Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:40 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 78 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.



An der Sitzung nahmen nicht teil:


Rm Hengstenberg CDU

Rm Hovermann CDU
Rm Liedschulte CDU

Rm Ollech SPD




Von der Verwaltung waren anwesend:


OB Dr. Langemeyer

StD Fehlemann
StR'in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler









Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.09.2002



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03205-02)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Sternkreuzung einschließlich Sternplatz, Lange Straße von Kuithanstraße bis Albrechtstraße, Dorstelmannstraße von Sternplatz bis Ausbauende
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03197-02)




3.4 Ausbau der proj. Straße zwischen der Bozener Straße/Brixener Straße und Olpketalstraße einschl. Rad- und Gehweg zur Bozener Straße im Rahmen des B-Plans Hom 213 - Umlegung -
Widerspruch des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungsergebnis vom 03.09.2002 in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03287-02)

3.5 Verkehrsuntersuchung Phoenix-West/Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03228-02)

3.6 Bauleitplanung
121. Änderung des Flächennutzungsplan - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
VI. Beifügung einer Begründung,
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
VIII. Satzungsbeschluss,
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244,
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03217-02)

3.7 Kündigung der Dauerkleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
hier: Entschädigungsleistungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03369-02)

3.8 Bauleitplanung
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Beifügung einer Begründung;

II. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03427-02)

3.9 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Fortführung des Stadtteilmanagements Scharnhorst-Ost

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03019-02)






3.10 Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen I. Bauabschnitt in Dortmund-Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03018-02)

3.11 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2001 bis 2003

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02525-02)

3.12 Bauleitplanung
12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung,
II. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03359-02)

3.13 Abstimmungsvereinbarung mit der Duales System Deutschland AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03391-02)

3.14 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03310-02)

3.15 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03320-02)

3.16 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- gebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03321-02)

3.17 Satzung zur sechsten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03458-02)

3.18 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Sponsoring des Umweltjugendpreises gescheitert?"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03440-02)

3.19 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung
"Grüne Sheriffs gegen Vermüllung und für Naturschutz"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03303-02)





4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03259-02)

4.2 Existenzgründungen in Dortmund fördern und sichern - Förderantrag der WBF-Do beim Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr (MWMEV) des Landes NRW für das Gründungsnetzwerk Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03322-02)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03305-02)

6 .2 Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flücht- linge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03405-02)



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Freibad Wellinghofen
hier: Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zum Bau eines Planschbeckens im Freibad Wellinghofen vom 29. 03. 1990

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03232-02)

7.2 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrenringen und Sportlerehrennadeln

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03367-02)








7.3 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2003
hier: Volkshochschule
Musikschule
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03410-02)

7.4 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2002 -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03430-02)

7.5 Konzerthaus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03510-02)



8. Schule

- keine Vorlagen -




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 2000 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege
der Stadt Dortmund - PB Nr. 38/02 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03247-02)

10.2 Satzungsänderung der Stadtsparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03449-02)

10.3 RISC Ruhr GmbH - Übertragung des Geschäftsanteils
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03441-02)

10.4 Satzung zur zweiten Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03317-02)




10.5 Wirtschaftsplan 2003 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03358-02)

10.6 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH an der Stadtwerke Schwerte GmbH
hier: Erhöhung der Beteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03468-02)

10.7 Geschäftsbericht der Stadt Dortmund 2001/2002



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Hauptwochenmarkt; Freitagsmarkt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03332-02)

11.2 Sachstandsbericht zum Ende des Projektstatus "StadtbezirksMarketing Dortmund" und Beitritt der Stadt Dortmund zum "Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03163-02)

11.3 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung eines Ehrenringes und einer Ehrennadel

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03351-02)

11.4 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, An- regungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2001 bis 30.06.2002
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03274-02)

11.5 Umbesetzung in Gremien
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 03438-02)

11.6 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse im
Jahre 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03469-02)

11.7 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Durchsetzung des Rauchverbots an S- und U-Bahnhaltestellen"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03302-02)






11.8 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Mehr Ordnungskräfte zur Abend- und Nachtzeit auf Dortmunds Straßen, Bussen und Bahnen"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03301-02)

11.9 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Parks"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03439-02)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.
N i e d e r s c h r i f t

über die 30. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund,
am 14.11.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:40 Uhr


Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 78 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.



An der Sitzung nahmen nicht teil:


Rm Hengstenberg CDU

Rm Hovermann CDU
Rm Liedschulte CDU

Rm Ollech SPD




Von der Verwaltung waren anwesend:


OB Dr. Langemeyer

StD Fehlemann
StR'in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler











Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.09.2002



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03205-02)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Sternkreuzung einschließlich Sternplatz, Lange Straße von Kuithanstraße bis Albrechtstraße, Dorstelmannstraße von Sternplatz bis Ausbauende
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03197-02)




3.4 Ausbau der proj. Straße zwischen der Bozener Straße/Brixener Straße und Olpketalstraße einschl. Rad- und Gehweg zur Bozener Straße im Rahmen des B-Plans Hom 213 - Umlegung -
Widerspruch des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungsergebnis vom 03.09.2002 in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03287-02)

3.5 Verkehrsuntersuchung Phoenix-West/Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03228-02)

3.6 Bauleitplanung
121. Änderung des Flächennutzungsplan - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
VI. Beifügung einer Begründung,
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
VIII. Satzungsbeschluss,
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244,
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03217-02)

3.7 Kündigung der Dauerkleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
hier: Entschädigungsleistungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03369-02)

3.8 Bauleitplanung
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Beifügung einer Begründung;

II. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03427-02)

3.9 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Fortführung des Stadtteilmanagements Scharnhorst-Ost

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03019-02)






3.10 Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen I. Bauabschnitt in Dortmund-Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03018-02)

3.11 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2001 bis 2003

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02525-02)

3.12 Bauleitplanung
12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung,
II. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03359-02)

3.13 Abstimmungsvereinbarung mit der Duales System Deutschland AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03391-02)

3.14 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03310-02)

3.15 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03320-02)

3.16 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- gebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03321-02)

3.17 Satzung zur sechsten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03458-02)

3.18 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Sponsoring des Umweltjugendpreises gescheitert?"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03440-02)

3.19 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung
"Grüne Sheriffs gegen Vermüllung und für Naturschutz"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03303-02)





4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03259-02)

4.2 Existenzgründungen in Dortmund fördern und sichern - Förderantrag der WBF-Do beim Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr (MWMEV) des Landes NRW für das Gründungsnetzwerk Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03322-02)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03305-02)

6 .2 Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flücht- linge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03405-02)



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Freibad Wellinghofen
hier: Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zum Bau eines Planschbeckens im Freibad Wellinghofen vom 29. 03. 1990

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03232-02)

7.2 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrenringen und Sportlerehrennadeln

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03367-02)








7.3 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2003
hier: Volkshochschule
Musikschule
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03410-02)

7.4 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2002 -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03430-02)

7.5 Konzerthaus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03510-02)



8. Schule

- keine Vorlagen -




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 2000 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege
der Stadt Dortmund - PB Nr. 38/02 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03247-02)

10.2 Satzungsänderung der Stadtsparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03449-02)

10.3 RISC Ruhr GmbH - Übertragung des Geschäftsanteils
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03441-02)

10.4 Satzung zur zweiten Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03317-02)




10.5 Wirtschaftsplan 2003 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03358-02)

10.6 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH an der Stadtwerke Schwerte GmbH
hier: Erhöhung der Beteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03468-02)

10.7 Geschäftsbericht der Stadt Dortmund 2001/2002



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Hauptwochenmarkt; Freitagsmarkt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03332-02)

11.2 Sachstandsbericht zum Ende des Projektstatus "StadtbezirksMarketing Dortmund" und Beitritt der Stadt Dortmund zum "Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03163-02)

11.3 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung eines Ehrenringes und einer Ehrennadel

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03351-02)

11.4 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, An- regungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2001 bis 30.06.2002
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03274-02)

11.5 Umbesetzung in Gremien
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 03438-02)

11.6 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse im
Jahre 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03469-02)

11.7 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Durchsetzung des Rauchverbots an S- und U-Bahnhaltestellen"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03302-02)






11.8 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Mehr Ordnungskräfte zur Abend- und Nachtzeit auf Dortmunds Straßen, Bussen und Bahnen"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03301-02)

11.9 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Parks"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03439-02)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.



1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Keller (Linkes Bündnis) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung um den Punkt

7.6 Vorbereitung der Fußball-WM 2006
hier: Einrichtung eines Medienzentrums
(Drucksache Nr.: 03459-02)


erweitert.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 27.09.2002 beantragt habe, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

Handy- und Rauchverbot im Ratssitzungssaal

zu erweitern.

In diesem Zusammenhang wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung mit der genannten Thematik beschäftigt und empfohlen habe, hinsichtlich des Rauchens während der Sitzungen es bei der bisherigen Regelung zu belassen, wonach es Sache der Versammlungsleitung sei, auf ein Rauchverbot hinzuwirken, sofern einer der Sitzungsteilnehmer sich beeinträchtigt fühle.

Darüber hinaus hat der Ältestenrat an die Sitzungsteilnehmer appelliert, während der Sitzungen auf das Telefonieren möglichst zu verzichten und die Handys auf geräusch-
losen Betrieb einzustellen.

Eine Aufnahme dieser Angelegenheit in die Tagesordnung des Rates wurde vom Ältestenrat nicht empfohlen.

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Man fühlt sich manchmal hier doch eher wie im Kindergarten oder auch wie in einer Beratungsstelle für Suchtkranke. Deshalb denke und freue ich mich, dass der Ältestenrat mein Begehren aufgenommen hat. Ich sehe es deshalb nicht mehr für erforderlich an, heute per Dringlichkeit diese Sache in der Tagesordnung zu behandeln."

Hinsichtlich des Antrages von Rm Münch vom 13.11.2002, im Wege der Dringlichkeit die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt um den Punkt

Nutzungskonflikt zwischen Wirtschaftsförderung und Jugendarbeit "Blue Box-Projekt"
an der Kieferstraße in Hombruch


zu erweitern, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass diese Angelegenheit eindeutig Sache der Bezirksvertretung Hombruch sei und nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt falle.

Im übrigen habe er die Information bekommen, dass man bereits hinsichtlich der im Dringlichkeitsantrag angesprochenen Angelegenheit tätig sei.

Nach Auffassung des Ältestenrates sollte sich der zuständige Fachausschuss nochmals mit dieser Angelegenheit beschäftigen, falls es diesbezüglich noch Beratungsbedarf gebe.

Anschließend gab Rm Münch zur Begründung der Dringlichkeit folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

dieser Nutzungskonflikt zwischen Jugendarbeit und Interessen der Wirtschaftsförderung ist vor zwei Tagen in der Bezirksvertretung Hombruch behandelt worden. Er konnte dort mangels Informationen nicht gelöst werden. Deshalb denke ich, sollte das übergeordnete Gremium, also der Rat der Stadt, dazu eine Entscheidung fällen. Ich halte es nicht für sinnvoll, das nur im Wirtschaftsförderungsausschuss zu behandeln. Jugendinteressen sind ebenfalls betroffen. Deshalb bitte ich Sie, Sie wissen, ich habe als Einzelratsmitglied keine andere Möglichkeit, diese Dinge hier zu behandeln, wie im Wege der Dringlichkeit, zumal die Baumaßnahme nächste Woche beginnen soll. Ich bitte daher, diesen Tagesordnungs- punkt hier und heute zu behandeln."


Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages von Rm Münch in die Tagesord-
nung ab.


Weiterhin wurde mit Zustimmung des Rates der Stadt der Punkt

3.5 Verkehrsuntersuchung Phoenix-West/Phoenix-Ost
Rahmenplanung Hörde
(Drucksache Nr.: 03228-02)

von der Tagesordnung abgesetzt.

Außerdem machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus mit Schreiben vom 14.11.2002 beantragt habe, die Behandlung des Punktes

7.5 Konzerthaus
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03510-02)

vorzuziehen und als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.

Bei der Begründung dieses Antrages erklärte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus), dass aufgrund der Presseberichterstattung hinsichtlich der Fi-
nanzsituation des Konzerthauses Dortmund in den vergangenen Tagen es im Interesse des Rates der Stadt und auch der Öffentlichkeit sein müsse, diesbezüglich genauere Informa-
tionen zu erhalten, um dann letztendlich mögliche Risiken für den städtischen Haushalt ab-
schätzen zu können.

Wegen der Bedeutung dieser Angelegenheit habe ihre Fraktion von daher auch beantragt, diese Angelegenheit vorzuziehen und als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.

Bezug nehmend auf die diesbezügliche Diskussion im Ältestenrat erklärte Rm Jörder (SPD), dass die öffentliche Diskussion über das Konzerthaus in den vergangenen Tagen sicherlich nicht im Interesse des Konzerthauses gewesen sein könne.

Von daher werde ihre Fraktion auch nicht einem Vorziehen dieser Angelegenheit zustim-
men, sondern bei Behandlung dieser Angelegenheit, so wie diese derzeit vorgesehen sei,
beantragen, sich nicht mit diesem Antrag zu befassen.


Bei Stimmenthaltung der DVU lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.11.2002 ab.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


zu TOP 1.4

Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.09.2002

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 29. Sitzung des Rat der Stadt Dortmund am 26.09.2002.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
(Drucksache Nr.: 03205-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu ändern.

Rechtsgrundlage

§ 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 in der
zur Zeit gültigen Fassung

zu TOP 3.2
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161
(§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02675-02)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzaus-
schusses vor:

Der Gestaltungsbereich des B-Planes soll auf das Baumarkt-Grundstück an der Eggenstein-
straße ausgedehnt werden. Für das Grundstück soll die Festsetzung "Gewerbegebiet" vor-
gesehen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Grundstücks der im B-Plan Ap 161 vorgesehenen Fläche für einen Baumarkt (SO 2) einen städtebaulichen Vertrag des Inhaltes abzuschließen, wonach der Baumarkt an der Eggensteinstraße bei Eröffnung des neuen Baumarktes auf der Fläche SO 2 geschlossen und auf dem bisherigen Baumarktgrundstück zukünftig eine Einzelhandelsnutzung unterbleibt.


Die in den SO-Gebieten vorgesehenen Bauvorhaben sind vor Erteilung von Baugenehmi-
gungen im AUSW vorzustellen.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat
der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:


IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Beschluss zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Ap 161 vom 04.04.2001 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ap 161 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1 ).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.



VI. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Sternkreuzung einschließlich Sternplatz, Lange Straße von Kuithanstraße bis Albrechtstraße, Dorstelmannstraße von Sternplatz bis Ausbauende
(Drucksache Nr.: 03197-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen (Gesamtmaß- nahme) Sternkreuzung einschließlich Sternplatz, Lange Straße von Kuithanstraße bis Albrechtstraße, Dorstelmannstraße von Sternplatz bis Ausbauende.

zu TOP 3.4
Ausbau der proj. Straße zwischen der Bozener Straße / Brixener Straße und Olpketalstraße einschl. Rad- und Gehweg zur Bozener Straße im Rahmen des B-Plans Hom 213 - Umlegung -
Widerspruch des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungs- ergebnis vom 03.09.2002 in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch.
(Drucksache Nr.: 03287-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:


Der Rat beschließt aufgrund des Widerspruchs des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungsergebnis in des Sitzung der BV Hombruch am 03.09.2002 den Ausbau der projektierten Straße zwischen der Bozener Straße/Brixener Straße und Olpketal- straße und die Anlegung eines Rad- und Gehweges zur Bozener Str. mit einem Kostenauf- wand in Höhe von 360.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0862 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2003 235.000,-- Euro
Ausgaben 2006 ff. 125.000,-- Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des
Budgets erfolgt nicht.



zu TOP 3.5
Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
(Drucksache Nr.: 03228-02)

Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



zu TOP 3.6
Bauleitplanung
121. Änderung des Flächennutzungsplan - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
VI. Beifügung einer Begründung,
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
VIII. Satzungsbeschluss,
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244,
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 03217-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244
- Sommerbergweg - geprüft und beschließt, die Anregungen unter den Ziffern 10.1 bis 10.6 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 12 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 121. Änderung des Flächen- nutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 14.03.2002 entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 10.1 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 14.08.2002 der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.







VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 14.03.2002 entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 10.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.08.2002 dem vorhabenbezogenen Bebauungs- plan Hö 244 - Sommerbergweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.


VII. Der Rat der Stadt beschließt die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244

- Sommerbergweg - für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666, SGV NW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung..

IX. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zu.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

X. Der Rat beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.




zu TOP 3.7
Kündigung der Dauerkleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
hier: Entschädigungsleistungen
(Drucksache Nr.: 03369-02)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Kröger-Brenner die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesord-
nungspunkt.


Hierbei machte sie deutlich, dass zum einen ihre Fraktion, so wie man dies bereits des öfteren dargelegt habe, gegen die Ausbaupläne des Veranstaltungszentrums Westfalenhalle/West-
falenstadion und der damit notwendig gewordenen Verlagerung der Dauerkleingartenan-
lage sei, und zum anderen den angebotenen Ausweichstandort an der Stockumer Straße als nicht geeignet betrachte.

Hinzu komme, dass der "Schultenhof" hierdurch flächenmäßig ihrer Auffassung nach ein-

geengt werde. Dass die betroffenen Kleingärtner vernünftig entschädigt werden, sei für ihre Fraktion selbstverständlich.


Dagegen begrüßten Rm Jung (CDU) und Rm Prüsse (SPD) für ihre Fraktionen ausdrücklich die erzielte Vereinbarung zwischen dem Stadtverband Dortmund der Kleingärtner und der Stadt Dortmund. Aufgrund des konstruktiven Aufeinanderzugehen sei es trotz schwieriger Aus-

gangssituation gelungen, ein Ergebnis zu erzielen, das vorbildhaften Charakter habe. Im übrigen werde durch den Umzug der Kleingärtner der "Schultenhof", nicht in Frage gestellt.

Außerdem unterstrich man nochmals die Bedeutung der Entwicklung des Veranstaltungs-
zentrums.



Abschließend brachte noch Rm Münch seine ablehnende Haltung zu der Verwaltungs-
vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zum Ausdruck. Diese sei sowohl aus ökologi-

scher und sozialer Hinsicht, als auch aus Naherholungsinteressen begründet.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2002 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Stadt-
verband Dortmund der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Ardeyblick zu und beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Finanzmittel für die Entschädigung der im 1. Ab-

schnitt (Verlängerung Strobelallee) benötigten kleingärtnerisch genutzten Flächen (22 Ein-
zelgärten) in Höhe von 150 000,00 Euro.

Die gleichen Bedingungen und Vereinbarungen des Freizuges gelten im Falle einer vor-
zeitigen Räumung von Einzelanlagen der im 2. Abschnitt betroffenen 116 Kleingärten
vor dem 31.12.2004. Auch hierfür genehmigt der Rat die außerplanmäßige Mittelbereit-
stellung.



zu TOP 3.8
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Beifügung einer Begründung;

II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03427-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße - offengelegte Begründung vom
14.03.2002 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219

- Kieferstraße - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen
Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.9
Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Fortführung des Stadtteilmanagements Scharnhorst-Ost
(Drucksache Nr.: 03019-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Stadtteilmanagement Scharnhorst-Ost, mit Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 332.340 Euro, für weitere 2 Jahre (2003/4) durchzuführen. Die Gesamtkosten werden zu 90% = 299.106 Euro aus Städtebau- förderungsmitteln des Landes NRW finanziert. Der Eigenanteil der Stadt Dortmund

beträgt 10% = 33.234 Euro.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Personalträger, den Dortmunder Diensten GmbH, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu treffen.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6151 9511 0102 - Bewohnerorientierte Erneuerung der Großsiedlung Scharnhorst-Ost - für die Jahre 2002 ff. vorgesehen.



zu TOP 3.10
Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen I. Bauabschnitt in Dortmund-Innenstadt-Ost
(Drucksache Nr.: 03018-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Finanzmittel in Höhe von insgesamt 330.000,- Euro für die Errichtung der Grünverbindung Stadewäldchen.


Finanzierung:

A u s b a u k o s t e n


Haushaltsjahr: 2002
Finanzposition: 5801 9611 xxxx 330.000,- Euro
-Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen-

Die Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt mit Deckung durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei der FIPO VMH 8800 9321 0001 -Grunderwerbprogramm-.


F o l g e k o s t e n

Haushaltsjahr: ab 2004 12.905,- Euro jährl.
Finanzposition: im Rahmen des Fachbereichsbudgets

zu TOP 3.11
Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2001 bis 2003
(Drucksache Nr.: 02525-02)

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungsprogrammen 2001 und 2002 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage 1 enthaltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2003 als - Jahresförderungsprogramm - Gesamtpro- gramm Stadterneuerung 2003 -

zu TOP 3.12
Bauleitplanung
12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung,
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03359-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - vorge-
brachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 6.1 und
Punkt 6.2 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort
genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich, jedoch mit der unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Änderung als Satzung

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Textsatzung zur 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202

- Standortzentrum Dorstfeld-West - die Begründung vom 11.10.2002 beizufügen

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.13
Abstimmungsvereinbarung mit der Duales System Deutschland AG
(Drucksache Nr.: 03391-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die als Anlage beigefügte Abstimmungs- erklärung nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit der Duales System Deutschland AG abzuschließen.

zu TOP 3.14
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 03310-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -).

zu TOP 3.15
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2003
(Drucksache Nr.: 03320-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2003 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2003 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2003 bis 2007 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2003 bis 2007 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

zu TOP 3.16
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2003
(Drucksache Nr.: 03321-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, entgegen der Verwaltungsvorlage (Seite 3) die Straßenreinigung der Straßen Buchsbaumweg, Lavendelweg und Ligusterweg im Stadt-
bezirk Aplerbeck auf die Anlieger zu übertragen.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 3.17
Satzung zur sechsten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03458-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.




zu TOP 3.18
Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Sponsoring des Umweltjugendpreises gescheitert?"
(Drucksache Nr.: 03440-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Was hat das Umweltamt bisher getan, um Sponsoren für den Jugendumweltpreis
zu gewinnen? Und warum haben Sie, Frau Bürgermeisterin Wendzinski, und Sie,
Herr Stadtrat Sierau, das Engagement der Firma WILO mit einer bereits zugesagten
Spende für den Jugendumweltpreis durch Ihr persönliches Verhalten vermasselt?"


Die Stellungnahme der o. a. Nachfrage erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.19
Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Grüne Sheriffs gegen Vermüllung und für Naturschutz"
(Drucksache Nr.: 03303-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
zu TOP 4.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"
(Drucksache Nr.: 03259-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des genannten Projekts aus dem Teilbereich Lokale Ökonomie Nordstadt im Rahmen der EU-Initiative URBAN II.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.




zu TOP 4.2
Existenzgründungen in Dortmund fördern und sichern - Förderantrag der WBF-Do beim Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr (MWMEV) des Landes NRW für das Gründungsnetzwerk Dortmund
(Drucksache Nr.: 03322-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die WBF-Do mit der Durchführung des Projektes "Existenzgründungen in Dortmund fördern und sichern". Die Beauftragung geschieht vorbehaltlich der Förderung des Projektes für die Jahre 2003 -2 005 durch das MWMEV NW.

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 03305-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

zu TOP 6 .2
Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 03405-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Freibad Wellinghofen
hier: Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zum Bau eines Planschbeckens im

Freibad Wellinghofen vom 29.03.1990
(Drucksache Nr.: 03232-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat hebt seinen Grundsatzbeschluss zum Bau eines Planschbeckens im Freibad Wellinghofen vom 29. 03. 1990 auf.

zu TOP 7.2
Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrenringen und Sportlerehrennadeln
(Drucksache Nr.: 03367-02)

Im Zusammenhang mit der o. a. Angelegenheit regte Rm Brunsing (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) an, die Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund, die Grundlage für die Verleihung von Sportlerehrenringen und Sportlernadeln seien, dahin-
gehend zu überprüfen bzw. zu verändern, dass künftig nur noch Sportler auf der Grund-
lage der von ihnen erbrachten Leistungen geehrt werden, wenn sie tatsächlich auch ihren Lebens- bzw. Trainingsmittelpunkt in Dortmund haben.


OB Dr. Langemeyer schlug vor, nach entsprechender Vorbereitung durch die Verwaltung sowohl im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, als auch im Ältestenrat über die von
Rm Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) angesprochene Problematik zu diskutieren.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, folgende Sportlerinnen und Sportler entsprechend der Regelungen der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund wegen ihrer besonderen sportlichen Verdienste auszuzeichnen:

1. Mit dem Sportlerehrenring:

Sebastian Thormann, Paul Dienstbach, Philipp Stüer und Bernd Heidicker

2. Mit der Sportlerehrennadel:

Arne Landgraf, Martin Zobelt, Jan-Martin Bröer, Klaus Rogge, Stafan Lier,
Ralf Wenzel, Sebastian Schulte, Thorsten Engelmann, Johannes Doberschütz, Stephan Koltzk, Jörg Dießner, Enrico Schnabel, Ulf Siemes, Michael Ruhe,
Britta Holthaus


zu TOP 7.3
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2003
hier: Volkshochschule
Musikschule
(Drucksache Nr.: 03410-02)

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus brachte Rm Frebel zum Ausdruck, dass seine Fraktion den vorliegenden Änderungen der Nutzungs- und Entgeltordnungen für die Volkshochschule zustimmen, die der Musikschule jedoch ablehnen werde.

Nach seiner Auffassung sei es notwendig, die Entgeltordnung der Musikschule so zu gestalten, dass eine sozial gerechtere Staffelung der Entgelte erreicht werde. Nur so
könnten seiner Meinung nach beispielsweise talentierte Kinder gezielt gefördert werden,
denen es aus finanziellen Gründen ansonsten nicht möglich wäre.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einstimmig

- die Entgeltordnung und Teilnahmebedingung für die Volkshochschule
Dortmund (Anlage 1)

- die Entgeltordnung für Raumvermietungen der Volkshochschule der
Stadt Dortmund (Anlage 2)


b) Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses
sowie der Stimme von Rm Münch

- die Entgeltordnung der Musikschule Dortmund (Anlage 5) ab 01.01.2003.

zu TOP 7.4
Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2002 -
(Drucksache Nr.: 03430-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die von der Verwaltung unter Ziff. 3 vorgeschlagene Auszahlung der Sportförderungsmittel für das Haushaltsjahr 2002.

Von der Sportförderung werden nur die Vereine erfasst, deren Jahresbeitrag für Jugendliche 120,00 EUR nicht überschreitet. Sportvereine, die über weniger als 6 Jugendliche verfügen, erhalten keine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien. Diese Leistungseinschränkung gilt nicht für Behindertensportvereine und Vereine, die eine für Jugendliche nicht bzw. nur eingeschränkt geeignete Sportart anbieten.





Gleichzeitig beschließt der Rat, dass der unter Pkt. 3. lfd. Nr. 1 beschlossene Fördersatz für Zuschüsse zum Neubau, Umbau und zur Erweiterung vereinseigener Anlagen zunächst auch im Jahr 2003 für vorliegende auszuzahlende Zuschussanträge bis zu einer erneuten Beschlussfassung über die Festsetzung der Höhe der Fördersätze anzuwenden ist.

zu TOP 7.5
Konzerthaus
(Drucksache Nr.: 03510-02)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erläuterte Rm Schneckenburger zunächst die Notwendigkeit, den Rat der Stadt über die aktuelle Finanzsituation des Konzert-
hauses Dortmund und evtl. daraus resultierende Konsequenzen für den städtischen Haushalt
zu informieren.

In diesem Zusammenhang bedauerte sie, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Kultur +
Projekte Dortmund GmbH der Aufforderung des Aufsichtsratsmitgliedes ihrer Fraktion nicht nachgekommen sei, eine entsprechende Aufsichtsratssitzung einzuberufen. Weiterhin be-
gründete sie den von ihrer Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt gestellten Antrag.


Für die SPD-Fraktion stellte anschließend Rm Jörder den Antrag, sich nicht mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus zu befassen, da nach Auffassung ihrer Fraktion es Aufgabe des Aufsichtsrates der Kultur + Projekte Dortmund GmbH sei, über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgebrachte Angelegenheit zu disku-
tieren und auf die Einhaltung des jährlichen Kostenzuschusses der Stadt Dortmund zu achten.

Nachdem Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sich nochmals für eine Befassung mit der vorliegenden Angelegenheit ausgesprochen hatte, stimmte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch dem o. a. Geschäftsordnungsantrag von Rm Jörder (SPD) zu.


Anschließend stellte Rm Münch folgenden Geschäftsordnungsantrag:

Der Rat der Stadt stellt fest, dass der von Rm Jörder (SPD) gestellte Geschäftsordnungs-
antrag auf Nichtbefassung nicht rechtmäßig war.


OB Dr. Langemeyer erklärte hierzu, dass ein derartiger Antrag nicht zulässig sei.






zu TOP 7.6
Vorbereitung der Fußball-WM 2006
hier: Einrichtung eines Medienzentrums
(Drucksache Nr.: 03459-02)

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begrüßte Rm Brunsing die Einrichtung eines Medienzentrums anlässlich der Fußball-WM 2006 in Dortmund.

Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation sei es jedoch notwendig, die diesbezüglich anfallenden Gesamtkosten der Stadt Dortmund auf den in der Verwaltungsvorlage ge-
nannten Betrag von ca. 330 000,00 DM Euro zu begrenzen.


Anschließend begrüßten für die CDU-Fraktion bzw. für die SPD-Fraktion Rm Jung sowie
Rm Prüsse die Einrichtung des genannten Medienzentrums.

Ihrer Meinung nach wäre es wünschenswert gewesen, wenn gleichzeitig der Baubeschluss für die Westfalenhalle 3 b vorgelegen hätte.


OB Dr. Langemeyer machte anschließend die Bedeutung und die positiven Auswirkungen des Medienzentrums deutlich.

Er gehe aufgrund seiner diesbezüglich geführten Gespräche davon aus, dass die Ge- schäftsführung der Westfalenhallen Dortmund GmbH kurzfristig dem Aufsichtsrat eine entsprechende Entscheidung vorlegen werde.

Der Bau der Westfalenhalle 3 b sei seiner Meinung nach nicht nur für die Einrichtung des
Medienzentrums, sondern auch für die Weiterentwicklung des Messe- und Kongressstand-
ortes Dortmund zwingend notwendig.

Außerdem erklärte OB Dr. Langemeyer auf Nachfrage von Rm Schneckenburger (Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), dass es sich bei den in der Verwaltungsvorlage ge-
nannten Kosten von ca. 330 000,00 Euro um Gesamtkosten handele.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung eines Medienzentrums im Bereich der Westfalenhallen für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber der FIFA und dem OK WM 2006 eine verbindliche Zusage darüber und über die Übernahme der anfallenden Mietkosten (ca. 330.000 Euro) durch die Stadt Dortmund abzugeben.

2. Die Verwaltung wird gebeten, einen Standtortvorschlag zu unterbreiten, der die gesamte, vom OK WM 2006 geforderte medientechnische Infrastruktur abdeckt.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, mit der Westfalenhallen Dortmund GmbH

die entsprechenden Gespräche und Verhandlungen zu führen und die Ergebnisse dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

8. Schule

- keine Vorlagen-

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 2000 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund - PB Nr. 38/02 -
(Drucksache Nr.: 03247-02)

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

III. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt unter Berücksichtigung der in dem Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2000 des Sonderhaushaltes Dauer-(Legat-) Grabpflege getroffenen Feststellungen und den in den Stellungnahmen getroffenen Aussagen die geprüfte Jahresrechnung 2000 des Treuhandvermögens Dauer- (Legat-)Grabpflege. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus dieser geprüften Jahresrechnung 2000.


zu TOP 10.2
Satzungsänderung der Stadtsparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 03449-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf als Satzung für die Sparkasse Dortmund.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Carl (CDU) nicht teil.

zu TOP 10.3
RISC Ruhr GmbH - Übertragung des Geschäftsanteils
(Drucksache Nr.: 03441-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der RISC Ruhr GmbH wird ermächtigt, der Übertragung des städtischen Geschäftsanteils an der RISC Ruhr GmbH zuzustimmen und alle hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben.

zu TOP 10.4
Satzung zur zweiten Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögen
"Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03317-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens- verwaltungsfonds Dortmund".

Der Rat bestellt Herrn Bodo Schneider zum nebenamtlichen kaufmännischen Leiter des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund".

zu TOP 10.5
Wirtschaftsplan 2003 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03358-02)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Kröger-Brenner, dass ihre Fraktion den Beschluss zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man der Auffas- sung sei, dass nicht weitere Kredite für nicht näher definierte Grundstücke aufgenommen werden sollten.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgen-
den Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2003 (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) sowie die Finanzplanung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund". Das Sondervermögen
wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 25.000 T EUR aufzunehmen. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf
10.000 T EUR festgesetzt.

zu TOP 10.6
Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH an der Stadtwerke Schwerte GmbH
hier: Erhöhung der Beteiligung
(Drucksache Nr.: 03468-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Erwerb von weiteren 25,34 % des Stammkapitals der Stadtwerke Schwerte GmbH von der Stadt Schwerte. Der Erwerb ist von der Dortmunder Stadtwerke AG für eigene Rechnung auszuführen. In einem zweiten Schritt werden 25 %
der Anteile von der DSW AG auf die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH übertragen. Die Vertreter der Stadt in den Organen der DSW AG und der DEW GmbH werden angewiesen, den Anteilserwerb zu unterstützen.

zu TOP 10.7
Geschäftsbericht der Stadt Dortmund 2001/2002

Nach kurzer Diskussion, in der OB Dr. Langemeyer zu von Rm Weber (CDU) gestellten Fragen hinsichtlich der Kosten sowie des Verteilers des Geschäftsberichtes Stellung genommen hatte, nahm der Rat der Stadt Dortmund den Geschäftsbericht 2001/2002 zur Kenntnis.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


zu TOP 11.1
Hauptwochenmarkt; Freitagsmarkt
(Drucksache Nr.: 03332-02)

Nachdem sich Rm Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) ausdrücklich für die vorliegende Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Festsetzung eines dritten Markttages für den Hauptwochenmarkt bedankt hatte, forderte er dazu auf, diesen Markttag durch flankieren- de Maßnahmen weiter zu beleben.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Festsetzung eines dritten Markttages für den Hauptwochenmarkt gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO). Als Standort des Marktes wird der Hansaplatz festgesetzt. Das Ordnungsamt wird ermächtigt, nach entsprechender baulicher und markttechnischer Herrichtung der Hansastraße zwischen Silberstraße und Kampstraße auch diesen Bereich für Zwecke des Hauptwochenmarktes zu nutzen, soweit Gründe des öffentlichen Interesses dem nicht entgegenstehen. Der Markt findet freitags statt und ist zwischen 08.00 und 15.00 Uhr geöffnet.

zu TOP 11.2
Sachstandsbericht zum Ende des Projektstatus "StadtbezirksMarketing Dortmund" und Beitritt der Stadt Dortmund zum "Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03163-02)

Die zum Teil recht kontrovers geführte Diskussion zum o. a. Tagesordnungspunkt machte einerseits deutlich, dass man vom Grundsatz her für den Beitritt der Stadt Dortmund zum Verein "Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund" sei. Andererseits gab es unterschied-
liche Auffassungen hinsichtlich der Aufteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

So brachte für die CDU-Fraktion Rm Neumann zum Ausdruck, dass eine Weiterführung des StadtbezirksMarketing Dortmund nur dann sinnvoll sei, wenn die diesbezüglich bisher zur Verfügung stehenden Finanzmittel weiterhin für die jeweiligen Stadtbezirke vorhanden seien.


Anschließend machten Rm Wilken (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) und
Rm Zupfer (SPD) deutlich, wie wichtig eine Koordinierungsstelle für das Stadtbezirks-
Marketing sei.



Von daher schlug man hinsichtlich der Finanzierung vor, die Mittel wie folgt aufzuteilen:

- 80 % für die Stadtbezirke
- 20 % für den Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund


Weiterhin beantragte Rm Münch, eine Finanzierung im Sinne der Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst zu beschließen, wonach der "Verein für Stadtbe-
zirksMarketing Dortmund" neben den beteiligten 10 Stadtbezirken als 11. Mitglied
betrachtet werden sollte und dieser damit ein Elftel der veranschlagten Mittel erhalte.

Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, spreche er sich für eine Beschlussfassung im Sinne der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 12.11.2002 aus.


Abschließend betonte OB Dr. Langemeyer, dass durch das bisherige Wirken im Rahmen des StadtbezirksMarketings in den vergangenen zwei Jahren schon viel in den Stadtbezirken, nicht zuletzt durch das bürgerschaftliche Engagement, bewegt worden sei und er es für wichtig erachte, dass dieser Prozess fortgeführt werde.

Insofern könne er auch die diesbezüglichen Empfehlungen der Bezirksvertretungen nachvoll-
ziehen, die einerseits besagen, dass man den begonnenen Prozess fortführen möchte und
andererseits auch einen Beitritt der Stadt Dortmund zum "Verein für StadtbezirksMarketing
Dortmund" beinhalten. Letztendlich gebe es nur unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Verteilung der Mittel. Von daher sollte man nochmals den Versuch unternehmen, eine Deckung zu finden, um letztendlich den finanziellen Vorstellungen der Bezirksvertretungen nachzukommen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die o. a.
Anträge von Rm Münch ab.


b) Bei Stimmenthaltung von Rm Münch beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Mittel für das StadtbezirksMarketing
Dortmund wie folgt aufzuteilen:

- 80 % für die Stadtbezirke
- 20 % für den Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund


c) Unter Berücksichtigung des unter b) gefassten Beschlusses fasst der Rat der
Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen
der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den dargestellten Sachstandsbericht zum Projekt zur Kenntnis und beschließt die Fortführung der Aufgabe durch den Beitritt der Stadt Dortmund zu dem zu gründenden "Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund" sowie die Übertra- gung der Vertretung der Stadt Dortmund in diesem Verein auf 3/Dez.



zu TOP 11.3
Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung eines Ehrenringes und einer Ehrennadel
(Drucksache Nr.: 03351-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die genannten Personen nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund auszuzeichnen.

zu TOP 11.4
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2001 bis 30.06.2002
(Drucksache Nr.: 03274-02)

Der Rat der Stadt nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2001 bis 30.06.2002 zur Kenntnis.

zu TOP 11.5
Umbesetzung in Gremien
(Drucksache Nr.: 03438-02)

Entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2002 beschließt der Rat der Stadt folgende Umbesetzungen in Gremien:

Herr Dietmar Stahlschmidt wird Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.

Zudem wird Herr Stahlschmidt stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss, im
Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und im Ausländerbeirat.


zu TOP 11.6
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse im Jahre 2003
(Drucksache Nr.: 03469-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für das Jahr 2003 zu.

zu TOP 11.7
Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Durchsetzung des Rauchverbots an S- und U-Bahnhaltestellen"
(Drucksache Nr.: 03302-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 11.8
Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Mehr Ordnungskräfte zur Abend- und Nachtzeit auf Dortmunds Straßen, Bussen und Bahnen"
(Drucksache Nr.: 03301-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Wie können Sie Dortmund als eine sichere Stadt bezeichnen, wenn nach der neuesten Kriminalstatistik 2001 des Innenministerium NRW Dortmund als diejenige Stadt genannte worden ist, in der die meisten Autoeinbrüche in Nordrhein-Westfalen stattfinden?"


OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass er die o. a. Nachfrage als rhethorische Frage bewerte, so dass keine Beantwortung erforderlich sei.


zu TOP 11.9
Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 14.11.2002 mit der Bezeichnung "Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Parks"
(Drucksache Nr.: 03439-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 16.40 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



D r . L a n g e m e y e r K e l l e r
Oberbürgermeister Ratsmitglied



F e u l e r
Schriftführer