulen
kommen.

Das wird kein Weg sein, den man mit einem Beschluss am grünen Tisch sofort erledigt, sondern das wird ein langer Erprobungsweg sein, wo viele beteiligte Akteure sich auf den Weg machen, den besten Weg zu suchen. Deswegen ist auch mein dringender Ratschlag an die weiterführende Debatte in den Fachausschüsse, jetzt nicht einfach nur an formale Standards denken, sondern ein bisschen mehr Vertrauen zu schenken. Auch das Vertrauen an die Leistungsfähigkeit von Lehrerinnen und Lehrern, in die Verantwortungsbereitschaft der Eltern, in die Mitwirkungsmöglichkeit von Schülern und anderen Beteiligten im Schulgesche- hen.

Wir diskutieren nicht ohne Grund im Schulwesen gerade die Frage, ob durch das Konzept der selbstständigen Schule auch Reformkräfte im Schulwesen freigesetzt werden können. Dann sollten wir, wo wir auch in einer Debatte sind, Standards abzubauen, eigentlich auch die Chancen der Entwicklung sehen. Deswegen hoffe ich, dass wir von den verschiedenen Bei-
spielen, die sich in Dortmund entwickeln werden, weitere Impulse bekommen auf den Weg zur jeweils besten Lösung. Ein lebendiger Austausch ist mir dort viel wichtiger als ein Ver-
waltungspapier, das beim ersten Mal genau aufschreibt, was im Detail dort zu geschehen hat.

Und genau vor dem Hintergrund ist für mich ganz wichtig, dass die einzelne Schule Antrag-
steller sein muss. Sie muss das pädagogische Konzept entwickeln, sie muss die Akteure finden, die in die Zusammenarbeit einsteigen. Da ist es ganz hilfreich, wenn die Regiestellen, die wir in der Stadt eingerichtet haben, Hilfestellung geben. Aber sie sollen Hilfe geben. Hilfe zur Selbsthilfe. Sie sollen keine Vorschriften erlassen und sie sollen den Leuten nicht vorsagen,
was sie zu tun haben.

Ich glaube, wenn wir darauf vertrauen, dass das Engagement vor Ort der eigentliche Träger ist, dann können wir noch mehr frei setzen, was wir sonst frei setzen würden. Denn auch das ist für mich völlig klar: Das, was gegenwärtig an finanziellen Mitteln adressiert worden ist, sowohl von der Landesebene wie auch von unserer kommunalen Ebene, das reicht nicht aus, um all das zu machen, was man fachlich und sachlich vernünftig finden könnte. Natürlich wäre es besser, wir hätten mehr Lehrerinnen und Lehrer. Natürlich wäre es besser, wir hätten mehr Erzieherinnen und Erzieher, natürlich wäre es besser, wir könnten mehr festes Personal damit hineinbringen. Gar keine Frage. Aber genauso wichtig finde ich es, dass wir die Elternschaft zum Mitwirken einladen, dass wir auch viele Akteure an diese Aufgabe mit heranführen, die auch Aufgaben übernehmen können, obwohl sie nicht zum Kreis der notwendigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen.











Das neue Dortmund ist das schnelle Dortmund - das habe ich ja immer wieder gern gesagt. Und das ist keine Tatsachenbeschreibung - man nutzte dies als einen Anspruch. Ich habe hier gesagt, wir müssen hier schneller sein als andere Städte, damit wir unseren Vorsprung, den wir auch in der öffentlichen Wahrnehmung haben, auch ausnutzen können. Ich freu mich darüber, dass wir hier bei diesem Thema ganz weit die Nase vorn haben. Dass viele andere Städte auf unser Dortmunder Beispiel gucken und sich abgucken, wie man das denn so angeht. Ich ärgere mich natürlich über jeden Verzögerungspunkt, der gegenwärtig entsteht, z. B. bei den 4 Mrd. aus Bundesmitteln.

Der Bund hat keine originäre Zuständigkeit für die Ganztagsschulen. Wenn trotzdem das gesellschaftliche Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dort ernst genommen wird und 4 Mrd. in den Bundeshaushalt in die Planung eingestellt werden, dann hoffe ich auch darauf, dass die Bundesländer dies sehr schnell und zügig umsetzen. Da finde ich es dann ausgesprochen bedauerlich, dass die Verwaltungsvereinbarung, die die Ministerin vorge- schlagen hat, von den CDU/CSU-geführten Ländern vom Grundsatz her abgelehnt wird. Ich hoffe sehr, und entsprechende Signale habe ich, das zumindest das Land Nordrhein-West- falen die Verwaltungsvereinbarung unterschreiben wird. Auch wenn die anderen Bundes- länder nicht mitziehen wollen. Ich jedenfalls kann von dieser Stelle nur appellieren, dass die Landesregierung sehr schnell dafür sorgt, erstens, dass die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben wird und zweitens, dass wir sofort gesagt bekommen, in welcher Art und Weise wir das Geld auch sofort bekommen können. Denn wenn wir die Plätze schnell einrichten wollen, dann müssen wir auch die entsprechenden Baumaßnahmen frühzeitig
auf den Weg bringen und dürfen hier nicht weitere Zeit verlieren.


Das zweite Stichwort, meine Damen und Herren, ich erwarte auch vom Land Nordrhein-Westfalen einiges. Ich erwarte, dass hier keine neue Bürokratien ent-
stehen, die ein umständliches Überprüfen pädagogischer Konzepte zur Folge haben, sondern ich erwarte vom Land Nordrhein-Westfalen, dass genau wir auf der ört-
lichen Ebene zunächst mal der Grundsatz Vertrauen gilt. Ein Vertrauen auf die ört-

liche Gestaltungskraft, dass ein Schulträger wie die Stadt Dortmund in der Lage ist, mit
den Akteuren im Schulgeschehen gemeinsam etwas Gutes auf den Weg zu bringen.

Dann kann man ja sicherlich in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren mal sehen, welche Ergebnisse erzielt worden sind. Ist das, was erreicht worden ist, zufriedenstellend. Dann kann man in eine weitere Qualifizierungsdebatte einsteigen. Ich fände es angemessen.


Nun zum Thema Dortmund: Herr Knieling, ich finde es auch richtig, die Ganztagsbetreuung bedarfsgerecht auszuweiten. Aber wir müssen irgendwo anfagen. Wir müssen in dem Bereich anfangen, wo wir es am dringlichsten haben und das ist im Augenblick der Bereich der Kinder unter drei Jahren. Und der Bereich der Kinder, die sich in der Grundschule befinden. Dort fehlen die entsprechenden Angebote. Wir haben eben noch nicht so viele Möglichkei- ten in diesem weiterführenden Bereich.

Wir müssen diese Dinge schrittweise von unten nach oben aufbauen, weil natürlich auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Stück Verlässlichkeit gehört. Wer sich frühzeitig entscheidet, Beruf mit Familie zu verbinden, der muss natürlich für seine eigene berufliche Planung nicht irgendwo eine Lücke erwarten dürfen, sondern er muss sich darauf verlassen können, dass auf der ganzen Strecke das Angebot entsprechend ausgebaut wird. Und deswegen bin ich nicht nur dafür, dass wir beim Familien-Projekt die Landespolitik auf- nehmen und die offene Ganztagsgrundschule realisieren. Ich bin auch dafür, dass wir konsequent das Thema unter drei angehen, dass wir uns im Bereich Kindergarten ausbreiten und dass wir dann Schritt für Schritt, wenn wir die anderen Dinge geschafft haben, auch daran gehen, uns bedarfsgerecht aufzustellen.




Das wird aber noch viel Zeit und Aufwand erfordern und wird nicht heute zu meistern sein. Ich denke, wir sind heute mit der Debatte gemeinsam auf dem richtigen Weg. Je mehr Gemein-
samkeit wir zu diesen Themen erzielen können, umso besser ist es für unsere Stadt."


Nach weiterer Diskussion fasste der Rat letztendlich folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgende Anträge

der CDU-Fraktion vom 19.12.2002 sowie 19.02.2003 ab:

a) Antrag der CDU-Fraktion vom 19.12.2002:

Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordert zusätzliche Anstrengungen. Hierzu bedarf es dreier Bausteine:
- Betreuung in Grundschulen,
- Betreuung in weiterführenden Schulen
- Betreuung im heimischen Umfeld.

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erstellen, das sich an den folgenden Bausteinen orientiert. Anschließend ist dies im Schulausschuss und im KJA zur Beratung und Beschlussfassung vorzustellen.


I. Grundschulbetreuung


a) Grundsätze und Inhalte:

Die Betreuung in Grundschulen soll auf den normalen Schulunterricht aufbauen aber nicht zu einer Umstellung auf einen Ganztagsunterricht führen.
Die Schulkinder sollen von montags bis freitags zwischen 07:30 Uhr und 17:00 Uhr in der Grundschule betreut werden.
An den üblichen Schulunterricht - der heute bereits vielerorts mit Hilfe von Elternvereinen und Initiativen im Rahmen der "verlässlichen Schule" zwischen
8 bis 13 Uhr stattfindet - soll sich eine gemeinsame Mittagsverpflegung anschließen. Grundsätzlich soll hierbei auf Catering-Systeme zurückgegriffen werden, nur im Ausnahmefall sollen bereits vorhanden Kücheneinrichtungen zur Vorbereitung vor Ort genutzt werden.


In der folgenden unterrichtsfreien Zeit soll den Kindern dann eine qualifizierte Betreuung, beginnend mit einer obligatorischen Hausaufgabenbetreuung unter pädagogischer Aufsicht, angeboten werden. Da die Betreuung von Kindern eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft darstellt, sollen bei den weiteren Betreuungsangeboten auch gesellschaftliche Gruppen mit einbezogen werden,
die sich bereits heute mit der Kinderbetreuung beschäftigen. So sollte in Kooperation mit den ortsansässigen Vereinen Sportangebote gemacht, in Verbindung mit den Bezirksjugendheimen Aktionen durchgeführt und gemeinsam mit der Musikschule eine weitergehende musikalische Erziehung (Erlernen eines Instrumentes) angeboten werden.


Besonders wichtig ist, dass in Bereichen mit fühlbarem Ausländeranteil auch eine gezielte Sprachqualifikation für die ausländischen Schüler (deutsch und die jeweilige Muttersprache) offeriert wird. Die Deutschkurse sollen jedoch auch offen sein für deutsche Schulkinder mit Sprachschwierigkeiten.



b) Räumliche Ausstattung

Das Angebot kann nicht im wesentlichen in Klassenräumen abgewickelt werden. Es muss mindestens eine Situation für einen Speisenraum, eine Situation für Gruppentrennung und ein kind- und jugendgerechter Bereich für unstrukturierte Freizeit geschaffen werden. Die Nutzung bestehender Sportanlagen in den Nachmittagsstunden in Kooperation mit den Vereinen vor Ort ist vorzusehen.

c) Finanzierung

Bundes- und Landesregierung haben übereinstimmend den Ausbau des Angebots zu ihrem Vorrangprojekt erklärt und die Finanzierung zugesagt. Nur wenn diese Bundes- und Landesmittel auch tatsächlich gezahlt werden, ist eine entsprechende Finanzierung ausreichend gewährleistet. Die Bundesregierung hat zugesagt, über
den Zeitraum der nächsten vier Jahre einen Gesamtbetrag von 1 Mrd. Euro pro anno für den investiven Bereich zur Verfügung zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Dortmund davon einen jährlichen Betrag von 8 bis 10 Mio. Euro für diesen Zweck abrufen kann. Allein aus kommunalen Mitteln können weder die notwendigen Umbauten noch die Personalkosten für die pädagogischen Hilfskräfte finanziert werden.


Die Personalkosten für die pädagogische Betreuung, wie z.B. die Hausaufgabenhilfe und -überwachung, sowie für die Sprachförderkurse sind vom Land NRW zu übernehmen.

Aus jugendpflegerischen Mitteln sind die Kosten für den Aufsichtsbereich und eventuelle Mehrkosten im Bereich der Vereins/Musikschulbetreuung zu erbringen.

