Niederschrift
über die 5.Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 26.01.2000


Zu TOP 4.3
An den Bezirksvorsteher
der Bezirksvertretung Innenstadt-West
über Büro der geschäftsführenden Dienststelle
im Hause


25.01.00

TOP 4.3 Radwege Lindemannstraße

Die BV möge beschließen:

An der Lindemann- und Möllerstr. wird die Radwegebenutzungspflicht durchgängig aufgehoben. Die Benutzung für Kinder und Gebrechliche wird mit der Beschilderung "Fußweg / Radfahrer frei" ermöglicht.

Begründung:

Seit Oktober 98 entsprechen eine Vielzahl von Radwegen in Dortmund nicht mehr den Anforderungen der neuen STVO. Eigentlich hätte die Verwaltung längst im Sinne dieses Antrags reagieren müssen. Möller- und Lindemannstraße sind mit Radwegen versehen, die den Radverkehr mehr behindern als fördern: Zwischen Neuer Graben und Sonnenstraße fehlt der Radweg in nördlicher Richtung unvermittelt ganz. Hier müssen sich Radfahrer ohnehin in den fließenden Verkehr der Lindemannstrasse einordnen.

Nach der Neuen STVO ist für gemeinsame Rad-/Fußwege eine Mindestbreite von 2,50 Meter erforderlich. Wären nur kurze Abschnitte schmaler könnte ausnahmsweise die Radwegebenutzungsplicht angeordnet werden. An der Lindemannstraße ist der Rad-/Fußweg immer schmaler als 1,80 Meter, abschnittsweise unter ein Meter und außerdem ständig zugeparkt.

Die Querstraßen gefährden die Radfahrer auch wenn sie Vorfahrt haben, weil sie von den geparkten Autos verdeckt werden. An der Möllerstraße ist der Radweg besonders in südlicher Richtung die reinste Slalomstrecke: zwischen Baumscheiben und Parkbuchten bleiben oft nur 50 Zentimeter Platz. Er erfüllt somit nicht das Kriterium der Stetigkeit welches die STVO fordert. Auf der Möllerbrücke und bei den Straßenbahnhaltestellen gefährden sich Fußgänger und Radfahrer in besonderem Maße.
Kennt Herr Fehlemann die STVO nicht? Warum erwähnt er die Gefährdung der Fußgänger mit keinem Wort? Herr Fehlemann hat die Lindemannstrasse mit dem Auto -nicht mit dem Fahrrad- abgefahren. Er kennt die Probleme des nichtmotorisierten Verkehrs nicht.

Mit freundlichen Grüßen
B90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung


Gez. Uli Fibitz f.d.R. Christiane Vollmer

Niederschrift
über die 5.Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 26.01.2000


Zu TOP 4.3
An den Bezirksvorsteher
der Bezirksvertretung Innenstadt-West
über Büro der geschäftsführenden Dienststelle
im Hause


25.01.00

TOP 4.3 Radwege Lindemannstraße

Die BV möge beschließen:

An der Lindemann- und Möllerstr. wird die Radwegebenutzungspflicht durchgängig aufgehoben. Die Benutzung für Kinder und Gebrechliche wird mit der Beschilderung "Fußweg / Radfahrer frei" ermöglicht.

Begründung:

Seit Oktober 98 entsprechen eine Vielzahl von Radwegen in Dortmund nicht mehr den Anforderungen der neuen STVO. Eigentlich hätte die Verwaltung längst im Sinne dieses Antrags reagieren müssen. Möller- und Lindemannstraße sind mit Radwegen versehen, die den Radverkehr mehr behindern als fördern: Zwischen Neuer Graben und Sonnenstraße fehlt der Radweg in nördlicher Richtung unvermittelt ganz. Hier müssen sich Radfahrer ohnehin in den fließenden Verkehr der Lindemannstrasse einordnen.

Nach der Neuen STVO ist für gemeinsame Rad-/Fußwege eine Mindestbreite von 2,50 Meter erforderlich. Wären nur kurze Abschnitte schmaler könnte ausnahmsweise die Radwegebenutzungsplicht angeordnet werden. An der Lindemannstraße ist der Rad-/Fußweg immer schmaler als 1,80 Meter, abschnittsweise unter ein Meter und außerdem ständig zugeparkt.

Die Querstraßen gefährden die Radfahrer auch wenn sie Vorfahrt haben, weil sie von den geparkten Autos verdeckt werden. An der Möllerstraße ist der Radweg besonders in südlicher Richtung die reinste Slalomstrecke: zwischen Baumscheiben und Parkbuchten bleiben oft nur 50 Zentimeter Platz. Er erfüllt somit nicht das Kriterium der Stetigkeit welches die STVO fordert. Auf der Möllerbrücke und bei den Straßenbahnhaltestellen gefährden sich Fußgänger und Radfahrer in besonderem Maße.
Kennt Herr Fehlemann die STVO nicht? Warum erwähnt er die Gefährdung der Fußgänger mit keinem Wort? Herr Fehlemann hat die Lindemannstrasse mit dem Auto -nicht mit dem Fahrrad- abgefahren. Er kennt die Probleme des nichtmotorisierten Verkehrs nicht.

Mit freundlichen Grüßen
B90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung


Gez. Uli Fibitz f.d.R. Christiane Vollmer