Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:15 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Dietrich Büscher (NABU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V)
Dirk Gährken (BUND)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V)
Georg Kaleck (LNU)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverband Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Helmut Bunkus (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Günter Hammacher (Kreisimkerverband Dortmund)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V)

3. Verwaltung und Gäste:


Dr. Wilhelm Grote (Umweltamt)

Werner Höing (Umweltamt)
Dr. Robert Marks (Umweltamt)
Michael Plackert (Umweltamt)
Meike Timmermann (Umweltamt)
Jutta Sankowski (Planungsamt)
Uwe Manz (Förderverein Permakultur)
Detlef Münch (Ratsmitglied)
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 12.02.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 18.12.2002

2. Vorlagen der Verwaltung

3. Berichte

3.1 Naturpatenschaften

3.2 Windkraftanlage Dortmund Ellinghausen

3.3 Verlagerung der Kreuzkrötenbestände im Bereich Hafen Minister Achenbach

3.4 Machbarkeitsstudie Verlegung und ökologische Umgestaltung des Bövinghauser-/Ölbach

3.5 Durchführung der Maßnahme Teich Ellinghausen

3.6 Umweltkulturpark Barop - Geplante Tierhaltung
hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund Mitte


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 12.02.2003
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:15 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Dietrich Büscher (NABU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V)
Dirk Gährken (BUND)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V)
Georg Kaleck (LNU)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverband Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Helmut Bunkus (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Günter Hammacher (Kreisimkerverband Dortmund)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V)

3. Verwaltung und Gäste:


Dr. Wilhelm Grote (Umweltamt)

Werner Höing (Umweltamt)
Dr. Robert Marks (Umweltamt)
Michael Plackert (Umweltamt)
Meike Timmermann (Umweltamt)
Jutta Sankowski (Planungsamt)
Uwe Manz (Förderverein Permakultur)
Detlef Münch (Ratsmitglied)

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 12.02.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 18.12.2002

2. Vorlagen der Verwaltung

3. Berichte

3.1 Naturpatenschaften

3.2 Windkraftanlage Dortmund Ellinghausen

3.3 Verlagerung der Kreuzkrötenbestände im Bereich Hafen Minister Achenbach

3.4 Machbarkeitsstudie Verlegung und ökologische Umgestaltung des Bövinghauser-/Ölbach

3.5 Durchführung der Maßnahme Teich Ellinghausen

3.6 Umweltkulturpark Barop - Geplante Tierhaltung
hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund Mitte


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Gerd Hirschbeck benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 2.1 "Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land" - Auftaktpräsentation im Jahre 2003 in Dortmund und Fortsetzung des Projektes bis 2006" erweitert.

Weiterhin muss es bei TOP 3.6 richtig heißen "Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund Süd.

Darüber hinaus wurde die Tagesordnung in der vorliegenden Form genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die Niederschrift der 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 18.12.2002

Die Niederschrift der 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 18.12.2002 wird wie folgt modifiziert:

zu TOP 3.3. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für Dortmund...

Der dritte Absatz lautet nun: Herr Zühlke merkte an, dass das Zielkonzept des Flächennutzungsplanes teilweise den Landschaftsplänen und dem Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes widerspricht.

zu TOP 3.4 Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans Dortmund Nord...

Im letzten Satz des letzten Absatzes wird hinter dem Wort "Frühjahr" die Zahl 2004 ergänzt.

Darüber hinaus wurde die Niederschrift der 24. Sitzung einstimmig genehmigt.

2. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 2.1
Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Auftaktpräsentation im Jahre 2003 in Dortmund und Fortsetzung des Projektes bis 2006 - Vorlage
Drucksache Nr.: 03822-03

Frau Timmerman erläuterte die Vorlage.
Frau Sankowski betonte, dass es zu begrüßen wäre, wenn Vertreter der Naturschutzverbände Touren im Rahmen dieses Projektes anbieten würden.

Der Beirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie vorgeschlagen zu beschließen.