Ein Elternbeitrag für dieses Angebot soll in der Höhe und nach den Regeln, wie sie bereits heute für Horte bestehen, erhoben werden.

d) Bemessung und zeitlicher Ablauf:



Die Initiative beginnt in 2003. In jedem Jahr sollen in vier Stadtbezirken Grundschulen aufgebaut werden. Ziel ist es, in jedem der Dortmunder Stadtbezirke ein Angebot nach diesem Konzept für die Familien machen zu können.

e) Betreuung während der Ferien:

Damit für die Eltern eine Verlässlichkeit in der Betreuung gewährleistet werden kann, ist es erforderlich, auch in den Schulferien der Kinder, rund die Hälfte der Betreuungs- kapazitäten aufrechtzuerhalten, wie es bereits jetzt in den Kindergärten und -tagesstätten der Fall ist. Die Betreuung während der Ferien ist auch an den weiterführenden Schulen sicherzustellen.

II. Betreuung in weiterführenden Schulen



Eine Ganztagsbetreuung für Schüler der Sekundarstufen I und II wird derzeit in Dortmund zwar vielerorts gefordert, ist aber auf das Angebot der Gesamtschule beschränkt. Diese Einschränkung des Angebotes ist in Zukunft nicht mehr hinnehmbar. Die individuellen Begabungen der Kinder sollen zukünftig auch in den individuellen Schulformen des gegliederten Schulwesens gefördert werden.




Daher sollen ab dem Jahr 2004 in den weiterführenden Schulformen nach und nach für je drei Stadtbezirke eine Hauptschule, eine Realschule und ein Gymnasium auf Ganztagsbetreuung umgestellt werden, wobei möglichst eine gute Lage zum öffentlichen Nahverkehr anzustreben ist, da die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, die Schulen selbständig zu erreichen.

Bei den weiterführenden Schulen soll entsprechend der Leistungskraft der Kinder der schulische Aspekt während der Betreuungszeit verstärkt werden. Anders als im Grund- schulbereich soll hier ein Ganztagsunterricht angestrebt werden.

III. Betreuung im heimischen Umfeld

Individualität wird in unserer Gesellschaft groß geschrieben. Das Angebot für Kinder- betreuung sollte in Dortmund hierauf Rücksicht nehmen. Die Anmeldezahlen für Kindergartenplätze legen die Annahme nahe, dass es eine Anzahl von Familien gibt, die die Betreuung ihrer Kinder in heimischer Umgebung der in einer Schulgruppe vorziehen. Auch diesen Eltern und Elterngruppen sollte man entgegenkommen und ihnen durch Hilfestellung die Betreuung ihrer Kinder vereinfachen.

Bereits heute besteht hierfür ein Angebot, das durch Kirchengemeinden und Träger- organisationen getragen wird. Diese Angebote sollen zukünftig zentral beworben werden. Die Stadt Dortmund richtet hierzu im Jugendbereich eine Stelle ein, die die Werbung betreibt und an die sich interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden können, um Informationen zu den bestehenden Angeboten zu erhalten.

Darüber hinaus wird bei DoDi eine "Familienagentur" eingerichtet. Von dort werden Aufsichtskräfte mit geprüfter Zuverlässigkeit und mindestens einfacher Qualifikation ausgeliehen an Elterninitiativen und Familien zwecks Kinderbetreuung.




Hier soll ein besonders günstiges Angebot für den Zusammenschluss Alleinerziehender zu Aufsichtsgemeinschaften kreiert werden. Diese Gruppe wird durch Veränderungen des Steuerrechts (reduzierte Abzugsfähigkeit der Betreuungskosten) besonders benachteiligt; diese spezielle Benachteiligung von Alleinerziehenden soll hierdurch wenigstens teilweise kompensiert werden.

Durch die Wiedereinführung der Steuerfreiheit für "haushaltnahe Beschäftigungen" (ehemaliges 630,-DM-Gesetz) eröffnen sich hier zumindest Teilverdienstmöglichkeiten und ein Arbeitsmarktbereich könnte aus dem Bereich der Schwarzarbeit in legale Strukturen überführt werden.
Natürlich sollen auch die freien Wohlfahrtsverbände und Organisationen ebenfalls auf Personal der "Familienagentur" zurückgreifen können, um ihr Angebot abzurunden oder personelle Engpässe zu vermindern.

b) Antrag der CDU-Fraktion 19.02.2003

Die Auswahl der Grundschulen in den einzelnen Bezirken erfolgt in fünf Schritten:

1. Die Stadt Dortmund als zuständiger Schulträger informiert alle Grund-
schulen der jeweiligen Bezirke über das Bewerbungsverfahren, die
-bedingungen und die besonderen Voraussetzungen.

2. Die Grundschulen werden gebeten, nach Abstimmung mit ihren Mit-
wirkungsorganen ein Votum zur Ganztagsbetreuung abzugeben.
Grundschulen, die sich für die Durchführung einer Ganztagsbe-
treuung bewerben, erarbeiten ein dem Erlass des Landes NRW
zur Ganztagsbetreuung entsprechendes Konzept, welches von
der Schulkonferenz beschlossen wird. Bei der Erstellung des Be-
treuungskonzepts werden sie intensiv durch die Regiestellen in
den Bezirksverwaltungsstellen unterstützt.

3. Der Beschluss der Schulkonferenz wird der Schulverwaltung zur
Überprüfung übermittelt. Die Schulverwaltung nimmt dabei eine
Bewertung der jeweils pro Stadtbezirk eingegangenen Konzepte
vor und schlägt der Politik eine Reihenfolge der Schulen zur Er-
öffnung des Ganztagsbetreuungsbetriebes vor.

4. Die Entscheidung, welche Schule in den jeweiligen Bezirken im
Ganztagsbetreuungsbetrieb geführt wird, trifft der Schulausschuss
nach Anhörung der jeweiligen Bezirksvertretung.

5. Entsprechend der Entscheidung des Schulausschusses, macht der
Schulträger bis zum 31.05.2003 von seinem Vorschlagsrecht gegen-
über der Bezirksregierung Arnsberg Gebrauch und stellt die notwen-
digen Anträge

2. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.02.2003 fasst der Rat
der Stadt folgenden Beschluss:

In der Ratssitzung am 6.3.2003 steht eine Beschlussfassung über das Dortmunder Familienprojekt an. Es sollen zunächst über die bereits bestehenden Angebote hinaus weitere Ganztagsangebote im Primarbereich geschaffen und qualifiziert werden.

Darüber hinaus sollen insbesondere auch die Angebote für



- Kinder von 0-3 Jahren
- die Ganztagsbetreuung für Kinder im Alter von 3-6 Jahren
- und die bestehenden Angebote für Schüler der Sekundarstufe I

ausgeweitet werden.

Mit dem Erlass des Landes vom 12.2.2003 sind nunmehr die Rahmenbedingungen für die Einrichtung von offenen Ganztagsschulen im Primarbereich vorgelegt worden.

Auf dieser Grundlage sollen in die weitere Ausgestaltung des Familienprojektes folgende Punkte einfließen:



Grundsätze/Inhalte

Die offene Ganztagsschule bietet in einem pädogogischen Gesamtkonzept Bildung, Erziehung und Betreuung. Sie verbindet Unterricht, unterrichtser-
gänzende Förderung, außerunterrichtliche Angebote aus Sport, Musik und Kultur sowie Freizeitangebote zu einem ganzheitlichen System und wird damit den differenzierten Bedürfnissen und Förderbedarfen der Kinder gerecht.


Die beteiligten Schulen fühlen sich einem integrierten Betreuungskonzept verpflichtet, das Teamverständnis der verschiedenen Professionen, ein gemeinsames Erziehungskonzept sowie eine systematische Verbindung von Betreuung und Unterricht voraussetzt.

Die Schulen weisen die Bereitschaft zur Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnern auf und wollen ein stadtbezirkbezogenes Verbundsystem erreichen.

Sie sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen und eine größere Selbstständigkeit anzustreben.


Rahmenbedingungen

Offene Ganztagsgrundschulen in Dortmund erhalten verlässliche fachliche und organisatorische Standards. Die personelle Ausstattung wird durch hauptamtliche Fachkräfte und pädagogisch geeignete Mitarbeiter(innen) erfolgen.

Die Raumsituation ist so auszurichten, dass alle Ziele, wie Mittagsverpflegung, offene Angebote am Nachmittag, Hausaufgabenbetreuung, Ferienbetreuung, Sport-, Spiel- und Freizeitangebote problemlos organisiert werden können.


Kooperationspartner/Elternbeteiligung

Es gilt, die Trägervielfalt, die sich im Rahmen von Schuljugendarbeit und bei den bereits bestehenden Betreuungsangeboten bewährt hat, zu erhalten. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege einbezogen werden.

Die Regiestellen in den Stadtbezirken erarbeiten in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und unter Einbeziehung der Eltern abgestimmte Konzepte für ein bedarfsgerechtes, stadtteilbezogenes Angebot. Sie werden bereits bestehende Initiativen fachlich unterstützen.


Verlässlichkeit

Dortmunder Ganztagsgrundschulen bieten eine verlässliche Betreuung, die sich am individuellen Bedarf orientiert und

- den zeitlichen Betreuungsumfang
- die Mittagsverpflegung
- die Nachmittagsangebote
- die Ferienbetreuung
- die räumliche Situation

regelt. Bis eine flächendeckende Versorgung mit Ganztagsangeboten erreicht ist, müssen schulbezirksübergreifende Lösungen gefunden werden.


Finanzierung

Der Erlass legt eine Bezuschussung von 2/3 durch das Land fest. Zur Finanzierung des kommunalen Anteils von 1/3 können Elternbeiträge bis zu 100 Euro herangezogen werden. Der Bund wird sich mit seinem 4 Mrd. Euro -Programm überwiegend an Investitionskosten beteiligen.

Für Elternbeiträge wird es in Anlehnung an die Regelungen des GTK eine sozial gestaffelte Regelung geben.

Bei der Umsetzung der "Prioritätenliste Schulbau" sind die notwendigen Erweiterungsmaßnahmen für Ganztagsbetrieb zu berücksichtigen. Die Bundesmittel sind zielgerichtet und ausschließlich für Investitionen im Ganztagsbereich zu verwenden.


Umsetzungsschritte

Um vorgenannte Ziele zu erreichen, wird die Verwaltung aufgefordert,

1. ein Modell mit vergleichbaren organisatorischen Rahmenbedingungen für die offene Ganztagsgrundschule zu entwickeln,

2. den erforderlichen Finanzbedarf darzustellen,

3. Kriterien für eine Standortauswahl der Schulen innerhalb eines Stadtbezirkes zu erarbeiten, die sich an der räumlichen Situation, an sozialen Gesichtspunkten, dem örtlichen Bedarf, einer breiten Angebotsvielfalt und dem persönlichen Engagement vor Ort orientieren sollen,

4. angemessene Formen der Elternbeteiligung sicherzustellen,

5. einen Vorschlag für sozial gestaffelte Elternbeiträge in Anlehnung an das GTK zu erarbeiten,

6. den möglichen Finanzierungsaufwand für bauliche Erweiterungs- und Ergänzungsmaßnahmen zu ermitteln,




7. Die Projekte im Rahmen von Schuljugendarbeit und andere Modelle sind kontinuierlich weiterzuentwickeln und in ein dauerhaftes Konzept für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern nach der Grundschulzeit zu integrieren.

8. es ist ein Konzept für die Ganztagsbetreuung für Kinder von 0-3 Jahren und für die Kinder von 3-6 Jahren zu entwickeln. Dabei ist die Konzeption der altersgemischten Gruppen zu berücksichtigen. In dem Zusammenhang wird gebeten, die Übertragung von städtischen Kindertageseinrichtungen an freie Träger und Elterninitiativen zu überprüfen.

9. In Zusammenarbeit mit dem VFFR (Verein zur Förderung der Frauener- werbstätigkeit im Revier) und anderen in Frage kommenden Trägern sollen die Angebote der Tagesmütterbetreuung in Dortmund ausgebaut und qualifiziert werden. Dazu ist die Einrichtung einer Dienstleistungsagentur für diesen Bereich in Dortmund zu prüfen.

