Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:05 - 18:30 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Manfred Jostes, Vorsitzender (CDU)

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Thomas Pisula (CDU) i. V. für RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Ute Uhrmann (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Thomas Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


3. Verwaltung:

StD Fehlemann - 7/Dez.
Frau Helfer - 7/Dez.-Büro
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Thabe - 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Kreuzholz - StA 60
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Keune - 66/AL
Frau Klingsporn - StA 40

Frau Skodzik - StA 01
Frau Kreutzkamp - StA 01

4. Gäste:

./.
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 59. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 19.02.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 58. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 22.01.2003

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Auftaktpräsentation im Jahre 2003 in Dortmund und Fortsetzung des Projektes bis 2006

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03822-03)


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 a) Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverkehrszentrums Dortmund-Ellinghausen (Bebauungsplan-Entwurf Mg 159)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03364-02)

b) Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverkehrszentrums Dortmund-Ellinghausen (Bebauungsplan-Entwurf Mg 159)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03364-02-ATB)
- Die Vorlage und der Antrag wurden in der Sitzung am 27.11.2002 vertagt.

c) Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.11.2002


3.2 Änderung der "Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grunewaldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst vom 11.12.1990"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03683-02)

3.3 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03586-02)

3.4 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III Beschluss zur Beifügung der Begründung; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03831-03)
Anlage: Schreiben des Herrn Dr. Langemeyer vom 21.01.2003 zur Terminabfolge

3.5 Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: Entscheidung über Anregungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Satzung über Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03775-03)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122
- Feuerwache Bärenbruch -
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03827-03)

3.7 Bauleitplanung; 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Supermarkt Spissenagelstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 280 - Supermarkt Spissenagelstraße -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, Beschluss zur 144. Änderung des Flächennutzungsplanes, Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03809-03)

3.8 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Fortführung des Quartiermarketing

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03730-02)

3.9 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über Anregungen und Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03826-03)

3.10 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111, Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 "Bodelschwingher Straße" und Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
hier:
I. Beschluss zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111
II. Beschluss zur Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n vom 23.05.1991
III. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mg 157 "Bodelschwingher Straße"
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
V. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03845-03)

3.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03810-03)

3.12 Neuer Haltepunkt Kruckel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03855-03)

3.13 Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser", Sachstand und weiteres Vorgehen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03757-03)

3.14 Amiens-Tower
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03891-03)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-29182
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Burgheisterkamp 2, Gemarkung Huckarde, Flur 3, Flurstück 64
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03591-02)

4.2 63/2-3-30107
Vorbescheid für den Umbau und die Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Auf dem Schnee 69 in Dortmund-Kirchhörde
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03706-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Einrichten von Ökokonten - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03819-03)

5.2 Osterfeuer / Brauchtumsfeuer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03748-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule
hier: Anbau des Fachklassentraktes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03518-02)

7.2 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03790-03)

7.3 Robert-Schuman-Berufskolleg, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost
hier: Sanierung der Pavillonanlagen
Empfehlung
(DS-Nr. 03846-03)


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Neubau von Straßenbrücken über die A 2
- Brechtener Straße - einschl. Verlegung eines Teilstücks der Brechtener Straße
- Schiffhorst - einschl. Anschlussarbeiten

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03764-03)

8.2 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verband "Open Traffic Systems City Association" (OCA).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03767-03)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 Zwischenbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03864-03)

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Programmschwerpunkt 3: Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen, Maßnahme 3.2.: Förderung der Schulen als Orte der Integration
Projekte: 3.2.1 Elterncafes
3.2.2 Schülerclubs

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03716-02)

12.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Mengede (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03711-02)

12.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Brackel (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03639-02)

12.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Huckarde (InSEKt)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 03714-02)
(wird nachversandt)

12.5 Leitmaßnahmen für gewerbebezogenen Verkehr
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 03888-03)

12.6 Städtebauliche Aufwertung der Brauhausstraße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03886-03) ´

Zur Information sind folgende Unterlagen beigefügt:

a) Zu der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2002 zur "Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes" (Drucksache Nr.: 03205-02AS-B) ist die Stellungnahme beigefügt:
- Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
(Drucksache Nr.: 03205-02St)

b) Das Schreiben des Herrn StR Sierau zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Sachstandsvorlage Roxy Kino des Stadtplanungsamtes (Drucksache-Nr. 01293-01 vom 11.10.2001) liegt zur Kenntnisnahme bei
(Drucksache Nr.: 01293-01E)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 59. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 19.02.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:30 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Manfred Jostes, Vorsitzender (CDU)

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Thomas Pisula (CDU) i. V. für RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Ute Uhrmann (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Thomas Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


3. Verwaltung:

StD Fehlemann - 7/Dez.
Frau Helfer - 7/Dez.-Büro
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Thabe - 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Kreuzholz - StA 60
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Keune - 66/AL
Frau Klingsporn - StA 40

Frau Skodzik - StA 01
Frau Kreutzkamp - StA 01

4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 59. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 19.02.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 58. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 22.01.2003

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Auftaktpräsentation im Jahre 2003 in Dortmund und Fortsetzung des Projektes bis 2006

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03822-03)


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 a) Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverkehrszentrums Dortmund-Ellinghausen (Bebauungsplan-Entwurf Mg 159)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03364-02)

b) Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverkehrszentrums Dortmund-Ellinghausen (Bebauungsplan-Entwurf Mg 159)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03364-02-ATB)
- Die Vorlage und der Antrag wurden in der Sitzung am 27.11.2002 vertagt.

c) Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.11.2002
siehe Anlagen

3.2 Änderung der "Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grunewaldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst vom 11.12.1990"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03683-02)

3.3 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03586-02)

3.4 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III Beschluss zur Beifügung der Begründung; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03831-03)
Anlage: Schreiben des Herrn Dr. Langemeyer vom 21.01.2003 zur Terminabfolge

3.5 Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: Entscheidung über Anregungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Satzung über Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03775-03)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122
- Feuerwache Bärenbruch -
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03827-03)

3.7 Bauleitplanung; 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Supermarkt Spissenagelstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 280 - Supermarkt Spissenagelstraße -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, Beschluss zur 144. Änderung des Flächennutzungsplanes, Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03809-03)

3.8 Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Fortführung des Quartiermarketing

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03730-02)

3.9 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über Anregungen und Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03826-03)

3.10 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111, Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 "Bodelschwingher Straße" und Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
hier:
I. Beschluss zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111
II. Beschluss zur Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n vom 23.05.1991
III. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mg 157 "Bodelschwingher Straße"
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
V. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03845-03)

3.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03810-03)

3.12 Neuer Haltepunkt Kruckel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03855-03)

3.13 Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser", Sachstand und weiteres Vorgehen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03757-03)

3.14 Amiens-Tower
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03891-03)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-29182
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Burgheisterkamp 2, Gemarkung Huckarde, Flur 3, Flurstück 64
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03591-02)

4.2 63/2-3-30107
Vorbescheid für den Umbau und die Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Auf dem Schnee 69 in Dortmund-Kirchhörde
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03706-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Einrichten von Ökokonten - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03819-03)

5.2 Osterfeuer / Brauchtumsfeuer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03748-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule
hier: Anbau des Fachklassentraktes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03518-02)

7.2 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03790-03)

7.3 Robert-Schuman-Berufskolleg, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost
hier: Sanierung der Pavillonanlagen
Empfehlung
(DS-Nr. 03846-03)


