Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:05 - 16:10 Uhr
Anwesend waren:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Für den AUSW:
RM Hendrik Berndsen (SPD) ab 15.10 Uhr
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Hubert Jung (CDU)
RM Walter Knieling (CDU) bis 15.10 Uhr

RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Walter Knieling (CDU) ab 15.10 Uhr
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Peter Werner Borris (SPD) i. V. für RM Reiner Kunkel (SPD) bis 15.00 Uhr

RM Reiner Kunkel (SPD) ab 15.00 Uhr
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU) ab 15.20 Uhr
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU) ab 14.20 Uhr
sB Norbert B. Weikert (CDU)


Für den ASFG:
RM Daniela Schneckenburger (B'90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reinhold Giese (SPD)
RM Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU) bis 15.50 Uhr
RM Rita Brandt (SPD)
RM Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU) ab 15.30 Uhr
RM Jens Gierok (CDU)
RM Frank Hengstenberg (CDU)
RM Peter Kozlowski (SPD)
RM Angela Schilling i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
RM Siegfried Mielicki (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Birgit Unger (B'90/)
RM Konrad Weber (CDU)
RM Renate Weyer (SPD)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Hermann Oshege
sE Horst-Erhard Knoll
sE Bayram Ucar ab 15.10 Uhr

sE Habib Ben Salah


3. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")

Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV) bis 16.05 Uhr
Esther Möller (Caritas-Verband)


4. Verwaltung:


StR Siegfried Pogadl, 5/Dez.
StR Ullrich Sierau, 6/Dez.
StR Klaus Fehlemann, 7/Dez.
Winfried Evers, StA 50
Peter Bartow, StA 50
Jörg Süshardt, StA 50
Gerd Ufer, StA 50
Manfred Stankewitz, Büro 5/Dez.
Christiane Vollmer, Büro 5/Dez.
Michael Pompetzki, Büro 6/Dez.
Dr. Wilhelm Grote, StA 60
Dr. Rainer Mackenbach, StA 60
Karl-Friedrich Ostholt, StA 61
Ludger Wilde, StA 61
Hans-Peter Neuhaus, StA 64
Hubert Keune, StA 66
Günter Marx, StA 68
Otto Schließler, StA 69
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen (Nr. 53) und
des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Nr. 26),

am 02.10.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Kommunale Politik für behinderte Menschen in Dortmund
- Einführung in das Thema/Mündlicher Bericht durch Herrn StR Pogadl


2.1.1 Fahrdienst für Behinderte
- Mündlicher Bericht des Sozialamtes


2.1.2 Berücksichtigung der Belange von Behinderten in der Städteplanung
- Mündlicher Bericht des Stadtplanungsamtes


2.1.3 Barrierefreies Bauen
- Mündlicher Bericht des Amtes für Wohnungswesen


2.1.4 Behindertengerechter Hochbau
- Mündlicher Bericht der Städt. Immobilienwirtschaft


2.1.5 Bordsteinabsenkungen/Signalanlagen/Rampenneigungen an Brücken
- Mündlicher Bericht des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr


2.1.6 Mobilitätsgerechter Stadtbahnbau in Dortmund
- Mündlicher Bericht des Stadtbahnbauamtes



Als Beratungsunterlagen stehen zur Verfügung:

1. Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 13.11.2001
Hinweis für die Beschäftigten der Verwaltung: s. Drucksache-Nr. 01814-01 in der Recherche-DB

2. Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund - Bestandsaufnahme
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03057-02)
- Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wurde der Bericht am 09.07.02 zur Verfügung gestellt.
Für die Mitglieder des AUSW ist der Bericht beigefügt.

Insbesondere wird in diesem Bericht auf folgende Themen hingewiesen:

a) Wohnen für Menschen mit Behinderungen
(Grundlage: Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund - Bestandsaufnahme, Seite 149 - 155)

b) Bebaute Umwelt und Verkehr
(Grundlage: Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund - Bestandsaufnahme, Seite 198 - 211)


3. Hearing des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit des Rates der Stadt Dortmund
- Kommunale Politik für behinderte Menschen - Dokumentation der Fachtagung am 19.03.2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03062-02)
- Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wurde der Bericht am 09.07.02 zur Verfügung gestellt.
Für die Mitglieder des AUSW ist der Bericht beigefügt.

4. Kommunale Politik für Menschen mit Behinderungen - Angebote für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03285-02)
- Den ASFG-Mitgliedern ist das Faltblatt bereits zur Verfügung gestellt worden.
Für die AUSW-Mitglieder ist es beigefügt.

Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass beide Ausschüsse beschlussfähig sind.

N i e d e r s c h r i f t

über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 53) und
des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Nr. 26),

am 02.10.2002
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:05 - 16:10 Uhr

Anwesend waren:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Für den AUSW:
RM Hendrik Berndsen (SPD) ab 15.10 Uhr
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Hubert Jung (CDU)
RM Walter Knieling (CDU) bis 15.10 Uhr

RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Walter Knieling (CDU) ab 15.10 Uhr
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Peter Werner Borris (SPD) i. V. für RM Reiner Kunkel (SPD) bis 15.00 Uhr

RM Reiner Kunkel (SPD) ab 15.00 Uhr
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU) ab 15.20 Uhr
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU) ab 14.20 Uhr
sB Norbert B. Weikert (CDU)


Für den ASFG:
RM Daniela Schneckenburger (B'90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reinhold Giese (SPD)
RM Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU) bis 15.50 Uhr
RM Rita Brandt (SPD)
RM Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU) ab 15.30 Uhr
RM Jens Gierok (CDU)
RM Frank Hengstenberg (CDU)
RM Peter Kozlowski (SPD)
RM Angela Schilling i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
RM Siegfried Mielicki (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Birgit Unger (B'90/)
RM Konrad Weber (CDU)
RM Renate Weyer (SPD)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Hermann Oshege
sE Horst-Erhard Knoll
sE Bayram Ucar ab 15.10 Uhr

sE Habib Ben Salah


3. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")

Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV) bis 16.05 Uhr
Esther Möller (Caritas-Verband)


4. Verwaltung:


StR Siegfried Pogadl, 5/Dez.
StR Ullrich Sierau, 6/Dez.
StR Klaus Fehlemann, 7/Dez.
Winfried Evers, StA 50
Peter Bartow, StA 50
Jörg Süshardt, StA 50
Gerd Ufer, StA 50
Manfred Stankewitz, Büro 5/Dez.
Christiane Vollmer, Büro 5/Dez.
Michael Pompetzki, Büro 6/Dez.
Dr. Wilhelm Grote, StA 60
Dr. Rainer Mackenbach, StA 60
Karl-Friedrich Ostholt, StA 61
Ludger Wilde, StA 61
Hans-Peter Neuhaus, StA 64
Hubert Keune, StA 66
Günter Marx, StA 68
Otto Schließler, StA 69


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen (Nr. 53) und
des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Nr. 26),

am 02.10.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Kommunale Politik für behinderte Menschen in Dortmund
- Einführung in das Thema/Mündlicher Bericht durch Herrn StR Pogadl


2.1.1 Fahrdienst für Behinderte
- Mündlicher Bericht des Sozialamtes


2.1.2 Berücksichtigung der Belange von Behinderten in der Städteplanung
- Mündlicher Bericht des Stadtplanungsamtes


2.1.3 Barrierefreies Bauen
- Mündlicher Bericht des Amtes für Wohnungswesen


2.1.4 Behindertengerechter Hochbau
- Mündlicher Bericht der Städt. Immobilienwirtschaft


2.1.5 Bordsteinabsenkungen/Signalanlagen/Rampenneigungen an Brücken
- Mündlicher Bericht des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr


2.1.6 Mobilitätsgerechter Stadtbahnbau in Dortmund
- Mündlicher Bericht des Stadtbahnbauamtes



Als Beratungsunterlagen stehen zur Verfügung:

1. Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 13.11.2001
Hinweis für die Beschäftigten der Verwaltung: s. Drucksache-Nr. 01814-01 in der Recherche-DB

2. Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund - Bestandsaufnahme
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03057-02)
- Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wurde der Bericht am 09.07.02 zur Verfügung gestellt.
Für die Mitglieder des AUSW ist der Bericht beigefügt.

Insbesondere wird in diesem Bericht auf folgende Themen hingewiesen:

a) Wohnen für Menschen mit Behinderungen
(Grundlage: Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund - Bestandsaufnahme, Seite 149 - 155)

b) Bebaute Umwelt und Verkehr
(Grundlage: Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund - Bestandsaufnahme, Seite 198 - 211)


3. Hearing des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit des Rates der Stadt Dortmund
- Kommunale Politik für behinderte Menschen - Dokumentation der Fachtagung am 19.03.2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03062-02)
- Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wurde der Bericht am 09.07.02 zur Verfügung gestellt.
Für die Mitglieder des AUSW ist der Bericht beigefügt.

4. Kommunale Politik für Menschen mit Behinderungen - Angebote für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03285-02)
- Den ASFG-Mitgliedern ist das Faltblatt bereits zur Verfügung gestellt worden.
Für die AUSW-Mitglieder ist es beigefügt.




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass beide Ausschüsse beschlussfähig sind.

1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurden RM Heinz Brunstein (CDU) für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie RM Frank Hengstenberg (CDU) für den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jung wies darauf hin, dass die Verwaltung darum gebeten habe, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

Errichtung eines Klinikgebäudes für den Maßregelvollzug auf dem Klinikgelände des Westfälischen Zentrums für Psychatrie, Psychotherapie und Phsychosomatik in Dortmund-Aplerbeck, Allerstraße/Leni-Rommel-Straße
hier: Verfahren gemäß § 80 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
erweitert wird. Die Begründung der Dringlichkeit lag vor.

Die Beschlussvorlage wurde als Tagesordnungspunkt 3.1 in die Tagesordnung aufgenommen.

Die Tagesordnung wurde mit der Erweiterung einstimmig festgestellt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Kommunale Politik für behinderte Menschen in Dortmund
- Einführung in das Thema/Mündlicher Bericht durch Herrn StR Pogadl

zu TOP 2.1.1
Fahrdienst für Behinderte
- Mündlicher Bericht des Sozialamtes
zu TOP 2.1.2
Berücksichtigung der Belange von Behinderten in der Städteplanung
- Mündlicher Bericht des Stadtplanungsamtes
zu TOP 2.1.3
Barrierefreies Bauen
- Mündlicher Bericht des Amtes für Wohnungswesen
- Bitte um Stellungnahme bzw. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03349-02) (wurde nachgereicht)
zu TOP 2.1.4
Behindertengerechter Hochbau
- Mündlicher Bericht der Städt. Immobilienwirtschaft
zu TOP 2.1.5
Bordsteinabsenkungen/Signalanlagen/Rampenneigungen an Brücken
- Mündlicher Bericht des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr


zu TOP 2.1.6
Mobilitätsgerechter Stadtbahnbau in Dortmund
- Mündlicher Bericht des Stadtbahnbauamtes
Der Tagesordnungspunkt 2.1 Kommunale Politik für Behinderte Menschen in Dortmund sowie die untergeordneten Punkte 2.1.1 bis 2.1.6 wurden zur gemeinsamen Beratung aufgerufen und behandelt.


Herr Stadtrat Pogadl (5/Dez.) führte in die Thematik der "Kommunalen Politik für behinderte Menschen in Dortmund" ein.

Politik für behinderte Menschen sei eine Querschnittsaufgabe und berühre in vielfältiger Art die kommunalen Handlungsfelder. In Dortmund treffe dies auf ca. 76.000 Menschen mit höchst unterschiedlichen Bedarfen zu. Bei dieser gemeinsamen Sitzung sei der Begriff der "Barrierefreiheit" von besonderer Bedeutung, da der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sich selbstverständlich weiter mit den Beratungen zur Früherkennung und Frühförderung, Beratungsangeboten sowie betreutem Wohnen für Behinderte beschäftigen werde.

Ziel dieser gemeinsamen Beratung sei es, gemeinsame Ziele zu formulieren und eine Vereinbarung zu treffen, wie die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden könne.


Herr Süshardt (StA 50) gab einen Bericht zum Fahrdienst für Behinderte. Dieser sei durch einen Ratsbeschluss 1977 eingeführt worden und verfolge den Zweck, schwer gehbehinderte Menschen innerhalb und außerhalb von stationären Einrichtungen Mobilität zu ermöglichen. Dieser Fahrdienst werde von der DEW auf vertraglicher Basis für die Stadt durchgeführt, die Teilnahmeberechtigung spreche das Sozialamt aus.

Die Ausgaben für das Jahr 2001 belaufen sich voraussichtlich auf ca. 2 Mio. DM. Mitte des Jahres erfolge jeweils die Zahlung einer Abschlagszahlung, die Spitzabrechnung folge im darauffolgenden Jahr.
Für den Fahrgast sei die Beförderung inklusive einer Begleitperson kostenfrei; des weiteren gebe es auch keine Beschränkung bei der Anzahl der in Anspruch genommen Fahrten. Diese würden nach entsprechender Terminabsprache von den Stadtwerken durchgeführt.

Herr Ostholt (StA 61) führte aus, dass es zur Lebenssituation behinderter Menschen und zur Berücksichtigung der Belange von Behinderten in der Bauleitplanung eine gesetzliche Grundlage gebe, nämlich den § 1 Abs. 5 BauGB. Diese sage u. a.: "Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und der Behinderten, die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung."
Daneben könnten auch einzelne Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf festgesetzt werden, wobei diese dann im Einzelfall genau bezeichnet werden müssen. Und es sei möglich im Bebauungsplan die Voraussetzungen anzugeben, unter denen dieser Wohnbedarf befriedigt werden könne.
Dies beziehe sich auf die bauliche Gestaltung der Wohngebäude; die Rechtsform könne festgelegt werden, um den Raumbedarf zu decken.
Bei der Bauleitplanung würden die zu berücksichtigenden Belange von Behinderten im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange abgefragt. Dies sei neben der Sozial- und Gesundheitsverwaltung der jeweiligen Gemeinde auch der zuständige Landschaftsverband, da dieser die übergeordneten Aufgaben zur Betreuung behinderter Menschen wahrnimmt. Aber auch private Institutionen können eingeschaltet werden.
* Berücksichtigung der Belange von Behinderten in der Stadterneuerung
Im Städtebau solle den Belangen von Behinderten, Alten und sonstigen Mobilitätsbe- einträchtigten besonders Rechnung getragen werden, dies gelte auch insbesondere für die geförderten Projekte. Der Grundsatz, behindertengerecht zu bauen, werde von der Stadt Dortmund bei allen Stadterneuerungsplanungen verfolgt und technisch umge- setzt. Auch die Gestaltung von Kinderspielplätzen werde auf die Benutzung durch behinderte Kinder ausgerichtet.
* Berücksichtigung der Belange von Behinderten in der Verkehrsplanung
Hier sei die Zusammenarbeit mit dem Aktionskreis "Der Behinderte Mensch" beson- ders hervorzuheben. Die bei Begehungen im Stadtgebiet erstellten Listen befassen sich mit dem öffentlichen Nahverkehr, dem Zustand von Straßen, Wegen und Plätzen, Sig- nalisierung von Fußgängerüberwegen sowie mit Zugängen zu öffentlichen und privaten Gebäuden. Diese Listen würden dann in einem engen Dialog zwischen dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr, den Dortmunder Stadtwerken und der Deutschen Bahn AG im Rahmen der jeweiligen Arbeitsprogramme umgesetzt und abgestellt.
* Berücksichtigung der Belange von Behinderten im Denkmalschutz
In diesem Fall komme es zur Realisierung fallbezogener Maßnahmen.

Herr Neuhaus (StA 64) wies darauf hin, dass Barrierefreiheit seit 1998 eine verbindliche Fördervoraussetzung für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau sei.
Ziel sei es, die Wohnqualität zu erhöhen und den Wohnbedürfnissen in unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht zu werden. Auch solle es älteren und behinderten Menschen ermöglicht werden, auf Dauer einen eigenen Haushalt zu führen.

Kernelemente des barrierefreien Wohnen:
* Hauseingang, Erdgeschosswohnung und ggfs. der Aufzug von der öffentlichen Wegefläche müssen stufenlos erreichbar sein
* Keine Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge in den Wohnungen
* Sanitärraum mit bodengleicher Dusche
* Lichte Türbreiten müssen den DIN-Vorschriften entsprechen
Ausnahmen seien nur zulässig, wenn die stufenlose Erreichbarkeit des Geländes aufgrund besondere Beschaffenheit des Grundstückes oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand herbeizuführen sei.
Seit 1991 seien 116 Mietwohnungen in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost und Lütgendortmund gefördert worden, die für Rollstuhlfahrer geeignet seien.

Herr Holthaus (StA 65) beschrieb, dass § 55 LandesBauO NW vorsieht, dass bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen so zu errichten und Instandzuhalten sind, dass sie von Behinderten, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern ohne fremde Hilfe zweckent- sprechend genutzt und barrierefrei zu erreichen sind. Dies gilt insbesondere für Verkaufs- und Gaststätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Gerichte, Schalter- und Abfertigungsräume, Museen, Bibliotheken, aber auch für Krankenhäuser, Sportstätten, öffentliche Bedürfnisan- stalten und Stellplätze.
Dies werde in der Umsetzung der Bauvorhaben der Stadt Dortmund auch selbstverständlich berücksichtigt. Er wies auch darauf hin, dass z. B. von den Westfalenhallen eine Broschüre entworfen wurde, die die Behinderteneinrichtungen im Bereich der Westfalenhallen beschrei- be.

Herr Keune (StA 66) berichtete, dass es nicht nur Aufgabe sein dürfe, bei Neubaumaßnahmen die Belange Behinderter zu berücksichtigen, sondern diese selbstverständlich auch für bereits bestehende Bereiche gelte. Im Straßennetz der Stadt Dortmund seien bereits viele Einmünd- ungen und Kreuzungen durch behindertengerechte Bordsteinabsenkungen umgestaltet.
Für die Anpassungen der Verkehrssignalanlagen gebe es ein Arbeitsprogramm, welches Zug um Zug umgesetzt werde. Gleiches gelte für die Ausweisung weiterer Behindertenparkplätze.
Besonderes Augenmerk werde aber - auch aus finanzieller Sicht, welche jedoch keinen Hinderungsgrund darstellen dürfe - auf die Rampenneigungen an Brücken gerichtet.

Herr Schließler (StA 69) erläuterte die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben. Besondere Bedeutung hätten das Behindertengleichstellungsgesetz sowie das Personenförderungsgesetz. Dort seien aber keine technischen Angaben enthalten. Dazu gebe es aber Ausführungsricht- linien, wie z. B. die Aufzugsverordnung, die Tunnel- oder die Stadtbahnrichtlinie des VRR sowie weitere DIN-Vorschriften, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert würden.
Derzeit werde über eine Änderung der geltenden DIN-Vorschriften dahingehend nachgedacht, dass sowohl der Abstand als auch der Höhenunterschied im Schienenverkehr maximal 5 cm betragen dürfe. Es werde Schwierigkeiten bei der Durchführung der DIN-Norm geben, da bei den z. Zt. eingesetzten Fahrzeugen dieses technisch nicht umgesetzt werden könne.
Für Dortmund gelte, dass mittlerweile mehr als 80 % der stufenlosen Zugänge verwirklicht sei. Dieser werde aber kontinuierlich weiter vervollständigt.
Seit 1986 gebe es die Vereinbarung mit den Behindertenverbänden, zu planende Maßnahmen zunächst gemeinsam zu besprechen sowie einen regelmäßigen Austausch über die verwirklichten Projekte.
Durch das Behindertengleichstellungsgesetz seien die Anforderungen deutlich gestiegen; dieses sehe u. a. vor, dass sich die Behinderten ohne fremde Hilfe bewegen können. Eine Realisierung sei für den ÖPNV bisher aber noch nicht absehbar, da zunächst technische Mittel zur Umsetzung entwickelt werden müssten. Ziel der nächsten Jahre müsse es zunächst sein, in mehreren Schritten zu einer barrierearmen Situation zu gelangen.

Im Anschluss an die vorgetragenen Einführungen stiegen die Ausschüsse in die Diskussion ein.
Frau RM Schneckenburger verwies darauf, dass die Thematik des barrierefreien Zugangs einer dauerhaften Diskussion in beiden Ausschüssen bedürfe. Dabei gehe es wie vorher erwähnt in erster Linie um die Umsetzung bei bestehenden Bauten, da bei Neubauten die geltenden Vorschriften anzuwenden seien und somit die Barrierefreiheit sichergestellt sein dürfte.
Frau RM Unger begründete den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2002, der vorsehe, dass das Leben mit einer Behinderung angepasst werden müsse an das "normale" Leben ohne eine solche Behinderung. Des weiteren bat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Stellungnahme, inwieweit bei neuen Bauvorhaben die Barrierefreiheit direkt mitgeprüft und umgesetzt werde.
Herr Steiner (Aktionskreis "Der Behinderte Mensch") wies darauf hin, dass es bei dem Begriff der Barrierefreiheit nicht nur um die behindertengerechte Bauweise gehe, sondern dass damit auch gemeint sei, z. B. den Onlinedienst einer Verwaltung für jede Form der Behinderung zugänglich zu machen. Im Gegensatz zur Begrifflichkeit "benutzerfreundlich" bedeute Barrierefreiheit z. B. auch die Anbringung eines Spiegels an der Rückseite eines Fahrstuhls, damit ein Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe aus diesem aussteigen könne.
Er verwies darauf, dass im Bereich des Stadtbahnbaus die Barrierefreiheit zu schaffen sei, in dem andere Fahrzeuge Verwendung finden. Als Beispiel dazu diene die Dortmunder Hochbahn, die an der Universität eingesetzt wird. Dort sei es gelungen, einen niveaugleichen Zugang zu verwirklichen. Für die Zwischenzeit bis zu einer endgültigen Verwirklichung müsse es möglich sein, den Spalt durch eine ausklappbare Schiene an den Fahrzeugen zu überbrücken.
Herr RM Giese signalisierte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehne, da die geforderte Bedarfsanalyse Kapazitäten binde, die besser direkt in die Umsetzung der Barrierefreiheit investiert werden solle. Er wies darauf hin, dass es Ziel sein müsse, bei der Umsetzung von Planung zu berücksichtigen, dass später möglichst viele Personen einen Nutzen daraus ziehen können.

Herr RM Hengstenberg mahnte, dass die Erwartungshaltung nicht zu hoch gesetzt werden dürfe, sondern dass die Realisierbarkeit im Vordergrund stehen solle. Des weiteren pflichtete er Herrn RM Giese bei der ablehnenden Haltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei. Auch sei es wünschenswert, die Einrichtung eines "Behindertenobmannes" zeitnah umzusetzen, der in dem Gesamtkonzept der Barrierefreiheit und den entsprechenden Teildiskussionen eine besondere Aufgabenstellung und Bedeutung bekommen werde.
Frau sB Pohlmann-Rohr äußerte, dass es wichtig sei, bereits im Vorfeld der Entwicklung von Gebieten die Barrierefreiheit entsprechend zu berücksichtigen und in die Planungen mit einzubinden.
Herr RM Harnisch appellierte, den Bau von rollstuhlgerechten Wohnungen nicht nur auf einige wenige Stadtbezirke zu beschränken, da gerade auch dieser Personenkreis eine besondere Beziehung zu seinem Wohnumfeld habe und ein Umzug in einen anderen Stadtbezirk häufig weitere Schwierigkeiten mit sich bringe.
Auch sei es sicherlich notwendig, die Schaltzeiten von Ampelanlagen zugunsten der Fußgänger zu verlängern, auf der anderen Seite sei aber auch zu beachten, dass so eine Verlagerung des Verkehrs auf bisher weniger genutzte Straßen entstehen könnte. Ebenso wichtig sei es, auch bei anderen Bereichen, die nicht in der Verantwortung der Stadt Dortmund liegen (z. B. Bahn AG, Taxibetriebe) auf eine Umsetzung der Barrierefreiheit zu achten und darauf einzuwirken.
Nach ausführlicher Diskussion nahmen der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die vorgelegten Beratungsunterlagen zur Kenntnis.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.10.2002 (Drucksache Nr.: 03349-02) wurde mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion abgelehnt.

3. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 3.1
63/2-4-28661
Errichtung eines Klinikgebäudes für den Maßregelvollzug auf dem Klinikgelände des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck, Allerstraße/Leni-Rommel-Straße
hier: Verfahren gemäß § 80 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
(Drucksache Nr.: 03319-02)

- Dringlichkeitsschreiben des StR Sierau und StR Pogadl vom 30.09.2002 ist beigefügt.
- Schreiben des Planungsbeirates Forensische Klinik Dortmund vom 30.09.2002 (wurde nachgereicht)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.10.02 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03319-02AT) (wurde nachgereicht)

Frau RM Unger begründete den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dahingehend, dass gegenüber der Bezirksregierung verdeutlicht werden müsse, dass sich sowohl die Stadt Dortmund, als auch der Planungsbeirat Forensische Klinik Dortmund und die Bevölkerung mit der Maßnahme einverstanden erklärt haben, dass aber auch unverzichtbare Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit der Bau an diesem Standort verwirklicht werden könne.

Frau RM Schneckenburger bestätigte, dass es sich bei dem vom Planungsbeirat vorgelegten Beschluss um eine Prioritätenliste handele, die auch unter Beteiligung der Fraktionen erarbeitet wurde, dass es aber dennoch wichtig sei, diese Wünsche und Forderungen dem Land NRW gegenüber weiterzugeben.

Herr RM Giese und Herr RM Jostes signalisierten Ablehnung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da in der planungsrechtlichen Stellungnahme der Verwaltung die wesentlichen Punkte enthalten seien.

Herr StR Sierau verdeutlichte, dass auch der Bezirksregierung der Beschluss des Planungsbeirates als Anregung zur Verfügung gestellt werde.

Der von Herrn RM Münch mündlich gestellte Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: "....und empfiehlt, dass das Vorhaben gemäß des Beschlusses des Planungsbeirates zugelassen wird.", wurde jeweils mit Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus wurde von beiden Ausschüssen mit Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.


Anschließend fassten der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit jeweils einstimmig folgenden, mündlich erweiterten Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen die Absicht der Verwaltung, eine positive planungsrechtliche Stellungnahme inklusive des Beschlusses des Planungsbeirates Forensische Klinik Dortmund an die Bezirksregierung Arnsberg zu übersenden, zur Kenntnis und empfehlen, dass das Vorhaben zugelassen wird.





Jung Schneckenburger
Ausschussvorsitzender AUSW Ausschussvorsitzende ASFG






Brunstein Hengstenberg
Ausschussmitglied AUSW Ausschussmitglied ASFG





Korbmacher
Schriftführerin