Sitzungsdauer: 15:00 - 18:20 Uhr
N i e d e r s c h r i f t

über die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 18.12.2002
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:20 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Walter Bernatzki (LNU)
Dietrich Büscher (NABU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Dirk Gährken (BUND)
Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Georg Kaleck (LNU)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau "Westfalen-Lippe" e.V.)
Thomas Quittek (BUND)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Helmut Bunkus (NABU)
Erika Frehn (BUND)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Lothar Hahn (LNU)
Peter Halbsguth (LNU)
Norber Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Norbert Toppmöller (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)

3. Verwaltung und Gäste:
Herr Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Herr Plackert (Umweltamt)
Frau Schmitz (Stadtplanungsamt)
Herr Schnabel (Stadtplanungsamt)
Herr Münch (Ratsmitglied)
Herr Nill (Westfälische Rundschau)






Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 18.12.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der
Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Beirates
bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.11.2002

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Abschlussbericht "Bodenbelastungskarte für den Außenbereich der
Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03239-02)
Im Rahmen dieses TOP wird auch die Klärschlammaufbringung behandelt

2.2 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das
Beschlussgremium; II. Beschluss zur 142. Änderung des
Flächennutzungsplanes; III. Einleitungsbeschluss; IV. Beschluss zur
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung; V. Änderung
Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd; VI. Information des Beirates
bei der unteren Landschaftsbehörde; Drucksache-Nr. 03585-02

3. Berichte

3.1 Bebauungsplan Mg 160 - Vogelsiedlung

3.2 Stellungnahme der Verwaltung zu den Ausgleichsmaßnahmen
"Schulte-Mäter"

3.3 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für Dortmund
hier: Stellungnahme des Beirates zum FNP-Zielkonzept und zu den Änderungen
der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd (Zielkonzept und
Erläuterungsbericht wurden zur 22. Sitzung am 19.09.02 versandt)

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dirk Gährken benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO
NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde aus aktuellem Anlass um den Tagesordnungspunkt 3.4 "Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes Dortmund Nord; hier: Auslagerung eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Ortslage Grevel" erweitert.
Darüber hinaus wurde die Tagesordnung in der vorliegenden Form genehmigt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.11.2002
Der Beirat genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.11.2002.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Abschlussbericht "Bodenbelastungskarte für den Außenbereich der Stadt Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03239-02)

Herr Dr. Marks erläuterte die Vorlage.
Auf Anfrage aus dem Gremium gab Herr Dr. Grote an, dass auf städtischen Flächen nach wie vor kein Klärschlamm aufgebracht würde. Langfristig sei darüber hinaus anzustreben, dass auch auf privaten Flächen kein Klärschlamm mehr aufgebracht würde. Es sei vielmehr eine thermische Entsorgung anzustreben.
Der Beirat nahm die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
142. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;
II. Beschluss zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Einleitungsbeschluss;
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
V. Änderung Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd;
VI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde; Drucksache-Nr. 03585-02

Herr Dr. Grote erläuterte die Vorlage.

Herr Dr. Marks ergänzte diese Ausführungen dahingehend, dass im Rahmen der Planaufstellung eine neue Eingriffsbilanzierung und eine neuer landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden müssten.
Herr Zühlke teilte mit, dass er als Vertreter des Beirates, in Rücksprache mit Herrn Quittek, im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, bereits eine ablehnende Haltung des Beirates signalisiert habe.
Herr Quittek betonte, dass der Öffentlichkeit die nachträgliche Genehmigung eines illegalen Bauvorhabens nicht vermittelbar sei. Er empfahl daher, die Vorlage ablehnend zur Kenntnis zu nehmen, das weitere Verfahren aber konstruktiv zu begleiten.

Der Beirat folgte der Empfehlung von Herrn Quittek einstimmig.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Bebauungsplan Mg 160 – Vogelsiedlung

Herr Höing erläuterte den Bebauungsplan. Er betonte, dass das Umweltamt die geplante Wohnbauflächenverdichtung teilweise mitgetragen könne (nördlich der Straße Schwalbenbrink). Die Flächen südlich dieser Straße seien wegen der über Jahrzehnte gewachsenen Biotopstruktur hingegen sehr kritisch zu betrachten. Hier sollte nach Ansicht des Umweltamtes nicht gebaut werden.
Herr Quittek erläuterte die Sicht des Beirates und die Gründe für die Ablehnung einer Bebauung. Es handelt sich um eine Fläche im Innenbereich nördlich und südlich der Straße „Schwalbenbrink“. Das Gebiet wird im Westen begrenzt durch die Straße „Auf dem Brauck“, im Norden und Osten durch die Straße „Erlenkamp“ und im Süden durch die Emsinghofstraße.

Eine Randbebauung befindet sich an der Straße „Auf dem Brauck“, südlich „Schwalbenbrink“ und nördlich Emsinghofstraße.

Die Realnutzung besteht aus Hausgärten, Brachflächen mit Gehölzbestand und Hochstaudenfluren. Nördlich Schwalbenbrink befindet sich eine Wiesenfläche, südlich Schwalbenbrink eine nasse Brache mit einem von Weiden und Binsen umstandenen Tümpel. Hochstauden- und Brennnesselfluren mit Anzeichen einer Verbuschung sind festzustellen.

Die Viterra Wohnungsgesellschaft möchte die bestehenden Häuser modernisieren und privatisieren sowie die Restflächen - zum Teil unter Nutzung der Mietergärten - bebauen.

Die Fläche hat zwar keinen Kontakt zum Freiraum, ist aber - insbesondere im südlichen Teil - als Trittsteinbiotop für den Biotop- und Artenschutz von Bedeutung. Im Rahmen der Stadtbiotopkartierung wurde die Fläche erfasst (St 0008 und St 0015).

Der Beirat empfiehlt einstimmig, die Bebauung auf den Bereich nördlich „Schwalbenbrink“ zu beschränken. Der Feuchtbereich mit einer Pufferzone im Süden sollte vollständig erhalten bleiben. Die alte Kastanie im Kreuzungsbereich Erlenkamp/Bussardstraße ist ebenfalls zu schützen.


zu TOP 3.2
Stellungnahme der Verwaltung zu den Ausgleichsmaßnahmen "Schulte-Mäter"

Herr Dr. Marks trug vor, dass die Verwaltung ein Verschieben der Biotoptypen in Richtung Offenlandstrukturen - wie durch den Beirat in seiner Sitzung am 20.11.02 (TOP 2.5) gefordert - nicht für sinnvoll hält. Mit 4 ha Extensivgrünland, 1,2 ha Streuobstwiesen und 1 ha Brache/Hochstaudenflur werden mehr als 2/3 der Gesamtfläche einen Offenlandcharakter aufweisen. Nur 2,8 ha sind für Anpflanzungen/Aufforstungen vorgesehen und auch dies soll in aufgelockerte Weise (mit Offenstellungen, Lichtungen) geschehen. Es werde deshalb bei der vorgesehenen Planung bleiben.

Der Beirat nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für Dortmund
hier: Stellungnahme des Beirates zum FNP-Zielkonzept und zu den Änderungen der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd (Zielkonzept und Erläuterungsbericht wurden zur 22. Sitzung am 19.09.02 versandt)

Herr Quittek führte kurz in die Materie ein und dankte dem Arbeitskreis des Beirates für die beim Entwurf der Stellungnahme geleistete Arbeit.

Herr Schnabel gab an, dass seitens des Stadtplanungsamtes die geplante Wohnbebauung im Bereich Grevel aufgrund des Widerstände im Stadtbezirk reduziert worden sei. Die neue Planung werde dem Beirat noch zur Verfügung gestellt.

Herr Zühlke merkte an, dass das Zielkonzept des Flächennutzungsplanes teilweise den Landschaftsplänen und dem Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes widerspricht.

Herr Schnabel führte dazu aus, dass der Strukturwandel in der Stadt die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes zwingend erforderlich mache. Ein ausdrückliches Ziel bei der Neuaufstellung sei es, mehr "Grün" in die Stadt zu bringen. Gleichwohl sei der Flächennutzungsplan ein Querschnittsplan, der die verschiedensten Interessen berücksichtigen und gegeneinander abwägen müsse. Insofern sei eine 1:1 Umsetzung vorhandener Daten nicht durchgängig möglich. Er betonte jedoch, dass der eigentliche Abwägungsprozess erst nach den Anhörungen zum Zielkonzept stattfinden würde.

Herr Dr. Grote unterstrich die Ausführungen von Herrn Schnabel. Er bat um Verständnis, dass auch andere Belange der Stadtentwicklung in das Verfahren einließen müssten. Er vertrat jedoch die Auffassung, dass das vorgelegte Zielkonzept aus ökologischer Sicht zwar verbesserungsfähig, gleichwohl aber besser als alle bisherigen Flächennutzungspläne sei.

Herr Quittek vertrat die Auffassung, dass die Landschaftspläne und der Umweltplan, die bei der Aufstellung des letzten Flächennutzungsplanes noch nicht vorhanden waren, stärker hätten berücksichtigt werden können. Trotzdem würde die Überplanung der meisten Flächen vom Beirat nicht abgelehnt.

Herr Halbsguth kritisierte, dass das Zielkonzept selbst für Kenner der Materie sehr schwer lesbar sei und man es für den Bürger hätte allgemeinverständlicher formulieren sollen. Herr Schnabel entgegnete, dass durch die integrierten Stadtentwicklungskonzepte eine allgemeinverständlichere Fassung des Zielkonzeptes bereits vorhanden sei. Darüber hinaus würden noch sektorale Pläne erstellt.

Herr Neugebauer verwies darauf, dass das Zielkonzept ein Entwurf ist, der auf verwaltungsinterne Ebene behandelt wird. Hier sei weiterer Abstimmungsbedarf erkennbar. Er regte eine Gesprächsrunde zwischen Beirat und Umweltamt an, die sich mit den Erweiterungswünschen für Naturschutzgebiete intensiv auseinandersetzt. Wichtig sei insbesondere, dass Vernetzungen der vorhandenen Naturschutzgebiete festgesetzt würden, da diese von immenser Wichtigkeit für den Wanderaustauch bodenständiger Tiere wären. Als Korridore kämen insbesondere Uferbereiche und bei entsprechender Gestaltung Straßenbegleitgrün, Schienenbereiche, Parkanlagen sowie Friedhöfe in Betracht.
Herr Dr. Grote sagte zu, dass die untere Landschaftsbehörde sich intensiv mit den Erweiterungswünschen für die Landschaftspläne beschäftigen werde und begrüßte die von Herrn Neugebauer angeregte Gesprächsrunde.

Herr Dr. Marks ergänzte, dass nicht alle im Entwurf des Gebietsentwicklungsplans dargestellten Bereiche für den Schutz der Natur als Naturschutzgebiete in den Entwurf des Landschaftsplans übernommen worden seien. Grund hierfür wäre z. B. die intensive Freizeitnutzung (Grävingholz) oder die Tatsache, dass es sich um Betriebsgelände handele (Sanderoth). Hierüber würden noch Gespräche u. a. mit der Bezirksregierung (höhere Landschaftsbehörde) stattfinden.

Herr Quittek stellte die Frage nach der Entwicklung der neuen Schutzgebiete.
Herr Dr. Grote betonte, dass die Erweiterung der Schutzgebiete weitere Planungen z. B. beim Biotopmanagementplan nach sich ziehen müssten. Darüber hinaus wäre natürlich Geld für die Pflege der Gebiete obligatorisch. Wenn dies nicht sichergestellt werden könne, würden die Erweiterungen scheitern.

Herr Büscher unterstrich, dass Naturschutz nur sinnvoll sei, wenn eine entsprechende Qualität vorhanden sei oder entwickelt werden könne. Er bat daher das Augenmerk insbesondere auch auf die Waldaustrittsgebiete von Bächen zu richten.

Herr Bernatzki fragte nach dem aufgrund der Renaturierung der Emscher entstehenden Flächenbedarf. Hierzu gab Herr Dr. Grote an, dass der Flächenbedarf sich weitestgehend an den örtlichen Gegebenheiten ausrichten würde. So sei der renaturierte Emscherbereich im Bereich des Ortskerns Aplerbeck eher schmal, während er in hinter Deusen zunehmend breiter würde.

Herr Bernatzki betonte, dass Wälder als Naturschutzgebiete wichtig und sinnvoll seien. Die Ausweisung dieser Gebiete dürfe jedoch nicht dazu führen, dass andere Bereiche deswegen vernachlässigt würden. Herr Dr. Grote gab dazu an, dass die "Freiraum"-Naturschutzgebiete durch eine verstärkte Ausweisung von Waldgebieten nicht zu kurz kommen würden.

Herr Höing warnte vor einer Inflationierung von Naturschutzgebieten. S.E. gäbe es vielmehr auch andere probate Mittel um z.B. die Korridore für die Vernetzung zu sichern.
Herr Quittek betonte, dass es seitens des Beirates kein "Klammern" an Naturschutzgebiete gäbe, sofern die Festsetzungen für die Korridore auf andere Art und Weise sichergestellt werden könne.

Der Beirat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Beirat nimmt das Zielkonzept des Flächennutzungsplanes und die Änderung der Landschaftspläne zur Kenntnis und fordert Politik und Verwaltung auf, die in den Anlagen 1 und 2 vorgenommene Bewertung der Einzelflächen und Vorschläge zur Ausweisung von Schutzgebieten sowie die unter Punkt 11 genannten "Grundsätze und Instrumente zur Steuerung der Flächenentwicklung" im weiteren Verfahren zu beachten.

Hintergrund:

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und der Änderung der Landschaftspläne bietet sich für die Stadt Dortmund die Chance einer Trendwende beim Flächenverbrauch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung.

Der Beirat nimmt das vorliegende Zielkonzept des Flächennutzungsplanes und die parallele Änderung der Landschaftspläne zum Anlass, Grundzüge für ein nachhaltiges, ökologisches Flächenkonzept vorzustellen und daraus eine kritische Einschätzung der geplanten Bauflächen abzuleiten.

Dortmund verfügt (noch) über einen relativ gut ausgeprägten Freiraumgürtel, der nicht nur eine Voraussetzung für das Überleben einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt, sondern ein wichtiger Faktor für die Bindung von Bürgerinnen und Bürgern an die Stadt sowie zur Ansiedlung von Betrieben ist. Die Inanspruchnahme von Freiraum für bauliche Nutzungen gefährdet diesen Standortvorteil und kann einer Abwanderung in das Umland eher Vorschub leisten, wie eine Umfrage des städtischen Amtes für Statistik und Wahlen ergeben hat (Themenheft "Bevölkerungsbewegung", 2000).


1. Ökologisches Freiraumkonzept

Mit den Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd, den Umweltqualitätszielen zur Freiraumentwicklung, dem aktuellen Umweltplan und dem Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes als Landschaftsrahmenplan liegen – anders als beim FNP 1985 - gute Pläne für den Schutz des Außenbereichs vor, die streng zu beachten sind. Einen Vorrang der Bauleitplanung darf es nicht geben.

Die bestehenden 16 Naturschutzgebiete und deren vorgesehene Ausweitung sind Kernzonen für den Biotop- und Artenschutz, die durch großräumige Pufferzonen vor beeinträchtigenden Nutzungen geschützt werden müssen. Die Umweltqualitätsziele mit dem radialkonzentrischen Freiraummodell sollen – wie 1997 vom Umweltausschuss beschlossen – maßnahmenbezogen konkretisiert und umgesetzt werden.

Mit zusätzlichen Vorschlägen für Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile (Anlage 2) will der Beirat die Vernetzung der ökologisch wertvollen Bereiche verbessern, um eine bestmögliche Durchlässigkeit für wandernde Arten (Populationsaustausch) zu gewährleisten. Die im GEP-Entwurf enthaltenen Bereiche zum Schutz der Natur sollten als Naturschutzgebiete bzw. geschützte Landschaftsbestandteile in die Landschaftspläne übernommen werden (auch: Grävingholz / Süggel und Sanderoth-Wäldchen). Naturbelassene Schneisen in Form von Saumbiotopen, Hecken, Waldrändern, Fließgewässern, Feldrainen, Ruderalflächen und Feuchtgebieten sollen die Vernetzungswirkung verstärken. Die artspezifischen Ansprüche der einzelnen Organismengruppen müssen berücksichtigt werden.

Um den Qualitätsstandard der Naturschutzgebiete stadtweit zu halten, sind entsprechende Optimierungsmaßnahmen in den neu zu erstellenden bzw. zu aktualisierenden Biotopmanagementplänen darzustellen und umzusetzen. In den NSG-Waldflächen sollten in Abstimmung mit dem Beirat und der Forstbehörde einzelne "Naturwaldzellen" von Pflegemaßnahmen ausgenommen und der Altholz- bzw. Totholzanteil dort erhöht werden. Durch Besucherlenkung sind Ruhezonen für die Tier- und Pfanzenwelt zu schaffen.

Der Beirat begrüßt die Rücknahme einiger bedenklicher Wohnbauflächen aus dem FNP von 1985 (u.a. Lanstrop-Ost, Kirchlinde-Nord, Brechten-Ost) und die geplante Erweiterung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.

Gleichzeitig betrachtet er aber die Neuausweisung von Bauflächen im Freiraum, davon 133 ha sogar in rechtskräftigen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, mit großer Sorge. Die Beanspruchung von Schutzgebieten ist umso unverständlicher, als eine erhebliche Flächenreserve im gültigen FNP existiert und eine Ausweisung von Bauflächen in der beabsichtigten Größenordnung auch von der Bezirksregierung für nicht erforderlich angesehen wird.

Der Beirat hat insgesamt 245 Einzelflächen für Wohnen, Gewerbe, Sondergebiete und Verkehr sowie Grünanlagen und Aufforstungsflächen aus dem FNP-Zielkonzept einer ökologischen Ersteinschätzung unterzogen (Anlage 1). Die Kommentierung ist vorläufig und kann sich, was Umfang und Einzelbewertung betrifft, im Laufe des weiteren Verfahrens noch ändern.

Der Beirat behält sich die (Nach-)Kommentierung von Bauflächen, die kleiner als 2 ha und deshalb nicht im FNP darstellbar sind, vor.

Grundlage für die ökologische Bewertung sind die Inhalte der drei Landschaftspläne und folgende von der Stadt heraus gegebene umweltplanerische Fachgutachten:

- Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung (1998)
- Umweltplan (2002)
- Bioökologischer Grundlagen- und Bewertungskatalog (1988-1990).

Ferner wurden die von den Naturschutzverbänden eingebrachten Daten zur Überarbeitung des NRW-Biotopkatasters und der in Vorbereitung befindliche Brutvogelatlas des NABU Dortmund in die Beurteilung einbezogen.


2. Grundsätze für eine nachhaltige Siedlungsflächenentwicklung

Die Begrenzung des Freiraumverbrauchs ist ein zentrales Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Bereits die Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" des 13. Deutschen Bundestages forderte eine deutliche Verlangsamung von unbebauten Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen forderte im Jahr 2000 langfristig ein Nullwachstum. In seinem aktuellen Gutachten von 2002 nennt er den zunehmenden Flächenverbrauch als ungelöstes Umweltproblem.Das Wuppertal-Institut für Klima und Umwelt forderte in seiner 1996 herausgegebenen Studie "Zukunftsfähiges Deutschland" ein Nullwachstum bis zum Jahr 2010.


3. Siedlungsflächenentwicklung in Dortmund

Die Beanspruchung von Freiflächen für Siedlungszwecke hat sich seit Verabschiedung des gültigen Flächennutzungsplanes von 1985 keineswegs verlangsamt, obwohl die Stadt Dortmund in den vergangenen Jahren erfolgreiche Anstrengungen zur Wiedernutzung von Industrie- und Konversionsflächen (z.B. Stadtkrone Ost) unternommen hat. Der Siedlungsflächenanteil stieg von 58,2 % im Jahr 1985 auf 61,2 % im Jahr 2001. Fast 10 Quadratkilometer wurden in dieser Zeit für Siedlungszwecke beansprucht, das entspricht einer Fläche von fast 200 Fußballplätzen. Dortmund liegt damit an der Spitze sämtlicher Kommunen im östlichen Ruhrgebiet (s. GEP-Entwurf). Bei Fortschreibung des Trends wäre die Stadt spätestens zum Ende des Jahrhunderts vollständig zugebaut.


4. Bedarfsprognosen

Der Beirat kritisiert, dass als Grundlage für das FNP-Zielkonzept unrealistische Bevölkerungs- und Beschäftigungsprognosen ("dortund project") verwendet werden (580.000 Einwohner durch 70.000 neue Arbeitsplätze bis zum Jahr 2010).

Die Landesanstalt für Datenverarbeitung und Statistik NRW prognostiziert demgegenüber für die Stadt Dortmund einen Bevölkerungsrückgang von derzeit 589.000 auf 529.000 Einwohner im Jahr 2015 (= 11 Prozent).


5. Wohnen

Während die Stadt einen Wohnbauflächenbedarf von 990 ha bis zum Jahr 2015 sieht, erachtet die Bezirksregierung Arnsberg eine Größenordnung von 560 ha für ausreichend (GEP-Entwurf 2002). Von einer "zukunftsfähigen" Flächenpolitik kann vor diesem Hintergrund sicher nicht gesprochen werden.

Die unrealistische und überzogene Darstellung von geplanten Wohnbauflächen steht in der Tradition des FNP von 1985. Auch damals wurde ein Bedarf von 1000 ha prognostiziert (Bei einem erwarteten Bevölkerungsrückgang auf 540.000 Einwohner bis zum Jahr 1995). Unter Berücksichtigung der Reserven im Bestand wurden damals letztlich 654 ha als zusätzliches Bauland ausgewiesen. Obwohl die Einwohnerzahl nicht zurück ging (derzeit 586.000), wurden nur rund 200 ha dieser Baulandreserven seitdem tatsächlich bebaut (auch aus Naturschutzsicht bedenkliche Flächen wie "Kühlkamp" und "Frohlinder Straße"). Weitere 120 ha wurden seit 1985 durch zahlreiche Änderungen des FNP ebenfalls bebaut, davon etwa die Hälfte unter Inanspruchnahme des Freiraumes (z.B. "Heideweg – Hö 243, "Boverfeld", "Schöner Pfad"). Die Konsequenz aus dieser Entwicklung kann nur eine restriktive Darstellung von Wohnbauflächen sein, in enger Anlehnung an einen unabweisbaren Bedarf.

Das von der Planungsverwaltung für das FNP-Zielkonzept geprägte Motto "Grün rein, rot raus" trifft für die Wohnbauflächen nicht zu. Zwar werden 37,2 ha geplante Wohnbauflächen aus dem FNP 1985 in Landschaftsschutzgebiete umgewidmet, dem stehen aber 63,6 ha neues Wohnbauland in bisherigen Landschaftsschutzgebieten gegenüber.

Die vom Beirat kritisch betrachteten Wohnbauflächen umfassen rund 200 ha (= ein Fünftel aller ausgewiesenen WB-Flächen). Wie dargestellt, könnte auf diese ökologisch bedenklichen Bauflächen ohne Probleme verzichtet werden, da sie innerhalb der nicht benötigten Planungsreserve liegen.


6. Gewerbe / Industrie

Gleiches gilt für den gewerblichen Bereich. Es zeichnet sich zwar ab, dass auf die Bebauung der Brechtener Niederung und des Salinger Feldes verzichtet wird, gleichwohl sind im Bereich Buddenacker fast 32 ha Gewerbe "auf der grünen Wiese" dargestellt, obwohl das Wirtschaftsflächengutachten des Büro „Planquadrat“ ausreichende Reaktivierungspotenziale auf industriellen Brachflächen nachweist. Keine vergleichbare deutsche Großstadt verfügt über ähnlich große Reserven an Industriebrachen und Konversionsflächen.


7. Sondergebiete

Die Entwicklung von Technologiegebieten außerhalb des Universitätsgeländes (Indu-Park, Phoenix-West u.a.) wird begrüßt. Die Ausdehnung des Technologieparks südlich der S-Bahn steht diesem Ziel und den Freiraumschutz (Landschaftspark Rahmkebachtal, Rückbau Süd-Tangente) entgegen und sollte deshalb unterbleiben. Ebenfalls sehr kritisch sieht der Beirat die Absicht, in Schwierighausen östlich des Dortmund-Ems-Kanals Freizeitgewerbe im Landschaftsschutzgebiet anzusiedeln.


8. Verkehr

Von den Verkehrstrassen lehnt der Beirat insbesondere die großen, Landschaft zerschneidenden Straßenbauprojekte (OW III a, Südostumgehung Aplerbeck u.a.) ab. Besonders gravierend wäre die Fortführung der Uni-Südtangente durch das erst im Frühjahr 2002 erweiterte Naturschutzgebiet "An der Panne". Hier sprechen alle vorliegenden Umweltgutachten gegen das Projekt. Zudem hat der Rat der Stadt 1992 den Rückbau der Südtangente bis zur Straße "Hauert" zur Erweiterung des Landschaftsparks Rahmkebachtal - zentraler Ausgleichsraum für die diversen Bebauungen im Universitätsbereich - beschlossen.


9. Grünflächen

Der Beirat begrüßt die Darstellung von "Grünflächen für die natürliche Entwicklung". In Anlage 1 wird unter der Rubrik "Grünflächen" für weitere Grünflächen (insbesondere Parkanlagen) die Verwendung des Froschsymbols vorgeschlagen.

Die geplanten Kleingartenanlagen wurden ebenfalls eine ökologischen Erstbeurteilung unterzogen. Standorte in ökologisch empfindlichen Gebieten (u.a. "Krummer Peter" in Holzen und die Verlegung von "Ardeyblick" an die Stockumer Straße) sollten nicht realisiert werden.


10. Aufforstungsflächen

Die im FNP-Zielkonzept dargestellten Aufforstungsflächen liegen zum Teil in erhaltenswerten, weil seltenen Wiesen-, Feucht- und Offenlandbereichen (z.B. Lüserbach an der A 2). Deshalb sollte eine Aufforstung an diesen Standorten unterbleiben und in Abstimmung mit dem Beirat an anderen Standorten erfolgen.


11. Grundsätze und Instrumente zur Steuerung der Flächenentwicklung

Folgende Instrumente und Grundsätze zur Steuerung der Flächenentwicklung sind aus der Sicht des Beirates zu beachten:

1. Der Freiraumverbrauch ist bis zum Jahr 2010 auf Null zurückzuführen. Darüber hinaus gehende Bauvorhaben sind nur noch im Bestand oder durch Reaktivierung zu realisieren.

2. Vor dem Hintergrund der unsicheren Prognosen zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung in Dortmund sollte der Flächennutzungsplan auf maximal 8 bis 10 Jahre befristet werden. Dies eröffnet die Chance, die Flächenausweisung entsprechend zu reduzieren.

3. Dem neuen Flächennutzungsplan sollte ein Planungsbericht über die bisherige Entwicklung vorangestellt werden. Die Verwaltung sollte in regelmäßigen Abständen (alle 2-4 Jahre) einen Siedlungsflächenbericht erstellen. Inhalt: Siedlungsflächenverbrauch, Brachflächenreaktivierung, Optimierung von Flächennutzungen, Wiedergewinnung von Freiraum (Rückbau) etc.

4. Die Schutzgebiete und Festsetzungen der Landschaftspläne sind von Bebauung frei zu halten. Die Hinweise der vorliegenden Umweltgutachten (u.a. Umweltplan, Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung) sind zu beachten.

5. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Landschaftseingriffe (Bauleitplanung und Fachplanungen) sind vorrangig in den Vorrangflächen für den Naturschutz (insbesondere den Pufferzonen und Vernetzungsbereichen von Naturschutzgebieten) vorzunehmen. Kompensationsflächen sollten in diesem Sinne schon vor Aufstellung und Realisierung konkreter Bauvorhaben festgelegt werden. Eine entsprechende Darstellung ermöglicht das Baugesetzbuch und sollte in den FNP bzw. in die Landschaftspläne aufgenommen werden.

6. Die Inanspruchnahme von Bauflächen sollte zeitlich gestaffelt werden und sich an der ökologischen Wertigkeit der einzelnen Landschaftsräume orientieren. Die vom Beirat aus ökologischer Sicht negativ beurteilten Flächen sollten im weiteren Verfahren nicht weiter verfolgt bzw. zu Schutzgebieten erklärt werden. In jedem Fall sind diese Flächen per Ratsbeschluss zurückzustellen und die weniger bedenklichen Bauflächen vorzuziehen. Ein entsprechender Zusatzbeschluss war vom Rat der Stadt zwar auch zum FNP 1985 gefasst worden, wurde aber von der Verwaltung bis heute nicht umgesetzt. Die Planungshinweise aus dem Umweltplan, die bei der Erstellung des FNP-Zielkonzepts noch nicht vorlagen, sind in den FNP-Entwurf einzuarbeiten.

7. Die Baulandausweisung muss von finanziellen Interessen und Haushaltssanierungsaspekten entkoppelt werden. Das 1998 gegründete Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund", in dem die ökologisch bedenklichsten Wohnbauflächen enthalten sind, muss grundlegend überdacht werden. Die Flächen "Tulpenstraße", "Wickede-West" und "Rhader Weg" sind in Ausgleichs- und Ersatzflächen umzuwandeln. Stattdessen könnten unkritische Wohnbauflächen in das Sondervermögen eingestellt werden.

8. Die Möglichkeiten des Bauplanungsrechts, die Art und das Maß der baulichen Nutzung auch im FNP im Hinblick auf eine flächensparende Siedlungsentwicklung konkreter und differenzierter darzustellen, ist zu nutzen. Der dem FNP-Zielkonzept zu Grunde liegende Baudichtefaktor ist entsprechend anzupassen.

9. Die Nachverdichtung bestehender Baugebiete, die Baulückenschließung, der Dachgeschossausbau sowie die Wiedernutzung von Brachflächen hat in der Regel Vorrang vor der Bebauung des Freiraumes. Allerdings ist jede (insbesondere innerstädtische) Einzelfläche auf ihre Ausgleichsfunktion für Erholung und den Naturhaushalt zu überprüfen. Eine Nachverdichtung um jeden Preis ist abzulehnen

10. Die Reaktivierung von Industriebrachen und Konversionsflächen ist konsequent weiterzuführen. Lediglich in einigen wenigen Fällen sind Brachen aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes zu erhalten (z.B. Halde Achenbach, Nordteil LEP-VI-Fläche, Nordteil Phoenix-West).

11. Zur Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr sollten Neubaugebiete nur noch in fußläufiger Entfernung zur nächsten Haltestelle des Schienenpersonenverkehrs ausgewiesen werden: 400 m zu U- und Straßenbahnen, 600 m zum regionalen Schienenverkehr (s. Stadt Dortmund: Entwicklungsprogramm 1990. Beiträge zur Stadtentwicklung 1, S. 62-63, 1977).

Zur besseren Transparenz der FNP-Inhalte regt der Beirat an, für die vorgezogene Bürgerbeteiligung die Darstellung der geplanten Änderungen gegenüber dem FNP 1985 zu verdeutlichen.

Der Beirat bietet Politik und Verwaltung einen konstruktiven Dialog in Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung an.



Anlage 1 zur Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
zum Flächenutzungsplan-Zielkonzept: Beurteilung der Einzelflächen aus
ökologischer Sicht (18.12.2002)

Abkürzungen:

+ akzeptable Fläche (detaillierte Ausgleichs-, Ersatz- und Grünplanung im weiteren Verfahren erforderlich. Erhalt von Gehölzen).
+- Fläche zum Teil akzeptabel. Reduzierung erforderlich.
- Fläche aus ökologischer Sicht bedenklich. Verzicht erforderlich.
--+ Fläche zum Teil sehr bedenklich. Verzicht bzw. Reduzierung erforderlich.
-- Fläche aus ökologischer Sicht sehr bedenklich. Verzicht erforderlich.
LP Landschaftsplan (Schutzstatus)
GEP Gebietsentwicklungsplan (Entwurf)
BSN Bereich zum Schutz der Natur
BSLE Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung
RG Regionaler Grünzug
UQZ Umweltqualitätsziele
UP Umweltplan
Bew Bewertung (s.o.)


1. Wohnbauflächen

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Ap
Am Kapellenufer
LSG

TR 5
X
-
Verzicht. Vordringen in überörtlichen Freiraumzug. LSG. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung
UP: Grünzug freihalten
Ap
Tulpenstraße – Nord
LSG

-

--
Verzicht auf Fläche westl. Dornbruchstraße. Einengung des Grünzuges zum Aplerbecker Wald.
Ap
Tulpenstraße – Süd
LSG

-

--
Verzicht. Einengung des Grünzuges zum Aplerbecker Wald.
Ap
Berghofer Mark / Höchstener Str. West
-

FT 7.13
X
-
Verzicht. Zersiedelung der Berghofer Mark. UP: Keine Nachverdichtung
Ap
nördl. Gruelsiepenstraße


-

-
Verzicht. Im LP Süd: Entwicklungsraum 6.15
Ap
Berghofer Str. / B 236n


FT 2.11
X
+-
Beschränkung auf Fläche der ehem. Gärtnerei. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. UP: Kernfläche Biotopverbundsystem
Ap
Zeche Freibergstraße
LSG

TR 5

--
Verzicht. Vordringen in großen Freiraum. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
Ap
Apolloweg


-

+-
nur zwei Bautiefen entlang Ostkirchstraße
Ap
Teigelbrand


-

+-
Südl. Bereich zum Bahndamm erhalten. Im LP Süd geplantes Feuchtgebiet (FB 4) realisieren!
Ap
Ortskern Schüren


FT 2.9
X
+-
Reduzierung der Wohneinheiten um die Hälfte. Obstbaumwiesen erhalten. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. UP: Entwicklung und Aufwertung von Verbundkorridoren
Ap
südl. / westl. Dachsweg


-

+-
Verzicht auf Fläche westl. Dachsweg: Obstbaumwiese
Ap
Schöner Pfad
tlw. LSG

TR 6
FT 7.13
X
-
Verzicht. Nähe zum Schwerter Wald.
UP: Keine Nachverdichtung
Ap
Sterie


-

--
Verzicht. Nähe zum NSG Steinbruch Schüren
Br
Stemmering (früher Frische Luft)


FT 3.11
FT 9.3

+
UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. Offenhalten südexponierter Bahndämme
Br
Ostenschleifweg (nördl. Asseln)
LSG

TR 4
FT 2.7
FT 3.10
FT 7.9
X
--
Verzicht. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung u. Flächenversiegelung. UP: Erholungsraum
Br
Brackel-Ost
LSG

TR 4 FT 2.6 FT 3.10 FT 7.9
X
--
Verzicht. Massiver Eingriff ins Brackeler Feld. Wichtiger Naherholungsraum. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung und Flächenversiegelung
UP: Erholungsraum
Br
Wickede West
tlw.
LB

TR 4
FT 3.10
X
--
Verzicht. Alte Hecken. Geschützter Landschaftsbestandteil. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung u. Flächenversiegelung
UP: Erholungsraum
Br
Stadtgärtnerei Brackel


FT 2.5

--
Verzicht. Wichtiger Biotopverbund zw. Hauptfriedhof und Halde Schleswig. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung.
Br
Napier (Alter Flughafen)


-

+-
Reduzierung im Norden und Osten.(Pufferzone zum NSG). Schonung des alten Baumbestandes
Br
Wambel Schleife


FT 2.5

+

Br
Bienenstraße (westl. Eschenwaldstraße)


FT 3.10
X
--
Verzicht. Vordringen in großen unbebauten Freiraum. UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. UP: Erholungsraum
Br
westl. Asselburgstraße bis L 556n


TR 4
FT 2.6
FT 3.10
FT 7.9
X
-
Verzicht. Vordringen in größeren Freiraum zwischen Asseln und Brackel. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung u. Flächenversiegelung. UP: Erholungsraum
Br
Kahle Hege
tlw. LSG
RG
TR 4
FT 2.6
FT 3.11
X
-
Verzicht. Vordringen in größeren Freiraum. UQZ; Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung u. Flächenversiegelung.
UP: Erholungsraum
Br
westl. Steinbrinkstraße


-

+

Br
nördl. Wohnpark Wickede


TR 4
FT 3.10
X
--
Verzicht. Vordringen in großen Freiraum. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung u. Flächenversiegelung
UP: Erholungsraum
Br
nördl. Buddenacker
LSG

-
X
-
Verzicht. Einengung eines großen Freiraumes. Hochwertiger Lößboden (Hellwegbörde). UP: Grünzug erhalten
Br
ehem. Gewerbegebiet Brackel




+
aber: besser als Erweiterungsfläche für REWE (statt Osterweiterung) nutzen
Ev
Brechten Ost (Wulfskamp Ost)
LSG

TR 2
FT 3.3
X
--
Verzicht. Gut strukturierte „münsterländische Parklandschaft“: Wertvoll für Vogelarten, Amphibien. LSG. UQZ: Erhalt qualitativ hochwertiger, durch die Landwirtschaft geprägter Ortsränder. Ausschluss weiterer baul. Entwicklung. im Bereich des alten Ortskernes von Brechten. Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. UP: Keine Siedlungsausdehnung
Ev
Im Siepen


-

+-
Verzicht auf den nördlichen Teil. Nähe zum überörtlichen Grünzug an der Stadtgrenze
Ev
Brechtener Heide
tlw. LSG

TR 2
X
+-
Verzicht auf Teilfläche westlich Brechtener Heide (Nahrungsbiotop für Tiere des Grävingholzes). Bedenklich ist auch Teilfläche zwischen Straße Brechtener Heide und gedachter Verlängerung der Straße In den Hüchten nach Norden. UQZ: Erhalt der landschaftlichen Weite. UP: Erholungsraum
Ev
Auf dem Esch


-

+

Ev
Evinger Str. / Widumer Str.


FT 5.6
FT 7.3

+

Ev
Im Löken


-

+

Ev
Winterkampweg


-

+
Verzicht auf geplante WB östlich Biotop Winterkampweg positiv!
Ev
nördl. Hessische Straße
LSG

-
X
+-
Freihalten der Grünverbindung
UP: Verbundkorridor
Ev
Evinger Bach / Oberevinger Str.


-

+

Hom
Hagener Straße


FT 2.16
FT 7.19
X
+-
Freihalten Talaue/Pufferzone Kirchhörder Bach. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Wiederherstellung ehemals vorhandener natürlicher Retentionsräume. UP: Erhalt u. Optimierung von Kernflächen des Biotopverbundes. Grünzug und Kaltluftabfluss freihalten.
Hom
Kaiser Friedrich / Am Rüggen
tlw. LSG

FT 3.20
X
--
Verzicht. Wertvolle Haldenbrache. Wichtiger Freiraumzug südl. Menglinghausen. UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes UP: Verbundkorridor
Hom
Am Kramberg


FT 2.15
FT 7.18
X
-
Verzicht. Freihalten des Grünzuges zum Schondellebachtal. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung.
UP: Grünzug freihalten. Verbundkorridor
Hom
nördl. Zillestr. /südl. Omnibusbetriebshof


-

+

Hom
An der Palmweide 2
tlw. LSG

FT 2.17
FT 3.19
TR 7

--
Verzicht. Schließung des Freiraumkorridors. Tlw. LSG. UQZ: Festschreibung des derz. Siedlungsrandes. Ausschluss weiterer baul. Entwicklung
Hom
Bergfeld
tlw. LSG

FT 2.15

--
Verzicht. Freiraumzug Schondellebach – Tierpark, LSG. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
Hom
Eichlinghofen West und Winkelsweg-West
tlw. LSG

TR 7

--
Verzicht. Freiraummosaik. LSG. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung
Hom
Gotthelfstraße (nördl. Schneiderstraße)
tlw.
LSG

FT 2.16
FT 3.21
X
--
Verzicht. Einengung des überörtlich bedeutsamen Freiraumzuges (Tal) Beeinträchtigung eines reizvollen Landschaftsblicks. UQZ. Freihalten. UP: Grünzug freihalten. Verbundkorridor
Hom
nördlich Heideblick


FT 2.15

-
Verzicht. Freihalten des Grünzuges zum Schondellebachtal (siehe Hom 10 „Bergfeld“). UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
Hom
Seilbahnweg


FT 7.17
X
-
Verzicht. Freihalten der Uferrandzone Rüpingsbach. UQZ: Minderung des Versiegelungsgrades in direkten Einzugsbereich der Gewässer. UP: Grünzug freihalten. Verbundkorridor
Hom
Tidemannweg (Bittermark)


FT 7.22
X
-+
Verzicht bis auf Randbebauung Tidemannweg. Nähe zum Bittermarkbach und Stadtforst. UQZ: Minderung des Versiegelungsgrades in direktem Einzugsbereich der Gewässer
UP: Kernzone des Biotopverbundes. Keine Nachverdichtung
Hom
An der Fillkuhle


FT 2.17

+-
Erschließung nur von Süden. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
Auf dem Wüstenhofe
LSG

FT 2.11

+-
Verzicht auf nördl. Teilfläche. Nähe zum Marksbach. LSG. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
Benninghofer Str. Ost
LSG

-
X
-
Verzicht. UP: Grünzug freihalten. Verbundkorridor
Benninghofer Str. West


-

+

Im Papenkamp / Benningh. Str. Niederhofer Kohlenweg


-

-
Verzicht. Natürliche Entwicklung
Phoenix-Ost


TR 5
FT 2.8

+-
Freihalten der Emscheraue und Werksbahntrasse (Elias-Bahn) für Biotopverbund
westl. Preinstr. / südl. Wellinghofer Amtsstraße


FT 7.18
X
--
Verzicht. Pufferzone zum Schondelletal (s. Parkanlage Nr. P37). UP: Grünzug freihalten. Verbundkorridor
nördl. Sommerbergweg


-

-
Verzicht. LSG. Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz
Auf'm Plätzchen
LSG



-
Verzicht. Grünzug freihalten
nördl. Auf der Heide
LSG



-
Verzicht. Zerstörung des Waldandes
Hu
Hansa-Schule


-

+

Hu
Kirchlinde-Nord


TR 8
FT 2.21
FT 3.27
FT 7.26

--
Verzicht. Eingengung und Reduzierung eines Feld-/Wiesen-Bereiches mit Verbindung zum Bodelschwingher Wald im Norden. Beeinträchtigung des Mühlenbachsiepens. Überörtl. Grünzug. Einbeziehung in Landschaftsplan – Ausweisung als LSG. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung
InN
Nordstadt-Erweiterung


-

+
Vor Realisierung eines B-Planes: Faunistische und floristische Bestandsaufnahmen erforderlich. Erhaltenswerte Brache
InO
DEW-Gelände


-

+

InO
Güterbahnhof Ost


FT 1.9

+
Vor Realisierung eines B-Planes: Faunistische und floristische Bestandsaufnahmen erforderlich. Erhaltenswerte Brache
InO
Güterbahnhof Süd


FT 9.3

+
Vor Realisierung eines B-Planes: Faunistische und floristische Bestandsaufnahmen erforderlich. Erhaltenswerte Brache
InO
Kaiserbrunnen


-

+
Floristische Untersuchungen (s.a. P23)
InO
Semerteichstraße


FT 2.5

+-
Teilfläche südl. Im Defdahl östl. Semerteichstraße erhalten. Wertvolles Kleinvogelbiotop mit Strauchvegetation
Auf dem Toren (östl. Bez-friedhof Lütgendortmund


FT 3.29

-
Gehölzbestand erhalten. UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes
Bahnhof Bövinghausen


-

+
Floristische Kartierung vor Bebauung
Grevendiecksfeld


-

+

In der Schmechting (Crengeldanzgraben)


TR 4
FT 2.6
FT 3.11
X
-
Verzicht. Freihalten der Bachaue. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung. Stärkung der Vernetzungsfunktion der Gewässer. UP: Keine Siedlungsausdehnung. Verbundkorridor
Kaubohmstraße


-

-
Verzicht. Alter Baumbestand. Obstwiese
Kleyer Feld
LSG

FT 3.23

+-
Freihalten des südl. Teilbereichs (Vernetzung). UQZ: Festschreibung der derzeitigen Siedlungsrandes
östlich Oerfeld (Potthöferei)
tlw. LSG

FT 3.24

-
UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes
Rhader Weg
tlw. LSG

TR 8
FT 4.14
FT 5.20
X
--
Verzicht. Pufferzone des NSG "Deipenbecker Wald / Dellwiger Bach" (wertvoller Brachlandbereich "Alte Halde" in Verbindung mit ehem. Klärteichen). FNP: nachrangig zu verwirklichende Baufläche. UQZ: Freihalten von Bebauung. UP: Erhalt und Optimierung von Kernflächen des Biotopverbundes
Steinhammerstraße


-

+

Steinsweg (Lü 148)


-

--+
Verzicht bis auf Randbebauung Ewald-Görshop-Straße. LSG. Frischluftschneise
Mg
westl. Odemsloh


FT 3.29
FT 5.23

-
Verzicht. Starke Einengung des Freiraumes. Anreicherung sinnvoll. UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes
Mg
Dönnstraße


-

+

Mg
östlich Mengeder Straße


FT 3.30

+

Mg
Am Oestricher Bruch


-

-
Verzicht. Hecken. Grabeland
Mg
westl. Waltroper Straße


TR 5

+

Mg
südlich Mergelkuhle


TR 8

-
Verzicht. Vordringen in Freiraum. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklkung
Mg
Vogelsiedlung


-

+-
Verzicht auf südl. Teilfläche. Wertvoller Feuchtflächenbereich
Scha
Schleipweg


-

+

Scha
Grevel West
LSG

TR 3
FT 2.4
FT 7.8

--
Verzicht. Alte Hecken und Obstbaumwiesen. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung
Scha
Grevel Ost
LSG
BSLE
TR 3 FT 2.4 FT 7.8

--
Verzicht. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung und Neuversiegelung
Scha
Vorsteherstr. / Hardenbergstr.


-

+

Scha
südl. Husener Straße


-

+-
Freihalten der Uferrandzone Körnebach
Scha
Schulte Mäter – Nord
LSG
BSLE
FT 2.2
FT 3.7
FT 7.7
X
--
Verzicht. Biotopvernetzungsbereich von "Westfalenhütte-Nord" bis zum "Sanderoth"-Wäldchen. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. UP: Grünzug freihalten
Scha
Schulte-Mäter – Süd
LSG
BSLE
FT 2.2
FT 3.7
FT 7.7
X
--
Verzicht. (s. Schulte-Mäter Nord)
Scha
nördl. Molkenstraße (nördl. Altenderner Str. / westl. Bahn)


FT 9.1
X
+

Scha
Grevel-Südost
LSG
BSLE
TR 3
FT 2.4
FT 7.8

--
Verzicht. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung
Scha
nördl. Gräbnerstraße


-

+
aber: nach LP-Nord Schutzpflanzung
Scha
Am Burhag (Lanstrop-Ost)


TR 3
FT 7.6

--
Verzicht. Zum Teil geschützter Landschaftsbestandteil (Feuchtgebiet Kornmühlenweg). Gesamtfläche vom Beirat bereits in FNP-Stellungnahme von 1984 abgelehnt. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung
Scha
Derne, Gartenäcker und nördl. Nierstefeldstraße


FT 7.5

+
Baumbestand erhalten
Scha
Gneisenau-Ost


-
X
+

Scha
Grevel – östl. Am Brandhof
LB

TR 3
FT 2.4
FT 7.8

--
Verzicht. Geschützter Landschaftsbestandteil. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung und Neuversiegelung
Scha
Grevel Süd
LSG
BSLE
TR 3
FT 2.4

--
Verzicht. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung und Neuversiegelung
Scha
Grevel, Am Brandhof


TR 3
FT 2.4
FT 7.8

+-
Verzicht auf Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung
Scha
Kurl, Tiewinkel/Plaßstr.
LSG

TR 3
X
-
Verzicht. LSG (Brachfläche). Pufferzone zum Kurler Busch. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung. UP: Erhalt und Optimierung von Kernflächen des Biotopverbundes
Scha
Husen, südl. Trewinkel


TR 3
X
+-
Nur Randbebauung. Grünland und Brachfläche erhalten. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung
UP: Erhalt und Optimierung von Kernflächen d. Biotopverbundes
Scha
Kirchderne, Dörnenstr.




+

Scha
Kurler Straße


-

+

Scha
Lanstrop Süd


-

+

Scha
Niederbecker Vöhde


-

+-
Nur Randbebauung Altenderner Straße
Scha
Reinwardstraße


-

--
Verzicht. Strukturreicher Siedlungsrand in Waldnähe. Schädigung der Vernetzung




2. Gewerbeflächen

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Br
Gewerbegebiet Gut Schorlemer
LSG

FT 9.3.B
X
-
Verzicht. LSG. Alter Obstbaumbestand. UP: Eignung für Ausgleichsmaßnahmen
Br
Gewerbegebiet Asseln-Süd (Ausdehnung nach Süden)
LSG

FT 3.11
X
-
Verzicht. UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. UP: Eignung für Ausgleichsmaßnahmen
Br
Gewerbegebiet Neuasseln (westl. Buddenacker)
LSG

-
X
--
Verzicht. Einengung eines großen Freiraumes zwischen Aplerbecker Str. und Steinbrinkstraße. Hochwertiger Lößboden (Hellwegbörde). UP: Grünzug freihalten.
Br
REWE-Erweiterung nach Osten
LSG
BSLE
RG
TR 4
FT 2.6
FT 3.10
X
--
Verzicht. Schließung des letzten Freiraumkorridors im Hellwegbereich
UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung zwischen den Ortslagen. UP: Keine Siedlungsausdehnung. Rückbau von Bebauung bzw. Entsiegelung von Flächen (REWE)
Br
Gewerbegebiet Brackel
tlw. LSG



+

Ev
Suchraum Gewerbe Brechtener Niederung (InSEKt Eving)
LSG
BSLE
RG
TR 2
FT 7.3
X
--
Verzicht. Überörtlich bedeutsamer Freiraum. Selten gewordene Landschaftsstruktur mit hohem ökologischem Wert wegen landschaftl. Geschlossenheit. Aue des renaturierten Süggelbaches besonders wertvoll.
UQZ: Schutz und Weiterentwicklung der Elemente der bäuerl. Kulturlandschaft. Erhalt der landschaftl. Weite als bestimmendes Charakteristikum des Raumes. UP: Eignung für Ausgleichsmaßnahmen
Ev
Gewerbegebiet Burgholzstraße


FT 3.5
X
-
Verzicht. Darstellung als Grünfläche mit natürlicher Entwicklung. UQZ: Erhöhung des Grünvolumens. Erhöhung der Erlebnisqualität. UP: Grünzug freihalten.
Gewerbegebiet Zeche Krone




+

Hom
Suchraum Gewerbe Salinger Feld (bislang nicht im FNP-Zielkonzept)
LSG
BSLE
RG
TR 7
X
--
Verzicht auf geplantes Gewerbegebiet. Ausgleichsfläche und Frischluftzone.
UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung. Ausschluss weiterer trennungswirksamer infrastruktureller Erschließung
UP: Eignung für Ausgleichsmaßnahmen
InW
Gewerbegebiet Hahnenmühlenweg




+

Gewerbegebiet Lütgendortmunder Hellweg




+

Mg
Gewerbe auf ehemaliger Zeche Gustav


-
X
+

Mg
Suchraum Gewerbegebiet Minister Achenbach

BSLE
RG
FT 6.13
X
--
Verzicht. Wichtige Ergänzungsfläche zum NSG Groppenbruch. Einziger Brutplatz des Neuntöters (Rote-Liste) in DO. Regionaler Grünzug. UQZ: Erhalt schutzwürdiger Bereiche für den Biotop- und Artenschutz. Integration in das Biotopverbundsystem

3. Sondergebiete

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Ap
Gartencenter Herdes
LSG



+-
Reduzierung um westl. Teilfläche
Hom
Universität beidseitig Emil-Figge-Straße (u.a. Hom 233)
tlw. LSG
tlw.
RG
-

-+
Verzicht auf Bebauung östlich Hotel. Schließung eines Freiraumkorridors
Hom 233 schreibt an dieser Stelle Ausgleich vor.
Hom
Technologiepark: Erweiterung südlich S-Bahn
LSG

TR 7
X
--
Verzicht. Ausgleichsfläche für Bebauung Uni-Umland. Erweiterungsfläche Landschaftspark Rahmkebachtal. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung
UP: Entwicklung und Aufwertung von Verbundkorridoren
Hom
WIHO– Privatschule

BSLE
FT 5.15
FT 2.15
X
+-
Streifen entlang des Bahndammes freihalten. UP: Grünzug freihalten
Hom
Med. Dienstleistungs-zentrum


FT 5.15
FT 2.15
X
+-
Beschränkung auf Fläche des ehem. Betriebshofes (Erhalt des Baumbestandes) und der Hotelfachschule. UQZ: s. S09.
UP: Verbundkorridor
InW
Bürogebäude Platz Rostow am Don
ND

-

+-
Platanen erhalten (Naturdenkmal)
TECH: Sorbenweg / Brennaborstraße
-

-

-+
Freihalten eine Schutzzone westlich Oespeler Bach. Verzicht auf Bebauung östlich Oespeler Bach.
TECH: westlich Hauert
-

TR 7

-
keine weitere Ausdehnung in den Landschaftspark Meilengraben. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung
Mg
Freizeitgewerbe Schwieringhausen
LSG
BSLE
RG
TR 1
FT 6.13
FT 7.28

--
Verzicht. Verbindungsfläche zwischen NSG „Im Siesack“ und NSG „Groppenbruch“ (u.a. Kreuzkrötenbiotop auf Brache südl. A 2). UQZ: Minderung des Versiegelungsgrades. Erhalt schutzwürdiger Bereiche für den Biotop- und Artenschutz. Ausschluss standardisierter Rekultivierung von Sekundärbiotopen
Mg
Windenergieanlagen "Im Siesack"
NSG gepl.

FT 6.12
X
--
Verzicht. Geplante NSG-Erweiterung "Im Siesack". Gefährdung von Vogelarten.
UP: Grünzug freihalten


4. Gemeinbedarfsflächen

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Hom
Ardeystraße (Haus der Handwerksförderung)
LSG



+-
Keine Bebauungsausdehnung in das Emschertal
InW
Schulzentrum Hallerey
-

-

--
Verzicht. Fläche zwischen den Schulen ist ein wichtiger Sommerlebensraum und Wandergebiet für Amphibien. Einbeziehung der Flächen in das NSG

5. Verkehrsflächen

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Ap
Südostumgehung Aplerbeck
LSG
BSLE
RG
TR 5 FT 2.10
X
--
Verzicht. Zerschneidung der Emscheraue (Renaturierung in Planung). UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung und infrastruktureller Erschließung. Abbau der Trennungswirkung von Straßen. UP: Grünzug freihalten
Ap
Stadtbahnverlängerung nach DB-Haltepunkt Aplerbeck-Süd


-

+

Ap
Verbindung Gottesacker – Marsbruchstraße


FT 2.9
FT 3.12
X
-
Verzicht. Weitere Einengung des Freiraumzuges Schürener Feld. Stattdessen Trassenführung direkt südlich parallel zur B 1
UP: Grünzug freihalten. Verbundkorridor
Br
L 663n /L 821n
LSG
BSLE
TR 4
FT 3.10
X
--
Verzicht. Nicht ausgleichbare Freiraumzerstörung. Zerschneidung einer Heckenlandschaft mit Feuchtgebieten. Schwerer Eingriff in das Asselner Feld und in die Pufferzone des Wickeder Holzes und Ostholzes. UQZ: Ausschluss zusätzlicher trennungswirksamer infrastruktureller Erschließung. Ausschluss zusätzlicher Lärmbelästigung. UP: Erholungsraum
Br
Metrorapid
LSG
BSLE
TR 4
FT 3.10
X
--
Verzicht. s. L 663n
Stadtbahnverlängerung Hacheney – Wellinghofen


FT 2.25

+

Südspange Hörde (entlang Bahntrasse)


-

+
vor Bebauung sind floristische Untersuchungen auf dem Bahndamm erforderlich.
Verlängerte Kohlensiepenstr. (Phoenix-Ost)


TR 5
FT 2.8
X
-
Verzicht. Zerschneidung des zu renaturierenden Emschertales. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Abbau von Trennungswirkung von Straßen. Alternative: Schaffung einer Auffahrt "Am Remberg" Richtung Süden. UP: Grünzug freihalten
Hom
Weiterbau Uni-Südtangente
NSG
ND
BSN
TR 7
FT 2.17
FT 3.19
FT 7.22
X
--
Verzicht. Schwerer Eingriff in NSG, ND. UQZ: Abbau der Trennungswirkung querender Straßen. Rückbau des auf den MIV ausgerichteten Erschließungssystems. Ausschluss weiterer Flächenversiegelung.
UP: Grünzug freihalten. Verbundkorridor
Hom
Park & Ride-Platz S-Bahn-Haltepunkt Hauert
LSG
RG
TR 7
FT 2.17

--
Verzicht. Landschaftsschutzgebiet. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
Hu
Stadtbahnverlängerung Kirchlinde / Bövinghausen


TR 8 FT 2.21

+-
Keine Querung Wideybachtal und Durchquerung Rahmer Wald. UQZ: Ausschluss weiterer trennungswirksamer infrastruktureller Erschließung
InO
Semerteichstraße


FT 1.9

-
Verzicht. Zerstörung wichtiger Grünverbindungen –alter Bahndamm
(s.a. Kommentierung zur Wohnbebauung Semerteichstraße)
Mg
Ortsumgehung Bodelschwingh (nicht im FNP-Zielkonzept, aber im Masterplan Mobilität)
LSG

FT 2.26
X
--
Verzicht. Landschaftsschutzgebiet. Auch keine Durchbindung der Straßen "Kammerstück" – "In den Heiken" (Planung steht im Widerspruch zur geplanten Grünverbindung P02). UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Abbau der Trennungswirkung von Straßen. UP: Grünzug freihalten
Mg
Verlegter Langenacker (Umfahrung Kraftwerk Knepper)


-

+

6. Kleingartenanlagen

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Ap
südl. Stadtkrone Ost



X
-
Verzicht. UP: Grünzug freihalten
Ap
Sölde
-
RG
TR 5
X
-
Verzicht. Vordringen in Freiraum.
UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung und infrastruktureller Erschließung. UP: Grünzug freihalten.
Ap
Ostkirchstraße
-

-

+

Ap
Am Ölpfad 2 (An der Goymark)
LSG

FT 2.11
FT 4.10
FT 7.13

+

Br
Pleckenbrink III. BA
LSG

TR 4
FT 3.10
X
-
Verzicht. LSG. Vordringen in großen Freiraum. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung zwischen den Ortslagen. UP: Verbundkorridor
Br
An der Asselburg (Erweiterung)
LSG

TR 4
FT 2.6
FT 3.10

-
Verzicht. LSG. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung
Ev
Gretelweg
tlw. LSG

FT 2.1
FT 3.5
FT 7.4

+-
Freihalten einer Pufferzone zum Kirchderner Graben. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Landschaftsgestalterische Förderung der charakteristischen Eigenart der Bachtäler
Krummer Peter
LSG
BSLE
TR 6
FT 2.14 FT 7.15
X
-
Verzicht. LSG. UQZ: Ausschluss des Baus weiterer infrastruktureller Erschließung und Freizeiteinrichtungen. Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. UP: Verbundkorridor
Hom
Stockumer Straße (Verlegte Ardeyblick)
LSG
BSN
FT 8.11
FT 1.13
TR 5
X
--
Keine Verlagerung der Kleingartenanlage Ardeyblick. GEP: Bereich zum Schutz der Natur. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung. Erhalt des Freiraumes als Element des Mittleren Grünrings. UP: Entwicklung und Aufwertung von Verbundkorridoren
Hu
Im Loh
-

FT 2.23
FT 7.24
X
+-
Freihalten einer Pufferzone zum Rossbach. UQZ: Minderung des Versiegelungsgrades im direkten Einzugsbereich der Gewässer.
UP: Grünzug freihalten
Hu
Rahmer Wald
-

TR 8
FT 2.24
FT 4.17
X
-
Verzicht. Freihalten einer Pufferzone zum Rahmer Wald. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
UP: Grünzug freihalten
Hu
Wälkershof
-

-

+

Hu
Wideybachtal
tlw. LB

TR 8
FT 2.21
FT 3.26
FT 7.26

--
Verzicht. Nähe zum Bachtal. Zerstörung des letzten Freiraumkorridors. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung zwischen den Ortslagen. Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes.
InN
Burgweg
-

FT 1.8

+

InW
Im Wiesengrund
-

TR 5
FT 1.5
FT 3.1

+

InW
Ardeyblick
-

FT 1.13

0
Erhalt. Keine Verlagerung zur Stockumer Straße (s. Hom 30 "Bolmke"). UQZ: Erhalt vorhandener Grünflächen. Innerstädtische stadtgestaltende Grünverbindung. Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
InW
Tremonia
-

FT 1.3
FT 4.1

+

Auf der Kiste
-

FT 2.22
FT 7.24
X
+

Crengeldanzgraben
(Erweiterung)
-

FT 2.22
FT 3.24

+

Mg
Mengeder Straße
-

FT 3.30

+

Mg
Wachteloh III. BA
-

FT 2.26
X
+

Scha
Westholz
tlw. LSG

TR 3
FT 2.3
FT 3.8
FT 7.8
X
--
Verzicht. Einengung des Grünzuges von den Rückhaltenbecken über Dahlwiesenbach, Buschei, NSG Alte Körne. Überschwemmungszone. Vorschlag: Natürliche Entwicklung.
UP: Grünzug freihalten. Verbundkorridor.

7. Grünanlagen, Parkanlagen

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Ap
Sterie / Erlenbachstraße
-

-

-
Naturnahe Entwicklung
Ap
Tulpenstraße
LSG

-

--
Verzicht. siehe WB Tulpenstraße
Ap
Weiße-Ewald-Straße
-

-

+

Br
Halde Aplerbecker Str.
-
BSLE
RG
FT 6.7

-
Naturnahe Entwicklung im Zusammenhang mit LSG auf Halde. Gut strukturierte Brachfläche, Wertvoller Lebensraum für Amphibien, Reptilien und Vögel sowie botanisch interessanten Pflanzengesellschaften. UQZ: Ausschluss standardisierter Rekultivierungen von Sekundärbiotopen
Br
nördl. Grüningsweg
LSG

FT 2.7
FT 3.10

-
Naturnahe Entwicklung
Br
Pleckenbrink
-

FT 3.10

+

Br
Grünverbindung Gewerbegebiet Asseln-Süd – Buddinkstraße
LSG

FT 3.11

-
Naturnahe Entwicklung. UQZ: Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
Br
Grünverbindung Hiddingstraße
-

-

+

Br
Grünverbindung Stadtgärtnerei
-

FT 2.5

-
Naturnahe Entwicklung. Biotopverbund zw. Hauptfriedhof u. Halde Schleswig
Ev
Am Zechenbahnhof
-

FT 8.2

-
Naturnahe Entwicklung. UQZ: Integration in das gesamtstädtisch zu entwickelnde Biotopverbundsystem
Ev
Hessische Straße
LSG

FT 3.5
FT 8.2

-
Naturnahen Zustand erhalten. UQZ: Pufferzonen für Kernbereiche des Biotop- und Artenschutzes
Ev
Im Dorfe
-

TR 2
FT 5.6

+

Phoenix-Ost
-

TR 5
FT 2.8

+-
Emscheraue breiter gestalten. UQZ: Stärkung des ökologischen Leistungsvermögens von Fließgewässern
Phoenix-West
-

TR 5
FT 6.8
FT 9.4

+-
Fläche zwischen Emscher und Werksbahntrasse naturnah gestalten. Kreuzkrötenbiotop. Vernetzung. UQZ: Erhalt schutzwürdiger Bereiche für den Biotop- und Artenschutz. Bahndämme und –begleitflächen als Biotopverbundelemente
Silberhecke
Parkanlage bei TSC Hansa
LSG

FT 7.18
X
-
Erhalt des naturnahen Zustandes. Hohe Artenvielfalt, hohes Entwicklungspotenzial. Naturnahe Entwicklung. Freilegen der verrohrten Schondelle. Entfernen von 2 Tennisplätzen, sofern keine Baugenehmigung vorliegt.
UP: Grünzug freihalten
Wulfsiepen
LSG

TR 6
FT 7.15

-
Naturnahe Entwicklung
Hom
Am Rüpingsbach
LSG

TR 7

-
Naturnahe Entwicklung
Hom
Gotthelfstr. / Hagener Str.
LSG

FT 2.15

-
Naturnahe Entwicklung
Hom
Löttringhausen
-

TR 6

-
Erhalt des naturnahen Zustandes
Hom
Schneiderstraße
LSG

FT 2.16

-
Naturnahe Entwicklung
Hom
Grünverbindung Kobbendelle
LSG

FT 7.9

-
Naturnahe Entwicklung. UQZ: landschaftsgestalterische Förderung der charakteristischen Eigenart der Bachtäler
Hu
Erweiterung Fredenbaumpark
LSG

TR 1

+
Darstellung: Park
Hu
GA. u. –verbindung Kanal-Park
LSG

TR 1

-
Naturnahe Entwicklung
Hu
Kniepacker
-

TR 8
FT 2.24
FT 4.17

-
Naturnahe Entwicklung. UQZ: Landschaftsbezogene siedlungsgliedernde Grünverbindung. Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
Hu
Mordfeld
LSG

TR 8

--
Naturnahe Entwicklung
InN
Burgholz / Hoeschpark
-

-

+

InN
Yorckstraße
-

-

+

InN
Grünverbind. Westfalenhütte
-

-

-
Naturnahe Entwicklung. Schaffung einer zusätzlichen Grünverbindung beidseitig der beiden Werksbahntrassen (naturnah belassener Grünstreifen von mind. je 15 Metern)
InO
Sckellstraße
-

FT 1.13

+

InO
Grünverbindung Güterbf. Ost
-

FT 1.19

+-
Naturnahe Entwicklung und Landschaftsbrücke über Klönnestr.
Crengeldanzgraben
-

FT 3.24
FT 7.24

-
Bachaue naturnah erhalten. Naturnahe Entwicklung
Feldbachacker
LSG

-

+

Hofstadt / Lütgendortm. Str.
-

-

+

Grünverbindung Haus Dellwig
Crengeldanzgraben
tlw. LSG

TR 8
FT 3.24
FT 4.14
FT 8.14

+-
Naturnahe Zonen schaffen
Mg
Dönnstraße
-

FT 5.24

+-
Botanisch wertvolle Bereiche erhalten. Naturnahe Entwicklung
Mg
Grünverb. Am Wachteloh
-

-

+-
Im südl. Teil: Naturnahe Entwicklung
Mg
Landschaftspark Mengede
LSG

TR 5
FT 3.30
FT 4.18
FT 5.25
FT 7.28

-
Naturnahe Entwicklung
Scha
Oberbecker Str.
-

-

+

Scha
Schulte-Mäter
LSG

FT 3.7

--
Verzicht, da im Zusammenhang mit Wohnbebauung. Vorschlag: Aufwertung als Streuobstwiese ohne Wohnbebauung. UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes
Scha
Westholz
-

TR 3

--
Verzicht wg. Biotopverbund westl. Alte Körne. Naturnahe Entwicklung. UQZ: Vernetzung der hochwertigen und unter Schutz stehender Bereiche für den Biotop – und Artenschutz
Scha
Zeche Gneisenau
-

-

+

8. Aufforstungsflächen

Stadtbezirk
Bezeichnung
LP
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen, Anmerkungen
Ap
südl. Gut Ostberge


TR 6

+

Br
nördl. OW IIIa (Napier Barracks)


FT 2.3
FT 3.6

+

Br
Wickeder Ostholz (nördl. und südöstliche Erweiterung)


TR 4

--
Verzicht. Feuchtwiesen-Hecken-Landschaft. Einmaliger Landschaftstyp
Ev
Erweiterung Holzkamp südl. A 2


TR 2

+-
Verzicht auf östlich Holzkamp wg. Bächen, Gräben, Hecken u. Mispelvorkommen. Vorschlag: Punktuelle Anpflanzungen zur Strukturverbesserung
Ev
westl. Grävingholz


TR 2

+

Ev
A 2 – Brechtener Heide


TR 2

+

Ev
Kemminghausen – östl. Süggel


TR 2

+-
Verzicht auf flächige Aufforstung. Stattdessen Baum-/Heckenreihe parallel zur Kemminghauser Straße, Schaffung eines Waldsaumes zum Süggelwald. Schaffung von Heckenstrukturen auf d. Gesamtfläche
Ev
südl. Kemminghauser Str. / westl. Walter-Kohlmann-Str.


-

+

Ev
A 2 Kreuz DO-Nordost


TR 2

+-
Süggelbach freihalten
Ev
InN
Schulte-Rödding – Westfalenhütte-Nord


-

--
Verzicht. Amphibien und Reptilienbiotop (Ringelnatter benötigt offene Flächen). Stattdessen: Natürliche Entwicklung
Hom
südl. Bolmke


-

-
Verzicht. Fläche für Schultenhof freihalten (Ökolandbau)
Hom
Salingen – Zur Hockeneike


-

+

Hom
Nähe Inst. Spektrochemie


TR 5
FT 1.13

-
Verzicht auf wegen wertvollem Brachland
Hu
an und zwischen den Gleisen NW Dep. Deusen


FT 5.22
FT 9.6.B

-
Verzicht. Zerstörung von Brachlandsäumen.
UQZ: Bahndämme und –begleitflächen als Biotopverbundelemente
Westrich – südl. Brandheide


FT 2.20
FT 3.26

+

Bövinghausen (zw. Auf der Kuhle u. Friedhof Bövingh. Dorfstraße)


FT 8.15

+

im NSG Dellwiger Bachtal nördl. Dellwiger Straße


-

+

östl. BAB Kreuz Marten


FT 2.23

-
Verzicht wg. feuchter Brachfläche
BAB-Kreuz DO- West


-

+

zw. Ewald-Görshop-Str. u. A 45


-

+

Somborn – südlich B 1


FT 5.18

--
Verzicht. Feuchtwiese
Dorney-Erweiterung n. Süd u. Ost


-

+

Mg
östl. Beerenbruch


-

+

Mg
südl. A 2 – Mengeder Heide


FT 8.21

+

Mg
Schwieringhausen – südl. A 2


-

+

Mg
in Nette beidseitig L 609n


FT 3.30

+

Mg
in Mengede beidseitig L 609n bei Gut Altmengede


FT 3.30

+

Mg
BAB-Kreuz A 42 / A 45 Oestrich


-

+

Mg
beidseitig A 45 südl. Schloss Bodelschwingh


FT 3.29

+

Mg
westl. A 45 Rastplatz Mühlenbach


TR 8

+

Mg
nördl. Schwieringhausen (südl. A 2)
LSG

TR 1

+-
Verzicht bis auf randliche Immissionsschutzpflanzung südl. A 2
(Grünland erhalten).
Sch
Am Burhag / Kornmühlenweg


TR 3

+

Scha
Deponie DO-Nordost / Lüserbach / NSG Lanstroper See


-

+-
Verzicht auf zw. A 2 u. Lüserbach westlich Deponiezufahrt sowie zw. Hienbergwald und Lanstroper See. Wertvolle Feuchtbiotope
Scha
südl. A 2 Nordbruch / Horstmarer Str. / Niederadener Str.


-

-
Verzicht auf Aufforstung, aber: Anreicherung der Landschaft durch Hecken etc.
Scha
beidseitig Greveler Straße


-

+-
Verzicht auf nördl. Greveler Straße. Natürliche Entwicklung
Scha
im NSG Alte Körne
NSG

-

-
Verzicht auf wg. wertvollem feuchten Grünland (s. Biotopmanagementplan)
Scha
westl. Kurler Straße


-

-
Verzicht. Feuchtes Grünland erhalten.
Scha
südl. Wickeder Holz


TR 4

+-
Verzicht auf der südlichen Teilfläche (Grünland erhalten). Anreicherung der Landschaft
Scha
südl. Baukamp östl. B 236n in Kirchderne


FT 3.7

-
Verzicht. Feuchtflächen
Scha
Mahlbach
LSG

FT 3.6

-
Verzicht. Erhalt des feuchten Grünlandes. Vorschlag: Natürliche Entwicklung


Anlage 2 zur Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund: Änderungen der Landschaftspläne DO-Nord, -Mitte und –Süd gemäß FNP-Zielkonzept. - Bewertung der Einzelflächen aus ökologischer Sicht (18.12.2002)

Abkürzungen:

+ bei Bauflächen: akzeptable Fläche (detaillierte Ausgleichs-, Ersatz- und Grünplanung im weiteren Verfahren erforderlich. Erhalt von Gehölzen).
bei LP-Erweiterungen: positive Beurteilung
+- Fläche zum Teil akzeptabel. Reduzierung erforderlich.
- Fläche aus ökologischer Sicht bedenklich. Verzicht erforderlich.
--+ Fläche zum Teil sehr bedenklich. Verzicht bzw. Reduzierung erforderlich.
-- Fläche aus ökologischer Sicht sehr bedenklich. Verzicht erforderlich.
Nr. Laufende Nummer des Erläuterungsberichts UQZ Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung
GEP Gebietsentwicklungsplan (Entwurf)
BSN Bereich zum Schutz der Natur
UP Umweltplan der Stadt Dortmund (BKR)
BSLE Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung
RG Regionaler Grünzug
Bew Bewertung


1. Wohnbauflächen

Nr.
Bezeichnung
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen
Anmerkungen
W01
WB Wickede West

TR 4
FT 3.10
X
--
Verzicht. Alte Hecken. Geschützter Landschaftsbestandteil. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung u. Flächenversiegelung. UP: Erholungsraum
W02
WB Ostenschleifweg
(nördl. Asseln)

TR 4
FT 2.7
FT 3.10
FT 7.9
X
--
Verzicht. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung u. Flächenversiegelung. UP: Erholungsraum
W03
WB Brackel-Ost

TR 4 FT 2.6 FT 3.10 FT 7.9
X
--
Verzicht. Massiver Eingriff ins Brackeler Feld. Wichtiger Naherholungsraum. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung und Flächenversiegelung
UP: Erholungsraum
W04
WB Kahle Hege
RG
TR 4
FT 2.6
FT 3.11
X
-
Verzicht. Vordringen in größeren Freiraum. UQZ; Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung u. Flächenversiegelung
UP: Erholungsraum
W05
WB Tulpenstraße – Nord

-

--
Verzicht auf Fläche westl. Dornbruchstraße. Einengung des Grünzuges zum Aplerbecker Wald.
W06
WB Tulpenstraße – Süd

-

--
Verzicht. Einengung des Grünzuges zum Aplerbecker Wald.
W07
WB Grevel West

TR 3
FT 2.4
FT 7.8

-
Verzicht. Alte Hecken und Obstbaumwiesen. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung
W08
WB Grevel Ost
BSLE
TR 3 FT 2.4 FT 7.8

-
Verzicht. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung und Neuversiegelung
W09
WB Grevel-Südost
BSLE
TR 3
FT 2.4
FT 7.8

--
Verzicht. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung
W10
WB Schulte Mäter – Nord
BSLE
FT 2.2
FT 3.7
FT 7.7
X
--
Verzicht. Biotopvernetzungsbereich von "Westfalenhütte-Nord" bis zum "Sanderoth"-Wäldchen. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes.
UP: Grünzug freihalten
W11
WB Schulte-Mäter – Süd
BSLE
FT 2.2
FT 3.7
FT 7.7
X
--
Verzicht. (s. Schulte-Mäter Nord)
W12
WB Kleyer Feld

FT 3.23

+-
Freihalten des südl. Teilbereichs (Vernetzung). UQZ: Festschreibung der derzeitigen Siedlungsrandes
W13
WB An der Fillkuhle

FT 2.17

+-
Erschließung nur von Süden. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
W14
WB An der Palmweide 2

FT 2.17
FT 3.19
TR 7

--
Verzicht. Schließung des Freiraumkorridors. Tlw. LSG. UQZ: Festschreibung des derz. Siedlungsrandes. Ausschluss weiterer baul. Entwicklung
W15
WB Kaiser Friedrich / Am Rüggen

FT 3.20
X
--
Verzicht. Wertvolle Haldenbrache. Wichtiger Freiraumzug südl. Menglinghausen. UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. UP: Verbundkorridor
W16
WB nördl. Auf der Heide



-
Verzicht. Zerstörung des Waldandes
W17
WB Benninghofer Str. Ost

-
X
-
Verzicht. UP: Grünzug freihalten. Verbundkorridor
W18
WB Auf'm Plätzchen



-
Verzicht. Grünzug freihalten
W19
WB östlich Oerfeld (Potthöferei)

FT 3.24

-
UQZ: Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes
W20
WB Am Kapellenufer

TR 5
X
-
Verzicht. Vordringen in überörtlichen Freiraumzug. LSG. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung
UP: Grünzug freihalten
W21
WB nördl. Buddenacker

-
X
-
Verzicht. Einengung eines großen Freiraumes. Hochwertiger Lößboden (Hellwegbörde). UP: Grünzug erhalten
W22
WB Zeche Freibergstraße

TR 5

--
Verzicht. Vordringen in großen Freiraum. UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung
W23
WB Brechtener Heide

TR 2
X
+-
Verzicht auf Teilfläche westlich Brechtener Heide (Nahrungsbiotop für Tiere des Grävingholzes). Bedenklich ist auch Teilfläche zwischen Straße Brechtener Heide und gedachter Verlängerung der Straße In den Hüchten nach Norden. UQZ: Erhalt der landschaftlichen Weite.
UP: Erholungsraum
W24
WB nördl. Hessische Straße

-
X
+-
Freihalten der Grünverbindung. UP: Verbundkorridor
W25
WB Rhader Weg

TR 8
FT 4.14
FT 5.20
X
--
Verzicht. Pufferzone des NSG "Deipenbecker Wald / Dellwiger Bachtal" (wertvoller Brachlandbereich "Alte Halde" in Verbindung mit ehem. Klärteichen). FNP: nachrangig zu verwirklichende Baufläche. UQZ: Freihalten von Bebauung. UP: Erhalt und Optimierung von Kernflächen des Biotopverbundes
W26
WB Brechten Ost (Wulfskamp Ost)

TR 2
FT 3.3
X
--
Verzicht. Gut strukturierte „münsterländische Parklandschaft“: Wertvoll für Vogelarten, Amphibien. LSG. UQZ: Erhalt qualitativ hochwertiger, durch die Landwirtschaft geprägter Ortsränder. Ausschluss weiterer baul. Entwicklung. im Bereich des alten Ortskernes von Brechten. Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. UP: Keine Siedlungsausdehnung

2. Gewerbegebiete

Nr.
Bezeichnung
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen
Anmerkungen
G1
Gewerbegebiet Brackel



+

G2
Gewerbegebiet Neuasseln (westl. Buddenacker)

-
X
--
Verzicht. Einengung eines großen Freiraumes zwischen Aplerbecker Str. und Steinbrinkstraße. Hochwertiger Lößboden (Hellwegbörde). UP: Grünzug freihalten.
G3
REWE-Erweiterung nach Osten
BSLE
RG
TR 4
FT 2.6
FT 3.10
X
--
Verzicht. Schließung des letzten Freiraumkorridors im Hellwegbereich
UQZ: Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. Festschreibung des derzeitigen Siedlungsrandes. Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung zwischen den Ortslagen. UP: Keine Siedlungsausdehnung. Rückbau von Bebauung bzw. Entsiegelung von Flächen (REWE)

3. Sondergebiete

Nr.
Bezeichnung
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen
Anmerkungen
S1
Freizeitgewerbe Schwieringhausen
BSLE
RG
TR 1
FT 6.13
FT 7.28

--
Verzicht. Verbindungsfläche zwischen NSG „Im Siesack“ und NSG „Groppenbruch“ (u.a. Kreuzkrötenbiotop auf Brache südl. A 2). UQZ: Minderung des Versiegelungsgrades. Erhalt schutzwürdiger Bereiche für den Biotop- und Artenschutz. Ausschluss standardisierter Rekultivierung von Sekundärbiotopen
S2
Technologiepark: Erweiterung südlich S-Bahn

TR 7
X
--
Verzicht. Ausgleichsfläche für Bebauung Uni-Umland. Erweiterungsfläche Landschaftspark Rahmkebachtal. UQZ: Ausschluss weiterer baul. Entwicklung. UP: Entwicklung und Aufwertung von Verbundkorridoren
S3
Universität beidseitig Emil-Figge-Straße (u.a. Hom 233)
tlw.
RG
-

-+
Verzicht auf Bebauung östlich Hotel. Schließung eines Freiraumkorridors
Hom 233 schreibt an dieser Stelle Ausgleich vor.
S4
Gartencenter Herdes



+-
Reduzierung um westliche Teilfläche





4. Flächen für Gemeinbedarf

Nr.
Bezeichnung
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen
Anmerkungen
GB1
Ardeystraße (Haus der Handwerksförderung)



+-
Keine bauliche Entwickung in Richtung Emscheraue

5. Verkehrsflächen

Nr.
Bezeichnung
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen
Anmerkungen
V1
Weiterbau Uni-Südtangente
BSN
TR 7
FT 2.17
FT 3.19
FT 7.22
X
--
Verzicht. Schwerer Eingriff in NSG, ND. UQZ: Abbau der Trennungswirkung querender Straßen. Rückbau des auf den MIV ausgerichteten Erschließungssystems. Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. UP: Rückbau. Grünzug freihalten. Verbundkorridor

6. Grünflächen

Nr.
Bezeichnung
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen
Anmerkungen
GF1
Kleingartenanlage Stockumer Straße (Verlegte DKA Ardeyblick)
BSN
FT 8.11
FT 1.13
TR 5
X
--
Keine Verlagerung der Kleingartenanlage Ardeyblick. GEP: Bereich zum Schutz der Natur. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung. Erhalt des Freiraumes als Element des Mittleren Grünrings. UP: Entwicklung und Aufwertung von Verbundkorridoren
GF2
Kleingartenanlage Krummer Peter
BSLE
TR 6
FT 2.14 FT 7.15
X
-
Verzicht. LSG. UQZ: Ausschluss des Baus weiterer infrastruktureller Erschließung und Freizeiteinrichtungen. Ausschluss weiterer Flächenversiegelung. UP: Verbundkorridor
GF3
Kleingartenanlage Am Ölpfad 2 (An der Goymark)

FT 2.11
FT 4.10
FT 7.13

+

GF4
Kleingartenanlage An der Asselburg (Erweiterung)

TR 4
FT 2.6
FT 3.10

-
Verzicht. LSG. UQZ: Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung

7. Naturschutzgebiete

Nr.
Bezeichnung
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen
Anmerkungen
N01
Dorneywald (neu)
BSN


+
Ggf. unter Aussparung weniger wertvoller Bereiche (Sportplatz, neue Aufforstungsfläche etc.)
N02
Bolmke (Erweiterung)
BSN


+

N03
Fürstenbergholz (neu)
BSN


+

N04
Aplerbecker Wald (neu)
BSN


+
Erweiterung nach Osten bis Stallbaumstraße (u.a. Dornbuschsiepen)
N05
Hallerey (Erweiterung)
BSN


+
Erweiterung um folgende Flächen:
· LSG-Fläche L5
· Fläche südlich OW III a (aber: keine Aufforstung)
· Ruderalfläche zwischen Schulzentrum und Heizzentrale
· Ruderalfläche östlich der Höfkerstraße zwischen den Schulen (Vernetzung zum Haldenbereich). Wichtiger Sommerlebensraum und Wandergebiet von Amphibien
N06
Beerenbruch (Erweiterung)
BSN


+
Erweiterung nach Nordosten nördlich der Strünkedestraße unter Einbeziehung des Breilsiepen, Heimanngraben und der ehemaligen Schweinehut (BK 4410-009). Innerhalb des derzeitigen Kulturlandes ist eine 30-50 m breite naturbelassene Schneise zu entwickeln, die von der Stünkedestraße östlich der Stadtgrenze zum Breilsiepen und von dort zur Mündung des Heimanngrabens in die Emscher führt. Im Rahmen der Renaturierung der Emscher ist dieser Bereich ökologisch aufzuwerten. Die Fläche nördlich der Emscher ist zeitgleich über eine Wildbrücke an dieses Areal anzubinden.
Die Verbindung zum NSG „Mengeder Heide“ ist über 2-3 m breite Saumbiotope (Feldraine, Wegseiten) entlang der Ritterhausstraße und des Birkenwegs herzustellen.
N07
Im Siesack (Erweiterung)
BSN


+
Eine Vernetzung mit dem NSG „Mengeder Heide“ ist über die Auen der zu renaturierenden Emscher und des bereits renaturierten Herrentheygrabens zu realisieren.
N08
Herrentheyer Wald (Holzkamp) (neu)
BSN


+
Erweiterung nach Osten (Wibbelsbach) und nach Westen (geplante Aufforstungsfläche)
N09
Lanstroper See (Erweiterung)
BSN


+
Erweiterung und Vernetzung mit NSG Ramsloher Bach, Kurler Busch und NSG Alte Körne. Diese Naturschutzgebiete sollten wegen ihrer Bedeutung miteinander vernetzt werden (s. Plan).
N10
Wickeder Ostholz (neu)
BSN


+
Keine Aufforstung "Alte Märsch" (wertvolle Hecken-/Wiesenlandschaft)
N11
Alte Körne (Erweiterung)
BSN


+
Erweiterung und Vernetzung mit NSG Ramsloher Bach und Lanstroper See (s. N9)
N12
Kurler Busch (neu)
BSN


+
Erweiterung und Vernetzung mit NSG Alte Körne und Lanstroper See (s. N9)
N13
Buschei (neu)
BSN


+
Erweiterung nach Süden und Schaffung von mind. 10 m breiten Waldsäumen. Diese sind auch in das NSG einzubeziehen.
N14
Auf dem Brink (Erweit.erung
BSN


+
Erweiterung nach Norden (Pufferzone, Süggelbach, Brechtener Niederung), Westen (Süggelwald und Grävingholz) und Süden (Arrondierung). Eine Ausdehnung nach Norden bis zur A 2 ist u.a. zur Verhinderung des Düngereintrags vom Acker in Hanglage notwendig. Nördlich der A 2 (Brechtener Niederung) ist insbesondere die Aue des renaturierten Süggelbaches östlich der B 236 von hohem Wert. Zur Einbeziehung des Süggelwaldes und Grävingholz siehe auch Bewertung im Blana-Katalog.
N15
Groppenbruch (Erweiterung)
BSN


+
Erweiterung um Halde Achenbach (L6). Wertvoller Lebensraum für Bodenbrüter (z.B. Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper, evtl. Braunkehlchen). Im Jahr 2002 brütete hier das einzige Paar des Neuntöters (Rote-Liste-Art) im Stadtgebiet (s.a. Biotopkataster).


8. Landschaftsschutzgebiete

Nr.
Bezeichnung
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen
Anmerkungen
L01
Alter Flughafen Brackel (Golfplatz Buschei)



+

L02
Emschertal/Phoenix-West (nördlicher Teil)



+
Bodenmanagement mit Biotopmanagement zum Schutz der Kreuzkröten abstimmen. Überdeckung mit nährstoffarmem Substrat. Keine Begrünung
L03
Olleroh (Huckarde)



+

L04
Mühlenbachniederung (Kirchlinde)



+

L05
Wischlinger Weg (Huckarde)



+
statt LSG: in NSG Hallerey eingliedern (s. N5)
L06
Groppenbruch



+
statt LSG: in NSG Groppenbruch eingliedern (N15). Wertvoller Lebensraum für Bodenbrüter (z.B. Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper, evtl. Braunkehlchen. Im Jahr 2002 brütete hier das einzige Paar des Neuntöters (Rote-Liste-Art) im Stadtgebiet (s.a. Biotopkataster). Keine Ausweisung als Gewerbegebiet, wie aktuell geplant!
L07
Brechten (gemeint ist Lanstrop)



+
statt LSG: in LB Kornmühlenweg eingliedern und nach Norden und nach Osten erweitern
L08
Wickede



+

L09
Bittermark



+

L10
Kokerei Hansa



+
LSG erweitern um Haldenfläche und Fläche südlich Lindberghstraße
L11
An der Goymark



+

L12
ehem. Erweiterungsfläche Bez.-Friedhof Aplerbeck



+

L13
Wischlinger Weg



+

L14
ehem. Erweiterungsfläche Bez.-Friedhof Marten



+
könnte ggf. als Baufläche genutzt werden, da ohne Anbindung an Freiraum
L15
Nierstefeldweg



+
LSG um Klärteiche erweitern
L16
Kemminghauser Straße



+
Keine flächige Aufforstung. Stattdessen Baum-/Heckenreihe parallel zur Kemminghauser Straße, Schaffung eines Waldsaumes zum Süggelwald. Schaffung von Heckenstrukturen auf der Gesamtfläche


9. Geschützte Landschaftsbestandteile

Nr.
Bezeichnung
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen
Anmerkungen
LB1
Wald- und Brachfläche Kleine Heide (südwestlich Derner Str.) .



+
Erweiterung nach Süden um die als Aufforstung vorgesehene Fläche. Aber: Keine Aufforstung wegen Ringelnatter-Biotop (offene besonnte Fläche erforderlich)!
LB2
Teich und Feuchtbiotop Winterkampweg (Eving)



+


10. Zusätzliche Vorschläge für die Erweiterung von Schutzgebieten

Nr.
Bezeichnung
GEP
UQZ
UP
Bew
Bedenken und Anregungen
Anmerkungen
LB3
LB Rahmkebachtal (Erweiterung)

TR 7
FT 2.17
FT 3.19
FT 7.22
X
+
Erweiterung des LB nach Norden bis zur S-Bahn. Rückbau der Südtangente realisieren (Ratsbeschluss 1992 und Bereichsplanungskonzept Uni-Umland). UQZ: Abbau der Trennungswirkung querender Straßen. Rückbau des Erschließungssystems für den MIV. UP: Rücknahme von Bebauung. Grünzug freihalten
LB4
Feuchtgebiet östl. Altmengeder Straße beidseitig L 609 n



+
Neu angelegte Feuchtgebiete in Emschernähe. Ergänzung des NSG „Im Siesack“
LB5
LB Feuchtgebiet Droote: Erweiterung um die Waldfläche Sanderoth
BSN

X
+
Wertvoller feuchter Wald. Wichtig als Vernetzungsbereich zwischen Kirchderne, Scharnhorst und Grevel. Saumbiotope entlang des Kirchderner Grabens sowie Amphibiendurchlass an der Flughafenstraße als Verbindung zum Feuchtgebiet an der Droote schaffen. Im Sanderoth-Wäldchen: einziges Dortmunder Vorkommen der Einbeere
LB6
Siepen- und Quellbereiche im Bodelschwingher / Westerfilder Wald



+
Siepen- und Quellbereiche mit größter Feuersalamander-Population im Dortmunder Westen. Spezielle Quell- und Bachauenvegetation auf Kalkboden
LB7
Wickeder Holz



+
Feuchter Eichen-Hainbuchenwald mit Frühjahrsgeophyten und wertvoller Waldsiepenvegetation. Vorkommen von Grasfrosch und Kammmolch (Verdacht). Anschluss an bestehendes LB (Heckengebiet östlich Eichwaldstraße). Keine Aufforstung!
LB8
Bachsiepensystem im südlichen Waldgürtel



+
Düwelsiepen, Trienensiepen, Schalkenbergsiepen, Ossenbrinksiepen, Siepen östl. Hagener Straße, 2 Siepen am Viermärker Weg, Siepen im Rombergs Holz östl. Th.-Fley-Weg, Olpkebach u. Siepen am Th.-Freywald-Weg im Bittermärker Forst, Niederhofer Bach mit Feuchtwiese am Waldbachaustritt am Nordrand des Niederhofer Holzes bis Niederhofer Kohlenweg. Wertvolle, z.T. FFH-würdige Pflanzengesellschaften: Winkelseggen-Erlen-Bachaue mit Begleitvegetation (Hain-Gilbweiderich, Sumpfveilchen, Waldschachtelhalm etc.)
LB9
Höfelbachaue (Salingen)



+
Teile sind LB-würdig. Schutzgebietsausdehnung zusammen mit Beirat entwickeln.
N16
NSG Ruhrsteilhänge Hohensyburg (Erweiterung)
BSN


+
Erweiterung um Asenberg und tlw. Bölsberg (u.a. Brutvogelvorkommen von Habicht Mäusebussard, Sperber und Schwarzspecht)
N17
NSG Dellwiger Bachtal (Erweiterung)
BSN


+
Erweiterung nach Norden um die Landschaftsschutzgebiete L15 und L16. Vernetzung mit in das Wideybachtal. Über Saumbiotope im Verlauf der Fließgewässer Dellwiger Bach, Schmechtingsbach, Roßbach ist das NSG Hallerey anzubinden. Voraussetzung ist die Ausdehnung des NSG Hallerey nach Norden bis zum Roßbach.
N18
NSG Mastbruch (Erweiterung)
BSN


+
Erweiterung nach Westen und Süden. Einbeziehung des Regenrückhaltebeckens. Vernetzung mit das NSG „Im Siesack“ und NSG „Hallerey„ kann über das noch zu renaturierende Fließgewässersystem Nettebach / Emscher / Roßbach erfolgen.
N19
NSG neu: Kruckeler Wald


X
+
Wertvoller Wald mit Oberlauf des Kruckeler Baches und mehreren Siepen. Amphibienbiotop: u.a. Feuersalamander. Langfristig sollte der Sportplatz eingezogen werden. Einbeziehung des LB östlich Silberknapp (Teiche)


zu TOP 3.4
Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans Dortmund Nord
hier: Auslagerung eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Ortslage

Herr Dr. Grote erläuterte den Hintergrund der Aussiedlung des landwirtschaftlichen Betriebes.
Die untere Landschaftsbehörde bittet den Beirat der geplanten Befreiung zuzustimmen.

Herr Quittek erläuterte, dass das Landschaftsgesetz NRW aufgibt, bei einem Eingriff zu prüfen, ob dieser erforderlich ist oder nicht. Eine solche Erforderlichkeit könne er derzeit nicht erkennen.

Herr Dr. Marks ergänzte die Ausführungen von Herrn Dr. Grote dahingehend, dass der Landwirt seine Hofstelle im Innenbereich habe und er seinen Betrieb dort nicht weiterentwickeln könne. Der Ersatzstandort sei zudem landschaftsverträglich und befände sich in Randlage zu bereits vorhandener Bebauung.

Herr Quittek empfahl dem Beirat der geplanten Befreiung zu widersprechen, da sich selbst die Landwirtschaftskammer nicht explizit für eine Auslagerung des Betriebes ausgesprochen habe und darüber hinaus durch die Neuansiedlung eine Einschränkung des vom Beirat als erhaltenswert eingestuften Freiraumkorridors stattfinden würde.

Herr Büscher betonte, dass der Beirat keineswegs generell etwas gegen die Landwirtschaft in Dortmund habe, jedoch müßten für eine Aussiedlung in ein Landschaftsschutzgebiet zwingende Gründe vorgetragen werden. Solche Gründe könne er derzeit aber nicht erkennen.

Herr Hülsmann-Trapphof sprach sich demgegenüber für die Befreiung aus, da seines Erachtens keine ökologischen Gründe gegen die angestrebte Auslagerung des Betriebes sprächen.

Herr Neugebauer regte an, dass der Landwirt sich schriftlichen zu seinem Vorhaben äußert, da ansonsten eine Beurteilung nicht möglich sei.

Herr Dr. Marks betonte, dass der Beirat in seiner heutigen Sitzung dem Vorhaben widersprechen müsse, da die untere Landschaftsbehörde ansonsten die Befreiung aussprechen würde. Er halte die Argumente des Beirats nicht für schlüssig, da sie auf eine Verhinderung geplanter Bebauung in Grevel abzielten. Dies aber sei im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens zu klären und könne nicht auf dem Rücken eines Antragstellers ausgetragen werden.

Der Beirat widerspricht mit nachfolgender Begründung der Befreiung mit 5:4 Stimmen:

Die für die Anlage der neuen Hofstelle vorgesehene Fläche befindet sich im Vernetzungsbereich der bestehenden bzw. geplanten Naturschutzgebiete "Alte Körne" und "Kurler Busch / Ramsloher Bach". Nach dem "Bioökologischen Grundlagen- und Bewertungskatalog" gehört diese Fläche zu einem Teilraum, der die zweithöchste Wertstufe (500 - 800 Punkte) besitzt. Nach dem aktuellen Umweltplan der Stadt Dortmund (Karte 19 "Biotopverbund") befindet sich diese Fläche innerhalb der Kernfläche des Biotopverbundes und Verbundkorridors.

Eine Verlagerung der Hofstelle ist derzeit nicht erforderlich, da der Hof Bestandsschutz genießt. Der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet südlich der Straße "Am Zuschlag" ist damit vermeidbar. Ein Handlungserfordernis würde erst dann entstehen, wenn der Rat der Stadt zusätzliche Wohnbebauung im Ortsbereich Grevel beschließen und damit eine Erweiterung der Hofstelle unmöglich machen würde. Eine diesbezügliche Entscheidung steht frühestens mit der Verabschiedung des Flächennutzungsplanes im Frühjahr 2004 an.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Quittek bat erneut darum, dass der Beirat bei Vorlagen vor dem entscheidenden Gremium gehört wird und nicht, wie im Fall des Radsportzentrums, erst nach der Entscheidung.

Herr Dr. Marks verwies darauf, dass der Landschaftswachtbezirk 4 Kemminghausen/Brechten ab 1.1.2003 vakant sei und bat die Verbände um Vorschläge für eine Neubesetzung.