Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 15:45 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Brigitte Steins (SPD) i.V. für sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Manfred Zuch (CDU) i.V. für Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Ulrich Bösebeck (zu TOP 2.1)
Winfried Evers
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.02.2003, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 10.12.2002


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Familien-Projekt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03758-03)

2.2 Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik;
hier: erste Auswertung der Umsetzung zum Jahresende 2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03791-03)

2.3 Förderung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- mündlicher Zwischenbericht

2.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
Hier: Teilprojekt Zuverdienst

Empfehlung
(Drucksache Nr. 03581-02)

2.5 Grundsicherung
Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03768-03)

2.6 Umsetzung Hartz-Konzept/Qualifizierungszentrum Dorstfeld
Vorschlag zur TO der Fraktion B'90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 03857-03)
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist. Sie bittet dann, ein Schreiben des Vereins MOBILE zur Kenntnis zu nehmen, der wegen des zukünftigen Beratungs- und Unterstützungsangebotes in Dortmund um Kontaktaufnahme bittet. Darüber hinaus unterrichtet sie über ein Schreiben des Sozialdezernenten, nach dem die Umsetzung der vom Ausschuss in Sachen Zuwanderung erteilten Aufträge erst nach Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes und nach Wiederbesetzung des Dezernats 3 erfolgen kann. Herr Schneider (CDU-Fraktion) stellt im Anschluss daran einen Antrag zur Geschäftsordnung und möchte die Redezeit eines jeden Einzelnen zu jedem Tagesordnungspunkt auf 5 Minuten begrenzt wissen. Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) spricht dagegen. Der Antrag wird dann bei zwei Gegenstimmen angenommen.

N i e d e r s c h r i f t

über die 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.02.2003
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 15:45 Uhr

Anwesend sind:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Brigitte Steins (SPD) i.V. für sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Manfred Zuch (CDU) i.V. für Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Ulrich Bösebeck (zu TOP 2.1)
Winfried Evers
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.02.2003, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 10.12.2002


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Familien-Projekt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03758-03)

2.2 Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik;
hier: erste Auswertung der Umsetzung zum Jahresende 2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03791-03)

2.3 Förderung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- mündlicher Zwischenbericht

2.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
Hier: Teilprojekt Zuverdienst

Empfehlung
(Drucksache Nr. 03581-02)

2.5 Grundsicherung
Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03768-03)

2.6 Umsetzung Hartz-Konzept/Qualifizierungszentrum Dorstfeld
Vorschlag zur TO der Fraktion B'90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 03857-03)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist. Sie bittet dann, ein Schreiben des Vereins MOBILE zur Kenntnis zu nehmen, der wegen des zukünftigen Beratungs- und Unterstützungsangebotes in Dortmund um Kontaktaufnahme bittet. Darüber hinaus unterrichtet sie über ein Schreiben des Sozialdezernenten, nach dem die Umsetzung der vom Ausschuss in Sachen Zuwanderung erteilten Aufträge erst nach Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes und nach Wiederbesetzung des Dezernats 3 erfolgen kann.

Herr Schneider (CDU-Fraktion) stellt im Anschluss daran einen Antrag zur Geschäftsordnung und möchte die Redezeit eines jeden Einzelnen zu jedem Tagesordnungspunkt auf 5 Minuten begrenzt wissen. Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) spricht dagegen. Der Antrag wird dann bei zwei Gegenstimmen angenommen.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Kräft (SPD-Fraktion) wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung angenommen.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 10.12.2002

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 10.12.2002 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 2.1
Familien-Projekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03758-03)


Herr Bösebeck (Jugendamt) erläutert die Ausgangslage für das Familienprojekt in Dortmund. Bei insgesamt 62.000 Haushalten gibt es 16.000 von Alleinerziehenden mit immerhin 22.000 Kindern. Die meisten wünschen sich verlässliche Betreuungsangebote, um Beruf, Familie und Kinderwunsch zu vereinbaren und ihren Kindern gute Zukunftsperspektiven zu bieten. Die sich daraus ergebenden Forderungen sind in den Diskussionen zur Entwicklung der Familienpolitischen Leitlinie deutlich geworden, aber auch durch eine Elternbefragung, die 2001 durch das Amt für Statistik und Wahlen durchgeführt wurde. Hier wurde nachdrücklich dokumentiert, dass der Aufbau von 16.000 Plätzen im Kindergartenbereich eine große Leistung war, zumal damit ein Deckungsgrad von 94,3% erreicht wurde. Es wurde aber auch deutlich, dass für Kinder im Alter von 0-3 Jahren mit 518 Plätzen (3,3%) viel zu wenig getan wurde, und im Bereich von 3-6 Jahren auch ein Deckungsgrad von 17,5% mit 2.970 Ganztagsplätzen immer noch zu wenig ist. Die Erfahrungen aus den seit einiger Zeit laufenden Programmen zeigen zudem auch einen Ganztagsbetreuungsbedarf für Schüler im Primarbereich. Von daher bestimmen sich auch die Ziele des Familienprojektes, die jedoch in Abhängigkeit von zusätzlichen Mitteln des Bundes zu sehen sind. Man geht davon aus, dass die zugesagten Mittel ab 2004 in Höhe von 1,5 Mrd. Euro laufen werden, so dass man dann die Chance hat, auch in diesem Bereich die Anstrengungen zu intensivieren, den Ausbau von Ganztagsbetreuungsangeboten im Primarbereich auf der Basis der bisherigen Angebote zu qualifizieren und zu quantifizieren. Es gibt die Diskussion über die offene Ganztagsgrundschule und notwendige Landesförderungen, und es wird investive Mittel des Bundes geben, die auch in den nächsten Monaten zu erwarten sind, so dass Kommune auf dieser Grundlage ein entsprechendes Finanzierungskonzept auf den Weg bringen kann. Bei den Eckpunkten des Konzeptes des Landes NRW zur offenen Ganztagsgrundschule geht es im Kern darum, ein qualifiziertes pädagogisches Lern-, Förder- und Betreuungsangebot in der Zeit von 7.30 Uhr bis mindestens 16.00 Uhr, bei Bedarf auch bis 17.00 Uhr, zu schaffen. Dieses Angebot als Teil des Schulprogramms ist unter dem Dach der Schule zu organisieren. Zentraler Bestandteil dieses Konzeptes ist eine intensive Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe. Der Besuch der offenen Ganztagsgrundschule ist ein freiwilliges Angebot mit Fachkräften aus unterschiedlichen Professionen sowie geeigneten pädagogischen Mitarbeitern, und die Eltern sind zu beteiligen. Besondere Bedeutung hat die Organisation von Ferienzeiten, des Mittagstischs, der Hausaufgabenbetreuung, Projektarbeit und sicherlich auch die Frage von Medienkompetenz. Es geht um musische, sportliche und kulturelle Angebote, die bei einer Gruppengröße von 25 Kindern bzw. 12 Kindern im Bereich der Sonderschulen Eingang in die konzeptionelle Gestaltung finden sollen. Man verspricht sich dadurch, ein pädagogisches Gesamtkonzept entwickeln zu können, mit dem Bildung, Erziehung und Betreuung gemeinsam organisiert werden können. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Schulgremien einen Beschluss fassen müssen, ob sie dies an ihrer Schule umsetzen wollen. Das Ganztagskonzept ist Teil des Schulprogramms und in Zusammenarbeit mit den Partnern der Jugendhilfeverbände zu organisieren. Die Stadtbezirke in Dortmund werden eine besondere Rolle spielen; es konnten mittlerweile Kolleginnen und Kollegen der Sozialverwaltung gewonnen werden, die seit dem 01.02.2003 in Regiestellen arbeiten und in jedem Stadtbezirk den Kommunikationsprozess zwischen Jugendhilfe, Schule und Partnern organisieren sollen. Es gibt einen engen Zeitrahmen: am 17.02. wird voraussichtlich der Erlass der Landesregierung vorgestellt, der die Grundlage für das weitere Vorgehen bietet. Der Dezernent hat alle Grundschulen über das Procedere und die eingebrachte Beschlussvorlage informiert. Bis zum 31.05. müssen die Anträge gestellt sein, um offene Ganztagsgrundschule werden zu können bzw. in den Entscheidungsprozess mit aufgenommen zu werden. Im Juni wird es die Entscheidung des Landes geben, wie viele Plätze in Dortmund geschaffen werden können, wobei die Stadt jeweils 500 Plätze im nächsten und im übernächsten Schuljahr in Dortmund schaffen will.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) dankt der Verwaltung für die unterstützenswerte Vorlage, nicht zuletzt deshalb, weil die CDU-Fraktion darin viele ihrer gedanklichen Ansätze wiederfinden konnte. Da waren drei Bausteine vorgesehen: Betreuung in Grundschulen, Betreuung im weiterführenden Bereich und Betreuung im heimischen Umfeld, wobei die Kernpunkte die Hausaufgabenbetreuung, Betreuung in den Ferienzeiten und die Frage der Mittagsverköstigung waren. Zudem hofft er, dass die zugesagten Zuschüsse auch tatsächlich fließen. Es ist bekannt, dass die Mittel ausschließlich für Sanierung, Renovierung bzw. für bauliche Investitionen gedacht sind, so gesehen wird es auch ein wichtiges Signal sein, wie sich das Land NRW Stelle verhalten wird. Klar ist, dass mit der Förderung auch eine Ideologie mit auf den Wege gegeben wird. Die Vorlage nimmt ja bereits darauf Bezug. Bei den Regiestellen geht er davon aus, dass die örtlichen Bezirkvertretungen in den Prozess eingebunden sind, allerdings hat ihn sehr verwundert, dass die Regiestellen eingerichtet wurden, bevor diese Vorlage beschlossen wurde.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt einerseits diesen Teilbereich des Familienprojektes, die Grundschulkinderbetreuung bezogen auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter in Angriff zu nehmen. Andererseits hat sie bei sämtlichen Anträgen festgestellt, dass es diverse Schnittmengen gibt, wobei im Schulausschuss vereinbart wurde, den Landeserlass abzuwarten. Dieses Verfahren möchte ich sie auch für heute vorschlagen. Nach dem 17. Februar wird die Sozialverwaltung Politik umgehend informieren. Sie hofft, danach, auf welchen Ebenen auch immer, in Gespräche eintreten zu können, um die vorliegenden Anträge zu aktualisieren bzw. anzupassen. Auf jeden Fall gibt es Teilbereiche im jetzigen Familienprojekt, die nicht abgedeckt sind: die Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und die Betreuung oberhalb des Grundschulalters. Auch da ist sie der Meinung, dass die Zeit bis zum HFA bzw. zum Rat genutzt werden kann, das Ganze mit mehrheitsfähigen Anträgen ein Stückchen weiter nach vorn zu bringen. Wichtig findet sie auch, dass die Hortplätze nach dem Bürgerbegehren in der derzeitigen Zahl und in den nächsten zwei Jahren nicht abgeschafft werden können. Damit ist ihrem Anliegen entsprochen worden, erst zusätzliche Betreuungsangebote zu schaffen, bevor man daran denken kann, diese aufzugeben.

Herr Giese (SPD-Fraktion) nimmt den aktuellen Sachverhalt zur Kenntnis, dennoch ist es ihm ein Bedürfnis, sich dazu grundlegend zu äußern. Natürlich lebt eine Kommune von der Zustimmung ihrer Bürger, und wenn man für Familien vernünftige Angebote macht, ist diese sicherlich recht einfach zu erhalten. Wichtig ist ihm, dass das Verfahren durch diverse Anträge jetzt nicht so im Detail überfrachtet und mit Tabus belegt wird, dass es evtl. wieder zu einer Ausgrenzungsdiskussion kommt. Aufgrund dessen hält er den Antrag seiner Fraktion für den vernünftigsten, weil er das Verfahren so offen wie möglich lässt.

Herr von Kölln (Caritas-Verband) begrüßt als einer der Kooperationspartner in diesem System die Ziele des Familienprojektes, insbesondere jene, die den derzeit diskutierten Ausbau im Bereich Schule betreffen. Im Hinblick auf die Gesamtorganisation des Systems sieht er allerdings die Gefahr, dass man sich möglicherweise auch verzettelt, zumal es in jedem Stadtbezirk bereits die AG § 78 KJHG gibt sowie drei Quartiersmanager und jetzt neue Regiestellen. Darüber hinaus soll es eine ämterübergreifende Projektgruppe geben, und er stellt sich die Frage, wie die Kooperationspartner, die derzeit schon in diesem Feld tätig sind, einbezogen werden.

Herr Bösebeck (Jugendamt) sieht diese Gefahr nicht, ganz im Gegenteil. Zum einen spielt die ämterübergreifende Projektgruppe aus Mitarbeitern des Jugend- und des Schulverwaltungsamtes gerade im Bereich Kinder- und Jugendförderung, Jugendhilfe, Tageseinrichtungen für Kinder eine zentrale Rolle und hat auch die Fachkompetenz, dieses Arbeitsfeld fachlich abzudecken. Diese Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe hat sich bisher schon bewährt, die dezentrale Ebene ist aber bisher völlig unterdimensioniert. Deshalb braucht man in jedem Stadtbezirk sog. "Kümmerer", um die beiden differenzierten Systeme Schule und Jugendhilfe zusammenzubringen. Sehr wichtig ist es, die bisherigen Strukturen in den Stadtbezirken auch jetzt zu nutzen. Glücklicherweise gibt es die AG nach § 78 KJHG, von deren Erfahrungen man sicher profitieren kann, wenn es darum geht, die Angebotsstrukturen in einer offenen Ganztagsgrundschule zu organisieren und zu bündeln. Vorteilhaft sind darüber hinaus auch die erheblichen, abrufbaren Ressourcen bei den Quartiersmanagern, weil diese ihren Stadtteil und die dort tätigen Organisationen genau kennen.

Herr Knoll (Seniorenbeirat) hält das Ganze für verfrüht, was die Gesamtsicht der Frage von Kinderhorten oder Betreuung in der Schule betrifft. Er versteht nicht, warum man nicht abwartet, was Düsseldorf oder Berlin vorgeben. Nach seiner Auffassung kann man Horte als Abteilungen den entsprechenden Grundschulen angliedern und diese dann bis 17.00 Uhr offen halten, ohne dass man gezwungen ist, neue Investitionen zu tätigen.

Herr Herkelmann (SoVD) würde sich wünschen, in dieser Vorlage auch etwas von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zu finden, zumal die Angebotsvielfalt für junge Menschen natürlich Kinder mit und ohne Behinderungen beinhaltet. Er könnte sich auch bei den Regiestellen vorstellen, dass diese Bereiche ganz bewusst in die Prozesse einbezogen werden. Besonders würde es ihn aber freuen, wenn die Bundesmittel auch dazu benutzt würden, die bisher noch nicht barrierefreien Schulen umzugestalten.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) empfiehlt, die Diskussion über künftig einzurichtende Ganztagsstandorte im Bereich der Primarstufe im Schulausschuss zu führen. Die Vorlage enthält darüber hinaus die Bezeichnung Ganztagsangebote im Primarbereich, damit sind sowohl Grundschulen als auch Sonderschulen betroffen, so dass beide Schulformen letztlich auch einen ausgebauten Ganztag erhalten.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, warum Warten nicht angezeigt ist. Die Diskussion über Ganztagsbetreuung gibt es länger als die Programmanstöße, darüber hinaus erhält er von Seiten der Schulen dermaßen gehäufte Interessensbekundungen, dass man sagen muss, die Schullandschaft ist an diesem Prozess äußerst interessiert. Und insofern ist es gut, wenn Politik und Verwaltung sich frühzeitig mit den Dingen beschäftigen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt dann fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, somit wird die Vorlage zur Kenntnis genommen, die Anträge laufen ohne Empfehlung durch.


zu TOP 2.2
Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik;
hier: erste Auswertung der Umsetzung zum Jahresende 2002
(Drucksache Nr.: 03791-03)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt aus, dass die Verwaltung seit 1999 in diesem Aktionsfeld arbeitet, die sozialpolitischen Sprecher der Fraktionen und die Selbsthilfeorganisationen waren ebenfalls einbezogen. Bis jetzt ist eine gute Bilanz vorzuweisen, die in der Vorlage aufgelistet und ein inhaltlicher Beleg dafür ist, dass weitere Verabredungen zur Evaluation getroffen wurden. Insofern lautet dann auch der Vorschlag, dass man die Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik für Schwule und Lesben in Zukunft als Regelaufgabe wahrnehmen sollte.

Herr Giese (SPD-Fraktion) findet es gut, wie diese Dinge in Dortmund betrieben und aufgelistet werden. Auch wenn Gesellschaft eigentlich so angelegt sein sollte, dass keine Runden Tische nötig sind, möchte er an der Beibehaltung festhalten, weil Vorbehalte eben nach wie vor existieren, Dortmund ist allerdings auf einem guten Weg. Von daher wird seine Fraktion den Vorschlag unterstützen.

Auch Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) wird die Vorlage unterstützen, ihre Fraktion war maßgeblich daran beteiligt, dass es an dieser Stelle voran geht. Eine Regelaufgabe muss aber auch entsprechend finanziert werden, sie fragt sich daher, ob es diese Mittel auch in der notwendigen Größenordnung geben wird. Darüber hinaus vermisst sie eine Befassung des Schulausschusses, des Kinder- und Jugendausschusses und des Kulturausschusses, weil in der Vorlage auch zu diesen Teilbereichen dargestellt wird, wie es sich mit dem Thema Schwule und Lesben in diesen Handlungsfeldern verhält.

Herr Besserer (CDU-Fraktion) macht deutlich, dass auch seine Fraktion empfehlen wird, diese Vorlage im Rat zu beschließen. Besonders hervorheben möchte er den Bereich Fortbildung, da hier von den Führungskräften bis hin zu den Azubis ganz hervorragende Arbeit geleistet wurde. Aufgrund der vermehrten Landesmittel, mit denen der Bereich Migrantenberatung weiterentwickelt werden soll, würde die CDU-Fraktion aber mehr Wert auf den Bereich des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, also HIV- und Aids-Prävention legen, und daher gern die Schwerpunkte mit einer Veränderung der Gewichtung der Arbeit verschieben.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) hätte keine Probleme damit, die genannten Ausschüsse zu beteiligen, auch wenn sich damit letztlich die Beschlussfassung im Rat verschiebt. Bei der Förderung ist allerdings eine bestimmte Leistung ausgewiesen, womit eine klar definierte Tätigkeit verbunden ist. Es ist eher unwahrscheinlich, dass man im Einsatz der Mittel frei ist, normalerweise sind Landesmittel nämlich sehr genau platziert. Insofern kann er das Anliegen nur entgegennehmen, aber ad hoc nicht beantworten.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt zu dem Stichwort Migrantenberatung, dass diese neu aufgenommen werden soll. Von daher ist das ein Handlungsfeld, das bisher noch gar nicht bedacht wird und über die Landesförderung abgedeckt werden könnte. HIV- und Aidsprävention sind originäre Aufgaben u.a. des Gesundheitsamtes, da gibt es eine andere Finanzierung, die auch jetzt schon sichergestellt ist. Von daher würde sie, unabhängig davon, dass es wahrscheinlich gar nicht funktioniert, nicht für eine Verschiebung sorgen wollen.

Herrn Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion) interessiert im Zusammenhang mit der Hepatitis B-Impfkampagne, ob für die benötigten Gelder gesorgt ist. Herr Dr. Lepper (stellvertr. Leiter des Gesundheitsamtes) weist darauf hin, dass sich auch der Arbeitskreis mit dieser Frage beschäftigt, allerdings weiß man noch gar nicht, wie viel Gelder überhaupt benötigt werden, weil im Grunde noch ein Mengengerüst aufzustellen ist. Es ist nicht bekannt, wie viele Impflinge überhaupt in Frage kommen, deshalb können Aussagen zum möglichen Finanzbedarf noch gar nicht getroffen werden.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) ergänzt, dass es im Augenblick sowohl im Betroffenenkreis als auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Verabredungen gibt, dass die Hepatitis B-Impfkampagne durchgeführt werden soll. Sie ist sinnvoll, die inhaltliche Begründung ist klar, es wird jetzt versucht, die Mengengerüste zu eruieren, und es gibt eine grundsätzliche Verständigung mit der KV, dass es sich um eine Kassenleistung handeln soll. Verwaltung kann gern im nächsten Ausschuss Näheres dazu berichten. Da er großes Interesse feststellt, schlägt er außerdem vor, dass der Schibsel e.V. selbst über seine Arbeit berichtet. Die Frage von Herrn Weber (CDU-Fraktion) nach Zahlen im Migrationsbereich kann er ad hoc nicht beantworten. Dass er aber überhaupt so definiert worden ist, sagt ihm, dass es eine Veranlassung dazu geben muss.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt den einhelligen Wunsch des Ausschusses fest, dass der Schibsel e.V. in der nächsten Sitzung sein Beratungsangebot vorstellt. Der Ausschuss ist sich darüber hinaus einig, dass vor der Beschlussfassung im Rat eine Behandlung der Vorlage im Schulausschuss, im Kinder- und Jugendausschuss sowie im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erfolgen sollte.

Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die erste Auswertung der Umsetzung des im Rahmen des schwul-lesbischen Runden Tisches Dortmund in Zusammenarbeit mit den dort durch SLADO e. V. vertretenen Organisationen der lesbischen und schwulen Selbsthilfe vereinbarten Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die erste Auswertung der Umsetzung des im Rahmen des schwul-lesbischen Runden Tisches Dortmund in Zusammenarbeit mit den dort durch SLADO e. V. vertretenen Organisationen der lesbischen und schwulen Selbsthilfe vereinbarten Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik für Schwule und Lesben in Zukunft als Regelaufgabe wahrzunehmen.


zu TOP 2.3
Förderung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege - mündlicher Zwischenbericht

Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt aus, dass sich die monetäre Ausstattung der Verträge der Stadt Dortmund mit der freien Wohlfahrtspflege am Doppelhaushalt 2003/2004 zu orientieren hat, den der Rat am 19.12.02 beschlossen hat. Es hat gemeinsam mit den Verbänden, der Verwaltung und den sozialpolitischen Sprechern der Fraktionen einen Prozess gegeben, darüber nachzudenken, wie die Summe für das Jahr 2003 in Höhe von 3.868.250,00 Euro eingesetzt werden kann, weil sie de facto 3,3% geringer ist als die Summe, die im letzten Jahr zur Verfügung stand. Dabei wurde diskutiert, Arbeitsbereiche insgesamt fallen zu lassen oder aber linear zu kürzen. Daraus ableitend ist am Ende keine stringente Entscheidung gefallen, sondern in den jeweiligen Verbänden wird durchaus differenziert damit umgegangen. Die Ergebnisse werden jetzt systematisch aufgearbeitet, weil Verwaltung ja den Auftrag hat, zur Märzsitzung die Einzelverträge mit den Arbeitsfeldbeschreibungen vorzulegen. Inzwischen wurde auch innerhalb der Verwaltung die Frage thematisiert, ob in einer haushaltslosen Zeit überhaupt Verträge unterschrieben werden dürfen. Das hindert den Prozess nun nicht, ein bisschen skeptisch ist er aber, ob es gelingt, im Ausschuss die Beratung von Einzelverträgen mit den Verbänden und der Beschreibung von rund 70 Aufgabenfeldern zu realisieren, weil ja nicht nur dargelegt werden soll, was an Leistungen der Stadt Dortmund zur Verfügung steht, sondern auch, welche Fremdmittel eingesetzt sind und welche sonstigen Bedingungen sich mit der Aufgabenwahrnehmung verbinden. Positiv zu vermerken ist, dass die Beteiligten es gemeinsam geschafft haben, einen einvernehmlichen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Das ist letztlich im Interesse einer kontinuierlichen Arbeit im sozialpolitischen Bereich, ohne dass es zu großen Abbrüchen kommt.

Für Herrn Hengstenberg (CDU-Fraktion) ist der Hinweis auf die Einzelverträge ein sehr positives Signal, zumal das ja bei den Diskussionen eine rechtlich strittige Frage war. Grundsätzlich wusste jeder, wie sich die Haushaltspositionen darstellen, und das Ergebnis, das in vielen Einzelgesprächen und Sitzungen erreicht wurde, scheint daher sehr vernünftig zu sein. Jeder musste Abstriche machen, die Verbände haben sich das nicht leicht gemacht, Politik aber auch nicht. Der gefundene Mittelweg ist ein vernünftiges Verfahren, von daher kann auch niemand vom Abbau der sozialen Stadt Dortmund sprechen. Auch das ist ein Zeichen, das man in wirtschaftlich schweren Zeiten aussenden muss.

Herr Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) verdeutlicht, dass sich die prozentuale Kürzung von 3,3% zwar relativ gering anhört, man aber auch berücksichtigen müsse, dass die Berechnungen auf der Basis der vertraglichen Leistung von 1995 erfolgt sind. In absoluten Zahlen sind es beim Vergleich von 2003 und 2002 über 380.000 Euro, die letztendlich dazu führen, dass die Verbände ihre Leistungsfelder anpassen bzw. einige Handlungsfelder ganz aufgeben müssen. Diese prozentuale Kürzung ist den Verbänden ausgesprochen schwer gefallen. Unerlässlich ist es aber, dass der Betrag von 3,868 Mio. auch tatsächlich zu 100% ausgezahlt wird. Wenn dies nicht passieren sollte, wird es zu weiteren Leistungseinschränkungen kommen müssen, weil die Verbände vor dem Hintergrund der tariflichen Steigerungen nicht in der Lage sein werden, vermehrt Trägermittel einzubringen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) versichert, dass es auch für Sozialpolitiker nicht einfach war, so zu verfahren. Das war ein schwieriger Prozess, der jeden Einzelnen betroffen gemacht hat, aber es war vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Kommune einfach nicht anders machbar. Von daher ist er sehr dankbar, dass dieses Ergebnis erzielt werden konnte. Über dieses Problem muss aber auch weiter gesprochen werden, selbst wenn jetzt scheinbar alles unter Dach und Fach ist. Die Kürzungen werden herunter gebrochen werden müssen, und manchen Einzelvereinen könnte damit vielleicht die Grundlage ihrer Arbeit entzogen worden sein. Da wird es sicher die eine oder andere Unmutsbezeigung geben, die Politik wird auffangen müssen. Er hofft daher, dass auch die Folgediskussionen fair und gemeinsam geführt werden können.

Auch Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist diese schmerzliche Entscheidung nicht leicht gefallen, sie möchte aber gleichwohl betonen, dass ihre Fraktion in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen andere Beschlüsse zu Ausgaben in dieser Stadt gefällt hätte, das ist aber nicht gelungen, weil ihr dafür die Mehrheiten fehlten. Deshalb kann sie nur darauf hoffen, dass das Engagement für eine zukünftige bessere Finanzierung durch die Kommunen auch tatsächlich eines Tages Früchte tragen wird.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, damit wird der jetzige Sachstand zur Kenntnis genommen.


zu TOP 2.4
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN Dortmund - Nordstadt
Projekt 3.1.1. Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen
Hier: "Teilprojekt Zuverdienst"
(Drucksache Nr.: 03581-02)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) erinnert an sehr intensive Diskussionen in der Vergangenheit über den Nordmarkt oder Plätze in der Nordstadt, auch darüber, was im jeweiligen Bereich des Teilprojektes Zuverdienst zu tun ist. Die jetzt vorliegende planerische und finanzielle Absicherung entspricht dem, was seinerzeit miteinander verabredet wurde bzw. wie es jetzt in der Braunschweiger Straße mit einer ganz konkreten, mittlerweile eingerichteten Werkstatt auch vonstatten geht. Das Ganze ist von Politik und Verwaltung zu begleiten, weil es ja gewissermaßen Neuland ist, aber die Alternative wäre, die Menschen da zu belassen, wo sie sind, und nicht den Versuch der Eingliederung zu unternehmen. Dieser Hinweis ist ihm wichtig, weil er häufig auch Anwürfe hört, dass dort Geld verheizt wird. Bei einem Besuch in der Werkstatt konnten erste erfreuliche Anzeichen festgestellt werden. Die Menschen können zwar nicht lange arbeiten, wollen aber vielfach das, was sie sich zutrauen, auch einsetzen, wenn eine gewisse Anleitung und Begleitung damit einhergeht.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) erinnert sich, dass im November 2001, als die Problematik am Nordmarkt eskalierte, jährliche Mittel von zusätzlich 400.000 DM zur Verfügung gestellt wurden. Damit werden die Dinge finanziert, die nach seinem Kenntnisstand zum Zuverdienstprojekt zuzurechnen sind. Jetzt gibt es zusätzlich 260.000 DM, womit dann 660.000 DM für ein Projekt bereitgestellt würden, und bei so einer hervorragenden Finanzierung interessieren ihn weitere Details.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) erläutert, dass die aufsuchende Sozialarbeit mit 130.000 Euro finanziert wird, auch die Stelle des Projektleiters wird daraus bezahlt. Weiterhin sind ca. 30.000 Euro für die Komplettkosten der Werkstatt vorgesehen, das Diakonische Werk trägt aus Eigenmitteln die Stelle eines Fachanleiters und hat bis zum heutigen Tag die Investitionskosten zwischen 35.000 und 40.000 Euro getragen. Sie freut sich, dass es über Urban-Mittel möglich zu sein scheint, für zwei Jahre befristet einen Betriebswirt in die Werkstatt einzustellen. Da zumindest ein Teil der Kosten auch erwirtschaftet werden muss, kann ein Betriebswirt eine gute Beratung und Hilfestellung geben, um das Ganze weiterzuentwickeln. Die Lohnkosten, die aus dem Bereich Wirtschaftsförderung getragen werden, sichern zum Teil die Arbeitsplätze ab, die im Rahmen von ISB eingerichtet werden. Es sollten ja von den 50 Arbeitsplätzen 30 in der Werkstatt entstehen und 20 bei ISB-Betrieben. Das Ganze ist auch ein tagesstrukturierendes Angebot, weil die Menschen eine erhebliche doppelte Problematik haben, sie sind auf der einen Seite Langzeitarbeitslose und auf der anderen suchtkrank, und haben aufgrund dessen nicht die gleiche Produktivität wie andere Arbeitnehmer.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) macht deutlich, dass sie das Projekt für diese Personengruppe und an diesem Standort im Grundsatz unterstützt. Es gibt ihrer Meinung nach in dieser Stadt aber kaum ein Projekt, das so gut finanziert ist, und sicher viele Träger, die sich so eine komfortable Förderung auch wünschen würden. Sie hatte sich schon 2001, als die Bewilligung eines weiteren außerplanmäßigen Zuschusses aus städtischen Mitteln diskutiert wurde, sehr darüber gewundert, wie so etwas passieren kann. Dass die bewilligten EU-Mittel nun zusätzliche Mittel für jemanden sind, der betriebswirtschaftliche Aufgaben wahrnimmt, findet sie inhaltlich gut und wichtig, sie ist aber überzeugt, dass es in den Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit überall einen großen Bedarf an betriebswirtschaftlicher Unterstützung gibt. Woher die Mittel der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung kommen, kann morgen im AWBF diskutiert werden, von daher schlägt sie vor, die Vorlage durchlaufen zu lassen, um darüber weitere Klarheit zu erhalten.

Auch Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) möchte dem Rat heute nichts zur Beschlussfassung empfehlen, weil die Wirtschaftsförderung auf seine Fragen noch keine Antwort geben konnte. Langsam wird ihm die Sache aber suspekt, weil es nicht zusammenpasst, einerseits den Verbänden die Mittel zu kürzen und andererseits in ein einzelnes Projekt mit aller Massivität Mittel zu stecken. Eine vernünftige Erklärung dafür hat er bis jetzt nicht erhalten, und er befürchtet, dass auch im AWBF keine Antwort dabei herauskommen wird. Es ist aber nicht nur die Frage, ob dieses Projekt sinnvoll ist, sondern es geht im Zweifelsfall auch darum, das mit anderen aufgegebenen Projekten in eine sinnvolle Relation zu setzen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) schließt sich dem Vorschlag an, heute nichts zu empfehlen, weil auch er weiteren Informationsbedarf hat. Auch er möchte eine detaillierte Auslegung der Gesamtförderung, ist allerdings nicht so aufgeregt wie seine Vorredner, weil er nach wie vor davon ausgeht, dass es eine vernünftige Erklärung gibt. Vom Grundsatz her hält er die Aufgabe für sehr erforderlich, weil sie den Einstieg dafür bietet, was seine Fraktion seit langem fordert. Es passieren in diesem Projekt sinnvolle Dinge, die mit einer solchen Diskussion nicht ad absurdum geführt werden sollten.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) ist über die Diskussion mehr als erstaunt. Mit einer einmaligen Summe von 400.000 DM hätte man überhaupt nichts realisieren können, was auf Dauer angelegt ist, aber genau ein auf Dauer angelegte Prozess war von Politik eingefordert. Insofern bittet er dringend, noch einmal ins Auge zu fassen, warum überhaupt eine Veranschlagung erfolgt ist. Es gäbe keinen aufsuchenden Sozialarbeiter mehr auf dem Nordmarkt, wenn er nicht in dieses Projekt gekommen wäre, das wurde bereits 2001 so definiert. Die zweite Kraft ist der Projektleiter. Es wurde beschlossen, Zuverdienstarbeitsplätze in der Werkstatt und bei anderen zu schaffen, bei ISB, im Grünbereich und anderswo, und darum muss sich jemand kümmern. Die Dinge werden doch nicht automatisch an den Träger herangetragen. Weitere 32.600 Euro sind für Miete ausgewiesen, und 35.000 bis 40.000 Euro hat das Diakonische Werk für Sachkosten, Werkstatteinrichtung, Materialbeschaffung usw. vorfinanziert. Die Rechnung ist bis ins Detail darlegbar und in keiner Weise überzogen. Eines muss er daher bezogen auf Verlässlichkeit an dieser Stelle einfordern: wenn man schon den Auftrag für ein solches Projekt erteilt, dann muss man es auch entsprechend finanzieren, ansonsten müsste das Projekt zurückgefahren werden.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) ist äußerst betroffen, dass die Qualität eines Projektes an der Summenhöhe bemessen wird. Tatsache ist, dass die Mittel, die die Stadt zur Verfügung stellt, nicht genügen, um dieses Projekt zu bezahlen. Insoweit handelt es sich nicht um eine auskömmliche und schon gar keine besonders gute Finanzierung. Die Debatte grenzt für ihn daher schon fast an Zynismus. Unverständlich ist ihm auch das Ansinnen, einen Träger bestrafen zu wollen, der im Rahmen einer Projektentwicklung in der Lage ist, ein Projekt auf Dauer und nach Möglichkeit mit einer zusätzlichen Komplementärfinanzierung und einer entsprechenden Qualität anzulegen. Es kann doch nicht gewünscht sein, dass die Träger jährlich nach Mitteln fragen müssen oder im Umkehrschluss den Laden dicht machen. Allemal effektiver ist, wenn Träger alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, ihre Projekte entsprechend zu qualifizieren, denn in der Regel muss man doch immer davon ausgehen, dass von Seiten der Kommune maximal eine Einstiegsfinanzierung kommt. Und ebenso klug ist es zu versuchen, dass sich wenigstens ein Teil des Zuverdienstprojektes wirtschaftlich rechnet. Es gibt definitiv viele Träger, die eine betriebswirtschaftliche Beratung dringend notwendig hätten. Das ist insofern ziemlich bitter, weil die dort von der Kommune investierten Mittel manchmal "versenktes Geld" sind. Das berechtigt aber niemanden zu sagen, weil die einen diese qualifizierte Beratung nicht haben, spreche ich sie dem anderen ebenso ab.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) dankt ihren beiden Vorrednern für die klaren Worte, weil sie genau ihre Gemütslage treffen. Das Diakonische Werk hat als Träger im Vorfeld investiert und wird auch auf Dauer die Kosten für die Fachanleiter finanzieren. Der Träger ist an dieses Projekt herangegangen, weil er einerseits die Notwendigkeit dafür erkannt hat und es anderseits auch der politische Wille war. Sie ist schlichtweg entsetzt, dass dies jetzt in dieser Form und mit einem solchen Unterton infrage gestellt wird. Eigentlich hätte sie dafür ein Stück Anerkennung erwartet.

Nach weiteren kontroversen, aber inhaltlich der vorangegangen Diskussion entsprechenden Wortmeldungen stellt Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) im Einvernehmen mit dem Ausschuss fest, dass alle Fraktionen Informationsbedarf angemeldet haben. Die Vorlage wird daher ohne Empfehlung weitergeleitet.


zu TOP 2.5
Grundsicherung
(Drucksache Nr.: 03768-03)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) bittet um Verständnis, dass die Verwaltung hierzu erst zu einem späteren Zeitpunkt Stellung bezieht, weil im Augenblick keine verlässlichen Aussagen gemacht werden können. Aufgrund der zum Teil fehlerhaften Vorinformationen anderer Stellen gibt es derzeit ein ziemliches Durcheinander. Auch überörtlich auf Länderebene wird noch überlegt, welche Stellschrauben noch bewegt werden müssen, damit das Verfahren rund läuft. Im zweiten Quartal kann sicher mehr dazu gesagt werden.

