Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 18:10 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (B'90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Siegfried Leniger (CDU) i.V. für Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) ab 16.20 Uhr Rm Wilfriede Müller-Jobst
sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/Die Grünen)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
sE Dr. F.-W. Hillnhütter (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Anne-Katrin Bohle (Arbeitsamt Dortmund)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")




4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Johannes Blume (zu 2.5)
Dr. Annette Düsterhaus
Dr. Christa Fritze (zu 2.1)
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 09.07.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.06.2002


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten


2.1 Einsatz von Integrationshelfern
- mündlicher Bericht

2.1.1 Umsetzung der §§ 39, 40 BSHG
hier: Einsatz von Integrationshelfern
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02784-02AT-B)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.06.02 zur Verfügung gestellt

2.1.2 Umsetzung der §§ 39, 40 BSHG
hier: Einsatz von Integrationshelfern
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02784-02AT-BAT-B)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.06.02 zur Verfügung gestellt

2.1.3 Umsetzung der §§ 39, 40 BSHG
hier: Einsatz von Integrationshelfern

Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO und Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02784-02AS)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.06.02 zur Verfügung gestellt

2.2 "Problemgruppen auf öffentlichen Plätzen in der Nordstadt am Beispiel Nordmarkt
- Aktueller Sachstand"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02912-02)

2.3 Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfesuchenden und arbeitslosen Menschen
- Überweisung durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2002
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02571-02AT)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.06.02 zur Verfügung gestellt

2.3.1 Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfebeziehenden und arbeitslosen Menschen in Kommunen
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02571-02AT)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.06.02 zur Verfügung gestellt

2.4 Zuwendungen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- mündlicher Bericht

2.5 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr.: 02711-02)
Unterlagen werden nachgereicht

2.6 Beschäftigungsprojekt für Sozialhilfeberechtigte
- Ausweitung " Ganz Dortmund eine saubere Sache" auf das gesamte Stadtgebiet
- Reinigung von Spielplätzen und Grünpflege in den Stadtbezirken
- Verschönerungsmaßnahmen an Schulen
- pädagogische Hilfskräfte für die Ganztagsbetreuung an Schulen
- Ratsvorlage

Unterlagen werden nachgereicht


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02913-02)

3.2 Bericht zur Suchtkrankenhilfe in Dortmund 2001
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02911-02)

3.3 Krisen- und Notfallversorgung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02938-02)


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Projekt "Kontraktmodell zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie jüdischer Emigrantinnen und Emigranten"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02929-02)

4.2 Zukünftige kommunale Seniorenpolitik
hier: Zwischenbericht zur Bürgerbefragung und zur kleinräumigen Untersuchung der Altenhilfestrukturen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02933-02)

4.3 Beratung nach dem Landespflegegesetz NRW
hier: Förderung der zentralen Beratungsstelle für Wohnraumanpassung älterer und behinderter Menschen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02853-02)

4.4 Schuldnerberatung in Dortmund
- Verteilung der Mittel aus dem Sparkassenfonds NW und der Stadtsparkasse Dortmund -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02931-02)

4.5 Krankenhilfe nach dem BSHG
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02905-02)

4.6 Kommunales Beschäftigungsprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe" 2002
- Ausschussvorlage -

Unterlagen werden nachgereicht

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (B'90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) darauf hin, dass der Bericht zur Behindertenhilfe in der gebundenen Fassung, eine Pressemitteilung des Aktionskreises "Der behinderte Mensch" zur Sparpolitik, ein Schreiben des Aktionskreises zu Servicestellen sowie ein Schreiben des Sozialdezernenten zum Haushaltsplanentwurf NW als Tischvorlagen verteilt wurden. Sie stellt dann fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 09.07.2002
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 18:10 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (B'90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Siegfried Leniger (CDU) i.V. für Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) ab 16.20 Uhr Rm Wilfriede Müller-Jobst
sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/Die Grünen)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
sE Dr. F.-W. Hillnhütter (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Anne-Katrin Bohle (Arbeitsamt Dortmund)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")




4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Johannes Blume (zu 2.5)
Dr. Annette Düsterhaus
Dr. Christa Fritze (zu 2.1)
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 09.07.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.06.2002


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten


2.1 Einsatz von Integrationshelfern
- mündlicher Bericht

2.1.1 Umsetzung der §§ 39, 40 BSHG
hier: Einsatz von Integrationshelfern
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02784-02AT-B)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.06.02 zur Verfügung gestellt

2.1.2 Umsetzung der §§ 39, 40 BSHG
hier: Einsatz von Integrationshelfern
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02784-02AT-BAT-B)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.06.02 zur Verfügung gestellt

2.1.3 Umsetzung der §§ 39, 40 BSHG
hier: Einsatz von Integrationshelfern

Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO und Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02784-02AS)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.06.02 zur Verfügung gestellt

2.2 "Problemgruppen auf öffentlichen Plätzen in der Nordstadt am Beispiel Nordmarkt
- Aktueller Sachstand"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02912-02)

2.3 Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfesuchenden und arbeitslosen Menschen
- Überweisung durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2002
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02571-02AT)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.06.02 zur Verfügung gestellt

2.3.1 Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfebeziehenden und arbeitslosen Menschen in Kommunen
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02571-02AT)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.06.02 zur Verfügung gestellt

2.4 Zuwendungen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- mündlicher Bericht

2.5 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr.: 02711-02)
Unterlagen werden nachgereicht

2.6 Beschäftigungsprojekt für Sozialhilfeberechtigte
- Ausweitung " Ganz Dortmund eine saubere Sache" auf das gesamte Stadtgebiet
- Reinigung von Spielplätzen und Grünpflege in den Stadtbezirken
- Verschönerungsmaßnahmen an Schulen
- pädagogische Hilfskräfte für die Ganztagsbetreuung an Schulen
- Ratsvorlage

Unterlagen werden nachgereicht


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02913-02)

3.2 Bericht zur Suchtkrankenhilfe in Dortmund 2001
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02911-02)

3.3 Krisen- und Notfallversorgung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02938-02)


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Projekt "Kontraktmodell zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie jüdischer Emigrantinnen und Emigranten"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02929-02)

4.2 Zukünftige kommunale Seniorenpolitik
hier: Zwischenbericht zur Bürgerbefragung und zur kleinräumigen Untersuchung der Altenhilfestrukturen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02933-02)

4.3 Beratung nach dem Landespflegegesetz NRW
hier: Förderung der zentralen Beratungsstelle für Wohnraumanpassung älterer und behinderter Menschen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02853-02)

4.4 Schuldnerberatung in Dortmund
- Verteilung der Mittel aus dem Sparkassenfonds NW und der Stadtsparkasse Dortmund -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02931-02)

4.5 Krankenhilfe nach dem BSHG
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02905-02)

4.6 Kommunales Beschäftigungsprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe" 2002
- Ausschussvorlage -

Unterlagen werden nachgereicht




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (B'90/Die Grünen) - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) darauf hin, dass der Bericht zur Behindertenhilfe in der gebundenen Fassung, eine Pressemitteilung des Aktionskreises "Der behinderte Mensch" zur Sparpolitik, ein Schreiben des Aktionskreises zu Servicestellen sowie ein Schreiben des Sozialdezernenten zum Haushaltsplanentwurf NW als Tischvorlagen verteilt wurden. Sie stellt dann fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Giese (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) bittet wegen des aktuellen Sachstands bei den Sparüberlegungen der Landesregierung, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt "Gewaltprävention" zu erweitern. Dies wird von Herrn Giese (SPD-Fraktion) befürwortet.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) schlägt darüber hinaus vor, TOP 4.6 - Kommunales Beschäftigungsprogramm vorzuziehen und als TOP 2.7 zu behandeln. Auch dazu gibt es keinen Widerspruch, der TOP "Gewaltprävention" wird unter 2.8 diskutiert. Mit diesen Ergänzungen stimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig der Tagesordnung zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.06.2002
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.06.2002.


zu TOP 2.1
Einsatz von Integrationshelfern - mündlicher Bericht
zu TOP 2.1.1
Umsetzung der §§ 39,40 BSHG hier: Einsatz von Integrationshelfern
(Drucksache Nr.: 02784-02AT-B)

zu TOP 2.1.2
Umsetzung der §§ 39,40 BSHG hier: Einsatz von Integrationshelfern
(Drucksache Nr.: 02784-02AT-BAT-B)

zu TOP 2.1.3
Umsetzung der §§ 39,40 BSHG
hier: Einsatz von Integrationshelfern
(Drucksache Nr.: 02784-02AS)


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass das Thema vor dem Hintergrund einer fehlenden rechtlichen Entscheidung in Ansätzen bereits in der letzten Sitzung diskutiert wurde. Die Rechtslage ist mittlerweile geklärt, deshalb ist es sinnvoll, sich über die Folgerungen zu verständigen, die das nun innerhalb der Verwaltung auslöst. Zum TOP sind zwei Bitten um Stellungnahme und zwei Anträge gestellt worden.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) schlägt vor, die Antwort der Verwaltung auf die Bitten um Stellungnahme dem Protokoll beizufügen. Dieses findet die Zustimmung des Ausschusses (siehe Anlage 1).

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt daraufhin Frau Dr. Fritze vom Schulamt für die Stadt Dortmund und bittet sie, die Situation aus der Sicht der Schulaufsicht einzuschätzen.

Frau Dr. Fritze (Schulaufsicht) führt aus, dass die Situation einzelner Schüler, deren Eingliederung in eine schulische Gemeinschaft gefährdet ist, die Schulaufsicht schon seit geraumer Zeit beschäftigt. Bereits am Anfang ihrer Schulamtstätigkeit vor ca. sechs Jahren gehörte es zu den ersten Aufgaben, Kooperationspartner im Jugendamt und im Sozialamt zu finden. In der Schulrätekonferenz wurde das Problem bereits 1998 thematisiert, 1999 wurden gemeinsame Gespräche mit der Elterninitiative "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen", dem Sozialamt und der Schulverwaltung geführt, und im Jahr 2000 kam es dann auf Leitungsebene zu einer großen Beratungs- und Gesprächsrunde mit den beteiligten Ämtern. Tenor war aber immer wieder, dass das Sozialamt nicht zuständig sei, weil die §§ 39, 40 BSHG für die schulische Eingliederungshilfe nicht zutreffen. Das müssen vor allen Dingen die Sonderschulen leisten. Die Max-Wittmann-Schule hat z.B. von damals vier auf zur Zeit 14 Schulhelfer aufstocken können. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass es sich insgesamt um 330 geistig behinderte Schülerinnen und Schüler in dieser Schule handelt, von denen ca. 110 bis 120 schwerst mehrfachbehindert sind. In vielen Fällen wurden Anträge an das Sozialamt unterstützt, die aber negativ beschieden wurden. Das gleiche gilt in der Schule am Marsbruch. Zurzeit gibt es einen aktuellen Fall an der Hauptschule Mengede, bei dem die Zahlungen kurzfristig eingestellt werden sollten. Alles in allem ist das eine sehr unbefriedigende Situation, bei der man bald zu einer Vereinbarung kommen müsste. Die schulaufsichtliche Entscheidung bezieht sich allerdings immer nur auf öffentliche Schulen. Nach Artikel 8 der Landesverfassung können die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sich aber eine Schule aussuchen, wobei es meistens religiöse und weltanschauliche Gründe sind, die Eltern dazu bringen, private Träger mit schulischen Angeboten, Privatschulen oder private Ersatzschulen zu wählen.
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Beantwortung und bittet, auch diese in schriftlicher Form dem Protokoll beizufügen (siehe Anlage 2).

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) bringt ihre Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass das Gerichtsurteil offensichtlich zugunsten der betroffenen Familien gefällt worden ist, und die Verwaltung an einem Konzept arbeitet, das im September vorgelegt werden soll. Sie kann allerdings jetzt noch nicht beurteilen, ob alle Fragen beantwortet sind, und behält sich Rückfragen vor. Darüber hinaus bittet sie, ihrem Antrag zuzustimmen, weil er dem nicht widerspricht, was Verwaltung tut, zum anderen aber den Betroffenen die Sicherheit gibt, dass Verwaltung bereit ist, in jedem Fall in die Vorfinanzierung einzutreten.
Auch Herr Giese (SPD-Fraktion) begrüßt das Urteil, denn so eine strittige Sache darf nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Die von der Schulaufsicht angesprochenen Fälle sind offensichtlich abschlägig beschieden worden, weil die Zuständigkeiten nicht geklärt werden konnten, die grundsätzliche Entscheidung, dass Integrationshelfer gebraucht werden, war wohl nicht strittig. Bis zur Klärung der Fragen um die Nachrangigkeit von Sozialhilfe muss allerdings die Nachfrage erfüllt werden, daher unterstützt seine Fraktion den Antrag der Grünen, wenn er um das Wort "zunächst" ergänzt wird. Dann wäre man auch dann auf der sicheren Seite, wenn sich die Nachrangigkeit von Sozialhilfe bestätigt.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") ist froh, dass die Situation jetzt geklärt werden kann, zumal der Aktionskreis die Eltern ermutigt hat, ihr Anliegen in die politische Ebene zu transferieren und sich so um die Lösung zu bemühen. Auf keinen Fall darf es bei einer ungeklärten Zuständigkeit jemals wieder dazu kommen, dass die Betroffenen in einer juristischen Schwebe gehalten werden, die Familien von Schulzeitverkürzung und sogar von Ausschulung bedroht sind und Kindern über vier oder fünf Jahre die Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten, die bei einem Schulbesuch gegeben sind, vorenthalten Wenn es Streitigkeiten über die Vorrangigkeit gibt, dann müssen diese hinter den Kulissen ausgefochten werden.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) ruft in Erinnerung, dass der Einladung einer Elterninitiative für die bessere Beschulung behinderter Kinder bezeichnenderweise lediglich die Sprecher der Sozialfraktionen von SPD und CDU gefolgt sind. Seine anschließende Bitte an die Vorsitzende, diesen Punkt auf die Tagesordnung der letzten Sozialausschusssitzung zu setzen, wurde dann - für ihn so in keiner Weise nachvollziehbar - in Form einer Anfrage der Grünen erfüllt. Relative Einigkeit bestand zwischen SPD und CDU, dass es einen ganz aktuellen Handlungsbedarf gibt, sich diesem Thema zu nähern und sich sachkundig zu machen. Das ist in der Zwischenzeit geschehen, deshalb kann seine Fraktion auch dem gestellten Antrag zustimmen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt dazu fest, dass sie in dem Gespräch vorgeschlagen habe, den Tagesordnungspunkt in der Sitzung zu behandeln. Aufgrund dessen liegen jetzt zwei Anträge und zwei Bitten um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Dann bittet sie darum, das Urteil des OVG auch rechtlich zu bewerten.

Dies ist Herrn Pogadl (Sozialdezernent) nicht möglich, weil die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Er teilt aber die vorgetragene Auffassung, dass Kompetenzstreitigkeiten nicht auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden dürfen. Genauso gilt aber, dass letztlich wieder zu Lasten der Kommune entschieden wird, weil eine gesetzgeberische Handlung nicht vollzogen worden ist, die im Rechtsetzungsverfahren längst hätte geklärt sein müssen. Vor dem Hintergrund dieser sehr diffusen Basis gibt die Stadt Dortmund aber jedes Jahr 385.000 Euro aus. Gleichwohl fehlt es an strukturellen Regelungen, deswegen wird auch die Urteilsbegründung interessant sein. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen worden, die Stadt Dortmund richtet sich daher auf eine Klage gegen die Nichtzulassung ein, wird aber zunächst eintreten, damit vor dem Hintergrund, dass die rechtlichen Streitereien möglicherweise fortwirken, einzelne Fälle nicht negativ entschieden werden. Letztlich bedarf es einer gesetzgeberischen Regelung darüber, dass äußere Schulangelegenheiten Sache des Schulträgers und innere Schulangelegenheiten Sache des jeweiligen Landes sind.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) weist die vorangegangenen Behauptungen des Sprechers der CDU-Fraktion auf das Schärfste zurück, denn die schulpolitische Sprecherin der Grünen hat an der Veranstaltung der Elterninitiative teilgenommen. Sie fordert dann, diese Form von Kleinkrieg an dieser Stelle endgültig zu beenden. Mit der Ergänzung des Antrags durch das Wort "zunächst" ist sie einverstanden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt im Einvernehmen mit dem Ausschuss fest, dass der Sachverhalt hinreichend betrachtet wurde, die Beantwortung der Anfragen der Niederschrift beigefügt wird und in der September-Sitzung eine rechtliche Einschätzung des BVG-Urteils mit den Folgewirkungen für Dortmund erfolgt bzw. eine neue Konzeption vorgestellt wird. Zur Abstimmung stehen die Anträge der SPD-Fraktion und der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen. Angesichts der inhaltlichen Nähe schlägt sie vor, daraus einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, der den SPD-Wortlaut und die Forderung des Grünen-Antrags übernimmt. Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Einstimmig beschließt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden gemeinsamen Antrag:

Beschluss:

Der Sozialausschuss stellt fest, dass behinderte Kinder in Regel- und Sonderschulen in Dortmund grundsätzlich eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende adäquate schulische Förderung, Betreuung und Versorgung erhalten müssen. Die Beschulung von behinderten Kindern ist ein Schwerpunkt bei der Fortschreibung des kommunalen Behindertenplans.

Die entsprechenden Kosten sind zunächst vom Sozialamt zu übernehmen. Die endgültige Kostenträgerschaft wird zwischen den betroffenen Ämtern 50 und 40 geklärt.

zu TOP 2.2
"Problemgruppen auf öffentlichen Plätzen in der Nordstadt am Beispiel Nordmarkt - Aktueller Sachstand"
(Drucksache Nr.: 02912-02)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt kurz in die Vorlage ein und verdeutlicht noch einmal, dass drei Elemente zu realisieren waren: einmal war die Drogenszene, die sich am Nordmarkt verfestigt hatte, aufzulösen, zum zweiten wurde die aufsuchende Sozialarbeit fest konzipiert und installiert, und drittens ist die Aktivierung der Nachbarschaft über die verschiedensten Aktionen angelaufen.

Für Herrn Giese (SPD-Fraktion) als örtlich betroffenen Mandatsträger hat das Thema eine weitaus stärkere Bedeutung als für die anderen Mitglieder des Ausschusses. Was am Nordmarkt geschehen ist, ist so akzeptiert worden, allerdings ist das Problem jetzt verlagert, z.B. an die Heroldwiese oder die Schleswiger Straße. Die Diskussion mit den Bürgern dort ist naturgemäß emotionsbeladen und schwierig. Es kann also nicht nur um das Verdrängen einer Szene gehen, sondern den Drogenabhängigen, Alkoholkranken und Punkern muss, egal wo sie sich ständig aufhalten, immer wieder klar gemacht werden, dass sie etwas tun, was nicht den Regeln der Gesellschaft entspricht. Sie müssen in so kleine Gruppen zergliedert werden, dass eine Kontrolle über sie möglich ist, denn eine Gruppe von mehr als fünf solcher Leute an einer Stelle ist schon ein Problem an sich und führt zu berechtigten Ängsten in der Bevölkerung.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) widerspricht dem, weil sich an jedem beliebigen Standort immer mehr als fünf Menschen versammeln werden, die dort zwar betreut, beschäftigt und unterstützt werden können, nichtsdestotrotz aber erst einmal zusammenkommen. Das wird man niemals 100%ig kontrollieren können. Drogenabhängigkeit und Alkoholismus sind Krankheiten, die nicht den Regeln unserer Gesellschaft entsprechen, und nicht vorhandenes Unrechtsbewusstsein kann man nicht regeln, indem man die Menschen sortiert. Ihr Anliegen ist es in diesem Zusammenhang aber zu erfahren, wann endlich mit den Maßnahmen der Diakonie und Urban II, die für diesen Bereich 2002 beschlossen wurden, begonnen wird bzw. was mit den Mitteln geschieht.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) erläutert dazu, dass im vorigen Jahr für diese Maßnahmen 400.000 DM überplanmäßig vorgesehen waren, in diesem Jahr sind planmäßig 204.517 Euro im Haushalt eingestellt, die allerdings der Bewirtschaftung unterworfen sind.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) kann die Äußerungen der SPD zu dieser Frage nur unterstreichen. Wenn man die Entwicklung der Drogenszene beobachtet, dann muss jedem klar sein, dass das Problem immer an irgendeiner Stelle wiederzufinden ist, denn es ist nicht weg, nur weil eine Kommune an einer Stelle handelt. Es gibt aber Regeln, die einzuhalten sind, egal ob man nun krank ist oder nicht. Wenn diese Regeln überschritten werden, müssen die hoheitlichen Organe mit aller Deutlichkeit handeln, denn es ist, in diesem Fall bezogen auf die Bevölkerung der Nordstadt, nicht zu akzeptieren, dass eine sehr kleine Gruppe dem Rest der Bürgerinnen und Bürger das Leben zur Hölle macht. Daher fordert er die städtischen und staatlichen Organe auf, das harmonische Zusammenspiel in der Gesellschaft mit aller Massivität zu schützen.

Auch Herr Rupa (Caritas-Verband) weiß, dass die Verbesserungen auf dem Nordmarkt zu Problemen in anderen Bereichen im Umfeld führen, und ist ebenfalls der Auffassung, dass hier ordnungspolitische Maßnahmen und Sanktionen angemessen sind. Das allein löst aber die Probleme nicht. Es handelt sich um kranke Menschen, die auch einen Anspruch auf Heilung haben. Einige von ihnen sind ja glücklicherweise auch bereit, sich einer Beratung oder Therapie zu unterziehen. Von daher findet er es schon paradox, sich auf der einen Seite zu beklagen, dass die Probleme nicht gelöst werden, gleichzeitig aber durch finanzpolitische Entscheidungen nicht dafür Sorge zu tragen, dass auch ausreichende Beratungsangebote existieren. Es gibt in Dortmund ein gut ausgebautes System sozialer Dienste, er befürchtet aber, dass dieses System aufgrund von Sparbeschlüssen und Haushaltssituationen in ernsthafte Gefahr gerät.


Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) zeigt auf, welche Projekte zurzeit in der Nordstadt laufen. Die aufsuchende Sozialarbeit am Nordmarkt ist erfolgreich, der Sozialarbeiter ist weiter tätig, motiviert die Menschen, Hilfe anzunehmen, vermittelt ins Hilfesystem und macht Krisenintervention. Darüber hinaus hat das Sozialdezernat Ende Mai freundlicherweise mitgeteilt, dass ein weiterer Mitarbeiter für die Planung und Organisation des Zuverdienstprojekts eingestellt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass das Mitte Juli auch gelungen sein wird. Zwei konzeptionelle Vorhaben sind in Arbeit, einmal, in Zusammenarbeit mit der Initiative sozialgewerblicher Beschäftigungsträger Werkstattplätze zu schaffen, und dann eine kleinere Werkstatt für den Bereich Zuverdienst zu planen. Grundsätzlich ist besorgniserregend, dass der Bereich Suchterkrankung in der Gesellschaft immer mehr zunimmt. Man geht allein in Dortmund von 20.000 alkoholkranken Menschen aus, da reicht es nicht festzustellen, dass das Beratungsangebot breit gefächert ist, sondern alle werden sich darum bemühen müssen, dieses Beratungsangebot abzusichern.

Herr Giese (SPD-Fraktion) hat bisher nur den ordnungspolitischen Teil angesprochen, teilt aber auch die Sorge, dass das soziale System in Dortmund durch Sparmaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Auf beide Aspekte wird Politik in diesem Zusammenhang verstärkt achten müssen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) ist optimistisch, dass ein dezentrales Zuverdienstsystem eingerichtet wird. Der Titel unterliegt natürlich auch der Bewirtschaftung, aber nach einem Gespräch mit dem Kämmerer wird dieses Projekt zu 100% freigegeben, insofern hat das Diakonische Werk Planungssicherheit. Im übrigen sind sich in der Stadt alle einig, eine offene Drogenszene nicht zu dulden. Im Augenblick ist keine Neukonzipierung feststellbar. Alkoholkranke suchen natürlich auch außerhalb von Zuverdienstprojekten Plätze, wo sie sich treffen können, deswegen muss man schauen, dass dieses in einer gemeinverträglichen Art und Weise geschieht. Er bietet an, den Ausschuss jeweils, auch unabhängig von einem Tagesordnungspunkt über die aktuelle Planung zu informieren.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) nimmt dieses Angebot im Einvernehmen mit dem Ausschuss gern an und stellt fest, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen ist.


zu TOP 2.3
Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfesuchenden und arbeitslosen Menschen
(Drucksache Nr.: 02571-02AT)

zu TOP 2.3.1
Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfebeziehenden und arbeitslosen Menschen in Kommunen
(Drucksache Nr.: 02571-02AT)
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass ein Antrag der SPD-Fraktion vorliegt, der in die öffentliche Sitzung des Rates am 25.04.02 eingebracht und an den Ausschuss überwiesen wurde, sowie ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, aus der Sitzung des Ausschusses am 11.6.02.

Herr Giese (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass seine Fraktion mit ihrem ersten Antrag, zu dem sie nach wie vor steht, versucht hat anzumahnen, dass der Arbeitsmarkt nicht nur durch bestehende Bedingungen geordnet werden kann, sondern dass mehr geschehen muss. Die jetzige Debatte beinhaltet genau das, was damals eingebracht wurde, aber offensichtlich nicht mehrheitsfähig war. Zwischenzeitlich wurde die Diskussion aber mit der CDU-Fraktion fortgeführt, was in den jetzt vorliegenden gemeinsamen Antrag mündete. Dafür bittet er um Zustimmung.

Für Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist aus dem umfangreichen Antrag nur noch ein Thesenpapier geworden, auch der jetzt vorliegende gemeinsame Antrag beschreibt an den meisten Stellen Sachstände, die bereits beschlossen wurden. So ist der in Punkt 1geforderte halbjährliche Zwischenbericht im Rahmen des kommunalen Programms bereits seit der Ratssitzung am 09.03. durch einen gemeinsamen CDU- und Grünen-Antrag Beschlusslage. Auch die in Punkt 2 geforderte Evaluation als Aufgabe des Beirats "Arbeit statt Sozialhilfe" ist damals von CDU und Grünen gegen den Willen von SPD beschlossen worden. Für Informationen über private Arbeitsvermittlung gibt es Faltblätter beim Arbeitsamt, in denen steht, wer in diese Vergünstigung kommt. Auch der Beschluss von Maßnahmeketten und ihre Evaluation sind aufgrund des Antrags vom 09.03. Beschlusslage. Gegen eine Skizzierung des aktuellen Sachstands zum Kooperationsvertrag zwischen Arbeitsamt und Sozialverwaltung hat sie nichts, allerdings geht sie davon aus, dass dies kaum aussagefähig ist, weil die Kooperation erst vor kurzem in einer neuen Art und Weise begonnen wurde. Ständige Berichte zur Arbeits- und Sozialhilfe braucht die Verwaltung in der nächsten Zeit auch nicht zu geben, weil das bereits Thema des Wahlkampfs ist. Auch zur Hilfe zur Arbeit hat Verwaltung schon einmal berichtet, daher ist der Antrag für sie unter dem Strich lediglich heiße Luft, und ihre Fraktion wird ihn ablehnen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) begründet, warum seine Fraktion dem SPD-Antrag nicht zustimmen konnte. Mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag ist es aber nach ausführlichen Diskussionen gelungen, einen breiten Konsens zu finden. Dass die Beschlusslage zu Punkt 1 besteht, ist ihm bekannt, SPD und CDU sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ergebnisse in ihrer qualitativen Aussage noch nicht ausreichen. Das korrespondiert direkt mit Punkt 2, wonach der reine Abgang aus der Sozialhilfe ein Kriterium ist, andere aber mindestens genauso wichtig sind. Es ist auch in besonderer Weise wichtig, dass Verwaltung darüber Aussagen trifft, welcher Träger sich gut positioniert hat und welcher nicht. Es geht dabei nicht darum, irgendwen an die Wand zu stellen, sondern für den Einzelnen mit kommunalen Mitteln das Beste herauszuholen. Punkt 3 ist eine einfache Anfrage zur Sinnhaftigkeit des Gutscheinsystems, und natürlich ist es Beschlusslage, dass Maßnahmeketten seit 2000 im besonderen Fokus kommunaler Beschäftigungspolitik stehen. Auch hier hat der Ausschuss das Recht, sich informieren zu lassen, genau wie über den Sachstand beim Kooperationsvertrag zwischen Arbeits- und Sozialverwaltung. Darüber hinaus soll der Rat in regelmäßigen Abständen über Tendenzen informiert werden. Das hat nichts mit Wahlkampf zu tun. Weil die Frage, wie dieses Thema angepackt wird, aber direkt auf den Haushalt einer Kommune umschlägt, wünschen CDU und SPD regelmäßige Informationen, genau wie zu den Maßnahmen im Zusammenhang mit §§ 18, 19 BSHG. Abschließend bringt er zum Ausdruck, dass er froh ist, dass sich SPD und CDU auf diesem Niveau geeinigt haben.

Auch Herr Giese (SPD-Fraktion) stellt nicht in Abrede, dass viele Dinge, die im Antrag beschrieben sind, schon Beschlusslage sind. Im Gegensatz zu den Grünen ziehen SPD und CDU allerdings Schlüsse daraus und wollen das in der Fortführung erklärt bekommen. Diesen vernünftigen Kompromiss trägt seine Fraktion gemeinsam mit der CDU, und es könnte nicht schaden, wenn die Grünen sich diesem Votum anschließen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) erinnert an die letzte Sitzung, in der zu dem Thema bereits deutlich Stellung bezogen wurde. Unverständlich ist ihm daher, warum man jetzt mit viel Spott und Hohn darüber herfällt, dass zwei Parteien aufeinander zugehen und einen realen Antrag formulieren, nachdem für das erste Papier kein Konsens gefunden werden konnte.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Das aus dem Rat überwiesene Thesenpapier der SPD-Fraktion vom 25.04.02 wird mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion B‘90/Die Grünen abgelehnt. Bei 2 Nein-Stimmen wird folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlossen:

Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt das vorliegende Thesenpapier mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:

1) Die Sozialverwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der bestehenden Beschlusslage halbjährlich einen Zwischenbericht über die laufenden Maßnahmen des kommunalen ASS zu geben.

2) Im Rahmen der Evaluation nach Abschluss der Maßnahme werden von der Verwaltung klare Aussagen und Bewertungen über die durchgeführten Maßnahmen und die beteiligten Träger erwartet. Die reine Zahl der Abgänge aus Sozialhilfe und die Zahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt sind hier nicht die einzigen Kenngrößen. Vielmehr sollten auch Aussagen zu Struktur, Arbeitsablauf und zur Vorgehensweise der Maßnahmeträger getroffen werden.

3) Private Arbeitsvermittler können seit einigen Wochen auf Erfolgshonorarbasis für die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslose in Arbeit vermitteln. Die Verwaltung soll prüfen, ob sich die Stadt Dortmund auch zur Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in Arbeit privater Arbeitsvermittler bedienen kann.

4) Nach Beschluss des Rates aus dem Jahre 2000 sollten individuelle Maßnahmelösungen für den Einzelnen erreicht werden. Hierfür sollten Qualifikationsketten, aber auch mehrjährige Maßnahmelaufzeiten verstärkt genutzt werden. Die Sozialverwaltung wird gebeten darzulegen, inwieweit hiervon Gebrauch gemacht werden konnte und ob sich Erfolge eingestellt haben.

5) Ende des letzten Jahres ist zwischen der Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsamt Dortmund und der Sozialverwaltung ein Kooperationsvertrag geschlossen worden. Die Verwaltung wird aufgefordert, die wesentlichen Arbeitsfelder zu skizzieren und den diesbezüglichen Sachstand darzulegen.

6) Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Sachstand im Reformprozess zur Arbeits- und Sozialhilfe auf Landes- und Bundesebene zu berichten.

7) Im Rahmen der §§ 18, 19 ff. BSHG wird die Hilfe zur Arbeit beschrieben. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, in welchem Umfang bisher hiervon Gebrauch gemacht wurde. Insbesondere sollen Aussagen über erweiterte Möglichkeiten im Rahmen von Experimentierklauseln getroffen werden.


zu TOP 2.4
Zuwendungen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege - mündlicher Bericht

Herr Pogadl (Sozialdezernent) erläutert, dass die Verhandlungen im Bereich der Zuwendungen sehr schwierig sind, weil die monetären Rahmenbedingungen enge Grenzen setzen und damit automatisch auch inhaltliche Betrachtungen verbunden sind, welche Tätigkeitsfelder in welcher Form zu bedienen sind. Fertiggestellt sind die Verträge, die sich mit der Migrationsarbeit befassen, die Verträge für die Betreuungsvereine sowie die Verträge im Bereich des KJHG. Wesentliche weitere Arbeitsfelder, so z.B. die Suchtberatungsarbeit sind noch in der Diskussion. Die Verträge, die verhandelt sind, können eingebracht werden, aber für das Gesamtfeld kann er kein Zeitziel angeben. Vor der Sommerpause wird es ein weiteres Spitzengespräch geben, da alle daran interessiert sind, die Dinge zu Ende zu bringen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt den Vorschlag, tatsächlich schon beschlussfähige Einzelverträge im September vorzulegen, findet das Verfahren aber zunehmend immer schwieriger, weil es nicht gelungen ist, sich in den letzten zwei Jahren vertraglich schon so frühzeitig zu einigen, dass man außerhalb der jetzt bestehenden Haushaltsnotlage Planungssicherheit gehabt hätte. Es ist verständlich, dass verschiedene Einzelträger, aber auch Wohlfahrtsverbände jetzt deutlich formulieren, dass sie große Probleme in der Umsetzung ihrer laufenden Arbeit und zusätzliche Schwierigkeiten über erhöhte Handlungsbedarfe sehen. Teilweise ist auch schon deutlich geworden, dass der eine oder andere Träger den Gürtel enger geschnallt hat.

Herr Rupa (Caritas-Verband) verdeutlicht aus Sicht der Verbände, dass es in der Tat ein kompliziertes Verfahren ist, über ca. 50 Einzelverträge mit einem Finanzvolumen von ca. 5 Mio. Euro eine Einigung zu erzielen. Bei der Vertragsgestaltung haben sich die Beteiligten sehr bewusst auf ein differenziertes Vertragswesen verständigt. Es geht nicht nur darum, Finanzsummen festzuschreiben, sondern die Leistungen und Qualitätsmerkmale detailliert zu beschreiben und als dritten Bestandteil jedes Vertrages das sog. Berichtswesen mit aufzunehmen. Er möchte im Namen der Verbände und Träger betonen, dass äußerste zeitliche Dringlichkeit geboten ist. Die Septembersitzung ist aus seiner Sicht die letzte Möglichkeit, Planungssicherheit auf diesem Gebiet zu erhalten. Die bisherigen Verabredungen sahen vor, dass die Vertragsgestaltung noch vor der Sommerpause abgeschlossen wird. Das zweite große Problem neben den Verfahrensschwierigkeiten ist das der Finanzierbarkeit. Es werden Leistungen fortgeschrieben, die die Verbände seit 1995 erbringen, und niemand in Rat und Verwaltung kann erwarten, dass die Träger und freien Wohlfahrtsverbände die gleichen Leistungen in gleichem Umfang zu den finanziellen Konditionen von 1995 erbringen. Seit 1996 sind allein die Personalkosten in diesem Bereich um 10% gestiegen, von daher kann man sehen, in welchem Umfang die Verbände in den vergangenen Jahren selbst für Einsparmaßnahmen und Verbesserungen ihrer Arbeit gesorgt haben. Die Verbände sind der Auffassung, dass zumindest die Rahmenbedingungen des Jahres 2001 für die Zukunft fortgeschrieben werden müssen. In der Sitzung am 13.11.2001 wurde neben der 1995 verankerten Förderung eine zusätzliche finanzielle Förderung von 869.000 DM beschlossen, dies muss die Ausgangslage für die Vertragsverhandlungen sein. Wenn die Politik beschließen sollte, dass dieser Finanzrahmen nicht zur Verfügung steht, dann muss sie auch gleichzeitig sagen, welche Dienste und Einrichtungen in Dortmund dem Rotstift zum Opfer fallen sollen.

Auch Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass der zeitliche Verzug, was den Abschluss der Einzelverträge anbelangt, enorm ist. Insofern appelliert sie an beide Seiten, dies jetzt möglichst zügig abzuarbeiten und damit noch vor der Septembersitzung für die Verbände weitreichende Sicherheit zu schaffen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) kann das nur unterstützen, will aber noch einmal in Erinnerung rufen, dass diese Diskussion wegen der äußerst schwierigen Kassenlage der Kommune geführt wird. Da ist es nicht hilfreich, wenn in der Presse zu lesen ist, dass bestimmte Verbände nun Menschen entlassen müssten, weil die Förderung in bestimmten Bereichen nicht mehr erfolgt. Seiner Meinung nach ist für Politik in der jetzigen Situation sinnlos, mit einem dieser Verbände ein Gespräch zu führen, weil man weder konkrete Zusicherungen noch abschlägige Bescheide geben kann. Verbände und Verwaltung sind daher in der Pflicht, so schnell wie möglich die Einzelverträge und die Volumina, die dazu gehören, zu erstellen und dabei die Prioritäten zu setzen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2007 über rund 900 Mio. Defizit im städtischen Haushalt zu sprechen ist. Das Land entledigt sich systematisch seiner Aufgaben bzw. streicht die Kofinanzierung, da nützen auch noch so viele Resolutionen in Richtung Düsseldorf nichts. Die Kassen sind leer, doch dadurch wird Politik auch ehrlicher. Er sieht es nicht als seine Aufgabe an, sich zu den Verträgen zu äußern, die müssen die Verbände mit der Verwaltung aushandeln. So, wie es bisher gegangen ist, kann es aber nicht weitergehen. Sozialpolitik heißt für ihn nicht, Geld zu nehmen und zu verteilen, es wird in Zukunft heißen, ohne Tabubereiche abzuwägen, Prioritäten zu setzen und mit gegebenen Rahmenbedingungen vernünftig umzugehen. Die CDU-Fraktion wird sich dem stellen, sie wird aber nicht über die Lande reisen und Versprechungen machen, die später nicht einzuhalten sind. Wenn es überhaupt noch gelingen soll, diesen Haushalt in den Griff zu kriegen, dann nur durch ein solches Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Politik.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) kann es nicht nachvollziehen, sich einerseits inhaltlich nicht mit den Problemlagen zu befassen und gleichzeitig zu sagen, es gibt keine Tabubereiche. Sie sieht ihre Aufgabe als Sozialpolitikerin auch nicht darin, mit Geld um sich zu werfen, aber es ist ganz deutlich ihre Aufgabe, mit denen, die die Arbeit tun, zu reden, und sich anzuhören, wo der Schuh drückt. Sie weiß auch, dass das Geld nicht da ist und Politik sich damit auseinandersetzen muss. Wenn im September nur einige wenige Einzelverträge zu sehen sind, wird es für die Planungssicherheit nach wie vor schwer bleiben. Und ob der Ausschuss will oder nicht, Tatsache ist doch, dass die Verbände und Träger von Angeboten nicht nur darüber klagen, dass sie Dinge wegstreichen müssen, weil die städtischen Mittel nicht mehr da sind, sondern dass alle aktuell davon bedroht werden, dass die Haushaltssperre des Landes greift und zusätzlich im Jahr 2003 bestimmte Mittel überhaupt nicht mehr eingestellt werden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) informiert in diesem Zusammenhang über die Pressemitteilung der Bezirksregierung Arnsberg, wonach auf den Sozialbereich kein besonderes Augenmerk gelegt wird. Es wird vielmehr darauf hingewiesen, dass eine Fülle von Einzelmaßnahmen für eine mögliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts anzudenken sind, unter anderem eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Das kann man zunächst mit Befriedigung feststellen, nichtsdestotrotz gibt es Haushaltsbeschlüsse der Stadt Dortmund, die für das Haushaltssicherungskonzept die Grundlage bilden und bestimmte Rahmenbedingungen vorgeben, aber das wird den Rat von September bis Dezember in Ausführlichkeit beschäftigen. Heute geht es vor allem um die Frage, wann der ganze Prozess, der ja auch durch eine Änderung des § 93 BSHG angestoßen worden ist, abgeschlossen wird; die Frage der Haushaltskonsolidierung muss dabei zusätzlich beantwortet werden.


Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert, dass es eine haushaltsmäßige Ermächtigung gibt, in deren Rahmen die Verwaltung Vorschläge erarbeiten kann. Die Anforderungen der Verbände liegen über diesem Betrag, also muss verhandelt werden. Es kann nichts unterbreitet werden, das keine Deckung im Haushalt hat, es sei denn, die haushaltsmäßige Ermächtigung wird mit einer politischen Entscheidung erhöht. An der Stelle wurden über die veranschlagten Beträge hinaus in den letzten zwei Jahren zusätzliche Beträge aus ersparter Sozialhilfe bereitgestellt. Es ist aber kein Geheimnis, dass es im Bereich der HzL einige ganz ernste Entwicklungsprobleme gibt: weniger Abgänge, schwierigere Verhältnisse, so dass man die Basis der letzten Jahre so jedenfalls nicht mehr einkalkulieren kann. Dieser Sachstand kann nur zwei Konsequenzen haben, entweder wird am Ende keine Einigung erzielt, dann müsste der Ausschuss entscheiden, welche Beträge haushaltsmäßig festgeschrieben werden, oder es gibt eine Einigung in einem bestimmten Rahmen. Damit rechnet er allerdings nicht. In dieser schwierigen Situation gehört aber auch das Suchen nach Feldern, die "verzichtbar oder nachrangig" sein könnten, dazu, denn wenn Politik den Haushaltsplan verabschiedet, möchte sie auch inhaltliche Prioritäten dargelegt bekommen. Die Einbringung des Haushalts durch den Kämmerer wird keine höheren Veranschlagungen beinhalten, weil keine Mehreinnahmen zur Verfügung stehen. Wenn also ein höherer Betrag für die Verträge nach § 93 BSHG benötigt wird, dann sind das Summen, die im Wege der Umschichtung im Einzelplan 4 gefunden werden müssen. Die Notwendigkeit, warum das Thema im September behandelt werden soll, hat sicher etwas mit personalwirtschaftlichen Dingen zu tun, nur wenn das zum Fixpunkt werden sollte, dann muss man möglicherweise auch mit einem Scheitern rechnen.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) vertritt die Auffassung, dass es möglich wäre, die Verträge in die Septembersitzung einzubringen. Sie sind abgearbeitet. Was nicht abgearbeitet ist, ist die Frage, ob die Mittel dafür zur Verfügung stehen. So lange diese Entscheidung nicht klar ist, werden die Unterlagen von der Verwaltung nicht eingebracht. Die Verbände nehmen aber eher in Kauf zu hören, dass es kein Vertragsergebnis gegeben hat, damit endlich entschieden werden kann, wie es weitergeht, als in der Situation zu sein, heute noch nicht zu wissen, ob für Mitarbeiter, die seit Januar beschäftigt werden, das Geld zusammenkommt. Dabei macht er auch unmissverständlich klar, dass die Verbände nicht entscheiden werden, ob es z.B. wichtiger ist, Kinder in der stationären Heimerziehung unterzubringen oder einen Drogenabhängigen zu versorgen. Seit 1995 hat es trotz der Kostensteigerungen durch eine marktgerechte Anpassung auf die Bedarfe in dieser Stadt keine Veränderungen in der sozialen Dienstleistung gegeben, es mussten keine Maßnahmen geschlossen werden, sondern es wurden zum Teil Stellen gestrichen oder Angebote differenzierter gestaltet. Auf der einen Seite wird jetzt verlangt, dass die Verbände eine bestimmte Angebotsstruktur vorzuhalten haben, und auf der anderen Seite, diese deutlich zu verbilligen. Das geht nicht. Jetzt muss schnell über den gesamten städtischen Etat nachgedacht werden, auch darüber, ob eine vernünftige Gewichtung vorgenommen wurde. Dass Sozial- und Jugendhilfeetat fast 40% des kommunalen Haushalts ausmachen, liegt doch nicht daran, dass unglaublich viel Geld in arme Menschen gesteckt wird, sondern daran, dass es einen erheblichen Aufwand in Arbeitsbereichen gibt, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Was dann noch an disponibler Masse in den einzelnen Ansätzen übrig bleibt, ist ausgesprochen gering. Hier ist es notwendig, neu zu gewichten, damit Spielräume geschaffen werden, soziale Dienstleistungen in der Stadt überhaupt aufrechtzuerhalten. Das kann aus seiner Sicht nur der Rat, und wenn der die klare Aussage trifft, dass das Geld nicht reicht und daher auf diese oder jene Maßnahme verzichtet wird, wird das jeder Verband akzeptieren und die entsprechende Maßnahme beenden, aber die Verbände möchten ausdrücklich feststellen, dass sie dem Rat diese Entscheidung nicht abnehmen werden.

Herr Rupa (Caritas-Verband) betont, dass der Septembertermin deswegen wichtig ist, weil die Träger der sozialen Dienste in der Tat Planungssicherheit brauchen. Das Ganze hat auch Auswirkungen auf den Haushalt 2003 und 2004, weil der Rahmenvertrag langfristige Verträge vorsieht. Von daher muss im September über die Prioritäten entschieden werden. Er ist im übrigen eindeutig der Meinung, hier eine Paketlösung vorzulegen, denn der Ausschuss kann nur über Prioritäten entscheiden, wenn das gesamte Paket auf dem Tisch liegt. Von den Inhalten her ist das sicherlich möglich.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) kann es voll und ganz unterschreiben, dass die Verwaltung mit den Verbänden die Arbeit macht. Wenn die beiden sich nicht einig werden, wird Politik in diesem Gremium entscheiden. Seine Fraktion wird sich um diese Entscheidung nicht drücken.



Herr Pogadl (Sozialdezernent) hofft auch, dass die Angelegenheit im September erledigt werden kann. Die Frage wird sein, welche veranschlagten Mittel denn tatsächlich eingesetzt werden können. Auch wenn der Regierungspräsident keine besonderen Auflagen erteilt hat, ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig und die Stadt im Zustand der Haushaltsbewirtschaftung. Das macht es nicht einfacher. Wenn man unter solchen Haushaltsrestriktionen arbeitet, wird im Bereich der Zuwendungsverträge über den freiwilligen, sozialpolitisch gestalteten Raum geredet. Das sind freiwillige Leistungen, die vor dem Hintergrund einer bestimmten Haushaltsentwicklung natürlich besonders gewichtet werden. Diese Gestaltung obliegt allein dem Rat, das ist überhaupt keine Frage, die Verwaltung hat dazu entsprechende Vorschläge zu machen, und deshalb gibt es ja auch die Verabredung noch vor der Sommerpause, um diese Dinge zu Ende zu bringen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt dann im Einvernehmen mit dem Ausschuss fest, dass der Tagesordnungspunkt ausführlich behandelt wurde.


zu TOP 2.5
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
(Drucksache Nr.: 02711-02)


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Ratsvorlage in der Bezirksvertretung Innenstadt-West, im AUSW und im HFA dem Rat einstimmig empfohlen wurde, und ergänzt, dass Herr Blume als Berichterstatter wegen eines auswärtigen Termins leider nur bis 15.20 Uhr anwesend sein konnte.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) möchte diese Maßnahme heute auch empfehlen und ist froh, dass im Hauptausschuss bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Landesfinanzierung gesichert ist.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) hat die Ausführungen des Stadtdirektors im HFA anders verstanden, es wurde zugesagt, dass diese Maßnahme durchgeführt werden kann, weil die Finanzierung sichergestellt wird, auf welchen Wegen auch immer.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) würde interessieren, woher man die Mittel nimmt, Herr Giese (SPD-Fraktion) begrüßt die Maßnahme und möchte, dass sie durchgeführt wird.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) stellt klar, dass die Maßnahme finanziell gesichert ist. Wegen der Landesmittel wird gerade über eine zeitliche Abfolge der jeweiligen verschiedenen Zahlungsfristen verhandelt. Es wird sich um ein gestrecktes Programm handeln, die Abwicklung ist schwierig, aber entscheidend ist, dass die Finanzierung steht.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt daraufhin dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen" mit Gesamtkosten in Höhe von 867.084,00 Euro.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die erforderlichen Zuwendungsbescheide bzw. Genehmigungen zu einem förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.







zu TOP 2.6
Beschäftigungsprojekt für Sozialhilfeberechtigte
- Ausweitung "Ganz Dortmund eine saubere Sache" auf das gesamte Stadtgebiet
- Reinigung von Spielplätzen und Grünpflege in den Stadtbezirken
- Verschönerungsmaßnahmen an Schulen
- Pädagogische Hilfskräfte für die Ganztagsbetreuung an Schulen
(Drucksache Nr.: 02953-02)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass mit der Vorlage ein ganzes Bündel an Maßnahmen beschlossen werden soll; die entsprechende Ratsvorlage ist dem Ausschuss zugegangen, er hat auch Informationen über textliche Änderungen bzw. Ergänzungen erhalten, die bei der Erstellung der Vorlage verloren gegangen sind. Dabei handelt es sich um einen versehentlich gelöschten Passus, der die §§ 18,19 BSHG betrifft. Darüber hinaus wurde auch eine Aufstellung der Schulen Innenstadt-West sowie über die haushaltsrechtlichen Auswirkungen nachgeliefert.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) wird im Rat darum bitten, die vier Spiegelstriche der Vorlage getrennt abzustimmen, weil ihre Fraktion den Bereich "Ganz Dortmund - eine saubere Sache" nicht für zustimmungsfähig hält, da sie nach wie vor der Meinung ist, dass es sich hier um Dauerarbeitsplätze handelt. Die anderen Teilbereiche sind in Ordnung. Sie fragt sich allerdings, woher die enormen Summen kommen, die jetzt in diesem Bereich investiert werden sollen.

Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamts) führt dazu aus, dass ausgehend vom Jahr 1999, als das Kommunalprogramm noch 250 Plätze umfasste, immer wieder die Befürchtung bestand, dass das Landesprogramm gekürzt würde. Das ist auch so eingetreten, und das Landesprogramm ist im Grunde in der alten Form eingestellt worden und läuft jetzt über die ESF-Konsensrunde in veränderter Form weiter. Das bedeutet für die Stadt, dass die im Haushaltsplan eingestellten Mittel abzüglich der Landeszuweisungen nach Beschluss dieses Ausschusses nun auch für die weitere Hilfeplanung eingesetzt werden konnten. In der Haushaltsplanung sind als Kosten für das Landesprogramm 7,1 Mio. Euro und in den beiden nächsten Jahren der Finanzplanung 7,2 Mio. und 7,4 Mio. Euro eingesetzt. Davon abgezogen wurde der Betrag, der als verminderte Landeszuweisung zu erwarten ist. Mit dem verbleibenden Betrag wurden dann die vier Vorschläge erarbeitet, die heute auf dem Tisch liegen. Von anderen Summen weiß er nichts. Darüber hinaus gibt es das Kommunalprogramm und das Landesprogramm 2001 mit etwa 125 Plätzen, das in Vorbereitung ist. Ab 2002 gibt es das Programm über die ESF-Runde mit nur noch 95 Plätzen, was wiederum dazu führt, dass im Jahre 2004 aus der Haushaltsstelle, aus der bisher das Landesprogramm finanziert wurde, keine Beträge mehr benötigt und sie deshalb entsprechend eingesetzt werden können.

