Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 17:15 Uhr
Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
Bm Miksch
Bm'in Wendzinski

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU (bis 16.45 Uhr)
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Leniger CDU (ab 16.45 Uhr)
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen i. R.
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen i. R.

Rm Branghofer DVU beratendes Mitglied

Rm Keller Linkes Bündnis beratendes Mitglied


Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StR'in Greive
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
LStRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.09.2002


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltungsamt und dortmund-project
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03168-02)

2.1.2 Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und des Marksbaches
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03246-02)

2.1.3 Weiterentwicklung des Dortmunder Stadtbahnsystems durch Neuaufstellung des Betriebskonzeptes Stadtbahn, Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03271-02)

2.1.4 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
- aus Landesmitteln des GfG 2002
- aus Mitteln des Solidaritätsfonds 2002
Mittelvergabe 2002

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03326-02)

2.1.5 Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03357-02)

2.1.6 Verteilung der Mittel im Rahmen der Förderung des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03238-02)





2.2 Finanzen

2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

2.2.2 Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03308-02)

2.2.3 Zukunftsentwicklung der städtischen Büroflächen - weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03483-02)


2.3 Personal

- keine Vorlagen -


2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03205-02)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Sternkreuzung einschließlich Sternplatz, Lange Straße von Kuithanstraße bis Albrechtstraße, Dorstelmannstraße von Sternplatz bis Ausbauende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03197-02)


3.4 Ausbau der proj. Straße zwischen der Bozener Straße/Brixener Straße und Olpketalstraße einschl. Rad- und Gehweg zur Bozener Straße im Rahmen des B-Plans Hom 213 - Umlegung -

Widerspruch des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungsergebnis vom 03.09.2002 in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03287-02)

3.5 Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03228-02)

3.6 Bauleitplanung
121. Änderung des Flächennutzungsplan - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
VI. Beifügung einer Begründung,
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
VIII. Satzungsbeschluss,
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244,
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03217-02)

3.7 Kündigung der Dauerkleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
hier: Entschädigungsleistungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03369-02)

3.8 Bauleitplanung
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Beifügung einer Begründung;

II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03427-02)

3.9 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Fortführung des Stadtteilmanagements Scharnhorst-Ost

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03019-02)





3.10 Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen I. Bauabschnitt in Dortmund-Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03018-02)

3.11 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2001 bis 2003

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02525-02)

3.12 Bauleitplanung
12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung,
II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-02)

3.13 Abstimmungsvereinbarung mit der Duales System Deutschland AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03391-02)

3.14 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-02)

3.15 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03320-02)

3.16 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- gebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03321-02)

3.17 Satzung zur sechsten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03458-02)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03259-02)






5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03305-02)

6.2 Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flücht- linge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03405-02)



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Freibad Wellinghofen
hier: Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zum Bau eines Planschbeckens im Freibad Wellinghofen vom 29. 03. 1990

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03232-02)

7.2 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrenringen und Sportlerehrennadeln

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03367-02)

7.3 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund
ab 01.01.2003
hier: Volkshochschule
Musikschule
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03410-02)



8. Schule

- keine Vorlagen-



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -





10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 2000 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege
der Stadt Dortmund - PB Nr. 38/02 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03247-02)

10.2 Satzungsänderung der Stadtsparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03449-02)

10.3 RISC Ruhr GmbH - Übertragung des Geschäftsanteils
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03441-02)

10.4 Satzung zur zweiten Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03317-02)

10.5 Wirtschaftsplan 2003 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-02)

10.6 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH an der Stadtwerke Schwerte GmbH
hier: Erhöhung der Beteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03468-02)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Hauptwochenmarkt; Freitagsmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03332-02)

11.2 Sachstandsbericht zum Ende des Projektstatus "StadtbezirksMarketing Dortmund" und Beitritt der Stadt Dortmund zum "Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03163-02)
Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

N i e d e r s c h r i f t

über die 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 07.11.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:15 Uhr

Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
Bm Miksch
Bm'in Wendzinski

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU (bis 16.45 Uhr)
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Leniger CDU (ab 16.45 Uhr)
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen i. R.
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen i. R.

Rm Branghofer DVU beratendes Mitglied

Rm Keller Linkes Bündnis beratendes Mitglied


Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StR'in Greive
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
LStRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter





Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.09.2002


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltungsamt und dortmund-project
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03168-02)

2.1.2 Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und des Marksbaches
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03246-02)

2.1.3 Weiterentwicklung des Dortmunder Stadtbahnsystems durch Neuaufstellung des Betriebskonzeptes Stadtbahn, Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03271-02)

2.1.4 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
- aus Landesmitteln des GfG 2002
- aus Mitteln des Solidaritätsfonds 2002
Mittelvergabe 2002

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03326-02)

2.1.5 Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03357-02)

2.1.6 Verteilung der Mittel im Rahmen der Förderung des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03238-02)





2.2 Finanzen

2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

2.2.2 Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03308-02)

2.2.3 Zukunftsentwicklung der städtischen Büroflächen - weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03483-02)


2.3 Personal

- keine Vorlagen -


2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03205-02)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Sternkreuzung einschließlich Sternplatz, Lange Straße von Kuithanstraße bis Albrechtstraße, Dorstelmannstraße von Sternplatz bis Ausbauende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03197-02)


3.4 Ausbau der proj. Straße zwischen der Bozener Straße/Brixener Straße und Olpketalstraße einschl. Rad- und Gehweg zur Bozener Straße im Rahmen des B-Plans Hom 213 - Umlegung -