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Neubau von Straßenbrücken über die A 2
- Brechtener Straße - einschl. Verlegung eines Teilstücks der Brechtener Straße
- Schiffhorst - einschl. Anschlussarbeiten

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03764-03)

8.2 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verband "Open Traffic Systems City Association" (OCA).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03767-03)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 Zwischenbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03864-03)

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Programmschwerpunkt 3: Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen, Maßnahme 3.2.: Förderung der Schulen als Orte der Integration
Projekte: 3.2.1 Elterncafes
3.2.2 Schülerclubs

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03716-02)

12.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Mengede (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03711-02)

12.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Brackel (InSEKt)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03639-02)

12.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Huckarde (InSEKt)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 03714-02)
(wird nachversandt)


12.5 Leitmaßnahmen für gewerbebezogenen Verkehr
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 03888-03)

12.6 Städtebauliche Aufwertung der Brauhausstraße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03886-03) ´

Zur Information sind folgende Unterlagen beigefügt:

a) Zu der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2002 zur "Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes" (Drucksache Nr.: 03205-02AS-B) ist die Stellungnahme beigefügt:
- Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
(Drucksache Nr.: 03205-02St)

b) Das Schreiben des Herrn StR Sierau zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Sachstandsvorlage Roxy Kino des Stadtplanungsamtes (Drucksache-Nr. 01293-01 vom 11.10.2001) liegt zur Kenntnisnahme bei
(Drucksache Nr.: 01293-01E)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Kräft benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jostes, weist auf das Mitwirkungsverbot hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet um Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit für folgende Vorlagen:

a)
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2003-2006, hier: Halbzeitbewertung und prozessbegleitende Evaluation (Drucksache-Nr. 03834-03)
Bei Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung wird diese Vorlage unter
TOP 3.15 behandelt werden.
b)
Stadterneuerung; Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde, - Erhöhungsbeschluss -
(Drucksache-Nr. 03887-03)
Bei Erweiterung der Tagesordnung wird der Punkt unter TOP 3.16 behandelt werden.

Zu beiden Vorlagen liegen Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vor.

Herr RM Jostes schlägt vor, die Tagesordnungspunkte zu
TOP 7, 8, 11 und TOP 12.6 vorzuziehen und direkt nach den Regularien zu behandeln.

Außerdem macht er den Vorschlag, aufgrund des öffentlichen Interesses TOP 5.2
"Osterfeuer/Brauchtumsfeuer" vorzuziehen und nach TOP 3.1 "Errichtung von
Windkraftanlagen nördlich des Güterverkehrszentrums Dortmund-Ellinghausen (Bebauungsplan-Entwurf Mg 159)" zu beraten.

Herr RM Münch bittet darum, aufgrund des auch hier vorhandenen öffentlichen Interesses
TOP 3.7 "Bauleitplanung; 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Supermarkt Spissenagelstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 280 - Supermarkt Spissenagelstraße - (Drucksache Nr.: 03809-03)" in der Reihenfolge der Tagesordnung nach vorne zu ziehen.

Herr RM Harnisch lehnt diesen Vorschlag im Namen der SPD-Fraktion ab.

Mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion wird der Vorschlag des Herrn Münch, TOP 3.7 vorzuziehen, abgelehnt.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 58. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 22.01.2003

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 58. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 22.01.2003.

7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule, hier: Anbau des Fachklassentraktes
(Drucksache Nr.: 03518-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Anbau des Fachklassentraktes im Rahmen der Erweiterung der Albert-Einstein-Realschule, Gleiwitzstr. 200 in Do-Scharnhorst auf 3 Schulzüge mit Gesamtkosten von 2.848.242,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:
Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2200 9411 0151
Haushaltssoll 1.900.000,00 Euro 900.000,00 Euro 0,00 Euro
Verpflichtungsermächtigung 900.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
2200 9351 0151
Haushaltssoll 0,00 Euro 585.000,00 Euro 0,00 Euro
Verpflichtungsermächtigung 200.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Die Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2003/2004 veranschlagt.

Für das HJ 2004 wird die Mittelplanung beim beweglichen Vermögen (FiPo 2200 9351 0151) an den tatsächlichen Bedarf von rd. 130.000 Euro angepasst.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 7.2
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon) (Drucksache Nr.: 03790-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung der Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon), Flughafenstr. 73 in Dortmund-Brackel mit Gesamtkosten von
668.000,00 ■.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2100 9409 0276
Haushaltssoll 700.000,00 ■ 0,00 ■ 0,00 ■
Verpflichtungs-
ermächtigung 0,00 ■ 0,00 ■ 0,00 ■

Die Mittel sind im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 7.3
Robert-Schuman-Berufskolleg, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost
hier: Sanierung der Pavillonanlagen (Drucksache Nr.: 03846-03)


Herr RM Knieling begründet die Haltung des Schulausschusses. In den kommenden Jahren wird es zu Sanierungen der Schulen kommen, so dass Ersatzräume erforderlich sein werden. Der Schulstandort des Kollegs soll verlagert werden, der Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Im Namen der CDU-Fraktion macht Herr RM Knieling deutlich, dass es für sinnvoll gehalten wird, die alte Pavillonanlage nicht zu sanieren und stattdessen den Kauf einer den Schulbaurichtlinien entsprechenden Containeranlage durchzuführen. Wenn diese Containeranlage nicht mehr am Kolleg benötigt wird, könnte sie an anderer Stelle eingesetzt werden. Herr RM Knieling bittet darum, dem Kauf einer Containeranlage zuzustimmen und von der Sanierung der vorhandenen Pavillonanlage abzusehen.

Frau RM Reuter spricht sich dafür aus, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung u. a. aus wirtschaftlichen Gründen zu folgen.

Herr RM Harnisch stimmt für die SPD-Fraktion der Vorlage zu.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Maßnahme

Sanierung der zwei auf dem Gelände des Robert-Schuman-Berufskollegs, Sckellstr. 5-7 in DO-Innenstadt-Ost aufstehenden 2-geschossigen OFRA-Pavillons mit Gesamtkosten von 335.000,00 Euro.

Die Sanierungskosten von 335.000,00 Euro werden aus den bei der Finanzposition 2000 9408 0001 - Pavillonersatzprogramm - für das Haushaltsjahr 2003 veranschlagten Mitteln finanziert.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

zu TOP 8.1
Neubau von Straßenbrücken über die A 2
- Brechtener Straße - einschl. Verlegung eines Teilstücks der Brechtener Straße
- Schiffhorst - einschl. Anschlussarbeiten (Drucksache Nr.: 03764-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Für die Errichtung der Straßenbrücken über die A 2 im Zuge der Brechtener Straße (einschl. Verlegung eines Teilstücks der Brechtener Straße) und der Straße Schiffhorst beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine städt. Kostenbeteiligung in Höhe von 1.025.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9821 0825 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2004 100.000,-- Euro
Ausgaben 2005 425.000,-- Euro
Ausgaben 2006 500.000,-- Euro


Es handelt sich um Zuschussmaßnahmen. Entsprechende Bewilligungsbescheide liegen vor.

zu TOP 8.2
Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verband "Open Traffic Systems City Association" (OCA).
(Drucksache Nr.: 03767-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Stadt dem Verband OCA e. V. (Open Traffic Systems City Association) beitritt. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alles Notwendige zu veranlassen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich ca. 3.000,-- Euro. Die Finanzierung ist bei der Fipo 6010 6610 0000 - Mitgliedsbeiträge - vorgesehen.


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

zu TOP 11.1.1
Zwischenbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
(Drucksache Nr.: 03864-03)


Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

zu TOP 12.6
Städtebauliche Aufwertung der Brauhausstraße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03886-03)


Herr StD Fehlemann erläutert, dass der gesamte Abschnitt Beten-, Brauhaus-, Viktoriastraße und Olpe mit der Bezirksregierung Arnsberg besprochen wurde. Es ist eine positive Tendenz der Bezirksregierung zu einer Förderung unter Berücksichtigung der KAG-Anteile erkennbar. Es wurde auch über die Refinanzierung und einen vorzeitigen Baubeginn gesprochen. Dabei zeigte sich, dass verschiedene Probleme bestehen. Zur Beten- und Brauhausstraße wurde eine Kostenschätzung vorgenommen, die sich auf 600.000,-- bis 700.000,-- Euro beläuft, nach KAG beträgt der städtische Anteil 50 % davon. Dieser Anteil ist vorzufinanzieren. Die in diesem Straßenbereich betroffenen Eigentümer wurden zwischenzeitlich ermittelt und zu einem Gespräch Ende Februar eingeladen. In diesem Gespräch geht es insbesondere um die Frage, ob alle Eigentümer mit einer Vorfinanzierung einverstanden sind. Herr StD Fehlemann weist hierzu darauf hin, dass eine private Vorfinanzierung nicht zu einem kreditähnlichen Geschäft werden dürfe.
Die derzeitige Beschlusslage sieht u. a. vor, dass aus der Hansastraße die Straßenbahnschienen zu entfernen sind. Auch soll die Markthalle von der Verwaltung positiv begleitet werden. Herr StD Fehlemann weist darauf hin, dass die Baulogistik für die Markthalle nur über die Brauhausstraße möglich ist, über die auch nur der Hansaplatz erreicht werden kann. Auch wenn aus der Hansastraße die Schienen herausgenommen werden, bleibt ein Höhenunterschied zwischen der Straße und dem Marktplatz. Neben der Finanzierungssituation gibt es somit verschiedene baulogistische Probleme (z. B. auch die Platanen vor der Commerzbank), die bei einer weiteren Planung nicht außer acht bleiben dürfen.

Beschluss:
Der mündliche Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land" - Auftaktpräsentation im Jahre 2003 in Dortmund und Fortsetzung des Projektes bis 2006 (Drucksache Nr.: 03822-03)

Herr Thabe führt in die Vorlage ein und stellt die Veranstaltungen des interkommunalen Projektes vor, die Veranstaltungen der Auftaktpräsentation finden zwischen Mai und September 2003 statt.

Frau RM Kröger-Brenner begrüßt das Projekt, merkt aber an, dass eine Erhöhung der Anzahl von acht bis zehn Motorbooten als Kurzzeitanleger an den Sportbootanlegern im Stadthafen nicht möglich ist. Motorboote können ihres Erachtens hier nicht Daueranleger sein. Eine ruhige und naturverträgliche Entwicklung sollte hier vorgezogen werden.


Herr RM Harnisch erkennt an der Vorlage, dass es mit dem Projekt weitergeht. Aus Sicht der SPD-Fraktion werden die Vereine der Stadtbezirke, die am Kanal liegen, nicht richtig beteiligt. Die Vereine könnten sich hier im Rahmen des Projektes betätigen. Herr RM Harnisch vermisst z. B. am Radweg am Kanal im Dortmunder Stadtgebiet Ruhebänke, wie sie in verschiedenen anderen Städten stehen, und Hinweisschilder, die auf die Dortmunder Stadtbezirke hinweisen, so dass Radfahrer auch einen Anreiz erhalten, in die Stadtbezirke hineinzufahren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:


Die Auftaktpräsentation zum interkommunalen Projekt "Fluss Stadt Land" in Dortmund ist entsprechend der dargestellten Konzeption umzusetzen.

Die Stadt Dortmund beteiligt sich in dem Zeitraum von November 2003 bis einschließlich Oktober 2006 aktiv an dem interkommunalen Projekt "Fluss Stadt Land" im Rahmen der vom Rat bereit gestellten Haushaltsmittel.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverkehrszentrums Dortmund-Ellinghausen (Bebauungsplan-Entwurf Mg 159)
(Drucksache Nr.: 03364-02)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03364-02-ATB)
Die Vorlage und der Antrag wurden in der Sitzung am 27.11.2002 eingebracht.
Es wurden nachversandt:
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 20.11.2002
siehe Anlagen
- Antrag des Herrn RM Münch vom 12.02.2003 mit der Bezeichnung "Ornithologische Ausgleichmaßnahmen und Brutdichteuntersuchung" (Drucksache-Nr. 03364-02AT)
Es wurden nachgereicht:
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 12.02.2003

siehe Anlagen

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03364-02-ATB)
- Schreiben des Herrn Dr. Grote und des Herrn Ostholt vom 13.02.2003 zur o. g. Vorlage (Drucksache-Nr. 03364-02St)

Frau RM Kröger-Brenner zieht den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03364-02-ATB) zurück und verweist auf den neuen Antrag ihrer Fraktion vom 18.02.2003. Sie stimmt im Namen ihrer Fraktion der Vorlage zu und begründet den Antrag vom 18.02.2003. Sie hofft auf geringe Störungen durch die Windenergieanlagen. Sie wünscht sich keine weiteren Verzögerungen.

Herr StD Fehlemann macht darauf aufmerksam, dass er zunächst die Auswirkungen der im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genannten sieben Punkte kennen muss, bevor darüber abgestimmt werden könne. Auch muss bekannt sein, ob die Maßgaben erfüllt werden können. Er fordert die Fraktion Bündnis 90/die Grünen dazu auf, aus den im Antrag genannten Maßgaben eine Empfehlung zu machen.

Herr RM Münch begründet seinen Antrag vom 12.02.2003.


Herr Dr. Grote weist darauf hin, dass sich die Erweiterung des Naturschutzgebietes im Parallelverfahren zum Flächennutzungsplan befindet. Der Entwurf sieht als Grenze den Holthauser Bach vor. Vor einer Entscheidung über die Windkraftanlagen sollte auf die Entwicklung dieses Bereiches geachtet werden. 1978 war der Raum bis zur A 2 für Aufschüttungen der Zeche Minister-Stein vorgesehen. Dort ist inzwischen ein Narturschutzgebiet von 63,9 ha entstanden, im Änderungsverfahren befinden weitere 128,1 ha. Für Herrn Dr. Grote besteht kein Grund, sich wegen der Windkraftanlagen in der Naturschutzentwicklung in diesem Bereich irritiert zu fühlen.

Herr RM Harnisch spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für die Windkraftanlagen aus. Er befürchtet, dass ein Beschluss der Punkte 4 und 6 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhebliche Kosten auslösen könnte. Er ist der Meinung, dass der Kostenrahmen vor Beschluss des Antrages bekannt sein muss.

Herr Quittek bedauert, dass durch die Diskussion der Klimaschutz in Dortmund in Misskredit geraten könnte. Der Windenergieerlass NRW sieht die Einhaltung gebührender Abstände zu geplanten und bestehenden Naturschutzgebieten vor. Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde bedauert, dass dies nicht berücksichtigt wird. Nur der Naturschutzbund Deutschland hat auf der Fläche Untersuchungen durchgeführt. Literaturstudien, die unterschiedlich interpretiert werden, sind ausgewertet worden.
Herr Quittek macht deutlich, dass der Beirat die Fläche in Gänze für naturschutzwürdig hält. Er befürchtet, dass durch die Festlegung der Windenergieanlagen das Naturschutzgebiet in diesem Ausmaß nicht mehr ausgewiesen werden kann.

Herr Wilde bittet darum, den Beschluss in der laufenden Sitzung zu fassen, da die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Logistikzentrum Ellinghausen von diesem Beschluss abhängt. Der Bebauungsplan kann erst weitergeführt werden, wenn klar ist, wie mit den Windkraftanlagen umzugehen ist. Vom Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplanes hängt der Zeitpunkt ab, wann Fördermittel für Straßenbau etc. fließen.
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verdeutlicht Herr Wilde, dass die Punkte 1, 2, 3 und 7 das laufende Naturschutzgebietserweiterungsverfahren betreffen. Er schlägt vor, die Punkte so zu beschließen, dass diese Punkte in das laufende Verfahren eingehen und im Rahmen des Naturschutzgebietserweiterungsverfahrens entsprechend berücksichtigt werden. Die Punkte 4 ff. beschäftigen sich mit einer ornithologischen Untersuchung, die mit dem Eigentümer vereinbart werden kann und von dort getragen werden wird. Herr Wilde geht davon aus, dass der Eigentümer dazu bereit sein wird. Er wird die Bitte an den Eigentümer herantragen.

Herr RM Brunstein schließt sich im Namen der CDU-Fraktion den Ausführungen des Herrn Quittek an. Er spricht die Bedeutung der Windkraftanlagen für die Hauseigentümer im Umkreis von zwei bis drei km an. Zum Teil haben diese Eigentümer mit verschatteten Grundstücken zu leben. Herr RM Brunstein hat kein Verständnis dafür, dass das Umweltamt sich für die Aufstellung der Windkraftanlagen stark macht. Bereits die Erstellung der Anlagen sorgt seiner Meinung nach für die Ausrottung der Vögel etc. und der Landschaftscharakter an dieser Stelle werde zerstört.

Frau RM Reuter hat den Eindruck, dass die Verwaltung die Angelegenheit noch einmal zu schieben versucht. Sie ersetzt im Antrag ihrer Fraktion das Wort "Maßgaben" durch "Ergänzungen" und spricht sich für einen schnellen Beschluss und eine Abstimmung aus.

Herr RM Harnisch stimmt dem geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dem Wissen zu, dass die Punkte 1, 2, 3 und 7 erledigt sind und Punkt 4 ein Prüfauftrag wird. Sollten aufgrund des beschlossenen Antrages erhebliche Kosten entstehen, muss der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.

Herr Dr. Grote erläutert, dass zusätzlich zu der für diese Fläche beschlossenen Erweiterung des Naturschutzgebietes auch eine Verankerung der Forderungen bezüglich Kröten, Vögel, Sträucher etc. möglich ist.

Herr RM Follert weist auf die ökologische und ökonomische Bedenklichkeit der Windkraftanlagen hin. Er lehnt im Namen der CDU-Vorlage den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2003 und auch weiterhin die Verwaltungsvorlage ab.


Herr RM Ollech beantragt nach der Geschäftsordnung Schluss der Debatte.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Der Antrag des Herrn RM Münch vom 12.02.2003 mit der Bezeichnung "Ornithologische Ausgleichmaßnahmen und Brutdichteuntersuchung" (Drucksache-Nr. 03364-02AT) wird bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2003:

"Der Ausschuss stimmt der Errichtung von Windenergieanlagen auf der Halde Ellinghausen am vorgeschlagenen Standort unter folgenden Maßgaben Ergänzungen zu:

1. Der Ausschuss beschließt, die Erweiterung des Naturschutzgebietes "Im Siesack" so schnell wie möglich vorzunehmen.

2. Der Ausschuss beschließt, bei der Erweiterung des Naturschutzgebietes Im Siesack, den Holthauser Bach einzubeziehen und die Grenze des Naturschutzgebietes südlich des Holthauser Baches verlaufen zu lassen.

3. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, jegliche zusätzliche Beeinträchtigungen im Naturschutzgebiet zu vermeiden. Das bedeutet unter anderem, dass im gesamten zukünftigen Naturschutzgebiet keine Rad- und Gehwege angelegt werden.

4. Der Ausschuss für Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass die ornithologischen Auswirkungen der Windkraftanlagen durch begleitende Untersuchungen systematisch erfasst und bewertet werden. Dem Ausschuss wird jährlich Bericht erstattet.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den Betreibern der Windkraftanlagen einen Wartungszyklus zu vereinbaren, der das Brutverhalten der besonders empfindlichen Vogelarten soweit wie möglich berücksichtigt.

6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Standort für sensible Vogelarten aufgewertet werden kann, um die negativen Auswirkungen der Windkraftanlagen teilweise zu kompensieren.

7. Der Ausschuss beschließt, Anpflanzungen auf der Halde nördlich des Holthauser Baches zu unterlassen, um eine negative Beeinträchtigung des Lebensraumes für Kreuzkröten zu vermeiden."

Unter Berücksichtigung dieses Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2003 nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Untersuchungsergebnisse zur Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverkehrszentrums Dortmund-Ellinghausen zur Kenntnis und beschließt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die planungsrechtliche Sicherung von vier Anlagen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 159 weiter zu betreiben.


zu TOP 5.2
Osterfeuer / Brauchtumsfeuer
(Drucksache Nr.: 03748-03)

- Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03748-03-ATC) (wurde nachgereicht)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 18.02.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03748-03AT) (wurde nachgereicht)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03748-03-ATB) (wurde nachgereicht)
- Auszug des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (wurde nachgereicht)

siehe Anlagen

Frau RM Lührs begründet den Antrag der SPD-Fraktion vom 18.02.2003. Sie verdeutlicht, dass die in der Verwaltungsvorlage dargestellten Einschränkungen zu weit gehen und die Anzahl der Feuer pro Stadtbezirk nicht festgelegt werden sollte.

Frau RM Kröger-Brenner stimmt grundsätzlich der Verwaltungsvorlage zu und ist bereit, dem Antrag der SPD-Fraktion zu folgen. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2003 erklärt sie, dass es offenbar nicht mehr möglich ist, in diesem Jahr die Frühjahrssonderaktion der EDG zu verlegen, so dass sie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2003 mit der Bezeichnung "Osterfeuer/Brauchtumsfeuer" (Drucksache-Nr. 03748-03-ATB) zurückzieht. Sie bittet die EDG, den Termin in 2004 für die Frühjahrssonderaktion so zu legen, dass die Abfälle, die sonst im Osterfeuer verbrannt würden, bei der EDG abgegeben werden könnten.
Dem Antrag der CDU-Fraktion kann Frau RM Kröger-Brenner nicht zustimmen.

Herr RM Follert erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2003. Das Brauchtum wird in den Vordergrund gestellt, eine Überreglementierung abgelehnt. Die Verwaltungsvorlage hält er für unpraktikabel. Die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt er im Namen der CDU-Fraktion ab.

