Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:10 - 20:00 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 79 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.




An der Sitzung nahmen nicht teil: Bm'in Wendzinski SPD

Rm Bitter CDU
Rm Euchler CDU




Von der Verwaltung waren anwesend: OB Dr. Langemeyer

StD Fehlemann

StR'in Greive

StK Pehlke

StR Pogadl

StR Sierau

StR Stüdemann

Herr Dr. Küpper

StRD'in Seybusch

LStVD Dieckerhoff

StVD Weber

StOVR Feuler





Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 11.07.2002

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung der Entwürfe für den Kameralen Haushaltsplan, den Neuen Kommunalen Haushalt und den Produkthaushalt für die Haushaltsjahre 2003
und 2004, der Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2005-2007 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes 2003/2004

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03080-02)



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02676-02)

3.2 - unbesetzt -

3.3 Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02926-02)

3.4 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie/Westfalenhütte an den Tunnel der Ost-West-Strecke)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02993-02)



3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oestermärsch im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße/Bleichmärsch (ohne Fahrbahn).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02890-02)

3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung/Weissenburger Straße.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02966-02)

3.7 Vorfluter Aplerbeck-West - III. Bauabschnitt -
Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03066-02)

3.8 Bauleitplanung
123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht zur

123. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 146 -Ammersbaum-
IV. Beifügung einer Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 146

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02796-02)

3.9 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach
§ 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03122-02)










3.10 Bauleitplanung
122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes;
VI. Beifügung einer Begründung;
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes;
VIII. Satzungsbeschluss;
IX. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Hom 270;
X. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03130-02)

3.11 Bauleitplanung
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße", 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 um ein Jahr für die Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02982-02)

3.12 Flughafen Dortmund
Änderung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03069-02)

3.12.a Stellungnahme über verspätete Flüge, außerhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 01.01.02 - 25.06.02
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03171-02)

3.13 Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03020-02)

3.14 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03041-02)

3.15 Entwicklungskonzept "Alter Flughafen" in Dortmund-Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02927-02)


3.16 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02994-02)

3.17 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03135-02)

3.18 Zukunftsstandort Phoenix
Teil I: Bereich West - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes von stegepartner
TeilII: Bereich West - Empfehlung der Hochofenwerkstatt
Teil III: Bereich Ost - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes, Stadtplanungsamt
Teil IV: Sonstiges

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03138-02)

3.19 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03089-02)

3.20 Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund- Mengede, Ortsteil Oestrich
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02755-02)

3.21 Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 161
- Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-
I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der

129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
VII. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02765-02)

3.22 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2001 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03093-02)


3.23 Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld)
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03219-02)

3.24 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 26.09.2002 mit der Bezeichnung "Warum ist das Umweltdezernat nach mehreren Gesprächen, E-Mails, Briefen
und Anfragen innerhalb von 5 Monaten nicht dazu in der Lage, die aus der Verankerung gerissenen Reitersperrbaken in Salingen wieder einzusetzen,
sondern reagiert nur postalisch?"
Anfrage Rm Detlef Münch
(Drucksache Nr.: 03240-02)

3.25 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 26.09.2002 mit der Bezeichnung "Warum ignoriert die Grünflächenverwaltung zum wiederholten Male Beschlüsse der BV Aplerbeck?"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03258-02)

3.26 Abschlussbericht über die Erprobung alternativer Finanzierungsmodelle und Baubeschlüsse für Ersatzbauten und ganzheitliche Sanierungen

3.27 Medienzentrum WM 2006
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03253-02)

3.28 Mobilfunk
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03254-02)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Bio-Medizin-Zentrum

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03090-02)

4.2 Ausstieg von Thyssen Krupp aus dem dortmund project
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03268-02)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02937-02)


6.2 Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfesuchenden und arbeitslosen Menschen
- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit -




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2001
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02972-02)

7.2 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrennadeln

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03180-02)

7.3 Jahresabschluss zum 31.12.2001 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03148-02)

7.4 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 29.09.2002 mit der Bezeichnung "Dortmunder Büchermarkt wird kastriert"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03241-02)

7.5 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 26.09.2002 mit der Bezeichnung "Trödelmarkt im Westfalenpark als monatlichen Event"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03257-02)



8. Schule

8.1 Entwicklungskonzept Dortmunder Berufskollegs; hier: Handlungsbedarfe im Prozess der Weiterentwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02859-02)



9. Kinder und Jugend

9.1 Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02876-02)







10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Prüfung der Jahresrechnung 2000 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03035-02)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03119-02)

10.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03121-02)

10.4 Jahresabschluss 2001 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03125-02)

10.5 Beteiligungsbericht 2001/2002
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03194-02)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Ersatzflächen für die Durchführung des Hauptwochenmarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03099-02)

11.2 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung zur Änderung der Ent- geltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt
Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02320-02)

11.3 Wiederwahl eines Mitgliedes des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03156-02)

11.4 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt

11.5 Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Wahl eines neuen stellvertretenden Mitgliedes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03226-02)




11.6 Umbesetzung in Gremien
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 03029-02)

11.6.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 11.09.2002 mit der Bezeichnung "Umbesetzung in Gremien"
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03029-02AT)

11.7 Satzung für Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03173-02)

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.10 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

N i e d e r s c h r i f t

über die 29. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund,
am 26.09.2002
Ratssaal, Rathaus,
Friedensplatz1, 44135 Dortmund




Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:10 - 20:00 Uhr


Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 79 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.




An der Sitzung nahmen nicht teil: Bm'in Wendzinski SPD

Rm Bitter CDU
Rm Euchler CDU




Von der Verwaltung waren anwesend: OB Dr. Langemeyer

StD Fehlemann

StR'in Greive

StK Pehlke

StR Pogadl

StR Sierau

StR Stüdemann

Herr Dr. Küpper

StRD'in Seybusch

LStVD Dieckerhoff

StVD Weber

StOVR Feuler







Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 11.07.2002

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung der Entwürfe für den Kameralen Haushaltsplan, den Neuen Kommunalen Haushalt und den Produkthaushalt für die Haushaltsjahre 2003
und 2004, der Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2005-2007 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes 2003/2004

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03080-02)



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02676-02)

3.2 - unbesetzt -

3.3 Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02926-02)

3.4 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie/Westfalenhütte an den Tunnel der Ost-West-Strecke)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02993-02)



3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oestermärsch im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße/Bleichmärsch (ohne Fahrbahn).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02890-02)

3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung/Weissenburger Straße.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02966-02)

3.7 Vorfluter Aplerbeck-West - III. Bauabschnitt -
Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03066-02)

3.8 Bauleitplanung
123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht zur

123. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 146 -Ammersbaum-
IV. Beifügung einer Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 146

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02796-02)

3.9 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach
§ 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03122-02)










3.10 Bauleitplanung
122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes;
VI. Beifügung einer Begründung;
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes;
VIII. Satzungsbeschluss;
IX. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Hom 270;
X. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03130-02)

3.11 Bauleitplanung
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße", 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 um ein Jahr für die Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02982-02)

3.12 Flughafen Dortmund
Änderung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03069-02)

3.12.a Stellungnahme über verspätete Flüge, außerhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 01.01.02 - 25.06.02
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03171-02)

3.13 Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03020-02)

3.14 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03041-02)

3.15 Entwicklungskonzept "Alter Flughafen" in Dortmund-Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02927-02)


3.16 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02994-02)

3.17 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03135-02)

3.18 Zukunftsstandort Phoenix
Teil I: Bereich West - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes von stegepartner
TeilII: Bereich West - Empfehlung der Hochofenwerkstatt
Teil III: Bereich Ost - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes, Stadtplanungsamt
Teil IV: Sonstiges

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03138-02)

3.19 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03089-02)

3.20 Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund- Mengede, Ortsteil Oestrich
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02755-02)

3.21 Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 161
- Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-
I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der

129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
VII. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02765-02)

3.22 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2001 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03093-02)


3.23 Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld)
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03219-02)

3.24 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 26.09.2002 mit der Bezeichnung "Warum ist das Umweltdezernat nach mehreren Gesprächen, E-Mails, Briefen
und Anfragen innerhalb von 5 Monaten nicht dazu in der Lage, die aus der Verankerung gerissenen Reitersperrbaken in Salingen wieder einzusetzen,
sondern reagiert nur postalisch?"
Anfrage Rm Detlef Münch
(Drucksache Nr.: 03240-02)

3.25 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 26.09.2002 mit der Bezeichnung "Warum ignoriert die Grünflächenverwaltung zum wiederholten Male Beschlüsse der BV Aplerbeck?"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03258-02)

3.26 Abschlussbericht über die Erprobung alternativer Finanzierungsmodelle und Baubeschlüsse für Ersatzbauten und ganzheitliche Sanierungen

3.27 Medienzentrum WM 2006
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03253-02)

3.28 Mobilfunk
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03254-02)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Bio-Medizin-Zentrum

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03090-02)

4.2 Ausstieg von Thyssen Krupp aus dem dortmund project
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03268-02)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02937-02)


6.2 Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfesuchenden und arbeitslosen Menschen
- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit -




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2001
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02972-02)

7.2 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrennadeln

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03180-02)

7.3 Jahresabschluss zum 31.12.2001 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03148-02)

7.4 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 29.09.2002 mit der Bezeichnung "Dortmunder Büchermarkt wird kastriert"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03241-02)

7.5 Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 26.09.2002 mit der Bezeichnung "Trödelmarkt im Westfalenpark als monatlichen Event"
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 03257-02)



8. Schule

8.1 Entwicklungskonzept Dortmunder Berufskollegs; hier: Handlungsbedarfe im Prozess der Weiterentwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02859-02)



9. Kinder und Jugend

9.1 Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02876-02)







10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Prüfung der Jahresrechnung 2000 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03035-02)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03119-02)

10.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03121-02)

10.4 Jahresabschluss 2001 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03125-02)

10.5 Beteiligungsbericht 2001/2002
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03194-02)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Ersatzflächen für die Durchführung des Hauptwochenmarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03099-02)

11.2 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung zur Änderung der Ent- geltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt
Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02320-02)

11.3 Wiederwahl eines Mitgliedes des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03156-02)

11.4 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt

11.5 Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Wahl eines neuen stellvertretenden Mitgliedes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03226-02)




11.6 Umbesetzung in Gremien
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 03029-02)

11.6.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 11.09.2002 mit der Bezeichnung "Umbesetzung in Gremien"
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03029-02AT)

11.7 Satzung für Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03173-02)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.10 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Hovermann (CDU) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 25.08.2002 bzw. 24.09.2002 beantragt habe, die Tagesordnung der heutigen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um die Punkte

Wiederherrichtung des Dortmunder Büchermarktes "Antiquari et musici"

bzw.

Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Parks

zu erweitern.

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Der ursprüngliche Büchermarkt "Antiquari et musici" war eine der schönsten und größten Veranstaltungen in der City. Mittlerweile wird diese Veranstaltung nur noch als "Dortmund á la arte" durchgeführt und der Büchermarkt fristet dort hinter der Reinoldikirche nur noch ein erbärmliches Dasein.

Da ich als fraktionsloses Ratsmitglied außer dem Antrag auf Dringlichkeit keine Möglichkeit habe, hier etwas auf die Tagesordnung zu setzen, bitte ich heute, dass der Rat dies positiv entscheidet. Nun komme ich zur Begründung der Dringlichkeit meines Antrages "Alkohol- verbot auf öffentlichen Plätzen und Parks". Angesichts der eskalierenden Situation mit Alkohol und Drogen in der Nordstadt sollte heute der Rat per Dringlichkeit darüber beraten, ob er nicht die ordnungsbehördliche Verordnung, die bereits existiert, und die den Alko- holkonsum auf Spielplätzen in Dortmund verbietet, ob er diese Verordnung nicht erweitert , so dass ein Alkoholgenuss auf öffentlichen Plätzen und Parks generell verboten wird.

Ich bitte deshalb um freundliche Zustimmung, so dass wir das heute hier im Rat diskutieren können."


Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Aufnahme
beider Dringlichkeitsvorschläge in die Tagesordnung ab.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass auch Rm Keller (Linkes Bündnis) mit Schreiben vom 24.09.2002 beantragt habe, die Tagesordnung der öffent-
lichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

Politische Bewertung von Cross-Border-Leasing-Geschäften

zu erweitern.

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit des o. a. Vorschlages erklärte Rm Keller (Linkes Bündnis), dass ihrer Auffassung nach die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, zu erfahren, welche Nutzen und Risiken diese Angelegenheit habe.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von
Rm Münch die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsvorschlages in die Tagesordnung ab.

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt kurzfristig durch Demonstranten auf der Zuschauertribüne gestört.


Außerdem wurde der Punkt

4.2 Ausstieg von Thyssen Krupp aus dem dortmund-project
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03268-02)

von der Tagesordnung abgesetzt, da die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit Schreiben vom 26.09.2002 diesen Punkt zurückgezogen hatte.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 11.07.2002

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 28. Sitzung des Rat der Stadt Dortmund am 11.07.2002.



zu TOP 1.5

Einführung eines Ratsmitgliedes

Als Nachfolger des zurückgetretenen Ratsmitgliedes Gertrud Gerszewski wurde als Nachfolger für die SPD-Fraktion

Herr Reiner Kunkel, Kahle Hege 67, 44319 Dortmund,

in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund eingeführt und gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


zu TOP 2.1
Einbringung der Entwürfe für den Kameralen Haushaltsplan, den Neuen Kommunalen Haushalt und den Produkthaushalt für die Haushaltsjahre 2003 und 2004, der Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2005-2007 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes 2003/2004
(Drucksache Nr.: 03080-02)

Die Entwürfe der o. a. Haushalte, der Finanzplanung sowie des Haushaltssicherungs-
konzeptes wurden durch OB Dr. Langemeyer sowie StK Pehlke eingebracht.

Die entsprechenden Reden sind nachfolgend aufgeführt.





Rede Oberbürgermeister Dr. Langemeyer:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

es ist übliche Praxis bei der Einbringung des Haushaltes, zwei Reden zu halten, in denen von Seiten des Hauptgemeindebeamten, des Oberbürgermeisters, die Schwerpunkte der künftigen Politik dargestellt werden und in denen in der zweiten Rede dann vom Kämmerer das Zahlen- werk Ihnen vermittelt wird.

Auch für heute ist eine umfangreiche Rede vorbereitet, in der in wohlgesetzten Worten das dargestellt und gesagt wird, was zum Doppelhaushalt 2003/2004 gesagt werden muss. Die Rede ist auch vervielfältigt. Ich lasse sie Ihnen gleich auf den Tisch legen. Ich habe mir gleichwohl gedacht, dass es Sinn machen würde, diese Rede nicht zu halten. Genauer gesagt, den Text nicht vorzulesen, sondern in einigen Bemerkungen eigentlich nur auf die Schwerpunkte und auf die wichtigen Gesichtspunkte einzusteigen.

Der erste Punkt, meine Damen und Herren, ist für mich das Stichwort Doppelhaushalt. Wir haben in den nächsten zwei Jahren weiterhin eine sehr schwierige Situation vor uns, die im Augenblick alle Städte in der Bundesrepublik trifft; nämlich das Wegbrechen der Einnahmen, was auch in Dortmund zu massiven Einschnitten führt. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass wir so weit möglich Handlungsfähigkeit dort erhalten, wo wir sie erhalten können.

Insofern ist der 'Doppelhaushalt' ein Vorschlag für die nächsten zwei Jahre, Berechenbarkeit herzustellen und damit gleichzeitig eine Voraussetzung dafür, dass wir in wichtigen Bereichen auch die notwendigen Vorabgenehmigungen bekommen können. Ich denke, wir haben damit eine Chance, Verantwortung zu übernehmen für einen verlässlichen Kurs in dieser Stadt. Denn, meine Damen und Herren, das was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten, ist nicht ein kleines "Hickhack" machen, sondern dass wir die Probleme erkennen, dass wir Lösungen finden und damit unserer Verantwortung gerecht werden.

Lassen Sie mich deshalb auch zu dem zweiten Punkt kommen. Damit wiederhole ich nur etwas, was mehrfach in diesem Rat schon gesagt worden ist. Mit Dortmunder Mitteln alleine können wir die Probleme nicht lösen. Mit Sparen, dass heißt mit dem Druck auf die Ausgabebremse, werden wir auch unsere Schwierigkeiten nicht beseitigt bekommen. Dafür sind die Größenordnungen viel zu groß. Nach meinem Verständnis hilft nur ein Rezept; und das Rezept heißt, für Wirtschaft- lichkeit sorgen und nicht kaputt sparen. Das muss in jedem Einzelfall bewiesen werden. Das ist eine schwierige Arbeit. Deswegen ist mir völlig klar, ein Konsolidierungskurs braucht auch den langen Atem, eine mittelfristige Perspektive und wird nicht von heute auf morgen gelingen.

Und damit komme ich zum dritten Punkt. Auch der Vorschlag zum Haushaltssicherungskonzept, den wir heute vorlegen, hat noch nicht die Zahlen, die eigentlich notwendig sind. Nach der Ge- meindeordnung ist ein Haushaltssicherungskonzept erst genehmigungsfähig, wenn in dem Zeitraum von fünf Jahren beim originären Jahresausgleich zumindest eine schwarze Null zu finden ist. In dem Zahlenwerk, das Sie gleich sehen werden, werden Sie feststellen, dass wir
dieses Ziel noch nicht erreicht haben. Von daher gehe ich davon aus, dass das Haushalts- sicherungskonzept in den nächsten Wochen nochmal deutlich seine Struktur und seine Inhalte verändern wird.

Als Hilfsmittel, der Haushaltssicherung näher zu kommen und dafür zu sorgen, dass wir etwas näher an die schwarze Null herankommen, werden wir eine ganze Reihe von Strategien aufgreifen müssen, mit denen wir zum Teil schon angefangen haben. Ich nenne sie nun noch einmal:

Da haben wir die Infrastrukturrevision auf den Weg gebracht. Wir haben am 07. und 08. Oktober eine weitere Klausur des Verwaltungsvorstandes und werden uns dann weitere Themen für die Infrastrukturrevision vornehmen und entsprechende Vorlagen auf die Reise schicken, die dann in die Haushaltsberatung noch eingebunden werden können.

Wir haben zum zweiten durch die Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten eine ganze Reihe von Anregungen bekommen, die wir Punkt für Punkt abarbeiten müssen und wo wir im Einzelfall dann sagen müssen, ob wir das vertretbar finden oder nicht, und wie wir damit um- gehen.

Dann haben wir zum dritten auch eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen auf der Landes- ebene. Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Gesetz zur Entlastung der Kommunen auf den Beratungsweg gebracht. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass an diesem Gesetzentwurf noch einiges gemacht werden muss, damit wirklich ein Entlastungseffekt für die Kommunen zustande kommt. Aber nach gemeinsamer Einschätzung im Städtetag ist das ein Weg in die richtige Richtung.

Und der vierte wichtige Baustein ist für mich natürlich die Gemeindefinanzreform. Die von Hans Eichel auf den Weg gebrachte Kommissionsarbeit hat bereits erste Ergebnisse am Horizont sichtbar gemacht. So gehe ich nach den internen Zeitplanungen der Kommission davon aus, dass wir im März des kommenden Jahres mit den ersten Vorschlägen der Kommission zu rechnen haben. Neben der eigentlichen Kommissionsarbeit, sind einige Arbeitsgruppen gegenwärtig auch schon dabei, die fachliche Zuarbeit zu leisten. So gibt es beispielsweise eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Quantifizierung von Modellen beschäftigt, so dass ich zuversichtlich bin, dass wir Anfang des kommenden Jahres in Modellrechnungen heruntergebrochen auf die Situation der Stadt Dortmund eine etwaige Auswirkung der Gemeindefinanzreform absegnen können.

Insofern ist der Betrag von 60 Mio., den wir als Auswirkung für die Gemeindefinanzreform in un- sere Kalkulation der Haushaltssicherung reingenommen haben, sozusagen so eine gewisse Art von Platzhalter. Wir werden den Betrag dort ersetzen durch das, was wir im Beratungsverfahren der Eichel-Kommission Anfang des nächsten Jahres erfahren. Mit anderen Worten, dieser Betrag wird vermutlich nicht bis Dezember, bis zum Haushaltsbeschluss, klar sein. Er wird aber im Geneh- migungsverfahren bei der Bezirksregierung sozusagen nachzulegen sein, so dass wir da auch Klarheit haben.

Natürlich, meine Damen und Herren, werden Sie in den Beratungen der nächsten Monate jeden dieser Teilschritte mitverfolgen. Wir werden jeweils dazu Einzelvorlagen fertigen oder Sie zeit- gleich unterrichten, wenn auf der Ebene des Gesetzgebers etwas Neues geschieht.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund der dramatischen Finanzlage ist es schwierig, nach vorne gerichtet nur gute Nachrichten zu verbreiten und den Leuten den Eindruck zu ver- mitteln, wir können mit kommunalem Geld jetzt alle möglichen Wohltätigkeiten verteilen. Nein, heute ist Verantwortung gefragt, heute ist Zurückhaltung gefragt und heute ist auch ein kluger Kopf gefragt.

Bei Debatten erlebt man häufig, dass der eine Vorschlag gegen den anderen ausgespielt wird, dass das eine Politikfeld gegen das andere läuft. Ich denke, meine Damen und Herren, das kann nicht die richtige Messlatte für die Arbeit hier in diesem Rat sein. Wir müssen dafür sorgen, dass das Gesamtbild der städtischen Dienstleistung, die Gesamtstruktur, in sich die Stimmigkeit behält. Denn die Menschen erwarten von uns, dass wir nicht nur un sere Pflichtaufgaben erledigen, wie sie sich nach Recht und Gesetz definieren, sondern sie erwarten von uns auch, dass wir für die Zukunft der Stadt eine Vision haben, dass wir die Vision anstreben und dass wir die richtigen Lösungsansätze haben, um auf Dauer unsere Probleme kleiner zu machen.

Und Lösungsansätze haben wir eine ganze Menge. Wir bemühen uns in vielen Feldern darum, die Lebensqualität in dieser Stadt nicht nur zu stabilisieren, sondern sie besser zu machen. Wir bemühen uns darum, auch mit größeren Projekten ein Bild nach draußen zu werfen, dass die Attraktivität Dortmunds steigert und damit Dortmund attraktiv macht für die Ansiedlung von Unternehmen, beispielsweise mit dem Bahnhofsprojekt, dem 3do, mit dem Konzerthaus, aber auch mit dem Phoenix-Projekt.



Und, meine Damen und Herren, Sie wissen es längst, das dortmund-project ist ein zentraler Baustein im Element der Haushaltssicherung. Denn durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze kann es in dieser Region organisiert werden, dass mehr Menschen Steuern zahlen, dass mehr Unternehmen Gewerbesteuer zahlen und wir auf diese Weise die Einnahmen bekommen, die wir brauchen, um unsere städtischen Aufgaben zu erledigen.

Nun, meine Damen und Herren, eine zukunftsgerichtete Erneuerungspolitik ist das einzig Richtige in dieser Situation. Aber, wenn ich hier für Erneuerungen eintrete, dann ist es genauso notwen- dig, auf den zweiten Aspekt zu achten, nämlich den Zusammenhalt. Wir müssen darauf achten, dass die sozialen Belange in dieser Stadt gewahrt werden. Und wir müssen darauf achten, dass wir auch hier unsere richtigen Schwerpunkte setzen.

Um das in Zahlen auszudrücken: Beim dortmund-project setzen wir jährlich eine Größenordnung ein von ca. 5 Mio. Euro. Ich möchte diesem dortmund-project heute ganz bewusst ein zweites Projekt an die Seite stellen, sozusagen als eine zweite andere Seite unserer städtischen Arbeit. Und ich nenne dieses Projekt ganz schlicht und ergreifend 'Familienprojekt'. Zu diesem Fami- lienprojekt gehören nach meinem Verständnis eine Vielzahl von Dingen, die wir bereits haben. Ich nenne nur die 50 Mio. Euro, die wir jedes Jahr ausgeben für Kinder und Jugendliche, in Kindergärten, in KiTas und den Schulen. 50 Mio.Euro in Relation zu den 5 Mio. Euro dortmund-project. Aber das nicht allein. Nehmen wir jetzt mal nur den Bereich Schule im investiven Bereich. Das finden wir dann auch im Vermögenshaushalt wieder.

Seit 1999 haben wir bereits eine Größenordnung von 150 Mio. für diesen Bereich ausgegeben. In der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre 2007 werden wir eine Jahresrate von 27 Mio. Euro jährlich wiederkehrend realisieren. Das sind die Dinge, die schon besprochen sind, wo man auch sagen kann, dass es nicht neu ist. Das ist vielleicht nur jetzt unter einem neuen Begriff gestellt. Aber es gibt auch neue Ansätze. Und diese Ansätze müssen wir gemeinsam gestalten.

Da bin ich beim Stichwort der Ganztagsschulen. Ich freue mich darüber, dass am letzten Wochenende meine Partei die Bundestagswahl gewonnen hat. Ich will ja gerne zugeben, dass das eine Gemein- schaftsleistung ist mit der rot-grünen Koalition. Aber ich meine den Punkt von Gerhard Schröder, 4 Mrd. Euro für den Bereich der Ganztagsschulen auszugeben. Wenn man jetzt einfach nur den Versuch macht, herauszulesen, in welcher Größenordnung Dortmund davon profitiert, dann kann man etwa davon ausgehen, dass 1 % dieser Summe wahrscheinlich in Dortmund landen könnte. Vermutlich im investiven Bereich. Wie das gesetzgebungsmäßig laufen wird, weiß ich nicht. Aber schon vor der Wahl haben die Länder erklärt, dass wir einen solchen Vorschlag mittragen, unabhängig davon, ob sie nun schwarz oder rot regiert werden. So dass es eine relativ große Chance gibt, diese Dinge umzusetzen.

Also, es gibt zusätzliches Geld für das Thema Familie und für das Thema Ganztag. Und dieses Geld aus Berlin müssen wir hier vor Ort richtig einsetzen. Aber das nicht allein. Auch die rot-grüne Koalition in Düsseldorf ist gegenwärtig dabei, für den Bereich der Betreuung von Kindern zu- sätzliche Maßnahmen auf die Schiene zu bringen. Auch da gehe ich davon aus, dass wir hier
in Dortmund unsere entsprechenden kommunalen Beispiele setzen werden, die deutlich
machen, dass wir Ganztagsschule heute anders interpretieren, als das noch vor Jahren üblich war. Wir werden die Möglichkeit haben, die zusätzlichen Ressourcen mit einzubringen und wir werden an der Stelle dann auch zeigen können, dass Familienpolitik bei uns in der Stadt ernst genommen wird.

Ich finde es einen glücklichen Zusammenhang, dass heute gleichzeitig in dieser Ratssitzung über die familienpolitischen Leitlinien diskutiert und entschieden wird. Ich finde, das passt gut zu- sammen. Das wäre vielleicht die konzeptionelle Grundlage für das, was man unter dem Ober- begriff "Familienprojekt" auf den Weg bringen kann. Ich jedenfalls, meine Damen und Herren, halte es für richtig, dass wir nicht nur im Bereich der Wirtschaftsförderung, im Bereich der Innovationspolitik unseren Akzent setzen, so dass wir in gleichem Maße auch für die sozialen Belange der Menschen in dieser Stadt eintreten.


Und in diesem Sinne wünsche ich den Beratungen zum Haushalt, zum Haushaltssicherungs- konzept, zur Finanzplanung einen guten und erfolgreichen Verlauf."


Rede StK Pehlke

"Erstmals seit über zehn Jahren wird in diesem Jahr ein Doppelhaushalt eingebracht. Der letzte Doppelhaushalt datiert aus den Jahren 1989/1990.

Zur Haushaltsplanaufstellung 2003/2004 haben Sie als Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 20.12.2001 u.a. beschlossen, dass im Verwaltungshaushalt der Stadt Dortmund ab dem Haus- haltsjahr 2003 ff. weitere strukturelle Haushaltsverbesserungen durch gezielte Einzelmaßnahmen
in Höhe von mindestens je 10 Mio. Euro erreicht werden sollen.

Nach dem Grundsatz der Budgetsolidarität wurde dieses Verwaltungsziel auf alle Fachbereiche verteilt. Die Fachbereiche haben zur Zielerreichung Einzelmaßnahmen entwickelt, die in der Veranschlagung zum Haushaltsplanentwurf 2003/2004 bereits berücksichtigt sind.

Es ist uns gemeinsam gelungen, den Vermögenshaushalt für alle Planjahre bis zum Jahr 2007 auszugleichen. Dies ist um so bemerkenswerter, als auch die Ausgaben für die Projekte Phoenix, Umbau des Hauptbahnhofes und die WM 2006 bei der Veranschlagung bereits berücksichtigt sind. Hinsichtlich der Investitionstätigkeit unserer Stadt wurde ein entscheidender Schritt in die Zukunft getan.

Dies heißt jedoch nicht, dass es der Stadt Dortmund in finanzieller Hinsicht gut geht. Im Gegenteil, der Verwaltungshaushalt weist einen originären Fehlbedarf im Jahr 2003 in Höhe von 148,0 Mio. Euro bzw. im Jahr 2004 in Höhe von 146,3 Mio. Euro aus. Der Gesamtfehlbedarf beläuft sich in diesen Jahren auf 204,3 Mio. Euro bzw. 263,1 Mio. Euro. In den Finanzplanjahren reduziert sich der originäre Fehlbedarf bis zum Jahr 2007 auf 47,4 Mio. Euro, der Gesamtfehlbedarf beträgt jedoch in 2007 319,9 Mio. Euro.

Die hohen Gesamtfehlbedarfe resultieren daraus, dass erstmals neben den Fehlbeträgen aus Vorjahren auch die geplanten Fehlbedarfe im Finanzplan als Abdeckung veranschlagt sind. Gemäß § 23 Abs. 1 GemHVO ist der Fehlbetrag spätestens im zweiten, im Falle einer Haus- haltssatzung für zwei Jahre im dritten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen. Dies ist gute Praxis eines jeden Kaufmannes.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Fehlbedarfe weise ich hier besonders auf die Problematik der Kassenkredite hin. Bereits heute können die laufenden Ausgaben nicht durch laufende Ein- nahmen gedeckt werden. Die Finanzierung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wird in haushaltswirtschaftlich belastender Weise durch die Aufnahme von Kassenkrediten abgesichert, da die Defizite im Finanzplanungszeitraum nicht abgedeckt werden können und sich somit die Liquidität der Stadt Dortmund drastisch verschlechtern wird. Durch die aufzubringenden Kassenkreditzinsen tritt eine Erhöhung des Fehlbedarfes mit steigender Tendenz ein.


Ferner setzt sich der Trend auf Bundes- und Landesebene fort, Aufgaben und Lasten auf die kommunale Ebene abzuwälzen, ohne für entsprechenden Ausgleich zu sorgen.

U.a. durch:

· die Entlastungspolitik für Bürgerinnen und Bürger, die insbesondere aus den Steuerentlastungsgesetzen 1999/2000/2002 resultieren,
· das Familienförderungsgesetz,
· die Rentenreform,



. die Einführung der Grundsicherung im Alter,
· das 2. Modernisierungsgesetz und
· die Änderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz, wie z.B. der Kankenhausfinanzierungsumlage.

ist eine Sanierung der Stadtfinanzen nahezu unmöglich.

Hinzu kommen belastende Rahmenbedingungen

· wie eine weiterhin hohe Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen hohen Zahl an Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern,
· ein hoher Investitionsbedarf an öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden und
· die weiterhin schlechten Konjunkturprognosen und der Rückgang des Steueraufkommens, die sich z.B. in der hohen Negativabrechnung im Jahr 2003 für das Jahr 2001 und den rückläufigen Schlüsselzuweisungen widerspiegeln,

um nur die gravierendsten Aspekte zu benennen.

Aus diesem Grund hat die Stadt Dortmund in den kommenden Jahren, wie andere Kommunen auch, mit erheblichen Einnahmeausfällen und Zusatzbelastungen zu rechnen. Alleine im Haus- haltsjahr 2002 ergaben sich gegenüber der Haushaltsplanung 2001 aus der Steuerreform Verschlechterungen i.H.v. rd. 60 Mio. Euro mit steigender Tendenz in den Folgejahren.

Weitere Risiken für den Haushalt der Stadt Dortmund bergen die Mitgliedschaften im Kommunalverband Ruhrgebiet und Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will den für 2002 beschlossenen Hebesatz in Höhe von 14,3 % massiv erhöhen. Vor der Sommerpause ist im Landschaftsausschuss die finanzielle Situation des LWL für das Jahr 2003 prognostiziert worden: Wie fast alle öffentlichen Haushalte erwartet der LWL eine um 200 bis 220 Mio. Euro schlechtere Finanzsituation als bisher ange- nommen. Der Landschaftsverband rechnet mit einer Umlageerhöhung von ca. 2,6 bis
2,9 %-Punkten. Diese Steigerung in der Umlagezahlung ist in den Dortmunder Haushalt
bisher nicht einkalkuliert. Vielmehr erwarten wir, dass der LWL nicht einfach die Umlagen erhöht, sondern seine Konsolidierungsanstrengungen genauso fortsetzt wie Dortmund und um die Notlage der kommunalen Familie zu betonen, ein Defizit ausweist.

Der Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) ist neben dem LWL der zweite Umlageverband, in dem Dortmund Mitglied ist. Der KVR hat seit Jahren konstante Einnahmen aus den Umlagezahlungen - er betreibt keine konsequente Haushaltskonsolidierung und deckt seine aus privaten Beteiligungen zu erwartenden Risiken nicht auf.

Das Hauptrisiko heißt AGR. Die 100%-Tochter des KVR, die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet, hat in 2001 lediglich die Hälfte der geplanten Zahlungen an den KVR (1,4 Mio. Euro) ausgeschüttet. Diese KVR-Tochter übernimmt nur für einige Mitglieder die Abfallentsorgung. Die Einnahmeausfälle und Risiken aus Mengenentfall sind dann von allen Mitgliedern zu tragen.

Sehr geehrte Damen und Herren, für Dortmund als Mitgliedskörperschaft in
beiden Umlageverbänden gilt:

Wir müssen erreichen, dass sowohl der Landschaftsverband als auch der Kommunalverband die Einnahmen aus den Umlagezahlungen nicht ins Unermessliche steigern; sondern nach anderen Möglichkeiten des Haushaltsausgleiches suchen.

Im Ergebnis konnte der Verwaltungshaushalt im Haushaltsplanentwurf 2003/2004 auch durch den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes nicht ausgeglichen werden. Im Wesentlichen enthält der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes folgende Bausteine:


· Verbesserungen aus der Gemeindefinanzreform, die mit 60 Mio. Euro jährlich ab dem Haushaltsjahr 2005 bereits im Entwurf der Finanzplanung berücksichtigt wurden. Sofern sich die angenommenen Verbesserungen nicht ergeben, müssen die Differenzbeträge durch zusätzliche haushaltssichernde Maßnahmen erbracht werden;

· Verbesserungen, die aus Maßnahmen der Infrastrukturrevision erwartet werden und im Jahr 2005 mit 30 Mio. Euro, in 2006 mit 40 Mio. Euro und im Jahr 2007 mit 50 Mio. Euro bereits veranschlagt wurden, jedoch noch nicht mit Maßnahmen belegt sind.

Darüber hinaus müssen weitere Konsolidierungsmöglichkeiten betrachtet werden, wie:

· Maßnahmen aus der Abarbeitung des Nichtgenehmigungsschreibens der Bezirksregierung Arnsberg zum Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept
2002 und

· Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf zur finanziellen Entlastung der Kommunen in NRW.

Welche Auswirkungen sich hieraus ergeben werden, kann heute noch nicht beziffert werden und ist in der Veranschlagung noch nicht berücksichtigt. Es werden jedoch beispielsweise Ver- besserungen durch den Wegfall des Vergnügungssteuergesetzes, wodurch den Kommunen mehr Freiräume bei der Erhebung dieser Steuer gewährt werden, ermöglicht.
Hierzu und zu weiteren Punkten werden Vorlagen in die politischen Gremien eingebracht.
Hierdurch wird deutlich, dass es sich nicht um einen endgültigen Stand, sondern vielmehr um einen kontinuierlichen Prozess der Haushaltssicherung handelt.

Wir alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, Politik und Verwaltung, müssen bestrebt sein, zum endgültigen Haushaltsplan 2003/2004 einen durch zusätzliche Maßnahmen originär, d. h. ohne Abdeckung von Fehlbeträgen, ausgeglichenen Verwaltungshaushalt im Finanzplanjahr 2007 vorzulegen.

Hierzu gehört auch, dass wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Gesetz- gebungsverfahren darauf hinwirken müssen, dass die sich aus dem Hartz-Konzept zur Reform
des Arbeitsmarktes ergebenden Möglichkeiten und Chancen so umgesetzt werden, dass sich möglichst große Entlastungen für die Kommunen ergeben.

Diesbezüglich sind dann auch Verabredungen der Stadt Dortmund mit der Arbeitsverwaltung zu treffen.

Wie wichtig ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Dortmund ist, zeigen die Auswirkungen der Nichtgenehmigung des Haushaltplanes und des Haushalts- sicherungskonzeptes 2002 deutlich.

Da die Bezirksregierung Arnsberg die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2002 versagt hat, kann die Haushaltssatzung 2002 nicht bekannt gemacht und nicht bestandskräftig werden. Somit gelten die Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 81 GO dauer- haft.

Dies bedeutet, dass die Ausgabenansätze des Verwaltungshaushaltes grundsätzlich nur zu 95 % und die Sammelansätze des Vermögenshaushaltes nur zu 80 % in Anspruch genommen werden dürfen. Mehreinnahmen sind ausschließlich zur Reduzierung des Fehlbedarfes heranzuziehen. Der seit dem 01.01.2001 wieder bestehende Einstellungstopp gilt ohne Ausnahmen weiter. Diese Maßnahmen stellen drastische Einschnitte in den Haushalt 2002 dar.




Eine Kürzung der Personalkosten auf 95 % kann nicht durch ein reines Abschöpfen der Fluktuation erbracht werden. Aus diesem Grund haben wir bereits den Einstellungsstopp verschärft, indem wir die bisherigen Ausnahmebereiche aufgehoben haben.

Auch wenn eine Personalkostenüberschreitung vorübergehend aus den Sachkosten kompensiert werden kann, werden die Fachbereiche langfristig Konzepte entwickeln müssen, durch welche Maßnahmen sie die erforderlichen Personalkosten einsparen können. Die durch jahrelange Haushaltskonsolidierungen ausgedünnte Personaldecke bietet keinen Spielraum, ohne Auf- gabenverzicht Personal einzusparen.

Sicher ist, dass durch die Einsparmaßnahmen der nächsten Jahre auch für die Bürgerinnen und Bürger Einschnitte in der Aufgabenerledigung spürbar werden.

Dennoch sieht auch die Aufsichtsbehörde ein, wie wichtig es ist, dringend notwendige Investi- tionsmaßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftskraft und Attraktivität der Stadt Dortmund, ohne
die die Ziele des dortmund-projects nur schwer zu realisieren wären, durchzuführen.

Aus diesem Grund hat die Bezirksregierung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung des Jahres 2002 die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsmaßnahmen bis zu einem Betrag i.H.v. 49,5 Mio. Euro genehmigt, was einer Einsparung von 5 Mio. Euro entspricht. Dennoch können damit alle wichtigen Projekte planmäßig ausgeführt werden.

Die Kommunalaufsicht hat einer Kreditaufnahme nur in Erwartung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes zugestimmt. Insofern muss es weiter Ziel sein, alle Anstrengungen zu unternehmen, um wieder zu einem originären Haushaltsausgleich zu kommen.

Manche Kommunen müssen bereits heute stärkere Auflagen durch die Bezirksregierung im Rahmen der Nichtgenehmigung beachten. Sie müssen sogar eine Entschuldung im Bereich der Kreditwirtschaft durchführen, was zu Lasten der heimischen Wirtschaft geht, da hier die Aufträge aus der Investitionstätigkeit der Kommune ausbleiben.

Um auch zukünftige Haushalte ohne Auflagen bewirtschaften zu können, ist der Konsolidie- rungskurs konsequent fortzuführen. Alle Fachbereiche sollten bemüht sein, 5 % im Verwal- tungshaushalt des Jahres 2002 einzusparen, damit auch in Zukunft keine weiteren Auflagen durch die Bezirksregierung zu erwarten sind.

Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, wie dringend eine Reform der Gemeindefinan- zierung zu Gunsten der Kommunen benötigt wird. Erste Schritte in diese Richtung wurden
bereits durch die Einrichtung der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen unternommen, deren konstituierende Sitzung am 23. Mai 2002 stattgefunden hat.

Festzuhalten bleibt jedoch auch, dass die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung in der GO nicht für eine dauerhafte haushaltslose Zeit ausgelegt sind. Hier bedarf es einer dringenden Überarbeitung der GO, da bereits viele Gemeinden ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen. Allein im Regierungsbezirk Düsseldorf sind neun von zehn kreisfreien Städten gezwungen, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen; mit der Aussicht, für Jahre der vorläufigen Haus- haltsführung zu unterliegen.

Bestreben der Verwaltung war es, Ihnen einen Haushalt vorzulegen, der das Konsolidierungsziel - einen Haushaltsausgleich innerhalb des Planungszeitraumes - erreicht, ohne die Lebensqualität in dieser Stadt zu erdrosseln. Mit diesem Prozess sind wir, wie ich durch die Ausführungen zum Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2003/2004 dargestellt habe, noch nicht am Ende.

Ich denke dennoch, dass Sie ein solides Zahlenwerk für Ihre Beratungen vorliegen haben.




Im Vergleich zum Fehlbedarf 2003 aus der ursprünglichen Finanzplanung 2002 von 126,4 Mio. Euro haben sich Verschlechterungen der Rahmenbedingungen ergeben in Höhe von 31,3 Mio. Euro.
Hiervon entfallen alleine 24,9 Mio. Euro (also rd. 80 %) auf allgemeine Zuweisungen.

Die bereits erwähnte Veranschlagung der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren wirkt sich ebenfalls mit 56,3 Mio. Euro erhöhend auf das Defizit aus.

Demgegenüber stehen die vom Verwaltungsvorstand beschlossenen und mit Einzelmaßnahmen hinterlegten Verbesserungen in Höhe von 9,7 Mio. Euro.

Insgesamt weisen wir damit ein Defizit von 204,3 Mio. Euro im Jahr 2003 aus.

Ohne Berücksichtigung des Altfehlbetrages aus dem Jahr 2001 ergibt sich ein originärer Fehlbedarf i. H. v. 148,0 Mio. Euro. Gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsjahres 2002, in der ein Fehlbedarf von 126,4 Mio. Euro ausgewiesen wurde,
bedeutet dies trotz aller Anstrengungen für das Jahr 2003 eine Verschlechterung von
2,6 Mio. Euro.
Für das Jahr 2004 ergibt sich im Vergleich zum Defizit der ursprünglichen Finanzplanung 2002 von 131,3 Mio. Euro, ein originärer Fehlbedarf von 146,3 Mio. Euro. Dies bedeutet eine Steigerung des Fehlbedarfes um 15,0 Mio. Euro.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich Verschlechterungen im Bereich der Rahmenbedingun- gen in Höhe von 34,4 Mio. Euro ergeben haben.

Auch hier entfallen alleine 17,1 Mio. Euro (rd. 50%) auf die allgemeinen Zuweisungen und 4,1 Mio. Euro (rd.12 %) auf die Verschlechterungen bei den Kassenkreditzinsen.

Die Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren, hier des Jahres 2002, wirkt sich im Jahr 2004 mit
116,8 Mio. Euro erhöhend auf das Defizit aus.

Dem gegenüber stehen auch im Jahre 2004 die vom Verwaltungsvorstand mit Einzelmaßnahmen hinterlegten Verbesserungen mit immerhin 19,4 Mio. Euro.
Insgesamt ergibt sich damit im Jahre 2004 ein Gesamtdefizit in Höhe von 263,1 Mio. Euro.

Mit einem Gesamtvolumen von 1.542 Mio. Euro gegenüber 1.471 Mio. Euro in 2002 hat sich das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes 2003 um 71 Mio. Euro (4,8 %) erhöht.

Im Jahr 2004 steigt das Ausgabevolumen gegenüber 2003 um 97,5 Mio. (6,29 %) Euro auf
1.639 Mio. Euro. Der Vermögenshaushalt nimmt im Jahr 2003 um 11,2 Mio. Euro und im Jahr 2004 um 1,1 Mio. Euro ab.

Somit erhöht sich der Gesamthaushalt im Jahr 2003 gegenüber 2002 um 59,1 Mio. Euro und im Jahr 2004 nochmals um 96,4 Mio. Euro.

Der originäre Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt beträgt im Jahr 2003 9,6% und im Jahr 2004 8,9% des Ausgabevolumens. Das Gesamtdefizit inklusive der Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren beläuft sich im Verwaltungshaushalt in 2003 auf 12,5 % bzw. 16,0 % des Ausgabe- volumens im Jahr 2004.

Die mittelfristige Finanzplanung sieht im letzten Planjahr 2007 ein originäres Defizit von 47,4 Mio. Euro vor. Die mittelfristige Finanzplanung 2005 endete mit einem Defizit von 133,7 Mio. Euro. Die Verminderung des originären Defizits spiegelt die anhaltenden Konsolidierungsbemühungen von Rat und Verwaltung wider.


Dabei darf nicht vergessen werden, dass zum einen Bund und Land hinsichtlich der bereits vor- gesehenen Verbesserungen von 60 Mio. Euro aus der Gemeindefinanzreform gefordert sind. Zum anderen müssen auch wir die kalkulierten Einsparungen im Rahmen der Infrastrukturrevision von bis zu 50 Mio. Euro jährlich konkretisieren.

Auf Sie kommt nun die schwere und selten dankbare Aufgabe zu, innerhalb dieses engen Finanzrahmens Ihre politischen Akzente zu setzen. Dabei wünsche ich Ihnen einen aus- gewogenen Diskussions- und Entscheidungsprozess und vor allem die Kraft dem schweren
Weg der Konsolidierung weiter zu folgen.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtkämmerei, aber auch bei allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Zusam- menarbeit bei der Erstellung des Haushaltsplan-Entwurfes bedanken. Ich hatte nicht geglaubt, dass es gelingen würde, dem hochgesteckten Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bis zum Jahre 2007 so nahe zu kommen. Dafür auch meinen Dank an das Vorstandskollegium.

Ihnen, meine Damen und Herren, wünsche ich für Ihre Beratungen viel Erfolg.


Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer wiederum die Leitung der Sitzung.


In der anschließenden Diskussion verdeutlichten die Vorsitzenden der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen ihre grundsätzliche Bereitschaft, aktiv am Haushaltskonsolidie-
rungsprozess mitzuwirken.


In der Diskussion machte für die CDU-Fraktion Rm Hovermann deutlich, dass der Rahmen der kommunalen Handlungsmöglichkeiten zwar sehr eng geworden sei, was seiner Meinung nach aber nicht zu einer Sparwut ausarten sollte. Vielmehr sollte man im Rahmen der ge-
gebenen Möglichkeiten Schwerpunkte im Kampf um Einwohner und Lebensqualität mit den
Schwerpunkten Schule, Bildung, Familie und Beschäftigungsförderung setzen. Von daher werde die CDU-Fraktion Vorschläge im Rahmen der Haushaltsberatungen unterbreiten, um diese Spielräume zu nutzen.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus verdeutlichte
Rm Schneckenburger, dass nicht nur in Dortmund, sondern auch in anderen
Kommunen die Deckungslücke aus eigener Kraft trotz aller Sparbemühungen
nicht mehr zu schließen sei. Dies sei nur durch eine veränderte Finanzausstat-
tung leistbar. Von daher werde auch ihre Partei in Berlin darauf hinwirken, dass
eine Änderung der Finanzausstattung der Gemeinden erfolge.

Weiterhin brachte sie zum Ausdruck, dass ihre Fraktion kein Freund des Doppel-
haushaltes sei, da aufgrund der sich stetig verändernden Einnahmen- und Aus-
gabensituation hierdurch zeitnahe Entscheidungen verhindert werden.


Auf Seiten der SPD-Fraktion machte Rm Prüsse deutlich, dass seine Fraktion den anste-
henden Haushaltskonsolidierungsprozess aktiv unterstützen werde, um so letztendlich die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zu verbessern.

Die SPD-Fraktion hoffe, dass es nach sicherlich nicht einfachen Haushaltsberatungen möglich sein werde, im Dezember mit breiter Mehrheit einen Doppelhaushalt zu beschließen, der letzt-
endlich eine solide Grundlage für die kommenden zwei Jahre darstellen werde.


Außerdem machte vor der Abstimmung OB Dr. Langemeyer nochmals deutlich, dass der Punkt 3 des Beschlussvorschlages, der eine Selbstbindung vorsehe, so zu verstehen sei,
dass letztendlich der Rat der Stadt die Absicht erkläre, den im Haushaltsplanentwurf fest-
gesetzten Rahmen nicht zu überschreiten.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entwürfe für den Kameralen Haushaltsplan und den Neuen Kommunalen Haushalt für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 sowie die Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2005-2007 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2003/2004 zur Kenntnis und überweist diesen zur Beratung an die zuständigen Gremien.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt als Selbstbindung, dass sich die Beschlüsse der Bezirksvertretungen und Ausschüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen nur inner- halb der finanziellen Grenzen der Haushaltsplanentwürfe einschließlich der Finanz- planung 2005-2007 bewegen dürfen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Produkthaushalt 2003/2004 zur Kenntnis. Er beschließt die Weiterleitung an die einzelnen Fachausschüsse, damit der Produkt- haushalt bei den Haushaltsberatungen unterstützend herangezogen werden kann.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße
(Drucksache Nr.: 02676-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kom- munalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße


zu TOP 3.2


- unbesetzt -




zu TOP 3.3
Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 02926-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund wählt aus dem Vorschlag des nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagberechtigten Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. ein neues Mitglied und ein neues stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

zu TOP 3.4
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie/Westfalenhütte an den Tunnel der Ost-West-Strecke)
(Drucksache Nr.: 02993-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt den Bau des Bauloses S10.2, Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke im Baulos S10.1 mit voraussichtlichen Kosten von 17,364 Mio. Euro, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land.

Finanzierung: Haushaltsstelle 8200 9511 0134, Stadtbahnlinie III, östliche Innenstadt,

Baulos S10

HH-Jahr 2003 = 1,6 Mio. Euro
HH-Jahr 2004 = 4,4 Mio. Euro
HH-Jahr 2005 = 5,4 Mio. Euro
HH-Jahr 2006 = 5,964 Mio. Euro

zu TOP 3.5
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oestermärsch im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße / Bleichmärsch ( ohne Fahrbahn ).
(Drucksache Nr.: 02890-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Oestermärsch im Ab- schnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße/Bleichmärsch (ohne Fahrbahn).




zu TOP 3.6
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung / Weissenburger Straße.
(Drucksache Nr.: 02966-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung/Weissenburger Straße.

zu TOP 3.7
Vorfluter Aplerbeck-West - III. Bauabschnitt -
Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112
(Drucksache Nr.: 03066-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Für die Kanalbaumaßnahmen "Vorfluter Aplerbeck-West" beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 6.299.937,-- Euro die Durchführung des dritten Bau- abschnitts - Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112 - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 880.243,-- Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten für die ersten beiden Bauabschnitte von 5.419.694,-- Euro (10.6 Mio DM) ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 6.299.937,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0617 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 4.029.358,-- Euro
Ausgaben 2002 664.679,-- Euro
Ausgaben 2003 956.400,-- Euro
Ausgaben 2004 649.500,-- Euro



zu TOP 3.8
Bauleitplanung
123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146
- Ammersbaum -
hier:
I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungs-
bericht zur 123. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 146 - Ammersbaum -
IV. Beifügung einer Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung;
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 146
(Drucksache Nr.: 02796-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum- sowie der 123. Änderung des Flächen- nutzungsplanes vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt:

I. den Anregungen unter Punkt 6. dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III - FNA - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ammersbaum - mit Erläuterungsbericht vom 08.11.2001 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. beschließt den Bebauungsplan Mg 146 - Ammersbaum - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

IV. beschließt, dem Bebauungsplan Mg 146 - Ammersbaum - die Begründung vom 08.11.2001 beizufügen.






Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs.8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Mg 146 - Ammersbaum - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

zu TOP 3.9
Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier:
I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03122-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anre- gungen unter den Ziffern 7.1 bis 7.3 aus der Nachbarbeteiligung nicht zu folgen. Ferner beschließt der Rat, den Anregungen unter den Ziffern 7.4 und 8 dieser Vorlage zu folgen,
die Baugebietsgrenze um ca. 6,6 m nach Süden zu verschieben, auf die Baunutzungs- verordnung von 1990 umzustellen und ausnahmsweise zulässige Nutzungen in einem
reinen Wohngebiet auszuschließen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - offengelegte Begründung vom 07.03.2002 entsprechend der Ziffern 7 und 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.08.02 der Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes;
VI. Beifügung einer Begründung;
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes;
VIII. Satzungsbeschluss;
IX. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 270;
X. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 03130-02)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:


"Ich halte es nicht für vertretbar, dass an einer Stelle Wohnbebauung ermöglicht wird, ob- wohl die künftigen Bewohner durch eine nachgewiesenermaßen hohe Lärmbelästigung belastet werden. Ich halte es weiter für nicht vertretbar, dass Ausgleichsflächen nicht innerhalb des Stadtgebietes Dortmund ausgeglichen werden, sondern dass es hier
offenbar schon einen Ausgleichs- flächentourismus mit dem Kreis Unna gibt."


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme der Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 122. Änderung des Flächen- nutzungsplanes und zum Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße - geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter Punkt 17.1 bis 17.3 nicht zu berücksichtigen

b) die Anregungen unter Punkt 17.4 dieser Vorlage zu berücksichtigen sowie die unter Punkt 18 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung und den Erläuterungsbericht entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.







Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 122. Änderung des Flächen- nutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 18.03.2002 entsprechend der Ausführungen unter der Ziffer 18.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 12.08.2002 der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Kirchhörder Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 18.03.2002 entsprechend den Ausführungen
unter der Ziffer 18.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.08.2002 dem Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt die 122. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer IV aufgeführten Änderungen für

den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 270.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.




zu TOP 3.11
Bauleitplanung
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße", 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 um ein Jahr für die Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des B-Planes 144 "Mannheimplatz"
(Drucksache Nr.: 02982-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 für die unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Gel- tungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
um ein Jahr bis zum 17.10.2003 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.12
Flughafen Dortmund
Änderung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
(Drucksache Nr.: 03069-02)

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte zum wiederholten Male die konträren Auffassungen im Rat der Stadt hinsichtlich der am 20.12.2001 vom Rat der Stadt beschlossenen Regelunen hinsichtlich der Zulassung der Landung verspäteter Flugzeuge bzw. der Neuregelung der Tonnagebegrenzung deutlich.


Neben der grundsätzlich ablehnenden Haltung ihrer Fraktion zum o. a. Ratsbeschluss erläuterte u. a. Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den von ihrer Fraktion gestellten Antrag, in dem aufgrund der aktuellen Zwischenfälle in Unna-Massen deutlich werde, dass nach Auffassung ihrer Fraktion die sog. Wirbelschleppenproblematik in einem Kausalzusammenhang mit der Größe der Flugzeuge und damit auch mit der Tonnagebe-
grenzung stehe.


Im Verlauf der weieren Diskussion gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine Damen und Herren,

lassen Sie uns heute die Notbremse ziehen. Und Herr Hovermann, das ist höchst unfreundlich, einfach jetzt hier im Rat wieder einmal zu telefonieren. Sie können sich darauf gefasst machen, dass ich beim nächsten Mal einen Dringlichkeitsantrag stellen werde, der verbietet, hier überhaupt Handys mitzunehmen.



Aber jetzt zur Thematik: Die Bevölkerung und die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung stehen hier zu Gebot und die sollten wir endlich berücksichtigen. Es geht primär um , wenn es um den Flughafen geht. Je mehr und je schwerer bzw. voluminöser die Flieger, desto größer sind auch die Sicherheitsrisiken für die Bevölkerung. Und nicht nur seit dem Vorfall in Unna-Massen, sondern auch in Aplerbeck sind schon Ziegel heruntergefallen. Das zeigt einfach, dass ein richtiger "Groß- flughafen" in dieser Dimension einfach nicht in diese Wohngebiete passt und er lediglich als Stadtflughafen zu betreiben ist.


Deshalb sollten wir hier die Risiken für die Bevölkerung beschränken. Ich werde deshalb einer Aus- weitung der Betriebszeiten mit der Verspätungsregelung und einer Erhöhung der Tonnage nicht zustimmen. Sie haben gesehen, was passieren kann. Und mein Antrag dementsprechend mag ein wenig grotesk sein. Aber der Anwohner, der glaubhaft versichert hat und die Bezirksver- tretung Aplerbeck , die ebenfalls meiner Meinung ist, dass es möglich sein kann, von seinem Haus offenbar ein Flugzeug zu treffen. Jetzt lachen auch einige hier. Das heißt wohl, dass Sie damals im Erdkundeunterricht nicht aufgepasst haben. Denn die Höhen, die hier angegeben werden, 200 m bzw. 170 m sind Höhenmeter NN; das bedeutet Normal Null. Das heißt, wir beziehen uns auf eine Höhe, was den Meeresspiegel angeht. Da Aplerbeck in der Einflugschneise bereits auf ca. 100 m NN liegt und die Häuser auch noch ein bisschen höher liegen, ist es durchaus möglich, dass hier kein Quatsch geredet worden ist, sondern der Tennisballwurf durchaus möglich ist. Und wenn es Leute gibt, die mit Tennisbällen auf Flugzeuge werfen, warum sollte es da nicht möglich sein, dass mit noch ganz anderen Gegenständen oder sogar Geschossen geworfen wird.

Auch der Herr Oberbürgermeister scheint das so zu sehen. Denn wenn so etwas nicht möglich ist, dann muss man auch nicht mit einer Strafverfolgung drohen. Und deshalb denke ich, sollten wir diese Dinge durchaus ernster nehmen, als wir das bisher getan haben.

Dem Antrag der Grünen kann man hier nur voll und ganz zustimmen. Ich habe einen weiteren Antrag gestellt, dass doch bitte noch einmal überprüft werden soll, wie hoch die Einflughöhen nun wirklich sind. Meiner Meinung nach ist dies absolut notwendig. Sollte dieser "Tennismann" wirklich die Unwahrheit gesagt haben, brauchen wir mit Sicherheit jetzt wirklich harte Daten, um die Bevölkerung auch hier wieder zu beruhigen. Und deshalb bitte ich Sie, dass Sie meinem Antrag zustimmen."


Im Verlauf der weiteren Diskussion verdeutlichten für die SPD-Fraktion Rm Harnisch bzw. für die CDU-Fraktion Rm Knieling, dass man selbstverständlich den Vorfall in Unna-Massen ernst nehme, und dass die hierfür zuständigen Stellen eventuell notwendige Maßnahmen diesbe-
züglich ergreifen müssen. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass man nun in Panik verfalle und dies als Gelegenheit nutze, vom Rat der Stadt mit Mehrheit getroffene Entscheidungen rückgängig zu machen.

Im übrigen bestehe für Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die Mög-
lichkeit, diesbezüglich entsprechende Auskünfte im Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH, in dem sie Mitglied sei, zu erhalten.


Des weiteren sprach sich auch noch einmal Rm Keller (Linkes Bündnis) gegen den Rats-
beschluss vom 20.12.2001 hinsichtlich der Änderung der Tonnagebegrenzung aus. Viel-
mehr sollte man ihrer Auffassung nach darüber nachdenken, ob man aufgrund der letzten Vorkommnisse die Tonnagebegrenzung von 75 t auf 70 t reduzieren sollte.







Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Antrag von Rm Münch vom 16.09.2002

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der Stim-
me von Rm Münch folgenden Antrag von Rm Münch ab:

Die Verwaltung wird beauftragt, durch ein von der Flughafen GmbH unabhängiges
Institut in der Einflugschneise repräsentative Höhenmessungen der die Gebäude

überfliegenden Flugzeuge durchführen zu lassen.


b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 26.09.2002

Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des
Linken Bündnisses, der Stimme von Rm Münch sowie weiterer Gegenstimmen
folgenden Antrag ab:

1. Der Rat erwartet Auskunft darüber, für wie viele Flüge Ausnahmegeneh-
migungen für höhere Abfluggewichte von der Bezirksregierung Münster
im Jahr 2002 erteilt worden sind.


Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des
Linken Bündnisses, der Stimme von Rm Münch sowie weiterer Gegenstimmen
folgenden Antrag ab:

2. Der Rat fordert die Flughafen Dortmund GmbH auf, zu dem Vorfall
in Unna-Massen Stellung zu beziehen, bei dem durch eine soge-
nannte Wirbelschleppe das Dach einer Schule beschädigt wurde.
Dabei soll auch erläutert werden, welche Erkenntnisse über die Ur-
sache vorliegen. Falls die Recherchen zu dem Vorfall noch nicht
abgeschlossen sind, soll der Rat schriftlich von dem Ergebnis in
Kenntnis gesetzt werden.


Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des
Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag ab:

3. Der Rat stellt fest, dass die bereits genehmigte Tonnagebegrenzung von 75 t
eine Größenordnung darstellt, die der betroffenen Wohnbevölkerung bereits
Risiken zumutet.


Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des
Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag ab:

4. Der Rat besteht darauf, dass die bestehende pauschale Ausnahme-
genehmigung für Flugunternehmen mit Flugzeugen oberhalb der bisher
gültigen Tonnagebegrenzung von 75 t höchstzulässigem Abfluggewicht
ab sofort ausgesetzt wird.



Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des
Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag ab:

5. Der Rat fordert die Flughafen Dortmund GmbH auf, den bei der Be-
zirksregierung Münster gestellten Antrag auf Änderung der Betriebs-
genehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG mit dem Ziel der
- Aufhebung der Begrenzung des höchstzulässigen Abflug-
gewichtes von 75 000 kg sowie
- der Zulassung der Landung verspäteter Flugzeuge in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr, deren planmäßige Landung vor
22.00 Uhr vorgesehen, umgehend zurückzuziehen.


c) Verwaltungsvorlage

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit der überwiegenden Mehrheit
der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der FDP gegen die Stimmen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses
sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Stellungnahme der Verwaltung an die Bezirksregierung Münster zu.

zu TOP 3.12.a
Stellungnahme über verspätete Flüge, außerhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 01.01.02 - 25.06.02
(Drucksache Nr.: 03171-02)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17.10 Uhr bis 17.45 Uhr unterbrochen.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung
(Drucksache Nr.: 03020-02)

Wie bereits im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wurde der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes von den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen grundsätzlich begrüßt.


In der nachfolgenden Diskussion merkte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Kröger-Brenner an, dass ihrer Fraktion im vorliegenden Entwurf des Flächennutzungs-
planes eine Schwerpunktsetzung hinsichtlich des Freiraumes vermisse. Insofern sollte man ihrer Auffassung nach die anstehenen Diskussionsprozesse nutzen, um dieses Manko zu verbessern.


Auf Seiten der SPD-Fraktion vertrat Rm Harnisch die Auffassung, dass der vorliegende Ent-
wurf des Flächennutzungsplanes eine gute Grundlage darstelle, um den Erfordernissen der kommenden Jahre gerecht zu werden.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Dieser Entwurf des Flächennutzungsplanes ist ein wichtiger und großer Schritt in die richtige Richtung, was ein zukunftsfähiges Dortmund angeht.

Ich glaube, langsam hat es auch der Letzte hier im Rat verstanden, dass nur eine grüne Stadt auch eine attraktive Stadt ist, d. h. eine Stadt mit ökologisch intakten und wertvollen Freiräumen. Das ist eine wichtiger sogenannter weicher Standort- und Wohnfaktor, um hier in der Tat auch Bevölkerungsentwicklungen und Wanderungsbewegungen in eine Richtung zu lenken, dass eben mehr Menschen wieder hier in Dortmund ihre Heimat finden, weil sie genügend Mög- lichkeiten haben, neben zahlreichen kulturellen Einrichtungen auch ihre Naherholungsgebiete
zu nutzen und zur Naherholung eben nicht mehr sehr weit weg fahren müssen.

Deshalb denke ich, ist die Prämisse, die hier gesetzt worden ist, grau raus - grün rein, völlig richtig. Es gibt natürlich noch einige ökologisch wertvolle Flächen, wo Maßnahmen geplant sind, die man noch einmal überlegen sollte. Deshalb kann ich nur noch einmal meine jahrelange For- derung nach einem Öko-Ranking der einzelnen Freiraumflächen anmahnen. Einige Flächen, die mir sofort spontan einfallen, sind mit Sicherheit der wertvolle Bereich um den Hafen Minister Achenbach. Es ist aber auch der Bereich Tulpenstraße, Steinsweg, Brechtener Heide oder eben auch die wertvolle Heckenlandschaft nördlich von Asseln.

Hier muss die Verwaltung noch einmal ganz genau abwägen und vor allem natürlich werden die Bürger uns dort Vorschläge machen, wie sie sich denn ihr Wohnumfeld vorstellen.

Grau raus - grün rein, das stimmt in der Tat. So steht es auf dem Papier. Und so farbig sieht ja auch der neue Entwurf des Flächennutzungsplanes aus. Nur ich will jetzt nicht über ökonomische oder wirtschaftliche Standortqualitäten sprechen. Sie wissen wo meine Kompetenz liegt. Das ist in der Tat der grüne Freiraumbereich und Herr Stadtrat Sierau, hier ist es meiner Meinung nach absolut notwendig, nicht nur Flächen als Freiräume, als Landschafts- und Naturschutzgebiete auszuweisen, sondern durch eine Art Ökocontrolling diese Flächen auch weiter zu begleiten bzw. diese Flächen zu entwickeln und aufzuwerten.

Allerdings ist dort die Stadt nicht auf dem richtigen Weg. Denn dort hat die Stadt einen Gang zurück gedreht. Und diese Daten bekommen Sie aus dem neuen Personalbericht. Während im Dezernat 6 die Vollzeitstellen gerade mal um 2,5 gesunken sind, hat das Planungsamt von 1999 bis 2001 neun Vollzeitstellen dazu bekommen. Im gleichen Zeitraum hat das Umweltamt 7 Voll- zeitstellen verloren. Das heißt, wenn wir ernst machen, grau raus - grün rein, muss sich das auch in der Tat bei der Stellensituation wiederspiegeln. Dank der zahlreichen Leute im Planungsamt sind wir heute soweit, dass wir den Flächennutzungsplanentwurf hier in relativ kurzer vorliegen haben können und vielleicht auch tatsächlich im Jahr 2004 noch den Flächennutzungsplan beschließen können. Aber wer ernst meint, der muss auch dafür Sorge tragen, dass wir fähige Grünleute und Ökologen in der Umweltverwaltung haben. Da passt es nicht ins Bild, wenn hier 7 Stellen letzt- endlich weggefallen sind. Und vor allem wichtige Bereiche wie bei der unteren Landschafts- behörde dann auch nicht wieder neu besetzt worden sind.

Herr Stadtrat Sierau, Herr Umwelt- und Planungsdezernent, ich denke, es ist jetzt auch wieder an der Zeit, die weitere Stellenentwicklung den Erfordernissen anzugleichen und das heißt ganz klar, wenn Sie es ernst meinen, heißt das auch, eine Aufstockung, eine Umschichtung des Personals zugunsten der Umweltverwaltung und vor allem zugunsten der Leute, die wirklich draußen vor Ort in den Lebensräumen und Freiräumen sind, um dort ein Ökocontrolling in der freien Landschaft durchzuführen."




Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Jung, dass durch den vorliegenden Entwurf des Flächen-
nutzungsplanes die Chance, die sich insbesonders aus dem Recycling der großen Flächen Phoenix und Westfalenhütte ergeben, gut genutzt worden seien. Er habe von daher die Hoffnung, dass sich dies perspektivisch gesehen, positiv für die Stadt Dortmund auswirken werde.


Weiterhin regte Rm Jung (CDU) an, zusätzliche Flächen für ortsnahes Gewerbe auszu-
weisen, da es seiner Auffassung nach diesbezüglich einen großen Bedarf gebe.

Abschließend brachte er die Hoffnung zum Ausdruck, dass eine endgültige Verab-
schiedung des Flächennutzungsplanes aufgrund der guten Vorarbeiten bis zum Jahre 2004 möglich seien werde.


Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt das F-Plan-Zielkonzept sowie den Entwurf des Erläuterungsberichtes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die vorgezogene Bürger- beteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bezirksregierung durchzuführen.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.14
Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 03041-02)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege 2001 Kenntnis.

Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung ab-
gegeben hat.

zu TOP 3.15
Entwicklungskonzept "Alter Flughafen" in Dortmund-Brackel
(Drucksache Nr.: 02927-02)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gab Rm Münch folgende Anregungen zu Protokoll:


"Ich möchte zwei Anregungen mit auf den Weg geben. Ich möchte doch darauf hinweisen, dass das geplante Naturschutzgebiet mindestens diejenigen Grenzen der ehemals einst sicherge- stellten Fläche umfasst. Ich bitte Sie auch nicht zu vergessen, dass in der Tat hier fünf Rote-Liste- Vogelarten vorkommen, die sonst in Dortmund nirgendwo mehr leben. Das heißt, wir sollten hier wirklich eine hohe Priorität für den Artenschutz auch setzen.


Außerdem sollte bei der Planung auch darauf geachtet werden, dass der Altbaumbestand in der geplanten Wohnbebauung doch weitgehend erhalten bleiben kann."


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Entwicklungskonzept zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage eine städtebauliche Rahmenplanung zu erarbeiten und die erforderlichen Bauleitplan-Verfahren zu initiieren.

zu TOP 3.16
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
(Drucksache Nr.: 02994-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 23.08.2003 für den unter Punkt 1 genannten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGB. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7
und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.17
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 03135-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund stellt gemäß § 5 der Betriebssatzung den ermittelten und von der Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluß - vorbehaltlich der schriftlichen Be- stätigung der Bezirksregierung Arnsberg - mit einem Verlust in Höhe von 176.107,08 Euro fest und entlastet die Werkleitung.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Verlust zu 50 % auf neue Rechnung vorzutagen. In Höhe des verbleibenden Betrages von 88.053,54 Euro wird die allgemeine Rücklage aufgelöst, die dann noch 532.032,66 Euro beträgt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Eröffnungsbilanz zur Kenntnis.

zu TOP 3.18
Zukunftsstandort Phoenix
Teil I: Bereich West - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes von stegepartner
TeilII: Bereich West - Empfehlung der Hochofenwerkstatt
Teil III: Bereich Ost - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes, Stadtplanungsamt
Teil IV: Sonstiges
(Drucksache Nr.: 03138-02)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:


a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.09.2002

Auf der Grundlage zum o. a. Antrag fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat empfiehlt, im Zusammenhang mit den Planungen zur Verkehrser-
schließung des Standortes Phoenix-West dafür Sorge zu tragen, dass die
Straßenquerschnitte (vor allem die West-Ost-Verbindung) so dimensioniert
werden, dass eine eigene ÖPNV-Spur für Busse oder Stadtbahn eingerich-
tet werden kann.


b) Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.09.2002

Der Rat der Stadt stimmt einstimmig folgender Empfehlung des Haupt-
und Finanzausschusses zu:

Der Haupt- und Finanzausschuss unterstreicht noch einmal seine Forderung
einer besseren ÖPNV-Anbindung des Geländes Phoenix-West. Neben den
bereits früher diskutierten Vorschlägen eines Abzweiges aus der Stadtbahn-
linie U 49 nach Hacheney und der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 46 von
der Westfalenhalle über Phoenix-West und Hörde nach Berghofen soll die
Möglichkeit einer Nutzung der Bahngleise der Dortmunder Eisenbahn (DE)
zwischen Phoenix-West, Phoenix-Ost, Gartenstadt und Westfalenhütte
untersucht werden.


c) Verwaltungsvorlage

Unter Einbeziehung der o. a. Beschlüsse fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für Phoenix West als Grundlage für die weitere Entwicklung zu und nimmt von der Absicht Kenntnis, ge- meinsam mit der LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH die Groß- projektanmeldung durchzuführen.

Der Rat nimmt die Empfehlungen der Hochofenwerkstatt zur Kenntnis.

Der Rat stimmt der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für Phoenix Ost als Grundlage für die weitere Entwicklung zu.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Drabig (SPD) nicht teil.

zu TOP 3.19
Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
(Drucksache Nr.: 03089-02)

Vor der Abstimmung machte OB Dr. Langemeyer nochmals auf die Bedeutung des interkommunalen Projektes "Fluss Stadt Land" aufmerksam.



Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

1. Die Stadt Dortmund beteiligt sich auch zukünftig aktiv an dem Interkommunalen Projekt Fluss Stadt Land.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbaustein "Umnutzung der Speicher- gebäude am Stadthafen" weiter zu qualifizieren und auf eine Realisierung hinzuwirken.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbaustein "Sportbootanleger am Stadthafen" weiter zu qualifizieren und auf eine Realisierung hinzuwirken.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbaustein "Floating Lofts" weiter zu qualifizieren und auf eine Realisierung hinzuwirken.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt "Brückenschlag Sport- und Freizeitpark Fredenbaum mit Strandbad" zu qualifizieren und für die Realisierung einen Förderantrag vorzubereiten.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftaktpräsentation 2003 in Dortmund vorzubereiten und zu organisieren.

zu TOP 3.20
Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund- Mengede, Ortsteil Oestrich
(Drucksache Nr.: 02755-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Oestrich. .

Rechtsgrundlage:

§ 86 Abs. 1 Nr.1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom
01. März 2000 (GV NW S. 256) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04. 2000
(GV NRW, Seite 255, SGV NRW 232) in Verbindung mit §§ 7 Abs.1 und 41 Abs. 1
Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023),

zu TOP 3.21
Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 161 –Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-
I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
VII. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 02765-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt den Beschluss über die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBL I. S. 2141, BGBL. III FNA 213-1)


II. beschließt, den Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 vom 27.06.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6. dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Einzel- handelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-;








IV. beschließt, den Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- für den
unter Punkt 1.3 genannten Änderungsbereich mit dem Erläuterungsbericht
vom 21. 08. 2002 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB;


V. beschließt, den - Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 Einzelhandelsstandortes Dortmund-Nette, östliche Mengeder Straße- für den
unter Punkt 1.4 genannten Planbereich und der Begründung vom 21. 08. 2002 öffentlich auszulegen und stimmt den geplanten Festsetzungen zu;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Tel B - (Siehe Anlage) zuzustimmen;

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 1, § 10. Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


VII. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 die unter Punkt 3.3 dieser Beschlussvorlage aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710,SGV NW 791).

zu TOP 3.22
Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2001 -
(Drucksache Nr.: 03093-02)

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 3.23
Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld)
(Drucksache Nr.: 03219-02)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Kröger-Brenner die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Aufgabe der Sportanlage Strobelallee.



Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der DVU und der Stimme von
Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld) und beauftragt die Verwaltung, kurzfristig alle Maßnahmen zur geplanten anderweitigen Nutzung der entsprechenden Fläche zu veranlassen.

Nach der Bereitstellung von Ersatzsportflächen im näheren Einzugsbereich der Strobelallee sind den bisherigen Nutzergruppen bevorzugt Nutzungszeiten zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 3.24
Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 26.09.2002 mit der Bezeichnung "Warum ist das Umweltdezernat nach mehreren Gesprächen, E-Mails, Briefen und Anfragen innerhalb von 5 Monaten nicht dazu in der Lage, die aus der Verankerung gerissenen Reitersperrbaken in Salingen wieder einzusetzen, sondern reagiert nur postalisch?"
(Drucksache Nr.: 03240-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage von Rm Münch lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftilch vor.



Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Warum ist es nicht möglich, dass die Umweltverwaltung mir im AUSW eine umfassende Information gibt, so dass ich dann versuchen muss, mir meine Antworten noch im Rat zu
holen.

Und warum präsentieren Sie dem Rat ein Foto mit der östlichen intakten Reitersperrbake, obwohl meine Anfrage sich auf die westliche beschädigte und aus der Verankerung gerissene Bake bezieht?"


Die Beantwortung der Nachfrage erfolgt schriftlich.

zu TOP 3.25
Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 26.09.2002 mit der Bezeichnung "Warum ignoriert die Grünflächenverwaltung zum wiederholten Male Beschlüsse der BV Aplerbeck?"
(Drucksache Nr.: 03258-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage von Rm Münch lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Ist es zutreffend, dass Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die am Lohbachtal wohnen und die dem Vorschlag der Bezirksvertretung Aplerbeck ablehnend gegenüber stehen, mit diesem Vorgang beschäftigt waren?"


Die Beantwortung der o. a. Nachfrage erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.26
Abschlussbericht über die Erprobung alternativer Finanzierungsmodelle und Baubeschlüsse für Ersatzbauten und ganzheitliche Sanierungen

Nachdem die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen ihre Standpunkte zu der o. a. Thematik nochmals kurz verdeutlicht hatten, fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht über die Erprobung alternativer Finanzierungsmodelle zur Kenntnis und beschließt die

a) Vergabe des Loses 1 (Ersatzbauten der Hansa- und der Hangeney-Grundschule
einschließlich Turnhallen) mit Baukosten von 8 459 321,40 Euro nach Aushand-
lung des endgültigen Vertragswerks

b) Aufhebung des Vergabeverfahrens Los 2 (Sanierung des Bert-Brecht-Gymnasiums/
Droste-Hülshoff-Realschule und des Gymnasiums an der Schweizer Allee) wegen
Unwirtschaftlichkeit der vorliegenden Angebote.

c) Erneute Ausschreibung dieser Maßnahmen (b) mit alternativen Finanzierungs-
modellen auf der Grundlage von Sanierungskonzepten und Bauleitung des
Eigenbetriebs Städtische Immobilienwirtschaft mit Baukosten von 15 230 000,00 Euro.

zu TOP 3.27
Medienzentrum WM 2006
(Drucksache Nr.: 03253-02)

Hinsichtlich der zu dem o. a. Tagesordnungspunkt mit Schreiben vom 25.09.2002 geforderten Stellungnahme gab OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:

"Die Verwaltung bereitet derzeit eine Ratsvorlage vor, die in der November-Sitzung des Rates eingebracht werden soll. Wir sind gegenwärtig noch dabei, abgestimmt mit den beiden an- deren Städten München und Berlin, Konditionen zu erkunden, damit wir geeignete Vor- schläge machen können. Weitere detaillierte Informationen möchte ich aus genau diesen Gründen heute nocht nicht geben."


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



zu TOP 3.28
Mobilfunk
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03254-02)

Nachdem Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den Antrag ihrer Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt kurz erläuterte, schlug für die CDU-Fraktion Rm Jung vor, eine bundesweite "hotline" diesbezüglich einzurichten, da es letztendlich kein spezifisches Dortmunder Problem sei und dieses durch die bundesweite Lizenzvergabe ausgelöst worden sei. Gleiches gelte für Punkt 2 des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus.


Auch Rm Münch vertrat die Auffassung, dass die mit dem Mobilfunk zusammenhängenden Probleme letztendlich einheitlich vom Bund geregelt werden müssten.


Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Harnisch, dass der von Rm Jung geäußerte Vorschlag durchaus vernünftig sei und von daher die Verwaltung einmal, beispielsweise über den Städtetag, versuchen sollte, eine Regelung auf Landes- bzw. Bundesebene zu finden.

Nichts desto trotz werde man dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus zustimmen.


Auf Seiten der Verwaltung machte StR Pogadl darauf aufmerksam, dass auch ohne eine "hotline" das Gesundheitsamt bereits jetzt schon Auskünfte zu diesbezüglichen Fragen den Bürgerinnen und Bürger gebe.

Weiterhin machte er deutlich, dass es bedauerlicherweise derzeit keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunkes gebe.



Bei Stimmenthaltung von Rm Münch fasste der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der FDP auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.09.2002 folgenden Beschluss:


1. Im Gesundheitsamt wird eine hotline eingerichtet, über die besorgte Betroffene
sowohl Symptome schildern können, die nach der Inbetriebnahme einer nahe
gelegenen Mobilfunkanlage aufgetreten sind, als auch weitere Informationen
über Grenzwerte und rechtliche Rahmenbedingungen.













2. Die Informationen über auftretende körperliche Symptome werden systematisiert
und in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit von Zusammenhängen mit dem Betrieb
von Mobilfunkanlagen ausgewertet.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, epidemiologische Untersuchungen zu
Strahlenfolgen durch Mobilfunkanlagen durchzuführen.




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Bio-Medizin-Zentrum
(Drucksache Nr.: 03090-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt über die Berichterstattung des Sondervermögens zu den neuen Bedingungen der Ziel 1/Ziel 2 Förderung
der Europäischen Union (EU) zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 05.04.2001 die Errichtung eines Bio-Medizin-Zentrums (BMZ) mit einer Gesamtinvestitionssumme von 45 Mio. DM
(23 Mio. Euro) beschlossen. Er stimmt

a. der Anpassung der Investitionssumme für das BMZ auf 24.275 TEUR und
b. der Erhöhung des Eigenfinanzierungsanteils des Sondervermögens - Verpachtung Technologiezentrum Dortmund - (SVTZ) auf 7.273 TEUR

zu.

3. Der Eigenanteil wird insgesamt über Fremdkapital finanziert.

zu TOP 4.2
Ausstieg von Thyssen Krupp aus dem dortmund project
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03268-02)

Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-








6. Soziales, Familie, Gesundheit
zu TOP 6.1
Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02937-02)


OB Dr. Langemeyer übernahm wiederum die Leitung der Sitzung.



Bezug nehmend auf die zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vorangegangenen Diskussionen erläuterte Rm Hengstenberg den mit Schreiben vom 18.09.2002 von seiner Fraktion vorge-
legten Antrag zu den familienpolitischen Leitlinien für die Stadt Dortmund.

Hierbei machte er nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass dieser Antrag auf eine Änderung des Vorwortes der familienpolitischen Leitlinien abziele. Von daher bat er darum, über das Vorwort und die eigentliche familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund ge-
trennt abzustimmen.


Sowohl Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) als auch Rm Giese (SPD) bezeichneten es als bedauerlich, dass die CDU-Fraktion den bisherigen Konsensweg in dieser Angelegenheit verlassen habe und offensichtlich versuche, durch den vorgelegten Antrag ihr traditionelles Familienbild in den Leitlinien zu manifestieren.


Anschließend verständigte sich der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus darauf, über das Vorwort bzw. den Rest der Leitlinie getrennt abzustimmen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Antrag der CDU-Fraktion vom 18.09.2002

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion,
der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag der CDU-Fraktion
vom 18.09.2002 ab:

Das Familienleben ist heute vielfältig. Unabhängig davon, wie eine Familie als Gemeinschaft mit gegenseitigen Verpflichtungen entsteht. Entscheidend ist,
dass Familie der Ort ist, an dem Menschen ganz unmittelbar Verantwortung
füreinander, insbesondere auch ihre Kinder, tragen.

(Der dritte Absatz "Die Kernfamilie..." ist zu streichen.)

In der Familie findet ein enger Austausch, gegenseitige Hilfe und gemeinsamer
Lebensplanung statt.

(Der 2. + 3. Satz des Absatzes ist zu streichen.)








Die Familie in all ihren Formen ist Grundlage für unsere Gesellschaft und das
Aufwachsen der Kinder. Sie ist der Ort, an dem Werte vermittelt und Menschen
geprägt werden. Darüber hinaus ist sie ein generationsübergreifendes Stützungs-
system, in dem alle Generationen, ältere wie jüngere, zusammenleben und ihre
unterschiedlichen Lebenserfahrungen und Stärken einbringen.

(Der Rest des Abschnitts ab "Eine Politik für ..." bleibt unverändert.)


b) Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet nach Ablauf eines
Jahres einen Bericht der Verwaltung mit Auswertungen

- zu den vom "familienpolitischen Netzwerk" beschlossenen und bearbei-
teten Leitprojekten
- zum Aufbau und zur Nutzung der Internetseite "Familie in Dortmund"
- zum Angebot und zur Nutzung der "Familienhotline" im Callcenter der
Stadtverwaltung
- zur Nutzung der Anlaufstelle für Anregungen zur kommunalen Familien-
politik im Rahmen des Systems des Anregungs- und Beschwerdema-
nagements sowie
- zur Einbindung von Familien in Entscheidungsprozesse insbesondere
Dokumentation und Darstellung der Beteiligungsprozesse


c) Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit

Im weiteren Prozess zur Weiterentwicklung der familienpolitischen Leitlinie
soll den kulturellen Einrichtungen mit ihren vielfältigen zentralen und de-
zentralen Angeboten für Kinder, Jugendliche und Eltern ein entsprechen-
der Stellenwert eingeräumt werden.


d) Unter Einbeziehung der Empfehlungen des Ausschusses für Soziales,
Familie und Gesundheit sowie des Ausschusses für Kultur, Sport und
Freizeit beschließt der Rat der Stadt die "familienpolitische Leitlinie für
die Stadt Dortmund" und beauftragt die Verwaltung, Familien im Sinne
dieser Leitlinien in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und sich an der Wei-
terentwicklung und Fortschreibung der familienpolitischen Leitlinien für
die Stadt Dortmund zu beteiligen, wie folgt:

1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU sowie der FDP folgendes Vorwort der o. a.
Leitlinie:

Vorwort

Das Familienleben ist heute vielfältig.

Unabhängig davon, ob die Menschen sich für Trauscheine entscheiden oder für andere Ausdrucksformen ihrer gegenseitigen Verpflichtung: Entscheidend
ist, dass Familie der Ort ist, an dem Menschen ganz unmittelbar Verantwor- tung füreinander tragen.



Die Kernfamilie, in der mindestens zwei Generationen in einer gemeinsamen
Wohnung leben, begegnet uns mit einer/einem Erwachsenen, der oder die mit Kindern oder den Eltern zusammenlebt, mit zwei Erwachsenen, männlich
und weiblich, aber auch mit zwei erwachsenen Männern oder zwei erwach-
senen Frauen, die gemeinsam mit ihren Kindern oder ihren Eltern ihr Leben
gestalten.

Im familiären Netzwerk findet ein enger Austausch, gegenseitige Hilfe und
gemeinsame Lebensplanungen statt. Dies ist unabhängig von einer gemein-

samen Wohnung. Innere Nähe ist vielfach vorhanden bei gewünschter äuße-
rer Distanz.

Die Kernfamilie und die familiären Netzwerke sind Grundlage für unsere Ge-
sellschaft und das Aufwachsen der Kinder. Sie sind die Orte, an denen Werte
vermittelt und Menschen geprägt werden. Darüber hinaus sind sie genera-
tionsübergreifende Stützungssysteme, in denen auch die ältere Generation
wichtiger Bestandteil ist.

Eine Politik für Familie ist Querschnittsaufgabe und betrifft somit vielfältige
Politikfelder, wie zum Beispiel Kinder- und Jugendpolitik, Frauenpolitik,
Seniorenpolitik, Sozialpolitik, Gesundheitspolitik, Schulpolitik, aber auch
Infrastruktur-, Arbeits- und Wirtschaftsförderungspolitik und die bauliche
Gestaltung der Umwelt. Durch eine nachhaltige Politik im Sinne der lokalen
Agenda tragen alle kommunalen Politikfelder dazu bei, die famililären
Leistungen für die Gesellschaft zu unterstützen. Die kommunale Politik
für Familien kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle gesellschaftlichen
Kräfte sich in ihren Entscheidungen und in ihrem Handeln vergewissern,
dass Familien gestärkt und unterstützt werden und damit ihre Leistungs-
fähigkeit dauerhaft erhalten bleibt.

In den Familien werden die Weichen für die Zukunft der Kinder gestellt.
Sie prägen entscheidend die gesamte Gesellschaft und die Zukunft
Dortmunds.


2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme
der FDP folgende familienpolitische Leitlinie für die Stadt
Dortmund:

Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund

Ziel kommunaler Familienpolitik ist die Verbesserung der Zukunftschancen für alle Dortmunder Kinder und Jugendlichen.

Durch Informationen und alltagspraktische Unterstützung von Eltern wird die Erziehungskompetenz gestärkt und damit die Startchancen für die Kinder und Jugendlichen verbessert. Familienbildung in diesem Sinne ist Bestandteil des Dortmunder Bildungsangebots.

Ziel städtischen Handelns ist es, Vätern und Müttern eine selbstständige Existenzsicherung zu bieten. Dazu werden gemeinsam mit Erwerbslosen Wege in den ersten Arbeitsmarkt geebnet und Rahmenbedingungen für werdende Eltern geschaffen, Erwerbstätigkeit mit den familiären Aufgaben zu verbinden.

Bereits in den Schulen, beim Übergang von der Schule ins Berufsleben und in der Ausbildung wird Jugendlichen Hilfestellung gegeben, um dauerhaft aus den Einkünften eigener Erwerbstätigkeit leben zu können.

Eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist Grundlage für ein gesundes Erwachsenenleben. Die Qualität des Familienlebens, der Freizeit- gestaltung und der Erwerbsarbeit werden durch den Gesundheitszustand erheblich beeinflusst. Durch Gesundheitsförderung, Bewegungs- und Sport- angebote, eine ausgewogene Ernährung und gute Vorbilder werden Kinder und Jugendliche beim gesunden Start in ihre Zukunft unterstützt.

Für Kinder und Jugendliche, die in sozial, wirtschaftlich und/oder ökologisch benachteiligten Stadtteilen wohnen, werden im Rahmen sozialräumlicher und beteiligungsorientierter Planungsprozesse die Unterstützungsbedarfe fest- gestellt und kleinräumige Perspektiven zur Verbesserung der Situation entwickelt.

Die familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund setzt zunächst einen Schwerpunkt auf Familien, in denen Kinder oder Jugendliche leben.

Zwei Themen stehen dabei im Vordergrund:

· die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit und
· eine familienfreundliche Planung und Entwicklung der Stadtteile, der Nachbarschaften und der gesamten Stadt.



Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen

In Dortmund gibt es einen breiten Konsens, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu verbessern. Auf dieser Grundlage sind Lösungen möglich, von denen alle profitieren: erwerbslose und erwerbstätige Eltern, die Kinder und die Unternehmen. Besonderes Augenmerk wird auf die Unterstützung der Väter und Mütter gelegt, die allein mit ihren Kindern zusammenleben, keine Unterstützung über familiäre Netzwerke beziehen können und eine Erwerbs- tätigkeit wünschen.

Das Engagement und die Leistungsfähigkeit der erwachsenen Familienmit- glieder in Familie und Beruf und die Zufriedenheit aller Familienmitglieder, der Arbeitgeber/innen und der Kolleg/innen hängt entscheidend von den Rah- menbedingungen des Erwerbs- und Familienlebens ab. Die familienfreund- liche Gestaltung der Lebenswelt einschließlich der Freizeit wird erreicht mit unterstützenden Dienstleistungen für Familien als Gruppen und für
einzelne Familienmitglieder.

Diese Rahmenbedingungen können nur in Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure von den Dortmunder Unternehmen über die Betriebs- oder Perso- nalräte hin zu Gewerkschaften und Trägern von Kinderbetreuungsangeboten und familienentlastenden Diensten hergestellt werden.


Familienfreundliche Unternehmen - starke Familien

In Dortmund stehen die einzelne Familien, die einzelnen Arbeitnehmer/innen, die Eltern und ihre Kinder, im Mittelpunkt der Bemühungen zur besseren Ver- einbarkeit von Beruf und Familie. Unser Ziel sind Rahmenbedingungen, die die besten Lösungen für die vielen verschiedenen Lebenssituationen im Span- nungsfeld von Familie und Beruf ermöglichen.



Grundlage für Verbesserungen ist ein gegenseitiges Verständnis und der Konsens über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

· Arbeitgeber/innen erfragen die Unterstützungswünsche ihrer Arbeitnehmer/innen. Dortmunder Unternehmen nutzen die gesetzlichen Möglichkeiten und entwickeln kreative Lösungen,
um bei ihnen beschäftigten Eltern die Vereinbarkeit von Berufs-
und Familienarbeit zu erleichtern.

· Die Betriebs- und Personalräte in Dortmund setzen sich in ihren Betrieben für eine weitgehende Auslegung der gesetzlichen Möglichkeiten und neue, kreative Lösungen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit ein und werben bei den Kolleg/innen um Verständnis für Mitarbeiter/innen mit Familien.


· Dortmunder Eltern formulieren ihre Unterstützungswünsche ihren Arbeitgeber/innen gegenüber und berichten ihren Kindern und Partner/innen über ihre Arbeitssituation und die daraus resultierenden Verpflichtungen, Belastungen und Erfolgserlebnisse.

· Dortmunder Kinder und Jugendliche lernen das Arbeitsleben kennen, durch Erzählungen ihrer Eltern und anderer Erwachsener, durch Besuche in Unternehmen mit den Kindertageseinrichtungen, der Schule, durch Praktika in den Betrieben.

· Die Vertreter/innen der Interessen von Familien in Kirchen, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Parteien, Gewerkschaften und Unterneh- mensverbänden sowie anderen Organisationen beteiligen sich daran, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und individuell tragfähige Lösungen zu finden.



Betreuungsangebote für Kinder

Kinder brauchen innerhalb und außerhalb der Familie einen vertrauten und verlässlichen Rahmen, Bezugspersonen, mit denen sie sich austauschen können, andere Kinder, mit denen sie spielen und lernen können.

In Dortmund hat der Ausbau verlässlicher Kinderbetreuungsangebote Priorität. In enger Zusammenarbeit mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen, Tageseltern, den Schulen und betrieblich unterstützen Betreuungs- einrichtungen wird das Betreuungsangebot für Kinder weiterentwickelt. Ziele sind, erwerbstätige Väter und Mütter zu entlasten und erwerbslosen Vätern und Müttern die Rahmenbedingungen zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit zu bieten.

Die Betreuungsangebote für Kinder in Dortmund berücksichtigen zunächst den Entwicklungsstand und die Erfordernisse des Kindes. Ihre Vielfalt entspricht den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenssituationen der Dortmunder Kinder.

Die Eltern, die Mitarbeiter/innen in den Betreuungsangeboten und deren Träger gestalten die Erziehung der Kinder in den Betreuungsangeboten in enger Abstimmung miteinander.


Die von den Dortmunder Eltern gewünschte kindgerechte und familien- freundliche Ausweitung der Ganztagsbetreuungsangebote wird fortgesetzt. Dabei müssen intelligente und finanzierbare Lösungswege eingeschlagen werden, um die Ausweitung qualitativer Ganztagsangebote zu erreichen.

Ganztagesbetreuung außerhalb der Familie ist dabei nur ein Modell von vielen, mit denen die Entwicklung Dortmunder Kinder und Jugendlicher und eine ausreichende Unterstützung Dortmunder Familien in der Alltagsbewäl- tigung ermöglicht werden kann.

Die Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes für Kinder in Dortmund entspricht dem Wunsch der Eltern nach Wohnortnähe. Eine Betreuung im alltäglichen Lebensumfeld des Kindes kann in verschiedenen Räumlichkeiten und mit verschiedenen Trägerschaften sichergestellt werden. Die enge Ein- bindung der Kinderbetreuung in den Stadtteil und die Nachbarschaft sowie die Beteiligung von Eltern, Kirchen, Vereinen, Verbänden und engagierten Erwachsenen an der Gestaltung des Angebotes erzeugen eine neue Qualität der Kinderbetreuung in Dortmund. Diese neue Qualität ist eine Herausfor- derung für die Mitarbeiter/innen in der Kinderbetreuung und bedarf der konzeptionellen Weiterentwicklung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht.

Kinderbetreuung und Kindererziehung sind fachlich anspruchsvolle und persönlich herausfordernde Aufgaben für die Beschäftigten. In Dortmund stellen sich die Gruppen und Einzelpersonen, die im Stadtteil und der Nachbarschaft aktiv sind, mit in die Verantwortung zur Ausgestaltung des Alltags Dortmunder Kinder und Jugendlicher.

Die Information und Beratung zu Betreuungsangeboten werden verbessert. Eltern können sich sowohl im Internet, schriftlich, telefonisch und persönlich über die Betreuungsangebote in Wohnortnähe informieren. Die Dortmunder Unternehmen weiten das Beratungsangebot für ihre Mitarbeiter/innen aus. Ziel ist, für jede Familie die beste Lösung aus dem breiten Spektrum an Kinder- betreuungsmöglichkeiten zu definieren und die Inanspruchnahme sicher- zustellen.


Familienfreundliche Stadt: Planen, Wohnen, Nachbarschaft

Die Straßenräume, die Fuß- und Radwege, der öffentliche Personen- nahverkehr, die Schulwege, die Einkaufsmöglichkeiten, die Freizeitangebote für jung und alt, Grünanlagen und Spielplätze und viele andere Infra- struktur-Elemente setzen Rahmenbedingungen für den Familien-Alltag. Entscheidungen zur Infrastruktur Dortmunds und deren konkrete Umsetzung dienen der familiengerechten Gestaltung des Alltags.


Planen und Wohnen

Die Dortmunder Stadtplanung berücksichtigt die Lebenssituation von Familien und trägt zu ihrer Verbesserung bei. Durch die Berücksichtigung der barriere- freien Gestaltung der Umwelt wird die Stadtplanung familienfreundlicher. Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang der Berücksichtigung der Straßenräume als Lebens- und Erlebnisräume im unmittelbaren Wohn- umfeld und als Voraussetzung für ein familienfreundliches Wohnen.





Stadterneuerungs- und Wohnungsbaumaßnahmen haben ebenso wie Wohnumfeldverbesserungen und die Erschließung von Wohnungs- baugebieten, die Verkehrsplanung oder die Einzelhandels- und Ge- werbeflächenentwicklung in besonderem Maße die Interessen der bereits
jetzt oder zukünftig dort lebenden Familien zu berücksichtigen.

Eine besondere Bedeutung kommt der Barrierefreiheit in diesem Zusam- menhang zu (vgl. Behindertengleichstellungsgesetz - BGG). Gebäude und Freianlagen können insbesondere auch für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernisse und weitestgehend ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar gemacht werden. Dies ist auch beson- ders bedeutsam beim Mitführen von Kinderwagen.


· Entscheidungsträger/innen in den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung und in Unternehmen informieren sich über die Möglichkeiten zur Verbesserung des familiären Alltags und beziehen diese Informationen in ihre Entscheidungen ein.

· Der Vermeidung von Angsträumen und der Sicherheit im öffentlichen Raum kommt eine besondere Bedeutung zu.

· Die Planungsverantwortlichen gehen auf Familien bzw. deren Interessenvertreter/innen zu, stellen eine umfassende Information sicher, organisieren das Beteiligungsverfahren und leiten dessen Ergebnisse an die Entscheidungsträger/innen weiter. Neben den bereits im Baugesetzbuch, in der Gemeindeordnung NW und der Hauptsatzung der Stadt Dortmund verankerten formalen Beteili- gungsverfahren werden weitere Beteiligungsinstrumente sowie die neuen und alte Medien bei der konkreten Umsetzung von Projekten genutzt.

· Die Realisierung von Einzelmaßnahmen erfolgt zeitnah auf Basis eines Zeit- und Maßnahmeplans; über die Fortschritte werden alle Interessier- ten, insbesondere aber diejenigen, die sich an den Planungsprozessen beteiligt haben, zeitnah informiert.


· Dortmunder Familien formulieren ihre Wünsche an die Gestaltung ihrer Umgebung gegenüber den Entscheidungsträger/innen und Planungs- verantwortlichen. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der direkten Bürger/innenbeteiligung zu. Attraktive Wohnungen und ein attraktives Wohnumfeld sind eine Daueraufgabe für alle Beteiligten.

· Die Vertreter/innen der Interessen von Familien in Kirchen, Vereinen, Verbänden, Parteien und anderen Organisationen tragen zur Kom- munikation zwischen Familien, Entscheidungsträger/innen und Planungsverantwortlichen bei.









Stadtteil und Nachbarschaft

Mitglieder von Familien gestalten das Zusammenleben im Stadtteil und der Nachbarschaft wesentlich mit. Dieses große Potential Dortmunder Familien wird anerkannt und unterstützt. Familiäre und nachbarschaftliche Netzwerke ergänzen sich.

· Die Infrastruktur in den Stadtteilen dient der Stützung von Familien- und Nachbarschaftsstrukturen unter Einbeziehung aller Generationen. Dem Potential älterer Menschen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

· Familienorientierte Treffpunkte und Stadtteilzentren sind die Orte, an denen Engagement verbreitert wird, Familien sich austauschen und gemeinsam die Perspektiven ihres Zusammenlebens im Stadtteil entwickeln können. Sie sind Kristallisationspunkte für die Entwicklung von solidarischen Netzwerken und bieten Ideen und Initiativen für Stadtentwicklungsprozesse. Sie dienen der Integration von Zu- wanderern.


· Ein regelmäßiger Austausch zu Nachbarschaftsangelegenheiten über die Grenzen von Vereinen und Kirchengemeinden hinweg bildet die Basis zur Formulierung gemeinsamer Interessen.

· Entscheidungsträger/innen in der kommunalen Selbstverwaltung, in Stadtteileinrichtungen und in stadtteilbezogenen Organisationen unterstützen und berücksichtigen dieses Engagement. Die Kom- petenzen der aktiven Familien für Angelegenheiten ihrer Nachbar- schaft werden abgefragt und in Entscheidungsprozesse einbezogen.


Umsetzung und weiteres Vorgehen

Die familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund stellt die Familie in den Mittelpunkt kommunalen Handelns. Die Verantwortungsgemeinschaft für Dortmunder Familien umfasst alle gesellschaftlichen Gruppen, Akteure und
die Familien selbst.

Der mit dem Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der familienpolitischen Leitlinie begonnene Austausch zur Verbesserung der Situation Dortmunder Familien wird fortgesetzt:

- Im "familienpolitischen Netzwerk", das Bürger/innen, Politik und Verwaltung umfasst, werden regelmäßig familienpolitische Fragestellungen erörtert und die Umsetzung der familienpolitischen Leitlinie begleitet. Das familienpolitische Netzwerk entscheidet sich für familienpolitische Leitprojekte und trifft dazu konkrete Arbeitsab- sprachen. Die Geschäftsführung des Netzwerkes übernimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und dessen Geschäftsführer/in.
- Alle Angebote für Familien (Kultur, Schule, Beratung, Gesundheit, Bildung....) werden auf der Internetseite "Familie in Dortmund" als Informationsservice für Dortmunder Familien zusammengefasst.

- Über die "Familienhotline" im neuen Callcenter der Stadtverwaltung können alle auf der Internetseite "Familie in Dortmund" erfassten Angebote auch telefonisch erfragt werden. So wird ein zeitnaher Service für die Familien bereitgestellt, die nicht über einen Internet- zugang verfügen.

- In das im Aufbau befindliche System eines Anregungs- und Beschwerdemanagements wird eine Anlaufstelle für Anregungen
zur kommunalen Familienpolitik integriert.

- In den zukünftigen Planungen und Aktivitäten von Politik und Verwaltung finden familienpolitische Belange Berücksichtigung. Familien werden in die jeweiligen Entscheidungsprozesse ein- gebunden. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden dokumentiert und in den Verwaltungsvorlagen dargestellt.

zu TOP 6.2
Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfesuchenden und arbeitslosen Menschen
- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit -

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünenim Rathaus erklärte Rm Schneckenburger, dass ihre Fraktion der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit abgelehnt habe, da die Punkte 1 und 2 dieser Empfehlung ohnehin Beschlusslage seien und dass man über die Punkte 3 bis 7 der vorliegenden Empfehlung nochmals nachdenken sollte, da nach Auffassung ihrer Fraktion auf der Grundlage der von der Hartz-Kommission vorgelegten Empfehlungen es derzeit keinen Sinn mache, diesbezüglich einen Beschluss herbeizuführen.


Dagegen vertraten Rm Giese (SPD) bzw. Rm Dr. Eiteneyer (CDU) die Auffassung, dass eine Beschlussfassung der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nicht schädlich sei. Dass die hierin enthaltenen Forderungen permanent weiter entwickelt werden müssen, sei für sie selbstverständlich.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 09.07.2002 bei Stimmenthaltung der Bürgerliste, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt das vorliegende Thesenpapier mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:

1. Die Sozialverwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der bestehenden Beschluss-
lage halbjährlich einen Zwischenbericht über die laufenden Maßnahmen des
kommunalen ASS zu geben.

2. Im Rahmen der Evaluation nach Abschluss der Maßnahme werden von der Ver-
waltung klare Aussagen und Bewertungen über die durchgeführten Maßnahmen
und die beteiligten Träger erwartet. Die reine Zahl der Abgänge aus Sozialhilfe
und die Zahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt sind hier nicht die
einzigen Kenngrößen. Vielmehr sollten auch Aussagen zur Struktur, Arbeits-
ablauf und zur Vorgehensweise der Maßnahmeträger getroffen werden.

3. Private Arbeitsvermittler können seit einigen Wochen auf Erfolgshonorarbasis
für die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslose in Arbeit vermitteln. Die Verwaltung
soll prüfen, ob sich die Stadt Dortmund auch zur Vermittlung von Sozialhilfe-
empfängern in Arbeit privater Arbeitsvermittler bedienen kann.

4. Nach Beschluss des Rates aus dem Jahre 2000 sollten individuelle Maßnahme-
lösungen für den Einzelnen erreicht werden. Hierfür sollten Qualifikationsketten,
aber auch mehrjährige Maßnahmelaufzeiten verstärkt genutzt werden. Die So-
zialverwaltung wird gebeten, darzulegen, inwieweit hiervon Gebrauch gemacht
werden konnte und ob sich Erfolge eingestellt haben.

5. Ende des letzten Jahres ist zwischen der Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsamt
Dortmund und der Sozialverwaltung ein Kooperationsvertrag geschlossen wor-
den. Die Verwaltung wird aufgefordert, die wesentlichen Arbeitsfelder zu skiz-
zieren und den diesbezüglichen Sachstand darzulegen.

6. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat in regelmäßigen Abständen über den
aktuellen Sachstand im Reformprozess zur Arbeits- und Sozialhilfe auf Lan-
des- und Bundesebene zu berichten.

7. Im Rahmen der §§ 18, 19 ff. BSHG wird die Hilfe zur Arbeit beschrieben.
Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, in welchem Umfang bisher
hiervon Gebraucht gemacht wurde. Insbesondere sollen Aussagen über
erweiterte Möglichkeiten im Rahmen von Experimentierklauseln getroffen
werden.


7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 02972-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 5 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31. Dezember 2001 wird festgestellt.

2. Der Jahresgewinn der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund in Höhe von 4.593,55 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Die Werkleitung wird entlastet.




zu TOP 7.2
Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrennadeln
(Drucksache Nr.: 03180-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt, folgende Sportlerin und Sportler entsprechend den Regelungen der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund wegen ihrer besonderen sportlichen Verdienste mit der Sportlerehrennadel der Stadt Dortmund auszuzeichnen:

Birgit Rockmeier, Ingo Schultz, Sebastian Kehl, Jens Lehmann, Christoph Metzelder und
Lars Ricken.

zu TOP 7.3
Jahresabschluss zum 31.12.2001 der Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 03148-02)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den von den Kulturbetrieben Dortmund aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2001 fest.

Der Jahresabschluss 2001 weist einen Jahresgewinn aus in Höhe von 24.599,25 Euro.

Dieser Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und ermäßigt somit den Verlustvortrag auf 314.669,23 Euro.

Die Geschäftsleitung wird entlastet.

zu TOP 7.4
Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 29.09.2002 mit der Bezeichnung "Dortmunder Büchermarkt wird kastriert"
(Drucksache Nr.: 03241-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor.


Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Der Büchermarkt, Künstler- und Töpfermarkt haben in der Vergangenheit jeweils 50 000 Besucher in die City gezogen haben. Somit insgesamt 150 000 Besucher.

Warum schädigen Sie die City, in dem Sie alle drei Veranstaltungen nun als ein "Dortmund á la arte" zusammenfassen und so lediglich nur noch 50 000 locken? D. h. 100 000 Personen weniger als bei drei Einzelveranstaltungen."




Hierzu erklärte OB Dr. Langemeyer, dass sich die Ausrichter dieser Veranstaltungen für andere Prioritäten der Stadtwerbung entschieden haben.


zu TOP 7.5
Anfrage von Rm Münch zur Ratssitzung am 26.09.2002 mit der Bezeichnung "Trödelmarkt im Westfalenpark als monatlichen Event"
(Drucksache Nr.: 03257-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage von Rm Münch lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




8. Schule
zu TOP 8.1
Entwicklungskonzept Dortmunder Berufskollegs; hier: Handlungsbedarfe im Prozess der Weiterentwicklung
(Drucksache Nr.: 02859-02)

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.09.2002 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Abweichend von den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zum Entwicklungskonzept Dortmunder Berufskollegs fasst der Rat der Stadt folgenden Beschluss:


1. Der Rat hält angesichts der unzureichenden Raumsituation und fehlender Infra-
struktur die Auslagerung eines Berufskollegs aus dem Brügmannblock für not-
wendig.

2. Die bauliche Situation an den dort verbleibenden Berufskollegs ist dringend zu
verbessern. Die Empfehlungen zum Raumprogramm für eine funktionale und

wirtschaftliche Organisation sind schrittweise umzusetzen. Dem Rat ist ein
Stufenplan für die Realisierung eines zeitgemäßen Fachraumprogrammes vor-
zulegen.

3. Die Planungen für den Neubau des Robert-Schumann-Berufskollegs sind un-
verzüglich zu intensivieren und geeignete Standortvorschläge zu unterbreiten.
Dabei soll auch das Phoenix-Gelände als eine Standort-Variante berücksichtigt
werden.

4. Es soll ein weiteres, eigenständiges Berufskolleg für die neu entstandenen Be-
rufsfelder der Bereiche Informations- und Kommunikationstechnologie und Me-
dien entstehen.

5. Im weiteren Verfahren zur Neustrukturierung der Dortmunder Berufskollegs ist
ein geeignetes Konzept zur berufsorientierten Unterrichtung für Jugendliche
ohne Ausbildungsplatz zu entwickeln.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02876-02)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund.

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Prüfung der Jahresrechnung 2000 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung
(Drucksache Nr.: 03035-02)

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.09.2002

fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 94 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit § 96 GO NW die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2000 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung mit den in der Rechnung ausgewiesenen und als Anlage 2 des Schlussberichtes dargestellten Sollabschlussergebnissen. Gleichzeitig spricht er dem Kuratorium der Kohlgartenstiftung die Entlastung aus dieser Rechnung aus.



zu TOP 10.2
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 03119-02)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW und § 84 Abs. 1 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 in
Höhe von 5.576.023,39 Euro,

b) den im 2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 500.000 Euro.



zu TOP 10.3

Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushalts-
jahres 2002 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 03121-02)

Der Rat der Stadt nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW Kenntnis von den bewillig-

ten Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 in Höhe von 25.564,59 Euro.

zu TOP 10.4
Jahresabschluss 2001 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03125-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund...

1 .....stellt den Jahresabschluss 2001 des Sondervermögens "Grundstücks-

und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" mit einer Bilanzsumme von 265.136.980,72 DM und einem Jahresüberschuss i. H. von 1.185.301,23 DM
fest. Der Jahresüberschuss ist mit den verbliebenen Verlustvorträgen aus den Vorjahren 1998 und 1999 i. H. von 143.114,48 DM zu verrechnen, der verblei-
bende Betrag von 1.042.186,75 DM ist auf neue Rechnung vorzutragen.

2 .....beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

zu TOP 10.5
Beteiligungsbericht 2001/2002
(Drucksache Nr.: 03194-02)

Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht 2001/2002 zur Kenntnis und überweist ihn zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Ersatzflächen für die Durchführung des Hauptwochenmarktes
(Drucksache Nr.: 03099-02)

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Frank, dass seine Fraktion sich damit einverstanden zeige, dass der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion vom 17.09.2002 - so wie von StR'in Greive vor-

geschlagen - um die Worte ... unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht ... ergänzt werde.


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Frebel, dass der von seiner Fraktion vorgelegte Antrag unter anderem dazu diene, eine Klarstellung diesbezüglich her-
beizuführen.

Weiterhin bat er die Verwaltung zu prüfen, ob eine Verlegung des Wochenmarktes nach dem 12.10.2002 nur durch den beginnenden Aufbau des Weihnachtsbaumes oder aber auch durch die offensichtlich genehmigte Sondernutzung des Hansaplatzes ab dem
14.10.2002 durch die Firma Karstadt bedingt sei.


StR'in Greive sagte zu, dass eine Klärung dieser Frage schriftlich erfolge.


Auf Seiten der SPD-Fraktion machte Rm Zupfer deutlich, dass ihre Fraktion dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion unter Einbeziehung der von Rm Frank (CDU) angeführten Ergän-
zung zustimmen werde. Ablehnen dagegen werde man den von der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag.

Außerdem wies sie daraufhin, dass sich die Markthändler, die zeitgleich zur Ratssitzung des Rates getagt haben, sich für eine Fortführung des Wochenmarktes ausgesprochen haben. Insofern wäre es ihrer Ansicht nach wünschenswert, wenn sich sowohl Politik als auch Verwaltung für eine Steigerung der Attraktivität des Marktes am Freitag einsetzen würden.


Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung von Rm Frank (CDU) beschließt der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 17.09.2002:

Dem Beschlussvorschlag wird mit folgender Ergänzung zugestimmt (Änderungen fett):

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt als Standort des Hauptwochenmarktes
den Hansaplatz sowie unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht
die Hansastraße zwischen Commerzbank und Westenhellweg. Steht dieser
veranstaltungs- oder baubedingt nicht für Wochenmarktzwecke zur Verfügung,
wird gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO) als Ersatzfläche der Friedensplatz
festgesetzt.






2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.09.2002 ab:

1. Der Rat spricht sich grundsätzlich für die Fortführung des Freitagsmarktes
aus. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den MarkthändlerInnen Gespräche
zu führen, um gemeinsam die laufende Erprobungsphase und die daraus re-
sultierenden Ergebnisse zu analysieren und zu bewerten. Dabei sollte auch
die Möglichkeit geprüft werden, den Freitagsmarkt im Bereich der Hansa-
straße parallel zum Weihnachtsmarkt stattfinden zu lassen. Als Ergebnis
erwartet der Rat konkrete Vorschläge für die weitere Zukunftsplanung.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass der Auf- und Abbau
des "Weihnachtsbaumes" auf dem Hansaplatz so zügig wie möglich erfolgt
und daher die Verlagerung des Wochenmarktes auf den Friedensplatz auf
das absolut notwendige Maß begrenzt wird.

3. Der Rat stellt fest, dass die Festsetzung des Friedensplatzes als Ersatz-
fläche gem. § 69 GewO auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom
07.03.2000 (Drucksache Nr.: 02057-01) erfolgt.


3. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 07.08.2002 und des o. a. be-
schlossenen Antrages der CDU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt als Standort des Hauptwochenmarktes
den Hansaplatz sowie unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht
die Hansastraße zwischen Commerzbank und Westenhellweg. Steht dieser
veranstaltungs- oder baubedingt nicht für Wochenmarktzwecke zur Verfügung,
wird gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO) als Ersatzfläche der Friedensplatz
festgesetzt.

zu TOP 11.2
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung zur Änderung der Entgeltordnung für sonstige brandschutz- technische Leistungen in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02320-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung zur Änderung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Dortmund.







zu TOP 11.3
Wiederwahl eines Mitgliedes des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03156-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Nach den §§ 3 - 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07. 07. 1987 (GV NRW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) wird

Herr Dipl.-Ing Hartwig Tiemann

für weitere 5 Jahre zum stellvertretenden Mitglied des Umlegungsausschusses der

Stadt Dortmund bestellt.

zu TOP 11.4
Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die noch nicht durchgeführten Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt zur Kenntnis.

Im übrigen beschließt der Rat der Stadt, die am 21.09.2000 festgelegte Verfahrensregelung
entsprechend der Sachverhaltsdarstellung zu ändern.

zu TOP 11.5
Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Wahl eines neuen stellvertretenden Mitgliedes
(Drucksache Nr.: 03226-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund wählt mit sofortiger Wirkung gemäß § 11 Absatz 4 Sparkassengesetz NW aus dem Vorschlag der Personalversammlung

Frau Sigrid B r e i k s c h

zum neuen stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates.

(Frau Breiksch wird Stellvertreterin für Herrn Berkenbusch).




zu TOP 11.6
Umbesetzung in Gremien
(Drucksache Nr.: 03029-02)

Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 10.09.2002 beschließt der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit

Rm Reiner Kunkel für Gertrud Gerszewski

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Rm Reiner Kunkel für Gertrud Gerszewski

Aufsichtsrat Dortmunder Stadtwerke AG

Rm Hermann Diekneite für Gertrud Gerszewski

Verbandsversammlung Verkehrsverband Rhein-Ruhr

Rm Sabine Brauer für Gertrud Gerszewski


Rm Reiner Kunkel wird zudem stellv. Mitglied in den Ausschüssen Soziales, Familie und Gesundheit und Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.


zu TOP 11.7
Satzung für Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03173-02)

Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bünd-

nis 90/ Die Grünen im Rathaus vom 26.09.2002 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung für ein Bürgerbegehren/einen Bürgerentscheid zu erarbeiten, die sich an einer NRW-weit gültigen Mustersatzung orientiert.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.

D r . L a n g e m e y e r H o v e r m a n n
Oberbürgermeister Ratsmitglied




Der Oberbürgermeister
In Vertretung

M i k s c h F e u l e r
Bürgermeister Schriftführer