Herr Rupa (Caritas-Verband) interessiert, ob innerhalb dieser Maßnahme bei der Reinigung von Spielplätzen und Grünpflege in den Stadtbezirken die Arbeitsgelegenheiten für Beschäftigte von Behindertenwerkstätten wegfallen und den Werkstätten Aufträge entzogen werden bzw. warum die Beschäftigten bei der Qualifizierungsmaßnahme für pädagogische Hilfskräfte bei den Dortmunder Diensten angestellt werden sollen.

Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamts) versichert, dass diese Maßnahme die Beschäftigungsmöglichkeiten für die Werkstätten überhaupt nicht berührt, sie wird zusätzlich durchgeführt. In der Ausbildungszeit der Sozialhilfeempfänger für die Betreuungsmaßnahmen in Schulen wird DODI als Anstellungsträger fungieren, anschließend wird es mit den Verbänden hoffentlich zu Anstellungsverträgen kommen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) kann dieses Programm nur begrüßen, es hat ihn aber auch interessiert, woher dieses Geld kam. Das ist jetzt hinreichend geklärt worden, seine Fraktion wird der Vorlage daher zustimmen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) ist an der gleichen Stelle stutzig geworden und hat sich in der Verwaltung zusätzliche Informationen beschafft. Ihm wurde glaubhaft versichert, dass das Geld nur für das Landesprogramm gedacht ist und keinem Verband in irgendeiner Art und Weise weh getan wird. So gesehen wird seine Fraktion dieser Vorlage folgen. Gleichwohl muss man zugestehen, dass sich Politik noch intensiver mit dem Thema der gar nicht mehr Vermittelbaren auseinanderzusetzen hat. Daraus folgt die Frage, was man für diesen Personenkreis überhaupt noch an Maßnahmen bereitstellen kann.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) freut sich, dass die Mittel durch die Sozialverwaltung so erfolgreich von Haushalt zu Haushalt gerettet worden sind, fragt aber gleichzeitig, ob man in bezug auf die Verschönerungsmaßnahmen an Schulen schon jetzt etwas zum Risiko des Eingreifens durch den Regierungspräsidenten sagen kann.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, dass diese Maßnahme zusammen mit der Innung entwickelt wurde, um auch von den rechtlichen Voraussetzungen her auf der sicheren Seite zu sein. Gleichwohl birgt es ein gewisses Risiko, was die vergaberechtlichen Aspekte angeht, die über EG-Recht relativ neu in die Szenerie eingeführt wurden. Weil in der Vergabe eine Beschränkung auf den Dortmunder Raum vorgenommen werden soll, könnte von außerhalb bei der Vergabestelle in Arnsberg Einspruch eingelegt werden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, zu Protokoll zu nehmen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der ersten Maßnahme "Ausweitung Ganz Dortmund eine saubere Sache auf das gesamte Stadtgebiet" nicht zustimmt, die anderen Bereiche jedoch mitträgt. Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat beschließt, die vorgeschlagenen Beschäftigungsprojekte für Sozialhilfeberechtigte durchzuführen und die frei gewordenen Mittel im Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Finanzierung der Beschäftigungskosten umzuschichten. Die notwendigen Mittel zur Vergabe von Malerarbeiten an Dortmunder Schulen werden durch Umschichtung innerhalb des Unterabschnittes 0354 - Immobilienwirtschaft - entsprechend bereitgestellt.


zu TOP 2.7
Kommunales Beschäftigungsprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe" 2002
(Drucksache Nr.: 02945-02)


Ohne weitere Aussprache fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt die Schaffung von 200 Stellen zur Durchführung des Kommunalen Beschäftigungsprogramms "Arbeit statt Sozialhilfe" 2002 und deren Besetzung in der von der Sozialverwaltung vorgeschlagenen Form.


zu TOP 2.8
Gewaltprävention

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass der Ausschuss zu diesem Bereich bereits eine ausführliche Diskussion geführt hat, als es um die Umsetzung des Polizeigesetzes NW ging. Es wurden zwei Schreiben an den Landtag gerichtet, der Kommune dafür entsprechende Mittel zuzuweisen. Inzwischen ist die Nachricht eingetroffen, dass es nicht nur keine Mittelausweitung, sondern eine Kürzung geben wird, die den Verein "Frauen helfen Frauen" in vollem Umfang treffen wird.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) begründet noch einmal, warum ihrer Fraktion die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes wichtig war. Der Ausschuss war sich einig, dass wegen der neuen gesetzlichen Grundlagen verstärkter Handlungsbedarf besteht. Es ist zudem bekannt, dass die Rechnung, wieviel Mittel die öffentliche Hand im Vergleich zu anderen Dingen frauenspezifisch zur Verfügung stellt, immer noch zu Ungunsten der Frauen aufgeht, insbesondere von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen dürfen an dieser Stelle aber keine Einsparposition sein. Von daher ist es notwendig, dass sich der Ausschuss oder die Fraktionen noch einmal dazu äußern.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) kann durchaus nachvollziehen, dass der Ausschuss Frau Kieninger als Reaktion auf ihr Schreiben einen Brief geschrieben hat. Das Land entledigt sich aber im Moment unter rot-grüner Herrschaft aller sozialer Errungenschaften, derer es sich nur entledigen kann. Die CDU-Fraktion dieses Ausschusses sieht sich wirklich nicht berufen, dem Land jedes Mal ein freundliches Schreiben zu schicken, wenn etwas wieder einmal von ganz besonderer Bedeutung ist. Frauenfragen sind wichtig, Männerfragen, alle sozialen Fragen sind wichtig. Das Land macht den breiten sozialen Kahlschlag, und das sollte den rot-grünen Parteikolleginnen und -kollegen persönlich mitgeteilt werden. Die CDU-Fraktion in diesem Ausschuss möchte sich daran nicht beteiligen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) macht deutlich, dass es relativ wenig Sinn macht, einen weiteren Brief an das Land zu richten, trotzdem wäre es schön, wenn man ein Votum des Ausschusses erhielte, das die Bedeutung dieses Bereiches betont. Dann mögen die hier vorhandenen Fraktionen auf ihren Wegen kommunizieren.

Herr Giese (SPD-Fraktion) stellt fest, dass sich das Land NRW wie andere Bundesländer auch nach 16 Jahren Misswirtschaft im Bund in einer prekären Finanzsituation befindet. Dagegen muss man sich wenden, daher schlägt auch er vor, in Richtung Düsseldorf vorstellig werden. Dabei wäre es schön, wenn auch die CDU-Fraktion zugunsten unseres Haushalts mithilft und ihre Kollegen im Landtag vor den kommunalen Karren spannt.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) begrüßt es außerordentlich, dass das Thema auf der Tagesordnung steht, sie würde sich aber nach wie vor wünschen, dass dieses wesentliche Feld von sozialer Arbeit bei der Diskussion eine größere Breite erhält. Aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege ist bekannt, dass das Land NRW plant, 20% der Sozialleistungen abzubauen. Die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege bemühen sich zurzeit vergebens, eine Übersicht zu bekommen. Sie erklärt sich das schlichtweg dadurch, dass am 22. September Bundestagswahlen sind und niemand ein großes Interesse hat, die Details vorher in die Öffentlichkeit zu bringen. Die Auswirkungen werden aber gravierend sein. Vermutlich wird auch der ganze Bereich der Suchtkrankenhilfe davon betroffen sein. Wenn das Land in dem Bereich das tut, was es in vielen anderen Feldern auch schon macht, nämlich die Zuständigkeit auf die Ebene der Städte verlagert, dann wird ein ganz massives Problem entstehen. Sie würde sich daher wünschen, dass sich der Sozialausschuss positioniert und dafür sorgt, dass Klarheit geschaffen wird. Die freie Wohlfahrtspflege ist mit insgesamt 520.000 Menschen eine der größten Arbeitgeberinnen in NRW, es geht also an dieser Stelle im großen Umfang auch um Arbeitsplätze.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt nach weiteren Äußerungen der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest, dass die Haltung der einzelnen Fraktionen hinreichend deutlich geworden ist. Es ist darüber hinaus klar, dass die Fraktionen, die die Landesregierung tragen, in der größeren Verpflichtung sind, auf diese einzuwirken.

Frau Schobert (Der Paritätische Wohlfahrtsverband) weist darauf hin, dass es tatsächlich ganz schwierig ist, hier Prioritäten abzuwägen. Im Sozialausschuss muss über den gesamten Bereich geredet werden, weil dies sonst größte Auswirkungen im Gesundheitsbereich, im Behindertenbereich, im Frauenbereich sowie in der Kinder- und Jugendhilfe hat. Über 50 Förderprogramme werden derzeit überprüft, und dabei sollen über 470 Mio. Euro eingespart werden. Das würde nicht nur bedeuten, 20% weniger für den Sozial- und Jugendbereich im Land NRW, sondern es kann sein, dass ganze Angebote wegbrechen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit trifft dann gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgende Feststellung und wird diese auf Fraktionsebene dem Land zukommen lassen:
Der Ausschuss hat festgestellt, dass es im Bereich Gewaltprävention einen Handlungsbedarf gibt, der nicht mit kommunalen Mitteln aufgefangen werden kann. Deshalb ergeht die Aufforderung an das Land, keine Kürzungen in diesem Bereich vorzunehmen.

zu TOP 3.1
Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes
(Drucksache Nr.: 02913-02)


Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamts) führt aus, dass der Geschäftsbericht der erste ist, der in dieser Form vorgelegt wird, weil es ihres Erachtens wichtig war, aus dem täglichen Arbeitsleben zu berichten und die Aufgaben etwas bunter zu beschreiben. Bei der Entwicklung der Planstellen im Gesundheitsamt auf Seite 33 muss man berücksichtigen, dass darin auch noch die Stellen des Hygieneinstitutes und der PTA-Schule enthalten sind. Im Kerngesundheitsamt wurden in den letzten 10 Jahren 60,5% Planstellen abgebaut. Gleichzeitig konnten die Gebühreneinnahmen mehr als verdoppelt werden. Wenn man davon absieht, dass die Beratungsstelle für Behinderte im letzten Jahr geschlossen werden musste, wurden diese Personalreduktionen im Wesentlichen durch veränderte Schwerpunkte oder andere Arbeitsweise umgesetzt, sodass keine wesentlichen Aufgabenblöcke weggefallen sind. Ansonsten gibt der Bericht einen ausführlichen Überblick über die Tätigkeiten des Amtes, und sie kann nur jedem empfehlen, sich den Bericht anzuschauen.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") möchte noch einmal auf die Schließung der Beratungsstelle für Behinderte eingehen. Mittlerweile ist dem Aktionskreis klar geworden, dass diese Schließung nicht nur schmerzlich ist, sondern dass die Gründe, mit denen sie seinerzeit betrieben wurde, zum Teil nicht zutreffend sind. Bei der letzten Sitzung des Aktionskreises war ein Mitarbeiter der Servicestelle zu Gast, mit dem erörtert wurde, was dort an Beratungsarbeit geleistet werden kann. Dabei hat sich sehr deutlich herausgestellt, dass die Beratungsbreite im Gesundheitsamt durch die Servicestelle nicht ersetzt werden kann. Der Gesamtbereich ist im Spektrum eingeengt, und der psychosoziale Bereich fällt aus dieser Art der Beratung vollkommen heraus. Außerdem werden Menschen nicht in ihren Durchsetzungsstrategien unterstützt, wenn ihre Rechtsansprüche abgelehnt werden. Die Beratungsarbeit der Servicestellen ist schon von ihrer Professionalität wenig geeignet, sozial schwierige Situation meistern zu helfen und besteht eigentlich nur darin, eine bestimmte Wegweiserfunktion für die Reha-Träger zu übernehmen.

