Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 17:15 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (B'90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Klaus Neumann (CDU) i.V. für sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
Rm Brigitte Steins (SPD) i.V. für sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Brunhilde Euchler (CDU) i.V. für Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Anne-Katrin Bohle (Arbeitsamt Dortmund)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")





4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Felicitas Ciper
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Holger Keßling
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 05.11.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 10.09.2002

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 53) und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Nr. 26) am 02.10.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03308-02)
Bitte Haushaltsplan mitbringen

2.2 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03269-02)

2.3 Rahmenvertrag mit Wohlfahrtsverbänden
Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03296-02)

2.4 Vorschläge der Hartz-Kommission

2.4.1 Umsetzung der Hartz-Vorschläge in Dortmund
Anforderung einer Stellungnahme der SPD-Fraktion nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 03393-02AS)

2.4.2 Vorschläge der Hartz-Kommission/Auswirkungen auf die kommunale Beschäftigungspolitik
Vorschlag zur TO der Fraktion B'90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 03394-02)

2.5 "Nordmarkt-Projekt": Umsetzungsstand der Massnahmen/weiteres Verfahren
Vorschlag zur TO der Fraktion B'90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 03395-02)

2.6 Ambulant begleitetes, selbständiges Wohnen für Menschen mit Behinderungen
Antrag der SPD-Fraktion sowie Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 03464-02)

2.7 Beschulung behinderter Kinder, hier: Einsatz von Integrationshelfern
- mündlicher Bericht über den Stand der Verhandlungen

2.8 "Landesförderung für die Qquerschnittsaufgabe der Betreuungsvereine"
- mündlicher Bericht der AG der Wohlfahrtsverbände


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Jahresbericht 2001 des Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamtes der Stadt Dortmund - 53/CLUA -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03312-02)


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03305-02)

4.2 Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 03405-02)

Unterlagen werden nachgereicht

4.3 Krankenhilfe nach dem BSHG
Anforderung einer Stellungnahme der SPD-Fraktion nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02905-02AS)
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Fraktion B'90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 05.11.2002
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:15 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (B'90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Klaus Neumann (CDU) i.V. für sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
Rm Brigitte Steins (SPD) i.V. für sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Brunhilde Euchler (CDU) i.V. für Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Anne-Katrin Bohle (Arbeitsamt Dortmund)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")





4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Felicitas Ciper
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Holger Keßling
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 05.11.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 10.09.2002

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 53) und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Nr. 26) am 02.10.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03308-02)
Bitte Haushaltsplan mitbringen

2.2 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03269-02)

2.3 Rahmenvertrag mit Wohlfahrtsverbänden
Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03296-02)

2.4 Vorschläge der Hartz-Kommission

2.4.1 Umsetzung der Hartz-Vorschläge in Dortmund
Anforderung einer Stellungnahme der SPD-Fraktion nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 03393-02AS)

2.4.2 Vorschläge der Hartz-Kommission/Auswirkungen auf die kommunale Beschäftigungspolitik
Vorschlag zur TO der Fraktion B'90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 03394-02)

2.5 "Nordmarkt-Projekt": Umsetzungsstand der Massnahmen/weiteres Verfahren
Vorschlag zur TO der Fraktion B'90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 03395-02)

2.6 Ambulant begleitetes, selbständiges Wohnen für Menschen mit Behinderungen
Antrag der SPD-Fraktion sowie Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 03464-02)

2.7 Beschulung behinderter Kinder, hier: Einsatz von Integrationshelfern
- mündlicher Bericht über den Stand der Verhandlungen

2.8 "Landesförderung für die Qquerschnittsaufgabe der Betreuungsvereine"
- mündlicher Bericht der AG der Wohlfahrtsverbände


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Jahresbericht 2001 des Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamtes der Stadt Dortmund - 53/CLUA -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03312-02)


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03305-02)

4.2 Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 03405-02)

Unterlagen werden nachgereicht

4.3 Krankenhilfe nach dem BSHG
Anforderung einer Stellungnahme der SPD-Fraktion nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02905-02AS)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Fraktion B'90/Die Grünen) - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Gaidosch (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 10.09.2002

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 10.09.2002.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 53) und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Nr. 26) am 02.10.2002

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) stellt die Frage, ob es rechtlich einwandfrei ist, wenn Ratsmitglieder eine laufende Sitzung verlassen und sich dann durch andere vertreten lassen. Sie habe in der Vergangenheit als ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf eine gleichlautende Anfrage eine abschlägige Antwort erhalten, deshalb ist sie über die aktuelle Handhabung sehr verwundert.

Auch Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ist es in Erinnerung, dass es zu Beginn der Ratsperiode eine entsprechende Verwaltungsauskunft gab. Sie bittet die Verwaltung, allen drei Fraktionen dazu eine verbindliche Information zur Verfügung zu stellen. Dann stellt sie fest, dass die Niederschrift in der vorliegenden Fassung einstimmig gebilligt ist.






zu TOP 2.1
Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004
(Drucksache Nr.: 03308-02)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) verweist auf das Procedere der Beratungen in den Fraktionen und Fachgremien, deswegen möchte er insbesondere nur auf zwei Entwicklungen hinweisen. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG mit einer Größenordnung von rund 120 Mio. Euro verbleibt es nach Abzug der Einnahmen auch in den kommenden Jahren bei einem stabilen Zuschussbedarf von deutlich über 100 Mio. Euro. Die Größenordnung dieser Pflichtaufgabe, die Sozialverwaltung zu erfüllen hat und die ein Kerngeschäft der Tätigkeit darstellt, sollte man vor Augen haben, denn damit werden Existenzsicherungsprozesse für die Zukunft abgesichert. Noch nicht exakt beziffern kann er, wie sich Beschlüsse oder Gesetzeswerke im Bereich der Grundsicherung, des ambulant betreuten Wohnens oder im Zusammenhang mit dem Hartz-Papier konkret auswirken werden. Bei der Hilfe zur Pflege nach dem BSHG verzeichnet der Haushaltsplan eine deutliche Steigerung, die vor allem aus der Beteiligung an der Finanzierung der Leistungen des überörtlichen Trägers resultiert. In vier Stufen ist die Hilfe zur Pflege, die früher vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe geleistet wurde, auf die örtlichen Träger übergegangen, mit der Wirkung, dass im Jahr 2001 4,7 Mio. Euro aufgewendet wurden, im Jahr 2002 bereits 10,7 Mio. Euro, und für 2003 sind 15,8 Mio. Euro und für 2004 21,6 Mio. Euro veranschlagt. Die in Debatten immer wieder vertretene Auffassung, dass sich das durch die entsprechende Anpassung der Umlage für den überörtlichen Träger kompensieren kann, hat sich als Illusion erwiesen, weil die Eingliederungshilfe für Behinderte, die der überörtliche Träger zu leisten hat, aufgrund der Zahlenentwicklungen so exorbitant gestiegen ist, dass die vermeintlichen Entlastungen beim LWL nicht gewirkt haben, sich aber gleichwohl als kommunale Belastung in der vorgetragenen Weise ausdrücken.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) verdeutlicht noch einmal, dass das Verfahren wie in der Vergangenheit verabredet wurde, dass es heute nicht zu einer abschließenden Bewertung des Sozialhaushalts kommen kann, weil dieser als Teil des Haushaltsplanentwurfs insgesamt noch einmal der Abstimmung mit dem Gesamtpaket bedarf. Insofern ist es sinnvoll, heute zwar wesentliche Linien zu bedenken, zu einer Gesamtabstimmung des Haushalts dann aber erst in der Sitzung des HFA zu kommen.

Für Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) macht es die dramatische Haushaltslage zunehmend schwieriger, politisch entscheiden zu müssen, was in dieser Stadt noch möglich gemacht werden kann und was nicht. Bei über 147 Mio. Euro durchschnittlichem jährlichem Defizit für die Jahre 2003 und 2004 erscheint es ihr müßig, jetzt noch zu überlegen, wer an der Misere schuld ist und die Schuld beim politischen Gegner und den vermuteten Verursachern zu suchen. Aber auch wenn die Prognosen des Haushaltsplanentwurfs und des Haushaltssicherungskonzeptes bezogen auf positive Veränderungen durch die Bundespolitik zutreffen, müssen die vom Ausschuss verantworteten Handlungsfelder in der Sozial-, Familien- und Gesundheitspolitik auf den Prüfstand gestellt werden, weil es mit den bundespolitischen Veränderungen allein nicht getan ist. Entlastend für den Sozialhaushalt wird sein, dass die Bundesregierung die Aufgabe der Qualifizierung von Menschen, die dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen sollen, endlich auch zu ihrer Aufgabe macht, damit für bestimmte Personengruppen auch die Verantwortung übernehmen und dadurch Kommune entlasten will. Wie das im Detail aussehen wird, weiß niemand, darüber wird man sich auch noch einmal vereinbaren, gleichwohl muss sich der Ausschuss in den engen Grenzen des heute vorliegenden Haushaltsplanentwurfs bewegen und die eine oder andere Priorität setzen. Diese Aufgaben können aber nur wahrgenommen werden, wenn die Grundlagen für die Entscheidungen auch tatsächlich auf dem Tisch liegen, bezogen auf den Rahmenvertrag für die Wohlfahrtsverbände und andere Träger sozialer Leistungen z.B. die zugehörigen Einzelverträge. Erst dann ist es ausgeschlossen, dass sich Verwaltung, Verbände und Politik länger um Entscheidungen herumdrücken können geschweige denn das Sozialdezernat mit eigenen Streichvorschlägen für Furore in der sozialen Landschaft sorgt. Bisher haben die Wohlfahrtsverbände für selbst oder von Mitgliedsorganisationen erbrachte Leistungen bestimmte Summen erhalten, zunächst im Rahmen ihres 5-Jahres-Vertrages, danach übergangsweise mit Zuschlagssummen, und zuletzt ist es insofern zu einer Einigung gekommen, dass die Wohlfahrtsverbände für eine leicht reduzierte Anzahl von Angeboten 250.000 Euro mehr erhalten werden. Das schien eine gute Nachricht zu sein, doch im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen ist wieder Unsicherheit eingekehrt. Sie fordert daher, dankenswerterweise unterstützt durch einen Antrag der CDU-Fraktion, die fachpolitisch Verantwortlichen auf, Einzelverträge für Leistungen und damit verbundene Kostensummen auf den Tisch zu legen, und sie erwartet Vorschläge, wie welche Leistung noch zu erbringen sein wird, ohne auf spezifische Leistungen wie z.B. die Aidsberatung, die Wohnraumanpassung oder die Krisenversorgung komplett verzichten zu müssen. Politik muss
das bewerten und entscheiden können, ohne sich irgendeinem Diktat zu unterwerfen. Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) freut sich, dass der Antrag seiner Fraktion gerade mit größter Vehemenz vertreten wurde, das zeigt ihm, dass die CDU-Fraktion offensichtlich Mitstreiter gefunden hat. Der Sozialhaushalt muss im Gesamtkontext gesehen werden, daher findet auch er es vernünftig, hier kurz inhaltlich Stellung zu nehmen, aber keine Beschlüsse fassen. Die Faktoren, die, in welcher Form auch immer, Einfluss in der Frage haben werden, wie sich der Sozialhaushalt entwickelt, wurden geschildert. Priorität hat für ihn, das wird auch später im Rahmen des CDU-Antrages thematisiert, dass ein soziales Dortmund immer von seinen Partnern lebt, und die gilt es, auch in schwierigen Haushaltszeiten zu sichern und allen die Möglichkeit zu geben, mit weniger Mitteln dennoch ihre Aufgaben zu erfüllen. Eine Einflussgröße wird das Grundsicherungsgesetz, inwieweit sich die Reformvorstellungen aus dem Hartz-Konzept auf kommunale Sozialpolitik auswirken, ist für ihn im Moment nicht greifbar. Er hält es aber für sehr unwahrscheinlich, dass es dadurch im Sozialetat zu zweistelligen Millioneneinsparungen kommen wird. Die Umsetzung des Hartz-Papiers wird keine neuen Arbeitsplätze schaffen, durch die Definition von Erwerbsfähigkeit wird es aber zu einer Umschichtung kommen, deshalb muss sich die Kommune der Herausforderung stellen, dass die Hilfeempfänger der Zukunft einen ungleich höheren Qualifizierungsbedarf haben werden als die heutigen. Wenn jemand aufgrund der Regelungen der Bundesanstalt für Arbeit als nicht erwerbsfähig eingestuft wird, muss sich die Stadt um den Einzelnen kümmern. Diesen wieder so für den ersten Arbeitsmarkt fit zu machen, dass er aus eigener Erwerbsarbeit sein Leben bestreiten kann, wird eine immense Herausforderung sein, da eine Umschichtung der Klientel zu erwarten ist, die für die Stadt ganz sicher nicht von größtem Vorteil sein wird. Bedenkenswert findet er die Hinweise auf die dramatischen Entwicklungen im Bereich der Hilfe zur Pflege.

Für Herrn Giese (SPD-Fraktion) ist es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders stark spürbar, wie abhängig der kommunale Haushalt ist. Auch wenn das Haushaltssicherungskonzept Bestand hat, wird es dennoch schwierige Verhandlungen geben. Ganz wichtig ist es ihm, bei den differenzierten Entscheidungen darüber, wie das Geld vernünftig ausgegeben werden soll, einen Konsens zu erzielen. Das wird zwar nicht immer möglich sein, und die Konsensfähigkeit wird sicher auch auf die Probe gestellt werden, Politik insgesamt ist aber aufgefordert, sich dieser Aufgabe zu stellen. Ganz dringend muss seiner Meinung nach eine Gemeindefinanzreform her. Man kann zwar Zweifel haben, wie wirksam diese sein kann, aber ohne Hoffnung da hinein zu setzen, wäre man auf verlorenem Posten. Auch sein Wunsch, dass die im Hartz-Papier beschriebenen Dinge umgesetzt werden, basiert auf dieser Hoffnung, auch wenn dadurch kein einziger Arbeitsplatz geschaffen wird. Aber es ist ja bereits überlegenswert, ob man die vorhandene Arbeit, statt sie in Überstunden zu schieben, auf die verteilt, die Arbeit nachfragen. Möglicherweise entsteht aus all diesen Vorhaben etwas, was den Sozialetat wieder größer werden lässt. Und vielleicht braucht man dann im Sozialbereich gar nicht mehr so viel Mittel, weil die Leute auf eigenen Beinen stehen. Das Problem besteht ja darin, dass die Summe gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten so groß sein muss. Wenn man es schafft, dieses schwierige Terrain zu verlassen, wird die Summe gar nicht mehr so groß sein müssen, und die Zufriedenheit an den Stellen, an denen im Augenblick Hilfe geleistet werden muss, viel größer sein als jetzt. Er hat allerdings bei Durchsicht des Haushaltsplanentwurfs festgestellt, dass zumindest Gesamtsummen für die Aidsberatung, für die Krisenhilfe und für die Wohnraumanpassung dargestellt sind. Politik wird sich mit den Verbänden über die Verteilung unterhalten müssen, um hoffentlich am Ende ohne allzu viele Verwundungen im Konsens dabei herauskommen.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) weist in seiner Eigenschaft als Verbandsvertreter darauf hin, dass die Arbeiterwohlfahrt in diesem Jahr mit ihrem Gesamtsystem von Werkstätten, Verband und Beschäftigungsgesellschaft einen Fehlbedarf von etwa 250.000 Euro haben wird, obwohl es bereits gelungen ist, Arbeitsbereiche umzustellen, Mittel zu akquirieren, hocheffiziente Geschäftsbetriebe aufzumachen und auch durch Spendenaufkommen einen erheblichen Erlös zu erzielen. Das beinhaltet gleichwohl die bittere Pille, dass Stellen abgebaut und Arbeitsfelder eingestellt werden. Wenn die Sozialverwaltung aber in einer solchen Situation das Angebot macht, sich auf einer Basis zu einigen, mit der es gelingt, Vertragsverpflichtungen, wie z.B. Gehaltszahlungen bei den Mitarbeitern, einzulösen, neigt er als Chef von etwa 800 Mitarbeitern in Dortmund eher zu pragmatischen Entscheidungen als dazu, auf die Straße zu gehen. Trotzdem wird er sich nicht den Mund verbieten lassen und sagen, was er von diesen sozialpolitischen Entscheidungen hält. Auch seine Erklärung zum Haushalt aus Sicht der Verbände ist sehr parteilich, zumal er eine Beratungsleistung in einem Sozialausschuss vorzunehmen hat, und nicht in einem Wirtschaftsausschuss. Zunächst verschafft der Haushaltsplanentwurf ihm die Möglichkeit, über dessen Inhalte zu diskutieren. Die Verbände sind an vielen Stellen mit der Situation oder mit der Darstellung unzufrieden, nicht nur deshalb, weil die Mittel, die in den Haushalt eingestellt sind, nicht genügen, sondern weil man an vielen Stellen überhaupt nicht nachvollziehen kann, warum Mittel in dieser Höhe in den Haushalt eingestellt worden sind. Natürlich ist die Verwaltung im Rahmen der Budgetierungsbeschlüsse und des Konsolidierungskonzeptes bemüht, nach Möglichkeit eine solide Finanzpolitik zu betreiben. Dabei erlaubt sich die Verwaltung zu bewerten, dass es Arbeitsbereiche gibt, die Mehrkosten verursachen und stellen diese in den Haushalt ein, so werden z.B. die Lohnkosten in Arbeitsbereichen, bei denen es nicht gelingt, die Kostensteigerung durch Stellenabbau zu verringern, wegen der zu erwartenden Lohnsteigerungen mit höheren Werten für die nächsten Jahre eingestellt. Auch die Verbände haben als Partner bei der Leistung von sozialer Arbeit natürlich solche Arbeitsbereiche; diese Kostensteigerungen sind vorgetragen, auch schriftlich, aber nicht im Haushalt dokumentiert, im Gegenteil, im Kommentar zum Haushalt ist auch das Ziel der Haushaltskonsolidierung formuliert, nämlich nach Möglichkeit das jetzt vereinbarte Budget, bis ins Jahr 2007 festzuschreiben. Man kann sich ausrechnen, wie sich solche Beschlüsse perspektivisch auf die Arbeitssituation der Verbände auswirken werden. Vehement widerspricht er der Überlegung, dass es möglich sein muss, bei gleichem Angebot an der einen oder anderen Stelle zu sparen. Es ist nur möglich zu sagen, das, was getan wird, wird auskömmlich finanziert, oder es fällt weg. Es gibt keine Reserven mehr, die ermöglichen, dass eine soziale Leistung auf der Basis einer Förderung von lediglich 70% oder 80% eingekauft wird, das ist unrealsistisch. Es ist sicherlich möglich zu sagen, 3% bis vielleicht 5% des Budgets werden durch Spenden erwirtschaftet, es ist aber nicht möglich, 20, 30 oder gar 40% über einen solchen Weg zu realisieren. Insoweit appelliert er an die Politik bei der Diskussion über die Budgetmittel auch deutlich zu sagen, welche soziale Leistung finanziert wird und welche nicht. Die Verbände sind an vielen Stellen bereit, diesen Weg gemeinsam mit der Stadt zu gehen und auch sehr schmerzhafte Zäsuren zuzulassen. Sie fordern jedoch eine verlässliche Partnerschaft ein, d.h. es genügt nicht, im November zu wissen, was man im Januar hätte ausgeben dürfen, sondern es muss eine Situation hergestellt werden, die es ermöglicht, langfristig zu disponieren und sich zu entscheiden, wo man entsprechend umorganisieren muss.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) möchte die bisherige Debatte so verstanden wissen, dass jetzt nicht einzelne Punkte diskutiert werden, sondern die Themen dann abgearbeitet werden, wenn sie entweder heute auf der Tagesordnung erscheinen oder uns Ende des Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres begleiten werden. Das betrifft insbesondere die Frage der Förderung der freien Wohlfahrtspflege, der man sich sehr dezidiert über die Frage von Gestaltung einzelner Aufgaben wird nähern müssen. Von daher schlägt sie vor, am heutigen Tag auch auf einen Durchgang der einzelnen Unterabschnitte zu verzichten. Insgesamt muss es bis zum Ende des Jahres gelingen, zu einer Abrundung des Gesamthaushalts, nicht nur des Sozialetats zu kommen, und da wird es auch vielfältiger Diskussion bedürfen. Besondere Aufmerksamkeit in diesem Ausschuss verdient dabei sicherlich die Ausgestaltung der Hartz-Vorschläge im nächsten Jahr, dazu werden vor allen Dingen eine solide Datenbasis und verschiedene Modellrechnungen benötigt, die es dem Ausschuss überhaupt ermöglichen, die Konsequenzen für die Dortmunder Sozial- und die Beschäftigungspolitik abzuschätzen. Dann stellt sie fest, dass zum Bereich des Haushalts keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ohne Empfehlung wird der Haushaltsplanentwurf damit an den HFA weitergeleitet.