Entsprechende Vorschläge sind rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfristen in die politischen Gremien (Bezirksvertretungen, Ausschüsse, Rat) zur Beratung und Beschlussfassung zu geben.

3. Verwaltungsvorlage vom 14.01.2003

Unter Einbeziehung des unter Punkt 2 beschlossenen Antrages beschließt der Rat der Stadt die Umsetzung des Familien-Projektes Dortmund.



Anschließend wurde die Behandlung des Punktes 2.4 a) und b) vorgezogen.





zu TOP 2.4 a)
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03918-03)

zu TOP 2.4 b)
Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
(Drucksache Nr.: 03895-03)


Die Verwaltungsvorlagen zu den o. a. Tagesordnungspunkten wurden von
OB Dr. Langemeyer in den Rat der Stadt eingebracht.

Hierbei machte er deutlich, dass die durch die Neuordnung der Kommunalverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen erforderlich gewordene Neufassung der Hauptsatzung, der Ge-
schäftsordnung sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen durch die ent- sprechenden Verwaltungsvorlagen, die am 01.02.2001 in den Rat der Stadt eingebracht
worden sind, umgesetzt wurde.

Neben dem rechtlich notwendig gewordenen Änderungsbedarf der genannten Vor- schriften wurden in diesen Entwürfen Änderungen vorgenommen, die rechtlich als notwendig erschienen bzw. die die Effizienz der Gremienarbeit verbesserten. Außerdem wurden die verwaltungsinternen Vorschläge zur Stärkung der Bezirksvertretungen um-
gesetzt.

Die anschließenden Beratungen dieser Angelegenheit in den Bezirksvertretungen machten jedoch deutlich, dass die Fraktionen zunächst ausreichend Zeit benötigten, sich intern mit diesen Angelegenheiten zu befassen.

Die daraus resultierenden Ergebnisse und Vorschläge wurden anschließend in einem inter-
fraktionellen Arbeitskreis abschließend beraten und bewertet. Die entsprechenden Arbeits-
ergebnisse liegen nun - so OB Dr. Langemeyer - in Form einer Synopse vor.

Weiterhin wies er in seinen Ausführungen daraufhin, dass zwischenzeitlich der Beschluss des Rates vom 23.03.1979, durch den Aufgaben des Oberbürgermeisters im bauordnungsbe-
hördlichen Bereich auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen übertragen

worden sind, überarbeitet wurde.

Wesentlich hierbei sei, dass an dieser Stelle die Chance genutzt wurde, eine Reihe von Ent-
scheidungen, die bisher vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffen wurden, nunmehr auf die örtlich zuständigen Bezirksvertretungen zu übertragen.



Vorausgesetzt, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.05.2003 dem Verwaltungs-
vorschlag folge, würde nach Auffassung von OB Dr. Langemeyer hierdurch ein weiterer wesentlicher Baustein zur Stärkung der Bezirksvertretungen umgesetzt werden.










Hierzu gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Ich kann diese Vorlage nur mit schärfster Missbilligung zur Kenntnis nehmen, denn Einzel-
mitglieder im Ausschuss, Einzelmitglieder in den Bezirksvertretungen werden durch diese Vorlage quasi entmündigt. Sie haben keine Möglichkeit mehr, Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Ich gehe nicht und will meine Bedeutung nicht unterschätzen, dass das vielleicht extra gemacht wird, damit ich im Ausschuss nichts mehr stellen kann.

Dies ist nicht im Sinne des geänderten Kommunalwahlgesetzes, das ja durch Wegfall der
5 %-Hürde extra dafür Sorge trägt, dass eben jetzt vermehrt auch Einzelmitglieder in den
Räten sind. Herr Oberbürgermeister, wenn Sie von Effizienz sprechen, heißt das in vielen
Fällen für Sie einfach nur, Ratsmitglieder und einzelne Bezirksvertreter mundtot zu machen.
Und deshalb kann ich also hier diese Vorlage, die ja heute nur eingebracht wird, nur auf das
Schärfste missbilligen. Auch wenn Sie von der Stärkung der Bezirksvertretung sprechen:
Genau das gleiche! Einzelmitglieder, die mit 5 % in die Bezirksvertretung gewählt worden
sind, theoretisch auch so eine Art Fraktionsstatus ab 5 % haben müssten, werden eben-
falls hier mundtot gemacht. Diese Vorlage stärkt letztendlich nur die Ausschussvorsitzenden
und die Bezirksvorsteher, die nach wie vor genauso wie Sie es jetzt bereits mit mir im Rat tun,
nach Gutsherrenart entscheiden können, was sie auf die Tagesordnung nehmen, wenn sie
den Einzelmitgliedern gesonnen sind oder nicht. Deshalb werde ich im späteren Verfahren diese Vorlage ablehnen und bitte, meine Ausführungen dazu auch zu Protokoll zu nehmen."


Anschließend begrüßte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Frebel die nun vorliegenden Vorschläge des interfraktionellen Arbeitskreises, in dem es seiner Einschätzung nach gelungen sei, durch eine konstruktive Zusammenarbeit vernünftige Kompromisse hin-
sichtlich der Neufassung der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund dem Rat der Stadt zu unterbreiten.


Die beiden o. a. Verwaltungsvorlagen wurden zur weiteren Beratung in die zu beteiligenden Bezirksvertretungen überwiesen.

Es ist beabsichtigt, die Beschlussfassung hierüber in der Sitzung des Rates der Stadt am 22.05.2003 herbeizuführen.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16:35 Uhr bis 17:05 Uhr für eine Pause unterbrochen.




zu TOP 2.3
Überbauung Hauptbahnhof
(Drucksache Nr.: 03890-03)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus setzte sich Rm Schneckenburger zum wiederholten Male kritisch mit der Thematik "Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes" auseinander. In ihren Ausführungen machte sie deutlich, dass man nach Auffassung ihrer Fraktion in den vergangenen Monaten aus den verschiedensten Gründen der Bahnhofs- überbauung defakto nicht näher gekommen sei.

Von daher habe ihre Fraktion auch beantragt, in Konsequenz der Beschlussfassung des Rates der Stadt vom 11.07.2002 die Bahn AG aufzufordern, ihre Bereitschaft zur Realisierung eines Bahnhofsneubaus bis 2006 zu bestätigen und vorhandene Planungen vorzulegen.

Außerdem brachte sie zum Ausdruck, dass die CDU-Fraktion bedauerlicherweise offen- sichtlich nicht bereit sei, die Konsequenzen aus dem genannten Beschluss des Rates vom 11.07.2002, der schließlich von der CDU-Fraktion damals initiiert wurde, mitzutragen.


Auf Seiten der CDU-Fraktion nahm Rm Jostes zu der og. Thematik Stellung und verdeutlichte dabei den Standpunkt seiner Fraktion in dieser Angelegenheit.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion gebe es derzeit keine triftigen Gründe, aus dem Projekt "Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes" auszusteigen. Vielmehr sei es nach Auf-

fassung der CDU-Fraktion zielgerichteter, wenn ab sofort monatlich über die Ziel- und Zeit-
planung sowie den Fortschritt des Planungs- und Genehmigungsstandes für das genannte

Projekt im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, so wie man dies auch be-
antragt habe, berichtet werde. Hierdurch könne seiner Meinung nach erreicht werden, dass dieses bedeutsame Projekt angemessen politisch begleitet werde.

Außerdem wies Rm Jostes (CDU) Bezug nehmend auf die Äußerungen von
Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) daraufhin,
dass seit der genannten Beschlussfassung des Rates der Stadt am 11.07.2002
seiner Ansicht nach das genannte Projekt wesentliche Fortschritte gemacht habe
und die CDU-Fraktion von daher nach wie vor an diesem Projekt festhalte.



Anschließend nahm OB Dr. Langemeyer zu der o. a. Thematik Stellung.

Hierbei machte er deutlich, dass das Modell des neues Dortmunder Hauptbahnhofes
auf der gerade stattgefundenen Immobilienmesse MIPIM in Cannes, bei den Besuchern
auf sehr großes Interesse gestoßen sei und dass die Vertreter des portugisischen Investors gegenüber Interessenten immer wieder deutlich gemacht haben, dass der Fortgang dieses Projektes planmäßig verlaufe.

Um so mehr zeige er sich verwundert - so OB Dr. Langemeyer weiter -, dass hier vor Ort immer wieder, besonders von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Versuch unter-
nommen werde, dieses stadtbedeutsame Projekt in Misskredit zu bringen.









Nachdem OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt nochmals verdeutlicht hatte, welche Aufgaben bei diesem Projekt der Investor Sonae, die Deutsche Bahn AG bzw. die Stadt Dortmund habe, legte er dem Rat der Stadt ausführlich dar, was alles seit dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus angesprochenen Ratsbeschluss vom 11.07.2002 von der beteiligten Projekt-Partnern an Verfahrensschritte auf den Weg gebracht worden ist.

Insofern zeigte sich OB Dr. Langemeyer zuversichtlich, dass es auch zu einer Realisierung dieses Projektes komme.



Weiterhin nahmen StD Fehlemann sowie StR Sierau zu der o. a. Thematik Stellung:

Die entsprechenden Ausführungen sind nachfolgend wiedergegeben:

Rede StD Fehlemann
"Sehr geehrte Damen und Herren,

Landeszuwendung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden, Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Los 20", das war
unsere Aufgabe
.1999 hat die Stadt Dortmund eine Ausbauanmeldung für den Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof vorgelegt, damals mit Anmeldungskosten (nicht Antragskosten!) von ca. 18. Mio. DM.Danach wurde das Projekt ein anderes und wir haben dann mit Schreiben vom 26.09.2002 die Kostenschätzung zum Umbau und zur Erweiterung der Stadtbahnanlagen aktualisiert auf 27,5 Mio. Euro. 23 Mio. der für den Umbau und Erweiterung der Stadtbahnstation angemeldeten Mittel waren nur für die Bahnsteigerweiterung geplant. Es gab noch keine Optionen für "rechts und links" oder "nach Westen oder nach Osten". Das 3do entwickelte sich weiter. Erste Planungen zum Metrorapid wurden uns ebenfalls bekannt. Darauf hin haben wir in den letzten 3 Monaten mit unseren Ingenieuren die Planung soweit entwickelt, dass erstens die Bahnsteige erweitert werden können und zweitens Verknüpfungsanteile geplant wurden, um einen "Rundgang" zu ermöglichen. D.h. also, einmal ist die alte Stadtbahnverteiler- ebene, die ja heute nur eine Verbindung zum DB Fußgängertunnel im Süden hat, jetzt auch im Norden angebunden. Man kann jetzt also in einem "Quadrat laufen" und die kürzeste Verbin- dung dadurch wählen. Hieraus ist ebenfalls mit allen Unterlagen am 27.02. ein endgültiger Finanzierungsantrag geworden. Weil uns da alle Rahmenbedingungen bekannt waren, die auf die Stadtbahn treffen oder auch umgekehrt die Rahmenbedingungen, die von der Stadtbahn nach oben ausgingen.

Diesen Antrag haben wir selbstverständlich in mehreren Schritte gemeldet. Ein Hauptziel war - das haben wir immer gesagt -, dass unsere Zahlen aus Oktober belastbar waren. Wir haben jetzt folgendes der Regierung gemeldet: Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahn- hof, Bahnsteigerweiterungen einschl. von Verknüpfungsanteilen. Die Verknüpfungsanteile sind die Anteile im Süden - hier wird die Treppenanlage vollkommen umgestaltet mit Aufzügen, Roll- treppen etc. - und im Norden auch etwas vergleichbares. Die Systemskizze ist drüben in den Plänen auch sichtbar. Wir haben vor, nächste Woche im Stadtentwicklungsausschuss die Gesamtplanung, Herr Oberbürgermeister, in Gänze vorzustellen. Gleichzeitig haben wir aber der Regierung mitgeteilt, dass wir sämtliche Vorsorgemaßnahmen jetzt aufgerechnet haben, d.h. wir können ein drittes und viertes Gleis bauen, d.h. aus den beiden Seitenbahnsteigen können Mittelbahnsteige werden. Dieses ist meiner Ansicht nach noch mit der Regierung abzustimmen, auch mit den Stadtwerken sind wir im Gespräch. Es gibt kaum einen Bahnhof in Deutschland, der heute noch eine zweigleisige U-Bahn-Anlage unter sich hat.






Wenn Sie nach Düsseldorf fahren, wenn Sie nach Hannover fahren, wenn Sie nach Stuttgart fahren, die ähnliche Umsteigebezie- hungen haben, meine Damen und Herren, ist hier neben dem verkehrlichen Wert auch vielleicht ein repräsentativer und funktionaler Wert zu erreichen.
D. h. wenn "Gas gegeben" wird in der Vorsorge, dann liegen wir bei ca. 36,5 Mio. und wenn auch noch im Norden und im Westen eine betriebsfertige Röhre gemacht wird, würden wir bei 60 Mio. liegen. Das sind aber nur Mitteilun- gen, die zeigen, dass unsere Planungen nicht statisch, sondern in die Zukunft gerichtet sind.


D. h. mit den alten Zahlen können wir die kurzfristigen Wünsche, die an uns herangetragen sind, verwirklichen, um das einmal so zu sagen. Der planerische Abstimmungsprozess mit dem 3do-Projekt und dem Metrorapid wird aber auch bei diesem Planungsstand, meine Damen und Herren, kontinuierlich fortgeführt. Wir haben auch beim Land hierfür eine erste Plankosten- förderung beantragt und wir hoffen, dass wir in den nächsten 14 Tagen die Nachricht be- kommen, dass unsere Antragsunterlagen vollständig und prüffähig sind. Ich glaube, damit ist der Teil eigentlich abgearbeitet. Noch mal die Kurzfassung: Die damals genannten Zahlen bewegen sich in dem Bereich, wo man ganz simpel sagen kann: "Hier hat es keine gravieren- den Erhöhungen gegeben". Sie müssen das auch als ganz selbstverständlich verstehen, dass, wenn man für 2005, 2006 und 2007 oder 2008 irgendwelche Kosten nennt, dann muss man auch die konjunkturellen Entwicklung, man muss den Index im Auge behalten. Aber wir hoffen wie immer, mit diesen Zahlenwerken zurecht zu kommen und die Bezirksregierung und auch das Ministerium hat sich dieser Argumentation einer kontinuierlichen Kostenfortschreibung nie entgegengestellt. Zusätzlich haben wir einen umfangreichen Erläuterungsbericht gegeben.

Wir haben einmal die Einordnung in die Raumordnung und Landesplanung gegeben. Wir haben die Maßnahmen verkehrlich und sachlich begründet. Wir haben die Dringlichkeit des Verfahrens begründet. Wir haben die Gleiserweiterung geplant, die betrieblichen Anlagen und betriebli- chen Ausrüstungen ebenfalls vorgestellt, d. h. auch mit den Folgemaßnahmen. Wir haben Angaben zum Bauverfahren gemacht. Wir haben Angaben zur Baulogistik gemacht. Unsere Maßnahme bekommt auch ein Planfeststellungsverfahren - aber nach Personenbeförderungs- gesetz. Unsere Maßnahme kann auch autark gebaut werden und dient der gesamten Verkehrsstation."



Rede Sierau
"Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren.

Der Herr Oberbürgermeister hat in seiner Bemerkung zu Beginn ganz deutlich gemacht, wie wir in der letzten Zeit die einzelnen Beschlussfassungen des Rates abgearbeitet haben.

Sie wissen alle, dass es die Beschlussfassung vom 19.12.2002 gegeben hat, ausgelöst durch das durch diesen Rat am 11.07.2002 beschlossene städtebauliche Verfahren. Herr Jostes hat in seinen Anmerkungen auch darauf hingewiesen. Es gab die entsprechende Empfehlung der Jury, die ist ja auch von Freu Reuter beispielsweise ausdrücklich mitgetragen worden. Diese Empfehlung ist eingegangen in die Beschlussfassung des Rates vom 19.12.2002 und auf dieser Grundlage sind die Pläne grundlegend überarbeitet worden. Und zwar entsprechend dem, was Beschlussfassung dieses Rates war. Wir haben dort Pläne aufgehängt:






Das sind die Pläne, die vom Investor in engster Abstimmung mit der Bahn AG auf Grundlage dieses Ratsbeschlusses überarbeitet worden sind und diese Unterlagen sind in das Vor- prüfverfahren zum Planfeststellungsverfahren wieder hineingegeben worden.

Herr Jostes, wenn Sie jetzt fragen, wo ist die Unterschrift, wo ist das Datum oder wo ist der Stempel? Sie dürfen davon ausgehen, dass die eigentlichen Antragsunterlagen von Herrn Kalkstein und Herrn Liedschulte für die Deutsche Bahn AG ausreichend autorisiert sind.

Die Deutsche Bahn AG ist der Verfahrensträger. Es gibt an den Plänen, die Sie dort sehen, aus städtischer Sicht noch einiges zu tun, insbesondere was die Frage des Umfeldes angeht, auch dieses auf Grundlage der Beschlussfassung des Rates vom 19.12.2002. Wir werden das auch mit Herrn Prof. Fritschi und mit den anderen, die hier in diesem Planungsprozess beteiligt sind, abar- beiten und wir werden Ihnen das selbstverständlich in der Gesamtheit vorstellen und Ihnen auch zur Bewertung und zu Beschlussfassung vorlegen.

Das, was Sie im Rat beschlossen haben, ist von uns eins zu eins umgesetzt worden. Es verwundert mich gelegentlich doch, dass dieses angezweifelt wird. Es mag vielleicht daran liegen, dass wir zu stark eine Kommunikation haben, die zum Teil mediengestützt, gelegentlich parallel zu den Sitzungen des Rates, erfolgt. Wir wissen als Verwaltung natürlich auch, dass Sie, meine Damen und Herren des Rates, in den Fraktionen ja auch im Gespräch stehen. Beispielsweise mit Vertretern der Bahn AG oder auch mit Vertretern des Investors. In diesem Zusammenhang bekommen Sie natürlich auch von dort immer wieder Informationen zum Stand des Verfahrens, insbesondere zu den Verfahrensbestandteilen, für die wir als Stadt bzw. Verwaltung nicht Verantwortung tragen, sondern die einzig und allein zwischen der Bahn AG, dem Investor oder auch anderen Beteiligten zu verantworten sind.

Insofern erstaunt es mich doch etwas, dass beispielsweise in einem Antrag die Aufforderung an die Verwaltung erfolgt, mit der Bahn Kontakt aufzunehmen, ob diese denn nicht ihrerseits eine Alternativplanung erarbeiten möchte.

Wir haben Ihnen in der Vorlage vom 03.07.2002, die dann am 11.07.2002 hier auch Be- schlussgegenstand des Rates gewesen ist, deutlich vorgestellt, dass es eine Vereinbarung zwischen der DB AG Station und Service und Sonae Immobilaria gibt. Das ist eine Vereinbarung, die den schönen Begriff "Lissaboner Erklärung" trägt, weil diese Vereinbarung am 03.05. in Lissabon entwickelt worden ist und am 07.05. in Düsseldorf unterschrieben worden ist. In dieser "Lissaboner Erklärung" sind die einzelnen Bestandteile der zukünftigen Kooperation niedergelegt und zwar mit einer sehr engen Zeitsetzung nämlich bis Ende Juni, Anfang Juli 2002. Wir haben Ihnen in der Vorlage vom 03.07.2002 auch dargestellt, dass es darüber hinaus auch die Vor- stellung gibt, zwischen den Prozessbeteiligten vielleicht auch noch andere Dinge zu vereinbaren. Es ist durch die DB AG Station und Service in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen wor- den, dass die Zusammenarbeit mit Sonae Immobilaria eine ausgesprochen professionelle und erfreuliche Zusammenarbeit geworden ist. Dieses ist durch den Vertreter der Deutschen Bahn AG bei der Bürgerinformationsveran- staltung im Dezember 2002 in der Dortmunder Nordstadt noch mal bestätigt worden.

Und vor diesem Hintergrund ist ja auch bei einem Besuch von Seiten der DB AG Station und Service hier im Dortmunder Rathaus einer Fraktion dieses Rates deutlich dargestellt worden, dass die Bahn in der Tat am Projekt 3do festhält und vor allen Dingen sieht, dass es da einen ganz er- freulichen Fortschritt gegeben hat. Ein Fortschritt, der sich auch darin ausdrückt, dass die Bahn AG Station und Service, die Unterlagen, die eingereicht worden sind, verantwortet. Sie ist vor dem Hintergrund ähnlich gelagerter Projekte auch in der Lage, zu beurteilen, ob dieses Unter- lagen sind, die die ausreichende Qualität haben um in solch ein Verfahren hineingegeben zu werden. Und dieses ist mit Unterschrift der DB AG Station und Service offensichtlich auch als verantwortbar angesehen worden und die Unterlagen sind dann entsprechend eingereicht worden.



Und, Frau Schneckenburger, es ist ja Herr Hansen von der DB AG gewesen, der Ihnen das auch noch mal deutlich gemacht hat in diesem Gespräch am 21. Oktober 2002, dass man zu 3do steht und dass man vor diesem Hintergrund keinen Anlass sieht, in irgendeiner Weise evtl. Vorstudien oder Alternativplanungen weiterzuentwickeln. Insofern ist Ihre Aufforderung an die Verwaltung, mit der DB AG in Kontakt zu treten, um sich hier für Alternativplanungen einzusetzen, schon gelinde gesagt, verwunderlich.

Zum Stand des Verfahrens: In der Vorlage, die am 11.07.2002 hier beschlossen worden ist, ist in der Anlage 6 sehr dezidiert dargestellt, wie ein Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG läuft. Dass es eine Vorprüfung gibt, die durch das Eisenbahnbundesamt vorgenommen wird, dass diese Vorprüfung auch zum Inhalt haben kann, dass man an bestimmten Punkten natürlich auch noch mal nachbessert. Das genau ist der Punkt, der hier erfolgt ist. Durch die Empfehlungen der Jury und durch die Beschlussfassung dieses Rates vom 19.12.2002 ist es noch zu einer weitergehenden Überarbeitung gekommen. Die Unterlagen sind entsprechend weiterentwickelt worden, so dass das Eisenbahn-Bundesamt diese überarbeiteten Unterlagen wieder zur Ver- fügung hat. Das Eisenbahn-Bundesamt wird dieses Verfahren weiter führen und Sie werden als Rat der Stadt Dortmund insgesamt über den Fortgang immer wieder unterrichtet werden. Ich denke, dass wir dabei im Auge behalten sollten, dass wir die Partner in diesem Projekt, die sich sehr engagiert gezeigt haben, in der einen oder anderen Hinsicht nicht überfordern sollten. Ich denke, diese haben sehr viel in der letzten Zeit für den Fortgang dieses Projektes getan und sind von daher manchmal auch über einige Diskussionszusam- menhänge gelinde gesagt "etwas verwundert".

Ich habe ihnen dargestellt, dass der Verfahrensstand immer auf der Grundlage der Beschluss- fassung dieses Rates vorangebracht worden ist. Der Herr Oberbürgermeister hat in seiner Einleitung darauf hingewiesen, was alles abgearbeitet, was alles erledigt ist.

Wir stehen städtischerseits im Verfahren der Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan muss geändert werden. Der Bebauungsplan muss aufgestellt werden. All diese Dinge sind auf gutem Wege. Wir stehen in enger Abstimmung auch mit Stellen der DB AG, um das Entwidmungs- verfahren von Flächen, die bis jetzt für den Bahnbetrieb gebraucht worden sind, voranzubringen, damit sie dann auch für den Projektfortgang verwendet werden können. Insofern sind wir hier gut im Zeitplan. Was das landesplanerische Einvernehmen nach § 20 des Landesplanungsgesetzes angeht, erwarten wir, dass die Bezirksregierung Arnsberg uns dieses im nächsten Quartal erteilt.

Wir gehen außerdem davon aus, dass der verfahrensmäßige Satzungsbeschluss noch in diesem Jahr verwaltungsseitig vorgelegt werden kann.