Herr Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion) findet die Arbeit des Gesundheitsamtes insgesamt lobenswert und hofft, dass die Reduzierung des Personals tatsächlich nur durch Umstrukturierungen und andere Positionierungen zu schaffen war und dadurch nicht spezielle Aufgaben zu leiden hatten. Gleichwohl ist er verwundert, dass bei der Planung 2002 die Personalausgaben erheblich steigen, obwohl das Personal reduziert wird, und hätte gern gewusst, worauf das zurückzuführen ist.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamts) möchte sich jetzt inhaltlich nicht mehr zu der Schließung der Beratungsstelle äußern. Es ist aber beabsichtigt, noch einmal für den Ausschuss zusammenzustellen, welche Beratungsstellen es insgesamt in Dortmund gibt, insbesondere für behinderte und chronisch kranke Menschen. Zu der Frage der Personalkostenreduzierung ist zu sagen, dass für die Jahre 2000 und 2001 das Rechnungsergebnis aufgeführt wurde und für 2002 das Soll, das zu erwartende tarifliche Personalkostensteigerungen beinhaltet. Natürlich haben sich die Reduktionen auf die Arbeitsleistungen ausgewirkt, aber die Gesundheitsverwaltung hat sich bemüht, Schwerpunkte zu setzen. Z.B. gab es im kinder- und jugendmedizinischen Bereich früher ein flächendeckendes Angebot von Mütterberatungsstellen mit Komm-Struktur. Das wurde in eine aufsuchende Beratung umgewidmet, die gezielt nach bestimmten sozialen und medizinischen Kriterien durchgeführt wird. Auch im Bereich Tuberkulose konnten Stellen reduziert werden, weil Tbc nicht mehr so häufig vorkommt. Schließlich hat man sich natürlich auch Entwicklungen zunutze gemacht, die es im medizinischen und sozialen Bereich gab, und durch neue Konzepte versucht, die Aufgaben zu lösen.

Auch Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) findet es nicht vermittelbar, dass ein Minus von acht Stellen dazu führt, dass die Personalkosten im Jahr 2002 um fast 800.000 Euro ansteigen, das lässt sich auch mit Tariferhöhungen nicht erklären. Bei den Sachausgaben versteht sie nicht, wie weniger Menschen statt 1,8 Mio. Euro jetzt 3,06 Mio. Euro an Sachausgaben tätigen können. Die Schließung der Behindertenberatungsstelle sollte unter dem Strich auch Einsparpotential bringen, doch anhand des Rechnungsergebnisses lässt sich feststellen, dass die Kosten und Zuschussbedarfe weiter angestiegen sind. Darüber hinaus würde sie interessieren, welche Entwicklungen es im Bereich der Einweisungen nach dem PsychKG gibt.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamts) macht deutlich, dass zusätzlich zwei neue Projekte im Haushalt stehen, nämlich der Druckraum und das Nordmarktprojekt, die waren, was inzwischen korrigiert wurde, zunächst bei den Sachausgaben eingestellt. Das macht in bezug auf den gesamten Zuschussbedarf einen nicht unerheblichen Anteil aus. Bei den Einweisungen nach PsychKG ist es generell so, dass diese rein zahlenmäßig bislang in erster Linie von der städtischen Hauptaufnahme gemacht wurden. Der sozialpsychiatrische Dienst hat nur relativ wenige Einweisungen veranlasst, weil es ihm meist gelungen ist, eine erforderliche Einweisung auf freiwilliger Basis zu erreichen oder sie durch sonstige Maßnahmen zunächst abzuwenden. Insgesamt sind die Einweisungen nach PsychKG in den letzten Jahren rückläufig gewesen. Das ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass sie des öfteren in der psychosozialen Konferenz thematisiert wurden und von daher ein Fokus auf diese Einweisungen gelegt wurde.

Herr Schneider (CDU-Fraktion) hat im Zusammenhang mit den Neubaumaßnahmen Rückfragen zur Haushaltsübersicht 2002 bis 2004, und Herr Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion) schlägt vor, diese Ausgabenposten Ende des Jahres im Zusammenhang mit den bevorstehenden Sparmaßnahmen etwas detaillierter zu diskutieren.

Das sichert Herr Pogadl (Sozialdezernent) zu. Wenn der Haushaltsplanentwurf eingebracht wird, ist das Gesundheitsamt bei dem jeweiligen Unterabschnitt haushaltsstellenscharf ausgewiesen, so dass man die Details erkennen kann.

Damit sind alle Fragen hinreichend beantwortet, und der Bericht ist zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.2
Bericht zur Suchtkrankenhilfe in Dortmund 2001
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02911-02)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02911-02AS-B)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) macht den Vorschlag, den Bericht zur Suchtkrankenhilfe, der lediglich als Tischvorlage zur Verfügung steht, zur nächsten Sitzung wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Das gibt den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit, diesen Bericht ausreichend zur Kenntnis zu nehmen. Dagegen gibt es keinen Widerspruch.


zu TOP 3.3
Krisen- und Notfallversorgung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02938-02)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02938-02AT-B)

(Drucksache Nr.: 02938-02AT)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass neben dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.07.02 auch ein gemeinsamer Antrag von SPD und CDU vom 08.07.02. vorliegt.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) hat erschreckt, dass es einen konkret formulierten Vorschlag des Sozialdezernenten gibt, darüber nachzudenken, das Krisenzentrum Hörde aufzugeben, weil man den Bereich ggf. über das inzwischen entsprechend geänderte Psychotherapeutengesetz abwickeln könne. Irritiert hat sie insbesondere daran, dass der Ausschuss sehr einvernehmlich mit einem Ergebnis aus Berlin zurückgekommen ist und die Sozialverwaltung mit der Entwicklung eines Krisen- und Notfalldienstes für die Stadt Dortmund beauftragt hat. Weil das Krisenzentrum Hörde ein unverzichtbarer Baustein innerhalb dieses Krisendienstes ist, kann jetzt nicht schadlos darüber gesprochen werden, dass dieser Teilbereich aufgegeben werden könnte, wenn der Ausschuss das Konzept für einen Krisen- und Notfalldienst noch nicht einmal diskutiert, geschweige denn beschlossen hat. Deshalb hat ihre Fraktion den Antrag vorgelegt, und sie hätte es schön gefunden, wenn sie dazu eine Mehrheit gefunden hätte. Der jetzt zusätzlich vorliegende gemeinsame Antrag beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie es mit der Kassenfinanzierung steht und ob Psychotherapeuten die Krisenarbeit leisten können. Tatsache ist, dass Psychotherapeuten nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen und die Krise sofort beheben können, sondern dass sie lange Wartelisten haben, und dass man sich heftig, auch auf Gerichtsebene, streiten wird, ob denn nun die Krankenkassen dafür zuständig sind. Über die Vorlage einer Konzeption war man sich bereits einig, das soll im September geschehen. Und dass der Haushalt natürlich im Zusammenhang mit diesem Krisen- und Notfalldienst dargestellt werden muss, ist selbstverständlich. Dieser Antrag ist ein Prüfauftrag, dem sie so zustimmen könnte, wenn die beiden anderen Fraktionen gleichzeitig ihren Antrag mittragen.

Auch Herrn Hengstenberg (CDU-Fraktion) ist der komplette Vorgang zum Krisenzentrum Hörde zur Verfügung gestellt worden, seines Erachtens gehört das Thema aber zu den Dingen, die zwischen Verwaltung und Verbänden zu klären sind. Wenn diese beiden Partner sich nicht einig werden, dann wird Politik letzten Endes über einen Prioritätenkatalog abstimmen. Dann hat er sich mit der Frage auseinandergesetzt, wessen Aufgabe es eigentlich ist, eine Krisen- und Notfallversorgung vorzuhalten, und ist relativ schnell zu dem Ergebnis gekommen, dass dies zwischen Psychotherapeuten und Kassenärztlicher Vereinigung zu klären ist, wobei das Krisenzentrum Hörde integriert werden kann. Natürlich weiß er, dass in diesem Jahr ein Konzept vorgelegt werden sollte, nur hat er davon nicht mehr viel gehört, und die Haushaltsauswirkungen näher erläutert zu bekommen, ist in der jetzigen misslichen Lage mehr als vernünftig.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass mit Beschluss des Ausschusses konkret festgelegt worden ist, dass das Konzept in der ersten Sitzung nach der Sommerpause auf den Tisch des Hauses soll, das ist der 10. September. Selbstverständlich muss es auch mit entsprechenden Kostenaussagen ausgestattet werden, diese Erwartung ist völlig berechtigt.

Herr Giese (SPD-Fraktion) würde sich für diesen Bereich viel mehr Angebote wünschen, weil er nach dem Besuch in Berlin festgestellt hat, dass das, was in Dortmund vorhanden ist, nicht ausreicht. Jetzt geht es darum, über die Kassenlage zu sprechen und diese Dinge in Übereinstimmung zu bringen. Das ist ein weiter gehender Antrag als der der Grünen und sollte so beschlossen werden.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) informiert, dass sie am 04. Juni dieses Jahres ein Priorisierungsvorschlag des Sozialdezernats erreicht hat. Dieser Vorschlag wurde sofort mit dem Träger besprochen, weil der Verband im Rahmen der Infrastrukturrevision natürlich auch immer Überlegungen darüber anstellt, was sinnvoll ist und was nicht. Weil sie die Frage zurzeit aber fachlich anders bewertet, wurde ein Gespräch mit dem Sozialdezernenten vereinbart. Aus ihrer Sicht gibt es keinen Schließungsbeschluss für das Krisenzentrum und keinem Mitarbeiter wurde gekündigt, die Frage wird fachlich diskutiert, und dabei muss natürlich auch überlegt werden, wer ansonsten solch ein Angebot macht. Für die geäußerte Vermutung, dort solle ab morgen mit der Arbeit aufgehört werden, sieht sie aber anhand dessen, was ihr mitgeteilt wurde, überhaupt keine Grundlage. Das müsste ihrer Meinung auch ein politischer Beschluss sein.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist völlig klar, dass jetzt nicht von heute auf morgen etwas geschlossen wird. Ihr Anliegen ist es, mit dem Antrag für Sicherheit zu sorgen, auch bei denen, die sich mit der Erstellung des Konzepts beschäftigen. Im Prinzip ist er bis zur Beratung und Beschlussfassung im September befristet. Von daher ist es völlig unschädlich, dem Antrag zuzustimmen. Krise kann im übrigen nicht auf einen Krankheitswert reduziert werden. Der größte Teil von akuten Krisen hat nichts mit psychischer Erkrankung zu tun, es sind Lebenslagenkrisen, die dazu führen, dass Menschen z.B. vom Florian herunterspringen wollen. In dieser Situation brauchen sie ad hoc jemanden, den sie sprechen können. Die Krise von psychisch kranken Menschen auf der Grundlage einer psychiatrischen Diagnose, die sich auch entsprechend kassenärztlich abrechnen lässt, ist der geringere Teil der Krisensituationen, um die es hier geht. Das war auch ein wichtiger Bestandteil aller Gespräche auf der Reise nach Berlin.



Auch Herr Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion) vertritt diese Auffassung. Gleichwohl ist der Antrag von CDU und SPD für ihn von gewissem Nutzen, weil er die Hoffnung hat, dass dadurch evtl. neue Hinweise oder Wege aufgezeigt werden können. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kassenärztliche Vereinigung den Bereich durch die 101 niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten und 59 Psychiater übernehmen wird, erscheint ihm sehr gering, gerade weil eine psychotherapeutische Behandlung naturgemäß kein einmaliges kurzes Ereignis sein kann. Und dass der im Notdienst am Wochenende tätige Psychologe aus Scharnhorst eine solche Behandlung mit einem Patienten aus Lütgendortmund durchführt, weil er mit ihm am Wochenende ein Krisengespräch geführt hat, ist unwahrscheinlich und wenig aussichtsreich. Darüber hinaus fordert er die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf, sich in Düsseldorf darum zu kümmern, wie das Geld erwirtschaftet werden kann, um dieses zu finanzieren.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) gibt den Hinweis, dass das Land an dieser Stelle bereits im Boot ist. Das Krisenzentrum Hörde ist als Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle anerkannt, und deswegen geht auch eine Landesförderung ein. Das ist ein Aspekt, den man in der Diskussion mit berücksichtigen muss, weil man bei einer anderen Konstruktion evtl. auf diese Landesförderung verzichten muss.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) entgegnet, dass möglicherweise gerade die Zuwendungen des Landes im Bereich der Ehe-, Familien- und Lebensberatung zur Disposition gestellt werden. Die Gesundheitsverwaltung wird im übrigen keine Entscheidung gegen den Fortbestand des Krisenzentrums Hörde treffen, sondern Dinge vorschlagen, die der Rat nach Empfehlung durch den Ausschuss beschließt. Damit nicht weiter gerätselt wird, was er dem Diakonischen Werk geschrieben hat, bittet er, den Brief der Niederschrift beizufügen (siehe Anlage 3). Hier hilft auch kein Hinweis auf den Ukas des Regierungspräsidenten. Der Haushalt ist nicht genehmigt und unterliegt der Bewirtschaftung. Es gibt im sozialen Bereich immer gute Gründe, warum weitere Freigaben erfolgen müssen, aber von der Systematik her werden das Einzelfallentscheidungen sein, die der Aufsichtsbehörde begründet dargelegt werden müssen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, dass das allen Beteiligten klar ist. Es gibt zwei Prozesse, die parallel laufen, einerseits der Prozess der Haushaltskonsolidierung, der sich im Stichwort Infrastrukturrevision manifestiert, und zum anderen eine Unterschreitung dessen durch den bewirtschafteten Haushalt. Das macht die Zwangslage aus. Weil hier verschiedentlich die Befürchtung geäußert worden ist, der Regierungspräsident könnte einzelne Maßnahmen benennen, die der Streichung unterliegen, und insofern auch die Entscheidungsfreiheit der Dortmunder Sozialpolitik beeinflussen, hat sie darauf hingewiesen, dass das offensichtlich nicht der Fall ist.

Auch Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hält den gemeinsamen Antrag für den weiter gehenden, deswegen bittet er, den Antrag der Grünen nicht zur Abstimmung zu stellen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) bleibt dabei, dass Politik bezogen auf das Vorhalten der einen oder anderen Leistung in dieser Stadt eine Verantwortung hat, auch wenn sie sich nicht in Verhandlungen zwischen Verbänden und Verwaltung einmischt. Der Priorisierungsvorschlag widerspricht eindeutig dem Beschluss vom Jahresanfang, im September ein Gesamtkonzept für einen Krisen- und Notfalldienst in Dortmund zu behandeln. Wenn ihr jetzt zugesichert würde, dass das Krisenzentrum Hörde im Konzept, das im September vorgestellt wird, ganz eindeutig nicht vorkommt, dann zöge sie ihren Antrag zurück. Weil das aber nicht geschieht, bittet sie, ihrem Antrag zuzustimmen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die Redeliste erschöpft ist. Folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 05.07.02 wird mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion abgelehnt:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fordert den Träger und die Sozialverwaltung auf, keine Entscheidung gegen den Fortbestand des Krisenzentrums Hörde zu treffen, bevor ein neues Gesamtkonzept für die Krisen- und Notfallversorgung in Dortmund im Ausschuss beraten und verabschiedet ist.

Bei 2 Nein-Stimmen wird folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 08.07.02 angenommen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kassenärztlichen Vereinigung dergestalt zu verhandeln, dass die psychologischen Psychotherapeuten für die Versorgung akuter Krisenfälle ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stellen. Dabei soll überprüft werden, ob das Krisenzentrum in Hörde in das System integriert werden kann.

2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss zu berichten, ob und ggf. wann mit einer Konzeption zum Krisen- und Notfalldienst zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang ist die haushaltsmäßige Relevanz näher darzustellen.


zu TOP 4.1
Projekt "Kontraktmodell zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie jüdische Emigrantinnen und Emigranten"
(Drucksache Nr.: 02929-02)


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass es keinen Gesprächsbedarf gibt, die Vorlage der Sozialverwaltung ist damit zur Kenntnis genommen.


zu TOP 4.2
Zukünftige kommunale Seniorenpolitik
hier: Zwischenbericht zur Bürgerbefragung und zur kleinräumigen Untersuchung der Altenhilfestrukturen
(Drucksache Nr.: 02933-02)


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass der Zwischenbericht zur Bürgerbefragung und kleinräumigen Untersuchung der Altenhilfestrukturen vom Ausschuss in Auftrag gegeben wurde. Das Verfahren wird Ende dieses Jahres abgeschlossen sein, dann wird der Ausschuss auch einen ausführlichen Bericht erhalten, um entsprechende Konsequenzen aus diesem Bericht zu diskutieren.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) bittet, beim abschließenden Bericht noch eine weitere Zahl zur Verfügung zu stellen. 45% der Dortmunderinnen und Dortmunder im Alter zwischen 55 und 85 Jahren sollen nach der Vorlage über ein auskömmliches Einkommen verfügen. Sie hätte gern Informationen über die Unterschiede des auskömmlichen Einkommens zwischen Senioren und Seniorinnen, weil die Frau im Durchschnitt bekanntlich weniger an sog. auskömmlichem Einkommen hat als der Mann.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, dass diese Differenzierung wegen der Debatte um weibliche Armut im Alter sicherlich unproblematisch sein wird. Zum weiteren Beteiligungsverfahren wird vorgeschlagen, zu den Befragungsergebnissen und zur Auswertung ähnlich zu verfahren wie im Bereich Psychiatrie und kommunale Behindertenpolitik, nämlich eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen. Darüber sollte der Ausschuss ein Meinungsbild herbeiführen. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Fachausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Fachverwaltung zur durchgeführten Bürgerbefragung sowie zur kleinräumigen Untersuchung der Altenhilfestrukturen zur Kenntnis und unterstützt die vorgeschlagenen weiteren Beteiligungsverfahren.


zu TOP 4.3
Beratung nach dem Landespflegegesetz NRW
hier: Förderung der zentralen Beratungsstelle für Wohnraumanpassung älterer und behinderter Menschen
(Drucksache Nr.: 02853-02)


Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fasst einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Träger der zentralen Beratungsstelle für Wohnraumanpassung (Verein für Gemeinwesen- und Sozialarbeit Kreuzviertel e.V.) erhält zur Durchführung der Wohnraumberatung nach § 4 Landespflegegesetz eine kommunale Förderung in Höhe von 39.472 EUR für das Jahr 2002.

zu TOP 4.4
Schuldnerberatung in Dortmund
- Verteilung der Mittel aus dem Sparkassenfonds NW und der Stadtsparkasse Dortmund -
(Drucksache Nr.: 02931-02)

Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamts) führt kurz in die Vorlage ein. Der Ausschuss hat die beteiligten Akteure aufgefordert, noch einmal miteinander zu reden. Das ist geschehen. Sie haben sich geeinigt und einvernehmlich erklärt, dass sie über das von diesem Ausschuss eingeforderte Konzept über die Verteilung der Mittel ab 2003 eine gemeinsame Debatte eröffnen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hat diese Information der Verwaltung mit größtem Vergnügen zur Kenntnis genommen. Auf die Frage von Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen), ob nun gedrittelt wird, antwortet Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamts), dass im Sinne von dritteln nicht gedrittelt wird, die Beträge sich aber in etwa einer Drittelung annähern.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die Vorlage damit zur Kenntnis genommen ist.


zu TOP 4.5
Krankenhilfe nach dem BSHG
(Drucksache Nr.: 02905-02)
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02905-02AS)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt im Einvernehmen mit dem Ausschuss fest, dass die Bitte um Stellungnahme von der Verwaltung in der nächsten Sitzung beantwortet wird.


Zu 4.6
Wurde vorgezogen und als TOP 2.7 behandelt.



Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 18.10 Uhr.



Schneckenburger
Giese
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin