Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 16:50 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
Rm Manfred Zuch (CDU) i.V. für sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Walter Knieling (CDU) i.V. für Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Ram Lucio Garcia-Martin (SPD) i.V. für Rm Ingeborg Kräft (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
sB Klaus Neumann (CDU) i.V. für sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")

4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Heinrich Bornkessel (zu TOP 2.1)
Georg Bühmann (zu TOP 2.1)
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Dr. Renate Kensbock (zu TOP 4.1)
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Hans-Werner Steinschulte (zu TOP 2.1)
Gerd Ufer
Dr. Ulrike Ullrich
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 10.12.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 05.11.2002
Niederschrift wird nachgereicht


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Mobilfunk in Dortmund

2.1.1 Mobilfunk in Dortmund
Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02902-02)

2.1.2 Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03437-02)

2.2 Themenplanung 2003
- mündlicher Bericht

2.3 Infrastrukturrevision
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03641-02)


3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Investitionsförderung von stationären Pflegeeinrichtungen hier: Refinanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03634-02)
Unterlagen werden nachgereicht

3.2 Frauenübernachtungsstelle
- Neuer Vertrag zwischen dem Diakonischen Werk (DW) und der Stadt Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03615-02)


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Projekt "Hören und Sprechen im Kindesalter - Einsatz eines Entwicklungs-Screenings für Dreijährige in Tageseinrichtungen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03638-02)

4.2 Erfahrungsbericht zur Einrichtung und Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03655-02)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.
N i e d e r s c h r i f t

über die 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 10.12.2002
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 16:50 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
Rm Manfred Zuch (CDU) i.V. für sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Walter Knieling (CDU) i.V. für Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Ram Lucio Garcia-Martin (SPD) i.V. für Rm Ingeborg Kräft (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
sB Klaus Neumann (CDU) i.V. für sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")

4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Heinrich Bornkessel (zu TOP 2.1)
Georg Bühmann (zu TOP 2.1)
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Dr. Renate Kensbock (zu TOP 4.1)
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Hans-Werner Steinschulte (zu TOP 2.1)
Gerd Ufer
Dr. Ulrike Ullrich



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 10.12.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 05.11.2002
Niederschrift wird nachgereicht


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Mobilfunk in Dortmund

2.1.1 Mobilfunk in Dortmund
Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02902-02)

2.1.2 Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03437-02)

2.2 Themenplanung 2003
- mündlicher Bericht

2.3 Infrastrukturrevision
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03641-02)


3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Investitionsförderung von stationären Pflegeeinrichtungen hier: Refinanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03634-02)
Unterlagen werden nachgereicht

3.2 Frauenübernachtungsstelle
- Neuer Vertrag zwischen dem Diakonischen Werk (DW) und der Stadt Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03615-02)


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Projekt "Hören und Sprechen im Kindesalter - Einsatz eines Entwicklungs-Screenings für Dreijährige in Tageseinrichtungen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03638-02)

4.2 Erfahrungsbericht zur Einrichtung und Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03655-02)





Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Kozlowski (SPD-Fraktion) wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um die Punkte 3.3 "Aufgabe von Übergangseinrichtungen für MigrantInnen", 3.4 "Behindertenfahrdienst (BfD)", 3.5 "Aufgabe einer Stadtsiedlung" und 3.6 "Kürzung der Zuwendung für den Hilfsverein e. V." erweitert. Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig angenommen.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 05.11.2002

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 05.11.2002.


zu TOP 2.1.1
Mobilfunk in Dortmund
Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen
(Drucksache Nr.: 02902-02)


Herr Bornkessel (Umweltamt) führt in die Vorlage ein und erinnert an einen grundsätzlichen Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dass Mobilfunkbasisstationen nicht auf empfindlichen kommunalen Liegenschaften errichtet werden sollen, dass auf sonstigen kommunalen Liegenschaften ein erhöhter Schutz, der so genannte Ecolog-Vorsorge-Standard, gelten soll und dass versucht werden soll, den erhöhten Schutz prinzipiell in Dortmund durchzusetzen. In diesem Zusammenhang sind vom Landesministerium auch in Dortmund Untersuchungen mit dem erfreulichen Ergebnis durchgeführt worden, dass die Belastung insgesamt relativ gering ist, selbst an ungünstigen Positionen sind keine besonders hohen Belastungen zu finden und der kritische Vorsorgestandard wird in Dortmund komplett unterschritten. Darüber hinaus wurden empfindliche Nutzungen (Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser, usw.) im Stadtgebiet erfasst und mit einem 100 Meter großen Puffer versehen. Sehr viele Anlagen sind unkritisch, es gibt aber auch eine relativ große Zahl von Mobilfunkbasisstationen, die im Umfeld von empfindlichen Nutzungen liegen oder in Zukunft liegen sollen. Inzwischen laufen viele Gespräche mit den Betreibern, um diese Konflikte zu lösen.

Herr Steinschulte (Bauordnungsamt) ergänzt, dass vor dem OVG Münster klargestellt wurde, dass diese Anlagen genehmigungspflichtig sind. Es gab einen Zeitraum, in dem eine Rechtsunsicherheit bestand und viele Betreibergesellschaften die Mobilfunkstationen im Vertrauen darauf aufgestellt haben, dass Anlagen bis zu zehn Metern Höhe genehmigungsfrei sind. Zwischenzeitlich hat das Ministerium mit dem sogenannten Mobilfunkerlass darauf reagiert, der aber lediglich eine Rechtssammlung ist und nicht den erhofften Handlungsrahmen liefert, mit Mobilfunkanlagen umgehen zu können. Deshalb wird nun der Dortmunder Weg beschritten, d.h. kritische Standorte werden grundsätzlich überprüft. Im Wesentlichen geht es um Anlagen, die in allgemeinen bzw. reinen Wohngebieten errichtet worden sind. Es wurde mit den Betreibergesellschaften in Vorgesprächen vereinbart, dass sie zunächst je Betreibergesellschaft fünf Anträge einreichen, bei denen sie selbst meinen, dass die Standorte unverzichtbar sind. Wenn auch die Verwaltung zu diesem Ergebnis kommt, dann wird dies den Fachausschüssen in Form einer Vorlage vorgestellt. Bei Neuanlagen wird in Verhandlungen mit den Betreibergesellschaften im Übrigen möglichst darauf gesetzt, unbedenkliche Standorte zu finden.

Herr Giese (SPD-Fraktion) stellt fest, wie relativ die Äußerungen über hohe oder niedrige Belastungen sein können. Es wird hier nicht einmal über Gefährlichkeit gesprochen, sondern lediglich über das Empfinden von Gefährlichkeit. Und wenn die augenblickliche Rechtsunsicherheit hinzukommt, möchte man am liebsten auf derartige Anlagen völlig verzichten. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass das Handy aus dieser Gesellschaft nicht mehr wegzudenken ist, muss sich Politik damit beschäftigen. Er hält daher den Dortmunder Weg für richtungsweisend. Herr Weber (CDU-Fraktion) kann dem nur beipflichten.

Auch Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) findet den eingeschlagenen Weg richtig, weil er versucht, das vorhandene Übel zu lindern und neue Aufbauten so einzurichten, dass sie gesundheitsunschädlich sind. Ihr Problem ist aber nach wie vor, dass in der Vergangenheit auf kommunalen Immobilien Sendemasten ohne politische Beschlüsse aufgestellt worden sind. Sie muss auch feststellen, dass in der Summe aller geplanten und schon bestehenden Einrichtungen immer noch mehr als ein Drittel als problematisch eingestuft wird, so dass es noch relativ viel Handlungsbedarf gibt, um das erforderliche Maß an Gesundheitsschutz für die Dortmunder Bevölkerung auch tatsächlich zu erreichen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt daraufhin dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat stimmt der Absicht zu, die Möglichkeiten zur Mitwirkung an der Planung der Mobilfunknetze in der dargestellten Form zu nutzen.


zu TOP 2.1.2
Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen
(Drucksache Nr.: 03437-02)


Herr Andreas (Gesundheitsingenieur des Gesundheitsamts) erläutert, dass anhand der Vorlage versucht wurde zusammenzustellen, welche derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen es zur gesundheitlichen Auswirkung von Strahlen des Mobilfunks gibt. Man unterscheidet grundsätzlich athermische und thermische Effekte. Bei den thermischen Effekten ist man sich sicher, dass es keine gesundheitlichen Auswirkungen gibt, wohingegen es bei den athermischen Effekten noch gewisse Unsicherheiten gibt. Seit 1997 gibt es gesetzlich festgelegte Grenzwerte, die im letzten Jahr durch die maßgeblichen nationalen und internationalen Behörden bestätigt worden sind. Danach reichen nach dem derzeitigen Wissensstand die Grenzwerte aus, um die Bevölkerung ausreichend zu schützen. Nichtsdestotrotz wird die Bundesregierung in Zukunft weitere Geldmittel zur Verfügung stellen, um die bestehenden Unsicherheiten noch eindeutiger zu klären. Die Ergebnisse werden allerdings noch einige Jahre auf sich warten lassen. Beim Gesundheitsamt wurde im Auftrag des Rates darüber hinaus eine Hotline eingerichtet, bei der sich Bürger, die sich durch den Mobilfunk in irgendeiner Weise gesundheitlich beeinträchtigt fühlen, melden können.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Themenplanung 2003 - mündlicher Bericht

Herr Pogadl (Sozialdezernent) geht zunächst auf den Bereich des Sozialamtes ein. Im ersten Quartal wird eine Vorlage zu den Umsetzungsnotwendigkeiten und Auswirkungen der Hartz-Vorschläge eingebracht, dann hat sich das Ganze hoffentlich zunehmend verdichtet, so dass man konkret werden kann. Nach Verabschiedung des Haushaltes und verabredungsgemäß sind darüber hinaus ebenfalls im ersten Quartal Vorlagen zur Förderung der Wohlfahrtsverbände und der Einzelförderungen einzubringen, des weiteren besteht die Absicht, im ersten Quartal auch die Vorlagen zur Behindertenpolitik vorzulegen, die bis jetzt ein Stück weit dadurch aufgehalten worden sind, dass nicht bekannt ist, wie das Landesgleichstellungsgesetz letztlich aus dem Gesetzgebungsverfahren herauskommen wird. Im zweiten Quartal sind Vorlagen zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes sowie zur Auswertung zum Grundsicherungsgesetz vorgesehen. Darüber hinaus sollen dann die Ergebnisse der verschiedenen Prozesse und Beauftragungen im Bereich der Seniorenpolitik vorgestellt werden. Für das dritte Quartal ist beabsichtigt, die Hilfen bei Obdachlosigkeit zu thematisieren. Auch das betreute Wohnen soll im dritten Quartal besprochen werden, weil hier zum 1. Juli verschiedene Zuständigkeiten auf den Landschaftsverband übergehen. Korrespondierend weist er darauf hin, dass die Verwaltung Anfang des Jahres in verschiedenen Ausschüssen mit konkreten schriftlichen Vorstellungen zum Familienprojekt vorstellig wird. Im Bereich des Gesundheitsamtes wird im ersten Quartal der Bericht des jugendzahnärztlichen Dienstes vorgelegt, im zweiten Quartal wird man über den Abschlussbericht "Therapie sofort" reden und parallel dazu den Bericht zu den Drogentoten diskutieren müssen. Des Weiteren wird es dann den Jahresbericht des sozialpsychiatrischen Dienstes, eine Vorlage zur Katastrophenalarmplanung. sowie eine zur Weiterentwicklung des Methadonprogramms geben. Im dritten Quartal ist planmäßig der Geschäftsbericht des chemischen Lebensmittel- und Untersuchungsamtes angesagt, und im vierten Quartal sollte über die Situation und evtl. Weiterentwicklung des Drogenkonsumraums geredet werden.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) sind die Planungen des Sozialamtes für das vierte Quartal verborgen geblieben, darüber hinaus wäre es ihr ein Anliegen, das Thema Drogenhilfe in der zweiten Jahreshälfte im Gesamtzusammenhang zu behandeln, weil es jetzt in drei Teile aufgeteilt ist.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) erläutert, dass die verwaltungsintern geplanten Arbeitsfelder nach der reinen Lehre thematisch so angesetzt sind, dass sie eigentlich in den ersten drei Quartalen bearbeitet sein müssten, aus dem praktischen Leben heraus wird sich erfahrungsgemäß aber einiges auch erst im vierten Quartal wiederfinden.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) geht davon aus, dass es auch im nächsten Jahr wieder einen gemeinsamen Bericht aller Suchtberatungsstellen geben wird. Unabhängig davon wird es im Bereich Methadon aber gesetzliche Veränderungen geben, bei denen die Verwaltung jetzt schon Vorüberlegungen zu Neuorganisationen trifft. Für den Bericht des Drogenkonsumraums ist es turnusmäßig sinnvoll, nach einem weiteren Jahr erneut zu berichten.

Damit wird die Themenplanung des Jahres 2003 so zur Kenntnis genommen.


zu TOP 2.3
Infrastrukturrevision
Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 03641-02-ATB)


Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) führt in den Antrag ihrer Fraktion vom 10.12.2002 ein. Sie sah sich plötzlich damit konfrontiert, dass alle sozialpolitischen Themen im Zuge von Infrastrukturrevision nicht mehr im Ausschuss behandelt werden sollten, sondern nur im Haupt- und Finanzausschuss und Rat. Zwar liegen die einzelnen Vorschläge jetzt doch dem Ausschuss vor, der Antrag möchte aber mit einem gemeinsamen Beschluss im Grundsatz sichern, dass in Zukunft alle fachlich zugeordneten Infrastrukturrevisionsvorlagen diesem Ausschuss zur Befassung vorgelegt werden. Ebenso wichtig sind zeitnahe Informationen, wenn es dadurch zu Kürzungen von Leistungen bei Trägern kommt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen an:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert alle Vorlagen zur Infrastrukturrevision, die in die fachliche Zuständigkeit des Ausschusses fallen,
dem Ausschuss zur Befassung vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Ausschuss zeitnah zu informieren, wenn Gespräche über Leistungskürzungen mit Trägern sozialer Arbeit geführt werden


zu TOP 3.1
Investitionskostenförderung von stationären Pflegeeinrichtungen
hier: Refinanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI
(Drucksache Nr.: 03634-02)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) ist auf diese Vorlage besonders stolz, weil die Verwaltung für diese Lösung wirklich massiv auf der Ebene des Landschaftsverbandes als zuständiger Landesbehörde als auch im Ministerium tätig gewesen ist. Die alten Finanzierungsmodelle sind ausgelaufen, und die Änderung des Landespflegegesetzes ist erst zum 1. Juli zu erwarten. Theoretisch wäre mit der Situation eine solche Lücke entstanden, dass die große Umbaumaßnahme in Huckarde im Schwebezustand verblieben und bei vier Neubauvorhaben das volle Risiko zur Lasten der Träger gegangen wäre. Letztlich kann niemand momentan sagen, wie das Gesetzgebungsverfahren inhaltlich zu Ende geführt wird, aber mit dieser Vorlage wurden wirklich alle Möglichkeiten erfasst, die machbar sind. Damit wird die Verwaltung dem dringenden Bedarf gerecht, Altenpflegeplätze zu schaffen.

Herr Knoll (Vorsitzender des Seniorenbeirats) informiert, dass der Seniorenbeirat zwar zurzeit keine Beschlussfassung mehr empfehlen kann, weil seine nächste Sitzung erst im Januar stattfindet, gleichwohl hat sich der Vorstand damit beschäftigt und äußerst positiv darauf reagiert. Er geht daher davon aus, dass auch der Beirat insgesamt am 14.Januar zustimmen wird.

Herr Giese (SPD-Fraktion) findet es lobenswert, dass die Verwaltung diesen Weg gefunden hat, seine Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Die Inhalte sind letztlich schwierig zu überschauen, und er hofft, dass die Planungen auch tragen und damit relativ schnell der Bedarf in Dortmund erfüllt werden kann. Nicht nachvollziehen kann er allerdings, dass Altenpflegeeinrichtungen auf der grünen Wiese gebaut werden. Das ist seiner Meinung nach überholt, richtiger ist, den Bedarf wohnungsnah in Dortmund selbst zu erfüllen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) hat die Vorlage mit Vergnügen gelesen und spricht der Verwaltung dafür ein großes Lob aus. Die Lösung mit dem Pflegewohngeld ist gelungen und die gesamte Thematik stringent dargestellt. Seine Fraktion wird der Vorlage daher natürlich zustimmen.

Auch die Fraktion von Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) stimmt der Vorlage zu, selbst wenn sie nicht ignorieren kann, dass auch diese Lösung die Stadt Dortmund ab 2004 Geld kosten wird. Letztendlich wird sich das aber in Anbetracht der Tatsache, dass es immer mehr alte und pflegebedürftige Menschen geben wird, auch finanziell rechnen und refinanzieren.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Träger neuer zugelassener Pflegeheime in Dortmund können ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gemäß § 82 Absatz 3 SGB XI nach Maßgabe der Pflegewohngeldverordnung NW ohne Inanspruchnahme einer öffentlichen Darlehensförderung durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe, hier der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) über das Pflegewohngeld gegenüber dem Sozialamt der Stadt Dortmund refinanzieren. Die Bemessung des Pflegewohngeldes richtet sich an den im Landespflegegesetz NW und den in den Verordnungen festgelegten Höchstgrenzen.


zu TOP 3.2
Frauenübernachtungsstelle
- Neuer Vertrag zwischen dem Diakonischen Werk (DW) und der Stadt Dortmund -
(Drucksache Nr.: 03615-02)


Herr Bartow (stellvertr. Leiter des Sozialamtes) erinnert an den Auftrag des Ausschusses aus dem letzten Jahr, gemeinsam mit dem Diakonischen Werk ein neues Konzept zu erarbeiten, wobei man sich einig war, dass eine Frauenübernachtungsstelle in dieser Stadt unabdingbar ist. Mit diesem Konzept wird eine Lösung mit Synergieeffekten vorgestellt und hoffentlich beschlossen, um die Frauenübernachtungsstelle dann in der beschriebenen Form langfristig fortführen zu können.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist im Grundsatz mit der Vorlage zufrieden, weil sie eine Perspektive für Synergien, Bündelungen und die Anpassung an den tatsächlichen Bedarf bietet. Gleichwohl würde sie sich wünschen, noch mehr über das tatsächliche inhaltliche und frauenspezifische Konzept zu erfahren. Dann interessiert sie, ob bei den aneinander liegenden Häuser mit getrennten Eingängen vorgesehen ist, den Bereich der Frauenübernachtungsstelle sowohl räumlich als auch personell getrennt zu betreiben bzw. in welcher personellen Besetzung die nächtliche Bereitschaft stattfinden soll. Dass der Landschaftsverband bereit ist, diese Synergien zuzulassen, ist an sich schon ein Fortschritt, gleichwohl geht sie nach der Lektüre der Beschlussvorlage davon aus, dass der Landschaftsverband sich letztendlich nur eigene Vorteile dadurch erhofft, dass sozialarbeiterische Aufgabengebiete umgeschichtet werden könnten.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) bittet aus der Sicht des Trägers um Zustimmung. Sie ist sehr froh, dass in der Leibnizstraße Immobilien gefunden wurden, die den Anforderungen des Bodelschwinghhauses und der Frauenübernachtungsstelle gerecht werden. In der Leibnizstr. 26 und 28 wird es gut möglich sein, beide räumlichen Angebote voneinander zu trennen, das war auch eine der Vorgaben des Landschaftsverbandes. Es wird natürlich einen Durchbruch geben, und die Büroräume werden von beiden Einrichtungen gemeinsam genutzt, aber für die Betroffenen gibt es unterschiedliche Zugänge. Zur Frage des Personaleinsatzes ist zu bemerken, dass bis auf einen Mann dort gar keine Männer arbeiten, so dass es also auch keinerlei Probleme damit gibt, die Synergieeffekte beim Personal so zu steuern, dass die Frauen der Frauenübernachtungsstelle immer auch weibliches Personal vorfinden.

Herr Bartow (stellvertr. Leiter des Sozialamtes) führt ergänzend aus, dass eine Vertragslaufzeit von bis zu 10 Jahren angestrebt wird, was bedeutet, dass das Diakonische Werk die Sicherheit hat, die Dinge dann auch finanziert zu bekommen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) stimmt der Vorlage so zu, bittet aber wegen der Laufzeit des Vertrages darum, in regelmäßigen Abständen Informationen zu bekommen. Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fasst einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt die neue Konzeption zum Betrieb der Frauenübernachtungsstelle (FÜS).

Der Ausschuss erwartet eine regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Angelegenheit.


zu TOP 3.3
Maßnahmen im Rahmen der Infrastrukturrevision
- Aufgabe von Übergangseinrichtungen für MigrantInnen -
(Drucksache Nr.: 03506-02)


Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) interessiert, aus welchen Gründen der Personenkreis der Flüchtlinge in den Bereich des Zuwanderungsgesetzes gehört, worauf Herr Pogadl (Sozialdezernent) erläutert, dass die Zuwanderungsgesetzgebung und die dazugehörigen Rechtsverordnungen das Flüchtlingsaufnahmegesetz ersetzen werden, d.h. die Zuwanderungsgruppe wird insgesamt rechtlich neu geregelt.

Auf die Frage von Herr Garcia (SPD-Fraktion), wie viele Migrantinnen und Migranten zurzeit in Dortmund leben, informiert Herr Bartow (stellvertr. Leiter des Sozialamtes), dass derzeit noch 560 Personen in Dortmunder Übergangseinrichtungen untergebracht sind, davon leben in der Hostedder Straße 54 Personen, in der Kortenstraße ebenfalls 54 und im Bereich der Mengeder Schulstr. 55 Personen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) interessiert, was passiert, wenn die Einrichtungen im Laufe des Jahres 2003 aufgegeben sind und es danach auf einmal weltweite Bedrohungen gibt.

Für Herrn Pogadl (Sozialdezernent) ist gerade diese Tatsache die grundlegende Unsicherheit im Migrationsgeschäft insgesamt. Dafür gibt es keine Garantie, und im Ernstfall müssten neue Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Bei einer Regeleinwanderung ist die Verwaltung aber grundsätzlich bemüht, die Menschen sofort in Wohnraum unterzubringen. Ansonsten reichen die vorhandenen Kapazitäten für die ganz normale Aufnahme, wenn sie sich in der Quantität der Vorjahre bewegt, aus.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

Die Übergangseinrichtungen für die vorläufige Unterbringung von MigrantInnen

- Hostedder Str. (Scharnhorst)
- Kortenstr. (Aplerbeck)
- Mengeder Schulstr. (Mengede)

werden im Laufe des Jahres 2003 aufgegeben.




zu TOP 3.4
Maßnahmen im Rahmen der Infrastrukturrevision
- Behindertenfahrdienst (BfD) -
Empfehlung (Drucksache-Nr.: 03558-02)
Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.02 (Drucksache-Nr. 03558-02 ATC)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass neben der Vorlage, die vom Haupt- und Finanzausschuss an den Sozialausschuss verwiesen wurde, auch ein Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11. 2002 zu beraten ist.

Herr Weber (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die CDU-Fraktion diesen Antrag zurückzieht, da es inzwischen einen gemeinsamen Antrag der CDU und SPD für den Haupt- und Finanzausschuss gibt.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch")) ist beauftragt worden, zu diesem Sachverhalt die Position des Aktionskreises vorzutragen, der die beabsichtigte Beteiligung der Fahrgäste intensiv diskutiert hat. Alle Diskussionsteilnehmer fanden die Heranziehung der Fahrgäste im Behindertenfahrdienst unverhältnismäßig, wobei hauptsächlich der immer größer werdende private Reichtum oder die hoch angesetzten Luxusmaßstäbe in der Stadtplanung bei Prestigeobjekten als Diskrepanzpunkte genannt wurden. Unverhältnismäßig ist auch die Parallele zum öffentlichen Personennahverkehr. Hier kann der betreffende Personenkreis entweder mit einer Jahresbeteiligung von 60 Euro oder aber völlig kostenlos partizipieren. Angesichts dieser Tatsache ist eine an den Preis im ÖPNV angelehnte Kostenbeteiligung nicht nur eine Unverhältnismäßigkeit, sondern ein klarer Verstoß gegen das Gleichstellungsgesetz. Allerdings ist es den Betroffenen im Grunde natürlich lieber, eine Kostenheranziehung hinzunehmen als eine grundsätzliche Einschränkung der Kapazitäten des Fahrdienstes.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die herangezogen werden sollen, die oberhalb der Hilfe zum Lebensunterhalt liegen. Dabei sollte man ihrer Meinung nach auch berücksichtigen, wie hoch Einzelne über eine solche Eigenleistung mit wie vielen Fahrten belastet werden, weil man durch diese besonderen Aufwendungen, wenn man nur knapp über der Hilfe zum Lebensunterhalt lebt, sehr schnell an eine Grenze unterhalb des Existenzminimums gerät. Im Grundsatz gibt sie Herrn Steiner Recht, weil Schwerbehinderte ab 50% mit der besagten Wertmarke den ÖPNV auch über den beschriebenen Einzugsbereich hinaus benutzen können. Auch da muss noch einmal nachgedacht werden, wie man dieses Problem löst. Von daher beantragt sie, die Vorlage in den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen. Im Übrigen versteht sie nicht, dass es nicht gelungen ist, den neuen gemeinsamen Antrag hier im Ausschuss vorzulegen, damit er fachlich und inhaltlich diskutiert werden kann.

Herr Giese (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Behindertenfahrdienst Dortmund praktisch eine einmalige Einrichtung in der Bundesrepublik ist. Dabei handelt es sich nicht um ÖPNV, sondern um einen Haus-zu-Haus-Dienst. Für ihn ist es auch logisch, dass sich der, der es finanziell vermag, daran beteiligt, wobei klar sein muss, dass er nicht unter das Existenzminimum geraten darf. Dem beantragten Durchlaufen der Vorlage wird er folgen wir, das Procedere mit dem Antrag sieht er auch ein bisschen kritisch, zumal dieser ja eigentlich auch noch einmal in diesem Ausschuss behandelt werden müsste. Das würde das Ganze derart verzögern, dass es an dieser Stelle nicht mehr tragbar ist.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) fügt zur Erläuterung hinzu, dass es sich bei dem gemeinsamen Antrag um einen Teil des gemeinsamen Haushaltsantrages handelt. Insofern geht sie davon aus, dass am 19.12. ein Beschluss gewünscht wird, so dass ist eine Rückverweisung an den Ausschuss sicherlich nicht vorgesehen ist. Dies wird von Herrn Weber (CDU-Fraktion) bestätigt.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) weiß, dass der gemeinsame Antrag beinhaltet, den Fahrdienst auszuschreiben. Zudem unterstreicht er, dass es sich nicht um einen Regeldienst handelt. Es ist ein Sonderdienst, der in Dortmund im Interesse der Behinderten vorgehalten wird, und der in dieser Art nur noch in München durchgeführt wird. Weil er auch ein Stück der Behindertenarbeit hier in Dortmund ist, ist es wichtig, ihn zu sichern. Daher ist auch er der Meinung, dass derjenige, der wirtschaftlich leistungsstark genug ist, einen solchen Eigenanteil in Höhe des Fahrpreises ÖPNV zu entrichten, dies auch tun sollte. Inhaber des Dortmund-Passes sind bereits freigestellt, und es soll auch ein unbürokratisches Verfahren geben, aber die Stadt kommt nicht daran vorbei, hier, wie bei anderen sozialpolitischen Angelegenheiten auch, darauf zu achten, ob die Leistung zielgerichtet und wirtschaftlich ist. Und wenn sie dann auch noch über das normale Maß hinausgeht, dann werden zwar kommunale Finanzen eingebracht, aber es ist nicht unbillig, dass diejenigen, die diese Sonderleistung in Anspruch nehmen, sie auch ein Stück weit mitfinanzieren.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) verdeutlicht, dass die Verwaltung mit der Vorlage den Auftrag erhalten soll zu prüfen, inwieweit das Angebot über eine Reduzierung des Zuschusses eingeschränkt werden kann, ohne dass es wesentlich verändert wird. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Einführung einer an sozialen Kriterien orientierten finanziellen Eigenbeteiligung der Nutzerinnen und Nutzer zu prüfen. Das kann nur in Zusammenarbeit mit der DEW geregelt werden, wobei ja auch ein Verfahren gesucht werden muss, das einfach umgesetzt wird, ohne dass ein großer bürokratischer Aufwand entsteht, der den finanziellen Effekt wieder auffrisst. Über die Verhandlungsergebnisse wird der Ausschuss informiert.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Aufklärung einer entstandenen Irritation. Gerade wurde der Besitz des Dortmund-Passes als Einkommensgrenze genannt, was laufender Hilfe zum Lebensunterhalt plus 10% entspricht. In der Vorlage ist aber nur von laufender HzL die Rede, und das wäre eine andere anspruchsberechtigte Gruppe.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) bekräftigt, dass die Inhaber des Dortmund-Passes von der Eigenbeteiligung befreit sein sollen, und bittet, diese Erklärung ins Protokoll aufzunehmen.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") hat den Eindruck, dass hier verschiedene Beschlussvorlagen zur Debatte stehen. In der Vorlage ist eindeutig vermerkt, dass man in Anlehnung an den ÖPNV handeln will. Jetzt plötzlich wird gesagt, es gehe um einen Sonderdienst. Er fordert daher, zumindest die damit verbundenen Widersprüche auszuräumen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) ruft noch einmal in Erinnerung, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Eine Einzelfahrt kostet im Schnitt 22,36 Euro. Kosten in dieser Höhe kann man nicht in Rechnung stellen, dann wäre es wirklich für viele unmöglich, den Dienst in Anspruch zu nehmen. Deshalb wurde nach einem Äquivalent gesucht, und eine gerechte Marke ist das, was der Normalbürger bei einer Fahrt in Dortmund im ÖPNV bezahlt. Davon abzugehen würde allerdings bedeuten, Echtkosten in Rechnung zu stellen. 3,30 Euro überfordern in Dortmund niemanden, das wird 100.000fach von Normalbürgern in den Straßenbahnen und S-Bahnen bezahlt, und es ist bei diesem Sonderdienst, zu dessen Vorhaltung die Stadt rechtlich nicht verpflichtet ist, nicht unbillig, etwas dazu beizutragen.

Herr Weber (CDU-Fraktion)ich kann sich diesen Ausführungen nur anschließen und möchte hinzufügen, dass man im Rahmen von Infrastrukturrevision auch einmal dem einen oder anderen weh tun muss. In diesem Fall handelt es sich um einen freiwilligen Dienst, und wenn man eine normale Fahrt mit der Straßenbahn dafür abrechnet, dann ist damit seines Erachtens durchaus auch den sozialen Gegebenheiten Rechnung getragen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) stellt richtig, dass nicht nur ein Prüfauftrag beschlossen wird, sondern gleichzeitig auch die Reduzierung eines Zuschusses. Mit der Maßgabe, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, zieht wahrscheinlich auch das Argument mit dem Schwerbehindertengesetz nicht mehr. Gleichwohl muss überdacht werden, dass viele mit der Schwerbehinderten-Wertmarke im ÖPNV spazieren fahren, und dass jemand, der so schwerbehindert ist, dass er einen Zusatzdienst braucht, um sich in dieser Stadt bewegen zu können, dann noch über das Maß hinaus belastet wird, obwohl er eigentlich die Möglichkeit hätte, im ÖPNV fahren zu können.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) macht klar, dass Hintergrund dafür natürlich die Tatsache ist, dass der ÖPNV nicht barrierefrei ist, ansonsten brauchte es keine Komplementärdienste zu geben.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) empfiehlt ausdrücklich den Beschluss zu dieser Vorlage. Erstens dient sie dazu, die behindertenspezifischen Benachteiligungen zu kompensieren, und zweitens verhindert sie ein Besser- oder Schlechterstellen der Behinderten in Dortmund gegenüber anderen Bürgern. Somit ist die Stadt in der Lage, die Intentionen des Gesetzes zur Vermeidung von Benachteilung bei Behinderten in Dortmund auch tatsächlich umzusetzen.

Herr Herkelmann (SoVD)) bedauert, dass heute mehrfach hervorgehoben wurde, dass es sich um einen Sonderfahrdienst bzw. eine freiwillige Leistung handeln soll. Wenn man an die Zeit zurückdenkt, in der der Fahrdienst der Stadt Dortmund entstanden ist, nämlich nach einem völlig behindertenuntauglichen U-Bahnbau, kann man wohl kaum von freiwilligen Leistung ausgehen. Auf dem Papier mag das stimmen, aber die Diskussion hat wieder einmal gezeigt, dass der Paradigmenwechsel hier in Dortmund noch nicht stattgefunden hat.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt gibt. Es ist Durchlaufen beantragt worden. Dagegen gibt es keinen Widerspruch, die Vorlage läuft daher ohne Empfehlung in den Haupt- und Finanzausschuss durch.


zu TOP 3.5
Maßnahmen im Rahmen der Infrastrukturrevision
- Aufgabe einer Stadtsiedlung -
(Drucksache Nr.: 03509-02)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) erinnert an das alte Programm der Stadt Dortmund von 1987, die Stadtsiedlungen möglichst aufzulösen. Es gibt noch zwei davon: Grevendicksfeld, das weiterhin bestehen bleiben soll, hat 121 Wohneinheiten, wovon 83 belegt sind, und Bövinghauser Str. hat 24 Wohneinheiten, von denen 13 belegt sind. Vor diesem Hintergrund kann die kleinere Siedlung aufgegeben werden, zumal inzwischen auch alle Instrumente entwickelt wurden, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist im Grundsatz auch dafür, das wurde ja bereits, als es um das Duisburger Modell ging, schon hier vertreten. Bei dem erhofften Einspareffekt von 250.000 Euro für Betriebs- und Betreuungskosten interessiert sie, ob auch das Betreuungsangebot des Verbandes reduziert wird.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, dass die Stadtsiedlung zum 31.12.2003 aufgegeben wird, d.h. es gibt Raum, auch das abzuwickeln, was bisher mit den Diensten und Hilfestellungen verbunden war. Es handelt sich bei 24 Wohneinheiten nicht um gigantische Dimensionen, und es ist sowohl aus sozialpolitischer als auch aus ökonomischer Sicht viel teurer, solche Einrichtungen zu unterhalten als andere Anstrengungen zu unternehmen, dass Familien in ihren Wohnungen bleiben können.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) ergänzt, dass zwischen der Arbeiterwohlfahrt und der Verwaltung Einvernehmen besteht, die Einrichtung zum 31.12.2003 aufzugeben. Das ist auch ein angemessener Zeitraum, das qualifiziert zu beenden. Die Mitarbeiter werden beim Verband bleiben, allerdings in anderen Arbeitsfeldern, so dass die AWO, wenn es tatsächlich noch einmal zu einer Veränderung der Betreuungskonzepte kommt, in der Lage wäre, ohne Know-how-Verlust weiterzuarbeiten.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:

Die Stadtsiedlung "Bövinghauser Straße" wird zum 31.12.2003 aufgegeben.


zu TOP 3.6
Maßnahmen im Rahmen der Infrastrukturrevision
- Kürzung der Zuwendung für den Hilfsverein e.V. -
(Drucksache Nr.: 03578-02)

(Drucksache Nr.: 03578-02-ATB)

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag ihrer Fraktion, von dem sie sich den gemeinsamen Beschluss einer Übergangslösung erhofft. Daher ist ihr Anliegen, nicht bereits im nächsten Jahr 50% des Zuschusses einzusparen, sondern bis zur Jahreshälfte eine Übergangszeit zu gewähren, die es dem Trägerverein ermöglichen würde, sich mit dem heute noch vorhandenen Personal konzeptionell so zu verändern, dass in Zukunft ein anderes Angebot zu günstigeren Bedingungen möglich ist. Sie hält das bei der Verantwortung als Sozialausschuss, für sozialverträgliche Veränderungen zu sorgen für notwendig, um damit dem Träger auch die Möglichkeit für fristgerechte Kündigungen zu lassen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, dass die Verwaltung nicht mehr willens ist, die Leistungen des Hilfsvereins e.V. einzukaufen, weil die Strukturen sowohl innerhalb wie auch außerhalb der JVAs inzwischen so entwickelt sind, dass begleitende Betreuungsmaßnahmen gewährleistet sind. Natürlich muss es eine Übergangszeit geben, deswegen wurde eine Halbierung vorgeschlagen. Die Verwaltung wird in gemeinsamen Gesprächen gern behilflich sein, das abzuwickeln, aber hier sind heute politische Marken zu setzen, und der Vorschlag der Verwaltung, das Angebot für die Zukunft zu beenden, ist eindeutig.

Herr Giese (SPD-Fraktion) will nicht leugnen, dass sich in unser Gesellschaft ständig etwas verändert, das ist seiner Meinung nach auch gut so. Aber wenn ein Angebot nicht mehr erforderlich ist, muss man es auch aufgeben können. Der Hintergrund ist aus Vereinssicht sicher schwieriger, gleichwohl muss ein Verein hellhörig werden, wenn es mehr und mehr Parallelangebote gibt. Unter solchen Voraussetzungen weiterhin unbefristet Angestellte zu beschäftigen kann daher zu einem riesigen Problem werden. Gleichwohl darf ein Verein durch einen solchen Beschluss nicht in die finanzielle Bredouille gejagt werden. Von daher kann er Teile des Grünen-Antrags durchaus nachvollziehen, den Rest allerdings nicht. Die Verwaltung hat jedoch versichert, dass die Abwicklung mit einer Kürzung auf 50% reibungslos laufen könnte. Darauf muss man sich zunächst verlassen. Er bittet aber auch die Verwaltung, wirklich darauf zu achten, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Frau Schobert (DPWV) findet die Thematik schwierig, zumal die Wohlfahrtsverbände zurzeit mit der Stadt Dortmund in Verhandlungen stehen, um gemeinsam Prioritäten zu setzen und Handlungsfelder zu benennen, die vielleicht beendet werden müssen. Dem Hilfsverein ist das Ziel der 50%igen Kürzung am 07.11.2002 mitgeteilt worden. Von daher sind die getroffenen Verabredungen im Wesentlichen leider nicht erfüllt, nämlich dass man insgesamt über alle Angebote sprechen und im Rahmen aller Angebote dann möglichst gemeinsam auch zu Lösungen kommen wollte. Jetzt ist das erste Mal sehr deutlich gesagt worden, dass die Stadt dieses Angebot nicht braucht. Das ist ein gutes Recht eines Vertragspartners, darüber kann man sicherlich sprechen, es wäre aber genauso wichtig, heute zumindest ein Signal zu geben, wie ein geordneter Ausstieg aussehen könnte. Der Verein hat bekanntlich Berechnungen angestellt, wonach das mit 60.000 Euro nicht möglich ist. Ansonsten sollte man sich, auch im Interesse anderer Träger, tatsächlich noch einmal ernsthafter darüber unterhalten, ob Verabredungen, die im Rahmen der Verhandlungen getroffen wurden, jetzt noch gelten.

Herr Weber (CDU-Fraktion) kann zwar für die vorgetragene Situation menschliches Verständnis aufbringen, im Rahmen der Infrastrukturrevision muss aber bei Dingen ein Schnitt gemacht werden können, von denen die Verwaltung sagt, dass sie nicht notwendig sind. Und in sofern wird seine Fraktion dem Antrag B’90/Die Grünen ablehnen und der Vorlage der Verwaltung zustimmen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) kann in der Vorlage nichts davon erkennen, dass das Angebot der Strafentlassenenbetreuung aufgegeben werden soll. Die Überschrift der Vorlage lautet "Kürzung der Zuwendung für den Hilfsverein". Wenn beabsichtigt ist, ein Angebot aufzugeben, muss das entweder in der Vorlage stehen, oder aber es muss allen Fraktionen deutlich mitgeteilt werden. Das war nicht der Fall, und darauf basierend entstand der Antrag. Von daher ist sie jetzt sehr verwundert, dass alle offensichtlich darüber informiert sind, dass das Angebot aufgegeben werden soll. Es gibt für ihre Fraktion keine Möglichkeit, darüber nachzudenken, ob es gut ist, wenn das Angebot komplett aufgegeben wird, auch diese Informationen bzw. die Alternativen sind nicht vorgelegt worden. Von daher fällt es ihr sehr schwer, jetzt überhaupt irgendwas zu beschließen. Deshalb bittet sie auch in diesem Fall, diese Vorlage in den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) betont, dass die Vorlage im Rahmen der Infrastrukturrevision vorgelegt wurde. Es wird vorgeschlagen, die kommunale Zuwendung für die Arbeit des Hilfsvereins für das Jahr 2003 auf 60.000 Euro festzusetzen. Ziel ist die Ratssitzung am 19. Dezember, weil es dann haushaltswirksam beschlossen werden soll. Als logische Konsequenz daraus muss dem Ausschuss dann auch zu einem späteren Zeitpunkt der Vorschlag gemacht werden, endgültig auszusteigen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, aber das geht auch aus dem vorliegenden Schriftwechsel des Hilfsvereins hervor.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht, dass der Ausschuss in einem solchen Fall Anspruch auf eine ordentliche Vorlage hat, die Absichten und Planungen der Verwaltung auch über ein halbes Jahr hinaus dokumentiert. Da interessiert auch kein Briefwechsel mit dem Hilfsverein.

Herr Rupa (Caritas-Verband) informiert, dass sich auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege mit der Angelegenheit beschäftigt haben. Ihr Anliegen ist es, solche Beschlusslagen zu erhalten, dass Anpassungen finanzieller oder inhaltlicher Art so erfolgen müssten, dass sie von den Trägern auch durchgeführt werden können, ohne dass ehrenamtliche Vorstandsmitglieder möglicherweise große Probleme bekommen.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) hält es für ein Ding der Unmöglichkeit, Vereinsvorständen zu empfehlen, nur noch befristete Arbeitsverhältnisse vorzuhalten. Für einen Auftrag, der sich über kurze Zeit erstreckt, ist das sicherlich machbar. Für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände geht das allerdings nicht, denn das hieße, entweder nach spätestens zwei Jahren die komplette Belegschaft bei gleichzeitigem Verlust der Fachkompetenz auszuwechseln oder sich anderenfalls arbeitsrechtlich nicht sauber zu verhalten. Der Hilfsverein ist über viele Jahre kooperatives Mitglied der Arbeiterwohlfahrt gewesen, und seine Mitarbeiter arbeiten dort teilweise seit 20 Jahren. Für ein qualifiziertes Ende ohne Haftungsrisiko für den Vorstand muss mit einer Laufzeit von etwa einem dreiviertel Jahr gerechnet werden. Und wenn es überhaupt eine Alternative geben soll, entweder zu sagen, der Hilfsverein endet qualifiziert oder das Angebot geht wie auch immer weiter, dann müsste der Ausschuss zumindest eine Summe zur Verfügung zu stellen, die nicht dazu führt, dass der jetzige Vorstand unter Umständen mit seinem persönlichen Vermögen haftet. Von daher sollte dieser Ausschuss diese Vorlage nicht durchlaufen lassen, sondern zumindest an dieser Stelle modifizieren.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ist über die Auslegung des Tarifrechtes erstaunt, zumal er selbst in einem Verein tätig ist, der etwa 30% der Mitarbeiter mit Zeitverträgen beschäftigt. Von daher weiß er, dass Zeitverträge verlängert werden können, um die Kontinuität der Arbeit zu wahren. Er wundert sich auch darüber, dass hier über fehlende Informationen gesprochen wird. Der Verein hat in einem Brief vom 22.11.2002 mitgeteilt, dass er sich auflösen müsse, wenn die Kürzung vorgenommen würde. Das war für ihn die Diskussionsgrundlage, wobei auch ihm daran gelegen ist, dass der Vereinsvorstand nicht in Schwierigkeiten gerät. Aber die Maßnahme an sich hält er für vernünftig, auch vor dem Hintergrund der Information, dass es inzwischen ein System mit dem gleichen Angebot gibt. Aufgrund dessen hält er es angesichts der prekären Finanzlage der Stadt nicht für nötig, die Dinge zweigleisig zu fahren, und bittet darum, dass die Vorlage heute so beschlossen wird.