3. Berichte der Verwaltung
zu TOP 3.1
Naturpatenschaften

Herr Höing erläuterte den Zweck und die Ziele von Naturpatenschaften. Dabei sei die Nachhaltigkeit solcher Patenschaften von besonderer Bedeutung. Hier liege auch die Schwierigkeit der Patenschaften, da zumindest im schulischen Bereich viel vom Engagement einzelner Lehrerinnen und Lehrer abhinge. Mehrere Patenschaftsansätze seien bereits "eingeschlafen", wenn das betreuende Lehrpersonal zu einer anderen Schulen wechselte oder pensioniert würde.

Momentan bestünden drei Naturpatenschaften mit Schulen, von denen insbesondere die auf Initiative von Herrn Zühlke entstandene Patenschaft mit der Gesamtschule Scharnhorst sehr erfolgreich arbeite.

Herr Zühlke berichtete, dass eine persönliche Ansprache des Lehrpersonals vielfach positve Ansätze zeige. Häufig würden die Patenschaften jedoch daran scheitern, dass die zu betreuenden Biotope nicht fußläufig zu erreichen und somit eine Integration in die Unterrichtsstunden nicht möglich sei. Er schlug daher vor, dass die Erreichbarkeit des Biotops zukünftig stärker berücksicht wird.

Herr Kaleck bat das Umweltamt um verstärkte Bemühungen in diesem Bereich, da die Patenschaften wegen der Heranführung von Kindern und Jugendlichen an die Natur von enormer Bedeutung seien.

Herr Neugebauer teilte mit, dass der Stadtverband des NABU momentan überlege, die Naturpatenschaft für ein Naturschutzgebiet zu übernehmen. Er schlug vor, das die Verwaltung ihre Bemühungen verstärkt, Privatunternehmen für solche Patenschaften zu gewinnen.

Herr Quittek bat um Mitteilung, ob über die erwähnten Patenschaften hinaus noch weitere bestünden. Nach seinem Kenntnisstand existierten Patenschaften z. B. auch für die Bolmke, das Nathebachtal und den Steinbruch Schüren.

Herr Höing betonte, dass es reine Naturpatenschaften nur mit drei Schulen gäbe. Die anderen seien seiner Ansicht nach Abfallpatenschaften. Hinsichtlich der Firmenansprachen betonte er, dass diese sehr wichtig seien, bisherige Versuche jedoch gescheitert wären.


zu TOP 3.2
Windkraftanlage Dortmund Ellinghausen

Herr Quittek führte in das Thema ein, indem er auf die bereits vorliegenden Beschlüsse des Beirates vom 19.06. und 20.11.2002 sowie auf einen Ortstermin des Umweltamtes am 20.12.2002 hinwies. Er bat die Beiratsmitglieder ausdrücklich um eine konstruktive Diskussion, da der Beschluss des Beirates unmittelbare Auswirkungen auf die Meinungsbildung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen haben könne.

Herr Dr. Marks erläuterte die Auffassung des Umweltamtes anhand einer wissenschaftlich fundierten Folienserie. Fazit seiner Ausführungen war, dass nachteilige Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Vogelwelt in der Literatur zwar belegt sind, dass diese Auswirkungen aber angesichts der geringen Anlagenzahl vernachlässigt werden könnten. Alle negativen Untersuchungen gingen von einer wesentliche höheren Zahl aus (in den USA bis zu 6000!).

Herr Quittek zitierte den nachstehenden Beschluss des Beirates vom 21.02.1996


Der Beirat begrüßte die Förderung erneuerbarer Energien (hier: Windenergie), insbesondere im Hinblick auf den Klimaschutz. Bei der Auswahl der Standorte sind allerdings seiner Sicht folgende Kriterien zu berücksichtigen:

1. Die Anlagen sind möglichst mit bestehenden Trassen (Hochspannungsleitungen, Straßen) zu bündeln.
2. Industrie- und Zechenbrachen eignen sich im Regelfall eher als Standorte in der freien Landschaft (z. B. Landschaftsschutzgebiete).
3. Es ist ein Abstand zu Naturschutzgebieten beziehungsweise ökologisch wertvollen Bereichen von mindestens 400 bis 500 Metern einzuhalten.
4. Die Bündelung mehrerer Anlagen an einem Standort ist der Verteilung einzelner Anlagen über mehrere Standorte vorzuziehen.
5. Bekannte Routen von Zugvögeln (z. B. in der Nähe von Bergsenkungsgebieten) sind freizuhalten.
6. Die Zuleitungen zu den Anlagen sind nicht durch ökologisch wertvolle Bereiche zu führen (z. B. Bäche); deshalb sind die Anlagen an bestehenden Feldwegen anzulehnen.

