Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:00 Uhr
Anwesend sind:

Bm Miksch

Bm'in Wendzinski

Rm Diekneite SPD

Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Zupfer SPD

Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Jostes CDU
Rm Leniger CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU
Rm Weber

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU beratendes Mitglied

Rm Keller Linkes Bündnis beratendes Mitglied


Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LtRD'in Seybusch
StVD Weber
StOR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschus zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2002



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalerneuerung Frohlinder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03520-02)

2.1.2 Umsetzung der Geh- und Radwegemaßnahme Heuweg/In den Weidbüschen einschl. Errichtung einer Geh- und Radwegbrücke über die A 2
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03728-02)

2.1.3 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verband "Open Traffic Systems City Association" (OCA).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03767-03)

2.1.4 Mitgliedschaft im Marketing-Club Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03865-03)

2.1.5 Familien-Projekt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03758-03)

2.1.6 Entwässerungsgebühren für Straßen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03921-03)

2.1.7 Regionalverband Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03920-03)



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

2.2.1.1 Erweiterung der Marie-Reinders-Realschule
hier: Umbau Altgebäude (2. Bauabschnitt)

Einbringung
(Drucksache Nr.: 03705-02)


2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen-


2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Investitionsprojekt: IP 57 - Ostenberg Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03412-02)

3.2 Änderung der "Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grune- waldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst vom 11.12.1990"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03683-02)

3.3 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03586-02)

3.4 Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule
hier: Anbau des Fachklassentraktes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03518-02)

3.5 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03790-03)

3.6 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Fortführung des Quartiermarketing

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03730-02)




3.7 Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: Entscheidung über Anregungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Satzung

über Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03775-03)

3.8 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;

II. Satzungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beifügung der Begründung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03831-03)

3.9 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Auftaktpräsentation im Jahre 2003 in Dortmund und Fortsetzung des Projektes

bis 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03822-03)

3.10 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über Anregungen und Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03826-03)

3.11 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111, Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 "Bodelschwingher Straße" und Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
hier: I. Beschluss zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes

Mg 111
II. Beschluss zur Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des BebauungsplanesMg 111n vom 23.05.1991
III. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mg 157 "Bodelschwingher Straße"
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
V. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03845-03)

3.12 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Halbzeitbewertung und prozessbegleitende Evaluation

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03834-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüro Nordstadt"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03805-03)






4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2001

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03829-03)

4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Errichtung eines Proteom-Kompetenz-Zentrums" (PKZ)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03792-03)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik;
hier: erste Auswertung der Umsetzung zum Jahresende 2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03791-03)

6.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
Hier: - Teilprojekt Zuverdienst -
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03581-02)



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

8.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Programmschwerpunkt 3: Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen Maßnahme 3.2.: Förderung der Schulen als Orte der Integration
Projekte: 3.2.1 Elterncafes
3.2.2 Schülerclubs

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03716-02)

8.2 Gesetzliche Änderungen bei der Lernmittelfreiheit und der Schülerbeförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03811-03)

8.3 Medienentwicklungsplan 2003 - 2008 für die Schulen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03280-02)






8.4 Robert-Schuman-Berufskolleg, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost
hier: Sanierung der Pavillonanlagen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03846-03)



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen-



10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03852-03)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushalts-
jahres 2002 bewilligt hat.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03854-03)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Osterfeuer/Brauchtumsfeuer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03748-03)
Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von Bm Miksch eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm Miksch die ordnungsgemäßge Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

N i e d e r s c h r i f t

über die 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 27.02.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:00 Uhr

Anwesend sind:

Bm Miksch

Bm'in Wendzinski

Rm Diekneite SPD

Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Zupfer SPD

Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Jostes CDU
Rm Leniger CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU
Rm Weber

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU beratendes Mitglied

Rm Keller Linkes Bündnis beratendes Mitglied


Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LtRD'in Seybusch
StVD Weber
StOR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschus zugeordneten Fachämter




Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2002



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalerneuerung Frohlinder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03520-02)

2.1.2 Umsetzung der Geh- und Radwegemaßnahme Heuweg/In den Weidbüschen einschl. Errichtung einer Geh- und Radwegbrücke über die A 2
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03728-02)

2.1.3 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verband "Open Traffic Systems City Association" (OCA).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03767-03)

2.1.4 Mitgliedschaft im Marketing-Club Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03865-03)

2.1.5 Familien-Projekt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03758-03)

2.1.6 Entwässerungsgebühren für Straßen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03921-03)

2.1.7 Regionalverband Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03920-03)



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

2.2.1.1 Erweiterung der Marie-Reinders-Realschule
hier: Umbau Altgebäude (2. Bauabschnitt)

Einbringung
(Drucksache Nr.: 03705-02)


2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen-


2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Investitionsprojekt: IP 57 - Ostenberg Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03412-02)

3.2 Änderung der "Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grune- waldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst vom 11.12.1990"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03683-02)

3.3 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03586-02)

3.4 Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule
hier: Anbau des Fachklassentraktes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03518-02)

3.5 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03790-03)

3.6 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Fortführung des Quartiermarketing

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03730-02)




3.7 Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: Entscheidung über Anregungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Satzung

über Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03775-03)

3.8 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;

II. Satzungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beifügung der Begründung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03831-03)

3.9 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Auftaktpräsentation im Jahre 2003 in Dortmund und Fortsetzung des Projektes

bis 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03822-03)

3.10 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über Anregungen und Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03826-03)

3.11 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111, Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 "Bodelschwingher Straße" und Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
hier: I. Beschluss zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes

Mg 111
II. Beschluss zur Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des BebauungsplanesMg 111n vom 23.05.1991
III. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mg 157 "Bodelschwingher Straße"
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
V. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03845-03)

3.12 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Halbzeitbewertung und prozessbegleitende Evaluation

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03834-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüro Nordstadt"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03805-03)






4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2001

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03829-03)

4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Errichtung eines Proteom-Kompetenz-Zentrums" (PKZ)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03792-03)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik;
hier: erste Auswertung der Umsetzung zum Jahresende 2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03791-03)

6.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
Hier: - Teilprojekt Zuverdienst -
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03581-02)



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

8.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Programmschwerpunkt 3: Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen Maßnahme 3.2.: Förderung der Schulen als Orte der Integration
Projekte: 3.2.1 Elterncafes
3.2.2 Schülerclubs

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03716-02)

8.2 Gesetzliche Änderungen bei der Lernmittelfreiheit und der Schülerbeförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03811-03)

8.3 Medienentwicklungsplan 2003 - 2008 für die Schulen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03280-02)






8.4 Robert-Schuman-Berufskolleg, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost
hier: Sanierung der Pavillonanlagen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03846-03)



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen-



10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03852-03)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushalts-
jahres 2002 bewilligt hat.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03854-03)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Osterfeuer/Brauchtumsfeuer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03748-03)



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von Bm Miksch eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm Miksch die ordnungsgemäßge Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




















1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Sohn (SPD) benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Bm Miksch wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3


Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

3.13 Stadterneuerung
Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
in Dortmund-Hörde
- Erhöhungsbeschluss -
(Drucksache Nr.: 03887-03)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2002

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 12.12.2002.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Kanalerneuerung Frohlinder Straße
(Drucksache Nr.: 03520-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Frohlinder Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 511.281 Euro.






Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0874 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002: 10.081 Euro
Ausgaben 2003: 501.200 Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


zu TOP 2.1.2
Umsetzung der Geh- und Radwegemaßnahme Heuweg / In den Weidbüschen einschl. Errichtung einer Geh- und Radwegbrücke über die A 2
(Drucksache Nr.: 03728-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Für die Realisierung der Geh- und Radwegemaßnahme Heuweg/In den Weidbüschen einschl. Errichtung einer Geh- und Radwegbrücke über die A 2 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine städtische Kostenbeteiligung in Höhe von 930.000,-- Euro und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzuschließen.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0914 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2002 40.903,-- Euro (vorbehaltlich der Bildung von Haushaltsausgaberesten)
Ausgaben 2004 5.000,-- Euro
Ausgaben 2005 200.000,-- Euro
Ausgaben 2006 400.000,-- Euro
Ausgaben 2007 284.097,-- Euro

Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Die Genehmigung zum förderungsunschädlichen Baubeginn liegt bereits vor.

zu TOP 2.1.3
Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verband "Open Traffic Systems City Association" (OCA).
(Drucksache Nr.: 03767-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Stadt dem Verband OCA e. V. (Open Traffic Systems City Association) beitritt. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alles Notwendige
zu veranlassen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich ca. 3.000,-- Euro. Die Finanzierung ist bei der
Fipo 6010 6610 0000 - Mitgliedsbeiträge - vorgesehen.

zu TOP 2.1.4
Mitgliedschaft im Marketing-Club Dortmund e.V.
(Drucksache Nr.: 03865-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:







Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Begründung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Marketing-Club Dortmund e.V.. In den Gremien des Vereins wird die Stadt Dortmund durch das dortmund-project vertreten. Das StadtbezirksMarketing Dortmund und die Dortmund-Agentur (StA 03) sind in die Mitgliedschaft einbezogen.

zu TOP 2.1.5
Familien-Projekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03758-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 19.02.2003 vor:

Die Auswahl der Grundschulen in den einzelnen Bezirken erfolgt in fünf Schritten:


1. Die Stadt Dortmund als zuständiger Schulträger informiert alle Grundschulen der jeweiligen Bezirke über das Bewerbungsverfahren, die -bedingungen und die besonderen Voraussetzungen.
2. Die Grundschulen werden gebeten, nach Abstimmung mit ihren Mitwirkungsorganen ein Votum zur Ganztagsbetreuung abzugeben. Grundschulen, die sich für die Durchführung einer Ganztagsbetreuung bewerben, erarbeiten ein dem Erlass des Landes NRW zur Ganz- tagsbetreuung entsprechendes Konzept, welches von der Schulkonferenz beschlossen wird.
Bei der Erstellung des Betreuungskonzepts werden sie intensiv durch die Regiestellen in den Bezirksverwaltungsstellen unterstützt.

3. Der Beschluss der Schulkonferenz wird der Schulverwaltung zur Überprüfung übermittelt. Die Schulverwaltung nimmt dabei eine Bewertung der jeweils pro Stadtbezirk eingegangenen Konzepte vor und schlägt der Politik eine Reihenfolge der Schulen zur Eröffnung des Ganz- tagsbetreuungsbetriebes vor.

4. Die Entscheidung, welche Schule in den jeweiligen Bezirken im Ganztagsbetreuungsbetrieb geführt wird, trifft der Schulausschuss nach Anhörung der jeweiligen Bezirksvertretung.

5. Entsprechend der Entscheidung des Schulausschusses, macht der Schulträger bis zum 31.05.2003 von seinem Vorschlagsrecht gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg Gebrauch
und stellt die notwendigen Anträge.



Darüber hinaus lag dem Haupt- und Finanzausschuss eine inhaltliche gleiche Empfehlung der Bezirks-
vertretung Aplerbeck vor.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.






zu TOP 2.1.6
Entwässerungsgebühren für Straßen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03921-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 24.02.2003 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Baulastträger der Bundes- und Landesstraßen zu den Abwassergebühren herangezogen werden.


StK Pehlke unterrichtete die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass sich die Stadt Dortmund in einem Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 1990 gegen eine Zah-
lung von 11 Mio. DM verpflichtet habe, auf Dauer auf Entwässerungsgebühren vom Land zu
verzichten.


Der Haupt- und Finanzausschuss sprach sich daraufhin einstimmig dafür aus, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob zumindest eine Heranziehung des Bundes in Betracht kommt und empfahl dem Rat der Stadt, auf der Grundlage des Ergebnisses über den Antrag der CDU-Fraktion vom 24.02.2003 zu entscheiden.



zu TOP 2.1.7
Regionalverband Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03920-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der CDU-Fraktion vom 24.02.2003 mit der Bitte um Berichterstattung und Stellungnahme vor:

Seit mehreren Jahren beschäftigen sich verschiedene politische Gremien mit der Frage, wie der Kom-
munalverband Ruhrgebiet (KVR) zu reformieren ist. Dabei gingen die Vorstellungen über die Zukunft weit auseinander - sie reichten von der Auflösung bis hin zur Aufwertung als zusätzlicher Regierungs-
bezirk.

Aus der Presseberichterstattung der vergangenen Wochen war zu erfahren, dass die Oberbürger-
meister der KVR-Städte einen eigenen Vorschlag in der Sache erarbeitet haben. Da die Erabei-
tung - zumindest in Dortmund - ohne Rückkoppelung zu den politischen Entscheidungsgremien
stattgefunden hat, bittet der Haupt- und Finanzausschuss nun um eine ausführliche Bericht-
erstattung in der Sache.


Es bestand Einvernehmen, dass die Berichterstattung der Verwaltung in der Ratssitzung am 06.03.2003 erfolgen soll.


2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -





2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

zu TOP 2.2.1.1
Erweiterung der Marie-Reinders-Realschule
hier: Umbau Altgebäude (2. Bauabschnitt)
(Drucksache Nr.: 03705-02)

Die Vorlage wurde heute eingebracht und in den Beratungsgegeben gegeben.


2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -

2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Investitionsprojekt: IP 57 - Ostenberg Grundschule
(Drucksache Nr.: 03412-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Hombruch vor:


Der Vertreter der städtischen Immobilienwirtschaft, Herr Uwe Nettlenbusch, erläutert ausführlich die geplante Neubaumaßnahme Ostenberg-Grundschule. Die Leiterin der Ostenbergschule, Frau Siedlaczek, äußert sich zu den Planungen unter schulpädagogischen Gesichtspunkten.

Lage der Schule:

Herr Nettlenbusch favorisiert den Bau auf dem Flurstück 48, da die Schule dann in Ost-West-Ausrichtung gebaut werden könne. Dies sei für die Belichtungsverhältnisse die optimale Lage.


Während des Neubaus stehe das alte Schulgebäude weiterhin für Unterricht zur Verfügung. Nach dem Abriss des alten Gebäudes würde dort die neue Turnhalle errichtet werden, so dass auch der Sportun- terricht weiter auf dem Gelände stattfinden könne. Zusätzliche Kosten für den sonst erforderlichen Bus-Pendelverkehr entfielen.


Um die Baumaßnahme auf dem Flurstück 48 verwirklichen zu können, wurde inzwischen ein Antrag bei der Planungskonferenz des Dezernates 6 auf Umwidmung des Geländes gestellt. Im noch gültigen Flächennutzungsplan (FNP) wird die Fläche als Gemeinbedarf ausgewiesen. Im neuen, noch nicht beschlossenen FNP, würde der Bereich Wohnbebauung sein. Die Planungskonferenz habe im Vorfeld signalisiert, dass diesem Umwidmungsbegehren voraussichtlich stattgegeben werden würde. Mit einer Entscheidung könne in ca. zwei Monaten gerechnet werden.










Systembauweise:

Herr Nettlenbusch stellt dar, dass die geplante Fertigmodulbauweise nicht mit der Bauweise des Helene-Lange-Gymnasiums verglichen werden könne.

Bei der Stadt Dortmund liegen mit der vorgesehenen Bauart zwar keine Erfahrungswerte vor, aber Städte, wie z. B. Köln, errichten seit 6 - 8 Jahren Gebäude in der Form mit durchweg positiven Erfahrungen.


Planung einer Mensa für den Ganztagsbetrieb:

Frau Siedlaczek weist darauf hin, dass für die neue Schule nur eine kleine Küche vorgesehen sei, die für einen Ganztagsbetrieb nicht ausreiche. Im Rahmen des Familienprojektes könne die Schule aufgrund der zentralen Lage und des Einzugsgebietes aber eine Ganztagsschule werden, so dass dies doch bei den Planungen berücksichtigt werden solle.

Die Angaben zur geplanten Küchengröße werden seitens Herrn Nettlenbusch bestätigt.

In der ausführlichen Diskussion wird deutlich, dass Frau Siedlaczek und die Bezirksvertreter mehrheitlich den seitens der Verwaltung beabsichtigten Bau auf dem Flurstück 48 begrüßen. Der Schulbetrieb würde dadurch am Geringsten belastet und sei am Geeignetesten von der Ausrichtung des Baukörpers her.
Wenn die Entwicklung dahingehend liefe, dass die Ostenberg-Grundschule eine Ganztagsschule würde, wird die Verwaltung gebeten, bei der neuen Schule eine ausreichend große Mensa einzuplanen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung einer Ersatzbaumaßnahme für die Ostenberg Grundschule einschließlich einer Turnhalle in Form einer Modulbauweise entsprechend den Darlegungen in der Begründung zu dieser Vorlage sowie die Finanzierung der Maßnahme als "Alternative Finanzierung".


Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, die Hinweise der Bezirksvertretung Hombruch zur Größe der Mensa im weiteren Verfahren prüfen zu lassen.

zu TOP 3.2
Änderung der "Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grunewaldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst vom 11.12.1990"
(Drucksache Nr.: 03683-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt

1. den unter Punkt 4 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Anregungen nicht zu folgen,

2. die dieser Beschlussvorlage beigefügte "Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grunewaldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst" für den

unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich







Rechtsgrundlage:

§ 86 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01. März 2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04.2000 (GV NRW S. 256, SGV NRW 232) ) in Verbindung
mit den §§ 7 Abs.1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.3
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschluss- gremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03586-02)

Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies daraufhin, dass die Vorlage vorsehe, die öffentliche Grünfläche westlich der Straße Am Schallacker in Gemeinschaftsgaragen bzw. Stell-
plätze zu Gunsten der Gemeinnützige Wohnstätten-Genossenschaft Dortmund-Süd umzuwandeln. Die Gesellschaft habe dadurch finanzielle Vorteile, da die Stadt auf die in dem Bereich festgesetzten Spielplätze verzichte, so dass die ersatzweise Spielplatzerrichtung an anderer Stelle entfalle. Der ersparte Investitionskostenaufwand sollte der Stadt Dortmund im Rahmen einer Abstandszahlung zur Verfügung gestellt werden. Der Betrag könnte dann für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Um-
gestaltung der Emscher eingesetzt werden.


StD Fehlemann sagte eine entsprechende Prüfung zu.


Die Vorlage wurde deshalb heute von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 3.4
Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule
hier: Anbau des Fachklassentraktes
(Drucksache Nr.: 03518-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Anbau des Fachklassentraktes im Rahmen der Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule, Gleiwitzstr. 200 in Do-Scharnhorst auf 3 Schulzüge mit Gesamtkosten von 2.848.242,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2200 9411 0151
Haushaltssoll 1.900.000,00 Euro 900.000,00 Euro 0,00 Euro
Verpflichtungsermächtigung 900.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
2200 9351 0151
Haushaltssoll 0,00 Euro 585.000,00 Euro 0,00 Euro
Verpflichtungsermächtigung 200.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro




Die Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2003/2004 veranschlagt.

Für das HJ 2004 wird die Mittelplanung beim beweglichen Vermögen (FiPo 2200 9351 0151) an den tatsächlichen Bedarf von rd. 130.000 Euro angepasst.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.5
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)
(Drucksache Nr.: 03790-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung der Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon), Flughafenstr. 73 in Dortmund-Brackel mit Gesamtkosten von
668.000,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2100 9409 0276
Haushaltssoll 700.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Verpflichtungs-
ermächtigung 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro


Die Mittel sind im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.6
Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Fortführung des Quartiermarketing
(Drucksache Nr.: 03730-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Quartiermarketing Brückstraßenviertel bis zum 30.06.2004 zu Kosten in Höhe von insgesamt 200.000,00 Euro.

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Ausgaben 2003 140.000,00 Euro
Ausgaben 2004 60.000,00 Euro
Insgesamt 200.000,00 Euro

Erwarteter Landeszuschuss (70%) 140.000,00 Euro
Beteiligung Dritter (15%, Quartiermarketing Brückstraßenviertel e.V.) 30.000,00 Euro
Städtischer Eigenanteil (15%) 30.000,00 Euro

Die Kosten sind unter der FiPo 6150 9511 0221 -Städtebauliche Maßnahme nördliche City- in dem vorhandenen Budget bei StA 61 in 2003 und 2004 vorhanden.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215
- Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: Entscheidung über Anregungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Satzung über Erforderlichkeit von Teilungs- genehmigungen
(Drucksache Nr.: 03775-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Vom Wendehammer an der Harnackstraße wird ein Rad-/Fußweg an der Grundstücksgrenze nach Westen und dann abknickend nach Süden parallel zum Gildenpark zwischen Fachhochschule und

Hotel bzw. Verwaltungsneubau angelegt. Für den nichtmotorisierten Verkehr bleibt die Verbindung
zum Rad-/Fußweg des Rheinlanddamms von der Harnackstraße aus erhalten.


Rm Jostes (CDU) erklärte, seine Fraktion lehne die Empfehlung des Ausschusses ab, stimme der Vorlage aber zu.


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In W 215 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Pkt. 6 aufgeführten Anre-

gungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt die 131. Änderung des Flächennutzungsplanes - Rheinlanddamm/Hohe Straße - mit Erläuterungsbericht vom 05.07.2002 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt den Bebauungsplan In W 215 (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes 139) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage:

§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)







IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 215 die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 07.01.2003 beizufügen,

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 215 - Rheinland- damm/Hohe Straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beifügung der Begründung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 03831-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 8 aus den dort genannten Gründen

nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Ver-
bindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW
S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.11.2002 offengelegten Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße - die Begründung vom 07.10.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



IV. beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund zu schließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.9
Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Auftaktpräsentation im Jahre 2003 in Dortmund und Fortsetzung des Projektes bis 2006
(Drucksache Nr.: 03822-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis:

Die Auftaktpräsentation zum interkommunalen Projekt "Fluss Stadt Land" in Dortmund ist entsprechend der dargestellten Konzeption umzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Stadt Dortmund beteiligt sich in dem Zeitraum von November 2003 bis einschließlich Oktober 2006 aktiv an dem interkommunalen Projekt "Fluss Stadt Land" im Rahmen der vom Rat bereit gestellten Haushaltsmittel.

zu TOP 3.10
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über Anregungen und Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03826-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen unter Ziffer 11 dieser Vorlage zu folgen und in allen drei Baugebieten jeweils mittig einen Gemeinschaftskinderspielplatz festzusetzen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbin- dung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - offengelegte Begründung vom 12.08.2002 entsprechend Ziffer 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.01.03 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.




VI. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111, Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 "Bodelschwingher Straße" und Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
hier: I. Beschluss zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111
II. Beschluss zur Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des BebauungsplanesMg 111n vom 23.05.1991
III. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mg 157 "Bodelschwingher Straße"
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
V. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 03845-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

I. den Bebauungsplan Mg 111 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich (teilweise) aufzuheben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1, Abs. 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


II. den Beschluss des Rates vom 23.05.1991 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n aufzuheben

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


III. den Bebauungsplan Mg 157 "Bodelschwingher Straße" - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


V. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.12
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Halbzeitbewertung und prozessbegleitende Evaluation
(Drucksache Nr.: 03834-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der CDU-Fraktion vom 24.02.2003 mit der Bitte um Stellungnahme vor:

Die CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss bittet zu o.g. Tagesordnungspunkt um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem Sachverhalt:


Mit Beschluss vom 28.04.2000 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft die Gemein- schaftsinitiative URBAN II zur wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung von städtischen Ge-
bieten eingeleitet. In deren Rahmen werden von 2000 bis 2006 Finanzmittel zur Förderung inno-
vativer Strategien und Pilotprojekte für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Stadtentwicklung bereitgestellt.


In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welcher Personenkreis wird in den einzelnen Teilprojekten aus URBAN-II Mitteln vorrangig gefördert?

2. Welcher Personenkreis ist bei der Förderung unberücksichtigt geblieben?

3. Welche über die aus URBAN-II Mittel hinausgehenden Finanzierungen bestehen zur Förderung der einzelnen Teilprojekte?
4. Welche Perspektiven bestehen für die einzelnen Teilprojekte nach dem Auslaufen der URBAN-II Förderung 2006?


Zu den gestellten Fragen führte StR Sierau aus, URBAN II beziehe sich auf verschiedene Programm-
felder. Der erste Schwerpunkt liege auf der Verbesserung stadträumlicher Qualitäten, wie der Umfeld-
situation und Naherholungsqualität für die gesamte Bevölkerung in der Nordstadt, speziell für Kinder und Jugendliche. Es gehe zudem darum, Freizeitqualitäten zu verbessern und Angebote zu schaffen, die auch über die Nordstadt hinausgehen können. Ein wesentliches Kernelement der Gesamtstrategie sei dabei die Weiterentwicklung des Hoeschparks.


Der zweite Programmschwerpunkt sei die Förderung der lokalen Ökonomie. Hier gehe es um die Förderung von kleineren und mittleren Unternehmen durch direkte Beratungsangebote und Hilfen
beim Ausbau von selbsttragenen Unternehmensstrukturen. Es gebe eine ganze Reihe von Ele-
menten in der unmittelbaren Zusammenarbeit mit den Gewerbevereinen und den ansässigen

mittelständischen Unternehmen. Wichtiges Thema sei auch die Sicherung des Wirtschaftsstand-
ortes.

Darüber hinaus existierten Spezialangebote, die sich auf benachteiligte Jugendliche beziehen, ins-
besondere auf deren Berufseinstieg. Außerdem sollen bestimmte Bevölkerungsgruppen eine ver-
besserte Integration erfahren und auf eine berufliche Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt vorbereitet
werden.






Ein weiterer Programmschwerpunkt sei der Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen, wie Quartiersmanagement, Eltern- und Schülercafés sowie die Konfliktvermittlung und
Fragen der Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Durch die vorgesehenen Projekte dürften
sich weder für die Stadt noch für andere, die in der Förderung stünden, Folgekosten ergeben.

Zum Punkt 3 der CDU-Anfrage wurde vereinbart, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 06.03.2003
eine schriftliche Stellungnahme abgeben wird.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

5. Der Rat der Stadt Dortmund

5.1 stimmt der prozessbegleitenden Evaluation zu,

5.2 beschließt, die Verwaltung mit der Auftragsvergabe für die Durchführung der Halbzeit- bewertung und der prozessbegleitenden Evaluation für den Zeitraum vom 01.04.2003

bis zum 30.09.2005 mit einem Kostenvolumen von 320.000,00 Euro zu beauftragen. Die Haushaltsmittel stehen für den genannten Zeitraum unter der Finanzposition 6152 9512 0101 (EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II) zur Verfügung.

zu TOP 3.13
Stadterneuerung;
Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
-Erhöhungsbeschluss-
(Drucksache Nr.: 03887-03)

Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) stellte verschiedene Fragen zur Vorlage und bat um Beantwortung bis zur nächsten Ratssitzung.



Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüro Nordstadt"
(Drucksache Nr.: 03805-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Projektes "Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros Nordstadt" in Form einer Beauftragung. Das Projekt wird im Programm-
schwerpunkt 2 "Lokale Ökonomie" im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
ab dem 01.04.2003 bis zum 31.03.2006 durchgeführt.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.


zu TOP 4.2
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2001
(Drucksache Nr.: 03829-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 2001 des Sondervermögens fest.

· Der Rat beschließt, den Bilanzverlust in Höhe von 8.909.479,26 DM mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
· Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
· Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.

zu TOP 4.3
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Errichtung eines Proteom-Kompetenz-Zentrums" (PKZ)
(Drucksache Nr.: 03792-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung eines Proteom-Kompetenz-Zentrums und der damit verbun- denen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung beträgt 29,7 Mio. EUR, zzgl. des anteiligen Grundstückswertes in Höhe von 640 T EUR.

Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 8,5 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.

Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Vorfinanzierung des erwarteten Investitionszuschusses bis zu einer Höhe von 21,2 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb des PKZ notwendigen Verträge abzuschließen.

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik;
hier: erste Auswertung der Umsetzung zum Jahresende 2002
(Drucksache Nr.: 03791-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:



Der Ausschuss ist sich einig, dass vor der Beschlussfassung im Rat eine Behandlung der Vorlage im Schulausschuss, in Kinder- und Jugendausschuss sowie im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erfolgen sollte.




Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, dass zunächst entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit verfahren und die An-
gelegenheit erst danach auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses und

des Rates genommen werden soll.

zu TOP 6.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
hier: - Teilprojekt Zuverdienst -
(Drucksache Nr.: 03581-02)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.




7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagne -




8. Schule
zu TOP 8.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Programmschwerpunkt 3: Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen
Maßnahme 3.2.: Förderung der Schulen als Orte der Integration
Projekte: 3.2.1 Elterncafes
3.2.2 Schülerclubs
(Drucksache Nr.: 03716-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung vor, die gleichlautend vom Schulausschuss, vom Kinder- und Jugendausschuss und vom Ausschuss für Umwelt, Stadtge-

staltung und Wohnen abgegeben worden war:

Der Rat erwartet im Herbst 2003 eine Berichterstattung über den Verlauf der Projekte.


Unter Einbeziehung der gleichlautenden Empfehlung der Fachausschüsse empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die Projekte 'Elterncafe' zu Kosten von 273.500,00 Euro und 'Schülerclubs' zu Kosten von 150.000,00 Euro für den Zeitraum von 2003-2004 mit der Option der jährlichen Verlängerung bis 2006.

Die Gesamtkosten werden aus der FiPo 6152 9512 0101 -EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II- finanziert.


zu TOP 8.2

Gesetzliche Änderungen bei der Lernmittelfreiheit und der Schülerbeförderung
(Drucksache Nr.: 03811-03)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.





zu TOP 8.3
Medienentwicklungsplan 2003 - 2008 für die Schulen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03280-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Medienentwicklungsplan zur Kenntnis und beschließt die nachfolgende dargestellten Umsetzungsschritte:

- Der Fachbereich Schule wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
- Der Fachbereich Schule wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem e-team einen Stufenplan
zur Ausstattung der Schulen zum Einstieg in die Systembetreuung zu erarbeiten und die er-
forderlichen Finanzmittel in die Haushaltsberatungen einzubringen.
- Der Fachbereich Schule wird beauftragt, in den Jahren 2003/2004 die notwendigen ersten
Schritte zur Umsetzung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einzu-
leiten.
- Das Dortmunder Systemhaus wird beauftragt, in Kooperation mit dem Fachbereich Schule
das Modellprojekt d3SX durchzuführen und in einer Pilotphase 2003/2004 an 15 Dortmunder
Schulen zu erproben.
- Das Supportkonzept des IT-Center wird - in Kooperation mit dem Ausbildungsgang der Infor-
mationstechnischen Assistenten des Robert-Bosch-Berufskolleg - im Rahmen der zur Ver-
fügung stehenden Haushaltsmittel ergänzend erprobt.
- Über die Pilotphase wird halbjährlich im Schulausschuss berichtet.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.

zu TOP 8.4
Robert-Schuman-Berufskolleg, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost
hier: Sanierung der Pavillonanlagen
(Drucksache Nr.: 03846-03)

Während Rm Diekneite (SPD) sich für die Sanierung der vorhandenen Pavillonanlage auf dem Gelände des Robert-Schuman-Berufskollegs aussprach, sollte nach Auffassung von Rm Leniger

(CDU) eine Containeranlage gekauft werden, weil man auch in Zukunft noch weitere Sanierungs-
maßnahmen in Dortmund durchführen müsse und die eigene Anlage dann jeweils verwendet werden
könne. Dies sei eine kostengünstige Lösung.


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies daraufhin, dass nach der Darstellung
in der Verwaltungsvorlage für eine gekaufte Containeranlage zur Zeit keine Folgenutzung erkennbar sei.


Bm'in Wendzinski und Rm Diekneite (SPD) machten übereinstimmend deutlich, dass die Sanierung der Pavillons gegenüber dem Kauf einer Containeranlage die bessere Lösung sei, zumal der Zu-
stand einer solchen Anlage bei Mehrfachverwendung stark leide.


StR Pogadl erläuterte, im Zuge der PCB-Sanierung habe man gute Erfahrungen mit angemieteten Anlagen gemacht. Die Vorhaltung einer eigenen Containeranlage verursache u. a. auch logistische Probleme. Es könnten heute keine Aussagen darüber gemacht werden, wo sich eine gekaufte An-
lage künftig einsetzen lasse.





Rm Hengstenberg (CDU) gab zu Protokoll:

"Die Verwaltung hat erklärt, es gibt den Bedarf an mobilen Containerlösungen in den
nächsten fünf Jahren nicht, weil Sanierungsmaßnahmen auf andere Weise erfolgen."


StD Fehlemann erklärte, bei den PCB-Sanierungen benötige man ebenerdige Pavillonanlagen für eine ganze Schule. Diese schreibe man mit dem Auftrag aus. Nach Abschluss der Maßnahme würden die
Anlagen wieder entfernt.

Der Rat habe in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, Pavillons seien lediglich eine Notlösung. Deshalb habe auch die Verwaltung keine solchen Anlagen mehr gekauft.

Der Standort Sckellstraße werde noch über einen längeren Zeitraum stehen bleiben, so dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierungsmaßnahme als wirtschaftlich anzusehen sei.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Maßnahme:

Sanierung der zwei auf dem Gelände des Robert-Schuman-Berufskollegs, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost aufstehenden 2-geschossigen OFRA-Pavillons mit Gesamtkosten von

335.000,00 Euro.

Die Sanierungskosten von 335.000,00 Euro werden aus den bei der Finanzposition 2000 9408 0001

- Pavillonersatzprogramm - für das Haushaltsjahr 2003 veranschlagten Mitteln finanziert.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 03852-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der SPD-Fraktion vom 25.02.2003 mit der Bitte um Stellungnahme sowie unter dem gleichen Datum der folgende Antrag vor:


In der Sitzung des AUSW am 19.02.2003 und den lokalen Medien wurde die Information bekannt, dass das Infrastrukturdezernat den Umbau der Brauhausstraße im Rahmen einer privaten Vor-
finanzierung regeln will.








Die SPD-Fraktion bittet das Infrastrukturdezernat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Welche Haltung nimmt die Kommunalaufsicht zu der angestrebten Vorfinanzierung der
Straßensanierung ein?

2. Aus welchem Grund handelt es sich in diesem konkreten Fall nicht um ein kreditähnliches
Geschäft?

3. Welche Abrechnungsmodalitäten vollzieht die Verwaltung beim Umbau der Brauhausstraße
hinsichtlich der Beiträge der Grundstückseigentümer?

4. Welche Finanzierungsalternativen kommen aus Sicht der Verwaltung für die Sanierung der
Brauhausstraße in Frage?


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss erkennt im vorliegenden Fall die Sanierungsbedürftigkeit der Brauhausstraße an und würdigt das private Engagement in der Finanzierungsfrage.

Aus haushaltspolitischen Gründen wird die Verwaltung beauftragt, den Haupt- und Finanz-
ausschuss umfassend über die Vorfinanzierung von städtischen Pflichtaufgaben durch
Dritte zu informieren und die mit der Rückzahlung verbundenen Verpflichtungen der Stadt
Dortmund offenzulegen.


StD Fehlemann nahm zunächst Bezug auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, in der er deutlich gemacht habe, dass diese Art der Finanzie-
rung nicht zu einem kreditähnlichen Geschäft werden dürfe. Die Verwaltung führe mit den
Anliegern Gespräche. Falls von deren Seite Zinsforderungen für die Vorfinanzierung der Umbaumaßnahme Brauhausstraße erhoben würden, werde man das Angebot wegen seines Charakters als kreditähnliches Geschäft ablehnen. Im Haushalt des Jahres 2004 stünden für
die Brauhausstraße 50 000,00 Euro zur Verfügung. Die restlichen Mittel seien in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Wenn die Anlieger einverstanden wären, das Geld für einen bestimmten Zeitraum bereitzustellen, könnte man mit der Bezirksregierung über die Zulässigkeit der Finanzierung sprechen. Die Verwaltung sei allerdings nie davon ausgegangen, dass man ein Geschenk verzinsen müsse.

Zur vierten Frage führte StD Fehlemann aus, dass nur die Möglichkeit bestehe, die Maßnahme
aus dem Haushalt zu finanzieren und die Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz heran-
zuziehen.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 25.02.2003 wurde vom Haupt- und Finanzausschuss ein-
stimmig beschlossen.


Die Vorlage wurde vom Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.




zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushalts-
jahres 2002 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 03854-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW Kenntnis von den
- bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 in Höhe von 186.920,87 Euro,
- bewilligten Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2002 in Höhe von 186.920,87 Euro.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Osterfeuer / Brauchtumsfeuer
(Drucksache Nr.: 03748-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 24.02.2003 vor:


Die Verwaltungsvorlage wird zurückgewiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt statt-
dessen wie folgt:

- Das Abbrennen von Osterfeuern (Brauchtums- und Traditionsfeuern) wird auf die Zeit
zwischen Ostersamstag und Ostermontag beschränkt.

- Die Verwaltung wird gebeten, auf die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen
beim Abbrennen hinzuweisen.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der erste Erlaubnistatbestand (Seite 3 der Verwaltungsvorlage) erhält folgende neue Fassung:

1. Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen, ist ausschließlich
im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zulässig. Osterfeuer sind einmalig von Montag
bis Ostermontag in der Zeit von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr gestattet und erlaubnispflichtig.
(Die Sätze 2 bis 5 entfallen)
Die Erlaubnistatbestände 2 bis 5 bleiben unverändert.

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, Kontakt mit dem Deutschen Städtetag aufzu-
nehmen, um Erfahrungen zum Oster- und Brauchtumsfeuer auszutauschen.

Der AUSW befasst sich auf Vorschlag der Verwaltung erneut mit der Sachlage, wenn und soweit
sich nachhaltige negative ökologische Entwicklungen zeigen.


Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt mit der Mehrheit der Stimmen der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rahtaus der Stadt Dortmund, wie
folgt zu beschließen:





Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer Veränderung des Verwaltungshandelns im Umgang
mit Osterfeuern/Brauchtumsfeuern zu.


Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und
den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus den Antrag der CDU-Fraktion
vom 24.02.2003 ab. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, die Vorlage entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen zu beschließen.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.00 Uhr von Bm Miksch beendet.




Der Oberbürgermeister

In Vertretung




M i k s c h S o h n
Bürgermeister Ratsmitglied





W e b e r
Schriftführer