zu TOP 2.2
Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
(Drucksache Nr.: 03269-02)


Dazu gibt es keine Wortmeldungen, damit ist die Vorlage zur Kenntnis genommen.


zu TOP 2.3
Rahmenvertrag mit Wohlfahrtsverbänden (Drucksache Nr.: 03296-02)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03296-02AT-C)

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) stellt fest, dass der Antrag offensichtlich genau zur richtigen Zeit gestellt wurde, nämlich im Zusammenhang mit der Frage der Verlässlichkeit der Stadt Dortmund als Partner städtischer Sozialpolitik. Gerade hat der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände für jedermann verständlich skizziert, was auch Hauptintention des Antrages ist, nämlich die klare Aussage, dass die Aufgaben, die 1995 definiert wurden, mit den dafür zugewiesenen Mitteln keinesfalls mehr in der Form aufrechtzuerhalten sind. Die Schere zwischen den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, bezogen auf die bisher definierten Leistungen, und den bewilligten Mitteln liegt bei ca. 0,5 Mio. Euro. Die Zeiten, in denen man jede Begehrlichkeit befriedigen konnte, sind vorbei. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, entweder man sammelt mehr Geld ein oder man geht an eine Aufgabenkritik heran und passt die Aufgaben der zur Verfügung stehenden Summe an. Darauf basiert der Antrag seiner Fraktion, der fünf Punkte beinhaltet. Punkt fünf steht heute nicht zur Abstimmung, weil er Haushaltsrelevanz hat, und wird in den HFA verschoben. Dann geht er im Einzelnen auf die Punkte 1 bis 4 ein, wobei auch textliche Veränderungen vorgetragen werden.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bittet zu bedenken, dass die Stadt seit 1996 mit einer Ausnahme einer Haushalsbewirtschaftung unterlag, was in der Ausführung der Arbeit und in der Veranschlagung der Mittel Restriktionen nach sich zieht. Deshalb gab es im Bereich der freiwilligen Sozialleistungen bestimmte Veranschlagungen, die nicht überschritten werden konnten. Durch eine interne Bewirtschaftung und eigene Ersparnisse wurden im Etat Beträge herausgeholt, um sie den Wohlfahrtsverbänden zusätzlich zur Verfügung zu stellen, im Jahr 2000 waren das 600.000 DM, im Jahr 2001 869.000 DM und im Jahr 2002 250.000 Euro. Das waren keine Beträge, die für die Wohlfahrtsverbände im Haushaltsplan veranschlagt waren, sondern Gelder, die in der eigenen Geschäftserledigung für die Verbände herausgeholt wurden. Das wird in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr so gelingen. Wenn der Haushalt erwartungsgemäß nicht genehmigt wird, dann ist auf der Basis von 95% eine Bewirtschaftung vorzunehmen. Bei der Suche nach Lösungen, damit nicht irgendwo Strukturen zusammenbrechen, handelte es sich im Übrigen keineswegs um ein Diktat des Sozialdezernats, sondern gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden wurden eigentlich schon das ganze Jahr permanent Dialoge dazu geführt. Seine Vorschläge sollten eigentlich eine Hilfestellung sein, haben sich allerdings als Bumerang erwiesen. Aus diesem Grund erwartet er nun die Vorschläge von anderen. Dass bei 95% verfügbarer Masse der vorliegenden Veranschlagung das System nicht zu 100% aufrecht erhalten werden kann, muss jedem im Raum klar sein. Solange es eine Haushaltsbewirtschaftung gibt, wird der Ausschuss sich mit dieser Thematik beschäftigen und letztlich auch stressfrei im Dialog definieren müssen, was wichtig und was ganz wichtig ist.


Herr Giese (SPD-Fraktion) ist mit den Inhalten des CDU-Antrags einverstanden, auch dass
Punkt 5 in den HFA durchlaufen soll, sieht er genauso. Im Augenblick geht es ihm aber nicht
so sehr darum zu sagen, was wegfallen oder erhalten bleiben soll, er möchte zunächst
schnellstmöglich das Gesamtpaket der Aufgabenbereiche sehen, und zwar ohne
Bezugnahme auf eine begleitende Landesförderung. Auch dass muss durchaus aufgelistet
sein, aber nebeneinander, wobei es bei den Einzelverträgen wünschenswert wäre, wenn
auch die Bezüge zwischen den Einzelverträgen sichtbar werden. Daher trägt seine Fraktion
den Antrag mit.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) findet es lobenswert, dass es in der Vergangenheit trotz Haushaltsbewirtschaftung immer wieder gelungen ist, Mittel über die in die jeweiligen Haushalte eingestellten Summen hinaus bereitzustellen. Trotzdem ist es jetzt nach mittlerweile zwei Jahren Übergangsphase dringend notwendig, endlich wieder über einen Zeitraum von mehreren Jahren für Sicherheit zu sorgen. Politik steht mittlerweile aber häufig an einer Stelle, an der sie sich fragen muss, in welchem Kämmerlein und zu welchem Zeitpunkt welche Dinge vereinbart und dann wieder über Bord geworfen werden. Es gibt zwar gerüchteweise das eine oder andere Signal, Tatsache ist aber, dass Fakten, die bewertet werden können, nicht auf dem Tisch liegen. Und das muss ein Ende haben. Politik will selbst entscheiden, welche Dinge man erhält und zu 100% finanziert, während andere deshalb aufgegeben werden. Alles andere hält sie nicht für die richtige Herangehensweise an die Thematik. In Anbetracht der Finanzlage muss es aber auch möglich sein, verschiedene Leistungen reduziert anzubieten, statt sie komplett fallen zu lassen. Deshalb findet sie den Antrag mit den entsprechenden Formulierungsveränderungen sehr unterstützenswert.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) würde es begrüßen, wenn der Antrag der CDU-Fraktion dazu führt, dass sich der Ausschuss seiner Aufgabe bewusst wird zu entscheiden, welche sozialpolitischen Vorstellungen die Stadt Dortmund verfolgt. In der Vergangenheit war das nicht so. Man kann auch fordern, die Verwaltung möge schnellstmöglich einzelvertragliche Regelungen vorlegen, man kann aber die Verbände der Wohlfahrtspflege nicht zwingen, diese Einzelverträge abzuschließen, wenn sie nicht wissen, in welcher Größenordnung tatsächlich Zuwendungen gezahlt werden. Zudem hat die Aussage im Antrag, die Mittel für 2003 dürften nicht unter denen des Jahres 2002 liegen, seiner Ansicht nach keine Verbindlichkeit. Wenn in diesem Ausschuss eine inhaltliche Diskussion geführt werden soll, muss die Verwaltung alle Aufgabenfelder, die in Dortmund umgesetzt werden, darstellen und erläutern, und wenn es 20 sinnvolle Aufgabenfelder in Dortmund gäbe, und das Geld reichte nur für 15, dann müsste der Ausschuss die Relation herstellen, wie wichtig die Aufgabe A im Verhältnis zur Aufgabe B ist usw. So kann es gelingen, dass sich der Ausschuss inhaltlich mit den Leistungen befasst und sozialpolitische Zielvorstellungen fixiert, die dann Grundlage für die Verhandlungen mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege sind.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) vertritt die Auffassung, dass die Zuwendungsfinanzierung nur so lange eine freiwillige Leistung ist, bis Einzelverträge abgeschlossen sind. An deren vertragliche Festlegungen wäre die Stadt gebunden, egal ob sie sich gerade in der Haushaltsbewirtschaftung befindet oder nicht. Weil bei der Mittelverteilung in der Vergangenheit meist der eine Chance hatte, der am lautesten schrie, ist es ihm wichtig, jetzt eine aktuelle Liste mit den Aufgabenbereichen und Summen zu erhalten. Dann muss dieses Gremium zusammentreten und in einem Konsens entscheiden, was sinnvoll ist und ob es mittlerweile nicht andere Entwicklungen in dem Aufgabenbereich gibt. Und wenn Einzelverträge abgeschlossen werden sollen, dann muss man natürlich vorher wissen, ob die Leistung überhaupt noch gewollt ist.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) ist erfreut, dass es hier aufgrund der Initiative der CDU zwischen drei Fraktionen Einvernehmen gibt, denn das könnte aus seiner Sicht durchaus Zeichen setzen. Er hat auch den Eindruck, dass es möglicherweise ein Einvernehmen gibt, den Erweiterungsvorschlag des Sozialamtes mit aufzunehmen und sich an der Stelle etwas differenzierter mit der Materie auseinander zu setzen. Zudem würde der Regierungspräsident seiner Meinung nach Einzelverträgen im Zuwendungsbereich sicher zustimmen, wenn klar wäre, wie sie finanziert werden. Darüber hinaus bittet er, in Zukunft darauf zu achten, dass es nicht um die Förderung der Wohlfahrtsverbände geht, sondern um die Förderung der sozialen Aufgaben, die durch die Wohlfahrtsverbände durchgeführt werden.


Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) hat bei den Diskussionen häufiger das Gefühl, dass es irgendjemanden gibt, der die jetzt gewünschten konkreten Absprachen nicht so gern möchte, weil es vielleicht auch jetzt noch möglich sein könnte, den einen oder anderen Euro von hier nach da zu schieben.

Herr Giese (SPD-Fraktion) hätte kein Problem damit, wenn der geforderten Darstellung der Aufgabenbereiche ein Wunschkatalog beigefügt wäre, er kann allerdings überhaupt nicht nachvollziehen, dass darauf hingewiesen wird, dass Verträge nicht unterschrieben werden. Von daher kann er die Äußerungen des Sozialamtsleiters nicht verstehen und weist sie ganz entschieden zurück. Der Katalog der Einzelaufgaben ist möglichst schnell aufzustellen, damit Politik im Konsens die Entscheidung treffen kann, was überleben wird und was nicht. Um mehr oder weniger geht es nicht.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) empfindet die Bemerkung über hin und her geschobene Euros persönlich als eine Unverschämtheit. Es gibt Leistungen, die mit der Stadtverwaltung klar definiert wurden, es gibt ein Berichtswesen, aus dem deutlich hervorgeht, was für diese Leistungen erbracht wird, und es wird auch die Finanzierung nachgewiesen. Von daher sind solche Unterstellungen unangemessen, auch vor dem Hintergrund, dass z.B. das Diakonische Werk zur Abwicklung sozialer Aufgaben in dieser Stadt jedes Jahr 2 Mio. Euro aus eigenen Mittel zur Verfügung stellt, weil ihm die sozialen Felder sehr wichtig sind, und es einen Beitrag zur Lösung von sozialen Problemen leisten will.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) steht zu dem Gesagten, weil der Ausschuss seit ungefähr zwei Jahren ein "Herumeiern" erlebt, das zwangsläufig Tür und Tor für phantasievolle Überlegungen öffnet. Sie weiß im Übrigen, wie die Verbände arbeiten und dass sie das auch akribisch belegen. Gleichwohl bleibt ihr, und sie geht davon aus, nicht nur ihr, das merkwürdige Gefühl, und von daher ist sie froh, wenn endlich bewertbare Fakten auf dem Tisch liegen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) versichert, dass Förderentscheidungen nicht nach Beliebigkeit getroffen wurden, sondern im Einklang mit definierten Aufgabenfeldern. Die Vertragsverhandlungen waren allerdings völliges Neuland, und in dem Zusammenhang erinnert er an den Beschluss des Rates vom Dezember letzten Jahres, dass die Leistungsempfänger auf der Partnerseite im selben Umfang zur Haushaltskonsolidierung beitragen sollen wie die Stadt selbst es tut.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, dass hinreichend klar ist, welche Auskünfte der Ausschuss braucht, um eine ordentliche Beratungsgrundlage zu haben. Ob die Ergebnisse dann im Konsens entstehen, wird der Prozess zeigen. Dann trägt sie den geänderten Wortlaut des Antrags vor.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.02 an:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich die Aufgabenbereiche in Form von einzelvertraglichen Regelungen vorzulegen, die bisheriger Bestandteil der Grundsicherung sozialer Arbeit waren. Die Beschlüsse des Rates vom 14.12.2000 und 20.12.2001 bezüglich der Anforderungen an Aufgaben, die durch den Rahmenvertrag mit Zuwendungen gefördert werden sollen, sind in der Vorschlagsliste der Verwaltung zu beachten.

2. Die Aufgabenbereiche, die durch begleitende Landeszuschüsse finanziert werden, sind gesondert darzustellen.

3. Sollte es durch den beschlossenen Landeshaushalt zu Streichungen bei Aufgaben kommen, die kommunal mitfinanziert werden, bedeutet dies nicht, dass die kommunalen Mittel automatisch zur Disposition stehen. Städtische Mittel werden nur dann gestrichen oder reduziert, wenn die Aufgabe als solche kommunal nicht mehr getragen werden soll, wie unter 1. beschrieben.

4. Sollte es durch Vorlage der Verwaltung und Beschlussfassung der politischen Gremien zu Beendigungen oder Neustrukturierungen kommunaler Förderungen kommen, ist eine Übergangsregelung darzustellen.

Einstimmig ist sich der Ausschuss einig, dass folgender Punkt des Antrages ohne weitere Aussprache an den HFA weitergeleitet wird:

5. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit spricht sich dafür aus, dass im Haushaltsjahr 2003 die Mittelansätze für den Bereich der Zuwendungsfinanzierung nicht unter denen des Jahres 2002 liegen werden.



zu TOP 2.4
Vorschläge der Hartz-Kommission
zu TOP 2.4.1
Umsetzung der Hartz-Vorschläge in Dortmund (Drucksache Nr.: 03393-02AS)
zu TOP 2.4.2
Vorschläge der Hartz-Kommission/Auswirkungen auf die kommunale Beschäftigungspolitik
(Drucksache Nr.: 03394-02)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03394-02AT-B)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, dass eine Menge Fragen aufgeworfen sind, die aber im Augenblick niemand beantworten kann, weil es noch an verbindlichen Vorgaben mangelt, wie die geäußerten Absichtserklärungen umgesetzt werden sollen. Mit dem Arbeitsamt Dortmund wurde bereits ein Steuerkreis gebildet, Ende dieses Monates wird über diese Dinge im Regionalrat der Bezirksregierung interkommunal geredet, und es werden schließlich eine ganze Reihe von Rechtsverordnungen erwartet, wobei die ersten bereits auf den Weg gebracht sein sollen. Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion gibt es vor allen Dingen folgende Fragen, die beantwortet werden müssen: Wer definiert Arbeitsfähigkeit? Dies ist von zentraler Bedeutung, wenn darüber geredet wird, welcher Sozialhilfeempfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und welcher nicht. Die zweite Frage wird sein, wie sich Job-Center strukturieren, und wie die Zusammenarbeitsformen laufen. Dann muss geklärt werden, wie die Personalserviceagenturen auszubilden sind. Vom Potential her müssten zudem, wenn es kommunalfreundlich zugeht, Empfänger von BSHG-Leistungen in den Bereich Arbeitslosengeld II abgegeben werden können, und es verbleibt ein Teil der Leute im Sozialgeldbezug, die subjektiv noch nicht für den Arbeitsmarkt befähigt sind, die aber dahin geführt werden müssten. Das sind die zentralen Fragestellungen, die im Augenblick im Städtetag und anderen Kommunalverbänden auf allen Ebenen diskutiert werden. Von daher schlägt er vor, die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion Zug um Zug zu beantworten.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) definiert den Antrag ihrer Fraktion als Lösungsvorschlag, wie Politik weiter mit der Thematik vorgehen kann. In der letzten Sitzung des AWBF lagen im Prinzip fast identische Fragen der SPD-Fraktion vor, und auch dort wurde gesagt, dass das Thema als eingebracht gilt und quasi nach und nach diskutiert wird. Daher kann es nur sinnvoll sein, zu dem Thema eine möglichst gemeinsame Sondersitzung von ASFG und AWBF durchzuführen, in der man deutlicher darüber referieren kann, was im Entwurfspapier steht und welche Auswirkungen das haben wird. Auf die Bewertung langfristiger Arbeitsfähigkeit von Menschen, die heute im Sozialhilfebezug stehen, gibt es auch jetzt schon sehr unterschiedliche Blickwinkel. Es gibt deutliche Stimmen, die fordern, dass die Arbeitslosenstatistik der BRD in Zukunft ein Stück weit bereinigt oder deutlicher klargestellt werden soll, denn sie enthält auch Personen, die tatsächlich langfristig für einen ersten Arbeitsmarkt nicht mehr zu gebrauchen sind. Von daher ist dann die Frage, ob das überhaupt auf dieser Ebene gewollt ist, dass eine Stadt wie Dortmund weitere Mittel zur Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen in die Hand nimmt. Solche Diskrepanzen können z.B. sehr gut in einer gemeinsamen Sitzung bewertet werden. Von daher bittet sie, dem Antrag zuzustimmen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ruft in Erinnerung, dass die dargestellten Probleme in Dortmund ja auch schon vor Hartz diskutiert wurden. Es gibt einen ein Jahr alten Kooperationsvertrag zwischen Sozial- und Arbeitsverwaltung, und die Verwaltung hat auch darüber informiert, welche positiven Dinge dort gestaltend eingebracht worden sind. Gleichwohl ist ihm die Beantwortung seiner Fragen wichtig, auch wenn dies nach und nach geschieht. Insofern betrachtet er das Thema als eingebracht. Den Antrag der Grünen wird seine Fraktion mittragen.

Auch für Herrn Hengstenberg (CDU-Fraktion) ist die gerade skizzierte Vorgehensweise vernünftig. Er hätte grundsätzlich kein Problem damit, wenn die Aufgabe der Dortmunder Dienste auf Dauer wegfiele, und er wäre einer der ersten, der einer Annullierung dieser Gesellschaft zustimmen würde. Er ist jedoch davon überzeugt, dass es aufgrund der Klientelverschiebung zwei Sorten von Menschen sein werden, diejenigen, die auf irgendeine Art und Weise arbeitsfähig sind bzw. es werden können und die, die aus welchen Gründen auch immer als nicht arbeitsfähig gelten und aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erhalten. Mit diesen Menschen muss man aus staatlicher Verantwortung heraus eine andere Planung betreiben, und da wird vielleicht das Thema Beschäftigung eine Rolle spielen. Daher wird sich Politik mit dem größten Fingerspitzengefühl der Frage eines sog. zweiten, auf Dauer angelegten Arbeitsmarktes widmen müssen. Die reine Alimentation widerspricht auf jedem Fall seinem ideologischen Grundgedanken, und daher erwartet er in vielen Themenbereichen völlig neue kommunale Herausforderungen. Deshalb hält er es für den absolut richtigen Weg, wenn dieser Ansatz in einer gemeinsamen Sitzung mit der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung thematisiert wird.

Frau Bohle (Arbeitsamt Dortmund) freut sich, dass Politik und Verwaltung sich einig sind, für konkrete Aussagen ist es aber in der Tat noch zu früh. Zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich schon ab, dass es sich nicht um ein Gesamtpaket, sondern um viele, einzeln geschnürte Pakete handeln wird. Sie hält es für mehr als opportun, AWBF und ASFG gemeinsam mit diesem Thema zu befassen. Es gibt derzeit eine Forderung, die sich an die Bundesanstalt für Arbeit richtet. Sie hat die administrative Aufgabe und Verantwortung dafür bekommen, bis Mitte kommenden Jahres ein Job-Center einzurichten. Auch die strategische Frage, wie dieses denn aussehen soll, muss in dieser Region zwar zügig, aber konstruktiv und gelassen angegangen werden, zumal es nicht nur eine Angelegenheit der Arbeits- und Sozialverwaltung ist, sondern auch die nicht ganz kostengünstigen Faktoren wie Jugend- und Gesundheitsbereich ebenfalls ihren Einklang finden sollten. Also würde sie auch vonseiten der Arbeitsverwaltung darum bitten, die gemeinsame Sitzung auf einen Zeitpunkt zu verlegen, an dem mehr Klarheit herrscht.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, dass in dieser Sitzung, die offensichtlich erst im Frühsommer Sinn macht, dann auch erste Ergebnisse aus der eingerichteten Steuerungsgruppe zwischen Arbeits- und Sozialverwaltung vorgetragen und Konsequenzen für das Dortmunder Handeln bedacht werden können. Sie stellt dann im Einvernehmen mit dem Ausschuss fest, dass die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion als eingebracht gilt und Zug um Zug beantwortet wird. Dann nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 31.10.02 an:

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen einer Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, möglichst gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, nach Vorliegen des Referentenentwurfes zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission darzustellen, welche Auswirkungen die Umsetzung der Hartz-Vorschläge auf die kommunale Beschäftigungsförderung und die Steuerungsmöglichkeiten der Kommune für den Zu- und Abgang in die Sozialhilfe haben.


zu TOP 2.5
"Nordmarkt-Projekt": Umsetzungsstand der Massnahmen/weiteres Verfahren
(Drucksache Nr.: 03395-02)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03395-02AS-B)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03395-02AT-B)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) beantwortet die gestellten Fragen:

1. Wie viele Einzelprojekte mit welchem Kostenrahmen werden derzeit im Rahmen des Nordmarktprojektes umgesetzt?
Im Rahmen der niedrigschwelligen Suchtkrankenhilfe im Quartier Nordmarkt werden aufsuchende Sozialarbeit und der Aufbau eines Zuverdienstprojektes beim Diakonischen Werk gefördert. Von den vom Rat zur Verfügung gestellten Mitteln sind bisher Personalkosten für zwei Stellen und die Miete für die Zuverdienstwerkstatt gebunden.
2. Wann begann/beginnt die Laufzeit der einzelnen Projekte?
Die Personalkosten für die aufsuchende Sozialarbeit des Diakonischen Werkes wurden seit dem 01.01.2002 von der Stadt Dortmund übernommen. Zum Aufbau des Zuverdienstprojektes wird seit dem 15.08.2002 die Stelle eines weiteren Mitarbeiters beim Diakonischen Werk gefördert. Ab dem 01.11.2002 werden die Mietkosten für eine Werkstatt in der Braunschweiger Straße aus dem Haushaltsansatz übernommen.
3. Wie viele TeilnehmerInnen werden durch die stattfindenden Maßnahmen durchschnittlich täglich erfasst?
In der Zuverdienstwerkstatt sollen acht bis zehn Arbeitsplätze geschaffen werden. Geplant ist, dass durch das Zuverdienstprojekt (Werkstatt und Zuverdienstverbund) täglich 30-50 Personen erreicht werden.
4. Wie lange ist die Verweildauer der TeilnehmerInnen in den durchgeführten Projekten?
Das Projekt befindet sich noch im Aufbau, konkrete Zahlen können noch nicht genannt werden. Es wird eine aussagekräftige Statistik geführt werden.


5. Wie bewertet die Verwaltung die Einrichtung eines "sozialakzeptierten Raumes" für Bevölkerungsgruppen wie Alkoholkranke, Nichtsesshafte etc., im Hinblick auf die Entwicklung der öffentlichen Grünflächen und Anlagen, insbesondere des Nordmarktes, in der Nordstadt?

Zusätzliche Freiflächen schaffen Entlastung für die öffentlichen Plätze und Grünanlagen, die von alkoholkranken Anwohnern aus der Nordstadt insbesondere zu den schönen Jahreszeiten aufgesucht werden. Im Rahmen der Entwicklung von niedrigschwelligen Suchtkrankenhilfeangeboten wurde auch eine ehemals als Spielplatz ausgewiesene Fläche an der Rolandstraße als zusätzliche Aufenthaltsfläche hergerichtet. Hier gelten wie an anderen öffentlichen Plätzen die Bestimmungen des Ortsrechts. Durch die Lage des Platzes ist ein sozialverträglicher Aufenthalt eher möglich als z. B. am Schleswiger Platz.

6. Welche Auswirkungen auf die Anlage und Dimensionierung des Nordmarktprojekts hätte die Einrichtung eines solchen sozialakzeptierten Raumes in der Nordstadt nach Auffassung der Verwaltung?

Bei den alkoholkranken Personengruppen in der Nordstadt handelt es sich im überwiegenden Teil um Anwohner des jeweiligen Umfelds. Die Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsmöglichkeiten kann im begrenzten Maße Entlastung für die Flächen und Plätze bringen, die im stärkeren Maße in den Sommermonaten von Alkoholkranken aufgesucht werden. Beim Aufenthalt kleinerer Gruppen von Alkoholkranken im öffentlichen Raum ist eine sozialverträgliche Nutzung durch alle Bevölkerungsgruppen leichter möglich.

Ergänzend stellt er fest, dass der Standort Rolandwiese mit allen Akteuren besprochen worden ist, die in der Projektgruppe Nordmarkt zusammenarbeiten. Für eine weitergehende Anregung ist er dankbar und wird ihr auch nachgehen, wenn das Konsens ist.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) begründet dann den Antrag ihrer Fraktion. Der Bereich Nordstadt klagt nach wie vor über besondere Belastungen durch bestimmte Personengruppen, die sich in diesem Stadtbezirk auf der Wanderschaft befinden, weil sie eigentlich nirgendwo gern gesehen werden. Es ist ihr ein Anliegen, dass die bisher immer einsetzende Vertreibungspolitik ein Ende haben muss, wobei es verständlich ist, dass es Proteste aus der Bevölkerung gibt, insbesondere in Einzugsgebieten von Schulen, Kindergärten usw. Es ist aber an der Zeit, eine Entscheidung darüber zu fällen, wo sich diese Personengruppen tatsächlich langfristig aufhalten können, ohne dass ihnen selbst Gefahr droht, und ohne dass sie gleichzeitig auch andere gefährden oder beeinträchtigen können. Daher bittet sie darum, beide Standorte noch einmal genau in den Blick zu nehmen und relativ schnell einen brauchbaren Vorschlag zu machen, damit die Auseinandersetzungen in der Nordstadt ein Ende finden.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ruft in Erinnerung, dass die Diskussion, die im Augenblick in der
Nordstadt geführt wird, ihren Ursprung in nicht mehr haltbaren Zuständen hat, wobei die
Frustrationsschwelle sicher eine andere ist als bei Bewohnern im Restteil der Stadt. Über
sozialakzeptierte Räume hat er eine eigene Auffassung. In Bezug auf illegale Drogen kann
es nach Eröffnung des Drogenkonsumraums nicht sein, dass irgendwo unter freiem Himmel
noch ein sozialakzeptierter Raum entsteht, und es darf nicht sein, dass man auf einem
Schulhof noch irgendwo eine Spritze findet. Dagegen muss mit aller Härte vorgegangen
werden. Bei den legalen Drogen liegt das Problem ganz anders, es gibt sehr viel mehr
Konsumenten, von denen zugegebenermaßen viele in der Nordstadt wohnen. Wenn 20 bis
30 dieser Leute sich an einem Platz aufhalten, der als sozialverträglicher Raum akzeptiert
wird, dann hat man nicht nur mit ihnen Probleme, denn es wird relativ schnell für viele
andere der gleichen Provenienz eine Magnetwirkung ausgelöst. Das ist ja genau am
Nordmarkt passiert. Seiner Auffassung zeigt die Geschichte an vielen Stellen, an denen man
das probiert hat, dass es sozialverträgliche Räume in unserer Gesellschaft gar nicht gibt. Es
wird immer wieder dazu kommen, dass das Ganze derartige Formen annimmt, dass man es wieder aufheben muss. Bei der dritten Gruppe, die im Straßenbild als auffällig gilt, den Punkern, sind erstaunlicherweise in den Bürgerversammlungen die Gesprächsangebote von ihr selbst gemacht worden. Das hat zumindest an der Heroldwiese dazu geführt, dass die Punker sich zwar da aufhalten, sich aber darauf eingelassen haben, den Platz, den sie dort
in Anspruch nehmen, auch selbst sauber zu halten. Nach wie vor ist seine Intention, die legal
Drogenkranken in das Sozialgefüge der Gesellschaft zu bringen. Daher würde er eher darum
bitten, die Gedanken weniger darauf zu richten sozialverträgliche Räume auszusuchen,
sondern mehr darauf zu achten, dass diese Menschen nicht in solch großen Mengen an
bestimmten Plätzen auftauchen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) teilt diese Auffassung. Es ist einfach Fakt für ihn, dass eine facettenreiche Gesellschaft auch mit Gruppen umgehen muss, die nicht gerade hoch akzeptiert sind. Es ist auch seine feste Überzeugung, dass per Ortssatzung gegen Menschen vorgegangen werden muss, die es nicht begreifen, dass sie mit ihrem Verhalten den größeren Teil der Gesellschaft regelwidrig stören. Einen sozialakzeptierten Raum gibt es seiner Meinung nach in letzter Konsequenz und dauerhaft nicht. Man muss sich also mit der Frage auseinandersetzen, wie man dann mit dem Problem umgehen kann. Die Diskussion erinnert ihn sehr an die Debatten beim Druckraum oder bei der Standortwahl für die Straßenprostitution. Beim Druckraum ist der Standort Kapellenstraße nach seiner Erinnerung deshalb nicht zum Tragen gekommen, weil man sagte, das sei die Visitenkarte des Dortmunder Nordens. So gesehen wundert es ihn, jetzt von diesem Standort etwas in dem Antrag zu lesen. Für ihn war dieses Dreieck allerdings weder für den Druckraum die vernünftige Lösung noch ist sie es jetzt für einen sozialakzeptierten Raum für legale Süchte. Gegen einen Prüfauftrag will er sich aber ungern sperren, weil man immer besser beraten ist, wenn man über Alternativen verfügt.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) möchte alkoholkranke Menschen und Punker nicht in einen Topf werfen. Das eine ist behandelbar, während das andere etwas mit der persönlichen Weltanschauung zu tun hat. Und deshalb lassen sich Punker auch ganz gut integrieren. Gleichwohl möchte sie noch einmal über Standortkriterien informiert werden, denn ihrer Meinung erfüllt Kapellenstraße alle Forderungen, direkte Wohnbebauung gibt es nicht, Einkaufsmöglichkeiten sind um die Ecke, und es ist auch noch der Blick ins Gelände möglich, damit nichts Schwerwiegendes zwischen verfeindeten Gruppen passieren kann.
bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dann folgenden Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 05.11.02 an, der während der Sitzung verteilt wurde:

Die Verwaltung wird im Rahmen eines Prüfauftrages gebeten, als mögliche Standorte zur Einrichtung eines "sozialakzeptierten Raumes" für Bevölkerungsgruppen wie Alkoholkranke, Nichtsesshafte etc. den Rolandplatz sowie das Gelände zwischen Burgtor, Münsterstraße und Kapellenstraße anhand der für die Einrichtung des Druckraumes entwickelten Kriterien zu bewerten.


zu TOP 2.6
Ambulant begleitetes, selbständiges Wohnen für Menschen mit Behinderungen
(Drucksache Nr.: 03464-02)


Herr Süshardt (Fachbereichsleiter Hilfen für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen) unterrichtet über den aktuellen Stand der Umsetzung auf Landesebene. Auch nach der letzten Anhörung im Landtag im September existieren weder eine Zuständigkeitsverordnung noch Zielvereinbarungen für den Umsetzungsprozess, d.h. im Ergebnis gehen die Beteiligten davon aus, dass der Wechsel der Zuständigkeit von der Stadt
Dortmund zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe nicht zum 01.01.2003 erfolgen kann, sondern höchstwahrscheinlich erst zum 01.07.2003. Die Haltung der Kommunen ist in Form eines Kompromisses abgestimmt, der dem Protokoll beigefügt ist (siehe Anlage 1 zur Niederschrift). Dann beantwortet er die Fragen wie folgt:

1. Wie viele behinderte Menschen in Dortmund erhalten Leistungen der Sozialhilfe für betreutes Wohnen?
Aktuell gibt es ca. 570 Menschen, die ambulante Eingliederungshilfeleistungen zum Wohnen erhalten. Hierin enthalten sind etwa 250 Personen, die zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt und/oder andere Hilfen in besonderen Lebenslagen erhalten.
2. Wie hoch ist der Anteil der Sozialhilfekosten für betreutes Wohnen in Dortmund?
Die Kosten werden im laufenden Haushaltsjahr vermutlich bis annähernd 4 Mio. Euro betragen.
3. Welche Optimierungsmöglichkeiten für das Verwaltungsverfahren und die Leistungsgewährung sieht die Sozialverwaltung im Rahmen der neuen Zuständigkeitsregelung?
Diese lassen sich mit den Schlagworten Tempo, Wirtschaftlichkeit und fachliche Weiterentwicklung präzisieren. Im Wesentlichen geht es darum, die Ziele des SGB IX auch in das Hilfesystem Wohnen zu platzieren, d.h. Normalität, Eigenverantwortung und weitgehende Selbstbestimmung behinderter Menschen. Das muss natürlich auch unter wirtschaftlichen Aspekten gesehen werden. Poltisches Ziel ist eine Absenkung der durchschnittlichen Fallkosten bei gleichzeitigem Ausbau und fachlicher Weiterentwicklung des Systems.
4. Welchen Bedarf sieht die Sozialverwaltung für den Ausbau von ambulanten Hilfen in Dortmund?
Dortmund steht nicht in der ersten Linie, wenn es um Strukturverbesserungshilfen geht, denn es gibt unterversorgte Regionen im Lande. Wünschenswert wäre eine Verbesserung der Hilfen für ambulante Wohneingliederungshilfe für geistig behinderte Menschen und für junge Menschen ab dem 21. Lebensjahr mit seelischen Behinderungen, bei denen eine sehr differenzierte Kombination von psychischen Erkrankungen, Drogenmissbrauch und vielfältigen Entwicklungsstörungen festzustellen ist. Bei der Frage, wie die Bedarfe quantifiziert werden können, geht die Sozialverwaltung davon aus, dass ca. 5% der Menschen mit geistigen Behinderungen, die heute stationär leben, mit Unterstützung ambulant wohnen könnten.
Nachdem Herr Giese (SPD-Fraktion) für die Beantwortung der Fragen gedankt und den Antrag seiner Fraktion begründet hat, verdeutlicht Herr Steiner (Aktionskreis "Der Behinderte Mensch in Dortmund") die Schwierigkeiten, die seiner Meinung nach mit dem Schlagwort "besser und billiger" verbunden sind. Der Aktionskreis hat immer die ambulante Versorgung geistig beeinträchtigter Menschen favorisiert, weil er sie für die humanere und bessere Hilfe hält. Es ist klar, dass die Landschaftsverbände damit versuchen, die Kostenentwicklung im stationären Bereich in den Griff zu kriegen. Aber wenn die Menschen aus den Heimen in Kommunen und Landkreise zurückkehren, dann braucht man bestimmte Infrastrukturen vor Ort, die den Menschen im Rahmen des SGB IX auch eine Teilhabe ermöglichen. Diese Fragen müssen beim Übergang der Kostenzuständigkeit zum überörtlichen Träger geklärt werden, wenn wirklich eine dauerhafte Lösung für eine humanere Eingliederungshilfe an Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen gewünscht ist. Sonst muss man mit dem Scheitern rechnen und sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass man da möglicherweise aus Gründen der Kostenersparnis bestimmte Experimente mit Menschen unternimmt.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) möchte den Faden aus Sicht des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, dessen Sozialausschussvorsitzender er ist, aufgreifen. Wenn es nur um Dortmund ginge, gäbe es kein Problem, weil Dortmund im Bereich des ambulant betreuten Wohnens viel weiter ist als viele andere Kommunen, in denen es keine dieser Einrichtungen gibt und es immer einfacher war, jemanden in eine stationäre Einrichtung zu geben. Die in Dortmund geführten Vordiskussionen werden hoffentlich jetzt auf der Landesebene konkretisiert in verbindlichen rechtlichen Regelwerken, wobei verpflichtend ist, dass verbandsweit eine Infrastruktur geschaffen wird, die ein differenziertes System an allen Orten je nach Notwendigkeiten vorhält. Es nützt ja nichts, gute Versorgungsstrukturen in Dortmund, Bochum oder Essen zu haben, aber z.B. überhaupt keine im Kreis Warendorf und nur ganz wenige im Kreis Gütersloh. Das war auch maßgeblich der Grund dafür zu sagen, es muss in sieben Jahren zu leisten sein, diese Planung zu realisieren. Als größter Beitragszahler im Landschaftsverband wird sich Dortmund aber schon einbringen und die eigenen Notwendigkeiten durchsetzen. Dass dazu gleichzeitig natürlich auch in Euro und Cent gerechnet wird, ist legitim. Im Schnitt kostet der Platz im betreuten Wohnen 60 DM pro Tag, in der stationären Hilfe160 DM, aber das hat ein anderer bezahlt. Es ist in gewisser Weise logisch, dass man solche Rechenwerke nebeneinander legt und sagt, wenn diese Strukturen geschaffen werden, die auch noch billiger sind, ist das Potential, das eingesetzt werden kann, ohne den Gesamtbetrag zu vermehren und die Wirkung, die damit erzielt wird, viel breiter. Morgen wird im Sozialausschuss des Landschaftsverbandes z.B. auch über die Hilfe zum Lebensunterhalt gesprochen. Der Landschaftsverband wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen, die HzL übernehmen zu müssen. Die Kommunen sind ganz anderer Meinung, weil sie nämlich glauben, dass gerade Ressourcen und Finanzverantwortung in einer Hand optimale Entscheidungen hervorbringen. Der Antrag ist da hilfreich, weil er deutlich Position bezieht und letztlich dazu beiträgt, eine Betreuungslandschaft für Menschen mit Behinderungen zu optimieren, wie sie noch längst nicht überall vorhanden ist.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) wird dem Antrag zustimmen, auch wenn ihr bis gerade eben nicht klar war, was damit geschieht. Von daher freut es sie zu hören, dass der Sozialdezernent den Beschluss dem Landschaftsverband bereits morgen präsentiert. Es bleibt dann nur zu hoffen, dass die Stadt Dortmund dann sowohl für die betroffenen Menschen als auch für die eigene Kasse etwas davon hat.

Auch Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hat sich gefragt, wie mit dem Antrag umzugehen ist, er hat ja fast Resolutionscharakter. Aber da der Sozialdezernent sich in Münster dafür einsetzt, wird seine Fraktion das mittragen.

Für Herrn Steiner (Aktionskreis "Der Behinderte Mensch in Dortmund") bedeutet Infrastruktur mehr als die Tatsache, eine Wohnung zu haben und betreut zu werden. Der geistig beeinträchtigte Mensch muss hier in Dortmund die Möglichkeiten haben, eine Anlaufstelle, einen Treffpunkt und möglicherweise Beratung zu finden. Das sind die Formen der begleitenden Maßnahmen, die entstehen müssen, wenn dieses Experiment gelingen soll. Es ging ihm weniger um die Zuständigkeiten bei der HzL, weil dort durch die Grundsicherung bei sehr vielen geistig beeinträchtigten Menschen auch eine bestimmte Entlastung stattfinden wird. Der Ausschuss wird ja irgendwann auch hören, welche Einsparungen das Sozialamt damit verbindet.

Dann nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 17.10.02 an, wobei Herr Pogadl (Sozialdezernent) zusichert, diesen Beschluss dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe bereits zur morgigen Sitzung des Sozialausschusses zu übermitteln:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit begrüßt die Landesinitiative, die Zuständigkeit für ambulantes begleitetes, selbständiges Wohnen für Menschen mit Behinderungen für einen befristeten Zeitraum auf die Landschaftsverbände in NRW zu übertragen und erwartet nunmehr kurzfristig den Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung bzw. die Umsetzung der Landeszielvereinbarungen durch das MASQT NW.

2. Der Fachausschuss trifft zur einer möglichen neuen Zuständigkeitsregelung im Bereich des ambulant betreuten Wohnens folgende Feststellungen:
- Die Zuständigkeitsänderung muss im Einzelfall auch die erforderliche Hilfe zum Lebensunterhalt einschließen

- Die zu gewährenden Hilfen müssen möglichst in Form einer pauschalierten Abgeltung der notwendigen Leistungen erfolgen

- Die Verhinderung von Unterbringen in Einrichtungen und ein vorrangiges Angebot von ambulanten Hilfen muss oberstes Ziel sein. Es bedarf dazu eines gleichmäßigen und ortsnahen Ausbaus ambulanter begleiteter Wohnformen in allen Regionen des Landes

- In begründeten Einzelfällen sind persönliche Budgets zu gewähren, die es dem Berechtigten ermöglichen, das Wohnen mit betreuender Unterstützung selbst in vollem Umfang sicherzustellen.

- Der überörtliche Träger der Sozialhilfe trägt die Verantwortung für individuelle Hilfepläne und wirkt mit dem Berechtigten sowie mit dem örtlichen Sozialhilfeträger und sonstigen Beteiligten zusammen

- Zum Schutz der örtlichen Träger der Sozialhilfe, in deren Bereich der Ausbau ambulant begleiteten, selbständigen Wohnens in der Vergangenheit erfolgte und künftig erfolgt, ist im Hinblick auf die Leistungsgewährung nach Ablauf der Geltungsdauer der Zuständigkeitsregelung die Möglichkeit der Kostenerstattung vorzusehen.

- Die örtliche Sozialverwaltung wird aufgefordert, nach Beendigung der Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers die Ergebnisse aus dem Controllingverfahren zur Wirtschaftlichkeit und Fachlichkeit auszuwerten.


zu TOP 2.7
Beschulung behinderter Kinder, hier: Einsatz von Integrationshelfern - mündlicher Bericht über den Stand der Verhandlungen

Herr Süshardt (Fachbereichsleiter Hilfen für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen) stellt den aktuellen Sachstand dar, der als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt wird.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) ruft in Erinnerung, dass sich alle Fraktionen wiederholt mit der Elterninitiative zusammengesetzt haben. In diesem Zusammenhang interessiert es ihn zu erfahren, wie die Verwaltung damit umgeht, wenn es in Einzelfällen qualitativ andere Ansprüche gibt als Zivildienstleistende sie leisten können. Eine andere Frage gilt dem Modus, auf den sich Sozial- und Schulverwaltung offensichtlich geeinigt haben, nämlich dass die Schulleitungen von sich aus den Bedarf melden, die Eltern aber nicht beteiligt sind.

Herr Giese (SPD-Fraktion) hat die Diskussionen mit der Elterninitiative als sehr wohltuend empfunden, weil in relativ kurzer Zeit ein zufrieden stellendes Ergebnis erzielt wurde. Es ist auch seine Intention, darauf hinzuweisen, dass der Einsatz von Zivildienstleistenden und jungen Frauen im freiwilligen sozialen Jahr schon sehr wichtig ist, nur die Kontinuität, die ein behinderter Mensch auch dringend braucht, ist durch den Zivildienst leider nicht unbedingt abgegolten, zumal dieser inzwischen so kurze Phasen hat, dass die Personen relativ schnell wechseln. Deshalb sollte man darüber nachdenken, ob es vor dem Hintergrund des Landesgleichstellungsgesetzes vielleicht zukünftig einen Ausbildungsberuf in der Richtung gibt. Solche Hilfen sind schließlich auch an anderen Stellen notwendig.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass dem erfolgreichen politischen Engagement an dieser Stelle natürlich ein gerichtlicher Spruch entgegengekommen ist, der dazu geführt hat, dass hier anders gehandelt werden musste. Sie interessiert, wie viele der genannten Stellen noch nicht besetzt sind, und ob die Kosten von 300.000 Euro eine Summe nach Abzug von vermuteten Mitteln aus anderen Töpfen ist oder ob man diesen Betrag noch senken kann. Außerdem möchte sie wissen, ob es noch die Überlegungen gibt, in diesem Bereich auch jemanden aus den Dortmunder Diensten zu platzieren.

Herr Süshardt (Fachbereichsleiter Hilfen für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen) verdeutlicht, dass sich die Verwaltung von der Ebene gelöst hat, dass das Sozialamt erst aufgrund eines gestellten Antrags den Sachverhalt prüft, der individuelle Rechtsanspruch, der nach dem Urteil des OVG Münster ja besteht, soll vielmehr über strukturelle Verbesserungen in den Schulen so gedeckt werden, dass den Eltern der Gang zum Sozialamt erspart bleibt. Dadurch wird das System Schule als solches in die Lage versetzt, in Form einer Vorleistung flexibel, bedarfsgerecht und -deckend zu agieren. Wenn das Ergebnis der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht vorliegt, wird auch die Frage beantwortet werden können, wer die Kosten erstatten muss. Intention der Sozialverwaltung war ja, die Verfahren, ohne Nachteile der Eltern während der Verfahrensdauer, beim OVG zu provozieren, um ihrer tiefen Überzeugung Gehör zu verschaffen, dass es Sache der Schulen ist und damit nach dem Grundgesetz Sache des Landes, für behinderte Kinder und Jugendliche die gleichen Voraussetzungen zu schaffen wie für nicht behinderte. Hieran anknüpfend wurde im Weiteren versucht, den Bedarf zu objektivieren, wobei zwei Elemente bemüht wurden. Zum einen wurden natürlich die Wünsche der betroffenen Eltern, die sich zu Wort gemeldet hatten, mitgeprüft und zum anderen wurde quasi präventiv nach Strukturversorgungslücken geforscht. Es wurde also versucht, eine Mischung aus Individualisierung und Strukturhilfe in einem Bedarf zusammenzufassen. Keiner muss zum Sozialamt gehen, wenn aber jemand meint, in seiner Situation der Hilfe zu bedürfen, und er kommt mit seiner Schulleitung nicht klar, dann kann er sich natürlich an die Verwaltung wenden. Dann muss man schauen, ob und wie man das aus schulpädagogischer Sicht und angesichts der bestehenden Ressourcen objektiviert. Es wurden sehr viele Eltern beteiligt, allerdings wurden nicht alle 6.800 Eltern der behinderten Schülerinnen und Schülern befragt. Es wurde versucht, die Bedarfe zu quantifizieren und zu qualifizieren, und man hat sich auch darauf verständigt, dass in allen Fällen keine besonderen Qualifikationen und Anforderungen an die Helfer zu stellen wären. Es gibt allerdings Fälle, bei denen medizinisch-therapeutisches Fachpersonal nötig ist oder Personal, das ausschließlich grundpflegerische, existenzielle Verrichtungen durchführt. Diese Fragen müssen aber mit den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden. Alle Beteiligten waren der Überzeugung, dass es nur etwas bringen kann, wenn das System Schule insgesamt strukturell verbessert wird und dass auch die Betrachtungsweise auf den Förderort Schule beschränkt bleiben muss. Die vielfältigen Bedarfe im häuslichen Bereich werden nach anderen gesetzlichen Bestimmungen geregelt, und im Einzelfall gibt es dann vielleicht ein Nebeneinander von Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe nach BSHG, das bedingt das differenzierte System. Der Elternwille spielt eine große Rolle, und es sind natürlich Situationen denkbar, in denen zwar aus fachlicher und schulpädagogischer Sicht objektiv kein Integrationshelfer erforderlich ist, die Eltern das aber trotzdem wollen. Wenn sich so eine Situation ergeben sollte, dann ist die Verwaltung gehalten, einen Ablehnungsbescheid zu formulieren. Natürlich ist die Verwaltung offen für Gespräche mit der Elterninitiative, von daher wundert es ihn, dass noch niemand an ihn herangetreten ist. Elf Stellen sind aktuell nicht besetzt, wobei darauf geachtet wurde, dass das keine Stellen sind, bei denen Einzelanträge vorliegen, d.h. da greifen die strukturellen Verbesserungen, wobei aber niemand leidet, wenn im Moment keiner da ist, weil die bestehenden Ressourcen dafür wie in der Vergangenheit sorgen. An den Einsatz von Kräften der Dortmunder Dienste wurde eigentlich nicht gedacht, auch ist das mit Blick auf angemessene Kosten eher kontraproduktiv. Die Kosten werden 2003 gesenkt werden können, die Schulträger haben für das nächste Schuljahr neue offizielle Zivi-Stellen beantragt, so dass die Kosten, die im Moment aus allen möglichen Formen der Hilfegestellung resultieren, herunterfahren werden können auf die Untergrenze der echten Nettokosten für Zivis, die in etwa bei 760 Euro im Monat liegen. Wenn diese Tätigkeit von anderen wahrgenommen wird, auch wenn das nur ungelerntes Personal ist, dann liegt der Durchschnittswert der Finanzierung bei etwa 1.200 Euro.


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt im Einvernehmen mit dem Ausschuss fest, dass damit alle Fragen beantwortet sind.


zu TOP 2.8
"Landesförderung für die Qquerschnittsaufgabe der Betreuungsvereine" - mündlicher Bericht der AG der Wohlfahrtsverbände

Herr Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) bezieht sich auf die bereits an anderer Stelle geführte Diskussion über die Rahmen- und Einzelverträge. Getragen von dem Wunsch, dass die Strukturen der sozialpolitischen Versorgung in Dortmund möglichst erhalten bleiben sollen, verdeutlicht er dann das Dilemma in der Betreuungslandschaft. Nach schwierigen Verhandlungen mit dem Gesundheitsamt wurde unter Berücksichtigung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ein Einvernehmen erzielt, das letztendlich das seit langem hier in Dortmund bestehende Betreuungssystem auch erhalten hätte. Dann ist allerdings eine Kofinanzierung seitens des Landes in Höhe von 146.748 Euro weggebrochen, so dass der Abschluss des Einzelvertrags, der grundsätzlich schon unterschriftsreif war, für den Verband nicht mehr möglich ist. Wenn es nicht gelingt, diese Summe anderweitig zu beschaffen, wird die Aufgabe so wie vereinbart nicht mehr zu leisten sein. In diesem Zusammenhang bittet er den Ausschuss, den Versuch zu unternehmen, sich für den Fortbestand der Landesförderung einzusetzen oder aber dafür Sorge zu tragen, dass die fehlende Finanzierung aus städtischen Mitteln erfolgt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, dass dieser Appell angekommen ist. Insgesamt wird sich Politik mit dem Gegenstand auch im Rahmen der verabredeten Diskussion über die zukünftige Gestaltung sozialer Arbeit in Dortmund näher auseinander zu setzen haben.


zu TOP 3.1
Jahresbericht 2001 des Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamtes der Stadt Dortmund - 53/CLUA -
(Drucksache Nr.: 03312-02)


Frau Dr. Ciper (stellv. Leiterin des Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamtes) stellt einige Besonderheiten des Jahresberichts vor. Bei der Untersuchung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, einem breiten Spektrum mit ganz unterschiedlichen analytischen Anforderungen, mussten ca. 14% der gezogenen Lebensmittelproben beanstandet werden. Beanstandungen erfolgen bei Abweichungen von gesetzlichen Vorschriften, Normen und Leitsätzen, und viele Probenahmen resultieren aus Verdachtsfällen, so dass die Beanstandungsquote nicht die realen Verhältnisse am Markt widerspiegelt. Im Bereich der Kooperation der Untersuchungsämter Dortmund und Bochum sind durch den tatsächlichen und vollständigen Austausch von Aufgabengebieten deutliche Leistungssteigerungen möglich geworden. Sehr positiv bewertet sie, dass sich dadurch jeweilige Kompetenzcenter herausgebildet haben. Der höchste Blutalkoholwert des Jahres 2001 wurde mit 4,17 Promille gemessen, wobei nur 9% der eingelieferten Blutproben von Frauen waren.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Jahresbericht 2001 des Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamtes zur Kenntnis.


zu TOP 4.1
Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 03305-02)


Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamtes) verdeutlicht, dass die Verwaltung durch Vorschriften des Kommunalen Abgabenrechts und der zweiten Berechnungsverordnung zwingend an eine Anpassung der Satzungen gebunden ist. Wie immer ändert sich für die Betroffenen nichts, da die Leistungen im Wesentlichen im Haushalt des Sozialamtes verschoben werden.

Dazu gibt es keine Wortmeldungen. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt daraufhin dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.


zu TOP 4.2
Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 03405-02)


Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung.


zu TOP 4.3
Krankenhilfe nach dem BSHG (Drucksache Nr.: 02905-02AS)
Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.07.2002 (Drucksache Nr.: 03494-02)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Die Vorsitzende dankt für die rege Beteiligung und schließt die Sitzung um 17:15 Uhr.




Schneckenburger
Gaidosch
Stahnke
Vorsitzende
Sachkundiger Bürger
Schriftführerin