Frau Schobert (DPWV) weist darauf hin, dass der Verein in seinem Schreiben vom 22.11.2002 nicht nur dargestellt hat, dass er sich unter bestimmten Voraussetzungen auflösen muss, sondern dass dem Träger bei einer Finanzierung bis zu 100.000 Euro Gelegenheit gegeben würde, sich im Rahmen einer veränderten Konzeption um alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu bemühen, zumal sich der Verein als Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband natürlich darauf verlassen hat, was zwischen den Wohlfahrtverbänden und der Stadt Dortmund verabredet worden ist, nämlich dass die Prioritäten vielleicht im Januar gemeinsam von der Stadt und den Verbänden gesetzt werden sollen. Von daher fände sie es sinnvoll, wenn man diesen Beschluss für heute erst mal ergebnisoffen lässt.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) hält es für unwahrscheinlich, dass dieser Ausschuss oder der HFA die Personalverhältnisse kurzfristig klären kann, denn das sind Details, in die man sich einlesen muss. Von daher wiederholt er sein Angebot an den Verein, das im gemeinsamen Gespräch zu klären. Das darf aber jetzt niemanden daran hindern, im Rahmen der Infrastrukturrevision die notwendigen Schritte zu gehen. Und da ist es wirklich dringend erforderlich, über den Leistungsaustausch auch ein neues Selbstverständnis zu finden und nicht von vornherein und mit größter Selbstverständlichkeit Leistungen der öffentlichen Hand zu erwarten.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) weist darauf hin, dass es durch die Anmeldung der Insolvenz die Möglichkeit gibt, einen Vereinsvorstand vor Regressmaßnahmen zu schützen. Dieser Verein hat aber das Angebot unterbreitet, einen ordnungsgemäßen Ausstieg ohne Insolvenz mit einer Summe bis zu 100.000 Euro realisieren zu können, und gleichzeitig erklärt, ab 2004 keine öffentlichen Zuschüsse der Stadt Dortmund mehr in Anspruch zu nehmen. Vor dem Hintergrund des Doppelhaushaltes 2003/2004 wäre das vielleicht eine Lösung, jetzt zu einer veränderten Entscheidung zu kommen.

Herr Schneider (CDU-Fraktion) beantragt an dieser Stelle Schluss der Debatte, Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) spricht dagegen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt den Antrag auf Schluss der Debatte zur Abstimmung, worauf dieser gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen wird. Dann erinnert sie daran, dass zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes Durchlaufen beantragt wurde. Diesem Wunsch widerspricht Herr Giese (SPD-Fraktion), zumal er dem Ende der Debatte nur unter der Prämisse zugestimmt hat, dass zu der Vorlage abgestimmt wird. Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bislang guter Usus in diesem Hause war, dem Antrag auf Durchlauf auch zu folgen, da dies an dieser Stelle aber nicht gewünscht wird, bittet sie, auch darüber zu befinden. Mit den Stimmen der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion wird dann beschlossen, in die Abstimmung einzutreten.

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.02, der als Tischvorlage verteilt wurde, wird mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abgelehnt:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt, dem Träger der Arbeit für Strafentlassenenbetreuung und Bewährungshilfe "Hilfsverein e.V." für den Zeitraum bis zum 30.06.2003 die Hälfte des bisherigen Zuschusses zu gewähren.

2. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Träger der Arbeit für Strafentlassenenbetreuung und Bewährungshilfe "Hilfsverein e.V." eine Lösung für eine ab 01.07.2003 um 50 % reduzierte Förderung auf der Basis einer bezogen auf Inhalt, Struktur und zusätzlicher alternativer Finanzierung der Arbeit veränderten Konzeption zu erarbeiten.

3. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bittet die Verwaltung um die zeitgerechte Vorlage einer solchen Konzeption als Einzelvertrag im Kontext zum mit den Wohlfahrtsverbänden vereinbarten Rahmenvertrag, um einen Beschluss zur zukünftigen Zuwendungsfinanzierung ab dem 2. Halbjahr 2003 fassen zu können.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat bei 2 Neinstimmen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

Die kommunale Zuwendung für die Arbeit des Hilfsvereins wird für das Jahr 2003 auf
60 000,-- Euro festgesetzt.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) gibt im Anschluss daran eine persönliche Erklärung ab und bittet, protokollarisch deutlich festzuhalten, dass sie es für sehr bedenklich hält, wenn dem Wunsch nach Durchlaufen nicht mehr stattgeben wird. Sie folgert daraus, dass es offensichtlich in diesem Saal eine Mehrheit gibt, der die Zukunftsperspektive einzelner Menschen relativ egal ist.

Auch Herr Giese (SPD-Fraktion) gibt eine persönliche Erklärung ab und bittet, ebenso deutlich festzuhalten, dass er das von Frau Unger Gesagte nicht akzeptiert. Sie selbst hat vorgegeben, dass nur das, was in der Vorlage steht, abgestimmt werden soll. Alles Übrige, was zusätzlich diskutiert wurde und er auch einbezogen haben wollte, ist von seiner Vorrednerin abgelehnt worden.

Herr Weber (CDU-Fraktion) gibt ebenfalls eine persönliche Erklärung ab und findet das Verhalten von Frau Unger untragbar, hier so rüde mit anderen Leuten umzugehen. An dieser Stelle wäre nach seiner Auffassung eine Rüge angebracht, zumal sie die Weisheit nicht für sich allein gepachtet hat und andere Leute auch Sachzusammenhänge erkennen können.

Nachdem alle Fraktionen eine persönliche Erklärung abgegeben haben, schließt Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) damit den TOP 3.6 ab.

zu TOP 4.1
Projekt "Hören und Sprechen im Kindesalter - Einsatz eines Entwicklungs-Screenings für Dreijährige in Tageseinrichtungen"
(Drucksache Nr.: 03638-02)


Frau Dr. Kensbock (Leiterin des Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendliche) stellt das Projekt "Hören und Sprechen" vor. Das Beobachtungsverfahren für Erzieherinnen zur Aufdeckung von abklärungsbedürftigen Entwicklungsproblemen bei Dreijährigen wurde an zwölf Tageseinrichtungen auf seine Praktikabilität hin getestet. Es umfasst die Bereiche Alltagsfertigkeiten, Motorik, Seh- und Hörwahrnehmung sowie Sprache und wurde an gewissen Stellen noch verändert, aber von den Einrichtungen für gut befunden. Es wird zurzeit für Migrantenkinder bis Ende des Jahres angepasst und dann erneut auf die Praktikabilität hin getestet. Zudem wird im Augenblick mit der Universität Dortmund verhandelt, um eine Evaluation zu erwirken.

Auf die Äußerung von Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen), dass sie das Ganze für ein sehr einfaches und sehr taugliches Verfahren hält, um Entwicklungsauffälligkeiten zumindest im ersten Schritt erkennen zu können, bestätigt Frau Dr. Kensbock (Leiterin des Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendliche), dass es sich um ein Suchverfahren handelt und nicht um einen Entwicklungstest. Man kann Kinderärzte und andere Institutionen sicherlich nicht außen vor lassen, aber es ist eine geeignete Handhabe für die Erzieherinnen in den Tageseinrichtungen.

Auf die Frage von Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen), was nach der Evaluation geschieht und ob dieses Verfahren langfristig weiter eingesetzt wird, antwortet Frau Dr. Kensbock (Leiterin des Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendliche), dass es leicht integriert werden kann, allerdings scheitert es im Augenblick am Geld, es müssen Beobachtungsbögen entworfen und Kassetten erarbeitet werden, die es zurzeit nur in begrenztem Umfang gibt.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) ergänzt, dass konkret nach einem Sponsor gesucht wird, allerdings erst dann, wenn die Uni das Projekt evaluiert hat, wobei mit einem Betrag von etwa 5.000 bis 10.000 Euro jährlich gerechnet wird.

Herr Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion) fragt nach, ob die Entwicklungsscreenings für Migrantenkinder auch in der Muttersprache durchgeführt werden bzw. ob man entsprechend qualifizierte Leute in den verschiedenen Sprachen findet. Frau Dr. Kensbock (Leiterin des Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendliche) verneint das zunächst, will es aber noch genauer abklären.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bittet um einen kurzen Bericht, wenn die Ausweitung auf die Migrantenkinder vollzogen ist, damit man weiß, nach welchen Kriterien, mit welchen Mitteln und in welcher Sprache das Verfahren durchgeführt wird.

Auf die Frage von Herrn Neumann (CDU-Fraktion), was unter allgemeinem, zufälligem Suchverfahren zu verstehen ist, erläutert Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes), dass das Screening-Verfahren ein Suchtest ist, der keine Diagnose beinhaltet und auch keine ausführliche entwicklungspsychologische Untersuchung ersetzt. Wenn man in einem Screening-Verfahren auffällt, heißt das noch lange nicht, dass es sich wirklich eine krankhafte Abweichung handelt. Es handelt sich dabei um Kriterien, die Kinder nach allgemeiner Erkenntnis von Kinderärzten und Pädagogen in einem bestimmten Alter erreichen sollten.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 4.2
Erfahrungsbericht zur Einrichtung und Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes
(Drucksache Nr.: 03655-02)


Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass das Angebot offensichtlich sehr gut angenommen und mit steigender Tendenz betrieben wird, was ihres Erachtens mehrere Vorteile mit sich bringt, zum einen den, im Bereich Nordstadt langfristig für eine Entlastung zu sorgen, was den Drogenkonsum im öffentlichen Raum anbelangt, und zum zweiten den, mehr Menschen zu erreichen, die den Konsum mit den entsprechenden Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen geschützt betreiben können. Sie stellt sich allerdings die Frage, wie sich steigende Besucherzahlen im Zuge von Haushaltskonsolidierung mit reduzierten Öffnungszeiten vertragen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) weist auf einen Widerspruch zwischen Vorlage und Dokumentation hin, wonach unterschiedlich bewertet wird, ob die offene Drogenszene in der Nordstadt nun seit Eröffnung des Drogenkonsumraumes abgenommen hat oder nicht. Hierzu hätte er gern weitere Auskünfte, ebenso zu der Tatsache, dass im Dokumentationszeitraum über 130 Hausverbote ausgesprochen und durchgesetzt werden mussten. Das interessiert auch Herrn Giese (SPD-Fraktion).

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) erläutert, dass die Öffnungszeiten schrittweise erweitert wurden und jetzt auch, so wie anfangs geplant, das Wochenende einschließen. Derzeit gibt es keinen Bedarf, die Öffnungszeiten auszuweiten, das muss weiter beobachtet werden, aber sie hat schon den Eindruck, dass man zurzeit den Hauptbesuchersturm abfängt. In Bezug auf die Nordstadt sieht es tatsächlich wie ein Widerspruch aus, das hat aber etwas mit den verschiedenen Perspektiven zu tun. Der angehängte Bericht ist aus der Sicht des Druckraumes selbst gefertigt. Wenn aber die Situation in der Nordstadt insgesamt dargestellt wird, ist es dort sicher nicht wahrnehmbar, dass einzelne Drogenabhängige den Weg in den Drogenkonsumraum finden. Die Formulierungen des Berichts sind Ausdruck der sehr schwierigen Rolle, in der sich Sozialarbeiter vor Ort im Drogenkonsumraum befinden. Sie sollen gleichzeitig beraten, betreuen und Hilfen vermitteln, und auf der anderen Seite müssen sie kontrollieren, beobachten und sogar gestaffelte Hausverbote aussprechen, wenn die Hausordnung gebrochen wird, also wenn gedealt oder Gewalt angewandt wird. Das zeigt schon, dass die Sozialarbeiter unter einem ganz erheblichen Druck stehen und ihr Rollenverständnis erst noch entwickeln müssen, weil sie zugleich Ordnungsmacht wie aber auch helfende und betreuende Hand für die Drogenabhängigen sind.

Herr Giese (SPD-Fraktion) kann das eben Gesagte nach einer Ortsbesichtigung nur bestätigen. Gleichwohl ist das Misstrauen der Betroffenen vor dem rechtlichen Hintergrund immer noch groß, eine solche Einrichtung anzulaufen. Das Ganze ist für ihn im Augenblick ein Verwirrspiel, die Wege und die Aufenthalte sind eindeutig da, wo der Drogenkonsumraum ist, warum diese Leute dann aber immer wieder in der Nordstadt auftauchen, kann ohne Weiteres nicht beantwortet werden. Er würde den Standort selbst nicht in Frage stellen, wahrscheinlich braucht man noch mehr an Kapazität, als der eine Drogenkonsumraum bieten kann, aber die Hintergründe für die Nordstadt sind sicher ein bisschen diffiziler, als sie hier dargestellt sind.

Herr Weber (CDU-Fraktion) erinnert daran, dass bei der Standortsuche für den Drogenkonsumraum die Nordstadt vehement abgelehnt wurde. Die Drogensuchtproblematik in unserer Stadt ist wie in jeder anderen Großstadt auch virulent, und nachdem die Stadt nun diesen Weg gewählt hat, muss sie alles versuchen, ihn sozialverträglich in den Griff zu bekommen.

Herr Garcia (SPD-Fraktion) bedankt sich für die Ausführungen und empfindet es schon als einen enormen Erfolg, wenn sich nur die Hälfte der genannten Personen in eine Entgiftungseinrichtung begibt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Erfahrungsbericht der
Aids-Hilfe Dortmund e. V. zur Kenntnis.



Die Vorsitzende dankt für die Mitarbeit und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 16.50 Uhr.




Schneckenburger
Kozlowski
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin