N i e d e r s c h r i f t



über die 33. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch

am Dienstag, den 02.07. 2002, 14.30 Uhr,

im Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle Hombruch, Harkortstrasse 58.


Anwesend sind:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Semmler, Hans - Bezirksvorsteher -
Steinmann, Ulrich - stellv. Bezirksvorsteher -
Alda, Gerd Michael - ab 14.40 Uhr, ab TOP 2.1 -
Bohrmann, Ingeborg - ab 14.43 Uhr, ab TOP 2.1-
Grotjahn, Hans-Jürgen
Hartmann-Steinberg, Michael
Korkus, Stefan
Mayer, Günter
Preuss, Guido
Radtke, Olaf - ab 15.35 Uhr, ab TOP 2.2 –
Rückert, Thorsten
Sage, Roland
Schroeder, Detlef - ab 15.30 Uhr, ab TOP 2.2 -
Seiler, Thomas
Stange, Siegfried
Urmersbach, Gisela
Wille, Rose Marie

b) Verwaltung
Wienhöfer, Detlef - StA 52 zu TOP 3.1 -
Sibbe-Kozlowski, Anne - StA 63 zu TOP 3.3 -
Nettlenbusch, Uwe - EB/65 zu TOP 3.4 -
Hollmann-Schiek, Silvia - 33/Hom -
Bruckert, Sylvia - 33/Hom-BV –

c) Seniorenbeirat
Lackmann, Werner
Höher, Hildegard
Dr. Hillnhütter, F.-Wilhelm

d) Gäste
Kuse, Hans-Volker - Schiedsmann 22. Bezirk -
Nicht erschienen sind die Mitglieder der BV-Hombruch:

Hoffmann, Claudia - entschuldigt -
Dr. Schröder, Reinhard - entschuldigt -

Zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Michael Hartmann-Steinberg wird mit 13 Ja-Stimmen, bei 1 Stimmenthaltung (CDU) einstimmig zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

ZU TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Mitglieder der BV-Hombruch werden vom Bezirksvorsteher auf das Mitwirkungsverbot der §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Bezirksvorsteher schlägt vor, die Tagesordnung um den

TOP 4.2 Rückschnitt und Fällung von Bäumen Kirchhörder Straße 193 u. 195
- Eingabe der Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Straße vom 24.06.2002 und
Eingabe der Frau Weber vom 22.06.2002 -

und

TOP 5.2 Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße
hier: I. Änderung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Öffenlegungsbeschluss
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 10.06.2002 –

zu erweitern. Des weiteren weist Herr Semmler darauf hin, dass zum TOP 4.1 eine weitere Kostenaufstellung des Kirchenkreises Süd vorliegt.

Anschließend wird die Tagesordnung mit 13 Ja-Stimmen einstimmig mit den Erweiterungen bzw. Ergänzung wie folgt angenommen:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch am 14.05.2002


2. Einwohnerfragestunde
2.1 Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

2.2 Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

3. Berichterstattung

3.1 Situation der Bäderlandschaft im Stadtbezirk Hombruch
hier: Bäderkonzept
- mündl. Berichterstattung
3.2 Vorstellung des neuen Schiedsmannes für den 22. Bezirk
- mündl. Vorstellung

3.3 Baumaßnahme Weihenweg (Hohle Eiche) Parzelle 21/30 und 20/29
hier: mündl. Berichterstattung zum Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2002 -

3.4 Schulräumliche Erweiterung der Ostenberg-Grundschule
hier: mündl. Berichterstattung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.06.2002
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

4.1 Kostenaufstellung des Gospelchorprojektes am 02.06.2002
- Mitteilung des Kirchenkreis Dortmund-Süd vom 31.05.2002 und 14.06.2002 -

4.2 Rückschnitt und Fällung von Bäumen Kirchhörder Straße 193 u. 195
- Eingabe der Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Straße vom 24.06.2002 –

5. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

5.1 Kanalbau Bozener Straße – Hom 213 –
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 08.05.2002
(Drucksache-Nr.: 02709-02) -

5.2 Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße
hier: I. Änderung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Öffenlegungsbeschluss
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 10.06.2002 –




6. Mitteilungen

6.1 Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2002)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 14.05.2002 (Drucksache-Nr.:
02732-02) –

6.2 Containerstandort “Gotthelfstraße zwischen Erbstollen und Gemeinschaftsweg”
- Vorlage der Stadtkämmerei vom 04.06.2002 (Drucksache-Nr.: 02830-02) –

6.3 Beschilderung in der “Kieferstraße” zwischen “Harkortstraße” und “Leostraße”
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 13.05.2002 –

6.4 Benzolmessungen an der Gebrüder-Grimm-Grundschule
- Mitteilung des 6/Dez. vom 04.06.2002 –
6.5 Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge; 1 Acer, Kruckeler Straße, Höhe Haus Nr. 169 – pflanzl. Krankheiten
1 Prunus, Kobbendelle, Sportplatzgelände – Morschungen
- Mitteilung des Pflegebetrieb öffentlicher Raum vom 23.05.2002 –

6.6 Einrichtung einer abknickenden Vorfahrtregelung an der Einmündung Steinäcker Str./
Am Gemeindehaus
- Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

6.7 Ausbau des Fußgängerweges auf der südl. Seite des Patroklusweges zwischen
Dahmsfeldstr. und Patroklusweg 27
- Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

6.8 Tempo-30-Regelung
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.04.2002; Mitteilung des Stadtamtes für
Angelegenheiten des Rates und der Bezirksvertretungen vom 10.06.2002 –

6.9 Radwege im Technologiepark
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 14.06.2002 –
7. Anfragen

7.1 Instandsetzung der Fahrbahn der Olpketalstraße zwischen Kirchhörder Str. und
Heiduferweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

7.2 Fahrbahnmarkierungen auf der unteren Schneiderstraße zwischen Gotthelfstr. und Notweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 -




ZU TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch, am 14.05.2002

Mit 13 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung wird die Niederschrift über die 31. Sitzung der BV-Hombruch vom 14.05.2002 einstimmig genehmigt.

Zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde
Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Frau Weber, wohnhaft Dahmsfeldstraße 84, 44229 Dortmund, spricht für die Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Str. 193/195 und bezieht sich auf den TOP 4.2; Rückschnitt und Fällung von Bäumen in der Kirchhörder Str., der heutigen Sitzung.
Frau Weber stellt folgende Frage:
Ist die BV-Hombruch der Ansicht, dass der durch Bäume beeinträchtigte Mensch Vorrecht hat und so Bäume beschnitten bzw. gefällt werden können?

Antwort:
Herr Semmler stellt dar, dass die BV-Hombruch dieses Thema in heutiger Sitzung, unter TOP 4.3, behandeln wird.

Herr Wittenberg, wohnhaft Am Sumpf 9, 44227 Dortmund, stellt folgende Fragen:
1. Wird sich die BV-Hombruch dafür einsetzen, dass die Haltestelle Grotenbachstraße der
Buslinie 449 überdacht wird?
2. Ist Herr Stadtrat Stüdemann zu der Sitzung der BV-Hombruch eingeladen um über den neuesten Stand des Bäderkonzeptes zu berichten?
3. Was hat die BV-Hombruch für neue Erkenntnisse über den Stadtsportbund?

Antwort:
Zu 1. Die BV-Hombruch wird der Dortmunder Stadtwerke AG den Wunsch übermitteln,
dort wo es erforderlich ist, die Haltestellen zu mit Überdachungen zu versehen.
Zu 2. In heutiger Sitzung wird unter dem TOP 3.1 ein Bericht durch den Vertreter der
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Herrn Wienhöfer – gegeben.
Zu 3. Die Situation des Stadtsportbundes zu klären ist nicht Angelegenheit der BV-Hombruch, es handelt sich hier um einen autonomen Verband .

Herr Manz, wohnhaft Schönaustraße 50, 44227 Dortmund, stellt folgende Fragen:
1. Ist es der BV-Hombruch bekannt, dass der LKW-Verkehr (40-Tonner) für die Abwicklung der Maßnahmen zur Renaturierung des Rüpingsbaches über die Schönaustraße und die Straße Am Talenberg geführt werden soll?
2. Welche Schlüsse zieht die BV-Hombruch daraus, dass die Anwohner erst vor 3 Wochen durch die örtliche Presse über diese Tatsache informiert worden sind?

Antwort:
Herr Semmler führt aus, dass die Renaturierung des Rüpingsbach schon seit Jahren im Bezirk aktuell sei und auch den Anwohnern bekannt sein müsste. Die der BV-Hombruch zugegangenen Vorlagen der Verwaltung sind öffentlich ausgelegt worden. Die Emschergenossenschaft hat mehrere Veranstaltungen durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und ausreichend über die Baumaßnahmen zu unterrichten. Die Siedlergemeinschaft Schönau hat mehrere Begehungen durchgeführt.
Herr Semmler weist auf die Veranstaltung der Siedlergemeinschaft und Emschergenossenschaft am 03.07.02, hin. Dort können die Bedenken der Anwohner/innen vorgetragen und diskutiert werden.
Herr Alda bemerkt, dass die Verkehrsführung zur Abwicklung der Renaturierung des Rüpingsbaches kein politisches Thema sei, sondern ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Die Kanalisierung des Rüpingsbaches hat eine erhebliche Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner/innen zur Folge.

Herr Lackmann, Mitglied des Seniorenbeirats, stellt folgende Frage:
Ist der BV-Hombruch bekannt, dass die Einstiege in die Stadtbahnlinie U 42 nicht behindertengerecht für Rollstuhlfahrer gebaut wurden?

Antwort:
Herr Semmler sagt zu, dass diese Mitteilung sofort an das Stadtbahnbauamt weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten wird.

ZU TOP 2.1
Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Herr Achim Eidt, wohnhaft Weihenweg 22, 44229 Dortmund, führt aus:
Vor seinem Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten gebaut werden, das ihm zu groß erscheint, da sich umliegend nur Doppelhäuser befinden.
Auf dem Baugrundstück befand sich ein schützenswerter Baum, der gefällt wurde.
Im Übrigen soll die Baugrenze in einem unerträglichen Maße erweitert werden.
Der von ihm eingelegte Widerspruch bei der Bezirksregierung wurde bereits im November 2001 zurückgewiesen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes steht noch aus.

ZU TOP 3.1
Situation der Bäderlandschaft im Stadtbezirk Hombruch
hier: Bäderkonzept
- mündl. Berichterstattung

Herr Wienhöfer, als Leiter des Betriebsmanagements der Hallenbäder, Sportplatzanlagen, Turnhallen und Sporthallen, informiert die Bezirksvertretung über die aktuelle Entwicklung im Bäderkonzept. Er führt aus:
Im April 2001 hat der Rat beschlossen, einen Betrag in Höhe von 2 Mio. DM Betriebskosten aus den Bädern herauszunehmen. Dies hatte zur Folge, dass in vier Hallenbädern (Aplerbeck, Scharnhorst, Eving und Hombruch) drastisch die Öffnungszeiten reduziert wurden. Ab dem Schuljahresbeginn 2001/2002 kam eine weitere Beschlussvorlage am 20.12.2001 für den Rat, welche die Schließung der Hallenbäder Scharnhorst, Eving, Hörde und Hombruch vorsah. Neben diesen massiven Kürzungsbeschlüssen hat der Rat auch verschiedene Aufträge an die Verwaltung erteilt. So wurde unter anderem im November 2001 ein Interessenbekundungsverfahren gestartet. Hier wurde geprüft, ob private Investoren für die Hallenbäder gefunden werden könnten. Es sind Gespräche mit den betroffenen Schwimmvereinen geführt worden, die das Ziel hatten festzustellen, ob ein einzelner Verein als Trägerverein ein Hallenbad der Stadt Dortmund übernehmen kann. Es ist mit der Bad & Sport GmbH gesprochen worden, ob sie sich eine Ausweitung ihrer Tätigkeiten im Hallenbadbereich vorstellen könnten und ob vom Schwimmverband Unterstützungen geleistet werden könnte. Diese Gespräche sind inzwischen abgeschlossen und es ist eine Ratsvorlage in Arbeit. Die Ratsvorlage beinhaltet die Ergebnisse der verschiedenen Gespräche.
Die Vorlage wird dem Rat am 11.07.2002 zur Beratung vorgelegt werden.

Die Bezirksvertretung ist sich darüber einig, dass für ausreichend Parkraum vor dem Bad gesorgt werden muss, sowie die Öffnungszeiten attraktiver gestaltet werden müssen. Des weiteren dürfte eine Vereinsmitgliedschaft nicht Voraussetzung für die Badnutzung sein.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht zur Kenntnis.

ZU TOP 3.2
Vorstellung des neuen Schiedsmannes für den 22. Bezirk
- mündl. Vorstellung

Herr Kuse stellt sich in der heutigen Sitzung vor und antwortet auf Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht des Herrn Kuse zur Kenntnis.

ZU TOP 3.3
Baumaßnahme Weihenweg (Hohle Eiche) Parzelle 21/30 und 20/29
hier: mündl. Berichterstattung zum Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2002 -

Die Vertreterin des Bauordnungsamtes Frau Sibbe-Kozlowski erläutert das Bauvorhaben und nimmt zu den Diskussionsbeiträgen Stellung.
Sie führt aus: Der Bebauungsplan Hom 246 ist seit 1998 rechtskräftig und beinhaltet als Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Zweigeschossigkeit, Grundflächenzahl 0,4,
Geschossflächenzahl 0,8, Doppelhausbebauung und Satteldach mit einer Neigung von 30 – 45 Grad. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen gekennzeichnet. Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen hinsichtlich der Wohneinheiten, der Trauf- und der Firsthöhe.

Das Bauordnungsamt hat im April 2001 einen positiven Vorbescheid für das beantragte Bauvorhaben erteilt. In Aussicht gestellt wurde die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen der Baugrenzen.

Gegen den positiven Vorbescheid wurde ein Nachbarwiderspruch eingelegt, welchen die Bezirksregierung Arnsberg im November 2001 zurückgewiesen hat. In der Begründung der Abweisung wurde die Rechtmäßigkeit des Vorbescheides mit der erteilten Befreiung festgestellt.

Gegen die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg hat der Widerspruchsführer Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Eine Entscheidung steht zur Zeit noch aus.

Dem Bauordnungsamt liegt nun ein Bauantrag vom 04.02.2002 vor. Der Bauantrag hat hinsichtlich der Stellung des Baukörpers eine geringfügige Abweichung von dem erteilten Vorbescheid.
Geplant sind Doppelhäuser mit je drei Wohneinheiten. Das Bauvorhaben hat eine Baugrenzenüberschreitung von 2,50 m und 3,75 m. Für die Überschreitung der Baugrenzen werden pro Einheit (43,4 qm) ökologische Ausgleichszahlungen in Höhe von 12.50 ■ pro qm erhoben.
Die Einnahmen gehen in den “Topf” der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Das beantragte Bauvorhaben wird z. Z. geprüft und es ist beabsichtigt, die Genehmigung zu erteilen.
Das Bauordnungsamt kann nicht beurteilen, wann oder ob ein schützenswerter Baum gefällt wurde. In den eingereichten Planunterlagen ist kein schützenswerter Baum eingezeichnet, dies bestätigte sich auch bei einer Besichtigung des Baugrundstückes vor Ort.

Frau Sibbe-Kozlowski sagt zu, den Sachverhalt bzgl. der Fällung mit dem Umweltamt zu klären und der BV-Hombruch hierüber Bericht zu erstatten.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht des Bauordnungsamtes zur Kenntnis.

ZU TOP 3.4
Schulräumliche Erweiterung der Ostenberg-Grundschule
hier: mündl. Berichterstattung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.06.2002

Herr Uwe Nettelbusch von der städtischen Immobilienwirtschaft informiert die Bezirksvertretung über den aktuellen Stand. Er führt aus:
Im Jahr 1989 ist der Grundsatzbeschluss, das Bauvorhaben Erweiterung der Ostenberg-Grundschule um zwei Klassenräume, gefasst worden. Das Vorhaben ist zum Schulbauförderungsprogramm des Jahres 2000 angemeldet worden. Im Juli 2000 ist der Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung Arnsberg eingegangen. Parallel ist im Rat über die Sanierungen der Dortmunder Schulen diskutiert worden und der Rat hat den Beschluss gefasst, sämtliche Maßnahmen im Bereich der Sanierung und Erweiterung als ganzheitliche Sanierung zu betrachten. Dies hatte eine Änderung hinsichtlich der Planungen zur Folge, d. h. das alte Gebäude musste unter dem Aspekt der ganzheitlichen Sanierung betrachtet werden. Die Städt. Immobilienwirtschaft hat eine Auftragserweiterung des Schulverwaltungsamtes bekommen, die Maßnahme so auszuführen.

Parallel dazu ist die Schadstoffproblematik an den Dortmunder Schulen eingetreten. Hierzu gab es eine Prioritätenliste, die im September 2000 vom Rat verabschiedet worden ist. Nach der Prioritätenliste ist das Bauvorhaben Ostenberg-Grundschule auf Rang 18 für das Jahr 2000 verabschiedet worden. Dies bedeutete, dass im Jahr 2002 der Rang 7 der Prioritätenliste erreicht wäre. Die Prioritätenliste ist als Auftrag des Rates chronologisch abgearbeitet worden.

Seit dem 29.11.2000 gibt es eine neue Schulbaurichtlinie, die sich insbesondere mit dem vorbeugenden und baulichen Brandschutz beschäftigt. Die Schulbaurichtlinie besagt, das ehemalige Anleitern an Fenstern zukünftig nicht mehr als zweiter Rettungsweg zugelassen wird, sondern an dieser Stelle ein baulicher zweiter Rettungsweg erstellt werden muss.
Dies hatte zur Folge, das erneut die Planungen für den Anbau eines Treppenhauses umgeworfen werden mussten und es entstand daraufhin eine Kostenerhöhung. Die Städt. Immobilienwirtschaft ist angehalten, sämtliche Investitionsbeschlüsse über das Liegenschaftsamtes im Bereich des Investitionscontrolling laufen zu lassen. Das Bauvorhaben beläuft sich nun auf ca. 3,6 Mio. ■.
Dem gegenüber steht die Frage, ob für diese Summe nicht ein Neubau erstellt werden kann. Für einen Neubau ist genügend Grundstücksfläche vorhanden.

Nach Prüfung des Sachverhaltes wird dem Verwaltungsvorstand am 16.07.2002
eine entsprechende Vorlage vorgelegt, in der eine Entscheidung über den Neubau bzw. der Sanierung der Ostenberg-Grundschule geben wird.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht zur Kenntnis.

ZU TOP 4.1
Kostenaufstellung des Gospelchorprojektes am 02.06.2002
- Mitteilung des Kirchenkreis Dortmund-Süd vom 31.05.2002 und 14.06.2002 -

Die SPD-Fraktion stellt dar, dass die vorgelegte Kostenabrechnung des Kirchenkreis Dortmund-Süd nicht detailliert ist. Die Kosten für die Miete für Proben des Chorprojektes in dem Gemeindehaus können nicht nachvollzogen werden. Die SPD-Fraktion regt an, eine neue Kostenaufstellung anzufordern.

Die CDU-Fraktion spricht sich gegen die Ausführung der SPD-Fraktion an und stellt dar, dass die vorliegende Aufstellung der Kosten als ausreichend anzusehen ist.

Anschließend nimmt die BV-Hombruch die Mitteilung des Kirchenkreis Dortmund-Süd vom 31.05.02 und 14.06.02 mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (SPD) und 2 Stimmenthaltungen (SPD) mehrheitlich zur Kenntnis.

ZU TOP 4.2
Rückschnitt und Fällung von Bäumen Kirchhörder Straße 193, 195 u.a,
- Eingabe der Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Straße vom 24.06.2002 und Eingabe von
Frau Weber vom 22.06.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe der Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Straße vom 24.06.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mit 17 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch stellt die Eingaben der Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Straße und der Frau Weber bis zur Sitzung der BV-Hombruch, am 03.09.2002, zurück. Zur Sitzung ist ein Vertreter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (Regiebetrieb “Pflege öffentlicher Raum”) einzuladen, um Lösungsvorschläge zu dem Rückschnitt oder der Fällung der Bäume vorzustellen.”

ZU TOP 5.1
Kanalbau Bozener Straße – Hom 213 –
-Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 08.05.2002 (Drucksache-Nr.: 02709-02) -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

ZU TOP 5.2
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße
hier: I. Änderung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 10.06.2002 –

Mit 14 Ja-Stimmen, bei 3 Stimmenthaltungen (1 CDU, 2 Bü90/Die Grünen) fasst die BV-Hombruch einstimmig folgenden Beschluss:

“I. Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 27.08.97 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 14.03.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

ZU TOP 6.1
Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2002)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 14.05.2002 (Durcksache-Nr.:
02732-02) –

Die CDU-Fraktion führt aus, dass die im Straßenverzeichnis aufgeführte Straße “Amtsberg” sich im Eigentum der Stadt Dortmund befindet und lt. Verzeichnis von den Anliegern zu reinigen ist. Sie weist darauf hin, dass der Anlieger allerdings die Stadt Dortmund ist.

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, ab dem Jahr 2003 die Straße Düwelsiepen durch die Stadt
Dortmund reinigen zu lassen.”

ZU TOP 6.2
Containerstandort “Gotthelfstraße zwischen Erbstollen und Gemeinschaftsweg”
- Vorlage der Stadtkämmerei vom 04.06.2002 (Drucksache-Nr.: 02830-02) –

Die Vorlage hat sich durch die bereits durchgeführte Auflösung des Container-Standortes erledigt.

ZU TOP 6.3
Beschilderung in der “Kieferstraße” zwischen “Harkortstraße” und “Leostraße”
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 13.05.2002 –

Auf Antrag der SPD-Fraktion fasst die BV-Hombruch mit 17 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die Verwaltung wird aufgefordert auf der westlichen Seite der Kieferstraße, von der Leostraße bis zur Harkortstraße, Parkstandsmarkierungen vorzunehmen (bis auf 20 m des Einmündungsbereiches der Kieferstraße/Harkortstraße).
Auf der östlichen Seite der Kieferstraße zwischen Leostraße und Harkortstraße soll ein absolutes Halteverbotsschild aufgestellt werden.


ZU TOP 6.4
Benzolmessungen an der Gebrüder-Grimm-Grundschule
- Mitteilung des 6/Dez. vom 04.06.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des 6/Dez. vom 04.06.02 zur Kenntnis.

ZU TOP 6.5
Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge; 1 Acer, Kruckeler Straße, Höhe Haus Nr. 169 – pflanzl. Krankheiten
1 Prunus, Kobbendelle, Sportplatzgelände – Morschungen
- Mitteilung des Pflegebetrieb öffentlicher Raum vom 23.05.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Pflegebetriebs öffentlicher Raum vom 23.05.02 zur Kenntnis.

ZU TOP 6.6
Einrichtung einer abknickenden Vorfahrtregelung an der Einmündung Steinäcker Str./
Am Gemeindehaus
- Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Ergänzungsantrag:

“Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrtregelung an der Einmündung Steinäcker Str./Am Gemeindehaus zu überprüfen und der BV-Hombruch das Ergebnis mitzuteilen.”

In der BV-Hombruch besteht Einvernehmen darüber, dem Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zu folgen.

Anschließend beschließt die BV-Hombruch mit 17 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.02 mit der Ergänzung der SPD-Fraktion vom 02.07.02:

“Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrtregelung an der Einmündung Steinäcker Str./Am Gemeindehaus zu überprüfen und der BV-Hombruch das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
Etwa 90 % aller Fahrzeuge, die die oben genannten Straßen befahren, biegen entweder von der Steinäcker Straße ist ostw. Richtung in die Straße Am Gemeindehaus aus oder umgekehrt. Da erscheint es durchaus sinnvoll, hier eine abknickende Vorfahrtregelung einzuführen. Der Vorteil, insbesondere für den Linienbusverkehr, wäre nicht zu übersehen.”







ZU TOP 6.7
Ausbau des Fußgängerweges auf der südlichen Seite des Patroklusweges zwischen
Dahmsfeldstr. und Patroklusweg 27
- Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

Mit 17 Ja-Stimmen beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2002:

“Die Verwaltung wird gebeten, den Ausbau des Fußgängerweges auf der südlichen Seite des Patroklusweges zwischen Dahmsfeldstraße und Patroklusweg 27, vorzunehmen.
Der Asphaltoberbau des Gehweges löst sich auf und durch die darunter befindliche Schotterschicht ist es bereits zum Sturz einer älteren Person gekommen. Im Rahmen der durch die Stadt Dortmund zu leistenden Verkehrssicherungspflicht sollte hier umgehend gehandelt werden.”

ZU TOP 6.8
Tempo-30-Regelung
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.04.2002; Mitteilung des Stadtamtes für
Angelegenheiten des Rates und der Bezirksvertretungen vom 10.06.2002 –

Die BV-Hombruch fasst auf Antrag der CDU-Fraktion mit 10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich folgenden Beschluss:

“Der Antrag der CDU-Fraktion vom 25.04.2002 und die Mitteilung des Stadtamtes für Angelegenheiten des Rates und der Bezirksvertretungen vom 10.06.2002 wird zurückgestellt, bis eine Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr zur Umsetzung der Maßnahmen vorliegt.”

ZU TOP 6.9
Radwege im Technologiepark
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 14.06.2002 –

Mit 17 Ja-Stimmen beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 14.06.2002:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, die Radwegemarkierungen im Bereich des Technologieparks
zu erneuern.
Begründung:
Der Zustand der Radwegemarkierungen entlang der Straßen im Technologiepark insbesondere die
Grundstücksausfahrten sind, wenn überhaupt vorhanden, oft nicht mehr erkennbar und stellen
dadurch eine erhöhte Gefährdung der Radfahrer/innen dar.”

ZU TOP 7.1
Instandsetzung der Fahrbahn der Olpketalstraße zwischen Kirchhörder Str. und
Heiduferweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

“Nach erfolgten Bauarbeiten in dem vorgenannten Bereich ist die Fahrbahn noch nicht wieder in
einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden. Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten,
wann diese Arbeiten ausgeführt werden.”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 zur Kenntnis und erwartet eine kurzfristige Stellungnahme seitens der Fachverwaltung.

ZU TOP 7.2
Fahrbahnmarkierungen auf der unteren Schneiderstraße zwischen Gotthelfstr. und Notweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 -

“Im Dezember 2001 ist die Fahrbahnoberfläche in dem vorgenannten Bereich erneuert worden.
Gleichzeitig wurde durch die Verwaltung mitgeteilt, dass nach dieser Arbeit das halbseitige Parken
auf dem Gehweg durch entsprechende Markierungen erlaubt werden soll, da zur Hauptverkehrszeit
chaotische Zustände in diesem Bereich herrschen.
Seinerzeit wurde erklärt, man müsse die Frostperiode abwarten. Nun ist schon bald der Sommer
vorbei und die Markierungen fehlen noch immer.
Die Verwaltung wird dringend ersucht, die besprochenen Markierungen in diesem Bereich und
auch die Piktogramme 30 km/h auftragen zu lassen und mitzuteilen, warum diese Arbeiten nicht
ausgeführt worden sind.”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 zur Kenntnis und erwartet eine kurzfristige Stellungnahme seitens der Fachverwaltung.


Um 18.08 Uhr wird die 33. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom stellv. Bezirksvorsteher geschlossen




Semmler Hartmann-Steinberg Hollmann-Schiek
Bezirksvorsteher BV-Mitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t



über die 33. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch

am Dienstag, den 02.07. 2002, 14.30 Uhr,

im Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle Hombruch, Harkortstrasse 58.


Anwesend sind:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Semmler, Hans - Bezirksvorsteher -
Steinmann, Ulrich - stellv. Bezirksvorsteher -
Alda, Gerd Michael - ab 14.40 Uhr, ab TOP 2.1 -
Bohrmann, Ingeborg - ab 14.43 Uhr, ab TOP 2.1-
Grotjahn, Hans-Jürgen
Hartmann-Steinberg, Michael
Korkus, Stefan
Mayer, Günter
Preuss, Guido
Radtke, Olaf - ab 15.35 Uhr, ab TOP 2.2 –
Rückert, Thorsten
Sage, Roland
Schroeder, Detlef - ab 15.30 Uhr, ab TOP 2.2 -
Seiler, Thomas
Stange, Siegfried
Urmersbach, Gisela
Wille, Rose Marie

b) Verwaltung
Wienhöfer, Detlef - StA 52 zu TOP 3.1 -
Sibbe-Kozlowski, Anne - StA 63 zu TOP 3.3 -
Nettlenbusch, Uwe - EB/65 zu TOP 3.4 -
Hollmann-Schiek, Silvia - 33/Hom -
Bruckert, Sylvia - 33/Hom-BV –

c) Seniorenbeirat
Lackmann, Werner
Höher, Hildegard
Dr. Hillnhütter, F.-Wilhelm

d) Gäste
Kuse, Hans-Volker - Schiedsmann 22. Bezirk -
Nicht erschienen sind die Mitglieder der BV-Hombruch:

Hoffmann, Claudia - entschuldigt -
Dr. Schröder, Reinhard - entschuldigt -

Zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Michael Hartmann-Steinberg wird mit 13 Ja-Stimmen, bei 1 Stimmenthaltung (CDU) einstimmig zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

ZU TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Mitglieder der BV-Hombruch werden vom Bezirksvorsteher auf das Mitwirkungsverbot der §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Bezirksvorsteher schlägt vor, die Tagesordnung um den

TOP 4.2 Rückschnitt und Fällung von Bäumen Kirchhörder Straße 193 u. 195
- Eingabe der Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Straße vom 24.06.2002 und
Eingabe der Frau Weber vom 22.06.2002 -

und

TOP 5.2 Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße
hier: I. Änderung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Öffenlegungsbeschluss
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 10.06.2002 –

zu erweitern. Des weiteren weist Herr Semmler darauf hin, dass zum TOP 4.1 eine weitere Kostenaufstellung des Kirchenkreises Süd vorliegt.

Anschließend wird die Tagesordnung mit 13 Ja-Stimmen einstimmig mit den Erweiterungen bzw. Ergänzung wie folgt angenommen:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch am 14.05.2002


2. Einwohnerfragestunde
2.1 Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

2.2 Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

3. Berichterstattung

3.1 Situation der Bäderlandschaft im Stadtbezirk Hombruch
hier: Bäderkonzept
- mündl. Berichterstattung
3.2 Vorstellung des neuen Schiedsmannes für den 22. Bezirk
- mündl. Vorstellung

3.3 Baumaßnahme Weihenweg (Hohle Eiche) Parzelle 21/30 und 20/29
hier: mündl. Berichterstattung zum Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2002 -

3.4 Schulräumliche Erweiterung der Ostenberg-Grundschule
hier: mündl. Berichterstattung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.06.2002
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

4.1 Kostenaufstellung des Gospelchorprojektes am 02.06.2002
- Mitteilung des Kirchenkreis Dortmund-Süd vom 31.05.2002 und 14.06.2002 -

4.2 Rückschnitt und Fällung von Bäumen Kirchhörder Straße 193 u. 195
- Eingabe der Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Straße vom 24.06.2002 –

5. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

5.1 Kanalbau Bozener Straße – Hom 213 –
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 08.05.2002
(Drucksache-Nr.: 02709-02) -

5.2 Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße
hier: I. Änderung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Öffenlegungsbeschluss
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 10.06.2002 –




6. Mitteilungen

6.1 Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2002)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 14.05.2002 (Drucksache-Nr.:
02732-02) –

6.2 Containerstandort “Gotthelfstraße zwischen Erbstollen und Gemeinschaftsweg”
- Vorlage der Stadtkämmerei vom 04.06.2002 (Drucksache-Nr.: 02830-02) –

6.3 Beschilderung in der “Kieferstraße” zwischen “Harkortstraße” und “Leostraße”
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 13.05.2002 –

6.4 Benzolmessungen an der Gebrüder-Grimm-Grundschule
- Mitteilung des 6/Dez. vom 04.06.2002 –
6.5 Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge; 1 Acer, Kruckeler Straße, Höhe Haus Nr. 169 – pflanzl. Krankheiten
1 Prunus, Kobbendelle, Sportplatzgelände – Morschungen
- Mitteilung des Pflegebetrieb öffentlicher Raum vom 23.05.2002 –

6.6 Einrichtung einer abknickenden Vorfahrtregelung an der Einmündung Steinäcker Str./
Am Gemeindehaus
- Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

6.7 Ausbau des Fußgängerweges auf der südl. Seite des Patroklusweges zwischen
Dahmsfeldstr. und Patroklusweg 27
- Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

6.8 Tempo-30-Regelung
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.04.2002; Mitteilung des Stadtamtes für
Angelegenheiten des Rates und der Bezirksvertretungen vom 10.06.2002 –

6.9 Radwege im Technologiepark
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 14.06.2002 –
7. Anfragen

7.1 Instandsetzung der Fahrbahn der Olpketalstraße zwischen Kirchhörder Str. und
Heiduferweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

7.2 Fahrbahnmarkierungen auf der unteren Schneiderstraße zwischen Gotthelfstr. und Notweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 -




ZU TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch, am 14.05.2002

Mit 13 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung wird die Niederschrift über die 31. Sitzung der BV-Hombruch vom 14.05.2002 einstimmig genehmigt.

Zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde
Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Frau Weber, wohnhaft Dahmsfeldstraße 84, 44229 Dortmund, spricht für die Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Str. 193/195 und bezieht sich auf den TOP 4.2; Rückschnitt und Fällung von Bäumen in der Kirchhörder Str., der heutigen Sitzung.
Frau Weber stellt folgende Frage:
Ist die BV-Hombruch der Ansicht, dass der durch Bäume beeinträchtigte Mensch Vorrecht hat und so Bäume beschnitten bzw. gefällt werden können?

Antwort:
Herr Semmler stellt dar, dass die BV-Hombruch dieses Thema in heutiger Sitzung, unter TOP 4.3, behandeln wird.

Herr Wittenberg, wohnhaft Am Sumpf 9, 44227 Dortmund, stellt folgende Fragen:
1. Wird sich die BV-Hombruch dafür einsetzen, dass die Haltestelle Grotenbachstraße der
Buslinie 449 überdacht wird?
2. Ist Herr Stadtrat Stüdemann zu der Sitzung der BV-Hombruch eingeladen um über den neuesten Stand des Bäderkonzeptes zu berichten?
3. Was hat die BV-Hombruch für neue Erkenntnisse über den Stadtsportbund?

Antwort:
Zu 1. Die BV-Hombruch wird der Dortmunder Stadtwerke AG den Wunsch übermitteln,
dort wo es erforderlich ist, die Haltestellen zu mit Überdachungen zu versehen.
Zu 2. In heutiger Sitzung wird unter dem TOP 3.1 ein Bericht durch den Vertreter der
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Herrn Wienhöfer – gegeben.
Zu 3. Die Situation des Stadtsportbundes zu klären ist nicht Angelegenheit der BV-Hombruch, es handelt sich hier um einen autonomen Verband .

Herr Manz, wohnhaft Schönaustraße 50, 44227 Dortmund, stellt folgende Fragen:
1. Ist es der BV-Hombruch bekannt, dass der LKW-Verkehr (40-Tonner) für die Abwicklung der Maßnahmen zur Renaturierung des Rüpingsbaches über die Schönaustraße und die Straße Am Talenberg geführt werden soll?
2. Welche Schlüsse zieht die BV-Hombruch daraus, dass die Anwohner erst vor 3 Wochen durch die örtliche Presse über diese Tatsache informiert worden sind?

Antwort:
Herr Semmler führt aus, dass die Renaturierung des Rüpingsbach schon seit Jahren im Bezirk aktuell sei und auch den Anwohnern bekannt sein müsste. Die der BV-Hombruch zugegangenen Vorlagen der Verwaltung sind öffentlich ausgelegt worden. Die Emschergenossenschaft hat mehrere Veranstaltungen durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und ausreichend über die Baumaßnahmen zu unterrichten. Die Siedlergemeinschaft Schönau hat mehrere Begehungen durchgeführt.
Herr Semmler weist auf die Veranstaltung der Siedlergemeinschaft und Emschergenossenschaft am 03.07.02, hin. Dort können die Bedenken der Anwohner/innen vorgetragen und diskutiert werden.
Herr Alda bemerkt, dass die Verkehrsführung zur Abwicklung der Renaturierung des Rüpingsbaches kein politisches Thema sei, sondern ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Die Kanalisierung des Rüpingsbaches hat eine erhebliche Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner/innen zur Folge.

Herr Lackmann, Mitglied des Seniorenbeirats, stellt folgende Frage:
Ist der BV-Hombruch bekannt, dass die Einstiege in die Stadtbahnlinie U 42 nicht behindertengerecht für Rollstuhlfahrer gebaut wurden?

Antwort:
Herr Semmler sagt zu, dass diese Mitteilung sofort an das Stadtbahnbauamt weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten wird.

ZU TOP 2.1
Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Herr Achim Eidt, wohnhaft Weihenweg 22, 44229 Dortmund, führt aus:
Vor seinem Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten gebaut werden, das ihm zu groß erscheint, da sich umliegend nur Doppelhäuser befinden.
Auf dem Baugrundstück befand sich ein schützenswerter Baum, der gefällt wurde.
Im Übrigen soll die Baugrenze in einem unerträglichen Maße erweitert werden.
Der von ihm eingelegte Widerspruch bei der Bezirksregierung wurde bereits im November 2001 zurückgewiesen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes steht noch aus.

ZU TOP 3.1
Situation der Bäderlandschaft im Stadtbezirk Hombruch
hier: Bäderkonzept
- mündl. Berichterstattung

Herr Wienhöfer, als Leiter des Betriebsmanagements der Hallenbäder, Sportplatzanlagen, Turnhallen und Sporthallen, informiert die Bezirksvertretung über die aktuelle Entwicklung im Bäderkonzept. Er führt aus:
Im April 2001 hat der Rat beschlossen, einen Betrag in Höhe von 2 Mio. DM Betriebskosten aus den Bädern herauszunehmen. Dies hatte zur Folge, dass in vier Hallenbädern (Aplerbeck, Scharnhorst, Eving und Hombruch) drastisch die Öffnungszeiten reduziert wurden. Ab dem Schuljahresbeginn 2001/2002 kam eine weitere Beschlussvorlage am 20.12.2001 für den Rat, welche die Schließung der Hallenbäder Scharnhorst, Eving, Hörde und Hombruch vorsah. Neben diesen massiven Kürzungsbeschlüssen hat der Rat auch verschiedene Aufträge an die Verwaltung erteilt. So wurde unter anderem im November 2001 ein Interessenbekundungsverfahren gestartet. Hier wurde geprüft, ob private Investoren für die Hallenbäder gefunden werden könnten. Es sind Gespräche mit den betroffenen Schwimmvereinen geführt worden, die das Ziel hatten festzustellen, ob ein einzelner Verein als Trägerverein ein Hallenbad der Stadt Dortmund übernehmen kann. Es ist mit der Bad & Sport GmbH gesprochen worden, ob sie sich eine Ausweitung ihrer Tätigkeiten im Hallenbadbereich vorstellen könnten und ob vom Schwimmverband Unterstützungen geleistet werden könnte. Diese Gespräche sind inzwischen abgeschlossen und es ist eine Ratsvorlage in Arbeit. Die Ratsvorlage beinhaltet die Ergebnisse der verschiedenen Gespräche.
Die Vorlage wird dem Rat am 11.07.2002 zur Beratung vorgelegt werden.

Die Bezirksvertretung ist sich darüber einig, dass für ausreichend Parkraum vor dem Bad gesorgt werden muss, sowie die Öffnungszeiten attraktiver gestaltet werden müssen. Des weiteren dürfte eine Vereinsmitgliedschaft nicht Voraussetzung für die Badnutzung sein.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht zur Kenntnis.

ZU TOP 3.2
Vorstellung des neuen Schiedsmannes für den 22. Bezirk
- mündl. Vorstellung

Herr Kuse stellt sich in der heutigen Sitzung vor und antwortet auf Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht des Herrn Kuse zur Kenntnis.

ZU TOP 3.3
Baumaßnahme Weihenweg (Hohle Eiche) Parzelle 21/30 und 20/29
hier: mündl. Berichterstattung zum Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2002 -

Die Vertreterin des Bauordnungsamtes Frau Sibbe-Kozlowski erläutert das Bauvorhaben und nimmt zu den Diskussionsbeiträgen Stellung.
Sie führt aus: Der Bebauungsplan Hom 246 ist seit 1998 rechtskräftig und beinhaltet als Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Zweigeschossigkeit, Grundflächenzahl 0,4,
Geschossflächenzahl 0,8, Doppelhausbebauung und Satteldach mit einer Neigung von 30 – 45 Grad. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen gekennzeichnet. Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen hinsichtlich der Wohneinheiten, der Trauf- und der Firsthöhe.

Das Bauordnungsamt hat im April 2001 einen positiven Vorbescheid für das beantragte Bauvorhaben erteilt. In Aussicht gestellt wurde die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen der Baugrenzen.

Gegen den positiven Vorbescheid wurde ein Nachbarwiderspruch eingelegt, welchen die Bezirksregierung Arnsberg im November 2001 zurückgewiesen hat. In der Begründung der Abweisung wurde die Rechtmäßigkeit des Vorbescheides mit der erteilten Befreiung festgestellt.

Gegen die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg hat der Widerspruchsführer Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Eine Entscheidung steht zur Zeit noch aus.

Dem Bauordnungsamt liegt nun ein Bauantrag vom 04.02.2002 vor. Der Bauantrag hat hinsichtlich der Stellung des Baukörpers eine geringfügige Abweichung von dem erteilten Vorbescheid.
Geplant sind Doppelhäuser mit je drei Wohneinheiten. Das Bauvorhaben hat eine Baugrenzenüberschreitung von 2,50 m und 3,75 m. Für die Überschreitung der Baugrenzen werden pro Einheit (43,4 qm) ökologische Ausgleichszahlungen in Höhe von 12.50 ■ pro qm erhoben.
Die Einnahmen gehen in den “Topf” der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Das beantragte Bauvorhaben wird z. Z. geprüft und es ist beabsichtigt, die Genehmigung zu erteilen.
Das Bauordnungsamt kann nicht beurteilen, wann oder ob ein schützenswerter Baum gefällt wurde. In den eingereichten Planunterlagen ist kein schützenswerter Baum eingezeichnet, dies bestätigte sich auch bei einer Besichtigung des Baugrundstückes vor Ort.

Frau Sibbe-Kozlowski sagt zu, den Sachverhalt bzgl. der Fällung mit dem Umweltamt zu klären und der BV-Hombruch hierüber Bericht zu erstatten.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht des Bauordnungsamtes zur Kenntnis.

ZU TOP 3.4
Schulräumliche Erweiterung der Ostenberg-Grundschule
hier: mündl. Berichterstattung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.06.2002

Herr Uwe Nettelbusch von der städtischen Immobilienwirtschaft informiert die Bezirksvertretung über den aktuellen Stand. Er führt aus:
Im Jahr 1989 ist der Grundsatzbeschluss, das Bauvorhaben Erweiterung der Ostenberg-Grundschule um zwei Klassenräume, gefasst worden. Das Vorhaben ist zum Schulbauförderungsprogramm des Jahres 2000 angemeldet worden. Im Juli 2000 ist der Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung Arnsberg eingegangen. Parallel ist im Rat über die Sanierungen der Dortmunder Schulen diskutiert worden und der Rat hat den Beschluss gefasst, sämtliche Maßnahmen im Bereich der Sanierung und Erweiterung als ganzheitliche Sanierung zu betrachten. Dies hatte eine Änderung hinsichtlich der Planungen zur Folge, d. h. das alte Gebäude musste unter dem Aspekt der ganzheitlichen Sanierung betrachtet werden. Die Städt. Immobilienwirtschaft hat eine Auftragserweiterung des Schulverwaltungsamtes bekommen, die Maßnahme so auszuführen.

Parallel dazu ist die Schadstoffproblematik an den Dortmunder Schulen eingetreten. Hierzu gab es eine Prioritätenliste, die im September 2000 vom Rat verabschiedet worden ist. Nach der Prioritätenliste ist das Bauvorhaben Ostenberg-Grundschule auf Rang 18 für das Jahr 2000 verabschiedet worden. Dies bedeutete, dass im Jahr 2002 der Rang 7 der Prioritätenliste erreicht wäre. Die Prioritätenliste ist als Auftrag des Rates chronologisch abgearbeitet worden.

Seit dem 29.11.2000 gibt es eine neue Schulbaurichtlinie, die sich insbesondere mit dem vorbeugenden und baulichen Brandschutz beschäftigt. Die Schulbaurichtlinie besagt, das ehemalige Anleitern an Fenstern zukünftig nicht mehr als zweiter Rettungsweg zugelassen wird, sondern an dieser Stelle ein baulicher zweiter Rettungsweg erstellt werden muss.
Dies hatte zur Folge, das erneut die Planungen für den Anbau eines Treppenhauses umgeworfen werden mussten und es entstand daraufhin eine Kostenerhöhung. Die Städt. Immobilienwirtschaft ist angehalten, sämtliche Investitionsbeschlüsse über das Liegenschaftsamtes im Bereich des Investitionscontrolling laufen zu lassen. Das Bauvorhaben beläuft sich nun auf ca. 3,6 Mio. ■.
Dem gegenüber steht die Frage, ob für diese Summe nicht ein Neubau erstellt werden kann. Für einen Neubau ist genügend Grundstücksfläche vorhanden.

Nach Prüfung des Sachverhaltes wird dem Verwaltungsvorstand am 16.07.2002
eine entsprechende Vorlage vorgelegt, in der eine Entscheidung über den Neubau bzw. der Sanierung der Ostenberg-Grundschule geben wird.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht zur Kenntnis.

ZU TOP 4.1
Kostenaufstellung des Gospelchorprojektes am 02.06.2002
- Mitteilung des Kirchenkreis Dortmund-Süd vom 31.05.2002 und 14.06.2002 -

Die SPD-Fraktion stellt dar, dass die vorgelegte Kostenabrechnung des Kirchenkreis Dortmund-Süd nicht detailliert ist. Die Kosten für die Miete für Proben des Chorprojektes in dem Gemeindehaus können nicht nachvollzogen werden. Die SPD-Fraktion regt an, eine neue Kostenaufstellung anzufordern.

Die CDU-Fraktion spricht sich gegen die Ausführung der SPD-Fraktion an und stellt dar, dass die vorliegende Aufstellung der Kosten als ausreichend anzusehen ist.

Anschließend nimmt die BV-Hombruch die Mitteilung des Kirchenkreis Dortmund-Süd vom 31.05.02 und 14.06.02 mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (SPD) und 2 Stimmenthaltungen (SPD) mehrheitlich zur Kenntnis.

ZU TOP 4.2
Rückschnitt und Fällung von Bäumen Kirchhörder Straße 193, 195 u.a,
- Eingabe der Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Straße vom 24.06.2002 und Eingabe von
Frau Weber vom 22.06.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe der Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Straße vom 24.06.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mit 17 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch stellt die Eingaben der Eigentümergemeinschaft Kirchhörder Straße und der Frau Weber bis zur Sitzung der BV-Hombruch, am 03.09.2002, zurück. Zur Sitzung ist ein Vertreter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (Regiebetrieb “Pflege öffentlicher Raum”) einzuladen, um Lösungsvorschläge zu dem Rückschnitt oder der Fällung der Bäume vorzustellen.”

ZU TOP 5.1
Kanalbau Bozener Straße – Hom 213 –
-Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 08.05.2002 (Drucksache-Nr.: 02709-02) -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

ZU TOP 5.2
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße
hier: I. Änderung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 10.06.2002 –

Mit 14 Ja-Stimmen, bei 3 Stimmenthaltungen (1 CDU, 2 Bü90/Die Grünen) fasst die BV-Hombruch einstimmig folgenden Beschluss:

“I. Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 27.08.97 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 14.03.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

ZU TOP 6.1
Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2002)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 14.05.2002 (Durcksache-Nr.:
02732-02) –

Die CDU-Fraktion führt aus, dass die im Straßenverzeichnis aufgeführte Straße “Amtsberg” sich im Eigentum der Stadt Dortmund befindet und lt. Verzeichnis von den Anliegern zu reinigen ist. Sie weist darauf hin, dass der Anlieger allerdings die Stadt Dortmund ist.

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, ab dem Jahr 2003 die Straße Düwelsiepen durch die Stadt
Dortmund reinigen zu lassen.”

ZU TOP 6.2
Containerstandort “Gotthelfstraße zwischen Erbstollen und Gemeinschaftsweg”
- Vorlage der Stadtkämmerei vom 04.06.2002 (Drucksache-Nr.: 02830-02) –

Die Vorlage hat sich durch die bereits durchgeführte Auflösung des Container-Standortes erledigt.

ZU TOP 6.3
Beschilderung in der “Kieferstraße” zwischen “Harkortstraße” und “Leostraße”
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 13.05.2002 –

Auf Antrag der SPD-Fraktion fasst die BV-Hombruch mit 17 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die Verwaltung wird aufgefordert auf der westlichen Seite der Kieferstraße, von der Leostraße bis zur Harkortstraße, Parkstandsmarkierungen vorzunehmen (bis auf 20 m des Einmündungsbereiches der Kieferstraße/Harkortstraße).
Auf der östlichen Seite der Kieferstraße zwischen Leostraße und Harkortstraße soll ein absolutes Halteverbotsschild aufgestellt werden.


ZU TOP 6.4
Benzolmessungen an der Gebrüder-Grimm-Grundschule
- Mitteilung des 6/Dez. vom 04.06.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des 6/Dez. vom 04.06.02 zur Kenntnis.

ZU TOP 6.5
Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge; 1 Acer, Kruckeler Straße, Höhe Haus Nr. 169 – pflanzl. Krankheiten
1 Prunus, Kobbendelle, Sportplatzgelände – Morschungen
- Mitteilung des Pflegebetrieb öffentlicher Raum vom 23.05.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Pflegebetriebs öffentlicher Raum vom 23.05.02 zur Kenntnis.

ZU TOP 6.6
Einrichtung einer abknickenden Vorfahrtregelung an der Einmündung Steinäcker Str./
Am Gemeindehaus
- Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Ergänzungsantrag:

“Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrtregelung an der Einmündung Steinäcker Str./Am Gemeindehaus zu überprüfen und der BV-Hombruch das Ergebnis mitzuteilen.”

In der BV-Hombruch besteht Einvernehmen darüber, dem Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zu folgen.

Anschließend beschließt die BV-Hombruch mit 17 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.02 mit der Ergänzung der SPD-Fraktion vom 02.07.02:

“Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrtregelung an der Einmündung Steinäcker Str./Am Gemeindehaus zu überprüfen und der BV-Hombruch das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
Etwa 90 % aller Fahrzeuge, die die oben genannten Straßen befahren, biegen entweder von der Steinäcker Straße ist ostw. Richtung in die Straße Am Gemeindehaus aus oder umgekehrt. Da erscheint es durchaus sinnvoll, hier eine abknickende Vorfahrtregelung einzuführen. Der Vorteil, insbesondere für den Linienbusverkehr, wäre nicht zu übersehen.”







ZU TOP 6.7
Ausbau des Fußgängerweges auf der südlichen Seite des Patroklusweges zwischen
Dahmsfeldstr. und Patroklusweg 27
- Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

Mit 17 Ja-Stimmen beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2002:

“Die Verwaltung wird gebeten, den Ausbau des Fußgängerweges auf der südlichen Seite des Patroklusweges zwischen Dahmsfeldstraße und Patroklusweg 27, vorzunehmen.
Der Asphaltoberbau des Gehweges löst sich auf und durch die darunter befindliche Schotterschicht ist es bereits zum Sturz einer älteren Person gekommen. Im Rahmen der durch die Stadt Dortmund zu leistenden Verkehrssicherungspflicht sollte hier umgehend gehandelt werden.”

ZU TOP 6.8
Tempo-30-Regelung
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.04.2002; Mitteilung des Stadtamtes für
Angelegenheiten des Rates und der Bezirksvertretungen vom 10.06.2002 –

Die BV-Hombruch fasst auf Antrag der CDU-Fraktion mit 10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich folgenden Beschluss:

“Der Antrag der CDU-Fraktion vom 25.04.2002 und die Mitteilung des Stadtamtes für Angelegenheiten des Rates und der Bezirksvertretungen vom 10.06.2002 wird zurückgestellt, bis eine Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr zur Umsetzung der Maßnahmen vorliegt.”

ZU TOP 6.9
Radwege im Technologiepark
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 14.06.2002 –

Mit 17 Ja-Stimmen beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 14.06.2002:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, die Radwegemarkierungen im Bereich des Technologieparks
zu erneuern.
Begründung:
Der Zustand der Radwegemarkierungen entlang der Straßen im Technologiepark insbesondere die
Grundstücksausfahrten sind, wenn überhaupt vorhanden, oft nicht mehr erkennbar und stellen
dadurch eine erhöhte Gefährdung der Radfahrer/innen dar.”

ZU TOP 7.1
Instandsetzung der Fahrbahn der Olpketalstraße zwischen Kirchhörder Str. und
Heiduferweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 –

“Nach erfolgten Bauarbeiten in dem vorgenannten Bereich ist die Fahrbahn noch nicht wieder in
einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden. Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten,
wann diese Arbeiten ausgeführt werden.”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 zur Kenntnis und erwartet eine kurzfristige Stellungnahme seitens der Fachverwaltung.

ZU TOP 7.2
Fahrbahnmarkierungen auf der unteren Schneiderstraße zwischen Gotthelfstr. und Notweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 -

“Im Dezember 2001 ist die Fahrbahnoberfläche in dem vorgenannten Bereich erneuert worden.
Gleichzeitig wurde durch die Verwaltung mitgeteilt, dass nach dieser Arbeit das halbseitige Parken
auf dem Gehweg durch entsprechende Markierungen erlaubt werden soll, da zur Hauptverkehrszeit
chaotische Zustände in diesem Bereich herrschen.
Seinerzeit wurde erklärt, man müsse die Frostperiode abwarten. Nun ist schon bald der Sommer
vorbei und die Markierungen fehlen noch immer.
Die Verwaltung wird dringend ersucht, die besprochenen Markierungen in diesem Bereich und
auch die Piktogramme 30 km/h auftragen zu lassen und mitzuteilen, warum diese Arbeiten nicht
ausgeführt worden sind.”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 zur Kenntnis und erwartet eine kurzfristige Stellungnahme seitens der Fachverwaltung.


Um 18.08 Uhr wird die 33. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom stellv. Bezirksvorsteher geschlossen




Semmler Hartmann-Steinberg Hollmann-Schiek
Bezirksvorsteher BV-Mitglied Schriftführerin