Ich darf abschließend sagen, dass alle mit Hochdruck an diesem Projekt arbeiten. Insofern ziehe ich daraus auch die Zuversicht, dass wir hier ein gutes Projekt erleben werden. Es gibt ein hohes Interesse an diesem Projekt in Dortmund. Es gibt außerhalb der Stadt eine hohe Anerkennung für das, was hier im Hinblick auf dieses Projekt zwischen den Prozessbeteiligten in der letzten Zeit auf den Weg gebracht worden ist. Vielleicht sollte man das gelegentlich in die Betrachtung auch mit einfließen lassen. Ich danke recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit."



Für die SPD-Fraktion machte anschließend Rm Harnisch deutlich, dass seine Fraktion nach wie vor zu dem 3do-projekt stehe und daran glaube, dass dieses stadtbedeutsame Projekt um-
gesetzt werden könne. Ablehnen werde man den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag, da dieser letztendlich nur dazu diene, die Überlegungen zum 3do-projekt zu beenden.

Auch dem Antrag der CDU-Fraktion vom 04.03.2003 werde man Bezug nehmend auf die Äußerungen von OB Dr. Langemeyer nicht zustimmen.


Die weitere Diskussion, in der die jeweiligen Positionen der Fraktionen weiter vertieft wurden, wurde letztendlich durch einen von Rm Ollech (SPD) gestellten Geschäftsordnungsantrag
auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Stimme von Rm Münch beschlossen wurde, beendet.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung von Rm Münch mit Mehrheit gegen die

Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 05.03.2003 ab:

1. Der Rat stellt fest, dass der Projektentwickler nicht bis zum 30.09.2002 die

vollständigen und prüffähigen Unterlagen zur Durchführung eines eisen-
bahnrechtlichen Verfahrens bei dem Eisenbahnbundesamt eingericht hat.

2. Der Rat beschließt in Konsequenz der Beschlussfassung des Rates am
11.07.2002 zur Fristsetzung für die Einreichung der Unterlagen zur Durch-
führung eines eisenbahnrechtlichen Verfahrens folgendes Vorgehen:

Die Bahn AG wird aufgefordert, ihre Bereitschaft zur Realisierung eines
Bahnhofsneubaus bis 2006 zu bestätigen und vorhandene Planungen
vorzulegen.


2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden
Antrag der CDU-Fraktion vom 04.03.2003 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung damit, ab sofort monatlich

über die Ziel- und Zeitplanung sowie den Fortschritt des Planungs- und Geneh-
migungsstandes für das "Projekt Multithemencenter - Überbauung des Dortmunder
Hauptbahnhofes" im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu be-
richten.

Dabei sind die Planungen und bereits erreichte Fortschritte getrennt nach den
Beteiligten (beteiligte Stadtämter; u. a. Planungsamt, Tiefbauamt, Stadtbahn-
bauamt, Investor Sonae, Deutsche Bahn, Eisenbahnbundesamt) monatsweise
konkret darzustellen. Für die erste Berichterstattung sollen die Beteiligten ein-
geladen werden und direkt vortragen.

Die Koordinierung erfolgt durch die Arbeitgsgruppe MTC der Stadtverwaltung.









3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 3.1
Investitionsprojekt: IP 57 - Ostenberg Grundschule
(Drucksache Nr.: 03412-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2003 empfohlen, die Verwaltungsvorlage zu beschließen und die Hinweise der Bezirksvertretung Hombruch zur Größe der Mensa im weiteren Verfahren prüfen zu lassen.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung einer Ersatzbaumaßnahme für die Ostenberg Grundschule einschließlich einer Turnhalle in Form einer Modulbauweise ent- sprechend den Darlegungen in der Begründung zu dieser Vorlage sowie die Finanzierung
der Maßnahme als "Alternative Finanzierung".

zu TOP 3.2
Änderung der "Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grunewaldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst vom 11.12.1990"
(Drucksache Nr.: 03683-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt

1. den unter Punkt 4 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Anregungen nicht zu folgen,

2. die dieser Beschlussvorlage beigefügte "Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grunewaldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst" für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich

Rechtsgrundlage:

§ 86 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01. März 2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04.2000 (GV NRW S. 256, SGV NRW 232) ) in Verbindung mit den §§ 7 Abs.1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)




zu TOP 3.3
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschluss- gremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03586-02)


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




zu TOP 3.4
Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule
hier: Anbau des Fachklassentraktes
(Drucksache Nr.: 03518-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Anbau des Fachklassentraktes im Rahmen der Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule, Gleiwitzstr. 200 in Do-Scharnhorst auf 3 Schulzüge mit Gesamtkosten von 2.848.242,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005

2200 9411 0151
Haushaltssoll 1.900.000,00 Euro 900.000,00 Euro 0,00 Euro
Verpflichtungsermächtigung 900.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
2200 9351 0151
Haushaltssoll 0,00 Euro 585.000,00 Euro 0,00 Euro
Verpflichtungsermächtigung 200.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Die Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2003/2004 veranschlagt.

Für das HJ 2004 wird die Mittelplanung beim beweglichen Vermögen (FiPo 2200 9351 0151) an den tatsächlichen Bedarf von rd. 130.000 Euro angepasst.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.5
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)
(Drucksache Nr.: 03790-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:




Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung der Erich-Kästner- Grundschule (Massivpavillon), Flughafenstr. 73 in Dortmund-Brackel mit Gesamtkosten
von 668.000,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005

2100 9409 0276
Haushaltssoll 700.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Verpflichtungs-
ermächtigung 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro



Die Mittel sind im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.6
Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Fortführung des Quartiermarketing
(Drucksache Nr.: 03730-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Quartiermarketing Brück- straßenviertel bis zum 30.06.2004 zu Kosten in Höhe von insgesamt 200.000,00 Euro.

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Ausgaben 2003 140.000,00 Euro
Ausgaben 2004 60.000,00 Euro
Insgesamt 200.000,00 Euro

Erwarteter Landeszuschuss (70%) 140.000,00 Euro
Beteiligung Dritter (15%, Quartiermarketing Brückstraßenviertel e.V.) 30.000,00 Euro
Städtischer Eigenanteil (15%) 30.000,00 Euro



Die Kosten sind unter der FiPo 6150 9511 0221 -Städtebauliche Maßnahme nördliche City- in dem vorhandenen Budget bei StA 61 in 2003 und 2004 vorhanden.






zu TOP 3.7
Bauleitplanung;
131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215
- Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: Entscheidung über Anregungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Satzung über Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 03775-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zu dem o. a. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

Vom Wendehammer an der Harnackstraße wird ein Rad/Fußweg an der Grundstücks-

grenze nach Westen und dann abknickend nach Süden parallel zum Gildenpark zwischen
Fachhochschule und Hotel bzw. Verwaltungsneubau angelegt. Für den nichtmotorisierten
Verkehr bleibt die Verbindung zum Rad/Fußweg des Rheinlanddamms von der Harnack-
straße aus erhalten.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes

In W 215 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Pkt. 6 aufgeführten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt die 131. Änderung des Flächennutzungsplanes - Rheinlanddamm/Hohe Straße - mit Erläuterungsbericht vom 05.07.2002 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt den Bebauungsplan In W 215 (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes 139) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage

genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage:

§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)





IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 215 die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 07.01.2003 beizufügen,

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes

In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

zu TOP 3.8
Bauleitplanung;
vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 141
- Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;

II. Satzungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beifügung der Begründung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 03831-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 141 - Seniorenhaus

Zeppelinstraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
den Anregungen zu Punkt 8 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten

Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.11.2002 offengelegten Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße - die Begründung vom 07.10.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund zu schließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.9
Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Auftaktpräsentation im Jahre 2003 in Dortmund und Fortsetzung des Projektes bis 2006
(Drucksache Nr.: 03822-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis:
Die Auftaktpräsentation zum interkommunalen Projekt "Fluss Stadt Land" in Dortmund

ist entsprechend der dargestellten Konzeption umzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Stadt Dortmund beteiligt sich in dem Zeitraum von November 2003 bis einschließlich Oktober 2006 aktiv an dem interkommunalen Projekt "Fluss Stadt Land" im Rahmen der vom Rat bereit gestellten Haushaltsmittel.

zu TOP 3.10
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über Anregungen und Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03826-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen unter Ziffer 11 dieser Vorlage zu folgen und in allen drei Baugebieten jeweils mittig einen Gemeinschaftskinderspielplatz festzusetzen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden
Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.



V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Bebauungs- planes Hom 201 - Kuntzestraße - offengelegte Begründung vom 12.08.2002 ent- sprechend Ziffer 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.01.03 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA
213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.



VI. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111, Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 "Bodelschwingher Straße" und Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
hier: I. Beschluss zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111
II. Beschluss zur Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n vom 23.05.1991
III. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mg 157

"Bodelschwingher Straße"
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
V. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 03845-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

I. den Bebauungsplan Mg 111 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich (teilweise) aufzuheben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1, Abs. 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW








II. den Beschluss des Rates vom 23.05.1991 zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Mg 111n aufzuheben

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW
2023)

III. den Bebauungsplan Mg 157 "Bodelschwingher Straße" - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

V. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.12
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Halbzeitbewertung und prozessbegleitende Evaluation
(Drucksache Nr.: 03834-03)

Bezug nehmend auf die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss und auf die von der CDU-Fraktion diesbezüglich gestellten Fragen erklärte StR Sierau, dass diese schriftlich beantwortet werden.

Der Rat der Stadt zeigte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden und fasste daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der prozessbegleitenden Evaluation zu,

Der Rat beschließt, die Verwaltung mit der Auftragsvergabe für die Durchführung der Halbzeitbewertung und der prozessbegleitenden Evaluation für den Zeitraum vom

01.04.2003 bis zum 30.09.2005 mit einem Kostenvolumen von 320.000,00 Euro zu
beauftragen. Die Haushaltsmittel stehen für den genannten Zeitraum unter der
Finanzposition 6152 9512 0101 (EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II) zur Verfügung.

zu TOP 3.13
Stadterneuerung;
Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
- Erhöhungsbeschluss -
(Drucksache Nr.: 03887-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- für die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB die Erhöhung der notwendigen Finanzmittel von 125.000 Euro auf 280.000 Euro.
Der Auftrag wird aus der Finanzposition 6100 9402 0001- Ausgaben für be-
sondere stadtentwicklungspolitische Projekte - gezahlt.

- die Auftragvergabe für die Durchführung vorbereitenden Untersuchungen gem.
§ 141 Baugesetzbuch.

zu TOP 3.14
Regionalverband Ruhrgebiet
(Drucksache Nr.: 03920-03)

Nachdem Rm Hengstenberg (CDU) den Wunsch um Berichterstattung und Stellung-
nahme hinsichtlich der Thematik "Regionalverband Ruhrgebiet" kurz erläutert hatte,
nahm OB Dr. Langemeyer wie folgt Stellung:

"Meine Damen und Herren,

es gibt bisher keine Dortmunder Position, weil der Rat der Stadt bisher darüber keinen Beschluss gefasst hat, sondern es gibt eine Position, die ich persönlich vertrete. Ich tue das aber gestützt auf mein Mandat und auch als der rechtlich zuständiger Sprecher der Stadt Dortmund. Da muss ich nicht in jedem Einzelfall den Rat der Stadt befragen, wenn ich mich mal äußere. Zumal, wenn es mir darum geht, die Interessen der Stadt Dortmund zu wahren.

Gerade beim Thema Regionalverband Ruhrgebiet KVR ist für mich in den letzten Wochen das Problem gewesen, dass die Debatte sehr lebhaft geführt worden ist zwischen den Parteispitzen, ohne dass die eigentlichen Betroffenen, nämlich die Städte, einbezogen waren. Und in den gemeinsamen Gesprächen zwischen den anderen Oberbürgermeistern des Rurhgebiets ist sehr schnell der Vorschlag herausgekommen, wer denn nun endlich mal dafür sorgt, dass auch diejenigen, die vor Ort die Verantwortung tragen, in den Diskus- sionsprozess mit eingebunden werden.

