Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:05 - 16:50 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Peter Werner Borris (SPD) i. V. für RM Hendrik Berndsen (SPD) bis 16.00 Uhr
RM Siegfried Mielicki (SPD) i. V. für RM Hendrik Berndsen (SPD) ab 16.00 Uhr
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Marzell Grote (CDU) ab 14.45 Uhr
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Lucio Garcia-Martin (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Rita Brandt (SPD) i. V. für RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU) ab 14.30 Uhr
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU) ab 14.20 Uhr
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
Thorsten Bender - Beschäftigtenvertreter Friedhöfe Dortmund
Sabine Hüser - Beschäftigtenvertreterin Friedhöfe Dortmund
Reinhold Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionkreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


3. Verwaltung

Herr StR Sierau - 6/Dez.
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Thabe - 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Sagolla - StA 61
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Liebig - 65/WL
Herr Frank - StA 65
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Marx - 68/AL
Frau Bertram - StA 68


4. Gäste

Herr Schulte-Ladbeck - Architekt zu TOP 3.15
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 57. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 11.12.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 55. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Gestaltung und räumlichen Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03643-02)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; 126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der Begründung vom 03.06.2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03431-02)

3.2 Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03228-02)
Anlage: Übersicht "Umgestaltungen im Bereich Bahnhof Hörde"
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 06.11.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.


3.3 Leitbildvorhaben "Städteregion Ruhr 2030" - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03497-02)

3.4 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260 - Peter-Hille-Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das
Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03596-02)

3.5 Bauleitplanung; 74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark West - Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark West - (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129 - Aplerbecker Mark Ost -)
hier: I. Erneuter Offenlegungsbeschluss zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 130;
III. Anordnung einer Umlegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03593-02)

3.6 Bauleitplanung;
139. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einkaufszentrum Sölder Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße-
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Beschluss zur 139. Änderung des Flächennutzungsplanes, III. Einleitungsbeschluss, IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03495-02)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Beschlüsse zur Erweiterung und Reduzierung des Änderungsbereiches;

II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
III. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03457-02)

3.8 Bauleitplanung;
140. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei -
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Brackel und Empfehlung an das
Beschlussgremium
II. Information über das Ergebnis der städtebaulichen Qualifikation
III. Beschluss zur 140. Änderung des Flächennutzungsplanes
IV. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Br 149
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03512-02)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03570-02)

3.10 Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung; II. Beschluss, den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" mit Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03566-02)
Anlage: Übersichtsplan

3.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 -Stadtkrone Ost-
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das
Beschlussgremium,
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss für einen Teilbereich

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03551-02)

3.12 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Hochofenstraße" auf dem Gelände Phoenix West in Dortmund-Hörde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03592-02)

3.13 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das
Beschlussgremium,
II. Beschluss zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes,
III. Einleitungsbeschluss,
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung,
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd,
VI. Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03585-02)
Anlage: Übersichtsplan zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 142 - Radsportzentrum Olympia -

3.14 Vorstellung der Bebauungsplanentwürfe im Internet
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03636-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-2-29473
Vorbescheid für die Nutzungsänderung und den teilweisen Umbau des ehemaligen Achterhofes (Schulte-Kemminghaus), Brechtener Str. 24, Gemarkung Kemminghausen, Flur 3, Flurstücke 10, 11
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr.1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03611-02)

4.2 63/2-3-31144
Vorbescheid für die Errichtung von sechs Reihenhäusern und zwölf Garagen auf dem Grundstück der Godekinsiedlung, Godekinstraße in Dortmund-Wellinghofen
63/2-3-31145
Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses und zwei Garagen auf dem Grundstück der Godekinsiedlung, Brücherhofstraße in Dortmund-Wellinghofen
- Zurückstellungen nach § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03628-02)
Anlage: Plan zu Objekt 2

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Gescheitertes Sponsoring des Umweltjugendpreises
Bitte um Stellungnahme (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 03629-02AS-So)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Bauliche Erweiterung der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9, in Do-Asseln.
hier: Anbau von Klassenräumen in Fertigmodulbauweise (Grundsatzbeschluss)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03432-02)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Trägerschaft des Emscher Park Radweges durch den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) / Ruhr Grün
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03562-02)
Anlagen:
a) Faltblatt Emscher Landschaftspark: - gestern - heute - morgen - Trägerschaft Emscher Park Radweg
b) Plan Regionaler Grünzug F - Emscher Park Radweg Trägerschaft KVR Ruhr Grün
c) Plan Regionaler Grünzug G - Emscher Park Radweg Trägerschaft KVR Ruhr Grün


8.2 Kanalerneuerung Steinhammerstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03462-02)

8.3 Kanalbau Steinsweg - Lü 148 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03540-02)

8.4 Kanalbaumaßnahmen "Kleyer Weg"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03548-02)

8.5 Kanalerneuerung Idastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03550-02)

8.6 "Kinder sehen es anders"
Kommunale Mittel zur Durchführung von Verkehrssicherheitstagen

Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03631-02)

8.7 Verkehrsspiegel in Dortmund
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03637-02)

8.8 Kanalerneuerung Frohlinder Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03520-02)

8.9 Kanalerneuerung An der Westfalenburg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03502-02)

8.10 Kanalerneuerung Winterkampweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03501-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
hier: Sachstandsbericht der Maßnahme 1997 - 2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03625-02)

9.2 Tierschutzzentrum Dortmund
hier: Zahlung eines Baukostenzuschusses an den Tierschutzverein Groß Dortmund e.V. für die Renovierung und den gesetzlich notwendigen Umbau der bestehenden Hundeaußenzwinger

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03587-02)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03444-02)

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Erhöhung der Entgelte für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03261-02)

11.2.2 3. Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03263-02)

11.2.3 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03260-02)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

Zur Information ist beigefügt:

- Ergebnisse der Untersuchung "Anforderungsprofile für den E/IT-Standort Dortmund"
- Kurzbericht -
Hinweis: In der Sitzung des AUSW am 12.06.2002 wurde im Zusammenhang mit der Diskussion zum Bericht der Dortmunder Statistik Nr. 156 zur Bevölkerungsbewegung darum gebeten, eine Studie der ECON-CONSULT u. a. zum Freizeitverhalten zur Kenntnis zu geben. Der beigefügte Bericht ist eine Kurzfassung.
Die kompletten Ergebnisberichte und eine Dokumentation gehen in den nächsten Tagen den Fraktionen zu.

- Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
in 2003
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 57. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 11.12.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:05 - 16:50 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Peter Werner Borris (SPD) i. V. für RM Hendrik Berndsen (SPD) bis 16.00 Uhr
RM Siegfried Mielicki (SPD) i. V. für RM Hendrik Berndsen (SPD) ab 16.00 Uhr
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Marzell Grote (CDU) ab 14.45 Uhr
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Lucio Garcia-Martin (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Rita Brandt (SPD) i. V. für RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU) ab 14.30 Uhr
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU) ab 14.20 Uhr
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
Thorsten Bender - Beschäftigtenvertreter Friedhöfe Dortmund
Sabine Hüser - Beschäftigtenvertreterin Friedhöfe Dortmund
Reinhold Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionkreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


3. Verwaltung

Herr StR Sierau - 6/Dez.
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Thabe - 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Sagolla - StA 61
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Liebig - 65/WL
Herr Frank - StA 65
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Marx - 68/AL
Frau Bertram - StA 68


4. Gäste

Herr Schulte-Ladbeck - Architekt zu TOP 3.15

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 57. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 11.12.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 55. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Gestaltung und räumlichen Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03643-02)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; 126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der Begründung vom 03.06.2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03431-02)

3.2 Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03228-02)
Anlage: Übersicht "Umgestaltungen im Bereich Bahnhof Hörde"
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 06.11.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.


3.3 Leitbildvorhaben "Städteregion Ruhr 2030" - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03497-02)

3.4 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260 - Peter-Hille-Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das
Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03596-02)

3.5 Bauleitplanung; 74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark West - Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark West - (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129 - Aplerbecker Mark Ost -)
hier: I. Erneuter Offenlegungsbeschluss zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 130;
III. Anordnung einer Umlegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03593-02)

3.6 Bauleitplanung;
139. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einkaufszentrum Sölder Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße-
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Beschluss zur 139. Änderung des Flächennutzungsplanes, III. Einleitungsbeschluss, IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03495-02)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Beschlüsse zur Erweiterung und Reduzierung des Änderungsbereiches;

II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
III. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03457-02)

3.8 Bauleitplanung;
140. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei -
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Brackel und Empfehlung an das
Beschlussgremium
II. Information über das Ergebnis der städtebaulichen Qualifikation
III. Beschluss zur 140. Änderung des Flächennutzungsplanes
IV. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Br 149
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03512-02)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03570-02)

3.10 Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung; II. Beschluss, den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" mit Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03566-02)
Anlage: Übersichtsplan

3.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 -Stadtkrone Ost-
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das
Beschlussgremium,
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss für einen Teilbereich

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03551-02)

3.12 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Hochofenstraße" auf dem Gelände Phoenix West in Dortmund-Hörde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03592-02)

3.13 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das
Beschlussgremium,
II. Beschluss zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes,
III. Einleitungsbeschluss,
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung,
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd,
VI. Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03585-02)
Anlage: Übersichtsplan zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 142 - Radsportzentrum Olympia -

3.14 Vorstellung der Bebauungsplanentwürfe im Internet
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03636-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-2-29473
Vorbescheid für die Nutzungsänderung und den teilweisen Umbau des ehemaligen Achterhofes (Schulte-Kemminghaus), Brechtener Str. 24, Gemarkung Kemminghausen, Flur 3, Flurstücke 10, 11
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr.1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03611-02)

4.2 63/2-3-31144
Vorbescheid für die Errichtung von sechs Reihenhäusern und zwölf Garagen auf dem Grundstück der Godekinsiedlung, Godekinstraße in Dortmund-Wellinghofen
63/2-3-31145
Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses und zwei Garagen auf dem Grundstück der Godekinsiedlung, Brücherhofstraße in Dortmund-Wellinghofen
- Zurückstellungen nach § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03628-02)
Anlage: Plan zu Objekt 2

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Gescheitertes Sponsoring des Umweltjugendpreises
Bitte um Stellungnahme (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 03629-02AS-So)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Bauliche Erweiterung der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9, in Do-Asseln.
hier: Anbau von Klassenräumen in Fertigmodulbauweise (Grundsatzbeschluss)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03432-02)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Trägerschaft des Emscher Park Radweges durch den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) / Ruhr Grün
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03562-02)
Anlagen:
a) Faltblatt Emscher Landschaftspark: - gestern - heute - morgen - Trägerschaft Emscher Park Radweg
b) Plan Regionaler Grünzug F - Emscher Park Radweg Trägerschaft KVR Ruhr Grün
c) Plan Regionaler Grünzug G - Emscher Park Radweg Trägerschaft KVR Ruhr Grün


8.2 Kanalerneuerung Steinhammerstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03462-02)

8.3 Kanalbau Steinsweg - Lü 148 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03540-02)

8.4 Kanalbaumaßnahmen "Kleyer Weg"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03548-02)

8.5 Kanalerneuerung Idastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03550-02)

8.6 "Kinder sehen es anders"
Kommunale Mittel zur Durchführung von Verkehrssicherheitstagen

Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03631-02)

8.7 Verkehrsspiegel in Dortmund
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03637-02)

8.8 Kanalerneuerung Frohlinder Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03520-02)

8.9 Kanalerneuerung An der Westfalenburg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03502-02)

8.10 Kanalerneuerung Winterkampweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03501-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
hier: Sachstandsbericht der Maßnahme 1997 - 2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03625-02)

9.2 Tierschutzzentrum Dortmund
hier: Zahlung eines Baukostenzuschusses an den Tierschutzverein Groß Dortmund e.V. für die Renovierung und den gesetzlich notwendigen Umbau der bestehenden Hundeaußenzwinger

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03587-02)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03444-02)

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Erhöhung der Entgelte für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03261-02)

11.2.2 3. Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03263-02)

11.2.3 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03260-02)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

Zur Information ist beigefügt:

- Ergebnisse der Untersuchung "Anforderungsprofile für den E/IT-Standort Dortmund"
- Kurzbericht -
Hinweis: In der Sitzung des AUSW am 12.06.2002 wurde im Zusammenhang mit der Diskussion zum Bericht der Dortmunder Statistik Nr. 156 zur Bevölkerungsbewegung darum gebeten, eine Studie der ECON-CONSULT u. a. zum Freizeitverhalten zur Kenntnis zu geben. Der beigefügte Bericht ist eine Kurzfassung.
Die kompletten Ergebnisberichte und eine Dokumentation gehen in den nächsten Tagen den Fraktionen zu.

- Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
in 2003







Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Horitzky benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, weist auf das Mitwirkungsverbot hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet darum, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt zu erweitern:
Platz von Leeds - Überbauung einer Teilfläche für die Neuansiedlung eines gastronomischen Betriebes, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 03667-02).

Herr RM Jung schlägt vor, diese Vorlage als
TOP 3.15 direkt nach den Regularien zu behandeln.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 55. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 55. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2002.

zu TOP 3.15
Platz von Leeds
Überbauung einer Teilfläche für die Neuansiedlung eines gastronomischen Betriebes
(Drucksache Nr.: 03667-02)
(wurde nachversandt)

Herr Schulte-Ladbeck stellt anhand von Folien ein zweigeschossiges Gebäude vor, das auf dem Platz von Leeds erstellt werden soll. Im Erdgeschoss ist ein Restaurant der Fa. Blockhouse geplant, für das eine transparente Lösung mit zu öffnenden Schiebetüren gewählt wurde. Im Obergeschoss ist eine Büronutzung vorgesehen. Das Gebäude steht mit etwas Abstand vor der vorhandenen Fassade. Farblich werden die metallenen Teile in einem Grauton gehalten werden.

Herr RM Harnisch, Frau RM Reuter und Herr RM Jostes halten die vorgestellte Lösung für eine Verbesserung und sprechen sich dafür aus.

Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Bebauungsvorschläge zur Kenntnis und fordert einstimmig den Investor auf, die weitere Planung und die Realisierung auf der Grundlage des Vorschlages 2 (Architekten Schröder, Schulte-Ladbeck, Strothmann) durchzuführen. Er beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage dieses Entwurfes das Verfahren zur Einziehung der erforderlichen Teilfläche des Platzes von Leeds einzuleiten.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Gestaltung und räumlichen Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
(Drucksache Nr.: 03643-02)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03643-02-ATB) (wurde nachgereicht)

Herr StR Sierau stellt den aktuellen Verfahrensstand zur Gestaltung und Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes vor. Es soll eine zukunftsfähige Verkehrsstation entwickelt werden, die insbesondere für den regionalen Verkehr attraktiv und leistungsfähig sein soll. Der Hauptbahnhof ist in einer qualitätvollen und innovationsorientierten Architektur geplant. Mit dem Bauwerk des Hauptbahnhofes soll eine Brücke zwischen City und Nordstadt geschlagen werden. Am 11.11.2002 wurde der städtebauliche Vertrag fortgeschrieben, in dem das jetzt durchgeführte Wettbewerbsverfahren enthalten war. Am 18.11.2002 gab es nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens ein einstimmiges Votum der Jury für das Atelier Fritschi.
Herr StR Sierau erläutert den Entwurf des Ateliers Fritschi, bei dem z. B. unter dem Nordplatz eine Tiefgarage vorgesehen ist. Die Parkraumsituation wird nochmals dahingehend überdacht, ob das östlich an das 3do angrenzende Parkhaus entfallen kann. Das hieße auch, dass auf der Dreier-Tiefgarage noch Parkraum geschaffen werden müsste. Insgesamt könnte das bedeuten, dass das 3do baulich gestreckt und eine Etage wegfallen könnte. Es ist im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens angeregt worden zu überdenken, wie das 3do positioniert wird und es evtl. weiter nach Westen auszubilden. Dabei bleibt die Bahnstation so, wie sie zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens vorgesehen war.

Zur Realisierung erklärt Herr StR Sierau, dass der Ratsbeschluss für den 19.12.2002 und die Fertigstellung für 2006 geplant ist.

Für Frau RM Reuter bietet der Fritschi-Entwurf die besten Lösungsmöglichkeiten für die Probleme, die der Sonae-Entwurf aufweist. Sie begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr RM Jostes verweist auf den Terminplan, der der am 03.07.2002 im AUSW behandelten Vorlage beigefügt war. Dieser Terminplan zeigt, dass ein paralleles Arbeiten erforderlich ist. Er bittet um Auskunft darüber, wie der Stand der Angelegenheit bei der bilateralen Vereinbarung über die Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zu einer modernen Bahnstation und bei dem Baudurchführungsvertrag ist. Für das Wichtigste hält Herr RM Jostes, eine Bahnstation mit Verbindungen vom Nah- zum Fernverkehr zu schaffen, darauf sind auch die Planungen für das Stadtbahnnetz abzustimmen.

Für Herrn Zühlke sind Verkehrsfragen im weitesten Sinne gleichzeitig Umweltfragen, so dass der Beirat bei unteren Landschaftsbehörde sich zum Thema Hauptbahnhof dahingehend äußert, dass der Hauptbahnhof in erster Linie eine Umsteigestation für umweltfreundliche Verkehrsmittel, insbesondere Fahrräder, sein sollte. Es sollte in die Planung aufgenommen werden, dass die bestehende Fahrradstation fortgeführt bzw. ausgebaut wird. Eine Nord-Süd-Verbindung sollte in Form eines Tunnels für Fahrräder geschaffen werden, um den Radverkehr zu stärken.

Herr RM Harnisch hebt insbesondere als positiv den Brückenschlag und die Eingangssituation hervor.
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht er deutlich, dass die SPD-Fraktion die letzten beiden Punkte ablehnen wird, da ansonsten eine bremsende Wirkung auf das Projekt erfolgen würde. Das Projekt solle dagegen mehr unterstützt werden.

Frau RM Horitzky findet die im Fritschi-Entwurf geplante Freitreppe nach Norden gut. Sie hofft, dass bei den Planungen darauf geachtet wird, dass keine Dreckecken entstehen. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt sie im Namen der CDU-Fraktion ab.

Herr RM Sauer bittet darum, bei der Planung den Busbahnhof nicht zu vergessen. Auch sollte der Bereich Wohnen, auch das Wohnen für ältere Menschen, nicht in Vergessenheit geraten. Hier sind die Erreichbarkeit des Bahnhofs zu beachten. Für wichtig hält er auch die Durchgängigkeit für Behinderte.

Herr StR Sierau geht auf den letzten Hinweis des Herrn RM Sauer ein und erklärt, dass bei Baumaßnahmen davon auszugehen ist, dass ein behindertengerechter Ausbau erfolgt.
Die Brücke, die im Fritschi-Entwurf zu finden ist, kann in Wolfsburg vom Bahnhof zur Autostadt besichtigt werden. Auf die Befürchtung der Frau RM Horitzky, dass manche Gebäude erst später gebaut werden, stellt Herr StR Sierau dar, dass Investoren an diesen Stellen Interessen entwickeln müssen.
Im Laufe des Verfahrens haben auch der ADFC und VCD die Möglichkeit, die Interessen der Radfahrer anzusprechen.

Auf die Fragen des Herrn RM Jostes nach der Verbindung zwischen Bahnhof und Stadtbahnstation gibt Herr StR Sierau an, dass es inzwischen eine zwischen den Beteiligten weitestgehend abgestimmte Lösung gebe.
Zu den Verträgen erläutert Herr StR Sierau, dass der Baudurchführungsvertrag nicht mehr erforderlich sei, da dieser Vertrag eine Absichtserklärung war, die durch Handeln bereits bestätigt wurde. Wegen der bilateralen Vereinbarungen zwischen Investor und Bahn werden derzeitig noch juristische und finanzielle Aspekte besprochen.
Das Verfahren beim Eisenbahnbundesamt wird 12 - 16 Monate dauern. Die Unterlagen sind am 01.10.2002 dort eingereicht worden und werden bearbeitet.

Das Bearbeitungsverfahren zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung läuft bei der Bezirksregierung in Arnsberg. In Kürze erfolgt der Bericht an die Landesregierung, danach wird von dort aus entschieden. Verwaltungsseitig wird in allen Bereichen parallel gearbeitet.

Herr Steiner fordert im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes mehr als behindertengerechtes Bauen, er fordert Barrierefreiheit. Ein neuer Bahnhof sollte entsprechend realisiert werden. Die Benutzbarkeit des Bahnhofs durch alle Dortmunder Bürger ohne fremde Hilfe solle garantiert werden.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2002 mit o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03643-02ATB) wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens zur Kenntnis. Er beschließt, dass der mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf konkretisiert und der Realisierung zugrunde gelegt werden soll.


Er beauftragt die Verwaltung,

- den ersten Preisträger mit der Konkretisierung der weiteren Planung zu beauftragen,
- die erforderlichen Abstimmungen und Klärungen mit den betroffenen Anliegern herbeizuführen und die notwendigen Regelungen vorzubereiten und
- eine zuverlässige Kostenübersicht zu erarbeiten, rechtzeitig die Mittelansätze in die Investitionsplanung einzubringen und auf eine Förderung der Maßnahme durch das Land hinzuwirken.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
II. Feststellungsbeschluss;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der Begründung vom 03.06.2002
(Drucksache Nr.: 03431-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 9.1 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III - FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die 126. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 03.06.2002 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

III. beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 03.07.2002 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße - die Begründung vom 03.06.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.2
Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
(Drucksache Nr.: 03228-02)

Anlage: farbiger Plan "Umgestaltung im Bereich BAHNHOF HÖRDE"
- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 29.10.2002
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 06.11.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03228-02ATB) (wurde nachgereicht)
- Auszug der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 10.12.2002 (wurde nachgereicht)
- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 10.12.2002 (wurde nachgereicht)

Herr RM Knieling stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, bittet aber mit Hinweis auf den Beschluss der Bezirksvertretung Hörde am 10.12.2002 darum, die Verbindung zum Einkaufszentrum Hörde nachzuarbeiten.
Hinsichtlich des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist er darauf, dass sich die CDU-Fraktion bei den Planungen einen ÖPNV-Anschluss für das Phoenix-West-Gelände vorgestellt habe. Die CDU-Fraktion wird dem Antrag nicht zustimmen.

Frau sB Pohlmann-Rohr fordert im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass ein Teil der Verkehre auf den ÖPNV ohne viele Umsteigenotwendigkeiten gelegt wird. Sie begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr RM Münch befürchtet, dass eine Grünfläche durch die verlängerte Kohlensiepenstraße zerschnitten wird. Er wünscht sich eine freiraumschonendere Lösung oder eine nördlichere Anbindung.

Herr RM Tech erklärt, dass die verkehrliche Anbindung zu Phoenix-Ost und -West sehr wichtig sei. Es werden Verbindungsverkehre entstehen. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht er deutlich, dass ein Modal Split nicht verordnet werden könne. Es werde viele Ein- und Auspendler in diesem Bereich geben. Er lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Die Nord-Süd-Spange und die Faßstraße hält er für sehr wichtig. Die Bedeutung und die Funktion werden erhalten bleiben. Herr RM Tech weist auch auf den Beschluss der Bezirksvertretung Hörde hin. Es muss ein gut funktionierendes ÖPNV-Angebot, insbesondere vom Innenstadtbereich aus, zu den zukünftigen Arbeitsplätzen auf Phoenix-West geben.

Herr RM Harnisch erläutert, dass bei den langen Planungsabläufen der Stadtbahn zu recht die Frage gestellt werden kann, inwiefern diese die Planungsabläufe auf Phoenix-West behindern oder fördern. Das Begonnene soll weitergeführt werden. Ggf. könnte dies auf Phoenix-West bedeuten, dass der ÖPNV hier den Bus vorrangig sieht.

Herr RM Drabig nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Herr StR Sierau sagt auf Anregung des Herrn RM Knieling zu, dass die Verwaltung die unter a), b) und c) genannten Forderungen der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 10.12.2002 umsetzen wird:


"Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt ihm Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fordert die Fachverwaltung auf, bei der weiteren Planung zukünftiger Verkehrsführungen insbesondere auf die Bereiche
a. Fassstrasse
b. Süd-Ost-Spange
c. und die verkehrliche Anbindung Phoenix-West - Einkaufzentrum Hörde
das besondere Augenmerk zu richten."

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12.2002 mit o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03228-02ATB) wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost und der Rahmenplanung Hörde im Sinne der Empfehlungen in Ziff. 3 weiter zu verfolgen.

zu TOP 3.3
Leitbildvorhaben "Städteregion Ruhr 2030" - Sachstandsbericht
(Drucksache Nr.: 03497-02)


Frau RM Reuter unterstützt die Zusammenarbeit Dortmunds mit anderen Städten des Ruhrgebiets. Sie fordert, dass sich ein handlungsfähiges Gremium - ähnlich dem Regionalrat - mit stärkerer Planungskompetenz bildet.

Herr StR Sierau verdeutlicht die Zielsetzung des Projekts. Es soll um eine kommunal vermittelte Regionalplanung gehen und nicht darum, ein Gremium zu bilden. Die Stadt Dortmund interessiert sich insbesondere für informelle Bündnisse und strategische Allianzen für Themen, um die Region nach vorne zu bringen. Dortmund arbeitet daran mit, in der Region mit den vorhandenen Kompetenzfeldern weiterzukommen. Der Dortmunder Vorschlag, einen Masterplan für die Region für bestimmte Themenfelder aufzustellen, wurde von den anderen Städten aufgegriffen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht des Leitbildvorhabens "Städteregion Ruhr 2030" zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260 - Peter-Hille-Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03596-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussempfehlung:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260 - Peter-Hille-Straße- offengelegte Begründung vom 07.08.2002 der Änderung Nr. 1 beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung i.V.m. § 13 BauGB sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260 - Peter-Hille-Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB sowie §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 74. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aplerbecker Mark West -
Bebauungsplan Ap 130 - Aplerbecker Mark West - (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129 - Aplerbecker Mark Ost -)
hier:
I. Erneuter Offenlegungsbeschluss zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 130;
III. Anordnung einer Umlegung
(Drucksache Nr.: 03593-02)


Herr RM Münch weist auf die Vernetzung der beiden Grünbereiche westlich und östlich der Kleinen Schwerter Straße hin, hier die Fläche zwischen den Häusern Kleine Schwerter Straße 99 und 105. Dort ist ein schutzwürdiger Quellbereich. Laut Plan ist die Grünfläche zur Arrondierung der Bebauung geplant, was die Vernetzungsfunktion zwischen beiden Bereichen negativ beeinträchtigt. Er bittet um Erhalt des Grünkorridors.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgendes:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Erläuterungsbericht vom 04.11.2002 erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ap 130 - Aplerbecker Mark West - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 04.11.2002 zu (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Ap 123 und Ap 129) und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt für einen Teilbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Ap 130 die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich ist unter Pkt. 3 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.


zu TOP 3.6
Bauleitplanung;
139. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einkaufszentrum Sölder Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße-
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Beschluss zur 139. Änderung des Flächennutzungsplanes, III. Einleitungsbeschluss, IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 03495-02)

- Auszug der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 10.12.2002 (wurde nachgereicht)

Herr RM Zuch weist auf nachfolgende Anregungen hin, die die Bezirksvertretung Aplerbeck in seiner Sitzung am 10.12.2002 festgehalten hat:

1. Untersuchung einer Flächennutzungsplanerweiterung im Bereich der angrenzenden Gewerbeflächen mit möglicher Arrondierung
2. Ausweitung des Straßenquerschnittes (Überprüfung einer separaten Rechtsabbiegespur aus Richtung Sölde)
3. Optimierung der VSA im Bereich Schlagbaumstraße/Sölder Straße und projektierter Zufahrt Sölder Straße/Einkaufzentrum
4. Umgehende Vorstellung des Verkehrsgutachtens in der Bezirksvertretung
5. Überprüfung der Möglichkeit von Wohnbebauung statt Kleinstgewerbe
6. Überprüfung, ob alternative Zufahrts- oder Abfahrtsmöglichkeiten auf die Schlagbaumstraße oder Zeche-Margareten-Straße für eine Verbesserung der Verkehrssituation am angedachten Standort möglich sind.

Zu Punkt 5 der Anregungen gibt Herr RM Zuch an, dass dieser Bereich zwischen zwei Bahntrassen und am Anschluss eines Gewerbegebietes liege.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (139. Änderung -Einkaufszentrum Sölder Straße-).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Beschlüsse zur Erweiterung und Reduzierung des Änderungsbereiches; II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; III. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03457-02)


Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass im Bereich dieses Bebauungsplanes ein Feuchtbiotop liege, das verlandet ist. Er macht den Vorschlag, bei den nächsten Biotopgestaltungen des Umweltamtes dieses Feuchtbiotop zu entlanden.

Herr Zühlke meldet Bedenken gegen die Bebauung an, da im Rahmen der Stadtbiotopkartierung die Fläche, ein Feuchtgrünland, als sehr wertvoll eingestuft wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den am 30.05.2001 beschlossenen räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -, wie unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu erweitern sowie zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1987 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5. dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkel-

straße -;

III. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 21.10.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


zu TOP 3.8
Bauleitplanung;
140. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei -
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Brackel und Empfehlung an das Beschlussgremium
II. Information über das Ergebnis der städtebaulichen Qualifikation
III. Beschluss zur 140. Änderung des Flächennutzungsplanes
IV. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Br 149
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 03512-02)

- Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 05.12.2002 (wurde nachgereicht)

Frau RM Kröger-Brenner lehnt den Bebauungsplan ab und verweist auf den Auszug aus der Bezirksvertretung Brackel. Sie hält die Fläche für eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Friedhof und der Halde Schleswig, die erhalten bleiben muss.

Herr RM Harnisch teilt zum Teil die Kritik der Bezirksvertretung, macht aber deutlich, dass die Bauabschnitte 1 und 2 problemlos errichtet werden können. Für Bauabschnitt 3 fordert er die Verwaltung auf zu prüfen, welche Auswirkungen der Sportplatz in 10 - 15 Jahren unter Berücksichtigung weiterer sportlicher Tätigkeit haben wird.

Herr RM Jostes spricht sich für den von Herrn RM Harnisch vorgeschlagenen Kompromiss aus. Er hat auch Bedenken wegen des durch den Sportplatz verursachten Lärmes, sowohl für die neuen Häuser als auch den Bestand. Er weist aber auch darauf hin, dass im alten Haushaltssicherungs- konzept diese Fläche für Wohnbebauung vorgesehen war. Hier muss gleichzeitig Verlässlichkeit gezeigt und Wohnbebauung umgesetzt werden. Er stimmt zu, Bauabschnitt 1 und 2 zu realisieren, aber eine Überprüfung des Bauabschnitts 3 durchzuführen.

Herr Zühlke gibt an, dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde am 18.12.2002 auch die Vorlage behandeln wird. Der Beirat hat Bedenken gegen eine Bebauung und meint, dass auf eine Bebauung verzichtet werden soll, weil der Bereich einen wichtigen Biotopverbund zwischen Hauptfriedhof und Halde Schleswig darstellt.

Herr RM Münch bittet die Verwaltung, Grünachsen zu erhalten. Die Grünachsen sollten möglichst optimiert und breit gefasst, von einer Bebauung freigehalten und ökologisch aufgewertet werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst den Beschluss, den 1. und 2. Bauabschnitt dieser Baumaßnahme zu realisieren. Wegen des 3. Bauabschnitts wird die Verwaltung gebeten, die Auswirkungen des Sportplatzes auf eine Wohnbebauung zu überprüfen. Mit dieser Einschränkung werden folgende Beschlüsse gefasst:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis der städtebaulichen Qualifizierung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu, auf der Grundlage der aktuellen, städtebaulichen Gestaltungsentwurfes einen Bebauungsplan zu erarbeiten.

Rechtsgrundlage:
§ 41 GO NRW in Verbindung mit dem Delegationsbeschluss des Rates vom 19.09.1996.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 27.06.1985 für den unter Ziffer 1. dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (140. Änderung - Wohnpark Stadtgärtnerei).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie § 8 Abs. 3 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 149 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.


zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 122 - Westholz / Nord -;
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03570-02)


Frau RM Kröger-Brenner hält die vorgeschlagene Bebauung für sinnvoll. Sie wundert sich darüber, dass laut Vorlage (Seite 7, 2. Absatz) keine geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in räumlicher Nähe im Stadtbezirk Scharnhorst gefunden werden konnten. Da im vorletzten Absatz auf Seite 7 der Vorlage gesagt wird, dass die Stadt Dortmund neben dem vorliegenden Bebauungsplan keine weiteren Städtebauprojekte im angrenzenden Umfeld plant, fragt Frau RM Kröger-Brenner, warum nicht die in der Nähe liegende Dahlwiese als Ausgleichs- und Ersatzfläche genutzt wird.

Herr RM Münch stellt dar, dass nicht nur Aufforstungen zum Ausgleich erfolgen sollten.

Herr RM Drabig spricht die zu Scharnhorst zählende Fläche Schulte Mäter an. Er bittet den Ausschuss zu beschließen, die Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe möglichst auf Schulte Mäter und ansonsten im benachbarten Gebiet durchführen zu lassen.

Herr RM Jostes ist auch der Meinung, dass ortsnähere Ausgleichsflächen gesucht werden sollten. Die Wohnbebauung in Scharnhorst wird von ihm befürwortet.


Beschluss:
Nachfolgender Beschluss wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig um den Zusatz ergänzt, dass die Ausgleichsfläche auf der Fläche Schulte Mäter oder auf näher gelegeneren Flächen gesucht werden soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 122 - Westholz / Nord -.

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Scha 122 - Westholz / Nord - und der Begründung vom 08.11.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1).

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung; II. Beschluss, den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" mit Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 03566-02)

Anlage: Übersichtsplan

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6. dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis

der Bürgerbeteiligung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz";


II. stimmt einstimmig den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" und der 7. Änderung 144 "Mannheimplatz" für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 14.11.2002 zu und beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs.2 Satz 1 BauGB.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 -Stadtkrone Ost-
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss für einen Teilbereich
(Drucksache Nr.: 03551-02)


Herr RM Jung gibt den Hinweis, dass auf Seite 5 (1. Absatz, 4. Zeile) der Vorlage irrtümlich die Ausgleichsfläche mit 4.100 qm angegeben ist. Es handelt sich tatsächlich um eine Fläche von 3.875 qm.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 192 -Stadtkrone Ost- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Teilbereich und der Begründung vom 06.11.2002 zu und beschließt einstimmig die erneute öffentliche Auslegung für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Teilbereich auf die verkürzte Dauer von zwei Wochen. Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.12
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Hochofenstraße" auf dem Gelände Phoenix West in Dortmund-Hörde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 03592-02)

- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 10.12.2002 (wurde nachgereicht)

Herr RM Knieling verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Hörde vom 10.12.2002, in dem gebeten wurde, den Straßenquerschnitt für den ÖPNV vorzusehen.
Er geht davon aus, dass die spätere Erschließung nicht durch den hier vorgeschlagenen 1. und 2. Bauabschnitt in Frage gestellt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis, da es sich um eine Angelegenheit handelt, die zwar im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung liegt, jedoch auch für die Stadtentwicklung von Bedeutung ist.


zu TOP 3.13
142. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Beschluss zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes,
III. Einleitungsbeschluss,
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung,
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd,
VI. Information des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 03585-02)

Anlage: Übersichtsplan zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 142
- Radsportzentrum Olympia -


Herr Hofmeister erinnert daran, dass die Baumaßnahme über das genehmigte Maß hinaus durchgeführt worden war. Die gesamte Baumaßnahme ist durch Ordnungsverfügung stillgelegt worden, inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Illegalität der Gesamtbaumaßnahme festgestellt. So wie die Baumaßnahme durchgeführt wurde, ist dies im Außenbereich nicht zulässig. Ohne Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes müsste ein Rückbau auf das genehmigte Maß erfolgen. Durch Schaffung des Bebauungsplanes wäre die Rechtsgrundlage gegeben, um die Baumaßnahme zu genehmigen.

Herr RM Jung gibt den Hinweis, dass es auf Seite 5 (1. Absatz) der Vorlage " ... Gemarkung Niederhofen, Flur 2 .." statt " ... Gemarkung Holzen, Flur 13 ..." heißen muss.

Herr RM Knieling begrüßt diese Vorlage im Namen der CDU-Fraktion, da das Gebäude in die Landschaft passt. Er bedauert, dass ein Bau ohne Genehmigung soweit erstellt werden konnte. Nach Angaben des Herrn RM Knieling steht im Internet, dass das Gebäude als Wellnesshotel und nicht als Sportherberge genutzt werden soll.

Frau RM Reuter lehnt die Vorlage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, da umfassende Eingriffe in den Außenbereich vorgenommen wurden und der Komplex ihres Erachtens nicht in die Umgebung passt. Wenn das Bauvorhaben vor Baubeginn vorgelegt worden wäre, hätte sie auch nicht zustimmen können.

Herr RM Harnisch unterstützt die Kritik des Herrn RM Knieling und stimmt auch der Vorlage zu. Er ist aber nicht damit einverstanden und möchte ausschließen, dass der Bauherr städtische Parkplätze am Schirrmannweg von der Stadt erwirbt. Die Parkplätze wurden für den Bürger der Stadt geschaffen. Werden diese verkauft, kann ein Bürger nicht mehr dort parken.
Herr RM Harnisch regt an, dass im weiteren Verfahren die Verwaltung mit dem Bauherren spricht, ob als Eingriffsminimierung der Stellplatznachweis unterirdisch anlegt werden kann.

Herr Zühlke erklärt, dass die Vorlage am 18.12.2002 im Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde abgelehnt werden wird, da ein erheblicher Eingriff in den Landschaftsplan erkennbar ist.

Herr RM Münch lehnt die Vorlage ab.

Nach Angaben des Herrn RM Tech ist das alte Gebäude erhalten geblieben, es ist nur daran herumgebaut worden. Es war schon vorher ein Sporthotel. Das in der Vorlage beschriebene Verfahren soll die Fehler heilen. Sollten Bedenken und Anregungen noch im Laufe des Verfahrens genannt werden, ist es möglich, diese im weiteren Verfahren noch einzubringen.


Herr StR Sierau erklärt, dass der Fall in der Bauaufsicht aufgearbeitet wurde. Einen vergleichbaren Fall gibt es bei der Stadt Dortmund nicht.
Inzwischen wurden mit dem Bauherrn verschiedene Gespräche geführt. Dabei hat die Verwaltung die Auffassung vertreten, dass das Bauvorhaben im Rahmen eines förmlichen Planverfahrens legalisiert werden sollte. Dieses Planverfahren führt dazu, dass die Eingriffe in den Freiraum durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auszugleichen sind. Die Träger öffentlicher Belange und die politischen Gremien müssen in diesem Verfahren beteiligt werden. Dieses Verfahren soll deutlich machen, dass nicht einfach in Dortmund gebaut werden kann und dies hinterher sanktioniert wird. Zunächst handelt es sich hier um die Einleitung des Verfahrens.
Herr StR Sierau geht davon aus, dass die ggf. später zu erteilende Baugenehmigung relativ stark konditioniert sein wird.

Herr RM Knieling verdeutlicht, dass die CDU-Fraktion den Einleitungsbeschluss mittragen wird und die Situation heilen möchte. Er unterstützt den Vorschlag der SPD-Fraktion hinsichtlich der Stellplätze und der Tiefgarage. Die Rolle des Bauherrn sollte im weiteren Verfahren abgeklärt werden. Es sollte geprüft werden, wie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen schärfer festgelegt werden können.

Herr sB Steden ist der Meinung, dass der Investor dadurch, dass er den Bau erstellt hat, nun auch alle dadurch verursachten Kosten tragen müsse. Dazu gehören auch die Kosten, die dadurch entstehen, wenn aufgrund dieser Baumaßnahme Kanäle verlegt oder vergrößert werden müssen.

Herr RM Münch beantragt eine geheime Abstimmung, die bei drei Stimmenthaltungen einstimmig abgelehnt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion, dass die städtischen Stellplätze nicht verkauft werden.

Der AUSW beschließt einstimmig, dass die Verwaltung überprüft, ob es möglich ist, Stellplätze unterirdisch anzulegen und ob in einem städtebaulichen Vertrag gesichert werden kann, dass der Bauherr für 10 Jahre Betreiber des Hotels ist.


Mit diesen Änderungen fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:


II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (142. Änderung - Radsportzentrum - Olympia).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141 BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenzogenen Bebauungsplanes Hö 255 die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd "Landschaftsschutzgebiet Nr. 42 - Ardey Wälder- außer Kraft treten sollen.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 5 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 18.08.1994 (GV NRW S. 710, SGV NRW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NRW S. 283).

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 58. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 22.01.2003

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 57. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.12.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 57. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.12.2002 mit der von Herrn Zühlke auf Seite 20 der Niederschrift benannten, in fett markierten Ergänzung:

"Herr Zühlke erklärt, dass die Vorlage voraussichtlich am 18.12.2002 im Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde abgelehnt werden wird, da ein erheblicher Eingriff in den Landschaftsplan erkennbar ist."

zu TOP 3.14
Vorstellung der Bebauungsplanentwürfe im Internet
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03636-02)


Herr RM Jostes begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Er verweist dabei auf die Stadt Hannover.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion zu und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss befürwortet die Vorstellung der Bebauungsplanentwürfe im Internet zur Förderung der Bürgerbeteiligung am Verfahren zur Aufstellung der Pläne. Dabei sollen die Verwaltungsvorlagen, die dem Ausschuss zur Beschlussfassung unterbreitet werden, in das Internet eingestellt werden. Es soll angestrebt werden, in geeigneter Form auch die planerischen Darstellungen im Internet abrufbar zu machen.

zu TOP 3.15
Platz von Leeds
Überbauung einer Teilfläche für die Neuansiedlung eines gastronomischen Betriebes
(Drucksache Nr.: 03667-02)
(wurde nachversandt)

TOP 3.15 wird bereits zu Beginn der Sitzung nach den Regularien behandelt.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-2-29473
Vorbescheid für die Nutzungsänderung und den teilweisen Umbau des ehemaligen Achterhofes (Schulte-Kemminghaus), Brechtener Str. 24, Gemarkung Kemminghausen, Flur 3, Flurstücke 10, 11
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr.1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03611-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Bauvorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Zulassung des Vorhabens in Aussicht zu stellen.


zu TOP 4.2
63/2-3-31144
Vorbescheid für die Errichtung von sechs Reihenhäusern und zwölf Garagen auf dem Grundstück der Godekinsiedlung, Godekinstraße in Dortmund-Wellinghofen
63/2-3-31145
Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses und zwei Garagen auf dem Grundstück der Godekinsiedlung, Brücherhofstraße in Dortmund-Wellinghofen
- Zurückstellungen nach § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03628-02)

Anlage: Plan zu Objekt 2

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorhaben zurückzustellen zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zurückstellung.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Gescheitertes Sponsoring des Umweltjugendpreises
Bitte um Stellungnahme (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 03629-02AS-So)


Herr Dr. Grote erläutert, dass die Fa. WILO zugesagt habe, mit 1.250,-- Euro ab 2003 den Jugendumweltpreis zu sponsern.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Bauliche Erweiterung der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9, in Do-Asseln.
hier: Anbau von Klassenräumen in Fertigmodulbauweise (Grundsatzbeschluss)
(Drucksache Nr.: 03432-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Den Abbruch des maroden Pavillons am Standort der Hellweg-Grundschule, Am Petersheck 7-9 und die Errichtung eines erweiterten Anbaues in Fertigmodulbauweise an das vorhandene Schulgebäude der Hellweg-Grundschule mit Gesamtkosten von 960.000 ■.


2. Die Nutzung von freien Raumkapazitäten am Schulstandort ist den Trägern der Ganztagsbetreuung bzw. von Tageseinrichtungen für Kinder zu ermöglichen, wenn diese eine enge Zusammenarbeit mit der Schule im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung festlegen. Voraussetzung ist Beschluss und Genehmigung über den Betrieb einer offenen Ganztagsgrundschule gemäß des in Vorbereitung befindlichen Erlasses des Landes NRW.


3. Für die Investitionsmaßnahme sind Fördermittel des Bundes aus dem Sonderprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" zu beantragen und einzuplanen. Unter Berücksichtigung der BV-Mittel in Höhe von 195.000
■ ist die Restfinanzierung durch Umschichtung im Einzelplan 2 vorzunehmen.


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

zu TOP 8.1
Trägerschaft des Emscher Park Radweges durch den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) / Ruhr Grün
(Drucksache Nr.: 03562-02)

Anlagen:
a) Faltblatt Emscher Landschaftspark: - gestern - heute - morgen - Trägerschaft Emscher Park Radweg
b) Plan Regionaler Grünzug F - Emscher Park Radweg Trägerschaft KVR Ruhr Grün
c) Plan Regionaler Grünzug G - Emscher Park Radweg Trägerschaft KVR Ruhr Grün

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Trägerschaft für den Emscher Park Radweg an Kommunalverband Ruhrgebiet / Ruhr Grün zu übertragen.

Die Trägerschaft umfasst im wesentlichen zwei Aufgabenfelder:

1. Das zentrale Routen- und Qualitätsmanagement für den Emscher Park Radweg als Gesamtheit (einschließlich des Neu- und Ausbaues) sowie
2. die Pflege, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht bestimmter Streckenabschnitte.

Das Streckennetz und die Pflege- und Unterhaltungsabschnitte sind in dem als Anlage beigefügtem Plan dargestellt.

Die Kosten sind durch die Verbandsumlage abgedeckt, zusätzliche Kosten für die Stadt entstehen nicht.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit KVR Ruhr Grün die entsprechende Vereinbarung vorzubereiten und abzuschließen.

zu TOP 8.2
Kanalerneuerung Steinhammerstraße
(Drucksache Nr.: 03462-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Für die Kanalbaumaßnahmen "Steinhammerstraße" beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten eine Kostenerhöhung um 850.120,-- Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 766.938,-- Euro ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von 1.617.058,-- Euro.



Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0749 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 217.058 Euro
Ausgaben 2002 200.000 Euro
Ausgaben 2003 900.000 Euro
Ausgaben 2004 300.000 Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.3
Kanalbau Steinsweg - Lü 148 -
(Drucksache Nr.: 03540-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Steinsweg im Geltungsbereich des B-Plans Lü 148 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 585.900,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0888 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2003 380.900,-- Euro
Ausgaben 2004 205.000,-- Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.4
Kanalbaumaßnahmen "Kleyer Weg"
(Drucksache Nr.: 03548-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalbaumaßnahmen im Bereich der Straße Kleyer Weg mit einem Kostenaufwand in Höhe von 920.364,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0854 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2002 25.564,-- Euro
Ausgaben 2003 153.400,-- Euro
Ausgaben 2004 500.000,-- Euro
Ausgaben 2005 241.400,-- Euro.

zu TOP 8.5
Kanalerneuerung Idastraße
(Drucksache Nr.: 03550-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Idastraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 306.765,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0821 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 15.565,-- Euro
Ausgaben 2003 291.200,-- Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.6
"Kinder sehen es anders"
Kommunale Mittel zur Durchführung von Verkehrssicherheitstagen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03631-02)


Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig folgendem Antrag der CDU-Fraktion zu:

Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, ob die Verkehrssicherheitstage (Aktion "Kinder sehen es anders") auch in den Jahren 2003 und 2004 fortgeführt werden können .Dazu soll die Verwaltung einen Finanzierungsvorschlag erarbeiten, der die weitgehende Streichung der Landesmittel berücksichtigt.

zu TOP 8.7
Verkehrsspiegel in Dortmund
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03637-02)


Herr RM Jostes begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr Keune gibt an, dass bei Anträgen aus den Bezirksvertretungen nach Prüfung der Lage und Wirkung der Spiegel überwiegend aus Sicht der Verwaltung eine Notwendigkeit verneint wurde. Die Kriterien, die die Verwaltung dazu bewogen hat, keine neuen Spiegel in Dortmund zu errichten, waren: - Geschwindigkeiten sind schlecht einzuschätzen,

- die Spiegel verzerren und
- die Spiegel suggerieren eine - vielleicht sogar rechtliche - Sicherheit, die nicht vorhanden ist.

Herr RM Neumann weist darauf hin, dass in Lütgendortmund an der Ecke Spannbreite/Ger- maniastraße vor ca. einem Jahr ein Spiegel aufgestellt wurde. Im Gegensatz zu Dortmund werden in Bochum und Castrop-Rauxel neue Spiegel aufgestellt. Herr RM Neumann hält Spiegel an Brennpunkten für erforderlich.

Herr RM Harnisch spricht sich dafür aus, im Einzelfall Spiegel anzubringen. Unter der Voraussetzung, dass Satz 2 des Antrages gestrichen wird, kann die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen.


Auch Frau RM Reuter befürwortet eine Einzelfallregelung.

Herr Keune stellt dar, dass Polizei und Untere Verkehrsbehörde gemeinsam die Situation beurteilen, Die Polizei tut dies insbesondere vor Ort. In Essen, Duisburg und Herten besteht auch eine restriktive Meinung zum Aufstellen der Verkehrsspiegel.

Herr RM Jostes bittet, den Antrag ohne Satz 2 ("Die Verwaltung wird aufgefordert, bei entsprechenden Voten der Bezirksvertretungen Verkehrsspiegel aufzustellen.") zu beschließen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion:

Als Maßnahme zur Sicherung des Straßenverkehrs wird auch zukünftig das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht ausgeschlossen.

zu TOP 8.8
Kanalerneuerung Frohlinder Straße
(Drucksache Nr.: 03520-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Frohlinder Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 511.281 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0874 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 10.081 Euro
Ausgaben 2003 501.200 Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.9
Kanalerneuerung An der Westfalenburg
(Drucksache Nr.: 03502-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straße "An der Westfalenburg" mit einem Kostenaufwand in Höhe von 664.700 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0870 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2003: 164.700 Euro
Ausgaben 2004: 250.000 Euro
Ausgaben 2005: 250.000 Euro.

zu TOP 8.10
Kanalerneuerung Winterkampweg
(Drucksache Nr.: 03501-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straße Winterkampweg mit einem Kostenaufwand in Höhe von 460.000 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0837 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002: 25.000 Euro
Ausgaben 2003: 250.000 Euro
Ausgaben 2004: 185.000 Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 9.1
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
hier: Sachstandsbericht der Maßnahme 1997 - 2002
(Drucksache Nr.: 03625-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 9.2
Tierschutzzentrum Dortmund
hier: Zahlung eines Baukostenzuschusses an den Tierschutzverein Groß Dortmund e.V. für die Renovierung und den gesetzlich notwendigen Umbau der bestehenden Hundeaußenzwinger
(Drucksache Nr.: 03587-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Angebot des Tierschutzvereins Groß Dortmund e.V. über die Renovierung sowie den Umbau der Hundeaußenzwinger an und beschließt einstimmig dem Tierschutzverein Groß Dortmund e.V. einen Baukostenzuschuss in Höhe von 150.000,-- Euro zu zahlen.
Die Finanzierung des Baukostenzuschusses erfolgt wie dargestellt:

Finanzierung
Haushaltsjahr 2002
Bauliche Veränderungen
überplanmäßig 5801 9611 0000 150.000,-- Euro

Die Deckung der üpl. Mittel erfolgt durch Minderausgaben bei den Finanzpositionen:

- Begrünung Technologiepark 5800 9611 0164 70.000,-- Euro
- Rad- und Gehweg entlang der 6300 9511 0857 40.000,-- Euro
Bahntrasse Bornstrasse
- Bodenordnungsmaßnahmen im 8230 9321 0101 40.000,-- Euro
Hafenbereich



10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

zu TOP 11.1.1
Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2003
(Drucksache Nr.: 03444-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2003.

2. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro aufzunehmen.

3. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, vor der Sommerpause 2003 ein Organisationsmodell mit Darstellung der finanziellen und personellen Auswirkungen vorzulegen, in dem die Organisationseinheiten "Liegenschaftsamt" und "Städtische Immobilienwirtschaft" zusammengeführt werden.


11.2 Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.2.1
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Erhöhung der Entgelte für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03261-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund,

2. den beigefügten Entwurf der Entgeltordnung für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund.

zu TOP 11.2.2
3. Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund
(Drucksache Nr.: 03263-02)


Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 11.2.3
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2003
(Drucksache Nr.: 03260-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Dortmund folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2003. Der Zuschussbedarf aus dem städtischen Verwaltungshaushalt beträgt 766.938 Euro.

2. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. Euro aufzunehmen.


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -


Herr RM Jung informiert darüber, dass die Emschergenossenschaft angeboten habe, im nächsten Jahr eine zweite Bereisung mit dem Schwerpunkt "Gewässer" durchzuführen, nachdem bereits im August 2001 eine Bereisung durchgeführt wurde. Die Emschergenossenschaft schlägt als Termin, Mittwoch, den 21.05.2003, vor. Herr RM Jung bittet die Fraktionssprecher bis zum 22.01.2003 in den jeweiligen Fraktionen zu klären, ob Einverständnis besteht.




J u n g H o r i t z k y S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)