zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Berndsen benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Vorsitzende, Herr RM Jung, weist auf das Mitwirkungsverbot hin.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet, die Tagesordnung um die Vorlage "Abschlussbericht über die Erprobung alternativer Finanzierungsmodelle und Baubeschlüsse für Ersatzbauten und ganzheitliche Sanierung von Schulen" (Drucksache Nr.: 03227-02) zu erweitern. Der Rat hat die Vorlage am 26.09.2002 beschlossen.
Herr RM Jung schlägt vor, die Vorlage nicht in die Tagesordnung aufzunehmen, da sie bereits im Rat beschlossen und damit zur Kenntnis genommen wurde.
Herr RM Harnisch meldet im Namen der SPD-Fraktion Beratungsbedarf zu den Tagesordnungs- punkten 3.9 "Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -" (Drucksache Nr.: 03087-02), 4.3 "Nachträglicher Einbau eines motorischen Plakatwechslers in Mega-Light Werbeanlagen (Großwerbevitrinen auf einem Monofuß), -Vorhaben nach § 30 und § 34 Baugesetzbuch (BauGB)" (Drucksache Nr.: 03199-02) und 4.5 "Nutzungsänderung einer Schreinerei zu einer Versammlungsstätte auf dem Grundstück Zimmerstraße 27b, - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)-" (Drucksache-Nr.: 03000-02) an und bittet darum, die Vorlagen in der nächsten Sitzung am 06.11.2002 zu behandeln.
Die Tagesordnung wird in dieser geänderten Form festgestellt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Umweltplan Dortmund - Ergebnisbericht
(Drucksache Nr.: 03209-02) 
Herr StR Sierau stellt den Umweltplan als informelles Planungsinstrument ohne Rechtsverbind- lichkeit vor, der dazu dient, in Diskussionen um formelle Planungsprozesse auf der Grundlage der im Umweltplan enthaltenen Informationen entscheiden zu können. Einen Umweltplan gibt es in dieser Form in deutschen Großstädten bisher nicht.
Frau Schmolke erläutert die Erarbeitung des Gutachtens, die vor zwei Jahren begonnen hat. Sie schildert den Anlass und die Aufgabenstellung, den Ablauf und die Vorgehensweise. Die drei wesentlichen Arbeitsschritte bestehen aus der Grundlagenerhebung, die ökologische Bestandsaufnahme und Bewertung sowie die Umweltziele und Planungshinweise.
Der Plan wurde mit einem geographischen Informationssystem erstellt.
Anlass war unter anderem die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und in Verbindung damit die Konkretisierung der Umweltbelange gemäß Baugesetzbuch. Die Empfehlungen des Umweltplans werden im Rahmen eines ökologischen Fachbeitrages auch in den Flächennutzungsplan einfließen.
Der Umweltplan ist als Steuerungsinstrument und Hilfe zur Beurteilung raumbedeutsamer Planungen zu verstehen. Er gibt ein flächendeckendes Bild der Umweltsituation im gesamten Stadtgebiet her, z. B. können damit geeignete Räume für Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden. Der Umweltplan ist auch eine Ergänzung zum Landschaftsplan und kann Grundlage für die ab 2005 anzuwendende strategische Umweltprüfung auf der Ebene der Stadtplanung sein.
Frau Schmolke stellt dar, dass alle bisher erarbeiteten Informationen zusammengeführt und ergänzt wurden und dass es Verknüpfungen zu Textdateien, z. B. zum Biotopkataster, gibt.
Bei der Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltbereiche wird unterschieden zwischen Boden, Wasser (hier: Fließgewässer und Grundwasser), Klima und Lufthygiene, Pflanzen und Tiere, dem Menschen im Hinblick auf Lärm, Landschaft und Erholung. Die Empfindlichkeiten, Schutzwürdigkeiten und Vorleistungen wurden erarbeitet und dargestellt. Hierzu erfolgt eine Demonstration mit Hilfe von Kartenausschnitten. Insgesamt 29 verschiedene Themenkarten im Rahmen des Umweltplans wurden erarbeitet.
Für die Umweltziele wurden zunächst die vorhandenen Ziele ausgewertet. Der Arbeitsschritt der Planungshinweise stellt eine Zusammenführung sämtlicher bisher erarbeiteten Informa- tionen und eine Überlagerung der Informationen dar sowie eine Konkretisierung der Umwelt- belange für die Flächennutzungsplanung. Die Hinweise werden in zwei Themenkarten über- nommen, Karte 1: Schutzgebiete und Vorrangflächen, Karte 2: Biotopverbund und Nutzungs- eignung.
Die Umweltziele und Planungshinweise stellt Frau Schmolke anhand der Beispielflächen Phoenix und Westfalenhütte vor.
Für Frau RM Lührs ist der Umweltplan inhaltlich nicht nur die Darstellung der Umweltsituation, sondern führt viele Informationen für das Stadtgebiet zusammen. Die Abwägung verschiede- ner Interessen steht durch den Umweltplan auf einer guten Grundlage. Frau RM Lührs ist erfreut darüber, dass die Stadt Dortmund bei der Erstellung des Umweltplans eine Vorreiter- rolle spielt und wünscht sich eine intensive Befassung, u. a. in den Bezirksvertretungen, mit dem Umweltplan und eine gute Information der Bürgerschaft.
Frau RM Kröger-Brenner sieht die Möglichkeit, bei der Erstellung des Flächennutzungsplans auf den Umweltplan zuzugreifen. Sie macht den Vorschlag, den Umweltplan nach Beratung in den Bezirksvertretungen abschließend im AUSW zu beraten.
Herr RM Grote ist beeindruckt von der Breite und Tiefe der Informationen und verweist auf den Zusammenhang zum Flächennutzungsplan und zum Landschaftsplan. Der Umweltplan ist für ihn eine Arbeitsgrundlage, mit der die nächsten zehn Jahre voraussichtlich zu arbeiten sein wird. Dem Vorschlag der Frau RM Kröger-Brenner, den Umweltplan nach den Bezirksvertretungen noch einmal im AUSW zu beraten, stimmt er zu.
Herr Quittek hebt insbesondere die Vernetzung im Innen- und Außenbereich hervor. Er weist auf die Mitwirkung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde und der Naturschutzver- bände hin. Er unterstützt die Bürgerbeteiligung, die nicht nur in den Bezirksvertretungen erfolgen sollte. Inhaltlich merkt Herr Quittek an, dass der Bereich der Altlastenverdachts- flächen konkretisierungsbedürftig ist. Dort, wo solche Flächen sind, sollte bei einer Folge- nutzung nach betroffenen Menschen geschaut werden. Die Altlastenverdachtsflächen sollten insbesondere für die bauliche Entwicklung genutzt werden. Bei Teilen der Fläche Ellinghausen (nördlich Holthauser Bach) und Teile von Hansa bestehen Bedenken des Beirates der unteren Landschaftsbehörde und die Flächen sollten frei bleiben. Ansonsten besteht sogar die Not- wendigkeit, brach liegende Flächen einer baulichen Entwicklung zuzuführen.
Einen Konflikt könnte es z. B. um Flächen wie Schulte Mäter geben. Dort ist eine Grünver- bindung frei zu halten. Es sollte eine inhaltliche Beschäftigung mit den Details der Planung, jenseits der allgemeinen grundsätzlichen Zustimmung, erfolgen.
Herr Quittek plädiert dafür, die Ergebnisse des Umweltplans Eingang in den Flächennutzungs- plan finden zu lassen.
Herr Dr. Grote erklärt, dass an einer digitalen Veröffentlichung gearbeitet wird. Die Verbrei- tung der Langfassung erfolgt in Karte und Text. Eine Langfassung wird als Arbeitsexemplar den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Es wird eine bürgerschaftliche Fassung des Umwelt- plans erstellt, die in breiter Streuung in die Bürgerschaft gehen kann. Außerdem sind Vortragsstaffeln für interessierte Kreise, z. B. die Universitäten, vorgesehen. Sollte sich aus der bezirklichen Beratung der Wunsch ergeben, Bürgerveranstaltungen durchzuführen, wird diesem Wunsch gefolgt werden.
Bisher wurden bereits der Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan und ein Beitrag für das integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept Scharnhorst aus der Arbeit mit dem Umweltplan abgeleitet. Auch die Änderungen der Landschaftspläne wurden mit Hilfe des Umweltplans erstellt.
Derzeitig bestehen Überlegungen, ob der Umweltplan auch in der Stadtwerbung genutzt werden kann.
Herr RM Münch verweist auf den bereits seit Jahren in Dortmund vorhandenen bioökologi- schen Bewertungskatalog, das Klimaschutzgutachten für die gesamte Stadt Dortmund und die beim Landesumweltamt abfragbaren Lärm- und Luftimmissionskarten. Er sieht die Gefahr, dass viele Entscheidungen mit Hilfe des Umweltplanes am grünen Tisch entschieden werden. Die Kontrolle vor Ort kommt seines Erachtens zu kurz.
Nach Meinung des Herrn RM Berndsen muss der Umweltplan bei allen Planungen berück- sichtigt werden.
Auf verschiedene Fragen gibt Herr Dr. Grote an, dass das Umweltamt technisch in der Lage ist, den Umweltplan fortzuschreiben.
Hinsichtlich des Vorschlages, den Vorlagen zu Bebauungsplänen einen Ausschnitt des Umweltplanes als gedruckte Fassung beizufügen, antwortet Herr Dr. Grote, dass überlegt werden muss, ob ggf. über das Internet o. ä. solche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können.
Für Herrn RM Harnisch ist der Umweltplan eine Entscheidungshilfe mit entsprechenden Hin- weisen für eine Abwägung.
Der Umweltplan soll nach Angaben des Herrn StR Sierau den Abwägungsprozess in der Politik erleichtern. Die Qualität der Entscheidungsprozesse wird damit erhöht werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Ergebnisbericht zum Umweltplan Dortmund zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, die Ergebnisse in den Bezirksvertretungen vorzustellen.
zu TOP 2.2
Einladungswettbewerb "Entwicklungskonzept Märkische Straße / B 1 (Kreuzung Ophoff)"
(Drucksache Nr.: 03128-02) 
Herr Welters geht auf den Ausgangspunkt und das Ergebnis des Wettbewerbs ein. Anlass war, dass Flächen mit Entwicklungspotenzial existieren. Die Stadt Dortmund hat damit die Chance, die B 1 als wichtigen Bürobereich weiterzuentwickeln, aber auch die B 1 als markan- tes Entrée zur Innenstadt fortzuführen. Wettbewerbsziel war, Aussagen zur baulich-
räumlichen Umsetzung für das weitere, ggf. erforderliche Bebauungsplanverfahren und die weitere Realisierung einzelner Gebäude und Flächen zu gewinnen. Der Realisierungshorizont der nördlich der B 1 und der südlich der B1 liegenden Flächen ist sehr unterschiedlich. Das Preisgericht hat wegen der sehr unterschiedlichen konzeptionellen Ansätze zwei erste Preise vergeben. Beide Konzepte wurden aufgrund der Anregungen des Preisgerichts in enger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und den zuständigen Stellen der Verwaltung nochmals überarbeitet. Die Dokumentation zeigt das Ergebnis der Überarbeitung.
Herr RM Harnisch folgt dem Verwaltungsvorschlag. Er ist verwundert darüber, dass ein Archi- tekt offenbar mit seinem Erstentwurf gebrochen habe. Ihm ist außerdem aufgefallen, dass in der gesamten Planaufstellung der U-Bahn-Eingang berücksichtigt werden sollte. Der Eingang ist nun stark in den Hintergrund getreten. Herr RM Harnisch ist der Meinung, dass die Gedan- ken der Architekten zum U-Bahn-Eingang im weiteren Verfahren berücksichtigt werden sollten.
Herr RM Grote fordert dazu auf, den Lärmschutz bei der Wohnbebauung zur B 1 hin effektiver zu lösen und zu verbessern.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die überar- beiteten Ergebnisse des Einladungswettbewerbs "Städtebauliches Entwicklungskonzept Märkische Straße / B1 (Kreuzung Ophoff)" im Sinne der Empfehlungen unter Punkt 3 den weiteren Planungen und Maßnahmen zu Grunde zu legen.
zu TOP 2.3
Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung zur städtebaulichen Gestaltung der beiden Kirchplätze
(Drucksache Nr.: 03109-02) 
Herr RM Jostes sieht die Kirchen als Denkmal und verweist auf den Beschluss, die Kirchen räumlich frei zu ziehen. Die Anbauten an die Kirchen verlangen seines Erachtens eine hohe architektonische Qualität. Herr RM Jostes wartet auf die weiterentwickelten Vorschläge der Kirchen. Er fordert eine Prüfung, ob der Anbau an der Nord-Seite gegenüber der Reinoldi- Kirche entfernt werden könnte, um dann auch den Pavillon zwischen P & C und Reinoldi- Kirche entfernen lassen zu können.
Herr RM Jostes macht den Vorschlag, das Gerüst zur Darstellung eines "Zwillings" neben dem Vehoff-Gebäude zu bemalen, um das Gerüst nicht zu klobig wirken zu lassen.
Herr RM Harnisch wartet auf die Vorschläge der Kirchenvorstände. Zum Vehoff-Gebäude erklärt er, dass ein mit Stoff oder Folie verkleidetes Gerüst aufgestellt werden sollte. Er könne sich innen einen Informationsstand mit 3 D-Animation vorstellen, um den Bürgern eine Vor stellung vom Gebäude zu vermitteln.
Frau RM Reuter geht davon aus, dass die Gebäude der Kirchen eine hohe Qualität wider- spiegeln müssen. Belange des Denkmalschutzes sollten berücksichtigt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass der Vehoff-Anbau so visualisiert wird, wie das Gebäude später wirken wird.
Herr StR Sierau macht deutlich, dass es in der Vorlage um den Städtebau geht. Die vorge- schlagene Lösung hat eine breite Unterstützung in der Bürgerinformationsveranstaltung am 24.06.2002 erhalten und wird als sinnvolle Ergänzung der Stadträume angesehen. Wegen des Anbaus nördlich der Reinoldi-Kirche hat es inzwischen bereits verschiedene Gespräche ge- geben. Dort bestehen noch Mietverträge. Im Hinblick auf den SBB-Pavillon sind auch von der Verwaltung noch die langfristigen Verträge zu berücksichtigen.
Die Anregungen zur Visualisierung des Anbaus an das Vehoff-Gebäude nimmt Herr StR Sierau mit. Er sieht eine solche Visualisierung als Anreicherung beim Einstieg in den Umgang mit Planungsfragen. Mit Hilfe der Visualisierung ist vorgesehen, den Anbau möglichst anschaulich zu gestalten. Die Kubatur, Farbgebung und Materialwahl sollten sich am Vehoff-Haus orientieren.
Zum weiteren Vorgehen erläutert Herr StR Sierau, dass zunächst die Beschlussfassung abgewartet werden sollte, bevor die Visualisierung des Vehoff-Anbaus erfolgen sollte. Die Gespräche mit den Kirchen werden weitergeführt. Bis wann die Pachtverträge laufen, ist bekannt. Herr StR Sierau stellt heraus, dass es unterschiedliche Lösungsmodelle gibt, evtl. auch ohne Ersatzgebäude bauen zu müssen. Weitere Erörterungen werden voraussichtlich, insbesondere wegen der Finanzen, im Haupt- und Finanzausschuss laufen müssen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung einstimmig, die städtebauliche Konstellation der vorgeschlagenen Bebauungen innerhalb der beiden Kirchenumfelder dem Bebauungsplanverfahren In W 122 und der Gebäudeplanung zu Grunde zu legen.
3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
In W 215; II. und III. Offenlegungsbeschlüsse (131. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan In W 215)
(Drucksache Nr.: 02976-02) 
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 18.09.2002
Frau RM Lührs spricht sich für eine Zustimmung zu dieser Vorlage aus. Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 18.09.2002 sind noch Fragen zur inneren Erschließung zu klären. Im Namen der SPD-Fraktion lehnt sie die Verbindung zur Harnackstraße ab.
Frau RM Reuter stimmt grundsätzlich der Vorlage zu und bittet auch um Zustimmung zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Außerdem regt sie an, dass die Nutzung der Tiefgarage auch bei Veranstaltungen erfolgen kann. Sie fordert die Verwaltung dazu auf, mit dem Investor dahingehend zu sprechen.
Herr Wilde erläutert zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West, zu Punkt 1 werde in der Begründung der Vorlage noch deutlicher gemacht, dass es für dieses Vorhaben eine Erschließung nach Norden hin nicht geben wird. Die von der Bezirksvertretung Innenstadt- West genannten Straßen werden nicht zur Erschließung des Vorhabens herangezogen. Die Erschließung erfolgt über eine Parallelerschließung zur B 1, so dass Kunden und Angestellte von der B 1 zu diesem Vorhaben fahren und unmittelbar in eine Tiefgarage geleitet werden.
Zu Punkt 2 des Beschlusses gibt er an, der Verbindungsweg sei ein Weg, der hinter dem Kopf des Vorhabens in einer abgesenkten Version unter den dahinter liegenden Riegeln in Ost- West-Richtung durchläuft. Es handelt sich hier um eine Privaterschließung. Die Anbindung dient dazu, die einzelnen Vorhabenträger mit den Gebäuden bzw. den Betreibern zu versorgen, d. h. insbesondere zur Anlieferung. Kunden- und Angestelltenparkplätze sind in diesem Bereich nicht geplant. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Immissionsauswirkungen für die nördlich angrenzende Wohnbebauung, da die Anbindung abgesenkt ist und das Verkehrsaufkommen so niedrig ist.
Wegen der Mehrfachnutzung der Tiefgarage wurde ein Kontakt zwischen dem ersten Vorhabenträger und den Westfalenhallen GmbH hergestellt.
Herr RM Jostes folgt nicht den Bedenken der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Gegen eine Prüfung der Angelegenheit hat die CDU-Fraktion aber nichts einzuwenden.
Frau RM Lührs verweist auf die Erläuterungen des Herrn Wilde und erklärt, dass die SPD-Fraktion nach diesen Erläuterungen und unter diesen Voraussetzungen so zustimmen kann.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig unter Hinweis auf die mündlich von der Verwaltung gegebenen Erläuterungen folgenden Punkt 2 des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 18.09.2002:
"2. Für den geplanten Verbindungsweg nördlich der Bebauung soll - soweit bauordnungs- rechtlich erforderlich - ein Fahrrecht ausschließlich zugunsten von Rettungs- und Notfallfahr- zeugen festgesetzt werden. Ein allgemeines Fahrrecht zugunsten der Anlieger wird abgelehnt."
Mit dieser Ergänzung fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:
I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 215 vom 29.08.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 131. Änderung - Rheinlanddamm / Hohe Straße - des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und dem Erläuterungsbericht vom 05.07.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In W 215 - Rheinlanddamm / Hohe Straße - (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes 139) und der Begründung vom 05.07.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02675-02) 
- Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02675-02AT) 
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 29.05.2002 versandt, am 29.05.2002 vertagt und zusammen mit dem Antrag der CDU-Fraktion auch am 12.06.2002 vertagt.
- Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 I GeschO (Drucksache Nr.: 02675-02St) 
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 17.09.02 (wurde nachversandt)
zu TOP 4.6
63/2-4-28151
Anbau eines Takko-Modemarktes und eines Astroh-Küchenstudios auf dem Grundstück Schleefstraße 15 in 44287 Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB -
(Drucksache Nr.: 03039-02) 
TOP 3.2 wird zusammen mit TOP 4.6 "Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 6, Flurstück 71 an der Friedrich-Hölscher-Straße 273, - Vorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -" (Drucksache Nr.: 03179-02) behandelt.
Herr RM Jung ergänzt den Wortlaut des CDU-Antrages vom 10.06.2002 um den in fett geschriebenen Satz:
"Die in den SO-Gebieten vorgesehenen Bauvorhaben sind vor Erteilung von Baugenehmigungen im AUSW vorzustellen."
Herr RM Zuch erklärt zu TOP 3.2, dass bei heutiger Zustimmung zum veränderten CDU-An- trag die Ablehnung der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung aufgehoben wird. Zur Stellung- nahme des Herrn StR Sierau vom 12.08.2002 in dieser Angelegenheit gibt er an, dass er eine Abhängigkeit vom Eigentümer der Immobilie befürchtet. Außerdem verdeutlicht er, dass die CDU-Fraktion hier keine schrittweise Ausdehnung der Einzelhandelsnutzung will.
Unter der Voraussetzung, dass dem CDU-Antrag zugestimmt wird, stimmt die CDU-Fraktion auch der Vorlage zu.
Herr StR Sierau stellt fest, dass nach Beschluss des städtischen Einzelhandelskonzeptes im August 1999 insbesondere in Sondergebieten, in denen sich Einzelhandelsnutzungen am Markt nicht behaupten können, diese möglichst vom Markt zu nehmen sind. Die Stellung- nahme soll nur den Hinweis darauf geben, dass es schwierig ist, zu einer gemeinsamen Ent- scheidung mit dem Eigentümer zu kommen.
Frau RM Brauer stellt die Befürchtung der SPD-Fraktion heraus, dass aufgrund des bisherigen CDU-Antrages die ganze Angelegenheit behindert werden könne. Dem geänderten Vorschlag kann die SPD-Fraktion folgen.
Bei der Verkehrswegegestaltung macht Frau RM Brauer im Namen der SPD-Fraktion darauf aufmerksam, dass Leute aus dem Umfeld auch mit dem Fahrrad einkaufen kommen. Daran sollte gedacht werden. Außerdem sollte eine Grünbepflanzung, die eine Leitfunktion haben sollte, vorgenommen werden.
Herr RM Jung stellt dar, dass es möglich ist, eine andere Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen. In Gesprächen wurde vorher bereits der Gedanke genannt, eine Nutzung durch eine gewerbliche Nutzung zu ersetzen.
Beschluss zu TOP 3.2:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimm- enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den ergänzten Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2002. Der ergänzte Teil ist kenntlich gemacht:
"Der Gestaltungsbereich des Bebauungsplanes soll auf das Baumarkt-Grundstück an der Eggensteinstraße ausgedehnt werden. Für das Grundstück soll die Festsetzung "Gewerbegebiet" vorgesehen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Grundstücks der im Bebauungsplan Ap 161 vorgesehenen Fläche für einen Baumarkt (SO 2) einen städtebaulichen Vertrag des Inhaltes abzuschließen, wonach der Baumarkt an der Eggensteinstraße bei Eröffnung des neuen Baumarktes auf der Fläche SO 2 geschlossen und auf dem bisherigen Baumarktgrund- stück zukünftig eine Einzelhandelsnutzung unterbleibt.
Die in den SO-Gebieten vorgesehenen Bauvorhaben sind vor Erteilung von Baugenehmigungen im AUSW vorzustellen".
Unter Beachtung des beschlossenen CDU-Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:
IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Beschluss zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Ap 161 vom 04.04.2001 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur zeit geltenden Fassung.
V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ap 161 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1 ).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.
VI. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.
Beschluss zu TOP 4.6:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Baugenehmigung erteilt wird.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung
124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 156 - westlich Treckmannweg -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Beschluss zur Offenlegung der 124. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 156
(Drucksache Nr.: 03192-02) 
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 124. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 156 - westlich Treckmannweg -;
II. beschließt einstimmig, die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes - westlich Treckmannweg - mit Erläuterungsbericht vom 26.08.2002 öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
III. stimmt einstimmig den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 156 - westlich Treckmannweg - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Mg 104) und der Begründung vom 26.08.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage: § 3 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 12 BauGB sowie § 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
zu TOP 3.4
Änderungen Nr. 21 bis 23 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Aplerbeck und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 21 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB);
III. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 22 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB);
IV. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 23 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB);
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 03213-02) 
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 17.09.02 (wurde nachversandt)
Herr RM Zuch stimmt der Vorlage im Namen der CDU-Fraktion und Frau RM Brauer im Namen der SPD-Fraktion zu.
Frau RM Reuter stimmt der Änderung Nr. 21 und 22 des Bebauungsplanes Ap 129 zu, lehnt die Änderung Nr. 23 aber aufgrund der Befürchtung, dass die Bebauung zu sehr an den Freiraumbereich bzw. den Wald herangeht, ab.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst in Einzelabstimmung folgende Beschlüsse:
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - für den unter Ziffer 1 der Vorlage
beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 21).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost in Form einer Textsatzung für den unter Ziffer 2 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 22).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion, den Bebauungsplan Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - für den unter Ziffer 3 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 23).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderungen Nr. 21, 22 und 23 des Bebauungsplanes Ap 129) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.
zu TOP 3.5
Rahmenplanung Güterbahnhof-Süd und Umfeld
(Drucksache Nr.: 03143-02) 
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 17.09.2002
Herr RM Grote bringt seine Hoffnung auf eine zügigere Vollendung der Rahmenplanung Güterbahnhof-Süd im Vergleich zum Güterbahnhof-Ost zum Ausdruck. Damit keine Verzögerung entsteht, schlägt er der Verwaltung im Namen der CDU-Fraktion vor, auf der Basis des Rahmenplans weiterzuarbeiten. Der Bezirksvertretung empfiehlt er, die Einwohnerversammlung umgehend durchzuführen.
Zur Benennung des Preisgerichts (siehe Anlage "Städtebaulicher Realisierungswettbewerb DEW-Gelände Dortmund, Von-den-Berken-Straße/Deggingstraße", Auslobungstext, Seite 6 unten) macht Herr RM Jung den Vorschlag, dass bei Verhinderung eines Preisrichters aus der Fraktion, aus der der Benannte stammt, eine Person nachbenannt wird.
Frau RM Reuter hält es für sinnvoll, die zeitnah geplante Einwohnerversammlung abzuwarten und die Vorlage in der nächsten Sitzung des AUSW zu beschließen.
Herr Quittek begrüßt die vorgelegte Freiraumkonzeption. Er bietet die Mitwirkung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde mit dem Fachexperten, Herrn Büscher, an.
Herr Wilde weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost in ihrer Sitzung am 17.09.2002 die Vorlage noch nicht beschlossen habe und erst noch die Einwohnerinformationsveranstaltung abwartet.