Es gab eine Gesetzesinitiative der CDU im Landtag. Es gab erste Initiativen der Regierungs
fraktionen im Landtag. Es gab erste Überlegungen. Und zu all diesen Vorstellungen wurde die kommunale Familie einzeln gar nicht befragt. Man war gewissermaßen außen vor. Und vor dem Hintergrund fand ich es absolut richtig, mal nicht parteipolitisch geprägt, sondern aus der Arbeitskenntnis der jeweiligen Ruhrgebietskommunen Gesichtspunkte mit einzubringen.

Wir haben uns zunächst einmal auf Einladung meines Kollegen in Essen getroffen. Und in dem ersten Termin, wie nicht anders zu erwarten, kam nochmal klar heraus, wie die unterschied- lichen Befindlichkeiten sind. Da kann man deutlich feststellen, dass die Interessenlage in den Kernstädten des Ruhrgebiets sich deutlich von der Interessenlage der Städte, die sich am Rande des Ruhrgebiets befinden, unterscheidet.


Der gesamte Bereich der Bezirksregierung Arnsberg, d. h. die Menschen des Sauerlandes, auch die Menschen des Münster- oder des Siegerlandes, orientieren sich nach Dortmund hin. Manchmal sind die für uns wichtiger, als die Menschen, die in Mühlheim oder Oberhausen oder sonstwo in anderen Bereichen des Ruhrgebietes wohnen. Mal gar nicht zu sprechen von den Menschen im Kreis Wesel. Das ist relativ weit weg von uns. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass wir uns in der bisherigen Debatte, und das hat hier der Rat auch mal beschlossen, als "Herz Westfalens" definiert haben.

Insofern gibt es schon, Herr Hengstenberg, die ein oder andere Vordebatte, die noch vor der letzten Kommunalwahl in Dortmund geführt worden ist und die auch zum Teil im Kommunal-
wahlkampf von Ihrem Kandidaten sehr massiv artikuliert worden ist.

Nun ich habe meine Aufgabe immer darin gesehen und das werde ich auch weiterhin tun, die Interessen dieser Stadt zu vertreten. Es kann nicht im Interesse dieser Stadt liegen, anders behandelt zu werden als andere große Städte in der Region. Warum sollen wir schlecher be-
handelt werden als Düsseldorf. Die Stadt ist kleiner als Dortmund. Warum sollen wir schlechter behandelt werden als Aachen, als Münster, als Bielefeld oder sonstwer? Nein, bei uns gibt es einige Leute, die ganz selbverständlich voraussetzen, da muss der Landtag drüber entschei-
den, was wir zu tun haben oder nicht. An der Stelle ist es für mich auch eine Selbstverständ-
nisfrage, ob das Zentrum unserer Überlegungen kommunale Selbstverwaltung ist oder ob wir gerne staatliche Aufgaben sozusagen auf unsere Schultern laden und diese erledigen möchten?! Ich bin ein großer Freund der kommunalen Selbstverwaltung. Ich sehe darin eine große Kraft und eine große Stärke. Und ich will da gar nicht erst auf die Tradition der freien Reichs- und Hansestadt Dortmund verweisen, was man könnte. Über Jahrhunderte hinweg hat es Dortmund immer wieder verstanden, bürgerschaftliche Selbstbestimmung gegen die Fremdherrschaft aus Köln zu setzen. Das hat die Stadt sehr viel Geld und unheimliches Leid gekostet.

Und vor dem Hintergrund macht es für mich überhaupt keinen Sinn, heute z. B. für ein Phantom "Ruhrstadt" die Eigenständigkeit dieser Stadt aufzugeben. Warum denn? Was wird denn dafür eingehandelt? Was bekommen wir denn für einen zusätzlichen Gewinn? Ich kann mir etwas dafür kaufen, wenn die Arbeitsabläufe die Probleme, die wir hier vor Ort haben, wenn die besser erledigt werden als in anderer Form. Das muss mir aber erst einmal nachgewiesen werden.

Was mich an der ganzen Ruhrgebietsdebatte stört, ist, dass nicht Problemlösungen gefragt sind, sondern man glaubt, durch ein Phantom eine Verwaltungsreform ein Thema zu er- ledigen. Und das liegt genau neben der Sache. Wir erleben das doch ganz genau bei unserer Debatte um die wirtschaftliche Entwicklung dieser Region. Und wir sind eben
besser aufgestellt als andere im Ruhrgebiet. Ich habe auch keine Lust auf das Tempo zurückgelassen zu werden, dass der Langsamste in diesem Prozess diktiert. Das war doch
die traditionelle Verfahrensweise im Ruhrgebiet. Der letzte in der Kolonne hat festgelegt wie weit es geht.

Deswegen, meine Damen und Herren, habe ich großen Wert darauf gelegt, in diesem Meinungsbildungsprozess ein paar wichtige Grundsätze mit durchzusetzen. Und ich
freu mich darüber, dass es mir gelungen ist, dafür auch Mehrheiten zu kriegen. Zumindest
im Kreis der Landräte und Oberbürgermeister des Ruhrgebietes - aber immerhin. Das hat dann dazu geführt, dass auch in den Landtagsfraktionen zumindest darauf reagiert worden ist, auch wenn ich leider beklagen muss, dass unsere Vorschläge nicht 1:1 umgesetzt werden. Auch darüber wird noch zu debattieren sein in bestimmten Kreisen.

Herr Hengstenberg, natürlich hätte ich den Rat befragen können, wie er zu unserem Papier steht. Aber der zeitliche Ablauf war so, zumindest was meine Partei angeht, dass am Freitag wir hier im Saal unter den Oberbürgermeistern geredet haben. Am kommenden Tag hat der Kommunalrat der SPD getagt, in dem zwischen Kommunalpolitikern, Landespolitikern und Landesregierung abgestimmt worden war und am darauffolgenden Montag haben die Koalitionsfraktionen in Düsseldorf ihren Gesetzesvorschlag ins Verfahren gebracht.

Kommen wir jetzt mal zu den einzelnen Inhalten:

Für mich ist der ganz zentrale Fortschritt in der internen Debatte des Ruhrgebiets, dass es gelungen ist, am Anfang der OB-Erklärung ein Zitat zu setzen. Dieses Zitat stammt aus einer Entschließung des Städtetages. Eine Entschließung vom 20.01.1999, also vor der letzten Kommunalwahl. Damals hatte der Städtetag zu tun mit der Absicht der Landesregierung die Landschaftsverbände aufzulösen und eine größere Verwaltungsreform in Nordrhein-West- falen durchzusetzen. Wolfgang Clement hatte die entsprechenden Vorschläge gemacht.

Was hat der Städtetag damals beschlossen? Ich will das gerne nochmal im Wortlauf zitieren:

'Zur kommunalen Selbstverwaltung gehört sowohl die örtliche als auch die regionale Ebene. Eine regionale Wahrnehmung von überwiegend kommunal geprägten Aufgaben durch das Land ist abzulehnen. Neue Modelle für eine bessere Organisation der kommunalen Selbst-
verwaltung auf der regionalen Ebene dürfen auf keinen Fall zur Errichtung einer zusätz-
lichen Verwaltungsebene führen. Es gibt sowohl das Ziel der Verwaltungsgvereinfachung als auch der gewünschten Verbesserung der Kooperation der kommunalen Gebietskör- perschaft.

Die Zusammenfassung kommunaler und staatlicher Verwaltungen auf der mittleren Ebene in einer gemeinsamen Behörde birgt die Gefahr in sich, dass staatliche Eingriffe in Selbstver-
waltungsaufgaben leichter möglich sind. Die Städte brauchen eine eigene kommunal ver-
fasste Regionalebene. Eine Transparenz in den Aufgaben und Verantwortungszuweisun-
gen staatlicher Mittellinie einerseits und kommunalverfasste Regionalebene andererseits ist sinnvoll.'

In diesem Zitat steckt eine ganz klare Absage an das, was beispielsweise Herr Willamowski gegenwärtig vertritt. Er möchte gerne in der Tradition des Ruhrsiedlungsverbandes wieder staatliche Kompetenzen. Er will auf diese Weise erreichen, dass jedes Planungsvorhaben, das wir hier in dieser Stadt Dortmund diskutieren, zusätzlich noch einmal in Essen genehmigt werden muss. Das kann nicht im Sinne der Unternehmen dieser Region sein. Es kann nicht im Sinne der Wirtschaftsförderung dieser Region sein, sondern was wir brauchen, sind schlanke Entscheidungsstrukturen, Entscheidungen vor Ort und sozusagen auch wirtschaftsnah, die in den Kommunen gefasst werden.

Wir brauchen keinen Vormund an anderer Stelle. Wir sind selbst stark genug, die Aufgaben zu erledigen. Und ich freue mich sehr darüber, dass Minister Horstmann die Initiative ergriffen hat, eine Regelung des Baugesetzbuches auch für Nordrhein-Westfalen in Anwendung zu bringen. Das Baugesetzbuch hat auf der bundesstaatlicher Ebene eine Öffnungsklausel, die besagt, dass dort, wo gemeinsame Flächennutzungspläne gemacht werden, diese eine Gebietsentwicklungsplanung staatlicher Art ersetzen können.

Was heißt Gebietsentwicklungsplan? Gegenwärtig, wenn wir einmal abweichen vom bisher gültigen Gebietsentwicklungsplan, also im Rahmen unserer städtischen Planung eine Verände- rung vornehmen, müssen wir jetzt einen Instanzenzug in Kauf nehmen, der die Bezirksregierung erreicht und wo dann im Regionalausschuss bzw. -beirat eine Mitent- scheidung getroffen wird. Und da haben wir natürlich den Nachteil, das gelegentlich aus der Regierungssicht anderer Städte und Regionen unseres Bezirkes in städtische Planungen eingegriffen wird. Vor dem Hintergrund halte ich es für eine Stärkung der kommunalen Kompetenz, dass wir hier eine staatliche Ebene einsparen können und hier vor Ort ent- scheiden.

Das setzt allerdings voraus, dass Dortmund nicht mehr alleine planerisch nach vorne marschiert, sondern gemeinsam mit den Nachbargemeinden dieses vollzieht. Dortmund hat eine erfolgreiche Tradition: Ich nehme nur als Beispiel das Entwicklungskonzept für den Einzelhandel im östlichen Ruhrgebiet. Da haben wir einen hohen Konsens der beteiligten Gebietskörperschaften hier im östlichen Teil des Ruhrgebietes eine ganze Menge auf die Schiene gebracht. Wir haben z. B. gerade Fluss, Stadt, Land auf der Tagesordnung gehabt. Auch da zeigt sich wieder, dass wir zu einer interkommunalen Kooperation fähig sind.

Das können wir natürlich noch mit einer weiteren Qualität ausbauen. Deswegen will ich jetzt bei dem Vorschlag zum Stichwort "Planung" kommen. Denn das ist eine zentrale Frage gewesen und auch sozusagen der Prüfpunkt, wo die Meinungen auseinander gegangen sind. Da gibt es natürlich die Vertreter einer extremen staatlichen Position, die gerne möchten, dass sozusagen der KVR zu einer Keimzelle einer künftigen Bezirksregierung wird. Das wäre dann eine staatliche abgeleitete Planung mit der zusätzlichen Behörde. Und dem setze ich den interkommunalen Konsens beispielsweise über eine Masterplanung das zu definieren, was wir gemeinsam zu regeln haben entgegen. Das auch in einem Konsens zu er-
arbeiten, was wir gemeinsam nach vorne bringen in den Feldern Wohnen, Verkehr, Wirt-
schaftsentwicklung.

Was natürlich keine Planung der Unverbindlichkeit ist, sondern eine Planung, der man eine hohe Verbindlichkeit beimessen kann. Dann, wenn man dafür sorgt, dass ein solcher regionaler Verband, ganz formell zum Träger öffentlicher Belange ernannt wird.

Ich glaube, dass wir auf dem richtigen Wege sind so zu marschieren, denn ich erinnere daran, dass in dem Projekt 2030 die Planungsdezernenten des Kernruhrgebiets sich längst
auf diese Verfahrensweise verständigt haben und so arbeiten.

Neben diesem Aspekt der Planung gibt es für mich einen dritten ganz zentralen Gesichts- punkt, der eine Rolle spielen muss und der auch sofort meine Begründung ist für meinen letzten Dreh in Richtung KVR. Das ist die Frage der Finanzierung.

Umlageverbände haben die schöne Gewohnheit, dass sie selber in ihren Gremien festlegen, was sie tun. Und "Zahlemann und Söhne" machen dann die Gebietskörperschaften, ohne dass sie heute Einfluss haben auf die Frage der Aufgaben oder auf die Frage der Höhe der Umlagen, die zu zahlen sind. Das erleben wir sowohl beim Landschaftsverband wie beim KVR. Und im Rahmen unserer Haushaltsdebatte haben wir eigentlich auch die Debatte geführt. Ich freue mich, dass wir im gemeinsamen OB-Papier zumindest auf ein paar wichtige Punkte festgelegt haben.

Wir haben formuliert: Der Aufgabenkatalog ist zweigeteilt. Er gliedert sich in Pflichtaufgaben und in Dienstleistungen - freiwillige Aufgaben. Und vor seiner Aufstellung erfolgt eine Ein-
zelfallprüfung, welche Aktivitäten zukünftig als Pflichtaufgaben und als Dienstleistungsauf-
gaben zu definieren sind.

Genau an dieser Stelle entsteht eine ganz wichtige Stellschraube. Die werden wir uns in den nächsten Monaten genau anzusehen haben. Oder gibt es vielleicht Teilthemen, die vielleicht zwischen Oberhausen, Mühlheim und Essen erledigt werden?

Wenn es ein Teilthema ist zwischen den eben genannten Städten, ist das völlig in Ordnung, das man das gemeinsam macht. Aber dann müssen wir Dortmunder nicht zur Kasse gebeten werden. Und vor dem Hintergrund, Herr Hengstenberg, finde ich es merkwürdig, wenn die Verbandsversammlung, die diese Diskussion jetzt kennt, in einer Versammlung eine ganze Latte von neuen Unternehmen beschließt, die alle eine Folge haben. Nämlich, dass die Kostenbelastung des KVR steigt. In den Vorlagen sieht es natürlich anders aus. Da ist es
völlig klar, wenn wir jetzt eine Eisenbahn gründen, wird sich diese refinanzieren durch die üblichen Mittel. Aber wo die Mittel herkommen, das wissen wir. Verkehr kann nur vernünftig finanziert werden, wenn kommunales und öffentliches Geld damit hineingebracht wird. Insofern sind solche Aufgaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt kontraproduktiv für einen Prozess, in dem wir gemeinsam neu definieren müssen, was wir gemeinsam machen und
was nicht.

Ich kann mir in der Zukunft durchaus vorstellen, dass der gestärkte Regionalverband Ruhr auch weitere Aufgaben übernimmt. Aber bitte schön dann möchte ich gerne, dass in den Räten darüber entschieden wird. Genauso wie ich gerne möchte, dass eine Erhöhung der Verbandsumlage davon abhängig gemacht wird, ob mindestens zwei Drittel der Räte oder Kreistage zustimmen bei einer solchen Umlageerhöhung. Nur dann haben wir die demo-
kratisch legitimierte Möglichkeit Einfluss zu nehmen.

Da bin ich wieder beim Stichwort "Kommunale Selbsterwaltung". Natürlich gibt es Gesetze. Mir ist es aus Sicht der Stadt Dortmund wichtig und richtig, sich kritisch aufzustellen, sehr genau die Dortmunder Interessen zu vertreten und ich denke, dass wir spätestens dann, wenn im Landtag besser erkennbar wird, was nun wirklich im Gesetzgebungsverfahren eine Rolle spielt, wir dieses Thema in diesem Rat auf die Tagesordnung holen um dann auch durch eine förmliche Stellungnahme des Rates zu einem Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Das wäre jedenfalls für die nächsten Abläufe aus meiner Sicht das richtige Verfahren."


Die nachfolgende Diskussion machte bereits deutlich, dass es im Rat der Stadt erheblichen Beratungsbedarf hinsichtlich der o. a. Thematik gibt.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüro Nordstadt"
(Drucksache Nr.: 03805-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Projektes "Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros Nordstadt" in Form einer Beauftragung. Das Projekt wird im Programm- schwerpunkt 2 "Lokale Ökonomie" im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
ab dem 01.04.2003 bis zum 31.03.2006 durchgeführt.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.

zu TOP 4.2
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2001
(Drucksache Nr.: 03829-03)

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte - wie später in der nichtöffentlichen Sitzung - deutlich, dass eine angemessene Stärkung des Eigenkapitals des Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund notwendig sei.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 2001 des Sondervermögens fest.

· Der Rat beschließt, den Bilanzverlust in Höhe von 8.909.479,26 DM mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
· Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
· Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.




2. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung als zuständiger Ausschuss für das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" schlägt dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Arnsberg die

Prüfungsgesellschaft NKPS Westfälische Treuhandgesellschaft mbH
als Jahresabschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2002 vor.

zu TOP 4.3
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Errichtung eines Proteom-Kompetenz-Zentrums" (PKZ)
(Drucksache Nr.: 03792-03)

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Dr. Eiteneyer zum Ausdruck, dass seine Fraktion der o. a. Angelegenheit trotz gewisser Bedenken zustimmen werde.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung eines Proteom-Kompetenz-Zentrums und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung beträgt 29,7 Mio. EUR, zzgl. des anteiligen Grundstückswertes in Höhe von 640 T EUR.

2. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 8,5 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.

3. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Vorfinanzierung des erwarteten Investitionszuschusses bis zu einer Höhe von 21,2 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.

4. Das Sondervermögen wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb des PKZ notwendigen Verträge abzuschließen.

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik;
hier: erste Auswertung der Umsetzung zum Jahresende 2002
(Drucksache Nr.: 03791-03)

Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 6.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
hier: "Teilprojekt Zuverdienst"
(Drucksache Nr.: 03581-02)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Unger deutlich, dass ihre Fraktion dem vorliegenden Konzept hinsichtlich des Teilprojektes "Zuverdienst" inhaltlich ausdrücklich zustimme. Man werde sich jedoch bei der Abstimmung enthalten, da man der Finanzierung des Projektes kritisch gegenüber stehe.


Nachdem StR Pogadl verwaltungsseitig das vorliegende Projekt nochmals kurz erläutert hatte, machte Rm Giese die zustimmende Haltung der SPD-Fraktion hinsichtlich des vorliegenden Teilprojektes deutlich.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der FDP sowie der Stimme von Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die Förderung des Teilprojekts "Zuverdienst" in Höhe von 130.000 Euro aus der Finanzposition 6152 9512 0101

- EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II - .

7. Kultur, Sport, Freizeit


zu TOP 7.1
Musikhochschulstandort Dortmund
(Drucksache Nr.: 04032-03)


Für die CDU-Fraktion bzw. die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erläuterten die
Ratsmitglieder Sauer (CDU) und Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den
von ihren Fraktionen gemeinsam vorgelegten Antrag, den Musikhochschulstandort Dortmund zu erhalten.

In ihren Ausführungen verdeutlichten sie nochmals die Bedeutung des Musikhochschul-
standortes für Dortmund. Insofern sollte man alle denkbaren Bemühungen unternehmen,
um diesem Ziel näher zu kommen.

Außerdem vertrat man die Auffassung, dass durch den Vorschlag, ein Orchesterinstitut in
Dortmund einzurichten, der erwogene Wegfall der Musikhochschule nicht kompensiert
werden könne.


Seitens der SPD-Fraktion machte Rm Jörder deutlich, dass auch ihre Fraktion, so wie man
das bereits des öfteren dargelegt habe, gegen die geplante Aufgabe des Musikhochschul-
standortes Dortmunds sei.

Man habe jedoch keine Hoffnung, dass man durch einen erneuten Appell in der Sache weiter komme. Insofern werde man auch nicht der vorliegenden Resolution beitreten.


Im weiteren Verlauf der Diskussion verdeutlichten OB Dr. Langemeyer und StR Stüdemann
nochmals ihre Bemühungen, die man diesbezüglich unternommen habe.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen der
SPD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hält den Erhalt der Musikhochschulabteilung Dortmund unter
dem Gesichtspunkt der regionalen Verteilung der Standorte in NRW und der Qualität der
hier geleisteten Arbeit für notwendig.


Der Rat fordert die Landesregierung daher auf, zu überprüfen, wie der Standort Dortmund
durch eine Profilierung als Ausbildungsstandort für Orchesterinstrumente und eine ent-
sprechende Umstrukturierung der Hochschule erhalten werden kann.

Der Rat begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht der Landesregierung, durch Schwer-
punktsetzungen die Musikhochschulstandorte in ganz NRW zu profilieren und zu qualifizie-
ren.

Der Vorschlag, ein Orchesterinstitut in Dortmund einzurichten, kann den erwogenen Wegfall
der Musikhochschule nicht kompensieren. Im Gegenteil: das Orchesterinstitut sollte ergän-

zend zur vorhandenen Struktur von Universität, Musikhochschule, Konzerthaus Dortmund,
Philharmonie Dortmund, Musikschule und Jazzakademie Dortmund Profil als Musikstadt
ergänzen und abrunden.

8. Schule

zu TOP 8.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Programmschwerpunkt 3: Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen
Maßnahme 3.2.: Förderung der Schulen als Orte der Integration
Projekte: 3.2.1 Elterncafes
3.2.2 Schülerclubs
(Drucksache Nr.: 03716-02)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzaus-
schusses vom 27.02.2003 vor:

Der Rat erwartet im Herbst 2003 eine Berichterstattung über den Verlauf der Projekte.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU und der FDP folgenden Beschluss:



Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die Projekte 'Elterncafe' zu Kosten von 273.500,00 Euro und 'Schülerclubs' zu Kosten von 150.000,00 Euro
für den Zeitraum von 2003-2004 mit der Option der jährlichen Verlängerung bis 2006.
Die Gesamtkosten werden aus der FiPo 6152 9512 0101 -EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II- finanziert.




zu TOP 8.2
Gesetzliche Änderungen bei der Lernmittelfreiheit und der Schülerbeförderung
(Drucksache Nr.: 03811-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. a. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 04.03.2003 vor:



Der Rat der Stadt Dortmund wird für den Fall, dass der Gesetzesentwurf zur finanziellen
Entlastung der Gemeinden Gesetzeskraft erlangen sollte, die Erhöhungsmöglichkeiten

im Bereich der Lernmittelfreiheit nicht ausnutzen. Die Eltern werden wie bisher nur mit
einem Drittel an den Kosten für Bücher, Medien etc. beteiligt.


Nach kurzer Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den o. a. Antrag der CDU-Fraktion zunächst im Schulausschuss zu beraten.


Darüber hinaus nimmt der Rat der Stadt Dortmund die im Gesetzentwurf zu finanziellen Entlastung der Gemeinden vorgesehenen Änderungen bei der Lernmittelfreiheit und der Schülerbeförderung zur Kenntnis.

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind die politischen Gremien über den notwendigen Handlungsbedarf unverzüglich zu unterrichten.


zu TOP 8.3
Medienentwicklungsplan 2003 - 2008 für die Schulen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03280-02)

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.02.2003 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Medienentwicklungsplan zur Kenntnis und beschließt die nachfolgend dargestellten Umsetzungsschritte.

- Der Fachbereich Schule wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme durchzuführen.

- Der Fachbereich Schule wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem e-team einen
Stufenplan zur Ausstattung der Schulen und zum Einstieg in die Systembetreuung
zu erarbeiten und die erforderlichen Finanzmittel in die Haushaltsberatungen einzu-
bringen.


- Der Fachbereich Schule wird beauftragt, in den Jahren 2003/2004 die notwendigen
ersten Schritte zur Umsetzung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts-

mittel einzuleiten.


- Das Dortmunder Systemhaus wird beauftragt, in Kooperation mit dem Fachbereich
Schule das Modellprojekt d3SX durchzuführen und in einer Pilotphase 2003/2004 an
15 Dortmunder Schulen zu erproben.


- Das Supportkonzept des IT-Center wird - in Kooperation mit dem Ausbildungsgang
der Informationstechnischen Assistenten des Robert-Bosch-Berufskollegs - im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ergänzend erprobt.


- Über die Pilotphase wird halbjährlich im Schulausschuss berichtet.




zu TOP 8.4
Robert-Schuman-Berufskolleg, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost
hier: Sanierung der Pavillonanlagen
(Drucksache Nr.: 03846-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Maßnahme:

Sanierung der zwei auf dem Gelände des Robert-Schuman-Berufskollegs, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost aufstehenden 2-geschossigen OFRA-Pavillons mit Gesamtkosten von 335.000,00 Euro.

Die Sanierungskosten von 335.000,00 Euro werden aus den bei der Finanzposition 2000 9408 0001 - Pavillonersatzprogramm - für das Haushaltsjahr 2003 veranschlagten Mitteln finanziert.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 03852-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der o. a. Angelegenheit folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.02.2003 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss erkennt im vorliegenden Fall die Sanierungsbedürftigkeit

der Brauhausstraße an und würdigt das private Engagement in der Finanzfrage.


Aus haushaltspolitischen Gründen wird die Verwaltung beauftragt, den Haupt- und Finanz-
ausschuss umfassend über die Vorfinanzierung von städtischen Pflichtaufgaben durch
Dritte zu informieren und die mit der Rückzahlung verbundenen Verpflichtungen der
Stadt Dortmund offenzulegen.


Der Rat der Stadt schloss sich einstimmig der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanz-
ausschusses an.


Darüber hinaus nimmt der Rat der Stadt gem. § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Kenntnis von
den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 in Höhe von 8.249.808,87 Euro.

zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushalts-
jahres 2002 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 03854-03)

Der Rat der Stadt nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Kenntnis von den

- bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 in Höhe von 186.920,87 Euro,

- bewilligten Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 in Höhe von 186.920,87 Euro.

zu TOP 10.3
Cross-Border-Leasing
(Drucksache Nr.: 03944-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.02.2003 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.02.2003 zu beschließen.


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, weitere Aktivitäten zur Vorbereitung eines
cross-border-Leasingverfahrens für das Dortmunder Kanalnetz einzustellen.

Im Zusammenhang mit dem Cross-Border-Leasing-Verfahren für die Stadtbahnanlagen
erwarten wir von der Verwaltung eine umfassende Berichterstattung über die Problematik
der Überbauung der Stadtbahnanlagen. Dabei sollten die jeweiligen Konsequenzen (z. B.
zeitliche Verzögerungen) dargestellt werden. Die Verwaltung sollte darüber hinaus Stellung
beziehen, inwieweit die Verträge nachgearbeitet werden können und ob das Risiko besteht,
das der amerikanische Investor sein Einverständnis für die Überbauung von Stadtbahnan-
lagen nicht erteilt.

Hinsichtlich der in der o. a. Empfehlung enthaltenen Bitte um Stellungnahme wies
OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass diese schriftlich erfolgen werde.



Der Rat der Stadt schließt sich einstimmig der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanz-
ausschusses an.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Osterfeuer / Brauchtumsfeuer
(Drucksache Nr.: 03748-03)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes gab zunächst Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,
gestatten Sie, dass ich den Feuerteufeln von der CDU mit deutlichen Worten widerspreche. Die meisten Feuer zu Ostern brennen heutzutage unbeaufsichtigt alleine, ohne dass dort irgend jemand Brauchtum oder Gesselligkeit gemeinsam feiert.

Dies sind nämlich Menschen, die eigentlich ihre Grünabfälle umwelktfreundlich bei der EDG entsorgen wollen, aber für ihr Umweltbewußtsein mit teuren Gebühren bestraft werden und deshalb Ostern eben dazu nutzen, in ihrem Garten Grünabfälle zu verbrennen.

Doch kommen wir zum Brauchtum zurück. In der Tat ist das Osterfeuer ein heidnischer Brauch, Sie wissen, die Germanen hatten zu wenig Zeit, um noch ein großartige eigene Theogonie zu entwickeln, da sie sehr früh christianisiert worden sind. Aber es ging damals um die Begrüßung der Frühling- und Liebesgöttin Ostara. Und mit dem Feuer wollte man den bösen Winterriesen vertreiben. Das weiß heute keiner mehr und deshalb begrüße ich diese Diskussion, um dieses alte germanische Brauchtum auch wieder ein bisschen in das Bewusstsein der Gegenwartmenschen zu rücken. Die frühen Christen waren gut beraten, alte germanische Bräuche zu übernehmen. Und deshalb hat sich die Tradition des Osterfeuers bis heute erhalten.

Aber meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion und auch Sie Herr Hengstenberg, Sie sind doch sonst so ein kluges Kerlchen, das waren damals Feuer, die von der Dorfgemeinschaft organisiert worden sind, die von einem Stamm bzw. einer Sippe durchgeführt worden sind. Das waren keine Feuer von kleinen privaten Grüppchen, nur um irgendwelche Dinge zu verbrennen. Das heißt, die Stoßrichtung dieser Verwaltungsvorlage ist richtig. Es geht wirklich um den Begriff der öffentlichen Feuer. Und da es sich um einen religiösen Brauch handelt, denke ich, sind diese Brauchtumsfeuer am besten dort auch aufgehoben, nämlich bei den Experten für Religion, d. h. bei den Kirchen. Und demnach möchte ich Ihnen heute meinen Antrag als einen Kompromiss schildern.


Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen, ist ausschließlich im Rahmen öffentlicher kirchlicher Veranstaltungen zulässig. Osterfeuer sind einmalig von Ostersamstag bis Ostermontag in der Zeit von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr gestattet und erlaubnispflichtig. Sie sehen, ich schränke hier diesen SPD/Grünen-Antrag auf drei Tage ein,
denn sonst dürften die Flammen ja wochenlang lodern.

Die EDG wird gebeten, im April bis Ostern kostenlos Grünschnitt anzunehmen, um hier einen Ersatz zu schaffen, so dass die Leute hier die Feuer nicht zur Abfallbeseitigung missbrauchen.

Ich sehe große Zustimmung und ich würde mich freuen, wenn Sie diesem Kompromiss zustimmen würden."




Anschließend machte StR Sierau darauf aufmerksam, dass die EDG am 21./22.03.2003 die Möglichkeit eröffne, kostenlos Grünabfälle dort abzugeben.


Für die CDU-Fraktion wies Rm Neumann daraufhin, dass seine Fraktion nach wie vor für eine Beschlussfassung des Antrages der CDU-Fraktion vom 24.02.2003 sei, da die hierin enthal-
tene Vorgehensweise die überwiegende Zustimmung der Dortmunder Bevölkerung finde.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP

sowie der DVU folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 24.02.2003 ab:

Die Verwaltungsvorlage wird zurückgewiesen. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

stattdessen wie folgt:

- Das Abbrennen von Osterfeuern (Brauchtums- und Traditionsfeuern) wird auf
die Zeit zwischen Ostersamstag und Ostermontag beschränkt.

- Die Verwaltung wird gebeten, auf die bundes- und landesrechtlichen Be-
stimmungen beim Abbrennen hinzuweisen.


2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a.
Antrag von Rm Münch ab.


3. Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 27.02.2003 vor:

Der erste Erlaubnistatbestand (Seite 3 der Verwaltungsvorlage) erhält folgende

neue Fassung:

1. Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen,
ist ausschließlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zulässig.
Osterfeuer sind einmalig von Montag vor Ostern bis Ostermontag in

der Zeit von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr gestattet und erlaubnispflichtig.
(Die Sätze 2 bis 5 entfallen)
Die Erlaubnistatbestände 2 bis 5 bleiben unverändert.


Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, Kontakt mit dem Deutschen
Städtetag aufzunehmen, um Erfahrungen zum Oster- und Brauchtumsfeuer
auszutauschen.


Der AUSW befasst sich auf Vorschlag der Verwaltung erneut mit der Sachlage,
wenn und soweit sich nachhaltige negative Entwicklungen zeigen.








Auf der Grundlage der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Münch mit Mehrheit
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP sowie der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer Veränderung des Verwaltungshandelns im Umgang mit Osterfeuern / Brauchtumsfeuern zu.

zu TOP 11.2
Umbesetzung in Gremien
(Drucksache Nr.: 03922-03)

Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 04.03.2003 beschließt der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

Ratsmitglied Hovermann verlässt den Ältestenrat
Ratsmitglied Monegel wird Mitglied im Ältestenrat

Ratsmitglied Hengstenberg verlässt den Aufsichtsrat Dortmunder Dienste gGmbH
Ratsmitglied Michenbach wird Mitglied im Aufsichtsrat Dortmunder Dienste gGmbH

Ratsmitglied Michenbach verlässt den Aufsichtsrat Flughafen Dortmund GmbH
Ratsmitglied Neumann wird Mitglied im Aufsichtsrat Flughafen Dortmund GmbH

Ratsmitglied Neumann verlässt die Position als stellv. Mitglied des Verwaltungsrates der
Sparkasse Dortmund
Ratsmitglied Grote wird stellv. Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Dortmund

Ratsmitglied Neumann verlässt die Position als stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des VRR
Ratsmitglied Follert wird stellv. Mitglied der Verbandsversammlung VRR.


zu TOP 11.3
Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Ratsmitglieds Manfred Jostes für die Berufung als Vertreter der
Stadt Dortmund duch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die
Kommission nach § 32 b LuftVG
(Drucksache Nr.: 03902-03)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt zusätzlich folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2003 vor:

Die SPD-Fraktion schlägt dem Rat der Stadt Dortmund als stellv. Mitglied in der Kommission nach § 32 b LuftVG Frau Rm Monika Lührs an Stelle von Herrn Rm Jan Tech vor.



Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der SPD-Fraktion vom 05.03.2003 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:




Der Rat der Stadt benennt das Ratsmitglied Manfred Jostes als Vertreter der Stadt Dortmund in die Kommission nach § 32 b LuftVG. Gleichzeitig beauftragt er ihn, die Interessen der Stadt Dortmund zu vertreten.

zu TOP 11.4
Ersatzwahl für die Vertretung der Stadt Dortmund in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft und Verbandsversammlung des Lippeverbandes
(Drucksache Nr.: 03879-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft und Verbandsversammlung des Lippeverbandes

Herrn Städt. Verwaltungsdirektor Jürgen Wissmann

zum Delegierten der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2005.

zu TOP 11.5
Neuberufung eines kommunalen Vertreters in den Verwaltungsausschuss des
Arbeitsamtes Dortmund
(Drucksache Nr.: 03911-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Bezirksregierung Arnsberg ist Herr Stadtrat Siegfried Pogadl als ordentliches Mitglied vorzuschlagen.

12. Anfragen

zu TOP 12.1
Anfrage des Linken Bündnisses mit der Bezeichnung "Cross-Border-Leasing"
(Drucksache Nr.: 03933-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage des Linkes Bündnisses lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.





zu TOP 12.2
Anfrage Rm Münch mit der Bezeichnung "Mangelhafte Koordination zwischen Fundbüro
und Polizei"
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 03934-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage von Rm Münch lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.3
Anfrage Rm Münch mit der Bezeichnung "Erstellung einer Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren"
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 03935-03)

Hinsichtlich der o. a. Anfrage von Rm Münch erklärte OB Dr. Langemeyer, dass die Verwaltung eine Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren erstellen werde.


zu TOP 12.4
Anfrage zur Ratssitzung am 06.03.2003
Videoüberwachung an Jugendfreizeitstätten und Skateranlagen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 03953-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage von Rm Münch lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Herr Oberbürgermeister, da Sie in Ihrer Antwort angeben, es gebe nur sehr wenig Raubüber-
fallmeldungen auf Skateranlagen, frage ich nach, ob Sie nicht davon ausgehen müssen, wie ich auch bereits in der Anfrage geschrieben habe, dass viele Raubüberfälle auf Jugendliche von diesen erst gar nicht gemeldet werden, weil sie eben dann von den ihnen bekannten Tätern Racheakte befürchten."


OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass er dazu keine Stellungnahme abgeben werde.















Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.30 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister

In Vertretung






D r . L a n g e m e y e r W e n d z i n s k i
Bürgermeisterin








K r ä f t F e u l e r
Ratsmitglied Schriftführer