Widerspruch des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungsergebnis vom 03.09.2002 in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03287-02)

3.5 Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03228-02)

3.6 Bauleitplanung
121. Änderung des Flächennutzungsplan - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
VI. Beifügung einer Begründung,
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
VIII. Satzungsbeschluss,
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244,
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03217-02)

3.7 Kündigung der Dauerkleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
hier: Entschädigungsleistungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03369-02)

3.8 Bauleitplanung
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Beifügung einer Begründung;

II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03427-02)

3.9 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Fortführung des Stadtteilmanagements Scharnhorst-Ost

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03019-02)





3.10 Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen I. Bauabschnitt in Dortmund-Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03018-02)

3.11 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2001 bis 2003

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02525-02)

3.12 Bauleitplanung
12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung,
II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-02)

3.13 Abstimmungsvereinbarung mit der Duales System Deutschland AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03391-02)

3.14 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-02)

3.15 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03320-02)

3.16 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- gebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03321-02)

3.17 Satzung zur sechsten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03458-02)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03259-02)






5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03305-02)

6.2 Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flücht- linge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03405-02)



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Freibad Wellinghofen
hier: Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zum Bau eines Planschbeckens im Freibad Wellinghofen vom 29. 03. 1990

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03232-02)

7.2 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrenringen und Sportlerehrennadeln

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03367-02)

7.3 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund
ab 01.01.2003
hier: Volkshochschule
Musikschule
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03410-02)



8. Schule

- keine Vorlagen-



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -





10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 2000 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege
der Stadt Dortmund - PB Nr. 38/02 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03247-02)

10.2 Satzungsänderung der Stadtsparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03449-02)

10.3 RISC Ruhr GmbH - Übertragung des Geschäftsanteils
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03441-02)

10.4 Satzung zur zweiten Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03317-02)

10.5 Wirtschaftsplan 2003 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-02)

10.6 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH an der Stadtwerke Schwerte GmbH
hier: Erhöhung der Beteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03468-02)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Hauptwochenmarkt; Freitagsmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03332-02)

11.2 Sachstandsbericht zum Ende des Projektstatus "StadtbezirksMarketing Dortmund" und Beitritt der Stadt Dortmund zum "Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03163-02)



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.





1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3


Feststellung der Tagesordnung

Auf Antrag der CDU-Fraktion soll der Tagesordnungspunkt

2.2.2 Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2003
(Drucksache Nr.: 03308-02)

vorgezogen und als TOP 2.1.0 behandelt werden.

Entsprechend dem Antrag von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) soll dabei auch der Punkt

2.1.6 Verteilung der Mittel im Rahmen der Förderung des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen in Dortmund
(Drucksache Nr.: 03238-02)

in die Beratung einbezogen werden.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.09.2002

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 19.09.2002.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n



zu TOP 2.1.0
Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004
(Drucksache Nr.: 03308-02)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beratungsunterlagen vor:


- Vorlage "Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004"
(Drucksache Nr.: 03308-02)


- Vorlage "Haushaltsplan 2003/2004 - Teilbereich Liegenschaften -;
Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf

(Drucksache Nr.: 03475-02)


- Vorlage "Verteilung der Mittel im Rahmen der Förderung des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen in Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03238-02)


- Antrag des Ausländerbeirates vom 10.09.2002 mit der Bezeichnung "Fördermittel"

Der Ausländerbeirat fordert Rat und Verwaltung auf, diese Mittel wieder in die Haushalte 2003 und die Folgejahre aufzunehmen.



- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.11.2002 mit der Bezeichnung "Verteilung der Mittel im Rahmen der Förderung des Zusammen-
lebens von Ausänderinnen und Ausländern und Deutschen in Dortmund"

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Verwaltungsvorlage unter Berücksichti- gung folgender Prämissen zu:

1. Die Verwaltung kommt unverzüglich ihrem Auftrag nach, eine neue projekt-
bezogene Förderstruktur zu erarbeiten und die Richtlinien entsprechend
Punkt 3 und 4 des Haupt- und Finanzausschusses gefassten Beschlusses
vom 25.10.2001 neu zu fassen. Die Verteilung der Mittel erfolgt dann gemäß
diesen Richtlinien.

2. Über die Höhe der im Rahmen der Förderung des Zusammenlebens der von
Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen in Dortmund zur Verfügung
zu stellenden Mittel entscheidet der Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen.








- Schreiben der CDU-Fraktion vom 30.10.2002 mit der Bezeichnung "Beratung der
Haushaltsplanentwürfe 2003/2004)"

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 20. Dezember des vergangenen Jahres einen Haushaltsbeschluss gefasst und das vom Oberbürgermeister und Kämmerer vor-
gelegte Haushaltssicherungskonzept durch einen umfangreichen Beschluss er-
gänzt.

Die Verwaltung wird gebeten darzulegen,

* inwieweit die Inhalte des Beschlusses umgesetzt wurden,
* welche finanziellen positiven Wirkungen daraus erwartet werden,
* welche Teile des Beschlusses noch erledigt werden müssen u n d
* welche finanzielle Wirkung dies haben wird.


- Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.11.2002 mit der Bezeichnung "Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004"

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fordert die Verwaltung auf, zu folgenden Maßnahmevorschlägen des Haushaltssicherungskonzeptes ergänzend Stellung zu beziehen:

1. Das "3do-Projekt" mobilisiert privates Kapital für Dortmund. In welcher Höhe sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand kommunale Mittel erforderlich, um die verkehrliche Infrastruktur, die Gestaltung der Bahnhofsvorplätze und sonstige Maßnahmen zu realisieren? Wieviel Mittel sind bis zum jetzigen Zeitpunkt für die vorbereitenden Maßnahmen (Personalkosten, Wettbewerbe, Gutachaten) verausgabt worden? Ist die Umgestaltung des Bahnhofsum- feldes mit der Rückzahlung von Landesfördermitteln (z. B. für den Busbahnhof) verbunden? Wenn ja, in welcher Höhe?

2. Welche Kosten muss die Stadt Dortmund im Rahmen der Fußball-WM 2006 voraussichtlich für das Medienzentrum übernehmen? Wann ist mit einer Gesamtkostenübersicht zu rechnen?

3. Im Bereich des Büroflächenmanagements sollte gemäß Haushaltssicher- heitskonzept 2002 ein Einsparvolumen von mindestens 2,05 Mio. Euro erreicht werden. Aus der Darstellung des aktuellen Sachstandes geht hervor, dass bisher lediglich die Grundlagen für ein an den oben genannten Zielen orien- tiertes Einsparpotential geschaffen wurde. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung aufgefordert, die bisher getätigten Investitionen für die Orga- nisation des Immobilienmanagements sowie den ursprünglichen Zeitplan für die Erzielung eines Einsparvolumens darzustellen. Darüber hinaus ist zu erläutern, aus welchen Gründen bisher keine haushaltsentlastenden Effekte erreicht wurden und zu welchem Zeitpunkt mit entsprechenden Erfolgen gerechnet werden kann.

4. Inwieweit sind bei der Anpassung der Mietverträge von Vereinen, Verbänden, Gesellschaften mit dem Ziel einer gerechten Nivellierung die entsprechenden Änderungen mittlerweile vorgenommen worden?

5. Welche konkreten, bereits im Haushaltssicherungskonzept 2001 beschlossenen
Maßnahmen zugunsten der Betreuung Alleinerziehender und Reduzierung von Kinderarmut werden bis zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt?



6. Was ist durch die Einrichtung des Call-Centers konkret an strukturellen Ver-
besserungen erreicht worden? In welchen Verwaltungseinheiten hat eine
personelle Entlastung stattgefunden?

7. Die Beteiligungsunternehmen der Stadt sollten aufgefordert werden, ab dem
Haushaltsjahr 2002 einen jährlichen Beitrag in Höhe von insgesamt 10,23 Mio. Euro zu leisten. Die Verwaltung wird aufgefordert darzulegen, aus welchen
Gründen das angestrebte Haushaltskonsolidierungsziel bisher nicht erreicht
wurde. Im einzelnen sollte deutlich gemacht werden, mit welchen Beteili-
gungsunternehmen bereits entsprechende Verhandlungen geführt wurden,
wie die VertreterInnen der jeweiligen Beteiligungsunternehmen reagiert
haben und welches Ergebnis erzielt wurde?

8. Was ist im Hinblick auf die Veräußerung von städtischen Beteiligungen/Ver-
mögensgegenständen konkret verbreitet worden, um die angestrebten Erlöse
in Höhe von 5,1 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2003 zu erzielen?


- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.11.2002 mit der Bezeichnung "Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004"

Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, zu klären, ob im Falle der Wahl der Rechtsdezernentin Greive als Hauptgeschäftsführerin der Klinikum Dortmund gGmbH, unter Berücksichtigung von § 71, 3 Abs. 2 der GO NW eine Wiederbesetzung der Dezernentenstelle erfolgen muss.


StK Pehlke gab zunächst im Rahmen eines Folienvortrages einen aktuellen Bericht zur Haushaltslage.

Frau Preußer von der Stadtkämmerei erläuterte ergänzend den Stand der Kredite und Kassenkredite.

Die Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Außerdem informierte StK Pehlke über die Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 17.12.2001 und stellte den Haushaltsentwurf für 2003/2004 sowie die Planung bis 2007 dar.

Im einzelnen führte er dazu aus, dass der Rat beschlossen habe, bis 2005 strukturell jährlich steigend jeweils 10 Mio. Euro einzusparen. Für das Jahr 2003 seien von den Fachbereichen
9,7 Mio. Euro an Einsparungsleistungen erbracht worden, für das Jahr 2004 liege der Betrag bei 19,4 Mio. Euro und für 2005 bei rund 29 Mio. Euro. Die Vorgaben seien somit weitgehend erfüllt worden und man gehe davon aus, dass die Gesamtsumme erreicht werden könne.

Im Rahmen der Infrastrukturrevision sei beschlossen worden, dass die Verwaltung im Jahre 2005 eine Summe von 30 Mio. Euro, im Jahr 2006 von 40 Mio. Euro und im Jahr 2007 von
50 Mio. Euro einsparen solle. Ein Teil dieser Verbesserungen konnte bereits im Haushalt 2003/2004 veranschlagt werden. Man sei derzeit dabei, weitere Maßnahmen zu entwickeln. Einzelne Punkte dazu würden in der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2002 vorgestellt.


Darüber hinaus sei Beschlusslage, dass die öffentlichen Partner, die Zuschüsse von der Stadt erhielten, hinsichtlich der verfügbaren Mittel wie die einzelnen Fachbereiche behandelt wer- den. Die Ansätze für die Zuschussgewährung seien Teile der Budgets und unterlägen des-
halb den gleichen Regelungen, so dass festgestellt werden könne, dass auch dieser Be-
schluss umgesetzt werde.


Das beschlossene Bäderkonzept befinde sich in der Ausführungsphase. Es könne als
realistisch angesehen werden, dass die vorgesehenen Einsparungen ab 2003 von jährlich
1,2 Mio. Euro realisiert würden.

Der Rat habe zudem beschlossen, dass die im Haushaltsplan 2002 vorgesehene Finanz-
position "Erträger der Beteiligungsunternehmen" mit einem Ansatz von 10,3 Mio. Euro bis zum Jahre 2004 fortgeschrieben werden solle. Die Unternehmen seien aufgefordert worden, für den Haushalt der Stadt entsprechende Leistungen zu erbringen. In den Jahren 2001 bis 2003 werde durch diverse Maßnahmen sichergestellt, dass diese Vorgaben erreicht würden.

Ferner gab StK Pehlke eine Einschätzung über die Entwicklung der Fehlbeträge im Haushalt im Rahmen des Finanzplanungszeitraumes bis 2007.

Die vorhandene Finanzlücke werde durch die beschlossenen Maßnahmen zunehmend kleiner. Allerdings bleibe im Jahre 2007 ein Defizit von 47,5 Mio. Euro. Man erwarte aus der Finanzreform eine Verbesserung von rund 60 Mio. Euro. Die Infrastrukturrevision sei mit 30,
40 und 50 Mio. Euro veranschlagt worden. Weitere positive Effekte könnten aus dem Hartz-
Konzept entstehen sowie aus dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen in Nordrhein-
Westfalen.

Es bestehe die Möglichkeit, wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen, wenn man das Konsolidierungskonzept weiter betreibe und mit zusätzlichen Maßnahmen an-
reichere.

Risiken lägen u. a. bei der Personalkostenentwicklung und der vom Landschaftsverband angestrebten Erhöhung der Umlage.

Das Haushaltssicherungskonzept werde dem Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2002
in überarbeiteter Form vorgelegt und deutlich umfangreicher sein als der bisherige Entwurf. Weitere Maßnahmen würden bis zum Frühjahr 2003 erarbeitet und der Kommunalaufsicht zugeleitet werden. Das Haushaltssicherungskonzept werde dann alle aktuellen Entwicklun-
gen, insbesondere die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen, enthalten. Es bestehe die Hoffnung, dass man spätestens 2007 wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen werde.


Die Ausführungen des Stadtkämmerers waren anschließend Gegenstand einer ausführlichen Diskussion. Dabei kündigte StK Pehlke an, die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus im Schreiben vom 06.11.2002 schriftlich zu beantworten, da ihn die Bitte um Stellung-
nahme erst am gestrigen Abend erreicht habe.

Zum Thema "Fördermittel des Ausländerbeirates" äußerte sich der Vorsitzende dieses Gre- miums, Herr Güclü. Sollten die bisherigen Mittel des Ausländerbeirates gestrichen werden, empfehle man, die Mittel der Bezirksvertretungen für die Vereinsförderung künftig aufzu- stocken, um auf diesem Wege eine bessere und gleichberechtigte Unterstützung von ausländischen und deutschen Vereinen zu erreichen, wobei insbesondere der Stadtbezirk Innenstadt-Nord gesehen werden müsse.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) begründete zum selben Thema den Antrag ihrer Fraktion vom 07.11.2002.

In der weiteren ausführlichen Beratung verdeutlichte OB Dr. Langemeyer, die Verwaltungs-
vorlage beinhalte die Mittelverteilung für das Jahr 2002. Wenn nach 2003 eine weitere Förderung erfolgen solle, müsse ein entsprechender Deckungsvorschlag unterbreitet
werden, und zwar aus dem Etat des Dezernates 1.


Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus hatte StR'in Greive rechtliche Bedenken gegen eine rückwirkende Änderung der Richtlinien.


OB Dr. Langemeyer stellte fest, dass die vorangegangene Diskussion deutlich gemacht, dass der Antrag des Ausländerbeirates endgültig im Rahmen der Beschlussfassung über den Haus- halt 2003/2004 abgestimmt werden solle.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.11.2002 zu den Förder-
mitteln des Ausländerbeirates werde rechtlich geprüft und erneut auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2002 genommen.


Darüber hinaus wurde im Haupt- und Finanzausschuss festgestellt, dass das Schreiben der CDU-Fraktion vom 30.10.2002 mit der Bitte um Stellungnahme durch die Informationen des Stadtkämmerers erledigt ist.

Das Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.11.2002 mit der Bitte um Stellungnahme soll schriftlich beantwortet werden.


Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.11.2002 führte
OB Dr. Langemeyer aus, wenn StR'in Greive als Dezernentin ausscheide, müsse ein
anderer Beigeordneter die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungs-
dienst haben. Das sei aber nicht der Fall. Auf der anderen Seite sei der Einstellungs-
stopp zu sehen. Deshalb beabsichtige er nach der nächsten Ratssitzung die Be-
zirksregierung zu bitten, die Wiederbesetzung der Stelle durch eine Ausnahme-
regelung zuzulassen. Außerdem solle geklärt werden, ob die Befähigung eines
Dezernenten zum höheren technischen Dienst die gesetzlichen Voraussetzungen
erfülle.

Zu den Haushaltsansätzen der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Ämter wurden keine Empfehlungen ausgesprochen.


zu TOP 2.1.1
Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltungsamt und dortmund-project
(Drucksache Nr.: 03168-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltungsamt und dortmund-project zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.2
Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und des Marksbaches
(Drucksache Nr.: 03246-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:









Zur Umsetzung des Zentralabwasserplans Lohbach/Marksbach beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 2.045.168,-- Euro die Durchführung von Restarbeiten und eines weiteren Bauabschnitts im Bereich Wittbräucker Straße / Selzerstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 525.326,-- Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 357.904,-- Euro (700.000,-- DM) ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von 883.230,-- Euro

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0350 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 371.884,-- Euro
Ausgaben 2002 255.646,-- Euro
Ausgaben 2003 255.700,-- Euro

zu TOP 2.1.3
Weiterentwicklung des Dortmunder Stadtbahnsystems durch Neuaufstellung des Betriebskonzeptes Stadtbahn, Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
(Drucksache Nr.: 03271-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 07.11.2002 vor:

Das standardisierte Bewertungsverfahren wird über die Kennzahlenbetrachtung hinaus ergänzt um eine Kostenanalyse in der konkreten Dortmunder Situation.


Es muss erkennbar sein, ob sich die Betriebsverluste des Nahverkehrssystems erhöhen oder verringern.


Auf die Vorlage eingehend verdeutlichte OB Dr. Langemeyer, bevor umfangreiche Planungen betrieben würden, müsste in einer Plausibilitätsprüfung vorab eine Ein-
schätzung vorgenommen werden, ob eine Maßnahme förderfähig sei. Alles andere
wäre nur eine unvertretbare Bindung von Verwaltungskapazitäten.


Unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion vom 07.11.2002 fasst der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstand der Bearbeitung zum neuen Betriebskonzept der Stadtbahn Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Arbeiten gemeinsam mit der Dortmunder Stadtwerke AG wie vorgeschlagen fortzusetzen.

zu TOP 2.1.4
Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
- aus Landesmitteln des GfG 2002
- aus Mitteln des Solidaritätsfonds 2002
Mittelvergabe 2002
(Drucksache Nr.: 03326-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

1. die nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 155.899,42 Euro entsprechend der beigefügten Übersicht zu vergeben;

2. aus dem Solidaritätsfonds dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dortmund, für unsere Partnerstadt Rostow am Don 7.669,-- Euro zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 2.1.5
Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 03357-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: "Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck" mit einem Gesamtvolumen von 390.000 Euro.

Die städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 2.1.6
Verteilung der Mittel im Rahmen der Förderung des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen in Dortmund
(Drucksache Nr.: 03238-02)

Die Vorlage wurde unter TOP 2.10 bereits behandelt.


2.2 Finanzen


2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

zu TOP 2.2.2
Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004
(Drucksache Nr.: 03308-02)

Die o. a. Angelegenheit wurde bereits unter TOP 2.1.0 behandelt.

zu TOP 2.2.3
Zukunftsentwicklung der städtischen Büroflächen - weiteres Vorgehen
(Drucksache Nr.: 03483-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 05.11.2002 vor:






1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Ausschreibung von neuen Bürogebäuden
der Stadtverwaltung Dortmund für bis zu 1 000 Arbeitsplätze zu. Zeitgleich nimmt die

Verwaltung Kontakt mit fachbereichsspezifischen Interessenverbänden und nicht-
städtischen fachverwandten Behörden auf mit dem Ziel, gemeinsame bauliche Lö-
sungen zu prüfen.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Vermarktungsausschreibung der Alt-
gebäude und beauftragt die Verwaltung, die Konzepte zur Verbesserung der Ver-
marktungsfähigkeit der Bestandsobjekte Luisenstraße, Hövelstraße und Katharinen-
straße und alternative Bewirtschaftungsmöglichkeiten für diese drei Objekte vorzu-
legen.

3. Bei der langfristigen Zukunftsentwicklung der städtischen Büroflächen setzt der Haupt-
und Finanzausschuss folgende Maßstäbe:
- Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung durch kurze Wegebeziehungen

- Steigerung der Funktionalität der Fachbereiche
- Angemessene Unterbringung des städtischen Personals
- Wirtschaftliche Lösungen unter Einbeziehungen der Finanzziele der
Infrastrukturrevision bei den städtsichen Büroflächen

Der Haupt- und Finanzausschuss erwartet von der Verwaltung ein langfristiges
gesamtstädtisches Konzept für die Unterbringung von städtischen Dienststellen
in der Innenstadt mit Bezügen zum neuen Stadthaus und zu den Bezirksverwal-
tungsstellen. Der Fachausschuss wünscht, nach Abschluss beider Ausschrei-
bungsverfahren durch die Verwaltung informiert zu werden.


Die Infrastrukturverwaltung wird um eine Stellungnahme in der Ausschusssitzung zu folgenden Fragestellungen gebeten:

1. Der Rat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 28.06.2001 ermächtigt, Umnutzungs-
konzepte und Vermarktungsaktivitäten zu entwickeln. Was hat die Verwaltung bis
jetzt konkret unternommen? Aus welchem Grund liegt dem Haupt- und Finanzaus-
schuss erst heute eine Ausschreibung für neuen Büroraum vor?

2. Mit welchen Ergebnissen hat die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zur Zukunfts-
entwicklung der kommunalen Büroflächen abgeschlossen? Aus welchem Grund
ist die Weiterführung diseer Arbeitsgruppe beendet worden?