und die Ausführungen von Herrn Dr. Marks vom 12.11.1997

Anschließend ging Herr Dr. Marks auf die Anfragen von Herrn Neugebauer aus der letzten Sitzung ein.
- Beachtung der Beiratswünsche bei der Windenergienutzung: Das Planungsamt ist über die Beiratswünsche informiert; bei der Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung werden auch die Kriterien des Beirates zugrundegelegt.

Herr Neugebauer gab nachstehende wissenschaftlich fundierte Darstellung zu Protokoll:
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

wenn mein Beitrag zu den Ausführungen der Verwaltung ihre Zeit etwas länger in Anspruch nehmen wird als gewöhnlich, so hoffe ich, dass sie mir dieses wegen der Wichtigkeit der Angelegenheit nachsehen. Die Sachdarstellung der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt ist zwar umfassend und aus der Sicht der Behörde informativ, aber letztlich in den Folgerungen nicht überzeugend. Ich habe in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Nutzung der Windkraft als alternative Energieform für uns unstrittig ist. Bei der Umsetzung dieser Zielvorgabe dürfen wir jedoch nicht die Erkenntnis außer Acht lassen, dass der Betrieb von WKA nicht immer natur- und vogelverträglich ist. Die Auffassung, dass WKA problemlos überall aufgestellt werden können, ist irrig. Derartige Realisierungsabsichten bedürfen einer sehr sorgfältigen Abwägung der Bedürfnisse von Natur und Wirtschaft. In diesem Zusammenhang erinnere ich an meine Aussagen zu diesem Thema in den Sitzungen des Beirates am 20.05.98 und 20.11.02 und verweise gleichzeitig auf meine Stellungnahme zur Vorlage des StA 61 vom 07.10.02, die ihnen vorliegt und dem StA 60 schon länger bekannt ist.
Im Wesentlichen werde ich mich mit dem von der Verwaltung verfassten Papier auseinandersetzen.
Die in Ostfriesland vorgenommenen Untersuchungen unter Beteiligung des Vogelforschungsinstituts Wilhelmshaven sind mir leider nicht bekannt, so dass ich die dort gemachten Aussagen nicht bewerten kann. Es ist lediglich festzustellen, dass von den 4 ausgewählten Vogelarten der Feldschwirl für derartige Untersuchungen nicht relevant ist, da diese Art Gebiete nur sporadisch in Abhängigkeit von der Witterung und der jeweiligen Vegetationsstruktur besiedelt. Erstaunlich ist die positive Entwicklung bei Kiebitz und Feldlerche. Der Betrieb der WKA kann dafür nicht die Ursache sein, da diese Werte allen anderen Untersuchungen widersprechen.
Ich werde mich nur mit den Untersuchungen von Loske - Feldlerche - und dem Gutachten des Dänischen Umwelt- und Energieministeriums befassen, da die übrigen zitierten Autoren fast uneingeschränkt erhebliche Störungen der Avifauna durch WKA belegen.
Nach der Textwiedergabe in der Verwaltungsdarstellung muss angenommen werden, dass Loske bei seinen Untersuchungen keine Störeinflüsse auf Brutpopulationen der Feldlerche festgestellt hat. Dabei wurde jedoch übersehen, dass diese Erhebungen im ersten Betriebsjahr der WKA durchgeführt worden sind und somit nur einen geringen Aussagewert haben, wie Loske selbst andeutet, da keine Vergleichszahlen aus Vorjahren vorlagen. Die Siedlungsdichte während des Untersuchungszeitraumes lag bei 14,5 Paaren /100 ha. Das ist für ein derartiges Habitat ein extrem niedriger Wert - s. Fachliteratur -. Vergleichbare Lebensräume haben einen 6 -10 x höheren Bestand. Daraus kann gefolgert werden, dass die Fläche vor der Erstellung der WKA eine wesentlich höhere Siedlungsdichte der Feldlerche hatte. Loske schließt dieses bei seiner Bewertung ebenfalls nicht aus. Ich zitiere: Es lässt sich ferner nicht ausschließen, dass die vergleichsweise geringe Feldlerchen-Siedlungsdichte der Probefläche ohne WKA insgesamt höher gewesen wäre. Die höchste Dichte wurde im NW des
Untersuchungsgebietes, also im entferntesten Bereich von der WKA ermittelt. Dieses Verhalten könnte auf Ausweichreaktionen hinweisen. Diese These wird ferner durch die Tatsache gestützt, dass die Abstände der angenommenen Reviermittelpunkte zu den WKA ( Mastfuß) verhältnismäßig groß waren - 1 x 90m, 1 x 180m, 1 x 190m - . Sind das ev. Indizien für ein Ausweichverhalten?
Loske stellt abschließend fest: Aus der hier durchgeführten Analyse der Verteilung der Feldlerchenreviere ergaben sich keine überzeugenden Hinweise darauf, dass die Art einen erhöhten Abstand zu WKA einhalten könnte. Alle WKA waren zumindest in die Randbereiche von Lerchenrevieren einbezogen. Sichtbare Störwirkungen oder Verhaltensänderungen gegenüber einer WKA konnten im Rahmen dieser Zufallsuntersuchung nicht registriert werden. Dennoch sind einige einschränkende Feststellungen zu betonen. So wäre es theoretisch denkbar, dass WKA 1 als Grenzmarke zwischen den 3 angrenzenden Revieren in Betracht kam. Auffallend ist auch, dass das Revier mit 2 eingeschlossenen WKA relativ groß war - Zeichen geringer Qualität - . Darüber hinaus verweist er auf die bereits erwähnte dünne Besiedelung.
Erstaunlich ist ferner, dass im Gebiet bis auf zwei Paare Mäusebussarde im Randbereich keine anderen Greifvögel beobachtet wurden, obwohl der Untersuchungsraum als Nahrungsbiotop für Jäger von Kleinsäugern sehr gute Voraussetzungen bietet. Außerhalb des Untersuchungsgebietes kommen mindestens 5 Greifvogelarten vor.
Loske kommt zu der Schlussfolgerung, dass Aussagen aus einer einzigen Brutperiode keine abschließende Bewertung zum Störeinfluss von WKA auf Feldlerchen haben können. Notwendig wären dazu langfristige, systematische Untersuchungen.
Das Umwelt- und Energieministerium Dänemarks hat sich wahrscheinlich am intensivsten mit dem Problem WKA I Vogelschutz befasst.
Bei der dortigen Aufgabenstellung wurden drei Schwerpunkte besonders herausgestellt:

- Kollisionseffekt
- Störung
- Verschlechterung des Lebensraumes

Die europaweiten Untersuchungen haben gezeigt, dass die Gefahr einer Kollision zwischen Vögeln und WKA minimal ist. Dieser Faktor kann somit im vorliegenden Fall vernachlässigt werden.
Lediglich bei Greifvögeln besteht ein erhöhtes Risiko. Besonders bei der Nahrungssuche - Jagd -, wenn die Vögel sich sehr stark auf die Beute konzentrieren, setzen sie sich einer nicht erkennbaren Gefährdung aus. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die hohe Verlustrate beim Steinadler in Kalifornien, wo Bestandseinbrüche durch diese enorme Unfallquote nicht mehr ausgeschlossen werden sowie auf die große Zahl von 83 verunglückten Adlern und Geiern bei einer WKA in Südspanien innerhalb eines Jahres. Das Risiko einer Kollision kann jedoch durch eine sinnvolle Standortfindung - nicht in Nahrungsbiotope, nicht in Vogelzugschneisen - erheblich gemindert werden.
Die schall- und sichtmäßigen Einflüsse von WKA beeinflussen die Vogelarten auf unterschiedliche Weise. Bei Brutvögeln gibt es Hinweise, dass einige Arten, wie z. B. der Austernfischer, sich schnell an diese Störungen gewöhnen können, während der Kiebitz und andere Limikolen dieses anscheinend nicht vermögen. Diese Gewöhnung wird wahrscheinlich durch die enge Bindung der Tiere an den Brutplatz ausgelöst. Zum ersten Mal geschlechtsreife Tiere werden dagegen nur in einem begrenzten Umfang frei werdende Bereiche innerhalb eines WKA-Areals besiedeln. Folglich stirb die Art im Laufe einiger Jahre in diesem Gebiet aus.
Mehrere Untersuchungen haben gezeigt, dass rastende oder nach Nahrung suchende Vögel durch WKA erschreckt und abgeschreckt werden. Die Auswirkungen der Störungen sind in Entfernungen zwischen 250m und 800m festgestellt worden. Grad des Einflusses und die Reaktionen der Tiere müssen artspezifisch beurteilt werden.
Die Errichtung von WKA an der Grenze von NSGs oder EU-Vogelschutzgebieten wird in einigen Fällen zu beträchtlichen Beeinträchtigungen der Vogelwelt führen. Aus diesem Grunde ist es notwendig bedarfsorientierte Pufferzonen von ausreichender Tiefe bei der Planung von WKA an solchen Standorten vorzusehen.

Ein wichtiges Instrument zur Minderung des Einflusses von WKA auf die Avifauna eines Gebietes ist eine sorgfaltig geplante Errichtung derartiger Anlagen außerhalb von Schutzgebieten unter Berücksichtigung der vorkommenden Tierarten, ihrer Verhaltensweisen und der Habitatsstruktur.

Vor diesem Hintergrund ist die Schlußfolgerung der Verwaltung blauäugig und nicht nachvollziehbar. Da fast alle angerührten Beurteilungen einen negativen Einfluss von WKA auf die Vogelwelt bejahen oder eine abschließende Bewertung nach dem vorliegenden Material ausschließen, hätte ich vielmehr erwartet, dass die Verwaltung ihre Entscheidung von mehrjährigen qualitativen und quantitativen Untersuchungen abhängig machen würde. Vor- und Nachuntersuchungen mit dem Ziel Langzeiteffekte zu analysieren, wären lohnenswerte Entscheidungshilfen. Es ist wünschenswert, wenn die Realisierung dieser Planungsvorstellung von dem Ergebnis einer derartigen Langzeitstudie abhängig gemacht werden würde. Darüber hinaus sollten die Vorschläge von Werner ( 1999) und Isselbächer (2001) für vogelfreundliche WKA in die Planungsüberlegungen einbezogen werden.
Da derartige Bewertungen derzeit nicht vorliegen und eine Gefährdung der Vogelwelt nicht ausgeschlossen werden kann, muss das Objekt abgelehnt werden.


Herr Kaleck lehnte die Errichtung der Windkraftanlagen an dieser Stelle ab, da die langfristigen Folgen für die Artenvielfalt nicht hinreichend untersucht wären. Darüber hinaus böten sich die großen Gebäude auf der Halde Ellinghausen für die Nutzung von Sonnenkollektoren an, so dass ein Bedarf für Windkraftanlagen an dieser Stelle nicht mehr bestünde.
Herr Dr. Gelmroth empfand die Schlussfolgerungen des Umweltamtes als nicht schlüssig. S. E. würden die nachstehenden Dinge bei der Untersuchung des Umweltamtes nicht berücksichtigt:
  • Auswirkungen des Schattenwurfs der Windkraftanlagen
  • Auswirkungen der wegen des Flugverkehrs erforderlichen Warnlichter an den Rotorblätttern der Anlagen im Hinblick auf die Zugvögel
  • Störungen bisher extensivierter Flächen durch die Bau- und Wartungsstraßen sowie die zusätzlich zu erwartenden Besucherströme
  • Auswirkungen auf die auf dem Gelände nahrungssuchenden Vogelarten.
Er schlug vor zur Klärung dieser Punkte vor, ein Gutachten der Landesanstalt für Ökologie einzuholen.

Herr Dr. Grote führte hierzu aus, dass
  • die Beleuchtung der Anlage mit roten Punkten wie bei der Anlage in Salingen erfolgen würde;
  • die Erschließung und Wartung der Anlage über einen bereits vorhandenen (z.Zt. allerdings verwilderten) Weg erfolgen würde;
  • keinesfalls große bauliche Eingriffe zu befürchten seien;
  • die Wartung in einem sechswöchigen Turnus erfolge;
  • die Erschließungswege für die Öffentlichkeit nicht zugänglich seien, da die Furt des Baches geschlossen werde.

Herr Büscher betonte, dass er nicht verstünde, warum sich das Umweltamt für die Errichtung der Windkraftanlagen an dieser Stelle "so ins Zeug" legen würde. Er wies darauf hin, dass sich der Beirat im Grundsatz nicht der Errichtung von WKA verschließt. Das dürfe jedoch nicht mit Naturschutzbelangen kollidieren. Nach dem Vortrag von Herrn Neugebauer sei auf wissenschaftlicher Grundlage eindeutig nachgewiesen, dass die Belange des Vogelschutzes und damit des Naturschutzes mit dieser Planung unterlaufen würden. Er schlug vor, den bereits mehrfach durch den Beirat vorgebrachten Alternativstandort südlich des Holthauser Baches (westlich der ehemaligen Hoeschdeponie) auch durch Beschluss zu bestätigen.

Herr Dr. Grote verwies auf die positive ökologische Entwicklung des gesamten Gebietes in den letzten Jahren. Die Stellungnahme des Umweltamtes sei erforderlich, weil der Grundstückseigentümer einer völligen gewerblichen Nichtnutzung des Gebietes nördlich des Holthauser Baches nicht zugestimmt habe. Eine Ablehnung des Beirates hätte daher ggf. die Konsequenz, dass die Diskussion über eine verstärkte gewerbliche Nutzung des Gebietes von neuem begänne. Als Folge daraus könne die geplante Erweiterung des Naturschutzgebietes in Frage gestellt werden.

Im Hinblick auf die von der Bezirksregierung angedachte Rückverlegung der Grenze des Naturschutzgebietes führte Herr Dr. Marks aus, dass dies auf den Landesentwicklungsplan zurückzuführen sei. Somit verlaufe auch die GEP-Grenze zwischen den Bereichen zum Schutz der Natur und den Gewerbeflächen in der Mitte zwischen Holthauser Bach und nördlicher Haldenschüttkante.

Herr Gährken war der Auffassung, dass die Windkraftanlagen unzweifelhaft einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen würden. Wie stark dieser Eingriff sei, könne s. E. derzeit nicht beurteilt werden. Er schlug jedoch vor, dass sich Umwelt- und Naturschutz in dieser Frage nicht auseinanderdividieren lassen sollten. Es sei zu befürchten, dass die langfristigen Schäden hieraus größer seien, als die kurzfristigen Schäden durch den Eingriff. Er plädierte daher für eine Zustimmung des Beirates zu den geplanten Windkraftstandorten.

Herr Quittek verwies darauf, dass der geplante Standort den Abstandsregelungen des Windenergieerlasses widerspräche. Auch er hielt den Alternativstandort südlich des Holthauser Baches für einen guten Kompromiss. Die nutzbare Logistikfläche würde sich nur geringfügig (ca. 66 Meter) nach West verschieben.

Herr Büscher betonte, dass der Beirat gemäß Landschaftsgesetz die Belange des Naturschutzes vorrangig vertreten habe. Kompromissbereitschaft habe er bereits mit der Aufgabe der LEP VI Fläche südlich des Holthauser Baches für den Naturschutz gezeigt.

Herr Kaleck führte aus, dass der Beirat der Windenergie grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Der hier gewählte Standort sei jedoch eindeutig falsch.

Herr Dr. Grote erwiderte, dass es sicherlich Aufgabe des Beirates sei, sich für den Erhalt von Natur und Landschaft einzusetzen. Er bat jedoch zu bedenken, dass die nunmehr vorliegende Gesamtplanung des Gebietes nördlich des Holthauser Baches hinsichtlich der möglichen Alternativen zu begrüßen sei und der Beirat diesen Planungen daher zustimmen sollte.

