Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:05 - 17:35 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung, Vorsitzender (CDU)
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Konrad Weber (CDU) i. V. für RM Walter Knieling (CDU)
RM Lucio Garcia-Martin (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Thomas Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund

Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Reinhold Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

3. Verwaltung

Herr StD Fehlemann - 7/Dez.
Herr StR Sierau - 6/Dez.
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Bornkessel - StA 60
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Kalischewski - 62/AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Lopin - StA 66
Herr Andreas - StA 53
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 56. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 27.11.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
hier: Vorstellung der Ergebnisse des Gutachtens
- mündlicher Bericht


3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hom 106); II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03445-02)

3.3 Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverkehrszentrums Dortmund-Ellinghausen (Bebauungsplan-Entwurf Mg 159)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03364-02)

3.4 Städtebauliche Neugestaltung der Hansastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03565-02)

3.5 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Straße "Auf dem Hohwart" in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03460-02)

3.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Eichholzstraße in Dortmund-Lichtendorf nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03504-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-4-27933
Voranfrage für die Errichtung eines Vereinsheims in der Kleingartenanlage Am Westheck in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03442-02)

4.2 63/2-3-30495
Erweiterung eines Vereinsheimes auf dem Grundstück Lina-Schäfer-Straße 90 in Dortmund-Lütgendortmund
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03515-02)

4.3 63/2-1-29007
Errichtung eines Bank- und Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Schwanenwall 27
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03523-02)

4.4 63/2-1-29193
Vorbescheid für die Nutzungsänderung zu einer Kfz-Ausstellungsfläche und Errichtung einer Aufbereitungshalle auf dem Grundstück Martener Hellweg/Planetenfeldstraße, Flur 3, Flurstück 343
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03455-02)

4.5 63/2-4-28379
Voranfrage für die Errichtung eines Vereinsheims und Einrichtung einer Auslauffläche für Hunde auf einem Grundstück an der Kortenstraße in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03264-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 06.11.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.
Es ist beigefügt:
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 05.11.2002

4.6 63/2-1-28561
Nutzungsänderung des Gebäudes durch Errichtung einer Mobilfunkanlage / Sendeanlage auf dem Grundstück Insterburger Straße 2
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03378-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 06.11.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.

4.7 63/2-1-27230
Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einer Getränke-Verkaufshalle auf dem Grundstück Spicherner Straße 58a - e
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03037-02)
- Die Vorlage wurde am 06.11.2002 im AUSW einstimmig beschlossen.
Es ist beigefügt:

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 06.11.2002

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Mobilfunk in Dortmund
Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02902-02)

5.2 Güterverkehrszentrum - Feineisenstraße -
hier: Abschließende Detailregelungen im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu den ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Hofstelle "Schulte Mäter"/Scharnhorst

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03403-02)

5.3 Abschlussbericht "Bodenbelastungskarte für den Außenbereich der Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03239-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Konsequenzen aus dem Bericht Wohnungsmarkt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03580-02)

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund; hier: Aktions- und Terminplan
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03314-02)
Hinweis: Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 12.12.2002 behandeln.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kirchhörder Straße in Dortmund-Hombruch
Bebauungsplan Hom 270
Antragsteller: Behr + Partner GmbH, Im Heiligen Feld 17, 58239 Schwerte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03554-02)

8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Straße Am Lohbach/Overgünne in Dortmund-Benninghofen
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle, 7. Änderung
Antragsteller: Wohnbau Westfalen GmbH, Kronprinzenstr. 53 - 57, 44135 Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03538-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

12.1 Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03476-02)

13. Dezernatsübergreifende Aufgaben

13.1 Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03437-02)


Zur Information sind folgende Unterlagen beigefügt:
- Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 03205-02AS-B)
- Die Vorlage wurde in der Sitzung des AUSW am 02.10.2002 beschlossen.

Die Beantwortung der vorgenannten Bitte um Stellungnahme wurde in die Sitzung des AUSW am 27.11.2002 verschoben.
Die Stellungnahme wird nachversandt.

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.
N i e d e r s c h r i f t

über die 56. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 27.11.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:35 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung, Vorsitzender (CDU)
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Konrad Weber (CDU) i. V. für RM Walter Knieling (CDU)
RM Lucio Garcia-Martin (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Thomas Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund

Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Reinhold Zühlke - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

3. Verwaltung

Herr StD Fehlemann - 7/Dez.
Herr StR Sierau - 6/Dez.
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Bornkessel - StA 60
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Kalischewski - 62/AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Lopin - StA 66
Herr Andreas - StA 53


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 56. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 27.11.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
hier: Vorstellung der Ergebnisse des Gutachtens
- mündlicher Bericht


3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hom 106); II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03445-02)

3.3 Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverkehrszentrums Dortmund-Ellinghausen (Bebauungsplan-Entwurf Mg 159)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03364-02)

3.4 Städtebauliche Neugestaltung der Hansastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03565-02)

3.5 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Straße "Auf dem Hohwart" in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03460-02)

3.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Eichholzstraße in Dortmund-Lichtendorf nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03504-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-4-27933
Voranfrage für die Errichtung eines Vereinsheims in der Kleingartenanlage Am Westheck in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03442-02)

4.2 63/2-3-30495
Erweiterung eines Vereinsheimes auf dem Grundstück Lina-Schäfer-Straße 90 in Dortmund-Lütgendortmund
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03515-02)

4.3 63/2-1-29007
Errichtung eines Bank- und Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Schwanenwall 27
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03523-02)

4.4 63/2-1-29193
Vorbescheid für die Nutzungsänderung zu einer Kfz-Ausstellungsfläche und Errichtung einer Aufbereitungshalle auf dem Grundstück Martener Hellweg/Planetenfeldstraße, Flur 3, Flurstück 343
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03455-02)

4.5 63/2-4-28379
Voranfrage für die Errichtung eines Vereinsheims und Einrichtung einer Auslauffläche für Hunde auf einem Grundstück an der Kortenstraße in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03264-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 06.11.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.
Es ist beigefügt:
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 05.11.2002


4.6 63/2-1-28561
Nutzungsänderung des Gebäudes durch Errichtung einer Mobilfunkanlage / Sendeanlage auf dem Grundstück Insterburger Straße 2
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03378-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 06.11.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.

4.7 63/2-1-27230
Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einer Getränke-Verkaufshalle auf dem Grundstück Spicherner Straße 58a - e
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03037-02)
- Die Vorlage wurde am 06.11.2002 im AUSW einstimmig beschlossen.
Es ist beigefügt:

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 06.11.2002

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Mobilfunk in Dortmund
Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02902-02)

5.2 Güterverkehrszentrum - Feineisenstraße -
hier: Abschließende Detailregelungen im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu den ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Hofstelle "Schulte Mäter"/Scharnhorst

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03403-02)

5.3 Abschlussbericht "Bodenbelastungskarte für den Außenbereich der Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03239-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Konsequenzen aus dem Bericht Wohnungsmarkt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03580-02)

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund; hier: Aktions- und Terminplan
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03314-02)
Hinweis: Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 12.12.2002 behandeln.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kirchhörder Straße in Dortmund-Hombruch
Bebauungsplan Hom 270
Antragsteller: Behr + Partner GmbH, Im Heiligen Feld 17, 58239 Schwerte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03554-02)

8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Straße Am Lohbach/Overgünne in Dortmund-Benninghofen
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle, 7. Änderung
Antragsteller: Wohnbau Westfalen GmbH, Kronprinzenstr. 53 - 57, 44135 Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03538-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

12.1 Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03476-02)

13. Dezernatsübergreifende Aufgaben

13.1 Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03437-02)


Zur Information sind folgende Unterlagen beigefügt:
- Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 03205-02AS-B)
- Die Vorlage wurde in der Sitzung des AUSW am 02.10.2002 beschlossen.

Die Beantwortung der vorgenannten Bitte um Stellungnahme wurde in die Sitzung des AUSW am 27.11.2002 verschoben.
Die Stellungnahme wird nachversandt.



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Harnisch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, weist auf das Mitwirkungsverbot hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jung schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 5.1 Mobilfunk in Dortmund, Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen (Drucksache Nr.: 02902-02), 4.6 Nutzungsänderung des Gebäudes durch Errichtung einer Mobilfunkanlage / Sendeanlage auf dem Grundstück Insterburger Straße 2, - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache Nr.: 03378-02) und 13.1 Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen (Drucksache Nr.: 03437-02) zusammen (unter 4.) zu behandeln.

Außerdem macht er den Vorschlag, TOP 8 nach TOP 3 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
hier: Vorstellung der Ergebnisse des Gutachtens
- mündlicher Bericht

Im Januar 2002 hat der AUSW die Verwaltung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) beauftragt, die Flächen Westfalenhütte, Salinger Feld, Brechtener Niederung, Groppenbruch - hier: in Anlehnung an das Gewerbegebiet Achenbach in Lünen - wegen der Eignung als Gewerbegebiete zu untersuchen. Herr Ostholt erläutert, dass der Untersuchungsauftrag auch eine Flächenbedarfsprognose hinsichtlich der Verfügbarkeit gewerblich-industrieller, Büro- und Dienstleistungsflächen umfasste. Die endgültigen Untersuchungsergebnisse der Gutachter werden erst am 10.12.2002 vorliegen.

Der Gutachter hat sich mit der Nachfragesituation nach Flächennutzungen im gewerblich-in- dustriellen Bereich beschäftigt. Seit ca. 20 Jahren gibt es einen Rückgang in diesem Bereich, dagegen gibt es eine Erhöhung im Dienstleitungsbereich. Dies hat Auswirkungen auf die nachgefragten Flächen im gewerblich-industriellen, Büro- und Dienstleistungsbereich. Im Bereich Logistik hat die Beschäftigtenzahl bis 1998 etwas zugenommen, die Entwicklung war verhaltener.

Zur Flächennachfrage in Dortmund hat das Gutachten ergeben, dass diese sich mit den Werten in ha deckt, die bei der Prognose zum FNP zugrunde gelegt wurden. In den nächsten 10 - 15 Jahren wird laut Gutachter die Flächennachfrage eher verhalten sein, dies trifft insbesondere aufgrund der Rückläufigkeiten für das verarbeitende Gewerbe zu, das in der Regel standortgebunden ist. Im Bereich Logistik wird voraussichtlich die von der Stadt im Rahmen des FNP betriebene Flächenvorsorge die Nachfrage abdecken. In der Zusammenfassung der Bewertungen zu den Einzelflächen wird von beiden Gutachtern ausgeführt, dass der östliche Teil des Suchraumes in Mengede/Achenbach/Groppenbruch ein geringeres Konfliktpotenzial gegenüber einer industriell-gewerblichen Nutzung als der westliche Teil aufweist. Die Ackerflächen und der ehem. Klärteich am östlichen Rand des Suchraumes haben eine geringe Bedeutung für den Biotopverbund und die Erholung. Die Attraktivität des Brockenscheider Weges als Wanderweg sowie ein ausreichender Abstand zum Herrentheyer Bach sind zu gewährleisten. Eine mögliche industriell-gewerbliche Nutzung des östlichen Teilraumes würde sich an das vorhandene auf dem ehem. Zechengelände errichtete Gewerbe- und Industriegebiet Minister Achenbach I/II anlehnen. Auf die bestehende Infrastruktur könnte zurückgegriffen werden und eine Erschließung des Gebietes ist über Straßen möglich, die Wohngebiete nicht tangieren. In diesem Bereich kann eine Darstellung von 30 ha als Gewerbe- und Industriegebiet erfolgen.


Der Gutachter führt zur Brechtener Niederung aus, dass der gesamte Suchraum ein hohes Konfliktpotenzial gegenüber einer gewerblich-industriellen Nutzung aufweist. Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung für den Biotopverbund und den Naturhaushalt und eine besondere Qualität für das Landschaftserlebnis. Es übernimmt ökologische Ausgleichsleistungen, eine Inanspruchnahme des Bereiches ist nicht ausgleichbar. Auch besteht eine hohe Bedeutung für die landwirtschaftliche Nutzung. Eine Inanspruchnahme der Brechtener Niederung als Gewerbe- und Industriegebiet wird daher von den Gutachtern ausgeschlossen.

Der größte Teil der Westfalenhütte weist bei einer möglichen Wiedernutzung ein geringes Konfliktpotenzial gegenüber einer industriell-gewerblichen Nutzung auf. Eine Wiedernutzung deckt sich mit den freiraumsystemaren Zielvorstellungen des Umweltqualitätszielkonzeptes, falls der Erhalt von Vernetzungselementen, z. B. Bahnbegleitflächen, gewährleistet ist. Große Teile werden für gewerbliche Nutzungen eingesetzt werden können.


Salingen/Persebeck bietet laut Gutachter auch ein hohes Konfliktpotenzial gegenüber einer gewerblich-industriellen Nutzung. Das Salinger Feld hat eine hohe Bedeutung für das Freiraum- und Biotopverbundsystem. Der Suchraum weist gute Bedingungen für landwirtschaftliche Nutzung auf. Um die Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten, sind die Flächen als Existenzgrundlage der Landwirtschaft zu erhalten.

Seitens der Verwaltung ist daher beabsichtigt, die Suchräume Salingen und Persebeck im Rahmen des FNP aufzugeben und nicht als gewerblich-industrielle Bereiche darzustellen.


Im laufenden Gebietsentwicklungsplan(GEP)- und FNP-Verfahren ist vorgesehen, den nördlichen Teil des an das Lünener Gewerbegebiet Achenbach angrenzenden Gebietes von Groppenbruch als gewerblichen Bereich darzustellen. Im Bereich der Westfalenhütte wird es bei den im FNP vorgesehenen Darstellungen bleiben.

Die gewerblich-industriellen Ausweisungen der Verwaltung für einen Zeitraum von 15 - 20 Jahren decken sich mit der Bestandsermittlung der Gewerbeflächenreserve in Dortmund. Es besteht nur eine Differenz von 50 ha, die darstellungsbedingt ist. Die Gewerbeflächenreserven reichen nach Angaben des Gutachters nur aus, wenn die Reaktivierungspolitik in Dortmund fortgesetzt wird und eine Förderung durch Bund/Land/EU über das Jahr 2006/2008 hinausgehend erfolgt. Bei Wegbrechen der Förderung könnte es zu Flächenengpässen kommen, die nicht mehr mit Reaktivierungsflächen gedeckt werden können. Auch könnten spezielle Standortanforderungen einzelner Unternehmen es erforderlich machen, mit Flächenausweisungen zu reagieren, die noch nicht Bestandteil des FNP-Entwurfes sind. Hierbei handelt es sich um Ergänzungen in Bereichen, die einem latenten Entwicklungsdruck ausgesetzt sind, z. B. im Bereich des TechnologieZentrums und Technologieparks.

Die FNP-Darstellungen wurden inzwischen angepasst. Gegenüber 1985 wurden im FNP (neu) 537 ha Industrie- und Gewerbeflächen zugunsten anderer Nutzungen aufgegeben. 356 ha davon sind Freiraum geworden, 104 ha sind Mischflächen, 51 ha Wohnbauflächen. Insgesamt sind 382 ha dem Freiraum- oder der Wassernutzung zugeführt worden. GE-Neuausweisungen gibt es in Höhe von 69 ha. Aus dem Freiraum sind nur 59 ha in Gewerbeflächen umgewandelt worden, hauptsächlich auf der Fläche Buddenacker an der B 1.

Frau RM Kröger-Brenner ist erfreut darüber, dass die Brechtener Niederung und das Salinger Feld ungeeignet für Gewerbeausweisungen sind. Sie ist der Meinung, dass der östliche Bereich von Mengede/Achenbach dafür auch nicht in Frage kommt. Die Ausweisungen im FNP reichen offenbar aus. Es sollte weiterhin auf den Brachen und nicht im Freiraum Gewerbe und Industrie entstehen.

Herr RM Jostes ist der Meinung, dass über den Bereich der Königsheide mit den örtlichen Politikern gesprochen werden müsse. Er befürchtet eine Erschließung über Dortmunder statt über Lünener Bereich. Bei der Westfalenhütte bittet Herr RM Jostes, nicht zu lange mit einer Wiedernutzung zu warten. Er fordert, ortsnah Flächen für Gewerbe- und Handwerksbetriebe aus der Nachbarschaft zur Verfügung zu stellen.

Herr Quittek freut sich auch über das Ergebnis der Gutachter. Er weist auf Achenbach hin. Das Gebiet ist laut GEP als regionaler Grünzug dargestellt. Er kündigt an, dass die Naturschutzverbände und der Landschaftsbeirat am 18.12.2002 die Stellungnahme zum FNP-Zielkonzept vorstellen werden. Es wird darin auch der Bereich südlich des Naturschutzgebietes Groppenbruch enthalten sein. Diese Fläche ist z. Z. noch Haldenfläche. Unkritisch ist die Bebauung der bisherigen Zechenanlagen. Hier müsste nur eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung erfolgen. Im GEP ist der dargestellte Bedarf nicht erkennbar, der Bedarf im Rahmen des dortmund-projects wird als überzogen angesehen. Die Bebauung der Fläche Gneisenau wird vom Landschaftsbeirat unterstützt werden, von den Gewerbeflächen wird nur Achenbach und die Fläche Buddenacker in Asseln abgelehnt werden. Auch 20 % der Wohnbauflächen werden abgelehnt werden.

Herr RM Harnisch sieht zunächst die Zielsetzung der Stadt Dortmund. Zur Fläche Achenbach bemerkt Herr RM Harnisch, dass die Halde erlebbar gemacht werden müsste. Die westliche Fläche hält er dafür für geeignet, dies sollte abgesichert werden. Er sieht noch verschiedene andere Flächen, die für gewerblich-industrielle Nutzungen in Frage kommen.

Herr RM Münch verweist auf die landwirtschaftliche Nutzfläche im Bereich Salinger Feld. Die beiden Windkraftanlagen beeinträchtigen für ihn den ökologischen Wert. Die Fläche Achenbach hält er für ökologisch hochwertig, will aber das Gutachten zunächst abwarten.

Herr Dr. Grote führt zum Bereich Achenbach aus, dass es um den landwirtschaftlich genutzten Bereich nordöstlich des Bockenscheider Weges gehe. Es wäre gut, wenn am Kanal eine intensivere Nutzung möglich wäre und im Resthaldenbereich eine naturschutzmäßige Gestaltung entstehen könnte. Auch wäre es gut, über den Herrentheyer Bach einen Biotopverbund über den Bockenscheider Weg zu erhalten. Zur Fläche in Salingen macht Herr Dr. Grote deutlich, dass dort über das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Flächen als Ausgleichsflächen hergerichtet werden.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hom 106); II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 03445-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.3
Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverkehrszentrums Dortmund-Ellinghausen (Bebauungsplan-Entwurf Mg 159)
(Drucksache Nr.: 03364-02)

- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 20.11.2002 (wurde nachversandt)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2002
(Drucksache-Nr. 03364-02ATB)
(wurde nachgereicht)

Frau RM Kröger-Brenner begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie spricht sich für eine Stelle südlich des Holthauser Baches oder für andere Stellen in Dortmund aus und bittet die Verwaltung um eine entsprechende Prüfung. Der Konflikt zwischen Windenergieanlagen und Naturschutz sollte nicht forciert werden. Eine Abstimmung über den Antrag soll erst nach der Prüfung durch die Verwaltung erfolgen.

Herr RM Harnisch verweist darauf, dass sich im südlichen Bereich IKEA befindet und hier entsprechende Abstände einzuhalten sind. Aufgrund des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Antrages stellt Herr RM Harnisch die Frage, ob es in dieser Angelegenheit um Vogel- oder Klimaschutz gehe. Den vom Beirat der unteren Landschaftsbehörde genannten Standort der Deponie lehnt Herr RM Harnisch im Namen der SPD-Fraktion ab, da nicht klar ist, ob Windkrafträder dort auf einem geeigneten Untergrund stehen.
Sollten die Windkrafträder auf der Deponie aufgebaut werden, sind Abstandserlasse, u. a. zu Gewerbegebieten im südlichen Bereich der LEP VI-Bereich auf Kosten von Arbeitsplätzen, eingehalten werden.
Herr RM Harnisch spricht sich für die SPD-Fraktion für Windkrafträder am nördlichen Ufer des Holthauser Baches aus, um auch sichtbar in Dortmund etwas für den Klimaschutz zu unternehmen.

Herr Dr. Grote stellt aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde heraus, dass die nördliche Fläche am Holthauser Bach zunächst eine Ausgleichsfläche war. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, hier Klimaschutz durch Errichtung von Windkraftanlagen zu betreiben und den Naturschutz im nördlichen Teil weiter zu fördern. Sie ist der Auffassung, dass dies funktioniert. Die Verwaltung wird sich mit dem Vogel- und Naturschutz auseinander setzen und darlegen, welche Untersuchungen es gibt und wie weit ein Vergleich mit Dortmunder Verhältnissen möglich ist.

Herr RM Jostes verdeutlicht, dass die CDU-Fraktion sich bisher gegen die Windkraftanlagen ausgesprochen habe. Er lehnt weiterhin die Vorlage ab.

Herr Quittek weist auf den vorliegenden Auszug aus der Sitzung des Landschaftsbeirates hin. Eine Verträglichkeit zwischen Windkraftanlagen und Naturschutz besteht seines Erachtens nicht.
Im Rahmen des Parallelverfahrens zur Änderung der Landschaftspläne im Verfahren zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes ist nach Herrn Quittek vorgesehen, nördlich des Holthauser Bachs Naturschutzgebiet auszuweisen. Auch nach Meinung der Landesanstalt für Ökologie in Recklinghausen und der höheren Landschaftsbehörde in Arnsberg ist die Fläche dem Naturschutzgebiet im Siesack zuzuschlagen. Der Windenergieerlass besagt, dass 200 m Abstand zum Naturschutzgebiet einzuhalten sind.
Herr Quittek bittet darum, nicht den Naturschutz gegen den Klimaschutz auszuspielen.

Herr RM Münch spricht von einer politischen Abwägung, die in dieser Angelegenheit erfolgen muss. Er fragt nach Ersatzflächen, auf denen die Windkraftanlagen untergebracht werden können. Sollte es keine geben, könnten ornithologische Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche erfolgen. Herr RM Münch hofft auf Alternativstandorte.

Frau RM Kröger-Brenner macht darauf aufmerksam, dass auf der Fläche Vogelarten leben, die mit den Windkraftanlagen nicht zurecht kommen. Sie sieht im Windenergieerlass eine gute Grundlage, um nach alternativen Flächen zu suchen. Dies sollte auch im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gesehen werden. Flächendeckend sollte überprüft werden, welche Bereiche für diese Anlagen in Frage kommen.

Frau sB Pohlmann-Rohr schlägt vor, sich mit allen Beteiligten, auch dem Landschaftsbeirat, an einen Tisch zu setzen und über Ersatzflächen zu sprechen, um damit die Windenergie in Dortmund zu unterstützen.

Herr Wilde erklärt auf die Frage des Herrn RM Jostes, dass die Erschließung der Anlagen von Süden über eine bereits vorhandene Furt über den Holthauser Bach in Form eines geschotterten Weges erfolgt. Unter Hinweis auf die Diskussion gibt Herr Wilde an, dass der Abstand zum Naturschutzgebiet größer als benötigt ist. Der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingeschaltete Gutachter hat angegeben, dass die Planungen für diesen Bereich für das Naturschutzgebiet verträglich sind. Bezüglich der Alternativstandorte wird von der Verwaltung dargestellt werden, wie 1998 die Ergebnisse bei der Auswahl der Standorte für Windkraftanlagen waren. Herr Wilde macht den Vorschlag, über die Vorlage zu entscheiden, wenn das Ergebnis der Prüfung vorliegt.

Herr StR Sierau bittet darum, sich mit den inhaltlichen Fragen auseinander zu setzen und schlägt vor, gemeinsam übergreifend das Thema zu besprechen und ggf. vor Ort sich die Anlagen anzuschauen, so dass im Januar die Vorlage und der Antrag noch mal behandelt werden können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2002 zu vertagen und in der Sitzung am 22.01.2003 zu behandeln.

zu TOP 3.4
Städtebauliche Neugestaltung der Hansastraße
(Drucksache Nr.: 03565-02)



Herr RM Harnisch bittet darum, für das Auswahlgremium auch ein Mitglied der SPD-Fraktion vorzusehen.

Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, das Auswahlgremium zu erweitern und bei der Aufzählung des Auswahlgremiums den Buchstaben c) auf Seite 1 der Vorlage (unten) zu ersetzen durch "c) je ein Mitglied der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen".

Mit dieser Ergänzung stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig der Absicht der Verwaltung zu, gemeinsam mit der Universität Dortmund (Abteilungen Bauwesen und Raumplanung) eine studentische Planungswerkstatt durchzuführen. An dem Bewertungsgremium wird die Stadt durch Vertreter der Verwaltung und der Ortspolitik beteiligt sein. Die Kosten in Höhe von 5.000 ■ werden aus dem Etat des Planungsamtes aufgebracht.

zu TOP 3.5
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Straße "Auf dem Hohwart" in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 03460-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Eichholzstraße in Dortmund-Lichtendorf nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 03504-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

zu TOP 8.1
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kirchhörder Straße in Dortmund-Hombruch
Bebauungsplan Hom 270
Antragsteller: Behr + Partner GmbH, Im Heiligen Feld 17, 58239 Schwerte
(Drucksache Nr.: 03554-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Erschließung des Geländes in Dortmund-Hombruch, westlich der Straße Kirchhörder Straße - Bau der Straße und Herstellung der Beleuchtungsanlage, der Beschilderung, der erforderlichen Markierung und Begrünung, des Fuß- und Radweges, Umbau der Kirchhörder Straße inklusive Erstellung der Ampelanlage und der Errichtung der vorgesehenen Lärmschutzwände sowie Bau der erforderlichen Entwässerungsanlage - nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGB III 213-1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschießungsvertrag der Fa. Behr + Partner GmbH, Im Heiligen Feld 17, 58239 Schwerte zu übertragen.

zu TOP 8.2
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Straße Am Lohbach/Overgünne in Dortmund-Benninghofen
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle, 7. Änderung
Antragsteller: Wohnbau Westfalen GmbH, Kronprinzenstr. 53 - 57, 44135 Dortmund
(Drucksache Nr.: 03538-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Erschließung des Geländes in Dortmund-Benninghofen, westlich der Straße Am Lohbach/Overgünne - Bau der Straße und der Herstellung der Beleuchtungsanlage, der erforderlichen Markierung und Begrünung, den Umbau der Straße "Am Lohbach" sowie den Bau der erforderlichen Entwässerungsanlage - nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGB III 213-1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschießungsvertrag der Wohnbau Westfalen GmbH zu übertragen.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-4-27933
Voranfrage für die Errichtung eines Vereinsheims in der Kleingartenanlage Am Westheck in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB -
(Drucksache Nr.: 03442-02)


Herr Steiner bittet bei der Errichtung von Vereinsheimen zu prüfen, ob es sich um öffentliche Gebäude im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes handelt. In Vereinsheimen finden häufig Familienfeiern statt, so dass auch Außenstehende kommen. Häufig haben diese Gebäude Stufen und keine geeigneten Toiletten, so dass keine Barrierefreiheit vorliegt. Herr Steiner fordert dazu auf, den Bauherren entsprechende Auflagen zu erteilen.

Herr Hofmeister sagt eine Prüfung zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 4.2
63/2-3-30495
Erweiterung eines Vereinsheimes auf dem Grundstück Lina-Schäfer-Straße 90 in Dortmund-Lütgendortmund
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03515-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.3
63/2-1-29007
Errichtung eines Bank- und Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Schwanenwall 27
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03523-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
63/2-1-29193
Vorbescheid für die Nutzungsänderung zu einer Kfz-Ausstellungsfläche und Errichtung einer Aufbereitungshalle auf dem Grundstück Martener Hellweg/Planetenfeldstraße, Flur 3, Flurstück 343
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03455-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (hier: Art der Nutzung) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.5
63/2-4-28379
Voranfrage für die Errichtung eines Vereinsheims und Einrichtung einer Auslauffläche für Hunde auf einem Grundstück an der Kortenstraße in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03264-02)

- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 06.11.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 05.11.2002

Herr RM Münch weist darauf hin, dass neben der Fläche eine Ausgleichs- und Ersatzfläche ist, so dass es sich nicht anbietet, auf dieser Fläche eine intensive Nutzung vorzusehen.

Herr RM Zuch lehnt die Vorlage im Namen der CDU-Fraktion wegen der unmittelbaren Nähe zum Bezirksfriedhof ab.

Frau RM Kröger-Brenner lehnt weiter aus ökologischen Gründen diesen Standort ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und lehnt die Zulassung des Vorhabens einstimmig ab.

zu TOP 4.7
63/2-1-27230
Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einer Getränke-Verkaufshalle auf dem Grundstück Spicherner Straße 58a - e
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB -
(Drucksache Nr.: 03037-02)

- Die Vorlage wurde am 06.11.2002 im AUSW einstimmig beschlossen.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 06.11.2002

Frau RM Reuter macht deutlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich den Argumenten der Bezirksvertretung Innenstadt-West nicht verschließen könne und sie der Argumentation folgen wird.

Frau RM Lührs schlägt im Namen der SPD-Fraktion auch vor, der Argumentation der Bezirksvertretung zu folgen und die Vorlage abzulehnen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung unter Zulassung einer Ausnahme von der seit dem 22.03.2002 rechtskräftigen Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und lehnt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zulassung des Vorhabens ab.

zu TOP 4.6
63/2-1-28561
Nutzungsänderung des Gebäudes durch Errichtung einer Mobilfunkanlage / Sendeanlage auf dem Grundstück Insterburger Straße 2
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03378-02)

- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 06.11.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.
zu TOP 5.1
Mobilfunk in Dortmund
Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen
(Drucksache Nr.: 02902-02)

zu TOP 13.1
Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen
(Drucksache Nr.: 03437-02)


Die Tagesordnungspunkte 4.6, 5.1 "Mobilfunk in Dortmund - Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen" (Drucksache Nr.: 02902-02) und 13.1 "Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen" (Drucksache Nr.: 03437-02) werden zusammen behandelt.

Frau sB Pohlmann-Rohr hält es für wichtig, die Vorsorgewerte im Bereich des Mobilfunks möglichst weit zu unterschreiten. Sie findet die Anzahl der vorhandenen und geplanten Anlagen, die in problematischen Bereichen liegen, erschreckend und bittet um zügige Verlegung der Anlagen in unproblematischere Bereiche. Der Standort Insterburger Straße 2 ist ihres Erachtens abzulehnen.

Frau RM Lührs macht im Namen der SPD-Fraktion deutlich, dass neue Techniken mit größtmöglicher Bürgerzufriedenheit eingeführt werden sollen. Das fordert einen hohen Personal- und Zeitaufwand, z. B. durch das Bürgertelefon.

Herr RM Ollech sieht aus Huckarder Sicht den Standort Insterburger Straße als geeignet an. Es befinden sich keine öffentlichen Einrichtungen im Umkreis, der Vorlage kann zugestimmt werden.

Herr RM Jostes erkennt am Standort Insterburger Straße kaum Knackpunkte, da auch die Wohnbebauung Abstand zum geplanten Standort hat. Er erinnert daran, dass bei Vergabe der UMTS-Lizenzen bereits klar war, dass eine große Anzahl an Sendeanlagen kommen wird.

Herr RM Jung greift den Vorschlag des Herrn RM Jostes auf und fordert die Verwaltung dazu auf, die Vorlage zu TOP 13.1 "Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen" (Drucksache Nr.: 03437-02) nach Befassung durch den Rat den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme zuzuleiten.

Herr Dr. Grote merkt zum Standort Insterburger Straße an, dass sich die Antenne in einer Höhe von 33 Metern auf dem Schornstein befindet, befindliche Einrichtungen sind nicht in direkter Nähe.
Die Verwaltung ist dabei, die Verhandlungen zu führen, um Anlagen aus problematischen Bereichen in unproblematischere zu bringen.

Beschluss zu TOP 4.6:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 204 (Abweichung von der festgesetzten Nutzung -Heizkraftwerk- hier: Mobilfunk-/Sendeanlage) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion die Zulassung des Vorhabens.



Beschluss zu TOP 5.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat stimmt der Absicht zu, die Möglichkeiten zur Mitwirkung an der Planung der Mobilfunknetze in der dargestellten Form zu nutzen.

Beschluss zu TOP 13.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Mobilfunk in Dortmund
Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen
(Drucksache Nr.: 02902-02)


Die Tagesordnungspunkte 4.6 "Nutzungsänderung des Gebäudes durch Errichtung einer Mobilfunkanlage / Sendeanlage auf dem Grundstück Insterburger Straße 2
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -" (Drucksache Nr.: 03378-02), 5.1 "Mobilfunk in Dortmund - Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen" (Drucksache Nr.: 02902-02) und 13.1 "Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen" (Drucksache Nr.: 03437-02) werden zusammen unter TOP 4.6 behandelt.

zu TOP 5.2
Güterverkehrszentrum - Feineisenstraße -
hier: Abschließende Detailregelungen im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu den ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Hofstelle "Schulte Mäter"/Scharnhorst
(Drucksache Nr.: 03403-02)

- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 20.11.2002 (wurde nachversandt)

Laut Herrn RM Drabig sei im Rahmen der Diskussion zum Flächennutzungsplan in Scharnhorst deutlich geworden, dass auf der Fläche, auf der Ausgleichsmaßnahmen stattfinden, kein Wohnungsbau entstehen sollte. In diesem Zusammenhang hält er es für sinnvoll, über die ökologische Vernetzung um den Kirchderner Graben zu sprechen. Aus dem Bereich Kirchderne und Scharnhorst-Alt sind ihm Bedenken gegen die Wohnungsbauentwicklung auf dieser Fläche bekannt. In Kirchderne ist es nicht vorstellbar, 100 Wohneinheiten zu entwickeln, da die Verkehrsbelastung nicht hinnehmbar ist. Es wird in Kirchderne angeboten, die Dahlwiese statt der Hofstelle Schulte Mäter zu bebauen, so dass die Fläche Schulte Mäter dann für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung steht.


Herr Quittek äußert auch Bedenken gegen die Wohnbebauung, spricht sich aber für die Maßnahme aus. Er weist darauf hin, dass es eine Verlagerung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unter die Hochspannungsleitung gegeben habe. Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde stellt sich ergänzende Maßnahmen entlang des Kirchderner Grabens vor, um eine Vernetzung zwischen dem Bereich Feineisenstraße, Schulte Mäter und dem Wäldchen Sanderoth herstellen zu können. Auch sollten offene Bereiche für andere Lebensraumtypen angeboten werden. Sämtliche Gutachten, die Herrn Quittek bekannt sind, stützen die Meinung, dass Wohnbebauung im Bereich Schulte Mäter nicht verträglich ist. Das Zielkonzept des Flächennutzungsplans sieht eine Aufforstungsfläche südlich des Kirchderner Wäldchens. Herr Quittek stellt fest, dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde am 18.12.2002 vorschlagen wird, die Fläche nicht aufzuforsten.

Frau RM Kröger-Brenner spricht sich auch gegen die Wohnbebauung aus, auch im Bereich der Dahlwiese. Sie stimmt der Vorlage im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Herr RM Jostes stimmt auch der Vorlage zu, sieht aber die Wohnbebauung im Bereich Schulte Mäter sehr kritisch. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und eine Konzentration an dieser Stelle sei die Fläche gut geeignet.

Herr RM Münch weist darauf hin, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vornehmlich mit gefährdeten Biotoptypen gestaltet werden sollen. Ökologisch sinnvoller wäre die Entwicklung einer Brache statt immer aufzuforsten. Herr RM Münch vermisst die gezielten Artenschutzmaßnahmen, die im Rat für diesen Bebauungsplan vorgeschlagen wurden.

Herr RM Drabig hält eine Diskussion der Dahlwiese im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan zur Abrundung eines Stadtteils für erforderlich. Er macht den Vorschlag, den Beschluss wie folgt zu ergänzen: "Der AUSW sieht eine Wohnbebauung im Bereich der Hofstelle "Schulte Mäter" äußerst kritisch."

Herr RM Jostes verweist auf die Diskussion im Rahmen des Flächennutzungsplans, in der gesagt wurde, dass die Flächen zunächst untersucht werden. Eine Abstimmung in Sachen Wohnbebauung bleibt abzuwarten. Zu den engen vorstellbaren Wohnbauflächen zählt für ihn nicht die Dahlwiese.

Auf einen Hinweis des Herrn Quittek erklärt Herr Dr. Mackenbach, dass im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung Dahlwiese Untersuchungen dahingehend durchgeführt wurden, ob aufgrund der heutigen Verhältnisse eine Bebauung möglich sei. 1998 hat die Bezirksregierung große Teile des bisherigen Überschwemmungsgebietes per ordnungsbehördlicher Verordnung zurückgenommen. Die Darstellungen in der Karte des Landes sind nicht richtig.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau wird der städtebauliche Vertrag weiter abgearbeitet. Die InSEKt- und FNP-Verfahren laufen im Stadtbezirk, so dass auch eine Bewertung der Scharnhorster Situation und eine Beschlussfassung erfolgen wird. Es wird zu betrachten sein, wie die Nachfrage nach Wohnungsbau aus dem Stadtbezirk heraus befriedigt werden kann. Die Flächen, die in Scharnhorst für eine bauliche Nutzung in Frage kommen, werden zu bewerten sein, hier auch die Dahlwiese.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den neuen Zuschnitt der Ausgleichsflächen im Bereich der Hofstelle "Schulte Mäter" zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die in der Begründung und in der Anlage beschriebenen Maßnahmen durchzuführen.

Dieser Beschluss wird einstimmig um folgenden Satz ergänzt:
Der AUSW sieht eine Wohnbebauung im Bereich der Hofstelle "Schulte Mäter" äußerst kritisch.

zu TOP 5.3
Abschlussbericht "Bodenbelastungskarte für den Außenbereich der Stadt Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03239-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 6.1
Konsequenzen aus dem Bericht Wohnungsmarkt Dortmund
Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03580-02)

Konsequenzen aus dem Bericht Wohnungsmarkt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03580-02AS-C)

(wurde nachversandt)

Frau RM Horitzky erläutert die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion.

Zur Zeit gibt es nach Angaben des Herrn StR Sierau sehr unterschiedliche Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung des Wohnungsmarktes. Die bisherige Dortmunder Linie wird z. B. in anderen Städten aufgrund der Fertigstellungszahlen im Wohnungsbau als sinnvoll erachtet. Der Wohnungsbau ist ein wichtiger Beitrag für urbane Qualitäten, Infrastruktur und auch kulturelle Angebote.
Im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan (FNP) wurde für die Einwohnerzahl eine Zielgröße definiert. Die Personenzahl pro Haushalt nimmt derzeitig in Dortmund ab, es werden kleinere Haushaltsgrößen nachgefragt. Um Dortmund zukunftsfähig zu erhalten, ist es erforderlich, mit einem mengenmäßig guten und qualifizierten Angebot die Stadtentwicklung zu betreiben.

Es ist eine Untersuchung in Auftrag gegeben worden, um in Erfahrung zu bringen, was angeboten werden sollte. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, den Masterplan Wohnen bis Mitte 2003 so aufzubereiten, dass er politisch beraten werden kann.
Die Auswirkungen der Eigenheimzulage und der Veränderungen steuerlicher Abschreibungs- möglichkeiten auf den Wohnungsmarkt bleiben abzuwarten.
Herr StR Sierau geht davon aus, dass der Dortmunder Weg weitergegangen werden sollte. Welche Flächen betroffen sein sollen, wird im FNP-Aufstellungsprozess zu entscheiden sein. Zur Zeit wird ein Zeitraum gegriffen, der über 10 - 15 Jahre geht. Das zeigt, dass Vorsorge zu betreiben sein wird.
Zu gegebener Zeit ist zu entscheiden, welche Flächen in die verbindliche Bauleitplanung aufzunehmen sind. Herr StR Sierau hält es grundsätzlich für sinnvoll, im Sinne einer quantitativen Mehrausweisung zu agieren.


Frau sB Pohlmann-Rohr geht davon aus, dass sich auch in Dortmund gewisse Sättigungseffekte einstellen werden. Sie fragt, ob dieser Sättigungseffekt evtl. bei den Flächen für Ein- und Zweifamilienhäusern eintreten wird und ob diese Flächen dann wieder umgeplant werden müssen. Es ist vorstellbar, dass in der Zukunft bei Wohnbauflächen nur die attraktivsten Grundstücke bebaut werden, dafür aber u. a. Straßen hergestellt werden müssen. Sie hält es für notwendig, die Freiflächen mittel- und langfristig zu sichern, bevor ein Bebauungsplan aufgestellt wird.

Herr Quittek nennt Zahlen dafür, dass Dortmund in Sachen Flächenbereitstellung ganz gut aussieht. Im Flächennutzungsplan 1985 im Entwurfsstadion gab es 1.000 ha Wohnbaufläche, aus denen 650 ha geworden sind. Von diesen 650 ha sind etwa 200 ha realisiert worden. 120 ha sind zusätzlich über Änderungen ausgewiesen worden.
Im Zielkonzept des in der Diskussion befindlichen FNP stehen z. Z. 990 ha. Herr Quittek wäre zufrieden, wenn es eine Reduzierung im weiteren Verfahrensverlauf auch geben und Dortmund sich der von der Bezirksregierung Arnsberg genannten Zahl von 560 ha nähern könnte.
Er warnt davor, Prognosen aufzustellen. Nach Reduzierung der 990 ha um ein Drittel, d. h. die Flächen, die der Landschaftsbeirat im Dezember 2002 noch benennen wird, gibt es nach Meinung des Herrn Quittek noch eine ausreichende Flächenreserve, die den Ansprüchen einer Großstadt gerecht wird. Die Vergangenheit zeigt, dass ein Drittel sämtlicher Bauvorhaben im Innenbereich realisiert wird.
Herr StR Sierau befürchtet, dass die Einwohner Dortmunds unter den von Herrn Quittek dargestellten Voraussetzungen in das Umland ziehen und dann aufgrund des in Dortmund vorhandenen Arbeitsplatzes mit ihrem Pkw weiterhin nach Dortmund kommen und den Kohlendioxidausstoß erhöhen.

Auf den Beitrag des Herrn Quittek hin erläutert Herr Ostholt, dass der alte FNP von einer Zielzahl von 540.000 Einwohnern ausging, die 1995 erreicht werden sollte. 600.000 Einwohner waren es dann tatsächlich. Jetzt hat Dortmund 584.000 Einwohner. Von den vorgesehenen Wohnbauflächen wurden mehrere nicht in Angriff genommen. Gleichzeitig musste bei vielen Bebauungsplänen der FNP mit geändert werden, weil es nicht mehr genügend Flächen gab.

Viele Flächen sind ein Planungspuffer, die aus verschiedensten Gründen nicht realisiert werden können. Deshalb muss das Angebot auch größer sein. Die Wohnwünsche gehen in die Richtung, qualitativ hochwertige und ausreichend große, aber bezahlbare Wohnungen in angenehmem Wohnumfeld zu finden. Viele der Abwanderer wollen Wohneigentum bilden, möglichst in Form eines Einfamilienhauses mit Garten. In der Stadt ist daher Wohnflächenpotenzial in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. In den Ballungsrandzonen sind die Wohnbaulandpreise um ein Drittel niedriger als in Dortmund. Viele Abwanderer wären zu adäquaten Preisen lieber in Dortmund wohnen geblieben. Sie sind einkommensstärker und es sind oft jüngere Personen oder Familien, so dass in Dortmund eine Unterauslastung von Infrastruktur erfolgt. Die Nachfrage der Infrastruktur erfolgt dann wieder an den neuen Standorten. In Unna hat aufgrund dieser Bevölkerungsentwicklung die Zahl der großflächigen Einzelhandelseinrichtungen in den letzten elf Jahren um 513 % zugenommen.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass das Liegenschaftsamt als Stellungnahme zum Flächennutzungsplan den Sachwertbedarf einer Stadt in den Vordergrund stellen wird. Es werden nicht nur Grundstücke für das Bauen gekauft, sondern es muss auch einen Grundstücksmarkt für den Kauf von Grundstücken geben. Dieser Grundstücksmarkt ist bisher in keiner Bedarfsberechnung aufgetaucht.

Herr RM Münch geht davon aus, dass der Markt alles durch Angebot und Nachfrage regeln wird. Er sieht viele Flächen als Potenzialflächen. Er mahnt eine Prioritätenliste an, so dass die ökologisch wichtigsten Flächen zuletzt bebaut werden sollten.

Herr RM Berndsen hält es für erforderlich, Flächen für den Wohnungsbau weiter vorzuhalten, auch wenn manche Flächen noch lange Freiflächen bleiben.

Herr RM Jostes verdeutlicht, dass große Wohnungsbauflächen in guten Wohnlagen in allen Stadtbezirken benötigt werden, um Finanzkräftige in Dortmund zu halten oder hierhin zu locken. Auch auf Zuzüge durch das dortmund-project muss Dortmund vorbereitet sein. Wohnbauflächen in allen Bereichen und Größen müssen vorhanden sein.

Die Frage des Herrn RM Weber, ob die Stadtverwaltung beabsichtigt, auch in Zeiten konjunktureller Schwäche durch die Schaffung von Baurecht das Angebot an bebaubaren Flächen kräftig auszuweiten, bejaht Herr StR Sierau.


Herr RM Drabig ist der Meinung, dass im Bereich des Wohnungsbaus von einem emotionalen Markt auszugehen ist. Er hält es für wesentlich, wie sich die Bevölkerungsstruktur einer Stadt entwickelt und welche Auswirkungen es auf welchen Stadtteil hat. Die Prioritäten bei den Wohnungsbauflächen werden vom Markt festgelegt. Eine Priorisierung hält er nicht für notwendig.

Herr RM Münch fordert eine Marketingstrategie für Dortmund, z. B. durch eine Berechnung, dass ein Einwohner bei höheren Baupreisen in Dortmund wohnen bleibt und damit keine weiten Wege zum Arbeitsplatz entstehen.

Herr sB Weikert stellt fest, dass für den Verkauf der Wohnbauflächen Anreize geschaffen werden müssen. Dies bedeutet, dass eine Auswahl zur Verfügung gestellt werden muss. Bei einer größeren Auswahl an Grundstücken ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich jemand für Dortmund entscheidet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund; hier: Aktions- und Terminplan
(Drucksache Nr.: 03314-02)

- Auszug aus der Sitzung des Schulausschusses am 13.11.2002 (wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den vorgelegten Aktions- und Terminplan zur Kenntnis.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

zu TOP 12.1
Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03476-02)


Herr RM Tech bittet darum, bei der nächsten Vorlage zur Entgeltordnung einen Vergleich der vorherigen und der jetzt geplanten Preise beizufügen.

Auf die Frage des Herrn RM Jostes nach dem Deckungsgrad in diesem Bereich erläutert Herr Kalischewski, dass die angebotenen Karten nicht besonders für den Verkauf hergestellt werden, sondern dass es sich um Überdrucke handelt, die für die Verwaltung hergestellt werden. Der Deckungsgrad wird daher schätzungsweise bei ca. 25 - 30 % liegen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufhebung der Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund und die Anwendung der neuen Entgelte ab dem 01.01.2003.


13. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 13.1
Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen

Die Tagesordnungspunkte 4.6 "Nutzungsänderung des Gebäudes durch Errichtung einer Mobilfunkanlage / Sendeanlage auf dem Grundstück Insterburger Straße 2


- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -" (Drucksache Nr.: 03378-02), 5.1 "Mobilfunk in Dortmund - Ergebnisse eines Messprogramms und weiteres Vorgehen" (Drucksache Nr.: 02902-02) und 13.1 werden zusammen unter TOP 4.6 behandelt.




Herr RM Jung weist darauf hin, dass die nächste AUSW-Sitzung am 11.12.2002 bereits um 14.00 Uhr beginnt, da die im Anschluss an die Sitzung vorgesehene Bürgeranhörung im Zusammenhang mit 3do um 18.00 Uhr beginnt.
Er macht den Vorschlag, sich nach Sitzungsende im Saal Westfalia zum Jahresausklang noch zusammenzusetzen.



J u n g H a r n i s c h S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)