3. Welche Auswirkungen hat die Ausschreibung von städtischem Büroraum lmit
1 000 Arbeitsplätzen auf dem Büromarkt der Stadt Dortmund?


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 07.11.2002 vor:

1. Vor der Festlegung von Bedarfsgrößen für Büroflächen erstellt die Verwaltung ein
Ämterbelegungskonzept, das Aussagen über den zukünftigen Büroraumbedarf
für die Ämter (sowohl dezentral in den Bezirksverwaltungsstellen als auch zentral)
macht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Infrastruktur bereits
Festlegungen über die Verringerung der Einzelbürogrößen getroffen wurden und
eine Reduzierung der Personalstärke der Stadtverwaltung angesichts sich ver-
ringender Einwohnerzahlen, fortschreitender Arbeitsablaufautomatisierung und
dem vereinfachten Bürgerzugang zu Verwaltungsvorgängen per Internet zu
erwarten ist.



2. Der Haupt- und Finanzausschuss hält die weitere Verfolgung von "Hochhaus-
konzepten" zur Unterbringung von städtischen Dienststellen für entbehrlich.
Angesichts der Haushaltslage der Stadt Dortmund erscheint es nicht ver-
tretbar, die mit dem Betrieb solcher Bauten verbundenen erhöhten Betriebs-
und Nebenkosten in Kauf zu nehmen. Die Stadt Dortmund hat bereits an ver-
schiedenen anderen Stellen (Rathaus, Konzerthaus, Berswordt-Halle, Museen
und Theater) Bauten errichtet, die dem repräsentativen Anspruch genügen
und bauliche Impulse setzten. Die Ämter sollten daher zukünftig in Bürobauten
untergebracht werden, die weitgehend auf Repräsentationsansprüche ver-
zichten und dadurch bei Veränderungen der städtischerseits genutzten
Flächenmenge marktgängiger sind.

3. Die Verwaltung wird beauftragt auf Investoren zuzugehen und diese - aus-
gehend vom stadtseitigen Bedarf an Büroflächen - zu weitergehenden In-
vestitionen in den Büroflächenmarkt in Dortmund anzuregen. Angelehnt
an das Modell der soeben fertiggestellten Bezirksverwaltungsstelle in
Hörde soll den Investoren das Angebot gemacht werden, städtischerseits
einen zuvor definierten Büroflächenbedarf langfristig in den neu zu errich-
tenden Immobilien anzumieten. Dieser städtische Mietanteil soll maximal
50 % der in der jeweiligen Immobilie zur Verfügung stehenden Gesamt-
bürofläche ausmachen.


Außerdem hatte die Verwaltung zum SPD-Antrag unter dem 07.11.2002 eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt.




Nach kurzer Diskussion wurde vereinbart, die Angelegenheit auf die Haupt- und Finanz-
ausschusssitzung am 28.11.2002 zu vertagen.

Allerdings bestand Einvernehmen, dass unabhängig davon die Interessenbekundungs-
verfahren durchgeführt werden können.

2.3 Personal

- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
(Drucksache Nr.: 03205-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschlus zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 in der zur Zeit gültigen Fassung

zu TOP 3.2
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02675-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus den ergänzten Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2002. Der ergänzte Teil ist kenntlich gemacht.

"Der Gestaltungsbereich des B-Planes soll auf das Baumarkt-Grundstück an der Eggensteinstraße ausgedehnt werden. Für das Grundstück soll die Festsetzung "Gewerbegebiet" vorgesehen werden.



Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Grundstücks der im B-Plan Ap 161 vorgesehenen Fläche für einen Baumarkt (SO 2) einen städtebaulichen Vertrag des Inhaltes abzuschließen, wonach der Baumarkt an der Eggensteinstraße bei Eröffnung des neuen Baumarktes auf der Fläche SO 2 geschlossen und auf dem bisherigen Baumarktgrundstück zukünftig eine Einzelhandelsnutzung unterbleibt.

Die in den SO-Gebieten vorgesehenen Bauvorhaben sind vor Erteilung von Baugeneh- migungen im AUSW vorzustellen.

Unter Beachtung des beschlossenen CDU-Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:


IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Beschluss zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Ap 161 vom 04.04.2001 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:


§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ap 161 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1 ).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus entsprechend der Empfeh-
lung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Sternkreuzung einschließlich Sternplatz, Lange Straße von Kuithanstraße bis Albrechtstraße, Dorstelmannstraße von Sternplatz bis Ausbauende
(Drucksache Nr.: 03197-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:




Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen (Gesamtmaß- nahme) Sternkreuzung einschließlich Sternplatz, Lange Straße von Kuithanstraße bis Albrechtstraße, Dorstelmannstraße von Sternplatz bis Ausbauende.

zu TOP 3.4
Ausbau der proj. Straße zwischen der Bozener Straße / Brixener Straße und Olpketalstraße einschl. Rad- und Gehweg zur Bozener Straße im Rahmen des B-Plans Hom 213 - Umlegung -
Widerspruch des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungsergebnis vom 03.09.2002 in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch.
(Drucksache Nr.: 03287-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat beschließt aufgrund des Widerspruchs des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungsergebnis in des Sitzung der BV Hombruch am 03.09.2002 den Ausbau der projektierten Straße zwischen der Bozener Straße/Brixener Straße und Olpketal- straße und die Anlegung eines Rad- und Gehweges zur Bozener Straße mit der o.g. Finanzierung.

zu TOP 3.5
Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
(Drucksache Nr.: 03228-02)

Die Vorlage wurde von der Tagesordnung abgesetzt.





zu TOP 3.6
Bauleitplanung; 121. Änderung des Flächennutzungsplan - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
VI. Beifügung einer Begründung,
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
VIII. Satzungsbeschluss,
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244,
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 03217-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 - Sommerbergweg - geprüft und beschließt, die Anregungen unter den Ziffern 10.1
bis 10.6 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 12 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 14.03.2002 entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 10.1 dieser Vorlage zu aktualisieren

und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 14.08.2002 der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 14.03.2002 entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 10.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.08.2002 dem vorhabenbezogenen B-Plan Hö 244 - Sommerbergweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.







VII. Der Rat der Stadt beschließt die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244

- Sommerbergweg - für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung..

IX. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zu.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

X. Der Rat beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244.

Rechtsgrundlage:


§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.7
Kündigung der Dauerkleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
hier: Entschädigungsleistungen
(Drucksache Nr.: 03369-02)

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stim-

men der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, den Be-
schluss, der um die im Schreiben des OB Dr. Langemeyer vom 30.10.2002 formulierte und
in fett dargestellte Passage ergänzt wurde, zu fassen:







Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Stadt-
verband Dortmund der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Ardeyblick zu und beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Finanzmittel für die Entschädigung der im 1. Abschnitt (Verlängerung Strobelallee) benötigten kleingärtnerisch genutzten Flächen (22 Einzelgärten) in Höhe von 150 000,00 Euro.

Die gleichen Bedingungen und Vereinbarungen des Freizuges gelten im Falle einer vorzeitigen Räumung von Einzelanlagen der im 2. Abschnitt betroffenen 116 Klein-
gärtner vor dem 31.12.2004. Auch hierfür genehmigt der Rat die außerplanmäßige
Mittelbereitstellung.


zu TOP 3.8
Bauleitplanung
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Beifügung einer Begründung;
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03427-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße - offengelegte Begründung vom
14.03.2002 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Text- satzung zur geplanten Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.9
Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Fortführung des Stadtteilmanagements Scharnhorst-Ost
(Drucksache Nr.: 03019-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Stadtteilmanagement Scharnhorst-Ost, mit Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 332.340 Euro, für weitere 2 Jahre (2003/4) durch- zuführen. Die Gesamtkosten werden zu 90% = 299.106 Euro aus Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW finanziert. Der Eigenanteil der Stadt Dortmund beträgt 10% = 33.234 Euro.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Personalträger, den Dortmunder Diensten GmbH, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu treffen.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6151 9511 0102 - Bewohnerorientierte Erneuerung der Großsiedlung Scharnhorst-Ost - für die Jahre 2002 ff. vorgesehen.

zu TOP 3.10
Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen I. Bauabschnitt in Dortmund-Innenstadt-Ost
(Drucksache Nr.: 03018-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Finanzmittel in Höhe von insgesamt 330.000,- Euro für die Errichtung der Grünverbindung Stadewäldchen.


F i n a n z i e r u n g :

Ausbaukosten


Haushaltsjahr: 2002
Finanzposition: 5801 9611 xxxx 330.000,- Euro
-Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen-

Die Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt mit Deckung durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei der FIPO VMH 8800 9321 0001 -Grunderwerbprogramm-.


Folgekosten

Haushaltsjahr: ab 2004 12.905,- Euro jährl.
Finanzposition: im Rahmen des Fachbereichsbudgets

zu TOP 3.11
Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2001 bis 2003
(Drucksache Nr.: 02525-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:



Herr Frebel bezog sich auf die Anlage zur Vorlage, in der - als Beispiel - unter Brückstraßen-
viertel, Verkehrsberuhigung Thomasstraße, S. 2, die Kosten mit 60 000,00 Euro angegeben
sind. Weiter werde ausgeführt "Wirtschaftliche Vorteile im Sinne des KAG entstehen vor-
aussichtlich nicht. Das Erheben von Beiträgen ist nicht vorgesehen".

Nach seiner Auffassung müssten Beiträge erhoben werden, wenn die dortigen Immobilien-
besitzer einen wirtschaftlichen Vorteil durch die Verkehrsberuhigung hätten. Insbesondere
vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage dürfe keine Einnahmequelle außer
Betracht gelassen werden. Es gebe die gesetzliche Vorschrift, die dann auch angewandt
werden sollte.

Mit den Anmerkungen von Herrn Frebel empfahl der Kinder- und Jugendausschuss ein-
stimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungsprogrammen
2001 und 2002 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage 1 enthaltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2003 als - Jahresförderungsprogramm - Gesamtpro-
gramm Stadterneuerung 2003.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der
Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zu beschließen.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung
12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung,
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03359-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 6.1 und Punkt 6.2 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen

teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)








II. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich, jedoch mit der unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Änderung als Satzung

Rechtsgrundlage

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Textsatzung zur 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - die Begründung vom 11.10.2002 beizufügen

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.13
Abstimmungsvereinbarung mit der Duales System Deutschland AG
(Drucksache Nr.: 03391-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die als Anlage beigefügte Abstim- mungserklärung nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit der Duales System
Deutschland AG abzuschließen.

zu TOP 3.14
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 03310-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -).

zu TOP 3.15
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2003
(Drucksache Nr.: 03320-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:






Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2003 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2003 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2003 bis 2007 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2003 bis 2007 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

zu TOP 3.16
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2003
(Drucksache Nr.: 03321-02)

Rm Reppin (CDU) beantragte, entgegen der Verwaltungsvorlage (Seite 3), die Straßen-

reinigung der Straßen Buchsbaumweg, Lavendelweg und Ligusterweg im Stadtbezirk
Aplerbeck auf die Anlieger zu übertragen.


Unter Einbeziehung des Antrages von Rm Reppin (CDU) empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über
die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 3.17
Satzung zur sechsten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03458-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


zu TOP 4.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"
(Drucksache Nr.: 03259-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des genannten Projekts aus dem Teilbereich Lokale Ökonomie Nordstadt im Rahmen der EU-Initiative URBAN II.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 03305-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

zu TOP 6.2
Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 03405-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:







Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Freibad Wellinghofen
hier: Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zum Bau eines Planschbeckens im Freibad Wellinghofen vom 29. 03. 1990
(Drucksache Nr.: 03232-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat hebt seinen Grundsatzbeschluss zum Bau eines Planschbeckens im Freibad Wellinghofen vom 29. 03. 1990 auf.

zu TOP 7.2
Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrenringen und Sportlerehrennadeln
(Drucksache Nr.: 03367-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat beschließt, folgende Sportlerin und Sportler entsprechend den Regelung der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund wegen ihrer besonderen sportlichen Verdienste auszuzeichnen:

1.
Mit dem Sportlerehrenring:

Sebastian Thormann, Paul Dienstbach, Philipp Stüer und Bernd Heidicker

2.
Mit der Sportlerehrennadel:

Arne Landgraf, Martin Zobelt, Jan-Martin Bröer, Klaus Rogge, Stafan Lier,
Ralf Wenzel, Sebastian Schulte, Thorsten Engelmann,
Johannes Doberschütz, Stephan Koltzk, Jörg Dießner, Enrico Schnabel,

Ulf Siemes, Michael Ruhe, Britta Holthaus




zu TOP 7.3
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2003
hier: Volkshochschule
Musikschule
(Drucksache Nr.: 03410-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden

Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- die Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule Dortmund
(Anlage 1)

- die Entgeltordnung für Raumvermietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund
(Anlage 2)

sowie

- die Entgeltordnung der Musikschule Dortmund
(Anlage 5)

ab 01.01.2003.

8. Schule

- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 2000 des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund - PB Nr. 38/02 -
(Drucksache Nr.: 03247-02)

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:










II. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die vom Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2000 unter Berücksichtigung der in dem Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2000 des Sonderhaushaltes Dauer-(Legat-)Grabpflege getroffenen Feststellungen und den in den Stellungnahmen getroffenen Aussagen zu beschließen und den Ober- bürgermeister aus der Jahresrechnung des Treuhandvermögens Dauer-(Legat-) Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000 zu entlasten.



zu TOP 10.2
Satzungsänderung der Stadtsparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 03449-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf als Satzung für die Sparkasse Dortmund.

zu TOP 10.3
RISC Ruhr GmbH - Übertragung des Geschäftsanteils
(Drucksache Nr.: 03441-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der RISC Ruhr GmbH wird ermächtigt, der Übertragung des städtischen Geschäftsanteils an der RISC Ruhr GmbH zuzustimmen und alle hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben.

zu TOP 10.4
Satzung zur zweiten Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03317-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögens "Grundstücks- und Vermö- gensverwaltungsfonds Dortmund".

Der Rat bestellt Herrn Bodo Schneider zum nebenamtlichen kaufmännischen Leiter des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund".


zu TOP 10.5
Wirtschaftsplan 2003 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03358-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2003 (Erfolgsplan, Vermögens- plan, Stellenübersicht) sowie die Finanzplanung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund". Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 25.000 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 10.000 T EUR festgesetzt.

zu TOP 10.6
Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH an der Stadtwerke Schwerte GmbH
hier: Erhöhung der Beteiligung
(Drucksache Nr.: 03468-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den Erwerb von weiteren 25,34 % des Stammkapitals der Stadtwerke Schwerte GmbH von der Stadt Schwerte. Der Erwerb ist von der Dortmunder Stadtwerke AG für eigene Rechnung auszuführen. In einem zweiten Schritt werden 25 % der Anteile von der DSW AG auf die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH übertragen. Die Vertreter der Stadt in den Organen der DSW AG und der DEW GmbH werden angewiesen, den Anteilserwerb zu unterstützen.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Hauptwochenmarkt; Freitagsmarkt
(Drucksache Nr.: 03332-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Festsetzung eines dritten Markttages für den Hauptwochenmarkt gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO). Als Standort des Marktes wird der Hansaplatz festgesetzt. Das Ordnungsamt wird ermächtigt, nach entsprechender baulicher und markttechnischer Herrichtung der Hansastraße zwischen Silberstraße und Kampstraße auch diesen Bereich für Zwecke des Hauptwochenmarktes zu nutzen, soweit Gründe des öffentlichen Interesses dem nicht entgegenstehen. Der Markt findet freitags statt und ist zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr geöffnet.

zu TOP 11.2
Sachstandsbericht zum Ende des Projektstatus "StadtbezirksMarketing Dortmund" und Beitritt der Stadt Dortmund zum "Verein für StadtbezirksMarketing Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03163-02)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.






Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.15 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r K r ü g e r
Oberbürgermeister Ratsmitglied





F e u l e r
Stellv. Schriftführer