Herr Quittek betonte, dass die Zustimmung des Beirates zur Nutzung der LEP VI -Fläche in der jetzigen Form bereits ein weitgehendes Entgegenkommen des Beirates sei. Die Gefahr einer baulichen Überplanung der Fläche nördlich des Holthauser Baches bei Ablehnung der dort geplanten Windkraftanlagen bestehe nicht. Darüber hinaus sei es verwunderlich, dass die Stellungnahme der Bezirksregierung dem ökologischen Fachbeitrag der Landesanstalt für Ökologie widerspräche.
Er betonte, dass er nach wie vor von der Richtigkeit der bisher ablehnenden Haltung des Beirates zum Standort der Windkraftanlagen überzeugt sei. Unabhängig davon sei jedoch, egal ob Windkraftstandort ja oder nein, die Ausweitung des Naturschutzgebietes bis zum Holthauser Bach zu fordern.

Herr Freudenberger stellte folgenden Antrag:
"Der Beirat stimmt der beabsichtigten Errichtung der vier Windkraftanlagen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu."

Dieser Antrag wurde mit 7:4 Stimmen abgelehnt.
Somit bleibt der Beirat bei seinen ablehnenden Beschlüssen vom 19.06. und 20.11.2002.
zu TOP 3.3
Verlagerung der Kreuzkrötenbestände im Bereich Hafen Minister Achenbach

Herr Höing erläuterte die geplante Verlagerung und ihre Hintergründe.

Herr Quittek führte aus, dass der Beirat die aus der Bergaufsicht zu entlassenden Flächen als Erweiterung für das Naturschutzgebiet Groppenbruch vorgeschlagen habe. Nach seinem Kenntnisstand habe die Verfüllung der Fläche keine präjudizierende Wirkung für die zukünftige Nutzung der Fläche. Diese sei vielmehr als Schutzpflanzung im Landschaftsplan Dortmund-Nord festgesetzt.

Der Beirat bittet die Verwaltung dafür zu sorgen, dass:

  • der zugeschüttete Feuchtbereich nach der Altlastensanierung als Laichgewässer für die vorhandene Grünfroschpopulation hergerichtet wird;
  • auf der Fläche nördlich des zugeschütteten Feuchtbereiches weitere Laichgewässer für die Kreuzkröte angelegt werden.


zu TOP 3.4
Machbarkeitsstudie Verlegung und ökologische Umgestaltung des Bövinghauser-/Ölbach

Herr Dr. Marks erläuterte anhand eines Planes die Absichten des Bochumer Tiefbauamtes, den vorwiegend auf Dortmunder Stadtgebiet verlaufenden Ölbach (Harpener Bach, Bövinghauser Bach) umzugestalten. Hierzu hat das beauftragte Planungsbüro 2 Alternativen (eine dritte wurde von vornherein verworfen) näher untersucht und Empfehlungen erarbeitet.

Die Alternative West entspricht im wesentlichen dem jetzigen Bachlauf. Es sollen lediglich die Sohlschalen aufgebrochen, Sohlabstürze zu Sohlgleiten umgewandelt, die Bachsohle etwas angehoben sowie Kolke und Bachweitungen angelegt werden. Ein Problem ist, dass der Bachlauf derzeit aber auch in Zukunft bei Starkregenereignissen belastet wird, was die vorhandene Bachfauna immer wieder "zurückwirft" und stabile ökologische Verhältnisse verhindert.

Alternative Ost verläuft in dem historischen Bachbett. Hier könnte ein Klarwasserlauf entstehen, der die von Osten zufließenden Bäche aufnimmt und von Starkregenereignissen unbeeeinflusst bleibt. Der westliche Bach müsste aber auch in diesem Fall als Flutrinne erhalten bleiben.

Der Gutachter empfiehlt, der Variante 2 zu folgen.

Nach Ansicht von Herrn Dr. Marks werden die Vorteile der vorgeschlagenen Maßnahme nicht so recht ersichtlich. Die Gestaltung eines Bachlaufes auf der östlichen Talseite sei in jedem Fall mit einem erheblichen Eingriff verbunden, während es auf der Westseite so "schlecht" bliebe, wie es derzeit ist. Außerdem könnten die von Westen zufließenden Bachläufe nicht an den neuen Bach angebunden werden; sie müssten per Überleitung über den jetzigen Bach geführt werden.

Herr Quittek vertrat die Auffassung, dass die Komplexität des Vorhabens eine abschließende Stellungnahme des Beirates derzeit noch nicht ermögliche. Er teilte mit, dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde Bochum sich für die Variante Ost ausgesprochen habe. Persönlich könne er, vorbehaltlich einer näheren Überprüfung, die Vorteile keiner der vorgestellten Varianten erkennen.

Herr Dr. Gelmroth verwies auf die Sensibilität des Gebiete und bat deshalb darum, den Eingriff so gering wie möglich zu gestalten.

Der Beirat vertagte eine Beschlussfassung auf die Mai Sitzung. Bis dahin soll eine Ortsbegehung (Teilnehmer: Kaleck, Hirschbeck, Zühlke, Dr. Gelmroth, Büscher, Ostermann und Dr. Kretzschmar) durchgeführt werden, die nähere Erkenntnisse bringen soll.


zu TOP 3.5
Durchführung der Maßnahme Teich Ellinghausen

Herr Dr. Marks teilte mit, dass die Maßnahme wegen der hohen Wasserstände derzeit nicht ausgeführt werden können und nicht bis Anfang März fertig würde.

Herr Neugebauer bat darum, die Arbeiten erst Mitte August 2003 fortzusetzen, wenn eine Realisierung im Laufe des Monats März nicht möglich ist.

zu TOP 3.6


Umweltkulturpark Barop - Geplante Tierhaltung
hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund Mitte

Herr Manz vom Förderverein Permakultur erläuterte die beabsichtigte Haltung der alten Nutztierrasse "Skudden". Skudden seien sehr anspruchslose Tiere, die nur einen Offenstall als Wetterschutz benötigten.

Herr Quittek fragte nach der vorgesehenen Einzäunung.

Herr Manz gab an, dass gewisse Areale noch eingezäunt seien, ansonsten mit flexiblen Zaunanlagen gearbeitet werden solle.

Der Beirat stimmte der geplanten Tierhaltung mit 10:1 Stimmen zu.

Eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund-Süd ist nicht erforderlich.

zu TOP 4.


Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Quittek verwies auf die Vorlage des Umweltamtes zum Thema "Osterfeuer" und bat um zukünftige Beteiligung des Beirates.

Herr Dr. Marks merkte an, dass die ökologischen Belange (z. B. Umschichtung des Haufens am gleichen Tage, um Kleintieren die Flucht zu ermöglichen) in der Vorlage berücksichtigt seien.

Herr Quittek verwies auf einen Zeitungsartikel zum Thema Tunnelverbindung zwischen den Naturschutzgebieten "Alte Körne" und "Buschei".

Hierzu führte Herr Höing aus, dass die in dem Artikel erwähnte Stelle aus statischen Gründen nicht in Betracht käme. An anderer Stelle sei ein Tunnel im Bahndamm durchaus technisch möglich. Die Kosten für einen solchen Tunnel beliefen sich jedoch auf ca. 400.000,- €. Die Maßnahme sei daher nach Auffassung des Umweltamtes derzeit nicht realisierbar. Im Übrigen sei an eine Wegeführung durch das Naturschutzgebiet "Buschei" nicht gedacht. Die Forderung des Beirates vom 20.11.2002, das Naturschutzgebiet vor Betreten zu sichern, werde berücksichtigt.

Herr Dr. Marks verwies auf drei vakante Landschaftswachtbezirke und kündigte für die nächste Sitzung die Vorstellung eines Kandidaten an. Herr Unterkötter ist bereit, in den Bezirk 4 (Süggel) zu wechseln; für den Bezirk 3 (Grävingholz) hat sich Herr Halfmann (untere Bodenschutzbehörde beim Umweltamt) beworben. Für 2 Bezirke (6 Westerfilde und 7 Deusen) gibt es derzeit keinen Landschaftswächter. Der Beirat wird hierzu um Vorschläge gebeten.