Herr RM Münch schlägt vor, die Feuer auf den Kreis der Kirchen zu beschränken und vom Veranstalter abhängig zu machen. Eine Beschränkung aufgrund der Anzahl lehnt er ab.

Herr RM Harnisch geht davon aus, dass sich bei Beschluss des SPD-Antrages die Feuer auf einen größeren Zeitraum verteilen und somit ökologische Gründe für eine solche Handhabung sprechen.
Herr sB Schilff macht deutlich, dass Allergiker und Asthmatiker durch Osterfeuer gesundheitlich beeinträchtigt werden.

Herr RM Neumann spricht sich auch aus ökologischen Gründen für die Begrenzung der Feuer auf die Zeit zwischen Ostersamstag und -montag aus. Er befürchtet, dass das Personal für eine Kontrolle der Osterfeuer nicht vorhanden ist. Die Osterfeuer sollten in der Eigenverantwortung der Bürger, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss, abgebrannt werden können.

Herr Quittek gibt an, dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde der Verwaltungsvorlage bei Beteiligung gefolgt wäre. Er spricht sich gegen den SPD-Antrag aus, weil die Osterfeuer nicht während einer ganzen Woche brennen sollten.

Herr Dr. Grote erläutert, dass mit öffentlichen Veranstaltungen die Veranstaltungen gemeint sind, an denen jeder teilnehmen kann. Er beschreibt, dass sich zur Zeit im Umweltamt ein erheblicher telefonischer Beratungsbedarf abzeichnet. Es gehen zweierlei Anträge ein. Einmal werden Anträge auf Abfallverbrennung in der Osterzeit gestellt, die sofort abgelehnt werden. Dann liegen derzeitig ca. 30 Anträge vor, die unter die "öffentlichen Veranstaltungen" fallen. Antragsteller sind Vereine, Kirchen, Parteien usw.. Mit diesen Antragstellern werden die Präliminarien besprochen. Der Bereich der Osterfeuer wird nicht mit erhöhtem Personal, sondern mit Hilfe des besonderen Engagements der Mitarbeiter geregelt. Herr Dr. Grote geht davon aus, dass jedes Jahr das gleiche Klientel Anträge stellen wird.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2003 mit gleicher Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03748-03-ATC) wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der SPD-Fraktion vom 18.02.2003 mit der Bezeichnung "Osterfeuer/Brauchtumsfeuer" (Drucksache-Nr. 03748-03-AT):

"Der erste Erlaubnistatbestand (Seite 3 der Verwaltungsvorlage) erhält folgende neue
Fassung :

1.
Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen, ist ausschließlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zulässig.
Osterfeuer sind einmalig von Montag vor Ostern bis Ostermontag in der Zeit von
18.00 - 24.00 Uhr gestattet und erlaubnispflichtig.

(Die Sätze 2 bis 5 entfallen)
Die Erlaubnistatbestände 2 bis 5 bleiben unverändert.

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, Kontakt mit dem Deutschen
Städtetag aufzunehmen, um Erfahrungen zum Oster- und Brauchtumsfeuer auszutauschen.

Der AUSW befasst sich auf Vorschlag der Verwaltung erneut mit der Sachlage,
wenn und soweit sich nachhaltige negative ökologische Entwicklungen zeigen."


Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt mit der Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer Veränderung des Verwaltungshandelns im Umgang mit Osterfeuern / Brauchtumsfeuern zu.

zu TOP 3.2
Änderung der "Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grunewaldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst vom 11.12.1990"
(Drucksache Nr.: 03683-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. den unter Punkt 4 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Anregungen nicht zu folgen,



2. die dieser Beschlussvorlage beigefügte "Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Grunewaldsiedlung in Dortmund-Scharnhorst" für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich

Rechtsgrundlage:
§ 86 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01. März 2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04.2000 (GV NRW S. 256, SGV NRW 232) in Verbindung mit den §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.3
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03586-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen unter den Ziffern 9.1 und 9.2 zu folgen und den Änderungsentwurf um eine Belastungsfläche zu ergänzen. Ferner beschließt der Rat der Stadt, den Änderungsentwurf entsprechend der unter Ziffer 10.1 dieser Vorlage dargestellten Modifizierungen zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 offengelegte Begründung vom 14.03.2002 entsprechend der Ziffer 10.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.12.2002 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Hö 234 - Am Schallacker - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereiches als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV RW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III Beschluss zur Beifügung der Begründung; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 03831-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 8 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.11.2002 offengelegten Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße - die Begründung vom 07.10.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund zu schließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215
- Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: Entscheidung über Anregungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung, Satzung über Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 03775-03)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03775-03-ATB) (wurde nachgereicht)

Frau RM Reuter begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2003, sie hält es für wichtig, dass die Anwohner einen Fußweg als Zugang zur B 1 erhalten.

Für die CDU-Fraktion lehnt Herr RM Follert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2003 ab.

Frau RM Lührs stimmt im Namen der SPD-Fraktion dem Antrag zu und hält einen Rad-/Fußweg, der um das neu zu bauende Gebäude herumführt, als Ersatz für den von der Harnackstraße zur B 1 zur Zeit noch bestehenden Weg für erforderlich.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2003 mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

"Vom Wendehammer an der Harnackstraße wird ein Rad/Fußweg an der Grundstücksgrenze nach Westen und dann abknickend nach Süden parallel zum Gildenpark zwischen Fachhochschule und Hotel bzw. Verwaltungsneubau angelegt. Für den nichtmotorisierten Verkehr bleibt die Verbindung zum Rad/Fußweg des Rheinlanddamms von der Harnackstraße aus erhalten."

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In W 215 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Pkt. 6 aufgeführten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt die 131. Änderung des Flächennutzungsplanes - Rheinlanddamm/Hohe Straße - mit Erläuterungsbericht vom 05.07.2002 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt den Bebauungsplan In W 215 (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes 139) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage: § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 215 die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 07.01.2003 beizufügen,

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 - Feuerwache Bärenbruch -
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 03827-03)


Frau RM Schilling weist darauf hin, dass auf Seite 9 der Vorlage unter Punkt 7 die Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund genannt werden muss.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig wie folgt:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ma 122 - Feuerwache Bärenbruch - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Supermarkt Spissenagelstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 280 - Supermarkt Spissenagelstraße -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, Beschluss zur 144. Änderung des Flächennutzungsplanes, Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 03809-03)

- Auszüge der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 18.02.03

siehe Anlagen

Herr RM Drabig nimmt weder an der Beratung noch der Abstimmung teil.

Herr sB Weikert erklärt, dass er im Landschaftsplan Süd und im Flächennutzungsplan keine Eintragungen zum Supermarkt an der Spissenagelstraße gefunden habe. Seiner Meinung nach lässt sich das Grundstück anderweitig nicht nutzen, da u. a. die Autobahn in der Nähe ist. Von der Kirchhörder Mitte bis zur nördlichen Seite sind es 1,3 km, zur anderen Seite sind es 800 m. In der Mitte ist ein Supermarkt geplant, ein Getränkemarkt befindet sich in der Nähe, es gibt genügend Bäcker, so dass keine Unterversorgung erkennbar ist. Herr sB Weikert findet einen Supermarkt an dieser Stelle nicht tragbar. Laut Flächennutzungsplan sind in Hombruch 150 Wohneinheiten auf dem gegenüberliegenden Grundstück vorgesehen. Herr sB Weikert spricht sich gegen das Verschandeln der für den Supermarkt vorgesehenen Fläche aus.

Herr Quittek gibt an, dass es sich nach seinen Informationen um eine Waldfläche im Sinne des Forstgesetzes handelt. Es sollte überlegt werden, ob das Abholzen an dieser Stelle erforderlich ist. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt es geeignetes Grundstück, das aber nicht in der Hand des Eigentümers ist. Es müsste überprüft werden, ob der geplante Eingriff durch ein Verlegen des Supermarktes auf die andere Straßenseite vermieden werden kann. Der Beirat wird über die Angelegenheit in der Sitzung am 19.03.2003 beraten.

Herr sB Schilff sieht in Teilbereichen in der Bittermark eine Unterversorgung, die durch den geplanten Supermarkt gedeckt werden könnte. Er spricht sich im Namen der SPD-Fraktion dafür aus, der Vorlage zusammen mit der Ergänzung aus Hombruch zu folgen. Das gegenüberliegende Gelände wäre ideal für den Standort, der Eigentümer ist aber nicht bereit zu verkaufen.

Herr RM Follert spricht sich für die CDU-Fraktion auch für das Anliegen der Bezirksvertretung Hombruch aus und fordert dazu auf, dieses in die Verwaltungsvorlage aufnehmen. Auch die CDU-Fraktion kann sich vorstellen, dass die in der Bittermark herrschende Versorgungssituation den Standort rechtfertigt.

Herr sB Steden weist auf die vielen Bäcker und Geschäfte im Umkreis hin. Er befürwortet das Gelände gegenüber, da von dort aus eine bessere Anbindung möglich sei. Eine Einkaufsstätte sollte seines Erachtens im Herzen einer Siedlung liegen und nicht waldnah.

Frau RM Reuter hält den vorgesehenen Standort für einen Supermarkt für ungeeignet. Wenn tatsächlich eine Versorgungslücke vorliegt, sollte ein Ersatzstandort möglichst im Zentrum gefunden werden.

Herr Dr. Grote macht darauf aufmerksam, dass das Umweltamt Unterlagen nur über eine geringfügige Belastung des Geländes habe.

Herr RM Harnisch spricht den bereits von der SPD-Fraktion gestellten und beschlossenen Antrag zur Nahversorgung an. Sollte im Umfeld die Errichtung eines Supermarktes o. ä. nicht möglich sein, muss zumindest darüber nachgedacht werden könne, ob ein Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens gefasst werden soll. Herr RM Harnisch erklärt, dass ein Einleitungsbeschluss noch kein Baubeschluss sei.

Herr RM Münch gibt an, dass der Planungsbereich nicht in Landschaftsschutzgebiet falle. Das Landschaftsschutzgebiet beginnt erst ab der Straße "Am Isenstein". Diese Fläche ist als Wohnbebauungsfläche ausgewiesen.

Auf die Frage des Herrn RM Münch, warum eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Supermarktes an dieser Stelle vor einem halben Jahr abgelehnt wurde und nun ein Verfahren zur Errichtung eines Supermarktes eingeleitet wird, erläutert Herr Ostholt, dass in der als Wohnbebauungsfläche ausgewiesenen Fläche Nahversorgungseinrichtungen zulässig sind. Im Entwurf des Nahversorgungskonzeptes ist dieser Standort enthalten. Die Bauvoranfrage musste für diese Fläche abgelehnt werden, weil sie an diesem Standort nicht genehmigt werden konnte. Vor Genehmigung muss Planrecht für die Einrichtung geschaffen werden. Die Schaffung von Planrecht setzt ein Erörterungsverfahren mit den Bürgern und eine Standortprüfung voraus.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt dem Wunsch der Bezirksvertretung Hombruch und fordert die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung seitens der Verwaltung. Mit dieser Ergänzung fasst der AUSW mit Mehrheit der Stimmen folgenden Beschluss:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (144. Änderung - Supermarkt Spissenagelstraße -).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.


III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 280 - Supermarkt Spissenagelstraße - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023),in der zur Zeit geltenden Fassung.


IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (vierzehntägiger Planaushang).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.8
Revitalisierung des Brückstraßenviertels
Fortführung des Quartiermarketing (Drucksache Nr.: 03730-02)

Frau RM Reuter meldet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsbedarf an.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Verwaltungsvorlage ohne
Beschlussempfehlung weiter an den Rat.

zu TOP 3.9
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über Anregungen und Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03826-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen unter Ziffer 11 dieser Vorlage zu folgen und in allen drei Baugebieten jeweils mittig einen Gemeinschaftskinderspielplatz festzusetzen.



Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - offengelegte Begründung vom 12.08.2002 entsprechend Ziffer 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.01.03 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111, Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 "Bodelschwingher Straße" und Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
hier:
I. Beschluss zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Mg 111
II. Beschluss zur Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n vom 23.05.1991
III. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mg 157 "Bodelschwingher Straße"
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
V. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 03845-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

I. den Bebauungsplan Mg 111 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich (teilweise) aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, Abs. 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

II. den Beschluss des Rates vom 23.05.1991 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 111n aufzuheben




Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. den Bebauungsplan Mg 157 "Bodelschwingher Straße" - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

V. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 03810-03)


Frau RM Reuter gibt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute der Vorlage wegen der zunehmenden Verkehrsbelastung nicht zustimmen wird. Die Verkehrsuntersuchung bleibt abzuwarten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst bei Enthaltung der Stimmen durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 171 n - Brandschachtstraße - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änd. Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.12
Neuer Haltepunkt Kruckel
(Drucksache Nr.: 03855-03)

- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 18.02.2003 (wurde nachgereicht)

siehe Anlagen

Herr sB Schilff begrüßt, dass sich an diesem Haltepunkt etwas positiv verändert. Er stellt dar, dass es sich hier bisher um keine richtige S-Bahn handelt, u. a. weil die S-Bahn nur im 40-Minuten-Takt fährt. Fast alle Haltepunkte sind nur provisorisch ausgebaut. Er bittet darum, die Anregungen der Bezirksvertretung Hombruch in den Beschluss aufzunehmen.

Auch Frau RM Reuter unterstützt die Anregungen der Bezirksvertretung und die Vorlage.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig dem Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch, der folgenden Wortlaut hat:

"Es soll ein Bahnseitenweg nördlich der Bahngleise als befestigter und beleuchteter Fuß- und Radweg angelegt werden. Dieser soll die Anbindung der Kruckeler Straße mit den Bahngleisen des neuen Haltepunktes ermöglichen. Die Bürger aus Kruckel, Großholthausen, Schnee und dem östlichen Bereich von Persebeck könnten so den neuen Haltepunkt der S 5 zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen.
Derzeit existiert lediglich ein unbefestigter Trampelpfad, der allerdings nur eine Zuwegung zur Straße "Springmorgen" ermöglicht.
Ein evt. notwendiger Grundstückserwerb aus unserer Sicht ist nicht erkennbar."

Mit dieser Ergänzung nimmt der AUSW den Bericht der Verwaltung zum Neubau des Haltepunktes "Dortmund-Kruckel" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einstimmig, die DB Station&Service im Sinne der Vorlage, Ziff.2 zu unterstützen.

zu TOP 3.13
Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser", Sachstand und weiteres Vorgehen
(Drucksache Nr.: 03757-03)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig der Bezirksvertretung Scharnhorst, wie folgt zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser" in Scharnhorst-Ost fortzuführen und die folgenden Maßnahmen zu Gesamtkosten in Höhe von 100.000,00 Euro durchzuführen:

Fortführung des Auftrags für Moderation, Koordination, Beratung, Akquise, Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation 80.000,00 Euro Fortführung der pädagogischen Projekte mit Kindern und Jugendlichen 20.000,00 Euro
Gesamtkosten 100.000,00 Euro

Die Kosten werden vom Land NRW mit Städtebauförderungsmitteln mit einem Zuschuss von 90% = 90.000 Euro gefördert. Der Eigenanteil der Stadt Dortmund beträgt 10% = 10.000 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6151 9511 0102 - Bewohnerorientierte Erneuerung der Großsiedlung Scharnhorst-Ost für die Jahre 2003 ff. vorgesehen. Die Landesförderung von 90% der Gesamtkosten wird unter der Finanzposition 6151 3611 0102 - vereinnahmt.

zu TOP 3.14
Amiens-Tower
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03891-03)


Herr Wilde erklärt, dass derzeitig eine Verwaltungsvorlage mit dem Ziel vorbereitet wird, diese am 12.03.2003 in die Sitzung des AUSW einzubringen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.02.2003 zusammen mit der Verwaltungsvorlage am 12.03.2003 zu behandeln.

zu TOP 3.15
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Halbzeitbewertung und prozessbegleitende Evaluation
(Drucksache Nr.: 03834-03)

- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 05.02.2003 (wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- stimmt der prozessbegleitenden Evaluation zu,

- beschließt, die Verwaltung mit der Auftragsvergabe für die Durchführung der Halbzeitbewertung und der prozessbegleitenden Evaluation für den Zeitraum vom 01.04.2003 bis zum 30.09.2005 mit einem Kostenvolumen von 320.000,00 Euro zu beauftragen. Die Haushaltsmittel stehen für den genannten Zeitraum unter der Finanzposition 6152 9512 0101 (EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II) zur Verfügung.

zu TOP 3.16
Stadterneuerung;
Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
-Erhöhungsbeschluss-
(Drucksache Nr.: 03887-03)

- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 06.02.2003
(wurde nachgereicht)

Herr RM Drabig nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Herr Ostholt erläutert auf die Frage des Herrn RM Tech, dass die Untersuchungen den Stadtkern Hördes und die gesamten Phoenix-Flächen betreffen.

Auf die Frage der Frau sB Pohlmann-Rohr und des Herrn RM Follert nach der Erhöhung der Kosten stellt Herr Ostholt dar, dass nach dem Ratsbeschluss vom 31.01.2002 eine Ausschreibung durchgeführt wurde. Auf die Ausschreibung sind verschiedene Angebote eingegangen, das höchste beläuft sich auf die Summe von 280.000,-- Euro. Das Ausschreibungsverfahren kann nur unter sehr einschränkenden Bedingungen wiederholt werden und die Ausschreibung müsste europaweit erfolgen. Herr Ostholt weist darauf hin, dass bei der ursprünglichen Höhe der Kosten für die Untersuchungen von 125.000,-- Euro 50 % Förderung eingeplant waren. Inzwischen liegt ein Bescheid über die Refinanzierung der Maßnahme vor, die sich auf eine erhöhte Förderung von 80 % beläuft, so dass der städtische Eigenanteil niedriger sein wird als bei der ursprünglich benannten Summe.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- für die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB die Erhöhung der notwendigen Finanzmittel von 125.000 Euro auf 280.000 Euro. Der
Auftrag wird aus der Finanzposition 6100 9402 0001- Ausgaben für besondere stadtentwicklungspolitische Projekte - gezahlt.

- die Auftragvergabe für die Durchführung vorbereitenden Untersuchungen gem.
§ 141 Baugesetzbuch.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-1-29182
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Burgheisterkamp 2, Gemarkung Huckarde, Flur 3, Flurstück 64
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03591-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.2
63/2-3-30107
Vorbescheid für den Umbau und die Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Auf dem Schnee 69 in Dortmund-Kirchhörde
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 03706-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Zulassung des Vorhabens in Aussicht zu stellen.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Einrichten von Ökokonten - Sachstandsbericht
(Drucksache Nr.: 03819-03)

- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 18.02.2003 (wurde nachgereicht)

siehe Anlagen

Herr Quittek merkt an, dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde die Vorlage am 19.03.2003 behandeln wird, so dass z. Zt. noch keine abschließende Stellungnahme möglich ist. Er bittet darum, zur auf Seite 3 der Vorlage genannten Pflegemaßnahmen den Fraktionen die Grundsätze für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die zwischen Beirat und Umweltamt 2001 einvernehmlich festgelegt wurden, zur Verfügung zu stellen. Diese Grundsätze sind als Anlage der Niederschrift beigefügt. Er fordert die Fraktionen dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass Mittel für Pflegemaßnahmen vorhanden sind.
Auch sollten für das Ökokonto Maßnahmen eingesetzt werden, die dem Ziel der naturnahen Waldwirtschaft zugute kommen. Herr Quittek kann sich hier eine geringere Pflege vorstellen.

Herr Dr. Grote erläutert auf die Frage der Frau RM Lührs, dass technische Klimaschutzmaßnahmen, wie Windräder, Solaranlagen, nach Rücksprache mit dem Ministerium nicht als Ausgleichsmaß- nahmen anerkannt werden können. Er informiert darüber, dass das Bundesnaturschutzgesetz in Änderung ist und dort aber in die Grundsätze eingefügt werden soll, dass regenerative Energien den Zielen des Naturschutzes dienen.

Auf die Frage nach privaten Investoren gibt Herr Dr. Grote an, dass es aktuell zwei kleinere Investoren gibt, die im Wohnungsbau tätig sind. Derzeitig gibt es auch Verhandlungen mit einer Tochter der Dortmunder Stadtwerke.
Herr Dr. Grote sagt Herrn Quittek eine Prüfung zu, ob eine Broschüre mit den Grundsätzen für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Wohnungswirtschaft, Hauseigentümer etc. hergestellt werden kann. Er weist darauf hin, dass bei Ausweisung neuer Naturschutzgebiete die Einrichtung nicht über Ausgleichsgelder erledigt werden sollte. Die Stadt Dortmund hat vor, den Naturschutzanteil von 2,1 % auf 5 % zu erhöhen.

Herr RM Münch bittet darum, stärker in die Pflege der Stillgewässer einzusteigen, um diese dauerhaft als Laich- und Brutgewässer zu erhalten.

Herr RM Münch und Frau sB Pohlmann-Rohr sprechen sich für die Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hombruch aus.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig, der Anregung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 18.02.2003 nachzukommen und dem Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung folgender Ergänzung auf Seite 3 der Vorlage unter Punkt 2 - Ökokonto der Stadt Dortmund - bezüglich der dort aufgeführten fünf Punkte, zu folgen:

"Die Maßnahmen sollen nach den im Landschaftsplan vorgesehenen Pflegebedingungen durchgeführt werden."

zu TOP 5.2
Osterfeuer / Brauchtumsfeuer
(Drucksache Nr.: 03748-03)

- Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03748-03-ATC) (wurde nachgereicht)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 18.02.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03748-03AT) (wurde nachgereicht)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2003 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03748-03-ATB) (wurde nachgereicht)
- Auszug des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (wurde nachgereicht)

siehe Anlagen

TOP 5.2 ist direkt nach TOP 3.1 behandelt worden.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

Die TOP 7. Angelegenheiten des Hochbaus, TOP 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr, TOP 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün',
TOP 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes und TOP 11. Angelegenheiten des Werksausschusses sind direkt nach den Regularien behandelt worden.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Programmschwerpunkt 3: Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen
Maßnahme 3.2.: Förderung der Schulen als Orte der Integration
Projekte: 3.2.1 Elterncafes
3.2.2 Schülerclubs
(Drucksache Nr.: 03716-02)

- Auszug des Schulausschusses aus der Sitzung am 05.02.2003 (wurde nachversandt)

siehe Anlagen

Herr RM Knieling bittet darum, der Empfehlung des Schulausschusses zu folgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig dem Beschluss des Schulausschusses vom 05.02.2003 und empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden vom Schulausschuss geänderten, in fett markierten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die Projekte 'Elterncafe' zu Kosten von 273.500,00 Euro und 'Schülerclubs' zu Kosten von 150.000,00 Euro für den Zeitraum von 2003-2004 mit der Option der jährlichen Verlängerung bis 2006.
Die Gesamtkosten werden aus der FiPo 6152 9512 0101 -EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II- finanziert.

Der Rat erwartet im Herbst 2003 eine Berichterstattung über den Verlauf der Projekte.

zu TOP 12.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Mengede (InSEKt)
(Drucksache Nr.: 03711-02)


Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung im Rahmen ihrer Zuständigkeit gem. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in Verbindung mit dem Delegationsbeschluss des Rates vom 19.09.1996 zur Kenntnis.

zu TOP 12.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Brackel (InSEKt)
(Drucksache Nr.: 03639-02)


Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Entwurf des InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die F-Plan-Neuaufstellung zur Kenntnis.

zu TOP 12.4
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Huckarde (InSEKt)
(Drucksache Nr.: 03714-02)
(wurde nachversandt)

Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung im Rahmen ihrer Zuständigkeit gem. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in Verbindung mit dem Delegationsbeschlusses des Rates vom 19.09.1996 zur Kenntnis.

zu TOP 12.5
Leitmaßnahmen für gewerbebezogenen Verkehr
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03888-03)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 11.02.2003 mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 03888-03AT)
(wurde nachversandt)

Herr RM Harnisch begründet den Antrag der SPD-Fraktion vom 11.02.3003. Für den Gewerbeverkehr fehlen z. B. Hinweisschilder schon an den Autobahnen rund um Dortmund. Die Verwaltung solle sich Gedanken zu dieser Thematik machen, die in den Arbeitskreis Mobilität einfließen könnten. Der AUSW sollte auch Impulsgeber für Arbeitskreise sein. Das Thema könnte in das Mobilitätskonzept eingehen.

Herr RM Follert erklärt, dass der Masterplan Verkehr als Teilbereich des Masterplans Mobilität ausreiche. Der Antrag sollte im Masterplan Mobilität eingebracht und im Arbeitskreis abgearbeitet werden.

Frau RM Reuter ist der Meinung, dass die Anregungen im Masterplan Mobilität berücksichtigt werden sollen. Gleichzeitig sollte der AUSW sich über dieses Thema Gedanken machen. Sie hält es für wichtig, den Schwerlastverkehr aus den Wohngebieten herauszulassen und auf die umliegenden Autobahnen zu leiten, sie bezieht hier die B 1 auch ein. Frau RM Reuter spricht sich für einen Beschluss des Antrages aus und dafür, dass auch darüber hinaus im Masterplan Mobilität ein besonderes Augenmerk auf diese Problematik gelegt wird.

Herr RM Harnisch weist darauf hin, dass in der Sitzung des AUSW am 14.03.2001 durch Herrn RM Jung erklärt wurde, die Vorarbeiten zum Masterplan Mobilität werden im AUSW geleistet. Die SPD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag die Verwaltung dazu auf, ein Leitkonzept zu erarbeiten. Herr RM Harnisch spricht sich für eine Diskussion in den Arbeitsgruppen des Masterplans Mobilität über die verschiedenen Aufgaben aus. Er fordert die Verwaltung dazu auf, die Ergebnisse in die Politik, die Bezirksvertretungen und die Arbeitsgruppen des Masterplans Mobilität zu bringen.

Herr RM Jostes fasst zusammen, dass der Antrag bei Beschlussfassung im Masterplan Mobilität weiterzubehandeln ist. Die Bezirksvertretungen werden über den Masterplan auch sprechen, so dass sie dort einbezogen werden können.


Frau RM Kröger-Brenner erklärt, dass der Masterplan Mobilität sich bereits mit den Bezirken befasst habe und der Zeitpunkt für die Diskussion dieses Themas als sehr spät anzusehen ist.

Für Herrn RM Harnisch zählt das Thema "Leitmaßnahmen für gewerbebezogenen Verkehr" zu der im Arbeitskreis Mobilität zu behandelnden Leitthematik "Lebensraum Stadt", die im Frühjahr 2003 behandelt werden wird.



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

"Der AUSW beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Leitkonzeptes für gewerbebezogenen Verkehr im gesamten Stadtgebiet.

Die Schwerpunkte des Konzeptes sollten besonders liegen beim

- generellen Schutz von Wohngebieten vor Schwerlastverkehren

- der Untersuchung von Ziel- und Quellverkehren im Gewerbe- und Industriebereich mit der Prämisse, die Verkehrsbeziehungen zu optimieren

- der Vermeidung von Durchgangsverkehren zum Beispiel im Bereich der Dortmunder Nordstadt, um mögliche Entlastungen für die Beziehung Brackeler Strasse, Borsigplatz - Mallinckrodtstraße - OW IIIa zu erreichen

- einer Verbesserung der Verkehrslenkung von den übergeordneten Straßen (Autobahnen, Landstraßen) zu den innerörtlichen Straßen im Stadtgebiet, zur Vermeidung von punktuellen Überlastungen von Stadtgebieten

In die Entscheidungen über das Verkehrskonzept sollen alle Bezirksvertretungen vor einer Beschlussfassung des AUSW einbezogen werden."

zu TOP 12.6
Städtebauliche Aufwertung der Brauhausstraße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03886-03)


TOP 12.6 ist zu Beginn der Sitzung, nach den Regularien, im Anschluss an TOP 11.1.1 behandelt worden.



J o s t e s K r ä f t S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)
Anlagen: (See attached file: Auszug aus der Niederschrift der 23. Sitzung für Ausw.pdf) (See attached file: Auszüge aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.pdf) (See attached file: BULB, WKA Ellinghausen, 12.02.2003.pdf) (See attached file: SchulA - Auszug Elterncafés.pdf) (See attached file: zu TOP 3.7, AUSW 19.02.03.pdf) (See attached file: zu TOP 3.12, AUSW 19.02.03.pdf) (See attached file: zu TOP 5.1, AUSW 19.02.03.pdf) (See attached file: Zu TOP 5.2, AUSW 19.02.03.pdf) (See attached file: 2. zu TOP 3.7, AUSW 19.02.03.pdf)