Herr Weber (CDU-Fraktion) signalisiert das Einverständnis seiner Fraktion mit dem vorgeschlagenen Verfahren, Herr Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion) möchte wissen, ob die Behauptung stimmt, dass die Ausgaben wahrscheinlich ganz minimal sein werden, weil der berechtigte Personenkreis sehr klein sein soll.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bestätigt das, da es im Augenblick viele Anträge und wenig Berechtigte gibt. Ob dieser Trend stabil ist, kann auch erst etwa in einem Vierteljahr ausgewertet werden.


zu TOP 2.6
Umsetzung Hartz-Konzept/Qualifizierungszentrum Dorstfeld
(Drucksache Nr.: 03857-03)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03857-03-ASB)



Herr Pogadl (Sozialdezernent) beantwortet die Anfrage wie folgt, betont aber gleichzeitig, dass er noch nicht ganz konkret werden kann, weil manche Antworten noch ausstehen:

1. Welche Auswirkung hat die Umsetzung des Hartz-Konzeptes auf das Qualifizierungscenter Dorstfeld und welche Aufgaben wird das Qualifizierungscenter Dorstfeld nach der geplanten Neustrukturierung der Zusammenarbeit von Sozial- und Arbeitsamt übernehmen?

Nach dem Hartz-Theoriemodell werden diejenigen, die arbeitsfähig sind, in das Arbeitslosengeldsystem - Arbeitslosengeld 1 und 2 - eingestellt. Diejenigen, die nicht arbeitsfähig sind, werden Sozialgeld erhalten. Darunter wird sich auch weiterhin eine nennenswerte Gruppe von Personen befinden, die aufgrund subjektiver oder anderer Hemmnisse dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, gleichwohl aber qualifiziert werden muss. Das kann berufliche oder soziale Qualifizierung sein, oder auch Arbeit im Suchtbereich. Man kann daher davon ausgehen, dass bei dieser Personengruppe auch weiterhin Potentiale nachwachsen, die einer Qualifizierung zugeführt werden müssen. Deshalb wird auf jeden Fall auch weiterhin ein Qualifizierungscenter benötigt.

2. Welche Vorstellungen hinsichtlich einer zukünftigen Kooperation zwischen Arbeits- und Sozialamt sind seitens der Verwaltung bereits geprüft bzw. entwickelt worden?
Es finden zwischen Arbeits- und Sozialverwaltung laufend Arbeitsgespräche statt, und es gibt durchaus denkbare Vorstellungen, welche Modelle realisiert werden können. Problematisch dabei ist, dass auf Seiten der Sozialverwaltung als Selbstverwaltungskörperschaft agiert wird, man sich also sehr orts- und entscheidungsnah positionieren kann, wohingegen das Arbeitsamt Teil einer Bundesbehörde ist, weshalb auch bestimmte Vorgaben der Behördenleitung umgesetzt werden müssen. Insofern gibt es zwar Diskussionen über Kooperationen, aber wie sich diese letztendlich gestalten werden, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt hier vorgestellt werden.

3. Wie wird sich der Haushaltsbeschluss zur kommunalen Beschäftigungsförderung auf die Umsetzung des kommunalen ASS-Programmes bei den Trägern von Angeboten wie den Dortmunder Diensten, aber auch den freien Trägern, auswirken?
Dies kann ad hoc in der Sitzung nicht beantwortet werden, das ganze Feld ist noch nicht so aufgearbeitet, dass man seriöse Antworten geben könnte.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, die Menschen, bei denen Sozialverwaltung der Meinung ist, dass sie qualifiziert werden können, eines Tages wieder zum Arbeitsamt zu schicken, oder ob die Äußerung des Arbeitsamtes bedeutet, dass diese Menschen endgültig keine Chance mehr haben. Zur Frage drei vertritt sie die Auffassung, dass die Verwaltung anhand der vorliegenden Haushaltsbeschlüsse bereits jetzt ausführen könnte, dass es im kommunalen Programm zu Abstrichen kommen wird.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) hält die Vermittlungsfähigkeit von Menschen für einen der entscheidenden Schnittpunkte. Wenn jemand vermittlungsfähig ist, gehört er in das System, um entweder über Job-Center oder über die Personalserviceagenturen in eine Beschäftigung zu kommen. Wer nicht vermittlungsfähig ist, müsste nach dem derzeitigen Diskussionsstand Sozialgeld erhalten. Es stellt sich aber doch die Frage, warum jemand nicht vermittlungsfähig ist bzw. ob er qualifiziert werden kann. Suchtberatungsstellen sind daher seiner Meinung nach ganz wichtig, gerade im System Hartz, weil viele ja deswegen nicht vermittelbar sind, weil sie aufgrund einer Suchtproblematik ein subjektives Defizit haben, das einen Arbeitgeber bestimmt nicht ermuntert, sie anzustellen. Seine Position ist deswegen, solche Dinge unbedingt fortzuführen. Das gilt auch für andere Bereiche, aber das kann er zurzeit nicht mit der nötigen Entscheidungstiefe präsentieren, weil niemand weiß, wie die Strukturen aussehen werden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) nimmt den Sachstand im Einvernehmen mit dem Ausschuss so zu Kenntnis und bittet die Verwaltung, den Ausschuss zeitnah zu informieren, wenn strukturelle Entscheidungen getroffen werden. Sie dankt dann für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die Sitzung um 15.45 Uhr.






Schneckenburger Kräft Stahnke
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin