N i e d e r s c h r i f t


38. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Donnerstag, 23.01.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - ab 17.00 Uhr (TOP 11.1)
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Grüning - Jugendamt -
Herr Dr. Rath - Umweltamt -

c) Ratsvertreter/in:
Frebel, Wolfram - bis 16.50 Uhr -

d) Schriftführerin:
Gutzmerow, Heike - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert ist:
Tokarski, Hans Josef

Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 18.10 Uhr

Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 37. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.12.2002.
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Nutzung der Außenanlage des städtischen Kindergartens Evinger Straße 600
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
3.1.1 Umsetzung der Zaunanlage von der ehemaligen „Kita Rappelkiste“ zum städtischen Kindergarten an der Evinger Straße 600
(Antrag CDU-Fraktion)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Eingaben
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Stadtbezirks- und Wahlbezirksgrenzeinteilung
(Drucksache Nr.: 03719-02)
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Umwelt Umweltplan Dortmund – Ergebnisbericht
(Drucksache Nr.: 03209-02)
eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.10.2002
11.2 Landschaftsplanung
Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd für das Stadtgebiet Dortmund gemäß Flächennutzungsplan-Zielkonzept (Stand August 2002)
hier: Erläuterungsbericht zu den Änderungen
11.3 Kanalerneuerung „An der Westfalenburg“(Drucksache Nr.: 03502-02)
11.4 Kanalerneuerung „Winterkampweg“ (Drucksache Nr.: 03501-02)
11.5 Umsetzung der Geh- und Radwegemaßnahme Heuweg / In den Weidbüschen einschl. Errichtung einer Geh- und Radwegebrücke über die A 2
(Drucksache Nr.: 03728-02)
11.6 Bebauungsplan Ev 130/2 – Service- und Gewerbepark
hier: Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung zum Nordfriedhof (Antrag SPD-Fraktion)
11.7 Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße (Antrag CDU-Fraktion)
11.8 Abriss des alten Bauernhauses und der Nebengebäude, zwischen A 2 und der Straße „Schiffhorst“ (westlich der B 54, ehemalige Kfz-Werkstatt) (Antrag CDU-Fraktion)
11.9 Befestigung der Kantenbruchsteine und Aufstellung von Müllsammlern am Biotop Winterkampweg (Antrag CDU-Fraktion)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Straßenwiederherstellung nach Verlegung von Gasleitungen im Stadtbezirk Eving
12.2 Pflege und Grünschnitt im Bereich „Schleifenstraße“ in Lindenhorst
12.3 Fuß- und Radwegeverbindung im Kreuzungsbereich Brechtener Heide / Schiffhorst
12.4 Planerische Maßnahmen für das Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine
12.5 Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung der ökologischen Solarsiedlung „Am Süggelwald“
12.6 Abpfostung der Ellinghauser Straße zwischen Holthauser Straße und Zechenbahnunterführung
12.7 Wegweisung zum evangelischen Friedhof Brechten, Widumer Straße
12.8 Fahrgastunterstände Gärtnerstraße und Haupteingang Nordfriedhof

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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Frau Fliege – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Eving verständigt sich darauf die Tagesordnungspunkte 11.1 und 11.2 wegen des anwesenden Berichterstatters, unmittelbar nach TOP 3.1.1. zu behandeln.

Mit dieser Anmerkung wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 23.01.2003 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 37. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 11.12.2002.

Die Niederschrift der 37. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.12.2002 wird – einstimmig – genehmigt



2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Herr Peter Beuchel, wohnhaft in Dortmund-Lindenhorst, spricht den sehr starken – und immer weiter ansteigenden – Lkw-Verkehr in Lindenhorst an.
Die Anwohner werden hier enormen Belastungen und Belästigungen ausgesetzt, deren Sinn mehr als fragwürdig ist.
Nach Aussagen des Herr Beuchel werden Schüttguttransporte im Hardenberg-Hafen von Schiffen auf Lkws umgeladen und über die Lindenhorster Straße nach Lünen weitertransportiert, obwohl das Schiff im weiteren Verlauf den Kanalhafen in Lünen passiert.
Herr Beuchel bittet den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – folgende Fragen zu beantworten.
§ Welche Güter werden transportiert ?
§ Wer ist der Empfänger ?
§ Warum werden Lkws eingesetzt und die Güter nicht per Schiff bis Lünen transportiert ?
§ Wie lange ist mit einem Andauern der jetzigen Situation zu rechnen ?
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf den Tagesordnungspunkt 11.7 der heutigen Sitzung, in dem die CDU-Fraktion die umgehende Einstellung der Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße beantragt. Einen entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung Eving vorausgesetzt sagt Herr Böttger zu, die Fragen des Herrn Beuchel gemeinsam mit dem Antrag der CDU-Fraktion an das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Stadt Dortmund und die Dortmunder Hafen AG weiterzuleiten.

Da keine weiteren Fragen gestellt werden, beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Einwohnerfragestunde.

3. Berichterstattung
Zu TOP 3.1:
Nutzung der Außenanlage des städtischen Kindergartens Evinger Straße 600
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

Als Berichterstatter ist – Herr Grüning – ein Vertreter des Jugendamtes anwesend. In der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder ist Herr Grünung insbesondere für die Förderung und Beratung freier Träger zuständig.

Die „Rappelkiste“ bietet als freier Träger und Elterninitiative Platz für 25 Kinder. Da eine weitere Unterbringung in den Räumen der Grundschule „Am Birkenbaum“ nach dem Ende dieses Schuljahres aus Platzgründen nicht mehr möglich ist, muss schnellstmöglich ein neuer Standort gefunden werden.
Da sich die Elterninitiative vergeblich bemüht hat, neue Räumlichkeiten zu finden und es im Stadtbezirk Eving keine anderen Möglichkeiten gibt die 25 Kinder unterzubringen, hat sich das Jugendamt entschlossen, bei der Suche nach einem neuen Standort behilflich zu sein. Eine Verpflichtung, seitens der Verwaltung freien Trägern und Elterninitiativen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, besteht jedoch nicht.
Da die Elterninitiative beabsichtigt, Container zur Unterbringung der Kinder anzumieten, hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt und dem Schulverwaltungsamt ein Grundstück hinter dem Spielgelände des Kindergartens Evinger Straße 600 und somit in unmittelbarer Nähe des früheren Standortes der „Rappelkiste“ vorgeschlagen.
Bei einem Ortstermin, der kurz vor dieser Sitzung stattfand, haben auch Vertreter der Dortmunder Energie und Wasserversorgung bestätigt, dass, aufgrund vorhandener Versorgungsleitungen, einer Ansiedlung der „Rappelkiste“ auf diesem Gelände nichts im Wege steht.

Da das ehemalige Grundstück der „Rappelkiste“ frei ist, möchte der städtische Kindergarten seine Außenspielfläche dorthin verlegen. Die „Rappelkiste“ kann dann das Außengelände der städtischen Einrichtung übernehmen.
Eine Umsetzung des Außenspielgeländes ist mit Kosten von ca. 60.000 bis 70.000 € verbunden, die aufgrund der Haushaltslage in diesem Haushaltsjahr nicht bereit gestellt werden können. Die Chance, dass sich hier im Laufe das Jahres positive Veränderungen ergeben, wird von Herrn Grüning als sehr gering eingeschätzt. Die Spielgeräte, die sich derzeit auf dem bisherigen Spielgelände befinden, sind größtenteils so alt, dass sich eine Umsetzung nicht mehr lohnen würde. Inwieweit eine Bereitschaft der Eltern beider Einrichtungen vorhanden ist, in Eigenarbeit tätig zu werden, bleibt abzuwarten.
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Für die CDU-Fraktion begrüßt der Vorsitzende – Herr Neumann – ausdrücklich die jetzt gefundene Lösung für beide Kindergärten. Sowohl die städtische Einrichtung wie auch die private Elterninitiative der „Rappelkiste“ werden für die Unterbringung der Kinder des Stadtbezirkes Eving dringend benötigt. Durch den Antrag die Zaunanlage des städtischen Kindergartens umzusetzen, war nicht beabsichtigt, die „Rappelkiste“ zu benachteiligen, sondern die Verwaltung sollte aufgefordert werden, endlich tragfähige Konzepte für beide Kindergärten zu erarbeiten.
Gleichzeitig kritisiert Herr Neumann, dass die Verwaltung über ein Jahr nicht tätig geworden ist und die Eltern des städtischen Kindergartens Mitglieder der Bezirksvertretung Eving um Hilfe und Vermittlung bitten mussten, damit ihre Anliegen bei der Verwaltung Berücksichtigung finden.
Da aber nunmehr eine dauerhafte und sinnvolle Lösung für beide Kindergärten gefunden wurde, ist es erforderlich, die Anlagen schnellstmöglich durch Zäune abzugrenzen, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Dies muss auch in Anbetracht der derzeitigen Haushaltssituation möglich sein.
Den, in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.12.2002 eingebrachten Antrag, die Zaunanlage von der ehemaligen Kita „Rappelkiste“ zum städtischen Kindergarten an der Evinger Straße 600 umzusetzen, der in der heutigen Sitzung unter Tagesordnungspunkt 3.1.1 behandelt werden soll, zieht der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – aufgrund der heute vorgestellten Planungen zurück. Die von der CDU-Fraktion angestrebten Ziele, dem städtischen Kindergarten eine fußläufig erreichbare Außenspielfläche zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig der Kita „Rappelkiste“ eine Neuansiedlung an einem adäquaten Standort zu ermöglichen, sind nach dem heute vorgestellten Konzept erreicht.
Zu den Vorwürfen, die Verwaltung sei in Bezug auf die Wünsche der Eltern des städtischen Kindergartens untätig geblieben, erläutert Herr Grüning, dass die Verwaltung auf diese Wünsche nicht eingehen konnte, da Überlegungen bestanden, die „Rappelkiste“ eventuell wieder an ihrem alten Standort anzusiedeln. Ein Tausch der beiden Außenspielfläche wäre unter diesen Umständen nicht möglich gewesen.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – äußert ebenfalls seine grundsätzliche Zustimmung zu den heute vorgelegten Planungen. Auch Herr Adden begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, der für beide Kindergärten einen dauerhaften Standort vorsieht.
Probleme sieht Herr Adden aber in der Tatsache, dass in diesem Jahr keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Errichtung bzw. Umsetzung der Zaunanlage, die auch nach Ansicht der SPD-Fraktion aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich ist sowie die Umsetzung der Spielfläche sollten nicht allein den Eltern zugemutet werden.

Bezüglich der Zaunanlage plädiert Herr Grüning dafür, dass die Eltern beider Kindergärten sich gemeinsam über Lösungsmöglichkeiten verständigen. Unter Umständen könnte die Neuerrichtung eines Zaunes kostengünstiger sein, als die Umsetzung der alten Anlage. In beiden Fällen wäre es sinnvoll, wenn die Eltern kooperieren und gemeinsam feststellen, welche Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden können, um so die entstehenden Kosten zu minimieren.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht die geschätzten Kosten für die Umsetzung der Spielfläche an. Frau Sichelschmidt bezweifelt, dass alle Geräte in einem derart schlechten Zustand sind, dass sie ausgetauscht werden müssen. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, wäre zu überlegen die Spielfläche in mehreren Schritten mit neuen Spielgeräten auszustatten.

Zu den Kosten erläutert Herr Grüning noch einmal etwas ausführlicher, dass die Container der „Rappelkiste“ fast ausnahmslos ohne öffentliche Mittel errichtet werden. Allenfalls könnten die anfallenden Anschlussgebühren für die Versorgungsleitungen im Rahmen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder als tatsächlich entstandene Sachkosten übernommen werden. Hier muss allerdings die Höhe eventueller Rücklagen der „Rappelkiste“ geprüft werden. Da die Rücklage aus öffentlichen Mitteln gebildet wurde, sind die Betreiber der „Rappelkiste“ verpflichtet, diese Rücklage jetzt für einen solchen Zweck einzusetzen.

Zur Verlegung der Außenspielfläche des städtischen Kindergartens erklärt Herr Grüning, dass einige der Spielgeräte umgesetzt werden können. Die hohen Kosten entstehen durch die notwendige Neuanschaffung der größeren Geräte, an die in öffentlich Kindergärten wesentlich strengere Sicherheitsmaßstäbe angelegt werden, als in privaten Einrichtungen.
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Abschließend stellt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – fest, dass mit dem heute vorgestellten Konzept, beide Einrichtungen für die Zukunft eine dauerhafte Perspektive haben. Die Bezirksvertretung Eving wird die Entwicklung auch weiterhin unterstützend begleiten und sich um die Bereitstellung von Haushaltsmitteln bemühen.

Mit einem Dank an der Berichterstatter – Herrn Grüning – beendet der Bezirksvorsteher diesen Tagesordnungspunkt.

Zu TOP 3.1.1:
Umsetzung der Zaunanlage von der ehemaligen „Kita Rappelkiste“ zum städtischen Kindergarten an der Evinger Straße 600
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion, der in der Sitzung am 11.12.2002 zurückgestellt wurde, zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die sofortige Umsetzung der Zaunanlage vom Standort der ehemaligen Anlage „Kita Rappelkiste“ zum gegenüberliegenden städtischen Kindergarten an der Evinger Straße 600 zu veranlassen.


Begründung:
Die Bezirksvertretung ist auch für die „kleinen Dinge“ der Stadt zuständig. Vor diesem Hintergrund fordert die CDU-Fraktion die sofortige Umsetzung der Zaunanlage vom Standort der ehemaligen Anlage „Kita Rappelkiste“ zum gegenüberliegenden städtischen Kindergarten.
Die Begehung hat ergeben, dass hier eine Interessensabwägung zu erfolgen hat, in dieser Frage geht der städtische Kindergärten vor.
Aufgrund der vorhergehenden Beratung zu TOP 3.1 zieht die CDU-Fraktion den Antrag zurück.
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Eingaben
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
Zu TOP 6.1:
Stadtbezirks- und Wahlbezirksgrenzeinteilung
(Vorlage der Verwaltung – StA 12 – vom 17.12.2002 Drucksache Nr.: 03719-02)

Zu Beginn der Beratung kritisiert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – schärfstens, den Absatz der Vorlage der besagt, dass „Änderungsvorschläge, die in der Vergangenheit keine Berücksichtung finden konnten, nicht erneut aufgegriffen werden sollten – es sein denn, neue Gesichtspunkte lassen eine Grenzverlegung jetzt als zwingend erscheinen.“ Es kann nicht Aufgabe der Verwaltung sein, den gewählten Mitgliedern einer Bezirksvertretung vorzuschreiben, welche Anträge, wann und mit welcher Begründung – unter Angabe „neuer Gesichtspunkte“ einzubringen sind.

Zur Wahlbezirksgrenzeinteilung schlägt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann– vor, die Wahlbezirksgrenzen dahin gehend zu ändern, dass sie sich grundsätzlich an einer Ost-West bzw. West-Ost Achse orientieren. Zu einem nördlichen Wahlbezirk sollte dann ein Anteil von Bürgerinnen und Bürgern aus Kemminghausen gehören. Ziel dieser Veränderung ist die Herstellung einer annähernd gleichen Sozialstruktur in beiden Bezirken.

Die CDU-Fraktion beantragt daher, die abschließende Beratung der Vorlage zu vertagen und die Verwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag zu erarbeiten, der die Vorstellungen der CDU-Fraktion berücksichtigt.

Für die SPD-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Adden – dass seine Fraktion nicht beabsichtigt, Änderungen der Stadtbezirks- bzw. Kommunalwahlbezirksgrenzen herbeizuführen, oder Anträge, die in diese Richtung zielen, zu unterstützen.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:
Änderungen der Stadtbezirksgrenzen werden – nicht – beantragt.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:
Der Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Kommunalwahlbezirksgrenzen wird abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:
Änderungen der Kommunalwahlbezirksgrenzen werden – nicht – beantragt.

7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen


11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Umwelt Umweltplan Dortmund – Ergebnisbericht
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 10.09.2002 Drucksache Nr.: 03209-02)
eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.10.2002

Als Berichterstatter ist Herr Dr. Rath – Umweltamt – anwesend, der anhand zweier ausgehängter Themenkarten, Inhalte und Zielsetzungen des Umweltplanes erläutert.

Der Umweltplan Dortmund ist, was die Rechtsverbindlichkeit betrifft, kein gesetzlich vorgeschriebenes Planungsinstrument. Er versteht sich als Arbeits-, Planungs- und Entscheidungshilfe für die tägliche Praxis, sowohl in der planenden Verwaltung als auch in der politischen Diskussion über räumliche Maßnahmen und Vorhaben.

Ausgangspunkt für die Erarbeitung des Umweltplanes ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches sind Umweltbelange sachlich und räumlich zu konkretisieren und für die Flächennutzungsplanung aufzubereiten. Der Umweltplan ist damit ein Steuerungsinstrument für eine ökologisch orientierte Siedlungs- und Freiraumentwicklung. Er steht neben GEP, LP, InSEKts und Masterplänen.

Die methodische Vorgehensweise unterscheidet drei Phasen:
§ Grundlagenerhebung durch Auswertung vorhandener Datengrundlagen sowie Ergänzung und Aktualisierung verfügbarer Informationen (Luftbildauswertung, Geländebegehung).
§ Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Pflanzen und Tiere, Mensch/Lärm und Landschaft/ Erholung vor dem Hintergrund von Empfindlichkeiten, Schutzwürdigkeiten und Vorbelastungen.
§ Erarbeitung von Zielen und Planungshinweisen im Hinblick auf Schutzgebiete und Vorrangflächen sowie den Biotopverbund und die Nutzungseignung.

Mit dem Umweltplan sollten Ziele und Planungshinweise erarbeitet werden, die in zwei Themenkarten konzentriert wurden.
§ Schutzgebiete und Vorrangflächen:
Rechtsverbindliche und umweltfachliche Vorrangflächen für die Bereiche Biotop- und Artenschutz, Wasserschutz, Bodenschutz, Klimaschutz und Erholung.
§ Biotopverbund und Nutzungseignung:
Entwicklung eines Biotopverbundsystems, Eignung für Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmenempfehlungen, eingeschränkte Eignung für bauliche Nutzungen.

Im Ergebnis liefert der Umweltplan Dortmund ein aktuelles, flächendeckendes und räumlich differenziertes Bild der Umweltsituation dar. Er ist damit Beurteilungsgrundlage für Umweltauswirkungen raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen. Der Umweltplan ermöglicht das Aufzeigen umweltbezogener Handlungserfordernisse und Entwicklungspotenziale. Er ist damit ideale fachliche Ergänzung zum Landschaftsplan und für die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung.

Nach diesen allgemeinen Erläuterungen geht Herr Dr. Rath konkret auf die Aussagen des Umweltplanes für den Stadtbezirk Eving ein.
Der Stadtbezirk Eving besitzt ein Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“ und mehrere geschützte Landschaftsbestandteile, wie z.B. den Teich im Waldgebiet „Herrenthey“, die Kopfpappelreihe südlich der Gärtnerei an der Straße Schiffhorst, Baumbestände, Obstbaumwiesen, Niederhecken, Weiher östlich Brechten sowie eine Baumgruppe aus Rotbuchen und Hainbuchen auf dem Nordfriedhof.
Die Landschaftsschutzgebiete wurden aus dem Landschaftsplan entnommen.
Aus dem Landschaftsplan wurden Landschaftsschutzgebiete in folgenden Bereichen übernommen: Schwieringhausen-Holthausen-Kemminghausen, Brechten, Brechten Ost und Eving.
Neben diesen Schutzkategorien des Landschaftsplanes befinden sich im Stadtbezirk Eving auch Biotopkatasterflächen, wie z.B. das Waldgebiet „Herrenthey“, Bereiche östlich Brechten, Holthausen, Grävingholz, Süggel, und der Bereich Nordfriedhof – An den Teichen – Burgholz.
Ohne besondere Schwerpunktbildung im ganzen Stadtbezirk verteilt, gibt es daneben Flächen mit hoher und sehr hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz. Bei einigen weiteren hochwertigen Biotopflächen empfiehlt der Umweltplan die Schutzausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil oder als Naturschutzgebiet. Dazu gehören das Waldgebiet „Herrenthey“, der Grävingholz sowie der „Süggelbach“.

Des Weiteren ist der Stadtbezirk Eving gekennzeichnet durch mehrere naturnahe Fließgewässer, wie Holthauser Bach, Grävingholzgraben, Gullohbach, Süggelbach und Beisenkampsiepen. Entlang dieser Bachtäler befinden sich schutzwürdige naturnahe Böden, flächig ausgebreitet im Bereich des Waldgebietes „Herrenthey“ und entlang des Süggelbaches.

Maßnahmen zur Aufwertung von Bächen (Renaturierung, Offenlegung, Gewässerrandstreifen usw.) sind für den Dorfbach West, Dorfbach Ost, Holthauser Bach sowie Süggelbach vorgesehen.

Unter klimatischen Aspekten ist eine Luftleitbahn mit hoher Empfindlichkeit im Verlauf der Derner Straße erwähnenswert. Park- bzw. Grünflächen mit besonderer Klimaausgleichsfunktion sind der Nordfriedhof, An den Teichen sowie der Burgholz.
Der Bereich Holthausen-Kemming-hausen-Brechten stellt einen strukturreichen Landschaftsraum mit guter Eignung für die Erholungsnutzung dar.

Quer durch den Stadtbezirk Eving verläuft durch Holthausen, Grävingholz, Süggel und nördlich Kemminghausen ein Bereich, der zu einem Biotopverbundsystem entwickelt werden soll. Östlich des Süggel und nördlich Kemminghausen sollen Pufferzonen zu hochwertigen Biotopen bzw. Schutzgebieten angelegt werden.
Landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften mit Funktion für die Erholung befinden sich nördlich von Holthausen, in der Brechtener Niederung und am Süggelbach.

Für den Bereich Bayrische Straße / Derner Straße empfiehlt der Umweltplan die Rücknahme der Bebauung bzw. die Entsiegelung von Flächen.

Der Umweltplan beinhaltet aber auch Empfehlungen zur Rücknahme bzw. Überprüfung von Schutzausweisungen. Dies gilt für die Fälle, in denen eine schutzwürdige Biotopstruktur (Tümpel westlich Evinger Straße, Kopfweiden südlich Wülferichstraße, Kopfpappeln nördlich Straße Wulfskamp, Feuchtgebiet zwischen Ellinghauser und Alte Ellinghauser Straße) nicht mehr vorhanden ist.

Im Zusammenhang mit dem Bau der A 2 sieht der Umweltplan die Anlage von Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen entlang der Straße vor. Zur Aufwertung der Erholungseignung sind entlang der A 2 und B 236 Lärmschutzmaßnahmen geplant. Eine Ortsrandarrondierung bzw. Ge-staltung im Bereich strukturarmer Ortsränder ist für den Siedlungsbereich zwischen der A 2 und dem Grävingholz/Süggel vorgesehen.

Für den Verlauf Burgholzstraße / Derner Straße empfiehlt der Umweltplan den Grünzug freizuhalten bzw. das Zusammenwachsen der Ortslagen zu vermeiden. Ebenso soll eine Siedlungsausdehnung in Brechten (Wulfskamp Ost) vermieden werden.

Zum Abschluss seines Vortrages kündigt Herr Dr. Rath die Erstellung einer CD-ROM sowie einer journalistisch aufbereiteten Broschüre für die allgemeine Öffentlichkeit an.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – dankt dem Berichterstatter und stellt die Vorlage zur Abstimmung:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Vorlage der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis.

Zu TOP 11.2:
Landschaftsplanung
Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd für das Stadtgebiet Dortmund gemäß Flächennutzungsplan-Zielkonzept (Stand August 2002)
hier: Erläuterungsbericht zu den Änderungen

Laut der vorliegenden Änderung der Landschaftspläne sind unter Punkt 6.2.1 Grävingholz und Süggelwald nicht oder nur in wesentlich verkleinerter Ausdehnung als Naturschutzgebiete vorgesehen. Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) spricht sich entschieden gegen diese Darstellung aus und erklärt, dass gerade diese, von der Bevölkerung intensiv genutzten, Bereiche als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
Unter Punkt 6.1 werden sowohl die Brechtener Heide als auch Wulfskamp als Wohnbaufläche mit 2,1 bzw. 1,9 ha Fläche geführt. Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – regt eine Diskussion an, inwieweit eine Bebauung dieser Flächen generell und in dieser Größenordnung vertretbar ist.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – stellt ebenfalls die Ausmaße der geplanten Wohnbebauung in Frage, besonders da nicht feststeht, welcher Bedarf in einigen Jahren überhaupt besteht. Herr Neumann sieht hier noch weiteren Beratungsbedarf und schlägt daher eine Vertagung der abschließenden Beratung des Erläuterungsberichtes vor.

Wie der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erklärt, sieht sich auch seine Fraktion außer Stande den Erläuterungsbericht schon heute abschließend zu behandeln. Herr Adden schließt sich daher dem Vorschlag der CDU-Fraktion auf Vertagung an.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – die Vertagung des Erläuterungsberichtes in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.02.2003. Gleichzeitig bittet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – darum, eventuelle Änderungsanträge rechtzeitig zur Erstellung der Tagesordnung für die Sitzung einzureichen.

Zu TOP 11.3:
Kanalerneuerung „An der Westfalenburg“
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 29.10.2002 Drucksache Nr.: 03502-02)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Zu TOP 11.4:
Kanalerneuerung „Winterkampweg“
(Drucksache Nr.: 03501-02)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.5:
Umsetzung der Geh- und Ragwegemaßnahme Heuweg / In den Weidbüschen einschl. Errichtung einer Geh- und Radwegebrücke über die A 2
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 17.12.2002 Drucksache Nr.: 03728-02)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.6 :
Bebauungsplan Ev 130/2 – Service- und Gewerbepark
hier: Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung zum Nordfriedhof
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Eving unter Bezug auf die Stellungnahme vom 22.03.2001 durch das StA 66/3-1-5, einen erneuten Sachstandsbericht über die Verrohrung des Evinger Baches und die Errichtung einer Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Service- und Gewerbepark und Nordfriedhof vorzulegen.

Begründung:
Nachdem sich die betriebspolitische Situation der Kokerei Kaiserstuhl und der Gasfeinreinigungsanlage Minister-Stein durch Stilllegung beider Anlagen erheblich verändert hat und der Gasometer inzwischen abgebrochen werden soll, sind die in der Stellungnahme vom 22.03.2001 angeführten Vorbehalte als erledigt zu betrachten.
Wir bitten demzufolge, um Berücksichtigung der geplanten Maßnahme, deren Baubeginn nach Auskunft des StA 66/3-1-5 so früh wie möglich angestrebt werden soll.

Zu TOP 11.7:
Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt, die umgehende Einstellung der offenen Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße.


Begründung:
Es ist nicht nachvollziehbar, dass trotz Gleisanschluss, Kohlentransporte über die bereits überlastete Lindenhorster Straße durchgeführt werden.
Der Bezirksvertretung Eving soll umgehend mitgeteilt werden, warum die Transporte logistisch nicht einen anderen Weg nehmen.

In seiner mündlichen Begründung des Antrages weist der Vorsitzende der CDU-Fraktion
–Herr Neumann – noch einmal auf die Einlassungen der Einwohnerfragestunde hin und beantragt, diese dem Antrag beizufügen.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der Lindenhorster Straße eine Verkehrszählung durchzuführen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Eving möglichst zeitnah mitzuteilen.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine umgehende Einstellung der – fast ausschließlich mit offenen Lkws durchgeführten – Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße zu veranlassen.

Zu TOP 11.8:
Zustand des alten Bauernhauses und der Nebengebäude, zwischen A 2 und der Straße „Schiffhorst“ (westlich der B 54, ehemalige Kfz-Werkstatt)
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit das oben bezeichnete Haus baurechtliche Sicherheitsanforderungen erfüllt. Sollten von den Gebäudeanlagen, wie nach dem äußeren Anschein zu vermuten, Gefährdungen ausgehen, wird die Verwaltung um die Einleitung aller notwendigen Maßnahmen gebeten.

Wenn die Bausubstanz erhaltenswert oder wiederaufbaufähig sein sollte, wird die Verwaltung gebeten, in Gesprächen mit dem Besitzer festzustellen, welche Absichten bezüglich des Gebäudes bestehen.

Begründung:
Die Gebäude sind baufällig und bieten einen negativen Anblick in unserem Stadtbezirk. Zudem war bereits vor Jahren eine attraktive Bebauung in diesem Bereich geplant.

Zu TOP 11.9:
Befestigung der Kantenbruchsteine und Aufstellung von Müllsammlern am Biotop Winterkampweg
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die umgehende Befestigung der bereits herausgebrochenen Kantenbruchsteine sowie die Aufstellung von Müllsammlern im Bereich der Aussichtsplattform des Biotops Winterkampweg zu veranlassen. Die Kantenbruchsteine und auch die Müllsammler sind nach Möglichkeit so zu installieren bzw. zu verankern, dass erneute Vandalismusschäden verhindert werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, zwei Bänke im Bereich der Aussichtsplattform aufzustellen und ebenfalls fest zu installieren.

Begründung:
Bereits bei der offiziellen Übergabe des Biotops am 17.12.2002 konnte festgestellt werden, dass mehrere Bruchsteine mit Gewalt den Hang hinab gestürzt worden waren. In der Weihnachtswoche waren es bereits zwölf Bruchsteine.
Ebenfalls waren bereits größere Müllablagerungen wie Dosen, Flaschen, Papier etc. festzustellen.
Da das Biotop wegen der in der Nähe gelegenen Seniorenwohnungen von vielen älteren Bürgerinnen und Bürgern aber auch von Müttern mit Kindern genutzt wird, ist die Aufstellung zweier Bänke als „Rastpunkte“ wünschenswert und würde einen Betrag zum Erholungswert der Fläche leisten.
Die Bezirksvertretung Eving sollte sich regelmäßig mit der Hege und Pflege dieses „Kleinods“ beschäftigen, eine enge Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative ist sehr wünschenswert.
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Während der Diskussion des Antrages geht Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) auf die Entstehung und Entwicklungsgeschichte des Biotops am Winterkampweg ein.
Der Erhalt und auch die Entwicklung des Biotops sind einigen Mitgliedern der SPD zu verdanken, die sich, auch in Verhandlungen und Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund und dem Kommunalverband Ruhrgebiet für das Biotop eingesetzt und die Finanzierung gesichert haben. Die CDU-Fraktion hat, wie Herr Unterkötter weiter ausführt, keinen Anteil an der Entwicklung des ehemaligen Flotationsteiches zu einem Biotop.

Die Darstellung, eines „von Sozialdemokraten geretteten Biotops“ wird von der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – zurückgewiesen. Nachdem sich der ehemalige Flotationsteich der Zeche Minister-Stein immer mehr zu einem Biotop entwickelte, waren es zunächst engagierte Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes, die aufmerksam wurden, sich für einen Erhalt einsetzten und dann auch Unterstützung bei politischen Parteien, wie unter anderem auch Bündnis 90 / Die Grünen fanden.

Für die CDU-Fraktion verwehrt sich der Vorsitzende – Herr Neumann – schärfstens gegen die Unterstellung, die Einrichtung des Biotops sei nur SPD-Mitgliedern zu verdanken und die CDU-Fraktion habe keinerlei Anteil am heutigen Zustand der Fläche.
Herr Neumann erinnert daran, dass sich die CDU-Fraktion von Beginn an für die Einrichtung eines Biotops eingesetzt hat, in dem sie Pläne, das Wasser des ehemaligen Flotationsteiches abzupumpen und die Grube anschließend zu verfüllen, energisch ablehnte. Seitdem hat sich die CDU-Fraktion, gemeinsam mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern, immer aktiv für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Biotopfläche eingesetzt.
Diese Tatsachen müssten auch der SPD-Fraktion bekannt sein, da sie zweifelsfrei den entsprechenden Sitzungsunterlagen zu entnehmen sind.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Straßenwiederherstellung nach Verlegung von Gasleitungen im Stadtbezirk Eving

Der Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Dortmunder Energie und Wasserversorgung GmbH (DEW) vom 28.141.2002 zur Kenntnis:

Die DEW bemüht sich bei allen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten um eine zügige Abwicklung der gesamten Baumaßnahme, sodass Anwohner und Straßenverkehr so wenig wie möglich betroffen sind. Im vorliegenden Fall hat DEW die beauftragten Firmen angewiesen, die Straßen und Fußgängerwege im Bereich der Baustelle bis zum 20.12.2002 komplett wieder herzustellen.

Zu TOP 12.2:
Pflege und Grünschnitt im Bereich „Schleifenstraße“ in Lindenhorst

Der Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 26.11.2002 zur Kenntnis:

Bei der Schleifenstraße handelt es sich um eine Fußwegeverbindung (ÖWG-Fläche) im Eigentum der Stadt Dortmund.
Der Weg wird einmal wöchentlich entsprechend der Straßenreinigungssatzung durch die EDG gereinigt.
Die angrenzenden städtischen Rasenflächen in einer Größe von ca. 800 qm werden seit Jahren durch eine von der Stadt beauftragte Pflegefirma mehrmals im Jahr gemäht. Laut Leistungsbeschreibung hat die Pflegefirma sicherzustellen, dass die Halmlänge ständig unter 10 cm ist.
Bei mehrfachen Ortsbesichtigungen in den letzten acht Wochen wurde kein ungepflegter Zustand der Flächen festgestellt.

Zu TOP 12.3:
Fuß- und Radwegeverbindung im Kreuzungsbereich Brechtener Heide / Schiffhorst

Der Bezirksvertretung Eving nimmt die nachstehende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau zur Kenntnis:

Die Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat zu einer Befassung durch die Abteilung Verkehrsplanung des Stadtplanungsamtes geführt. Es ist dazu folgendes mitzuteilen:

Die Fuß- und Ragwegeverbindung (Wirtschaftsweg) „Brechtener Heide“ wird nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen Niederlassung Bochum im Zeitraum 01/03 bis 08/03 komplett gesperrt.
Nach Auskunft der dort Verantwortlichen ist eine Sperrung aufgrund des Brückenneubaus im Zuge der Straße „Schiffhorst“ nicht zu umgehen. Nach „Einschieben“ dieses Bauwerkes kann der Wirtschaftsweg „Brechtener Heide“ direkt wieder für den Verkehr freigegeben werden.

Zu TOP 12.4:
Planerische Maßnahmen für das Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine

Der Bezirksvertretung Eving nimmt die nachstehende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau vom 28.11.2002 zur Kenntnis:

Die Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat zu einer Befassung durch das Stadtplanungsamt geführt. Es wird dazu folgendes mitgeteilt:

Das Stadtplanungsamt hat schon im Monat November 2002 Kontakt mit der Forma Peine GmbH aufgenommen, im sich über mögliche zukünftige Nutzungsabsichten des Eigentümers zu informieren. Im Rahmen dieser Gespräche wird die Verwaltung ihrerseits ihre planerischen Vorstellungen unterbreiten, die schwerpunktmäßig auf ein zentrumsnahes Wohnen zielen.
Tendenziell wäre es zu begrüßen, dass die Fläche aufgrund der präferierten Lage möglichst bald wieder genutzt wird.

Zu TOP 12.5:
Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung der ökologischen Solarsiedlung „Am Süggelwald“

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 05.12.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Aufgrund der Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat sich das Bauordnungsamt mit der Angelegenheit unter dem Aktenzeichen 63/2-2-29321 befasst.
Es ist dazu folgendes mitzuteilen:
Das Baugebiet liegt im Geltungsbereich des seit 23.09.1994 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Ev 119 – Kemminghauser Straße. Ein Erschließungsvertrag über den Bau einer Stichstraße östlich des Süggelweges wurde am 18.11.1998 geschlossen. Die Straße wurde „Süggelberg“ benannt.
Die Erschließungsanlage befindet sich zur Zeit in der ersten Ausbaustufe und wird vom Erschließungsträger in eigener Verantwortung verkehrssicher gehalten. Nach § 6 des Erschließungsvertrages muss die zweite Ausbaustufe nach Abschluss der Hochbauarbeiten, jedoch spätestens fünf Jahre
nach Vertragsabschluss, fertiggestellt sein.
Die Hochbaumaßnahmen sind auf der äußeren Seite der Straße Süggelberg bereits weitgehend fertiggestellt und bezogen. Die innere Seite ist am nördlichen Rand mit einer Zeile ebenfalls bebaut.
Die Gebäude sind mit Solartechnik (z. B. Sonnenkollektoren) ausgerüstet. Für den restlichen Be-
reich zwischen dieser Bebauung und der Straße Dieckmannweg wurden Baugenehmigungen im
Jahre 1996 erteilt. Für einen Teil dieser Häuser wurde der Baubeginn zum 23.09.2002 angezeigt.
Da die Hochbaumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, muss die Erschließungsanlage entsprechend den Regelungen des Erschließungsvertrages erst bis November 2003 fertiggestellt sein.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die Bezirksvertretung Eving über den weiteren Fortgang des Verfahrens zeitnah zu informieren.

Zu TOP 12.6:
Abpfostung der Ellinghauser Straße zwischen Holthauser Straße und Zechenbahnunterführung

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.11.2002 zur Kenntnisnahme vor:

In ihrer Sitzung am 10.07.2002 hat die Bezirksvertretung Eving die Verwaltung aufgefordert, die Ellinghauser Straße im genannten Bereich abzupfosten. Nach Angaben der Bezirksvertretung werden auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg Fahrzeuge abgestellt, die Fußgänger und Radfahrer behindern.
Aufgrund des Antrages wurde der Bereich mehrfach kontrolliert. Die gemachten Angaben wurden vor Ort teilweise bestätigt, allerdings verursachten die abgestellten Fahrzeuge aufgrund des sehr breiten Fuß- und Radweges keine Behinderungen.
Der zuständige Straßenbaulastträger – Landesbetrieb Straßenbau NRW – und die Polizei wurden
hinsichtlich der geforderten Abpfostung um Stellungnahme gebeten. Der Landesbetrieb Straßenbau
NRW hat im Rahmen der Stellungnahme die Abpfostung des Geh- und Radweges abgelehnt. Die
Polizei hat die Forderung der Bezirksvertretung Eving ebenfalls als unverhältnismäßig abgelehnt.
Da das Parken u. a. auf gemeinsamen Geh- und Radwegen verboten ist, wurde das Ordnungsamt
gebeten, gegen so abgestellte Fahrzeuge ordnungsrechtlich vorzugehen.
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Die Bezirksvertretung Eving kann die vorliegende Stellungnahme in dieser Form nicht akzeptieren.
An der Verkehrssituation hat sich nichts verändert. Aus Sicht der Bezirksvertretung Eving erscheinen die Forderung nach einer Abpfostung keinesfalls als „unverhältnismäßig“. Überprüfungen des Amtes für öffentliche Ordnung sind auch an anderen Stellen im Stadtbezirk Eving (insbesondere Evinger Straße) größtenteils unbefriedigend ausgefallen, da zu selten kontrolliert wird, um eine problematische Verkehrslage dauerhaft zu beseitigen.

Zu TOP 12.7:
Wegweisung zum evangelischen Friedhof Brechten, Widumer Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 18.12.2002 zur Kenntnis:

Um ortsunkundigen Verkehrsteilnehmern das Auffinden des evangelischen Friedhofes an der Widumer Straße zu erleichtern, wird nach Überprüfung der Örtlichkeit und in Abstimmung mit der Polizei eine Wegweisung mittels Verkehrszeichen 432 STVO und der Aufschrift „Ev. Friedhof“ an folgenden Knotenpunkten für erforderlich gehalten.

Evinger Straße / Widumer Straße
§ Aus Richtung Süden rechtsweisend in die Widumer Straße
§ Aus Richtung Norden linksweisend in die Widumer Straße

Brechtener Straße / Wülferichstraße
§ Aus Richtung Süden linksweisend in die Wülferichstraße
§ Aus Richtung Norden rechtsweisend in die Wülferichstraße

Wülferichstraße / Widumer Platz
§ Aus Richtung Osten linksweisend in den Widumer Platz

Zu TOP 12.8:
Fahrgastunterstände Gärtnerstraße und Haupteingang Nordfriedhof

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke vom 06.01.2003 zur Kenntnis:

Die Dortmunder Stadtwerke teilen mit, dass die Baugenehmigung für die Errichtung des Fahrgastunterstandes an der Gärtnerstraße der Vertragsfirma Ruhfus GmbH vorliegt.
Bei einem Ortstermin mit einem Mitglied der Bezirksvertretung Eving wurde vereinbart, dass der Fahrgastunterstand mit der Eröffnung des neuen Seniorenheimes und der Seniorenbegegnungsstätte eröffnet wird.

Bezüglich des noch nicht errichteten Fahrgastunterstandes am Haupteingang Nordfriedhof (Hst. Nordfriedhof) wird mitgeteilt, dass der Vertragsfirma keine Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt erteilt wurde.
Ein Aufbau durch die Dortmunder Stadtwerke, so nach Rücksprache mit der Bauabteilung, kann erst dann erfolgen, wenn es zu einer Neuregelung der Landeszuschüsse gekommen ist. Zurzeit werde keine Zuschüsse zum Aufbau von neuen Fahrgastunterständen durch das Land NRW bewilligt.
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Die Bezirksvertretung Eving bedauert die Tatsache, dass der Fahrgastunterstand am Haupteingang Nordfriedhof bisher nicht errichtet werden konnte. Da dieser Unterstand auch weiterhin für dringend erforderlich gehalten wird, werden die Dortmunder Stadtwerke und die zuständigen Ämter der Stadt Dortmund gebeten, sich auch künftig für eine schnellstmögliche Realisierung einzusetzen.


Böttger Fliege Gutzmerow
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t


38. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Donnerstag, 23.01.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - ab 17.00 Uhr (TOP 11.1)
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Grüning - Jugendamt -
Herr Dr. Rath - Umweltamt -

c) Ratsvertreter/in:
Frebel, Wolfram - bis 16.50 Uhr -

d) Schriftführerin:
Gutzmerow, Heike - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert ist:
Tokarski, Hans Josef

Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 18.10 Uhr

Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 37. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.12.2002.
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Nutzung der Außenanlage des städtischen Kindergartens Evinger Straße 600
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
3.1.1 Umsetzung der Zaunanlage von der ehemaligen „Kita Rappelkiste“ zum städtischen Kindergarten an der Evinger Straße 600
(Antrag CDU-Fraktion)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Eingaben
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Stadtbezirks- und Wahlbezirksgrenzeinteilung
(Drucksache Nr.: 03719-02)
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Umwelt Umweltplan Dortmund – Ergebnisbericht
(Drucksache Nr.: 03209-02)
eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.10.2002
11.2 Landschaftsplanung
Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd für das Stadtgebiet Dortmund gemäß Flächennutzungsplan-Zielkonzept (Stand August 2002)
hier: Erläuterungsbericht zu den Änderungen
11.3 Kanalerneuerung „An der Westfalenburg“(Drucksache Nr.: 03502-02)
11.4 Kanalerneuerung „Winterkampweg“ (Drucksache Nr.: 03501-02)
11.5 Umsetzung der Geh- und Radwegemaßnahme Heuweg / In den Weidbüschen einschl. Errichtung einer Geh- und Radwegebrücke über die A 2
(Drucksache Nr.: 03728-02)
11.6 Bebauungsplan Ev 130/2 – Service- und Gewerbepark
hier: Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung zum Nordfriedhof (Antrag SPD-Fraktion)
11.7 Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße (Antrag CDU-Fraktion)
11.8 Abriss des alten Bauernhauses und der Nebengebäude, zwischen A 2 und der Straße „Schiffhorst“ (westlich der B 54, ehemalige Kfz-Werkstatt) (Antrag CDU-Fraktion)
11.9 Befestigung der Kantenbruchsteine und Aufstellung von Müllsammlern am Biotop Winterkampweg (Antrag CDU-Fraktion)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Straßenwiederherstellung nach Verlegung von Gasleitungen im Stadtbezirk Eving
12.2 Pflege und Grünschnitt im Bereich „Schleifenstraße“ in Lindenhorst
12.3 Fuß- und Radwegeverbindung im Kreuzungsbereich Brechtener Heide / Schiffhorst
12.4 Planerische Maßnahmen für das Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine
12.5 Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung der ökologischen Solarsiedlung „Am Süggelwald“
12.6 Abpfostung der Ellinghauser Straße zwischen Holthauser Straße und Zechenbahnunterführung
12.7 Wegweisung zum evangelischen Friedhof Brechten, Widumer Straße
12.8 Fahrgastunterstände Gärtnerstraße und Haupteingang Nordfriedhof

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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Frau Fliege – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Eving verständigt sich darauf die Tagesordnungspunkte 11.1 und 11.2 wegen des anwesenden Berichterstatters, unmittelbar nach TOP 3.1.1. zu behandeln.

Mit dieser Anmerkung wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 23.01.2003 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 37. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 11.12.2002.

Die Niederschrift der 37. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.12.2002 wird – einstimmig – genehmigt



2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Herr Peter Beuchel, wohnhaft in Dortmund-Lindenhorst, spricht den sehr starken – und immer weiter ansteigenden – Lkw-Verkehr in Lindenhorst an.
Die Anwohner werden hier enormen Belastungen und Belästigungen ausgesetzt, deren Sinn mehr als fragwürdig ist.
Nach Aussagen des Herr Beuchel werden Schüttguttransporte im Hardenberg-Hafen von Schiffen auf Lkws umgeladen und über die Lindenhorster Straße nach Lünen weitertransportiert, obwohl das Schiff im weiteren Verlauf den Kanalhafen in Lünen passiert.
Herr Beuchel bittet den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – folgende Fragen zu beantworten.
§ Welche Güter werden transportiert ?
§ Wer ist der Empfänger ?
§ Warum werden Lkws eingesetzt und die Güter nicht per Schiff bis Lünen transportiert ?
§ Wie lange ist mit einem Andauern der jetzigen Situation zu rechnen ?
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf den Tagesordnungspunkt 11.7 der heutigen Sitzung, in dem die CDU-Fraktion die umgehende Einstellung der Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße beantragt. Einen entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung Eving vorausgesetzt sagt Herr Böttger zu, die Fragen des Herrn Beuchel gemeinsam mit dem Antrag der CDU-Fraktion an das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Stadt Dortmund und die Dortmunder Hafen AG weiterzuleiten.

Da keine weiteren Fragen gestellt werden, beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Einwohnerfragestunde.

3. Berichterstattung
Zu TOP 3.1:
Nutzung der Außenanlage des städtischen Kindergartens Evinger Straße 600
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

Als Berichterstatter ist – Herr Grüning – ein Vertreter des Jugendamtes anwesend. In der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder ist Herr Grünung insbesondere für die Förderung und Beratung freier Träger zuständig.

Die „Rappelkiste“ bietet als freier Träger und Elterninitiative Platz für 25 Kinder. Da eine weitere Unterbringung in den Räumen der Grundschule „Am Birkenbaum“ nach dem Ende dieses Schuljahres aus Platzgründen nicht mehr möglich ist, muss schnellstmöglich ein neuer Standort gefunden werden.
Da sich die Elterninitiative vergeblich bemüht hat, neue Räumlichkeiten zu finden und es im Stadtbezirk Eving keine anderen Möglichkeiten gibt die 25 Kinder unterzubringen, hat sich das Jugendamt entschlossen, bei der Suche nach einem neuen Standort behilflich zu sein. Eine Verpflichtung, seitens der Verwaltung freien Trägern und Elterninitiativen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, besteht jedoch nicht.
Da die Elterninitiative beabsichtigt, Container zur Unterbringung der Kinder anzumieten, hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt und dem Schulverwaltungsamt ein Grundstück hinter dem Spielgelände des Kindergartens Evinger Straße 600 und somit in unmittelbarer Nähe des früheren Standortes der „Rappelkiste“ vorgeschlagen.
Bei einem Ortstermin, der kurz vor dieser Sitzung stattfand, haben auch Vertreter der Dortmunder Energie und Wasserversorgung bestätigt, dass, aufgrund vorhandener Versorgungsleitungen, einer Ansiedlung der „Rappelkiste“ auf diesem Gelände nichts im Wege steht.

Da das ehemalige Grundstück der „Rappelkiste“ frei ist, möchte der städtische Kindergarten seine Außenspielfläche dorthin verlegen. Die „Rappelkiste“ kann dann das Außengelände der städtischen Einrichtung übernehmen.
Eine Umsetzung des Außenspielgeländes ist mit Kosten von ca. 60.000 bis 70.000 € verbunden, die aufgrund der Haushaltslage in diesem Haushaltsjahr nicht bereit gestellt werden können. Die Chance, dass sich hier im Laufe das Jahres positive Veränderungen ergeben, wird von Herrn Grüning als sehr gering eingeschätzt. Die Spielgeräte, die sich derzeit auf dem bisherigen Spielgelände befinden, sind größtenteils so alt, dass sich eine Umsetzung nicht mehr lohnen würde. Inwieweit eine Bereitschaft der Eltern beider Einrichtungen vorhanden ist, in Eigenarbeit tätig zu werden, bleibt abzuwarten.
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Für die CDU-Fraktion begrüßt der Vorsitzende – Herr Neumann – ausdrücklich die jetzt gefundene Lösung für beide Kindergärten. Sowohl die städtische Einrichtung wie auch die private Elterninitiative der „Rappelkiste“ werden für die Unterbringung der Kinder des Stadtbezirkes Eving dringend benötigt. Durch den Antrag die Zaunanlage des städtischen Kindergartens umzusetzen, war nicht beabsichtigt, die „Rappelkiste“ zu benachteiligen, sondern die Verwaltung sollte aufgefordert werden, endlich tragfähige Konzepte für beide Kindergärten zu erarbeiten.
Gleichzeitig kritisiert Herr Neumann, dass die Verwaltung über ein Jahr nicht tätig geworden ist und die Eltern des städtischen Kindergartens Mitglieder der Bezirksvertretung Eving um Hilfe und Vermittlung bitten mussten, damit ihre Anliegen bei der Verwaltung Berücksichtigung finden.
Da aber nunmehr eine dauerhafte und sinnvolle Lösung für beide Kindergärten gefunden wurde, ist es erforderlich, die Anlagen schnellstmöglich durch Zäune abzugrenzen, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Dies muss auch in Anbetracht der derzeitigen Haushaltssituation möglich sein.
Den, in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.12.2002 eingebrachten Antrag, die Zaunanlage von der ehemaligen Kita „Rappelkiste“ zum städtischen Kindergarten an der Evinger Straße 600 umzusetzen, der in der heutigen Sitzung unter Tagesordnungspunkt 3.1.1 behandelt werden soll, zieht der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – aufgrund der heute vorgestellten Planungen zurück. Die von der CDU-Fraktion angestrebten Ziele, dem städtischen Kindergarten eine fußläufig erreichbare Außenspielfläche zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig der Kita „Rappelkiste“ eine Neuansiedlung an einem adäquaten Standort zu ermöglichen, sind nach dem heute vorgestellten Konzept erreicht.
Zu den Vorwürfen, die Verwaltung sei in Bezug auf die Wünsche der Eltern des städtischen Kindergartens untätig geblieben, erläutert Herr Grüning, dass die Verwaltung auf diese Wünsche nicht eingehen konnte, da Überlegungen bestanden, die „Rappelkiste“ eventuell wieder an ihrem alten Standort anzusiedeln. Ein Tausch der beiden Außenspielfläche wäre unter diesen Umständen nicht möglich gewesen.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – äußert ebenfalls seine grundsätzliche Zustimmung zu den heute vorgelegten Planungen. Auch Herr Adden begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, der für beide Kindergärten einen dauerhaften Standort vorsieht.
Probleme sieht Herr Adden aber in der Tatsache, dass in diesem Jahr keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Errichtung bzw. Umsetzung der Zaunanlage, die auch nach Ansicht der SPD-Fraktion aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich ist sowie die Umsetzung der Spielfläche sollten nicht allein den Eltern zugemutet werden.

Bezüglich der Zaunanlage plädiert Herr Grüning dafür, dass die Eltern beider Kindergärten sich gemeinsam über Lösungsmöglichkeiten verständigen. Unter Umständen könnte die Neuerrichtung eines Zaunes kostengünstiger sein, als die Umsetzung der alten Anlage. In beiden Fällen wäre es sinnvoll, wenn die Eltern kooperieren und gemeinsam feststellen, welche Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden können, um so die entstehenden Kosten zu minimieren.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht die geschätzten Kosten für die Umsetzung der Spielfläche an. Frau Sichelschmidt bezweifelt, dass alle Geräte in einem derart schlechten Zustand sind, dass sie ausgetauscht werden müssen. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, wäre zu überlegen die Spielfläche in mehreren Schritten mit neuen Spielgeräten auszustatten.

Zu den Kosten erläutert Herr Grüning noch einmal etwas ausführlicher, dass die Container der „Rappelkiste“ fast ausnahmslos ohne öffentliche Mittel errichtet werden. Allenfalls könnten die anfallenden Anschlussgebühren für die Versorgungsleitungen im Rahmen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder als tatsächlich entstandene Sachkosten übernommen werden. Hier muss allerdings die Höhe eventueller Rücklagen der „Rappelkiste“ geprüft werden. Da die Rücklage aus öffentlichen Mitteln gebildet wurde, sind die Betreiber der „Rappelkiste“ verpflichtet, diese Rücklage jetzt für einen solchen Zweck einzusetzen.

Zur Verlegung der Außenspielfläche des städtischen Kindergartens erklärt Herr Grüning, dass einige der Spielgeräte umgesetzt werden können. Die hohen Kosten entstehen durch die notwendige Neuanschaffung der größeren Geräte, an die in öffentlich Kindergärten wesentlich strengere Sicherheitsmaßstäbe angelegt werden, als in privaten Einrichtungen.
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Abschließend stellt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – fest, dass mit dem heute vorgestellten Konzept, beide Einrichtungen für die Zukunft eine dauerhafte Perspektive haben. Die Bezirksvertretung Eving wird die Entwicklung auch weiterhin unterstützend begleiten und sich um die Bereitstellung von Haushaltsmitteln bemühen.

Mit einem Dank an der Berichterstatter – Herrn Grüning – beendet der Bezirksvorsteher diesen Tagesordnungspunkt.

Zu TOP 3.1.1:
Umsetzung der Zaunanlage von der ehemaligen „Kita Rappelkiste“ zum städtischen Kindergarten an der Evinger Straße 600
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion, der in der Sitzung am 11.12.2002 zurückgestellt wurde, zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die sofortige Umsetzung der Zaunanlage vom Standort der ehemaligen Anlage „Kita Rappelkiste“ zum gegenüberliegenden städtischen Kindergarten an der Evinger Straße 600 zu veranlassen.


Begründung:
Die Bezirksvertretung ist auch für die „kleinen Dinge“ der Stadt zuständig. Vor diesem Hintergrund fordert die CDU-Fraktion die sofortige Umsetzung der Zaunanlage vom Standort der ehemaligen Anlage „Kita Rappelkiste“ zum gegenüberliegenden städtischen Kindergarten.
Die Begehung hat ergeben, dass hier eine Interessensabwägung zu erfolgen hat, in dieser Frage geht der städtische Kindergärten vor.
Aufgrund der vorhergehenden Beratung zu TOP 3.1 zieht die CDU-Fraktion den Antrag zurück.
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Eingaben
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
Zu TOP 6.1:
Stadtbezirks- und Wahlbezirksgrenzeinteilung
(Vorlage der Verwaltung – StA 12 – vom 17.12.2002 Drucksache Nr.: 03719-02)

Zu Beginn der Beratung kritisiert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – schärfstens, den Absatz der Vorlage der besagt, dass „Änderungsvorschläge, die in der Vergangenheit keine Berücksichtung finden konnten, nicht erneut aufgegriffen werden sollten – es sein denn, neue Gesichtspunkte lassen eine Grenzverlegung jetzt als zwingend erscheinen.“ Es kann nicht Aufgabe der Verwaltung sein, den gewählten Mitgliedern einer Bezirksvertretung vorzuschreiben, welche Anträge, wann und mit welcher Begründung – unter Angabe „neuer Gesichtspunkte“ einzubringen sind.

Zur Wahlbezirksgrenzeinteilung schlägt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann– vor, die Wahlbezirksgrenzen dahin gehend zu ändern, dass sie sich grundsätzlich an einer Ost-West bzw. West-Ost Achse orientieren. Zu einem nördlichen Wahlbezirk sollte dann ein Anteil von Bürgerinnen und Bürgern aus Kemminghausen gehören. Ziel dieser Veränderung ist die Herstellung einer annähernd gleichen Sozialstruktur in beiden Bezirken.

Die CDU-Fraktion beantragt daher, die abschließende Beratung der Vorlage zu vertagen und die Verwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag zu erarbeiten, der die Vorstellungen der CDU-Fraktion berücksichtigt.

Für die SPD-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Adden – dass seine Fraktion nicht beabsichtigt, Änderungen der Stadtbezirks- bzw. Kommunalwahlbezirksgrenzen herbeizuführen, oder Anträge, die in diese Richtung zielen, zu unterstützen.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:
Änderungen der Stadtbezirksgrenzen werden – nicht – beantragt.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:
Der Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Kommunalwahlbezirksgrenzen wird abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:
Änderungen der Kommunalwahlbezirksgrenzen werden – nicht – beantragt.

7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen


11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Umwelt Umweltplan Dortmund – Ergebnisbericht
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 10.09.2002 Drucksache Nr.: 03209-02)
eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.10.2002

Als Berichterstatter ist Herr Dr. Rath – Umweltamt – anwesend, der anhand zweier ausgehängter Themenkarten, Inhalte und Zielsetzungen des Umweltplanes erläutert.

Der Umweltplan Dortmund ist, was die Rechtsverbindlichkeit betrifft, kein gesetzlich vorgeschriebenes Planungsinstrument. Er versteht sich als Arbeits-, Planungs- und Entscheidungshilfe für die tägliche Praxis, sowohl in der planenden Verwaltung als auch in der politischen Diskussion über räumliche Maßnahmen und Vorhaben.

Ausgangspunkt für die Erarbeitung des Umweltplanes ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches sind Umweltbelange sachlich und räumlich zu konkretisieren und für die Flächennutzungsplanung aufzubereiten. Der Umweltplan ist damit ein Steuerungsinstrument für eine ökologisch orientierte Siedlungs- und Freiraumentwicklung. Er steht neben GEP, LP, InSEKts und Masterplänen.

Die methodische Vorgehensweise unterscheidet drei Phasen:
§ Grundlagenerhebung durch Auswertung vorhandener Datengrundlagen sowie Ergänzung und Aktualisierung verfügbarer Informationen (Luftbildauswertung, Geländebegehung).
§ Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Pflanzen und Tiere, Mensch/Lärm und Landschaft/ Erholung vor dem Hintergrund von Empfindlichkeiten, Schutzwürdigkeiten und Vorbelastungen.
§ Erarbeitung von Zielen und Planungshinweisen im Hinblick auf Schutzgebiete und Vorrangflächen sowie den Biotopverbund und die Nutzungseignung.

Mit dem Umweltplan sollten Ziele und Planungshinweise erarbeitet werden, die in zwei Themenkarten konzentriert wurden.
§ Schutzgebiete und Vorrangflächen:
Rechtsverbindliche und umweltfachliche Vorrangflächen für die Bereiche Biotop- und Artenschutz, Wasserschutz, Bodenschutz, Klimaschutz und Erholung.
§ Biotopverbund und Nutzungseignung:
Entwicklung eines Biotopverbundsystems, Eignung für Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmenempfehlungen, eingeschränkte Eignung für bauliche Nutzungen.

Im Ergebnis liefert der Umweltplan Dortmund ein aktuelles, flächendeckendes und räumlich differenziertes Bild der Umweltsituation dar. Er ist damit Beurteilungsgrundlage für Umweltauswirkungen raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen. Der Umweltplan ermöglicht das Aufzeigen umweltbezogener Handlungserfordernisse und Entwicklungspotenziale. Er ist damit ideale fachliche Ergänzung zum Landschaftsplan und für die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung.

Nach diesen allgemeinen Erläuterungen geht Herr Dr. Rath konkret auf die Aussagen des Umweltplanes für den Stadtbezirk Eving ein.
Der Stadtbezirk Eving besitzt ein Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“ und mehrere geschützte Landschaftsbestandteile, wie z.B. den Teich im Waldgebiet „Herrenthey“, die Kopfpappelreihe südlich der Gärtnerei an der Straße Schiffhorst, Baumbestände, Obstbaumwiesen, Niederhecken, Weiher östlich Brechten sowie eine Baumgruppe aus Rotbuchen und Hainbuchen auf dem Nordfriedhof.
Die Landschaftsschutzgebiete wurden aus dem Landschaftsplan entnommen.
Aus dem Landschaftsplan wurden Landschaftsschutzgebiete in folgenden Bereichen übernommen: Schwieringhausen-Holthausen-Kemminghausen, Brechten, Brechten Ost und Eving.
Neben diesen Schutzkategorien des Landschaftsplanes befinden sich im Stadtbezirk Eving auch Biotopkatasterflächen, wie z.B. das Waldgebiet „Herrenthey“, Bereiche östlich Brechten, Holthausen, Grävingholz, Süggel, und der Bereich Nordfriedhof – An den Teichen – Burgholz.
Ohne besondere Schwerpunktbildung im ganzen Stadtbezirk verteilt, gibt es daneben Flächen mit hoher und sehr hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz. Bei einigen weiteren hochwertigen Biotopflächen empfiehlt der Umweltplan die Schutzausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil oder als Naturschutzgebiet. Dazu gehören das Waldgebiet „Herrenthey“, der Grävingholz sowie der „Süggelbach“.

Des Weiteren ist der Stadtbezirk Eving gekennzeichnet durch mehrere naturnahe Fließgewässer, wie Holthauser Bach, Grävingholzgraben, Gullohbach, Süggelbach und Beisenkampsiepen. Entlang dieser Bachtäler befinden sich schutzwürdige naturnahe Böden, flächig ausgebreitet im Bereich des Waldgebietes „Herrenthey“ und entlang des Süggelbaches.

Maßnahmen zur Aufwertung von Bächen (Renaturierung, Offenlegung, Gewässerrandstreifen usw.) sind für den Dorfbach West, Dorfbach Ost, Holthauser Bach sowie Süggelbach vorgesehen.

Unter klimatischen Aspekten ist eine Luftleitbahn mit hoher Empfindlichkeit im Verlauf der Derner Straße erwähnenswert. Park- bzw. Grünflächen mit besonderer Klimaausgleichsfunktion sind der Nordfriedhof, An den Teichen sowie der Burgholz.
Der Bereich Holthausen-Kemming-hausen-Brechten stellt einen strukturreichen Landschaftsraum mit guter Eignung für die Erholungsnutzung dar.

Quer durch den Stadtbezirk Eving verläuft durch Holthausen, Grävingholz, Süggel und nördlich Kemminghausen ein Bereich, der zu einem Biotopverbundsystem entwickelt werden soll. Östlich des Süggel und nördlich Kemminghausen sollen Pufferzonen zu hochwertigen Biotopen bzw. Schutzgebieten angelegt werden.
Landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften mit Funktion für die Erholung befinden sich nördlich von Holthausen, in der Brechtener Niederung und am Süggelbach.

Für den Bereich Bayrische Straße / Derner Straße empfiehlt der Umweltplan die Rücknahme der Bebauung bzw. die Entsiegelung von Flächen.

Der Umweltplan beinhaltet aber auch Empfehlungen zur Rücknahme bzw. Überprüfung von Schutzausweisungen. Dies gilt für die Fälle, in denen eine schutzwürdige Biotopstruktur (Tümpel westlich Evinger Straße, Kopfweiden südlich Wülferichstraße, Kopfpappeln nördlich Straße Wulfskamp, Feuchtgebiet zwischen Ellinghauser und Alte Ellinghauser Straße) nicht mehr vorhanden ist.

Im Zusammenhang mit dem Bau der A 2 sieht der Umweltplan die Anlage von Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen entlang der Straße vor. Zur Aufwertung der Erholungseignung sind entlang der A 2 und B 236 Lärmschutzmaßnahmen geplant. Eine Ortsrandarrondierung bzw. Ge-staltung im Bereich strukturarmer Ortsränder ist für den Siedlungsbereich zwischen der A 2 und dem Grävingholz/Süggel vorgesehen.

Für den Verlauf Burgholzstraße / Derner Straße empfiehlt der Umweltplan den Grünzug freizuhalten bzw. das Zusammenwachsen der Ortslagen zu vermeiden. Ebenso soll eine Siedlungsausdehnung in Brechten (Wulfskamp Ost) vermieden werden.

Zum Abschluss seines Vortrages kündigt Herr Dr. Rath die Erstellung einer CD-ROM sowie einer journalistisch aufbereiteten Broschüre für die allgemeine Öffentlichkeit an.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – dankt dem Berichterstatter und stellt die Vorlage zur Abstimmung:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Vorlage der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis.

Zu TOP 11.2:
Landschaftsplanung
Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd für das Stadtgebiet Dortmund gemäß Flächennutzungsplan-Zielkonzept (Stand August 2002)
hier: Erläuterungsbericht zu den Änderungen

Laut der vorliegenden Änderung der Landschaftspläne sind unter Punkt 6.2.1 Grävingholz und Süggelwald nicht oder nur in wesentlich verkleinerter Ausdehnung als Naturschutzgebiete vorgesehen. Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) spricht sich entschieden gegen diese Darstellung aus und erklärt, dass gerade diese, von der Bevölkerung intensiv genutzten, Bereiche als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
Unter Punkt 6.1 werden sowohl die Brechtener Heide als auch Wulfskamp als Wohnbaufläche mit 2,1 bzw. 1,9 ha Fläche geführt. Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – regt eine Diskussion an, inwieweit eine Bebauung dieser Flächen generell und in dieser Größenordnung vertretbar ist.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – stellt ebenfalls die Ausmaße der geplanten Wohnbebauung in Frage, besonders da nicht feststeht, welcher Bedarf in einigen Jahren überhaupt besteht. Herr Neumann sieht hier noch weiteren Beratungsbedarf und schlägt daher eine Vertagung der abschließenden Beratung des Erläuterungsberichtes vor.

Wie der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erklärt, sieht sich auch seine Fraktion außer Stande den Erläuterungsbericht schon heute abschließend zu behandeln. Herr Adden schließt sich daher dem Vorschlag der CDU-Fraktion auf Vertagung an.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – die Vertagung des Erläuterungsberichtes in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.02.2003. Gleichzeitig bittet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – darum, eventuelle Änderungsanträge rechtzeitig zur Erstellung der Tagesordnung für die Sitzung einzureichen.

Zu TOP 11.3:
Kanalerneuerung „An der Westfalenburg“
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 29.10.2002 Drucksache Nr.: 03502-02)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Zu TOP 11.4:
Kanalerneuerung „Winterkampweg“
(Drucksache Nr.: 03501-02)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.5:
Umsetzung der Geh- und Ragwegemaßnahme Heuweg / In den Weidbüschen einschl. Errichtung einer Geh- und Radwegebrücke über die A 2
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 17.12.2002 Drucksache Nr.: 03728-02)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.6 :
Bebauungsplan Ev 130/2 – Service- und Gewerbepark
hier: Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung zum Nordfriedhof
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Eving unter Bezug auf die Stellungnahme vom 22.03.2001 durch das StA 66/3-1-5, einen erneuten Sachstandsbericht über die Verrohrung des Evinger Baches und die Errichtung einer Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Service- und Gewerbepark und Nordfriedhof vorzulegen.

Begründung:
Nachdem sich die betriebspolitische Situation der Kokerei Kaiserstuhl und der Gasfeinreinigungsanlage Minister-Stein durch Stilllegung beider Anlagen erheblich verändert hat und der Gasometer inzwischen abgebrochen werden soll, sind die in der Stellungnahme vom 22.03.2001 angeführten Vorbehalte als erledigt zu betrachten.
Wir bitten demzufolge, um Berücksichtigung der geplanten Maßnahme, deren Baubeginn nach Auskunft des StA 66/3-1-5 so früh wie möglich angestrebt werden soll.

Zu TOP 11.7:
Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt, die umgehende Einstellung der offenen Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße.


Begründung:
Es ist nicht nachvollziehbar, dass trotz Gleisanschluss, Kohlentransporte über die bereits überlastete Lindenhorster Straße durchgeführt werden.
Der Bezirksvertretung Eving soll umgehend mitgeteilt werden, warum die Transporte logistisch nicht einen anderen Weg nehmen.

In seiner mündlichen Begründung des Antrages weist der Vorsitzende der CDU-Fraktion
–Herr Neumann – noch einmal auf die Einlassungen der Einwohnerfragestunde hin und beantragt, diese dem Antrag beizufügen.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der Lindenhorster Straße eine Verkehrszählung durchzuführen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Eving möglichst zeitnah mitzuteilen.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine umgehende Einstellung der – fast ausschließlich mit offenen Lkws durchgeführten – Kohlentransporte aus dem Hafen über die Lindenhorster Straße zu veranlassen.

Zu TOP 11.8:
Zustand des alten Bauernhauses und der Nebengebäude, zwischen A 2 und der Straße „Schiffhorst“ (westlich der B 54, ehemalige Kfz-Werkstatt)
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit das oben bezeichnete Haus baurechtliche Sicherheitsanforderungen erfüllt. Sollten von den Gebäudeanlagen, wie nach dem äußeren Anschein zu vermuten, Gefährdungen ausgehen, wird die Verwaltung um die Einleitung aller notwendigen Maßnahmen gebeten.

Wenn die Bausubstanz erhaltenswert oder wiederaufbaufähig sein sollte, wird die Verwaltung gebeten, in Gesprächen mit dem Besitzer festzustellen, welche Absichten bezüglich des Gebäudes bestehen.

Begründung:
Die Gebäude sind baufällig und bieten einen negativen Anblick in unserem Stadtbezirk. Zudem war bereits vor Jahren eine attraktive Bebauung in diesem Bereich geplant.

Zu TOP 11.9:
Befestigung der Kantenbruchsteine und Aufstellung von Müllsammlern am Biotop Winterkampweg
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die umgehende Befestigung der bereits herausgebrochenen Kantenbruchsteine sowie die Aufstellung von Müllsammlern im Bereich der Aussichtsplattform des Biotops Winterkampweg zu veranlassen. Die Kantenbruchsteine und auch die Müllsammler sind nach Möglichkeit so zu installieren bzw. zu verankern, dass erneute Vandalismusschäden verhindert werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, zwei Bänke im Bereich der Aussichtsplattform aufzustellen und ebenfalls fest zu installieren.

Begründung:
Bereits bei der offiziellen Übergabe des Biotops am 17.12.2002 konnte festgestellt werden, dass mehrere Bruchsteine mit Gewalt den Hang hinab gestürzt worden waren. In der Weihnachtswoche waren es bereits zwölf Bruchsteine.
Ebenfalls waren bereits größere Müllablagerungen wie Dosen, Flaschen, Papier etc. festzustellen.
Da das Biotop wegen der in der Nähe gelegenen Seniorenwohnungen von vielen älteren Bürgerinnen und Bürgern aber auch von Müttern mit Kindern genutzt wird, ist die Aufstellung zweier Bänke als „Rastpunkte“ wünschenswert und würde einen Betrag zum Erholungswert der Fläche leisten.
Die Bezirksvertretung Eving sollte sich regelmäßig mit der Hege und Pflege dieses „Kleinods“ beschäftigen, eine enge Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative ist sehr wünschenswert.
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Während der Diskussion des Antrages geht Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) auf die Entstehung und Entwicklungsgeschichte des Biotops am Winterkampweg ein.
Der Erhalt und auch die Entwicklung des Biotops sind einigen Mitgliedern der SPD zu verdanken, die sich, auch in Verhandlungen und Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund und dem Kommunalverband Ruhrgebiet für das Biotop eingesetzt und die Finanzierung gesichert haben. Die CDU-Fraktion hat, wie Herr Unterkötter weiter ausführt, keinen Anteil an der Entwicklung des ehemaligen Flotationsteiches zu einem Biotop.

Die Darstellung, eines „von Sozialdemokraten geretteten Biotops“ wird von der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – zurückgewiesen. Nachdem sich der ehemalige Flotationsteich der Zeche Minister-Stein immer mehr zu einem Biotop entwickelte, waren es zunächst engagierte Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes, die aufmerksam wurden, sich für einen Erhalt einsetzten und dann auch Unterstützung bei politischen Parteien, wie unter anderem auch Bündnis 90 / Die Grünen fanden.

Für die CDU-Fraktion verwehrt sich der Vorsitzende – Herr Neumann – schärfstens gegen die Unterstellung, die Einrichtung des Biotops sei nur SPD-Mitgliedern zu verdanken und die CDU-Fraktion habe keinerlei Anteil am heutigen Zustand der Fläche.
Herr Neumann erinnert daran, dass sich die CDU-Fraktion von Beginn an für die Einrichtung eines Biotops eingesetzt hat, in dem sie Pläne, das Wasser des ehemaligen Flotationsteiches abzupumpen und die Grube anschließend zu verfüllen, energisch ablehnte. Seitdem hat sich die CDU-Fraktion, gemeinsam mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern, immer aktiv für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Biotopfläche eingesetzt.
Diese Tatsachen müssten auch der SPD-Fraktion bekannt sein, da sie zweifelsfrei den entsprechenden Sitzungsunterlagen zu entnehmen sind.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Straßenwiederherstellung nach Verlegung von Gasleitungen im Stadtbezirk Eving

Der Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Dortmunder Energie und Wasserversorgung GmbH (DEW) vom 28.141.2002 zur Kenntnis:

Die DEW bemüht sich bei allen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten um eine zügige Abwicklung der gesamten Baumaßnahme, sodass Anwohner und Straßenverkehr so wenig wie möglich betroffen sind. Im vorliegenden Fall hat DEW die beauftragten Firmen angewiesen, die Straßen und Fußgängerwege im Bereich der Baustelle bis zum 20.12.2002 komplett wieder herzustellen.

Zu TOP 12.2:
Pflege und Grünschnitt im Bereich „Schleifenstraße“ in Lindenhorst

Der Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 26.11.2002 zur Kenntnis:

Bei der Schleifenstraße handelt es sich um eine Fußwegeverbindung (ÖWG-Fläche) im Eigentum der Stadt Dortmund.
Der Weg wird einmal wöchentlich entsprechend der Straßenreinigungssatzung durch die EDG gereinigt.
Die angrenzenden städtischen Rasenflächen in einer Größe von ca. 800 qm werden seit Jahren durch eine von der Stadt beauftragte Pflegefirma mehrmals im Jahr gemäht. Laut Leistungsbeschreibung hat die Pflegefirma sicherzustellen, dass die Halmlänge ständig unter 10 cm ist.
Bei mehrfachen Ortsbesichtigungen in den letzten acht Wochen wurde kein ungepflegter Zustand der Flächen festgestellt.

Zu TOP 12.3:
Fuß- und Radwegeverbindung im Kreuzungsbereich Brechtener Heide / Schiffhorst

Der Bezirksvertretung Eving nimmt die nachstehende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau zur Kenntnis:

Die Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat zu einer Befassung durch die Abteilung Verkehrsplanung des Stadtplanungsamtes geführt. Es ist dazu folgendes mitzuteilen:

Die Fuß- und Ragwegeverbindung (Wirtschaftsweg) „Brechtener Heide“ wird nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen Niederlassung Bochum im Zeitraum 01/03 bis 08/03 komplett gesperrt.
Nach Auskunft der dort Verantwortlichen ist eine Sperrung aufgrund des Brückenneubaus im Zuge der Straße „Schiffhorst“ nicht zu umgehen. Nach „Einschieben“ dieses Bauwerkes kann der Wirtschaftsweg „Brechtener Heide“ direkt wieder für den Verkehr freigegeben werden.

Zu TOP 12.4:
Planerische Maßnahmen für das Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine

Der Bezirksvertretung Eving nimmt die nachstehende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau vom 28.11.2002 zur Kenntnis:

Die Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat zu einer Befassung durch das Stadtplanungsamt geführt. Es wird dazu folgendes mitgeteilt:

Das Stadtplanungsamt hat schon im Monat November 2002 Kontakt mit der Forma Peine GmbH aufgenommen, im sich über mögliche zukünftige Nutzungsabsichten des Eigentümers zu informieren. Im Rahmen dieser Gespräche wird die Verwaltung ihrerseits ihre planerischen Vorstellungen unterbreiten, die schwerpunktmäßig auf ein zentrumsnahes Wohnen zielen.
Tendenziell wäre es zu begrüßen, dass die Fläche aufgrund der präferierten Lage möglichst bald wieder genutzt wird.

Zu TOP 12.5:
Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung der ökologischen Solarsiedlung „Am Süggelwald“

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 05.12.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Aufgrund der Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat sich das Bauordnungsamt mit der Angelegenheit unter dem Aktenzeichen 63/2-2-29321 befasst.
Es ist dazu folgendes mitzuteilen:
Das Baugebiet liegt im Geltungsbereich des seit 23.09.1994 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Ev 119 – Kemminghauser Straße. Ein Erschließungsvertrag über den Bau einer Stichstraße östlich des Süggelweges wurde am 18.11.1998 geschlossen. Die Straße wurde „Süggelberg“ benannt.
Die Erschließungsanlage befindet sich zur Zeit in der ersten Ausbaustufe und wird vom Erschließungsträger in eigener Verantwortung verkehrssicher gehalten. Nach § 6 des Erschließungsvertrages muss die zweite Ausbaustufe nach Abschluss der Hochbauarbeiten, jedoch spätestens fünf Jahre
nach Vertragsabschluss, fertiggestellt sein.
Die Hochbaumaßnahmen sind auf der äußeren Seite der Straße Süggelberg bereits weitgehend fertiggestellt und bezogen. Die innere Seite ist am nördlichen Rand mit einer Zeile ebenfalls bebaut.
Die Gebäude sind mit Solartechnik (z. B. Sonnenkollektoren) ausgerüstet. Für den restlichen Be-
reich zwischen dieser Bebauung und der Straße Dieckmannweg wurden Baugenehmigungen im
Jahre 1996 erteilt. Für einen Teil dieser Häuser wurde der Baubeginn zum 23.09.2002 angezeigt.
Da die Hochbaumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, muss die Erschließungsanlage entsprechend den Regelungen des Erschließungsvertrages erst bis November 2003 fertiggestellt sein.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die Bezirksvertretung Eving über den weiteren Fortgang des Verfahrens zeitnah zu informieren.

Zu TOP 12.6:
Abpfostung der Ellinghauser Straße zwischen Holthauser Straße und Zechenbahnunterführung

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.11.2002 zur Kenntnisnahme vor:

In ihrer Sitzung am 10.07.2002 hat die Bezirksvertretung Eving die Verwaltung aufgefordert, die Ellinghauser Straße im genannten Bereich abzupfosten. Nach Angaben der Bezirksvertretung werden auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg Fahrzeuge abgestellt, die Fußgänger und Radfahrer behindern.
Aufgrund des Antrages wurde der Bereich mehrfach kontrolliert. Die gemachten Angaben wurden vor Ort teilweise bestätigt, allerdings verursachten die abgestellten Fahrzeuge aufgrund des sehr breiten Fuß- und Radweges keine Behinderungen.
Der zuständige Straßenbaulastträger – Landesbetrieb Straßenbau NRW – und die Polizei wurden
hinsichtlich der geforderten Abpfostung um Stellungnahme gebeten. Der Landesbetrieb Straßenbau
NRW hat im Rahmen der Stellungnahme die Abpfostung des Geh- und Radweges abgelehnt. Die
Polizei hat die Forderung der Bezirksvertretung Eving ebenfalls als unverhältnismäßig abgelehnt.
Da das Parken u. a. auf gemeinsamen Geh- und Radwegen verboten ist, wurde das Ordnungsamt
gebeten, gegen so abgestellte Fahrzeuge ordnungsrechtlich vorzugehen.
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Die Bezirksvertretung Eving kann die vorliegende Stellungnahme in dieser Form nicht akzeptieren.
An der Verkehrssituation hat sich nichts verändert. Aus Sicht der Bezirksvertretung Eving erscheinen die Forderung nach einer Abpfostung keinesfalls als „unverhältnismäßig“. Überprüfungen des Amtes für öffentliche Ordnung sind auch an anderen Stellen im Stadtbezirk Eving (insbesondere Evinger Straße) größtenteils unbefriedigend ausgefallen, da zu selten kontrolliert wird, um eine problematische Verkehrslage dauerhaft zu beseitigen.

Zu TOP 12.7:
Wegweisung zum evangelischen Friedhof Brechten, Widumer Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 18.12.2002 zur Kenntnis:

Um ortsunkundigen Verkehrsteilnehmern das Auffinden des evangelischen Friedhofes an der Widumer Straße zu erleichtern, wird nach Überprüfung der Örtlichkeit und in Abstimmung mit der Polizei eine Wegweisung mittels Verkehrszeichen 432 STVO und der Aufschrift „Ev. Friedhof“ an folgenden Knotenpunkten für erforderlich gehalten.

Evinger Straße / Widumer Straße
§ Aus Richtung Süden rechtsweisend in die Widumer Straße
§ Aus Richtung Norden linksweisend in die Widumer Straße

Brechtener Straße / Wülferichstraße
§ Aus Richtung Süden linksweisend in die Wülferichstraße
§ Aus Richtung Norden rechtsweisend in die Wülferichstraße

Wülferichstraße / Widumer Platz
§ Aus Richtung Osten linksweisend in den Widumer Platz

Zu TOP 12.8:
Fahrgastunterstände Gärtnerstraße und Haupteingang Nordfriedhof

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke vom 06.01.2003 zur Kenntnis:

Die Dortmunder Stadtwerke teilen mit, dass die Baugenehmigung für die Errichtung des Fahrgastunterstandes an der Gärtnerstraße der Vertragsfirma Ruhfus GmbH vorliegt.
Bei einem Ortstermin mit einem Mitglied der Bezirksvertretung Eving wurde vereinbart, dass der Fahrgastunterstand mit der Eröffnung des neuen Seniorenheimes und der Seniorenbegegnungsstätte eröffnet wird.

Bezüglich des noch nicht errichteten Fahrgastunterstandes am Haupteingang Nordfriedhof (Hst. Nordfriedhof) wird mitgeteilt, dass der Vertragsfirma keine Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt erteilt wurde.
Ein Aufbau durch die Dortmunder Stadtwerke, so nach Rücksprache mit der Bauabteilung, kann erst dann erfolgen, wenn es zu einer Neuregelung der Landeszuschüsse gekommen ist. Zurzeit werde keine Zuschüsse zum Aufbau von neuen Fahrgastunterständen durch das Land NRW bewilligt.
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Die Bezirksvertretung Eving bedauert die Tatsache, dass der Fahrgastunterstand am Haupteingang Nordfriedhof bisher nicht errichtet werden konnte. Da dieser Unterstand auch weiterhin für dringend erforderlich gehalten wird, werden die Dortmunder Stadtwerke und die zuständigen Ämter der Stadt Dortmund gebeten, sich auch künftig für eine schnellstmögliche Realisierung einzusetzen.


Böttger Fliege Gutzmerow
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin