Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g :
Sitzungsdauer: 14:00 - 18:45 Uhr

Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
BM Miksch (CDU)

BM'in Wendzinski (SPD)

RM Diekneite (SPD)
RM Fischer (SPD)
RM Giese (SPD)
RM Harnisch (SPD)
RM Jörder (SPD)
RM Prüsse (SPD)
RM Sohn (SPD)
RM Starke (SPD)

RM Böhm (CDU) bis 18.00 Uhr
RM Dr. Eiteneyer (CDU)
RM Hengstenberg (CDU)
RM Hovermann (CDU)
RM Knieling (CDU) ab 18.00 Uhr
RM Liedschulte (CDU)
RM Monegel (CDU)
RM Reppin (CDU)
RM Stratenwerth (FDP)

RM Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

RM Branghofer (DVU) beratendes Mitglied

RM Keller (Linkes Bündnis) beratendes Mitglied



Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StR'in Greive
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StRD'in Seybusch
StVD Weber
StVR Feuler


Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanz- ausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentliche Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.07.2002


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalbau Meinbergstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03065-02)

2.1.2 Kanalerneuerung Gregorstraße/Wichburgstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03054-02)

2.1.3 Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02769-02)

2.1.4 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerung Schildstraße -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03092-02)

2.1.5 Kanalerneuerung Schüruferstraße/Wittbräucker Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03096-02)

2.1.6 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der
Stadt Dortmund, zum II. Quartal 2002

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03006-02)


2.1.7 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 02.09.2002 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Dortmunder Hafen AG"

2.1.8 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in II/2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03155-02)



2.2 Finanzen

2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

- keine Vorlagen -


2.2.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 04.09.2002 mit der Bezeichnung "Aktuelle Haushaltslage der Stadt Dortmund"



2.3 Personal

2.3.1 Personalbericht 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02887-02)



2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02676-02)


3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.3 Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02926-02)

3.4 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie/Westfalenhütte an den Tunnel der Ost-West-Strecke)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02993-02)

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oestermärsch im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße/Bleichmärsch (ohne Fahrbahn).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02890-02)

3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung/Weissenburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02966-02)

3.7 Vorfluter Aplerbeck-West - III. Bauabschnitt -
Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03066-02)


3.8 Bauleitplanung
123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146
- Ammersbaum -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht zur 123. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 146

- Ammersbaum -
IV. Beifügung einer Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 146

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02796-02)

3.9 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach
§ 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03122-02)

3.10 Bauleitplanung
122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes;
VI. Beifügung einer Begründung; VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes;
VIII. Satzungsbeschluss;
IX. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Hom 270;
X. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03130-02)


3.11 Bauleitplanung
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße", 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 um ein Jahr für die Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02982-02)

3.12 Flughafen Dortmund
Änderung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03069-02)

3.13 Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03020-02)

3.14 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03041-02)

3.15 Entwicklungskonzept "Alter Flughafen" in Dortmund-Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02927-02)

3.16 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02994-02)

3.17 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03135-02)



3.18 Zukunftsstandort Phoenix
Teil I: Bereich West - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes von stegepartner
Teil II: Bereich West - Empfehlung der Hochofenwerkstatt
Teil III: Bereich Ost - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes, Stadtplanungsamt
Teil IV: Sonstiges

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03138-02)

3.19 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03089-02)

3.20 Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund- Mengede, Ortsteil Oestrich
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 02755-02)

3.21 Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 161 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße -
I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
VII. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02765-02)

3.22 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2001 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03093-02)

3.23 Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld)
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03219-02)





4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Bio-Medizin-Zentrum

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03090-02)


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02937-02)


7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02972-02)

7.2 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrennadeln

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03180-02)

7.3 Jahresabschluss zum 31.12.2001 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03148-02)



8. Schule

8.1 Entwicklungskonzept Dortmunder Berufskollegs;
hier: Handlungsbedarfe im Prozess der Weiterentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02859-02)



9. Kinder und Jugend

9.1 Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02876-02)




10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Prüfung der Jahresrechnung 2000 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03035-02)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03119-02)

10.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03121-02)

10.4 Jahresabschluss 2001 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03125-02)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Ersatzflächen für die Durchführung des Hauptwochenmarktes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03099-02)

11.2 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung zur Änderung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02320-02)

11.3 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt
Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von Bm Miksch eröffnet. Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung. Zwischenzeitlich wurde die Sitzungsleitung durch Bm Miksch und Bm'in Wendzinski über- nommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm Miksch die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

N i e d e r s c h r i f t

über die 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 19.09.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g :

Sitzungsdauer: 14:00 - 18:45 Uhr


Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
BM Miksch (CDU)

BM'in Wendzinski (SPD)

RM Diekneite (SPD)
RM Fischer (SPD)
RM Giese (SPD)
RM Harnisch (SPD)
RM Jörder (SPD)
RM Prüsse (SPD)
RM Sohn (SPD)
RM Starke (SPD)

RM Böhm (CDU) bis 18.00 Uhr
RM Dr. Eiteneyer (CDU)
RM Hengstenberg (CDU)
RM Hovermann (CDU)
RM Knieling (CDU) ab 18.00 Uhr
RM Liedschulte (CDU)
RM Monegel (CDU)
RM Reppin (CDU)
RM Stratenwerth (FDP)

RM Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

RM Branghofer (DVU) beratendes Mitglied

RM Keller (Linkes Bündnis) beratendes Mitglied



Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StR'in Greive
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StRD'in Seybusch
StVD Weber
StVR Feuler


Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanz- ausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentliche Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.07.2002


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalbau Meinbergstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03065-02)

2.1.2 Kanalerneuerung Gregorstraße/Wichburgstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03054-02)

2.1.3 Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02769-02)

2.1.4 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerung Schildstraße -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03092-02)

2.1.5 Kanalerneuerung Schüruferstraße/Wittbräucker Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03096-02)

2.1.6 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der
Stadt Dortmund, zum II. Quartal 2002

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03006-02)


2.1.7 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 02.09.2002 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Dortmunder Hafen AG"

2.1.8 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in II/2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03155-02)



2.2 Finanzen

2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

- keine Vorlagen -


2.2.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 04.09.2002 mit der Bezeichnung "Aktuelle Haushaltslage der Stadt Dortmund"



2.3 Personal

2.3.1 Personalbericht 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02887-02)



2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02676-02)


3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.3 Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02926-02)

3.4 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie/Westfalenhütte an den Tunnel der Ost-West-Strecke)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02993-02)

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oestermärsch im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße/Bleichmärsch (ohne Fahrbahn).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02890-02)

3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung/Weissenburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02966-02)

3.7 Vorfluter Aplerbeck-West - III. Bauabschnitt -
Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03066-02)


3.8 Bauleitplanung
123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146
- Ammersbaum -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht zur 123. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 146

- Ammersbaum -
IV. Beifügung einer Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 146

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02796-02)

3.9 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach
§ 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03122-02)

3.10 Bauleitplanung
122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes;
VI. Beifügung einer Begründung; VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes;
VIII. Satzungsbeschluss;
IX. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Hom 270;
X. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03130-02)


3.11 Bauleitplanung
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße", 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 um ein Jahr für die Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02982-02)

3.12 Flughafen Dortmund
Änderung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03069-02)

3.13 Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03020-02)

3.14 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03041-02)

3.15 Entwicklungskonzept "Alter Flughafen" in Dortmund-Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02927-02)

3.16 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02994-02)

3.17 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03135-02)



3.18 Zukunftsstandort Phoenix
Teil I: Bereich West - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes von stegepartner
Teil II: Bereich West - Empfehlung der Hochofenwerkstatt
Teil III: Bereich Ost - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes, Stadtplanungsamt
Teil IV: Sonstiges

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03138-02)

3.19 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03089-02)

3.20 Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund- Mengede, Ortsteil Oestrich
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 02755-02)

3.21 Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 161 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße -
I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
VII. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02765-02)

3.22 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2001 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03093-02)

3.23 Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld)
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03219-02)





4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Bio-Medizin-Zentrum

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03090-02)


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02937-02)


7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02972-02)

7.2 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrennadeln

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03180-02)

7.3 Jahresabschluss zum 31.12.2001 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03148-02)



8. Schule

8.1 Entwicklungskonzept Dortmunder Berufskollegs;
hier: Handlungsbedarfe im Prozess der Weiterentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02859-02)



9. Kinder und Jugend

9.1 Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02876-02)




10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Prüfung der Jahresrechnung 2000 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03035-02)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03119-02)

10.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03121-02)

10.4 Jahresabschluss 2001 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03125-02)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Ersatzflächen für die Durchführung des Hauptwochenmarktes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03099-02)

11.2 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung zur Änderung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02320-02)

11.3 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von Bm Miksch eröffnet. Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

Zwischenzeitlich wurde die Sitzungsleitung durch Bm Miksch und Bm'in Wendzinski über- nommen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm Miksch die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Prüsse (SPD) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Bm Miksch wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3


Feststellung der Tagesordnung


Die Leitung der Sitzung wurde von OB Dr. Langemeyer übernommen.

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

3.24 Abschlussbericht über die Erprobung alternativer Finanzierungsmodelle und
Baubeschlüsse für Ersatzbauten und ganzheitliche Sanierungen von Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03227-02)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung abgesetzt:

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen an das Beschlussgremium
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das
Beschlussgremium
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschluss-
gremium
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des
B-Planes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauG)
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161
(§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde der Punkt

7.2.1 Auswirkungen des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03211-02)

der nichtöffentlichen Sitzung in den öffentlichen Sitzungsteil übernommen und soll dort unter TOP 2.2.2 mit behandelt werden.


Außerdem bestand Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt

2.1.7 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 02.09.2002 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Dortmunder Hafen AG"

in den nichtöffentlichen Sitzungsteil zu übernehmen.

Die Angelegenheit soll dort unter TOP 7.1.12 behandelt werden.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.07.2002

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 04.07.2002.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Kanalbau Meinbergstraße
(Drucksache Nr.: 03065-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalbaumaßnahme im Bereich der Meinbergstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 613.588,-- Euro.









Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0731 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 85.388,-- Euro
Ausgaben 2003 250.000,-- Euro
Ausgaben 2004 150.000,-- Euro
Ausgaben 2005 128.200,-- Euro

Die Abweichungen gegenüber der Finanzplanung im Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 2.1.2
Kanalerneuerung Gregorstraße / Wichburgstraße
(Drucksache Nr.: 03054-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straßen Gregorstraße und Wichburgstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 499.129,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0842 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 19.129,-- Euro
Ausgaben 2002 480.000,-- Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 2.1.3
Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 02769-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Für die Kanalbaumaßnahmen Rahmkebach beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 118.076,-- Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 1.671.924,-- Euro ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von 1.790.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0536 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 1.139.359,-- Euro
Ausgaben 2002 650.641,-- Euro (davon 369.430,-- zusätzl. Bereitstellung)

Die zusätzliche Mittelbereitstellung in 2002 erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.


zu TOP 2.1.4
Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerung Schildstraße -
(Drucksache Nr.: 03092-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Für die Kanalbaumaßnahmen im Bereich Hörde-Mitte beschließt der Haupt- und Finanz- ausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 1.630.000,-- Euro die Kanalerneuerung Schildstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 100.000,-- Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten für die ersten Bauabschnitte von 1.533.876,-- Euro (3,0 Mio DM) ergibt sich die neue Beschlusssumme von 1.630.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 906.711,-- Euro
Ausgaben 2002 351.889,-- Euro (davon 45.114,-- Euro Verstärkung im Rahmen d. gegenseit. Deckungsfähigkeit)
Ausgaben 2003 259.400,-- Euro
Ausgaben 2004 102.300,-- Euro
Ausgaben 2005 9.700,-- Euro

zu TOP 2.1.5
Kanalerneuerung Schüruferstraße / Wittbräucker Straße
(Drucksache Nr.: 03096-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalbaumaßnahmen Schüruferstraße/ Wittbräucker Straße eine Kostenerhöhung um 333.062,-- Euro von 766.938,-- Euro
(1.500.000,-- DM) auf 1.100.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0868 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 103.155,-- Euro
Ausgaben 2002 911.845,-- Euro (davon 298.295,-- Euro Verstärkung im Rahmen der gegens. Deckungsfähigkeit)
Ausgaben 2004 85.000,-- Euro

Die Abweichungen gegenüber der Finanzplanung im Hpl.-Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 2.1.6
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum II. Quartal 2002
(Drucksache Nr.: 03006-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum II. Quartal 2002 zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.7
Vorschlag der CDU-Fraktion vom 02.09.2002 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Dortmunder Hafen AG"

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung in den nichtöffentlichen Sitzungsteil übernommen.


zu TOP 2.1.8
dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in II/2002
(Drucksache Nr.: 03155-02)

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) begrüßte den vorliegenden Bericht, den er als transparent und aussagekräftig bezeichnete.

Bezogen auf die Personalsituation erklärte er, das Ende des Engagements von Thyssen im dortmund-project sei ein negatives Signal. Das Projekt verliere dadurch nicht nur mehrere Mitarbeiter, sondern insbesondere auch den unternehmerischen Partner.

OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass ThyssenKrupp die Bereitstellung von Personal für

das dortmund-project von Anfang an als zeitlich begrenzte Hilfestellung angesehen habe. ThyssenKrupp sei bereit gewesen, seine Beteiligung zu verlängern. Davon profitiere man bis Ende dieses Jahres. Selbstverständlich stehe die Verwaltung auf den verschiedensten Ebenen in Kontakt mit dem Konzern. Er - so OB Dr. Langemeyer weiter - beabsichtige, ein Gespräch mit Prof. Schulz zu führen, um abzuklären, was in gegenseitem Interesse gemeinsam künftig bewegt werden könne.

Dr. Küpper erläuterte, vor dem Hintergrund, dass eine nochmalige Verlängerung der Personalgestellung durch ThyssenKrupp nicht erfolge, werde die Verwaltung sicherstellen, dass alle wichtigen Vorhaben im Rahmen des dortmund-projectes auch weiterhin betreut würden.


Rm Prüsse (SPD) machte deutlich, dass sich ThyssenKrupp verpflichtet habe, für eine bestimmte Zeit Mitarbeiter für das dortmund-project zu stellen. Der Vertrag sei um ein Jahr verlängert worden und laufe am Jahresende aus. Das sei ein normaler Vorgang. Er halte es für wichtig, dass das dortmund-project auch in Zukunft von allen Beteiligten positiv begleitet werde.


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) vertrat die Ansicht, ThyssenKrupp habe in der Vergangenheit nicht immer im Interesse der Stadt gehandelt. Deshalb sollte auch das dortmund-project nicht so aufgebaut sein, dass eine Beteiligung von ThyssenKrupp zwingend erforderlich sei. Er halte es für sinnvoller, mit anderen Partnern zu arbeiten, als ThyssenKrupp mit wesentlichen Aufgaben zu betrauen und später festzustellen, dass diese nicht abgewickelt würden.

Außerdem lasse sich am Inhalt des vorliegenden Berichtes erkennen, dass beim dortmund- project offensichtlich eine Überfinanzierung vorliege und aufgrund fehlender Kapazitäten Maßnahmen nicht durchgeführt würden, für die Mittel bereitgestellt worden seien.

Rm Hovermann (CDU) hob hervor, dass im vorliegenden Fall nicht nur ein Vertrag aus- gelaufen sei. Wenn ThyssenKrupp einen erfolgreichen Verlauf des dortmund-projectes annehmen würde, wäre das Unternehmen sicherlich aus Eigeninteresse in Dortmund geblieben. Mit ThyssenKrupp sei der internationale Partner gegangen. Die Lücke müsse wieder geschlossen werden.


OB Dr. Langemeyer verdeutlichte, es sei lediglich eine zeitlich befristete Verabredung zu Ende gegangen. ThyssenKrupp sei nach wie vor in Dortmund engagiert, nicht nur beim Oberflächenzentrum, sondern auch mit der Datenverarbeitung und anderen Maßnahmen, die zum dortmund-project passten.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) führte aus, es sei wichtig, eine andere Plattform der Zusammen-

arbeit mit ThyssenKrupp zu finden. Außerdem sollte der Versuch unternommen werden, ThyssenKrupp in den Steuerkreis einzubinden. Der Bericht müsse zudem künftig eindeutiger erkennen lassen, wie viele der neu geschaffenen Arbeitsplätze auf die Aktivitäten des dortmund- projectes zurück zu führen seien.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bezeichnete es als notwendig, zu einem bestimmten Zeitpunkt genau zu bilanzieren, wie viele Arbeitsplätze direkt durch das dortmund-project geschaffen worden seien, soweit die Möglichkeit dazu bestünde. Nach fünf Jahren sollte eine solche Bilanz gezogen und die Frage geprüft werden, ob das Projekt in dieser Dimensionierung und Ausweitung fortgeführt werden sollte.

In dem vom Oberbürgermeister angekündigten Gespräch mit ThyssenKrupp müsse auch die Verantwortung des Konzerns für die Region angesprochen werden. Dies gelte insbesondere für das Problem der Dortmunder Eisenbahn, die große Bedeutung für den Logistikbereich habe und bei der zahlreiche Arbeitsplätze verloren gingen.


Im Rahmen seiner Ausführungen ging Rm Hengstenberg (CDU) unter anderem auf die Geschäftspolitik von ThyssenKrupp bezogen auf die Dortmunder Eisenbahn ein. Der Aufsichtsrat der Dortmunder Hafen AG verfolge die Entwicklung aufmerksam und sehe erheblichen Handlungsbedarf. Eine Diskussion hierüber könne unter TOP 7.1.12 der heutigen nichtöffentlichen Sitzung erfolgen.


OB Dr. Langemeyer dankte ThyssenKrupp ausdrücklich für die Aktivitäten im Rahmen des dortmund-projectes. Er lege Wert darauf, dass die zahlreichen Themen, die weiterhin ge- meinsam diskutiert würden, in einem guten Klima verliefen. Es bleibe festzustellen, dass sich ThyssenKrupp auch künftig in Dortmund engagieren werde.

Darüber hinaus gab OB Dr. Langemeyer einige Erläuterungen zum dortmund-project. Die Rolle der Stadt sei dabei die eines Moderators und Partners, der Rahmenbedingungen setze. In welchem Umfang die in Dortmund neu geschaffenen Arbeitsplätze dem dortmund-project zuzurechnen seien, lasse sich nicht exakt darstellen. Die Aufgabe des dortmund-projectes liege in der Prozessbegleitung und -verstärkung. Der vorliegende Quartalsbericht zeige, dass man auf einem guten Wege sei.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.

2.2 Finanzen


zu TOP 2.2.1
I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

- keine Vorlagen -


zu TOP 2.2.2
Vorschlag der CDU-Fraktion vom 04.09.2002 mit der Bezeichnung "Aktuelle Haushaltssituation der Stadt Dortmund"

Wie zu Beginn der Sitzung vereinbart, wurde unter diesem Punkt auch folgende Vorlage aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil mitbehandelt:

7.2.1 Auswirkungen des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in NRW


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgendes Schreiben der CDU-Fraktion vom 17.09.2002 vor:

Die CDU-Fraktion bittet zum Tagesordnungspunkt 2.2.2, Aktuelle Haushaltslage der Stadt Dortmund, der Sitzung am 19.09.2002 um eine Stellungnahme der Verwaltung.

Die Finanzkraft der öffentlichen Hand auf allen Ebenen unseres Staates hat sich in den vergangenen Monaten rasch negativ verändert. Neben der allgemeinen Finanzschwäche des staatlichen Sektors treffen die Kommunen in NRW die Versuche der Landes- und der Bundesseite, sich zu Lasten der Städte und Gemeinden zu entschulden und neue Aufgaben - ohne oder mit ausreichendem Finanzausgleich versehen - "nach unten zu delegieren".

Rechtzeitig vor Eintritt in die Haushaltsberatung für die kommenden zwei Jahre ist es daher dringend erforderlich, bereits heute einen aktuellen Soll-Ist-Vergleich für das laufenden Jahr anzustellen.

Die CDU-Fraktion bittet deshalb um eine Stellungnahme und Darstellung des aktuellen Soll-Ist-Standes des städtischen Haushaltes.


Nachdem StK Pehlke die Rahmenbedingungen des Haushaltsjahes 2002 dargestellt hatte, erfolgte durch Mitarbeiter(innen) der Stadtkämmerei eine aktuelle Berichterstattung zur Haushaltslage, in der folgende Themenbereiche abgehandelt wurden:

- Haushaltsdaten
- Kredite und Kassenkredite
- Eigenbetriebe
- Theater
- Kulturbetriebe
- Sport- und Freizeitbetriebe
- dosys
- Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- Friedhöfe
- Verpachtung Technologiezentrum
- Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund
- Städtische Immobilienwirtschaft
- Deponie Sondervermögen

Abschließend gab StK Pehlke einen kurzen Überblick über den Doppelhaushalt 2003/2004 und stellte den Zeitplan für die Haushaltsberatungen vor.

Jeweils im Anschluss an die einzelnen Themenblöcke bestand für die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Die Vortragsunterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Zur Vorlage "Auswirkungen des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in NRW" berichtete OB Dr. Langemeyer, dass dazu gestern eine Sitzung des Städtetages NW statt-
gefunden habe. Danach werde der vorgelegte Gesetzesentwurf in den nächsten Wochen in einer Reihe von Punkten überarbeitet. Wichtig sei dabei, im Rahmen einer Detailprüfung sicherzustellen, dass der durch das Gesetz entstehende Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten werde. Der Städtetag habe in seiner Sitzung konkret folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Vorstand des Städtetages nimmt den Entwurf des Gesetzes zur finan-
ziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis und
betont, dass es sich lediglich um einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer
nachhaltigen Haushaltsentlastung und die Deregulierung handeln kann.

2. Trotz grundsätzlicher Zustimmung des Städtetages zu Einsparungen bei
Lernmitteln droht angesichts der konkreten Umsetzunsgpläne der Landes-
regierung die Gefahr, dass insbesondere durch ein Übermaß an Bürokratie
der Entlastungseffekt sich in sein Gegenteil verkehrt. Der Vorstand fordert
die Landesregierung dazu auf, eine echte Entlastung der Kommunen herbeizuführen.

3. Der Vorstand erinnert die Landesregierung an ihr Bekenntnis, über die kurz-
fristigen Vorschläge des gemeinsamen Memorandums im Dialog mit den
kommunalen Spitzenverbänden weiterhin nach mittel- und langfristigen
Entlastungsmöglichkeiten zu suchen.

4. Der Vorstand erwartet, dass die Landesregierung sich bei der Abarbeitung
der noch offenen Entlastungsvorschläge aus dem gemeinsamen Memoran-
dum an den von ihr selbst gesetzten Aufgaben- und Zeitplan hält.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die geplanten Änderungen der Landesregierung zur Entlastung der Kommunen zur Kenntnis.


2.3 Personal


zu TOP 2.3.1
Personalbericht 2001
(Drucksache Nr.: 02887-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Personalbericht 2001 zur Kenntnis.

2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße
(Drucksache Nr.: 02676-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kom- munalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße

zu TOP 3.2
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



zu TOP 3.3

Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 02926-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund wählt aus dem Vorschlag des nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagberechtigten Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. ein neues Mitglied und ein neues stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

zu TOP 3.4
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie/Westfalenhütte an den Tunnel der Ost-West-Strecke)
(Drucksache Nr.: 02993-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt beschließt den Bau des Bauloses S10.2, Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke im Baulos S10.1 mit voraussichtlichen Kosten von 17,364 Mio. Euro, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land.


Finanzierung: Haushaltsstelle 8200 9511 0134, Stadtbahnlinie III, östliche Innenstadt,

Baulos S10

HH-Jahr 2003 = 1,6 Mio. Euro
HH-Jahr 2004 = 4,4 Mio. Euro
HH-Jahr 2005 = 5,4 Mio. Euro
HH-Jahr 2006 = 5,964 Mio. Euro

zu TOP 3.5
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oestermärsch im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße / Bleichmärsch ( ohne Fahrbahn ).
(Drucksache Nr.: 02890-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Oestermärsch im Ab- schnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße / Bleichmärsch (ohne Fahrbahn).

zu TOP 3.6
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung / Weissenburger Straße.
(Drucksache Nr.: 02966-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung/Weissenburger Straße.

zu TOP 3.7
Vorfluter Aplerbeck-West - III. Bauabschnitt -
Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112
(Drucksache Nr.: 03066-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Für die Kanalbaumaßnahmen "Vorfluter Aplerbeck-West" beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 6.299.937,-- Euro die Durchführung des dritten Bauabschnitts - Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112 - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 880.243,-- Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten für die ersten beiden Bauabschnitte von 5.419.694,-- Euro (10.6 Mio DM) ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 6.299.937,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0617 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 4.029.358,-- Euro
Ausgaben 2002 664.679,-- Euro
Ausgaben 2003 956.400,-- Euro
Ausgaben 2004 649.500,-- Euro

zu TOP 3.8
Bauleitplanung;
123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146
- Ammersbaum -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungs-
bericht zur 123. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 146 - Ammersbaum -
IV. Beifügung einer Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 146
(Drucksache Nr.: 02796-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum- sowie der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt:

I. den Anregungen unter Punkt 6. dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III - FNA - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ammersbaum - mit Erläuterungsbericht vom 08.11.2001 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.









Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. beschließt den Bebauungsplan Mg 146 - Ammersbaum - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.


IV. beschließt, dem Bebauungsplan Mg 146 - Ammersbaum - die Begründung vom 08.11.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs.8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1. dieser Be- schlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Mg 146 - Ammersbaum - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

zu TOP 3.9
Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an
das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03122-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen unter den Ziffern 7.1 bis 7.3 aus der Nachbarbeteiligung nicht zu folgen. Ferner beschließt der Rat, den Anregungen unter den Ziffern 7.4 und 8 dieser Vorlage zu folgen, die Baugebietsgrenze um ca. 6,6 m nach Süden zu verschieben, auf die Baunutzungsverordnung von 1990 umzustellen und ausnahmsweise zulässige Nutzungen in einem reinen Wohngebiet auszuschließen.



Rechtsgrundlage:

§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung

sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in
der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - offengelegte Begründung vom 07.03.2002 entsprechend der Ziffern 7 und 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.08.02 der Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes

Ap 129 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes;
VI. Beifügung einer Begründung;
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes;
VIII. Satzungsbeschluss;
IX. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 270;
X. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 03130-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:










Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 122. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße - geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter Punkt 17.1 bis 17.3 nicht zu berücksichtigen

b) die Anregungen unter Punkt 17.4 dieser Vorlage zu berücksichtigen sowie die unter Punkt 18 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Fest- setzungen sowie die Begründung und den Erläuterungsbericht entsprechend

zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 18.03.2002
entsprechend der Ausführungen unter der Ziffer 18.3 dieser Vorlage zu aktualisieren
und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 12.08.2002 der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 18.03.2002 entsprechend den Ausfüh- rungen unter der Ziffer 18.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.08.2002 dem Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt die 122. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.










Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer IV aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 270.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.11
Bauleitplanung;
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße", 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 um ein Jahr für die Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
(Drucksache Nr.: 02982-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 für die unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" um ein Jahr bis zum 17.10.2003 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)



zu TOP 3.12
Flughafen Dortmund
Änderung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
(Drucksache Nr.: 03069-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stim- men der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und einer Stimme der SPD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Stellungnahme der Verwaltung an die Bezirksregierung Münster zu.
zu TOP 3.12.a
Stellungnahme über verspätete Flüge, außerhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 01.01.02 - 25.06.02
(Drucksache Nr.: 03171-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung
(Drucksache Nr.: 03020-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Stimmenthaltung bei der SPD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt nimmt das F-Plan-Zielkonzept sowie den Entwurf des Erläuterungsberichtes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die vorgezogene Bürger- beteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bezirksregierung durchzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.14
Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 03041-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege 2001 Kenntnis.

Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung ab-
gegeben hat.

zu TOP 3.15
Entwicklungskonzept "Alter Flughafen" in Dortmund-Brackel
(Drucksache Nr.: 02927-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Entwicklungskonzept zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage eine städtebauliche Rahmenplanung zu erarbeiten und die erforderlichen Bauleitplan-Verfahren zu initiieren.

zu TOP 3.16
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
(Drucksache Nr.: 02994-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 23.08.2003 für den unter Punkt 1 genannten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGB. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7
und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.17
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 03135-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt gemäß § 5 der Betriebssatzung den ermittelten und von der Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluß - vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung der Bezirksregierung Arnsberg - mit einem Verlust in Höhe von 176.107,08 Euro
fest und entlastet die Werkleitung.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Verlust zu 50 % auf neue Rechnung vorzutagen. In Höhe des verbleibenden Betrages von 88.053,54 Euro wird die allgemeine Rücklage aufgelöst, die dann noch 532.032,66 Euro beträgt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Eröffnungsbilanz zur Kenntnis.

zu TOP 3.18
Zukunftsstandort Phoenix
Teil I: Bereich West - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes von stegepartner
TeilII: Bereich West - Empfehlung der Hochofenwerkstatt
Teil III: Bereich Ost - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes, Stadtplanungsamt
Teil IV: Sonstiges
(Drucksache Nr.: 03138-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 09.09.2002 mit der Bezeichnung "Zukunftsstandort Phoenix":

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unterstreicht noch einmal seine Forderung einer besseren ÖPNV-Anbindung des Geländes Phoenix-West. Neben den bereits früher diskutierten Vorschlägen eines Abzweiges aus der Stadtbahnlinie U 49 nach Hacheney und der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 46 von der Westfalenhalle über Phoenix-West und Hörde nach Berghofen soll die Möglichkeit einer Nutzung der Bahngleise der Dortmunder Eisenbahn (DE) zwischen Phoenix-West, Phoenix-Ost, Gartenstadt und Westfalenhütte untersucht werden.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat stimmt der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für Phoenix-West als Grundlage für die weitere Entwicklung zu und nimmt von der Absicht Kenntnis, gemeinsam mit der LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH die Großprojektanmeldung durchzuführen.

Der Rat nimmt die Empfehlungen der Hochofenwerkstatt zur Kenntnis.

Der Rat stimmt der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für Phoenix-Ost als Grundlage für die weitere Entwicklung zu.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vor:

Die Bezirksvertretung Hörde nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung mit
folgender Ergänzung zu folgen:

Die Bezirksvertretung Hörde schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestatlung und Wohnen an.

Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Hörde darum, zukünftig und rechtzeitig bei der Entwicklung und der Vorstellung von Detailplanungen beteiligt zu werden.



Unter Einbeziehung der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Bezirksvertretung Hörde empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat stimmt der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für Phoenix West als Grundlage für die weitere Entwicklung zu und nimmt von der Absicht Kenntnis, gemeinsam mit der LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH die Großprojektanmeldung durchzuführen.

Der Rat nimmt die Empfehlungen der Hochofenwerkstatt zur Kenntnis.

Der Rat stimmt der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für Phoenix Ost als Grundlage für die weitere Entwicklung zu.

zu TOP 3.19
Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
(Drucksache Nr.: 03089-02)

Rm Hengstenberg (CDU) erklärte zu Protokoll, dass der Hafen ein Gewerbe- und Industrie- standort sei und alle Planungen für die Zukunft - so sinnvoll sie sein mögen - immer vor dem Hintergrund gesehen werden müssten, ob dies an anderer Stelle zu Beeinträchtigungen führe.


StR Sierau antwortete, die in der Vorlage genannten Projekte stünden nicht im Gegensatz zu den gegenwärtigen Nutzungen im Hafen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

1. Die Stadt Dortmund beteiligt sich auch zukünftig aktiv an dem Interkommunalen Projekt Fluss Stadt Land.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbaustein "Umnutzung der Speichergebäude am Stadthafen" weiter zu qualifizieren und auf eine
Realisierung hinzuwirken.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbaustein "Sportbootanleger am Stadthafen" weiter zu qualifizieren und auf eine Realisierung hinzuwirken.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbaustein "Floating Lofts" weiter zu qualifizieren und auf eine Realisierung hinzuwirken.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt "Brückenschlag Sport- und Freizeitpark Fredenbaum mit Strandbad" zu qualifizieren und für die Realisierung einen Förder- antrag vorzubereiten.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftaktpräsentation 2003 in Dortmund vorzubereiten und zu organisieren.

zu TOP 3.20
Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund- Mengede, Ortsteil Oestrich
(Drucksache Nr.: 02755-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Oestrich. .

Rechtsgrundlage:

§ 86 Abs. 1 Nr.1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 01. März 2000 (GV NW S. 256) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04. 2000 (GV NRW, Seite 255, SGV NRW 232) in Verbindung mit §§ 7 Abs.1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023),

zu TOP 3.21
Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 161 –Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-
I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
VII. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 02765-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt den Beschluss über die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBL I. S. 2141, BGBL. III FNA 213-1)



II. beschließt, den Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 vom 27.06.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt
1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6. dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-;

IV. beschließt, den Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Einzel- handelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- für den unter Punkt 1.3 genannten Änderungsbereich mit dem Erläuterungsbericht vom 21.08.2002 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB;

V. beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 Einzelhandelsstandortes Dortmund-Nette, östliche Mengeder Straße- für den

unter Punkt 1.4 genannten Planbereich und der Begründung vom 21.08.2002 öffentlich auszulegen und stimmt den geplanten Festsetzungen zu;

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Siehe Anlage) zuzustimmen;

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 1, § 10. Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW

VII. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 die unter Punkt 3.3 dieser Beschlussvorlage aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710,SGV NW 791).

zu TOP 3.22
Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2001 -
(Drucksache Nr.: 03093-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.23
Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld)
(Drucksache Nr.: 03219-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt, die Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld) und beauftragt die Verwaltung, kurzfristig alle Maßnahmen zur geplanten anderweitigen Nutzung der entsprechenden Fläche zu veranlassen.

Nach der Bereitstellung von Ersatzsportflächen im näheren Einzugsbereich der Strobelallee sind den bisherigen Nutzergruppen bevorzugt Nutzungszeiten zur Verfügung zu stellen.




zu TOP 3.24
Abschlussbericht über die Erprobung alternativer Finanzierungsmodelle und Baubeschlüsse für Ersatzbauten und ganzheitliche Sanierungen von Schulen
(Drucksache Nr.: 03227-02)


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Bio-Medizin-Zentrum
(Drucksache Nr.: 03090-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt über die Berichterstattung des Sondervermögens zu den neuen Bedingungen der Ziel 1/Ziel 2 Förderung der Europäischen Union (EU) zur Kenntnis.








2. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 05.04.2001 die Errichtung eines Bio-Medizin-Zentrums (BMZ) mit einer Gesamtinvestitionssumme von 45 Mio. DM
(23 Mio. Euro) beschlossen. Er stimmt

a. der Anpassung der Investitionssumme der Investitionssumme für das BMZ auf 24.275 TEUR und
b. der Erhöhung des Eigenfinanzierungsanteils des Sondervermögens

"Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ) auf 7.273 TEUR zu.

3. Der Eigenanteil wird insgesamt über Fremdkapital finanziert.

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02937-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet nach Ablauf eines Jahres einen Bericht der Verwaltung mit Auswertungen

- zu den vom "familienpolitischen Netzwerk" beschlossenen und bearbeiteten Leitprojekten

- zum Aufbau und zur Nutzung der Internetseite "Familie in Dortmund"
- zum Angebot und zur Nutzung der "Familienhotline" im Callcenter der Stadtverwaltung
- zur Nutzung der Anlaufstelle für Anregungen zur kommunalen Familienpolitik im Rahmen des Systems des Anregungs- und Beschwerdemanagements
s o w i e
- zur Einbindung von Familien in Entscheidungsprozesse insbesondere Dokumentation
und Darstellung der Beteiligungsprozesse

Mit diesen Ergänzungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bei einer Enthaltung dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die "Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund" und beauftragt die Verwaltung, Familien im Sinne dieser Leitlinie in ihrer Tätigkeit zu unter- stützen und sich an der Weiterentwicklung und Fortschreibung der familienpolitischen Leitlinie für die Stadt Dortmund zu beteiligen.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:



Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung nachstehender Ergänzung, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Ausschüsse und Beiräte nehmen die familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund zur Kenntnis und empfehlen dem Rat ihre Beschlussfassung.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die "Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund" und beauftragt die Verwaltung, Familien im Sinne dieser Leitlinie in ihrer Tätigkeit zu unterstüt-

zen und sich an der Weiterentwicklung und Fortschreibung der familienpolitischen Leitlinie für die Stadt Dortmund zu beteiligen.

Im weiteren Prozess zur Weiterentwicklung der Familienpolitischen Leitlinien soll den kulturellen Einrichtungen mit ihren vielfältigen zentralen und dezentralen Angeboten für Kinder, Jugendliche und Eltern ein entsprechender Stellenwert eingeräumt werden.


Ferner lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 18.09.2002 vor:

Die CDU-Fraktion stellt zum Tagesordnungspunkt 6.1, Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund, der Sitzung am 19.09.2002 den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Zustimmung zur Vorlage mit der Änderung, dass das Vorwort der familienpolitischen Leitlinien wie folgt neu formuliert wird:


Das Familienleben ist heute vielfältig.

Unabhängig davon, wie eine Familie als Gemeinschaft mit gegenseitigen Verpflichtung entsteht. Entscheidend ist, dass Familie der Ort ist, an dem Menschen ganz unmittelbar Verantwortung füreinander, insbesondere auch ihre Kinder, tragen.

(Der dritte Absatz "Die Kernfamilie ..." ist zu streichen.)

In der Familie findet ein enger Austausch, gegenseitige Hilfe und gemeinsame Lebensplanung statt.

(Der 2. und 3. Satz des Absatzes ist zu streichen.)

Die Familie in all ihren Formen ist Grundlage für unsere Gesellschaft und das Aufwachsen der Kinder. Sie ist der Ort, an dem Werte vermittelt und Menschen geprägt werden. Darüber hinaus ist sie ein generationsübergreifendes Stützungssystem, in dem alle Generationen, ältere wie jüngere, zusammenleben und ihre unterschiedlichen Lebenserfahrungen und Stärken einbringen.

(Der Rest des Abschnitts ab "Eine Politik für ..." bleibt unverändert.)


Gegenstand einer Diskussion, die zeitweise von Bm'in Wendzinski geleitet wurde, war im wesentlichen der Antrag der CDU-Fraktion vom 18.09.2002. Die SPD-Fraktion und die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machten dabei ihre ablehnende Haltung zum CDU-Antrag deutlich.

Auf Antrag von Rm Hengstenberg (CDU) wurden die Beratungsunterlagen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 02972-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 5 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31. Dezember 2001 wird festgestellt.

2. Der Jahresgewinn der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund in Höhe von 4.593,55 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Die Werkleitung wird entlastet.

zu TOP 7.2
Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrennadeln
(Drucksache Nr.: 03180-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt, folgende Sportlerin und Sportler entsprechend den Regelungen der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund wegen ihrer besonderen sportlichen Verdienste mit der Sportlerehrennadel der Stadt Dortmund auszuzeichnen:

Birgit Rockmeier, Ingo Schultz, Sebastian Kehl, Jens Lehmann, Christoph Metzelder und
Lars Ricken.

zu TOP 7.3
Jahresabschluss zum 31.12.2001 der Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 03148-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den von den Kulturbetrieben Dortmund aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2001 fest.

Der Jahresabschluss 2001 weist einen Jahresgewinn aus in Höhe von 24.599,25 Euro.
Dieser Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und ermäßigt somit
den Verlustvortrag auf 314.669,23 Euro.

Die Geschäftsleitung wird entlastet.

8. Schule

zu TOP 8.1
Entwicklungskonzept Dortmunder Berufskollegs; hier: Handlungsbedarfe im Prozess der Weiterentwicklung
(Drucksache Nr.: 02859-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusse lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:


Der Rat beschließt:

a) Die im Abschlussbericht zum "Entwicklungskonzept Dortmunder Berufskollegs" enthaltenen "Empfehlungen zum Raumprogramm für eine funktionale und wirtschaftliche Organisation der Berufskollegs der Stadt Dortmund" sind als Orientierungshilfe für infrastrukturelle Maßnahmeplanungen zu berücksichtigen.

Der Rat hält angesichts der unzureichenden Raumsituation und fehlender Infra-
struktur die Auslagerung eines Berufskollegs aus dem Brügmannblock für not-
wendig.

Die bauliche Situation an den dort verbleibenden Berufskollegs ist dringend zu
verbessern. Die Empfehlungen zum Raumprogramm für eine funktionale und
wirtschaftliche Organisation sind schrittweise umzusetzen. Dem Rat ist ein
Stufenplan für die Realisierung eines zeitgemäßen Fachraumprogrammes
vorzulegen.

b) Die Planungen für den Neubau des Robert-Schumann-Berufskollegs sind un-
verzüglich zu intensivieren und geeignete Standortvorschläge zu unterbreiten.
Dabei sollen auch das Phoenix-Gelände und Thyssen-Klönne (nördlich Ost-
bahnhofgelände) als Standort-Varianten berücksichtigt werden.

c) Es soll ein weiteres, eigenständiges Berufskolleg für die neu entstandenen
Berufsfelder der Bereiche Informations- und Kommunikationstechnologie
und Medien entstehen. Die Verwaltung soll ein Konzept für ein eigenes
Berufskolleg für IT- und Medienbildungsgänge am Standort Brügmann-
block entwickeln. Alternativ entwickelt die Verwaltung ein Konzept, das eine
neu organisierte schulische Einheit IT-Medien am Standort für den Ersatzbau
des Robert-Schumann-Kollegs vorsieht. Dazu soll professionelle externe Be-
ratung in Anspruch genommen werden.

d) Im weiteren Verfahren zur Neustrukturierung der Dortmunder Berufskollegs ist
ein geeignetes Konzept zur berufsorientierten Unterrichtung für Jugendliche
ohne Ausbildungsplatz zu entwickeln.

e) In der nächsten Sitzung des Schulausschusses wird eine konkrete planerische
Vorgehensweise mit Termin vorgestellt.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender CDU-Antrag vom 17.09.2002 vor:

Die CDU-Fraktion stellt zum Tagesordnungspunkt 8.1, Entwicklungskonzept Dortmunder Berufskolleg, der Sitzung am 19.09.2002 den folgenden Antrag und bittet und Beratung
und Beschlussfassung:


1. Die Schulverwaltung wird gebeten, kurzfristig eine Bedarfsermittlung für Schul-
räume am Standort Brügmann-Block zu erstellen. Die Verwaltung soll auch prü-
fen, ob durch Anmietung von geeigneten Immobilien zu schulischer Nutzung
eine kurzfristige Verbesserung der räumlichen Situation am Brügmann-Block
erreicht werden kann.

2. Die Verwaltung erarbeitet Pläne für den Neubau des Fritz-Henßler Kolleg und
Robert-Schumann Kolleg möglichst an einem gemeinsamen Standort. Geeig-
nete Standortvorschläge sind dem Rat zu unterbreiten.

3. Die neu entstandenen Bildungsgänge der Berufsfelder Informations- und
Kommunikationstechnologie sowie Medien sollen am Standort Brügmann-
Block ausgebaut werden.


Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion erläuterte zunächst Rm Knieling (CDU) den Antrag seiner Fraktion.


Rm Diekneite (SPD) verwies auf die vorliegende einstimmige Empfehlung des Schul- ausschusses. Der heute vorgelegte CDU-Antrag beinhalte nachträglich neue Vorstellungen,
die seines Erachtens bei den Beratungen im Schulausschuss zu erörtern gewesen wären. Darüber hinaus begründete er, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen könne.


OB Dr. Langemeyer erinnerte daran, dass durch das Prioritätenkonzept im Bereich "Schulbau" abschließend festgelegt worden sei, welche Maßnahmen in den nächsten zwei Jahren durchgeführt werden können. Dadurch seien die Planungskapazitäten der Immobilien- verwaltung umfassend gebunden.

Außerdem habe die vorgesehene Beschlussfassung mittelbar einen schulorganisatorischen Inhalt. Er lege deshalb Wert darauf, dass der Beschluss als Prüfauftrag an die Verwaltung interpretiert werde, gemeinsam mit der Schulaufsicht die Voraussetzungen für eine schulorganisatorische Entscheidung herbeizuführen. Aus den genannten Gründen sei eine kurzfristige Realisierung aber nicht machbar.

In der weiteren Beratung machten CDU- und SPD-Fraktion deutlich, dass sie nicht vor dem Jahr 2005 mit einer Umsetzung des Beschlusses rechneten.


StR Pogadl wies auf die Formulierungen in der Empfehlung des Schulausschusses hin, die seines Erachtens als Prüfaufträge zu verstehen seien.


Rm Diekneite (SPD) erläuterte, dass die einstimmige Empfehlung des Schulausschusses Grundlage der Abstimmung sein solle. Außerdem machte er auf inhaltliche Unterschiede der Empfehlung zum CDU-Antrag aufmerksam.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) gab für seine Fraktion zu Protokoll, man wolle mit dem vorgelegten Antrag bestimmte Prioritäten aus Sicht der CDU deutlich machen. Gleichzeitig sei man offen dafür, dass die Verwaltung mögliche Alternativen untersuche. Eine endgültige Beschluss- fassung komme sowieso erst zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht.

Bm Miksch stellte daraufhin fest, dass der Antrag der CDU als Protokollvermerk festgehalten werde und zur folgenden Abstimmung die Vorlage mit der Empfehlung des Schulausschusses stünde.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02876-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Prüfung der Jahresrechnung 2000 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung
(Drucksache Nr.: 03035-02)

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt, die Jahresrechnung 2000 zu beschließen und dem Kura- torium der Kohlgartenstiftung die Entlastung aus der Jahresrechnung 2000 auszusprechen.


zu TOP 10.2
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 03119-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Kenntnisnahme gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW und

§ 84 Abs. 1 GO NW.




zu TOP 10.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2002 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 03121-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Kenntnisnahme analog § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW.


zu TOP 10.4
Jahresabschluss 2001 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03125-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund...
1 .....stellt den Jahresabschluss 2001 des Sondervermögens "Grundstücks-

und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" mit einer Bilanzsumme von 265.136.980,72 DM und einem Jahresüberschuss i. H. von 1.185.301,23 DM fest.
Der Jahresüberschuss ist mit den verbliebenen Verlustvorträgen aus den Vorjahren 1998 und 1999 i. H. von 143.114,48 DM zu verrechnen, der verbleibende Betrag von 1.042.186,75 DM ist auf neue Rechnung vorzutragen.

2 .....beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Ersatzflächen für die Durchführung des Hauptwochenmarktes
(Drucksache Nr.: 03099-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 17.09.2002 vor, der aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anre- gungen und Beschwerden überwiesen worden war:


Dem Beschlussvorschlag wird mit folgender Ergänzung im vierten Absatz zugestimmt (Änderungen fett):

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt als Standort des Hauptwochenmarktes den Hansaplatz sowie die Hansastraße zwischen Commerzbank und Westenhellweg. Steht dieser
veranstaltungs- oder baubedingt nicht für Wochenmarktzwecke zur Verfügung, wird gem.
§ 69 Gewerbeordnung (GewO) als Ersatzfläche der Friedensplatz festgelegt.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 11.2
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung zur Änderung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02320-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung zur Änderung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Dortmund.

zu TOP 11.3
Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die noch nicht durchgeführten Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt zur Kenntnis.

Im übrigen beschließt der Rat der Stadt, die am 21.09.2000 festgelegte Verfahrensrege-
lung entsprechend der Sachverhaltsdarstellung zu ändern.



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 18.45 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.



D r . L a n g e m e y e r

Oberbürgermeister


Der Oberbürgermeiter
In Vertretung



M i k s c h P r ü s s e
Bürgermeister Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
In Vertretung


W e n d z i n s k i W e b e r
Bürgermeisterin Schriftführer